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G 20715 B Stück 11 154. Jahrgang Köln, den 1. Oktober 2014 AMTSBLATT DES ERZBISTUMS KÖLN Inhalt Dokumente Seiner Heiligkeit Papst Franziskus Nr. 172 Urkunde zur Ernennung des Erzbischofs von Köln. . . . . . . . . . . . 219 Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz Nr. 173 Aufruf der Deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag 2014 . . . 220 Dokumente des Erzbischofs Nr. 174 Wort zur Amtseinführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221 Nr. 175 Ernennung eines Generalvikars . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 Nr. 176 Ernennung der stellvertretenden Generalvikare . . . . . . . . . . . . . . . 223 Nr. 177 Bestätigung des Erzbischöflichen Offizials und der Vizeoffiziale . . 223 Nr. 178 Moderator der Kurie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 Nr. 179 Vollmachten des Generalvikars und seiner Stellvertreter . . . . . . . . 223 Dokumente des Diözesanadministrators Nr. 180 Ordnung zur Mitwirkung bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags- rechts durch Kommissionen in den (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn – KODA-Ordnung (KODA-O) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 Nr. 181 Wahlordnung für die Wahl der Mitarbeitervertreter in der Regional-KODA (Regional-KODA-Wahlordnung). . . . . . . . . . . . 224 Bekanntmachungen des Generalvikars Nr. 182 Siegel des Erzbischofs von Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226 Nr. 183 Durchführung des Diaspora-Sonntags des Bonifatiuswerkes der Deutschen Katholiken am 15./16. November 2014 . . . . . . . . 226 Nr. 184 Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten 2014 . . . . . . . . . . . . . 227 Bekanntmachungen des Diözesanadministrators Nr. 185 Korrektur Durchführungshinweise zur Anlage 15 KAVO . . . . . . . 227 Personalia Nr. 186 Personalchronik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Nr. 187 Offene Stelle für Pastorale Dienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 Pontifikalhandlungen Nr. 188 Pontifikalhandlungen besonders Beauftragter . . . . . . . . . . . . . . . . 230 Weitere Mitteilungen Nr. 189 Pastoralbüro-Software KaPlan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 Nr. 190 Handbuch Pastoralbüro – Aktualisierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 Nr. 191 Herbsttreffen der Unio Apostolica . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 Dokumente Seiner Heiligkeit Papst Franziskus Nr. 172 Urkunde zur Ernennung des Erzbischofs von Köln FRANCISCUS EPISCOPUS SERVUS SERVORUM DEI, Venerabili Fratri Nostro RAINERIO MARIAE S.R.E. Cardinali WOELKI, hucusque Archiepiscopo Metropolitae Berolinensi, Archiepiscopo nominato Metropolitae Coloniensi, salutem et Apostolicam Benedictionem. Vestigia Coloniensis dicionis et incunabula veteribus reperiun- tur in annalibus, quae ostendunt eiusdem claritatem. Nec minore splendore etiam extiterunt inibi insignes homines, qui christianam pietatem et sapientiam demonstrarunt. Ut antiquiora haec respiciantur et in beneficium recidant nunc totius communitatis, operam sollicitam damus. Haec omnia ad consequenda volumus ut fruatur aptis ipsa subsidiis praesidiisque. Quapropter, cum reliquisset eiusdem actuosam moderationem Venerabilis Frater Noster Ioachimus S.R.E. Cardinalis Meisner, de alio eligendo Praesule prudenter cogitavimus. Tu autem, Venerabilis Frater Noster, omnino visus es idoneus ad hunc Dominicum gregem suscipiendum et ipsum actuose regendum. Ad normam igitur iuris conventi, Nostra usi auctoritate, te, priore Ecclesiae Berolinensis vinculo solutum, Coloniensis Sedis constituimus Archiepiscopum Metropolitam, cunctis simul additis iuribus et obligationibus impositis quae secundum sacrorum BISCHOF FRANZISKUS, DIENER DER DIENER GOT- TES, unserem verehrten Bruder RAINER MARIA WOELKI, Kardinal der Heiligen Römischen Kirche, bisher Erzbischof und Metropolit von Berlin, ernanntem Erzbischof und Metro- politen von Köln, Gruß und Apostolischen Segen! Die Spuren und Ursprünge der Stellung Kölns findet man in alten Schriften, welche uns die Berühmtheit dieser Stellung vor Augen führen. Ebendort sind auch hervorragende Frauen und Männer von nicht geringerem Glanz aufgetreten, die christli- che Frömmigkeit und Weisheit gezeigt haben. Sorgfältig bemü- hen wir uns, dass diese Beispiele aus früheren Zeiten beachtet werden und jetzt der gesamten Gemeinde zum Guten gerei- chen. Um dieses alles zu erreichen, wollen wir, dass diese Ge- meinde geeigneten Schutz und Hilfe genießt. Daher dachten wir, als unser verehrter Bruder Joachim Meisner, Kardinal der Heiligen Römischen Kirche, die engagierte Leitung dieser Ge- meinde abgegeben hat, mit Umsicht über die Wahl eines neuen Vorstehers nach. Du aber, unser verehrter Bruder, schienst uns vollkommen geeignet, diese Herde des Herren zu übernehmen und kraftvoll zu leiten. Gemäß Konkordatsrecht und Kraft un- serer Vollmacht haben wir Dich von dem bisherigen Amt als Berliner Bischof entbunden und ernennen Dich zum Erzbi-

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G 20715 B

Stück 11154. Jahrgang

Köln, den 1. Oktober 2014

AMTSBLATT DES ERZBISTUMS KÖLN

InhaltDokumente Seiner Heiligkeit Papst FranziskusNr. 172 Urkunde zur Ernennung des Erzbischofs von Köln. . . . . . . . . . . . 219

Dokumente der Deutschen BischofskonferenzNr. 173 Aufruf der Deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag 2014 . . . 220

Dokumente des ErzbischofsNr. 174 Wort zur Amtseinführung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221Nr. 175 Ernennung eines Generalvikars . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222Nr. 176 Ernennung der stellvertretenden Generalvikare. . . . . . . . . . . . . . . 223Nr. 177 Bestätigung des Erzbischöflichen Offizials und der Vizeoffiziale . . 223Nr. 178 Moderator der Kurie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223Nr. 179 Vollmachten des Generalvikars und seiner Stellvertreter . . . . . . . . 223

Dokumente des DiözesanadministratorsNr. 180 Ordnung zur Mitwirkung bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags-

rechts durch Kommissionen in den (Erz-)Diözesen Aachen, Essen,Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn –KODA-Ordnung (KODA-O). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223

Nr. 181 Wahlordnung für die Wahl der Mitarbeitervertreter in derRegional-KODA (Regional-KODA-Wahlordnung). . . . . . . . . . . . 224

Bekanntmachungen des GeneralvikarsNr. 182 Siegel des Erzbischofs von Köln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226Nr. 183 Durchführung des Diaspora-Sonntags des Bonifatiuswerkes

der Deutschen Katholiken am 15./16. November 2014 . . . . . . . . 226Nr. 184 Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten 2014 . . . . . . . . . . . . . 227

Bekanntmachungen des DiözesanadministratorsNr. 185 Korrektur Durchführungshinweise zur Anlage 15 KAVO . . . . . . . 227

PersonaliaNr. 186 Personalchronik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228Nr. 187 Offene Stelle für Pastorale Dienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230

PontifikalhandlungenNr. 188 Pontifikalhandlungen besonders Beauftragter . . . . . . . . . . . . . . . . 230

Weitere MitteilungenNr. 189 Pastoralbüro-Software KaPlan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230Nr. 190 Handbuch Pastoralbüro – Aktualisierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 230Nr. 191 Herbsttreffen der Unio Apostolica . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230

Dokumente Seiner Heiligkeit Papst Franziskus

Nr. 172 Urkunde zur Ernennung des Erzbischofs von Köln

FRANCISCUS EPISCOPUS SERVUS SERVORUM DEI,Venerabili Fratri Nostro RAINERIO MARIAE S.R.E.Cardinali WOELKI, hucusque Archiepiscopo MetropolitaeBerolinensi, Archiepiscopo nominato MetropolitaeColoniensi, salutem et Apostolicam Benedictionem.

Vestigia Coloniensis dicionis et incunabula veteribus reperiun-tur in annalibus, quae ostendunt eiusdem claritatem. Necminore splendore etiam extiterunt inibi insignes homines, quichristianam pietatem et sapientiam demonstrarunt. Ut antiquiora haec respiciantur et in beneficium recidant nunctotius communitatis, operam sollicitam damus. Haec omniaad consequenda volumus ut fruatur aptis ipsa subsidiis praesidiisque. Quapropter, cum reliquisset eiusdem actuosammoderationem Venerabilis Frater Noster Ioachimus S.R.E.Cardinalis Meisner, de alio eligendo Praesule prudenter cogitavimus. Tu autem, Venerabilis Frater Noster, omninovisus es idoneus ad hunc Dominicum gregem suscipiendum etipsum actuose regendum. Ad normam igitur iuris conventi,Nostra usi auctoritate, te, priore Ecclesiae Berolinensis vinculo solutum, Coloniensis Sedis constituimusArchiepiscopum Metropolitam, cunctis simul additis iuribuset obligationibus impositis quae secundum sacrorum

BISCHOF FRANZISKUS, DIENER DER DIENER GOT-TES, unserem verehrten Bruder RAINER MARIA WOELKI,Kardinal der Heiligen Römischen Kirche, bisher Erzbischofund Metropolit von Berlin, ernanntem Erzbischof und Metro-politen von Köln, Gruß und Apostolischen Segen!

Die Spuren und Ursprünge der Stellung Kölns findet man inalten Schriften, welche uns die Berühmtheit dieser Stellung vorAugen führen. Ebendort sind auch hervorragende Frauen undMänner von nicht geringerem Glanz aufgetreten, die christli-che Frömmigkeit und Weisheit gezeigt haben. Sorgfältig bemü-hen wir uns, dass diese Beispiele aus früheren Zeiten beachtetwerden und jetzt der gesamten Gemeinde zum Guten gerei-chen. Um dieses alles zu erreichen, wollen wir, dass diese Ge-meinde geeigneten Schutz und Hilfe genießt. Daher dachtenwir, als unser verehrter Bruder Joachim Meisner, Kardinal derHeiligen Römischen Kirche, die engagierte Leitung dieser Ge-meinde abgegeben hat, mit Umsicht über die Wahl eines neuenVorstehers nach. Du aber, unser verehrter Bruder, schienst unsvollkommen geeignet, diese Herde des Herren zu übernehmenund kraftvoll zu leiten. Gemäß Konkordatsrecht und Kraft un-serer Vollmacht haben wir Dich von dem bisherigen Amt alsBerliner Bischof entbunden und ernennen Dich zum Erzbi-

Amtsblatt des Erzbistums KölnStück 11 · 1. Oktober 2014

canonum praescripta ad tuam condicionem et statum attinent.De tua autem electione certiores facies hanc communitatem,quam, ut te advenientem magistrum et moderatorem libenterrecipiat, amabiliter cohortamur. Ceterum, Venerabilis FraterNoster, ad istam accedens ecclesialem communitatem, superna lumina ac necessaria adiumenta flagitabis, ut fidelesibidem regere frugifere ac Salvatoris eis laetum nuntium praebere copiose valeas.

Datum Romae apud S. Petrum, die undecimo mensis Iulii, infesto sancti Benedicti abbatis, anno Domini bismillesimoquarto decimo, Pontificatus Nostri secundo.

FRANCISCUS PP.

220schof und Metropoliten des Kölner Stuhls. Gleichzeitig verlei-hen wir Dir alle Rechte und erlegen Dir alle Pflichten auf, diegemäß Kirchenrecht für Deine Aufgabe vorgeschrieben sindund zu Deiner Stellung gehören. Über Deine Wahl wirst Dudie Kölner Gemeinde benachrichtigen, die wir freundlich er-muntern, Dich als neuen Lehrer und Leiter gerne aufzuneh-men. Im Übrigen wirst Du, verehrter Bruder, wenn Du zu die-ser kirchlichen Gemeinde kommst, Hilfe vom Himmel undnotwendigen Beistand erbitten, damit Du dort die Gläubigenfruchtbringend leiten und Dich ihnen vollauf als froher Botedes Erlösers zeigen kannst.

Gegeben zu Rom, bei St. Peter, am 11. Juli, dem Fest des hl. Abtes Benedikt, im Jahre des Herren 2014, dem zweitenJahr unseres Pontifikats.

FRANCISCUS PP.

Nr. 173 Aufruf der Deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag 2014

Keiner soll alleine glauben. Ihre Hilfe: Damit derGlauben reifen kann

Liebe Schwestern und Brüder!

Glaube braucht Erfahrung und das Zeugnis der an-deren. Für viele sind Familie und Kirchengemeinde,Kindergarten und Schule zu wichtigen Orten derBegegnung mit Jesus Christus und seinem Evange-lium geworden. Wir finden den Herrn im Gottes-dienst, im Gebet, in den Sakramenten und in derHeiligen Schrift, ebenso aber auch im Nächsten, derunsere Hilfe braucht.

Was jedoch, wenn solche Erfahrungen ausbleiben?Wenn niemand mehr in der Familie über Gottspricht? Wenn kein Nachbar, kein Lehrer, keine Er-zieherin von Jesus Christus erzählt, wenn Jugendli-che nicht mehr zur Firmung und zur Beichte gehen,die Bibel im Schrank verstaubt und der Gottes-dienst als Last empfunden wird?

Niemals, liebe Schwestern und Brüder, dürfen wiruns damit abfinden, dass sich Menschen um uns he-rum vom Glauben und der Kirche entfremden odernie vom Evangelium hören. Jeder einzelne Christ isthier gefordert. Daran erinnert das Leitwort der dies-

jährigen Diaspora-Aktion: „Keiner soll alleine glau-ben! Ihre Hilfe: damit der Glaube reifen kann!“

Das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken trägtin der deutschen Diaspora, in Nordeuropa und imBaltikum dazu bei, dass Glaubensgemeinschaft ent-stehen kann und erfahrbar wird. Es ermöglichtMenschen aller Generationen eine Begegnung imGlauben und hilft überall dort, wo Menschen in ih-rem Glaubensleben zu vereinsamen drohen.

Wir deutschen Bischöfe bitten Sie deshalb: HelfenSie mit und unterstützen Sie das Bonifatiuswerk amkommenden Sonntag, dem bundesweiten Diaspora-Sonntag, durch Ihr Gebet und Ihre Spende – damitder Glaube reifen kann!

Münster, 12. März 2014

Für das Erzbistum Köln

+ Rainer Maria Card. WoelkiErzbischof von Köln

Dieser Aufruf soll am Sonntag, dem 09.11.2014, in allen Gottes-diensten sowie in der Vorabendmesse verlesen werden.

Zusätzlicher Hinweis: Der Aufruf wurde in der Zeit der Vakanzam 12. März 2014 von Diözesanadministrator Dr. Stefan Heßemit beschlossen. Da Rainer Maria Kardinal Woelki seit September2014 aber bereits als Erzbischof von Köln amtiert, ist der Aufrufunter seinem Namen zu verlesen.

Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz

Amtsblatt des Erzbistums KölnStück 11 · 1. Oktober 2014 221

Nr. 174 Wort zur Amtseinführung

Liebe Schwestern und Brüder,

drei Jahre war ich Erzbischof von Berlin – heute kehre ich alsIhr neuer Bischof von der Spree zurück an den Rhein. Sie kön-nen sich vorstellen, wie sehr mich dieser Schritt – auch in ei-nem tieferen Sinn – bewegt. In den vergangenen drei Jahren istmir Berlin zu einer zweiten Heimat geworden, und viele Men-schen sind mir dort ans Herz gewachsen. Unabhängig davonist mir in meinen Berliner Jahren das Rheinland und damitauch unser Erzbistum Köln immer Heimat geblieben.

Hier bin ich aufgewachsen und zur Schule gegangen, habemeine ersten Erfahrungen mit Glaube und Kirche gemacht,hier war ich in meiner Heimatgemeinde über lange Jahre alsMinistrant und Lektor und an meiner Schule in der Jugendar-beit engagiert, hier bin ich zum Priester und Bischof geweihtworden. Und hier leben nicht nur meine Familie, sondernauch viele meiner Freunde, die mir seit meiner Kinder- undJugend- und nicht zuletzt auch aus meiner Studienzeit vertrautsind, darunter viele Priester, Diakone und Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter im pastoralen Dienst.

Ich bin also einer von Ihnen, einer, der mit vielen von Ihneneine gemeinsame Wegstrecke zurückgelegt hat, der mit somanchem von Ihnen Glauben und Leben, Freude und Leid,Angst und Hoffnung geteilt hat und der jetzt in seinem Hei-matbistum Ihr Bischof sein darf – nach Josef Kardinal Fringsals zweiter Kölner Priester in der jüngeren Geschichte unseresBistums. So möchte ich Ihnen allen zunächst herzlich dafürdanken, dass Sie mich wieder so gut aufgenommen haben. Dashat mir den „Neustart“ bei Ihnen sehr erleichtert und mir Mutgemacht!

Meinen Dienst als Bischof darf ich bei Ihnen in dem Jahr be-ginnen, in dem wir zum 850. Mal jenes Tages gedenken, andem die Reliquien der Heiligen Drei Könige nach Köln ge-kommen sind. In Maria Lyskirchen, der kleinsten romani-schen Kirche Kölns, befindet sich über dem Portal das ältesteder spätromanischen Fresken dieser Kirche. Etwa um 1230entstanden und auf wunderbare Weise durch die Jahrhundertehindurch erhalten, ist es weit älter als unser Dom. Es stellt dieAnbetung der Heiligen Drei Könige dar. Der Legende nachwar diese Kirche der Ort, an dem die Gebeine der Weisen ausdem Morgenland eine erste Herberge fanden, nachdem dieReise auf dem Rhein im Hafen von Köln – gleich an Lyskir-chen – endete. Nach diesem Zwischenstopp wurden sie durchdas „Dreikünnijepöötzche“ in den alten Dom getragen, vonder ganzen Stadt unter Glockengeläut begrüßt. Gemeinsamhatten sich diese Könige einst auf den Weg gemacht, um ei-nem Stern zu folgen, der sie das Licht ihres Lebens schauen las-sen sollte: Jesus Christus. Sicher waren sie auf dem Weg zu ihmlange unterwegs. Wahrscheinlich waren sie sich – ähnlich wiewir dies aus unserem eigenen Leben kennen – nicht immerhundertprozentig sicher und sie hatten vielleicht auch so man-ches Mal keine Ahnung, wohin der Stern sie führen würde.Vielleicht haben sie sich sogar das eine oder andere Mal verlau-fen, bis sie ihn schließlich fanden: Das Glück, das Ziel, denSinn ihres Lebens, Jesus Christus, Gottes Sohn. Eine Ge-schichte mit Happy End also, und sie könnte hier zu Endesein.

Wenn wir jedoch die Heiligen Drei Könige heute immer nochverehren, dann ja nicht nur wegen dieses Happy Ends. Bedeut-sam ist auch der Beginn ihrer Geschichte: Da waren drei Men-schen aufgebrochen, weil ein Zeichen sie aufmerksam und un-

ruhig gemacht hatte. Und sie waren losgezogen, noch ohne ge-nau zu wissen, wohin ihre Reise sie führen würde. Von diesenWeisen aus dem Morgenland heißt es schließlich, dass sie indem Moment der Begegnung mit dem Kind eine große Freudeerfüllte und sie dann auch schon weiterzogen – heim in ihrLand. Wenn aber das Herz der drei Weisen voll Freude war,dann ist es für mich kaum vorstellbar, dass sie im Verlauf ihresLebens über das schweigen konnten, was sie dort in Bethlehemerfahren und erlebt hatten. Denn wo das Herz voll Freude ist,da läuft der Mund bekanntlich über. Und so werden sie vonihrem Glück, Jesus Christus, geredet und erzählt haben – undsind so zu Prototypen einer Erst-Evangelisierung geworden.

Heute, liebe Schwestern und Brüder, ist eine Neu-Evangelisie-rung unser Auftrag. Gerade auch mit Blick auf viele unsererMitmenschen, die noch nichts von Christus gehört haben, istdiese Erst-Evangelisierung in der Nachfolge der Heiligen DreiKönige uns aufgegeben. Heute haben wir – wie sie einst –durch unser Leben in Wort und Tat zu bezeugen, dass das wahrist: Dass Gott in seinem Sohn Jesus Christus ein menschlichesAntlitz angenommen hat, er nicht „jenseits von uns“ in eineruns verschlossenen Welt geblieben ist, sondern berührbar wur-de, geweint und gefroren, gelacht und getrauert, letztlich einmenschliches Leben gelebt hat. Er ist als Kind in diese unsereWelt gekommen, so wie sie ist. Aber nicht, um sich mit dieserWelt abzufinden, wie sie ist, sondern um ihre Not zu wenden,ihre Tränen zu trocknen, ihre Wunden zu heilen. Um uns undallen Menschen das Heil zu schenken.

Kann man davon heute wirklich noch reden, können wir die-sen Glauben gegenwärtig noch überzeugend weitersagen? Un-sere Gesellschaft und auch unsere Kirche befinden sich in ei-nem rasanten Wandel. Nicht wenige sind dadurch verunsi-chert und fragen sich: Was kann uns diese alte Botschaft sagen,und wie vor allem kann ich sie weitersagen? Wo ist der Stern,wo sind die Zeichen der Zeit, die uns unruhig machen undzum Wagnis des Aufbruchs motivieren? Und wo ist die glückli-che Erfahrung, die unser Herz mit Freude füllt?

Ich lade Sie heute alle ein, diese Fragen miteinander durchzu-buchstabieren. Mag sein – oder sogar höchstwahrscheinlich –,dass wir dabei – wie wohl auch die Könige – manches Unklareund Unscharfe deuten müssen, dass wir mit Umwegen undbisweilen auch mit Holzwegen rechnen müssen. Wichtig istder Aufbruch und zuvor der Mut dazu. Viel ist oft gar nichtnötig. Gott macht es uns leicht. Die Ermutigung dazu kommtvon ihm selbst, von ihm, den die Könige in jenem Kind er-kannten.

Denn dieser Gott ist keine blutleere Idee. Er ist ein lebendigesDu. Und wir, wir sind nicht vor ein kaltes Ideal gestellt, son-dern unter die einer jeden und einem jeden von uns geschenk-te Zuneigung Gottes. Ein Ideal kann entmutigen. Denn es for-dert, aber es verzeiht nicht, wenn wir versagen. Gott aber ver-zeiht. Gott bejaht uns, auch wenn wir schwach sind. Gott hebtuns auf, auch wenn wir fallen.

Wir können immer in ein Antlitz des Erbarmens blicken, jetztschon in Jesus Christus und einst eine jede und ein jeder vonuns von Angesicht zu Angesicht. Gott ist in Jesus ChristusMensch geworden, damit der Mensch Würde und Horizonthat. Gott ist in seinem Sohn Jesus Christus Mensch geworden,damit der Mensch eine Zukunft hat, eine Zukunft, die Gottselber ist. Er ist das Ziel jedes menschlichen Lebens. Er ist dasGlück eines jeden Menschen, er ist die Erfüllung der Sehn-sucht eines jeden Menschen nach Liebe. Denn Gott ist Liebe.Das ist sein Wesen.

Dokumente des Erzbischofs

222 Amtsblatt des Erzbistums KölnStück 11 · 1. Oktober 2014

Der Weg in dieses Glück trägt einen Namen: Jesus Christus,der die Wahrheit und das Leben Gottes in Person ist. UnsereBerufung und Sendung als Kirche ist es, ihm heute ein Gesichtzu geben, indem wir als Christen so transparent zu leben versu-chen, dass er, der Christus, in unserem Denken, Wollen, Seh-nen, Sprechen, Handeln und Lieben aufstrahlt.

Wo Menschen anfangen, das zu tun, wo sie sich mit ihm, mitChristus auf den Weg machen, Gott entgegen, werden sie freivon all den versklavenden Götzen unserer Tage, werden sie freifür Gott, den Nächsten, frei für ein erfülltes menschliches Le-ben. Dafür sind wir Zeugen (Apg 5, 32). Denn die ZukunftGottes will jetzt schon mitten unter uns anbrechen.

Schwestern – Brüder, wir sind Töchter und Söhne unseres Va-ters im Himmel. Wir sind Gottes Kinder. Uns ist das EwigeLeben geschenkt. Nicht der Tod wartet auf uns, sondern dasLeben in Fülle. Lassen Sie uns gemeinsam in den kommendenJahren mit den Gaben, die Gott jedem von uns geschenkt hat,in unserem Bistum, in unseren Pfarreien, Seelsorgebereichenund Gemeinden, unseren Verbänden und GemeinschaftenChristus ein Gesicht geben. Dabei kommt es zunächst garnicht so sehr darauf an, wie viel wir tun, sondern dass wirüberhaupt etwas tun und wie wir etwas tun.

Gott fragt uns vor allem nach einem – nach unserer Liebe: Ge-ben wir Gott ein Gesicht, indem wir in alles, was unser persön-liches Leben, das Leben in unserem Bistum und in unserenGemeinden ausmacht, unsere Liebe hineingeben: In das Lä-cheln, das wir einander schenken können, in die Arbeit, diewir zu tun haben, in das Planen unserer Unternehmungen, indas Miteinander und in unseren Umgang in unseren Gemein-den, in die Tränen, die wir angesichts von Leid und Not undTrauer vergießen, in das Essen, das wir kochen, in die Mail,den Brief, den Artikel, den wir schreiben. Alles, wirklich alles,kann Ausdruck unserer Liebe zu Gott und zu unseren Mit-menschen werden. Denn alles, wirklich alles, ist uns, unserenHänden und Herzen, anvertraut, damit wir ihn, wie einst dieHeiligen Drei Könige, hinaustragen in die Welt.

Wenn ich heute meinen Dienst bei Ihnen antrete, dann möch-te ich an erster Stelle Diener Gottes sein, der Gott heute – ge-meinsam mit Ihnen – ein Gesicht zu geben versucht, damitdieser der Welt immer wieder neu sein Lächeln zu schenkenvermag. Wie der Apostel möchte ich nicht „Herr über eurenGlauben sein“, sondern Diener und Helfer zu eurer Freude(vgl. 2 Kor 1, 24).

So bitte ich Sie alle, das ganze Volk Gottes, die Priester undDiakone, die Ordensfrauen und Ordensmänner, alle Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter in Pastoral und Caritas, in Seelsorgeund Bildung, Beratung und Jugendarbeit, in Kirchenmusikund Kita, in Sekretariat und Verwaltung um Ihr Vertrauen undum eine gute Zusammenarbeit. Seien wir darum bemüht, mit-einander im Geiste Christi zu leben, dem Geist, der weg-nimmt, was trennt, der uns die Angst nimmt, Neues zu wagen,der uns zu den Menschen sendet. Machen wir uns auf – wiedie drei Weisen –, unterwegs mit wachem Herzen, einanderauf dem Weg helfend.

Lassen Sie uns Meinungsverschiedenheiten fair austragen, oh-ne überflüssigen Streit, ohne unnütze Auseinandersetzungenund sinnlose Spaltungen, die nur unser Zusammenleben undZusammenarbeiten verhindern und so das Zeugnis von derGegenwart und Menschenfreundlichkeit Gottes, die uns in Je-

sus Christus erschienen ist (Tit 3, 4), verdunkeln würde. Wowir Unrecht getan haben, wollen wir um Vergebung bitten.Wo wir selber Unrecht erfahren und erlitten haben, wollen wirverzeihen und zeigen, dass wir bereit sind, immer wieder neuaufeinander zuzugehen.

Versuchen wir, keinen einzigen Menschen einfach abzuschrei-ben, keinem sein Bemühen um ein Leben aus dem Glaubenabzusprechen, keinen aus dem Blick zu verlieren, vor allemauch die nicht, deren Leben in schwieriges Fahrwasser geratenist: Durch den Verlust eines Menschen oder eines Arbeitsplat-zes, durch das Zerbrechen einer Liebe, durch den Verlust vonVertrauen in die Kirche, ihre Botschaft oder ihre Vertreter. Ste-hen wir gemeinsam als Kirche dafür ein, dass jeder Menschvon Gott geliebt, gewollt und erlöst ist und so jedes menschli-che Leben – auch bei allem Schiefen in ihm – einen Sinn undeine Zukunft hat. Bezeugen wir das gemeinsam als Christen.Geben wir es in jener Liebe, die uns von Gott in Christus ver-heißen und geschenkt ist und die uns deshalb miteinander ver-bindet und die so unseren Weg im Bistum prägen will.

Dazu segne und behüte Euch alle der allmächtige Gott, derVater und der Sohn und der Heilige Geist.

Köln, 20. September 2014

Ihr

+ Rainer Maria Card. WoelkiErzbischof von Köln

Nr. 175 Ernennung eines Generalvikars

Herr Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat am 20. September 2014 den früheren Generalvikar, Herrn Dom-kapitular Prälat Dr. Stefan Heße, zu seinem Generalvikar er-nannt. Das Ernennungsschreiben hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Prälat, lieber Mitbruder,

hierdurch ernenne ich Sie gem. can. 475 CIC zu meinem

Generalvikar.

Ich bin dankbar, dass Sie für diese Aufgabe, die Sie schon untermeinem verehrten Vorgänger ausgefüllt haben, wieder zur Ver-fügung stehen. Gerade als neuer Erzbischof benötige ich fürdiesen wichtigen Dienst einen bewährten und zuverlässigenPriester, der ganz im Sinne der kirchlichen Ordnung den An-forderungen an dieses Amt gerecht werden kann. Neben demVertrauen der Mitbrüder, aller Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter sowie der Gläubigen unseres Erzbistums möge Sie Gottesschützender Beistand bei der Erfüllung Ihres Auftrages stärken.

In herzlicher Verbundenheit

Ihr

+ Rainer Maria Card. WoelkiErzbischof von Köln

Amtsblatt des Erzbistums KölnStück 11 · 1. Oktober 2014 223

Nr. 176 Ernennung der stellvertretenden Generalvikare

Herr Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat am 20. September 2014 die Herren Domkapitulare Prälat Hans-Josef Radermacher und Prälat Gerd Bachner zu stellvertreten-den Generalvikaren ernannt. Herr Prälat Radermacher übtsein Amt aus, wenn der Generalvikar abwesend oder verhin-dert ist, Herr Prälat Bachner übt dieses Amt aus, wenn auchHerr Prälat Radermacher abwesend oder verhindert ist.

Köln, 20. September 2014

+ Rainer Maria Card. WoelkiErzbischof von Köln

Nr. 177 Bestätigung des Erzbischöflichen Offizials und der Vizeoffiziale

Herr Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat am 20. September 2014 Herrn Prälat Dr. Günter Assenmacher inseinem Amt als Erzbischöflicher Offizial bestätigt. Zugleichbestätigte Herr Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki inihrem Amt als Vizeoffiziale die Herren Prälat Dr. Karl-BrunoFritzen, Pater Dominik Reinhold Kitta OPraem, Msgr. Dr.Walter Rasquin und Msgr. Dr. Thomas A. Weitz.

Köln, 20. September 2014

+ Rainer Maria Card. WoelkiErzbischof von Köln

Nr. 178 Moderator der Kurie

Hiermit gebe ich bekannt, dass ich meinen Generalvikar,Domkapitular Prälat Dr. Stefan Heße gem. can. 473 § 3 CICzum „Moderator der Kurie“ ernannt habe.

Köln, 20. September 2014

+ Rainer Maria Card. WoelkiErzbischof von Köln

Nr. 179 Vollmachten des Generalvikars und seiner Stellvertreter

Hiermit gebe ich bekannt, dass ich gem. can. 134 § 3 in Ver-bindung mit can. 479 § 1 CIC meinen Generalvikar, Domka-pitular Prälat Dr. Stefan Heße und im Verhinderungsfall sei-nen Stellvertretern, Domkapitular Prälat Hans-Josef Raderma-cher und Domkapitular Prälat Gerd Bachner alle Vollmachtenübertragen habe, zu deren Ausübung nach den Bestimmungendes kirchlichen Rechts mein Spezialmandat erforderlich ist.Danach sind der Generalvikar und seine Stellvertreter insbe-sondere bevollmächtigt, das Erzbistum Köln in allen Rechtsge-schäften zu vertreten (vgl. can. 393 CIC).

Köln, 20. September 2014

+ Rainer Maria Card. WoelkiErzbischof von Köln

Dokumente des Diözesanadministrators

Nr. 180 Ordnung zur Mitwirkung bei der Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts durch Kommissionen in den (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn –KODA-Ordnung (KODA-O)

I. Die Ordnung zur Mitwirkung bei der Gestaltung des Ar-beitsvertragsrechts durch Kommissionen in den (Erz-)Diö-zesen Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfäli-scher Teil) und Paderborn – KODA-Ordnung (KODA-O)vom 31. Juli 2013 (Amtsblatt des Erzbistums Köln 2013,Nr. 165, S. 189 ff.), wird wie folgt geändert:

1. § 5 wird wie folgt geändert:

a. In Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „Mitar-beiter“ die Worte „im Sinne von § 3 MAVO“ ein-gefügt.

b. Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa. In Unterabsatz 1 Satz 1 werden nach demWort „Mitarbeiter“ die Worte „im Sinne von§ 3 MAVO“ eingefügt.

bb. In Unterabsatz 2 werden nach den Worten„Nicht wahlberechtigt“ die Worte „und nichtwahlvorschlags-berechtigt“ und nach demWort „Mitarbeiter“ die Worte „im Sinne von§ 3 MAVO“ eingefügt.

c. Absatz 11 wird wie folgt neu gefasst:

„Das Nähere regelt die Regional-KODA-Wahlord-nung in ihrer jeweiligen Fassung.“

2. § 9 Absatz 4 wird aufgehoben.

3. § 10 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a. Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa. An Satz 1 werden neue Sätze 2 und 3 folgen-den Wortlauts angefügt:

„Zu den Aufgaben der Mitglieder der Kom-mission gehört auch die Pflege einer angemes-senen Rückbindung zu denen, die sie reprä-sentieren. Die Rückbindung ist mit der jewei-ligen Seite abzustimmen.“

bb. Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 4.

cc. Der bisherige Satz 3 wird zu Satz 5.

dd. Der bisherige Satz 4 wird zu Satz 6.

ee. Der bisherige Satz 5 wird zu Satz 7.

b. Absatz 4 wird aufgehoben.

4. § 24 Absatz 1 erhält neue Sätze 2 und 3 folgendenWortlauts:

„Reisekostenvergütung wird auf der Grundlage derVerordnung über Reisekosten (Anlage 15 KAVO) ge-

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währt. Die Berechnung und Auszahlung der Reise-kostenvergütung erfolgt durch die Reisekostenstelle desGeneralvikariates des berufenden (Erz-)Bistums bzw.des Generalvikariates des Dienstsitzes des Mitgliedesder Kommission gegen Nachweis.“

5. § 24a wird wie folgt geändert:

a. In der Überschrift wird das Wort „Übergangsrege-lungen“ durch das Wort „Übergangsregelung“ er-setzt.

b. Die Absätze 2 bis 9 werden gestrichen.

6. An § 24a wird ein neuer § 25 folgenden Wortlauts an-gefügt:

㤠25 Meinungsverschiedenheiten

Bei Meinungsverschiedenheiten über die Anwendungdieser Ordnung sollen vor Anrufung des gemeinsamenKirchlichen Arbeitsgerichts erster Instanz der (Erz-)Di-özesen Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-west-fälischer Teil) und Paderborn der Vorsitzende und derstellvertretende Vorsitzende der Kommission von denBeteiligten um eine gemeinsame Stellungnahme undeinen Lösungsvorschlag mit dem Ziel einer gütlichenEinigung gebeten werden.“

7. Im Anhang zur KODA-Ordnung Nordrhein-Westfa-len wird in § 3 der Punkt durch ein Semikolon ersetztund folgender Satz angefügt: „an die Stelle des General-vikariats tritt der jeweilige Dienstgeber.“

8. Die Wahlordnung für die Wahl der Mitarbeitervertre-ter in der Kommission zur Ordnung diözesanen Ar-beitsvertragsrechts für die (Erz-)Diözesen Aachen, Es-sen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) undPaderborn (Regional-KODA WahlO) gemäß § 5 Abs. 11 der Ordnung zur Mitwirkung bei der Gestal-tung des Arbeitsvertragsrechts durch Kommissionen in den (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster(nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn – KODA-Ordnung (KODA-O) – in der bis zum 31. Juli2014 gültigen Fassung wird aufgehoben.

9. Die Ordnung über die Rechtstellung der Mitgliederder Regional-KODA für die (Erz-)Diözesen Aachen,Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil)und Paderborn und Erstattung von Kosten (Rechtstel-lungs- und KostO) gemäß § 9 Abs. 4 der Ordnung zurMitwirkung bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags-rechts durch Kommissionen in den (Erz-)Diözesen Aa-chen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischerTeil) und Paderborn – KODA-Ordnung (KODA-O) –in der bis zum 31. Juli 2014 gültigen Fassung wird auf-gehoben.

II. Die vorstehenden Änderungen treten rückwirkend zum 1. August 2014 in Kraft.

Köln, 29. August 2014

Dr. Stefan HeßeDiözesanadministrator

Nr. 181 Wahlordnung für die Wahl der Mitarbeitervertreter in der Regional-KODA (Regional-KODA-Wahlordnung)

I. Für die Wahl der Mitarbeitervertreter in der Kommissionzur Ordnung diözesanen Arbeitsvertragsrechts für die (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn wird folgende Wahlordnung(Regional-KODA-Wahlordnung) erlassen:

„Wahlordnung für die Wahl der Mitarbeitervertreterin der Regional-KODA (§ 5 Abs. 11 KODA-Ordnung)

§ 1Wahlzeitraum

(1) Die Diözesanbischöfe setzen den Wahlzeitraum einver-nehmlich spätestens neun Monate vor dem Ende des Wahlzei-traums durch Veröffentlichung im Amtsblatt fest. Die Kom-mission kann den Diözesanbischöfen mit Beschluss einenWahlzeitraum vorschlagen. In dem Wahlzeitraum haben die indieser Ordnung beschriebenen Wahlhandlungen, zu denenauch die Stimmenauszählung und die Feststellung des Wahler-gebnisses gehören, stattzufinden.

(2) Jeder Generalvikar kann verbindliche Richtlinien zurDurchführung der Wahlhandlungen in der Diözese erlassen.

§ 2Diözesaner Wahlvorstand

(1) Der diözesane Wahlvorstand besteht aus mindestens fünfPersonen. Mitglied des Wahlvorstandes kann nur sein, wer imkirchlichen Dienst steht oder ein kirchliches Ehrenamt beklei-det.

(2) Kandidiert ein Mitglied des Wahlvorstandes für die Kom-mission, so ist für ihn unverzüglich ein neues Mitglied zu be-stellen. Dasselbe gilt, wenn ein Mitglied aus sonstigen Grün-den aus dem Wahlvorstand ausscheidet.

(3) Der Wahlvorstand wird von den Vertretern der Mitarbei-ter der Diözese in der Kommission gewählt. Die Wahl desWahlvorstandes erfolgt spätestens acht Monate vor dem Endedes Wahlzeitraums (§ 1 Abs. 1 Satz 1). Die Vertreter der Mit-arbeiter der Diözese in der Kommission bestimmen den Zeit-punkt des Zusammentritts des Wahlvorstandes zu seiner kon-stituierenden Sitzung und laden den Wahlvorstand zur erstenSitzung ein.

(4) Ist die Wahl bis zum Zeitpunkt des Absatzes 3 Satz 2 nichterfolgt, wird der Wahlvorstand vom zuständigen Generalvikarbestellt, der den Zeitpunkt des Zusammentritts des Wahlvor-standes zu seiner konstituierenden Sitzung bestimmt. Ist inden Fällen des Absatzes 2 Satz 2 kein neues Mitglied bestelltworden, erfolgt die Bestellung durch den zuständigen General-vikar.

(5) Der Wahlvorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzen-den, seinen Stellvertreter und den Schriftführer. Seine Hand-lungen nimmt er mit mindestens drei Mitgliedern vor.

(6) Jeweils zwei Mitglieder der diözesanen Wahlvorständekönnen sich zur Vorbereitung der Wahl zu einer Sitzung tref-fen, um die diözesanen Regelungen abzustimmen. Sie werdendabei von den Geschäftsführern beider Kommissionsseitenunterstützt.

(7) Die Mitglieder des Wahlvorstandes führen ihr Amt unent-geltlich als Ehrenamt; sie sind zur ordnungsgemäßen Durch-führung ihrer Aufgaben im notwendigen Umfang von derdienstlichen Tätigkeit freizustellen.

§ 3Unterstützung des Wahlvorstandes

(1) Der Generalvikar und der jeweilige Dienstgeber leistendem diözesanen Wahlvorstand die notwendige personelle undsachliche Unterstützung.

(2) Der Wahlvorstand erhält vom Generalvikar das verbindli-che Verzeichnis der Rechtsträger, die am Tag vor dem erstenTag des Wahlzeitraums die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1oder 2 KODA-Ordnung erfüllen. Bis zur Versendung desWählerverzeichnisses (§ 5 Abs. 1 Satz 1) kann der Generalvi-kar das Verzeichnis des Satzes 1 auf Vorschlag des Wahlvor-standes ergänzen.

§ 4Fristen

(1) Der Wahlvorstand bestimmt den Zeitpunkt

1. bis zu dem die Wählerverzeichnisse nach § 5 dem Wahl-vorstand zugegangen sein müssen,

2. bis zu dem die Wahlvorschläge nach § 6 dem Wahlvor-stand zugegangen sein müssen,

3. bis zu dem die Stimmzettel beim Wahlvorstand eingegan-gen sein müssen.

Zwischen den Zeitpunkten der Nummern 2 und 3 müssenmindestens sechs Wochen liegen. Zwischen der Versendungder Formulare für die Wahlvorschläge gem. § 6 und dem Zeit-punkt in Nummer 2 müssen mindestens drei Wochen liegen.

Die in den Nummern 1 bis 3 genannten Zeitpunkte sind imAmtsblatt der Diözese zu veröffentlichen.

(2) Die in Absatz 1 genannten Fristen sind Ausschlussfristen.

§ 5Wählerverzeichnis

(1) Der Wahlvorstand versendet an alle Rechtsträger (Dienst-geber), die in dem Verzeichnis gemäß § 3 Abs. 2 aufgeführtsind, zwei Formulare für das Wählerverzeichnis. Der Dienstge-ber erstellt dann ein Wählerverzeichnis mit Namen und priva-ter Anschrift der wahlberechtigten Mitarbeiter in doppelterAusfertigung. Hierzu stellt er die Wahlberechtigung eines je-den Mitarbeiters nach § 5 Abs. 4 KODA-Ordnung fest.

(2) Der Wahlvorstand kann mit den in Absatz 1 genanntenAufgaben auch andere geeignete Dienststellen beauftragen;hierzu gehören insbesondere Zentrale Gehaltsabrechnungsstel-len von Diözesen und Gemeindeverbänden.

(3) Das gemäß den Absätzen 1 oder 2 erstellte Wählerverzeich-nis muss – ohne private Anschrift der Mitarbeiter – beimDienstgeber zwei Wochen für die Mitarbeiter in geeigneterWeise zur Einsicht ausliegen.

(4) Innerhalb der Auslegungsfrist können Einsprüche gegendas Wählerverzeichnis beim Dienstgeber geltend gemacht wer-den. Einsprüche sind innerhalb von zwei Wochen nach Ein-gang beim Dienstgeber zu bescheiden. Sofern Einsprüche ge-gen das Wählerverzeichnis nicht einvernehmlich erledigt wer-den können, entscheidet nach Anhörung des Dienstgebers derWahlvorstand endgültig.

(5) Nach Ablauf der Auslegungsfrist übersendet der Dienstge-ber eine Ausfertigung des Wählerverzeichnisses an den Wahl-vorstand innerhalb der von diesem gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 ge-setzten Frist.

§ 6Wahlvorschlagsformulare

(1) Gleichzeitig mit dem Versand der Formulare für das Wäh-lerverzeichnis (§ 5 Abs. 1 Satz 1) versendet der Wahlvorstandan alle Dienstgeber gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 die Formulare fürdie Wahlvorschläge zur Weitergabe an die Mitarbeiter. DerWahlvorstand unterrichtet über die Möglichkeit, gemäß § 7Wahlvorschläge zu machen, und weist auf die zu beachtendenFristen hin.(2) Der Dienstgeber bestätigt dem Wahlvorstand schriftlichinnerhalb der von diesem gesetzten Frist die Weitergabe derFormulare für die Wahlvorschläge an die Mitarbeiter.

§ 7Wahlvorschläge

(1) Jeder nach § 5 Abs. 4 KODA-Ordnung wahlvorschlagsbe-rechtigte Mitarbeiter kann Wahlvorschläge machen. DerWahlvorschlag muss den Namen des Kandidaten, die ausgeüb-te Tätigkeit, die beschäftigende Einrichtung und den Rechts-träger enthalten. Der Wahlvorschlag muss die Erklärung desKandidaten enthalten, dass er die Voraussetzungen für das pas-sive Wahlrecht nach § 5 Abs. 3 KODA-Ordnung erfüllt undseiner Benennung zustimmt. Die Wahlvorschläge müssen vomvorschlagenden Mitarbeiter und wenigstens zehn weiterenwahlvorschlagsberechtigten Mitarbeitern unterzeichnet unddem Wahlvorstand innerhalb der gesetzten Frist zugegangensein.

(2) Der Wahlvorstand prüft die Wählbarkeit des Kandidaten.

§ 8Stimmzettel

(1) Aus den Wahlvorschlägen erstellt der Wahlvorstand denStimmzettel.

(2) Die Reihenfolge der Kandidaten auf dem Stimmzettelrichtet sich nach dem Alphabet. Auf dem Stimmzettel sindhinter dem Namen die ausgeübte Tätigkeit, die beschäftigendeEinrichtung und der Rechtsträger anzugeben.

§ 9Stimmabgabe

(1) Der Wahlvorstand versendet an jeden im Wählerverzeich-nis verzeichneten Wahlberechtigten in einem an die Privatan-schrift adressierten Briefumschlag den Stimmzettel.

(2) Der Wahlberechtigte übt sein Stimmrecht dadurch aus,dass er auf dem Stimmzettel bis zu drei Namen ankreuzt.

(3) Der Wahlberechtigte steckt den Stimmzettel in den für dieWahl vorgesehenen Umschlag mit der Aufschrift „Stimmzet-tel-Umschlag“ und verschließt ihn. Diesen steckt er in einenweiteren Umschlag mit der Aufschrift „Wahlbrief“ und ver-sieht ihn mit seiner Privatadresse als Absender. Er verschließtden Wahlbrief und sendet ihn selbst oder über seine Dienst-stelle an den Wahlvorstand zurück.

(4) Der Wahlvorstand trägt die Stimmabgabe in das Wähler-verzeichnis ein. Er entnimmt den Wahlbriefen die Stimmzet-tel-Umschläge und wirft diese in eine Wahlurne. An dem aufdie Frist nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 folgenden Werktag (Wahltag)erfolgt die Stimmenauszählung. Diese ist öffentlich und darfnicht unterbrochen werden.

§ 10Wahlergebnis

(1) In die Kommission sind aus jeder Diözese die drei Kandi-daten gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.

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(2) Sind in einer Diözese weniger als drei Kandidaten gewählt,dann ist für jeden fehlenden Kandidaten das Ersatzmitgliedaus einer anderen Diözese zusätzlich gewählt, das unter denErsatzmitgliedern aller Diözesen die meisten Stimmen erhal-ten hat.

(3) Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

(4) Der Wahlvorstand stellt das Wahlergebnis in einer Wahl-niederschrift fest und gibt es im Amtsblatt der Diözese be-kannt. Das Wahlergebnis muss die Zahl der insgesamt abgege-benen gültigen Stimmen und die Zahl der auf jeden Kandida-ten entfallenden gültigen Stimmen enthalten.

§ 11Wahlanfechtung

(1) Das gemäß § 5 Abs. 9 KODA-Ordnung zuständige Ge-richt ist das gemeinsame Kirchliche Arbeitsgericht erster In-stanz der (Erz-)Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster(nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn.

(2) Nach Ablauf der Anfechtungsfrist händigt der Vorsitzendedes diözesanen Wahlvorstands dem Generalvikar und demVorsitzenden der bestehenden Kommission eine Zweitschriftder Niederschrift über das Wahlergebnis aus.

(3) Im Fall einer für ungültig erklärten Wahl finden mit Ein-tritt der Rechtskraft der Entscheidung die §§ 14 Abs. 2, 10Absatz 2 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dassdie Ersatzmitglieder vorübergehend bis zu dem ZeitpunktMitglieder der Kommission sind, in dem die in der wiederhol-ten Wahl gewählten Kandidaten als Mitglieder der Kommis-sion unanfechtbar feststehen. Die Amtsperiode der in derwiederholten Wahl gewählten Mitglieder endet mit Ablauf derAmtsperiode der Kommission (§ 3 KODA-O).

§ 12Bekanntgabe der Dienstgebervertreter

Die Generalvikare geben dem Vorsitzenden der bestehendenKommission die Vertreter der Dienstgeber bekannt.

§ 13Konstituierende Sitzung

Der Vorsitzende der bestehenden Kommission lädt innerhalbvon fünf Wochen nach dem letzten Tag des Wahlzeitraumesdie gewählten Vertreter der Mitarbeiter und die Vertreter der

Dienstgeber zur konstituierenden Sitzung ein, die spätestensbis zum Ablauf der achten Woche nach dem letzten Tag desWahlzeitraumes stattzufinden hat.

§ 14Ausscheiden eines Mitglieds der Mitarbeiterseite

(1) Scheidet ein gewähltes Mitglied auf der Mitarbeiterseiteaus der Kommission aus, rückt das Ersatzmitglied nach, das inderselben Diözese die nächsthöhere Stimmenzahl erreicht hat.

(2) Steht kein Ersatzmitglied in der Diözese mehr zur Verfü-gung, findet § 10 Abs. 2 entsprechende Anwendung.

(3) Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

(4) Die nach den Absätzen 1 bis 3 notwendigen Feststellun-gen trifft der Vorsitzende der Kommission.

§ 15Aufbewahrung der Wahlunterlagen

Die Wahlunterlagen werden bei der Geschäftsstelle der Mitar-beiterseite in der Kommission mindestens für die Dauer derAmtsperiode aufbewahrt.

§ 16Kosten

(1) Die aus Anlass der Wahl und der Aufbewahrung der Wahl-unterlagen entstehenden Kosten trägt die Diözese. Entstande-ne Reisekosten werden nach der Reisekostenverordnung (An-lage 15 zur KAVO) erstattet.

(2) Die Diözese stellt unter Berücksichtigung der vorhande-nen Gegebenheiten die sachlichen und personellen Hilfen zurVerfügung. § 24 Abs. 1 KODA-Ordnung gilt entsprechend.

§ 17In-Kraft-Treten

Diese Wahlordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft.“

II. Die vorstehenden Änderungen treten rückwirkend zum 1. August 2014 in Kraft.

Köln, 29. August 2014

Dr. Stefan HeßeDiözesanadministrator

Bekanntmachungen des Generalvikars

Nr. 182 Siegel des Erzbischofs von Köln

Köln, 22. September 2014

Wir machen hiermit das Siegel bekannt, das der Erzbischofvon Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki, führt.

Nr. 183 Durchführung des Diaspora-Sonntags des Bonifatiuswerkes der Deutschen Katholiken am 15./16. November 2014

Köln, 22. September 2014

Keiner soll alleine glauben.Ihre Hilfe: Damit der Glaube reifen kann

Am einmal jährlich stattfindenden “Diaspora-Sonntag”, demdritten Sonntag im November, sammeln die Katholiken in denGottesdiensten im Rahmen einer bundesweiten Kollekte fürdie Belange katholischer Christen, die in einer extremen Min-derheitensituation ihren Glauben leben.

In diesem Jahr findet der Diaspora-Sonntag bundesweit am16. November statt. Dabei lautet das Motto der Diaspora-Ak-tion „Keiner soll alleine glauben. – Ihre Hilfe: Damit der Glau-be reifen kann”. Das Spendenhilfswerk für katholische Chris-

ten in der Minderheit nimmt damit die besondere Herausfor-derung in den Blick, Kindern und Jugendlichen in der Diaspo-ra den Glauben weiterzugeben. „Was jedoch, wenn niemand mehr über Gott spricht oder vonJesus Christus erzählt? Wir dürfen uns nicht damit abfinden,dass sich Menschen vom Glauben entfernen oder nie vomEvangelium hören. Jeder Christ ist gefordert. Daran erinnertdas Leitwort der diesjährigen Diaspora-Aktion: ‚Keiner soll al-leine glauben! Ihre Hilfe: Damit der Glaube reifen kann‘“, sagtder Generalsekretär des Bonifatiuswerkes, Monsignore GeorgAusten.Die Diaspora-Kollekte am 16. November ist die elementareBasis für dieses Wirken des Bonifatiuswerkes in der deutschen,nordeuropäischen sowie baltischen Diaspora. Dem Werk ste-hen keine öffentlichen Gelder zur Verfügung. Allein die solida-rischen Spenden und Kollekten der katholischen Christen fürdas Bonifatiuswerk lassen gläubige und Glauben suchendeMenschen nicht alleine zurück.

Aktionsplan für den Diaspora-Monat November 2014So können Sie die Bonifatiuswerk-Impulse für Ihre eigene Ge-meinde nutzen und den Diaspora-Sonntag aktiv stärken:

Ende September 2014Überprüfen Sie bitte die Ihnen gelieferten Materialien für denDiaspora-Sonntag und bestellen Sie den kostenlosen Pfarr-briefmantel zur Gestaltung Ihres November-Pfarrbriefes unter Tel.: 0 52 51 / 29 96-53 oder per Mail: [email protected].Überlegen Sie z. B. in einer Pfarrgemeinderatssitzung anhandder Aktionsimpulse und des Gottesdienstheftes, wie und inwelchen Gruppen Sie die Vorschläge für Ihr Gemeindelebengewinnbringend einsetzen können.

Anfang / Mitte Oktober 2014Verwenden Sie den Anzeigenbogen zur Vorbereitung der No-vember-Ausgabe Ihrer Pfarrnachrichten – oder downloadenSie die Grafik-Elemente direkt von unserer Homepage:www.bonifatiuswerk.de > Diaspora-Aktion > Download.Legen Sie der November-Ausgabe bitte das aktuelle Faltblattzum Diaspora-Sonntag mit Zahlschein bei (DIN-A5-Format)und legen Sie die Heftchen »Kirche im Kleinen« am Schrif-tenstand aus oder nutzen Sie den dafür vorgesehenen Aufstel-ler. Bestellen Sie die gewünschte Anzahl der Drucksachen undden Aufsteller einfach per Faxformular, per Telefon 0 52 51 /29 96-53, per Mail: [email protected] oder un-ter www.bonifatiuswerk.de/kirche-im-kleinen.

Montag, 20. Oktober 2014Bitte befestigen Sie die Aktionsplakate zum Diaspora-Sonntaggut sichtbar im Kirchenraum, im Gemeindehaus sowie imSchaukasten Ihrer Pfarrei.

Samstag / Sonntag, 25. / 26. Oktober 2014Sorgen Sie bitte für die rechtzeitige Auslage der Faltblätterund der Opfertüten zum Diaspora-Sonntag in der Kirche undam Schriftenstand.

Samstag / Sonntag, 8. / 9. November 2014Sorgen Sie bitte für die Verteilung der Faltblätter und der Op-fertüten zum Diaspora-Sonntag durch die Messdiener amAusgang der Kirche.Bitte verlesen Sie den Aufruf der deutschen Bischöfe zum Di-aspora-Sonntag in allen Gottesdiensten, einschließlich derVorabendmessen (siehe Gottesdienstheft oder CD-ROM).

Diaspora-Sonntag, 15. / 16. November 2014Legen Sie bitte die restlichen Opfertüten in den Kirchenbän-ken aus. Nützliche Hinweise zur Gestaltung des Gottesdiens-tes geben Ihnen die beiliegende Broschüre »Gottesdienst-Im-pulse« sowie das Diaspora-Jahrheft, das Ihnen bis Ende Ok-tober unaufgefordert zugeschickt wird.Geben Sie bitte einen besonderen Hinweis auf die Diaspora-Kollekte in allen Gottesdiensten, einschließlich der Vorabend-messen.Verteilen Sie bitte am Ausgang der Kirche die Heftchen »Kir-che im Kleinen« an interessierte Mitglieder Ihrer Pfarrei.

Samstag / Sonntag, 22. / 23. November 2014Bitte geben Sie das Kollektenergebnis bekannt und verbindenSie dies mit einem Wort des Dankes an die ganze Gemeinde.Herzlichen Dank für Ihr großes Engagement!Informationen:Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken, Kamp 22, 33098 PaderbornTelefon: (0 52 51) 29 96-0, Mail: [email protected]

Nr. 184 Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten 2014

Köln, 22. September 2014

Die Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten am Sonntag,dem 2. November 2014 dient der Unterstützung der Pries-terausbildung (Diözesan- und Ordenspriester) in Mittel- undOsteuropa. Für den Wiederaufbau der Kirche in den ehemalskommunistischen Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropasist die Priesterausbildung nach wie vor von großer Bedeutung.Auf diese Kollekte soll daher empfehlend hingewiesen werden.Renovabis wird hierzu Plakate verschicken.

Die Kollekten-Gelder sind in der üblichen Weise innerhalbvon 14 Tagen nach der Kollekte mit dem Vermerk „Allersee-len-Kollekte 2014“ an die Erzbistumskasse abzuführen undwerden von dort an Renovabis weitergeleitet.

Nähere Auskünfte erteilt:

Solidaritätsaktion RenovabisKardinal-Döpfner-Haus, Domberg 27, 85354 Freising,Telefon: 08161/5309 -53 oder -49, FAX: 08161/5309 -44E-Mail: [email protected], Internet: www.renovabis.de

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Nr. 185 Korrektur Durchführungshinweise zur Anlage 15 KAVO

Köln, 15. September 2014

Im Amtsblatt vom 1. September 2014 S. 207, Nr. 167 wurden„Durchführungshinweise zur Anlage 15 KAVO (Reisekosten-

vergütung)“ veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um Hin-weise, die von der Personalwesenkommission NW erarbeitetwurden und nicht – wie irrtümlicherweise veröffentlicht wur-de – von der Regional-KODA NW.

Bekanntmachungen des Diozesanadministrators

228 Amtsblatt des Erzbistums KölnStück 11 · 1. Oktober 2014

PersonaliaNr. 186 Personalchronik

KLERIKER

Vom Herrn Diözesanadministrator wurde ernannt am:

18.08. Herr Kaplan Bodounrin Noel Akplogan – im Einver-nehmen mit seinem Heimatbischof – mit Wirkungvom 1. September 2014 zum Kaplan zur Aushilfe anden Pfarreien St. Pankratius in Korschenbroich-Glehn, St. Stephanus in Neuss-Grefrath, St. Martinusin Neuss-Holzheim und St. Elisabeth und Hubertusin Neuss im Seelsorgebereich Neuss West/Korschen-broich des Dekanates Neuss/Kaarst.

19.08. Herr Pfarrer Heinz Büsching weiterhin bis zum 31. August 2015 zum Subsidiar an den Pfarreien St. Peter in Windeck-Herchen, St. Joseph in Win-deck-Rosbach, St. Laurentius in Windeck-Dattenfeldund St. Mariä Heimsuchung in Windeck-Leuscheidim Seelsorgebereich Windeck des Dekanates Eitorf/Hennef.

19.08. Herr Diakon Hugo Hekermann weiterhin bis zum 31. August 2015 zum Diakon im Subsidiarsdienst ander Pfarrei Heilig Geist in Ratingen im Dekanat Ratingen.

19.08. Herr Diakon Wilhelm Liebing weiterhin bis zum 31. August 2015 zum Diakon im Subsidiarsdienst anden Pfarreien St. Anna in Bergneustadt-Belmicke, St. Stephanus in Bergneustadt, St. Elisabeth in Gum-mersbach-Derschlag, Herz Jesu in Gummersbach-Dieringhausen, St. Franziskus in Gummersbach, St. Maria vom Frieden in Niederseßmar und St. Fran-ziskus Xaverius in Reichshof-Eckenhagen im Seelsor-gebereich Oberberg Mitte des Dekanates Gummers-bach/Waldbröl.

19.08. Herr Pfarrer Johannes Meißner mit Wirkung vom 1. September 2014 zum Krankenhauspfarrer am St. Elisabeth-Krankenhaus in Köln-Lindenthal.

21.08. Pater Dietmar Brüggemann OFM – im Einvernehmenmit seinem Ordensoberen – mit Wirkung vom 15. September 2014 zum Pfarrvikar und Seelsorgeran der Pfarrei Maria, Königin des Friedens in Velbert-Neviges sowie in der Wallfahrtsseelsorge an der Wall-fahrtskirche Maria, Königin des Friedens in Velbert-Neviges im Dekanat Mettmann.

21.08. Pater Frank Krampf OFM – unter Beibehaltung seinerbisherigen Aufgaben – und – im Einvernehmen mitseinem Ordensoberen – mit Wirkung vom 15. Sep-tember 2014 zum Leiter der Wallfahrtsseelsorge undRector ecclesiae an der Wallfahrtskirche Maria, Köni-gin des Friedens in Velbert-Neviges im Dekanat Mettmann.

21.08. Pater Jakobus Maria Raschko OFM – unter Beibehal-tung seiner bisherigen Aufgaben – und – im Einver-nehmen mit seinem Ordensoberen – mit Wirkungvom 15. September 2014 zum Seelsorger in der Wall-fahrtsseelsorge an der Wallfahrtskirche Maria, Köni-gin des Friedens in Velbert-Neviges im Dekanat Mett-mann.

21.08. Pater Bernardin Schröder OFM – im Einvernehmenmit seinem Ordensoberen – mit Wirkung vom 15. September 2014 zum Subsidiar an der PfarreiMaria, Königin des Friedens in Velbert-Neviges sowiein der Wallfahrtsseelsorge an der WallfahrtskircheMaria, Königin des Friedens in Velbert-Neviges imDekanat Mettmann.

21.08. Pater Wolfgang Strotmeier OFM – unter Beibehaltungseiner bisherigen Aufgaben – und – im Einvernehmen

mit seinem Ordensoberen – mit Wirkung vom 15. September 2014 zum Pfarrvikar in der Wall-fahrtsseelsorge an der Wallfahrtskirche Maria, Königin des Friedens in Velbert-Neviges im Dekanat Mettmann.

21.08. Pater Paul Waldmüller OFM – unter Beibehaltung sei-ner bisherigen Aufgaben – und – im Einvernehmenmit seinem Ordensoberen – mit Wirkung vom 15. September 2014 zum Pfarrvikar in der Wall-fahrtsseelsorge an der Wallfahrtskirche Maria, Köni-gin des Friedens in Velbert-Neviges im Dekanat Mettmann.

22.08. Msgr. Clemens Feldhoff weiterhin bis zum 31. Oktober2015 zum Subsidiar an den Pfarreien St. Pantaloen inBuchholz, St. Trinitatis in Asbach-Altenburg, St. Lau-rentius in Asbach, Rosenkranzkönigin in Asbach-Limbach, St. Antonius in Oberlahr und St. Bartholo-mäus in Windhagen im Seelsorgebereich RheinischerWesterwald des Dekanates Eitorf/Hennef.

22.08. Msgr. Christian Kreuzberg weiterhin bis zum 30. September 2015 zum Subsidiar an der Pfarrei St. Lambertus in Mettmann im Dekanat Mettmann.

22.08. Herr Offizialatsrat i.R. Karl-Bernd Mouchard weiter-hin bis zum 31. Oktober 2015 zum Subsidiar an denPfarreien St. Mariä Himmelfahrt in Frechen-Grefrath, St. Audomar in Frechen, St. Maria Königinin Frechen, St. Severin in Frechen, Heilig Geist inFrechen-Bachem, St. Ulrich in Frechen-Buschbell, St. Sebastianus in Frechen-Königsdorf und St. Anto-nius in Frechen-Habbelrath im Seelsorgebereich Frechen des Dekanates Frechen.

22.08. Herr Pfarrer Norbert Windheuser weiterhin bis zum31. Oktober 2015 zum Subsidiar an den Pfarreien St. Servatius in Bornheim, St. Evergislus in Born-heim-Brenig, St. Sebastian in Bornheim-Roisdorf, St.Georg in Bornheim-Widdig und St. Aegidius inBornheim-Hersel im Seelsorgebereich Bornheim - AnRhein und Vorgebirge des Dekanates Bornheim.

25.08. Pater Mathieu Pouls SDS – im Einvernehmen mit sei-nem Ordensoberen – und – unter Beibehaltung sei-ner Aufgaben als Präses der Deutschen Schützenbru-derschaft im Bezirk Bergisch Land – mit Wirkungvom 1. November 2014 zum Pfarrvikar zur besonde-ren Verfügung des Stadtdechanten im StadtdekanatSolingen.

27.08. Herr Stadtdechant Bernhard Dobelke – unter Beibehal-tung seiner bisherigen Aufgaben – mit Wirkung vom1. November 2014 für die Zeit der Vakanz zum Pfarr-verweser an den Pfarreien Liebfrauen in Solingen-Löhdorf, St. Mariä Empfängnis in Solingen-Mer-scheid, St. Joseph in Solingen-Ohligs und St. Kathari-na in Solingen-Wald im SeelsorgebereichSolingen-West des Dekanates Solingen.

01.09. Pater Francis Xavier Antony SMM – im Einvernehmenmit seinem Ordensoberen – mit Wirkung vom 1. September 2014 zum Kaplan zur Aushilfe an derPfarrei St. Marien in Wachtberg im Dekanat Mecken-heim/Rheinbach.

09.09. Pater Felix M. Schandl OCarm – im Einvernehmenmit seinem Ordensoberen – mit Wirkung vom 1. Oktober 2014 zum Subsidiar an den Pfarreien St. Joseph und St. Mechtern in Köln-Ehrenfeld undSt. Peter in Köln-Ehrenfeld im Seelsorgebereich Eh-renfeld des Dekanates Köln-Ehrenfeld.

10.09. Herr Pfarrer Ulrich Remmler – im Einvernehmen mitseinem Heimatbischof – mit Wirkung vom 1. Ok-

Amtsblatt des Erzbistums KölnStück 11 · 1. Oktober 2014 229

tober 2014 bis zum 30. September 2015 zum Subsi-diar an den Pfarreien St. Michael in Düsseldorf-Lie-renfeld, St. Augustinus in Düsseldorf-Eller und St. Gertrud in Düsseldorf-Eller im SeelsorgebereichEller-Lierenfeld des Dekanates Düsseldorf-Benrath.

16.09. Herr Diakon Klaus Ersfeld mit Wirkung vom 1. Oktober 2014 zum Diakon mit Zivilberuf an derPfarrei St. Johannes in Troisdorf im Dekanat Troisdorf.

16.09. Pater Davide Matteini FSCB – im Einvernehmen mitseinem Ordensoberen – mit Wirkung vom 1. Oktober 2014 zum Diakon an den Pfarreien St. Cosmas und Damian in Köln-Weiler, St. Elisabethin Köln-Pesch und St. Martinus in Köln-Esch imSeelsorgebereich Kreuz-Köln-Nord des DekanatesKöln-Worringen.

Der Herr Diözesanadministrator hat am:

19.08. Bruder Ulrich Küppershaus CSsR – im Einvernehmenmit seinem Ordensoberen – mit Ablauf des 30. September 2014 als Ordensbruder in der Kran-kenhausseelsorge am Reha-Zentrum Reichshof inReichshof-Eckenhagen entpflichtet.

19.08. Pater Jose Peter OCD – im Einvernehmen mit seinemOrdensoberen – mit Ablauf des 31. August 2014 alsKaplan an den Pfarreien St. Pankratius in Korschen-broich-Glehn, St. Stephanus in Neuss-Grefrath, St. Martinus in Neuss-Holzheim, St. Elisabeth undHubertus in Neuss im Seelsorgebereich NeussWest/Korschenbroich des Dekanates Neuss/Kaarstentpflichtet.

19.08. Herrn Diakon Joachim Schulte mit Ablauf des 31. August 2014 als Diakon im Subsidiarsdienst anden Pfarreien St. Mariä Himmelfahrt in Hückeswa-gen und St. Marien und Josef in Radevormwald imSeelsorgebereich Radevormwald-Hückeswagen desDekanates Wipperfürth entpflichtet.

19.08. Herrn Pfarrer Georg von Lewin mit Ablauf des 31. August 2014 in den Ruhestand versetzt undgleichzeitig mit Wirkung vom 1. September 2014 fürdie Dauer von zunächst drei Jahren zum Subsidiar anden Pfarreien St. Petrus in Meckenheim-Lüftelberg,St. Jakobus in Meckenheim-Ersdorf, St. Johannes derTäufer in Meckenheim, St. Michael in Meckenheim-Merl und St. Martin in Rheinbach-Wormersdorf im Seelsorgebereich Meckenheim des DekanatesMeckenheim/Rheinbach ernannt.

21.08. Pater Othmar Brüggemann OFM – im Einvernehmenmit seinem Ordensoberen – mit Ablauf des 14. September 2014 als Leiter der Wallfahrtsseelsorgeund Rector ecclesiae an der Wallfahrtskirche Maria,Königin des Friedens in Velbert-Neviges im DekanatMettmann entpflichtet.

25.08. Pater Louis Bongers SDS – im Einvernehmen mit sei-nem Ordensoberen – mit Ablauf des 31. Oktober2014 als Präses der Kolpingsfamilie in Solingen-Oh-ligs im Dekanat Solingen und als Pfarrvikar an denPfarreien Liebfrauen in Solingen-Löhdorf, St. MariäEmpfängnis in Solingen-Merscheid, St. Joseph in So-lingen-Ohligs und St. Katharina in Solingen-Wald imSeelsorgebereich Solingen-West des Dekanates Solin-gen entpflichtet und gleichzeitig mit Wirkung vom 1. November 2014 zum Subsidiar zur besonderenVerfügung des Stadtdechanten im Stadtdekanat So-lingen ernannt.

27.08. Herrn Kaplan Michael Köster als Kaplan an den Pfar-reien St. Quirinus und Salvator in Köln-Mauen-

heim/Weidenpesch, St. Katharina und St. Clemens inKöln-Niehl und Hl. Kreuz in Köln-Weidenpesch imSeelsorgebereich Mauenheim/Niehl/Weidenpesch desDekanates Köln-Nippes entpflichtet.

10.09. Pater Clemens van Weelden OFM – im Einvernehmenmit seinem Ordensoberen – mit Ablauf des 30. September 2014 als Subsidiar an den Pfarreien St. Marien und St. Servatius in Bonn-Bad Godesberg,St. Martin und Severin in Bonn-Bad Godesberg undSt. Andreas und Evergislus in Bonn-Plittersdorf imSeelsorgebereich Bad Godesberg des DekanatesBonn-Bad Godesberg entpflichtet.

11.09. Pater Josip Kulovic OFM – im Einvernehmen mit sei-nem Ordensoberen und dem Nationaldirektor für dieAusländerseelsorge – mit Ablauf des 30. September2014 als Leiter der Mission cum cura animarum derkroatischsprachigen Katholiken in Düsseldorf imErzbistum Köln sowie als Pfarrvikar an den PfarreienSt. Antonius in Düsseldorf-Friedrichstadt, St. Apolli-naris in Düsseldorf, St. Josef in Düsseldorf-Oberbilk,St. Martin in Düsseldorf-Unterbilk, St. Peter in Düs-seldorf-Friedrichstadt und St. Pius X. in Düsseldorf-Lierenfeld im Seelsorgebereich Düsseldorf Unter-und Oberbilk, Friedrichstadt und Eller-West desDekanates Düsseldorf Süd entpflichtet.

11.09. Herrn Kaplan Johannes Madubuko – im Einverneh-men mit seinem Heimatbischof – mit Ablauf des 30. September 2014 als Subsidiar zur besonderen Ver-fügung des Dechanten des Dekanates Troisdorf undals Präses der Kolpingsfamilie Troisdorf entpflichtet.

11.09. Herrn Kaplan Hi Zun Shin – im Einvernehmen mitseinem Heimatbischof – mit Ablauf des 30. Septem-ber 2014 als Kaplan an der Pfarrei St. Matthäus inDüsseldorf-Garath/Hellerhof im Dekanat Düssel-dorf-Benrath entpflichtet.

Zum Vorsitzenden der Verbandsvertretung eines Kirchen-gemeindeverbandes wurde ernannt am:

01.08. Herr Kreisdechant Christoph Bersch für die Zeit der Va-kanz für den Kirchengemeindeverband Engelskir-chen.

15.08. Herr Pfarrer Stefan Wißkirchen für den Kirchenge-meindeverband Lövenich/Weiden/Widdersdorf.

26.08. Herr Pfarrer Christoph Stanzel mit Wirkung vom 1. November 2014 für den KirchengemeindeverbandKöln-Kalk/Humboldt/Gremberg.

LAIEN IN DER SEELSORGE

Es wurde beauftragt am:

15.08. Herr Karl-Heinz Jedlitzke als Gemeindereferent anden Pfarreien St. Jakobus in Engelskirchen-Ründe-roth, Herz Jesu in Engelskirchen-Loope und St. Peterund Paul in Engelskirchen im Seelsorgebereich Engelskirchen des Dekanates Gummersbach/Wald-bröl sowie in der Krankenhausseelsorge im St. Josef-Krankenhaus Engelskirchen und in der Aggertalklinikin Engelskirchen.

19.08. Herr Klaus Bilstein – unter Beibehaltung seiner bishe-rigen Aufgaben – mit Wirkung vom 1. September2014 als Lehrbeauftragter für Ethik an der Fachhoch-schule für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Poli-zei sowie als Diözesanbeauftragter für die Notfallseel-sorge.

19.08. Frau Simone Justus mit Wirkung vom 1. September2014 bis zum 31. August 2015 als Gemeindereferen-tin in der Krankenhausseelsorge am Reha-ZentrumReichshof in Reichshof-Eckenhagen.

Nr. 189 Pastoralbüro-Software KaPlan

Pastoralbüros, die das Programm KaPlan für Verwaltung undAbrechnung von Mess-Intentionen und Mess-Stipendien nut-zen, können anstelle der Eintragung in das ansonsten vorge-schriebene Intentionenbuch am Ende jedes Monats aus demProgramm die Seite „Intentionenbuch“ (Ausgabe/Intentio-nen/Intentionenbuch) ausdrucken. Sie sind dann verpflichtet,diese in einem eigenen Ordner der Pfarr-Registratur abzule-gen. (Aktenzeichen nach Rahmen-Aktenplan für Pfarr-Registraturen: 801-04). Es ist auf eine fortlaufende Numme-rierung der entgegengenommenen und persolvierten Intentio-nen zu achten.

Nr. 190 Handbuch Pastoralbüro – Aktualisierungen

Im HANDBUCH PASTORALBÜRO sind in den nachfol-gend genannten Kapiteln Aktualisierungen vorgenommenworden. Die Pastoralbüros sind gebeten, diese aus dem Inter-net herunterzuladen, auszudrucken und im HANDBUCHauszutauschen.

3.0, 3.1, 3.2 Kirchenrecht5.0, 5.1-3 KaPlan (vom Kap. 5.1-3

den Abschnitt 3 = Seiten 6-11)6.0, 6.1, 6.2 Datenschutz

Wenn die Möglichkeit besteht, sollten ursprünglich farbigeSeiten auch farbig gedruckt werden.

Nr. 191 Herbsttreffen der Unio Apostolica

Das nächste Conveniat der Mitglieder der Unio Apostolica imErzbistum Köln findet am Mittwoch, dem 15. Oktober 2014im Erzbischöflichen Priesterseminar in Köln, Kardinal-Frings-Str. 12 statt.

Wir beginnen um 15 Uhr mit dem Gebet der Non. Daranschließt sich die geistliche Begleitung von Herrn Professor Dr. Johannes Stöhr an. Interessierte Priester und Diakone sinddazu herzlich eingeladen. Um Anmeldung bittet: DiakonWinfried Niesen, Diözesanleiter, Tel. 0221-663671.

230 Amtsblatt des Erzbistums KölnStück 11 · 1. Oktober 2014

Nr. 188 Pontifikalhandlungen besonders Beauftragter

• Mit Zustimmung des Herrn Kardinals und Erzbischofsspendete Herr Erzbischof Martin Vidovic, am 7. Juni 201486 Jugendlichen und 1 Erwachsenen der kroatischenGemeinde in der Minoritenkirche in Köln das Sakramentder hl. Firmung.

• Mit Zustimmung des Herrn Diözesanadministrators spen-dete Herr Bischof Miguel Angel D´Annibale aus RioGallegos, Argentinien, am 22. Juli 2014 1 Erwachsenender spanischsprachigen Gemeinde in der KatholischenKirche St. Adolfus in Düsseldorf (Pempelfort) dasSakrament der hl. Firmung.

Nr. 187 Offene Stelle für Pastorale Dienste

Der Abteilung Schul- und Hochschulpastoral der HA Schu-le/Hochschule sind 6 Stellen für pastorale Dienste zugeordnet,die im Personalplan 2010+ unter Schulseelsorge an öffent-lichen Schulen vorgesehen sind. Sie sollen die schulpastoraleArbeit in den Regionen unterstützen und arbeiten mit bei derGestaltung diözesaner schulpastoraler Veranstaltungen. Die 6 Stellen sind jeweils den Standorten der Schulreferate in Berg-heim, Bonn, Düsseldorf, Köln, Odenthal und Wuppertal zu-geordnet.

Inhaltliche Schwerpunkte sind:

• Qualifizierung, Motivation und Begleitung von katholi-schen (Religions-)Lehrer/-inne/n sowie PastoralenDiensten der Seelsorgebereiche im schulpastoralenHandeln

• Spirituelle Begleitung und Angebote für (Religions-)Lehrer/-innen

Die folgende Stelle (50% Beschäftigungsumfang) ist zum15.08.2015 neu zu besetzen:

– Gemeinde- oder Pastoralreferent/-in in der Schulpastoralder Region Süd (Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Sieg-Kreislinksrheinisch)

Der Dienstort ist im Schulreferat Bergheim, Domackerstraße54, 50127 Bergheim.

Pastoralreferent/-inn/en sowie Gemeindereferent/-inn/en mitmindestens zehnjähriger Berufserfahrung richten ihre schriftli-che Bewerbung bis zum 15.11.2014 an HA Seelsorge-Perso-nal, Abt. Personaleinsatz Pastorale Dienste, Herrn Krebs, Per-sonalreferent, Telefon: 0221/1642-1105.

Pontifikalhandlungen

Zur Post gegeben am 1. Oktober 2014

Herausgegeben vom Erzbischöflichen Generalvikariat, Marzellenstraße 32, 50668 KölnVerlag: LUTHE KG, Jakordenstraße 23, 50668 Köln – Druck: LUTHE Druck und Medienservice KG, Köln.

Bezugspreis jährlich 40,90 Euro, zzgl. ges. MwSt., Porto und Versandkosten

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