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Gefährdungsbeurteilung Explosionsrisiken Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz 230.19

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Gefährdungsbeurteilung ExplosionsrisikenGefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz

230.19

Gustav-Heinemann-Ufer 13050968 KölnTelefon 0221 3778-0Telefax 0221 3778-1199www.bgetem.de

Bestell-Nr. 230.19 DP

2.1(3)3.16 – Alle Rechte beim Herausgeber.

BerufsgenossenschaftEnergie Textil Elektro Medienerzeugnisse

Best

ell-N

r. 23

0.19

DP

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Die vorliegenden Hilfen der Berufsgenossenschaft zur Ermittlung von Explosionsrisiken und zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes sind speziell für den Bereich Druck und Papierverarbeitung konzipiert.

Ein Set hat folgenden Inhalt:• Grundlagenheft„Gefährdungsbeurteilung–

Ermittlung möglicher Explosionsrisiken“ zur Einführung in das Thema

• Muster-Explosionsschutzdokument für den Bogenrotationsoffsetdruck

• Muster-Explosionsschutzdokument für den Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset

• Muster-Explosionsschutzdokument für den Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset

• Muster-Explosionsschutzdokument für den Verpackungstief- und Flexodruck mit Lösemittel farben

• Anlage1a–LeitfadenzurBeurteilungder Explosionsrisiken durch brennbare Flüssigkeiten

• Anlage1b–LeitfadenzurBeurteilungder Explosionsrisiken durch brennbare Stäube

Nach dem Studium des Grundlagenheftes wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

Schritt 1 Stoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung für die zu beurteilenden Arbeitsplätze bzw. Arbeitsbereiche im eigenen Unternehmen mit Hilfe der Vorgaben in Anlage 1a bzw. 1b.

WennimErgebnisderschriftlichvorliegendenGefähr-dungsbeurteilung die Bildung gefährlicher explosions-fähiger Atmosphäre nicht sicher ausgeschlossen werden kann, sind die zu benennenden explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen einzuteilen. Anschließend ist durch den Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.

Schritt 2AuswahlundAnpassungderzutreffendenMuster-Explo-sionsschutzdokumenteandievorhandenekonkretebe-trieblicheSituationunterVerwendungdervorliegendenGefährdungsbeurteilung.DasErgebnisistschriftlichzudokumentieren.

Hilfreiche Literatur:TRGS721:„GefährlicheexplosionsfähigeAtmosphäre–Beurteilung der Explosionsgefährdung“

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse – Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Jeder Unternehmer ist bei der für seinen Gewerbezweig zuständigenBerufsgenossenschaftversichert.AnderSpitzederBerufsgenossenschaftstehenVertreterver-sammlung und Vorstand, die sich zu gleichen Anteilen aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusam-mensetzen.

Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind: 1. VerhütungvonArbeitsunfällen,Berufskrankheiten

und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren 2. LeistungenzurRehabilitationbeiUnfallverletzungen

und Berufskrankheiten 3. Entschädigung durch Geldleistungen

Die Erhaltung des Lebens und der Gesundheit der MenschenistoberstesGebotfürdieBerufsgenossen-schaften.DeshalbhatderGesetzgeberdenUnfallver-sicherungsträgerndieVerhütungvonUnfällenalsersteund wichtigste Aufgabe zugewiesen. Durch den Tech-nischen Aufsichtsdienst überwachen die Berufsgenos-senschaftendieDurchführungderUnfallverhütungundberatendieBetriebeundihreMitarbeiterinallenFragender Arbeitssicherheit.

NebenderPräventionistdiezweitewichtigeAufgabediegesundheitlicheWiederherstellungderUnfallverletz-tenundBerufserkrankten.DieBerufsgenossenschaftenunterhalten zu diesem Zweck eigene Unfallkrankenhäu-ser. Rehaberater sorgen dafür, dass möglichst alle Ver-letzten wieder in das Berufsleben eingegliedert werden. Zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation tre-tendieGeldleistungen.Essollverhindertwerden,dassjemand wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufs-krankheit einen finanziellen Schaden erleiden muss. Wenn Sie eine Frage zur Arbeitssicherheit haben, wen-denSiesichanIhreBerufsgenossenschaft!

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Die Entscheidung, ob ein Explosions­schutzdokument zu erstellen ist, kann vom Arbeitgeber/Betreiber nur anhand des Ergebnisses der Gefährdungsbeur­teilung erfolgen! (Ablaufschema auf Seite 3)

Der Gesetzgeber fordert vom Arbeitge­ber im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), dass dieser die Arbeitsbe­dingungen der Beschäftigten beurteilt. Insbesondere sind die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen, die erforderlichen Maß­nahmen im Sinne des Arbeitsschutzes zu treffen und sowohl die Beurteilung als auch die davon abgeleiteten Schutzmaß­nahmen zu dokumentieren. Diese sehr allgemeine Formulierung betrifft übergrei­fend alle Arten von Gefährdungen, wie z.B. mechanische Gefährdungen, elektri­sche Gefährdungen, physikalische, biolo­gische und chemische Gefährdungen etc. aber auch Gefährdungen durch Brand und Explosion.

Die in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ebenfalls geforderte Gefähr­dungsbeurteilung zu Brand­ bzw. Explosi­onsrisiken stellt keine Forderung nach ei­ner zusätzlichen Gefährdungsbeurteilung zum ArbSchG dar. Vielmehr konkretisiert die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

die Forderungen des ArbSchG bezüglich der Beurteilung der Brand­ und Explosi­onsgefahren und der Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten zu treffen sind.

ArbSchG ElektrischMechanisch ...BiologischChemisch

GefStoffV

Brand­ und Explosion

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Maßnahmen: z.B. Substitution, Lüftung

ExSchutz­Dokument, Maßnahmen: z.B. Zoneneinteilung, Zündquellenvermeidung etc.

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Grundlage zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes

Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung möglicher Explosionsrisiken

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Gefährdungen aus der Gefährdungsbeurteilung

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Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung möglicher Explosionsrisiken

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind nach der GefStoffV in den §§ 8, 9 und 11 hinsichtlich möglicher Brand­ und Explosionsgefahren „konkrete“ Schutz­maßnahmen genannt, die vom Betreiber anzuwenden sind.

Hierzu gehören u.a.:– Substitution der brennbaren Stoffe,

d.h. die Verwendung von Ersatzstoffen– Begrenzung der am Arbeitsplatz

verwendeten Menge an brennbaren Stoffen

– Vermeidung von Zündquellen– bauliche Maßnahmen zum Brand­

und Explosionsschutz (Fluchtwege, Feuerlöscher, Kennzeichnung)

– organisatorische Maßnahmen (Betriebsanweisung, Unterweisung der Beschäftigten) etc.

Ist eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (g.e.A.) vorhanden und kann diese nicht z.B. durch Maßnahmen nach der GefStoffV sicher verhindert werden, so sind die Wahrscheinlichkeit des Auf­tretens der gefährlichen explosionsfä­higen Atmosphäre, in Frage kommende wirksame Zündquellen und die Auswir­kungen einer auftretenden Explosion zu ermitteln und zu dokumentieren. Diese Dokumentation, das so genannte Explo­sionsschutzdokument, ist nach § 6 der

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GefStoffV bei Vorhandensein einer gefähr­lichen explosionsfähigen Atmosphäre, unabhängig von der Zahl der Beschäftig­ten, zu erstellen. Die Betrachtungsweise erfordert im Betrieb eine ganzheitliche Bewertung der stofflichen Eigenschaften und angewendeten Technologien.

Ablauf der Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung möglicher Explosions risiken

Folgende Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, damit Explosio­nen auftreten können:– hoher Dispersionsgrad (große

Oberfläche) der brennbaren Stoffe– Konzentration der brennbaren Stoffe in

Luft innerhalb ihrer Explosionsgrenzen – wirksame Zündquelle

Wann immer möglich, soll der Arbeitgeber das Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder falls dies nicht möglich ist, deren Zündung vermei­den und die schädlichen Auswirkungen einer Explosion abschwächen (Grundsatz der ATEX 137 – Richtlinie 1999/92/EG und der GefStoffV).

Entsprechend Anhang 1, Nr. 1, der GefStoffV steht die Ermittlung hinsicht­lich des Auftretens von gefährlicher explo­sionsfähiger Atmosphäre im Vordergrund. Sodann ist zu prüfen, ob diese entzün­det werden kann, d.h. das Vorhandensein und Wirksamwerden von Zündquellen wird beurteilt. Abschließend ist das Aus­maß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen in Abhängigkeit der örtli­chen Gegebenheiten (z.B. Anlage, Räum­lichkeiten) zu ermitteln.

Die Beurteilung ist für jeden Arbeits­ bzw. Produktionsprozess sowie für jeden Be­triebszustand einer Anlage durchzufüh­ren. Insbesondere schließt dies die nor­malen Betriebsbedingungen inklusive Instandhaltungsarbeiten ein, aber auch Betriebsstörungen und den vernünftiger­weise vorhersehbaren Fehlgebrauch.

Die Gefährdungsbeurteilung sollte an­hand des auf Blatt 3 dargestellten allge­meinen Ablaufschemas erfolgen.

Der Übersichtlichkeit halber werden die Schritte 1 – 3 des Ablaufschemas in den Anlagen 1a und 1b für brennbare Flüssig­keiten bzw. brennbare Stäube separat behandelt.

Eine Explosion kann nur dann auftreten, wenn folgende drei Dinge gleichzeitig am selben Ort vorhanden sind: (Explosionsdreieck)

wirksame Zündquelle

Luftsauerstoff(in ausreichender Menge)

Brennstoff(z.B. brennbare Stäube)

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Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung möglicher Explosionsrisiken

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Konstruktive Maßnahmen, welche die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken!

Nein

Ist die Entzündung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sicher verhindert?

Gefährliche explosionsfähiger Atmosphäre vorhanden – Zoneneinteilung

durch Gase, Dämpfe, Nebel

durch Stäube

ständig, langzeitig oder häufig

Zone 0

Zone 20

gelegentlich

Zone 1

Zone 21

selten oder kurzzeitig

Zone 2

Zone 22

Vermeidung von wirksamen Zündquellen*

Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube

– bei störungsfreiem Betrieb (Normalbetrieb)

– bei vorhersehbaren Störungen

– bei seltenen Störungen

– bei störungsfreiem Betrieb (Normalbetrieb)

– bei vorhersehbaren Störungen

– bei störungsfreiem Betrieb (Normalbetrieb)

Schritt 1: Sind brennbare Stoffe vorhanden?

Schritt 2: Ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre möglich?

Schritt 3: Ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre möglich?

Abschätzung von Quellen und Mengen explosionsfähiger Atmosphäre erforderlich!

Ja

Ja

Nein

Nein

Keine ExSchutz­Maßnahmen erforderlich/Dokumentation

Keine ExSchutz­Maßnahmen erforderlich/Dokumentation

Ja

Die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre soweit wie möglich einschränken!

Ist die Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre völlig verhindert?

Nein Keine ExSchutz­Maßnahmen erforderlich/Dokumentation

ExSchutz­Maßnahmen/Dokumentation

Keine weiteren ExSchutz­Maßnahmen erforderlich/Dokumentation

*in den Zonen 20, 21 und 22 ist auch die Möglichkeit der Entzündung von abgelagertem Staub zu berücksichtigen

Keine weiteren ExSchutz­Maßnahmen erforderlich/Dokumentation

Nein

Ja

Ja

Ablaufschema – Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz nach GefStoffV

(Unter Beachtung der örtlichen und anlagentechnischen Gegebenheiten)

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Technische Maßnahmen zur Gewähr­leistung des Explosionsschutzes

Ist die Bildung einer gefährlichen explosi­onsfähigen Atmosphäre möglich, sind Ex­plosionsschutzmaßnahmen notwendig. Unter Explosionsschutzmaßnahmen wer­den alle Maßnahmen verstanden, die– die Bildung gefährlicher explosions­

fähiger Atmosphäre verhindern,– die Zündung gefährlicher explosions­

fähiger Atmosphäre vermeiden oder– die Auswirkungen von Explosionen so­

weit reduzieren, dass Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sowie die Anlagensicherheit gewährleistet sind.

Dabei sollte zunächst versucht werden, das Auftreten explosionsfähiger Atmo­sphäre zu vermeiden („Primärer Explosi­onsschutz“ siehe Schritte 2 und 3 in der Anlage 1a bzw. Schritt 2 in der Anlage 1b).

Hierzu zählen Maßnahmen wie– Ersatz der brennbaren Stoffe– Konzentrationsbegrenzung

(sichere Unterschreitung der UEG)– Inertisierung– Lüftungstechnische Maßnahmen– Beseitigung von Staubablagerungen

Lässt sich die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht sicher verhindern, so ist die Zündung dieser Atmosphäre zu vermeiden. Es sind demgemäß Maßnahmen zur Vermeidung wirksamer Zündquellen erforderlich („Sekundärer Explosionsschutz“).

Dabei gilt: Je wahrscheinlicher das Auf­treten von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre ist, desto sicherer muss das Vorhandensein von wirksamen Zündquel­len vermieden werden (siehe Tabellen „Zoneneinteilung“ und „Vermeidung von wirksamen Zündquellen“ im Ablaufsche­ma auf Seite 3).

Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung möglicher Explosionsrisiken

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Zonen explosionsfähiger Atmosphäre

Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln

Gemisch aus Luft und Stäuben

Zone 0, Zone 1, Zone 2

Zone 20, Zone 21, Zone 22

Zone 0 und Zone 20Bereiche, in denen gefährliche explo sions­fähige Atmosphäre ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist

z.B. der Bereich im Inneren von Behältern oder Apparaturen, bei staubenden Gütern auch in Mühlen, Trockner, Mischern, Förderleitungen, Silos

Zone 1 und Zone 21Bereiche, in denen sich bei Normal betrieb gelegentlich eine gefährliche ex plosions­fähige Atmosphäre bilden kann

z.B. die nähere Umgebung von Beschi­ckungsöffnungen, Füll­ oder Entleerungs­öffnungen, die nähere Umgebung um die Zone 0, der nähere Bereich bei Abfüllstel­len in Behältern oder Bereiche, in denen abgelagerter Staub in solchen Mengen vorliegt, dass es bereits im Normalbetrieb gelegentlich zum Aufwirbeln kommen kann

Zone 2 und Zone 22Bereiche, in denen bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht oder aber nur kurz­fristig (z.B. bei Störungen) auftritt

Bereiche um Rohrleitungen in geschlos­senen Räumen, die technisch dicht sind; Bereiche, die die Zone 0 oder 1 umgeben oder Bereiche, in denen Staubablage­rungen zu erwarten sind, die aber regel­mäßig beseitigt werden oder in denen auf Grund einer Vielzahl von Freisetzungsquel­len Staubablagerungen vorhanden sind (Holzbearbeitung)

Gefährdungsgrad

Zone 0Zone 20

Intervall des Auftretens der Gemische (jährlich)

Intervall des Auftretens der Gemische differen­ziert (Tag/Monat/Jahr)

Verweilzeit der Gemische

höher als bei Zone 1, z.B. > 1000­mal

höher als bei Zone 1z.B. > 3­mal/Tag

länger als bei Zone 1

Zone 1Zone 21

> 10­mal< 1000­mal

> 1­mal/Monat< 3­mal/Tag

länger als 0,5 h,bis 10 h

Zone 2Zone 22

> 1­mal < 10­mal

> 1­mal/Jahr< 1­mal/Monat

kürzer als 0,5 h

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In Abhängigkeit zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher explosionsfä­higer Atmosphäre (ausgedrückt durch die Zoneneinteilung) ist eine Auswahl zu tref­fen, welche Betriebsmittel mit z.B. mög­lichen elektrischen oder mechanischen Zündquellen eingesetzt werden können.

In Einzelfällen sind die Explosionsschutz­maßnahmen „Vermeidung von gefährli­cher explosionsfähiger Atmosphäre“ (primärer Explosionsschutz) und „Ver­meiden von Zündquellen“ (sekundärer Explosionsschutz) nicht ausreichend sicher durchführbar.

Es müssen dann Maßnahmen getroffen werden, die die Auswirkungen einer Ex­plosion auf ein unbedenkliches Maß be­schränken („Tertiärer Explosionsschutz“).

Solche Maßnahmen können sein:– Explosionsfeste Bauweise– Explosionsdruckentlastung– Explosionsunterdrückung– Verhindern der Flammen­ und

Explosionsübertragung– Explosionsdruckstoßfeste Bauweise

Diese Maßnahmen betreffen in der Regel die Begrenzungen gefährlicher Auswir­kungen von Explosionen, die vom Inneren geschlossener Anlagen (z.B. Inneres von Lösemitteltrocknern und Entstaubungsan­lagen) ausgehen.

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Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung möglicher Explosionsrisiken

Gerätekennzeichnung

II 2G EEx d IIA T1 PTB 99 ATEX 1065

baumustergeprüftEinsatzbereich „über Tage“Kategorie: geeignet für Zone 1Einsatzbereich: GaseZündschutzart: druckfeste KapselungNach EN 50014 ff. hergestelltExplosionsgruppe: IIA (z.B. für Toluol)Temperaturklasse: T1 (maximal 450 °C Oberflächentemperatur)

PrüfstellePrüfjahrATEX-Generationlfd. Prüfnummer

Kennzeichnungsbeispiel

häufig nieZone 0 Zone 1 Zone 2

Zone 20 Zone 21 Zone 22

1G/1D 2G/2D 3G/3D

im Normalbetrieb bei anzunehmenden Störungenbei seltenen Störungen

im Normalbetrieb bei anzunehmenden Störungen im Normalbetrieb

Explosionsgefährliche Atmosphäre tritt auf:

Es gibt keine Zündquellen durch Betriebsmittel

G = Gase, D = Stäube, 1–3 = Gerätekategorie nach „ATEX­Produktrichtlinie”(= Wahrscheinlichkeiten, dass Zündquellen wirksam werden)

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Organisatorische Maßnahmen des Explosionsschutzes

Explosionsschutzmaßnahmen sollen sicherstellen, dass die Beschäftigten die ihnen übertragenen Arbeiten ohne Ge­fährdung ihrer eigenen Sicherheit und Gesundheit oder der anderer ausführen können.

Mit Hilfe von organisatorischen Maßnah­men werden Arbeitsabläufe so gestaltet, dass weder die Beschäftigten noch Sach­werte durch Explosionen geschädigt wer­den können. Auch um die Wirksamkeit technischer Explosionsschutzmaßnah­men aufrechtzuerhalten, bedarf es orga­nisatorischer Maßnahmen. So müssen In­spektionen sowie Reinigungs­, Wartungs­ und Instandsetzungsarbeiten festgelegt und überwacht werden.

Erforderliche Maßnahmen sind z.B.:– Festlegung von Verhaltensregeln in Be­

triebsanweisungen, auch für Wartung/Außerbetriebnahme/Reparatur/Inbe­triebnahme

– Kennzeichnungen durch Warn­ und Verbotszeichen (Symbolschilder) in Zugangsbereichen: Rauchverbot/ Umgang mit Feuer, offenem Licht, Betreten durch Unbefugte

– Erstellen von betriebsspezifischen Betriebsanweisungen, die für die jeweiligen Zonen Informationen zu den Explosionsgefahren und deren Ab wendung enthalten

– Festlegung des Umfangs und der Inter­valle von Reinigungsmaßnahmen

– Art der eingesetzten Betriebsmittel– Einhalten der Prüffristen für Betriebs­

mittel– Verhaltensregeln bei Wartung/Außer­

betriebnahme/Reparatur/Inbetrieb­nahme

– Durchführung erforderlicher Messun­gen

– Ausreichende und angemessene Un­terweisung der Beschäftigten anhand von Explosionsschutz­Dokument und Betriebsanweisungen; die Unterwei­sungen sind zu protokollieren und durch Unterschrift/Datum von den Unterwiesenen bestätigen zu lassen

– Schriftliche Anweisung/Arbeitsfreiga­be für gefährliche Arbeiten in explosi­onsgefährdeten Bereichen (Erlaubnis­schein)

– Regelung der Aufsicht während der Anwesenheit von Arbeitnehmern

– Prüfung der Arbeitsplätze vor Inbe­triebnahme; vor der erstmaligen Nut­zung von Arbeitsplätzen in explosions­gefährdeten Bereichen müssen diese von einer befähigten Person überprüft werden, die über besondere Kennt­nisse auf dem Gebiet des Explosions­schutzes verfügt

– Festlegung der Anforderungen an die befähigten Personen

– Wiederkehrende Prüfungen; die einge­setzten Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen sind wiederkehrend spätestens alle drei Jahre durch eine befähigte Person zu prüfen; die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzule­gen

Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung möglicher Explosionsrisiken

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Das Explosionsschutzdokument – eine Weiterführung der Gefährdungs­beurteilung

Das Explosionsschutzdokument gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden technischen und organi­satorischen Schutzmaßnahmen für ei­ne Anlage und deren Arbeitsumgebung. Es muss vor Aufnahme der Arbeit erstellt werden und ist zu überarbeiten, wenn wesentliche Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsstätte, der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufs vorgenommen werden.

Der Arbeitgeber kann bereits vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Dokumente oder andere gleichwertige Berichte miteinander kombinieren und in das Explosionsschutzdokument integrieren.

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Kernpunkte des Dokuments sind z. B.:• AngabedesBetriebsbereichs

z.B. Anlage, Lager, Gebäude• BenennungdesVerantwortlichen

für den Betriebsbereich, Erstellungs­datum und Anhänge

• Kurzbeschreibungderbaulichenundgeographischen Gegebenheiten – z.B. Lageplan, Gebäudeplan,

Aufstellungsplan, Gebäude­ bzw. Anlagenlüftung

• BeschreibungderfürdenExplosi­onsschutz wesentlichen Verfahrens­parameter – z.B. verfahrenstechnische Kurzbe­

schreibung relevanter Tätigkeiten (Probenahme), eingesetzte Stoffe, Einsatzmenge/Fördermenge Verar­beitungszustand, Druck­ und Tem­peraturbereich

• Stoffdaten – Zusammenstellung der wesentli­

chen sicherheitstechnischen Kenn­größen zur Beurteilung der Explosionsschutzmaßnahmen z.B. aus dem Sicherheitsdatenblatt oder Datenbanken wie z.B. GESTIS (www.hvbg.de/bia/stoffdatenbank)

• Gefährdungsbeurteilung– Kann im Bereich der zu beurteilen­

den Anlage oder im Inneren von Apparaturen explosionsfähige Atmosphäre auftreten?

– Sind die zu erwartenden Mengen explosionsfähiger Atmosphäre auf­grund der örtlichen und betriebli­chen Verhältnisse gefahrdrohend?

Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung möglicher Explosionsrisiken

• Schutzkonzept– Technische Schutzmaßnahmen

Zoneneinteilung, Art, Ausdehnung und Dokumentation

– Organisatorische Maßnahmen schriftliche Anweisungen, Arbeits­freigaben

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Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung möglicher Explosionsrisiken

Herausgeber: BerufsgenossenschaftEnergie Textil Elektro MedienerzeugnisseFachgebiet Druck und Papierverarbeitungwww.bgetem.de Be

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Firma Datum

Zuständige BG Mitglieds-Nr.

Erstellt von Unterschrift

Allgemeine Angaben

Bereich/Anlage Bogenrotationsoffsetdruckmaschine bestehend aus Bogenanleger, Druckwerke, Lackwerke, Waschanlagen, Bogenauslage, Druckbestäubungsaggregat, ggf. UV-, Heißluft-Durchlauftrockner und Nebenaggregate (Feuchtwasseraufbereitung, Puderabsaugung …)

Mögliche belastete Bereiche

Mögliche Ex-Gefahr durch

Gase, Dämpfe, Nebel Stäube

1. Bogenauslage mit Puderaggregat (Maschineninneres und Nahbereich)

2. Puderabsaugung und -abscheidung

3. Feuchtwerke

4. Innenraum der Feuchtwasseraufbereitungszentrale (wenn IPA-Behälter innerhalb)

5. IPA-Behälter im Bereich Tauchrohr, wenn nicht ausreichend dicht (Verschlussstopfen)

6. Innenraum des Feuchtmittelmischbehälters bei IPA-Dosierung älterer Bauart (Dichteschwimmer ohne Temperatur- und Dichtekompensation)

7. IPA-Zuleitung vom Vorratsbehälter zum Mischtank

8. Bereich um die Einfüllöffnung des Isopropanolvorratsbehälters (Kanister) bei Aufstellung außerhalb der Feuchtmittelzentrale

9. Farbwerk-, Gummituch- bzw. Druckzylinderwaschanlage

10. Umgebungsbereich UV-/IR-Trockner (als Zwischentrockner), außer LED-UV

11. Umgebungsbereich UV-/IR-Trockner (als Endtrockner), außer LED-UV

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Explosionsschutzdokument – BogenrotationsoffsetdruckBeurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Stäube und Flüssigkeiten

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Explosionsschutzdokument – Bogenrotationsoffsetdruck

Beurteilung der Explosionsgefahr durch Stäube in Bereichen/Anlagen

Beschreibung

Bereich/Anlage Bogenrotationsoffsetdruckmaschine bestehend aus Bogenanleger, Druckwerke, Lackwerke, Waschanlagen, Bogenauslage, Druckbestäubungsaggregat, ggf. UV-, Heißluft-Durchlauftrockner und Nebenaggregate (Feuchtwasseraufbereitung, Puderabsaugung …)

Brennbare Stäube Papierstaub, Druckbestäubungspuder auf Stärke- oder Zuckerbasis mit Korngrößen < 500 μm

Zugehörige Dokumente – Gefährdungsbeurteilung – Sicherheitsdatenblätter– Reinigungsplan– Raumplan (mit Angabe der Ex-Zonen)– Sicherheitstechnische Kennzahlen der brennbaren Stäube– Prüfplan für Anlagen in Ex-Bereichen (nach BetrSichV)– Betriebsanweisungen

Zoneneinteilung

Bogenauslage (bei ausreichender Reinigung) keine

UV-Endtrockner im gesamten Innenraum (bei ausreichender Reinigung) keine

Inneres des Puderabsaugkastens und der Saugschläuche 22

! Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Stäube (siehe Anlage 1b – Praktische Vorgehensweise)

Schutzmaßnahmen in den eingeteilten Zonen

Technische Schutzmaßnahmen umgesetzt

Staubentfernung mit einem Staubsauger, der vom Hersteller für das Aufsaugen brennbarer Stäube zugelassenen ist.

Einsatz von staubdichten Leuchten (z.B. in der Auslage mindestens IP 54 und Temperaturklasse T3)

Organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt

Mindestens wöchentliche Reinigung der Bogenauslage nach Druckende und Reinigungsplan

Mindestens wöchentliche Reinigung der Umgebung der Auslage unter besonderer Beachtung waagerechter Flächen

Mindestens wöchentliche Sichtprüfung des Staubschutzes der Beleuchtung im Bereich der Druckmaschine auf äußere Beschädigungen

Wöchentliche Prüfung der UV-/IR-Trockner auf Ablagerungen von Papierstaub und Druckbestäubungspuder

Bei Puderabsaugung Betriebsanleitung des Herstellers beachten

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Explosionsschutzdokument – Bogenrotationsoffsetdruck

Beurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Flüssigkeiten in Bereichen/Anlagen

Beschreibung

Bereich/Anlage Bogenrotationsoffsetdruckmaschine bestehend aus Bogenanleger, Druckwerke, Lackwerke, Waschanlagen, Bogenauslage, Druckbestäubungsaggregat, ggf. UV-, Heißluft-Durchlauftrockner und Nebenaggregate (Feuchtwasseraufbereitung, Puderabsaugung …)

Brennbare Flüssigkeiten – Isopropanol als Feuchtwasserzusatz– Sondereiniger mit Flammpunkt zwischen 40 und 60 °C – Waschmittel für automatische Waschanlagen mit Flammpunkt größer 60 °C

Zugehörige Dokumente – Gefährdungsbeurteilung– Sicherheitsdatenblätter– Raumplan (mit Angabe der Ex-Zonen)– Gefahrstoffverzeichnis– Sicherheitstechnische Kennzahlen der brennbaren Flüssigkeiten– Prüfplan für Anlagen in Ex-Bereichen (nach BetrSichV)– Betriebsanweisungen

Zoneneinteilung

Feuchtwerke wenn weniger als 10 % Isopropanol im Feuchtwasser keine(wenn sichergestellt ist, dass die Kühlung nicht ausfällt)

Innenraum der Feuchtmittelzentrale bei ausreichender Lüftung, Kühlung, Standsicherheit und Abdichtung zwischen Saugrohr und Behälteröffnung (Herstellervorgaben beachten)

keine

Bereich von 1 m allseitig um die Einfüllöffnung des standsicher aufgestellten Isopropanolvorratsbehälters (wenn außerhalb der Feuchtmittelzentrale)

bei ungenügender Abdichtung der Behälteröffnung 2

Isopropanolvorratsbehälter (Innenraum) oberhalb des Flüssigkeitsspiegels 0

Druckwerke mit automatischen Waschanlagen Einsatz von Waschmitteln mit Flammpunkt größer 60 °C keine

Druckwerke Sonderreiniger für manuelle Reinigung mit Flammpunkt zwischen 40 und 60 °C (in geringen Mengen)

keine

! Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Flüssigkeiten (siehe Anlage 1a – Praktische Vorgehensweise)

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Explosionsschutzdokument – Bogenrotationsoffsetdruck

Herausgeber: BerufsgenossenschaftEnergie Textil Elektro MedienerzeugnisseFachgebiet Druck und Papierverarbeitungwww.bgetem.de Be

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Schutzmaßnahmen in den eingeteilten Zonen

Technische Schutzmaßnahmen umgesetzt

Behälter für leicht entzündbare Flüssigkeiten aus ableitfähigem Material (Kennzeichnung „ExElStat“)

Sichere Aufstellung des Isopropanolbehälters mit Schutz gegen Umkippen und Auslaufen

Ausreichende Abdichtung zwischen Sauglanze und Kanisteröffnung

Verriegelung zwischen Trockner und Waschanlagen vorhanden bzw. Hersteller-Freigabe liegt schriftlich vor

Alkoholfreier Druck

Organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt

Sofortige Entfernung der leeren und verschlossenen IPA-Behälter aus dem Drucksaal

Einsatz von maximal 10 % Isopropanol im Feuchtwasser

Mindestens jährliche Unterweisung anhand einer Betriebsanweisung

IR-/UV-Trockner werden rechtzeitig vor dem Waschvorgang abgeschaltet; Beim manuellen (Nach-)Waschen der Gummitücher ist in der Umgebung der Gummitücher keine Oberfläche mit einer Temperatur oberhalb der Zündtemperatur des eingesetzten Waschmittels vorhanden

Die Auswahl der eingesetzten Wasch- und Reinigungsmittel entspricht der Brancheninitiative Offsetdruck der Berufsgenossenschaft (FP größer 60 °C)

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Firma Datum

Zuständige BG Mitglieds-Nr.

Erstellt von Unterschrift

1

Allgemeine Angaben

Bereich/Anlage Rollenrotationsoffsetdruckmaschine (Coldset), bestehend aus Rollenabwicklung, Druckwerke, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage

Bereiche mit möglicher Explosionsgefahr

Mögliche Ex-Gefahr durch

Gase, Dämpfe, Nebel Stäube

1. Druckwerke (automatische Waschanlagen)

2. Falzoberbau im Bereich des Längsschnittes

3. Innenraum des Falzapparates

4. Innenraum der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsaugung (rohgasseitig)

5. gesamter Filterraum (rohgasseitig), inkl. Staubsammelbehälter

6. Innenraum der Teilewaschanlage

Explosionsschutzdokument – Rollenrotationsoffsetdruck-ColdsetBeurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Stäube und Flüssigkeiten

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Explosionsschutzdokument – Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset

Beurteilung der Explosionsgefahr durch Stäube in Bereichen/Anlagen

Beschreibung

Bereich/Anlage Rollenrotationsoffsetdruckmaschine (Coldset), bestehend aus Rollenabwicklung, Druckwerke, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage

Brennbare Stäube Papierstaub

Zugehörige Dokumente – Gefährdungsbeurteilung– EG-Sicherheitsdatenblätter (mit sicherheitstechnischen Kennzahlen)– Raumplan (mit Angabe der Ex-Zonen)– Reinigungsplan – Prüfplan für Anlagen in Ex-Bereichen (nach BetrSichV)– Betriebsanweisung– Sicherheitstechnische Kennzahlen der brennbaren Stäube

Zoneneinteilung

Falzoberbau im Bereich des Längsschnittes bei ausreichender Reinigung keine

Innenraum des Falzapparates bei ausreichender Reinigung keine

Innenraum der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsauganlage (rohgasseitig)

22

Gesamter Filterraum (rohgasseitig) 21

Innenraum des Papierstaubauffangbehälters 21

! Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Stäube (siehe Anlage 1b – Praktische Vorgehensweise)

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Explosionsschutzdokument – Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset

Schutzmaßnahmen in den eingeteilten Explosionszonen

Technische Schutzmaßnahmen umgesetzt

Rohgasseitig installierte Ventilatoren entsprechen der Kategorie II 3 D (ATEX)

Schläuche und Rohrleitungen ableitfähig umiteinander verbunden und geerdet (Ableitwiderstand < 10 ⁶ Ohm)

Staubentfernung mit einem Staubsauger, der vom Hersteller für das Aufsaugen brennbare Stäube zugelassenen ist.

Einsatz von staubdichten Leuchten (z.B. im Falzapparat mindestens IP 6x und Temperaturklasse T 3)

Organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt

Tägliche Reinigung: Falzoberbau nach Druckende und Reinigungsplan

Mindestens wöchentliche Prüfung Falzoberbau/Längsschnitt/Falzapparat-Lagerstellen auf heiße Oberflächen (z.B. durch Lagerschaden)

Mindestens wöchentliche Sichtprüfung des Staubschutzes der Beleuchtung im Bereich der Druckmaschine auf äußere Beschädigungen

Mindestens wöchentliche Prüfung der Einstellung der Direktabsaugung Falzoberbau/Längsschnitt

Mindestens wöchentliche Prüfung des Papierabscheiders/Papierauffangbehälters auf Staubdichtheit

Mindestens jährliche Prüfung der Erdung (elektrische Ableitfähigkeit) der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsauganlage

Mindestens jährliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung

3

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Beurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Flüssigkeiten in Bereichen/Anlagen

Beschreibung

Bereich/Anlage Rollenrotationsoffsetdruckmaschine (Coldset), bestehend aus Rollenabwicklung, Druckwerke, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage

Brennbare Flüssigkeiten – Waschmittel für Walzen und Zylinder (Flammpunkt größer 60 °C)– Waschmittel zur Teilereinigung (Flammpunkt größer 60 °C)

Zugehörige Dokumente – Gefährdungsbeurteilung– EG-Sicherheitsdatenblätter (mit sicherheitstechnischen Kennzahlen) – Raumplan (mit Angaben der Ex-Zonen) – Betriebsanweisungen– Gefahrstoffverzeichnis– Sicherheitstechnische Kennzahlen der brennbaren Flüssigkeiten

Zoneneinteilung

Innenraum der Teilewaschanlage bei Sprüheintrag oder anderen aerosolbildenden Verfahren mit brennbaren Waschmitteln

0

Druckwerke mit automatischen Waschanlagen Einsatz von Waschmitteln mit Flammpunkt größer 60 °C keine

! Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Flüssigkeiten (siehe Anlage 1a – Praktische Vorgehensweise)

Schutzmaßnahmen in den eingeteilten Explosionszonen

Technische Schutzmaßnahmen umgesetzt

Teilewaschanlage in explosionsgeschützter Ausführung nach damalig gültiger Explosionsschutzverordnung (vor 01.07.2003 in Verkehr gebracht)

Teilewaschanlage in explosionsgeschützter Ausführung nach ATEX (nach 01.07.2003 in Verkehr gebracht)

Verhinderung mechanisch erzeugter Funken z.B. durch Kollisionen zwischen Spritzrohren und zu waschenden Teilen durch entsprechend gestaltete Waschkörbe (muss für Anlagen vor 01.07.2003 separat geprüft werden)

Ausreichender Nachlauf der Absaugung vor Öffnung der Teilewaschanlage

Organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt

Mindestens jährliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisungen

Einsatz von Waschmitteln mit Flammpunkten größer 60 °C

4

Explosionsschutzdokument – Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset

Herausgeber: BerufsgenossenschaftEnergie Textil Elektro MedienerzeugnisseFachgebiet Druck und Papierverarbeitungwww.bgetem.de Be

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Firma Datum

Zuständige BG Mitglieds-Nr.

Erstellt von Unterschrift

1

Allgemeine Angaben

Bereich/Anlage Rollenrotationsoffsetdruckmaschine (Heatset), bestehend aus Rollenabwicklung, Druckwerke, Durchlauftrockner, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage, Abluftreinigungsanlage (TNV)

Bereiche mit möglicher Explosionsgefahr

Mögliche Ex-Gefahr durch

Gase, Dämpfe, Nebel Stäube

1. Druckwerke (automatische Waschanlagen)

2. Innenraum der Feuchtmittelzentrale

3. Bereich um die Einfüllöffnung des Isopropanolvorratsbehälters bei Aufstellung außerhalb der Feuchtmittelzentrale

4. Innenraum des Durchlauftrockners

5. Falzoberbau im Bereich des Längsschnittes

6. Innenraum des Falzapparates

7. Innenraum der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsaugung (rohgasseitig)

8. gesamter Filterraum (rohgasseitig), inkl. Staubsammelbehälter

9. Innenraum der Teilewaschanlage

10. Abluftreinigungsanlage (TNV)

Explosionsschutzdokument – Rollenrotationsoffsetdruck-HeatsetBeurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Stäube und Flüssigkeiten

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2

Explosionsschutzdokument – Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset

Beurteilung der Explosionsgefahr durch Stäube in Bereichen/Anlagen

Beschreibung

Bereich/Anlage Rollenrotationsoffsetdruckmaschine (Heatset), bestehend aus Rollenabwicklung, Druckwerke, Durchlauftrockner, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage, Abluftreinigungsanlage (TNV)

Brennbare Stäube Papierstaub

Zugehörige Dokumente – Gefährdungsbeurteilung– Sicherheitsdatenblätter– Raumplan (mit Angabe der Ex-Zonen)– Reinigungsplan – Prüfplan für Anlagen in Ex-Bereichen (nach BetrSichV)– Betriebsanweisung– Sicherheitstechnische Kennzahlen der brennbaren Stäube

Zoneneinteilung

Falzoberbau im Bereich des Längsschnittes bei ausreichender Reinigung keine

Innenraum des Falzapparates bei ausreichender Reinigung keine

Innenraum der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsauganlage (rohgasseitig) 22

Gesamter Filterraum (rohgasseitig) 21

Innenraum des Papierstaubauffangbehälters 21

! Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Stäube (siehe Anlage 1b – Praktische Vorgehensweise)

Schutzmaßnahmen in den eingeteilten Explosionszonen

Technische Schutzmaßnahmen umgesetzt

Rohgasseitig installierte Ventilatoren entsprechen der Kategorie II 3 D (ATEX)

Schläuche und Rohrleitungen ableitfähig miteinander verbunden und geerdet (Ableitwiderstand < 10 ⁶ Ohm)

Staubentfernung mit einem Staubsauger, der vom Hersteller für das Aufsaugen brennbare Stäube zugelassenen ist.

Einsatz von staubdichten Leuchten (z.B. im Falzapparat mindestens IP 6x und Temperaturklasse T 3)

Organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt

Tägliche Reinigung: Falzapparat nach Druckende und Reinigungsplan

Mindestens wöchentliche Prüfung Falzoberbau/Längsschnitt/Falzapparat-Lagerstellen auf heiße Oberflächen (z.B. Lagerschäden)

Mindestens wöchentliche Sichtprüfung des Staubschutzes der Beleuchtung im Bereich der Druckmaschine auf äußere Beschädigungen

Mindestens wöchentliche Prüfung der Einstellung der Direktabsaugung Falzoberbau/Längsschnitt

Mindestens wöchentliche Prüfung des Papierabscheiders/Papierauffangbehälters auf Staubdichtheit

Mindestens jährliche Prüfung der Erdung (elektrische Ableitfähigkeit) der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsauganlage

Mindestens jährliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung

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3

Explosionsschutzdokument – Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset

Beurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Flüssigkeiten in Bereichen/Anlagen

Beschreibung

Bereich/Anlage Rollenrotationsoffsetdruckmaschine (Heatset), bestehend aus Rollenabwicklung, Druckwerke, Durchlauftrockner, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage, Abluftreinigungsanlage (TNV)

Brennbare Flüssigkeiten – Waschmittel für Walzen und Zylinder (Flammpunkt größer 60 °C)– Waschmittel zur Teilereinigung (Flammpunkt größer 60 °C)

Zugehörige Dokumente – Gefährdungsbeurteilung– Sicherheitsdatenblätter– Raumplan (mit Angaben der Ex-Zonen)– Betriebsanweisungen– Sicherheitstechnische Kennzahlen der brennbaren Flüssigkeiten– Gefahrstoffverzeichnis

Zoneneinteilung

Feuchtwerke wenn weniger als 10 % Isopropanol im Feuchtwasser keine(wenn sichergestellt ist, dass die Kühlung nicht ausfällt)

Bereich von 1 m allseitig um die Einfüllöffnung des Isopropanolvorratsbehälters

bei ungenügender Abdichtung der Behälteröffnung 2

Isopropanolvorratsbehälter (Innenraum) oberhalb des Flüssigkeitsspiegels 0

Druckwerke mit automatischen Waschanlagen Einsatz von Waschmitteln mit Flammpunkt größer 60 °C keine

Innenraum des Durchlauftrockners (Trocknerkanal)

bei Lösemittelkonzentration kleiner 40 % der UEG (EN 1539: 2016) und korrekter Trocknereinmessung

keine

Abluftreinigungsanlage (TNV) wenn kleiner 25 % der UEG und Anteil an Aromaten kleiner 25 % (EN 12753: 2014) und Tmax am Wärmetauscher unbegrenzt

keine

Innenraum der Teilewaschanlage bei Sprüheintrag oder anderen aerosolbildenden Verfahren mit brennbaren Waschmitteln

0

! Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Flüssigkeiten (siehe Anlage 1a – Praktische Vorgehensweise)

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Schutzmaßnahme in den eingeteilten Zonen

Technische Schutzmaßnahmen umgesetzt

Behälter für Isopropanol aus ableitfähigem Material (Kennzeichnung „ExElStat“ bei Kunststoffbehältern)

Sichere Aufstellung des Isopropanolbehälters mit Schutz gegen Umkippen und Auslaufen

Erdung des Isopropanolbehälters

Teilewaschanlage in explosionsgeschützter Ausführung nach damalig gültiger Explosionsschutzverordnung (vor 01.07.2003 in Verkehr gebracht)

Teilewaschanlage in explosionsgeschützter Ausführung nach ATEX (nach 01.07.2003 in Verkehr gebracht)

Verhinderung mechanisch erzeugter Funken z.B. durch Kollisionen zwischen Spritzrohren und zu waschenden Teilen durch entsprechend gestaltete Waschkörbe (muss für Anlagen vor 01.07.2003 separat geprüft werden)

Ausreichender Nachlauf der Absaugung vor Öffnung der Teilewaschanlage

Konzentrationsbegrenzung im Durchlauftrockner kleiner 40 % der UEG (EN 1539: 2016)

Organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt

Sofortige Entfernung der leeren IPA-Behälter aus dem Drucksaal

Einsatz von maximal 10 % Isopropanol im Feuchtwasser

Regelmäßige Prüfung des Durchlauftrockners durch einen Sachkundigen

Mindestens jährliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisungen

Einsatz von Waschmitteln mit Flammpunkten größer 60 °C

4

Explosionsschutzdokument – Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset

Herausgeber: BerufsgenossenschaftEnergie Textil Elektro MedienerzeugnisseFachgebiet Druck und Papierverarbeitungwww.bgetem.de Be

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Firma Datum

Zuständige BG Mitglieds-Nr.

Erstellt von Unterschrift

Allgemeine Angaben

Bereich/Anlage Rollenrotationstief- und flexodruckmaschine, bestehend aus Rollenabwicklung, Druckwerke inkl. Farbvorratsbehälter, Zwischen- und Endtrockner, Teilewaschanlage, Farbmischraum

Bereiche mit möglicher Explosionsgefahr

Mögliche Ex-Gefahr durch

Gase, Dämpfe, Nebel Stäube

1. Druckwerke

2. Farbvorratsbehälter

3. Zwischentrockner (Flexodruck-Zentralzylinder)

4. Innenraum des Durchlauftrockners

5. Farbmischraum

6. Teilewaschanlage und/oder Teilewaschmaschine (das Innere und nahe Umgebung)

7. Teilewaschraum (auch mit manuellem Waschplatz)

8. Umluft- und Abluftanlage der Trockner einschließlich Abluftreinigungsanlage

Bemerkung: Mit kritischen Mengen brennbarer Stäube ist im Allgemeinen nicht zu rechnen

1

Explosionsschutzdokument – Verpackungstief- und Flexodruck mit LösemittelfarbenBeurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Stäube und Flüssigkeiten

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2

Explosionsschutzdokument – Verpackungstief- und Flexodruck mit Lösemittelfarben

Beurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Flüssigkeiten in Bereichen/Anlagen

Beschreibung

Bereich/Anlage Rollenrotationstief- und flexodruckmaschine, bestehend aus Rollenabwicklung, Druckwerke inkl. Farbvorratsbehälter, Zwischen- und Endtrockner, Teilewaschanlage, Farbmischraum

Brennbare Flüssigkeiten – Druckfarbe, Verdünner, Verzögerer und Lack– Waschmittel zur Maschinenreinigung– Waschmittel zur Teilereinigung

Zugehörige Dokumente – Gefährdungsbeurteilung– Betriebsanweisungen– Sicherheitsdatenblätter– Sicherheitstechnische Kennzahlen– Gefahrstoffverzeichnis– Raumplan mit Angaben der Ex-Zonen (Ex-Zonenplan)

Zoneneinteilung

Farbtanks, Vorratsbehälter Im Nahbereich des FlüssigkeitsspiegelsUmgebung des Behälters (min. 500 mm allseitig)

01

Druckwerke mit offener Farbwanne Im Nahbereich des Flüssigkeitsspiegels 0

Druckwerke mit Kammerrakel Im Nahbereich 1

Bereich der Druckwerke, zwischen den Druckwerksseitenwänden, im Bediengang

1

Farbmischraum Gesamter Raum 1

Innenraum der Trockner einschließlich Umluft- und Abluftanlage

bei Lösemittelkonzentration < 40 % der UEG (mit besonderen Maßnahmen entspr. DIN EN 1539: 2016), < 65 % der UEG (z.B. Konzentrationsüberwachung)

keine

Innenraum der Teilewaschanlage bei Einsatz von brennbaren Reinigungsmitteln 0

Teilewaschraum Gesamter Raum bei Einsatz von brennbaren Reinigungsmitteln 1

Substratbahn zw. Druckwerk und Trocknereinlauf 250 mm allseitig der frisch bedruckten Bahn 1

! Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Flüssigkeiten (siehe Anlage 1a – Praktische Vorgehensweise)

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3

Explosionsschutzdokument – Verpackungstief- und Flexodruck mit Lösemittelfarben

Schutzmaßnahmen in den eingeteilten Zonen

Technische Schutzmaßnahmen umgesetzt

Geschwindigkeitsabhängig geregelte Absaugung der Druckwerke

Konzentrationsbegrenzung im Durchlauftrockner (z.B. < 40 % der UEG) (s. DIN EN 1539: 2016)

Einsatz von aktiven oder passiven Ionisatoren/Entladestäbe vor Erreichen des ersten Druckwerkes (vorzugsweise aktive Entladung)

Entladung der Papier- oder Folienbahn auslaufseitig in der Mitte zwischen Ablöselinie vom Presseur und der ersten Umlenkrolle (vorzugsweise aktive Entladung)

Einsatz ableitfähiger Sleeves

Teilewaschanlagen und -waschmaschinen in Ex-Ausführung nach ATEX Gerätekategorie 1 (Elemente im Inneren der Anlagen) bzw. Gerätekategorie 2 (das Äußere der Anlage)

Ausreichender Nachlauf der Absaugung vor Öffnung der Teilewaschanlage

Vermeidung wirksamer Zündquellen (z.B. elektrische Anlagen der Kategorie 2 G im Waschraum und Farbmischraum)

Technische Raumlüftung (z.B. Zuluft Drucksaal, Waschraum und Farbmischraum)

Bereitstellen von Erdungsmöglichkeiten (z.B. für Umfüllarbeiten)

Organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt

Farbe nur in geeigneten und entsprechend gekennzeichneten Behältern transportieren und bereitstellen

Regelmäßige Reinigung der Ionisatoren/Entladestäbe

Behälter vor einem Umfüllvorgang ausreichend erden

Bereitstellung von Druckfarbe nur außerhalb der Transportwege

Regelmäßige Prüfung des Durchlauftrockners (nach Herstellervorgabe)

Nur bestimmungsgemäße Verwendung von Lösemitteln (nicht zur Reinigung großer Flächen, wie z.B. Fußböden)

Regelmäßige Wartung und vorbeugende Instandhaltung (z.B. Austausch von Verschleißteilen wie Lager oder Filtermatten und Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel)

Prüfung von Anlagen in Ex-Bereichen entsprechend Betriebssicherheitsverordnung

Regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisungen

Arbeiten mit möglichen Zündquellen nur durch Freigabeverfahren (z.B. Arbeitsfreigabeschein oder Feuererlaubnisschein)

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Explosionsschutzdokument – Verpackungstief- und Flexodruck mit Lösemittelfarben

Herausgeber: BerufsgenossenschaftEnergie Textil Elektro MedienerzeugnisseFachgebiet Druck und Papierverarbeitungwww.bgetem.de Be

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Schritt 1Flüssigkeiten gelten als brennbar, wenn sie einen Flammpunkt kleiner 370 °C besitzen. Dazu gehören insbesondere brennbare Lösemittel in Farben, Lacken, Klebstoffen, Waschmitteln, Feuchtmittel-zusätzen und Regenerierern, die mit H 224 (Flüssigkeit und Dampf extrem ent-zündbar), H 225 (Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar) oder H 226 (Flüssigkeit und Dampf entzündbar) gekennzeichnet sind.

Zur Beurteilung der Explosionsrisiken durch brennbare Flüssigkeiten empfiehlt es sich, ein Verzeichnis mit den sicher-heitstechnischen Kennzahlen der im Be-trieb eingesetzten brennbaren Flüssig-keiten zu erstellen.

Schritt 2Als explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus brennbaren Stoffen mit Sau-erstoff (z.B. Luft) unter atmosphärischen Bedingungen (0,9 bar bis 1,1 bar und -20 °C bis +60 °C) definiert. Durch brenn-bare Flüssigkeiten kann eine explosionsfä-hige Atmosphäre gebildet werden, wenn die Flüssigkeit über ihren Flammpunkt er-wärmt oder versprüht wird.

In der Praxis wird durch die Verwendung brennbarer Flüssigkeiten mit Flammpunk-ten größer 60 °C die Bildung explosionsfä-higer Atmosphäre sicher vermieden, wenn gleichzeitig eine Erwärmung auf eine Tem-peratur über 15 Grad unterhalb des Flamm-punktes und eine Aerosolbildung ausge-schlossen sind.

Wasserbasierte organische Lösemittel mit Wassergehalten unter 80 Vol.-% und brennbare Flüssigkeiten mit Flammpunk-ten auch deutlich über 60 °C können beim Versprühen (Verdüsen) oder bei der

Schritt 1Sind brennbare Flüssigkeiten vorhanden?

Schritt 2Ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre möglich?

Schritt 4ExSchutz-Dokument erstellen! Maßnahmen: z.B. Zoneneinteilung, Zündquellenvermeidung etc.

Schritt 3Ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre in gefahrdrohender Menge möglich?

Ja

Ja

Maßnahmen: z.B. Substitution

Nein

Nein

Maßnahmen: z.B. Lüftung, Inertisierung

kein Handlungs-bedarf

kein Handlungs-bedarf

kein Handlungs -bedarf

Ja Maßnahmen: z.B. Substitution, Lüftung

Nein

1

Anlage 1a – Praktische Vorgehensweise

Leitfaden – Beurteilung der Explosionsrisiken durch brennbare Flüssigkeiten im Druck und in der Papierverarbeitung

Anwendung anderer aerosolbildender Verfahren zur Bildung explosionsfähiger Atmosphäre führen.

Im jeweiligen aktuellen Sicherheitsdaten-blatt ist unter Punkt 9, „Physikalische und chemische Eigenschaften“, der Flamm-punkt ausgewiesen.

Schritt 3Unter gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (g.e.A.) versteht man eine

explosionsfähige Atmosphäre mit einem Volumen von mehr als 10 Litern. G.e.A. wird auch als explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge bezeichnet.

Mit Hilfe einer ausreichend wirksamen und sicheren technischen Lüftung und der damit verbundenen Verdünnung der Lösemitteldampfkonzentration in der Luft kann die Bildung gefährlicher explosions-fähiger Atmosphäre vermieden werden.

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2

Anlage 1a – Leitfaden zur Beurteilung der Explosionsrisiken durch brennbare Flüssigkeiten

Durch ausreichende Inertisierung (Ausschluss von Sauerstoff im Inneren von Anlagen) kann die Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmos-phäre ebenfalls unterbunden werden.

Schritt 4Bereiche, in denen das Auftreten gefähr-licher explosionsfähiger Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, sind in Zonen einzuteilen. Hinweise zur Zonen-einteilung befinden sich in den Grund-

Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Flüssigkeiten

lfd. Nr. Handelsname Flammpunkt Zündtemperatur Untere Explosionsgrenze (UEG)

(Bezeichnung) in °C in °C in g/m³

1. SB-Wash 62 >200 40

2. Isopropylalkohol, IPA, 2-Propanol 12 425 50

3.

Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Flüssigkeiten – speziell für den Flexodruck

lfd. Nr. brennbares Lösemittel FlammpunktUntere Explosionsgrenze (UEG) Zündtemperatur

Explosionsgruppe*) und Temperaturklasse *)

(Bezeichnung) in °C in g/m³ in °C

1. Ethanol 12 59 400 II B – T1

2. Ethylacetat -4 73 470 II A – T1

3. 1-Methoxy-2-propanol 32 68 270 II B – T3

4. 1-Ethoxy-2-propanol 42 56 255 II B – T3

5. Butanon -10 50 475 II B – T1

6. n-Propanol 22 52 385 II B – T2

7. 2-Propanol 12 50 425 II A – T2

8. Propylacetat 10 70 455 II A – T1

9. Isopropylacetat 2 75 425 II A – T2

10. 2-Methoxy-1-methylethylacetat 43 70 315 II B – T2

11. Cyclohexan -18 35 260 II A – T3

Quelle: IFA – GESTIS-Stoffdatenbank, * IEC TR 60079-20

lagen zur Erstellung eines Explosions-schutzdokumentes (Tabellen Seite 4)

Innerhalb der Zonen müssen Zündquellen vermieden werden. Bedeutsame Zündquellen für Explosionen brennbarer Flüssigkeiten können u.a. sein:– Flammen und Glimmnester

(z.B. Zigarettenglut)– heiße Oberflächen (z.B. durch

heiß gelaufene Lager oder heiße Trockner elemente)

– mechanisch erzeugte Funken (z.B. durch Fremdkörpereintrag in Rohrleitungen)

– elektrisch erzeugte Funken (z.B. durch Schaltvorgänge an elektrischen Betriebsmitteln)

– elektrostatische Aufladungen (z.B. durch lösemittelhaltige Abluft in Kunststoffrohrleitungen)

– Strahlung (z.B. durch Infrarot- und Ultraviolett-Durchlauftrockner in Druckmaschinen)

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Anlage 1b – Praktische Vorgehensweise

Leitfaden – Beurteilung der Explosionsrisiken durch brennbare Stäube im Druck und in der Papierverarbeitung

Schritt 1In der Branche Druck und Papierverarbei-tung sind fast alle auftretenden Stäube brennbar. Brennbare Stäube können als Puder (z.B. Stärke als Druckbestäubungs-puder im Bogenoffsetdruck oder für die Leimherstellung in der Wellpappenher-stellung) vorliegen oder bei der Be- und Verarbeitung brennbarer fester Stoffe (z.B. Papier, Holz, Kunststoffe) durch Abrieb, Falzen, Fräsen, Schneiden, Stan-zen oder Mahlprozesse entstehen.Eine Explosionsgefahr kann nicht ausge-schlossen werden, wenn der Staubanteil mit Korngrößen kleiner 500 µm mehr als 5 Masse-% beträgt. Dies ist in der Regel bei den in der Branche Druck und Pa-pierverarbeitung auftretenden Stäuben gegeben.

Schritt 2Eine kritische Staubkonzentration (explosionsfähige Atmosphäre) ist eine Konzentration von Staub in der Luft ober-halb der UEG (UEG = untere Explosions-grenze). Liegen mehr als 10 Liter Volumen explosionsfähige Atmosphäre vor, spricht man von explosionsfähiger Atmosphäre in gefahrdrohender Menge. Bei einer UEG von 100 g/m3 sind das 1 g Staub/10 Liter Luft.

Explosionsfähige Atmosphäre in ge-fahrdrohender Menge kann auch dann entstehen, wenn großflächige Staubab-lagerungen (> 1 m²) mit Schichtdicken von 1 mm und mehr aufgewirbelt werden.

Schritt 1Sind brennbare Stäube vorhanden?

Ja Maßnahmen: z.B. Substitution

Nein

1

In vielen Fällen können die Brenn- und Explosionskenngrößen der vorliegenden Stäube der GESTIS Staub-Ex-Datenbank entnommen werden (http://www.dguv.de/ifa/GESTIS/GESTIS-STAUB-EX/index.jsp).

Sollte dies nicht der Fall sein, kann er-satzweise der niedrigste in der Datenbank vorhandene Wert einer UEG für Papier-staub (30 g/m³) angewendet werden. Im Zweifelsfall müssen die Kenngrößen, wie z.B. untere Explosionsgrenze (UEG), maximaler Explosionsdruck, Zündtem-peratur, Glimmtemperatur, Mindest-zündenergie und Brennverhalten ermittelt werden.

Um das Auftreten gefährlicher explosions-fähiger Atmosphäre durch aufgewirbelte Staubablagerungen zu vermeiden ist es erforderlich, adäquat zu reinigen. Adä-quate Reinigung bedeutet regelmäßige und/oder situationsbezogene Reinigung unter Vermeidung von Staubaufwirbelun-gen. Dafür sind geeignete Staubsauger zu benutzen (Ex-Schutz-Anforderungen beachten).

Schritt 3ExSchutz-Dokument erstellen! Maßnahmen: z.B. Zoneneinteilung, Zünd-quellenvermeidung etc.

Schritt 2Sind kritische Staubkonzentrationen oder kritische Staubablagerungen möglich?

Ja

Nein

Maßnahmen: z.B. adäquate Reinigung

kein Handlungs-bedarf

kein Handlungs-bedarf

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Anlage 1b – Leitfaden zur Beurteilung der Explosionsrisiken durch brennbare Stäube

22

Schritt 3Bereiche, in denen das Auftreten gefähr-licher explosionsfähiger Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, sind in Zonen einzuteilen. Innerhalb der Zonen müssen Zündquellen vermieden werden. Hinweise zur Zoneneinteilung befinden sich in den Grundlagen zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes (Tabellen Seite 4).

Bedeutsame Zündquellen für Staub explosionen können u.a. sein:– Flammen und Glimmnester

(z.B. durch Zigarettenglut)– heiße Oberflächen (z.B. durch heiß

laufende Lager oder heiße Trockner-elemente)

– mechanisch erzeugte Funken (z.B. durch Fremdkörpereintrag in Rohrleitungen)

– elektrisch erzeugte Funken (z.B. durch Schaltvorgänge an elektrischen Betriebsmitteln)

– elektrostatische Aufladungen (z.B. durch Staubtransport in Kunst-stoff-Rohrleitungen)

Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Stäube

lfd. N

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*

Korn

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μm

1. Papierstaub (Kreismesser Tiefdruck) 125 400 340 >500<1000

3 18

2. Druckbestäubungspuder (Stärke) 60 500 400 n.b. 3 11

3.

4.

5.

BZ* = Brennzahl 1–5, n.b. = nicht bestimmt

Herausgeber: BerufsgenossenschaftEnergie Textil Elektro MedienerzeugnisseFachgebiet Druck und Papierverarbeitungwww.bgetem.de Be

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Die vorliegenden Hilfen der Berufsgenossenschaft zur Ermittlung von Explosionsrisiken und zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes sind speziell für den Bereich Druck und Papierverarbeitung konzipiert.

Ein Set hat folgenden Inhalt:• Grundlagenheft„Gefährdungsbeurteilung–

Ermittlung möglicher Explosionsrisiken“ zur Einführung in das Thema

• Muster-Explosionsschutzdokument für den Bogenrotationsoffsetdruck

• Muster-Explosionsschutzdokument für den Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset

• Muster-Explosionsschutzdokument für den Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset

• Muster-Explosionsschutzdokument für den Verpackungstief- und Flexodruck mit Lösemittel farben

• Anlage1a–LeitfadenzurBeurteilungder Explosionsrisiken durch brennbare Flüssigkeiten

• Anlage1b–LeitfadenzurBeurteilungder Explosionsrisiken durch brennbare Stäube

Nach dem Studium des Grundlagenheftes wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

Schritt 1 Stoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung für die zu beurteilenden Arbeitsplätze bzw. Arbeitsbereiche im eigenen Unternehmen mit Hilfe der Vorgaben in Anlage 1a bzw. 1b.

WennimErgebnisderschriftlichvorliegendenGefähr-dungsbeurteilung die Bildung gefährlicher explosions-fähiger Atmosphäre nicht sicher ausgeschlossen werden kann, sind die zu benennenden explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen einzuteilen. Anschließend ist durch den Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.

Schritt 2AuswahlundAnpassungderzutreffendenMuster-Explo-sionsschutzdokumenteandievorhandenekonkretebe-trieblicheSituationunterVerwendungdervorliegendenGefährdungsbeurteilung.DasErgebnisistschriftlichzudokumentieren.

Hilfreiche Literatur:TRGS721:„GefährlicheexplosionsfähigeAtmosphäre–Beurteilung der Explosionsgefährdung“

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse – Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Jeder Unternehmer ist bei der für seinen Gewerbezweig zuständigenBerufsgenossenschaftversichert.AnderSpitzederBerufsgenossenschaftstehenVertreterver-sammlung und Vorstand, die sich zu gleichen Anteilen aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusam-mensetzen.

Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind: 1. VerhütungvonArbeitsunfällen,Berufskrankheiten

und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren 2. LeistungenzurRehabilitationbeiUnfallverletzungen

und Berufskrankheiten 3. Entschädigung durch Geldleistungen

Die Erhaltung des Lebens und der Gesundheit der MenschenistoberstesGebotfürdieBerufsgenossen-schaften.DeshalbhatderGesetzgeberdenUnfallver-sicherungsträgerndieVerhütungvonUnfällenalsersteund wichtigste Aufgabe zugewiesen. Durch den Tech-nischen Aufsichtsdienst überwachen die Berufsgenos-senschaftendieDurchführungderUnfallverhütungundberatendieBetriebeundihreMitarbeiterinallenFragender Arbeitssicherheit.

NebenderPräventionistdiezweitewichtigeAufgabediegesundheitlicheWiederherstellungderUnfallverletz-tenundBerufserkrankten.DieBerufsgenossenschaftenunterhalten zu diesem Zweck eigene Unfallkrankenhäu-ser. Rehaberater sorgen dafür, dass möglichst alle Ver-letzten wieder in das Berufsleben eingegliedert werden. Zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation tre-tendieGeldleistungen.Essollverhindertwerden,dassjemand wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufs-krankheit einen finanziellen Schaden erleiden muss. Wenn Sie eine Frage zur Arbeitssicherheit haben, wen-denSiesichanIhreBerufsgenossenschaft!

Page 32: Gefährdungsbeurteilung Explosionsrisiken - Ausführliche ... · PDF fileTechnische Maßnahmen zur Gewähr­ leistung des Explosionsschutzes Ist die Bildung einer gefährlichen explosi­

Gefährdungsbeurteilung ExplosionsrisikenGefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz

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