Gemeindefinanzkommission: Darstellung der Reformmodelle - Prüfmodell- - Kommunalmodell - -...

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Gemeindefinanzkommission: Darstellung der Reformmodelle - Prüfmodell- - Kommunalmodell - - "Niedersachsen-Modell" - Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011 Ministerialrat Roland Franz

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Gemeindefinanzkommission:Darstellung der Reformmodelle

- Prüfmodell-- Kommunalmodell -

- "Niedersachsen-Modell" -

Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011

Ministerialrat Roland Franz

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Folie 2

"Prüfmodell"• Abschaffung der Gewerbesteuer

Wegfall der Gewerbesteuerumlage Wegfall der Gewerbesteueranrechnung

• Abschaffung des bisherigen Gemeindeanteils an der ESt• Ersatz durch

Gemeindezuschlag zur ESt (mit Hebesatzrecht) Absenkung des ESt-Tarifs um 15 % Gemeindezuschlag: 17,65 % ( 2,47 Prozentpunkte)≙

Gemeindezuschlag zur KSt (mit Hebesatzrecht) Anhebung der KSt auf 24,65 % Gemeindezuschlag: 17,65 % ( 4,35 Prozentpunkte)≙

• Ausgleich durch stärkere Beteiligung an der USt

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Kommunalmodell• Revitalisierung der Gewerbesteuer durch

Verbreiterung der Bemessungsgrundlage volle Hinzurechnung von Finanzierungskosten und -anteilen

Hinzurechnung der gesamten Schuldzinsen

Hinzurechnung der gesamten Finanzierungsanteile 25 % bei beweglichen Wirtschaftsgütern (derzeit 20 %)

75 % bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern (derzeit 50 %)

100 % bei immateriellen Wirtschaftsgütern (derzeit 25 %)

Senkung des Freibetrags auf 25 000 € (derzeit 100 000 €) Verbreiterung des Personenkreises

Einbeziehung der Freiberufler Erhaltung des Hebesatzrechts

Senkung der Steuermesszahl von 3,5 % auf 2,5 %

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Gemeindefinanzkommission - Erkenntnisse• Prüfmodell

erhebliche Administrierungsprobleme durch Zuschlag zur ESt Arbeitgeber muss Hebesätze berücksichtigen Einführung erst ab 2014 möglich, besser erst ab 2016

Verschärfung der Stadt-Umland-Problematik durch Wechsel des Steuergläubigers GewSt = Betriebsstättengemeinde, ESt-Zuschlag = Wohnsitzgemeinde Problem lösbar, aber weitere Komplizierung

Aufkommenserhöhung bei den Kommunen um 5,5 bis 6 Mrd. € Hauptgrund = keine Beteiligung der Kommunen an der Kinderentlastung Problem lösbar

Günstigerprüfung unter Beachtung des jeweiligen Hebesatzes sehr verwaltungsaufwendig

• Kommunalmodell Ausweitung der Hinzurechnungen

Stärkung ertragsunabhängiger Elemente = Substanzbesteuerung Einbeziehung der Selbständig Tätigen

erheblicher Verwaltungsaufwand für nichts

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Aktuelles Angebot von BMF Schäuble

• Gewerbesteuer bleibt

• Kommunen erhalten Zuschlagsrecht auf ESt (mit Hebesatzrecht) Stärkung des Demokratieprinzips, aber gleiche Administrierungsprobleme wie Prüfmodell jährliche Festsetzung contra Dreijahresrhythmus bei Gemeindeanteil zusätzliche Mechanismen im kommunalen Finanzausgleich erforderlich

• Bund entlastet Kommunen bei den Sozialleistungen sollte als Hebel für Zugeständnisse der Kommunen genutzt werden möglichst Aufgabe der ertragsunabhängigen Komponenten

• Haltung BW keine ertragsunabhängigen Elemente möglichst keine Einbeziehung der Freien Berufe

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"Niedersachsen-Modell"

≙ Stiftung Marktwirtschaft

• Bürgersteuer aufkommensneutraler Ersatz des bisherigen Gemeindeanteils 4 % des zu versteuernden Einkommens mit Hebesatzrecht Stärkung des Demokratieprinzips Administrierungsprobleme wie beim "Prüfmodell"

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"Niedersachsen-Modell"• Ersatz der Gewerbesteuer durch

Kommunale Unternehmensteuer 8 % des Gewinns (= reine Ertragsabhängigkeit)

mit Hebesatzrecht

Einbeziehung von Freiberuflern und Land- und Forstwirten

Erhöhung der KSt auf 22 % (Erhaltung der Belastung von ca. 30 %)

Erhalt der Anrechnung auf die ESt (aber geringeres Anrechnungsniveau) Beteiligung am Lohnsteueraufkommen

2 % der Lohnsumme in der Betriebsgemeinde

reiner Finanzausgleich

kein Hebesatzrecht

Ausgleich für Bund und Ländero höhere Einkommen- und Körperschaftsteuer

o Beteiligung an Kommunaler Unternehmensteuer (Bund = 15 %, Länder = 35 %)

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Grundsteuerreform:Darstellung der Reformmodelle

- Verkehrswertmodell -- Äquivalenzmodell -

- Kombinationsmodell -

Hochschultag der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen am 21. Februar 2011

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Verkehrswertmodell

• "Nordländermodell"= Berlin, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein

• Bemessungsgrundlage (EFH, ZFH, ETW) Ausgangspunkt = wesentliche wertbestimmende Grundstücksdaten wie Lage

(Bodenrichtwert), Grundstücks- und Wohnfläche sowie Baujahr

keine Berücksichtigung weiterer individuelle Merkmale, wie z.B. der Ausstattungsstandard oder der Erhaltungszustand

automationsgestützte Verknüpfung mit den Vergleichsdaten der Gutachterausschüsse

Basis = Kaufpreissammlungen

Ermittlung von Vergleichsfaktoren zur Ableitung des Grundstückswerts aus den Vergleichswerten

Anwendung der Vergleichsfaktoren auf den Vergleichswert = Grundsteuerwert des Grundstücks

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Verkehrswertmodell

• Beispiel

Einfamilienhaus in Oldenburg (Niedersachsen) mit folgenden Daten:Baujahr 1975Grundstücksfläche 800 m²Wohnfläche 140 m²Lage/Bodenrichtwert 150 €/m²

Vergleichsfaktor der Stadt Oldenburg

in Abhängigkeit von Wohnfläche und Bodenrichtwert 1 167 €/m²Korrekturfaktor für abweichendes Baujahr 0,95Korrekturfaktor für abweichende Grundstücksgröße 1,06korrigierter Vergleichsfaktor (1 167 €/m² x 0,95 x 1,06) 1 175 €/m²Grundsteuerwert (1 175 €/m² x 140  m²) 165 000 €

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Verkehrswertmodell

• Bemessungsgrundlage Unbebaute Grundstücke = Bodenrichtwert

Standardgrundstücke mit Renditeorientierung (insb. Mehrfamilienhausgrundstücke, Grundstücke mit gewerblicher Nutzung, gemischt genutzte Grundstücke) = vergleichendes Verfahren mit Ertragsfaktoren

Land- und Forstwirtschaft landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ≙ unbebaute Grundstücke

Wohnteil ≙ EFH

Sachwertverfahren, wenn Vergleichswerte fehlen

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"Äquivalenzmodell"

• "Südländermodell"= Baden-Württemberg, Bayern, Hessen

• Unbebaute Grundstücke BG Boden = Bodenfläche x 0,02 €

• Bebaute Grundstücke BG Boden + BG Gebäude nicht betrieblich genutzte Gebäude

= Geschossflächen x 0,20 € betrieblich genutzte Gebäude

= Geschossflächen x 0,40 € Vereinfachungsregelung

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Vereinfachte Flächenermittlung

• BG (Gebäude) Gebäudefläche x Höhenzahl x Äquivalenzzahl (Gebäude)

• HöhenzahlenGebäudehöhe bis 5 Meter Höhenzahl 1

bis 10 Meter Höhenzahl 2bis 15 Meter Höhenzahl 3bis 19 Meter Höhenzahl 4bis 21 Meter Höhenzahl 5

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Vereinfachte Flächenermittlung

Einfamilienhaus, nicht unterkellert

Gebäudegrundfläche: 8 m x 10 m = 80 m²

x

Anzahl Geschosse: 2 (typisiert bei 9,5 m Höhe)

=

Gebäudefläche: 160 m²

8 m

10 m

9,5 m

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"Äquivalenzmodell"

Beispiel

Einfamilienhaus mit Keller, Gebäudehöhe 8 mGrundstücksfläche 700 m²Gebäudegrundfläche 100 m²Hebesatz 350 %

Lösung

• Grundstücksfläche:700 m² x 0,02 €/m2 = 14 €

• Gebäudefläche (vereinfachte Berechnung):100 m² bebaute Fläche x Höhenzahl 2 x 0,20 €/m² = 40 €

54 €• Grundsteuer: (54 € x 350 % Hebesatz =) 189 €

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Weiteres Verfahren

• Kenntnisnahme durch die Finanzministerkonferenz am 27. Januar 2011 ohne abschließende Festlegung

• Verprobung unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände und Hinzuziehung des Statistischen Bundesamts

• Ermittlung der Bürokratiekosten und der Verwaltungskosten Kosten des Finanzamtes und anderer Stellen bzw. der

Kommune, je nach Umfang der Aufgabenzuweisung für die Grundsteuererhebung

• Vorlage der Ergebnisse an die FMK bis Ende 2011