Fußballvereine: Maßnahmen gegen Zuschauerfehlverhalten

1
Sportrecht FAQ Welche Maßnahmen sollten Fußball- vereine gegen das Fehlverhalten von Zuschauern ergreifen? Vereinen ist angesichts drohender drastischer Sanktionen zu raten, strikte Maßnahmen zu ergreifen, die ihre Anhänger veranlassen, von etwaigem Fehlverhalten abzusehen. Zu denken ist etwa an: Ihre Experten rund ums Sportrecht: www.haas-und-partner.com/sportrecht die Durchführung von Fanprojekten der ausreichende Einsatz von hauptamtlichen Fanbeauftragten die Durchführung von Fandialogen mit allen Fangruppierungen die Begleitung von vereinseigenen Ordnern in angemessener Zahl der Videokameraeinsatz bei Heim- und Auswärtsspielen ein Sichtschutzverbot für Zuschauer (Vermummungen, etc.) Internetkontakte mit vermeintlich unzugänglichen Gruppierungen die Zusammenarbeit von Polizei, Gastgeber- und Gastverein die Isolierung der Gewalttäter durch Aktivierung der friedlichen Fans die Täterermittlung zur Regressnahme und Strafverfolgung die Verhängung von Stadionverboten

Transcript of Fußballvereine: Maßnahmen gegen Zuschauerfehlverhalten

Page 1: Fußballvereine: Maßnahmen gegen Zuschauerfehlverhalten

Sportrecht FAQ

Welche Maßnahmen sollten Fußball-vereine gegen das Fehlverhalten vonZuschauern ergreifen?

Vereinen ist angesichts drohender drastischer Sanktionen zu raten, strikte Maßnahmen zu ergreifen, dieihre Anhänger veranlassen, von etwaigem Fehlverhalten abzusehen. Zu denken ist etwa an:

Ihre Experten rund ums Sportrecht: www.haas-und-partner.com/sportrecht

die Durchführung von Fanprojektender ausreichende Einsatz von hauptamtlichen Fanbeauftragtendie Durchführung von Fandialogen mit allen Fangruppierungendie Begleitung von vereinseigenen Ordnern in angemessener Zahlder Videokameraeinsatz bei Heim- und Auswärtsspielenein Sichtschutzverbot für Zuschauer (Vermummungen, etc.)Internetkontakte mit vermeintlich unzugänglichen Gruppierungendie Zusammenarbeit von Polizei, Gastgeber- und Gastvereindie Isolierung der Gewalttäter durch Aktivierung der friedlichen Fansdie Täterermittlung zur Regressnahme und Strafverfolgungdie Verhängung von Stadionverboten