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Pädagogischer Austauschdienst für aufnehmende Schulen für ausländische Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten Ein Wegweiser an Schulen in Deutschland

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Pädagogischer Austauschdienst

für aufnehmende Schulen

für ausländische Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten

Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten

Ein Wegweiseran Schulen in Deutschland

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für aufnehmende Schulen

für ausländische Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten

Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten

Ein Wegweiseran Schulen in Deutschland

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Zur Erleichterung der Lesbarkeit wird im weiteren Text des Wegweisers nur die männliche Form verwendet. Wir bitten die Leserinnen und Leser um Verständnis.

Die häufig auftretenden Bezeichnungen Pädagogischer Austauschdienst (PAD) und Fremdsprachenassistent (FSA) werden im Text durchgängig in abgekürzter Form benutzt.

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Liebe Leserin, lieber Leser,

auch wenn das Austauschprogramm für Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten bereits über 100 Jahre besteht, ist es wichtig, die Programmteil-nehmer – wie auch die beteiligten Gastschulen – umfassend über die aktuellen Rahmen- und Einsatzbedingungen zu informieren. Diesen Zweck verfolgt der vorliegende Wegweiser, der sich gleichermaßen an die aufneh-menden Schulen als auch die ausländischen Fremdsprachenassi-stentinnen und -assistenten wendet.

Der Pädagogische Austauschdienst möchte mit diesem Wegweiser ein pra-xistaugliches Nachschlagewerk anbieten. Obwohl die einzelnen Ka-pitel spezifisch auf ihre Zielgruppen ausgerichtet sind, empfiehlt es sich unbedingt alle Kapitel zu lesen. Dies ermöglicht es beiden Seiten – Schulen sowie Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten – den größtmöglichen Nutzen aus dem Programm zu ziehen.

Eine gute Betreuung und ein sinnvoller Einsatz der Assistentinnen und As-sistenten sind die wichtigsten Garanten für eine erfolgreiche Assistenzzeit.

Der Pädagogische Austauschdienst dankt allen Schulen, die dieses Pro-gramm für ihre Schülerinnen und Schüler nutzen und damit auch zukünfti-gen ausländischen Deutschlehrerinnen und Deutschlehren eine wertvolle Fortbildungsmöglichkeit bieten.

Er dankt allen ausländischen Fremdsprachenassistentinnen und -assisten-ten, die durch ihr Engagement dazu beitragen, an deutschen Schulen die Freude an der Sprache und Kultur ihres Landes zu wecken. Sie leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zu einem anschaulichen und authentischen Fremdsprachenunterricht. Die hierbei gemachten Erfahrungen werden später den Deutschunterricht an den Schulen ihres Heimatlandes bereichern und ihnen helfen, diesen aktuell und lebendig zu gestalten.

Günter JacobReferatsleiter für den Austausch von Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten

Vorwort

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Kapitel IDas Fremdsprachenassistentenprogramm – Ein Überblick1. Entwicklung des Programms2. Programmziele3. Dauer des Assistenzjahres4. Aufgaben5. Finanzierung6. Versicherung

Kapitel IIInformationen für Fremdsprachenassistenten – Vor und während der Assistenzzeit1. Status der Fremdsprachenassistenten2. Vor der Abreise2.1 Vermittlung an eine Schule2.2 Erster Kontakt mit der Schule2.3 Einladung zur Einführungstagung3. Ankunft in Deutschland3.1 Die Einführungstagung3.2 Die ersten Tage an der Schule4. Fremdsprachenassistenten an Schulen in

der Bundesrepublik Deutschland4.1 Das Schulwesen in der Bundesrepublik Deutschland4.2 Fremdsprachenunterricht an deutschen Schulen4.3 Aufgaben der Fremdsprachenassistenten5. Kontakte6. Bewerbung um ein zweites Jahr

Kapitel IIIInformationen für Fremdsprachenassistenten – Hinweise zu Formalitäten bei der Ankunft1. Wohnung und Mietvertrag2. Anmeldung3. Bankkonto4. Antrittsmeldung und Versand an regionale Schulbehörde5. Visa und Aufenthaltserlaubnis6. Versicherung6.1 Gruppenversicherung beim Deutschen Ring6.2 Die Versicherungsbedingungen6.3 Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland6.4 Krankenversicherung im Ausland6.5 Unfallversicherung

Inhalt

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6.6 Private Haftpflichtversicherung6.7 Kostenerstattung

Kapitel IVInformationen für aufnehmende Schulen1. Beantragung von Fremdsprachenassistenten2. Profil der Fremdsprachenassistenten 3. Vorbereitung des Einsatzes3.1 Die Betreuungslehrkraft3.2 Bereitstellung einer Unterkunft3.3 Gesundheitsvorsorge3.4 Einführungstagungen als Vorbereitung auf die Assistenzzeit3.5 Einführung des Fremdsprachenassistenten in die Schulgemeinschaft4. Einsatzmöglichkeiten für Fremdsprachenassistenten4.1 Eingewöhnungsphase4.2 Allgemeine Hinweise zum Einsatz 4.3 Vor- und Nachbereitung der Mitarbeit4.4 Einschränkungen beim Einsatz4.5 Einsatzmöglichkeiten im Fremdsprachenunterricht4.6 Arbeitsvorschläge für den Fremdsprachenunterricht4.6.1 Anfangsunterricht und erste Lernjahre4.6.2 Sekundarstufe I4.6.3 Sekundarstufe II4.7 Projektarbeit4.8 Aktivitäten außerhalb des Fremdsprachenunterrichts5. Ferienregelung und Freistellung zu Prüfungszwecken6. Zertifikat und Gutachten

Kapitel VDokumente zum Fremdsprachenassistentenprogramm1. Rechte und Pflichten2. Schulzuweisung3. Hinweise und Tipps vor Antritt4. Antrittsmeldung5. Zertifikat6. Erstattungsformular der Krankenversicherung Deutscher Ring7. Struktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland8. Informationen über Visa und Aufenthaltstitel

Kapitel VIAnhang – Adressen und Ansprechpartner1. Ansprechpartner im Pädagogischen Austauschdienst2. Zuständige Schulbehörden in der Bundesrepublik Deutschland3. Partnerbehörden im Ausland4. Auswahl hilfreicher Internet-Adressen

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1. Entwicklung des Programms

Die Geschichte des Austausches von FSA geht auf das Jahr 1904 zurück, als erstmalig eine Vereinbarung zwischen den englischen und französischen Kultusbehörden über den Austausch zukünftiger Fremdsprachenlehrer abge-schlossen wurde. 1905 folgten entsprechende Abkommen zwischen Frank-reich und Preußen sowie Großbritannien und Preußen. In späteren Jahren kamen weitere Staaten dazu, zunächst aus Europa, aber mit den Vereinigten Staaten von Amerika sehr bald auch die ersten Partner aus Übersee.

Der FSA-Austausch ist das älteste schulische Austauschprogramm über-haupt. Nach Wiederaufnahme des Programms durch den neu gegründeten Pädagogischen Austauschdienst (PAD) 1952 wurden insgesamt ca. 80.000 ausländische und deutsche FSA ins In- und Ausland vermittelt, in den letzten 10 Jahren über 25.000.

Heute betreibt die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von bilateralen Abkommen den Austausch von FSA in Europa mit Belgien, Frankreich, Groß-britannien, Irland, Italien, der Russischen Föderation, der Schweiz und Spanien sowie in Übersee mit Australien, Kanada (anglophon und frankophon), Neu-seeland, den Vereinigten Staaten von Amerika und der Volksrepublik China.

Die FSA bereichern den Unterricht durch ihre sprachliche und landeskund-liche Kompetenz, sie beleben ihn durch eigene Ideen und einen anderen Blickwinkel und – nicht zuletzt – durch ihre Jugend. Sie haben die Chance, auch Lehrbuch unabhängig zu arbeiten und bilden mit den hauptamtlichen Fachlehrern oft hervorragende Teams, die den Fremdsprachenunterricht authentisch und motivierend gestalten.

FSA sind aus deutschen Schulen nicht mehr wegzudenken. Jedes Jahr werden sie von weit mehr Schulen angefordert, als Stipendien für sie zur Verfügung stehen.

Die historische Entwicklung der Teilnehmerzahlen am FSA-Programm ver-deutlicht die Tabelle in Abbildung 1. Die statistische Übersicht in Abbildung 2 gibt einen Überblick über die Entwicklung der letzten fünf Jahre und der jetzt am Programm beteiligten Staaten:

Das FremdsprachenassistentenprogrammEin Überblick

Abb. 1: Entwicklung der Teilnehmerzahlen am FSA-Programm im Verlauf der letzten 50 Jahre (in 10-Jahres-Schritten).

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1953/54 1963/64 1973/74 1983/84 1993/94 2003/04

Deutsche FSA 164 681 1.245 1.181 1.511 1.322

Ausländsiche FSA 135 441 957 1.052 1.152 945

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Abb. 2: Entwicklung der Teilnehmerzahlen zwischen Deutschland und den am FSA-Austausch beteiligten Partnerländern.

Anmerkungen zur Übersicht:Der Austausch mit den Partnerstaaten Dänemark und den Niederlanden sowie dem flämischen Teil Belgiens wird im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen für COMENIUS-Assistenzkräfte fortgeführt. Das Assistentenprogramm mit der Rus-sischen Föderation wird einseitig durchgeführt, d. h. es werden russische FSA an deutschen Schulen eingesetzt, aber keine deutschen FSA nach Russland vermittelt. Der Austausch mit China befindet sich seit dem Schuljahr 2007/08 in der Pilotphase.

Beim Vergleich der Austauschzahlen fällt auf, dass bei Spanien und den USA ein besonders starker Anstieg der ausländischen Teilnehmer zu ver-zeichnen ist, während die deutschen Teilnehmerzahlen in diesen beiden Ländern sehr gering ausfallen bzw. in Spanien erst seit dem Austauschjahr 2006/07 stetig steigen. Bei Spanien liegen die Gründe hierfür einerseits an der deutlich gestiegenen Popularität dieser Fremdsprache an deutschen Schulen als auch am Rückgang der Teilnehmerzahlen aus Frankreich und

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Stand: 02.10.2008

Jahr

Staat

2005/06 2006/07 2007/08 2008/09

D A D A D A D A

Australien 15 10 14 11 14 2 13 4

Belgien wallonisch 2 3 2 6 2 5 4 1

China 0 0 0 0 8 8 10 21

Frankreich 571 280 646 283 637 270 589 219

Großbritannien 597 356 569 319 559 328 548 304

Irland 30 15 30 13 30 11 30 13

Italien 26 38 27 37 30 38 30 40

Kanada anglophon 14 36 14 25 14 21 14 21

Kanada Québec 19 15 19 8 20 28 21 27

Neuseeland 3 5 2 5 2 8 3 8

Russische Föderation 0 32 0 32 0 29 0 38

Schweiz 0 5 0 1 1 6 0 4

Spanien 37 104 60 111 76 100 89 113

USA 13 133 13 147 16 155 22 154

Summe 1.327 1.032 1.396 998 1.409 1.009 1.373 967

Teilnehmer/-innen 2.359 2.394 2.418 2.340

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Großbritannien. Diese Entwicklung ermöglicht es den Ländern, mehr Stellen für spanische FSA zur Verfügung zu stellen. Die steigenden deutschen Teil-nehmerzahlen in Spanien ab 2007 gehen auf eine Initiative der Autonomie-regierungen der spanischen Regionen zurück, die – neben dem bisher den Austausch allein finanzierenden Ministerium in Madrid – nun auch ihrerseits Stellen für deutsche FSA zur Verfügung stellen und finanzieren. Auch die gestiegenen Teilnehmerzahlen amerikanischer FSA erklären sich durch den Rückgang französischer und britischer Teilnehmer. Die sehr geringe deutsche Teilnehmerzahl in den USA hingegen ist durch den Stellenwert der deutschen Sprache und die Finanzierung dieser Stellen durch die auf-nehmenden amerikanischen Hochschulen bedingt: Nur wenige Liberal Arts Colleges in den USA leisten sich zur Verstärkung ihrer Deutsch-Programme einen deutschen FSA.

2. Programmziele

Das Assistentenprogramm hat eine doppelte Zielsetzung:

Für alle ausländischen FSA stehen praxisnahe Erfahrungen im Land ihrer Zielsprache im Vordergrund. Sie erhalten Einblick in das Erziehungswesen und die Unter richtsmethoden, wie sie an deutschen Schulen üblich sind. Den Teilnehmern bietet sich dabei die Möglichkeit zur Erweite rung und Vertiefung ihrer Kenntnisse der deutschen Sprache und Kultur.

Die zukünftigen Deutschlehrer unter ihnen werden anschließend ein au-thentisches Bild von der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Heimatland vermitteln können.

Je nach Herkunftsland absolvieren einige ausländische Studierende die Assistenzzeit im Rahmen eines vorgeschriebenen Auslandsaufenthaltes, andere nutzen die Chance, um sich auf ihre deutschlandbezogenen Berufs-ziele intensiv vorzubereiten.

Die Assistenz im Fremdsprachenunterricht in verschiedenen Klassen und Stufen und mit unterschiedlichen Fachlehrern dient dazu, dass die FSA durch praxisnahe Anschauung und durch Vergleich auch methodisch-didaktische Erfahrungen sammeln können. Zudem haben sie Gelegenheit, durch Übernahme einzelner Stundenabschnitte ihre Eignung als künftige Lehrer ohne Leistungsdruck zu erproben.

Gleichzeitig agieren sie neben dem Fachlehrer im Fremdsprachen unterricht als authentisches Vorbild und tragen durch Diskussionsbeiträge und Ideen dazu bei, den Unterricht zu beleben, die Schüler zu motivieren und deren Interesse für die Fremdsprache zu intensivieren. Aber auch den Unterricht in anderen Fächern können sie sinnvoll ergänzen.

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Die aufnehmenden deutschen Schulen profitieren von der Anwesenheit ei-nes FSA im Fremdsprachenunterricht nicht nur durch dessen muttersprach-liche und landeskundliche Kompetenz. Ihr Einsatz belebt und bereichert den Unterricht, motiviert die Schüler und trägt zur Qualitätssteigerung des Fremdsprachenunterrichts bei.

3. Dauer des Assistenzjahres

Das Assistenzjahr beginnt für alle ausländischen FSA an deutschen Schulen mit dem ersten Tag der Einführungstagung. Diese Tagungen finden für englischsprachige Assistenten Anfang September, für spanische, italie-nische und russische FSA Ende September und für französischsprachige Assistenten im Oktober statt.

Der letzte Tag dieser Einführungsveranstaltung dient der Anreise zu den Schulorten, der darauf folgende Tag ist der des Schulantritts.

Das Assistenzjahr endet am 31. Mai des Folgejahres. Für amerikanische FSA (30. Juni) und chinesische FSA (bis 15. Juni) gilt eine längere Auf-enthaltsdauer.

4. Aufgaben

Obwohl ausländische FSA in ihrem Heimatland in der Regel Germanistik studieren, assistieren sie an deutschen Schulen im Unterricht ihrer jewei-ligen Muttersprache. Die Mehrzahl der FSA ist dabei an weiterführenden Schulen (Gymnasien, Realschulen, Gesamtschulen und Berufsbildenden Schulen), einige auch an Grundschulen eingesetzt.

FSA sind also in erster Linie im Fremdsprachenunterricht eingesetzt und erfüllen dort die Aufgabe, die ihrer Bezeichnung entspricht: Sie as-sistieren der hauptamtlichen Lehrkraft im Unterricht. Dabei sind sie als Muttersprachler prädestiniert für eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten, die den Fremdsprachenunterricht authentisch, lebensnah und für Schüler motivierend gestalten [ Kapitel II, 4. und IV, 4.]. Auch außerhalb des Fremdsprachenunterrichts und im extracurricularen Bereich können FSA sehr sinnvoll mitwirken.

Der Umfang des Einsatzes beträgt 12 Stunden pro Woche. Er ist – wie die anderen Rahmenbedingungen des Einsatzes – im Merkblatt „Rechte und Pflichten” geregelt [ Kapitel V, 1.].

Der Fachlehrer behält durchgängig die Verantwortung für den Unterricht und die Bewertung der Ergebnisse. Hieraus ergibt sich, dass die Aufgaben und Pflichten eines FSA begrenzt sind.

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Der FSA darf nur mit Aufgaben betraut werden, die er aufgrund seiner Vorbildung und Stellung erfüllen kann. Insbesondere darf er keinen eigen-verantwortlichen Unterricht erteilen oder regelmäßig als Vertretungskraft eingesetzt werden [ Kapitel IV, 4.2].

Trotz dieser Einschränkungen sollte er wie ein Mitglied des Kollegiums be-trachtet werden. Er soll zu Konferenzen eingeladen werden und vor allem auch Gelegenheit bekommen, an außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule, wie z. B. an Wandertagen und Studienfahrten, teilzunehmen.

Der FSA soll – nach einer anfänglichen Hospitationsphase von ein bis zwei Wochen – von Beginn an einen festen Stundenplan haben. Dieser sollte mit Rücksicht auf seine außerschulische Fortbildung so gestaltet sein, dass wöchentlich ein freier Tag für eigene Studien zur Verfügung steht [ Kapitel IV, 4.1].

5. Finanzierung

Der FSA erhält während der Dauer der Assistenzzeit in der Bundesrepublik Deutschland ein monatliches Stipendium, das ab Antritt der Assistenzzeit – einschließlich der darin enthaltenen Schulferien – gezahlt wird. Die Höhe des Stipendiums wird von den Schulbehörden der Länder in der Schulzu-weisung mitgeteilt. Sie beträgt derzeit 800 Euro monatlich.

Nach dem Erlass – IVB/3-2227-116/55 II. Anhg. – des Bundesfinanzmi-nisters vom 11.07.1956 sind die als Ausbildungsbeihilfe aus öffentlichen Mitteln gezahlten Beträge nach § 3 Ziffer 11 des Einkommenssteuergesetzes grundsätzlich steuerfrei zu belassen.

Das Stipendium wird aus öffentlichen Mitteln finanziert und dient als Aufwandsentschädigung zur Deckung der notwendigen Lebenshaltungs-kosten. Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeits losenversicherung sind somit nicht zu entrichten.

Fahrtkosten sind nicht Bestandteil des Stipendiums, d.h. die FSA müssen ihre Reise nach Deutschland und zurück in ihr Heimatland selbst finanzieren. Dies gilt auch für die An- und Abreise zu den Einführungstagungen. Für FSA aus Übersee, China und Russland gelten Sonderregelungen

6. Versicherung

Alle ausländischen FSA sind für die Dauer ihrer Assistenzzeit im Rahmen einer Gruppenversicherung beim Deutschen Ring versichert. Diese Versi-cherung ist Bestandteil des Stipendienvertrages. Sie wird von den Ländern bzw. vom PAD für die Assistenten abgeschlossen. Für die Versicherung

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entstehen den FSA keine Kosten, diese werden von den Stellen, die auch das Stipendium auszahlen, getragen.

Die Gruppenversicherung beinhaltet eine Kranken-, Unfall- und Haftpflicht-versicherung.

Bei dieser Gruppenversicherung handelt es sich um eine Privatversiche-rung, d.h. ärztliche Leistungen und Medikamente werden zunächst dem versicherten FSA in Rechnung gestellt. Die Erstattung dieser Kosten muss anschließend vom FSA bei der Versicherung beantragt werden.

Die Versicherungsbedingungen, insbesondere auch die Leistungsseinschrän-kungen, sind im Kapitel III, 6. ausführlich beschrieben.

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Der PAD heißt Sie in Deutschland herzlich willkommen und dankt Ihnen für Ihr Interesse, unsere Schüler beim Erlernen Ihrer Muttersprache zu unterstüt-zen. Sie sind für unsere Schulen eine Bereicherung, denn als Vertreter Ihrer Sprache und Ihres Heimatlandes leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Fremdsprachenunterricht an unseren Schulen. In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Aufgaben Sie als Fremdsprachenassistent haben und was Sie dazu wissen und beachten sollten.

1. Status der Fremdsprachenassistenten

Sie sind als „Fremdsprachenassistent” an eine deutsche Schule vermittelt worden: Sie assistieren einem Lehrer im Fremdsprachenunterricht, d.h. im Unterricht Ihrer Muttersprache. Dabei haben Sie eine ganz besondere Rol-le: Sie gehören einerseits zum Kollegium Ihrer Einsatzschule, dürfen aber andererseits nicht den vollen Unterricht in eigener Verantwortung erteilen.

Für die Schüler und Lehrer sind Sie eine authentische Informationsquelle für Ihre Muttersprache und Ihr Heimatland. Nutzen Sie diese besondere Situation als Chance und Herausforderung!

Sie erhalten für Ihren Einsatz als Fremdsprachenassistent und zur Finan-zierung Ihres Lebensunterhalts ein Stipendium aus „öffentlichen Mitteln”, das heißt Sie haben den Status eines Stipendiaten – nicht den eines An-gestellten!

2. Vor der Abreise

2.1 Vermittlung an eine Schule

Ihre Bewerbung wurde nach einer Prüfung und Auswahl durch Ihre Heimat-behörde an den PAD geschickt. Anschließend hat der PAD Ihre Bewerbungs-unterlagen an die Schulbehörde [ Kapitel VI, 2] eines Landes der Bundes-republik Deutschland (im weiteren Text als Land bezeichnet) weitergeleitet. Diese Schulbehörde weist Sie einer – manchmal auch zwei – Schule(n) zu und schickt Ihnen die Schulzuweisung bzw. den Stipendienvertrag zu [ Kapitel V, 2]. Diese Schulzuweisung ist ein offizielles Schreiben, in dem Ihnen die Einsatzschule(n) und die Einsatzbedingungen mitgeteilt werden. Mit diesen Dokumenten weisen Sie sich als Fremdsprachenassistent aus. Bitte bewahren Sie diese gut auf!

Informationen für FremdsprachenassistentenVor und während der AssistenzzeitII

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Mit der Schulzuweisung wurde Ihnen Ihre zukünftige Einsatzschule mitge-teilt. Darüber hinaus haben Sie weitere Dokumente und Merkblätter erhalten: das Merkblatt „Rechte und Pflichten”, die „Hinweise vor Antritt” und – in den meisten Fällen – eine Annahmeerklärung (Einverständniserklärung). Bitte lesen Sie sich diese Merkblätter [ Kapitel V, 1. bis 4.] aufmerksam durch, und senden Sie die Annahmeerklärung so schnell wie möglich an die Schulbehörde Ihres Landes zurück.

Der PAD und die Schulbehörden bemühen sich, bei der Vermittlung an die Schulen Ihre Ortswünsche zu berücksichtigen. Sie müssen sich dabei aber an der Zahl der Assistentenstellen orientieren, die in den einzelnen Ländern zur Verfügung steht. Deshalb gelingt es nicht immer, die Ortswünsche aller ausländischen Bewerber zu berücksichtigen.

2.2 Erster Kontakt mit der Schule

Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Einsatzschule auf. Sie erleich-tern sich damit den Start in Ihre Assistenzzeit. Schreiben Sie eine E-Mail oder einen Brief an Ihre Schule, sobald Sie die Schulzuweisung erhalten haben. Beachten Sie aber bitte die Ferienregelung (siehe Internet-Adresse im Anhang), damit Sie wissen, wann jemand an Ihrer Schule erreichbar ist. Teilen Sie der Schule auch mit, wie und wann Sie erreichbar sind, damit die Schule oder der Betreuungslehrer – auch während der Ferienzeit – mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann.

Bei der ersten Kontaktaufnahme mit Ihrer Schule haben Sie Gelegenheit, sich vorzustellen und erste Fragen zu stellen wie z.B.:

Kann mir die Schule bei der Suche nach einer Unterkunft helfen?

Werde ich bei Ankunft am Schulort vom Bahnhof abgeholt?

Und bitte vergessen Sie nicht, sich nach der Kontaktadresse Ihres Betreu-ungslehrers zu erkundigen!

Ihr Betreuungslehrer ist meist ein Fremdsprachenlehrer, der Ihre Sprache unterrichtet. Er wird Sie während Ihrer Assistenzzeit begleiten und ist Ihr wichtigster Ansprechpartner in der Schule. Zu Beginn Ihrer Assistenzzeit wird er Ihnen sicherlich bei vielen Angelegenheiten mit Rat und Hilfe zur Seite stehen, z.B. bei allen notwendigen Behördengängen. Vor allem aber wird er Sie bei Ihren schulischen Aufgaben beraten und unterstützen.

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Sicherlich haben Sie bereits vor Antritt Ihrer Stelle Fragen zum Unterricht-seinsatz. Besprechen Sie diese Fragen vor Beginn Ihrer Assistenzzeit mit Ihrem Betreuungslehrer. Erkundigen Sie sich, was z.B. an landeskundlichem Material an Ihrer Schule vorhanden ist und was Sie eventuell mitbringen sollten. Prinzipiell ist für die Landeskunde fast jedes Material verwendbar. Entscheiden Sie sich für praxisnahe Beispiele und authentisches Anschau-ungsmaterial aus Ihrer persönlichen Umgebung wie z.B.:

Fotos Ihrer Familie, Freunde, Universität,

touristisches Material Ihrer Stadt oder Ihrer Region (CD-Rom, Pos ter, Stadtplan, Landkarten, Prospekte, Ansichtskarten etc.),

kurze und leicht verständliche Zeitschriftenartikel aus TV-Zeitschriften, Jugend-, Mode- oder Sportmagazinen etc.,

landestypische Comics oder Karikaturen,

Audio-Aufnahmen: aktuelle Musik (Kinderlieder, Pop- und Rap-Musik etc.), Hörspiele, Nachrichten, Werbung, Verkehrshinweise, Wetter-bericht, Telefonansagen etc.,

Video-Aufnahmen: Videoclips, Werbespots, Nachrichten, Wetterbe-richt, Spielshows, Soap Operas, aktuelle Filme etc.,

Speisekarten, Koch- und Backrezepte,

Kinoprogramme, Werbeprospekte, Aufkleber,

Stundenpläne von Schulen, Zeugnisse, Schulordnung,

Gesellschaftsspiele (z.B. „Tabu Junior”), die zum Sprechen anregen,

Weihnachts- und Osterschmuck, landestypische Dekorationen zu verschiedenen Anlässen,

kleine Werbegeschenke (buttons, pins, Aufkleber etc.), die sich zur Preisverleihung bei guten Leistungen etc. eignen.

Dieses Material soll als Sprechanlass und/oder als Einstieg in ein Thema die-nen. Als Faustregel mag gelten: Alles, was sich ansehen, anfassen und anhö-ren lässt und vom Standardlehrbuch abweicht, trägt zur Lernmotivation bei!

Sie müssen keine Bücher mitbringen. Lehrbücher Ihrer Sprache sind an jeder deutschen Schule vorhanden und man wird sie Ihnen gerne zur Ver-fügung stellen.

Nach Ihrer Ankunft am Schulort wird Sie Ihr Betreuungslehrer der Schullei-tung vorstellen und an der Schule einführen: Er wird Sie dem Schulkollegium vorstellen, Ihnen die Schule zeigen, Ihren Einsatz im Unterricht besprechen und vor allem mit Ihnen einen Stundenplan erstellen.

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4.

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6.

7.

8.

Erhalt der Schulzuweisung

Lektüre des Stipendienvertrages und der Merkblätter „Rechte und Pflichten” und „Hinweise vor Antritt“

Rücksendung der Bestätigung, dass Sie den Stipendienvertrag erhalten haben und die Stelle annehmen

Kontaktaufnahme mit Ihrer Schule (Fragen vorbereiten!)

Sammeln und vorbereiten von Unterrichtsmaterial

Erhalt der Einladung zur Einführungstagung

Rücksendung der Teilnahmebestätigung zur Einführungstagung

Reiseplanung nach Deutschland (zum Ort der Einführungsta-gung und anschließend zum Schulort)

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2.3 Einladung zur Einführungstagung

Der Pädagogische Austauschdienst führt zu Beginn Ihrer Assistenzzeit eine Einführungstagung durch. Sie dient Ihrer Vorbereitung auf Ihren Einsatz als FSA. Die Teilnahme an der Einführungstagung ist Pflicht und Sie erhalten eine gesonderte Einladung dazu. Sie werden gebeten, die Teilnahme an der Einführungstagung schriftlich zu bestätigen.

Die Einführungstagungen finden zu folgenden Zeiten statt:

Anfang/Mitte September: für englischsprachige FSA in Altenberg (bei Köln),

Ende September: für italienische, russische und spanische FSA in Bonn,

Oktober: für chinesischsprachige FSA in Bonn, für französischsprachige FSA in Altenberg.

Zur Finanzierung der Einführungstagung müssen Sie einen Eigenbeitrag leisten, er beträgt ca. 20 Prozent der gesamten Tagungskosten. Die genaue Höhe Ihres Tagungsbeitrages wird Ihnen mit der Einladung mitgeteilt. Auch Ihre Weiterreise vom Tagungsort zum Schulort müssen Sie selbst finanzieren.

Bitte sorgen Sie dafür, in den ersten Wochen Ihrer Assistenzzeit genug eigenes Geld als „Startkapital“ zur Verfügung zu haben, da einige Zeit bis zur Überweisung Ihrer ersten Stipendienrate vergehen kann [ Kapitel V, 3].

Ihre Checkliste vor der Abreise:

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3. Ankunft in Deutschland

3.1 Die Einführungstagung

Ihre Assistenzzeit beginnt mit einer Einführungstagung, die für alle FSA obligatorisch ist. Diese Tagung wird vom PAD durchgeführt und dient dazu, allen neuen FSA eine erste Orientierung zu geben und sie auf ihren Einsatz und ihre Aufgaben vorzubereiten.

Erfahrene Lehrkräfte aller Länder – Tutoren genannt – erläutern Ihnen die Grundzüge des Schulsystems Ihres Landes, den Schulalltag sowie Ihre Aufgaben und die Einsatzmöglichkeiten im Fremdsprachenunterricht.

Während der Einführungstagung haben Sie Gelegenheit, Unterrichtsstun-den selbst vorzubereiten und durchzuführen. Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zu behördlichen Formalitäten, zur Krankenversicherung und vielem mehr. Als Unterstützung und Informationsquelle stehen Ihnen auch ehemalige FSA zur Verfügung, die bereits ein Assistenzjahr an einer deutschen Schule absolviert haben. Schließlich werden Sie viele der ande-ren ausländischen FSA kennen lernen. So können Sie wichtige Kontakte knüpfen, die oft über die gesamte Assistenzzeit halten.

Die Einführungstagungen dauern einschließlich An- und Abreisetag vier Tage. Sie enden alle am frühen Morgen des letzten Tages. Dadurch haben alle FSA die Möglichkeit, noch am Tage den Schulort zu erreichen. In der Regel reisen die FSA mit dem Zug zum Schulort. Erkundigen Sie sich vor Beginn der Einführungstagung nach einer geeigneten Zugverbindung, die Sie nach Abschluss der Einführungstagung an Ihren Schulort bringt und besorgen Sie sich eine Fahrkarte. Teilen Sie Ihre Ankunft bitte rechtzeitig Ihrem Betreuungslehrer mit, damit Sie am Bahnhof abgeholt werden können!

3.2 Die ersten Tage an der Schule

In den ersten Tagen werden Sie an Ihrer Schule im Unterricht noch nicht selbst aktiv werden. Statt dessen begleiten Sie andere Lehrer im Unterricht, um die Unterrichtsatmosphäre, Lehrer und Schüler, verschiedene Unter-richtsmethoden und -formen kennen zu lernen. Diese Unterrichtsbesuche, bei denen Sie selbst nicht aktiv werden, sondern nur beobachten, nennt man Hospitationen. Sie sollten möglichst in unterschiedlichen Klassenstufen und auch in verschiedenen Fächern stattfinden.

Lassen Sie sich bei diesen Hospitationen besonders von folgenden Fragen leiten:

Zur Klassenstufe:

um welche Klassen- bzw. Jahrgangsstufe handelt es sich,

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I n f o r m a t i o n e n f ü r F r e m d s p r a c h e n a s s i s t e n t e n

wie viele Schüler sind in der Klasse bzw. in dem Kurs,

wie viele Unterrichtsstunden haben die Schüler pro Woche,

wie sind die Fächer bzw. Kurse gewichtet (Haupt- oder Wahlpflicht-fächer, Grund- oder Leistungskurse),

wie motiviert erscheinen die Schüler,

wie sprechen Lehrer und Schüler miteinander,

was haben sie gelernt?

Und zum Fremdsprachenunterricht:

wie lautet das Thema der Unterrichtsstunde,

wie ist die Unterrichtsstunde aufgebaut,

welche Unterrichtsmethoden werden vom Lehrer angewandt,

welche audiovisuellen Hilfsmittel werden eingesetzt,

welche Materialien werden benutzt,

wie reagieren die Schüler,

wie hoch ist das Sprachniveau der Schüler,

welche Hausaufgaben werden erteilt?

Sie werden feststellen, dass diese Beobachtungen Ihr Einleben in den Schul-alltag und den Umgang mit Ihren Schülern sehr erleichtern. Allerdings sollten Sie mit Ihrem Betreuungslehrer und den anderen Kollegenfrühzeitig Ihre Hos-pitationsstunden absprechen. Sollte Ihnen die Schule in den ersten Tagen keine Möglichkeit zur Unterrichtshospitation anbieten, so fragen Sie danach!

4. Fremdsprachenassistenten an Schulen in Deutschland

4.1 Das Schulwesen in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt das Schulwesen der „Kultur-hoheit” der Länder. Dies bedeutet, dass jedes Land sein Schulwesen selbst bestimmt und eine eigene Schulverwaltung mit einem Kultusministerium oder einer Senatsverwaltung als oberster Behörde hat.

Es bestehen einerseits Unterschiede zwischen den Schulsystemen in den einzelnen Ländern, andererseits werden wichtige, länderübergreifende Ge-meinsamkeiten festgelegt, um z.B. einen problemlosen Schulwechsel von einem Land in das andere Land zu ermöglichen. Zu den Gemeinsamkeiten im Schulwesen gehören u.a. vergleichbare Schulformen, Prüfungsverfahren und Schulabschlüsse.

Für die verbindliche Abstimmung von Gemeinsamkeiten ist die Kultusmini-

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sterkonferenz zuständig. Die Kultusministerkonferenz ist der Zusammen-schluss aller 16 Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutsch-land. Sie ist eingesetzt zur Koordinierung aller zentralen bildungspolitischen Fragen und Angelegenheiten.

Der Pädagogische Austauschdienst ist von dieser Kultusministerkonferenz eingesetzt, um die internationalen Austauschprogramme im Schulwesen im Auftrag aller Länder durchzuführen.

Das Schulwesen in Deutschland gliedert sich in den Primarbereich und den Sekundarbereich I und II.

Zum Primarbereich gehört die Grundschule, die alle schulpflichtigen Kinder von der ersten bis zur vierten Jahrgangsstufe (Klasse) besuchen. Nur in Berlin und Brandenburg umfasst die Grundschule sechs Jahrgangsstufen.

Nach Beendigung der Grundschule, also im Alter von ca. 10 Jahren, wechseln die Schüler in den Sekundarbereich. Der Sekundarbereich um-fasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12 bzw. 13. Er beinhaltet verschiedene weiterführende Schulformen wie z.B.: Hauptschule, Realschule, Gesamt-schule, Gymnasium usw. Einen ersten Überblick über die Struktur des Bildungswesens gibt die Übersicht in Kapitel V. Darüber hinaus ist dort auch ein Auszug aus dem „Nationalen Dossier zum Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland” abgedruckt. Für weitergehende Informationen steht das vollständige Nationale Dossier im Internet unter www.kmk.org/dokumentation.html zur Verfügung.

4.2 Fremdsprachenunterricht an deutschen Schulen

Fremdsprachenunterricht ist an deutschen Schulen obligatorisch. Bis vor wenigen Jahren begann dieser mit der 5. Klasse. Inzwischen wird in allen Ländern Fremdsprachenunterricht im Primarbereich ab Klasse 3 angebo-ten. Die meisten Länder streben an, schon in der ersten Klasse mit dem Fremdsprachenunterricht zu beginnen.

Prinzipiell besteht für die Schüler eine Wahlmöglichkeit zwischen ver-schiedenen Fremdsprachen. Im Sekundarbereich müssen in der Regel zwei Fremdsprachen gelernt werden. Dabei ist Englisch die Sprache, die am häufigsten als Fremdsprache angeboten und gewählt wird. Es folgen Französisch und Latein, eine dieser beiden Sprachen wird meist als zweite Fremdsprache gewählt. Danach folgen in der Häufigkeit Spanisch, Russisch und Italienisch, es werden aber auch seltene Sprachen, wie z.B. Chinesisch, an einigen deutschen Schulen angeboten.

An vielen weiterführenden Schulen – mehrheitlich an Gymnasien – sind bilinguale Zweige eingerichtet. Hier findet in einigen Fächern Fachunterricht

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in der Fremdsprache statt.

Der Fremdsprachenunterricht umfasst je nach Schulform und Klassenstufe zwei bis fünf Wochenstunden, in einzelnen Kursen der Sekundarstufe II fünf bis sechs Wochenstunden.

4.3 Aufgaben der Fremdsprachenassistenten

Betrachten Sie es als Ihre Hauptaufgabe, einen Beitrag zu einem lebendigen und motivierenden Unterricht zu leisten und die deutschen Schüler für Ihre Sprache, Ihre Kultur und Ihr Heimatland zu interessieren.

Als ausländischer FSA sind Sie vor allem im Fremdsprachenunterricht eingesetzt, den Sie unterstützen sollen. Sie unterrichten dabei deutsche Schüler in Ihrer Muttersprache. Sie sind für die Schüler ein interessanter, authentischer Gesprächspartner und man wird Ihnen viele Fragen stellen, die Ihre Sprache und Ihr Heimatland betreffen. Gleichzeitig sind Sie ein Repräsentant der Jugend Ihres Landes; deutsche Schüler der oberen Jahr-gangsstufen sind nur wenige Jahre jünger als Sie. Darum ist es oft relativ leicht, miteinander in Kontakt zu kommen.

Bitte bedenken Sie bei all Ihren Planungen und Aktivitäten immer, dass im Fremdsprachenunterricht an deutschen Schulen der aktive Sprachgebrauch der Schüler im Mittelpunkt steht. Es ist eine zentrale Aufgabe der Lehrkräfte und auch von Ihnen, die Schüler zum Sprechen anzuregen.

Versuchen Sie darüber hinaus, Ihren Einsatz nicht nur auf den Fremdspra-chenunterricht zu beschränken. Auch in den Fächern Deutsch, Erdkunde, Sozialkunde, Gesellschaftswissenschaft, Religion, Ethik, Musik oder Sport gibt es vieles, das Sie aus Ihrer Erfahrung, Ihrer Sicht und Ausbildung beitragen können. Sind Sie einer bilingualen Schule zugewiesen worden, an der Fachunterricht in der Fremdsprache erteilt wird, so wird man Sie ohnehin um Ihre Unterstützung bitten.

Für Ihren Einsatz im Fremdsprachenunterricht gibt es vielfältige Möglich-keiten, einige davon sind:

Übernahme von Kleingruppen oder Unterrichtsabschnitten,

Team-Teaching gemeinsam mit dem Fachlehrer,

Beteiligung am Unterrichtsgespräch als Diskussionsteilnehmer oder -leiter,

Vermittlung von Landeskunde (im Fremdsprachenunterricht, aber auch in anderen Fächern),

Betreuung, Beratung und Förderung einzelner Schüler,

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Erstellung von Unterrichtsmaterialien,

Außercurriculare Aktivitäten (AGs, Klubs, Theater, Orchester etc.),

Durchführung von Projekten [ Kapitel IV, 4.7],

Mitwirkung beim Aufbau von Kontakten (z.B. Schulpartnerschaften, E-Mail-Austausch),

Teilnahme an Exkursionen, Klassenfahrten etc.,

Mitarbeit bei der Vorbereitung von Prüfungen.

Diese Aufzählung beschreibt nicht alle Einsatzmöglichkeiten. Eine ausführ-liche Beschreibung der unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten finden Sie in Kapitel IV, 4.6 und 4.7. Die hier genannten sind die wichtigsten und häufigsten. Die Einsatzmöglichkeiten richten sich immer nach den Gege-benheiten Ihrer Einsatzschule, nach Ihren persönlichen Fähigkeiten und Interessen und hängen auch von Ihrer persönlichen Initiative ab. Gehen Sie auf die Fachlehrer zu, stellen Sie Fragen und äußern Sie Wünsche! Neben Ihrer Muttersprache und der Kultur Ihres Heimatlandes bringen Sie vor allem sich selbst als Persönlichkeit mit, einschließlich Ihrer Ausbildung, Ihrer sportlichen oder künstlerischen Fähigkeiten. Nutzen Sie all dies im Un-terricht! So wird es Ihnen zweifellos gelingen, Ihre Hauptaufgabe zu erfüllen und die deutschen Schüler für Ihr Land und Ihre Sprache zu begeistern.

Aber bitte berücksichtigen Sie immer, dass Ihr Einsatz in Absprache zwi-schen Ihnen, Ihrem Betreuungslehrer oder den anderen Fachlehrern erfolgt. Rechtzeitige Absprachen und regelmäßige Kommunikation sind besonders wichtig und helfen Missverständnisse zu vermeiden!

Als ausländischer FSA sind Sie in der Regel kein fertig ausgebildeter Leh-rer, viele von Ihnen streben dieses Berufsziel auch nicht an. Aus diesem Grund unterliegt Ihr Unterrichtseinsatz bestimmten Einschränkungen. Als FSA dürfen Sie u.a. nicht:

vollen Unterricht in eigener Verantwortung erteilen,

Klassenarbeiten oder Schulaufgaben korrigieren und benoten,

regelmäßig Vertretungsstunden übernehmen,

Schulstrafen aussprechen,

Aufsicht führen (weder Pausenaufsicht noch eigenverantwortliche Aufsicht bei Wandertagen und Studienfahrten).

Diese Einschränkungen bedeuten aber nicht, dass Sie nie allein in einer Klasse unterrichten dürfen. In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, dass Sie einzelne Stunden selbstständig gestalten. Dies muss jedoch immer in Ab-sprache mit dem jeweiligen Fachlehrer geschehen.

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5. Kontakte

Ein wichtiger Aspekt für eine erfolgreiche Assistenzzeit sind Kontakte.

Die erste Gelegenheit, Kontakte zu anderen FSA herzustellen, sind die Einführungstagungen. Hier können Sie persönliche Kontakte zu den FSA in der Nähe des eigenen Einsatzortes knüpfen und Adressen mit anderen FSA austauschen. Ein solches privates Netzwerk trägt zur gegenseiti-gen Unterstützung bei und kann für Sie auch bei Reisen in Deutschland praktisch und nützlich sein.

In der Schule haben Sie täglich Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen: im Lehrerkollegium, mit den Schülern und auch mit den Eltern Ihrer Schüler. Nur wenig älter als Sie sind die Referendare. Das sind junge Lehrkräfte an Ihrer Schule; sie haben das Universitätsstudium beendet und befinden sich in der „zweiten Phase” ihrer Lehrerausbildung. Wenn Sie die Lehrerausbildung in Deutschland interessiert, dann fragen Sie die Ausbilder (Fachleiter) der Referendare, ob Sie im Studienseminar und im Unterricht hospitieren dürfen.

Auch außerhalb der Schule bieten sich viele Möglichkeiten, Kontakte zu knüpfen. In jeder Stadt gibt es eine Vielzahl von Vereinen, in denen Sie Ihren sportlichen, künstlerischen und kulturellen Interessen nachgehen können. Ebenso bieten Volkshochschulen (VHS) – dies sind kommunale Fortbildungsinstitute – mit einem reichhaltigen Kursangebot Gelegenheit, mit Menschen in Kontakt zu kommen.

Andere wichtige und nützliche Anlaufstellen für Kontakte mit Gleichaltri-gen und Gleichgesinnten sind die Universitäten. Sie können sich an allen Universitäten als Gasthörer einschreiben und dann fast alle regulären Lehrveranstaltungen besuchen. Falls Sie sich regulär an einer deutschen Universität einschreiben wollen, sollten Sie sich rechtzeitig bei der je-weiligen Universität nach den Einschreibungsfristen und -bedingungen erkundigen!

Darüber hinaus sollen zwei Organisationen genannt werden, die sich speziell um die Belange der FSA kümmern. Dies ist zum einen der Carolus-Magnus-Kreis (CMK), eine Vereinigung ehemaliger Lektoren, Assistenten und Studenten in Frankreich. Der CMK betreut insbesondere die fran-zösischen – aber auch andere interessierte – FSA in Deutschland. Auf Wunsch stellen sich am Schulort CMK-Mitglieder als Ansprechpartner zur Verfügung. Neben dieser individuellen Betreuung werden Nachmit-tagstreffen und an Wochenenden regionale Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt.

Für die amerikanischen FSA ist zum anderen die Fulbright-Kommission zu nennen. Sie koordiniert als deutsch-amerikanische Organisation den

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Austausch von FSA zwischen Deutschland und den USA in enger Zu-sammenarbeit mit dem PAD. Sie gewährt Reisestipendien und betreut die FSA aus den USA während des Austauschjahres.

Vergessen Sie nicht: Kontakte zu unterschiedlichen Personen und Kreisen in und außerhalb der Schule sind einer der wichtigsten Faktoren für eine interessante und erfolgreiche Assistenzzeit! Nutzen Sie Gelegenheiten zum Reisen durch Deutschland. Nur dadurch erhalten Sie ein umfassendes Bild von diesem Land, seinen Regionen und seinen Menschen.

Eine abschließende Bitte: Nicht immer werden Sie an Ihrer Schule die Ver-hältnisse genau so antreffen, wie sie in diesem Wegweiser beschrieben sind. Dazu sind die Schulen in vielerlei Hinsicht zu verschieden. Von Ihnen wird deshalb auch ein gewisses Maß an Anpassungsfähigkeit und Flexibilität erwartet. Sollten Sie jedoch Bedingungen vorfinden, die Sie belasten und in Ihren Aufgaben erheblich beeinträchtigen, zögern Sie nicht, diese offen und rechtzeitig anzusprechen. Wenn an der Schule keine Lösung gefunden werden kann, können Sie sich direkt an den PAD oder die für Sie zuständige Schulbehörde wenden [ Kapitel VI, 1. und 2.].

6. Bewerbung um ein zweites Jahr

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich um die Verlängerung der Assi-stenzzeit für ein zweites Jahr zu bewerben. Hierzu müssen Sie beim PAD ein Antragsformular anfordern und über die Schule, die ein Gutachten über Ihre Assistenz beifügt, an die zuständige Schulbehörde weiterleiten. Bei der Vermittlung haben Erstbewerber Vorrang, allerdings bleiben erfahrungsge-mäß meist einige Stellen unbesetzt, die dann für Zweitjahresbewerber zur Verfügung stehen.

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Informationen für FremdsprachenassistentenHinweise zu Formalitäten bei der Ankunft

Wenn Sie an Ihrem Schulort angekommen sind, gibt es eine Reihe von Formalitäten zu erledigen:

Ihre Checkliste nach Ankunft am Schulort:

Beachten Sie bitte die folgenden Informationen und versuchen Sie, die einzelnen Schritte möglichst zügig zu erledigen. Sie werden dabei Verträge abschließen und Formulare ausfüllen müssen, die Ihnen vielleicht nicht in allen Details verständlich sind. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihren Betreuungslehrer und bitten Sie um Erläuterung und Unterstützung.

1. Wohnung und Mietvertrag

Die Schulen wissen, wie schwierig es ist, aus der Ferne eine Unterkunft zu finden und sie werden versuchen, Ihnen bei der Wohnungssuche be-hilflich zu sein. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Wünsche und Fragen hierzu anzusprechen. Nur so können sich die Schulen gezielt über Wohnungs-angebote informieren. In jedem Fall sollte man Ihnen für die ersten Tage oder Wochen eine vorläufige Wohnmöglichkeit anbieten. So haben Sie die Möglichkeit, sich später selbst am Schulort nach einer für Sie passenden Wohnung umzusehen.

Wenn Sie in eine Unterkunft einziehen, schließen Sie als Mieter mit dem Eigentümer der Wohnung – dem Vermieter – einen Mietvertrag ab. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag unbefristet ist.

Ein unbefristeter Mietvertrag bietet immer die Möglichkeit, die Wohnung zu wechseln. Wir empfehlen Ihnen, sich genau über die Bedingungen des Mietvertrags zu informieren und sich bei Fragen oder Zweifeln an den Betreuungslehrer zu wenden.

1.

2.

3.

4.

5.

Mietvertrag für Ihre Wohnung

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Eröffnung eines Bankkontos

Ausfüllen der Antrittsmeldung und Versand an zuständige Schulbehörde (Teilnahmebescheinigung der Einführungstagung beifügen!)

Meldung beim Ausländeramt

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Die Kündigungsfrist muss im Mietvertrag angegeben sein, sie beträgt in der Regel 1 bis 3 Monate.

Wenn der Mietvertrag abgeschlossen ist, müssen Sie sich unter Ihrer neuen Adresse bei der Stadt oder Gemeinde anmelden.

2. Anmeldung

Alle ausländischen FSA müssen sich bei der zuständigen Behörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen, anmelden. Diese kommunale Behörde heißt z. B. Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt und befindet sich meist im Rathaus, Stadthaus oder im Gemeindeamt des Wohnortes.

Zur Anmeldung müssen Sie ein Anmeldeformular ausfüllen, das entweder im Internet [ Kapitel VI, 4.] bei der Behörde selbst oder im Schreibwa-renhandel erhältlich ist.

Im Anmeldeformular sind außer der bisherigen und der neuen Adresse einige persönliche Angaben zu machen. Kreuzen Sie bitte bei der entsprechenden Frage an, dass Sie nicht erwerbstätig sind! Der Grund hierfür ist, dass Sie ein Stipendium aus öffentlichen Mittel erhalten, also kein Gehalt. Als Stipendiat müssen Sie keine Steuern zahlen oder Sozialabgaben leisten.

Außer dem Anmeldeformular müssen Sie der Meldebehörde folgende Do-kumente vorlegen:

Ihren Pass,

die Schulzuweisung und

eine Kopie des Mietvertrags.

Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung.

Einige Städte und Gemeinden verlangen eine schriftliche Bestätigung des Vermieters (Wohnungsgebers) über Ihren Einzug. Entsprechende Informa-tionen erhalten Sie bei der zuständigen Meldebehörde oder im Internet.

Bei jedem Wohnungswechsel – auch innerhalb derselben Stadt – ist eine neue Anmeldung, eine Ummeldung, erforderlich!

3. Bankkonto

Nach der Anmeldung sollten Sie sobald wie möglich ein Bankkonto ein-richten, auf das Ihr monatliches Stipendium überwiesen werden kann. Sie benötigen zur Vorlage bei der Bank:

die Anmeldebestätigung,

Ihren Pass,

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die Schulzuweisung und

evtl. Ihren nationalen oder internationalen Studentenausweis (viele Banken gewähren für Studierende und Auszubildende ein kostenfreies Girokonto),

ggf. das Visum bzw. die Aufenthaltsgenehmigung.

Die Bankverbindung (Name der Bank, Bankleitzahl und Ihre Kontonummer) müssen Sie sofort dem Schulsekretariat mitteilen!

4. Antrittsmeldung und Versand an regionale Schulbehörde

Direkt zu Beginn Ihrer Assistenzzeit müssen Sie an der Schule das Formular „Antrittsmeldung” ausfüllen. Bitten Sie die Schulsekretärin darum, dass sie Ihre Antrittsmeldung gemeinsam mit der Teilnahmebescheinigung der Einführungstagung und Ihrer Bankverbindung umgehend an die regionale Schulbehörde weiterleitet! Erst dann kann die Schulbehörde die Überweisung Ihres Stipendiums auf Ihr Bankkonto veranlassen.

Falls Sie Ihr Stipendium vom Auswärtigen Amt erhalten, senden Sie das Formular „Antrittsmeldung” direkt an den PAD, der dieses Stipendium überweist. Ob Sie Ihr Stipendium vom Auswärtigen Amt oder von der zu-ständigen Behörde Ihres Bundeslandes erhalten, wird Ihnen schriftlich mit der Schulzuweisung und während der Einführungstagung mitgeteilt.

5. Visa und Aufenthaltserlaubnis

Alle ausländischen FSA müssen sich nach ihrer Anmeldung beim Einwoh-nermeldeamt zusätzlich beim Ausländeramt ihrer Stadt oder Gemeinde vorstellen und folgende Unterlagen vorlegen:

ihren Pass,

die Anmeldebestätigung,

die Schulzuweisung

und ggf. 2 Passfotos.

Der größte Teil der ausländischen FSA kommt aus Mitgliedstaaten der Eu-ropäischen Union: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien und Spanien. Sie genießen als EU-Bürger „Freizügigkeit” und benötigen weder ein (Einreise)-Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis für ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und für ihre Tätigkeit an einer deutschen Schule. Sie erhalten dann eine Freizügigkeitsbescheingung. Hierzu ein Tipp: Bitte erkundigen Sie sich bereits bei der Anmeldung oder vorab telefonisch beim Ausländeramt, ob Sie zum Empfang der Freizügigkeitsbescheinigung

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persönlich dort erscheinen müssen. In einigen Ländern genügt die Anmel-dung beim Einwohnermeldeamt, die Bescheinigung über Freizügigkeit wird dann per Post zugesandt.

Für ausländische FSA aus Staaten außerhalb der EU, sogenannten Dritt-staaten, gelten unterschiedliche Bestimmungen.

FSA aus Australien, Kanada, Neuseeland und den USA

können mit einem Touristenvisum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Das Touristenvisum ist drei Monate gültig. Innerhalb dieser drei Monate – am besten so früh wie möglich – muss beim zuständigen Ausländeramt der Stadt bzw. des Landkreises eine Aufenthaltserlaub-nis beantragt werden. Diese Aufenthaltserlaubnis ist zweckgebunden, sie bezieht sich auf den Einsatz als FSA und gilt für die gesamte Dauer der Assistenzzeit. Nähere Informationen hierzu erhalten sie während der Einführungstagungen.

FSA aus der Russischen Föderation und China müssen

für die Einreise nach Deutschland beim zuständigen Generalkonsulat oder der Deutschen Botschaft ein Visum beantragen. Dieses Visum ist zweckgebunden und bezieht sich ebenfalls auf den Einsatz als FSA an einer deutschen Schule. Es hat eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten und muss am Schulort beim zuständigen Ausländeramt in die Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden, die bis zum Ende der Assistenzzeit gilt.

Für FSA aus der Schweiz gilt eine Sonderregelung:

Schweizer Bürger können frei nach Deutschland einreisen, sie müssen aber beim zuständigen Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Assistenzzeit beantragen.

In der Regel erheben die Ausländerämter für ihre Dienste Bearbeitungs-gebühren. Ausländische FSA, die ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind jedoch von der Zahlung dieser Gebühr befreit. Siehe dazu § 9 (3) GebVAuslG vom 19.12.1990 und § 52 (5) AufenthaltsV vom 25.11.2005.

6. Versicherung

6.1 Gruppenversicherung beim Deutschen Ring

Alle ausländischen FSA müssen während ihres Aufenthaltes in der Bun-desrepublik Deutschland krankenversichert sein. Sie werden durch die

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zuständige Kultusbehörde oder den PAD in einer Gruppenversicherung beim Deutschen Ring angemeldet.

Diese Versicherung ist Bestandteil des Stipendienvertrags und kann nicht verändert, ergänzt oder individuell verlängert werden. Die Versicherungsbe-dingungen sind nachfolgend zusammengefasst. Ausführliche Informationen zur Versicherung finden Sie außerdem in Ihren Tagungsunterlagen, die Sie während der Einführungstagung erhalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuungslehrer, den PAD oder direkt an die Versicherung.

6.2 Die Versicherungsbedingungen

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Tag der Einführungstagung (oder für Zweitjahresassistenten am ersten Tag an der Schule) und endet am letzten Tag der Assistenzzeit, die in der Schulzuweisung angegeben ist.

Die Versicherung besteht aus drei Teilversicherungen, einer Kranken-, einer Unfall- und einer Haftpflichtversicherung.

6.3 Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland

Der Deutsche Ring ist eine Jugend-Gruppenversicherung. Die Versicherung übernimmt im akuten Fall die Kosten für die medizinische Grundversorgung. Sie erhalten zu Beginn Ihrer Assistenzzeit einen Versicherungsausweis, auf dem die Bedingungen der Behandlung in kurzer Form erklärt sind. Im Rahmen dieser Bedingungen werden Ihnen die Kosten erstattet.

Im akuten Krankheitsfall suchen Sie je nach Beschwerden eine allgemein-medizinische oder eine fachärztliche Praxis (z. B. Hals-, Nasen-, Ohrenarzt, Augenarzt, Gynäkologe, Zahnarzt) auf. Dort legen Sie Ihren Versicherungs-ausweis vor, damit die Abrechnungsbedingungen geklärt sind.

Anschließend erfolgt die Untersuchung und Sie erhalten ggf. ein Rezept für die erforderlichen Medikamente, die Sie in der Apotheke kaufen können.

Die Medikamente sowie die Arztrechnung müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Sie erhalten das Geld vom Deutschen Ring zurückerstattet, nachdem Sie die Rechnungen und Rezepte mit dem Antrag auf Kostener-stattung eingereicht haben. Dieser Antrag wird Ihnen ebenfalls zu Beginn der Assistenzzeit ausgehändigt.

Müssen Sie in einem Krankenhaus stationär behandelt werden, so zeigen Sie ebenfalls den Versicherungsausweis vor. Verlangen Sie ein Mehrbettzim-mer und fragen Sie nach der allgemeinen Pflegekasse (ohne privatärztliche Behandlung). Die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes sind meistens sehr hoch. Aus diesem Grund kann das Krankenhaus direkt mit der Versicherung

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abrechnen. Hierzu wird das Krankenhaus vorab eine Kostenübernahmeer-klärung beim Deutschen Ring anfordern.

Wichtig!In folgenden Fällen können Sie die Leistungen des Deutschen Ring nicht in Anspruch nehmen:

bei bereits bestehenden/bekannten Erkrankungen (z. B. Allergi-en, Diabetes) – hierfür müssen Sie in Ihrem Heimatland Vorsorge treffen. Bitte beachten Sie bei der evtl. Mitnahme größerer Mengen Ihrer Medikamente die gültigen Zollbestimmungen.

bei Krankheiten, die durch Missbrauch von Alkohol, Medika-menten und Narkotika entstanden sind,

für Zahnersatz, einschließlich Kronen, sowie für Kieferortho-pädie (Ausnahme: Reparaturen zur Wiederherstellung der Kau-fähigkeit bzw. Zahnersatz nach einem Unfall – dazu ist jedoch eine Unfallmeldung erforderlich),

für Behandlung psychischer Erkrankungen,

für Vorsorgeuntersuchungen und Behandlung bei Schwanger-schaft bzw. Entbindung,

für Hilfsmittel, Bescheinigungen, Impfungen etc. Ausnahme: Wiederbeschaffung einer Brille infolge eines Unfalls. Unfall bedeutet in diesem Fall, dass auch eine Verletzung erfolgte, die ärztlich behandelt werden musste. Eine Unfallmeldung ist ebenfalls erforderlich.

6.4 Krankenversicherung im Ausland

Der Versicherungsschutz hat während der Laufzeit weltweite Gültigkeit. Außerschulische Exkursionen ins Ausland, wie z. B. Studienreisen, aber auch private Auslands- oder Heimreisen während der Ferienzeiten sind mitversichert.

Sollten Sie also während Ihrer Assistenzzeit im Ausland erkranken oder einen Unfall haben, so werden die Kosten für die medizinisch notwendige ärztliche Behandlung sowie für Arznei- und Verbandsmittel in voller Höhe erstattet.

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6.5 Unfallversicherung

Es besteht im In- und Ausland ein Versicherungsschutz bis zu einem be-stimmten Höchstbetrag bei Unfällen, die den Versicherten während der Dauer der Vertragslaufzeit zustoßen.

6.6 Private Haftpflichtversicherung

Sie sind im In- und Ausland als Privatperson versichert (z. B. als Mieter, Radfahrer). Nicht versichert sind u. a. Schadensfälle in der Schule – hier-für gibt es eine besondere Versicherung – und Unfälle, die Sie mit einem Kraftfahrzeug (z.B. Auto, Motorrad) verursachen.

Die Haftpflichtversicherung beinhaltet keine Schlüsselversicherung! Um Risiken für Schule und FSA zu vermeiden, empfiehlt der PAD den Schulen, den ausländischen FSA keine Schlüssel für die zentrale Schließanlage der Schule zu überlassen, sondern nur solche von einzelnen Klassenräumen und dem Lehrerzimmer.

6.7 Kostenerstattung

Bitte heben Sie alle Rezepte und Arztrechnungen gut auf. Sie brauchen sie, um die Erstattung dieser Kosten bei der Versicherung zu beantragen. Dazu müssen Sie den „Antrag auf Kostenerstattung” ausfüllen, alle Rezepte und Arztrechnungen beilegen und nach Hamburg zum Deutschen Ring schicken (Deutscher Ring, Krankenversicherungsverein a. G., Leistung 1, Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg, Tel.: 040/3599-0). Achten Sie beim Ausfüllen auf die richtige Vertragsnummer und vergessen Sie nicht, Ihre genaue Kontoverbindung anzugeben! Sie finden die Vertragsnummern der einzelnen Länder in Ihren Tagungsunterlagen.

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Der PAD freut sich, dass Ihrer Schule ein ausländischer FSA zugewiesen wurde. Wie sehr der authentische Kontakt mit Muttersprachlern den Fremdsprachenunterricht bereichern und beleben kann, zeigt die langjäh-rige Erfahrung mit diesem bewährten Programm, das im Austauschjahr 2004/2005 sein 100-jähriges Bestehen feiern konnte.

Dieses Kapitel enthält Hinweise und Vorschläge zur Vorbereitung, zum Einsatz und zur Betreuung eines FSA. Es stellt wesentliche Einsatzmög-lichkeiten dar, durch die der Fremdsprachenunterricht motivierend und lebensnah gestaltet werden kann.

1. Beantragung von Fremdsprachenassistenten

Bei Interesse an der Zuweisung eines ausländischen FSA müssen Schulen einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Kultusbehörde stellen. Hierbei verpflichtet sich die Schule gleichzeitig, dem FSA hinreichende Hilfestellung und Betreuung zu bieten.

Eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit setzt voraus, dass das gesam-te Kollegium, die Schulleitung und besonders die Fachkollegen den FSA bereitwillig aufnehmen und ihn dabei unterstützen, sich in den Schulalltag zu integrieren. Dabei sollte der FSA über den fremdsprachlichen Bereich hinaus in möglichst viele (Schul-)Aktivitäten einbezogen werden, damit beide Seiten aus dem Einsatz des FSA Nutzen ziehen können.

Oft sind die Eindrücke der ersten Tage entscheidend dafür, ob der Aufenthalt für den Assistenten erfolgreich verlaufen wird. Viele FSA werden später als Deutschlehrer und Multiplikatoren tätig sein. Einfühlungsvermögen und Engagement der Kollegen, insbesondere der Betreuungslehrkräfte, sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass sich der FSA in der Schule zurecht-findet und seinen Deutschlandaufenthalt als eine positive Erfahrung erlebt.

2. Profil der Fremdsprachenassistenten

Als FSA können sich ausländische Studierende bewerben, die mindestens ein zweijähriges Studium in ihrem Heimatland absolviert haben. In den mei-sten Fällen wird dies ein Germanistikstudium sein. Aufgrund des deutlichen Rückgangs von Bewerbern, die im Hauptfach Deutsch studieren – insbe-sondere in den beiden großen Partnerstaaten Frankreich und Großbritan-

Informationen für aufnehmende SchulenIV

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nien – wurden in den letzten Jahren die Teilnahmekriterien erweitert, um auch zukünftig eine ausreichende Anzahl von FSA gewinnen zu können. Seither sind auch Studierende anderer Fächer mit Deutsch im Nebenfach teilnahmeberechtigt. Bewerber aus Übersee haben mehrheitlich bereits einen Universitätsgrad erworben, in der Regel einen Bachelor of Arts.

Die FSA sind im Durchschnitt 20 bis 25 Jahre alt. Für sehr viele ist die Assistenzzeit der erste längere Auslandsaufenthalt. Ferner ist zu berücksich-tigen, dass mehr und mehr Studierende an dem Pro gramm teilnehmen, die als Berufsziel später nicht die Schullaufbahn im Heimatland anstreben. Die FSA haben, von wenigen Ausnahmen abgesehen, kaum Unterrichtspraxis und bedürfen besonderer Anleitung und pädagogischer Betreuung.

Nach erfolgreicher Bewerbung im Heimatland, der Akzeptanz durch den PAD und der Vermittlung in ein Land der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Schulzuweisung durch die zuständige Kultusbehörde.

3. Vorbereitung des Einsatzes

3.1 Die Betreuungslehrkraft

Die erste und gleichzeitig wichtigste Maßnahme nach der Zuweisung eines FSA ist die Beauftragung einer Betreuungslehrkraft. Dies sollte in der Regel ein Fachkollege sein, der die Sprache des FSA unterrichtet. In jedem Fall aber sollte die Lehrkraft diese Aufgabe freiwillig übernehmen und dem FSA während der gesamten Einsatzdauer als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Sie ist dabei nicht allein für den Unterrichtseinsatz des FSA ver-antwortlich, sondern spricht diesen mit den Fachkollegen und dem FSA ab. Die Schulleitung sollte dabei die Möglichkeit prüfen, ob dieser Lehrkraft der mit der Betreuungstätigkeit verbundene Mehraufwand ausgeglichen werden kann, z.B. durch die Reduzierung von Vertretungsstunden oder Aufsichten etc.

Der Aufgabenkatalog einer Betreuungslehrkraft umfasst im Einzelnen:

Kontaktaufnahme mit dem FSA:

erste Informationen über die Schule geben,

Wünsche zur Unterkunft erfragen,

erste Hinweise zum schulischen Einsatz geben,

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Absprachen zu mitzubringenden Materialien treffen.

Unterstützung bei praktischen und administrativen Fragen:

Anmietung einer Unterkunft,

Eröffnung eines Bankkontos,

Behördengänge und Ausfüllen von Formularen etc.,

Logistik vor Ort (Stadtplan, Verkehrsverbindungen, Einkaufsmög-lichkeiten, Vereine, Kirchen, etc.)

Krankheit und sonstige Notfälle (Hinweise zur Arztwahl, zu Rezept- und Behandlungskosten).

Planung des Unterrichtseinsatzes:

Erläuterung allgemeiner schulinterner Regelungen (Stundenplan, Schul- bzw. Hausordnung, Raumplan, Vertretungsplan, Hausmei-sterfunktion, Schulsekretariat, Verhalten im Krankheitsfall etc.),

Beratung mit dem Fachkollegium und dem FSA zur Hospitationsphase und zum Unterrichtseinsatz,

Erstellung eines mit Schulleitung, Fachkollegium und FSA abge-stimmten Stundenplans.

Koordinierung der pädagogischen Betreuung des FSA:

Beratung – in Zusammenarbeit mit den Fachkollegen – bei der The-menauswahl und Gestaltung einzelner Unterrichtsabschnitte,

Hilfestellung bei Disziplinschwierigkeiten, Erläuterung der Zustän-digkeiten bei ungewohnten Situationen,

Planung und ggf. Änderung des Unterrichtseinsatzes.

Funktion als Ansprechpartner bei schulischen und außerschulischen Pro-blemen:

Durchführung regelmäßiger Gespräche mit dem FSA.

Der erste Schritt für eine erfolgreiche Assistenzzeit ist die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem zugewiesenen FSA. Durch die Kontaktaufnahme und die weitere Kommunikation vor der Anreise lernt der FSA die Betreu-ungslehrkraft als festen Ansprechpartner kennen und kann alle weitere Korrespondenz zur Vorbereitung und Klärung wichtiger Fragen mit dieser Lehrkraft führen.

Die Betreuungslehrkraft und die Fachkollegen werden darüber hinaus gebeten, dem FSA in der schwierigen Eingewöhnungsphase bei der Auf-

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nahme erster persönlicher Kontakte behilflich zu sein (z.B. durch private Einladungen, Hinweise auf Vereine, Sportmöglichkeiten etc.).

3.2 Bereitstellung einer Unterkunft

Mit der Zuweisung eines ausländischen FSA wird die Schule gleichzeitig ge-beten, ihn bei der Suche nach einer geeigneten und preiswerten Unterkunft zu unterstützen. Dies bedeutet nicht die Finanzierung dieser Unterkunft, die Schule sollte sich allerdings verpflichtet fühlen, die Verhältnismäßigkeit einer angebotenen Unterkunft zu prüfen und den FSA diesbezüglich zu beraten. Dies gilt ganz besonders für alle Fragen des Vertrags- und Mietrechts, das ausländischen FSA nicht bekannt ist und unter Umständen zu Nachteilen führen kann, wie z.B. bei Abschluss eines befristeten Mietvertrages.

In jedem Fall sollte die Schule sicherstellen, dass zu Beginn der Assistenzzeit eine vorübergehende Unterkunft zur Verfügung steht, damit der FSA bei den neuen Eindrücken und Verpflichtungen zu Beginn seines Auslandsauf-enthaltes nicht noch zusätzlich mit Unterbringungsproblemen belastet wird.

3.3 Gesundheitsvorsorge

Die Verpflichtung zu einer vorherigen Lungenuntersuchung besteht nicht mehr. Der FSA muss nach § 35 IfSG lediglich darüber belehrt werden, wie er sich im Falle einer infektiösen Erkrankung, die der Meldepflicht unterliegt, zu verhalten hat.

Alle FSA sind im Rahmen einer privaten Gruppenversicherung kranken-, unfall- und haftpflichtversichert. Nähere Informationen hierzu werden in Kapitel III gegeben. Die FSA erhalten während der Einführungstagung alle notwendigen Informationen zu dieser Versicherung. Dennoch werden die Betreuungslehrkräfte gebeten, sich ebenfalls mit den Versicherungs-bedingungen vertraut zu machen, um den FSA im Krankheitsfall behilflich sein zu können.

3.4 Einführungstagungen als Vorbereitung auf die Assistenzzeit

Der PAD veranstaltet in Zusammenarbeit mit den Ländern jedes Jahr mehrere Einführungstagungen für die FSA, um ihnen den Einstieg in die Assistenzzeit zu erleichtern [ Kapitel II, 2.3. und 3.1.].

Die Teilnahme an diesen Tagungen ist für alle FSA obligatorisch. Hiervon ausgenommen sind lediglich diejenigen FSA, die bereits im zweiten Jahr eingesetzt sind.

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Bei der Konzeption dieser Tagungen wird nicht davon ausgegangen, dass die FSA vor der Tagung bereits am Schulort ihrer Einsatzschule waren. Wohl aber wird vorausgesetzt, dass sie in Kontakt mit ihrer Schule stehen und über ihre – ggf. vorläufige – Unterkunft informiert sind.

Die FSA reisen nach Ende der Einführungstagung zum Schulort und sollten, da sie ortsunkundig sind und in der Regel schweres Reisegepäck mitfüh-ren, von einem Schulvertreter – am besten der Betreuungslehrkraft – vom Bahnhof bzw. Flughafen abgeholt werden. Sie sollten der Schule daher rechtzeitig ihre genaue Ankunftszeit mitteilen.

3.5 Einführung des Fremdsprachenassistenten in die Schulgemeinschaft

Um die Akzeptanz des ausländischen FSA in der Schulgemeinschaft zu gewährleisten und ihn und seine Funktion bekannt zu machen, ist es wich-tig, dass er zu Beginn seiner Tätigkeit offiziell in der Schule begrüßt und vorgestellt wird. Dies sollte durch den Schulleiter oder seinen Stellvertreter erfolgen, der den FSA nach einem Begrüßungsgespräch dem Kollegium und allen anderen Mitarbeitern vorstellt. Eine Führung durch das Schulgebäude sollte sich als erste Orientierungshilfe anschließen.

Eine Fachkonferenz in den ersten Tagen kann dazu genutzt werden, den FSA mit den Fachkollegen näher bekannt zu machen und erste Absprachen zur Hospitationsphase [ Kapitel IV, 4.1.] zu treffen.

Unerlässlich ist die Vorstellung des FSA in den Klassen, in denen er einge-setzt wird, damit die Schüler seine Rolle und Funktion verstehen.

Es wird empfohlen, dem FSA ein Brief- oder Schrankfach für schriftliche Mitteilungen und einen Schlüssel zum Lehrerzimmer zur Verfügung zu stellen [ Kapitel III, 6.6.]. Ihm sollte ebenfalls Zugang zu den technischen Einrich-tungen, wie PC, Email, Kopierer, Video- und CD-/DVD-Anlagen ermöglicht und deren Benutzung erläutert werden. Falls nicht ohnehin vorgesehen, werden die Schulen gebeten, den FSA für unterrichtliche Zwecke kostenlose Kopiermöglichkeiten einzuräumen.

Dem FSA sollte auch erklärt werden, wie das Informationssystem an der Schule organisiert ist: Vertretungsplan, Schwarzes Brett, Mitteilungsbuch, Konferenzprotokolle etc.

4. Einsatzmöglichkeiten für Fremdsprachenassistenten

4.1 Eingewöhnungsphase

Um den FSA mit den Gegebenheiten des Schulalltags vertraut zu machen, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Von ganz entscheidender Be-deutung sind jedoch Hospitationsmöglichkeiten zu Beginn der Assistenzzeit, damit sich der im deutschen Schulwesen gänzlich unerfahrene FSA einen

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ersten Eindruck vom Schulalltag und den allgemeinen Gepflogenheiten und Verhaltensweisen sowie dem Lehrer-Schüler-Verhältnis machen kann. Auch die Rolle und Einflussmöglichkeiten der Eltern sollten ihm erläutert werden.

Zur Eingewöhnung kann der FSA z.B. tageweise eine Klasse, einen Lehrer, einen Schüler oder einen Studienreferendar begleiten, um den Arbeitstag in der Schule aus unterschiedlichen Perspektiven kennen zu lernen und Einblick in verschiedene Unterrichtsfächer zu bekommen. Ebenso könnte er schwerpunktmäßig im Fremdsprachenunterricht verschiedener Klassen-stufen hospitieren.

Bereits während der Eingewöhnungsphase sollte sich der FSA Notizen zu bestimmten Aspekten machen, die ihm auch später bei der Zusammen-stellung des Stundenplanes bzw. der Vorbereitung seiner eigenen Unter-richtseinsätze zugute kommen; Empfehlungen hierzu werden in Kapitel II, 3.2. gegeben.

Die Dauer dieser Hospitationsphase ist nicht generell vorgeschrieben. Im Allgemeinen ist von einigen Tagen bis zu maximal zwei Wochen auszu-gehen. Sie wird sich im Einzelfall an den Vorerfahrungen des FSA, seiner Auffassungsgabe und Anpassungsfähigkeit, aber auch an schulinternen und fachbezogenen Belangen zu orientieren haben.

4.2 Allgemeine Hinweise zum Einsatz

Während der Einführungs- und Hospitationsphase sollte der Betreuungs-lehrer – möglichst zusammen mit mehreren Fachkollegen und Kollegen anderer Fächer oder im Rahmen einer Fachkonferenz – ein Gespräch mit dem FSA führen, um nähere Details über seine Vorbildung, Eignung und Neigungen zu erfahren und somit seinen Einsatz optimal planen zu kön-nen. Daraufhin sollte in gemeinsamer Absprache der für den FSA gültige Stundenplan erstellt werden.

Bei größeren Schulen und vielen möglichen Einsatzklassen kann der Betreu-ungslehrer nach einem angemessenen Zeitraum einen neuen Stundenplan mit anderen Gruppen und Klassen aufstellen. Ein ständig wechselnder Einsatz ist jedoch nicht zu empfehlen, da hierdurch für alle Betroffenen keine Kontinuität in der Arbeit gewährleistet ist.

Der Einsatz des FSA für alle schulischen Aktivitäten umfasst 12 Wochen-stunden. Dabei sollte sich die Präsenzpflicht nach Möglichkeit auf vier Tage pro Woche beschränken, sodass der FSA Gelegenheit hat, Fortbil-dungskurse oder Vorlesungen an einer Universität zu besuchen oder sich anders fortzubilden – ohne dabei die Tätigkeit als FSA zu vernachlässigen.

Nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Hospitationsphase sollte der FSA in Anwesenheit des Fachlehrers mit seinen ersten Unterrichtsversuchen beginnen, indem er aktiv in den Unterricht einbezogen wird bzw. ihn schon

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selbst mitgestaltet und nicht mehr nur in der Rolle des Zuhörers verharrt.

Grundsätzlich darf der FSA nur mit solchen Aufgaben betraut werden, die ihm aufgrund seiner Vorbildung, seiner persönlichen Eignung, seiner Interessengebiete und seiner Stellung zuzumuten sind. Dabei sind vor- und nachbereitende Gespräche mit dem Betreuungslehrer bzw. Fachlehrer uner-lässlich, da die FSA in der Regel keine methodisch-didaktische Ausbildung und/oder Unterrichtserfahrung haben: Sie sind keine Studienreferendare!

4.3 Vor- und Nachbereitung der Mitarbeit

Besonders am Anfang ist es wichtig, dass der Fachlehrer mit dem FSA intensiv plant, wie die Stunde strukturiert wird und welchen Abschnitt der FSA übernehmen soll. Generell müssen dem FSA in folgenden Punkten besondere Hilfestellungen und Erläuterungen gegeben werden:

Auswahl von Anschauungsmaterial oder Texten,

Hinweise auf Unterrichtstechniken,

Benutzung der Tafel und anderer Medien,

Verhalten vor der Klasse,

übliche Anrede der Schüler,

Verhalten in schwierigen Unterrichtssituationen.

Die Schulen werden darum gebeten, dem FSA unbedingt kostenloses Un-terrichtsmaterial (Fotokopien, Unterlagen, Lehrbücher etc.) zur Verfügung zu stellen.

Der FSA muss auf die notwendigen Vorüberlegungen für die Strukturierung einer Stunde bzw. eines Stundenabschnitts hingewiesen werden:

Unterrichtsziele formulieren und darstellen,

Möglichkeiten der kommunikationsintegrierten Wortschatzarbeit,

ggf. Hintergrundinformationen geben bzw. erläutern, konkrete Fragen zum Thema der Vorlage vorbereiten, Phasen- und Methodenwechsel einplanen,

Tafelbild skizzieren, Ergebnisse zusammenfassen und den Lernerfolg sichern.

Auch auf den Umgang mit sprachlichen Fehlern der Schüler sollte der FSA hingewiesen werden, insbesondere darauf, sie in angemessener und schülergerechter Weise zu korrigieren.

Von einem amerikanischen, australischen, kanadischen oder irischen FSA soll und kann keine “British English”-Aussprache verlangt werden. Entspre-chendes gilt für die Aussprache des Französischen durch FSA aus Québec.

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4.4 Einschränkungen beim Einsatz

Der Austausch von FSA dient nicht dazu, fehlende Lehrkräfte zu ersetzen!

Der FSA ist kein ausgebildeter Fremdsprachenlehrer und keine bezahlte Aushilfslehrkraft. Es darf ihm somit kein eigenverantwortlicher Unterricht übertragen werden, um z.B. Unterrichtsausfall zu vermeiden. Es kann und darf nicht erwartet werden, dass er für eine erkrankte oder abwesende Lehrkraft einspringt. Ein beschränkter Einsatz ist jedoch denkbar, wenn sich der FSA dieser Aufgabe gewachsen zeigt und sich zur Übernahme einer Vertretungsstunde bereit erklärt.

Dabei ist zu beachten:

Er sollte die Klasse/Gruppe kennen,

er sollte rechtzeitig über seine Aufgaben informiert und in die Planung einbezogen werden,

es darf nicht erwartet werden, dass er den Unterricht des fehlenden Fachlehrers fortführt,

keinesfalls darf dem FSA bei längerem Unterrichtsausfall der gesamte Sprachunterricht als Vertretung übertragen werden.

Bei Korrekturfragen kann er beratend hinzugezogen werden, ist aber für Korrektur, Bewertung und Notengebung nicht zuständig.

Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen ihm auch keine eigenver-antwortlichen Aufsichten (Pausen, Wandertage oder Studienfahrten) übertragen werden.

4.5 Einsatzmöglichkeiten im Fremdsprachenunterricht

Im Fremdsprachenunterricht agiert der FSA als authentisches Vorbild im Unterricht seiner Muttersprache und übernimmt dabei vor allem sprach-produktive Übungen zu diversen Alltagssituationen.

Hierzu bieten sich mehrere Möglichkeiten an:

Übernahme eines Stundenabschnittes,

Beteiligung am Unterrichtsgespräch als Diskussionsteilnehmer oder -leiter,

Team-Teaching gemeinsam mit dem Fachlehrer,

Übernahme einer kleinen Unterrichtseinheit bzw. einzelner Stunden in Gegenwart des Fachlehrers, der die Verantwortung, insbesondere für die Leistungsbewertung und Disziplin, trägt,

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Übernahme eines Teils der Klasse, z.B. um schwächere Schüler zu motivieren oder Sprachbegabte zu fördern,

Mitgestaltung von Arbeitsgemeinschaften zur Sprache und Landes-kunde.

In methodisch-didaktischer Hinsicht ist es vor allem wichtig, dass der FSA weder versucht, den Unterrichtsstil des Fachlehrers zu kopieren, noch das vorliegende Lehrbuch lektionsweise durchzunehmen, sondern dass er Eigeninitiative entfaltet.

Nach anfänglich intensiver Abstimmung und Beratung kann im Laufe der Zeit die Eigenständigkeit des FSA kontinuierlich gesteigert werden.

4.6 Arbeitsvorschläge für den Fremdsprachenunterricht

Für alle Altersstufen gilt:

Der ausländische FSA bereichert den Unterricht nicht nur durch seine mut-tersprachliche Kompetenz, er hat durch seine Herkunft aus einem anderen Land und einem anderen Bildungssystem auch eine eigene und vielfach andere Perspektive auf viele Themen und kann so in besonderer Weise zum interkulturellen und vergleichenden Lernen beitragen.

Im Fremdsprachenunterricht soll der FSA echte sprachliche Bedürfnisse wecken und authentische Sprechanlässe schaffen. Geeignete Themen sind z.B. das schulische und außerschulische Alltagsleben der Schüler, ihrer Familien und Freunde. Im Vergleich zu simulierten Lehrbuchsitua tionen, die nur eine Vorstufe für authentischen Sprachunterricht sein können, sind solche Sprechanlässe motivierender und sprachlich ergiebiger.

Die folgenden Vorschläge beziehen sich auf die erste Fremdsprache in der weiterführenden Schule, können aber sinngemäß auch auf die zweite Fremdsprache übertragen werden. Für eine später beginnende dritte Fremd-sprache sind sie entsprechend zu modifizieren.

4.6.1 Anfangsunterricht und erste Lernjahre

Der FSA muss bei den Schülern auf das begrenzte Ausdrucksvermögen einerseits und das gleichzeitig deutlich größere Hörverstehen andererseits aufmerksam gemacht werden. Im Anfangsunterricht kommen vor allem Reime, Sprachspiele, Lieder und Kurzdialoge zur Ausspracheschulung in Frage. Später kann die Ausdrucksfähigkeit in systematischen Sprach- und Konversationsübungen erweitert werden, am besten durch die Verwendung

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von Anschauungsmaterial, das der FSA mit Hilfe des jeweiligen Fachlehrers zusammenstellt. Hierzu zählen z.B. Alltagssituationen:

Schulereignisse und Ferienerlebnisse, Freizeitgestaltung, Briefe schreiben, über die Familie sprechen, Personen beschreiben, Wohnverhältnisse skiz-zieren und beschreiben, von Hobbys berichten, nach dem Weg fragen, Einkäufe planen etc.

Ideale Einsatzmöglichkeiten für den FSA bieten hierbei:

das Einüben von sprachlichen Rollen und szenischen Darstellungen, z.B. zu Alltagssituationen, Lehrbuchlektionen, Bildgeschichten etc.,

Rate- und Wortspiele, einfach strukturierte Sprechspiele,

Comics: beschreiben, ergänzen, dramatisieren,

Lieder und Reime: Falls der FSA ein Instrument spielt, kann es bei dieser Gelegenheit optimal eingesetzt werden.

4.6.2 Sekundarstufe I

Die Mitwirkung in der Stunde oder die Übernahme einzelner Stunden durch den FSA in diesen Altersgruppen muss gemeinsam mit dem Fachlehrer sorgfältig geplant und vorbereitet werden. Hier ist die Vorbesprechung des FSA mit dem Fachlehrer von besonderer Bedeutung, damit der FSA das Sprachniveau der Schüler in der Sekundarstufe I – insbesondere im sprachproduktiven Bereich – nicht überschätzt.

Arbeitsvorschläge:

Erweiterung und Differenzierung der Redemittel im Rollenspiel: Einkäufe, Telefongespräche, Ferienplanung, Generationskonflikte, Freizeitgestaltung u.a.,

Interviews: Der FSA beantwortet Schülerfragen zu vielfältigen As-pekten seines Heimatlandes und befragt sie seinerseits, z.B. über Wohnort, Familie, Regionen, Sehenswürdigkeiten, Essen und Trin-ken, Freizeitgewohnheiten, Schule und Erziehung, Arbeitswelt etc.,

alters- und lernstandsgemäße Diskussionen, z.B. über soziales Umfeld und Umwelt, Massenmedien, Werbung, Modetrends, Sport und Spiel, Sitten und Gebräuche, Leben in Groß- und Kleinstädten, Popmusik, Gleichberechtigung u.a.m.,

Musik: Chansons, Pop-, Rock- und Rap-Songs, Schlager, Volkslieder, Weihnachtslieder.

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4.6.3 Sekundarstufe II

Es bieten sich eine Reihen von Themen und Einsatzmöglichkeiten an:

Vorbereitung, Mitarbeit und Teilnahme an Diskussionen, Präsentationen, Referaten o. ä.:

Hier kommt eine Vielfalt aktueller Themen in Frage wie Ökologie, nationale Stereotypen, Medien, Bildungssystem, Sport, Freizeitakti-vitäten, Musik, Mode, Trends und vieles mehr. Dabei können sowohl der FSA als auch Schüler das Material in Form von Videoaufnahmen, CD/ DVD, Mitschnitten von Rundfunk- und TV-Sendungen oder Po-werPoint Präsentationen zusammenstellen. Sinnvoll ist dabei immer, die in der Heimat des FSA vertretenen Positionen einzubeziehen und von dem FSA vorstellen und erläutern zu lassen.

Arbeit mit Sachtexten oder literarischen Texten:

Zu berücksichtigen ist, dass nicht alle FSA Vorkenntnisse und Erfah-rung mit Textarbeit im Unterricht haben. Es ist nicht ihre Aufgabe, wissenschaftspropädeutische oder textanalytische Verfahren im Un-terricht zu praktizieren. Ihre Rolle ist es vielmehr, das kommunikative Potenzial eines Textes zu erschließen und dieses in den Vordergrund ihrer Arbeit zu stellen.

Im Mittelpunkt der Stundenvorbereitung mit dem FSA sollte daher die Frage nach der kommunikativen Nutzung des Textes stehen. Die Vorüberlegungen zum Text sollten sich auf sprachaktivierende Mög-lichkeiten konzentrieren, um möglichst alle Schüler der Klasse intensiv zu beteiligen und die Sprechanteile des FSA und der Schüler sinnvoll aufeinander abzustimmen.

Weitere Mitwirkungsmöglichkeiten des FSA:

Abweichend von der lehrplangelenkten Textarbeit, die vom Fachlehrer im Unterricht regelmäßig durchgeführt wird, kann und soll der FSA in Ergänzung zur Arbeit des Fachlehrers zur Verdeutlichung be stimmter sprachlicher und inhaltlicher Aspekte (Konnotation, Anspielungen, um gangssprachliche Elemente, landeskundliche Hintergrundinforma-tionen, interkulturelle Aspekte) beitragen. Im Gebrauch seiner Mut-tersprache wird er dabei in aller Regel andere Zugänge wählen und andere Akzente setzen.

Sinnvolle Mitwirkungsaktivitäten des FSA hierbei sind u.a.:

Darstellung der Thematik aus anderer Sicht, z.B. anhand von Medi-enberichten aus dem Herkunftsland des Assistenten,

Gestaltung von und Mitwirkung an kreativ-produktiven Aufgaben,

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Erteilung und Betreuung von Einzelaufträgen zu Kurzreferaten, Stellungnahmen in Form von Leserbriefen, Gegendarstellungen, Flugblättern etc.,

Darstellung in Form eines Rollenspiels.

4.7 Projektarbeit

Besonders bereichernd und wertvoll kann der Einsatz eines FSA sein, wenn man ihm freiere Unterrichtsformen wie Freiarbeit und projektorientierten Unterricht überträgt, denn hier kann der FSA eine noch stärkere Wirkung entfalten. Nach vorheriger Anleitung kann er sehr praxisnah und kreativ tätig sein, dabei verschiedene Aspekte seines Heimatlandes vorstellen oder Unterrichtsthemen vertiefen und weiter entwickeln.

Wie vielfältig und wirkungsvoll Projektarbeit im Fremdsprachenunterricht sein kann, haben die ausländischen FSA des Programmjahres 2004/2005 eindrucksvoll gezeigt: Aus Anlass des 100-jährigen Bestehens des FSA-Austauschprogramms wurde für sie ein Projektwettbewerb ausgelobt, an dem über 350 FSA teilnahmen. In all diesen gemeinsam mit den Schülern entwickelten Projekten wurden Spiele, Sketche, Ausstellungen, Auffüh-rungen, Publikationen und Präsentationen verschiedenster Formen und Inhalte erarbeitet.

Meist wurden in diesen Projekten landestypische Bräuche, Ereignisse, Orte oder Gegebenheiten aus den Herkunftsländern der FSA kreativ behandelt und/oder Vergleiche mit den entsprechenden deutschen Realitäten ange-stellt. Dabei war immer auch der sprachliche Bezug gegeben und die Pro-jekte waren in die regulären Unterrichtsthemen eingebunden bzw. wurden aus ihnen entwickelt.

Voraussetzungen für eine gelungene Projektarbeit sind genaue Absprachen mit allen Beteiligten über Ziel, Inhalt und Vorgehensweise sowie ein klarer zeitlicher Rahmen.

Hier einige Beispiele aus diesem Wettbewerb, die als Anregungen dienen können:

Grundschule, 2. Klasse (Englisch): “My Calendar”: Basteln eines Jahreskalenders mit Fotos der Schüler; Themenfeld: Zahlen, Tage, Monate;

Gesamtschule, 11. Klasse (Französisch): “A quoi s´intéressent les jeunes Français?”: Durchführung einer Umfrage unter französischen Jugendlichen und Präsentation in einer selbst erstellten Zeitung;

Gymnasium, 11. Klasse (Spanisch): “El Camino de Santiago en

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Euskirchen y Alredeores”: Organisation einer Pilgerfahrt auf einer Teilstrecke des St. Jakobswegs mit Reisetagebuch und Fotodoku-mentation;

Grundschule, 4. Klasse (Französisch): “Voyage de Leipzig à Stras-bourg”: Basteln eines Brettspiels mit landeskundlichen und sprach-lichen Fragen zu Frankreich zur Vorbereitung der Begegnungen mit Schülern der Partnerschule;

Realschule, 5. u. 6. Klassen (Englisch): “Hitting the Streets of Lon-don”: virtuelle Exkursion durch London mit Stationen zu verschie-denen Sehenswürdigkeiten und Alltagssituationen;

Gymnasium, 11. u. 12. Klassen (Italienisch): “Napoli: Storia, Cultura e Tradizioni”: Durchführung eines neapolitanischen Abends nach vorherigen Recherchen zu Musik, Theater, Küche, Fußball und der Geschichte Neapels;

Gymnasium, 6.-10. Klassen (Russisch): “Deutsche in Russland und Russen in Deutschland”: Materialsammlung zur Geschichte der Aus-siedler, Gespräche mit Aussiedlern und Emigranten;

Gymasium, 8.-11. Klassen (Englisch): “Children´s Literature Pro-ject”: Kennen lernen amerikanischer Kinderbücher, Verfassen und Illustrieren eigener Kindergeschichten;

Berufsschule, 11. Klasse (Englisch): “Burn´s Pub”: Vorbereitung des Empfangs und der Bewirtung einer englischen Reisegruppe durch Berufsschüler (Restaurantfach) in einem selbst dekorierten Pub.

Diese Beispiele zeigen auch, dass FSA mit Fantasie, kreativen Ideen und ihrem kulturellen Hintergrund in allen Altersstufen und Lernjahren Pro-jektarbeit erfolgreich gestalten können. Viele dieser Projekte waren auch klassen- oder jahrgangsübergreifend angelegt, um möglichst viele Schüler zu involvieren. Die Präsentation ihrer Ergebnisse fand dabei häufig in einer Form statt, die die gesamte Schulgemeinschaft einbezog und dadurch die Präsenz und das Wirken des FSA an der Schule noch deutlicher werden ließ.

4.8 Aktivitäten außerhalb des Fremdsprachenunterrichts

Neben den Aufgaben im regulären Fremdsprachenunterricht gibt es für den FSA im curricularen sowie extracurricularen Bereich vielfältige Betäti-gungsmöglichkeiten, die ebenso hoch einzustufen sind wie das Assistieren im Unterricht und im Stundensoll angemessen zu berücksichtigen sind.

Im bilingualen Unterricht kann er Unterrichtseinheiten gestalten helfen, die einen Bezug zu seinem Heimatland haben. Dies ermöglicht doppelten Nut-

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zen, da der FSA schon durch seinen eigenen Bildungsweg nicht nur über fachliche und fachsprachliche Kompetenz verfügt, sondern das betreffende Fach auch aus seiner persönlichen Erfahrung betrachtet und dadurch unter-schiedliche Ansätze vergleichen und thematisieren kann. So kann er etwa im Fach Wirtschaft nicht nur sprachliche Aufgaben übernehmen, sondern auch über die Unterrichtsinhalte dieses Fachs in seinem Heimatland berich-ten und erläutern, wie z.B. die europäische Währungsunion aus britischer oder amerikanischer Sicht beurteilt wird.

Im Erdkunde-, Sozialkunde-, Geschichts- oder Deutschunterricht kann er viel zu landeskundlichen Themen beitragen, indem er einzelne Aspekte in einem Kurzreferat behandelt, seine Sicht und die Behandlung des betreffenden Themas in seinem Land darstellt und sich an Diskussionen zu aktuellen Themen beteiligt, wie z.B. bekannte Persönlichkeiten der Gegenwart, natio-nale Stereotypen, Vergleich der Bildungssysteme im Heimat- und Gastland, Fragen der Ökologie, Freizeitaktivitäten der Jugendlichen, deren Interesse für Sport, Musik und Mode u.v.m.

Auch im Musik- oder Sportunterricht ist ein interessanter und sinnvoller Einsatz durchaus denkbar, wenn der FSA über entsprechende Vorkenntnisse und Interessen verfügt. Der Sportunterricht kann z.B. durch die Vorstellung und Einführung hierzulande kaum verbreiteter Sportarten aus den Heimat-ländern der FSA (Softball, Cricket, Lacrosse u.ä.) bereichert werden.

Im Musikunterricht kann der FSA – entsprechende Begabung vorausgesetzt – musikalische Traditionen seiner Heimat vorstellen und mit den Schülern einüben.

Im Rahmen einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft kann er z.B. Schüler und Lehrer auf einen geplanten Austausch mit seinem Heimatland sprachlich und landeskundlich vorbereiten oder ausgewählte Themen vertieft behandeln.

Je nach Eignung und Neigung des FSA ist eine Fülle von möglichen Akti-vitäten denkbar, die folgende Auflistung dient als Anregung:

Der FSA

hilft bei der Suche nach und Zusammenstellung von Unterrichts-material,

bereitet die Schüler durch Übungen auf Tests, Klassenarbeiten oder Klausuren vor,

assistiert den Fachlehrern bei Korrekturfragen in Klassenarbeiten oder Klausuren (die Korrektur von Arbeiten gehört nicht zu den Aufgaben der Assistenten!),

hält wöchentlich eine Sprechstunde (Ratgeberstunde) für Schüler ab, die Hilfe brauchen (berät und hilft bei Referaten, Sprachproblemen,

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landeskundlichen Fragestellungen etc.),

nimmt an Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalten und anderen Schulveranstaltungen teil (jedoch ohne verantwortliche Aufsicht),

bereitet Ausstellungen über Aspekte seines Heimatlandes vor,

kann bei einem Kochclub unter Verwendung heimischer Rezepte mitwirken,

stellt in Zusammenarbeit mit dem Sportlehrer heimische Sportarten in der Schule vor,

leitet einen Filmclub, in dem Filme in seiner Muttersprache gezeigt und diskutiert werden,

bietet einen Sprachzirkel für Schüler und/oder Lehrer – ggf. auch Eltern – an, in dem aktuelle Themen o. ä. diskutiert werden (mit Hilfe von Videomitschnitten können damit auch aktuelle Landeskunde und Sprachtraining betrieben werden),

leitet eine fremdsprachige Theater-AG oder arbeitet in einer schon bestehenden Gruppe mit,

gründet eine schulinterne ‘English Society’ oder einen ‘Club Fran-çais’ oder ein Fremdsprachenzentrum in der Schule. Hier können ausländische Radioprogramme gehört, Zeitungen und Zeitschriften gelesen, Spiele in der Fremdsprache gespielt, Songs gesungen, Tanz und Folklore gepflegt werden,

stellt Kontakte her zu Menschen, Institutionen oder Firmen aus seinem Heimatland, um einen Besuch oder ein landesspezifisches Ereignis (Französischer Abend, Russische Ostern, St. Patrick´s Day, Autorenlesung etc.) zu organisieren,

beteiligt sich am Aufbau eines Netzwerkes seiner Schule, um Brief- oder Austauschpartnerschaften für die Schüler zu finden bzw. bestehende Schüleraustauschmaßnahmen zu unterstützen und vorzubereiten.

Darüber hinaus sollte er unbedingt zu möglichst vielen Veranstaltungen (Wandertagen, Schulfesten, Projekttagen u.ä.), die während der Assi-stenzzeit stattfinden, eingeladen und aktiv eingebunden werden.

5. Ferienregelung und Freistellung zu Prüfungszwecken

Für den FSA gilt die Ferienordnung des jeweiligen Landes in der Bundes-republik Deutschland.

Freistellungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Wahr nehmung einer Prüfung an der Heimatuniversität) möglich. Die Anträge müssen im

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Checkliste für die Einsatzschule

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Voraus auf dem Dienstweg über die Schulleitung an die zuständige Schul-aufsicht eingereicht werden.

Zum Ablegen einer Prüfung an der Heimatuniversität können die FSA – gegen Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Universität – bis zu 14 Kalendertage unter Fortzahlung des Stipendiums freigestellt werden, wenn sie anschließend ihre Assistenz an der Schule weiter wahrnehmen. Für sonstige Abwesenheiten, wie z.B. im Krankheitsfall, gelten die jeweils auch für hauptamtliche Lehrkräfte gültigen Regelungen. Näheres regeln Schulzuweisung und Stipendienvertrag sowie das Merkblatt “Rechte und Pflichten”.

6. Zertifikat und Gutachten

Am Ende der Assistenzzeit ist dem ausländischen FSA als Würdigung seiner Tätigkeit ein Zertifikat [ Kapitel V, 5.] auszustellen. Diese Zertifikate sind zweisprachig – jeweils in Deutsch und in der Muttersprache des FSA – und dienen als Dokumentation seiner Tätigkeit als Fremdsprachenassistent in seiner Heimat. Die Zertifikatsvordrucke werden von den zuständigen Kul-tusbehörden der Länder zur Verfügung gestellt und in der Regel von den Schulleitern ausgefertigt und überreicht.

Neben den Zertifikaten werden von den Schulen Gutachten über den Einsatz der FSA erbeten. Diese müssen Angaben enthalten über

die Dauer des FSA-Einsatzes,

den Umfang und die Art der Mitwirkung im Unterricht,

extracurriculare Aktivitäten,

die Leistungen und das Verhalten des FSA

sowie

einen Gesamteindruck (mit einer zusammenfassenden Bewertung von A – D).

Diese Gutachten sind an die zuständigen Kultusbehörden zu senden. Sie dienen der Evaluierung des FSA-Einsatzes und werden nach Kenntnisnah-me und Auswertung durch die Behörden an den PAD weitergeleitet. Sie sind ebenfalls anzufertigen, wenn der FSA dieser Schule einen Antrag auf Verlängerung der Assistenzzeit um ein zweites Jahr stellt.

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Checkliste für die Einsatzschule

Zeitraum

Juni/Juli

anschl.

bis Ende August

vor Ab-reise

bei Ein-treffen

in den ersten Tagen

gegen Ende des Einsatzes

Maßnahme

Erstellung und Versand der Schulzuweisung

Kontaktaufnahme

Unterkunft für FSA

Kontakt zwecks Abho-lung am Anreisetag

Abholung der FSA vom Bahnhof

Schulantrittsmeldung

Kontoeröffnung

Einwohnermeldeamt

Ausländeramt

Bericht/Gutachten

Zertifikat

Verantwortlich

Kultusbehörde

Schule, FSA

Schule

Schule/Betreuungs - lehrer und FSA

Schule/Betreuungs- lehrer

FSA, Schule

FSA

FSA

FSA

Schule

Kultusbehörde/Schule

Infos in Kapitel

II, 2.1 V, 2.

IV, 3.1.

IV, 3.2.

III, 2. - 5.

V, 8.

IV, 6

V, 5

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Auf den folgenden Seiten sind die für das Programm grundlegenden Do-kumente abgedruckt:

1. Merkblatt „Rechte und Pflichten”Dieses Merkblatt ist die Grundlage für den Einsatz von FSA. Es wird den ausländi-schen FSA von den Kultusbehörden der Länder mit der Schulzuweisung zugesandt und auch während der Einführungstagungen ausführlich erläutert.

2. Muster einer SchulzuweisungDie Schulzuweisung wird den FSA nach erfolgter Vermittlung von den zuständigen Schulbehörden der Länder zugesandt. Sie ist gleichzeitig Stipendienvertrag und damit rechtliche Grundlage für den Assistenteneinsatz.

3. Merkblatt „Hinweise und Tipps vor Antritt...”Dieses Merkblatt wird dem FSA ebenfalls mit der Schulzuweisung zugestellt und enthält Hinweise und Informationen zur Vorbereitung seiner Assistenzzeit.

4. Formblatt „Antrittsmeldung”Die (Schul-)Antrittsmeldung – hier ein Muster des PAD – dient dazu, der Schulbe-hörde oder dem PAD das Eintreffen des FSA an seiner Einsatzschule zu bestätigen und gleichzeitig der Behörde die Kontoverbindung des FSA anzuzeigen, damit das monatliche Stipendium überwiesen werden kann.

5. ZertifikatDieses zweisprachige Zertifikat – hier ein Beispiel für einen FSA aus Großbritannien – wird dem FSA nach Beendigung seiner Assistenzzeit ausgehändigt. Es dient ihm als Nachweis seiner Tätigkeit an einer deutschen Schule und kann – zum Beispiel für spätere Bewerbungen – als Information über die dabei erworbenen Qualifikationen verwandt werden.

6. Erstattungsformular „Deutscher Ring”Mit diesem Formular wird die Erstattung der Kosten beantragt, die dem FSA für ärztliche Behandlungen und Rezepte entstanden sind.

7.1 Grundstruktur des Bildungswesens in DeutschlandDiese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die verschiedenen Bildungseinrich-tungen in der Bundesrepublik Deutschland.

7.2 Aufbau des Bildungssystems und Struktur der BildungsgängeAuszug aus dem Nationalen Dossier für Deutschland „Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland 2003“. Dieses Dossier gibt eine umfassende und de-taillierte Darstellung des Bildungswesens. Es ist auch im Internet unter www.kmk.org/dokumentation.html abrufbar.

8. Merkblatt „Informationen zur Erteilung von Visa und Aufenthaltstiteln”Dieses Merkblatt erläutert die gesetzlichen Änderungen des neuen Zuwanderungs-gesetzes vom 01.01.2005, soweit sie die ausländischen FSA betreffen.

Dokumente zum Fremdsprachenassistentenprogramm V

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SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZDER KULTUSMINISTER DER LÄNDER

IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND— PÄDAGOGISCHER AUSTAUSCHDIENST —

Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich

M E R K B L A T TRECHTE und PFLICHTEN

für ausländische Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten und deren aufnehmende Schulen in der Bundesrepublik Deutschland

1. STATUS UND FUNKTION

Ausländische Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten sind in der Regel Studie-rende eines Lehramtes für moderne Fremdsprachen, die zur eigenen Fortbildung nach Deutschland kommen und damit Studienverpflichtungen erfüllen; zum Ablegen von Prüfungen im Heimatland muss ihnen Gelegenheit gegeben werden. Sie sind ausländische Gäste, die als künftige Lehrerinnen und Lehrer der deutschen Sprache oder als anderweitige Multiplikatoren das Bild von Deutschland, das sie während ihres Aufenthaltes erhalten, an ihre Schülerinnen und Schüler oder andere weiterge-ben werden.

Ausländische Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten unterstützen Lehrerinnen und Lehrer auf den Gebieten im Unterricht, mit denen sie als „native speaker“ und als Vertreter ihres Heimatlandes besonders vertraut sind; sie fördern im Fremdsprachenunterricht vor allem die Sprachfertigkeit der Schülerinnen und Schüler und tragen dazu bei, deren Interesse an ihrer Sprache und an ihrem Land zu stärken.

2. SCHULZUWEISUNG

Ausländische Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten erhalten von der jeweils zuständigen Kul-tusbehörde oder von der aufnehmenden Schule rechtzeitig die Schulzuweisung mit dem Stipendien-vertrag sowie die Richtlinien „Rechte und Pflichten“ und „Hinweise und Tipps“. Die ausländischen Fremdsprachenassistentinnen und –assistenten werden aufgefordert, nach Erhalt dieser Dokumente der zuständigen Schulbehörde und der künftigen Schule umgehend schriftlich zu bestätigen, dass sie die Schulzuweisung annehmen.

3. DAUER DES ASSISTENZJAHRES

Das Assistenzjahr beginnt für alle ausländischen Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten mit dem ersten Tag der Einführungstagung, zu der sie eine gesonderte Einladung erhalten. Fremdspra-chenassistentinnen und -assistenten, die für ein zweites Jahr an einer deutschen Schule eingesetzt wer-den, nehmen nicht noch einmal an der Einführungstagung teil, ihnen wird der Schulantrittstermin mit der Schulzuweisung von den Schulbehörden (s. o.) der Länder mitgeteilt. Dies ist in der Regel eben-falls der 1. Tag der Einführungstagung. Das Ende der Assistenzzeit ist je nach Herkunftsland unter-schiedlich, hier gilt die in der Schulzuweisung angegebene Dauer.

4. FINANZIELLE REGELUNGEN

Ausländische Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten erhalten ein Stipendium, das für die Dauer der Assistenzzeit (vgl. Pkt. 3) – einschließlich der Schulferien – monatlich gezahlt wird. Die Höhe des Stipendiums wird von den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland festgesetzt und in der Schulzuweisung mitgeteilt. Die Fahrtkosten vom Heimatort zum Schulort und zurück haben die Assistentinnen und Assistenten in der Regel selbst zu tragen (Ausnahmen: Assistentinnen und Assis-

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Vtenten aus den USA wird ein Fulbright-Reisestipendium gewährt, Assistentinnen und Assistenten aus Australien, Kanada, Neuseeland und der Russischen Föderation erhalten eine Reisekostenpauschale).

5. EINFÜHRUNGSTAGUNGEN

Für die ausländischen Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten werden Einführungstagungen in Deutschland durchgeführt. Diese Tagung wird vom Pädagogischen Austauschdienst durchgeführt und dient dazu, allen ausländischen Fremdsprachenassistentinnen und –assistenten eine erste Orientierung zu geben und sie auf ihren Einsatz und ihre Aufgaben vorzubereiten. Die Höhe der Teilnahmegebühr wird mit der Einladung zur Einführungstagung mitgeteilt. Da ein Reisekostenzuschuss hierzu nicht gewährt wird, sollte die Anreise direkt vom Heimatland über den Tagungsort zum Schulort erfolgen.

6. AUFGABENBESCHREIBUNG

Der Einsatz der ausländischen Fremdsprachenassistentinnen und –assistenten umfasst für alle schuli-schen Aufgaben 12 Wochenstunden. Nach einer Einführungsphase sollte den Assistentinnen und As-sistenten Gelegenheit gegeben werden, den Unterricht mitzugestalten; die Fachlehrerinnen und Fach-lehrer behalten durchgängig die Verantwortung für den Unterricht und die Bewertung der Ergebnisse.

Neben der Assistenz im Fremdsprachenunterricht können ausländische Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten bei der Durchführung von außerunterrichtlichen Arbeitsgemeinschaften und Veran-staltungen wie z. B. Wandertagen und Studienfahrten beteiligt werden. Außerdem können sie in die Arbeit der Studienseminare einbezogen und zur Teilnahme an Konferenzen eingeladen werden. Zu-dem sollten sie – nach Absprache mit den jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrern – die Mög-lichkeit erhalten, in anderen Fächern zu hospitieren.

Bereits zu Beginn der Assistenzzeit sollte mit den Assistentinnen und Assistenten der Unterrichtsein-satz geplant und ein fester Stundenplan erstellt werden. Dabei sollte sich die Präsenzpflicht nach Mög-lichkeit auf vier Tage beschränken, so dass ausländische Fremdsprachenassistentinnen und –assistenten auch Gelegenheit finden, Fortbildungskurse oder Vorlesungen an einer Universität zu be-suchen.

7. BEGRENZUNG DER AUFGABEN

Ausländische Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten dürfen nur mit Aufgaben betraut werden, die sie aufgrund ihrer Vorbildung und Stellung erfüllen können. Im Rahmen ihrer Aufgaben dürfen ausländische Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten insbesondere nicht:

– Unterricht in eigener Verantwortung erteilen, – Unterricht in anderen Fächern erteilen, – regelmäßig Vertretungsstunden übernehmen, – Klassenarbeiten oder Schulaufgaben korrigieren und benoten, – Schulstrafen aussprechen, – Aufsicht führen (weder Pausenaufsicht noch eigenverantwortliche Aufsicht bei Wandertagen und

Studienfahrten).

8. VERFAHREN BEI KONFLIKTEN

Bei Disziplinschwierigkeiten im Umgang mit Schülerinnen und Schülern gewährt die Schule die er-forderliche Hilfe. Probleme, die sich für die Assistentin oder den Assistenten in der Schule ergeben, sollten möglichst innerhalb der Schule durch Gespräche zwischen den Beteiligten und der Schullei-tung gelöst werden. Ist innerhalb der Schule eine gütliche Regelung des Konfliktes nicht möglich, wird der Referent bzw. die Referentin für den Austausch in der zuständigen Schulbehörde eingeschal-tet. In diesen Fällen erfolgt ein Bericht der Schulleitung an die zuständige Schulbehörde unter Beifü-gung der schriftlichen Stellungnahme des Assistenten oder der Assistentin. Über schwerwiegende Entscheidungen der Schulbehörde, insbesondere über Versetzung oder vorzeitige Entbindung von den Aufgaben, wird der Pädagogische Austauschdienst unterrichtet. Dieser verständigt die ausländische Partnerbehörde. V

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MUSTER

Schulzuweisungund

Stipendienvertrag

Die Behörde …………………………………………………………………………………...

weist im Rahmen von bilateralen Austauschprogrammen, koordiniert durch den Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz,

Frau/Herrn ...........................................................................................

geb. am ...........................................................................................

wohnhaft in ...........................................................................................

Herkunftsland ...........................................................................................

folgender Schule zu: Name: ...............................................................................................

Straße: ...........................................................................................

PLZ, Ort: ............................................................................................

Telefon: ............................................................................................

Fax: ............................................................................................

E-Mail: ............................................................................................

___________________________________________________________________________________1.

Die Assistentenzeit beginnt am ..............................................

Die Einführungstagung ist für Fremdsprachenassistenten aus dem Ausland obligatorisch und findet vom ................ bis ….............. statt. Die Teilnahme wird auf die Assistentenzeit angerechnet.

Die Assistentenzeit endet am ............................

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2.Die Fremdsprachenassistentin bzw. der Fremdsprachenassistent1) erhält ein Stipendium von monatlich€ 800. Das Stipendium wird ab Antritt des Assistentenjahres bis zum letzten Tag seines Schuleinsatzes gezahlt. Kehrt der Fremdsprachenassistent nach einem Befreiungszeitraum gemäß Ziffer 7 nicht an die Schule zurück, endet die Zahlung des Stipendiums mit dem letzten Tag der Freistellung. Eventuell zuviel gezahlte Beträge müssen zurückerstattet werden.

Der Fremdsprachenassistent verpflichtet sich, während der Assistentenzeit keine lohnsteuerpflichtige Tätigkeit auszuüben.

3.Grundlage der Teilnahme am Assistentenprogramm sind die Regelungen in den Merkblättern "Rechte und Pflichten" und “Hinweise und Tipps vor Antritt der Fremdsprachenassistentenzeit in der Bundesrepublik Deutschland“.

4.Unter der pädagogischen Leitung und Betreuung einer Lehrkraft wird der Fremdsprachenassistent wöchentlich 12 Unterrichtsstunden in den Schulalltag integriert. In Absprache mit dem Schulleiter oder mit der von ihm beauftragten Person werden die Art der Mitwirkung in der Schule und der Stundenplan festgesetzt. Entsprechend den Bedingungen des Austauschprogramms ist der Fremdsprachenassistent zur regelmäßigen Teilnahme an schulischen Aktivitäten verpflichtet.

5.Im Rahmen des Programms wird jeder Fremdsprachenassistent für die Dauer seines Aufenthaltes in einer Gruppenversicherung (Kranken-, Unfall- und private Haftpflichtversicherung) beim Deutschen Ring durch die zuständige deutsche Behörde versichert.

6.Im Krankheitsfall muss die Schulleitung umgehend informiert und ggf. ein ärztliches Attest (spätestens am 3. Tag) vorgelegt werden. Im Falle einer längerfristigen Erkrankung ist die zuständige Behörde zu informieren.

7.Zur Teilnahme an Prüfungen im Heimatland wird der Fremdsprachenassistent bei Vorlage der Prüfungstermine bis zu 14 Kalendertagen freigestellt.

8.Bei einem triftigen Grund kann das Assistentenjahr im beiderseitigen Einvernehmen, bei mangelnder Eignung oder Bereitschaft zur Mitwirkung auch ohne Einverständnis des Assistenten, vorzeitig beendet werden.

1) Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass aus Gründen der besseren Lesbarkeit im folgenden Text bei Personenbezeichnungen nur die männliche Form verwandt wird.

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IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND— PÄDAGOGISCHER AUSTAUSCHDIENST —

Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich

Hinweise und Tipps für ausländische Fremdsprachensprachenassistentinnen und Fremd-sprachenassistenten vor Antritt der Assistenzzeit

in der Bundesrepublik Deutschland

Ergänzend zu den folgenden Hinweisen möchten wir Ihnen dringend die Lektüre unserer Broschüre „Wegweiser“ empfehlen, die wichtige Informationen für die Vorbereitungen Ihrer Assistenz enthält (vor allem Kapitel II und die Checkliste auf S. 17)!

1. KONTAKTAUFNAHME

Sobald Sie die Schulzuweisung erhalten haben, senden Sie bitte umgehend das Formular "Ein-verständniserklärung" an die zuständige Behörde, die in der Schulzuweisung angegeben ist. Setzen Sie sich bitte sofort mit der Schule in Verbindung, damit Sie und Ihre Schule sich gezielt auf Ihren Aufenthalt vorbereiten können: - Stellen Sie sich kurz vor, - klären Sie praktische Fragen wie z. B.: Wo liegt der nächstgelegene Bahnhof zum

Schulort, gibt es eine Busverbindung, können Sie am Ankunftstag eventuell abgeholt werden, besteht eine vorübergehende Unterkunftsmöglichkeit? etc.,

- klären Sie fachliche Fragen wie z. B.: In welcher Altersstufe soll voraussichtlich Ihr Ein-satz erfolgen, welches Unterrichtsmaterial (Poster, Postkarten, Fotos, touristisches Infor-mationsmaterial etc.) können Sie aus Ihrem Heimatland mitbringen?

Falls Sie aus zwingenden Gründen von Ihrer Bewerbung zurücktreten müssen, informieren Sie bitte sofort:- die zuständige Kultusbehörde von der Sie die Schulzuweisung erhalten haben,- die Schule,- den Pädagogischen Austauschdienst.

siehe auch: „Wegweiser“, S. 15-16

2. FINANZEN

Für die Reisekosten müssen Sie selbst aufkommen (Ausnahmen: Assistentinnen und Assistenten aus den USA wird ein Fulbright-Reisestipendium gewährt, Assistentinnen und Assistenten aus Australien, Kanada, Neuseeland und der Russischen Föderation erhalten eine Reisekostenpau-schale).

Ihnen wird ein monatliches Stipendium von derzeit 800,00 Euro gezahlt.. Dieses Stipendium dient als Aufwandsentschädigung für den Auslandsaufenthalt und deckt den notwendigen Le-bensunterhalt einer Person. Die Auszahlung der ersten Stipendienrate erfolgt aus organisatori-schen Gründen in der Regel frühestens 4 - 6 Wochen nach Antrittsmeldung in der Schule.

Wichtig: Es wird dringend empfohlen, für die ersten 4 bis 6 Wochen genügend Geld für Miete, Kaution, Verpflegung etc. (ca. 1000 – 1500 Euro) mitzubringen.

siehe auch: „Wegweiser“, S. 12 + S. 27

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3. EINFÜHRUNGSTAGUNGEN

Der voraussichtliche Termin der Einführungstagung wird mit der Schulzuweisung mitgeteilt. Eine gesonderte Einladung folgt zu einem späteren Zeitpunkt durch den PAD. siehe auch: „Wegweiser“, S. 18 4. VERSICHERUNGEN

Alle Assistentinnen und Assistenten werden durch die zuständige Kultusbehörde in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland oder den PAD im Rahmen einer Gruppenversicherung beim „Deutschen Ring“ versichert. Diese Versicherung ist Bestandteil des Stipendienvertrags. Der Versicherungsschutz gilt für den auf der Schulzuweisung angegebenen Zeitraum der Assistenz-zeit. Er kann nicht selbstständig verlängert werden. Die Gruppenversicherung beim "Deutschen Ring" umfasst eine Kranken-, Unfall- und private Haftpflichtversicherung. Die Krankenver-sicherung deckt die Kosten im akuten Krankheitsfall. Sie müssen durch die eigene Versicherung im Heimatland eine Vorsorge treffen für

Behandlungskosten, die entstehen - durch chronische Erkrankungen (z. B. Asthma, Diabetes), - bei Vorerkrankungen bzw. Vorschäden (z. B. Vor- oder Nachsorgeuntersuchun-

gen, ein Beinbruch, der sich vor Beginn der Assistentenzeit ereignete, Allergien), - bei Zahnersatz.

Wir empfehlen Ihnen, vor der Abreise eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt durch-führen zu lassen. siehe auch: „Wegweiser“, S. 28-31

5. ÄRZTLICHE KONTROLLUNTERSUCHUNGEN

Zu Beginn Ihrer Assistenzzeit erhalten Sie eine schriftliche Belehrung über meldepflichtige In-fektionskrankheiten, deren Kenntnisnahme Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen müssen.

6. VISUM

Als Fremdsprachenassistentin bzw. -assistent aus Australien, Kanada, Neuseeland oder denUSA sollten Sie als Tourist in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Zu Beginn Ihrer Assis-tenz beantragen Sie dann bei der für Sie zuständigen örtlichen Ausländerbehörde einen Aufent-haltstitel für die gesamte Dauer der Assistenzzeit. Dieser erlaubt ihnen gleichzeitig die Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin bzw. -assistent. Bei der Beantragung dieses Aufenthaltstitels ist es unbedingt erforderlich, die Schulzuweisung als Nachweis für die Aufnahme in das Fremdspra-chenassistentenprogramm vorzulegen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom PAD während der Einführungstagung.

Als Fremdsprachenassistentin bzw. -assistent aus der Russischen Föderation oder aus Chinasind Sie schon bei der Einreise visumspflichtig. Hierzu erhalten Sie vorab gesonderte Informati-on zur Visumsbeantragung.

siehe auch: „Wegweiser“, S. 27-28

7. DOKUMENTE

Wir empfehlen Ihnen dringend, von allen Dokumenten eine Kopie anzufertigen und sie getrennt von den Originalen mitzuführen und aufzubewahren: z. B. Schulzuweisung, Studentenausweis, Reisepass. Überprüfen Sie die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses! Er muss länger als die Laufzeit der Assistenzzeit gültig sein!

Änderungen vorbehalten

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ANTRITTSMELDUNG BITTE UMGEHEND BEI ANTRITT DER STELLE ZUSENDEN

An die zuständige Schulbehörde

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen

HERKUNFTSLAND:

Name, Vorname:

Ich habe meinen Aufenthalt als Fremdsprachenassistent/in

am begonnen. (Datum)

Name der Schule:

Straße:

PLZ/Ort:

Bundesland: Tel.:

(Ort/Datum) (Unterschrift)

Stempel der Schule

Bitte korrekt ausfüllen, da sonst keine Zahlung des Stipendiums erfolgen kann!

BANKVERBINDUNG:Kontoinhaber

Name und Sitz des Kreditinstitutes Bankleitzahl Kontonummer

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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Pädagogischer Austauschdienst - VB

Postfach 22 40 - 53012 Bonn

B E S C H E I N I G U N Güber die Tätigkeit als Fremdsprachenassistent

in Deutschland Certificate

Name name: <Vorname> <Name> geb. am date of birth: <Geb.-Datum> aus from: <Herkunftsland>

Dauer period: <von> - <bis>

Stammschule host school: <Schulname> <Straße> <PLZ Ort>

Herr/Frau <Vorname> <Name> war Fremdsprachenassistent für <Sprache> und Teilnehmer an dem durch den PAD und dem <Partnerbehörde> vermittelten offiziellen Austausch von Fremdsprachenassistenten zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland und <Herkunftsland>.

Mr/Ms <Vorname> <Name> was a foreign language assistant for <Sprache> and participant of the official exchange programme for Foreign Language Assistants organized by the PAD for the Länder in the Federal Republic of Germand and <Partnerbehörde> for <Herkunftsland>.

Die ausländischen Fremdsprachenassistenten unterstützen als Muttersprachler die Fremd-sprachenlehrerinnen und -lehrer im Unterricht und übernehmen dabei Übungen zur Konver-sation und Landeskunde. Sie vertiefen dadurch ihre eigene pädagogische Ausbildung und erwerben praxisnah methodisch-didaktische Kenntnisse. Das Leben und der Schuleinsatz in Deutschland fördern ferner eine erhebliche Erweiterung der landeskundlichen und sprachlichen Kenntnisse sowie der interkulturellen Kompetenz insgesamt.

Foreign Language Assistants support the teachers of modern languages as native speakers and conduct activities in their own language with the aim of developing conversation skills and learning about their countries of origin. The programme enables the assistants to extend their own pedagogical education and earn knowledge in methodology and didactics of modern language learning practically. Life in Germany and school duties help to improve their background studies and linguistic skills considerably and extend their international skills.

Die Assistenzzeit beträgt 12 Stunden pro Woche, verteilt auf eine oder mehrere Schulen.

The Assistantship is for twelve hours per week, either in one school or shared among several.

Die Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten erhalten vom deutschen Staat eine Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Mitteln für den Auslandsaufenthalt.

Assistants receive a monthly stipend from their Employing Authority in Germany.

Ort, Datum Stempel der Schule Unterschrift des Schulleiters

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7.1

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BERUFS-FACH-

SCHULE 10)

Berufsqualifizierender Abschluss 11) Fachhochschulreife

GESAMT-

SCHULE 5)

Dip

lom

, Bac

helo

r

Promotion Berufsqualifizierender Studienabschluss

(Diplom, Magister, Staatsprüfung; Bachelor, Master)

Allgemeine Hochschulreife

HAUPTSCHULE 4)

19

18

17

16

15

16

15

14

13

12

11

10

9

8

7 6 5 4

KINDERGARTEN (freiwillig)

GRUNDSCHULE 1)

BER

UFS

AKA

DEM

IE15)

UNIVERSITÄT 13)

TECHNISCHE UNIVERSITÄT/

TECHNISCHE HOCHSCHULE

PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE 14)

KUNSTHOCHSCHULE

MUSIKHOCHSCHULE

FACHHOCHSCHULE

VERWALTUNGSFACHHOCHSCHULE

REALSCHULE 4)

GYMNASIUM 5)

Ele

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Orientierungsstufe 3)

10. Schuljahr

Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) nach 10 Jahren, Erster allgemeinbildender Schulabschluss (Hauptschulabschluss) nach 9 Jahren 6)

FACHSCHULE 12)

Abschluss in einer berufli-chen Weiterbildung

Fachgebundene Hochschulreife Allgemeine Hochschulreife

Alter

BERUFSSCHULE und

BETRIEB (duales System der Berufs-

ausbildung) 2)

13

12

11

10

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

WEITERBILDUNG (allgemeine, berufliche und wissenschaftliche Weiterbildung in vielfältigen Formen)

Jahr- gangs- stufe S

ON

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DER

- FÖ

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) FÖ

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HU

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GYMNASIALE OBERSTUFE2) 7)

in verschiedenen Schularten: Gymnasium,

Berufliches Gymnasium/ Fachgymnasium, Gesamtschule

ABENDGYMNASIUM/ KOLLEG

BERUFS-OBER-

SCHULE 8) FACH-OBER-

SCHULE 9)

Grundstruktur des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland

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Anmerkungen

Schematisierte Darstellung des Bildungswesens. Die Verteilung der Schülerzahlen in der Jahrgangsstufe 8 für das Jahr 2009 stellt sich im Bundesdurchschnitt wie folgt dar: Hauptschule 17,6 %, Realschule 25,8 %, Gymnasium 35,4 %, integrierte Gesamtschule 8,9 %, Schularten mit mehreren Bildungsgängen 7,1 %, Förderschulen 4,5 %.

Die Durchlässigkeit zwischen den Schularten und die Anerkennung der Schulabschlüs-se ist bei Erfüllung der zwischen den Ländern vereinbarten Voraussetzungen grund-sätzlich gewährleistet. Die Dauer der Vollzeitschulpflicht (allgemeine Schulpflicht) be-trägt neun Jahre, in fünf Ländern zehn Jahre, und die anschließende Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht) drei Jahre.

1 In einigen Ländern bestehen besondere Formen des Übergangs vom Kindergarten in die

Grundschule (Vorklassen, Schulkindergärten). In Berlin und Brandenburg umfasst die

Grundschule sechs Jahrgangsstufen.

2 Beschulung von Behinderten entsprechend den Behinderungsarten in Sonderformen der

allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, teilweise auch integrativ zusammen mit

Nichtbehinderten. Schulbezeichnung nach Landesrecht unterschiedlich (Förderschule /

Schule für Behinderte / Sonderschule / Förderzentrum). Die Förderschule mit dem För-

derschwerpunkt „Lernen“ (Schule für Lernbehinderte) und die Förderschule mit dem

Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ haben schulspezifische Abschlüsse.

3 Die Jahrgangsstufen 5 und 6 bilden eine Phase besonderer Förderung, Beobachtung und

Orientierung über den weiteren Bildungsgang mit seinen fachlichen Schwerpunkten.

4 Die Bildungsgänge der Hauptschule und der Realschule werden auch an Schularten mit

mehreren Bildungsgängen mit nach Ländern unterschiedlichen Bezeichnungen angebo-

ten. Die folgenden Schularten fassen die Bildungsgänge der Haupt- und der Realschule

pädagogisch und organisatorisch zusammen: Mittelschule (Sachsen), Regelschule (Thü-

ringen), Sekundarschule (Bremen, Sachsen-Anhalt), Erweiterte Realschule (Saarland),

Verbundene Haupt- und Realschule (Hessen), Zusammengefasste Haupt- und Realschule

(Niedersachsen), Haupt- und Realschule (Hamburg), Regionale Schule (Mecklenburg-

Vorpommern), Realschule plus (Rheinland-Pfalz), Regionalschule (Schleswig-Holstein),

Oberschule (Brandenburg).

5 Der Bildungsgang des Gymnasiums wird auch an Gesamtschulen angeboten. In der ko-

operativen Gesamtschule sind drei Bildungsgänge (der Hauptschule, der Realschule und

des Gymnasiums) pädagogisch und organisatorisch zusammengefasst, in der integrierten

Gesamtschule bilden sie eine pädagogische und organisatorische Einheit. Die Einrichtung

von Gesamtschulen ist nach dem Schulrecht der Länder unterschiedlich geregelt. Die fol-

genden Schularten umfassen ebenfalls drei Bildungsgänge: Integrierte Sekundarschule

(Berlin), Oberschule (Bremen), Stadtteilschule (Hamburg), teilweise die Regionale Schule

(Mecklenburg-Vorpommern), Gemeinschaftsschule (Schleswig-Holstein, Thüringen).

6 Die allgemeinbildenden Schulabschlüsse nach Jahrgangsstufe 9 und 10 tragen in einzel-

nen Ländern besondere Bezeichnungen. Der nachträgliche Erwerb dieser Abschlüsse an

Abendschulen und beruflichen Schulen oder durch eine Externenprüfung ist möglich.

7 Zugangsvoraussetzung ist die formelle Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Ober-

stufe, die nach Jahrgangsstufe 9 oder 10 erworben wird. Der Erwerb der Allgemeinen

Hochschulreife erfolgt zurzeit in der Mehrzahl der Länder noch nach Jahrgangsstufe 13

(neunjähriges Gymnasium). Gegenwärtig findet jedoch in fast allen Ländern die Umstel-

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lung auf das achtjährige Gymnasium statt, in dem die Allgemeine Hochschulreife bereits

nach Jahrgangsstufe 12 erworben wird.

8 Die Berufsoberschule besteht bisher nur in einigen Ländern und bietet Absolventen mit

Mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung bzw. fünfjähriger Be-

rufstätigkeit die Möglichkeit zum Erwerb der Fachgebundenen Hochschulreife. Bei

Nachweis von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache ist der Erwerb der Allgemei-

nen Hochschulreife möglich.

9 Die Fachoberschule ist eine zweijährige Schulart, die aufbauend auf dem Mittleren Schul-

abschluss mit Jahrgangsstufe 11 und 12 zur Fachhochschulreife führt. Für Absolventen

mit Mittlerem Schulabschluss und einer beruflichen Erstausbildung ist der unmittelbare

Eintritt in Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule möglich. Die Länder können auch eine

Jahrgangsstufe 13 einrichten. Der Besuch der Jahrgangsstufe 13 führt zur Fachgebunde-

nen Hochschulreife und unter bestimmten Voraussetzungen zur Allgemeinen Hochschul-

reife.

10 Berufsfachschulen sind berufliche Vollzeitschulen verschiedener Ausprägung im Hinblick

auf Zugangsvoraussetzungen, Dauer und Abschlüsse. In ein- oder zweijährigen Bildungs-

gängen wird eine berufliche Grundausbildung, in zwei- oder dreijährigen Bildungsgängen

eine Berufsausbildung vermittelt. In Verbindung mit dem Abschluss eines mindestens

zweijährigen Bildungsgangs kann unter bestimmten Voraussetzungen die Fach-

hochschulreife erworben werden.

11 Zusätzlich zum berufsqualifizierenden Abschluss ggf. Erwerb des Hauptschulabschlusses

oder des Mittleren Schulabschlusses.

12 Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung (Dauer 1–3 Jahre) und setzen grund-

sätzlich den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung in einem anerkannten Aus-

bildungsberuf und eine entsprechende Berufstätigkeit voraus. Unter bestimmten Voraus-

setzungen ist zusätzlich der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.

13 Einschließlich Hochschulen mit einzelnen universitären Studiengängen (z. B. Theologie,

Philosophie, Medizin, Verwaltungswissenschaften, Sport).

14 An Pädagogischen Hochschulen (nur in Baden Württemberg) wird für verschiedene Lehr-

ämter ausgebildet. Im Einzelfall ist auch ein Studium für Berufe im außerschulischen Bil-

dungs- und Erziehungsbereich möglich.

15 Die Berufsakademie ist eine Einrichtung des tertiären Bereichs in einigen Ländern, die

eine wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte berufliche Bildung durch die

Ausbildung an einer Studienakademie und in einem Betrieb im Sinne des dualen Systems

vermittelt.

Stand: Januar 2011

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63

7.2

D o k u m e n t e

V

Aufbau des Bildungswesens und seiner Struktur

Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland gliedert sich in

den Elementarbereich,

den Primarbereich,

den Sekundarbereich,

den tertiären Bereich (…)

Elementarbereich

Der Elementarbereich umfasst Einrichtungen für Kinder im Alter von wenigen Mona-ten bis zum Schuleintritt mit in der Regel sechs Jahren (überwiegend Kindergärten). Für schulpflichtige, aber nicht schulfähige Kinder gibt es in einigen Ländern weitere Ein-richtungen (Schulkindergärten, Vorklassen), deren Zuordnung zum Elementar- oder Primarbereich nach Ländern unterschiedlich geregelt ist. Der Besuch dieser Ein-richtungen ist in der Regel freiwillig, kann jedoch in der Mehrzahl der betreffenden Länder angeordnet werden (…).

Primarbereich

Die Kinder sind in der Regel im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres schul-pflichtig und treten in die für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsame Grundschule ein, die von Jahrgangsstufe 1 bis 4 reicht. In Berlin und Brandenburg umfasst die Grundschule sechs Jahrgangsstufen (…).

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, deren Förde-rung in einer allgemeinen Schule nicht ausreichend gewährleistet werden kann, gibt es unterschiedliche Typen von Förderschulen, in einigen Ländern auch Sonderschulen, Förderzentren oder Schulen für Behinderte genannt (…).

Übergang vom Primarbereich in den Sekundarbereich

Der Übergang von der Grundschule in eine der weiterführenden Schularten, die min-destens bis zum Ende der Vollzeitschulpflicht besucht werden müssen, ist je nach Lan-desrecht unterschiedlich geregelt. Grundlage für die Entscheidung bzw. Entschei-dungshilfe für den weiteren Bildungsgang ist das Votum der abgebenden Schule, das in allen Fällen mit eingehender Beratung der Eltern verbunden ist. Die Entscheidung wird entweder von den Eltern oder der Schule bzw. der Schulaufsicht getroffen. Sie ist bei verschiedenen Schularten von der Erfüllung bestimmter Leistungskriterien durch die Schülerinnen und Schüler und/oder von der Kapazität der gewünschten Schule abhän-gig. Eine Übersicht über die länderspezifischen Regelungen zum Übergang von der Grundschule in Schulen des Sekundarbereichs I ist auf der Website der Kultusminister-konferenz erhältlich (www.kmk.org).

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V

Der Sekundarbereich

Die Struktur des Schulwesens in den Ländern im Sekundarbereich (Jahrgangsstufen 5/7 bis 12/13) ist dadurch gekennzeichnet, dass nach der gemeinsamen vierjährigen Grund-schule (in Berlin und Brandenburg nach der sechsjährigen Grundschule) die weiteren Bildungsgänge mit ihren Abschlüssen und Berechtigungen in unterschiedlichen Schul-arten organisiert sind, und zwar als

Hauptschule

Realschule

Gymnasium

Gesamtschule.

Die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium sind in der Regel Schularten mit einem Bildungsgang, an denen der gesamte Unterricht auf einen bestimmten Abschluss bezogen ist. Schularten mit mehreren Bildungsgängen vereinen zwei oder drei Bil-dungsgänge unter einem Dach (…).

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, deren Förde-rung in einer allgemeinen Schule nicht ausreichend gewährleistet werden kann, gibt es im Bereich der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen unterschiedliche Typen von Förderschulen, in einigen Ländern auch Sonderschulen, Förderzentren oder Schu-len für Behinderte genannt (…).

Nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht – in der Regel mit dem 15. Lebensjahr – erfolgt der Übergang in den Sekundarbereich II entsprechend den Abschlüssen und Berechtigungen, die am Ende des Sekundarbereichs I erlangt werden (…). Das Angebot umfasst allgemeinbildende und berufliche Vollzeitschulen und die Berufsausbildung im dualen System. Zum allgemeinbildenden und beruflichen Schulwesen zählen u. a. – zum Teil mit Sonderformen in einzelnen Ländern – folgende Schularten in der Mehrzahl der Länder:

das Gymnasium bzw. die gymnasiale Oberstufe

die Berufsschule

die Berufsfachschule

die Fachoberschule

und in einzelnen Ländern:

das Berufliche Gymnasium/Fachgymnasium

die Berufsoberschule

das Berufskolleg.

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V

(…)

Der tertiäre Bereich

Der tertiäre Bereich umfasst die Hochschulen sowie sonstige Einrichtungen, die be-rufsqualifizierende Studiengänge für Absolventen des Sekundarbereichs II mit Hoch-schulzugangsberechtigung anbieten.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende Hochschularten:

Universitäten, Technische Hochschulen/Technische Universitäten, Pädagogische Hochschulen, Theologische Hochschulen;

Kunst- und Musikhochschulen;

Fachhochschulen.

(…)

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D o k u m e n t e

8.V

Postanschrift: Postfach 2240, 53012 Bonn E-Mail: [email protected] Tel.: (02 28) 501-222Hausanschrift: Graurheindorfer Str. 157, 53117 Bonn Internet: www.kmk-pad.org Fax: (02 28) 501-333

SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZDER KULTUSMINISTER DER LÄNDER

IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND— PÄDAGOGISCHER AUSTAUSCHDIENST —

Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich

Informationen zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für ausländische Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten

Als Ausländer aus einem Drittstaat müssen auch Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten. Diese beantragen Sie bei der Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort.

Zunächst müssen Sie sich jedoch in Ihrem neuen Wohnort anmelden, d. h. Ihre Adresse in der Stadt- oder Kreisverwaltung registrieren lassen. Dort erhalten Sie dann die Anmeldebestätigung. Dann gehen Sie in der gleichen Verwaltung zum Ausländeramt, um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Dies ist seit 2011 ein elektronischer Aufenthaltstitel (EAT) in Kreditkartenformat mit einem Chip, auf dem biometrische Merkmale (Foto, Fingerabdruck) und persönliche Daten gespei-chert sind.

Zur Beantragung dieser EAT benötigen Sie diese Anmeldebestätigung, dazu Ihre Schulzuwei-sung/Stipendienvertrag (hierdurch weisen Sie Ihren Aufenthaltszweck, finanzielle Absicherung und Ihren Versicherungsschutz nach), ein biometrisches Foto und zwei Fingerabdrücke (die dort beim Ausländeramt genommen werden).

Da die Erstellung dieser EAT einige Zeit in Anspruch nimmt (Ihre Daten werden nach Berlin über-mittelt und dort gedruckt), erhalten Sie zunächst – bis zur Zustellung dieses neuen EAT – eine so-genannte Fiktionsbescheinigung, die die Rechtmäßigkeit Ihres Aufenthalts für die Dauer dieser Wartezeit bestätigt.

Nach Fertigstellung Ihres EAT werden Sie von der zuständigen Ausländerbehörde benachrichtigt und können diesen dann dort in Empfang nehmen. Sie sind verpflichtet, den EAT – zusammen mit Ihrem Reisepass - immer bei sich zu führen.

Ein Hinweis zu Gebühren:

Da Sie Stipendiat(in) Ihres jeweiligen Bundeslandes sind und daher ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind Sie von den Gebühren, die die Ausländerbehörden üblicherweise für ihre Dienstleistung erhalten, befreit.

Dies ist u. a. in der Aufenthaltsverordnung in Kapitel 3, § 52, Punkt 5 festgehalten, die Sie auch im Internet einsehen können. Bitte verweisen Sie auf diese Verordnung, falls Ihr Ausländeramt für Ihre Aufenthaltserlaubnis Gebühren verlangt.

Wenn Sie darüber hinaus Fragen zu Visa und Aufenthaltstiteln haben oder bei deren Beantragung auf unerwartete Schwierigkeiten stoßen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen Ansprechpartner im Kultusministerium Ihres Bundeslandes oder an den PAD. V

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AnhangAdressen und Ansprechpartner für das Assistentenprogramm

1. Ansprechpartner im Pädagogischen Austauschdienst

Regierungspräsidium Karlsruhe Abt. 7 – Schule und Bildung Postfach 4840 76031 Karlsruhe Tel. 0721/926-0

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Postfach 80327 München Tel. 089/2186-0

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Referat II A 2 Otto-Braun-Str. 27 10178 BerlinTel. 030/90227-0

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

2. Zuständige Schulbehörden in der Bundesrepublik Deutschland

Ansprechpartner ist jeweils der Referent oder die Referentin für den Aus-tausch von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten.

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Anschriften:

Postfach 22 40, 53012 Bonn

Graurheindorfer Str. 157, 53117 Bonn

Telefon / Fax:

(0228) 501-0

(0228) 501-333

Partnerländer:

Belgien, Frankreich, Kanada (frankophon), Schweiz

Republik Irland, Verei-nigtes Königreich

Australien, Kanada (anglophon), Neusee-land, USA

China, Italien, Spanien, Russische Föderation

Referatsleiter

Ansprechpartner:

Frau Klemm [email protected]

Frau Rinke [email protected]

Frau Grütter-Probst [email protected]

Frau Harden [email protected]

Frau Tajber-Jansen [email protected]

Frau Jacob [email protected]

Herr Jacob [email protected]

Telefon:

(0228) 501-227

(0228) 501-226

(0228) 501-223

(0228) 501-369

(0228) 501-371

(0228) 501-356

(0228) 501-222

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Staatliches Schulamt Cottbus – Internationaler Lehrer- und Schüleraustausch – Blechenstr. 1 03046 Cottbus Tel. 0355/4866-0

Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Bildung und Wissenschaft Referat 21Rembertiring 8-12 28195 Bremen Tel. 0421/361-0

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Amt für Bildung Postfach 76 10 4822060 Hamburg Tel. 040/42863-0

Staatliches Schulamt – Internationale Begegnungen – Walter-Flex-Str. 60/62 65428 RüsselsheimTel. 06142/5500-0

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Referat 220 B Bahnhofstr. 33/34 17489 GreifswaldTel. 03834/7759-12

Niedersächsisches Kultusministerium, Referat 44 Postfach 161 30001 Hannover Tel. 0511/120-0

Bezirksregierung Düsseldorf – Internationaler Austausch Postfach 30 08 65 40408 DüsseldorfTel. 0211/475-0

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Postfach 20 03 61 56003 Koblenz Tel. 0261/129-0

Ministerium für Bildung Referat M 2 Postfach 10 24 52 66024 SaarbrückenTel. 0681/501-00

Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport Postfach 10 09 10 01079 DresdenTel. 0351/564-0

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 504 Ernst-Kamieth-Str. 2 06112 Halle Tel. 0345/514-0

Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schles-wig-Holstein Referat III KBPostfach 71 24 24171 Kiel Tel. 0431/988-0

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Referat 3 A4 Postfach 90 04 63 99107 ErfurtTel. 0361/379-00

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

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3. Partnerbehörden im Ausland

Australien

Belgien (französischeGemeinschaft)

China

Frankreich

Republik Irland

Italien

Kanada(anglofoneBundesstaaten)

Kanada/Québec(für anglofone undfrankofone Bewerberaus Québec)

Neuseeland

RussischeFöderation

Goethe-Institut Melbourne448 St. Kilda RoadMelbourne, Victoria 3004www.goethe.de/australia

Commissariat Général aux RelationsInternationales de la CommunautéFrançaise de Belgique2, place Sainctelette, 1080 Bruxelleswww.wbri.be/bourses

Hanban129 Deshengmenwai StreetXicheng District, BeijingPost 100088www.hanban.edu.cn

Centre International d’Études Pédagogiques (CIEP)1, av. Léon-Journault92318 Sèvres Cedexwww.ciep.fr

Department of Education and Science – International Section –Marlborough St., Dublin 1www.education.ie

Ministero della Publica Istruzione, dell’ Università e della Ricerca – Dipartimento per la ProgrammazioneDirezione Generale per gli Affari InternazionaliUfficio V, Viale Trastevere, 76 A00153 Romawww.istruzione.it

Acadia UniversityDepartment of Languages and Literatures– German Studies – Wolfville N.S. B4P 2R6 www.acadiau.ca

Ministère de l’Education, du Loisir et du Sport du QuébecBureau du sous-ministreDirection des affaires internationales et canadiennes1035, rue de la Chevrotière, 13e étageQuébec (Québec), G1R 5A5www.mels.gouv.qc.ca/daic/assistant.htm

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland90-92 Hobson Street, Thorndon - Wellingtonwww.wellington.diplo.de

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)Leninskij Prospekt, 95a119 313 Moskauwww.daad.ru

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Generalkonsulat der Bundesrepublik DeutschlandKulturabteilungUliza Furschtadtskaja, 39191 123 St. Petersburgwww.sankt-petersburg.diplo.de

Generalkonsulat der Bundesrepublik DeutschlandKulturabteilungKrasnij Prospekt, 28630 099 Nowosibirskwww.nowosibirsk.diplo.de

Generalkonsulat der Bundesrepublik DeutschlandUliza Kujbyschewa, 44620 026 Jekaterinburgwww.jekaterinburg.diplo.de

ch StiftungDornacherstraße 28 A4501 Solothurnwww.chstiftung.ch

Ministerio de Educación, Política Social y DeporteSubdirección General de Cooperación InternacionalPaseo del Prado, 2828014 Madridwww.mepsyd.es

Institute of International Education (IIE)809 United Nations PlazaNew York, N.Y. 10017-3580www.iie.org

British CouncilEducation and Training Group10 Spring GardensLondon SW1A 2BNwww.britishcouncil.org

British CouncilEducation and Training GroupNorwich Union House7 Fountain StreetBelfast BT9 5EGwww.britishcouncil.org/nireland/index.htm

British CouncilEducation and Training GroupThe Tun, 4 Jackson’s EntryHolyrood RoadEdinburgh EH8 8PJwww.britishcouncil.org/scotland/index.htm

Schweiz (frankofon)

Spanien

USA

Vereinigtes Königreich

England und Wales

Nordirland

Schottland

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4. Auswahl hilfreicher Internet-Adressen

Die aufgeführten Internet-Adressen stellen ein Auswahl wichtiger Informations-quellen für ausländische FSA dar. Sie bieten eine Vielzahl von links zu weiteren hilfreichen Internet-Adressen. Nicht aufgeführt sind Internet-Seiten, die sich spe-ziell an FSA aus einzelnen Staaten richten oder sich auf eine bestimmte Fremd-sprache beziehen. Hierzu wird auf die von den ausländischen Partnerbehörden empfohlenen Internet-Seiten verwiesen.

Praktische Informationen

www.kmk.org/ferienkalender.html

Ferienpläne der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

http://de.wikipedia.org

Enzyklopädie

www.leo.org

Wörterbücher (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Chinesisch)

www.wg-gesucht.de

www.studenten-wg.de/angebote_lesen.html?detailsuche=an

Wohnungs- und Zimmerbörsen

www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/index.jsp

Informationen zu Mietvertrag, Wohnort, Marktspiegel, Kündigung etc.

www.meldeaemter.de

Links zu allen Meldeämtern sowie Stadtverwaltungen, Bürgerservice etc.

www.teleauskunft.de

Telefonbücher, gelbe Seiten etc.

Reisen

www.bahn.de

Reisen in Deutschland, Verbindungen, Fahrpläne und Tickets

www.touring.de

Busnetzwerk in Europa mit nationalen und internationalen Buslinien

www.billig-flieger-vergleich.de

Portal für nationale und internationale Flüge

www.mitfahrgelegenheit.de

kostengünstig Reisen, Mitfahrgelegenheit im Auto

www.mitfahrzentrale.de siehe oben

Informationen zum deutschen Bildungswesen

www.bildungsserver.de

Bildungssysteme, Lehrpläne, Online-Ressourcen zu allen Fächern

www.eurydice.org

Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa

www.hochschulkompass.de

Informationen und links zum Studium und zu Hochschulen inder Bundesrepublik Deutschland

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http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Hochschulen

Liste aller deutschen Hochschulen mit links zu deren Internet-Seiten

Partnerbehörden

Internet-Adressen der ausländischen Partnerbehörden finden Sie auf Seite 69.

Kultusministerien und Bildungsportale der einzelnen Länder

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Brandenburg & Berlin

Baden-Württemberg

Bayern

Bremen

Hessen

Hamburg

Mecklenburg-Vorpommmern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Schleswig-Holstein

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Thüringen

Andere Organisationen

Goethe-Institut

DAAD

Carolus-Magnus-Kreis

Fulbright-Kommission

http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de

www.berlin.de/sen/bwf

http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de

www.baden-wuerttemberg.de/de/lernen/86216.html

www.km-bw.de Seite des Kultusministeriums

www.km.bayern.de

www.bremen.de Link „Bildung und Wissenschaft”

www.kultusministerium.hessen.de

www.hamburg.de/bildung

www.hamburger-bildungsserver.de

www.mecklenburg-vorpommern.eu „Bildungund Forschung”

www.bildung-mv.de Bildungsserver

www.niedersachsen.de Link „Bildung undWissenschaft”

www.mk.niedersachsen.de/master/C580_L20_D0.html

www.bildungsportal.nrw.de/BP/index.html

www.mbwwk.rlp.de

www.schleswig-holstein.de Link „Bildung”

www.saarland.de/bildungsserver.htm

www.bildung.saarland.de Kultusministerium)

www.sachsen-macht-schule.de Sächsischer Bil-dungsserver

www.sachsen-anhalt.de Link „Bildung und Wissenschaft”

www.thueringen.de/de/tkm/schule

www.goethe.de

zahlreiche links zu Gesellschaft,Kultur und Sprache Deutschlands

www.daad.de

Informationen und links zu Hochschulen, Studi-enfächern Studentenaustausch und Stipendienpro grammen für deutsche und ausländische Studierende

www.carolus-magnus-kreis.de

www.fulbright.de

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Notizen

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Herausgeber

Sekretariat der Kultusministerkonferenz

Pädagogischer Austauschdienst

Postfach 2240

53102 Bonn

Internet: www.kmk-pad.org

Bearbeitung und Zusammenstellung: Referat VB

3. aktualisierte Auflage

Bonn, April 2012

Der Pädagogische Austauschdienst dankt

MR Hildegard Jacob

Doris Lipowski

StD Ulrich Stein

RD Wolf-Dieter Wolfram

sowie allen Schulen, Tutorinnen und Tutoren, Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten, die das Entstehen dieses Wegweisers durch Ihre Anregungen un-terstützt haben.

Das Foto auf der Titelseite zeigt die britische Fremdsprachenassistentin Victoria Joyce mit Schülerinnen des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums.

Druck: Eigendruck

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Mecklenburg-Vorpommern

Bezirksregierung Düsseldorf (NRW)

Thüringer Kultusministerium

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Pädagogischer Austauschdienst

Postfach 22 40 • 53012 BonnGraurheindorfer Str. 157 • 53113 BonnInternet: www.kmk-pad.org

Bonn 2012