Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft -...
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Gefahrguttransporte
in der Bauwirtschaft
Dr. Klaus Kersting
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Gefährliche Güter im Sinne des
Gefahrgutbeförderungsgesetzes sind Stoffe und
Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer
Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit
der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit
oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für
wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von
Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.
Was sind gefährliche Güter?
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Wie – oder woran – erkenne ich es?
feuergefährlich ätzend
Gefahrgut
Gefahrstoffe
(Gefahrzettel)
3 8
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Woran erkenne ich Gefahrgut? - Gefahrzettel geben einen
Hinweis
Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit
Explosivstoff
Thermitanzünder,
Sicherheitszündschnur
Sprengstoff, Sprengschnur,
Sprengzünder
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Woran erkenne ich Gefahrgut? - Gefahrzettel geben einen Hinweis
Klasse 2: Gase
5.1
Flüssiggas, Acetylen, Sauerstoff
Spraydosen
3
Benzin, Diesel, Pflegemittel
Klasse 3: brennbare Flüssigkeiten
Klasse 6: giftige Stoffe
6
Holzschutzmittel, Abbeizer
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Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Woran erkenne ich Gefahrgut? - Gefahrzettel geben einen Hinweis
8
9
Batteriesäure, Härter von Epoxidharzen
Sanitärreiniger
Epoxidharze, Bitumen
Klasse 8: Ätzende Stoffe
Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe
Kennzeichen für
wassergefährdende Stoffe
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Kennzeichnung von Gefahrgütern
Gefahrgüter müssen mit dem Gefahrzettel und der UN-Nummer
gekennzeichnet werden!
+ UN 1805
für Sanitär-
reiniger
z.B.
UN 1805
Kennzeichnung von Gefahrgütern
Bei zusammengesetzten
Verpackungen ist häufig
nur die Außenverpackung
(Karton) gekennzeichnet
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Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Informationen zur Klassifizierung
• Gebinde, Gefahrzettel und UN-Nummer
aber: diese Daten sind bei zusammengesetzten
Verpackungen meist nicht auf dem Gebinde
• Technisches Merkblatt
aber: Angaben sind auf dem Technischen Merkblatt
nicht erforderlich
• Sicherheitsdatenblatt
Punkt 14 'Angaben zum Transport'
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Angaben im Sicherheitsdatenblatt Punkt 14: Angaben zum Transport
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Verkehrsschilder beim Transport wassergefährdender Stoffe
Besondere Vorsicht beim Transport
wassergefährdender Stoffe
Verbot für Fahrzeuge mit
wassergefährdenden Stoffen
Freigrenze: 20l ansonsten
250€, ein Monat Führerscheinenzug
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
= Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und
Binnenschifffahrt
= Europäisches Abkommen über die
internat. Beförderung gef. Güter auf der Straße
= Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
= GGVSEB-Durchführungsrichtlinien
GGVSEB + ADR + GGAV + RSEB
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Unterschiedliche Regelungen beim Gefahrguttransport
Kleinmengen "Große" Mengen
Beachtung sämtlicher
Vorschriften der
GGVSEB
Freistellungen
z.B. "erleichterte
Beförderung"
"Faktor 1000"
Völlige Freistellung von den Vorschriften des ADR
Privatpersonen, die Gefahrgut befördern, das handelsgerecht verpackt ist („Baumarkt-Regel“) 1.1.3.1 a) ADR
Gefahrgut im inneren Aufbau von Maschinen und Geräten (z. B. eingebaute Akkumulatoren) 1.1.3.1 b) ADR
Weitgehende Freistellung von den Bestimmungen des ADR
„Kleine Mengen“ nach 1.1.3.6.3, befördert in Verbindung mit der Haupttätigkeit des Unternehmens oder
in Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturarbeiten – bis 450 l/Versandstück (z.B.
Werkstattwagen, Baggerführer mit 200l-Dieselfass zum Nachtanken, Dachdecker mit 132 kg FG)
1.1.3.1 c) ADR
Flüssige Kraftstoffe in - Kfz-Tanks bis 1500 l, bei Anhängern bis 500 l
- tragbaren Behältern bis 60 l
- Behältern von als Ladung beförderten Fahrzeugen
1.1.3.3 ADR
Begrenzte Mengen bestimmter Güter (z. B. Spraydosen im Karton mit „UN 1950-Zettel“) 1.1.3.4.2 ADR
Ungereinigte leere Verpackungen, die Güter der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8, 9 enthielten, wenn Keine
Gefahren vom Gut ausgehen können (z.B. leere Gasflaschen, leere Benzinkanister usw.) 1.1.3.5 ADR
Eingeschränkte Freistellung von den Bestimmungen des ADR
„Kleine Mengen“ nach 1.1.3.6.3, befördert zur Versorgung oder über 450l Versandstück
(z. B. Disponent holt 132 kg Propan vom Händler und bringt die Gasflaschen zum Lagerplatz, LKW-Fahrer
befördert IBC mit 850 l Diesel zur Baustelle
1.1.3.6.2 ADR
Freistellungen in der Übersicht
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Transport gefährlicher Güter - Kleinmengenregelung Stoffe/Zubereitungen Höchstmengen
Faktoren
Klasse UN-Nr.
Verp.Grup
Bezeichnung 333 1.000 unbe grenzt
3 1
2 1072 SAUERSTOFF, VERDICHTET
1965 KOHLENWASSERSTOFFGAS, GEMISCH, VERFLÜSSIGT, N.A.G. GEMISCH C
1001 ACETYLEN, GELÖST
1950 DRUCKGASPACKUNGEN
3 1133 II KLEBSTOFF
1133 III KLEBSTOFF
1202 III DIESELKRAFTSTOFF
1203 II BENZIN
1263 II FARBE
1263 III FARBE
4.1 3175 II FESTE STOFFE, DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE ENTHALTEN, N.A.G. (z.B. ölgetränkte Putzlappen)
6.1 1593 III DICHLORMETHAN
2810 III GIFTIGER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
2853 III MAGNESIUMFLUORIDSILICAT
2902 III PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, N.A.G.
8 1719 II ÄTZENDER ALKALISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
1719 III ÄTZENDER ALKALISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
Maßeinheiten der Kleinmengenreglung
Höchstmengen werden angegeben für:
Feststoffe und verflüssigte Gase in kg netto
Flüssigkeiten in l (transportierte Menge nicht Nennvolumen des Gefäßes !)
verdichtete Gase das Volumen der Flasche in l
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Faustformel zur Berechnung mehrerer Gefahrgüter
Menge des
Stoffes 1 (kursive Zahl in der Tabelle)
Faktor für Stückgutbeförderung X
+ Menge des
Stoffes 2
Faktor für Stückgutbeförderung
(kursive Zahl in der Tabelle) X
= Ergebnis
Ergebnis < 1000 = Auflagen der Klein-
mengenbeförderung
Ergebnis > 1000 = alle Auflagen der
Gefahrgutverordnung
Dieser Transport fällt unter die Bedingungen der
Kleinmengenbeförderung
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Benzin
60 l 3
Faktor für Stückgutbeförderung X (= 180)
+
= 378
Ergebnis < 1000 = Auflagen der Klein- mengenbeförderung
Ergebnis > 1000 = alle Auflagen der
Gefahrgutverordnung
Dieser Transport fällt unter die Bedingungen der Kleinmengenbeförderung
Flüssiggas
66 kg
Faktor für Stückgutbeförderung
3
X (= 198)
Rechenbeispiel
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Berechnung und Nachweis der Einhaltung der Höchstmenge nach 1.1.3.6 ADR
Firma (Absender): Maulwurf GmbH & Co. KG
87999 Baudorf
Fahrer: Fritz Mauser
Kfz – Kennzeichen A – DR 2015 Datum 23.04.2015
Art der
Versandstücke
UN-Nr. Bezeichnung des Gutes nach ADR
(zusätzliche Kennzeichnungen)
Klasse
Verpa-ckungs-gruppe
Klassi-fizie-
rungs-code
Einzel- Gesamt- Risiko-
menge x Stückzahl = menge x Faktor = Index
Kanister
Kanister
Kanister
Fass
IBC
UN 1203 BENZIN (Ottokraftstoff)
UN 1203 BENZIN
(Mischung 1 : 50)
UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF
UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF (200-l-Fass)
UN 1202 Dieselkraftstoff (IBC-Tankstelle)
3
3
3
3
3
II
II
III
III
III
F1
F1
F1
F1
F1
20 l
20 l
20 l
200 l
800 l
3
1
60
800
3
3
1
1
1
180
800
Die Summe aller Einzelprodukte (Indexsumme) ist: 980 Indexsumme 1000 = Beförderung begrenzter Mengen nach 1.1.3.6 ADR
Beförderung nach 1.1.3.1 c) ADR im Rahmen der Haupttätigkeit
Hilfe bei der Berechnung
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Mögliche Transporte
Bauhof Baustelle
Eingeschränkte Freistellung von
den Vorschriften Weitgehende Freistellung von
den Vorschriften
Kleinmengentransport (weitgehende Freistellung)
Hinweis auf den Transport von Gefahrgütern an den Fahrer
Eignung der Verpackung
Sicherung der Ladung (gesamte Ladung)
Der Umgang mit Feuer, offenem Licht sowie das Rauchen ist
bei Ladearbeiten und im Fahrzeug verboten
Bei Unfall unverzüglich Meldung an die zuständige Behörde
Transport dürfen nicht zur internen und externen
Versorgung dienen und transportierte Menge darf 450 l pro
Gebinde nicht überschreiten
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Mögliche Transporte
Bauhof Baustelle
Eingeschränkte Freistellung von
den Vorschriften Weitgehende Freistellung von
den Vorschriften
Kleinmengentransport (eingeschränkte Freistellung)
Hinweis auf die Gefahrgüter
Bauartzulassung der Gebinde
Gefahrzettel und UN-Nummern müssen angebracht sein
Feuerlöscher (2kg für einen Motorbrand)
Sicherung der Ladung (gesamte Ladung)
Ausreichende Lüftung beim Transport von Gasen
Der Umgang mit Feuer, offenem Licht sowie das Rauchen ist bei Ladearbeiten und im Fahrzeug verboten
Betrieb des Motors bei Be- und Entladen verboten
Die Ladefläche muss gereinigt werden, wenn sie verunreinigt ist
Bei Unfall unverzüglich Meldung an die zuständige Behörde
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Der Unternehmer muss
bei geschlossenen Fahrzeugen, mit denen Gase transportiert werden, Lüftungseinrichtungen oder die erforderliche Beschriftung anbringen lassen
dafür sorgen, dass nur Verpackungen verwendet werden, die für die Beförderung der gefährlichen Güter zugelassen und geeignet sind
Ausrüstung für die Ladungssicherung zur Verfügung stellen
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Der Verlader muss
den Fahrzeugführer darauf hinweisen, dass Gefahrgut verladen wird.
darauf achten, dass die Gefahrgüter richtig gekennzeichnet sind.
die Gefahrgüter auf Dichtheit und Beschädigung überprüfen.
beim Transport von Gasflaschen sicherstellen, dass das Fahrzeug über eine
ausreichende Belüftung verfügt.
zusammen mit den Fahrzeugführer die Ladungssicherung durchführen (in
Fahrzeuge ohne Ladungssicherungsausrüstung darf er nicht verladen).
vor der Verladung die Ladefläche auf Sauberkeit prüfen.
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Der Fahrzeugführer muss
mögliche Beschränkungen bei der Zusammenladung beachten (z.B. bei Sprengstoffe),
die gesamte Ladung gegen Verrutschen sichern,
beschädigte Versandstücke von Fahrzeug nehmen,
wenn Gefahrgut freigesetzt wurde, die Ladefläche reinigen,
bei Unfällen, bei denen eine Gefährdung durch die Gefahrgüter besteht, die
zuständigen Behörden benachrichtigen
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft
Hilfestellung der BGBau
Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft