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Fußgängerampel jetzt!

Fußgängerüberweg Köllner Chaussee / Beethovenstraße

Betrachtung des Zebrastreifens in der Köllner Chaussee unter verschiedenen Gesichtspunkten

Bürgerinitiative „Fußgängerampel jetzt!“ www.fussgaengerampel-jetzt.de 1

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1. Erkennbarkeit des FGÜ

innerhalb der Mindestentfernung nach RFGÜ 2001 2.2 kaum gegeben:

• Da kein Halteverbot vorhanden ist, ist die Sicht auf die Wartefläche (stadtauswärts links) hier nicht gegeben.

Die Angaben dieser Seite waren zutreffend, bevor die neue Beschilderung über der Fahrbahn angebracht wurde.

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2. Überholverbot vor dem FGÜ

• keine durchgezogene Linie wg. der vielen Einfahrten möglich

RFGÜ 2001 3.1:(2) Im Annäherungsbereich an einen FGÜ (ca. 30-50 m) ist eine vorhandene Leitlinie (Zeichen 340) als Fahrstreifenbegrenzungslinie (Zeichen 295) fortzuführen, um das Überholverbot im Bereich des FGÜ zu verdeutlichen.

Häufig wird in beiden Richtungen vor dem Zebrastreifen überholt. (I.d.R. wird am stadtauswärts fahrenden Linienbus an der Haltestelle vorbei gefahren.

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3. Beschilderung

• Derzeitige Beschilderung ist bei Dunkelheit nicht zu erkennen. Schilder sind nicht ausreichend reflektierend.

RFGÜ 2001: 3.2:(3) Alle Verkehrszeichen müssen auch bei Dunkelheit jederzeit eindeutig erkennbar sein. Wenn dies allein durch die vorhandene ortsfeste Beleuchtung nicht gewährleistet werden kann, sollen die Verkehrszeichen im Regelfall in Reflexfolie der Bauart Typ 3 nach DIN 67 5202 ausgeführt sein. Bei den über der Fahrbahn bzw. über dem Fahrstreifen angebrachten Zeichen 350 kann es zur Gewährleistung der Erkennbarkeit bei Nacht notwendig sein, diese innenbeleuchtet auszuführen.

Siehe auch: http://www.rsa-95.de/reflexfolien.htm

• Verkehrszeichen 350 stadteinwärts rechts wurde im 3. Quartal 2003 produziert. RAL Kennziffer 68 gehört lt. Register zum Schilderwerk Beutha.Verkehrszeichen 350 stadtauswärts rechts wurde im 1. Quartal 2002 von Fa. Max Jacob produziert. Die auf den Schildern angebrachten Aufkleber geben keinen Hinweis darauf, welche Reflexfolie zum Einsatz kommt.

Warum wurden bei Einrichtung des Zebrastreifens keine neuen Schilder errichtet sondern bereits fast 10 Jahre alte?

• Beschilderung entspricht nicht den Richtlinien bei einer Mittelinsel. Im Fall einer Mittelinsel ist das Zeichen 350 rechts und links der Fahrstreifen anzubringen. (Ohne Mittelinsel rechts und links der Fahrbahn)

RFGÜ 2001: 3.2:(1) An FGÜ ist das Zeichen 350 StVO rechts und links der Fahrbahn, bei Mittelstreifen oder -inseln recht und links der Fahrstreifen anzuordnen. Dieses Zeichen darf weder mit anderen Schildern kombiniert noch als Fahrbahnmarkierungen aufgebracht werden.

• Zeichen 350 StVO sind nicht in der erforderlichen Größe (Größe 2 bei zul. Geschwindigkeit 50-100 km/h) ausgeführt. Die aktuellen Schilder sind 600 mm x 600 mm groß und entsprechen damit nur Größe 1.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) - Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen III. 3.:d) In der Regel richtet sich die Größe nach der am Aufstellungsort geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Größen der Verkehrszeichen für Dreiecke, Quadrate und Rechtecke

Geschwindigkeitsbereich (km/h) Größe

20 bis weniger als 50 1

50 bis 100 2

Mehr als 100 3

Auszug aus dem Produktkatalog der Fa. Max Jacob:(Größe 1: 600x600, Größe 2: 750x750, Größe3: 840x840)http://www.max-jacob.de/images/stories/pdf/MaxJacob_Katalog.pdf

Angaben treffen nach Montage der neuen Beschilderung nur noch zum Teil zu.

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4. Mittelinsel

• Die Mittelinsel erfüllt hinsichtlich der Breite nicht die Mindestanforderung von 2,00 m.Die Breite der Straße beträgt inkl. Mittelinsel (1,40 m) 7,50 m. Effektiv nutzbar sind 6,10 m.lt. Aussage eines Elmshorner Polizisten ist die Mittelinsel lebensgefährlich und dürfte nicht benutzt werden, um die Straße in zwei Zügen zu überqueren.

RFGÜ 2001 3.1:(3) An FGÜ sollte die für den Kraftfahrzeug-Längsverkehr effektiv nutzbare Fahrbahnbreite auf höchstens 6,50 m beschränkt werden. Beträgt die vorhandene Fahrbahnbreite 8,50 m und mehr, ist dem Einbau einer Mittelinsel der Vorzug vor einer seitlichen Einengung zu geben.

www.geh-recht.info:Mittelinseln oder Mittelstreifen verringern das Unfallrisiko und erleichtern die Fahrbahnquerung, da immer nur eine Fahrtrichtung zu beachten ist. Ihre Breite soll 2,00 m, bei Mitbenutzung durch Fahrräder 2,50 m betragen (RASt, 6.1.8.2 u. 6.1.8.3). Breitere Maße wie 3,00 m sind anzustreben (EFA, 3.3.3.1), bei Notwendigkeit sind aber auch Mittelinseln kleinerer Breiten, wie z.B. 1,60 m, als Querungshilfe möglich (RASt, 6.1.8.2). Eine Breite von 1,50 m muss nicht-befahrbar sein (EFA, 3.3.3.1).

http://www.verkehrssicherheit.nrw.de/download/orientierungshilfen_schulwegsicherung_2008.pdfSeite 12: Eine Mittelinsel sollte mindestens 2 m breit sein, damit sie auch Fahrräder aufnehmen kann.

• Die neuen Verkehrszeichen (25.02.2013) 222-20 „vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts vorbei“ auf der Mittelinsel mit zusätzlich angebrachter rot-weiß gestreifter Leitplatte (605-24) reflektieren deutlich stärker als die Beschilderung des Zebrastreifens (Zeichen 350). Die Wahrnehmung des Zebrastreifens könnte dadurch sinken.

Frau Langefeld war gegen diese Art der Beschilderung, da dadurch die Sicht auf die Mittelinsel – insbesondere dort stehende Kinder – eingeschränkt sein könnte. Warum wurden die Schilder trotzdem aufgebaut

http://www.verkehrssicherheit.nrw.de/download/orientierungshilfen_schulwegsicherung_2008.pdfSeite 12: Besondere Aufmerksamkeit ist dem Freihalten der Sicht auf kleine Kinder zu widmen, innerorts in der Regel durch Verzicht auf Leitplatten (Zeichen 605.24 StVO) und halbhohe Grünpflanzungen.

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5. Radweg

• Der Zebrastreifen erstreckt sich nicht über den Radweg. Die Markierung kann lt. Aussage von Fr. Wilstermann-Fischer (Treffen mit Vertretern unserer Initiative am 9.10.2012) nicht auf den Radweg ausgedehnt werden. Wenn nach Überqueren des Zebrastreifens Radfahrer auf der Zielseite unterwegs sind, muss der Fußgänger auf der Fahrbahn warten, bis Radfahrer vorbei gefahren sind.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Zu § 26 Fußgängerüberwege 6. In der Regel sollen Fußgängerüberwege zum Schutz der Fußgänger auch über Radwege hinweg angelegt werden.

RFGÜ 2001 3.3:(4) FGÜ sollen an baulichen Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen nicht unterbrochen werden.

(Gegenbeispiel: FGÜ am Buttermarkt)

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6. Aufstellfläche

• Für einen Zebrastreifen fehlt eine geeignete Aufstellfläche für Fußgänger und Radfahrer, die die Straße über-queren wollen.

Fußgänger, die korrekterweise vor dem Radweg stehenbleiben, werden von Kraftfahrern nicht oder zu spät wahrgenommen.

Warten auf dem Radweg führt zu Konflikten mit Radfahrern.

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7. Beleuchtung

• Die vorhandene Beleuchtung befindet sich nur auf der stadteinwärts rechten Fahrbahnseite, dort aber in Fahrtrichtung hinter dem Zebrastreifen. Das bedeutet, dass wartende Personen auf der stadteinwärts rechten Seite nicht aus der Verkehrsrichtung angeleuchtet werden.

RFGÜ 2001 3.4:(3) Wenn die in den Normen geforderten Werte durch die vorhandene Straßenbeleuchtung nicht nachgewiesen werden können, ist eine zusätzliche ortsfeste Beleuchtung des FGÜ erforderlich.Diese soll so ausgebildet und angeordnet werden, dass der FGÜ und die angrenzenden Warteflächen aus der jeweiligen Verkehrsrichtung angeleuchtet werden (d. h., die Beleuchtung soll nicht über der Mittelachse des Überweges angebracht sein).

Diese Angabe trifft nach Aufbau der neuen Schilder nicht mehr zu.

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8. Bushaltestelle

• Position der Bushaltestelle mit Halt auf der Fahrbahn ist mit Anordnung des FGÜ nicht zu vereinbaren.Vorbeifahren am haltenden Bus stadtauswärts wird nicht verhindert.

RFGÜ-2001 2.2:(3) Mögliche Anordnungen von FGÜ an Bushaltestellen sind in den Bildern 2a und 2b dargestellt. Danach sind an Busbuchten FGÜ in Fahrtrichtung vor der Haltestelle anzulegen, damit die Sicht für und auf querungswillige Fußgänger nicht durch den haltenden Bus verdeckt wird. Halten Busse auf der Fahrbahn. so ist abweichend davon die Anordnung von FGÜ nur hinter der Haltestelle und nur dann zulässig, wenn ◦ das Vorbeifahren an dem haltenden Bus zuverlässig verhindert werden kann, z. B. durch Mittelinseln, und ◦ die Bushaltestelle in Gegenrichtung nicht ebenfalls am FGÜ liegt (Bilder 2a, 2b).

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9. Veloroute

• EHR (Elmshorner Halbring) führt über diesen FGÜ

• Die Querung der Köllner Chaussee im Verlauf der Veloroute EHR sollte auch für Radfahrer sicher möglich sein. (siehe auch „Mittelinsel“)

http://www.elmshorn.de/media/custom/2054_162_1.PDF?1332751519„Aktualisierung des Velorouten-Netzes“ ASU + ASKD 1.3.2011

Seiten 9 und 24:

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10. Kosten:

• Abbau einer alten Ampel bringt Einsparungen von ca. 1000,- EUR/a (laufenden Kosten) – aber eine neu installierte soll laufende Kosten von 3000,- EUR/a verursachen. (a. Sitzungsvorlage des Flächenmanagements für die ASKD-Sitzung vom 3.9.2012; b. Aussage von BGMin Fronzek während eines Treffens von Vertretern der Initiative und Fronzek, Wilstermann-Fischer am 9.10.2012 und gegenüber der Presse/EN v. 11.10.2012)

http://www.elmshorn.de/media/custom/2054_2153_1.PDF?1347272832Sitzungsvorlage des Flächenmanagements:

• Die Kosten für die Beschaffung und Aufstellung der neuen, beleuchteten Schilder am Zebrastreifen sollen etwa 18.000 Euro betragen. (Aussage von Fr. Fronzek während des Treffens mit Vertretern der Bürgerinitiative am 7.12.2012)

• Kosten für das Versetzen der Fußgängerampel (wie es ursprünglich für die Ampel an der Einmündung der Straße „Zum Krückaupark“ vorgesehen war) verursacht Kosten in Höhe von ca. 25.000 Euro. (Aussage von Frau Fronzek während des Treffens mit Vertretern der Bürgerinitiative am 7.12.2012)

• Anschaffung einer neuen Fußgängerbedarfsampel verursacht Kosten in Höhe von ca. 80.000 Euro. (Aussage von Frau Fronzek beim Treffen mit Vertretern der Initiative am 10.10.2012)

• Wenn die Sicherheit bei der Querung der Köllner Chaussee in Höhe des jetzigen Zebrastreifens ausreichend erhöht wird, kann auf die Versetzung der Ampelanlage „Am Krückaupark“ verzichtet werden. (Diese Lösung findet auch die Zustimmung der AG „Sicherer Schulweg“ der Astrid-Lindgren-Schule) Auch die Kosten für beleuchtete Verkehrsschilder könnten gespart werden, wenn gleich eine neue Ampelanlage an der Stelle gebaut wird.Es wäre somit „nur“ die Differenz der beiden bisher unabhängig voneinander betrachteten Maßnahmen zur Anschaffung einer Bedarfsampel in Höhe von etwa 37.000 Euro aufzubringen.

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11. Verkehrsaufkommen

• Eigene Zählung an vier verschiedenen Tagen vor und nach den Herbstferien hat folgende Spitzenstunden ergeben.

• Erfassung des Flächenmanagements mittels Seitenradar:

Messung erfolgte über einen Zeitraum von 19 Tagen. Die ersten 12 Tage davon lagen innerhalb der Herbstferien 2012.Die Daten der letzten erfassten Woche (Montag bis Montag der ersten Schulwoche nach den Herbstferien) können daher nur repräsentant für das Verkehsaufkommen sein.

Im Erfassungszeitraum der ersten Schulwoche nach den Herbstferien (164 Stunden) wurden 55330 Fahrzeuge gezählt. Das entspricht einem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen von etwa 337 Kfz/Stunde (wohlgemerkt über den gesammten Zeitraum gerechnet inkl. der Nachtstunden und des Wochenendes mit entsprechend wenig Verkehr).

Die sogenannte v85 (Die Geschwindigkeit, die von 85% der Kfz nicht überschritten wird) beträgt für den gesamten Erfassungszeitraum 46 km/h.Das ist nicht verwunderlich, da sich im Bereich des Messpunktes viele Einmündungen und Einfahrten befinden.Die Auswertung der Messdaten ergibt aber auch, dass pro Tag durchschnittlich ca. 365 Kfz mit mehr als 50 km/h am Messpunkt registriert wurden (also ca. alle 4 Minuten ein Fahrzeug, das schneller als erlaubt über den Zebrastreifen fährt). Das deckt sich mit den subjektiven Beobachtungen, die von Fußgängern am Zebrastreifen gemacht werden.

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12. Beurteilung des Kfz- und Fußgängerverkehrs

• Verkehrsaufkommen ist in den relevanten Spitzenstunden zu hoch für einen Fußgängerüberweg.

RFGÜ 2001:

Anmerkung: Mittelinsel wird bei Erfassung des Verkehrsaufkommens nach Punkt 2 nicht berücksichtigt, da sie lt. Aussage von Frau Langefeld (Treffen mit Vertretern der Initiative am 7.12.2012) im Zuge einer Sanierung der Köllner Chaussee voraussichtlich nicht wieder eingebaut werden kann, da sie in der jetzigen Ausführung nicht genehmigungsfähig ist. (Siehe auch Seite 5 dieses Dokuments „Mittelinsel“.)

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13. „Alle 200 Meter eine Ampel“

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14. Sicherheitsbeurteilung

• Unfallforschung der Versicherer (http://www.udv.de/verkehrsinfrastruktur/schwache-verkehrsteilnehmer/fussgaenger/zebrastreifen/)

Zebrastreifen •

Die Unfallforschung der Versicherer weist schon seit langem aufgrund ihrer langjährigen Beratungspraxis darauf hin, dass der Einsatz von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) insbesondere im Rahmen der Schulwegsicherung nur erfolgen darf, wenn bestimmte Gestaltungs- und Ausstattungsmerkmale eingehalten werden.

Insbesondere Kinder haben Schwierigkeiten mit dem gesetzlich geregelten Vorrangverhältnis zwischen Fußgängern und Fahrzeugen an Zebrastreifen. Sie können in der Praxis nicht richtig einschätzen, ob der Fahrer anhält bzw. überhaupt noch anhalten kann. Aber nicht nur Kinder sind davon betroffen. Auch für ältere Menschen, Sehbehinderte und Blinde stellt die Abschätzung von Entfernungen und Geschwindigkeiten oftmals ein erhebliches Problem dar.

Zebrastreifen im Zuge von Hauptverkehrsstraßen müssen als besonders kritisch eingestuft werden, da die hier gefahrenen Geschwindigkeiten gefährliche Brems- und Überholmanöver induzieren können. Mängel am baulichen Zustand, der Ausstattung (Beleuchtung, Beschilderung und Markierung) und den Sichtverhältnissen führen zudem oftmals zu kritischen Situationen und Unfällen.

Eine aus Mitteln der Schadenverhütungskommission der Versicherer finanzierte vergleichende Bewertung der Sicherheit verschiedener Fußgängerquerungsanlagen zeigt aber auch, dass richtig geplante und ausgestattete Zebrastreifen eine, unabhängig von der Kraftfahrzeugbelastung, vergleichbare Sicherheit bieten können wie Fußgängerampeln. Erforderlich sind dazu:

Gute Erkennbarkeit durch auffällige Beschilderung und Markierung Gute Sichtbeziehungen auf den Zebrastreifen und die Wartefläche (insbesondere durch effektives Freihalten von am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugen) Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit Zusätzliche Beleuchtung / Barrierefreie Gestaltung

Können eine oder mehrere dieser Kriterien nicht eingehalten werde, so sollte auf die Anlage von Zebrastreifen verzichtet werden. Mittelinseln erhöhen zusätzlich die Sicherheit und sollten daher wo möglich auch eingesetzt werden.

• Lt. Aussage von Herrn Hatje handelt es sich bei der Köllner Chaussee um eine „Haupterschließungsstraße“. (Protokoll über die Sitzung des Ausschusses für Stadtwerke und kommunale Dienstleister am Montag, dem 22.10.2012 um 18.00 Uhr, Seite 6)(http://www.elmshorn.de/media/custom/2054_2720_1.PDF?1352454348)

• Lt. Protokoll der ASKD-Sitzung vom 10.7.2008 handelt es sich bei der Köllner Chaussee um eine „Hauptverkehrsstraße“ (Punkt 10 auf Seite 7)(http://www.elmshorn.de/media/custom/2054_814_1.PDF?1339388709)

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15. Expertenmeinung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

• Veröffentlichung in „Die fantastische Verkehrsfibel – Käpt'n Blaubär“ Ausgabe 2007; Seite 10.

(Dieses Heft wird jährlich herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und kostenlos in Kindergärten und Grundschulen verteilt.)

Eine Nachfrage beim „Zeitgeist Media Verlag“, wie das Ergebnis dieses „Wettbewerbs“ zustande ge-kommen sei, ergab folgende Antwort:

-------- Original-Nachricht -------- Betreff: Re: Die fantastische Verkehrsfibel (2007)Datum: Tue, 06 Nov 2012 09:48:49 +0100

Von: Zeitgeist Media <[email protected]>An: Daniel Avermiddig <[email protected]>

Sehr geehrter Herr Avermiddig,vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kennen leider auch keine entsprechenden Studien. Aber wir und die Fachleute beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sind der Meinung, dass eine Ampel für Kinder die sichers-te Möglichkeit ist, eine Straße zu überqueren. Ein Zebra-streifen könnte u. E. eine sinnvolle Alternative sein, wenn dort Verkehrshelfer („Schülerlotsen“) den Kindern bei der Fahrbahn-überquerung behilflich sind. Möglicherweise liegen beim BMVBS Studien vor:

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Referat Bürgerservice und Besucherdienst Invalidenstr. 44 / 10115 Berlin Bürgertelefon: +49 30 18300 - 3060 (Mo-Fr von 9.00 - 12.00 Uhr) ZEITGEIST MEDIA GmbH Niederkasseler Str. 2Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit weiterhelfen. 40547 Düsseldorf Mit besten Grüßen Tel.: +49-(0)211-55 62 55Katharina Fleischer Fax: +49-(0)211-57 51 67

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16. Unfälle• In der letzten Zeit kam es wiederholt zu Unfällen am Fußgängerüberweg.

Mit Polizei- und RTW-Einsatz sind die folgenden dokumentiert:

◦ 14.09.2012, 08:26 Uhr: schwerer Unfall mit tödlichem Ausgang (Tageslicht, keine Dämmerung)

◦ 27.11.2012, 16:15 Uhr: Mädchen auf Fahrrad angefahren (Tageslicht, Dämmerung setzte erst dann ein.)

◦ 22.01.2013, 13:30 Uhr: Kind von LKW erfasst* (Tageslicht)

RFGÜ-2001 1:(4) Wenn sich an einem FGÜ Unfälle mit Personenschaden ereignet haben, ist zu prüfen, welche ergänzenden Maßnahmen gegen die Unfallgefahren geeignet und erforderlich sind. Lassen sich bestehende Gefahren nicht ausreichend durch ergänzende Maßnahmen verringern, ist der FGÜ durch eine andere Querungshilfe zu ersetzen.

• Die einzigen Maßnahmen, die getroffen wurde, sind die Installation eines anderen Leuchtenkopfes (Straßenbeleuchtung) und der Aufbau zweier Schilderkombinationen (222-20 + 605-24) auf der Mittelinsel, die die Sichtbeziehung von Autofahrern und Fußgänger behindern! Ob eine Ausdehnung der Leuchtdauer technisch möglich ist, muss noch geklärt werden! In Planung ist die Installation von beleuchteten Schildern.Die letzten Unfälle zeigen jedoch, dass die Unfälle außerhalb der Zeiten geschehen sind, in denen die Beleuchtung in Betrieb gewesen wäre.

*) Augenzeugenbericht des Unfalls vom 22.01.2013:"Mein Sohn Julian überquerte die Köllner Chaussee auf dem Zebrastreifen und befand sich fast auf der Mittelinsel (von Tankstellenseite aus kommend), als ein LKW aus Richtung alter B5 ohne seine Geschwindigkeit zu verringern (in meinen Augen mit zu hoher Geschwindigkeit) auf den Zebrastreifen zu fuhr. Zur gleichen Zeit kam ein Junge mit dem Fahrrad aus der Beethovenstraße und hielt die Hand raus, um anzuzeigen dass er den Zebrastreifen überqueren möchte. Ich wollte zu dem Jungen erst noch sagen, er solle nicht fahren, der LKW hält nicht, habe es aber leider nicht getan.Dann erwischte der LKW auch schon den Jungen. Zum Glück wurde er „nur“ gestreift und kam mit leichten Verletzungen zur Beobachtung ins Krankenhaus. Mein Sohn Julian blieb zum Glück auf der Mittelinsel stehen, sonst hätte er drunter gelegen. Der Fahrer des hinter dem LKW fahrenden PKW hatte Julian schon gesehen und bremste bereits (er sagte noch, er wunderte sich, dass der LKW nicht abbremste, da da ja ein Kind auf der Gegenfahrbahn bereits auf dem Zebrastreifen war.Nach dem Unfall habe ich dem verletzten Jungen geholfen. Der LKW-Fahrer hat sich nicht einmal nach dem Kind erkundigt; er blieb ca. 2 Meter von mir und dem verletzten Kind entfernt stehen."Sandra Hallmann

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17. Pro- und Contra-Abwägung für eine Bedarfsampel• Hierzu ist es notwendig, die Vor- und Nachteile sowohl der Zebrastreifen- als auch der Ampellösung zu

betrachten.

Fußgängerbedarfsampel

Pro Contra

• Eindeutiges Signal für alle Verkehrsteilnehmer (Rot=Stopp!)

• keine Unsicherheit bei Radfahrern• für (Schul-)Kinder geeignet• Sicherheit für Fußgänger, Radfahrer UND

Autofahrer• Sichere Querung im Verlauf der Veloroute• Die Bedarfsampel wäre außerhalb der Stoß-

zeiten wenig in Betrieb und der Verkehr kann fließen. Keine zusätzlichen Anfahrtsgeräusche der PKW und somit Ruhestörung der Anwohner

• Fußgängerquerungen erfolgen gebündelt• bei richtiger Platzierung der Haltebalken wird

es für Kfz, die aus der Beethovenstr. in die Köllner Ch. einbiegen wollen bei starkem Verkehr roter Ampel einfacher

• Wartungskosten• Wenn die Grünanforderung der Fußgänger

nicht zeitnah bedient wird, könnten diese in die Versuchung kommen, die Straße bei rot zu überqueren.

Zebrastreifen

Pro Contra

• nur geringe Wartungskosten • zu unauffällig• Missverständnisse zw. Verkehrsteiln. möglich• zu hohes Kfz-Aufkommen (>600 Kfz/h)• zu hohes Fußgängeraufkommen (>100 Fg/h)• schlechte Übersichtlichkeit• Gefahr durch Mittelinsel, da nicht normgerecht• Kinder können Verkehrslage oft nicht richtig

einschätzen• Verkehr kann bei hohem Fußgängerauf-

kommen stark beeinträchtigt werden

Aufpflasterung

Pro Contra

• keine Wartungskosten• effektiv

• Lärmbelästigung der Anwohner, da jedes Auto abbremsen muss – unabh. von Fußgängern

• Lärmbelästigung durch evtl. höhere Rollgeräusche

• nur in Verbindung mit Tempobeschränkung auf 30 km/h sinnvoll

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18. Bedeutung von Richtlinien und Regelwerken• Richtlinien sind verbindlich einzuhalten. Nur in besonders begründeten und dokumentierten Einzelfällen

kann davon abgewichen werden. Es gilt stets der Grundsatz: Verkehrssicherheit hat oberste Priorität und Vorrang vor Flüssigkeit des Verkehrs!Hierzu gibt es eine Veröffentlichung von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Jürgen Gerlach in Straßenverkehrstechnik 12/2011.

Lehr- und Forschungsgebiet Straßenverkehrsplanung und StraßenverkehrstechnikBergische Universität Wuppertal - Abteilung BauingenieurwesenProf. Dr.-Ing. Jürgen Gerlach

http://www.svpt.uni-wuppertal.de/fileadmin/bauing/svpt/Publikationen/Editorial_SVT_Regelwerke_Gerlach.pdf

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