Freizeiten 2020 · 2019. 11. 10. · 2 Wochen, in denen wir die Ferien genießen können und zu...

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Freizeiten 2020 Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther Dein Sommer

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Freizeiten 2020Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther

Dein Sommer

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Wer wir sind und was wir wollen:

- wir laden ein zum gemeinsamen Erleben der Ferien und zum Kennen lernen anderer Menschen und Länder

- wir wollen, dass Menschen unserer Zeit in der Gemeinschaft „Christ sein“ kennen lernen

- wir wollen eine sinnvolle Freizeitgestaltung anbieten

- wir wollen erfahrbar machen, dass die Aussagen der Bibel heute aktuell sind

- wir wollen versuchen Antworten auf die Fragen unserer Zeit zu finden

- wir arbeiten fast alle ehrenamtlich

- wir sind nicht auf Gewinn ausgerichtet

- wir sind kein Tourismusunternehmen

- wir wollen für Andere da sein

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Impressum Herausgeber: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Verantwortlich für den Inhalt: Volker Becker Titelbild: Guido Welzel (Spiekeroog 2019) Bilder: Freizeit-Teams Gestaltung: Holger Schönfeld • Druck:

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Inhalt:

2 Wer wir sind und was wir wollen 3 Inhalt 4 Ein Wort zuvor 5 Förderverein 6 - 7 Lysvik , Jugendfreizeit 26.06. - 12.07.2020 von 13 - 15 Jahren (1)26.06. - 12.07.2020 von 13 - 15 Jahren (1) von 13 - 15 Jahren (1) (1)1) 8 - 9 Enviken, Jugendfreizeit 26.06. - 12.07.2020 von 14 - 17 Jahren (2)10 - 11 Bornholm, Kinderfreizeit 04.07. - 19.07.2020 von 8 - 12 Jahren (3)12 - 13 Spiekeroog, Kinderfreizeit 21.07. - 10.08.2020 von 9 - 13 Jahren (4)14 - 15 Anmeldungen16 - 19 Reisebedingungen

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Werther

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Ein Wort zuvor:

Liebe Eltern!

Sie halten gerade unseren druckfrischen Freizeitprospekt für 2020 in den Händen. Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse!

Vorab möchten wir allerdings auf einige Dinge hinweisen:

Wir versuchen unsere Freizeiten so günstig wie möglich anzubieten. Allerdings sind wir auch immer wieder von Preiserhöhungen betroffen und müssen diese auf die Freizeitpreise umlegen. Dennoch soll es für kein Kind unmöglich sein an einer Frei-zeit teilzunehmen! Sollte die Finanzierung für Sie problematisch sein, sprechen Sie uns bitte unbedingt an. Wir werden immer eine Lösung finden!

Immer wieder werden wir gefragt, ob es für Geschwisterkinder Ermäßigungen gibt? In den letzten Jahren hat der Förderverein auf Antrag (Kreuzchen auf dem Anmelde-formular) 50 Euro pro Geschwisterkind bewilligt. Für 2020 möchten wir Ihnen eben-falls diese Möglichkeit der Ermäßigung einräumen. Sollten Sie eine Ermäßigung von 50 Euro für ein Geschwisterkind wünschen, machen Sie bitte auf der Anmeldung an entsprechender Stelle ein Kreuz. Der Betrag wird dann bei einem Ihrer Kinder abge-zogen.

Für alle Freizeiten gibt es ein einheitliches schriftliches Anmeldeverfahren. Um Ihnen und uns eine Planungssicherheit zu geben, möchten wir Sie bitten, sich möglichst am ersten Anmeldetag anzumelden. Häufig waren einzelne Freizeiten sofort aus-gebucht. Sollten dann noch Plätze vorhanden sein, ist natürlich über den Termin hinaus jederzeit eine Anmeldung möglich.

Auch 2020 haben wir nur eine begrenzte Zahl von Plätzen. Wir hoffen aber allen Wünschen entsprechen zu können und werden dafür alles in unserer Macht ste-hende tun. Wir freuen uns schon sehr auf die gemeinsame Zeit mit Ihren Kindern und hoffen für unsere Freizeiten auf Gottes Segen!

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Der „Förderverein Freizeitarbeit“ stellt sich vor:

Am 25.08.1999 wurde der “Förderverein Freizeitarbeit in der Ev.-Luth. Kirchenge-meinde Werther” gegründet. Die Kirchengemeinde und die CVJM‘s führen jedes Jahr mehrere Freizeiten durch. So fanden z.B. 2019 zwei Kinderfreizeiten je auf Spiekeroog und auf Bornholm, eine Jugendfreizeit in Lysvik/ Schweden und in Dingle/ Schwe-den und eine Baufreizeit in Lysvik statt. Insgesamt nahmen 296 Kinder, Jugendli-che, Erwachsene und MitarbeiterInnen daran teil. Ein Großteil der Vorbereitung und Durchführung dieser Freizeiten wird ehrenamtlich geleistet. Ca. 74 BetreuerInnen haben sich mit Zeit, Geld und viel Kreativität in die Freizeitarbeit eingebracht. Damit diese bislang äußerst erfolgreiche Arbeit auch in Zeiten immer knapper werden-der Mittel fortgeführt werden kann, wurde dieser Förderverein ins Leben gerufen. Es lohnt sich, die Arbeit dieses Vereins durch finanzielles Engagement oder tatkräf-tiges Zupacken zu unterstützen! Ganz, ganz herzlichen Dank für alle schon bisher geleistete Unterstützung!

Ansprechpartner für die Arbeit des Fördervereins sind:

Volker Becker (1. Vorsitzender) 0 52 03 / 8 85 57Katrin Rothe (2. Vorsitzende) 0 52 03 / 919040Tabea van der Werff (Kassiererin) 0 52 04 / 8804530

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Jugendfreizeit in Lvsvik /Schweden26.06. – 12.07.2020

„Lysvik 2020 – zum 25. Mal!“Zum 25. Mal wollen wir 2020 eine Sommerfreizeit im värmländischen Lysvik durchführen. Einige Jugendliche kennen schon das wunderschöne Freizeitheim „Berga Gård“, das direkt am Ufer des Frykensees gelegen, wieder für 14 Tage unser „Zuhause“ sein wird. Ein großes Gelände, umgeben von alten Bäumen und mit Fußball-, Lagerfeuer- und Badeplatz, lädt zu Besinnung, Spiel, Spaß und Erholung ein. Der Ort Lysvik liegt ca. 80 km nördlich von Karlstad.

Untergebracht sind wir dort in 2 - 7 Bettzimmern. Duschen und WC‘s befinden sich jeweils auf den Etagen. Bei schlechtem Wetter, was wir hoffentlich nicht haben, stehen uns drei Aufenthaltsräume zur Verfügung.

Neben einem Tagesausflug haben wir wieder ein buntes und spannendes Programm mit Gesprächsrunden zu Fragen des Glaubens, meditativen Elementen, AG‘s und vielen anderen Dingen vorbereitet. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit zum Kanu oder Ruderboot fahren und es wird auch noch genügend freie Zeit zum Besuch des Ortes, zum Baden oder einfach zum Chillen sein.

Sei mit dabei? Wir freuen uns auf Dich! Dein Lysvikteam 2020

Veranstalter: Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther

Teilnehmer: 45 Jugendliche von 13 - 15 Jahren

Kosten: 520,- €

Von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits abgezogen. Es kann zu einem höheren Teilnehmerbeitrag je nach Wohnort und Konfession und der dadurch bedingten Zuschusshöhe kommen.

Anzahlung: 70 € nach Erhalt der Anmeldebestätigung Restbetrag (kann auch in 2 Raten gezahlt werden) bis zum 15.06.2020

Konto: Die Kontodaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung

Leitung: Volker Becker, Janis Maaß und Team

Anmeldung: Schriftlich ab 29.11.2019

Volker Becker (Jugendreferent) Talbrückenweg 12 33824 Werther 0 52 03/ 8 85 57

Eine Anmeldebestätigung erfolgt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder Freizeitteilnehmer, im Vorjahr auf der Warteliste gestanden, Wohnort, Alter, Bedürf-tigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung).

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Jugendfreizeit

Lysvik13-15 Jahre26.06. - 12.07.2020

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Jugendfreizeit in Enviken /Schweden26.06. – 12.07.2020

Herzliche Einladung zur Sommerfreizeit in Enviken! Das Freizeitheim „Skoglungsgarden“ mit seinem traumhaften Gelände auf einer Lichtung gelegen, lädt uns für 2 Wochen zu einer tollen Freizeit ein.Das schöne und gemütliche Freizeitheim mit seinen Nebengebäuden liegt nur 300m von einem See entfernt, der zum Baden und Kanu fahren einlädt. Selbstver-ständlich gibt es auch einen Fußballplatz und ein Volleyballfeld. Für besinnliche Momente steht uns eine kleine Kapelle auf dem Gelände zur Verfügung. Sollte uns das Wetter mal einen Strich durch die Rechnung machen, können wir auf mehrere Aufenthaltsräume zurückgreifen, wovon einer sogar mit einem gemütlichen Kamin ausgestattet ist. Die Unterbringung erfolgt in 2 - 6 Bettzimmern. Die Sanitärräume befinden sich größtenteils auf den Fluren. Somit haben wir vor Ort die idealen Voraussetzungen für abwechslungsreiche 2 Wochen, in denen wir die Ferien genießen können und zu einer großen Gemein-schaft zusammenwachsen wollen. Damit keine Langeweile aufkommt bieten wir kreative Workshops, sportliche Angebote, spannende Spielshows und interessante Ausflüge an. Wir möchten auch einen Ort schaffen, an dem wir uns mit den christli-chen Glauben beschäftigen können. Wo geht dies besser als vor der atemberauben-den Naturkulisse von Schweden?

Auf eine schöne und unvergessliche Zeit mit Dir, freut sich das Envikenteam 2020!

Veranstalter: Ev.- Luth. Kirchengemeinde Werther

Teilnehmer: 45 Jugendliche von 14 - 17 Jahren

Kosten: 520,- €

Von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits abgezogen. Es kann zu einem höheren Teilnehmerbeitrag je nach Wohnort und Konfession und der dadurch bedingten Zuschusshöhe kommen.

Anzahlung: 80 € nach Erhalt der Anmeldebestätigung Restbetrag (kann auch in 2 Raten gezahlt werden) bis zum 15.06.2020

Konto: Die Kontodaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung

Leitung: Marvin Steffen und Team

Anmeldung: Schriftlich ab 29.11.2019

Volker Becker (Jugendreferent) Talbrückenweg 12 33824 Werther 0 52 03/ 8 85 57

Eine Anmeldebestätigung erfolgt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder Freizeitteilnehmer, im Vorjahr auf der Warteliste gestanden, Wohnort, Alter, Bedürf-tigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung).

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Jugendfreizeit

Enviken14-17 Jahre26.06. - 12.07.2020

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Kinderfreizeit auf Bornholm/Dänemarkvom 04.07. - 19.07.2020

Ein Sommer auf der Insel!Auch im Jahr 2020 werden wir wieder zusammen auf die wunderschöne Ostsee-Insel Bornholm reisen! Umgeben von Wäldern und weißen Dünen liegt unser Freizeitheim „LM-Lejren“ nur 400 Meter vom Sandstrand entfernt im Südosten der Insel. Zum Haus gehören ein Sportplatz, ein Spielplatz und ein Beachvolleyball-Feld. Wohnen werden wir in geräumigen 4-Bett-Zimmern. In den Aufenthaltsräumen und auf dem Hausgelände ist viel Platz zum Spielen, Basteln und für spannende Abendshows.Wir werden am Strand toben, im Meer baden, Floß fahren, basteln, Fußball spielen, die Insel erkunden und zusammen die Zeit genießen.Vor allem aber wollen wir die Freizeit auf Bornholm zusammen mit Gott erleben. Wir werden gemeinsam beten, Lieder singen und möchten zu einer großen Gemeinschaft zusammenwachsen, in der sich jedes Kind wohlfühlt!Es fahren sehr nette, erfahrene, ehrenamtliche MitarbeiterInnen und ein großartiges Küchenteam mit. Viele von uns werdet ihr schon vom „Treffpunkt 5“ oder von den letzten Freizeiten kennen.

Wir freuen uns auf Euch!Euer Bornholm-Team 2020

Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther

Teilnehmer: 55 Kinder von 8 - 12 Jahren

Kosten: 350,- €

Von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits abgezogen. Es kann zu einem höheren Teilnehmerbeitrag je nach Wohnort und der dadurch bedingten Zuschusshöhe kommen.

Anzahlung: 50,- € nach Erhalt der Anmeldebestätigung Restbetrag (kann auch in 2 Raten gezahlt werden)Restbetrag (kann auch in 2 Raten gezahlt werden) bis zum 20.06.2020

Konto: Die Kontodaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung

Leitung: Peter Schürmann und Team

Anmeldung: Schriftlich ab 29.11.2019

Volker Becker (Jugendreferent) Talbrückenweg 12 33824 Werther 0 52 03/ 8 85 57

Eine Anmeldebestätigung erfolgt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder Freizeitteilnehmer, im Vorjahr auf der Warteliste gestanden, Wohnort, Alter, Bedürf-tigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung).

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Kinderfreizeit

Bornholm8-12 Jahre04.07. - 19.07.2020

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Kinderfreizeit auf Spiekeroog 21.7. - 10.8.2020

Liebe Eltern, liebe Kinder,im Sommer ist es endlich wieder so weit: Wir fahren nach Spiekeroog! Zum 49. Mal steht uns das schöne Walter-Requardt-Heim auf Spiekeroog zur Verfügung! Wir möchten von Gott erzählen und singen, eine gute Gemeinschaft erleben, die Insel erkunden und Muscheln sammeln, tolle Dinge basteln, im Meer baden, am Strand Völkerball und Prielball spielen, eine Wattwanderung unterneh-men, nach Langeoog oder Wangerooge fahren, eine Fahrt mit einem Fischkutter machen und vieles, vieles mehr! Es fahren 24 sehr nette, ehrenamtliche Betreuer mit, die durch die Mitarbeit im CVJM über gute Erfahrungen mit Kindergruppen und auch Kinderfreizeiten verfügen. Die Kinder, die in den vergangenen Jahren an der Freizeit teilgenommen haben, werden die meisten von ihnen schon kennen!

Wir freuen uns auf Euch!Euer Spiekeroogteam 2020

Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther

Teilnehmer: 80 Kinder von 9 - 13 Jahren

Kosten: 620,- €kostet die Freizeit für evangelische Kinder aus Werther.

Von diesem Betrag sind zu erwartende Zuschüsse bereits abgezogen. Es kann zu einem höheren Teilnehmerbeitrag je nach Wohnort und der dadurch bedingten Zuschusshöhe kommen.

Anzahlung: 60,- € nach Erhalt der Anmeldebestätigung Restbetrag (kann auch in 2 Raten gezahlt werden) bis zum 30.06.2020

Konto: Die Kontodaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung

Leitung: Bernd Eimterbäumer und Team

Anmeldung: Schriftlich ab 29.11.2019

Volker Becker (Jugendreferent) Talbrückenweg 12 33824 Werther 0 52 03/ 8 85 57

Eine Anmeldebestätigung erfolgt nach den Weihnachtsferien. Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigen, soll nach folgenden Kriterien entschieden werden: MitarbeiterIn in unserer Jugendarbeit, Gruppen- oder Freizeitteilnehmer, im Vorjahr auf der Warteliste gestanden, Wohnort, Alter, Bedürf-tigkeit, Geschwisterkinder (bei Problemen mit der Familienurlaubsplanung).

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Kinderfreizeit

Spiekeroog9-13 Jahre21.07. - 10.08.2020

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Anmeldeformular

Freizeit vom ________ bis _________ in __________________________________________

Name/Vorname:______________________________________________________________

männlich weiblich divers (bitte ankreuzen!)

geboren am:__________________Telefon_________________________________________

Straße:_______________________________________________________________________

PLZ/ Wohnort:________________________________________________________________

Konfession:____________________________________________________

E-Mail:______________________________________________________________________

Krankenkasse:_________________________________________________________________

Ich ernähre mich vegetarischJa Nein (bitte ankreuzen!)

Handynummer der Eltern, oder Telefonnummer einer Person die im Notfall erreichbar ist:

____________________________________________________________

- Unserem Kind kann im Rahmen der Jugendschutzgesetzgebung, freie Zeit zur Verfügung gestellt werden.- Sie/ Er kann bei bewußtem Stören der Gruppe auf eigene Kosten heimgeschickt werden.- Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich bereit, mich in die Freizeitgemeinschaft einzuordnen.

Werther, den _________________________________________________________________

Unterschrift des Teilnehmer/in___________________________________________________

Wir sind damit einverstanden, dass geringfügige Überschüsse aus der Freizeit, dem „Förderverein Freizeitarbeit in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther“ zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch werden die Freizeitmaßnahmen unterstützt.Wir wünschen die Geschwisterermäßigung von 50€ (siehe „ Ein Wort zuvor)

Unterschrift eines Personensorgeberechtigten:

_____________________________________________________________

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Anmeldeformular

Freizeit vom ________ bis _________ in __________________________________________

Name/Vorname:______________________________________________________________

männlich weiblich divers (bitte ankreuzen!)

geboren am:__________________Telefon_________________________________________

Straße:_______________________________________________________________________

PLZ/ Wohnort:________________________________________________________________

Konfession:____________________________________________________

E-Mail:______________________________________________________________________

Krankenkasse:_________________________________________________________________

Ich ernähre mich vegetarischJa Nein (bitte ankreuzen!)

Handynummer der Eltern, oder Telefonnummer einer Person die im Notfall erreichbar ist:

____________________________________________________________

- Unserem Kind kann im Rahmen der Jugendschutzgesetzgebung, freie Zeit zur Verfügung gestellt werden.- Sie/ Er kann bei bewußtem Stören der Gruppe auf eigene Kosten heimgeschickt werden.- Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich bereit, mich in die Freizeitgemeinschaft einzuordnen.

Werther, den _________________________________________________________________

Unterschrift des Teilnehmer/in___________________________________________________

Wir sind damit einverstanden, dass geringfügige Überschüsse aus der Freizeit, dem „Förderverein Freizeitarbeit in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther“ zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch werden die Freizeitmaßnahmen unterstützt.Wir wünschen die Geschwisterermäßigung von 50€ (siehe „ Ein Wort zuvor)

Unterschrift eines Personensorgeberechtigten:

_____________________________________________________________

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§Anmelde- und Teilnahmebedingungenfür Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugendreisen der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther

Vorbemerkung: Am 01.07.2018 tritt eine gesetzliche Neufassung des Pauschalreiserechtes in Kraft. Die nachfolgenden Regelungen betreffen u.a. alle Pauschalreiseverträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlos-sen werden. Sie ersetzen alle vom Veranstalter bisher für seine Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugend-reisen* verwendeten Anmelde- und Teilnahmebedingungen.

1. Abschluss des PauschalreisevertragesMit der Anmeldung wird dem Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen als Veranstal-ter der Ferienfreizeit vom Anmeldenden der Abschluss eines Pauschalreisevertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten, der Anmeldende ist an sein Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular; Anmeldun-gen per Telefon oder auf elektronischem Wege werden nicht angenommen. Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Mit dem Eingang einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Anmeldenden kommt der Pauschalreisevertrag zustande. Sollte die Ferienfreizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Anmeldende umge-hend benachrichtigt.

2. BezahlungEine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro angemeldete/n Teilnehmer/in ist bis spätestens eine Woche nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters sowie des Sicherungsscheins fällig. Der restliche Reisepreis ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit fällig, in keinem Fall aber vor Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f dieser Bedingungen. Bei Buchungen kürzer als drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit bzw. nach Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters

Ev.-Luth. Kirchengemeinde WertherKreissparkasse Halle/ Westf.IBAN DE63480515800000001206BIC WELADED1HAW

zu leisten. Der Veranstalter bittet, beim Verwendungszweck der Zahlung unbedingt die in der Ausschrei-bung angegebene Freizeit, die Haushaltsstelle und den Namen des/der Teilnehmenden anzugeben. Bar-zahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegen genommen.

3. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und PreisänderungenDer Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Ver-anstalters, den Angaben in der Fahrtanmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Bedingungen.

Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im Rahmen der gesetzli-chen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilneh-menden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular mitzuteilen.

Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. Der Veranstalter behält sich Erhö-hungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Reisepreises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch nicht eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten, der Steuern oder Abgaben für bestimmte Reiseleistungen oder der für die betreffende Ferienfreizeit geltenden Wech-selkurse vor. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8% hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 21

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§Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig.Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teil-nahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

Der besseren Lesbarkeit halber wird im folgenden Text einheitlich nur der Begriff der Ferienfreizeit ver-wendet.

Ebenfalls kann der Anmeldende eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit die vorge-nannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führen. Hat der Anmeldende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Ver-anstalter zu erstatten. Entstandene Verwaltungsausgaben können vom Erstattungsbetrag abgezogen werden; diese sind vom Veranstalter auf Verlangen nachzuweisen.

Leistungs- und Preisänderungen sind dem Anmeldenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich mitzuteilen.

4. Teilnahme eines ErsatzreisendenDer/die Teilnehmende kann sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Fahrterfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 berechnet.

5. Rücktritt des Anmeldenden vor ReisebeginnDer Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung.

Tritt der Anmeldende vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkeh-rungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt:

a) bei Gruppen-Busreisen (Reisebus oder Kleinbus/Bulli)

bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreisesbis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % des Reisepreisesbis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreisesab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreisesab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreisesund bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises.

b) bei Gruppen-Flugreisen und Gruppen-Zugreisen

bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des Reisepreisesbis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 35 % des Reisepreisesbis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreisesab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreisesab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreisesund bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises.

c) bei Reisen mit eigener Anreise und sonstige Reisen

bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreisesbis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des Reisepreisesbis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 40 % des Reisepreisesab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreisesab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 60 % des Reisepreisesund bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises.

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§Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung. Der Veranstalter ist auf Verlangen des Anmeldenden bzw. des Teilnehmenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

6. Rücktritt des Veranstalters vor ReisebeginnDer Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktretena) wenn der Anmeldende die Teilnehmerinformationen ungeachtet der ihm hierfür gesetzten Frist und einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht.b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmerinformationen, wenn für ihn erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für den betreffenden Teilnehmenden, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist.c) wenn der/die Teilnehmende ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem/den vom Veranstalter mitgeteilten Vorbereitungstag/en teilnimmt.d) wenn der Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbeson-dere der Reisepreis nicht fristgerecht (Anzahlung und Restzahlung) bezahlt wird;e) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Ferienfahrt wesentlicher persönlicher Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluß des Pauschalreisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Ferienfreizeit für den/die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist.f) bis zu 28 Tage vor Reisebeginn, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Ferienfreizeit nicht erreicht wird. Der/die Anmeldende ist dann berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten.In allen anderen Fällen wird der etwa schon geleistete Reisepreis in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche des Anmeldenden sind ausgeschlossen.

7. Kündigung des VeranstaltersDer Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Durch-führung der Ferienfreizeit ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Ferienfreizeit oder die weitere scha-densfreie Durchführung der Ferienfreizeit nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der/die Teilneh-mende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrages gerechtfertigt ist.

Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie wei-tere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorge-berechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

8. VersicherungenDer Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen beste-henden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhan-denkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern.

9. Pass- und VisavorschriftenDer Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige des Staates, in dem die Ferienfreizeit angeboten wird, bei Auslandsreisen über geltende Pass- und Visavorschriften zu informieren, für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reise-dokumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, der Anmeldende selbst

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§verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft.

10. Haftung des VeranstaltersDie vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreises, soweit ein solcher Schaden vom Ver-anstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfba-ren Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung übernimmt der Veranstal-ter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des/der Teilnehmers/in verursacht werden.Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

11. Obliegenheiten des Anmeldenden und des TeilnehmendenBei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder/jede Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.Er/sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung der Ferienfreizeit oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Ferienfreizeit oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrags durch ein besonderes Interesse des Teilnehmen-den gerechtfertigt wird. Kommt ein/eine Teilnehmende dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen ihm/ihr oder dem Anmeldenden Ansprüche insoweit nicht zu.Die Leitung der Ferienfreizeit ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ansprüche des Anmeldenden wegen Reisemängeln nach den §§ 651 i bis j des Bürger-lichen Gesetzbuches verjähren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit.

12. DatenschutzDer Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilneh-menden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Ferienfreizeit erforderlich sind. Er erteilt dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Verwendung von Daten zu Werbezwecke oder die Wei-tergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Anmeldenden ist ausgeschlossen außer an Unterneh-men und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit beauftragt sind.

13. SchlussbestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrags oder dieser Anmelde- und Teil-nahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Schwerte.

Stand: 01.07.2018

Veranstalter: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Werther Vertreten durch die/den Vorsitzende/n des Presbyteriums Alte Bielefelder Str. 21 33824 Werther Tel.: 05203/7151 (Gemeindebüro) oder 05203/88557 (Jugendbüro) Fax.: 05203/881085 Mail: [email protected]

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Häger: Mädchenjugendkreis Fr. 17.30 – 19.00 Uhr Gemischte Jungschar (7-13 Jahre) Do. 17.30 – 19.00 Uhr

Gruppen und Angebote für DICH!

Kindergottesdienst Sonntags 9.45 Uhr im Ev. Gemeindehaus Werther Termine siehe Flyer

Im Jugendheim Langenheide:

Jugendkreis 2012 (ab ca. 17 Jahre) Di. 18.30 – 20.00 UhrJugendkreis „Opatimal“ Mi. 18.30 – 20.00 UhrVision (ab 18 Jahre) Mi. 20.00 – 21.30 UhrJungenjungschar (7 bis 13 Jahre) Fr. 16.30 – 18.00 Uhr (2 Gruppen)Mädchenjungschar (7 bis 13 Jahre) Sa. 14.00 – 15.30 Uhr

In Werther: Jugendkreis (ab ca. 18 Jahre) nach Absprache Jugendkreis (ab ca. 16 Jahre) Do. 19.30 – 21.00 Uhr Jugendkreis 2019 (ab ca. 13 Jahre) Fr. 19.30 – 21.00 Uhr Jungscharen in Verbindung mit den Familienkreistreffen oder siehe Langenheide und Häger

St.-Jacobi-Kirche, Werther Jacobi-Live jeweils um 18.00 Uhr am: 17. November und 15. Dezember (Siehe auch Terminkärtchen 2019)

Treffpunkt 5 (6 – 13 Jahre) Am 8.11. und 6.12.2019 jeweils von 17.00 – 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Werther

Dein Sommer

10.11.19

01.12.19

Offener Treff für Jugendlicheab 12 Jahren in der Teestubeim Gemeindehaus Werther