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Für eine österreichische Stadtregionspolitik Agenda Stadtregionen in Österreich Empfehlungen der ÖREK-Partnerschaft „Kooperationsplattform Stadtregion“ www.oerok.gv.at

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Für eine österreichische StadtregionspolitikAgenda Stadtregionen in Österreich

Empfehlungen der ÖREK-Partnerschaft„Kooperationsplattform Stadtregion“

www.oerok.gv.at

FÜR EINE ÖSTERREICHISCHESTADTREGIONSPOLITIK

AGENDA STADTREGIONEN IN ÖSTERREICH

EMPFEHLUNGEN DER ÖREK-PARTNERSCHAFT

„KOOPERATIONSPLATTFORM STADTREGION“

Wien, Oktober 2015

IMPRESSUM

© 2015 by Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK), WienAlle Rechte vorbehalten.

Medieninhaber und Herausgeber: Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK)Geschäftsführer: Johannes Roßbacher/Markus SeidlProjektkoordination: Eliette FelkelBallhausplatz 1, A-1014 WienTel.: +43 (1) 535 34 44Fax: +43 (1) 535 34 44 – 54E-Mail: [email protected]: www.oerok.gv.at

Fachliche Expertise

Wissenschaftliche Leitung: Sibylla Zech, Univ. Prof. DI TU Wien, Department für Raumplanung, Fachbereich Regionalplanung und RegionalentwicklungHannes Schaffer, DI Dr. Mecca Consulting

Projektleitung:Nina Svanda, DI Dr. TU Wien, Department für Raumplanung, Fachbereich Regionalplanung und Regionalentwicklung

Bearbeitung: Petra Hirschler, DI Dr.Robert Kolerovic, DITU Wien, Department für Raumplanung, Fachbereich Regionalplanung und RegionalentwicklungAlexander Hamedinger, Ao.Univ.Prof. Mag. Dr.Marie-Sophie Plakolm, DITU Wien, Department für Raumplanung, Fachbereich SoziologieGerlinde Gutheil-Knopp-Kirchwald, DI Dr.Johann Bröthaler, Ass.Prof. DI Dr.TU Wien, Department für Raumplanung, Fachbereich Infrastrukturpolitik und Finanzwissenschaften

Produktion:medien & mehr – Kommunikationsagentur, Wien

Covergestaltung: www.pflegergrafik.atCoverfotos: ÖROK-Geschäftsstelle, Schwer/Städtebund.

Druck: Digitalprintcenter des Bundesministeriums für Inneres, Wien

Eigenverlag

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INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG................................................................................................................................5

ECKPUNKTE FÜR EINE ÖSTERREICHISCHE STADTREGIONSPOLITIK .................................7

1 Stadtregionen sind auf der politischen Agenda: Zuständigkeiten, Bewusstseinsbildung und Lobbying..................................................................................................................................91.1 Die Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaft in den politischen Gremien breit kommunizieren ......91.2 Die politische Vertretung von Stadtregionen klären ........................................................................91.3 Stadtregionspolitik in den Regierungsprogrammen verankern ......................................................91.4 Koordinationsfunktion des Bundes stärken ....................................................................................101.5 Strategieplan (Roadmap) Stadtregionspolitik zur operativen Umsetzung erstellen ..................101.6 Denk- und Kommunikationsräume für Stadtregionen schaffen ..................................................101.7 stadtREGIONALE als Impulsgeber und Motor starten ..................................................................112 Stadtregionen leben Governance: Kooperation zwischen AkteurInnen ..................................132.1 (Weiter)Entwicklung von stadtregionalen Kooperations- und Organisationsformen ................132.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Stadtregionen bei Bund und Ländern anpassen..............132.3 Kultur der Information und Abstimmung bei raumrelevanten Planungen und Projekten pflegen ................................................................................................................................................142.4 Planen „auf städtischem Niveau“ für die gesamte Stadtregion: Planungs- und Verwaltungsgemeinschaften ............................................................................................................143 Stadtregionen planen und entwickeln: Planungsinstrumente und Planungsprozesse ..........153.1 Stadtregionen bei raumwirksamen Planungen und Vorhaben des Bundes und der Länder stärker berücksichtigen, Investitionen stärker an Planungen der Stadtregionen orientieren....153.2 Stadtregionen als Handlungsräume der Landesplanung fixieren ................................................153.3 Leitbilder und stadtregionale Rahmenkonzepte als integrative Planungsinstrumente einsetzen ............................................................................................................................................163.4 Planungsrechtliche Standards und Praxis zur übergemeindlichen Information und Einbindung an die besonderen Anforderungen in Stadtregionen anpassen ......................164 Stadtregionen finanzieren: Finanzierungsinstrumente gestalten ............................................194.1 „Raumblindheit“ von Förderprogrammen durch raumspezifische Anwendung ausgleichen ........................................................................................................................................194.2 Raumbezug im Finanzausgleich herstellen ....................................................................................19 4.3 Nutzen- und Lastenausgleichsmodelle für Stadtregionen weiterentwickeln ..............................204.4 Stadtregionale Planungsprozesse und Modellvorhaben finanziell unterstützen ........................204.5 Positionierung der Stadtregionen in der EU-Förderpolitik ..........................................................205 Stadtregionen lernen: Wissensmanagement ..............................................................................235.1 Stadtregionstag fortführen und dessen politische Relevanz verstärken ......................................235.2 Eine Kooperations- und Lernplattform Stadtregion einrichten ....................................................235.3 Monitoring für Stadtregionen ..........................................................................................................245.4 Mit bestehenden Netzwerken und Plattformen kooperieren........................................................246 Stadtregionen handeln: Aktionsfelder und Schwerpunkte........................................................256.1 Mobilität und Erreichbarkeit verbessern ........................................................................................256.1.1 Gezielte Förderung von stadtregionalen Mobilitätspartnerschaften............................................256.1.2 Nachfrageorientierte Standards für die ÖV-Erschließung entwickeln..........................................256.1.3 Flächendeckende Aufbereitung von ÖV-Güteklassen umsetzen ..................................................256.1.4 Verkehrsanschlussabgabe einheben ................................................................................................266.2 Freiraum und natürliche Ressourcen sorgsam nutzen ..................................................................266.2.1 Stadtregionale Landschaftskonten schaffen ..................................................................................276.2.2 Regionalparks gestalten ....................................................................................................................276.2.3 Regionale Abstimmung von Bebauungsdichten ............................................................................27

INHALTSVERZEICHNIS

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INHALTSVERZEICHNIS

6.2.4 Stadtregionale Energiekonzepte erarbeiten und vernetzen ..........................................................276.3 Siedlung und Standort nachhaltig entwickeln ................................................................................276.3.1 Planungsinstrumente für eine „Innenentwicklung mit Qualität“ konsequent anwenden ........276.3.2 Standorte stadtregional abgestimmt entwickeln ............................................................................286.3.3 Stadtregionale Zielgebiete definieren ..............................................................................................286.3.4 Regionale Gestaltungs-/Planungsbeiräte einrichten ....................................................................286.3.5 Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge für unbebautes Bauland einheben ............................286.4 Vielfalt und Zusammenhalt unterstützen ......................................................................................296.4.1 Ausbau des Angebots an leistbarem Wohnraum ............................................................................296.4.2 Entwicklung von stadtregionalen Integrationsleitbildern ............................................................296.4.3 Begegnungsräume schaffen..............................................................................................................296.4.4 Leitpläne für öffentliche und soziale Einrichtungen entwickeln ..................................................30

Der Ausgangspunkt: Das „ÖREK 2011“

Von der Österreichischen Raumordnungskonferenz(ÖROK) wurde mit dem „Österreichischen Raum-entwicklungskonzept (ÖREK) 2011“ ein strategi-scher Handlungsrahmen für die langfristige räumli-che Entwicklung in Österreich verabschiedet. InSäule 4 des Dokuments mit dem Titel „Kooperativeund effiziente Handlungsstrukturen“ ist als Hand-lungsfeld 4.2 die „Entwicklung einer österreichi-schen Agglomerationspolitik“ und als Aufgabenbe-reich A 4.2.2 „Kooperationsplattform Stadtregioninstallieren“ definiert.

Die Anliegen der ÖREK-Partnerschaft „Kooperationsplattform Stadtregion“

Der Umsetzung dieser beiden im ÖREK 2011 defi-nierten Anliegen widmet sich seit dem Jahr 2012 dieÖREK-Partnerschaft „Kooperationsplattform Stadt-regionen“. Die Federführung für die Arbeiten lagbeim Österreichischen Städtebund. Partner warendarüber hinaus das Bundeskanzleramt Abt. IV/4 Koordination, die Länder Niederösterreich, Ober-österreich, Steiermark und Vorarlberg, der Österrei-chische Gemeindebund, die Städte Wien, Graz, Salz-burg und Ternitz, die PGO – PlanungsgemeinschaftOst, das Stadt-Umland-Management Wien-Nieder-österreich (SUM) und das RegionalmanagementGraz/Graz-Umgebung. Die Gruppe diskutierte dieAnliegen und Herausforderungen, vor denen dieStadtregionen heute stehen – und welche Maßnah-men gesetzt werden müssten, um die Regionen beider Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen.

Stadtregionen als „reale Räume“

Die Bevölkerung lebt großteils stadtregional – die Lebens- und Bezugsräume vieler Menschen sind ge-meinde-, landes- und staatsgrenzenüberschreitend.Derzeit sind Stadtregionen aber weder als eigeneRaumtypen noch als Planungs- und Handlungsebe-nen in Politik und Verwaltung verankert. Dies hat da-mit zu tun, dass Stadtregionen Funktionsräume sind,die politisch-administrative Grenzen überschreitenund als solche „Funktionsräume“ (mit flexiblen Gren-zen) nicht in die historisch gewachsenen politischenund planerischen Kulturen passen.

Die Zielsetzungen und Inhalte der „Agenda Stadtregionen in Österreich“

Die ÖREK-Partnerschaft hat sich das Ziel gesetzt, dieAnliegen dieser Regionen aufzuzeigen und in einer„Agenda Stadtregionen in Österreich“ die Eckpunk-te für eine österreichische Stadtregions-, aber auch Agglomerationspolitik zu definieren. Damit sollenfür die Akteurinnen und Akteure in den Regionen,aber vor allem die politisch Verantwortlichen aufBundes- und Länderebene, Vorschläge für Maßnah-men benannt werden, mit denen Stadtregionen inZukunft handlungsfähig erhalten und die Zusam-menarbeit gefördert und unterstützt werden kann –um die Verwaltung zu vereinfachen und effizienterzu gestalten. Für die lokalen EntscheidungsträgerIn-nen soll die Agenda Anregung ebenso wie eineGrundlage sein, auf deren Basis in Zukunft mitNachbargemeinden und übergeordneten Ebenendiskutiert/verhandelt werden kann.

Erarbeitet wurde das Dokument von einem Teamder TU Wien, Fachbereich Regionalplanung und Re-gionalentwicklung, und Mecca Consulting gemein-sam mit den Mitgliedern der ÖREK-Partnerschaft.Die Ergebnisse aus zwei Stadtregionstagen sowie einem Workshop zum Thema „Organisation und Finanzierung von Stadtregionen“ sind ebenfalls miteingeflossen.

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EINLEITUNG

EINLEITUNG

Stadtregionen sind Motoren der wirtschaftlichen, ge-sellschaftlichen und kulturellen Entwicklung. Sie sindeng verzahnte funktionale Räume und erbringenLeis tungen, die nicht nur ihnen, sondern auch be-nachbarten Regionen sowie Österreich insgesamt zu-gutekommen. Stadtregionen sind die Treiber derWettbewerbsfähigkeit – regional, national, europä-isch und international. Die Bandbreite österreichi-scher Stadtregionen reicht von Klein- und Mittel-stadtregionen über polyzentrische Agglomerationenbis zur Metropolregion Wien. Die Balance zwischenländlich geprägten Räumen und Stadtregionen ist füreine ausgewogene räumliche Entwicklung unent-behrlich genauso wie die Balance und der Ausgleichzwischen Kernstadt und Umland, denn Stadtregion =Stadt & Umland; die Bevölkerung lebt stadtregional.Die Lebens- und Bezugsräume sind gemeinde-, lan-des- und staatsgrenzenüberschreitend.

Obwohl im ÖREK 2011 das Handlungsfeld „Entwicklung einer österreichischen Agglomerati-onspolitik“ verankert ist, fehlt es vor allem auf regio-naler und lokaler Ebene an einem Grundsatzbe-kenntnis zur Agglomerationspolitik. Eine politischeVertretung wie auf Länder- und Gemeinde ebene gibtes für Stadtregionen nicht. Es fehlen daher Politike-rInnen, die für Stadtregionen zuständig sind. Insbe-sondere eine länderübergreifende stadtregionale Kooperation gestaltet sich zumeist schwierig. Derplanenden Verwaltung ist der Handlungsdruck bewusst und in verschiedenen Organisationen wirdbereits intensiv kooperiert, doch auch diese Zusam-menarbeit braucht die politische Unterstützung undden Umsetzungswillen, insbesondere wenn schwieri-ge Themen angegangen werden müssen.

Derzeit sind Stadtregionen aber weder als eigeneRaumtypen noch als Planungs- und Handlungsebe-nen in Politik und Verwaltung verankert. Dies hat da-mit zu tun, dass Stadtregionen als politisch-admini-

strative Grenzen überschreitende Funktionsräume(mit flexiblen Grenzen) nicht in die historisch ge-wachsenen österreichischen politischen und planeri-schen Kulturen und deren territorialen Bezügen ver-ankert sind. Um dies zu ändern, muss einezukunftsfähige österreichische Stadtregionspolitikfolgende Eckpunkte erreichen:

1. Stadtregionen sind auf der politischen Agenda –und betreiben Bewusstseinsbildung und Lobby-ing für ihre Verankerung und Zuständigkeiten

2. Stadtregionen haben Governance-Strukturen –um die Kooperation zwischen ihren AkteurIn-nen zu fördern

3. Stadtregionen haben Instrumente – um zu pla-nen und zu entwickeln

4. Stadtregionen sind finanziert – und haben dieMittel, um Anreize zu schaffen

5. Stadtregionen lernen – und betreiben dazu sys-tematisch Wissensmanagement

6. Stadtregionen handeln – in eigenen Aktionsfel-dern und setzen Schwerpunkte

Die vorliegenden Empfehlungen der ÖREK-Partner-schaft wurde im Mitwirkungsprozess der ÖREK-Part-nerschaft „Kooperationsplattform Stadtregionen“und mit wissenschaftlicher Begleitung und Grundla-genexpertise erstellt. Sie sollen eine klare Alternativezur bislang fragmentierten Landschaft stadtregiona-ler Politik bieten. Sie setzen unter Nutzung des stadt-regionalen Erfahrungsschatzes vor Ort sowie überge-ordneter Strategien und Instrumente einengemeinsamen Rahmen für eine stadtregionale Politikin Österreich.

Im Rahmen künftiger politischer Beratungen sind dieSchwerpunktsetzungen und Priorisierungen im Hin-blick auf die vorgeschlagenen Maßnahmen vorzuse-hen. Eine erste und wichtige Gelegenheit dazu bietetder 3. Stadtregionstag im November 2015 in Wien.

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ECKPUNKTE FÜR EINE ÖSTERREICHISCHE STADTREGIONSPOLITIK

ECKPUNKTE FÜR EINE ÖSTERREICHISCHESTADTREGIONSPOLITIK

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ECKPUNKTE FÜR EINE ÖSTERREICHISCHE STADTREGIONSPOLITIK

Abb. 1: Eckpunkte der Stadtregionspolitik

Quelle: Eigene Darstellung

Die Steuerung der räumlichen Entwicklungen inStadtregionen erfordert sowohl auf horizontaler alsauch auf vertikaler Ebene in Politik und Verwaltungein Arbeiten über mehrere Sachgebiete hinweg. Zu-dem ist das Gefüge der AkteurInnen in Stadtregio-nen differenzierter, umfangreicher und oft auchkonflikthafter als in anderen Räumen. Instrumenteder Bewusstseinsbildung und des Lobbyings fürStadtregionen können einen Beitrag dazu leisten,Stadtregionen als Raumtypen im Denken und Han-deln der raumbezogenen, aber auch an Sachgebie-ten orientierten AkteurInnen aus Politik und Ver-waltung zu verankern. Zudem tragen sie dazu bei,mögliche Widerstände abzubauen, Akzeptanz fürStadtregionen zu schaffen bzw. die Bereitschaft ent-stehen zu lassen, über eine solche Politik gemein-sam zu verhandeln und dadurch auch politischeVerantwortung für Stadtregionen zu übernehmen.Bewusstseinsbildung und Lobbying sind dafür erstewichtige Schritte. Sie sind Grundlage, um in dennächsten Schritten politische und planerische Lö-sungen für die Herausforderungen zu finden, mitdenen unterschiedliche Typen von Stadtregionenzu kämpfen haben.

Übergeordnete Ziele :g Verankerung von Stadtregionen als Politikfeldg Bewusstseinsbildung für die österreichische Stadt-

regionspolitikg Mobilisierung von Interesse für das Thema Stadt-

regioneng Stärkung des Images österreichischer Stadtregi-

onspolitikg Verbesserung der Positionierung der österreichi-

schen Stadtregionspolitik im europäischen Raum-entwicklungskontext und in Förderprogrammen

Maßnahmen dazu sind:

1.1 Die Ergebnisse der ÖREK-Partner-schaft in den politischen Gremienbreit kommunizieren

Stadtregionen sind Realität. Die Verankerung auf al-len politischen Ebenen und über das Planungsinstru-mentarium (Raumplanung, Sektorpolitiken) ist je-doch unzureichend. Stadtregionen haben keineLobby. Die ÖREK-Partnerschaft „Kooperationsplatt-form Stadtregion“ bietet eine erste Basis für Stadtre-

gionen und startet, gemeinsam mit den Gremien derÖROK, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich denProzess, Stadtregionen auf die politische Agenda zubringen.

AkteurInnen sind insbesondere: Mitglieder der ÖREK-Partnerschaft (Startphase), Aktive in bereits bestehen-den stadtregionalen Kooperationen; AdressatInnen:Bund (Bundesregierung/Ministerrat, Parlament), Län-der (Landtage), Regionen (Regionalverbände), Städte-und Gemeinden (Stadt- und Gemeinderäte)

1.2 Die politische Vertretung von Stadtregionen klären

Für Stadtregionspolitik sind praktisch alle Ebenender Politik und Verwaltung angesprochen – Bund,Länder, Städte und Gemeinden – in der Realitätfehlt aber oft die Klarheit in der Verantwortung.Häufig fühlen sich weder die PolitikerInnen auf Gemeinde- noch auf Länderebene für die Stadtre-gionen verantwortlich, die Zuständigkeiten und dieVerantwortung enden an den administrativenGrenzen. In der Bundespolitik ist die Vernetzungmit der europäischen Städte- und Stadtregionspoli-tik wenig präsent. Stadtregionen brauchen ein „po-litisches Gesicht“, um damit auch die Präsenz nachinnen zu erreichen sowie die Vertretung nach außenzu gewährleisten. Österreichische Stadtregionspoli-tik – die Positionierung der österreichischen Stadt-regionen – soll im europäischen und internationa-len Kontext sichtbar werden.

AkteurInnen sind insbesondere: Mitglieder der ÖREK-Partnerschaft (ImpulsgeberInnen), Bundeskanzler-amt, Länder, insbesondere bei der Prozessgestaltungregionaler Planungsprojekte; Städte und Gemeinden,bestehende regionale Verbände und Vereine

1.3 Stadtregionspolitik in den Regierungsprogrammen verankern

Ein wesentlicher Beitrag zur Etablierung der Stadt-regionspolitik ist die Verankerung in „Regierungs-programmen“ der relevanten politischen Ebenen(Bund, Länder, Gemeinden und Städte). Dies istnicht nur ein Bekenntnis der politischen AkteurIn-nen zur Behandlung von Stadtregionen in ihrenpolitischen Programmen, sondern es signalisiert

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STADTREGIONEN SIND AUF DER POLITISCHEN AGENDA KAP. 1

1 STADTREGIONEN SIND AUF DER POLITISCHEN AGENDA: ZUSTÄNDIG-KEITEN UND BEWUSSTSEINSBILDUNG

auch den BürgerInnen, dass Stadtregionen wichti-ge Eckpfeiler der politischen Agenda sind. In derFolge ist die stadtregionale Agenda in Bundes- wieLandesverwaltungen auch zu verankern.

AkteurInnen sind insbesondere: Regierungsparteien(Bund, Länder, Städte, Gemeinden), Bundeskanzler-amt, Städtebund, Gemeindebund

1.4 Gesamtstaatliche Koordination verstärken

Die Koordination der Raumentwicklung in Öster-reich wird im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs„Koordination der Raumordnung und Regionalpo-litik“ durch das Bundeskanzleramt wahrgenom-men. Seit dem EU-Beitritt Österreichs werden un-ter dieser Aufgabenbezeichnung neben derKoordination der EU-Strukturfonds bzw. ESI-Fonds in Österreich auch die Koordination derRaumentwicklungspolitik und der Stadtentwick-lungspolitik, insbesondere an der Schnittstelle zwi-schen der EU und Mitgliedstaat wahrgenommen.Auf gesamtstaatlicher Ebene sind weiters Städte-bund und Gemeindebund zentrale stadtregionaleAkteure. Sie bilden jeweils institutionelle Anker,über die Stadtregionspolitik auf gesamtstaatlicherEbene verstärkt werden soll.

AkteurInnen sind insbesondere: Bundeskanzleramt,Bund, Länder, Städtebund, Gemeindebund

1.5 Strategieplan (Roadmap) Stadt -regionspolitik zur operativen Umsetzung erstellen

Die Agenda Stadtregion bildet die Basis und be-schreibt die Eckpunkte für die österreichischeStadtregionspolitik, ist jedoch kein Umsetzungs-konzept. Der Strategieplan dient dazu, langfristigeMaßnahmen in einzelne, leicht zu bewältigendeSchritte zu strukturieren, wobei Unsicherheitenund mögliche Szenarien zur Zielerreichung be-trachtet werden. Der Strategieplan dient als Kom-munikationsmedium und beschreibt die nächstenUmsetzungsschritte mit konkreten Handlungsan-weisungen und Zeitpunkten. Der Prozess zur Er-stellung des Strategieplans beinhaltet die intensiveKommunikation und Aktivierung der jeweils zu-ständigen AkteurInnen.

AkteurInnen sind insbesondere: Mitglieder der ÖREK-Partnerschaft (ImpulsgeberInnen), BKA, Länder, ins-besondere bei der Prozessgestaltung regionaler Pla-nungsprojekte; Städte und Gemeinden, bestehenderegionale Verbände und Vereine

1.6 Denk- und Kommunikationsräumefür Stadtregionen schaffen

Viele erste Schritte wurden bereits gesetzt, um dasBewusstsein für die Stadtregion zu wecken und zustärken. Die Stadtregionen befinden sich am Wegvom Denkraum zum gemeinsamen Planungs- undschlussendlich Handlungsraum, wobei schon jetztzahlreiche Umsetzungen im Kopf, am Plan und in na-tura und cultura sichtbar werden. Die stadtregionaleAgenda braucht aber weiterhin Denk- und Kommu-nikationsräume – Orte des Diskurses und des Erfah-rungsaustausches – in und zwischen den Stadtregio-nen, die Stadtregionspolitik aktivieren und in derUmsetzung fachlich begleiten. Dies kann durch Ka-mingespräche, Thinktanks, Online-Plattformen,Fachexkursionen, Stadtregionsexpedition, Sympo-sien, StadtregionsschreiberInnen, „Stadtregionsspio-nInnen“1, Mappings erfolgen. Darüber hinaus sollenin österreichweiten (Print)Medien regelmäßig Artikelüber die Entwicklungen in den Stadtregionen gene-rell als auch in bestimmten Stadtregionstypen er-scheinen.

AkteurInnen sind insbesondere: ÖREK-Partnerschaftund deren erweiterter Kreis, wissenschaftliche Einrich-tungen, Planungs- und Beratungsunternehmen,Stadtregionen, Städte und Gemeinden, Regional- undStadtUmlandManagements, Forschungsinstitute,Städtebund (ÖGZ), Gemeindebund (kommunal), Pla-nungsdienststellen der Länder (Planungsjournale),Abteilungen für Öffentlichkeitsarbeit von Städten undgrößeren Gemeinden, Regionalverbände (deren Zeit-schriften und Newsletter), Fachmedien, allgemeinePresse

1.7 stadtREGIONALE als Impulsgeberund Motor starten

Zum Ansporn zur Bildung von Stadtregionen bzw. zurstärkeren Verbindlichkeit stadtregionaler Konzeptewird als neues strukturpolitisches Instrument einestadtREGIONALE2 – ein Strukturförderprogramm mitWettbewerb auf Zeit – vorgeschlagen. Die Stadtregio-

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KAP. 1 STADTREGIONEN SIND AUF DER POLITISCHEN AGENDA

1 Nach dem Vorbild der StadtSpionin (www.diestadtspionin.at), einem Online-Portal, das aktuell zum Stadtleben informiert.2 Seit 1997 werden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen REGIONALEN durchgeführt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen (basierend

auf einem Leitbild) werden aus den bestehenden Förderprogrammen des Landes prioritär, aber zeitlich begrenzt, gefördert. Alle Pro-jekte werden einem Wettbewerbsverfahren und einem intensiven Qualifizierungsprozess unterzogen. Vgl. Die REGIONALEN in:http://www.regionalen.nrw.de/cms/

nen Österreichs können sich für die Durchführung einer stadtREGIONALE bewerben, die Basis hierfürist ein gemeinsam erarbeitetes Leitbild. Erhält eineRegion den Zuschlag, werden die abgestimmtenMaßnahmen aus speziell dafür reservierten Mittelnbestehender Förderprogramme prioritär, aber zeit-lich begrenzt, gefördert. Die Projekte umfassen Maß-nahmen im Bereich Städtebau, Umwelt, Wirtschaft,Kultur, Bildung und Wissen. Alle Projekte werden ei-

nem Wettbewerbsverfahren und einem intensivenQualifizierungsprozess unterzogen. Zum Abschlussder jeweiligen stadtREGIONALE, d. h. im Präsentati-onsjahr, werden die Projekte der Öffentlichkeit prä-sentiert.

AkteurInnen sind insbesondere: Bundeskanzleramt,Bundesressorts, Städtebund, Gemeindebund, Länderund Gemeinden

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STADTREGIONEN SIND AUF DER POLITISCHEN AGENDA KAP. 1

Die Steuerung und Koordination der räumlichenEntwicklungen in Stadtregionen, die Governancevon Stadtregionen, ist eine differenzierte und um-fangreiche Aufgabe, welche nicht nur unterschied-liche AkteurInnen aus den Stadtregionen betrifft,d. h. die horizontale Koordination, sondern auchdie Abstimmung zwischen Bund, Ländern, Städtenund Gemeinden. Die Bildung von Governance-strukturen in den Stadtregionen kann dazu beitra-gen, dass die Steuerungs- und Koordinationsräu-me an die Funktionsräume angepasst werden.

Für Österreich bedeutet das auch über Bundeslän-dergrenzen bzw. in vielen Stadtregionen sogarüber die Staatsgrenze hinaus, Möglichkeiten zurKooperation zu schaffen und weiterzuentwickeln.Dadurch können räumliche Herausforderungengemeinsam bewältigt, Ressourcen gebündelt unddie Kooperationsbereitschaft bei den stadtregio-nalen AkteurInnen erhöht werden (gemeinsamenNutzen sichtbar machen und den Kuchen vergrö-ßern, Kirchturmpolitik und Florianiprinzip ver-meiden).

Die Partizipation der BürgerInnen sowie der Wirt-schaftsakteurInnen muss bei der Bildung von Go-vernancestrukturen eine besonders wichtige Rollespielen, um den Rückhalt für eine stadtregionalePolitik zu stärken.

Übergeordnete Ziele:g Bessere grenzüberschreitende Koordination der

sektoralen und raumbezogenen Politik innerhalbvon Stadtregionen

g Verbesserung der vertikalen – zwischen Bund,Ländern, Gemeinden und Städten – und horizon-talen – z. B. Gemeinden und Städte auf „gleicherAugenhöhe“ – Zusammenarbeit der AkteurInnenin Bezug auf Stadtregionen

g Einsatz von wirkungsorientierten lokalen undüberregionalen Steuerungsinstrumenten

g Abbau von Kooperationsbarriereng Aktivierung und stärkere Einbindung der

Wirtschaft und Zivilgesellschaft in partizipativeProzesse sowie Governancestrukturen

Maßnahmen zur Bildung von Governance-strukturen sind:

2.1 (Weiter)Entwicklung von stadtregio-nalen Kooperations- und Organisati-onsformen

Angepasst an den Stadtregionstyp sind verschiedeneFormen der Kooperation (von stark bis schwach insti-tutionalisiert) zu entwickeln bzw. weiterzuentwi -ckeln. Voraussetzungen für den Erfolg dieser Koope-rationen sind die Überzeugung der AkteurInnen vonder Sinnhaftigkeit und dem Nutzen. Die Kooperati-onsform ist immer abhängig von den Gegebenheitenund Bedürfnissen der Stadtregion (Form followsfunction). Gleichzeitig sollen auf Bundes- und Lan-desebene Anreize zur Bildung von stadtregionalenKooperationen gesetzt und Möglichkeiten zur politi-schen Legitimation geprüft werden sowie die Stadtre-gion in ihrer Institutionalisierung und ihren Entwick-lungsprozessen unterstützt werden. Die Mitwirkungder BürgerInnen und der Wirtschaft sollte dabei besondere Berücksichtigung finden, nicht nur um dieLegitimation des stadtregionalen Steuerns und Koor-dinierens zu erhöhen.

AkteurInnen sind insbesondere: Länder, Städte undGemeinden in den Stadtregionen, Wirtschaftsakteu-rInnen, Zivilgesellschaft

2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen fürStadtregionen bei Bund und Ländernanpassen

Unterschiedliche und/oder unklare rechtliche Be-stimmungen erschweren die stadtregionale Zusam-menarbeit. Standards, einheitliche Regelungen undEmpfehlungen würden die Zusammenarbeit erleichtern, sind aber noch kein Kochrezept für denErfolg. Der Abbau bestehender rechtlicher und steu-erlicher Barrieren (z. B. die Umsatzsteuerpflicht beiKooperationsgeschäften zwischen Gemeinden) bzw.Unklarheiten (z. B. in Bezug auf Haftungsfragen undauf neue Rechtsformen wie die Gebietsgemeinde so-wie bei Maßnahmen der Vertragsraumordnung und

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STADTREGIONEN LEBEN GOVERNANCE KAP. 2

2 STADTREGIONEN LEBEN GOVERNANCE: KOOPERATION ZWISCHEN AKTEURINNEN

aktiven Bodenpolitik) soll unterstützend und fördernd auf die Zusammenarbeit wirken. Auch fürSektorpolitiken des Bundes ist kritisch zu überprüfen,inwiefern sie eine Politik der Stadtregionen durch denEinsatz ihrer Steuerungsinstrumente fördern oderbehindern (Legislatur). In einem „Raumverträglich-keitsscreening“ sollten besonders raumwirksame Ge-setzesmaterien geprüft werden (vgl. dazu auch 4.1„Raumblindheit“ von Förderprogrammen durchraumspezifische Anwendung ausgleichen).

AkteurInnen sind insbesondere: Bundesministerien,Länder, Gemeinden, Städte, Städtebund, Gemeinde-bund

2.3 Kultur der Information und Abstim-mung bei raumrelevanten Planungenund Projekten pflegen

Formelle Rahmenbedingungen sollen durch eine in-formelle Kultur der Information, Kommunikationund Abstimmung ergänzt werden. Das funktionaleGefüge von Stadtregionen sowie deren Identitäts-raum geht über die Kernstadt bzw. die Zentren hin-aus. Entsprechend dem jeweiligen Planungsvorha-ben und dessen regionaler Relevanz ist eineInformation bzw. Beteiligung unterschiedlicher Ak-teurInnen sinnvoll. Der Kreis reicht von den Nachbar-gemeinden, den direkt betroffenen Gemeinden überKleinregionen bis zur gesamten Stadtregion, derenräumliche Grenze ebenso nicht als starr zu sehen ist.Sie ist abhängig von den Aufgabenstellungen: Esbraucht anpassungsfähige Abgrenzungen (Planungmit variablen Geometrien) und flexible/wandelbareKooperationsformen. Zugleich braucht Kooperationverbindliche Vereinbarungen (Spielregeln, beschlos-sen z. B. als Geschäftsordnung, Leitfaden), Arbeits-/Kommunikationswerkzeuge (z. B. Kriterien zur Ab-schätzung der regionalen Relevanz von Projekten,

Kartendarstellungen) und Menschen, die sich der Sa-che annehmen („KümmererInnen“).

AkteurInnen sind insbesondere: Stadtregionen bzw.Städte und Gemeinden in den Stadtregionen, Regio-nalplanungsgemeinschaften/Regionalverbände

2.4 Planen „auf städtischem Niveau“ fürdie gesamte Stadtregion: Planungs-und Verwaltungsgemeinschaften

In der Praxis stadtregionaler Kooperation werdenBrüche in der Ausstattung mit planerischen Ressour-cen (Personen, Planungswerkzeuge, Planungsbud-gets) vor allem zwischen der Kernstadt und den Um-landgemeinden deutlich.3 Kleinere Gemeindenverfügen meist nur über ein minimal ausgestattetesBauamt, die politischen ReferentInnen sind neben-beruflich bzw. ehrenamtlich tätig, die Finanzmittelfür die Vergabe von Planungs- und Beratungsaufträ-gen sind bescheiden. Diese Rahmenbedingungen er-schweren eine abgestimmte Planung „auf städti-schem Niveau“, wie es die räumlichen Qualitätenund Herausforderungen in der gesamten Stadtregionerfordern würden. Die Unterstützung seitens derLänder für interkommunale und regionale Planungs-aktivitäten (anteilige oder gänzliche Übernahme derPlanungskosten, Bereitstellung von Planungsexperti-se aus der Landesverwaltung) leistet einen wichtigenBeitrag, um stadtregionale Planungsaufgaben aufzu-greifen und grenzüberschreitend zu bearbeiten. InPlanungs- und Verwaltungsgemeinschaften (z. B. ge-meinsame Bauverwaltung, Bauhöfe) kann Fachkom-petenz gebündelt und zugleich Servicenähe gebotenwerden.

AkteurInnen sind insbesondere: Länder, Städte- undGemeinden – Gemeindeverwaltungen, Abteilungenfür Öffentlichkeitsarbeit

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KAP. 2 STADTREGIONEN LEBEN GOVERNANCE

3 In der Stadtregion Wien gelten diesbezüglich außergewöhnliche Rahmenbedingungen (zwei Länder, Millionenstadt, Kleinstädte undKleinstgemeinden sind eine Stadtregion), auf die Bezug genommen werden muss.

Österreichs Stadtregionen – auch wenn nicht for-mal-administrativ verankert, so doch real als Funk-tionsräume existent – nutzen bereits eine Reihe vonPlanungsinstrumenten und Plattformen, die jenach Land und Region verschieden bezeichnet wer-den, aber durchwegs auf die räumliche Entwicklungund interkommunale/regionale Kooperation aus-gerichtet sind. Dabei geht der Trend von formali-sierten Plänen und Verfahren hin zu kommunikati-ons- und prozessorientierten Arbeitsweisen. DieVerbindlichkeit der Planungsergebnisse ist dement-sprechend sehr unterschiedlich. Die Bandbreitereicht von Verordnungen der Landesregierung/desRegionalverbandes, Beschlüssen durch die Landta-ge/Gemeinderäte bzw. Regionalvorstände/-verbän-de, BürgermeisterInnen-Konferenzen u. Ä. bis zuKooperationsvereinbarungen zwischen Gemeindenbzw. Land und Gemeinden und Absichtserklärun-gen und Kenntnisnahmen mit geringer Verbindlich-keit. Für die Vorgehensweise und Spielregeln stadt-regionaler Planungsinstrumente kann es keineeinheitliche „Rezeptur“ geben. Es gibt zahlreichegute Erfahrungen mit informellen Planungsprozes-sen. Jedoch zeigte sich auch, dass es v. a. bei sehrunterschiedlichen Ausgangspositionen innerhalbder Stadtregion und bei „harten“ Themenbereichen(z. B. Betriebsansiedlung, Baulandkontingente, Ver-kehrserzeugung) Grenzen der freiwilligen Zusam-menarbeit gibt und verbindliche Instrumente undRegeln anzustreben sind.

Übergeordnete Ziele:g Bestehende Planungsinstrumente, Plattformen

und Vorgehensweisen für Stadtregionen nutzenund weiterentwickeln

g Innovative Plattformen und Planungsinstrumentefür Stadtregionen entwickeln und etablieren

g Transparenz für die räumliche Entwicklung undPlanungsentscheidungen von Stadtregionenschaffen

g Vorgehensweisen und Spielregeln stadtregionalerZusammenarbeit vereinbaren

Maßnahmen für Planungsinstrumente und -prozesse:

3.1 Stadtregionen bei raumwirksamenPlanungen und Vorhaben des Bundesund der Länder stärker berücksichti-gen, Investitionen stärker an Planun-gen der Stadtregionen orientieren

Mehr und bessere Information und Einbindung kom-munaler und regionaler AkteurInnen bei raumwirk-samen Maßnahmen des Bundes und der Länder (Infrastrukturvorhaben, Förderprogramme, Sektor-politiken) eröffnet Potenziale, um regionales Know-how zu nutzen, Konflikte zu reduzieren und so zu ef-fektiveren und effizienteren Umsetzungen zugelangen. Anknüpfungspunkte bieten bestehende regionale Kooperationen (z. B. organisiert durch dieRegional- und StadtUmlandManagements). Zugleichsollte die Koordination der raumrelevanten Bundes-politiken gestärkt werden. Die nachhaltige Wirksam-keit von Investitionsmaßnahmen ist anhand von verbindlichen, integrativen stadtregionalen Rahmen-konzepten nachzuweisen. Grundlage könnte eineVereinbarung von Bund und Ländern sein, bestimmte Investitionen und (bestehende) Förder-programme stärker an stadtregionalen Rahmenkon-zepten zu orientieren (Kriterien: Verbesserungen imBereich Siedlung und Mobilität, Freiraum).4

AkteurInnen sind insbesondere: Bund (betr. Verkehr,Stadttechnologien, Energie, Umwelt- und Ressourcen-schutz, Bildung u. a.), Infrastrukturgesellschaften undEinrichtungen des Bundes, Regionalmanagements

3.2 Stadtregionen als Handlungsräumeder Landesplanung fixieren

Überörtliche Raumplanung im Sinne einer gedeih-lichen räumlichen Entwicklung des gesamten Lan-des und seiner Teile ist eine Aufgabe der Länder (ineinzelnen Bundesländern auch ausdrücklich von

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STADTREGIONEN PLANEN UND ENTWICKELN KAP. 3

3 STADTREGIONEN PLANEN UND ENTWICKELN: PLANUNGSINSTRUMENTEUND PLANUNGSPROZESSE

4 Als Beispiele können die Agglomerationsprogramme Siedlung und Verkehr in der Schweiz genannt werden, die eine koordinierte Pla-nung von Siedlung, Landschaft und Verkehr in urbanen Räumen anstreben. Ein Ziel ist die Abstimmung zwischen öffentlichem Ver-kehr, motorisiertem Individualverkehr sowie dem Fuß- und Radverkehr. Die Agglomerationsprogramme verlangen eine Zusammenar-beit zwischen Kantonen, Städten, Gemeinden und teilweise Regionen angrenzender Länder sowie eine angemessene Beteiligung derBevölkerung. www.are.admin.ch

Planungsregionen). Die Landespolitik – hauptver-antwortlich für die gemeindeübergreifende Raumpolitik in Österreich – nutzt ihre Steuerungs-kompetenz nur eingeschränkt. Häufig werdenraumordnerische Vorgaben und Entscheidungenauf die Gemeinden bzw. geförderte Gemeindekooperationen verlagert. Auf Ebene der Landespla-nung (überörtliche Raumplanung der Länder –Landesraumordnungsprogramme/Landesentwick -lungs konzepte) sind daher Stadtregionen als Hand-lungsräume ersichtlich zu machen. Dazu gehörendie räumliche Definition ebenso wie die Festlegungvon Entwicklungszielen und Maßnahmen unter be-sonderer Berücksichtigung der bestehenden regio-nalen Managementstrukturen. Die „Grenzen“ derStadtregion müssen dabei nicht mit administrati-ven Grenzen übereinstimmen, sie können je nachAufgabe variieren.

AkteurInnen sind insbesondere: Planungsressorts und-dienststellen der Länder, Raumordnungsbeiräte,Städte und Gemeinden, bestehende Regionalmanage-ments, Stadtumlandmanagements

3.3 Leitbilder und stadtregionale Rahmenkonzepte als integrative Planungsinstrumente einsetzen

Stadtregionen sind Realität des Alltages und desWirtschaftslebens. Sie prägen Lebens- und Wirt-schaftsweisen. Planungsverantwortung, Pläne undMitwirkung an Planungsprozessen enden jedochvielerorts an den Gemeinde- (und Landes)grenzen.Stadtregionen brauchen mehr gemeinsame Sich-tung, Verständnis, Verbindlichkeit und damit Pla-nungssicherheit für BewohnerInnen und Wirt-schaft. Die Interessen der Stadtregion sind zuartikulieren und werden am Plan (auf Papier, im In-ternet) als Leitbilder und Rahmenkonzepte sichtbarund diskursfähig. Integrative Planung5 soll seitensder Länder gefördert und von den Gemeinden ge-tragen werden.

Es werden zum besseren gemeinsamen Verständnisfolgende Instrumente/Definitionen vorgeschlagen:

Stadtregionales Leitbild: Das stadtregionale Leit-bild ist eine Orientierungs- und Entscheidungs-grundlage für die künftige Entwicklung. Es stellt dieZielsetzungen der Länder und Gemeinden für dieräumliche Entwicklung der Stadtregion textlich undkartografisch dar und dient dem gemeinsamen Verständnis für die Entwicklungsmöglichkeitenund -probleme und gibt Impulse in Richtung Um-setzung. Das Leitbild ist somit auch Kommunikati-onsinstrument, das unterschiedliche Meinungennicht zu scheuen braucht, sondern vielmehr Anreizzu einer lebendigen Auseinandersetzung mit derräumlichen Entwicklung bietet.

Stadtregionales Rahmenkonzept:6 Dieses strebt einekoordinierte Planung von Siedlung, Landschaft undVerkehr in urbanen und urban geprägten Räumen an.Eine regional abgestimmte Flächennutzung und dieKooperation bei örtlichen und regionalen Entwick-lungsabsichten sollen den starken Flächenverbrauchin Stadtregionen reduzieren, Verkehr vermeiden undLandschaftsräume sichern.

AkteurInnen sind insbesondere: Städte- und Gemein-den, Stadtregionale Gremien und Plattformen, Länderund Bund (insbesondere Infrastrukturressorts)

3.4 Planungsrechtliche Standards undPraxis zur übergemeindlichen Information und Einbindung an diebesonderen Anforderungen in Stadtregionen anpassen

Der österreichische Rechtsrahmen für die Stadt- undRegionalplanung7 enthält zu wenige Regelungen undAnreize, sondern lediglich Aufforderungen und Anre-gungen zur übergemeindlichen Zusammenarbeit.Über die Raumordnungsgesetze/Raum planungs - gesetze (in Wien Bauordnung) sind Gemeinden undLänder bereits angehalten, sich untereinander und ge-genseitig bei raumrelevanten Planungen und Vorha-ben zu informieren, bei Festsetzung und Abänderungist auf Planungen und auf Maßnahmen des Bundes,anderer Länder sowie der benachbarten GemeindenBedacht zu nehmen. Planungsinstrumente8 sind mit

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KAP. 3 STADTREGIONEN PLANEN UND ENTWICKELN

5 Unter integrativer Planung versteht man die frühzeitige Erarbeitung ganzheitlicher Lösungen sowie die Abstimmung und planungsbe-gleitende Validierung der verschiedenen fachlichen Konzepte und Lösungsansätze. Die Planung wird hinsichtlich nachhaltiger Zieleund Anforderungen überprüft.

6 In der österreichischen Planungslandschaft sind unterschiedlichste Begriffe für übergemeindliche und kooperative Planungsprozessein Verwendung (z. B. Regionale Leitplanung, Interkommunale(s) Raumentwicklung(skonzept), Regionales Leitbild/Entwicklungskon-zept, Vision, Masterplan, …). Die vorgeschlagenen Begriffe „stadtregionales Leitbild“ und „stadtregionales Rahmenkonzept“ können jenach Land/Stadtregion angepasst werden. Für inhaltliche Standards ist insbesondere die Nachschau bei „Agglomerationsprogram-men“ in der Schweiz zu empfehlen (Bundesamt für Raumentwicklung, Ämter für Raumentwicklung der Kantone).

7 Der österreichische Rechtsrahmen für die Stadt- und Regionalplanung besteht aus den Raumplanungsgesetzen und Bauordnungender Länder sowie einer Vielzahl an raumplanungsrelevanten Gesetzen und Verordnungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene.

8 Flächenwidmungspläne, Bebauungspläne und andere örtliche und überörtliche Pläne (Landesraumpläne, Örtliche/Regionale/Räum-liche Entwicklungskonzepte bzw. -programme)

den entsprechenden Planungen der Nachbarge-meinden abzustimmen. Zu diesem Zweck sind dieNachbargemeinden sowie regionalen Gemeindezu-sammenschlüsse (Regionalplanungsgemeinschaf-ten, Regionalverbände) zu hören. Die Bestimmun-gen dazu sind unterschiedlich strikt. Ebenso ist diePraxis der Einbindung der NachbarInnen (Informa-tion, Vernehmlassung/Anhörung, aktive Mitwir-kung, Befassung in Gremien, …) unterschiedlichausgeprägt und generell wenig dokumentiert. Die

Adaption der unterschiedlichen Regelungen unddas Schaffen von einheitlichen Standards stellenden Informationsfluss und die Einbindung der Ak-teurInnen sicher.

AkteurInnen sind insbesondere: Länder (Planungsab-teilungen, Legistik) – Treffen der LandesplanerInnen,Städte und Gemeinden, Regionalplanungsgemein-schaften/Regionalverbände, stadtregionale Kooperati-onsgremien

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STADTREGIONEN PLANEN UND ENTWICKELN KAP. 3

Eine finanzielle Förderung der stadtregionalen Zusammenarbeit zwischen den Städten und Ge-meinden einer Stadtregion unterstützt die Entwick-lung einer gemeinsamen Perspektive und eines ge-meinsamen Handlungsraumes. Derzeit gibt es inÖsterreich keine bundesweit abgestimmte, gezielteVorgehensweise bei den Förderungen von Stadtre-gionen. Einzelne Bundesländer verfolgen unter-schiedliche, eigene Förderstrategien. Die EU-Regio-nalförderung ist auf wenige Stadtregionenbeschränkt.

Ein Argument für die Förderung stadtregionaler Koope-rationen aus Sicht des Bundes und der Länder ist die Er-höhung der regionalen und damit auch indirekt der na-tionalen Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung.Darüber hinaus ergibt sich durch die stadtregionalenFörderungen für den Bund (auch ohne bundespoliti-sche Kompetenz für Raumordnung), aber auch für dieLänder die Möglichkeit, Einfluss auf die räumliche Entwicklung von Stadtregionen zu nehmen und derenEntwicklungsrichtungen zu steuern. Eine integrierteräumliche Entwicklung und eine stärkere Vernetzungvon Kernstadt und Umland ermöglichen Effizienzgewinne. Interkommunale Kooperation sollte –unabhängig, ob die Gemeinden im ländlichen oderstädtischen Raum liegen – generell durch Anreize wieAnschub- und/oder Basisfinanzierung gestärkt werden.

Bei der Förderung der Zusammenarbeit in Stadtre-gionen durch monetäre Anreize seitens des Landesund des Bundes ist zwischen neuen, expliziten Förde-rungen für Stadtregionen und der stadtregionalenAusrichtung sektoraler Förderprogramme zu unter-scheiden. In beiden Fällen ist jedoch davon auszuge-hen, dass kurz- bis mittelfristig keine zusätzlichenMittel vonseiten des Bundes und der Länder zur Ver-fügung stehen werden und dementsprechend eineNeuorientierung bestehender Förderprogrammenotwendig ist.

Übergeordnete Ziele:g Indirekte Steuerung der räumlichen Entwicklung

durch Förderungen und Investitioneng Finanzierung und Förderung von stadtregionaler

Governance sicherng Finanzielle Unterstützung für gemeinsame, stadt-

regionale Vorhaben

Maßnahmen zur Finanzierung von Stadtregionen:

4.1 „Raumblindheit“ von Förder -programmen durch raumspezifischeAnwendung ausgleichen

Eine Reihe von sektoralen Förderschienen inÖsterreich ist implizit raumwirksam, ohne sich je-doch explizit mit dem Raum oder räumlichen Aus-wirkungen der Förderungen auseinanderzusetzen.Dadurch wird die Möglichkeit der räumlichenSteuerungswirkung durch finanzielle Anreizenicht genutzt. Darüber hinaus kann es vorkom-men, dass sich die Effekte der einzelnen sektoralenFörderungen durch „Querförderungen“ infolgevon Intransparenz aufheben. Daher wird vorge-schlagen, die Raumwirksamkeit sektoraler Förder-programme zu untersuchen und darzustellen(„Raumverträglichkeitscheck“). In weiterer Folgewäre die Vorab-Prüfung und Berücksichtigungstadtregionaler Wirkungen in den Katalog der För-derkriterien ausgewählter sektoraler Förderpro-gramme aufzunehmen.

AkteurInnen sind insbesondere: Bund, Länder

4.2 Raumbezug im Finanzausgleich beachten

Der Finanzausgleich gemäß Finanzausgleichsge-setz sowie die diversen länderinternen Transfersund Umlagen berücksichtigen nicht die Wechsel-wirkungen mit der räumlichen Entwicklung. Diesgilt auch für die besonderen Problemlagen und Er-fordernisse von Stadtregionen. Es soll daher imRahmen der Verhandlungen der relevanten Part-ner zum Finanzausgleich diskutiert und geprüftwerden, wie den Anforderungen der StadtregionenRechnung getragen werden kann und Anreize füreine verstärkte Zusammenarbeit in Stadtregionenbzw. gemeinsame Projekte geschaffen werdenkönnen.

AkteurInnen sind insbesondere: Bund, Bundesmi-nisterium für Finanzen, Finanzreferate und Förderabteilungen der Länder, Landesplanungsab-teilungen

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STADTREGIONEN FINANZIEREN KAP. 4

4 STADTREGIONEN FINANZIEREN: FINANZIERUNGSINSTRUMENTE GESTALTEN

4.3 Nutzen- und Lastenausgleichsmodellefür Stadtregionen weiterentwickeln

In funktional miteinander verflochtenen Gemeindenvon Stadtregionen entstehen Nutzen und Lasten. Ins-besondere nichtmonetäre Leistungen werden dabeizumeist nicht „In-Wert“ gesetzt. Die selektive Wahr-nehmung von monetären kommunalen Ausgabenund (Steuer-)einnahmen klammert die umfassende-ren realen Kosten und Nutzen oftmals aus. Durch ein„Nutzen- und Lastenausgleichsmodell“, in dem überdie reine Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung hinaus-gehende Nutzen oder Lasten ausgeglichen werden,könnte auf Basis von gemeinsam erarbeiteten stadt-regionalen Leitbildern und Kooperationsvereinba-rungen ein Ausgleich geschaffen werden. Allgemeingültige Regelungen können dazu beitragen, dass die-ser Ausgleich einheitlich und in vergleichbarer Weisestattfindet und einen wichtigen Impuls in Richtungzielgerichteter Raumentwicklung gibt.

AkteurInnen sind insbesondere: ÖREK-Partnerschaft,Städte- und Gemeindebund

4.4 Stadtregionale Planungsprozesse und Modellvorhaben finanziell unterstützen

Aktive Stadtregionen sollen unterstützt werden, einwesentliches Förderkriterium ist die stadtregionaleZusammenarbeit. Die Unterstützung kann dabei vonInfrastrukturinvestition bis zur Strategieentwicklungreichen. Grundlage für eine Förderung aus dem na-tionalen Förderprogramm für Stadtregionen soll einräumliches Leitbild für die Stadtregion sein. Dabeiwird der Prozess, wie das Leitbild zustande kommt,(kooperativ, partizipativ, transparent, kreativ) als we-sentlich gesehen. Ebenso ist eine Klärung der Verant-wortung und Kompetenzen für die Erstellung undUmsetzung des Leitbildes notwendig. Wichtig ist eineKombination aus räumlichem Leitbild, Verantwor-tung und finanziellen Mitteln zur Umsetzung desLeitbildes. Das Förderprogramm sollte so angelegtsein, dass man mit kleinen „Drehschrauben“ an derräumlichen Entwicklung mitwirken kann. Parallel zur„Förderung“ von stadtregionaler Kooperation wirdempfohlen, Erschwernisse stadtregionaler Koopera-tion durch Bundes- bzw. Landesgesetze bzw. Verord-nungen und Richtlinien zu untersuchen und mög-lichst zu beseitigen.

Ein Beitrag des Bundes zu Modellprojekten derRaumordnung/-planung und Stadt(regions)entwick-lung, um kooperative Planungsaufgaben zu unter-stützen (wie beispielsweise in Deutschland,9 derSchweiz10 und anderen europäischen Ländern), fehltin Österreich. Indirekt können nationale und euro-päische Forschungsprogramme11 genutzt werden,auch wenn diese nicht direkt mit den Planungsebe-nen verknüpft sind. Damit können Projekte und Pla-nungsprozesse einer innovativen und raumwirksa-men Stadtregionspolitik eingeleitet und zurUmsetzung gebracht werden.

AkteurInnen sind insbesondere: Bundeskanzleramt,Bundesressorts für Energie, Finanzen, Verkehr, Tech-nolgie, Wirtschaft; Länder, Stadtregionale Kooperatio-nen, Forschungseinrichtungen, Planungsbüros, Infra-strukturträger

4.5 Positionierung der Stadtregionen inder EU-Förderpolitik

Die Europäische Union verfügt über keine Raumordnungskompetenz, beeinflusst aber insbe-sondere durch die Förderprogramme der Kohäsions-politik die räumliche Entwicklung in den Mitgliedstaaten maßgeblich. Seit 2006 liegt der Fo-kus auch zunehmend auf der Förderung von Metro-polregionen in Europa. In der Förderperiode2014–2020 sind fünf Prozent der Mittel des EFRE(Fonds für Regionale Entwicklung) für integrativeStadtentwicklungsmaßnahmen vorgesehen. Dies istmit rund 25 Millionen Euro zwar immer noch einkleiner Anteil und rein auf städtische Projekte fokus-siert, aber dennoch stehen zunehmend Kofinanzie-rungsmittel für die Stadtregionen zur Verfügung. InTirol wird unter Ausnutzung des Instruments des„Community led local Developments“ (clld) eben-falls stadtregionale Kooperation gefördert – hier ins-besondere auch aus Mitteln des ELER (Fonds fürländliche Entwicklung). Eine Bewusstseinsbildungauf EU-Ebene in Richtung einer stadtregionalen Per-spektive sollte im Rahmen der gemeinsamen Erstel-lung der EU-„Urban Agenda“ berücksichtigt werden.Dabei ist es wesentlich, auch das Bewusstsein für un-terschiedliche Größenordnungen – nicht nur derMitgliedsländer, sondern auch der Stadtregionen –zu wecken, um eine differenzierte Betrachtung vonMetropolregionen, Großstadt-, Mittelstadt-, Klein-stadtregionen und monozentrischen versus polyzen-

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KAP. 4 STADTREGIONEN FINANZIEREN

9 Modellvorhaben der Raumordnung (MORO)/Pilotprojekte/Wettbewerbe des deutschen Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumfor-schung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI),

10 Förderung des Bundes für Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung, Projets urbain, Nachhaltige Quartiere und Agglomerations-programme

11 Förderschienen von Klima- und Energiefonds KLIEN (z. B. Smart Cities) und der Österreichischen ForschungsförderungsgesellschaftFFG (z. B. Mobilität der Zukunft, Stadt der Zukunft) für stadtregionale Themen zu nutzen.

trischen Stadtregionen zu ermöglichen. Auch hierwurden mit der „Deklaration von Riga“ bereits we-sentliche Vorarbeiten geliefert, die laut Übereinkom-men auch in den nächsten beiden Ratspräsident-schaften Priorität haben. Eine klare Positionierungder EU-Politik gegenüber stadtregionalen Bedarfenkann zukünftig als Grundlage dienen, um allenStadtregionen in Österreich einen gleichberechtig-

ten Zugang zu EU-Fördermitteln zu ermöglichen.Netzwerke wie beispielsweise URBACT sollen ver-stärkt zum Erfahrungsaustausch genutzt werdenund aktives Wissensmanagement betreiben.

AkteurInnen sind insbesondere: Bundeskanzleramt,EU-Förderabteilungen der Länder, Städtebund, Ge-meindebund

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STADTREGIONEN FINANZIEREN KAP. 4

So vielfältig und unterschiedlich unsere Stadtregionensind, sie haben doch viele ähnliche Herausforderun-gen zu bewältigen. Zukunftsfähige Stadtregionen ver-stehen sich als lernende Regionen, die offen für Dialogund Wissensaustausch sind und zugleich die Verbind-lichkeit der Zusammenarbeit stärken möchten. Stadt-regionen lernen voneinander. Durch Know-how-Transfer und Erfahrungsaustausch muss das Radnicht immer neu erfunden werden, denn auch wennes kein einfaches Rezept für die „erfolgreiche“ Stadtre-gion gibt, so kann durch die Kommunikation unter-einander – wie schon derzeit z. B. im noch jungenRahmen des Stadtregionstages – Neues entstehen unddas eigene Tun reflektiert werden. Bundesdienststel-len und Einrichtungen, Länder, Städte und Gemein-den sowie andere an raumentwicklungspolitischenFragen interessierte Personen und Institutionen sol-len informiert, qualifiziert und über geeignete Platt-formen vernetzt werden. Die österreichischen Stadt-regionen sollen am internationalen Parkett derStadtregionen Europas präsent sein.

Stadtregionale Organisationen und Institutionensind permanent herausgefordert – sie sollen reakti-onsschnell und veränderungsfähig sein, benötigenaber auch „robuste“ Grundlagen und Perspektiven.Um diesen unterschiedlichen Anforderungen wieQualität, Schnelligkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhal-tigkeit und Resilienz gerecht zu werden, bedarf es einer effektiven Steuerung, die es versteht, kreativePotenziale der Stadtregion freizusetzen. Kooperati-onsprozesse sind laufend neu zu gestalten, und dieKomplexität sowie die Veränderungskraft gilt es zunutzen. Die stadtregionalen Organisationen sollen soausgerichtet sein, dass Verantwortung und Entschei-dungen dort angesiedelt werden, wo sie den bestenWirkungsgrad aufweisen.

Übergeordnete Ziele:g Aktuellen Stand des Wissens (z. B. Organisations-

formen, Planungsinstrumente, Leitbilder) verfüg-bar machen

g Wissenstransfer auf horizontaler und vertikalerEbene verbessern und zwischen Verwaltung, For-schung, Öffentlichkeit und Praxis verstärken

g Erfahrungsaustausch zwischen den Stadtregionengewährleisten

g Zentrale Steuerungsebene und Kommunikations-drehscheibe für Stadtregionen schaffen

Maßnahmen zum Wissensmanagement:

5.1 Stadtregionstag fortführen und dessen politische Relevanz verstärken

Die ÖREK-Partnerschaft „KooperationsplattformStadtregion“ hat während ihrer Laufzeit sehr erfolg-reich den jährlich stattfindenden ÖsterreichischenStadtregionstag ausgerichtet. Der Stadtregionstagdient als Informationsdrehscheibe, zum Know-how-Transfer und als Lern- und Kooperationsplattform fürstadtregionale Herausforderungen und Lösungen.Der Stadtregionstag muss weiterhin eine Kernaktivi-tät bleiben, um das bestehende Netzwerk zu pflegenund auszubauen. Stadtregionspolitik braucht die politische Ebene. Die politische Relevanz des Stadtre-gionstages soll verstärkt werden. Plenarveranstaltun-gen, PolitikerInnen-Roundtables ebenso wie infor-melle Treffen (Kamingespräche) und Exkursionensollen die Diskussion vorantreiben. Die ÖREK-Part-nerschaft soll die Etablierung der Kooperationsplatt-form (siehe Maßnahme 5.2) vorantreiben, da sie sowohl als ExpertInnenpool als auch als Koordinati-onsgremium eine zentrale Funktion einnimmt. ImZusammenhang mit dem Aufbau der Plattformnimmt die Partnerschaft zudem eine wichtige Rolleim Vorfeld ein, um die Aufgaben und Interessen wei-terzutreiben.

AkteurInnen sind insbesondere: ÖREK-Partnerschaft,ÖROK-Mitglieder, Österreichischer Städtebund, Öster-reichischer Gemeindebund, Raumplanungs-Referen-tInnen der Länder, Landeshauptleutekonferenz, Vor-stände von Regionalverbänden

5.2 Eine Kooperations- und Lernplatt-form Stadtregion einrichten

Die „Kooperations- und Lernplattform Stadtregion“stellt im Gesamtkonzept die Weiterführung der öster-reichischen Stadtregionspolitik dar. Durch die Inte-gration der politischen Ebene und der laufendenLernprozesse soll sich die Plattform durch drei Pha-sen zur zentralen Steuerungsebene und Kommunika-tionsdrehscheibe für die österreichische Stadtregi-onspolitik entwickeln.

Im Rahmen eines Know-how-Transfers zwischen in-ternationalen, nationalen und regionalen Projekten

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STADTREGIONEN LERNEN KAP. 5

5 STADTREGIONEN LERNEN: WISSENSMANAGEMENT

geht es darum, an der konkreten Aufgabe zu lernen,Kooperationsbedürfnisse und Chancen zu erkennen,Kooperationsprojekte zu entwickeln, umzusetzenund aus diesen Prozessen wiederum zu lernen. Inter-nationale und nationale Projekte können Wissen inund für Stadtregionen bündeln und Handlungsmög-lichkeiten sichtbar machen (Unterschiede anerken-nen, Vielfalt wertschätzen) und das Wissen teilen. ImRahmen der Projekte kann die Erstellung von Visio-nen und Ideen unterstützt werden, und es könnenstadtregionale Themen angeregt werden. Dies inklu-diert Ansätze und Haltungen zu Konfliktlösungenund längerfristige Perspektiven sowie den Mut zuentwickeln, die Möglichkeit eines Scheiterns zu ak-zeptieren. Lösungen sollen durch die Beteiligtenselbst herbeigeführt werden und nicht zuletzt Erfolgeweitergetragen werden.

AkteurInnen sind insbesondere: Städte und Gemein-den, Länder, Bund, Städtebund, Gemeindebund,Stadtregionen, Forschungsinstitute, internationalePartnerInnen, Regionalmanagements, Planungsfach-leute

5.3 Monitoring für Stadtregionen

Stadtregionen sind sehr heterogene Raumtypen mitunterschiedlichen Handlungserfordernissen. Um ei-ne fundierte Steuerung und Koordination in denStadtregionen nachhaltig zu gewährleisten, soll einspezifisch für Stadtregionen geeignetes Monitoring(Methoden, Indikatorenset) entwickelt und umge-setzt werden. Grundlagen für ein datenbasiertes Mo-nitoring bieten die ÖROK-Raumbeobachtung(ÖROK-Atlas) und Statistik Austria (Stadtregionsab-grenzung), wobei jedoch länderspezifische Abgren-zungen (siehe 3.2 Stadtregionen als Handlungsräumeder Landesplanung definieren) mitberücksichtigtwerden sollen. In Ergänzung des datenorientierten

Monitorings sollen qualitative Erfahrungen und Ein-schätzungen dialogisch und diskursiv verdichtet wer-den (Umsetzungsaktivitäten, Zielerreichungen). Fürein qualitatives, kommunikations- und prozessorien-tiertes Monitoring wird die Einrichtung einer Fokus-gruppe „Monitoring Stadtregionen“ z. B. im Rahmender AG Raumbeobachtung der ÖROK empfohlen.

AkteurInnen sind insbesondere: ÖROK-Geschäftsstel-le, Statistik Austria, Forschungsinstitute, Planungs-dienststellen und Statistikabteilungen der Länder,Städte und Gemeinden

5.4 Mit bestehenden Netzwerken undPlattformen kooperieren

Um Energien und Ressourcen zu bündeln, soll seitensder ÖREK-Partnerschaft „KooperationsplattformStadtregion“ aktiv die Kooperation mit anderen Platt-formen und Netzwerken gesucht und weiterentwi -ckelt werden. Stadtregionen sollen zum Programm-punkt auf politischen und fachlichen Konferenzenund Zusammenkünften werden. Persönlichkeitenund Institutionen, die sich für Stadtregionen engagie-ren, sollen vor den Vorhang gebeten werden. EineKultur der Stadtregion entsteht durch gelebtes Enga-gement aller Beteiligten.

AkteurInnen sind insbesondere: Mitglieder der ÖREK-Partnerschaft „Kooperationsplattform Stadtregion“und anderer ÖREK-Partnerschaften, ÖsterreichischerStädtebund (Städtetag), Österreichischer Gemeinde-bund (Gemeindetag), Landeshauptleutekonferenz,Treffen der LandesplanerInnen, Raumordnungsaus-schuss des Städtebundes, Regionalmanagement Austria, Verwaltungsakademien der Länder, Universi-täten (Studien- und Lehrgänge mit Planungsbezug)und regionale Bildungseinrichtungen, Forschungsins -titute, internationale Projektpartner

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KAP. 5 STADTREGIONEN LERNEN

Stadtregionen haben Herausforderungen in verschie-denen Aktionsfeldern und Schwerpunkten zu bewäl-tigen, die das gesamte Spektrum der räumlichen Ent-wicklung umfassen.

6.1 Mobilität und Erreichbarkeit verbessern

Viele BürgerInnen handeln und denken in ihremAlltag (Freizeit, Arbeitsplatz, Bildung, Kultur etc.)bereits stadtregional. Für sie ist das Leben und Ar-beiten in einer Stadtregion die Realität. Für ihreWohnstandortwahl ist inzwischen weniger das lo-kale, sondern das regionale Wohnungs-, Arbeits-platz- sowie Mobilitätsangebot wichtig. Sie sinddaran interessiert, ihre Alltagswege möglichst be-quem, zeit- und ressourcensparend zu erledigenund wollen sich dabei nicht von Verwaltungsgren-zen behindern lassen. Die Organisation und Pla-nung und somit das „ganzheitliche Denken“ vonMobilitätsprozessen in Stadtregionen sollen diessicherstellen. Eine auf die realen Lebens- und Ak-tionsräume abgestimmte, stadtregionsbezogeneVerkehrsplanung sowie eine damit abgestimmteStandort- und Infrastrukturplanung ist auch auf-grund unterschiedlicher Kapazitätsauslastungenein wichtiges Element einer zukunftsfähigenStadtregionspolitik. Die Devise für die Zukunftheißt „Mobil sein über Grenzen“.

Übergeordnete Ziele:g Gleichen Zugang für alle Bevölkerungsgruppen

der Stadtregion zum öffentlichen Verkehr sicherstellen (d. h. die Verbesserung der Erschließung der Stadtregion mit ÖPNV inKombination mit nachhaltiger Siedlungsent-wicklung und mit alternativen Mobilitätsange-boten unterstützen)

g Nicht-motorisierten Verkehr in der Stadtregion imSinne des Schutzes der Umwelt ausbauen

g Gerechtere Verteilung des Nutzens und der Kostendes Verkehrssystem in den Stadtregionen anstre-ben

g Anbindung der Stadtregion an nationale und euro-päische Verkehrsnetze unterstützen ebenso wiedie Erreichbarkeit der Zentren und Umlandge-meinden verbessern

Maßnahmen zur Umsetzung:

6.1.1 Gezielte Förderung von stadtregionalenMobilitätspartnerschaften

Im Rahmen von Mobilitätspartnerschaften werdengezielt Kooperationen zwischen der Stadt und denUmlandgemeinden umgesetzt. Ziel der Partnerschaf-ten ist es, gemeinsam Lösungen für die multimodaleMobilität zu finden und für jeden Stadtteil oder jedeGemeinde passende Maßnahmen für eine nachhalti-ge Mobilität zu setzen. Mobilitätspartnerschaften sol-len in den österreichischen Stadtregionen entlang derwichtigsten Verkehrskorridore etabliert werden. Siedienen der Abstimmung der Mobilitätsplanung undder Verbesserung der Erschließungsqualität.

AkteurInnen sind insbesondere: Städte und Gemein-den, Landesverwaltungen und VerkehrsdienstleisterStadtUmlandManagements, Interessengruppen undBewohnerInnen in den jeweiligen Stadtregionen

6.1.2 Nachfrageorientierte Standards für dieÖV-Erschließung entwickeln

Ein optimal abgestimmtes und nachfrageorientiertesÖV-Angebot in Stadtregionen sichert einheitlicheStandards, verringert die Wartezeiten, verbessert dieErreichbarkeit und senkt die Kosten. Handlungsbe-darf besteht vor allem an den Stadtgrenzen, wo Syste-me aneinander treffen und sich der Modal Split starkverändert. Informationssysteme, Angebote, Stan-dards und Planungen sollen künftig auf die Nachfra-gerInnen abgestimmt werden und damit ein optimalabgestimmter und nachfrageorientierter stadtregio-naler öffentlicher Verkehr angeboten werden.

AkteurInnen sind insbesondere: Verkehrsabteilungender Länder und Städte, Verkehrsverbünde, Raumord-nungsabteilungen in den Ländern, BMVIT

6.1.3 Flächendeckende Aufbereitung von ÖV-Güteklassen umsetzen

Die Darstellung der Versorgungsqualität im öffentli-chen Verkehr in Form von „ÖV-Güteklassen“ fürStandorte ist eine wesentliche Grundlage zur Verbes-

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STADTREGIONEN HANDELN KAP. 6

6 STADTREGIONEN HANDELN: AKTIONS-FELDER UND SCHWERPUNKTE

serung der Effektivität und Effizienz des ÖV-Angebo-tes. Deshalb wird in Anlehnung an das Vorarlbergerund Schweizer Beispiel empfohlen, ein landesweites„System für ÖV-Güteklassen“ auch in Österreich zuunterstützen. ÖV-Güteklassen geben lagescharf Auf-schluss über die Erschließungsqualität eines Standor-tes bzw. Gebietes mit dem öffentlichen Verkehr.12 Aus-gearbeitet werden könnten sie analog zurErarbeitung der in der Landesverkehrsreferenten-konferenz 2014 beschlossenen ÖV-Mindeststan-dards.

AkteurInnen sind insbesondere: Landesverkehrsrefe-rentInnen, Bundeskanzleramt, Städtebund, Gemein-debund, ÖREK-Partnerschaft „ Plattform Raumord-nung und Verkehr“

6.1.4 Verkehrsanschlussabgabe einheben

Bereits seit 199913 sind die Gemeinden ermächtigt,von großen Verkehrserzeugern (z. B. Einkaufszentren,große Betriebe, …) eine „Verkehrsanschlussabgabe“einzuheben. Diese Abgabe bildet einen möglichenAnsatz, um die Erschließungskosten mit Verkehrsträ-gern des Umweltverbundes zu finanzieren und dieSiedlungsentwicklung besser mit der ÖV-Erschlie-ßung abzustimmen, wurde aber bislang aufgrundrechtlicher Bedenken und der Standortkonkurrenzzwischen Gemeinden nicht eingehoben. Es soll ge-prüft werden, durch welche Maßnahmen dieses In-strument auf stadtregionaler Ebene die beabsichtigteWirkung entfalten kann.

Stadtregionen könnten eine flächendeckende undverbindliche Regulierung ermöglichen, die Steue-rungswirkung entfaltet. Die Abgabe könnte einma-lig (für die Errichtungskosten der Erschließung)und laufend (für die Betriebs- und Erhaltungsko-sten) im Rahmen des Baubewilligungs- bzw. Be-triebsbewilligungsverfahrens festgelegt und einge-hoben werden.

AkteurInnen sind insbesondere: Städte und Gemeinden, Bundeskanzleramt, Städtebund, Gemeindebund, BetreiberInnen von Einkaufszen-tren, große Betriebe, publikumsintensive Freizeit-einrichtungen

6.2 Freiraum und natürliche Ressourcensorgsam nutzen

Je dichter wir zusammenleben, desto wichtiger wer-den für uns Naherholungsgebiete und ökologischeAusgleichsflächen. An den Nahtstellen zwischenStadt und Land ist der Grünraum besonders um-kämpft. Je stärker der Nutzungsdruck ist, desto grö-ßer wird der Anspruch an die einzelnen Flächen. Siesollen nicht nur der Erholung und verbrauchernaherNahrungsmittelproduktion dienen, sondern auchökologische Ausgleichsfunktionen erfüllen. Das Mot-to für die Zukunft heißt „Freiraum für alle sichern“.

Aus ökologischer Sicht sind der zunehmende Res-sourcen- und Flächenverbrauch sowie die steigendeUmweltbelastung große Herausforderungen für dieStadtregionen. Aus Sicht einer energiesparenden undressourcenschonenden Siedlungsentwicklung stelltsich die Frage, wie Flächen für Gewerbe, Industrie,Wohnen und Freizeit gezielt entwickelt und gleichzei-tig Freiräume gesichert werden können. Es geht dar-um, „natürliche Ressourcen sorgsam zu nutzen“ (z. B.Boden). Deshalb ist die integrierte Steuerung derRaumentwicklung eine der Kernaufgaben von Stadt-regionen. Allerdings stößt die hoheitliche Planungdurch die vielfältigen Interessen, die hier im Spielsind, an ihre Grenzen, obwohl eine regional abge-stimmte Vorgehensweise die interkommunale Stand-ortkonkurrenz reduziert.

Übergeordnete Ziele:g Grünflächen stadtregional in Wert setzen14, Aus-

gleichsflächen als Entwicklungschanceg Faire Aufteilung der Kosten und Nutzen der stadt-

regionalen Entwicklung zwischen Gemeinden undNutzerInnengruppen (z. B. Abgeltung der Erho-lungsfunktion, siehe auch 4.3 )

g Grund und Boden haushälterisch nutzeng Zersiedelung vermeiden und den Flächenver-

brauch reduziereng Energieeffiziente Siedlungsentwicklung (Innen-

vor Außenentwicklung, Erhöhung der Siedlungs-und Bebauungsdichten in geeigneten Lagen etc.)fördern

g Energetische Mindeststandards15 für Stadtregio-nen definieren und lokal verbindlich machen

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KAP. 6 STADTREGIONEN HANDELN

12 Die ÖV-Güteklasse wird auf Basis folgender Kriterien ermittelt: Art des ÖV-Verkehrsmittels an einer Haltestelle, Kursintervall an einerHaltestelle, Distanz zu einer Haltestelle. Aus: Hiess, H., Schönegger C., 2015: Empfehlung und Argumentarium der ÖREK-Partnerschaftzu „Siedlungsentwicklung und ÖV-Erschließung“. In Zusammenarbeit mit der ÖREK-Partnerschaft „Plattform Raumordnung & Verkehr“, im Auftrag der ÖROK, Wien.

13 Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (ÖPNRV-G 1999)14 Grünflächen sind beispielsweise aufgrund ihrer positiven Wirkung auf das stadtregionale Klima oder ihrer Funktion als Erholungsräu-

me von großem Wert für Stadtregionen. Ihre In-Wert-Setzung ist notwendig, da Kooperation oftmals über den Austausch von Wertenfunktioniert.

15 Z. B. für die Neuausweisung von Bauland (Infrastrukturausstattung, Energieversorgung, Lage in der Stadtregion etc.) bzw. für die För-derung von Sanierungsgebieten

Maßnahmen zur Umsetzung:

6.2.1 Stadtregionale Landschaftskontenschaffen

Im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungenund anderen Projektgenehmigungsverfahren (Na-turschutz, Forstrecht etc.) werden häufig Auflagen er-teilt, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Ersatz-aufforstungen, Schaffung extensiver Wiesenflächenu. a.) umfassen. Das Landschaftskonto soll diesenicht-ortsgebundenen Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen zu Infrastrukturprojekten regional aufeinan-der abstimmen, bündeln und dadurch einen regiona-len Mehrwert schaffen. Voraussetzung dafür ist dieDefinition von regionalen Leitprojekten als „Land-schaftskonto-Projekte“ und eine vorausschauendeBereitstellung von Flächen. So können im Rahmen ei-ner stadtregionalen Grünraumplanung ökologische,landschaftliche und erholungsrelevante Ersatz- undAusgleichsmaßnahmen an für die stadtregionale Ent-wicklung sinnvollen Standorten umgesetzt werden.

AkteurInnen sind insbesondere: Planungsdienststellender Länder, Städte und Gemeinden, Stadtumlandma-nagements, Planungs- und Beratungsunternehmen

6.2.2 Regionalparks gestalten

Regionalparks haben sich insbesondere in deutschenStadtregionen als Steuerungsansatz zur Entwicklungvon Kulturlandschaften in Stadtregionen bewährt.16

Derartige Beispiele sollten auch in österreichischenStadtregionen umgesetzt werden. Unter dem Dachstadtregionaler Regionalparkstrategien könnten Pro-jekte in Bereichen wie Naherholung, Sport, Land-schaftskunst, Erhalt des Kulturerbes, urbane Land-wirtschaft oder Naturschutz realisiert werden.Interkommunale Kooperation sowie die Kooperationmit LandnutzerInnen, GrundstückseigentümerInnenund Organisationen der Zivilgesellschaft sind die we-sentlichen Erfolgsfaktoren für ihre Umsetzung. Orga-nisiert werden könnten sie durch Projektgesellschaf-ten, Planungsverbände oder Fördervereine.

AkteurInnen sind insbesondere: Mitglieder der ÖREK-Partnerschaft, Städte und Gemeinden, Landesregierun-gen, Stadtumlandmanagements, Fachöffentlichkeit

6.2.3 Regionale Abstimmung von Bebauungs-dichten

Durch die Festlegung flächensparender und zu-gleich örtlich angemessener Bebauungsdichtensollen die Rahmenbedingungen für nachhaltige

Siedlungsstrukturen geschaffen werden. Dabeisollten entsprechende Strategien und Zielsetzun-gen auf regionaler Ebene durch das Zusammen-wirken der relevanten Verwaltungsebenen entwi ckelt und in den relevanten örtlichen Planungsinstrumenten entsprechend den jeweili-gen Rahmenbedingungen durch entsprechendeKennzahlen und Festlegungen konkretisiert wer-den.

AkteurInnen sind insbesondere: Städte und Gemein-den, Planungsabteilungen der Länder

6.2.4 Stadtregionale Energiekonzepte erarbeiten und vernetzen

Im Rahmen von stadtregionalen Energiekonzep-ten sollten Maßnahmen zum Klimaschutz und zurKlimaanpassung umgesetzt werden. Aus Gründendes Klimaschutzes wird es zu einer Rückbesin-nung auf regional verfügbare Ressourcen kom-men. Ziel des Energiekonzeptes ist die systemati-sche Energieoptimierung in der Stadtregion, alsodie Reduktion des Energieverbrauches. Durch dieVernetzung der stadtregionalen Energiekonzeptemit räumlichen Entwicklungsplanungen werdendie sektorale Trennung von Stadtentwicklung, Ver-kehrsentwicklung und Infrastrukturplanung über-wunden und themenübergreifende und abge-stimmte Zukunftskonzepte aufgestellt.

AkteurInnen sind insbesondere: Umwelt- und Pla-nungsabteilungen von Ländern, Städten und Gemein-den, Fachöffentlichkeit

6.3 Siedlung und Standort nachhaltigentwickeln

Die Bandbreite österreichischer Stadtregionenreicht von Klein- und Mittelstadtregionen unter-schiedlicher wirtschaftlicher Prägung (z. B. indus -triell geprägt, wie die Kleinstadtregion Ternitz undMittelstadtregion Bruck an der Mur – Leoben, Mit-telstadtregionen wie St. Pölten oder Villach mit ho-hem Dienstleistungsanteil, touristisch geprägteKleinstadtregionen wie Liezen), über polyzentri-sche Agglomerationen (Vorarlberger Rheintal) biszur Metropolregion Wien (stadtregion+). Sie allesind Motoren der wirtschaftlichen, kulturellen undgesellschaftlichen Entwicklung und erbringen Lei-stungen, die nicht nur ihnen, sondern auch demUmfeld zugutekommen. Durch ein verbessertesZusammenspiel der Städte und Gemeinden inner-halb von Stadtregionen könnte man „mit wenigerGeld mehr erreichen“.

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STADTREGIONEN HANDELN KAP. 6

16 Wichtige Beispiele sind der Emscher Landschaftspark, der Regionalpark RheinMain oder Regionalparks in Brandenburg und Berlin.

Übergeordnete Ziele: g Sicherung der Funktionsfähigkeit der Ortskerne

und Innenstädteg Wachstum innerhalb der Stadtregionen abstim-

men sowie Schwerpunkte der Siedlungsentwick-lung festlegen

g Geeignete Standorte für Betriebsansiedlungen,EKZs und Fachmärkte in den Stadtregionen defi-nieren und gemeinsam betreiben

Maßnahmen zur Umsetzung:

6.3.1 Planungsinstrumente für eine „Innen-entwicklung mit Qualität“ konsequentanwenden

Durch die Stärkung und Bündelung bestehender An-sätze17 sollte ein derartiges Programm der Belebungder Innenstädte und Ortskerne/Märkte gewidmetwerden. Innenentwicklung mit Qualität vor Außen-entwicklung soll zur Sicherung der Funktionsfähig-keit der Innenstädte beitragen. Dazu ist es wesent-lich, die Wechselwirkungen zwischen Innen- undAußenentwicklung bewusst zu machen.

In der Diskussion um Stadtregionen fällt auf, dass mitRegion/Stadtregion oft nur das Umland/evtl. die Pe-ripherie der Stadt, nicht aber die Kernstadt assoziiertwird. In vielen Fällen kooperieren zwar die Umland-gemeinden, aber die Kernstadt (bzw. die Städte undregionalen Zentren) sind nicht direkt oder gar nichteingebunden. In der stadtregionalen Zusammenar-beit soll daher besonderes Augenmerk auf die Koope-ration Kernstadt – Stadtumland gelegt werden. Dar-über hinaus sind Kooperationen und gemeinsamePlanungen zwischen Umlandgemeinden und in Ge-meinden polyzentrischer Agglomerationsräume vor-anzutreiben.

AkteurInnen sind insbesondere: Länder, Städte- undGemeindebund, Städte und Gemeinden, bestehendeund geplante Kooperationen in Stadtregionen

6.3.2 Standorte stadtregional abgestimmtentwickeln

Die räumliche Planung in Stadtregionen sollte überadministrative Grenzen hinaus für die Stadtregionabgestimmt erfolgen. (siehe Pkt. 3.3. Leitbilder undstadtregionale Rahmenkonzepte als integrative Pla-nungsinstrumente einsetzen)

AkteurInnen sind insbesondere: Städte und Gemein-den, Stadtregionale Gremien und Plattformen, Länder

6.3.3 Stadtregionale Zielgebiete definieren

Die Idee der stadtregionalen Zielgebiete fokussiertauf funktionell zusammenhängende Gebiete in derStadtregion, die für die gesamte Stadtregion (unddarüber hinaus) besondere Bedeutung haben. Fürsolche Gebiete ist eine besonders hohe planerischeAufmerksamkeit erforderlich. Beispiele sind das Um-feld von Bahnhöfen (Orientierung der Siedlungsent-wicklung am ÖV), zersplitterte Strukturen („urbaneFragmente“), die gefasst werden sollten, alte Indus -trie- und Infrastrukturstandorte (Transformation,Umnutzung), landschaftlich sensible Gebiete, Ge-biete mit besonderer Bodengüte (Landwirtschaftli-che Produktion).

AkteurInnen sind insbesondere: Stadtregionale Gre-mien und Plattformen, Länder, Standortgemeindenund deren BürgerInnen, Interessengruppen

6.3.4 Regionale Gestaltungs-/Planungsbeiräte einrichten

Gerade in Stadtregionen, wo Siedlungsgebiete überdie Gemeindegrenzen physisch und visuell zusam-menwachsen, werden Raumordnung, Infrastruktur-planung sowie Baukultur (Stadt- und Ortsbild) zuminterkommunalen Anliegen. Möglichkeiten, planeri-sches Know-how effizient zu bündeln und zu stei-gern, bestehen in der Einrichtung von Planungs- undVerwaltungsgemeinschaften sowie über regionaleQualitätssicherungsinstrumente. Diese können vonder Abstimmung von Standards für Prozessqualitätenbei der Vorbereitung und Umsetzung von Projektenmit regionaler Bedeutung bzw. an sensiblen Standor-ten bis zur Einrichtung regionaler Gestaltungs-/Pla-nungsbeiräte (externe Fachleute, die Bau- und Pla-nungsvorhaben begutachten, Zusammensetzung ausden Bereichen Architektur, Raumplanung, Land-schaftsplanung und Verkehrsplanung) – unter Be-rücksichtigung von bestehenden Gremien – reichen.

AkteurInnen sind insbesondere: Länder, Städte undGemeinden, Unternehmen und private BauherrInnen

6.3.5 Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträ-ge für unbebautes Bauland einheben

Den Gemeinden soll durch entsprechende raum-ordnungsrechtliche Regelungen die Möglichkeitgeben werden bzw. sollen sie vorhandene Mög-lichkeiten nutzen, für unbebautes Bauland Auf-schließungs- und Erhaltungsbeiträge einzuheben:Erhaltungsbeiträge in Form von „verlorenen Zah-

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KAP. 6 STADTREGIONEN HANDELN

17 Wie z. B. Der Quartiersentwicklung (V), Gebietsbetreuung (W), Weißbuch/Masterplan Innenstadt (Städtebund, Steirische Pilotge-meinden), NAFES – Niederösterreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Einkaufs in Orts- und Stadtzentren, Leerstandkon-ferenzen, …

lungen“ für die Infrastrukturbereitstellung könnenerhebliche baulandmobilisierende Wirkungen ha-ben und dadurch die Ressourceneffizienz verbes-sern.

AkteurInnen sind insbesondere: Planungsabteilungender Länder, Städte und Gemeinden

6.4 Vielfalt und Zusammenhalt unterstützen

Stadtregionen stehen vor vielfältigen Herausforde-rungen, die sich aus sozio-demografischen (Alterung, Migration), sozio-ökonomischen (Ungleichheit, Segregation) und sozio-kulturellen(Ausdifferenzierung nach sozialen Milieus) Entwick-lungen ergeben. Der demografische Wandel und dieEntwicklungen am Wohnungsmarkt stellen den ge-sellschaftlichen Zusammenhalt auf die Probe. Diedaraus entstehenden zunehmenden sozialen Un-gleichheiten innerhalb von Stadtregionen sind einegroße Herausforderung. Außerdem erzeugt die Viel-falt der Lebensstile Nachfrage nach sehr unterschied-lichen Formen des Wohnens. Es geht deshalb darum,„Raum für die Vielfalt an Lebensstilen zu bieten“.

Übergeordnete Ziele: g Die soziale Durchmischung in den Quartieren der

Stadtregion förderng Gemeinsame Vorgehensweise in der Integrations-

politik anstrebeng Stadtregionale Identität stärkeng Das Angebot in den Bereichen der sozialen Infra-

struktur (Bildung, Gesundheit, Kultur und Sozia-les) erhalten und verbessern

Maßnahmen zur Umsetzung:

6.4.1 Ausbau des Angebots an leistbaremWohnraum

BewohnerInnen der Stadtregion sollen die Möglichkeithaben, ihren Wohnstandort in der Stadtregion frei wäh-len zu können. Zur Vermeidung sozialer Segregationsoll unter anderem ein differenziertes Angebot an leist-barem Wohnraum bereitgestellt werden. Dies kannauch durch raumordnerische Instrumente unterstütztwerden. Die Bereitstellung von Flächen für den förder-baren Wohnbau betrifft nicht nur einzelne Gemeinden,sondern ist in Stadtregionen wegen der funktionalenVerflechtungen gemeinsam zu lösen. Es besteht über-gemeindlicher und landesplanerischer Abstimmungs-bedarf. Dazu könnte in regionalen Raumordnungsplä-nen oder -konzepten konkretisiert und vereinbartwerden, welche Maßnahmen zur Ausweisung geeigne-ter Flächen für den förderbaren Wohnbau, zur Bau-landmobilisierung und zur aktiven Bodenpolitik ergrif-fen werden sollen. Dabei soll das Raumordnungsrecht –

wo nicht schon vorhanden – um die Widmungskatego-rie „förderbarer Wohnbau“ ergänzt werden (siehe auchÖREK-Partnerschaft „Leistbares Wohnen“ – Empfeh-lungen, September 2014).

AkteurInnen sind insbesondere: Planungsabteilungender Länder, Gemeinden, Soziale Wohnbauträger,Fachöffentlichkeit

6.4.2 Entwicklung von stadtregionalen Integrationsleitbildern

Die hohe Konzentration der (Neu)zuwanderung aufdie Stadtregionen stellt neue Herausforderungen andie Politik und Verwaltung, denen durch einen inklu-dierenden, interdisziplinären und interkulturellenräumlichen Ansatz begegnet werden sollte. Einestadtregionale Betrachtung und räumliche Koordina-tion entlastet Gemeinden und Städte, welche die „In-tegrationslast“ in der Stadtregion hauptsächlich zutragen haben. Dabei sollen durch ein stadtregionales,vorausschauendes Abstimmen der Entwicklung undder Besiedlung von einzelnen Quartieren ethnischeKonzentrationsprozesse und die räumliche Konzen-tration von sozial benachteiligten Gruppen vermie-den werden. Stadtregionen verdanken ihr Bevölke-rungswachstum zum überwiegenden Teil Menschen,die aus anderen österreichischen, europäischen undauch außereuropäischen Regionen zuziehen. Durcheinen inkludierenden, interdisziplinären und inter-kulturellen Ansatz von Raumplanung und Planungs-politik, der auf die unterschiedlichen Lebenszusam-menhänge einer vielfältigen Bevölkerung reagiert,wird die Lebensqualität in der Region gesteigert. Viel-falt an Kulturen ist als Chance für kulturelle, sozialeund ökonomische Innovation zu sehen.

AkteurInnen sind insbesondere: Städte und Gemein-den, Städtebund, Gemeindebund, Politik, Zivilgesell-schaft

6.4.3 Begegnungsräume schaffen

Öffentliche Räume sind Bezugs- und Aktionsräumeund damit immer Ausdruck gesellschaftlicher Ver-hältnisse, die sich auf diesen „Bühnen“ ausdrücken.Bei Neubauprojekten ist der öffentliche Raum in dasEntwicklungskonzept einzubeziehen. Speziell wich-tig ist, insbesondere in dichten Gebieten, konsum-freien öffentlichen Raum zu erhalten und zu verbes-sern. Öffentliche Orte für Aufenthalt und Begegnungsind nicht nur eine lokale Angelegenheit. Gerade inden von Ausdehnung, Zusammenwachsen, baulicherVerdichtung und hohem Autoverkehrsanteil gepräg-ten Stadtregionen verschwinden die alten Ortsräume,der Bedarf neuer urbaner öffentlicher Räume ist ge-geben und muss integrierter Bestandteil von Ent-wicklungskonzepten sein.

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STADTREGIONEN HANDELN KAP. 6

AkteurInnen sind insbesondere: Städte und Gemein-den, Dienststellen der Länder für Soziales, Baukultur,Stadt- und Dorferneuerung

6.4.4 Leitpläne für öffentliche und sozialeEinrichtungen entwickeln

Die räumliche Verteilung und Erreichbarkeit dieserEinrichtungen fördert die soziale Durchmischungder stadtregionalen Bevölkerung. Kunden- und pu-blikumsintensive Einrichtungen sind an den hoch-

wertigen Haltestellen des öffentlichen Verkehrsbzw. in den Zentren zu situieren. Die Ausstattungund Qualität verschiedener Standorte (harte undweiche Faktoren) beeinflussen die Standortqualitätund Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Stadtregi-on und bedingen deshalb eine stadtregionale Ab-stimmung.

AkteurInnen sind insbesondere: Bund, Länder, Städteund Gemeinden, Regionalverbände, Regionalmana-gements, Stadtumlandumanagements

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KAP. 6 STADTREGIONEN HANDELN