FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

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KALENDER & INFO-BLOCK 2013/2014 FREIWILLIGENDIENSTE KULTUR UND BILDUNG ENGAGEMENT ZEIGEN /// GESELLSCHAFT GESTALTEN GEMEINSCHAFT bereichern PERSÖNLICHKEIT bilden KREATIV probieren 2013: »Zukunftsvision«, Jessica Odrich auf dem FSJ Kultur-Zwischenseminar »Kulturkomplizen« gesucht, Kulturaktion der Generationen Luise, Zentrum für Zirkus und bewegtes Lernen Halle e.V., Zirkuspädagogik

description

Alles wichtige auf einen Blick - u.a. mit diesen Themen: Kalender September 2013 bis September 2014 // A bis Z für BFD Kultur & Bildung & FSJ Kultur // Kurzes Glossar zur Kulturellen Bildung und zu FWD // Wissenswertes rund um das Thema Seminar // Der richtige Aufbau eines Briefes, E-Mail, Telefon-Knigge // Leitfaden – EVP – Planungspapier – Zeitschiene/-Plan // (freie) Bildungsseminare // und vieles mehr.

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Kalender & Info-BlocK 2013/2014

freIwIllIgendIenste Kultur und BIldung engagement zeIgen /// gesellschaft gestalten

gemeInschaft bereichern

PersönlIchKeIt bilden

KreatIV probieren

2013: »zukunftsvision«, Jessica odrich auf dem fsJ Kultur-zwischenseminar

»Kulturkomplizen« gesucht, Kulturaktion der generationen

luise, zentrum für zirkus und bewegtes lernen halle e.V., zirkuspädagogik

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eIn Jahr In der Kultur

365 tage lang Kultur erleben und gestalten – das ist

keine Vision. dies ist wirklichkeit für über 120 freiwil-

lige, die im herbst 2013 ihren freiwilligendienst Kultur

und Bildung bei der .lkj) sachsen-anhalt e.V. beginnen.

Vor ihnen liegt ein Jahr voller chancen und voller he-

rausforderungen. herzlich willkommen! zu dem frei-

willigendienst Kultur und Bildung gehören sowohl die

beiden nationalen formate, fsJ Kultur und Bundesfrei-

willigendienst Kultur und Bildung, als auch die interna-

tionalen freiwilligendienste, der entwicklungspoliti-

sche freiwilligendienst weltwärts, der europäische

freiwilligendienst (efd/eVs) und der Internationale

Jugendfreiwilligendienst (IJfd).

freiwilligendienst Kultur und Bildung bedeutet:

// praktische erfahrungen zu sammeln, Kompeten-

zen zu erweitern, sich im leben zu orientieren und

zu engagieren;

// menschen Bildungsprozesse und kreative Projekt-

arbeit zu ermöglichen, ihnen Kultur und Kunst zu

vermitteln;

// soziale Begegnungen zu schaffen und Kultur

menschen zugänglich zu machen.

diese Ideen werden an über 100 orten weltweit und

in sachsen-anhalt gelebt – in theatern, offenen Ka-

nälen, musikschulen, museen, Bibliotheken, (Kunst)-

schulen, soziokulturellen zentren und auch in gedenk-

stätten, akademien oder Bildungsstätten. menschen

gestalten dort ein Jahr lang kulturelles und soziales

leben mit.

den freiwilligen zur seite stehen die träger des frei-

willigendienstes in der Kultur und Bildung, welche die

Qualität und den Bildungsanspruch des freiwilligen-

dienstes sichern. sie arbeiten eng mit den Kulturein-

richtungen zusammen, die als einsatzstellen Verant-

wortung für die freiwilligen übernehmen und die durch

das freiwillige engagement neue Impulse erhalten.

nicht zu vergessen sind die zahlreichen öffentlichen

und privaten förderer, erst durch das zusammenspiel

dieser verschiedenen Partner ist die grundlage für das

kulturelle engagement aller menschen im freiwilligen-

dienst gegeben.

ein Jahr in der Kultur: dieser Block bietet Platz, um

erfahrungen während des freiwilligendienstes fest zu

halten und bietet nützliche hinweise und hintergrund-

informationen rund um das freiwillige Jahr.

alles gute wünscht euch dabei die

.lkj) sachsen-anhalt e.V.

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t»ohne dIch hätte Ich so VIele tolle menschen

nIe Kennengelernt, mIt denen Ich so VIel er-

leBt haBe, oB auf semInaren oder PrIVat.«

(laura hinkel freiwillige 2009/2010, anhaltische Bibelgesellschaft und Bibelturm wörlitz)

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ein Jahr in der Kultur 003

ein freiwilligendienst Kultur und Bildung 006

a bis z für den Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung sowie das fsJ Kultur 008

entscheidungshilfe zum mittelpunkt der lebens- beziehungen im sinn des § 5 abs. 1 wogg 031

die wichtigsten rechte und Pflichten für freiwillige (fw) auf einen Blick 033

Kurzes glossar zur Kulturellen Bildung und zu freiwilligendiensten 035

das kleine aBc der freiwilligendienste Kultur und Bildung wissenswertes rund um das thema seminar 041

der richtige aufbau eines Briefes 048

der richtige aufbau einer e-mail 050

telefon-Knigge 051

leitfaden für das eigenverantwortliche Projekt – eVP 052

arbeitsblatt zum eVP – Planungspapier 056

arbeitsblatt zum eVP – zeitschiene/-Plan 058

Übersicht Kalendarium 2013/2014 060

freie Bildungsangebote – anmeldeformular 066

freie Bildungsangebote – mehrtägige seminare 067

freie Bildungsangebote – eintagesangebote 069

seminarbericht für freie Bildungstage 072

wo absolvieren die mitfreiwilligen ihr fsJ Kultur? 073

wochenplaner fwd Kultur und Bildung ab 074

lachen ist gesund 091

1. hilfe bei Burn-out 097

glückskeks-zetteltexte 125

Back dir dein glück! // rezept für glückskekse 126

elfen helfen 143

stimmungsbarometer 150

Impressum 153

förderung 154

InhaltsVerzeIchnIs

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die freiwilligen realisieren während ihrer 365 tage

im freiwilligendienst in der Kultur und Bildung ein ei-

genverantwortliches Projekt – ein Kulturangebot, das

sie besonders interessiert und zu ihrer einsatzstelle

passt. dieses Projekt ist eine spezielle herausforde-

rung. es bietet den freiwilligen zwar eine besondere

chance der mitgestaltung und der Kreativität, verlangt

aber gleichzeitig noch mehr einsatzfreude und an-

strengungsbereitschaft ab. die ergebnisse zeigen: die

größten lern- und entwicklungsschritte machen die

freiwilligen bei der Planung und durchführung ihres

eigenen Projektes.

diese Prozesse können die freiwilligen nicht allein

bewältigen. In den Kultureinrichtungen haben sie an-

sprechpartner__innen für ihre fachlichen und persön-

lichen fragestellungen an ihrer seite. mit den päda-

gogischen mitarbeiter__innen der träger stehen ihnen

weitere Vertrauenspersonen zur Verfügung. einsatz-

stellen und träger reflektieren z. B. in gesprächen ge-

meinsam mit den freiwilligen, ermutigen sie, weisen

aber auch auf grenzen hin.

seminarwochen und andere Bildungsveranstaltungen

(insgesamt 25 Bildungstage) begleiten und komplet-

tieren das Jahr. freiwillige werden hier zur kreativen

arbeit, zum austausch, zum inhaltlichen diskurs ein-

geladen. die seminare führen die erlebnisse aus der

praktischen arbeit zusammen. zugleich erweitern sie

diese um neue kulturelle und soziale erfahrungen.

seminararbeit im freiwilligendienst in der Kultur und

Bildung heißt

/// Begegnungen /// Kommunikationstrainings ///

Kreativworkshops /// theorie-Inputs /// reflexionsge-

spräche /// Projektpräsentationen /// abschlussfeste

/// fachdiskussionen /// warm ups ///

ein freiwilligendienst Kultur und Bildung bedeutet für

viele freiwillige der auszug von zu hause. alle Jugend-

lichen sehen sich mit neuartigen lebenssituationen

konfrontiert, anderen tages- und wochenabläufen,

neuen Bekanntschaften. auch dies ist ein lernfeld,

das ein hohes maß an selbstorganisation und mut

von den freiwilligen fordert. zugleich müssen diese

lebensweltlichen erfahrungen beachtet werden, wenn

sich Kultureinrichtungen auf den einsatz der Jugend-

lichen vorbereiten oder die .lkj) sachsen-anhalt e.V.

als träger seminare organisiert. diesen diskurs führen

sie gemeinsam auf einsatzstellentreffen oder -besu-

chen.

365 tage in einem freiwilligendienst Kultur und Bil-

dung umfassen außerdem

/// freiwilligenforen pflegen /// aBgesangs- und auf-

taktveranstaltung /// sich vernetzen /// Jahrgangs-

zeitungen verfassen /// wgs organisieren /// Bewer-

bungen schreiben /// Kompetenzen entdecken und

ausbauen /// messestände betreuen /// Kultur genie-

ßen /// neues entdecken /// horizonte erweitern ///

engagement fördern ///

eIn freIwIllIgendIenst Kultur und BIldung

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der freiwilligendienst Kultur und Bildung ist ein enga-

gementangebot für Jugendliche in einrichtungen der

Kultur- und Bildungsarbeit. die Bundesvereinigung

Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V. bietet

seit dem 01. september 2011 den Bundesfreiwilli-

gendienst Kultur und Bildung an. einen besonderen

schwerpunkt bildet der Bundesfreiwilligendienst Kul-

tur und Bildung 27+. da der Bfd Kultur und Bildung bis

26 Jahren sich bei uns an den richtlinien für das fsJ

Kultur anlehnt, sprechen wir hier ausschließlich vom

fsJ Kultur und würden nur im einzelfall den unter-

schied deutlich machen.

grundlage für das »a bis z« bilden die gesetze zur för-

derung von Jugendfreiwilligendiensten – im folgenden

Jfdg – und das gesetz des Bundesfreiwilligendienst

Kultur und Bildung (Bfdg). Inhaltliche und fachliche

Basis für das »a bis z« ist das Qualitätskonzept für

fsJ Kultur, fsJ Politik und fsJ schule der Bundesverei-

nigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V.

in der jeweils gültigen fassung.mit den zugehörigen

// Qualitätsstandards für träger,

// Qualitätsstandards für einsatzstellen,

// Qualitätsstandards für Bildungstage/seminare,

// sowie der pädagogischen rahmenkonzeption.

altersgrenzeam fsJ Kultur können Jugendliche und junge erwach-

sene unabhängig von ihrem schulabschluss teilneh-

men, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben

(je nach Bundesland mit 16, manchmal auch schon

mit 15 Jahren). Bezüglich des höchstalters ist maß-

geblich, dass das 27. lebensjahr während des freiwil-

ligendienstes nicht vollendet wird.

der Bfd Kultur und Bildung ist altersoffen.

für freiwillige unterschiedlichen alters kommen zum

teil unterschiedliche gesetzliche regelungen und

standards zur anwendung.

anleItungdie einsatzstelle benennt eine fachkraft für die fachli-

che anleitung und individuelle Begleitung der_des frei-

willigen. sie unterstützt und berät den_die freiwillige_n

bei seinen_ihren aufgaben und stellt zudem sicher,

dass der_die freiwillige sich entsprechend seiner_ihrer

Kenntnisse und fähigkeiten weiterentwickeln kann.

Bei freiwilligen über 26 Jahre achtet sie im einsatz

insbesondere darauf, das der_die freiwillige seine_ihre

Kompetenzen, etwa aus vorhergehenden ausbildun-

gen und/oder tätigkeiten, einbringen und ggf. auch

an andere weitervermitteln kann. wichtig für die Be-

teiligung der_des freiwilligen in der einsatzstelle sind

zudem regelmäßige gespräche und die Integration in

teamberatungen.

a BIs z fÜr den BundesfreIwIllIgendIenst Kultur und BIldung sowIe das fsJ Kultur

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anrechnung Von leIstungenes wird darauf hingewiesen, dass es zur anrechnung

der leistungen (taschengeld und sozialversicherungs-

beiträge) auf andere leistungen bzw. ansprüche kom-

men kann. (siehe auch algII) empfänger_innen von

rentenleistungen sollten daher mit der zuständigen

rentenkasse klären, ob und ggf. inwieweit die leistun-

gen auf die rente angerechnet werden.

alg IIalgII – empfänger_innen können grundsätzlich an

freiwilligendiensten Kultur und Bildung teilnehmen,

da der Bezug der grundsicherung für arbeitssuchen-

de – das sogenannte arbeitslosengeld II – dies nicht

ausschließt. Vom taschengeld, das ein_e freiwillige_r

erhält, gilt ein Betrag in höhe von 200 euro nicht als

zu berücksichtigende einnahme (nach § 1 absatz 7

algII-Verordnung). dieser Betrag wird somit nicht auf

das arbeitslosengeld II angerechnet. die absetzbeträ-

ge für Versicherungen und werbungskosten sind darin

schon berücksichtigt, so dass kein nachweis für diese

absetzbeträge erbracht werden muss. liegen im ein-

zelfall höhere aufwendungen vor, wird eine Berück-

sichtigung auf nachweis entsprechend geprüft.

die teilnahme an einem freiwilligendienst ist als

wichtiger persönlicher grund anzusehen, welcher der

ausübung einer arbeit entgegensteht (vgl. § 10 ab-

satz 1 nummer 5 sgB II), sodass ein_e Bezieher_in von

arbeitslosengeld II während des freiwilligendienstes

nicht verpflichtet ist, eine arbeit aufzunehmen. Im

fall eines Bundesfreiwilligendienstes in teilzeit ist es

theoretisch möglich, dass die agentur für arbeit für die

verbleibenden stunden bis zur einer Vollzeitbeschäfti-

gung Vermittlungsangebote unterbreitet.

arBeItgeBer_Inein freiwilligendienst begründet kein arbeitsverhält-

nis. zum schutz der freiwilligen finden aber zahlrei-

che regelungen aus dem arbeitsrecht anwendung.

(rechtsverhältnis). arbeitgeber im Bundesfreiwilligen-

dienst ist der Bund, der seine Pflichten in teilen an die

einsatzstelle delegiert. Beim fsJ Kultur bzw. Bfd Kul-

tur und Bildung ist nach dem Jugendfreiwilligendien-

stegesetz (Jfdg) und entsprechend der konkreten

vertraglichen regelung (Vertragsmodell des trägers)

der träger oder die einsatzstelle der arbeitgeber.

arBeItslosenVersIcherung und -geldfür die freiwilligen sind von der einsatzstelle bzw.

vom träger Beiträge zur arbeitslosenversicherung ab-

zuführen (arbeitgeber- und arbeitnehmeranteil). für

freiwillige, die die regelaltersrente erreicht haben, ist

nur der arbeitgeberanteil abzuführen. wenn freiwillige

im anschluss an ihren freiwilligendienst nicht direkt

einen ausbildungs- oder studienplatz finden, oder eine

erwerbstätigkeit aufnehmen, sollten sie sich recht-

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zeitig (drei monate vor Beendigung des dienstes) bei

der agentur für arbeit melden, um ansprüche geltend

machen zu können bzw. weiter versichert zu sein.

auch freiwillige, die ihren dienst vorzeitig beenden,

müssen sich arbeitslos melden, wenn sich nicht direkt

eine ausbildung oder ein studium anschließt. es be-

steht bei ableistung eines freiwilligendienstes nach

zwölf vollen monaten anspruch auf arbeitslosengeld.

Beim Bundesfreiwilligendienst besteht ein anspruch

auf arbeitslosengeld, wenn mindestens zwölf volle

monate in die arbeitslosenversicherung eingezahlt

wurde (Bundesfreiwilligendienst plus ggf. sozialversi-

cherungspflichtige anstellung im Vorfeld). In welcher

höhe und für wie lange ergibt sich aus den jeweils ak-

tuell zutreffenden rechtlichen regelungen.

arBeItsmarKtneutralItätder grundsatz der arbeitsmarktneutralität besagt,

dass jeder missbrauch von freiwilligen als arbeits-

kräfte untersagt ist. freiwillige üben praktische

hilfstätigkeiten aus, die kein Beschäftigungsverhält-

nis begründen. ein Platz darf keinen regulären arbeits-

platz verdrängen bzw. die schaffung eines solchen

verhindern. die Übertragung von aufgaben und Ver-

antwortlichkeiten ist jeweils im einzelfall zu klären.

die arbeitsmarktneutralität ist immer dann gegeben,

wenn durch den einsatz von freiwilligen im freiwilli-

gendienst die einstellung von neuen Beschäftigten

nicht verhindert wird bzw. keine Kündigung von Be-

schäftigten erfolgt. die arbeitsmarktneutralität wird

vor anerkennung jedes einzelnen einsatzplatzes si-

chergestellt und ggf. von den regionalbetreuer_innen

des Bundesamtes für familie und zivilgesellschaft-

liche aufgaben vor ort kontrolliert. Überstunden oder

wochenenddienste werden zeitnah mit freistunden

abgegolten. die seminare gelten als arbeitszeit.

arBeItsschutz

>> siehe rechtsverhältnis

arBeItsunfallein arbeitsunfall ist unverzüglich von der einsatzstel-

le bzw. dem träger (entsprechend dem jeweiligen Ver-

waltungsmodell) der Berufsgenossenschaft zu mel-

den. ein unfall auf dem arbeitsweg und während der

seminarzeit gilt ebenfalls als arbeitsunfall.

arBeItszeItein fsJ Kultur stellt eine Vollzeit-Beschäftigungen dar;

die wöchentliche arbeitszeit beträgt maximal 40 stun-

den. sie orientiert sich an den arbeitszeiten der jewei-

ligen einsatzstelle. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren

gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzge-

setzes.

ab einem alter von 27 Jahren kann ein Bundesfreiwil-

ligendienst in teilzeit geleistet werden, und zwar mit

mindestens 20,5 wochenstunden.

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aufsIchtsPflIchtfreiwillige ab 18 Jahren dürfen nach vorheriger ein-

weisung – bei der über besondere gefahrenquellen,

entsprechende maßnahmen und Verhalten informiert

wird – auch alleine aufsicht führen. Verantwortliche

erwachsene müssen jedoch jederzeit erreichbar sein.

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur

dann alleine aufsicht führen, wenn eine einverständ-

niserklärung der eltern der_s freiwilligen sowie aller

eltern der zu Beaufsichtigenden vorliegt.

auslandder Bundesfreiwilligendienst kann nur im Inland ab-

geleistet werden. die freiwilligendienste Kultur und

Bildung International (http://freiwilligendienste-kul-

tur-bildung.de) der BKJ und des ihr angeschlossenen

trägerverbundes stehen für interessierte Jugendliche

und junge erwachsene bis 26 Jahre auf anfrage zur

Verfügung. der freiwilligendienst kann nach dem Ju-

gendfreiwilligendienstegesetz auch in einer einsatz-

stelle im ausland geleistet werden, wenn der zustän-

dige fsJ-träger seinen sitz in deutschland hat. für

den trägerverbund der freiwilligendienste Kultur und

Bildung der BKJ verfügt die .lkj) sachsen-anhalt e.V.

über ein kleines Kontingent an Plätzen im ausland.

ausländer_Innenfür ausländer_innen stehen die freiwilligendienste

Kultur und Bildung offen. Voraussetzung hierfür ist bei

bereits in deutschland lebenden ausländer_innen ein

aufenthaltstitel, der keinen sperrvermerk »erwerbs-

tätigkeit nicht gestattet« enthält. die erteilung einer

Beschäftigungserlaubnis ist unabhängig von der ar-

beitsmarktlage auch für asylsuchende und geduldete

möglich, wenn diese sich bereits mehr als zwölf mo-

nate in deutschland aufhalten. der freiwilligendienst

ist gemäß § 9 arbeitsgenehmigungsverordnung eine

arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigung. freiwilli-

gen aus dem ausland kann speziell für die teilnahme

an den freiwilligendiensten Kultur und Bildung eine

aufenthaltserlaubnis nach § 18 des aufenthaltsge-

setzes erteilt werden. die Beantragung einer arbeits-

genehmigung ist nicht notwendig. ein aufenthaltstitel

(auch ein Visum ist ein aufenthaltstitel) darf in der

regel nur erteilt werden, wenn der lebensunterhalt

(stand 2012: 374,00 euro plus die Kosten der unter-

kunft) gesichert ist nach § 5 abs. 1 nr. 1 aufenthalts-

gesetz. ein anspruch auf leistungen aus den sozialen

sicherungssystemen (wohngeld, hilfen zum lebens-

unterhalt) besteht nicht. drittstaatsangehörige müs-

sen von ihrem heimatland aus einen Visumsantrag

für die durchführung des freiwilligendienstes stellen,

da ihnen die für den aufenthalt erforderliche aufent-

haltserlaubnis in deutschland nur dann erteilt werden

kann, wenn sie mit dem zweckentsprechenden Visum

eingereist sind. ausnahmen bestehen für die staats-

angehörigen von australien, Israel, Japan, Kanada, der

republik Korea, von neuseeland und den Vereinigten

staaten von amerika.

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ausweIsfreiwillige erhalten für die zeit ihres freiwilligendiens-

tes einen ausweis, mit dem sie z. t. Vergünstigungen

im öffentlichen Personennahverkehr bzw. beim Be-

such von staatlichen und kommunalen einrichtun-

gen (z. B. museum, schwimmbad, Volkshochschule)

entsprechend den ermäßigungen für schüler_innen,

azubis oder student_innen erhalten. die konkreten re-

gelungen sind vor ort zu erfragen, ein rechtsanspruch

besteht nicht. Beim Bundesfreiwilligendienst wird den

freiwilligen nach Vertragsunterzeichnung direkt vom

Bundesamt für zivilgesellschaftliche aufgaben ein

ausweis zugestellt.

BegInnder reguläre Beginn eines freiwilligendienstes Kul-

tur und Bildung für freiwillige bis 26 Jahre ist der

01. august/01. september eines jeden Jahres. aus-

nahmen sind möglich und individuell bei der .lkj) sach-

sen-anhalt e.V. zu erfragen und abzustimmen.

für ältere freiwillige über 26 Jahre wird der dienstan-

tritt individuell mit der einsatzstelle und oder entspre-

chend des Konzepts des trägers festgelegt.

Berufsgenossenschaftdie freiwilligen sind über die einsatzstelle bzw. den

träger in der Berufsgenossenschaft zu versichern und

bei der meldung der Beschäftigtenzahl zu berücksich-

tigen.

BescheInIgungzu Beginn des freiwilligendienstes erhalten freiwilli-

ge vom träger eine Bescheinigung über ihren status z.

B. zum nachweis gegenüber Behörden. Bei ordnungs-

gemäßer ableistung eines freiwilligendienstes Kultur

und Bildung nur inkl. der verpflichtenden >> seminar-

und Bildungstage) erhalten die freiwilligen vom träger

eine rückwirkende Bestätigung über ihre teilnahme.

BegleItung durch den träger>> Persönliche Begleitung

BewerBungInteressent_innen bis 26 Jahre reichen ihre Bewerbung

zentral über ein onlineverfahren (http://bewerbung.

freiwilligendienste-kultur-bildung.de) ein. Im saarland

werden aktuell keine Plätze von den Kooperations-

partnern der BKJ angeboten. der Bewerbungsschluss

ist der 31. märz eines jeden Jahres. abweichende

Bewerbungstermine ergeben sich aus flexiblen ein-

stiegsmöglichkeiten in den freiwilligendienst, etwa

zusätzlich im april beim fsJ Kultur und fsJ schule in

rheinland-Pfalz, und sind beim jeweiligen landesträ-

ger direkt zu erfragen. der träger in dem Bundesland

oder in der region, in dem_der ein einsatz angestrebt

wird, ist zuständig für die Vorauswahl und die weiter-

vermittlung der Bewerber_innen unter 27 Jahren. die

Bewerbungsfrist ist für freiwillige über 26 Jahre bei

den einzelnen trägern unterschiedlich, z. t. ganzjährig

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»ohne dIch hätte Ich eIn aufregendes und Interessantes Jahr

Verloren. das fsJ Kultur hat mIch In meIner selBstständIgKeIt

gefördert und mIr neue PersPeKtIVen geöffnet. ausserdem

wäre Ich nIe In Bungalow 1 gelandet ...«

(gregor mundt freiwilliger 2007/2008, landeszentrum für spiel und theater - sachsen- anhalt, magdeburg)

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möglich. Interessent_innen wenden sich aktuell an die

BKJ, die träger für den Bundesfreiwilligendienst 27+

oder die einsatzstellen. entstehende reisekosten zu

Vorstellungsgesprächen werden nicht übernommen.

eine garantie auf einen Platz gibt es nicht. In der regel

erhalten Bewerber_innen pro Bundesland ein Vorstel-

lungsgespräch. Interessierte einrichtungen wenden

sich an den träger hinsichtlich der anerkennung als

einsatzstelle bzw. zur aufnahme in das format freiwil-

ligendienst Kultur und Bildung.

BIldungstagedie freiwilligendienste Kultur und Bildung sind ein

engagement- und Bildungsangebot. für freiwillige bis

einschließlich 26 Jahre schreibt das gesetz bei einen

zwölfmonatigen einsatz mindestens 25 Bildungstage

verpflichtend vor. Im Bfd Kultur und Bildung (unter 27

Jahren) sind mindestens fünf tage der politischen Bil-

dung in zusammenarbeit mit den Bildungszentren des

Bundes vorbehalten, dies gilt auch bei einer kürzeren

dienstdauer.

die .lkj) sachsen-anhalt e.V. bietet für freiwillige unter

27 Jahren vier seminarblöcke in festen seminargrup-

pen an: einführungsseminar (5 tage) // 1. zwischen-

seminar (5 tage) // 2. zwischenseminar (7 tage) //

abschlussseminar (6 tage). ergänzt wird dieses an-

gebot durch weitere seminare und workshops des trä-

gers. freiwilligen ab 27 Jahren wird von den zuständi-

gen trägern rechnerisch/durchschnittlich mindestens

ein Bildungstag pro monat angeboten, je nach Konzept

des trägers in Kooperation mit den einsatzstellen. die

Bildungstage ermöglichen den freiwilligen die refle-

xion ihres freiwilligendienstes im austausch mit an-

deren freiwilligen. sie gewinnen einblick in die Praxis

kultureller, politischer, formaler und/oder außerschu-

lischer Bildung. sie setzen sich diskursiv und/oder

kreativ mit persönlichen und gesellschaftspolitischen

themen auseinander, erlernen methoden und tech-

niken, die ihr handlungsrepertoire im einsatzfeld er-

weitern. sie entwickeln ihre personalen, sozialen und/

oder interkulturellen Kompetenzen. den freiwilligen

entstehen keine Kosten für unterkunft, Verpflegung,

Programm und fahrtweg. die Bildungstage gelten als

arbeitszeit.

Bundesamt fÜr famIlIe und zIVIlgesell-schaftlIche aufgaBen (Bafza)das Bundesamt für familie und zivilgesellschaftliche

aufgaben ist eine nachgeordnete Behörde des Bun-

desministeriums für familie, senioren, frauen und

Jugend. es koordiniert und überwacht u. a. die einhal-

tung und umsetzung des Bfdg. einen teil seiner auf-

gaben gibt das Bafza an einsatzstellen und zentral-

stellen weiter und zahlt dafür Kostenerstattungen an

diese aus. die Bildungszentren des Bundes, an denen

die politischen Bildungstage durchgeführt werden, ge-

hören ebenfalls zum Bafza.

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datenschutzPersonenbezogene daten der freiwilligen unterliegen

dem datenschutz und sind gemäß den entsprechen-

den Passagen des Bfdg oder gemäß §12 des Jfdg

zu schützen. mit einwilligung der freiwilligen können

daten zur Kontaktpflege oder zu wissenschaftlichen

zwecken über den dienst hinaus gespeichert werden.

dauerdie freiwilligendienste Kultur und Bildung werden in der

regel in zwölf zusammenhängenden monaten, mindes-

tens jedoch sechs und höchstens 18 monate geleistet.

Im rahmen eines pädagogischen gesamtkonzeptes kann

die ableistung in Blöcken mit mindestens dreimonatiger

dauer erfolgen. Im ausnahmefall kann der Bundesfreiwil-

ligendienst bis zu 24 monate dauern (auf antrag für ein

gesondertes Konzept des trägers). mehrere verschiede-

ne, mindestens sechsmonatige freiwilligendienste kön-

nen bis zu einer höchstdauer von 18 monaten kombiniert

werden. das bedeutet, dass in diesem rahmen der frei-

willigendienst bei verschiedenen einsatzstellen und in

verschiedenen einsatzfeldern geleistet werden kann.

eInsatzfelderdie einsatzfelder in den freiwilligendiensten Kultur

und Bildung umfassen unterstützende tätigkeiten

in gemeinwohlorientierten einrichtungen und Pro-

jekten der (Jugend-)Kulturarbeit, in Kultureinrich-

tungen, schulen oder in einrichtungen und Projekten

der Jugendhilfe/Jugendarbeit mit einem kulturellen

tätigkeitsschwerpunkt. aber auch in theaterpäda-

gogischen zentren, chören, Kunstschulen, Bibliothe-

ken, medien- und tanzwerkstätten, museen, musik-

vereinen, gedenkstätten, gremien der landes- und

Kommunalpolitik, Jugendverbänden, politischen und

gemeinnützigen stiftungen und Verbänden. freiwillige

im fsJ schule bereichern mit ihrem einsatz in grund-,

haupt-, realschulen und gymnasien und im ganztags-

bereich.

eInsatzstelledie einrichtung, in der die_der freiwillige tätig wird, ist

die einsatzstelle. sie ist u. a. für die fachliche und per-

sönliche Begleitung der freiwilligen und alle fragen

der konkreten arbeit zuständig.

die anerkennung von einsatzstellen erfolgt zum einen

durch die >> träger entsprechend des Konzeptes und

zum anderen durch das >> Bundesamt für familie und

zivilgesellschaftliche aufgaben.

eInsatzstellenBesuchdie pädagogische fachkraft des trägers besucht

die_den freiwillige_n während des freiwilligenjahres

in der einrichtung. ziel ist es, sich über die arbeit der

einrichtung und der_des Jugendlichen zu informieren,

entwicklungsprozesse zu initiieren und zu moderie-

ren oder in Konfliktfällen zu vermitteln. der träger

führt gespräche mit der_dem freiwilligen und der_dem

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Begleiter_in in der einsatzstelle über die Bildungser-

fahrungen, den arbeitsalltag und die Projektarbeit

der_des freiwilligen. er macht sich ein Bild über die

gewährleistung der rahmenbedingungen und die um-

setzung der Konzeption vor ort.

für freiwillige über 26 Jahren können auch einsatz-

stellenbesuche oder – alternativ dazu für deren

einsatzstellen – ein einsatzstellentreffen angebo-

ten werden ggf. unter einbindung der freiwilligen.

eInsatzstellentreffen und -QualIfIzIerungder träger ist zuständig für die Vernetzung und wei-

terbildung von einsatzstellen. er organisiert den

fachaustausch auf regionaler und überregionaler

ebene. ein einsatzstellentreffen findet mindestens

einmal jährlich statt. es bietet den leiter_innen der

einsatzstellen und den Begleitenden der freiwilligen

die möglichkeit des austauschs, der Vernetzung und

weiterbildung.

fahrtKostenmit ihrem >> ausweis oder einer >> Bescheinigung kön-

nen freiwillige in der regel für wochen- bzw. monatskar-

ten des öffentlichen Personen-nahverkehrs (öPnV) den

vergünstigten tarif erhalten (laut Berechtigungskarte

der deutschen Bahn auch zur Benutzung von schüler_

innen-Karten). ein rechtsanspruch besteht nicht.

fahrtkosten für Vorstellungsgespräche siehe auch >>

Bewerbung

fÜhrungszeugnIsfreiwillige sind von der gebühr für die erteilung eines

führungszeugnisses befreit. Bei der Beantragung

des führungszeugnisses muss dazu ein antrag auf

gebührenbefreiung gestellt werden. die meldebehör-

de darf in diesem fall keine gebühr erheben, sondern

muss die entscheidung des allein zuständigen Bun-

desamtes für Justiz abwarten, an das der antrag auf

erteilung eines führungszeugnisses einschließlich

des antrages auf gebührenbefreiung zur entscheidung

weiterzuleiten ist. als nachweis für die ehrenamtliche

tätigkeit, zu der auch der Bfd, das fsJ und das föJ

zählen, ist eine entsprechende Bescheinigung der ein-

satzstelle vorzulegen und dies auch als Begründung

des besonderen Verwendungszwecks anzugeben.

geBÜhrenBefreIungenfreiwillige in den freiwilligendiensten Kultur und Bil-

dung sind von der erhebung von zusatzbeiträgen der

Krankenkassen befreit (§ 242 absatz 5 nr. 5 sgB 5 in

Verbindung mit § 20 absatz 3 nr. 2 sBg 4), sofern sie

neben dem taschengeld und ggf. geldersatzleistun-

gen keine anderen beitragspflichtigen einnahmen (z.

B. durch nebentätigkeiten) erzielen.

freiwillige mit eigener haushaltsführung können sich

während des freiwilligendienstes bei der Krankenkas-

se zuzahlungen erstatten lassen, wenn die eigenbe-

teiligungen an beispielsweise Praxis- und rezeptge-

bühren oder Behandlungskosten 2% vom einkommen

im Kalenderjahr (taschengeld und ggf. geldersatzleis-

Page 18: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

18

tungen plus ggf. weitere einnahmen durch z. B. neben-

tätigkeiten) übersteigen.

ein anspruch auf Befreiung von rundfunk- und fern-

sehgebühren besteht nicht, kann aber ebenso bean-

tragt werden (beim einwohnermeldeamt, Bürgerbüro

oder sozialamt) wie eine ermäßigung der telefonge-

bühren (bei der telekom, in der regel an die Befreiung

von rundfunk- und fernsehgebühren gebunden).

gesetzgesetzliche grundlage für den Bundesfreiwilligen-

dienst Kultur und Bildung ist das Bundesfreiwilligen-

dienstgesetz (Bfdg), welches am 28. april 2011 vom

Bundestag beschlossen worden ist. es ist am 03. mai

2011 in Kraft getreten.

gesetzliche grundlage für die (Jugend-)freiwilligen-

dienste Kultur und Bildung ist das Jugendfreiwilligen-

dienstegesetz (Jfdg) vom 1. Juni 2008 (BgBl. teil I nr.

19 vom 26. mai 2008, s. 842 ff.).

darüber hinaus gelten die jeweiligen gesetze und

richtlinien des Bundeslandes sachsen-anhalt, das

Qualitätskonzept der freiwilligendienste Kultur und

Bildung sowie die festlegungen, niedergelegt im Ver-

trag zwischen dem_der freiwilligen, dem träger und

der einsatzstelle.

haftPflIchtdie einsatzstelle informiert die_den freiwillige_n zu Be-

ginn des einsatzes darüber, welche tätigkeiten über-

nommen werden dürfen, welche fachkräfte für die

anleitung und Betreuung zuständig sind und welche

tatbestände im rahmen der dienstpflicht durch eine

haftpflichtversicherung der einsatzstelle abgesichert

sind.

JugendarBeItsschutzgesetzBei freiwilligen unter 18 Jahren findet das Jugendar-

beitsschutzgesetz anwendung (z. B. keine nachtar-

beit, längere urlaubszeit, gesonderte Pausenregelun-

gen). detaillierte ausführungen finden sich in einem

gesonderten merkblatt über den einsatz von minder-

jährigen im fsJ und können beim träger angefragt

werden.

KIndergeldfür freiwillige bis 25 Jahre ist die ableistung eines

fsJ Kultur hinsichtlich Kindergeld und Kinderfreibe-

trägen sowie weiterer kinderbezogener leistungen

weitestgehend gleichbedeutend mit zeiten der schul-

und Berufsausbildung; sie werden gewährt, wenn das

gesamteinkommen des Kindes den Betrag von 8.004

euro im Jahr (stand: 01.07.13) nicht übersteigt. auf

den ausbildungsfreibetrag von bis zu 924 euro be-

steht kein anspruch. eine fortzahlung des Kindergel-

des und die gewährung damit zusammenhängender

leistungen aufgrund der ableistung des dienstes über

das 25. lebensjahr hinaus wird nicht gewährt.

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19

KranKenVersIcherungfreiwillige werden für die dauer des freiwilligendiens-

tes grundsätzlich als eigenständige mitglieder in der

gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. die

Beiträge werden von der einsatzstelle übernommen

und an die Krankenkasse abgeführt. eine ggf. vorher

bestehende familienversicherung ruht für die zeit

des freiwilligendienstes und kann bei erfüllung der

entsprechenden Voraussetzung anschließend wieder

aufleben. demnach endet die beitragsfreie familien-

versicherung – nach einem zwölfmonatigen dienst –

nicht am 25., sondern am 26. geburtstag, sofern die

übrigen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-

versicherung (gKV) erfasst grundsätzlich auch Per-

sonen, die vor antritt des freiwilligendienstes privat

versichert waren. die Versicherungspflicht in der ge-

setzlichen Krankenversicherung tritt allerdings nicht

ein für Personen, die versicherungsfrei sind. Versiche-

rungsfrei sind beispielsweise Beamt_innen, richter_in-

nen, soldat_innen auf zeit und Pensionär_innen, die

anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beam-

tenrechtlichen Vorschriften und grundsätzen haben

(§ 6 abs. 1 nr. 2 und 6 sgB V). diese Versicherungsfrei-

heit erstreckt sich aber nicht auf die bei der Beihilfe

berücksichtigungsfähigen angehörigen, weshalb z.B.

Kinder von Beamten für die dauer des freiwilligen-

dienstes grundsätzlich versicherungspflichtig in der

gKV sind. Inwieweit eine private Krankenversicherung

für die zeit des freiwilligendienstes »ruhend« gestellt

oder zusätzlich erhalten werden kann, muss mit der

jeweiligen privaten Krankenversicherung vor antritt

des freiwilligendienstes geklärt werden.

ebenfalls versicherungsfrei sind Personen nach Voll-

endung des 55. lebensjahres, wenn sie innerhalb der

letzten fünf Jahre nicht gesetzlich versichert waren

und mindestens die hälfte dieser zeit versicherungs-

frei, von der Versicherungspflicht befreit oder haupt-

beruflich selbstständig erwerbstätig waren (§ 6 abs.

3a sgB V).

der Bezug einer altersrente bewirkt keine Kranken-

versicherungsfreiheit. eine gesetzlich versicherte_r

altersrentner_in, der einen Bfdleistet, unterliegt daher

der Versicherungspflicht nach § 5 abs. 1 nr. 1 sgB V.

weitere Informationen zur Versicherungspflicht in der

gesetzlichen Krankenversicherung können auf der In-

ternetseite des Bundesministeriums für gesundheit

unter www.bmg.bund.de/krankenversicherung/ver-

sicherte/freiwillige-im-bundesfreiwilligendienst.html

abgerufen werden.

KranKheItsfalldie arbeitsunfähigkeit ist in der regel spätestens am

dritten tag einer Krankheit vom arzt zu bescheinigen.

für die zeiten, in denen seminare stattfinden, muss

die Bescheinigung bereits am ersten tag vorliegen.

die arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist, wie im

Vertrag festgelegt, der einsatzstelle bzw. dem träger

Page 20: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

20

vorzulegen. Im Krankheitsfall der freiwilligen werden

bis zur dauer von sechs wochen taschengeld und

sachleistungen weitergezahlt. Bei einer Krankheit, die

länger währt, übernimmt die Krankenversicherung die

gesetzlich geregelten leistungen. der anspruch auf

entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht nach

vierwöchiger ununterbrochener dauer des freiwilli-

gendienstes.

KÜndIgungder Vertrag kann aus einem wichtigen grund, z. B. bei

erhalt eines studien-, ausbildungs- oder arbeitsplat-

zes, gekündigt werden. Kündigungen müssen sowohl

beim träger als auch bei der einsatzstelle den ver-

traglichen regelungen gemäß schriftlich erfolgen und

zwischen allen drei Partnern abgesprochen sein. ein

von der einsatzstelle und dem freiwilligen unterzeich-

netes Kündigungs-/aufhebungsschreiben ist über den

träger/Kooperationspartner_innen dem Bundesamt

für familie und zivilgesellschaftliche aufgaben zuzu-

stellen und wird von diesem bestätigt. der urlaubsan-

spruch verringert sich entsprechend.

meldePflIchtwenn freiwillige für ihren freiwilligendienst umziehen,

müssen sie sich innerhalb einer woche beim einwoh-

nermeldeamt/Bürgerbüro des ersten oder zweiten

wohnsitzes anmelden, sonst kann ein Bußgeld von

der Behörde erhoben werden. freiwillige im land Bran-

denburg müssen als wohnhaft in Brandenburg gemel-

det sein bzw. sich bei dienstantritt beim Bürgeramt

anmelden.

mutterschutzdas mutterschutzgesetz findet im Bundesfreiwilli-

gendienst anwendung. es gelten u.a. die besonderen

Vorschriften zur gestaltung des arbeitsplatzes (=

Bfd-einsatzplatzes), zum Kündigungsschutz usw.

teilnehmerinnen am Bundesfreiwilligendienst haben

auch anspruch auf mutterschutzleistungen, wie die

zahlung eines zuschusses zum mutterschaftsgeld

während der mutterschutzfristen und mutterschutz-

lohn bei Beschäftigungsverboten außerhalb der mut-

teschutzfristen.

neBentätIgKeItder freiwilligendienst wird ganztägig bzw. für men-

schen ab 27 Jahre auch ab 20,5 wochenstunden als

überwiegend praktische hilfstätigkeit geleistet. dar-

aus ergibt sich, dass die volle bzw. mindestens halbe

arbeitskraft der einrichtung zur Verfügung gestellt wird

und der freiwilligendienst damit als haupttätigkeit

definiert wird. das schließt aber weitere anstellungs-

verhältnisse/nebentätigkeiten nicht aus. nebentätig-

keiten müssen mit dem träger und der einsatzstelle

abgesprochen sein. Bei nebentätigkeiten ergibt sich

eine Versteuerung des taschengeldes, wenn die gren-

ze des freibetrages überschritten wird.

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21

»ohne dIch wäre Ich nIcht VöllIg neuen herausforderungen gegenÜBer gestanden, hätte dIese erfolgreIch gemeIstert und unendlIch VIel ÜBer mIch und fÜr‘s leBen gelernt.«(Katharina B., freiwillige 2007/2008, oli-Kino, magdeburg)

Page 22: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

22

PädagogIsche BegleItungVerantwortlich für die umsetzung des gesetzlichen

Bildungsauftrags ist der träger gemeinsam mit der

einsatzstelle. grundlage bildet die pädagogische

rahmenkonzeption der (Jugend-)freiwilligendienste

Kul¬tur und Bildung. die pädagogische Begleitung

umfasst die fachliche anleitung der freiwilligen durch

die einsatzstelle, die individuelle Betreuung durch die

pädagogische fachkraft des trägers und der einsatz-

stelle sowie die seminararbeit. grundlage bildet für

freiwillige bis 26 Jahre die Pädagogische rahmen-

konzeption der Jugendfreiwilligendienste Kultur und

Bildung, für ältere freiwillige die mindeststandards

27+ der BKJ.

PersonalBogender Personalbogen ist bis spätestens zwei wochen

vor Beginn des freiwilligendienstes auszufüllen und

beim träger einzureichen.

PolIzeIlIches fÜhrungszeugnIs>> führungszeugnis

PraKtIKumder freiwilligendienst kann bei einigen ausbildungen

und studiengängen als Vorpraktikum anerkannt wer-

den. nähere Informationen sind bei der jeweiligen aus-

bildungsstelle bzw. hochschule zu erfragen.

ProJeKtdie eigenverantwortliche Projektarbeit ist ein wichtiger

Baustein im freiwilligendienst. es bietet gestaltungs-

raum für die individuellen Interessen und Kompeten-

zen von freiwilligen in ihrem einsatzbereich, ergän-

zend zu den täglichen aufgaben. die Projektarbeit

wird auf grundlage eigener Ideen der_des freiwilligen

selbstständig nach absprache mit und unter fachlicher

Begleitung der einsatzstelle entwickelt. der_die freiwil-

lige verantwortet das Projektmanagement (Planung,

organisation, durchführung und dokumentation), wo-

durch sich vielfältige erfahrungschancen ergeben.

QualItät In den freIwIllIgendIensten Kultur und BIldungdie (Jugend-)freiwilligendienste Kultur und Bildung

unterliegen einem kontinuierlichen Qualitätsentwick-

lungsprozess, für den die Bundesvereinigung Kultu-

relle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V. in zusam-

menarbeit mit dem trägerverbund die Verantwortung

trägt. Im Qualitätskonzept und in der pädagogischen

rahmenkonzeption sind die wirkungsziele der frei-

willigendienste niedergelegt und Qualitätsstandards

für träger, für einsatzstellen und für Bildungstage/se-

minare formuliert. die träger, einsatzstellen und frei-

willigen gestalten den Qualitätsentwicklungsprozess

dialogisch und verpflichten sich zur evaluation.

Page 23: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

23

rechtsVerhältnIsobwohl freiwillige und träger bzw. einsatzstelle kein

arbeitsverhältnis eingehen, wird der freiwilligendienst

hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen schutzvor-

schriften vom gesetzgeber einem arbeitsverhältnis

gleichgestellt. entsprechend gelten die einschlägigen

arbeitsschutzbestimmungen. zwischen der_dem frei-

willigen, dem träger und der einsatzstelle wird eine

privatrechtliche Vereinbarung geschlossen.

freiwillige im Bundesfreiwilligendienst befinden sich

in einem rechtsverhältnis mit der Bundesrepublik

deutschland, das einen öffentlich-rechtlichen dienst-

vertrag begründet. einsatzstelle und träger überneh-

men im auftrag des Bundes Pflichten aus diesem

dienstverhältnis. zwischen dem_der freiwilligen, dem

träger und der einsatzstelle wird ggf. eine ergänzen-

de privatrechtliche Vereinbarung geschlossen, die

über den Vertrag mit dem Bund hinaus weitergehende

inhaltliche regelungen trifft, z. B. zu zielen, Inhalten,

organisatorischen Verantwortlichkeiten.

rentenVersIcherungdie freiwilligen werden grundsätzlich in der gesetzli-

chen rentenversicherung pflichtversichert (§ 5 abs. 2

satz 3 sgB VI), siehe auch sozialversicherung. dies gilt

gleichermaßen für »junge« freiwillige, für senior_innen,

die noch keine altersrente beziehen, ebenso wie für al-

tersteilrentenbezieher_innen (altersrente in höhe von

einem drittel, der hälfte oder zwei dritteln der Vollren-

te) und erwerbsminderungsrentner_innen.

rentenversicherungsbeiträge müssen nur dann nicht

abgeführt werden, wenn der_die freiwillige eine alters-

vollrente – unabhängig ob vor oder nach erreichen der

regelaltersgrenze – bezieht.

rentner_Innenaufgrund vieler spezieller regelungen für rentner_in-

nen und frührentner_innen, wenden sich diese bei

fragen im einzelfall bitte an ihre einsatzstelle bzw. an

den zuständigen träger.

allgemein gilt: Bei Bezug einer altersrente vor errei-

chen der regelaltersgrenze sind bestimmte hinzuver-

dienstgrenzen zu beachten. wer eine rente vor errei-

chen der regelaltersgrenze als Vollrente in anspruch

nehmen möchte, darf nur einen hinzuverdienst

erzielen, der einen Betrag in höhe von 400 euro mtl.

nicht übersteigt. wird die hinzuverdienstgrenze über-

schritten, führt dies nicht automatisch zum wegfall

der rente, sondern ggf. zur zahlung einer niedrigeren

teilrente wegen alters, die einen höheren hinzuver-

dienst erlaubt. als hinzuverdienst gelten u.a. alle ein-

nahmen aus einer Beschäftigung, unabhängig davon,

in welcher form sie geleistet werden. somit sind das

aus dem Bundesfreiwilligendienst erzielte taschen-

geld sowie unentgeltliche unterkunft, Verpflegung und

arbeitskleidung mit dem jeweiligem sachbezugswert

der sozialversicherungsentgeltverordnung als hin-

zuverdienst zu berücksichtigen. die ableistung eines

Page 24: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

24

freiwilligendienstes kann daher bei Überschreiten der

hinzuverdienstgrenzen zur Kürzung bis hin zum weg-

fall des rentenanspruchs führen.

Bei renten wegen verminderter erwerbsfähigkeit

gelten nochmals differenziertere regelungen. zur

Klärung sollten sich daher interessierte freiwillige

mit ihrem rentenversicherungsträger in Verbindung

setzen. nach angaben des Bundesministeriums für

arbeit und soziales (Bmas) wird bei aufnahme einer

Beschäftigung durch den rentenversicherungsträger

stets geprüft, ob eine erwerbsminderung noch vorliegt

und damit ein rentenanspruch weiterhin besteht.

schweIgePflIchtfreiwillige sind verpflichtet – wie auch alle anderen

mitarbeiter_innen in einer einsatzstelle – über alle be-

trieblichen und persönlichen umstände stillschweigen

zu bewahren. diese Pflicht gilt auch nach Beendigung

des dienstes.

semInarefsJ Kultur ist ein Bildungsjahr. der gesetzgeber

schreibt im Jfdg für einen zwölfmonatigen einsatz

mindestens 25 Bildungstage verpflichtend vor. frei-

willige nehmen an wenigstens drei fünf- bis sechs-

tägigen seminaren teil, die der träger organisiert und

durchführt. ergänzt wird dieses angebot durch weite-

re seminare, regionaltreffen, hospitationen oder frei

wählbare Bildungstage in abstimmung mit dem träger

und der einsatzstelle. seminarkosten übernimmt der

träger auf der Basis des Vertrages. seminarzeit gilt

dabei als arbeitszeit; urlaub kann in dieser zeit aber

nicht genommen werden. die seminare ermöglichen

den freiwilligen die reflexion ihres freiwilligendiens-

tes im austausch mit anderen freiwilligen. sie gewin-

nen einen einblick in die Praxis kultureller, politischer

und/oder außerschulischer Bildung. sie setzen sich

diskursiv und künstlerisch mit persönlichen und ge-

sellschaftspolitischen themen auseinander, erlernen

methoden und techniken, die ihr handlungsreper-

toire im einsatzfeld erweitern. sie entwickeln ihre

personalen, sozialen und/oder interkulturellen Kom-

petenzen für ihren weiteren lebens- und Berufsweg.

sozIalVersIcherungfreiwillige müssen nach dem Bfdg bzw. dem Jfdg

>> gesetz sozialversichert werden, wenn sie ein ent-

gelt (>> taschengeld) und/oder sach- bzw. ersatzleis-

tungen erhalten. sie werden rechtlich annähernd so

behandelt wie Beschäftigte oder auszubildende. das

heißt, sie sind während ihrer freiwilligen dienstzeit in

der gesetzlichen renten-, unfall-, Kranken-, Pflege- und

arbeitslosenversicherung abgesichert. für ältere frei-

willige, die das regelrentenalter erreicht haben, entfal-

len die arbeitnehmeranteile zur arbeitslosenversiche-

rung; sofern die Bedingungen zur Pflichtversicherung

nicht gegeben sind auch zur Krankenversicherung.

die abzuführenden Beiträge werden von der einsatz-

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25

»eIn fsJ mIt euch Ist VIel mehr als freIwIllIgendIenst – Ihr geBt In den semInaren so VIel mIt – suPer!«(agnes tanneberger, pädagogische Begleitung, zentrum für zirkus und Bewegtes lernen halle e.V.)

Page 26: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

26

stelle oder vom träger (entsprechend der konkreten

vertraglichen regelung) gezahlt. dafür muss vor an-

tritt des freiwilligendienstes die sozialversicherungs-

nummer mitgeteilt werden. sie kann von den freiwilli-

gen ggf. bei ihrer Krankenkasse erfragt werden.

steuerIdentIfIKatIonsnummerdie vom Bundeszentralamt für steuern (Bzst) verge-

bene steueridentifikationsnummer besteht aus elf zif-

fern. diese ist zusammen mit dem geburtsdatum und

der auskunft zur religionszugehörigkeit beim träger

einzureichen.

steuerndas taschengeld und die sachbezüge bzw. gelder-

satzleistungen für unterkunft und Verpflegung sind

wie lohn oder gehalt steuerlich zu veranlagen. Im

freiwilligendienst fallen in der regel keine steuern

an (bei der lohnsteuerklasse I), da die grenze für die

Besteuerung i. d. r. unterschritten wird. das taschen-

geld im Bundesfreiwilligendienst ist steuerfrei (vgl.

§3 estg, nummer 5, Buchstabe f). sachbezüge bzw.

geldersatzleistungen für unterkunft und Verpflegung

sind wie lohn oder gehalt steuerlich zu veranlagen.

falls der Bundesfreiwilligendienst in hauptbeschäfti-

gung durchgeführt wird, fallen in der regel dafür keine

steuern an, da die grenze für die Besteuerung i. d. r.

unterschritten wird. wird der Bundesfreiwilligendienst

neben einer anderen hauptbeschäftigung durchge-

führt, sind sachbezüge bzw. geldersatzleistungen für

unterkunft und Verpflegung ggf. von der einsatzstelle

zu versteuern.

studIumBei der Bewerbung um einen studienplatz zählt ein

freiwilligendienst als wartezeit. Über die anerkennung

des freiwilligendienstes als Praktikum entscheiden

die hochschulen autonom. liegt vor Beginn oder wäh-

rend des freiwilligendienstes eine zusage für einen

studienplatz vor, besteht bei Beendigung des dienstes

gemäß § 34 hochschulrahmengesetz des Bundes und

der studienplatzverordnungen der hochschulen ein

anspruch auf erneute auswahl im vormals gewählten

studiengang am selben studienort, und zwar vor allen

anderen Bewerber_innen. trotzdem ist eine erneute

Bewerbung notwendig. für die zentral vergebenen

studienplätze (medizin, Pharmazie, tiermedizin oder

zahnmedizin) durch die stiftung hochschulzulassung

(vormals zVs) findet sich die regelung in § 19 der Ver-

gabeverordnung.

tätIgKeItsProfIldas tätigkeitsprofil ist Bestandteil bei der anerken-

nung von einsatzstellen und benennt die aufgaben

und einsatz- und Partizipationsmöglichkeiten.

für freiwillige bis 26 Jahre werden ergänzend die

lernziele für die_den freiwillige_n in der einsatzstelle

aufgenommen und als anlage zum ergänzenden Ver-

Page 27: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

27

trag zwischen freiwilliger_m, einsatzstelle und träger

geführt. das tätigkeitsprofil wird hier auch innerhalb

des dienstes ergänzt und fortgeschrieben, z. B. in ei-

ner leistungsvereinbarung.

taschengeld

die freiwilligendienste Kultur und Bildung sind als frei-

williges engagement unentgeltliche dienste. freiwilli-

ge erhalten aber ein taschengeld und ggf. pauschale

Bezüge für unterkunft und Verpflegung, die in summe

mindestens 300 euro ergeben. die Bezüge werden

vom träger oder der einsatzstelle (entsprechend der

konkreten vertraglichen regelung) jeweils zum mo-

natsende überwiesen. für freiwillige über 26 Jahren

werden die taschengeldhöhe und ggf. die pauschalen

Bezüge für unterkunft und Verpflegung vom jeweiligen

träger und/oder in absprache mit der einsatzstelle

festgelegt. freiwillige im Bundesfreiwilligendienst ab

27 Jahren erhalten – orientiert an einem Vollzeitdienst

– anteilig gekürztes taschengeld entsprechend ihres

zeitlichen einsatzes pro woche.

trägerals bundeszentraler träger steht die Bundesvereinigung

Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V. dem trä-

gerverbund vor. als träger im trägerverbund fungieren

eingetragene Vereine. dem träger obliegt die steuerung

und Koordination der freiwilligendienste sowie lobby-

und öffentlichkeitsarbeit. er ist Vertrags- und ansprech-

partner für die freiwilligen und für die einsatzstellen. das

Bindeglied im Bundesfreiwilligendienst zwischen dem

Bundesamt für familie und zivilgesellschaftliche auf-

gaben und den trägern mit ihren einsatzstellen sind

die zentralstellen. für freiwillige bis 26 Jahre setzt

die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Ju-

gendbildung e.V. (BKJ) den Bundesfreiwilligendienst

mit seinen trägern der Jugendfreiwilligendienste um.

dem träger obliegt die steuerung und Koordination des

Bundesfreiwilligendienstes sowie lobby- und öffent-

lichkeitsarbeit innerhalb seines feldes. dafür werden

ihm von der zentralstelle BKJ und den einsatzstellen

aufgaben übertragen. er ist ansprechpartner für die

freiwilligen und für die einsatzstellen. mindestens

zwischen träger und einsatzstelle wird ein ergänzen-

der Vertrag (zu dem mit dem Bafza) geschlossen.

ÜBerstundenausgleIches ist nicht möglich, Überstunden finanziell abzugel-

ten. für geleistete Überstunden erhalten die freiwilli-

gen einen freizeitausgleich.

umlageVerfahrendie Krankenkassen als einzugsstellen für die Beiträge

zur gesetzlichen sozialversicherung stellen jeweils

zum Beginn eines Kalenderjahres die umlagepflicht

fest, vgl. § 3 absatz 1 des gesetzes über den ausgleich

der arbeitgeberaufwendungen für entgeltfortzahlung

(aag)). der spitzenverband Bund der Krankenkassen

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28

regelt einzelheiten der durchführung des feststel-

lungsverfahrens (§ 3 abs. 3 aag). einsatzstellen des

Bundesfreiwilligendienstes nehmen am u2-Verfahren

teil, nicht jedoch am u1-Verfahren. eine teilnahme am

u1-Verfahren scheidet aus, da die freiwilligen nach

deutschem recht keine arbeitnehmer sind und somit

auch nicht das entgeltfortzahlungsgesetz für sie gilt.

unterKunftdie einsatzstellen stellen in der regel keine unter-

kunft.

urlauB es besteht frühestens nach drei monaten dienstzeit

anspruch auf 26 tage urlaub, jedoch nicht auf ur-

laubsgeld. der urlaub muss in der einsatzstelle be-

antragt und dem träger schriftlich gemeldet werden.

urlaub muss auch während möglicher schließzeiten

der einrichtung genommen werden. dauert der frei-

willigendienst weniger als zwölf monate, wird der ur-

laubsanspruch pro monat um ein zwölftel des Jahres-

urlaubs reduziert; dauert er länger als zwölf monate,

wird er pro monat um ein zwölftel des Jahresurlaubs

verlängert. die zeiten der Bildungstage sind vom ur-

laub ausgenommen. für Jugendliche unter 18 Jahren

gelten die urlaubsansprüche nach den Bestimmungen

des Jugendarbeitsschutzgesetzes. die seminarzeiten

sind vom urlaub ausgenommen.

VerPflegungdie einsatzstellen stellen in der regel keine Verpfle-

gung.

Vertrag/VereInBarungder umfang der gegenseitigen rechte und Pflichten

ist gesetzlich vorgeschrieben. diese und weitere

absprachen der Partner werden in form von schrift-

lichen Verträgen und Vereinbarungen (z. B. zu zielen,

Inhalten, organisatorischen, finanziellen und recht-

lichen Verantwortlichkeiten) zwischen dem träger,

der einsatzstelle und der_dem freiwilligen getroffen.

Im Bundesfreiwilligendienst wird auf Basis des Bfdg

(>> gesetz) zunächst eine Vereinbarung zwischen

dem zuständigen Bundesamt für familie und zivilge-

sellschaftliche aufgaben und dem_der freiwilligen so-

wie der einsatzstelle geschlossen. das formular dafür

kann auf der webpräsenz des Bundesministerium für

familie , senioren, frauen und Jugend für den Bun-

desfreiwilligendienst (www.bundesfreiwilligendienst.

de) eingesehen werden, wo sich auch das zugehörige

merkblatt befindet.

siehe auch >> rechtsverhältnis

waIsenrentefür die dauer der teilnahme am freiwilligendienst

besteht grundsätzlich ein anspruch auf waisenrente

(halb- oder Vollwaisenrente), sofern die Vorausset-

zungen nach § 48 sgB VI vorliegen.

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29

wochenenddIenstIm rahmen der betriebsüblichen dienstpläne kann der

einsatz auch am wochenende abgeleistet werden.

wohngeldwenn freiwillige eine eigene wohnung oder eigenstän-

dige haushaltsführung, beispielsweise in wohnge-

meinschaften, unterhalten, kann wohngeld beantragt

werden. ob die Voraussetzungen für einen wohngeld-

anspruch bestehen, sollte rechtzeitig vor antritt des

Bundesfreiwilligendienstes mit der wohngeldbehörde

geklärt werden. die Beantragung des wohngeldes ist

nur am hauptwohnsitz möglich. dies ist der wohnsitz,

der als »mittelpunkt der lebensbeziehungen« gilt.

Kriterien, die diesen definieren sind unter anderem

aufenthaltsdauer, lage und ausgangspunkt des we-

ges der arbeits-/ausbildungsstätte sowie wohnsitz

übriger familienangehöriger. die zahlung von wohn-

geld hängt unter anderem von der miethöhe und dem

verfügbaren einkommen ab. die Behörde entscheidet

im einzelfall über die Bewilligung – ein rechtsan-

spruch besteht nicht.

zentralstelleals zentralstelle steht die Bundesvereinigung Kultu-

relle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) im auftrag

des Bundesamtes für familie und zivilgesellschaftli-

che aufgaben für die entwicklung und umsetzung des

Bundesfreiwilligendienstes Kultur und Bildung den trä-

gern vor. zentralstellen sind das Bindeglied zwischen

dem Bundesamt für familie und zivilgesellschaftliche

aufgaben und den trägern mit ihren einsatzstellen.

zeugnIs/zertIfIKatnach regulärer ableistung des freiwilligendienstes

bekommt die_der freiwillige ein zeugnis, das in engem

austausch zwischen ihr_ihm, dem träger und der ein-

satzstelle erarbeitet wird. darin beschrieben werden,

Page 30: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

30

B

neben der dauer, den konkreten tätigkeiten – auch die

im rahmen des eigenverantwortlich geführten Projek-

tes – sowie die fähigkeiten der_des freiwilligen. zu-

dem werden die Bildungstage dokumentiert.

für freiwillige bis 26 Jahre wird das zeugnis als bun-

deseinheitliches zertifikat nach eigenen standards

der Jugendfreiwilligendienste im trägerverband der

BKJ vergeben. darin wird ergänzend zu den oben be-

schriebenen Punkten der entwicklungsprozess der

freiwilligen und ihrer Kompetenzen dokumentiert.

auch das eigenverantwortlich geführte Projekt findet

eingang.

zuschlägeÜberstunden, wochenend- und feiertagsdienste der

freiwilligen können nicht mit finanziellen zuschlägen

vergütet werden.

Page 31: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

31

Im hinblick auf die Bedeutung der festlegung, wo der

eigene hauptwohnsitz ist, wird man ersucht, der ent-

scheidung über den mittelpunkt der eigenen lebens-

beziehungen folgende gesichtspunkte zu grunde zu

legen:

// wenn nur ein wohnsitz vorhanden ist, ist das in der

regel der hauptwohnsitz.

// gibt es mehrere wohnsitze, muss man selbst prü-

fen, ob es an all diesen wohnsitzen einen mittel-

punkt der individuellen lebensbeziehungen gibt.

dabei gibt es folgende Kriterien:

// aufenthaltsdauer (an welchem wohnsitz wird sich

im Jahr länger aufgehalten?)

// lage des arbeitsplatzes oder der ausbildungsstät-

te (Ist der arbeitsplatz oder die ausbildungsstätte

in der gemeinde des einen oder des anderen wohn-

sitzes?)

// ausgangspunkt des weges zur arbeit oder ausbil-

dungsstätte (Von welchem wohnsitz wird in der

überwiegenden zahl der fälle der weg zum arbeits-

platz oder zur ausbildungsstätte angetreten?)

// wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjäh-

rigen familienangehörigen und der ort an dem der

erwerbstätigkeit nachgegangen wird, ausgebildet

wird oder die schule besucht wird (an welchem

wohnsitz wohnen die familienangehörigen und wo

gehen diese ihrer arbeit nach oder absolvieren ihre

ausbildung?)

// funktionen in öffentlichen oder privaten Körper-

schaften (In welcher gemeinde ist man in Vereinen

oder in einem Vertretungskörper [z.B. gemeinde-

rat] aktiv tätig oder übt eine funktion aus?)

ergibt eine Beurteilung anhand dieser Kriterien, dass

es nur an einem wohnsitz einen mittelpunkt der

// beruflichen,

// wirtschaftlichen und

// gesellschaftlichen

lebensbeziehungen gibt, ist dieser der hauptwohnsitz.

ergibt aber die gesamtbetrachtung aller lebensbezie-

hungen, dass es an mehreren orten mittelpunkte von

– wenn auch unterschiedlichen – lebensbeziehungen

gibt, obliegt es eInem selBst zu entscheiden, zu wel-

chem der wohnsitze ein größeres näheverhältnis be-

steht. diesen gilt es dann als den hauptwohnsitz zu

bezeichnen.

entscheIdungshIlfe zum mIttelPunKt der leBensBezIehungenIm sInn des § 5 aBs. 1 wogg

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32

»ohne dIch wären zahlreIche JugendlIche um wertVolle erfahrungen und Kulturelle eInrIchtungen um VIele helfende hände ärmer.«(caroline siegner, magdeburg, freiwillige 2007/2008, offener Kanal magdeburg)

qm

Page 33: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

33

qmrechte// urlaubsanspruch: 26 tage.

// abschluss-zertifikat, das über konkrete arbeitsin-

halte und leistungen informiert (bei einem dienst

von mindestens elf monaten).

// mitwirkung an der inhaltlichen gestaltung und

durchführung der begleitenden seminare.

// anspruch auf pädagogische Begleitung und fachli-

che anleitung.

// anspruch auf unterstützung bei der Planung und

umsetzung des eigenverantwortlichen Projektes

// Kündigungsrecht bei Vorliegen triftiger gründe >> Kün-

digungsfrist ist ein monat, in ausnahmefällen kann

auch ein aufhebungsvertrag geschlossen werden.

// unterstützung durch den träger der__des fw bei der

entscheidung für eine geeignete einsatzstelle.

// In absprache mit der einsatzstelle mind. zwei tage son-

derurlaub für Bewerbungsgespräche und studienbera-

tungen >> in absprache mit der einsatzstelle auch mehr.

der träger empfiehlt: wenn dies ein oder zwei Bewer-

bungsgespräche betrifft, kann man sich evtl. auch so frei

stellen, ohne dass die freiwilligen dafür urlaub oder Über-

stunden nehmen müssen. generell gilt, dass die freiwil-

ligen freizustellen sind, aber ggf. einen zeitausgleich in

form von Überstunden/urlaub anbieten müssen.

// Bildungstage gelten als arbeitszeit. wenn diese

am wochenende stattfinden, erhalten die fw einen

freizeitausgleich hierfür.

PflIchten// die ihr__ihm übertragenen aufgaben unter anleitung ei-

ner fachkraft nach wissen und Können auszuführen.

// Über interne angelegenheiten der einsatzstelle –

auch über die zeit der tätigkeit hinaus – strengstes

stillschweigen zu bewahren.

// halten der Kontakte zur fwd-Koordination und um-

gehende Kontaktaufnahme bei Konflikten in der

einsatzstelle.

// sofortige Information bei zuverdienst, Krankheit

und urlaub.

// teilnahme an den gesetzlich vorgeschriebenen

Begleitseminaren und Bildungsangeboten (min-

destens 25 tage), mit der Bereitschaft, die arbeit

in der einrichtung zu reflektieren, sich persönlich

mit den thematischen angeboten auseinanderzu-

setzen und das zusammenleben der gruppe aktiv

mitzugestalten. die zeit der Bildungsseminare ist

von der urlaubsgewährung ausgeschlossen.

// die dienst- und hausordnung der einsatzstelle

einzuhalten, den anweisungen des fachpersonals

folge zu leisten.

// durchführung eines eigenverantwortlichen Projektes

// führen eines arbeitszeitnachweises.

// aktive mitgestaltung des freiwilligendienstes

// ggf. aufenthaltserlaubnis vorlegen.

// reflexion des freiwilligendienstes Kultur und Bildung.

dIe wIchtIgsten rechte und PflIchten fÜr freIwIllIge (fw) auf eInen BlIcK (weitere Infos gibt es im a-z sowie in der Vereinbarung/Vertrag zum freiwilligendienst Kultur und Bildung)

Page 34: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

34

r

»dIe PräsentatIonen, dIe während eIner semInarwoche ent-

stehen, waren Jedes mal BeeIndrucKend. Ich hätte Vorher

nIcht gedacht, dass wIr In so Kurzer zeIt so KreatIVe und un-

terschIedlIche ergeBnIsse realIsIeren. Ich BIn BegeIstert.«

(martin Jagade, freiwilliger 2010/2011, artist! e.V. Kulturzentrum moritzhof)

z

h

x

R

Page 35: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

35

x

ästhetIsche BIldung In ihrem mittelpunkt stehen sinnliche wahrnehmung

und erfahrung. sie prägen sensibilität und empfinden

für dinge, für themen und deren ästhetische umset-

zung aus. dies eröffnet zugänge und Verständnis für

künstlerische medien.

BIldung ist der fortlaufende aktive und individuelle Prozess

der aneignung der welt sowie deren ausgestaltung.

Bildung bezeichnet die formung des einzelnen im

hinblick auf sein »menschsein« und die Bewältigung

seines lebens. sie setzt den menschen in reflektier-

te Beziehung zur welt und entfaltet seine Potenziale,

Persönlichkeit und Identität. Bildung kann daher nicht

auf wissen, Intellektualität und Kultiviertheit reduziert

werden, schließt aber facetten aller drei Begriffe ein.

der mensch erweitert in einer lebensbegleitenden ent-

wicklung seine geistigen, kulturellen und lebensprak-

tischen fähigkeiten und Kompetenzen im kognitiven

Bereich, in hinsicht auf seine handwerklich-techni-

sche Bildung, in der entfaltung zwischenmenschlicher

Beziehungen, mit Blick auf seine ästhetische wahr-

nehmungs-, gestaltungs- und urteilsfähigkeit sowie

moral und politischer handlungsfähigkeit.

BÜrgerschaftlIches engagement hiermit wird der politische und soziale einsatz von

Bürger/innen umschrieben: Bürger__innen nehmen die

gestaltung von gesellschaft und gemeinschaft selbst

in die hand. sich zu engagieren heißt, sich bewusst

zu sein, dass jede__r einzelne etwas zum wohle der

gemeinschaft beitragen kann und sollte. dem Bürger-

schaftlichen engagement werden folgende attribute

zugeordnet: es ist freiwillig und selbstbestimmt, ge-

meinwohlbezogen, im öffentlichen raum stattfindend

und wird gemeinschaftlich und kooperativ ausgeübt.

ausübungsformen sind z. B.: ehrenamt, selbsthilfe,

politische Partizipation, Protest- und Initiativbewe-

gung, freiwilligendienst.

freIwIllIgendIenstesind eine besondere form des Bürgerschaftlichen en-

gagements. menschen spenden ohne oder gegen ein

geringes entgelt eine bestimmte zeit ihres lebens

für die gemeinschaft. Kennzeichnend für freiwilligen-

dienste ist ein doppelcharakter aus der Übernahme

von sozialer Verantwortung einerseits und Bildung im

sinne von Persönlichkeitsbildung, Berufsorientierung

und lebensbegleitendem lernen andererseits.

Kurzes glossar zur Kulturellen BIldung und zu freIwIllIgendIensten

Page 36: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

36

gemeInnÜtzIgKeIt bezeichnet die sonderstellung privater oder öffentli-

cher tätigkeiten, die aufgrund ihres wohltätigen, sozi-

alen, kirchlichen oder ähnlichen charakters nicht auf

die erzielung von gewinn, sondern auf die erhöhung

der wohlfahrt und des gemeinwohls gerichtet sind und

deshalb steuerrechtlich begünstigt werden.

gemeInwohl ist das gesamtinteresse einer gesellschaft – im ge-

gensatz zum Individual- oder gruppeninteresse.

gesellschaft als gesellschaft bezeichnet man eine gruppe von Per-

sonen mit gemeinsamen merkmalen, die miteinander

verknüpft leben und direkt oder indirekt interagieren.

In einer gesellschaft werden konformes bzw. abwei-

chendes Verhalten in Bezug auf normen und werte

festgelegt.

KomPetenz bezeichnet im pädagogischen sinne die fähigkeit, an-

forderungen zu bewältigen und Probleme zu lösen so-

wie die grundsätzliche Bereitschaft, dies auch zu tun.

Kompetenzen beschreiben ferner allgemeine eigen-

schaften, die dem einzelnen die teilhabe an sozialer

und gesellschaftlicher Kommunikation ermöglichen.

unterschieden werden fachkompetenz, sozialkompe-

tenz und selbstkompetenz. diese Kompetenzbereiche

bilden zusammen mit einstellungen die grundlage für

handlungskompetenz.

Kultur Im engeren sinne lassen sich die Bereiche sprache und

ethik sowie die funktionen der gesellschaft Kunst, re-

ligion, wissenschaft, wirtschaft und rechtsprechung

dem Begriff Kultur unterordnen. man kann Kultur auch

kennzeichnen als das einem Kollektiv gemeinsame

»wissen«, ihre werthaltungen und Verhaltenswei-

sen, deutungsmuster und weltbilder. william James

durant gibt folgende populäre definition: »Kultur ist

soziale ordnung, welche schöpferische tätigkeiten

begünstigt. Vier elemente setzen sie zusammen:

wirtschaftliche Vorsorge, politische organisation, mo-

ralische tradition und das streben nach wissenschaft

und Kunst.« In einem weiten Verständnis ist Kultur die

gesamte lebensweise und drückt aus, wie der mensch

lebt und arbeitet.

Kulturelle BIldung geht davon aus, dass durch die Beschäftigung mit

Künsten und kulturellen Phänomenen unter persona-

ler anleitung nachhaltige Bildungsprozesse angeregt

werden – und zwar sowohl auf kognitiver und emoti-

onaler wie auch auf sozialer ebene. sie kann konkret

bezogen werden auf die eigene künstlerische Praxis

Page 37: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

37

– rezeptiv und/oder produktiv. Kulturelle Bildung ist

andererseits ganz allgemein mit der teilhabe am kul-

turellen leben verknüpft.

Kulturmanagement

ist die organisation und führung von Kulturprojekten

und Kultureinrichtungen.

KulturmarKetIng möchte möglichst effizient Kulturangebote mit po-

tenziellen Kulturnutzer__innen zusammenbringen.

obwohl sich Kulturmarketing dabei zum teil betriebs-

wirtschaftlicher methoden bedient, arbeitet es nicht

zwangsläufig im monetären sinne profitorientiert. Viel-

mehr kann es dazu beitragen, öffentlich vorgegebene

ziele wie die Partizipation bestimmter zielgruppen am

Kulturleben umzusetzen.

KulturPädagogIK soll zum einen den rezeptiven zugang zu Kulturver-

anstaltungen ermöglichen, indem in speziellen ange-

boten (hoch-)Kulturproduktionen in ihren Inhalten

und ihrer ästhetik verständlich gemacht werden. zum

anderen beinhaltet Kulturpädagogik im sinne Kultu-

reller Bildung auch die Idee, menschen zu ermutigen,

eigene kulturelle ausdrucksweisen zu entdecken und

im sinne einer »Kultur von allen« weiterzuentwickeln.

die entstehenden ästhetischen Produktionen werden

zu mitteln der Kommunikation. Kulturpädagogik ist

der Überbegriff für eine Vielzahl von methodischen

richtungen: Pädagogik der fotografie, Kunst-, litera-

tur-, medien-, museums-, spiel-, tanz-, theater- und

zirkuspädagogik.

KulturVermIttlung unter Kulturvermittlung werden sowohl tätigkeiten

verstanden, die zwischen künstlerischer Produktion

und rezeption vermitteln (z. B. museumspädagogik,

Kulturmarketing), wie auch tätigkeiten, die laien zu

eigenem künstlerischen und kulturellen schaffen an-

regen (Kulturelle Bildung, soziokultur).

KulturwIrtschaft der Begriff »Kulturwirtschaft« (creative Industries,

Kreativwirtschaft) umfasst nach einer aktuellen ab-

grenzung alle unternehmen und selbständigen, die er-

werbsmäßig kulturelle güter produzieren, vermarkten,

verbreiten oder damit handeln sowie Kulturgüter be-

wahren und in einer privaten rechtsform organisiert

sind (z. B. musik- und filmbranche, rundfunk/tV, com-

puterspiele). nicht erfasst werden die öffentlich finan-

zierte Kultur und der gemeinnützige Kulturbereich.

Kunst ist als ein Kulturprodukt eine hervorbringung von men-

schen und das ergebnis eines kreativen Prozesses, an

dessen ende entweder das Kunstwerk steht oder auch

– wie seit der moderne – der Prozess selbst als

Page 38: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

38

ergebnis gewertet wird. seit der aufklärung versteht

man unter Kunst vor allem die ausdrucksformen der

»schönen Künste«: Bildende Kunst (malerei, grafik,

Bildhauerei, architektur, Kunstgewerbe, fotografie),

darstellende Kunst (theater, tanz, filmkunst, oper),

musik (Vokalmusik, Instrumentalmusik) und literatur

(epik, drama und lyrik). heute lassen sich die aus-

drucksformen der neuen medien ergänzen, aber auch

neue formen der suche nach einem gesamtkunstwerk

(z. B. Installationen).

KÜnstlerIsche BIldung

ergänzt die ästhetische Bildung um die methodische

Kompetenz zur gestaltung von Kunstwerken.

lernen bezieht sich im Bildungsprozess auf die neu- und/

oder reorganisation alter bzw. neuer Informationen.

es ist eine aktivität, sich wissen anzueignen und zu

reflektieren sowie handeln und Veränderungspro-

zesse zu ermöglichen. es werden grundsätzlich drei

lernformen unterschieden: formales lernen findet in

(Berufs-)Bildungseinrichtungen, z. B. der schule, statt

und führt zur zertifizierung von leistungen nach fest-

gelegten lernzielen. non-formales lernen – häufig in

außerschulischen einrichtungen – erfolgt nicht zwin-

gend leistungsorientiert. gleichwohl ist es systema-

tisch und zielgerichtet. Informelles lernen findet im

alltag – am arbeitsplatz, im familienkreis oder in der

Page 39: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

39

freizeit – statt. es ist in Bezug auf lernziele und -zeit

nicht strukturiert und weniger zielgerichtet. 60 – 70%

aller Bildungsergebnisse werden an non-formalen und

informellen Bildungsorten erworben. freiwillige, bür-

gerschaftliche arbeit wird eben diesen Bildungsorten

zugeordnet.

mIgratIon ist in der soziologie ein Begriff für den dauerhaften

wechsel des lebensumfeldes einer Person, einer

gruppe oder einer gesellschaft im physischen und

sozialen raum.

PartIzIPatIon bedeutet »Beteiligung, teilhabe, teilnahme, mitwir-

kung, mitbestimmung, einbeziehung«. sie bezeichnet

die freie, gleichberechtigte und öffentliche teilhabe

der Bürger__innen an gemeinsamen diskussions-, wil-

lensbildungs- und entscheidungsprozessen. Partizi-

pation bezieht sich als pädagogisches Prinzip auf die

einbindung von Kindern und Jugendlichen bei allen sie

betreffenden ereignissen und entscheidungen, z. B.

auch in Bildungsprozessen.

ProJeKt ein Projekt ist ein einmaliges Vorhaben, bei dem in-

nerhalb eines abgegrenzten zeitraums ein definiertes

ziel mit begrenztem einsatz von ressourcen (zeit,

arbeitskraft, geld etc.) erreicht werden soll.

sozIoKultur meint ursprünglich die summe aus allen kulturellen,

sozialen und politischen Interessen und Bedürfnissen

einer gesellschaftlichen gruppe. es ist aber auch ein

fachbegriff der Kulturpolitik, der eine direkte hinwen-

dung von Kultureinrichtungen zur gesellschaftlichen

wirklichkeit und zum alltag bezeichnet. die soziokul-

tur basiert auf einem stark politisch definierten Kul-

turbegriff. Kulturvermittlung soll dort anstöße geben,

menschen in einer demokratischen gesellschaft zu

aktiven mitgestalter__innen zu machen. soziokulturel-

le zentren – häufig modelle für andere gesellschaftli-

che lebens- und arbeitsformen – ermöglichen breiten

Bevölkerungsschichten die aktive teilhabe am kultu-

rellen und politischen leben.

zIelgruPPe

ist ursprünglich ein Begriff aus dem Bereich des marke-

tings. hierunter ist eine bestimmte menge von marktteil-

nehmer__innen zu verstehen, an welche sich werbung

oder ein anderes mittel der Kommunikationspolitik ei-

nes unternehmens richtet. auch Kulturveranstaltungen

und -angebote richten sich an bestimmte zielgruppen.

die zielgruppe wird häufig traditionell einfach über so-

ziodemografische merkmale (zum Beispiel alter, famili-

enstand, haushaltseinkommen, geografisches gebiet),

gelegentlich aber auch über ihre psychografischen

merkmale bestimmt (z. B. einstellungen und werte mit

den daraus resultierenden Vorlieben, statusbewusst-

sein, offenheit, ästhetisches empfinden).

Page 40: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

40

»ohne dIch wäre Ich nIcht da wo Ich Jetzt

BIn. Ich hatte dIe chance eIn Jahr In eInem

theater zu arBeIten und daBeI meInen

traum schon eIn BIsschen zu leBen.«

(christian Kerntopf, freiwilliger 2007/2008, theater an der angel)

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41

arBeItszeItdie seminare/Bildungstage sind arbeitszeit. die anwe-

senheit ist somit verpflichtend (siehe Jfwdg sowie

Bfdg). wenn diese am wochenende stattfinden, er-

halten die fw einen freizeitausgleich hierfür.

austauschdie seminare bieten die möglichkeit, sich mit anderen

freiwilligen, den teamer__innen und Koordinatorinnen

auszutauschen.

alKoholharter alkohol ist auf Bildungsseminaren verboten.

erlaubt sind Bier, wein und sekt – doch auch hier gilt:

in maßen!

aKtIVes mItgestaltenIhr seid gefragt – es sind eure seminare und entspre-

chend werdet ihr gefördert und gefordert, diese aktiv

mitzugestalten!

Bettwäsche und handtÜcherBettwäsche und handtücher können entweder zum

seminar mitgebracht werden oder vor ort, gegen eine

gebühr, ausgeliehen werden. die leihgebühr beträgt

je nach Bildungsstätte zwischen 3,50 bis 6,00 euro.

BedÜrfnIsse wir wollen euren Bedürfnissen soweit es geht gerecht

werden. daher ist es uns wichtig, zu wissen, wie es

euch geht und was euch auf dem herzen liegt. wenn

der schuh irgendwo drückt, meldet euch bitte recht-

zeitig bei uns. nur so können wir gemeinsam handeln

und ggf. nach einer lösung suchen, die allen nützt.

BerIcht für alle seminare, die nicht in der gewohnten semi-

nargruppe stattfinden, sondern freie Bildungstage

oder zusätzliche Bildungstage sind und die für den

fwd Kultur und Bildung angerechnet werden können,

benötigen die Koordinatorinnen neben einer offiziellen

teilnahmebestätigung einen kleinen Bericht von den

fw. Infos hierzu unter dem Beitrag leitfaden seminar-

bericht freie Bildungstage.

dauerdie drei Bildungsseminare der .lkj) sachsen-anhalt e.V.

dauern jeweils fünf bzw. sechs tage und beginnen am

montag bzw. sonntag in der regel gegen 14:00/14:30

uhr und enden am freitag ca.12:00/12:30 uhr. nach

diesen zeiten sollte die an- und abreise geplant wer-

den.

das KleIne aBc der freIwIllIgendIenste Kultur und BIldung wIssenswertes rund um das thema semInar

Page 42: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

42

drogenIllegale drogen sind auf Bildungsseminaren verboten.

falls die teamer__innen und Koordinatorinnen die fw

mit drogen erwischen, sind diese dazu verpflichtet, es

der Polizei zu melden. wenn die fw minderjährig sind,

auch den eltern.

erwartungenBei jedem seminar versuchen die teamer__innen und

Koordinatorinnen die erwartungen der fw an die se-

minare aufzunehmen, um so auch deren Ideen und

wünschen einen raum geben zu können. hierzu ist es

wichtig, dass diese auch mitgeteilt werden.

eIgenVerantwortlIches ProJeKt – eVP das thema eVP wird auf den seminaren immer wieder

aufgegriffen. hier gibt es raum zum erfahrungsaus-

tausch und zur aneignung von Projekmanagement-

Bausteinen.

fahrtKostendie fahrtkosten zu den seminaren und Bildungstagen

werden vom träger nach Vorlage eines ausgefüllten

fahrtkostenrückerstattungsbogen plus ggf. Bahn-

und Bustickets erstattet. es sollte darauf geachtet

werden, die fahrtkosten so gering wie möglich zu

halten. wir empfehlen fahrgemeinschaften (z.B. mit

fünf Personen pro sachsen-anhalt-gruppenticket oder

sachsen-anhalt-hopperticket).

falls mit dem PKw angereist wird, gilt auch hier: mög-

lichst fahrgemeinschaften bilden, denn nur so können

wir dir die fahrtkosten auszahlen, ansonsten nur an-

teilig (1/5 des sachsen-anhalt-gruppentickets). eine

genauere anreisebeschreibung und eine teilnehmer__

innenübersicht mit der nennung der einsatzstellen be-

findet sich jeweils im anhang der seminareinladung.

fahrgemeInschaften wir empfehlen immer fahrgemeinschaften – dies

schont zum einen die Portemonnaies und zum ande-

ren die umwelt!

fragenfür alle fragen stehen wir sowohl bei den seminaren,

als auch per e-mail oder telefon: 0391-24451-68 oder

-73 im Vorfeld zur Verfügung.

freIe BIldungstageneben den vier festen seminarwochen, stehen den

fw, aus dem Bildungskatalog der .lkj) sachsen-anhalt

e.V., drei freie Bildungstage zu, die entsprechend der

eigenen Interessen wählbar sind. wir informieren so-

wohl hier ab seite 60 als auch fwd-newsletter über

angebote zu seminaren, workshops oder anderen Bil-

dungstagen.

Page 43: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

43

In ausnahmefällen können entsprechende seminar-

angebote von den fw selbst gesucht werden. Passen

die seminarangebote inhaltlich, können die fw sich

diese auch anerkennen lassen. für die freien Bildungs-

tage bekommen die fw einen zuschuss in maximaler

höhe von 110,00 euro für real entstandene Kosten

die nur gegen Quittung, fahrtkostenrückerstattungs-

bogen und teilnahmebestätigung erstattet werden.

darüber hinaus müssen für alle seminartage, die nicht

von der .lkj) sachsen-anhalt e.V. angeboten werden,

ein kleiner Bericht geschrieben werden.

>> leitfaden seminarbericht.

gruPPees gibt feste seminargruppen, teilnehmendenlisten

gibt es zusammen mit der jeweiligen seminareinla-

dung.

handtÜcher>> Bettwäsche

InnoVatIVdie teamer__innen und Koordinatorinnen wollen die se-

minare zusammen mit den fw gestalten. Innovative

Ideen sind willkommen und auch die seminarleitung

wird mit verschiedenen kreativen und innovativen me-

thoden arbeiten.

Jugendschutznatürlich gelten auch auf den Bildungsseminaren die

richtlinien des Jugendarbeitschutzgesetzes. fw un-

ter 18 Jahren halten sich entsprechend daran.

KranKheItBei Krankheit während der seminarzeit muss sofort

die .lkj) sachsen-anhalt e.V. informiert werden (0391-

2445165 – frau Kleinert-meier oder frau rutsch).

weiterhin muss das original der Krankmeldung an das

.lkj)-Büro und eine Kopie an deine einsatzstelle ge-

schickt werden. die fehlzeit auf dem seminar muss in

jedem fall nachgeholt werden, da sonst der fwd Kul-

tur und Bildung nicht anerkannt werden kann.

KÜnstlerIschauf den seminaren wird immer künstlerisch gearbei-

tet. so werden immer wieder kreative und künstleri-

sche elemente in die seminargestaltung mit aufge-

nommen.

leItfaden semInarBerIchtder leitfaden für die Berichte der freien Bildungstage

gibt es unter dem Beitrag leitfaden seminarbericht

freie Bildungstage.

mItmacheneine der zielstellungen der .lkj) sachsen-anhalt e.V.

ist es, dass sich fw aktiv an der seminarplanung und

Page 44: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

44

seminargestaltung beteiligen. sie können die themen

mitbestimmen und ggf. kleine einheiten selbst über-

nehmen. die seminarleitung wünscht sich von den se-

minarteilnehmenden, dass diese sich und ihre Ideen

einbringen. wie das ganze dann aussehen kann, wird

auf den einführungsseminaren besprochen.

medIKamentees müssen bestimmte medikamente, die regelmäßig

oder in Bedarfsfällen eingenommen werden müssen,

unbedingt zu den seminaren mitgebracht werden. die

seminarhäuser befinden sich häufig außerhalb und nicht

immer ist eine apotheke schnell zu fuß erreichbar.

musIKzu den seminaren können von den fw eigene musik

und/oder musikinstrumente mitgebracht werden. (es

gab unter anderem schon saxophone, gitarren, e-Pia-

nos, geigen, etc. auf dem seminaren). In allen semi-

narhäusern gibt es räume, in denen vor und nach den

seminareinheiten an den Instrumenten geübt werden

kann. In manchen Bildungshäusern ist sogar ein Kla-

vier vorhanden.

nachtruheJedes seminarhaus hat eigene Bestimmungen zum

thema nachtruhe. alle fw sind dazu angehalten, ge-

nerell rücksicht auf freiwillige zu nehmen, welche die

nacht auch gern zum schlafen nutzen möchten.

ab 22.00 uhr sollte daher entsprechend die lautstär-

ke gemäßigt werden.

PartIzIPatIon>> mitmachen

reflexIonein ziel der seminararbeit ist es, sich und das eigene

Verhalten sowie situationen reflektieren zu lernen.

aber spätestens auf dem ersten seminar erfahren die

fw, wie das aussieht.

rauchendas rauchen ist in den meisten seminarhäusern

verboten. für minderjährige ist das rauchen sowieso

verboten. einige häuser haben jedoch raucherinseln

oder bestimmte orte, wo das rauchen möglich ist. Bit-

te entsprechend nur dort der sucht frönen.

regelnes gibt auch bei den seminaren bestimmte regeln.

diese erfahren die teilnehmenden auf den seminaren

und bestimmen dort auch gemeinsame gruppenre-

geln. darüber hinaus gibt es vom haus so genannte

hausregeln, welche unabhängig von den internen re-

geln in jedem fall beachtet werden müssen.

jihjihjih

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45

jihjihjih

»wIr sInd aBsolut ÜBerzeugt Vom hohen wert des fsJ Kultur.« (carsten lange, pädagogische Begleitung, zentrum für telemannpflege und -forschung magdeburg)

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46

semInararBeItauszug aus dem Jugendfreiwilligendienstegesetz § 5.2

die pädagogische Begleitung umfasst die an lern-

zielen orientierte fachliche anleitung der freiwilligen

durch die einsatzstelle, die individuelle Betreuung

durch pädagogische Kräfte des trägers und durch die

einsatzstelle sowie die seminararbeit. es werden ein

einführungs-, zwischen- und ein abschlussseminar

durchgeführt, deren mindestdauer je sechs tage betra-

gen. die gesamtdauer der seminare beträgt bezogen

auf eine zwölfmonatige teilnahme am Jugendfreiwil-

ligendienst mindestens 25 tage. wird ein dienst über

den zeitraum von zwölf monaten hinaus vereinbart

oder verlängert, erhöht sich die zahl der seminartage

um mindestens einen tag je monat der Verlängerung.

die seminarzeit gilt als dienstzeit. die teilnahme ist

Pflicht. die freiwilligen wirken an der inhaltlichen ge-

staltung und der durchführung der seminare mit.

sPIeles wird viel gespielt und die seminarleitung freut sich,

wenn auch die seminarteilnehmenden ihre spielideen

für drinnen und draußen, sowie große und kleine grup-

pen mitbringen.

sPass und gute launenatürlich soll auch der spaß nicht zu kurz kommen.

teamer__innen und Koordinatorinnen hoffen, dass viel

gemeinsam gelacht wird.

technIKwenn vorhanden und vor allem, wenn für das seminar-

thema vonnöten, sind die fw dazu angehalten, Video-

kameras, fotoapparate, fotos, filme, laptops und

entsprechende Bildbearbeitungs-, schnitt-, etc. -pro-

gramme zum arbeiten zum seminar mitzubringen.

teIlnehmer__InnenBescheInIgungdiese brauchen die Koordinatorinnen von allen zu-

sätzliche Bildungstagen, um diese tage den fw an-

rechnen zu können.

teIlnehmer__InnenBeItragdie drei festen seminare sind für die fw kostenlos. Bei

allen zusätzlichen Bildungstagen kann es einen teil-

nahmebeitrag geben. diesen bekommen die fw gegen

die Quittung über den teilnahmebeitrag bis zu einer

höhe von max. 110,00 euro von der .lkj) sachsen-

anhalt e.V. zurück erstattet.

ÜBernachtungdie seminare gehen jeweils über fünf oder sechs tage

und finden immer in unterschiedlichen Bildungshäu-

sern in sachsen-anhalt statt. die Übernachtung ist

hierbei verpflichtend. als gründe sind hierfür unter

anderem zu nennen: oftmals die entfernung zu den

heimatorten und die .lkj) sachsen-anhalt e.V. erstat-

tet nur einmalig die fahrtkosten für hin- und rückreise

zwischen heimat- und seminarort. darüber hinaus fin-

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47

det auch in den abendstunden noch Programm statt

und hier ist oft auch der raum für den informellen er-

fahrungsaustausch gegeben. aus wichtigen gründen

(z. Bsp. eine wichtige Veranstaltung in der einsatzstel-

le, etc.) kann eventuell auch mal daheim geschlafen

werden. dies muss auf jeden fall im Vorfeld mit der se-

minarleitung abgesprochen und ein nachweis darüber

erbracht werden. ggf. muss die fehlende seminarzeit

nachgeholt werden.

unterKunftdie unterkunft erfolgt in verschiedenen seminarhäu-

sern in ganz sachsen-anhalt. dort werden die fw in

mehrbettzimmern untergebracht.

VerPflegungdie Verpflegung auf den seminaren ist rein vegeta-

risch und für die fw kostenlos. d.h. es gibt Vollpension

(frühstück, mittag und abendessen). sollte es speziel-

le essensinformationen wie vegan, laktoseintoleranz,

etc. geben, so müssen die im Vorfeld der seminarlei-

tung mitgeteilt werden. Vor ort gibt es meist die mög-

lichkeit getränke und persönliche dinge zu kaufen.

warm uPKein seminar ohne warm up – dies sind kleine spiele

oder Übungen, um fit zu werden und aktiv in den tag

oder die nächste einheit starten zu können!

26

Page 48: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

48

adresselinks oben wird die adresse der empfangenden no-

tiert. wenn der Brief modern gestaltet sein soll, wird

titel, Vorname und name vor dem firmenwortlaut

geschrieben. frau__herr kann entfallen, denn der__die

empfänger__in weiß ohnehin, wer er__sie ist.

dr. maxi mustermannmusterfraugmbhmusterstraße 11234 musterstadt

datumdas datum gehört an den rechten rand. dabei genügt

es, das datum zu schreiben. eine ortsangabe ist nicht

nötig. der ausgeschriebene monat wirkt gefälliger und

besser lesbar als eine zahlenkombination.

28. august 2012

Betreffder Betreff ist die wichtigste zeile in einem Brief. denn

er entscheidet, ob der__die empfänger__in weiterliest.

ein formulierter Vorteil im Betreff für den_die empfän-

ger_in macht neugierig auf den Inhalt deines Briefes.

achtung! das wort »Betreff« wird nicht mehr ge-

schrieben. der Betreff wird durch fettdruck oder eine

größere schrift optisch hervor gehoben.

anrede»sehr geehrte__r frau_herr ......«, so beginnen fast alle

Briefe. es gibt auch andere ansprechende alternati-

ven, mit denen der_die ansprechpartner__in begrüßt

werden kann:

// guten tag, frau_herr …,// grüß gott, frau_herr ...,// guten morgen, frau_herr ...,// hallo, frau_herr ..,// einen schönen guten tag, frau_herr...,

gibt es mehrere ansprechpartner__innen oder ist der name unbekannt, kann folgendes geschrieben werden:

guten tag,

nach der anrede kommt ein Komma. der erste satz

beginnt mit kleinem anfangsbuchstaben.

schrIftschrift ist Kommunikation. schrift kann als besonders

variantenreiches gestaltungsmittel von Kommuni-

kation eingesetzt werden. typografie darf aber nicht

als vordergründiges stilmittel oder als desktop-Publi-

shing-spielerei missbraucht werden.

gut geeignet sind glatte, klare schriften wie »centu-

ry gothic« oder »arial« in 10, 11 oder 12 Punkt. die

texte werden leichter lesbar. auffällige schriften ma-

chen in der werbung sinn, in einem geschäftsbrief

sind sie meist unpassend. mehr als eine schriftart pro

Brief wirkt unruhig. wichtige Passagen können fett

hervorgehoben werden. fettdruck und unterstreichen

der rIchtIge aufBau eInes BrIefes

Page 49: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

49

zusammen ist zu viel. ansonsten sollte man sparsam

sein mit sonstigen gestaltungsmitteln, der Brief wird

rasch überladen und die aufdringliche typografie lenkt

vom Inhalt ab.

eInleItungBezug nehmen auf einen vorherigen Kontakt mit dem__

der empfänger__in ist immer hilfreich. ein dankeschön

für einen anruf oder einen Brief kommt immer sehr gut

an, denn dadurch wird eine persönlichere Beziehung

hergestellt:

// danke für Ihren heutigen anruf.// danke für Ihr Interesse an unserem Projekt.

// Vielen dank für Ihren Brief vom 3. august 2012.

schluss der schluss deines Briefes sollte positiv gestaltet

werden. einen dank oder einen wunsch an die__ den

empfänger__in sollte formuliert werden.

// Ich melde mich nächste woche bei Ihnen mit weiteren Vorschlägen.// wir freuen uns auf die weitere gute zusammenarbeit mit Ihnen.

// Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche woche.

VeraBschIedungdas »hochachtungsvoll« hat sich aus den meisten

Briefen verabschiedet. Überraschend und gut reagie-

ren die empfänger__innen auf alternativen zu »mit

freundlichen grüßen«:

// freundliche grüße sendet Ihnen// freundlichen gruß// herzliche grüße nach halle sendet Ihnen// weihnachtliche grüße sendet Ihnen// mit herzlichem gruß// auf eine gute zusammenarbeit freut sich

// einen schönen guten tag wünscht

aBsender__In / unterschrIftden Brief sollte man mit Vor- und zunamen

unterschreiben. Idealerweise wird ein blauer stift

verwendet, denn so sieht der__die empfänger__in, dass

der Brief wirklich persönlich unterschrieben wurde.

unter der leserlichen handschriftlichen unterschrift

wiederholt sich der eigene name in gedruckter form.

der komplette firmenwortlaut oder stempel zwischen

Verabschiedung und name kann entfallen. die firma

als absender geht ja ohnehin aus dem Briefpapier

hervor.

gruß, unterschrift und name wird links geschrieben.

dieser Block war früher meist rechts, in modern ge-

stalteten Briefen gehört er an den linken rand.

Page 50: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

50

eine e-mail ist ein ganz normaler Brief mit dem un-

terschied, dass sie nicht in gedruckter form und per

Post versendet wird sondern elektronisch, als kleine

datenpakete über die leitungen des Internet. mit eini-

gen kleinen ausnahmen gilt daher auch für die e-mail

im wesentlichen die etikette eines ganz normalen

Briefes. Viele leute behandeln eine e-mail wie einen

forumsbeitrag oder eine mitteilung im chat. dement-

sprechend gehen häufig die orthographie, die forma-

le gestaltung und bisweilen sogar der gute ton über

Bord.

e-maIl-KoPffür den Kopf einer e-mail stellt das jeweilige e-mail-

Programm in der regel eingabefelder zur Verfügung.

oben ist meist ein feld für den__die absender__in der

e-mail. In das folgende feld kommt die e-mail-adresse

des__der angeschriebenen. darunter hat man meist

noch die möglichkeit, weitere e-mail adressen in »cc«

oder »Bcc« zu setzen, das heißt, diese adressen be-

kommen jeweils eine (Blind-)Kopie der e-mail zuge-

sandt. abschließend wird in der »Betreff-zeile« das

anliegen kurz zusammengefasst.

dIe anrededer e-mail-text beginnt daher mit der anrede im text-

feld des e-mail-Programms. die Konventionen dafür

richten sich nach denen eines normalen Briefes: Kennt

man die namen der empfangenden, heißt es »sehr ge-

ehrte frau ...,«, »sehr geehrter herr ...,« Kennt man

ihn__sie nicht, heißt es »sehr geehrte damen und her-

ren,«. etwas persönlicher kann man auch »liebe frau

...,« schreiben. die anrede wird durch eine leerzeile

vom übrigen text abgehoben.

der e-maIl-textdie optische und inhaltliche gestaltung des e-mail-

textes sowie die grußformel folgt im wesentlichen der

eines normalen Briefs.

der emaIl-fussIn die zeile unter der grußformel wird die unterschrift

notiert. durch eine leerzeile abgetrennt können noch

nähere angaben zum absender eingefügt werden.

mit vielen grüßen

maxi mustermann freiwillige in der Kultur .lkj) Bereich kulturelle Jugendbildung

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++antwort an: maxi.musterfrau(at)jugend-lsa.de +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Vor dem aBsendenBevor die e-mail abgeschickt wird, sollte man den text

per rechtschreibprüfung auf fehler untersuchen.

auch die Überprüfung des Betreffs und ob alle anlagen,

auf die im e-mail-text verwiesen wird, auch tatsächlich

angefügt sind, ist ratsam. erst dann sollte man die

nachricht senden.

der rIchtIge aufBau eIner e-maIl

Page 51: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

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// das telefon ist eine möglichkeit, mit dem unterneh-

men Kontakt aufzunehmen.

// wenn man ein telefonat entgegennimmt, sollte da-

rauf geachtet werden, dass die Kontaktaufnahme

dem__der anrufenden in guter erinnerung bleibt.

// ein eingehender anruf sollte bis zum möglichst drit-

ten Klingelzeichen angenommen werden.

// das annehmen eines anrufes beginnt mit der nen-

nung der folgenden vier Bestandteile:

// Begrüßung

// name des Verbandes und/oder der geschäfts-

stelle

// eigener name

// (ggf. frage nach dem grund des anrufes)

die reihenfolge und genaue wortwahl ist beliebig,

z.B.: »name des unternehmens, eigener name, gu-

ten tag, was kann ich für sie tun?!«

freundlichkeit schadet nie!

// der name des__r anrufers__in muss immer in erfahrung

gebracht werden. der richtige zeitpunkt hierfür ist der

einstieg in das gespräch – spätestens nach dem ers-

ten satz des__r anrufers__in muss nachgefragt werden,

wenn der name nicht verstanden wurde.

// Bitte beachten: es wird nie gefragt: »wie war Ihr

name?«, denn der__die anrufer__in lebt immer noch!

die frage lautet richtig: »wie ist Ihr name?« oder

»Können sie mir Ihren namen noch einmal nennen,

ich habe ihn nicht richtig verstanden.«

// gespräche sind ggf. zu dokumentieren. (evtl. tele-

fonnotiz machen)

// wünscht der__die anrufende eine__n mitarbeiter__in,

ist freundlich nach dem beabsichtigten thema sowie

ggf. nach dem namen zu fragen. Ist die Benennung

des themas so offenkundig nichts sagend oder ver-

schleiernd, ist freundlich um eine Konkretisierung

zu bitten: »Vielleicht kann auch ich Ihnen weiterhel-

fen?« durch einen anschließenden hinweis sollte die

möglichkeit offen gehalten werden, ob ein gespräch

mit dem__der gewünschten zustande kommt.

// gesprächsergebnisse, wünsche, hinweise u.ä. sollen

in der regel kurz schriftlich während des telefonats

protokolliert werden (siehe Vorlage telefonnotiz).

telefon-KnIgge

telefonnotIz wer ruft an?:

telefonnummer:

Institution:

ggf. anschrift:

ggf. email:

datum/uhrzeit:

für wen?:

von wem angenommen?:

um rückruf gebeten? o ja o nein

nachricht /// was möchte die__der anrufer__in wissen?

Page 52: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

52

das eigenverantwortliche Projekt der__des freiwilligen

ist verbindlicher Bestandteil des Bildungs- und en-

gagementkonzeptes der fwd Kultur und Bildung. mit

dem eigenverantwortlichen Projekt soll ein mehr-wert

für die freiwilligen und einsatzstellen erzielt werden.

mit der Übergabe von Verantwortung seitens der ein-

satzstelle an die__den freiwillige__n wird ein entschei-

dender schritt zur anerkennungskultur in den fwd

Kultur und Bildung geleistet.

das Projekt hebt sich vom arbeitsalltag der__des freiwil-

ligen ab. ein eigenverantwortliches Projekt heißt, eine

(zumeist eigene) Idee selbstständig zu verwirklichen

und umzusetzen. das Projekt kann innerhalb einer ein-

satzstelle entweder ein zusätzlich neues Projekt oder

ein neu gedachtes regelprojekt der einsatzstelle sein.

es kann kurz-, mittel- oder langfristig angelegt sein

(von einem tag wöchentlich gestalten bis zu einer gro-

ßen tagesveranstaltung organisieren), sich direkt oder

indirekt an eine öffentlichkeit richten (von pädagogi-

schen angeboten über die gestaltung einer homepage

bis hin zur organisation einer ausstellung).

schrItte zur entwIcKlung des ProJeKtesnach einer angemessenen einarbeitungszeit und der

festlegung des tätigkeitsprofils sollte nach ca. sechs

bis acht wochen eine erste Idee für das eigenverant-

wortliche Projekt entstehen und spätestens nach wei-

teren monaten eine Kurzbeschreibung des Projektes

vorliegen.

1. die einsatzstelle eruiert im Vorfeld, welche Projekt-

möglichkeiten innerhalb der rahmenbedingungen

der einsatzstelle der__dem Jugendlichen angeboten

werden können.

2. es finden gespräche zwischen der__dem Jugendli-

chen und der pädagogischen Begleitung der ein-

satzstelle statt. Im rahmen dieser gespräche wird

geklärt, welches Projekt mit welchem aufgabenum-

fang die__der freiwillige übernimmt (das gesamte

Projekt oder den teilbereich eines größeren Pro-

jektes). Voraussetzung ist, dass die__der freiwillige

mind. einen abgeschlossenen teil eigenständig

gestalten kann. dies richtet sich nach den Voraus-

setzungen der__des Jugendlichen und nach den

rahmenbedingungen der einsatzstelle.

leItfaden fÜr das eIgenVerantwortlIche ProJeKt – eVP

Page 53: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

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3. der träger wird über das ergebnis des Projekt-

diskussionsprozesses in form einer von der__dem

freiwilligen erstellten Projektskizze informiert.

(»genehmigung«)

In regelmäßigen abständen führen freiwillige__r und

einsatzstelle gespräche, in denen die entwicklungs-

schritte des Projektes festgehalten und ggf. gesteu-

ert werden. der Verlauf der Projektarbeit wird von

der__dem freiwilligen dokumentiert (z.B. in form eines

Projekttagebuchs). Bei schwierigkeiten haben beide

seiten die möglichkeit, das »Projekttagebuch« dem

träger zur Beratung vorzulegen.

In der Verantwortung der__des freiwilligen liegen fol-

gende arbeitsschritte (bei realisierung eines kom-

plett eigenverantwortlichen Projektes):

Idee und PräzIsIerung// Konzept und arbeitsplanung

// Kostenplanung und mittelbeschaffung (nur mit

starker unterstützung der einsatzstelle)

// organisation und durchführung

// öffentlichkeitsarbeit und dokumentation

das eigenverantwortliche Projekt soll exemplarischen

charakter haben und dazu beitragen, die Projektma-

nagementfähigkeiten der__des freiwilligen zu entwi-

ckeln. Je nach Projektkonzeption und umfang ist es

möglich, bestimmte arbeitsschritte auszulassen.

dIe eInsatzstelle Ist VerantwortlIch fÜr// das coaching und die unterstützung der__des freiwilli-

gen in allen Projektbereichen und bei der durchführung

(Vermittlung des »wie« eines Projektmanagements);

// bei vorhersehbarer unter- bzw. Überforderung der__

des freiwilligen einzugreifen;

// die gemeinsame auswertung und die Überprüfung/

unterstützung der dokumentation (z.B. bei der her-

stellung einer Projektmappe).

der träger Verantwortet// die Prüfung des Projektes auf eigenständigkeit so-

wie unter- oder Überforderung der__des freiwilligen;

// die weiterbildung der freiwilligen in den seminaren

und Bildungstagen, um sie in der Planung und rea-

lisierung von Kulturprojekten zu unterstützen. die

freiwilligen erhalten in den seminaren materialien

und hilfsmittel für das Verfassen einer Konzeption.

// die gemeinsame auswertung der Projektarbeit

(z.B. im rahmen eines Projektcolloquiums).

Page 54: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

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leItfaden fÜr den sach- und erfah-rungsBerIcht zum eVP

wozu BerIchte schreIBen?

eine Idee für ein Projekt wurde geboren, das Projekt

wurde realisiert, ergebnisse wurden produziert, spu-

ren sind hinterlassen worden. nun ist die auswertung

gefragt: haben sich die ziele verwirklichen lassen,

wurden eigene erwartungen erfüllt? welche erfah-

rungen werden mitgenommen? die Phase der doku-

mentation und auswertung dient dazu, sich zeit zu

nehmen, einmal in ruhe über den Projektverlauf zu

reflektieren! darüber hinaus können die Berichte für

die öffentlichkeitsarbeit/werbung der einsatzstelle

als auch die der .lkj) sachsen-anhalt e.V. für die fwd

Kultur und Bildung nutzbar gemacht werden.

also, keine angst vor großen taten, alle sollen wissen,

wie das eigenverantwortliche Projekt gelaufen ist.

gewünscht sind keine idealisierten erfolgsstories,

sondern interessant sind reale Beschreibungen von

positiven und negativen erfahrungen. der gestaltung

des Berichtes sind freiräume für Kreativität großzügig

eingeräumt! Beigaben zur anschaulichen Verdeutli-

chung sind willkommen!

der Bericht über das eVP sollte sich darüber hinaus in

zwei teile gliedern – dem sach- sowie dem erfahrungs-

bericht.

sachBerIcht// mit welchem hintergrund ist die Idee für das Projekt

entstanden?

// formulieren der Projektidee!

// welche ziele werden verfolgt, welche zielgruppen

sollen mit dem Projekt angesprochen werden?

// wie ist die umsetzung des Projektes geplant (ak-

teure und Partner__innen, arbeitsschritte, zeit- und

finanzplan, materialien)?

// welchen (langfristigen) nutzen hat die einsatzstel-

le/träger von dem Projekt? gibt es eine fortführung

nach dem fwd-einsatz?

erfahrungsBerIcht// welche höhen und tiefen wurden während des Pro-

jektes erlebt? (was ist richtig gut gelaufen, was ist

schlecht gelaufen? und warum?)

// was hätte man besser machen können? was würde

man selbst das nächste mal anders machen?

// wie lief die Betreuung seitens der einsatzstelle?

// welchen stellenwert hatte dieses Projekt im Kon-

text des eigenen arbeitsalltages?

// welche stärken und schwächen wurden von einem

selbst erlebt?

// Konnten eigene schwächen in stärken verwandelt

werden, wenn ja, wie?

// welche erfahrungen wurden aus dem eigenverant-

wortlichen Projekt mitgenommen?

Page 55: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

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// stellt das Projekt für einen selbst und/oder die ein-

richtung eine Bereicherung dar? warum?

// welchen rat können den nachfolgenden freiwilli-

gen in der einsatzstelle mit auf den weg gegeben

werden?

Insgesamt sollte dIe doKumentatIon folgende PunKte enthalten:// einführung (warum das Projekt)

// ziele und zielgruppen

// durchführung (ort, raum, zeit, material, Personen)

// auswertung (was ist richtig gut gelaufen, was wür-

de man noch mal so machen? was ist schlecht

gelaufen, warum, wie könnte man es besser ma-

chen?)

// ausblick (fortführung?, nachhaltigkeit?)

dabei sind die ersten drei Punkte teil des sachberich-

tes und die letzten zwei anstriche Bestandteil des er-

fahrungsberichtes.

hilfreich für den sach- und erfahrungsbericht ist ein

Projekttagebuch, in welchem man sich schritt für

schritt notizen zum »was; wann; wie; wo; warum: ...

passiert ist.« aufschreiben kann.

orientieren kann man sich bei der Berichterstellung an

den hier genannten Punkten oder an dem zeitlichen

ablauf.

alles klar? Viel erfolg beim Verfassen des sach- und

erfahrungsberichtes – und es nicht so schwer, wie es

zunächst aussieht.

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titel des Projekts/der Idee

thema und Inhalt (Projektidee)

zielgruppe

dauer

Vorgehen/meilensteine

Kontaktpersonen/ Kooperationspartner__innen/

ansprechpartner__innen (tel., e-mail)

ggf. teampartner__innen (Kontaktdaten)

öffentlichkeitsarbeit

material

technik (Beamer, laptop, cd/Player,etc.)

finanzierung

arBeItsBlatt zum eVP – PlanungsPaPIer

was ist die Idee des eVP?

an welche zielgruppe richtet sich das eVP, welche methoden sollen eingesetzt werden?

welche ziele sollen mit der Veranstaltung/aktion/dem Projekt erreicht werden?

skizziere einen groben ablaufplan über deine Vorgehensweise:

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ProJeKtKonKretIsIerung

was ist die Idee des eVP?

an welche zielgruppe richtet sich das eVP, welche methoden sollen eingesetzt werden?

welche ziele sollen mit der Veranstaltung/aktion/dem Projekt erreicht werden?

skizziere einen groben ablaufplan über deine Vorgehensweise:

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grundsätzlich wichtig// zeitrahmen festlegen (inkl. zwischenergebnisse)// wie viel zeit wird für die einzelnen schritte des Projektes eingeplant?// zeitpolster einplanen (von Beginn an »schlechte« zeiten einkalkulieren, auch zeiten, auf die man keinen einfluss hat >> ferien, feiertage,

seminare, wichtige Veranstaltungen in der einrichtung, etc.)// am besten den zeitplan in einen Jahresplaner eintragen// Plant regelmäßige teamtreffen >> stärken das gemeinschaftsgefühl, helfen kurz- und mittelfristige Projektschritte zu kontrollieren, bzw. zu

überarbeiten und anzupassen

arBeItsBlatt zum eVP – zeItschIene/-Plan In welchem zeitraum? / Bis zu welchem zeitpunkt? (monat/wochen/datum)was muss getan werden?

Page 59: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

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// Prioritäten setzen = wichtiges gleich erledigen, unwichtiges erst später; sinnvoll ist folgende unterteilung: // muss sofort erledigt werden// soll schnellstmöglich erledigt werden// Kann in den nächsten tagen/wochen erledigt werden// unangenehme aufgaben nicht vor dir her schieben, sondern

gleich erledigen

// wichtig: realistische ziele stecken!

// lieber etwas mehr zeit einplanen, als zu wenig

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31 reformationstag

aBgesangs- & auftaktveranstaltung

moritzhof magdeburg

einführungsseminar sg 1 fsJ Kultur Villa Jühling (halle/saale)

einführungsseminar sg 2

fsJ Kultur

mauritiushaus

niederndodeleben

einführungsseminar sg 3fsJ Kulturmauritiushaus niederndodeleben

Vorbereitungsseminar weltwärts und IJfd erlebnishaus altmark

gedenkstättenfahrt nach theresienstadt und Prag

urban.games

.lkj) sachsen-anhalt e.V. /

magdeburg

Juleica-grundausbildung

mauritiushaus

niederndodeleben

einsendeschluss Jugend-Kultur-Preis

rückkehrer_innenseminar weltwärts und IJfd erlebnishaus altmark

reflexionstag für Bfd Kulur

& Bildung 27+

.lkj) sachsen-anhalt e.V.,

magdeburg

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25 1. weihnachtsfeiertag

26 2. weihnachtsfeiertag

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zwischenseminar sg 1 fsJ KulturBildungs- und freizeit-zentrum wolmirstedt

zwischenseminar sg 2 fsJ Kultur Villa Jühlig (halle/saale)

fachveranstaltung computer-

spiele zwischen Kulturgut und

Jugendschutz

forum gestaltung, magdeburg

Kulturaktionswerkstatt Volksbad Buckau

theaterworkshop

»(g)lo(K/B)al!«

halle/saale

Preisverleihung Jugend-Kultur-Preis

oli-Kino magdeburg

einsatzstellentreffen

Vhs magdeburgmeile der demokratie

magdeburg

marktplatz Kultur,

schule und wirtschaft

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18 Karfreitag

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zwischenseminar sg 3 fsJ Kultur erlebnispädagogisches centrum havelberg

essen global mauritiushaus niederndodeleben

20 Jahre .lkj) sachsen-anhalt e.V.,

Johanniskirche magdeburg

fachtagung freiwilligendienste

sozialministerium in magdeburg

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abschlussseminar sg 1, 2 und 3fsJ Kultur Jugend- und Bildungshaus tettenborn

aktion(en) zum Bundesweiten Kultur-aktions-tag

Politik – ganz großes

theater?!

mauritiushaus

niederndodeleben

fahrt in eine der europäischen Kultur-hauptstädte mit sg 1, 2 und 3

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30

oKto

Ber

/// 2

014 01

02

03 tag der dt. einheit

04

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29

30

31 reformationstag

aBgesangs- & auftaktveranstaltung

magdeburg

Vorbereitungsseminar weltwärts und IJfd mauritiushaus niederndodeleben

Page 65: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

65

»ohne dIch hätte Ich nIemals erfahren, was Ich PersönlIch aus

eInem freIwIllIgendIenst mItnehmen Kann. das war auch gar

nIcht meIne motIVatIon. gePlant war meIn freIwIllIgendIenst In

der Kultur als „lÜcKenfÜller“ zwIschen schule und studIum.

schon Bald merKte Ich aBer, dass Ich umso mehr Von der freIwIl-

lIgentätIgKeIt ProfItIeren Kann, Je stärKer Ich mIch engagIere. «

(Pia dittmar, freiwillige 2011/2012, goeuroPe! sachsen-anhalt)

Page 66: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

66

freIe BIldungsangeBote – anmeldeformulardir stehen neben den vier verpflichtenden seminaren (einführungsseminar, zwei zwischenseminare, abschluss-

seminar) drei frei wählbare Bildungstage zur Verfügung. aus dem hier aufgeführten angebot kannst du dir im

rahmen deiner freien Bildungstage mehrtägige seminare und eintagesangebote frei auswählen. Bitte trage je-

weils deinen erst-, zweit- und drittwunsch aus dem umseitigen angebot unten in die Kästchen ein und schicke

uns den anmeldebogen per e-mail, fax oder Post bis zum 05. oktober 2013 an:

.lkj) – landesvereinigung kulturelle Kinder-und Jugendbildung sachsen-anhalt e.V.,

wolfgang höffken, liebigstraße 5, 39104 magdeburg, telefax: 0391-2445170,

e-mail: [email protected]

Bitte gib deinen erst-, zweit- und drittwunsch für mehrtägige seminare an:

Bitte gib deinen erst-, zweit- und drittwunsch für die eintagesangebote an:

die Verteilung der seminarplätze erfolgt nach eingang der anmeldung, wir versuchen deine erstwünsche zu berücksichtigen.

Vor- und nachname einsatzstelle

straße Plz/ort

telefon/mobil e-mail

wünsche/anmerkungen

diätische Kost (allergie, laktoseintoleranz o.ä.), Vegane Kost, etc.

zur Bildung von fahrgemeinschaften geben wir nach anmeldeschluss den wohnort der teilnehmenden auf anfrage

bekannt. alle daten darüber hinaus werden grundsätzlich nur im zusammenhang mit dem seminar verwendet (z. B.

teilnahme) und nicht an dritte weitergegeben. nach eingang aller anmeldungen verschicken wir per e-mail die anmelde-

bestätigung. ungefähr zwei wochen vor Beginn des seminars werden weitere Informationen zu anreise etc. versendet.

ort, datum, unterschrift (mit meiner unterschrift melde ich mich verbindlich zu o.g. seminar/eintagesangeboten an.)

Page 67: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

67

urBan.gameswas passiert, wenn man die Prinzipien von spieleklas-

sikern wie Pac man oder tetris in das reale leben einer

großstadt adaptiert?

mit dem workshop „urban.games - Vom Bildschirm

auf die straße“ sollen ursprünglich für den Pc oder die

Konsole entwickelte spiele und spielprinzipien analy-

siert, angepasst und ausprobiert werden. unterstützt

werden wir dabei von „gamestorm Berlin“, die bereits

Profis auf dem gebiet sind und nun gemeinsam mit

uns magdeburg erobern wollen.

zeitraum: 06. bis 08. oktober 2013

ort: .lkj) sachsen-anhalt e.V. , magdeburg

gedenKstättenfahrt nach theresIen-stadt und PragIn der angeblichen »mustersiedlung«, welche u.a. Inhalt eines Propagandafilms war, wurden von 1942 bis 1945 mehr als 140.000 menschen inter-niert, darunter etwa 15.000 Kinder. lediglich 16.832 erlebten die Befreiung am 9. mai 1945. ein besonderes merkmal theresienstadts waren die zahlreichen kultu-rellen, sportlichen, religiösen und philosophischen aktivitäten während dieser zeit, an denen mehr als 2.000 gefangene mitwirkten.

Vom 21. bis 23. oktober 2013 soll das leben in there-

sienstadt sowie vom 23. bis 26. oktober die überge-

ordnete steuerung durch die nationalsozialisten von

Prag aus thematisiert werden.

zeitraum: 23. bis 26. oktober 2013

ort: theresienstadt und Prag

JuleIca-grundausBIldungdie ausbildung zum/zur gruppenleiter_in macht dich

für die arbeit mit Jugendgruppen, als teamer_in von

seminaren, als Betreuer_in von ferienfreizeiten oder

für organisation von Konzerten und festivals fit.

nach der ausbildung erhältst du die Jugendgruppen-

leiter_innen-card (Juleica). neben Qualifizierung

und anerkennung bringt die Juleica auch zahlreiche

regionale und bundesweite Vergünstigungen mit sich

(z.B.: kostenlose mitgliedschaft im dJh, eintrittsermä-

ßigung, sonderurlaub etc.).

freIe BIldungsangeBote – mehrtägIge semInare

Page 68: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

68

die grundausbildung beinhaltet u.a. folgende themen:

aufsichts- und haftpflicht, aktuelle Jugendschutz-

bestimmungen, gruppendynamische Prozesse, Pla-

nungs- und Konfliktmanagement, Kommunikation und

moderation, spielpädagogik etc.

zeitraum: 28. oktober bis 01. november 2013

ort: mauritiushaus niederndodeleben

KulturaKtIonswerKstattIn diesem seminar wollen wir lernen, wie Kulturaktio-

nen geplant und umgesetzt werden. dabei denken wir

uns selber kleine aktionen aus, die bereits während

des seminars umgesetzt werden, aber planen auch

schon aktionen für zwei weitere termine: die »meile

der demokratie« im Januar und den »Kulturaktions-

tag« im mai 2014. auf kreative art und weise wollen

wir den öffentlichen raum magdeburgs nutzen und

verändern, um zeichen für toleranz, demokratie, Kul-

tur und Vielfalt zu setzen. gemeinsam werden wir an

Kulturaktionen tüfteln, über Ideen brüten und die kon-

krete umsetzung planen.

zeitraum: 02. bis 05. dezember 2013

ort: Volksbad Buckau, magdeburg

theaterworKshoP »(g)lo(K/B)al!«In diesem theaterworkshop werden wir uns mit den

gegenwärtigen Krisen und missständen der welt,

zusammengefasst unter dem thema globalisierung,

auseinandersetzen. dabei steht das eigene Interesse

im Vordergrund, sprich wir werden auf den grundlagen

eurer erfahrungen und ansichten arbeiten und zusam-

men ein theaterstück entwickeln, welches in halle öf-

fentlich aufgeführt wird.

zeitraum: 13. bis 15. dezember 2013

ort: halle/saale

essen gloBalständig ist in unseren supermärkten alles verfügbar.

für uns ist es selbstverständlich Produkte zu kaufen,

deren herstellung tausende Kilometer entfernt unter

Bedingungen stattfindet, unter denen wir selbst nie ar-

beiten würden und bis zum Platz auf unserem esstisch

eine reise um die welt unternehmen müssen.

wir wollen uns dieses system genauer anschauen

und – ganz praktisch – möglichkeiten entdecken, die

umweltschonender und gesund sind. wir wollen den

Kochlöffel schwingen, in Kochtöpfe gucken, auspro-

bieren, verkosten und spaß haben.

zeitraum: 31. märz bis 04. april 2014

ort: mauritiushaus niederndodeleben

Page 69: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

69

PolItIK – ganz grosses theater?!das rednerpult ist ihre Bühne, wir alle ihr Publikum. sie

reden bedeutsam, zeigen große gesten und bestim-

men unser aller leben: Politiker_innen. oder machen sie

doch nur theater und die fäden ziehen ganz andere?

gemeinsam wollen wir in die welt der Politik und des

theaters eintauchen, auf die hinterbühne der Politik

schauen und selbst ein ganz eigenes stück Politik

entwickeln. dazu erspielen wir uns die grundlagen der

theaterarbeit mit Improvisationsübungen, stimm- und

Körpertraining, szenischem spiel und Imaginations-

techniken.

und keine sorge, ihr braucht weder Vorkenntnisse in

Politik oder theater – spielfreude und spaß am ge-

meinsamen arbeiten sind mehr als genug.

zeitraum: 05. bis 09. mai 2014

ort: mauritiushaus niederndodeleben

JugendKonferenz »grenzenlos lernen« andere länder oder andere Kulturen entdecken, fremdsprachen lernen, neues erleben, Berufser-fahrungen sammeln oder eine auszeit nehmen. die gründe für junge menschen eine zeit im ausland zu verbringen sind vielfältig. obwohl auslandserfahrun-gen in unserer gesellschaft als etwas Besonderes angesehen werden und den einstieg in das Berufsle-ben erleichtern, gibt es immer noch unterschiedliche hindernisse für junge menschen eine lernerfahrung im ausland zu machen.

zdamit die rahmenbedingungen für auslandsaufent-halte junger menschen verbessert werden können, benötigt Politik deine empfehlungen um allen inter-essierten Jugendlichen eine grenzüberschreitende lernerfahrung zu ermöglichen!

zeitraum: 07. november 2013

ort: ministerium für arbeit und soziales

sachsen-anhalt, magdeburg

freIe BIldungsangeBote – eIntagesangeBote

Page 70: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

70

fachVeranstaltung comPutersPIele zwIschen Kulturgut und Jugendschutz

gemeinsam veranstalten die landesstelle Kinder-

und Jugendschutz sachsen-anhalt e.V. und die lan-

desvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung

sachsen-anhalt e.V. am 21.11.2013 einen fachtag

zum thema computerspiele. Inwieweit sind sie Kul-

turgut? wie beeinflussen sie die Identitätsbildung

von Jugendlichen? was macht ihre faszination aus?

welche arten gibt es? das Institut für computerspiel

- spawnpoint der fachhochschule Jena wird neben

einem fachvortrag von Prof. dr. martin geißler einen

praktischen und anschaulischen Input in die theamtik

geben. des weiteren wird Jürgen sleegers vom Institut

für medienforschung und medienpädagogik der fach-

hochschule Köln eine datenbank vorstellen, auf der

sich multiplikatoren über bestimmte themenbereiche

professionell informieren können.

zeitraum: 21. november 2013

ort: magdeburg

KulturaKtIon zur »meIle der demoKratIe« In magdeBurg

Politischer ungehorsam, kreativ und aktiv gesicht zei-

gen, die stimme erheben. dies könnt ihr gemeinsam

mit uns im rahmen der meile der demokratie. die mei-

le der demokratie stellt eine bunte gegenbewegung

zum braunen geschichtsrevisionistischen »trauer-

marsch« der nazis durch magdeburg dar.

du kannst an diesem tag aktiv die geplanten Kultur-

aktionen, die während des seminars »KulturaKtI-

onswerKstatt« entstanden sind, mitgestalten und

umsetzen.

zeitraum: (voraussichtlich) 18. Januar 2014

ort: magdeburg

KulturaKtIon um BundesweIten Kultur-aKtIons-tagKunst und Kultur leben von der Kreativität einzelner

menschen. gemeinsam schaffen wir werke, spielen,

lesen, sehen und hören. analog. digital.

du kannst an diesem tag aktiv die geplanten Kultur-

aktionen, die während des seminars »KulturaKtI-

onswerKstatt« entstanden sind, mitgestalten und

umsetzen.

zeitraum: 21. mai 2014

ort: magdeburg und sachsen-anhalt

Page 71: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

71

»ohne dIch hätte Ich dIese eInmalIg tolle chance, mIt JugendlIchen aus aller welt zu arBeIten, nIcht erhalten.«(Kristina mittag, freiwillige 2009/2010, lutherstadt wittenberg, Institut für deutsche sprache und Kultur e.V.)

ewEwewewe

Page 72: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

72

zu allen Bildungstagen, die nicht von der .lkj) sachsen-anhalt e.V. angeboten und organisiert werden, muss von den fw ein kleiner Bericht verfasst werden. dieser sollte die folgenden Punkte beinhalten und je nach Bil-dungstage-umfang ca. zwei bis drei seiten umfassen. generell wichtig sind für alle Bildungstage, die zusätz-lich abgeleistet werden, die teilnahmebestätigungen, denn nur so können die Koordinatorinnen die tage – in Verbindung mit dem Bericht – auch wirklich anerken-nen.

// seminar-, workshoptitel/Praktikumsplatz, zeitraum, ort

// Kurze einleitung (warum dieses seminar/workshop/Praktikum)

// Kurze Beschreibung des ablaufes // Inhalt des seminars, workshops, Praktikums// Informationen zu ziele und zielgruppen// Persönlicher lerngewinn/erfahrungen// stand das seminar/workshop im zusammenhang mit

der arbeit in deiner einsatzstelle. gibt es ggf. auch ei-nen mehrwert für die einsatzstelle?

// Kann das seminar/workshop/Praktikum weiter-empfohlen werden?

semInarBerIcht fÜr freIe BIldungstage

Page 73: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

73

24

11

7

5

5

3

2

2

1

3

2

2

1

11

11

121

1

3

KREUZ& QUER

kultur

KREUZ

& QUER

kultur

KREUZ

& QUER

kultur

KREUZ

& QUER

kultur

2

1

wo aBsolVIeren dIe mItfreIwIllIgen Ihr fsJ Kultur?

Page 74: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

S e p t e m b e r

h september

mo di mi do fr sa so01

02 03 04 05 06 07 08

09 10 11 12 13 14 15

16 17 18 19 20 21 22

23

30

24 25 26 27 28 29

74

Page 75: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

75

montag // 26.08.

dienstag // 27.08.

mittwoch // 28.08.

donnerstag // 29.08.

freitag // 30.08.

samstag // 31.08. & sonntag // 01.09. antikriegstag

notizen

Kw 35

S e p t e m b e r

h

h

aBgesangs- & auftaktveranstaltung

moritzhof magdeburg

Page 76: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

S e p t e m b e r montag // 02.09.

dienstag // 03.09.

mittwoch // 04.09.

donnerstag // 05.09.

samstag // 07.09. & sonntag // 08.09. tag des offenen denkmals // welt-alphabetisierungs-tag (unesco)

das notier ich mir sofort!

Kw 36

freitag // 06.09.

h h

76

Bei genauem hinsehen zeigt sich, dass arbeit weit weniger geisttötend ist als amüsement.

charles Baudelaire

reflexionstag für Bfd Kulur & Bildung 27+

.lkj) sachsen-anhalt e.V., magdeburg

Page 77: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 09.09.

dienstag // 10.09.

mittwoch // 11.09.

donnerstag // 12.09.

tag des positiven denkens freitag // 13.09.

samstag // 14.09. & sonntag // 15.09.tag der deutschen sprache

notizen

Kw 37

h

h

77

Page 78: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 16.09.

dienstag // 17.09.

mittwoch // 18.09.

donnerstag // 19.09.

samstag // 21.09. & sonntag // 22.09. Internationaler tag des friedens

notizen

Kw 38

freitag // 20.09. weltkindertag h

einführungsseminar sg 1 , fsJ Kultur Villa Jühlig (halle/saale)

78

Page 79: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

79

S e p t e m b e r

montag // 23.09.

dienstag // 24.09.

mittwoch // 25.09.

donnerstag // 26.09.

welttourismustag // tag des Butterbrotes freitag // 27.09.

samstag // 28.09. & sonntag // 29.09. notizen

h Kw 39

h

h

einführungsseminar sg 2, fsJ Kultur

mauritiushaus niederndodeleben

Page 80: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

O k t o b e r

oktober

Mo Di Mi Do Fr Sa So01 02 03 04 05 06

07 08 09 10 11 12 13

14 15 16 17 18 19 20

21 22 23 24 25 26 27

28 29 30 31

80

Page 81: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

81

montag // 30.09.

Internationaler tag der älteren menschen // Vegetarier_innentag // weltmusiktag dienstag // 01.10.

mittwoch // 02.10.

tag der dt. einheit donnerstag // 03.10.

welttierschutztag freitag // 04.10.

samstag // 05.10. & sonntag // 06.10. notizen

Kw 40

O k t o b e r

einführungsseminar sg 3, fsJ Kulturmauritiushaus niederndodeleben

einsendeschluss Jugend-Kultur-Preis

Page 82: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

Oktober

montag // 07.10.

dienstag // 08.10.

mittwoch // 09.10.

donnerstag // 10.10. welttag der geistigen gesundheit

samstag // 12.10. & sonntag // 13.10. notizen

Kw 41

freitag // 11.10. coming out day // Internationaler mädchentag

82

Page 83: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

welternährungstag montag // 14.10.

dienstag // 15.10.

mittwoch // 16.10.

Internationaler tag zur Beseitung der armut donnerstag // 17.10.

freitag // 18.10.

samstag // 19.10. & sonntag // 20.10.»evaluiere dein leben«-tag

lass deine kreativen Ideen nicht entkommen!

Kw 42

83

Page 84: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 21.10.

dienstag // 22.10.

mittwoch // 23.10.

donnerstag // 24.10. tag der Vereinten nationen // tag der Bibliotheken

samstag // 26.10. & sonntag // 27.10. Beginn der normalzeit (winterzeit)

notizen

Kw 43

freitag // 25.10.

84

Page 85: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

85

O k t o b e r

montag // 28.10.

dienstag // 29.10.

weltspartag mittwoch // 30.10.

reformationstag donnerstag // 31.10.

freitag // 01.11.

samstag // 02.11. & sonntag // 03.11. notizen

Kw 44

Page 86: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

novembermo di mi do fr sa so

01 02 03

04 05 06 07 08 09 10

11 12 13 14 15 16 17

18 19 20 21 22 23 24

25 26 27 28 29 30

86

Page 87: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

87

montag // 04.11.

dienstag // 05.11.

mittwoch // 06.11.

donnerstag // 07.11.

freitag // 08.11.

samstag // 09.11. & sonntag // 10.11. weltwissenschaftstag

für frieden und entwicklung (unesco)

notizen

Kw 45

N o v e m b e r

marktplatz Kultur, schule und wirtschaft

Page 88: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 11.11.

dienstag // 12.11.

mittwoch // 13.11.

donnerstag // 14.11.

samstag // 16.11. & sonntag // 17.11. notizen

Kw 46

freitag // 15.11.

88

Ich wünsche ich wäre da, wo ich bin.

gertrude stein

Page 89: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

89

N o v e m b e r

montag // 18.11.

dienstag // 19.11.

mittwoch // 20.11.

welttag der Philosophie (unesco) // tag der fernsehens donnerstag // 21.11.

freitag // 22.11.

samstag // 23.11. & sonntag // 24.11. heut mach ich mir gedanken!

Kw 47

einsatzstellentreffen, Vhs magdeburg

Page 90: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

90

montag // 25.11.

dienstag // 26.11.

mittwoch // 27.11.

donnerstag // 28.11.

samstag // 30.11. & sonntag // 01.12. welt-aIds-tag

notizen

Kw 48

freitag // 29.11. Buy nothing day

N o v e m b e r

Preisverleihung Jugend-Kultur-Preis sachsen-anhalt

oli-Kino magdeburg

Page 91: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

Lachen ist gesund!

D

smiley einfach ausschneiden und gute laune zur schau tragen!

91

Page 92: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

dezember

mo di mi do fr sa so01

02 03 04 05 06 07 08

09 10 11 12 13 14 15

16 17 18 19 20 21 22

23

30

24

31

25 26 27 28 29

92

Page 93: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

93

montag // 02.12.

Internationaler tag der menschen mit »Behinderten« dienstag // 03.12.

mittwoch // 04.12.

Internationaler tag des ehrenamtes donnerstag // 05.12.

nikolaus freitag // 06.12.

samstag // 07.12. & sonntag // 08.12. notizen

Kw 49

D e z e m b e r

Page 94: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 09.12.

dienstag // 10.12. tag der allg. erklärung der menschenrechte

mittwoch // 11.12.

donnerstag // 12.12.

Kw 50

freitag // 13.12.

samstag // 14.12. & sonntag // 15.12. mach dir einen Plan!

94

Page 95: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

D e z e m b e r

montag // 16.12.

dienstag // 17.12.

Internationaler tag der migrant_innen und flüchtlinge mittwoch // 18.12.

donnerstag // 19.12.

freitag // 20.12.

Kw 51

samstag // 21.12. & sonntag // 22.12. notizen

95

Page 96: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

96

montag // 23.12.

dienstag // 24.12. heiligabend

mittwoch // 25.12. 1. weihnachtstag

donnerstag // 26.12. 2. weihnachtstag

samstag // 28.12. & sonntag // 29.12. notizen

Kw 52

freitag // 27.12.

D e z e m b e r

Page 97: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

97

1

Ich PacKe meInen (notfall-)Beutel:

Verlasse-dIe-arBeIt-PÜnKtlIch-drageesgeh pünktlich nach hause! lass dich nicht von der ar-

beit vereinnehmen.

Überstunden ja, aber nicht immer!

frIschluft-Pflastergeh in der Pause mal an die frische luft und atme tief

durch.

what-to-do-troPfenmach dir sinnvolle to-do-listen, um deine arbeit bes-

ser zu strukturieren!

worK-lIfe-Balance-sIruPBemühe dich, deine arbeitszeit und lebenszeit in ein-

klang zu bringen. dies ist extrem wichtig!

KollegIalInfünf-minuten-gespräche mit den mitarbeitenden auf

dem flur. das bringt neue Impulse und Ideen.

VItamIn cernähre dich nicht nur von Keksen und süßem. Beiße

lieber ab und zu herzhaft in einen apfel! der ist nicht

nur gesund, sondern erhöht die sauerstoffzufuhr zum

gehirn, wenn meetings oder eine tagungen mal wieder

zu ermüdend werden.

1. hIlfe BeI Burnout

Page 98: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

Januarmo di mi do fr sa so

01 02 03 04 05

06 07 08 09 10 11 12

13 14 15 16 17 18 19

20 21 22 23 24 25 26

27 28 29 30 31

98

Page 99: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

99

montag // 30.12.

silvester dienstag // 31.12.

neujahr mittwoch // 01.01.

donnerstag // 02.01.

freitag // 03.01.

samstag // 04.01. & sonntag // 05.01. notizen

Kw 01

J a n u a r

Page 100: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 06.01. heilige drei Könige

dienstag // 07.01.

mittwoch // 08.01.

donnerstag // 09.01.

Kw 02

freitag // 10.01.

samstag // 11.01. & sonntag // 12.01. notizen

100

Page 101: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 13.01.

dienstag // 14.01.

mittwoch // 15.01.

donnerstag // 16.01.

freitag // 17.01.

Kw 03

samstag // 18.01. & sonntag // 19.01. notizen

Januar

meile der demokratie,

magdeburg

101

Page 102: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 20.01.

dienstag // 21.01.

mittwoch // 22.01.

donnerstag // 23.01.

Kw 04

freitag // 24.01.

samstag // 25.01. & sonntag // 26.01. notizen

zwischenseminar sg 1 , fsJ KulturBildungs- und freizeitzentrum wolmirstedt

102

In zweifelhaften fällen entschiedet man sich immer für das richtige.

Karl Kraus

Page 103: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

103

gedenktag für opfer des nationalsozialismus montag // 27.01.

dienstag // 28.01.

mittwoch // 29.01.

donnerstag // 30.01.

freitag // 31.01.

Kw 05

samstag // 01.02. & sonntag // 02.02. notizen

J a n u a r

zwischenseminar sg 2, fsJ Kultur Villa Jühlig (halle/saale)

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mo di mi do fr sa so

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10 11 12 13 14 15 16

17 18 19 20 21 22 23

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105

montag // 03.02.

dienstag // 04.02.

mittwoch // 05.02.

donnerstag // 06.02.

freitag // 07.02.

samstag // 08.02. & sonntag // 09.02. notizen

Kw 06

F e b r u a r

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zwischenseminar sg 3 , fsJ Kultur erlebnispädagogisches centrum havelberg

20 Jahre .lkj) sachsen-anhalt e.V.,

Johanniskirche magdeburg

Page 106: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 10.02.

dienstag // 11.02.

mittwoch //12.02.

donnerstag // 13.02.

Kw 07

freitag // 14.02. Valentinstag

samstag // 15.02. & sonntag // 16.02. notizen °°

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107

montag // 17.02.

dienstag // 18.02.

mittwoch //19.02.

donnerstag // 20.02.

Internationaler tag der muttersprache freitag // 21.02.

Kw 08

samstag // 22.02. & sonntag // 23.02. notizen

F e b r u a r °°

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märz

mo di mi do fr sa so01 02

03 04 05 06 07 08 09

10 11 12 13 14 15 16

17 18 19 20 21 22 23

24 25 26 27 28 29 30

31

108

Page 109: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

109

montag // 24.02.

dienstag // 25.02.

mittwoch // 26.02.

donnerstag // 27.02.

freitag // 28.02.

samstag // 01.03. & sonntag // 02.03. notizen

Kw 09

M ä r z

Page 110: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

110

montag // 03.03. rosenmontag // tag des artenschutzes

dienstag // 04.03.

mittwoch // 05.03. aschermittwoch, »sieben wochen ohne«-start

donnerstag // 06.03.

Kw 10

freitag // 07.03.

samstag // 08.03. & sonntag // 09.03. Internationaler frauentag

notizen

M ä r z

Page 111: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 10.03.

dienstag // 11.03.

mittwoch // 12.03.

donnerstag // 13.03.

freitag // 14.03.

Kw 11

samstag // 15.03. & sonntag // 16.03. notizen

111

Page 112: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 17.03.

dienstag // 18.03.

mittwoch // 19.03.

donnerstag // 20.03. Internationaler Kinder- und Jugendtheatertag

Kw 12

freitag // 21.03. tag der Poesie // Internationaler tag zur Überwindung von rassismus

samstag // 22.03. & sonntag // 23.03. weltwassertag

notizen

112

fachtagung freiwilligendienste, sozialministerium in magdeburg

Page 113: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 24.03.

dienstag // 25.03.

mittwoch // 26.03.

welttag des theaters donnerstag // 27.03.

freitag // 28.03.

Kw 13

samstag // 29.03. & sonntag // 30.03. Beginn der sommerzeit

notizen

März113

Page 114: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

april

mo di mi do fr sa so

01 02 03 04 05 06

07 08 09 10 11 12 13

14 15 16 17 18 19 20

21 22 23 24 25 26 2728 29 30

114

Page 115: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

115

montag // 31.03.

dienstag // 01.04.

mittwoch // 02.04.

donnerstag // 03.04.

freitag // 04.04.

samstag // 05.04. & sonntag // 06.04. notizen

Kw 14

A p r i lhalte dir jeden tag 30 minuten für deine sorgen frei und in dieser zeit mache ein nickerchen.

abraham lincoln

Page 116: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 07.04. weltgesundheitstag

dienstag // 08.04.

mittwoch // 09.04.

donnerstag // 10.04.

Kw 15

freitag // 11.04.

samstag // 12.04. & sonntag // 13.04. notizen

April116

Page 117: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 14.04.

dienstag // 15.04.

mittwoch // 16.04.

gründonnerstag donnerstag // 17.04.

Karfreitag freitag // 18.04.

Kw 16

samstag // 19.04. & sonntag // 20.04. ostersonntag

notizen

117

Page 118: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

118

montag // 21.04. ostermontag

dienstag // 22.04.

mittwoch // 23.04. tag des Buches und des urheberrechts

donnerstag // 24.04.

Kw 17

freitag // 25.04.

samstag // 26.04. & sonntag // 27.04. welttag des geistigen eigentums

notizen

A p r i l

Page 119: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

tag gegen lärm montag // 28.04.

welttanztag dienstag // 29.04.

mittwoch // 30.04.

tag der arbeit donnerstag // 01.05.

freitag // 02.05.

Kw 18

samstag // 03.05. & sonntag // 04.05.Internationaler tag weltlachtagder Pressefreiheit

notizen

119

Page 120: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

mo di mi do fr sa so

01 02 03 04

05 06 07 08 09 10 11

12 13 14 15 16 17 18

19 20 21 22 23 24 25

26 27 28 29 30 31

mai

120

Page 121: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

121

europatag montag // 05.05.

dienstag // 06.05.

mittwoch // 07.05.

donnerstag // 08.05.

freitag // 09.05.

samstag // 10.05. & sonntag // 11.05. muttertag

heut mach ich mir gedanken!

Kw 19

M a i

Page 122: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

122

montag // 12.05.

dienstag // 13.05.

mittwoch // 14.05.

donnerstag // 15.05. Internationaler tag der familie

Kw 21

freitag // 16.05.

samstag // 17.05. & sonntag // 18.05. Internationaler tag Internationaler gegen homophobie museumstag

notizen

M a i

Page 123: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 19.05.

dienstag // 20.05.

Internationaler tag der kulturellen entwicklung mittwoch // 21.05.

Internationaler tag zur erhaltung der artenvielfalt donnerstag // 22.05.

freitag // 23.05.

Kw 22

samstag // 24.05. & sonntag // 25.05. notizen

aktion(en) zum Bundesweiten Kultur-aktions-tag

fahrt in eine der

europäischen Kulturhauptstädte

mit sg 1, 2 und 3

123

Page 124: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 26.05.

dienstag // 27.05.

mittwoch // 28.05.

donnerstag // 29.05. christi himmelfahrt

Kw 23

freitag // 30.05.

samstag // 31.05. & sonntag // 01.06. weltnicht- raucher_innentag

notizen

Mai

fahrt in eine der europäischen Kulturhauptstädte mit sg 1, 2 und 3

124

Page 125: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

sei du selbst – alle

anderen gibt es schon!

auch die größte reise beginnt mit

dem ersten kleinen schritt in die richtige

richtung.

wer nicht kämpft hat schon

verloren.

es ist besser zu genießen und zu

bereuen als zu bereuen, dass man

nicht genossen hat. (giovanni Boccacio)

lasse das gehen, was du

liebst, nur wenn es zu dir zurück

kehrt gehört es dir wirklich. gib

jedem tag die chance, der

schönste deines lebens zu werden.

(mark twain)

Versuche mal etwas ganz

neues!

achte auf das Kleine in der welt, das

macht das leben reicher und

zufriedener. (carl hilty)

auch ein gefährlicher drache

hat mal klein angefangen. träume nicht dein

leben – lebe deinen traum

In allen dingen ist hoffen besser

als verzweifeln

wenn du einen stein ins wasser

wirfst, erzeugst du wellen.

glÜcKsKeKs-zetteltexte

wer den tiger weckt, darf sich nicht beklagen, wenn er brüllt.

125

Page 126: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

126

zutaten:40 g Butter 3 eiweiß

salz 60 g Puderzucker

60 g mehl

zuBereItung zunächst die Butter in einem topf bei niedriger temperatur zerlassen. das eiweiß leicht schaumig rühren, aber

nicht steif schlagen, danach eine Prise salz und den Puderzucker unterrühren.

als nächstes das mehl und die zerlassene Butter hinzufügen und ebenfalls unterrühren.

den Backofen auf 180°c vorheizen. auf der rückseite de Backpapiers drei ca. 8 cm große Kreise aufzeichnen und

das Backpapier mit der unbemalten seite nach oben auf das Blech legen. Pro Kreis einen gehäuften Kaffelöffel

teig verstreichen, so dass der Kreis ausgefüllt ist.

für 5 bis 6 minuten auf der mittleren schiene backen, bis die ränder sich leicht bräunen. du kannst nicht mher als

drei Kekse auf einmal backen, da sie sofort nach dem Backen gefaltet werden müssen.

Vom Blech nehmen, den gefalteten spruch in die mitte legen und in der mitte falten. die ränder festdrücken und

mit der unteren seite über den rand eines glases stülpen. so entsteht der typische Knick im glückskeks.

die fertigen glückskekse können jetzt auf einem rost abkühlen und hart werden.

BacK dIr deIn glÜcK! // rezePt fÜr glÜcKsKeKse

Page 127: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

Juni

mo di mi do fr sa so

01

02 03 04 05 06 07 08

09 10 11 12 13 14 15

16 17 18 19 20 21 22

23

30

24 25 26 27 28 29

127

Page 128: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

128

montag // 02.06.

dienstag // 03.06.

mittwoch // 04.06.

donnerstag // 05.06. tag der umwelt

Kw 23

freitag // 06.06.

samstag // 07.06. & sonntag // 08.06. Pfingstsonntag

mach dir einen Plan!

J u n i

Page 129: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

Pfingstmontag montag // 09.06.

dienstag // 10.06.

mittwoch // 11.06.

donnerstag // 12.06.

freitag // 13.06.

Kw 24

samstag // 14.06. & sonntag // 15.06. weltblutspendetag

notizen

129

Page 130: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 16.06.

dienstag // 17.06.

mittwoch // 18.06.

donnerstag // 19.06.

Kw 25

freitag // 20.06. weltflüchtlingstag

samstag // 21.06. & sonntag // 22.06. notizen

w w w w w w w w w ww w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w

130

Page 131: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

131

montag // 23.06.

dienstag // 24.06.

mittwoch // 25.06.

Internationaler tag gegen drogen donnerstag // 26.06.

freitag // 27.06.

Kw 26

samstag // 28.06. & sonntag // 29.06. notizen

J u n i

w

w w w w w w w w w ww w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w w

Page 132: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

Juli

mo di mi do fr sa so 01 02 03 04 05 06

07 08 09 10 11 12 13

14 15 16 17 18 19 20

21 22 23 24 25 26 27

28 29 30 31

132

Page 133: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

133

montag // 30.06.

dienstag // 01.07.

mittwoch // 02.07.

donnerstag // 03.07.

freitag // 04.07.

samstag // 05.07. & sonntag // 06.07. notizen

Kw 27

J u l i

Page 134: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

134

montag // 07.07.

dienstag // 08.07.

mittwoch // 09.07.

donnerstag // 10.07.

Kw 28

freitag // 11.07. weltbevölkerungstag

samstag // 12.07. & sonntag // 13.07. notizen

J u l i

Page 135: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 14.07.

dienstag // 15.07.

mittwoch // 16.07.

donnerstag // 17.07.

freitag // 18.07.

Kw 29

samstag // 19.07. & sonntag // 20.07. notizen

abschlussseminar sg 1, 2 und 3, fsJ Kultur

Jugend- und Bildungshaus tettenborn

135

Page 136: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 21.07.

dienstag // 22.07.

mittwoch // 23.07.

donnerstag // 24.07.

Kw 30

freitag // 25.07.

samstag // 26.07. & sonntag // 27.07. notizen

abschlussseminar sg 1, 2 und 3, fsJ Kultur Jugend- und Bildungshaus tettenborn

136

Page 137: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 28.07.

dienstag // 29.07.

mittwoch // 30.07.

donnerstag // 31.07.

freitag // 01.08.

Kw 31

samstag // 02.08. & sonntag // 03.08. notizen

Juli

einsatzstellen: abgabe zuarbeit für‘s zertifikat

freiwillige: abgabe eVP-Bericht

137

Page 138: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

august

mo di mi do fr sa so01 02 03

04 05 06 07 08 09 10

11 12 13 14 15 16 17

18 19 20 21 22 23 24

25 26 27 28 29 30 31

138

Page 139: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

139

montag // 04.08.

dienstag // 05.08.

mittwoch // 06.08.

donnerstag // 07.08.

freitag // 08.08.

samstag // 09.08. & sonntag // 10.08. notizen

Kw 32

A u g u s t

Vorbereitungsseminar weltwärts und IJfd mauritiushaus niederndodeleben

Page 140: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

140

montag // 11.08.

dienstag // 12.08. Internationaler tag der Jugend

mittwoch // 13.08.

donnerstag // 14.08.

Kw 33

freitag // 15.08.

samstag // 16.08. & sonntag // 17.08. notizen

A u g u s t

Vorbereitungsseminar weltwärts und IJfd

mauritiushaus niederndodeleben

Page 141: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 18.08.

dienstag // 19.08.

mittwoch // 20.08.

donnerstag // 21.08.

freitag // 22.08.

Kw 34

samstag // 23.08. & sonntag // 24.08. notizen

141

Ich glaube nicht, dass die Kreativität die gabe einer guten fee ist. Ich glaube, sie ist eine fertigkeit, die wie autofahren geübt und gelernt werden kann. wir halten die Kreativität nur für eine gabe, weil wir uns nie bemüht haben, sie als fertigkeit zu üben. edward de Bono

Page 142: FWD Kalender & Info-Block 2013/2014

montag // 25.08.

dienstag // 26.08.

mittwoch // 27.08.

donnerstag // 28.08.

Kw 35

freitag // 29.08.

samstag // 30.08. & sonntag // 31.08.

notizen

August

aBgesangs- & auftaktveranstaltung

magdeburg

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elf menschen legen elf monate lang jeden monat elf euro zurück. nach elf monaten treffen sie sich und be-

raten, was sie mit dem geld gutes tun können. das geld darf nur im umkreis von elf Kilometern investiert werden.

statt anonymer spenden an fremde organisationen, kann so direkt etwas gutes vor der eigenen haustür passieren. Von der

entscheidung bis zur umsetzung sollten nicht mehr als elf tage vergehen.Jedes mitglied sollte während der elf monate mindestens einen weiteren menschen überzeugen, selbst eine elfenrunde zu grün-den.

Insgesamt geht es für einen selbst um 121.- euro und ein treffen alle elf monate. das klingt erst mal nach nicht so-

viel geld, aber es ist viel für menschen, die nicht viel haben!

elfen helfen

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S e p t e m b e r

h september

mo di mi do fr sa so01 02 03 04 05 06 07

08 09 10 11 12 13 14

15 16 17 18 19 20 21

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29 30

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antikriegstag montag // 01.09.

dienstag // 02.09.

mittwoch // 03.09.

donnerstag // 04.09.

freitag // 05.09.

samstag // 06.09. & sonntag // 07.09.

notizen

Kw 36

S e p t e m b e r

h

h

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S e p t e m b e r

montag // 08.09. tag des offenen denkmals // welt-alphabetisierungs-tag (unesco)

dienstag // 09.09.

mittwoch // 10.09.

donnerstag // 11.09.

samstag // 13.09. & sonntag // 14.09. tag des positiven tag der deutschen denkens sprache

das notier ich mir sofort!

Kw 37

freitag // 12.09.

h

h

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montag // 15.09.

dienstag // 16.09.

mittwoch // 17.09.

donnerstag // 18.09.

freitag // 19.09.

samstag // 20.09. & sonntag // 21.09. weltkindertag Internationaler tag des friedens

notizen

h h

Kw 38

147

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September

montag // 22.09.

dienstag // 23.09.

mittwoch // 24.09.

donnerstag // 25.09.

samstag // 27.09. & sonntag // 28.09. welttourismustag // tag des Butterbrotes

notizen

Kw 39

freitag // 26.09. h h

h

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montag // 29.09.

dienstag // 30.09.

mittwoch // 01.10.

donnerstag // 02.10.

freitag // 03.10.

samstag // 04.10. & sonntag // 05.10. notizen

Kw 40h

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stImmungsBarometer

stimmung /// monat

unsagbar super gut

Im siebenten himmel

glücklich und zufrieden

gut

oK

naja

relativ niedergeschlagen

ganz schön down

elend

j

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monat /// stimmung

unsagbar super gut

Im siebenten himmel

glücklich und zufrieden

gut

oK

naja

relativ niedergeschlagen

ganz schön down

elend

hier kann jeden monat die eigene laune, stimmungen und gefühle eingezeichnet werden. gerne können diese auf das frei-willigenjahr bezogen werden. so ergibt sich im Verlauf des freiwilligendienstes ein persönliches stimmungsbarometer.

iv

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ImPressum

herausgeBerIn

.lkj) landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung sachsen-anhalt e.V.,

Bereich freiwilligendienste – fwd Kultur und Bildung,

liebigstr. 5, 39104 magdeburg,

fon 0391-2445162, fax 0391-2445170,

www.fsjkultur-lsa.de, www.lkj-sachsen-anhalt.de

redaKtIon franziska dusch, Kirsten mengewein, stefanie schaarschmidt

mItarBeIt Kathleen goldacker, diane hillebrand, seran nabo, larissa Katharina rausch, leonie schmidt-enke, Jenny willnow,

gestaltung Kirsten mengewein

fotos .lkj) sachsen-anhalt e.V., BKJ e.V., träger, einsatzstellen und freiwillige

magdeburg 2013

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das fsJ Kultur wird gefördert und unterstützt

durch:

der Bfd Kultur und Bildung wird gefördert und unterstützt durch:

das fsJ Kultur und der Bfd Kultur und Bildung sind angebote der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (BKJ) und der .lkj) sachsen-anhalt e.V.

Quifd – Qualität in freiwilligendiensten: die freiwilligendienstformate der .lkj) sachsen-anhalt e.V. wurden mit dem QuIfd-Qualitätssiegel ausgezeichnet.