Förderung und Finanzierung über die Sächsische Aufbaubank ... · genutzter, unbeheizter Flächen...

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Förderung und Finanzierung über die Sächsische Aufbaubank Förderbank Herzlich Willkommen! April 2015

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Förderung und Finanzierung über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank –

Herzlich Willkommen!

April 2015

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Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Förderbank des Freistaates Sachsen

Anstalt öffentlichen Rechts

Bewilligungsstelle in der Wohnungsbauförderung, Wirtschafts- und Technologieförderung,

Kommunalfinanzierung, (Infrastruktur und Städtebau), bei der Förderung von Umwelt- und

Klimaschutzzielen, ...

verschiedene Zielgruppen Abteilungen der SAB

Förderung in Sachsen aus Haushaltsmitteln des Landes Sachsen sowie Bund (KfW), EU

(u.a. ESF)

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Überblick der Fördermöglichkeiten

1. Wohnbauförderung

2. Infrastruktur- und Städtebauförderung

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1. Wohnbauförderung über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank –

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Was wird gefördert?

Neubau Erwerb Sanierung

/Umnutzung

SAB-Baufinanzierung

Landeswohnungs-

bauprogramme

Darlehen

KfW-Darlehen SAB-Förderergänzungs-

darlehen

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Wie wird gefördert?

Förderung über

Darlehen mit Sonderkonditionen hinsichtlich

Zinssatz, Zinsbindungsfrist,

Laufzeit,

Sondertilgungsmöglichkeiten

Sicherheiten

Antragsprüfung stets unter

Förderaspekt: Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit des Vorhabens

Bankaspekt: Sicherheiten /Beleihungswert

Bonität /Wirtschaftliche Verhältnisse des Antragstellers

Nachhaltige Tragfähigkeit des Vorhabens muss gegeben sein!

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Selbst-

nutzer

Private

Vermieter

Sanierung

Um-

nutzung

Neu-

Bau

Wohneigentum

(KfW /SN)

X

Energetische

Sanierung (SN) X X X X

Mehrgenerationen-

wohnen (SN)

X X X X

Energieeffizient

Sanieren (KfW)

X X X X

Altersgerecht

Umbauen (KfW)

X X X X

Energieeffizient

Bauen (KfW)

X X X X

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Sächsische Landeswohnungsbauprogramme

Gemäß Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für:

Wohneigentum (Selbstnutzer)

Mehrgenerationenwohnen (Selbstnutzer und Vermieter)

Energetische Sanierung (Selbstnutzer und Vermieter)

Übergreifende Konditionen /Voraussetzungen:

Lage in vorgegebener Gebietskulisse /Gemeindebestätigung erforderlich

(integrierte Lage /Übereinstimmung mit demografischen und wohnungspolitischen

Zielen; bei Neubau nur Lückenschluss; bei Neubau auf Freiflächen zusätzlich

Zustimmung des SMI)

Sollzinssatz 1,00% p.a. fest für 25 Jahre, anfängliche Tilgung 3,70% p.a.

Bestätigungen durch Sachverständige

Tilgungszuschuss bis zu 1.000 EUR für nachgewiesene Kosten /Ausgaben der

technischen und wirtschaftlichen Baubetreuung und –beratung

Antrag über SAB;

Finanzierungszusage vor Vorhabensbeginn (vor Kaufvertragsabschluss /vor Vergabe)

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Gebietskulisse

50 km

Grafik: SAB/FG; Daten: SAB/FG; Kartengrundlage: Regiograph, GfK Geomarketing GmbH

Grundzentrum

Keine Zentralfunktion

Mittelzentrum

Oberzentrum

Zentrale Orte (Landesentwicklungsplan/ Regionalpläne)Gebietsstand 1.1.2010

50 km

Grafik: SAB/FG; Daten: SAB/FG; Kartengrundlage: Regiograph, GfK Geomarketing GmbH

Grundzentrum

Keine Zentralfunktion

Mittelzentrum

Oberzentrum

Zentrale Orte (Landesentwicklungsplan/ Regionalpläne)Gebietsstand 1.1.2010

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Gebietskulisse

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Richtlinie Wohneigentum

Bestandserwerb mit Um- und Ausbau oder Sanierung, Neubau (mind. KfW 55)

– Selbstnutzer –

Kombination aus:

1. KfW-Wohneigentumsprogramm in Höhe von 50.000 €

mit 0,50% SAB-Zinsverbilligung

2. Öffentliches Darlehen „Wohneigentum /Innerstädtisch Wohnen“

50.000 € pro Haushalt

35.000 € je Kind im Haushalt oder Einliegerwohnung

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Richtlinie Mehrgenerationenwohnen

Barrierereduzierende Maßnahmen (mindestens 3 aus vorgegebener Liste)

z.B. bauliche Veränderungen im Sanitär- und Küchenbereich, Anpassen von Türen und Entfernen

von Schwellen, Schaffung geeigneter Zugänge zur Wohnung, Anbau geeigneter Aufzuganlagen,

Anbau /Erweiterung von Balkonen, Schaffung von Rollstuhl- bzw. Kinderwagenstellplätzen

-> Bestätigung durch Architekt /Bau-Ing.

Öffentliches Darlehen,

max. 50.000 EUR je Wohneinheit bzw. max. 58.000 € je Wohneinheit, wenn

auch Maßnahmen des Einbruchschutzes durchgeführt werden;

max. 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben

► Barrierefreier Umbau bzw. Schaffung /Umnutzung

barrierefreier Wohnungen in einem bestehenden Gebäude nach DIN 18040-2

min. 5.000 €, max. 12.900 €, je barrierefrei nutzbarer Wohneinheit oder

max. 5.000 € je barrierefreiem Sanitärraum sowie max. 6.300 € je barrierefreiem Geschoss,

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Richtlinie Energetische Sanierung

Verbesserung Wärmedämmung, Erneuerung Fenster, Verbesserung der

Effizienz der Energienutzung (Heizungsaustausch), Nutzung erneuerbarer

Energien, Verbesserung Einbruchschutz, keine PV-Anlagen

Sanierungsmaßnahmen an bestehenden innerstädtischen Wohngebäuden

(einschl. Umnutzung) auf der Basis einer energetischen Bewertung

Überschreitung der Anforderungen des § 9 der Energieeinsparverordnung

(EnEV) -> Bestätigung durch Sachverständigen gem. § 21 EnEV

Öffentliches Darlehen,

max. 50.000 EUR je Wohneinheit bzw. max. 58.000 € je Wohneinheit, wenn

auch Maßnahmen des Einbruchschutzes durchgeführt werden

max. 90% der zuwendungsfähigen Kosten/Ausgaben

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Förderprogramme der KfW

Wohneigentum (124)

Energieeffizient Bauen (153)

Energieeffizient Sanieren (151/152/430)

Altersgerecht Umbauen (159/455)

Grundsätzlich ebenfalls mit Bestätigung durch Sachverständige,

bei Förderung Energetischer Maßnahmen online gem. KfW-Liste

Keine spezielle Gebietskulisse

Kombination mit den Landeswohnungsbauprogrammen

des Freistaates Sachsen möglich; Prüfung erfolgt am konkreten Vorhaben

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KfW-Programm – Wohneigentumsprogramm 124

Darlehenshöhe : max. 50.000 EUR je Wohneinheit

Laufzeit: bis zu 35 Jahren

Zinsbindung: 10 Jahre

Zins: SAB-Zinsverbilligung 10 Jahre um 0,50%

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KfW-Programm Energieeffizient Bauen (153)

- Neubau -

Neubau von Wohngebäuden als KfW-

Effizienzhaus 40, 55, 70 oder Passivhaus nach

der gültigen EnEV

Umnutzung bisher nicht wohnwirtschaftlich

genutzter, unbeheizter Flächen zum KfW-

Effizienzhaus 40, 55, 70 oder Passivhaus nach

der gültigen EnEV

Darlehenshöhe max. 50.000 EUR je

Wohneinheit

Tilgungszuschuss von 5% bzw. 10% des

Darlehensbetrags (max. 50.000 EUR)

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Energiesparende Maßnahmen an bestehenden

Wohngebäuden oder Umnutzung beheizter

Flächen

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

55/70/85/100/115/Denkmal (nach der gültigen

EnEV)

- 75.000 EUR je Wohneinheit

- Tilgungszuschuss von 7,5% bis 22,5%

Sanierung Einzelmaßnahmen

- 50.000 EUR je Wohneinheit

Zuschuss (431) für die qualifizierte

Baubegleitung durch einen Sachverständigen in

Höhe von 50% der förderfähigen Kosten,

maximal 4.000 EUR

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (151/152) – Darlehensvariante

Investitionen zur Energieeinsparung

Neues Bild, da

das

vorhergehende

zu „verpixelt“ !

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Energiesparende Maßnahmen an

bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

55/70/85/100/115/Denkmal (nach der gültigen

EnEV)

- Zuschuss 10% – 25% der

Investitionskosten

Sanierung Einzelmaßnahmen

- Zuschuss 10% der Investitionskosten

Zuschuss (431) für die qualifizierte

Baubegleitung durch einen Sachverständigen in

Höhe von 50% der förderfähigen Kosten,

maximal 4.000 EUR

Beantragung direkt bei der KfW

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (430)

- Zuschussvariante - Investitionen zur Energieeinsparung

Neues Bild, da

das

vorhergehende

zu „verpixelt“ !

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KfW-Programm - Altersgerecht Umbauen (159/455)

Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohnimmobilien / im

Wohnumfeld gem. Technischen Mindestanforderungen der KfW, z. B.:

- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

- Eingangsbereich und Wohnungszugang

- Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme

- Maßnahmen an Sanitärräumen

- Überwindung von Niveauunterschieden/ Barrieren

- Anpassung der Raumgeometrie

- Sicherheit, Orientierung und Kommunikation

Darlehenshöhe max. 50.000 EUR je Wohneinheit

Alternativ Investitionszuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen an

bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern von 8% bis 10%,

maximal 4.000 EUR bzw. 5.000 EUR pro Wohneinheit

Beantragung direkt bei der KfW

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2. Infrastruktur- und Städtebauförderung

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KfW-Programme – Kommunale und soziale Infrastruktur

IKK und IKU Barrierearme Stadt (233 u. 234)

Förderung von Investitionen in barrierefreie /-arme Umgestaltung der

kommunalen und sozialen Infrastruktur

gem. Technischen Mindestanforderungen der KfW

IKK /233: Kommunen

IKU /234: Kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften,

gemeinnützige Unternehmen, Kirchen

Zinsverbilligte Darlehen bis max. in Höhe der förderfähigen Kosten

für Maßnahmen an bestehenden Gebäuden der kommunalen Infrastruktur

und an bestehenden Verkehrsanlagen

tagesaktueller Förderzinssatz (IKK);

bonitätsabhängiger Förderzinssatz (IKU)

Beantragung über KfW direkt (IKK) bzw. über Hausbank (IKU)

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Richtlinie Investive Förderung von Einrichtungen

der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Bau, Sanierung, Modernisierung und Erhalt von

Einrichtungen für behinderte Menschen

Förderung von:

– Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

– Wohnstätten mit Tagesstruktur, einschl. Außenwohngruppen

– Förder- und Betreuungsbereiche

– Einrichtungen zur Förderung von Teilhabe und Integration

– Werkstätten

– Maßnahmen des barrierefreien Bauens bis 100.000 €

bei öffentlich zugänglichen, bestehenden Gebäuden

Antragsteller /Empfänger:

Träger und Eigentümer

(bei Maßnahmen des barrierefreien Bauens auch der Eigentümer)

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Investive Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe

für behinderte Menschen

Höhe:

Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung bis zu 80 %, bei überregionalen Einrichtungen bis zu

90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Förderfähige Kosten: Kostengruppen 300 – 500, 700 und 600 nach DIN 276

Voraussetzungen /Bedingungen (u. a.):

Beteiligung Landkreis /kreisfreie Stadt in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

(außer bei überregionalen Einrichtungen)

Eigenanteil mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Die Verwendung des Zuschusses ist nachzuweisen; der Zustand vor und nach der baulichen

Umsetzung ist im Bild zu dokumentieren

Bedarfsbestätigungen /Zustimmungen durch Landkreis /kreisfreie Stadt, Kommunaler

Sozialverband, bei Werkstätten zusätzlich auch Bundesagentur für Arbeit

Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten anderer Zuwendungsgeber

Zuständige Stelle /Beantragung über:

Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB); Bereich Infrastruktur /Städtebau

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Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“

(Kleine) Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im

Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, ebenso Gastronomie

Antragsteller /Empfänger:

Landkreise und kreisfreie Städte (Erstempfänger); reichen die Zuwendung an

Letztempfänger (Eigentümer oder Betreiber der Einrichtung) weiter

Höhe:

bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 25.000,00 €.

Beantragung:

jährlich bis zum 31. Januar durch die Erstempfänger bei der

Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –, Bereich Infrastruktur /Städtebau

Ausreichung durch Erstempfänger in öffentlich rechtlicher Form an die

Letztempfänger; ggfs. unter Setzung eigener Schwerpunkte/Prioritäten

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Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“

Voraussetzungen /Bedingungen:

Bestandsgebäude

Kommunale Gebäude und Einrichtungen werden nur ausnahmsweise, bei freiwilligen Angeboten,

gefördert:

(Jugend- und Freizeittreffs, Seniorenbegegnungsstätten, Stadtteilzentren, Bibliotheken,

Museen, Sportstätten, Freibäder …)

Die Verwendung des Zuschusses ist nachzuweisen; der Zustand vor und nach der baulichen

Umsetzung ist im Bild zu dokumentieren

Jährliche Neuentscheidung über die Förderung

(kein fortlaufendes Programm; -> Mittel für 2016 im Landeshaushalt eingestellt)

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Förderung von Maßnahmen des Städtebaus und Stadtumbaus

Förderung der Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer städtebaulichen Funktionen

Aktive Stadt-und Ortsteilzentren (SOP)

Die Soziale Stadt (SSP)

Kleine Städte und Gemeinden (KSP)

Landesprogramm Rückbau Wohngebäude

Rückbau und Aufwertung (SUO)

Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (SEP)

Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP)

I. d. R. je 1/3 Fördermittel (Zuschüsse) von Bund und Freistaat an die Kommunen für Maßnahmen

im Fördergebiet

Bewilligt 2015: Insgesamt 142,5 Mio. € Bundes- und Landesmittel für den Zeitraum 2015 - 2019

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Förderung von Maßnahmen des Städtebaus und Stadtumbaus

Förderung privater Eigentümer bzw. Investoren gemäß den städtebaulichen

Zielsetzungen über Verträge mit der jeweiligen Kommune

Grundlage: Städtebauliche Entwicklungskonzepte der Kommunen

Beantragung bei der SAB durch jeweilige Kommune

(Fördergebiete, Schwerpunkt- und Einzelmaßnahmen /2015 bereits erfolgt)

Jährliche Untersetzung /Anpassung /Berichterstattung

Infoveranstaltungen für geladene Kommunen

durch das Sächsische Staatsministerium des Innern:

4. Mai 2015 für die Region Chemnitz

5. Mai 2015 für die Regionen Dresden und Leipzig

Ort: Sächsische Aufbaubank – Förderbank –, Pirnaische Straße 9 in Dresden

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Internet: www.sab.sachsen.de

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Persönliche Informationsvermittlung durch die SAB

Kundencenter Dresden

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Telefon: 0351 4910-0

Kundencenter Leipzig

Universitätsstraße 16

04109 Leipzig

Telefon: 0341 355959-0

Kundencenter Chemnitz

Am Rathaus 2

09111 Chemnitz

0371 495995-0

Regionalbüro Torgau

Schlossstraße 27

04860 Torgau

Telefon: 03421 758-7700

Regionalbüro Plauen

Bahnhofstraße 46-48

08523 Plauen

Telefon: 03741 392-3730

Regionalbüro Annaberg-Buchholz

Adam-Ries-Straße 16

09456 Annaberg-Buchholz

Telefon: 03733 145-300

Regionalbüro Görlitz

Hugo-Keller-Straße 14

02826 Görlitz

Telefon: 03581 663-9090

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Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Telefon: 0351 4910 4920

www.sab.sachsen.de