Gemeindeecho Nahetal-Waldau · messung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift auf -...

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20. Jahrgang Freitag, den 24. Juni 2016 Nr. 6/2016 Nächster Redaktionsschluss Freitag, den 15.07.2016 Nächster Erscheinungstermin Freitag, den 29.07.2016 Gemeindeecho Nahetal-Waldau Amtsblatt der Gemeinde Nahetal - Waldau mit den Ortsteilen Hinternah, Oberrod, Schleusingerneundorf, Silbach und Waldau www.nahetal-waldau.de Foto: Thomas Franz Diese Bank wurde vom Brandtsköppshaus Verein gesponsert und der Gemeinde Nahetal-Waldau übergeben. Sie steht auf dem Platz vor dem gleichnamigen Haus.

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20. Jahrgang Freitag, den 24. Juni 2016 Nr. 6/2016

Nächster Redaktionsschluss

Freitag, den 15.07.2016

Nächster Erscheinungstermin

Freitag, den 29.07.2016

GemeindeechoNahetal-WaldauAmtsblattder Gemeinde Nahetal - Waldaumit den Ortsteilen Hinternah, Oberrod, Schleusingerneundorf, Silbach und Waldau

www.nahetal-waldau.de

Foto: Thomas Franz

Diese Bank wurde vom Brandtsköppshaus Vereingesponsert und der Gemeinde Nahetal-Waldau übergeben.

Sie steht auf dem Platz vor dem gleichnamigen Haus.

Gemeindeecho Nahetal - Waldau - 2 - Nr. 6/2016

Aktuelles

Herzlich Willkommen in der Gemeinde Nahetal-WaldauIm Monat Mai 2016 konnten wir

Luca Dean geb. 25. Mai 2016Eltern: Janina und Torsten Kirchner aus Schleusingerneundorf

als neuen Einwohner in Nahetal-Waldau begrüßen.

Wir wünschen dem neuen Erdenbürger, den Eltern und Großeltern Gesundheit und alles Gute für die Zukunft.

Bürgermeister und Gemeinderat der Gemeinde Nahetal-WaldauThomas FranzBürgermeister

Vorinformation/Einladung zum „Baby-Empfang“

Die offizielle Begrüßung der Baby´s im II. Halbjahr 2016 wird am Dienstag, 06.12.2016 um 15.00 Uhr im Brandtsköppshaus, Springelbacher Weg 2 OT Hinternahstattfinden.Thomas FranzBürgermeister

Einladung zur Einwohner-/ Anwohnerversammlung 3. Bauabschnitt Kanalbau OT WaldauDer WAVH und die Gemeindeverwaltung Nahetal-Waldau laden zur Einwohner-/Anwohnerversammlung betreffend den 3. Bau-abschnitt Kanalbau OT Waldau (Kreuzung Hinternaher Straße bis Einmündung Ansbach)

am Montag, den 27.06.2016um 19.00 Uhr

im Bürgerhaus OT Waldau, Hauptstraße 18ein.Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen.FranzBürgermeister

Einhalten der Ruhezeiten

gemäß Ordnungsbehördlicher Verordnung der Ge-meinde Nahetal-Waldau

Werte Bürgerinnen und Bürger,aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass bei Arbeiten im Freien (Rasenmähen, Holzsägen usw.) zum Schutz der An-wohner bestimmte Ruhezeiten einzuhalten sind.Diese sind im § 15 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verord-nung der Gemeinde Nahetal-Waldau vom 20.01.2014 (be-kanntgemacht im Amtsblatt der Gemeinde Nahetal-Waldau am 31.01.2014) wie folgt festgelegt:

an Werktagen (Montag bis Samstag) 06.00 bis 07.00 Uhr 13.00 bis 14.00 Uhr 19.00 bis 22.00 Uhr

Für den Schutz der Nachtruhe (22.00 bis 6.00 Uhr) gilt § 7 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz.

Für die Ruhezeiten an Sonntagen, gesetzlichen und religiösen Feiertagen gilt das Thüringer Feiertagsgesetz vom 21. Dezem-ber 1994 in der jeweils gültigen Fassung.Wir bitten diese Zeiten unbedingt einzuhalten.gez. FranzBürgermeister

Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

In derGemeinde: Nahetal-WaldauGemarkung: HinternahLage: Kirchweg - Weinbergstraße

Flur: Flurstücke:Flur 2: 168/6, 251/99Flur 4: 4/2,6/1, 6/2, 6/5, 6/6, 7, 8, 15/4, 16, 22, 24/1,

25, 30/1, 31, 32, 33, 35/1, 230/2, 570/9, 612/17, 626/17, 627/17, 628/17, 629/26

Flur 15: 87, 88, 89, 90, 91, 152/7,

wurde eine Liegenschaftsvermessung in Form einer Grenzfest-stellung, Grenzwiederherstellung und Abmarkung nach den Be-stimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsver-messung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift auf-genommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 01.07.2016 bis 01.08.2016zu folgenden Öffnungszeiten:Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhrin den Räumen der VERMESSUNGSSTELLE HAMMER-SCHMIDT Dipl. Ing. SANDRA HAMMERSCHMIDT Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin mit Amtssitz in

der Stadt Schleusingen Kirchstr. 18 in 98553 Schleusingen Tel. 036841-41174, Fax 036841-31633 [email protected] www.vermessung-schleusingen.deeingesehen werden.Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o.g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben.Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

RechtsbehelfsbelehrungGegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann inner-halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Dipl. Ing. SANDRA HAMMERSCHMIDT Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Kirchstr. 18 in 98553 Schleusingenschriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Schleusingen, den 14.06.2016gez. Dipl. Ing. Sandra HammerschmidtÖffentlich bestellte Vermessungsingenieurin - Siegel -

Gemeindeecho Nahetal - Waldau - 3 - Nr. 6/2016

Teilflächen dieser Flurstücke sollen als Weg entwidmet und an den Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen für den an-gedachten Neubau einer Kläranlage verkauft werden.Die anliegenden Flurstücke sind über vorhandene anderweitige Wege erreichbar.

Nahetal-Waldau, den 24.06.2016FranzBürgermeister

Bekanntmachung

zur Entwidmung und Einziehung eines Weges

Hiermit macht die Gemeinde Nahetal-Waldau bekannt, dass folgendes Flurstück als sonstiger öffentlicher Weg lt. Thüringer Straßengesetz vom 07. Mai 1993, in seiner jeweils gültigen Fas-sung entwidmet werden sollen: Flurstück: 194 Flur: 2 Gemarkung: Waldau

Es handelt sich dabei um einen Feldweg, der als solcher nicht mehr nutzbar ist und auch nicht mehr benötigt wird.Die Fläche soll als Weg entwidmet und an den Eigentümer des angrenzenden Flurstückes 31/1 verkauft werden.

Nahetal-Waldau, den 24.06.2016FranzBürgermeister

Bekanntmachung

zur Entwidmung eines Weges

Hiermit macht die Gemeinde Nahetal-Waldau bekannt, dass fol-gendes Flurstück als sonstiger öffentlicher Fußweg lt. Thüringer Straßengesetz vom 07. Mai 1993, in seiner jeweils gültigen Fas-sung entwidmet werden sollen: Flurstück: 238/4 Flur: 5 Gemarkung: Waldau

Es handelt sich dabei um einen ehemaligen Fußweg, der durch den Eigentümer des angrenzenden Flurstückes 78/4, Flur 5, Ge-markung Waldau als Abstandsfläche für sein Wohnhaus benötigt wird.Die Fläche soll als Weg entwidmet und an ihn verkauft werden.Der Eigentümer dieses Flurstückes hat auf eigene Kosten par-allel zum früheren Fußweg einen neuen Weg angelegt, der als sonstiger öffentlicher Fußweg gewidmet werden soll.

Nahetal-Waldau, den 24.06.2016FranzBürgermeister

Bekanntmachung

zur Widmung eines Weges

Hiermit macht die Gemeinde Nahetal-Waldau bekannt, dass fol-gendes Flurstück als sonstiger öffentlicher Fußweg lt. Thüringer Straßengesetz vom 07. Mai 1993, in seiner jeweils gültigen Fas-sung neu gewidmet werden sollen: Flurstück: 238/6 Flur: 5 Gemarkung: Waldau

Es handelt sich dabei um einen neu gebauten Weg, der durch die Anlieger an diesem Weg sowie durch die Öffentlichkeit als Fußweg genutzt werden kann.Der neue Fußweg verläuft parallel zum ehemaligen Fußweg, Flurstück 238/4, Flur 5, Gemarkung Waldau.Der Weg wird als sonstiger öffentlicher Fußweg eingestuft.

Nahetal-Waldau, den 24.06.2016FranzBürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

In derGemeinde: Nahetal-WaldauGemarkung: WaldauLage: Schleuse, Gebiet zwischen Tränkgasse und Untere Aue, parallel zum Kirchwiesenweg

Flur: Flurstücke:1 5252 71/2, 72, 73/1, 73/2, 73/3, 73/4, 73/5, 74/2,

74/4, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 84, 85, 156/1, 156/2, 156/3, 160, 158, 159, 212, 214, 219, 220, 211, 221, 229, 232, 243/74, 259/156, 260/157, 261/157, 306/161, 313/69, 314/83, 315/83, 321/75, 322/75, 306/161

5 214/12, 267/10

wurde eine Liegenschaftsvermessung in Form einer Grenzfest-stellung und Grenzwiederherstellung nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformati-onsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 01.07.2016 bis 01.08.2016zu folgenden Öffnungszeiten:Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhrin den Räumen der VERMESSUNGSSTELLE HAMMER-SCHMIDT Dipl. Ing. (FH) RÜDIGER HAMMERSCHMIDT Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur mit Amtssitz in

der Stadt Schleusingen Kirchstr. 18 in 98553 Schleusingen Tel. 036841-41174, Fax 036841-31633 [email protected] www.vermessung-schleusingen.deeingesehen werden.Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o.g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben.Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

RechtsbehelfsbelehrungGegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann inner-halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Dipl. Ing. (FH) RÜDIGER HAMMERSCHMIDT Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Kirchstr. 18 in 98553 Schleusingenschriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben wSchleusingen, den 14.06.2016 rC(A44 4A4(gez. Dipl. Ing. (FH) Rüdiger Hammerschmidt egel -Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Bekanntmachung

zur Entwidmung und Einziehung von Teilstücken eines Weges

Hiermit macht die Gemeinde Nahetal-Waldau bekannt, dass von folgenden Flurstücken Teilstücke als Waldwege lt. Thüringer Stra-ßengesetz vom 07. Mai 1993, in seiner jeweils gültigen Fassung entwidmet und eingezogen werden sollen: Flur: 0 Gemarkung: Oberrod Flurstücke: 121 429 und 430

Gemeindeecho Nahetal - Waldau - 4 - Nr. 6/2016

Beschluss - Nr. 0200/24/16Beschlussgegenstand:Entwidmung und Einziehung des öffentlichen Weges in Waldau, Flur 2, Flurstück 194 (Leite)Der Gemeinderat der Gemeinde Nahetal-Waldau beschließt den öffentlichen Weg, LeiteFlurstück 194, Flur 2, Gemarkung Waldault. Lageplan (Anlage1) als öffentlichen Weg lt. Thüringer Straßen-gesetz vom 7. Mai 1993 in seiner jeweils gültigen Fassung zu entwidmen und einzuziehen.Die Entwidmung und Einziehung wird ortsüblich bekannt ge-macht (Anlage 2) und tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.Begründung:Es handelt sich um einen ehemaligen Feldweg, der als solcher nicht mehr genutzt wird und durch den Eigentümer des angren-zenden Flurstückes 31/3, Flur 2, Gemarkung Waldau erworben werden soll.Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 dieser Verfahrensweise zugestimmt.gez. Thomas FranzBürgermeister - Dienstsiegel -

Beschluss - Nr. 0201/24/16Beschlussgegenstand:Entwidmung und Einziehung des öffentlichen Fußweges in Waldau, Nähe Feldstraße/GartenwegDer Gemeinderat der Gemeinde Nahetal-Waldau beschließt den öffentlichen Fußweg Nähe Feldstraße/Gartenweg Flurstück 238/4, Flur 5, Gemarkung Waldau lt. Lageplan (Anlage1) als öf-fentlichen Fußweg lt. Thüringer Straßengesetz vom 7. Mai 1993 in seiner jeweils gültigen Fassung zu entwidmen und einzuzie-hen.Die Entwidmung und Einziehung wird ortsüblich bekannt ge-macht (Anlage 2) und tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.Begründung:Es handelt sich um einen ehemaligen Fußweg, der durch den Eigentümer des angrenzenden Flurstückes 78/4, Flur 5, Gemar-kung Waldau im Rahmen eines Erschließungsvertrages erwor-ben werden soll.Der Eigentümer dieses Flurstückes hat auf eigene Kosten paral-lel zum bisherigen Fußweg einen neuen Fußweg angelegt, der als sonstiger öffentlicher Fußweg gewidmet werden soll.Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 dieser Verfahrensweise zugestimmt.gez. Thomas FranzBürgermeister - Dienstsiegel -

Beschluss - Nr. 0202/24/16Beschlussgegenstand:Widmung eines neu entstandenen öffentlichen Fußweges in Waldau, Nähe Feldstraße/GartenwegDer Gemeinderat der Gemeinde Nahetal-Waldau beschließt das Flurstück 238/6, Flur 5, Gemarkung Waldau lt. Lageplan (An-lage 1) als öffentlichen Fußweg lt. Thüringer Straßengesetz vom 7. Mai 1993 in seiner jeweils gültigen Fassung neu zu widmen.Die Widmung wird ortsüblich bekannt gemacht (Anlage 2) und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.Begründung:Der neu zu widmende öffentliche Fußweg verläuft parallel zum ehemaligen Fußweg (238/4), welcher jetzt durch die Anlieger ge-nutzt und durch diese erworben werden soll.Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 02.06.2016 dieser Verfahrensweise zugestimmt.gez. Thomas FranzBürgermeister - Dienstsiegel -

Beschluss - Nr. 0203/24/16Beschlussgegenstand:Entwidmung und Einziehung von Teilstücken der öffentli-chen Waldwege in Oberrod, Flur 0, Flurstücke 121, 429 und 430Der Gemeinderat der Gemeinde Nahetal-Waldau beschließt Teil-stücke der öffentlichen Waldwege Flurstücke 121, 429 und 430, Flur 0, Gemarkung Oberrod lt. Lageplan (Anlage1) als öffentli-che Wege lt. Thüringer Straßengesetz vom 7. Mai 1993 in seiner jeweils gültigen Fassung zu entwidmen und einzuziehen.Die Entwidmung und Einziehung wird ortsüblich bekannt ge-macht (Anlage 2) und tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.

Beschlüsse der 23. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.06.2016Beschluss - Nr. 0196/23/16Beschlussgegenstand:Vergabe Baumaßnahme Straßeninstandsetzung „Neue Stra-ße“ in Hinternah (Gemeinschaftsmaßnahme ZWAS, TEN)Der Gemeinderat der Gemeinde Nahetal-Waldau beschließt die Vergabe der Straßenbaumaßnahme „Neue Straße“ in Hinternah.Lt. Vergabevorschlag vom 18.05.2016 lt. Anlage 1 an den wirt-schaftlich günstigsten Bieter:Eugen Lenz Tiefbau GmbH & Co. KG, Am Sättel 8, 98553 Schleusingenmit einer geprüften Angebotssumme für die Leistungen der Ge-meinde von voraussichtlich 140.385,69 EUR Brutto.Die Vergabe erfolgt für die folgenden 3 Teilobjekte (TO) unter Be-achtung der anteiligen Kosten der Baustelleneinrichtung (TO 0) lt. Anlage 2:* TO 1 - Straßenbau und Bauanteil Straßenbeleuchtung, 1. BA mit 42.715,49 EUR Brutto* TO 2 - dto. , 2. BA mit 79.238,41 EUR Brutto* TO 3 - dto., Kreuzungsbereich mit 18.431,79 EUR BruttoSumme gesamt Gemeinde: 140.385,69 EUR BruttoBegründung:Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung haben 4 Bieter ein Angebot abgegeben.Im Ergebnis der geprüften Submissionsergebnisse lt. Anlage 1, erhält der wirtschaftlich günstigste Bieter lt. Vergabevorschlag von sthp GmbH Suhl den Zuschlag.Der Bauausschuss hat am 02.06.2016 o.g. Vergabe befürwortet.gez. Thomas FranzBürgermeister - Dienstsiegel -

Beschluss - Nr. 0197/23/16Beschlussgegenstand:Auftragsvergabe für die Erneuerung der Straßenbeleuch-tung „Neue Straße“ in HinternahDer Gemeinderat der Gemeinde Nahetal-Waldau beschließt die Vergabe der Erneuerung der Straßenbeleuchtung „Neue Straße“ in Hinternah lt. Angebot vom 06.04.2016 lt. Anlage an die FirmaSchleusinger Elektroservice GmbH, An der Schleuse 1, 98553 Schleusingenmit einer geprüften Angebotssumme von voraussichtlich 7.441,77 EUR Brutto.Begründung:In Vorbereitung der Maßnahme wurden 2 ortsansässige Firmen beteiligt.Im o.g. Bereich wird die vorhandene Straßenbeleuchtung aus den 70-er Jahren, welche an den Holzmasten/Betonmasten der TEN befestigt ist, im Rahmen der Straßenbaumaßnahme „Neue Straße“ erneuert.Das betrifft die „Neue Straße“ Teil B vom Heckengereuther Weg bis Staudigweg.Im Ergebnis der Angebotsprüfung erhält die o.g. Firma den Zu-schlag.Der Bauausschuss hat am 02.06.2016 o.g. Vergabe befürwortet.gez. Thomas FranzBürgermeister - Dienstsiegel -

Beschlüsse der 24. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.06.2016Beschluss - Nr. 0198/24/16Beschlussgegenstand:Bestätigung Protokoll der 22. öffentlichen Gemeinderatssit-zung vom 09.05.2016Der Gemeinderat der Gemeinde Nahetal-Waldau bestätigt das Protokoll der 22. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.05.2016.gez. Thomas FranzBürgermeister - Dienstsiegel -

Beschluss - Nr. 0199/24/16Beschlussgegenstand:Bestätigung Protokoll der 23. öffentlichen Gemeinderatssit-zung vom 02.06.2016Der Gemeinderat der Gemeinde Nahetal-Waldau bestätigt das Protokoll der 23. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.06.2016.gez. Thomas FranzBürgermeister - Dienstsiegel -

Gemeindeecho Nahetal - Waldau - 5 - Nr. 6/2016

bereinigung Schleusingen vom 08.09.2015 werden den bisher Berechtigten Besitz und Nutzung der nachfolgend aufgeführten Grundstücke bzw. von Teilen dieser Grundstücke für den Bau gemeinschaftlicher Anlagen und den damit verbundenen Folge-maßnahmen im Bereich des Flurbereinigungsgebietes Schleu-singen entzogen und die TG Schleusingen mit Wirkung vom

01.09.2016in Besitz und Nutzung eingewiesen.

Betroffene Grundstücke:Gemarkung Rappelsdorf, Flur 3, Flurstücke Nr. 152, 153, 154, 155, 157, 158, 160, 173, 179, 180/1, 181/1, 181/2, 182, 183, 185/1, 185/2, 186, 187, 188, 191, 199, 370, 371, 372/2, 373, 374, 386/5, 392, 394, 396, 412/247, 436/180, 437/180, 439/180, 440/180, 465/159, 466/159, 482/178, 543/202, 544/202, 556/170, 557/170, 577/184, 578/184, 678/162, 681/167, 682/174, 683/177, 684/185, 685/194, 686/197, 687/200, 688/203, 689/207, 690/213, 698/249, 699/252Gemarkung Ratscher, Flur 2, Flurstücke Nr. 2, 3, 14, 15/2, 32/2, 248/2, 251, 301/5, 302/8, 303/11, 305/21Gemarkung Ratscher, Flur 3, Flurstücke Nr. 93/1, 97/1, 98/1, 99/3, 99/4, 104/9, 104/11, 144/1, 144/7, 146/1, 146/2, 147/1, 147/3, 147/4, 147/5, 157, 176/3, 176/5, 177/2, 178/3, 183/3, 187/2, 188/2, 191/1, 193/3, 216/2, 216/4, 224/2, 226/2, 229/3, 231/3, 235/4, 240, 241/3, 242/3, 243/2, 243/5, 243/8, 253/1, 253/2, 291/1, 299/1, 304, 317/1, 328/1, 337/1, 337/2, 363, 369/1, 371, 373, 386/326, 397/187, 433/224, 506/244, 512/238, 524/237, 525/237, 636/198, 637/203, 640/208, 641/208, 642/213, 675/326, 678/334Gemarkung Geisenhöhn, Flur 3, Flurstücke Nr. 300/47, 301/48, 302/48, 304/51, 318/79, 367/58Gemarkung Geisenhöhn, Flur 5, Flurstücke Nr. 31, 32, 37, 38, 49, 51, 54/3, 54/4, 55/1, 61, 62, 64, 65, 70, 71, 72, 78, 79, 80, 92/69, 93/83, 108/29, 109/36, 111/50Gemarkung Geisenhöhn, Flur 6, Flurstücke Nr. 30/4, 36/1, 37, 38, 39, 40, 84, 120/2Gemarkung Geisenhöhn, Flur 7, Flurstücke Nr. 70, 75, 76, 97, 98, 109Gemarkung Geisenhöhn, Flur 8, Flurstücke Nr. 22/1, 22/2, 23, 24, 31/1, 32/1, 52, 53, 54, 55, 56, 61, 96, 97, 98/2, 100, 101, 106, 110, 112, 165/48

Art und Umfang der Inanspruchnahme für die vorgesehenen Maßnahmen sind aus der Anlage 1 (Liste der betroffenen Grund-stücke) und der Anlage 2 (2 Karten im Maßstab 1:2.000), die Bestandteil dieser vorläufigen Anordnung sind, ersichtlich. Die Anlagen 1 und 2 werden nicht mit veröffentlicht; sie liegen, wie nachfolgend angegeben, zur Einsichtnahme aus.Je eine Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Gründen liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für- die Flurbereinigungsgemeinde Stadt Schleusingen sowie

die angrenzende Gemeinde St. Kilian im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Schleusingen, Markt 9, 98553 Schleusingen

sowie die angrenzenden Gemeinden- Nahetal-Waldau im Dienstgebäude der Gemeindeverwal-

tung, Alte Hauptstraße 18, 98553 Nahetal-Waldau OT Hinter-nah,

- Auengrund im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung, Kirchweg 8, 98673 Auengrund OT Crock,

- Stadt Hildburghausen im Dienstgebäude der Stadtverwal-tung, Clara-Zetkin-Straße 3, 98646 Hildburghausen und

- Kloster Veßra und Ahlstädt im Dienstgebäude der Verwal-tungsgemeinschaft „Feldstein“, Mauerstraße 9, 98660 The-mar,

während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.Die Bestimmungen dieser vorläufigen Anordnung gelten:a) für dauerhaft in Anspruch zu nehmende Flächen bis zur Aus-

führung des Flurbereinigungsplanes (§ 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§ 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG),

b) für Flächen mit einer vorübergehenden Inanspruchnahme (Zufahrten, Baufeld etc.) bis zur Beendigung der jeweiligen Maßnahmen.

Die Abfindung für entzogene Flächen und die damit verbunde-nen Substanzverluste werden im Flurbereinigungsplan geregelt.

Begründung:Bei den Flurstücken 121, 429 und 430, Flur 0, Gemarkung Ober-rod, handelt es sich um Waldwege. Teilstücke dieser Waldwege werden für den angedachten Neubau der Kläranlage zwischen Waldau und Oberrod benötigt und sollen durch den Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen zu diesem Zwecke erworben werden.gez. Thomas FranzBürgermeister - Dienstsiegel -

Beschluss - Nr. 0204/24/16Beschlussgegenstand:Bestätigung des Kaufvertrages der Notarin Monika Frank vom 08.06.2016, UR-Nr. 978/2016 mit dem Wasser- und Ab-wasser-Verband HildburghausenDer Gemeinderat der Gemeinde Nahetal-Waldau beschließt die Bestätigung des vor der Notarin Monika Frank am 08.06.2016, UR-Nr. 978/2016, geschlossenen Kaufvertrages (Anlage) mit dem Wasser- und Abwasser-Verband Hildburghausen.Begründung:Mit Beschluss Nr. 0171/20/16 des Gemeinderates der Gemein-de Nahetal-Waldau vom 29.02.2016 hat dieser dem Verkauf von Teilflächen der Flurstücke 120, 121, 122, und 430 in der Gemar-kung Oberrod, Flur 0, an den WAVH für den Bau einer Kläranla-ge zugestimmt.Am 08.06.2016 wurde vor der Notarin Monika Frank der Kaufver-trag für die zum Bau der Kläranlage benötigten Flächen mit dem WAVH geschlossen.Die Bestätigung ist notwendig, da die Flurstücke 126/1, 126/2 und 429 (Weg) nicht Bestandteil des Beschlusses vom 29.02.2016 waren.gez. Thomas FranzBürgermeister - Dienstsiegel -

Beschluss - Nr. 0205/24/16Beschlussgegenstand:Beschluss zur Bestätigung des Leasingvertrages für die Er-neuerung der Heizungsanlage der Sporthalle HinternahDer Gemeinderat der Gemeinde Nahetal-Waldau bestätigt den Leasingvertrag für die Erneuerung der Heizungsanlage der Sporthalle Hinternah gemäß Anlage.Begründung:Die bestehende Heizungsanlage in der Sporthalle Hinternah ist seit 2013 mit erhöhten Reparaturkosten belastet. Im Jahr 2015 wurde im Zuge der Wartungsarbeiten erheblicher Sanierungs-bedarf festgestellt. Dementsprechend wurden Kostenangebote zur Erneuerung der Heizungsanlage eingeholt. Das Angebot der Thüringer Energie wurde als günstigstes bewertet.Der Bauausschuss hat im Zeitraum II. Halbjahr 2015 die Ent-scheidung zur Erneuerung der Heizungsanlage der Sporthalle Hinternah über das Leasingmodell empfohlen.gez. Thomas FranzBürgermeister - Dienstsiegel -

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen- Flurbereinigungsbehörde -Frankental 1, 98617 Meiningen Meiningen, den 10.06.2016

Flurbereinigungsverfahren Schleusingen, Landkreis Hildburghausen, Az.: 3-3-0382

I. Vorläufige AnordnungIn dem Flurbereinigungsverfahren Schleusingen erlässt das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), folgende

vorläufige Anordnung:

Auf der Grundlage des durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) der Flurbereinigung Schleusin-gen erstellten und am 10.12.2015 genehmigten Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Wege- und Ge-wässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG) sowie des Beschlusses des Vorstandes der TG der Flur-

Gemeindeecho Nahetal - Waldau - 6 - Nr. 6/2016

1. Widerspruch gegen die Übermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG iVm § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der die Per-son nicht selbst angehört, sondern deren Familienange-hörige (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG iVm § 42 Abs. 2 BMG)

3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 BMG)

4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 5 BMG iVm § 50 Abs. 2 BMG)

5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 ABs. 5 BMG iVm § 50 Abs. 3 BMG)

Der Widerspruch kann ohne Angabe von Gründen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pass- und Meldebehörde in der Stadtverwaltung Schleusingen, Markt 9, erfolgen.

Hinweis der Pass- und MeldebehördeNach § 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) ist jeder Deut-sche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt nach § 6 PAuswG zehn Jahre.Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet ha-ben, sind die Dokumente sechs Jahre gültig.Zur Beantragung benötigt ein Antragsteller:- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass; bei Kindern

und Jugendlichen einen Kinderreisepass oder die Geburts-urkunde sowie die Einverständniserklärung der Sorgebe-rechtigten

- ein biometrisches Passbild- die Ausstellungsgebühren in Höhe von 28,80 EUR bzw. bei

Antragstellern unter 24 Jahren von 22,80 EUR (bei Antrag-stellung zu bezahlen!)

Ordnungswidrig handelt, wer keinen gültigen Ausweis be-sitzt § 31 PAuswG.Um eine Ordnungsstrafe zu vermeiden, sollte jeder Bürger rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit seines Personalauswei-ses, ein neues Dokument beantragen.

Hinweis der Gemeindeverwaltung Nahetal-Waldau zum Bürgerhaus im OT WaldauFür den Fall, dass die Rauchmelder im neuen Bürgerhaus im OT Waldau Alarm auslösen, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger die Leitstelle über die Telefonnummer: 112 zu informieren.FranzBürgermeister

Ende des amtlichen Teiles

Durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Mei-ningen werden die benötigten Flächen zum 31.08.2016 in der Örtlichkeit angezeigt.Am 31.08.2016 haben die von der vorläufigen Anordnung Betrof-fenen die Möglichkeit, sich vor Ort über den Umfang der Inan-spruchnahme zu informieren. Hierzu stehen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Vertreter des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen im Rathaus der Stadt Schleusin-gen, Markt 9, 98553 Schleusingen, zu Erläuterungen bezüglich der vorläufigen Anordnung und der Anzeige der von dieser be-troffenen Flächen in der Örtlichkeit zur Verfügung.

II. Auflagen1. Die TG der Flurbereinigung Schleusingen hat sicherzustel-

len, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflä-chen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird.

2. Während der Bauzeit sind von der TG sämtliche erforderli-chen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen.

3. Durch Betroffene bei der TG Schleusingen oder beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen ange-zeigte Nachteile, welche die durchschnittliche Belastung der übrigen Teilnehmer erheblich übersteigen, sind durch die TG zu entschädigen. Eine solche Entschädigung wird, soweit begründet, durch die Flurbereinigungsbehörde mit geson-dertem Verwaltungsakt bzw. im Flurbereinigungsplan festge-setzt.

4. Nach Beendigung der Baumaßnahmen sind die vorüberge-hend in Anspruch genommenen Flächen wieder in ihren ur-sprünglichen Zustand zu versetzen. Die TG ist verpflichtet, dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meinin-gen unverzüglich mitzuteilen, wann die Maßnahmen beendet sind und die vorübergehend in Anspruch genommenen Flä-chen wieder zur Verfügung stehen.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Wider-spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuord-

nung Meiningen,Hausanschrift: Frankental 1, 98617 Meiningen,Postanschrift: Postfach 100653, 98606 Meiningen,einzulegen.Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchs-frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Flurbereinigungsbehörde eingegangen ist.

Gez. Knut RommelAmtsleiter DS

Mitteilungen

Information

zum zuständigen Kontaktbereichsbeamten für Nahetal-Waldau

Die Gemeinde Nahetal-Waldau informiert, dass der derzeitig für die Gemeinde Nahetal-Waldau zuständige Kontaktbereichsbe-amte, Herr Reinhardt zum 30.06.2016 aus dieser Tätigkeit aus-scheidet.Herr Polizeihauptmeister Andreas Schmidt wird ab 01.07.2016 die Nachfolge antreten.Der Kontaktbereichsbeamte ist unter der Telefonnummer: 036841/41399 erreichbar.FranzBürgermeister

Hinweise der Pass- und Meldebehörde zum WiderspruchsrechtEntsprechend den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) hat jeder Einwohner die Möglichkeit Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde zu erheben, dieser gilt dann bis zum Widerruf.

Gemeindeecho Nahetal - Waldau - 7 - Nr. 6/2016

Informationen

Senioren

Geburtstagsglückwünsche01.07. zum 75. Geburtstag Herr Schmidt, Karl-Jürgen OT Schleusingerneundorf11.07. zum 70. Geburtstag Frau Geißenhöner, Bärbel OT Waldau13.07. zum 85. Geburtstag Herr Wittig, Günter OT Schleusingerneundorf20.07. zum 90. Geburtstag Frau Bock, Helga OT Waldau21.07. zum 75. Geburtstag Herr Glatzer, Manfred OT Hinternah22.07. zum 85. Geburtstag Herr Maresch, Friedrich OT Hinternah23.07. zum 70. Geburtstag Herr Eichhorn, Alex OT Schlausingerneundorf24.07. zum 75. Geburtstag Herr Weser, Kurt OT Hinternah

25.07. zum 75. Geburtstag Herr Schmidt, Egon OT Schleusingerneundorf26.07. zum 75. Geburtstag Frau Stieber, Jutta OT Schleusingerneundorf28.07. zum 80. Geburtstag Frau Müller, Elsbeth OT Waldau31.07. zum 75. Geburtstag Frau Heydenblut, Rosa-Luise OT Hinternah31.07. zum 80. Geburtstag Herr Reich, Hartmut OT Hinternah

Ihre Feuerwehr informiert!

Die Feuerwehr rufenAm Rande bemerkt:Stellen Sie sich vor bei Ihnen brennt es. Sie rufen die 112 und hoffen auf schnelle Hilfe. Währenddessen nehmen die Flammen immer mehr von Ihrem gelieb-ten Habe ein. Doch Sirenen hören Sie nicht. Irgend-wann dämmert es Ihnen und Sie greifen beherzt zum Gartenschlauch. Sie kippen Eimer für Eimer auf ein Meer aus Flammen, Hitze und Glut.Die Feuerwehr aber, die Sie wochentags in der Mit-tagszeit gerufen haben, die kommt nicht. Sie kann nicht, denn im örtlichen Gerätehaus stehen nur zwei Feuerwehrmänner. Keiner kann das große Einsatzfahr-zeug bedienen. Und da wird Ihnen klar: Ihr Haus wird abbrennen - weil keiner freiwillig etwas für den ande-ren tun will!Das Ehrenamt ist in Zeiten der individuellen Freiheit verkannt, als kostenlose Leistung für andere ohne Ge-genwert.Doch braucht es einen Gegenwert, um anderen zu hel-fen? Braucht es eine Entlohnung, um Leben und Habe anderer zu schützen? Diese Fragen müssen Sie sich beantworten, dann, wenn Ihr Haus von Hochwasser bedroht ist, Sie mit Ihrem Fahrzeug verunfallt und schwer verletzt eingeklemmt sind, oder dann, wenn Sie mit dem Gartenschlauch versuchen Ihr Haus zu löschen.Wie wäre es also mit einem zeitnahen Besuch bei den Blauröcken in Ihrem Ort? Schaden kann es nicht und mit jeder Frau und jedem Mann mehr in Uniform wächst die Chance, dass auch zeitnah geholfen wer-den kann.

Wir suchen Dich,um gemeinsam

durchs Feuer zu gehen!Unsere Feuerwehr steht im Ernstfall immer zur Verfü-gung.ODER DOCH NICHT?Die Gemeinde Nahetal-Waldau sucht für ihre 2 Orts-wehren immer und zu jeder Zeit Freiwillige, die sich in den Dienst der Feuerwehr stellen, um somit anderen in Not zu helfen.Wir bieten u.a.:- keine Bezahlung- viel Arbeit- kostenloses Wecken aus dem Tiefschlaf- Kameradschaft leben- gute und interessante Ausbildungsmöglichkeiten- die Möglichkeit, z.B. Atemschutzgeräteträger,

Maschinist oder Führungskraft zu werden- Anderen zu helfen.

DU wirst gebraucht. Keine Ausreden. MITMACHEN!

Interessenten können sich bei der jeweiligen Ortsfeu-erwehr oder beim Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Nahetal-Waldau, Kamerad Markus Lenz, melden.

Postanschrift: Gemeindeverwaltung Nahetal-Waldau

Hinternah Alte Hauptstraße 18 98553 Nahetal-WaldauTelefon: 036841/5340

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Schulnachrichten

Projektwoche „Sonne, Mond und Sterne“Im Vorhinein malten alle Schüler im Kunstunterricht passende Bilder und erstellten Collagen mit Raketen. So konnte unsere Schule passend geschmückt werden. Zur Einstimmung auf unse-re Projektwoche sahen wir uns am Montagmorgen alle gemein-sam in der Aula einen kleinen Film über unser Sonnensystem an. Das Interesse war schnell geweckt. Immer wieder wurde im Unterricht das Thema aufgegriffen. Die Viertklässler haben z.B. im Mathematikunterricht die Durchmesser der verschieden Pla-neten gerundet. Berechnet wurde u.a. von den Drittklässlern beim Thema „Knobel-Weltall-Aufgaben“, wie viele Kilogramm sie selbst auf dem Mond wiegen würden. Die Erst- und Zweitklässler gestalteten eine Ausstellung zum Wochenthema, stellten Bücher vor und bauten eine Ballonrakete. Am Dienstag fuhren alle ge-meinsam mit dem Bus nach Suhl. Dort besuchten wir das Plane-tarium. Am simulierten Sternenhimmel gab es viel zu entdecken.Höhepunkt dieser Woche war natürlich unser Schulfest am Frei-tag, dem 10. Juni 2016. Zu Gast war zunächst das Kinder- Musik-Theater mit Ellen Heimrath in unserer Turnhalle. Eingepackt in eine Geschichte und mit Liedern auch zum Mitmachen erfuhren Eltern und Kinder Wissenswertes zum Thema. Danach wurde auf dem Schulhof weitergefeiert. Dort waren von Eltern, Lehrern und Erziehern verschiedenen Mitmachstationen aufgebaut. Wel-cher Papierflieger fliegt am besten? Wie stellst du dir das Weltall vor, male. An sportlichen Stationen wurde getestet, ob die Kin-der fit fürs Weltall sind. Für das leibliche Wohl war natürlich auch gesorgt, es gab einen Kuchenbasar, Bratwürste und verschie-dene Getränke. Ein herzliches Dankeschön geht hiermit an die Mitglieder des Fördervereins und an alle Eltern, die mitgeholfen haben, um ihren Kindern diesen unvergesslichen Nachmittag zu ermöglichen.

Kindertagesstätte

„Wilder Westen“ im Spatzennest„Komm hol das Lasso raus, wir spielen Cowboy und Indianer...“ - unter diesem Motto feierten die Kinder unseres „Spatzennestes“ ihren Kindertag.

Auch in diesem Jahr gelang es den Schülern der „Privaten Fach-schule für Wirtschaft und Soziales“ aus Suhl unsere kleinen Cowboys, Indianer und Squaws in ihren Bann zu ziehen.Sie zeigten uns ein kleines Theaterstück und tanzten mit uns ver-schiedene Tänze. Am besten gefiel uns der Tanz „Fly like an ea-gle - Flieg wie ein Adler“. Es wurde fleißig gebastelt und gemalt. Dabei entstanden tolle Sachen wie z.B.: Regenmacher, Indian-erketten und Indianermemories. Einige Indianer und Cowboys begaben sich sogar auf Spuren- und Schatzsuche.

Die Kinder und Erzieher des Kindergartens Hinternah möchten sich auf diesem Wege bei den Schülern und Lehrern der „Fach-schule für Wirtschaft und Soziales“ aus Suhl bedanken!

Gemeindeecho Nahetal - Waldau - 9 - Nr. 6/2016

Sonstiges

Yogakurse in HinternahAb September 2016 beginnen neue Yogakurse in Hinternah in der Aula der Grundschule.

Yoga-Grundkurs - zu einer aufbauenden ästhetischen Yoga-ÜbungsweiseBeginn: Montag, 12. September 201610 Abende, 17:30 - 19:00 Uhr, Kosten: 90,00 EUR

Diese Kurse werden von den meisten Krankenkassen be-zuschusst. Die AOK übernimmt die Kosten über einen Gut-schein ganz. Hierzu sollte ein Gutschein bei der AOK mög-lichst vor Kursbeginn beantragt werden.

Yoga-Weiterführender KursBeginn: Montag, 12. September 201610 Abende, 19:00 - 21:00 Uhr, Kosten: 125,00 EUR

Für die Teilnahme ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich.Fragen und Anmeldung bei Ramona Singer (Yogalehrerin)Tel.: 036846 60231www.yogaschule-ramona-singer.de

Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverband Suhl e.V.

Die DRK Bergwacht Schleusingerneundorf mit aktuell zwölf Mit-gliedern, hat eine lange Tradition und feierte 2014 ihr 60-jähriges Bestehen.Alle Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ehemalige Mitglieder rufen wir auf, wer Interesse an der Arbeit im DRK oder der Berg-wacht als Mitglied oder Förderer hat, sich beim DRK Kreisver-band Suhl e.V. zu melden.

DRK Kreisverband Suhl e. V., Bahnhofstr. 13, 98527 Suhl08000 365 000 - gebührenfrei oder 03681 7929 0

E-Mail: [email protected]

Impressum

Gemeindeecho Nahetal - WaldauHerausgeber: Gemeinde Nahetal - WaldauVerlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21,[email protected], www.wittich.deVerantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:Bürgermeister der Gemeinde Nahetal - WaldauVerantwortlich für den Anzeigenteil: David GalandtErreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen über-nimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeila-gen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Son-derfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichun-gen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbe-zügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Verlagsleiter: Mirko ReiseErscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.