Geschäftsbericht · 2014. 6. 24. · re 2013 die Anlagen durch die ZKB neu organisiert. ... 1994...

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Geschäftsbericht 2013

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  • Geschäftsbericht

    2013

  • Inhaltsverzeichnis

    Überblick für Eilige 4

    1 Beiträge und Zuschüsse 6

    2 Insolvenzleistungen 8

    3 Arbeitgeberanschlusskontrollen 13

    4 Sicherheitsfonds Liechtenstein 13

    5 Zentralstelle 2. Säule 14

    6 Verbindungsstelle 15

    7 Aus der Tätigkeit der Organe 17

    8 Anlagen 18

    9 Beschwerden 18

    10 Gesetzgebung 18

    11 Organe der Stiftung 19

    12 Kommentar zur Jahresrechnung 20

    13 Jahresrechnung in Zahlen 22

    14 Anhang zur Jahresrechnung 24

    15 Bericht der Revisionsstelle 30

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  • 4

    Im letzten Jahr konnten die Vorsorgeeinrichtungen meist dank der überdurchschnittlichen Renditen auf den Vermögensanlagen ihre finanzielle Situation wei-ter verbessern. Auch wenn bei gewissen Kassen die Verteilung von freien Mitteln wieder zum Thema wur-de, so darf doch auch nicht vergessen werden, dass immer noch eine Mehrheit der Einrichtungen nicht über die notwendigen Wertschwankungsreserven verfügt, um zukünftige schlechtere Anlageergebnisse auffangen zu können. Die Zinssituation hat sich für die Vorsorgeeinrichtungen nur leicht entspannt und bleibt schwierig.

    Dank des positiven Anlageergebnisses resultierte aus der Erfolgsrechnung des Sicherheitsfonds für das Jahr 2013 ein Gewinn von 25 Mio. CHF. Im Vor-jahr hatte der Überschuss noch 71 Mio. CHF betragen. Dem Rückgang liegen höhere Leistungen im Insol-venzbereich und ein tieferer Anlageerfolg zugrunde. Im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Wert-schwankungsreserven konnten im Jahr 2013 102 Mio. CHF der Fondsreserve zugeordnet werden. Diese liegt per 31. Dezember 2013 bei 763 Mio. CHF.

    Die Finanzrechnung zeigt vor Anpassung der Wert-schwankungsreserven einen Anlagegewinn von 57,6 Mio. CHF (Vorjahr 85,6 Mio. CHF). Die Rendite lag bei 5,44% (Vorjahr 8,73%). Auf der Basis der im Jahre 2012 beschlossenen neuen Anlagestrategie wurden im Jah-re 2013 die Anlagen durch die ZKB neu organisiert. Trotz einmaliger Kosten im Zusammenhang mit der Neuorganisation konnten die Vermögensverwaltungs-kosten (unter Einschluss die Kostenkennzahlen aus TER) von 0,28 auf 0,20% reduziert werden.

    Der Verwaltungsaufwand des Sicherheitsfonds liegt mit 7,9 Mio. CHF wieder deutlich unter demjenigen des Vorjahres (9,6 Mio. CHF). Die Schwankungen gehen zur Hauptsache auf die höheren externen Rechtsverfol-gungskosten (Gerichtskosten und Parteientschädi-gungen) im Jahre 2012 zurück. Die Kosten der Durch-führungsstelle nahmen aufgrund des Anstiegs bei den Geschäftsvorfällen im Jahre 2013 von 6,5 auf 6,7 Mio. CHF zu.

    Die Oberaufsichtskommission BV genehmigte im August 2013 auf Antrag des Stiftungsrates für das Bemessungsjahr 2014 die Beitragssätze des Sicher-heitsfonds von 0,08% (unverändert) für die Zuschuss-leistungen infolge ungünstiger Altersstruktur respek-tive von 0,005% (bisher 0,01%) zur Finanzierung der Insolvenzleistungen und aller übrigen Aufgaben. Im Rechnungsjahr 2013 gelangten für das Beitragsjahr 2012 noch die Sätze von 0,07% (Zuschüsse) respektive 0,01% (Insolvenzleistungen) zur Anwendung.

    Mit 3 417 Verfügungen wurde im Jahre 2013 die be-reits sehr hohe Zahl an erledigten Insolvenzeingaben des Vorjahres nochmals um 351 Dossiers übertroffen. Zusammen mit der Übernahme der Rentenverpflich-tungen in einem Stiftungsinsolvenzfall und der Neu-berechnung sämtlicher Rentenverpflichtungen auf der Basis von Generationentafeln führte diese Zunah-me bei den erledigten Eingaben zu einem Anstieg bei den Insolvenzleistungen von 51 auf 73 Mio. CHF. Un-ter Berücksichtigung von Rückzahlungen resultierten netto Leistungen von 69 Mio. CHF. Das Bundesgericht wies im Jahre 2013 in zwei Fällen die Verantwortlich-keitsklagen des Sicherheitsfonds definitiv ab.

    Bei der Zentralstelle wurden seit deren Errichtung im Jahre 1999 mittlerweile gut 340 000 Anfragen von Versicherten bearbeitet, wobei in 123 000 Fällen mögliche Guthaben lokalisiert werden konnten. Die Anfragen lagen 2013 mit 25 700 recht deutlich über dem letztjährigen Wert. Per Ende 2013 verwaltete der Sicherheitsfonds 6 854 an ihn übertragene vergessene Guthaben über total 42 Mio. CHF von Personen, die das 75. Altersjahr überschritten haben.

    Der Sicherheitsfonds ist für den Bereich der beruf-lichen Vorsorge die Verbindungsstelle zu den Mit-gliedstaaten der Europäischen Union und der EFTA. Seit Inkrafttreten der einschränkenden Bestimmun-gen über die Barauszahlung bei definitivem Verlassen der Schweiz am 1. Juni 2007 wurden beim Sicherheits-fonds 25 375 Anfragen für die Abklärung der Sozial-versicherungspflicht in einem EU- oder EFTA-Staat eingereicht. Die Zahl der Anfragen ist 2013 auf 4 597 (Vorjahr 4 285) angestiegen. In 3 132 Fällen hat der Sicherheitsfonds das Ergebnis der Abklärungen im Ausland erhalten und die antragstellenden Personen sowie deren Vorsorgeeinrichtungen entsprechend in-formiert.

    Überblick für Eilige

    Überblick für Eilige

  • 5

    Kennzahlen

    Beiträge für Insolvenzen / Übriges

    InsolvenzenInsolvenzzahlungen davon ausserobligatorisch Veränderung bei den Rentenverpflichtungen Rückzahlungen aus Insolvenzen

    Insolvenzen netto

    Beiträge für Zuschüsse Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur

    VerwaltungVerwaltungskosten intern Externe Rechtsverfolgung

    VermögenVermögensertrag Veränderung Wertschwankungsreserve Fondsreserve Anlageerfolg Wertschriftendepot Kosten Vermögensverwaltung inkl. TER-Kosten aus Kollektivanlagen

    Beitragssatz (Abrechnung jeweils im Folgejahr)ZuschüsseInsolvenzen

    Insolvenzfälle davon Stiftungsinsolvenzen Durchschnittlich ausbezahlte Leistung pro Fall (CHF) inkl. Stiftungsinsolvenzen (CHF)

    RentenAnzahl ausbezahlte Renten Rückstellung für Rentenleistungen (Mio. CHF)

    Angeschlossene Vorsorgeeinrichtungen nach BVG registriert übrige dem Freizügigkeitsgesetz unterstellte

    Total angeschlossene Vorsorgeeinrichtungen

    2012 CHF

    (in Mio.)

    65,2

    45,44,05,8

    –7,1

    44,1

    92,7101,4

    6,52,5

    85,611,0

    635,68,73%

    0,101%0,280%

    0,07%0,01%

    3 0662

    14 80714 810

    1 217247,4

    2 061

    687

    2 748

    2013 CHF

    (in Mio.)

    68,8

    55,5 3,5

    17,9 –4,0

    69,4

    93,5 106,4

    6,7 0,8

    57,6 4,0

    762,95,44%

    0,093%0,202%

    0,08% 0,01%

    3 4172

    14 53516 239

    1 178 260,3

    1 944

    639

    2 583

    Kennzahlen

  • 6

    1.1 Statistische Auswertung der Beitrags- und Zuschussabrechnungen

    Die Statistik umfasst alle bis Ende März 2014 erledig-ten Abrechnungen, aufgeteilt nach den Bemessungs-jahren 1987 bis 2012. Die Abrechnungen für das Jahr 2013 werden erst Mitte 2014 fällig.

    Für das Bemessungsjahr 2012 sind momentan noch 12 Abrechnungen ausstehend. Bei Abrechnungen grösserer Vorsorgeeinrichtungen werden Vorschuss-zahlungen geleistet. Einbussen für den Sicherheits-fonds entstehen somit keine.

    1 Beiträge und Zuschüsse

    Beiträge und Zuschüsse

    Nach BVG Beitrag Zuschüsse koordinierte Löhne Altersgutschrift Beitrag Insolvenz und wegen ungünstigerJahr pro rata BVG Zuschüsse andere Leistungen Altersstruktur

    1987 55 512 515 168 6 434 706 577 111 023 750 17 000 751

    1988 59 051 604 491 6 844 659 961 118 103 214 18 719 710

    1989 62 787 049 511 7 258 872 015 125 574 105 20 453 337

    1990 68 574 088 153 7 917 468 059 27 429 660 22 041 180

    1991 73 866 307 037 8 498 202 518 29 546 509 24 595 502

    1992 78 647 784 406 9 100 820 062 31 459 131 27 163 574

    1993 79 698 687 381 9 271 459 865 31 879 452 29 751 931

    1994 80 735 713 851 9 418 407 853 32 294 301 30 741 857

    1995 82 545 873 122 9 656 399 223 33 018 318 34 123 565

    1996 83 529 328 534 9 773 192 443 33 411 726 36 095 246

    1997 83 373 049 644 9 816 411 893 50 023 839 39 310 243

    1998 84 080 585 679 9 942 095 261 84 080 587 41 993 132

    1999 86 184 502 282 10 231 838 347 86 184 502 46 665 018

    2000 88 895 449 288 10 561 698 228 44 447 724 126 240 899 51 019 447

    2001 93 476 808 271 11 163 402 991 46 738 403 133 074 613 58 327 917

    2002 96 150 597 900 11 511 388 048 48 075 299 140 085 054 63 605 723

    2003 97 065 421 184 11 686 827 130 58 239 251 193 138 330 68 158 075

    2004 98 396 033 321 11 911 629 248 59 037 621 200 833 774 72 792 052

    2005 109 094 660 755 12 985 767 616 76 366 262 156 902 186 70 032 707

    2006 112 692 610 984 13 435 794 747 78 884 827 163 343 189 75 749 628

    2007 117 885 031 364 14 084 447 925 82 519 522 114 509 279 82 981 764

    2008 123 014 503 750 14 705 309 202 86 110 153 119 074 246 86 449 060

    2009 127 175 147 542 15 270 676 761 89 022 603 122 661 604 92 854 189

    2010 129 008 986 527 15 564 341 912 90 306 290 126 741 157 98 012 778

    2011 134 264 817 903 16 239 391 050 93 985 372 65 628 800 104 453 655

    2012 137 298 824 466 16 661 500 969 96 109 177 67 571 386 112 115 311

  • 7

    1.2 Abrechnung über die Beiträge und Leistungen für Zuschüsse und Entschädigungen (Art. 15 SFV)

    Die vom Sicherheitsfonds ausgerichteten Zuschuss-leistungen für ungünstige Altersstruktur nahmen ausser im Jahr 2005 kontinuierlich zu. Für das Bemes-sungsjahr 2012 liegen die Leistungen zum zweiten Mal über 100 Mio. CHF. Als Gründe für die Zunahme kön-nen die generelle Zunahme der Leistungsgrundlagen (Masszahlen berufliche Vorsorge) und die Alterung der Gesellschaft genannt werden.

    Zuschüsse wegen ungünstiger Altersstruktur können von den Vorsorgeeinrichtungen nur dann direkt einge-fordert werden, wenn der gesamte Personalbestand eines Arbeitgebers bei der Vorsorgeeinrichtung ange-schlossen ist. Die Geschäftsstelle kontrolliert die ge-forderten Zuschussleistungen. Wenn nötig erfolgen Korrekturen, und zu viel ausgerichtete Zuschussleis-tungen aus den Vorjahren werden zurückgefordert. Für das Abrechnungsjahr 2012 erfolgten Korrekturen von netto 153 000 CHF zugunsten des Sicherheits-fonds.

    Für das Jahr 2012 wurden bisher Beiträge für die Zuschussleistungen von 96,1 Mio. CHF abgerechnet. Diesen Beiträgen stehen Zuschussleistungen von 112,1 Mio. CHF gegenüber. Weiter ist zu berücksich-tigen, dass auch die seit dem Jahr 2005 durch den Sicherheitsfonds abzugeltenden Kosten der AHV-Aus-gleichskassen und der Auffangeinrichtung für die BVG-Anschlusskontrollen durch die Beiträge der re-gistrierten Vorsorgeeinrichtungen zu finanzieren sind. Die durch den Beitrag für Zuschussleistungen abzu-deckenden Ausgaben erhöhen sich damit um 6,6 Mio. CHF. Der Beitragssatz für die Zuschussleistungen wur-de auf das Bemessungsjahr 2013 von 0,07 auf 0,08% der koordinierten Löhne erhöht, womit ab diesem Jahr die Zuschussleistungen durch die Beitragseinnahmen wieder gedeckt sein sollten.

    1.3 Abrechnung über die Beiträge für Leistungen bei Insolvenz und für andere Leistungen (Art. 16 SFV)

    Die Beiträge für Insolvenz- und andere Leistungen bemessen sich aufgrund der reglementarischen Aus-trittsleistungen aller Versicherten und des mit zehn multiplizierten Betrages sämtlicher Renten gemäss Betriebsrechnung. Abrechnungspflichtig sind nicht nur die nach Art. 48 BVG registrierten Vorsorgeein-richtungen, sondern sämtliche Einrichtungen mit reglementarischen Leistungsversprechen. Die Bei-tragseinnahmen sind hier unter Berücksichtigung der Beitragssatzanpassungen kontinuierlich angestiegen.

    Für das Bemessungsjahr 2012 haben 2 790 Vorsor-geeinrichtungen Beiträge betreffend Insolvenzen und alle anderen Leistungen abgerechnet. In dieser Zahl eingeschlossen sind die Vorsorgeeinrichtungen des Fürstentums Liechtenstein. Insgesamt wurden Beiträge über 67,6 Mio. CHF abgerechnet. Von die-sen Beiträgen entfielen 1,6 Mio. CHF auf die 639 dem Freizügigkeitsgesetz unterstellten, nicht registrierten Einrichtungen.

    Beiträge und Zuschüsse

  • 8

    2 Insolvenzleistungen

    Der Sicherheitsfonds erbrachte im Jahr 2013 unter Einschluss der Neubewertung der Rentenverpflich-tungen Insolvenzleistungen von 73,4 Mio. CHF. Damit lagen die Bruttoleistungen um rund 22,2 Mio. CHF über dem Vorjahr. Durch die Rückflüsse von 4 Mio. CHF resultierten netto Leistungen von 69,4 Mio. CHF.

    Ein Grund für den starken Anstieg bei den Leistungen ist die erneute deutliche Zunahme bei der Anzahl der erledigten Insolvenzeingaben (Abb. 1). Die Geschäfts-stelle hat mit insgesamt 3 417 Dossiers 351 Eingaben mehr als im Vorjahr bearbeitet. Die Zunahme erfolgte bei den erledigten Eingaben der Auffangeinrichtung. Aufgrund ihrer Neuorganisation hatte diese im Jah-re 2009 nur sehr wenige Dossiers eingereicht und im Jahre 2010 damit begonnen, ihre Pendenzen aufzuar-beiten. Der starke Anstieg der Eingaben der Auffang-einrichtung führte beim Sicherheitsfonds zu einer grösseren Zahl pendenter Dossiers, welche nach wie vor nicht abgearbeitet sind. Für das Jahr 2014 muss entsprechend in jedem Fall nochmals mit Verfügun-gen auf dem hohen Niveau des Jahres 2013 gerechnet werden. Bei den Eingaben der Sammel- und Gemein-schaftseinrichtungen konnte im Jahre 2013 dagegen mit 1 673 erledigten Dossiers ein Rückgang um 112 Dossiers verzeichnet werden.

    Entsprechend der höheren Zahl an bearbeiteten Insolvenzdossiers nahmen die sichergestellten Leis-tungen bei Versichertenkollektiven im Vergleich zum Vorjahr von 45,4 Mio. CHF auf 55,5 Mio. CHF zu. Der kleine Anteil an sichergestellten ausserobliga-

    torischen Leistungen von knapp 7% zeigt, dass vor allem Versicherte von Branchen mit tieferen Löhnen in den Genuss von Leistungen des Sicherheitsfonds kommen. Immerhin waren bei etwa einem Drittel der bearbeiteten Dossiers von Sammel- und Gemein-schaftseinrichtungen nicht nur reine BVG-Leistungen sicherzustellen. Die Leistungen sind im überobliga-torischen Bereich auf den versicherten Lohn bis zur anderthalbfachen BVG-Obergrenze beschränkt (Art. 56 Abs. 2 BVG; für das Jahr 2013 126 360 CHF). In Ein-zelfällen kam diese Grenze für die Sicherstellung von Leistungen zur Anwendung.

    Die Branchenstatistik (Abb. 4) zeigt, dass etwa die Hälfte der Eingaben das Gastgewerbe und die Bau-branche betreffen, wobei die betroffenen Betriebe im Gastgewerbe entsprechend den sichergestellten Leistungen pro Fall (Abb. 5) deutlich kleiner sind. In beinahe der Hälfte der Fälle mit Leistungen des Si-cherheitsfonds wurde das Konkursverfahren gegen den Arbeitgeber mangels Aktiven eingestellt (Abb. 6).

    Im Jahr 2013 erfolgte keine Zahlung an eine insolvente Vorsorgeeinrichtung. Die Insolvenzleistungen von 5,8 Mio. CHF in diesem Bereich betreffen die übernom-menen Rentenverpflichtungen einer insolventen sowie einer liquidierten Vorsorgeeinrichtung. Neben diesen Leistungsübernahmen führte die Umstellung bei den technischen Grundlagen auf Generationentafeln und der Leistungsverlauf bei den laufenden Renten zu einer Belastung der Insolvenzrechnung von zusätzlich 17,9 Mio. CHF (weitere Ausführungen dazu unter Kapitel 2.4).

    Insolvenzleistungen

    Art der Fälle

    Versichertenkollektivedavon ausserobligatorisch Stiftungen Auffangeinrichtung

    Total Auszahlungen brutto

    ./. Rückzahlungen aus LiquidationenAnpassung Rentenverpflichtungen

    Total Leistungen

    Anzahl Fälle

    1 673412

    21 742

    3 417

    Vorjahr

    1 785538

    21 279

    3 066

    Sichergestellte Summe

    25 522 4773 453 0295 833 382

    24 116 060

    55 471 919

    –3 994 520

    17 916 133

    69 393 532

    Vorjahr

    26 036 3863 998 192

    24 10019 330 884

    45 391 370

    –7 103 444

    5 805 444

    44 093 370

    2.1 Statistik der erledigten Insolvenzfälle

  • 9

    Abb. 2Insolvenzfälle (Leistungen und Rückzahlungen in Mio. CHF)

    0

    20

    40

    60

    80

    100

    120

    140

    01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13

    n Leistungenn Rückzahlungen

    2001 Capra 4 Mio. CHF CPRIC 11 Mio. CHF Ritex 3 Mio. CHF.

    2002 Trehag 32,6 Mio. CHF Ritex 12 Mio. CHF

    2003 Lötscher Gruppe 11 Mio. CHF Meier + Jäggi 9 Mio. CHF Systor 6 Mio. CHF

    2004 Sammelstiftung Provitas 43,8 Mio. CHF

    2005 Centre Automobiliste Jan 5 Mio. CHF

    2006 First Swiss Pension Fund 33 Mio. CHF

    2008 Friderici 7,8 Mio. CHF

    2010 Rentnerkasse ASCOOP 30 Mio. CHF, Ostschweizer Rentnerpensionskasse 11 Mio. CHF

    2011 PK-FIV 1,5 Mio. CHF

    2013 SwissTex 5,8 Mio. CHF

    n Total erledigte Eingabenn Eingaben Vorsorgeeinrichtung mehrerer Arbeitgeber

    (Art. 56 Abs. 3 BVG)n Eingaben Auffangeinrichtung BVG

    Abb. 1Insolvenzfälle (Anzahl Dossiers)

    Insolvenzleistungen

    01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13

    3 500

    2 800

    2 100

    1 400

    700

    0

  • 10

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    80

    01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13

    Detailhandel

    Elektro / Maschinenbau / Textil

    Bau

    RestaurationDiverse

    Transport

    Auto

    Dienstleistungen

    Abb. 4Insolvenzfälle der Sammel- und Gemeinschafts einrichtungen inkl. Auffangein richtung 2013 (Branchenstatistik)

    Insolvenzleistungen

    n Vorsorgeeinrichtung mehrerer Arbeitgeber (Art. 56 Abs. 3 BVG)n Auffangeinrichtung BVGn Stiftungsinsolvenzen

    Abb. 3Insolvenzfälle (Leistungen nach Art der Vorsorge einrichtung in Mio. CHF)

  • 11

    1 Restauration2 Bau3 Elektro /Maschinenbau

    4 Detailhandel5 Dienstleistungen6 Auto

    7 Textil8 Treuhand9 Transport

    10 Import / Export11 Druck / Papier12 Gesundheitswesen

    13 Diverse

    Abb. 5Insolvenzfälle der Sammel- und Gemeinschaftsein richtungen inkl. Auffangeinrichtung 2013 (durchschnittlich ausbezahlte Summe nach Branche)

    Konkurseinstellung mangels Aktiven

    Konkurs summarisches Verfahren

    Konkurs ordentliches VerfahrenDiverse

    Wegzug Ausland

    Auflösung von Amtes wegen

    Pfändung

    Abb. 6 Insolvenzfälle 2013 (Art der Zwangsvollstreckung)

    Insolvenzleistungen

  • 12

    2.2 Zu einzelnen Fällen

    Wie ausgeführt wurden im letzten Jahr in zwei Fäl-len neue Rentenverpflichtungen übernommen. Zum einen wurden die Leistungen der Pensionskasse von SwissTex auf den Sicherheitsfonds übertragen. Die Stiftung befand sich seit einiger Zeit in Liquidation und wies einen Fehlbetrag von 5,8 Mio. CHF aus. Bei der SwissTex AG handelte es sich um eine Nachfol-gefirma der Ritex AG, für deren Einrichtung der Si-cherheitsfonds in den Jahren 2002 und 2003 bereits grössere Insolvenzleistungen erbringen musste. Der Fehlbetrag bei der neuen Pensionskasse geht im We-sentlichen auf Ausfälle auf Forderungen gegenüber des konkursiten Arbeitgebers SwissTex AG zurück.

    Der zweite Fall mit der Übernahme einer Rentenleis-tung betrifft die liquidierte Einrichtung der Banque de gestion privée. Der Leistungsfall geht auf das Jahr 1996 zurück und die Stiftung war auf Ende 1997 liquidiert worden. Aufgrund ihrer psychischen Probleme hatte sich die rentenberechtigte Person lange nicht um die Rente aus beruflicher Vorsorge gekümmert, bevor sie über die ehemalige Rückversicherung der Stiftung an den Sicherheitsfonds gelangte. Mit der von der Rück-versicherung übertragenen Schadenreserve kann ein guter Teil der Verpflichtung finanziert werden.

    Die Rückzahlungen lagen im Jahr 2013 mit 4 Mio. CHF unter denjenigen des Jahres 2012 mit 7,1 Mio. CHF. Die Rückzahlungen beruhen auf positiven Ergebnis-sen bei der Veräusserung von Vermögenswerten der sich in Liquidation befindenden Vorsorgeeinrichtun-gen. Darin enthalten sind auch die Ergebnisse aus der Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegenüber Personen, welche für die Zahlungsunfähig-keit der Vorsorgeeinrichtung ein Verschulden trifft.

    2.3 Verantwortlichkeiten

    Im Jahr 2013 konnten in zwei Stiftungsinsolvenzfäl-len Regelungen zur Erledigung von Verantwortlich-keitsansprüchen mit einer Vergleichssumme über insgesamt knapp 500 000 CHF gefunden werden. In einem Fall konnte mit den Erben eines ehemaligen Stiftungsrats und im anderen Fall mit der Rückversi-cherung des Stiftungsrats ein Vergleich geschlossen werden. Im zweiten Fall konnte mit dem Vergleich das laufende Gerichtsverfahren beendigt werden.

    Mit Urteil vom 27. März 2013 (9C_1036/2012) erklärte das Bundesgericht für die Klage des Sicherheitsfonds gegen den Bund im Fall Vera / Pevos das Verwaltungs-gericht des Kantons Bern für zuständig und überwies das Verfahren an dieses Gericht. Mit Entscheid vom 4. April 2013 (BGE 139 V 176) hiess das Bundesgericht die Beschwerden der Aufsicht, der Kantonalbank, der Kontrollstelle und der Stifterfirmen im Fall Bernasco-ni gut und wies damit die Klage des Sicherheitsfonds ab. Ein weiteres abschlägiges Urteil (Vorsorgeeinrich-tung Müller & Co.) erging durch das Bundesgericht am 31. Mai 2013 (9C_47/2013), indem die Passivlegiti-mation der eingeklagten Revisionsstelle (die Nach-folgegesell schaft der ursprünglichen Kontrollstelle) verneint wurde. Mit Entscheid vom 29. August 2013 (BGE 139 IV 310) anerkannte das Bundesgericht schliesslich die Legitimation des Sicherheitsfonds zur adhäsionsweisen Geltendmachung von Verantwort-lichkeitsansprüchen im Strafverfahren im Fall der Vorsorgeeinrichtung Perrot.

    Bei den Eingaben für Versichertenkollektive wurden in 203 Fällen Leistungen von 2,49 Mio. CHF aufgrund missbräuchlicher Inanspruchnahme verweigert. Eine Leistungsverweigerung erfolgt hauptsächlich bei Ein-gaben der Auffangeinrichtung, wenn diese etwa ei-nen Geschäftsinhaber einer GmbH für mehrere Jahre rückwirkend zwangsweise versichern musste, ohne dass dieser die Beiträge für seine Versicherung im Bereich der beruflichen Vorsorge bezahlte. Zusätzlich wurden Insolvenzforderungen von rund 1,4 Mio. CHF abgewiesen (fehlende Voraussetzungen für die Leis-tungen und Überschneidungen von Versicherungs-zeiten verschiedener Vorsorgeeinrichtungen). Wegen ungenügender Inkassos wurde in zwei Fällen ein Ab-zug von total 66 500 CHF von den sicherzustellenden Leistungen vorgenommen.

    Insolvenzleistungen

  • 13

    Die AHV-Ausgleichskassen überprüfen, ob die von ih-nen erfassten Arbeitgeber einer registrierten Vorsor-geeinrichtung angeschlossen sind. Bei Auflösung von Anschlussverträgen bei Sammel- und Gemeinschafts-einrichtungen kontrolliert die Auffangeinrichtung BVG den Wiederanschluss dieser Vorsorgewerke. Seit dem Jahr 2005 entschädigt der Sicherheitsfonds die mit diesen Aufgaben beauftragten Stellen. Das Verfahren und die Basis für die Entschädigung bei der Abrech-nung der Ausgleichskassen mit dem Sicherheitsfonds

    wurden vom Bundesamt für Sozialversicherungen vorgegeben.

    Für die Anschlusskontrollen hat der Sicherheitsfonds die AHV-Ausgleichskassen im Berichtsjahr mit rund 6,19 Mio. CHF (Vorjahr 6,12 Mio. CHF) entschädigt. Für die Auffangeinrichtung BVG wurden für die Wiederanschlusskontrolle gestützt auf Art. 56 Abs. 1 Bst. h BVG im Berichtsjahr 399 970 CHF verbucht (Vor-jahr 598 500 CHF).

    Gestützt auf die Vereinbarung zwischen dem Schwei-zerischen Bundesrat und dem Fürstentum Liechten-stein stellt der Sicherheitsfonds seit dem Jahr 2007 die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrich-tungen des Fürstentums sicher und nimmt Aufgaben im Bereich der Zentralstelle 2. Säule wahr. Die Sicher-stellung gilt nur für Personen, welche gegenüber der AHV in Liechtenstein beitragspflichtig sind. Die liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen werden zu den gleichen Bedingungen wie schweizerische Vorsorgeeinrichtungen an den Sicherheitsfonds ange-schlossen. Der Sicherheitsfonds untersteht weiterhin

    ausschliesslich dem schweizerischen Recht und der Aufsicht der schweizerischen Behörden.

    Die Zahl der dem Sicherheitsfonds angeschlossenen liechtensteinischen Vorsorgeeinrichtungen sank von 23 auf 19. Diese haben mit dem Sicherheitsfonds nun zum sechsten Mal Beiträge abgerechnet. 2013 wurden an drei liechtensteinische Sammelstiftungen für 15 Versichertenkollektive nach der Insolvenz des Arbeit-gebers Leistungen über 134 000 CHF sichergestellt. Der Sicherheitsfonds wird von der liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht periodisch über die Situation der Vorsorgeeinrichtungen informiert.

    3 Entschädigung der AHV-Ausgleichskassen und der Auffangeinrichtung für die Arbeitgeberanschlusskontrollen

    4 Wahrnehmung von Aufgaben als Sicherheitsfonds für liechtensteinische Vorsorgeeinrichtungen

    Arbeitgeberanschlusskontrollen / Sicherheitsfonds Liechtenstein

    2.4 Rentenverpflichtungen beim Sicherheitsfonds

    Der Stiftungsrat entschied im letzten Jahr, für die Be-rechnung der Rentenverpflichtungen neu auf Genera-tionentafeln abzustellen. Die auf dieser Basis mit den Grundlagen BVG 2010 und dem technischen Zinssatz von 2,5% berechneten Verpflichtungen belaufen sich per Ende 2013 auf rund 260 Mio. CHF. Die Umstellung auf die Generationentafeln führte zur Erhöhung der Rückstellungen um 11,4 Mio. CHF.

    Wie ausgeführt hat der Sicherheitsfonds im Jahre 2013 neue Rentenverpflichtungen von der Pensions-

    kasse SwissTex und von der Fondation de la Banque de gestion privée übernommen. Die Berechnung die-ser Verpflichtungen nach den Grundlagen des Sicher-heitsfonds, neue Leistungsfälle aus bereits übernom-menen Beständen und die allgemeine Entwicklung der geführten Rentenbestände (Untersterblichkeit) führten zu einer Belastung in der Erfolgsrechnung in der Höhe von 6,5 Mio. CHF.

    Per Ende 2013 zahlte der Sicherheitsfonds 1 178 Per-sonen eine Rente aus. Dabei handelte es sich um 509 Altersrenten, 2 Alterskinderrenten, 269 Invalidenren-ten, 90 Invalidenkinderrenten, 301 Ehegattenrenten und 7 Waisenrenten.

  • 14

    5.1 Eingegangene Anfragen und deren Behandlung

    Seit Mitte 1999 haben über 340 000 Personen eine Anfrage betreffend Guthaben aus beruflicher Vorsor-ge bei der Zentralstelle eingereicht. Im Geschäftsjahr 2013 wurden 25 704 und damit knapp 2 000 Anfragen mehr als im Jahr 2012 bearbeitet. Alle kontoführenden Einrichtungen (Vorsorgeeinrichtungen, Freizügigkeits- und Policenstiftungen) melden der Zentralstelle peri-odisch die bei ihnen vorhandenen vergessenen oder kontaktlosen Guthaben. Die beiden Datenbestände werden durch die Zentralstelle mit den Anfragen ver-glichen. Bei einer möglichen Übereinstimmung einer Anfrage und der Kontomeldung werden der Gesuch-steller und die kontoführende Einrichtung orientiert. Diese Parteien regeln anschliessend die Weiterleitung des Guthabens nach den gesetzlichen Bestimmun-gen. Bis Ende Februar 2014 hat die Zentralstelle für 123 000 Gesuchsteller total 185 000 mögliche Über-einstimmungen von Guthaben aus beruflicher Vor-sorge lokalisieren können. Der Anteil der Anfragen, bei welchen mindestens ein Konto gemeldet werden kann, liegt aktuell bei 42%.

    5 Zentralstelle 2. Säule

    0

    5000

    10000

    15000

    20000

    25000

    30000

    01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13

    n Anfragenn Verbundene Guthaben

    5.2 Vergessene Guthaben

    Als vergessene Pensionskassenguthaben werden Guthaben von Personen im Rentenalter bezeichnet, welche noch nicht beansprucht worden sind. Die Be-rechtigten solcher Guthaben werden durch die Zen-tralstelle aktiv gesucht. Für Personen, welche in der Schweiz eine Altersrente aus der staatlichen Vorsorge (erste Säule) beziehen, kann die Adresse über die zu-ständigen Ausgleichskassen in Erfahrung gebracht werden. Nach Erhalt der Angaben durch die Aus-gleichskassen orientiert die Zentralstelle auch hier die kontoführende Einrichtung sowie die anspruchs-berechtigten Personen. Aktuell werden die Daten der neuesten Rentenjahrgänge für die Adresssuche bei den Ausgleichskassen vorbereitet.

    Für Personen, welche die Schweiz bereits verlassen haben, kann oftmals auch über die Zentrale Aus-gleichsstelle in Genf keine Lokalisierung des Kontoin-habers erfolgen. Die Zentralstelle selbst ist nicht zur aktiven Suche im Ausland verpflichtet. Eine solche Su-che liegt aber im Interesse der Anspruchsberechtigten und grundsätzlich auch der beruflichen Vorsorge. Mit den Sozialversicherungsanstalten von verschiedenen Ländern konnte ein Verfahren für den Datenaustausch zur Lokalisierung von Personen mit vergessenen Gut-haben eingeführt werden.

    Abb. 7Anfragen und zugeordnete Guthaben pro Jahr (inkl. vergessener Guthaben)

    Zentralstelle 2. Säule

  • 15

    Gestützt auf Art. 41 Abs. 3 BVG haben die Freizügig-keitseinrichtungen sämtliche Guthaben nach Ablauf von zehn Jahren ab dem ordentlichen Rücktrittsalter an den Sicherheitsfonds zu überweisen. Der Sicher-heitsfonds erfüllt Ansprüche auf an ihn überwiesene Guthaben weiter, bis die versicherte Person ihr 100. Altersjahr vollendet hat oder vollendet hätte. An-schliessend sind die Ansprüche verjährt (Art. 41 Abs. 4 und 5 BVG). Soweit die Guthaben nicht geltend ge-macht werden, finanziert der Sicherheitsfonds aus diesen die Zentralstelle 2. Säule (Art. 12a SFV).

    Bis Ende Februar 2014 wurden dem Sicherheitsfonds von 45 Einrichtungen insgesamt 7 043 Guthaben über-tragen. Der überwiegende Teil der Guthaben stammt von der Auffangeinrichtung. Per Ende 2013 wurden vom Sicherheitsfonds 6 854 Guthaben über total 41,97 Mio. CHF verwaltet. Die Guthaben werden mit dem von der Auffangeinrichtung für die Freizügigkeitskonten verwendeten Zinssatz verzinst. Im Jahre 2013 konnten 67 Guthaben über insgesamt 1,1 Mio. CHF ausbezahlt werden.

    Seit Mitte 2002 ist der Sicherheitsfonds für den Be-reich der beruflichen Vorsorge Verbindungsstelle zu den Mitgliedstaaten der EU und der EFTA. Im Rahmen des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwi-schen den Staaten der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz sind am 1. Juni 2007 einschränkende Bestimmungen über die Barauszahlung bei definiti-vem Verlassen der Schweiz und der Ausreise in einen EU- oder EFTA-Staat in Kraft getreten. Aufgrund der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bul-garien und Rumänien gelten diese Bestimmungen seit dem 1. Juni 2009 auch für Personen, welche in diese beiden Staaten ausreisen.

    Personen, welche die Schweiz Richtung EU bzw. EFTA verlassen, können bei der Verbindungsstelle ein An-tragsformular für die Abklärung der Sozialversiche-rungspflicht im entsprechenden Land einreichen. Die Verbindungsstelle übermittelt die Anfragen an die zuständigen ausländischen Stellen, welche bezogen auf einen Stichtag abklären, ob die antragstellen-den Personen obligatorisch sozialversichert sind. Für Frankreich erfolgt die Abklärung durch die antragstel-lende Person. Sobald die Verbindungsstelle das Abklä-rungsergebnis erhalten hat, informiert sie sowohl die antragstellende Person als auch die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge.

    Seit dem 1. Juni 2007 haben 25 375 Personen einen Antrag für die Abklärung der Sozialversicherungs-pflicht in einem EU- oder EFTA-Staat beim Sicher-heitsfonds BVG eingereicht. 2013 betrug die Zahl der eingereichten Anfragen 4 597(Vorjahr 4 285). Bei 165 Anfragen erübrigte sich eine Abklärung der Sozial-versicherungspflicht, da die Personen entweder vor dem 1. Juni 2007 aus der Schweiz ausgereist oder in einen Drittstaat gezogen waren bzw. ihr Gesuch wieder zurückgezogen haben. Die Antworten von verschiede-nen ausländischen Behörden haben sich im vergan-genen Jahr verzögert, weshalb die Verbindungsstelle

    nur in 3 132 Fällen (Vorjahr 3 902) das Ergebnis der Abklärungen erhalten hat. 1 576 Personen waren nicht obligatorisch versichert und konnten somit auch den obligatorischen Teil ihrer Freizügigkeitsleistung bar beziehen. Für 1 556 Anfragen war aufgrund einer Un-terstellung unter die Sozialversicherung im Ausreise-land der BVG-Anteil der Freizügigkeitsleistung in der Schweiz zu blockieren. 398 Anträge waren Ende 2013 pendent, weil die zur Bearbeitung notwendigen Un-terlagen nicht vollständig eingereicht wurden.

    In der EU besteht für Personen mit Versicherungszei-ten in mehreren Ländern im Leistungsfall ein beson-deres Feststellungsverfahren zur Koordination der Versicherungen der betroffenen Länder. Die Schweiz nimmt aufgrund der bilateralen Verträge an diesem Verfahren teil, wobei in erster Linie die AHV involviert ist. Vereinzelt wird jedoch auch der Sicherheitsfonds einbezogen. In diesem Fall werden die Daten der be-troffenen Personen mit den Kontomeldungen der Zen-tralstelle 2. Säule verglichen. Bei Übereinstimmung werden die Formulare an die betreffende Einrichtung weitergeleitet. Im Berichtsjahr hat die Verbindungs-stelle 150 (Vorjahr 155) sogenannte E-Formulare (E 210, Mitteilung über Rentenbewilligung bzw. -ableh - nung) aus der EU beantwortet.

    6 Verbindungsstelle

    Verbindungsstelle

  • 16

    n Eingegangene Anfragenn Erledigte Anfragen

    Italien (17%)

    Portugal (13%)

    Deutschland (29%)Österreich (4%)

    Übrige (10%)

    Spanien (4%)

    Frankreich (18%)

    Grossbritannien (5%)

    Abb. 8Anfragen bei der Verbindungsstelle

    Abb. 9Aufteilung der eingegangenen Anfragen nach Ausreiseland

    Verbindungsstelle

    09 10 11 12 13

    5 000

    4 500

    4 000

    3 500

    3 000

    2 500

    2 000

    1 500

    1 000

    500

    0

  • 17

    7.1 Stiftungsrat

    An der ordentlichen Jahressitzung vom 4. April 2013 hat der Stiftungsrat die Jahresrechnung und den Jah-resbericht für das Jahr 2012 genehmigt. Weiter hat der Stiftungsrat die Beitragssätze für die Abrechnung mit dem Sicherheitsfonds für das Jahr 2014 zuhan-den der Oberaufsichtskommission beschlossen. Für die Erbringung der Zuschussleistungen wurde der Beitragssatzes in der Höhe des bereits auf das Be-messungsjahr 2013 angehobenen Satzes von 0,08 % der nach BVG pro rata koordinierten Löhne beantragt. In Anbetracht der vorhandenen Fondsreserve wurde beim Beitragssatz für Insolvenz- und andere Leistun-gen eine weitere Senkung von 0,01% auf 0,005% der Freizügigkeitsleistungen und der mit zehn multipli-zierten Rentenzahlungen beantragt. Mit den Einnah-men aus diesem tieferen Satz werden die Insolvenz- leistungen nicht mehr abgedeckt werden können, so- dass mittelfristig mit der angestrebten Reduktion der Fondsreserve zu rechnen ist. Die Oberaufsichtskom-mission hat die Beitragssätze im August 2013 in der vorgeschlagenen Höhe genehmigt. Der Stiftungsrat entschied weiter für die Berechnung der Renten-verpflichtungen des Sicherheitsfonds den Wechsel von Perioden- auf Generationentafeln. Frau Dr. Doris Bianchi wurde zur Präsidentin des Stiftungsrats gewählt.

    Auf der Basis der Arbeiten im Jahre 2012 wurden im letzten Jahr die Anlagen des Sicherheitsfonds neu or-ganisiert. Mit der Umsetzung ist ab April 2013 die ZKB betraut. Parallel dazu konnte das Anlagereglement mit der Aufsicht bereinigt und definitiv verabschie-det werden. Auf das Jahr 2014 wurde PPCmetrics zum Investment-Controller gewählt.

    Die Geschäftsstelle orientierte den Stiftungsrat an dessen quartalsweisen Sitzungen sowie mit drei Zwischenberichten über den aktuellen Stand der Ar-beiten bei den einzelnen Aufgabengebieten. Fragen von grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang mit der Leistungserbringung und der Auslegung der Bestimmungen des Sicherheitsfonds sind dem Stif-tungsrat zum Entscheid vorzulegen. Im Jahre 2013 dis-kutierte der Stiftungsrat insbesondere die Möglichkeit von Insolvenzleistungen an öffentlich-rechtliche Vor-sorgeeinrichtungen bei Insolvenz eines angeschlosse-nen Arbeitgebers, das Einschreiten bei Rentenkassen, die Grundsätze zur Geltendmachung von Verantwort-lichkeitsansprüchen und die internen Kontrollen des Sicherheitsfonds. Im Oktober 2013 hat der Stiftungs-rat zusammen mit dem Geschäftsleitenden Ausschuss und Vertretern des Bundesamts für Sozialversicherun-gen eine Ausbildungsveranstaltung zu den Aufgaben des Sicherheitsfonds durchgeführt.

    7.2 Geschäftsleitender Ausschuss (GA)

    Der GA ist das geschäftsführende Gremium der Ver-einigung der Branchenverbände zur Durchführung des Sicherheitsfonds. Er stellt die fachtechnische Be-ratung der Durchführungsstelle sicher und bestimmt deren Praxis. Zu seinen Kernaufgaben gehört die Prüfung der Tätigkeit der Durchführungsstelle. Basis dazu ist deren regelmässige Berichterstattung über das Beitragswesen, laufende Insolvenzfälle, die Zent-ral- und die Verbindungsstelle. Der GA nimmt zudem jährlich zuhanden des Stiftungsrats die Jahresrech-nung, den Geschäftsbericht und den Revisionsbericht ab. Er genehmigt das Budget der Durchführungsstelle und schlägt dem Stiftungsrat die Beitragssätze der verschiedenen Aufgabengebiete vor.

    Der GA traf sich 2013 zu fünf ordentlichen Sitzungen, an welchen er unter anderem die Bereinigung des An-lagereglements vorbereitete und die Umsetzung der neuen Anlageorganisation begleitete. In mehreren Fällen wurden die Voraussetzungen für Leistungen bei Insolvenz eines angeschlossenen Arbeitgebers geprüft. Ein weiteres gewichtiges Thema war die An-wendung der Obergrenze bei einer Versicherung über mehrere Pläne und die Behandlung von Einkäufen bei der Leistungskürzung wegen der Obergrenze. Weiter auf der Traktandenliste blieb das Einschreiten bei Rentenkassen mit einer ungenügenden Finanzierung. In verschiedenen Fällen entschied der GA über das Vorgehen in Sachen Verantwortlichkeit.

    7.3 Durchführungsstelle

    Die Durchführungsstelle bereitet die Geschäfte für den Stiftungsrat und den Geschäftsleitenden Aus-schuss vor und setzt die Entscheide um. Für die Erle-digung der dem Sicherheitsfonds übertragenen Auf-gaben steht sie in regelmässigem Kontakt mit den ihr angeschlossenen Einrichtungen und den verschiede-nen Aufsichtsbehörden. Im Insolvenzbereich werden die Liquidationsverfahren der Vorsorgeeinrichtungen mit Leistungen des Sicherheitsfonds eng begleitet und es wird geprüft, ob Verantwortlichkeiten am Schaden bestehen könnten. Bei der Bearbeitung der Insolvenzdossiers sind immer wieder Abklärungen mit der Vorsorgeeinrichtung notwendig, und im Bedarfs-fall werden die versicherten Löhne mit den Daten der AHV-Ausgleichskassen abgeglichen.

    Die Abklärungen der Versicherungspflicht bei Ausreise in ein EU- oder EFTA-Land als Voraussetzung für die Barauszahlung erfolgen mit den betroffenen Ländern

    7 Aus der Tätigkeit der Organe

    Aus der Tätigkeit der Organe

  • 18

    Die Grundsätze der Anlagepolitik des Sicherheits-fonds wurden basierend auf einer ALM-Studie im Jahre 2012 neu festgelegt. Ausgangspunkt ist eine einfache, passive und möglichst kostengünstige Um-setzung. Investitionen erfolgen ausschliesslich in die Hauptkategorien Liquidität, Obligationen, Aktien und Immobilien. Die Anlagen des Sicherheitsfonds wer-

    den über die ZKB verwaltet. Trotz Umschichtungen im Depot konnten die Kosten für die Vermögensverwal-tung gesenkt werden. Das neue Anlagereglement des Sicherheitsfonds wurde Anfang 2014 durch die OAK genehmigt. Weitere Angaben zu den Anlagen sind aus dem Anhang zur Jahresrechnung ersichtlich.

    laufend. Der Sicherheitsfonds ist als Zentralstelle 2. Säule und als Verbindungsstelle Anlaufstelle für viele Personen mit generellen Fragen zur beruflichen Vorsorge. Allein über die Website des Sicherheits -

    fonds werden jährlich über 4 000 Anfragen per E-Mail beantwortet. Pro Woche beantwortet die Durchfüh-rungsstelle zudem rund 500 telefonische Anfragen.

    8 Anlagen

    Der Sicherheitsfonds erbrachte im Jahre 2011 eine Zahlung über 1,5 Mio. CHF an die PK-FIV, Pensionskas-se Fina Interessenverband KMU. Der Fehlbetrag der Einrichtung liegt bei rund 3,4 Mio. CHF. Hintergrund der Anlageverluste, welche zum Ausfall führten, bil-det ein Schneeballsystem, von welchem neben einer grösseren Zahl von Privatanlegern auch die Fina-Frei-zügigkeitseinrichtung betroffen ist. Bei der Freizügig-keitseinrichtung werden vom Sicherheitsfonds keine Leistungen sichergestellt. Unter den Vorsorgekapitali-en der PK-FIV befinden sich auch Freizügigkeitsleis-tungen, welche von der Fina-Freizügigkeitsstiftung oder von anderen Einrichtungen an die PK-FIV über-tragen wurden, ohne dass für die Person ein Anschluss und damit eine aktive Versicherung bei der PK-FIV be-standen hätte. Insgesamt geht es dabei um 30 Gutha-ben von 2,4 Mio. CHF. Für diese Guthaben hat der Si-cherheitsfonds die Sicherstellung mit Verfügung vom 30. Oktober 2012 abgelehnt. Gegen diese Verfügung haben die Stiftung sowie eine betroffene Person beim

    Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Im Jahr 2013 konnte der Schriftenwechsel vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeschlossen werden.

    Nachdem der Sicherheitsfonds im Rahmen der Neu-überprüfung einer durch ihn ausbezahlten Invaliden-rente eine Kürzung der Leistung infolge Überversi-cherung beschlossen hatte, reichte der betroffene Versicherte vor dem Verwaltungsgericht Waadt im Jahre 2013 Klage auf Auszahlung der ungekürzten Rente ein. In diesem Verfahren ist der Schriftenwech-sel abgeschlossen. In einem weiteren Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Genf wurde der Sicherheits-fonds beigeladen, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass schliesslich eine bereits liquidierte Vor-sorgeeinrichtung für die Entrichtung von Leistungen zuständig sein könnte. Gemäss Urteil vom März 2014 ist die nach wie vor existierende Nachfolgeeinrichtung zur Erbringung der Leistungen zuständig.

    Mit der Strukturreform wurde Art. 63 BVG als bisherige Basis für das vom Bundesrat genehmigte Reglement über die Organisation der Stiftung Sicherheitsfonds BVG (SR 831.432.2) auf den 1. Januar 2012 aufgeho-ben. Die Löschung des Reglements aus der Systema-tischen Sammlung des Bundesrechts steht noch aus.

    Im Rahmen der im Jahre 2013 durchgeführten Ver-nehmlassung zur Vorlage der Stärkung der Wohlfahrts - fonds (Parlamentarische Initiative 11.457) hielt der Sicherheitsfonds fest, dass Leistungen aus Wohlfahrts-fonds in den letzten Jahren wiederholt zur Verbesse-rung der finanziellen Situation in den Kassen mit der reglementarischen Vorsorge beigetragen haben, ohne sonst aber auf die Vorlage einzugehen.

    9 Beschwerden

    10 Gesetzgebung

    Anlagen / Beschwerden / Gesetzgebung

  • 19

    11.1 Stiftungsrat

    PräsidentinDr. Doris Bianchi, Schweiz. Gewerkschaftsbund, Bern

    Vertretung der Arbeitnehmer– Roger Bartholdi, Schweizerischer Bankpersonal-

    verband, Zürich– Dr. Doris Bianchi, Schweiz. Gewerkschaftsbund,

    Bern – Matthias Kuert Killer, Travail.Suisse, Bern

    Vertretung der Arbeitgeber– Kurt Gfeller, Schweiz. Gewerbeverband, Bern– Martin Kaiser, Schweiz. Arbeitgeberverband, Zürich– Olivier Sandoz, Féderation des Entreprises

    Romandes, Genf

    Vertretung der öffentlichen Verwaltung– Urs Eggenberger, eidg. Finanzverwaltung, Bern – Eine Vertretung vakant

    Unabhängiges Mitglied– Dr. Olivier Deprez, Zürich

    SekretariatSicherheitsfonds BVG, GeschäftsstellePostfach 1023, 3000 Bern 14Beat Christen, T 031 380 79 06

    11.2 Geschäftsleitender Ausschuss der Vereinigung zur Durchführung des Sicherheitsfonds BVG (Trägerorganisation)

    Vorsitzender– Andreas Zingg, Schweiz. Versicherungsverband,

    Zürich

    Mitglieder– Thomas Buser, Schweiz. Versicherungsverband,

    Zürich– Dr. Urs Fischer, Schweiz. Vereinigung

    der Verbandsausgleichskassen, Zürich– Hanspeter Konrad, Schweiz. Pensions -

    kassenverband, Zürich– Christoph Ryter, Schweiz. Pensionskassen -

    verband, Zürich– Patrick Spuhler, Schweiz. Pensionskassen-

    verband, Basel

    11.3 Durchführungsstelle und deren zeichnungsberechtigte Verantwortliche

    ATAG Wirtschaftsorganisationen AGEigerplatz 2, 3007 BernPostfach 1023, 3000 Bern 14

    T 031 380 79 [email protected] – www.sfbvg.ch (Zentralstelle 2. Säule: T 031 380 79 75)

    – Daniel Dürr, eidg. dipl. Pensionskassenleiter (verantwortlicher Mandatsleiter)

    – Beat Christen, Fürsprecher (Stellvertreter)– Peter Gasser, eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer

    (Leiter Finanz- und Rechnungswesen)– Cinzia Corchia, Fürsprecherin– Silvia Corchia, eidg. dipl. Pensionskassenleiterin– Daniela Foffa, Fürsprecherin– Christian Lopez, eidg. dipl. Pensionskassenleiter– Yvonne Monica, Verwaltungsfachfrau

    für Personalvorsorge– Marianne Reinhard Ryser, Fürsprecherin– Gilles Sciboz, Jurist

    11.4 Aufsichtsbehörde

    Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BVSeilerstrasse 8, Postfach 7461, 3001 BernT 031 322 48 25

    11.5 Revisionsstelle

    OBT AGPatrick Zahno, Mandatsleiter, und Daniel SchweizerHardturmstrasse 120, 8005 ZürichT 044 278 45 00

    11.6 Expertin

    Dr. Silvia BasagliaAon Hewitt (Switzerland) SA Avenue Edouard-Rod 4, 1260 NyonT 022 363 65 09

    11 Organe der Stiftung (Stand 1.1.2014)

    Organe der Stiftung

  • 20

    Die Darstellung der Jahresrechnung hat mit Ausnahme der Weisung der OAK betreffend die Darstellung der Vermögensverwaltungskosten gegenüber dem Vor-jahr keine wesentlichen Änderungen erfahren.

    Im Berichtsjahr wurde über das Bemessungsjahr 2012 abgerechnet, für welches folgende Beitragssätze gül-tig waren: 0,07 % (wie Vorjahr) für den Beitrag für un-günstige Altersstruktur resp. 0,01 % (wie Vorjahr) für den Beitrag für Insolvenzen und übrige Leistungen.

    Die Rechnungsablage erfolgt stichtagsbezogen, d. h., eine Abgrenzung der verschiedenen Bemessungs-jahre ist nur statistisch möglich. Infolge von Frister-streckungen laufen die diversen Bemessungsjahre ineinander über.

    12.1 Erfolgsrechnung

    Die Betriebsrechnung mit den Beiträgen, Zuschüs-sen, Insolvenzen, den vergessenen Guthaben sowie den Entschädigungen an die Auffangeinrichtung und die Ausgleichskassen zeigt einen Ausgabenüberschuss von rund 20,5 Mio. CHF (Vorjahr Einnahmenüberschuss von 5,4 Mio. CHF). Bei leicht höheren Einnahmen er-gibt sich der Ausgabenüberschuss durch die höheren Ausgaben bei den Zuschuss- und Insolvenzleistungen. Die Beitragseinnahmen liegen mit 162,3 Mio. CHF leicht über dem Vorjahr von 158,0 Mio. CHF.

    Für Zuschüsse wegen ungünstiger Altersstruktur musste mit 106,4 Mio. CHF wie erwartet leicht mehr ausgerichtet werden als im Vorjahr (101,4 Mio. CHF). Die Ausgaben sind durch die entsprechenden Bei-tragseinnahmen nicht mehr vollständig abgedeckt. Die auf dem höheren Beitragssatz anfallenden Ein-nahmen werden erstmals im Jahr 2014 abgerechnet.

    Infolge höherer Anzahl verarbeiteter Insolvenzdos-siers sowie der Übernahme von neuen Rentenleistun-gen liegt der Insolvenzaufwand deutlich über dem Vorjahr.

    Im Berichtsjahr sind 7,7 Mio. CHF an vergessenen Gut-haben an den Sicherheitsfonds übertragen worden (Vorjahr 6,7 Mio. CHF). Rund 1,1 Mio. CHF an verges-senen Guthaben konnten im Berichtsjahr ausbezahlt werden (Vorjahr 1,1 Mio. CHF). Die verbleibenden Konti werden bis zu einer möglichen Auszahlung resp. zu-lässigen Auflösung in der Bilanz zurückgestellt und fortlaufend verzinst.

    Für die BVG-Vorsorge ist gemäss Auskunft der Auf-fangeinrichtung kein Defizit zu erwarten. Leicht abgenommen hat der Aufwand für die Anschluss- resp. Wiederanschlusskontrollen (Leistungen an die AHV-Ausgleichskassen resp. die Auffangeinrichtung).

    Die Finanzrechnung zeigt einen Anlagegewinn von 57,6 Mio. CHF (Vorjahr 85,6 Mio. CHF), wobei diese Resultate in beiden Jahren die Erhöhung der Wert-schwankungsreserve noch nicht beinhalten (2013: 4 Mio. CHF, 2012: 11 Mio. CHF).

    Das Vermögen wird ausschliesslich passiv angelegt. Aus den Kapitalanlagen und Wertschriften resultiert ein Nettogewinn von 57,6 Mio. CHF. Dieser Gewinn ent-spricht einer Performance von 5,44% (zeitgewichtete Rendite [TWR]; Benchmark 5,43%,). Die ausgewiese-nen Vermögensverwaltungskosten (Weisung OAK BV – 02/2013) betragen 20 Basispunkte (Vorjahr 28). Die Kostentransparenzquote beträgt 100%. Weitere Details zur Finanzrechnung sind aus dem Anhang zur Jahresrechnung ersichtlich.

    Der Verwaltungsaufwand liegt mit 7,9 Mio. CHF deutlich unter dem Vorjahreswert von 9,6 Mio. CHF. Der Minderaufwand ist hauptsächlich auf die tieferen externen Rechtsverfolgungskosten zurückzuführen. Wie erwartet zugenommen hat der Aufwand für die Bearbeitung der Insolvenzdossiers.

    Gesamthaft zeigt die Erfolgsrechnung einen Ertrags-überschuss von 25,2 Mio. CHF. Demgegenüber resul-tierte im Vorjahr ein solcher von 70,5 Mio. CHF.

    12.2 Bilanz

    Die Vermögensanlagen liegen um 58 Mio. CHF über dem Vorjahr. Dies entspricht dem Nettoerfolg gemäss Finanzrechnung (vor Veränderung der Wertschwan-kungsreserve).

    Die Rückstellung für Rentenleistungen hat mit der Umstellung auf Generationentafeln leicht zugenom-men. Weitere Angaben zu den Rentenleistungen sind aus dem Anhang zur Jahresrechnung ersichtlich.

    Die vergessenen Guthaben (Freizügigkeitsleistungen nach Art. 41 BVG) sind im Berichtsjahr um weitere 7,0 Mio. CHF angestiegen.

    In den passiven Rechnungsabgrenzungen sind diverse übliche Positionen, darunter wiederum vorzeitig ein-

    12 Kommentar zur Jahresrechnung

    Kommentar zur Jahresrechnung

  • 21

    gegangene Zahlungen für künftige Rentenleistungen (ab dem 1. Januar 2014), enthalten.

    Infolge Neudefinition der Position Wertschwankungs-reserve (20% auf den Rückstellungen für Rentenleis-tungen und den vergessenen Guthaben) konnten im Berichtsjahr netto 98 Mio. CHF auf die Fondsreserve übertragen werden.

    Mit der Rückstellung für Vera/Pevos von 1,5 Mio. CHF wird der in den flüssigen Mitteln enthaltene Bestand eines separaten Sperrkontos neutralisiert. Dieser Ein-gang stammt aus einem Vergleich und dient bis auf

    Weiteres zur Sicherstellung für mögliche Entschädi-gungen in Gerichtsverfahren.

    Mit dem Ertragsüberschuss von 25,2 Mio. CHF und der teilweisen Auflösung der bestehenden Wertschwan-kungsreserve hat die Fondsreserve entsprechend zu-genommen. Per 31. Dezember 2013 beträgt sie neu 762,9 Mio. CHF. Weitere Details zur Bilanz sind aus dem Anhang zur Jahresrechnung ersichtlich.

    Kommentar zur Jahresrechnung

  • 22

    13 Jahresrechnung in Zahlen

    BetriebsrechnungBeiträge für Zuschüsse Beiträge für Insolvenzen / Übriges

    Total Beiträge

    Zuschüsse ungünstige Altersstruktur

    Insolvenzzahlungen brutto Rückzahlungen Auszahlung Renten Veränderung Rückstellung für Rentenleistungen

    Insolvenzen netto

    Eingegangene Guthaben Ausbezahlte Guthaben Zuweisung an Bilanz

    Vergessene Guthaben netto (Zinsen)

    Defizit Auffangeinrichtung Entschädigung Ausgleichskassen undAuffangeinrichtung

    Ergebnis Betriebsrechnung

    Finanzen / DiversesKapital- und Wertschriftenertrag Realisierter Kurserfolg Nicht realisierter Kurserfolg Bildung Wertschwankungsreserve Wertschriftenkosten

    Nettoerfolg Kapital und Wertschriften

    Übriger Ertrag

    Ergebnis Finanzen / Diverses

    VerwaltungStiftungsrat und Geschäftsleitender Ausschuss Geschäftsführung und Administration Beiträge und Zuschüsse Insolvenzen Rechtsverfolgungskosten intern Zentralstelle 2. Säule Rentenverwaltung Verbindungsstelle 2. Säule Europa Reisespesen

    Total Durchführungsstelle

    Revisionsstelle Experte für berufliche Vorsorge Aufsichtsbehörden Rechtsverfolgungskosten extern Informatik Drucksachen, Geschäftsbericht, Porti, Übriges

    Ergebnis Verwaltung

    Total Erfolgsrechnung

    2012 CHF

    92 749 930.20 65 245 314.19

    157 995 244.39

    –101 430 780.85

    –45 391 369.55 7 103 444.26

    –17 822 789.34 12 017 344.35

    –44 093 370.28

    6 704 573.49 –1 113 238.57 –5 922 571.87

    –331 236.95

    –6 717 405.90

    5 422 450.41

    19 970 718.554 154 826.61

    64 450 295.47–11 000 000.00

    –2 939 725.62

    74 636 115.01

    1 060.99

    74 637 176.00

    –96 841.15 –581 468.85 –632 470.95

    –1 990 350.85 –912 803.00

    –1 309 728.65 –310 623.40 –709 661.50

    –8 947.70

    –6 456 054.90

    –39 764.50 –10 800.00 –25 000.00

    –2 536 308.35–160 174.65 –233 438.10

    –9 558 381.65

    70 501 244.76

    2013 CHF

    93 489 212.10 68 782 954.88

    162 272 166.98

    –106 386 436.20

    –55 471 919.28 3 994 519.97

    –18 049 185.80 133 053.41

    –69 393 531.70

    7 744 763.26 –1 120 137.93 –7 017 154.78

    –392 529.45

    –6 585 294.95

    –20 485 625.32

    10 382 702.39 21 508 499.30 27 986 534.89–4 000 000.00–2 248 931.14

    53 628 805.44

    13 589.01

    53 642 394.45

    –63 631.90 –582 409.10 –611 626.95

    –2 086 467.55 –916 419.95

    –1 375 158.70 –317 046.95 –749 170.85

    –13 426.15

    –6 651 726.20

    –41 814.55 –12 852.00 –30 772.00

    –772 527.23–125 085.45 –239 042.32

    –7 937 451.65

    25 219 317.48

    Jahresrechnung in Zahlen

    13.1 Erfolgsrechnung

  • 23

    AktivenFlüssige Mittel Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzungen Vermögensanlagen

    Total Aktiven

    PassivenVerbindlichkeiten Anzahlungen für Beiträge Rückstellung für Rentenleistungen Vergessene Guthaben Passive Rechnungsabgrenzungen

    Rückstellung Auffangeinrichtung Kostenentschädigung nach Art. 60 Abs. 2 BVG Wertschwankungsreserve Rückstellungen für Vera/Pevos

    Fondsreserve Stand 1.1. Umbuchung Wertschwankungsreserve Ergebnis Erfolgsrechnung Stand 31.12.

    Total Passiven

    2013 CHF

    15 085 893.38 2 223 391.53

    355 073.29 1 113 607 223.32

    1 131 271 581.52

    2 114 534.94 968 045.72

    260 268 476.00 41 975 492.77

    586 861.75

    61 000 000.00 1 500 000.00

    635 638 852.86 102 000 000.00

    25 219 317.48 762 858 170.34

    1 131 271 581.52

    2012 CHF

    23 683 125.54 2 657 739.38 601 046.95

    1 055 424 784.81

    1 082 366 696.68

    1 781 232.48 1 238 562.30

    247 366 527.00 34 958 337.99

    883 184.05

    – 159 000 000.00

    1 500 000.00

    565 137 608.10

    – 70 501 244.76

    635 638 852.86

    1 082 366 696.68

    Jahresrechnung in Zahlen

    13.2 Bilanz

  • 24

    14.1 Grundlagen und Organisation

    14.1.1 Rechtsform und Zweck

    Der Sicherheitsfonds BVG ist eine Stiftung gemäss Art. 54 BVG und erfüllt die Aufgaben nach Art. 56 BVG.

    14.1.2 Führungsorgane / Zeichnungsberechtigung

    Oberstes Gremium ist der Stiftungsrat gemäss Art. 55 BVG. Die Geschäftsführung ist an die Vereinigung zur Durchführung des Sicherheitsfonds delegiert, einen Zusammenschluss der wichtigsten Organisationen der beruflichen Vorsorge. Diese Vereinigung führt ihre Geschäfte durch einen Geschäftsleitenden Ausschuss, der die Durchführungsstelle mit der Erfüllung der Auf-gaben beauftragt hat.

    Zurzeit sind folgende Personen zeichnungsberechtigt (alle kollektiv zu zweien):

    Gfeller KurtPräsident des Stiftungsrates (bis 31.12.2013)

    Bartholdi Roger Mitglied des Stiftungsrates

    Bianchi Bornstein Doris Mitglied des Stiftungsrates (Präsidentin ab 1.1.2014)

    Kaiser Martin Mitglied des Stiftungsrates

    Kuert Killer Matthias Mitglied des Stiftungsrates

    Sandoz Olivier Mitglied des Stiftungsrates

    Zingg Andreas Vorsitzender des Geschäftsleitenden Ausschusses

    Dürr Daniel Durchführungsstelle

    Christen Beat Durchführungsstelle

    Corchia Cinzia Durchführungsstelle

    Corchia Silvia Durchführungsstelle

    Foffa Daniela Durchführungsstelle

    Gasser Peter Durchführungsstelle

    Lopez Christian Durchführungsstelle

    Monica Yvonne Durchführungsstelle

    Reinhard Ryser Marianne Durchführungsstelle

    Sciboz Gilles Durchführungsstelle

    14.1.3 Aufsicht / Reglemente

    Gemäss Art. 64a Abs. 2 BVG wird der Sicherheitsfonds BVG von der Oberaufsichtskommission (OAK) beauf-sichtigt. Die Reglemente und Verträge betreffend die Organisation des Sicherheitsfonds wurden 2012 sowie 2013 durch den Stiftungsrat angepasst und durch die OAK genehmigt.

    14.2 Unterstellte Vorsorgeeinrichtungen

    Gemäss Art. 57 BVG sind dem Sicherheitsfonds BVG alle dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) unterstellten Vor-sorgeeinrichtungen angeschlossen.

    Nach Art. 48 BVG registrierte Vorsorgeeinrichtungen

    Übrige dem FZG unterstellte Vorsorgeeinrichtungen

    Total

    2012

    2 061

    687

    2 748

    2013

    1 944

    639

    2 583

    14.3 Bewertungs- und Rechnungslegungs- grundsätze, Stetigkeit

    Bezüglich Bewertung entspricht die Rechnungslegung der von der Fachkommission für Empfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) erlassenen Richt-linie Nr. 26 (Version 2013).

    Für die Darstellung wird die bisherige Form der Rechnungslegung beibehalten; die Gliederung der Erfolgsrechnung soll primär über die Aufgaben des Sicherheitsfonds Auskunft geben. Zum Zweck der Ver-gleichbarkeit wurden die im Vorjahr ausgewiesenen TER-Kostenkennzahlen in der Betriebsrechnung des Vorjahres integriert (Restatement).

    14 Anhang zur Jahresrechnung

    Anhang zur Jahresrechnung

  • 25

    14.4 Erläuterung der Vermögensanlage und des Nettoergebnisses aus Vermögensanlage

    14.4.1 Organisation, Richtlinien und Grundsätze der Vermögensanlage

    Das Vermögen des Sicherheitsfonds wird nach den Ar-tikeln 49 ff. BVV2 angelegt. Für das Rechnungswesen und die Rechnungslegung sind die Artikel 47 und 48 BVV2 anzuwenden. Im April 2013 hat der Stiftungs-rat eine leicht angepasste Strategie verabschiedet, welche bis Ende des 2. Quartals 2013 sukzessive um-gesetzt wurde. Die neue Anlagestrategie präsentiert sich wie folgt:

    Min. Ziel Max.

    Liquidität (Sicht-, Termingeld) 3% 7% 9%

    Obligationen CHF 19% 23% 27%

    Obligationen FW – Staatsanleihen hedged CHF 14% 17% 20%

    Obligationen FW – Unternehmensanleihen hedged CHF 9% 11% 13%

    Subtotal Obligationen FW 23% 28% 33%

    Aktien Inland 6,5% 9% 11,5%

    Aktien Ausland – entwickelte Länder 10% 13% 16%

    Aktien Ausland – Schwellenländer 3% 4% 5%

    Subtotal Aktien Ausland 13% 17% 21%

    Immobilien Inland 7% 10% 13%

    Immobilien Ausland 4,5% 6% 7,5%

    Die Anlagestrategie bezieht sich nur auf das Depot-vermögen (also nicht auf die kurzfristigen Liquiditäts-positionen sowie die übrigen Aktiven des Sicherheits-fonds BVG).

    Die Vermögensanlage wird nach den folgenden Kri-terien umgesetzt: In den liquiden Anlagesegmenten liegt der Fokus auf einer indexorientierten, kos-ten- und steuereffizienten Umsetzung. In weniger liquiden Anlagesegmenten, in denen keine indexiert-regelbasierte Umsetzung möglich ist, wird ein «Buy-and-Hold» Ansatz (Erwerb und Halten der Positionen bis Verfall) angestrebt. Direkte Immobilienanlagen sind nicht zulässig, Anteile an Immobilienfonds bzw. Anlagestiftungen sind möglich.

    Eine direkte Verleihung der im Depot des Sicherheits-fonds BVG enthaltenen Wertschriften ist untersagt. Wertschriftenleihe innerhalb der Kollektivgefässe ist erlaubt. Die Handhabung der Wertschriftenleihe in-nerhalb der Kollektivgefässe richtet sich nach deren Bestimmungen.

    Der Stiftungsrat hat ab April 2013 neu die Zürcher Kantonalbank (ZKB) mit der Umsetzung der Anlage-strategie beauftragt. Diese agiert sowohl als Vermö-gensverwalter wie auch als zentrale Depotstelle. Vom Verwaltungsmandat der ZKB ausgenommen sind die Immobilienanlagen (Inland und Ausland). Die Umset-zung erfolgt weitestgehend mittels Kollektivanlagen, während einer Übergangsfrist werden einzelne Kate-gorien teilweise auch noch mit Einzeltiteln umgesetzt.

    14.4.2 Informationen zur Vermögensanlage

    Alle Vermögenswerte sind zu aktuellen Marktpreisen bilanziert. Die Wertveränderungen des Portfolios wer-den erfolgswirksam verbucht. Sämtliche Depotkategorien liegen per 31. Dezember 2013 innerhalb der erlaubten Bandbreiten. Die Limi-ten nach BVV 2 sind vollumfänglich eingehalten. Per Ende 2013 bestehen folgende offenen Positionen in Devisentermingeschäften:

    Positiver Negativer Marktwert Wiederbeschaf- Wiederbeschaf- perAnzahl fungswert fungswert 31.12.2013Positionen CHF CHF CHF

    14 1 755 566.55 –395 782.25 1 359 784.30

    Per 31. Dezember 2013 waren keine direkt gehaltenen Titel ausgeliehen. Per 1.1.2013 wurde das Berechnungsmodell der Wert-schwankungsreserve geändert: Neu beläuft sich der Sollwert der Wertschwankungsreserve auf 20% der Rückstellungen für Rentenleistungen und der ver-gessenen Guthaben (Vorher: 15% der Vermögensan-lagen). Die Wertschwankungsreserve wurde aufgrund der geänderten Berechnungsweise per 1. Januar 2013 um 102 Mio. CHF reduziert und erfolgsneutral in die Fondsreserve umgebucht.

    Per 31.12.2013 wurde die Wertschwankungsreserve aufgrund der gestiegenen Rückstellungen für Renten-leistungen und des höheren Betrags an vergessenen Guthaben von anfänglich 57 Mio. CHF (nach erfolgs-neutraler Umbuchung) auf 61 Mio. CHF erhöht.

    Anhang zur Jahresrechnung

  • 26

    Gesamtvermögen 2013 2012 CHF Anteil % Strategie % CHF Anteil %

    Liquidität (Sicht- / Termingeld) 78 565 520 7,1 7 (3–9) 71 948 251 6,8

    Obligationen CHF 254 911 167 22,9 23 (19–27) 422 416 384 40,0

    Obligationen Fremdwährungen (FW) 308 177 661 27,7 28 (23–33) 105 242 012 10,0– Saatsanleihen hedged in CHF 186 688 589 16,8 17 (14–20) –– Unternehmensanleihen hedged in CHF 121 489 072 10,9 11 (9–13) –

    Aktien Inland 103 425 450 9,3 9 (6,5–11,5) 103 685 060 9,8

    Aktien Ausland 194 860 844 17,5 17 (13–21) 212 299 405 20,1– Aktien Welt (entwickelte Länder) 150 989 089 13,6 13 (10–16) –– Aktien Schwellenländer 43 871 755 3,9 4 (3–5) –

    Immobilien Inland 112 824 473 10,1 10 (7–13) 87 381 674 8,3Immobilien Ausland 60 842 107 5,5 6 (4.5 –7.5) 52 452 000 5,0

    Total Depot 1 113 607 223 100 100 1 055 424 785 100

    Kurzfristige Vermögensanlagen – –

    Total Vermögensanlagen gemäss Bilanz 1 113 607 223 1 055 424 785

    Flüssige Mittel 15 085 893 23 683 126

    Forderungen und aktive Rechnungs- begrenzung 2 578 465 3 258 786

    Total Aktiven 1 131 271 581 1 082 366 697

    Weitere Details zeigt die nachstehende Übersicht:

    Bruttoertrag Wertschriftendepot

    Realisierte Kursgewinne Realisierte Kursverluste Total realisierter Kurserfolg

    Nicht realisierte KursgewinneNicht realisierte Kursverluste Total nicht realisierter Kurserfolg

    Management- und Depotgebühren brutto Vergütete RetrozessionenBeratungshonorare Dritte Transaktionskosten und Abgaben Total Kostenkennzahlen aus TER Total Wertschriftenkosten netto

    Ergebnis WertschriftendepotBildung WertschwankungsreserveZinserträge aus kurzfristigen Geldanlagen

    Ergebnis Betriebsrechnung

    2012 CHF

    19 937 570.35

    4 972 267.63–817 441.02

    4 154 826.61

    70 567 798.38–6 117 502.9164 450 295.47

    –1 179 431.69 337 181.10–92 232.00

    –138 517.03 –1 866 726.00–2 939 725.62

    85 602 966.81–11 000 000.00

    33 148.20

    74 636 115.01

    2013 CHF

    10 355 937.14

    126 063 462.78–104 554 963.48

    21 508 499.30

    55 724 515.04–27 737 980.15

    27 986 534.89

    –384 245.05188 749.39–53 460.00

    –785 919.09 –1 214 056.39–2 248 931.14

    57 602 040.19–4 000 000.00

    26 765.25

    53 628 805.44

    14.4.3 Details zur Kapital- und Wertschriftenrechnung

    Anhang zur Jahresrechnung

  • 27

    2012 CHF

    2013 CHF

    Performance (TWR) Liquidität Obligationen CHF Obligationen Fremdwährung Aktien Inland Aktien Ausland Immobilien Inland Immobilien Ausland

    Total Ist

    Benchmark

    0,41%4,47%8,34%

    17,69%14,11%

    5,85%24,74%

    8,73%

    8,50%

    0,24%–1,12%

    0,29%24,40%15,45%

    5,94%6,02%

    5,44%

    5,10%

    Anhang zur Jahresrechnung

    14.4.4 Retrozessionen

    Gemäss dem Verwaltungsvertrag mit der Zürcher Kantonalbank (ZKB) sind Vergünstigungen oder Leis-tungen von Dritten (Retrozessionen, Kommissionen usw.) vollständig offenzulegen und dem Sicherheits-fonds zurückzuerstatten. Dieselbe Regelung galt im 1. Quartal 2013 auch für die Berner Kantonalbank (BEKB). Die Retrozessionen für das Geschäftsjahr 2013 wurden vollständig abgerechnet.

    14.4.5 Vermögensverwaltungskosten

    Die Vermögensverwaltungskosten (Weisung OAK BV W – 02/2013) für das Berichtsjahr präsentieren sich wie folgt:

    Direkt verbuchte Vermögensverwaltungs- kosten (VVK)

    Total Kostenkennzahlen aus TER

    In der Betriebsrechnung verbuchte Vermögens- verwaltungskosten

    Transparente Anlagen per Bilanzstichtag

    Verbuchte VVK in % der kostentransparenten Anlagen

    2012 CHF

    1 073 000

    1 866 726

    2 939 726

    1 055 424 785

    0,28%

    2013 CHF

    1 034 875

    1 214 056

    2 248 931

    1 113 607 223

    0,20%

    Die Kostenkennzahlen aus TER sind auf Basis der Jahres-endbestände der jeweiligen Fondsanlagen berechnet.

    Die Kostentransparenzquote präsentiert sich wie folgt:

    Total Vermögensanlagen (Marktwert)

    davon transparente Anlagen

    davon intransparente Anlagen

    Kostentransparenzquote

    2012 CHF

    1 055 424 785

    1 055 424 785

    0

    100%

    2013 CHF

    1 113 607 223

    1 113 607 223

    0

    100%

    14.5 Ergänzende Angaben zu den Verwaltungskosten

    Details zu den Verwaltungskosten (Art. 48a BVV2) sind in der Erfolgsrechnung ausgewiesen.

  • 28

    Ausbezahlte Renten AltersrentenKapitalleistungen AlterEhegattenrenten Kapitalleistungen Todesfall Invalidenrenten Freizügigkeitsleistungen Invalidität Kinderrenten

    Total gemäss Betriebsrechnung

    2012CHF

    9 373 782.00

    816.903 687 222.05

    – 4 219 816.24

    142 463.40 398 688.75

    17 824 801.34

    Anzahl

    517

    296

    289

    115

    1 217

    2013 CHF

    9 327 508.20

    269 140.553 659 030.80

    – 4 363 292.70

    – 430 213.55

    18 051 198.80

    Anzahl

    509

    301

    269

    99

    1 178

    Anhang zur Jahresrechnung

    14.6 Beiträge und Zuschüsse

    Die Beiträge 2012 wurden per 30. Juni 2013 fällig und entsprechen somit im Wesentlichen den Einnahmen in der Sicherheitsfonds-Jahresrechnung 2013. Die Bei-tragssätze betrugen für Zuschüsse 0,07%, für Insol-venzen und übrige Aufgaben 0,01%.

    Für das Beitragsjahr 2013 (einnahmewirksam im Jahr 2014) gelten die Beitragssätze 0,08% für Zuschüsse und 0,01% für Insolvenzen und übrige Aufgaben.

    14.7 Insolvenzrechnung

    Die Insolvenzrechnung wird als Teil der Betriebsrech-nung geführt und umfasst sämtliche sichergestellten gesetzlichen und reglementarischen Leistungen bis zur Obergrenze nach Art. 56 Abs. 2 BVG.

    Entwicklung der Rückstellung für Rentenleistungen AltersrentenEhegattenrente Invalidenrente Kinderrenten

    Total Vorsorgekapital Rentner

    Rückstellung Langlebigkeit (0,0%, Vorjahr 0,6%)

    Total

    2012CHF

    112 501 889.0046 431 491.0084 345 467.00

    2 612 333.00

    245 891 180.00

    1 475 347.00

    247 366 527.00

    Veränderung CHF

    11 198 011.001 959 544.001 558 284.00–338 543.00

    14 377 296.00

    –1 475 347.00

    12 901 949.00

    2013CHF

    123 699 900.0048 391 035.0085 903 751.00

    2 273 790.00

    260 268 476.00 –

    260 268 476.00

    14.8 Rentenleistungen

    Bei Stiftungsinsolvenzfällen werden durch den Sicher-heitsfonds BVG teilweise laufende Rentenleistungen übernommen. Im Berichtsjahr sind wiederum neue Rentnerbestände übernommen worden. Ein umfas-sender Bericht der Expertin für die berufliche Vorsor-ge gemäss Art. 53 Abs. 2 BVG wurde erstellt. Das Deckungskapital für die Rentenleistungen wurde im Berichtsjahr nach neuen technischen Grundlagen berechnet. Neu werden BVG-2010-Generationentafeln anstelle von Periodentafeln angewendet. Der techni-sche Zinssatz beläuft sich unverändert auf 2,5%. Auf-grund der Verwendung von Generationentafeln ist die Bildung von Langlebigkeitsreserven hinfällig. Die Kos-ten für die Umstellung auf Generationentafeln haben die Rentenrechnung mit rund 11,4 Mio. CHF belastet.

    Ausserhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Teue-rungsanpassungen werden auf den Renten aufgrund der Finanzierung der Leistungen durch den Sicher-heitsfonds im Rahmen der Insolvenz keine Teuerungs-anpassungen gewährt.

    Weitere Details zu den Rentenleistungen zeigen die nachstehenden Übersichten:

  • 29

    Die im Jahr 2013 eingegangenen Vermögenswerte für Rentenleistungen ab dem 1. Januar 2014 sind in den passiven Rechnungsabgrenzungen enthalten.

    14.9 Entschädigung Auffangeinrichtung und Ausgleichskassen

    Gemäss Art. 56 Abs. 1 Bst. d BVG hat der Sicherheits-fonds BVG die Auffangeinrichtung für folgende Kos-ten zu entschädigen:

    – Vorsorgeeinrichtung (nach Art. 60 Abs. 2 BVG)– Freizügigkeitskonti (nach Art. 4 Abs. 2 FZG)

    Für das Jahr 2013 sind an die Auffangeinrichtung kei-ne Entschädigungen zu leisten.

    Gemäss Art. 11 Abs. 4 BVG resp. Art. 56 Abs. 1 Bst. d und h BVG entschädigt der Sicherheitsfonds BVG der Auffangeinrichtung sowie den AHV-Ausgleichskassen die Kosten für Anschlusskontrollen. Im Berichtsjahr wurden dafür CHF 6 585 294.95 ausbezahlt (im Vor-jahr CHF 6 717 405.90). Den Ausgleichskassen wurden im Berichtsjahr sowie im Vorjahr keine Entschädi-gung für die Adressensuche zu vergessenen Vorsor-geguthaben ausgerichtet.

    14.10 Fondsreserve

    Im Berichtsjahr resultiert aus der Erfolgsrechnung ein Gewinn von CHF 25 219 317.48. Die Fondsreserve ver-zeichnet eine entsprechende Zunahme und beträgt per 31. Dezember 2013 neu CHF 762 858 170.34 (nach erfolgsneutraler Umbuchung aufgrund der Reduktion der Wertschwankungsreserve).

    Gestützt auf Art. 59 Abs. 4 BVG kann der Bund dem Sicherheitsfonds zur Überbrückung von Liquiditäts-engpässen Darlehen zu marktkonformen Bedingun-gen gewähren.

    14.11 Verschiedenes

    Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag lie-gen nicht vor.

    Verschiedene Punkte zu einzelnen Geschäftstätig-keiten sind jeweils im gedruckten Geschäftsbericht enthalten und werden deshalb im Anhang zur Jahres-rechnung nicht speziell erwähnt.

    Anhang zur Jahresrechnung

  • 30

    Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahres-rechnung des Sicherheitsfonds BVG, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (Seiten 22–29), für das am 31. Dezember 2013 abgeschlossene Ge-schäftsjahr geprüft.

    Verantwortung des StiftungsratesDer Stiftungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrech-nung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vor-schriften, der Stiftungsurkunde und den Reglementen verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhal-tung einer internen Kontrolle mit Bezug auf die Auf-stellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentli-chen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Stiftungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rech-nungslegungsmethoden sowie die Vornahme ange-messener Schätzungen verantwortlich.

    Verantwortung des Experten für berufliche VorsorgeFür die Prüfung bestimmt der Stiftungsrat neben der Revisionsstelle einen Experten für berufliche Vorsor-ge. Dieser prüft periodisch, ob die Stiftung Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann, und ob die versicherungstechnischen Bestim-mungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Für die für versicherungstechnische Risiken notwendigen Rück-stellungen ist der aktuelle Bericht des Experten für berufliche Vorsorge nach Artikel 52e Absatz 1 BVG in Verbindung mit Artikel 48 BVV 2 massgebend.

    Verantwortung der RevisionsstelleUnsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prü-fung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Überein-stimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentli-chen falschen Angaben ist.

    Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prü-fungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnach-weisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jah-resrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer die interne Kontrolle, soweit diese für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist,

    um die den Umständen entsprechenden Prüfungs-handlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungs-urteil über die Wirksamkeit der internen Kontrolle abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beur-teilung der Angemessenheit der angewandten Rech-nungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorge-nommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-weise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.

    PrüfungsurteilNach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrech-nung für das am 31. Dezember 2013 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz, der Stif-tungsurkunde und den Reglementen.

    Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher und anderer VorschriftenWir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderun-gen an die Zulassung (Art. 52b BVG) und die Unab-hängigkeit (Art. 34 BVV 2) erfüllen und keine mit un-serer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.

    Ferner haben wir die weiteren in Art. 52c Abs.1 BVG und Art. 35 BVV 2 vorgeschriebenen Prüfungen vor-genommen. Der Stiftungsrat ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und die Umsetzung der sta-tutarischen und reglementarischen Bestimmungen zur Organisation, zur Geschäftsführung und zur Ver-mögensanlage verantwortlich.

    Wir haben geprüft, ob– die Organisation und die Geschäftsführung den ge-

    setzlichen und reglementarischen Bestimmungen entsprechen und ob eine der Grösse und Komplexi-tät angemessene interne Kontrolle existiert;

    – die Vermögensanlage den gesetzlichen und regle-mentarischen Bestimmungen entspricht;

    – die Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten sowie die Of-fenlegung der Interessenverbindungen durch das oberste Organ hinreichend kontrolliert wird;

    – die vom Gesetz verlangten Angaben und Meldungen an die Aufsichtsbehörde gemacht wurden;

    – in den offen gelegten Rechtsgeschäften mit Nahe-stehenden die Interessen des Sicherheitsfonds BVG gewahrt sind.

    15 Bericht der Revisionsstelle

    Bericht der Revisionsstelle

  • 31Bericht der Revisionsstelle

    Wir bestätigen, dass die diesbezüglichen anwendba-ren gesetzlichen, statutarischen und reglementari-schen Vorschriften eingehalten sind.

    Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.

    OBT AG

    Patrick Zahno Daniel Schweizerzugelassener zugelassenerRevisionsexperte Revisionsexperteleitender Revisor

    Zürich, 2. April 2014