Gemeinsames Europäisches Kaufrecht

2
Gemeinsames Europäisches Kaufrecht Anwendungsbereich: Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht kann verwendet werden für: grenzübergreifende Verträge: zumindest eine Partei muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in EU. o GÜ Vertrag ist wenn: Rechnungsanschrift, Lieferadressen in einem anderen Staat als der gewöhlichen Aufenthalt des Unternehmen ist. o Wenn Zweigniederlassung einen Vertrag abschließt dann- gilt Ort der Niederlassung o maßgeben ist der Zeitpunkt, zu dem die Verwendung des GEKR vereinbart wurde o Für die Zwecke dieser Verordnung ist der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts von Gesellschaften und juristischen Personen der Ort ihrer Hauptverwaltung. Der gewöhnliche Aufenthalt eines Unternehmers, bei dem es sich um eine natürliche Person handelt, ist der Hauptgeschäftssitz dieser Person. Kaufverträge: Kaufvertrag“ einen Vertrag, nach dem der Unternehmer (der „Verkäufer“) das Eigentum an einer Ware auf eine andere Person (den „Käufer“) überträgt oder sich zur Übertragung des Eigentums an einer Ware auf den Käufer verpflichtet und der Käufer den Preis zahlt oder sich zur Zahlung des Preises verpflichtet, einschließlich Verträgen über die Lieferung von Waren, die noch hergestellt oder erzeugt werden müssen, und ausgenommen Verträge, die den Kauf zwangsversteigerter Waren betreffen oder auf sonstige Weise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind; Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalt, Verträge über verbundene Dienstleistungen : verbundene Dienstleistung“ jede Dienstleistung im Zusammenhang mit Waren oder digitalen Inhalten wie Montage, Installierung, Instandhaltung, Reparatur oder sonstige Handreichungen, die vom Verkäufer der Waren oder vom Lieferanten der digitalen Inhalte auf der Grundlage des Kaufvertrags, des Vertrags über die DE26 DE Bereitstellung digitaler Inhalte oder auf der Grundlage eines gesonderten Vertrags über verbundene Dienstleistungen erbracht werden, der zeitgleich mit dem Kaufvertrag oder dem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte geschlossen wurde, jedoch ausgenommen Nicht für Mischverträge und Verträge, die mit einem Verbraucherkredit verbunden sind Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht darf nicht für Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher verwendet werden, bei denen der Unternehmer dem Verbraucher einen Kredit in Form eines Zahlungsaufschubs, eines Darlehens oder einer vergleichbaren Finanzierungshilfe gewährt oder zu gewähren verspricht. Möglich ist die Verwendung des Gemeinsamen Europäischen Kaufrechts bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, bei denen Waren, digitale Inhalte oder verbundene Dienstleistungen gleicher Art regelmäßig geliefert, bereitgestellt oder erbracht und vom Verbraucher für die Dauer der Leistungen in Raten bezahlt werden. Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht darf nur verwendet werden, Wenn Verkäufer der Waren oder der Lieferant der digitalen Inhalte Unternehmer ist. alle Parteien Unternehmer- mindestens eine dieser Parteien ein kleines oder mittleres Unternehmen („KMU“) muss sein. KMU weniger als 250 Personen beschäftigt und Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. EUR Ziele: Vereinheitlichung der Vertragsrechte im Binnenmarkt->Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern,

description

Gemeinsames Europäisches Kaufrecht

Transcript of Gemeinsames Europäisches Kaufrecht

  • Gemeinsames Europisches Kaufrecht Anwendungsbereich: Das Gemeinsame Europische Kaufrecht kann verwendet werden fr:

    grenzbergreifende Vertrge: zumindest eine Partei muss seinen gewhnlichen Aufenthalt in EU.

    o G Vertrag ist wenn: Rechnungsanschrift, Lieferadressen in einem anderen Staat als der gewhlichen Aufenthalt des Unternehmen ist.

    o Wenn Zweigniederlassung einen Vertrag abschliet dann- gilt Ort der Niederlassung o mageben ist der Zeitpunkt, zu dem die Verwendung des GEKR vereinbart wurde o Fr die Zwecke dieser Verordnung ist der Ort des gewhnlichen Aufenthalts von

    Gesellschaften und juristischen Personen der Ort ihrer Hauptverwaltung. Der gewhnliche Aufenthalt eines Unternehmers, bei dem es sich um eine natrliche Person handelt, ist der Hauptgeschftssitz dieser Person.

    Kaufvertrge: Kaufvertrag einen Vertrag, nach dem der Unternehmer (der Verkufer) das Eigentum an einer Ware auf eine andere Person (den Kufer) bertrgt oder sich zur bertragung des Eigentums an einer Ware auf den Kufer verpflichtet und der Kufer den Preis zahlt oder sich zur Zahlung des Preises verpflichtet, einschlielich Vertrgen ber die Lieferung von Waren, die noch hergestellt oder erzeugt werden mssen, und ausgenommen Vertrge, die den Kauf zwangsversteigerter Waren betreffen oder auf sonstige Weise mit der Ausbung ffentlicher Gewalt verbunden sind;

    Vertrge ber die Bereitstellung digitaler Inhalt,

    Vertrge ber verbundene Dienstleistungen : verbundene Dienstleistung jede Dienstleistung

    im Zusammenhang mit Waren oder digitalen Inhalten wie Montage, Installierung, Instandhaltung, Reparatur oder sonstige Handreichungen, die vom Verkufer der Waren oder vom Lieferanten der digitalen Inhalte auf der Grundlage des Kaufvertrags, des Vertrags ber die DE26 DE Bereitstellung digitaler Inhalte oder auf der Grundlage eines gesonderten Vertrags ber verbundene Dienstleistungen erbracht werden, der zeitgleich mit dem Kaufvertrag oder dem Vertrag ber die Bereitstellung digitaler Inhalte geschlossen wurde, jedoch ausgenommen

    Nicht fr Mischvertrge und Vertrge, die mit einem Verbraucherkredit verbunden sind

    Das Gemeinsame Europische Kaufrecht darf nicht fr Vertrge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher verwendet werden, bei denen der Unternehmer dem Verbraucher einen Kredit in Form eines Zahlungsaufschubs, eines Darlehens oder einer vergleichbaren Finanzierungshilfe gewhrt oder zu gewhren verspricht. Mglich ist die Verwendung des Gemeinsamen Europischen Kaufrechts bei Vertrgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, bei denen Waren, digitale Inhalte oder verbundene Dienstleistungen gleicher Art regelmig geliefert, bereitgestellt oder erbracht und vom Verbraucher fr die Dauer der Leistungen in Raten bezahlt werden.

    Das Gemeinsame Europische Kaufrecht darf nur verwendet werden,

    Wenn Verkufer der Waren oder der Lieferant der digitalen Inhalte Unternehmer ist. alle Parteien Unternehmer- mindestens eine dieser Parteien ein kleines oder mittleres

    Unternehmen (KMU) muss sein. KMU weniger als 250 Personen beschftigt und Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. EUR

    Ziele: Vereinheitlichung der Vertragsrechte im Binnenmarkt->Funktionieren des

    Binnenmarkts zu verbessern,

  • Das von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Vertragsrecht hindert Unternehmer und Verbraucher an grenzbergreifenden Geschften im Binnenmarkt. Das von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Vertragsrecht hindert Unternehmer und Verbraucher an grenzbergreifenden Geschften im Binnenmarkt.

    Frderung der staatsbergreifenden Geschften, Erhhung der Sicherheitsschutz der Verbraucher

    Es hlt Unternehmer und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon ab, Geschfte ber Staatsgrenzen hinweg zu ttigen oder auf Mrkte neuer Mitgliedstaaten zu expandieren, und hindert Verbraucher daran, auf in anderen Mitgliedstaaten angebotene Waren oder Dienstleistungen zuzugreifen. Das bergeordnete Ziel dieses Vorschlags ist es, den Binnenmarkt durch die Frderung des grenzbergreifenden Handels zwischen Unternehmen und des Auslandseinkaufs durch Verbraucher zu konsolidieren und funktionsfhiger zu machen.

    Unternehmer sollten das Gemeinsame Europische Kaufrecht bei allen grenzbergreifenden Geschften innerhalb der Europischen Union anwenden knnen, ohne sich den verschiedenen einzelstaatlichen Vertragsrechtsregelungen anpassen zu mssen, wenn die andere Vertragspartei dem zustimmt.

    vertragsrechtsbezogene Hindernisse zu vermeiden: Transaktionskosten

    Dass sich Unternehmer an das in den grenzbergreifenden Geschftsbeziehungen jeweils anwendbare einzelstaatliche Vertragsrecht anpassen mssen, macht den Handel mit Unternehmen und Verbrauchern im Ausland komplizierter und kostentrchtiger als den Handel im Inland.

    Verringerung der Transaktionskosten:

    Damit Unternehmer bei den zustzlichen, vertragsrechtsbezogenen Transaktionskosten Einsparungen erzielen knnten und die rechtlichen Rahmenbedingungen dank EU-weiter einheitlicher Regeln weniger komplex wren

    Kosten: Schwierigkeit, sich mit auslndischem Vertragsrecht vertraut zu machen, Rechtsberatung, Verhandlungen ber das anwendbare Recht bei Geschften zwischen Unternehmen und die Anpassung von Vertrgen an die verbraucherrechtlichen Anforderungen bei Geschften zwischen Unternehmen und Verbrauchern.

    Einsparungen:

    Unternehmer knnten somit den Binnenmarkt besser zu ihrem Vorteil nutzen, zu mehr Wettbewerb im Binnenmarkt fhren wrde

    Die Verbraucher htten einen besseren Zugang zu Angeboten aus der gesamten Europischen Union und niedrigeren Preisen und liefen seltener Gefahr, dass die Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat verweigert wird.

    Vereinheitlichung der Vertragsrechte im Binnenmarkt Gem Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 ber das auf vertragliche Schuldverhltnisse anzuwendende Recht (Rom I)2 muss ein Unternehmen im Geschftsverkehr mit Verbrauchern in einem anderen Mitgliedstaat das Vertragsrecht dieses Mitgliedstaats einhalten.

    Das Europische Kaufrecht soll sachlich zumindest auf grenzberschreitende Warenkaufvertrge Anwendung finden. Hinsichtlich der persnlichen Anwendbarkeit soll es sowohl fr das Verhltnis von Unternehmern zu Verbrauchern (B2C) als auch fr das Verhltnis zwischen Gro- und Kleinunternehmen (B2KMU) whlbar sein. Das Europische Kaufrecht ist demnach im Gegensatz zum UN-Kaufrecht erst durch eine Anwahl der Parteien (opt-in) und auch fr Verbraucher anwendbar.