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Anti-Doping Vortrag „Dopingkontrollen im Behindertensport“ im Rahmen der DTU-Paratriathlon-Informationsveranstaltung am 20. Oktober 2013 in Frankfurt GEMEINSAM GEGEN DOPING Referentin: Solveig Konrad (Deutscher Behindertensportverband e.V.)

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Anti-Doping Vortrag „Dopingkontrollen im Behindertensport“

im Rahmen der

DTU-Paratriathlon-Informationsveranstaltung am 20. Oktober 2013 in Frankfurt

GEMEINSAM GEGEN DOPING

Referentin: Solveig Konrad (Deutscher Behindertensportverband e.V.)

Gliederung

Der Dopingbegriff

Regelwerke

Dopingsubstanzen

Was tun bei Krankheit?

Die Dopingkontrolle (im Behindertensport)

Zahlen & Fakten Dopingkontrollen im Behindertensport

Informationsmöglichkeiten

Der Dopingbegriff

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Organisierter Sport Freizeitsport

Doping Medikamentenmissbrauch

Arbeitswelt

Medikamentenmissbrauch

Lifestyle

Medikamentenmissbrauch

Quelle: TU-München - http://www.doping-prevention.de

Was ist Doping?

Quelle: NADA

Die WADA - Verbotsliste

Die Verbotsliste für das folgende Jahr wird jeweils am 1. Oktober von der Welt Anti Doping Agentur (WADA) veröffentlicht

Die Liste gilt immer vom 1. Januar bis 31. Dezember eines

Jahres Die englische Originalfassung und die deutsche

informatorische Übersetzung können auf der Homepage der NADA (www.nada-bonn.de) oder des DBS

(www.dbs-npc.de Bereich Leistungssport/Anti-Doping) heruntergeladen werden

Die Verbotsliste 2013

Zu allen Zeiten verboten (verbotene Substanzen):

-S0. nicht zugelassene Substanzen Änderung 2013: Tierarzneimittel mit Wirkstoffen, die nicht für den menschlichen Gebrauch zugelassen sind, sind verboten

-S1. Anabole Substanzen z.B. Testosteron, Clenbuterol

-S.2 Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, und verwandte Substanzen z.B. EPO, Cera, Wachstumshormon (hGH)

-S3. Beta-2-Agonisten z.B. Asthmamittel (Formoterol, Salbutamol und Salmeterol sind erlaubt, allerdings z.T. mit Grenzwert!)

-S4. Hormone und Stoffwechselmodulatoren (z.B. Insulin!) -S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel

Die Verbotsliste 2013

Zu allen Zeiten verboten (verbotene Methoden): M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen M2. chemische und physikalische Manipulation z.B. intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 50ml innerhalb von 6 Stunden, unzulässige Einflussnahme auf die Proben wie der Austausch und/oder die Verfälschung (z.B. mit Proteasen) von Urin Sprich = ALLE INFUSIONEN (auch mit erlaubten Substanzen) von mehr als 50ml SIND VERBOTEN!

M3. Gendoping

Die Verbotsliste 2013

Innerhalb des Wettkampfes verboten: Verbotene Substanzen (innerhalb des Wettkampfes) S6. Stimulanzien z.B. Amphetamin, Methylphenidat S7. Narkotika z.B. Heroin, Morphin, Methadon

S8. Cannabinoide z.B. Haschisch, Marihuana

S9. Gluccocorticosteroide Kortison (je nach Anwendung)

Bei bestimmten Sportarten verbotene Substanzen: -P1. Alkohol z.B. Bogenschießen

-P2. Betablocker z.B. Bogenschießen, Sportschießen, Skifahren

Doping ist mehr als die aktuelle WADA-Verbotsliste… Was verstößt alles gegen die Anti-Doping Bestimmungen?

Interaktiv

Quelle: NADA

Doping ist mehr als die aktuelle Verbotsliste…

Was ist Doping? Definition

Quelle: NADA

Vertraut machen Mit dem Anti-Doping Regelwerken (national/international) Mit der aktuellen Verbotsliste der WADA Mit dem Verfahren einer Dopingkontrolle Selbstverantwortung

Unwissenheit ist kein Schutz vor Sanktionen!!! (Strict Liability Prinzip)

Was Du als Athlet (und auch als Trainer, Betreuer etc.) wissen solltest!

Interaktiv

Frage: welche „Dopingfallen“ sind Euch bekannt?

asiatischer Tee → Ephedrin (Ma Huang Pflanze – chin. Ephdrapflanze)

Passivrauchen Cannabis

Mohnkuchen → Morphingehalt

Aspirin Complex → Ephedrin

Wick MediNait → Ephedrin

Clenbuterolwahrnung in Fleisch aus Mexiko und China

Kontaminierte Nahrungsergänzungsmittel (NEM)

Dopingfallen

Was tun bei Krankheit?

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© Triagonal

Im Krankheitsfall

Arzt und Apotheker informieren: „ich bin Athlet“ Aktuelle MediCard der NADA bei sich führen Bei Unsicherheiten über die Dopingrelevanz, Medikamente

vor der Einnahme überprüfen. Hilfestellung gibt www.nadamed.de

muss aus medizinischen Gründen eine verbotene Substanz

eingenommen oder verbotene Methode angewendet werden ist unbedingt eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zu beantragen!

Im Krankheitsfall

TESTPOOL-Athleten benötigen bei der Einnahme von verbotenen Substanzen oder Anwendung von verbotenen Methoden IMMER eine TUE

NATIONAL startende NICHT-Testpoolathleten benötigen bei der Einnahme von verbotenen Substanzen oder Anwendung von verbotenen Methoden in der Regel ein ATTEST zur Vorlage und Abgabe bei einer Dopingkontrolle (nicht älter als 12 Monate!)

Im Krankheitsfall

INTERNATIONAL startende Athleten (unabhängig ob Testpool oder Nicht-Testpool) benötigen bei der Einnahme von verbotenen Substanzen oder Anwendung von verbotenen Methoden IMMER eine TUE vom internationalen Sportfachverband (oder von der NADA) TUE Beantragung bei NADA (national) oder/und internationalen Sportfachverband (internationale Starts) rechtzeitig (spätestens 30 Werktage) vor Wettkampfstart!!!

Nur mit einer gültigen TUE ist ein Start möglich! Kopie der genehmigten TUE an DBS Referat Medizin/Anti-Doping schicken.

Im Krankheitsfall

Download NADA TUE-Antrag auf NADA Homepage

bei internationalen Starts prüfen, ob der

internationale Sportfachverband (IF) nationale NADA-TUE akzeptiert! Ggfs. Antragsverfahren über IF!

nur vom behandelnden Arzt ausfüllen lassen TUE Antrag an die NADA schicken (oder IF)

und Referat Medizin/Anti-Doping (im DBS) über den TUE Antrag in Kenntnis setzen

Ablauf der Gültigkeit kontrollieren und

rechtzeitig vor Ablauf neuen Antrag stellen!

Im Krankheitsfall

Quelle: NADA

Im Krankheitsfall

„Lexikon“ für aktuell erlaubte/zulässige Medikamente

jährlich aktualisiert / neu Download über NADA- oder

DBS-Homepage

Quelle: NADA

www.nadamed.de

NADA Medikamentendatenbank zur Online-Prüfung der Dopingrelevanz von Medikamenten

www.nadamed.de

Quelle: NADA

Die Dopingkontrolle

Karikatur: Götz Wiedenroth

Die Dopingkontrolle

Wann wird kontrolliert?

Trainingskontrollen (außerhalb des Wettkampfes / out-of competition) für Testpoolathleten - durch die NADA oder durch intern. Sportfachverband - i.d.R. ohne Vorankündigung - können jederzeit stattfinden z.B. im Training, zu Hause, in der Schule, auf der Arbeit

Die Testpools im DBS

alle anderen Kadersportler (B- und C-Kader) + erweiterter

Athletenkreis für Paralympics

ATP Allgemeiner Testpool

NTP Nationaler Testpool

RTP Registered Testing Pool

A-Kader

allg. (Adress-) Angabe Rahmentrainingspläne

ADAMS Pflicht ¼-jährl. „Whereabouts“ Updates

ADAMS Pflicht ¼-jährl. „Whereabouts“ Updates „Ein-Stunden-Regelung“

Allg. Wettkampfsport

IRTP

berufen vom IF

Keine Pflichten

Die Dopingkontrolle

Wann wird kontrolliert?

Wettkampfkontrollen (innerhalb des Wettkampfes / in-competition) - jeder Wettkampfteilnehmer kann für eine Dopingkontrolle ausgewählt werden - National durch den Veranstalter - International durch den internationalen Sportfachverband, Veranstalter (ebenso kann die WADA oder NADA Wettkampfkontrollen veranlassen)

Die Dopingkontrolle

Kontrollbeauftragter des gleichen Geschlechts

Ausweis des Kontrolleurs zeigen lassen

Vertrauensperson mit zur Kontrolle nehmen (z.B. Eltern, Trainer, Physiotherapeut/in)

bei Eintreffen des Kontrolleurs das Training noch zu beenden

Kooperation mit dem Dopingkontrolleur

sich gegenüber dem Dopingkontrolleur auszuweisen

Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel der letzten 7 Tage auf dem Protokoll vermerken

bei dopingrelevanten Medikamenten Kopie der TUE/des Attest mit abgeben

Rechte Pflichten

Die Dopingkontrolle

bei unter 16-jährigen entfällt die Sichtkontrolle

Vorbehalte / Bemerkungen zum Ablauf der Dopingkontrolle unbedingt auf dem Kontrollformular vermerken!

Durchschlag des Protokolls mind. 3 Monate aufbewahren

Athleten mit Behinderung können von einer Vertrauensperson oder dem zuständigen Personal bei der Probenahme unterstützt werden (wenn der

Dopingkontrolleur (DCO) dem zustimmt)

Die Dopingkontrolle im Behindertensport

ANHANG A MODIFIZIERUNG FÜR ATHLETEN MIT BEHINDERUNG (im „NADA Standard für Dopingkontrollen“)

A1 Geltungsbereich

Auf die besonderen Bedürfnisse von Athleten mit Behinderung wird bei der Probenahme soweit wie möglich Rücksicht genommen, ohne die Integrität dieser zu beeinträchtigen.

Die Ermittlung, ob Modifizierungen erforderlich sind, beginnt mit der Feststellung, dass Proben von Athleten mit einer Behinderung genommen werden, und endet mit Modifizierungen an den Verfahren und der Ausrüstung zur Probenahme, sofern dies erforderlich und möglich ist.

Die Dopingkontrolle im Behindertensport

ANHANG A MODIFIZIERUNG FÜR ATHLETEN MIT BEHINDERUNG

A.2 Zuständigkeit

Die Anti-Doping-Organisation stellt, soweit möglich, sicher, dass dem DCO die Ausrüstung zur Probenahme und alle Informationen zur Verfügung stehen, die notwendig sind, um die Probenahme bei einem Athleten mit Behinderung durchzuführen. Der DCO ist zuständig für die Probenahme.

Die Dopingkontrolle im Behindertensport

A.3 Anforderungen

Benachrichtigung und Probenahme von Athleten mit Behinderung werden entsprechend diesem Standard für Dopingkontrollen durchgeführt, es sei denn, Modifizierungen sind aufgrund der Behinderung des Athleten erforderlich. Bei der Planung und Vorbereitung der Probenahme klären die Anti-Doping- Organisation und der DCO, ob Proben von Athleten mit Behinderung genommen werden und somit der Standard für Dopingkontrollen und insbesondere die Dopingkontrollstation und die Ausrüstung zur Probenahme angepasst werden müssen.

Die Dopingkontrolle im Behindertensport

A.3 Anforderungen

Athleten mit einer geistigen, körperlichen oder sensorischen Behinderung können von einer Begleitperson (Vertrauensperson) oder dem zuständigen Personal zur Probenahme bei der Probenahme unterstützt werden, wenn der Athlet diese bevollmächtigt und der DCO dem zugestimmt hat.

Athleten, die Urinsammel- und Urindrainagesysteme verwenden, müssen vor der Abgabe einer Urinprobe zur Analyse darin enthaltenen Urin entfernen.

Wenn möglich, sollte das vorhandene Urinsammel- bzw. Urindrainagesystem durch einen neuen, unbenutzten Katheter oder ein neues, ungenutztes Drainagesystem ersetzt werden.

.

Die Dopingkontrolle im Behindertensport

Beispiele (Modifizierungen)

Athlet mit Sehbehinderung: Begleitperson/Vertrauensperson (oder DCO) muss Dopingkontrollformular laut vorlesen

Athlet ohne Arme/im Rolli etc.: Begleitperson/Vertrauensperson (oder DCO) helfen bei der Probentnahme, wenn der Athlet dem zustimmt.

Dopingkontrollen im Behindertensport Zahlen & Fakten

Dopingkontrollen Gesamt (Trainings- und Wettkampfkontrollen)

2010 2011 2012

IPC 969 646 1436

DBS 289 218 279

Angaben ohne Gewähr

- seit Anfang der 90er hat der DBS ein Dopingkontrollmanagement - seit 2008 hat der DBS eine Trainingskontrollvereinbarung mit der NADA - alle DBS – Kaderathleten und der erweiterte Kreis für die Paralympics gehören dem Trainingskontrollsystem der NADA an - jährlich ca. 200 DBS-Athleten (Kaderathleten) im NADA-Testpool gemeldet

Zielgruppenspezifische Informationen der NADA

www.gemeinsam-gegen-doping.de

Quelle: NADA

Neue Wege gehen – Die NADA App

Quelle: NADA

E-Learning Plattform der NADA Weiß Du Bescheid? Teste Dein Wissen

© NADA

Mit einem Klick zum Anti-Doping Spezialisten unter www.gemeinsam-gegen-doping.de

Quelle: NADA

Weitere Infos und Ansprechpartner

Im Deutschen Behindertensportverband (DBS) Solveig Konrad Referentin Medizin/Anti-Doping -im Hause der Gold-Kraemer-Stiftung- Tulpenweg 2-4 D-50226 Frechen (Germany) P: +49 (0)2234-6000-215 F pers.: +49 (0)2234-6000-4215 E-Mail: [email protected] Website: http://www.dbs-npc.de DBS-Anti-Doping Beauftragter Reinhard Küper (DBS-Sportarzt Sportschießen/Rollstuhlcurling) [email protected] DTU (Koordinatorin Anti-Doping) Nadine Mielke

Ansprechpartner der NADA www.nada-bonn.de Nationale Anti Doping Agentur (NADA) Heusallee 38 53113 Bonn www.nada-bonn.de Tel: 0228-81292-0 Ressort Dopingkontrollsystem Ansprechpartner für DBS-Testpoolathleten Karim Chtai [email protected] Tel.: 0228-81292-144 Ressort Prävention Dominic Müser (Ressortleiter) [email protected] Tel.:0228-81292-153 Ressort Medizin Marlene Klein (Ressortleiterin) [email protected] Tel: 0228-81292-130

Informationsseiten

DBS Homepage www.dbs-npc.de

NADA Homepage www.nada-bonn.de

Medikamentendatenbank der NADA (Prüfung der Dopingrelevanz von Medikamenten) www.nadamed.de

NADA-E-Learningplattform (Online Lernplattform der NADA für Athleten, Eltern, Trainer, Betreuer etc.) www.gemeinsam-gegen-doping.de

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!