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Bulletin November 2013 Liebe Stimmberechtigte der Gemeinde Glarus Nord Sehr geehrte Damen und Herren Im Namen des Gemeinderates und des Gemeindeparlamentes Glarus Nord lade ich Sie herzlich zur Herbst- gemeindeversammlung 2013 ein. Im Zentrum der Versammlung wird die Beratung des Budget 2014 sowie die Festlegung des Steuerfusses 2014 stehen. Gemeinderat und Parlament streben ein ausgeglichenes Budget an. Dies gelingt nur, wenn am konsequenten Sparkurs des Gemeinderates weiter festgehalten wird und die Ertragsseite verbessert werden kann. Leider gehört dazu eine verantwortbare Korrektur des Steuersatzes von 114% auf 118%. Die im Durchschnitt von 12% eingeleitete Steuerreduktion an der Landsgemeinde 2009 war für die Gemeinde Glarus Nord mit deren teilweise neu zugewiesenen Aufgaben im Nachhinein zu aggressiv und hat die Finanzlage der Gemeinde stark negativ belastet. Niemand hat Freude an einer Steuererhöhung und trotzdem verlangt umsichtiges Handeln für die Gemeinde zwingend diese Massnahme. Nach der beantragten Steuer- korrektur verbleibt den Steuerpflichtigen unserer Gemeinde immer noch eine Steuerreduktion gegenüber den alten Gemeinden von durchschnittlich 8.5%. Mit Ihrer positiven Unterstützung gestalten Sie mittelfristig die Grundlagen für einen gesunden finanziellen Aufbau der Gemeinde. Gemeinsam schaffen wir damit die Voraussetzung, um den Nachholbedarf bei den Unterhaltsinvestitionen zu finanzieren und die noch nie in dieser Form dagewesene Wachstumsdynamik in den verschiedenen Ortschaften der Gemeinde rechtzeitig und damit verantwortungsbewusst anzugehen. Nebst der Wahl eines Ersatzmitgliedes in die Schulkommission Glarus Nord stehen weitere gewichtige Geschäfte an. So werden Sie unter anderem über einen Verpflichtungskredit von brutto CHF 2‘429‘350 für die Realisierung der Milchverwertung im Oberseetal, über die neue, 10 Jahre die Gemeinde verpflichtende Leistungsvereinbarung mit der linth-arena sgu sowie über die Genehmigung des Überbauungsplanes Rasten- hoschet in Näfels beraten und entscheiden. Im Vorfeld der Gemeindeversammlung hat das Projekt Milchverwertung im Oberseetal dank eines erst- mals in der Geschichte unserer Gemeinde zustande gekommenen fakultativen Referendums bereits zu Diskussionen Anlass gegeben. Der Gemeinderat freut sich, dass Bürgerinnen und Bürger mittels dieses Instrumentes aktiv in die Diskussion eingreifen können und so wichtige Entscheide auf demokratischste Weise beraten und entscheiden. Zudem hat ein Bürger den Antrag gestellt, es sei das Parlament per 1. Juli 2014 abzuschaffen. Die Gemeindeversammlung wird – vorbehältlich der Behandlung dieses Antrages an der Parlamentssitzung vom 21. November 2013 – darüber befinden können, ob dies an der Urne entschieden werden soll. 135 Jungbürgerinnen und Jungbürger vom Jahrgang 1997 dürfen wir neu in die Bürgerrechte von Kanton und Gemeinde aufnehmen. Im Namen des Gemeinderates und aller Bürgerinnen und Bürger gratuliere ich allen Aufzunehmenden herzlich und wünsche Ihnen viel Freude, Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein bei der Umsetzung Ihrer Bürgerrechte. Die traktandierten Geschäfte garantieren einen spannenden Verlauf der bevorstehenden Gemeinde- versammlung. Der Gemeinderat freut sich auf konstruktive und faire Diskussionen mit Ihnen. Für Ihr Wohlwollen und Ihr Vertrauen danke ich Ihnen herzlich. Ihr Martin Laupper-Müller Gemeindepräsident Glarus Nord Gemeindeversammlungsunterlagen Gemeindeversammlung 2/13 der Gemeinde Glarus Nord Freitag, 29. November 2013, 20.15 Uhr, linth-arena sgu, Näfels

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Bulletin November 2013

Liebe Stimmberechtigte der Gemeinde Glarus Nord Sehr geehrte Damen und Herren

Im Namen des Gemeinderates und des Gemeindeparlamentes Glarus Nord lade ich Sie herzlich zur Herbst-gemeindeversammlung 2013 ein. Im Zentrum der Versammlung wird die Beratung des Budget 2014 sowie die Festlegung des Steuerfusses2014 stehen. Gemeinderat und Parlament streben ein ausgeglichenes Budget an. Dies gelingt nur, wennam konsequenten Sparkurs des Gemeinderates weiter festgehalten wird und die Ertragsseite verbessertwerden kann. Leider gehört dazu eine verantwortbare Korrektur des Steuersatzes von 114% auf 118%.Die im Durchschnitt von 12% eingeleitete Steuerreduktion an der Landsgemeinde 2009 war für die GemeindeGlarus Nord mit deren teilweise neu zugewiesenen Aufgaben im Nachhinein zu aggressiv und hat die Finanzlage der Gemeinde stark negativ belastet. Niemand hat Freude an einer Steuererhöhung und trotzdemverlangt umsichtiges Handeln für die Gemeinde zwingend diese Massnahme. Nach der beantragten Steuer -korrektur verbleibt den Steuerpflichtigen unserer Gemeinde immer noch eine Steuerreduktion gegenüberden alten Gemeinden von durchschnittlich 8.5%. Mit Ihrer positiven Unterstützung gestalten Sie mittelfristig die Grundlagen für einen gesunden finanziellenAufbau der Gemeinde. Gemeinsam schaffen wir damit die Voraussetzung, um den Nachholbedarf bei denUnterhaltsinvestitionen zu finanzieren und die noch nie in dieser Form dagewesene Wachstumsdynamikin den verschiedenen Ortschaften der Gemeinde rechtzeitig und damit verantwortungsbewusst anzugehen.Nebst der Wahl eines Ersatzmitgliedes in die Schulkommission Glarus Nord stehen weitere gewichtige Geschäfte an. So werden Sie unter anderem über einen Verpflichtungskredit von brutto CHF 2‘429‘350für die Realisierung der Milchverwertung im Oberseetal, über die neue, 10 Jahre die Gemeinde verpflichtendeLeistungsvereinbarung mit der linth-arena sgu sowie über die Genehmigung des Überbauungsplanes Rasten -hoschet in Näfels beraten und entscheiden. Im Vorfeld der Gemeindeversammlung hat das Projekt Milchverwertung im Oberseetal dank eines erst-mals in der Geschichte unserer Gemeinde zustande gekommenen fakultativen Referendums bereits zuDiskussionen Anlass gegeben. Der Gemeinderat freut sich, dass Bürgerinnen und Bürger mittels diesesInstrumentes aktiv in die Diskussion eingreifen können und so wichtige Entscheide auf demokratischsteWeise beraten und entscheiden. Zudem hat ein Bürger den Antrag gestellt, es sei das Parlament per 1. Juli 2014 abzuschaffen. Die Gemeindeversammlung wird – vorbehältlich der Behandlung dieses Antrages an der Parlamentssitzungvom 21. November 2013 – darüber befinden können, ob dies an der Urne entschieden werden soll. 135 Jungbürgerinnen und Jungbürger vom Jahrgang 1997 dürfen wir neu in die Bürgerrechte von Kantonund Gemeinde aufnehmen. Im Namen des Gemeinderates und aller Bürgerinnen und Bürger gratuliere ichallen Aufzunehmenden herzlich und wünsche Ihnen viel Freude, Pflicht- und Verantwortungsbewusstseinbei der Umsetzung Ihrer Bürgerrechte. Die traktandierten Geschäfte garantieren einen spannenden Verlauf der bevorstehenden Gemeinde -versammlung. Der Gemeinderat freut sich auf konstruktive und faire Diskussionen mit Ihnen.

Für Ihr Wohlwollen und Ihr Vertrauen danke ich Ihnen herzlich.

Ihr Martin Laupper-MüllerGemeindepräsident Glarus Nord

Gemeindeversammlungsunterlagen

Gemeindeversammlung 2/13 der Gemeinde Glarus NordFreitag, 29. November 2013, 20.15 Uhr, linth-arena sgu, Näfels

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Gratisbus Der Stimmrechtsausweis gilt auf dem Busnetz Glarner Unterland / Kerenzerberg als Fahrausweis. Wir bitten Sie deshalb, von diesem Angebot Gebrauch zu machen und mit dem öffentlichen Verkehrsmittel anzureisen. Bus ab Bilten: Bilten: Bahnhof ab 19.38 Bilten: Post / Gemeindehaus ab 19.40 Niederurnen: Ziegelbrückstr. ab 19.46 Niederurnen: Ochsenplatz ab 19.47 Oberurnen: Feuerwehrplatz ab 19.50 Näfels: linth-arena sgu an 19.52

Zusätzliche Haltestellen: - Bilten: Sägestrasse, Abzweigung

Seggenstrasse; - Niederurnen: Friedhof; - Oberurnen: im Horn, im Grütli.

Bitte bringen Sie Ihren persönlichen Stimmrechtsausweis, welchen wir Ihnen vorgängig zugestellt haben, an die Ge-

meindeversammlung mit.

Bus ab Mühlehorn: Mühlehorn: Bahnhof ab 19.30 Obstalden: Post ab 19.40 Filzbach: Post ab 19.44 Mollis: Post ab 19.57 Näfels-Mollis: Bahnhof ab 20.00 Näfels: linth-arena sgu an 20.01

Zusätzliche Haltestellen: - Mühlehorn: Dorf, Oberdorf, Stutz, Hohr-

ain, Beerenboden; - Obstalden: Stocken, Walenguflen; - Filzbach: Reutegg, Milchzentrale, Gara-

ge, Römerturm; - Mollis: Winden, Chapellenstutz, Beglin-

gen, Haltli, Kirchenplatz; - Näfels: Post, Freulerpalast, Letz, Schö-

negg. Nach Versammlungsende stehen Ihnen Extrabusse nach Oberurnen – Niederur-nen – Bilten und nach Mollis – Filzbach – Obstalden – Mühlehorn zur Verfügung.

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Traktanden A. Mitteilungen B. Geschäfte 1. Wahl der Stimmenzähler 2. Wahl eines Ersatzmitgliedes in die

Schulkommission Glarus Nord 3. Genehmigung der Änderung in den

Organisationsreglementen APGN und TBGN (betr. Lösung der Entschädi-gungsfrage)

4. Genehmigung Überbauungsplan Ras-

tenhoschet Näfels 5. Genehmigung Leistungsvereinbarung

mit der linth-arena sgu Näfels 6. Genehmigung eines Verpflichtungs-

kredits von brutto CHF 2'429'350 für die Realisierung der Milchverwertung Oberseetal

7. Genehmigung des Budgets 2014 und

Festlegen des Steuerfusses 2014 8. Beschlussfassung zum Gemeindever-

sammlungsantrag von Max Eberle i.S. Auflösung Gemeindeparlament – An-frage zur Abstimmung an der Urne vom 12.01.2014 (vorbehältlich der Be-handlung dieses Antrages an der Par-lamentssitzung vom 21.11.2013)

C. Varia

Aufnahme der Jungbürgerinnen und Jungbürger des Jahrgangs 1997

Folgende Jungbürgerinnen und Jungbür-ger haben im Jahr 2013 das 16. Altersjahr erreicht bzw. werden dieses bis Ende Jahr noch erreichen: Aebli Fabian, Näfels Anderegg Jeret, Niederurnen Bauert Alain, Oberurnen Baumgartner Sina, Niederurnen Bellwald Julian, Oberurnen

Berger Levin, Mollis Bertsch Adrian, Näfels Bertucci Luca, Niederurnen Blaser David, Oberurnen Bommer Laura, Mollis Brändli Dario, Niederurnen Bukoshi Arti, Näfels Burger Daniel, Niederurnen Cajacob Jasmine, Mollis Carminati Leslie, Ziegelbrücke Cecio Luca, Bilten Dahinden Saskia, Ziegelbrücke Décailloz Nicolas, Niederurnen Eberhard Marc, Niederurnen Eberli Martina, Oberurnen Eichenberger Nadine, Bilten Etter Marie-Louise, Niederurnen Fischli Claudia, Näfels Fischli Pascal, Näfels Fischli Marina, Näfels Fischli Franco, Näfels Fischli Petra, Näfels Gallati Adrian, Niederurnen Gallati Cynthia, Niederurnen Gallati Priska, Näfels Gallati Remo, Näfels Giger Carla, Niederurnen Glaus Michelle, Niederurnen Grob Mariano, Näfels Grob Nicole, Obstalden Hager Pascal, Mollis Halabaku Albin, Mollis Haller Michelle, Mollis Hauser Selina, Mollis Hauser Silja, Näfels Hauser Fabian, Näfels Hauser Christoph, Näfels Heer Michael, Oberurnen Herrmann Tanja, Bilten Hiltbrunner Sarina, Mollis Hobi Benjamin, Niederurnen Hunold Patrick, Mollis Ibishi Leunora, Oberurnen Ilg Mattea, Mühlehorn Iljazi Nezaqete, Niederurnen Iten Lea, Mollis Kälin Lea, Näfels Kamm Andrea, Filzbach Kamm Stefan, Filzbach Kasinathan Anosanth, Niederurnen Kistler Severin, Niederurnen Kistler Alina, Niederurnen Knobel Angela, Näfels Krieg Svenja, Näfels Krummenacher Elena, Mollis Kümin Ivanca, Niederurnen

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Kuster Ronny, Bilten Lampe Rahel, Näfels Landolt Mirjam, Niederurnen Landolt Valerie, Näfels Landolt Tim, Näfels Landolt Raphael, Näfels Landolt Sarina, Näfels Landolt Hans-Ueli, Näfels Lehmann Alessio, Mollis Lucic Davor, Bilten Maksic Radmila, Niederurnen Mancinelli Gianluca, Näfels Marthy Marco, Mühlehorn Marti Joel, Niederurnen Michel Louis, Niederurnen Müller Jana, Näfels Murati Arta, Näfels Mustafa Arlind, Näfels Napolitano Alessandro, Näfels Neeracher Matthias, Oberurnen Noser Fabiola, Oberurnen Oeler Noël, Mollis Oertli Seray, Mollis Ondelli Bermudez Fabian, Oberurnen Özöztürk Yaren, Mollis Pianta Christian, Mollis Pleisch Viviane, Mollis Purtscheller Corsin, Niederurnen Radman Marinko, Niederurnen Reichenbach Immanuel, Niederurnen Reinfried Lars, Oberurnen Rhyner Ralf, Niederurnen Rhyner Natascha, Mollis Rubischon Maja, Obstalden Rüegg Rico, Bilten Sabanovik Aida, Niederurnen Sauter Jana, Mollis Schärer Adriana, Näfels Schellenberg Immanuel, Niederurnen Schiess Fabienne, Bilten Schmid Rahel, Mollis Schnellmann Nicole, Bilten Schnellmann Andreas, Bilten Schnyder Andreas, Bilten Schöpf Michael, Obstalden Schrepfer Sarah, Filzbach Schrepfer Lea, Obstalden Schwarzmann Loris, Bilten Schwitter Pascal, Näfels Stahel Kevin, Niederurnen Staub Iris, Bilten Steinmann Jacqueline, Niederurnen Stevanovic Stefan, Niederurnen Stocco Dario, Oberurnen Stojanova Sandra, Niederurnen Streiff Caroline, Obstalden

Stüssi Patrick, Näfels Stüssi Dominik, Niederurnen Sulzer Mathis, Mollis Tamborrino Julia, Mollis Thalmann Lynn, Mollis Vallant Jordi, Oberurnen van der Mark Dominique, Näfels van Geijn David, Niederurnen van Vliet Ellen, Mollis Weber Mirjam, Bilten Weitnauer Alex, Näfels Wolf Edwin, Näfels Zahner Karina, Näfels Zahner Lukas, Niederurnen Zimmermann Alexander, Niederurnen Zimmermann Lucas, Oberurnen Zweifel Marc, Näfels Zweifel Tobias, Niederurnen Erläuterungen zur Traktandenliste A. Mitteilungen

Aufgrund der Anzahl Geschäfte, welche durch die Versammlung zu behandeln sind, hat der Gemeinderat beschlossen, auf die mündliche Abgabe von Mitteilun-gen zu verzichten. Es wird an dieser Stelle auf die regelmässigen Mitteilungen in der Presse verwiesen. 1. Information zum Antrag der GLP

Glarus Nord, gestellt von Pascal Vuichard anlässlich der GV vom 21.06.2013

Pascal Viuchard stellte im Namen der GLP Glarus Nord anlässlich der letzten Gemeindeversammlung den nachfolgen-den Antrag, welchen er entsprechend begründete:

Ich stelle den Antrag zuhanden des Budgets 2014. Und zwar: a) Massnahmen zur Kostenreduktion mit Wirkung

ab Rechnung 2014 aufzuzeigen; b) Prüfung von Steuererhöhungen von mehr als 1

Prozent; c) Einführung einer eigenen Kostenstelle für die

Lintharena SGU

Nachdem der Gemeinderat das Budget 2014 zuhanden des Parlaments und der Gemeindeversammlung verabschiedet hat, wurde mit dem Antragsteller ein Ge-spräch geführt. Per E-Mail vom 23.09.2013 bestätigt Pascal Vuichard im Namen der Partei, dass der gestellte Antrag als erfüllt betrachtet und somit zurückgezogen wird.

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B. Geschäfte 1. Wahl der Stimmenzähler Die Stimmenzählerinnen und Stimmen-zähler werden an der Versammlung vor-geschlagen und gewählt. 2. Wahl eines Ersatzmitgliedes in die

Schulkommission Glarus Nord 1. Ausgangslage Am 13. Januar 2010 wurde Frau Irene Fischli-Schnellmann, Näfels, von der Ge-meindeversammlung als 3. Mitglied in die Schulkommission Glarus Nord gewählt.

Mit Schreiben vom 24. August 2013 gab sie ihren sofortigen Rücktritt aus der Schulkommission bekannt.

Der Gemeinderat hat unter Verdankung der geleisteten Dienste davon Kenntnis genommen und die Ersatzwahl des 3. Mit-gliedes für die Herbstgemeindeversamm-lung festgelegt. 2. Materielles Das Ersatzmitglied ist für den Rest der Amtsperiode bzw. bis am 30. Juni 2014 zu wählen. Ausserdem muss es sich beim Ersatzmitglied um eine/n wählbare/n Ein-wohner/in der Gemeinde Glarus Nord handeln, welche/r das 18. Altersjahr zu-rückgelegt hat. 3. Erläuterungen Sämtliche Ortsparteien wurden über die Demission von Irene Fischli in Kenntnis gesetzt und beauftragt, nach geeigneten Ersatzkandidaten zu suchen.

Es war geplant, die eingereichten Wahl-vorschläge der Ortsparteien im Bulletin vorzustellen. Während der Eingabefrist ging aber lediglich die Kandidatur der Grünen Glarus Nord bei der Gemeinde-kanzlei ein. Für die übrigen Parteien war der vorgeschlagene Termin aufgrund der eigenen parteiinternen Terminplanung nicht haltbar.

Der Gemeinderat Glarus Nord hat deshalb im Sinne einer Gleichbehandlung der Kandidatinnen und Kandidaten entschie-den, auf die Publikation dieses einen Wahlvorschlages im Bulletin zu verzichten.

4. Antrag Wahlvorschläge werden direkt an der Ver-sammlung vorgebracht. Die Wahl findet nach Bekanntgebe der Kandidatinnen und Kandidaten direkt an der Versammlung statt.

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3. Genehmigung Änderung in den Or-ganisationsreglementen APGN und TBGN betr. Lösung der Entschädi-gungsfrage zur Auszahlung der VR-Mandatsentschädigung für Mitglie-der des Gemeinderates

1. Ausgangslage An der Parlamentssitzung vom 20. De-zember 2012 wies das Parlament die Ent-schädigungsreglemente zur Überarbeitung an eine Kommission zurück. Nach Würdi-gung sämtlicher Argumente ist die Kom-mission einstimmig der Meinung, dass VR-Entschädigungen, Sitzungsgelder und dergleichen für Gemeinderäte im Neben-amt direkt an die Amtsinhaber erfolgen sollen. Damit dies möglich wird, ist eine Anpas-sung der Besoldungsverordnung, der Or-ganisationsreglemente APGN und TBGN sowie der Entschädigungsreglemente TBGN und APGN unumgänglich. Das Gemeindeparlament hat die in seiner Kompetenz stehenden Anpassungen in der Entschädigungsreglementen an der Sitzung vom 29. August 2013 genehmigt. Das fakultative Referendum für die Ände-rungen in der Besoldungsverordnung ist am 19. September 2013 unbenutzt abge-laufen. 2. Materielles Bei der Geschäftsbehandlung am 23. Mai 2013 hat das Gemeindeparlament be-schlossen, dass 1. VR-Entschädigungen, Sitzungsgelder

und dergleichen des Gemeindepräsi-denten [im Vollamt] in die Gemeinde-kasse fliessen sollen und die Aufwen-dungen des Gemeindepräsidenten für solche Nebenämter mit dem ordentli-chen Salär der Gemeinde abgegolten sind;

2. VR-Entschädigungen, Sitzungsgelder und dergleichen für Gemeinderäte im Nebenamt direkt an die Amtsinhaber erfolgen sollen;

3. dafür die Besoldungsverordnung, die Organisationsreglemente APGN und TBGN sowie die Entschädigungsreg-

lemente APGN und TBGN angepasst werden müssen;

4. diese Anpassungen bis spätestens Ende 2013 erfolgt sein sollen;

5. das Parlament künftig für die Geneh-migung von Pensen die oben genann-ten Richtlinien anwenden wird.

Der Gemeinderat hat sich an seiner Sit-zung vom 19. Juni 2013 mit dieser Pen-denz befasst und die notwendigen Anpas-sungen in den Reglementen vorgenom-men. 2.1 Änderung Organisationsreglement APGN Art. 8 Ziff. 6 6. Das Parlament genehmigt das Reg-

lement zur Entschädigung der Mitglie-der des Verwaltungsrates. Mitglieder des Gemeinderates erhalten gemäss Besoldungsverordnung keine Ent-schädigung.

Der letzte Satz unter Ziffer 6 soll ersatzlos gestrichen werden. Die Details zur Ent-schädigung werden in den entsprechen-den Entschädigungsreglementen festge-halten. 2.2 Änderung Organisationsreglement TBGN Art. 10 Ziff. 6 6. Das Parlament genehmigt das Reg-

lement zur Entschädigung der Mitglie-der des Verwaltungsrates. Mitglieder des Gemeinderates erhalten gemäss Besoldungsverordnung keine Ent-schädigung.

Der letzte Satz unter Ziffer 6 soll ersatzlos gestrichen werden. Die Details zur Ent-schädigung werden in den entsprechen-den Entschädigungsreglementen festge-halten. 3. Erläuterungen Das Gemeindeparlament hat die Vorlage an seiner Sitzung vom 29. August 2013 gesamthaft behandelt und einzig in den Entschädigungsreglementen APGN und TBGN eine kleine Anpassung vorgenom-men. Die Organisationsreglemente der TBGN und APGN stehen jedoch nicht in der abschliessenden Genehmigungskom-petenz des Parlaments. Hierfür ist die Gemeindeversammlung zuständig.

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4. Beratung der Vorlage im Parlament 4.1 Plenum Im Gemeindeparlament war Eintreten un-bestritten. Alle Fraktionen stellten sich hinter die Vorlage.

Die Detailberatung verlief diskussionslos, es wurden keine Abänderungsanträge gestellt. Das Gemeindeparlament stimmte der Vorlage zuhanden der Gemeindever-sammlung zu. 5. Spezielles Gemeinderat und Gemeindeparlament haben an ihren Sitzungen vom 19. Juni 2013 bzw. 29. August 2013 beschlossen, die in ihren Kompetenzen stehenden Reg-lementsanpassungen zu genehmigen und die Änderungen in den Organisationsreg-lementen im positiven Sinne zur Geneh-migung an die Gemeindeversammlung zu überweisen. Das fakultative Referendum für die Ände-rungen in der Besoldungsverordnung be-treffend den Artikeln 12 und Art. 12aneu ist unbenutzt abgelaufen. 6. Anträge Das Gemeindeparlament beantragt:

1. Die Korrektur des Artikels 8 Ziff. 6 des Organisationsreglements APGN sei wie unterbreitet zu genehmigen.

2. Die Korrektur des Artikels 10 Ziff. 6 des Organisationsreglements TBGN sei wie unterbreitet zu genehmigen.

3. Die Änderungen seien rückwirkend per 01. Januar 2013 in Kraft zu set-zen.

4. Der Gemeinderat sei mit dem Vollzug zu beauftragen.

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4. Genehmigung Überbauungsplan Rastenhoschet Näfels

1. Ausgangslage Das Areal des Überbauungsplanes setzt sich aus den beiden Parzellen Kat.-Nrn. 120 und 636 zusammen und umfasst rund 3.3 ha. Mit seiner Grösse, der zentralen Lage im Siedlungsgebiet sowie der Nähe zum Bahnhof Näfels-Mollis und der damit einhergehenden sehr guten Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr, ist das Areal im Kanton Glarus einzigartig. Das Planungsgebiet liegt gemäss dem gültigen Zonenplan (ZP) der Gemeinde Glarus Nord (Ortsteil Näfels) in der Wohnzone W2b und ist mit einer Überbauungsplan-pflicht überlagert. Mit Ausnahme eines nur noch zu Wohnzwecken genutzten Land-wirtschaftsbetriebs, bestehend aus einem Einfamilienhaus und einer Stallung am nordwestlichen Rand der Parzelle Kat.-Nr. 636, ist das gesamte Areal heute unbe-baut. Die Sonnenau Immobilien AG beabsich-tigt, das ca. 3.3 ha grosse Gebiet Rasten-hoschet in Näfels, Gemeinde Glarus Nord, im Rahmen eines Überbauungsplanes zu entwickeln. Dabei stehen primär Wohn-nutzungen mit einem variantenreichen Mix von Geschosswohnungen in sogenannten Stadtvillen bis Mehrfamilienhäuser im Vor-dergrund. Die strassenmässige Erschliessung erfolgt ab der Obererlenstrasse über ein Grund-stück der Gemeinde. Die Absichtserklä-rung des Gemeinderates zum Verkauf dieser Fläche (insgesamt ca. 312 m2) liegt vor. Während der Mitwirkung vom 02. No-vember bis 21. November 2012 sind sechs Stellungnahmen eingegangen und dem Projektverfasser weitergeleitet worden. 2. Materielles Überbauungsplan Version vom 15. März 2013 (2. Revision, bzw. Schlussdokument)

Der Überbauungsplan Rastenhoschet in Näfels beinhaltet vier Baubereiche, welche von der Obererlenstrasse her gemeinsam erschlossen werden. Die Baubereiche sind gleichzeitig auch mögliche Bauetappen,

welche zeitlich unabhängig voneinander realisiert werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die gemeinsame Erschlies-sungsachse vorgängig erstellt wird, was auch so in den Sonderbauvorschriften vorgeschrieben ist. In den einzelnen Bau-bereichen (Teilgebiete 1 - 4) sind folgende Baufelder vorgesehen: Teilgebiet 1: Total 7 Baufelder (A - G) für Mehrfamilienhäuser mit 4 Stockwerken (Baufelder F + G), bzw. 5 Stockwerken (Baufelder A - E) und einer Tiefgarage. Teilgebiet 2: Total 5 Baufelder (H - L) für Mehrfamilienhäuser mit 3 Stockwerken (Baufelder H + I), 4 Stockwerken (Baufeld K) bzw. 5 Stockwerken (Baufeld J + K) und einer Tiefgarage, gemeinsam mit Teilgebiet 3. Teilgebiet 3: Total 4 Baufelder (M - P) für Mehrfamilienhäuser mit 3 Stockwerken (Baufelder M + N), bzw. 5 Stockwerken (Baufeld O + P) und einer Tiefgarage, ge-meinsam mit Teilgebiet 2. Teilgebiet 4: Total 3 Baufelder (Q - S) für Mehrfamilienhäuser mit 3 Stockwerken und Carports als Abstellplätze. Total sind 19 Baufelder (A - S) für Mehr-familienhäuser, 2 Tiefgaragen mit ca. 180 Plätzen, ca. 18 Parkplätze in Carports und ca. 36 Besucherparkplätze vorgesehen. Der genaue Zeitpunkt der Realisierung ist noch offen, geplant sind die zügige Um-setzung der Vorlage und ein rascher Bau-beginn. Die zeitliche Abfolge der Umset-zung ist flexibel. Die Erschliessung und der öffentliche Platz sowie die Infrastruk-turanlage für die Entsorgung von Abfällen sind zwingend mit der ersten Etappe zu realisieren. 3. Einsprachen

Allgemeines Während der öffentlichen Auflage vom 13. Dezember 2012 bis zum 14. Januar 2013 sind acht Einsprachen eingegangen. In der Zwischenzeit konnten die meisten Ein-sprachen zwischen der Bauherrschaft und den Einsprechern materiell bereinigt und erledigt werden. Über diese noch hängi-

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gen Einsprachen kann der Gemeinderat erst nach der Gemeindeversammlung ent-scheiden. 4. Kantonale Stellungnahmen Kantonale Vorprüfung nach Art. 24 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes In der kantonalen Stellungnahme vom 5. Februar 2013 zur Version vom 04. De-zember 2012 (1. Revision) sind u.a. fol-gende Vorbehalte (V) und Hinweise (H) aufgeführt: Grundsätzliches Nach dem am 1. Juli 2011 in Kraft ge-

setzten Raumentwicklungs- und Bau-gesetz sind Nutzungspläne, d.h. auch Sondernutzungspläne dem Departe-ment Bau und Umwelt des Kantons zur Genehmigung zu unterbreiten. Nach Art. 27 Abs. 2 werden Sondernut-zungspläne von dem nach Massgabe der Gemeindegesetzgebung zuständi-gen Gemeindeorgan definitiv erlassen. Die Gemeindeordnung äussert sich zu dieser Zuständigkeitsfrage nicht ein-deutig. Um eine Auseinandersetzung im Beschwerdeverfahren zu vermeiden, hat der Gemeinderat entschieden, den Überbauungsplan der Gemeindever-sammlung vorzulegen.

Gewässerraum Gemäss dem Planungsbericht Ab-

schnitt 2.2 wird der Gewässerraum nach Art. 36a GSchG durch die Ge-wässer und die Uferabschnitte be-stimmt. Um deutlich zu machen, dass der Gewässerraum nach Art. 36a GSchG im ÜP festgelegt wird, ist der Gewässerraum im Überbauungsplan in geeigneter Weise mit separater Signa-tur darzustellen. Hausecken (z.B. bei den Baubereichen E, G, L, Q und S9) dürfen nicht innerhalb des Gewässer-raumes liegen. Im Planungsbericht ist darzulegen, dass die Voraussetzungen für eine reduzierte Breite des Gewäs-serraumes nach Art. 41a GSchG gege-ben sind (V).

Stellungnahme Gemeinderat Die zu bewilligenden Pläne sind dies-

bezüglich überarbeitet worden. Der Gewässerraum ist neu mit einer Bauli-

nie begrenzt, welche nicht überschritten wird.

Gefährdung durch Gerinneverengung bei der Gewürzmühle Gemäss den Stellungnahmen der Ab-

teilung Tiefbau (Fachstelle Wasserbau) und Umweltschutz und Energie des Kantons besteht auf der Höhe der Ge-würzmühle eine Verengung des Gerin-nes, welche eine potenzielle Gefähr-dung darstellt. Die geplante Reduktion des Gewässerraums an dieser Stelle muss vermieden werden (V).

Stellungnahme Gemeinderat Die Bauherrschaft hat bei der Marty Inge-nieure AG einen Mitbericht Naturgefahren ausarbeiten lassen. Dieser Bericht unter-sucht schlüssig die verschiedenen Gefah-rensituationen, insbesondere auch die Gefahrenverlagerung durch die Überbau-ung Rastenhoschet. Zusammengefasst kommt der Bericht zum Schluss, dass die Gefahrenwirkung gering ist; durch die Geländeanschüttung das

Gebiet aus dem Gefahrenbereich ent-lassen werden kann;

die Häuser nicht gefährdet sind; die Einfahrt der Tiefgaragen auf

437.000 M.ü.M. erhöht werden soll; der Gewässerraum nicht eingeengt wird

und dadurch eine Gefahrenverlagerung ausgeschlossen werden kann und so-mit

die Anforderungen an den Hochwas-serschutz erfüllt sind.

Die weiteren Empfehlungen und Hinweise wurden mit den kantonalen Amtsstellen besprochen und in den überarbeiteten Unterlagen bereits berücksichtigt. 5. Überarbeitung Überbauungsplan Aufgrund der kantonalen Vorprüfung, der eingegangenen Einsprachen während der öffentlichen Auflage und der Prüfung durch das zuständige Ressort Bau und Umwelt der Gemeinde Glarus Nord wur-den der Überbauungsplan und die Sonder-bauvorschriften in einigen Details noch-mals angepasst und ergänzt. Bei den An-passungen handelt es sich um teilweise Berücksichtigung der Einsprachen, um Ergänzungen aufgrund der kantonalen

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Vorprüfung sowie um redaktionelle Präzi-sierungen. Keine dieser Anpassungen hat negative Folgen auf schutzwürdige Inte-ressen von Privaten oder der Öffentlichkeit und es wurde auf eine erneute Publikation im Amtsblatt verzichtet. Folgende Anpassungen wurden vorge-nommen: Sonderbauvorschriften Redaktionelle Korrekturen und Klarstel-

lungen; Festlegung der minimalen und maxima-

len anrechenbaren Geschossfläche (aGF) pro Baubereich unter Berück-sichtigung der maximalen Ausnut-zungsziffer von 0.8 als Ergänzung zur Gesamtfestlegung;

Festlegen des MINERGIE-Standards als Mindestanforderung.

Überbauungsplan Begrenzung des Uferbereichs mit einer

definierten Linie anstelle einem offenen Bereich;

Darstellen der Konzepte für die Ver- und Entsorgung (Werkleitungen, Standorte Trafostation und Entsor-gungsplatz);

Verzicht auf die Fuss- und Radwegver-bindung öffentlich ab dem Erschlies-sungsweg bis zur Tschudihoschet;

Festlegen von Baubereichen bei den Carports der Baubereiche Q, R und S;

Ausscheiden eines Grundstückteils angrenzend an Parzelle Kat.-Nr. 696 aus dem Perimeter des ÜP;

Anpassen des Perimeters an die Grundeigentumsverhältnisse beim Kleinlinthli;

Markieren der Notzufahrten Feuerwehr 6. Würdigung - Stellungnahme Ge-

meinderat a. Überprüfung des Überbauungsplanes

auf seine Übereinstimmung mit der Konzeption Ortsplanung und dem Ent-wurf kommunaler Richtplan

Der Konzeptbericht vom 22. Juni 2012 nennt die Leitsätze zur räumlichen Ent-wicklung. Der Überbauungsplan ist auf Kompatibilität mit den Zielformulierungen der Leitsätze zu überprüfen. Für den vor-

liegenden Überbauungsplan massgebend sind insbesondere: Leitsatz 1: Konzentration auf bestehendes Siedlungsgebiet Das Überbauungsplangebiet Rasten-

hoschet ist heute bereits weitgehend von Bauten umgeben und die Vorleis-tungen in Infrastrukturanlagen sind ge-tätigt. Durch die Bebauung dieser ein-gezonten Binnenlandwirtschaftsfläche wird das Siedlungsgebiet besser ge-nutzt und ein Dorfkern nahes und at-traktives Baugebiet verfügbar. Dadurch kann der Druck auf Baugebiete am Siedlungsrand reduziert werden.

Leitsatz 4: Die Nutzungsdichte innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes wird erhöht Durch die zulässige Erhöhung der Aus-

nutzungsziffer wird eine Verdichtung innerhalb der bestehenden Bauzone er-reicht. Mit den geplanten Mehrfamilien-häusern kann die Dichte ohne Einbusse von Wohnqualität erreicht werden.

Leitsatz 8: Der öffentliche und der indivi-duelle Verkehr werden, bei gleichzeitiger Senkung der Belastung, in ihrer Effizienz gesteigert Durch die Bebauung einer Bahnhof

nahen Fläche werden starke Anreize zur Nutzung des ÖV gesetzt. Mit der in Planung begriffenen Stichstrasse wird zudem eine Anbindung für den Indivi-dualverkehr geschaffen, welche nicht über die bereits heute stark frequentier-ten Hauptstrassen erfolgt.

Leitsatz 11: Grünräume und Gewässer-räume erhalten Durch die Ausscheidung eines Gewäs-

serraumes wird dieser nachhaltig ge-schützt und offen gehalten mit klar defi-nierten Grenzen. Der bewusst gestalte-te Freiraum innerhalb der Siedlung und der Einbezug, bzw. Neuschaffung von neuen naturnahen Flächen schaffen ei-ne hohe Umgebungsqualität.

Der Überbauungsplan entspricht den massgeblichen Leitsätzen der Konzeption zur räumlichen Entwicklung der Gemeinde Glarus Nord vollumfänglich und wird dies-bezüglich gutgeheissen.

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b. Überprüfung des Überbauungsplanes auf seine Übereinstimmung mit den kommunalen und kantonalen Anforde-rungen (Art. 9 BO Näfels, Art. 23 RBG)

Mit dem vorliegenden Überbauungsplan und den Sonderbauvorschriften werden alle in der Bauordnung Näfels aufgeführ-ten Kriterien ausführlich geregelt. Erschliessung und Parkierung: Die stras-senmässige Erschliessung erfolgt ab der Obererlenstrasse über eine noch zu erstel-lende Zufahrt. Mit dem Prüfbericht Er-schliessungskonzept der Marty Ingenieure AG wird die zusätzliche Verkehrsbelas-tung der angrenzenden Quartiere analy-siert und aufgezeigt, dass die Verträglich-keit gewährleistet und das Verkehrsnetz genügend dimensioniert ist. Die Pflichtabstellplätze sind unterirdisch angeordnet mit Ausnahme der Abstellplät-ze der Baufelder Q, R und S. Weil die Ein-fahrt in die Tiefgaragen für die Bauberei-che A - P direkt nach der Arealzufahrt er-folgt und auch die Besucherabstellplätze in diesem Bereich angeordnet sind, bleibt das Areal weitgehend verkehrsfrei. Die Notzufahrten für die Feuerwehr werden sichergestellt und sind im Plan bezeichnet. Die Erschliessung mit Werkleitungen wur-de mit allen Werken besprochen und fest-gelegt. Für Velos wird mit 0.75 Plätzen pro Zimmer eine stattliche Fläche teilweise in Velokellern und teilweise im Bereich der Eingänge bereitgestellt. Der Wunsch der Gemeinde nach Durch-lässigkeit des Areals für die angrenzenden Wohngebiete wurde berücksichtigt, indem Wegrechte zugunsten der Öffentlichkeit vereinbart werden konnten. Damit bleibt das Areal auch für Dritte zugänglich. Hygienisch und baulich einwandfreie Lö-sung: Das Projekt weist eine hohe Qualität auf. Durch die zusätzlichen Geschosse vor allem im Zentrum der Bebauung können grosse zusammenhängende Flächen für die Umgebungsgestaltung und Nutzung durch die Bewohner und Bewohnerinnen freigehalten werden. Das entspricht auch der Anforderung an die haushälterische Nutzung des Bodens durch verdichtetes Bauen. Im Richtprojekt / Umgebungsge-

staltung ist ersichtlich, dass die Wohnun-gen grosszügig konzipiert und sehr gut besonnt sind. Alle Wohnungen sind mit Abstellräumen und Abstellflächen für Ve-los ausgestattet. Die Bebauung entspricht den Anforderungen an die Behindertenzu-gänglichkeit. Die nötigen Pflichtabstellplät-ze werden ausgewiesen. Der Mitbericht Naturgefahren nimmt detail-liert zur Hochwassergefährdung Stellung und zeigt die nötigen Massnahmen auf. Durch die teilweise Geländeerhöhung kann das Gebiet sogar aus dem Gefah-renbereich entlassen werden. Es wird ins-besondere auch aufgezeigt, dass eine Gefahrenverlagerung auf die angrenzen-den Gebiete ausgeschlossen werden kann. Das geologische Gutachten Baugrundun-tersuchung analysierte den Baugrund und empfiehlt die nötigen Massnahmen wäh-rend der Bauphase, damit auch diesbe-züglich alle negativen Ein-/bzw. Auswir-kungen auf die Bebauung und die angren-zenden Gebäude ausgeschlossen werden können. Beachtung der Beziehung zu den Nach-bargrundstücken: Mit den dreigeschossi-gen Gebäuden ohne zusätzliches Attika-geschoss gegenüber der Bebauung Bach-dörfli wird der Übergang sanft gestaltet und damit den Nachbarliegenschaften im Norden Beachtung geschenkt. Eine ver-minderte Besonnung dieser Gebäude kann dadurch grösstenteils vermieden werden. Entlang dem Villäggenbach ent-schied man sich ebenfalls für einen sanf-ten Übergang zum Gewässerraum hin. Damit wird auch hier der angrenzenden Bebauung und Wohnzone Rechnung ge-tragen. Entlang dem Kleinlinthli sind in einigen Baufeldern bis 5 Geschosse mög-lich. Diese Gebäude kommen gegenüber Gewerbebauten und der Zone ÖB/A zu stehen und dürfen an dieser Lage durch-aus markant erscheinen. Gegenüber der Bebauung Tschudihoschet sind es noch 4 Geschosse, wobei ein gebührender Ab-stand einzuhalten ist. Harmonische Einordnung der Bauten ins Gesamtbild der Umgebung: Die Erarbei-tung der Bebauung in enger Zusammen-

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arbeit mit der Gestaltungskommission der Gemeinde, aber auch seitens der Bau-herrschaft mit ausgewiesenen Planungs-fachleuten, hat sich gelohnt. Die Bebau-ung weist bezüglich Einordnung, Volu-menverteilung und Wohnqualität einen sehr hohen Standard auf und passt sich gut in das bestehende Ortsbild ein. Zur Qualitätssicherung bei der baulichen Um-setzung werden in den Sonderbauvor-schriften eigens Bestimmungen formuliert. U.a. sind die Projekte vor Baueingabe der Gestaltungskommission vorzulegen, damit die Übereinstimmung mit dem Über-bauungsplan geprüft werden kann. Grosszügige und zweckmässige Anlage von Freiflächen und Kinderspielplätzen: In den Sonderbauvorschriften Art. 9 werden Auflagen für die Gestaltung der Umge-bungsbereiche formuliert. Im Plan Umge-bungsgestaltung und dem dazugehörigen Bericht wird detailliert aufgezeigt, wie die Umgebung genutzt, bepflanzt und materia-lisiert werden soll. Die grosse Freifläche inmitten der Siedlung soll parkmässig ge-staltet werden und nebst den Bewohnern und Bewohnerinnen auch den angrenzen-den Quartieren zur Verfügung stehen. Die Gewässer bleiben grösstenteils zugänglich und werden mit partiellen Aufweitungen attraktiviert. Insgesamt weist die Planung auch hier einen hohen Bearbeitungsgrad auf und dokumentiert die Bemühungen und Anstrengungen seitens der Bauherr-schaft um eine qualitativ hochstehende Bebauung des Areals Rastenhoschet. Massnahmen zur sparsamen Nutzung und Verteilung von Energie: Den im RBG bei Überbauungsplanungen verlangten Mass-nahmen zur sparsamen Nutzung und Ver-teilung von Energie wird mit der Mini-malanforderung des MINERGIE-Standards für alle Gebäude Rechnung getragen. Mit der Baueingabe ist ein Energiekonzept einzureichen. Das Errich-ten von Anlagen zur Nutzung von Son-nenenergie wird explizit erlaubt. c. Fazit Mit der Überbauung Rastenhoschet wer-den die Anforderungen der Bauordnung Näfels Art. 8, 9 und 10 sowie des RBG Art. 23 erfüllt. Die geplante Bebauung ist zweckmässig und entspricht vollumfäng-lich den Vorgaben. Das Ergebnis der Pla-

nung ist ganz klar besser als eine übliche Bebauung mit Regelbauweise, die erhöhte Ausnützungsziffer sowie die Erhöhung der Gebäudehöhe und der Geschosszahl sind eindeutig gerechtfertigt. 7. Beratung der Vorlage im Parlament 7.1 Kommission Die Bau-, Raumplanungs- und Verkehrs-kommission unter dem Präsidium von Ann-Kristin Peterson, Niederurnen, be-fasste sich an ihrer Sitzung vom 30. Sep-tember 2013 mit der Vorlage. Nachdem in der Kommission ein Antrag auf Verschie-bung des Geschäftes aufgrund zu kurzer Zeit für das Aktenstudium abgelehnt wur-de, hat die Kommission Eintreten be-schlossen. In der Detailberatung war die Rückweisung des Geschäfts ein Thema, da die Richtplanung noch nicht abge-schlossen ist. Nach eingehender Diskus-sion wurde jedoch darauf verzichtet und dem Antrag des Gemeinderates in Punkt 1. gefolgt. Weiter beschloss die Kommis-sion, entgegen dem 2. Antrag des Ge-meinderates (Der Planungsbericht vom 20. Sep-tember 2013, das Richtprojekt Umgebungsgestal-tung vom 14. März 2013, das geologische Gutach-ten vom 08. Dezember 2012, der Mitbericht Natur-gefahren vom 11. März 2013 und die Prüfung Er-schliessungskonzept vom 18. März 2013 seien zur Kenntnis zu nehmen), nur den Planungsbe-richt mit dem Richtprojekt zur Kenntnis zu nehmen, weil der BRVK die restlichen er-wähnten Unterlagen nicht vorlagen. Der 3. Antrag des Gemeinderates wurde gutge-heissen. Im Weiteren beschloss die Kom-mission, die Anträge des Gemeinderates mit einem 4. Punkt zu ergänzen: In den Sonderbauvorschriften ist Art. 20, Abs. 1 wie folgt zu ändern: Das Überbauungspl-angebiet wird in vier Bau-etappen bzw. Teilgebiete unterteilt. 7.2 Plenum Im Gemeindeparlament war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Die Detailbera-tung verlief diskussionslos, es wurden kei-ne Abänderungsanträge gestellt. Betref-fend der von der BRVK angesprochenen fehlenden Unterlagen ist der Gemeinderat der Meinung, dass diese für die Beurtei-lung des Überbauungsplanes nicht zwin-gend erforderlich waren, sie wurden den-noch nachgeliefert. Der 4. Antrag der

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BRVK ist jedoch auch im Sinne der Ge-meinde und der Bauherrschaft. Das Gemeindeparlament stimmte der Vor-lage zuhanden der Gemeindeversamm-lung wie folgt zu: 1. Gemäss Antrag BRVK und Gemeinde-

rat; 2. Gemäss Antrag Gemeinderat; 3. Gemäss Antrag BRVK und Gemeinde-

rat; 4. Gemäss neuem Antrag BRVK 8. Anträge Das Gemeindeparlament beantragt:

1. Den Überbauungsplan "Rastenhoschet" Näfels vom 15. März 2013, bestehend aus den Sonderbauvorschriften vom 20. September 2013 und dem Situati-onsplan 1 : 500 vom 20. September 2013, sei gestützt auf Art. 27 Abs. 2 RBG in Verbindung mit Art. 11 BO Nä-fels zu genehmigen.

2. Der Planungsbericht vom 20. Septem-ber 2013, das Richtprojekt Umge-bungsgestaltung vom 14. März 2013, das geologische Gutachten vom 08. Dezember 2012, der Mitbericht Natur-gefahren vom 11. März 2013 und die Prüfung Erschliessungskonzept vom 18. März 2013 seien zur Kenntnis zu nehmen.

3. Es sei zur Kenntnis zu nehmen, dass der Gemeinderat nach dem Entscheid der Gemeindeversammlung über noch hängige Einsprachen entscheiden wird.

4. Art. 20 Abs.1 in den Sonderbauvor-schriften sei wie folgt zu ändern: Das Überbauungsplangebiet wird in vier Bauetappen bzw. Teilgebiete unterteilt.

Beilagen zu Traktandum 4: 1. Überbauungsplan Rastenhoschet, be-

stehend aus

a. Sonderbauvorschriften vom 20. September 2013

b. Situationsplan 1 : 500 vom 20. September 2013

Der Planungsbericht vom 20. September 2013, das Richtprojekt Umgebungsgestal-tung vom 14. März 2013, das geologische Gutachten vom 08. Dezember 2012, der Mitbericht Naturgefahren vom 11. März

2013 sowie der Bericht Prüfung Erschlies-sungskonzept vom 18. März 2013 können

Sie jederzeit auf unserer Internetseite www.glarus-nord.ch herunterladen oder

auf Anfrage bei der Gemeindekanzlei (Tel. 058 611 70 11 oder Mail kanzlei@ glarus-nord.ch) bestellen. Wir senden Ihnen die-

se Dokumente gerne zu.

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Gemeinde Glarus Nord Kanton Glarus

Überbauungsplan "Rastenhoschet", Näfels Sonderbauvorschriften Weitere verbindliche Bestandteile des Überbauungsplans: - Situationsplan 1:500 Für die Grundstücke Grundbuch Näfels Parzellen Nummer 120 und 636

© 2012 swisstopo (JM100006)

Öffentliche Auflage vom: 13. Dezember 2012 bis 14. Januar 2013

Beschluss Gemeinde am: ......................................................... Im Namen des Gemeinderates:

..................................................................... ......................................................................... Der Gemeindepräsident Die Gemeindeschreiberin

Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt am: .........................................................

..................................................................... Der Departementsvorsteher

Die Bauherrschaft: Sonnenau Immobilien AG Der Verfasser Richtprojekt: Fuchsbau Architekten AG

Metron Raumentwicklung AG T: 056 460 91 11 www.metron.ch Stahlrain 2, 5201 Brugg F: 056 460 91 00 [email protected] 20. September 2013, miw/jkl F:\DATEN\M4\11-053-00\04_BER\BERICHT_VORSCHRIFTEN\SBV\SBV_V10.DOC

Beilage 1: Sonderbauvorschriften

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Inhaltsverzeichnis

Präambel 3

Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Geltungsbereich / Verbindlichkeit / Ergänzendes Recht 3 Art. 2 Bestandteile 3 Art. 3 Zweck / Ziele 3

Bauvorschriften 4 Art. 4 Baubereich für Hauptbauten (Hochbauten) 4 Art. 5 Baubereich für Garagen / Carports (Hochbauten) 4 Art. 6 An- und Nebenbauten sowie unterirdische Bauten 4

Nutzungsvorschriften 5 Art. 7 Art und Mass der Nutzung 5

Gestaltungsvorschriften 6 Art. 8 Architektonische Gestaltung 6 Art. 9 Umgebungsbereich 6

Erschliessung und Parkierung 7 Art. 10 Erschliessungsstrasse 7 Art. 11 Erschliessungsweg 7 Art. 12 Öffentliche Fuss- und Radwegverbindung 7 Art. 13 Parkierung 7 Art. 14 Veloparkierung 8

Ver- und Entsorgung 8 Art. 15 Energie 8 Art. 16 Wasser- und Elektrizitätsversorgung 8 Art. 17 Entsorgung 9

Natur und Umwelt 9 Art. 18 Ökologie und Bepflanzung 9 Art. 19 Gewässer und Uferbereich 9

Umsetzung 9 Art. 20 Etappierung 9

Qualitätssicherung und Schlussbestimmungen 9 Art. 21 Qualitätssicherung 9 Art. 22 Inkrafttreten, Änderung und Aufhebung 10

Beilage 1: Sonderbauvorschriften

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Präambel

Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 24 bis 29 des Raumentwicklungs- und Bauge-setzes des Kantons Glarus vom 02. Mai 2010 (RBG) und Art. 11 der Bauordnung Näfels vom 01. Juli 2011 (BO) die nachstehenden Sonderbauvorschriften (SBV):

Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Geltungsbereich / Verbindlichkeit / Ergänzendes Recht

1 Die vorliegenden Sonderbauvorschriften gelten für den im Situationsplan bezeichneten Perimeter.

2 Der Situationsplan unterscheidet zwischen Genehmigungsinhalten und Orientierungsin-halten. Die Genehmigungsinhalte werden hiermit festgesetzt. Die Orientierungsinhalte dienen ausschliesslich dem besseren Verständnis des Überbauungsplans und sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

3 Der Planungsbericht dient ausschliesslich der Erläuterung der Planung und ist nicht verbindlicher Bestandteil des Überbauungsplans. Das Richtprojekt vom März 2013 hat wegweisenden Charakter für die Beurteilung der Qualität gemäss Art. 21.

4 Soweit der Überbauungsplan nichts anderes bestimmt, gelten die jeweils aktuelle Bau-ordnung (BO) und der jeweils aktuelle Zonenplan (ZP) Glarus Nord.

5 Das übergeordnete eidgenössische und kantonale Recht bleibt vorbehalten.

Art. 2 Bestandteile

Der Überbauungsplan besteht aus den vorliegenden Sonderbauvorschriften und dem zugehörigen Situationsplan 1:500.

Art. 3 Zweck / Ziele 1 Der Überbauungsplan verfolgt das Ziel einer gestalterisch und funktional hochstehen-den und nachhaltigen Überbauung. Das Richtprojekt vom März 2013 ist wegleitend.

2 Mit dem Überbauungsplan sind insbesondere folgende Ziele sicherzustellen:

überzeugende städtebauliche Gesamtidee mit klarer städtebaulich-architektonischer Struktur, welche sich in das bestehende Ortsbild einpasst

hohe Wohnqualität und vielfältige Wohnorganisationen

haushälterische Nutzung des Bodens durch verdichtete Bauweise

grosszügige private und öffentliche Aussenräume mit hoher Aufenthaltsqualität sowie gestalterischer und ökologischer Qualität

effiziente Arealerschliessung

Beilage 1: Sonderbauvorschriften

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Bauvorschriften

Art. 4 Baubereich für Hauptbauten (Hochbauten) 1 Die definierten Baubereiche umfassen den bebaubaren Bereich für Hauptbauten inkl. Auskragungen wie Balkone, Wintergärten, Erker und dergl.

2 Innerhalb der Baubereiche Q bis S sind drei Vollgeschosse zu realisieren.

3 Die min. und max. zulässige, anrechenbare Geschossfläche (aGF), die max. Anzahl Vollgeschosse (VG), die max. Gesamthöhe (Kote OK DG m ü. M.) sowie die minimale Höhe Oberkant Erdgeschoss (Kote OK EG m ü. M.) sind im Überbauungsplan für die einzelnen Baubereiche für Hauptbauten festgelegt. Die max. Gesamthöhe (Kote OK DG m ü. M.) gemäss Überbauungsplan darf nicht überschritten werden. Davon ausgenom-men sind technisch bedingte Dachaufbauten wie insbesondere Kamine, Liftaufbauten, Lüftungsrohre sowie Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie. Die Nutzung der Dächer zu Wohn- und Aufenthaltszwecken ist ausgeschlossen.

4 Es sind ausschliesslich Flachdächer erlaubt.

5 Den Übergängen vom bestehenden Terrain zum höher gelegenen Erdgeschossniveau ist hinsichtlich der Gesamtwirkung besondere Beachtung zu schenken.

Art. 5 Baubereich für Garagen / Carports (Hochbauten)

1 Die Baubereiche für Garagen / Carports sind im Situationsplan festgelegt. Sie dienen der Erstellung von oberirdischen Bauten für Abstellplätze sowie im schraffierten Bereich für die Überdeckung von Hauszugängen. Die Gesamtfläche ist auf 420 m2 festgelegt.

2 Der Vorbereich bei Garagen (Vorplatz) hat mindestens 5.0 m zu betragen. Carports dürfen unter Beachtung der Verkehrssicherheit direkt an den Erschliessungsweg gestellt werden.

3 Die Anordnung und die Ausgestaltung der Bauten für die Abstellplätze (Garagen und Carports) haben sich hinsichtlich der Gesamtwirkung optimal einzuordnen.

Art. 6 An- und Nebenbauten sowie unterirdische Bauten 1 Die Erstellung von An- und Nebenbauten ist im Umgebungsbereich zulässig. Bezüglich der Anzahl und Anordnung der An- und Nebenbauten ist das Richtprojekt vom März 2013 wegleitend.

2 Eingeschossige An- und Nebenbauten weisen eine sichtbare Höhe von max. 3.30 m und eine maximale Grundfläche von 50 m2 auf. Der Dachvorsprung darf 50 cm nicht überschreiten.

3 Für An- und Nebenbauten gemäss Abs. 2 gilt eine max. Überbauungsziffer von 0.05.

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Beilage 1: Sonderbauvorschriften

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Nutzungsvorschriften

Art. 7 Art und Mass der Nutzung 1 Die maximal zulässige Ausnützungsziffer beträgt 0.8 und entspricht einer anrechenba-ren Geschossfläche von 25'150 m2. Die minimal zulässige Ausnützungsziffer beträgt 0.6 und entspricht einer anrechenbaren Geschossfläche von 18'950 m2.

2 Die minimal und maximal zulässige, anrechenbare Geschossfläche wird pro Baubereich wie folgt festgesetzt:

Baubereich minimal anrechenbare Geschossfläche (aGF) in m2

maximal anrechenbare Geschossfläche (aGF) in m2

A 1'200 1'600

B 1'200 1'600

C 1'200 1'600

D 1'200 1'600

E 1'200 1'600

F 1'000 1'350

G 1'000 1'350

H 750 1'000

I 750 1'000

J 1'550 2'050

K 1'200 1'600

L 950 1'200

M 750 1'000

N 750 1'000

O 1'550 2'050

P 1'200 1'600

Q 500 650

R 500 650

S 500 650

Total Perimeter 18'950 25'150

3 Zur anrechenbaren Geschossfläche zählen alle für das Wohnen oder das Gewerbe verwendbaren Geschossflächen einschliesslich Gänge, Treppenhäuser, Liftschächte sowie Mauer- und Wandquerschnitte (inkl. Aussenmauerwerk). Bei abgeschrägten Räu-men werden Geschossflächen, die eine lichte Höhe von weniger als 1.50 m aufweisen, nicht angerechnet. Der anrechenbaren Geschossfläche nicht angerechnet werden dem Wohnen oder dem Gewerbe sowie dem dauernden Aufenthalt nicht oder nur beschränkt dienende Räume wie Kellerräume, Estrichräume, nicht gewerblich genutzte Einstellräu-me, verglaste und nicht mit Fremdenergie beheizte Veranden, Vorbauten, Balkone (aus-ser der Erschliessung von anrechenbaren Räumen dienende Laubengänge), Terrassen

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Beilage 1: Sonderbauvorschriften

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und nicht beheizte Wintergärten, ferner unterirdische Gewerberäume ohne Arbeitsplätze, insbesondere Lagerräume.

Gestaltungsvorschriften

Art. 8 Architektonische Gestaltung 1 Die Bauten und Anlagen sind für sich, in ihrem Zusammenhang mit der baulichen Um-gebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass sie hinsichtlich Massstäblichkeit, Proportionierung und Gliederung der Bauvolumen, Formensprache sowie Materialisierung und Farbgebung eine überdurchschnittliche Qualität aufweisen und eine vorzügliche Gesamtwirkung über das ganze Areal erzielen. Wegleitend für die Gestaltung der Bauten und Anlagen ist das Richtprojekt vom März 2013.

2 Für die Neubauten ist eine sorgfältige, zeitgenössische Architektur mit hohen gestalteri-schen Ansprüchen anzustreben.

3 Die Zugänge und die technischen Anlagen zu den unterirdischen Bauten dürfen das Gesamtbild und den Freiraum nicht beeinträchtigen.

4 Technische Aufbauten müssen sich gestalterisch sehr gut in die Dachgestaltung integ-

rieren.

Art. 9 Umgebungsbereich

1 Der Umgebungsbereich ist so zu gestalten, dass er eine überdurchschnittliche Qualität aufweist und eine vorzügliche Gesamtwirkung über das ganze Areal erzielt. Wegleitend für die Gestaltung des Umgebungsbereichs sind das Richtprojekt sowie der zugehörige Bericht zur Umgebungsgestaltung vom März 2013.

2 Die für die Bewohnerschaft gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Kinderspielplätze, Spielrasen und Aufenthaltsbereiche sind im Situationsplan eingetragen und haben ver-schiedene Nutzungs- und Aufenthaltsqualitäten auszuweisen. Das Spielangebot soll Kin-dern unterschiedlicher Altersstufen ein reiches Angebot an Betätigungsmöglichkeiten bieten.

3 Die gemeinschaftlichen Einrichtungen sind untereinander für die Bewohnerschaft der Siedlung zu vernetzen.

4 Der im Plan bezeichnete Bereich "öffentlicher Platz" ist als attraktiver Quartierplatz zu gestalten und dient als multifunktionaler Begegnungs- und Aufenthaltsort.

5 Die definitive Gestaltung des öffentlichen Platzes muss mit dem Erschliessungsweg, integral als Gesamtprojekt gestaltet und ausgeführt werden (Anordnung, Beleuchtung, Übergänge, Bepflanzung usw.).

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Beilage 1: Sonderbauvorschriften

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6 Die im Situationsplan eingetragenen, siedlungsinternen Wegverbindungen sind zusam-men mit den Neubauten zu erstellen. Diejenigen Wege, welche als Notzufahrt dienen, sind im Situationsplan bezeichnet und haben eine Breite von mind. 3.0 m aufzuweisen.

Erschliessung und Parkierung

Art. 10 Erschliessungsstrasse

1 Die Erschliessungsstrasse dient der Zu- und Wegfahrt für das Quartier sowie als öffent-liche Fuss- und Radwegverbindung.

2 Die befahrbare Fläche (Erschliessungsstrasse) hat eine minimale Breite von 4.5 m auf-zuweisen. Die ungefähre Lage ist im Situationsplan eingetragen.

3 Es ist auf eine attraktive Ausgestaltung (Beleuchtung, Übergänge, Bepflanzung usw.) zu achten.

4 Bei der Einmündung der Erschliessungsstrasse in die Obererlenstrasse ist ein minima-ler Sichtbereich (Sichtzone) gemäss VSS-Norm SN 640 273 einzuhalten.

Art. 11 Erschliessungsweg 1 Der Erschliessungsweg dient der Zu- und Wegfahrt für das Quartier sowie als öffentli-che Fuss- und Radwegverbindung.

2 Die befahrbare Fläche (Erschliessungsweg) hat eine minimale Breite von 3.5 m aufzu-weisen. Die ungefähre Lage ist im Situationsplan eingetragen.

3 Es ist auf eine attraktive Ausgestaltung zu achten (Beleuchtung, Übergänge, Bepflan-zung, Wendemöglichkeit usw.).

Art. 12 Öffentliche Fuss- und Radwegverbindung

1 Die öffentliche Fuss- und Radwegverbindung soll möglichst als direkte Wegverbindung ins Zentrum von Näfels angelegt werden.

2 Die Mindestbreite für den öffentlichen Fuss- und Radweg, welcher an die Strasse Bach-dörfli anschliesst, beträgt 3.5 m. Die ungefähre Lage ist im Situationsplan eingetragen.

3 Es ist auf eine attraktive Ausgestaltung (Beleuchtung, Übergänge, Bepflanzung usw.) sowie Sicherstellung der Sichtbeziehungen zu achten.

Art. 13 Parkierung

1 Es dürfen maximal 240 Parkplätze erstellt werden. Davon sind mindestens 10% der Parkplätze als Besucherparkplätze auszubilden.

Beilage 1: Sonderbauvorschriften

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2 Die Parkplätze für die Baubereiche A bis P sind unterirdisch anzulegen. Die unterirdi-schen Parkplätze sind innerhalb des im Situationsplan festgehaltenen Bereichs für unter-irdische Parkierung zu erstellen. Die Besucherparkplätze sind oberirdisch, in dem im Situationsplan bezeichneten Bereich, östlich des öffentlichen Platzes anzuordnen.

3 Die Parkplätze für die Baubereiche Q bis S sind in dem dafür vorgesehenen Bereich für Garagen / Carports anzuordnen.

4 Die ungefähre Lage der Zu- und Wegfahrten zur Parkierung für die Teilgebiete 1, 2 und 3 sind im Situationsplan bezeichnet. Der Hochwassersituation ist entsprechend Rech-nung zu tragen (z.B. Zu- und Wegfahrtbereich min. Kote 437.00 m ü. M.)

5 Mit dem Verkauf der Wohnungen in den Baubereichen A bis P ist die Verpflichtung zur Übernahme eines unterirdischen Garagenplatzes im Rahmen der Verträge sicherzustel-len.

Art. 14 Veloparkierung 1 Für Wohnnutzungen müssen pro Zimmer mindestens 0.75 Veloabstellplätze erstellt werden.

2 Ca. 70% der Abstellplätze müssen stufenlos zugänglich sein und als sichere, ab-schliessbare und gedeckte Langzeitparkplätze ausgestaltet werden, beispielsweise in gut zugänglichen Velokellern. Ca. 30% müssen als Kurzzeitparkplätze oberirdisch, nahe bei den Hauseingängen angeordnet werden. Die oberirdischen Abstellplätze müssen ge-deckt sein.

3 Für Gewerbe und Dienstleistungen ist ein Abstellplatz pro Arbeitsplatz zu erstellen.

Ver- und Entsorgung

Art. 15 Energie 1 Im ganzen Geltungsbereich ist bei Neubauten die Gebäudehülle mindestens im MINERGIE- Standard auszuführen.

2 Als Energieträger für die Wärmeversorgung ist die Nutzung des Grundwassers zu prü-fen und sofern wirtschaftlich zumutbar zu nutzen. Mit der Baueingabe ist ein entspre-chendes Energiekonzept einzureichen.

3 Die Errichtung von Anlagen zur Nutzung von Sonnenergie auf Flachdächern ist erlaubt.

Art. 16 Wasser- und Elektrizitätsversorgung

Die ungefähre Lage der Wasser- und Elektrizitätsleitungen sowie die geplante Trafostati-on sind im Situationsplan bezeichnet.

Beilage 1: Sonderbauvorschriften

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Art. 17 Entsorgung 1 Die Infrastrukturanlage für die Entsorgung von Abfällen (Entsorgungsplatz) ist beim gekennzeichneten Standort im Bereich der Zu- und Wegfahrt des Areals anzuordnen. Der Bereich ist gestalterisch oder baulich optisch zu schützen und in genügend grosser Dimensionierung (Abfallcontainer, Glassammelstelle usw.) auszuführen.

Natur und Umwelt

Art. 18 Ökologie und Bepflanzung

1 Die Aussenräume und die Gebäude sind nach ökologischen Grundsätzen zu gestalten und mit den umliegenden naturnahen Strukturen (z.B. Bach) zu vernetzten.

2 Nicht begehbare Teile der Flachdächer sind zu begrünen.

3 Für Art und Umfang der Bepflanzung und Retention sind das Richtprojekt sowie das Bepflanzungskonzept vom März 2013 (Bericht zur Umgebungsgestaltung) wegleitend.

Art. 19 Gewässer und Uferbereich

1 Der Uferbereich gemäss Situationsplan bezeichnet den Gewässerraum gemäss Ge-wässerschutzverordnung des Bundes.

2 Für den Bereich des Gewässerraums gelten die Nutzungsbestimmungen von Art. 41 c der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (GSchV).

Umsetzung

Art. 20 Etappierung 1 Das Überbauungsplangebiet kann in vier Bauetappen bzw. Teilgebiete unterteilt wer-den. Diese sind in ihrer zeitlichen Abfolge flexibel. Die Abgrenzung dieser Etappen ist im Situationsplan orientierend eingetragen.

2 Die Erschliessung und der öffentliche Platz (Erschliessungsstrasse, Wasser- und Stromleitungen, Erschliessungsweg im Bereich des öffentlichen Platzes) sowie die Infra-strukturanlage für die Entsorgung von Abfällen (Entsorgungsplatz) sind zwingend mit der ersten Etappe zu realisieren.

Qualitätssicherung und Schlussbestimmungen

Art. 21 Qualitätssicherung

1 Das Richtprojekt vom März 2013 ist für die Typologie und Gestaltung der Bauten und Freiräume massgebend, insbesondere bezüglich Art. 6 (An- und Nebenbauten), Art. 8

Beilage 1: Sonderbauvorschriften

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(Architektonische Gestaltung), Art. 9 (Umgebungsgestaltung) sowie Art. 18 (Bepflanzung und Retention).

2 Abweichungen vom Richtprojekt sind zulässig, sofern damit eine mindestens gleichwer-tige Qualität erreicht wird. Dieser Nachweis erfolgt durch ein unabhängiges Fachgutach-ten oder durch ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren nach den Grundsätzen der mass-gebenden SIA-Ordnungen.

3 Im Rahmen der Baubewilligungsverfahren ist der Gemeinde Glarus Nord ein Vorprojekt (Voranfrage) einzureichen. Das Vorprojekt wird von der Gestaltungskommission geprüft.

4 Bauten, Anlagen und Aussenräume sind so zu gestalten, dass sie hinsichtlich Mass-stäblichkeit, Proportionen und Gliederung der Bauvolumen, Formensprache sowie Mate-rialisierung und Farbgebung eine gute Qualität und Gesamtwirkung über das ganze Areal erzielen. Dies gilt insbesondere auch bei einer etappenweisen Realisierung.

Art. 22 Inkrafttreten, Änderung und Aufhebung 1 Der Überbauungsplan mit den dazugehörigen Sonderbauvorschriften tritt mit der Ge-nehmigung durch das zuständige Departement des Kantons in Kraft.

Beilage 1: Sonderbauvorschriften

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Beilage 2: Situationsplan

Situationsplan siehe nächste Doppelseite.

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5. Genehmigung der Leistungsverein-barung mit der linth-arena sgu

1. Ausgangslage Die linth-arena sgu betreibt als (gemein-wirtschaftliche) Genossenschaft eine mul-tifunktionale Sport- und Freizeitanlage von beträchtlichem volkswirtschaftlichem und gesellschaftlichem Nutzen. Allfällige Ge-winne dürfen den Genossenschaftern nicht ausgeschüttet werden, sondern sind in einen Erneuerungsfonds zu legen. Die linth-arena sgu ist von der Steuerpflicht befreit. Die Anlagen wurden 1975 als Sportzent-rum in Näfels eröffnet. Hauptträger waren ursprünglich die sieben Schul- und politi-schen Gemeinden Mollis, Näfels, Oberur-nen, Niederurnen, Bilten, Weesen und Schänis. Heute sind es noch deren drei: Glarus Nord zu 77.45% und die Gemein-den Schänis und Weesen zusammen zu 8.87%. Zudem sind rund 2'500 private Genossenschafter (Private und Firmen) zusammen zu 13.68% beteiligt. Daneben haben Bund und Kantone (GL und SG) wesentliche Beiträge teilweise à fonds perdu geleistet. Die linth-arena sgu ist politisch verpflichtet, verschiedene Anlagen zu betreiben, wel-che nicht wirtschaftlich geführt werden können; sie dienen der Volksgesundheit bzw. der Vereinskultur (Fussballplätze, Freibad, Hallen, Hallenbad, etc.). Kosten-deckend arbeiten heute nur das Restau-rant/Hotel, die Kletterhalle sowie das Fit-nessangebot. Die betroffenen Gemeinden und der Verwaltungsrat der linth-arena sgu haben 2011 deshalb beschlossen, für den langfristigen Erhalt der linth-arena sgu eine Leistungsvereinbarung mit einer Ab-geltung der gemeinwirtschaftlichen Leis-tungen abzuschliessen. Diese Leistungs-vereinbarung wurde vorerst auf die zwei Jahre 2012 und 2013 abgeschlossen – in dieser Zeit sollte die Kostenrechnung ver-feinert werden, Geschäftsleitung und Ver-waltungsrat sollten zudem versuchen, wei-tere Finanzierungsquellen zu finden. Auf den neuen Grundlagen müsste eine weite-re Leistungsvereinbarung ab 2014 erarbei-tet und beschlossen werden.

1.1 Revision der Leistungsvereinba- rung 2012 - 2013 Nach mehreren intensiven Sitzungen ha-ben die zuständigen Gremien nun einen Entwurf für eine neue Leistungsvereinba-rung – gültig ab 1. Januar 2014 – entwor-fen und legten diesen dem Gemeinderat an seiner Sitzung vom 09. Oktober 2013 vor. Der Gemeinderat beriet die Vorlage und nahm verschiedene Änderungen vor. Nun wird die Leistungsvereinbarung 2014 – 2023 dem Parlament zur Stellungnahme zuhanden der Gemeindeversammlung unterbreitet. Dabei wurde auf eine Wie-derholung der Begründung zur Bedeutung der Institution linth-arena sgu und zu de-ren Unterstützung mit der Übernahme der gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch die Gemeinden verzichtet. Die volkswirt-schaftliche und gesellschaftliche Bedeu-tung hat sich nicht verändert, auch die Rechtslage ist die gleiche geblieben. 2. Materielles Gestützt auf die Erhebungen (aktuelle Einwohnerzahlen der Gemeinden Glarus Nord [17‘267], Schänis [3‘599] und Weesen [1‘579]) und die angefallenen gemeinwirtschaftlichen Kosten wurden die Kostenanteile ermittelt. Bei der Rechnung wurde wie bis anhin auch ein Wegfaktor mit einbezogen. Daraus ergaben sich fol-gende Kostenanteile für die Gemeinden: Glarus Nord CHF 408‘944; Schänis CHF 47‘303 und Weesen CHF 20‘753. Da es sich faktisch um eine Revision der bestehenden Leistungsvereinbarung han-delt, hielt man sich im Text weitestgehend an die ursprüngliche Vorlage. Die ur-sprüngliche Leistungsvereinbarung war auf zwei Jahre befristet, jetzt wo sich die Aufschlüsselung sowie die Berechnung der gemeinwirtschaftlichen Kosten be-währt haben, schlug die Arbeitsgruppe, welche die Revision vorbereitet hat, vor, die Gültigkeitsdauer auf 10 Jahre zu ver-längern. Einzige materielle Änderungen gegenüber der Leistungsvereinbarung 2012-2013 sind also die Höhe der Kostenanteile (Gla-rus Nord CHF 408‘944 statt 254‘409) so-wie die Länge der Vertragsdauer (10 Jah-re statt 2).

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2.1 Rechtliche Beurteilung Der Gemeinderat ist per Gemeindever-sammlungsbeschluss zur Revision der Leistungsvereinbarung verpflichtet, die einschlägigen Rechtsgrundlagen sind: Leistungsvereinbarung 2011; Gemeinderatsbeschluss vom 14. Sep-

tember 2011; Gemeindeparlamentsbeschluss vom 6.

Oktober 2011; Gemeindeversammlungsbeschluss

vom 25. November 2011; Gemeindeordnung Glarus Nord.

Die Rechtslage hat sich zwischenzeitlich nicht verändert. Der vorgeschlagene Bei-trag der Gemeinde ist im Budget 2014 bereits vorgesehen. 3. Erläuterungen Der Gemeinderat hat sich intensiv mit der Finanzsituation der linth-arena sgu ausei-nander gesetzt. Die Notwendigkeit, die beabsichtigten Sanierungen auszulösen sind unbestritten. Die wichtigsten Sanie-rungsinvestitionen sind wie folgt vorgese-hen:

Wärmepumpen CHF 500‘000;

Hallenbad-Lüftung CHF 500‘000;

Hallenbad-Sanierung CHF 4.4 Mio.;

Sauna / Dampfbad CHF 200‘000. Der geplante Investitionsprozess ist auf-grund der Dringlichkeit der Problemstel-lungen nicht mehr zu stoppen ohne dass gravierende Konsequenzen für das Sport-zentrum entstehen würden. Die zehnjähri-ge Vereinbarung ist für die Planungssi-cherheit unabdingbar.

Geprüft hat der Gemeinderat zudem eine Finanzierung durch die Gemeinde mittels Darlehen. Diese Option ist jedoch nachtei-lig und kommt deshalb aus folgenden Gründen nicht in Betracht:

Die Kreditlimite der Gemeinde würde reduziert, was aufgrund der Finanzie-rungsfehlbeträge nicht sinnvoll ist.

Ebenso hätte dies negative Auswirkun-gen auf die Finanzkennzahlen (Anstieg Bruttoschulden, Reduktion Nettover-mögen).

Die Zinsdifferenz ist unbedeutend.

Zudem würde die Gemeinde sofort ins Risiko eintreten, was zurzeit unbedingt zu vermeiden ist.

4. Fazit Um das Sport- und Freizeitzentrum linth-arena sgu betrieblich zu sichern, ist die Leistungsvereinbarung mit einem finan-ziellen Beitrag an die geplanten Investitio-nen von CHF 408‘944 jährlich über eine Dauer von 10 Jahren unabdingbar. 5. Beratung der Vorlage im Parlament 5.1 Plenum Im Gemeindeparlament stellten sich alle Fraktionen hinter die Vorlage. Eintreten war unbestritten und das Parlament stimmte der Leistungsvereinbarung mit der linth-arena sgu diskussionslos gemäss Anträgen des Gemeinderates zu.

6. Anträge

Das Gemeindeparlament beantragt:

1. Die Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Glarus Nord und der linth-arena sgu für die Jahre 2014 - 2023 sei in der vorliegenden Form zu genehmigen.

2. Für die Jahre 2014 bis 2023 sei zur Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen ein maximaler Betrag von CHF 408‘944 pro Jahr zu genehmi-gen.

3. Dem Gemeinderat sei die Kompetenz zu erteilen, für die Jahre 2024ff eine überarbeitete Leistungsvereinbarung mit Abgeltung der gemeinwirtschaftli-chen Leistungen zusammen mit der linth-arena sgu zu erarbeiten und er-neut dem Parlament und der Gemein-deversammlung vorzulegen.

Beilagen zu Traktandum 5: 1. Leistungsvereinbarung ab 01.01.2014 2. Kostenanteile Gemeinden 2014

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Version: 04.10.2013

1. GRUNDLAGEN - Baurechtsvertrag sgu mit dem Tagwen Näfels vom 26.11.2001 (Dauer: 50 Jahre) - Vereinbarung „Neue Mehrzweckhalle mit Bühne“ mit der Gemeinde Näfels vom 10.03.2004 und zugehörige Dokumente wie „Benutzungsreglement „Novalis-Halle“ „Gebührenreglement „Novalis Halle“, „Benützungsgesuche“ erlassen durch den Gemeinderat Näfels am 01.10.2004 - Unterbaurechtsverträge mit dem Verein Skatepark Glarnerland vom 04.04.2007 sowie dem Verein Kletteranlagen Linthgebiet, genehmigt vom Gemeinderat Näfels am 27.05.2010 - Vereinbarung Fussballplätze zwischen der Ortsgemeinde Näfels, dem FC Linth04 und dem sgu vom 11.01.2005 alles übergegangen auf die Gemeinde Glarus Nord sowie: - Statuten der linth-arena sgu, beschlossen an der Generalversammlung vom 03.05.2003 - Leistungsvereinbarung Schulschwimmen Gemeinde Glarus Nord / linth-arena sgu gültig ab 01.07.2012 2. PRÄAMBEL Im Jahre 1960 wurde in einem Artikel der „Glarner Nachrichten“ folgendes ausgeführt: „Je mehr Industrie sich im Unterland ansiedelt, umso stärker wird der Mangel an zweckmässigen Bade- und Sportanlagen empfunden. Man vergesse nicht, dass die Gemeinden Nieder- und Oberurnen, Näfels und Mollis heute schon zusammen etwa 10'000 Einwohner aufweisen, also die Grösse einer Stadt erreicht haben“

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Beilage 1: Leistungsvereinbarung ab 1. Januar 2014

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Version: 04.10.2013

Das sgu wurde schliesslich am 03. Oktober 1975 als Gemeinschaftswerk von sieben politischen und Schul-Gemeinden (Schänis, Weesen, Bilten, Niederurnen, Oberurnen, Näfels und Mollis) sowie der Kantone Glarus und St. Gallen und mit Unterstützung des Bundes sowie privaten Genossenschaftern als polysportives Sportzentrum eröffnet. Nebst der regionalen Attraktivitätssteigerung führen die beteiligten Schulgemeinden seit Beginn das Schulschwimmen als dritte, obligatorische Turnstunde im sgu durch. Schon bald nach der Eröffnung ergab sich eine vielfältigere Nutzung der Anlagen: kulturelle (Konzerte, Kunstausstellungen etc) aber auch kommerzielle (Messen, Tagungen etc) Veranstaltungen wurden und werden in grosser Zahl in den Lokalitäten durchgeführt. Das heutige sgu eignet sich hervorragend für die Durchführung von regionalen, nationalen und internationalen Sport- und weiteren Veranstaltungen. In den Jahren 2002 - 2005 wurde das sgu weitgehend erneuert und mit modernen Sport- (z.B. Kletterhalle, Fitnessraum), Kulturanlagen (z.B. Novalishalle, Konzertbühne) sowie einem Hoteltrakt ergänzt. Die Finanzierung wurde wiederum auf der Basis des NASAK (Nationales Sportanlagenkonzept) durch den Bund, die Kantone St. Gallen und Glarus, die sieben sgu-Gemeinden und vielen Privaten (Firmen, Einzelpersonen, weitere Gemeinden) sichergestellt. Heute umfasst das sgu rund 2‘000 GenossenschafterInnen. Nachdem bis zum Jahre 2005 nie ein positives Betriebsergebnis erwirtschaftet werden konnte, ist es seither d.h. nach Abschluss der Erneuerung/Erweiterung möglich, einen gewissen Cash-Flow zu erarbeiten. Das ursprünglich avisierte Ziel von Fr. 300‘000 pro Jahr hat sich in der Vergangenheit aber als nicht realistisch erwiesen. In den Jahren 2006 - 2012 konnte lediglich ein durchschnittliches Betriebsergebnis von rund Fr. 141‘000 erzielt werden, was zu entsprechenden Bilanzverlusten führte (Kumuliert bis 31.12.2012: ca. 1,2 Mio). 3. AUFTRAG DER GEMEINDEN AN DAS SGU

Das sgu fördert eine sinnvolle, gesunde und aktive Freizeitgestaltung durch - die Bereitstellung, Pflege und Unterhalt einer attraktiven und bedürfnisgerechten Breitensport- und Freizeitinfrastruktur inkl. Anlagen für das Schulschwimmen

- qualifizierte Beratung, Anleitung und Instruktion für Sport- und Freizeitaktivitäten - Koordination und Durchführung von sportlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen - die Zurverfügungstellung der Infrastruktur für Dritt-Veranstalter aller Art Das Angebot richtet sich an alle Altersgruppen. Der Förderung der Jugend und der Familien ist dabei mit speziellen Angeboten besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

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Beilage 1: Leistungsvereinbarung ab 1. Januar 2014

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Version: 04.10.2013

Das sgu ist gemeinwirtschaftlich zu betreiben. Trotzdem ist durch eine grundsätzlich betriebswirtschaftliche Führung eine hohe Eigenwirtschaftlichkeit anzustreben. Grössere Angebotsveränderungen mit Kostenfolgen sind durch die Gemeinden zu bewilligen. 4. HERAUSFORDERUNG / PROBLEMATIK DER HEUTIGEN LINTH-ARENA SGU Der Anlagewert der linth-arena sgu beträgt rund Fr. 40 Mio. Um die Infrastruktur im Wert zu erhalten, muss pro Jahr ca. 1,5 - 2 % in den Unterhalt gesteckt werden können. D.H. ca. Fr. 600‘000 pro Jahr. Eine Zustandsanalyse der Anlagen hat ergeben, dass in den kommenden Jahren über 6 Mio investiert werden müssen. Alleine die Sanierung des Hallenbades wird mehrere Millionen kosten. Bei der letzten grossen Sanierung in den Jahren 2002 - 2005 wurden all jene Anlageteile nicht erneuert, welche noch eine Lebensdauer von mehr als 5 - 10 Jahren aufwiesen. Nun sind diese teilweise aber auch an ihr technisches „Lebensende“ gelangt und müssen erneuert werden. Wie bereits dargelegt, hat die linth-arena seit 2005 zwar immer ein positives Betriebsergebnis (Cashflow) erreicht, aber nicht genügend, um die notwendigen Investitionen zu tätigen (siehe aufgelaufener Bilanzverlust von über Fr. 1,2 Mio). Der Nachholbedarf ist evident. Gelingt es der linth-arena sgu nicht, die notwendigen Investitionen zeitgerecht d.h. jährlich zu tätigen, wird sich der Sanierungsbedarf überproportional erhöhen, was unbedingt zu vermeiden ist. 5. FINANZIELLE ABGELTUNG FÜR DIE JAHRE 2014 - 2023 Für Anlagen, die nicht kostendeckend geführt werden können, jedoch von der Öffentlichkeit und der Politik gefordert werden, bezahlen die Gemeinden eine Abgeltung. Es sind dies: Fussballplätze, Hallenbad, Freibad, Sport- und Mehrzweckhallen (Hallenbad und Novalishalle siehe auch Ziffer 6). Die Abgeltung muss zusammen mit den selbst erwirtschafteten Mitteln sowie den Beiträgen von Dritten für den Werterhalt der Anlagen verwendet werden. Angebots- erweiterungen sind anderweitig und separat zu finanzieren. Durch die Gemeinden werden ab 2014 für 10 Jahre je folgende, generelle Abgeltungen für das Erbringen von gemeinwirtschaftlichen Leistungen bezahlt (Basis Zahlen 2012):

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Beilage 1: Leistungsvereinbarung ab 1. Januar 2014

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Version: 04.10.2013

netto gerundet

- Fussballplätze: Fr. 105‘000 - Hallenbad Fr. 104‘000 - Freibad: Fr. 132‘000 - Sport- und Mehrzweckhallen: Fr. 277‘000

Total pro Jahr Fr. 618‘000 ./. Betriebsbeitrag linth-arena sgu Fr. 141‘000 = Beiträge Gemeinden: Fr. 477‘000

Verteilung auf die Gemeinden: gem. speziellem Schlüssel zusammengesetzt aus Einwohnerzahl per 31.12. des Vorjahres sowie Distanzfaktor (siehe Anhang). Zahlbar in halbjährlichen Raten (Fälligkeiten: 10.01 und 30.06). Das sgu ist bestrebt, für die Sanierungsarbeiten weitere Finanzquellen zu er-schliessen. Die Abgeltungen sowie die selbst erwirtschafteten Mittel (Cashflow) werden in einen „Erneuerungsfonds“ eingelegt und in der Buchhaltung des sgu separat ausgewiesen. Aus diesem Erneuerungsfonds werden Investitionen für den Erhalt der Anlagen getätigt. Die Gemeinden erhalten jährlich eine Abrechnung. 6. BESONDERE STELLUNG HALLENBAD / NOVALISHALLE Das Hallenbad sowie die Novalishalle sind nicht kostendeckend. Für diese Anlagenteile bestehen jedoch zusätzliche, besondere Abmachungen, welche vertraglich geregelt sind. 7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Die vorliegende Vereinbarung tritt am 01.01.2014 in Kraft und ist auf zehn Jahre fest abgeschlossen. Sie ersetzt die Leistungsvereinbarung vom 28.11.2011.

Werden gemeinwirtschaftliche Angebote aufgehoben oder kommen neue dazu, so wird die jährliche Abgeltung im gegenseitigen Einverständnis angepasst, ebenso bei Änderungen des Preisindexes für Konsumentenpreise von mehr als 5 Basispunkten (Indexstand per 28.02.2013: 98,9 Punkte - Dez. 2010 = 100). Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn der Kanton Glarus Unterhaltsbeiträge dem sgu zukommen lässt. Die Vereinbarung tritt erst nach unveränderter Unterzeichnung der Trägergemeinden in Kraft. Spätestens nach Ablauf der vereinbarten Frist endet diese Vereinbarung. Beilage: Berechnung Gemeindeanteile - Glarus Nord, Schänis, Weesen ----------------------------------------------------------------------------------------------------

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Beilage 1: Leistungsvereinbarung ab 1. Januar 2014

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Version: 04.10.2013

Namens der Gemeinderäte: Gemeinde Glarus Nord, den: …………………. Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin: …………………………… ………………………………… (Martin Laupper) (Andrea Antonietti) Gemeinde Schänis, den: …………………. Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: …………………………… ………………………………… (Herbert Küng) (David Reifler) Gemeinde Weesen, den: …………………. Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: …………………………… ………………………………… (Mario Fedi) (Walter Gubser) Namens der linth-arena sgu: Der Verwaltungsratspräsident: Der Geschäftsführer: …………………………… ………………………………… (Peter Landolt ) (Jakob Kamm) Näfels, ……………..

Beilage 1: Leistungsvereinbarung ab 1. Januar 2014

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Beilage 2: Kostenanteil

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6. Genehmigung eines Verpflich-tungskredits von brutto CHF 2'429'350 für die Realisierung der Milchverwertung Oberseetal

1. Ausgangslage Seit der Jahrtausendwende musste die traditionelle Produktion von Alpziger auf den Glarner Alpen fast gänzlich aufgege-ben werden, da die Produktion und Infra-strukturen den neuen Hygienebestimmun-gen nicht mehr gerecht wurden. Zurzeit wird im Kanton Glarus nur noch auf der Alp Enzianen - Rauti im Oberseetal und auf der Alp Erbs in Elm Alpziger produ-ziert. Des Weiteren kann aktuell lediglich bei den Stäfel der Alp Obersee-Rauti die Milch in einer provisorischen Anlage zu Käse verarbeitet werden. Bei den übrigen Alpen bleibt den Älplern als einzige Alter-native nur der tägliche Transport der Milch ins Tal, was eine grosse Belastung für die Umwelt und die Erschliessung mit sich bringt. Die Transporte der Milch ins Tal vertilgen 30 Rappen pro Liter Milch, was ca. die Hälfte des Milchertrages ausmacht. Sind die Alppächter wegen den Milchtransporten erst einmal im Tal, keh-ren sie nicht immer unverzüglich zurück auf die Alp, sondern verrichten bei ihren Heimbetrieben anstehende Arbeiten. Demzufolge wird auf den Alpen nur noch die nötigste Weidpflege ausgeführt und daher der Unterhalt der Infrastruktur eher vernachlässigt. Die Älplerfamilie lebt kaum mehr auf der Alp, da man ja täglich einmal ins Tal fährt, was leider zu einer Art Verwaisung der Alpen führt. Die Alpwirtschaft ist für die Bauern in Gla-rus Nord generell von grosser Bedeutung. Die Tal- und Bergbauern haben zusam-men mit Bund und Kanton viel Geld in die Heimbetriebe investiert, die ausschliess-lich auf Milchwirtschaft ausgerichtet sind. Die Alpen dienen als unverzichtbare Fut-tergrundlage im Sommer und sichern demnach auch die Milchkuhbestände der Heimbetriebe. Schon längere Zeit stehen die Alpbewirt-schafter und Alpbesitzer vor der Situation, dass für eine gemeinsame Milchverwer-tung Lösungen gefunden werden müssen, da die hochwertige Alpmilch nicht quali-

tätsgerecht verwertet wird. Aus produkti-onstechnischen und finanzpolitischen Gründen strebt man für die zukünftige Milchverwertung eine zentralisierte Lösung an, in der die Alpmilch von den einzelnen Senten zusammengeführt wird. Die Inves-titionen für eine entsprechende Milchver-wertung werden von Bund und Kanton unterstützt. Diese Beiträge sind an die Bedingung geknüpft, dass zukünftige Ent-wicklungen regional betrachtet und koor-diniert werden müssen. Um diesem Anlie-gen gerecht zu werden, wurde die Be-trachtung der Milchverwertung Oberseetal um die drei Alpen Vorderschwändi, Hinter-schwändi und Lochegg im Schwändital erweitert.

In die Alpen im Oberseetal wurde infolge eines umfangreichen Sanierungsprojekts vor 30 Jahren nur noch in den Unterhalt und geringfügige Sanierungen der einzel-nen Alpen und vor allem in deren Er-schliessungen investiert. Auch die Wohn-situation für die Älplerfamilien und ihre Angestellten entspricht nun nicht mehr zeitgerechten Bedingungen. Die Ökono-miegebäude und deren Einrichtungen er-füllen nicht mehr die gesetzlichen Bestim-mungen oder die betriebswirtschaftlichen Grundsätze. Um grössere Investitionen in die Alpen und Alpgebäude ohne erkenn-bare Wertschöpfung zu verhindern, drängt sich jetzt sinnvollerweise das Projekt Milchverwertung auf.

Mit der neuen Milchverwertung sollen zur Hauptsache folgende Ziele erreicht wer-den: Bessere und nachhaltige Wertschöp-

fung durch die Produktion von Glarner Alpkäse AOC;

Gesamtheitliche Lösung (nicht mehr Individuallösungen für jede einzelne Sente);

Verwertung von 100% der anfallenden Alpmilch;

Einbezug vorhandener Infrastrukturen; Die Alpbewirtschafter leben während

der Sömmerungszeit wieder auf der Alp, gewährleisten die Pflege der Alpen und erhalten die sozialen Strukturen und Traditionen;

Durch weniger Rohmilchtransporte werden die Umwelt sowie die Er-schliessungsstrassen weniger stark be-lastet.

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Zur Erarbeitung einer umfangreichen Pro-jektstudie hat die Gemeinde Glarus Nord in einer Arbeitsgruppe aus sämtlichen be-troffenen Parteien folgende Personen ein-gesetzt, um eine breit abgestützte Akzep-tanz der Projektstudie und der Entscheide zu erhalten: Ruedi Menzi, RL Wald und Landwirt-

schaft; Andreas Schärer, BL Wald und Land-

wirtschaft; Ruedi Zimmermann, FL Wald und

Landwirtschaft; Willi Pianta, Alpverein Oberseetal; Emil Fischli, Alpverein Oberseetal; Siegfried Fischli, Alpverein Oberseetal; Kurt Fischli, Alpverein Oberseetal; Fritz Stucki-Joos, Alppächter Schwän-

dital; Josef Stucki, Alpkorporation Vorder-

schwändi; Hubert Stucki, Alpkorporation Vorder-

schwändi; Daniel Hunold, Alpkorporation Hinter-

schwändi. 2. Materielles Die Arbeitsgruppe hat folgende mögliche Lösungsvarianten geprüft: Variante 1) Eine zentrale Käserei für bei-

de Täler mit Standort bei der Alp Niedersee (Oberseetal);

Variante 2) Zwei zentrale Käsereien se-parat für jedes Tal mit den Standorten Alp Niedersee (Oberseetal) und Vorder-schwändi (Schwändital);

Variante 3) Zwei Käsereien bei den Alp- stäfel Oberseestafel und Rautialp (Oberseetal) und ei-ne zentrale Käserei bei der Vorderschwändi (Schwän-dital);

Variante 4) Drei Käsereien bei den Alp- stäfel Oberseestafel, Rautialp und Niedersee (Oberseetal) und eine zentrale Käserei bei der Vorderschwändi (Schwändital);

Die Arbeitsgruppe hat für jede Variante folgende Entscheidungsgrundlagen erar-beitet:

Beschreibung der Vor- und Nachteile beruhend auf den Zielsetzungen;

Evaluation der nötigen Investitionen und Anschaffungen für die baulichen Massnahmen und die Einrichtungen (Gebäude [Stall, Milchverwertung, Milchzimmer], Käsereieinrichtung, Melkeinrichtung, Wasserversorgung, Schottenverwertung bzw. Schweine-mast);

Berechnen und offerieren lassen der Kosten für sämtliche Investitionen;

Berechnen der Transportwege und Transportkosten der Rohmilch zur Ab-gabestelle;

Berechnen der Vollkosten und der Ge-samterträge für die Käseproduktion;

Ableiten des jeweiligen Milchpreises basierend auf der produzierten Ge-samtmilchmenge;

Gesamtbewertung der Varianten für die Herleitung des Entscheides.

Dieselben Entscheidungsgrundlagen wur-den auch für den Status Quo (die gesamte Milch weiterhin ins Tal zu transportieren) berechnet, damit die bewerteten Varianten mit dem heutigen Zustand verglichen wer-den können. Variante 1 Schon während der Erarbeitung der Grundlagen hat sich herausgestellt, dass sich die Variante 1 nicht umsetzen lässt, obwohl es wirtschaftlich die beste Variante ist. Die langen Transporte der Rohmilch vom Schwändital zum Obersee, die Ver-wendung einer Zentrifuge und Bruchpum-pe in der Verarbeitung erfüllen die gefor-derten Bedingungen der AOC-Zer-tifizierung nicht. Die zentral anfallende Schotte und die durch die Schweinemast anfallende Jauche stellen ein weiteres kaum lösbares Problem dar. Dadurch hat sich ergeben, dass das Oberseetal und das Schwändital pro Talschaft eigene und unabhängige Milchverwertungen erstellen müssen. Folglich können aus Sicht der Gemeinde Glarus Nord nur noch die Lö-sungsvarianten 2, 3 und 4 weiterverfolgt werden. Wie bereits erwähnt, können die-se Varianten unabhängig vom Schwändital betrachtet werden. Aus diesem Grund werden in der folgenden Abhandlung die Umsetzung ohne Einbezug des Schwän-ditals erklärt.

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Variante 2 Die Realisierung der Variante 2 führt zu Gesamtinvestitionen von ca. CHF 3'110'000 und erbringt wegen diesen ho-hen Investitionskosten mit 68 Rappen pro Liter Milch nicht die gewünschte Wert-schöpfung. Weiter würde auch in dieser Variante die gesamte Schotte und die Jauche aus der Schweinemast zentral bei der Alp Niedersee anfallen. Die Rückfüh-rung der Schotte oder der Jauche auf die einzelnen Alpen würde zusätzliche Kosten mit sich bringen. Variante 3 Die Variante 3 ist mit CHF 1'814'000 die Variante mit den geringsten Investitions-kosten. Es würden rund ein Drittel der Milch nicht im Oberseetal verwertet, son-dern weiterhin ins Tal transportiert werden. Dadurch wird auch bei dieser Variante über die gesamte Milchproduktion mit ei-nem Milchpreis von 68 Rappen pro Liter Milch nicht die gewünschte Wertschöpfung erreicht und die Bewirtschafter der einzel-nen Alpen hätten unterschiedliche Rah-menbedingungen. Variante 4 Die erarbeiteten Grundlagen ergeben ein-deutig, dass die Variante 4 mit Gesamtin-vestitionen von CHF 2'429'350 und mit einem Milchpreis von ca. 75 Rappen pro Liter die wirtschaftlichste Lösung der Vari-anten 2-4 darstellt. Die Variante 4 erfüllt im Vergleich mit den Varianten 2 und 3 auch alle anderen Zielsetzungen am besten. Aus diesem Grund kommt die Arbeits-gruppe aus fachlicher und betriebswirt-schaftlicher Sicht zum Schluss, die Varian-te 4 zur Umsetzung zu empfehlen. Verzicht und dessen Folgen Ein Verzicht auf die Milchverwertung kann nicht in Betracht gezogen werden, da ge-mäss der Grundlagenbeschaffung trotz-dem viel in die Alpen im Oberseetal inves-tiert werden müsste. Diese Investitionen könnten aber nicht mit einer erhöhten Wertschöpfung mitfinanziert werden. Auch muss davon ausgegangen werden, dass das Thema einer Milchverwertung nicht definitiv vom Tisch ist, da der wirtschaftli-che Erfolg der Alpen weiterhin unbefriedi-gend wäre.

Nebst der Milchverwertung muss kurz- oder mittelfristig auch in die übrigen Wohn- und Ökonomiegebäude investiert werden. In der Projektstudie werden auch diese Aufwendungen ausgewiesen, damit schon beim Beschluss über die Milchver-wertung der weitere Investitionsbedarf bekannt ist. Die übrigen Investitionen kön-nen unabhängig von der Realisierung ei-ner Milchverwertung entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Glarus Nord getätigt werden. Die Arbeitsgruppe Milchverwertung Ober-seetal - Schwändital stellte an einer Info-veranstaltung am 8. April 2013 den heuti-gen Pächtern der Alpen die verschiedenen Varianten und den Entscheid vor. Ziel die-ser Veranstaltung war, den Standpunkt der Alpbewirtschafter nachzufragen und für den eingeschlagenen Weg die Zu-stimmung zu erhalten. Nach den Erläute-rungen zu allen Unklarheiten und Fragen haben sich die Alpbewirtschafter positiv zum Projekt geäussert. Die Alppächter wollen die Chance wahrnehmen und un-terstützen die vorgeschlagene Milchver-wertung für das Oberseetal. Am 17. April 2013 trafen sich Vertreter der Gemeinde Glarus Nord mit Vertretern der Abteilung Landwirtschaft des Kantons Gla-rus und mit Samuel Brunner, Vertreter des Bundesamtes für Landwirtschaft. An der Besprechung wurden die verschiedenen Varianten sowie der Beschluss der Ar-beitsgruppe vorgestellt, gemeinsam kri-tisch beurteilt und besprochen. In diesem Gremium kam man auch zum Schluss, dass pro Tal ein unabhängiges Vorgehen der richtige Weg ist und für das Obersee-tal die Variante 4 eine zukunftsorientierte und umsetzbare Lösung darstellt. Somit ist auch eine Unterstützung von Bund und Kanton mit Beiträgen und zinslosen Inves-titionskrediten gewährleistet.

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3. Erläuterungen Die Umsetzung der Variante 4 sieht vor, bei den Alpstäfel Niedersee, Oberseesta-fel und Rauti in den bereits bestehenden Gebäuden die Milchverarbeitungen durch Um- und Ergänzungsbauten zu realisie-ren. Die Käseproduktion wird von den be-treffenden Alppächtern selber ausgeführt. Die Bewirtschafter der anderen Alpen ver-kaufen ihre Milch an die beiden Alppäch-ter, welche in den neuen Käsereien die Produktion betreiben. Die Umsetzung wird mit Anpassungen in den Pachtverträgen geregelt. Die Umset-zung ist dank dem Bestehen des Alpver-eins Oberseetal einfacher, da die Ge-meinde nur noch einen Vertragspartner hat. Durch die neue Milchverwertung vor Ort wird eine Wertschöpfung von ca. 30 Rappen pro Liter Milch erreicht. Die Hälfte dieser Wertschöpfung wird für die Amorti-sation eines zinslosen Investitionskredits verwendet, die andere Hälfte geht via Milchpreis an die Älpler. Die detaillierten Ausführungen können dem Bericht "Pro-jektstudie Milchverwertung für das Ober-see- und Schwändital" und dessen Beila-gen und Anhängen entnommen werden. Nach der Besprechung mit den Vertretern des Kantons und des Bundes hat sich die Finanzierung gegenüber der Grundlagen-beschaffung leicht verändert und präsen-tiert sich nun wie folgt: Bruttoinvestition CHF 2'429'350 100% Beitrag Bund + Kanton CHF 483'099 20% Investitionskredit

Bund + Kanton CHF 663'712 27% (Amortisation durch Alppächter)

Gemeindebeitrag CHF 700'000 29% (Abschreibung durch Gemeinde)

Hilfswerke CHF 300'000 12% (noch nicht gesichert*)

Darlehen (Restbetrag) CHF 282'539 12% (Amortisation durch Alppächter) * Gemäss telefonischer Auskunft hat die Schweize-rische Berghilfe nach oben kein Limit und macht in der Regel eine Restfinanzierung. Die Gesamtkosten der Investitionen belau-fen sich auf CHF 2'429'350, was gegen-über der Darstellung im Budget 2013 und Finanzplan 2014-2017 Mehraufwendun-

gen von CHF 329'350 ergibt. Die beab-sichtigte Finanzierung kann dank der ho-hen Wertschöpfung jedoch so gestaltet werden, dass sich die Nettobelastung für die Gemeinde Glarus Nord nicht erhöht und wie vorgesehen CHF 700'000 beträgt. Die Bewirtschafter können ihren Beitrag aus der Wertschöpfung finanzieren, was die Übernahme des grössten Anteils recht-fertigt. Sollten die Hilfswerke mehr beitra-gen, wird das zu Gunsten des zu verzin-senden Darlehens verrechnet. Des Weite-ren können die Alppächter die Höhe der Bruttoinvestition mit Eigenleistungen redu-zieren, was zu einer Reduktion des zu verzinsenden Darlehens führen würde. Wird durch das Gemeindeparlament der Verpflichtungskredit genehmigt, kann um-gehend mit der Umsetzung begonnen werden. Da die Bauzeit auf den Alpen wit-terungsbedingt relativ kurz ist und die Alppächter parallel zum Bau die Alpbetrie-be weiter führen müssen, ist es durchaus möglich, dass sich Verzögerungen bis ins Jahr 2015 ergeben. Nach Art. 44 des Gemeindegesetzes ist der Verpflichtungskredit von der zuständi-gen Instanz in Form des Bruttokredits zu beschliessen. Im vorliegenden Projekt werden die effektiven Kosten mit CHF 2'429'350 ausgewiesen. Im Budget 2013 sind CHF 1'200'000 eingestellt. Der Rest-betrag von 1'229'350 muss im Jahr 2014 ins Budget aufgenommen werden. Aus diesem Grund ersucht der Gemeinderat um Erteilung eines Verpflichtungskredites in Form eines Rahmenkredites gemäss Art. 42 Abs. 1 und 3 des Finanzhaushalt-gesetzes des Kantons Glarus. 4. Beratung der Vorlage im Parlament 4.1 Kommission Die Bau-, Raumplanungs- und Verkehrs-kommission unter dem Präsidium von Ann-Kristin Peterson, Niederurnen, hat das Geschäft an ihrer Sitzung vom 14. August 2013 beraten. Bereits zuvor hat die Kommission eine Begehung vor Ort durchgeführt. Die Kommission hat sich mit einer enthaltenen Stimme für Eintreten auf das Geschäft ausgesprochen.

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Mit diesem Projekt sollen die Vorausset-zungen geschaffen werden, damit das Label AOC für Alpmilch erlangt werden kann. Dies ist nur möglich, wenn die hochwertige Alpmilch direkt auf der Alp verwertet wird. In der Detailberatung hat die Kommission die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten miteinander ver-glichen und aus Sicht des Betriebserfolges Variante 4 als die wirtschaftlichste Lösung eruiert. Da die privaten Eigentümer der Alpen im Schwändital aus dem gemein-samen Projekt ausgestiegen sind, fielen die Varianten 0, 1 und 2 zum vornherein ausser Betracht (Berichtigung des Ge-meinderates: Lediglich Variante 1 ist aus-ser Betracht gefallen; siehe Erläuterungen zu Variante 1 vorgenannt). Unabhängig der Variante bleibt sich der Gemeindebei-trag von CHF 700'000 gleich. Die betroffe-nen Älpler befürworten dieses Projekt und sind auch bereit, ihren Anteil an die Kos-ten zu leisten. Die Kommission hält fest, dass die Weidpflege durch die Älpler vertraglich festgehalten und die Einhaltung dieser Pflicht durch die Gemeinde auch kontrol-liert werden soll. Die BRVK beantragt mehrheitlich, dem Antrag des Gemeinde-rates sowie der Ergänzung der Kommis-sion, dass der Gemeindebeitrag im Maxi-mum CHF 700'000 beträgt, zuzustimmen. 4.2 Plenum In der Eintretensdebatte votierten die Fraktionen SVP und CVP/GLP im Sinne einer Wertschöpfung der Alpen für Eintre-ten. Demgegenüber stand ein Rückwei-sungsantrag eines Mitgliedes der FDP, welcher das Geschäft um mindestens 1 Jahr verschieben wollte, bis die Auswir-kungen der Agrarreform und die Entwick-lung des Milchpreises bekannt sind und um sich intensiver mit diesem umfangrei-chen Geschäft auseinander zu setzen. Einen Antrag auf Ablehnung erfolgte von Seiten eines BDP-Mitgliedes, es erinnerte dabei an einen vernünftigen Umgang mit den Steuerfranken. Nach längerer Diskus-sion beschloss das Parlament mehrheitlich Eintreten auf das Geschäft.

In der Detailberatung beantragte ein Par-lamentarier, vorerst Variante 3 umzuset-zen und bei erfolgreichem Verlauf des Projektes später auf Variante 4 auszubau-

en. Dieser Antrag wurde vom Parlament mit grossem Mehr abgelehnt. Nach kurzer Diskussion beschloss das Parlament, den Rückweisungsantrag des FDP-Mitgliedes sowie den Ablehnungsantrag des BDP-Mitgliedes abzulehnen. Den Anträgen des Gemeinderates wurde zugestimmt, eben-so dem zusätzlichen Antrag der BRVK, dass der Gemeindebeitrag im Maximum CHF 700'000 betragen soll. 5. Fakultatives Referendum Nach dem Beschluss des Parlaments wurde das Geschäft dem fakultativen Re-ferendum unterstellt. Die Auflagefrist dau-erte vom 30. September bis 17. Oktober 2013. Während dieser Frist konnten ins-gesamt 552 gültige Unterschriften ge-sammelt werden (für das Zustandekom-men des Referendums wären 300 Unter-schriften nötig gewesen). Mit dem erstma-ligen Zustandekommen eines Referen-dums in der Geschichte der Gemeinde Glarus Nord, wird das Geschäft nun zur definitiven Beschlussfassung der Gemein-deversammlung vorgelegt, was hiermit geschieht. 6. Anträge Das Gemeindeparlament beantragt:

1. Der Verpflichtungskredit (Rahmenkre-dit) von brutto CHF 2'429'350 für die Realisierung der Milchverwertung Oberseetal sei zu gewähren.

2. Der Gemeinderat sei mit dem Vollzug zu beauftragen und den Restbetrag von CHF 1'229'350 ins Budget 2014 einzu-stellen.

3. Der Gemeindebeitrag soll im Maximum CHF 700'000 betragen.

Beilagen zu Traktandum 6: 1. Plan Übersicht Alpen Oberseetal 2. Plan Übersicht über die Standorte je

Variante Die Projektstudie „Milchverwertung für das Obersee- und das Schwändital“ können

Sie jederzeit auf unserer Internetseite www.glarus-nord.ch herunterladen oder

auf Anfrage bei der Gemeindekanzlei (Tel. 058 611 70 11 oder Mail kanzlei@ glarus-

nord.ch) bestellen. Wir senden Ihnen diese Dokumente gerne zu.

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Beilage 1: Plan Übersicht Alpen Oberseetal

Übersichtsplan siehe nächste Doppelseite.

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Beilage 2: Plan Übersicht uber die Standorte je Variante

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7. Genehmigung des Budgets 2014 sowie Festsetzung des Steuerfus-ses per 2014

1. Ausgangslage Glarus Nord ist im ersten Rechnungsjahr 2011 dank ausserordentlicher Erträge von CHF 5.3 Mio. und einem Einmaleffekt beim Fiskalertrag von CHF 2.0 Mio. (Über-trag alte Steuerausstände vom Kanton auf die Gemeinde) mit einem Ertragsüber-schuss von CHF 0.5 Mio. finanziell gese-hen gut gestartet. Leider entwickelte sich im zweiten Rechnungsjahr 2012 der Fis-kalertrag nicht wunschgemäss und blieb CHF 3 Mio. unter dem budgetierten Wert und die ordentlichen Steuern lagen TCHF 180 unter dem Ertrag von 2011. Zusätzlich reduzierte sich der Ertrag aus dem Son-dereffekt um CHF 1.3 Mio. Gegenüber 2011 schwächte sich die Ertragsseite um CHF 6.8 Mio. ab und nur dank äusserst sparsamem Umgang mit den vorhandenen Mitteln und positiver Nebeneffekte (Um-gliederung Strassenfonds Niederurnen, CHF 1.3 Mio.) konnte das Jahr 2012 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 5.1 Mio. (CHF 0.3 Mio. besser als budgetiert) abgeschlossen werden. Im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes, in welchem über-prüft wurde, ob die von den Gemeinden übernommenen Aufgaben auch mit genü-gend Geld abgegolten werden, wurden zwar keine bedeutenden Differenzen er-mittelt. Allerdings hatte der Kanton ausser Acht gelassen, dass die Gemeinden neu für die Pflegefinanzierung, ungedeckte Heimkosten (zusammen CHF 3.5 Mio.) und neues Bildungsgesetz sowie HarmoS (Mehrkosten CHF 2.3 Mio.) aufkommen müssen. Für Glarus Nord bedeutete dies eine Mehrbelastung von CHF 5.8 Mio. Diese Mehrkosten wurden im Verteil-schlüssel 54% Kanton, 60% Gemeinde nicht berücksichtigt. Der Kanton ging von sinkenden Schülerzahlen aus. Zudem fällt die Steuersenkung, welche an der Lands-gemeinde 2009 beschlossen wurde, mit dem Start der neuen Gemeinden zusam-men und bedeutet für Glarus Nord einen Minderertrag von CHF 3.6 Mio. Diese Mehrkosten und Ertragsausfälle hätten ohne Kostensenkungsmassnahmen zu einem Aufwandüberschuss von CHF 9.4 Mio. geführt. Nur dank grosser Anstren-

gungen auf der Ausgabenseite ist es mög-lich, tiefere Ergebnisse zu erzielen. Eine Analyse der Steueraufteilung aufgrund der Jahresrechnung 2012 hat ergeben, dass der alte Finanzausgleich noch Nachwir-kungen zeigt und die Aufteilung gemäss neuem Finanzausgleich (Kanton 54%, Gemeinden 60%) erst ab 2015 definitiv wirksam wird. Aus diesem Grund hat der Kanton eine Nachtragszahlung für 2014 und 2015 angekündigt. Der Regierungsrat wird dem Landrat einen Antrag stellen und die Landsgemeinde 2014 wird darüber abstimmen müssen. Die Auseinandersetzung um höhere Steu-eranteile oder Kostenübernahmen oder Entschädigungszahlen für gewisse Aufga-ben mit dem Kanton muss fortgesetzt werden, es dauert aber zu lange, bis Re-sultate vorliegen. Nachdem der Kanton in seinem Budget für 2014 auch einen Auf-wandüberschuss von 11 Millionen Franken vorlegt, wird klar, dass die Gemeinden selber für ausgeglichene Rechnungen sorgen müssen. Die Jahresabschlüsse mit hohen Aufwandüberschüssen führen zum Verzehr des Eigenkapitals. Aufgrund der kumulierten Bilanzgewinne (Bilanzüber-schuss) könnte dies noch für einige Jahre verantwortet werden. Der Kapitalde-ckungsgrad beträgt 72.1% und müsste laut FHG im Minimum 12% betragen. Auf-grund des hohen Druckes durch Parla-ment (Motion Schuldenbremse, SVP) und die Gemeindeversammlung (Antrag a. RR J. Kamm und GLP GLN) auf ein ausgegli-chenes Budget, kommt der Gemeinderat jedoch zum Schluss, ein nahezu ausgegli-chenes Budget bereits im 2014 anzustre-ben. Um dies zu ermöglichen, schlägt der Gemeinderat vor, den Steuersatz um 5% von 60% auf 65% Gemeindeanteil zu er-höhen (1% Ausgleich Kantonsreduktion von 1%, 4% Erhöhung Gemeindesteuer). Damit wird sich die Gesamtsteuerbelas-tung von 114% (Ist) auf 118% (Soll) erhö-hen. Die effektive Auswirkung für den Steuerzahler beträgt 3.5%. Bei der vorge-schlagenen Anpassung des Steuerfusses ist die Steuerbelastung immer noch tiefer als in den ehemaligen Gemeinden bis 2009. Die durchschnittliche Steuerredukti-on betrug von 2009 – 2011 12%. Somit bleiben dem Steuerzahler immer noch durchschnittlich 8.5% Steuerreduktion.

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2. Materielles Der Gemeinderat hat dem Gemeindepar-lament in der Erfolgsrechnung ein Budget mit einem Ertragsüberschuss von CHF 92‘143 vorgelegt. Die Finanzaufsichts-kommission hat dem Parlament empfoh-len, das Budget mit einer Anpassung „die Schneeräumungsaufwendungen um CHF 200‘000 zu erhöhen und auf einen Dreijah-resdurchschnitt anzuheben“ zu genehmi-gen. Das Parlament hat sich dann zusätz-lich gegen die Aufhebung des Waldkin-dergartens Bilten und gegen die Abschaf-fung der Einführungsklassen entschieden. Bei der Feuerwehr hat die glarnerSach einige Anschaffungen nicht bewilligt, was zu einer Aufwandabnahme von CHF 22‘706 führt. Diese Beschlüsse ergeben insgesamt einen Mehraufwand von CHF 384‘638.95. Nach diesen Änderungsbe-schlüssen weist das Budget 2014 in der Erfolgsrechnung einen Aufwandüber-schuss von CHF 292‘496 aus. Nach Ab-schreibungen von total CHF 8.3 Mio. und einer Entnahme aus den Spezialfinanzie-rungen von CHF 4.1 Mio. beträgt der Cashflow CHF 4.0 Mio. Im Investitions-budget betragen die Nettoinvestitionen CHF 7.8 Mio. und der Selbstfinanzie-rungsgrad beträgt 51%. Im Vergleich zum Budget 2013 bedeutet dies in der Erfolgs-rechnung eine Verbesserung von CHF 3.6 Mio. Dieses Ergebnis ist nur dank vorge-nommener Massnahmen auf der Auf-wandseite und einer unvermeidbaren Steuererhöhung möglich. Die Investi-tionsausgaben brutto von CHF 12.9 Mio. bedeuten mit 19.1% gemäss HRM2 eine mittlere Investitionstätigkeit. Trotz weiterer Effizienzsteigerungen steigt der Personalaufwand um CHF 0.4 Mio. von CHF 31.6 Mio. auf CHF 32.0 Mio. Be-zogen auf die einzelnen Ressorts ergeben sich folgende Änderungen: Präsidiales TCHF -28; Bildung TCHF +515; Gesund-heit, Jugend und Kultur TCHF -54; Sicher-heit TCHF -65; Wald und Landwirtschaft TCHF +89; Bau und Umwelt TCHF -43; Liegenschaften TCHF +41. Für individuelle Lohnanpassungen wurden 0.5% der Lohnsumme eingerechnet. Der Sach- und übrige Betriebsaufwand muss in einigen Ressorts erhöht werden, damit die not-wendigen Leistungen erbracht werden können. Der Aufwand erhöht sich von

CHF 12.0 Mio. auf CHF 14.1 Mio. Die Veränderungen bei den Ressorts sehen wie folgt aus: Präsidiales TCHF -50; Bil-dung TCHF +18; Gesundheit, Jugend und Kultur TCHF -14; Sicherheit TCHF +11; Wald und Landwirtschaft TCHF +491; Bau und Umwelt TCHF +1‘170; Liegenschaften TCHF +491. Die Abschreibungen beim Verwaltungsvermögen steigen um CHF 1.9 Mio. von CHF 6.1 Mio. auf CHF 8.0 Mio. Die Entnahmen aus der Forstreserve für Anschaffungen und Investitionen müs-sen im gleichen Jahr den Abschreibungen zugeführt werden, was diese um CHF 1.8 Mio. ansteigen lässt. Der Transferaufwand kann um CHF 0.5 Mio. tiefer budgetiert werden, weil die Abschreibungen für die Investitionsbeiträge an die linth-arena sgu und an die Heime wegfallen. Auf der Ertragsseite wird der Fiskalertrag mit CHF 40.7 Mio. ins Budget eingestellt. Der Ertrag von CHF 36.0 Mio. im Rech-nungsabschluss 2012 ist die einzige greif-bare Grösse, weil die Kantonale Steuer-verwaltung weiterhin auf die Abgabe von Prognosezahlen verzichtet. Zum Aus-gangwert 2012 werden eine 5-prozentige Steuererhöhung von CHF 2.750 Mio., eine angekündigte Nachtragszahlung von CHF 1.2 Mio., eine Zunahme aufgrund des Be-völkerungswachstums und der Teuerung von CHF 0.8 Mio. dazu gerechnet, was zu einem Fiskalertrag von CHF 40.7 Mio. führt. Die weiteren Ertragspositionen wie Konzessionen, Entgelte und Verschiedene Erträge verändern sich wenig. Die Entnahmen aus Fonds und Spezialfi-nanzierung werden durch die Entnahmen aus der Forstreserve von CHF 2.3 Mio. in die Höhe getrieben. Die Bezüge aus den Spezialfinanzierungen liegen mit TCHF 1‘452 um TCHF 105 unter dem Vorjahr. Der Transferertrag steigt CHF 0.5 Mio. weil die Entschädigungen vom Kanton für die Tagesstrukturen und die schulische Heilpädagogik zunehmen. Auch die Grundstückgewinnsteuer ist um TCHF 175 höher budgetiert. Der Finanzaufwand wird mit CHF 0.8 Mio. auf dem Vorjahresniveau budgetiert, weil weiterhin tiefe Zinsen er-wartet werden

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Der Finanzertrag steigt um CHF 2.1 Mio. weil die Optimierung des Finanzvermö-gens fortgesetzt wird und Liegenschafts-verkäufe zu einem Mehrgewinn in dieser Grössenordnung führen werden. 3. Erläuterungen Glarus Nord hat seit 2010 umfangreiche Einsparungen in verschiedenen Verwal-tungseinheiten erzielen können, diese reichen aber leider nicht aus, um die Kos-tenanstiege in der Bildung, im Gesund-heitswesen und im Unterhalt und Werter-halt der Anlagen auszugleichen oder ge-samthaft zu reduzieren. Die untenstehen-de Tabelle zeigt die Auswirkungen der Sparmassnahmen aber auch der Kosten-anstiege:

Aufwandentlastung

Wiederkehrenden Einsparungen seit 2010 (Veränderung von 2010 bis Budget 2014)

Aufwandreduktion

in TCHF

Präsidiales - Personal 1‘501 - Sachaufwand 2‘066

3‘567

Wald und Landwirtschaft - Personal 367 - Sachaufwand 463

830

Gesundheit, Jugend und Kultur - Sachaufwand 608

Total wiederkehrende Einsparungen durch Aufwandreduktionen 5‘005

Ergebnisverbesserungsmassnahmen durch Umgliederungen in der Bilanz

Gesundheit, Jugend und Kultur - Transferaufwand (Abschreibung auf Investitionsbeiträgen linth-arena und Heime) 988

Total wiederkehrende Einsparungen und Aufwandentlastungen (Ergebnisverbesserungsmassnahmen)

5'993

Mehraufwand Bildung - Personalaufwand 3‘341 - Sachaufwand 669 4‘010

Gesundheit, Jugend und Kultur - Pflegefinanzierung, ungedeckte Heim- kosten, Spitex - Wegfall Kantonsbeitrag Spitex (TCHF 250) - Neue Leistungsvereinbarung linth-arena sgu (TCHF 154)

Transferaufwand (Totalveränderung) 3‘878

Bau und Umwelt - Personalaufwand 765 - Sachaufwand 531 1‘296

Total Mehraufwand 9‘184

Saldo zu Lasten Erfolgsrechnung 3‘191 Nachdem nun auch der Kanton Glarus mit einem hohen Aufwandüberschuss fürs Budget 2014 konfrontiert wird, ist in ab-sehbarer Zeit mit einer Änderung bei der Aufteilung des Steuerertrages zu Gunsten der Gemeinden nicht zu rechnen. Das Entgegenkommen der Regierung mit ei-nem Prozent hilft uns zwar, reicht aber nicht für die Erreichung eines ausgegli-chenen Ergebnisses aus. Anhaltend hohe Aufwandüberschüsse müssten weiterhin geschrieben werden, was eine sehr unbe-friedigende Situation für alle Beteiligten ist. Mit der budgetierten Steuererhöhung ist eine Befreiung aus dieser schwierigen Lage möglich. Für den Steuerzahler ist die Situation nicht erfreulich, aber verkraftbar und ergibt folgende Auswirkungen:

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Steuerentlastung natürliche Personen von 2009 – 2011

in CHF

Veränderung 2009 – 2011 absolut in %

Entlas-tung nach Erhö-hung

in %

Steuer- bares

Einkom-men

50‘000 300 7% 166 3.5

Steuer-bares

Einkom-men

60‘000 702 12% 515 8.5

Steuer-bares

Einkom-men

70‘000 1‘114 14% 875 10.5

Steuer-bares

Einkom-men

100‘000 1‘871 14% 1‘457 10.5

Steuer-bares Einkom-men

200‘000

4‘909

14%

3‘870

10.5

Finanzplan 2015 – 2018 Der Gemeinderat hat dem Gemeindepar-lament einen Finanzplan vorgelegt, der auch in den Jahren 2015 – 2018 in der Erfolgsrechnung ein ausgeglichenes Er-gebnis ausweist. Aufgrund der geplanten Nettoinvestitionen von CHF 9.2 – 9.7 Mio. wird aber weiterhin ein Finanzierungsfehl-betrag von CHF 3.6 – 4.3 zu verzeichnen sein und der Selbstfinanzierungsgrad wird sich auf 54% – 61% belaufen. Der Investi-tionsanteil beläuft sich auf durchschnittlich 19%, was am obersten Limit von „mittlerer Investitionstätigkeit“ liegt (ab 20% starke Investitionstätigkeit). Aufgrund der finan-ziellen Möglichkeiten ist der Gemeinderat der Ansicht, dass nicht mehr gemacht werden kann, ohne die Bruttoschulden verantwortungslos in die Höhe zu treiben. Es muss weiterhin das Notwendige vom Wünschbaren unterschieden werden. Das Notwendige ist im Finanzplan enthalten. Als Entnahmen aus den Spezialfinanzie-

rungen sind CHF 0.9 – 1.3 Mio. vorgese-hen. Aufgrund der starken Bautätigkeit mit steigenden Anschluss- und Erschlies-sungsbeiträgen hätten diese auch etwas tiefer in den Finanzplan eingestellt wer-den können. Im Gegensatz zum Gemein-derat hat die Finanzaufsichtskommission aufgrund zu tiefer Investitionen und zu hohen Entnahmen aus den Spezialfinan-zierungen dem Parlament empfohlen, den Finanzplan zurückzuweisen. Das Gemein-deparlament hat dem Antrag der FAK zu-gestimmt. Steuerfuss 2014: Erstmals ist es für 2014 möglich, den Ge-meindeanteil selber festzulegen. Um ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen, muss der Gemeindeanteil auf 65% erhöht werden. Das ergibt dann einen Steuerfuss von 53% Kanton und 65% Gemeinde, total 118%. Die gesamthafte Auswirkung auf die Erhöhung beim Steuerzahler beträgt dann 3.5 %. 4. Beratung der Vorlage im Parlament 4.1 Finanzaufsichtskommission FAK Die parlamentarische Finanzaufsichts-kommission FAK unter dem Präsidium von Adrian Hager, Niederurnen, befasste sich an den Sitzungen vom 9. und 23. Septem-ber sowie am 2. Oktober mit den Budget-unterlagen. Zudem haben die Kommis-sionsmitglieder die einzelnen Ressorts besucht und die Ressortleiter befragt. In der Kommission war Eintreten auf die Vor-lage unbestritten. In ihrem umfangreichen und ausführlichen Bericht stellt die Kommission grundsätzlich fest, dass die Sparanstrengungen in den Ressorts für sie klar erkennbar sind, ob-wohl dies für die breite Öffentlichkeit viel-leicht nicht immer der Fall ist. Der tiefe Betrag bei der Budgetierung der Schnee-räumung ist für die FAK nicht nachvoll-ziehbar. Sie beantragt, zukünftig auf den Durchschnittswert der letzten drei Jahre abzustützen. Die geplante Steuererhö-hung wird aus Sicht der FAK nicht ausrei-chen, die finanzielle Situation von Glarus Nord nachhaltig zu stabilisieren. Allein die für 2014 budgetierten einmaligen Einnah-men betragen CHF 3.9 Mio. und somit

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deutlich mehr als die Mehreinnahmen aus der Steuererhöhung. In welchem Umfang diese einmaligen Effekte im Jahr 2015 kompensiert werden können, ist fraglich. Die bisherige und auch im Budget 2014 vorgesehene Investitionstätigkeit der Ge-meinde ist für eine Werterhaltung der In-frastruktur zu gering. Kurzfristig wird sich dies nur in Einzelfällen bemerkbar ma-chen. Aufgrund des schlechten Selbstfi-nanzierungsgrades sind eigentlich keine höheren Investitionen möglich. Somit be-steht ein strukturelles Problem, welches weitere einschneidende Massnahmen er-fordert. Dem Gemeinderat wird geraten, die Planung möglicher Massnahmen un-verzüglich an die Hand zu nehmen. Neben der laufenden Rechnung schlies-sen auch sämtliche Spezialfinanzierungen mit einem Defizit ab. Per Ende 2012 be-trägt das Vermögen dieser Spezialfinan-zierungen CHF 10.8 Mio. Wenn diese wei-terhin aushöhlen, ist das Vermögen im Jahr 2019 aufgebraucht. Es sind somit auch in diesem Bereich dringend Korrek-turmassnahmen angezeigt. Die Finanzaufsichtskommission beantragt dem Gemeindeparlament, für die Schnee-räumung CHF 500'000 anstatt CHF 300'000 ins Budget 2014 einzustellen und das restliche Budget gemäss Unterlagen zu genehmigen. Die Festsetzung des Steuerfusses auf 65% Gemeindeanteil findet Zustimmung, hingegen soll der Fi-nanzplan 2015 – 2018 zurückgewiesen werden. 4.2 Plenum Im Gemeindeparlament war Eintreten auf die Vorlage bei allen Fraktionen unbestrit-ten. Erfolgsrechnung Pos. 20006 Kindergarten Bilten: Die Frak-tionen SP/Grüne und CVP/GLP beantra-gen, die Streichung des Waldkindergar-tens Bilten aufzuheben. Die rund CHF 70'000, welche durch die Streichung ein-gespart werden sollen, seien unwesent-lich. Im Gegenteil, bei den wachsenden Kinderzahlen in Glarus Nord hilft der Waldkindergarten sogar Kosten zu sparen, da kaum Infrastrukturen dafür notwendig sind. Das einstige Vorzeigeprojekt nach

nur zwei Jahren aufzuheben, sei eindeutig zu früh, das Potenzial längst noch nicht ausgeschöpft und es wird befürchtet, dass die Gemeinde dadurch einen Imagescha-den erleiden könnte. Auch der zuständige Ressortleiter bezeichnet den Waldkinder-garten als grundsätzlich gutes Projekt. Nichts desto trotz handelt es sich um ein freiwilliges Angebot und die zwingend notwendigen Einsparungen können nur bei Leistungen, welche nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, vorgenommen wer-den. Dieser Meinung schliesst sich die BDP/FDP Fraktion an und fordert eine konsequente Durchsetzung der Spar-massnahmen. Das Parlament folgt dem Antrag der Fraktionen SP/Grüne und CVP/GLP und stimmt dem Budgetbetrag für den Waldkindergarten Bilten zu.

Dem Antrag der FAK, Pos. 314175, Schneeräumung durch Dritte, von CHF 300'000 auf CHF 500'000 zur erhöhen, stimmt das Parlament ohne weitere Wort-meldungen zu.

In einem vorangehenden Traktandum hat das Parlament Nichteintreten auf das Ge-schäft Schulordnung beschlossen. Auf-grund dessen werden die Einführungs-klassen (Gemeinderat: Antrag für Abschaf-fung) beibehalten, was eine Korrektur von CHF 156'782 bei Pos. 21001 im Budget zur Folge hat. Investitionen Die von Gemeinderat Ruedi Schwitter be-kanntgegebenen Budgetkorrekturen be-treffend Feuerwehr ergeben Einsparungen von rund CHF 22'700, diese werden vom Parlament ebenfalls gutgeheissen. Finanzplan 2015 – 2018 Dem Rückweisungsantrag der FAK stimmt das Parlament diskussionslos zu. Steuerfuss 2014 Ebenfalls ohne Wortmeldungen folgt das Parlament dem Antrag der FAK und des Gemeinderates und beschliesst die Fest-setzung des Steuerfusses auf 65% Ge-meindeanteil.

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5. Anträge Das Gemeindeparlament beantragt:

1. Das Budget der Erfolgsrechnung 2014 in der gemäss Parlamentsbeschlüssen bereinigten Form zu genehmigen;

2. Das Budget der Investitionsrechnung 2014 in der gemäss Parlamentsbe-schlüssen bereinigten Form zu ge-nehmigen;

3. Der Gemeindeanteil des Steuerfusses für das Jahr 2014 auf 65% zu erhöhen (Kanton und Gemeinde zusammen 118%).

Die detaillierte Kostenstellenrechnung 2014 können Sie jederzeit auf unserer

Homepage www.glarus-nord.ch herunter-laden oder auf Anfrage bei der Gemeinde-kanzlei (Tel. 058 / 611 70 11 oder E-Mail [email protected]) bestellen. Wir senden Ihnen die gewünschten Unterla-

gen gerne zu. Beilagen zu Traktandum 7: 1. Gesamtübersicht Budget 2014 2. Gestufter Erfolgsausweis Budget 2014 3. Erfolgsrechnung 2014 (Institutionelle

Gliederung) 4. Erfolgsrechnung 2014 (Artengliede-

rung) 5. Kommentar zu den Kostenstellen 6. Investitionsrechnung 2014 7. Kommentar zur Investitionsrechnung

2014 8. Finanzkennzahlen HRM2

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in CHF Budget Budget Rechnung

2014 2013 2012

Erfolgsrechnung

Total Aufwand 70'431'766 66'422'178 67'548'412

Total Ertrag -70'139'270 -62'526'410 -62'422'536

Ertragsüberschuss

Aufwandüberschuss 292'496 3'895'768 5'125'876

Nettoinvestitionen

Investitionsausgaben 12'939'000 10'112'000 8'331'025

Investitionseinnahmen -5'130'000 -3'593'000 -2'121'911

Nettoinvestitionen 7'809'000 6'519'000 6'209'114

Finanzierung

Zunahme Nettoinvestitionen 7'809'000 6'519'000 6'209'114

Abschreibungen -8'302'823 -7'233'443 -6'488'792

Aufwandüberschuss Erfolgsrechnung 292'496 3'895'768 5'125'876

Ertragsüberschuss Erfolgsrechnung

Einlagen in Fonds + SPF im EK -120'000 -193'000 -260'047

Entnahme aus Fonds + SPF im EK 4'143'655 1'657'970 2'895'431

Finanzierungsfehlbetrag 3'822'328 4'646'295 7'481'582

Finanzierungsüberschuss

Kapitalveränderung

Finanzierungsfehlbetrag 3'822'328 4'646'295 7'481'582

Finanzierungsüberschuss

Aktivierungen Verwaltungsvermögen -7'809'000 -6'519'000 -6'209'114

Passivierungen Abschreibungen 8'302'823 7'233'443 6'488'792

Einlagen in Fonds + SPF im EK 120'000 193'000 260'047

Entnahme aus Fonds + SPF im EK -4'143'655 -1'657'970 -2'895'431

Abnahme Eigenkapital 292'496 3'895'768 5'125'876

Zunahme Eigenkapital

Selbstfinanzierung / Cashflow / Cashloss

Abschreibungen 8'302'823 7'233'443 6'488'792

Aufwandüberschuss -292'496 -3'895'768 -5'125'876

Ertragsüberschuss

Einlagen in Fonds + SPF im EK 120'000 193'000 260'047

Entnahme aus Fonds + SPF im EK -4'143'655 -1'657'970 -2'895'431

Cashloss / Cashdrain -1'272'468

Cashflow 3'986'672 1'872'705

Selbstfinanzierungsgrad

in Prozenten 51 27 -20

52

Beilage 1: Gesamtubersicht Budget 2014

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53

Budget Budget Rechnung

in CHF 2014 2013 2012

30 Personalaufwand 32'037'181 31'583'972 30'652'498

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 14'055'797 11'961'146 13'977'700

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 7'977'830 6'060'953 5'967'046

35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 120'000 193'000 260'048

36 Transferaufwand 8'262'018 8'796'970 8'565'514

Betrieblicher Aufwand 62'452'826 58'596'041 59'422'806

40 Fiskalertrag -40'725'000 -37'982'272 -35'941'105

41 Regalien und Konzessionen -591'000 -628'750 -322'302

42 Entgelte -9'067'600 -9'267'600 -8'946'934

43 Verschiedene Erträge -20'000 -70'000 -82'854

45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen -4'143'655 -1'657'970 -2'895'431

46 Transferertrag -4'181'671 -3'716'383 -3'673'584

Betrieblicher Ertrag -58'728'926 -53'322'975 -51'862'210

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 3'723'900 5'273'066 7'560'596

34 Finanzaufwand 836'816 800'609 908'730

44 Finanzertrag -4'268'220 -2'177'907 -2'762'193

Ergebnis aus Finanzierung -3'431'404 -1'377'298 -1'853'463

Operatives Ergebnis 292'496 3'895'768 5'707'133

38 Ausserordentlicher Aufwand - - -

48 Ausserordentlicher Ertrag - - -581'257

Ausserordentliches Ergebnis - - -581'257

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 292'496 3'895'768 5'125'876

Beilage 2: Gestufter Erfolgsausweis Budget 2014

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Nummer Bezeichnung Budget Budget Abweichung Rechnungin CHF 2013 2014 2012

100 Total Legislative 267'950.00 372'237.35 104'287.35 267'568.04

101 Total Exekutive 828'800.00 741'470.80 -87'329.20 754'819.26

102 Total Allgemeine Dienste -37'546'852.86 -40'952'831.92 -3'405'979.06 -35'945'110.41

103 Total Allgemeine Dienste, übrige 2'167'842.00 2'131'385.18 -36'456.82 2'032'161.96

104 Total Rechtssprechung 18'000.00 26'853.40 8'853.40 13'464.45

105 Total Tourismus 0.00 0.00 0.00 -0.35

106 Total Industrie, Gewerbe, Handel 30'000.00 -22'275.00 -52'275.00 -6'706.25

10 Präsidiales -34'234'260.86 -37'703'160.19 -3'468'899.33 -32'883'803.30

200 Total Eingangsstufe 2'676'564.65 2'612'328.10 -64'236.55 2'353'872.60

201 Total Primarstufe 7'954'015.57 7'877'842.65 -76'172.92 7'693'858.48

202 Total Oberstufe 6'502'336.00 6'618'367.05 116'031.05 6'347'611.67

204 Total Tagesbetreuung 294'481.00 321'961.39 27'480.39 211'488.92

205 Total Obligatorische Schule n.a.g. 2'137'588.00 2'183'031.41 45'443.41 2'033'230.96

20 Total Obligatorische Schule 19'564'985.22 19'613'530.60 48'545.38 18'640'062.63

210 Total Sonderschulen 2'320'808.00 2'570'240.95 249'432.95 2'518'611.64

21 Total Sonderschulen 2'320'808.00 2'570'240.95 249'432.95 2'518'611.64

220 Total Bildung n.a.g. 128'000.00 135'000.00 7'000.00 121'743.30

22 Total Übriges Bildungswesen 128'000.00 135'000.00 7'000.00 121'743.30

300 Total Kultur 979'057.43 887'889.75 -91'167.68 928'783.04

301 Total Freizeit 63'500.00 35'000.00 -28'500.00 32'438.10

302 Total Sport 1'081'929.51 623'500.00 -458'429.51 439'608.81

303 Total Gesundheit 4'002'247.58 3'588'000.00 -414'247.58 4'510'842.73

304 Total Jugend 189'743.04 160'765.77 -28'977.27 39'876.78

306 Total Diverses 0.00 5'000.00 5'000.00 -4'235.00

30 Total Gesundheit, Jugend und Kultur 6'316'477.56 5'300'155.52 -1'016'322.04 5'947'314.46

400 Total Feuerwehr 118'506.36 44'128.80 -74'377.56 -81'849.28

402 Total Militärische Verteidigung 0.00 0.00 0.00 -11'223.00

403 Total Gemeindeführungsstab 9'130.00 2'635.00 -6'495.00 3'809.00

404 Total Zivilschutz 220'530.00 216'350.00 -4'180.00 224'069.00

40 Total Sicherheit 348'166.36 263'113.80 -85'052.56 134'805.72

Beilage 3: Erfolgsrechnung 2014 (Institutionelle Gliederung)

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Nummer Bezeichnung Budget Budget Abweichung Rechnungin CHF 2013 2014 2012

500 Total Landwirtschaft 356'198.24 209'661.54 -146'536.70 282'284.02

501 Total Forstwirtschaft 209'897.29 452'939.12 243'041.83 416'200.85

502 Total Jagd und Fischerei 1'500.00 13'000.00 11'500.00 5'291.25

503 Total Arten- und Landschaftsschutz 0.00 16'000.00 16'000.00 23'959.00

504 Total Lawinenverbauungen 10'208.80 27'894.62 17'685.82 7'391.75

505Total Wanderwege,

touristische Einrichtungen250'000.00 203'000.00 -47'000.00 250'724.04

506 Total Lehrpfade 9'000.00 6'300.00 -2'700.00 21'930.35

50 Total Wald und Landwirtschaft 836'804.33 928'795.28 91'990.95 1'007'781.26

600 Total Bauverwaltung 301'218.30 397'513.72 96'295.42 141'224.94

601 Total Hochbau -145'320.59 177'000.00 322'320.59 376'369.15

602 Total Raumordnung 505'510.36 542'181.98 36'671.62 573'827.36

603 Total Verkehr 74'438.69 57'948.65 -16'490.04 38'888.97

604 Total Tiefbau 2'449'034.22 2'940'058.21 491'023.99 1'996'975.26

605 Total Wasserversorgung -839.00 1.00 840.00 1.00

606 Total Abwasserbeseitigung 1.00 1.00 0.00 -1.00

607 Total Abfallwirtschaft -142'400.48 -32'624.00 109'776.48 -69'298.82

608 Total Verbauungen 585'101.77 750'911.92 165'810.15 586'440.04

609 Total Werkhöfe -4'593.53 761'517.12 766'110.65 749'266.93

60 Total Bau und Umwelt 3'622'150.74 5'594'509.60 1'972'358.86 4'393'693.83

700 Total Leitung Liegenschaften -840.00 103.35 943.35 0.00

710 Total Fachstellenleitung -7'560.00 1.00 7'561.00 0.00

720 Total Laufender Unterhalt -840.00 3.00 843.00 0.00

730 Total Schulliegenschaften 3'926'293.41 3'818'845.75 -107'447.66 4'240'667.21

740 Total Verwaltungsliegenschaften 1'685'268.80 2'015'477.34 330'208.54 1'996'326.31

750Total Liegenschaften

des Finanzvermögens-609'686.00 -2'244'120.34 -1'634'434.34 -991'326.89

70 Total Liegenschaften 4'992'636.21 3'590'310.10 -1'402'326.11 5'245'666.63

Total Gemeinde Glarus Nord 3'895'767.56 292'495.66 -3'603'271.90 5'125'876.17

Beilage 3: Erfolgsrechnung 2014 (Institutionelle Gliederung)

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Nummer Bezeichnung Budget Budget Abweichung Rechnungin CHF 2013 2014 2012

3 Erfolgsrechnung

3 Aufwand

30 Personalaufwand300 Behörden und Kommissionen300000 Löhne,Tag- u.Sitzungsg.an Beh. u.Komm. 629'600.00 665'020.00 35'420.00 614'616.80300002 Tag- und Sitzungsgelder 15'000.00 0.00 -15'000.00 0.00300100 Vergütungen an Beh. u. Komm. 0.00 0.00 0.00 15'583.60300 Total Behörden und Kommissionen 644'600.00 665'020.00 20'420.00 630'200.40

301Löhne des Verwaltungs-und Betriebspersonals

301000 Löhne des Verwaltungs- u.Betriebspers. 10'337'130.00 10'704'838.00 367'708.00 10'121'230.84301001 Löhne an Angehörige der Feuerwehr 115'300.00 75'600.00 -39'700.00 42'794.00301009 Erst.Lohn d.Verwaltungs- u.Betriebspers. -70'000.00 -83'900.00 -13'900.00 -152'972.15301050 Löhne Temporäre; Verw.-, Betr.-Personal 181'299.00 159'950.00 -21'349.00 165'493.90301051 Sold Feuerwehrübungen 157'080.00 163'980.00 6'900.00 174'085.60301052 Einsatzentschädigungen 72'000.00 59'000.00 -13'000.00 58'998.00301053 Übrige Entschädigungen 128'480.00 116'900.00 -11'580.00 100'526.50

301Total Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals

10'921'289.00 11'196'368.00 275'079.00 10'510'156.69

302 Löhne der Lehrkräfte302000 Löhne der Lehrkräfte 14'539'937.00 15'178'496.00 638'559.00 14'544'584.21302009 Erst.von Lohn der Lehrkräfte 0.00 -434'931.15 -434'931.15 -474'477.10302050 Löhne Temporäre; Lehrkräfte 254'976.00 247'000.00 -7'976.00 594'405.31302 Total Löhne der Lehrkräfte 14'794'913.00 14'990'564.85 195'651.85 14'664'512.42

303 Temporäre Arbeitskräfte303000 Entsch.für temp.Arbeitskräfte 0.00 200.00 200.00 -2'222.50303 Total Temporäre Arbeitskräfte 0.00 200.00 200.00 -2'222.50

304 Zulagen304100 Familienzulagen 0.00 0.00 0.00 2'150.00304 Total Zulagen 0.00 0.00 0.00 2'150.00

305 Arbeitgeberbeiträge305000 AG-Beitr.AHV,IV,EO,ALV, Verwk. 1'680'511.19 1'740'758.20 60'247.01 1'610'679.70305009 Erst.v.AG-Beitr.AHV,IV,EO,ALV, Verwk. 0.00 -1'000.00 -1'000.00 -8'111.55305100 AG-Beiträge an eigene Pensionskassen 0.00 0.00 0.00 1'771.50305200 AG-Beiträge an andere Pensionskassen 2'418'163.41 2'371'376.09 -46'787.32 2'225'161.65305300 AG-Beiträge an Unfallversicherungen 258'948.79 253'487.25 -5'461.54 261'365.80305310 Versicherung AdF 2'980.00 3'000.00 20.00 2'739.00305400 AG-Beiträge an Familienausgleichskasse 351'011.09 380'224.65 29'213.56 352'996.60305500 AG-Beiträge an Krankentaggeldvers. 84'775.74 88'322.01 3'546.27 75'601.35305 Total Arbeitgeberbeiträge 4'796'390.22 4'836'168.20 39'777.98 4'522'204.05

306 Arbeitgeberleistungen306200 Teuerungsz.auf Renten u. Rentenanteilen 0.00 0.00 0.00 50'619.30306 Total Arbeitgeberleistungen 0.00 0.00 0.00 50'619.30

309 Übriger Personalaufwand309000 Aus- und Weiterbildung des Personals 212'455.00 181'010.00 -31'445.00 157'334.24309100 Personalwerbung 36'700.00 31'200.00 -5'500.00 25'385.30309900 Übriger Personalaufwand 147'825.00 114'250.00 -33'575.00 77'087.35309940 Verpflegung bei Feuerwehreinsätzen 23'500.00 16'000.00 -7'500.00 11'196.70309950 Aerztliche Untersuchungen 6'300.00 6'400.00 100.00 3'874.05309 Total Übriger Personalaufwand 426'780.00 348'860.00 -77'920.00 274'877.64

30 Total Personalaufwand 31'583'972.22 32'037'181.05 453'208.83 30'652'498.00

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57

Nummer Bezeichnung Budget Budget Abweichung Rechnungin CHF 2013 2014 2012

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand310 Material- und Warenaufwand310000 Büromaterial 71'600.00 72'100.00 500.00 86'701.53310010 Büromaterial Lager 6'500.00 1'400.00 -5'100.00 1'311.95310100 Betriebs-, Verbrauchsmaterial 855'250.00 896'680.00 41'430.00 818'157.33310200 Drucksachen, Publikationen 112'600.00 153'190.00 40'590.00 98'584.10310300 Fachliteratur, Zeitschriften 26'500.00 25'350.00 -1'150.00 20'169.45310400 Lehrmittel 557'025.00 586'940.00 29'915.00 494'858.67310500 Lebensmittel 64'100.00 61'900.00 -2'200.00 57'949.15310600 Medizinisches Material 300.00 1'050.00 750.00 4'270.65310 Total Material- und Warenaufwand 1'693'875.00 1'798'610.00 104'735.00 1'582'002.83

311 Nicht aktivierbare Anlagen311000 Ansch.Büromob.,-masch.u.-geräte 69'750.00 101'100.00 31'350.00 69'737.25311100 Ansch.App.,Masch.,Geräte,Fahrz.,Werkz. 526'680.00 692'067.00 165'387.00 496'868.28311200 Ansch.Kleider, Wäsche, Vorhänge 207'859.00 160'342.00 -47'517.00 154'666.55311300 Ansch.Hardware 71'600.00 108'000.00 36'400.00 45'362.40311400 Anschaffung Turngeräte 26'100.00 37'300.00 11'200.00 40'242.95311800 Ansch.von imm. Anlagen 0.00 0.00 0.00 3'375.00311900 Ansch.v.übr.nicht aktivierbaren Anlagen 54'000.00 56'300.00 2'300.00 30'214.60311 Total Nicht aktivierbare Anlagen 955'989.00 1'155'109.00 199'120.00 840'467.03

312 Ver- und Entsorgung312000 Ver- und Entsorgung 59'175.80 85'391.80 26'216.00 159'463.76312010 Wasser, Energie, Heizmaterial 632'550.00 978'500.00 345'950.00 1'287'199.99312020 Abwasser- und Kehrrichtgebühren 275'425.00 286'720.00 11'295.00 285'956.41312 Total Ver- und Entsorgung 967'150.80 1'350'611.80 383'461.00 1'732'620.16

313 Dienstleistungen und Honorare313000 Dienstleistungen Dritter 2'549'270.00 2'934'350.00 385'080.00 2'930'222.62313020 Post- und Bankgebühren 24'100.00 5'000.00 -19'100.00 32'988.81313021 Lohnausfallentschädigung an Arbeitgeber 61'280.00 24'000.00 -37'280.00 15'951.75313025 Betreibungskosten 4'000.00 13'500.00 9'500.00 13'705.20313030 Porti und Fracht 110'200.00 148'600.00 38'400.00 124'411.80313040 Verbands- und Mitgliederbeiträge 66'830.00 55'310.00 -11'520.00 61'685.93313050 Anlässe und Empfänge 105'020.00 110'300.00 5'280.00 40'429.30313055 Beiträge an Korperationen 12'762.00 5'000.00 -7'762.00 1'316.65313060 Telekommunikation und Internet 141'940.00 118'060.00 -23'880.00 116'235.16313070 Transporte 243'000.00 291'300.00 48'300.00 285'806.60313081 Altpapiersammlung 85'000.00 65'000.00 -20'000.00 63'165.83313082 Glasentsorgung 70'000.00 60'000.00 -10'000.00 59'626.02313083 Weissblechentsorgung 10'000.00 8'000.00 -2'000.00 7'723.39313084 Aluentsorgung 500.00 500.00 0.00 118.25313085 Alteisenentsorgung 5'000.00 3'000.00 -2'000.00 2'760.89313086 Altölentsorgung 5'000.00 4'500.00 -500.00 4'104.85313087 Bauschuttentsorgung 40'000.00 42'000.00 2'000.00 41'704.49313088 Grünabfuhr 310'138.00 365'550.00 55'412.00 382'032.50313100 Planungen und Projektierungen Dritter 70'000.00 70'000.00 0.00 117'752.70313200 Honorare ext.Berater,Gutachter,Fachexp. 136'000.00 164'750.00 28'750.00 187'059.64313290 Honorare externe Berater 17'780.00 17'780.00 0.00 16'598.00313300 Informatik-Nutzungsaufwand 813'000.00 856'900.00 43'900.00 896'982.40313400 Sachversicherungsprämien 207'399.00 284'180.93 76'781.93 224'544.90313500 Dienstleistungsaufwand f.Pers.in Obhut 0.00 0.00 0.00 275.50313600 Honorare privatärztlicher Tätigkeit 0.00 0.00 0.00 44.45313700 Steuern und Abgaben 13'260.00 16'750.00 3'490.00 16'962.73313800 Kurse, Prüfungen und Beratungen 0.00 0.00 0.00 184.60313 Total Dienstleistungen und Honorare 5'101'479.00 5'664'330.93 562'851.93 5'644'394.96

314 Baulicher Unterhalt314000 Baulicher Unterhalt an Grundstücken 81'157.00 230'000.00 148'843.00 202'437.55314100 Baulicher Unterhalt Strassen/Verkehrsweg 600'000.00 632'400.00 32'400.00 828'142.95314175 Schneeräumung durch Dritte 190'000.00 500'000.00 310'000.00 673'234.75314200 Baulicher Unterhalt Wasserbau 55'000.00 276'000.00 221'000.00 8'702.10314300 Baulicher Unterhalt übrige Tiefbauten 606'000.00 567'000.00 -39'000.00 584'810.47314400 Baulicher Unterhalt Hochbauten, Gebäude 359'000.00 495'000.00 136'000.00 368'864.75314 Total Baulicher Unterhalt 1'891'157.00 2'700'400.00 809'243.00 2'666'192.57

Beilage 4: Erfolgsrechnung 2014 (Artengliederung)

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Nummer Bezeichnung Budget Budget Abweichung Rechnungin CHF 2013 2014 2012

315Unterhalt Mobilien und immaterielle Anlagen

315000 Unterh.Büromobiliar,-masch.u.-geräte 4'400.00 7'750.00 3'350.00 13'248.60315100 Unterh.App.,Masch.,Geräte,Fahrz.,Werkz. 367'365.00 369'900.00 2'535.00 348'634.27315300 Unterh.Informatik (Hardware) 0.00 0.00 0.00 2'693.80315800 Unterh.imm.Anlagen 0.00 0.00 0.00 15'063.15

315Total Unterhalt Mobilien und immaterielle Anlagen

371'765.00 377'650.00 5'885.00 379'639.82

316Mieten, Leasing, Pachten, Benützungsgebühren

316000 Miete und Pacht Liegenschaften 32'100.00 31'340.00 -760.00 36'881.27316100 Mieten, Benützungskosten Mobilien 42'350.00 39'500.00 -2'850.00 86'514.85316200 Raten für operatives Leasing 96'500.00 46'910.00 -49'590.00 112'704.00316900 Übrige Mieten und Benützungskosten 440'000.00 425'000.00 -15'000.00 412'431.50

316Total Mieten, Leasing, Pachten, Benützungsgebühren

610'950.00 542'750.00 -68'200.00 648'531.62

317 Spesenentschädigung317000 Reisekosten und Spesen 105'600.00 109'100.00 3'500.00 101'786.75317100 Exkursionen, Schulreisen und Lager 223'940.00 254'035.00 30'095.00 180'516.70317 Total Spesenentschädigung 329'540.00 363'135.00 33'595.00 282'303.45

318 Wertberichtigungen auf Forderungen318000 WB auf Forderungen 0.00 12'000.00 12'000.00 79'294.34318100 Tatsächliche Forderungsverluste 5'000.00 14'500.00 9'500.00 33'312.09

318Total Wertberichtigungen auf Forderungen

5'000.00 26'500.00 21'500.00 112'606.43

319 Verschiedener Betriebsaufwand319000 Schadenersatzleistungen 2'000.00 4'000.00 2'000.00 5'060.93319200 Abgeltung von Rechten 5'000.00 5'000.00 0.00 9'466.00319900 Übriger Betriebsaufwand 27'240.00 67'700.00 40'460.00 74'414.12319 Total Verschiedener Betriebsaufwand 34'240.00 76'700.00 42'460.00 88'941.05

31 Total Sach- und übriger Betriebsaufwand 11'961'145.80 14'055'796.73 2'094'650.93 13'977'699.92

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen330 Sachanlagen VV330010 Pl.Abschr.Strassen/Verkehrswege VV 1'122'406.48 1'214'843.26 92'436.78 1'376'226.29330020 Pl.Abschr.Wasserbau VV 212'834.49 91'729.22 -121'105.27 62'749.16330031 Pl.Abschr.übr.Tiefbauten VV SF Gdeb. 924'477.34 869'685.55 -54'791.79 743'582.30330040 Pl.Abschr.Hochbauten VV allg.HH 2'291'235.65 3'971'774.36 1'680'538.71 2'047'499.27330041 Pl.Abschr.Hochbauten VV SF Gdeb. 851'512.58 670'626.77 -180'885.81 788'972.67330050 Pl.Abschr.Waldungen VV 84'066.48 75'659.82 -8'406.66 84'066.51330060 Pl.Abschr.Mobilien VV allg.HH 274'735.36 740'866.02 466'130.66 465'238.05330061 Pl.Abschr.Mobilien VV SF Gdeb. 14'279.44 8'567.66 -5'711.78 14'279.37330 Total Sachanlagen VV 5'775'547.82 7'643'752.66 1'868'204.84 5'582'613.62

332 Abschreibungen immaterielle Anlagen332090 Pl.Abschr.übr.imm.Anlagen allg.HH 275'736.59 329'242.79 53'506.20 384'432.97332091 Pl.Abschr.übr.imm.Anlagen SF Gdeb. 9'668.63 4'834.31 -4'834.32 0.00

332Total Abschreibungen immaterielle Anlagen

285'405.22 334'077.10 48'671.88 384'432.97

33Total Abschreibungen Verwaltungsvermögen

6'060'953.04 7'977'829.76 1'916'876.72 5'967'046.59

34 Finanzaufwand340 Zinsaufwand340000 Verz.lauf.Verbindlichkeiten 1'000.00 8'000.00 7'000.00 8'773.54340100 Verzins.kurzfr.Finanzverbindlichkeiten 61'000.00 65'000.00 4'000.00 73'072.72340600 Verzins.langfr.Finanzverbindlichkeiten 442'000.00 400'000.00 -42'000.00 394'731.45340900 Übrige Passivzinsen 92'000.00 63'142.00 -28'858.00 63'555.45340 Total Zinsaufwand 596'000.00 536'142.00 -59'858.00 540'133.16

Beilage 4: Erfolgsrechnung 2014 (Artengliederung)

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Nummer Bezeichnung Budget Budget Abweichung Rechnungin CHF 2013 2014 2012

341 Realisierte Kursverluste341900 Kursverluste Fremdwährungen 0.00 0.00 0.00 29.44341 Total Realisierte Kursverluste 0.00 0.00 0.00 29.44

342Kapitalbeschaffungs- und Verwaltungskosten

342000 Kapitalbeschaffung u.-verwaltung 2'500.00 2'500.00 0.00 2'500.00

342Total Kapitalbeschaffungs- und Verwaltungskosten

2'500.00 2'500.00 0.00 2'500.00

343Liegenschaftenaufwand Finanzvermögen

343000 Baul.Unterh.Grundstücke FV 12'500.00 35'000.00 22'500.00 22'398.60343040 Baul.Unterh.Gebäude FV 75'500.00 75'000.00 -500.00 70'511.55343100 Nicht baul.Liegenschaftenunt.d.Dritte 0.00 1'000.00 1'000.00 5'853.60343110 Betriebs- u.Verbrauchsmaterial 2'850.00 7'100.00 4'250.00 3'882.70343120 Anschaffungen Mobilien 0.00 3'500.00 3'500.00 1'258.00343130 Unterhalt Mobilien 0.00 3'500.00 3'500.00 1'467.35343140 Mieten und Benützungskosten 1'700.00 1'700.00 0.00 141.65343150 Spesenentschädigungen 0.00 0.00 0.00 1'731.85343190 Übr.nicht baul.Liegenschaftsunterh. 0.00 0.00 0.00 56.70343900 Büromat.,Drucks.,Publ.,Fachliteratur 0.00 0.00 0.00 27.55343910 Wasser, Energie, Heizmaterial 31'948.00 52'770.00 20'822.00 59'146.05343920 Abwasser- u.Kehrrichtgebühren 8'894.00 17'374.00 8'480.00 16'735.65343930 Steuern und Abgaben 5'000.00 0.00 -5'000.00 1'322.55343940 Sachversicherungsprämien 10'643.00 11'935.05 1'292.05 14'225.55343950 Dienstleistungen Dritter 47'000.00 55'000.00 8'000.00 77'288.95343951 Beitrag an Korporationen 74.00 4'295.00 4'221.00 4'693.55343960 Planungen u.Projektierungen Dritter 0.00 0.00 0.00 75.00343970 Honorare ext.Berater,Gutachter,Fachexp. 0.00 15'000.00 15'000.00 42'676.00343990 Übriger Liegenschaftsaufwand FV 6'000.00 15'000.00 9'000.00 36'779.55

343Total Liegenschaftenaufwand Finanzvermögen

202'109.00 298'174.05 96'065.05 360'272.40

344 Wertberichtigungen Anlagen FV344000 WB Wertschriften FV 0.00 0.00 0.00 5'795.25344 Total Wertberichtigungen Anlagen FV 0.00 0.00 0.00 5'795.25

34 Total Finanzaufwand 800'609.00 836'816.05 36'207.05 908'730.25

35Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen

351Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen im EK

351000 Einlagen in Spezialfinanzierungen EK 0.00 0.00 0.00 74'691.34351100 Einlagen in Fonds des EK 193'000.00 120'000.00 -73'000.00 185'356.30

351Total Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen im EK

193'000.00 120'000.00 -73'000.00 260'047.64

35Total Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen

193'000.00 120'000.00 -73'000.00 260'047.64

36 Transferaufwand360 Ertragsanteile an Dritte360100 Ertragsant.an Kanton u.Konkordate 140'000.00 170'000.00 30'000.00 166'388.50360 Total Ertragsanteile an Dritte 140'000.00 170'000.00 30'000.00 166'388.50

361 Entschädigungen an Gemeinwesen361100 Entsch.an Kanton u.Konkordate 726'530.00 880'350.00 153'820.00 816'299.40361200 Entsch. an Gde und ZV 76'200.00 96'000.00 19'800.00 132'010.85361410 Kostenanteil Alarmierung mit SMT 11'300.00 10'500.00 -800.00 194.40361 Total Entschädigungen an Gemeinwesen 814'030.00 986'850.00 172'820.00 948'504.65

362 Finanz- und Lastenausgleich362150 Finanzausgleichsbeiträge an Kanton 80'000.00 0.00 -80'000.00 0.00362 Total Finanz- und Lastenausgleich 80'000.00 0.00 -80'000.00 0.00

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60

Nummer Bezeichnung Budget Budget Abweichung Rechnungin CHF 2013 2014 2012

363Beiträge an Gemeinwesen und Dritte

363000 Beiträge an den Bund 0.00 0.00 0.00 1'125.40363100 Beiträge an Kanton und Konkordate 149'050.00 300'375.00 151'325.00 319'073.65363200 Beiträge an Gde und ZV 1'300'000.00 1'330'000.00 30'000.00 978'287.35363400 Beiträge an öff. Unternehmungen 2'760'000.00 3'133'000.00 373'000.00 3'287'608.20363500 Beiträge an private Unternehmungen 35'400.00 45'000.00 9'600.00 179'400.00363600 Beiträge an priv.Org.o.EZ 1'426'000.00 1'341'800.00 -84'200.00 1'772'271.65363700 Beiträge an private Haushalte 920'000.00 630'000.00 -290'000.00 388'609.65

363Total Beiträge an Gemeinwesen und Dritte

6'590'450.00 6'780'175.00 189'725.00 6'926'375.90

365Wertberichtigungen Beteiligungen VV

365050 WB Bet.VV allg.HH an priv.Untern. 0.00 0.00 0.00 2'500.00

365Total Wertberichtigungen Beteiligungen VV

0.00 0.00 0.00 2'500.00

366 Abschreibungen Investitionsbeiträge366010 Pl.Abschr.Invb.an Kanton u.Konkordate 0.00 208'250.00 208'250.00 0.00366020 Pl.Abschr.Invb.allg.HH an Gde u.ZV 45'729.42 0.00 -45'729.42 44'140.66366021 Pl.Abschr.Invb.an Gde u. ZV, WV 92'668.71 85'255.22 -7'413.49 92'668.71366040 Pl.Abschr.Invb.allg.HH öff.Untern. 1'032'982.22 30'822.11 -1'002'160.11 383'826.24366060 Pl.Abschr.Invb.allg.HH priv.Org.o.EZ 1'109.62 665.77 -443.85 1'109.62366 Total Abschreibungen Investitionsbeiträge 1'172'489.97 324'993.10 -847'496.87 521'745.23

36 Total Transferaufwand 8'796'969.97 8'262'018.10 -534'951.87 8'565'514.28

37 Durchlaufende Beiträge370 Durchlaufende Beiträge370200 Durchl.Beitr.an Gde u.ZV 0.00 0.00 0.00 36'383.00370 Total Durchlaufende Beiträge 0.00 0.00 0.00 36'383.00

37 Total Durchlaufende Beiträge 0.00 0.00 0.00 36'383.00

39 Interne Verrechnung390 Material- und Warenbezüge390000 Int.Verr.von Material- u.Warenbezügen 213'605.02 255'662.00 42'056.98 261'614.00390 Total Material- und Warenbezüge 213'605.02 255'662.00 42'056.98 261'614.00

391 Dienstleistungen und Personalkosten391000 Int.Verr.v.Dienstl. u.Personalkosten 5'769'369.00 5'408'589.00 -360'780.00 5'442'562.92391 Total Dienstleistungen und Personalkosten 5'769'369.00 5'408'589.00 -360'780.00 5'442'562.92

392 Pacht, Mieten, Benützungskosten392000 Int.Verr.von Pacht,Mieten,Benützungsk. 0.00 8'000.00 8'000.00 49'110.00392 Total Pacht, Mieten, Benützungskosten 0.00 8'000.00 8'000.00 49'110.00

393 Betriebs- und Verwaltungskosten393000 Int.Verr.von Betriebs- u.Verwaltungsk. 164'544.98 263'800.00 99'255.02 234'836.03393 Total Betriebs- und Verwaltungskosten 164'544.98 263'800.00 99'255.02 234'836.03

394Kalkulatorische Zinsen und Finanzaufwand

394000 Int.Verr.von kalk.Zins und Finanzaufwand 878'009.00 1'206'073.61 328'064.61 1'189'748.80

394Total Kalkulatorische Zinsen und Finanzaufwand

878'009.00 1'206'073.61 328'064.61 1'189'748.80

398 Übertragungen398000 Interne Übertragungen 0.00 0.00 0.00 2'620.75398 Total Übertragungen 0.00 0.00 0.00 2'620.75

39 Total Interne Verrechnung 7'025'528.00 7'142'124.61 116'596.61 7'180'492.50

3 Total Aufwand 66'422'178.03 70'431'766.30 4'009'588.27 67'548'412.18

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61

Nummer Bezeichnung Budget Budget Abweichung Rechnungin CHF 2013 2014 2012

4 Ertrag

40 Fiskalertrag400 Direkte Steuern natürliche Personen400000 Einkommensst.nat.Pers.Rechnungsjahr -27'155'022.00 -28'705'397.00 -1'550'375.00 -25'202'044.80400010 Einkommensst.nat.Pers.frühere Jahre -1'860'000.00 -2'586'697.00 -726'697.00 -2'322'320.49400020 Nachst.Einkommensst.nat.Personen -90'000.00 -50'246.00 39'754.00 -44'862.83400060 Pauschale Steueranr.nat.Pers. 0.00 0.00 0.00 18'203.20400100 Vermögensst.nat.Pers.Rechnungsjahr -3'170'000.00 -3'455'639.00 -285'639.00 -3'085'391.75400110 Vermögensst.nat.Pers.fühere Jahre -430'000.00 -410'416.00 19'584.00 -366'442.75400120 Nachst.Vermögensst.nat.Pers. -42'000.00 -29'094.00 12'906.00 -25'976.99400200 Quellenst.nat.Pers. -1'200'000.00 -1'375'112.00 -175'112.00 -1'227'778.75400 Total Direkte Steuern natürliche Personen -33'947'022.00 -36'612'601.00 -2'665'579.00 -32'256'615.16

401 Direkte Steuern juristische Personen401000 Gewinnst.jur.Pers.Rechnungsjahr -1'955'000.00 -2'215'455.00 -260'455.00 -1'978'084.65401010 Gewinnst.jur.pers.führere Jahre -762'000.00 -420'722.00 341'278.00 -375'644.65401020 Nachst.Gewinnst.jur.Pers. 0.00 0.00 0.00 -5'433.60401060 Pausch.Steueranrechnung jur.Pers. 0.00 0.00 0.00 118.45401100 Kapitalst.jur.Pers.Rechnungsjahr -337'000.00 -351'222.00 -14'222.00 -313'591.15401110 Kapitalst.jur.Pers.führere Jahre 0.00 0.00 0.00 85'783.05401 Total Direkte Steuern juristische Personen -3'054'000.00 -2'987'399.00 66'601.00 -2'586'852.55

403 Besitz- und Aufwandsteuern403000 Verkehrsabgaben -700'000.00 -720'000.00 -20'000.00 -712'712.15403310 Hundesteuer Kanton -52'500.00 -55'000.00 -2'500.00 -50'400.00403320 Hundesteuer Gemeinde -78'750.00 -90'000.00 -11'250.00 -77'342.50403900 Übrige Besitz- u.Aufwandsteuer -150'000.00 -260'000.00 -110'000.00 -257'183.15403 Total Besitz- und Aufwandsteuern -981'250.00 -1'125'000.00 -143'750.00 -1'097'637.80

40 Total Fiskalertrag -37'982'272.00 -40'725'000.00 -2'742'728.00 -35'941'105.51

41 Regalien und Konzession412 Konzessionen412000 Konzession -628'750.00 -591'000.00 37'750.00 -322'302.40412 Total Konzessionen -628'750.00 -591'000.00 37'750.00 -322'302.40

41 Total Regalien und Konzession -628'750.00 -591'000.00 37'750.00 -322'302.40

42 Entgelte420 Ersatzabgaben420000 Ersatzabgaben -20'000.00 -10'000.00 10'000.00 0.00420010 FW-Pflicht-Ersatzabgabe -508'100.00 -565'000.00 -56'900.00 -558'316.89420 Total Ersatzabgaben -528'100.00 -575'000.00 -46'900.00 -558'316.89

421 Gebühren für Amtshandlungen421000 Gebühren für Amtshandlungen -1'198'000.00 -877'000.00 321'000.00 -723'669.93421020 Depot Baukontrolle Abwasser 0.00 0.00 0.00 -4'576.00421030 Gebühren Bauanzeigen Dritte -7'500.00 -14'000.00 -6'500.00 -18'810.00421040 Einbürgerungstaxen -12'000.00 -16'000.00 -4'000.00 -16'050.00421 Total Gebühren für Amtshandlungen -1'217'500.00 -907'000.00 310'500.00 -763'105.93

424Benützungsgebühren und Dienstleistungen

424000 Benützungsgebühren u.Dienstleistungen -5'782'900.00 -6'009'000.00 -226'100.00 -5'903'961.61

424Total Benützungsgebühren und Dienstleistungen

-5'782'900.00 -6'009'000.00 -226'100.00 -5'903'961.61

425 Erlös aus Verkäufen425000 Verkäufe -1'276'700.00 -1'128'700.00 148'000.00 -1'009'293.71425 Total Erlös aus Verkäufen -1'276'700.00 -1'128'700.00 148'000.00 -1'009'293.71

426 Rückerstattungen426000 Rückerstattung Dritter -419'500.00 -404'500.00 15'000.00 -620'234.92426010 Rückerstatt. Dritter Feuerwehreinsätze -10'500.00 -9'600.00 900.00 -53'337.60426 Total Rückerstattungen -430'000.00 -414'100.00 15'900.00 -673'572.52

Beilage 4: Erfolgsrechnung 2014 (Artengliederung)

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Nummer Bezeichnung Budget Budget Abweichung Rechnungin CHF 2013 2014 2012

427 Bussen427000 Bussen -32'400.00 -33'800.00 -1'400.00 -34'552.00427 Total Bussen -32'400.00 -33'800.00 -1'400.00 -34'552.00

429 Übrige Entgelte429000 Übrige Entgelte 0.00 0.00 0.00 -4'131.74429 Total Übrige Entgelte 0.00 0.00 0.00 -4'131.74

42 Total Entgelte -9'267'600.00 -9'067'600.00 200'000.00 -8'946'934.40

43 Verschiedene Erträge431 Aktivierung Eigenleistungen431000 Aktivierbare Eigenl. auf Sachanlagen -60'000.00 0.00 60'000.00 -94'440.70431200 Aktivierbare Projektierungskosten -10'000.00 -20'000.00 -10'000.00 -40'018.00431 Total Aktivierung Eigenleistungen -70'000.00 -20'000.00 50'000.00 -134'458.70

432 Bestandesveränderungen432000 Bestandesver.Halb- u.Fertigfabrikate 0.00 0.00 0.00 51'605.00432 Total Bestandesveränderungen 0.00 0.00 0.00 51'605.00

43 Total Verschiedene Erträge -70'000.00 -20'000.00 50'000.00 -82'853.70

44 Finanzertrag440 Zinsertrag440000 Zinsen flüssige Mittel -23'000.00 -5'000.00 18'000.00 -5'615.30440100 Zinsen Forderungen und Kontokorrente -20'000.00 -25'000.00 -5'000.00 -25'495.35440200 Zinsen kurzfristige Finanzanlagen -600.00 -18'000.00 -17'400.00 -18'313.00440900 Übrige Zinsen von Finanzvermögen -40'000.00 -45'000.00 -5'000.00 -45'246.55440 Total Zinsertrag -83'600.00 -93'000.00 -9'400.00 -94'670.20

441 Realisierte Gewinne FV441000 Gew.aus Verk.von Aktien u.Anteilsch.FV 0.00 0.00 0.00 -142'412.38441100 Gew.aus Verk.von Grundstücken FV -500'000.00 -2'500'000.00 -2'000'000.00 -757'385.00441 Total Realisierte Gewinne FV -500'000.00 -2'500'000.00 -2'000'000.00 -899'797.38

442 Beteiligungsertrag FV442000 Dividenden FV 0.00 0.00 0.00 -70'038.85442 Total Beteiligungsertrag FV 0.00 0.00 0.00 -70'038.85

443 Liegenschaftenertrag FV443000 Pacht- u.Mietzinse Liegenschaften FV -994'814.00 -1'041'920.00 -47'106.00 -1'036'849.65443200 Vergütung für Ben.Liegenschaften FV -14'330.00 -5'000.00 9'330.00 -31'527.00443900 Rückerstattungen Raumnebenkosten 0.00 0.00 0.00 -8'028.95443910 Übrige Rückerstattungen Dritter -500.00 0.00 500.00 -24'427.55443990 Übriger Liegenschaftenertrag FV 0.00 -57'000.00 -57'000.00 -69'937.45443 Total Liegenschaftenertrag FV -1'009'644.00 -1'103'920.00 -94'276.00 -1'170'770.60

446Finanzertrag von öffentlichen Unternehmungen

446200 FE v.ZV,selbst. u.unselbst.Gdeb. -200'000.00 -200'000.00 0.00 -200'733.35

446Total Finanzertrag von öffentlichen Unternehmungen

-200'000.00 -200'000.00 0.00 -200'733.35

447 Liegenschaftenertrag VV447000 Pacht- und Mietzinse Liegenschaften VV -200'965.00 -246'000.00 -45'035.00 -192'021.85447100 Vergütung Dienstwohnungen VV 0.00 -27'300.00 -27'300.00 -28'500.00447200 Vergütung f.Benützung Liegenschaften VV -183'698.00 -98'000.00 85'698.00 -105'660.35447 Total Liegenschaftenertrag VV -384'663.00 -371'300.00 13'363.00 -326'182.20

44 Total Finanzertrag -2'177'907.00 -4'268'220.00 -2'090'313.00 -2'762'192.58

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63

Nummer Bezeichnung Budget Budget Abweichung Rechnungin CHF 2013 2014 2012

45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen

450Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen FK

450100 Entnahmen aus Fonds des FK 0.00 -195'000.00 -195'000.00 0.00

450Total Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen FK

0.00 -195'000.00 -195'000.00 0.00

451Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen EK

451000 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen EK -1'557'970.47 -1'452'504.87 105'465.60 -2'609'031.38451100 Entnahmen aus Fonds EK -100'000.00 -2'496'150.16 -2'396'150.16 -286'400.00

451Total Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen EK

-1'657'970.47 -3'948'655.03 -2'290'684.56 -2'895'431.38

45Total Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen

-1'657'970.47 -4'143'655.03 -2'485'684.56 -2'895'431.38

46 Transferertrag460 Ertragsanteile460119 Grundstückgewinnsteuer -300'000.00 -475'000.00 -175'000.00 -475'981.85460 Total Ertragsanteile -300'000.00 -475'000.00 -175'000.00 -475'981.85

461 Entschädigungen von Gemeinwesen461100 Entsch.von Kanton u.Konkordaten -1'985'600.00 -2'351'600.00 -366'000.00 -2'124'277.40461200 Entsch.von Gemeinden u.ZV -55'000.00 -55'000.00 0.00 -60'960.00461 Total Entschädigungen von Gemeinwesen -2'040'600.00 -2'406'600.00 -366'000.00 -2'185'237.40

462 Finanz- und Lastenausgleich462160 Lastenausgleichsb.von Kanton -188'000.00 -190'000.00 -2'000.00 -189'554.15462 Total Finanz- und Lastenausgleich -188'000.00 -190'000.00 -2'000.00 -189'554.15

463 Beiträge von Gemeinwesen und Dritten463000 Beiträge vom Bund -32'000.00 -66'000.00 -34'000.00 -20'000.00463100 Beiträge vom Kanton u.Konkordaten -298'500.00 -193'800.00 104'700.00 -353'848.00463420 Beiträge von Feuerwehrinsp.an Anschaff. -206'811.00 -228'479.00 -21'668.00 -152'175.00463425 Defizit-Beitrag von Feuerwehrinspektorat -570'472.00 -544'792.00 25'680.00 -219'684.00463430 Stützpunktbeitr.v.Feuerwehrinspektorat -65'000.00 -65'000.00 0.00 -65'009.00

463Total Beiträge von Gemeinwesen und Dritten

-1'172'783.00 -1'098'071.00 74'712.00 -810'716.00

469 Verschiedener Transferertrag469910 Rückverteilung aus CO2-Abgabe -15'000.00 -12'000.00 3'000.00 -12'094.10469 Total Verschiedener Transferertrag -15'000.00 -12'000.00 3'000.00 -12'094.10

46 Total Transferertrag -3'716'383.00 -4'181'671.00 -465'288.00 -3'673'583.50

47 Durchlaufende Beiträge470 Durchlaufende Beiträge470400 Durchl.Beiträge von öff.Untern. 0.00 0.00 0.00 -36'383.00470 Total Durchlaufende Beiträge 0.00 0.00 0.00 -36'383.00

47 Total Durchlaufende Beiträge 0.00 0.00 0.00 -36'383.00

48 Ausserordentlicher Ertrag482 Ausserordentliche Entgelte482000 AO Entgelte 0.00 0.00 0.00 -8'017.00482 Total Ausserordentliche Entgelte 0.00 0.00 0.00 -8'017.00

483 Ausserordentliche verschiedene Erträge483000 AO verschiedene Erträge 0.00 0.00 0.00 -33'665.05

483Total Ausserordentliche verschiedene Erträge

0.00 0.00 0.00 -33'665.05

484 Ausserordentliche Finanzerträge484000 AO Finanzerträge 0.00 0.00 0.00 -491'080.67484 Total Ausserordentliche Finanzerträge 0.00 0.00 0.00 -491'080.67

Beilage 4: Erfolgsrechnung 2014 (Artengliederung)

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Nummer Bezeichnung Budget Budget Abweichung Rechnungin CHF 210241023102

486 Ausserordentliche Transfererträge23.494'84-00.000.000.0ZE.o.grO.virp nov egärtrerefsnarT OA006684

486 Total Ausserordentliche Transfererträge 0.00 0.00 0.00 -48'494.32

48 Total Ausserordentlicher Ertrag 0.00 0.00 0.00 -581'257.04

49 Interne Verrechnungen490 Material- und Warenbezüge490000 Int.Verr.von Material- u.Warenbezügen -213'605.02 -255'662.00 -42'056.98 -261'614.00490 Total Material- und Warenbezüge -213'605.02 -255'662.00 -42'056.98 -261'614.00

491 Dienstleistungen und Personalkosten29.265'244'5-00.087'06300.985'804'5-00.963'967'5-netsoklanosreP.u .ltsneiD.v.rreV.tnI000194

491 TotalDienstleistungen und Personalkosten -5'769'369.00 -5'408'589.00 360'780.00 -5'442'562.92

492 Pacht, Mieten, Benützungskosten00.011'94-00.000'8-00.000'8-00.0.ksgnuztüneB,neteiM,thcaP nov.rreV.tnI000294

492 Total Pacht, Mieten, Benützungskosten 0.00 -8'000.00 -8'000.00 -49'110.00

493 Betriebs- und Verwaltungskosten493000 Int.Verr.von Betriebs- u.Verwaltungsk. -164'544.98 -263'800.00 -99'255.02 -234'836.03493 Total Betriebs- und Verwaltungskosten -164'544.98 -263'800.00 -99'255.02 -234'836.03

494 Kalkulatorische Zinsen und Finanzaufwand

494000 Int.Verr.von kalk.Zinsen u.Finanzaufw. -878'009.00 -1'206'073.61 -328'064.61 -1'189'748.80

494 Total Kalkulatorische Zinsen und Finanzaufwand -878'009.00 -1'206'073.61 -328'064.61 -1'189'748.80

498 Übertragungen57.026'2-00.000.000.0negnugartrebÜ enretnI000894

498 Total Übertragungen 0.00 0.00 0.00 -2'620.75

49 Total Interne Verrechnungen -7'025'528.00 -7'142'124.61 -116'596.61 -7'180'492.50

-62'526'410.47 -70'139'270.64 -7'612'860.17 -62'422'536.01

Total Erfolgsrechnung 3'895'767.56 292'495.66 -3'603'271.90 5'125'876.17

Beilage 4: Erfolgsrechnung 2014 (Artengliederung)

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Veränderungen Budget 2013 / Budget 2014 1 Präsidiales 100 Legislative, CHF +104‘287.35 Gegenüber dem Budget 2013 steigen die Aufwendungen bei der Kostenstelle Gemeindeversammlun-gen um CHF 38‘1755, da voraussichtlich drei statt zwei Gemeindeversammlungen durchgeführt wer-den müssen. Bei der Kostenstelle Gemeindeparlament steigen die Aufwendungen um CHF 17‘307.35 aufgrund der höheren Anzahl Sitzungen. Vier eidgenössische Abstimmungen sowie Gemeinderats-, Regierungsrats-, Parlaments- und Landratswahlen verursachen bei der Kostenstelle Abstimmungen und Wahlen Mehraufwendungen von CHF 63‘875. Die Kostenstelle Geschäftsprüfungskommission wird um CHF 15‘070 tiefer budgetiert, weil die Löhne bei der Kostenstelle Gemeindeparlament anfal-len. 101 Exekutive, CHF -87‘329.20 In der Kostenstellen Gemeinderat werden die Dienstleistungen Dritter um CHF 52‘500 höher budge-tiert. Hingegen wird der Aufwand für Dienstleistungen Dritter in der Kostenstelle Gemeinderätliche Kommissionen von CHF 150‘000 auf CHF 0 reduziert, weil im Jahre 2012 keine Aufwendungen ange-fallen sind. 102 Allgemeine Dienste, CHF -3‘405‘979.06 Der Anteil der Gemeindesteuern wird um 5% (1 + 4%) erhöht, was einen Mehrertrag von CHF 2‘750‘000 ergibt. Weitere Ertragssteigerungen ergeben die Kostenstellen Finanzaufwand/Finanz-ertrag, CHF -491‘230.57 sowie die Kostenstelle Grundstückgewinnsteuer, CHF -175‘000. 103 Total Allgemeine Dienste, übrige, CHF -36‘456.82 Die Einsparungen erfolgen vor allem bei der Kostenstelle Gemeindekanzlei, CHF -102‘984.67 (Tem-porärpersonal und Telekommunikation), während die Kostenstelle Einwohnerkontrolle um CHF 32‘061.78 und das Bestattungsamt um CHF 7‘575.50 aufgrund höherer Frequenzen leicht zulegen. Auch bei der Kostenstelle Informatik ist ein Anstieg von CHF 25‘000 zu verzeichnen (im Jahre 2013 zu tief budgetiert, Anpassung an Rechnung 2012). 2 Bildung 200 Eingangsstufe, CHF -64‘236.55 Beim Kindergarten Niederurnen nehmen die Aufwendungen um CHF 82‘661.10 ab, weil zwei Klassen à 70% Ende Schuljahr 2013/14 aufgelöst werden (grosser Jahrgang kommt in die 1. Primarklasse). Bei der Kostenstelle Kindergarten Näfels nimmt der Aufwand um CHF 39‘487.80 zu, weil neu der Kin-dergarten Näfelsberg hier enthalten ist. Beim Kindergarten Mollis steigen die Aufwendungen um CHF 60‘945.40 aufgrund einer zusätzlichen Klasse. 201 Primarstufe, CHF -76‘172.92 Bei der Primarstufe Niederurnen wird zwar eine Klasse mehr geführt, aber tiefer budgetierte Sachkos-ten und höher budgetierte Lohnrückerstattungen führen zu einer Aufwandreduktion von CHF 60‘562. Bei der Primarstufe Näfels wird der Aufwand um CHF 69‘605.80 tiefer budgetiert, aufgrund Pensen-verschiebungen von älteren zu jüngeren Lehrpersonen. Bei der Primarstufe Oberurnen wird seit Schuljahr 2013/14 eine Klasse mehr geführt und ab Schuljahr 2014/15 muss zusätzlich eine halbe Klasse installiert werden, was zu einer Aufwandzunahme von CHF 126‘352.20 führt. Bei der Primar-stufe Bilten entstehen infolge diverser Treuedienstjahren und Pensenverschiebungen von jüngeren zu älteren Lehrpersonen höhere Lohnkosten, aber höher budgetierte Lohnrückerstattungen ergeben per Saldo eine Aufwandreduktion von CHF 62‘190.15.

Beilage 5: Kommentar zu den Kostenstellen

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202 Oberstufe, CHF +116‘031.05 Oberstufe Niederurnen: Der Aufwand steigt um CHF 129‘396.30, weil eine zusätzliche 1. Sek.-Klasse geführt wird. Zudem müssen die Geräte im PC-Raum ersetzt werden. Oberstufe Näfels: Der Aufwand steigt um CHF 150‘468.65, weil zwei Sek.-Klassen von Mollis nach Näfels verlegt werden. Die Geräte im PC-Raum sind siebenjährig und müssen dringend ersetzt wer-den. Oberstufe Mollis: Ab Sommer 2014 werden in Mollis keine Sek.-Klassen mehr geführt, daher gehen die Aufwendungen um CHF 332‘833.90 zurück. Der Aufwand bei der Sportschule Netstal steigt aufgrund des Zuwachses an Lernenden um CHF 84‘000. Beim 3. Oberschuljahr steigt der Aufwand um CHF 85’000, weil die Kosten pro Schüler höher sind als ursprünglich vom Kanton berechnet. 204 Tagesbetreuung, CHF +27‘480.39 Tagesbetreuung Näfels, CHF +6‘676.70 Tagesbetreuung Mollis, CHF +54‘150.69 Tagesbetreuung Oberurnen; CHF +16‘011.00 Tagesbetreuung Bilten, CHF -53‘052.00 Die Tagesstrukturen werden nach Bedarf betrieben und decken auch die Blockzeiten-Betreuung aller Schulstandorte ab. Die Tagesstrukturen werden von mehr als 160 Kindern (Blockzeitenbetreuung nicht mitgerechnet) besucht. Die Unterschiede der Kosten der verschiedenen Tagesstrukturen entste-hen, weil die Lohnkosten der Angestellten jeweils einem Tagesstruktur-Standort belastet werden. Das Personal wird jedoch in verschiedenen Tagesstrukturen – je nach Bedarf – eingesetzt. 205 Obligatorische Schule n.a.g., CHF +45‘443.41 Bei der Schulleitung und Schulverwaltung steigt der Aufwand um CHF 23‘732.91. Im 2013 unterjährig angepasste Stellenprozente in der Schulleitung und im Sekretariat waren erforderlich, dies wegen der steigenden Schüler- und Lehrpersonenzahlen (immer mehr Teilzeitarbeitende) und der damit verbun-denen Mehrarbeit in der Personalführung und in der Administration. Der Informatik-Nutzungsaufwand (sämtliche Lizenzen aller Schulen und Stufen) ist leicht gestiegen. Bei der Kostenstelle Volksschule Sonstiges steigen die Aufwendungen um CHF 21‘710.50. Die Trans-portkosten steigen, weil mit dem neuen Fahrplan ab Dezember 2013 mehr Zusatzbusse für den or-dentlichen Schulbetrieb nötig werden. 210 Sonderschulen, CHF +249‘432.95 DaZ (Deutsch als Zweitsprache), Aufwandzunahme CHF 47‘671.25: Die Schülerzahlen in der Deutsch-Intensiv-Klasse schwanken sehr stark; budgetiert wurde für ca. 15 Kinder. Im 2011 besuch-ten fünf Kinder diese Klasse, im 2012/13 stieg diese Zahl zwischenzeitlich auf über 20 Kinder an. Schulische Heilpädagogik, Aufwandzunahme CHF 60‘436.65: Das sonderpädagogische Grundange-bot und die sonderpädagogischen verstärkten Massnahmen, die der Kanton der Gemeinde rückvergü-tet, sind auf dieser Kostenstelle. Erhöhen sich die verfügten Massnahmen, erhöhen sich auch die Zahlungen vom Kanton an die Gemeinde. So müssen die Lohnkosten in Relation mit den Rückerstat-tungskosten (CHF -716‘000) betrachtet werden. Logopädie und Psychomotorik, Aufwandzunahme CHF 46‘506: Die hohen Kinderzahlen in Kindergar-ten und Unterstufe verlangten nach einer Erhöhung der Stelleprozente in der Logopädie. Die Wartelis-ten für einen Platz in der Logopädie (Sprachstörungstherapie) sind immer noch lang. Bildung n.a.g, Dienstleistungen Dritter, Aufwandzunahme CHF 25‘000: Die Schule Glarus Nord ist seit April 2013 ein vom Bund anerkannter Einsatzbetrieb für Zivildienstleistende. Bis zu sechs Zivildienst-leistende werden als Hilfe in den Tagesstrukturen und in belasteten Klassen eingesetzt. 3 Gesundheit, Jugend und Kultur 300 Kultur, CHF -91‘167.68 Die intern beanspruchten Dienstleistungen von anderen Bereichen werden um CHF 94‘918.50 tiefer budgetiert.

Beilage 5: Kommentar zu den Kostenstellen

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301 Freizeit, CHF -28‘500 Aufgrund der Erfahrungswerte 2012 können die intern beanspruchten Dienstleistungen von anderen Bereichen tiefer budgetiert werden. 302 Sport, CHF -458‘429.51 Die linth-arena sgu wird ab 2012 als Beteiligung geführt, daher fallen die Abschreibungen auf den Investitionsbeiträgen von CHF 641‘429.51 weg. Mit der neuen Leistungsvereinbarung werden die Beiträge an die linth-arena sgu von CHF 254‘000 auf CHF 408‘000 steigen. 303 Gesundheit, CHF -414‘247.58 Bei der Kostenstelle Ambulante Krankenpflege nimmt der Aufwand um CHF 210‘000 zu, weil die Kan-tonsbeiträge von CHF 250‘000 für die Spitex ab 2014 wegfallen. Bei der Kostenstelle Beihilfe, ungedeckte Heimkosten, kann der Aufwand um CHF 155‘000 tiefer bud-getiert werden, weil ein Bezug aus dem Grünenfelderfonds von CHF 195‘000 gemacht wird. Die Kos-tenstelle Alters-, Kranken- und Pflegeheime, wird um CHF 347‘247.58 tiefer budgetiert, weil die Ab-schreibungen entfallen (die Investitionsbeiträge werden auf die Beteiligungen umgebucht). 4 Sicherheit 400 Feuerwehr, CHF -74‘377.56 Der Totalaufwand von CHF 44‘128.80 entspricht dem verbleibenden Defizit von 20%, das zu Lasten der Gemeinde geht, 80% des Defizits übernimmt der Kanton. 403 Gemeindeführungsstab, CHF -6‘495 Aufgrund der Erfahrungswerten 2012 sind Einsparungen möglich. 404 Zivilschutz, CHF -4‘180 Der Aufwand kann etwas tiefer budgetiert werden. 5 Wald und Landwirtschaft 500 Landwirtschaft, CHF -146‘536.70 Bei der Kostenstelle Alpwirtschaft wird der Aufwand um CHF 124‘836.70 tiefer budgetiert. Die Beitragszahlungen können um CHF 49‘500 reduziert werden. Aus dem Fonds „Vorfinanzierung Alpen“ werden CHF 63‘636.86 bezogen und für Brunnentröge Oberseetal sind Subventionen von CHF 22‘000 zu erwarten. 501 Forstwirtschaft, CHF +243‘041.83 Die Treiber für den höheren Aufwand sind die Löhne, eine vakante Stelle wieder besetzt CHF +55‘449; Verbrauchsmaterial CHF +25‘000; Ersatzanschaffungen Geräte CHF +39‘000; Strassen-Ab-schreibungen CHF +108‘732.40 und Dienstleistungen Dritter CHF +244‘000 für Holzschläge im Ge-lände, welches nicht durch Strassen erschlossen ist und den vermehrten Helikopter-Einsatz bedingt. Diese Mehrausgaben können teilweise durch höhere Beiträge vom Kanton CHF +111‘000 kompen-siert werden. 502 Jagd und Fischerei, CHF +11‘500 Zunahme Verbrauchsmaterial Weisstannenkonzept. 503 Arten- und Landschaftsschutz, CHF 16‘000 Bekämpfung Neophyten.

Beilage 5: Kommentar zu den Kostenstellen

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504 Lawinenverbauungen, CHF +17‘685.82 Belagsanierung Zufahrt Lawinenverbauung Wildohr, Planggschwändi. 505 Wanderwege, CHF -47‘000 Interne Dienstleistungen tiefer budgetiert. 6 Bau und Umwelt 600 Bauverwaltung, CHF +96‘295.42 Eine vakante Stelle wieder besetzt. 601 Hochbau, CHF +322‘320.59 Entgelte aus Baubewilligung um CHF 350‘000 tiefer als im Vorjahr budgetiert. 602 Raumordnung, CHF +36‘671.62 Der Grund für die Aufwandzunahme sind höhere Abschreibungen. 603 Verkehr, CHF -16‘490.04 Die internen Verrechnungen für Dienstleistungen werden reduziert. 604 Tiefbau, CHF +491‘023.99 Aufwandzunahme bei der Kostenstelle 60400 Gemeindestrassen für Wasser, Energie um CHF 105‘000 und beim baulichen Unterhalt um CHF 40‘000, weil im 2013 zu tief budgetiert wurde. In der Kostenstelle Winterdienst wird die Schneeräumung um CHF 310‘000 erhöht. In der Kostenstelle Berg-strassen wird der bauliche Unterhalt um CHF 30‘000 angehoben. 607 Abfallwirtschaft, CHF +109‘776.48 Die Entgelte aus Deponien werden reduziert und dem Erfahrungswert 2012 angepasst. 608 Gewässerverbauungen, CHF +165‘810.15 Ab 01.01.2014 gehen die Aufgaben der Bachkorporation Bilten an die Gemeinde Glarus Nord über. 609 Werkhöfe, CHF +766‘110.65 Die internen Verrechnungen bei den Personalkosten werden auf den Erfahrungswert 2012 zurückge-nommen. 7 Liegenschaften 730 Schulliegenschaften, CHF -107‘447.66 Die Personalkosten werden tiefer budgetiert. 740 Verwaltungsliegenschaften, CHF +330‘208.54 Wasser, Energie, Heizmaterial muss dem Erfahrungswert 2012 angepasst werden. 750 Liegenschaften des Finanzvermögens, CHF -1‘634‘434.34 Die Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken werden um 2 Millionen Franken höher budgetiert. Die internen Verrechnungen von kalkulatorischen Zinsen werden dem Erfahrungswert 2012 ange-passt (Erhöhung CHF 340‘605.61).

Beilage 5: Kommentar zu den Kostenstellen

Page 69: Gemeindeversammlungsunterlagen - Glarus Nord · 2018. 10. 15. · Bukoshi Arti, Näfels Burger Daniel, Niederurnen Cajacob Jasmine, Mollis Carminati Leslie, Ziegelbrücke Cecio Luca,

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

in TCHF

5 Wald und Landwirtschaft 1'040 -650

Wald 1'040 -650

50100 Ersatzanschaffung Forstschlepper 440

do. Entnahme aus Forstreserve -350

50100 Erschliessung Rieteggwald Mollis, 1. Etappe 600

50100 do. Beiträge -300

6 Bau und Umwelt 2'910 -810 2'099 -345

Strassen 550

60400 Bilten, Grabenstrasse Gehweg und Deckbelag 100

60400 Näfels, Industriestrasse / Bahnseeli, 2. Etappe 170

60400 Näfels, Wiggisstrasse, Werksanierung 100

60400 Näfels, Am Linthli, Standbau Hug - Oberurnen, Strassenbeleuchtung 25

60400 Näfels, Oberurnerstr. Zufahrt Industrie am Linthli, Strassenbeleuchtung 30

60400 Niederurnen, Tempo-30-Zone, Verkehrsberuhigungsmassnahmen 125

Berg-Strassen 170

60401 Mollis, Mullernbergstrasse 80

60401 Näfels, Oberseestrasse, Näfels-Rütiberg 40

60401 Obstalden, Hüttenbergstrasse / Strickweg 50

Werkhof 230

60900 Allg. Ersatzfahrzeug für Werkhof-Transporter, Werkhof Niederurnen 160

60900 Allg. Ersatz PW / Jeep 40

60900 Allg. Ersatz Salzstreugerät Mollis 30

Abfallwirtschaft 200

60700 Allg. Abfallsammelstellen 200

Deponien 145

60702 Oberurnen, Sanierung Deponie Ebnetwald 145

Raumplanung 224

60200 Allg. Jahresetappe 2014 120

60200 Katastererneuerung, Gemeindeanteil 104

Gewässer 1'340 80

60800 Bilten, HWS Gottachbach (BKB) 300

60800 Niederurnen, HWS Rauti 240

60800 Niederurnen, Weiherwies-Rosenbordgraben 800

60800 Mollis, HWS Rüfirunse (GV-Beschluss Gde Mollis) 80

Wasserwerk 480 -145

60500 Bilten, Grundwasser-Pumpwerk Linth-Escherstr., Rückbau 60

60500 Mühlehorn, Quellfassung Enzboden 150

60500 Näfels, Gerbi-Oberseestrasse, 2. Etappe, Beiträge -15

60500 Näfels, Wiggisstrasse, Werksanierung 70

60500 Näfels, Wasserleitsystem mit TBGN, Kosten z. L. Wasserw. 100

60500 Näfels, Grundwasserschutzzone Pumpwerk Erlen, Projektkredit 15

60500 Näfels, Grundwasserschutzzone Quelle Müllerschwamm, Projektkredit 15

60500 Näfels, Am Linthli, Standbau Hug - Oberurnen, Verbund mit Oberurnen 70

60500 Niederurnen, Erschliessungs-/Anschluss- und Perimeterbeitrag, pro Jahr ca. -80

60500 Erschliessungs-/Anschluss- und Perimeterbeitrag, pro Jahr ca. -50

Abwasser 100 -200

60600 Niederurnen, GEP 100

60600 Niederurnen, Erschliessungs-/Anschluss- und Perimeterbeitrag, pro Jahr ca. -100

60600 Oberurnen, Erschliessungs-/Anschluss- und Perimeterbeitrag, pro Jahr ca. -100

Strassen / Wasser / Abwasser

60400 Mollis, Bahnhofstrasse, Kreuzung Kanalstrasse - Gemeindehaus, Strassen 20

60500 Mollis, Bahnhofstrasse, Kreuzung Kanalstrasse - Gemeindehaus, Wasser 20

60600 Mollis, Bahnhofstrasse, Kreuzung Kanalstrasse - Gemeindehaus, Abwasser 20

Total 60

Institutionelle Gliederung

Komp. Parlament Komp. Gemeinderat

69

Beilage 6: Investitionsrechnung 2014

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Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

in TCHF

Institutionelle Gliederung

Komp. Parlament Komp. Gemeinderat

60400 Näfels, Bahnhofstrasse / Molliserstrasse, Strassen 20

60500 Näfels, Bahnhofstrasse / Molliserstrasse, Wasser 20

60600 Näfels, Bahnhofstrasse / Molliserstrasse. Abwasser 20

Total 60

60400 Näfels, Gerbistrasse, 2. Etappe, Strassen 210

60500 Näfels, Gerbistrasse, 2. Etappe, Wasser 130

60600 Näfels, Gerbistrasse, 2. Etappe, Abwasser 140

Total 480

60400 Oberurnen, Rösslistrasse / Oberdorfstrasse Los 1, Strassen 220

60500 Oberurnen, Rösslistrasse / Oberdorfstrasse Los 1, Wasser 130

60600 Oberurnen, Rösslistrasse / Oberdorfstrasse Los 1, Abwasser 70

60500 Oberurnen, Rösslistrasse / Oberdorfstrasse, Werksanierung, Beiträge -20

Total 420 -20

60400 Mollis, Spinnereistrasse, vor "Gelbe Fabrik", Strassen 130

60600 Mollis, Spinnereistrasse, vor "Gelbe Fabrik", Abwasser 80

Total 210

60400 Näfels, Grütstrasse / Färblistrasse Sanierung Kreuzung, Strassen 110

60500 Näfels, Grütstrasse / Färblistrasse Sanierung Kreuzung, Wasser 150

Total 260

60500 Bilten, Erschliessungs-/Anschluss- und Perimeterbeitrag, pro Jahr ca., Wasser -60

60600 Bilten, Erschliessungs-/Anschluss- und Perimeterbeitrag, pro Jahr ca., Abwasser -150

Total -210

60500 Mollis, Erschliessungs-/Anschluss- und Perimeterbeitrag, pro Jahr ca., Wasser -200

60600 Mollis, Erschliessungs-/Anschluss- und Perimeterbeitrag, pro Jahr ca., Abwasser -150

Total -350

60500 Näfels, Erschliessungs-/Anschluss- und Perimeterbeitrag, pro Jahr ca., Wasser -80

60600 Näfels, Erschliessungs-/Anschluss- und Perimeterbeitrag, pro Jahr ca., Abwasser -150

Total -230

7 Liegenschaften 5'980 -3'325 910

73009 Mollis, Sanierung Schulanlage 150

73003 Näfels, Sanierung Schulanlage 150

73003 Niederurnen, Büel, Sanierung Schulanlage 150

73002 Niederurnen, SH Linth-Escher, Sanierung Schulanlage 150

73013 Oberurnen, Sanierung Schulanlage 80

74010 Schiessstände Altlastensanierung 1'076

74010 Schiessstände Altlastensanierung Anteil Kanton -330

Feuerwehr

74004 Mollis, Asbestsanierung, Beitrag glarnerSach 1'035

74004 Mollis, Asbestsanierung, Beitrag glarnerSach -350

Einrichtungen

73000 Mobiliar und Einrichtungen Schule 180

74000 Mobiliar und Einrichtungen Verwaltung 50

Gebäude Wald und Landwirtschaft

74016 Standplatzsanierungen Alpstallungen Glarus Nord (ca. 20 St.) 204

74016 do. Beiträge -80

74016 Alpkäserei Oberseetal 1'230

74016 do. Beiträge -930

Gebäude Wald

74013 Erweiterung Forstwerkhof Risi 2'435

74013 do. Beiträge und Entnahme Forstreserve -1'635

Total Parlament 9'930 -4'785

Total Gemeinderat 3'009 -345

Total Glarus Nord 12'939 -5'130

Netto 7'809

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Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

in TCHF

Institutionelle Gliederung

Komp. Parlament Komp. Gemeinderat

Wasserwerk

60500 Mollis, Erschliessung Feldbach - Mollis Süd (Flugplatz) 490

Abwasser

60600 Mollis, Erschliessung Feldbach - Mollis Süd (Flugplatz) 480

Total 970

Strassen

60400 Mühlehorn, Tiefenwinkel, Erschliessung Bauparzelle 440

Wasserwerk

60500 Mühlehorn, Tiefenwinkel, Erschliessung Bauparzelle 200

Abwasser

60600 Mühlehorn, Tiefenwinkel, Erschliessung Bauparzelle 200

Total 840

75007 Mühlehorn, Ersatzkran und diverser Unterhalt Hafenanlage 80

Total 80

Gesamttotal Investitionen im Finanzvermögen 1'810 - 80 -

Total Parlament 1'810

Total Gemeinderat 80

Total Gemeinde Glarus Nord 1'890

Investitionen im Finanzvermögen

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5 Wald und Landwirtschaft 506050 Ersatzanschaffung Forstschlepper Der von der ehemaligen Gemeinde Näfels im Jahr 1997 angeschaffte und in den neuen Forstbetrieb der Gemeinde Glarus Nord übernommene Forstschlepper mit Rückekran hat seine Dienste geleistet und soll durch einen neuen Forstschlepper ersetzt werden. Dieser Schlepper wird zukünftig vor allem an Holzabladeplätzen von Seilkrananlagen und Helikopterrückung eingesetzt, wozu, wie es beim zu ersetzenden Forstschlepper auch der Fall war, ein Kranaufbau erforderlich ist. 501050 Erschliessung Rieteggwald, Mollis Durch die Erstellung der geplanten Waldstrasse kann für 112 ha Wald die Erschliessung verbessert oder ermöglicht werden. Im Wirkungsbereich der Strasse werden alle 10 Jahre ca. 8'500 Festmeter Holz geerntet um die Nachhaltigkeit der Waldfunktionen gewährleisten zu können. Bei 72 ha bzw. 64% der Flächen handelt es sich um Schutzwald. Die Schutzwaldbestände stocken mehrheitlich auf den Einhängen der Mullernrunse, sowie im Aufforstungsgebiet des Entwässerungsprojektes Rietegg. Der Bewirtschaftung dieser Wälder kommt eine zentrale Bedeutung zu, da sie einen sehr hohen Ein-fluss auf den Wasserhaushalt der Mullernrunse haben. Mit der neuen Erschliessungsstrasse kann auch die Zufahrt zur Alp Unterer Nüen und die Zugänglichkeit zu den einzelnen Weideflächen verbes-sert werden. 6 Bau und Umwelt Strassen 501031 Bilten, Grabenstrasse Gehweg und Strasse, Deckbelag Das angrenzende Industriegebiet ist nun überbaut; Arbeiten, welche die Strasse übermässig belasten könnten, sind somit abgeschlossen. Aus Gründen der Werterhaltung ist es nun an der Zeit, auf dem Gehweg und der Strasse den Deckbelag einzubauen. 501026 / 503226 Mollis, Bahnhofstrasse, Kreuzung Kanalstrasse – Gemeindehaus Der Kanton Glarus muss auf dieser Strecke zwei Brücken sanieren. Gleichzeitig soll die Strasse, wel-che in einem schlechten Zustand ist, saniert werden. In diesem Zusammenhang liegt es auf der Hand die Wasser-, Meteor-, Abwasserleitung inkl. Strassenentwässerung zu erneuern. Der Anteil Strasse der Gemeinde beträgt 40%. 501053 / 503253 Mollis, Spinnereistrasse vor „Gelbe Fabrik“ Im Zusammenhang mit der Überbauung "Gelbe Fabrik" müssen im betroffenen Bereich die Entwässe-rungsanlagen angepasst werden. Die Anpassungen erfolgen in Koordination mit dem privaten Bau-vorhaben. Durch die Ausführung der Arbeiten in einem Arbeitsgang sowie durch die Kostenbeteiligung mehrerer Parteien, ergibt sich ein Kostenvorteil (Ausführung in einem Arbeitsgang). Aufgrund baulicher Verzögerungen konnten die gesprochenen Kredite für Wasser und Abwasser im 2013 nicht ausgelöst werden. Somit kommt im 2014 lediglich der Anteil der Strasse neu dazu. 501028 / 503228 Näfels, Bahnhofstrasse / Molliserstrasse Der Kanton Glarus muss auf dieser Strecke unterirdische Kunstbauten sanieren. Gleichzeitig soll die Strasse, welche in einem schlechten Zustand ist, saniert werden. In diesem Zusammenhang liegt es auf der Hand, die Wasser-, Meteor-, Abwasserleitung inkl. Strassenentwässerung zu erneuern. Der Anteil Strasse der Gemeinde beträgt 40%. 501030 / 503131 / Näfels, Sanierung Gerbistrasse 2. Teil ab Hirzenplatz bis Oberseestrasse 503230 Mit der Überbauung Wydenhof mussten auch in der Gerbistrasse der Strassenkörper sowie sämtliche Werkleitungen, EW, Gas, Wasser, Meteorwasser und Schmutzwasser angepasst und erneuert wer-den. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des 1. Teils wurde ersichtlich, dass auch auf dem Teilstück Hirzenplatz bis Oberseestrasse die Leitungen in einem schlechten Zustand sind und somit auch er-setzt werden müssen. 501046 Näfels, Industriestrasse / Bahnseeli, 2. Etappe Da Interessenten für das Industrieland unterhalb Standbau Hug vorhanden sind, ist es erforderlich, ein weiterer Abschnitt mit einer Strasse zu erschliessen. Hier ist nur der Strassenbau erforderlich, da sich die Werke bereits am Radweg entlang dem Klein Linthli befinden.

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501047 / 503133 Näfels, Wiggisstrasse, Werksanierung In dieser Quartierstrasse ist die Wasserleitung in einem sehr schlechten Zustand. Es müssen jährlich mehrmals Wasserleitungsbrüche repariert werden. Weil sich die Anzahl dieser Brüche in den letzten Jahren vermehrte, ist es zwingend notwendig, diese zu ersetzen. 501048 / 503134 Näfels, Grütstrasse / Färblistrasse Sanierung Kreuzung Auch hier haben wir schlechte Wasserleitungen, Brüche führen zu hohen Wasserverlusten und gros-sen Reparaturkosten. Der Ersatz der maroden Leitung ist dringend notwendig. 501049 / 503138 Näfels, Am Linthli, Standbau Hug – Oberurnen, Wasserverbund mit Ober-

urnen und Erstellen Strassenbeleuchtung Aufgrund Anregungen von Bürgern ist die Beleuchtung des Radwegs zwischen Näfels und Oberurnen geplant. Nun ergibt sich im Zusammenhang mit dem Erstellen des Wasserverbundes Näfels - Oberur-nen die Möglichkeit, mit vernünftigem Aufwand die Strassenbeleuchtung zu erstellen. 501050 Näfels, Oberurnerstrasse – Zufahrt Industrie am Linthli, Strassenbeleuch-

tung Auf diesem Strassenabschnitt wird die Strassenbeleuchtung ergänzt, zurzeit fehlen lediglich noch die Kandelaber und die Verkabelung. Das Rohrtrasse und die Kandelaberfundamente wurden mit dem Bau der Strasse bereits erstellt. 501051 Niederurnen, Tempo-30-Zone, Verkehrsberuhigungsmassnahmen Realisierung der baulichen Massnahmen für die polizeilich verfügte Tempo-30-Zone in Niederurnen. Die polizeiliche Bewilligung ist auf 5 Jahre befristet und läuft Ende 2014 aus. 501052 / 503140 / Oberurnen, Rösslistrasse / Oberdorfstrasse Los 1 503252 Anstehend ist die zweite Etappe der Sanierung Rösslistrasse / Oberdorfstrasse im Los 1. Mit der Sa-nierung des Abschnittes Kreuzung Oberdorfstrasse / Oberdorfweg bis Trafostation Oberdorfweg wird das Los 1 mit den Leitungserneuerungen und dem Strassenbau abgeschlossen. Dieses Werk wurde durch die TBGN im 2012 ausgelöst, da sie auf diesem Abschnitt ihr Leitungsnetz zwingend erneuern mussten. Dabei wurde beschlossen, gleichzeitig auch die alten Leitungen der Wasserversorgung und der Kanalisation zu erneuern, wobei im gleichen Zusammenhang mit dem Verlegen einer Meteorlei-tung das Trennsystem eingeführt wird. Bergstrassen 501100 Mollis, Mullernbergstrasse Auf verschiedenen grösseren Streckenabschnitten zeigen sich Belagsschäden, die einer dringenden grösseren Sanierung bedürfen, welche nicht mehr über den allgemeinen Strassenunterhalt abgehan-delt werden können. 501101 Näfels, Oberseestrasse, Näfels- Rütiberg Auch auf der Oberseestrasse zeigt sich auf verschiedenen Streckenabschnitten ein ähnlich schlechter Strassenzustand, der einem dringenden Handeln bedarf. Aus der Erfahrung der letzten Jahre zeigt sich, dass solche Streckenabschnitte nicht nur geflickt werden dürfen, sondern zur Nachhaltigkeit einer grösseren parziellen Sanierung unterzogen werden müssen. 501103 Obstalden, Hüttenbergstrasse / Strickweg Um den jährlichen Strassenunterhalt reduzieren zu können, müssen in diesem Abschnitt Verbesse-rungsmassnahmen ausgeführt werden. Werkhof 506018 Ersatzfahrzeug für Werkhof-Transporter Der Werkhof-Transporter Bucher TR 2800 der ehemaligen Gemeinde Niederurnen mit Jahrgang 1996 muss durch einen neuen Transporter ersetzt werden. Die Schneeräumung, wie auch die Streufahrten mit Salz, haben dem Fahrzeug arg zugesetzt. 506006 Ersatz PW / Jeep Im Werkhof Näfels ist ein Jeep mit Jahrgang 1999 zu ersetzen. Das Fahrzeug ist aufgrund des Alters unterhaltsintensiv, dadurch teuer und weist verschiedene Mängel auf.

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506016 Ersatz Salzstreugerät Mollis Das Salzstreugerät des Werkhof-Transporters Mollis mit Jahrgang 2000 ist reparaturanfällig. Damit der Winterdienst aufrechterhalten werden kann, muss dieses ersetzt werden. Abfallwirtschaft 504310 Allgemeine Abfallsammelstellen Umrüsten der Glassammelbehälter auf geräuschärmere Villiger Umleerbehälter auf allen Sammelstel-len. Durch grössere Mengen Grünsammelgut und höherer Verwertungsaufwand sowie konsequente interne Weiterverrechnung der Leistungen entstehen höhere Kosten. Deponien 60702 Sanierung Deponie Ebnetwald, Oberurnen Sanierung bzw. Rekultivierung der ehemaligen Grüngutdeponie Ebnetwald Oberurnen als Folge ter-minierter Auflage des Kantons. Raumplanung Ortsplanung 529020 Allgemeine Jahresetappe 2014 529030 Erneuerung amtliche Vermessung (AV93) Die Daten der amtlichen Vermessung basieren auf zum Teil bald 100 Jahre alten Verfahren und Mes-sungen, die im Laufe der Zeit immer wieder angepasst, ergänzt und verfeinert wurden. Aufgrund der steigenden Ansprüche erweist sich diese Technik immer mehr als unzureichend. Die amtliche Vermessung ist daher von Grund auf zu erneuern (AV93). Der neue Qualitätsstandard AV93 des Bundes definiert eine moderne, computergeführte Vermessung. Basierend auf digitalen Daten kann die amtliche Vermessung viel umfassender genutzt werden. Die AV93 soll darum möglichst schnell flächendeckend über den ganzen Kanton ausgedehnt werden. Im 2014 wird die AV93 für die Ortschaften Mühlehorn, Obstalden, Bilten und Näfels fertig erstellt. Im Grundbuch Mollis ist eine weitere Nachführungsetappe geplant. Gewässer 502080 Hochwasserschutz Gottachbach, Bilten Mit der Übernahme der Bachkorporation Bilten auf den 1. Januar 2014 ist das Hochwasserschutzpro-jekt Gottachbach, welches durch die Bachkorporation zeitlich nicht mehr fertiggestellt werden konnte, durch die Gemeinde zu Ende zu führen. Die Hochwasserschutzmassnahmen werden zum Schutz der durch den Gottachbach gefährdeten Liegenschaften realisiert. 502001 Hochwasserschutz Rauti, Niederurnen - Näfels Gemäss der harmonisierten Gefahrenkarte Rauti besteht in den Ortschaften Niederurnen, Oberurnen und Näfels ein grosser Handlungsbedarf. Das Hochwasserschutzprojekt Rauti besteht aus verschie-denen baulichen und raumplanerischen Massnahmen, welche kombiniert und in Etappen ausgeführt werden müssen. Mit der Umsetzung des Hochwasserschutzprojektes 1. Etappe (Kraftwerk Ziegelbrücke Energie AG) konnte eine massgebende Schwachstelle eliminiert werden. Aus dem Gesamtprojekt müssen nun sukzessive Einzelprojekte ausgelöst werden. Im 2014 sollen diverse Vorprojekte erstellt werden. Insbesondere sollen die Engpässe in Niederurnen, Oberurnen und Näfels einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Da die Rauti und ihre Zuflüsse nicht auf ein 100-jähriges Ereignis ausgebaut werden können, müssen an diversen Orten entsprechende Retentionsvolumen geschaffen werden. Die Berechnungen für die-se Rückhaltemassnahmen und eine Studie von möglichen Standorten soll im 2014 erstellt werden. 502006 Weierwies-Rosenbordgraben, Hochwasserschutz, Niederurnen, Immer wieder führten die Rauti oder deren Seitenbäche, insbesondere der Rosenbordgraben, Hoch-wasser. Mit dem Bauprojekt Hochwasserschutz Rosenbordgraben sollen die Schwachstellen eliminiert werden. Das Hochwasserschutzprojekt beinhaltet einen Gerinneausbau des Rosenbordgrabens und grössere Retentionsmassnahmen in der Gerbi. Ca. 50% der Hochwasserschutzmassnahmen müssen auf privatem Grund erstellt werden. Die Verhandlungen mit den Liegenschaftsbesitzern gestalten sich als sehr aufwendig, weshalb sich der geplante Baubeginn verzögerte.

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Beilage 7: Kommentar zur Investitionsrechnung 2014

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In den Jahren 2013 und 2014 sollen in zwei Etappen die projektierten, baulichen Hochwasserschutz-massnahmen umgesetzt werden. Sofern die Verhandlungen mit den privaten Grundstückbesitzern ordnungsgemäss ablaufen, werden im 2014 die Retentionsmassnahmen in der Gerbi erstellt. 502030 Rüfirunse, Hochwasserschutz, Mollis Beschluss der Gemeindeversammlung Mollis. Wasserwerk 503180 Bilten, Grundwasser-Pumpwerk Linth-Escherstrasse, Rückbau Das Grundwasser-Pumpwerk der ehemaligen Gemeinde Bilten an der Linth-Escherstrasse musste vor geraumer Zeit abgestellt werden, da durch den Bau der Firma Kunz die Gewässerschutzzone nicht mehr aufrechterhalten werden konnte. Im Jahr 2012 wurde die Pumpenanlage vom Netz abgehängt. Es ist das Bestreben der Gemeinde, dass ein nutzloses Gebäude zurückgebaut wird und so in Zukunft keine Kosten mehr generiert werden. 503125 Mühlehorn, Quellfassung Enzboden Sanierung der Quellfassung Enzboden mit Erstellen eines Trockeneinstiegs. Durch diese baulichen Massnahmen können die Beanstandungen des Lebensmittelinspektorates behoben werden. 503135 Näfels, Wasserleitsystem Damit die Trinkwasserreservoire überwacht werden können, was durch den Gesetzgeber vorge-schrieben wird, und um Kosten zu optimieren, wird in Zukunft das Leitsystem mit der Infrastruktur der TBGN genutzt. 503137 / 503136 Näfels, Quellwasserschutzzone Müllerschwamm, Projektkredit Für die Überprüfung und allfälliger Anpassung der Schutzzone, welche alle 10 Jahre gemacht werden muss, wird ein Projektierungskredit notwendig. Abwasser 503209 Abwasser, Überarbeitung GEP GEP’s sind ca. alle 15 Jahre zu überarbeiten. Die meisten GEP’s aus den ehemaligen Gemeinden sind in den 90-er Jahren erstellt worden. Mit der laufenden Nutzungsplanung sind die GEP’s den neu-en Nutzungsplänen und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. 2014 ist die Erarbeitung des Projektplans mit der Eruierung der Gesamtkosten für ganz Glarus Nord vorgesehen. 7 Liegenschaften 504303 – 504307 Renovationen an Schulanlagen In den letzten Jahren wurde der Unterhalt an den Liegenschaften vernachlässigt. Daher soll diesem Umstand mit punktuellen Renovationsarbeiten Abhilfe geschaffen werden. Damit wird sichergestellt, dass die einzelnen Objekte keinen substanziellen Verlust erleiden und weiterhin allen Sicherheits-standards entsprechen. Die Arbeiten werden insbesondere im Bereich der Gebäudetechnik, Gebäu-dehülle sowie im Innenausbau anfallen. 503001 Schiessstände Altlastensanierung Durch verschiedene gesetzliche Grundlagen sowie weiterer Grundlagen wurden wir vom Amt für Um-weltschutz Glarus darauf hingewiesen, dass die Schiessstände dringend und sofort zu sanieren sind. Im Schlussbericht der Arbeitsgruppe D11 wurde ein Bericht mit der Bestandesaufnahme und Bedarfs-analyse der Schiessanlagen erstellt. Die Firma Magma wurde mit der Aufgabe betreut ein Sanie-rungskonzept der Schiessanlagen zu erstellen. Es wurde für folgende Ortschaften ein Dossier erstellt: Oberurnen, Näfels, Obstalden und Mühlehorn. Die Schadstoffbelastung mit Blei und Antimon gefähr-det vor allem das Grundwasser und dessen Lebewesen. Ferner können Spuren von Blei via Gras in die Nutztiere gelangen. Das Sanierungsziel ist, Grenzwerte von unter 1000 mg Pb/kg zu erreichen. 506020 Mobiliar und Einrichtungen Schule Mobiliar und Einrichtungen, welche altersbedingt ausgedient haben, müssen ersetzt sowie der Bedarf an neuen Schul- und Nebenräumen abgedeckt werden.

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506021 Mobiliar und Einrichtungen Verwaltung Mobiliar und Einrichtungen, welche altersbedingt ausgedient haben, müssen ersetzt sowie allfällige Arbeitsplatzanpassungen durch gezielte Massnahmen umgesetzt werden. 504004 Alpkäserei Oberseetal (2. Etappe) Ursprünglich wurde im Oberseetal in den zur Verfügung stehenden Infrastrukturen die Milch zu Ziger verarbeitet. Seit die hygienischen Rahmenbedingungen die Rohzigerherstellung weitgehend verun-möglichen, wird die Milch ins Tal transportiert und mit der Industriemilch vermischt. Dadurch wird die hochwertige Alpmilch nicht der optimalen Wertschöpfung zugeführt. Aus diesem Grund sollen im Oberseetal wieder Infrastrukturen geschaffen werden, die eine Milchverwertung mit hoher Wertschöp-fung ermöglichen. Gemäss der gültigen Alpordnung stellt die Gemeinde die Infrastrukturen für eine zeitgemässe Milchverwertung zur Verfügung. Kanton und Bund unterstützen nur noch Massnahmen, die auf regionalen und gesamtheitlich beurteilten Konzepten beruhen. Um die Investitionen möglichst tief zu halten, soll im Oberseetal die Alpmilch nicht mehr auf jedem einzelnen Stafel verarbeitet wer-den, sondern die Verarbeitung im Verbund geschehen. 504023 Standplatzsanierung in den Alpställen gemäss Tierschutzverordnung Die Alpställe unserer Alpen entsprechen vielerorts nicht mehr den Normen der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008. Da die Ställe auf den Alpen auch in Zukunft noch benötigt werden, müssen diese entsprechend den Normen saniert werden. Aufgrund einer Bestandesaufnahme hat sich ergeben, dass die Ställe gemäss einer Ausnahmeregel saniert werden können, weil sich die Tiere täglich weni-ger als acht Stunden im Stall aufhalten. Aus diesem Grund sind die Anpassungen je Stall nicht sehr aufwändig. Es müssen im Jahr 2014 an 20 Ställen Anpassungen vorgenommen werden. Die Gemein-de Glarus Nord hat dazu eine Fristverlängerung bis Ende August 2014 erhalten. 504018 Erweiterung Werkhof Risi, Näfels Anstelle der beim Start der Gemeindefusion bezogenen drei Werkhofstandorte Mollis, Niederurnen und Näfels soll der Forstbetrieb zukünftig von einem Werkhof aus agieren. In keinem der bestehenden Werkhöfe ist ausreichend Platz um den gesamten Betrieb unterzubringen. Nach eingehender Prüfung der geographischen Lage und des Entwicklungspotenzials der bestehenden Standorte entschied man sich für den Standort Näfels beim heutigen Forstwerkhof Risi. Der bestehende Werkhof soll entspre-chend den zusätzlichen Platzbedürfnissen erweitert werden. Heute sind die Mitarbeiter von Wald und Landwirtschaft in Näfels und in Niederurnen stationiert. Beide Standorte weisen heute keine ausrei-chende Infrastruktur auf. So mangelt es an Arbeitsplätzen für den Unterhalt der Gerätschaften und Maschinen. Für das Personal musste beim Werkhof Niederurnen mittels Container genügend Platz für Umkleide- und Aufenthaltsräume geschaffen werden. Die Zentralisierung der Werkhöfe ist ein Be-standteil der vom Gemeinderat am 22. Februar 2012 beschlossenen Neuausrichtung des Ressorts Wald und Landwirtschaft. Durch die Zentralisierung an einem Standort können die bereits umgesetz-ten Massnahmen in den Bereichen territoriale und funktionale Zuständigkeiten und Betriebs- und Per-sonalorganisation ihren optimalen Erfolg erlangen.

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Beilage 7: Kommentar zur Investitionsrechnung 2014

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Selbstfinanzierungsgrad: 51,1%

Der Selbstfinanzierungsgrad gibt an, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finan-ziert werden kann. Im langfristigen Durchschnitt sollte der Selbstfinanzierungsgrad bei 100% liegen. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: 50 - 80% schlecht, 80 - 100% genügend, >100% gut

Selbstfinanzierungsanteil: 6,3%

Der Selbstfinanzierungsanteil gibt an, welcher Anteil des Ertrages zur Finanzierung der Investitionen aufgewendet werden kann. Mit einem Selbstfinanzierungsanteil von 6,3% fällt diese Kennzahl schlecht aus. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <10% schlecht, 10 - 20% mittel, >20% gut

Zinsbelastungsanteil: 0,7%

Mit dem Zinsbelastungsanteil wird gemessen, welcher Anteil des "verfügbaren Einkommens" durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum. Dieser Wert kann als sehr gut bezeichnet werden. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: 0 - 4% gut, 4 - 10% genügend, >10% schlecht

Kapitaldienstanteil: 13,9 %

Der Kapitaldienstanteil ist ein Mass für die Belastung des Haushaltes durch Kapitalkosten. Er gibt Auskunft darüber, wie stark der laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (=Kapitaldienst) belastet wird. Ein Anteil von 13,9% bedeutet noch knapp eine tragbare Belastung. Verursacht wird diese Belastung durch die hohen Abschreibungen von CHF 8.0 Mio.. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <5% geringe Belastung, 5 - 15% tragbare Belastung, >15% hohe Belastung

Bruttoverschuldungsanteil: 83,0%

Der Bruttoverschuldungsanteil beurteilt die Verschuldungssituation bzw., ob die Verschuldung in ei-nem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht. Mit 83.0% kann die Brutto-schuld als gut beurteilt werden. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <50% sehr gut, 50 - 100% gut, 100 - 150% mittel, 150 - 200% schlecht, >200% kritisch

Nettoverschuldungsquotient: - 40,1% (-=Vermögen)

Der Nettoverschuldungsquotient gibt Antwort auf die Frage, welcher Anteil der Fiskalerträge, bzw. wie viele Jahrestranchen erforderlich wären, um die Nettoschuld abzutragen. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <100% gut, 100 - 150% genügend, >150% schlecht

Nettovermögen pro Einwohner: CHF 956.59

Die Kennzahl weist ein Nettovermögen von CHF 956.59 pro Einwohner aus, was sehr positiv zu wer-ten ist. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <0 CHF Nettovermögen, 0 - 1'000 CHF geringe Verschuldung, 1'001 - 2'500 CHF mittlere Verschuldung, 2'501 - 5'000 CHF hohe Verschuldung, > 5'000 CHF sehr hohe Verschuldung

Investitionsanteil: 19,1%

Der Investitionsanteil zeigt die Aktivität im Bereich der Investitionen. Mit 19,1% liegt die Investitionstä-tigkeit am obersten Limit von mittel. Gemäss HRM2-Bewertung bedeuten: <10% schwache Investitionstätigkeit, 10% - 20% mittlere Inves-titionstätigkeit, 20 - 40% starke Investitionstätigkeit, >40% sehr starke Investitionstätigkeit

Kapitaldeckungsgrad: 62,6%

Dieser Wert ist zurzeit sehr hoch und muss mindestens 12% betragen, sonst tritt die Schuldenbremse in Kraft.

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Beilage 8: Finanzkennzahlen HRM2

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8. Beschlussfassung zum Gemeinde-versammlungsantrag von Max Eber-le i.S. Auflösung Gemeindeparla-ment – Abstimmung an der Urne vom 12.01.2014

1. Ausgangslage Am 31. Oktober 2013 reichte Max Eberle, Näfels, den Antrag zur Auflösung des Gemeindeparlamentes per 01. Juli 2014 sowie zur entsprechenden Anpassung der Gemeindeordnung ein. Der Gemeinderat wird ausserdem aufgefordert, zu prüfen, ob dieser Antrag den Stimmberechtigten am 12. Januar 2014 an der Urne unter-breitet werden kann. 2. Materielles und gesetzliche Grund-

lagen Die Prüfung des Antrages nach Art. 37 Gemeindegesetz und Art. 16 Ziff. 2 GO hat ergeben, dass der Antrag rechtlich zulässig ist. Gemäss Art. 29 1c Gemein-degesetz kann die Gemeindeversamm-lung bei einzelnen Geschäften Urnenab-stimmung beschliessen. Da das Bulletin zur Gemeindeversammlung im Zeitpunkt der Antragseinreichung noch in Bearbei-tung war, hat der Gemeinderat entschie-den, den Antrag bzw. die Anfrage an die Gemeindeversammlung "Sind Sie damit einverstanden, dass über den Antrag von Max Eberle, das Gemeindeparlament per 01. Juli 2014 abzuschaffen, an der Urne abgestimmt wird?" in dieses Bulletin auf-zunehmen.

Sollte die Gemeindeversammlung diese Frage mit Ja beantworten, stünde noch genügend Zeit zur Verfügung, die Urnen-abstimmung vom 12. Januar 2014 vorzu-bereiten. An der Urne würden die Stimm-berechtigten dann zum eigentlichen An-trag "Das Gemeindeparlament ist per 01. Juli 2014 abzuschaffen und die Gemein-deordnung entsprechend anzupassen" befragt. 3. Erläuterungen Aufgrund der Zuständigkeit der Stimmbe-rechtigten zur Beschlussfassung über die Abschaffung des Gemeindeparlamentes sowie aufgrund der zeitlichen Gegeben-heiten (nächste [ausserordentliche] Ge-meindeversammlung voraussichtlich am 13. März 2014, Termin für die Gesamter-

neuerungswahl des Gemeindeparlamen-tes am 18. Mai 2014) erscheint es sinnvoll, die Frage abzuklären, ob über den einge-reichten Antrag an der Urne entschieden werden soll. Die Ständerats-Ersatzwahl vom 12. Januar 2014 bietet dazu zufälli-gerweise eine ausserordentlich günstige Möglichkeit. Denn würde darüber erst am 13. März 2014 beschlossen, so wäre die Zeit für die Kandidatensuche bis zum 18. Mai 2014 zu knapp bemessen. Dass in-dessen nicht an der aktuellen Gemeinde-versammlung vom 29. November 2013 über die Abschaffung des Gemeindepar-lamentes abgestimmt werden kann, liegt auf der Hand, da ansonsten nicht ausrei-chend Zeit für die politische Diskussion zu dieser wichtigen Frage zur Verfügung stünde. Da diese Frage zudem eine zent-rale Bedeutung in der zurzeit in Überarbei-tung stehenden Gemeindeordnung hat, scheint es auch aus diesem Grunde an-gebracht, über diese Fragestellung mög-lichst rasch entscheiden zu lassen.

Dem Erfordernis von Art. 22 GO (das Ge-meindeparlament bereitet die Geschäfte zuhanden der Gemeindeversammlung vor) wird trotz der zeitlichen Dringlichkeit Rechnung getragen: Wenn das Gemein-deparlament an seiner Sitzung vom 21. November 2013 den Antrag behandelt, schafft es damit die rechtliche Vorausset-zung, um über die Fragestellung an der Gemeindeversammlung abstimmen zu können.

Sollte das Parlament den Antrag (Urnen-abstimmung Ja oder Nein) nicht behan-deln, würde das Geschäft von der Trak-tandenliste der Gemeindeversammlung abgesetzt. 4. Antrag (vorbehältlich der Behandlung dieses Geschäftes an der Parlamentssitzung vom 21.11.2013)

1. Sind Sie damit einverstanden, dass über den Antrag von Max Eberle, Nä-fels, „das Gemeindeparlament per 01. Juli 2014 abzuschaffen“, an der Urne am 12. Januar 2014 abgestimmt wird?

Beilage zu Traktandum 8: 1. GV-Antrag von Max Eberle C. Varia

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Beilage 1: GV-Antrag von Max Eberle

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Beilage 1: GV-Antrag von Max Eberle

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