Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis.
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«Gemeinsame Ziele und Aufgaben von Schule und Schulsozialarbeit»
Berner Gesundheit - Werkschau vom 13. November 2019«Am gleichen Strang ziehen! Erfolgreiche Kooperationen zwischen Schulsozialarbeit und Schule»
Martina Fischer, MAHochschule für Soziale Arbeit FHNWInstitut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
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Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz 2
Ausschreibung der Werkschau
«An Schulen arbeiten
verschiedene Berufsgruppen mit
identischer Zielgruppe, welche
mit der Verbesserung der
Entwicklungsbedingungen
von Kindern und Jugendlichen
dieselbe übergeordnete
Zielsetzung verfolgen.»
(Olk, 2005)
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3Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
1. Was bedeutet «gelungene Entwicklung»?
2. Inwiefern kann diese für Schulsozialarbeit und
Schule konkretisiert werden?
3. Gelingensbedingungen innerschulischer
Kooperation?
Inhalt
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4Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
Was bedeutet «gelungene Entwicklung»?
• «ganzheitliche Entwicklung
und Bildung von Kinder und
Jugendlichen»
• «Wohle der Beteiligten»
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5Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
UN-KinderrechtskonventionUN-Behindertenrechtskonvention
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6Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
Lehrplan 21 – Bildungsziel
«Bildung ermöglicht dem Einzelnen, seine Potenziale in geistiger, kultureller
und lebenspraktischer Hinsicht zu erkunden, sie zu entfalten und über die
Auseinandersetzung mit sich und der Umwelt eine eigene Identität zu
entwickeln.»
Quelle: https://be.lehrplan.ch/index.php?code=e|200|1
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7Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
Lehrplan 21 – Bildungsauftrag
«In der obligatorischen Schule erwerben und entwickeln alle Schülerinnen
und Schüler grundlegende Kenntnisse und Kompetenzen sowie
kulturelle Identität, die es ihnen erlauben, lebenslang zu lernen und ihren
Platz in der Gesellschaft und im Berufsleben zu finden.»
Art. 3, Abs. 1 Grundbildung - HarmoS Konkordat
Quelle: https://be.lehrplan.ch/index.php?code=e|200|1
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8Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
Lehrplan 21 – fachliche und überfachliche Kompetenzen
Quelle: https://be.lehrplan.ch/
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9Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
Häufigkeitsangaben zu Gesprächsthemen aus einer Evaluation zu Schulsozialarbeit
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10Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
Lehrplan 21 – Personale Kompetenzen
Schülerinnen und Schüler …
• können eigene Gefühle wahrnehmen und formulieren.
• können ihre Interessen und Bedürfnisse wahrnehmen und formulieren.
• können Stärken und Schwächen ihres Sozialverhaltens einschätzen.
• können Fehler analysieren und über alternative Lösungen nachdenken.
• können eigene Einschätzungen und Beurteilungen mit solchen von
aussen vergleichen und Schlüsse ziehen (Selbst- und
Fremdeinschätzung).
• Können aus Selbst- und Fremdeinschätzungen gewonnene Schlüsse
umsetzen.
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11Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
Lehrplan 21 – Soziale Kompetenzen
Schülerinnen und Schüler …
• können Menschen in ihren Gemeinsamkeiten und Differenzen
wahrnehmen und verstehen.
• können respektvoll mit Menschen umgehen, die unterschiedliche
Lernvoraussetzungen mitbringen oder sich in Geschlecht, Hautfarbe,
Sprache, sozialer Herkunft, Religion oder Lebensform unterscheiden.
• können die Wirkung von Sprache reflektieren und achten in Bezug auf
Vielfalt auf einen wertschätzenden Sprachgebrauch.
• können einen herabwürdigenden Sprachgebrauch erkennen und
nehmen einen solchen nicht passiv hin.
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12Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
Wo in Ihrer Berufspraxis (Arbeitsformaten, Handlungsbereichen) erkennen
Sie Überschneidungen mit denen im LP21 formulierten überfachlichen
personalen und sozialen Kompetenzen?
Schülerinnen und Schüler … • können eigene Gefühle wahrnehmen und formulieren.• können ihre Interessen und Bedürfnisse wahrnehmen und formulieren.• können Stärken und Schwächen ihres Sozialverhaltens einschätzen.• können Fehler analysieren und über alternative Lösungen nachdenken.• können eigene Einschätzungen und Beurteilungen mit solchen von aussen vergleichen und Schüsse
ziehen (Selbst- und Fremdeinschätzung).• Können aus Selbst- und Fremdeinschätzungen gewonnene Schlüsse umsetzen.
Schülerinnen und Schüler … • können Menschen in ihren Gemeinsamkeiten und Differenzen wahrnehmen und verstehen.• können respektvoll mit Menschen umgehen, die unterschiedliche Lernvoraussetzungen mitbringen oder
sich in Geschlecht, Hautfarbe, Sprache, sozialer Herkunft, Religion oder Lebensform unterscheiden.• Können die Wirkung von Sprache reflektieren und achten in Bezug auf Vielfalt auf einen wertschätzenden
Sprachgebrauch.• Können einen herabwürdigenden Sprachgebrauch erkennen und nehmen einen solchen nicht passiv hin.
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13Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
Lehrplan 21 – überfachliche Kompetenzen
Schulsozialarbeit kann Kindern und Jugendlichen durch ihre
Arbeitsformate Erfahrungs- und Reflexionsräume zur Selbstbildung
anbieten.
• Individuelle Ebene: bspw. in Form von Beratungsgesprächen in der
Einzelfallhilfe oder in Form von sozialen Gruppen-/Klassen- und
Projektarbeiten.
• Institutionelle Ebene: bspw. durch die Mitarbeit in der Schulentwicklung
• …
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14Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
UN Kinder- und Behindertenrechtskonvention
Gemeinsame Zielsetzung: die formulierten Rechte den Kindern und
Jugendlichen gegenüber umfänglich einlösen.
• Das Recht auf Nicht-Diskriminierung (Art. 2)
• Das Recht auf Beteiligung (Art. 12: Berücksichtigung des Kindeswillens)
• Das Recht auf Inklusion (Das Recht auf Bildung Art. 24 resp. auf ein
integratives Bildungssystem)
• Das Recht auf umfassende Bildung (Art. 29)
• Das Recht auf Partizipation (Art. 12)
• Das Recht auf Schutz vor körperlicher und physischer Gewalt (Art. 19)
• …
Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983207/index.html https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20122488/index.html
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15Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
Gelingensbedingungen innerschulischer Kooperation
Profilbildung von Schulsozialarbeit«Es ist nicht ganz klar, wofür sie
[die SSA] zuständig sind. Z.T. weisen sie Aufträge/Vorschläge ab, die meiner Ansicht nach in ihr Gebiet gehen würden und mir wirklich eine Entlastung
bringen würde.»«Ich nicht weiss, was ich erwarten
kann. Für mich ist nicht wirklich klar, was die Aufgabe von SSAs ist!
Ausserdem habe ich bis jetzt noch keine erfolgreiche Intervention
gesehen, die nicht auch von der KLP durchgeführt werden könnte.»
«Die Funktion und Zuständigkeiten sind
mir nicht klar.»
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16Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
Gelingensbedingungen innerschulischer Kooperation
Gemeinsame Ziele und Haltungen
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17Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
Gelingensbedingungen innerschulischer Kooperation
Strukturierte Einbindung der Schulsozialarbeit in schulische
Kommunikationen und Verfahrensabläufe
Bspw. in Form von:
• interdisziplinären Sitzungen, Planungsgruppen
• schulinternen Informationsveranstaltungen
• interdisziplinären Fach-Teams
• regelmässigen gemeinsamen Sitzungen zu verschiedenen Bereichen
• ….
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18Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
Gelingensbedingungen innerschulischer Kooperation
Schriftliche Vereinbarungen zu Zuständigkeiten,
Kommunikations- und Arbeitsabläufen vornehmen
a) Datenschutz und Schweigepflicht
b) Freiwilligkeit und vermittelte bzw. angewiesene Beratungen
c) Nutzung der Schulsozialarbeit während der Unterrichtszeit
d) Prozessabläufe bei Gefährdungsmeldungen
e) Einbindung in die Prozessabläufe bei Krisensituationen
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19Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
Gelingensbedingungen innerschulischer Kooperation
Kooperative Bedarfserhebung – in Zukunftswerkstätten bedarfsgerechte
Angebote entwickeln
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20Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
Vielen Dank!
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21Martina Fischer, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, Institut Kinder- und Jugendhilfe, Muttenz
Literatur
• Ahmed, Sarina/Baier, Florian/Fischer, Martina (2018). Schulsozialarbeit
an Grundschulen. Konzepte und Methoden für eine kooperative Praxis
mit Kindern, Eltern und Schule. Opladen: Budrich.
• Baier, Florian/Deinet, Ulrich (2011). Praxisbuch Schulsozialarbeit.
Methoden, Haltungen und Handlungsorientierungen für eine
professionelle Praxis. Opladen: Budrich.
• www.schulsozialarbeit.ch
«Gemeinsame Ziele und Aufgaben von �Schule und Schulsozialarbeit»Ausschreibung der WerkschauInhaltFoliennummer 4Foliennummer 5Lehrplan 21 – Bildungsziel Lehrplan 21 – BildungsauftragLehrplan 21 – fachliche und überfachliche KompetenzenHäufigkeitsangaben zu Gesprächsthemen aus einer Evaluation zu SchulsozialarbeitLehrplan 21 – Personale KompetenzenLehrplan 21 – Soziale KompetenzenFoliennummer 12Lehrplan 21 – überfachliche KompetenzenUN Kinder- und BehindertenrechtskonventionGelingensbedingungen innerschulischer KooperationGelingensbedingungen innerschulischer Kooperation Gelingensbedingungen innerschulischer KooperationGelingensbedingungen innerschulischer KooperationGelingensbedingungen innerschulischer KooperationFoliennummer 20Literatur