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Der Oberbürgermeister Geschäftsbericht 2010 / 2011 des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes Geschäftsbericht 2010/2011 Umwelt- und Verbraucherschutzamt

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Der Oberbürgermeister

Geschäftsbericht 2010 / 2011 des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes

Geschäftsbericht 2010/2011Umwelt- und Verbraucherschutzamt

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Quelle ©: RVK „Die Brennstoffzellen-Hybridbusse der RVK steuern auf der Linie 978 (Hürth - Köln) regelmäßig auch den Breslauer Platz am Hauptbahnhof an.“

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Geschäftsbericht 2010/2011 Seite 3

Inhalt

Vorwort Dezernentin ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 5Vorwort Amtsleiter ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 6

1. Tätigkeitsfelder im Umwelt- und Verbraucherschutzamt ......................................................................... 7

A. Schutz von Natur und Landschaft ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 7Lebensräume für Pflanzen und Tiere ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 7Baumschutz ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 8Artenschutz ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 9

Handelsartenschutz ............................................................................................................................................... 9Freilandartenschutz ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 10

Bodenschutz ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 10Bodenschutzkonzept ........................................................................................................................................... 10Altlastenkataster ................................................................................................................................................. 11Altlastenuntersuchung und -sanierung ................................................................................................................ 11Die Sanierung von Altlasten mit dem Instrument des Sanierungsplanes nach § 13 BBodSchG in der praktischen Anwendung ........................................................................................... 12Städtische Altdeponien ........................................................................................................................................ 14Altstandortkataster ............................................................................................................................................. 14Bodenbelastungskarte ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 15

Gewässerschutz �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 16Wasserschutzgebiete ........................................................................................................................................... 16Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ....................................................................... 16Kommunales Grundwassermonitoring und Fahnenkartierung ������������������������������������������������������������������������� 17

B. Bauen und Umwelt ................................................................................................................................. 21Altlasten �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 21Vorsorgender Bodenschutz ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 21Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht ���������������������������������������������������������������������� 21Geothermie ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 21Ökokonten für Eingriffe in Natur und Landschaft ������������������������������������������������������������������������������������������� 22Artenschutz �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 22Lärmvorsorge ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 23

C. Maßnahmen zum Schutz des Menschen .................................................................................................. 23Luftreinhaltung ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 23

Umweltzone ....................................................................................................................................................... 23Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ������������������������������������������������������������������������������� 24

Lärmaspekt bei Großveranstaltungen .................................................................................................................. 26Lebensmittelüberwachung und Veterinärmedizin ����������������������������������������������������������������������������������������� 27

Das Qualitätsmanagementsystem (QM-System) in der Lebensmittelüberwachung der Stadt Köln ....................... 28Gemeinschaftsverpflegung .................................................................................................................................. 28Zulassung von Betrieben zur Herstellung von Gemeinschaftsverpflegungen ........................................................ 29 Veterinär-Grenzkontrollstelle am Flughafen Köln/Bonn ........................................................................................ 30Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA Rheinland) ����������������������������������������������������� 30

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Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 4

D. Klimaschutz ............................................................................................................................................ 32Klimaschutzverpflichtungen, Kohlendioxid (CO2)-Bilanz und Klimaschutzkonzept ����������������������������������������� 32Höchste Priorität für mehr Energieeffizienz ���������������������������������������������������������������������������������������������������� 32

Energieeffizienz durch „Planen mit der Sonne“ .................................................................................................... 33Solarsiedlungen in Köln �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 33

Nachhaltigkeit durch Ökoprofit ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 34Klimawandel und kommunale Anpassungsstrategien ������������������������������������������������������������������������������������ 36

E. Betriebsüberwachung ............................................................................................................................. 37

F. Service im Umwelt- und Verbraucherschutzamt ...................................................................................... 39Umweltalarm-Rufbereitschaft und Einsatzdienst ������������������������������������������������������������������������������������������� 39Umweltinformationen ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 39Umweltbildung ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 40Ganzheitliches Kölner Umweltbildungskonzept ��������������������������������������������������������������������������������������������� 40Veranstaltungen für die Öffentlichkeit ����������������������������������������������������������������������������������������������������������� 40

Weltkindertage 2010 und 2011 .......................................................................................................................... 40Aktionstag zum UN-Welternährungstag .............................................................................................................. 41Umweltschutzpreis 2011 .................................................................................................................................... 42Klimaschutzfilmwettbewerb ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������43

2. Projekte und Teilbereiche ....................................................................................................................... 44 Grünbrücke Königsforst/Wahner Heide ������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 44 Förderung von Bürgerengagement für mehr Sauberkeit, Lebensqualität und Wirtschaftskraft

im Umfeld des Marktplatzes und Bürgerparks Berliner Straße ���������������������������������������������������������������������������� 45

3. Zahlen und Fakten ................................................................................................................................. 48 Organigramm ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 48 Personalbestand ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 49 Finanzen und Controlling ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 49

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Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 5

Vorwort

Seit Dezember 2010 bin ich Dezernentin für Soziales, Integration und Umwelt und habe mit dem Thema Umwelt einen für mich neuen span-nenden Aufgabenbereich übernommen�

Dabei habe ich bemerkt, wie viele Menschen sich dafür

engagieren und einsetzen, damit auch kommende Generationen eine hohe Lebensqualität in Köln durch gute Umweltbedingungen vorfinden�

Der erste Schritt für ein solches Engagement ist Infor-mation und Kommunikation� Aufgabe der Umweltver-waltung ist es von daher auch über die eigene Arbeit zu berichten� Hierzu trägt der Geschäftsbericht des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes bei, der über die Tätigkeitsfelder, grundsätzlich aber auch über Projekte und einzelne Bereiche informiert� Der Erhalt und die Schonung der städtischen Schutzgebiete, der ökologischen Vielfalt sowie der Gewässerschutz, der Bodenschutz und der Verbraucherschutz gehören zu der Themenvielfalt, mit denen sich die fast 200 Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter des Amtes beschäftigen� Im Mittelpunkt steht immer die Gesundheit der Kölner

Bürgerinnen und Bürger� Ziele sind eine bessere Lebens- und Wohnqualität durch den Schutz und Erhalt von Naturräumen, gute Luft mit Hilfe der Luftreinhaltepla-nung, weniger Lärm durch die Lärmaktionsplanung und qualitativ hochwertige Lebensmittel durch optimierte Lebensmittelkontrollen�

Ein ganz besonderes Augenmerk liegt auf dem Klima-schutz, der mir besonders am Herzen liegt� Der Klima-wandel ist aus Sicht vieler Forscher bereits jetzt nicht mehr zu stoppen, sondern nur noch zu begrenzen� Aus dem Grunde sind Maßnahmen, die langfristig auf kom-munaler Ebene initiiert werden müssen unausweich-lich� Mit Hochdruck wurde in den vergangenen Jahren an dem Klimaschutzkonzept gearbeitet, welches 2012 fertig gestellt wird� Ausführliche Informationen zu den Klimaschutzverpflichtungen, Konzept und den Aktivitä-ten finden Sie in dem Kapitel Klimaschutz�

Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich eine informati-ve und auch motivierende Lektüre

Ihre

Henriette Reker Dezernentin für Soziales, Integration und Umwelt

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Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 6

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Umweltschutz beschäf-tigt erfreulicherweise immer mehr Menschen, doch zwi-schen Denken und Handeln klafft nach wie vor eine Lücke� Der erste Schritt diese Lücke zu schließen ist Weiterbil-

dung und Informationen� Deshalb forcieren wir vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt eine fundierte Öffentlichkeitsarbeit und Umweltvorsorge in Form von Nachhaltigkeitsprojekten, in der Umweltplanung und Umweltbildung und mit der Förderung von Umwelten-gagement�

Dies findet Ausdruck in den zahlreichen Aktionen, die in 2010 und 2011 stattfanden: Der Kölner Aktionstag gegen globale Lebensmittelverschwendung „Taste the Waste“, Umweltbildungsarbeit zum Thema Biodiversität auf dem Weltkindertag, die Durchführung des Umwelt-schutzpreiswettbewerbs 2011, der Filmwettbewerb für Schulen zum Klimaschutz und vielfältige Aktionen im Rahmen des Projektes „Förderung von Bürgerenga-gement für mehr Sauberkeit, Lebensqualität und Wirt-schaftskraft in Mülheim“� Eine ausführliche Vorstellung der Veranstaltungen für die Öffentlichkeit finden Sie im Geschäftsbericht im Kapitel „Service im Umwelt- und Verbraucherschutzamt“ und das Sauberkeitsprojekt mit dem Aktionslogo „Hallo Nachbar, danke schön“ im Kapi-tel „Projekte und Teilbereiche“� Es lohnt sich wirklich, diese genauer anzuschauen�

Der Wunsch nach Bildung fand Ende 2010 auch Ausdruck im Bürgerhaushalt der Stadt Köln mit einem Bürgeran-trag zu einem ganzheitlichen Kölner Umweltbildungs-konzeptes� Die Stärkung und Förderung von Kooperatio-nen zwischen den zahlreichen Initiativen und Verbänden in Köln und von gemeinsamen Umweltaktivitäten sowie eine komplementäre Ergänzung von Tätigkeiten in der Umweltbildung spielen bei der Erarbeitung des Konzep-tes und dessen Umsetzung eine wesentliche Rolle�

Partizipation der Bürgerinnen und Bürger gerade auch bei der Umweltthematik stärkt die Verantwortlichkeit und das Engagement der Kölner Bevölkerung und bringt uns in der Umweltverwaltung voran� Dies wurde offensichtlich auch bei der Lärmaktionsplanung� Zwei Durchgänge mit der Möglichkeit einer Beteiligung für die Bürgerinnen und Bürger in einem elektronischen Partizipationsverfahren per Internet, ähnlich der Beteili-gungsverfahren zum Kölner Bürgerhaushalt, erbrachten zahlreiche Vorschläge, die in die Planung zum Lärmmin-derungsverfahren einbezogen werden�

Wir verstehen uns als Dienstleister für die Kölner Bürge-rinnen und Bürger� Maßnahmen zum Schutz der Umwelt dienen letztendlich dem Schutz der Gesundheit des Menschen�

Die durch den Klimawandel hervorgerufenen Verände-rungen gehören in dem Zusammenhang zu den größ-ten Herausforderungen unserer Zeit� Auf kommunaler Ebene hat die Stadt sich auf den Weg gemacht, Anpas-sungsstrategien mit konkreten Handlungsschritten zu entwickeln� Die Stadt Köln hat zusammen mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ein Modellprojekt zur zukünftigen Klimaentwicklung in Köln begonnen�

Auch ist die Erarbeitung eines integrierten Kölner Klima-schutzkonzeptes in vollem Gange� Weiteres können Sie im Kapitel Klimaschutz erfahren�

Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich einen informa-tiven Einblick in unsere Arbeit�

Ihr

Dr� Ernst Drösemeier Leiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtesder Stadt Köln

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Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 7

1. Tätigkeitsfelder im Umwelt- und Verbraucherschutzamt

Die Arbeit des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln wird im Wesentlichen aus zwei Richtun-gen bestimmt� Die komplexe Umweltgesetzgebung der Europäischen Union, der Bundes- und Landesregierung wird auf kommunaler Ebene umgesetzt und ausgeführt� Der andere große Bereich geht als Auftrag aus der Köl-ner Politik an die Umweltverwaltung der Stadt�

Seit 2009 sind in den Leitbildprozess der Stadt Köln verschiedene Projekte aus dem Umweltbereich einge-bunden, mit dem Ziel perspektivisch daraus ein für Köln spezifisches umweltpolitisches Leitbild zu entwickeln�

Umweltschutz, Umweltvorsorge und Verbraucherschutz sind wesentliche Bestandteile unserer Daseinsvorsorge� Sie dienen der Gesundheit des Menschen, dem Schutz und der Entwicklungsfähigkeit der natürlichen Lebens-grundlagen und damit der Erhaltung und Schaffung einer hohen Lebensqualität in Köln� Eine für den Menschen und die natürlichen Lebensgrundlagen verträgliche Umwelt ist Voraussetzung für eine lebenswerte und attraktive Stadt sowie eine nachhaltige Stadtentwicklung�

A. Schutz von Natur und Landschaft Der Erhalt und die Pflege der heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume, der Boden und Gewässerschutz sind Aufgabenfelder, die eng verbunden sind und zum Ziel haben, einen intakten Naturhaushalt zu sichern�

Lebensräume für Pflanzen und Tiere Zur zentralen Aufgabe des Landschaftsschutzes gehört die Betreuung der besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft� Insgesamt müssen rund 200 Quadratkilometer Schutzgebiete betreut und die not-wendigen Schutz-, Pflege- und Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden�

Dabei wird die Untere Landschaftsbehörde (ULB) von der Landschaftswacht unterstützt� Dies sind ehrenamt-liche Mitarbeiter, die negative Veränderungen in der Landschaft melden und versuchen vor Ort aufzuklären und somit Schaden abzuwenden� Im Stadtgebiet Köln sind insgesamt 19 Landschaftswarte tätig, sieben davon beschäftigen sich ausschließlich mit dem überregional bedeutsamen Naturschutz-, Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutzgebiet Wahner Heide� Sie tragen damit

zum Schutz des auf Kölner Stadtgebiet immerhin 1�710 Hektar großen Heide-, Moor- und Waldgebietes mit außergewöhnlich hoher Standort-, Biotop- und Arten-vielfalt bei�

Die Stadt Köln verfügt über 29 Landschaftsschutzge-biete, 182 geschützte Landschaftsbestandteile und 23 Naturschutzgebiete� Darin enthalten sind fünf soge-nannte FFH-Gebiete, die aufgrund der Fauna-Flora-Habi-tat- und der Vogelschutzrichtlinie nach europäischem Recht ausgewiesen wurden� Wegen der Besonderheit dieser Gebiete besteht eine große Verantwortung für einen guten Zustand der hier vorkommenden Lebens-räume und Arten� Damit sollen so wertvolle Gebiete wie der Worringer Bruch mit seinen Auwäldern und reichen Kammmolchvorkommen oder die seltenen Kalk-Flach-moore, wie sie noch im rechtsrheinischen Thielenbruch zu finden sind, erhalten werden�

Der 1991 als kommunale Satzung beschlossene Land-schaftsplan der Stadt Köln legt fest, was in den Schutz-gebieten erlaubt ist und welcher Schutzzweck erfüllt werden muss� So dürfen beispielsweise keine baulichen Anlagen errichtet werden, keine Flächen versiegelt und es darf auch nicht abseits von Wegen gefahren werden� Entwicklungsziele geben für die Landschaftsräume vor, wie diese zu entwickeln und zu schützen sind� Mit dem Landschaftsplan verfügt die Stadt Köln über ein wichti-ges Steuerungs- und Schutzinstrument gegen unnöti-gen Verbrauch wertvoller Freiflächen, gegen den Verlust von zusammenhängenden Landschaftsteilen, von not-wendigen Grünverbindungen und wichtigen Rückzugs-räumen für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt� Mehr Informationen zum Landschaftsplan sind im Internet einsehbar unter www�stadt-koeln�de/6/gruen/03857/�

Für Befreiungen von den Ver- und Geboten des Land-schaftsplanes muss die Zustimmung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde eingeholt werden� Dies ist ein Gremium, das sich aus Naturschützern und Natur-nutzern zusammensetzt und die unabhängige Vertre-tung der Belange von Natur und Landschaft sicherstellt�

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren, zum Beispiel für die Errichtung von Bauten im Außenbereich, für den Straßenbau oder für Gewässerausbauten, müssen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Eingriffsre-

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gelung weiterhin alle Eingriffe in Natur und Landschaft kompensiert werden�

BaumschutzFür den Schutz von Bäumen im Bereich der bebauten Ortsteile gilt die städtische Baumschutzsatzung� Ihr Ziel ist es geschützte Bäume zu erhalten und vor Gefähr-

dungen zu bewahren und damit zur Verbesserung des Stadtklimas beizutragen� Baumschutz hat in einer Groß-stadt wie Köln einen hohen Stellenwert, denn Bäume sind wegen ihrer stadtbild- und landschaftsprägenden Funktion wie auch wegen ihrer positiven Wirkung für die Natur und das Klima sehr wichtig�

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Geschützt sind alle Bäume (Gehölzpflanzen), die einen Stammumfang von mehr als 100 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden haben, sowie ihr ober- und unterirdischer Lebensraum (Kronen-, Stamm- und Wurzelbereich)� Koniferen (ausgenommen Eiben) und Säulenpappeln sowie alle Obstbäume, mit einem Kronenansatz unter 1,60 m fallen nicht unter den Schutz der Satzung� Hier-von unberührt bleiben Walnussbäume und Esskastani-en� Auch mehrstämmige Bäume sind geschützt, sofern mindestens zwei Einzelstämme in 1 m Höhe über dem Erdboden einen Umfang von 50 cm und mehr haben�

Sollten Bäume, die durch die Baumschutzsatzung geschützt sind, nicht mehr standsicher sein, so ist eine Entfernung nur mit einer entsprechenden Erlaubnis mög-lich� Für die entfernten Bäume sind Ersatzpflanzungen mit heimischen Arten vorzunehmen oder eine Ausgleichs-zahlung, die ebenfalls für Ersatzpflanzungen eingesetzt wird, zu leisten� Auch Veränderungen durch Schnittmaß-nahmen, die das charakteristische Aussehen des Baumes oder das weitere Wachstum beeinträchtigen, bedürfen einer Erlaubnis durch die Untere Landschaftsbehörde�

Besonders erhaltenswerte Bäume gelten als Naturdenk-male und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit� In Köln gibt es etwa 160 Naturdenkmale, die gepflegt und vor Beeinträchtigungen geschützt werden müssen�

ArtenschutzHandelsartenschutz Trotz verstärkter Bemühungen in den letzten zwanzig Jahren schreitet der Verlust der biologischen Vielfalt auf

unserer Erde weiter voran� Neben der Zerstörung von Lebensräumen, Übernutzung und Verschmutzung trägt der Handel mit Tier- und Pflanzenarten und deren Pro-dukten maßgeblich dazu bei, dass heute weltweit viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand stark zurück-gegangen, vom Aussterben bedroht oder sogar von unserer Erde verschwunden sind�

Auch wir tragen dazu bei, dass durch übermäßigen Kon-sum viele – ehemals sehr häufige – marine Lebewesen wie Lachs, Thunfisch, Kabeljau, Rotbarsch oder Aal in ihren Beständen stark dezimiert werden, so dass sie ihre Funktion in den Ökosystemen nicht mehr ausfüllen kön-nen� Eine weitere gravierende Ursache für den weltweiten Artenrückgang ist der Holzeinschlag in tropischen Regen-wäldern, der ganze Ökosysteme mit vielen zum Teil noch unbekannten Tier- und Pflanzenarten verschwinden lässt�

Der weltweite illegale Handel mit Tieren und Pflanzen, der für den Rückgang oder das gänzliche Verschwinden vieler Arten verantwortlich ist, wird durch Interpol auf ein Volumen von 20 Milliarden US Dollar jährlich geschätzt�

Dabei werden nicht nur die allgemein bekannten Arten wie Greifvögel, Papageien, Elefanten (Elfenbein) oder Kakteen für viel Geld gehandelt, sondern auch nicht so offensichtlich mit Artenrückgang verbundene Dinge wie Pinsel aus Tropenholz, Stärkungsmittel (Salep) mit aus der freien Wildbahn entnommenen Orchideenwurzeln oder Mitteln der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) mit Seepferdchen, Teilen von Großkatzen, Bären oder anderen gefährdeten Arten�

Der ökologische Wert eines Baumes

Verdunstung An sonnigen Tagen bis zu 400 Liter Wasser� Erhöhung der relativen Luftfeuchtigkeit um 10 Prozent unter dem Baum

Schutz des Bodens Vor Erosion und Austrocknung

Kohlendioxid- Verbrauch Stündlich etwa 2,35 kg

Sauerstoff Produktion Stündlich etwa 1,7 kg

Nistgelegenheit und Nahrungsquelle Für Säuger, Vögel und Insekten

Schattenspende Schutz vor intensiver UV-Strahlung

Abkühlung Minderung der Lufttemperatur unter dem Baum um mindestens 2 Grad Celsius

Windschutz Minderung der Windgeschwindigkeit bis zu 50 Prozent

Staubfilter Filterung von 1 t Staub pro Jahr

+ Entspannung und Naturnähe, Erhöhung des Wohnwertes

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Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 10

Täglich verlieren wir nach Angaben der internationalen Naturschutzorganisation World Wide Fund for Nature (WWF) bis zu 130 Arten für immer von unserer Erde�

Auch in Köln muss sofort und entschlossen gehandelt werden, um die Artenvielfalt und die gesamten Ökosys-teme im Sinne einer maßvollen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Ressourcen für uns und die nachfolgen-den Generationen zu erhalten und zu bewahren�

Durch die Unterzeichnung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt 1992 in Rio hat sich die Bundes-republik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet eine nachhaltige Nutzung der wildlebenden Bestände zu ermöglichen� Grundlage für die konkreten weltweiten Handelsbeschränkungen ist dabei das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA, englisch: CITES)

Zentraler Bestandteil der Regelung des Handels mit stark bedrohten Arten ist das europarechtliche Vermark-tungsverbot, von dem die Untere Landschaftsbehörde (ULB) nur im Einzelfall eine europaweit gültige Ausnah-me erteilen kann�

Neben der Buchführungs- und Meldepflicht als ein wich-tiges Instrument, den Handel mit illegalen Exemplaren zu verhindern, können illegal gehandelte Objekte einge-zogen oder Ordnungs- beziehungsweise Strafverfahren eingeleitet werden�

Die artenschutzrechtlichen Vorschriften richten sich dabei insgesamt nicht nur an Gewerbetreibende, wie beispielsweise Zoohandlungen oder Kaviarvertriebe, sondern auch an private Halter von Schlangen, Schild-kröten und Papageien� In Köln werden viele exotische und heimische Tiere von Privatleuten gehalten, die die Meldepflicht und Vermarktungsverbote beachten müs-sen� Der Beratung von Bürgerinnen und Bürgern über Möglichkeiten zum schonenden Umgang mit besonders geschützten Tier und Pflanzenarten, kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu�

FreilandartenschutzAufgabe des Freilandartenschutzes ist es die europä-ischen und nationalen gesetzlichen Artenerhaltungs-vorgaben vor Ort in Köln umzusetzen� Belange des Artenschutzes sind flächendeckend im gesamten Kölner Stadtgebiet im bebauten und unbebauten Bereich zu beachten�

Geschützt sind nach der EU-Vogelschutz-Richtlinie alle europäischen Vogelarten einschließlich ihrer Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten sowie nach der FFH-Richt-linie zahlreiche andere Tier- und Pflanzenarten, die in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht sind� Hierzu zählen insbesondere auch die hei-mischen Amphibien wie zum Beispiel die in Köln noch mit starken Populationen vertretene Kreuzkröte oder der Kammmolch�

Bodenschutz Der Flächenverbrauch von hochwertigen Böden ist in Köln unverändert hoch� Für Industrie-, Gewerbe- und Wohnungsbau werden Böden versiegelt, überbaut und strapaziert, so dass die Funktionalität des Naturhaushal-tes geschwächt wird�

Vorsorge, Untersuchung, Gefährdungsabschätzung und Sanierung bei Boden- und Grundwasserschäden sowie die Wiederherstellung und neue Nutzung von Grundstü-cken durch Flächenrecycling sind zentrale Themen im städtischen Bodenschutz�

Bodenschutzkonzept Die aktuelle Flächeninanspruchnahme im Stadtgebiet Köln beträgt rund 2�365 Quadratkilometer pro Tag� Das ist etwa das Siebenfache der „zulässigen“ Flächenin-anspruchnahme nach den Zielen der Bundesregierung (340 Quadratkilometer pro Tag für Köln)� Derzeit liegt die für Siedlung und Verkehr in Anspruch genommene Fläche bei 55 % das entspricht 223 Quadratkilometer des Kölner Stadtgebietes� Bei gleichbleibender jährlicher Flä-cheninanspruchnahme von 144 Hektar wäre das Gebiet der Stadt Köln in etwa 150 Jahren vollständig für Sied-lung und Verkehr in Anspruch genommen�

Mit der Zersiedelung von Landschaften und der Zunah-me der ungeregelten Flächeninanspruchnahme und gleichzeitig zunehmender Verödung von Innenstädten wurde Ende der 80er- Jahre deutlich, dass eine „ressour-censchützende“ Norm geschaffen werden musste, die den Boden als nur begrenzt vorhandene und nicht erneu-erbare Lebensgrundlage von Pflanze, Tier und Mensch unter Schutz stellt� Durch die Versiegelung von Böden gehen vielfältige bodenökologische Leistungen verloren beispielsweise trägt der damit verbundene Verlust der Verdunstungskälte zur Erwärmung des Stadtklimas bei�

In den seit 1998 in Kraft getretenen Gesetzen mit bodenschützenden Regelungen müssen die Gebietskör-

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perschaften die Inanspruchnahme bisher unbebauter Flächen oder ungestörter gewachsener Böden durch geeignete Maßnahmen vermindern� Im Rahmen der Fortschreibung des „Bodenschutz – Konzeptes für Köln“ erarbeitet die Untere Bodenschutzbehörde ein auf die Verhältnisse des Gebietes der Stadt Köln zugeschnitte-nes Konzept und Verfahren zum Umgang mit leistungs-fähigen Böden�

Die Inhalte, Instrumente und Ziele dieses Konzeptes sind darauf ausgerichtet, verbliebene Bereiche mit sogenann-ten Hochertragsböden ( beispielsweise Parabraunerden aus Löss ) aber auch mit seltenen Böden zu erfassen, und darzustellen sowie die Auswirkungen bei geplanter Neu-inanspruchnahme von Böden bewusst zu machen�

Die natürlichen Bodenfunktionen werden erfasst und bewertet� Dazu werden alle Informationen über den Ausgangszustand und den geplanten Endzustand flä-chenbezogen ermittelt� Zur Bewertung der bodenfunk-tionsbezogenen Informationen soll eine von der unteren Bodenschutzbehörde nach bodenschutzfachlichen Kriterien erstellte standardisierte und nachvollziehbare Methode angewendet werden� Als eine Datengrundlage dienen die Bodenkarte 1:5000 und die Bodenkarte der Bodenschätzung (1:5000), deren entsprechende boden-funktionsbezogene Datenaufbereitung und Interpreta-tion und die Daten aus dem Bodeninformationssystem der Stadt Köln�

Solche systematischen Bewertungen der natürlichen Bodenfunktionen erlauben beispielsweise die Entwick-lung von Modellen zur räumlichen und auch zeitlichen Lenkung und Steuerung der unvermeidbaren Inan-spruchnahme von Flächen mit hochwertigen Böden� Eine langfristig angelegtes Flächenmanagement und -monitoring könnte so zum Schutz von Boden und Klima beitragen�

AltlastenkatasterDas bereits seit 1986 existierende Kataster hat sich zu einem modernen digitalen Umweltinformationssystem entwickelt� Dort werden alle Daten zu Altlastverdachts-flächen, Altablagerungen, Altstandorten und schäd-lichen Bodenveränderungen im Stadtgebiet von Köln systematisch erfasst und bewertet�

2011 wurden 2075 Flächen entsprechend den Vorgaben des Landes NRW (Flächen-Informationssystem Altlasten-Boden) in neue Statusklassen eingestuft� Derzeit sind

728 Flächen mit Altlastenverdacht und 179 Altlasten im digitalen Kataster enthalten� Über weitere 1168 Flächen liegen Informationen vor, die belegen, dass schädliche Bodenveränderungen nicht, nicht mehr oder nicht bei der vorliegenden Nutzung bestehen�

Die Vervollständigung und Aktualisierung des Katasters bezüglich bereits vorliegender Hinweise auf Altstand-orte (rund 5000 Fälle) zur zukünftigen Beschleunigung des Flächenrecyclings und zur Schonung natürlicher Bodenressourcen, wird fortgesetzt� Im Rahmen weiterer Erfassungsmaßnahmen von bisher nicht systematisch untersuchten Stadtgebieten rechnen wir mit zunehmen-den Verdachtsflächenzahlen�

Bei grundstücksbezogenen Anfragen oder Beteiligungs-verfahren erteilen wir Auskünfte oder bewerten die vor-liegenden Daten nutzungsbezogen, damit Eigentümer und Investoren ohne lange Wartezeiten die gesetzlichen Vorgaben für die Neunutzung einer Fläche erhalten�

Einige Beispiele:Pro Jahr bearbeitet das Umwelt- und Verbraucherschutz-amt etwa 1250 Altlastenauskünfte nach dem Umweltin-formationsgesetz� Bei Baugenehmigungen wurden pro Jahr in rund 1150 Fällen geprüft, ob ein Altlastverdacht vorliegt und gegebenenfalls Auflagen formuliert�

Altlastenuntersuchung und -sanierungBei der behördlichen Altlastenbearbeitung verfolgen wir das Ziel, die von den Altlasten ausgehenden Gefahren für Mensch, Boden und Grundwasser zu erkennen und zu beseitigen�

Die Bearbeitung erfolgt jeweils in den Schritten Erfas-sung, Ermittlung, Bewertung und gegebenenfalls Sanie-rungsuntersuchung und Sanierung� Bei der Erfassung (Erstbewertung und historische Erkundung) führt die Bodenschutzbehörde bekannte Informationen zusam-men� Erst bei der darauf folgenden Ermittlung werden erstmals Probenahmen und analytische Untersuchun-gen durchgeführt�

Nach diesem Schritt kann eine Gefährdungsabschätzung erfolgen� Liegen die Schadstoffgehalte unterhalb der gesetzlichen Prüfwerte, ist ein Altlastenverdacht ausge-räumt, das heißt von der Fläche geht keine Gefahr aus�

Werden die Prüfwerte überschritten oder liegen Hinwei-se auf eine Gewässerverunreinigung vor, sind weitere

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Schritte zur genaueren Untersuchung und gegebenen-falls Abwendung der Gefahren erforderlich� Die Boden-schutzbehörde muss entscheiden, wer für die weiteren Untersuchungen und sofern erforderlich für die Gefah-renabwehr in Anspruch genommen werden soll� Dies ist in der Regel der Verursacher des Schadens, kann aber auch dessen Rechtsnachfolger oder der Grundstücksei-gentümer sein�

Die Behörde stimmt mit dem Verpflichteten die erfor-derlichen Untersuchungen oder Sanierungsmaßnahmen ab� Im Einzelfall sind ordnungsbehördliche Anordnungen zur Untersuchung oder Sanierung auf Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) zu verfügen�

Pro Jahr werden etwa 20 Gefährdungsabschätzungen abgeschlossen� Circa 50 Altlastenuntersuchungen bezie-hungsweise Sanierungen begleitet die Bodenschutzbe-hörde ordnungsbehördlich� Der Erfolg von Sanierungen wird teilweise langfristig mittels Monitoring-Maßnah-men überwacht�

Die Sanierung von Altlasten mit dem Instrument des Sanie-rungsplanes nach § 13 BBodSchG in der praktischen Anwen-dung Die Stadt Köln ist von einer über 100-jährigen industri-ellen und gewerblichen Geschichte geprägt� Dadurch gibt es eine hohe Anzahl von Altlasten� Der Wandel der Wirtschaftsstruktur führt dazu, dass im Gebiet der Stadt Köln viele industrielle und gewerblich genutzte Flächen für eine neue, oft empfindlichere Nutzung wieder aufbe-reitet werden�

Im Bundes-Bodenschutz-gesetz (BBodSchG, 1998) ist das Ziel, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern und wiederherzustellen, festgeschrieben� Der Umgang mit Altlasten ist dort bundesweit einheit-lich geregelt� Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässer-verunreinigungen sind danach zu sanieren� Fer-ner wurde das Instrument des Sanierungsplans nach § 13 BBodSchG einge-

führt� § 13 BBodSchG enthält Ausführungen zu Sanie-rungsverträgen und zu der behördlichen Entscheidung zu Sanierungsmaßnahmen: die Verbindlichkeitserklä-rung des Sanierungsplans� Das Instrument des Sanie-rungsplans nach § 13 BBodSchG ermöglicht bei– komplexen und besonders gefährlichen Altlasten die

Beseitigung von Gefahren und das Flächenrecycling, – Altlasten, bei denen einfache Maßnahmen zur Gefah-

renabwehr ausreichen, die Nutzung der Vorteile für die Projektabwicklung bei der Wiedernutzbarma-chung von Flächen und ein nutzungsspezifisches Bodenmanagement�

Die Verbindlicherklärung des Sanierungsplans durch die Behörde, führt zur Rechtssicherheit für den Sanierungs-pflichtigen und hat eine beschränkte Bündelungswir-kung für sonst parallel einzuholender sanierungsnot-wendiger Genehmigungen und Erlaubnisse, sodass sich der Aufwand für den Sanierungspflichtigen vermindert (Ausnahme UVP-pflichtige Vorhaben)�

Die Kombination mit einem öffentlich-rechtlichen Ver-trag ermöglicht des Weiteren flexible Handhabung und Anpassungsmöglichkeiten und die Einbeziehung Dritter�

Praktische Anwendung beispielhaft bei der Sanierung des ehemaligen Du Pont Produktionsstandortes�

Behördenbeteiligung/Projektchronologie:Die sanierungspflichtige Firma trat mit der beabsichtig-ten Betriebsstilllegung im Rahmen eines Umstrukturie-rungsprozesses frühzeitig an die Stadt Köln heran, um die erforderliche Vorgehensweise und Behördenbeteili-

Lage des Sanierungsgeländes © Fa. Aero West

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gungen zum Bauleitplanverfahren und zur Altlastensa-nierung abzustimmen� Ziele des Sanierungspflichtigen waren zügig die Planungs- und Rechtssicherheit zu errei-chen, die Altlast im Hinblick auf zukünftige Wohnnut-zung zu sanieren und die Grundstücke zu vermarkten�

Merkmale und Fakten zur Fläche

Fläche Siehe Fotos

Lage Köln-Raderthal, attraktive innenstadtnahe Lage

Größe 5,2 ha

Vorgeschichte Seit 1890 Fabriken zur Ruß- und Lackproduktion, mehrere Eigentümerwechsel, Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch Produktions- und Lösemittel, aktenkundig seit den1980-er Jahren, Einstellung Lackproduktion 2003, Betriebs-stilllegung 2006

Nachnutzung Wohn- und Bürobebauung

Verunreinigungen Im Mittel 1,5 m mächtige Auffüllung mit diffus verteilten Bodenverunreinigungen durch Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) mit örtlichen Verunreinigungsschwerpunkten; drei begrenzte Bereiche mit nutzungsbe-dingten Verunreinigungen: PAK-Boden und Grundwasser, aliphatische Mineralölkoh-lenwasserstoffe-Boden, aromatische Kohlenwasserstoffe – Boden und Grundwasser

Sanierungsplan Bündelung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsplan gem� § 13 BBodSchG, Verbindlichkeitserklärung 2005

Sanierungsmaßnahmen Flächenhafter Aushub der Auffüllungen und des verunreinigten gewachsenen Bodens, zum Teil bis in Grundwasserschwankungsbereich, bis 6-7m, lokal bis 12 m Tiefe; Sicherung (mittels Abdeckung mit Kunststoff(HDPE)-Folie) der PAK-Restbe-lastung im Grundwasserschwankungsbereich; aktive Sanierung (mittels pump and treat) der Grundwasserverunreinigung mit aromatischen Kohlenwasserstoffen; Entsorgung von ca� 170�000 t Auffüllungs- und Bodenmaterial, Wiedereinbau von ca� 30�000 t geogenem Terrassenmaterial, davon 14�000 t extern

Sonstige Maßnahmen Rückbau der Gebäude und Anlagen, ca� 16�000 m³ umbauter Raum mit zusätzli-chen unterirdischen Bunkeranlagen, Stilllegung und Ausbau von 300 Tankbehältern

Vorteile des Sanierungsplans und dessen Verbindlichkeits-erklärung

Sanierungszielfestlegung auf Wunsch des Investors für uneingeschränkte Nutzung Wohnen, Planungs- und Rechtssicherheit für Folgenutzung, umfassende Kalku-lationsgrundlage der Altlastsanierungskosten mit daraus resultierender Finanzie-rungssicherheit, verbesserte Vermarktungsmöglichkeiten, Beschleunigung durch genehmigungsrechtliche Bündelungswirkung

Die Projektorganisation erforderte ein striktes Zeitma-nagement sowie eine kurze Planungsphase� In diese knappe Zeitbemessung waren die zu beteiligenden Behörden im Zusammenwirken der jeweiligen Rechts-bereiche (Umwelt, Gesundheit, Bau- und Planung) ein-gebunden� Für das ehemalige DuPont-Gelände wurden in nur 14 Monaten die planungsrechtlichen Vorausset-zungen und damit die Rechtssicherheit für das Projekt geschaffen� Die Umsetzung des für verbindlich erklärten

Sanierungsplans wurde in einem städtebaulichen Vertrag geregelt� Die gesamten Rückbaumaßnahmen und die Sanierung der Altlast erfolgten anschließend in enger Abstimmung des Fachbüros mit den Fachbehörden innerhalb von 16 Monaten� Eine nachlaufende Grund-wassersanierung eines kleinräumigen Restschadens mit aromatischen Kohlenwasserstoffen wurde mit Auskoffern der verbliebenen Bodenverunreinigungen abgeschlossen�

Sanierung/Projektstand:Zuerst war der geordnete Rückbau der Gebäude und Anlagen auf Basis entsprechender Rückbaugenehmigun-gen ober- und anschließend unterirdisch umzusetzen� Diese Arbeiten waren mit den unmittelbar anschließen-den Sanierungsleistungen der Bodenverunreinigungen

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als inhaltlich und zeitlich zu integrierende Schnittstelle zu verzahnen� Im Sanierungsplan wurden fünf, das gesamte ehemalige Werksgelände umspannende Sanierungszonen ausgewiesen: zwei flächige Sanie-rungszonen mit überwiegend an Auffüllungsmaterialien gebundenen Verunreinigungen, drei Sanierungszonen mit durch organische Schadstoffe nutzungsbedingten Verunreinigungen� Die Untersuchungsergebnisse erga-ben zwei räumlich getrennte und ortsstabile Grund-wasserverunreinigungen� Gemäß der Sanierungspla-nung und der Verbindlichkeitserklärung waren für die Bereiche mit Grundwasserverunreinigungen geeignete Maßnahmen zum Ausschluss von zukünftigen Einträgen in das Schutzgut Grundwasser zu treffen� Im Zuge der Sanierungserdarbeiten ergaben sich in allen Sanierungs-zonen Abweichungen zur Schadensdimensionierung gegenüber den vorherigen Untersuchungsergebnissen� Hier erfolgte eine flächenhafte Bodensanierung� Ver-bleibende Restbelastungen im Grundwasserschwan-kungsbereich wurden vor Zutritt von zukünftigen/m Niederschlägen/Sickerwasser gesichert, um damit eine mögliche Schadstoffmobilisation langfristig zu unterbin-den beziehungsweise wurden saniert�

Sanierte Fläche © Stadt Köln

Der Gesamtstandort gilt als erfolgreich saniert und wird entsprechend im städtischen Kataster über erhobene Flä-chen geführt� Der durch Anwendung intelligenter Lösun-gen erreichte außergewöhnliche hohe „Reinigungsgrad“ hat eine deutlich verbesserte Vermarktungsfähigkeit der neu zugeschnittenen Grundstücke zur Folge�

Fazit:Mit dem Instrumentarium des § 13 BBodSchG wurde die Sanierung der Altlast und die planungsrechtlich multi-funktionale Nutzung „Wohnen“ der Grundstücke erheb-lich beschleunigt�

In der Gesamtschau der im Gebiet der Stadt Köln durch-geführten zahlreichen Altlastsanierungen werden die Erfahrungen mit dem bodenschutzrechtlichen Instru-ment des Sanierungsplans nach § 13 BBodSchG beson-ders positiv bewertet� Der Sanierungsplan mit Verbind-lichkeitserklärung in Verbindung mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag hat sich bewährt und wird seitens der Behörde unterstützt, Sanierungspflichtige werden dahingehend umfassend beraten� Die für die zuständige Bodenschutzbehörde verbundenen Vorteile eines für verbindlich erklärten Sanierungsplans überwiegen deren bürokratischen Aufwand bei weitem� Das förmliche Ver-waltungsverfahren und Einvernehmen mit betroffenen Behörden ist positiv zu bewerten� In keinem der Altlast-sanierungsfälle mittels Sanierungsplan und Verbindlich-keitserklärung und/oder öffentlich-rechtlichem Vertrag wurde dieser mit Rechtsmitteln angegriffen�

Städtische Altdeponien Im Stadtgebiet befinden sich 72 ehemalige Deponien, die von der Stadt Köln betrieben und mit Hausmüll, Ver-packungen, Boden, Bauschutt oder Grünschnitt verfüllt wurden�

Die Stadt Köln hat sich ihrer Ver-antwortung als Verursacher des von den Deponien ausgehenden Gefährdungspotentials gestellt und 2002 ein Konzept zur Untersu-chung, Überwachung, Sanierung und Stilllegung der städtischen Alt-deponien beschlossen�

In den letzten 10 Jahren untersuch-ten wir die 72 Altdeponien syste-matisch im Hinblick auf mögliche Gefährdungen und planten Stillle-

gungs- und Sicherungsmaßnahmen� Pro Jahr erfolgen rund 40 regelmäßige Überwachungsmaßnahmen zur Beobachtung der Deponiegassituation und der Grund-wasserbeeinflussung�

Bei 61 Altdeponien sind im Hinblick auf die derzeitige Nutzung keine Gefahren zu befürchten� Für 11 Altdepo-nien werden die Maßnahmen zur Sicherung oder Stillle-gung weiterverfolgt�

AltstandortkatasterDer Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün beauf-tragte die Verwaltung alle ehemals gewerblich oder

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militärisch genutzten Flächen (Altstandorte) zu erfas-sen� Dabei sollen auch Flächen berücksichtigt werden, die derzeit minder genutzt sind� Artenschutzbelange und auch Immissionsbelastungen haben für die Bebau-barkeit von Flächen eine hohe Bedeutung, so dass es sinnvoll ist die Artenpotentialabschätzung und Daten zur Luft- und Lärmbelastung mit aufzunehmen�

Der Begriff Altstandort wird im Bundesbodenschutzge-setz für alle Flächen mit stillgelegten Anlagen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, verwendet� Zurzeit liegen Erkenntnisse über die Vor-nutzung von etwa 7560 Grundstücken aus Gebieten mit einem höheren Industrialisierungsgrad (Erfassungsflä-chengröße rund 4000 Hektar) vor� Bei den recherchierten Altstandorten im Stadtgebiet handelt es sich zum größ-ten Teil um Flächen, die teilweise oder vollständig bebaut sind� Große Brachen sind selten� Militärische Altstandorte sind vollständig erfasst und erstbewertet worden� Im Hinblick auf eine flächendeckende Erfassung von mindergenutzten Flächen für das gesamte Gebiet der Stadt Köln liegen erste Ergebnisse eines Pilotprojektes, dass in einem früh industrialisierten Stadtteil durchge-führt wurde, vor� Für über die Hälfte der bewerteten Flächen ergibt sich danach kein bodenschutzrechtlicher Handlungsbedarf�

Durch mehrere Altstandortrecherche Projekte wur-den seit Mitte der 90er Jahre in vielen Stadtbereichen zahlreiche Erkenntnisse gewonnen� Die Daten stehen in digitaler Form zur Verfügung� Im Rahmen von Betei-ligungsverfahren werden diese Daten beispielsweise in der Bauleitplanung nutzungsbezogen bewertet, damit kurzfristig sichergestellt werden kann, dass Eigentümer und Investoren ohne lange Wartezeiten die gesetzlichen Vorgaben für die Neunutzung einer Fläche erhalten� Diese Altstandortdaten benennen für jeweils ein Grund-stück die möglichen historischen Vornutzungen� Aus diesen Nutzungserkenntnissen kann ein flächenspezifi-sches Gefährdungspotenzial abgeleitet werden�

Bodenbelastungskarte Zu den Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde zählt über die Altlastenbearbeitung hinaus auch die Ermitt-lung von sonstigen schädlichen Bodenveränderungen�

Eine Möglichkeit hierzu ist die Erstellung von digitalen Bodenbelastungskarten, mit denen großflächig die oberflächennahe stoffliche Belastungssituation darge-stellt werden kann� Zur Minimierung des Aufwandes

für Beprobung und Analytik ist im Vorfeld der Untersu-chungen eine detaillierte Raumanalyse notwendig, um homogene Raumeinheiten mit ähnlich zu erwartenden Belastungen abgrenzen zu können� Im weiteren Verfah-ren können dann die an wenigen Bodenproben gemes-senen Schadstoffkonzentrationen durch Standardisie-rung und Interpolation zu einer flächigen Berechnung verwendet werden�

Durch die seit dem Jahr 2002 mit 80 %iger Landesförde-rung durchgeführten Untersuchungen sind bisher für circa 60 % des Stadtgebietes Belastungskarten erstellt worden� Bei den im ersten Schritt bearbeiteten Flächen im Außenbereich (Wald, Acker, Grünland) lagen die Messwerte aller untersuchten Schadstoffe auf niedrigem Niveau und unterschritten sämtlich die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung� Auch im Siedlungsbe-reich wurden auf den bisher untersuchten Flächen für einen seit langer Zeit gewerblich und industriell gepräg-ten urbanen Raum eher niedrige Schadstoffgehalte ermittelt� Eine Ausnahme bilden die Flächen in den alten Siedlungskernen, auf denen durch langjährige intensive Nutzung, Kriegseinwirkungen und Emissionseinflüsse die Oberbodenkonzentrationen der Schwermetalle, und hier vor allem für Blei deutlich erhöht sind� Die abschlie-ßende Gefahrenbeurteilung ergab jedoch unter Beibe-haltung der derzeitigen Verhältnisse in keinem Fall einen Sanierungsbedarf�

Über eine reine Bestandsaufnahme hinaus bietet die Bodenbelastungskarte einige weitere Anwendungsmög-lichkeiten:– Abgrenzung der wenigen Belastungszentren von gro-

ßen Bereichen mit geringen Belastungen– Priorisierung des weiteren Untersuchungsbedarfes zur

Gefahrenermittlung– Berücksichtigung der Ergebnisse bei Planungen insbe-

sondere als ein Faktor bei der Standortauswahl– Ausweisung von Gebieten, in denen großflächig die

Vorsorgewerte siedlungsbedingt überschritten sind� Dort können in diverser Hinsicht bodenschutzrechtli-che Verfahrensvereinfachungen begründet werden

Für die Untersuchungen im restlichen Stadtgebiet liegt mittlerweile ein Zuwendungsantrag über Landesförder-mittel in Höhe von ca� 206�000 € vor, so dass bis Ende 2013 eine vollständige digitale Bodenbelastungskarte für die Stadt Köln zu erwarten ist�

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Gewässerschutz Wasser bedeutet Lebensraum für Pflanzen und Tiere und wird in allen Lebensbereichen des Menschen benötigt, als Trinkwasser, als Reinigungsmittel, als Transportmittel (Schifffahrt) und als Brauchwasser für Industrie und in der Landwirtschaft� Die nachhaltige Bewirtschaftung und der Schutz der Wasserressourcen hat eine gro-ße Bedeutung für einen intakten Naturhaushalt� Die Ressource Wasser ist vielfältigen Gefährdungen durch menschlichen Einfluss ausgesetzt�

Wasserschutzgebiete50 Prozent des Kölner Stadtgebietes sind als Wasser-schutzgebiete für zehn innerhalb Kölns liegende Was-serwerke, ausgewiesen� Für das Wasserwerk Hürth ist ein weiteres Schutzgebiet mit Auswirkungen auf das Stadtgebiet Köln in Planung� Die Ausweisung der Was-serschutzgebiete und die Festlegung der Wasserschutz-gebiets-Verordnungen erfolgt durch die Bezirksregie-rungen� Die Wasserschutzgebietsverordnungen tragen dem Schutz und dem Vorrang der Wasserversorgung der Bevölkerung Rechnung� Wasserschutzgebiete wer-den zum besonderen Schutz für Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen (Wasserwerken) festgelegt� Abhängig von der Nähe zu den Förderanlagen (Brunnen) sind in Wasserschutzgebieten Zonen mit zunehmend hohen Schutzzielen definiert�

Bei jedem Nutzungsvorhaben ist zu prüfen, ob erhöhte Anforderungen für den Gewässerschutz oder Aus-schlussgründe vorliegen� Beispielhaft sind hier die Erd-wärmenutzung und die Niederschlagsversickerung zu nennen, bei denen Interessenkonflikte zwischen dem Gewässerschutz und anderen Belangen, auch politi-schen Zielvorgaben, wie den Klimaschutzzielen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes oder Wirtschaftlich-keitsgesichtspunkte existieren können�

Ist das Vorhaben in einem Wasserschutzgebiet, kön-nen sich Einschränkungen für die Erdwärmenutzung bei der Tiefe der Bohrungen oder bei der oft zusätzlich gewünschten Nutzung zu Kühlzwecken, speziell bei Gewerbegebäuden, ergeben� Die Tiefenbeschränkung dient dem Vorsorgegrundsatz zum Schutz der Trenn-schichten der Grundwasserstockwerke, um einer Durch-mischung unterschiedlicher Wasserqualitäten vorzubeu-gen� Ebenso wird eine Einleitung von zu Kühlzwecken erwärmtem Wasser zur Sicherung der Grundwasserqua-lität nur in sehr engem Rahmen zugelassen�

Die Niederschlagsversickerung dient dem Erhalt des natürlichen Wasserkreislaufes und dem vorbeugenden Hochwasserschutz und ist in der Regel für neubebaute Grundstücke verpflichtend� Bei der Versickerung liegen die Interessen des Gewässerschutzes auf einer möglichst hohen Qualität des in den Untergrund eingeleiteten Niederschlagswassers� Deshalb wird bei Versickerungs-anlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten vorrangig auf die hohe Reinigungsleistung des Oberbodens, der so genannten belebten Bodenzone, gesetzt� Das bedeutet jedoch für alle Grundstücke, dass bestimmte (Grün-) Flächen für die Niederschlagsversickerung vorgesehen werden müssen� Dies kann sowohl bei den häufig sehr klein geschnittenen Privatgrundstücken, als auch bei den flächenintensiv genutzten Gewerbeflächen proble-matisch sein�

In vielen Fällen können bei Neuplanungen, Grund-stücksflächen nicht im erforderlichen Maße bereitge-stellt werden� Bei auftretenden Interessenkonflikten wird immer abgewogen, ob neue Gesichtspunkte wie neue technische Entwicklungen die Genehmigung eines Vorhabens ermöglichen� In bedeutsamen Fragestellun-gen erfolgte in der Vergangenheit eine Anpassung der Wasserschutzgebietsverordnungen� Beispielsweise wur-de 1999 eine grundsätzliche Regelung für eine geneh-migungsfähige Verwendung von Recyclingmaterialien in allen Wasserschutzgebieten im Regierungsbezirk Köln aufgenommen�

Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) Zur Vereinheitlichung der zahlreichen Gesetze und Ver-ordnungen zum Schutz und zur Bewirtschaftung der oberirdischen und unterirdischen Wasserressourcen trat im Oktober 2000 die Europäische Wasserrahmenricht-linie in Kraft� Sie regelt die europäische Wasserpolitik zum Schutz der Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als Trinkwasserressource�

Alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union haben sich verpflichtet unter Berücksichtigung der unterschiedli-chen Nutzungen dem natürlichen Zustand der Gewässer bis zum Jahre 2015 möglichst nahe zu kommen� Dazu wurden Flussgebietseinheiten gebildet, die sicherstellen sollen, dass jede Einheit in koordinierter Weise über bestehende Länder- und Verwaltungsgrenzen hinweg bewirtschaftet werden� In Deutschland existieren 9 die-ser Flussgebietseinheiten� Für die Stadt Köln maßgeblich ist die Flussgebietseinheit „Rhein“ mit den Teileinzugs-

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gebieten „Rheingraben Nord“ und „Wupper“� In einer ersten Phase ermittelte und dokumentierte das zustän-dige Landesministerium für Umwelt und Naturschutz (MUNLV) und die Bezirksregierungen Köln und Düssel-dorf die Belastungen der Gewässer�

Auf Grundlage dieser Daten wurden Überwachungspro-gramme erstellt, um den Gewässerzustand nach euro-paweit harmonisierten Regeln zu beurteilen� Als Ergeb-nisse resultierten Maßnahmen für die Verbesserung der betroffenen Gewässer, die in einem Bewirtschaftungs-plan der Öffentlichkeit vorgestellt wurden� Anfang 2011 beschloss der Umweltausschuss des Landtages den Plan und das Maßnahmenprogramm und führte diesen damit behördenverbindlich ein�

Die nachfolgende Erarbeitung von Umsetzungsfahr-plänen mit Maßnahmenpaketen und zeitlichen Prio-ritäten erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB)� Für alle gegenüber der EU berichtspflichtigen Bäche wurden Maßnahmen erarbeitet, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und priori-siert� Durch die StEB wurden erste Ergebnisse dieses Abstimmungsprozesses Mitte des Jahres 2011 in zwei ganztätigen Workshops vorgestellt und mit den übrigen Beteiligten diskutiert�

Die Umsetzung der Ziele soll im Rahmen der Gewässe-runterhaltung und mit gezielten Renaturierungsmaß-nahmen durch die Unterhaltungspflichtigen, den Stadt-entwässerungsbetrieben Köln AÖR und dem Wupperver-band, erfolgen� Die Abteilung Immissionsschutz, Was-ser- und Abfallwirtschaft des Umweltamtes ist zuständig für die Erteilung der für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse�Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite www�flussgebiete�nrw�de�

Kommunales Grundwassermonitoring und Fahnen- kartierung Ziel des kommunalen Boden- und Grundwasserschutzes ist es, noch unbelastetes Grundwasser vor Belastun-gen zu schützen und mögliche Schadstoffquellen zu erkennen und zu beseitigen� In der Vergangenheit war das Grundwasser unterhalb der Stadt Köln mit einer 2000-jährigen Siedlungsgeschichte durch Versickerun-gen und Grubenverfüllungen verunreinigenden Einflüs-sen ausgesetzt�

Auch heute noch gelangen Schadstoffe durch Industrie, Verkehr und Landwirtschaft in den Boden und damit auch in das Grundwasser�

Im Rahmen der Betriebsüberwachungen hat es schon früh den vorsorgenden Grundwasserschutz gegeben, der eine intensive Kontrolle beim Umgang und der Lage-rung von wassergefährdenden Materialien vorsah�

Zur Gewährleistung eines flächendeckenden, nachsorgen-den Grundwasserschutzes werden mit der Einführung des stadtweiten Monitorings nun verstärkt Schritte eingelei-tet, nachteilige Veränderungen der Grundwasserbeschaf-fenheit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und Beurteilungsmaßstäben zu erkennen und aufzuzeigen�

Ziele des Grundwassermonitorings:– Schutz und Sicherstellung des Grundwassers für die

Allgemeinheit sowie Abwehr von Gefahren– Ausreichende Informationen über den Zustand und

die Qualität des Grundwassers im Stadtgebiet– Erkennen von Trends bezüglich der Grundwasserbe-

schaffenheit (Temperatur und Chemismus) mit Erfas-sung regionaler Qualitätsänderungen

– Prioritätenfestlegung der Vielzahl von Schadensfällen– Die Früherkennung von möglichen Grundwasserscha-

densfällen und die Beweissicherung eintretender Schä-den sowie das gezielte Auffinden von Eintragsquellen

– Mit Hilfe eines lokal verdichteten Messstellennetzes lassen sich Erfolgskontrollen für eingeleitete Sanie-rungsmaßnahmen zur Beseitigung der negativen Beeinträchtigung des Grundwassers überprüfen�

– Durch die Quantifizierung der anthropogenen Einflüs-se im Stadtbereich können aufgrund der gewonnenen Basisdaten wasserrechtliche Verfahren (Brauchwas-serforderungen, Geothermieanlagen) besser bewertet werden�

Insgesamt sind 221 Messstellen über das Stadtgebiet verteilt� Dies entspricht etwa 1 Messstelle pro 1,84 Qua-dratkilometer� Dadurch sind statistische Auswertungen der Ergebnisse und zweidimensionale Darstellungen aller relevanten Parameter möglich, um somit unbeein-flusste von beeinflussten Bereichen möglichst einfach darzustellen�

Fahnenkartierung:Im Rahmen des kommunalen Grundwasserschutzes untersuchen wir eine Vielzahl von chemischen Stoffen und Eigenschaften im Grundwasser, um die Grundwas-

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serbeschaffenheit zu kontrollieren und die gesetzten Ziele des Grundwasserschutzes zu erreichen� Dies sind vorrangig unbelastetes Grundwasser vor Schadstoffein-trägen zu schützen und, falls bereits die Störung einge-treten sein sollte, diese zu erkunden und zu beseitigen�

An den beiden Teilaspekten der Stoffgruppe leichtflüch-tiger Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW) und der Tem-peraturverteilung lässt sich die Bedeutung des Grund-wassermonitorings exemplarisch gut darstellen�

Darüber hinaus stand die Erkundung einer PFT (Perfluo-rierte Tenside) – Belastungsfahne im Süden von Köln im Vordergrund� Wegen der sehr hohen Schadstoffkonzent-rationen mussten intensive Recherchen und eingrenzen-de Untersuchungen durchgeführt werden, wodurch letzt-endlich der Ordnungspflichtige ermittelt werden konnte�

Beispiel „LHKW Fahnen“:Nach Auswertung der ersten Monitoringdaten mussten für die genauere Erfassung der LHKW Belastungen im

Summe der LHKW Belastungen im Grundwasser im April 2011 in Mikrogramm pro Liter Grundwasser

Grundwasser, insbesondere in Braunsfeld und Ehrenfeld, die Messstellendichte erhöht werden�

Die leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW) mit hohem wassergefährdenden Potenzial, stellen wegen ihrer Stoffeigenschaften und der ehemals univer-sellen Einsetzbarkeit als Entfettungs- und Lösungsmittel in Industrie (Metallverarbeitung) und Gewerbe (Reini-gungen) immer noch ein ernst zu nehmendes Gefahren-potenzial dar�

Die wichtigsten Stoffe dieser Gruppe sind als Trichlor-ethen (TRI) oder Tetrachlorethen (PER) beziehungs-weise Tetrachlormethan (TETRA) bekannt� In den gut durchlässigen sandigen-kiesigen Terrassensedimenten des Rheins zeichnen sich die LHKW im Boden und Grundwasser durch eine ausgeprägte Stabilität und hohe Mobilität aus� LHKW breiten sich im Grundwasser aus und bilden bis zu mehrere Kilometer lange Schad-stofffahnen�

In der Abbildung sind die mit LHKW beaufschlagten Grund-wasserbereiche farblich her-vorgehoben� Überwiegende Bereiche zeigen keine oder nur geringe Gehalte an LHKW im Grundwasser (hier grün darge-stellt)� In diesen Gebieten hat das Grundwasser bezogen auf den Parameter LHKW Trinkwas-serqualität�

Schwerpunkte der Belastung sind auf einige Bereiche jahr-hunderte langer und intensiver industriell genutzten Stadtvier-tel beschränkt� Lang andauern-der Umgang mit wassergefähr-denden Stoffen, häufig ohne dass Sicherheitsvorkehrungen das Versickern in den Unter-grund verhindert hätten, zogen ein Eindringen eben dieser Schadstoffe bis hin zum Grund-wasser nach sich�

Der universelle Einsatz und die große Verbreitung der LHKW sind zwei der Hauptursachen

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für die Verunreinigung des Grundwassers im Kölner Stadtgebiet� Insbesondere kleinere metallverarbeitende Betriebe aber auch chemische Textil-Reinigungen, die zeitweise in jedem Ortsteil nur kurze Zeit existierten, stellen mögliche Eintragsquellen dar�

Obwohl der Einsatz an LHKW seit 1992 in Deutschland nicht mehr zulässig ist, sind die ehemaligen Betriebs-standorte immer noch mögliche Eintragsherde� Anhand der Belastungskarten können nun Areale eingegrenzt werden, um die Betriebstandorte, die bislang nicht erfasst und untersucht wurden, zu kontrollieren�

Beispiel „Temperaturverteilung im Stadtgebiet“:Die Temperaturverteilung in urbanen Gebieten geht auf hohe Anteile an versiegelten und tiefgründig bebauten Flächen zurück� Im zentralen Stadtbereich mit einer nahezu komplett versiegelten Oberfläche existiert meist eine Wärmeinsel� Im Bereich dieser urbanen Wärmeinsel liegt die Temperatur etwa 3-4 Grad höher als im weniger dicht bebauten, zum Teil landwirtschaftlich geprägten

Temperaturverteilung in oC im April 2011

Umland� Das relativ kühle Grundwasser fließt aus dem Erftkreis beziehungsweise dem Bergischen Land kom-mend in Richtung Rhein und erwärmt sich dort, aufgrund des hohen Wärmeeintrages durch Gebäudefundamente, Tiefkeller, U-Bahnen oder durch die Sonneneinstrahlung�

Auch eine gesteigerte biologische Aktivität auf Grund des Abbaus von Schadstoffen im Grundwasser kann zu räumlich begrenzten Temperaturerhöhungen im Grundwasser führen� Nach Ermittlung und Sanierung der Belastungsschwerpunkte mit geeigneten Maßnah-men gehen die Aktivitäten der Mikroorganismen wieder zurück und es wird sich wieder eine niedrigere Grund-wassertemperatur einstellen�

Durch zu hohe Energieeinträge beispielsweise durch grundwasserbetriebene Klimaanlagen kann es zur übermäßigen Aufheizung und damit Schädigung des Grundwassers und der dort lebenden Organismen kom-men� Die Verteilung und Entwicklung der Temperatur ist für das Ökosystem Grundwasser immens wichtig� Der

Zustand der innerstädtischen Erwär-mung des Untergrundes birgt jedoch auch die Chance, die dort gespeicherte Energie zu nutzen� Die gewinnbaren Energiemengen reichen aus, um einen großen Anteil des Wärmebedarfs in Städten für viele Jahre zu decken� Ent-scheidend ist nur, dass dies vernünftig geschieht�

Vor dem Hintergrund des Klimawan-dels und der vermehrten Nutzung erneuerbarer Energie bedarf es eines nachhaltigen Untergrundmanage-ments� Gekoppelt mit einer langfristig angelegten Grundwasserüberwachung besteht hier die Möglichkeit Grundwas-ser- und Klimaschutz aktiv und sinnvoll zu unterstützen�

„PFT-Fahnen“:Aktuelle Schadensfälle in ganz Deutsch-land zeigen auf, dass die Nutzung von Perfluorierten Tensiden (PFT) in verschiedenen industriellen Prozessen und Produkten eine Gefährdung und Beeinträchtigung von Gewässern nach sich ziehen kann� Aus diesen Gründen wurde die Stoffgruppe der PFT in der

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PFT-Konzentrationen in mg/l im April 2011

Monitoringkampagne 2010 das erste Mal mit betrach-tet� An Hand der Ergebnisse ist zu erkennen, dass auch im Bereich des Kölner Stadtgebietes verschiedene durch PFT beeinträchtigte Bereiche existieren�

Insbesondere die nahe den Kiesgruben südlich von Immen-dorf ermittelten sehr hohen PFT-Gehalte implizierten wei-tere Erkundungsmaßnahmen� Im Rahmen der Amtsermittlung wurden in einer abgestuften Vorgehensweise verschiedene Betrachtungsebenen im Grund-wasser erstellt, so dass ein detailliertes Bild der Belastungs-fahne erstellt und der Eintrag auf ein Industriegebiet südlich von Immendorf und den Kiesse-en beschränkt werden konnte� Als Ursache für die PFT-Konta-mination hat sich mit größter Wahrscheinlichkeit der Einsatz von Feuerlöschschäumen, die bis 2004 zu Übungszwecken eingesetzt wurden, herauskris-tallisiert� Diverse andere Ursa-chen, wie Havarien, Unfälle und sonstige Nutzungen konnten, abgesichert über zusätzliche umfangreiche Bodenunter-suchungen, ausgeschlossen werden� Die ordnungspflichtige

Firma wird bei der Ermittlung und Konzeption von Siche-rungs- und Sanierungsschritten von Seiten der Bezirksre-gierung Köln als zuständige Behörde begleitet�

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B. Bauen und Umwelt

Bauen bedeutet immer auch einen Eingriff in den Natur-haushalt, so dass das Umwelt- und Verbraucherschutz-amt bei Genehmigungsverfahren zu Bauanträgen und grundstücksbezogenen Anfragen sowie bei Industrie-bauvorhaben nach dem Bundes-Immissionsschutzge-setz zu den unterschiedlichen Umweltaspekten gehört und beteiligt wird�

AltlastenIn der Regel wird zur Klärung der Altlastensituation als erstes ein Abgleich mit dem Kataster über altlastver-dächtige Flächen und Altlasten herangezogen� Ergibt sich hieraus ein Bodenbelastungsverdacht, ist zu klären, ob tatsächlich eine Bodenbelastung vorhanden ist und ob von ihr Gefahren für das beabsichtigte Vorhaben und die Nutzer ausgehen� Dieser Nachweis ist durch Untersu-chungen des Bodens, der Bodenluft und des Grundwas-sers zu erbringen�

Bestätigt sich im Rahmen der Untersuchungen für ein Bodengutachten der Altlastenverdacht, können Siche-rungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen erfor-derlich sein�

Vorsorgender BodenschutzIm Stadtgebiet der Stadt Köln sind wertvolle Hochertrags-böden weit verbreitet� Lößboden wie Parabraunerden und Braunerden sind Bodenarten, die eine hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit aufweisen� Diese Böden unterliegen einer besonderen Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit, und es wird frühzeitig für eine sachgerechte Abwägung im Planungsverfahren geklärt, welche Bodenfunktionen durch den geplanten Eingriff betroffen sind und ob diese ausgeglichen werden können� Dafür sind Bodenuntersu-chungen und Bodenschutzkonzepte erforderlich�

Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissions-schutzrecht Durch die Übernahme immissionsschutzrechtlicher Auf-gaben vom Land Nordrhein-Westfalen durch die Stadt Köln sind in Baugenehmigungsverfahren nunmehr auch immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen erforder-lich� Dies führte vor allem für gewerbliche Vorhaben zu Änderungen im Verfahrensablauf� Unter den gewerbli-chen Bauvorhaben verursachen insbesondere Gaststät-ten und Flächen für Außengastronomie einen erhöhten Prüfaufwand, da zum Schutz der umliegenden Nachbar-schaft oftmals Immissionsgutachten gefordert werden�

Die Abteilung „Immissionsschutz, Wasser- und Abfall-wirtschaft (IWA)“ prüft und bewertet diese im Bauge-nehmigungsverfahren� Ähnliches gilt für gewerbliche Vorhaben außerhalb von Gewerbegebieten, deren Aus-wirkungen (Lärm- und Geruchsbelästigungen) auf die benachbarten Nutzungen zu prüfen sind�

Neben gewerblichen Vorhaben im Baugenehmigungs-verfahren sind Genehmigungsverfahren nach Bundesim-missionsschutzgesetz für industrielle Bauvorhaben für die Fachabteilung hinzugekommen�

Geothermie – Wärmepumpen zur Nutzung von ErdwärmeIn den letzten Jahren hat der Einsatz von Wärmepum-pen zur Nutzung von Erdwärme zur Wärmeversorgung von Gebäuden auch auf dem Kölner Stadtgebiet stark zugenommen� Die Erschließung der oberflächennahen Erdwärme als Wärmequelle kann durch die Förderung von Grundwasser über Brunnenbauwerke (Wasser-Wasser-Wärmepumpen) oder über das Einbringen von Kunststoffrohren in den Boden, die mit einer Wärmeträ-gerflüssigkeit befüllt werden (Erdwärmesonden, -kollek-toren), erfolgen�

Wesentlich für den Einsatz von Wärmepumpen jeder Art ist, dass die zu versorgenden Häuser einen sehr guten Wärmedämmstandard haben� Andernfalls kann der Energieverbrauch für den Betrieb der Wärmepumpen-anlage so groß werden, dass die gewünschte Energieer-sparnis wieder aufgezehrt wird�

In Köln existieren zurzeit rund 900 Gebäude die ihren Wärmebedarf für Heizung und in vielen Fällen auch Warmwasser ganz oder teilweise über Anlagen zur Erdwärmenutzung decken� Steigende Energiekosten und die Verpflichtung aus dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) bei Neubauvorhaben einen Teil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken, führt dazu, dass die Anzahl dieser Anlagen wei-ter stark zunehmen wird�

In den Jahren 2007- 2011 wurden im Schnitt jährlich 130 Anträge auf Wasserrechtliche Erlaubnis für Anlagen zur Erdwärmenutzung gestellt� Diese teilen sich zu ca� 30 % auf Wasser-Wasser-Wärmepumpen und zu 70 % auf Son-denanlagen auf�

Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt prüft im Erlaubnisverfahren, dass das Grundwasser durch den

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Betrieb der Erdwärmeanlagen und die erforderlichen Bauarbeiten nicht negativ verändert wird� Besonders bei Büro- und Geschäftshäuser soll in vielen Fällen auch der Kühlbedarf für die Gebäudeklimatisierung über die Erdwärmeanlagen gedeckt werden� In diesen Fällen ist sicherzustellen, dass es zu keiner unzulässigen Erwär-mung des Grundwassers kommt�

Der Überwachung vor Ort kommt in der Bauphase eine große Bedeutung zu, da nach Abschluss der Arbeiten – speziell bei Sondenanlagen – kaum noch die Möglichkeit besteht, die korrekte Bauausführung der unterirdischen Anlagenteile zu kontrollieren� In den Folgejahren, während des Betriebes der Erdwär-meanlagen, geschieht die Überwachung anhand von Betriebsprotokollen und stichprobenartigen bezie-hungsweise bei großen Anlagen, wiederkehrenden Orts-besichtigungen�

Schwerpunkte der Überwachung werden auch zukünf-tig – neben den bauzeitlichen Kontrollen – auf großen Erdwärmeanlagen und dort besonders bei gemeinsamer Nutzung zu Heiz- und Kühlzwecken, liegen�

Ökokonten für Eingriffe in Natur und LandschaftBaumaßnahmen und sonstige Vorhaben im unbebauten Außenbereich sind oft mit Eingriffen in Natur und Land-schaft verbunden, für die nach den Bestimmungen des Naturschutzrechts ein Ausgleich oder Ersatz zu leisten ist� Für Vorhabenträger, die häufiger Eingriffe in Natur und Landschaft vornehmen müssen, gibt es die Mög-lichkeit die Genehmigungsverfahren durch Einrichtung eines sogenannten Ökokontos zu beschleunigen�

Hierbei werden auf Grundlage vertraglicher Verein-barungen zwischen einem Eingreifer und der Unteren Landschaftsbehörde auf geeigneten Flächen entspre-chende Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnah-men bereits im Vorgriff von Baumaßnahmen realisiert�

Auf einem Ökokonto werden die Vorleistungen für den Naturschutz auf der „Haben-Seite“ mittels sogenannten Biotopwertpunkten erfasst sowie die später notwen-digen Eingriffe in Natur und Landschaft auf der „Soll-Seite“ verbucht und damit ähnlich eines Bankkontos gegeneinander aufgerechnet�

Vorteile eines Ökokontos sind die schnellere Abwicklung von Vorhaben, da die in Köln mittlerweile aufwändige Suche nach einzelnen Kompensationsflächen entfällt

und Abstimmungsverfahren verkürzt werden, indem die Kompensationsermittlung mittels Biotopwertpunkten in einem vereinfachten Verfahren erfolgt�

Daneben erhöht sich die Planungssicherheit für die antragstellenden Ökokonto-Partner, da eine klarere Zeit-planung möglich ist� Letztlich führt dies auch zu Verfah-renskostenersparnissen�

Die vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen sind unmittelbar ökologisch wirksam� Die Natur wird schon „repariert“ bevor sie zerstört wird� Außerdem ist es möglich anstatt kleinflächiger Kompensationsmaßnah-men zusammengefasste Maßnahmen auf größerer Flä-che zu planen und zu realisieren und sie so eine wesent-lich höhere ökologische Wirksamkeit entfalten�

ArtenschutzDer Artenschutz ist grundsätzlich bei allen Planungs- und Genehmigungsverfahren, aber auch bei ansonsten grundsätzlich genehmigungsfreien Vorhaben oder Tätigkeiten durch Jedermann zu beachten� In zahlrei-chen Verfahren wurde dies seit 2003 abschließend gerichtlich überprüft�

Konkrete Beispiele hierzu:Bei der Wärmedämmung von Fassaden kann es zu Kon-flikten mit Schwalbennestern kommen�

Bei Dachausbauten oder Gebäudeabrissen können Mau-ersegler, Eulen oder auch Fledermäuse betroffen sein�

Ein alter, von einem Steinkauz bewohnter Obstbaum auf einer Weide muss geschützt werden�

Bäume dürfen nicht gefällt oder zurückgeschnitten werden, wenn darin Vogel brüten� Kommt es also zu sol-chen Problemen, ist die Zustimmung der Unteren Land-schaftsbehörde (ULB) erforderlich, bevor von den Vorga-ben des Artenschutzrechtes abgewichen werden kann� In besonderem Maße gilt dies bei Planungs- und Geneh-migungsverfahren� Hierbei sind nach Abstimmung mit der ULB oftmals Kartierungen der wahrscheinlich betrof-fenen Arten im Vorfeld erforderlich, um das Verfahren nicht unnötig zu verzögern�

Ist eine geschützte Art in ihrem örtlichen Bestand durch das geplante Vorhaben erheblich beeinträchtigt, so ist das Vorhaben nur zulässig, wenn der betroffene Arten-Bestand durch unterstützende Maßnahmen erhalten

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werden kann oder Ersatzlebensräume an anderer Stelle – möglichst in der Nähe des Eingriffs – geschaffen wer-den� Dies ist durch den Vorhabenträger sicher zu stellen� Zu beachten ist hierbei, dass die jeweiligen Maßnahmen schon funktionsfähig sein müssen, wenn mit dem Ein-griff begonnen wird� Sollte all dies nicht möglich sein, kann das geplante Vorhaben im schlimmsten Falle auch untersagt werden�

LärmvorsorgeDas Sachgebiet Lärmvorsorge beschäftigt sich mit der Bewertung von Flächen hinsichtlich der Lärmbeeinträch-tigung aus Straßen-, Schienen-, Wasser und Flugverkehr und ihre Nutzungseignung� Städtebauliche Planungs-konzepte und Bebauungspläne werden auf Lärmeinflüs-se geprüft, die Lärmsituation bewertet und erforderliche Lärmschutzmaßnahmen dargestellt� Auswirkungen auf die Nachbarschaft fließen dabei mit ein� Auch besondere Bauvorhaben beispielsweise bei öffentlicher finanzieller Förderung werden hinsichtlich der Lärmsituation beur-teilt� Hier erfolgt auch die Prüfung von städtischen Stra-ßenaus- und -neubauvorhaben gemäß Verkehrslärm-schutzverordnung (16� Bundesimmissionsschutzverord-nung BImSchV)�

Im Baugenehmigungsverfahren und im Rahmen des An- und Verkaufs städtischer Grundstücke informiert die Lärmvorsorge andere Fachämter über Lärmbeeinträchti-gungen aus dem Straßen-, Schienen-, Wasser- und Flug-verkehr� Neben den Fachämtern berät sie auch externe Vorhabenträger lärmfachlich und erstellt für beide die Anforderungsprofile zu den erforderlichen Lärmgutach-ten beispielsweise im Bebauungsplanverfahren und im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren�

C. Maßnahmen zum Schutz des Menschen

Luftreinhaltung Durch zahlreiche Produktions- und Verbrennungspro-zesse wird die Luft mit Schadstoffen, die negative Aus-wirkungen auf die menschliche Gesundheit und unsere Umwelt haben, belastet� Die Palette der gesundheitli-chen Wirkungen reicht von Reizungen der Atemorgane (durch Stickoxide), über toxische Wirkungen (durch Blei, Cadmium und Ozon) bis zu kanzerogenen Wirkungen (durch Benzol und Feinstaub)� Daneben gibt es Gase, die zur Erderwärmung beitragen wie beispielsweise Kohlen-dioxid und Methan� Sie werden auch als Treibhausgase bezeichnet, da sie ähnlich wirken, wie die Glasscheiben eines Gewächshauses�

Die in den EU-Luftqualitätsrichtlinien und in den natio-nalen Regelwerken festgelegten Belastungsgrenzwerte für Schadstoffe sind durch die internationalen Fachgre-mien (wie die Weltgesundheitsorganisation WHO) breit abgestützt� Sie orientieren sich am Schutz der mensch-lichen Gesundheit und sollen auch besonders anfällige Risikogruppen vor Schäden bewahren� Ein ausreichender Schutz vor Luftschadstoffen ist daher eine Grundvor-aussetzung für gesunde Lebensverhältnisse� Aus diesem Grunde werden in Bau- und Planungsverfahren die Luft-schadstoffe intensiv geprüft�

Die Emittenten der Luftschadstoffe sind in Köln insbe-sondere der Verkehr, die Industrie und Kleinfeuerungs-anlagen� Als dominierender Verursacher der Stickoxid- emissionen wurde in Köln der motorisierte Fahrzeug-verkehr identifiziert� Besonders verkehrsreiche Stand-orte weisen deutliche Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid auf� Die industriellen Emissionen sind in den letzten Jahrzehnten erheblich begrenzt worden und stellen in der Regel keine Gefährdung dar� Als Maßnah-me aufgrund einzelner Unglücke, wurde das Störfallma-nagement und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessert�

UmweltzoneDer Verkehr insbesondere der Güterverkehr hat in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen und ist heute das Umweltproblem Nr� 1� Sowohl Luft- als auch Lärmbelastungen gehen in hohem Maße von den moto-risierten Verkehrsmitteln in der Stadt aus�

Aufgrund der seit 2003 durchgeführten Messkampag-nen wurde deutlich, dass es in Köln punktuell Probleme

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mit Feinstaub (PM10) gibt, dass aber der ab 2010 gül-tige Grenzwert für Stickstoffdioxid an vielen Stellen im inneren Stadtgebiet überschritten wurde�

Der Hauptverursacher für die hohe Stickoxid-Belastung und auch für den Feinstaub ist der motorisierte Stra-ßenverkehr� Es wurde daher im Luftreinhalteplan für Köln festgelegt, ab Januar 2008 eine Umweltzone ein-zurichten� Die Umweltzone ist ein Bereich in den nur schadstoffarme Fahrzeuge Zufahrt haben sollen� Die Fahrzeuge werden in vier Schadstoffgruppen eingeteilt� Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 erhalten sogenannte Umweltplaketten (rot, gelb, grün) zur Kenn-zeichnung ihrer Schadstoffeigenschaften�

In die von zahlreichen Städten eingerichteten Umwelt-zonen dürfen nur noch Fahrzeuge fahren, die mit einer in dieser Umweltzone erlaubten Plakette versehen sind� Die Umweltzone Köln wurde zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger 2008 als eine der ersten in Deutschland eingeführt� Derzeit dürfen nur noch Fahr-zeuge mit einer Umweltplakette (rot, gelb oder grün) in die Umweltzone einfahren�

Da die unterschiedlichen Interessengruppen in verschie-denen Arbeitskreisen zur Vorbereitung der Umweltzone eingebunden waren, lief die Einführung der Umweltzone in Köln trotz einiger Skepsis und Widerständen relativ reibungslos ab� Zur Unterstützung gab es Übergangsre-gelungen und die Möglichkeit von zeitlich begrenzten Ausnahmegenehmigungen�

Der durch die Auswertung der NO2 - und Feinstaubmess-daten für das erste Jahr mit Umweltzone belegte Rück-gang der punktuell gemessenen Feinstaubbelastung beziehungsweise die durchschnittliche Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung zeigt, dass die Einführung der Umweltzone Köln eine geeignete Maßnahme zur Sen-kung der Luftverschmutzung ist�

Die Stickstoffdioxidgrenzwerte werden jedoch weiterhin großflächig erheblich überschritten� Deshalb haben die Bezirksregierung Köln und das LANUV vorgeschlagen, neben den zahlreichen Einzelmaßnahmen insbesondere die Kölner Umweltzone auszudehnen� Dieser Vorschlag wurde von der Stadt Köln akzeptiert und der folgende Zeitplan vorgeschlagen:

Ab 01� April 2012: Räumliche Ausdehnung der Kölner Umweltzone auf rd� 88 km ²

Ab 01� Januar 2013: Ausschluss der Fahrzeuge mit roter Plakette

Ab 01� Juli 2014: Ausschluss der Fahrzeuge mit gelber Plakette

Aktuelle Informationen finden Sie unter www�stadt-koeln�de/3/umwelt/umweltzone

Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärm- richtlinieLärm zählt mit zu den größten Umweltproblemen – er stört, belastet und verursacht Erkrankungen� Die Europäische Union hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung in Europa besser vor Lärm zu schützen� Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 zielt die Europäische Union darauf ab, schädliche Umwelteinwir-kungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern�

Als Umgebungslärm im Sinne dieser Richtlinie werden belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten hervorgeru-fen werden, bezeichnet� Für die Schallquellen (Straßen, Schienen, Flughäfen, große Gewerbe- und Industriean-lagen einschließlich Häfen) verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedsstaaten in einem vorgegebenen Zeitrahmen zur:– Erstellung von (strategischen) Lärmkarten (Lärmkar-

tierung), – Information der Öffentlichkeit über die Lärmbelastun-

gen und die damit verbundenen Wirkungen, – Information der EU-Kommission über die Lärmbelas-

tung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet,

– Aufstellung von Lärmaktionsplänen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verant-wortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schäd-licher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind�

Diese Arbeiten sind alle 5 Jahre zu aktualisieren� Es han-delt sich also um ein mehrstufiges Verfahren�

Der Ablauf der Lärmminderungsplanung: – LärmkartierungFür das Kölner Stadtgebiet wurden die Arbeiten für die erste Stufe der Lärmkartierung zu Straßen, sonstigen Schienenwegen (Schienen die nicht zum Schienennetz des Bundes zählen, wie beispielsweise Straßenbahnen), sowie Gewerbe und Industrie einschließlich Häfen im

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August 2008 vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt abgeschlossen�

Die erstellten Lärmkarten für Köln für den Gesamttag (0-24 Uhr) und für die Nacht (22-6 Uhr) sind im Umge-bungslärmportal des Landes Nordrhein-Westfalen ein-gestellt und können dort eingesehen werden: www�umgebungslaerm�nrw�de

Die Ergebnisse der Kartierung durch das Eisenbahnbun-desamt werden in einem eigenen Internetauftritt unter http://laermkartierung�eisenbahn-bundesamt�de darge-stellt� Sie können auch auf dem Umgebungslärmportal des Landes Nordrhein-Westfalen eingesehen werden�

Sie stehen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen insofern erst seit diesem Zeitpunkt als digitale Daten-sätze in einer für die erforderlichen Auswertungen zur Lärmaktionsplanung teilweise geeigneten Form zur Verfügung�

Wichtig ist, dass die Lärmkarten nach der nationalen Verordnung zur EU-Umgebungslärmkartierung (34� Bundes-Immissionsschutz-Verordnung) auf Berechnun-gen und nicht auf Messungen basieren�

– LärmaktionsplanungDie EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, nach Abschluss der Lärmkartierung eine Lärmaktionsplanung für stark belastete Bereiche zu erstellen und die Bevöl-kerung und interessierte Institutionen an der Lärmak-tionsplanung zu beteiligen� Außerdem sollten gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie „Ruhige Gebiete“ gegen eine Zunahme von Lärm geschützt werden�

Die Lärmaktionspläne sollen Grundlage von Maßnah-menprogrammen werden, mit denen die Lärmbelastung für die Gesamtheit der Betroffenen reduziert werden soll� Ein Anspruch des Einzelnen auf Umsetzung von Maßnahmen ist jedoch nicht gegeben� Maßgeblich für den Ablauf der Lärmaktionsplanung in Nordrhein-Westfalen ist der Erlass des Ministeriums für Umwelt und Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 07�02�2008 „Lärmaktionsplanung“� Demnach ist eine Lärmaktionsplanung zumindest dann durchzuführen, wenn im Mittel für den Gesamttag (0 -24 Uhr) 70 dB(A) und nachts (22 - 6 Uhr) 60 dB(A) beziehungsweise für Fluglärm 65 dB(A) (Gesamttag) /55 dB(A) (nachts) über-schritten werden�

– AnalyseDas Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln beauftragte 2009 ein Gutachterbüro mit der Analyse der Belastungssituation und Ermittlung von Belas-tungsschwerpunkten (Bereiche mit einer Vielzahl von Einwohnern mit besonders hohen Lärmbelastungen, so genannte Hot Spots) sowie der Erarbeitung eines strate-gischen Konzeptes� Diese Arbeiten liegen seit Ende März 2010 in schlussabgestimmter Form vor�

– ÖffentlichkeitsbeteiligungEnde November 2010 startete die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung� In Anlehnung an das Pilotprojekt des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-braucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Stadt Essen zur Lärmaktionsplanung in Essen, hatte sich die Stadt Köln im Vorfeld der Planungen für ein elektro-nisches Partizipationsverfahren per Internet ähnlich der Beteiligungsverfahren zum Kölner Bürgerhaushalt ent-schieden� Drei Wochen, vom 23� November bis 12� Dezember 2010 konnten Kölnerinnen und Kölner über die Internetplattform „Köln aktiv gegen Lärm“ (http://laermaktionsplanung�stadt-koeln�de) Lärm-brennpunkte in ihrem Wohngebiet benennen und Vorschläge zur Lärmminderung machen� Neben dem Online-Portal gab es das Angebot für Bürgerinnen und Bürger sich telefonisch oder mittels eines Formulars schriftlich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen�

Die Beteiligung in der ersten Online Phase war umfang-reich� 2�313 Bürgerinnen und Bürger haben 1�646 Vorschläge (Eingaben) geschrieben sowie Vorschläge kommentiert (962 Kommentare) und/oder bewertet (13�253 Bewertungen)� Dabei enthalten die 1�646 Vor-schläge rund 2�180 Nennungen von Lösungsansätzen zur Lärmminderungsplanung, die das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln auswertete� Etwa 75 % der Vorschläge erfolgten über das Internet� Rund 52�000 Bürgerinnen und Bürger informierten sich lesend auf der Plattform�

Das Interesse der Teilnehmer lag insbesondere auf den Lärmarten: Straßenlärm, Fluglärm und Schienen-lärm der Deutschen Bahn� Zentrale Themen waren: Geschwindigkeit, Lärmschutzwände, Verkehrsführung, Verkehrsüberwachung, Nachtflugregelungen, Straßen-raumgestaltung, Flüsterasphalt sowie LKW-Fahrver-bote�

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Viele der eingebrachten Beiträge sind sehr konstruktiv und als Erkenntnisgewinn für die Verwaltung anzusehen� Sehr häufig wurden dabei komplexe Sachverhalte und verschiedene Lärmbereiche angesprochen� Der Anteil dieser komplexen Beiträge war erheblich höher als zuvor angenommen� Die datentechnischen Aufarbeitungen und Auswertungen durch das Umwelt- und Verbraucher-schutzamt der Stadt Köln und dem Gutachterbüro sowie die erforderlichen Abstimmungs- und Überprüfungspro-zesse mit den zuständigen Dienststellen und Behörden innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung fielen auch umfangreicher aus, als ursprünglich kalkuliert�

Die zweite Beteiligungsphase der Lärmaktionsplanung startete Ende 2011� Hier erhielten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die aus Beteiligungsphase 1 abgeleiteten Maßnahmen und Konzepte zur Lärmmin-derung in Köln noch mal zu kommentieren� Auch diese Phase erfolgte über die Internetplattform „Köln aktiv gegen Lärm“� Zur Zeit werden die Ergebnisse dieser 2� Beteiligungsphase ausgewertet�

Im Anschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Lärmaktionsplan für die Stadt Köln erstellt und zur Ein-sichtnahme öffentlich ausgelegt� Danach wird der Rat der Stadt Köln ihn abschließend beraten und beschlie-ßen� Die Ergebnisse werden ins städtische Internet ein-gestellt�

Lärmaspekt bei GroßveranstaltungenDie Vereinbarkeit von Veranstaltungen mit den Bedürf-nissen der unmittelbar umliegenden Wohnbevölkerung einschließlich der Berücksichtigung der immissions-rechtlichen Belange, stellt auch in Köln vielfach einen Schwerpunkt der Überlegungen bei der Entscheidung über Großveranstaltungen dar�

Die notwendigen immissionsrechtlichen Ausnahme-genehmigungen werden auf Grundlage der einzuhal-tenden Immissionsrichtwerte des für die Stadt Köln maßgeblichen Landesimmissionsschutzgesetzes NW – insbesondere die §§ 9 und 10 – erteilt� Bei Großver-anstaltungen mit musikalischem Bühnenprogramm in einer Umgebung mit dichter Wohnbebauung ist die Ein-haltung der in dem Runderlass angegebenen Richtwerte nicht in allen Fällen, im Innenstadtbereich von Köln fast niemals möglich�Sofern an der Durchführung der Veranstaltung ein herausragendes öffentliches Interesse besteht, ist die Überschreitung der Immissionsrichtwerte im Einzelfall

möglich unter der Voraussetzung, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohnerinnen und Anwoh-ner ausgeschlossen werden� Diese Voraussetzung ist erfüllt, sofern unter analoger Anwendung der Richtwer-te der Arbeitsstättenverordnung an den Wohnungen der Mittelwert von 85 Dezibel (A) sowie der Wert für Lärmspitzen von 90 Dezibel (A) – gemessen 0,5 Meter vor dem geöffneten Fenster oder an einem adäquaten Ersatzmessstandort nicht überschritten werden� Analog zu den Bestimmungsverfahren der TA Lärm wird zudem ein Zuschlag von bis KI = 6 Dezibel (A) festgelegt, der die besondere Auffälligkeit der Immissionen durch Impuls-haltigkeit berücksichtigt�

Dies gilt allerdings nur für Veranstaltungen mit einer Gesamtspieldauer von weit unter 8 Stunden bei dieser Lärmexposition und auch nur für maximal 5 Veranstal-tungstage im Jahr� Diese Vorgehensweise – die soge-nannten Ringfestkriterien wurden vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt entwickelt, mit der Bezirksregie-rung Köln, dem Landesumweltamt NRW und dem Lan-desumweltministerium NRW abgestimmt und bei der Genehmigung des ersten Ringfestes in Köln angewandt�

Die Einhaltung der Richtwerte ist zwingend geboten� Eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmis-sionsschutzgesetz NW bei solchen Veranstaltungen wird ausschließlich auf der Grundlage eines durch einen unabhängigen Gutachter gefertigten Schallschutzprog-nosegutachtens erteilt, das die Einhaltung der Richtwer-te bereits im Vorfeld dokumentiert�

Weiterhin werden während der Veranstaltungen gut-achterliche Lärmmessungen durchgeführt, die nach-weisen, dass die Richtwerte während der Veranstaltung eingehalten wurden� Da die Behandlung und Regelung der Lärmproblematik eine der Grundsatzvoraussetzun-gen für die Genehmigung von Großveranstaltungen darstellt, wurden die genannten Verfahren als bindende Handlungsanweisung explizit im Vergabekonzept für die zentralen Innenstadtplätze in Köln erfasst�

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Lebensmittelüberwachung und Lebensmittelunter-suchungen Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen� Sie kontrolliert, ob alle rechtlichen Vorschriften im Verkehr mit Lebens-mitteln, Kosmetika, Tabakerzeugnissen sowie Bedarfs-gegenständen – das sind alltägliche Gebrauchsgegen-stände, mit denen der Mensch oder ein Lebensmittel in Berührung kommt – eingehalten werden�

Zwar liegt heute die Hauptverantwortung für die ver-kauften Produkte bei den Herstellern und Händlern, doch die Kontrollen durch die Behörden sind weiterhin erforderlich� Die planmäßigen Überprüfungen erfolgen nach einer Risikoanalyse der Betriebe in bestimmten zeitlichen Abständen, aber auch aus besonderem Anlass aufgrund von Verbraucherbeschwerden, Beanstandun-gen oder Mitteilungen anderer Behörden und Meldun-gen des durch die EU aufgebauten Schnellwarnsystems�

Zur Vermeidung von Beanstandungen ist die Lebensmit-telüberwachung (LMÜ) aber auch präventiv tätig� Schon vor Geschäftsbeginn oder bei geplanten Änderungen und Erweiterungen des Betriebes und Warenangebo-tes können sich Gewerbetreibende beraten lassen� Die Durchführung der Betriebskontrollen erfolgt durch die Lebensmittelkontrolleure�

Gerade Lebensmittelskandale rufen dem Verbraucher die Notwendigkeit einer gut aufgestellten Lebensmittel-überwachung ins Bewusstsein� Diese kann nur bei einem ausreichenden Personalbestand sichergestellt werden� Beispielsweise musste in 2011 die Lebensmittelüber-wachung intensiv mit zahlreichen und jeweils zeitnahen Maßnahmen auf die dramatische EHEC Thematik einge-hen, um die Kölner Bevölkerung vor der Ansteckung mit dem Bakterium zu schützen� Vor allem wurden durch den gezielten Einsatz aller Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure sowie der amtlichen Kontrollassis-tentinnen und -assistenten risikoorientierte Proben von Lebensmitteln genommen, die im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA RRW) untersucht wurden� Sämtliche in Köln entnomme-ne Proben waren negativ�

Ein weiteres Beispiel aus der Praxis war die Warnung des Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz vor erhöhten Methanolgehalt in mehreren Wodkamarken einer Thüringer Firma,

wodurch die LMÜ der Stadt Köln flächendeckende Kon-trollen durchführen und die gefundene Ware sicherstel-len musste� Methanolvergiftungen gelten als gefährlich, eine harmlose Dosis gibt es nach Aussagen von Medi-zinern nicht� Die Aufnahme kann zur Erblindung oder sogar tödlich wirken�

Zu den Aufgaben des Innendienstes gehört die Einlei-tung ordnungsrechtlicher Verfahren bei der Feststellung lebensmittel- und futtermittelrechtlicher Verstöße� Auf-grund der vor Ort von den zuständigen Veterinären und Lebensmittelkontrolleuren festgestellten Verstöße im Rahmen von Betriebskontrollen oder Probenahmen wer-den Ordnungswidrigkeiten- oder auch Strafverfahren eingeleitet� Die Verstöße werden je nach Schwere der Tat unterschiedlich geahndet (Belehrung, Verwarnung mit/ohne Verwarnungsgeld, Bußgeldbescheid, Einlei-tung von Strafverfahren)� Zur Abwehr von Gefahren für den Verbraucher sind jedoch nicht nur repressive Maß-nahmen zu sehen; vorrangig werden auch Ordnungs-verfügungen zur präventiven Gefahrenabwehr erlassen� Die Ordnungsverfügungen haben sich als ein probates Mittel für eine wirkungsvolle LMÜ und damit für einen effektiven Verbraucherschutz herausgestellt�

Der Außendienst der Lebensmittelüberwachung stellt mit achtzehn amtlichen Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren sowie vier weiteren Auszubildenden mit Abschluss in 2012, einer lebensmittelchemischen Sachverständigen sowie mit fünf amtlichen Kontrol-lassistentinnen und -assistenten durch seine Überwa-chungstätigkeit den vorbeugenden Verbraucherschutz sicher� Dafür führt der Außendienst amtliche Kontrollen und amtliche Probenahmen durch� Darüber hinaus werden tagesaktuelle Themen, wie beispielsweise Rück-rufaktionen oder Schnellwarnungen im entsprechenden Betrieb überprüft und weiter bearbeitet�

Für die auf Grund der durchgeführten Risikoanaly-se vorgegebenen Plankontrolltermine für amtliche Betriebskontrollen, war die Aufstockung von Kontroll-personal unumgänglich� Hierfür wurden und werden auch zukünftig amtliche Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure bei der Lebensmittelüberwachung der Stadt Köln ausgebildet� Eine Maßnahme des Ministeri-ums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW zur Verbesserung der Lebens-mittelüberwachung war auch die Schaffung eines neuen Berufsbildes, und zwar das des amtlichen Kontrollassis-tenten (aKA)� Dieser soll die Lebensmittelkontrolleure

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bei ihrer Arbeit unterstützen und selbstständig kleinere Kontrollen durchführen und Proben entnehmen�

Im Rahmen der veterinärmedizinischen Lebensmittel-überwachung werden zulassungspflichtige und nicht zulassungspflichtige Betriebe, welche Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, ver- oder bearbeiten, von amtlichen Tierärzten überwacht (zum Beispiel Metzge-reien, Fischgroß- und -einzelhandel, Großküchen)�

Gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel können nur von gesunden Tieren stammen� Daher beginnt die amtstierärztliche Lebensmittelüberwachung bereits im Stall� Sie umfasst die Tierzucht, Haltungs- und Füt-terungsbedingungen ebenso wie die anschließenden Schlacht-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen bis hin zur Verkaufstheke kurz gesagt: Vom Stall bis zum Teller� Während die Schlachttier- und Fleischuntersu-chung in Köln zunehmend an Bedeutung verloren hat, es schlachten nur noch zwei Betriebe, konzentriert sich die Überwachung auf Betriebe, die Lebensmittel tieri-scher Herkunft herstellen, kühlen, lagern, verarbeiten oder in den Verkehr bringen�

Hierzu zählen bestimmte Großküchen und Cateringbe-triebe, aber auch Fleisch- und Fischabteilungen in Super-märkten und auf Wochenmärkten� Die Überwachung erfolgt abhängig von Größe und Hygienestatus der Betriebe�

So war und ist es ein Schwerpunkt, diese Betriebe auf dem Weg zur Zulassung zu begleiten und fachkundig zu beraten� Teilweise beginnt die Zusammenarbeit bereits bei der Bauplanung, beinhaltet die Hilfestellung im Hygi-enemanagement bis hin zur eigentlichen Zulassung�

Das Qualitätsmanagementsystem (QM-System) in der Lebensmittelüberwachung (LMÜ) der Stadt KölnBis spätestens 31�07�2007 wurde die Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems (QM) in der Lebensmit-telüberwachung vom Gesetzgeber gefordert, welches zum Ziel hat, wiederkehrende Abläufe zu beschreiben und sie in eine einheitliche und nachvollziehbare Form zu bringen� Dadurch soll die Qualität der Handlungen auf einem gleichbleibend hohen Niveau gehalten werden�

Die Stadt Köln hat ein QM-System gemäß der internati-onalen Norm ISO 9001 aufgebaut, hält dieses aufrecht und entwickelt es fortwährend weiter, so dass es zerti-fizier- und akkreditierfähig und damit jederzeit in der

Lage ist, sich einer unabhängigen Prüfung durch über-geordnete Behörden erfolgreich zu stellen�

Zum Zweck der Einführung eines QM-Systems hat die Stadt Köln an einer Arbeitsgruppe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) teilge-nommen� In mehreren Qualitätszirkeln wurden muster-hafte Vorlagen erstellt, die den Mindestanforderungen an ein QM-System in der Lebensmittelüberwachung entsprachen� Ein großer Schwerpunkt wurde hierbei auf die praktische Arbeit vor Ort gelegt� Diese musterhaf-ten Vorlagen sind auf die Situation in Köln angepasst worden und geben nun als Verfahrens- oder Arbeits-anweisungen verbindliche Standards für die Arbeit der Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure sowie der Veterinärinnen und Veterinäre vor�

Zwischenzeitlich fanden gegenseitige Auditierungen (fachliche Begutachtungen) der Kreisordnungsbehörden von NRW im Rahmen dieser Arbeitsgruppe statt� Hierbei ließ sich feststellen, dass die gegenseitige Auditierung einen sehr wertvollen Beitrag für die Fortentwicklung und Optimierung der implementierten QM-Systeme leistete�

Entsprechend der Philosophie eines QM-Systems wer-den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv in den Prozess mit eingebunden und somit zu Beteiligten bei der Erstellung und der Umsetzung der Vorgabedoku-mente� Begleitend hierzu werden interne beratende Gespräche und Schulungen durchgeführt�

Durch das QM System mit entsprechenden Nachweisdo-kumenten wird es nachvollziehbar, WER WAS WIE WANN gemacht hat� In den Vorgabe-Dokumenten werden ein-heitliche Arbeitsstandards schriftlich in Verfahrens- und Arbeitsanweisungen festgehalten, um eine einheitliche Vorgehensweise zu erzielen� Diese haben den Charakter eines Pflichtenheftes und geben vor, wie regelmäßig wiederkehrende Arbeiten erledigt werden müssen�

Die Ergebnisse der ersten internen Audits zeigen, dass das QM-System bei der Lebensmittelüberwachung der Stadt Köln erfolgreich implementiert wurde� Sie zeigen aber auch, dass Nachbesserungen in Teilbereichen not-wendig sind�

Gemeinschaftsverpflegung Der sehr sensible Bereich der Gemeinschaftsverpflegung wird speziell von einer chemischen Lebensmittelsachver-

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ständigen überprüft� Sie kontrolliert Einrichtungen, in denen Personen mit besonderem Risiko verpflegt wer-den beispielsweise Kinderheime, offene Ganztagsschu-len, Jugendeinrichtungen, Seniorenheime und caritative Einrichtungen�

Teils bestehen diese Einrichtungen als Einzelbetriebe, meist unter der Trägerschaft von Vereinen, Initiativen, Vereinigungen, teils sind sie aber auch durch mehrere Betriebsstätten vertreten unter dem Dach einer GmbH, eines Vereins oder unter christlichen und wohltätigen Organisationen wie Caritas, Malteser, Klosterstifte, Kol-ping Bildungswerk, GWK oder Diakonie� Als großer Trä-ger von Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheimen ist die Stadt Köln zu nennen�

Es wurden im Jahr 2011 376 Einrichtungen kontrolliert� Kontrollschwerpunkte waren Hygiene, sachgerechter Umgang mit Lebensmitteln und das Eigenkontrollsys-tem inclusive Dokumentationen�

Hierzu gehören:– Temperaturkontrollen (Wareneingang, Lagerung, Aus-

gabetemperaturen)– Reinigungspläne (was, wie oft gereinigt wird)– Schulungsnachweise– Schädlingsüberwachung– Speisepläne mit Zusatzstoffkennzeichnung

Die Einrichtungen bedienen sich je nach finanzieller, räumlicher und personeller Ausstattung verschiedener Verpflegungssysteme� Danach richten sich der Aufwand des Eigenkontrollsystems und die Ausstattung sowie die daran geknüpften Anforderungen�

Zurzeit herrscht eine sehr uneinheitliche Qualität der Küchenstandards in den Einrichtungen�

Durch die politischen Beschlüsse auch für die weiterfüh-renden Schulen Verpflegung im Ganztag anzubieten, sind zahlreiche Planungen, Umbauten, Provisorien, Sanierungen und Neubauten notwendig� Diese sind in den unterschiedlichsten Stufen auch in Arbeit� Zur Zeit bieten in Köln rund 150 Grundschulen eine Mittags-versorgung an� Darüber hinaus gibt es mittlerweile im Bereich der Sekundarstufe 1 circa 40 Küchen in Proviso-rien und 2 sind bereits im endgültigen Zustand� Dabei geht die Spannweite von Übermittagbetreuung einer kleinen Gruppe mit warm angeliefertem Essen bis hin zur großen professionell bewirtschafteten Mensa mit

Frischküche und Cafeteria� Ein verstärktes Augenmerk ist auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen und hygienischen Vorgaben zu legen�

Aus diesen Gründen wurden in Zusammenarbeit mit den Fachdienststellen Baustandards und Reinigungs-standards entworfen, welche noch teilweise umgesetzt werden müssen�

In 2010 wurden 158 Ortsbegehungen in diesen Einrich-tungen durchgeführt, wobei situationsbedingt oft eine Durchmischung zwischen Kontrolle, Beratung und Bau-planung erfolgte�

Zulassung von Betrieben zur Herstellung von Gemein-schaftsverpflegungen Seit 1� Januar 2010 benötigen Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung, die andere beliefern, die selbst beliefert werden oder die ein Zusatzgeschäft mit der Belieferung anderer Einrichtungen aufbauen möchten und Lebens-mittel tierischen Ursprungs einsetzen, eine Zulassung durch die zuständige Behörde – sofern sie nicht unter die Ausnahmeregelung fallen� Die räumlichen und tech-nischen Anforderungen wurden erheblich flexibilisiert, so dass Betriebe, die die ehemaligen nationalen Hygie-nebestimmungen für nicht zulassungspflichtige Betrie-be erfüllt haben, in der Regel eine Zulassung erhalten können�

Im Stadtgebiet Köln verfügen zurzeit fünfzehn Betriebe zur Herstellung von Gemeinschaftsverpflegungen über eine EU-Zulassung, drei Betriebe befinden sich im Zulas-sungsverfahren�

Die Personal-, Produkt-, und Betriebshygiene dieser zugelassenen Großküchen werden regelmäßig und risikoorientiert von veterinärmedizinischen Sachverstän-digen überprüft�

Großküchen, Küchen zur Gemeinschaftsverpflegung, Catering-Betriebe und andere Betriebe mit „Verpfle-gungsvorgängen“, die folgende Kriterien erfüllen, sind zulassungspflichtig:– sie stellen Speisen aus rohen Lebensmitteln tierischer

Herkunft (Fisch, Fleisch, Milch, Eier) her und– sie geben mehr als ein Drittel ihrer Herstellungsmenge

an externe Betriebe ab

Die Produktionsmenge entscheidet, welche Behörde für die Zulassung der Einrichtung zuständig ist�

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Procedere der Zulassung:Lebensmittelunternehmer von zulassungspflichtigen Betrieben nehmen Kontakt mit der zuständigen Behör-de, in Köln das Veterinäramt, auf� Es erfolgen Beratungs-gespräche, Begehungen vor Ort, Besprechungen der Baupläne, Durchsicht der vorhandenen Betriebsdoku-mente sowie der Unterlagen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie beispielsweise das Gesundheitszeug-nis� Im Anschluss an die Klärung der Zulassungspflicht beziehungsweise der zu erfüllenden Auflagen stellt der Unternehmer einen formlosen Antrag auf Zulassung seines Betriebes an das Veterinäramt� Der Antrag wird dann in Abhängigkeit von der Produktionsmenge von der Kreisordnungsbehörde bearbeitet oder an die obere Behörde, dem LaNUV weitergeleitet�

Zulassungverfahren:Auf jeden Fall ist eine Besichtigung vor Ort notwendig bei dem die Behörde überprüft, ob die Anforderungen an folgende Bereiche erfüllt sind:– Räumliche und technische Ausstattung– Betriebs-, Arbeits- und Personalhygiene– Funktionsfähiges und für die Größe des Betriebes

sowie die jeweiligen Tätigkeiten angemessenes Eigen-kontrollkonzept (Reinigung und Desinfektion, Schäd-lingsbekämpfung, Temperaturüberwachung etc�)

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird eine endgültige Zulassung erteilt� Bei vorhandenen Mängeln wird eine bedingte auf drei Monate befristete Zulassung mit einer anschließenden erneuten Kontrolle erteilt�

Veterinär-Grenzkontrollstelle am Flughafen Köln/BonnAnfang Juli 2010 ist die Grenzkontrollstelle in neuer Form in Betrieb gegangen� Grund war die Verlegung des größten deutschen Umschlagzentrums der Firma FedEx Express von Frankfurt am Main an den Flughafen Köln/Bonn und der damit verbundene erhebliche Anstieg veterinärrechtlich zu prüfender Waren� Um die Abferti-gung dieser Sendungen reibungslos sicherzustellen und die Zulassungsbedingungen der EU zu erfüllen, waren neue Räumlichkeiten und zusätzliches Personal nötig�

In dem neuen eingeschossigen Gebäude sind nun auf rund 500 Quadratmetern Büros, Lager- und Untersu-chungsräume sowie eine Tierstation untergebracht� Die Veterinär-Grenzkontrollstelle in Köln ist damit für mehr als 8�000 Sendungen ausgelegt und nach Frankfurt die zweitgrößte Kontrollstelle dieser Art in Deutschland an einem Flughafen�

An sieben Tagen in der Woche werden dort von Mitar-beiterInnen des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes die Einfuhren von lebenden Tieren und vor allem von Lebensmitteln und Produkten tierischer Herkunft wie zum Beispiel Fleisch, Milchprodukte, Eier oder auch Blutpräparate und Jagdtrophäen aus Ländern außer-halb der Europäischen Union kontrolliert� Dadurch wird gewährleistet, dass nur sichere Produkte tierischen Ursprungs, die den sehr strengen rechtlichen Anfor-derungen der EU entsprechen, eingeführt werden und letztendlich über den Handel zu den Verbrauchern gelangen� Zudem verhindert die Kontrolle das Ein-schleppen gefährlicher Tierkrankheiten und -seuchen wie beispielsweise BSE, die Geflügelpest und die Maul- und Klauenseuche

Wenn ein Bürger im Reiseverkehr aus einem Land außer-halb der Europäischen Union von einem Tier begleitet wird, überprüft der Zoll die Unterlagen des Tieres� Bei Unstimmigkeiten setzt sich der Zoll mit dem Veteri-näramt in Verbindung�

Über den Flughafen Köln Bonn dürfen keine Huftiere, also Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Zoo-tiere eingeführt werden, da die Grenzkontrollstelle hier-für nicht zugelassen ist� Hunde, Katzen, Mäuse, Geflügel, Reptilien, Amphibien und Fische können eingeführt werden� Die Planung einer solchen Einfuhr ist allerdings kompliziert und die tierseuchenrechtlichen Anforderun-gen sind hoch�

Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA Rheinland) Im Regierungsbezirk Köln wurden bis Ende 2010 che-mische Untersuchungen von Lebensmitteln, Kosmetika

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und Bedarfsgegenständen im Rahmen des Verbraucher-schutzes in vier kommunalen Einrichtungen durchge-führt� Diese Untersuchungsinstitute in Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen kooperierten arbeitsteilig seit Jah-ren aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung miteinander� Einschließlich der angeschlossenen acht Kreise deckt dieser Verbund den Bedarf an entsprechen-den Untersuchungen im Regierungsbezirk Köln mit circa 4,4 Millionen Einwohnern ab�

Seit den 90-iger Jahren gab es Bestrebungen, diese vier Einrichtungen zur Erzielung von Synergieeffekten und Qualitätsverbesserungen zu einer gemeinsamen Anstalt zu fusionieren�

Mit dem Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungs-anstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) vom 11� Dezember 2007 hat das Land NRW die Veränderung der Strukturen des Verbraucherschutzes eingeleitet mit dem Ziel die 22 staatlichen und kom-munalen Untersuchungseinrichtungen in NRW zu ins-gesamt 5 integrierten Untersuchungsanstalten zusam-menzufassen�

Im Regierungsbezirk Köln wurde eine Projektgruppe unter Beteiligung von Vertretern der Verbundstädte gebildet� Auch in Abstimmung mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW konnten die Voraussetzun-gen geschaffen werden, dass die Räte der vier Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen und die Kreistage der angeschlossenen Kreise im 3� Quartal 2010 der Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts CVUA Rheinland mit Wirkung vom 01�01�2011 zugestimmt haben und das Land NRW die Errichtungsverordnung gemäß § 3 IUAG NRW erlassen hat�

Mit der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates des neuen, integrierten Chemischen und Veterinär-untersuchungsamtes Rheinland (CVUA Rheinland) als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) am 5� Januar 2011 hat das neue Untersuchungsamt offiziell seine Arbeit aufgenommen� Gleichberechtigt im Verwaltungsrat des CVUA Rheinland vertreten sind neben dem Land Nord-rhein-Westfalen die Kreise Düren, Euskirchen, Heins-berg, der Oberbergische Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Sieg-Kreis, die Städte Aachen, Bonn, Köln, Leverkusen sowie die Städ-teregion Aachen�

Das Personal der vier Einrichtungen wurde per Gesetz von der AöR übernommen� Rund 100 Mitarbeiter werden jährlich über 17�500 amtliche Proben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika untersuchen�

Das CVUA Rheinland ist neben dem CVUA Ostwestfalen-Lippe, dem CVUA Rhein-Ruhr-Wupper und dem CVUA Münsterland-Emscher-Lippe das vierte integrierte Unter-suchungsamt in Nordrhein-Westfalen�

Das Laborgebäude des ehemaligen Kölner Untersu-chungsinstitutes auf dem Grundstück Luxemburger Straße/Eifelwall wurde Mitte des vorigen Jahrhunderts errichtet und entspricht keinesfalls mehr den heutigen Anforderungen an ein modernes Laborgebäude� Aus die-sem Grunde und um für den Neubau des Historischen Archivs in Köln dieses Grundstück zu räumen, wurden die Mitarbeiter des Standortes Köln im Mai 2011 auf die drei vorerst verbleibenden Untersuchungseinrichtungen in Aachen, Bonn und Leverkusen aufgeteilt�

Für die nächsten Jahre plant die AöR CVUA Rheinland einen gemeinsamen Standort�

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D. Klimaschutz

Klimaschutz ist für uns alle heute zur zentralen Her-ausforderung geworden� Klimaschutz bedeutet eine grundlegende und dauerhafte Verhaltensänderung zugunsten unseres Klimas in allen Bereichen des Lebens zu vollziehen�

Seit Beginn der industriellen Revolution im 19� Jahrhun-dert hat der Ausstoß von Kohlendioxid, Methan und anderen sogenannten Treibhausgasen stetig zugenom-men� Diese bleiben in der Erdatmosphäre und wirken wie die Glasscheiben in einem Treibhaus� Sie führen zu einem permanenten Temperaturanstieg und damit zum Klimawandel auf der Erde� Globales Handeln für den Kli-maschutz ist gefragt und das muss lokal bei den Städten und Gemeinden beginnen�

Klimaschutzverpflichtungen, Kohlendioxid (CO2)- Bilanz und KlimaschutzkonzeptDie Stadt Köln ist seit 1992 Mitglied im Klima-Bündnis der europäischen Stadte e�V� Damit hat sich die Stadt Köln dazu verpflichtet, den gesamtstädtischen CO2-Ausstoß alle fünf Jahre um zehn Prozent zu senken; als wichtiger Meilenstein sollen die Pro-Kopf-Emissionen im Vergleich zu 1990 bis spätestens 2030 halbiert werden�

Außerdem beschloss der Rat der Stadt Köln im Septem-ber 2008, den „Konvent der Bürgermeister/innen“ und die „Erklärung des EUROCITIES-Städtenetzwerkes“ zum Klimawandel zu unterzeichnen� Aus dem Bürgermeister-konvent resultiert die Verpflichtung, die 20/20/20-Kli-maschutzziele der EU bestehend aus jeweils 20 % CO2-Minderung, Energieeffizienzsteigerung und Mindestan-teil Erneuerbare Energien bis 2020 zu übertreffen�

Der Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün beauf-tragte das Umwelt- und Verbraucherschutzamt im März 2009, eine detaillierte und fortschreibbare CO2-Bilanz und ein darauf aufbauendes Klimaschutzkonzept für Köln zu entwickeln�

Das Klimaschutzkonzept soll übergreifend den gesam-ten Energie- und Verkehrsbereich behandeln und in sei-nen Szenarien den Zeitraum bis 2020 abdecken�

Als wesentliche Bausteine des Klimaschutzkonzeptes sind zu nennen:– die fortschreibbare CO2-Detailbilanz für den Teilbe-

reich Energie,

– die Ermittlung der wirtschaftlichen Einsparpotentiale in Köln und die Aufstellung einer Rangfolge der volks-wirtschaftlich besonders effizienten und erfolgver-sprechenden CO2-Minderungsmaßnahmen,

– die Entwicklung eines zielgruppenspezifischen Maß-nahmenkataloges mit konkreten Handlungsbeschrei-bungen bei frühzeitiger Einbindung der relevanten Akteure (partizipativer Ansatz),

– die Darstellung der zu erwartenden Investitions- und Anschubkosten sowie eine überschlägige Berechnung der regionalen Wertschöpfung und die Konzepterstel-lung für die Erfolgskontrolle einschließlich Benchmar-king (englisch: Maßstäbe setzen)�

Am 12� September 2011 fand im Ratssaal des Spanischen Baus die Informationsveranstaltung „Gutachten zum Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Köln“ statt� Herr Oberbürgermeister Roters eröffnete die Veran-staltung und benannte den Klimaschutz als eines seiner Hauptanliegen� Basis für das Klimaschutzkonzept sind die zwei vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) geförderten Gutachten zu den Teilbereichen Energie und Mobilität sowie die Ergeb-nisse des Klimaschutz-Bildungskonzeptes, das mit För-derung des Klima Kreises Köln von Netzwerk e�V� erstellt wird� Projekte des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes im Klimaschutz waren in 2010 und 2011: – Befragung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mit-

arbeiter zu ihrem Mobilitätsverhalten auf dem Weg zu und von der Arbeit in Form eines digitalen Fragebo-gens im städtischen Intranet „Mein Weg zur Arbeit“

– Ausstellung „Klima braucht Schutz – auch in Köln!“, Magistrale Stadthaus Deutz, Herbst 2010 (Aktionswo-che LAG21)

– Unterstützt wurde die Erstellung eines Klimaschutz-sparbuch durch den Oekom Verlag, ein praxisorien-tierter Ratgeber mit zahlreichen Ideen und Beispielen, wie jede und jeder klimafreundliches Handeln in den Alltag integrieren kann� Am Ende des Ratgebers gibt es als Bonbon zahlreiche Gutscheine für die Bereiche Essen, Konsum, Mobilität, Bauen und Wohnen� Das Projekt wurde in München, Frankfurt und Bremen bereits erfolgreich durchgeführt�

Höchste Priorität für mehr EnergieeffizienzDie Umsetzung der genannten Klimaschutzziele von bis zu 50 % CO2-Minderung bis 2030 wird absehbar nicht zu leisten sein ohne ein grundlegendes Umdenken bei der Energienutzung� Denn selbst im vergleichsweise effizient wirtschaftenden Deutschland wird nur etwa

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1/3 der eingesetzten Primarenergie überhaupt genutzt, während rund 2/3 der Primarenergie in Form von Was-serdampf oder anderen Abwärmeverlusten ungenutzt zum Klimawandel beitragen�

Bei diesem hohen Verschwendungsniveau wird es aber in den nächsten Jahrzehnten unmöglich sein, die Energieversorgung auf klimaschonende erneuerbare Energien umzustellen� Insofern muss der Verbesserung der Energieeffizienz – sowohl bei der Energieerzeugung als auch bei der Energienutzung- die höchste Priorität eingeräumt werden� Dieser Grundsatz ist auch für die Entwicklung des Kölner Klimaschutzkonzeptes von zent-raler Bedeutung�

Dabei wird das Gros der Effizienzsteigerung durch tech-nische Maßnahmen wie hocheffiziente Heizkraftwerke oder hocheffiziente Heizungspumpen zu realisieren sein, aber auch das häufig belächelte Energiesparen wird sei-nen Beitrag leisten müssen�Denn die verhaltensbedingte Vermeidung von letztlich unnötigem Energieverbrauch ist nach wie vor die wirtschaftlichste und effizienteste Klimaschutzmaßnahme�

In den letzten Jahren hat die Nutzung der Erdwärme zur Wärmeversorgung von Gebäuden im Kölner Stadtgebiet stark zugenommen� Die Erschließung der Wärmequel-le erfolgt durch die Förderung von Grundwasser über Brunnenbauwerke (Wasser-Wasser-Wärmepumpen) oder über das Einbringen von Kunststoffrohren in den Boden (Erdwärmesonden), die mit einer Wärmeträger-flüssigkeit befüllt werden�

Dabei ist jedoch wichtig, dass die zu versorgenden Häu-ser einen sehr guten Wärmedämmstandard haben�

In den Solarsiedlungsprojekten wurden vorbildliche und zukunftsfähige Gebäudesanierungen durch Kölner Wohnungsunternehmen realisiert� Die positiven Erfah-rungen dieser Projekte müssen Schule machen, um auch private Investoren und Vermieter von Wohnraum für die Erschließung dieser erheblichen Einsparpotenziale zu interessieren�

Energieeffizienz durch „Planen mit der Sonne“ „(Städtebaulich) Planen mit der Sonne“ ist ein Gemein-schaftsprojekt des städtischen Umwelt- und Verbrau-cherschutzamtes mit dem (Städte-) Bauministerium NRW� Das mittelfristig angelegte Projekt soll Kom-munen, Hochschulen und Investoren aufzeigen, wie

Neubausiedlungen von Beginn an so geplant werden können, dass eine gute Besonnung der Wohn- und Auf-enthaltsräume (= hohe Wohn- und Lebensqualität!) und außerdem eine deutliche Energieeinsparung erreicht werden kann, ohne die städtebaulichen Qualitäten ein-zuschränken�

Durch die städtebauliche Optimierung der Gebäude-geometrien (kompakte Gebäude) und die kostenlosen Solargewinne über die Fenster (Südausrichtung) können nennenswert Heizkosten eingespart werden�

Die praktische Umsetzung von „(Städtebaulich) Planen mit der Sonne“ erfordert bei großstädtischen Planun-gen mit mittlerer und hoher Baudichte zwingend den planungsbegleitenden Einsatz eines städtebaulichen Energiesimulationsprogramms wie GOSOL-NRW, auf das die NRW-Kommunen im Rahmen einer Landeslizenz kostengünstig zugreifen können� Die solar-energetische Optimierung von städtebaulichen Planungen mit GOSOL gehört mit spezifischen Kosten von nur etwa 0,1 Cent pro Kilowattstunde eingesparter Energie zu den kostengünstigsten CO2-Minderungsmaßnahmen im kommunalen Raum�

Die Nutznießer sind die späteren Bewohnerinnen und Bewohner der optimierten Neubausiedlungen�

Sie können sich darüber freuen, dass sie die Sonne auch in der kalten Jahreszeit ohne größere Einschränkungen genießen können und ihre Energiekosten durch effizien-te Nutzung der Sonnenenergie gering bleiben�

Weitere Informationen sind beiwww�planen-mit-der-sonne�de einzusehen�

Solarsiedlungen in Köln Die Landesregierung startete Ende der 90er Jahre den Aufruf an die Kommunen zum Bau von 50 Solarsiedlun-gen� Das Leitprojekt der EnergieAgentur�NRW soll die Möglichkeiten der Solarenergienutzung für die Wärme- und Stromversorgung von Gebäuden auf Siedlungsebene aufzeigen und dem solaren Bauen einen weiteren Impuls verleihen� Das ganzheitliche Konzept bedeutet daher nicht nur die energetische Optimierung der Einzelgebäu-de, sondern auch eine Optimierung auf städtebaulicher Ebene unter energetischen sowie unter sozialen und öko-logischen Gesichtspunkten� Detaillierte Erläuterungen zu den Anforderungen können dem Planungsleitfaden „50 Solarsiedlungen in NRW“ entnommen werden�

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Neubausiedlung:In Köln wurden 10 Projekte bereits realisiert und sind im Bau� Ein Komplex befindet sich in Planung� In diesen Projekten wird vorrangig sehr guter Wärmeschutz zur generellen Bedarfsreduzierung des Energieverbrauchs verwirklicht� Daneben wird solare Wärmenutzung und Stromerzeugung als Teil einer effizienten und zukunfts-fähigen Siedlungspolitik eingesetzt� Das Hauptaugen-merk in Koln liegt dabei auf dem Sektor der energeti-schen Sanierung im Gebäudebestand� Hier liegen die höchsten Potentiale der Energieeinsparung und des daraus resultierenden Klimaschutzes�

Allein vier Solarsiedlungen in Köln gehen auf das Konto des Erbbauverein Koln e� G� Neben den Bestandssanie-rungen in Riehl und Mülheim ist das größte Projekt mit 145 Wohneinheiten das Neubauprojekt der „Friedrich-Karl-Höfe“ in Köln-Niehl�

Die Wohnanlage vermindert durch die konsequente Nutzung regenerativer Energien den Schadstoffausstoß um 180 Tonnen pro Jahr und die Brennstoffkosten für Heizung und Warmwasser belaufen sich auf rund 0,30 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat� Damit liegen sie etwa 60 Prozent unter den Kosten konventio-neller Wärmeerzeugung� 145 barrierefreie Wohnungen, zentrale Wärmeversorgung mittels Holzhackschnitzel-heizung und Solarthermie, große verglaste Loggien und eine anspruchsvolle Architektur bilden den Rahmen und tragen zur Quartiersentwicklung in Niehl bei� Jeweils im Mittelpunkt der drei in sich geschlossenen Bauabschnit-te machen begrünte Innenhöfe mit Kinderspielplätzen und Ruhezonen angenehmes und zukunftsfähiges Woh-nen für jede Generation möglich�

Eine eingehende Beschreibung des Projekts finden Sie unter www�energieagentur�nrw�de/solarsiedlungen/ projektinfo-solarsiedlung-koeln-friedrich-karl-hoefe- 10927�asp

Bestandssanierung:Die GAG Immobilien AG hat mit dem Modernisierungs-projekt „Westend“ in Köln-Ossendorf eine besonders vorbildliche Bestandssanierung realisiert� 144 Wohnun-gen wurden nach den Richtlinien des Programms „50 Solarsiedlungen in NRW“ von Grund auf saniert� In die 1963 errichteten Häuser wurden 7 Mio Euro investiert� Bei zwei von insgesamt 5 Häuserzeilen ist die Ausrich-tung nach Süden optimal gegeben� Hier wird Strom durch eine Photovoltaikanlage erzeugt und ins Netz

eingespeist� Dies rechnet sich, da die Anlage eine Ren-dite von etwa 6 Prozent erwirtschaftet� Das alte Behei-zungssystem teilweise mit Elektroofen wurde durch eine Holzpellet-Heizung abgelöst, die durch eine Solaranlage zur Brauchwassererzeugung und Wärmebereitstellung unterstützt wird� Dadurch reduzieren sich die Energieko-sten für die Mieter�

In der Planung wurden die Kosten für Stromheizung mit 2,97 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt� Nach der ökologischen Sanierung liegen die Kosten bei 0,21 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche� Die Kaltmiete der im einfachen Wohnsegment belegten Wohnungen betrug bislang 3,60 bis 4,60 Euro für den Quadratmeter� Die Mietsteigerung liegt nun bei 1,5 bis 2 Euro und wird durch die Energiekostenreduzierung mehr als ausgegli-chen� Aufgrund der steigenden Energiekosten -Strom bei bis zu 4 Euro pro Quadratmeter- wird die Ersparnis kurzfristig noch höher ausfallen� Erneuerbare Energien sind preislich weniger kostensteigerungsanfällig�

Die Wohnungen verfügen über eine lückenlose Wär-medämmung, um die Häuser auf den Stand von neuen Niedrigenergiehäusern zu bringen� Die Erfahrungen aus diesem Pilotprojekt sollen auf weitere GAG-Vorhaben zur ökologischen Modernisierung übertragen werden� Zusätzliche Wohnqualität wurde durch die Erweiterung der Wohnflächen durch Wegfall der Loggien und die Aufstellung von Vorsatzbalkonen erzielt� Bäder, Trep-penhäuser, Fassaden und Außenanlagen wurden erneu-ert und damit auch das gesamte Umfeld aufgewertet�

Diese Bestandsanierung zeigt vorbildlich, wie Zukunfts-fähigkeit und Klimaschutz in Köln angepackt und umge-setzt werden können und müssen�

Weitere Informationen www�energieagentur�nrw�de/solarsiedlungen/projektinfo-solarsiedlung-koeln- ossendorf-6269�asp

Nachhaltigkeit durch ÖKOPROFIT® KölnSeit dem 10�3�2010 unterstützt die Stadt Köln ansässige Unternehmen und Organisationen beim Aufbau eines betrieblichen Umweltmanagementprogramms� Durch das ökologische Projekt für integrierte Umwelttechnik (ÖKOPROFIT®) wird den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben, durch das Erfassen, Analysieren und Auswer-ten der eigenen Umweltdaten – wie u�a� Energie- und Wasserverbrauchswerte, Abfallarten und -mengen und Rechtsgrundlagen – ein Monitoring aufzubauen und

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durch konkrete Maßnahmen die Ressourceneffizienz zu steigern� Durch die Steigerung der Energie- und Materia-leffizienz erzielen die Unternehmen reale Betriebskoste-neinsparungen� Initiiert durch das Umwelt- und Verbrau-cherschutzamt der Stadt Köln wird ÖKOPROFIT® Köln darüber hinaus durch kompetente Partner in der Region, wie die IHK zu Köln, Handwerkskammer zu Köln, Kreis-handwerkerschaft Köln, EffizienzAgentur NRW, Fach-hochschule Köln und die RheinEnergie AG, unterstützt und durch das Land NRW finanziell gefördert�

Die ersten 13 Unternehmen wurden am 16�3�2011 durch den OB Jürgen Roters und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-

braucherschutz des Landes NRW mit dem Zertifikat „ÖKOPROFIT® Betrieb Köln“ ausgezeichnet�

In der ersten Programmrunde wurden zahlreiche Umwelt-maßnahmen erarbeitet, 92 davon sind in den Umwelt-programmen der einzelnen Betriebe dokumentiert� Zum großen Teil wurden diese bereits in den vergangenen 12 Monaten umgesetzt� Bei 63 Maßnahmen lassen sich die erzielten Effekte bereits finanziell bewerten�

Jährliche Einsparungen und einmalige Investitionen der zum Projektabschluss monetär bewertbaren 63 Maßnahmen der 13 teilnehmenden Betriebe von ÖKOPROFIT Köln 2011

Amortisations-kategorie

Einsparungen in Euro

Investitionen in Euro

Maßnahmen ohne Investition 46�428 0

< 1 Jahr 39�638 13�664

1 bis 3 Jahre 57�735 89�410

> 3 Jahre 26�662 173�532

170�463 276�606

Auswertung der Wirtschaftlichkeit der zum Projektabschluss bewertbaren Maßnahmen (Amortisierungszeit)

Anzahl der Maßnahmen nach umweltrelevanten Handlungsbereichen

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Laut Gesamtstatistik belaufen sich die (jährlichen) Ein-sparungen aus ÖKOPROFIT® Köln 2011 auf 170�463 Euro� Ihnen steht eine Investitionssumme von 276�606 Euro im Rahmen der Maßnahmen gegenüber� Neben den investiven Maßnahmen waren 41 Prozent der Verbesserungen ohne jeglichen finanziellen Einsatz zu haben� Allein durch diesen Umweltschutz zum Nulltarif bleiben über 45�000 Euro pro Jahr in den Kassen der beteiligten Unternehmen�

Die umgesetzten Maßnahmen entfallen auf die Berei-che: Energie, Abfall, Rohstoffe, Wasser, Gefahrstoffe und Mitarbeiterkommunikation�

Die meisten der durchgeführten Maßnahmen entfallen auf das Handlungsfeld Energie� Die Unternehmen identifi-zierten diesen Bereich als erheblichen Kostenfaktor� Durch die durchgeführten Maßnahmen verringerte sich der Energieverbrauch der beteiligten Betriebe um jährlich 1,1 Millionen Kilowattstunden, dies entspricht einer Einsparung von etwa 514 Tonnen des Treibhausgases CO2� Die jährliche Abfallmenge sank um 42 Tonnen, der Wasserverbrauch um 2�157 Kubikmeter� Wesentliche Umweltentlastungen konnten auch in den Handlungsfel-dern Abwasser, Rohstoffeinsatz und Gefahrstoffe festge-stellt werden�

Bereits durch die erste Programmrunde ÖKOPROFIT® konnten beeindruckende Umweltentlastungen erzielt werden� Die Zahlen verdeutlichen den Erfolg der 13 Unternehmen und bedeuten gleichsam Motivation und Messlatte für alle, die eine vorausschauende, nach-haltige Unternehmensführung anstreben�

Aus diesem Grund startet im Herbst 2011 die zwei-te Programmrunde ÖKOPROFIT® Köln, um weiteren Unternehmen in und um Köln die Möglichkeit zu geben, durch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen Betriebs-kosten zu senken� Als Baustein zu mehr Klimaschutz für den gewerblichen Sektor in Köln leistet ÖKOPROFIT® Köln einen konkreten Beitrag zur Umsetzung des Klima-schutzkonzepts der Stadt Köln�

Klimawandel und kommunale Anpassungsstrategien Neben dem Klimaschutz, sind auch die mit dem Klima-wandel verbundenen Folgen eine Herausforderung für die Gesellschaft� Die Folgen des Klimawandels sind schon jetzt spürbar� Es wird Aufgabe der nächsten Jahre sein, Anpassungsstrategien mit konkreten Handlungs-schritten auch für die Städte zu entwickeln� Der Klima-wandel ist aus Sicht vieler Forscher bereits jetzt nicht mehr völlig zu stoppen, sondern nur noch zu mildern und zu begrenzen� Aus dem Grunde sind neben der Verringerung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe (CO2-Minderungskonzept) Maßnahmen zur Anpassung an den unvermeidlichen Klimawandel nötig�

Bund und Land fordern in ihren Positionspapieren, dass das Wissen um die regionalen Folgen erweitert und Handlungsoptionen und Maßnahmen entwickelt wer-den müssen� Dies gilt in besonderem Maße auch für Kommunen, weil sich gerade in den Städten die Auswir-kungen des Klimawandels deutlich zeigen werden� So traten schon in den letzten Jahren mehrere „Jahrhun-dertsommer“ auf� Der Rekord-Hitzesommer von 2003, der in Deutschland vermutlich zu 7�000 vorzeitigen Todesfällen führte, ist nur ein erstes Ereignis� Neben ver-mehrten Ernteausfällen in der Landwirtschaft durch die Hitze und der damit verbundenen Trockenheit werden sich in den Ballungsräumen Klimaänderungen beson-ders deutlich auswirken�

Besonders belastend werden für die Menschen in den Städten die zunehmenden sommerlichen Hitzephasen mit ausgeprägten Tropennächten sein und die Zunah-me von extremen Niederschlagsereignissen mit lokalen Überflutungen und hohen Sachschäden�

Grundlage für eine erste Aussage über die regionalen Besonderheiten der Kölner Bucht sind die aus dem aktu-ellen europäischen Globalmodell „ECHAM5“ abgeleite-ten verschiedenen regionalen Modelle� Diese Klimada-ten liegen der Umweltverwaltung vor und sind für erste Tendenzen ausgewertet worden�

Die Regionalmodelle zeigen noch ein relativ grobes Ras-ter, bei dem die klimatischen Besonderheiten der dicht bebauten Innenstadt nicht abgebildet werden können� Um die gesamte Stadt räumlich fein aufzulösen und die Anpassungsstrategien auf belastbares Zahlenmaterial zu stellen, hat die Stadt Köln zusammen mit dem Deut-schen Wetterdienst (DWD) und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-

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Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 37

cherschutz (MUNLV) ein Modellprojekt zur zukünftigen Klimaentwicklung in Köln begonnen�

Auf Grundlage von meteorologischen Messdaten im Stadtgebiet, von Basisdaten des Umweltamtes und Modellrechnungen mit dem Stadtklimamodell MUKLI-MO_3 des Deutschen Wetterdienstes sollen die zukünf-tigen Klimaänderungen hoch aufgelöst für die einzelnen Stadtquartiere simuliert und dargestellt werden�

Um die Auswirkungen des Klimawandels in Köln quanti-fizieren zu können wird zunächst der Ist-Zustand erfasst� Dazu wurde ein umfangreiches meteorologisches Mess-programm konzipiert und im Stadtgebiet von Köln tem-poräre Klimamessstationen errichtet�

Auf dem Gebiet der Stadt Köln werden an 4 Stationen des LANUV (eigenes lufthygienisches Messnetz), 2 bestehenden, regulären DWD-Stationen und 10 zusätzli-chen DWD-Messstationen meteorologische Messungen durchgeführt� Es werden die Parameter Lufttemperatur, Niederschlag, Wind (Windrichtung, Windgeschwin-digkeit), Luftfeuchte und Strahlung in hoher zeitlicher Auflösung erfasst� Bei der Auswahl der Stationen wurde Wert darauf gelegt, möglichst viele unterschiedliche Stadtstrukturen zu erfassen� Die stationären kontinuier-lichen Messungen werden durch Messfahrten mit dem Profilmessfahrzeug der Mobilen Messeinheit Essen des DWD ergänzt�

E. Betriebsüberwachung

Zum Schutz von Mensch und Umwelt regelt eine Viel-zahl durchaus komplexer Gesetze, Verordnungen und technischer Regeln, wie Industrie- und Gewerbebetriebe errichtet und betrieben werden dürfen� Damit diese Anforderungen eingehalten werden, muss dies – sowohl vor der Errichtung und Inbetriebnahme

(Genehmigungsverfahren), – aber auch danach durch Überwachungsmaßnahmen

(Vorlage von Analysen und Prüfberichten, Vor-Ort-Inspektionen, etc�) kontrolliert werden�

Durch den Erlass „Kriterien für die risikobasierte Pla-nung von medienübergreifenden Umweltinspektionen“ vom 03�01�2011 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) die Maßstä-be für die Überwachung deutlich verschärft�

Durch die Vorgaben des Landes werden erstmals anlass-unabhängige, regelmäßige Kontrollen für alle Indus-trie- und Gewerbebetriebe zur Pflicht� Bisher fanden Kontrollen nur stichprobenartig, aus besonderem Anlass (Beschwerden, Unfälle, Hinweise auf Rechtsverstöße) oder im Rahmen spezieller Programme für bestimmte Branchen, Örtlichkeiten oder Vorhaben statt�

Der Erlass gibt nicht im Einzelnen vor, in welchen zeit-lichen Abständen Anlagen zu überprüfen sind� Jedoch stellt er Kriterien auf, die sich am Risiko für Mensch und Umwelt orientieren�

Anlass und Hintergrund des Erlasses sind nicht zuletzt die durch eine ganze Reihe von Umweltskandalen zu Tage getretenen Defizite bei der Aufgabenwahrneh-mung durch Überwachungsbehörden� Dies gilt bei-spielsweise für die Kontamination von Beschäftigten, deren Angehörigen und der Umwelt mit PCB durch eine Firma in Dortmund� Auch setzt sich die Erkenntnis durch, dass das im Rahmen des jahrelangen Trends zur Deregulierung und Stärkung der Eigenverantwortung den Betreibern entgegengebrachte Vertrauen unbe-gründet oder überzogen war�

Die Umsetzung des Erlasses macht folgende Schritte erforderlich:1� Systematisierung und Katalogisierung aller (das

heißt genehmigungspflichtigen und nicht genehmi-gungspflichtigen) Betriebsstätten und der dazugehö-

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Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 38

rigen Anlagen anhand der Kriterien – grundsätzliche Umweltrelevanz, – standortbezogene Risiken, – anlagenbezogene Risiken, – betreiberbezogene Risiken und – Abfallstromkontrolle�2� Aufstellung von Umweltinspektionsplänen, ein-

schließlich der Entscheidung über Überwachungsin-tervalle und

3� die Dokumentation der Ergebnisse sowie deren Anwendung im Rahmen der behördlichen Überwa-chungstätigkeit�

Übertragen auf den von der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft des Umwelt- und Verbrau-cherschutzsamtes zu überwachenden Bestand von – 144 Betriebsstätten mit nach § 4 Bundesimmissions-

schutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtigen Anlagen,

– 1029 Betriebsstätten, die zwar nicht gemäß § 4 BIm-SchG genehmigungsbedürftig sind, jedoch in den Anwendungsbereich einer der Durchführungsverord-nungen zum BImSchG fallen und

– circa 30�000 anderen Betriebsstätten, jeweils mit einer Vielzahl dazugehöriger Anlagen, gelten seit dem 03�01�2011 folgende Maßstäbe:Es bedarf einer Risikoanalyse jeder einzelnen Betriebs-stätte und daraus abgeleitet der Festlegung von Art, Umfang und gegebenenfalls Intervall von Vor-Ort-Kont-rollen für jede dieser Betriebsstätten�Die Risikoanalyse erfolgt nach einem einheitlichen, transparenten und im Vorfeld festgelegten Konzept� Sämtliche Überwachungsaufgaben sind tatsächlich wahrzunehmen� Das heißt eine negative Priorisierung oder sonstige Vernachlässigung von Aufgaben darf nur übergangsweise und nur aus triftigen Gründen erfolgen� Beides ist zu dokumentieren�

Um diesen neuen Maßstäben zu genügen, hat der Rat am 20�12�2011 ein Überwachungskonzept beschlossen, das in einer ersten Stufe die Überwachung der Betriebe regelt, die gemäß § 4 BImSchG genehmigungsbedürf-tig sind� Diese Betriebe machen weniger als 0,5 % des Gesamtbestandes an Betrieben in der Zuständigkeit des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes aus, weisen jedoch mit Abstand das höchste Gefährdungspotential auf�

In einer zweiten Stufe soll das Überwachungskonzept auf die Betriebe ausgedehnt werden, die in den Anwen-dungsbereich einer der Durchführungsverordnungen

zum BImSchG fallen� Hierbei handelt es sich um 1029 Betriebsstätten, wovon mit 677 ein großer Teil unter die Verordnung über elektromagnetische Felder – 26� BImSchV fällt� Diese 1029 Betriebsstätten (= ca� 3,5 % des Gesamtbestandes an Betrieben in der Zuständigkeit des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes) werden vom Gesetzgeber als weniger gefährlich eingestuft; gleich-wohl können von ihnen schädliche Umweltauswirkun-gen ausgehen� Schädliche Umweltauswirkungen sind gemäß § 3 BImSchG Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachtei-le oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft herbeizuführen�

Die übrigen circa 30�000 Betriebe machen mit annä-hernd 96 % den Löwenanteil aus, weisen jedoch ein geringes Gefährdungspotential auf� In einer dritten Stufe des Überwachungskonzeptes soll daher festgelegt wer-den, wie diese Betriebe so gründlich wie nötig, aber so effizient wie möglich zu überwachen sind�

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F. Service im Umwelt- und Verbraucherschutzamt

Information, Aufklärung, Bürgerservice und umwelt-pädagogische Angebote sind ein Schwerpunkt in der Umweltpolitik in Köln� Entsprechende zentrale Anlauf-stellen für die Bürgerinnen und Bürger bei Beschwerden und Informationsbedarf wie das städtische Umwelttele-fon und einheitliche Ansprechpartner in den Fachberei-chen sind im Umwelt- und Verbraucherschutzamt ein-gerichtet� So soll im direkten Kontakt mit den Bürgern rasche Abhilfe für Probleme geschafft werden und die Beratung auch vor dem Einleiten möglicher Ordnungs-maßnahmen im Vordergrund stehen�

Umweltalarm-Rufbereitschaft und Einsatzdienst „Immissionsschutz“Seit Bestehen des Umweltamtes im Jahre 1982 sorgt eine Rufbereitschaft für eine Erreichbarkeit rund um die Uhr� Waren die 8 Mitarbeiter bisher in der „Öl und Giftalarmbereitschaft“ mit dieser Aufgabe betraut, so heißt dieser Dienst seit 2008 nach Vorgaben des Landes umfassender „Umweltalarm-Bereitschaft“�

Entsprechend den neuen Aufgaben als Immissionsbe-hörde liegt ein Umweltalarmfall vor, wenn aufgrund von Unfällen oder Betriebsstörungen umweltgefährdende Stoffe freigesetzt werden und eine akute Gefahr für Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und sonstige Sachgüter besteht oder bestehen könnte�

Im Jahresmittel fallen regelmäßig ca� 150 Einsatzfälle (2011 = 145 Fälle) an� Schwerpunkt dabei sind Verkehrs-unfälle, bei denen Ladungen oder Betriebsmittel austre-ten� Auch illegal abgelagerte Abfälle, Brandereignisse, Unfälle auf dem Rhein oder unerlaubte Einleitungen in Boden, Grund- oder Oberflächengewässer gehören regelmäßig zu den Alarmfällen� Die Umweltalarm-Bereitschaft deckt auch Beschwerden über störende Immissionen ab, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit des Immissions-Einsatzdienstes (6�00 – 22�00 Uhr) anfallen und aufgrund der Intensität einer sofortigen Abhilfe bedürfen�

Im Zuge der Kommunalisierung des Umweltschutzes wurden dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt auch Aufgaben im Bereich des so genannten „kleinen Immis-sionsschutzes“ übertragen� Dieser erfasst die Überwa-chung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen und erfordert die Kontrolle von Baustellen und die Bearbei-tung von Immissionsbeschwerden�

Die Aufgabenverlagerung von der Landes- zur Kommu-nalverwaltung mit der Nähe zum Bürger, das gestiegene Ruhebedürfnis und auch eine weiterhin rege Bautätig-keit mit einigen Großobjekten sorgen für eine Vielzahl von Immissionsbeschwerden, die in fast allen Fällen noch am gleichen Tag zu einem Kontakt vor Ort und vielfach auch direkt zur Abhilfe führen�

Im Jahre 2010 gingen neben zahlreichen Beratungsan-fragen und Kurz-Hinweisen, die in der Regel telefonisch bearbeitet werden konnten, 449 (in 2011 = 531 Fälle) konkrete Beschwerden ein, die eine unverzügliche örtli-che Überprüfung erforderten� Schwerpunktmäßig gingen die Emissionen von Baustellen (164 Fälle – 2011 = 185) und von Handelsbetrieben (56 – 2011 = 57) aus� Eine Unterteilung nach Beschwerdearten ergibt folgendes Bild:

Beschwerdeart 2010 Anzahl der Fälle

2011 Anzahl der Fälle

Abfall 11 -

Abgase 4 -

Abwasser 2 1

Bodenverunreini-gungen

5 1

Erschütterungen 1 5

Gerüche 59 70

Lärm 277 267

Licht 21 23

Luftverunreinigung/Rauch

9 26

Staub 32 40

Sonstige Emissionen 28 98

UmweltinformationenDas Kölner Umweltamt hat in einem Umweltinforma-tionssystem eine ganze Reihe von Informationen zu einzelnen Umweltthemen zusammengestellt, daten-technisch aufgearbeitet und auch selbst Daten erho-ben� Neben dem Landschaftsplan, der Wasserschutz-zonenkarte oder den Grundwassergleichen können somit inzwischen Informationen zum Stadtklima, dem Biotoptypenbestand, der Luft- und Lärmbelastung und der Altlastensituation abgefragt werden� Auch auf die Datenbestände anderer Fachbereiche wie aus der Stadt- und Verkehrsplanung kann zugegriffen werden�

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Auf diese Weise lassen sich flächenhaft Gebiete mit ver-schiedenen Merkmalsausprägungen farblich unterlegen� In den so genannten „Layern“ können verschiedene Daten übereinander projiziert werden, so dass über eine Katasterkarte der Stadt Köln Informationen zu den Medien Boden, Klima und Biotoptypen dargestellt werden können� Eine entsprechende Auswertung lässt dabei nachvollziehbar die Ausweisung von Bereichen zu, innerhalb derer sich eine Bebauung unter naturräumli-chen Aspekten als problematisch darstellt oder in wel-chen Bereichen sie eher unproblematisch ist�

Für die Verwaltung ermöglicht dies vor allem einen schnellen Überblick über verschiedene Gebiete im Stadtraum, ohne lange Tabellenstatistiken und Daten-reihen zu analysieren� Mit wenigen Klicks stellt das UIS in einem gewünschten Gebiet viele bedeutende Faktoren auf einer Grundkarte dar� Insgesamt ist mit Hilfe dieser Daten sowohl eine Überwachung der Umwelt, als auch eine umweltbezogene Bewertung der Planung möglich� Zusammenhänge von verschiedenen Faktoren lassen sich deutlich besser erkennen, was bei Planungen oder Umgestaltung des Stadtbildes durch Bebauung, Umnut-zung oder Begrünung, die Auswirkungen des Eingriffs vorhersehbarer macht�

Umweltbildung Die Informationsstelle für schulische Umweltbildung fördert seit 1993 das umweltpädagogische Engagement an allen Kölner Schulen� Sie unterstützt mit Ideen und Anstößen schulische Aktivitäten, stellt Informations-angebote zur Verfügung, bietet Beratungen für den Unterricht, für schulische Projekte und außerschulische Aktivitäten an und führt Lehrerfortbildungen durch�

Themenschwerpunkte sind:– Natur und Umwelt in Köln und Umgebung– Biologische Vielfalt und Artenschutz– Außerschulische Lernorte in Köln und Umgebung– Nachhaltiges Konsumverhalten– Ernährung – Klimaschutz

Im Rahmen der schulischen Umweltbildung sind rund 400 Lehrerinnen und Lehrer an allen Kölner Schulen aktiv, die als Umweltkontaktlehrer in den Informations-service eingebunden sind� Sie erhalten alle Veröffent-lichungen, sowie das aktuelle Fortbildungsprogramm� Diese Informationen sollen an die Kolleginnen und Kollegen ihrer jeweiligen Schule weitergeben werden�

Gleichzeitig nutzen auch viele Erzieherinnen von Kölner Kindertagesstätten, Lehramtsstudenten und Referenda-re die Angebote der Umweltbildung�

Zusätzlich zum persönlichen Beratungsangebot steht eine Präsenzbibliothek zur Verfügung� Diese besteht aus umweltpädagogischer Fachliteratur, Unterrichtsmaterialien,(mittlerweile über 6500 Titel), die laufend ergänzt werden sowie Folien, Fachzeitschriften, Poster und Bro-schüren� Die Bibliothek kann von Lehrerinnen und Leh-rern, Studierenden, Referendaren, Erzieherinnen und in der Umweltbildung tätigen Personen genutzt werden�

Ganzheitliches Kölner UmweltbildungskonzeptIm Rahmen des Bürgerhaushaltes 2010 wurde die Erstellung eines ganzheitlichen Umweltbildungs-konzeptes als einer der bestbewerteten Vorschläge eingebracht� Der Rat der Stadt hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt beauftragt, solch ein partizipati-ves Konzept unter Einbeziehung aller Kölner Umweltbil-dungs-Akteure zu erstellen� Hierzu zählen beispielswei-se außerschulische Lernorte, Umweltverbände, private und öffentliche Bildungsträger, Netzwerke, Initiativen, städtische Dienststellen sowie die Informationsstelle für schulische Umweltbildung� In Kooperation mit der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW wird Anfang 2012 eine erste Konferenz stattfinden, zu der alle Kölner Umweltbildungs-Akteure eingeladen werden� Hier wer-den die Ergebnisse aus der Fragebogen Auswertung zur IST Situation als Überblick über die Kölner Bildungsiniti-ativen gegeben werden� Desweiteren wird sie Präsenta-tionen, Gastvorträge und Workshops beinhalten�

Veranstaltungen für die Öffentlichkeit

Weltkindertag 2010 und 2011Die Öffentlichkeitsarbeit und die Umweltbildung sind jedes Jahr mit einem Stand auf dem Weltkindertag vertreten� Hier können einem breiten Publikum Umwelt-themen, auch in Form von Broschüren und anderen Infomaterialien nähergebracht werden� Kinder sind in Sachen Umwelt die richtigen Ansprechpartnerinnen und -partner, denn sie sind die Hauptbetroffenen der heutigen Umweltprobleme� Sie spielerisch mit Umwelt-themen bekannt zu machen ist Ziel des Umwelt- und Verbaucherschutzamtes auf den Weltkindertagen� In 2010 war es das Thema Klimaschutz, in 2011 Biodiversi-tät und Artenschutz�

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Weltkindertagsfotos © Stadt Köln

Aktionstag zum UN-WelternährungstagDas Umwelt- und Verbraucherschutzamt und das Design Quartier Ehrenfeld (DQE) führten zum UN-Welternäh-rungstag am Sonntag, den 16� Oktober 2011, in der DQE-Halle, Heliosstraße 35 - 37, in Köln-Ehrenfeld gemeinsam einen Aktionstag durch�

Zentrales Thema war die Frage: Warum schmeißen wir unser Essen auf den Müll?

Etwa die Hälfte aller Lebensmittel werden weggeworfen, viele davon, bevor sie den Endverbraucher erreichen� Der aktuelle Dokumentarfilm „Taste the Waste“ von Valentin Thurn, der auch im Rahmen des Aktionstages gezeigt wurde, beleuchtet ein globales System der Ver-schwendung und macht deutlich: Auch das Weltklima ist durch die Methangas produzierenden, verrottenden Reste betroffen�

Beigeordnete Frau Reker eröffnete die Veranstaltung und wies auf die Verschwendung von Lebensmitteln vor dem Hintergrund von Hunger und Armut in weiten Teilen der Welt aber auch in unserer Gesellschaft hin� Auf Lebensmittelspenden der „Tafeln“ seien inzwischen zahlreiche Menschen angewiesen� Dies erfahre sie auf-grund ihrer Tätigkeit als Sozialdezernentin der Stadt Köln immer wieder in bedrückendem Maße�

Anschließend lasen die beiden Autoren Stefan Kreutz-berger und Valentin Thurn aus ihrem neuen Buch „Die Essensvernichter“�

Währenddessen bereitete Wam Kat, Aktivist und Koch, zusammen mit seiner Crew und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes aus Kohl, Kartoffeln, Zwiebeln, Kürbis und anderem Gemüse mit kleinen Mäkeln, die nicht den Normen des Lebensmittelhandels entsprechen, ein leckeres Menü zu�

Dieses wurde im Rahmen eines „Eat-In“ von den zahlrei-chen Besucherinnen und Besuchern mit großem Appetit verspeist� Das Gemüse war am Tag zuvor von Schülerin-nen und Schülern des Albertus-Magnus Gymnasiums auf den Feldern des Gertrudenhofs geerntet worden�

Aktionstag In der anschließenden Podiumsdiskussion unter der Mode-ration von Andrea Oster wurde deutlich, dass es nicht bei diesem einen Aktionstag bleiben darf und bleiben wird�

Das Thema wird weiter Kreise ziehen, ob auf internatio-naler oder auch auf individueller Ebene�

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Umweltschutzpreis 2011Der Rat der Stadt Köln beschloss 1978 den Kölner Umweltschutzpreis für „vorbildliche Lösungen in den Bereichen Abfallbeseitigung, Lärmschutz, Luftver-unreinigungen, Landschaftsschutz und Landschafts-pflege� Inzwischen findet das Preisausschreiben alle drei Jahre statt� In 2011 wurde er nun zum 19� Mal ausgeschrieben� Seit 1978 wurden mehr als 80 Ini-tiativen, Firmen, Schulen, Bürgerinnen und Bürger mit dem Umweltschutzpreis für ihr Engagement in Sachen Umweltschutz ausgezeichnet� Zum diesjähri-gen Umweltschutzpreis wurden insgesamt 42 Beiträge eingereicht, eine deutliche Steigerung im Vergleich zu 2008 mit 30 Beiträgen, wodurch klar zu erkennen ist, dass Umweltthemen wieder an Interesse gewonnen haben�

Die Jury – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Verwaltung, Rat, Sparkasse KölnBonn, Kölner Medi-en, Universität und Umweltverbänden – wählte aus die-sen Projekten die Preisträgerinnen und Preisträger aus� Insgesamt wurde ein Preisgeld in Höhe von 6�000 Euro vergeben, wobei jeweils 1�500 Euro auf vier Kategorien verteilt wurden�

Klassische Themen wie Naturpflegemaßnahmen, Pflanz-aktionen, Abfallentsorgung und -vermeidung, Luft-reinhaltung, Umweltlernen in Kindertagesstätten und Schulen standen dabei nach wie vor im Mittelpunkt aber auch umweltfreundliche Mobilität, regenerative Energi-en, Umweltbildungsprogramme im Freizeitbereich und ökologische und nachhaltige Produktionswege sowie Klimaneutralität in Unternehmen waren Themen die aufgegriffen wurden�

Umweltschutzpreis 2011 © Stadt Köln

Acht Kindertagesstätten beteiligten sich am Wettbe-werb� Zwei erste Plätze wurden hier vergeben:1� Platz : Städtische Kita Immendorfer Hauptstraße, „Mit der Lupe auf Tour verfolgen wir jede Spur“

1� Platz: Städtische Tageseinrichtung für behinderte und nichtbehinderte Kinder Koblenzer Str� Teilbereich Erde im Projekt:„ Feuer, Wasser, Luft & Erde“

In der Kategorie Weiterführende Schulen wurde die Heinrich-Böll-Gesamtschule mit dem 1� Platz geehrt, die seit mehr als 20 Jahren aktiv Umweltschutz in ihr Schul-programm integriert hat� Mit dem Titel des Beitrages „Wichtiges selbstverständlich werden lassen“ traf sie den Kern von Umwelterziehung voll und ganz: Umwelt-lernen gehört einfach in den Schulalltag,

Mit drei Beiträgen zum diesjährigen Umweltschutzpreis, war die Fachhochschule Köln mit ihren wissenschaftli-chen Projekten gut vertreten� In dieser Kategorie wurde ebenfalls ein erster Platz ermittelt�

Preisträger im Bereich der Universitäten und Fachhoch-schulen ist das Institut für Landmaschinentechnik und regenerative Energie, Labor für Bioenergie der FH Köln� Der Beitrag ist ein bereits abgeschlossenes studenti-sches Umweltprojekt zu der energetischen Optimierung des Elefantenhauses�

Die Aktivierung speziell von Firmen und Institutionen, sich am Umweltschutzpreiswettbewerb zu bewerben war erfolgreich� Der Umweltschutz lebt von Vorbildern� Sowohl Menschen die ehrenamtlich Umweltschutz prak-tizieren als auch Firmen die den Umweltschutzgedanken

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Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 43

in ihr Firmenprofil integrieren sind Vorbild und Motiva-tion und treiben den Umweltschutz voran�

Die Firma Stadtwaldholz hat das Prinzip der Nachhal-tigkeit als ihr Unternehmenskonzept ausgewählt und betreibt mit ihren ökologischen Möbeln aus Kölner Stadt-waldholz nachhaltiges Wirtschaften im wahrsten Sinne�

Den zweiten Platz erhielten die Katholischen Jugendwer-ke Köln e�V� mit dem Beitrag SAMMEL MIT für Köln�

Die Preise überreichte Oberbürgermeister Jürgen Roters gemeinsam mit Umweltdezernentin Henriette Reker am 17� Oktober 2011 bei einer Feierstunde in der Piazzetta im Rathaus� Auch informierte eine Ausstellung über die einzelnen Projekte�

Klima braucht Schutz – auch in Köln! Filmwettbewerb für Kinder und Jugendliche Wenn nicht jetzt, wann dann? So heißt es in der Hymne der Kölner Band „Höhner“� Diese Aufforderung griff die Informationsstelle für schulische Umweltbildung mit der Ausschreibung eines Filmwettbewerbes für Kinder und Jugendliche zum Thema „Klimaschutz“ auf�

Schülerinnen, Schüler, Pädagoginnen und Pädagogen waren dazu aufgerufen, einen Kurzfilm zu diesem The-ma aus ihrer Sicht zu drehen� Gruppen aus der ganzen Kölner Region konnten sich bewerben�

Kinder und Jugendliche arbeiteten im Laufe des Schul-jahres 2010/2011 an ihren Filmprojekten� Bei den meis-ten Projekten geschah dies nicht in der Unterrichtszeit, sondern in der Freizeit� 49 Schulklassen, Arbeitsge-meinschaften, Umwelt-AGs wollten sich an dem Wett-bewerb beteiligen, tatsächlich wurden dann 28 Filme abgegeben�

Es ist nicht so einfach, eine Idee filmisch umzusetzen, das haben viele Teilnehmende gemerkt� Für die meisten war dies das erste Filmprojekt�

Das Juryteam prämierte vor allem die eigenen Ideen und die Kreativität der Beiträge der Kinder und Jugendlichen� Über kleinere filmische Fehler wurde hinweggesehen�Internet und Fernsehen sind aus dem heutigen Leben der Kinder und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken� Dazu gehört nicht nur das Konsumieren, sondern auch die aktive Nutzung von Medien, das Kommunizieren über soziale Netzwerke im Internet und das Wissen über

die Gefahren, die damit verbunden sein können� Schulen arbeiten daran, die Medienkompetenz zu fördern und die verantwortungsvolle Nutzung dieser Medien zu schulen�

Alle haben in diesem Projekt viel gelernt, über Energie-sparen und Klimaschutz, auch über die Gestaltung eines Drehbuchs, Regie, Kameraführung, Schnitttechnik und damit ein Stück Medienkompetenz erlangt� Ein wich-tiges Thema in der Schule im Umgang mit Medien im Internet oder auf Youtube oder Facebook ist das Thema Urheberrecht� Musik oder Fotos dürfen nicht ohne wei-teres heruntergeladen werden� Auch dies wurde bei dem Wettbewerb gelernt�

Filmwettbewerb © Stadt Köln

Am Donnerstag den 17� November 2011 war es soweit, im Kino Cinenova in Köln-Ehrenfeld begüßte Bürger-meisterin Angela Spizig die gespannten Jungfilme-rinnen und -filmer mit ihren Klassen und Lehrkräften� Wolfram Schmachtenberg, der Vorsitzende des Clubs Kölner Filmer e� V� überreichte mit Ratsmitglied Niklas Kienitz insgesamt sieben Preise in den Kategorien „Grundschulen und Jugendclubs“ und „Weiterführende Schule“� Dabei wurden auf der großen Kinoleinwand alle Filme der Preisträgerinnen und Preisträger vorge-führt� Beim Publikum kamen die kurzweiligen, krea-tiven Filme sehr gut an und wurden mit viel Applaus bedacht� Die Schülerinnen und Schüler freuten sich über interessante Sachpreise, wie etwa Filmstudio-Besuche, Kinokarten oder Eintrittskarten für den Kölner Zoo für die gesamte Klasse�

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Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 44

2. Projekte und Teilbereiche

Grünbrücke Königsforst / Wahner Heide Die früher großräumig zusammenhängende Bergische Heideterrasse wurde in der Vergangenheit an einigen Bereichen durch die Erweiterung von Siedlungen, aber auch durch den Straßenbau zerschnitten� Einen beson-ders empfindlichen Einschnitt verursachte der Bau der Bundesautobahn A3 in den 30er-Jahren des vergange-nen Jahrhunderts, der diesen großen Waldkomplex in die Teilbereiche Königsforst und Wahner Heide zerteilte� Beide Naturschutz- und FFH-Gebiete stellen Kernflächen eines europäischen Waldbiotopverbundsystems mit spezifisch daran angepassten Tier- und Pflanzenarten dar und erlangten genau aus diesem Grunde den ent-sprechenden europäischen Schutzstatus�

Ein vorrangiges Schutzziel für das Netz „Natura 2000“ Gebiet ist es, die Verbindung von Königsforst und Wah-ner Heide durch die Errichtung einer Grünbrücke wie-derherzustellen�

Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde dem Bau einer Grünbrücke über die A3 im Mai 2009 zugestimmt und der Landesbetrieb Straßenbau NRW beauftragt, mit der Planung zu beginnen�

Da fast ausschließlich der Lebensraumtyp Wald betrof-fen ist, wurde unter Berücksichtigung naturschutzfach-licher und zeitlicher Eckpunkte eine Querung von knapp 80 m angestrebt�

Als bestgeeigneter Bereich für die Errichtung einer Grünbrücke wurde ein Gebiet festgelegt, das östlich des Gießbaches und deutlich westlich des Rennweges gele-gen ist� Dieses Gebiet zeichnet sich durch seine sied-lungsferne Lage und durch einen historisch belegbaren Wildwechsel der Leitart Rotwild aus�

Durch eine Grünbrücke würden damit die früher vor-handenen naturräumlichen Beziehungen dieser beiden großen Waldkomplexe zumindest an der betreffenden Stelle wieder hergestellt� Für das Rotwild bedeutet die-ses, dass der landesweite Fernwildwechsel wieder erfol-gen kann� Unzweifelhaft ist, dass eine große Anzahl von anderen Tier- und Pflanzenarten von der Grünbrücke profitieren wird�

Der BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland

und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW, unterstützt durch die Forschungsstelle für Jagd-kunde und Wildschadensverhütung erwarten, dass sich auch der Zustand der prioritären Arten Gelbbauchunke, Schlingnatter, Zauneidechse und Baummarder verbes-sern wird�

Mittlerweile befinden sich die beiden Grünbrücken zur Vernetzung von Königsforst und Wahner Heide in der Phase der Realisierung� Hierbei wird die Brücke an ihren Rändern – um eine Stö-rung des Wilds durch den unterhalb verlaufenden Auto-bahnverkehr zu minimieren – Irritationsschutzwände aufweisen� Im Anschluss an diese werden in einer Breite von 5 bis 8 m standortgerechte, einheimische Bäume und Sträucher gepflanzt� Eine vollständige Bepflanzung der Brücke ist nicht vorgesehen, damit auch Tierarten des Offenlandes die Brücke als Querungshilfe bezie-hungsweise als Erweiterung ihres Lebensraumes anneh-men können� Der zwischen den beiden Grünbrücken liegende Wild-wechselbereich wird mittels eines Zaunes beruhigt, so dass hier Störungen der scheuen Wildtiere möglichst ausgeschlossen werden können�

Die zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberich-tes 2009 noch nicht abschließend geklärte Frage zur vollständigen Finanzierung der Grünbrücke über die Rösrather Straße – für die A3-Brücke war die Finanzie-rung aus Bundesmitteln des Konjunkturpakets II bereits gesichert – wurde zwischenzeitlich sicher gestellt: 80 Prozent der Mittel stammen aus der ELER-Förderung, einem europäischen Landwirtschaftsfond für die Ent-wicklung des ländlichen Raums (ELER), die verbleiben-den 20 Prozent werden über eine landschaftsrechtliche Ersatzgeldzahlung des Landesbetriebs Straßen NRW abgedeckt� Die veranschlagten Kosten betragen für den Errichtungs-zeitraum von 2011 bis 2013 3�650�000 €� Aufgrund des positiven Realisierungsverlaufs der beiden Grünbrücken-planungen nimmt die geforderte Wiedervernetzung, der seit langem durch Autobahn und Landesstraße zerschnittenen beiden Schutzgebiete Wahner Heide und Königsforst langsam Gestalt an�

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Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 45

Förderung von Bürgerengagement für mehr Sauber-keit, Lebensqualität und Wirtschaftskraft im Umfeld des Marktplatzes und Bürgerparks Berliner Straße

Aktionslogo Hallo Nachbar

Seit einigen Jahren verstärkt die Stadt Köln ihr Bemühen um einen sauberen und gepflegten Stadtraum� Dies geschieht durch eine Intensivierung der Reinigungsin-tervalle, die vor allem im Innenstadtbereich auch zu Ver-besserungen und mehr Sauberkeit führt� Jedoch ist fest-zustellen, dass der höhere Einsatz in sozial benachteilig-ten Gebieten nicht das gewünschte Ergebnis erbringt�

Das Projektgebiet weist einen überdurchschnittlichen Grad der Vermüllung und Verschmutzung auf� Um einer weiteren Verwahrlosung entgegen zu wirken, sind dif-ferenzierte Lösungsansätze gefragt� Mit der Ende 2009 gestarteten Initiative will das Umwelt- und Verbrau-cherschutzamt in einer konzertierten Vorgehensweise aller vor Ort tätigen Institutionen, Bürgerinitiativen und engagierten Einzelpersonen das Engagement der Bürge-rinnen und Bürger für die Pflege des eigenen Lebensum-feldes wecken�

Eine Kernthese des Vorhabens lautet: Nachhaltiger Erfolg lässt sich nur erreichen, wenn sich die Bevölke-rung mit ihrem Wohnquartier identifiziert und selbst aktiv wird� Die Verschmutzung des öffentlichen Raums wird nicht als isoliertes Phänomen, sondern als Teil einer tiefer gehenden soziokulturellen und ökonomischen Problemlage betrachtet� Dementsprechend ist das Pro-jekt inhaltlich in das Stadtentwicklungsprogramm Mül-heim 2020 eingebunden�

Akzente setzt das Projekt mit einer maßgeschneiderten Informations- und Aufklärungskampagne, die sich an

die Menschen in ihrem „Veedel“ richtet, ihre Sprache spricht und ihren Alltag berücksichtigt� Dabei setzt die Kampagne stärker auf persönliche Ansprache statt auf Informationsbroschüren und Verbotsschilder� Denn Mit-machangebote und buchstäblich Aufsehen erregende (Kunst-) Aktionen transportieren Botschaften wirkungs-voller als Papier�

Aktionen: Ein wichtiger Bestandteil von „Hallo Nachbar, danke schön“ ist die Umweltbildungsarbeit in Kitas und Schu-len im Projektgebiet� Thematische Schwerpunkte sind dabei Energie, Müll und Naturerleben� Mit diesen Inhal-ten kann bei Kindern und Jugendlichen Neugier und Interesse an Umweltthemen und damit verbundenen Zukunftstechnologien geweckt werden�

Kontinuierlich wurden in 2010 und 2011 Umweltbil-dungsprojekte durchgeführt� Im Einzelnen: – Pädagogische Projektarbeit im Familienzentrum Berli-

ner Straße und in der Kita von-Sparr-Straße – Aktionstage in der Hauptschule Tiefentalstraße – Müllpercussion auf dem Marktplatz am 11� Juni 2010 – Fotowettbewerb „Guten Seiten, schlechte Seiten“

Regelmäßige Präsenz auf dem Mülheimer Wochenmarkt mit dem eigens für „Hallo Nachbar“ konzipierten Tee-stand�

In entspannter Atmosphäre bei einem Glas Tee kamen Gabi Schönau und Medine Öztürk mit den Marktbesu-cherinnen und -besuchern darüber ins Gespräch wie Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der Stadt dem ausufernden wilden Müll in Mülheim Herr werden können�

Teestand © Stadt Köln

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Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 46

Verschönerung des Marktplatzes am 8� Juli 2010Weil der Marktplatz immer mehr zum Müllplatz ver-kommt, steht er im Brennpunkt des Interesses der Initia-tive „Hallo Nachbar, danke schön“� Die Kinder des Fami-lienzentrums Berliner Straße eröffneten das Programm mit einer bunten Müllmodenschau� Nach der offiziellen Begrüßung wurden auf den Plakatträgern neben dem Kulturbunker die Banner enthüllt� Gestaltet wurden sie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse KölnBonn, den Wirten und Gästen des Café Bunkers, Besucherinnen und Besuchern des Wochenmarktes und den Kindern der Kita Berliner Straße� Das Grünflächen-amt der Stadt Köln legte neue Blumenbeete an und die Kinder der Kita gaben erneut ein Konzert auf ihren selbstgebauten Müllinstrumenten�

Die Kunstaktion „Ressource Müll“ :

Kunstaktion © Stadt Köln

Ressource Müll wurde speziell für „Hallo Nachbar, dan-ke schön“ von der Künstlerin Renate Paulsen und dem Künstler Engelbert Becker mit dem Gedanken entwi-ckelt, durch Kunst auf die Möglichkeiten der Auf- und Verwertung von Sperrmüll und Abfällen aufmerksam zu machen� Im Anschluss an eine Verschenkaktion von aus-gemustertem Kita Mobiliar im September 2010 konn-ten Kinder, Jugendliche und Erwachsene in einer eigens hierfür eingerichteten Veedel-Werkstatt an zwei Nach-mittagen in der Woche die restlichen Möbel bemalen und phantasievoll verschönern� Die Kunstwerke wurden für zwei Wochen im November letzten Jahres im Bürger-park an der Berliner Straße ausgestellt� Wunderschön, bunt und jedes für sich ein einzigartiges Kunstobjekt, standen sie auch im Foyer des Bürgeramtes�

Kartografie des Mülls:In einer zweiten Aktion hatten sich die Künstler erneut eine ungewöhnliche Methode ausgedacht, um den Bewohnerinnen und Bewohnern den Müll an der Berliner Straße vor Augen zu führen: Sie erstellten aus Kaugum-mis, Verpackungen, Kippen, Bechern, Hundekot und vielem Mehr, was so an Unrat auf Gehwegen und in Grünflächen herumliegt, eine „Kartografie des Mülls“ mit Kindern und Jugendlichen aus dem Familienzentrum Berliner Straße 20 und der Förderschule Thymianweg�

Hallo Nachbar im Veedelszoch:Die „Hallo Nachbar, danke schön“-Gruppe ging in selbst-gestalteten Kostümen in den Projektfarben rot, orange und grün, begleitet von einer Sambatruppe mit� Die Kamelle sponsorte der Projektpartner AWB� Für den Karnevalszug konnten 40 Kinder und Jugendliche vom Don Bosco Club und der Hauptschule Tiefentalstraße gewonnen werden, die mit viel Engagement den Kern der jecken Fußtruppe bildeten�

Präsentation auf vier Straßenfesten unter anderem mit einem eigens für die Initiative entwickelten Müllparcour�

Dabei mussten die Besucherinnen und Besucher Basket-ball mit leeren Dosen spielen, Müll von einer Wäschelei-ne in die passenden Müllbehälter sortieren, das Aktions-logo puzzeln und danach einen Slalomparcours bewälti-gen, bei dem der Erwachsene das Kind in der Mülltonne um Hindernisse fahren musste�

Osterglockenpflanzaktion:

Osterglockenverschenkaktion © Stadt Köln

Alle Aktiven trafen sich im Möbellager der MüTZe, wo die großen Säcke mit den Blumenzwiebeln standen� Vollgepackt verteilten sich etwa 20 Personen in ver-

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schiedene Richtungen, um die Osterglockenzwiebeln entweder in den Geschäften oder auf dem Marktplatz zu verschenken oder selbst gleich die dafür geeigneten Grünflächen damit zu bestücken�

Vertiefende Informationen bietet der Internetauftritt der Initiative www�stadt-koeln�de/3/hallo-nachbar-danke-

schoen�

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3. Zahlen und Fakten

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PersonalbestandDie Personalstruktur im Umwelt- und Verbraucher-schutzamt ist sehr heterogen, sie besteht aus Beschäf-tigten mit stark unterschiedlichem beruflichem Werde-gang� Beispielhaft erwähnt sind vertretene Berufsbilder wie Techniker, Ingenieure, Biologen, Geologen, Geo-graphen, naturwissenschaftliche Angestellte, Tierärzte, Lebensmittelchemiker, chemisch technische Assistenten und Lebensmittelkontrolleure� Es sind zurzeit 101 Mit-arbeiterinnen und 98 Mitarbeiter (insgesamt 199) im Umwelt- und Verbraucherschutzamt beschäftigt� Die Teilzeitquote liegt bei 25 %�

Finanzen und ControllingFinanzen 2010:Die Aufwendungen 2010 für den Umweltschutz in Köln beliefen sich insgesamt auf:

8�460�787 €, mithin also 8,23 € je Einwohner�

Die Aufwendungen 2010 für den Verbraucherschutz und das Veterinärwesen in Köln beliefen sich insgesamt auf:

5�058�259 €, mithin also 4,92 € je Einwohner�

Im Einzelnen:

Aufgabenbereiche: Erlöse: Kosten Gesamt:

Gewässerschutz 218�997 2�233�483 2�014�486

Betriebliche Kreislauf- und Abfallwirtschaft 173�265 797�184 623�919

Bodenschutz 73�443 669�702 596�259

Naturschutz 346�595 1�732�914 1�386�319

Umweltplanung 1�334 1�630�265 1�628�932

Umweltvorsorge 106�085 1�330�679 1�224�594

Immissionsschutz 260�761 865�085 604�324

Sanierung von Deponien 11�384 393�337 381�954

Veterinärwesen 382�980 1�710�752 1�327�771

Lebensmittelkontrolle 355�092 2�609�139 2�254�048

Lebensmitteluntersuchung 21�548 1�497�988 1�476�440

1.951.483 15.470.529 13.519.046

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Geschäftsbericht 2010 / 2011 Seite 50

Finanzen 2011:Die Planaufwendungen 2011 für den Umweltschutz in Köln belaufen sich insgesamt auf:

9�242�280 €, mithin also 9,06 € je Einwohner�

Die Planaufwendungen 2011 für den Verbraucher-schutz und das Veterinärwesen in Köln belaufen sich insgesamt auf:

4�766�300 €, mithin also 4,67 € je Einwohner�

Im Einzelnen:

Aufgabenbereiche: Erlöse: Kosten Gesamt:

Gewässerschutz 166�500 3�355�600 3�189�100

Betriebliche Kreislauf- und Abfallwirtschaft 200�000 1�004�361 804�361

Bodenschutz 116�000 814�241 698�241

Naturschutz 502�250 1�360�070 857�820

Umweltplanung 0 1�728�728 1�728�728

Umweltvorsorge 165�400 1�360�143 1�194�743

Immissionsschutz 175�078 515�465 340�387

Sanierung von Deponien 0 428�897 428�897

Veterinärwesen 789�246 1�610�879 821�633

Lebensmittelkontrolle 309�600 2�647�006 2�337�406

Lebensmitteluntersuchung * 1�607�248 1�607�248

2.424.074 16.432.638 14.008.564

* Budget ab 2011 bei der Kämmerei, 202, Wirtschaftliche Beteiligungen, veranschlagt

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Impressum

Der Oberbürgermeister

Umwelt- und VerbraucherschutzamtAmt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Satz:

con-dere, grafik, design, beratung

Druck:

Barz & Beienburg GmbH

13-Si/57/500/08�2012