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Löwenberger Land, den 20. April 2011 – Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land – Der Bürgermeister Nummer 4 21. Jahrgang 16. Woche Frühlingserwachen

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Löwenberger Land, den 20. April 2011 – Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land – Der BürgermeisterNummer 4 21. Jahrgang 16. Woche

Frühlingserwachen

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20. April 20112 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land

Inhaltsverzeichnis

1. Amtliche Bekanntmachungen

• Beschlüsse aus der Gemeindevertretersitzung am 21.03.2011 .................................................................................................. Seite 3– Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land .................................................................................................................. Seite 3– Wirtschaftsplan 2011 des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes der Gemeinde Löwenberger Land ............................. Seite 6– Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Löwenberger Land ................................................ Seite 7

• Beschluss aus der Gemeindevertretersitzung am 11.04.2011 .................................................................................................. Seite 13 – Haushaltssatzung der Gemeinde Löwenberger Land für das Haushaltsjahr 2011 ............................................................... Seite 13

– Ende der amtlichen Bekanntmachungen –

2. Mitteilungen des Ordnungsamtes

• Verbrennen von Gartenabfällen – Umgang mit Lagerfeuern .................................................................................................... Seite 15

• Verlagerung des DSD-Standortes im OT Häsen, Kraatzer Weg .................................................................................................. Seite 15

3. Mitteilung des Hauptamtes

• Veranstaltungstermine der Gemeinde Löwenberger Land Monat Mai 2011 .............................................................................. Seite 16

4. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land

• Bereitschaftsplan Monat Mai 2011 ......................................................................................................................................... Seite 17

• Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat Mai 2011 .................................................................................... Seite 17

5. Informationen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendclubs der Gemeinde Löwenberger Land

• Auf zum Frühlingsfest am 7. Mai ............................................................................................................................................ Seite 17

• Schwimmlager der 3. Klassen 2011 ........................................................................................................................................ Seite 18

• Neues aus der Clubszene Löwenberger Land .......................................................................................................................... Seite 18

6. Mitteilung der Jugendfeuerwehr Löwenberg

• Ausflug zur Berufsfeuerwehr – Interessanter Tag bei den Profis ............................................................................................... Seite 19

7. Informationen der LEADER Region Oberhavel

• Förderung hilft wirtschaften ................................................................................................................................................... Seite 19

8. Mitteilung der Jagdgenossenschaft Nassenheide

• Einladung zur Mitgliederversammlung .................................................................................................................................... Seite 20

9. Informationen der ansässigen Sportvereine

• 33. Löwenberger Lankelauf in Liebenberg ............................................................................................................................... Seite 20

• Einladung des Häsener Sportvereins zum Osterfeuer ............................................................................................................... Seite 20

• Der Häsener Sportverein im neuen Outfit ................................................................................................................................ Seite 21

10. Kirchliche Nachrichten der Pfarrämter der Gemeinde Löwenberger Land .................................................................. Seite 23

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20. April 2011 3Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land

1. Amtliche Bekanntmachungen

PräambelAuf der Grundlage der §§ 4 und 28 Abs. 2 Ziffer 2 der Kommunalverfassungdes Landes Brandenburg – BbgKVerf – vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S.286), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 23. September 2008– KommRRefAnpG – (GVBl. I, S. 202) hat die Gemeindevertretung derGemeinde Löwenberger Land in ihrer Sitzung am 21.03.2011 folgendeHauptsatzung beschlossen:

Inhaltsverzeichnis:§ 1 Einleitung§ 2 Name der Gemeinde§ 3 Wappen, Flagge, Dienstsiegel§ 4 Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner sowie Einsicht in

Beschlussvorlagen§ 5 Ausschluss der Briefabstimmung bei Bürgerentscheiden§ 6 Gleichberechtigung von Frau und Mann§ 7 Zuständigkeit der Gemeindevertretung§ 8 Wertgrenzen bei Entscheidungen der Gemeindevertretung§ 9 Sitzung der Gemeindevertretung§ 10 Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter§ 11 Aufwandsentschädigungen§ 12 Unterrichtung der Gemeindevertreter durch den hauptamtlichen

Bürgermeister§ 13 Hauptausschuss§ 14 Weitere Ausschüsse§ 15 Ortsbeiräte und Ortsvorsteher§ 16 Öffentliche Bekanntmachungen§ 17 Inkrafttreten

§ 1Einleitung

Die Gemeinde ist Grundlage und Teil des demokratischen Gemeinwesens.Sie erfüllt ihre Aufgaben in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung zum ge-meinsamen Wohl aller Einwohner durch ihre von den Bürgern gewähltenOrgane und im Rahmen der Gesetze durch die Bürger unmittelbar. Sie för-dert das gesellschaftliche Zusammenleben ihrer Einwohner.

§ 2Name der Gemeinde

(1) Die Gemeinde führt den Namen„Gemeinde Löwenberger Land“

(2) Die Gemeinde hat die Rechtsstellung einer amtsfreien Gemeinde.(3) In der Gemeinde bestehen folgende Ortsteile im Sinne von §§ 45 ff

BbgKVerf:Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg,Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg,Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg,Teschendorf.

(4) Das Gebiet der Gemeinde bilden die Grundstücke, die nach geltendemRecht zu ihr gehören.

Mitteilungen aus den Gemeindevertretersitzungender Gemeinde Löwenberger Land

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.03.2011wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr.: 01/11Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land

Hauptsatzungder Gemeinde Löwenberger Land

(5) Der Sitz der Gemeinde Löwenberger Land ist inAlte Schulstraße 5, 16775 Löwenberger Land

§ 3Wappen, Flagge, Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel.(2) Das Wappen wird wie folgt umschrieben:

Im goldenen, mit schwarzen Sternen bestreuten Schild aus rotem Drei-berg wachsend ein rot-bewehrter, -gezungter und -gekrönter doppelt-geschwänzter schwarzer Löwe mit einer roten Steigleiter mit drei Quer-sprossen zwischen den Vorderpranken.

(3) Die Flagge der Gemeinde ist zweistreifig Gelb-Rot mit dem Gemeinde-wappen in der Mitte.

(4) Das Dienstsiegel zeigt im mit Sternen bestreutes Schild aus Dreibergwachsend ein bewehrter, -gezungter und -gekrönter doppelt-geschwänzter Löwe mit einer Steigleiter mit drei Quersprossen zwi-schen den Vorderpranken.Das Schild ist umgeben von der Umschrift

Gemeinde Löwenberger Land, Landkreis Oberhavel.

§ 4Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner sowie

Einsicht in Beschlussvorlagen(1) Im Rahmen des § 13 BbgKVerf werden die von einer gemeindlichen

Angelegenheit betroffenen Einwohner an wichtigen Angelegenheitender Gemeinde beteiligt und über sie unterrichtet. Dies geschieht durchEinwohnerfragestunden im Rahmen der Sitzungen der Gemeindever-tretung nach Maßgabe der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung.

(2) Zu wichtigen Gemeindeangelegenheiten sollen gemäß § 13 derBbgKVerf Einwohner- oder Anliegerversammlungen durchgeführt wer-den, die sich auch auf Teile der Gemeinde begrenzen können.

(3) Jeder hat das Recht, Beschlussvorlagen zu den in öffentlichen Sitzun-gen zu behandelnden Tagesordnungspunkten einzusehen. Dieses Rechtkann bis zum Tage vor der Sitzung während der Dienststunden im Haupt-amt der Gemeindeverwaltung, Alte Schulstraße 5, 16775 LöwenbergerLand wahrgenommen werden.

§ 5Ausschluss der Briefabstimmung bei Bürgerentscheiden

Abweichend von § 15 Abs. 6 Satz 1 BbgKVerf wird für die Durchführungeines Bürgerentscheides im Sinne von § 15 BbgKVerf die Möglichkeit derBriefabstimmung ausgeschlossen.

§ 6Gleichberechtigung von Frau und Mann

(1) Die in der Hauptsatzung verwendeten Amts- und Funktions-bezeichnungen gelten gleichermaßen für Frauen und Männer. Wird einAmt oder ein Mandat von einer Frau ausgeübt, gilt die jeweilige Amts-oder Mandatsbezeichnung in weiblicher Form.

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20. April 20114 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land

1. Amtliche Bekanntmachungen

(2) Die Gemeindevertretung benennt eine ehrenamtliche Gleichstellungs-beauftragte. Sie ist unmittelbar dem hauptamtlichen Bürgermeisterunterstellt.

(3) Weicht die Auffassung der Gleichstellungsbeauftragten von der deshauptamtlichen Bürgermeisters ab, hat die Gleichstellungsbeauftragtedas Recht, sich an die Gemeindevertretung oder ihrer Ausschüsse zuwenden.

(4) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr, indem sie sichan den Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder des Ausschusseswendet und den abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt. DerVorsitzende unterrichtet die Gemeindevertretung oder den Ausschusshierüber in geeigneter Weise und kann der GleichstellungsbeauftragtenGelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächs-ten Sitzungen persönlich vorzutragen.

§ 7Zuständigkeit der Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zu-ständig, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist; ebenso für dienicht übertragbaren Angelegenheiten gemäß § 28 der BbgKVerf, soweit essich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

§ 8Wertgrenzen bei Entscheidungen der Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung behält sich die Entscheidung über den Abschluss,die Änderung und Aufhebung von Grundstücksgeschäften und Vermögens-geschäften, sofern der Wert 51.000,00 Euro übersteigt, es sei denn, eshandelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, vor.

§ 9Sitzung der Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretung tritt, so oft es die Geschäftslage erfordert, zueiner Sitzung zusammen.

(2) Zeit (Datum, Uhrzeit), Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemein-devertretung, des Hauptausschusses und Werksausschusses werdenspätestens 5 Tage vor dem Tag der Sitzung entsprechend des § 16 Abs.3 der Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.Der Tag der öffentlichen Bekanntmachung und der Tag der Sitzungwerden hierbei nicht mitgerechnet.

(3) Der Geschäftsgang der Gemeindevertretung wird durch die Geschäfts-ordnung bestimmt.

(4) Die Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sind öf-fentlich.

(5) Die Öffentlichkeit ist im Rahmen der Regelung des § 36 Abs. 2 BbgKVerffür folgende Gruppen von Angelegenheiten ausgeschlossen:1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten,2. Grundstücksangelegenheiten,3. Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) und Wirtschaftsan-

gelegenheiten Einzelner,4. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten,5. erstmalige Beratung über Zuschüsse,6. Rechtsstreitigkeiten.

§ 10Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter

(1) Beabsichtigt ein Gemeindevertreter, Sach- oder Änderungsanträge zueinzelnen Tagesordnungspunkten zu stellen, so sind diese zu begrün-den und in schriftlicher Form dem Vorsitzenden der Gemeindevertre-tung oder dem hauptamtlichen Bürgermeister zuzuleiten.

(2) Jeder Gemeindevertreter kann an den nichtöffentlichen Sitzungen derAusschüsse, denen er nicht angehört, als Zuhörer teilnehmen. JederGemeindevertreter erhält die Niederschrift über die Sitzungen der Ge-meindevertretung und des Hauptausschusses.

(3) Kann ein Gemeindevertreter die ihm aus seiner Mitgliedschaft in derGemeindevertretung erwachsenen Pflichten nicht erfüllen, hat er dasdem Vorsitzenden der Gemeindevertretung mitzuteilen.

Ist er an der Teilnahme einer Sitzung der Gemeindevertretung odereines Ausschusses verhindert, hat er sich vorher beim Vorsitzenden zuentschuldigen.

(4) Gemeindevertreter, Mitglieder der Ortsbeiräte, Ortsvorsteher und sach-kundige Einwohner teilen dem Vorsitzenden der Gemeindevertretunginnerhalb von 2 Wochen nach der konstituierenden Sitzung der Ge-meindevertretung ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oderehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit dies für die Ausübung seinesMandates von Bedeutung sein kann.Änderungen sind dem Vorsitzenden unverzüglich mitzuteilen.

§ 11Aufwandsentschädigungen

(1) Gemeindevertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung und Sitzungs-geld (§ 30 Abs. 4 BbgKVerf). Sachkundige Einwohner haben nur An-spruch auf Sitzungsgeld.

(2) Mitglieder der Ortsbeiräte sowie die Ortsvorsteher erhalten eine Auf-wandsentschädigung und Sitzungsgeld.

(3) Die Höhe der Entschädigungen regelt die Entschädigungssatzung derGemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land.

§ 12Unterrichtung der Gemeindevertreter

durch den hauptamtlichen BürgermeisterDie Gemeindevertreter werden durch den hauptamtlichen Bürgermeister inder Gemeindevertretersitzung und in den Sitzungen des Hauptausschussesüber alle wesentlichen Angelegenheiten der Gemeinde unterrichtet.

§ 13Hauptausschuss

(1) Der Hauptausschuss besteht aus Gemeindevertretern und dem Bür-germeister als stimmberechtigtem Mitglied.

(2) Der Hauptausschuss hat die Arbeit aller Ausschüsse aufeinander abzu-stimmen.

(3) Der Hauptausschuss beschließt den Abschluss, die Änderung und Auf-hebung von Grundstücksgeschäften und Vermögensgeschäften bis51.000,00 Euro, es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der lau-fenden Verwaltung.

§ 14Weitere Ausschüsse

(1) Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse undzur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige Ausschüsse. Siekann zeitweilige Ausschüsse bilden.

(2) Die Bekanntmachung der Sitzung zu den weiteren Ausschüssen erfolgtdurch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde nach §16 Abs. 4 dieser Satzung. Für den Ausschluss der Öffentlichkeit beiAusschuss-Sitzungen gilt § 9 Abs. 5 dieser Satzung entsprechend.

§ 15Ortsbeiräte und Ortsvorsteher

(1) Die Ortsbeiräte werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicherund geheimer Wahl gemäß den Vorschriften des BrandenburgischenKommunalwahlgesetzes von den Bürgern des jeweiligen Ortsteils ge-wählt.Wird ein Ortsbeirat gewählt, wählt dieser aus seiner Mitte den Ortsvor-steher und seinen Stellvertreter. Der Ortsvorsteher ist zugleich der Vor-sitzende des Ortsbeirates.

(2) In folgenden Ortsteilen ist jeweils ein Ortsbeirat mit nachfolgend fest-gelegten Mitgliederzahlen unmittelbar zu wählen:Falkenthal 3 MitgliederGlambeck 3 MitgliederGrieben 3 MitgliederGroßmutz 3 MitgliederGrüneberg 5 MitgliederGutengermendorf 3 Mitglieder

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20. April 2011 5Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land

1. Amtliche Bekanntmachungen

Häsen 3 MitgliederHoppenrade 3 MitgliederLiebenberg 3 MitgliederLinde 3 MitgliederLöwenberg 5 MitgliederNassenheide 5 MitgliederNeuendorf 3 MitgliederNeulöwenberg 3 MitgliederTeschendorf 3 Mitglieder

(3) In den Ortsteilen Klevesche Häuser und Neuhäsen wird jeweils ein Orts-vorsteher unmittelbar gewählt.

(4) Mitglieder des Ortsbeirates können auch für die Gemeindevertretungkandidieren.

(5) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Ortsbeiräte werden durchden Bürgermeister öffentlich gemäß § 16 Abs. 4 dieser Satzung bekannt-gemacht.

(6) Die Sitzungen des Ortsbeirates sind öffentlich, § 9 Abs. 5 gilt entspre-chend.

(7) Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung findet auf die Orts-beiräte entsprechende Anwendung.

§ 16Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen durch den Bürgermeister.Soweit erforderlich, ist auf eine aufsichtsbehördliche Genehmigungunter Angabe der genehmigenden Behörde und des Datums hinzu-weisen.

(2) Satzungen, Beschlüsse und sonstige ortsrechtliche Vorschriften derGemeinde die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, werdenim Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land bekanntgegeben.

(3) Abweichend von Absatz 2 erfolgt die öffentliche Bekanntmachungvon Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung,des Hauptausschusses und Werksausschusses entsprechend § 9 Abs. 2dieser Satzung durch Veröffentlichung in folgenden im LandkreisOberhavel erscheinenden Tageszeitungen:– Gransee-Zeitung– Oranienburger Generalanzeiger.

(4) Die öffentlichen Bekanntmachungen von Zeit, Ort und Tagesordnungder Sitzung der Ortsbeiräte werden abweichend von Absatz 2 spätestens5 Tage vor dem Tag der Sitzung in dem nachfolgend aufgeführtenBekanntmachungskasten des jeweiligen Ortsteils veröffentlicht. Der Tagder öffentlichen Bekanntmachung und der Tag der Sitzung werdenhierbei nicht mitgerechnet.

Bekanntmachungskasten des jeweiligen Ortsteils:Ortsteil Falkenthal,am Sportplatz, Zehdenicker StraßeOrtsteil Glambeck,Glambeck 42, vor der ehemaligen GaststätteOrtsteil Grieben,Dorfstraße 37b, vor dem GemeindehausOrtsteil Großmutz,Großmutzer Dorfstraße 75, vor dem GemeindehausOrtsteil Grüneberg,Dorfanger 64, vor dem Büro KVEOrtsteil GutengermendorfGutengermendorf 104, vor dem GemeindezentrumOrtsteil Häsenvor dem Grundstück Klevescher Damm 1

Ortsteil Hoppenradevor dem Grundstück Löwenberger Straße 10Ortsteil Klevesche Häuserzwischen Grundstück Klevesche Häuser 29 und BushaltestelleOrtsteil Liebenbergauf dem Dorfplatz, gegenüber Bergsdorfer Straße 5Ortsteil LindeGriebener Chaussee 9, vor der ehemaligen KitaOrtsteil LöwenbergAlte Schulstraße 5, an der GemeindeverwaltungOrtsteil NassenheideAm Dorfanger 34, links neben der BushaltestelleOrtsteil Neuendorfvor der Plötzenstraße 7Ortsteil Neuhäsengegenüber dem Wohnhaus Neuhäsen 8Ortsteil Neulöwenbergan den Schranken, vor Neulöwenberger Straße 26Ortsteil TeschendorfHauptstraße 79, vor der Verkaufseinrichtung

(5) Abweichend von Absatz 2 werden sonstige öffentliche Bekanntma-chungen in den in Absatz 4 aufgeführten Bekanntmachungskästen derGemeinde Löwenberger Land bewirkt.

(6) Abweichend von Absatz 5 werden sonstige öffentliche Bekanntma-chungen, die ausschließlich die Ortsteile betreffen, nur in demBekanntmachungskasten des jeweiligen Ortsteils gemäß Absatz 4 ver-öffentlicht.

(7) Soweit die Dauer des Aushangs nicht durch gesonderte Vorschriftengeregelt ist, beträgt die Dauer 14 Tage (Aushangfrist). Der Tag desAnschlags und der Tag der Abnahme werden hierbei nicht mitgerech-net.Der Tag des Anschlags ist beim Anschlag, der Tag der Abnahme nachder Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück durch Unterschriftdes jeweiligen Bediensteten zu vermerken.

(8) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung odereines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche Bekanntmachungdieser Teile in der Form des Absatzes 2 dadurch ersetzt werden, dasssie im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Löwenberger Land, AlteSchulstraße 5, 16775 Löwenberger Land zu jedermanns Einsicht wäh-rend der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekannt-machung). Die Ersatzbekanntmachung ist nur zulässig, wenn der In-halt dieser Teile zugleich in der Satzung in groben Zügen umschriebenwird.Die Ersatzbekanntmachung wird vom Bürgermeister angeordnet.Die Anordnung muss genaue Angaben über Ort und Dauer der Ausle-gung enthalten und zusammen mit der Satzung veröffentlicht werden.

§ 17Inkrafttreten

Die Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung inKraft.

Löwenberg, den 23.03.2011

Bernd-Christian SchneckBürgermeister

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20. April 20116 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende von der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land am 21.03.2011 mit Beschluss - Nr.:01/11 beschlossene Hauptsatzungder Gemeinde Löwenberger Land wird entsprechend § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land vom 24.02.2009 hiermit öffentlichbekanntgemacht.

Löwenberg, den 11.04.2011

Bernd-Christian SchneckBürgermeister

Beschluss Nr.: 02/11Wirtschaftsplan des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes der Gemeinde Löwenberger Land für das Wirtschaftsjahr 2011

Wirtschaftsplan 2011des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes der Gemeinde Löwenberger Land

Festsetzungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 1 EigVfür das Wirtschaftsjahr 2011

Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 21.03.2011 denWirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 festgestellt:

1 Es betragen

1.1 im Erfolgsplandie Erträge 2.359.150 €die Aufwendungen 2.359.150 €der Jahresgewinn 0 €der Jahresverlust 0 €

1.2 im FinanzplanMittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 754.580 €Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit 2.266.000 €Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit 296.458 €

2 Es werden festgesetzt

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 €2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 €

Löwenberger Land, 22.03.2011

SchneckBürgermeister

BekanntmachungsanordnungDer vorstehende von der Gemeindevertretung am 21.03.2011 (Beschluss-Nr.: 02/11) beschlossene Wirtschaftsplan des Kommunalen Ver- und Entsorgungs-betriebes Löwenberger Land für das Wirtschaftsjahr 2011 wird hiermit entsprechend § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land vom24.02.2009 öffentlich bekanntgemacht.Der Wirtschaftsplan des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land für das Wirtschaftsjahr 2011 wurde dem Landrat als allgemeineuntere Landesbehörde und Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 05.04.2011 gemäß § 14 Abs. 3 derEigenbetriebsverordnung vom 26.03.2009 (GVBl. II, Nr. 11, S. 150) angezeigt.Der Wirtschaftsplan des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land für das Wirtschaftsjahr 2011 liegt zu jedermanns Einsicht wäh-rend der Dienststunden im Büro des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land, Dorfanger 64, Ortsteil Grüneberg, 16775 LöwenbergerLand, aus.

Löwenberg, den 11.04.2011

Bernd-Christian SchneckBürgermeister

1. Amtliche Bekanntmachungen

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20. April 2011 7Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land

Beschluss Nr.: 03/11Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Löwenberger Land (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzungüber die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

in der Gemeinde Löwenberger Land(Erschließungsbeitragssatzung)

1. Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund von § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414); zuletzt geän-dert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585, 2617)in Verbindung mit § 3 und § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung desLandes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I, S. 286), geändertdurch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. September 2008– KommRRefAnpG – (GVBl. I S. 202) hat die Gemeindevertretung der Ge-meinde Löwenberger Land in der Sitzung am 21.03.2011 folgende Sat-zung beschlossen:

§ 1Erhebung des Erschließungsbeitrages

Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungs-anlagen erhebt die Gemeinde Löwenberger Land Erschließungsbeiträge nachden Vorschriften des Bundesbaugesetzes sowie nach Maßgabe dieser Sat-zung.

§ 2Art und Umfang der Erschließungsanlagen

(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand für:1. die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen, Wege, Plätze (An-

lagen nach § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) an denen eine Bebauungzulässig ist:a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m, wenn sie

beidseitig und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn sie einseitiganbaubar sind,

b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m, wennsie beidseitig und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn sie einseitiganbaubar sind,

c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18 m, wennsie beidseitig und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn sie einseitiganbaubar sind.

2. Straßen, Wege und Plätze im Kern-, Gewerbe- und Industriegebietmit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine Bebauung oder gewerblicheNutzung beidseitig zulässig ist und mit einer Breite bis zu 13 m,wenn eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung einseitig zulässigist.

3. Fußwege und Wohnwege (Anlagen nach § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB)mit einer Breite bis zu 5 m.

4. Sammelstraßen (Anlagen nach § 127 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) mit einerBreite bis zu 18 m.

5. Parkflächen,a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1, 2 und 4 sind,

bis zu einer weiteren Breite von 6 m,b) die nicht Bestandteil von Verkehrsanlagen, aber nach städtebau-

lichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschlie-ßung notwendig sind (selbstständige Parkflächen), bis zu 15 v.H.der Fläche der erschlossenen Grundstücke,

6. Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen,a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1 bis 4 sind, bis

zu einer weiteren Breite von 6 m,b) die nicht Bestandteil der Verkehrsanlagen, aber nach städtebau-

lichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschlie-ßung notwendig sind (selbstständige Grünanlagen), bis zu 15v.H. der Flächen der erschlossenen Grundstücke.

(2) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so vergrößern sichdie in Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 angegebenen Maße um die Hälfte,mindestens aber um 8 m.Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten, so gilt für diegesamte Verkehrsanlage die größte Breite.

(3) Die in Abs. 1 genannten Breiten sind Durchschnittsbreiten. Sie werdenermittelt, indem die Fläche der gesamten Erschließungsanlage durchdie Länge der Anlagenachse geteilt wird.

(4) Die in Abs. 1 genannten Breiten umfassen nicht die zu den Er-schließungsanlagen gehörenden und zu ihrer Herstellung notwendi-gen Böschungen und Stützmauern sowie die Fahrbahnen der Orts-durchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in der Breite ihreranschließenden freien Strecken.

(5) Die in Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a), b) und c) genannten Vollgeschossewerden auf Grundlage der Begriffsdefinition der BrandenburgischenBauordnung ermittelt.

§ 3Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes

(1) Zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand gehören die Kosten für:a) den Erwerb der Flächen für Erschließungsanlagen,b) die Freilegung,c) die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers einschließlich des Un-

terbaues, der Befestigung der Oberfläche sowie notwendige Erhö-hungen oder Vertiefungen,

d) die Herstellung der Rinnen sowie der Randsteine,e) die Radfahrwege mit Schutzstreifen,f) die Gehwege,g) die Beleuchtungseinrichtungen,h) die Entwässerungseinrichtungen der Erschließungsanlagen,i) die Herstellung von Böschungen, Schutz- und Stützmauern,j) den Anschluss an andere Erschließungsanlagen,k) die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen,l) die erstmalige Herstellung von Parkflächen,m)die Herrichtung von Grünanlagen,n) Anlagen zum Schutze von Baugebieten gegen Schall- und Umwelt-

einwirkungen i.S. des Bundesimmissionsschutzgesetzeso) die Beauftragung Dritter mit Ingenieur- und Planungsleistungen und

Bauleitung,p) Leistungen, die zum Ausgleich oder zum Ersatz eines durch eine

beitragsfähige Maßnahme bewirkten Eingriffs in die Natur und Land-schaft zu erbringen sind.

(2) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand umfasst auch:a) den Wert den von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestell-

ten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung,b) diejenigen Kosten, die für Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten klassifi-

zierter Straßen (Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen) insoweit ent-stehen, als sie gegenüber ihren anschließenden freien Strecken breiterhergestellt werden.

(3) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tatsächlichenKosten ermittelt.

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20. April 20118 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land

1. Amtliche Bekanntmachungen

§ 4Art der Ermittlung

des beitragsfähigen ErschließungsaufwandesDer beitragsfähige Erschließungsaufwand kann für die einzelne Er-schließungsanlage oder für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsan-lage ermittelt werden. Für mehrere Erschließungsanlagen, die zur Erschlie-ßung von Grundstücken eine Einheit bilden, kann der Erschließungsauf-wand insgesamt ermittelt werden.

§ 5Anteil der Gemeinde

am beitragsfähigen ErschließungsaufwandVon dem ermittelten beitragsfähigen Erschließungsaufwand trägt die Ge-meinde 10 v.H.

§ 6Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes

(1) Der nach §§ 2 und 3 ermittelte und gemäß § 4 reduzierte beitrags-fähige Erschließungsaufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke(Abrechnungsgebiet) nach deren Flächen verteilt. Dabei wird die un-terschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art undMaß berücksichtigt.

(2) Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 gilt bei Grundstücken innerhalbdes Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes die Flächen, die bau-lich, gewerblich oder in vergleichbarer Weise genutzt werden können.

(3) Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 gilt bei Grundstücken außerhalbdes Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und bei Grundstücken,für die ein Bebauungsplan eine bauliche, gewerbliche oder vergleich-bare Nutzung nicht festsetzt,a) soweit sie an die Erschließungsanlage angrenzen, die Fläche zwi-

schen der gemeinsamen Grenze der Grundstücke mit der Er-schließungsanlage und einer im Abstand von 50 m dazu verlaufen-den Linie. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbin-dung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmungder Grundstückstiefe unberücksichtigt.

b) soweit sie nicht angrenzen, die Fläche zwischen der Grundstücks-grenze, die der Erschließungsanlage zugewandt ist und einer imAbstand von 50 m dazu verlaufenden Linie.

Überschreitet die tatsächliche Nutzung die Abstände nach Satz 1 Buch-stabe a) und Buchstabe b) so fällt die Linie zusammen mit der hinterenGrenze der tatsächlichen Nutzung.

(4) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wirddie Fläche (Abs. 2 oder 3) vervielfacht mit:a) 1,00 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss,b) 1,25 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen,c) 1,50 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen,d) 1,75 bei einer Bebaubarkeit mit vier Vollgeschossen,e) 2,00 bei einer Bebaubarkeit mit fünf Vollgeschossen,f) 2,25 bei einer Bebaubarkeit mit sechs und mehr Vollgeschossen,g) 0,50 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder gewerbli-

chen Nutzung vergleichbarer Weise genutzt werden können (z.B.Dauerkleingärten, Freibäder, Friedhöfe, Sportanlagen)

h) Grundlage für den Begriff „Vollgeschoss“ bildet die Brandenbur-gische Bauordnung in der jeweils gültigen Fassung.

(5) Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungs-planes ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt:a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen

Zahl der Vollgeschosse.b) Sind nur Baumassezahlen festgesetzt, gilt für die Zahl der Voll-

geschosse die festgesetzte Baumassenzahl geteilt durch 3,5; wobeiBruchzahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden.

c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der Voll-geschoss die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,5; wobei Bruch-zahlen auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden.

Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschossezugelassen oder vorhanden, ist diese zugrunde zu legen; dies gilt ent-sprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässi-ge Gebäudehöhe überschritten werden.

(6) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungs-planes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die Zahl derVollgeschossen, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe nicht fest-setzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse:a) Bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich vor-

handenen Vollgeschosse. Die Zahl der vorhandenen Vollgeschosseist entsprechend der Begriffsdefinition der Brandenburgischen Bau-ordnung zu ermitteln.

b) Bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl derauf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vor-handenen Vollgeschosse.

c) Bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die abergewerblich genutzt werden können, werden zwei Vollgeschossezugrunde gelegt.

d) Bei Grundstücken auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässigoder vorhanden sind, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt.

e) Bei Grundstücken, die ein mit mindestens einem Vollgeschoss be-bautes Grundstück tatsächlich zu Wohn-, Erholungs- oder Gewerbe-zwecken genutzt werden können, ohne dass die Bebauung einemVollgeschoss entspricht, gilt jedes angefangene Geschoss als Voll-geschoss.

(7) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werdendie in Abs. 4 festgesetzten Faktoren um 0,5 erhöht:a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Ge-

werbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit derNutzungsart Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe,Messe-, Ausstellungs- und Kongressgebiet;

b) bei Grundstücken in Gebieten in denen ohne Festsetzung durchBebauungsplan eine Nutzung wie unter Buchstabe a) genanntenGebieten vorhanden oder zulässig ist;

c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a) und b)bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicherWeise (z.B. Grundstücke mit Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Kran-kenhaus- oder Schulgebäuden) genutzt werden, wenn diese Nut-zung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt. Liegt eine der-artige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor,gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche.

(8) Abs. 7 gilt nicht für durch selbständige Grünanlagen erschlosseneGrundstücke.

§ 7Grundstücken an mehreren Erschließungsanlagen

(1) Grundstücke, die durch mehrere beitragsfähige Erschließungsanlagenim Sinne von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erschlossen werden, sind zujeder Erschließungsanlage beitragspflichtig.

(2) Werden solche Grundstücke nur für Wohnzwecke genutzt oder sind sienur für Wohnzwecke bestimmt, so wird die nach § 6 ermittelte und beider Verteilung zu berücksichtigende Grundstücksfläche nur zu 2/3 inAnsatz gebracht. Ist die festgestellte Grundstücksfläche größer als 900qm, so beschränkt sich diese Regelung auf die Teilfläche von 900 qm.

(3) Die vorstehende Regelung gilt nicht, wenn ein Erschließungsbeitragnur für eine Erschließungsanlage i.S. von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGBerhoben wird und Erschließungsbeiträge für weitere Anlagen nachgeltendem Recht nicht erhoben werden konnten und auch künftig nichterhoben werden.

(4) Werden Grundstücke durch Grünanlagen mehrfach erschlossen, so wirddie nach § 6 ermittelte und bei der Abrechnung zu berücksichtigendeGrundstücksfläche bei der Abrechnung der Grünanlage nur zu 2/3 inAnsatz gebracht.

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20. April 2011 9Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land

1. Amtliche Bekanntmachungen

§ 8Kostenspaltung

Der Erschließungsbeitrag kann für:1. Grunderwerb,2. Freilegung,3. Fahrbahnen,4. Radwege,5. Gehwege,6. unselbständige Parkflächen,7. unselbständige Grünanlagen,8. Mischflächen,9. Entwässerungseinrichtungen,

10. Beleuchtungseinrichtungengesondert und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden.Mischflächen i.S. von Ziffer 8. sind solche Flächen, die innerhalb der Straßen-begrenzungslinien Funktionen der in den Ziffern 3 bis 7 genannten Teilein-richtungen miteinander verbinden oder teilweise auf eine Funktionstrennungverzichten.

§ 9Merkmale der endgültigen Herstellung

der Erschließungsanlagen(1) Anbaustraßen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1), Straßen, Wege, Plätze (§ 2 Abs. 1 Nr.

2), Fuß- und Wohnwege (§ 2 Abs. 1 Nr. 3), Sammelstraßen (§ 2 Abs. 1Nr. 4) und Parkflächen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5) sind endgültig hergestellt,wenn sie neben dem im Bauprogramm vorgesehenen flächenmäßigenTeileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Grünpflanzungen,Parkflächen u.a.) über betriebsfertige Entwässerungs- undBeleuchtungseinrichtungen verfügen.

(2) Die flächenmäßigen Teileinrichtungen der Erschließungsanlage sindendgültig hergestellt, wenn:a) Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf tragfähi-

gem Unterbau mit einer Decke entsprechend den Planungen undden geforderten technischen Standards aufweisen;

b) unselbständige und selbständige Parkflächen eine Befestigung auftragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten,Pflaster, wassergebundener Decke Rasengittersteinen aufweisen; dieDecke kann auch aus ähnlichem Material neuzeitlicher Bauweisebestehen;

c) unselbstständige Grünanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. 6a) gärtnerisch ge-staltet sind;

d) Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Buchstabe a)hergestellt und die befestigten Teile gemäß Buchstabe c) gestaltetsind.

(3) Selbständige Grünanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. 6b)) sind endgültig herge-stellt, wenn sie gärtnerisch gestaltet sind.

(4) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungs-merkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festle-gen.

§ 10Immissionsschutzanlagen

Bei Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umweltein-wirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes werden Art,Umfang, Merkmale der endgültigen Herstellung sowie die Verteilung desbeitragsfähigen Erschließungsaufwandes durch Satzung im Einzelfall ab-weichend oder ergänzend geregelt.

§ 11Vorausleistungen

Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nichtoder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen bis zur Höheder voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erheben.

§ 12Ablösung des Erschließungsbeitrages

Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Ablösebeitrag bemisstsich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zuermittelnden Erschließungsbeitrages.

§ 13Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Löwenberg, den 22.03.2011

Bernd-Christian SchneckBürgermeister

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende von der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land am 21.03.2011 mit Beschluss - Nr.:03/11 beschlossene Satzung über dieErhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Löwenberger Land (Erschließungsbeitragssatzung) wird entsprechend § 16 Abs. 2 der Haupts-atzung der Gemeinde Löwenberger Land vom 24.02.2009 hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Löwenberg, den 11.04.2011

Bernd-Christian SchneckBürgermeister

Beschluss Nr.: 04/11Aufhebung der Vergabeordnung der Gemeinde Löwenberger Land vom21.03.2006 (beschlossen am 20.03.2006).

Beschluss Nr.: 05/11Einstellung des Planverfahrens zum Bebauungsplan „Ferienpark Häsen“.Die betroffenen Behörden sind von der Einstellung des Planverfahrens inKenntnis zu setzen. Beim Beschluss zur Einstellung des Planverfahrens zumBebauungsplan „Ferienpark Häsen“ haben keine Mitglieder der Gemein-devertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die einMitwirkungsverbot nach § 22 der Kommunalverfassung besteht.

Beschluss Nr.: 06/11Zur Fortführung des Planverfahrens der 1. Planänderung des Flächennut-zungsplanes Löwenberger Land sind nach § 1 Abs. 7 BauGB die öffentli-chen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht ab-zuwägen.Die während der Behördenbeteiligung vorgetragenen Anregungen und Hin-weise hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft.Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange habenzum 2. Planentwurf keine Stellungnahmen abgegeben, so dass eine Ab-wägung entbehrlich ist.

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20. April 201110 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land

1. Amtliche Bekanntmachungen

Lfd. Nr. Behördenbezeichnung05 BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH06 Deutsche Post AG09 DSF Deutsche Flugsicherung GmbH11 Geo-Forschungszentrum Potsdam13 Evangelische Kirche Berlin / Brandenburg15 Kommunaler Ver- und Entsorgungsbetrieb Löwenberger Land16 Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flur-

neuordnung19 Landesbetrieb Straßenwesen20 Land Brandenburg, Kampfmittelbeseitigungsdienst22 Landesjagdverband Brandenburg24 Landestourismusverband Brandenburg27 Prima Gas GmbH29 TLG Immobilien GmbH, NL Berlin/Brandenburg30 Tourismusverband Ruppiner Land33 Wasser- und Bodenverband Rhin-Havelluch34 Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel36 Amt Lindow (Mark)37 Stadt Zehdenick38 Stadt Oranienburg39 Stadt Liebenwalde40 Stadt Kremmen

Nachfolgende Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nach-bargemeinden haben keine Bedenken vorgebracht, so dass eine Abwägungnicht erforderlich ist. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnisgenommen durch redaktionelle Überarbeitung berücksichtigt. Grundzügeder Planung werden dadurch nicht berührt:

Nr. Stellung- BehördenbezeichnungAbwägungs- nahme vombericht01 23.11.2010 Landesbetrieb Forst Brandenburg, BT Alt

Ruppin02 29.10.2010 Landesbetrieb Forst Brandenburg, BT

Templin03 22.11.2010 Brandenburgisches Landesamt für Denk-

malpflege und archäologisches Landes-museum, Abt. Denkmalpflege

07 03.11.2010 Deutsche Telekom AG08 16.11.2010 Deutsche Bahn Netz AG10 11.10.2010 EON edis AG12 01.12.2010 Verbundnetz Gas AG, vertreten durch

GDMcom14 28.10.2010 GDF Suez E&P Deutschland17 01.11.2010 Landesamt für Bauen und Verkehr18 26.10.2010 Landesamt für Bergbau und Geologie21 19.11.2010 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und

Verbraucherschutz26 18.10.2010 NBB Netzgesellschaft Berlin/Brandenburg

vertreten durch WGI32 08.10.2010 Wasser- und Bodenverband Oberer Rhin /

Temnitz35 18.10.2010 Amt Gransee und Gemeinden

Teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:Nr. Stellung- BehördenbezeichnungAbwägungs- nahme vombericht23 18.11.2010 Landkreis Oberhavel25 24.11.2010 Ministerium für Infrastruktur und Landwirt-

schaft, GL28 26.10.2010 Regionale Planungsgemeinschaft

Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:Nr. Stellung- BehördenbezeichnungAbwägungs- nahme vombericht04 16.08.2010 Brandenburgisches Landesamt für Denk-

malpflege und archäologisches Landes-museum, Abt. Bodendenkmalpflege

31 15.11.2010 Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch öffentliche Auslage des Plan-entwurfes einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom18.10. bis 19.11.2010 in der Gemeindeverwaltung. Während dieser Aus-lagezeit haben zwei Bürger und eine Firma Einsicht in die Unterlagen ge-nommen und schriftlich Stellung genommen.Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:Firma lfd. Nr. 3 – Stellungnahme vom 10.11.2010Teilweise berücksichtigt werden Hinweis und Anregungen von:Bürger lfd. Nr. 1 – Stellungnahme vom 01.11.2010Nicht berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:Bürger lfd. Nr. 2 – Stellungnahme vom 08.11.2010Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land billigt den 3.Entwurf der 1. Planänderung Flächennutzungsplan Gemeinde Löwenberg-er Land einschließlich Begründung (Stand Januar 2011) und beschließt mitder weiteren Aufnahme folgender zusätzlicher Flächen1. Neuaufnahme einer Sonderbaufläche für Wildverarbeitung und Wein-

distribution im OT Liebenberg (Hertefelder Weg)2. Erweiterung der Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Abfall am

Betriebsstandort der URD (Containerstellplatz) im OT Grüneberg3. Neuaufnahme von Wohnbauflächen am Fünfrutenweg im OT

TeschendorfDer 3. Entwurf der 1. Planänderung FNP Löwenberger Land ist entspre-chend zu ergänzen und die Begründung zu überarbeiten. Die Gemeinde-vertretung beschließt nach Einarbeitung der Ergänzungen die Durchfüh-rung der 3. Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch so-wie die erneute Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch. DieÖffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll gemäß § 4a Abs. 2 BauGBgleichzeitig durchgeführt werden. Zeitpunkt der öffentlichen Auslage istortsüblich bekanntzumachen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt,dass das erneute Beteiligungsverfahren nur auf die geänderten Planteilebeschränkt wird. In der ortüblichen Bekanntmachung ist darauf hinzuwei-sen.Beim Abwägungs- und Billigungsbeschluss zur 1. Planänderung Flächen-nutzungsplan Gemeinde Löwenberger Land haben keine Mitglieder derGemeindevertretung mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22Kommunalverfassung besteht.Die Zusammenfassung der Abwägung zur 2. Beteiligung der Öffentlichkeit,der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nach-bargemeinden zur 1. Planänderung des Flächennutzungsplanes der Ge-meinde Löwenberger Land liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienst-stunden in der Gemeinde Löwenberger Land , Bauverwaltung, Haus 2, Zim-mer 5, Alte Schulstr. 5 , Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus.

Beschluss-Nr.: 07/11Zur Fortführung des Planverfahrens der 1. Planänderung des Flächennut-zungsplanes OT Nassenheide sind nach § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichenund privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwä-gen.Die während der Behördenbeteiligung vorgetragenen Anregungen und Hin-weise hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft.Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange habenzum Planvorentwurf keine Stellungnahmen abgegeben, so dass eine Ab-wägung entbehrlich ist.

BehördenbezeichnungBVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

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20. April 2011 11Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land

1. Amtliche Bekanntmachungen

Nachfolgende Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nach-bargemeinden haben keine Bedenken vorgebracht, so dass eine Abwägungnicht erforderlich ist. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnisgenommen durch redaktionelle Überarbeitung berücksichtigt. Grundzügeder Planung werden dadurch nicht berührt:

Nr. Stellung- BehördenbezeichnungAbwägungs- nahme vombericht2. 16.08.2010 Deutsche Telekom AG3. 04.08.2010 Deutsche Bahn Service Immobilien GmbH,

NL Berlin4. 19.07.2010 EON e.dis AG5. 23.08.2010 EMB Erdgas AG über WGI6. 20.07.2010 Landesbetrieb für Straßenwesen, NL Ost,

Nebensitz Eberswalde7. 27.08.2010 Landesamt für Umwelt, Gesundheit u. Ver-

braucherschutz, Reg.abt. West9. 27.07.2010 Ministerium für Infrastruktur und Landwirt-

schaft, Gemeinsame Landesplanungs-abteilung

10. 02.08.2010 Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz/ Oberhavel

11. 16.08.2010 Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel

Teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:Nr. Stellung- BehördenbezeichnungAbwägungs- nahme vombericht8. 16.08.2010 Landkreis Oberhavel

Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:Nr. Stellung- BehördenbezeichnungAbwägungs- nahme vombericht1. 01.12.2010 Landesbetrieb Forst Brandenburg,

24.08.2010 Untere Forstbehörde13.07.2010

12. 26.08.2010 Ortsbeirat Nassenheide

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch öffentliche Auslage des Plan-entwurfes einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom26.07. bis 27.08.2010 in der Gemeindeverwaltung. Während dieser Aus-lagezeit haben sechs Bürger Einsicht in die Unterlagen genommen. Davonhaben drei eine schriftliche Stellungnahme abgegeben und einer einen all-gemeinen Hinweis geäußert.Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:Bürger lfd. Nr. 2 – Stellungnahme vom 25.08.2010Teilweise berücksichtigt werden Hinweis und Anregungen von:Bürger lfd. Nr. 1 – Stellungnahme vom 24.08.2010

Nicht berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:Bürger lfd. Nr. 3 – Stellungnahme vom 25.08.2010

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land billigt den 3.Entwurf der 1. Planänderung Flächennutzungsplan OT Nassenheide ein-schließlich Begründung (Stand Dezember 2010) und beschließt eine 3.Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie eine er-neute Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll gemäß § 4a Abs. 2 BauGBgleichzeitig durchgeführt werden. Zeitpunkt der öffentlichen Auslage istortsüblich bekanntzumachen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt,dass das erneute Beteiligungsverfahren nur auf die geänderten Planteilebeschränkt wird. In der ortüblichen Bekanntmachung ist darauf hinzuwei-sen.Beim Abwägungs- und Billigungsbeschluss zur 1. Planänderung Flächen-nutzungsplan OT Nassenheide haben keine Mitglieder der Gemeindever-tretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die einMitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht.Die Zusammenfassung der Abwägung zur 2. Beteiligung der Öffentlichkeit,der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Planänderungdes Flächennutzungsplanes des Ortsteils Nassenheide der GemeindeLöwenberger Land liegt zu jedermanns Einsicht während der Dienststun-den in der Gemeinde Löwenberger Land , Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer5, Alte Schulstr. 5 , Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus.

Beschluss-Nr.: 08/11Antragstellung auf Zuwendung gemäß RILI ILE für die Maßnahme Gehweg-bau „Alte Schulstraße“ Ortsteil Löwenberg

Beschluss-Nr.: 09/111. Die Gemeindevertretung beschloss gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstel-

lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hertefelder Weg – Inden Fichten", Ortsteil Liebenberg als vorhabenbezogenen nach § 12Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

2. Das Plangebiet umfasst die in Anlage 1 dargestellte Teilfläche des Flur-stückes 1/47 der Flur 3 der Gemarkung Liebenberg mit einer Gesamt-größe von ca. 1,5 ha. Die beiliegende Anlage 1 ist Bestandteil diesesBeschlusses.

3. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeits-voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Wildwurst-produktion sowie Weinhandel mit Verwaltung und Betriebswohnungen.

4. Zur Umsetzung der Planung sowie zur Tragung der Planungskosten istzwischen der Gemeinde Löwenberger Land und derFlächeneigentümerin ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 Bau-gesetzbuch abzuschließen.

Beim Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan„Hertefelder Weg – In den Fichten“ OT Liebenberg haben keine Mitgliederder Gemeindevertretung mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach §22 Kommunalverfassung besteht. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ist derAufstellungsbeschluss ortüblich bekannt zu machen.

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20. April 201112 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land

1. Amtliche Bekanntmachungen

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20. April 2011 13Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land

1. Amtliche Bekanntmachungen

Beschluss-Nr.: 10/11Erwerb der Flurstücke 491 und 492 der Flur 4, Gemarkung Nassenheidedurch Ankauf.

Beschluss-Nr.: 11/11Erwerb des Flurstücks 12 der Flur 8, Gemarkung Nassenheide durch An-kauf.

Beschluss-Nr.: 12/11Erwerb der Flurstücke 124 und 126 der Flur 11, Gemarkung Teschendorf.

Beschluss-Nr.: 13/11Erwerb des Flurstücks 122 der Flur 11, Gemarkung Teschendorf.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.04.2011wurde folgender Beschluss gefasst:

Haushaltssatzungder Gemeinde Löwenberger Land für das Haushaltsjahr 2011

Auf der Grundlage des § 65 der Kommunalverfassung des Landes Branden-burg vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) in der derzeit gültigen Fassung hatdie Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land in ihrer Sitzungam 11.04.2011 folgende Haushaltssatzung erlassen.

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge auf 8.863.300,00 EUROordentlichen Aufwendungen auf 9.217.400,00 EURO

außerordentlichen Erträge auf 50.000,00 EUROaußerordentlichen Aufwendungen auf 60.000,00 EURO

im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 12.513.350,00 EUROAuszahlungen auf 13.632.900,00 EURO

festgesetzt.

Von den Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.927.500,00 EUROAuszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 9.084.800,00 EURO

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 3.585.850,00 EUROAuszahlungen aus der Investitionstätigkeit 4.548.100,00 EURO

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 EUROAuszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 8.700,00 EURO

§ 2Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,00 EURO2. der Gesamtbetrag

der Verpflichtungsermächtigungen auf 460.000,00 EURO3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.000.000,00 EURO

§ 3Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuera) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) 260 v.H.

b) für Grundstücke(Grundsteuer B) 370 v.H.

2. Gewerbesteuer 320 v.H.

§ 4Außerordentliche Erträge und Aufwendungen gemäß § 4 Abs. 2 KomHKVsind von wesentlicher finanzieller Bedeutung für die Gemeinde, wenn sie25.000,00 EURO pro Einzelmaßnahme überschreiten.

§ 5Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der In-vestitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzelndarzustellen sind, wird auf 25.000,00 EURO festgesetzt.

§ 6Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwen-dungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindever-tretung bedürfen, wird wie folgt festgesetzt:

Ergebnishaushalt,

bei überplanmäßigen Aufwendungen 61.000,00 EURObei außerplanmäßigen Aufwendungen 50.000,00 EURO

Finanzhaushalt (investiv),

bei überplanmäßigen Auszahlungen 81.000,00 EURObei außerplanmäßigen Auszahlungen 61.000,00 EURO

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung unerheblicher über- und au-ßerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen. Die Deckungsquellensind jeweils nachzuweisen.

§ 7Gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist eineNachtragssatzung zu erlassen wenn,

bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Einzelaufwendungen oderEinzelauszahlungen 1 v.H. im Verhältnis zu den gesamten Aufwendun-gen oder Auszahlungen übersteigen,sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit beim ordentli-chen Ergebnis ein erheblicher Fehlbetrag entstehen würde, dermindestens 1 v.H. der Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltesüberschreitet.

Löwenberg, den 12.04.2011

Bernd- Christian SchneckBürgermeister

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20. April 201114 Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land

1. Amtliche Bekanntmachungen

Ende der amtlichen BekanntmachungenHerausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land

Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberger Land, Tel.-Nr.: 03 30 94-69 80

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende von der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land am 11.04.2011 mit Beschluss - Nr.: 14/11 beschlossene Haushalts-satzung der Gemeinde Löwenberger Land wird entsprechend § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Löwenberger Land vom 24.02.2009 hiermitöffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Löwenberger Land mit ihren Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 wurde dem Landrat desLandkreises Oberhavel als allgemeine untere Landesbehörde und Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schreibenvom 14.04.2011 vorgelegt.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Löwenberger Land mit ihren Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 liegt zu jedermanns Einsichtwährend der Dienststunden in der Gemeinde Löwenberger Land , Kämmerei, Haus 1, Zimmer 1, Alte Schulstr. 5 , Ortsteil Löwenberg, 16775 LöwenbergerLand, aus.

Löwenberg, den 18.04.2011

Bernd-Christian SchneckBürgermeister

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20. April 2011 15Löwenberg

2. Mitteilungen des Ordnungsamtes

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Löwenberger Land, ein Problem, welches viele unserer Mitbürger seit Jahren beschäftigt, istdie rechtliche Handhabung beim Umgang mit offenem Feuer auf dem Grund-stück. Auf diesem Wege soll versucht werden, die Regelung zu verdeutli-chen, um rechtliche Konsequenzen auszuschließen.Rechtlich betrachtet wird zwischen Garten- und Lagerfeuer unterschieden:

Gartenfeuer Die kleinen Gartenfeuer, welche in zurückliegenden Jahren teilweise er-laubt waren und dazu dienten das eigene Grundstück von Unrat zu befrei-en, sind seit dem 01.05.1998 generell verboten.Der Gesetzgeber hat dies im § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes(LlmschG) in Verbindung mit § 4 der Abfallkompost- und Verbrennungs-verordnung festgeschrieben, da es aus heutiger Sicht auf vielfache Weisemöglich ist seinen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen (AWU oder Selbst-anlieferung auf zugelassenen Mülldeponien) oder einer geordneten Wieder-verwertung (Kompostieranlage, Eigenkompostierung) zuzuführen.

LagerfeuerDurch das generelle Verbrennungsverbot bestand die Gefahr, Traditions-feuer wie Osterfeuer, Johannesfeuer, Walpurgisnacht, Vereinsfeuer sowieLagerfeuer zu Familienfeierlichkeiten zu beseitigen. Aus diesem Grund hatdie Landesregierung den örtlichen Ordnungsbehörden einen erweitertenErmessensspielraum eingeräumt, um die Handhabung mit diesen Feuernabschließend zu regeln.

Das Abbrennen von Lagerfeuern ist unter folgenden Voraussetzungen mög-lich:

Genehmigungsfreies LagerfeuerDie Genehmigungsfreiheit zum Abbrennen eines Lagerfeuers ergibt sich,wenn folgende Kriterien uneingeschränkt eingehalten werden:1. Die Feuerstelle wird nur gelegentlich betrieben.2. Als Brennstoff wird ausschließlich naturbelassenes, stückiges Holz ein-

schließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz,Ästen und Reisig genutzt, (kein Bauholz, Abrissholz, Spargel-kraut, sonstige Gartenabfälle u.s.w.)

Verbrennen von GartenabfällenUmgang mit Lagerfeuern

3. Der Brennstoff muss lufttrocken sein.4. Die Größe des Feuerhaufens übersteigt nicht die folgenden Maße

– Durchmesser 1 m,– Höhe 1 m

5. Das Feuer wird bis zum vollständigen Erlöschen der Glut von einerzuverlässigen Aufsichtsperson überwacht. Es muss sichergestellt sein,dass bei starken Winden und bei stärkerer Rauchentwicklung das Feu-er sofort gelöscht werden kann.

6. Ein ausreichender Abstand der Feuerstelle zum nächstgelegenen, fürden Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäude, ist einzuhalten.

7. Der Charakter eines Lagerfeuers muss gewahrt sein, das Feuer darfnicht der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen dienen.

8. Die Abbrenndauer darf höchstens 4 Stunden betragen und das Feuermuss danach völlig abgelöscht sein.

9. Bei Eintritt der Waldbrandwarnstufe 4 ist das Abbrennen generell ver-boten.

Dementsprechend ist bei Einhaltung der genannten Bedingungen in derRegel davon auszugehen, dass das Verbrennungsverbot des § 7 LlmschGnicht gilt und es deshalb einer gesonderten Ausnahme durch die zuständi-ge örtliche Ordnungsbehörde nicht bedarf.

Genehmigungspflichtige LagerfeuerBei Feuern, die die o.g. Bedingungen nicht einhalten z.B. große Osterfeuer,Sonnenwendfeuer, Johannesfeuer oder das Abbrennen über einen länge-ren Zeitraum, ist grundsätzlich von der Anwendbarkeit des § 7 LlmschGauszugehen, d.h. es bedarf eines Antrages auf Ausnahme bei der örtlichenOrdnungsbehörde.

Die Einhaltung der Vorgaben wird erbeten, um unnötige Ordnungs-widrigkeitsverfahren zu vermeiden.

Ordnungsamt

Der DSD-Standort wird auf Grund von Eigentumsverhältnissen in diePuschkinallee umgesetzt.

Alter Standort: Kraatzer Weg

Neuer Standort: Puschkinallee(Freifläche zwischen Hausnummer 3 und 4)

Die Umsetzung der Container wird in der 17. Kalenderwoche erfolgen.

Gemeinde Löwenberger LandDer BürgermeisterOrdnungsamt

Verlagerung des DSD-Standortesim OT Häsen, Kraatzer Weg

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20. April 201116 Löwenberg

3. Mitteilungen des Hauptamtes

11. Mai

Löwenberg, Löwenberger SVJedermannmehrkampfHr. Klicks, Tel.: 033094-50881

1. Mai

Grieben, AngelvereinVolksangeln am SchmiedepfuhlHr. Jüling, Tel.: 033086-70244

2. Mai

Großmutz, Kneipp-Verein OHVSeminar „Kneippwasseranwendungen für Kinder“im NaturhausFr. Düwel, Tel.: 033084-50761

3. Mai

Löwenberg, CBLFrühlingsfest in GrünebergFr. Falkenberg, Tel.: 033094-50297

4. Mai

Löwenberg, Löwenberger SVKreisausscheid Fußball WK 2Hr. Klicks, Tel.: 033094-50881

5. Mai

Löwenberg, Löwenberger SVKreisausscheid Fußball WK 4Hr. Klicks, Tel.: 033094-50881

6. Mai

Teschendorf, Kita6. KneippiadeFr. Kunert, Tel.: 033094-50387

7. Mai

Nassenheide, KitaEinweihung Kitaanbau (öffentlich)Fr. Modrack, Tel.: 033051-25215

Löwenberg, Förderverein SchuleSchulfrühlingsfestFr. Urbschat, Tel.: 033086-50833

Liebenberg, AngelvereinAnangeln am Weißen See (Hegefischen)Hr. Nieder, Tel.: 033094-80116

Liebenberg, OrtsbeiratMaifeuerHr. Kreutzmann, Tel.: 033094-80604

15. Mai

Nassenheide, SG Blau-WeißFahrradtour nach Bergsdorf mit PartnerFr. Peters, Tel.: 033051-25520

LiebenbergKulturradio WanderlustSchloss & Gut, Tel.: 033094-700451

21. Mai

Grüneberg, SchützengildeTag der offenen Tür mit PreisschießenHr. Schaefer, Tel.: 033094-70587

Löwenberg, KFLBiker- und TruckertreffenFr. Degebrodt, Tel.: 033094-66152

Teschendorf, AngelvereinPokalangeln in BredereicheHr. Schulz, Tel.: 033051-25775

Teschendorf, FrauenchorChortreffen in GranseeFr. Kwasnick, Tel.: 033051-90330

21. und 22. Mai

LiebenbergGartenweltenSchloss & Gut, Tel.: 033094-700451

25. Mai

Falkenthal, KitaOma-Opa-TagFr. Mewes, Tel.: 033088-50237

28. Mai

Falkenthal, KinderclubKinder- und DorffestFr. Hanschmann, Tel.: 033088-50246

Teschendorf, AngelvereinJugendangeln, Große PlötzeHr. Schulz, Tel.: 033051-25775

Löwenberg, MännerchorKonzert im SchlossgartenHr. Beier, Tel.: 033094-50202

Grüneberg, KitaTag der offenen TürFr. Brückmann, Tel.: 033094-80792

29. Mai

Nassenheide, SG Blau-WeißÖffentiche KindertagsveranstaltungFr. Peters, Tel.: 033051-25520

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20. April 2011 17Löwenberg

4. Mitteilungen des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes

Tourenplan der mobilenFäkalienentsorgung – Mai

Datum zu entsorgender Ortsteil18. KW 02.05 Grieben

03.05. Grieben04.05. Linde, Glambeck05.05. Großmutz06.05. Hoppenrade, Löwenberg

19. KW 09.05. Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen10.05. Häsen, Gutengermendorf11.05. Gutengermendorf, Neulöwenberg12.05. Neuendorf, Teschendorf13.05. Falkenthal, Liebenberg, Grüneberg

20. KW 16.05. Nassenheide17.05. Nassenheide18.05 Nassenheide19.05. Nassenheide20.05. Nassenheide, Grieben

21. KW 23.05. Grieben24.05. Grieben25.05. Linde, Glambeck26.05. Großmutz27.05. Hoppenrade, Löwenberg

22. KW 30.05. Häsen, Klevesche Häuser, Neuhäsen31.05. Gutengermendorf

Änderungen behält sich der KVE vor.Diese werden in der Tagespresse bekannt gegeben.

– Wechsel des Bereitschaftsdienstes Montag 7.30 Uhr –

Bereitschaftsplan zur Wasserversorgungund Abwasserentsorgung – Mai

17. KW, 25.04.11-02.05.11Herr H. Schönbeck, Tel. 0173/2028684 oder 0172/3215198

18. KW, 02.05.11-09.05.11Herr P. Gogol, Tel. 0173/2028684 oder 0172/3100757

19. KW, 09.05.11-16.05.11Herr U. Werpup, Tel. 0173/2028684 oder 0174/9439259

20. KW, 16.05.11-23.05.11Herr V. Witt, Tel. 0173/2028684 oder 0173/6055143

21. KW, 23.05.11-30.05.11Herr G. Leumann, Tel. 0173/2028684 oder 0172/6217206

22. KW, 30.05.11-06.06.11Herr A. Dörre, Tel. 0173/2028684 oder 0172/2028681

Im Havariefall der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist der dienst-habende Mitarbeiter zu benachrichtigen.

Während der normalen Dienstzeit ist im Havariefall der KVE inGrüneberg, Tel. 033094/80101, zu informieren.Der KVE ist zu folgenden Dienstzeiten zu erreichen:Montag und Donnerstag 7.30 Uhr - 16.00 UhrDienstag 7.30 Uhr - 18.00 UhrMittwoch 7.30 Uhr - 17.00 UhrFreitag 7.30 Uhr - 12.30 Uhr

5. Informationen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendclubs

Zum diesjährigen Schulfrühlingsfest lädt der Förderverein der Schule Löwen-berg e.V. am 7. Mai ganz herzlich alle Schüler, Eltern, Großeltern und Inter-essierte ein. Auf die Gäste wartet ein buntes Angebot vom Schaukochenüber Basteln bis Ponyreiten. Auf der Showbühne sorgen ab 13.00 Uhr dieAkkordeonspieler, die Samba-Löwen, die Liondancers, der Schulchor dieAerobic-AG sowie die Poppis und Popteens vom Falkenthaler Karnevals-club für Schwung und gute Laune. Die Schauspielgruppe interpretiert dieGeschichte vom „Aschenputtel“ zum Schmunzeln und Nachmachen. Wäh-rend die Arbeitsgemeinschaft Modellbau das Schulgebäude in Miniaturdarstellt, sorgen die Jugendlöschgruppen des Löwenberger Landes dafür,dass nichts anbrennt. Sie präsentieren im „Löschangriff Nass“ ihr Geschickund Können.Alle Akteure freuen sich auf Ihr zahlreiches Kommen.

Auf zum Frühlingsfest am 7. Mai

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20. April 201118 Löwenberg

5. Informationen der Schulen, Kindertagesstätten und Jugendclubs

Am 28. März hieß es für 63 Drittklässler aus Löwenberg und Grüneberg„Auf nach Lindow-SCHWIMMLAGER!“! Den guten Erfahrungen dervergangenen Jahre folgend wurde die Schwimmausbildung der 3.Klassender Oberschule Löwenberg als fünftätiger Kompaktlehrgang in der Landes-sportschule Lindow organisiert. Für viele der Schüler war es der erste länge-re Ausflug ohne Eltern, doch Dank des unermüdlichen Einsatzes von Klassen-leiterinnen und helfenden Eltern konnte das Heimweh besiegt werden. Inacht jeweils zweistündigen Schwimmeinheiten erarbeiteten sich die Schü-ler unter fachkundiger Anleitung die Grundfertigkeiten im Brust-, Rücken-und Freistilschwimmen, im Tief- und Streckentauchen und im Wasserspringen.Die Nachmittage wurden mit Wanderungen, Fußballspielen und Lernen derBaderegeln genutzt.59 der Kinder erreichten einen der avisierten Schwimmnachweise Seepferd-chen, Schülerschwimmabzeichen Bronze und Silber, das sind stolze 94 Pro-zent. 20 Kinder erfüllten die Bedingungen für das Schwimmabzeichen inSilber, das sind 32 Prozent, 23 Jungen und Mädchen bestanden die Prü-fung für das Schwimmabzeichen in Bronze, das sind 33 Prozent. Diese Zah-len belegen das gute Niveau der Ausbildung ebenso wie die die hervorra-genden Bedingungen, die durch das Team der Landessportschule geschaf-fen wurden.Der besondere Dank der Schulleitung gilt Frau Edith Müller, die als enga-gierte und konsequente Schwimmlehrerin das Team unterstützte, den un-terstützenden Eltern Frau Severin, Frau Schmidt, Frau Neumann, HerrnWrobel, Herrn Dieckhoff und Herrn Tolg, die kreativ und engagiert die Klas-sen- und Schwimmlehrer unterstützten und ohne deren Mitarbeit dieses

Schwimmlager der 3. Klassen 2011

gute Ergebnis nicht möglich gewesen wäre. Auch die Klassenleiterinnender 3.Klassen Frau Klicks, Frau Tumm und Frau Schwarzbach leisteten her-vorragende Arbeit im 24-Stunden-Einsatz, den eine Klassenfahrt darstellt.Nicht vergessen werden soll das Schwimmlehrerteam bestehend aus FrauGenzmer, Herrn Gennrich und Herrn Klicks.Am 1. April konnten die Eltern ihre sichtlich erschöpften aber stolzen Kinderin Empfang nehmen.

Am 1. April wurde von den Jugendbetreuern der Clubszene LöwenbergerLand ein Dartturnier organisiert. Teilgenommen haben Kinder und Jugend-liche aus den umliegenden Ortsteilen von Löwenberg. Die Spielermussten in Etappen antreten und nach einigen Stunden stan-den die Sieger fest. Den ersten Platz bei den Jugendlichen be-legte Denny Entrich und bei den Kinder erlangte Lisa Post denersten Platz. Mit einem Lagerfeuer und Grillwurst ist der Abendausgeklungen.Wichtig: Ausschneiden und an den Kühlschrank bappen!Wir müssen aus organisatorischen Gründen unser Festival derTalente verschieben. Der neue Termin ist der 18. Septemberund es findet in Löwenberg im Hain statt. Heute wollen wireuch die kommenden Veranstaltungen vorstellen.Eine wichtige Veranstaltung ist die Juleica, die Jugendleiteraus-bildung. Diese findet in Zootzen vom 26. bis 30. April statt. Hierhaben die Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr die Möglichkeit, die Jugend-leiterkarte zu erwerben. Nach erfolgreicher Absolvierung können sie selbst-ständig oder mit Unterstützung Kinder- und Jugendgruppen betreuen undbegleiten. Am 6. Mai findet die Kneippiade in der Kita Teschendorf in Koo-peration mit der Clubszene statt. Hier könnt ihr verschiedene Angebotenutzen oder einfach mal selber ausprobieren.

Neues aus der Clubszene Löwenberger Land

Das Frühlingsfest der Oberschule Löwenberg findet am 7. Mai statt. Beginnist um 13 Uhr. Die Clubszene präsentiert sich mit einem Informationsstand

und bietet den Kindern und Jugendlichen verschiedene kreati-ve Angebote zum Mitmachen. Zum ersten Mal findet im Hainein DJ Contest mit anschließendem Open Air statt. Beim DJContest können Jugendliche zeigen, wie sie ihre Platten aufle-gen. Beginn der Veranstaltung ist um 16 Uhr und endet gegen3 Uhr morgens. Anmeldungen für den Contest bitte bei KarinaTessmann unter 0151/ 22 20 02 60. Veranstaltet wird diesesHighlight von Marcel Jenning.Und ein wichtige Hinweis für euch: Erstmalig nimmt derLöwenberger Jugendclub an einem Jugendprogramm „Zeiten-sprünge in Brandenburg“ teil. Wir erforschen die Geschichtedes Hains, in dem der Jugendclub ansässig ist. Deshalb sucheich euch: Schnüffler, Bücherwürmer, Journalisten, Fotographen

und alle die Interesse haben. Wir freuen uns auf rege Teilnahme.Einfach mal in die Jugendclubs kommen!Anmeldungen und nähere Informationen bei Liane Jung unter 0162/ 2 6929 03

Euer Team der Clubszene

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20. April 2011 19Löwenberg

6. Mitteilung der Jugendfeuerwehr Löwenberg

Am 26. März fuhren Mädchen und Jungen der Jugendfeuerwehr der Lösch-gruppe Löwenberg zur Berufsfeuerwehr nach Berlin Charlottenburg.Mit dem ELW der Feuerwehr ging es von Löwenberg los, was für alle schonein toller Spaß war.In Berlin angekommen wurden wir bereits von Feuerwehrmann Frank Böhmererwartet.In 2 Stunden konnten wir erleben wie anstrengend so ein Tag bei der Berufs-feuerwehr sein kann. Die Tore der Wehr standen kaum still.Ständig gingen in der Leitstelle Einsatzmeldungen ein. Wir konnten miter-leben wie die Rettungswagen mehrfach ausrückten.Weiterhin bestaunten wir den großen Bestand an Fahrzeugen, unter ande-rem mehrere Rettungswagen, Löschgruppenfahrzeuge neuster Bauart, Dreh-leiter und sogar einen sogenannten Bettenwagen zur Beförderung von sehrschweren Personen ab 180 kg Körpergewicht.Wir konnten uns in die Fahrzeuge setzen und vieles ausprobieren was unsriesigen Spaß machte.Bei der Führung durchs riesige Gebäude sahen wir noch die hauseigeneKüche wo die Feuerwehrmänner sich ihr Essen zubereiten um den 24-Stunden-Dienst zu überstehen.Zu guter Letzt durften wir im Sportraum noch die Fahrräder ausprobierenauf denen sich die Männer fit halten müssen.Die 2 Stunden vergingen leider viel zu schnell.

Ausflug zur Berufsfeuerwehr – interessanter Tag bei den Profis

Auf diesem Wege möchten wir uns bei Frank Böhmer, der auf dieser Wacheseit mehr als 25 Jahren als Feuerwehrmann tätig ist, bedanken.

Maurice le Grand, Mitglied Jugendfeuerwehr

Zu der LEADER-Region und damit auch zur ländlichen Förderkulisse ge-hören das Amt Gransee und Gemeinden sowie die Städte und Gemein-den Fürstenberg/Havel, Zehdenick (außer der Kernstadt), LöwenbergerLand, Liebenwalde, Kremmen und Oberkrämer. Von der StadtOranienburg befinden sich die Ortsteile Schmachtenhagen, Zehlendorfund Wensickendorf, von der Gemeinde Mühlenbecker Land der Orts-teil Zühlsdorf in der LEADER-Region. Förderschwerpunkt bis zum Endeder Förderperiode (2013) sind private Maßnahmen mit wirtschaftlicher odertouristischer Ausrichtung. Investitionen bei Neugründung oder Geschäfts-erweiterung von Kleinstunternehmen können mit einem Satz bis zu 45 %und einem maximalen Zuschuss von 200.000 € gefördert werden. Von derFörderung ausgeschlossen sind Investitionen zur Entwicklung des Bauge-werbes sowie der KfZ- Branche (Handel und Service). Maßnahmen der Dorf-erneuerung an privaten Wohnhäusern können nicht mehr gefördert wer-den.Bis Ende 2010 hat die LAG Obere Havel e.V. 93 Projekte mit einem Investi-tionsvolumen von ca. 13 Mio. € begleitet, die von dem FörderprogrammILE/LEADER des Landes Brandenburgs partizipiert haben. Gefördert wur-den beispielsweise:

• die Rollygästehäuser für den Urlaub von behinderten Menschen mitihren Angehörigen in Himmelpfort (www.rollstuhlurlaub-himmelpfort.de)

• die gewerbliche Umnutzung der Wassermühle in Tornow mit hoherServicequalität bei Gastronomie, Pension und Hofladen (www.muehle-tornow.de )

• Coffee & Travel in Fürstenberg/Havel mit Reisebüro, Servicepunkt fürTouristen und leckerem hausbackenen Kuchen bei ausgezeichnetemKaffee (www.crreisen.de )

• mit dem Buggy auf Erkundungstour – ein touristisches Angebot derbesonderen Art in Himmelpfort (www.stolpsee-bootshaus.de)

7. Information der LEADER Region Oberhavel

Förderung hilft wirtschaften – touristische Projekte werden finanziert

• die Kornblumenscheune in Staffelde – eine Café mit besonderem Am-biente – ein Genuss für Augen und Gaumen (www.kornblumen-scheune.de)

• der Saurierpark als Teil des Tier-, Freizeit- und Urzeitparks in Germendorf-ein spannendes und lehrreiches Freizeitangebot, bei dem keine Lange-weile aufkommt (www.freizeitpark-germendorf.de)

• die „Kleine Scheune“ mit Tapasbar und Pension in Nassenheide – spa-nische Küche im Löwenberger Land – eine kulinarische Reise mit Stil(tapaskleinescheunepension.blog.de)

Das Förderprogramm ILE/LEADER kann helfen, Ihre Projektideen mit einerfinanziellen Unterstützung in die Tat umzusetzen.

Für Fragen und Beratung wenden Sie sich bitte an das LEADER- Regional-management mit Sitz im ILE-Treff in 16515 Oranienburg, Adolf-Dechert-Straße 1, Haus 2 Zimmer 1.30Frau Susanne Schäfer; Herr Dr. Reiner ErdmannTel.: 03301/601672 (mittwochs und donnerstags)E-Mail: [email protected] ; Infos: www.ile-oberhavel.de

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20. April 201120 Löwenberg

8. Mitteilung der Jagdgenossenschaft Nassenheide

Am Mittwoch, den 25. Mai findet um 19.00 Uhr die jährliche Mitglieder-versammlung der Jagdgenossenschaft in der alten Schule, Am Dorfanger25, in Nassenheide statt.Eingeladen sind alle Eigentümer von bejagbaren Flächen, die innerhalb derGemarkung Nassenheide liegen. Eigentümer können sich durch volljährigePersonen, die im Besitz einer entsprechenden Vollmacht sind, vertreten las-sen. Diese Vollmacht muss, wenn sie dem Vorstand noch nicht vorliegt,beim Versammlungsleiter abgegeben werden.

Einladung zur Mitgliederversammlung

Wichtige Tagesordnungspunkte sind:– Rechenschaftsbericht des Vorstandes– Auszahlung des Reinerlöses der Pacht– Entlastung des Vorstandes

Manfred WittJagdvorsteher

9. Informationen der ansässigen Sportvereine

Herrliches Laufwetter und eine tolle Atmosphäre kennzeichneten den 33.Löwenberger Lankelauf des Löwenberger SV auf Schloss und Gut Lieben-berg.179 wagten sich auf die gut markierte Strecke im Lennèpark und demanschließenden Liebenberger Forst.Modernste Technik in Zeiterfassung und Auswertung sorgten für nahtloseÜbergänge von Wettkampf und Siegerehrung.Die von der Werbeagentur Blaßmannveredelten Medaillen für alle 177erfolgreichen Finisher sorgten für Zufriedenheit bei allen Teilnehmern. Beider anschließenden Siegerehrung konnten die Streckensieger neben Pokalund Urkunde auch einen Wasserski-Gutschein der Firma „Wet &Wild“Veltenin Empfang nehmen. Löwen-Menue für erstklassige Versorgungmit Essen und warmen Tee, die Vivaris-GmbH. Grüneberg für Mineralwas-ser und DJ Axel Brandenburg für hochwertige und stimmungsvolleBeschallung. Ein besonders herzlicher Dank geht an das Team der DKB-Stiftung, die Räumlichkeiten sehr gut vorbereiteten.Aus Sicht des Veranstalters kann der 33. LLL als erfolgreicher Lauf verbuchtwerden. Das „Organisationskommitee“ erwies sich als eingespieltes underfolgreiches Team.

A.KlicksLöwenberger SV

33. Löwenberger Lankelauf in Liebenberg

Der Häsener SV lädt zum Osterfeuer ein.Wann: Donnerstag den 21. April ab 18.00 UhrWo: Auf dem Sportplatz in Häsen

Neben dem gemütlichen Beisammensein darf Fußball natürlich nicht feh-len.

Osterfeuer am 21. April in Häsen

Häsener SV I (1. Kreisklasse) gegen SV Zehdenick (Landesklasse)Anstoß ist um 19.00 UhrNach dem Fußballspiel kann kräftig das Tanzbein geschwungen werden. DJDavid sorgt für die richtige Musik. Wir freuen uns auf auf euer Kommen.

Vorstand Häsener SV

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20. April 2011 21Löwenberg

9. Informationen der Sportvereine

Anne Herrmann vom Beratungsunternehmen PEKO UG und Marcus Jahnmit der Firma GaLa Bau übergaben beim ersten Punktspiel der Rückserieder Häsener Reserve neue Trikots.

Der Häsener SV bedankt sich bei Carsten Krause, Geschäftsführer der inHäsen ansässigen Firma „Garten-Whirpool“, für die neuen Trainingsanzü-ge. Unser DANK geht an die beiden Sponsoren.

Neue Trainingsanzüge für die Erste

Die Häsener Zweite in neuem Outfit

Impressum

Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land

Die nächste Ausgabe erscheint am 25. Mai 2011;Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 12. Mai 2011.

Herausgeber, Druck und Verlag:Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH

10178 Berlin, Panoramastraße 1, Telefon: 030 / 28 09 93 45,E-Mail: [email protected]

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land

Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberg

Das Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land erscheint monatlich und wirdkostenlos an die Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Ge-schäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferteZeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz desBetrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche,insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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20. April 201122 Löwenberg

29.5. (So): 10 Uhr Konfirmation mit AbendmahlEs wollen aus unserer Gemeinde konfirmiert werden:– Augusta Schreiber– Lisa Hoffmann– Michelle Brandt– Jeniffer Hanke– Sebastian Hintze– Julien Marc Nickel– Kevin Bruchmann

●●●●● Liebe Schwestern und Brüder! Damen und Herren!Leserinnen und Leser des Amtsblattes des Löwenberger Landes!Der Mai steht immer ganz im Zeichen der Konfirmationen.Wir feiern Grüne-Goldene-Diamantene Konfirmationen.Es sind Feste des Glaubens und der Treue zur Kirche und zu Jesus Christus.Die meisten Konfirmanden haben 6 Jahre wöchentlich die Christenlehre be-sucht und sind 2 Jahre zum Konfirmandenunterricht gegangen. Sie habenviele Gottesdienste besucht, Krippenspiele eingeübt, an Konzerten und Frei-zeiten teilgenommen und stellen sich vor der Konfirmation mit einem eige-nen Gottesdienst der Gemeinde vor. Was bedeutet die Konfirmation?1. Abschluss des kirchlichen Unterrichts und Übernahme in die Junge Ge-

meinde2. Übertragung der kirchlichen Rechte: Abendmahlszulassung, Patenamts-

übernahme, Wahlrecht3. Bestätigung der Taufe und Bekenntnis zum christlichen Glauben4. Einsegnung durch HandauflegungWas haben wir den Konfirmanden zu bieten? Einen Gottesdienst im ältes-ten und wertvollsten Gebäude des Ortes: der Kirche.Dazu das älteste undwertvollste Musikinstrument des Ortes: die Orgel.Gelesen wird aus demwertvollsten und ältesten Buch der Welt: die Bibel.Wir sind umgeben vonden ältesten und wertvollsten Kunst – und Kulturgütern: Plastiken, Bilder,Leuchter, Kelche.Und wir sind eingebunden in eine 800-jährige Glaubens-und Traditionsgeschichte des Dorfes, in die wir unsere Kinder stellen.Das Lernen von Geboten und die Bereitschaft, Verantwortung zu überneh-men, gehören zum Training des Christseins elementar dazu.Sie merken, liebe Leserinnen und Leser, der Pfarrer wirbt für seine, für unse-re!!! Sache. Die vielen Glückwunschkarten, die vor den Konfirmationen dasDorf durchqueren, sind ein gutes Zeichen der Verbundenheit.Herzlich grüßt, wie immer, Ihr Pfarrer Gerhard GabrielDazu wieder ein schönes Gedicht von Erich Kästner: „Mai“Im Galarock des heiteren Verschwenders,ein Blumenzepter in der schmalen Hand,fährt nun der Mai, der Mozart des Kalenders,aus seiner Kutsche grüßend, über Land.Es überblüht sich, er braucht nur zu winken.Er winkt! Und rollt durch einen Farbenhain.Blaumeisen flattern ihm voraus und Finken.Und Pfauenaugen flügeln hinterdrein.Die Apfelbäume hinterm Zaun erröten.Die Birken machen ein grünen Knicks.Die Drosseln spielen, auf ganz kleinen Flöten,das Scherzo aus der Symphonie des Glücks.Die Kutsche rollt durch atmende Pastelle.Wie ziehn den Hut. Die Kutsche rollt vorbei.Die Zeit versinkt in einer Fliederwelle.Oh, gäb es doch ein Jahr aus lauter Mai!Melancholie und Freude sind wohl Schwestern,Und aus den Zweigen fällt verblühter Schnee.Mit jedem Pulsschlag wird aus Heute Gestern.Auch Glück kann weh tun. Auch der Mai tut weh.Er nickt uns zu und ruft: „Ich komm ja wieder!“Aus Himmelblau wird langsam Abendgold.Er grüßt die Hügel, und er winkt dem Flieder.Er lächelt. Lächelt. Und die Kutsche rollt.

●●●●● Löwenberg:22.4. (Fr): 10 Uhr Gottesdienst am Karfreitag mit Abendmahl24.4. (So): 17 Uhr Zentraler Ostergottesdienst in Teschendorf

(Abf. 16.30 Uhr)30.4. (Sa): 14 Uhr Goldene und Diamantene Konfirmation01.5. (So): 14 Uhr In Neuholland Festgottesdienst, 300 Jahrfeier09.5. (Mo): 19 Uhr Bibelabend in Löwenberg „Paulus“09.5. (Mo): 19 Uhr Frauenkreis Ü 3010.5. (Di): 19 Uhr Bibelabend in Grüneberg „Paulus“11.5. (Mi): 19 Uhr Bibelabend in Teschendorf „Paulus“12.5. (Do): 19 Uhr Bibelabend in Linde „Paulus“12.5. (Do): 19 Uhr Männerkreis19.5. (Do): 19 Uhr GKR-Sitzung28.5. (Sa): 14 Uhr Festgottesdienst zur Fusion in Oranienburg, Nikolai

●●●●● Linde:21.4. (Do): 18 Uhr Gottesdienst am Gründonnerstag mit Abendmahl24.4. (So): 17 Uhr Zentraler Ostergottesdienst in Teschendorf

(Abf. 16.25 Uhr)01.5. (So): 14 Uhr In Neuholland Festgottesdienst, 300 Jahrfeier09.5. (Mo): 19 Uhr Bibelabend in Löwenberg „Paulus“10.5. (Di): 19 Uhr Bibelabend in Grüneberg „Paulus“11.5. (Mi): 19 Uhr Bibelabend in Teschendorf „Paulus“12.5. (Do): 19 Uhr Bibelabend in Linde „Paulus“19.5. (Do): 19 Uhr GKR-Sitzung in Löwenberg

●●●●● Grüneberg:22.4. (Fr): 15 Uhr Gottesdienst am Karfreitag mit Abendmahl23.4. (Sa): 20 Uhr Lagerfeuer Kirchhof zur Erinnerung an die Grabwache24.4. (So): 17 Uhr Zentraler Ostergottesdienst in Teschendorf

(Abf. 16.30 Uhr)01.5. (So): 14 Uhr In Neuholland Festgottesdienst, 300 Jahrfeier01.5. (So): 14 Uhr Lektorengottesdienst (Karin Wenk, Zehdenick)08.5. (So): 14 Uhr Goldene u. Diamantene Konfirmation09.5. (Mo): 19 Uhr Bibelabend in Löwenberg „Paulus“10.5. (Di): 19 Uhr Bibelabend in Grüneberg „Paulus“11.5. (Mi): 19 Uhr Bibelabend in Teschendorf“ Paulus“11.5. (Mi): 14 Uhr Frauenkreis (Nicht Donnerstag!)12.5. (Do): 19 Uhr Bibelabend in Linde „Paulus“15.5. (So): 14 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden17.5. (Di): 19 Uhr GKR-Sitzung29.5. (So): 14 Uhr Konfirmation mit Abendmahl

Es wollen aus unserer Gemeinde konfirmiert werden:– Max Heiduk– Angelique Dickfoß– Leon Dickfoß– Tony Sieg– Gorden Stresemann– Ole Jefferson Hinners

●●●●● Teschendorf:22.4. (Fr): 18 Uhr Gottesdienst am Karfreitag mit Abendmahl24.4. (So): 17 Uhr Zentraler Ostergottesdienst

mit Chor aus St. Petersburg01.5. (So): 14 Uhr In Neuholland Festgottesdienst, 300 Jahrfeier08.5. (So): 10 Uhr Goldene und Diamantene Konfirmation09.5. (Mo): 19 Uhr Bibelabend in Löwenberg „Paulus“10.5. (Di): 14 Uhr Frauenkreis10.5. (Di): 19 Uhr Bibelabend in Grüneberg „Paulus“11.5. (Mi): 19 Uhr Bibelabend in Teschendorf „Paulus“12.5. (Do): 19 Uhr Bibelabend in Linde „Paulus“15.5. (So): 10 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden16.5. (Mo): 19 Uhr GKR-Sitzung18.5. (Mi): 14 Uhr Krabbelgruppe

10. Kirchliche Nachrichten

Evangelische Kirchengemeinden Grüneberg / Teschendorf / Löwenberg

Page 23: Frühlingserwachen - Gemeinde Löwenberger Land · Löwenberger Land, den 20. April 2011 – Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land – Der Bürgermeister Nummer 4 21. Jahrgang 16.

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