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QMD20150316 - Handelsfachwirt_Lehrgangsinfos- IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 1 von 9 IHK-Aufstiegslehrgang Als Handelsfachwirt IHK nehmen Sie eigenständig handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente. Bei fast 70 % der Befragten der IHK-Umfrage (Seite 5) hat die IHK-Aufstiegsweiterbildung zur finanziellen Verbesserung geführt. Diese IHK-Aufstiegsprüfung ist im Deutschen (DQR) und im Europäischen (EQR) Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 (wie der akademische Bachelor) zugeordnet. Der Handelsfachwirt IHK beinhaltet die theoretische Prüfung zum Ausbilder IHK (AEVO). Infos zur praktischen Prüfung unter: www.ihk-ausbilderakademie.de Prüfung und Lehrgang sind modular gestaltet. Der Aufstiegslehrgang ist förderfähig nach dem „Meister-BAföG“ (Seite 4) . Nach Bestehen der öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung (bundeseinheitliche Regelung) führen Sie die Bezeichnung „Geprüfter Handelsfachwirt IHK“. Unsere Leistungen für Ihren Erfolg WLAN kostenfrei für alle unsere Kunden in den IHK-Akademien Parkplatz kostenfrei vor der Tür oder ganz in der Nähe IHK-Aufstiegslehrgang kostenfrei wiederholen (Seite 5) IHK-Teilnehmerausweis für Aufstiegslehrgänge IHK-Textbände exklusiv nur für unsere Kunden Karriereberatung, Lehrgangsbetreuung und -begleitung Top-Ausstattung Dozenten-Qualitätsmanagement Qualitätsstandards nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZAV 5 Standorte immer in Ihrer Nähe Professionell in der Weiterbildung seit mehr als 26 Jahren Geprüfter Handelsfachwirt IHK (m/w) Contrastwerkstatt - Fotolia.com

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IHK-Aufstiegslehrgang

Als Handelsfachwirt IHK nehmen Sie eigenständig handelsspezifische Aufgaben und

Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und

Kontrolle des Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung

betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.

Bei fast 70 % der Befragten der IHK-Umfrage (Seite 5) hat die IHK-Aufstiegsweiterbildung

zur finanziellen Verbesserung geführt.

Diese IHK-Aufstiegsprüfung ist im Deutschen (DQR) und im Europäischen (EQR)

Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 (wie der akademische Bachelor) zugeordnet.

Der Handelsfachwirt IHK beinhaltet die theoretische Prüfung zum Ausbilder IHK (AEVO).

Infos zur praktischen Prüfung unter: www.ihk-ausbilderakademie.de

Prüfung und Lehrgang sind modular gestaltet.

Der Aufstiegslehrgang ist förderfähig nach dem „Meister-BAföG“ (Seite 4).

Nach Bestehen der öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung (bundeseinheitliche Regelung)

führen Sie die Bezeichnung „Geprüfter Handelsfachwirt IHK“.

Unsere Leistungen für Ihren Erfolg

WLAN kostenfrei für alle unsere Kunden in den IHK-Akademien

Parkplatz kostenfrei vor der Tür oder ganz in der Nähe

IHK-Aufstiegslehrgang kostenfrei wiederholen (Seite 5)

IHK-Teilnehmerausweis für Aufstiegslehrgänge

IHK-Textbände exklusiv nur für unsere Kunden

Karriereberatung, Lehrgangsbetreuung und -begleitung

Top-Ausstattung

Dozenten-Qualitätsmanagement

Qualitätsstandards nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZAV

5 Standorte – immer in Ihrer Nähe

Professionell in der Weiterbildung seit mehr als 26 Jahren

Geprüfter Handelsfachwirt IHK (m/w)

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IHK-Aufstiegslehrgänge – Bedeutung

Die klassische berufliche Karriereleiter besteht aus drei Stufen:

3. Stufe = IHK-Betriebswirte 2. Stufe = IHK-Meister oder IHK-Fachwirte/ Fachkaufleute

1. Stufe = Berufsausbildung

Den "Aufstieg" von einer Stufe zur nächsten erreicht man durch das Bestehen der jeweiligen

öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung. Deshalb werden Vorbereitungslehrgänge zu diesen IHK-

Prüfungen kurz "Aufstiegslehrgänge" genannt. Alternativ werden für diese Lehrgänge auch

die Bezeichnungen "Vorbereitungslehrgang", "Prüfungslehrgang", "Fortbildungslehrgang"

oder "Lehrgang zur IHK-Prüfung" benutzt.

Unsere Aufstiegslehrgänge zeichnen sich dadurch aus, dass sie über 500

Unterrichtsstunden (je 45 Min.) umfassen und Meister-BAföG (Seite 4) fähig sind. Das heißt, je

nach Ihren Voraussetzungen erhalten Sie nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu knapp 50%.

Die IHK-Meister-Stufe (Industriemeister, Wirtschaftsfachwirte, Handelsfachwirte, technische

Fachwirte, etc.) sind im Deutschen (DQR) und im Europäischen (EQR) Qualifikationsrahmen

auf Niveau 6 (wie der akademische Bachelor) zugeordnet.

Weitere Infos unter www.dqr.de.

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Inhalt 1. Unternehmensführung und Steuerung

2. Handelsmarketing

3. Führung und Personalmanagement

4. Volkswirtschaft für die Handelspraxis

5. Beschaffung und Logistik

6. Handelsmarketing und Vertrieb

7. Handelslogistik

8. Außenhandel

9. Mitarbeiterführung und Qualifizierung

Voraussetzungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem

anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine

mindestens einjährige, einschlägige Berufspraxis nachweist

oder

weitere Zulassungsvoraussetzungen siehe Prüfungsverordnung § 2 (Anhang)

Ziel

Nach erfolgreichem Abschluss der öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung sind Sie nach dem

Berufsbildungsgesetz berechtigt, die Bezeichnung „Geprüfter Handelsfachwirt IHK“ zu

führen.

Umfang

ca. 540 Unterrichtseinheiten

Kosten

Lehrgang 2.490,00 EUR + Lernmaterial ca. 300,00 EUR

+ Prüfungsgebühr 450,00 EUR

Zahlungsmöglichkeiten

monatlicher Bankeinzug ca. 116,00 EUR

Jahresrechnung

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Finanzielle Förderung

Meister-BAföG

Nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG – Meister-BAföG) sind die beruflichen

Aufstiegsfortbildungen förderungswürdig anerkannt. Für die Lehrgangskosten und die

Prüfungsgebühren werden derzeit ca. 30,5 % durch Zuschuss und der Rest als

zinsgünstiges Darlehen gefördert. Dieser ist einkommens- und vermögensunabhängig. Bei

bestandener Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme werden Ihnen auf

Antrag 25 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen. Die

Förderanträge sind an Ihr Landratsamt zu richten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.meister-bafoeg.info und

www.ihkrt.de/foerderung

Lehrgangskosten bei Inanspruchnahme von Meister-BAföG - ohne KfW-Darlehen ca. 1.750,00 EUR * ** - mit KfW-Darlehen ca. 1.250,00 EUR ***

Begabtenförderung

Wenn Sie jünger als 25 Jahre sind und

Sie Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei

mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben

oder

Sie bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei

gekommen sind

oder

Sie Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers

oder der Berufsschule nachweisen,

können Sie die Begabtenförderung in Anspruch nehmen.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von

mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend

gemeldet sein.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.sbb-stipendien.de und

www.ihkrt.de/foerderung

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Lehrgangsort Reutlingen

IHK-Akademie Reutlingen Allmendstr. 7 72770 Reutlingen

Adresse für Navigationsgeräte: Allmendstraße 7 72127 Kusterdingen

Berufsbegleitend Start: 20. Oktober 2015 Ende: Oktober 2017 Unterrichtszeiten: dienstags und donnerstags 18:00 bis 21:15 Uhr

Ansprechpartnerin

Sabine Schwinghammer Lehrgangsbetreuerin Handelsfachwirt IHK Telefon 07121 201-149 Fax 07121 201-4149 E-Mail [email protected] www.reutlingen.ihk.de/weiterbildung

IHK-Umfrage 2014

Jährlich absolvieren rund 50.000 Personen bei den Industrie- und Handelskammern (IHKs) eine Prüfung der Aufstiegsfortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zum Beispiel zum Fachwirt, Industriemeister oder Betriebswirt. Zum achten Mal wurden über 10.000 Teilnehmer, diesmal der Prüfungsjahrgänge 2008 bis 2013, nach ihren Motiven und Zielen für die Weiterbildung sowie ihren anschließenden Karriereweg befragt. Die kompletten Umfrageergebnisse finden Sie unter: www.dihk.de

IHK-Aufstiegslehrgang kostenfrei wiederholen

Wenn Sie mindestens 80 % des kostenlos wiederholbaren Aufstiegslehrganges bei der

IHK-Akademie Reutlingen oder Albstadt besucht und die Kosten des

Aufstiegslehrganges zur Gänze bezahlt haben.

Wenn Sie zur öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung angetreten sind und diese nicht

bestanden haben.

Wenn der kostenlose Wiederholungslehrgang spätestens 12 Monate ab Datum der

Prüfung beginnt.

Wenn der entsprechende Aufstiegslehrgang wieder stattfindet und ein Teilnehmerplatz

frei ist. Es gelten die gleichen Anmeldebedingungen wie für alle anderen

Lehrgangsinteressenten. Nicht kostenlos sind eventuell erforderliche neue

Lehrgangsunterlagen, Prüfungsgebühren und Verbrauchsmaterial.

Ist kein Teilnehmerplatz frei oder wird der entsprechende Aufstiegslehrgang nicht mehr

angeboten/durchgeführt, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Wiederholung.

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Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung Anmeldungen sind auf dem Anmeldevordruck (auch online), formlos schriftlich, per Fax und per E-Mail bei der Industrie- und Handelskammer Reutlingen (IHK) vorzunehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet (Ausnahme: Vorgezogene Anmeldungen; z.B. Vorreservierungen von Teilnehmenden aus vorangegangenen Kursen). Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn im gewünschten Kurs noch Plätze frei sind. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn die IHK die Anmeldung schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Eine Rechnung gilt als Bestätigung. 2. Zahlungsbedingungen Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat das Entgelt für Kurzzeitlehrgänge (bis zu 60 Unterrichtsstunden) unabhängig von Leistungen Dritter bis zu Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Das Entgelt für Langzeitlehrgänge (über 60 Unterrichtsstunden) mit einer Dauer von bis zu 4 Wochen, hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin stets bis zum Beginn der Veranstaltung zu zahlen. Bei Langzeitlehrgängen mit einer Dauer von über 4 Wochen und mehr als 100 Unterrichtsstunden erfolgt die Rechnungsstellung jährlich im Voraus. Die Zahlung in monatlichen Teilbeträgen ist möglich. Hierzu ist die Einwilligung des Teilnehmers/der Teilnehmerin notwendig, die Teilbeträge von seinem/ihrem Konto durch die IHK einziehen zu lassen. Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit zwei oder mehr Teilbeträgen in Verzug sein, hat die IHK das Recht sofort den Gesamtbetrag zu verlangen. Wenn Dritte die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers/der Teilnehmerin übernehmen ändert dies nichts am ausschließlichen Vertragsverhältnis zwischen der IHK und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin, insbesondere an dessen Verpflichtung zur fristgerechten Bezahlung. Lernmittel, Tests und Prüfungen werden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gesondert berechnet. 3. Lehrgangsentgelt Eine Erhöhung des Lehrgangsentgelts wird die IHK mit der schriftlichen Anmeldebestätigung mitteilen. Der Weiterbildungsvertrag wird in diesem Fall erst mit Bestätigung des Teilnehmers/der Teilnehmerin rechtsverbindlich, es sei denn, die Erhöhung ist unerheblich und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zumutbar. 4. Rücktritt Langzeitlehrgänge über 60 Unterrichtsstunden Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis 3 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Tritt er/sie danach zurück, wird eine Kostenpauschale von 125,00 Euro fällig, es sei denn, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin gelingt der Nachweis, dass ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Ein vertraglicher Rücktritt später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang bei der IHK. Die Stellung von geeigneten Ersatzteilnehmern/innen ist möglich. Kurzzeitlehrgänge mit bis zu 60 Unterrichtsstunden und Info-Veranstaltungen Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis 2 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Tritt er/sie danach zurück, wird eine Kostenpauschale von 50,00 Euro (bei Info-Veranstaltungen 25,00 Euro) fällig, es sei denn, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin gelingt der Nachweis, dass ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

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Ein vertraglicher Rücktritt später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang bei der IHK. Die Stellung von geeigneten Ersatzteilnehmern/innen ist möglich. 5. Kündigung Langzeitlehrgänge über 60 Unterrichtsstunden Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten zwölf Wochen seit Veranstaltungsbeginn mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Nach Ablauf der ersten zwölf Wochen kann er/sie mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der nächsten zwölf Wochen kündigen. Das Recht der IHK und des Teilnehmers/der Teilnehmerin, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat das Lehrgangsentgelt anteilig entsprechend der Laufzeit des Vertrages zu tragen.

6. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin Verbraucher/in ist, hat er/sie ein Widerrufsrecht. Verbraucher/in ist er/sie, wenn der Vertrag weder seiner/ihrer gewerblichen noch seiner/ ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Industrie- und Handelskammer Reutlingen, Hindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen. Besondere Hinweise Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die IHK mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Teilnehmer/die Teilnehmerin diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download etc.). Ende der Widerrufsbelehrung

7. Kündigung durch die IHK: Die IHK kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Störung der Abläufe der Weiterbildungsveranstaltungen, Nichtzahlung des Teilnahme-entgelts trotz erneuter Zahlungsaufforderung sowie die Nichtbeachtung der Hausordnung und der Benutzerordnung für die EDV-Räume. Die IHK behält sich vor, vom Teilnehmer Schadenersatz zu verlangen. Sind Vertragspartner und Teilnehmer nicht personengleich, muss sich der Vertragspartner ein Fehlverhalten seines Teilnehmers zurechnen lassen. 8. Gebühren Prüfungsgebühren werden nach der geltenden Gebührenordnung der IHK Reutlingen separat erhoben.

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9. Absage/Änderungen Die IHK hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung, kurzfristig, spätestens 6 Werktage vor ihrem Beginn, Veranstaltungen abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann erstattet. Änderungen der Dozenten, der Unterrichtstage oder des Lehrplans behält sich die IHK vor. Dies gilt nur soweit die Änderungen dem Teilnehmer zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist bzw., in Bezug auf einen Dozentenwechsel, auch der neue Dozent die Lerninhalte in ausreichender Weise vermitteln kann und der Austausch zumutbar ist. Derartige Änderungen berechtigen den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts. 10. Haftung Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Teilnehmer ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 11. Datenerfassung Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und spätere Teilnehmerinformation gespeichert werden. Die IHK verpflichtet sich darüber hinaus zur Wahrung des Datenschutzes. Stand: 25.09.2012 QMD20120925 - AGB - IHK Reutlingen Weiterbildung

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Online-Anmeldung

www.reutlingen.ihk.de/weiterbildung

Anmeldung per Fax

Lehrgangsort Reutlingen: Sabine Schwinghammer Fax 07121 201-4149

Anmeldung per Post

Lehrgangsort Reutlingen: IHK-Akademie Reutlingen Frau Sabine Schwinghammer Allmendstr. 7 72770 Reutlingen

Hinweis

Bitte legen Sie Ihre Zeugnisse und Nachweise der Anmeldung bei!

Weitere Anbieter von IHK-Prüfungslehrgängen finden Sie unter:

www.reutlingen.ihk.de/Lehrgansanbieter. Die Liste weiterer Anbieter erhalten Sie auch unter

Tel. 07121 201-144.

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Verordnung über die Prüfung zum anerkanntenAbschluss Geprüfter Handelsfachwirt/GeprüfteHandelsfachwirtinHandelsfachwPrV

Ausfertigungsdatum: 17.01.2006

Vollzitat:

"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtinvom 17. Januar 2006 (BGBl. I S. 59), die durch Artikel 32 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960)geändert worden ist"

Stand: Geändert durch Art. 32 V v. 25.8.2009 I 2960

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1. 2.2006 +++) 

Eingangsformel  

Auf Grund des § 53 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S.931) und in Verbindung mit § 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165)und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministeriumfür Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung imEinvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und auf Grund des § 30 Abs. 5 desBerufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) verordnet das Bundesministerium für Bildung undForschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung:

§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Handelsfachwirt/zur GeprüftenHandelsfachwirtin nach den §§ 2 bis 10 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielendeErweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist.

(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhandensind, um im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- undAußenhandel, eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung undKontrolle handelsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebswirtschaftlicher undpersonalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente wahrzunehmen. Dazu zählen:1.   qualifizierte Handels- und Dienstleistungsaufgaben ausüben, rechtliche Vorschriften berücksichtigen,

 

2.   Organisations- und Führungsaufgaben übernehmen; unternehmerische Kompetenzen einsetzen, die dieBefähigung zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens beinhalten können, 

3.   kundenorientierte und wirtschaftliche Konzepte und Lösungen zu den wesentlichen Bereichen einesHandelsunternehmens erarbeiten, veränderte Strukturen der Arbeitsorganisation, Methoden derOrganisationsentwicklung und technisch-organisatorische Veränderungen beachten, 

4.   Qualitätsmanagement steuern und weiterentwickeln, 

5.   Marketingkonzepte entwerfen, planen, umsetzen und auswerten, 

6.   handelsrelevante Marktentwicklungen beurteilen, 

7.   moderne Informations- und Kommunikationstechniken einsetzen und nutzen, 

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8.   Führungsgrundsätze bei der Wahrnehmung von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben zielorientiertanwenden, 

9.   kunden- und dienstleistungsorientiert kommunizieren und kooperieren. 

(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Handelsfachwirt/GeprüfteHandelsfachwirtin".

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer1.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen

Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 

2.   eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/zur Verkäuferin oder in einem anderenanerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 

3.   eine mindestens fünfjährige Berufspraxis 

nachweist.

(2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten iminstitutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.

(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassenwerden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse undFähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

§ 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung

(1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:1.   Unternehmensführung und -steuerung,

 

2.   Handelsmarketing, 

3.   Führung und Personalmanagement, 

4.   Volkswirtschaft für die Handelspraxis, 

5.   Beschaffung und Logistik, 

6.   Handelsmarketing und Vertrieb, 

7.   Handelslogistik, 

8.   Außenhandel, 

9.   Mitarbeiterführung und Qualifizierung. 

(2) Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.

(3) Die Prüfung besteht aus den Handlungsbereichen gemäß Absatz 1 Nr. 1 bis 5 und einem von demPrüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin auszuwählenden Handlungsbereich gemäß Absatz1 Nr. 6 bis 9. Bei der Prüfungsanmeldung ist der gewählte Handlungsbereich mitzuteilen; dieser ist beiWiederholungsprüfungen beizubehalten.

(4) Die Prüfung in den Handlungsbereichen gemäß Absatz 1 Nr. 1 bis 5 und in dem gewählten Handlungsbereichgemäß Absatz 1 Nr. 6 bis 9 ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen durchzuführen.

(5) Die Bearbeitungsdauer für die schriftlichen Aufgabenstellungen soll in dem Handlungsbereich"Unternehmensführung und -steuerung" in der Regel 90 bis 120 Minuten, in den Handlungsbereichen"Handelsmarketing", "Führung und Personalmanagement" sowie "Beschaffung und Logistik" jeweils in der Regel60 bis 90 Minuten, in dem Handlungsbereich "Volkswirtschaft für die Handelspraxis" in der Regel 45 bis 60Minuten betragen. Die Bearbeitungsdauer in einem der Handlungsbereiche gemäß Absatz 1 Nr. 6 bis 9 beträgt inder Regel 60 bis 90 Minuten.

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(6) Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen gemäß Absatz 1 mangelhafte Leistungenerbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügendenLeistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführtwerden und je Ergänzungsprüfung in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertungen derschriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst.Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

(7) Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fachgespräch.

(8) In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxiserfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf mindestens zweiHandlungsbereiche gemäß Absatz 1 beziehen. Die Präsentationszeit soll dabei zehn Minuten nicht überschreiten.Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.

(9) Das Thema der Präsentation wird von dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin gewählt unddem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.

(10) Ausgehend von der Präsentation soll in dem Fachgespräch die Fähigkeit nachgewiesen werden, dassBerufswissen in handelsbetriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte Lösungen vorgeschlagenwerden können. Insbesondere soll nachgewiesen werden, dass angemessen mit Gesprächspartnernkommuniziert werden kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sachgerechteingesetzt werden können. Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten.

(11) Die mündliche Prüfung gemäß Absatz 7 ist nur durchzuführen, wenn in den Prüfungsleistungen gemäßAbsatz 4 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

§ 4 Handlungsbereiche

(1) Im Handlungsbereich "Unternehmensführung und -steuerung" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, dasZusammenwirken der betrieblichen Aufgabenbereiche bei der Erstellung von Handelsleistungen zu verstehen,im Hinblick auf unternehmerische Ziele und Entscheidungen zu beurteilen und einzelne Maßnahmen zu planen,umzusetzen und zu kontrollieren. Dabei soll gezeigt werden, dass prozessorientiert und unternehmerisch gedachtund gehandelt werden kann, Kosten- und Ertragsdenken beherrscht, Controllinginstrumente angewandt sowieSchlussfolgerungen hieraus gezogen und umgesetzt werden können. Außerdem soll gezeigt werden, dasswesentliche Aspekte umgesetzt werden können, die bei der Gründung und Übernahme eines Unternehmens zubeachten sind. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:1.   Planung von Selbstständigkeit, Entwickeln einer Geschäftsidee, Erstellen eines Businessplans,

 

2.   Besonderheiten der Übernahme, 

3.   persönliche und fachliche Eignung zur unternehmerischen Selbstständigkeit, 

4.   Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von unternehmerischerSelbstständigkeit, 

5.   Managementaufgaben:a)   Analysieren,

 

b)   Entscheiden, 

c)   Ziele setzen, 

d)   Durchführen, 

e)   Kontrollieren, 

 

6.   Unternehmensorganisation, 

7.   angewandte Kosten- und Leistungsrechnung, 

8.   Controllinginstrumente und ihr Zusammenwirken, 

9.   Finanzierung, 

10.   rechtliche Grundlagen, Begriffe und anwendungsbezogene Beispiele bei Gründung und Führung einesUnternehmens, 

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11.   Qualitätsmanagement, 

12.   Umweltmanagement. 

(2) Im Handlungsbereich "Handelsmarketing" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Veränderungender Bedingungen auf nationalen und internationalen Absatzmärkten einzuschätzen, systematisch undentscheidungsorientiert Marktbeobachtung, -analyse und -bearbeitung mit den entsprechenden Instrumentendarzustellen und zu bewerten sowie Maßnahmen zur Kundengewinnung und -bindung zu erarbeiten undumzusetzen. Dabei soll gezeigt werden, dass die Marketinginstrumente des Handels zielorientiert eingesetztwerden können und ihr Erfolg überprüft werden kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhaltegeprüft werden:1.   Handelsentwicklungen,

 

2.   Kooperationen, 

3.   Marktanalyse, Marktstrategien, 

4.   Standortmarketing, 

5.   Zielgruppenmarketing, 

6.   Sortimentssteuerung, 

7.   Verkaufskonzepte und Servicepolitik, 

8.   Gestaltung von Verkaufsflächen (Visual Merchandising), Warenpräsentation, 

9.   Verkaufsförderung, Werbung, Werbeerfolgskontrolle, 

10.   Öffentlichkeitsarbeit, 

11.   Zusammenwirken der Marketinginstrumente, 

12.   E-Commerce, E-Business, 

13.   Controlling, 

14.   Wettbewerbsrecht. 

(3) Im Handlungsbereich "Führung und Personalmanagement" soll einerseits die Fähigkeit nachgewiesen werden,zielorientiert mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden zu kommunizieren. Dabei soll gezeigt werden,dass Mitarbeiter und Projektgruppen geführt werden können sowie bei Verhandlungen und in Konfliktfällenlösungsorientiert gehandelt werden kann. Methoden der Präsentation, Kommunikation und Motivationsförderungsollen dabei berücksichtigt werden. Andererseits soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, personalpolitische Zieleund Aufgaben im Unternehmen systematisch und entscheidungsorientiert zu analysieren und darzustellen. Dabeisoll gezeigt werden, dass die Zusammenhänge zwischen Unternehmens- und Personalpolitik beurteilt und darausentsprechend begründete Handlungsschritte abgeleitet sowie Mitarbeiter effektiv und effizient eingesetzt undindividuell gefördert werden können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:1.   Führungsgrundsätze und Führungsmethoden,

 

2.   Personalpolitik, 

3.   psychologische Grundlagen zur Führung, Zusammenarbeit und Kommunikation, 

4.   Beurteilungsgrundsätze, 

5.   Personalbedarfs-, Personalkosten- und Personaleinsatzplanung, 

6.   Organisations- und Personalentwicklung, 

7.   Personalmarketing, 

8.   Controlling, 

9.   Entgeltsysteme, 

10.   Konfliktmanagement, 

11.   Planung und Steuerung von Arbeits- und Projektgruppen, 

12.   ausgewählte arbeitsrechtliche Bestimmungen, 

13.   Moderations- und Präsentationstechniken. 

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(4) Im Handlungsbereich "Volkswirtschaft für die Handelspraxis" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden,Auswirkungen von volkswirtschaftlichen Entwicklungen auf Unternehmen zu verstehen sowie Schlussfolgerungenund Maßnahmenvorschläge daraus abzuleiten. Dabei sind internationale Märkte zu berücksichtigen. In diesemRahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:1.   Markt und Preis,

 

2.   Wettbewerb, 

3.   Wachstum und Konjunktur, 

4.   wirtschaftspolitische Steuerungsinstrumente, 

5.   Außenwirtschaft. 

(5) Im Handlungsbereich "Beschaffung und Logistik" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Beschaffungs-und Logistikprozesse im nationalen und internationalen Handel systematisch und entscheidungsorientiert zubearbeiten und umzusetzen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:1.   Beschaffungspolitik, E-Business,

 

2.   kundenbezogene Gestaltung des Waren- und Datenflusses (Efficient Consumer Response), 

3.   effizientes Management der Wertschöpfungskette (Supply Chain Management), 

4.   Transport, 

5.   Lagerwirtschaft, 

6.   Controlling, 

7.   relevante Rechtsbestimmungen, 

8.   Entsorgung. 

(6) Im Handlungsbereich "Handelsmarketing und Vertrieb" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden,absatzbezogene Fachaufgaben aus Kundensicht strategisch zu planen, zu analysieren und zusteuern. Dies beinhaltet insbesondere Warengruppen-Management (Category Management) undKundenbindungsmanagement. Darüber hinaus soll nachgewiesen werden, dass mit internen und externenZielkonflikten umgegangen und Verhandlungen zielorientiert durchgeführt werden können. In diesem Rahmenkönnen folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:1.   Vertriebsstrategien,

 

2.   Sortimentsstrategien, 

3.   Flächenoptimierung, 

4.   Auswirkungen von Kundenbedürfnissen und Kundenverhalten auf Beschaffungsprozesse, 

5.   Preis- und Konditionenpolitik, 

6.   Controlling, 

7.   Verhandlungsstrategien, 

8.   spezielle Aspekte des Wettbewerbs- und Markenrechts, des Verbraucherschutzes und des öffentlichen Bau-und Planungsrechts. 

(7) Im Handlungsbereich "Handelslogistik" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, beschaffungs- undlogistikbezogene Fachaufgaben strategisch zu planen, zu analysieren und zu steuern. Darüber hinaus sollnachgewiesen werden, dass mit internen und externen Zielkonflikten umgegangen und Verhandlungenzielorientiert durchgeführt werden können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüftwerden:1.   Planung, Steuerung, Kontrolle und Optimierung von Prozessen und Abläufen,

 

2.   Investitionsplanung, 

3.   Controlling, 

4.   spezifische Bedingungen bei der Warenanlieferung und -lagerung, 

5.   Transportsteuerung, 

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6.   Versicherungen, 

7.   spezielle rechtliche Vorschriften. 

(8) Im Handlungsbereich "Außenhandel" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, systematisch internationaleMarktentwicklungen zu beobachten und auszuwerten sowie Import-, Export- und Transithandelsgeschäfteanzubahnen und abzuwickeln. Dabei sollen unter Beachtung der spezifischen Risiken von im Außenhandeltätigen Unternehmen Entscheidungen vorbereitet werden können. Hierzu gehören insbesondere die Prüfungder kalkulatorischen, finanztechnischen und logistischen Durchführbarkeit sowie die Berücksichtigung derentsprechenden Dokumente. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:1.   Anbahnung von Außenhandelsgeschäften,

 

2.   Quellen zur Beratung und Unterstützung im Außenhandel, 

3.   Außenhandelsrisiken und Geschäfte zur Risikominderung, 

4.   spezielle rechtliche Aspekte für den Außenhandel, 

5.   Transport und Lagerung, Zertifizierung und Versicherungen, 

6.   Zahlungsverkehr, Zahlungsbedingungen und Finanzierung von Außenhandelsgeschäften, 

7.   Zölle und Verbrauchssteuern, Handelshemmnisse und Organisationen zur Förderung des Handels. 

(9) Im Handlungsbereich "Mitarbeiterführung und Qualifizierung" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden,die kommunikativen Mittel der Mitarbeiterführung einzusetzen sowie Aus- und Weiterbildung zu planen,durchzuführen und zu kontrollieren. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:1.   Zeit- und Selbstmanagement,

 

2.   individuelle Mitarbeiterförderung und -entwicklung, 

3.   Mitarbeiterbesprechungen, Kritik-, Beurteilungs-, Förder- und Zielvereinbarungsgespräche, 

4.   Planung und Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen, 

5.   Auswahl und Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, 

6.   Qualifizierung am Arbeitsplatz, 

7.   Förderung von Lernprozessen, methodische und didaktische Aspekte, 

8.   Personalkosten und -leistung. 

(10) Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin kann eine zusätzliche Prüfungdurchgeführt werden, sofern der Handlungsbereich „Mitarbeiterführung und Qualifizierung“ nach Absatz 9bestanden worden ist. Diese zusätzliche Prüfung besteht aus der Präsentation einer Situation im Bereich derAusbildung oder der Mitarbeiterqualifizierung und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin eine berufstypische Situationaus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der berufstypischenSituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann die berufstypische Situationauch praktisch durchgeführt werden. Die Konzeption für die praktische Demonstration ist vorab schriftlicheinzureichen. Diese zusätzliche Prüfung ist bestanden wenn mindestens ausreichende Leistungen erbrachtwurden.

§ 5 Weitere Prüfung

Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin kann beantragen, in diesem Prüfungsverfahren oderdanach die Prüfung in einem weiteren in § 3 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 genannten Handlungsbereich gemäß § 4abzulegen. Die Regelungen in den §§ 3, 7 und 8 gelten entsprechend. Über das Ergebnis dieser weiteren Prüfungist eine gesonderte Bescheinung, die die erreichte Punktzahl und die erzielte Note ausweist, auszustellen.

§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen

Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelnerPrüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor eineröffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss

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erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach derBekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt.

§ 7 Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung

(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlich geprüften Handlungsbereichen und in der mündlichenPrüfung nach § 3 Abs. 7 bis 11 mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

(2) Die schriftlich geprüften Handlungsbereiche und die mündliche Prüfung nach § 3 Abs. 7 bis 11 sind jeweilsgesondert zu bewerten.

(3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und der Anlage 2 auszustellen. Im Falleder Freistellung gemäß § 6 sind Ort und Datum der anderweitig abgelegten Prüfung sowie die Bezeichnung desPrüfungsgremiums anzugeben.

(4) Die Prüfungsleistung in dem gewählten Handlungsbereich nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 wird auch im Zeugnisnach der Anlage 2 ausgewiesen.

§ 8 Wiederholung der Prüfung

(1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.

(2) Wer auf Antrag an einer Wiederholungsprüfung teilnimmt und sich innerhalb von zwei Jahren dazuanmeldet, ist von einzelnen Prüfungsleistungen zu befreien, wenn die dort in einer vorangegangenen Prüfungerbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind. Der Antrag kann sich auch darauf richten, bestandenePrüfungsleistungen zu wiederholen. Werden bestandene Prüfungsleistungen erneut geprüft, gilt in diesem Falldas Ergebnis der letzten Prüfung.

§ 9 Ausbildereignung

Wer die Prüfung in dem Handlungsbereich "Mitarbeiterführung und Qualifizierung" bestanden hat, ist vomschriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnungbefreit. Wer in diesem Handlungsbereich auch die zusätzliche Prüfung nach § 4 Abs. 10 bestanden hat, hat dieberufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetznachgewiesen. Dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin ist ein Zeugnis auszustellen, aus demhervorgeht, dass die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation gemäß § 30 des Berufsbildungsgesetzesnachgewiesen wurde.

§ 10 Übergangsvorschrift

Die bis zum Ablauf des 31. August 2009 begonnenen Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriftenzu Ende geführt werden.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2006 in Kraft.

Anlage 1 (zu § 7 Abs. 3)Muster

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 64;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) .............................................................................. (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Z e u g n i s über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin Herr/Frau ....................................................................geboren am ............................. in ..................................hat am ................................. die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin

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gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss GeprüfterHandelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin vom 17. Januar 2006 (BGBl. I S. 59),die durch Artikel 32 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960)geändert worden ist, bestanden.Datum ..........................................Unterschrift(en) ............................... (Siegel der zuständigen Stelle)

Anlage 2 (zu § 7 Abs. 3)Muster

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 65;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) .............................................................................. (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Z e u g n i s über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin Herr/Frau ....................................................................geboren am ............................. in ..................................hat am ................................. die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss GeprüfterHandelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin vom 17. Januar 2006 (BGBl. I S. 59),die durch Artikel 32 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBl. I S. 2960)geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden: Punkte *) Note1. Unternehmensführung und -steuerung ......... .........2. Handelsmarketing ......... .........3. Führung und Personalmanagement ......... .........4. Volkswirtschaft für die Handelspraxis ......... .........5. Beschaffung und Logistik ......... .........Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerinhat einen der folgenden Handlungsbereiche gewählt:"Handelsmarketing und Vertrieb", "Handelslogistik","Außenhandel" oder "Mitarbeiterführung undQualifizierung" 6. ................................... ......... .........(Im Fall des § 6: "Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblickauf die am .......... in ................ vor ......abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil .............. freigestellt.")7. Mündliche Prüfung (Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch) ......... .........Berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten,Kenntnisse und FähigkeitenWurde die Prüfung des Handlungsbereichs "Mitarbeiterführung undQualifizierung" abgelegt, ist der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerinvom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnungbefreit. Datum ..........................................Unterschrift(en) ............................... (Siegel der zuständigen Stelle) -----*)  

Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zu Grunde: ............. 

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Anmeldung zum IHK-Aufstiegslehrgang und Anfrage nach der Zulassung zur

Fortbildungsprüfung

IHK-Akademie Allmendstr. 7 72770 Reutlingen Telefon 07121 201-771 Fax 07121 201-230 E-Mail [email protected]

letzter allgemeinbildender Schulabschluss

Datum

Ausbildungsberuf*

Datum und prüfende Stelle

Übersicht über den beruflichen Werdegang*

beschäftigt als bei von bis Monate

Lehrgang (bitte eintragen)

Ort (bitte eintragen)

Beginn (bitte Datum eintragen) Vorname Name

Geburtsdatum Geburtsort

Geschlecht männlich weiblich Staats-angehörigkeit

Privatanschrift

Straße, Nr.

PLZ, Ort

Telefon

Mobil

E-Mail

Arbeitgeber (falls erforderlich)

Name

Straße, Nr.

PLZ, Ort

Telefon

E-Mail

Rechnung an

Teilnehmer/in (bitte Zahlungsweise auf Seite 2 ausfüllen) Arbeitgeber sonstige (bitte unten eintragen)

Kosten €

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Zahlungsweise O Ich überweise den jährlichen Gesamtbetrag (bitte Rechnung abwarten) O Ich ermächtige die IHK Reutlingen, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der IHK Reutlingen auf mein Konto gezogene Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-ID der IHK Reutlingen: DE93ZZZ00000170082 Kontoinhaber: __________________________________________________________________

IBAN: __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __

BIC: __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __

Bank: __________________________________________________________________

_____________________________________ X___________________________________ Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift Ich bin damit einverstanden / nicht einverstanden (nicht zutreffendes bitte streichen), dass meine Daten zur weiteren Information über das Programmangebot der IHK Reutlingen gespeichert werden.** Ich erkläre, dass alle Angaben in der Anmeldung/Anfrage vollständig und richtig sind und die Allgemeinen Teilnahmebedingungen (www.reutlingen.ihk.de/teilnahmebedingungen) von mir anerkannt werden. _____________________________________ X___________________________________ Ort, Datum Unterschrift * Für die Zulassung zum Lehrgang und zur Fortbildungsprüfung benötigen wir das Zeugnis Ihres Ausbildungsabschlusses (z. B. IHK-Zeugnis) und die Arbeitszeugnisse (jeweils als Kopie) zur Beurteilung der Berufspraxis ** Hinweis: Ihre Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Die Daten können auf Grund gesetzlicher Bestimmungen weitergehend verarbeitet werden. Bearbeitungsvermerke (wird von der IHK ausgefüllt) Datum/Unterschrift

Unterlagen vollständig ja: nein:

Zulassung zur Prüfung ja ab: nein:

Teilnahme am Lehrgang ja ab: nein: