Gedanken zur Todesstrafe

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Gedanken zur Todesstrafe Eine Gesellschaftskritik von Kain L. von Spreewinkl 26. Juni 2005 © KvS - 1 -

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Gedankenexperiment über das Für und Wider der Todesstrafe

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Gedanken zur Todesstrafe

Eine Gesellschaftskritik

von

Kain L. von Spreewinkl

26. Juni 2005

© KvS - 1 -

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Inhalt

Inhalt...........................................................................................................................................2A. Introduktion............................................................................................................................5

I. Vorwort................................................................................................................................6I.I. Die Beiträge...................................................................................................................6I.II. Warum ein Pseudonym?..............................................................................................7I.III. Weitere Vorbemerkungen.........................................................................................11I.IV. Danksagungen und Hinweise...................................................................................12

II. Vorwort zur Originalausgabe...........................................................................................14III. Abrégé.............................................................................................................................15

B. Gedanken zur Todesstrafe....................................................................................................171. Einführung........................................................................................................................18

1.1. Statistik des Todes.....................................................................................................192. Todesstrafe versus Lebenslänglich...................................................................................21

2.1. Todesstrafe.................................................................................................................212.1.1. Hinrichtungsvariationen......................................................................................222.1.2. Europäisches Mittelalter......................................................................................242.1.3. Kontroversen des Glaubens................................................................................252.1.4. Aktuelle Situation...............................................................................................28

2.2. Lebenslänglich...........................................................................................................292.2.1. Die andere Seite..................................................................................................31

3. The American Way of Justice...........................................................................................323.1. Amerikanisches Rechtsverständnis............................................................................343.2. Rassengedanke und Rassenwahn...............................................................................363.3. Geistiger Neokolonialismus.......................................................................................37

4. Todesurteil: Voraussetzungen und Procedere...................................................................394.1. Gründe........................................................................................................................404.2. Fundamente................................................................................................................414.3. Realisierung...............................................................................................................42

5. Argumentationen...............................................................................................................435.1. Argumente der Gegner...............................................................................................44

5.1.1. Menschenrechte...................................................................................................455.1.1.1. Menschenrechte I.........................................................................................455.1.1.2. Menschenrechte II........................................................................................47

5.1.2. Mangelnde Abschreckung...................................................................................475.1.3. Negativer Kostenfaktor.......................................................................................485.1.4. Schmerzen und Todesangst.................................................................................485.1.5. Irreversibilität des Todes.....................................................................................495.1.6. Anachronismus der Todesstrafe..........................................................................49

5.2. Argumente der Befürworter.......................................................................................505.2.1. Menschenrechte...................................................................................................515.2.2. Positiver Kostenfaktor.........................................................................................515.2.3. Psychische Belastung..........................................................................................525.2.4. Effektive Prophylaxe...........................................................................................535.2.5. Rache...................................................................................................................54

5.3. Die Internationalen Menschenrechte..........................................................................555.3.1. Menschenrechte und Realität..............................................................................555.3.2. Die Einhaltung diverser Menschenrechte...........................................................58

6. Überlegungen....................................................................................................................62

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6.1. Religion und Philosophie...........................................................................................636.1.1. Fundamentalismus..............................................................................................67

6.1.1.1. Reale und perludierte Zielsetzungen............................................................686.1.1.2. Keine Märtyrer.............................................................................................706.1.1.3. Was bleibt?...................................................................................................72

6.1.2. Weitere Gedankengänge.....................................................................................756.1.2.1. Internalisierte Riten......................................................................................766.1.2.2. Ursachen religiöser Theorien.......................................................................78

6.1.3. Lebensumstände..................................................................................................806.1.4. Die Kardinalprobleme moderner Philosophie.....................................................81

6.1.4.1. Die abstraktifizierende Theoriehaftigkeit....................................................826.1.4.2. Die Unzulänglichkeit der Zielgruppen.........................................................83

6.1.5. Überwindung der Traditionen.............................................................................846.1.6. Gott und Mensch.................................................................................................86

6.1.6.1. Kosmische Metamorphose...........................................................................886.1.6.2. Violation des Glaubens................................................................................89

6.2. Emotionale Prämissen................................................................................................926.2.1. Geistige Integrität?..............................................................................................94

6.3. Psychiatrische Deformationen...................................................................................986.4. Rechtliche Voraussetzungen....................................................................................1006.5. Politik.......................................................................................................................101

6.5.1. Krieg..................................................................................................................1026.5.2. Globalisierung...................................................................................................105

6.5.2.1. Misere der Globalisierung..........................................................................1067. Quintessenz.....................................................................................................................110

C. Anhang...............................................................................................................................114I. Nachwort..........................................................................................................................115II. Der Karikaturen-Streit....................................................................................................118

II.I. Chronologie..............................................................................................................123III. Definitionen..................................................................................................................124IV. Die klassischen Weltreligionen.....................................................................................125V. Islamistische Terrorgruppen...........................................................................................126VI. Die Internationalen Menschenrechte............................................................................127

VI.I. The Universal Declaration of Human Rights.........................................................128VI.II. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte..........................................................131

VII. § 66 StGB: Unterbringung in der Sicherungsverwahrung..........................................135VIII. Personenregister.........................................................................................................136IX. Bibliographie................................................................................................................140

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Nicht der Erfolg der Tat unterliegt der Ahndung, sondern das Fühlen und Wollen des Täters; und ein billig denkender Richter wertet die Gesinnung, nicht den Vorgang.

Petrus Abaelardus (Pierre Abaillard)(1079 - 1142)

Mit herzlichem Dank an die sachverständigen, allzeit zuverlässigen und bewährten Revisoren, die dem Autor bereits während seiner letzten Publikationen reliabel, hilfreich und höchst motivierend zur Seite standen

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A. IntroduktionI. VorwortI.I. Die BeiträgeI.II. Warum ein Pseudonym?I.III. Weitere VorbemerkungenI.IV. Danksagungen und HinweiseII. Vorwort zur OriginalausgabeIII. Abrégé

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Wenn man den Menschen vollkommen niederdrücken, vernichten, ihn mit der schrecklichsten Strafe belegen wollte, sodaß der schlimmste Mörder vor dieser Strafe

zittern und sie im voraus fürchten würde, brauchte man der Strafe nur den Charakter völligster Nutzlosigkeit

und Unsinnigkeit zu geben.Fjodor Michailowitsch Dostojewskij

(1821 - 1881)

I. VorwortDas vorliegende Manuskript stellt das abschließende Ergebnis eines kleinen Gedankenexperiments im vorbereitenden Rahmen einer nichtöffentlichen Diskussionsrunde über die grundsätzlichen Vor- und Nachteile verschiedener Rechts- und Bestrafungsformen, ihre diversen Auswirkungen auf die menschliche Kulturgesellschaft und die eventuell realisierbaren juristischen Alternativen dar, und gibt die möglichen Argumentationen eines fiktiven Befürworters der Todesstrafe intra legem wieder. Der Autor wurde unerwarteter- und freundlicherweise zu diesem überaus kontrastreichen und interessanten Gedankenaustausch eingeladen, welcher am Sonntag, den 26. Juni 2005, in der bayerischen Landeshauptstadt München, und dort in den Privatgemächern des Initiators, stattfand, konnte jedoch zu seinem großen Bedauern aus privater Indisposition nicht in persona daran teilnehmen. Doch als einen solidarischen Ausdruck des tiefempfundenen Verbundenheitsgefühles und als zumindest schriftlichen Beitrag zu diesem inspirierenden Kolloquium, sozusagen als nachschlagbare Gesprächsgrundlage, hat er diesen Aufsatz verfaßt und gerne beigesteuert.

Dieweil dieser intrikate, kontroverse und schwierige Part, den wohl nicht wenige abhorreszierend abgelehnt hätten, nämlich die explizite Befürwortung respektive die dezidierte Verteidigung und Förderung der konstitutionellen Todesstrafe – allerdings immer in einem gewissen liberal-intellektuellen Umfeld und auf kultiviertem Niveau –, dem Verfasser qua eines zuvor vereinbarten neutralen Losentscheids überantwortet wurde, läßt der spezifische Inhalt dieses Exposés auch keine tieferen, erkennenden Rückschlüsse auf seine tatsächliche, persönlich vertretene Gesinnung in dieser heiklen Fragestellung zu. Infolgedessen, zumal dieses dito auf alle anderen vorbereiteten und in der philosophischen Runde dargebrachten Studien zutrifft, wurde auch unter den aktiven Teilnehmern dieses inoffiziellen Meinungsaustauschs einvernehmlich beschlossen, die schriftlich ausgearbeiteten Beiträge, Statements und komparativen Statistiken der Debatte nicht unter einem verschleiernden, schützenden Pseudonym zu veröffentlichen, falls es eines Tages doch zu einer größeren, regulären Drucklegung kommen sollte. Bis dahin, wurde weiters entschieden (ebenfalls in freundschaftlich-harmonischer Unanimität), kann und darf jeder Mitwirkende seine ureigenen Erzeugnisse verwenden und publizieren, wie, wann, wo und so oft es ihm genehm ist.

I.I. Die BeiträgeHier nun eine kleine Tour d’Horizon über die topikalen Schwerpunkte, die während der diskurspräparierenden Vorarbeit des Symposions gemeinschaftlich konzipiert und anschließend unter den beteiligten Personen ausgelost wurden. Nach der erfolgten ‚Lotterie’, die unter sorgfältiger Beaufsichtigung des Initiators ebenfalls in dessen Domizil stattfand, erhielten die Autoren in spe postalisch ihre zugewiesenen Aufgabenstellungen. Diese waren:

Die ideologische Anschauung und charakteristische Handlungsweise eines praktizierenden Hinrichtungsgegners, sowohl staats- bzw. regionsgebunden wie auch unabhängig der landesspezifischen juristischen Begründungen der Todesstrafe intra legem

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Die unterschiedliche staats- und kulturabhängige Umsetzung der verfassungsrechtlich fundierten Todesstrafe und die jeweiligen landesspezifischen Haftbedingungen für mittel- bis langfristig Internierte, inklusive den soziokulturellen Lebensbedingungen im Todestrakt

Gangbare Alternativen zur gesetzlichen Todesstrafe und ihre juristische, ideologische wie ökonomische Durchführbarkeit, unter expliziter Berücksichtigung der verschiedenen Staats-, Religions- und Gesellschaftsformen der jüngeren Vergangenheit bis zur Gegenwart

Die aktuellen wirtschaftspolitischen Probleme des allgemeinen bzw. zivilen Strafvollzugs im globalen Ländervergleich, außerdem die national bzw. regional unterschiedlichen Handhabungen und die rechtswissenschaftlich konzipierten Lösungsansätze dieser ökonomisch interessanten Fragen

Die gesetzlich nötigen Optionen und die technisch realisierbaren Möglichkeiten einer zukünftigen Rechtssprechung (inklusive neuer bzw. reformierter Justiz- und Bestrafungsformen) unter expliziter Berücksichtigung traditionell überlieferter sowie aktuell prädominierender globalpolitischer Tendenzen

Die ideologische Anschauung und charakteristische Handlungsweise eines praktizierenden Hinrichtungsbefürworters, sowohl staats- bzw. regionsgebunden wie auch unabhängig der landesspezifischen juristischen Begründungen der Todesstrafe intra legem (die vorliegende Abfassung)

Die verschiedenartigen verfassungsmäßigen Grundlagen und die real praktizierten gesetzlichen Bestrafungsformen im wechselvollen Lauf der Menschheitsgeschichte, d.h. vom szientifisch greifbaren Anbeginn derartiger schriftlicher Aufzeichnungen bis in die moderne Zeit

Die verschiedenartigen spirituellen und transzendentalen Grundlagen und die real praktizierten sakralen Bestrafungsformen im wechselvollen Lauf der Religionsgeschichte, d.h. vom szientifisch greifbaren Anbeginn derartiger schriftlicher Aufzeichnungen bis in die moderne Zeit

Die zwangsläufigen sozialethischen wie humanitären Defizite durch kontraproduktive religiöse oder philosophische Beeinflussung während einer rechtswissenschaftlichen Gesetzfindung, unter genauer Berücksichtigung der national bzw. regional unterschiedlichen Rechts- und Regierungsformen

Außerdem gab es noch, zur qualitativen Präzisierung und erklärenden Erweiterung obiger Kardinalpunkte, einige kleinere Enunziationen, Statistiken, Schautafeln, Kurzberichte und multimedial gestützte Präsentationen, die von diversen Teilnehmern während der Vorbereitungsphase des philosophischen Zirkels hierfür arrangiert und ebenfalls zur Verfügung gestellt wurden. Diese szientifischen Konzeptionierungen durften bzw. dürfen, dank der freundlichen Großzügigkeit der Urheber, von den anderen Autoren für ihre persönlichen Studien frei verwendet werden.

I.II. Warum ein Pseudonym?Nichtsdestoweniger hat sich der Verfasser dieser Zeilen nach reiflicher Deliberation und unter pfleglicher Berücksichtigung verschiedentlicher vernunftwidriger Ereignisse im Laufe der jüngeren Vergangenheit letztendlich und zum eigenen Betrübnis doch dazu entschlossen, eine diskrete, anonymisierende Namensmodifikation vorzunehmen (ein Quentchen Privatismus inklusive), auf daß – bei seiner intermittierend unzuverlässigen Tyche – nicht noch irgendwann irgendein schlechtgelaunter, misologischer Osama vor seiner Tür steht und meint, Ärger machen zu müssen. Eine uralte Sentenz, die bereits in ähnlicher Form der griechische Fabeldichter Aesop (um 600 v.Chr.) in seinen trefflichen Parabeln verwendete, besagt: Quidquid agis, prudenter agas et respice finem (lat.: Was du auch tust, tue es klug und bedenke den Ausgang) – mit anderen Worten: wer der geistig und spirituell überraschend

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unflexiblen Welt die größtenteils wenig pläsierliche Wahrheit präsentieren und näherbringen möchte, um der immerdar suchenden, aber stets unentschlossenen Menschheit auf diese ehrliche und persönliche Weise eventuell einen konstruktiven Denkanstoß zu geben, sollte sich auch vor den möglichen und unmöglichen Reaktionen der ubiquitären Realitätsverleugner und -verdreher schützen, bzw. es zumindest der brisanten Sachlage entsprechend angemessen versuchen. Heraus kam schließlich ein euphemistisches Aristonym, und warum auch nicht, denn ein simples Ananym, wie vielfach in der Literatur angewendet – z.B. von C.W. Ceram, deutscher Journalist und Autor, der mit richtigem Namen Kurt Wilhelm Marek (1915 - 1972) hieß und sich durch die unkomplizierte Umbenennung einfach nur von seinen früheren Werken differenzieren wollte –, wäre dazu wahrscheinlich nicht ausreichend genug gewesen. Im Vorfeld der offiziellen Herausgabe war als aussagekräftiges Homonym u.a. auch der prägnante Name Kassandra1 angedacht1, dieweil der Autor nicht wirklich erwartet, mit seinem kleinen Buch eine allgemeine positive Entwicklung in der zivilisationsgesellschaftlichen Sozialethik anzustoßen, weil eben genau die Individuen und Personengruppen, die derartige Werke eigentlich lesen, begreifen und tunlichst verinnerlichen sollten, solche protreptisch-paränetischen Schriften selbstverständlich und ab ovo usque ad mala kategorisch ablehnen, und deshalb von ihnen intellektuell einfach nicht erreicht werden können, ut fabula docet. Der Philosoph Emil Mihai Cioran (1911 - 1995) protokollierte in diesem Sinne: „Wie können wir wissen, ob wir auf dem rechten Wege sind? Das Kriterium ist einfach: wenn die anderen sich von uns abwenden, gibt es keinen Zweifel, daß wir dem Wesentlichen näher sind als sie.2“ Und wieder eine einsame, ungehörte vox clamantis in deserto – ein weiterer ignorierter Rufer in der menschlich-allzumenschlichen Wildnis…

Ausschlaggebend zu einem Alias war vor allem die rational unerklärliche und völlig überflüssige Ermordung des niederländischen Regisseurs und Satirikers Theo van Gogh (1957 - 2004) durch einen freilaufenden zelotischen Verrückten am 2. November letzten Jahres. Aber auch die tragische und langwierige Leidensgeschichte im Curriculum vitae des britischen Schriftstellers Salman Rushdie (geb. 1947) zeigt ein zutiefst bedrückendes und abschreckendes Beispiel, was sich nach der freimütigen Namensbekanntgabe bei verschiedenen kritischen Werken, seien es prosaische wie lyrische Bücher, Filme, Gemälde oder Photographien, alles an vorher nicht zu prognostizierendem Abschlägigem für den bedauernswert aufrichtigen Produzenten, der bis zu dieser negativen und in jeder Beziehung unerwarteten Zäsur in seinem einst harmonisch verlaufenden Werdegang wohl noch nicht ganz seinen jugendlich-übermütigen Glauben an die innere Vernunft der Menschheit verloren hatte, ereignen kann. Schlimmstenfalls werden sogar vollständig unbeteiligte Mitglieder seines näheren Familien- und Bekanntenkreises von einem selbsternannten klerikalen Sicherheitsdienst überwacht, bedroht oder gar tätlich angegriffen, obwohl sie von dem als provokativ und despektierlich empfundenem Fabrikat vielleicht noch nicht einmal etwas wissen. Der essentielle Sinn indes, bzw. die veritabel zugrundeliegende Motivation einer skeptisch anmutenden Publikation, ganz egal, ob religiös, philosophisch, politisch, ethisch oder sonstwie ideologisch fundiert, ist jedoch nur des Autors schriftgewordener Versuch eines argumentativ artikulierten Anstoßes in Richtung einer kreativen und sujetbezogenen

1 Bekannt aus der griechischen Mythologie: Kassandra war die ungehörte Seherin Trojas, Tochter von König Priamos und seiner Frau Hekuba, und somit Schwester der Helden Paris und Hektor. Ihre emphatische Warnung vor der hellenischen Hinterlist blieb genauso unbeachtet, wie die des ob seiner lästigen Ermahnung – quidquid id est, timeo Danaos et dona ferentis (lat.: was es auch ist, ich fürchte die Danaer, auch wenn sie Geschenke bringen; daher auch die bekannte Diktion vom Danaergeschenk) – von der ihm feindlichen Göttin Athene beseitigten Priesters Laokoon. Dessen treffliche Darstellung kann in Gestalt einer etwa um 50 v.Chr. entstandenen und im Jahre 1506 von Felice de Fredis wiederentdeckten Marmorreplik der berühmten Laokoon-Gruppe, angefertigt von den drei begnadeten Bildhauern Hagesandros, Polydoros und Athanadoros aus Rhodos, in den Vatikanischen Museen bewundert werden. Das Vorbild dieser Skulptur, das wissenschaftlich vermutete Original, eine wohl im 2. Jahrhundert vor der Zeitenwende von bisher unbekannten Künstlern im kleinasiatischen Pergamon – der heutigen türkischen Stadt Bergama im westlichen Anatolien – gefertigte Bronzeplastik, wurde vermutlich zerstört bzw. konnte bis heute noch nicht gefunden werden

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Diskussion. Und mit absoluter Sicherheit nicht die brutale, hinterhältige Ermordung des zumeist gesprächs- und kompromißbereiten Schreibers durch die gegenwärtig omnipräsenten intoleranten, hyperkritischen Anstoßnehmer – unter halbwegs zivilisierten Individuen, die wir doch alle ständig sein möchten, sollte sich im Prinzip über alles vernünftig, ruhig und gesittet reden lassen. Ein diskursiv erarbeiteter, allgemein akzeptierter, respektierter und subventionierter Konsens, getragen von nachsichtiger Toleranz und gegenseitiger Anerkennung, erweist sich immer und überall als weltweit anerkannter, konstruktiver Sieg des menschlichen Geistes über die destruktive, unbarmherzig-animalische Pression. Allerdings, und das war auch schon immer das schicksalhafte Hauptmanko unseres hauptsächlich auf interindividueller Kommunikation und elementarer Verständnisfähigkeit basierenden Zivilisations- und Kultursystems, können sich etliche der intellektuell einfacher strukturierten, illiteraten Erdenbürger bedauerlicherweise nur über das sprachlose und geistig höchst unproduktive Medium der rohen, primitiven und vollkommen sinnlosen Gewalt äußern – die Ahnen aus den Bäumen hielten es schließlich genauso, und der Apfel fällt nicht weit vom Stamme.

Ein taktisch angewandter ‚Nom de Guerre’ – nomen est omen (bedauerlicherweise) – bietet sich also beinahe zwingend an, solchen unschönen und möglicherweise sogar lebensgefährlichen Situationen vorzubeugen, und um sich persönlich sowie die privat wie beruflich nahestehenden Mitmenschen zu schützen. Denn nicht wenige glaubensselige, konfessionalistische Erdenbürger sind in ihrer unidirektionalen spirituellen Wahrnehmung und ihrer bedenklich unreflektierten Religionsausübung einfach ausnehmend orthodox, uneinsichtig und a priori absolut nicht kritikfähig bzw. bekommen eine solche gleich in den falschen Hals und fühlen sich ungerechtfertigterweise hic et nunc personaliter angegriffen. Und das fast immer nur, weil es ihnen schlicht an tieferem Verständnis gegenüber der behandelten Materie und deren teils ziemlich kryptischen, amphibolisch-enigmatischen Symbolik sowie der ebensolchen archaischen Dialektiken und polymorphen Phraseologien des überlieferten Schrift- und Gedankenguts gebricht. Wie kommen nun aber diese fehlgeleiteten, religiös fanatisierten, selbsternannten ‚Verteidiger des Glaubens’ nur auf die durch und durch abwegige Idee, sie könnten ihre vielen Kritiker, bzw. die Gilde der publizierenden Gesellschafts- und Religionskritiker in abstracto, von ihrem geistigen Anliegen überzeugen, indem sie selbige statt mit intelligenten, konstruktiven Argumenten mit unangebrachten, todbringenden Granaten bombardieren? Solcherart – und im wahrsten Sinne des Wortes – ‚explosive’ Meinungsäußerungen sind als ‚aktive Diskussionsbeiträge’ gänzlich inakzeptabel und ihre tatbegleitenden pseudoreligiösen Apologien und fadenscheinigen Evasionen verdienen selbstverständlich generell keinerlei akademische Ästimation – allenfalls eine auserlesen abschlägige, desavouierende, und dementsprechend eine für die spirituell derangierten Extremisten höchst blamable und desaströse Beurteilung. Ein namenlos inhumaner und mit metaphysischer Unwissenheit gepaarter, rein kriminell motivierter Terrorismus brachte noch zu keiner Zeit in unserer zehntausendjährigen Zivilisationsgeschichte etwas Fortschrittliches, mental Aufbauendes und gesellschaftlich Konstruktives für die Majorität der Menschheit hervor, und er vermag es auch zukünftig nicht. Nutznießer waren und sind zumeist nur wenige, etwa die sinistren Mitglieder der hierarchisch-totalitaristisch strukturierten Führungsschicht der Extremisten, und selbstverständlich die dank des Schumpeter-Effekts1 wildwuchernden, international operierenden Waffenschmieden.

1 Der nach dem österreichischen Ökonomen und Publizisten Joseph Alois Schumpeter (1883 - 1950) benannte Schumpeter-Effekt besagt, daß die während einer militärischen Krisensituation aufgebauten Rüstungskonzerne nach Kriegsende – obwohl sie nun de facto entbehrlich währen – eine eigene Wachstumsdynamik entwickeln, deren Tendenz und Geschwindigkeit in keiner Relation mehr mit der ursprünglichen Bedrohung stehen, bis sie ein unkontrollierbares, klandestines, gefährliches Eigenleben annehmen

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Eventuell wird dieser etwas unbefriedigende, jedoch in gleicher Weise obstruktive wie prophylaktische Namenswechsel bei einer späteren kooperativen Veröffentlichung aller schriftlichen Diskussionsbeiträge noch einmal revidiert und rückgängig gemacht. Im Volksmund heißt es zwar tempora mutantur, die Zeiten ändern sich, aber so schnell werden sich die derzeitig gegebenen und diesen wohlüberlegten Schritt begründenden Umstände vermutlich nicht zum Positiven wandeln, und ein wenig subliminales Persekutionsdelirium bleibt immer. Wir leben eben nicht mehr im unbeschwert freigeistigen Zeitalter eines Ludwig Feuerbach (1804 - 1872), eines Friedrich Nietzsche (1844 - 1900) oder eines Siegmund Freud (1856 - 1939), in dem gesellschaftskritische und ebensolche religionsphilosophische Werke noch relativ gefahrlos und orthonym publiziert werden konnten, ohne daß gleich ein finsteres, blutdürstiges Rudel von fundamentalisierten Mördern hinter dem geistigen Urheber solcher differenzierten Schriften her war. Und im Gegensatz zu manchen, partiell ausnehmend polemischen Diatriben und Traktaten obengenannter Philosophen ist das vorliegende Manuskript noch vergleichsweise harmlos, aber selbiges waren das Buch von Salman Rushdie (The Satanic Verses – Die satanischen Verse) und der Kurzfilm Theo van Goghs (Submission, Part I.) eigentlich auch. Die in den Internationalen Menschenrechten faktisch verbriefte freie Meinungsäußerung (Artikel 19)1 ist offenbar nicht jedermanns Sache, ebenso die objektive, differenzierte Auseinandersetzung mit dieser neuralgischen Materie.

So räsonierte beispielsweise der deutsche Philosoph und klassische Philologe Friedrich Wilhelm Nietzsche anno 1895 in seinem rudimentären Werk Der Antichrist ziemlich pamphletistisch über die sakrosankte Gottesvorstellung der Christen: „Der christliche Gottesbegriff – Gott als Krankengott, Gott als Spinne, Gott als Geist – ist einer der korruptesten Gottesbegriffe, die auf Erden erreicht worden sind; er stellt vielleicht selbst den Pegel des Tiefstands in der absteigenden Entwicklung des Götter-Typus dar. Gott zum Widerspruch des Lebens abgeartet, statt dessen Verklärung und ewiges Ja zu sein! In Gott dem Leben, der Natur, dem Willen zum Leben die Feindschaft angesagt! Gott die Formel für jede Verleumdung des ‚Diesseits’, für jede Lüge vom ‚Jenseits’! In Gott das Nichts vergöttlicht, der Wille zum Nichts heilig gesprochen!“ Und nur einige Seiten später ätzte er gegen das Christentum in toto: „Ich verurteile das Christentum, ich erhebe gegen die christliche Kirche die furchtbarste aller Anklagen, die je ein Ankläger in den Mund genommen hat. Sie ist mir die höchste aller denkbaren Korruptionen, sie hat den Willen zur letzten auch nur möglichen Korruption gehabt. Die christliche Kirche ließ nichts mit ihrer Verderbnis unberührt, sie hat aus jedem Wert einen Unwert, aus jeder Wahrheit eine Lüge, aus jeder Rechtschaffenheit eine Seelen-Niedertracht gemacht. Man wage es noch, mir von ihren ‚humanitären’ Segnungen zu reden! Irgend einen Notstand abschaffen ging wider ihre tiefste Nützlichkeit: sie lebte von Notständen, sie schuf Notstände, um sich zu verewigen […] Der Parasitismus als einzige Praxis der Kirche; mit ihrem Bleichsuchts-, ihrem ‚Heiligkeits’-Ideale jedes Blut, jede Liebe, jede Hoffnung zum Leben austrinkend; das Jenseits als Wille zur Verneinung jeder Realität; das Kreuz als Erkennungszeichen für die unterirdischste Verschwörung, die es je gegeben hat, – gegen Gesundheit, Schönheit, Wohlgeratenheit, Tapferkeit, Geist, Güte der Seele, gegen das Leben selbst… Diese ewige Anklage des Christentums will ich an alle Wände schreiben, wo es nur Wände gibt, – ich habe Buchstaben, um auch Blinde sehend zu machen… Ich heiße das Christentum den Einen großen Fluch, die Eine große innerlichste Verdorbenheit, den Einen großen Instinkt der Rache, dem kein Mittel giftig, heimlich, unterirdisch, klein genug ist, – ich heiße es den Einen unsterblichen Schandfleck der Menschheit… Und man rechnet die Zeit nach dem dies nefastus, mit dem dies Verhängnis anhob, – nach dem ersten Tag des Christentums!3“ Dessenungeachtet blieb für Nietzsche die Büchse der Pandora geschlossen – trotz dieses derben und blasphemischen Angriffs auf die Gemeinschaft der gesamten Christenheit hat ihn kein pikierter radikaler christlich-fundamentalistischer Extremist im Namen seines Gottes oder seiner Religion

1 Siehe Die Internationalen Menschenrechte im Anhang

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sabotiert oder gar heimtückisch ermordet. Auch wurde, was leider heutigentags unter Gotteskriegern jedweder ideologischer Couleur gängige und gern gelebte Praxis ist, kein sakrales Kopfgeld auf ihn ausgesetzt.

I.III. Weitere VorbemerkungenPost hoc, non propter hoc versucht der Autor bezüglich einer wohlerwogenen Verteidigung der gesetzlich abgesicherten Todesstrafe keine dumpfe, kurzsichtige Wirtshausphilosophie inklusive proleteneigener Kopf-ab-Gesinnung und primitiv-barbarischem Revanchiergehabe zu vertreten, zu legitimieren oder gar ein solches zu rechtfertigen. Vielmehr unternimmt er das diffizile Experiment, die bestehenden wie auch die nötigen gesellschaftlichen Fundamente und kulturellen Strukturen für ein idealisiertes, universelles Todesstrafen-Modell auf breiter Ebene zu erfassen, und anhand der aktuell gegebenen zivilisatorischen Möglichkeiten und Einschränkungen ein solches virtualiter zu entwerfen. Darauf aufbauend, und unter Einbeziehung der vielzitierten, im Jahre 1948 von den Vereinten Nationen konstituieren Internationalen Menschenrechte, sowie der langen historischen Entwicklung und Handhabung dieser in allen Epochen praktizierten Bestrafungsform, vergleicht und bewertet er die leider wenig kontemplative Realität mit dem anzustrebenden idealen Sollzustand – nominatim die dauerhafte Realisierung einer soziablen, friedlichen, integrativ-humanen und philanthropischen Gesellschaft, die in Anbetracht ihrer konstruktiven mentalen Synergie solcherart unmenschliche und archaische Institutionen, wie die Todesstrafe zweifelsohne eine ist, per se nicht mehr nötig hat.

Der relativ enggefaßte Zeitrahmen zur Vorbereitung und Erstellung des vorliegenden Erzeugnisses, von der anfänglich ausgelosten Aufgabenverteilung bis zur determinierten Produktabgabe, war mit knapp drei Monaten, von Ende März bis Ende Juni 2005, fest vorgegeben, und verlief parallel zu den regulären beruflichen und außeramtlichen Aktivitäten der beteiligten Autoren, sozusagen als ein mental vitalisierender Freizeitausgleich zum uniformen Arbeitsalltag. Infolgedessen sind notgedrungen die aufgestellten Ergebnisse partiell nicht so detailliert ausgearbeitet und eindeutig verifiziert worden, wie es bei einer geplanten und längerfristigen schriftstellerischen Aktion mit Sicherheit geschehen wäre. Dementsprechend gerieten auch einige der komplexeren Abschnitte und Passagen etwas kürzer und summarischer, als es bei der ursprünglichen Überlegung zur Textgestaltung – Aufbau, Struktur, Format, Paginierung etc.pp. – beabsichtigt und vorbereitet wurde.

Auf Grund des unparteiischen Losentscheids kam es mitunter auch dazu, daß vereinzelte Rubriken vom jeweilig ausführenden Verfasser vornehmlich entsprechend seines spezifischen Fachgebiets gewichtet wurden, und somit gegebenenfalls als etwas unilateral ausgearbeitet und subjektiv dargebracht erscheinen können – auch vorliegender Beitrag möchte sich nicht unredlich purifizieren und sich unqualifiziert wie bigott von dieser allzumenschlichen Tatsache ausnehmen. Diese leicht neuralgische Situation war ohne Frage nicht immer so beabsichtigt, liegt aber in der weitreichenden, unvorhersehbaren Natur einer vielschichtigen und diskussionswürdigen Sache – niemand weiß extra muros alles bzw. ist in der Lage, alles zu wissen; oder, um mit dem römischen Satiriker Gaius Lucilius (180 - 103 v.Chr.) zu sprechen, non omnia possumus omnes (lat.: nicht alles können wir alle) –, und deswegen gibt es ja auch solche meinungsbildenden und horizonterweiternden Gesprächsrunden. Denn durch die universelle, holistische Vereinigung der verschiedenen koexistenten wissenschaftlichen Fachrichtungen sollte aus diesen interdisziplinären Konferenzen günstigstenfalls ein mehr oder weniger ganzheitliches, die meisten relevanten Bereiche abdeckendes Bild der erörterten Arbeitsgrundlage entstehen, welches idealiter auch in der Folge noch den einzelnen Teilnehmern zahlreiche attraktive Innovationen und interessante Impulse für ihre individuellen Theorien und akademischen Arbeiten zu bescheren weiß.

Nach Abschluß des freundschaftlichen Streitgesprächs wurden die eingereichten schriftlichen Arbeiten nur noch vereinzelt ein wenig redaktionell überarbeitet und

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komplettiert, wobei die hinzugezogenen Lektoren zumeist im formellen und orthographischen Bereich emendierten, während die vom jeweiligen Urheber beabsichtigte Semantik, d.h. der immanente Text- und Sinngehalt, weitestgehend unmodifiziert erhalten blieb. Item wurden ein paar als falsch oder abweichend erkannte Daten korrigiert, wie etwa Jahreszahlen, Mengen- und Zeitangaben, Schreibweisen von Städte- oder Personennamen etc., außerdem sind einige unklare oder mißverständliche Abschnitte und Redewendungen ein wenig disambiguiert, supplementär umformuliert oder thematisch präzisierend paraphrasiert worden. Hie und da kam an prädestinierter Stelle noch das ein oder andere kleinere Exempel, eine kurze Erläuterung, ein akkurates Zitat oder ein weiterführender, bzw. ein das bereits Geschriebene untermauernder Literaturhinweis hinzu.

I.IV. Danksagungen und HinweiseDie zur Manuskripterstellung nötige Recherche erfolgte hauptsächlich unter weiträumiger Einbeziehung und großzügiger Verwertung des Internets und seiner polymorphen Inhalte. Deswegen möchte sich der Verfasser an dieser Stelle bei den vielen themenbezogenen und im World Wide Web präsenten Organisationen, freien Foren und privaten Website-Betreibern bedanken, durch deren Unterstützung dieses relativ kurzfristige Projekt so schnell und zügig realisiert werden konnte. Denn mit Hilfe der überwiegend unterbrechungsfreien, weltweiten Verfügbarkeit des Internets ist es selbst Privatpersonen inzwischen erfreulicherweise und ohne größere Probleme vom heimischen Computer aus möglich, den internationalen Konsens der individuellen nationalen Meinungen zu einer beliebigen Thematik systematisch nach Prioritäten zu kategorisieren und eine Top-Liste, ein Ranking der dargebrachten Beweisgründe zu erstellen. Diese ressourcenschonende Verfahrensweise verkürzt die Dauer der nötigen Nachforschungen erheblich, da sich auf diesem elektronischen Weg die Bedingungen und Vorstellungen verschiedener Länder und Aktionsgruppen parallel oder randomisiert, je nach individuellem Bedarf, auf einem Bildschirm darstellen lassen. Diese praktikable Synopsis ermöglicht es dem investigativen Nutzer, die themenspezifisch konvenablen Web-Präsenzen unkompliziert komparativ analysieren und möglichst schlüssig interpretieren zu können. Schon der römische Komödiendichter Terenz (um 190 - 159 v.Chr.) resümierte detektivisch in seinem im Jahr 163 v.Chr. entstandenen Werk Heauton Timorumenos (Der Selbstquäler): Nil tam difficile est, quin quaerendo investigari possiet (lat.: Nichts ist so schwierig, daß es nicht durch Nachforschungen aufgespürt werden könnte)4. Und der Priester, Schriftsteller und römische Senator Gaius Plinius Caecilius Secundus, genannt Plinius der Jüngere oder Plinius minor (um 62 - ca. 113) aus Comum (Como), vermeldete über die allgemeinen Verwendungsmöglichkeiten von schriftlichen Erzeugnissen: Nullus est liber tam malus, ut non aliqua parte prosit (lat.: Kein Buch ist so schlecht, als daß es nicht noch in irgendeiner Hinsicht nützlich sein könnte). Die so eruierten Aussagen und konkretisierten Resultate wurden vom Autor letztendlich, homogen nivelliert, nur noch an den adäquaten Stellen des Textes integriert.

Noch ein letztes höfliches Wort des Friedens und der wohlwollenden Güte vorab: tiefreligiöse Menschen, spirituelle Idealisten, mystizistisch infizierte Phantasten und gewohnheitsmäßig fanatische Hardliner des Glaubens, wie etwa religiös-konservative Fundamentalisten oder klerikal dogmatisierte Reaktionäre aller Art, sollten u.U. von der Lektüre dieses Buches Abstand nehmen, da die Religionen, bzw. alle jemals existenten Glaubensrichtungen per se, partiell relativ kritisch betrachtet und grosso modo nicht unbedingt glaubenskonform gewürdigt und im frommen Sinne der jeweiligen Anhängerschaft positiv bewertet worden sind. Die tatsächlich erbrachten humanitären wie karitativen Leistungen und Erfolge der verschiedenen Glaubensgesinnungen werden zwar durchgängig befürwortet, anerkennend respektiert und auch nicht in Frage gestellt – aber die negativen, extremistisch tordierten Aspekte und die schlicht kriminellen Auswüchse derselben werden konträr genauso ausnahmslos und vehement abgelehnt und als zumeist nicht kompatibel mit

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dem ursprünglichen Anliegen der entsprechenden Religion verurteilt. Auch ein, bei einfühlsamen Personen möglicherweise vorhandener, irrationaler Glaube an so etwas wie das ‚Gute und Edle’ im Menschen könnte während des Lesens der folgenden Zeilen bisweilen ziemlich strapaziert werden, dieweil die dunklen, mephistophelischen Abgründe der menschlichen Gesellschaft wesentlich tiefer, radikaler, verhängnisvoller und einschneidender sind, als es viele Erdenbürger von ihrer positionsbedingt begrenzten Warte aus zu erkennen vermögen.

Diese unerwartet pessimistisch-defaitistische und somit eventuell anstoßerregende Situation war augenscheinlich providentiell und vom Autor so nicht unbedingt vorauszusehen, liegt primär aber an den mannigfach implizierten Lebensbereichen und den weitreichenden wie vielfältigen Berührungspunkten der behandelten Materie. Den vorliegenden Text sollte der geneigte Leser also dementsprechend stoisch, emotional objektiv sowie mit einem gewissen doktrinbefreiten Abstand betrachten und sozusagen als ein synergistisch formuliertes, multinationales wie multilaterales Meinungskonglomerat cum grano salis behandeln. Niemand wird in diesem Manuskript in persona angegriffen (zumindest nicht vorsätzlich und explizit – es soll schließlich kein froissierendes Pasquill sein), sondern immer nur die abstrakte, diffuse Masse und die situationsbedingt arrangierten Konstellationen derselben. Die trotzdem des öfteren fallenden Namen und Firmenzeichen können also dementsprechend als abstrakte, willkürlich auserwählte Beispiele behandelt werden, deren letztendlich subjektive Selektion jedoch keinerlei persönliche Bewertung des Autors beinhaltet oder darstellt – es sind eben nur Beispiele. Falls sich doch irgend jemand angesichts der offenen Worte ein wenig echauffiert, einen individuellen Insult erahnt oder sich ob des Textes personaliter diskreditiert fühlen sollte, dann hat der dekuvrierende Inhalt – zumindest teilweise – wohl doch nicht so ganz unrecht, habeat sibi und exegi monumentum aere perennius (lat.: Ich habe ein Denkmal geschaffen, dauerhafter als Erz). Möge also niemand nach dem letzten Kapitel behaupten, er sei nicht hinreichend gewarnt worden.

Der VerfasserDeutschland, im März 2006

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II. Vorwort zur OriginalausgabeSehr geehrte Damen und Herren, liebe Diskussionsteilnehmer!

In Ihren werten Händen halten Sie – als synergistisch und synkretistisch konstruiertes Theorienkonglomerat – die spirituellen Assoziationen, die ideologischen Hypothesen und die logisch-philosophischen Deduktionen eines fiktiven Apologeten der gesetzlich fundierten Todesstrafe bezüglich der zwei kontrahierenden Argumentationsstränge, inklusive der experimentellen Kreierung eines generell praktizierbaren, idealisch konzeptionierten Hinrichtungsmodells. Des weiteren findet sich eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Internationalen Menschenrechten der Vereinten Nationen sowie mit der gegenwärtig prävalierenden sozialethischen Charakteristik des nordamerikanischen Rechtsverständnisses. Die erste strukturelle Skizzierung der brisanten Materie erfolgte bereits unmittelbar nach postalischem Eingang der Aufgabenstellung – Aurora musis amica – am Freitag, den 25. März 2005, und endete exakt nach 89 Tagen mit der Produktabgabe am Dienstag, den 21. Juni anni currentis.

Als ausnehmend dankbare und instruktive Informationsquellen für dieses subtile, herausfordernde Projekt dienten vornehmlich das permanent disponible und überaus freigeistige Internet respektive das ebensolche Usenet, in denen sich im Prinzip alles finden läßt, wenn man nur lange, methodisch und beharrlich genug danach sucht, sowie die heimische Bibliothek des Verfassers. Insoweit möglich – und diese Intention erwies sich wahrlich nicht immer als eine einfache –, wurden die selektierten und in den Text integrierten Webbeiträge auf ihre allgemeingültige Relevanz und grundsätzliche Richtigkeit in Korrespektivität zur präskribierten Thematik überprüft. Falls sich dennoch sporadisch einige nennenswerte inhaltliche oder orthographische Inkorrektheiten eingeschlichen haben sollten, möge man diese dem Urheber im Hinblick auf die relativ kurze Vorbereitungszeit cordialiter ignoszieren und konnivente Indulgenz walten lassen. Der leider indisponierte Autor hofft, da er nicht personaliter am Münchner Kolloquium teilnehmen kann, Ihnen mit dieser schriftlichen Ausarbeitung zumindest eine inspirierende Gesprächsgrundlage und für die Diskussion ein informatives Vademekum zu bieten.

Κτήμά τε ές αίεί μάλλον ή άγώνισμα ές τό παραχρήμα άκούιν ξύγκειταιKtema te es aiei mallon e agonisma es to parachrema akuein xynkeitai(Als ein Besitz für jegliche künftige Zeit eher denn als ein Wettkampf-Glanzstück für den Ohrengenuß im Vorübergehen ist es geschrieben)

Thukydides(um 460 - um 399 v.Chr.)

Der VerfasserDeutschland, im Juni 2005

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III. AbrégéDie juristisch wie religiös legitimierte, verteidigte und praktizierte Todesstrafe existiert schon immer in der wechselhaften menschlichen Historiographie, sozusagen seit dem Anbeginn der Zeiten. Nur die individuellen Auffassungen über die spezifische Todeswürdigkeit verschiedener Verbrechen – bzw. was in genere ein bestrafenswerter Rechtsbruch ist – und die angewandten Hinrichtungsarten variieren je nach Nation respektive Volks- und Glaubensgemeinschaft, der vorherrschenden spirituellen wie politischen Einstellung, dem gesellschaftlich sanktionierten Ehrenkodex, und natürlich der diesbezüglich inspizierten historischen Epoche. Und ebensolange, wie die Todesstrafe selbst, gibt es auch die erklärten Gegner dieser letalen Ahndungsform. Anfänglich waren es nur wenige, vorwiegend human-ethisch inspirierte Einzelpersonen oder mäßig erfolgreich agierende philanthropische Gruppierungen. Aber seit dem wegweisenden Zeitalter der Aufklärung im 18. Jahrhundert nahmen die Länder und Volksgemeinschaften, welche die verfassungskonforme Todesstrafe provisorisch aussetzen oder in toto gesetzlich verbieten ließen, sukzessive zu.

Als kausal verantwortlich für den anhaltenden diskrepanten Disput über das Für und Wider der legalisierten Todesstrafe gestaltet sich beispielsweise die überaus unzulängliche mental-psychologische bis psychopathologische Geistessituation der Menschheit, inklusive all ihrer mikrologischen ideologisch-idealistischen Interdependenzen, aber ebenso die dramatisch simple Korrumpier- und Manipulierbarkeit der inerten Gesellschaft. Selbstverständlich spielen die damit zusammenhängenden externen Einflüsse, also zivilisatorische Überfaktoren wie Religion, Philosophie, Politik und Kunst, oder aber auch das allgemeine soziale Umfeld – der milieubedingte Background –, ebenfalls eine nicht unerhebliche Rolle im komplexen Prozeß der persönlichen ideologischen Sinn- und Entscheidungsfindung. Subsidiarisch könnten hier im Prinzip Institutionen wie die Internationalen Menschenrechte oder ähnlich strukturierte Konventionen eingreifen und die lauteren Sucher der Wahrhaftigkeit in die ethisch richtige Richtung weisen, nur leider werden diese grundlegenden humanitären Verhaltensnormen weltweit viel zu wenig verbreitet, protegiert und angemessen beachtet.

Für ihre stringent geführten Argumentationen haben beide kontrahierenden Parteien selbstredend exzellent selektierte, fundiert ausgearbeitete und – ihrer Meinung nach – nicht von der Hand zu weisende Daten, Fakten und Gründe anzubieten. Diese touchieren zahlreiche Bereiche des privaten, öffentlichen und staatstragenden Lebens, wie z.B. der unzulängliche Abschreckungsfaktor für eventuelle Nachahmungstäter, oder die nicht selten unzumutbaren psychischen und physischen Belastungen der inhaftierten und/oder auf ihre Hinrichtung wartenden Straffälligen. Aber auch wirtschaftliche, politische und ideologische Aspekte, vor allem die multiplen, meist ziemlich anachoretisch konzipierten und doktrinbehafteten spirituellen Weltbildmodelle, werden in dieser endlosen und chronisch ineffektiven Auseinandersetzung selbstverständlich nicht außer acht gelassen. Beide an sich inkohärenten Thesenstränge nun angemessen und paritätisch zu assoziieren und konvergent zusammenzuführen, um letztendlich eine akzeptable Coincidentia oppositorum zu finden, präsentiert sich demgemäß auch als ein beinahe utopisch-philosophisches Unterfangen.

Das primäre Ziel dieser Elukubration ist nun, ein einfaches, universell praktizierbares, explizites Todesstrafenmodell zu entwerfen, das die friedfertige und zumeist gesetzestreue Bevölkerung vor lebensbedrohenden Gewaltverbrechen schützt (mehr oder weniger), die unkontrollierte Eskalation der letztgenannten weitestgehend verhindert, und insgesamt eventualiter sogar in eine lebenswerte, harmonische, schwerkriminalitätsfreie Zukunft leiten – oder eine solche zumindest indizieren – kann. Leider steht dem schnellen Erreichen dieser friedlichen Endstation eine bunte Fülle an ideologisch verwurzelten Widrigkeiten, individuellen Egoismen und ähnlich kleinkarierten Narreteien im Wege. Eine prinzipiell zivilisierte und sophisticated Kulturgesellschaft ohne injuriöse, gewalttätige und todbringende Straftaten hätte eine inhumane und anachronistische Institution wie die Todesstrafe, die dann

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expressis verbis eine consuetudo abrogatoria, eine unzeitgemäße Gepflogenheit darstellen würde, schließlich nicht mehr nötig.

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B. Gedanken zur Todesstrafe

Eine Gesellschaftskritik

von Kain L. von Spreewinkl

Erstmalig veröffentlicht am 26. Juni 2005Überarbeitete und ergänzte Fassung, März 2006

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Die Asche macht alle gleichLucius Annaeus Seneca

(um 4 v.Chr. - 65 n.Chr.)

1. EinführungJedesmal, wenn irgendwo auf unserer mittlerweile relativ fortschrittlichen und dank modernster Informations- und Kommunikationstechnologie ständig kleinerwerdenden Welt ein frühzeitig publik gewordenes Todesurteil vorbereitet und vollstreckt wird, entsteht vorübergehend wieder einmal die altbekannte öffentliche und medienwirksame Diskussion über das Pro und Contra der Todesstrafe intra legem und ihrer eventuell möglichen Alternativen. Aber auch die des öfteren bekanntwerdenden juristischen Fehlurteile – und die zwangsläufig daraus resultierenden ‚Fehlhinrichtungen’ – entfachen periodisch einen temporären Sturm der allseitigen Volksentrüstung. Bei einem geringen Teil dieser menschlich überaus tragischen Fälle expandiert der politische Protest sogar länderübergreifend bis fast weltweit – dann gestalten in vielen solidarisch eingestellten, sympathisierenden Staaten national wie international organisierte Menschenrechtler und Hinrichtungsgegner aufrüttelnde Mahnwachen, Lichterketten, Schweigemärsche und anderweitig expressive Demonstrationen für eine indulgente Begnadigung des verurteilten Delinquenten und gegen eine verfassungskonforme Todesstrafe per se. Doch nach ein paar emotional aufgeladenen Tagen oder Wochen, durchsetzt mit konsum- und mediengerecht aufgearbeiteten, höchst kontroversen Auseinandersetzungen, hitzigen Podiumsdiskussionen und frustranen Expertengesprächen, gehen die meisten Menschen langsam wieder zu ihrem normalen Alltagsleben über. Das öffentliche Interesse an dieser ungemein beklemmenden, eben noch von sämtlichen Informationsmedien und Anti-Todesstrafe-Aktivistengruppen frenetisch gepushten und dramatisierten Materie schwindet sukzessive, und andere, subjektiv ‚wichtigere’ Dinge des weltpolitischen Tagesgeschehens treten zunehmend in den allgemein beachteten Vordergrund – bis zur nächsten offiziellen Festsetzung und Bekanntgabe eines Hinrichtungstermins…

Diese Abhandlung möchte nun versuchen, den quantitativ nahezu übermächtigen Gegnern der juristisch fundierten Hinrichtung – zumindest hier in Deutschland und in vielen der angrenzenden Nationen – das tiefere, authentische Wesen der kompensatorischen Todesstrafe möglichst objektiv und auf einer vornehmlich intellektuellen Basis näherzubringen. Außerdem möchte sie synchron in diesem Nexus zeigen, daß die wesentlich kleinere Fraktion der Hinrichtungsbefürworter nicht nur aus dem üblichen reaktionären, blut- und rachedurstigen Haufen hirnloser und grenzdebiler Rübe-runter-Proleten besteht, der stereotyp rechtsextremistische Parolen und alttestamentarische Zitate wie: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ skandiert und einhellig begeistert die hohe Kunst der Blutfehde praktiziert. Nein, auch viele, in ihrem Ressort fachlich kompetente, hochgestellte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, beispielsweise aus der Politik, der Religion, der Wissenschaft oder der Kultur, welche die verfassungskonforme Todesstrafe tendenziell wohlwollend, aber dennoch sachlich, einer näheren Betrachtung unterziehen, denken ernsthaft über die komplizierten und gravierenden Probleme nach, die Hinrichtungsvollstreckungen in unserer heutigen Gesellschaft mit sich bringen und eventuell in Zukunft noch mit sich bringen könnten. Nur – ob sie ihre intimsten Gedankengänge und Schlußfolgerungen schon zu ihren Lebzeiten einem breiteren Publikum zugänglich machen bzw. machen wollen, ist damit noch lange nicht gesagt. Manch dunkle und klandestine Seite eines weiland prominenten und beliebten Erdenbürgers wird erst einige Zeit nach dessen Tod entdeckt – unzählige Postumveröffentlichungen namhafter Kapazitäten aus allen akademischen und freien Disziplinen, auch als Opera postuma bekannt, belegen dieses Faktum. Selbst zahlreiche religiöse Weltanschauungen und philosophische Ideologien stehen der Todesstrafe zumindest neutral, wenn nicht sogar eindeutig positiv gegenüber. Einige befürworten oder tolerieren sie, andere wiederum verlangen sie ausdrücklich in ihren

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Glaubensvorschriften. Das polarisierende Thema Todesstrafe ist dementsprechend eine extrem vielschichtige und ideologisch außerordentlich komplexe Materie, die sogar bis in zahlreiche soziokulturelle und ethische Bereiche unserer modernen Zivilisationsgesellschaft hineinreicht, diese subliminal beeinflußt und somit eine genauere Berücksichtigung derselben explizit erfordert.

1.1. Statistik des TodesEin hauptsächliches Movens für das allgemein vorherrschende, ausnehmend schlechte Image der Todesstrafe in unserer heutigen, im Prinzip aufgeklärten und wohlunterrichteten Zeit der universellen Informationsgesellschaft ist die unbestrittene und an sich bedauerliche Tatsache, daß diejenigen Völker und Nationen, die über eine solch endgültige Bestrafungsform verfügen und sie ihrer Verfassung gemäß auch aktiv praktizieren, überwiegend von einem totalitären, despotischen Regierungsapparat geführt werden, welcher das arbiträre Verhängen der Todesstrafe hauptsächlich als ein repressives Instrument zur argwöhnischen Wahrung der eigenen politischen wie privaten Interessen benutzt, indem er auf diese drastisch-praktikable Weise unliebsame Mitglieder der Opposition oder potentielle Gegner in der Bevölkerung wirkungsvoll eliminiert und für immer zum Schweigen bringt. So war, laut der solche tödlichen Vorgänge penibel aufzeichnenden internationalen Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) in einer Pressemitteilung vom 5. April 2005, im vergangenen Jahr 2004 das Land mit der weltweit höchsten Hinrichtungsrate die Volksrepublik China mit mindestens 3.400 Hinrichtungen – das waren durchschnittlich etwa zehn durchgeführte Vollstreckungen pro Tag! Zugegeben, China, mit amtlichem Namen (auf Pinyin1): Zhōnghuá Rénmín Gònghéguó, ist, ungeachtet der seit dem Jahr 1979 staatlich propagierten Ein-Kind-Familie, mit mehr als 1,3 Milliarden Einwohnern auch das bevölkerungsreichste Land der Erde (Stand: Juni 2005), Tendenz: steigend – derzeit mit 0,6 Prozent pro Jahr. Einer chinesischen Statistik zufolge werden es bereits im Jahr 2030 nahezu 1,5 Milliarden Menschen sein. Doch schon heute leben in der Volksrepublik, die mit über 9,5 Millionen Quadratkilometern das flächenmäßig drittgrößte Staatsgebiet der Welt aufzuweisen hat – nur Kanada und Rußland sind noch größer –, mehr Bürger, als in der Europäischen Union und Afrika zusammen. Trotzdem belegt China mit dieser außergewöhnlich hohen Anzahl an gerichtlich angeordneten und tatsächlich realisierten Exekutionen einen einsamen Spitzenplatz unter den Nationen mit gesetzlich legitimierter Todesstrafe. Abgeschlagen auf Position zwei und drei placierten sich die Islamische Republik Iran mit mindestens 159 Hinrichtungen – diese obzwar wesentlich kleinere Zahl bedeutet gleichwohl noch wenigstens drei Vollstreckungen pro Woche – und die Sozialistische Republik Vietnam mit mindestens 64 Hinrichtungen5.

Das erweiternde Wörtchen ‚mindestens’ steht hier konkretisierend und somit völlig rechtens vor den aufgezeigten Todeszahlen, da von den gegenwärtig agierenden politischen Strukturen der zugehörigen Nationen nicht wirklich eine vertrauenswürdig exakte, detailliert protokollierte Dokumentation und Publikation aller ihrer tatsächlich durchgeführten Hinrichtungen zu erwarten ist. Eine solch freimütige Verkündigung von penibel gehüteten Staatsgeheimnissen wäre, je nach den landeseigenen Gesetzesvorgaben für dieserart eigenmächtige und fraglos unstatthafte Offenherzigkeit, vielleicht sogar Landes- oder Hochverrat, und könnte zur irreführenden Statistikmodifikation die nächste suspekte Exekution, diesmal für den bedauernswert aufrichtigen Sprecher, nach sich ziehen. Die obengenannten Opferzahlen, die für sich genommen schon dramatisch und erschreckend genug sind, repräsentieren demzufolge auch nur die politisch zugegebene, staatsideologisch zensierte und öffentlich propagierte Menge an erfolgten Hinrichtungen des jeweiligen Staates. Demgegenüber rechnen zahlreiche ernstzunehmende, renommierte Menschenrechtsexperten

1 Hànyŭ Pīnyīn Wénzì, kurz Pinyin, repräsentiert seit dem Jahr 1957 die offizielle Romanisierung, die phonetische Umschrift der chinesischen Sprache Mandarin

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mit einer beträchtlich höheren Dunkelziffer an inoffiziellen und somit grundsätzlich illegitimen Tötungen. Auch offenbaren die nackten Zahlen alleine nicht die der Verurteilung zugrundeliegenden Vergehen der staatlich Getöteten, d.h. der prozentuale Anteil der jeweils aus primär kriminellen, politischen oder religiösen Motiven Hingerichteten kann daraus mitnichten abgeleitet werden. Internationale Menschenrechtsexperten vermuten auch hier die Mehrzahl bei den Zugehörigen der letzten beiden Gruppen, also halblegal Verurteilte mit staats- oder glaubensideologischen Vergehen, da trotz alledem aus den amtlichen Quellen augenfällig herauszulesen ist, daß die Majorität der Länder mit praktizierter Todesstrafe approximativ nach stratokratischen oder theokratischen Prinzipien – und gemeinhin mit einem gediegenen Hauch von Diktatur – regiert werden.

Auf dem vierten Rang dieser aufschlußreichen Aufstellung des Todes befindet sich aber bereits mit 59 Hinrichtungen – das waren, statistisch gesehen und mit immerhin noch geringstenfalls einer realisierten Exekution pro Woche, beinahe genausoviel Vollstreckungen wie in der Sozialistischen Republik Vietnam – die erste nominell demokratisch geführte Nation (cf. ut infra 6.5.), nämlich die Vereinigten Staaten von Amerika. Unbestreitbar könnte das bereits erwähnte, die schleierhafte Sachlage präzisierende Adjektiv ‚mindestens’ auch hier vor der Zahl der verfassungsmäßig Hingerichteten eingefügt werden. Jetzt aber aus stellenweise gänzlich differenten Gründen, als dies noch bei den ersten drei Nationen dieser leidvollen Auflistung der Fall war – welches jedoch grundsätzlich auf die ideologisch unterschiedlich motivierten Staats- und Rechtsformen in diesen Volksgemeinschaften zurückzuführen ist. Auch geschehen auf Grund ebendieser freiheitlich-liberalen Grundstruktur und der demokratischen Gestaltung des Landes die meisten der frühzeitig in der Öffentlichkeit bekanntwerdenden Hinrichtungen in den USA, weshalb im Manuskript ein wenig detaillierter auf das partiell ziemlich diskrepante bis eminent sibyllinische amerikanische Rechtssystem eingegangen werden muß.

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2. Todesstrafe versus LebenslänglichZuerst jedoch eine kleine geschichtliche Einführung über den Anfang, das Werden und den Wandel der Todesstrafe1 in der turbulenten Entwicklungshistorie der nicht gerade zimperlichen Menschheit, bis zur gegenwärtigen teilweisen politischen Abschaffung und einer juristischen Ablösung der gesetzlich fundierten Hinrichtung durch die sogenannte ‚Lebenslängliche Freiheitsstrafe’. ‚Teilweise’ Abschaffung deshalb, weil sie in 76 der 192 anerkannten souveränen Staaten der Erde – das sind immerhin fast 40 Prozent – noch bzw. wieder fest in den Verfassungsstatuten oder den jeweiligen nationalen Rechtsgrundlagen verankert ist. Und bisweilen, je nach prävalenter Großwetterlage in der internationalen Politik und der multilateralen Völkerverständigung, ändert sich diese todbringende Zahl wieder, manchmal tendiert sie mehr nach oben, manchmal nach unten.

Auch reden wir hier ausschließlich über die rein zivile Hinrichtung, d.h. die in einem öffentlichen, bürgerlichen Prozeß ausgesprochene Todesstrafe; militärinterne Bestrafungsformen und juristische Vorgänge im Kriegs- oder Verteidigungsfall hingegen werden, wenn überhaupt, nur sehr spärlich und sporadisch tangiert, da diese zumeist temporärer Natur sind und deren Stringenz und Kontinuität im (zumeist) folgenden Übergang zu längerfristigen Friedenszeiten nicht gewährleistet werden können – denn inter arma silent leges (lat.: zwischen Waffen schweigen die Gesetze), protokollierte bereits der römische Staatsmann und Philosoph Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.). Daneben unterscheiden die meisten rechtsstaatlichen Nationen strukturbedingt zwischen Zivil- und Militärrecht, wobei es sich vereinzelt auch ergibt, daß im scharf abgegrenzten militärischen Bereich sehr wohl im Zusammenhang mit gröberen Vergehen die Todesstrafe verhängt werden kann – hierbei erfolgt die Exekution meist durch standrechtliches Erschießen (Füsillade, Genickschuß) –, während es im selben Land bei einem regulären Zivilverfahren gesetzlich verboten ist, einen Angeklagten per gerichtlichem Urteil hinrichten zu lassen.

2.1. TodesstrafeSeit dem historisch folgenschweren Zeitpunkt, an dem die menschliche Gesellschaft in den versunkenen Anfängen ihrer sozial-evolutionären Entfaltung eine erste, noch sehr archaische und einfache Jurisdiktion ausbildete und allgemein- bzw. stammesgültig einführte, gibt es die terminale, ultimative Bestrafung mit dem Tod. Diese charakteristische, demonstrative, allgemeinverständliche Form der primitiven Verbrechensvergeltung wurde schon immer als die gründlichste und praktikabelste Methode angesehen, einen straffälligen Übeltäter schnell und endgültig loszuwerden (oder aber auch anderweitig unliebsame Personen, wobei es gewöhnlich völlig irrelevant ist bzw. war, ob diese in irgendeiner Weise kriminell sind/waren oder nicht): er bedroht fürderhin niemanden mehr, er fällt inskünftig keinem mehr zur Last und auch dem stets finanzschwachen Fiskus erzeugt er fortan keine weiteren Kosten mehr – causa finita est.

Die gegenwärtig älteste historisch bekannte und vollständig überlieferte Gesetzgebung mit einer schriftlich fixierten Todesstrafe ist der um 1.700 v.Chr. entstandene und mehrfach in Stein verewigte Codex Hammurabi, das aus 282 Paragraphen bestehende Gesetzbuch des babylonischen Königs Hammurabi (1.728 - 1.686 v.Chr.). Eine solcherart mit juristischen Texten gravierte Dioritstele wurde anno 1901 von einer französischen Expedition bei Ausgrabungen in Susa, der Hauptstadt des ehemaligen Königreichs Elam, welches sich in der historischen Landschaft Chusistan, der heutigen iranischen Provinz Khuzestan, befand, entdeckt und ist seither als Dauerausstellung im Musée du Louvre6 in Paris (Frankreich) zu besichtigen, ein wirklichkeitsgetreues Faksimile steht zur Ansicht im Pergamonmuseum in der deutschen Hauptstadt Berlin. Selbstverständlich gab es noch wesentlich ältere Gesetzessammlungen, unglücklicherweise sind diese jedoch nur fragmentarisch oder in 1 Siehe Definitionen im Anhang

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Erzählungen erhaltengeblieben, wie beispielshalber der Codex Urnammu, der etwa 2.100 v.Chr. von König Urnammu (Regnum ca. 2.113 - 2.095 v.Chr.), dem Herrscher von Sumer und Akkad in Mesopotamien, zusammengestellt und etabliert wurde.

Bedauerlicherweise wurde schon damals die Institution Todesstrafe von den verantwortlichen staatsführenden und rechtsprechenden Organen auf äußerst infame Weise egoistisch, willkürlich und insbesondere übertrieben ungerecht mißbraucht. Diese negative Situation hat sich seitdem bis heute im wesentlichen leider nicht geändert, nur die politisch-religiösen Staatssysteme und die angewandten Hinrichtungsformen sind im Lauf der Jahrtausende andere geworden – was für die davon betroffenen Verurteilten natürlich keinen allzu großen Unterschied ausmacht, da das unerquickliche und unumkehrbare Endergebnis unvermeidbar das gleiche geblieben ist. So berichtet der römische Schriftsteller Gaius Suetonius Tranquillus, genannt Sueton (ca. 70 - 140), in seinem biographischen Werk De vita caesarum (Die Kaiserviten) über die Herrschaftszeit des zweiten römischen Kaisers, Tiberius Claudius Nero (42 v.Chr. - 37 n.Chr.; Regnum 14 - 37), folgendes: „Seine grausamen Taten einzeln zu berichten, würde zu weit führen; es mag genügen, die verschiedenen Arten anstelle von Einzelbeispielen aufzuzählen. Kein Tag verging ohne Hinrichtungen, nicht einmal Feier- und heilige Tage. Manche Todesstrafen wurden selbst am Neujahrstag vollzogen. Viele wurden mit ihren Kindern und sogar von ihren Kindern angeklagt und verurteilt. Ein Edikt verbot den Angehörigen, ihre zum Tode verurteilten Verwandten zu betrauern. Den Anklägern wurden hohe Belohnungen zuerkannt, manchmal auch den Zeugen. Keinem, der Angaben machte, wurde Glaubwürdigkeit abgesprochen. Jedes Verbrechen wurde mit dem Tod bestraft, selbst wenn es nur in wenigen unschuldigen Worten bestand.7“ Und auch der numidische Kirchenlehrer, Theologe und katholische Heilige Augustinus von Hippo (354 - 430) erkannte pragmatisch – und immer noch erstaunlich aktuell – in seiner um das Jahr 420 entstandenen Publikation De civitate dei (Vom Gottesstaat): Regna nisi magna latrocinia (lat.: Staaten sind nichts anderes als große Räuberbanden)8.

2.1.1. HinrichtungsvariationenDie Todesstrafe wurde, als drastische, finale Art der Verbrechensahndung, bis vor wenigen Jahrhunderten bei fast allen menschlichen Verfehlungen, die den damalig vorherrschenden Sitten und Gebräuchen zuwiderliefen bzw. nicht entsprachen, ad libitum verhängt, nur die jeweilige Handhabung des Hinrichtens wurde von den zuständigen Gerichtsvorsitzenden in ihren Urteilen äußerst einfallsreich und schmerzhaft variiert. Bei den sogenannten kleineren Verfehlungen, wie etwa Mangel an Ehrerbietung, unangemessenem Verhalten, Ehrenverweigerung, Mundraub, Beleidigung, übler Nachrede, leichter Körperverletzung o.ä., wurde zumeist ein mehr oder weniger schnelles und ‚gnädiges’ Sterben gewährt, wobei bereits hier die eingesetzten Methoden recht vielfältig waren: Erwürgen (Garotte, Seidenschnur, partiell auch durch schlichte ‚Handarbeit’), Erhängen (Galgen, Galgenbaum oder eigens hierfür angefertigte Gerüste und Gestelle), maschinelles Enthaupten oder auf dem Schafott (Guillotine/Fallbeil, Schwert, Handbeil), Erschießen (zuerst mit Steinen und Schleudern, danach mit Pfeil und Bogen, und zu späteren Zeiten mit den verschiedensten Schußwaffen), Ertränken (in mit Wasser gefüllten, geschlossenen Fässern oder, gefesselt und mit Gewichten beschwert, in einem See oder Flußlauf), Stürzen von großer Höhe (zumeist steil abfallende Klippen und Felswände, ab und an auch Brücken oder Straftürme), Erdolchen, töten mit diversen organischen Toxinen, wie z.B. Skorpion- oder Schlangengifte (Schlangengrube), aber auch pflanzliche Substanzen und Extrakte fanden ihre deletäre Anwendung, wie etwa der berühmt-berüchtigte, zur biologischen Familie der Doldenblütler (Apiaceae) zählende Schierlingsbecher (Conium maculatum), der inter alia das Leben des griechischen Philosophen Sokrates (469 - 399 v.Chr.) nach einem manipulierten Asebieprozeß (ασεβεια gr.: asebeia i.e. Gottlosigkeit) beendete, etc.

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Bei schwerwiegenderen Delikten wurden die ohnehin schon vorhandenen Ängste und Todesqualen des Delinquenten, im Zuge der vermeintlichen Abschreckung von möglichen Nachahmungs- oder Ersttätern, noch zusätzlich verstärkt und ad arbitrium verlängert, bis ein äußerst schmerzvolles und zutiefst menschenunwürdiges Ableben eintrat. Selbstverständlich wurden auch die meisten dieser blutrünstigen Exekutionen communi consensu öffentlich durchgeführt und von der sensationslüsternen Bevölkerung entsprechend geschätzt und ausgelassen bis orgiastisch gefeiert. Die beliebtesten und meistverbreiteten Verfahren hierfür waren – je nach Land bzw. Volksgemeinschaft, der prävalenten religiösen Einstellung, dem allgemein akzeptierten Ehrenkodex der betreffenden Bevölkerungsschichten, und natürlich der betrachteten historischen Epoche – Steinigen, Verbrennen, Zerstückeln, Kochen, Spießen, Rösten, Schinden, Ausweiden, Glühen, Erschlagen, Rädern, Pfählen, Reißen, Zersägen, Kreuzigen, Katapultieren, Vierteilen, Einmauern, Tod durch Verhungern (Hungerbunker), Tod durch Verfaulen, Zerquetschen, Säcken, lebendig begraben, töten durch alle möglichen Arten von wilden Tieren, von Insekten über Ratten, Hunde, Löwen und Bären, bis hin zu den Krokodilen, Nashörnern und Elefanten. Militärische Strafprozeduren waren u.a. das Spießrutenlaufen, das Fustuarium – eine römische Abart des ebengenannten –, das Füsilieren etc. Weiters wurden noch viele, einzig und speziell zu diesem lebensbeendenden Zweck generierte technische Vorrichtungen und maschinelle Hilfsmittel eingesetzt – Berichte bezüglich solcher Todesmaschinerien gibt es bereits aus dem alten Rom. In der Neuzeit waren bzw. sind diese z.T. mechanischen Apparaturen beispielsweise die im Jahr 1792 erstmals angewendete, von dem französischen Arzt Joseph-Ignace Guillotin (1738 - 1814) angeregte und nach ihm benannte Guillotine, oder der anno 1889 in Amerika eingeführte, von Thomas Alva Edison (1847 - 1931) (mit)entwickelte Elektrische Stuhl – dem überaus originellen und phantasievollen Einfallsreichtum der hemmungs- wie gnadenlosen Menschen waren und sind hier, hinsichtlich exquisiter Gefühlsroheit und größtmöglicher Schmerzzufuhr, keinerlei ethisch-moralische Grenzen gesetzt.

Vor der – in den meisten Fällen zu erwartenden – Hinrichtung wurde, je nach Geständnisfreudigkeit des sorgfältig examinierten Individuums, noch die peinliche Halsgerichtsbarkeit, die forensische Befragung unter verschärfter Folter, richterlich angeordnet und von den devoten Henkersknechten drakonisch und erschöpfend praktiziert. Auch hierbei zeigten sich die ausführenden öffentlichen Organe äußerst kreativ in ihrer fast beispiellos perversen Grausamkeit, was selbst heute noch unschwer aus den vielen, erschreckend detailliert erhaltengebliebenen historischen Protokollen diverser Verhöre und Verhandlungen, alle penibel effektuiert ‚im Namen des Volkes’, ersichtlich ist. Diejenigen der bedauernswerten Verdächtigen, die konstitutionell bzw. habituell stark genug waren und obendrein das unfaßbare ‚Glück’ hatten, das Verhör, die Tortur und somit das Zuchthaus lebend und als erwiesenermaßen unschuldig zu verlassen, waren zum größten Teil für den kurzen, kläglichen Rest ihres zerstörten Lebens geistig und körperlich verkrüppelt und auf fremde Hilfe angewiesen, da sie sich auf Grund der erlittenen Verletzungen in vielen Fällen nicht mehr selbst versorgen konnten. Eine ferne, dumpfe Ahnung von solchen grauenvollen Marterungen und ihren bleibenden körperlichen wie geistigen Auswirkungen und Schäden erhält etwa der interessierte Besucher von sogenannten Folter-Museen, per exemplum in Freiburg9 oder in Rüdesheim am Rhein10, schon beim reinen Anblick der partiell aus ausgeklügelten Materialien manufakturierten Gerätschaften: größte Schmerzzufuhr bei geringstem Aufwand.

Aber der überwiegende Teil der unter Folter befragten Beschuldigten gestand schon nach kürzester Zeit alles, was das ehrenwerte Hohe Gericht während der ‚Beweisaufnahme’ von den Unglücklichen hören wollte und ihnen häufig sogar mehr oder weniger plump und auffällig suggerierte – Namen, Daten, Orte, Ereignisse –, jedoch kollaborierten die demoralisierten und verängstigten Angeschuldigten nur, um endlich die unmenschlichen physischen Qualen und die andauernden Demütigungen zu beenden. Dabei war es den

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richterlichen Schergen auch völlig egal, ob die durch heftigsten Schmerz und persönlicher Erniedrigung erpreßten Aussagen und/oder Denunziationen der Wahrheit, oder auch nur deren elementarer Möglichkeit, entsprachen oder nicht – der Angeklagte hat gestanden, ergo war er schuldig. Der solcherweise ‚juristisch eindeutig’ überführte Übeltäter wurde im Anschluß mit der geballten Kraft der damaligen Gesetzgebung bestraft, sein kärglich Hab und Gut konfisziert, und so ging es über viele Jahrhunderte.

2.1.2. Europäisches MittelalterFalls das in einem christlichen Hoheitsbereich angezeigte bzw. juristisch verfolgte Vergehen zusätzlich auch nur ansatzweise einen religiösen Aspekt aufwies, trat, z.B. in großen Teilen Europas während des Mittelalters, die heilige, papistisch-katholische Inquisition auf den Plan; welche aber trotz ihres gnadenlosen Vorgehens dennoch bei weitem nicht so brutal und mordlüstern war, wie etwa die berühmt-berüchtigte spanisch-katholische Inquisition. Diese unterstand in erster Linie auch nicht dem zu jener Zeit rasch fluktuierenden Pontifex maximus, sondern seit dem Jahr 1481 dem strengkatholischen spanischen Herrscherpaar, König Ferdinand II. von Aragonien (1452 - 1516) und Königin Isabella I. von Kastilien (1451 - 1504). Man denke bei diesem dogmatistischen Nexus nur an den spanischen Generalinquisitor Tomás de Torquemada (1420 - 1498), den gottgefälligen Meister der Folter und des Todes, der während seiner fünfzehnjährigen, bluttriefenden Amtsdauer unter der Protektion der absolutistischen Potentaten mehr als 2.000 Menschen der Ketzerei oder Hexerei ‚überführte’, fromm nach Christenart martern (‚torquieren’) und letztendlich hinrichten ließ – inoffizielle Quellen sprechen sogar von mindestens 10.000 liquidierten Opfern. Weitere 100.000 zu einem Geständnis respektive zum Widerruf ihrer Häresie gezwungene ‚Feinde des Glaubens’ verbannte er per Verdikt auf die spanischen Galeeren oder schickte sie lebenslänglich in den Kerker, was jedoch beides bei den damaligen, mediävalen Verhältnissen nicht unbedingt besser als der Tod war (bzw. dieser nicht lange auf sich warten ließ).

Zu erwähnen ist auch das in jenen Tagen weitverbreitete, unsägliche Handbuch für den klerikalen Hexenjäger, den anno 1487 von den Dominikanern Heinrich Institoris und Jakob Sprenger auf Ersuchen des Papstes Innozenz VIII. (1432 - 1492; Pontifikat 1484 - 1492) herausgegebenen Hexenhammer. Dieses perikulöse, vor Sadismus und unglaublicher Ignoranz triefende Werk mit dem lateinischen Titel malleus maleficarum11, dessen weitere und – auf Grund des um das Jahr 1450 neu- bzw. weiterentwickelten mechanischen Buchdrucks von Johannes Gensfleisch zur Laden zum Gutenberg (ca. 1400 - 1468), einem Patriziersohn und Schreiber aus Mainz – äußerst rapide Verbreitung für viele unschuldige Menschen einen unverdienten und bejammernswerten Tod bedeutete. Eine zusätzliche Folge der über Jahrhunderte omnipräsenten katholischen Inquisition war, daß die verarmten, niedergehaltenen Volksschichten gewaltsam zu serviler Gottergebenheit und spartanischer Lebensweise angehalten wurden, während die mehr oder weniger vermögenden Ritter und Adeligen auf Grund des rege praktizierten Ablaßhandels (fast) immer einer kirchlichen Absolution für ihre Sünden sicher sein konnten – und die Konfraternität hielt ohnehin mit pythisch-wissendem Augurenlächeln konstitutiv zusammen, denn clericus clericum non decimat (lat.: Ein Geistlicher nimmt von einem Geistlichen keinen Zehent; soll heißen: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus) – doch die unbestechliche Reprobation, also die postmortale göttliche Verwerfung der Seele und der exhaustive Ausschluß von der ewigen Seligkeit, ereilte sie trotzdem, ihrem Heiligen Buch nach, allesamt.

700 Jahre früher erließ der sogenannte ‚Vater Europas’, der karolingische König der Franken und römische Kaiser, Karl der Große (ca. 748 - 814), nach der Eroberung von Sachsen und zum Schutz der endemischen und neuangesiedelten Christenheit, ex cathedra die Capitulatio de partibus Saxoniae gegen autochthone Heiden aller Art. In dieser um das Jahr 782 aufgestellten Verordnung steht u.a. zu lesen (Artikel 7 bis Artikel 9): „Wenn einer den

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Leib eines verstorbenen Menschen nach heidnischem Brauch durch das Feuer verzehren läßt und seine Gebeine zu Asche verbrennt, soll er mit dem Tode bestraft werden [im Original: Si quis corpus defuncti hominis secundum ritum paganorum flamma consumi fecerit et ossa eius ad cinerem redierit, capitae punietur]. Wer hinfort im Volk der Sachsen ungetauft sich verstecken will und zur Taufe zu kommen unterläßt und Heide bleiben will, der soll mit dem Tode bestraft werden [Si quis deinceps in gente Saxonorum inter eos latens non baptizatus se abscondere voluerit et ad baptismum venire contempserit paganusque permanere voluerit, morte moriatur]. Wer einen Menschen dem Teufel opfert und ihn nach heidnischer Sitte den bösen Geistern als Opfer darbringt, der soll mit dem Tode bestraft werden [Si quis hominem diabulo sacrificaverit et in hostiam more paganorum daemonibus obtulerit, morte moriatur].12“ Nach diesem einfühlsamen und gottgefälligen Dekret griff Karl der Große als nominierter Verteidiger der heiligen Kirche (Defensor Dei) äußerst blutig und brutal die ‚ungläubigen’ Saraszenen in Spanien an – soviel zur barmherzig-versöhnlichen christlichen Nächstenliebe im europäischen Mittelalter.

2.1.3. Kontroversen des GlaubensDie meisten Glaubensrichtungen hatten, und haben zu einem erheblichen Teil immer noch, ihre eigenen Inquisitionen und internen Religionskriege mit traditionell angewandten Todesurteilen für die ‚falsche’ Konfession, da in den sogenannten großen Weltreligionen auf Grund ihres starren und dogmatisierenden Charakters notgedrungen nach und nach spirituelle Splittergruppen entstanden, welche sich zwar grundsätzlich auf dieselbe Mutterreligion beziehen, doch trotzdem in der Praxis unüberwindbare Unterschiede beinhalten. Jeder neue ‚Reformer’ biegt eben den ursprünglichen Glauben subtil in die geistige Richtung, die ihm am genehmsten ist und seine persönlichen Vorstellungen und Pläne am besten unterstützt. So gibt es heute, teilweise nach heftigen und mit äußerster Menschenverachtung geführten Glaubens- und Separationskriegen, bei der Gemeinschaft der Christen die Katholiken, die Protestanten, die Methodisten, die Kopten, die orthodoxen Kirchen (griechisch und russisch), die Zeugen Jehovas etc., oder bei der Gemeinschaft der Mohammedaner – trotz vielbeschworenem Panislamismus – die Sunniten, die Schiiten, die Wahabiten, den Sufismus etc. Und all diese religiösen Strömungen und Glaubensgruppierungen sind partiell in sich wieder gespalten. So unterteilen sich beispielsweise die mohammedanischen Sunniten in Hanafiten, Malikiten, Hanbaliten und Schafiiten. Dementsprechend tummeln sich seit Anbeginn der menschlichen Spiritualität unzählige sektiererische Kleinstgemeinden durch die zügel- wie regellose Religionsgeschichte, und wenn sie denn partout nichts besseres mit sich anzufangen und zu tun wissen, bekämpfen und töten sie sich eben – oder modellieren insgeheim schon an der nächsten Kirchenspaltung.

Doch beide großen monotheistischen Mutterreligionen, sowohl das Christentum als auch der Islam, entstammen wiederum dem erheblich älteren, altorientalischen Abrahamitischen Gedankengut, ebenso wie das Judentum, die Baha’i-Religion, die Religion der Mandäer, der Mormonen, der Sikhs, der Drusen und der Rastafari. Der österreichische Neurologe, Tiefenpsychologe und Religionskritiker Sigmund Freud (1856 - 1939) vermutete sogar, Moses hätte in Ägypten den ursprünglichen Monotheismusgedanken von Amenophis IV., genannt Echnaton – dem auch als Ketzerkönig bekannten Pharao der 18. Dynastie, der den Gott Aton im 14. Jahrhundert vor der Zeitenwende zum alleinigen Gott erhob – kennengelernt, übernommen und weiter ausgebaut13 (– Freud vertrat gleichfalls den umstrittenen Standpunkt, die Religion per se, respektive jedes andere ähnlichgelagerte Gedankenkonstrukt, wäre eine universelle Zwangsneurose –). Das heißt, all diese substantiell unterschiedlichen Glaubensrichtungen, deren immense Anhängerschar alleine schon über die Hälfte der Weltbevölkerung, genauer gesagt: 54 Prozent, ausmacht, haben ausnahmslos den gleichen historisch-kulturellen Anfang und spirituellen Ausgangspunkt – und trotzdem meint (fast) ein jeder fromme Gottesfürchtige, ‚seine’ hochgeschätzte Religion sei unumstößlich die

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einzig richtige und wahre, und die infamen Anhänger aller anderen sind existenzunwürdige Ungläubige und gotteslästerliche Ketzer. Gojim, Kafirs und Giaurs, die gnadenlos bekämpft, gejagt und vollständig vernichtet werden müssen. Dessenungeachtet ist zwischen einer reinen metaphysischen Ungläubigkeit und einem gesunden und durchaus angebrachten Skeptizismus in den transzendentalen Fragen der Menschheit immer noch ein gewaltiger Unterschied, den viele der Langzeitindoktrinierten jedoch nicht sehen können oder wollen.

Trotz dieser gravierenden und teilweise diametralen inhaltlichen Differenzen ist es im Grunde bei diesen wohlgehegten, jedoch völlig überflüssigen Glaubensauseinandersetzungen überhaupt nicht einzusehen, warum die nachfolgend entwickelten Plagiate religionstechnisch besser oder richtiger sein sollen, als das oder die Originale. Der Plural steht hier deswegen, weil die heutigen Religionen meist komplexe, synergistisch-synkretistische Konglomerate sind, die zahlreiche und stellenweise gut versteckte heidnische Elemente von verschiedenen, wesentlich älteren und teilweise schamanistisch geprägten Kulten in sich bergen – nur eben dem aktuellen Bekenntnis gemäß angepaßt und möglichst unauffällig an einer opportunen Stelle integriert. Und lediglich, weil irgend jemand einmal diesen theologischen Entwicklungsschritt in harmonisch-eingängige Worte faßte, eine Heilige Schrift komponierte und daraus eine ‚neue’ Religion kreierte, welche in der folgenden Zeit von der Bevölkerung unerwartet gut aufgenommen und erfolgreich verbreitet wurde, heißt dies noch lange nicht, daß das alte rituelle Geistesgut, aus dem der neuentstandene Glaube letztendlich konstruiert und kultiviert wurde, nebst eventuell noch existierender Anhängerschaft, auf einmal komplett böse, verwerflich und verdammenswert geworden ist. Der Eine Gott, den ja beide kontrahierenden Konfessionen nach wie vor während ihrer jeweiligen Andachten in optima forma adorieren, hat sich schließlich nicht unversehens verwandelt oder gar aufgeteilt, nur weil sich der spirituelle Weg zu ihm ein wenig abgeändert hat, bzw. ein weiterer durch das Schisma mit dazugekommen ist.

Ob Juden, Sikhs oder Moslems, Drusen, Mormonen oder Christen – sie alle haben dieselben metaphysisch-kulturellen Wurzeln, verehren de facto denselben Einen Gott und arbeiten im Prinzip auf dieselben geistigen Ziele – Resurrektion, Postexistenz, Salvation und Elysium – hin. Und allein, weil der jeweils beschrittene Erlösungsweg zu ihm ein etwas anderer ist, oder weil einige destruktive Fundamentalisten und aggressive Glaubensfanatiker diesen unleugbaren Locus communis nicht so unprätentiös und positiv sehen mögen, wird mit rigidem Enthusiasmus fortwährend aufeinander eingeschlagen, sowohl verbal wie auch real – wobei letztere Option den religiösen Extremisten offensichtlich lieber ist, als eine kommunikative und konstruktive Konsensfindung in den Kernfragen. Denn mein Gott ist tausendmal besser (größer, stärker, mächtiger, bedeutender, gewaltiger, siegreicher, omnipotenter…was auch immer) als deiner. Da könnte den unbedarften Betrachter beinahe das befremdliche Gefühl anwandeln, er sei in einem klerikalen Kindergarten, und es wird um immaterielles Spielzeug und/oder dessen ideellen Wert gestritten.

In sich konkurrierend sind auch die ursprünglicheren, mehr oder weniger polytheistischen Religionen, wie z.B. der hauptsächlich in Indien beheimatete Hinduismus mit seinen vier spirituellen Hauptrichtungen Shivaismus, Vishnuismus, Shaktismus und Tantrismus (und mit insgesamt etwa drei Millionen Göttinnen und Göttern), sowie die komplexe und stark jenseitsbezogene altägyptische Götterwelt, oder das griechische, respektive das römische Pantheon mit seinen verschiedenen Götter-, Halbgötter- und Heldengenerationen, bei denen allen jeder einzelne Gott und jede einzelne Göttin einen eigenständigen, genuinen Kult mit einer eigenen treuen Anhängerschaft, gerne auch militant und radikal, aufweisen kann. Und da fast immer ein Teil der zumeist mit allen möglichen menschlichen Attributen ausgestatteten Götter gegeneinander intrigiert und sich ausgiebig bekämpft, wie es auch allenthalben in den vielen tradierten Religionsbüchern nachzulesen ist, tun es ihnen ihre frommen Gläubigen schließlich gleich – denn Götter sind seit jeher Vorbilder.

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Aber nicht nur, daß die meisten dieser Glaubensrichtungen in sich hoffnungslos disharmonieren und insistent rivalisierend sind, nein, sie bekämpfen sich konsequenterweise auch noch gnadenlos gegenseitig. Bekanntestes Beispiel ist die seit Jahrtausenden währende, von den unterschiedlichsten Religionen und Ideologien praktizierte Anfeindung und Verfolgung des Judentums, inter alia durch die Perser um 470 v.Chr. unter dem alttestamentarisch erwähnten König Ahasveros, i.e. der persische Großkönig Xerxes I. (um 519 v.Chr. - 465 v.Chr.), durch die Seleukiden im 2. Jahrhundert vor der Zeitenwende, oder im 1. Jahrhundert durch die exzessiven römischen Judenpogrome unter den Cäsaren Gaius Octavius Thurinus, genannt Augustus (63 v.Chr. - 14 n.Chr.; Regnum 31 v.Chr. - 14 n.Chr.), Tiberius Claudius Nero (42 v.Chr. - 37 n.Chr.; Regnum 14 - 37), Gaius Caesar Augustus Germanicus, genannt Caligula (12 - 41; Regnum 37 - 41) und Tiberius Claudius Drusus Germanicus (10 v.Chr. - 54 n.Chr.; Regnum 41 - 54), welche des öfteren sogar in gewaltigen, präzise organisierten Massenvernichtungen und Genozidversuchen kulminierte, zuletzt im nationalsozialistischen Dritten Reich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Auch die als Glaubenskriege bekannten militärischen und subversiven Auseinandersetzungen, die permanent in aller Welt schwelen, gehören mit hierzu, wie etwa die ständig wiederaufflackernde israelisch-palästinensische Dauerkontroverse im Nahen Osten, der christlich-islamische Sezessionskrieg im afrikanischen Süd-Sudan, der hinduistisch-islamische Kaschmirkonflikt zwischen den Staaten Pakistan und Indien, sowie die bereits viele Jahrhunderte alten Streitigkeiten der Katholiken und Protestanten in Irland. Aber auch der im Jahr 2001 vom amtierenden amerikanischen Präsidenten George Walker Bush (geb. 1946) ausgerufene ‚Kreuzzug gegen das Böse’, in diesem sehr speziellen Fall wohl fundamental-islamistische Extremisten aller Art (Schlagworte: Achse des Bösen, Schurkenstaaten), für dessen vorverurteilende und undifferenzierende Wortwahl er aber bereits kurz darauf vom Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland in einer offiziellen Pressemitteilung völlig zurecht gerügt wurde14 (cf. ut infra 6.5.1.).

Doch es geht auch anders: Rapa Nui, die im Jahr 1888 von Chile annektierte Osterinsel (Isla de Pascua), ein isoliertes Eiland im Südostpazifik, zeigt das illustrative Paradigma, wie die Religion, bzw. die exzessive Übersteigerung derselben, eine einstmals blühende und wohlhabende Volksgemeinschaft auch ohne Glaubens- und Separationskriege zu Fall bringen kann. Den heutigen Namen ‚Osterinsel’ erhielt Rapa Nui von dem niederländischen Forschungsreisenden Jakob Roggeveen (1669 - 1729), Leiter der letzten Expedition zur Entdeckung des sogenannten Südlandes (Terra Australis) im Auftrag der Westindischen Handelskompanie, der Geoctroyeerde West-Indische Compagnie (WIC), welcher das 162,5 Quadratkilometer große Archipel am Ostersonntag, es war der 5. April des Jahres 1722, als erster Europäer betrat (entdeckt bzw. gesichtet wurde es schon früher, etwa in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts). Die präterpropter im 5. Jahrhundert von den Marquesas-Inseln eingewanderten polynesischen Ureinwohner errichteten auf der primär mit üppigen Palmenwäldern bedeckten Insel im rituellen Rahmen ihres ahnenverehrenden Kultes über die Zeit Hunderte von riesigen, aus Vulkantuff gemeißelten Steinstatuen – gegen Ende sollen es über 1.000 gewesen sein –, die bis zu 20 Meter hohen und viele Tonnen schweren Moais, welche mittels hölzernen Rollen, Schlitten, Rampen und Hebel an ihren vorbestimmten Standort verbracht und auf einer Ahu genannten megalithischen Plattform feierlich aufgestellt wurden. Der Überlieferung nach erhielten die solcherart errichteten Moais ihre spirituelle Kraft während der Zeremonie der ‚Augenöffnung’ (i.e. der sakral determinierte Zeitpunkt, an dem der betreffenden Steinfigur die speziell aus weißem Korallenkalk geformten Augen – mit einer Iris aus Obsidian, einem vulkanischen Gesteinsglas – eingesetzt wurden), um so gewappnet und alles beobachtend ihre gläubigen Erbauer vor eventuellen Gefahren zu beschützen.

Jeder einzelne Ahu war integraler Bestandteil eines ausgedehnten Zeremoniekomplexes für den damals praktizierten Totenkult, teilweise enthielten sie sogar als Grabkammern genutzte

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Innenräume. Auf Grund der immer voluminöser und massiger werdenden Skulpturen wurde von den Insulanern für den oft kilometerweiten Transport von der zumeist favorisierten Produktionsstätte am Krater des Vulkans Rano Raraku bis zum auserwählten Aufstellungsort immer mehr Holz gebraucht, bis schließlich, eines schönen Tages im 17. Jahrhundert, die ursprünglich mit Honigpalmen (Jubaea chilensis) dichtbewaldete Insel komplett abgeholzt war und der Regen die fruchtbare Erde ins Meer schwemmte. Selbst Boote zum Angeln oder für ein rettendes Verlassen des Archipels konnten angesichts des hundertprozentigen Rohstoffmangels nicht mehr hergestellt werden – die Bevölkerung war in ihrem ehemaligen Südseeparadies gefangen und ohne Nahrungsmittel. Es folgte eine dramatische Hungersnot, gegenseitige Schuldzuweisungen, dann blutiger Bürgerkrieg und rapider Kulturverfall bis hin zu Kannibalismus, wodurch letzten Endes die ursprüngliche Einwohnerzahl um über 80 Prozent dezimiert wurde. Kurze Zeit später verschwand diese schamanistische Religion samt ihrer frommen Anhängerschar und wich einer anderen, dem ebenfalls bereits wieder untergegangenen Vogelmannkult. Bei diesem wurde derjenige für ein Jahr zum Vogelmann (Tangata Manu) mit besonderen Aufgaben und Privilegien erklärt, der im Frühjahr das erste Ei einer Rußseeschwalbe (Sterna fuscata) unbeschadet vom vorgelagerten Felsenriff Motu Iti auf die Insel brachte; – dann kamen die Christen. Nur einige Zeichnungen, wie etwa die weltbekannten Orongo-Petroglyphen am Hang des erloschenen Vulkans Rano Kao, kunstvoll ausgeführte Steinsetzungen, z.T. mit der osterinseleigenen Rongorongo-Schrift verziert, und ihre monumentalen Bildhauereien haben die nachfolgenden Jahrhunderte der subsekutiven Christianisierung einigermaßen unbeschadet überdauert (mehr zum Thema Religion findet sich im Kapitel Überlegungen).

2.1.4. Aktuelle SituationDurch die vielen Jahrhunderte der stürmischen menschlichen Entwicklungsgeschichte wurden – und werden natürlich immer noch – die landestypischen Foltermethoden und damit folgerichtig auch die angewendeten Hinrichtungsarten immer moderner, technisch ausgefeilter und letztere okkasionell sogar in gewissem Sinne ein wenig ‚humaner’, d.h. der Tod tritt in kürzerer Zeit und wesentlich schmerzfreier als früher ein. Diese mehr oder minder ‚fortschrittlichen’ Behandlungsweisen der Delinquenten sind z.B. das Erschießen durch Kopf- oder Genickschuß (Genickschußanlage), die Gaskammer – die gegenwärtig meistgenutzten toxischen Substanzen hierbei sind Blausäure (Cyanwasserstoff; HCN) und Kohlenmonoxid (Carbonmonooxid; CO) – sowie die momentan wohl angst- und schmerzfreieste Hinrichtungsmethode, die finale Giftspritze mit antezedierender Narkotisierung (letztere selbstverständlich nur, falls der Verurteilte eine solche wünscht).

Seit dem Zeitalter der Aufklärung im 18. Jahrhundert wurde die juristisch fundierte Todesstrafe, insbesondere auf Grund ihrer unverhältnismäßigen Anwendung, immer öfter und stärker emotional negativ bewertet und infolgedessen auch politisch sukzessive in Frage gestellt, und viele Nationen, vor allem die sogenannten ‚westlich orientierten Länder’, haben richterlich angesetzte Hinrichtungen seitdem gesetzlich untersagt oder deren Vollzug zumindest bis auf weiteres ausgesetzt. Laut einer Pressemitteilung von amnesty international vom 5. April 2005 „[…] halten noch 76 Länder an der Todesstrafe fest, 120 haben sie im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. […] Weltweit wurde die Todesstrafe im Jahr 2004 an mindestens 3.797 Menschen in 25 Ländern vollstreckt, mindestens 7.395 Menschen in 64 Ländern wurden zum Tode verurteilt.15“ Die aktuell veröffentlichten Hinrichtungszahlen für den vergangenen Monat, das war bei Texterstellung März 2005, sind: die Volksrepublik China mit 89 Hinrichtungen, das Königreich Saudi Arabien mit neun Hinrichtungen, die Vereinigten Staaten von Amerika mit sieben Hinrichtungen, die Islamische Republik Iran mit fünf Hinrichtungen, die Demokratische Republik Korea mit drei Hinrichtungen, die Islamische Republik Pakistan mit zwei Hinrichtungen, und die Republiken Usbekistan, Indonesien und Jemen mit jeweils einer Hinrichtung16, wobei bei den meisten dieser offiziell

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verlautbarten Zahlen wiederum die kleine, aber essentielle Einschränkung ‚mindestens’ zu setzen wäre (cf. ut supra 1.).

Zusammenfassend ist zu sagen, daß die Todesstrafe vor allem auf Grund ihrer signifikant willkürlichen, unzulänglichen und völlig unangemessenen Anwendung im Lauf der menschlichen Zivilisationsgeschichte, sei es von den Chinesen, Römern oder Griechen, von Hindus, Christen oder Muslimen gewesen, die vorhandene Diskrepanz und negative Reputation in der Bevölkerung erzeugt – sozusagen als ein seit langer Zeit schon sinnlos mitgeschlepptes historisches Erbe, das fatale Rudiment einer kleingeistig, rücksichtslos und egoistisch mißbrauchten Institution. Dieser weltweit verbreitete und gefühlsbetonte, unterbewußt und beinahe schon genetisch indoktrinierte Zustand läßt eine emotionsberuhigte, unvoreingenommene und objektive Auseinandersetzung auf rein intellektueller Basis fast nicht zu. Ein vorschnelles und unüberlegtes öffentliches Outing als Sympathisant oder gar als aktiver Befürworter der Todesstrafe ist, z.B. hier im deutschsprachigen Raum, noch immer das jähe Ende einer bis dato eventuell vorhandenen Eudoxie und somit einem klassischen akademischen Suizid gleichzusetzen.

2.2. LebenslänglichErst seit der flächendeckenden, mehr oder weniger weltweiten Ausbildung und Etablierung höherwertiger, sozialethisch agierender Zivilisationsgesellschaften und Kulturströmungen mit liberaleren und friedfertigeren Staatsformen, wie z.B. der Republik oder der Demokratie, wurde die bis dahin in allen spirituellen und juristischen Bereichen rigoros angewandte Todesstrafe aus sogenannten ‚humanitären Gründen’, später wegen der diese ‚Gründe’ präzisierenden Internationalen Menschenrechte, in eine – primär auch als solche gedachte – lebenslänglich währende Haftstrafe umgewandelt. Körperlich gefoltert und seelisch mißhandelt wird aber nichtsdestotrotz in vielen ‚modernen’ Volksgemeinschaften immer noch, obwohl dies ebenfalls den Internationalen Menschenrechten widerspricht, doch dazu später mehr. Diese angeblich lebenslange Gefängnisstrafe verdient jedoch bereits in manchen der westlichen bzw. westlich orientierten Ländern nicht einmal mehr die ursprünglich unmißverständliche Bezeichnung ‚Lebenslänglich’, da sie zu einem großen Teil schon nach 15 Jahren – oder beträchtlich früher – vorüber sein kann, etwa durch Flucht, falsche oder mangelhafte Expertengutachten, juristische Formfehler, politischer Amnestie oder guter Führung.

Wenn man aber en détail beobachtet, wie viele der zu einer vergleichsweise belanglosen Freiheitsstrafe verurteilten Sexual- und Gewaltverbrecher nach ihrer vorzeitigen Entlassung wieder rückfällig werden, und das meist mit qualitativ wesentlich heftigeren Delikten als vor dem bereits abgesessenen Freiheitsentzug – denn mehr als ein paar Jahre Gefängnisaufenthalt, vielleicht sogar als privilegierte Freigänger im offenen Strafvollzug, bekamen sie ja nicht, und obendrein wurde ihnen noch der Rest auf Bewährung, teilweise erwirkt durch allzu positive Expertengutachten, erlassen – sollten manche der hierfür verantwortlichen Rechtskoryphäen möglicherweise noch einmal ihre zutiefst opfer- und hinterbliebenenfeindliche Interpretation des eigentlich luziden Begriffs ‚Lebenslänglich’ gründlich überdenken. Aktuelle traurige Beispiele und beklagenswerte Ergebnisse dieser partiell ziemlich phlegmatischen juristischen Verfahrensweise sind die Kindesentführer, -vergewaltiger und -mörder Marc Dutrout oder Michel Fourniret in Belgien und Frankreich, und Martin Prinz, Matthias Fopp oder Marc Hoffmann in Deutschland, bei denen eine eventuell beabsichtigte Spezialprävention, also eine integrative Resozialisierungsmaßnahme während der richterlich angeordneten Verwahrung, offensichtlich absolut fehlgeschlagen ist, und auch eine zukünftige gesellschaftliche Wiedereingliederung kann bei solch uneinsichtigen Wiederholungstätern wohl definitiv ausgeschlossen werden. Des weiteren würde wohl niemand als persönlich betroffenes Elternteil wollen, daß der kaltherzige, egoistische und erbarmungslose Mörder seines brutal hingeschlachteten Kindes mit seinen, durch ehrliche Arbeit hart erwirtschafteten

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Steuergeldern am Leben erhalten wird, damit der Straftäter schließlich wieder irgendwann – aber spätestens nach 15 Jahren – in die ungerechtfertigte und unverdiente Freiheit entlassen wird, um eventuell ein weiteres unschuldiges Kind zu mißhandeln und zu töten. Einst protokollierte der römische Satiriker Decimus Iunius Iuvenalis, genannt Juvenal (um 60 - 140), ein juristisch überführter Gesetzesbrecher könne zwar bestraft werden, tamen ad mores natura recurrit, damnatos fixa et mutari nescia (lat.: dennoch kehrt die Natur [des Übeltäters, KvS] zu ihren verurteilten Handlungsweisen zurück, festgelegt und unwissend sich zu verändern).

Das Verhängen einer dezisiv lebenslänglichen Freiheitsstrafe sollte für alle Beteiligten, und im speziellen für den dazu verurteilten Gewaltverbrecher, auch explizit dieses bedeuten – nomen est omen –, nämlich eine wirklich und unabänderlich lebenslängliche Haftstrafe. Ein permanenter Gefängnisaufenthalt also, der bis an das biologisch determinierte Lebensende währt, ohne jegliche Aussicht auf Freigänge oder eine vorzeitige Entlassung, etwa durch Amnestie, Haftverschonung oder ähnlichen politisch opportunen Aktivitäten stimmen- und zustimmungsheischender Politiker. Solcherlei wohltätige Vergünstigungen sollten ausschließlich Gefangenen mit ‚guter Führung’ und mit zeitlich begrenzten Freiheitsstrafen, also mit Verurteilungen wegen mehr oder weniger geringfügiger Delikte, z.B. Kleinstkriminellen oder Zuchthäusler aus dem opulenten Dunstkreis der sogenannten White-Collar-Kriminalität, zugestanden werden – unter keinen Umständen jedoch Gewalt- und Sexualverbrechern. Außerdem sollten sämtliche männlichen Vergewaltiger und Kinderschänder vor der Aufnahme ihrer Haftstrafe, die prinzipiell und unabdingbar immediat im Anschluß an die Urteilsverkündung, noch im Gerichtssaal, angetreten werden müßte, konsequent und ohne Ausnahme einer vollständigen Kastration1 unterzogen werden, damit bei einem eventuellen Entkommen des Häftlings zumindest die betroffenen, unmittelbar gefährdeten Bevölkerungsgruppen ein wenig geschützter wären…

Wenn der vokabularisch eigentlich eindeutige Terminus technicus ‚Lebenslänglich’ aber kontinuierlich humanitär verwässert und rechtswissenschaftlich uminterpretiert wird, und schließlich für den sinistren Arrestanten nur mehr einen maximal 15 Jahre währenden Gefängnisaufenthalt besagt – wenn überhaupt –, warum wird diese Strafe dann eigentlich immer noch von den Gerichten, den Medien und in aller Öffentlichkeit ‚Lebenslänglich’ genannt? Ist das nicht eine amtlich beglaubigte Irreführung der Allgemeinheit? Aber dies ist, wie so oft, das zwar bedauerliche, jedoch zwangsläufige Resultat diverser juristisch ambivalenter Gummiparagraphen, die (nicht nur) der unübersichtlichen und überbürokratisierten deutschen Rechtsprechung innewohnen. Hier müßte an unzähligen Stellen essentiell präzisiert und rigoros gestrafft werden – und nicht nur das: auch ist es unerläßlich, bei etlichen Passagen der diversen Strafgesetzbücher die momentan inhärenten politisch, religiös, moralisch und wirtschaftlich motivierten Prioritäten in der Strafverfolgung zu modifizieren und die Relationen von Tat und Strafe harmonisierend anzupassen.

Selbst die vor kurzem in Deutschland eingeführte bzw. gesetzlich verschärfte ‚anschließende Sicherungsverwahrung’ (§ 66 StGB: Unterbringung in der Sicherungsverwahrung)2, die nach einem psychiatrischen Sachverständigengutachten mit einer gerichtlichen Verfügung – entweder simultan mit dem Urteilsspruch, oder während der bereits angetretenen langjährigen oder ‚lebenslänglichen’ Freiheitsstrafe des unbelehrbaren Schwerverbrechers – angeordnet werden kann, ist nicht unbedingt die beste und sicherste Lösung für einen umfassenden Schutz potentieller Opfer. Zum einen kann diese festgelegte Sicherungsverwahrung durch eine nochmalige gerichtliche Verfügung ebenso wieder aufgehoben werden – laut diesbezüglichem Gesetzestext wird sie beispielsweise mindestens alle zwei Jahre gerichtlich überprüft und neu bewertet –, d.h. sie ist wiederum kein Garant für eine wirklich lebenslängliche Internierung von renitenten Straftätern. Zum anderen sind die

1 Siehe Definitionen im Anhang2 Siehe § 66 StGB: Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Anhang

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Ersteller der erforderlichen psychologischen Gutachten, welche die Gerichtshöfe eigentlich subsidiarisch unterstützen sollen, damit diese ein gerechtes und authentisches, sozusagen ein salomonisches Urteil fällen können, meist arbeitsmäßig völlig überlastet und haben schlicht viel zu wenig Zeit, eine einigermaßen vollständige Anamnese und somit qua einer professionell ausgearbeiteten Epikrise eine realitätsnahe Expertise zu verfertigen (cf. ut infra 6.3.). So gibt es zwar die anschließende Sicherungsverwahrung, nur wird sie in der Regel signifikant zu wenig, im Grunde nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen oder bei hyperaktiven Serientätern, verhängt und längerfristig praktiziert. Die dieser Maßnahme zugrundeliegenden Gesetze sowie die zuständigen rechtsprechenden Institutionen sind einfach immer noch viel zu nachsichtig und die überforderten Gutachter viel zu blauäugig in ihrem tagtäglichen Umgang mit obstinaten Gewaltverbrechern. Solcherart unbelehrbare Gesetzesbrecher erfahren keine Katharsis, d.h. sie werden in einer Vollzugsanstalt nicht im mindesten gebessert oder gar geläutert – nein, sie werden höchstens vorsichtiger.

2.2.1. Die andere SeiteEine lebenslängliche Freiheitsstrafe ist paradoxerweise gleichzeitig aber auch, wie vor Tausenden von Jahren schon, in manchen Staaten, und das ist nicht nur auf Entwicklungs- und Schwellenländer beschränkt, immer noch fast einer tatsächlich durchgeführten Hinrichtung gleichzusetzen – gewissermaßen könnte sie auch eine ‚Exekution auf Raten’ genannt werden. Diese anachronistische Koinzidenz ist jedoch zu einem großen Teil gewollt und nicht nur exklusiv auf die ortsabhängigen haftbegleitenden Folterungen und obligaten psychologischen Demütigungen zurückzuführen, sondern zu einem erheblichen Teil auch auf die absichtlich provozierten katastrophalen und menschenunwürdigen Zustände in den jeweiligen, meist auch noch hoffnungslos fehl- und überbelegten Strafvollzugsanstalten. Minderwertige, nährwert- wie geschmacksfreie und in etlichen Fällen sogar ungenießbare bis eindeutig schädliche Nahrungsmittel, die unerträglich elenden sanitären Bedingungen, eine desolate medizinische Versorgung (falls überhaupt vorhanden) und die täglich wiederkehrende, dumpfe Gewalt sorgen bei den progressiv marantischen Gefängnisinsassen, je nach körperlicher und geistiger Konstitution des einzelnen Häftlings, für eine erschreckend kurze Überlebensdauer.

Unter solchen unguten und freudlosen Umständen fällt es vor allem sensiblen oder labilen Menschen äußerst schwer, ein einigermaßen erträgliches, ethisches und menschenwürdiges Dasein zu führen. Bei einer relativ kurzen Freiheitsstrafe können sie sich noch mittels des rettenden Strohhalms der baldigen Haftentlassung über die harte Internierungszeit helfen. Da dieser Rettungsanker aber bei einem langjährigen oder gar lebenslänglichen Freiheitsentzug vollständig und ersatzlos wegfällt, haben sie nun nichts mehr, worauf sie warten und seelisch zuarbeiten können. Ohne Hoffnung auf positive Aussichten werden zahlreiche der empfindsameren Arrestanten mit der Zeit depressiv und flüchten sich in psychische oder physische Krankheiten, wenn sie sich nicht schon vorher umbringen. Falls sie diese andauernden Strapazen tatsächlich einigermaßen durchhalten und nach vielen Jahren oder Jahrzehnten wieder in die Freiheit entlassen werden, sind nicht wenige von ihnen kollabeszierende, desillusionierte, gebrochene Menschen, die zumeist nichts mehr mit sich und der veränderten Umwelt anzufangen wissen und so in kürzester Zeit zu gesellschaftlichen Parias werden – ausweglos gefangen zwischen Scylla und Charybdis, Verfall oder Rückfall. Körperlich gezeichnet (Facies Hippocratica) und seelisch verkrüppelt warten diese katilinarischen Existenzen apathisch-moribund vor sich hinvegetierend auf den Tod, oder landen alsbald nach ihrer Haftentlassung, nach einer weiteren, größtenteils aus sozialer Renitenz und subjektiv empfundener Hilflosigkeit begangenen Straftat, erneut im Gefängnis – womit der trostlose Kreislauf von neuem beginnt.

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3. The American Way of JusticeEin augenfällig negatives Exempel einer mehr oder weniger – zumindest jedoch nominell (cf. ut infra 6.5.) – freiheitlich strukturierten und demokratisch geführten Nation mit vergleichsweise häufig praktizierter Todesstrafe sind die anno 1776 gegründeten Vereinigten Staaten von Amerika, und dort vor allem der als ultrakonservativ bekannte Mörderstaat Texas – Texas, the killing State. Aber auch die umtriebigen Bundesstaaten Alabama, Virginia, Oklahoma, Missouri, Florida, Kalifornien, Georgia sowie North und South Carolina, um nur einige der diesbezüglich aktivsten zu nennen, zeigen sich mit ihrer primitiven Rachementalität – meist noch pseudochristlich frömmelnd untermalt mit dem beliebten alttestamentarischen Bibelzitat aus dem zweiten Buch Mose (Ex 21,24): „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ – gerne von ihrer unnachgiebigsten, inhumansten Seite. Nur in etwa einem Viertel der amerikanischen Bundesstaaten wird die Hinrichtung seit ihrer konstitutionellen Wiedereinführung im Jahre 1976 tatsächlich nicht ausgeführt, rechtlich möglich und anwendbar ist sie jedoch auch in diesen. Davor war die Todesstrafe gerade einmal für vier Jahre, nämlich von 1972 - 1976, vom obersten Gerichtshof der USA, dem sogenannten Supreme Court, außer Kraft gesetzt und als verfassungswidrig eingestuft – doch seit der erneuten legislativen Einführung der Hinrichtungen intra legem ließen die nimmermüden und brauchtumsbewußten amerikanischen Behörden und Governors bereits wieder knappe 1.0001 Todesurteile vollstrecken (cf. ut infra 5.2.3.). Alte, liebgewonnene Gewohnheiten lassen sich eben schwer ablegen, und was sind schon lächerliche vier Jahre im Vergleich zur beharrlichen Resistenz alter Traditionen. Währenddessen warten 3.000 weitere Verurteilte in den Todeszellen auf den endgültigen juristischen Vollzug ihrer Strafe.

Die USA geben sich im internationalen Staatenbund hauptsächlich dann multilateral verträglich und demokratisch gesinnt, sofern es ihnen politisch opportun und der ‚eigenen Sache’ dienlich erscheint. Aber sie lassen zuweilen auch latente totalitär-repressive Ansätze erkennen, wenn man sich z.B. die schmachvollen und menschenrechtsverletzenden Zustände in den paramilitärischen Internierungsanlagen von Guantánamo Bay auf Kuba oder in diversen analogen Einrichtungen im Maschriq-Staat Irak – deren prominentestes Beispiel das berüchtigte Gefängnis Abu Ghoreib ist –, in Afghanistan und noch einigen weiteren Ländern (vielleicht sogar in Europa?) vor Augen führt, in denen Hunderte von illegal Gefangengehaltenen ohne richterlichen Beschluß und ohne Aussicht auf eine faire Gerichtsverhandlung – desperat arretiert in einem synthetischen, rechtsfreien Vakuum – ihr jämmerliches Dasein fristen müssen. Auch die in diesem Zusammenhang aufschlußreiche Aussage eines hochrangigen Mitglieds der amerikanischen Regierung aus dem Jahr 2004, daß der Geheimdienst CIA bei seinen vielfältigen Auslandseinsätzen die Einhaltung von Rechten und Gesetzen ‚etwas lockerer’ handhabt als im eigenen Land, indiziert die reaktionäre Tendenz dieses politischen Systems. Selbst die Menschenrechtsorganisation amnesty international bezeichnet das derzeitige Amerika in ihrem aktuellen Jahresbericht 2005 bezüglich aktiv praktizierter physischer und psychischer Folter als ein schlechtes Beispiel für andere Staaten17. Das paradoxeste an dieser tragischen Sachlage aber ist die insolente Vermessenheit, daß sich dieses reiche und fruchtbare Land, das selbst permanent und intendiert eine Vielzahl der Menschenrechte mißachtet und bedenkenlos mit Füßen tritt, sich ignorant und selbstherrlich anmaßt, den mondialen Polizisten zu spielen und andere Nationen glauben machen will, das ideologische Maß aller Dinge und ein Ausbund an Tugendhaftigkeit zu sein. Wobei es sich in der Tat für die übrige Menschheit als ausnehmend positiv erweisen würde, wenn dieser kompetitive und potente Staat – in Anbetracht der Gegebenheit, daß er nach dem vollständigen Zusammenbruch der Sowjetunion die letzte verbliebene Supermacht darstellt – es tatsächlich auch wäre. Doch wer in der Welt ein anerkanntes, chevalereskes

1 [diese Zahl wurde bereits mit der Hinrichtung von Kenneth Lee Boyd (1948 - 2005) im Gefängnis von Raleigh, North Carolina, am 2. Dezember 2005, ein halbes Jahr nach Texterstellung, überschritten, KvS]

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Vorbild sein möchte, muß sich eben auch multilateral erkennbar wie ein solches verhalten – allerdings besitzen die dunklen und arkanen Seiten einer beispielgebenden Institution meist die faszinierendere und lukrativere Attraktivität, besonders wenn sie sich so ausgeprägt und offensichtlich präsentieren wie in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Bei einer näheren Inspizierung der multiplen innerstaatlichen Probleme und den daraus folgenden unzulänglichen sozialen, ökonomischen und ökologischen Verhältnissen in den USA – nicht zu vergessen die gegenwärtig prominenten politisch-strategischen Bedingungen – bleibt dem wohlwollenden externen Betrachter jedoch nur der freundliche Ratschlag, die selbstauferlegte und ungefragt praktizierte Rolle des globalen Ordnungshüters zumindest intermittierend einmal ein wenig zurückzufahren oder temporär vollständig ruhen zu lassen. Die Welt kommt kurzfristig auch ohne ihn zurecht und wird nicht instantan untergehen, auch wenn Teile der amerikanischen Bevölkerung und ihre öffentlichen Repräsentanten das gern so sehen mögen. Alsdann sollten die Staatsverantwortlichen aktiv und mit vollem, ehrlichem, überparteilichem und insbesondere unbürokratischem Einsatz aller entscheidungstragenden politischen Kräfte – sofern dies situations- und personenbedingt überhaupt möglich ist (Integrationszweifel sind geboten) – die unterschiedlichen nationalen wie lokalen Mißstände und die ultrareaktionären, antidemokratischen Obliegenheiten, die das einst prosperierende Land offensichtlich langsam aber sicher zugrunde richten, ernsthaft angehen und zum Wohle des Volkes effektiv beseitigen. Statt dessen macht dieses aggressive, nach eigenem Gutdünken intervenierende, globalmilitaristische Auftreten allmählich Schule, und gleichermaßen streitbar äußerte sich der deutsche Verteidigungsminister Peter Struck (geb. 1943) am 4. Dezember 2002 im Rahmen des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr: „Die Sicherheit Deutschlands wird auch am Hindukusch verteidigt.“ Wird sie das wirklich? Seit wann liegt Deutschland am Hindukusch?

Doch dieses notdürftig humanitär bemäntelte, pseudohilfsbereite Gebaren schwächeren und problembeladenen Staaten gegenüber – welches partiell das krasse Gegenteil von dem darstellt, was sich rechtfertigend und beinahe entschuldigend auf das Fähnlein der Befreiung geschrieben wird –, ist auch von anderen Nationen, und das gänzlich unabhängig von der jeweils gegebenen Rechts- und Regierungsform, nur zu bekannt: ein Großteil des ohnehin schon knappen Staatsetats wird auf Gedeih und Verderb in geheimdienstliche und militärische Bereiche sowie deren suspekte, teilweise sogar völkerrechtlich äußerst zweifelhafte Offshore-Operationen gepumpt – und falls die hierfür benötigten Geldmittel nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, werden sie eben von irgendwo oder irgendwem geliehen –, während die finanziell wie materiell stiefmütterlich versorgte, geflissentlich vernachlässigte Heimat sukzessive ihrem gesellschaftlichen und strukturellen Untergang entgegengeht. Daraus folgend stehen dem eigenen Land faktisch auch für einen etwaigen nationalen Notfall keine oder nur sehr begrenzte Reserven an disponiblen Kapitalien, an schweren Gerätschaften für den Katastropheneinsatz, an humanitären Hilfsmitteln sowie an kontextbezogen ausgebildetem Personal zur Verfügung, denn die sind ja alle dienstlich aktiviert und weitverstreut bei irgendwelchen ‚hochnotwendigen’ Auslandseinsätzen. Hauptsache, die nationale Sachdienlichkeit, die vielbeschworenen ‚eigenen Interessen’ bleiben gewahrt – wobei einmal dahingestellt sei, ob diese stellenweise ziemlich fragwürdigen Engagements der aktionistischen Regierungsmitglieder und ihres weiteren Umfelds mehr privater oder staatspolitischer Natur sind. Zwar mahnte der römische Politiker Cicero seine senatorischen Mitstreiter bereits vor der Zeitenwende: Salus publica suprema lex esto (lat.: Die Staatswohlfahrt bzw. das Wohl des Volkes sei [des Herrschers bzw. der Landesführung, KvS] höchstes Gesetz), aber offensichtlich hat er mit diesem sozialethischen Memento schon damals nichts bewirkt.

Eigentlich sind die Vereinigten Staaten von Amerika das abschreckend-repräsentative Paradebeispiel eines überzüchteten und wildwuchernden plutokratischen Kapitalismus: der kalte, schnöde Mammon beherrscht nahezu sämtliche Bereiche des politischen, religiösen,

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kulturellen und wirtschaftlichen Lebens – wer das Geld hat, hat das fast autokratische Sagen, die Macht und das Recht. Geld regiert die Welt, und schon der verbannte römische Dichter Publius Ovidius Naso, genannt Ovid (43 v.Chr. - 17 n.Chr.), reklamierte seinerzeit: In pretio pretium nunc est, dat cencus honores, census amicitias; pauper ubique iacet (lat.: Was heute gilt, ist das Geld, der Besitz verleiht Ämter und Würden, Freunde verschafft der Besitz; arm giltst du überall nichts). Seitdem hat sich im mikrologischen, kastendenkenden Gebaren der äußerlichkeitsfixierten menschlichen Gesellschaft nicht das geringste geändert – dieser mehr als zwei Jahrtausende alte Denkspruch trifft heute immer noch genau so zu, als hätte Ovid ihn gestern erst niedergeschrieben. Und auch der schwedische Kanzler, Greve (Graf) Axel Gustaffson Oxenstierna af Södermöre (1583 - 1654), belehrte weiland vor 400 Jahren seinen Filius: An nescis, mi fili, quantilla prudentia mundus regatur? (lat.: Weißt du nicht, mein Sohn, mit wie geringer Klugheit die Welt regiert wird?) Diese zwei Sentenzen zeigen erschreckend eindrucksvoll, daß diese ungesunde Stasis im kleingeistig-egoistischen Habitus der Menschheit, und dort erkennbar insbesondere in den führungsverantwortlichen Kreisen, bereits seit etlichen Jahrtausenden existent ist und unvermindert fortbesteht, wenn nicht sogar sich im Lauf der Zeit aktiv und unkontrolliert potenziert. Doch diese ex aequo inhumane wie asoziale Situation ist, und das augenscheinlich in saecula saeculorum, das wohl unvermeidbare Fatum und die tragische, allgemeine Crux der seit Anbeginn konsequent kleptokratischen Zivilisationsgesellschaft.

3.1. Amerikanisches RechtsverständnisLeider gibt es in den Vereinigten Staaten von Amerika auch keine wirklich neutrale und unabhängige Rechtsprechung, vielmehr gilt des öfteren derjenige als unschuldig, der den sensationslüsternen Medien und ebensolchen Zuschauern die beste Darbietung liefert und sich die prominentesten Rechtsanwälte und teuersten Gutachter leisten kann, die ihrerseits manipulativ und höchst erfolgreich versuchen, die nicht immer politisch-kulturell unbefangenen Richter und Geschworenen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. So gesehen etwa im dubiosen Verfahren und Urteil im Fall des ehemaligen Footballstars und Schauspielers Orenthal James Simpson (geb. 1947) aus dem Jahr 1997, oder in der vor kurzem beendeten, fast bühnenreifen Gerichtsshow um und mit dem sogenannten King of Pop, Michael Joseph Jackson (geb. 1958), nur um die zwei spektakulärsten Streitfälle des letzten Dezenniums zu nennen. Beide weltweit medial ausgeschlachteten und breitgetretenen Verhandlungen schlossen im übrigen und zum großen Erstaunen vieler Prozeßbeobachter tatsächlich mit einem Freispruch für die Angeklagten. Als weiterer herausragender Negativpunkt dieses verwinkelten und dehnbaren Justizsystems ist zu erwähnen, daß viele der zum Tode verurteilten Sträflinge über mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte in einem teuren Hochsicherheitsgefängnis oder Todestrakt auf ihre tatsächliche Hinrichtung warten müssen. Diese unangebrachten und völlig überflüssigen Verzögerungen kosten dem Staat, und somit dem Steuerzahler, mehr finanzielle und materielle Ressourcen, als es eine schnelle und komplikationslose Vollstreckung des verhängten Urteils würde, und sie resultieren aus den eben bereits angeführten nebulösen juridischen Zuständen dieses Landes. Außerdem weist das amerikanische Rechtssystem, bzw. dessen fortwährende Anwendung sans gêne durch ultrakonservative und partiell offenkundig xenophobe Richter und Beisitzende, einen mehr als nur unterschwellig vorhandenen rassistischen Charakter auf (cf. ut infra 3.2.), was man beispielsweise daran erkennen kann, daß bei gleichwertiger juristischer Straflage unverhältnismäßig mehr Farbige als Weiße zum Tode verurteilt werden – und das bei einem afro-amerikanischen Bevölkerungsanteil von gerade einmal 13 Prozent. Solch ein signifikantes Ungleichgewicht dürfte es aber bei einer wirklich gerechten und neutralen Rechtssprechung nicht geben.

Weiters könnte zu diesem ebenfalls polarisierenden und breitgefächerten Thema ‚amerikanisches Rechtsverständnis’ noch die fast in allen Bundesstaaten geltenden, allzu

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liberalen Waffengesetze angeführt werden. Denn wer sich scharfe Waffen kauft, ganz gleich, ob legal oder illegal, will und wird sie meistens auch benutzen, was u.a. an den diversen Schulmassakern (wie das an der Columbine High School in Littleton am 20. April 1999, aufgearbeitet per exemplum in dem anno 2002 entstandenen Dokumentarfilm Bowling for Columbine von Michael Moore), blutigen Amokläufen (hier zeigt der ebenfalls kontrovers diskutierte, im Jahr 1994 von Oliver Stone gedrehte Kinofilm Natural born Killers repräsentativ den vielgepriesenen und maßlos überbewerteten American Way of Live schonungslos und detailliert genau so, wie er eben ist) oder wahllos tötenden Heckenschützen (wie dem sogenannten Sniper von Washington, der im Oktober des Jahres 2002 zehn Menschen erschoß) ersichtlich ist. Außerdem wäre hier noch die ungesund radikale gesellschaftliche Grundeinstellung zur Selbst- bzw. Lynchjustiz aufzuführen, oder zum Extremismus, zum Töten im allgemeinen, zur Homosexualität, zur Religiosität, zur Fremdenfeindlichkeit und zu vielen weiteren Bereichen des sozialen und interkulturellen Zusammenlebens. Dieserart weitreichende Inklusionen würden allerdings den zeitlich vorgegebenen Rahmen dieses literarischen Unterfangens wesentlich sprengen und ein eigenes, selbständiges Buch rechtfertigen; und so sei an dieser Stelle nur auf andere verwiesen, beispielsweise auf die subtilen Publikationen des regierungskritischen Regisseurs und Autors Michael Moore (geb. 1954), welcher seines Stils wegen bereits von der amerikanischen Zeitschrift The New Republic18 als ‚Chomsky for children’ tituliert wurde (siehe z.B. oben bereits genannten Dokumentarfilm Bowling for Columbine, oder auch Fahrenheit 9/11, ein Film über die Hintergründe und Folgen der Attentate vom 9. September 2001 in Amerika, u.a. auf das World Trade Center in New York City und das Pentagon in Arlington, Virginia, sowie die aufschlußreichen Bücher Dude, where’s my Country? – Volle Deckung, Mr. Bush und Stupid White Men).

Womit an dieser Stelle jedoch nicht pauschalisierend und unsachlich behauptet werden soll, ausnahmslos alle Amerikaner wären lebens- bzw. todesverachtende, wild um sich schießende und destruktiv-reaktionäre Cowboys – schließlich gibt es auch unter ihnen ernstzunehmende politische Kritiker, Hinrichtungsgegner und Pazifisten, und sie alle müssen oder sollten sich letztendlich einem mehr oder weniger falliblen Präsidenten fügen –, aber dieser geistige Zustand ist, und zwar weltweit, nicht nur in Amerika, die dekadente Primärtendenz der breiten Masse. Bloß haben die Vereinigten Staaten den üblicherweise langen Weg von der primitivsten Barbarei zur schlechthinnigen Dekadenz direkt und ohne einen gewachsenen, verständniserweiternden Umweg über eine zivilisierende Kultur genommen – d.h. nur die seit dem 16. Jahrhundert immigrierenden europäischen Kolonisten, nicht die genuin Einheimischen, die sogenannten Native Americans; die hatten nach der rest- und gnadenlosen Zerstörung ihrer natürlichen Lebensweise durch die weißen Einwanderer keine andere Alternative –, und so erhält die an sich schon dubiose Redefigur ‚amerikanische Kultur’ inzidentell noch einen leicht degenerierten, morbiden Klang.

Bei solch zweifelhaften Prämissen verwundert es auch nicht weiter, wenn die gesetzliche Todesstrafe in den USA – angewandt trotz vielbeschworener Präventions- und Exekutivmaßnahmen, wie etwa law and order und zero tolerance, die dieses eigentlich effektiv verhindern sollten – so gegensätzlich und emotional aufgeladen diskutiert wird, denn schließlich kommt es bisweilen auf Grund dieser völlig unzulänglichen sozialen, ethischen und juristischen Vorbedingungen bedauerlicherweise auch vor, daß legitim Verurteilte hingerichtet werden, die sich aber nachträglich, oft erst nach vielen Jahren, als zweifelsfrei unschuldig erweisen. Die seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1976 offiziell dokumentierten juridischen Fehlurteile mit nachfolgend ausgeführter Liquidierung rangieren im oberen zweistelligen Bereich, und laut amnesty international wurden seit dem Jahr 1900 mindestens 450 schuldlose Menschen vom Staat getötet. Der irrtümlich, respektive ‚aus Versehen’ Hingerichtete wird zwar, nach der rechtskräftigen Richtigstellung des Sachverhalts, von Amtswegen großherzig und vollständig postum rehabilitiert, jedoch hat er selbst absolut

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nichts mehr davon, und die trauernden und ob der ‚bedauerlichen Fehlhinrichtung’ – oder dem unstatthaften Justizmord, je nach Betrachtungswinkel – zu recht erbosten Angehörigen ebensowenig. Der reifizierte, nahezu plastisch empfundene persönliche und psychisch-emotionale Verlust bleibt, auch wenn ein etwaig zugesprochenes finanzielles Trostpflaster des Staates das gefühlsmäßige Trauma und die seelischen Wunden eine Spur schneller heilen lassen soll.

3.2. Rassengedanke und RassenwahnDer oben angesprochene Rassismus, der dem amerikanischen Rechtssystem unterschwellig immanent ist, besteht jedoch nicht nur in diesem Lande, auch andere Staats- und Rechtsformen haben und exerzieren ihn ausgiebig. Infolgedessen beziehen sich folgende Zeilen nicht singulär auf die USA, der ganze Rest der rassistischen, xenophoben Welt darf sich ebenfalls direkt angesprochen fühlen. Der dubiose Rassengedanke bei der Spezies ‚Mensch’ ist zuvörderst ein rein ideeller und ausschließlich ideologisch motivierter, der nicht auf verifizierbare biologische Faktizitäten beruht und erst seit etwa 200 Jahren als soziologischer Begriff in der Zivilisationsgesellschaft gehandelt wird – und das zumeist in seiner ungünstigsten und unwürdigsten Form. Ein prominenter Vertreter dieser diskriminierenden Nomenklatur während des frühen 20. Jahrhunderts war z.B. der polnische Jurist und einer der Gründungsväter der europäischen Soziologie, Ludwig Gumplowicz (1838 - 1909), so etwa in seinem anno 1909 erschienenen Werk Der Rassenkampf. Über ein Säkulum vor ihm bewies bereits der deutsche Philosoph und Privatdozent Immanuel Kant (1724 - 1804) in seiner Schrift Von den verschiedenen Rassen der Menschen19 aus dem Jahre 1775 eine zumindest eigenartige Auffassung zu diesem Thema. Der nationalsozialistisch übersteigerte Rassenwahn in Deutschland zeigte schließlich die monströsesten Auswirkungen dieser kranken und wissenschaftlich unhaltbaren Ideologie, beispielsweise in den am 15. September des Jahres 1935 auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP (dem sogenannten ‚Reichsparteitag der Freiheit’) beschlossenen Nürnberger Rassengesetzen zur ‚Reinhaltung des deutschen Blutes’. Die seit der kolonialen Sklavenzeit bis heute periodisch aufflackernden amerikanischen Rassenunruhen sowie das erst Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts offiziell beendete südafrikanische Apartheidsystem zeigen dann auch in aller Deutlichkeit, daß der diffamierende Rassengedanke nach Beendigung des 2. Weltkriegs eben nicht tot war. Er wurde fortan nur ein wenig rhetorisch modifiziert und etwas kultivierter der Bevölkerung angedient – soweit man in diesem inhumanen Kontext überhaupt von Kultiviertheit sprechen kann –, oder, wie in Amerika, mit der linken Hand ausgeführt und opportunistisch mit der rechten verdammt (cf. Ku-Klux-Klan, KKK; oder die rassistische Glaubensgemeinschaft World Church of the Creator und viele weitere, analog positionierte halblegale Geheimbünde, Freimaurerlogen, Sekten, Zirkel und pseudoelitäre Studentenverbindungen).

In ihrem im Jahr 1952 veröffentlichten Bericht The Race Concept: Results of an Inquiry empfahl die in Paris (Frankreich) stationierte, rechtlich eigenständige UNO-Sonderorganisation UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organiza-tion)20, fürderhin den intolerablen Terminus ‚Rasse’ (race) durch den rein deskriptiven Begriff ‚Ethnische Gruppe’ (ethnic group) zu ersetzen. Doch allein, weil man den vorbelasteten Namen des neuralgischen Sachverhaltes wechselt, ändert sich noch lange nichts an der gegenwärtigen Gesamtsituation oder an der zweifelhaften Handhabung dieser weltweit prekären Problematik – also an der schwierigen Tatsache per se. Genauso, wie auch ein Krieg ein Krieg bleibt, selbst wenn man ihn freundlich flattierend eine ‚Friedenssicherungsaktion’, respektive eine irrelevante ‚strategische Auseinandersetzung’ nennt – oder alternativ ein sattes Minus in der Jahresbilanz innovativ-harmonisierend auf neudeutsch als ‚kreatives Negativwachstum’ bagatellisiert. Die kaschierenden Bezeichnungen für unangenehme Zustände und Ereignisse können variieren, sind schlicht wohlklingende Worthülsen, aber die

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destruktiven Konsequenzen bleiben die gleichen – Krieg ist Krieg, Mord ist Mord, Tot bleibt tot, und Rassen wird es geben, solange es Rassismus geben wird –, und kein noch so distinguiert paraphrasierender Terminus technicus kann daran etwas ändern.

Die heutigen ‚Rassen’, respektive was obstinate Rassisten und gedankenlose Räsonierer bereitwillig und gemeinhin als solche bezeichnen, erweisen sich lediglich als das unschöne Produkt des fortwährend praktizierten Rassismus, und nicht umgekehrt. Der aktuell gelebte Rassenhaß basiert ausschließlich auf mißverstandener Kultur, kulminierten Ressentiments und der fremdartigen Sprache des Volkes, das ihn erleiden muß. Ein willkürlich isolierter Teil der menschlichen Gemeinschaft ist bzw. wird erst dann zu einer eigenen Rasse, wenn er von anderen willentlich dazu gemacht wird. Beim Menschen gibt es, biologisch und evolutionstechnisch gesehen, keine Subspezies, Zuchtformen, Varietäten oder Sorten. Der moderne Mensch (Homo sapiens) ist lediglich ein mittelgroßes Säugetier aus der Ordnung der Primaten (Primates), er gehört zur Unterordnung der Trockennasenaffen (Haplorhini), und dort zur Familie der echten Menschen (Hominidae) – causa finita est. Mit anderen Worten: der Mensch ist die Rasse, und potentielle Unterarten von Homo sapiens sind wissenschaftlich nicht intendiert. Das heißt eineindeutig, verschiedene Rassen Mensch gibt es nicht – bzw. gibt es nicht mehr, seit der Neandertaler (Homo neanderthalensis) vor etwa 30.000 Jahren ausstarb –, nur ab und an kaum erwähnenswerte minimale optische Differenzen, klimatisch definierte Habitatadaptionen und heterogene Kulturformen, welche aber in einer derart riesigen, weltweit verbreiteten Population derselben Lebewesen usuell sind.

Auch ist der abstruse Gedanke einer ‚reinen Rasse’ biologisch kontraproduktiv und das szientifische Resultat für den Menschen nicht wirklich wünschenswert, denn was regulierte und kanalisierende Reinrassigkeit de facto zeitigt, sehen viele Haustierhalter tagtäglich an ihren überzüchteten vierbeinigen Begleitern. Das ach! so artreine Tier – mit einem seitenlangen Stammbaum, einer Ahnentafel bis zur x-ten Generation (vergleichbar einem ‚Ariernachweis’) – krankt an vielerlei hereditären Gendefekten, ist also wahrlich ‚degeneriert’ und z.T. ohne fremde Hilfe nicht mehr lebensfähig (von kognitiven Defiziten ganz zu schweigen). Manch exotische Rassehunde sind sogar auf künstliche Befruchtung und chirurgischem Kaiserschnitt angewiesen, da selbst eine natürliche Fortpflanzung oder Geburt nicht mehr möglich ist. Frage an die internationalen Vertreter der Rassenideologie: Ist das für die Menschheit wirklich erstrebenswert?

3.3. Geistiger NeokolonialismusAngesichts der einzigartigen Position in der gegenwärtigen Weltgeschichte, die Amerika schon seit geraumer Zeit innehat – es ist aktuell die reichste Nation der Erde und nach dem Ende des ‚kalten Krieges’ infolge des vollständigen Zusammenbruchs des Ostblocks die einzige verbliebene Supermacht; zudem besitzen die USA den exorbitanten strategischen Vorteil, einen ganzen Kontinent (zumindest die nordamerikanische Hälfte) uneingeschränkt für sich beanspruchen und nutzen zu können, d.h. keine potentiellen antiamerikanischen Aggressoren und Fanatiker vor der eigenen Haustür (Kanada und Mexiko zählen in diesem Nexus nicht) –, verfiel es im Verlauf der letzten 60 Jahre zunehmend der maßlos übersteigerten Überzeugung, seine politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ansichten auch anderen Staaten zukommen lassen zu müssen, und wenn es denn sein muß, auch mit freundschaftlich-subtiler bis offener Gewalt. Da werden nach taktischem Gutdünken der austauschbaren finanziellen Machthaber – allesamt Entscheidungsträger eines komplexen Konglomerats aus Politik und Wirtschaft – den zur Debatte stehenden Ländern dringend benötigte Kredite bewilligt oder abgelehnt, überlebenswichtige Schuldennachlässe gewährt oder nicht, mißliebige Regierungen (populäre amerikanische Termini: rogue states, axis of evil) nachrichtendienstlich infiltriert und diskret auf den ‚richtigen’ Weg geleitet, oder, falls dies innerhalb einer determinierten Aktionsphase der subliminalen Intervention nichts fruchtet, in kürzester Zeit gestürzt (alternativ besteht auch die subversive Möglichkeit, diverse

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militante Oppositionsgruppen mittels Geld, Waffen und Logistik zu protegieren) – es wird also systematisch und exklusiv im ureigenen Interesse rigoros gelogen und betrogen. Und wenn all diese geheimdienstlichen Operationen wider erwarten nichts bewirken sollten, dann wird eben pseudohilfsbereit und unter einem fadenscheinigen Vorwand einmarschiert. Bekanntestes Exempel aus den letzten Jahren ist der Maschriq-Staat Irak, der auf Grund falscher Geheimdienstaussagen über die Existenz von Massenvernichtungswaffen in den Händen des damaligen Machthabers Saddam Hussein (geb. 1937) von Amerika und seinem englischen Appendix quasi im Alleingang und ohne explizites UNO-Mandat militärisch angegriffen und niedergebombt wurde. ‚Wir bringen euch Frieden, Freiheit und Demokratie’ – schön wär’s. Hier paßt als adäquate Replik das Bibelwort (Hosea 8,7): „Wer Wind sät, wird Sturm ernten.“ Nach der offiziellen Einstellung der Kampfhandlungen im Mai 2003 starben im Irak bereits mehr amerikanische Soldaten, als während des Waffengangs selbst.

Zum geistigen Neokolonialismus Amerikas gehört auch die mit der relativ nichtssagenden Wendung soft power paraphrasierte ökonomische, kulturelle und ideologische Manipulation anderer Nationen anhand der von den USA konsequent vorangetriebenen ‚Amerikanisierung’ der internationalen Märkte. Geläufigste Beispiele und nahezu in jedem noch so abgelegenen Land anzutreffen sind die im Jahr 1940 gegründete Schnellrestaurantkette McDonald’s (Nettojahresumsatz 2004: 2,304 Milliarden Euro bei mondial 1.262 Restaurants) und die Getränkemarke Coca Cola der anno 1892 etablierten The Coca-Cola Company (Nettojahresumsatz 2003: 19 Milliarden Euro), dem mittlerweile größten Softdrinkhersteller weltweit. In Anbetracht der strategisch relevanten, wohlsoignierten Corporate Identity dieser imageträchtigen Labels, welche bei weitem nicht die einzigen im mannigfaltigen Angebot der multinationalen Wirtschaftsimperien sind, wird geschickt versucht, das von ihnen favorisierte amerikanische Lebensgefühl – den sogenannten American Way of Live – dem Rest der Menschheit sukzessive zu vermitteln und umfassend über den Globus zu verbreiten (cf. ut infra 6.5.2.). Doch ob die nichtamerikanischen Erdenbürger diesen ominös-chaotischen Lifestyle, diese nolens volens aufoktroyierte Weltanschauung, welche ja, wie oben bereits ausführlich dargestellt, nicht wirklich als lebens- und begehrenswert anzusehen ist, auch tatsächlich übernehmen möchte, steht auf einem völlig anderen Blatt, interessiert die patriotisch-selbstverliebten Vereinigten Staaten jedoch herzlich wenig.

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4. Todesurteil: Voraussetzungen und ProcedereAn dieser Stelle folgt ein kleines idealisiertes Gedankenkonstrukt, das die konsequente Nachbehandlung einer begangenen todeswürdigen Straftat bis zu deren zwangsläufig notwendigen Sühne aufzeigt, d.h. die Gründe, die Fundamente und die Realisierung einer qualifizierten, absolut gleichbehandelnden Hinrichtung, wie sie grundsätzlich von allen souveränen Staaten ex aequo organisiert und praktiziert werden sollte. Wenn das nachstehende Modell in den Ländern mit verfassungsmäßig fundierter Todesstrafe explizit und durchgehend angewandt werden würde, die end- und fruchtlose Diskussion über das Für und Wider dieser Ahndungsform wäre vermutlich bei weitem nicht so ausgeprägt gefühlsbetont und kontrovers, wie sie derzeit, richtiger eigentlich: seit vielen ergebnislosen Zentenarien schon, geführt wird. Doch dazu müßten die angesprochenen Nationen zuvörderst ihre antagonistischen Rechtssprechungen und Rechtsansichten umfassend modernisieren und länderübergreifend analogisieren. Ein solch weitreichender und fordernder Vorschlag aber würde von den Regierungschefs a priori als unziemlicher Eingriff in interne Angelegenheiten gewertet und ebenso kategorisch wie empört abgelehnt werden.

Sämtliche beteiligten behördlichen und juristischen Organe sollten daher idealiter, unter optimistischer Präsumtion eines erfolgreich vorausgegangenen internationalen und weltweit verbindlichen Arrangements, bereits im weiteren Vorfeld dieses tiefgreifende rechtswissenschaftliche Reformprojekt und seine primären Standpunkte konzertiert konstruktiv sanktionieren und kongruent auf einer vorsichtig bejahenden Linie ubiquitär in der Bevölkerung vertreten und verbreiten. Des weiteren müssen die präzise ausgearbeiteten Urteilsvordersätze und emphatischen Argumente für das richterliche Verhängen der Todesstrafe und die nachfolgend angewandten Vollstreckungsmethoden simpel, klar strukturiert und allgemein verständlich artikuliert, transportiert und diplomatisch positiv promotet werden, damit eine gewisse öffentliche Toleranz und Akzeptanz entsteht und niemand vor seiner anstehenden Exekution behaupten kann, er wäre nicht ausreichend informiert worden und hätte von alledem nichts gewußt. Als eine gefällige Konzession könnte die Jurisdiktion ausländischen Hinrichtungsaspiranten noch zugestehen – ein entsprechendes interstaatliches Regulativ vorausgesetzt –, sie nach stattgehabter Verurteilung umgehend in ihre jeweiligen Heimatnationen zu verbringen, damit sie zumindest auf vertrautem Boden und mit bekannter Sprache ihre Strafe in Empfang nehmen können.

Schlußendlich müßten, nach erfolgter Promulgation und homogener Einführung der modifizierten gesetzlichen Bestimmungen, diese nur noch konsequent und dezidiert, soll heißen, für alle künftig Betroffenen gleich, angewendet werden, damit sich in der Bevölkerung als prägnante, allgemeingültige Faustregel die einfach zu begreifende Erkenntnis ‚Mord = Selbstmord’ einstellen kann – sowohl als eidetische epea pteroenta (επεα πτερόεντα gr.: geflügelte Worte) wie auch als unwiderrufliche, feststehende Tatsache. Bei solchen standardmäßig auf programmatische Konsistenz überwachten Strafprozessen ist selbstverständlich während der gesamten gerichtlichen Urteilsfindung eine absolut unparteiische und personenneutrale Behandlung des oder der Angeklagten unabdingbar, d.h. es gibt keine wie auch immer geartete Sonderbehandlung und keinen schonenden Prominenten-Bonus für bekannte und/oder einflußreiche Persönlichkeiten, seien es nun erfolgreiche und beliebte Politiker, Wirtschaftsunternehmer, Wissenschaftler, Mediengrößen, Sportler oder Geistliche. Auf individuelle Unterschiede wie Geschlecht, ethnische Abkunft, Hautfarbe, Staatsangehörigkeit oder Glaubensrichtung darf ebensowenig Rücksicht genommen werden – vor dem Gesetz sollen und müssen alle gleich sein. Ausnahmslos jeder als eindeutig schuldig überführte Gewaltverbrecher erhält zwangsläufig für das gleiche grobe Vergehen (Mord) die gleiche grobe Bestrafung (Tod) – dieses Vorgehen ist nicht verhandelbar.

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Auch soll juristisch der evidente Unterschied zwischen einer ausgeführten Tat und dem reinen Vorsatz zur selbigen eindeutig erkannt und demgemäß evaluiert werden, genauer gesagt, die rechtlich angemessene Zweckdienlichkeit der Strafe muß par force gewährleistet bleiben. Infolgedessen kann und darf nur eine faktisch vollzogene Straftat gesetzlich mit der Todesstrafe belegt und auch dementsprechend geahndet werden. Der schlichte imaginäre Vorsatz eines phantasierenden Möchtegern-Verbrechers hingegen, und sei es ein noch so festes Sinnen, einen gewalttätigen, kriminellen Verstoß zu begehen, kann demnach definitiv nicht mit einer amtlich verhängten Hinrichtung enden. Der simple, gesetzwidrige Wunsch allein, eine bestialisch-blutdürstige Illegalität zu verüben, vermag auf Grund der natürlichen Gedankenfreiheit noch nicht bestraft zu werden – eine mögliche Planung und aktive Vorbereitung derselben jedoch schon. Aber, da die schändliche Tat jedoch in concreto erfreulicherweise nie begangen wurde, ebenfalls nicht mit der Todesstrafe, sondern nur mit einem, der Schwere des viktimogen konzeptionierten Delikts wohlproportioniert angepaßten, langjährigen Gefängnisaufenthalt, dieweil ja realiter niemand einen körperlichen Schaden davontragen mußte. Hier muß also nur die vom Angeklagten theoretisch ausgehende Gefahr, sozusagen der ideelle Schweregrad der stattgefundenen Bedrohung, adäquat bestraft werden – die Relationen müssen apodiktisch gewahrt bleiben.

Beigesellend zu dieser ganzen aggressiven Thematik ist generell noch zu bemerken, daß, wenn es auf dieser Welt, die in ihrer ganzen facettenreichen Vielfalt in Flora und Fauna so irenisch, freundlich und lebenswert sein könnte, einfach keine Gewaltverbrechen und Morde geben würde, auch die insgemein unzeitgemäße Todesstrafe ihre mehr als zweifelhafte Existenzgrundlage verloren hätte. So könnte man sie bis dahin als ein unumgängliches, notwendiges Übel, als schlichte, automatisierte Reaktion auf eine unzulässige, gewalttätige Aktion betrachten, deren zwangsläufige Auslösung vom Täter jederzeit aktiv vermeidbar gewesen wäre. Dafür hätte er die abominable Ungesetzlichkeit einfach nicht planen oder zumindest nicht begehen dürfen. Die meisten Mörder werden nicht gezwungen, ihre Opfer zu töten. Kein Verbrechen – keine Strafe.

4.1. GründeDie induzierenden Anlässe für das folgenschwere Aussprechen eines Todesurteils ergeben sich für die Gerichtshöfe einzig und allein aus der kriminellen Qualität der Verbrechen, die der Angeklagte verübt hat, und es gibt nur drei wirklich todeswürdige Taten, die ein solch hartes, unwiderrufliches Urteil rechtfertigen. Diese sind Mord, Vergewaltigung und Kindesmißbrauch1, und die Todesstrafe darf ausschließlich auf ebendiese drei genannten Delikte verwendet werden – alles andere ist illegitim und der juristischen Situation bzw. der außerordentlichen Tragweite der Strafe nicht angemessen –, damit keine politischen, fiskalischen, gesellschaftlichen, religiösen o.ä. Interessen die verantwortlichen Gerichtshöfe und ihre rechtswissenschaftlichen Akteure beeinflussen können. Auch ein eventueller Kriegs- oder Verteidigungsfall darf an dieser (hoffentlich) feststehenden Tatsache – vor allem für kampfunbeteiligte Zivilpersonen – nichts Essentielles ändern (militärinterne Verfahren werden hier nicht eingehender besprochen). Ein verübter Landesverrat eines pazifistischen Zivilisten, als Beispiel, bei dem niemand um sein Leben kam, oder wirtschaftliche und politische Spionage, kann dementsprechend nicht mit dem Tod bestraft werden, wie es jedoch aktuell in vielen Ländern der Welt immer noch repetitiv geschieht.

Als eine konziliant entgegenkommende Geste, als großzügiges Zugeständnis den Hinrichtungsgegnern gegenüber – und schlechterdings als einzig tatsächlich vorstellbare Alternative zur Todesstrafe bei so verwerflichen und menschenverachtenden Verbrechen wie der Vergewaltigung und dem Kindesmißbrauch – kann allenfalls ein realer und garantiert lebenslänglicher Freiheitsentzug bei gleichzeitiger vollständiger Kastration männlicher Täter in Frage kommen. Diese delikate und wahrlich ‚einschneidende’ Entscheidung läge dann,

1 Für die Termini Mord, Vergewaltigung und Kindesmißbrauch siehe Definitionen im Anhang

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natürlich je nach individuellem Sachverhalt und strafbarer Beschaffenheit des zu verhandelnden Delikts, im neutral abwägenden Ermessensspielraum des Richters. Würde der solcherart Verurteilte diese zwingend strafbegleitende medizinische Maßnahme jedoch ablehnen (was ihm selbstverständlich und zu jeder Zeit nicht nur während des laufenden Verfahrens freisteht, sondern selbstredend auch noch später, praktisch bis zum Ansetzen des Skalpells. Denn niemand, auch kein eindeutig überführter Gewaltverbrecher, kann und soll gegen seinen Willen zu einem solchen irreversiblen operativen Eingriff genötigt werden – das wäre unzulässige und unzumutbare Folter), könnte für den Uneinsichtigen als strafrechtlicher Gegenvorschlag und Ultima ratio allerdings nur noch die nun unabwendbare Hinrichtung folgen.

Zugegeben, die beiden vorgestellten unerquicklichen Sühneversionen sind für den betroffenen Sträfling gewißlich nicht besonders amüsant und angenehm. Das sollen sie aber auch gar nicht sein, denn eine objektive und gerechte Strafe sollte schließlich auch als wertneutrales Regulativ dem vorsätzlich verschuldeten Rechtsbruch angemessen sein. Überdies wußte der ertappte und legitim verurteilte Friedensstörer bereits vor seiner rohen Gewalttat, bzw. hätte er es logischerweise wissen müssen, daß diese aggressive, allgemein abgelehnte Illegalität für den Ausführenden ziemlich unlustige juristische Konsequenzen zeitigen würde, und außerdem: Stupiditas castiganda est (lat.: Dummheit muß bestraft werden). Bei einem begangenen Mord jedoch kann und darf es definitiv keine Wahlmöglichkeit für den Täter geben – vor allem, wenn die oben eingeführte Gleichung ‚Mord = Selbstmord’ ihre statische, universelle Gültigkeit und die staatsrechtliche Gesetzgebung ihren Neutralitätsanspruch sowie ihre Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung behalten soll.

4.2. FundamenteCondicio sine qua non zur Verhängung eines rechtskräftig erarbeiteten Todesurteils muß ein hundertprozentig geklärter, unwiderlegbarer und minutiös nachvollziehbarer Tathergang sein, ohne dabei allzu große Rücksicht darauf zu nehmen, was der Angeklagte oder ein eventuell konfabulierender Zeuge zur kriminalistischen Sachlage zu sagen hat. Denn es werden schließlich immer wieder nachweisbar falsche Geständnisse und kontraproduktive Aussagen diverser Tatbeteiligter dokumentiert, getätigt nur, um ein wenig öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen, wenn nicht sogar, um heuchlerisch und unter Vortäuschung falscher Tatsachen andere, möglicherweise in den Fall involvierte Personen zu decken oder zu belasten. Auch können sich psychisch überforderte und seelisch traumatisierte Augenzeugen schlichtweg irren oder, ob der außergewöhnlichen, grausamen Impressionen und der unerhörten Einmaligkeit des beobachteten gewalttätigen Vorfalls, wichtige, juristisch relevante Tatsachen durcheinanderbringen und/oder subjektiv fehlinterpretieren.

Aus dieser völligen Belanglosigkeit eines Eingeständnisses seitens des Beschuldigten heraus ergibt sich sozusagen ganz von selbst, daß keine psychisch bedrückenden, dehumanisierenden und ehrenrührigen Verhöre oder gar eine illegale körperliche Folter während den gerichtlichen Ermittlungen angewandt werden, da die eventualiter getätigten Ausführungen und Angaben für die Urteilsfindung katexochen sowieso irrelevant sind. Außerdem soll dem Täter keine noch so minimale Option zugestanden werden, sich verbal in der Öffentlichkeit zu profilieren. Bei den immer diffiziler werdenden forensischen Examinationsmethoden der modernen Pathologie und der außerordentlich fortgeschrittenen Gerichtsmedizin, exempli causa der kontinuierlich zunehmende Gebrauch von DNA- und molekularen Abgleichungen, oder die erfolgreiche Verwendung von Nanotechnologien etc., ist diese fundamentale Voraussetzung der geständnis- und zeugnisfreien Tatablaufsrekonstruktion im Prinzip als reliabel und somit als gegeben zu betrachten.

Diese solcherart gesicherte und rechtlich unanfechtbare res iudicata muß von einem absolut neutralen, unabhängigen und observanten Gerichtshof ausgesprochen und von einer

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weiteren Instanz, die als independente Supervisionseinrichtung fungiert, bestätigt werden, ohne jede Beeinflussung durch politische, wirtschaftliche oder religiöse Vereinigungen sowie similär konstruierte Interessensgruppierungen. Die oberste Prüfinstanz hat unabdingbar eine international kontrollierte, finanziell independente, ideologisch neutrale und autonom operierende zu sein. Selbige unparteiische Gedankenfreiheit hat selbstverständlich auch für jedes einzelne an diesem Kriminalfall beteiligte Individuum zu gelten, sei es nun als Richter, Staatsanwalt, Supervisor oder Verteidiger. Es darf also nicht der geringste theoretische Zweifel an der tatsächlichen Verantwortlichkeit des Verdächtigten bestehen. Bei kleinsten vorhandenen Bedenken oder potentiellen Ungereimtheiten im gerichtlich konstatierten Tathergang gilt: in dubio pro reo (lat.: Im Zweifel für den Angeklagten) – d.h. der ‚höchstwahrscheinlich’ Straffällige bekommt gerichtlich die Gelegenheit zugesprochen, die Zeit während seines folgenden Freiheitsentzugs produktiv nutzen zu können, und um möglicherweise sogar weitere entlastende Beweise und juristisch bedeutsame Zeugen zu seiner Verteidigung zu erbringen.

4.3. RealisierungDas so gefällte und superarbitrierte Todesurteil kann und soll unter strikter Berücksichtigung dieser unaufhebbaren Prämissen innerhalb 14 Tage nach Bestätigung und öffentlicher Bekanntgabe mittels einer schmerzlosen Methode vollstreckt werden. Eine solche Technik ist beispielsweise die Tötung durch schnellwirkende, hochpotente humantoxische Substanzen, kombiniert mit einer vorhergehenden Narkotisierung (falls vom Betroffenen gewünscht), wodurch der Delinquent in kürzester Zeit angst- und schmerzfrei entschläft. Unnötig retardierende Maßnahmen auf rechtswissenschaftlicher Ebene, wie etwa langwierige Berufungs- und Wiederaufnahmeverfahren, Strafverschonungen und Amnestien, sind nach der abschließenden Urteilsverkündung nicht mehr vorgesehen – kein eindeutig identifizierter Mörder soll wegen eines banalen juristischen Formfehlers oder ähnlich sophistischen Trivialitäten seiner Nemesis entgehen.

Sollte die Menschheit aber wider Erwarten doch eines Tages durch eine Art mentalen Evolutionssprung die geistig nötige Reife erreichen, eine weltweit friedliche, xenophile und gewaltfreie Zivilisation aufbauen und diese in der Folge auch längerfristig bewahren zu können, wird hoffentlich die dann obsolet gewordene Todesstrafe als ernsthafte, metaphylaktische Mahnung und als bewahrendes Andenken an eine überaus brutale und barbarische Zeit, in der es noch so menschenfeindliche Gewaltverbrechen wie Mord und Vergewaltigung gab, betrachtet, um so eine jederzeit mögliche degenerative Rückkehr zu diesen dekadenten Traditionen tunlichst schon im Ansatz zu vermeiden – principiis obsta (lat.: wehret den Anfängen), schrieb schon der römische Dichter Ovid. Denn zu einem wilden Tier mutiert der Homo sapiens bekanntermaßen erheblich schneller und einfacher, als daß er sich zu einem kultivierten Menschen entwickelt.

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5. ArgumentationenDas zwiespältige und diffizile Thema Todesstrafe wird seit vielen Jahren, eigentlich schon seit mehreren Jahrhunderten, nominatim seit dem Zeitalter der Aufklärung im 18. Jahrhundert und hauptsächlich in der industriellen, westlich beeinflußten Welt, progredient und für manchen mittlerweile ad nauseam durch alle Bevölkerungsschichten äußerst emotional und kontrovers diskutiert. Nur die öffentliche Präsenz der Debatte und der variable Stärkegrad der politisierenden Polemik ändern sich von Zeit zu Zeit, je nach national- oder geopolitischer Konstellation, den traditionellen regionalen sozialethischen Gegebenheiten und der allgemeinen Stimmungstendenz in der jeweiligen Staatsgesellschaft. Und beide involvierten Gruppen dieser langwierigen und zähen Auseinandersetzung, sowohl die Hinrichtungsgegner wie auch deren Verteidiger, haben treffliche Aufstellungen an wohlerwogenen, substantiierten Argumenten, die ihre jeweiligen Standpunkte prononciert und überzeugend zum Ausdruck bringen sollen.

Bis zu einem gewissen Prozentsatz befleißigen sich die Befürworter und die Gegner der Todesstrafe ähnlicher, ja, teilweise sogar der gleichen Dialektiken, nur eben aus diametralen Blickwinkeln. So führen beispielsweise beide den Kostenfaktor und die Menschenrechtskonventionen in ihren strategischen Argumentationspapieren auf. Daher kommt es bei einigen der enumerierten Anschauungspunkte mitunter zu Repetitionen, Antizipationen und Interferierungen, die sich jedoch auf Grund der mit vielfältigen Berührungspunkten versehenen Thematik leider nicht vollständig vermeiden lassen. Selbstverständlich gibt es zu dieser äußerst interessanten und brisanten Materie außer den hier vorgestellten Ansichten und Theorien noch weitaus mehr zu erörternde Aspekte, welche aber in Anbetracht der verhältnismäßig kurzen Vorbereitungszeit auf die Diskussionsrunde nicht alle angemessen einkalkuliert und gewürdigt werden konnten. Unter anderem geschah diese willkürliche Selektion dadurch, daß viele der komplexen Probleme mit der verfassungsmäßigen Todesstrafe und den urteilsverhängenden wie -vollstreckenden staatlichen Organen rein lokalpolitischer Natur sind und lediglich auf vielleicht ein oder zwei Länder – oder sogar nur auf exklusive Landesteile –, also territorial eng begrenzte Gebiete zutreffen. Diese regionalen Gesichtspunkte mögen zwar für die nähere Umgebung durchaus gewichtig, interessant und beachtenswert sein und sollen dementsprechend auch nicht bagatellisiert werden, für eine grundsätzliche Integration in eine ausschließlich internationale Präsentation der analysierten Materie sind sie jedoch schlicht nicht prominent genug.

Bei den vielen öffentlichen Podiumsgesprächen und den im Radio, Fernsehen oder Internet übertragenen Diskussionsveranstaltungen über die Vor- und Nachteile der Todesstrafe ist zudem häufig zu bemerken, daß die Hinrichtungsgegner, die überdies ausnahmslos in der personellen und rhetorischen Überzahl sind, fast ausschließlich über das unmenschliche Leid, die physischen Qualen und die seelischen Ängste der bejammernswerten Verurteilten sprechen, die diese vor und während der Urteilsvollstreckung durchleben müssen. Bedauerlicherweise wird dabei zumeist das unmenschliche Leid, die physischen Qualen und die seelischen Ängste, welche der gewissenlose Täter seinen gleichfalls bejammernswürdigen Opfern und deren Angehörigen zukommen ließ, geflissentlich übersehen und viel zu wenig bis gar nicht in das Gespräch integriert. Da aber die kausale Bluttat, die zu dieser drastischen Verurteilung führte, meist schon viele Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte zurückliegt und den meisten Menschen aktuell nicht mehr illustrativ im Gedächtnis ist, sind ihnen auch die damaligen horrenden und inhumanen Begleitumstände nicht mehr präsent. Und so wird das entsetzliche Leid von damals nicht selten viel zuwenig gewürdigt, wohingegen sich der gegenwärtig präsentierte Seelenschmerz des Sträflings als monumental geriert.

Das heißt, die jedesmal wieder angesprochene seelische Grausamkeit und die amoralische Unmenschlichkeit der Todesstrafe dem trotz alledem legitim Verurteilten gegenüber wird in dieser Aufzählung nicht weiter berücksichtigt, da selbige deprimierend negativen

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Definitionen ebenso – um nicht zu sagen: sogar besser – auf die illegalen Greueltaten der obsessiv destruktiven Gewaltverbrecher zutreffen. Diese theoretischen Analogien in den Begriffsdeterminationen sind obligat, wenn eine gesetzlich anzuordnende Bestrafungsform dem begangenen Delikt einigermaßen angemessen gegenübergestellt sein soll. Außerdem greift hier das kompensatorische Verursacherprinzip: Wer eine explizit grausame, inhumane und asoziale Straftat begeht, fordert eine ebensolche juristische Reaktion geradezu heraus. Wenn der kriminell agierende Täter seine Freveltat a priori nicht, oder nur imaginär und einzig im Geiste durchgeführt hätte, müßten sich die diversen Menschenrechtsorganisationen und die usuellen gewohnheitsmäßigen Anstoßnehmer auch nicht anschließend über dessen gerichtlich angeordnete Hinrichtung beschweren und die herzlose Strenge der gewählten Ahndungsmethode reklamieren. Kein Verbrechen – keine Strafe. Die ganze einseitige und verfahrene Diskussionskultur sollte für die kontroverse Thematik der Todesstrafe endlich einmal innovativ modifiziert und den kausalen Tatsachen angepaßt werden. Ein Beispiel: Anstatt als erstes das ungeteilte Augenmerk auf den nach 20 Jahren Haft im Todestrakt mangels Gelegenheit eventuell geläuterten Verbrecher und seinen dramatischen Leidensweg nach der Urteilsverkündung zu lenken, müssen grundsätzlich zuerst die kriminellen Taten und ihre Folgen ausführlich dargestellt, analysiert und ins öffentliche Gedächtnis zurückgerufen werden, die damals eine solch harte Verurteilung begründet und gerechtfertigt haben. Anschließend könnte dann darüber gesprochen werden, ob sich der Delinquent während seines Gefängnisaufenthalts die Gnade des Weiterlebens als Lebenslänglicher verdient hat.

Auf die personelle Größe der gegnerischen Parteien, d.h. die hypothetische Anzahl ihrer aktiven Propagandisten, ihrer ‚freischaffenden’ Mitläufer und ihrer protegierenden Anhängerschar, wird in folgender Gegenüberstellung ebenfalls nicht weiter Rücksicht genommen, da diese Zahlen erwiesenermaßen je nach betrachteter Nation, Religion oder Volkskultur erheblich divergieren können. Wo etwa in einem Land die Apologeten der Anti-Todesstrafe-Kampagne augenfällig in der drastischen Überzahl sind, kann es sich bereits 50 Kilometer weiter im Nachbarstaat als genau umgekehrt erweisen. Darüber hinaus werden in dieser Auflistung ausschließlich die genuin juristischen, will sagen, die profanen Perspektiven und Konsequenzen der Todesstrafe intra legem ausführlicher erläutert. Auf mögliche spirituell-psychologische Effekte und Auswirkungen – also die verschiedenen religiösen oder philosophischen Reaktionen und die zugrundeliegenden Aspekte derselben, aber auch auf die unterschiedlichen psychisch-emotionalen Begleitumstände – wird später im Kapitel Überlegungen ausführlicher eingegangen.

5.1. Argumente der GegnerDie einfachste, beste und prägnanteste Beweisführung war schon immer die klassische Anäresis, also die präzise und schematische Falsifikation der exponierten gegnerischen Darstellungen und der vermeintlichen Begründungen ihrer vorgebrachten Thesen. Demgemäß werden nachfolgend zunächst die von den Hinrichtungsgegnern überstaatlich meistangeführten Argumentationen zur endgültigen und weltweiten Abschaffung der gesetzlich verankerten Todesstrafe vorgestellt – das sind die allgemeinen Menschenrechte (sowohl nationale wie internationale), die fehlende Abschreckung dieser letalen Bestrafungsform auf Imitatoren oder anderweitige potentielle Täter, die zu hohen Folgekosten einer solchen außergewöhnlichen Verurteilung, die langwierigen und schmerzhaften Hinrichtungsarten, welche der Delinquent über sich ergehen lassen muß, der deplacierte Anachronismus und die naturgegebene Irreversibilität der Todesstrafe – und der Themenstellung des Exposés entsprechend kommentiert, oder, wenn möglich, widerlegt.

Der elementare Grund, warum die Hinrichtungsgegner mehr Passagen in dieser Aufstellung innehaben als die Fraktion der Befürworter liegt nachgerade darin, daß viele der gravierenden Probleme, die die ersteren in der gesetzlich geforderten und abgesicherten Anwendung dieser Ahndungsform eindeutig zu erkennen glauben und dementsprechend

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nachhaltig bemängeln, für die anderen gar keine sind – und das sind im Prinzip alle. Außerdem ist es aus diversen, nicht beeinflußbaren Anlässen, die weiter unten im Kapitel Argumente der Befürworter noch eingehender beschrieben werden, selbst für einen routinierten Requirenten gar nicht so einfach, in den zur investigativen Recherche verwendeten Medien hinreichend unterstützende Artikel und positive Äußerungen zu einer verfassungskonformen Todesstrafe zu finden, die in ihrem spezifischen Erscheinungsbild ernsthaft, kompetent und seriös genug sind, um sie in die vorliegende Arbeit mit einzubeziehen – also solche, die nicht nur polemisch, politisierend oder gar extremistisch-hetzerisch ausfallen.

5.1.1. Menschenrechte Das weitaus am häufigsten proklamierte Argument gegen eine juristisch zulässige Todesstrafe sind die der endemischen Bevölkerung je nach Staats- bzw. Rechtsform mehr oder weniger gewährleisteten Grund- bzw. Vernunftrechte. Schriftlich fixierte Garantien von unveräußerlichen Menschenrechten hat es in der Geschichte schon lange vor der Zeitenwende gegeben, wie z.B. die in Stein verewigte Erklärung des persischen Reichsgründers Kyros II. (601 - 530 v.Chr.; Regnum 559 - 530 v.Chr.) in Babylon aus dem Jahr 539 v.Chr., die von den Vereinten Nationen (UN) anno 1971 als ‚erste Charta der Menschenrechte’ eingestuft und euphorisch gefeiert wurde (auch das Alte Testament der Bibel erwähnt König Kyros II., so etwa im Buch Daniel, im Buch Esra oder im Buch Jesaja). Und es gibt diese humanitären Leitsätze noch immer, sowohl in demarkierten nationalen oder territorialen, wie auch in international abgefaßten Ausführungen. So existieren momentan viele regionale Menschenrechtsabkommen, wie etwa die Menschenrechtscharta der Organisation für Afrikanische Einheit (engl.: Organisation of African Unity, OAU) etc., und auf überstaatlicher Ebene die nominell allgemeingültigen Internationalen Menschenrechte, sowie der Zivil- und der Sozialpakt der Vereinten Nationen. Neben diesen Übereinkünften gibt es noch diverse weitere Menschenrechtskonventionen, z.B. die Genfer Konvention oder die im Jahr 1953 inkraftgetretene Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

Allen ebengenannten Menschenrechten übergeordnet ist das sogenannte ‚allgemeine Differenzierungsverbot’, das in den verschiedenen Abkommen meist kompetitiv an erster Stelle steht und similär wie folgt artikuliert wird: ‚Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch auf die hiermit garantierten Menschenrechte und persönlichen Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach ethnischer Deszendenz, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder anderweitigen Umständen.’ Das heißt im vereinfachten Klartext: Wir alle sind Menschen unter Menschen, Gleichgestellte unter Gleichgestellten; es gibt im anthropologisch-humanitären Sinn und von Natur aus keinen Primus inter pares, und niemand darf nach obigen Maßstäben individuell bevorzugt oder benachteiligt werden.

Auf Grund der Vielzahl der vorhandenen nationalen und internationalen Menschenrechtsabkommen, die natürlich auch alle ohne Ausnahme auf eine gebührende Beachtung in ihren vorwiegend variablen Einflußbereichen insistieren, werden nachfolgend ein regionales (publiziert vom Deutschen Bundestag) und ein völkerumfassendes (Artikel 3 der Internationalen Menschenrechte) Exempel aufgeführt und entsprechend bewertet. Die Internationalen Menschenrechte selbst werden zur Präzisierung und Inhaltskonsolidierung weiter unten noch ausführlicher besprochen.

5.1.1.1. Menschenrechte ISo wie der Deutsche Bundestag in Berlin arbeiten die meisten Gegner der gesetzlichen Todesstrafe seit vielen Jahrzehnten mit den immer gleichen Argumenten. Dieses offiziell vom deutschen Volk gewählte Parlament ließ beispielsweise in der Bundestagsdrucksache 14/4800 vom 28. November 2000 veröffentlichen: „Der Deutsche Bundestag bekräftigt seinen

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Beschluß aus der letzten Legislaturperiode (Bundestagsdrucksache 13/9055), wonach die Todesstrafe das grundlegendste Menschenrecht, nämlich das Recht auf Leben verletzt. Sie ist eine durch nichts zu rechtfertigende Form grausamer, erniedrigender und unmenschlicher Behandlung oder Strafe.21“

Das sollen diese steinzersetzend gütigen und erbarmungslos philanthropischen Landesvertreter – im Prinzip wäre eine solche rücksichtsvoll-humanitäre Haltung in der politischen Diskussion gut und angemessen, aber nicht in diesem Fall – einmal den grausam hingeschlachteten Mordopfern oder deren, auf viele Jahre hinaus psychisch und emotional verstörten Angehörigen erzählen – die kennen diese ‚grausame, erniedrigende und unmenschliche Behandlung’ schon aus eigener, leidvoller Erfahrung! Für zahlreiche der psychisch traumatisierten Hinterbliebenen wird, spätestens bei der minutiösen und drastisch-plastischen Darstellung der bedrückend sinnlosen Gewalttat während des Verlaufs der unweigerlich folgenden Gerichtsverhandlung, der innerliche, seelische Schmerz schier unerträglich, und sie durchleben im längerfristigen Anschluß an diese schwere Zeit die plakativ aufgezeigten dramatischen Situationen immer und immer wieder. Sie versinken sukzessive in unbegründeten und unproduktiven Selbstvorwürfen, werden depressiv oder wahnhaft, bis sie sich zunehmend und auf ungesunde Weise aus ihrem regulären sozialen Umfeld zurückziehen (Mechanismus der Desozialisation). Einige der labileren Familienmitglieder werden sogar somatisch krank und/oder dauerhaft erwerbsunfähig, worauf sie additional eine langwierige und dementsprechend kostenintensive psychosoziale Betreuung und medikamentöse Behandlung benötigen. Diese finanziell, sozial und emotional verarmenden Menschen laufen dann wohl unter dem zynischen Terminus technicus ‚juristischer Kollateralschaden’.

Solche bedenklich formulierten Worte, wie sie der Deutsche Bundestag mit dieser Drucksache verbreiten ließ, sind in gewisser Weise schallende Ohrfeigen für die Ermordeten und den ihnen Nahestehenden, und könnten, bei skeptisch-kritischer Betrachtung, den dissonanten Eindruck erwecken, die Staatsführung stünde mehr auf der Seite der Täter als der Opfer – was jedoch vermutlich so von den konsultativen Kuratorien des Deutschen Bundestages nicht wirklich beabsichtigt und vorausgesehen worden war. Aber das ist, wie sonst und in allen anderen öffentlichen Bereichen auch: Bevor die entsprechenden politischen Kommissionen und zuständigen Entscheidungsträger jemand Externen bezahlen und in den lösungssuchenden Prozeß miteinbeziehen – einen, der sich über viele Jahre auf die betreffende Materie spezialisiert und dementsprechend auch den nötigen problemorientierten Überblick hat –, fahren sie lieber fröhlich und sehenden Auges selbst den ohnehin schon maroden Karren an die ob der vielen Kollisionen bereits reichlich mit Rissen durchzogene Wand (sozusagen politisch sanktionierter Pfusch auf höchstmöglichem Niveau) – und das überwiegend aus eigenverschuldeten, übertriebenen Sparmaßnahmen, exzessiv übersteigertem Selbstvertrauen und einer praktisch nicht vorhandenen Sachkompetenz.

Die programmatische Antwort auf diese, zwar sicher wohlgemeinte, aber augenscheinlich nicht sonderlich durchdachte (allerdings trotzdem publizierte) Aussage in der Bundestagsdrucksache des Deutschen Bundestags lautet: Wer ohne Not ein unikales Leben vernichtet, negiert selbst und vorsätzlich ‚das grundlegendste Menschenrecht’. Er hat somit durch seine eigenen menschenverachtenden Taten aktiv sein persönliches Recht auf Leben verwirkt und steht auch nicht mehr unter dem Schutz irgendwelcher Menschenrechte, seien es nationale oder internationale. Denn selbstverständlich ist das erste und grundlegendste Menschenrecht das Recht auf Leben, da gibt es nichts zu diskutieren oder zu interpretieren. Doch um dieses Anrecht schert sich so ein rücksichtsloser Meuchelmörder schließlich auch nicht sonderlich, wenn er eiskalt und gewissenlos seine Opfer tötet – weder um das verbriefte Existenzrecht, noch um das einzigartige Leben –, und eine authentische, gerechte Strafe sollte im krassen Endeffekt dem begangenen Delikt wahrlich angemessen und zumindest äquivalent sein. Schließlich sollte ein durch und durch perniziöser Killer zur Bestrafung seiner

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bluttriefenden Untat nicht einfach nur ohne Nachtisch zu Bett respektive ein paar kurze Jahre ins Gefängnis geschickt werden.

5.1.1.2. Menschenrechte IIDas originäre und dementsprechend sinnidentische Argument gegen eine validierte Todesstrafe, auf das sich partiell auch vorstehende Bundesdrucksache bezieht, befindet sich in der im Jahr 1948 von den Vereinten Nationen ratifizierten und publizierten ‚Allgemeinen Erklärung der Internationalen Menschenrechte’ – The Universal Declaration of Human Rights –, welche inter alia bei amnesty international22, den United Nations (UN)23 oder weiter unten im Anhang nachgelesen werden kann. In dieser Charta heißt es nun im vielzitierten Artikel mit der Nummer drei: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Weiters ist auf diesbezüglichen und dem Projekt nahestehenden Websites, derer es gar viele gibt, als illustrative Präzisierung und wohlwollende Erweiterung dieses Menschenrechtsartikels nachzulesen: „Wir alle haben das Recht, in Freiheit und Sicherheit zu leben. Niemand darf willkürlich getötet oder seiner Rechte ohne guten Grund beraubt werden.24“

Das klingt zwar vordergründig grundsätzlich förderlich und im ersten Augenblick absolut akzeptabel, doch, bei näherer Betrachtung der blutigen Realität, was kümmert sich denn ein praktizierender, eventuell sogar semiprofessioneller bzw. berufsmäßiger Mörder mit jahrelanger Routine um die weltweit und völkerumfassend zugesagten Menschenrechte seines oder seiner Opfer? Die haben schließlich auch ‚das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person’, doch der hartherzige Killer wird ihnen mutwillig und ungefragt all das nehmen – und stellt somit die Internationalen Menschenrechte selbst in Frage (nebst allen anderen kommensurablen Edikten). Wäre das nicht so ein beredter und ‚guter Grund’, den rücksichtslosen Schwerverbrecher seiner Rechte, die er ja bereits im Vorfeld selbst absichtlich und auf das gröbste abgewertet und verunglimpft hat, zu berauben? ‚Entheben’ oder ‚aberkennen’ wäre dann aber an dieser Stelle wohl der geziemendere Ausdruck, denn eigentlich gibt er sie geradezu ungeheißen und aus freien Stücken auf. Wenn dieses mordende, phänotypisch anthropomorphe Individuum – selbst das Anrecht auf das Prädikat ‚Mensch’ haben einige dieser dehumanisierten Kreaturen durch ihr destruktives Tun verloren – solche allgemeingültig konstituierten humanitären Konventionen nicht respektieren kann oder mag, dann hat es sie auch tatsächlich nicht verdient.

Was in dieser Charta effektiv fehlt, ist eine familien- und angehörigenfreundliche Amplifikation dieses überaus wichtigen und grundlegenden Artikels – oder sogar ein weiterer Passus in den Internationalen Menschenrechten, einer für die bedauernswerten Opfer und die leidtragenden Hinterbliebenen. Dieser neuzuschaffende und ohne Probleme nahtlos zu integrierende Artikel, beispielsweise direkt an den dritten anschließend, könnte in etwa wie folgt formuliert werden: ‚Wer mutwillig und ungefragt ein unikales Leben vernichtet, steht infolge seiner mörderischen Handlung nicht mehr unter dem Schutz der Internationalen Menschenrechte und hat somit sein eigenes Recht auf Leben verwirkt.’

5.1.2. Mangelnde AbschreckungWiederum ein weltweit ins Feld geführter Kardinalpunkt der Hinrichtungsgegner ist die mangelhafte bzw. die schlechterdings nicht vorhandene abschreckende Wirkung der gesetzlichen Todesstrafe auf potentielle Nachahmungstäter und/oder andere mögliche Gewaltverbrecher. Denn diese gleichermaßen hilf- wie sinnlose Art der unzureichenden Verbrechensprävention hat zweifelsohne und nachweisbar noch in keinem jemals länger etabliert gewesenem Rechtssystem funktioniert.

Diese Aussage ist eindeutig wahr und wurde bereits mehrfach durch verschiedene szientifische Untersuchungen hinlänglich verifiziert25. Aber den ambitionierteren unter den befürwortenden Theoretikern und Rechtswissenschaftlern geht es hier primär auch gar nicht

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um das kostspielige und vergebliche Experiment einer möglichst effektiv praktizierten Abschreckung denkbarer Übeltäter. Denn wer bewußt und vorsätzlich eine aggressive, juristisch schwerwiegende Straftat plant, wird sie auch resolut und mit intentionaler Persistenz ausführen – oder es zumindest im Rahmen seiner disponiblen Möglichkeiten und der dadurch vorgegebenen Konstellationen versuchen –, wobei es dem kriminellen Akteur zumeist völlig egal ist, welche folgenschweren Konsequenzen ihm für sein illegales Handeln angedroht werden (Dolus directus), sei es nun die Todesstrafe oder eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Es geht bei der rechtlich abgesicherten Anwendung dieser terminalen Ahndungsform ausschließlich um die absolut eklatante und im negativen Sinne nihilistische Mißachtung des Mörders dem unikalen Wert des Lebens in abstracto und dem Wert des einzigartigen Lebens seines Opfers in concreto gegenüber. Wer demnach ein Leben vernichtet, hat sein eigenes Recht auf Leben verwirkt.

5.1.3. Negativer KostenfaktorDas nächste, hauptsächlich auf Websites aus den Vereinigten Staaten genannte Argument in dieser Reihe weist genaugenommen auf eine lokal demarkierte Komplikation hin, nämlich: Mehrere amerikanische Studien dokumentieren eindeutig und unbestreitbar, daß es auf Grund der diversen Revisions- und Berufungsschritte, die auf einen Prozeß mit abschließendem Todesurteil folgen, mindestens zwei- bis sechsmal teurer ist, die Todesstrafe anstelle einer lebenslangen Haft zu verhängen26.

Diese Aussage ist grundsätzlich und prima facie auch richtig, liegt aber hauptsächlich an dem aus oben genannten Gründen unzulänglichen Rechtssystem der USA (cf. ut supra 3. & 3.1.), und ist somit ein territoriales bzw. ein nationales Problem, welches die Vereinigten Staaten von Amerika selbst zu verantworten haben und deshalb auch selbst wieder in den Griff bekommen müssen. Denn wenn die entsprechend rechtswissenschaftlich geschulten und kontinuierlich auf ihre juristische Objektivität geprüften Richter völlig unbeeinflußt und ohne Interessenskonflikte, welcher Art auch immer, ein unanfechtbares Todesurteil auf Grund eines vollständig geklärten Tathergangs fällen könnten, wäre es letztendlich problemlos möglich, das Urteil spätestens 14 Tage nach dessen offizieller Verkündung zu vollstrecken. Somit wäre das Verhängen der Todesstrafe sogar erheblich kostengünstiger als eine lebenslange Haftstrafe.

Eine gerechte, dem begangenen Rechtsbruch angemessene und schnelle Exekution indes bietet sogar einige markante Vorteile, sowohl für den Delinquenten, als auch für den urteilverhängenden Regierungsapparat. Der Straffällige muß nicht allzulange unter den in einigen Strafvollzugsanstalten ziemlich menschenunwürdigen Haftbedingungen sowie dem starken psychischen Druck der Verurteilung und des nervenaufreibenden Wartens auf einen endgültigen Vollstreckungstermin leiden – was für sich schon eine zusätzliche Bestrafung und eine inadäquate Hafterschwerung bedeutet –, während der Rechtsstaat Kapitalien, Platz und Arbeitszeit einsparen oder anderweitig verwerten kann.

5.1.4. Schmerzen und TodesangstEin weiteres Argument gegen die Todesstrafe lautet: Keine Hinrichtung kann völlig schmerzlos durchgeführt werden, und bei allen momentan verfügbaren Methoden, wie Erschießen, Elektrischer Stuhl, Gaskammer, tödliche Injektionen, Hängen etc., kann es bis zu mehreren Minuten dauern, bis der Delinquent wirklich tot ist.

Diese Aussage stimmt definitiv nicht, oder besser gesagt: nicht mehr. Es gibt heutzutage genügend schnelle und schmerzfreie Tötungsarten, auf die für diese Strafmaßnahme zurückgegriffen werden könnte. Außerdem hat man, dank der fortschrittlichen Arbeitsweisen und Praktiken der modernen Medizin, die humane und gnadenreiche Möglichkeit, den Verurteilten, sofern er es nicht ablehnt, vor seiner Hinrichtung lege artis zu betäuben, will sagen, in Narkose oder in künstlichen Tiefschlaf zu versetzen, was als schmerzvollste

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Sensation einen kurzen, minimalinvasiven Nadelstich mit sich bringen würde – wenn überhaupt, es gibt schließlich auch die zeitgemäße und komfortable Maskenbetäubung, oder die absolut medikamentenfreie Hypnonarkose. Vom eigentlichen Vorgang der Urteilsvollstreckung würde er somit schon nichts mehr mitbekommen, und demzufolge wäre es im Prinzip auch völlig egal, wie lange diese dauert.

Ferner wird die vermutlich aufkommende Todesangst des Delinquenten durch diese fürsorgliche Behandlungsweise effektiv unterdrückt. Es gibt schließlich keinen rationalen, triftigen Grund, warum der Verurteilte unbedingt bei vollem Bewußtsein sein müßte (außer natürlich, er wünscht es), wenn das Urteil vollzogen wird. Dieses wäre zudem nur eine minderwertig larvierte Expression von Rache, wenn er es denn auf richterliche Anweisung gezwungenermaßen müßte. Außerdem kann sich der Sträfling erheblich länger auf diesen festgesetzten Zeitpunkt vorbereiten und sich somit eingehender mit den unwiderruflichen Tatsachen auseinandersetzen, als er es seinen ahnungslosen Opfern zugestanden hat. Item sollte dem Häftling die verbleibende Zeitspanne bis zu seiner Hinrichtung ausreichen, um seine persönlichen Angelegenheiten regeln zu können.

5.1.5. Irreversibilität des TodesNächstes Argument in dieser Punkteliste der Hinrichtungsgegner: Die Todesstrafe ist, wenn sie erst einmal vollzogen wurde, nicht wieder rückgängig zu machen – sie ist ein finaler, unumkehrbarer Vorgang.

Das stimmt absolut, da gibt es überhaupt keine Widerrede. Deswegen müssen auch die fundamentalen und zwingenden Voraussetzungen für die Verhängung der Todesstrafe ein objektives Urteil eines uneingeschränkt neutralen Gerichtshofs und ein vollständiger Schuldnachweis ohne die geringsten Restzweifel sein. Also in etwa so, wie es im Kapitel Todesurteil: Voraussetzungen und Procedere bereits in extenso demonstriert wurde. Ist dies alles, oder auch nur ein minimaler Teil davon, nicht gegeben, kann und darf auch die Todesstrafe nicht ausgesprochen werden – so sollte es im Prinzip sein, doch leider ist dieser Status in den meisten Ländern, die aktuell Hinrichtungen anordnen und durchführen, noch lange nicht gewährleistet.

5.1.6. Anachronismus der TodesstrafeDies ist in der Aufzählung das letzte Argument gegen Hinrichtungen intra legem: Die Todesstrafe per se ist bereits seit mindestens 200 Jahren eine grundsätzlich überholte, barbarische und inhumane Bestrafungsform, die es, laut den Hinrichtungsgegnern, in unserer heutigen hochentwickelten Informations- und Zivilisationsgesellschaft eo ipso einfach nicht mehr geben dürfte.

Was soll man dazu sagen? Natürlich ist die Todesstrafe eine unzeitgemäße Institution, wenn man sich einmal den technologischen Fortschritt, die intellektuellen Möglichkeiten und die geistige Reife der gleichsam exzellenten wie souveränen theoretisch-philosophischen Ethikmodelle, die gegenwärtig aktuell und im wissenschaftlichen Umlauf sind, z.B. die exquisiten Werke über Diskursethik von Karl-Otto Apel (geb. 1922) und Jürgen Habermaß (geb. 1929) etc., exemplifikatorisch ad oculos demonstriert. Doch zum einen ist das Gros der Menschheit psychisch-emotional hochgradig unfähig und mental in genere noch nicht bereit, solche philosophisch-transzendenten Konstellationen zu begreifen, anzunehmen und zu verinnerlichen. Zum anderen – und das ist das traurige Punctum saliens – sind gesellschaftsschädigende Delikte wie Mord, Vergewaltigung und Kindesmißbrauch bei diesen grandiosen akademischen Voraussetzungen genauso anachronistisch und lange Zeit schon überholt, eben wie die Todesstrafe als deren Ahndungsform auch, wenn nicht sogar noch mehr. Trotzdem werden im globalen Überblick diese horrenden Gewalttaten nicht weniger – im Gegenteil! Das heißt, solange es noch solch grausam-unmenschliche Verbrechen gibt, solange wird es auch das opportune, legitime und drakonische Antidoton geben. Wer glaubt,

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sich wie ein primitiv-destruktiver Barbar benehmen zu müssen, braucht sich nicht wundern, wenn er im Gegenzug ebenso behandelt wird.

5.2. Argumente der BefürworterDie Verfechter der Todesstrafe können aber nicht nur monoton auf angebotene Theorien und öffentlich manifestierte Schlagworte reagieren, sie haben auch eigene Gesichtspunkte und akribisch eruierte Katasyllogismen anzuführen, von denen einige nachfolgend im einzelnen etwas genauer vorgestellt und erörtert werden. Allerdings sind die meisten dieser unterstützenden Ansichten im Großteil der Bevölkerung nicht unbedingt so weit verbreitet, wie die populären Darlegungen der Hinrichtungsgegner, da zur gegenwärtigen Zeit in unserer Nation die offizielle Befürwortung der Todesstrafe den meisten Menschen politisch und gesellschaftlich nicht unbedingt opportun erscheint. Auch und vor allem im differenzierten Hinblick auf die rechtsstaatlich geächtete rechtsextremistisch-antisemitische deutsche Vergangenheit in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts – bekannte Stichworte: Kristallnacht, Euthanasie, Völkermord, Konzentrationslager, Endlösung und der Holocaust (Shoah) während des nationalsozialistischen Dritten Reiches –, die eine mehr oder weniger emotionsfreie, neutrale Betrachtung und Bewertung dieser umstrittenen, nahezu tabuisierten Materie in diesem unseren Lande fast nicht zuläßt.

Aus vorgenannten Gründen sind auch die meisten der coram publico zugänglichen Internetsites, die sich affirmativ zur Todesstrafe inklusive ihrer juristisch abgesicherten Anwendung äußern und ihre diesbezüglichen Aussagen weltweit perzeptibel konstatieren, vorwiegend im englischsprachigen Raum anzutreffen, hauptsächlich bereitgestellt auf Servern in Amerika, Australien und Kanada. In jenen demokratisch geführten Ländern wird mit dieser schwierigen Frage, ihrem problematischen Umfeld und ihren subtilen Auswirkungen grosso modo etwas unverkrampfter und informeller umgegangen. Auch die schriftlich geführten Diskussionen in den öffentlichen, moderierten wie unmoderierten Foren verlaufen ausgeglichener und liberaler als beispielsweise hier in Deutschland, wo sich der offenherzige, unachtsam positiv Äußernde sogleich schutz- und ausweglos als frischstigmatisierte Persona non grata in die undankbare rechtsradikale Ecke zu xenophoben, keulenschwingenden Skinheads und ewiggestrigen Altnazis gestellt sehen muß. Und fama crescit eundo (lat.: Das Gerücht wächst während seiner Verbreitung), schrieb bereits der römische Dichter Publius Vergilius Maro, genannt Vergil (70 - 19 v.Chr.), in seinem zwölfbändigen Epos Aeneis27. Aus diesem ruinösen, vorverurteilenden Klischee wieder einigermaßen unbeschadet herauszukommen, ist wahrlich eine fast nicht zu bewältigende Sisyphos-Arbeit, und es kann tatsächlich eine beachtlich lange Zeit in Anspruch nehmen, dieses prekäre Odium, diesen unbeabsichtigten extremistischen Makel wieder halbwegs aus seiner Lebensgeschichte zu entfernen.

Die nachstehenden Argumente sind dementsprechend fast vollständig – weil notgedrungen – ausländischen Internetauftritten und Online-Veröffentlichungen regional wie national orientierter Organisationen und Interessensgruppen zur Verfechtung der Todesstrafe entnommen. Dabei ist unumwunden zuzugeben, daß etliche der im World Wide Web publizierenden Vereinigungen zusätzlich einen starken und wahrlich nicht abzuleugnenden rechtsextremistischen Grundgedanken aufweisen, aber dieser unguten und politisierenden Konstellation wird in vorliegender Aufzählung keine weitere Beachtung geschenkt (wobei noch präzisierend und der Vollständigkeit halber zu erwähnen wäre, daß die diversen linksextremistischen Aktionsgruppen ebenso vehement die Todesstrafe verteidigen bzw. fordern, nur sind die Rechtsextremisten, zumindest was die Anzahl ihrer Webpräsenzen und Mitglieder betrifft, in der eindeutigen Überzahl). Denn letztendlich geht es hier um das schiere Prinzip der gesetzlich begründeten Todesstrafe, und diese Bestrafungsform ist nun einmal kein spezifizierendes, zentrales Thema der vielen unterschiedlichen rechtsradikalen Gesinnungen – oder sonst einer ausschließlich staatsideologischen Weltanschauung, egal aus

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welcher Richtung –, höchstens ein zwangsläufig aufgetretenes Nebenprodukt derselben. Erkennbar ist dies an der Tatsache, daß unter folgenden Punkten keinem ein rein politisch fundierter und charakterisierender, will sagen, kein exklusiv einer bestimmten politischen Gesinnung zuzuordnender Ansatz innewohnt.

5.2.1. MenschenrechteDiverse nationale wie internationale Interessensvereinigungen und freischaffende Advokaten der gesetzlichen Todesstrafe verweisen ebenfalls, genau wie ihre Gegner, mit frenetischem Eifer nachdrücklich auf die Internationalen Menschenrechte der Vereinten Nationen, und fordern in aller Deutlichkeit ihre weltumspannende, uneingeschränkte Allgemeingültigkeit. Diese wohlformulierten und für alle grundsätzlich einhaltbaren Menschenrechte sollten, ihrer Meinung nach, nicht nur phonetisch gut und angenehm klingen, sondern auch zwingend und global für alle Menschen gleichermaßen gelten, und dementsprechend verbreitet, beachtet und aktiv durchgesetzt werden. Denn wem oder was nützen die besten, humansten und gerechtesten Menschenrechte, wenn sie ipsissima verba nur einen groben Leitfaden, eine vage Richtlinie ohne wirklichen Bindungscharakter darstellen, dessen geflissentliche Mißachtung für den oder die Täter, seien es nun Nationen oder Einzelpersonen, keine oder nur sehr geringe Konsequenzen zeitigt?

Zu einem Teil mitverantwortlich für dieses anhaltende Dilemma ist die Institution der Vereinten Nationen, also die UNO (United Nations Organisation) selbst, da sie zum großen Leidwesen vieler beteiligter Staaten maßgeblich von Amerika unterwandert und somit auch in weiten Bereichen gesteuert werden, also seit ihrer Gründung im Jahre 1945 keine wirklich unabhängige und übergeordnet weisungsbefugte Körperschaft darstellen. Des weiteren haben die fünf ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates – China, Rußland, Frankreich, Großbritannien und die USA – ein uneingeschränktes Veto-Recht, welches bereits wiederholt aus politisch-strategischem Kalkül zuungunsten der breiten Ländermehrheit ausgesprochen wurde und infolgedessen positive und konstruktive Entwicklungen in der internationalen Politik hoffnungslos blockiert oder verhindert wurden. Und wenn eine Nation sich von angeblich ungerechtfertigten sanktionierenden Resolutionen bedroht fühlt, kann sie diesen weitgehend freiwilligen Völkerbund auch alsbald wieder verlassen – ohnehin sind nicht alle Staaten der Erde Mitglied der UN. Ein weiteres, ebenfalls hausgemachtes Problem findet sich in der Charta der Vereinten Nationen unter Ziffer 7 des 2. Artikels, in welchem fatalerweise verlautbart wird: „Die UNO ist nicht befugt, in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, einzugreifen.“, denn im Prinzip betrifft schlichtweg alles die inneren Angelegenheiten eines Landes, bzw. alles kann als eine solche deklariert werden – und dementsprechend behandeln viele Staaten die Internationalen Menschenrechte auch nach eigenem Gutdünken.

Die Internationalen Menschenrechte sollten aber nicht nur für jeden Menschen naturgegebene, unveräußerliche Geburtsrechte sein, sondern auch und vor allem akkurat einzuhaltende Pflichten – sozusagen als das generelle, allgemeingültige Grundgesetz einer friedlichen und philanthropischen Zivilisation. Wer demnach, mit diesem Wissen der universellen Verbindlichkeit, das größtmöglichste menschenrechtsverletzende Delikt begeht, nominatim die unumkehrbare Existenzauslöschung eines einzigartigen Menschenlebens, verläßt vorsätzlich den protegierenden Bereich jedweder Menschenrechte, und steht somit selbst nicht mehr unter deren Schutz.

5.2.2. Positiver KostenfaktorAuch der Kostenfaktor spielt bei beiden Gruppen als stringentes Argument ihrer diametralen Anschauungen eine nicht unerhebliche Rolle. Während jedoch die Hinrichtungsgegner die immensen und stetig steigenden Folgekosten einer diesbezüglichen Verurteilung beanstanden, die bei den unverhältnismäßig langen Wartezeiten infolge politischer Berechnung oder

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juristischer Rabulistiken entstehen können, behaupten die Befürworter der verfassungsmäßigen Todesstrafe genau das Gegenteil. Wenn nämlich auf Grund eines objektiven Urteils und nach einem einwandfreien Verfahren ein hundertprozentig gerechtfertigtes und rational unanfechtbares Todesurteil verhängt wurde, könnte es problemlos und ohne weitere Fristverzögerung binnen 14 Tagen nach gerichtlicher Bestätigung und Verkündigung vollstreckt werden (cf. ut supra 4.3.).

Der finanzielle, materielle und personelle Aufwand wäre bei einer schnellen Realisierung der ausgesprochenen Strafe erheblich geringer, als den Verurteilten eventuell noch für viele Jahre, je nach biologischem Alter des Sträflings bei offizieller Bekanntgabe des Richterspruchs, mit den sowieso schon knappen Steuergeldern aufwendig zu bewachen, zu beherbergen, zu verköstigen und medizinisch zu versorgen. Wobei letzteres, je nach individueller Krankengeschichte, allein schon eine enorme pekuniäre Belastung für den Kostenträger, das Volk, bedeutet. Ein etwa zwanzigjähriger, exzessiv gewaltbereiter, sozialethisch und humanitär untherapierbarer, aber ansonsten gesunder Mörder kann gut und gerne noch mindestens 50 bis 60 Jahre leben – das muß alles gewissenhaft organisiert, praktiziert, finanziert und superarbitriert werden.

Eine schnelle, unbürokratische Hinrichtung hingegen löst all diese wirtschaftlichen Probleme ex abrupto, außerdem ist die permanent vorhandene Flucht- und Ausbruchsgefahr, die unterschwellig all die Jahre und Jahrzehnte von dem Häftling ausgeht – und damit auch seine unbestreitbar vorhandene Möglichkeit zur Durchführung weiterer Straf- und/oder Gewalttaten – definitiv und erfolgreich gebannt. Denn wer weiß, ob sich nicht dereinst, sagen wir einmal: in 20 Jahren, das ideologische System des Staates, in dem der Verurteilte seine Haftstrafe verbüßt, grundlegend ändert, ein tragischer Casus belli eintritt oder sonst eine unvorhersehbare Situation ereignet, in deren chaotisch-anarchischen Wirren unser oben eingeführter, nun etwa vierzigjährige und immer noch renitente Gesetzesbrecher, auf juridisch verschlungenen Pfaden u.U. die ungerechtfertigte Freiheit wiedererlangen kann. Womit wieder einmal ein gemeingefährlicher Gewaltverbrecher im besten Mannesalter und angefüllt mit über viele Jahre kumuliertem, sthenischem Tatendrang auf die unbedarfte Bevölkerung losgelassen wurde, die sich auf Grund der verstrichenen Zeit nicht einmal mehr an die grauenvollen Verbrechen erinnert, wegen derer der Schwerkriminelle fast ein Vierteljahrhundert interniert war (cf. ut infra 5.2.4.).

5.2.3. Psychische BelastungWie das obige Beispiel des verwinkelten und zeitweise ziemlich konfusen Rechtssystems der Vereinigten Staaten von Amerika eindrucksvoll gezeigt hat, warten dort viele der bedauernswerten Delinquenten z.T. über mehrere Jahrzehnte auf die wirkliche und endgültige Vollstreckung ihres Urteils. Während dieser unbotmäßig langen Wartezeit sind die Verurteilten einer unglaublichen seelisch-emotionalen Anspannung ausgesetzt, der sich nicht wenige der labileren Häftlinge durch Selbstmord oder Flucht in eine Geisteskrankheit verzweifelt zu entziehen versuchen. Auch die im Vorfeld diverser Vollzüge schon wiederholt, ja, bis zum Überdruß gesehene sadistische Vorstellung der zuständigen Governors, dem bereits im klinisch präparierten Vorraum der Todeskammer wartenden Hinzurichtenden noch einmal einen temporären juristischen Aufschub seiner Bestrafung zu gewähren – sozusagen eine perfide Art von bedingter, passagerer Amnestie –, nur um ihn wenige Wochen oder Monate später doch zu töten, stellt einen unangemessenen und unzumutbaren psychischen Druck dar, der praktisch an seelischer Grausamkeit grenzt.

Ähnlichgelagerte mentale Belastungen ergeben sich jedoch auch bei einer lebenslänglichen Haftstrafe – einer tatsächlichen, nicht nur die humanitär verwässerten 15 Jahre – durch das bedrückende Wissen, die Internierungsanstalt tatsächlich nie mehr lebend verlassen zu können, und den zwangsläufig daraus folgenden ethischen und soziokulturellen Konsequenzen, wie etwa Vereinsamung, Verrohung und andere humanitäre Defizite, unter

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denen sie bis zu ihrem letztendlichen Hinscheiden leiden müssen. Viele Sträflinge würden einen schnellen Tod diesem – für etliche Menschen schier unerträglichen – Zustand des permanenten Ein- und Weggesperrtseins vorziehen.

5.2.4. Effektive ProphylaxeDiesem in dieser aufschlußreichen Aufzählung letzten und stichhaltigsten der offiziell propagierten Argumente der Hinrichtungsbefürworter müssen sogar die gewohnheitsmäßigen Gegner der verfassungsmäßigen Todesstrafe zustimmen, wenn auch nur höchst ungern und unter dem hilf- und kraftlosen Vorwurf des unangebrachten, unqualifizierten Zynismus. Es lautet: Deliktprävention. Das heißt, einem rechtmäßig verurteilten und anschließend hingerichteten Mörder ist de facto jede erdenkliche Möglichkeit auf die Wiederholung seiner blutigen Tat oder zur Durchführung weiterer gewalttätiger Rechtsbrüche genommen – eine bessere und unbestreitbar nachhaltigere Verbrechensvorbeugung wurde bis jetzt einfach noch nicht entdeckt bzw. entwickelt.

Die einzige denkbare Alternative zur gesetzlichen Todesstrafe, mit einer einigermaßen entsprechenden universellen Sicherheit für die Bevölkerung, wäre das kontrollierte, vollständige Einfrieren des Häftlings in einer Art Kryo-Gefängnis, wie es beispielsweise in dem im Jahre 1993 von Regisseur Marco Brambilla (geb. 1960) gedrehten Film Demolition Man mit Sylvester Stallone (geb. 1946) und Wesley Snipes (geb. 1962) eindrucksvoll dargestellt wurde. Denn nur ein absolut handlungs- und bewegungsunfähiger Sträfling ist auch hundertprozentig überwachbar, und somit sind diese originellen tieftemperaturtechnischen Einrichtungen eigentlich als uneingeschränkt ausbruchssicher zu betrachten. Ein minimales, unkontrollierbares Restrisiko gibt es prinzipiell immer, aber das dürfte in diesem Fall verschwindend gering und somit eine zu vernachlässigende Quantité négligeable sein – jedoch ohne diesen Faktor dabei völlig zu vergessen. Solcherart frostige Haftanstalten sind im Moment noch auf Zelluloid gebannte Science Fiction, aber vielleicht wird daraus in naher Zukunft ein von der Wirklichkeit überholter Polit-Thriller – konkrete Anregungen und Pläne zur Realisierung derartiger kryotechnischer Institutionen gibt es bereits heute.

Ebengenanntes indiziert ebenfalls hervorragend die menschliche Geschichte: was auch immer denk- und machbar ist, wird letzten Endes auch gemacht, ganz egal, ob es sich ethisch vertreten läßt oder nicht. Diese typische und zutiefst menschliche Eigenart erkannte schon der Raketentechniker und Raumfahrtpionier Wernher Magnus Maximilian Freiherr von Braun (1912 - 1977). Zugesprochenes Diktum: „Alles, von dem der Mensch sich eine Vorstellung machen kann, ist machbar.“ Das ist z.B. an der technischen Entwicklung der Atombombe oder der international umstrittenen Kunst der Genmanipulation feststellbar. Wenn also ein idealistischer, innovativer, experimentierfreudiger Wissenschaftler, der die moralisch relevanten Einwände und negativen Beurteilungen einer etwaig eingesetzten Ethikkommission nicht so hoch bewertet wie der autorisierte Gesetzgeber, seine kontroversen Erforschungen im eigenen Land auf Grund der gegebenen restriktiv reglementierenden Gesetzesvorgaben nicht oder nur halb- bis illegal durchführen kann, dann geht er eben ungesäumt in ein anderes, wo es derartige sittlich motivierten juristischen Einschränkungen einfach nicht gibt, oder diese sich problemlos – gegebenenfalls mittels ein wenig persönlich-partnerschaftlicher Zuwendung, wie etwa Bakschisch in verschiedenster materieller Ausführung – und ohne größeren Aufwand umgehen lassen. Homo sum, humani nihil a me alienum puto (lat.: Ich bin ein Mensch, nichts Menschliches ist mir fremd), schrieb der römische Dichter Publius Terentius Afer, genannt Terenz (um 190 - 159 v.Chr.) – sapienti sat est. Dementsprechend könnte es vielleicht schon bald irgendwo auf dieser Welt einen solchen ‚Eispalast’ geben – anfangs wahrscheinlich noch nicht offiziell, aber wenn sich andere Nationen zu dieser immerhin überlegenswerten Bestrafungsart bekennen und, eventualiter verfassungsgerecht modifiziert, forciert anwenden, würden es mit der Zeit wohl immer mehr

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Staaten werden, die diese kostengünstige Alternative präferieren und einem ausnehmend teuren und meist doch nicht ganz so sicheren Hochsicherheitsgefängnis vorziehen.

Gegenwärtig lebenslänglich Verurteilte indessen haben allerdings, wie alle anderen Sträflinge mit zeitlich begrenzter Internierung auch, immer noch die vage, aber dennoch latent vorhandene Möglichkeit, bei einer günstigen Okkasion während ihres langjährigen Gefängnisaufenthalts anstaltsintern weitere Verbrechen zu begehen, oder gar bei einem dafür prädestinierten Zeitpunkt, etwa einem genehmigten Freigang, einem angesetzten Gerichtstermin oder einem obligatorischen Krankenhausaufenthalt, zu flüchten und für längere Zeit unterzutauchen, vielleicht können sie sich sogar ins Ausland absetzen – womit sie wieder eine nicht zu unterschätzende und hochexplosive Gefahr für die ahnungslose Öffentlichkeit geworden wären (cf. ut supra 5.2.2.).

5.2.5. RacheDieser spezielle Punkt stellt kein wirkliches, genuines Argument der Vertreter der Todesstrafe dar, muß jedoch wegen seiner ständig wahrnehmbaren Präsenz in der medienüberfluteten Öffentlichkeit und in der menschlichen Psyche mit in diese Aufzählung aufgenommen werden. Es mag zwar durchaus richtig sein, daß bei einigen Verteidigern der Todesstrafe – vor allem, wenn sie bereits einen persönlichen Verlust durch einen Mord erfahren und hinnehmen mußten – der archaische Rachegedanke, also der Wunsch nach ideeller Genugtuung und vollständiger körperlicher Vernichtung des verurteilten Mörders, nicht nur zweitrangig ist und dezent im Hintergrund mitschwingt, doch wie eben gezeigt, gibt es noch andere, weitreichende Überlegungen zu dieser Thematik, die nicht nur auf der mediävalen Talion (ius talionis), tumber Vergeltungssucht, Mordgelüsten oder primitivem Blutdurst beruhen. Und obgleich das Desiderium nach Sühne für viele Hinrichtungsgegner, hauptsächlich den höhergebildeten Intellektuellen, ein sogenannter ‚niederer Beweggrund’ in der Diskussion über die Todesstrafe ist, so wird dieses Verlangen manchmal im Zuge diverser grausamer Begleitumstände einer Mordtat doch ein wenig verständlicher. Außerdem ist diese suppressive Ächtung der Rache nicht in allen Nationen und Gegenden in gleichem Maße ausgeprägt. So gibt es beispielsweise in einigen Regionen der Erde noch klassische Ehrenmorde und eine volkshistorisch überlieferte, kulturell oder religiös vorgeschriebene Form der Rache, d.h. in manchen Ländern wird noch immer gerne und mit Nachdruck die althergebrachte Tradition der Blutrache, in der sizilianisch-italienischen Variante auch als Vendetta bekannt, strikt befolgt und ausgiebig praktiziert. Kurz gesagt: hier stirbt der Mörder auf alle Fälle – so oder so, causa finita est. Moralische Bedenken der beteiligten Personen den ausgelebten Rachegefühlen gegenüber gibt es nicht, oder nur bei einigen wenigen, die aber ungehört und unbeachtet in der Masse untergehen.

Aber auch in den deutschsprachigen Ländern war die Blutrache bis über das späte Mittelalter hinaus juristisch fest institutionalisiert. Während der Zeit der Kreuzzüge war es z.B. rechtlicher Usus, daß der König die Bürde der Vergeltung für einen ermordeten Untertan auf sich zu nehmen hatte, falls von diesem keine Hinterbliebenen vorhanden oder ausfindig zu machen waren, die selbst diese vorbestimmte Aufgabe hätten antreten können28. In späteren Zeiten wurde die private Rache schließlich durchgängig verboten und von staatlichen Einrichtungen für sich beansprucht, die sie in rechtswissenschaftliche Bahnen zu lenken versuchten und einen gesetzlich abgesicherten, nach individueller Schwere der möglichen Delikte abgestuften und landesweit gültigen Strafenkatalog einführten. Nichtsdestoweniger ist der Rachegedanke immer noch bei vielen Menschen subliminal vorhanden und kann als dezent-latente Emotion der Allgemeinheit nicht so einfach in ein paar Jahrhunderten eliminiert werden. Der Philosoph und Essayist Emil Mihai Cioran (1911 - 1995) schrieb hierzu, „[…] daß die Rache ein Bedürfnis ist, das heftigste und tiefste, das es gibt, und daß jeder sie stillen muß, und sei es nur in Worten. Wenn man das Rachebedürfnis erstickt, so setzt man sich schweren Schäden aus. Mancher Verlust des Gleichgewichtes – vielleicht jeder

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– entstammt einer Rache, die man allzulang hinausgeschoben hat. Wir müssen explodieren können! Jedes andere Unbehagen ist gesünder als jenes, das ein angehäufter Zorn hervorruft.29“

Selbst religiöse Motive und spirituelle Sentenzen unterstützen zu einem gewissen Teil den Hang zur Rache in der gläubigen Bevölkerung. So kommt der breiten bibeltreuen Masse das alttestamentarische ‚Auge um Auge, Zahn und Zahn’ eher in den frommen Sinn, als das neutestamentarische ‚wirst du auf die eine Wange geschlagen, so halte auch die andere Wange hin’ oder das ebensolche Jesuswort ‚liebet eure Feinde’, während in der Welt der Moslems der folkloristisch-traditionelle Spruch von ‚Feuer und Schwert’ und ‚Heiligem Krieg’ dem Gros der Menschen weitaus gegenwärtiger ist, als der über den ‚Schutz der Andersgläubigen’. Aber auch Gott selbst, bzw. die Götter, je nach Religion, hat/haben einen nicht zu leugnenden Hang zur exaltierten Auslebung seiner/ihrer unvergleichlichen Rachegefühle, was sehr anschaulich durch die Überlieferung der multiplen heiligen Bücher sogar schriftlich belegt ist (Weiteres über das Thema Religion in Kapitel Überlegungen).

5.3. Die Internationalen MenschenrechteAuf die vielfach genannten und dementsprechend strapazierten Internationalen Menschenrechte, welche als Resolution 217 A (III) am 10. Dezember des Jahres 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (United Nations, UN)30 verabschiedet wurden, muß ein wenig genauer eingegangen werden, da sie, wie oben flagrant gesehen, sowohl von den Befürwortern als auch von den Gegnern in der Diskussion über die Todesstrafe ausgiebig zitiert und in Anspruch genommen werden. Die anfängliche Idee der verfassungsmäßigen Menschenrechte und deren nachfolgende staatliche Umsetzung wurde bereits während dem Zeitalter der Aufklärung, und dort besonders von den Philosophen John Locke (1632 - 1704), Thomas Hobbes (1588 - 1679), Jean-Jacques Rousseau (1712 - 1778) und Immanuel Kant (1724 - 1804), geprägt und allgemein akzeleriert. Auch die Déclaration des droits de l'homme et du citoyen (Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte) vom 26. August 1789 durch die Nationalversammlung von Frankreich und die amerikanische Bill of Rights vom 15. Dezember des Jahres 1791 sind wegweisende Vorläufer im humanitären Sinne der Internationalen Menschenrechte der Vereinten Nationen. Für die an dieser überaus anregenden und aufschlußreichen Materie interessierten Leser sind der vollständige originale und der ins deutsche übersetzte Text der Menschenrechts-Charta im Anhang beigefügt.

Bei einem direkten, kontemplativen Vergleich der beiden in der Hinrichtungsdiskussion involvierten Fraktionen könnte man fast sagen, daß sie in dieser Hinsicht grosso modo dasselbe hehre Ziel verfolgen, nämlich die umfassende, allgemeingültige und ehrliche Einhaltung der Internationalen Menschenrechte – nur eben, wie im Verlauf des Kapitels Argumentationen en détail dargelegt, aus völlig verschiedenen Richtungen. Sie sollten einmal gründlich und unparteiisch miteinander überlegen, ob es nicht erheblich vernünftiger wäre, sich freundschaftlich zu unieren und in corpore konstruktiv einen weitreichenden, positiven Wertewandel in der Welt anzustreben, der das kontroverse Anwenden einer gesetzlich abgesicherten Todesstrafe letztendlich überflüssig werden läßt.

5.3.1. Menschenrechte und RealitätBei genauerer Betrachtung dieser ‚Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte’ und dem tatsächlichen ethisch-kulturellen Zustand in der heutigen Gesellschaft sowie in der internationalen Politik muß man jedoch immer wieder indigniert feststellen, daß diese wohlmeinenden Rechte zwar absolut nötig und mit Sicherheit angemessen sind, aber leider eben nur ein fiktives, anzustrebendes Idealbild aufzeigen, von dem die auf erschreckend simple Weise verführbare Menschheit offensichtlich noch sehr, sehr weit entfernt ist. Die gewalttätige, korrupte und heuchlerische Realität beweist doch jeden Tag aufs neue, daß es kaum eine Nation, eine Glaubensrichtung oder eine Volksgemeinschaft auf unserer großen,

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weiten Welt gibt, in der auch nur die Hälfte dieser 30 aufgestellten Artikel beachtet und glaubwürdig angewandt wird, und sei es ausschließlich aus intellektuellem Unvermögen, diese juristisch oder auf religiösem Wege zu umgehen. Und schon allein die bedenkliche und im Grunde für alle Gesellschaftsschichten peinliche Tatsache, daß die ebenso herrliche wie selbstherrliche Menschheit, die hochgelobte und vielbesungene ‚Krone der Schöpfung’, eine humanitäre Einrichtung wie die Internationalen Menschenrechte benötigt, zeigt eindrucksvoll die seit vielen Millennien konsequent gleichbleibende destruktive und dekadente Grundgesinnung des sogenannten Homo sapiens, des angeblich vernunftbegabten Menschen.

Die bedauerliche Wahrheit ist, daß zur rückhaltlosen und ehrlichen Einhaltung der Internationalen Menschenrechte weltumfassend ein radikales sozialethisches und spirituelles Umdenken in der menschlichen Gesellschaft selbst, und zwar ausnahmslos durch sämtliche Volksschichten und Glaubensrichtungen diffundiert, stattfinden müßte. Dieser tiefgreifende Paradigmenwechsel, diese fundamentale und gewißlich dramatische Verhaltens- und Intentionsmutation hat zudem zwingend von den führenden Häuptern der Politik, Religion und Kultur sowie in weltumspannender Föderation auszugehen (sozusagen als eine ethische Revolution von Oben. Denn nur, was von allgemein anerkannten und respektierten gesellschaftlichen Idolen vorgelebt, gefördert und gutgeheißen wird, wird mit der Zeit auch von der Öffentlichkeit übernommen – dies sollte, optimistisch geschätzt und bei entsprechend empfänglicher, kooperativer Bevölkerung, in zwei bis drei Generationen zu bewerkstelligen sein), was sich aber auf Grund der fehlenden politischen und wirtschaftlichen Lobby und der exorbitanten inhaltlichen Diskrepanz der involvierten und partiell ziemlich bellizistischen Ideologien tendenziell nicht im geringsten abzeichnet. Außerdem sind Frieden und Freiheit, respektive die wohlwollende Förderung und Sicherung derselben, finanziell gesehen nicht sonderlich lukrativ – Krieg, Tod und Verbrechen sind diesbezüglich ungleich einträglicher. Wobei in diesem militaristisch infizierten Bereich aber zusätzlich noch so sinnfreie und unzeitgemäße Vorstellungen aus der urzeitlichen Barbarei, wie etwa Heldenverehrung, Ruhm und Ehre (im negativ-militaristischen Sinne), eine prinzipiell friedensunverträgliche und demzufolge eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielen.

Überdies ist als elementare Voraussetzung zur weltweiten Einführung der Internationalen Menschenrechte primär ein multilateraler politischer Konsens der vorgenannten Führungsebenen vonnöten. Da aber die einzelnen Nationen und deren verantwortliche Führungspersönlichkeiten nicht einmal mit sich selbst und untereinander richtig einig sind und jeder noch so unbedeutende Herrschafts- und Verwaltungsbereich versucht, exklusiv sein kleingeistig-territoriales Anspruchsdenken zu befriedigen, ist bereits diese hochnotwendige Prämisse bis auf weiteres nicht gegeben. Denn solange es noch solcherart romantisch-separatistisch angehauchte Menschen und Aktionsgruppen gibt, die tatsächlich und allen Ernstes im revolutionären Rahmen einer Sezession z.B. den Freistaat Bayern viribus unitis von der Bundesrepublik Deutschland abkoppeln und das alte Königreich, die bayerische Monarchie restaurativ rekonstituieren möchten (und mit solch abstrusen Ideen auch noch halbwegs Gehör bei ihrem Publikum finden), solange wird es auch kein einiges und geeintes Europa geben, geschweige denn ein von allen Beteiligten bewilligtes und eingehaltenes globales Einvernehmen. Dazu müßten die einzelnen Länder viel zu viel von ihrer nationalen Eigenständigkeit und die Regierenden viel zu viel von ihrer politischen Macht abgeben (von den Wirtschaftsführern ganz zu schweigen), was diese natürlich vehement zu verhindern suchen, und auch in der gemeinen Bevölkerung sind zahlreiche Individuen einem dumpfen, demotisch ausgeschmückten Nationalismus und mißverstandenem Patriotismus verfallen. Als wäre dieser philiströse, staatsdoktrinäre Zustand nicht schon tragisch genug, haben die unvermeidlichen und bemerkenswert selbstbewußten Vertreter der jeweils aktuell favorisierten Glaubensrichtungen bei diesen weitreichenden, menschheitsrelevanten Entscheidungen auch noch ein nicht unerhebliches Wörtchen mitzureden, doch dazu später mehr.

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Bei retrospektiver Betrachtung und Diagnose unserer etwa zehntausendjährigen Zivilisationsgesellschaft ist indessen deutlich festzustellen, daß sie so eine schwierige mentale Glanzleistung, wie die Schaffung und Organisation einer global verbrechensfreien Kultur zweifelsohne eine ist, bis jetzt noch nicht einmal ansatzweise bewerkstelligt hat – warum sollte sie sie also in den nächsten 10.000 Jahren erbringen können? Wir haben uns zwar den blauen Planeten weitgehend untertan gemacht, relativ fortschrittliche Technologien entwickelt und beginnen gerade, unser heimatliches Sonnensystem zu verlassen und immer tiefer in den Kosmos vorzustoßen – so überschreitet zur Zeit die im Jahr 1977 von Cap Canaveral (USA) gestartete Sonde Voyager 1 den Rand des uns mehr oder minder bekannten Planetensystems und driftet in den angrenzenden interstellaren Raum –, aber trotzdem ist die große Masse der Erdbevölkerung einem Primaten aus dem Miozän immer noch näher als einem vernunftbegabten, modernen Menschen, dem Homo sapiens. Dumm geboren, dumm gelebt, dumm gestorben, und dazwischen nichts dazugelernt – es ist fürwahr erstaunlich, daß die primitiv-gewalttätige Menschheit überhaupt so weit gekommen ist, und sich nicht bereits in ihren dunkelsten Anfängen selbst ausgerottet hat. Bei den vielen geist-, hirn- und verantwortungslosen Mitbewohnern auf unserem ideologisch und emissionstechnisch vergifteten Himmelskörper ist es wirklich nicht besonders verwunderlich, wenn so manch anspruchsvoller Freidenker und kritischer Hinterfrager ein klein wenig timonisch zu Zynismus, Sarkasmus und Misanthropie, um nicht zu sagen, zu einem unterschwelligen odium generis humani (lat.: Haß gegen das Menschengeschlecht), neigt.

Auf lokal demarkierten Gebieten gab und gibt es zwar rezidivierend kurzfristige Zeiten von gemeinschaftlich zelebriertem Frieden, geistiger Entfaltung und gewaltfreier Harmonie, doch früher oder später (meistens früher) kommt es unabwendbar einer neidischen, aggressiven Nachbarnation oder einem aus psychischer Erschlaffung unzufriedenen Bevölkerungsteil in den ideologisch verdrehten Sinn, für symbolisches Kapital wie etwa Ruhm und Ehre oder similär primitiv-abstrusen Ideen aus der schwärzesten Steinzeit, das alles zerstören zu müssen (cf. ut supra). In diesem evolutionstechnisch wichtigen Punkt haben sich, wie in so vielen anderen bedeutenden Dingen auch, die ‚nackten Affen’ seit dem folgenschweren Moment, an dem sie in grauer Vorzeit die schützenden Bäume verließen, nicht verändert – in der Tat wäre es für manche durchaus besser gewesen, sie wären auf ihren Ästen sitzengeblieben, vielleicht hätte sich dadurch die übrige Menschheit auf mentalpsychologischer Ebene inzwischen um einiges schneller und weiter entwickelt.

Das archaische und vormals vielleicht brauchbare ‚Recht der Wildnis’, bzw. das ‚Recht des Stärkeren’, besteht jedoch bis in unsere moderne Zeit fort, nur in größerdimensionierten Maßstäben. Mit anderen Worten: Statt daß sich, wie es eigentlich sein sollte und sozialethisch als auch völkerrechtlich verträglich wäre, die stärkeren, reicheren Länder – und natürlich auch deren finanzkräftige, international operierenden Konzerne – um die Wünsche und Sorgen der schwächeren, ärmeren Nachbarnationen – womit hier nicht nur Anrainerstaaten gemeint sind – kümmerten und diese ohnehin schon überforderten Gemeinschaften vor militärischen Nachstellungen und wirtschaftlichen Benachteiligungen beschützen würden, werden sie bisweilen von den latent paternalistischen Nationen der Ersten und Zweiten Welt noch zusätzlich ausgebeutet oder gar gewaltsam okkupiert, appropriiert, annektiert und letztendlich in den eigenen Machtbereich assimiliert (siehe z.B. den seit dem Jahr 1949 andauernden China-Tibet-Konflikt, oder die multipel exerzierten territorialen Grenzverschiebungen im europäischen Raum während des zweiten Weltkriegs). Es gab und gibt eben herzlich wenige, um nicht zu sagen: gar keine Staats- und Regierungsführer, denen, wenn sie erst einmal in den oberen politischen Etagen angelangt sind, auch nur ansatzweise ein wenig Liebe und humanitäres Wohlwollen zu ihrem unterstehenden Volk und dessen weitere Zukunft nachzusagen wäre – das einzige, was für diese elitären Leute wirklich zählt und wofür sie tatsächlich mit aller Vehemenz kämpfen, ist allein der persönliche Macht- und Geldzuwachs.

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5.3.2. Die Einhaltung diverser MenschenrechteAber nicht nur der dritte Artikel der Internationalen Menschenrechte: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person [im Original: Everyone has the right to life, liberty and security of person].“, der weiter oben während des Kapitels Argumentationen ausführlich besprochen wurde, erfährt internationale Mißachtung und ignorante Gleichgültigkeit, auch die anderen 29 sind von diesem unverdienten Schicksal leider nicht verschont geblieben. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man die ganze Angelegenheit fast als schriftgewordene Realsatire betrachten. Difficile est satiram non scribere (lat.: Es ist schwer, keine Satire zu schreiben), notierte weiland Juvenal. Das unglückselige Dilemma fängt bereits beim arglosen Lesen des ersten Artikels an. Dieser verkündet pathetisch: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen [All human beings are born free and equal in dignity and rights. They are endowed with reason and conscience and should act towards one another in a spirit of brotherhood].”

Schon nach der Hälfte des ersten Satzes fallen dem durchschnittlich informierten Leser mindestens eine Handvoll unterentwickelter Nationen ein, in denen es eben nicht so ist, in denen die Menschen eben nicht wirklich frei geboren werden, sei es aus diktatorischen Gründen oder dem Vorhandensein eines unflexiblen Kasten- bzw. Apartheidsystems, oder anderweitig differenzierenden Einrichtungen. Auch gibt es immer noch eine nicht unerhebliche Sklaverei in vielen Ländern dieser Erde, gegen die es sogar einen eigenen Menschenrechtsartikel gibt, nämlich den vierten, der besagt: „Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten [No one shall be held in slavery or servitude; slavery and the slave trade shall be prohibited in all their forms].“ Jedoch und unbestreitbar gibt es sie, und die humanitär nötige Obliegenheit, sie endgültig und auch dauerhaft, zumindest auf längere Zeit auszumerzen, dünkt nicht nur dem thematisch bewanderten Laien als ein immens schwieriges Unterfangen.

Der zweite Teil dieses ersten Satzes gilt auf der Welt noch weniger, denn die Realität zeigt die faktische Situation jeden Tag aufs neue: je mehr Geld und politischen Einfluß eine Institution oder eine Individualperson hat, um so mehr Würde und Recht erhält sie auch. Die vordere Hälfte des zweiten Satzes ist nun wahrlich ein derber Schenkelklopfer, kann demzufolge von vorneherein mehr als bezweifelt, wenn nicht sogar vollständig negiert werden und wirkt an dieser exponierten Stelle fast ein wenig launig und schwarzhumorig ironisch, während die hintere Satzhälfte leider nur noch einen frommen Wunsch, ein freundlich-flehendes Ansinnen formuliert, das nichtsdestominder kaum jemand beachtet.

Weiter geht es mit Artikel 9, welcher da postuliert: „Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden [No one shall be sub-jected to arbitrary arrest, detention or exile].“ Als negatives Beispiel können hier wieder einmal und guten Gewissens unisono mit amnesty international die Vereinigten Staaten von Amerika und ihre weltweit betriebenen illegalen Internierungsanlagen genannt werden (siehe Guantánamo Bay auf Kuba oder Abu Ghoreib im Irak), in denen die Mehrzahl der Inhaftierten indicta causa einer mehr als ungewissen Zukunft entgegensehen müssen (cf. ut supra 3.). Aber auch in vielen anderen Nationen, selbst in nominell demokratischen Ländern (cf. ut infra 6.5.), wird diesem Artikel nicht immer die ihm angemessene Aufmerksamkeit geschenkt. Die Völker, die diesen Passus wirklich und wahrhaftig anwenden, und das einigermaßen dauerhaft und nicht nur temporär, können schnell an einer Hand aufgezählt werden.

Oder wir nehmen den Artikel mit der Nummer 12 – dieser proklamiert anachronistisch: „Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen [No one shall be subjected to arbitrary interference with his privacy, fam-

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ily, home or correspondence, nor to attacks upon his honour and reputation. Everyone has the right to the protection of the law against such interference or attacks].“ –, welcher seit der Einführung von global vernetzten Überwachungssystemen wie Echelon, Enfopol, Tias oder Carnivore auch nicht mehr annähernd der Realität entspricht. Denn durch diese subtil miteinander verbundenen Einrichtungen kann und wird jede noch so unbedeutende und harmlose E-Mail oder Postkarte nachrichtendienstlich durchleuchtet, mitgelesen und auf diverse verfängliche, für die gar nicht wenigen Geheimpolizeien möglicherweise aufschlußreiche Schlüsselwörter durchsucht. Auch lassen sich auf diese Weise – z.B. mittels der gewohnheitsmäßig erfolgten Kreditkartenbezahlungen, gedankenlos benutzten Einkaufs-, Mitglieds- und Rabattkarten, oder der regelmäßigen Verwendung von Handy-, GPS-, Internet- und WLAN-Verbindungen – eindeutige Bewegungsprofile mit Verhaltensmustern von jeder einzelnen Person erstellen, verdächtig oder nicht. Wer nun das bedauerliche Pech hat, versehentlich zur falschen Zeit am falschen Ort präsent zu sein, wird ungefragt und automatisch biometrisch erfaßt, kriminalistisch eingestuft und elektronisch registriert. Und trotz den permanenten Beschwichtigungsversuchen aus den PR-Abteilungen der verschiedenen Nachrichtendienste, die gebetsmühlenhaft leiernd das genaue Gegenteil perseverieren, bleiben die sensiblen, personenbezogenen Daten bis an das Lebensende des sündenlos Betroffenen, und oft noch weit darüber hinaus, in elektronisch gespeicherter Form erhalten und mannigfaltig verwendbar.

Artikel 19 schließt sich gewissermaßen an dem eben aufgeführten an und manifestiert: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten [Everyone has the right to freedom of opinion and expression; this right includes freedom to hold opinions without interference and to seek, receive and impart information and ideas through any media and regardless of frontiers].“ Nun ja, diese interpretierbare Ausführung stimmt in gewisser Weise sogar – jeder kann selbstverständlich immerdar und allerorten frei und ungezwungen seine ureigenste, intimste Meinung aus vollem Hals und überall in der Öffentlichkeit vernehmbar äußern, nur ob er die möglicherweise folgenden, lokal variierenden landes- und glaubensspezifischen Konsequenzen überlebt, das steht auf einem ganz anderen Blatt. Deswegen sollten die dafür Verantwortlichen tunlichst noch den absolut lebenswichtigen und ressourcenschonenden Zusatz „ohne dafür verfolgt zu werden“ am Ende dieses formidablen Artikels einfügen.

Der nun folgende Artikel 23 strahlt bereits von sich einen satirisch immanenten Charakter aus, der nicht mehr weiter kommentiert werden muß, vor allem nicht in Zeiten von Wirtschaftsflaute, Politikverdrossenheit und Hartz IV. Nun denn, Ladies and Gentlemen, we proudly present den Artikel 23: „Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten [Everyone has the right to work, to free choice of employment, to just and favourable conditions of work and to protection against un-employment. Everyone, without any discrimination, has the right to equal pay for equal work. Everyone who works has the right to just and favourable remuneration ensuring for himself and his family an existence worthy of human dignity, and supplemented, if necessary, by other means of social protection. Everyone has the right to form and to join trade unions for the protection of his interests].” Tusch! Applaus…

Artikel 13 ist von ähnlichem Kaliber, deshalb ohne weitere Worte voran: „Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

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Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren [Everyone has the right to freedom of movement and residence within the borders of each state. Everyone has the right to leave any country, including his own, and to return to his country].” Das persifliert die Wirklichkeit.

Nicht zu unterschätzen ist auch der erste Satz des Artikels 26: „Jeder hat das Recht auf Bildung [Everyone has the right to education]. […]“, denn zum einen wäre es doch wirklich schön und desiderabel, wenn diese kurze Aussage wirklich den existenten Tatsachen entsprechen würde, doch leider haben zahlreiche Menschen weltweit noch nicht einmal die Möglichkeit auf Bildung, geschweige denn die Aussicht, diese jemals zu bekommen. Zum anderen gibt es Erdenbewohner, die zwar die nötigen und auch in zumutbarer Nähe ausreichend vorhandenen Bildungseinrichtungen besuchen und sinnvoll nutzen könnten, dieses angenehme und geistig förderliche Angebot jedoch aus purer Bequemlichkeit und kleingeistiger Ignoranz nicht wahrhaben wollen. Hier paßt der von Jesus während seiner Bergpredigt geäußerte christliche Spruch: Beati pauperes spiritu, quoniam ipsorum est regnum caelorum (lat.: Selig sind die armen im Geiste, den ihrer ist das Himmelreich) wie die ironisch-lehrreiche Faust aufs kulturell und ethisch ungebildete Auge. Denn wer nichts und von nichts weiß, macht sich schließlich auch um nichts Sorgen und denkt dementsprechend nicht über die eventuell nachfolgenden Auswirkungen seines partiell ziemlich merkwürdigen Handelns nach – dumm geboren, dumm gelebt, dumm gestorben, und dazwischen nichts dazugelernt (cf. ut supra 5.3.1.). Dementsprechend müßte die Sentenz in diesem Menschenrechtsartikel geringfügig extendiert werden und wie folgt lauten: „Jeder hat das Recht und die Pflicht auf Bildung“, damit den Menschen endlich einmal die weitreichenden Folgen ihrer z.T. doch recht irrationalen Aktionen bewußt werden und sie wenigstens ein klein wenig den Lauf der Geschichte intellektuell wahrnehmen, analysieren und bewerten können. Aber cum hac parte rem publicam non confio (lat.: mit dieser Partei ist kein Staat zu machen), wenn man sich die dekadenten und grenzdebilen Couch-Potatoes, hauptsächlich in der westlichen Hemisphäre, plastisch vor Augen führt. Perlen vor die Säue…

Die Charta endet schließlich mit Artikel 30: „Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat [Nothing in this Dec-laration may be interpreted as implying for any State, group or person any right to engage in any activity or to perform any act aimed at the destruction of any of the rights and freedoms set forth herein].“ Dieser pretiös-pastorale, virtuos und fast poetisch gedrechselte Satz sagt eigentlich nicht unbedingt etwas aus, ausgenommen der freundlichen Empfehlung, die Menschenrechte doch bitte zu beachten. Außerdem ist er in sich unlogisch aufgebaut, denn wenn man einmal supponiert, daß sich jemand ausdrücklich und wahrhaftig an die eindeutigen Vorgaben der Internationalen Menschenrechte hält, dann hat er letztlich auch keine Gelegenheit zur Fehlinterpretation und kann dementsprechend nie in Versuchung geraten, diese Rechte durch bzw. mit sich selbst zu diskreditieren oder gar zu verneinen.

In diesem leicht sarkastischen Sinne ist schlußendlich und bedauerlicherweise zu vermerken, daß es eigentlich keinen noch so kurzen und simpel einzuhaltenden Artikel in den gesamten Internationalen Menschenrechten gibt, der nicht gerade jetzt irgendwo auf unserer Welt, just in diesem Augenblick, auf das gröbste mißachtet und unehrenhaft mit Füßen getreten wird. Und so, wie es im Moment in den komplizierten geopolitischen und intersakralen Landschaften aussieht, wird sich an dieser bedrückenden Gesamtsituation in näherer Zukunft auch nicht viel ändern. Also ist an dieser Stelle festzustellen, daß es dem Staat per se bzw. den politischen Machthabern aller Nationen der Erde ausnehmend gut anstehen würde, bei dieser problematischen Thematik mit gutem, förderlichem Beispiel voranzugehen, d.h. ehrlich und wahrhaftig die eigenen Gesetze zu leben. Denn wie kann und soll der Mensch ernsthaft einer Politik zustimmen und vertrauen, die zwar der gemeinen

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Bevölkerung die strikte Einhaltung der Menschenrechte anempfiehlt, selbst aber aktiv und völlig ungehemmt die Todesstrafe praktiziert, Verdächtige foltert und Kriege führt?

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6. ÜberlegungenDer ganzen frucht- und endlosen Diskussion über das Pro und Contra der gesetzlich abgesicherten Todesstrafe müßte eigentlich eine weitere, gründliche Erörterung bei- bzw. vorangestellt werden, nämlich die uralte, von allen Philosophen immer wieder gestellte Existenz- und Zivilisationsfrage: Warum können die Menschen nicht friedlich, liberal und freundlich in einer geistig konstruktiven Gemeinschaft von gleichberechtigten Weltbürgern interagieren? Oder zumindest über längere Zeit neutral, verträglich und ruhig nebeneinander leben? Sie brauchen doch, wenn sie partout kein inter- bzw. multikulturelles Konglomerat wollen, nicht einmal miteinander reden, nur initial einen elementaren Modus vivendi finden. Warum müssen sie sich trotzdem ständig so bereitwillig und mit freudiger Verve wegen irgendwelchen absonderlichen, ideologisch motivierten Differenzen oder ähnlich kleinkarierten Egoismen, nach denen in tausend Jahren kein Hahn mehr kräht – wenn es überhaupt so lange dauert –, gegenseitig das kurze Leben vermiesen oder gar in einem kontinuierlichen hobbesschen bellum omnium contra omnes (lat.: Krieg aller gegen alle) den Schädel einschlagen? Wenn sich die Menschheit nur ein wenig objektiver, aufgeklärter, positiver und toleranter – expressis verbis etwas menschlicher – geben würde, müßten lebensverachtende Gewaltverbrechen nicht vorkommen, und somit wäre auch der eternisierten Hinrichtungsdebatte das höchst zweifelhafte Fundament entzogen. Aber die seit vielen Jahrtausenden existente und weltweit unter offizieller religiöser und politischer Absegnung praktizierte Todesstrafe selbst beweist das ziemlich rückständige, primitive Barbarentum unserer angeblich so kultivierten und sophisticated menschlichen Gesellschaft, da allein deren legitimiertes Vorhandensein eine profund institutionalisierte Akzeptanz der aktiven und willentlichen Lebensvernichtung in den Köpfen der Erdbevölkerung voraussetzt. Homo homini lupus (lat.: Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf), schrieb bereits anno 1651 der englische Mathematiker, Staatstheoretiker und Philosoph Thomas Hobbes (1588 - 1679) in seinem Hauptwerk Leviathan31. Und auch Ovid erkannte seinerzeit scharfsichtig: Nitimur in vetitum semper cupimusque negata (lat.: Immer drängen wir zum Verbotenen hin und begehren das Verweigerte)32.

Die effizierenden Auslöser für dieses permanente aggressive Fehlverhalten unseres mehr oder weniger zivilisierten Menschengeschlechts liegen hauptsächlich in eben diesen unglücklichen ideologisch motivierten Differenzen – bedrückend vor allem deswegen, weil sie in unserer heutigen aufgeklärten Welt sozusagen völlig unzeitgemäß und überflüssig sind –, aber auch die komplizierte individuelle emotionale Strukturierung der traditionell unterschiedlich geprägten Erdbevölkerung ist hier nicht zu vernachlässigen. Denn Gefühle und persönliche Eindrücke, vor allem fehlgeleitete, unterdrückte oder negative, können eine unglaublich starke und destruktive Antriebskraft sein, ebenso wie akzidentelle oder koordiniert manipulierende massenpsychologisch wirksame Impressionen, beispielsweise bei Sportveranstaltungen, Konzerten und Verkaufsmessen, bzw. Messeveranstaltungen im allgemeinen, sowie bei politischen oder religiösen Propagandavorstellungen. Doch trotz ihrer jahrtausendelangen geistig-kulturellen Entwicklung und ihrem mittlerweile ausnehmend hohen technologischen Standard (das Dilemma: die geistige Evolution erlahmte sukzessive und befindet sich seit geraumer Zeit in Stagnation, während sich die davon abgekoppelte technische immer rapider und mit ungeahnten Folgen auf ein unbekanntes Ziel zubewegt) ist es der Menschheit bis jetzt auch nicht halbwegs gelungen, ihre inneren animalischen Triebhaftigkeiten einigermaßen erfolgreich zu bändigen, geschweige denn sie bewußt zu kontrollieren und im Zaum zu halten. Um diese unerquickliche Situation sinngemäß mit dem Physiologen und Mathematiker Emil Heinrich du Bois-Reymond (1818 - 1896) aus Berlin zu interpretieren: Ignoramus et ignorabimus (lat.: Wir wissen es nicht, und wir werden es niemals wissen; diese fatalistische Sentenz entstammt aus seinem im Jahre 1872 gehaltenen Vortrag Über die Grenzen des Naturerkennens)33.

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Die gegenwärtig vielgepriesene und hoch-, ja, beinahe überbewertete Intelligenz1 der sogenannten ‚denkfähigen’ Menschen kann indessen bei diesen Überlegungen im Prinzip bedenkenlos ausgeklammert werden. Sie ist zwar de facto individuell unterschiedlich ausgeprägt, hat aber eigentlich für den diffizilen Prozeß der subjektiven Entscheidungsfindung und das persönliche Hinwenden zu einer Ablehnung oder Befürwortung der gesetzlich begründeten Todesstrafe keine oder nur geringfügige Bedeutung. In beiden Lagern gibt es relativ homogen sowohl solche, die von der Natur mit etwas mehr Scharfblick und Interesse gesegnet wurden, als auch solche, die eben nicht soviel an geistiger Befähigung und Agilität mitbekommen haben. Die sogenannten intelligenten, intelligibleren Menschen verfügen vielleicht über den besseren sozialen, kulturellen und politischen Überblick und erkennen u.U. die vielfach vernetzten Kohärenzen und rückwirkenden Beziehungen der gegenwärtigen geopolitischen Situation, trotzdem sind sie in beiden Fraktionen gleichermaßen stark vertreten, und nicht a priori nur für eine der Parteien prädestiniert (obwohl sich die Hinrichtungsgegner immer wieder gerne als die verstandesbegabteren ansehen möchten). Die geistig phlegmatischeren Erdenbürger hingegen sind größtenteils einfacher zu manipulieren und temporär für eine bestimmte Position zu begeistern, aber ebenso schnell können sie durch eine geschickte rhetorische Suggestion wieder auf die andere Seite gezogen werden – es sei denn, sie haben sich zu einem unselbständigen, hirnfreien Marionettendasein entschlossen und sich einen geistigen Führer auserwählt, der ihnen das Denken und mögliche Entscheidungen abnimmt. Wie auch immer, intelligent oder nicht, wichtig ist jedenfalls nur, was jedes menschliche Einzelwesen letztendlich aus seinen mehr oder weniger begrenzten Begabungen und intellektuellen Ressourcen macht, respektive was von seinem soziokulturellen Umfeld daraus gemacht wird – und überall gibt es naturbedingt Altruisten und Egoisten in schlechthinniger Reinkultur, sowie deren polymorphe Varietäten.

6.1. Religion und PhilosophieSchon in den alten, urzeitlichen Tagen, da sich die ersten Menschen zu kleinen Gruppen und sippenähnlichen Gemeinschaften zusammenfanden und zaghaft das schwierige Experiment wagten, in dieser wortwörtlichen Terra incognita ihr kurzes, gefahrvolles Leben ethisch, sozial und kulturell einigermaßen verträglich zu organisieren, versuchten bereits einige der Scharfsinnigeren unter ihnen, die unbekannte, mysteriöse und lebensfeindliche Umwelt durch die Bildung von prädeistischen Kulten und archaischen Naturreligionen geordneter und damit für die ungelehrte Allgemeinheit verständlicher zu gestalten und darzulegen. Auch konnten oder wollten sich unsere naturwissenschaftlich unbedarften Ahnen nicht vorstellen, daß mit dem realen, biologischen Tod des stofflichen Körpers alles zu Ende sein soll, und so ‚entdeckten’ und kultivierten sie fortan die menschliche Seele, die unsterbliche Anima. Seit diesen spirituellen Urzeiten lockt die Majorität der Konfessionen mit einer post mortem fortgesetzten, jenseitigen Existenz – in welcher stofflichen Form auch immer –, zumeist an einem friedlich-heiteren Ort, an dem die Sonne scheint und Milch und Honig fließen, einem unvergänglichen Elysium in aeternum. In späteren Zeiten kamen, um die oftmals renitenten Gläubigen einzuschüchtern und linientreu zu halten, deprimierende und schmerzhafte Sühne- und Bestrafungslokalitäten hinzu, wie etwa das Fegefeuer, der Limbus oder die Hölle.

All diesen unterschiedlichen mythologischen Erklärungsansätzen und metaphysischen Gedankenkonstruktionen lag – freilich ungewollt, jedoch zwangsläufig – zu einem Großteil die pure szientifische Unwissenheit zugrunde. Sie beanspruchten zwar für sich das hehre und lobenswert positive Bestreben, die rätselhaften tellurischen Naturabläufe möglichst anschaulich und nachvollziehbar zu definieren, die letztendlich verkündeten Ergebnisse ihrer Weisheiten und Empirien hatten aber auf Grund der damaligen naturwissenschaftlichen Unkenntnis mit objektiver Wahrheit und physikalischer Wirklichkeit nicht sonderlich viel

1 Siehe Definitionen im Anhang

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gemein – sie reflektierten eher den dysfunktionalen Anschein eines höchst spekulativen, unprätentiösen Provisoriums, sozusagen eine mit allerart Wunschvorstellungen durchzogene elementare Transformationsstufe auf halbem Weg zur strukturellen Vollendung. Und auch der Theologe Augustinus von Hippo erkannte bereits vor etwa 16 Jahrhunderten in seinen Sermones: Ubi defecerit ratio, ibi est fidei aedificatio (lat.: Wo der Verstand zu Ende ist, da erhebt sich das Gebäude des Glaubens).

Trotzdem wurden diese theoretisch-transzendenten, praktisch wie logisch nicht nachvollziehbaren Konstrukte von den aktiven Glaubensträgern, und das nicht zuletzt aus einem gerüttelt Maß an blankem Eigennutz und persönlichem Machtstreben, über die Zeiten gehegt, weiterentwickelt, nach Belieben gedeutet, thetisch uminterpretiert und letztendlich – beibehalten. Dementsprechend, und evident als solches erkannt, ist die Religion per se, und insbesondere der ihr inhärente, vorbehaltlose Glaube an unbewiesene und unbeweisbare höhere Mächte, spirituelle Wesenheiten, mystische Phänomene und jenseitige Existenz, gewissermaßen nur ein redundantes Relikt, ein mehr oder weniger stochastisches Nebenprodukt aus den dunkelsten Anfängen der menschlichen Evolutionsgeschichte; ein abkömmlicher Annex, von dem die traditionsverhaftete Welt bis jetzt einfach noch nicht so richtig losgekommen ist. Brauch und Zunft kennen keine Vernunft, sagt ein altes deutsches Apophthegma: die konservierend-konservative Menschheit, die doch so gerne modern, progressiv und liberal wäre, benötigt im allgemeinen schlichtweg viel zu viel Zeit, um sich von antiquierten und verstaubten folkloristischen Überlieferungen sowie den sua sponte mitgeschleppten anachronistischen Eklektizismen zu lösen.

Und all diese erwachenden antiken Kulte und Glaubenskollektive forderten schon kurze Zeit später – meist nach ihrer weitergehenden abstrakten Ausformung durch die dem Religionsstifter nachfolgenden Glaubenswächter (des öfteren auch einhergehend mit einer urwüchsigen, initialen Theogonie) – bei einem blasphemischen Frevel oder dem sündhaften Verstoß gegen die zumeist irrationalen rituellen Gebote rigoros die Todesstrafe für den unglücklichen Übeltäter. Item wurden, neben den ohnehin seit der prädeistischen Phase üblichen Tier- und Materialopferungen, Menschenopfer zu allen möglichen Anlässen gern gesehen und ausgiebig praktiziert. Je nach zugrundeliegender Glaubensausrichtung konnten diese zumeist öffentlich zelebrierten Menschenopferungen entweder freiwilliger Natur sein, so z.B. beim keltischen Attiskult, bei dem es unter den Anhängern als reputabler Verdienst und große Ehre galt, den Göttern panegyrisch sein kostbares Leben hinzugeben. Der nach dezisiven sakralen Vorgaben Auserwählte erhielt ein ganzes Jahr lang eine würdevolle, königliche Behandlung, bevor er von den Priestern vorschriftsmäßig geopfert wurde, damit infolge seines Todes die so adorierten Götter der ländlichen Bevölkerung eine erfolgreiche Ernte gewährleisteten. Oder es wurden, wie etwa bei den alten Griechen und Römern, verurteilte kriminelle Übeltäter, Kriegsgefangene oder die obligatorischen Sklaven geschlachtet, etwa zur Beschwichtigung der Götter bei Kampfesniederlagen, Mißernten und Naturkatastrophen, oder als Dankesopfer für politische und militärische Erfolge – häufig aber auch einfach nur als Primitialopfer, i.e. das Erstlingsopfer. Ursprünglich waren das beispielsweise die ersten Früchte eines Baumes, die erste Ernte eines Feldes oder das erste Junge einer Herde. Nun jedoch wurde es auch der erste Gefangene einer militärischen Auseinandersetzung, der erste Häftling in einer Zelle oder der erste in einer zufälligen Reihe.

Desgleichen hatten die späteren, ständig komplexer werdenden Glaubensrichtungen ebenfalls wenig gegen Opferungen und öffentliche Hinrichtungen einzuwenden, auch nicht gegen den zu opfernden Personenkreis, zu dem neben den hauptsächlich usuellen Männern fortan auch die Frauen und Kinder gehören konnten. Die kultische Opferung der stärksten Feinde nach einer gewonnenen kriegerischen Auseinandersetzung, exempli causa bei den mittelamerikanischen Azteken vor 600 Jahren oder dem mesopotamischen Baalskult im zweiten Jahrtausend vor der Zeitenwende, ist hier im Prinzip einer verhängten und vollstreckten Todesstrafe gleichzustellen. Denn für den verurteilten Delinquenten ist es

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letztendlich relativ egal, ob er rituell von einem geweihten Priester irgendeiner Gottheit, von der er vielleicht noch nie etwas gehört hat, geopfert oder nur profan durch einen weltlichen Henker hingerichtet wird – das unvermeidbare, deletäre Resultat bleibt in beiden Fällen genau das selbe.

Gehandelt wurde von den Gläubigen in dieser todbringenden Angelegenheit jedoch fromm und hingebungsvoll nach eidetisch vorgelebtem, göttlichem Vorbild, denn den Göttern wurden damals schon alle möglichen menschlichen Eigenschaften wie Zorn, Liebe, Eifersucht, Freude, Haß, Freundschaft, Trauer, Stolz, Kriegstreiberei und Intrigantentum nachgesagt, wie es beispielsweise in der agonalen griechisch-römischen oder der keltischen Mythologie augenfällig konkretisiert wird. So zogen die Götter auch des öfteren in den bewaffneten Kampf, entweder als einzelne Kombattanten oder separiert in Kriegsparteien gegeneinander, manchmal einmütig miteinander gegen die Menschheit. Sie töteten hemmungs- und mitleidslos ihresgleichen, respektive zufällig anwesende Menschen, zerstörten ad libitum Häuser, Dörfer, Städte, ja, selbst ganze Volksstämme und Landstriche, gerade so, wie es viele der spirituellen Überlieferungen aus aller Welt allgemeinverständlich illustrieren, repräsentativ ausgeführt beispielshalber im indischen Nationalepos Mahabharata34 oder in Homers Iliade (Ilias)35, dem altgriechischen Epos vom Trojanischen Krieg. In diesem standen im Verlauf der zehnjährigen Konfrontation beiden Kriegsparteien diverse militante Götter des Olymps bei, die okkasionell die kontrahierenden Feldherren berieten, aber auch bisweilen höchstselbst und aktiv in das martialische Geschehen eingriffen und blutig unter den Gegnern wüteten. Und wenn schon die hochverehrten Götter heimtückisch Ränke schmieden, ländervernichtende Kriege führen und gezielt unliebsame Antagonisten ermorden, wie könnten da die gehorsamen Menschen unbeteiligt bleiben und phlegmatisch beiseite stehen? Qualis rex, talis grex (lat.: Wie der Hirte, so die Herde).

Auch der jüdisch-christliche Gott war primär ein zorniger, grausamer, nachtragender und rachedurstiger Gott, erkennbar per exemplum im Alten Testament der Bibel, Exodus 20: „[…] denn ich, der Herr, dein Gott, bin ein eifersüchtiger Gott: Bei denen, die mir feind sind, verfolge ich die Schuld der Väter an den Söhnen, an der dritten und vierten Generation […]“ – das ist eindeutig völkerrechtsunzulässige Sippenhaftung und verstößt zweifelsohne gegen die meisten bekannten Menschenrechtskonventionen, national wie international. Was kann denn ein armer Urenkel für die unseligen Missetaten, die sein böser Urgroßvater, den er womöglich nie kennenlernte, bereits ein langes Säkulum vor der Geburt des solcherart kondemnierten Nachfahrens beging? Diese drakonische Unversöhnlichkeit Gottes läßt sich aber schon allein an der beinahe menschheitsvernichtenden Sintflut, der totalen Zerstörung der Städte Sodom und Gomorrha mit all ihren Bewohnern durch Feuer und Schwefel, oder den schweren körperlichen und geistigen Prüfungen, die manch ahnungslosem Gläubigen schlicht zu Testzwecken in vivo auferlegt wurden1, feststellen.

Bei den sogenannten klassischen Weltreligionen2 sieht es in der Regel ebenso aus, nur werden bei ihnen die unliebsamen ideologischen Gegner und renitenten Andersgläubigen offiziell nicht mehr kultisch einem Gott geopfert, sondern nur noch säkular hingerichtet, doch Häresie ist und war schon immer ein guter Grund für das Verhängen einer Todesstrafe – das heißt aber nicht, daß die tatsächliche Exekution immer im ordentlichen Rahmen und innerhalb der legalen Gepflogenheiten der profanen Welt abläuft. Wobei es natürlich auch die regelbestätigenden Ausnahmen gibt, beispielsweise den genuinen, ursprünglichen Buddhismus – heute in Reminiszenz vertreten durch die Glaubensgemeinschaft der Theravada (Pali: Schule der Ältesten) –, wie er einst von Siddartha Gautama (ca. 563 - ca. 483 v.Chr.), dem Buddha Shakyamuni, praktiziert und gelehrt wurde, und der prinzipiell jede Art des Folterns und Tötens strictissime ablehnt. Oder der ebenfalls atheistisch strukturierte,

1 Siehe hierzu inter alia das alttestamentarische Buch Hiob oder das deuterokanonische bzw. apokryphe Buch Tobit2 Siehe Die klassischen Weltreligionen im Anhang

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hauptsächlich in Indien beheimatete Jainismus – eine der drei nicht-orthodoxen Schulen (Buddhismus, Jainismus, Carvaka), die den vedischen Traditionen kritisch bis distanziert gegenüberstehen – mit seinen weltweit etwa 6 Millionen Anhängern, der u.a. die ethisch-religiöse Lehre von ahimsa (Sanskrit: nicht-gewaltsam, d.h. Gewaltlosigkeit) beinhaltet, deren Signifikanz in einer positiven Doktrin von der allumfassenden, universellen Liebe begründet liegt – und welche par exemple auch den Rechtsanwalt und Pazifisten Mohandas Karamchand ‚Mahatma’ Gandhi (1869 - 1948), den Führer der indischen Unabhängigkeitsbewegung gegen die fast zweihundertjährige britische Kolonialherrschaft, nachhaltig beeinflußte. [notabene: ist es in diesem Konnex nicht erstaunlich und absolut bemerkenswert, daß ausgerechnet die Glaubensrichtungen ohne expliziten Gottesbezug gleichzeitig auch – zumindest in der Tendenz – die friedlicheren und toleranteren sind?]

Über die metaphysischen Theoreme der Religionen mit direktem Gottesbezug äußerte sich der etwa im 9. Jahrhundert wirkende jainistische Acharya und praktizierende Digambara (Sanskrit: ‚Luftgekleideter’; im Gegensatz zu Svetambara: ‚Weißgekleideter’ – die beiden großen Hauptströmungen des Jainismus) Jinasena in seinem Werk Mahapurana folgendermaßen: „Some foolish men declare that Creator made the world. The doctrine that the world was created is ill-advised, and should be rejected. If god created the world, where was he before creation? If you say he was transcendent then, and needed no support, where is he now? No single being had the skill to make the world - for how can an immaterial god cre-ate that which is material? How could god have made the world without any raw material? If you say he made this first, and then the world, you are face with an endless regression. If you declare that the raw material arose naturally you fall into another fallacy, for the whole uni-verse might thus have been its own creator, and have risen equally naturally. If god created the world by an act of will, without any raw material, then it is just his will made nothing else and who will believe this silly stuff? If he is ever perfect, and complete, how could the will to create have arisen in him? If, on the other hand, he is not perfect, he could no more create the universe than a potter could. If he is formless, actionless, and all-embracing, how could he have created the world? Such a soul, devoid of all modality, would have no desire to create anything. If you say that he created to no purpose, because it was his nature to do so then god is pointless. If he created in some kind of sport, it was the sport of a foolish child, leading to trouble. If he created out of love for living things and need of them he made the world; why did he not make creation wholly blissful, free from misfortune? Thus the doctrine that the world was created by god makes no sense at all.36“

Hierbei ist jedoch einschränkend zu erwähnen, daß die meisten dieser vielgestaltigen Religionen in ihrer gegenwärtig exerzierten Form mit den ursprünglichen Riten und originalen Glaubenseinstellungen außer dem Namen und einigen zeremoniellen Formeln – eventuell sind auch noch ein paar kuriose Reliquien zurückgeblieben, wie etwa die multiplen und an vielen christlichen Kultstätten verehrten Präputien des Nazareners – nicht mehr viel gemein haben. Denn sofort nach ihrer endgültigen Institutionierung und weiteren Verbreitung, spätestens jedoch nach dem Tod des Gründers, wurden die geheiligten Lehren und geistigen Vermächtnisse von ihren Verwaltern, den nachfolgenden spirituellen Führern, dem eigenen Egoismus und Machstreben unterstellt und in diesem eigennützigen Sinne überaus frei abgewandelt und/oder bis zur Unkenntlichkeit uminterpretiert. Nicht von jedem und nicht immer, aber durch die wechselvollen Zeiten immer wieder. Ein harmloseres Exempel solcherart inhaltlich abgeänderter Texte sind hier die im Verlauf der ersten nachchristlichen Jahrhunderte in Palästina entstandenen Targumin, das sind partiell sehr freie und paraphrasierende aramäische Übersetzungen des in hebräisch abgefaßten Alten Testaments, z.B. das Targum Neofiti oder das Targum Pseudo-Jonathan. ‚Harmloser’ ist dieses Beispiel deshalb, weil neben den transformierenden Übertragungen auch die Originalien auf uns gekommen sind, und somit jederzeit zwischen den variierenden Versionen verglichen werden kann. Außerdem ist es den Verfassern solcher Werke immer möglich, schriftlich Überliefertes

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im positiv-konstruktiven Verständnis, eben wie die Targumin, oder aber im negativ-destruktiven Sinne auszulegen, auch einen schlichten linguistischen Irrtum respektive den einen oder anderen zufälligen Lapsus calami kann niemand restlos ausschließen. Dieser unheilige Akt der subjektiven, sinnverändernden Glaubensmodifikation – der zweifelsohne nicht immer aus eigennütziger Hinterhältigkeit geschah, denn teilweise resultierte er auch aus der simplen Tatsache, daß viele der obgleich ambitionierten Translateure es trotzdem in ihren frommen, aber durch Unerfahrenheit und Unkenntnis begrenzten Ansichten einfach nicht besser wußten – läßt sich bei vielen Glaubensrichtungen nahezu durchgehend erkennen und über die Jahrhunderte, teilweise sogar bis heute, verfolgen und eindrucksvoll darstellen.

6.1.1. FundamentalismusDas zeigen beispielhaft die malignen, in autonomen und subversiven Zellen organisierten islamistisch-fundamentalistischen Djihad-Kämpfer – dies jedoch nur ihrer grenzenlos übersteigerten Meinung nach –, die weltweit durch ihre heimtückischen, bösartigen und auf blasphemische Weise religiös verbrämten terroristischen Manöver (Attentate, Überfälle, Entführungen etc.) sowie mit ihren ehrlosen Selbstmordanschlägen äußerst negativ auffallen und für fortwährende Unruhe in der perplexen und mit schöner Regelmäßigkeit kataplektischen Bevölkerung sorgen – und sich dabei auch noch respektlos und ungeniert auf Allah und den Islam berufen, wie etwa die global operierende Terrorvereinigung Al Qaida1

mit ihrem insurgierenden Oberdemagogen, dem derzeitigen Archetypus eines fanatischen Terroristen, Amerikas Staatsfeind Nummer Eins, Usama ibn Mohammad ibn Awad ibn Ladin, genannt Osama bin Laden (geb. 1957). In der vierten Sure des Korans steht hingegen geschrieben – und für alle Interessierten nachzulesen –, daß die anfängliche Idee des ‚Heiligen Krieges’ hauptsächlich zur physischen Notwehr bzw. zur Verteidigung des eigenen Glaubens- und Einzugsbereichs beabsichtigt war und eben nicht als allgemeiner Aufruf zur gnadenlosen Jagd auf Andersgläubige oder zum globalen Terrorismus zu verstehen ist, und von Angriff mit ‚Feuer und Schwert’ findet sich dort ebensowenig. Auch wird der Terrorismus katexochen, ganz gleich, welches ideologische System er verkörpern mag, im Koran als böse und bekämpfenswert bezeichnet, denn Terroristen töten ebenfalls Muslime, Frauen und Kinder, ohne daß dies irgendwo in den heiligen Schriften gefordert oder auch nur im entferntesten erlaubt wäre – spirituelle Kollateralschäden sind dort eindeutig nicht gestattet.

Durch ihre glaubensverachtenden Morde erweisen diese leichtfertigen Extremisten ihrer grundsätzlich friedlichen und lebensbejahenden Religion und den vielen rechtgläubigen, echten Mohammedanern einen konterkarierenden und nicht wieder gutzumachenden Bärendienst, der noch auf etliche Jahrzehnte hinaus das einst so respektable Ansehen des Islam schädigt. Denn einerseits wird durch diese beängstigend teuflischen und feigen Attentate der islamische Glaube nicht unbedingt populärer und angesehener in der Welt – au contraire! Andererseits sieht das die überwiegende Mehrheit der frommen Moslems gleichermaßen, d.h. die niederträchtigen, desorientierten Mörder und deren eloquente, jedoch unehrenhafte und armselige Hintermänner (‚armselig’ im Geiste, nicht monetär) haben dementsprechend auch kaum ideellen Rückhalt in der Bevölkerung, selbst in der Umma, ihrer eigenen Glaubensgemeinschaft, nicht – es sei denn, sie erkaufen ihn cum infamia. Auch die ehemals gepflegten privaten Kontakte werden durch diesen übersteigerten Fanatismus sukzessive in Mitleidenschaft gezogen und vernachlässigt, bis dieses soziomanische Gebaren schließlich in einer ungesunden Segregation, sozusagen einer pathologischen metabasis eis allo genos (μετάβασις είς άλλο γένος gr.: Übergang in eine andere Gattung), endet. Die spirituell derangierten, intendiert Fehlgeleiteten bleiben deshalb auch meistens anachoretisch unter sich und leben in einer eigenen anomischen, übermäßig emotionalen und absolut nicht mehr realitätsbezogenen Welt – das ist, medizinisch diagnostiziert, ein manifester Eskapismus

1 Siehe Islamistische Terrorgruppen im Anhang

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in Tateinheit mit einer außergewöhnlichen Skotomisation. Dementsprechend surreal vegetieren sie in einem mehr oder weniger demonomisch organisierten, introvertierten, desolaten Mikrokosmos voll dunklem Mißtrauen, kafkaesken menschlichen Abgründen und paralogistisch interpretierten Glaubenssätzen – bis zu ihrer persönlichen terroristischen Katastasis, also dem folgenschweren Zeitpunkt, an dem diese mental abgedrifteten Felones de se ihre todbringenden Bomben zünden und wehrlose Menschen töten…

Bisweilen grenzt dieser vordergründig präsentierte paranoide Kulturpessimismus, diese allgemein desinteressierte, vom zuvor regulären sozialen Umfeld isolierende Verhaltungsweise und die dazugehörende eindimensionale innere Einstellung, fast schon an so eine Art von ungesundem Gruppensolipsismus. Vor allem die limitierte, egozentrische Weltsicht und das intolerante Nichtakzeptieren von ideologischen Anschauungen, außer der eigenen, weist augenscheinlich in diese psychologisch abnorme Richtung, und kann schon beinahe als Character indelebilis konstatiert werden. Ob nun aber diese verstandesmäßig eingeengte, puritanische Sicht der Dinge wirklich auch ihre ureigenste ist, und nicht bloß eine extrinsisch kumulierte, durch rhetorisch gewandte Intriganten irgendwelcher zelotischen Terrorvereinigungen evokativ eingetrichterte und subtil indoktrinierte Fable convenue, sei einmal dahingestellt. Immanuel Kant bezeichnete dieses neurotisch-konspirative Verhalten in Paragraph 89 seiner im Jahr 1790 erschienenen Kritik der Urteilskraft als Idololatrie, das ist „[…] ein abergläubischer Wahn, dem höchsten Wesen sich durch andere Mittel, als durch eine moralische Gesinnung, wohlgefällig machen zu können.37“ Das besagt, Gott läßt sich nicht bestechen, durch nichts und niemanden – und schon gar nicht durch seditiös-destruktive Inhumanitäten, wie diabolische Niedertracht, heimtückisch-frevlerischem Mord und perfider Gewalt.

6.1.1.1. Reale und perludierte ZielsetzungenAm 2. September des Jahres 2004 berichtete der Nachrichtensender N24 unter dem Titel Der tödliche Schatten des Kopftuchs folgendes: „Mit dem Beginn des neuen Schuljahres in Frankreich gilt ab heute erstmals ein landesweites Verbot auffälliger religiöser Symbole einschließlich des islamischen Kopftuchs. Der Schulanfang für rund zwölf Millionen Kinder und Jugendliche wird überschattet von der Sorge um zwei im Irak entführte französische Journalisten, die wegen dieses Gesetzes von islamischen Extremisten mit dem Tode bedroht sind. Die Regierung in Paris bemüht sich mit diplomatischen Kontakten, die Geiseln freizubekommen. Sie stellte zugleich klar, daß das vom Parlament beschlossene Gesetz angewendet werden soll. Islamische Kopftücher, große christliche Kreuze und jüdische Kippas dürfen demnach in den staatlichen Schulen nicht mehr getragen werden.38“

Der pädagogische Sinn und integrationsfördernde Aspekt dieser obskuren Maßnahme sei einmal dahingestellt, das präsentierte Verhalten bzw. die dubiose Forderung dieser islamistisch-fundamentalistischen Entführer jedoch ist grundsätzlich mit der Weltreligion ‚Islam’ keinesfalls zu vereinbaren. Sie diffamieren und verunglimpfen diesen Glauben, indem sie klar ersichtlich die fragwürdige und blasphemische Ansicht vertreten, er sei so klein, schwach und unbedeutend, daß er sich und seine göttliche Botschaft an einem banalen Stück Stoff, einem simplen Kopftuch, aufhängen muß. Dies ist – facta loquuntur – wohl eine der areligiösesten, anti-islamischsten Aussagen, die ein denkender Mensch oder eine Organisation nur abgeben kann, denn durch solche terroristischen Aktionen wird letztendlich nur die islamische Religion in aller Welt diskreditiert und ungerechtfertigt abgewertet. Wenn den intoleranten Fundamentalisten das Kopftuch so enorm wichtig ist, warum setzen sie es sich dann nicht selber auf? Daneben beweist diese unverantwortliche Handlungsweise der Kidnapper ein weiteres mal, daß die wahre Motivation der sinistren Hintermänner dieser extremistischen ‚Glaubenskämpfer’ expressis verbis eben nicht die Religion ist. Denn zuweilen, wenn nicht sogar mehrheitlich, wird auch einfach nur ein profanes Lösegeld gefordert oder ein rein politisch motiviertes Postulat abgegeben, was diese insolenten

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Pseudogläubigen auf eine kriminelle Stufe mit gemeinen Erpressern und Verbrechern stellt – von wegen ‚Glaubenskämpfer’! Nur das entbehrliche, untergeordnete Fußvolk – also die kleinen Informanten und ausführenden Terroristen – wird von den politisierenden geistigen Oberhäuptern in der irrigen Meinung gehalten, es befände sich qua individueller Liberum arbitrium im heiligen Djihad und hätte somit seine moralische Rechtfertigung im Islam1.

Auch ist das vorrangige Ziel dieser fanatisierten, quasireligiösen Glaubenskämpfer mitnichten eine materielle Verbesserung der unbefriedigenden Lebensumstände der pauperisierten und chronisch unterversorgten Bevölkerungsmehrheit ihres eigenen bzw. eines von ihnen penetrierten oder requirierten Landes, geschweige denn das konkrete und konstruktive Herbeiführen einer eventuellen politischen Konfliktlösung in dieser Gegend. Vielmehr soll die betroffene Region weiter taktisch destabilisiert und mit permanenter destruktiv-subversiver Unsicherheit überzogen werden, damit entweder die versatilen geistigen Demagogen und ihre servilen Trabanten selbst, oder – mit jenen im Hintergrund als inoffizielle Drahtzieher und graue Eminenzen – die sympathisierenden bzw. gesteuerten Politikverantwortlichen einer Marionettenregierung, einer inhumanen Staatschimäre, die Macht ergreifen können (siehe z.B. die symbiotische Synthese von Al Qaida und den Taliban in Afghanistan Anfang des dritten Jahrtausends). Macht und Geld – dies ist die kausale Motivation der meisten terroristischen Anschläge und entsprechenden strategischen Auseinandersetzungen, ganz gleich, mit welcher populistischen Ideologie sie sich auch notdürftig bemänteln mag – nihil novi sub sole (lat.: nichts neues unter der Sonne), und das seit der frühesten Steinzeit.

E.R. Carmin schreibt hierzu: „Die extrem fundamentalistisch-feudalistisch auftretende und sich anti-imperialistisch und anti-westlich gebärdende Moslem-Bruderschaft hat bei genauerem Hinsehen mit der islamischen Religion nur insofern zu tun, als sie den religiösen Fundamentalismus als Werkzeug der Politik, der Destabilisierung, der Unterdrückung, des Umsturzes und des Terrors einsetzt. Ebensowenig […] hat dieser fanatisch-radikale ‚Ismus’ seinen Ursprung in der islamischen Welt.39“ Das einfache Durchschnittsindividuum verwendet angeblich gerade einmal zehn Prozent seines sowieso schon unterforderten Gehirns, doch selbst die nutzt es, in Anbetracht der gegenwärtigen Terrorismuslage und der beschämend hohen Zahl an Gewalt- und Sexualverbrechen, offensichtlich nicht besonders gut. Und wiederum mit Immanuel Kant möchte man den armen, im Geiste verführten Menschen die viel zu wenig beachtete Gnome zurufen: „Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“

Dies ist jedoch nicht die einzige interessante und auf die fehlgeleiteten Attentäter zutreffende Redewendung aus Kants anno 1784 in der Dezemberausgabe der Berlinischen Monatsschrift (gedruckt in den Jahren 1783 bis 1811) veröffentlichtem Essay Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? Er schreibt in dieser Passage folgendes: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung. Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung freigesprochen (naturaliter maiorennes), dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt, usw., so brauche ich mich ja

1 [siehe hierzu auch den Aufsatz Der Karikaturen-Streit im Anhang, welcher zwar erst ein knappes Jahr nach der Originalschrift des vorliegenden Werks entstand (März 2006), trotzdem aber hervorragend in diesen Themenkreis paßt, KvS]

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nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen. Daß der bei weitem größte Teil der Menschen […] den Schritt zur Mündigkeit, außer dem daß er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte: dafür sorgen schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen haben. Nachdem sie ihr Hausvieh zuerst dumm gemacht haben und sorgfältig verhüteten, daß diese ruhigen Geschöpfe ja keinen Schritt außer dem Gängelwagen, darin sie sie einsperrten, wagen durften, so zeigen sie ihnen nachher die Gefahr, die ihnen droht, wenn sie es versuchen allein zu gehen. Nun ist diese Gefahr zwar eben so groß nicht, denn sie würden durch einigemal Fallen wohl endlich gehen lernen; allein ein Beispiel von der Art macht doch schüchtern und schreckt gemeinhin von allen ferneren Versuchen ab.40“ Das ist vom Sinngehalt absolut zutreffend, nicht nur für religiös motivierte Meuchelmörder und bombenwerfende, delirierende Terroristen, sondern – damals wie heute – für die desinteressierte, denkfaule Mehrheit der Weltbevölkerung.

Die oben bereits erwähnte Feigheit der niederträchtigen Selbstmordattentäter muß noch ein wenig eingehender erläutert werden, vor allem, weil sich die ruchlosen Mörder doch so gerne selbst als edle und heldenhafte Märtyrer beweihräuchern und darüber hinaus noch dem folgenschweren Irrtum verfallen sind, der Rest der Welt, zumindest die muslimische, sähe das genauso. Ein ehrlicher, wahrhaftiger Mensch aber steht zu seinen Taten und stellt sich den nachfolgenden Konfrontationen und Konsequenzen, und entzieht sich ihnen nicht durch feige Flucht in den Tod. Das hat absolut nichts märtyrerhaftes an sich und wurde auch schon inter alia von Adolf Hitler (1889 - 1945) und seinen nationalsozialistischen Schergen, z.B. Paul Joseph Goebbels (1897 - 1945) und Hermann Wilhelm Göring (1893 - 1946), nebst diversen anderen Unmenschen der Geschichte praktiziert – so hat sich, laut Sueton, der römische Kaiser Nero Claudius Caesar Augustus Germanicus (37 - 68) mit den Worten: Qualis artifex pereo (lat.: Welch ein Künstler geht mit mir zugrunde) und mit subsidiarischer Hilfe eines treuen Sklaven ebenfalls das Leben genommen. Aber auch die subalternen Fußtruppen, also die terroristischen Attentäter, die sich nicht mitsprengen, sondern nur boshaft und aus sicherer Entfernung ihr zerstörerisches Werk betrachten, glänzen vor ausnehmender Kleinmütigkeit – ganz zu schweigen von den diese Aktionen finanzierenden Hintermännern, die außer in sporadischen, dubios-polemischen Videosequenzen nicht in Erscheinung treten und ansonsten still und heimlich in der rechtslosen Versenkung verschwinden. Nach Ausführung ihrer gottlosen Anschläge verstecken sich die heimtückischen Mörder feige in ihren Moscheen, sich wieder vollmundig-bigott auf die Religion und den Koran berufend, und aus panischer Angst vor etwaiger Vergeltung für ihre glaubenslosen Untaten die sakrosankte Unverletzbarkeit des mohammedanischen Heiligtums beschwörend. Daß sie durch ihr intrigantes, blasphemisches Handeln das vormals sakrierte Gotteshaus entweihen, kommt ihnen selbstverständlich nicht in den mit Pseudoreligion und Mystizismus unrealistisch verquasten Sinn. Feiges, banales Verstecken und ideologische wie ethische Inkonsequenz bilden dieserhalb seit jeher das ungesunde Credo, das solcherart subversive Terroristen, ganz gleich, welcher nebulöser Couleur, umhüllt.

6.1.1.2. Keine MärtyrerDes weiteren werden diese verblendeten Selbstmordattentäter – genau so, wie es im Koran geschrieben steht (Sure 4, Vers 30) – ausnahmslos alle bei Iblis (oder Schaitan, je nach spirituellem Belieben) in der tiefsten Gehenna brennen. Denn zum einen ist gläubigen Muslimen der Selbstmord per se verboten (Sure 4, Vers 29), und zum anderen hat es mit physischer Notwehr oder der Verteidigung des Glaubens einfach überhaupt nichts zu tun, wenn sich so ein verleiteter Möchtegern-Märtyrer sardonisch lächelnd mitten unter einer Gruppe unschuldiger Kinder, die von fanatisiertem Glaubenskampf und Heiligem Krieg (wobei dieser signifikant antinomische Terminus technicus mit unübersehbarer contradictio in adiecto sowieso schon die exzeptionelle Impertinenz in sich trägt, die diametralen

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Expressionen Heilig und Krieg solidarisch miteinander kombinieren zu wollen) noch nichts wissen und diese ideologischen Differenzen auch noch gar nicht verstehen können, in die Luft sprengt und viele von ihnen mit in den unverdienten Tod reißt. Für eine solche gotteslästerliche Grausamkeit – Selbstmord, Kindermord und überdies, wenn die Kinder Moslems waren, auch noch Mord an Glaubensbrüdern und -schwestern – gibt es für diesen kleingeistigen Miles gloriosus selbstverständlich auch kein Elysium und gewißlich keine 72 Huris, von denen im Koran sowieso nirgends zu lesen ist – nur ewige Hölle und Verdammnis. Und als besonders heldenhaft oder gar eines hehren Märtyrers würdig ist das rücksichtslose und hinterhältige Töten von Frauen und Kindern natürlich auch nicht anzusehen, da ist der Koran apodiktisch. Der Mediziner und Publizist Karl Hermann Spitzy (geb. 1915) aus Wien (Österreich) notierte die hier treffenden Zeilen: „Das moderne Märtyrertum im Islam läßt Analogien zu Hexenverbrennungen, Religionskriegen, Inquisition und ähnlichen Perversionen von Kirchen erkennen. Verhetzer gab und gibt es da wie dort.41“ Solch ein intolerantes, charakterloses Verhalten ist schlichtweg die dunkelste Barbarei; eine antireligiöse, sozialethische Unkultur reinsten Wassers – inhuman, unehrenhaft, unwürdig, niederträchtig. Wie können diese ostensiv unbelehrbaren Menschen nur so unglaublich ignorant und fern jedes halbwegs human- und sozialethischen Denkens sein! Bei solch verbohrten und verblendeten Realitätsabstinenzlern (anders kann man es nicht ausdrücken) – die jedoch beileibe nicht alleine in unserer abgedrehten Gesellschaft dastehen – verwundert es leider auch nicht, daß unsere kranke Welt so ist, wie sie ist. Solcherart miasmatisch-pathologische Hypokriten (sit venia verbo) besitzen doch absolut keine Sozialkompetenz, haben völlig jeden Bezug zur Wirklichkeit verloren und bräuchten offensichtlich und mit dramatischer Urgenz psychiatrische Hilfe und Behandlung, am besten in hermetisch abgeschlossenen Anstalten und Quarantänestationen, damit sie andere nicht mit ihren inhumanen, medisierenden, imbezilen Phantasmen infizieren. Quos deus perdere vult, dementat prius (lat.: Die Gott verderben will, schlägt er zuvor mit Wahnsinn), schrieb der Mimenautor Publilius Syrus aus Antiochia im ersten Jahrhundert vor der Zeitenwende – Fanatiker gab es schon immer.

Die unbeschreibliche Irrationalität dieser seltsamen Leute läßt sich auch daran erkennen, daß, falls gerade der offiziell statuierte Feind – zumeist Amerika (das im Gegenzug wohl eindeutig als christlich-fundamentalistisch bezeichnet werden kann), die westlich-dekadente Welt im allgemeinen oder die ungläubigen Feinde des Wahren Glaubens (wer oder was auch immer das sein oder heißen mag) – nicht greifbar ist, sie zynisch und rücksichtslos ihre eigenen, durch die vielen Attentate bereits enervierten Nachbarn und Glaubensbrüder igni et ferro, mit ‚Feuer und Schwert’ quälen, verstümmeln und töten, wenn diese zaghaft in ihren verschlissenen Galabijas versuchen, ihr durch Krieg und diverse Volksaufstände verwüstetes Land aus der lähmenden Agonie zu erwecken, wieder einigermaßen zu urbanisieren und auf die ökonomisch wackligen Füße zu stellen – und alles unter dem dräuenden Damoklesschwert der politisch verstockten Terroristen. Allgemeine Beispiele sind hier der radikale Schiitenführer Muqtada as-Sadr (geb. 1974), der Spiritus rector seiner gewalttätigen Milizen und seiner im Jahre 2003 aufgestellten al-Mahdi-Armee, und Abu Musab az-Zarqawi (geb. 1966), der lange Arm Al Qaidas – und somit Osama bin Ladens – vor Ort, nebst einigen anderen religiös-fundamentalistisch angehauchten Terrorstrukturen im Irak, oder auch die ungute reaktionär-diktatorische Symbiose der Taliban und Al Qaida in Afghanistan in der ersten Dekade des dritten Jahrtausends. Offensichtlich handeln diese blindwütigen Leute nach der uralten Phrase: Solamen miseris socios habuisse malorum (lat.: Es ist ein Trost für Unglückliche, Leidensgenossen zu haben) – wenn wir uns nicht wohl fühlen, warum sollen es die anderen. Religiöse Fundamentalisten wollen eben ihre meist freiwillig eingenommene Lage nicht verbessern, nein, sie wollen mit subversiver Gewalt die Situation ihrer angeblichen Widersacher verschlechtern.

Abul-Awar said Ibn Zaid Ibn Amr Ibn Nufail – er war einer der zehn Gefährten, welchen der Prophet Mohammed das Paradies verkündet hat – berichtete ad litteram: „Ich hörte den

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Gesandten Allahs sagen: Wer bei der Verteidigung seines Vermögens getötet wird, der gilt als Märtyrer, wer bei der Selbstverteidigung getötet wird, der gilt als Märtyrer, wer wegen seiner Religion getötet wird, der gilt als Märtyrer, und wer bei der Verteidigung seiner Familie getötet wird, der gilt als Märtyrer.42“ Alle anderen nicht – von ‚wer sich selbst tötet und Unbeteiligte dabei ermordet, der gilt als Märtyrer’ ist nirgendwo in den Originalien die Rede. Was soll also an einem blutrünstigen Selbstmordattentat, das Unschuldige und selbst Kinder und Glaubensbrüder mit in den Tod reißt und Angst und Schrecken in der restlichen, bereits demoralisierten Bevölkerung verbreitet, so überaus achtbar sein? Auch die von den unterschiedlichen extremistischen Vereinigungen gerne und oft praktizierte Verführung und Instrumentalisierung Minderjähriger zu solchen intriganten Mordanschlägen – die von der perfiden Politisierung ihrer Religion noch absolut keine Ahnung haben, eventuell sogar von ihren ‚Freunden’ oder Familienmitgliedern massiv eingeschüchtert und zu ihrem illegalen Handeln schlichtweg überredet wurden; Heranwachsende waren schon immer der Locus minoris resistentiae – kann als absolut glaubensfeindlicher Akt charakterisiert und nicht einmal der propagierten politischen Sache zuträglich betrachtet werden. Außerdem alterius non sit, qui suus esse potest (lat.: einem anderen gehöre nicht, wer sich selbst gehören kann), und weiters könnte diese misanthropisch-infame Vorgehensweise der Agitation und Manipulation fast als eine Art Kindesmißbrauch gewertet werden. Den primären ideologischen Anreiz aber, der von fundamentalistischen Terrororganisationen den unbedarften jugendlichen Adepten geboten und von diesen leider auch freudig und bereitwillig angenommen wird – sie kennen es ja nicht anders –, zeigt der dänische Philosoph, Theologe und Schriftsteller Søren Aabye Kierkegaard (1813 - 1855) mit einem kleinen Vergleich auf: „Der Tyrann stirbt, und seine Herrschaft ist vorüber; der Märtyrer stirbt und seine Herrschaft beginnt.“

In der palästinensischen Stadt Gaza predigte Sheich Isma’il Aal Ghadwan öffentlich und vom Rundfunk übertragen: „Oh, Brüder im Glauben, wir empfinden keinen Verlust. Der Märtyrer, wenn er Allah trifft, erreicht Vergebung mit dem ersten Tropfen Blut. Er wird errettet von den Qualen des Grabes und sieht seinen Platz im Paradies. Er wird vom großen Schrecken [dem Jüngsten Gericht, KvS] errettet. Er erhält 72 schwarzäugige Frauen, 70 seiner Familie kommen durch ihn in den Himmel, er wird gekrönt mit der Krone des Ruhmes, dessen Edelstein besser als die ganze Welt ist und besser als all das, was darinnen ist. 43“ Diese angebliche Anerkennung Gottes, welche nachweislich nirgends im Koran geschrieben steht, gibt es aber eben nur, wenn der fromme Gläubige als wirklicher Märtyrer, soll heißen, durch das Schwert und bei der Verteidigung des Glaubens fällt, und selbstverständlich nicht bei einem heimtückisch-aggressiven Erstschlag oder Racheakt gegen Unbeteiligte mittels Autobombe, ausgeführt von einem fanatisierten Selbstmordattentäter, welcher demnach kein ehrenwerter Märtyrer, sondern tatsächlich nur ein gemeiner Krimineller, ein Mörder und/oder sogar Kindermörder ist – also gibt es auch kein Elysium oder irgendwelche andere imaginierte postmortale Privilegien.

6.1.1.3. Was bleibt?Selbiges schmähliche Schicksal – Brennen in der Gehenna – ereilt selbstredend auch die sinistren Anstifter und finanzkräftigen Auftraggeber der Attentäter, da sie durch ihre aggressive, ja, beinahe voluptuöse Hetzerei und ihre notorisch mitleidlose, fast makabre Menschenmanipulation schlußendlich, nach revelatorischer Subtraktion aller von ihnen errichteten potemkinschen Dörfer, vorgeschobenen Apologien und halluzinierten Alibis, nur ihre kleinen, zutiefst egomanischen und rein kleptokratischen, machiavellistisch substantiierten Macht- und Kriegsgelüste befriedigen wollen. Bevor diese mit karikativ fehlinterpretierter Religion indoktrinierten Irrgläubigen also den rein profanen und kriminellen Akt des erweiterten Selbstmords begehen (Attentäter) bzw. anordnen (spiritueller Führer), sollten sie vielleicht doch noch einmal gemeinschaftlich den Koran (oder auch den

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Hadith) bewußt und richtig lesen, oder ihn sich von einem verständnisvollen Ulema oder Mullah erklären lassen, denn schließlich beziehen sie sich auch fortwährend auf dieses Heilige Buch. Womöglich entdecken sie doch noch die ein oder andere Stelle, die sie eventuell ein kleines bißchen falsch verstanden oder fehlerhaft ausgelegt haben. Wobei jedoch restringierend zu bemerken ist, daß reines Lesen und stures, stupides Auswendiglernen alleine, womöglich noch in einer fremden Sprache, die der Rezipient und angehende Hafis nicht oder nicht richtig versteht, noch lange kein tieferes religionsphilosophisches Verständnis für die spirituelle Materie mit sich bringt, denn in der Koranschule waren sie letztendlich alle – aber begriffen haben sie nichts.

Ein Mensch ist und wird nun einmal kein ehrbarer und rechtgläubiger Moslem, nur aus der trivialen Gegebenheit heraus, daß er einstmals den Koran gelesen, komplett auswendiggelernt und womöglich eine renommierte Koranschule besucht hat, oder weil er gewohnheitsmäßig jeden Freitag eine Moschee zur Djuma besucht, mehr oder weniger die Scharia (das kasuistisch aufgebaute islamische Recht, welches inter alia so drastische Bestrafungsformen wie Steinigung, Kreuzigung und Amputationen diverser Gliedmaßen vorsieht) beachtet und den Ramadan zelebriert – dazu gehört schon einiges mehr. Genauso braucht es auch erheblich mehr, als sich einmal wöchentlich Das Wort zum Sonntag anzusehen und ab und an zu beichten, um ein echter, frommer Christ zu sein, denn cucullus non facit monachum (lat.: Die Kutte macht noch keinen Mönch). Die meisten Menschen sind jedoch nur von frühester Jugend daran gewöhnt worden, die sakralen Regeln ernst zu nehmen und sich gläubig zu geben; und sie bleiben es ihr Leben lang, aus purer Bequemlichkeit, sich anderweitig zu informieren und zu orientieren. Selbst der deutsch-französische Arzt, Theologe und Philosoph Albert Schweitzer (1875 - 1965) sagte weiland über Religion und wahren Glauben: „Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in der Garage steht.44“

Islamische Philosophen selbst plädieren für eine Meinungsvielfalt in der spirituellen Landschaft, so z.B. der Naturwissenschaftler Abdolkarim Sorush (geb. 1945), der in seinem im Jahr 1997 erschienenen Werk Sarathaye mostaqim den faktischen religiösen Pluralismus hauptsächlich auf zwei Ursachen zurückführt: „[…] erstens auf die Vielfalt im Verständnis religiöser Texte, und zweitens auf die vielfältigen Interpretationen religiöser Erfahrungen. Die Menschen bedürfen, sowohl in der Begegnung mit den religiösen Texten als auch in der Begegnung mit der Transzendenz, der Interpretation, um den stummen Text oder die rohe Erfahrung zu enthüllen und sie zum Klingen zu bringen. Dieses Enthüllen und Entdecken hat nicht nur eine Form oder nur eine Methode, sondern ist naturwüchsig vielfältig. Dies ist die Geburt und die Berechtigung des inner- und interreligiösen Pluralismus. […] Unser Verständnis der religiösen Texte ist gezwungenermaßen unterschiedlich und vielfältig. Diese Vielfalt ist nicht auf eine Auffassung reduzierbar. Und das Verständnis ist nicht nur unterschiedlich, sondern auch fließend. Die Ursache hierfür ist, daß der Text stumm ist und wir, um ihn zu verstehen, Erwartungen, Fragen und Hypothesen zu Hilfe nehmen, die nicht der Religion selbst entstammen. Und da diese Erwartungen, Fragen, Bedürfnisse, Thesen und Hypothesen sich ständig verändern und das Wissen der Menschen ständig wächst, verändern sich auch die Lesarten und das Verständnis der religiösen Texte. […] Es ist Gott selbst, der verschiedenen Menschen verschieden erscheint. […] Diese Vielfalt ist gottgewollt.“ Und bereits im Jahr 1991 schrieb Sorush in seinem Buch Qabz wa bast-e teorike shariat (Die theoretische Verengung und Erweiterung der Scharia): „Die Religion braucht keine Restaurierung oder Ergänzung, es ist das religiöse Wissen, das ein menschliches und unvollständiges Wissen ist und das einer Restaurierung bedarf. Die Religion ist unabhängig von der Kultur und unberührt von den Fehlern des menschlichen Bewußtseins, aber das religiöse Wissen ist zweifellos mit diesen Fehlern vermischt. Die religiösen Erneuerer sind keine Religionsstifter, sie sind Interpreten, und wenn es auch in der Religion keine Mängel gibt, in den Kommentaren gibt es deren viele. […] Die Vernunft eilt nicht der Religion zu

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Hilfe, um sie zu ergänzen, sondern versucht ihr Verständnis von der Religion zu vervollkommnen. […] Das Offenbaren der Religion ist von Gott, aber das Verstehen und die Anwendung von unserer Seite […] ist unzulänglich, unrein und unzureichend.45“ Gefährlich sind demnach nicht die inquisitiven, gottesfürchtigen Wahrheitssucher, sondern nur die, die allen Ernstes von sich behaupten wollen, diese schon gefunden zu haben.

Ebenfalls zur Frage Pluralismus in der Religion notierte E.M. Cioran in seinem Buch Die verfehlte Schöpfung: „Sobald man sich klar darüber wird, daß das Leben nur erträglich ist, wenn man die Götter wechseln kann, und daß der Monotheismus alle Formen der Tyrannei im Keim enthält, hört man auf, sich der Sklaverei der Antike zu erbarmen. Es war besser, Sklave zu sein und die Gottheit verehren zu dürfen, die man verehren wollte, als ‚frei’ zu sein und nur ein und dieselbe Abart des Göttlichen vor sich zu haben. Die Freiheit ist das Recht auf Verschiedenartigkeit; als Vielheit fordert sie die Verstreuung des Absoluten, seine Auflösung in einen Staub von Wahrheiten, die alle gleich gerechtfertigt und alle gleich provisorisch sind. Es gibt in der liberalen Demokratie einen unterschwelligen (oder wenn man will unbewußten) Polytheismus; umgekehrt ist jedes autoritäre Regime an einem verkappten Monotheismus beteiligt. Merkwürdige Wirkungen der monotheistischen Logik: wurde ein Heide zum Christen, so wurde er auch intolerant. Lieber mit einer Menge verträglicher Götter untergehen, als im Schatten eines Despoten gedeihen!46“ Jeder Mensch sollte den Gott oder die Götter seines Nächsten anerkennen – wenn schon nicht respektieren, dann wenigstens tolerieren – und sollte ohne Restriktionen konvertieren dürfen.

Die bereits weiter oben erwähnten christlich-fundamentalistisch inspirierten und vom ‚unfehlbaren’ Universalepiskopat abgesegneten Ketzer- und Hexenverfolgungen, inquisitorischen Folterverhöre und öffentlich zelebrierten Verbrennungen von angeblichen Häretikern, den sogenannten Autodafés (vom portugiesischen auto da fé, abgeleitet vom lateinischen actus fidei, d.h. ‚Akt des Glaubens’), durch die papistisch-katholische Ecclesia militans während des europäischen Mittelalters haben dementsprechend mit der großmütig verzeihenden und barmherzigen Nächstenliebe des Neuen Testaments ebenfalls keine allzu großen Analogien. Das ‚infallible’ römisch-katholische Papsttum nennt sich zwar kühn und unverhohlen ‚christlich’, benimmt sich aber nicht immer so.

Abschließend kann zu diesem bedauerlichen Thema gesagt werden, daß es noch zu keiner Zeit eine Religion gab oder gegenwärtig gibt, die nicht schon irgendwann durch irgendwelche irregeleiteten Fundamentalisten mittels unheiliger Verbreitung von Tod und Schrecken in Mißkredit gebracht und verunglimpft wurde. Als kausaler Beweggrund zur Entstehung extremistischer und gewaltbereiter Strömungen imponiert aber nicht die jeweilig tangierte Religion selbst, sondern tatsächlich immer nur eine der unzähligen, partiell ziemlich fatalen und separatistischen Interpretationen derselben, die dann aus einem friedlichen Wettstreit der Religionen de facto einen gnadenlosen Vernichtungsfeldzug gegen alles und jeden entstehen läßt. Über solcherart negativreligiöse Exegesen verfügen erwiesenermaßen alle länger existierenden Glaubensrichtungen, doch zumeist haben diese unterschiedlich motivierten Auslegungen mit dem ursprünglichen Anliegen der Konfession, bzw. dem Literalsinn der bearbeiteten Buchpassage, nicht mehr allzuviel gemein, wenn sie nicht sogar das krasse Gegenteil des Originaltextes aussagen. Und trotzdem erklären sich einige dieser giftigen Elaborate unverfroren zu unumstößlichen Glaubenswahrheiten, ergo zu strikt einzuhaltenden Dogmen – obwohl sie doch nur einige schriftgewordene Gedankengänge in einer endlosen Reihe von vielen anderen sind, die alle ebenso, wenn nicht sogar besser, zutreffend sein könnten. „Wir irren allesamt, aber jeder irrt anders“, protokollierte der deutsche Schriftsteller und Experimentalphysiker Georg Christoph Lichtenberg (1742 - 1799), und der amerikanische Publizist Henry Louis Mencken (1880 - 1956) schrieb: „Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, klar und falsch ist.“

Der Grund, warum im Text hauptsächlich auf fundamental-islamistische Extremisten und deren konspirativ-subversive Vorgehensweise eingegangen wurde, läßt sich ausschließlich auf

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die gegenwärtige überproportionale Medienpräsenz dieser kriminellen Gruppierungen zurückführen und beinhaltet keine explizite Wertung derselben. Sie stehen gewissermaßen als ein blutdürstiges Exempel für alle anderen pseudoreligiös motivierten Attentäter und Terrororganisationen, ganz egal, welchen Glauben sie als Entschuldigung vorschieben und somit entehren. Selbst der islamische Naturwissenschaftler, Philosoph und Enzyklopädist Abu Yusuf Ya’qub Ibn Ishaq al-Kindi (um 801 - 873) war der Meinung, daß spirituelle fehlgeleitete Menschen, die das kritische Philosophieren kraft des Glaubens negieren und gewaltsam verbieten wollen, im Grunde die wahren Ungläubigen sind, da sie die Religion egoistisch mißbrauchen und keiner rechtschaffenen Wahrheitssuche nachgehen47. Vor 500 Jahren hätte sich der Kontext vermutlich auf katholische Inquisitoren bezogen, weitere 400 Jahre früher auf die christlichen Kreuzritter – jede historische Epoche hat eben ihre eigenen mordlustigen Glaubenskrieger.

6.1.2. Weitere GedankengängeEinige Religionen sind oder waren überdies stark jenseitsbezogen und überwiegend auf die akribische Vorsorge für das nächste Leben hin ausgerichtet, wie beispielsweise die Etrusker, welche ungefähr ab dem Jahr 1.000 v.Chr. im nördlichen Mittelitalien siedelten, ihre Blütezeit erlebten und letztendlich etwa 100 Jahre vor der Zeitenwende von ihren übermächtigen römischen Nachbarn unterworfen und assimiliert wurden. Aber selbstverständlich auch der altägyptische Götterkult während der Pharaonenzeit, bei dessen treuer Anhängerschaft eine eventuell angestoßene, breitere Diskussion über die Abschaffung der Todesstrafe wohl auf tiefstes Unverständnis und ungläubiges Kopfschütteln gestoßen wäre. Bei ihnen galt die für jedermann gleichermaßen unumgängliche Erfahrung des Sterbens und des Todes nur als göttlich vorbestimmte, spirituelle Transition – ein obligatorischer Übergang in eine andere, bessere Welt, auf den sie sich mit vollem Einsatz aller ihnen zur Verfügung stehender Mittel fast ihr ganzes Leben lang, peinlich genau und nach priesterlicher Vorgabe, vorbereiteten. Und somit wurde das eigene, naturgegeben unabwendbare Ableben von der ägyptischen Bevölkerung nicht unbedingt als ein schlechtes oder unwillkommenes Ereignis eingestuft und bewertet – für viele, hauptsächlich jedoch für die große Masse der unter- bis minderprivilegierten Staatsangehörigen, konnte es nach dem physischen Tod nur besser werden. Und schon der römische Dichter Quintus Horatius Flaccus, genannt Horaz (65 - 8 v.Chr.) erkannte seinerzeit mit einem Blick aufs Jenseitige: Omnes una manet nox et calcanda semel via leti (lat.: Auf alle wartet dieselbe Nacht und der nur einmal zu betretende Weg des Todes). Diese eklatante Frömmigkeit ohne einen bemerkbaren Hauch von metus mortis (lat.: Furcht vor dem Tode) ging bisweilen sogar soweit, daß sich bei einigen unerbittlich Gläubigen – denn obstinate spirituelle ‚Extremisten’ gibt und gab es schon immer – so eine ungesunde Art von sakraler Todessehnsucht bemerkbar machte, die nicht selten in rituellem Selbstmord oder vom innigst Glaubensseligen psychisch aktiv herbeigeführtem Tod endete. In manus tuas commendo spiritum meum (lat.: In deine Hände empfehle ich meinen Geist) bis consummatum est (lat.: Es ist vollbracht). Moderne Theologen und Religionswissenschaftler würden dieses kompromißlose Vorgehen des indoktrinierten Glaubens folgerichtig mit dem negativ vorbelasteten Ausdruck Fundamentalismus ante litteram belegen, welcher jedoch bereits weiter oben detailliert besprochen wurde.

Auch der weltweit verbreitete Katholizismus kann in diversen dunklen Teilen seiner vielschichtigen Dogmatiken, welche die akribisch operierende Kirche im mehr als zweitausendjährigen Verlauf ihrer wechselvollen Geschichte sukzessive komplexer und spezifischer ausarbeitete, als deutlich jenseitsbezogene Glaubensrichtung erkannt und explizit dargestellt werden. Dies bezeugen u.a. die von den Klerikern überall und allezeit beschworenen Leiden Christi, der unentwegte Hinweis auf die kommende johannessche Apokalypse und/oder dem unausweichlichen Jüngsten Gericht, sowie die obligatorischen, ja, religionscharakteristischen Märtyrer – wer hat die nicht? –, die unter frommer Absingung

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erbaulicher Lieder und dem weihevollen rezitieren erhebender Bibelverse von einer bösen – weil andersgläubigen – Obrigkeit oder Feindesschar mutmaßlich ungerechtfertigt und äußerst abwechslungsreich hingemetzelt wurden. Außerdem das nihilistische Kreuz (ehemals ein grausames, außerordentlich gefürchtetes römisches Folter- und Hinrichtungsinstrument) und ein toter, gekreuzigter Aufrührer als zentrales Leitsymbol des christlichen Glaubens und der römisch-katholischen Kirche – das Christentum entstand sozusagen als exundierte Folge einer wegen Insurrektion verhängten und vollstreckten Todesstrafe. Das deucht ein schlechtes Omen – solche dunklen, morbiden Doktrinen stimmen nicht gerade fröhlich oder strahlen eine freundliche, positive und optimistische Weltanschauung aus.

In unserer heutigen aufgeklärten und vollinformierten Zeit erscheint die traditionell praktizierte Religion, also der vorbehaltlos gelebte – weil von der Konfession thetisch präskribierte – Glaube an physikalische Unmöglichkeiten sowie an unbewiesene und logisch nicht beweisbare Vermutungen, welche bereits in grauer Vorzeit aufgestellt und seitdem vielfach modifiziert und z.T. äquivok interpretiert wurden, im Prinzip nur noch etwas für decouragierte Menschen, die mit der tristen Realität ihres deprimierenden Daseins nicht sonderlich zurechtkommen und/oder diese auf Grund ihrer unzureichenden Bildung nicht erkennen können. Die gewaltigen humanitären und karitativen Leistungen der verschiedenen Glaubensgemeinschaften sollen ihnen damit auch gar nicht abgesprochen werden, aber die fatigant beharrende, dogmatisierte Verbreitung sowie die unbeirrbare Verteidigung von spirituellen Sinn-, Welt- und Feindbildern wie auch von klerikalen Wundern und theologischen ‚Wissenschaften’ (Thaumatologie, Exorzismus, Biblische Exegese und Biblische Hermeneutik) als unumstößliche, faktisch stattgefundene Ereignisse und Wahrheiten sollte doch langsam in aktuell angepaßten, liberalistischeren Bahnen ablaufen.

6.1.2.1. Internalisierte RitenSo wie etwa die zentrale katholische Zeremonie der Eucharistie, das heilige Sakrament des Abendmahls, während dem sich die andächtig versammelten Gläubigen auf geradezu kannibalische Art und Weise das vermittels Transsubstantion – erwirkt durch die Epiklese und die Konsekrationsworte (gemäß dem 4. Laterankonzil von 1215) – aus Brot und Wein entstandene Fleisch und Blut ihres adorierten Gottes einverleiben; und das nicht nur allegorisch, sondern laut kirchlich dekretiertem Dogma in Wirklichkeit. Der Katholizismus sticht dementsprechend als die einzige monotheistische Glaubensrichtung der Gegenwart heraus, in der aktiv und bewußt der eigene Gott in Realpräsenz verspeist wird. Dieser exzeptionelle Ritus läßt sich jedoch nachweislich auf uralte, vorchristliche Kultgebräuche zurückführen, aber auch von den mesoamerikanischen Azteken des 16. Jahrhunderts werden noch solche Rituale in Form des Teoqualo (‚Gottessen’) überliefert48. Heiligsprechungen und offiziell denominierte Heilige – das waren vormals einfache, normal sterbliche Personen, die auf Grund ihnen zugesprochener mystischer Taten oder wundersamer Begebenheiten von den kompetitiven Glaubensführern enthusiastisch in den überirdischen Stand der unvergänglichen Heiligkeit versetzt wurden (jedoch ohne konkrete Vollzugsbestätigung) –, welche als persönlich ansprechbare Mittler zwischen Mensch und Gott fungieren sollten, gab es auch schon bei den alten Griechen, dort nannte man sie Heroen oder Halbgötter, wie z.B. Herakles, Achilleus, Proteus, Tantalus und Polydeukes. Und im vorchristlichen Buddhismus schätzte man sie ebenfalls, da hießen sie Bodhisattvas, so z.B. Avalokiteshvara, der Bodhisattva des universellen Mitgefühls, Manjushri, der Bodhisattva der Weisheit, oder die Bodhisattvas Padmapani, Maitreya, Samantabhadra, Prajnaparamita, Akashagarbha und viele andere.

Von früheren Glaubensrichtungen übernahmen die findigen katholischen Glaubensführer außerdem die unselige, archaische Tradition des Exorzismus; selbst Jesus war ein Exorzist, beschrieben z.B. im neutestamentarischen Markusevangelium, so in Mk 1,23 - 39 oder Mk 5,1 - 20. Diese spirituellen Austreibungen von Dämonen und Teufeln sind den Wissenschaftlern jedoch ebenfalls aus dem Hellenismus (336 - 30 v.Chr.) und dem Judentum

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bekannt. Der aktuell immer noch praktizierte – und wenn man den öffentlich-rechtlichen Medien glauben darf, sogar wieder zunehmende – römisch-katholische Exorzismus untergliedert sich klar in vier Bereiche – das sind die Bedrohung, die Namenserfragung, das Ausfahrwort und das Rückkehrverbot –, welche das klerikal als vom Teufel oder diversen Dämonen besessen erkannte Opfer der Reihe nach über sich ergehen lassen muß, wobei es bei diesen angeblich heiligen und heilenden Handlungen mitunter auch zu tragischen Todesfällen kommen kann – und das gar nicht so selten. Prominenteste Leidtragende in der deutschen Nachkriegsgeschichte war die mutmaßlich schizophrene Lehramtsaspirantin Anneliese Michel (1952 - 1976) aus dem niederbayerischen Leiblfing, die nach monatelangem, intensiv betriebenem Exorzismus zweier Geistlicher schließlich an Unterernährung und Entkräftung in Klingenberg am Main verstarb. Neben diesem sogenannten Großen Exorzismus gibt es noch einen kleinen, welcher beispielsweise im kirchlichen Taufritus enthalten ist. Geregelt wird der Exorzismus im Rituale romanum, dem klerikalen Handbuch zur römisch-katholischen Liturgie, welches anno 1614 unter Regie von Papst Paul V. (1552 - 1621; Pontifikat 1605 - 1621) herausgegeben wurde. Und so versuchen diesbezüglich speziell ausgebildete katholische Priester seit etlichen Jahrhunderten, eine imaginierte Chimäre mit einer fiktiven Phantasmagorie auszutreiben; eine Halluzination befehdet auf dem Feld der Hypothesen eine andere – es ist traurig, daß so etwas heutigentags überhaupt noch ernstgenommen und ausgeübt wird. Die selbstlosen priesterlichen Recken können schlicht und ergreifend nicht etwas bekämpfen oder vertreiben, was es so nicht gibt (bzw. nur in ihrer verdrehten Vorstellung existiert) – und schon gar nicht, wenn sie als ultimative Waffe der Wahl ebenfalls eine irreale Illusion einsetzen.

Nehmen wir als weitere diskutierbare Dogmen der katholischen Kirche die Trinität, das ist die Dreieinigkeit von Vater (Gott), Sohn (Jesus) und Heiligem Geist – auch der wesentlich ältere Hinduismus kennt bereits eine göttliche Dreifaltigkeit, die Trimurti, bestehend aus den drei Hauptgöttern Brahma, Vishnu und Shiva –, oder die Jungfräuliche Geburt (Parthenogenese) von ebendiesem Gottes Sohn, Jesus von Nazareth, durch die reine Jungfrau Maria. Jungfrauengeburten von göttlichen Abkömmlingen gab es auch schon früher: die beiden Religionsstifter Zarathustra und Buddha, ebenso wie der griechische Philosoph Platon, der makedonische König Alexander III. der Große, der griechische Dichter Homer, ja, selbst der römische Kaiser Tiberius Claudius Nero – sie alle waren ‚Söhne Gottes’. Aber auch die leiblichen Himmelfahrten von Jesus und Maria sowie von diversen anderen katholischen Heiligen (desgleichen sind der ebengenannte Homer, der römische Kaiser Gaius Julius Cäsar und der griechische Mathematiker und Philosoph Pythagoras von Samos laut Mythos ebenfalls von den Toten auferstanden und leibhaftig gen Himmel gefahren)49, die rein christliche Theorie der Erbsünde (Peccatum originale) – welche jedoch qua der von Papst Pius IX. (1792 - 1878; Pontifikat 1846 - 1878) anno 1854 verkündeten Conceptio immaculata, der unbefleckten Empfängnis Marias, exzeptionell nicht auf die Mutter des Jesus übertragen wurde – und viele weitere durch das klerikale Sacrificium intellectus (lat.: Opfer des Verstandes, i.e. die palpable Realität zugunsten des Glaubens verleugnen) diktierte Doktrinen. Es finden sich zahlreiche Bibelstellen, die in ihren Zeilen einen okkulten Sinn, eine Allegorie transportieren – vor allem, wenn man eine finden will –, deswegen sollte man diese aber nicht unbedingt und ohne Gnade als wortwörtliche Wahrheit oder gar als ewiggültige Direktive verteidigen. Obwohl, durch ein solch offenherziges Eingeständnis eines sakralen Denkfehlers könnten ja die absolute Infallibilität und der alleinseligmachende Aspekt der jeweiligen Theologien, und somit ihr universeller geistiger Führungsanspruch, womöglich sogar ihre elementare Existenzberechtigung selbst, in Frage gestellt werden – und das ist sicher nicht im Sinne der in dieser Sache ungemein einträchtigen Glaubensführer. Denn nicht umsonst vertritt beispielshalber das römisch-katholische Kirchenregiment die felsenfeste und akribisch kultivierte Maxime: Extra ecclesiam nulla salus (lat.: Außerhalb der Kirche ist kein Heil).

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6.1.2.2. Ursachen religiöser TheorienDie Gläubigkeit an theistisch fundierte oder rein philosophische Weltanschauungen katexochen ist im Prinzip völlig legitim und in Ordnung, solange sie sich diskret und ausschließlich in friedlicher und sozialethischer Mitverantwortung für die menschliche Gesellschaft und in einer positiv-konstruktiven Wertevorstellung äußert. Denn diese irenischen, humanen und allgemein kulturverträglichen Attribute sind und waren ausnahmslos allen großen und erfolgreichen Religionen zueigen. Auch sollte eine liberale, akzeptierende Toleranz anderen spirituell-philosophischen Systemen gegenüber vertreten und deren ebenfalls universelle Raison d’être anerkannt werden, schließlich sind alle diese weltanschaulichen, metaphysischen Überzeugungen im Grunde nur unverifizierte wie unverifizierbare theologische und religionsphilosophische Gedankenkonstruktionen, die man eben glauben bzw. annehmen kann, aber nicht unbedingt muß. Alle großen monotheistischen Religionen beten zu dem einen und einzigen Gott, nur eben auf verschieden interpretierten Grundlagen und einer dementsprechend unterschiedlichen Diktion. Auch die meisten polytheistischen und atheistischen Glaubensrichtungen kennen einen äquivalenten Urgrund, einen Ursprung, von dem einstmals alles andere ausging. Somit glauben eigentlich alle einträchtig an das unikale Eine, lediglich in der Bezeichnung, im Weg und im Ziel wird bisweilen unterschieden.

Und selbst wenn sich ein religiös unbelasteter, gleichzeitig geistig aufgeschlossener und spirituell aktiver Mensch auf Grund seiner naturgegebenen Unwissenheit, seiner erlernten Ansichten und seiner persönlichen Überzeugungen letztendlich zur tieferen Einsicht der absoluten Notwendigkeit eines allmächtigen Schöpfergottes durchringt, der ihn fürderhin beschützen, leiten und nach dem Tod erlösen soll, erhebt sich an dieser einschneidenden Stelle für diesen Gläubigen die essentielle und äußerst schwierig zu lösende Frage: welcher Gott soll es denn sein? Welcher Gott von welcher Religion ist das adorable Original, welcher nur ein unzulängliches, trügerisches Plagiat? Welcher Glaube ist der richtige? Sind alle Konfessionen falsch, stimmen alle, oder jede nur ein bißchen? Vielleicht ist auch der eine und einzig richtige, der wahrhaftige Weg zu Gott noch gar nicht gefunden? Dann bringen sich die ach so motivierten und grenzenlos von ihrer ideologischen Anschauung überzeugten Glaubenskrieger aller bisherigen Religionen seit Tausenden von Jahren umsonst bzw. vergebens um, und eine angedachte Belohnung erhalten sie dafür ebenfalls nicht – von wem denn auch. Die klerikalen Repräsentanten der verschiedenen offerierten Glaubensrichtungen braucht der Suchende dazu selbstredend nicht zu befragen, da a priori feststeht, daß diese ausschließlich auf die uneingeschränkte Richtigkeit ihres eigenen Glaubens insistieren und alle anderen als ketzerische Irrlehren deklarieren und a limine kategorisch ablehnen. Oder gibt es tatsächlich nur einen einzigen Gott und jede Religion führt zu ihm, d.h. ist eine ‚richtige’, und die stets aporetischen Menschen sind in ihrem mikrologischen Egoismus nur zu unreif, zu primitiv und zu machtbesessen, um dieses simple Mysterium einzusehen? Denn schließlich bringen sie sich lieber gegenseitig um, als gemeinsam konstruktiv ihr Leben auf diesem Planeten zu meistern. Hier auf Erden steht ein unabhängiger, potentiell Gläubiger vor schier unüberwindlichen Hindernissen in seiner konfessionellen Entwicklung und Entfaltung.

Auch wird nicht immer, besser gesagt: relativ selten, eine einigermaßen freie Religionsausübung im liberalen Sinne von Artikel 18 der Internationalen Menschenrechte gewährleistet. So ist es gegenwärtig in vielen der sogenannten islamistisch-fundamentalistisch geprägten Ländern zumeist nicht sonderlich ratsam und hilfreich, sich offenherzig als Un- oder Andersgläubiger erkennen zu geben – zu früheren Zeiten, in den ruhmreichen Anfängen des Islam und sogar bis weit ins zweite Jahrtausend hinein, war das noch grundlegend anders. Oder: in einigen der freiheitlicheren Nationen wird zwar staatlich eine grundsätzliche Gewissens- und Religionsfreiheit gewährt, die aber einige extremistische Einwohnergruppen und deren Sympathisanten nicht unbedingt angemessen anerkennen und einhalten. Eigentlich kann auch hier nur von einer dumpfen, negierenden Art der desinteressierten Duldung denn

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von einem optimistischen konstruktiv-integrativen Miteinander gesprochen werden – eine uneingeschränkt freie Religionsausübung war und ist im Prinzip immer nur der augenblicklich prädominierenden Glaubensgemeinschaft möglich. Ein weiteres negatives Exempel aus der religionswissenschaftlichen Historie zeigt die bekannte und prägnante Formel cuius regio, eius religio (lat.: wessen Land, dessen Religion), welche im Augsburger Reichs- und Religionsfrieden aus dem Jahre 1555 zwischen dem Kaiser und den Reichsständen für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation mit folgenden Worten beschlossen und begründet wurde: ubi unus dominus, ibi una religio (lat.: wo nur ein Herrscher ist, da sei nur eine Religion). Mit anderen Worten: ausschließlich der jeweilige Landesherr bestimmte, welcher Glaube auf seinem Gebiet praktiziert und zelebriert werden durfte – Andersgläubige mußten entweder konvertieren oder auswandern. Und so war es bei den damals teilweise sehr schnell fluktuierenden Machthabern durchaus möglich, daß die solcherart spirituell irritierten Untertanen mehrmals im Jahr ihre Konfession wechseln bzw. umziehen mußten.

Die meisten der bekenntnisfreudigen Menschen können jedoch letztlich nichts für ihren religiösen Glauben, da sie in diesen stochastisch und sozusagen ungefragt hineingeboren wurden, d.h. in jeder gottesfürchtigen Familie werden die nachfolgenden Kinder traditionell in der gleichen kirchlichen Art und Weise erzogen, wie es ihre Eltern schon vor ihnen von den Großeltern wurden etc. (Mechanismus der Enkulturation). Kein rechtgläubiger Hindu oder Buddhist wird seinen Nachkommen absichtlich eine christliche oder islamische Weltanschauung und Lebensweise beibringen, und vice versa. Wenn nun ein solcherart familiär vorbelasteter Erwachsener sich nicht aktiv, offen und kritisch hinterfragend mit den verschiedenen offerierten Glaubensrichtungen auseinandersetzt – sofern ihm dafür überhaupt die entsprechenden Mittel und Vergleichsmöglichkeiten zur Verfügung stehen – und er eventuell sogar aus spirituellem Protest oder tiefer innerer Überzeugung zu einer anderen konvertiert, so bleibt er sein Leben lang seiner ‚kongenitalen’ Religion treu und wird auch in diesem Sinne wieder seine eigenen Kinder erziehen. Die Menschheit pflegt eben mit Freuden ihre althergebrachten Traditionen…

Sobald sich diese achtbare Frömmigkeit aber infolge bösartiger Beeinflussung durch, sagen wir einmal diplomatisch, ein wenig ‚unlautere’ Glaubensführer in fanatisierten Extremismus und uneinsichtigen Fundamentalismus wandelt, ist sie, auch und vor allem zum substantiellen Schutz und Wohle des entsprechenden religiösen Bekenntnisses, uneingeschränkt abzulehnen. In keinem jemals schriftlich niedergelegten Glaubensbekenntnis steht verbaliter: Gehe hin und töte! Das haben immer nur radikalisierte und politisierende Religionsausleger mit einer ausgeprägten Profilneurose nachträglich hineininterpretiert. Und nicht umsonst gibt es zu jedem originären Urtext Myriaden von einander widersprechenden Deutungstexten, die z.T. hochgradig auffallend das impertinente Gegenteil von dem aussagen, was ursprünglich in der historischen Quelle geschrieben steht – und wohl auch so gemeint war. Denn wenn jemand es richtig und subtil anstellt, dann kann er in jeden noch so reifiziert verfaßten Text einfach alles hineinlesen, was immer er möchte bzw. was seine eigene Theorie subsidiarisch profiliert. Doch was von diesen omnipräsenten, äußerst phantasievollen Exegeten letztlich allzu eindeutig vieldeutig interpretiert und trotz besseren Wissens offiziell als absolut glaubenskonform propagiert wurde, sagt im extremistischen Endeffekt gar nichts mehr aus, was sich irgendwie auf die friedlichen und humanitären Grundlagen der betrachteten Glaubensrichtung bezieht. Und was soll schon ein verdrehter, verunstalteter Text offenbaren, der gleichzeitig alles und nichts bedeuten kann?

Was ist Religion? Da werden von ein paar klugen Köpfen, Propheten, Sehern, Propagandisten, Demagogen oder ähnlichem, rational nicht nachvollziehbare Geschichten, Prophezeiungen oder Offenbarungen gesammelt, nach persönlichem Gutdünken selektiert, interpretiert, strukturiert und als göttlich inspiriertes Manifest unter der ahnungslosen, aber neugierigen Bevölkerung verbreitet. Wenn sich schließlich genügend prominente und allgemein respektierte Anhänger gefunden haben, wird das synkretistische Werk zum

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sakrosankten Dogma erklärt und flugs ein religiöser Glauben daraus fabriziert, den dann alle annehmen und sich ihm vorbehaltlos fügen müssen – zumindest offiziell –, wenn sie einigermaßen unbehelligt weiterleben möchten. Anschließend wird missioniert. Es folgen Inquisition, Separation, Schisma und der Heilige Krieg – falls die Religion in genere so lange überlebt. Ein altes chinesisches Sprichwort besagt: „Wenn ein einziger Hund anfängt, einen Schatten anzubellen, machen zehntausend Hunde daraus eine Wirklichkeit.“ Dieses vorhersehbare, stereotype Muster wiederholt sich in der langen, blutigen Geschichte der transzendenten Glaubenssysteme immer wieder.

Die Menschen müssen endlich lernen, selbständig und selbstbewußt auf ihren eigenen Füßen zu stehen, und nicht irgendwelchen vernunftwidrigen Glaubensrichtungen nachhängen, die ihrem kleinen, unbedeutenden Dasein einen obskuren Sinn geben sollen. Kein Gott, Djin, Kami, Bhodisattva, Seraph oder Cherub wird wie ein Deus ex machina kommen und ihnen helfen, wenn sie in unserem schnellebigen und hochtechnologischen Informationszeitalter nicht mehr weiter wissen – nur aus sich selbst heraus können sie die geistige Kraft schöpfen, die sie zum Leben und Überleben brauchen. Die Religionen sollten deshalb immer nur zum Mittel, aber nicht zum Zweck des Daseins und des Denkens angewendet werden. Die Menschheit muß lernen, für sich selbst verantwortlich zu sein, für sich als Gemeinschaft in der Welt und für jedes autonome Individuum. Leider ist es noch ein sehr, sehr langer Weg dorthin, wenn man sich unsere phlegmatisch-dekadente Gesellschaft so ansieht, falls das hehre Ziel überhaupt jemals in Reichweite gerät. Es gibt kein Gesetz, so trivial es auch sei, das nicht jetzt und überall gebrochen wird, weder religiös noch staatlich. Die Welt ist rücksichtslos, egozentrisch und nur auf ihren ureigensten Vorteil bedacht, denn wen interessieren schon seine sowieso unbekannten Nachbarn oder irgendwelche sozietären Vorschriften? Gesetze, Anordnungen und Gebote sind, der allgemeinen Meinung nach, nur dazu gemacht, um sie möglichst originell und unbemerkt zu umgehen. Und solange sich mit kriegerischen Auseinandersetzungen und religiösem Seelenfang mehr Macht und noch mehr Finanzen anhäufen lassen als mit irgendwelchen unspektakulären Aktionen zur Friedenssicherung, Völkerverständigung und geistiger Aufklärung, wird sich nichts an der gegenwärtigen desolaten Gesamtsituation der Weltgesellschaft ändern.

6.1.3. LebensumständeAuch auf profan-philosophischer Ebene wurde über den abstrakten Wert des individuellen Lebens selbst bereits viel nachgedacht, gestritten und geschrieben, wobei sich dieses transzendente Inbild zwangsläufig im ungestümen Fluß der geschichtlichen Ereignisse und ideologischen Verfeinerungen ständig und z.T. dramatisch veränderte. Die ideelle Evaluation des Lebens wird dabei permanent durch viele weitere psychologisch aktive Überfaktoren beeinflußt, etwa durch Politik, Religion, Philosophie, wirtschaftliche, territoriale und klimatische Bedingungen etc. So kann im gegenwärtigen europäischen Siedlungsraum der diesbezügliche Pegel vergleichsweise hoch angesetzt werden, denn es herrscht ein dauerhafter, relativ sicherer Frieden, die politische und religiös-philosophische Gedankenwelt ist überwiegend humanitär, liberal und tolerant eingestellt, die wirtschaftliche Existenz der Bevölkerung ist mehr oder weniger gesichert, und landesweite, verheerende Naturkatastrophen sind verhältnismäßig selten. Bei solch positiven Lebensbedingungen steigt der gedankliche Wert des einzelnen Daseins naturgegeben in die Höhe, und infolgedessen mehrt sich auch in der Bevölkerung die Ablehnung der Todesstrafe.

Zweitausend Jahre früher sah es in derselben abendländischen Region absolut anders aus, und ein singuläres Menschenleben war zu dieser unfriedlichen Zeit nicht sehr viel wert, was inter alia durch das allseitig geduldete Vorhandensein von menschenverachtender Sklaverei, Leibeigenschaft, Frondiensten, Kinderarbeit, Sippenhaftung, Menschenopfern und den öffentlich zelebrierten Hinrichtungen zur Belustigung des Volkes eindrucksvoll bezeugt wird. Das einfache, pure Dasein, vor allem in den unterprivilegierten städtischen

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Bevölkerungsschichten oder auf dem feudalherrschaftlich exploitierten Lande, war überaus hart und entbehrungsreich, und systematische persönliche wie kollektive Ausbeutung, Verfolgungen, Kriege bzw. Kriegsdienste, Verletzungen und Krankheiten standen kontinuierlich auf der damaligen Tagesordnung – so ist es wahrlich nicht verwunderlich, daß die durchschnittliche Lebenserwartung über die Hälfte niedriger war als heute. Und gehörte einer auch noch dem falschen Glauben an, war dies a priori ein todeswürdiges Verbrechen.

In dieser rauhen, kriegerischen und wirtschaftlich unsicheren Zeit und bei dem gegebenen politischen, religiösen und sozialen Milieu hatte das einzelne menschliche Leben, aber auch die Existenz ganzer Volks- und Religionsgemeinschaften, bedingterweise einen äußerst geringen Stellenwert – vor allem bei Adel und Militär, also den führenden Gesellschaftsschichten, die ihre Untergebenen und Leibeigenen per rescriptum principis als persönliche Sklaven, als frei verfügbares Eigentum betrachteten, deren erbärmliches Leben und Überleben vom unbeugsamen Willen des oder der absolutistischen Landesherren abhing. „Es gibt keine grausamere Tyrannei als die, welche unter dem Deckmantel der Gesetze und mit dem Schein der Gerechtigkeit ausgeübt werden“, gewahrte auch der französische Philosoph, Staatstheoretiker und Schriftsteller Charles de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu (1689 - 1755). Gewalt, Sterben und Tod waren demgemäß einst viel öffentlicher und gehörten damals zum prävalenten, tristen Alltagsbild der meisten feudalistischen Herrschaftsbereiche. Dies ist beispielsweise auch an der fast völligen Absenz von schriftlichen Äußerungen gegen die gesetzlich legitimierte Todesstrafe im allgemeinen ersichtlich (argumentum ex silentio), und so könnte es prima facie heißen: Qui tacet, consentire videtur (lat.: Wer schweigt, scheint zuzustimmen). Vereinzelt wurde zwar hin und wieder Unmut gegenüber Hinrichtungen bestimmter Personen, Bevölkerungsgruppen oder Glaubensangehörigen geäußert, aber die Institution der Todesstrafe per se, als uneingeschränkt existenzberechtigte und politisch wie religiös abgesicherte Bestrafungsform, ist primär nie ernsthaft in Frage gestellt worden. Nicht zuletzt lag dieser charakteristische Mangel an grundsätzlichen Gegnern der Todesstrafe daran, daß diese Art der Pönalisierung überall und von nahezu jeder ethnischen Gemeinschaft propagiert und praktiziert wurde.

Dieser konsequent über die Jahrtausende anhaltende, allgemeingültige Zustand der finalen Verbrechensahndung änderte sich erst im weiteren Verlauf des Zeitalters der Aufklärung während des 18. Jahrhunderts, als sich die protestierenden Stimmen prominenter und einflußreicher Hinrichtungsgegner zu vervielfachen begannen. Auf Dauer blieben auch die politischen Volksvertreter von dieser zunehmend stärkerwerdenden Tendenz nicht unbeeindruckt, und als erste Nation der Welt hat schließlich die Bolivarische Republik Venezuela im Jahre 1863 die Todesstrafe gesetzlich abgeschafft. Das erste europäische Land war die Republik San Marino und folgte anno 1865 dem Beispiel des Karibikstaats. Als vorläufig letzte Nationen kamen im Jahr 2004 die Republiken Türkei und Senegal zum Club der zumindest nominellen Hinrichtungsverweigerer hinzu. Andererseits wurde im Lauf der Zeit in manchen Regionen unserer Erde die Todesstrafe als juristisch fundierte Möglichkeit der selektiven Verbrechensbestrafung wieder eingeführt, so geschehen z.B. anno 1991 im unabhängigen Staat Papua-Neuguinea50.

6.1.4. Die Kardinalprobleme moderner PhilosophieSämtliche sozialethisch tangierten und größtenteils transzendentalphilosophisch geprägten Richtungen und Hypothesen, die gegenwärtig auf dem liberalistischen Markt der intellektuell aktiven Kulturgesellschaft kursieren, und deren wohldurchdachte Axiome an exklusiven Universitäten, elitären Studentenverbindungen, philosophischen Zirkeln o.ä. gelehrt und gelernt werden, kranken primär an zwei fast unüberwindlichen Problemen, welche die generelle Einführung bzw. die weitere Verbreitung solcher tiefsinnigen Auffassungen über die humane Koexistenz maßgeblich verhindern. Die erste obstruktive Komplikation ist die – von den jeweiligen Autoren selbstverständlich unbeabsichtigte, jedoch in vielen speziellen Fällen

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unvermeidliche – ausgeprägt isolierende, extrem abstraktifizierende Theoriehaftigkeit der schriftlich offerierten Gedankensysteme zeitgenössischer Philosophen; die zweite obstruktive Komplikation ist die generationenübergreifende psychologisch-philosophische Unzulänglichkeit sowie die an katatonische Apathie grenzende geistige Indolenz der anvisierten Adressaten, wobei beide fundamentalen Schwerpunkte additional partiell miteinander korrelieren können. Wären beide Kausalproblematiken obsolet, würde unsere Welt mit Sicherheit eine friedlichere und solidarischere sein. Die erstgenannte Schwierigkeit könnte vermutlich um ein vielfaches schneller und einfacher überwunden werden – eine nachhaltige mentale Evolution der Menschheit hingegen dauert erfahrungsgemäß bedeutend länger, als daß ein paar lächerliche Jahrtausende dafür ausreichen würden.

6.1.4.1. Die abstraktifizierende TheoriehaftigkeitZahlreiche der global angebotenen philosophischen Konstruktionen, die das sozialethische Zusammenleben und zwischenmenschliche Interagieren der multikulturellen Erdenbewohner explizit definieren und positiv regeln wollen, wurden überwiegend in einer eigentümlichen, synthetisch wie stereotyp anmutenden Fachsprache niedergelegt, die einem mehr oder weniger normalgebildeten Durchschnittsbürger zumeist a priori nicht zugänglich und nachvollziehbar erscheint, und der an sich brillante Inhalt dementsprechend nur Akademikern, disziplinären Kollegen und einigen anderen in die Materie involvierten Personen offensteht. Diese teilweise sogar substantiierte Diskrepanz in der applizierten Diktion resultiert generell aus dem grundsätzlich verständlichen Wunsch der ambitionierten Publizisten, ihr komplexes Anliegen möglichst pointiert und so unmißverständlich wie möglich der breiten Öffentlichkeit zu exponieren, wofür nun einmal die simple Allgemeinsprache, womöglich noch im lokalen, indigenen Dialekt des Verfassers gehalten – sozusagen in seiner Vernakularsprache –, qualitativ zumeist nicht unbedingt ausreicht. Den regional verbreiteten Mundarten und Idiomen des alltäglichen Sprachgebrauchs ermangelt es diesbezüglich durchweg an der nötigen Detailliertheit und der erforderlichen Präzision im deskribierenden Duktus. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz der vielgestaltigen Spezialgebiete erzwingt sogar eine explizite, hochspezifische Fachsprache, also einen charakteristischen Soziolekt mit eventuell abstrus anmutenden Kunstworten, den ein literarischer Normalverbraucher instantan als ‚unverständliches Fachchinesisch’ charakterisieren würde. Die geisteswissenschaftlichen Autoren möchten schließlich nicht auf Grund redundanter, vornehmlich leserorientierter stilistischer Simplifizierungen fehlinterpretiert oder u.U. mit anderen Schreibern verwechselt werden, setzen dabei jedoch bei ihren profanen Rezipienten einen so hohen Grad an akademisch fundiertem Fachwissen und geistiger Agilität voraus, die das gemeine Volk schlicht nicht hat und vermutlich auch nie erreichen wird – bzw. das einfach keine Lust verspürt, für abstraktes Wissen ein wenig Zeit und Energie zu investieren. Somit sind diese an sich wohlerwogenen Theoreme vornehmlich nur für ein begrenztes Fachpublikum disponibel, und dementsprechend auch nicht wirklich Lebensnah und Praxiskompatibel. Daß dann die leidlich interessierte Leserschaft mit solchen abstrakt konstruierten Wortschöpfungen und komplizierten Satzgefügen mehrheitlich nicht viel anzufangen weiß, ist nicht zuletzt eine bedauerliche Folge der geistigen Mittelmäßigkeit der menschlichen Gesellschaft, und führt somit zwangsläufig zum zweiten Problem der modernen Philosophie, welches im nachfolgenden Kapitel eingehender besprochen wird.

Des weiteren werden etliche der verheißungsvollen Gedankengänge und Philosophiesysteme, wie beispielsweise die wohlbegründeten Überlegungen zur Diskursethik von Karl-Otto Apel und Jürgen Habermaß (cf. ut supra 5.1.6.), schon nach einer kurzen, euphorischen Zeit des populärwissenschaftlichen Erfolgs durch findige Imitatoren und vigilante Interpreten phantasievoll ‚weiterentwickelt’, aufgesplittert und alsdann hoffnungslos bis zur Banalität zerredet, zu nichtssagenden, trivialen Platitüden abgewertet. So resultiert der aktuell unglaublich populäre, vor etwa einem Vierteljahrhundert aufgekommene Boom der

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Ethik – einem kleinen, jedoch nicht unerheblichen philosophischen Teilbereich – in der verwirrenden Existenz von praktischer Ethik, angewandter Ethik und reiner Ethik; weiters im metaphysischen Angebot der sittlich-tiefsinnigen Eitelkeiten befinden sich die spezielle Ethik, die besondere Ethik, die allgemeine Ethik, die theoretische Ethik, die herkömmliche Ethik, die akademische Ethik, die kritische Ethik und die Ethik als solche (ohe, iam satis!) – inklusive einiger kleinerer Seitenzweige, Mischformen und dissidenter Variationsarten. Bei einer derartig weitgefächerten, irisierenden Bandbreite der im Prinzip unanimen Thematik – worüber sich eventualiter noch in einem akkurat demarkierten Rahmen diskutieren ließe, aber was zuviel ist, ist zuviel – verliert nicht nur ein weidlich versierter Fachmann den objektiven Überblick, und das durchschnittlich gebildete Volk weiß auf einmal überhaupt nicht mehr, worum es im Kern der Sache eigentlich geht und was das ganze kasuistische Theoretisieren letztlich soll. Auch hier präsentiert sich bei Einigen wieder der kleingeistige Egoismus der Menschheit, selbst unter den sogenannten intellektuellen Vertretern dieser Spezies – ‚meine Theorie ist besser als deine’ –, und das, obwohl schiere Popularität und eine sich anbiedernde, konformistische Medientauglichkeit mitnichten etwas über die tatsächliche inhaltliche Güte und Praktikabilität einer philosophischen Überlegung – und somit über deren faktischen Wert für die Menschheit – aussagt.

6.1.4.2. Die Unzulänglichkeit der ZielgruppenDer überwiegende Anteil der unverschuldet und unfreiwillig mindergebildeten Menschheit kommt also, u.a. auch aus obengenannten Gründen, mit dieserart hochgeistigen Denkübungen und philosophischen Verhaltensanleitungen zum sozialverträglichen Miteinander niemals in engeren Kontakt. Und wenn er es doch von ungefähr täte, würde er diese schwierigen und inhaltsschweren Werke aus eklatantem Mangel an nötiger Fachkompetenz nicht oder falsch verstehen, und sie mit Sicherheit nicht adäquat zu würdigen wissen. Überdies, und das ist der tragische Hauptgrund der allgemein verbreiteten Nichtbeachtung transzendentalphilosophischer Schriften, sind solche induktiv-abstrakten Gedankengänge den meisten Menschen sowieso von vorneherein durchweg egal. Sie sind schon vollauf damit beschäftigt und psychisch ausgelastet, ihr eigenes verkompliziertes Dasein einigermaßen positiv zu gestalten und unbeschadet zu überleben, da bleibt für eine etwaige geistige Entwicklung selbst in kleineren Dimensionen keine Zeit mehr. Der rein zahlenmäßig unterlegene Part der Bevölkerung indes – also die sogenannten Gebildeten, die diese komplexen Konzepte mehr oder weniger nachvollziehen und auch potentiell fördern könnten – beschäftigt sich jedoch hauptsächlich mit der unablässigen Befriedigung seiner episodenhaften und egoistischen Wünsche, bzw. der dauerhaften Betäubung seiner konsumorientierten Übersättigung. Auch wird von den meisten dieser plutokratischen Egomanen eine allgemeingültige Institution von solcherart philanthropisch positionierten und sozialethisch inspirierten Konsenssystemen energisch zu verhindern gesucht, da solch massive soziokulturelle Umwälzungen ja aller Voraussicht nach mit einem höchst unerwünschten, nachhaltigen Macht- und Kapitalverlust ihrerseits einhergehen würden (weiteres hierzu folgt im Verlauf der nächsten Kapitel).

Und gegen diese beinahe hundertprozentige Majorität, kombiniert aus ungeplant bzw. ungewollt inkompetenten – sozusagen der schweigenden, ungehörten Mehrheit – und intendiert mikrologischen Opportunisten, haben die wenigen Verständigen, die sich für eine tatsächliche Realisierung bestimmter philosophischer Vorstellungen engagieren wollen, selbstverständlich nicht viel ins heißumkämpfte Feld der mediengestützten demagogischen Meinungsbildung zu führen. Sie werden zwar von allen gesellschaftlichen Seiten freudig und anerkennend als geistreiche, mit Verstandesschärfe gesegnete Philosophen geschätzt, erhalten ehrenvoll auszeichnende Literaturpreise ob ihrer innovativen Veröffentlichungen und fungieren partiell sogar in beratender Funktion bei Politikern, Ethikkommissionen oder hochrangigen Wirtschaftsführern. Nur – im exekutiven Endeffekt besitzen sie keinerlei

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operative Weisungsbefugnis, d.h. sie können bzw. dürfen nichts und nirgendwo wirklich entscheiden. Natürlich werden sie pro forma angehört und in jeden relevanten Entstehungsprozeß integriert, doch letzten Endes, wenn es an die praktische Verwirklichung eines zentralen Projekts geht, siegen wieder die verknöcherten, traditionsbewußten Reaktionäre mit ihren altbekannten Killerphrasen, wie etwa den allgegenwärtigen, omnipotenten ‚Sachzwängen’ oder dem grundsätzlich widerspruchsverweigernden Tina-Prinzip (engl. Abk. für: There is no alternative – Da gibt es keine Alternative). Desgleichen werden die ethisch-philosophischen Ratschläge der subordinierten Konsultanten von den autorisierten Entscheidungsträgern zumeist nach dem altbekannten Goethe-Wort: „Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube51“ behandelt, und repräsentieren demgemäß auch nur ein sekundäres Innuendo unter vielen anderen. Anegnon, egnon, kategnon (Άνέγνων, έγνων, κατέγνων gr.: Ich habe gelesen, ich habe verstanden, ich habe verworfen), legi, intellexi, condemnavi. Höchst selten begibt es sich im wahren Leben, daß Entscheidungsverantwortliche auf die hören, die es besser wissen – und wer dann von diesen Besserwissern nach dem wahrgewordenen Debakel auch noch dreist zu insistieren wagt, er hätte es ja gleich gesagt, und hätte man nur auf ihn gehört, so wäre das Desaster auch zu verhindern gewesen, der gilt fortan als professoraler, pedantischer, rechthaberischer Störenfried und als schlechter Verlierer. Erst ignorieren, dann diffamieren: es liegt eben in der egozentrischen Natur des Menschen, die Schuld immer zuerst bei den anderen zu suchen. Und Berater sind eben nur Berater, die zwar eine eigene, sogar von der offiziell vorgegebenen Linie abweichende Meinung haben dürfen, welche aber letztlich niemanden wirklich interessiert.

6.1.5. Überwindung der TraditionenDieses eben beschriebene, viele Millennien alte religiös-philosophische Erbe soziokulturellen Ethikverhaltens kann vom simpel konstruierten Geist der breiten Menschenmasse aber nicht so einfach von einem erleuchtenden Moment zum nächsten negiert und vergessen werden, denn die Menschen präsentieren sich in ihrem komplexen Sozialgefüge als Herden- und Gewohnheitstiere, die gerne ihre althergebrachten, unzeitgemäßen Traditionen pflegen und, als Masse, auf ihre Urtriebe und Primärinstinkte reduziert auftreten. Der schweizerische Psychoanalytiker Carl Gustav Jung (1875 - 1961) schrieb zu dieser eskalierenden Gruppendynamik: „Wenn aber […] Menschen sich anhäufen und einen Mob bilden, dann werden die Dynamismen des Kollektivmenschen entfesselt - Bestien oder Dämonen, welche in jedem Einzelnen schlafend liegen, bis er zum Partikel einer Masse wird. Der Mensch in der Masse sinkt unbewußt auf ein niedrigeres moralisches und intellektuelles Niveau; auf das Niveau, das immer da ist unter der Schwelle des Bewußtseins, bereit loszubrechen, sobald es durch die Bildung einer Masse unterstützt und hervorgelockt wird. […] Die Veränderung des Charakters, welche durch den Einbruch kollektiver Kräfte zustande kommt, ist erstaunlich. Ein sanftes und vernünftiges Wesen kann in einen Tobsüchtigen oder in ein wildes Tier verwandelt werden. Man ist immer geneigt, äußeren Umständen die Schuld zu geben, aber es könnte nichts in uns explodieren, wenn es nicht vorhanden gewesen wäre. Tatsächlich leben wir beständig auf einem Vulkan, und soviel wir wissen, gibt es keine menschlichen Schutzmittel gegen einen möglichen Ausbruch, der jedermann in seiner Reichweite vernichten wird. Es ist sicherlich eine gute Sache, Vernunft und gesunden Menschenverstand zu predigen, aber was will man machen, wenn man ein Irrenhaus oder eine kollektiv ergriffene Masse zum Zuhörer hat? Zwischen beiden ist nicht viel Unterschied, denn der Irre ebenso wie der Mob werden durch nichtpersönliche, überwältigende Kräfte bewegt.52“ Und über ein halbes Jahrhundert früher giftete der deutsche Philosoph und klassische Philologe Friedrich Wilhelm Nietzsche (1844 - 1900): „Der Herdeninstinkt […] – eine jetzt souverän gewordene Macht – ist etwas Grundverschiedenes vom Instinkt einer aristokratischen Sozietät: und es kommt auf den Wert der Einheiten an, was die Summe zu bedeuten hat…

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Unsere ganze Soziologie kennt gar keinen andern Instinkt als den der Herde, d.h. der summierten Nullen, – wo jede Null ‚gleiche Rechte’ hat, wo es tugendhaft ist, Null zu sein…53“

Eine solche mental fordernde Spitzenleistung – die bewußte Überwindung der Traditionen – würde, freundlich-optimistisch geschätzt, zumindest fünf bis zehn Generationen dauern (je nach Indoktrinationsgrad der betroffenen Bevölkerungsschicht), wenn sie bei dieser beharrlich regressiven Gesellschaft überhaupt jemals in Erwägung zu ziehen ist, da weltumfassend eine fundamentale Änderung und objektive Versachlichung in den unterschiedlichsten Glaubensfragen jeglicher Art, seien es religiöse, philosophische, politische, kulturelle, soziale, ethische oder ethnische, zu konstituieren wäre. Aber diesbezüglich vorgebrachte positiv-innovative Denkansätze weltoffener Führungspersönlichkeiten werden zumeist von den verschiedensten nationalen wie internationalen Interessensgruppierungen aus dubiosen wirtschaftlichen oder machtpolitischen Gründen schon zu Beginn massiv torpediert und diskreditiert, und somit eine etwaig aufkeimende öffentliche Diskussion über die Möglichkeit eines globalen Gesinnungswandels bereits im Anfang erstickt. Auch ist das tiefere Verstehen der komplexen geschichtlichen Zusammenhänge und Wechselwirkungen primär eine Frage der unvoreingenommenen, höherwertigen Bildung, die jedoch noch lange nicht überall und gleichberechtigt für alle Menschen vorhanden bzw. erreichbar ist. Abgesehen davon wird eine aufgeklärte Bevölkerung von gewissen parasitären und konsumierenden Strukturen in den oberen Gesellschaftsschichten des öfteren auch gar nicht erwünscht.

Ein exemplarischer Beweggrund hierfür ist, daß sich unwissende, ungebildete Menschen von eben solchen konsumierenden Strukturen besser lenken, ausbeuten und unterdrücken lassen, als es ihnen in einem extrovertierten, weltoffenen Land mit geopolitisch versierten, kontaktfreudigen, vollinformierten und ethisch liberalen Einwohnern möglich wäre. Darum haben bekanntermaßen zu allen Zeiten der durchweg mit verlustreichen Feldzügen und blutigen Annexionen durchzogenen Menschheitsgeschichte die meisten der expansionsfreudigen und ad arbitrium erobernden Diktatoren und Kriegsherren in den von ihnen usurpierten Ländern zuerst die geistige Elite ruhigstellen, d.h. verschleppen, internieren oder ermorden lassen, während die unteren, überwiegend mangelhaft bis gar nicht schulgebildeten und somit politisch relativ ungefährlichen Gesellschaftsgruppen als niedergehaltene Zwangsarbeiter weiterexistieren durften und fürderhin vollständig dem zweifelhaften Gutdünken der Siegermacht ausgeliefert waren – vae victis (lat.: Wehe den Besiegten)1.

Zum manipulativen Einlullen und als ablenkende mentale Beschäftigung des Volkes können nun von der staats- und wirtschaftsführenden Oberschicht auch religiöse Aktivitäten und neue Glaubenseinrichtungen eingesetzt oder bereits vorhandene klerikale Strukturen staatsideologisch modifiziert, gefördert und verstärkt werden – frei nach dem proverbialen Motto ‚Religion ist Opium für das Volk’, über das Wladimir Iljitsch Uljanow, genannt Lenin (1870 - 1924), in seinem im Jahre 1905 entstandenen Werk Sozialismus und Religion schrieb: „Die Religion ist eine Form des geistigen Jochs, das überall und allenthalben auf den durch ewige Arbeit für andere, durch ein Leben in Elend und Verlassenheit niedergedrückten Volksmassen lastet. Die Ohnmacht des Ausgebeuteten im Kampf gegen die Ausbeuter läßt ebenso unvermeidlich den Glauben an ein besseres Leben im Jenseits aufkommen, wie die Ohnmacht des Wilden im Kampf gegen die Naturgewalten den Götter-, Teufel-, Wunderglauben usw. aufkommen ließ. Wer sein Leben lang schafft und darbt, den lehrt die Religion Demut und Geduld im irdischen Leben und vertröstet ihn auf den himmlischen 1 Dieser bekannte Aphorismus läßt sich der Legende nach auf Brennus, einem Heerführer der gallischen Senonen, zurückführen. Nach militärischer Einnahme Roms als Konsequenz aus der Schlacht an der Allia (ca. 390 v.Chr.) soll er mit diesen markigen Worten bei den abschließenden Lösegeldverhandlungen sein eigenes Schwert in die Waagschale geworfen haben, nachdem er von den Römern des Betrugs mittels falscher Gewichte bezichtigt wurde

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Lohn.54“ Betende, ‚gottesfürchtige’ Menschen, die auf Grund ihrer mangelnden Bildung und der staatlich eingeschränkten, ideologisch vorsortierten Information hauptsächlich mit sich und den relativ restriktiven Geboten ihrer ‚Religion’ beschäftigt sind, beschweren sich selten und revoltieren erfahrungsgemäß nicht, denn im nächsten Leben, wo immer das auch sein mag, wird bestimmt alles besser.

6.1.6. Gott und MenschWarum ist nun das unentwegt sinnsuchende Menschengeschlecht im Lauf seiner Phylogenese überhaupt dem realitätsentfremdeten Gedanken verfallen, es müßte das krönende Produkt irgendeines übermächtigen Pantokrators sein, auserwählt und unter dessen gütiger Protektion? Vor langer Zeit mag diese fromme Vorstellung einmal den naturwissenschaftlich unaufgeklärten Menschen geholfen haben, die unverstandene, feindliche Natur und das Mysterium der eigenen Existenz ein wenig leichter zu erfassen – aber heute, mit all unserem akademischen Wissen und unseren intellektuellen Möglichkeiten? Sämtliche jemals vorgelegten, sogenannten ‚Gottesbeweise’ aller Religionen inklusive der diversen Lösungsversuche der vieldiskutierten Theodizee-Problematik (i.e. die moralische Rechtfertigung Gottes in Anbetracht der ständig wiederkehrenden irdischen Übel und Katastrophen), wurden allesamt mehr oder weniger eindrucksvoll widerlegt, also warum neigt der Mensch trotzdem und seit jeher dazu, an unbeweisbare Vergangenheiten und sakral verklärte Kuriosa sowie deren vielfältige Interpretationen zu glauben? Glauben heißt nicht Wissen, Glauben ist Ansichtssache. Ähnlichgelagert präsentiert sich die sogenannte ‚Gärtnerparabel’, z.B. in der Variante des britischen Philosophen Antony Flew (geb. 1923) in seiner Publikation Theology and Falsification. Die Allegorie besagt, daß die vielgestaltigen Thesen über Gott im Prinzip nicht wirklich etwas behaupten und sich gleichfalls als nicht verifizierbar erweisen – und so infolge der sich fortschreitend verfeinernden Interpretationen ‚den Tod durch tausend Modifikationen’ erleiden. Doch selbst dann, wenn auch die letzte der vorgebrachten theologischen Theorien logisch und nachvollziehbar widerlegt werden könnte, würden die bedingungslos religiösen Anhänger gottesfürchtig und unbeirrbar weiter daran glauben, obwohl sich die besagte sakrale Aussage dem außenstehenden ‚Ungläubigen’ real wie rational als schlichtweg sinnlos offenbart55. Und naturwissenschaftlich eindeutig bestätigte Lösungsansätze sowie historische Realitäten sind teuflisches, bösartiges Blendwerk.

Wir leben in einem kleinen Sonnensystem am äußeren Ende eines Seitenarms einer unbedeutenden Balkenspiralgalaxie am Rande des Universums, umgeben von Milliarden anderen Galaxien, die z.T. um ein vielfaches größer, dichter und ereignisreicher sind. Das für uns Menschen sichtbare Universum hat den gigantischen Durchmesser von 46 Milliarden Lichtjahren, die akademisch angenommene tatsächliche Größe beträgt etwa 75 Milliarden Lichtjahre, wobei ein Lichtjahr annähernd 9,5 Billionen (9,5 x 1012) Kilometern bzw. 63.240 Astronomischen Einheiten (AE) entspricht. Unsere Milchstraße ist mit einem Durchmesser von 100.000 Lichtjahren eine verhältnismäßig kleine Galaxie unter über 100 Milliarden anderen, die teilweise zu Galaxiehaufen oder Superhaufen (Cluster) mit unglaublichen Durchmessern bis zu einer Milliarde Lichtjahre miteinander verbunden sind. Die Anzahl der Sterne pro durchschnittlicher Galaxie wird mit etwa 100 Milliarden zugrundegelegt, jeder Stern wiederum kann von Dutzenden Planeten umkreist werden, wovon zahlreiche – und da ist sich der Großteil der Astronomen einig (soweit sich Wissenschaftler eben einig sein können) – eine geeignete Atmosphäre besitzen, ihre Umlaufbahn in der habitablen Zone bewegen und Leben, welcher Art auch immer, hervorbringen könnten, können oder schon irgendwann hervorgebracht haben. Mit uns Menschen technisch annähernd analoge Zivilisationsformen vermuten vorsichtig optimistische Astrophysiker etwa alle 800 Lichtjahre, d.h. intelligente Kreaturen und Kulturen, anthropoid oder nicht, entstanden vermutlich schon zu Hunderttausenden, überall im Kosmos, entwickelten sich, hatten eine Blütezeit und gingen wieder unter – und das seit mehreren Milliarden Jahren.

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Was macht uns unsagbar selbstische Menschen nun um so vieles besser, woher diese exorbitante Ausnahmestellung, um in dieser enormen Existenzvielfalt als einzige göttlich auserwählt zu sein? Warum sollte, abgesehen davon, ein allmächtiger, allumfassender Gott ausgerechnet hier auf der kleinen, abgelegenen Erde seinen angeblich höchsten Geschöpfen den numinosen Funken des Lebens einhauchen? Warum hat er damit unglaubliche 14 Milliarden Jahre gewartet? Sind wir, in Anbetracht der immensen Lebensdauer des Weltalls, nur ein weiterer biologischer Versuch in dieser experimentellen Richtung? Und warum bringen sich diese vermeintlich göttlich erschaffenen Kreaturen fortwährend mit freudiger Vehemenz so primitiv und barbarisch gegenseitig um? Soll das, kann das wirklich die vielgepriesene ‚Krone der Schöpfung’ sein? Hätte Gott es woanders nicht wesentlich besser haben können? Und außerdem, wenn Gott tatsächlich so überaus vollkommen, allgewaltig und selbstgenügsam ist, warum hat er dann überhaupt so etwas insuffizientes, nutzloses und gnadenlos kleingeistig-unvollkommenes wie den Menschen erschaffen? Hatte er dabei nur einen schlechten Tag oder wollte er lediglich etwas Ergötzliches hervorbringen, über das er sich von Zeit zu Zeit ärgern kann? Ginge es ihm und der gepeinigten Welt ohne die widerspenstige Menschheit nicht bedeutend besser? Fragen über Fragen, aber keine plausiblen Antworten. Die bipedische Tierart ‚Mensch’ nimmt sich und ihre phantasievoll-egozentrische Sicht der Doxa einfach viel zu wichtig in den unendlichen Weiten des multiplexen Universums. Sie sollte bzw. müßte endlich damit anfangen, ihr irdisches Schicksal selbst und konstruktiv in die eigene Hand zu nehmen, und nicht ebenso sinnlos wie vergeblich darauf hoffen und warten, daß irgendein gütiger Gott das für sie erledigt.

Zwar gibt und gab es schon immer dithyrambisch philanthropische Menschen, die durch ihre ambitionierten Werke ihren spirituell desorientierten Mitmenschen die zersetzenden Seelenqualen lindern und die geistig repressiven religiösen Fesseln entfernen wollen, beispielsweise der römische Poet und Philosoph Titus Lucretius Carus, genannt Lukrez (99 - 55 v.Chr.), mit seinem Lehrgedicht De rerum natura (Über die Natur der Dinge)56, dessen Begehr für die Menschheit der Autor Werner Eisenhut so beschreibt: „Lukrez führt in diesem Buch einundzwanzig Beweise für die Sterblichkeit der Seele an, immer von einer neuen Seite an das Problem herangehend. Unendlich wichtig ist es ihm, die Menschen davon zu überzeugen, denn nur dadurch kann er sie von Todes-, Götter- und Dämonenfurcht befreien: und das ist ja sein Hauptanliegen. Die Existenz der Seele selbst wird nicht in Frage gestellt, ihre Substanz aber ist Materie, sie endet mit dem körperlichen Leben. […] Alle Furcht vor dem Jenseits ist nichts anderes als Projizierung innerseelischer Vorgänge auf ein gedachtes jenseitiges Sein. Die Höllenstrafen sind Symbole innerweltlicher Verstrickungen der Seele. [Zitat Lukrez: Tantum religio potuit suadere malorum (lat.: So viel Übles hat die Religion anzuraten vermocht), KvS] Einwirken übernatürlicher Mächte gibt es nicht (‚Wenn es Götter gibt, so kümmern sie sich doch nicht um uns.’), erst recht kein Fortleben nach dem Tode.57“ Lukrez propagiert in diesem Poem auch die immer noch fortschrittliche Erkenntnis: ex nihilo nihil, daß aus nichts nichts entsteht bzw. entstehen kann – nur wird diesen optimistischen Idealisten und ihren ehrgeizig-anspruchsvollen Schriften von den anvisierten Zielgruppen viel zuwenig Beachtung geschenkt.

Einige traurige Beispiele aus dem eben erst vergangenen 20. Jahrhundert: Nach einer statistischen Umfrage in den Vereinigten Staaten von Amerika sind dort 47 Prozent der Bevölkerung felsenfest vom biblisch aufgezeigten Schöpfungsgeschehen überzeugt. Darüber hinaus mehren sich die Stimmen unter den zahlreichen Anhängern des sogenannten Creationism (Kreationismus), auch die Erde wieder in das Zentrum des Universums zu rücken, so, wie es diese vorbehaltlos Gläubigen in der Bibel beschrieben sehen, und die ultrafromme Fraktion der Flat Earth Society betrachtet den Planeten Erde sogar heute noch als flache Scheibe. „Und in Israel ist von orthodoxen Rabbinern eine Initiative gestartet worden, den im Zuge des Steven-Spielberg-Films ‚Jurassic Park’ boomenden Saurierrummel zu unterbinden und alle Lebensmittel, auf denen Saurier zu Werbezwecken abgebildet sind,

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als ‚nicht koscher’ und damit als für jeden gläubigen Juden verboten zu kennzeichnen. Saurier, so argumentierte der Jerusalemer Oberrabbiner Swi Rafni in einem Interview, könnten gar nicht vor siebzig Millionen Jahren gelebt haben, da die Welt ja – wie allgemein bekannt – erst vor 5.753 Jahren von Gott geschaffen worden sei.“, referierte der deutsche Geologe und Wissenschaftspublizist Johannes Fiebag (1956 - 1999) in seinem informativen Vortrag Kontakt! – Und dann…? während eines One-Day-Meetings der Ancient Astronaut Society (AAS)58 in Zürich anno 1993. Zwischen intendiert oder unbewußt mißverstandener Religion, glaubensfanatisiertem Wahnsinn und abgrundtiefer Dummheit war leider noch nie eine eindeutig definierte Grenze festzustellen, und partiell interferiert diese explosive Mischung unverkennbar. Und schon der deutsche Anthropologe und religionskritische Philosoph Ludwig Andreas Feuerbach (1804 - 1872) beanstandete in seinem Werk Das Wesen des Christentums: „Die Religion ist das Verhalten des Menschen zu seinem eigenen Wesen – darin liegt ihre Wahrheit und sittliche Heilkraft – aber zu seinem Wesen nicht als dem seinigen, sondern als einem anderen, von ihm unterschiedenen, ja entgegengesetzten Wesen – darin liegt ihre Unwahrheit, ihre Schranke, ihr Widerspruch mit Vernunft und Sittlichkeit, darin die unheilschwangere Quelle des religiösen Fanatismus, darin das oberste, metaphysische Prinzip der blutigen Menschenopfer, kurz: darin der Urgrund aller Greuel, aller schaudererregenden Szenen in dem Trauerspiel der Religionsgeschichte.59“

6.1.6.1. Kosmische MetamorphoseDas gesamte uns bekannte Universum entstand mit dem Urknall, der akzidentellen Reaktion eines energiereichen, instabilen Quantenfeldes, vor annähernd 14 Milliarden (13,77 x 109) Jahren; und dies wäre auch schon der erste, aber auch der einzige Zeitpunkt in der langen kosmischen Geschichte, an dem sich u.U. so etwas wie ein kausaler Initiator, ein Primum mobile, denken ließe – physikalisch bzw. quantenmechanisch gesehen geht es jedoch auch gänzlich ohne. Unsere Erde entwickelte sich erst lange Zeit später, vor etwa 4,6 Milliarden Jahren, und sie wird in ungefähr 5 Milliarden bis 7 Milliarden Jahren wieder vergehen, vollends unbewohnbar wird sie schon erheblich früher. Dieser planetarische worst case (im wahrsten Sinne des Wortes) ist nun einmal astrophysikalisch prädiktabel, nicht zuletzt auf Grund der sukzessiven Abbremsung bis zum völligen Stillstand der Erde durch den Mond, und der nicht zu vermeidenden massiven Aufblähung der Sonne – welche mehrere hundert Ursprungsradien betragen kann – zu einem sogenannten Roten Riesen, der letztendlich die winzige Erde pulverisieren und verschlucken wird. Dieser Rote Riese schrumpft, nach dem endgültigen Erliegen sämtlicher Kernreaktionen, zu einem extrem heißen Weißen Zwerg (bis zu 100.000 Kelvin; im Vergleich: die Sonne arbeitet mit einer durchschnittlichen Oberflächentemperatur von 6.050 Kelvin) und endet schließlich als kalter Schwarzer Zwerg, einem komprimierten, ausgeglühten Sternenrudiment – und kein noch so inbrünstiger Glaube usque ad finem kann daran faktisch etwas ändern. Und so vergeht der Glanz der Welt – sic transit gloria mundi. Falls es tatsächlich bis an das unausweichliche Ende des Planeten Erde noch einige Menschen, oder was bis dahin eben aus ihnen geworden ist, geben sollte – eine höchst spekulative und bezweifelbare Hypothese –, werden auch sie ungehört und ungerettet untergehen und der stygischen, weltraumumfassenden Vergessenheit anheimfallen.

Doch weiter: Auf dieser bereits viele Milliarden Jahre alten Erde gibt es nun – wohl eher stochastisch, oder als ein tragischer Irrtum der Natur – seit maximal einigen Hunderttausend Jahren die biologische Gattung des modernen Menschen1. In kosmischen Maßstäben

1 Zumindest der mehr oder weniger einhelligen Ansicht der meisten Paläoanthropologen und Archäologen nach – laut diesen begann die Hominisation vor etwa 7 Millionen Jahren mit den Australopithecinen, die ersten echten Hominiden erschienen vor rund zwei bis drei Millionen Jahren mit Homo rudolfensis, Homo habilis und Homo ergaster. Homo sapiens in seiner endgültigen, gegenwärtigen Gestalt trat demnach erst vor ungefähr 170.000 Jahren auf die Weltenbühne. Einige Forscher sind jedoch der Meinung, daß das Säugetier Mensch schon wesentlich länger die Erde unsicher macht – bis zu mehreren hundert Millionen, wenn nicht sogar einigen Milliarden Jahren

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gerechnet ist diese kurze Zeitspanne nicht einmal ein ephemerischer Wimpernschlag. Diese zweibeinigen Wesen verbreiten sich also dank ihrer etwas höheren Anpassungsfähigkeit, Intelligenz, Paarungsbereitschaft und Lebenserwartung parasitär über den gesamten Planeten, beuten ihn rücksichtslos aus, manipulieren, vergiften und kontaminieren ihn. E.M. Cioran notierte: „Indem die Natur den Menschen zuließ, hat sie viel mehr als einen Rechenfehler begangen: ein Attentat auf sich selbst. […] Wäre man doch vor dem Menschen geboren! 60“ Ohne weiter nachzudenken leben die akzidentellen Erdenbewohner ihre planlosen Donquichotterien aus, während sie sich munter und im bemäntelnden Namen irgendwelcher idiosynkratischer, z.T. ausnehmend epigonaler und beliebig austauschbarer Ideologien gegenseitig mit unglaublicher Begeisterung und progressiver Vehemenz den Garaus machen. Ungezählte interkonfessionelle Hekatomben, pseudoreligiös motivierte Attentate, ebensolche Selbstmordanschläge, Genozid und ethnische Säuberung – kann das wirklich eines wohlwollenden und gütigen Gottes Wille sein?

Irgendwann werden diese querulatorisch-virulenten Schädlinge vermutlich in einem großen kataklystischen Massensterben, wie es sie bereits mehrfach in der langen Weltgeschichte gegeben hat, in toto vom gepeinigten Antlitz der Erde getilgt, wenn sie sich nicht bereits vorher erfolgreich in einem gewaltigen Omnizid selbst ausgerottet haben. Ausgelöst wurden diese globalen Massensterben, bei denen auf einen Schlag teilweise bis zu 95 Prozent der damals vorhandenen Arten unwiederbringlich verschwanden, beispielshalber durch gigantische Meteoriteneinschläge (sogenannte Global Killer), kurzfristige, drastische Klimawechsel, Polsprünge sowie seismische und geothermische Aktivitäten. Die biologisch äußerst erfolgreichen Dinosaurier haben weltweit beinahe 200 Millionen Jahre existiert, trotzdem sind sie letzten Endes ausgestorben. Warum soll es dem kleinen Säugetier Mensch mit seinen paar hunderttausend Jahren anders ergehen? Einst dominierten die Reptilien, dann die Riesenechsen, heute regieren die Hominiden – oder waren es die Primaten? Wer kann schon sagen, welche Tierart morgen überwiegen und die Welt beherrschen wird? Man kann es nur wiederholen: die Menschen, diese unbehaarten Zellanhäufungen aus der biologischen Unterordnung der Trockennasenaffen (cf. ut supra 3.2.), nehmen sich einfach viel zu wichtig im scheinbar endlosen Lauf des Universums, und sie sehen sich zu unrecht als eine Art ‚Krone der Schöpfung’ an. Dabei sind sie nur ebenso organisch in die Natur eingebundene Tiere wie alle anderen Lebewesen auch, nur partiell vielleicht ein wenig intelligenter, rücksichtsloser und gerissener. Im Moment stehen wir zwar mehr oder weniger unangefochten an der Spitze der Nahrungskette, doch wie schnell kann sich dieser bequeme Zustand ändern.

6.1.6.2. Violation des GlaubensGlaubenssysteme und Religionen, polytheistische, monotheistische oder atheistische, entstehen, haben eine mehr oder weniger erfolgreiche Blütezeit, degenerieren und vergehen, bzw. werden eventuell von einer anderen, neueren und populäreren Überzeugung assimiliert. Manche verschwinden relativ schnell wieder von der kulturellen Bildfläche, andere können sich ein wenig länger halten oder werden vielleicht sogar zu einer der sogenannten Weltreligionen1. Der Konfuzianismus ist etwa 2.500 Jahre alt, das Christentum 2.000 Jahre, der Islam knappe 1.500 Jahre und der Sikhismus ist gerade einmal um die 500 Jahre alt. Die junge Baha’i-Religion entstand sogar erst Mitte des 19. Jahrhunderts. Im Gegensatz dazu kennt die Forschung viele einst weitverbreitete Konfessionen, die schon vor langer Zeit ihre Anhänger verloren haben und aus der menschlichen Gegenwartsgeschichte verschwanden, wie beispielsweise das griechische und römische Pantheon, oder der altägyptische, der keltische sowie der altorientalische Götterkult. Wer weiß denn heute schon, welche religiösen Anschauungen in 500, in 1.000 oder in 2.000 Jahren im klerikalen Trend liegen und bei den Gläubigen stylish und en vogue sind? Demgemäß könnten diese unterschiedlichen frommen

1 Siehe Die klassischen Weltreligionen im Anhang

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Ansichten auch als passagere spirituelle Modeerscheinungen mit zeitlich variablem Ablaufdatum betrachtet werden.

Sie sollten, wenn überhaupt, ausschließlich als kulturell und gesellschaftlich konstruktive, geistig-seelische und sozialethische Lebenshilfe eingesetzt, und nicht von fehlgeleiteten fundamentalistisch-extremistischen Terroristen blasphemisch zur Ursachenerklärung politisch oder persönlich motivierter Attentate und Morde degradiert werden – d.h. sie sollten nicht zur dogmatisierten Besessenheit ausarten. Gewalt und Destruktivität sind mit hundertprozentiger Sicherheit keine heiligen, gottgefälligen Handlungen und werden im Grunde von keiner einzigen Religion, sondern nur von einer kleinen, subversiven Minderheit politisch und/oder kriminell gleichgesinnter Fanatiker anerkannt, und von diesen dementsprechend wohlwollend gewürdigt und gefördert. Intelligente, aufrichtige, verantwortungsbewußte und geistig gereifte Menschen, gläubig oder nicht, können religionsübergreifend solchen zutiefst gottesleugnerischen Untaten aber wirklich nicht zustimmen, denn sie kennen den unikalen, wahren Wert eines jeden Lebens.

Das Leben ist das absolut wertvollste Gut, das ein Mensch besitzt und auf dieser Erde jemals besitzen wird. Es ist vollkommen einzigartig und einmalig. Denn ist das irdische Dasein einer Person letztlich zu Ende, völlig egal, ob aus gesundheitlichen oder sogenannten ‚unnatürlichen’ Veranlassungen, wie etwa tragischen Unfällen oder aggressiv-kriminellen Fremdeinwirkungen, ist dies definitiv ein finaler, unumkehrbarer Vorgang. Alle größeren, erfolgreichen Religionen sehen also das singuläre Leben als elementar von Gott gegeben an. Gott ist also der eine und einzige Ursprung allen Lebens. Wie können nun die selbsternannten ‚Attentäter im Namen Gottes’ überhaupt der illusorischen Meinung anhängig sein, sie würden eine geheiligte und gottgefällige Tat begehen, wenn sie ebendieses gesegnete Leben, das individuell erschaffene, ehrwürdige Geschenk Gottes an jeden einzelnen Menschen, blasphemisch und gnadenlos verneinen und vernichten? Sie zerstören mutwillig und ohne zu zögern seine ureigenste Schöpfung, sein persönliches Geschenk des Lebens, die geweihte Gabe Gottes, und beanspruchen dafür auch noch von ihm eine Belohnung? Wie verwirrt müssen diese armen Menschen eigentlich sein, um so etwas Aberwitziges auch nur ansatzweise glauben und vertreten zu können?

Auch sprechen diese extremistisch pervertierten Gläubigen dem einen und allumfassenden Gott seine unendliche Güte und sein erhabenes Dasein für alle Menschen ab. Er hat die Menschheit jedoch im gesamten erschaffen, und jedes einzelne Individuum selbst zum Leben erweckt, und alle glauben in irgendeiner Weise an diesen universellen Schöpfergott. Vielleicht nennen sie ihn anders und haben einen anderen spirituellen Weg zu ihm, trotzdem sind sie alle seine Kinder. Und wieso sollte es Gott nun so über die Maßen erfreuen, wenn sich seine leider ziemlich widerspenstigen Geschöpfe hemmungslos gegenseitig umbringen und mit ekstatischem Verzücken in die Luft sprengen, und das zu aller Wahnwitzigkeit auch noch insolent und ungeniert in seinem geheiligten Namen? Und dafür verlangen diese absonderlichen Gotteskrieger allen Ernstes, dreist und respektlos eine Laudatio für ihr Tun und seine wohlwollende Anerkennung? Diese ehrlose Entwürdigung des göttlichen Nimbus verdient einzig und allein den schmählichen Einzug in die Gehenna (die Hölle, den Hades, den Sheol, den Abaddon, das Fegefeuer, den Orkus, die Unterwelt, den Tartaros, den Feuer- bzw. Schwefelsee, eine ungünstige Reinkarnation…wie oder was auch immer), und definitiv keine numinose Ästimation (Himmel, Paradies, Djanna, Elysium, Nirwana, Djodo, Jenseits, die Insel der Seligen, die ewigen Jagdgründe, oder irgendwelche anderweitigen, mehr materialistische Vergünstigungen, wie etwa Huris, Diener, gottähnliche Allmacht, Athanasie u.a.).

Wenn eine vorgeblich zivilisierte Gesellschaft schon unbedingt meint, einen religiösen Glauben brauchen zu müssen, sollte sie zumindest die innere Größe beweisen, anderen Menschen und Sozialstrukturen ihre eigene Religion oder philosophische Weltanschauung zuzugestehen – es muß ja nicht gerade in einen Henotheismus der heterodoxen Auffassungen

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ausarten, das reine, umfassende Inruhelassen der Andersgläubigen würde schon ausreichen. Aber den aufstrebenden spirituellen Führern einer wachsenden Glaubensgemeinschaft geht es zumeist nicht um das Seelenheil ihrer andächtigen Anhänger, sondern um weit profanere Angelegenheiten, nominatim der Vermehrung ihrer Macht, ihrer Kapitalien und der Vergrößerung ihres ideologischen Einflußbereichs. Da hat eine andere Glaubensrichtung keinen Platz und keine Existenzberechtigung mehr, besonders wenn sie mit dem eigenen Bekenntnis nicht unbedingt vereinbar ist und/oder auf einem taktisch wertvollen Gebiet (natürliche oder industriell nutzbare Bodenschätze, militärstrategisch bedeutsame oder ‚heilige’ Bezirke etc.) praktiziert wird.

Manche dieser menschenunwürdigen Glaubenskriege überdauern bereits mehrere Jahrhunderte. Mittlerweile wissen zwar schon viele der Teilnehmer nicht mehr, was vor etlichen Generationen die eigentliche Ursache der Auseinandersetzung war, aber man streitet eben aus dumpfer Tradition oder staatsideologischem Opportunismus mit. Beispielsweise die Protestanten und Katholiken in Nordirland – diese abstruse Konfrontation begann schon im 12. Jahrhundert und wird auch in näherer Zukunft nicht beendet werden, obwohl (oder vielleicht auch: weil?) dieser vormals religiöse Dissens mittlerweile mehr zu einem politischen geworden ist. Auch der Nahe Osten kann als solch ein Krisengebiet des Glaubens bezeichnet werden. Dort schaukeln sich die beteiligten Parteien seit vielen Jahrzehnten gegenseitig hoch, auf jeden blutigen Anschlag folgt ein noch blutigerer Vergeltungsschlag, und wenn sie dann doch einmal kurz innehalten und bilaterale Annäherungsgespräche vorschützen, bereiten sie sich insgeheim bereits wieder auf die nächsten strategischen Operationen vor. Weder die palästinensische noch die zionistisch-israelische Seite will bzw. kann gegenwärtig die fortlaufende Spirale der Gewalt aus Aktion – Reaktion – Gegenreaktion – Vergeltungsaktion dauerhaft beenden. Ein möglicher Waffenstillstand – oder gar das vorsichtig-optimistische Führen von Präliminarien zu einem zukunftsorientierten Friedensabkommen – ist leider bis auf weiteres nicht abzusehen, dazu sind die Beteiligten viel zu sehr in ihren wechselseitigen ‚Retorsionen’ gefangen, soll heißen, in ihren starren politischen Verhaltensmustern und ihrer über die Jahre gewachsenen geistigen Bewegungslosigkeit festgefahren.

In seinem anno 1757 erschienenen Werk The Natural History of Religion urteilte der schottische Philosoph, Ökonom und Historiker David Hume (1711 - 1776) über das religiöse Gebaren der provokatorischen Menschheit immer noch passend: „Welch vornehmes Privileg der menschlichen Vernunft ist es, die Erkenntnis des höchsten Wesens zu erreichen und dazu fähig zu sein, von den sichtbaren Werken der Natur auf ein so erhabenes Prinzip wie einen höchsten Schöpfer zu schließen. Aber, schau auf die Rückseite der Medaille! Betrachte die meisten Völker und die meisten Epochen. Überprüfe die religiösen Grundsätze, die tatsächlich in der Welt vorherrschten. Du wirst kaum zu der Überzeugung gelangen, daß es sich dabei um etwas anderes handelt als um die Träume kranker Menschen. Du wirst sie vermutlich eher als Verrücktheiten von Affen in menschlicher Gestalt beurteilen denn als ernstzunehmende positive dogmatische Behauptungen eines Wesens, das sich selbst mit dem Ehrentitel ‚rational’ schmückt.61“

Auch unzählige Beweise von menschlicher Kunstfertigkeit, ganz gleich, aus welcher geistigen oder bildgebenden Disziplin, wurden und werden immer noch völlig sinnlos und ohne Not im Namen irgendwelcher religiös verbrämten Glaubensrichtungen unwiederbringlich zerstört. So beispielsweise durch die endgültige Vernichtung der weltberühmten alexandrinischen Bibliothek im Namen des Kalifen Omar ibn al-Khattab (592 - 644) im Jahre 640, Verwüstungen während den diversen Kreuzzügen1, u.a. die Plünderung, Brandschatzung und fast vollständige Zerstörung Konstantinopels, der reichen und kulturell

1 Aufruf zum ersten Kreuzzug im Jahr 1095 durch Papst Urban II. (um 1042 - 1099; Pontifikat 1088 - 1099) auf dem Konzil in Clermont-Ferrand, bis zum siebten und letzten Kreuzzug, organisiert anno 1270 durch König Ludwig IX. von Frankreich (1214 - 1270; Regnum 1226 - 1270), auch Ludwig der Heilige genannt

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hochstehenden Hauptstadt des Oströmischen Reiches, durch die von dem venezianischen Dogen Enrico Dandolo (1107 - 1205) dazu verleiteten Kreuzritter während des vierten Kreuzzuges anno 1204, ikonoklastische Aktionen im Verlauf der Reformationszeit 1517 bis 1555, der Dreißigjährige Krieg von 1618 bis 1648 und seine destruktiven politisch-religiösen Nachwehen, Einäscherung der gesamten aztekischen Schriften von Texcuco im gerade neuentdeckten Südamerika durch Erzbischof Don Juan de Zumárraga (1468 - 1548), chinesische Soldaten schänden in den fünfziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts buddhistische Tempel und Heiligtümer in Lhasa und weiten Teilen des annektierten Tibets, afghanische Taliban und Osama bin Ladens fundamental-extremistische Terrororganisation Al Qaida zerstören im März des Jahres 2001 die zum UNESCO Weltkulturerbe zählenden, mehr als siebzehnhundert Jahre alten buddhistischen Statuen in Bamiyan – die Liste ließe sich schier endlos fortsetzen.

Bei dieser allgemein vorherrschenden egoistisch-destruktiven Geisteshaltung ist mit der jetzigen Erdbevölkerung und ihren mehrheitlich planlos laborierenden Regierungen jedoch kaum ein länger anhaltender Frieden zu machen, selbst wenn es keine militanten, aggressivierenden Religionen und demagogische Glaubensführer geben würde. Diese würden einfach durch andere idealistisch-ideologische Protagonisten und/oder wirtschaftliche Werte ersetzt werden, wie es die Welt schon des öfteren bei diversen staatspolitischen Versuchen im Lauf der jüngeren Vergangenheit gesehen hat. Aber letztendlich läßt sich nach Retrospektive der letzten 10.000 Jahre Kultur- und Glaubenskriege dennoch eindeutig feststellen, daß die Menschheit ohne Religionen und ihren destruktiven Auseinandersetzungen erheblich mehr klassisches Wissen hätte, technisch fortschrittlicher und eventuell sogar intellektuell gefestigter wäre. Alternativ hätten diese Glaubensrichtungen von ihren oft realitätsentrückten Führern nicht so diktatorisch-repressiv und asozial geleitet werden dürfen, wie es z.B. im mediävalen Europa der bedauerliche Fall war, und immer noch in vielen theokratisch und hierokratisch gesteuerten Ländern an der deprimierenden Tagesordnung ist.

Das freudlose Schlußwort dieses Kapitels bleibt E.M. Cioran überlassen: „In der Bilanz der Religionen sind mehr Mordtaten aufgeführt als in den Aktiva der blutigsten Tyranneien, und die Blutrünstigkeit der von der Menschheit Vergötterten übertrifft bei weitem die der gewissenhaftesten Mörder. Wer einen neuen Glauben verkündet, wird verfolgt – bis er selbst zum Verfolger wird: zu Beginn stehen die Wahrheiten im Konflikt mit der Polizei, am Ende stützen sie sich auf sie. Denn jede Widersinnigkeit, um deretwillen man gelitten hat, artet in Legalität aus, wie ja auch jedes Martyrum in einen Paragraphen des Gesetzbuches einmündet, in Kalenderunsinn oder Straßenbenennungen. In dieser Welt wird selbst der Himmel zur Behörde, und man hat Zeiten gesehen, die nur aus ihm lebten, Mittelalter, die mit ihren Kriegen verschwenderischer umgingen als die zügellosesten Epochen, bestialische Kreuzzüge, überfirnißt mit Erhabenheit, vor denen die Hunneneinfälle wie übermütige Streiche dekadenter Banden erscheinen. […] Der wahre Gottesfürchtige unterscheidet sich kaum vom Verrückten; nur daß seine Verrücktheit legal ist, anerkannt; trügen seine Verirrungen nicht die Spuren des Glaubens, er käme in eine Anstalt. Aber Gott leiht diesen Verirrungen seinen Schutz, er legitimiert sie. Der Hochmut eines Eroberers verblaßt neben der Schaustellung des Frommen, der sich an den Schöpfer wendet. Woher all diese Keckheit? Und wie sollte die Bescheidenheit eine Kirchentugend sein, wo doch jedes altersschwache Weiblein das Unendliche in Reichweite zu haben glaubt und sich im Gebete in einem Maß erkühnt, wie kein Tyrann es jemals gewagt hat?62“

6.2. Emotionale PrämissenDer Mensch ist auf dieser Welt das einzige Lebewesen, das auf Grund seiner naturgegebenen Intelligenz, Logik und freien Entscheidungsfähigkeit im Prinzip voll für seine Äußerungen und Taten verantwortlich gemacht werden kann. Gleichzeitig wird er aber auch immer wieder von seinen Gefühlen und Instinkten überwältigt und negativ beeinflußt. Und so, wie sich ein

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überführter Mörder, Vergewaltiger oder Kinderschänder vor Gericht als ein bedauernswertes, tragisches Opfer seiner animalischen Triebe infolge einer traurigen Kindheit und Adoleszenz darzustellen weiß, genauso sollten und dürfen sich die traumatisierten Hinterbliebenen dem zutiefst menschlichen Gefühl der Rache nicht nolens volens widersetzen müssen. Die Gedanken und Emotionen sind bekanntermaßen frei und jedes menschliche Individuum unterliegt, je nach sozialer wie kultureller Herkunft und mentaler Konstitution, unterschiedlich ihren subliminalen Einflüssen – manche haben ihre Gefühle einigermaßen unter Kontrolle, andere müssen sie zwanghaft ausleben oder öffentlich kundtun. Für die nähere soziale Umwelt problematisch wird so eine emotional aufgeladene Situation jedoch erst dann, wenn eine cholerische oder psychisch labile Person aus einem lange schon aufgestauten und unbewältigten internen Konflikt oder einer plötzlichen mentalen Kurzschlußreaktion explosionsartig ihren seelischen dies irae (lat.: Tag des Zornes) durchlebt und eine gewalttätige externe Aktion entstehen läßt, die unversehens ihre dementsprechend konsternierten Mitmenschen impliziert und möglicherweise äußerst negativ tangiert.

Darum ist es von den Kritikern auch unfair, ja, beinahe herzlos den Befürwortern und vor allem den Hinterbliebenen von Mordopfern gegenüber, wenn in der Diskussion über die Todesstrafe der nun einmal real vorhandene Aspekt der Rache als niederer, primitiver Instinkt und als eines intellektuellen Geistes unwürdig gebranntmarkt wird. Das können nur vergleichsweise gefühlsarme Menschen sein, die offensichtlich noch nie in so eine emotional aufwühlende Situation geraten sind, die noch nie einen geliebten, nahen Verwandten oder ein unschuldiges kleines Kind durch einen brutalen, egoistischen Killer verloren haben und beerdigen mußten – mit dem unbefriedigendem Wissen, der Mörder kommt spätestens nach 15 Jahren wieder in die unverdiente Freiheit und kann seine kleine, schäbige Existenz weiterleben (und weiter morden und mißhandeln), das geliebte und schmerzlich vermißte Mordopfer aber ist und bleibt tot. Ein unerfahrenes, junges und lebensfrohes Dasein wurde einfach und eiskalt ausgelöscht, ohne je die reelle Möglichkeit besessen zu haben, das ‚richtige Leben’, mit all seinen Höhen und Tiefen, wirklich kennenzulernen. Daß da den einen oder anderen empfindsamen Angehörigen verstärkt Haß- und Rachegefühle ankommen, ist psychologisch verständlich und menschlich natürlich. Nur weil die blasierten Gegner der Todesstrafe die Rache hochtrabend als inakzeptablen, niederen Beweggrund rigoros aus der Diskussion ausschließen wollen, ist sie trotzdem real vorhanden und sollte dementsprechend paritätisch berücksichtigt werden.

Aus diesem tiefen, ursprünglichen Gefühl der kompensatorischen Ahndung heraus entwuchs schließlich auch die einst weltweit verbreitete und in vielen Regionen der Erde noch immer wohlgepflegte Tradition der Blutrache (Vendetta), auf die aber bereits weiter oben im Kapitel Rache genauer eingegangen wurde. Die offizielle Institution der Todesstrafe entstand nun in der Folge als politisch-juristische Machtdemonstration der absolutistischen Gewalthaber bzw. der herrschenden Elite, welche das Recht auf Vergeltung uneingeschränkt für sich beanspruchten und selbst ausüben wollten, und zwar legibus solutus. Denn wer Macht hat, will noch mehr Macht, und danach noch mehr – das ist die charakteristische Megalomanie der Menschen wie auch das stimulierende innere Wesen der politischen Stärke. In späteren Zeiten ging dieses exklusive Gewaltmonopol letztendlich auf den Staat über und wurde in Legislative, Exekutive und Judikative segmentiert, welche seither je nach vorherrschender Staats- und Rechtsform unterschiedlich gewichtete Präsenzen und wechselnde Wirkungsbereiche innehatten und -haben.

Gefühle, positive wie negative, beeinflußten seit jeher die mentale und kulturelle Entwicklung der Menschheit und können, wie eben gesehen, über die Jahrhunderte sogar zu verfassungsmäßig verankerten, rechtsgültigen Gesetzen führen und somit auch empfindliche Strafen nach sich ziehen. Bei genauerer Betrachtung der verschiedensten aktuellen wie historischen Erlasse, Codices und Rechtsschriften geschieht dies dann auch gar nicht einmal so selten, wie man generaliter assumieren könnte – ob aber das jeweils zugrundeliegende

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gesetzgebende Verfahren bei diesen komplexen Vorgängen immer richtig und sine ira et studio war, sei einmal dahingestellt. Im wünschenswert angemessenen Sinne einer neutralen, ausgleichenden Gerechtigkeit (poetic justice) jedoch mit Sicherheit nicht. Aber solange unsere traditionsbewußte, emotionsgeladene und triebbeherrschte Zivilisation keinen realisierbaren und rationalen Weg findet, die rohen, animalischen Instinkte und Sinnesempfindungen allgemeingültig, beispielsweise auf genetischer Basis, auf ein erträgliches Niveau zu reduzieren, wird es auch weiterhin Morde, Vergewaltigungen und andere Gewaltverbrechen geben.

Denn wenn sich die Menschheit erst einmal zum besseren, zum menschlicheren wandeln würde – die effizierenden Beweggründe und möglicherweise beschreitbaren Wege dorthin bleiben zwangsläufig einmal offenstehend –, wäre es im Grunde auch völlig egal, welche Staatsform und welche Religion eine fiktive Nation zum Zeitpunkt der spirituellen Genese innehatte oder zukünftig annehmen wollte. Zum ersten würde eine solcherart hochzivilisierte, ideologisch objektive und mental wie psychisch gefestigte Gesellschaft ein unterdrückendes und gewaltbereites Regierungssystem a priori nicht akzeptieren (d.h. nullifizierte Kooperation den unqualifizierten despotischen Machthabern gegenüber), und zum zweiten würden die landesführenden Entscheidungsträger, frei gewählt oder nicht, eo ipso das intrinsisch-loyale Verlangen erfahren, dem gemeinen Volk eine humane, rechtstreue und sozialverträgliche Führungsschicht zu sein. Und somit wäre schon von vorneherein nicht die geringste Eventualität einer menschenrechtsverletzenden, repressiv-totalitären Regierungs- und Glaubensform gegeben – das ist die seit Äonen gesuchte und von ungezählten Philosophengenerationen angestrebte Pax mundi in Realpräsenz.

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6.2.1. Geistige Integrität?Die meisten der auf dieser Erde wandelnden Menschen sind allerdings schlicht zu primitiv, engstirnig und kleingeistig, um die kompliziert ineinandergreifenden Abläufe und multipel vernetzten Zusammenhänge ihrer überwiegend emotional gesteuerten Taten umfassend zu verstehen und sich dementsprechend sozialkompatibel und altruistisch zu verhalten. Sie agieren, reagieren und konsumieren wie Amöben, ohne je auch nur den kleinsten Gedanken an etwaige unerfreuliche Konsequenzen für sich, ihre Mitmenschen oder der Geschichte selbst zu verschwenden – sie dilettieren schlechterdings epimetheisch und völlig plan- und ziellos vor sich hin. Die Menschen reden, ohne zu denken, und sie handeln, ohne zu denken – und ist das Kind erst in den Brunnen gefallen (bzw. in der Gerichtsmedizin gelandet), dann ist das Heulen und larmoyante Lamentieren groß, und es tut ihnen alles ja so furchtbar leid. Doch daß eine Aktion immer eine Reaktion provoziert und produziert, daran hätten sie schon lange vor ihrer Untat denken sollen – das ist nun mal ein altbekanntes naturwissenschaftliches Gesetz, welches man bereits während der Schulzeit gelernt haben sollte. Eine normale, denkfähige Person müßte doch intellektuell einigermaßen in der Lage sein, zu wissen (oder wenigstens dunkel zu erahnen), daß, wenn sie ein Kind mißbraucht und tötet, dies ein unschönes und peinliches gerichtliches Nachspiel haben wird – warum lassen sie es dann nicht einfach bleiben? Oder erwarten sie allen ernstes von ihren Mitbürgern eine konziliante und sanktionierende Eloge, so etwas wie: „Gut gemacht, weiter so. Sehen sie mal, da drüben läuft noch ein Kind. Dann wünschen wir ihnen noch einen schönen Tag – und fac quod vis“? Wie naiv und infantil kann ein Vertreter der Gattung Mensch überhaupt sein?

Auch der vielzitierte Spruch: ‚Aus Schaden wird man klug’ mag vielleicht für die illustre Gemeinschaft der Tierwelt zutreffen, aber bestimmt nicht für den phänomenal indolenten Menschen – Polla ta deina k’uden anthropu deinoteron pelei (Πολλά τά δεινά κούδέν άνθρώπου δεινότερον πέλει gr.: Viel Ungeheures gibt es, doch nichts ist so ungeheuerlich wie der Mensch) –, sonst gäbe es bei weitem nicht so viele Wiederholungs- und Nachahmungstäter in den oftmals überfüllten Strafanstalten. Item müßten es die potentiellen Ersttäter wissen, was ihnen nach Begehung einer gewalttätigen, schwerkriminellen Straftat blüht, sofern sie des sinnverstehenden Lesens und einer symbolischen, kommunikationsfähigen Sprache einigermaßen mächtig sind. Leider siegt aber zumeist der exaltierte Furor principum und die himmelschreiende Ignoranz der Menschen – und ihre daraus folgende irrige Annahme, sie wüßten und könnten es besser als alle anderen, z.B. als die Polizei, die Staatsanwälte und die Forensische Medizin.

Dies gilt bedauerlicherweise auch für alle anderen Bereiche des menschlichen Zusammenseins, wie beispielsweise der Familie, der Arbeitsstelle, der Regierung, jedweder Verwaltung etc. – also überall, wo mehr als ein singuläres Individuum zugegen ist. Wenn ein teures, aber unbedingt erforderliches Projekt nach einer hastigen, unterfinanzierten Planung nicht oder nicht richtig funktioniert, wird es dann entsprechend kooperativ modifiziert, mit den nötigen Ressourcen versehen und insgesamt besser gemacht? Nein, wir versuchen diese leidlich laufende Konstellation, dieses wenig befriedigende Provisorium, doch gleich noch einmal – und wenn es sein muß, auch ein drittes, viertes und fünftes mal – irgendwann wird das suspekte Experiment schon irgendwie klappen! Wir müssen immer wieder erst selber und mit Wucht mit unseren unqualifizierten Aktionen auf die Nase fallen, und somit unnötigerweise immense Kosten verursachen, bevor wir jemanden fragen, der sich mit der Materie auskennt; – oder fragen dürfen – denn selbständiges Handeln von nachgeordneten Angestellten, welches die im Prinzip entscheidungstragenden Vorgesetzten nicht gut aussehen läßt, ist bei diesen zweifelsohne nicht sonderlich beliebt, auch wenn die eigenmächtig getroffene Entscheidung im Endeffekt die einzig richtige war.

Das ganze unerquickliche Drama fängt jedoch schon im kleinen und privaten an, nämlich zuhause, in der eigenen Familie. Wenn hilflose Eltern ihr eigenes Kind – aus sozialer Unfähigkeit zu anderen, angemessenen Erziehungsmethoden – psychisch mißhandeln oder

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mit Schlägen malträtieren, müssen sie sich wirklich nicht so melodramatisch wundern, wenn dieses dann nach Jahren die eigenen Kinder genauso schlecht behandelt („Woher hat er/sie das bloß?“). Immanuel Kant schrieb hierzu in seinen Schriften über Pädagogik: „Eltern erziehen gemeiniglich ihre Kinder nur so, daß sie in die gegenwärtige Welt, sei sie auch verderbt, passen. Sie sollten aber besser erziehen, damit ein zukünftiger besserer Zustand dadurch hervorgebracht werde.“ Auch sollten die meisten Menschen grundsätzlich Falsch und Richtig unterscheiden können (selbst Tiere sind dazu imstande), und sie wissen mehr oder weniger um die Internationalen Menschenrechte und die strafrechtlich relevanten Gesetze ihres Landes, trotzdem halten sie sich partout nicht daran – und warum? Aus unglaublich kolossaler Hybris und einer extraordinär kurzsichtigen, bornierten Dummheit, gepaart mit einem exorbitant ignoranten Egoismus!

Dieser beachtenswerte, ausnehmend tiefsitzende Egoismus der einzelnen menschlichen Individuen resultiert zu einem großen Teil aus dem subjektiv so empfundenen ebensolchen Egoismus der anderen, und diese reaktionären, in sich ebenfalls wieder egozentrisch motivierten Intoleranzen beeinflussen und verstärken sich, permanent wie wechselseitig. Der allgemein vorherrschende Tenor, die am häufigsten ausgesprochene Ausflucht lautet schließlich auch dahingehend, daß ein einigermaßen materiell bevorzugter Mensch ja gerne mehr von seinem Besitz an unterversorgte Hilfsbedürftige abgäbe, wenn er denn die ethisch – am besten noch verfassungsmäßig – verbürgte, hundertprozentige Gewißheit hätte, daß er auch etwas von seiner geleisteten Unterstützung zurückbekäme, falls er zukünftig selbst einmal in eine mißliche Lage geraten und eine Beihilfe benötigen würde – gemäß dem altrömischen Rechtsdenken do, ut des (lat.: Ich gebe, damit du gibst). Und da diese erwartete und als unabdingbar betrachtete Absicherung nicht wirklich gegeben ist, behält und verteidigt der existenzangstgeplagte Einzelmensch lieber sein Eigentum, denn jeder ist sich selbst der nächste. Einem allseits bekannten und ziemlich naiven Sprichwort nach soll zwar nicht immer gleich das Schlimmste und Schlechteste von den Menschen gedacht und erwartet werden, aber wenn man genau dieses nimmt, nämlich das Schlimmste und Schlechteste, plus geringstenfalls 25 Prozent perfide Niedertracht und 10 Prozent diabolisch-impertinente Intriganz dazu, dann erahnt man eventualiter annähernd die klandestinsten und dunkelsten Abgründe, die dem leider immer noch zutiefst archaisch-chthonischen Menschengeschlecht inhärent sind.

Gesteigerte und konstant zunehmende Gewaltbereitschaft, wie sie permanent und kommensurabel in vielen Ländern und Volksgemeinschaften registriert werden kann, stellt ein weiteres untrügliches Zeichen der erschreckenden Unwissenheit und unglaublichen Bildungslosigkeit des mehrheitlichen Teils der Bevölkerung dar. Zum Beispiel mußte das bayerische Landeskriminalamt eine dramatische Zunahme von gefährlicher und schwerer Körperverletzung um knapp 50 Prozent (45,8 %) im kurzen, nicht einmal zehnjährigen Zeitraum von 1989 bis 1997 vermelden63. Leider äußert sich ebendiese unfaßbare Unkenntnis und Interesselosigkeit, vereinigt mit einer verquasten Halbbildung und der totalen Unfähigkeit zu einer sozialverträglichen Sublimierung, bei den vielen Betroffenen des öfteren mit sinn- und zügellosen, zeitweise exzessiven Gewaltausbrüchen. Denn wer sich verbal nicht halbwegs verständlich und vernunftbegabt artikulieren kann und schon von vorneherein keine tragbaren, einleuchtenden Argumente hat, oder wem dieselben bereits nach einem halben Satz ausgehen, der schlägt eben zu – es lebe das Recht des Stärkeren! Und willst du nicht mein Bruder sein, dann schlag’ ich dir den Schädel ein. Fortsetzung der Diskussion mit primitiveren Mitteln – den schlagenden Argumenten! Erst schlagen, dann fragen. Maul – sonst Beule. Noch ein Spruch – Kieferbruch. Dieserart malerische und synonyme Schriftbilder, wohlbekannt in allen Sprachen dieser Erde, gibt es leider viel zu viele, denn Gewalt ist die Sprache der Sprachlosen, und derer sind Legion.

Die Menschen könnten – in unserer heutigen lückenlos wie unterbrechungsfrei aufgeklärten Zeit und mit ihren vielfältigen technologischen Möglichkeiten – die

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meistinformierten, meistwissenden und innovativsten Individuen sein, die jemals auf diesem Erdboden wandelten, denn die erforderlichen Möglichkeiten, Bildung, Erkenntnisse und weiterführende Hinweise zu sammeln und diese logisch zu verarbeiten, waren noch nie so immens und überreich gegeben, wie in unserer elektronisch vernetzten Epoche. Bücher, Zeitschriften und andere Printmedien gibt es in unterschiedlicher Auswahl fast in jedem abgelegenen Dorf zu erstehen oder zu leihen, viele Bürger haben Radio und Telephon, und die gegenwärtig größte Datenbank des Wissens, das weltweit verfügbare Internet, ist auch jedem Interessierten nahezu unbeschränkt und rund um die Uhr zugänglich. Laut Statistik läuft ferner das obligatorische Fernsehgerät, falls vorhanden, global in den meisten Haushalten über mehrere Stunden, im Durchschnitt ca. 210 Minuten, täglich. Doch anstatt sich die aktuellen Nachrichten, lehrreiche Dokumentationen oder instruktive Wissenssendungen anzusehen, wird sich von der geistig schwerfälligen und zutiefst desinteressierten Bevölkerungsmehrheit lieber mit trivialem und gänzlich sinnfreiem Mediengeriesel, wie etwa dem volkstümelnden Mutanten-Stadl, den unzähligen, partiell ebenso naiv-demotischen und obendrein grottenschlecht produzierten TV-Filmen oder den berühmt-berüchtigten Daily Soaps und Telenovelas, das letzte bißchen Verstand aus dem bequemen Schädel geblasen. Denn mit leerem, vakuumiertem Kopf nickt es sich auch wesentlich leichter, wenn sie unterschiedslos und undifferenziert allem zustimmend den simpel aufbereiteten und vorgekauten, vorverdauten medialen Informationsbrei schlucken, wovon einiges schon hart an tätlicher Volksverdummung und fragwürdiger telekratisch-ideologischer Manipulation des enthusiasmierten Fernsehpublikums grenzt. Zugegeben, dies gilt überwiegend für die somnolenten Bewohner der reicheren Länder und Industrienationen – den ärmeren Volksgemeinschaften gebricht es schlicht an den dazu nötigen Zugangs- und Produktionsmöglichkeiten – aber das sind auch die, die etwas an der ganzen stagnierenden Menschheitsmisere ändern könnten, wenn sie gemeinsam im Geiste etwas agiler, innovativer und positiver eingestellt wären. Panta rhei (πάντα ρεί gr.: alles fließt, d.h. alles ändert sich)1, nur die insuffiziente, unausrottbare Ignoranz der menschlichen Gesellschaft nicht. Das erlauchte Wissen und die altehrwürdige Weisheit rufen verlockend das erdgeborene Menschengeschlecht, doch was erhalten sie als Antwort? Altum silentium (lat.: tiefstes Schweigen)!

Unbestritten gibt es hin und wieder auch Menschen, die tatsächlich noch ein Fünkchen Sensus communis besitzen, sehr wohl um die vielschichtigen Konsequenzen ihrer individuellen Handlungen wissen und auch anfänglich noch gemeinhin engagiert und optimistisch versuchen, sich mental koordiniert und sozialethisch verträglich zu verhalten, also sich mehr oder minder rechts- und glaubenskonform in die vorgegebenen Ideologie- und Sozialgefüge zu integrieren. Nur zeitigt für diese naiven Idealisten das rational unbefriedigende Dasein in dieser ungesunden Gesellschaft auf Dauer nur zwei vorstellbare – aber nicht sonderlich erfreuliche – Möglichkeiten, wenn sie einigermaßen unbeschadet überleben möchten. Entweder stumpfen sie an den bizarren Auswüchsen der zivilisatorischen Existenz langsam ab und werden letzten Endes emotionslos von der gesichts- und konturlosen Massa perditionis assimiliert, getreu der alten opportunistischen Weise: Cum insantientibus furere necesse est (lat.: Man muß im Kreise von Verrückten verrückt sein). Oder sie entwickeln eine pathologische Art taedium vitae (lat.: Ekel vor dem Leben, Lebensüberdruß), resignieren, wenden sich von der deprimierenden Welt ab und lassen die intellektuell niederschmetternde Menschheit Menschheit sein – pereat mundus (lat.: soll die Welt verderben). In etwa wie E.M. Cioran, der in seinem konträr diskutierten Werk Lehre vom Zerfall verkündete: „Die Gesellschaft ist kein Übel, sie ist eine Katastrophe: welch ein

1 Dieses prägnant-lakonische Apophthegma schreiben die Geschichtsforscher und Philologen dem griechischen Philosophen Heraklit (ca. 540 - ca. 480 v.Chr.) zu – seine eigenen Schriften kamen unseligerweise nur fragmentarisch auf uns –, der sich ob seiner allgemein abstrus-paradoxen Diktion den symptomatischen Beinamen ‚der Dunkle’ einhandelte

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blödsinniges Wunder, daß man in ihr Leben kann! Wenn man sie – halb wütend und halb gleichgültig – betrachtet, so wird es unbegreiflich, daß niemand ihr Gebäude niederzureißen vermochte, daß sich bisher noch kein einziger wohlgesinnter Geist fand, um es dem Erdboden gleichzumachen.64“ Als offen anklagende Kritik diesen demoralisierenden gesellschaftlichen Konstellationen gegenüber könnte auch noch der kapitulierende (aber in seiner finalen Konsequenz ultimativ dispensierende) Suizid gelten – etwa als eine für fortgesetzte Lebens- und Anpassungsunfähigkeit selbstauferlegte Todesstrafe. Anderenfalls, wenn beide Kategorien nicht zutreffen, fallen sie leider in die unangenehme Kategorie des nächsten Kapitels: Psychiatrische Deformationen. Horaz schrieb in seinen Römeroden65 den hier adäquaten Satz: Odi profanum vulgos et arceo (lat.: Ich will von der ungebildeten Menge nichts wissen und halte sie mir fern). Und auch Immanuel Kant meinte in seiner Kritik der Urteilskraft: „Falschheit, Undankbarkeit, Ungerechtigkeit, das Kindische in den von uns selbst für wichtig und groß gehaltenen Zwecken, in deren Verfolgung sich Menschen selbst untereinander alle erdenkliche Übel antun, stehen mit der Idee dessen, was sie sein könnten, wenn sie wollten, so im Widerspruch und sind dem lebhaften Wunsche, sie besser zu sehen, so sehr entgegen: daß, um sie nicht zu hassen, da man sie nicht lieben kann, die Verzichttuung auf alle gesellschaftliche Freuden nur ein kleines Opfer zu sein scheint.66“ Wer sich partout nicht helfen lassen will, dem ist nicht mehr zu helfen, und beneficia non obtruduntur (lat.: Wohltaten werden nicht aufgedrängt).

Was der siechen Menschheit mittelfristig wirklich weiterhelfen würde, ohne daß sie selbst allzuviel dazu beitragen müßte, wäre eine – leider nicht zu erwartende – spontane qualitative und konstruktive Evolutionsmetamorphose in ihrer unterentwickelten psychisch-mentalen Grundtendenz und ein epochales Fortschreiten ihrer weiteren geistigen Entfaltung – gewissermaßen ein ethischer Quantensprung in der Erkenntnis. Denn solange viele der mediokren, gemeinhin humanoiden Erdenbürger in ihrer zutiefst animalischen Gefühlswelt – und bis auf die einigermaßen verständliche Sprache sowie dem mehr oder weniger aufrechten Gang – trotzdem einem dressierten Affen immer noch bedeutend näher sind, als einem moralisch und sozial handelnden, modernen Menschen, solange wird sich an dieser düsteren Situation der geistigen Abhängigkeiten und ideologisch motivierten Diskrepanzen nichts ändern. Dieser mentale Entwicklungsschub müßte außerdem gleichzeitig, im selben Augenblick und ohne Ausnahme die gesamte Menschheit erfassen, denn nur wenige, sozusagen ‚erleuchtete’ Individuen oder Völker würden voraussichtlich ziemlich schnell von ihren ‚traditionell’ agierenden Nachbarn aus ultrakonservativem Desinteresse und dumpfer, vorwurfsvoller Unwissenheit angefeindet, angegriffen und letztendlich niedergemacht werden. Also alle oder keiner. Aber vielleicht hilft hier ja bald die unternehmungslustige und moralisch ungehemmte Disziplin der manipulativen Genforschung weiter – Wissen auf Rezept, Weisheit in Pillenform – wer weiß?

6.3. Psychiatrische DeformationenViele der Menschen, die – im Prinzip – grenzenlos frei, unbeaufsichtigt und absolut unkoordiniert ahasverisch die bereits ziemlich übervölkerte und ausgebeutete Erde heimsuchen, sind in ihrer kleinen, unbedeutenden Existenz genauso, wie es der ästhetisch-wohlklingende englische Terminus human vegetable so überaus zutreffend auszudrücken vermag. Die meisten von ihnen haben diesen hirn- und aktivitätsfreien katatonischen Zustand fakultativ aus reiner desinteressierter Gedankenlosigkeit und geistiger Unbeweglichkeit zu ihrem goldenen und letztgültigen Lebensweg erkoren – das habitualisierte Ignorantentum ist offenbar unvergänglich, die drei weisen Affen lassen grüßen. Einige wenige dieser segregierten Erdenbürger gerieten jedoch auf Grund angeborener und erworbener bzw. idiopathischer psychischer oder hirnorganischer Erkrankungen/Verletzungen, wie etwa der Dysphrenie, dem Psychosyndrom, diversen Enzephalo- und Heredopathien etc., in diese überaus bedauerliche Situation der ungewollten, als diskriminierend empfundenen

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Lebensausgrenzung und der isolierenden Desinformiertheit. Für die zumeist unschuldig davon Betroffenen sollte dementsprechend auch die größtmögliche gesellschaftliche Hilfe, finanziell wie ideell, zu ihrer karitativen Unterstützung bereitgestellt werden. Weiterhin soll ihnen, sofern dies juristisch möglich und medizinisch vertretbar ist, jeder einzelne in der Staatengemeinschaft wohlmeinenden seelischen Beistand und gleichstellende Gesellschaftsintegrierung in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Lebens angedeihen lassen.

Falls sich aber der Genius morbi – also der spezifische Charakter der eruierten psychiatrischen Defekte und der aggressiven Aussetzer eines erethischen Patienten oder eines als soziopathisch erkannten Straffälligen – graduell oder gar unkontrolliert verschlechtert und emotional überproportioniert gesteigerte Dimensionen erreicht, in denen der enthemmt tobende Erkrankte seine Mitmenschen akut gefährden könnte, sollte er zumindest bis zu einer wesentlichen Besserung seiner medizinischen Diagnose in einer auf derartige Indispositionen spezialisierten, geschlossenen Pflegeeinrichtung verwahrt und behandelt werden. Aber auch nachdem vorsichtig-optimistisch ein günstiger Verlauf des prädominierenden Krankheitsbildes prognostiziert wurde und sich der systematisch antichambrierende Patient dementsprechend friedlich und kooperativ verhält, dürften die betreffenden Ersteller juristisch relevanter psychiatrischer Gutachten ihrem potentiell gewalttätigen Gegenüber nicht so blauäugig und naiv entgegentreten, wie es in den vitiösen Epikrisen der jüngeren Vergangenheit nicht selten zum Ausdruck kam. Kaum war ein vormals psychisch mehr oder weniger auffälliger Sträfling auf Grund eines positiven und wohlwollenden Zeugnisses eines treuherzigen oder überforderten Gutachters ad experimentum wieder auf freien Fuß gesetzt, eilte der eben fatalerweise Haftentlassene auch schon zielstrebig wie ein Vultur avidus los und beging volitiv die nächste schockierende Bluttat; gerade so, als ob er noch nie in seinem Leben eine sozialpädagogische und psychotherapeutische Behandlung oder eine psychiatrische Überprüfung erhalten hätte. Drei oder vier Tage ex post facto war der verhaltensgestörte Gesetzesbrecher wieder im Gefängnis, und dem verantwortlichen psychologischen Sachverständigen tat alles ganz schrecklich leid, weil er eine solche Konduite des Missetäters doch dem allgemeinen Dafürhalten nach wahrlich hätte voraussehen müssen. Natürlich sind die akademischen Disziplinen Psychiatrie und Psychologie in Anbetracht ihrer vorgegebenen abstrakt-theoretischen Wesensarten keine apodiktischen, unfehlbaren Wissenschaften, aber mit längeren, häufigeren und aufwendigeren Test- und Untersuchungsverfahren wäre die ein oder andere verfrühte – und unglücklicherweise auch todbringende – Haftentlassung vermutlich zu verhindern oder zumindest einige Zeit zu verzögern gewesen. Delikte von notorischen Wiederholungstätern inhibieren zu können, vor allem, wenn sie mit physischer und sexueller Gewaltanwendung in direktem Zusammenhang stehen, ist natürlicherweise immer positiver, als sie hinterher kostenintensiv und mühsam aufklären zu müssen – ganz zu schweigen von dem immensen Leid, das auf diese Weise den trauernden Hinterbliebenen eines potentiellen Mordopfers erspart bleibt –, deshalb sollten auch die körperliche Unversehrtheit und das Wohl der Öffentlichkeit immer Vorrang vor den Belangen von Gewalt- und Sexualstraftätern haben und entsprechend akribistisch geschützt werden.

Leider hat sich die fortdauernde Stasis im rechtswissenschaftlichen System, dieser humanitär unproduktive, relativ kostspielige und nicht selten letale Kreislauf, bis heute qualitativ sowie quantitativ nicht sonderlich gewandelt, zumindest nicht zum Positiven für die zu Recht beunruhigte Bevölkerung. Die im Prinzip einfach zu vermeidenden Ursachen hierfür sind – wie immer – die üblichen und allgemein wohlbekannten: zuwenig und/oder minderwertig aus- wie fortgebildetes Personal dank unangemessener bis völlig überzogener Einsparungs- und Rationalisierungsprogramme, und unsäglich unfähige Entscheidungsträger, die nur anläßlich ihrer persönlichen Beziehungen oder der momentan richtigen Parteizugehörigkeit ihren finanziell ertragreichen Posten – oder präziser ausgedrückt: ihre fruchtbringende Sinekure – erhalten haben, und die außer der physischen Repräsentation und

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der selbstentlastenden Delegation über keinerlei weitere fachbezogene Qualitäten und Kenntnisse verfügen. Solcherart ‚prädestinierte’, ansonsten jedoch unbegründet arrivierende Führungspersönlichkeiten in partibus infidelium sitzen dann, feierlich inauguriert, bis zu ihrem alters- bzw. senilitätsbedingten Ausscheiden feist und unverrückbar auf ihrer zentralen Position fest und konsumieren unverdient den spärlichen Erfolg der subalternen Chargen, welchen sie flugs aussagetechnisch wie statistisch potenzieren (im politischen Fachjargon: Schönrechnen) und schließlich gravitätisch-eloquent bei diversen Pressekonferenzen und PR-Veranstaltungen wieder vollmundig von sich lassen. Ein internalisierter Pharisäismus par excellence, eine gleisnerisch-einschmeichelnde Rhetorik, geistiger Meteorismus (sit venia verbo) und chronische Logorrhoe sind in unserer heutigen Zeit der medialen Dauerobservation bei vielen öffentlichkeitsnahen und repräsentierenden Anstellungen buchstäblich zu einer Grundvoraussetzung ex officio geworden.

Die wenigen tatsächlich praktizierenden, inferioren Gutachter sind dementsprechend hoffnungslos überfordert und verfügen arbeitsbedingt über viel zu wenig Zeit und Muße für eine ausgiebige Patientenbeobachtung und eine vernünftige, präzise und möglichst aussagekräftige Diagnosestellung. Und das, obwohl diese wichtigen Expertisen so gravierende Entscheidungen, wie etwa die einer anschließenden Sicherungsverwahrung eines bereits verurteilten renitenten Häftlings, aber auch die einer angängigen vorzeitigen Freilassung, z.B. bei guter Führung oder krankheitsbedingter Haftverschonung des Verurteilten, nicht unerheblich zu beeinflussen vermögen. Psychosen und Geisteskrankheiten können aber in der Tat in ihrer Intensität periodisch, ja, sogar von Tag zu Tag massiv variieren. Das heißt, wenn der streßgeplagte Examinator während seiner amtlich knapp bemessenen Stunden ein paar gute, unauffällige Auftritte des auffällig kooperativen Rehabilitanden zu sehen bekommt und die obligatorischen Gespräche weitgehend zufriedenstellend verlaufen, ohne daß etwa ein aggressiver Ausbruch oder ein eventuell erwartetes Anfallsereignis auftritt, wird auch seine abschließende psychiatrische Bewertung dementsprechend positiv und zugunsten des Patienten ausfallen – und somit in der Folge zu einer tentativen resozialisierenden Lockerung der Anstaltsbedingungen führen. Der intendiert anstellige Anstaltsinsasse darf sich fortan freier bewegen, erhält kleinere, gesellschaftsintegrierende Freigänge sowie sozialpädagogische Unterweisungen zugesprochen und wird schließlich auf Bewährung gänzlich auf freien Fuß gesetzt. Daß damit ein gewalttätiger Übergriff durch solcherart gedankenlos auf die unbedarfte Bevölkerung losgelassene Marginalexistenzen beinahe vorprogrammiert ist, braucht wohl kaum erwähnt zu werden.

6.4. Rechtliche VoraussetzungenDie jeweilig vorwaltenden landesspezifischen Rechtstraditionen wirken sich im Laufe der Zeit selbstverständlich auch auf die allgemeine Einstellung zur verfassungsmäßigen Todesstrafe in der Bevölkerung aus, wobei es naturgegeben zusätzlich einen enormen Unterschied darstellt, ob die territorial bzw. regional angewandte Gesetzgebung eine weltlich oder eine geistlich geprägte Philosophie als substantiellen Unterbau hat – und wie weit sie diese mit in die so strukturierte Legislative einfließen läßt. Daraus, und aus dem faktischen Vorhandensein von verschiedensten Kultur-, Sozial- und Staatssystemen, ist relativ einfach zu ersehen, daß ein global anerkannter rechtlicher Konsens, also ein Consensus gentium, den alle souveränen Nationen ex aequo tragen, selbst auf einer relativ einfachen und minimalistischen Basis gegenwärtig kaum möglich erscheint. Dafür sind schon allein die ideologischen Differenzen und die unterschiedlichen gesetzlichen Bewertungen von gleichartigen bzw. ähnlichgelagerten Straftaten viel zu groß. So gibt es diverse juristisch relevante Bagatelldelikte, die in einigen Ländern nur mit geringen Geld- oder Bewährungsstrafen geahndet werden – wenn überhaupt –, während dasselbe marginale Vergehen in einer anderen Volks- oder Glaubensgemeinschaft den unweigerlichen Tod bedeuten kann. Beispiele

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solcherart diametral taxierten ‚Verbrechen’ sind u.a. unerheblicher Diebstahl, Ehebruch oder Drogenbesitz. Denn solange es auf dieser Welt noch Staaten gibt, in denen der harmlose Besitz von ein paar Gramm sogenannter weicher Drogen (Marihuana, Haschisch) oder ein für das allgemeine Volkswohl gänzlich unbedeutender Seitensprung (aber nur der weibliche Part) gnadenlos und mit der konzentrierten Brachialgewalt der Todesstrafe gewürdigt wird, während gleichzeitig ein vorsätzlich begangener Massenmord oder ein hinterhältiger Terroranschlag, bei dem viele Unschuldige ihr Leben lassen mußten, nur eine mehrjährige Gefängnisstrafe nach sich zieht, solange es noch solch gravierende Mißachtungen des Lebens und solch eklatant unverhältnismäßige Urteile in der national massiv variierenden Jurisdiktion gibt, wird es extrem schwierig, einen global harmonisierenden, positiven Wertewandel in der Rechtsethikvorstellung der menschlichen Gesellschaft anzustoßen und supranational durchzusetzen.

Ein guter und unerläßlicher Beginn wäre die elementar nötige, vollständige Trennung von weltlicher Staatsführung und ziviler Rechtsprechung auf der einen, sowie der Religion bzw. der Glaubensethik auf der anderen Seite. Denn eine dauerhafte Vermischung von Staat und Religion bedeutet immer eine starre und unflexible Regierungschimäre, welche auf nötige politische Veränderungen und plötzliche gesellschaftliche Umbrüche nicht oder nur äußerst schwerfällig reagieren kann – und wenn doch, dann meist unüberlegt und der diffizilen Situation nicht angemessen. Außerdem: wie würden die Regierenden eines exklusiv und singulär auf eine bestimmte Glaubensrichtung ausgerichteten und aufgebauten Staates handeln, wenn sich die eigene Bevölkerung sukzessive einer anderen Kirche zuwände? Mit Sicherheit gäbe es nach einer solch impertinenten Insubordination zuerst einmal einen langen, äußerst grausigen und verlustreichen Bürgerkrieg – einen nationalen Religionskrieg, wie ihn die bluttriefende menschliche Historie zuhauf zu bieten hat. Des weiteren sind religiös inspirierte Gesetzestexte und Gerichtsurteile meist völlig irrational und drakonisch im Verhältnis zum begangenen Delikt und zur letztendlich verhängten Strafe. Es kann in der rechtswissenschaftlichen wie auch in der realpolitischen Geschichte natürlicherweise niemals gerecht und objektiv sein, die vielfältigen Ereignisse, Situationen und alltäglichen Taten der profanen, wirklichen Welt auf der metaphysischen Grundlage von unzeitgemäßen Überlieferungen, speziös göttlichen Offenbarungen und angestaubten spirituellen Traditionen zu bewerten und gerichtlich zu ahnden. Der römische Philosoph und Staatsmann Lucius Annaeus Seneca der Jüngere (ca. 4 v.Chr. - 65 n.Chr.) orakelte zwar vor knapp 2.000 Jahren etwas optimistisch: Iniqua numquam regna perpetuo manent (lat.: Ungerechte Staaten währen nicht ewig), aber es kann sich doch ganz schön in die Länge ziehen, bis in solchen glaubensverseuchten Ländern endlich eine positive Entwicklung eintritt.

Daraus läßt sich resümierend ableiten, daß die tragische und entwicklungshemmende Verquickung von Religion, Jurisdiktion und Emotion, wie sie seit vielen Millennien und in den unterschiedlichsten Ausführungen gegeben war und noch immer ist, bei weitem nicht in der denkbar bestmöglichsten Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung resultiert, die wir Menschen uns eigentlich hätten geben können. Ersichtlich ist diese suppressive Sachlage z.B. am christlichen, papistisch-katholisch regierten europäischen Mittelalter oder an diversen theokratisch geführten Islamischen Republiken unserer Zeit – und selbst liberale, demokratische Länder besitzen immer noch zumindest einen evidenten Gottesbezug in der Präambel und den ein oder anderen religionsideologisch motivierten, aber trotzdem rechtsstaatlich gültigen Grundsatz in der nationalen Gesetzgebung. So abrogierte Schottland erst anno 1951 das sogenannte Hexereigesetz aus dem Jahr 1735, nachdem dort ein offizielles Gericht noch 1944 eine Frau, sozusagen die letzte legitim verhaftete Hexe, nach diesem schon damals unzeitgemäßen Erlaß rechtskräftig verurteilt hatte67.

Bedauerlicherweise halten wir aber trotz alledem seit Jahrtausenden an diesem mental-psychologischen – um nicht zu sagen: psychopathologischen – Konglomerat aus abstrusen Halbwahrheiten und suspekten Phantasmagorien fest, weil wir, bequem wie wir sind, seit

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jeher lieber antiquiertes, schon lange überkommendes Brauchtum pflegen, als unser konstruktives Denken in futuristisch-visionäre Innovationen zu investieren. Die objektive, zukunftsorientierte und reformfreudige Intelligenz, welche auch so exotische, nonkonformistische Techniken wie die Synektik, die Heuristik und laterales Denken integriert, ist und war schon immer in der von den konservativen Traditionalisten mißtrauisch beäugten Minorität. Auch wollen immer wieder intransigente, reaktionäre Politiker aller Parteien und realitätsentfremdete, ultraorthodoxe Glaubensvertreter, und sei ihre Sekte oder Splitterkirche auch noch so klein und unbedeutend, diese ungünstige Gesellschaftskonstellation noch weiter intensivieren und extendieren, um letzten Endes selbst erfolgreich und einträglich daran partizipieren zu können. Bereits anno 1494 reimte Sebastian Brant (um 1457 - 1521), deutscher Humanist, kaiserlicher Rat und nominierter Beisitzer des Hofgerichts zu Speyer, in seiner vortrefflichen Moralsatire Das Narrenschiff: „Die Narrheit hat ein großes Zelt; es lagert bei ihr alle Welt, zumal wer Macht hat und viel Geld. 68“ Aber die vage Hoffnung auf eine bessere, also eine lebenswerte, solidarische und humane Welt stirbt zuletzt – dum spiro, spero (lat.: Solange ich atme, hoffe ich).

6.5. PolitikDie profane Politik per se, bzw. was die jeweiligen staatsführenden Machthaber dafür halten und mehr oder weniger gekonnt medien- wie öffentlichkeitswirksam zelebrieren, hat selbstverständlich ebenfalls einen enormen Einfluß auf die landeseigene Gestaltung respektive die gesetzliche Handhabung der verschiedenen juridischen Ahndungs- und Bestrafungsformen, und somit auch auf eine etwaige Anwendung der verfassungsmäßigen Todesstrafe. Wie bereits weiter oben ausgeführt, beweist allein das weltweit legitime Vorhandensein dieser deletären juristischen Konsequenz eine profund institutionalisierte Akzeptanz der aktiven und willentlichen Lebensvernichtung in den Köpfen der Erdbevölkerung (cf. ut supra 6.). Dokumentiert wird diese uralte Meta-Realität inter alia auch anhand der permanent auf der Erde aufflackernden Krisenherde mit ihren alternierenden Schauplätzen – bewiesen an all den misanthropischen, destruktiven Kriegen und bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen, geführt hauptsächlich auf der unseligen Grundlage bedauerlicher religiöser respektive ideologischer Differenzen, ab und an auch infolge überzogener Machtgier megalomanischer Regenten technologisch überlegener und kriegstechnisch hochgerüsteter Militärstaaten, oder gerne auch humanitär getarnt und mediengerecht aufbereitet in einer sogenannten friedenssichernden oder -stiftenden Mission.

Auch die bereits mehrfach erwähnten, als ‚nominell’ charakterisierten demokratischen Strukturen im Orbis terrarum bedürfen einer weitergehenden Erläuterung. Die meisten Nationen, in denen das staatstragende Regierungssystem auf irgendeine Weise von den Einwohnern gewählt wird, sind sogenannte Parteienstaaten, d.h. es gibt einige wenige Fraktionen, welche die per fas et nefas angestrebte Regierungsgewalt bei den mehr oder weniger freien – oder publicitywirksam als solche inszenierten – Wahlen für sich gewinnen wollen, bzw. die bei uneindeutigem Ausgang potentiell konsensfähige Koalitionen eingehen, um diese doch noch, zumindest partiell, zu erhalten. Eine derartige politische Vorgehensweise kann ohne Frage als parteiopportunistische, demokratisierte Diktatur bezeichnet werden, da der angebliche Souverän, das Volk, nicht die geringste Chance hat, eine als gefährlich, korrupt oder in sonstiger Weise unfähig erkannte Regierung während einer laufenden Legislaturperiode abzusetzen, oder bei einer anstehenden Wahl keine der nominierten Parteien zu wählen. Denn selbst wenn die theoretisch triumphante Partei nur zehn Prozent der Stimmen erhalten sollte und mit einem irrelevanten halben Prozentpunkt vor dem Zweitplacierten führte, würde sie sich als den großen, alleinigen Sieger sehen und behaupten, den unbestreitbaren und eindeutigen Regierungsauftrag vom Volk erhalten zu haben, obwohl dieses eigentlich keinem der aufgestellten Blöcke eine adäquate Staatsführung zutraut.

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Und so können die Bürger praktisch nur im zeitlichen Rahmen der Legislaturperioden entscheiden, welche der aufgestellten Parteien die nächsten Jahre das Land auslaugen und sich die Taschen füllen wird, da diese politischen Vereinigungen sich zumeist mehr um ihre lukrativen Bündnisinteressen und wirtschaftlichen Seilschaften kümmern als um das tatsächliche Wohlergehen der breiten Bevölkerung. Wer kann sich z.B. in der Bundesrepublik Deutschland daran erinnern, wann eine putativ siegreiche politische Partei das letzte mal ihre vollmundig dargebrachten Wahlversprechen wirklich eingehalten und gesetzlich verankert hat? Parteilose Einzelpersonen oder kleinere Interessensgruppierungen, die das Land wirklich und innovationsfreudig voranbringen könnten, haben dementsprechend auch keinerlei Erfolgsaussichten, weil ihnen die nötigen finanziellen Mittel und die obligaten lobbyistischen Verbindungen fehlen, um sich angemessen in der Öffentlichkeit zu präsentieren und ihre politischen Vorstellungen gebührlich darzustellen. Dieserhalb hält sich die vorgeblich wahlberechtigte Bevölkerung seit Jahrtausenden an die proverbiale Wendung des römischen Staatsmannes Cicero und versucht, minima de malis (lat.: das geringste von den Übeln) zu wählen. Eine echte, wahrhaftige Demokratie, welche das gesamte Volk repräsentiert, ist dies aber mitnichten – eben nur eine nominelle.

6.5.1. Krieg„There is nothing that war has ever achieved that we could not better achieve without it”, konstatierte etwa vor einem Säkulum Henry Havelock Ellis (1859 – 1939), britischer Sexualforscher und aktives Mitglied der Fabian Society. Kriege sind schlecht. Kriege sind beispiellos menschenverachtend und über alle Maßen perniziös, sowohl ideell als auch materiell. Kriege kosten unzählige wertvolle Menschenleben, zerstören einzigartige, unersetzliche Kulturgüter, vernichten mühsam erreichtes wie überliefertes Wissen und ruinieren überdies die ohnehin schon begrenzten natürlichen Ressourcen, item die existenznotwendigen Infrastrukturen der in Mitleidenschaft gezogenen Städte und Regionen. Krieg ist die aggressivste und destruktivste Ausdrucksform der komplexen interkulturellen und zwischenmenschlichen Wechselbeziehungen. In ihm werden sämtliche humanitäre Konventionen und Grundrechte mißachtet, die sich die Menschen zu Friedenszeiten gaben und dabei geschworen – oder zumindest fest versprochen – haben, sie überall und jederzeit einzuhalten. Doch selbst eine sogenannte – im komplexen Rahmen der hochspezialisierten militärtechnischen Möglichkeiten perfekt und minutiös geplante – ‚saubere’ Kriegsführung kann mitnichten verhindern, daß einzelne gewaltbereite Soldaten oder ebensolche kleinere Truppenteile unsägliche Greueltaten unter internierten Kriegsgefangenen oder der ohnehin schon traumatisierten Zivilbevölkerung begehen – und das nicht selten mit der unausgesprochenen Duldung (wenn nicht gar inoffiziellen Weisung) der militärischen und politischen Vorgesetzten. Dadurch ist ohne Frage zunehmender Widerstand und weiterer Tod vorprogrammiert, und das Rad der Gewalt beginnt sich gnadenlos zu drehen.

Gleichwohl gab es tragischerweise seit Anbeginn der schriftlichen Aufzeichnungen diesbezüglicher historischer Begebenheiten noch nie eine längerwährende Periode des allgemeingültigen, weltumfassenden Friedens – irgendwo in unserem rasant kleinerwerdenden ‚Globalen Dorf’ brennt immer eine Hütte. Vertreter der Irenik, der Friedensforschung, fanden heraus, daß es in den letzten dreieinhalb Jahrtausenden gerade einmal lächerliche 243 Jahre ohne nennenswerten Krieg gegeben hat – zumindest wurde keiner bekannt, respektive in den diversen Annalen verzeichnet –, und daß im selben Zeitraum durchschnittlich 2,6 Kriege pro Jahr geführt wurden69. Auch der ehemalige amerikanische Verteidigungsminister (Amtszeit: 1961 - 1968) Robert Strange McNamara (geb. 1916) vermerkte in seiner Publikation Die Sicherheit des Westens, daß „[…] die Geschichte der Menschheit nicht so sehr durch lange Perioden des Friedens charakterisiert ist, die manchmal von Kriegen unterbrochen wurden, sondern vielmehr durch eine Kette

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ständiger Kampfhandlungen, zwischen denen von Zeit zu Zeit Epochen der Erschöpfung und des Wiederaufbaus fallen, die man dann stolz als Frieden bezeichnet.70“

Kriege werden aber nicht nur auf profaner, materieller Ebene und mit den unterschiedlichsten militärischen, paramilitärischen und subversiven Mitteln geführt – daneben existiert auch noch ein umfassender spiritueller Kriegsschauplatz, der nicht vernachlässigt werden darf. Die Religionen haben nämlich ebenfalls schon sehr früh in der Geschichte der streitbaren Menschheit eine wichtige Rolle gespielt, da der archaische Homo sapiens ob seiner umfassenden naturwissenschaftlichen Unwissenheit verbissen versuchte, seine rätselhafte, lebensfeindliche Umwelt im unzulänglichen Rahmen seiner extrem begrenzten technischen Möglichkeiten wenigstens mit klerikalen Prinzipien und mystischen Vorgängen zu erklären. Diese phantasiereichen mythischen Definitionen wurden im Lauf der Zeit immer komplexer und raffinierter, bis sich daraus die unterschiedlichsten Glaubenssysteme entwickelten – gerne auch als ‚göttliche Offenbarungen’ getarnt –, die von der leicht beeinflußbaren, konstitutiv religiösen Bevölkerung bedingungs- und erbarmungslos angenommen, praktiziert und durchgesetzt wurden, aber die sich z.T. inhaltlich, was beispielsweise die sakralen Verhaltensweisen und die sozialethischen Umgangsformen mit- und untereinander anbelangt, im krassen, unversöhnlichen Gegensatz befanden bzw. immer noch befinden. Und es gibt keine Religion, deren fromme Anhänger nicht schon irgendwann im konkreten Zusammenhang mit einer erfolgten kriegerischen Auseinandersetzung genannt worden wären, sei es als mordlustige Täter oder als bedauernswerte Opfer.

Die beiden großen zivilisatorischen Autoritäten Politik und Religion sind auf Grund der gewaltigen subliminalen und manipulativen Macht der geistigen Führerschaft seit jeher eng miteinander verwoben, und somit sind fast alle militärischen Konfrontationen, wenn schon nicht rein religiös motiviert, dann zumindest von den spirituellen Oberhäuptern geduldet und abgesegnet – was aber nicht unbedingt heißen mag, daß diese inhumanen, gewalttätigen Aktionen mit den verbreiteten Lehren und dem allgemeinen Grundverständnis der betreffenden Religion kongruent sind. Umgekehrt versuchen auch weltliche Herrscher immer wieder, auf den jeweilig vorherrschenden Glauben Einfluß zu nehmen, um selbst an dessen suggestiven Erfolg zu partizipieren. Leider finden sich in schöner Regelmäßigkeit kriegstreiberische Staatsmänner und fundamentalistische Glaubensführer in der kampfesfreudigen Historie, die skrupellos und ohne zu zögern selbst die grundlegendsten religiösen Prinzipien ihrer Konfession verraten und zugunsten ihrer politischen und egoistisch-blasphemischen Wünsche verdrehen, zurechtbiegen und diametral interpretieren. Mit ihren öffentlich abgehaltenen, pointiert formulierten Haßreden gegen imaginäre ‚Feinde des Glaubens’ – also in effigie alle anderen Erdenbürger, denn als willkommenes sakrales Vorbild steht in der Bibel das konvenable, längst überstrapazierte Jesuswort (Mt 12,30): „Wer nicht für mich ist, ist wider mich“ – schüren sie dann auch bei ihren (leicht)gläubigen, verführbaren Anhängern unterschwellige Aggressionen und verhetzen somit auf Dauer das religiös aktive Volk; und alles nur, um ihre eigenen erbärmlichen Machtgelüste zu befriedigen. Bezüglich solcher psychisch abgehobenen, krankhaft realitätsfernen Leit- und Führungspersönlichkeiten reklamierte schon Horaz um 20 v.Chr. in seinen Episteln: Quidquid delirant reges, plectuntur Achivi (lat.: Was immer die Herrscher Wahnwitziges unternehmen, die Achäer [im übertragenen Sinne: das gemeine Volk, KvS] müssen die Konsequenzen tragen und dafür bezahlen), und der deutsche Dichter und Dramatiker Johann Christoph Friedrich von Schiller (1759 - 1805) schrieb: „Keine Kriege werden zugleich so ehrlos und unmenschlich geführt als die, welche Religionsfanatismus und Parteihaß im Inneren eines Staates entzünden.“ Dies nur einige weitere Exempel, daß die großen, wichtigen, weltbewegenden Probleme der Menschheit seit Jahrtausenden die gleichen blieben und von uns noch immer keine allgemein akzeptablen Lösungen dafür gefunden wurden.

Die schier unglaubliche Zahl der sinnlos hingeschlachteten Opfer dieser strategischen Auseinandersetzungen geht in die Milliarden. Und je moderner, technischer und ausgefeilter

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die angewandte Kriegsführung wird, desto effektiver und verlustreicher werden die militärischen Angriffe – der Dreißigjährige Krieg (1618 - 1648) beispielsweise forderte zahlenmäßig nicht so viele Opfer wie der Zweite Weltkrieg (1939 - 1945), obwohl er fünfmal länger dauerte. Diese bemerkenswerte Diskrepanz liegt u.a. daran, daß frühere Kriege zumeist auf die jeweiligen Schlachtfelder und demarkierten Frontlinien begrenzt waren, während sich in den neuzeitlichen Feldzügen, seit dem Ersten Weltkrieg (1914 - 1918), durch luftwaffengestützte Flächenbombardements der Kriegsschauplatz im Prinzip überall befindet. Desgleichen wurden die eingesetzten Waffen der Soldaten mit dem allgemein steigenden technischen Verständnis immer effizienter und präziser – in einstigen Kämpfen war das intendierte Treffen des anvisierten Feindes mit einem Vorderlader eher ein akzidentelles Erlebnis, dagegen erreichen moderne Präzisionsgewehre eine erstaunliche Schußweite und Treffgenauigkeit, mit Standfuß und Laserentfernungsmesser zielsicher bis zu 2.500 Meter. Nicht zu vergessen sind in diesem misanthropischen Konnex die ungezählten traumatisierten und entwurzelten Überlebenden der unterlegenen Kriegspartei; verschleppte Zivilisten und deportierte Kriegsgefangene, die nicht selten auch noch ihr armseliges und demontiertes Leben in erniedrigender Sklaverei (Arbeitslager) unter fremden Menschen mit unvertrauter Kultur und in einem unbekannten Land beenden mußten und müssen. Una salus victis nullam sperare salutem (lat.: Die einzige Rettung für die Besiegten ist, auf keine Rettung mehr zu hoffen), verbalisierte Vergil bereits vor der Zeitenwende in seinem Werk Aeneis71. Es ist wahrlich nicht zu verleugnen, daß die manisch egozentrische Menschheit schon immer ziemlich gewaltbereit und zwanghaft destruktiv war.

Der deutsche Literaturwissenschaftler und Schriftsteller Ulrich Horstmann (geb. 1949) notiert in seinem Werk Das Untier: „Vielleicht ist der Vernichtungs- und Selbstzerstörungswille des Menschen überhaupt nur die höchste und erstmals zum Bewußtsein seiner selbst gelangte Manifestation eines Urimpulses und Protoinstinkts, der allem Lebendigen innewohnt und es in seinen Untergang treibt. Vielleicht war die gesamte Evolution nichts anderes als ein gigantischer Umweg, den das Plasma nahm, um sich nach dem Sündenfall der Urzeugung und seiner Vertreibung aus dem Anorganischen seiner neuerworbenen potentiellen Unsterblichkeit zu berauben und nach Äonen des Wucherns erneut ins Nirwana des Staubes und der Gase einzugehen. Und vielleicht ist das Untier mit all seinem Erfindungsreichtum, seinem Selbstbewußtsein und seiner Philosophie nicht die Krone der Schöpfung, sondern bloß ihr Strick, die ingeniöse Methode, auf die vor Milliarden von Jahren der erste Einzeller verfiel, um nach ebenso vielen Zellteilungen und Teilungen von Teilungen, die sein Leben multiplizierten, doch noch Selbstmord zu begehen.72“

6.5.2. GlobalisierungDiverse symptomatische Passagen und charakteristische Formulierungen der in vorliegendem Text dargebrachten Überlegungen assoziieren manche Leser während der Lektüre möglicherweise prima facie ein wenig mit dem, was zahlreiche der national wie international organisierten Globalisierungskritiker, wie etwa das im Februar des Jahres 1998 in Genf (Schweiz) gegründete zapatistische Netzwerk Peoples Global Action (PGA) oder die in den USA beheimatete und vorwiegend Kommunikationsguerilla betreibende Aktivistengruppe The Yes Men, weltweit vehement bekämpfen und unter allen Umständen zu verhindern suchen. Nominatim die hauptsächlich von den finanzstarken Industrieländern der ersten Welt und insbesondere von Amerika geforderte Mondialisierung – auch Entnationalisierung oder Denationalisierung genannt, je nach ideologisch vertretenem Standpunkt in dieser verfänglichen Frage – und die strategisch anvisierte umfassende transnationale Liberalisierung des kapitalrekurrierten Welthandels. Es könnte also der negative Eindruck einer aktiven Unterstützung der gleichschaltenden Globalisierung seitens des Autors entstehen.

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Dem ist jedoch aus einem signifikanten Wesensunterschied der Prämissen heraus definitiv nicht so: Das sich real in der Welt zutragende, gegenwärtig forcierte neoliberalistische Globalisierungsbestreben der mehr oder weniger hochentwickelten Industrienationen resultiert faktisch nur aus simplem, hauptsächlich materialistisch orientiertem Egoismus – z.B. einem prognostizierten Machtzuwachs, monetäre Vorteilssuche, indirekte Adaption, Neokolonialismus (cf. ut supra 3.3.), etc. –, während das in diesem Manuskript deskribierte Szenario ein rein ideelles reflektiert und in effectu die ideologisch liberalisierte Harmonisierung politischer, juristischer und transzendenter Hypothesen postuliert. Allerdings nicht mit einer rabiaten, restringierend-monopolisierenden Zielsetzung à la: ‚Jedweder glaube das gleiche bzw. an das gleiche’, sondern mit der eindeutig gewaltfreien, solidarisch-multikulturellen Maxime: ‚Leben und leben lassen’.

Kein Mensch, ganz gleich, aus welchem Land, aus welcher Religionsgemeinschaft, aus welcher sozialen Schicht oder aus welcher sonstigen Abkunft er entstammt – und was er sich auch in seiner insolenten Arroganz darauf einbilden mag –, hat das substantiierte Recht oder gar die autorisierte, individuell auferlegte Pflicht, einen anderen Menschen zu mißhandeln oder zu töten. Und die ungeheuerliche Blasphemie der primitiv-fundamentalistischen, quasireligiösen Extremisten, Gott als den hinterhältigen Drahtzieher und blutrünstigen Anstifter ihrer unsäglichen Gewalttaten zu nennen – Gott als Terroristenführer –, kann eindeutig als substanzlose, billige Ausrede gescheiterter Existenzen gewertet werden. Mordende Gewalt ist der größte, ultimative Frevel, den ein denkfähiger Mensch einem anderen zuteil werden lassen kann. Wenn die menschliche Zivilisation, unsere gesamte Gesellschaft, diesen wahrhaftigen und elementaren Sachverhalt erst einmal holotisch eingesehen und internalisiert hat, dann sollte unsere momentan ziemlich chaotisch-destruktive Welt um einiges ruhiger und friedlicher werden.

Der kleine, arglose Gedanke einer grundsätzlich repressionsfreien Globalisierung auch auf profaner Ebene indes ist ebenfalls im Prinzip nicht unbedingt ein negativer und a priori unstatthafter, nur kann er mit dem heutigen defizitären Menschengeschlecht und dessen bornierten, eindimensionalen Exzentriken schlicht nicht verwirklicht werden – zumindest noch nicht, und vor allem nicht so, daß das zu erwartende Resultat allen bzw. der überwiegenden Mehrheit der Erdenbürger potentiell lukrative Vorteile beschert. Denn solange sich die suppressive Grundeinstellung der Weltbevölkerung nicht entscheidend zum besseren ändert, solange ist auch all das feingeistige Philosophieren – also das kontemplative Suchen und Finden von holistischen, sozialverträglichen Lebens- und Ethiksystemen – und das tiefgründige metaphysische Theoretisieren über einen kontinuierlichen globalen Frieden und tatsächlich gelebter interkultureller Toleranz wahrlich eine verlorene Liebesmüh’. Die allgemein verbreitete impertinente Ignoranz läßt unsere kleingläubig-dekadente Gesellschaft selbst einfachste Aphorismen wie: ‚Seid nett zueinander’ komplett mißverstehen und in eine diametrale Antithese uminterpretieren. So finden es einige vielleicht nett, bedürftigen oder kranken fremden Mitmenschen zu helfen und sie zu unterstützen; andere wiederum finden es äußerst nett, wenn sich ihr Bankkonto füllt, ohne auch nur die geringste Rücksicht darauf zu nehmen, mittels welcher Illegalitäten dies zustande kam, und ob eventuell Menschen deswegen Schaden nahmen oder gar sterben mußten. Die höchst wandelbare Interpretation eines arbiträren Wortes oder Satzes liegt eben immer im Auge des Betrachters – und an der prävalierenden Geisteshaltung desselbigen.

6.5.2.1. Misere der GlobalisierungEine abweichende Meinung vertritt der praktizierende Philosoph Eugen Maria Schulak (geb. 1963) aus Wien (Österreich): „Die zunehmende Globalisierung ist meines Erachtens eine reelle Chance, bewaffnete Konflikte weltweit zu unterbinden, und zwar dann, wenn es im Zuge ihres Fortschreitens gelingt, all jene, die enttäuscht sind, hungern und sich minderwertig fühlen, derart eng in die Prozesse der Marktwirtschaft einzubinden, daß Kriege allein auf

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Grund der Gefährdung des erreichten Wohlstandes zur praktischen Unmöglichkeit werden. Was wollen denn all die Rebellen dieser Welt, was wollen denn im Grunde alle Menschen, wenn sie ehrlich sind? Sie wollen schön und sicher wohnen, gut essen und trinken, regelmäßig koitieren, Freundschaften pflegen, schnittige Autos fahren, mäßig Kunst genießen, feine Anzüge und Kleider tragen, dazu ein paar glitzernde Ringe und Kettchen und zweimal im Jahr Urlaub mit Motorbootfahrten und Hummer am Abend. Wenn wir es allen im Leben zu kurz Gekommenen und auch allen Faulpelzen dieser Welt theoretisch ermöglichen könnten, nach westlichem Lohnniveau derart effizient zu arbeiten, daß sie sich diese Dinge auch leisten können, dann gäbe es keine Kriege mehr. Ich glaube, das Problem ist theoretisch einfach. […] Ein globaler Hedonismus, d.h. eine generelle Abkehr von Askese und Religion, gepaart mit demokratischen Zuständen, wirtschaftlichem Wachstum und medialer Unterhaltung ist der beste Garant für einen weltweiten Frieden. Ruinöse Vorstellungen wie ‚Ehre’ und ‚Vaterland’ würden unter derartigen Bedingungen weltweit verschwinden, so wie sie in Europa ja bereits verschwunden sind. Und wir müssen auch nicht die Sorge haben, daß die Menschen dabei immer oberflächlicher werden. Im Gegenteil, jene, welche sich entwickeln wollen, haben es ökonomisch leichter und können dies überdies in einer sicheren Umgebung tun. Letztlich müßten wir dann auch nicht mehr um Erlösung bitten, weil wir das Morden aufgegeben haben werden, weil wir einfach nichts mehr tun, weswegen wir uns vor unserem Schöpfer verantworten müßten.73“

Hierzu einige kritische Anmerkungen, da diese durchaus wohlklingenden Ansichten weitverbreitet in der Bevölkerung anzutreffen sind: Die Kernaussage der ersten Passage manifestiert sich mehr oder weniger analog zu der politischen Position, welche die Vereinigten Staaten von Amerika und die Welthandelsorganisation (WTO) offiziell vertreten, ist aber so einfach nicht zu realisieren. Dagegen sprechen allein schon die hierfür geforderten Prämissen des zweiten Teilabschnitts. Eine konstruktive, generelle Abkehr von Askese und Religion z.B. ist derzeit weit und breit nicht festzustellen, und augenscheinlich auch in absehbarer Zukunft nicht wirklich zu erwarten - vielleicht eine latente, sukzessive innere Distanzierung von den offiziellen Kirchen und Glaubensgemeinschaften, aber mit hundertprozentiger Sicherheit nicht vom Glauben per se. Der international ansteigende gewaltbereite Fundamentalismus und Extremismus, die sich vermehrenden pseudoreligiös-sektiererischen Gemeinden und die allgemein expandierende reaktionär-regressive Rückbesinnung zur theologisch ausgeschmückten ‚Gläubigkeit’ auch in den westlichen Ländern sprechen da eine ganz andere, eine rückschrittliche und schlechthin kontraproduktive Sprache. Frühere Zeiten waren da bereits wesentlich weiter, als wir es momentan wieder sind. Sämtliche Religionen indes sollten ausschließlich als separat-autonome Lebenshilfen behandelt und praktiziert werden, ohne daß sie die übrigen, profanen Bereiche der menschlichen Existenz in Mitleidenschaft ziehen – bedauerlicherweise infizieren sie diese nach und nach mit ihren antiquierten klerikalen Dogmen, und das selten mit positiven, progressiven Resultaten. Denn spirituell-konservative Stagnation und bedingungslos serviles Sacrificium intellectus (lat.: Opfer des Verstandes), auf welche die meisten der alten, überalternden Glaubensrichtungen immer noch massiv insistieren, können die brennenden Fragen dieser Welt eben auch nicht lösen – höchstens (mit)verursachen, erhalten und verschlimmern. Exemplarisch ist hier die zunehmende Überbevölkerung in den Entwicklungsländern zu nennen: die ohnehin schon begrenzten Ressourcen werden kontinuierlich knapper und viele Menschen müssen hungern, weil der karge Boden nicht mehr genügend Nahrung produzieren kann – eine diskrete, regional angepaßte Geburtenkontrolle auf freiwilliger Basis könnte helfen, diese katastrophale Situation ein wenig zu mildern, zumindest bei dementsprechend flächendeckender Aufklärungsarbeit und expliziter Unterweisung der zumeist ländlichen Bevölkerung. Und auch die immer noch unheilbare Immunschwächekrankheit Aids (erworbenes Immundefektsyndrom; engl.: Acquired Immune Deficiency Syndrome) könnte auf diese Weise an der weiteren Ausbreitung gehindert werden.

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Doch was sagt die fürsorgliche katholische Kirche angesichts dieser dramatischen Zustände? – Seid fruchtbar und mehret euch! Und: Empfängnisverhütung sowie Schwangerschaftsabbruch sind ein verwerflich Greuel und werden post mortem mit Hölle und Fegefeuer bestraft. Lieber sollen die Kinder krank am Straßenrand sterben oder von überforderten Eltern umgebracht werden – aber eine päpstlich sanktionierte Familienplanung wird es nicht geben. Roma locuta, causa finita; oder, um mit dem französischen Dichter Jean Baptiste Joseph Willart de Grécourt (1683 - 1743) zu sprechen: Rome a parlé, l’affaire est terminée.

Desgleichen sind die apostrophierten demokratischen Zustände bei weitem noch nicht in dem erforderlichen Maße vorhanden, wie es dieses proklamierte harmonische Szenario benötigen würde, um einigermaßen erfolgversprechend zu sein. Denn selbst viele der sogenannten und selbsternannten ‚demokratischen’ Staaten sind es einfach nicht. So war z.B. die ehemalige Deutsche Demokratische Republik (DDR) – bzw. deren sowjethörige Marionettenregierung – von Anbeginn bis Ende ihres knapp 41 Jahre währenden Bestehens nie wirklich demokratisch gesinnt, kommensurabel imponieren noch zahlreiche andere Nationen, die z.T. ebenfalls das euphemistische ‚D’ im amtlichen Landesnamen tragen. Ferner ist Demokratie nicht gleich Demokratie: so gibt es die Mehrheits-, die Konkordanz- und die Konsensdemokratie, weiters unterscheiden sich präsidentielle, semi-präsidentielle und parlamentarische Demokratie, außerdem die repräsentative und die direkte Demokratie (nebst diversen Misch- und Zwischenformen). Allen gemeinsam ist letztendlich nur der singuläre Grundgedanke, daß die politische, staatstragende, gesetzgebende Gewalt irgendwie von den inländischen Bürgern ausgeht bzw. ausgehen soll. Hier ist die schon Jahrtausende alte Suche nach der effizientesten, der ‚besten’ Regierungsform lange noch nicht abgeschlossen, denn wie so oft steht sich der mikrologische Mensch bei seiner psychisch-mentalen Evolution auf Grund seiner tiefsitzenden, unbezwingbaren Selbstsucht und der hoffnungslosen Besserwisserei fortwährend selbst im Weg der höheren Erkenntnis.

Auch das wirtschaftliche Wachstum stellt in dieser Formation ein schwieriges, vielschichtiges Problem dar, da es von einer Reihe weiterer Faktoren des gegenwärtigen Weltgeschehens nicht unerheblich beeinflußt wird. So kann es beispielsweise nach einem anfänglichen Erfolg eines beliebigen Bedarfsgutes keinen unbegrenzten Fertigungsanstieg desselben geben, denn warum sollte ein arbiträres Produkt dauerhaft schneller und effektiver hergestellt werden, wenn es niemand braucht oder schon jeder hat? Irgendwann geht es bei einer Vielzahl der national oder länderübergreifend offerierten Waren und Gebrauchsgegenstände nur noch darum, das bis dato erreichte Level zu halten und den naturgegebenen Schwund durch Verschleiß, Überalterung, Verlust etc. auszugleichen (so geschehen etwa bei Fahrzeugen, Rundfunkapparaten, Fernsehgeräten, Computern und Mobiltelephonen) – da ist ein weiteres exponentielles Wachstum des Herstellungsbetriebes ausgeschlossen, wenn nicht im Vorfeld schon gangbare Alternativen überdacht und eventuelle Fabrikationsabläufe anderer Erzeugnisse geplant wurden; außerdem – wenn ein Produkt gut vermarktbar ist, dauert es bestimmt nicht lange, bis findige Geschäftemacher und Konkurrenzfirmen einen vergleichbaren Artikel anbieten. Überdies wird oftmals das wirtschaftliche Wachstum mit schnödem Kapitalismus verwechselt, vor allem von jenen, welche eine homogene Entwicklung der Ökonomie eigentlich fördern sollen. Aber in den meisten multinationalen Wirtschaftsräumen geht es mehr um sich potenzierende Gewinne und das öffentliche Renommee der illustren Akteure – meist international operierende Banken- und Wirtschaftsimperien, aber auch diverse Einzelpersonen –, während das vielbeschworene ‚Wohl des Volkes’ eher nebensächlich bleibt und mehr oder minder sogar als störend und überflüssig empfunden wird. Wenn die wenigen Entscheidungsträger, die effektiv etwas an dieser tendenziösen Sachlage bewirken könnten, um einiges mehr dem Wohlergehen der Menschheit zugetan wären, als ihrem eigenen Portemonnaie und den eigenen kleinen Machtgelüsten, wären wir diesem wünschenswerten Ziel bereits erheblich näher.

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Als konkretes Exempel braucht man nur die allgegenwärtige Massenarbeitslosigkeit zu nehmen: obwohl die Majorität der führenden Konzerne horrende Einnahmen einfährt und somit ohne weiteres zusätzliche Arbeitsplätze schaffen könnte, welche die wirtschaftliche Konjunktur additional ein wenig ankurbeln würden, entlassen die Betriebe lieber fröhlich lächelnd weiteres Personal, damit die qua dieser Einsparungen erwirkten ‚Gewinne’ noch weiter steigen und sich die Geschäftsleitung und die Aktionäre freuen. Dies mag zwar kurzfristig eine lukrative Strategie (exklusiv für die Impresarios und die Gesellschafter) sein, jedoch nur gemeinsam geht es weiter – denn wenn jedes Unternehmen weiterhin nur die Globalisierung und die eigenen monetären Pfründe sieht und vehement, partiell bis zur Illegalität, seine teuer eroberten Marktsegmente verteidigt, kann die ökonomische Gesamtlage der menschlichen Gesellschaft auf Dauer nicht besser werden. Ansonsten ist irgendwann auf Grund der allgemein verbreiteten Arbeitslosigkeit niemand mehr da, der sich im eigenen Land diese Artikel leisten kann oder mag, und was geschieht dann? – dann können sich die geldfixierten Manager nur noch selbst entlassen (aber bitte mit einer ‚angemessenen’ Abfindung) und selbstverschuldeten Konkurs anmelden (was ohnedies in den meisten Fällen ohne ernsthafte Konsequenzen für die Verursacher bleibt), anschließend werden die finanziellen Investitionen ins kostengünstigere Ausland verlegt. Förderlich für die marode nationale Wirtschaftslage ist dies allerdings wieder nicht.

Selbst die zur Sprache gebrachte mediale Unterhaltung dokumentiert sich bei genauerer Untersuchung als ein zweischneidiges Schwert, denn wer vermag schon ein tatsächlich objektives, liberales, unparteiliches Programm der ungezählten internationalen, nationalen sowie regionalen Sendeanstalten und Verlage – auch die in privater Hand – rund um den Globus zu garantieren? Eine legitime, weltweit anerkannte regulierende Meta-Instanz des Publikationswesens gibt es nicht. Medien können, wenn sie von verantwortungsbewußten, den ‚richtigen’ Personen dirigiert und produziert werden, äußerst konstruktiv, instruktiv und informativ sein. Doch ebenso sind sie seit ihrer massenhaften Verbreitung zu einem beliebten Instrument der ideologischen Propaganda, der omnipräsenten Volksmanipulation und -indoktrination geworden. Faktisch muß also der sogenannte ‚freie’ Journalismus selbst aufmerksam und distanziert analysiert werden, denn auch er ist selbstredend in seiner investigativen Charakteristik den subjektiven Zwängen und latenten Abhängigkeiten der schrankenlosen Wirtschaft unterworfen. Zusätzlich werden im zynischen Zeitalter der marktschreierischen Sensationspresse und dem harten Kampf um knappe Marktanteile die präsentierten Artikel akribisch überprüft und methodisch ausgewählt, d.h. die publicityträchtigere Story wird im kalkulierenden Hinblick auf die zu erwartenden Verkaufszahlen selbstverständlich favorisiert. Im bereinigenden Vorfeld wurden bereits alle prekären Berichte ausgesondert, die nicht in das programmatische und repräsentierte Konzept des jeweiligen Verlags oder Senders passen. Weiters solche, die brisante, unpopuläre Themen beinhalten, welche bei etwaiger Veröffentlichung möglicherweise unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen könnten, oder aber solche, die kraft irgendwelcher anderweitiger doktrinabhängiger Prämissen durch das opportunistische Raster der image- und zensurverantwortlichen Chefredakteure fallen. Der progressive Terminus ‚Pressefreiheit’ bezeichnet demzufolge auch nur einen idealen Sollzustand, dem es kordial zu wünschen wäre, irgendwann einmal der Realität zu entsprechen.

Und was die erwähnten anachronistischen und unermeßlich überflüssigen Anschauungen wie ‚Ehre’ und ‚Vaterland’ anbelangt – den ‚Ruhm’, den ‚Märtyrer’ und das ‚Heldentum’ nicht zu vergessen –, so ist ein vermutetes fortschreitendes Schwinden dieser antiquierten Wertvorstellungen mitnichten zu bemerken, auch in Europa nicht – im Gegenteil! – sie schwinden nicht, nein, sie modifizieren, transformieren und kaschieren sich nur. Sie entwickeln sich in aller Heimlichkeit weiter und sind unterschwellig in den traditionsbewußten Köpfen der breiten Masse präsent wie eh und je (cf. ut supra 5.3.1.).

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Detaillierter soll an dieser Stelle nicht auf die an vielen Fronten heißumkämpfte Globalisierung, ihre diffus-diffizilen Prämissen und ihre etwaigen Konsequenzen eingegangen werden – diesbezüglich befinden sich wahrlich genügend exzellente Schriftwerke zur vertiefenden Lektüre im Umlauf. Außerdem ist die primäre Thematik dieser Ausarbeitung schließlich die gesetzlich fundierte Todesstrafe; doch an der Inklusion der Mondialisierung wurde letztlich auch eindeutig ersichtlich, als wie komplex und weitläufig sich diese Materie bei eingehender Analyse präsentiert, und wie viele andere, ebenso konträr disputierte Bereiche sie touchiert und durchdringt.

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7. QuintessenzDas außerordentlich vielschichtige und weltweit kontrovers diskutierte Thema der verfassungsmäßig abgesicherten und gesetzlich praktizierten Todesstrafe wäre, würde sich ausnahmslos jeder a priori freiwillig, unaufgefordert und konsequent an die durchweg klaren Vorgaben der Internationalen Menschenrechte der Vereinten Nationen halten – oder an ähnlich disponierte, eventuell zukünftig noch auszuarbeitende und gleichsam humanitär wie sozialethisch inspirierte Edikte – und seine im Grunde meist friedliebende Religion nicht auf hinterhältige und blasphemische Weise als universelles Mord-, Kriegs- oder Terrormotiv mißbrauchen, ein wohlfeiles und rein hypothetisches Gedankenexperiment ohne jeglichen realen, praktischen Wert, da in einer solcherart philanthropisch wie liberal entwickelten Zivilisationsgemeinschaft nie ein Mord oder ein similär schwerwiegendes Delikt der interindividuellen Barbarei geschehen würde. Weil aber infolge der problematischen und unzulänglichen menschlichen Mentalität dieser desiderable, elysische Zustand für die näher- bis mittelfristige Zukunft nicht in Sicht ist, muß sich die friedfertige, überwiegend an die juristischen Regeln haltende Majorität der Gesellschaft rational und kostengünstig vor den negativen und lebensbedrohlichen Auswüchsen der zunehmend gewalttätigen Schwerkriminalität schützen. Mittels einer sachlich, dediziert und rigoros angewandten Todesstrafe intra legem nach obiger, bereits eingehend beschriebener Bauart der ‚idealen Hinrichtung’ (cf. ut supra 4.) könnte diese ein akkurates Mittel der Wahl sein, um dem potentiell kriminellen und gewaltbereiten Teil der Menschheit einen kleinen, psychologisch konstruktiven Anstoß, einen augenfälligen Fingerzeig in die richtige und grundsätzlich sozialverträgliche Richtung zu geben. Denn wie heißt es doch so schön in einem tritum sermone proverbium (lat.: abgedroschenes Sprichwort), das auf den deutschen Moraltheologen Hermann Busenbaum (1600 - 1668) und seinem anno 1650 erschienenem Werk Medulla theologiae moralis (Kern der Moraltheorie) zurückgehen soll: Cum finis est licitus, etiam media sunt licita (lat.: Wenn der Zweck erlaubt ist, sind auch die Mittel erlaubt). In kurzen Worten: Der Zweck heiligt die Mittel.

Der altbekannte, ausgetretene Truismus sei an dieser Stelle gnädigst gestattet, denn wenn letztendlich erst einmal der wahrlich hehre Zweck – nämlich die weltweite, uneingeschränkte Anerkennung und Einhaltung der Internationalen Menschenrechte, sozusagen die allseits langersehnte Pax mundi – auf Grund geistiger und sozialethischer Weiterentwicklung der menschlichen Zivilisation, und infolgedessen nicht mehr vorkommender Gewaltverbrechen der todeswürdigen Art, erreicht ist, dann hat das Menschengeschlecht auch das zur Ahndung derselben vorgesehene juristische Mittel, d.h. die Todesstrafe als zwangsläufige, automatisierte Reaktion, und mit dieser die ganze unerfreuliche Diskussion über deren problematischen Einsatz oder ihrer eventuellen Alternativen, nicht mehr nötig – die verfassungsmäßig legitimierte Hinrichtung wäre damit endgültig zu einer consuetudo abrogatoria (lat.: unzeitgemäße Gepflogenheit) verkommen. Wenn demnach zukünftig ein bis dato gesetzlich unbescholtener, aber latenter Pädophiler oder Päderast also merkt, daß er seinen unbefriedigten Trieb langsam nicht mehr erfolgreich unterdrücken kann, sollte er charakterlich so gereift sein, sich aus freien Stücken und auf schnellstem Wege in professionelle, möglicherweise sogar kurative Behandlung zu begeben (auch das ist in unserem modernen Zeitalter möglich), schon allein aus intuitiver Humanität und intrinsischer Rücksicht auf das unikale Leben und die naturgegebene Menschenwürde seiner unbedarften, minderjährigen Mitbürger. Genauer gesagt, er soll nicht erst mit einer ohnehin notwendigen medizinischen Therapie beginnen, wenn es für das oder die Opfer in facto schon längst zu spät ist, und er bereits wegen Kindesmißbrauch, Vergewaltigung oder sogar Mord in einer Strafvollzugsanstalt weilt. Entsprechend spezialisierte, interdisziplinäre Behandlungseinrichtungen und psychologische Hilfestellungen wären ja bereits überall und in ausreichendem Maße vorhanden, nur haben die meisten in Frage kommenden Menschen

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immer noch nicht die nötige innere Größe und den persönlichen Mut, sich die unglückliche und gefahrvolle Wahrheit über das eigene Wesen einzugestehen, um als einzig folgerichtige Konsequenz diese förderlichen Institutionen eo ipso und aus eigenem, diesmal positivem Antrieb in Anspruch zu nehmen.

Für die geistig fehlgeleiteten, religiös abgrundtief fanatisierten Fundamentalisten, ganz gleich, aus welcher vorgeschützten Glaubensrichtung oder politischen Ideologie sie auch stammen mögen, gibt es auf Grund des – oft sogar auf freiwilliger Basis – durchlittenen, klerikal verklärten Mentizids meistens kein adäquates Remedium bzw. nur sehr geringe, hauptsächlich palliative Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten. Diese konfessionellen Extremisten wurden erfahrungsgemäß leider allzu stark dogmatisiert und sind zudem ihrem glorifizierten spirituellen Führer und geistigen Brandstifter mit uneingeschränktem, sklavischem Kadavergehorsam – sogar bis in den Tod hinein – abulisch hörig. Und bevor es ihnen in den mit fehlinterpretierter Frömmigkeit vernebelten Sinn kommt, ihre schlichtweg terroristischen, antireligiösen Motivationen kritisch zu hinterfragen oder sich couragiert und prüfend unangenehmen, aufklärenden Gesprächen und sezierenden Argumentationen zu stellen, sprengen sie sich lieber – unter böswilliger Zurücklassung der größtmöglichen materiellen Zerstörung und mit der symptomatisch-indolenten Akzeptanz von humanen Kollateralschäden – auf ihrer feigen Flucht vor der moralischen Verantwortung selbst in die Luft. Daß mit solch therapieresistenten, intellektuell beengten und exklusiv auf ihren Irrglauben starr fixierten Leuten nicht wirklich erfolgreich und produktiv zu diskutieren ist, liegt doch wohl deutlich auf der Hand. Horaz nennt dieses unidirektionale, eingleisig-kritiklose Verhalten iurare in verba magistri (lat.: auf die Stimme des Meisters hören), d.h. ungeprüft und irreduktibel die Meinung anderer, in diesem Fall die des pseudoreligiösen Verführers, nachbeten und zum absolut wahren Lebensinhalt küren. Und falls tatsächlich einer der gemäßigteren unter ihnen seinen Kairos erfährt und ‚abtrünnig’ wird, ex propriis aus der konspirativ-subversiven Terrorszene aussteigt und sich von der gottesleugnerischen, mordenden Gewalt löst, stehen instantan zehn weitere dieser kranken Kreaturen parat, um seinen nun vakanten Platz einzunehmen. Und das erste bedauernswerte Opfer auf ihrer Todesliste ist der in ihren Augen frevlerische, sykophantische Renegat, der durch seine wankelmütige Diszession vom ‚Verteidiger des Glaubens’ zum ‚Feind der Religion’, vom geliebten Glaubensbruder zum verdammenswürdigen Ungläubigen mutierte – ergo anathema sit. Welch ein gotteslästerliches Sakrileg…

Auf einer im Jahr 1987 eingeweihten Gedenktafel für die ermordete deutsche Sozialistin, Internationalistin und Mitbegründerin des Spartakusbundes sowie der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), Rosa Luxemburg (1870 - 1919), im Tiergarten an der Lichtensteinbrücke in Berlin steht emphatisch geschrieben: „Im Kampf gegen Unterdrückung, Militarismus und Krieg starb die überzeugte Sozialistin Rosa Luxemburg als Opfer eines heimtückischen politischen Mordes. Die Mißachtung des Lebens und die Brutalität gegen den Menschen lassen die Fähigkeit des Menschen zur Unmenschlichkeit erkennen. Sie kann und darf kein Mittel irgendeiner Konfliktlösung sein und bleiben.“ Diese eindringliche Erkenntnis sollte jedweder ehrenfeste Glaubensführer, der aufrichtig und redlich dem tatsächlichen, ganzheitlichen Wohl der Menschheit zugetan ist, der Welt öffentlich predigen und mit Nachdruck seinen treuen Anhängern beibringen – Toleranz, Synergie und Dialog, nur solch wesentliche Werte bilden den wahren Weg der souveränen Humanität zu Frieden und Gewaltlosigkeit, und somit auch zum Ende aller militärstrategischer Interventionen und verfassungsmäßiger Hinrichtungen.

Leider ist das Gros unserer hochtechnologisierten und angeblich so sophisticated Gesellschaft gefühlsmäßig, intellektuell, spirituell und philosophisch bei weitem noch nicht in der verheißungsvollen Lage, verantwortungsbewußt mit sich und der Institution Todesstrafe bzw. deren effektiven Verhinderung umzugehen, da der größte Teil der torpiden Bevölkerung absichtlich und mit herzhafter Wonne auf der geistigen Entwicklungsstufe eines dressierten

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Schimpansen verblieben ist und lieber aus bornierter, konfuser Unwissenheit sowie mentaler Trägheit und Gemütlichkeit irgendwelche ‚Andere’ für sich agieren und entscheiden läßt, statt selbst einmal konstruktiv nachzudenken und verantwortungsvoll mit sich und seinen Mitmenschen zu verfahren. Ein wenig mehr Ehrlichkeit, Freundlichkeit und Rücksicht im täglichen Mit- und Nebeneinander wäre schon ein guter Anfang auf dem steinigen Weg in eine friedliche, lebenswerte Welt. Der materielle Fortschritt, also der naturwissenschaftlich-technische, ist in der Historie fatalerweise schon immer ungleich schneller vorangekommen als der immaterielle, der kontemplative und kommunikative. Trotz hervorragender, bahnbrechender Erkenntnisse in sämtlichen akademischen Disziplinen, die unsere chthonische Existenz – ja, sogar das gesamte komplexe Universum selbst, in dem wir leben – in seiner ganzen diffizilen Wesenheit immer erklärbarer und nachvollziehbarer enthüllen, beharren die meisten Menschen noch ixothym auf ihren emotional-irrationalen Glauben, der ihrem vergänglichen Leben auf Erden möglichst einen tieferen, feierlichen Sinn geben und eine trostspendende seelische Stütze sein soll. Die ewig suchenden und doch nie zufriedenen Erdenbewohner glauben eben gerne aus- und unnachgiebig an okkulte Gegebenheiten und historisch zweifelhafte Ereignisse, die sich nicht rational erklären oder szientifisch beweisen lassen. Wenn sich dann noch spirituell unerfahrene Menschen erst einmal vollständig und bedenkenlos auf eine bestimmte Religion eingelassen haben, dann glauben sie unerbittlich und dulden kein noch so einleuchtendes und rational begründetes Widerwort – schließlich möchte niemand seine innere Überzeugung in aller Deutlichkeit widerlegt sehen.

Diese oben angesprochenen ‚Anderen’ bilden in unserer traditionsverbundenen Zivilisationsgesellschaft zwar die upper class, die sogenannte elitäre Führungsschicht über den abhängigen, manipulierbaren und tumben Massen, sind aber genauso noch vollständig dem egozentrisch-kleingeistigen und territorial begrenzten Anspruchsdenken des finstersten Mittelalters verhaftet. Egoismus, Geld und Macht ist das einzige, was für diese willkürlich scheuklappenbewehrte und mehr oder minder realitätsentfremdete ‚geistige Elite’ zählt, ganz gleich, ob auf dem wirtschaftlichen, dem politischen, dem kulturellen oder dem religiösen Sektor. Kein noch so kleines Fünkchen humanitäres Mitleid oder den bemerkbaren Anflug eines karitativen Verantwortungsgefühls für den ohnehin fraglichen Fortbestand der exponierten Menschheit, oder gar für die geologisch-biologische Erhaltung und naturverträgliche Förderung einer lebenswerten, unvergifteten und artenreichen Umwelt zugunsten unserer Nachkommen – höchstens dann, wenn es opportun, prestigeträchtig, gratis oder rentabel ist. Und diese bedauerliche Situation ist nun schon seit Tausenden von Jahren der unbefriedigende Status quo – semper idem, semper et ubique.

Womit jedoch nicht generalisierend gesagt werden soll, sämtliche Mitglieder einer fiktiven Staatsmacht – oder einer Volksgruppe, einer Religionsgemeinschaft bzw. der Menschheit selbst – sind humanitär, sozialethisch und juristisch insuffizient. Aber die viel zu wenigen weitsichtigen und wirklich dem allgemeinen Volkswohl und der bedrohten Umwelt zugetanen unter ihnen haben gegen die grenzenlos eigennützige, korrumpierbare Mehrheit besagter Volksvertreter einfach nicht die geringste Aussicht auf einen politischen Erfolg, oder gar auf eine größere öffentliche Präsenz, um ihre unbequemen Ideen einem breiteren, eventuell für diese Aspekte sogar rezeptiven Publikum nahezubringen. Deshalb ist auch wahrscheinlicher die Quadratur des Kreises zu erwarten, als daß sich in näherer Zukunft etwas Fundamentales und Programmatisches in der leidigen und ergebnislosen Hinrichtungsdiskussion oder in der zweifelhaften Handhabung der Todesstrafe ändern wird. Denn erst muß sich der Mensch, dieses Zoon politikon (ξώον πολιτικόν gr.: politisches bzw. staatenbildendes Lebewesen), exhaustiv und exzeptionell zu etwas humanerem als das, was gegenwärtig den geschundenen Erdball bevölkert und verseucht, transformieren – die spirituelle Klimax der wahrhaftigen Menschwerdung, sozusagen der positive und prosperierende Rest, kommt im Anschluß von allein.

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Dieses wahrlich mehr als fragwürdige kritiklose und mental herdenhafte der menschlichen Spezies, eines der Grundübel unserer sogenannten Zivilisation, erkannte schon der deutsche Philosoph Arthur Schopenhauer (1788 - 1860) in seiner im Jahre 1830 veröffentlichen eristischen Dialektik. Darin schrieb er: „[…] ja, es giebt keine noch so absurde Meinung, die die Menschen nicht leicht zu der ihrigen machten, sobald man es dahin gebracht hat sie zu überreden, daß solche allgemein angenommen sei. Das Beispiel wirkt auf ihr Denken, wie auf ihr Thun. Sie sind Schaafe die dem Leithammel nachgehn, wohin er auch führt: es ist ihnen leichter zu sterben als zu denken. Es ist sehr seltsam daß die Allgemeinheit einer Meinung so viel Gewicht bei ihnen hat, da sie doch an sich selbst sehn können, wie ganz ohne Urtheil und bloß kraft des Beispiels man Meinungen annimmt. Aber das sehn sie nicht, weil alle Selbstkenntniß ihnen abgeht.74“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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C. AnhangI. NachwortII. Der Karikaturen-StreitII.I. ChronologieIII. DefinitionenIV. Die klassischen WeltreligionenV. Islamistische TerrorgruppenVI. Die Internationalen MenschenrechteVI.I. The Universal Declaration of Human RightsVI.II. Allgemeine Erklärung der MenschenrechteVII. § 66 StGB: Unterbringung in der SicherungsverwahrungVIII. PersonenregisterIX. Bibliographie

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I. NachwortDieses kleine, eventuell polarisierende und anstoßerregende Buch ist, wie es bereits im Vorwort ausdrücklich betont und in extenso dargestellt wurde, nur ein experimentelles Gedankenmodell im vorbereitenden Rahmen einer privaten Gesprächsrunde über juristische Bestrafungsformen und deren mögliche Alternativen, also der dementsprechend konstruierte Standpunkt eines fiktiven Befürworters der Todesstrafe intra legem (die explizierende Akzentuierung des Satzes liegt auf dem dekorativen Wörtchen ‚fiktiv’). Mit der tatsächlich vertretenen Meinung des Autors, der im Prinzip ein Gegner von Hinrichtungen ist, hat sie demzufolge nur begrenzt etwas gemein. Mehr noch als die Todesstrafe verabscheut er jedoch Krieg, Terrorismus und physische Gewaltanwendungen jeglicher Art, und insbesondere, wenn sie religiös oder sonstwie ideologisch motiviert sind. Das besagt in diesem speziellen Zusammenhang, daß einige kürzere Passagen de facto vom Urheber selbst stammen und durchaus ernst gemeint sind, während der Großteil der dargelegten Gesichtspunkte aus den unterschiedlichsten Beiträgen der diversen Internetforen, die zu diesem fraktalen Thema existieren, ungeachtet etwaig vorhandener Reservationes mentales bona fide entnommen, abgeleitet, kombiniert, umgestaltet und an den adäquaten Textstellen eingegliedert wurde. Um zur kompensierenden Abschwächung einiger dieser teilweise violenten und unpopulären Aussagen mit dem griechischen Historiker Herodot von Halikarnassos (485 - 425 v.Chr.) zu sprechen: Legein ta legomena (λέγειν τά λεγόμενα gr.: Ich gebe nur wieder, was man mir berichtet hat); man könnte auch latinisiert sagen: relata refero. Das bedeutet, daß für die objektive Richtigkeit inklusive zugehöriger political correctness der im Internet veröffentlichten und vom Verfasser in den Wortlaut integrierten Daten und Angaben nur partiell – wenn überhaupt – garantiert werden kann. Solcherart persönliche Ansichten repräsentieren schließlich nur unmittelbare, akademisch unreflektierte Annahmen und rein private Äußerungen, die nicht immer mit der harten Realität korrelieren müssen – sonst wären es ja auch keine intraindividuellen Anschauungen, sondern profund analysierte und prinzipiell verifizierbare Faktizitäten. Also caveat lector.

Die subjektiven Positionen und Axiome zum ambivalenten Thema ‚juristisch fundierte Todesstrafe’ sind in der polymorphen Welt der ideologischen Vielfalt äußerst mannigfaltig und kontrastreich, geradezu ein Mixtum compositum, stellenweise mehr oder weniger locker miteinander verwoben und zu einem erklecklichen Teil sogar ziemlich abstrus, oder moralisch zweifelhaft, degoutant bis erschreckend illegal. Trotzdem gibt es ein schillerndes Sammelsurium dieser in mancher Hinsicht problematischen und ennuyanten Auffassungen, und sie alle müssen infolgedessen bei einem solchen schriftlichen Experiment wertneutral beachtet und angemessen berücksichtigt werden, eben in gleicher Weise wie die populären und weitverbreiteten Suppositionen der Hinrichtungsgegner auch. Denn mit einer willentlichen, tendenziösen Exklusion dieser unangenehmen Ansichten würde sich der Autor nur selbst in die deprimierend unqualifizierte und höchst unvorteilhafte Ecke jener intrinsisch befangenen Menschen stellen, gegen bzw. für die er schreibt, und eine solche unwissenschaftliche wie auch unprofessionelle Vorgehensweise während der selektierenden Argumentationserstellung würde außerdem lediglich in einem persönlich unbefriedigenden, fachlich einseitigen und somit im ganzen unbrauchbaren Bericht resultieren.

Auch die eventuell als eindeutig negativ und abqualifizierend aufzufassenden Passagen bezüglich der diversen Glaubensrichtungen bzw. der Religion in abstracto können dementsprechend ein wenig relativiert werden. Das vorliegende Schriftstück war ursprünglich schließlich nur als eine initial anstoßgebende, rein interne Diskussionsgrundlage für ein inoffizielles Kolloquium konzipiert, und wurde deswegen im Furor poeticus teilweise ein wenig drastischer, provokativer, pessimistischer und polemischer ausgearbeitet, als es bei einer genuin szientifischen Arbeit geschehen wäre. [notabene: es wurde dem Autor schon des öfteren und von diversen Rezensenten konziliant vermittelt, er sei ein versatiler Hyperboliker,

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und ab und an ein Terrible Simplificateur mit subtilem Hang zu Tautologie, Pleonasmus und Triplikation (quod erat demonstrandum1) – inklusive der allerorts beliebten sesquipedalia verba –, doch das ist eben sein persönliches Kolorit sowie die allen offenstehende Licentia poetica. Und außerdem: variatio delectat (lat.: Abwechslung macht Freude), und nur mit starken Worten hinterläßt man starken Eindruck. Auch einigen anderen, bisweilen übertrieben knochentrocken-langweiligen wissenschaftlichen Arbeiten wäre ein wenig Dramatik und Atmosphäre im Stil sicher zuträglich] Trotzdem wurde das eingesetzte Material vor der Publikation nicht ad usum delphini modifiziert und zu einer inferioren Editio castigata pervertiert – quod scripsi, scripsi (lat.: was ich geschrieben habe, habe ich geschrieben) –, da der Verfasser generaliter gegen jede Art von intervenierender Medienzensur ist (Index Librorum Prohibitorum et al.) und zudem der elegischen und nostalgisch-sentimental verklärten Meinung anhängt, das gemeine Volk könne und müsse solche Worte wohl verkraften. Ein offener, eventuell konstruktiver Denkanstoß sollte nicht schaden. Andererseits, mundus vult decipi (lat.: die Welt will betrogen werden) und schon der jüdische Schriftgelehrte Paulus von Tarsus (um 5 - 67) schrieb in seinem Brief an die Römer: Omnis homo mendax (lat.: Jeder Mensch ist ein Lügner), dennoch glaubt der Autor unverdrossen, daß größtmöglichste Objektivität und Ehrlichkeit in der persönlichen Sicht der Dinge immer noch am besten zu vertreten ist. Desgleichen reflektiert der partiell immanente Defaitismus, der sich wie ein Ariadnefaden durch das Manuskript mäandert, nur die aktuell dominanten tiefenpsychologischen Strömungstendenzen der menschlichen Gesellschaft. Die vorgegebenen biologischen Kapitalien des chthonischen Menschengeschlechtes – also das disponible physische Potential, die basalen geistigen Grundlagen und die immensen intellektuellen Möglichkeiten – sind zwar im Prinzip gut und per se brauchbar, nur was es bisher daraus erschaffen hat und bedauerlicherweise immer noch weiter entstehen läßt, ist es zumeist nicht.

Der Verfasser vertritt in der delikaten Frage der freien Konfessionsausübung grundsätzlich die gleiche freiheitliche und friedlich-liberale Einstellung, wie sie auch in Artikel 18 der bereits mehrfach erwähnten Internationalen Menschenrechte der Vereinten Nationen wie folgt formuliert wird: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen [Everyone has the right to freedom of thought, conscience and religion; this right includes freedom to change his religion or belief, and freedom, either alone or in community with others and in public or private, to manifest his religion or belief in teaching, practice, worship and observance].“ Auch wer an Agarttha, Shambhala, Atlantis, den heiligen Gral, Seelenwanderung, klandestine Demiurgen, Dimensions- und Zeitreisende, Feen, Kobolde, Riesen, Horoskope, den Weihnachtsmann, die Schlümpfe oder Außerirdische glauben mag, sei herzlich eingeladen.

Mit anderen Worten: Jeder Mensch soll mit seiner frei gewählten Religion bzw. philosophischen Weltanschauung und nach seiner individuell präferierten ideologischen Façon froh und glücklich werden, solange er dabei stricte gewaltfrei bleibt und niemand anderen über Gebühr damit belästigt oder zu einer unangemessenen und provokatorischen Proselytenmacherei neigt, d.h. sich zu einer penetranten oder gar aggressiven, physisch gewalttätigen Form der religiösen Meinungsäußerung, Missionierung und Glaubensverbreitung berufen fühlt. Bereits der römische Politiker und Geschichtsschreiber Gaius Sallustius Crispus, genannt Sallust (86 - 35 v.Chr.), erkannte: Concordia res parvae crescunt, discordia maximae dilabuntur (lat.: Durch Eintracht wächst Kleines, durch

1 Quod erat demonstrandum, vielfach abgekürzt q.e.d., lat.: was zu beweisen war. Diese geläufige Redewendung soll auf den griechischen Mathematiker Euklid von Alexandria (um 365 - 300 v.Chr.), dem ‚Vater der Geometrie’, zurückzuführen sein

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Zwietracht zerfällt das Größte). Ein ungewollter, von irgendeiner dubiosen Obrigkeit, weltlich oder metaphysisch, rabiat aufoktroyierter Glaube kann und wird niemals ein respektabler und authentischer Glaube sein – dumpfer, psychischer Druck macht nur krank und schürt unterschwellig Haß und Neid auf andersdenkende Menschen: unwürdige Ungläubige, denen es vermeintlich besser geht. Entsprechendes gilt für extremfundamentalistisch verdrehte Sektierer, die von dem tatsächlichen spirituellen und religionsphilosophischen Inhalt des Glaubensbekenntnisses, auf das sie sich nichtsdestominder vollmundig und permanent berufen, keine oder nur eine extrem begrenzte, verfälschte und konturlose Ahnung haben, und die darüber hinaus auch noch dem unerreicht grotesken Gedanken verfallen sind, Gott würde Mörder und Terroristen lieben und numinos belohnen.

S.E. & O.

Der VerfasserDeutschland, im März 2006

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Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen.Jean-Paul Sartre

(1905 - 1980)

II. Der Karikaturen-StreitEnde September anni praeteriti, genauer gesagt, am Freitag, den 30.09. des Jahres 2005, veröffentlichte die derzeit größte dänische Tageszeitung mit dem Namen Morgenavisen Jyllands-Posten im liberalistischen Rahmen eines sondierenden Projekts über religiös motivierte Selbstzensur und kontrollierte Meinungsfreiheit im künstlerischen Bereich zwölf Zeichnungen verschiedener einheimischer Illustratoren. Satirisch angelegte Karikaturen, die u.a. den islamischen Religionsstifter und Propheten Mohammed – mit vollem Namen: Muhammad ibn Abd Allah ibn Abd al-Muttalib ibn Haschim ibn Abd Manaf al-Quraschi (ca. 570 - 632) – wiedergaben und schon kurz nach ihrer verhängnisvollen Publikation schwere diplomatische Unstimmigkeiten verursachten1. Kaum ein Vierteljahr später flammten in diversen islamisch dominierten Ländern und Gemeinden ‚spontane’, unmißverständliche Proteste erboster Glaubensanhänger gegen die als höchst diskreditierend empfundenen Persiflagen als solche und gegen die – in weiten Teilen der muslimischen Welt apodiktisch verbotene – bildliche Darstellung des Propheten Mohammed im allgemeinen auf, die unglaublich schnell expandierten, ungehindert eskalierten und in gänzlich inadäquaten, zerstörerischen – teilweise auch selbstzerstörerischen – Übergriffen und Gewalttätigkeiten mündeten. Seither brennen europäische Auslandsvertretungen, versteckte, euphemistisch formulierte Unfreundlichkeiten und emphatisch verkündete Beschwichtigungsversuche werden wechselseitig und öffentlich ausgetauscht, Ambassaden werden belagert, verwüstet und geschlossen, Menschen müssen sterben oder werden entführt – so verschleppten im Westjordanland extremistische Palästinenser kurzzeitig einen dreißigjährigen deutschen Lehrer aus Nablus75, auch starben in einigen der betroffenen Volksgemeinschaften bereits mehrere Kundgebungsteilnehmer während ihrer emotional ungemein aufgeladenen Versammlungen, beispielsweise töteten staatliche Sicherheitskräfte am 18. Februar elf Personen während einer radikalisierten Demonstration vor dem italienischen Konsulat in der libyschen Stadt Bengasi76 –, prominente islamische Geistliche aus Indien und Pakistan fordern die alsbaldige Ermordung der ‚gottlosen’ dänischen Karikaturisten und setzen hohe Kopfgelder aus, Libyen, also die Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija, und das Königreich Saudi-Arabien ziehen ihre Diplomaten aus den Amtssitzen in der dänischen Hauptstadt Kopenhagen ab, die Islamische Republik Iran boykottiert seit Mitte Februar 2006 das Königreich Dänemark und ruft provokatorisch zu einem internationalen Karikaturenwettkampf über den nationalsozialistischen Holocaust, die Shoah, auf – da fragt man sich natürlich als designierter westlich-dekadenter Ungläubiger (Giaur) zwangsläufig und ob der drastisch ausufernden, aggressiven Ausmaße der in Szene gesetzten Gewaltbereitschaft und Zerstörungswut etwas konsterniert: Was soll das alles? Wann und wie soll das letztlich enden? Und wo liegt in all dem outrierten fundamentalreligiösen, von manchen der Beteiligten auch in archaischer Weise ‚antiimperialistisch’ genannten Aktionismus und der tendenziös-polemischen Agitation die der – im tiefsten Grunde unbedeutenden – Ursache entsprechende, kompensatorische Relation? Auch ein engagiert interessierter, weltoffener Moslem sollte sich in diesem speziellen religionsphilosophischen Konnex obligatorisch eine zentrale, konstitutive Frage stellen: Was würde eigentlich der Prophet Mohammed zu all den konfusen und konzeptlosen Begebenheiten in dieser exundierten Kontroverse der

1 Siehe hierzu auch die unten angefügte Chronologie; eine detaillierte, aber subjektive Aufzeichnung der wechselvollen Ereignisse bis Ende Januar anni currentis, welche von der Morgenavisen Jyllands-Posten am 8. Februar 2006 mehrsprachig ins Internet gestellt wurde. Auf dieser informativen Website ist außerdem nachzulesen – ebenfalls in mehreren Sprachen –, wie es überhaupt zu diesen parodistischen Zeichnungen und ihrem folgenschweren Abdruck in der besagten Zeitung kam

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transzendentalen Weltanschauungen sagen? Denn schließlich ereignet sich dieses hochgepushte interkulturelle Durcheinander hauptsächlich in seinem adorierten Namen und in der von ihm gegründeten Religion. Wäre er mit diesen militanten, todbringenden Geschehnissen und den unkoordinierten, impulsiven Unternehmungen seiner kampfesfreudigen Anhängerschar wirklich und exhaustiv einverstanden?

Wie können also diese sukzessiv rabiaten und hemmungslos vandalischen Protestanten, angeblich doch zivilisierte, des vernunftgemäßen Denkens befähigte Menschen, auf gedruckte, rein visuell perzeptible Verunglimpfungen – zwar von den verantwortlichen Akteuren wie Redakteuren strategisch ungünstig placiert und spirituell ausnehmend unsensibel, doch dessenungeachtet ausschließlich ideeller Natur – mit primitiver, roher, ungezügelter physischer Gewalt gegen westliche Institutionen und Europäer in abstracto reagieren? Wenn nun ein aufgeschlossener, optimistisch positionierter externer Spektator freundlich insinuiert, daß, ohne weitere Rücksicht auf die multiplexen individuellen glaubensideologischen Einstellungen zu nehmen, die meisten Erdenbürger einer verbalen, abstraktiven Kommunikationsform, einer symbolischen Sprache mehr oder weniger mächtig sind – oder es zumindest sein sollten – und eigentlich in der höchst erfreulichen und ressourcenschonenden Lage wären, ihre gesamten multilateralen Gesellschaftskonflikte irenisch und dialogorientiert mittels konstruktiver, gewaltfreier Diskussionen zu bewältigen, dann muß weiterhin angenommen werden, die völlig unangemessenen blutigen Destruktivitäten der vergangenen Tage und Wochen wurden von einigen wenigen sinistren Individuen, die von diesem soziologisch-religiös strukturierten Chaos profitieren können und wollen, und die in den unglückseligen dänischen Karikaturen einen opportunen, politisch einträglichen Vorwand für ihre frevlerischen Machinationen sehen, sachkundig angezettelt und seither diskret in die gewünschte anarchistische Richtung gesteuert. Denn rein kriminell intendierte, blindwütige Zerstörung, ein indifferenter, genereller, pathologischer Haß auf Andersgläubige – gerne auch in maligner Tateinheit mit dunkelster Xenophobie –, und dogmatisierte, kulturübergreifende Intoleranz waren und sind mitnichten der wahrhaftige, innere Weg des Islam, oder irgendeiner anderen der anerkannten klassischen Weltreligionen [siehe hierzu auch Die klassischen Weltreligionen, ebenfalls in diesem Anhang enthalten, KvS]. Nichtsdestoweniger ist es seit Anbeginn der diesbezüglichen Aufzeichnungen – und wie unschwer zu vermuten ist, schon wesentlich früher – die unerfreuliche, bisher unabwendbare Tragik in der grausamen und kämpferischen Historiographie der hartnäckig unverbesserlichen Menschheit, daß andauernder, weltweiter Frieden und religionsübergreifende, interkulturelle Synergie ständig durch irgendwelche megalomanisch veranlagte Autokraten und kleinlich-zimperliche, profilneurotische Egozentriker, auf deren subtil angedientes eritis sicut deus, scientes bonum et malum (lat.: ihr werdet sein wie Gott, wissend, was Gut und Böse ist) viele der ideologisch und/oder spirituell fixierten, verzweifelten, ziellosen, entwurzelten, allzeit suchenden Erdenbürger zu allem Unglück auch noch hören und in ungezählten Scharen hereinfallen, in gleicher Weise erfolgreich wie permanent verhindert werden. Armes indolentes Menschengeschlecht, doch das war schon immer für den chthonischen Homo sapiens symptomatisch: lieber dumpf-fanatisch das gifthaltige, unverdaute Geistesgut eines wortgewandten, charismatischen, mehr oder minder frei auserkorenen Spiritus rector wiederkäuen und unverdrossen von sich lassen, als nur einmal selbst ein wenig nachzudenken; und warum auch – so ist es doch viel einfacher, und man findet sich in bester lethargisch-mikrologischer Gesellschaft mit geistesverwandten Hirntoten wieder, die gleichfalls keine eigene Meinung haben, respektive haben wollen. Eine einzige, nämlich die des spirituellen Führers (oder die des Fernsehers, je nach inspiziertem Kulturkreis), reicht diesen unflexiblen zerebralen Minimalisten völlig aus.

Item, was glauben diese armen aufgehetzten Menschen denn, wie eine solch abstruse Aussage in den westlichen, also den in ihren Augen gottlosen, ungläubigen Ländern bzw. deren paganen Einwohnern ankommt: ‚Die große, glanzvolle Religion des Islam ist an sich

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und ohne den geringsten Zweifel human, lebensbejahend und grundsätzlich friedlich, und wenn ihr Kafirs das nicht glauben wollt, zünden wir eure Botschaften an, bedrohen oder entführen eure Leute und legen zur konkretisierenden nonverbalen Aussagebekräftigung noch ein paar Bomben, bzw. schicken einige unserer Selbstmordattentäter – wir haben ja genügend, und die erledigen so etwas mit dem größten Vergnügen; wir handeln stets genauso überzogen, rücksichtslos und unqualifiziert, wie wir nun auf diesen im Prinzip belanglosen Zeitungsartikel aus Dänemark antworten!’ – das klingt wahrlich nicht sehr sympathisch und vertrauenerweckend. Warum können die streitsüchtigen Vertreter des Menschengeschlechts ihre mehr oder weniger substanzlosen und irrelevanten ideologischen Probleme – was sie ohne Zweifel und allesamt auch sind, denn sie basieren rein auf immateriellen, unverifizierbaren Ideen, Offenbarungen und Eingebungen, deren metaphysische Möglichkeit und Realität man glauben kann, oder eben auch nicht; mit anderen Worten: Religion ist Glaubenssache – nicht friedlich lösen, sondern müssen immer erst irgend etwas Wertvolles kaputtmachen? Gegen einen begründeten, zivilisierten Protest kann und wird niemand etwas einwenden, aber nackte Gewalt und exzessive Zerstörung von öffentlichem bzw. fremdem Eigentum als aktive Meinungsäußerungen sind absolut als primitiv, kontraproduktiv und grundsätzlich indiskutabel zu erachten – wie kann ein sachdienlicher Meinungsaustausch oder ein positiver Prozeß der zielgerichteten Lösungsfindung stattfinden, wenn der potentielle Gesprächspartner zur Begrüßung erst einmal kräftig zuschlägt oder hektisch einen Bombengürtel zündet? Eine leichtfertig veröffentlichte Karikatur mit religiösem Inhalt mag eventualiter deplaciert und geschmacklos sein, sie ist damit aber definitiv keine Kriegserklärung. Des weiteren kann man nicht lautstark die phantasmagorischen Inkonvenienzen der falliblen anderen – im Moment also die Europäer im gesamten – beanstanden und international unbarmherzige Rache für die erlittenen Schmähungen fordern, wenn man ebendiese diskriminierenden Fadaisen selbst seit etlichen Jahrzehnten schamlos und ad nauseam praktiziert – ohne daß sich die davon Betroffenen ständig beschweren oder gar tätlich echauffieren. Erwähnenswert sind hier per exemplum die breitgefächerten antisemitischen Medieninhalte in einigen mohammedanisch orientierten Nationen rund um den Kunststaat Israel – präsent und präsentiert selbst in Schulen und Kinderprogrammen –, welche partiell erschreckende Parallelen mit der nationalsozialistischen Judenhetze und der widermenschlichen Diktion der perfiden goebbelsschen Propagandamaschinerie des Dritten Reiches aufweisen. Auf einem englischsprachigen Demonstrationsplakat, das nach dem rituellen Freitagsgebet während einer Protestkundgebung in der pakistanischen Stadt Karatschi am 17. Februar in die Kameras der Weltöffentlichkeit gehalten wurde, stand zu lesen: Blasphemie – ist das der Weg des Westens?77 Worauf man ohne zögern mit einer Gegenfrage antworten könnte: Gewalt und Zerstörung – ist das der Weg des Islam? Laut einer englischsprachigen Website namens Cartoon Body Count – Death by Drawing, welche die destruktiven Vorgänge in den verschiedenen betroffenen Nationen verfolgt und detailliert beschreibt, wurden im direkten Zusammenhang mit dem Karikaturenstreit bis Ende Februar bereits 139 Menschen getötet – allein 45 Teilnehmer einer eskalierenden Demonstration am Samstag, den 18. Februar, in der nigerianischen Stadt Maiduguri, der Kapitale des Bundesstaates Borno – und insgesamt 823 Personen z.T. schwer verletzt, davon 185 bei ebengenannter Protestkundgebung in Nigeria78.

Die internationale panislamische Glaubensgemeinschaft – vielbeschworen und schon lange angestrebt zwar, jedoch noch nicht ansatzweise verwirklicht – und insbesondere deren geistige Oberhäupter – jene integren und reputierlichen, die einen solch verantwortungsvollen Titel auch tatsächlich verdienen – müssen endlich bzw. schnellstmöglich realisieren, daß diese ihre global praktizierte Konfession unbestreitbar und offensichtlich ein gewaltiges Extremistenproblem hat – und das eben nicht nur vereinzelt, religionsintern oder lokal begrenzt. Denn es ist leider ein unverbrüchlicher, charakteristischer Fakt in der radikalismusgeschwängerten Gegenwartsgeschichte, daß fast alle der momentan verübten

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Terroranschläge landesunabhängig auf fundamental-islamistische Fanatiker – also auf selbsternannte Glaubenskrieger und zukünftige Pseudomärtyrer, die sich wahnhaft in einem fortwährenden, weltumspannenden Djihad wähnen – zurückzuführen sind [siehe hierzu auch Islamistische Terrorgruppen, ebenfalls in diesem Anhang enthalten, KvS]. Dementsprechend sollten diese seriösen Religionsführer von sich aus genauso aktiv wie glaubhaft dagegen vorgehen. Vor allem, wenn sie ernsthaft wollen, daß das bereits seit längerem erheblich lädierte, einstmals große und erhabene Ansehen ihrer stolzen Religion nicht noch weiter auf das traurige und unverdiente Niveau einer weltweit operierenden terroristischen Vereinigung herabsinkt – und da hilft mit Sicherheit nicht nur eine sporadische, großangelegte Werbeaktion zur Ehrenrettung des Islam, wie sie beispielsweise von der Arabischen Liga angedacht wird. Das ist zwar ein kleiner, ehrenvoller Schritt in die richtige Richtung, reicht aber in der gegenwärtig erheblich konfliktbeladenen Situation der religiös beeinflußten Kulturkontroverse bei weitem nicht aus. Nein, hier ist ein elementarer Paradigmenwechsel in fast allen – auch in den nicht unmittelbar involvierten – theonomen Sozietäten unabdingbar. Man kann nicht immer nur geduldige, freundlich-entgegenkommende Rücksicht von den anderen fordern, ohne selbst hin und wieder eine solche an den Tag zu legen, denn Toleranz und Verständnis beruhen seit jeher auf Gegenseitigkeit. Man kann aber auch nicht – mutwillig oder unbedacht – fremde, eventuell nur falsch oder fehlerhaft interpretierte Kulturen und Traditionen herabsetzen, ohne im planenden Vorfeld einer möglichen Publikation die derzeitigen politischen und religiösen Konstellationen sowie etwaig auftretende negative Reaktionen und Konsequenzen zu berücksichtigen. Es gibt zwar das wohlgehegte und gerne strapazierte Gesetz der Presse- und der Meinungsfreiheit, welches selbst in den Internationalen Menschenrechten der United Nations (UN) verbrieft ist (Artikel 19) [für den genauen Wortlaut dieses Menschenrechtsartikels siehe Die Internationalen Menschenrechte, ebenfalls in diesem Anhang enthalten, KvS], dagegen ist auch nichts zu sagen – der Philosoph E.M. Cioran vertrat sogar die herausfordernde Meinung: „Ein Buch muß Wunden aufwühlen, sogar welche verursachen. Ein Buch muß eine Gefahr sein.79“ –, in diesem speziellen Fall geht es jedoch um die diffizile Frage des öffentlich dargebrachten ideologischen Stils sowie der allgemeinen internationalen Repräsentation. Wer sich auf dem schwierigen, glatten Parkett der globalen, mediengestützten Meinungsverbreitung ungebührlich und wie ein naiv-ungehobelter spiritueller Barbar benimmt, braucht sich auch nicht allzusehr wundern, wenn er in der Folge als ein solcher behandelt wird. Wie bereits gesagt (– und man kann es nur gebetsmühlenartig wiederholen –): Toleranz und Verständnis beruhen seit jeher auf Gegenseitigkeit.

Der norwegische Philosoph und Tromsøer Universitätsprofessor Jon Hellesnes (geb. 1939) notierte in seinem Essay Toleranz und Dissens – Diskurstheoretische Bemerkungen über Mill und Rorty: „Tolerant sein heißt, die Äußerungen der Anderen nicht zu unterdrücken bzw. nicht unterdrücken zu wollen, obwohl man sie nicht mag, ja sogar verabscheut. Die Toleranz ist das Zügeln der spontanen Neigung, solche Meinungen und Verhaltensweisen, die man anstößig findet, abzuschaffen. […] Um eine Äußerung (x) von einem Aktor (A) tolerieren zu können, muß man also x negativ beurteilen. Man hat eine negative Bewertung von x. Es kommt aber nicht in Frage, daß man A unter Druck setzt, um x zu verhindern. Man akzeptiert, daß er das Recht hat, frei zu denken und seine Gedanken frei zu äußern. (Genau wie man selber ein solches Recht beansprucht.) Dann muß man auch zugeben, daß er das Recht hat, Fehler, zeitweise große Fehler, zu machen. […] Die Norm der Toleranz […] verbietet den Staatsbürgern auch, gegen unpopuläre Meinungen gewaltsam vorzugehen. Diffamierungen und Einschüchterungsmethoden – etwa persönliche Drohungen und anonyme Briefe, zerbrochene Fensterscheiben und angezündete Briefkästen [oder angeblich solidarische, pseudoreligiös verbrämte terroristische Entführungen von Unbeteiligten sowie brennende und willentlich zerstörte diplomatische Vertretungen, KvS] – kommen nicht in Frage. Doch die Toleranznorm fordert natürlich nicht, daß wir auch von Einwänden ablassen. Gegen das, was

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wir als falsch bzw. lügenhaft ansehen, können wir scharf polemisieren. Wie aber die Grenze zwischen Polemisieren und Diffamieren gezogen werden soll, ist in den konkreten Fällen selten klar und bleibt wohl eine Frage der Diskussionskultur und der Urteilskraft. Was die Toleranznorm ihrem Geist nach fordert, ist aber offenbar: Konflikte sollen gewaltfrei gelöst werden [Kursivierung KvS]. Eben die Kommunikationsfreiheit, die durch die Toleranzpflicht ermöglicht ist, ist selbst notwendige Voraussetzung (Ermöglichungsgrund) wirklich gewaltfreier Konfliktlösung, insofern sie den Weg für vernünftiges Argumentieren nicht nur freigibt, sondern auch vorgibt.80“ Andersgläubigkeit oder indifferente Areligiosität sollten dementsprechend nirgendwo in der wilden, weiten Welt eine potentielle causa mortis sein, und, um mit dem römischen Politiker und Philosophen Cicero (106 - 43 v.Chr.) zu sprechen, cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare (lat.: jeder Mensch kann irren, doch nur ein Narr verharrt in seinem Irrtum). Der religiöse Glaube sollte völkerumfassend und für jeden Menschen eine informelle, frei wählbare Privatsache sein, selbiges auch weltweit ohne Restriktionen sein dürfen, und infolgedessen auch allerorts und jederzeit als solche akzeptiert und behandelt werden. Es kann schlechterdings nicht angehen, unverifizierbare Hypothesen und phantasievoll konstruierte transzendentale Fiktionen ungefragt und ohne Not aufoktroyiert bekommen zu müssen.

Das (vermutlich leider nur) interimistische Ende dieser unerfreulichen Kontroverse um ein paar gedankenlos veröffentlichte Zeichnungen kam abrupt und unerwartet am 22. Februar anni currentis – jedenfalls im internationalen öffentlichen Interesse –, als unbekannte Extremisten, angeblich sunnitische Fundamentalisten, die sogenannte Goldene Moschee, den Al-Askari-Schrein in der irakischen Stadt Samarra, auch bekannt als Grab der zwei Imame, eines der prominentesten und wichtigsten Heiligtümer der schiitischen Muslime, sprengten und schwer beschädigten. Seitdem bringen sich die orthodoxen Vertreter der verschiedenen mohammedanischen Glaubensrichtungen wieder mit menschenverachtender Gewalt und steigender Vehemenz gegenseitig um. Pro patria est, dum ludere videmur (lat.: Es geschieht für das Vaterland, wenn wir auch zu spielen scheinen) – doch diese ebenfalls absolut unangebrachte intrareligiöse Selbstzerfleischung, welche selbstverständlich auch nicht mit dem Islam vereinbar ist oder auf dem Koran beruht, löst die stagnierende, ungesunde Grundproblematik des global grassierenden Kulturkonflikts auch nicht. Nichtsdestoweniger ermahnte schon der römische Dichter Horaz (65 - 8 v.Chr.) vor mehr als zwei Jahrtausenden seine Zeitgenossen: Nam tua res agitur, paries cum proximus ardet (lat.: Denn es ist auch deine Sache, wenn des Nachbarn Haus brennt). Kontemplative Einsicht war demnach schon immer ein flüchtig Gut…

Kain L. von SpreewinklDeutschland, im März 2006

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II.I. ChronologieNachfolgende zeitlich geordnete Auflistung der ereignisreichen Abläufe des unerquicklichen Karikaturenstreits bis Ende Januar publizierte die dänische Zeitung Morgenavisen Jyllands-Posten am 8. Februar 2006 auf ihrer Internetpräsenz81. Da bis dato von der protestierenden Gegenseite nichts Vergleichbares vorliegt – jedenfalls nicht außerhalb des Gebiets der arabischen Schrift –, sollte diese kleine Enumeration zumindest vorläufig als ‚nicht unbedingt neutral’ gewertet werden:

30. September 2005: Die Tageszeitung Morgenavisen Jyllands-Posten veröffentlicht Zeichnungen des Propheten Mohammed.9. Oktober 2005: Sprecher der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Dänemark verlangen von Jyllands-Posten eine Entschuldigung.14. Oktober 2005: Demonstration in Kopenhagen.19. Oktober 2005: 11 Botschafter aus islamischen Ländern bitten um ein Treffen mit dem dänischen Regierungschef mit dem Ziel, einen staatlichen Eingriff gegen Jyllands-Posten zu veranlassen.November-Dezember 2005: Eine Delegation aus dänischen Moslems reist in den Nahen Osten und trifft sich dort mit religiösen Führern. Sie haben stark anstößige Zeichnungen bei sich, die nicht von Jyllands-Posten veröffentlicht worden sind und nichts mit Jyllands-Posten zu tun haben.29. Dezember 2005: Die Außenminister der Arabischen Liga kritisieren, wie der dänische Regierungschef diese Angelegenheit handhabt.1. Januar 2006: Der dänische Regierungschef hält seine Neujahrsansprache an die Nation und betont die Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Religionsfreiheit und des gegenseitigen Respekts.10. Januar: Die norwegische Zeitung Magazinet veröffentlicht die Zeichnungen.21. Januar: Die internationale Vereinigung der islamischen Gelehrten kündigt einen Aufruf zum Handelsboykott an.26. Januar: Der Handelsboykott beginnt in Saudi-Arabien.29. Januar: Libyen schließt seine Botschaft in Dänemark. Der Kulturredakteur der Jyllands-Posten wird von Al Jazeera interviewt und bedauert, daß die Zeitung mit den Zeichnungen unabsichtlich und unnötigerweise gläubige Moslems verletzt hat. Dieser Ausdruck des Bedauerns wird nicht ins Arabische übersetzt.30. Januar: Der Chefredakteur der Jyllands-Posten versendet eine Erklärung auf dänisch, englisch und arabisch über das Internet und entschuldigt sich für die Kränkung, die die Zeichnungen verursacht haben, aber nicht für die Veröffentlichung der Zeichnungen an sich, da sie weder gegen dänisches Gesetz noch gegen die dänische Presseethik verstößt.

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III. DefinitionenIntelligenz: Der Terminus ‚Intelligenz’ (lat.: intelligentia, d.h. Einsicht, Erkenntnisvermögen) bezeichnet hier im weitesten Sinne die geistige Fähigkeit zum Erkennen von Zusammenhängen und zum Finden von optimalen Problemlösungen. In der Psychologie ist Intelligenz ein zusammenfassender Allgemeinbegriff für die kognitiven Fähigkeiten des Menschen, also der Apperzeption, i.e. die mentale Fähigkeit, bewußt zu erkennen und zu begreifen, zu abstrahieren und komplexe Probleme zu lösen, erlerntes und tradiertes Wissen anzuwenden und eine symbolische Sprache zu verwenden. Die individuell unterschiedliche psychometrische Intelligenz kann mittels des Intelligenzquotienten (IQ) gemessen und verglichen werden. Dieses komparative Verfahren wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts von den französischen Psychologen Alfred Binet (1857 - 1911) und Theodore Simon (1873 - 1961) entwickelt und ist auch in unserer Zeit immer noch maßgebend.Kastration: Die hier propagierte ‚vollständige Kastration’ beinhaltet nicht nur die obligatorische chirurgische Extraktion der Hoden (Orchiektomie), sondern zusätzlich eine operative subtotale Penisamputation oder, alternativ zur letzteren Maßnahme, eine komplette Extirpation der Schwellkörper, i.e. die totale Entfernung von Corpora cavernosa penis und Corpus spongiosum penis. Beide Eingriffsmöglichkeiten gewährleisten dem Patienten auch künftig eine problemlose und uneingeschränkte Kontrolle der Blasenentleerung, nur mit der Familienplanung ist es unwiderruflich vorbei – was aber bei einer wirklich lebenslänglichen Freiheitsstrafe, wie sie im Text propagiert wird, eigentlich kein juristisch relevantes Problem darstellen sollte.Kindesmißbrauch: Der Ausdruck ‚Kindesmißbrauch’ bezieht sich in diesem Nexus nicht nur auf die Durchführung jedweder sexueller Praktiken an Kindern, sondern auch auf repetitive Gewaltanwendung bzw. dem absichtlichen wie grob fahrlässigen Zufügen bleibender körperlicher und/oder geistiger Schäden. Kinder sind in diesem Diorismus Personen unter dem 14. Lebensjahr.Mord: Mord in diesem Sinne ist hier ein Tötungsdelikt aus niederen, egoistischen, idealistisch-religiösen, affektiven oder sonstigen Beweggründen, und geschieht grundsätzlich gegen den Wunsch des potentiellen Opfers – Unfall, Selbstmord, spontane wie planmäßige Notwehr, Töten auf (nachweisbares) Verlangen, Sterbehilfe (passiv wie aktiv) und die medizinische Schwangerschaftsunterbrechung sind per definitionem kein Mord und werden somit in diesem Text nicht weiter berücksichtigt.Todesstrafe: Die Bezeichnung ‚Todesstrafe’ oder ‚Hinrichtung’ bezieht sich in diesem Manuskript ausschließlich auf die offiziell von staatlich anerkannten Zivilgerichtshöfen verhängte und amtlich vollstreckte Todesstrafe, also nicht auf z.B. von Regierungskreisen oder regierungsnahen Personen und Organisationen angeordnete und illegal durchgeführte Tötungen, etwa durch geheimdienstliche Operationen, gedungene Attentäter, subversive Kriegsführung etc.pp., oder Militärinterna.Vergewaltigung: Der Akt der Vergewaltigung gilt als vollzogen, wenn eine Person eine andere Person gegen ihren Willen unter Gewaltanwendung, Gewaltandrohung, Vortäuschen falscher Tatsachen oder durch das Ausnutzen einer hilflosen Lage zum Geschlechtsverkehr oder anderen sexuellen Handlungen zwingt. Sonstige juristisch relevante Sexualdelikte, die ohne direkten Körperkontakt durchgeführt werden, wie etwa Exhibitionismus, Voyeurismus, bestimmte Arten von Fetischismus, obszöne Telephonate etc.pp., fallen demnach nicht in diese Kategorie.

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IV. Die klassischen WeltreligionenEs folgt eine Auflistung der zwölf klassischen Weltreligionen in alphabetischer Reihenfolge. Unter diesen Religionen haben die drei, welche Abrahamitischen Ursprungs sind – das wären das Judentum, das Christentum und der Islam –, mit 54 Prozent die größte Anhängerschaft in der Weltbevölkerung vorzuweisen. Falls bekannt oder feststellbar wurde auch der jeweilige Religionsstifter angegeben.

1. Baha’iGründer: Mirza Husayn Ali, genannt Baha’u’llah (1817 - 1892)

2. BuddhismusGründer: Siddartha Gautama, der Buddha Shakyamuni (ca. 563 - ca. 483 v.Chr.)

3. ChristentumGründer: Jesus von Nazareth (ca. 4 v.Chr. - ca. 33 n.Chr.)

4. KonfuzianismusGründer: Kung Fu Tse (ca. 551 - 479 v.Chr.)

5. HinduismusGründer: -

6. IslamGründer: Mohammed, mit vollem Namen: Muhammad ibn Abd Allah ibn Abd al-Muttalib ibn Haschim ibn Abd Manaf al-Quraschi (ca. 570 - 632)

7. JainismusGründer: Mahavira (ca. 599 - 527 v.Chr.)

8. JudentumGründer: -

9. ShintoGründer: -

10. SikhismusGründer: Guru Nanak (1469 - 1538)

11. TaoismusGründer: Lao Tse (lebte etwa im 6. Jahrhundert v.Chr., falls er je gelebt hat)

12. ZoroastrismusGründer: Zarathustra (ca. 630 - 553 v.Chr.)

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V. Islamistische TerrorgruppenHier sind nun die neun momentan bekanntesten fundamental-islamistischen Terrorgruppen und ihre derzeitigen Hauptverbreitungs- bzw. Operationsgebiete aufgelistet, welche sich teilweise auch überschneiden, vergrößern, verlagern oder anderweitig strategisch-strukturell verändern können. Dabei muß explizit beachtet werden, daß sich viele der erstmals in Erscheinung tretenden, vermeintlich neu gegründeten Terroristenvereinigungen nur als nachgeordnete, eventuell auch als gelegentlich ‚freischaffende’ Untergruppen einer größeren, prominenteren Extremistenorganisation erweisen. Die folgenden sind sozusagen die ‚etablierten’ islamistischen Terrorgruppen.

1. Abu SayyafPhilippinen

2. GAM (Gerakan Aceh Merdeka)Indonesien

3. Al Aqsa BrigadenPalästina/Israel

4. Al Gama’aal IslamiyyaÄgypten

5. Al Qaidaweltweit

6. Ansar al-IslamIrak

7. HamasGazastreifen, Israel

8. HisbollahLibanon

9. Jemaah IslamiyahIndonesien

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VI. Die Internationalen MenschenrechteUm dem geneigten und an dieser sozialethisch relevanten Materie interessierten Leser die im Manuskript vielfach angesprochenen Internationalen Menschenrechte darzulegen bzw. näherzubringen, folgt abschließend der originale und der ins deutsche übersetzte vollständige Text der am 10. Dezember des Jahres 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (United Nations, UN) verabschiedeten und veröffentlichten Resolution 217 A (III), der sogenannten Universal Declaration of Human Rights (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte). Der genaue Wortlaut kann selbstverständlich auch – in mehr als 300 Sprachen transferiert – im Internet unter www.un.org nachgelesen werden. Als reine ‚Erklärung’ haben die Internationalen Menschenrechte bedauerlicherweise keinen völkerrechtlich bindenden Charakter, werden aber in aller Regel als wesentliches Element des Rechts der Vereinten Nationen und als Völkergewohnheitsrecht angesehen.

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VI.I. The Universal Declaration of Human RightsThe General Assembly of the United Nations (UN)Resolution 217 A (III), December 10, 1948

PREAMBLE: Whereas recognition of the inherent dignity and of the equal and inalienable rights of all members of the human family is the foundation of freedom, justice and peace in the world, whereas disregard and contempt for human rights have resulted in barbarous acts which have outraged the conscience of mankind, and the advent of a world in which human beings shall enjoy freedom of speech and belief and freedom from fear and want has been proclaimed as the highest aspiration of the common people, whereas it is essential, if man is not to be compelled to have recourse, as a last resort, to rebellion against tyranny and oppres-sion, that human rights should be protected by the rule of law, whereas it is essential to pro -mote the development of friendly relations between nations, whereas the peoples of the United Nations have in the Charter reaffirmed their faith in fundamental human rights, in the dignity and worth of the human person and in the equal rights of men and women and have determined to promote social progress and better standards of life in larger freedom, whereas Member States have pledged themselves to achieve, in co-operation with the United Nations, the promotion of universal respect for and observance of human rights and fundamental freedoms, whereas a common understanding of these rights and freedoms is of the greatest importance for the full realization of this pledge, now, therefore the General Assembly pro-claims this Universal Declaration of Human Rights as a common standard of achievement for all peoples and all nations, to the end that every individual and every organ of society, keep-ing this Declaration constantly in mind, shall strive by teaching and education to promote re-spect for these rights and freedoms and by progressive measures, national and international, to secure their universal and effective recognition and observance, both among the peoples of Member States themselves and among the peoples of territories under their jurisdiction.

ARTICLE 1: All human beings are born free and equal in dignity and rights. They are en-dowed with reason and conscience and should act towards one another in a spirit of brother-hood.ARTICLE 2: Everyone is entitled to all the rights and freedoms set forth in this Declaration, without distinction of any kind, such as race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status. Furthermore, no distinction shall be made on the basis of the political, jurisdictional or international status of the country or territory to which a person belongs, whether it be independent, trust, non-self-governing or under any other limitation of sovereignty.ARTICLE 3: Everyone has the right to life, liberty and security of person.ARTICLE 4: No one shall be held in slavery or servitude; slavery and the slave trade shall be prohibited in all their forms.ARTICLE 5: No one shall be subjected to torture or to cruel, inhuman or degrading treatment or punishment.ARTICLE 6: Everyone has the right to recognition everywhere as a person before the law.ARTICLE 7: All are equal before the law and are entitled without any discrimination to equal protection of the law. All are entitled to equal protection against any discrimination in viola-tion of this Declaration and against any incitement to such discrimination.ARTICLE 8: Everyone has the right to an effective remedy by the competent national tribunals for acts violating the fundamental rights granted him by the constitution or by law.ARTICLE 9: No one shall be subjected to arbitrary arrest, detention or exile.ARTICLE 10: Everyone is entitled in full equality to a fair and public hearing by an inde-pendent and impartial tribunal, in the determination of his rights and obligations and of any

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criminal charge against him.ARTICLE 11: Everyone charged with a penal offence has the right to be presumed innocent until proved guilty according to law in a public trial at which he has had all the guarantees ne -cessary for his defence. No one shall be held guilty of any penal offence on account of any act or omission which did not constitute a penal offence, under national or international law, at the time when it was committed. Nor shall a heavier penalty be imposed than the one that was applicable at the time the penal offence was committed.ARTICLE 12: No one shall be subjected to arbitrary interference with his privacy, family, home or correspondence, nor to attacks upon his honour and reputation. Everyone has the right to the protection of the law against such interference or attacks.ARTICLE 13: Everyone has the right to freedom of movement and residence within the bor-ders of each state. Everyone has the right to leave any country, including his own, and to re -turn to his country.ARTICLE 14: Everyone has the right to seek and to enjoy in other countries asylum from per-secution. This right may not be invoked in the case of prosecutions genuinely arising from non-political crimes or from acts contrary to the purposes and principles of the United Na-tions.ARTICLE 15: Everyone has the right to a nationality. No one shall be arbitrarily deprived of his nationality nor denied the right to change his nationality.ARTICLE 16: Men and women of full age, without any limitation due to race, nationality or religion, have the right to marry and to found a family. They are entitled to equal rights as to marriage, during marriage and at its dissolution. Marriage shall be entered into only with the free and full consent of the intending spouses. The family is the natural and fundamental group unit of society and is entitled to protection by society and the State.ARTICLE 17: Everyone has the right to own property alone as well as in association with others. No one shall be arbitrarily deprived of his property.ARTICLE 18: Everyone has the right to freedom of thought, conscience and religion; this right includes freedom to change his religion or belief, and freedom, either alone or in com-munity with others and in public or private, to manifest his religion or belief in teaching, prac-tice, worship and observance.ARTICLE 19: Everyone has the right to freedom of opinion and expression; this right in-cludes freedom to hold opinions without interference and to seek, receive and impart informa-tion and ideas through any media and regardless of frontiers.ARTICLE 20: Everyone has the right to freedom of peaceful assembly and association. No one may be compelled to belong to an association.ARTICLE 21: Everyone has the right to take part in the government of his country, directly or through freely chosen representatives. Everyone has the right of equal access to public service in his country. The will of the people shall be the basis of the authority of government; this will shall be expressed in periodic and genuine elections which shall be by universal and equal suffrage and shall be held by secret vote or by equivalent free voting procedures.ARTICLE 22: Everyone, as a member of society, has the right to social security and is en-titled to realization, through national effort and international co-operation and in accordance with the organization and resources of each State, of the economic, social and cultural rights indispensable for his dignity and the free development of his personality.ARTICLE 23: Everyone has the right to work, to free choice of employment, to just and fa-vourable conditions of work and to protection against unemployment. Everyone, without any discrimination, has the right to equal pay for equal work. Everyone who works has the right to just and favourable remuneration ensuring for himself and his family an existence worthy of human dignity, and supplemented, if necessary, by other means of social protection. Everyone has the right to form and to join trade unions for the protection of his interests.

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ARTICLE 24: Everyone has the right to rest and leisure, including reasonable limitation of working hours and periodic holidays with pay.ARTICLE 25: Everyone has the right to a standard of living adequate for the health and well-being of himself and of his family, including food, clothing, housing and medical care and ne-cessary social services, and the right to security in the event of unemployment, sickness, dis-ability, widowhood, old age or other lack of livelihood in circumstances beyond his control. Motherhood and childhood are entitled to special care and assistance. All children, whether born in or out of wedlock, shall enjoy the same social protection.ARTICLE 26: Everyone has the right to education. Education shall be free, at least in the ele-mentary and fundamental stages. Elementary education shall be compulsory. Technical and professional education shall be made generally available and higher education shall be equally accessible to all on the basis of merit. Education shall be directed to the full development of the human personality and to the strengthening of respect for human rights and fundamental freedoms. It shall promote understanding, tolerance and friendship among all nations, racial or religious groups, and shall further the activities of the United Nations for the maintenance of peace. Parents have a prior right to choose the kind of education that shall be given to their children.ARTICLE 27: Everyone has the right freely to participate in the cultural life of the com-munity, to enjoy the arts and to share in scientific advancement and its benefits. Everyone has the right to the protection of the moral and material interests resulting from any scientific, lit -erary or artistic production of which he is the author.ARTICLE 28: Everyone is entitled to a social and international order in which the rights and freedoms set forth in this Declaration can be fully realized.ARTICLE 29: Everyone has duties to the community in which alone the free and full devel-opment of his personality is possible. In the exercise of his rights and freedoms, everyone shall be subject only to such limitations as are determined by law solely for the purpose of se-curing due recognition and respect for the rights and freedoms of others and of meeting the just requirements of morality, public order and the general welfare in a democratic society. These rights and freedoms may in no case be exercised contrary to the purposes and principles of the United Nations.ARTICLE 30: Nothing in this Declaration may be interpreted as implying for any State, group or person any right to engage in any activity or to perform any act aimed at the destruction of any of the rights and freedoms set forth herein.

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VI.II. Allgemeine Erklärung der MenschenrechteGeneralversammlung der Vereinten Nationen (UN)Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948

PRÄAMBEL: Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

ARTIKEL 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.ARTIKEL 2: Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.ARTIKEL 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.ARTIKEL 4: Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.ARTIKEL 5: Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.ARTIKEL 6: Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.ARTIKEL 7: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz

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gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.ARTIKEL 8: Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.ARTIKEL 9: Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.ARTIKEL 10: Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.ARTIKEL 11: Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.ARTIKEL 12: Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.ARTIKEL 13: Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.ARTIKEL 14: Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.ARTIKEL 15: Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.ARTIKEL 16: Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.ARTIKEL 17: Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen, Eigentum innezuhaben. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.ARTIKEL 18: Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.ARTIKEL 19: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.ARTIKEL 20: Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung

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anzugehören.ARTIKEL 21: Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.ARTIKEL 22: Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.ARTIKEL 23: Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.ARTIKEL 24: Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.ARTIKEL 25: Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.ARTIKEL 26: Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.ARTIKEL 27: Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.ARTIKEL 28: Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.ARTIKEL 29: Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. Diese Rechte und Freiheiten dürfen

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in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.ARTIKEL 30: Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

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VII. § 66 StGB: Unterbringung in der Sicherungsverwahrung1. Wird jemand wegen einer vorsätzlichen Straftat zu zeitiger Freiheitsstrafe von mindestens

zwei Jahren verurteilt, so ordnet das Gericht neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn1.1. der Täter wegen vorsätzlicher Straftaten, die er vor der neuen Tat begangen hat,

schon zweimal jeweils zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist,

1.2. er wegen einer oder mehrerer dieser Taten vor der neuen Tat für die Zeit von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verbüßt oder sich im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung befunden hat und

1.3. die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, daß er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, für die Allgemeinheit gefährlich ist.

2. Hat jemand drei vorsätzliche Straftaten begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hat, und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu zeitiger Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter der in Absatz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzung neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Nr. 1 und 2) anordnen.

3. Wird jemand wegen eines Verbrechens oder wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 174c, 176, 179 Abs. 1 bis 3, §§ 180, 182, 224, 225 Abs. 1 oder 2 oder nach § 323a, soweit die im Rausch begangene Tat ein Verbrechen oder eine der vorgenannten rechtswidrigen Taten ist, zu zeitiger Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt, so kann das Gericht neben der Strafe die Sicherungsverwahrung anordnen, wenn der Täter wegen einer oder mehrerer solcher Straftaten, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon einmal zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist und die in Absatz 1 Nr. 2 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Hat jemand zwei Straftaten der in Satz 1 bezeichneten Art begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verwirkt hat und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu zeitiger Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter den in Absatz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzungen neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Nr. 1 und 2) anordnen. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.

4. Im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 gilt eine Verurteilung zu Gesamtstrafe als eine einzige Verurteilung. Ist Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung auf Freiheitsstrafe angerechnet, so gilt sie als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2. Eine frühere Tat bleibt außer Betracht, wenn zwischen ihr und der folgenden Tat mehr als fünf Jahre verstrichen sind. In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeurteilt worden ist, steht einer innerhalb dieses Bereichs abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine vorsätzliche Tat, in den Fällen des Absatzes 3 eine der Straftaten der in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Art wäre.

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VIII. PersonenregisterAAchilleus, B. 6.1.2.1.Aesop, A. I.II.Alexander III. der Große, B. 6.1.2.1.Amenophis IV. (cf. Echnaton), B. 2.1.3.Apel, Karl-Otto, B. 5.1.6., 6.1.4.1.Athanadoros von Rhodos, A. I.II.Augustinus von Hippo, B. 2.1., 6.1.Augustus (Gaius Octavius Thurinus), B. 2.1.3.BBaha’u’llah (Mirza Husayn Ali), C. IV.Binet, Alfred, C. III.Bois-Reymond, Emil Heinrich du, B. 6.Boyd, Kenneth Lee, B. 3.Brambilla, Marco, B. 5.2.4.Brant, Sebastian, B. 6.4.Braun, Wernher Magnus Maximilian Freiherr von, B. 5.2.4.Brennus, B. 6.1.5.Busenbaum, Hermann, B. 7.Bush, George Walker, B. 2.1.3.CCäsar, Gaius Julius, B. 6.1.2.1.Caligula (Gaius Caesar Augustus Germanicus), B. 2.1.3.Carmin, E.R., B. 6.1.1.1.Ceram, C.W. (cf. Marek, Kurt Wilhelm), A. I.II.Cicero, Marcus Tullius, B. 2., 3., 6.5., C. II.Cioran, Emil Mihai, A. I.II., B. 5.2.5., 6.1.1.3., 6.1.6.1., 6.1.6.2., 6.2.1., C. II.Claudius (Tiberius Claudius Drusus Germanicus), B. 2.1.3.DDandolo, Enrico, B. 6.1.6.2.Dutrout, Marc, B. 2.2.EEchnaton (cf. Amenophis IV.), B. 2.1.3.Edison, Thomas Alva, B. 2.1.1.Eisenhut, Werner, B. 6.1.6.Ellis, Henry Havelock, B. 6.5.1.Euklid von Alexandria, C. I.FFeuerbach, Ludwig Andreas, A. I.II., B. 6.1.6.Ferdinand II. von Aragonien, B. 2.1.2.Fiebag, Johannes, B. 6.1.6.Flew, Antony, B. 6.1.6.Fopp, Matthias, B. 2.2.Fourniret, Michel, B. 2.2.Fredis, Felice de, A. I.II.Freud, Siegmund, A. I.II., B. 2.1.3.GGandhi, Mohandas Karamchand ‚Mahatma’, B. 6.1.Gensfleisch zur Laden, Johannes (cf. Gutenberg, Johannes), B. 2.1.2.

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Ghadwan, Isma’il Aal, B. 6.1.1.2.Goebbels, Paul Joseph, B. 6.1.1.1., C. II.Göring, Hermann Wilhelm, B. 6.1.1.1.Goethe, Johann Wolfgang von, B. 6.1.4.2.Gogh, Theo van, A. I.II.Grécourt, Jean Baptiste Joseph Willart de, B. 6.5.2.1.Guillotin, Joseph-Ignace, B. 2.1.1.Gutenberg, Johannes (cf. Gensfleisch zur Laden, Johannes), B. 2.1.2.Gumplowicz, Ludwig, B. 3.2.HHabermaß, Jürgen, B. 5.1.6., 6.1.4.1.Hagesandros von Rhodos, A. I.II.Hammurabi, B. 2.1.Hektor, A. I.II.Hekuba, A. I.II.Hellesnes, Jon, C. II.Herakles, B. 6.1.2.1.Heraklit, B. 6.2.1.Herodot von Halikarnassos, C. I.Hitler, Adolf, B. 6.1.1.1.Hobbes, Thomas, B. 5.3., 6.Hoffmann, Marc, B. 2.2.Homer, B. 6.1., 6.1.2.1.Horaz (Quintus Horatius Flaccus), B. 6.1.2., 6.2.1., 6.5.1., 7., C. II.Horstmann, Ulrich, B. 6.5.1.Hume, David, B. 6.1.6.2.Hussein, Saddam, B. 3.3.IInnozenz VIII., B. 2.1.2.Institoris, Heinrich, B. 2.1.2.Isabella I. von Kastilien, B. 2.1.2.JJackson, Michael Joseph, B. 3.1.Jesus von Nazareth, B. 5.3.2., 6.1.2.1., C. IV.Jinasena, B. 6.1.Jung, Carl Gustav, B. 6.1.5.Juvenal (Decimus Iunius Iuvenalis), B. 2.2., 5.3.2.KKant, Immanuel, B. 3.2., 5.3., 6.1.1., 6.1.1.1., 6.2.1.Karl der Große, B. 2.1.2.Kassandra, A. I.II.Khattab, Omar ibn al-, B. 6.1.6.2.Kierkegaard, Søren Aabye, B. 6.1.1.2.Kindi, Abu Yusuf Ya’qub Ibn Ishaq al-, B. 6.1.1.3.Konfuzius (cf. Kung Fu Tse), C. IV.Kung Fu Tse (cf. Konfuzius), C. IV.Kyros II., B. 5.1.1.LLaden, Osama bin, B. 6.1.1., 6.1.1.2., 6.1.6.2.Lao Tse, C. IV.Laokoon, A. I.II.

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Lenin (Wladimir Iljitsch Uljanow), B. 6.1.5.Lichtenberg, Georg Christoph, B. 6.1.1.3.Locke, John, B. 5.3.Lucilius (Gaius Lucilius), A. I.III.Ludwig IX. von Frankreich, B. 6.1.6.2.Lukrez (Titus Lucretius Carus), B. 6.1.6.Luxemburg, Rosa, B. 7.MMahavira, C. IV.Marek, Kurt Wilhelm (cf. Ceram, C.W.), A. I.II.Maria, B. 6.1.2.1.McNamara, Robert Strange, B. 6.5.1.Mencken, Henry Louis, B. 6.1.1.3.Michel, Anneliese, B. 6.1.2.1.Mohammed (Muhammad ibn Abd Allah ibn Abd al-Muttalib ibn Haschim ibn Abd Manaf al-Quraschi), B. 6.1.1.2., C. II., II.I., IV.Montesquieu, Charles-Louis de Secondat, Baron de la Brède et de, B. 6.1.3.Moore, Michael, B. 3.1.Moses, B. 2.1.3.NNanak, C. IV.Nero (Nero Claudius Caesar Augustus Germanicus), B. 6.1.1.1.Nietzsche, Friedrich Wilhelm, A. I.II., B. 6.1.5.Nufail, Abul-Awar said Ibn Zaid Ibn Amr Ibn, B. 6.1.1.2.OOvid (Publius Ovidius Naso), B. 3., 4.3., 6.Oxenstierna af Södermöre, Axel Gustaffson, B. 3.PParis, A. I.II.Paul V., B. 6.1.2.1.Paulus von Tarsus, C. I.Pius IX, B. 6.1.2.1.Platon, B. 6.1.2.1.Plinius der Jüngere, auch Plinius minor (Gaius Plinius Caecilius Secundus), A. I.IV.Polydeukes, B. 6.1.2.1.Polydoros von Rhodos, A. I.II.Priamos, A. I.II.Prinz, Martin, B. 2.2.Proteus, B. 6.1.2.1.Pythagoras von Samos, B. 6.1.2.1.RRafni, Swi, B. 6.1.6.Roggeveen, Jakob, B. 2.1.3.Rousseau, Jean-Jacques, B. 5.3.Rushdie, Salman, A. I.II.SSadr, Muqtada as-, B. 6.1.1.2.Sallust (Gaius Sallustius Crispus), C. I.Schiller, Johann Christoph Friedrich von, B. 6.5.1.Schopenhauer, Arthur, B. 7.Schulak, Eugen Maria, B. 6.5.2.1.

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Schumpeter, Joseph Alois, A. I.II.Schweitzer, Albert, B. 6.1.1.3.Seneca der Jüngere, Lucius Annaeus, B. 6.4.Siddartha Gautama, B. 6.1., 6.1.2.1., C. IV.Simon, Theodore, C. III.Simpson, Orenthal James, B. 3.1.Snipes, Wesley, B. 5.2.4.Sokrates, B. 2.1.1.Sorush, Abdolkarim, B. 6.1.1.3.Spielberg, Steven, B. 6.1.6.Spitzy, Karl Hermann, B. 6.1.1.2.Sprenger, Jakob, B. 2.1.2.Stallone, Sylvester, B. 5.2.4.Stone, Oliver, B. 3.1.Struck, Peter, B. 3.Sueton (Gaius Suetonius Tranquillus), B. 2.1.Syrus, Publilius, B. 6.1.1.2.TTantalus, B. 6.1.2.1.Terenz (Publius Terentius Afer), A. I.IV., B. 5.2.4.Thukydides, A. II.Tiberius (Tiberius Claudius Nero), B. 2.1., 2.1.3., 6.1.2.1.Torquemada, Tomás de, B. 2.1.2.UUrban II., B. 6.1.6.2.Urnammu, B. 2.1.VVergil (Publius Vergilius Maro), B. 5.2., 6.5.1.XXerxes I., B. 2.1.3.ZZarathustra, B. 6.1.2.1., C. IV.Zarqawi, Abu Musab az-, B. 6.1.1.2.Zumárraga, Don Juan de, B. 6.1.6.2.

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IX. Bibliographie

1 G. Schwab: Sagen des klassischen Altertums, Ueberreuter; ISBN 3-8000-2919-72 E.M. Cioran: Gevierteilt, Suhrkamp; ISBN 3-518-38338-83 F. Nietzsche: Götzendämmerung, Der Antichrist, Ecce Homo, Gedichte, Kröner; ISBN 3-520-07707-84 K. Lietzmann (Hrsg.): Terenz - Heautontimorumenos (Der Selbstquäler), Aschendorff; ISBN 3-40202-116-15 amnesty international Deutschland (www.amnesty.de)6 Musée du Louvre (www.louvre.fr)7 Sueton: Die Kaiserviten, Artemis; ISBN 3-7608-1698-38 Augustinus: Vom Gottesstaat – De civitate dei, dtv ; ISBN 3-42330-123-69 Mittelalterliches Foltermuseum Freiburg (www.foltermuseum-freiburg.de)10 Mittelalterliches Foltermuseum Rüdesheim/Rhein (www.foltermuseum.de)11 J.W.R. Schmidt (Hrsg.): Der Hexenhammer, Area; ISBN 3-89996-069-612 H. Dollinger: Schwarzbuch der Weltgeschichte, Komet; ISBN 3-89836-238-813 S. Freud: Der Mann Moses und die monotheistische Religion, Fischer; ISBN 3-596-26300-X14 Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (www.islamrat.de)15 amnesty international Deutschland (www.amnesty.de)16 Informationsmagazin zum Thema Todesstrafe (www.todesstrafe.de)17 amnesty international Deutschland (www.amnesty.de)18 The New Republic Online (www.tnr.com)19 I. Kant: Schriften zur Anthropologie, Geschichtsphilosophie, Politik und Pädagogik I, Suhrkamp; ISBN 3-518-27792-820 UNESCO (www.unesco.org)21 Deutscher Bundestag (www.bundestag.de)22 amnesty international Deutschland (www.amnesty.de)23 United Nations (www.un.org)24 Informationsmagazin zum Thema Todesstrafe (www.todesstrafe.de)25 amnesty international Deutschland (www.amnesty.de)26 Informationsmagazin zum Thema Todesstrafe (www.todesstrafe.de)27 A. Vezin (Übers.): Publius Vergilius Maro – Aeneis, Aschendorff; ISBN 3-402-02618-X28 A. Waas: Geschichte der Kreuzzüge Band II, Area; ISBN 3-89996-450-029 E.M. Cioran: Vom Nachteil, geboren zu sein, Suhrkamp; ISBN 3-518-37049-930 United Nations (www.un.org)31 T. Hobbes: Leviathan, Reclam; ISBN 3-15-008348-632 Ovid: Amores, Reclam; ISBN 3-15-001361-533 D. von Engelhardt (Hrsg.): Forschung und Fortschritt, WVG; ISBN 3-8047-1548-634 B. Roy (Hrsg.): Mahabharata – Indiens großes Epos, Diederichs; ISBN 3-424-00576-235 Homer: Ilias, Odyssee, Insel; ISBN 3-458-32904-836 B. Sproul: Primal Myths: Creation Myths around the World, HarperSanFrancisco; ISBN 0-06-067501-237 I. Kant: Kritik der Urteilskraft, Suhrkamp; ISBN 3-518-27657-338 N24 (www.n24.de)39 E.R. Carmin: Das schwarze Reich, Nikol; ISBN 3-933203-62-740 I. Kant: Was ist Aufklärung? (www.digbib.org)41 K.H. Spitzy/E.M. Schulak: Wenn Ärzte nach der Weisheit suchen, K&S; ISBN 3-218-00737-242 www.hausdesislam.de43 Sheich Isma’il Aal Ghadwan am 17.08.2001 in der Sheik ’Ijlin Moschee in Gaza44 Wikipedia (www.wikipedia.de)45 S. Grätzel/A. Kreiner: Religionsphilosophie, J.B. Metzler; ISBN 3-476-01611-046 E.M. Cioran: Die verfehlte Schöpfung, Suhrkamp; ISBN 3-518-37050-247 S. Grätzel/A. Kreiner: Religionsphilosophie, J.B. Metzler; ISBN 3-476-01611-048 C.G. Jung: Psychologie und Religion, dtv; ISBN 3-423-35177-249 P.W. Schell: Auf der Suche nach einem vernünftigen Weltbild, R.G. Fischer; ISBN 3-8301-0794-350 Wikipedia (www.wikipedia.de)51 J.W. von Goethe: Faust, Anaconda; ISBN 3-9384-8409-852 C.G. Jung: Psychologie und Religion, dtv; ISBN 3-423-35177-253 F. Nietzsche: Der Wille zur Macht, Kröner; ISBN 3-520-07813-954 W.I. Lenin: Werke, Dietz; ISBN: 3-320-00752-155 S. Grätzel/A. Kreiner: Religionsphilosophie, J.B. Metzler; ISBN 3-476-01611-0

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56 Lukrez: De rerum natura – Welt aus Atomen, Reclam; ISBN 3-15-004257-757 W. Eisenhut: Die lateinische Sprache, Patmos; ISBN 3-491-69133-858 Ancient Astronaut Society, AAS (www.aas-fg.org)59 L. Feuerbach: Das Wesen des Christentums, Reclam; ISBN 3-15-004671-160 E.M. Cioran: Vom Nachteil, geboren zu sein, Suhrkamp; ISBN 3-518-37049-961 S. Grätzel/A. Kreiner: Religionsphilosophie, J.B. Metzler; ISBN 3-476-01611-062 E.M. Cioran: Lehre vom Zerfall, Klett-Cotta; ISBN 3-608-93302-663 Polizei Bayern (www.polizei.bayern.de)64 E.M. Cioran: Lehre vom Zerfall, Klett-Cotta; ISBN 3-608-93302-665 B. Kytzler (Hrsg.): Horaz – Oden und Epoden, Reclam; ISBN 3-15-009905-666 I. Kant: Kritik der Urteilskraft, Deutscher Klassiker Verlag; ISBN 3-618-63050-667 Museum of Witchcraft (www.museumofwitchcraft.com)68 S. Brant: Das Narrenschiff, Reclam; ISBN 3-15-000899-969 P. Leyhausen et al.: Krieg oder Frieden?, Piper; ISBN 3-492-01845-970 R.S. McNamara: Die Sicherheit des Westens, dtv; ISBN 3-423-00685-471 A. Vezin (Übers.): Publius Vergilius Maro – Aeneis, Aschendorff; ISBN 3-402-02618-X72 U. Horstmann: Das Untier – Konturen einer Philosophie der Menschenflucht, Suhrkamp; ISBN 3-518-37672-173 K.H. Spitzy/E.M. Schulak: Wenn Ärzte nach der Weisheit suchen, K&S; ISBN 3-218-00737-274 A. Schopenhauer: Eristische Dialektik, Haffmanns; ISBN 3-251-00016-075 Die Welt am 02.02.2006 (www.welt.de)76 Tagesschau.de am 18.02.2006 (www.tagesschau.de)77 Nachrichten auf N24 am 18.02.200678 Cartoon Body Count – Death by Drawing (www.cartoonbodycount.com)79 E.M. Cioran: Gevierteilt, Suhrkamp; ISBN 3-518-38338-880 K.-O. Apel/M. Kettner (Hrsg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft, Suhrkamp; ISBN 3-518-28599-881 Jyllands-Posten (www.jp.dk)

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