Geschäftsbericht 2015/2016 - stbverband-koeln.de · PDF fileStB Martin Willems, Aachen...
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Geschäftsbericht 2015/2016Jung, dynamisch, zukunftsorientiert
Vorwort I Geschäftsbericht 2015/2016
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VORWORT
Präsidium, Vorstand und Geschäftsführung legen zum Verbandstag 2016 den traditionellen Geschäftsbericht vor, mit dem über die Geschehnisse im Verband und Be-rufsstand zwischen dem 01. Juli 2015 und dem 30. Juni 2016 (Berichtszeitraum) berichtet wird.
Mit Vorlage des diesjährigen Geschäftsberichts geht auch satzungsgemäß die Amtszeit des 2012 gewählten Vor-standes zu Ende. So beschränkt sich der Bericht nicht nur auf den Zeitraum des letzten Jahres, sondern es wird auch, wenn es der Kontext erfordert, auf die zurückliegende Amtszeit des Vorstandes eingegangen.
Generell kann festgestellt werden, dass sich der Verband nach wie vor kontinuierlich in einem Aufwärtstrend be-findet, auch wenn sich einige Paradigmen geändert ha-ben. Generell kann im Berufsstand festgestellt werden, dass das Ziel, als selbstständiger Steuerberater tätig zu sein, immer mehr zugunsten einer mitarbeitenden Tätig-keit zurücktritt. Die generelle Tendenz, abhängig tätig zu sein, geht einher mit der Tendenz zum Zusammenschluss. Auch Zusammenschlüsse bieten eine gewisse Form der Sicherheit durch gegenseitige Unterstützung. Trotz dieser generellen Entwicklung konnte der Verband die Mitglie-derbindung stärken und weiter wachsen, auch wenn der
tatsächliche Zuwachs geringer ausfällt als in den zurück-liegenden Jahren.
Bei den anstehenden Neuwahlen anlässlich der diesjährigen Mitgliederversammlung wird es durch den Amtsverzicht älterer Gremienmitglieder zu einer weiteren Verjüngung des Vorstandes kommen. Die erfolgreiche Arbeit des Ver-bandes beruht nicht zuletzt auf der Kombination grundle-gender Erfahrungen mit neuen Vorstellungen, Gedanken und Einflüssen.
Zum Schluss der Amtsperiode ist allen zu danken, die zum Erfolg des Verbandes beigetragen haben: Den Mitgliedern des Präsidiums, des Vorstandes und der Geschäftsleitung, den Mitwirkenden in den Gremien des Verbandes, insbe-sondere aber den Mitgliedern, die durch rege Teilnahme an Veranstaltungen, mit Vorschlägen für Verbesserungen und mit ihren Anregungen und ihrer Kritik zu einem lebendigen Verbandsleben beigetragen haben.
Der Verband wurde am 12. November 1947 gegründet; er besteht damit fast 69 Jahre.
Unser Wahlspruch: „Jung, dynamisch, zukunftsorientiert“ ist für alle Gremien des Verbandes weiterhin Richtschnur.
StB WP Harald Elster(Präsident)
RA Manfred Hofstede(Hauptgeschäftsführer)
RA Manfred Hofstede - Hauptgeschäftsführer -
StB WP Harald Elster- Präsident -
Köln, 02. November 2016
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln
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TEIL 1
STEUERBERATER-VERBAND e.V. KÖLN
GESCHÄFTSJAHR 2015/2016Berichtszeitraum 01.07.2015 bis 30.06.2016
Inhalt I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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INHALT
VORWORT
NACHRUF
Zum Gedenken
BERUFSPOLITISCHE ENTWICKLUNGEN
Berufspolitische Entwicklungen
STEUERPOLITISCHE ENTWICKLUNGEN
Wichtige Änderungen im Überblick
VERBANDSAKTIVITÄTEN
Der Verbandstag am 28. Oktober 2015
Die Mitgliederversammlung am 28. Oktober 2015
Neujahrsempfang 2016
Zum zwölften Mal: Die Porzer Kirmes!
Begrüßung neu bestellter Steuerberater
PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
MITGLIEDERBEWEGUNG
Erfolgreiche Mitgliedergewinnung
Mitgliederstruktur
FORTBILDUNGSPROGRAMM
Fortbildungsveranstaltungen des Verbandes
DIE GREMIEN DES VERBANDES
Besetzung der Gremien
Ausschüsse und Arbeitskreise
Verbandsmitglieder in der
DATEV-Vertreterversammlung
AUS DER ARBEIT DER GREMIEN
Vorstand, Präsidium und Geschäftsführung
MITARBEIT IN ANDEREN ORGANISATIONEN
Wirken für den Verband
Tätige Verbandsmitglieder in anderen Organisationen
Verbandsmitglieder im Vorstand der
Steuerberaterkammer Köln
Teilnahme an Terminen anderer Organisationen
DIE BEZIRKE DES VERBANDES
Die Bezirke des Verbandes
Aufgaben der Bezirke
Mitgliederentwicklung in den Bezirken
Mitgliederbewegung in den Bezirken
Bezirksvorstände
Finanzämter und Verbandsvertreter
AUS DER BEZIRKSARBEIT
Vorträge, Treffen, Veranstaltungen
AUS DER VERBANDSARBEIT
StBdirekt und E-Mail-Newsletter
VerbandsNachrichten
Steuerrechtsabteilung / Gutachtendienst /
berater depesche
Gehalts- und Praxiskostenumfrage 2016
Praxiserwerb und -nachfolge
Bibliothek und Literaturservice
Steuerberater-Verband und Akademie nach neuer
DIN ISO 9001:2015 zertifiziert
Neue Website des Steuerberater-Verbandes online
EDV-Arbeitskreis
Arbeitskreis „Gemeinnützigkeit und Vereine“
Arbeitskreis „Junge Steuerberater“ (AK JuSt)
Arbeitskreis „Prüfende Berufe“
Arbeitskreis „Qualitätsmanagement“ (AK QM)
Arbeitskreis „Sanierung und Insolvenzverwaltung“
RECHNUNGSWESEN
Jahresrechnung 2015
Gewinn- und Verlustrechnung
Vermögensübersicht
DEUTSCHER STEUERBERATERVERBAND
Berufspoltischer Interessenvertreter auf Bundesebene
Mitgliederbewegung in den DStV-Verbänden
Der Steuerberater-Verband Köln im DStV
Veranstaltungen des DStV
Seminare des DStI im Bereich Köln
AUSBLICK
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Nachruf
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ZUM GEDENKEN
Der im Jahre 2015/2016 verstorbenen Mitglieder unseres
Verbandes gedenken wir in treuer Verbundenheit und
Freundschaft:
StB vBP Helmut Piasetzki, Leichlingen 10.12.2013
StB Martin Willems, Aachen 17.02.2015
StBin Petra Blum, Monschau 21.04.2015
StBv Rolf-Dieter Schneider, Lohmar 01.05.2015
StB Edgar Thomas, Hennef 08.10.2015
StBv Willi Schauf, Köln 19.10.2015
StB Jürgen Schreuer, Aachen 01.12.2015
StB Dieter Gerats, Aachen 02.12.2015
RA FAStR Rudi Kirschenmann, Niederkassel 13.12.2015
StB Dr. Horst Leyh, Hilschenbach 20.01.2016
StB vBP Edgar Reuter, Köln 26.01.2016
StB WP Friedrich Behnke, Leverkusen 26.02.2016
StB Hubert Partting, Hürth 22.03.2016
StBv Rudolf Reetz, Blankenheim 01.04.2016
StB Wilhelm Odekerken, Köln 14.04.2016
StB Ralf Müller von Baczko, Köln 09.06.2016
StB Herbert Grosse, Köln 15.06.2016
StBin Irmgard Gerlach, Köln 18.08.2016
StBv Marianne Hebebrand, Troisdorf-Oberlahr 26.06.2016
StB Franz Kolb, Köln 19.09.2016
StB Adelbert Braun, Wiehl 17.10.2016
Nachruf I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Wir trauern um unser Ehrenmitglied
Helmuth ViandenSteuerberater
Träger des Verdienstkreuzes am Bandegeb. am 20.12.1936 verst. am 14.01.2016
Unser Kollege Helmuth Vianden engagierte sich während seiner gesamten beruflichen Laufbahn als selbst-ständiger Steuerberater in unserem Verband, dem er über 50 Jahre angehörte.
Nach Aufbau seiner Kanzlei in Alfter bei Bonn übernahm er im Jahre 1976 den Vorsitz in unserem mitglie-derstarken Bezirk Bonn und trat damit in den Vorstand des Verbandes ein.
Der Verstorbene wirkte fast 30 Jahre in den Gremien unseres Verbandes mit, über drei Amtsperioden von 1992 bis 2004 übte er das Amt des Vizepräsidenten unseres Verbandes aus.
Zudem trug er von 1988 bis 1993 als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates im Aufsichtsgremium der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht des Steuerberater-Verbandes Köln GmbH Verantwortung.
Der Verstorbene brachte sich aber auch in die berufliche Selbstverwaltung ein: so gehörte er über 25 Jahre – von 1979 bis 2007 – dem Vorstand der Steuerberaterkammer Köln an, davon über 20 Jahre als Mitglied des Präsidiums und als Vizepräsident.
In Anerkennung seiner Verdienste um den Berufsstand und das Allgemeinwohl verlieh ihm der Bundespräsident im Jahre 1999 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Nach sei-nem altersbedingten Ausscheiden aus den Gremien des Verbandes zeichnete ihn die Mitgliederversammlung des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln zum Dank für sein berufs- und verbandspolitisches Engagement mit der Ehrenmitgliedschaft aus.
Durch seine große Erfahrung, seine Unvoreingenommenheit und Pragmatik hat sich Helmuth Vianden in den berufsständischen Führungsgremien ein hohes Ansehen erworben. Viele Entscheidungen wurden von ihm ge-prägt, wobei sein diplomatisches Geschick und sein rheinischer Humor die Gremienarbeit häufig erleichterten.
Die Mitglieder des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln werden Helmuth Vianden stets ein ehrendes Andenken bewahren.
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Berufspolitische Entwicklungen
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BERUFSPOLITISCHE ENTWICKLUNGEN
Im Rückblick auf die berufspolitischen Entwicklungen des
vergangenen Jahres stellt die Modernisierung des Besteu-
erungsverfahrens das herausragende Ereignis dar. Die Mo-
dernisierung greift tief in die täglichen Kanzleiabläufe und
auch in das Verhältnis zum Mandaten ein.
Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
ist mit seiner Veröffentlichung im BGBl vom 22.07.2016
verkündet worden (BGBl I, 1679 ff.). Darüber hinaus ist
seit dem 01.01.2016 das Schreiben des BMF zu den GoBD
verbindlich zu beachten. Somit hat das Jahr 2016 zu einem
Paradigmenwechsel weg von der hoheitlichen Veranlagung
hin zur kontrollierten Selbstregulierung des Steuervollzugs
geführt. Der Rechtsverkehr zwischen der Finanzverwaltung
und dem Steuerpflichtigen, vertreten durch seinen Berater,
soll so weit wie möglich automatisiert ablaufen. Abwei-
chungen von der Automatisierung werden vor allem durch
die Kategorien des Risikomanagementsystems vorgegeben.
Sind steuerliche Daten des Steuerpflichtigen von einem
Dritten elektronisch an die Finanzbehörden zu übermit-
teln, so gelten künftig aufgrund des Gesetzes zur Moder-
nisierung des Besteuerungsverfahrens besondere Pflichten
sowie weitere Vorgaben. Diese werden teilweise in der AO
harmonisiert. Die Neuerungen gelten unter anderem für
Arbeitgeber, Versicherungen, Banken oder Sozialversiche-
rungsträger. Für die übermittelten Daten sind Aufzeich-
nungs- und Aufbewahrungspflichten zu beachten. Der
Berater hat dem Mandanten die Daten der elektronischen
Steuererklärung in leicht nachprüfbarer Form zur Zustim-
mung zur Verfügung zu stellen.
Ein Anlass für die Bearbeitung des Einzelfalls durch Amtsträ-
ger besteht z. B., wenn das Risikomanagementsystem den
Fall zur individuellen Prüfung ausgesteuert hat (vgl. § 88
Abs. 5 AO). Die Steuererklärung muss zudem durch einen
Amtsträger bearbeitet werden, wenn der Steuerpflichtige
in einem dafür vorgesehenen Datenfeld der Steuererklärung
(qualifiziertes Freitextfeld, vgl. § 150 Abs. 7 AO) abwei-
chende Angaben zu Drittdaten einträgt (vgl. § 155 Abs.
4 S. 3 AO).
Berufspolitische Entwicklungen
Berufspolitische Entwicklungen I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Als sehr erfreulich ist aus Sicht des Berufsstandes hervorzu-
heben, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen auf
den 28.02. des übernächsten Jahres verlängert worden ist,
sofern der Steuerpflichtige von einem Berufsangehörigen
vertreten ist. Damit ist eine alte Forderung des Berufs-
standes, die auch einmal Gegenstand einer öffentlichen Pe-
tition vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundes-
tages war (VN 4/2011, S. 17 ff.), endlich realisiert worden.
Darüber hinaus wird in § 80a AO die Rechtsgrundlage für
die Vollmachtsdatenbank eingeführt. Allerdings wird nach
Ablauf des 28.02. automatisch ein Verspätungszuschlag
festgesetzt, und zwar in Höhe von 0,25 %, mindestens
25,00 € für jeden angefangenen Monat; Ermessen besteht,
wenn die Steuer auf Null Euro oder eine Steuererstattung
festsetzt wird. Problematisch werden Vorabanforderungen
von Steuererklärungen bleiben.
Die Verabschiedung des Staates vom hoheitlichen Han-
deln trotz gleichzeitiger Beibehaltung und Intensivierung
der Anwendung des steuerstrafrechtlichen Sanktionssy-
stems ausgerechnet dort, wo es ums Geld geht, ist ver-
fassungsrechtlich sehr fragwürdig. Der selbstregulierende
Steuervollzug muss weitgehend außerhalb steuerstraf-
rechtlicher Sanktionen verlaufen. Gegenwärtig jedoch
finden in der Außenprüfungspraxis „Bargaining-Prozesse“
statt: Akzeptanz von steuerlichen Mehrergebnissen ge-
gen die Ruhe vor der Strafverfolgung.
Stark kritikwürdig ist auch, dass im Rahmen der Moder-
nisierung die verbindliche Auskunft nicht angepackt wor-
den ist. Sie ist conditio sine qua non für rechtssicheres
Handeln. Außerdem ist die Rechtsauskunft auf Auskünfte
über die eigenen Daten des Steuerpflichtigen überfällig;
sie liegt jedoch nach wie vor lediglich im Ermessen der
Finanzbehörde. Auch ist die kapitalmarktferne Verzinsung
mit 0,5 % Zins pro Monat verfassungswidrig.
Man wird, so Prof. Dr. Seer, DStZ 2016, 605, 612, ein
Gesetz zur Stärkung der Bürgerrechte etc. benötigen.
Das Schreiben des BMF zu den GoBD beschreibt im We-
sentlichen, was prinzipiell schon früher zu beachten war.
Allerdings wurden diese Verpflichtungen insbesondere
bei kleineren Unternehmen nicht beachtet. Rechtsstrei-
tigkeiten sind vorprogrammiert. Die Betriebsprüfung wird
verstärkt versuchen, Buchführungen als nicht ordnungs-
gemäß darzustellen. Sollte dies gelingen, entfiele wohl nur die Vermutung der Ordnungsmäßigkeit und Richtig-keit der Buchführung. Eine Berechtigung zur Schätzung, die im Übrigen angemessen sein muss, würde dadurch alleine nicht begründet.
Erfreulich ist im Übrigen aus Sicht des Berufsstandes, dass die Bemühungen der EU-Kommission zur Deregulierung des Berufsstandes weitgehend abgeschwächt werden konnten. Die in der StBVV geregelte Mindestgebühr war aufzugeben. Der Mandant ist darauf hinzuweisen, dass er eine geringere Vergütung aushandeln darf. Das dürfte je-doch in der Praxis ohne wesentliche Auswirkung bleiben.
Erfreulich ist auch eine Entscheidung des Bundesverwal-tungsgerichts vom 20.01.2016, 10 C 17.14. Das BVerwG entschied, dass Steuerberater ihre Mandanten auch in Streitigkeiten über kommunale Gebühren und Beiträge sowohl vor den Verwaltungsgerichten als auch im Wider-spruchsverfahren gegenüber den Behörden vertreten dür-fen. Der Entscheidung des BVerwG lagen Fälle zugrunde, in welchen es um die Angaben zu den abzuführenden Fremdenverkehrsbeiträgen ging. Mit dieser höchstrich-terlichen Entscheidung wurde nunmehr endlich die not-wendige Rechtssicherheit für die Berufsangehörigen in der Praxis geschaffen.
Rechtsunsicherheit verbleibt hingegen insbesondere in Fragen der Bewertung von Grundstücken. Die Grundsteu-er lässt sich gegenwärtig im Grunde nicht mehr verfas-sungskonform erheben. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
„...Meine Mitgliedschaft im Steuerberater-Verband war für meine Berufstätigkeit immer sehr wichtig...“StBin Margret Krabbe, Bonn
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Steuerpolitische Entwicklungen
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STEUERPOLITISCHE ENTWICKLUNGEN
Änderungen von Steuer- und Abgabegesetzen oder sonst vom Berufsstand unbedingt zu beachtenden Gesetzen gab es im Berichtszeitraum (01.07.2015 – 30.06.2016) insbesondere durch die nachfolgend aufgeführten Gesetze:
Wichtige Änderungen im Überblick
� Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kin-derfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzu-schlags vom 16.07.2015, BGBl I, 1202
� Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelstän-dischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentla-stungsgesetz) vom 28.07.2015, BGBl I, 1400
� Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 8 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes) vom 27.07.2015, BGBl I, 1423
� Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu den §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitge-setzes, hier: Betreuungsgeld) vom 24.08.2015, BGBl I, 1565
� Steueränderungsgesetz 2015 vom 02.11.2015, BGBl I, 1834
� Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Än-derungsrichtlinie vom 20.11.2015, BGBl I, 2029
� Achte Verordnung zur Änderung der Sozialversi-cherungsentgeltverordnung vom 18.11.2015, BGBl I, 2075
� Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung vom 03.12.2015, BGBl I, 2178
� Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusan-wälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung vom 21.12.2015, BGBl I, 2517
� Gesetz zum automatischen Austausch von Informa-tionen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze vom 21.12.2015, BGBl I, 2531
� Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 des Stromsteu-ergesetzes sowie § 55 Abs. 4 des Energiesteuerge-setzes vom 06.01.2015, BGBl I, 32
� Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der See-schifffahrt vom 24.02.2016, BGBl I, 310
� Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbil-dungsförderungsgesetzes vom 04.04.2016, BGBl I, 585
� Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrecht-lichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APA-ReG) vom 31.03.2016, BGBl I, 518
� Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Ver-ordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Ab-schlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz AReG) vom 10.05.2016, BGBl I, 1142
� Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Trans-parenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteu-ergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen vom 04.05.2016, BGBl I, 1158
� Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Er-höhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschiff-fahrt vom 18.05.2016, BGBl I, 1248
Steuerpolitische Entwicklungen I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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In materiell-rechtlicher Hinsicht bestand wie in den Vorjah-ren relative Ruhe an der „Gesetzgebungsfront“. Wesent-liche berufsrechtliche Änderungen hat es für die Angehö-rigen der Prüfenden Berufe gegeben. Diese werden in der Berichterstattung des Arbeitskreises „Prüfende Berufe“, unten S. 69, behandelt.
Erst nach Abschluss des Berichtszeitraumes dieses Ge-schäftsberichtes ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016, BGBl I, 1679, in Kraft getreten, welches zu grundlegenden Änderungen geführt hat. Derartige Änderungen sind auch vom nach wie vor schwebenden Gesetzgebungsverfahren zur Neure-gelung des Erbschaftsteuerrechts zu erwarten sowie einer eventuellen Neuregelung des Grundsteuerrechts.
Erlasse und Verwaltungsanweisungen, von denen oft wesentliche materiell-rechtliche Änderungen ausgehen, werden hier schon aus Platzgründen nicht berücksichtigt. Insoweit muss auf die Homepage des Bundesfinanzmini-steriums sowie auf unsere VerbandsNachrichten verwiesen
werden. In den vergangenen Jahren haben wir regelmäßig in Heft Vier unserer VN aufgelistet, wie viele Verwaltungs-erlasse das BMF auf seiner Homepage innerhalb der jeweils letzten zwölf Monate veröffentlicht hat.
In 2015 waren es wieder 121 BMF-Erlasse (150 in 2014, 155 in 2013, 120 in 2012, 138 in 2011 und 104 in 2010). Im Durchschnitt sind also pro Woche rund zehn Erlasse oder pro Woche rund zwei neue BMF-Schreiben zu be-rücksichtigen.
Das Phänomen der Verlagerung der Regelungsaktivitäten in das Hoheitsgebiet des BMF bleibt rechtsstaatlich sehr bedenklich, denn das Besteuerungsrecht ist das Königs-recht eines jeden Parlamentes. Es sollte sich dieses nicht durch die Exekutive aus der Hand nehmen lassen. Zudem enthalten die BMF-Schreiben zum Teil grundrechtsrele-vante Änderungen, die nach dem vom BVerfG anerkannten Wesentlichkeitsprinzip in jedem Falle von der Legislative beschlossen werden müssen.
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Verbandsaktivitäten
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VERBANDSAKTIVITÄTEN
Präsident Elster begrüßte etwa 240 Gäste zum Verbandstag 2015: Mitglieder, aber auch Ehrengäste aus der Wirtschaft, der Politik und den Medien, Repräsentanten der berufsstän-dischen Institutionen und Kammern, der Finanzverwaltung und der Gerichtsbarkeit.
Grußworte sprachen Ralf Witzel MdL, Benno Scharpenberg, Präsident des Finanzgerichts Köln, Dr. Steffen Neumann, Leiter der Steuerabteilung im Finanzministerium Düsseldorf, und StB Karl-Heinz Bonjean, Präsident der Steuerberater-kammer Köln.
Ralf Witzel MdL, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der FDP, thematisierte in seinem Grußwort den Vertrauens-verlust in die Handlungsfähigkeit des Staates angesichts der Griechenlandkrise und der Eurorettungspolitik.
Benno Scharpenberg, Präsident des Finanzgerichts Köln, ging in seinem Grußwort auf aktuelle Entwicklungen wie die sinkenden Eingangszahlen im Finanzgericht Köln ein. 2009 gab es noch 4.000 Verfahren, im Jahr 2014 noch 3.800 Eingänge, im Jahr 2015 waren es nur noch 3.600, also 20 % weniger.
Dr. Steffen Neumann, Leiter der Steuerabteilung im Finanz-ministerium Düsseldorf, beschrieb in seinem Grußwort die
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens und bezeich-nete die Digitalisierung als größte technische Revolution nach der Erschaffung der Dampfmaschine.
StB Karl-Heinz Bonjean, Präsident der Steuerberaterkammer Köln, sprach sich in seinem Grußwort gegen die Abschaf-fung oder Deregulierung der Freien Berufe in Europa aus. Den Mindestlohn bezeichnete er in diesem Zusammenhang als Bürokratiemonster und formulierte das Ziel, in den näch-sten Jahren Erleichterungen im Bereich der Dokumentati-onspflichten zu erreichen.
Der Verbandstag am 28. Oktober 2015
StB Dipl.-Bw. Volker Kaiser, Präsident StBK Westfalen-Lippe, StB Reinhard Verholen, Präsident StBK Düsseldorf, MinDirig Dr. Steffen Neumann, Leiter Steuerabteilung FM NRW, Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D.
Foyer für Aussteller und Gäste
Verbandsaktivitäten I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Die Rede des PräsidentenPräsident Elster ging in seiner Ansprache auf die Flücht-lingskrise ein und sprach seine Anerkennung für das uner-schütterliche Durchhaltevermögen der Menschen vor Ort und der Stadtverwaltung aus, die akute organisatorische sowie soziale Herausforderungen zu meistern hätten. „Mit Aufgeschlossenheit und Wärme werden die Heimatlosen empfangen. Dieses selbstlose Engagement ist ein klares Bekenntnis zur Solidarität und verdient unsere höchste Anerkennung!“
Zu aktuellen berufsständischen Themen, aber auch zu po-litischen und wirtschaftlichen Entwicklungen nahm er in vier Thesen Stellung:
1. „Kluge Regulierung fördert das Gemeinwohl“Dem europäischen Anliegen nach Deregulierung begegnete der Präsident mit Verständnis, betonte allerdings: „Eines wird es mit uns nicht geben: Die grundlegende Abschaf-fung der Vergütungsverordnung.
2. „Verbindliche europäische Regeln statt Steuerunter-bietungswettbewerb“, lautete die zweite These des Prä-sidenten. Ursächlich für Steuervermeidungskonzepte sind, wie er betonte, nationale Regelungen, die die Steuerver-meidung ermöglichen!
3. „Schafft eine verfassungskonforme Erbschaftsteuer, die KMU nicht zu sehr belastet“, so die dritte These Präsident Elsters.
4. Mit seiner vierten These „Digitalisierung ja – aber nicht noch mehr zu Lasten für Steuerberater und Steuerpflich-tige“, ging Präsident Elster auf die organisatorischen und bürokratischen Probleme in den Kanzleien infolge der Di-gitalisierung ein.
Im Anschluss an seine Ansprache freute sich Harald Elster, den diesjährigen Festredner anzukündigen: Prof. Dr. Paul Kirchhof, Professor für öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Heidelberg, ein Vor- und Querdenker! Sein Thema:
„Die Europa-Idee als Orientierung in der Krise“In der aktuellen dramatischen Umbruchsituation, betonte Prof. Dr. Kirchhof eingangs, komme es auf den Beruf des Steuerberaters an wie in den letzten 50 Jahren nicht mehr. Dieser kümmere sich insbesondere um den Mittelstand, der gewaltig unter Druck gerate, je mehr in Großbetrieben ma-schinell produziert würde. Angesichts der Flüchtlingskrise müssten sich die Staaten auf eine gemeinsame Strategie einigen und sich an den Kernauftrag Europas erinnern, auf den er im Folgenden einging: Freiheit, Sicherheit und Recht.
Präsident Elster bedankt sich bei Prof. Dr. Kirchhof für seinen gelungenen Festvortrag
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Verbandsaktivitäten
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Die Mitgliederversammlung am 28. Oktober 2015
Der Verband habe sich erfolgreich weiterentwickelt, berichtete Präsident Harald Elster. Mit 240 Teilnehmern habe man am Vormittag einen der bestbesuchten Ver-bandstage durchgeführt; zum ersten Mal hätten deutlich mehr Kolleginnen und Kollegen als Ehrengäste daran teil-genommen.
Der Verband bestehe nun seit fast 68 Jahren, und das Durchschnittsalter sei relativ hoch. Die Mitgliedergewin-nung sei daher eine der wichtigsten Aufgaben. 144 neue Mitglieder habe man im Jahr 2014 gegenüber 104 in 2013 gewonnen.
Präsident Elster äußerte in diesem Zusammenhang sei-nen Dank an die Geschäftsstelle, die intensiv mit diesem Thema beschäftigt sei, und an den Arbeitskreis „Junge Steuerberater“ unter der Leitung von StB Dipl.-Kfm Lars Nottelmann. Sein Dank für außergewöhnliches Engage-ment ging auch an die Vorstände der weiteren Arbeits-kreise: EDV Arbeitskreis, Arbeitskreis „Gemeinnützigkeit und Vereine“, Arbeitskreis „Prüfende Berufe“, Arbeits-kreis „Qualitätsmanagement“, Arbeitskreis „Sanierung und Insolvenzverwaltung“.
Ebenso wichtig sei das Thema Öffentlichkeitsarbeit. Der Pressereferentin Antonie Schweitzer sei es gelungen, den Verband in der Öffentlichkeit bekannt zu machen – unter anderem durch Telefonaktionen in den Tageszeitungen.
Der Präsident drückte sein Bedauern darüber aus, dass die Kontakte zu der Oberfinanzdirektion in Münster und Köln nicht mehr so intensiv wie früher seien. Bei einem Tref-fen mit der Leitung der Oberfinanzdirektion NRW, Walter Brommund und Andreas Schmitz von Hülst, sei jedoch das Bemühen um wechselseitiges Verständnis zum Ausdruck gekommen.
Anschließend ging Präsident Elster auf den Bundesverband der Freien Berufe (BFB) ein, der durch Steuerberater geführt werde: er selbst ist im Vorstand als Schatzmeister tätig und StB WP Dr. Horst Vinken als Präsident: „Hier zeichnet sich eine sehr positive Entwicklung ab; neue Mitglieder stehen dort aktuell Schlange“.
Präsident Elster bedankte sich abschließend bei den Mitglie-dern des Präsidiums, des Vorstandes und der Geschäftsstel-le für ihre Unterstützung im vergangenen Jahr.
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Bericht des HauptgeschäftsführersHGF Hofstede ging unter anderem auf das Aus- und Fort-
bildungsprogramm des Verbandes und seiner Akademie
ein. Er machte darauf aufmerksam, dass im Februar 2016
der neue berufsbegleitende Lehrgang zum „Fachassistent/
in Lohn und Gehalt“ beginne.
Ein weiteres Thema seiner Ansprache waren die Kooperati-
onspartner. HDI habe ein Interesse daran, erläuterte Man-
fred Hofstede, in Zukunft nur noch ein System anzubie-
ten, nicht mehr zwei. Der Rechtschutzbereich sei von HDI
ausgegliedert worden. Daher kommen die Rechnungen
von der ROLAND, der Vertrieb laufe allerdings nach wie
vor über HDI.
Manfred Hofstede schloss seine Ansprache optimistisch:
„Der Verband ist 68 Jahre, trotzdem jung, dynamisch und
zukunftsorientiert!“
Vizepräsident StB vBP Richard Deußen legte den Bericht
des Schatzmeisters mit Verweis auf den Geschäftsbericht
2014 ab. Der Rechnungsprüfer, StB WP Christian Wolny,
bestätigte, dass die gesamte Buchhaltung ordnungsgemäß
ausgeführt worden sei.
Präsidium und Vorstand wurden im weiteren durch die
Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2014 ent-
lastet, der Haushaltsvoranschlag genehmigt. Der Regel-
beitrag für das Geschäftsjahr 2016 bleibt unverändert bei
300,00 €.
HGF RA Manfred Hofstede
StB vBP Richard Deußen StB WP Christian Wolny
Die Mitgliederversammlung bei der Stimmabgabe
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Verbandsaktivitäten
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Ein glanzvoller Auftakt ins neue Jahr: StB WP Harald Elster, Präsident des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln und des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V., begrüßte etwa 200 Ehrengäste aus Politik und Wirtschaft zum traditio-nellen Neujahrsempfang im Excelsior Hotel Ernst:
Die Neujahrsansprache von Präsident ElsterNach einem „steuerpolitisch ruhigen 2015“ warnte Elster
vor den Herausforderungen der Zukunft: „Die enorme Flüchtlingswelle fordert unsere gesamte Leistungsfähigkeit: finanziell, wie auch persönlich und menschlich“.
Der Präsident ging auf das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ein. Als letzter Abgabetermin für die Steuererklärungen wurde der 28.02. des darauffol-genden Jahres festgeschrieben; Steuererklärungen können vorab durch die Finanzverwaltung angefordert werden und müssen dann innerhalb von drei Monaten abgegeben werden. Der Präsident dankte dem Finanzministerium NRW und der Oberfinanzdirektion NRW, die sich intensiv für die Beibehaltung des vereinbarten Kontingentierungsverfah-rens eingesetzt hätten.
Dezidiert sprach sich Elster für die Wahrung der beson-deren Stellung und Qualifizierung des steuerberatenden Berufs in Deutschland mit allen Vorgaben aus: Verbrau-cherschutz, Verpflichtung zu Fortbildung, Abschluss von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen und dem Aufbau von Qualitätssicherungssystemen. Im Zusammen-schluss mit den französischen und italienischen Steuerbe-raterorganisationen habe man weiterhin eine neue euro-päische Vereinigung, die ETAF, gegründet, um die „großen Interessen des steuerberatenden Berufs in Europa gegen-über der Kommission deutlich zu machen“.
Neujahrsempfang 2016
Präsident Elster und HGF Hofstede begrüßen den FDP-Vorsitzenden Christian Lindner
StB Karl-Heinz Bonjean, Präsident der StBK Köln; MdB Klaus-Peter Flosbach, CDU; MdB Karsten Möring, CDU; MdB Prof. Dr. Heribert Hirte, CDU (v.l.n.r.)
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Grußwort Dr. Horst Vinken, Präsident des BFBStB WP Dr. Horst Vinken stellte dem Bundesverband der Freien Berufe, BFB, eine positive Bilanz aus: der BFB habe wieder zusammengefunden. Bundesärztekammer, Bundes-psychotherapeutenkammer und Patentanwaltskammer seien wieder beigetreten. Dies sei auch ein Verdienst des Schatz-meisters, StB WP Harald Elster, der hierfür besonderen Dank Dr. Vinkens erhielt sowie den Applaus des Publikums erntete.
Festrede des FDP-Vorsitzenden Christian Lindner„Die freien Berufe bilden den Kit unserer Gesellschaft“,
nahm Christian Lindner den Faden seiner Vorredner auf
und fügte hinzu: „Die Freien Demokraten schätzen es,
wenn Menschen diesen Schritt wagen.“
Von diesem „wichtigen“ Thema ging der FDP-Vorsitzende
zu einem „dringenden“ Thema über: „Wer Menschen in
Not Schutz verweigert, hat weder Herz noch Moral.“ Die
vielzitierte Äußerung der Kanzlerin „Wir schaffen das.“
allein stelle allerdings noch kein Regierungsprogramm dar.
„2016 sollten sich die Bürger“, forderte Lindner, „wieder
auf die Regierung verlassen können.“
Lindner betonte weiter, die FDP sei keine Freundin allzu vie-
ler Gesetze, aber die geltenden Gesetze müssten durchge-
setzt werden; dies gehöre zu den „vornehmsten Aufgaben
des Staates“. Der Bürger müsse sich auf die Durchsetzung
der öffentlichen Ordnung verlassen können.
Als Liberaler äußerte sich Lindner weiterhin kritisch über
den Ordnungsstaat: in NRW würden regelmäßig Ge-
schwindigkeitskontrollen gemacht mit großem Polizei-
aufgebot, während die Einbruchsrate steige. Es besorge
ihn sehr, dass es wieder Grenzkontrollen in Europa gebe.
Auch die Kanzlerin habe gesagt, wer im 21. Jahrhundert
glaube, die Grenzen wieder einzuführen, lebe im falschen
Jahrhundert.
Dr. Horst Vinken mit Blick auf Nachbarländer: „In Deutschland wird man nicht durch Handauflegen Steuerberater“
Christian Lindner: „Die geltenden Gesetze müssen durchgesetzt werden“
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Zum zwölften Mal: Die Porzer Kirmes!
HGF Manfred Hofstede, der die „Porzer Kirmes“ vor zwölf Jahren ins Leben gerufen hat, machte wieder seinen guten Draht zu Petrus geltend. Nach regnerischen Tagen riss der Himmel auf und strahlender Sonnenschein bahnte sich seinen Weg durch die Wolken.
Fast 250 Gäste genossen den lauen Sommerabend, alle sehr entspannt im Freizeitdress und viele mit Familie. Zur guten Laune trugen auch Gegrilltes am Buffet zu frisch gezapftem Kölsch oder einem Gläschen Wein bei. Der un-gezwungene Austausch unter Kollegen ist bei Mitgliedern und Gästen gleichermaßen beliebt. Auch Repräsentanten
des Dachverbandes oder der Kollegialverbände kommen gerne zum Sommerfest nach Köln und verbringen einen zwanglosen Abend bei angeregten Gesprächen.
Besonders beliebt sind die Schießbuden und das original historische Karussell, das nicht nur die Kinder begeistert. Ohne eine Trophäe – Plüschbären oder Stoffblumen – will am Ende des Abends niemand die Kirmes verlassen! Auch an die Fußballfans war gedacht; es war ein großer Fern-seher aufgestellt worden. Schließlich befanden sich viele mitten im EM-Fieber!
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Begrüßung neu bestellter Steuerberater
„Bestellt – wir holen Sie ab“, so lautete der Titel der gemeinsamen Begrüßungsveranstaltung für neu zugel-assene Steuerberater von Steuerberater-Verband, Steu-erberaterkammer und Steuerberaterverein.
Sie führte mit dem ersten Teil, einer Informationsveran-staltung, in das Berufsleben ein und gab wertvolle Tipps und Hinweise für den Einstieg. Im zweiten Teil wurde gefeiert, im Deutschen Sport- und Olympiamuseum im Rheinauhafen waren auch die Präsidenten der beteiligten Institutionen erschienen, um die neuen Berufsträger will-kommen zu heißen.
Endlich Steuerberater – und nun? Erfahrungsberichte von ehemaligen Neubestellten lautete der Titel des er-sten Teils der Veranstaltung, die von der Moderatorin Anne Rothäuser geleitet wurde. Als Diskutanten standen unter anderem der Vorsitzende des Arbeitskreises „Jun-
ge Steuerberater“ (AK JuSt), Lars Nottelmann, mit seiner Stellvertreterin, Heide Bleck, zur Verfügung. Anschaulich und launig berichteten sie über ihre Wege in den Beruf, in den Eintritt in die elterliche Sozietät bzw. den Kauf einer Sozietät mit allen Hürden und Fallstricken, die es zu bewältigen gab. Komplettiert wurde die lebhafte Runde durch Christian Häsler und Christoph Tholen, die über ihre Erfahrungen als angestellte Steuerberater berichteten.
Der zweite Teil der Veranstaltung befasste sich mit den Herausforderungen des Alltags, unter anderem mit der vielzitierten „Work-Life-Balance“. Das Podium, bestehend aus Auditor Dirk Lötsch, Karin Burmeister, Unterneh-mensberaterin, und Rechtsanwältin Ariane Dohle, Ge-schäftsführerin des Versorgungswerks, zog, wiederum unter Moderation von Frau Rothäuser, das Publikum 1 ½ Stunden in ihren Bann.
StB Christian Häsler, VM StB Lars Nottelmann, StBin Heide Bleck, StB Christoph Tolen, Moderatorin Anne Rothäuser
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Höhepunkt der Veranstaltung war der Begrüßungsabend im Deutschen Sport & Olympia Museum. Das idealgele-gene Museum bot – mit Rheinblick – viele Gelegenheiten zum Gedankenaustausch nach der Informationsveran-
staltung und zum Knüpfen neuer wichtiger Kontakte. Deutlich nach Mitternacht klang das gelungene Fest aus. Die Teilnehmer erlebten einen entspannten, interessanten und kulinarisch bestens aufgestellten Abend.
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PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tue Gutes und sprich darüber – diesen Grundsatz hat der Steuerberater-Verband e.V. Köln auch im Geschäftsjahr 2015 befolgt. Dank des ehrenamtlichen Engagements der Präsidiums- und Vorstandsmitglieder konnte die in den letz-ten Jahren erfolgreiche Kooperation mit den Medien im Regierungsbezirk fortgesetzt werden. Die Serviceleistungen des Verbandes sind nach wie vor sehr gefragt und werden von den regionalen Redaktionen gerne angenommen.
Nach dem Prinzip „Leser fragen, Steuerberater ant-worten“ fanden regelmäßig jeweils zweistündige Tele-fonaktionen statt, von denen beide Seiten profitieren: die Medien können ihren Lesern, die durch immer neue Steuergesetze häufig überfordert sind, eine kostenfreie telefonische (Kurz-)Beratung durch Spezialisten anbie-ten. Gleichzeitig erhöht der Verband, der in der Vor- und Nachberichterstattung mehrfach genannt wird, seinen Bekanntheitsgrad als kompetenter Ansprechpartner für Steuerthemen. Diese verstärkte Präsenz in der Öffent-lichkeit unterstützt ihn bei dem kontinuierlichen Ausbau seines Netzwerks.
Die Telefonaktionen werden im Vorfeld jeweils ausführlich angekündigt und ihre Teilnehmer vorgestellt. Diese von der Pressestelle in Abstimmung mit den Teilnehmern ge-lieferten Texte enthalten bereits wertvolle Informationen zu Gesetzesänderungen und der aktuellen Rechtspre-chung. Im Nachhinein erfolgt dann eine – in der Regel ebenfalls durch den Verband erstellte – detaillierte Do-kumentation der Aktion: Welche Fragen wurden gestellt, und wie lauteten die Antworten der Fachkräfte? Da der Beratungsbedarf der Leser sehr groß ist, laufen die Drähte regelmäßig heiß, und entsprechend ausführlich fallen die Nachberichte aus.
Den Auftakt machte zum Jahresbeginn der Kölner Stadt-Anzeiger / die Kölnische Rundschau; es folgten dann im April die Aachener Zeitung / Aachener Nach-
richten und der Bonner General-Anzeiger. Schon seit ei-nigen Jahren führt auch die beliebteste Boulevardzeitung im Rheinland, der Express, eine Telefonaktion mit dem Steuerberater-Verband Köln durch.
Die Stimme des Verbandes ist aber auch immer dann ge-fragt, wenn es um politische und wirtschaftliche Entwick-lungen im Steuerrecht geht. So führte die Wirtschaftsre-daktion des Kölner Stadt-Anzeigers ein großes Interview mit Präsident Elster zu den Themen Erbschaftsteuer, Selbstanzeige und Steueroasen, das „pünktlich“ zum Verbandstag erschien. Die IHK Bonn holte seine Expertise zum Thema Unternehmensnachfolge ein. Ein Interview mit dem WDR, das auch im Deutschlandfunk gesendet wurde, stellte gegen Ende des Jahres das Problem der Sachspen-den in den Fokus.
Die von den einzelnen Medien aufgeworfenen Themen variieren und erhalten – je nach Rubrik, Format, Sendung und Zielgruppe – zusätzlich unterschiedliche Akzentuie-rungen. Wichtig ist es daher, immer wieder den Dialog mit den einzelnen Redaktionen zu suchen, um deren aktuelle Interessensgebiete zu erkunden und zu bedienen. Attraktiv für die Presse sind weiterhin die erstklassigen Veranstal-tungen des Steuerberater-Verbandes Köln mit prominenten Gastrednern – zum Beispiel der Neujahrsempfang und der Verbandstag.
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wird seit 2008 von Antonie Schweitzer, pr cologne, kompetent betreut. Sie schreibt die Pressemitteilungen, pflegt die Medien-kontakte und begleitet zahlreiche Veranstaltungen des Verbandes und seiner Bezirke. Im Bereich der internen Kommunikation ist sie als Autorin für die VerbandsNach-richten tätig.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Kölner Stadt-Anzeiger / 28.10.2015
Aachener Nachrichten / 26.04.2016
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Die Wirtschaft / September 2015
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Kölner Rundschau / 29.10.2015
Handelsblatt orange / 13.04.2016
Welt am Sonntag / 17.01.2016
Kölner Stadt-Anzeiger / 13.01.2016
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Experten Report-1 / 01.04.2016
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Bonner General-Anzeiger / 27.04.2016
Kölner Express / 02.06.2015
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Mitgliederbewegung
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Mitgliederbewegung 2015/2016
MITGLIEDERBEWEGUNG
Wiederum ist es gelungen, die Zahl der Mitglieder des Verbandes zu steigern. So gehörten dem Verband am 30.06.2015 3.301 Mitglieder an, zum 30.06.2016 wies der Verband einen Mitgliederstand von nun 3.333 Mitglie-dern auf. Auch diese Steigerung konnte, wie schon in den Vorjahren, nur unter erheblichem Einsatz aller Beteiligten erreicht werden.
Denn nach wie vor ist es mit hohem Arbeitsaufwand verbunden, potentielle Neumitglieder für den Verband anzusprechen. Daten zu den neu zugelassenen Steuerbe-ratern bzw. zu Steuerberatern, die in das Verbandsgebiet gewechselt sind, sind nur sehr eingeschränkt erhältlich und können – mangels Adressen – regelmäßig nicht genutzt werden, um direkte Anschreiben zu fertigen. Von erheb-licher Bedeutung bleibt daher die Datengewinnung über allgemein zur Verfügung stehende Quellen, wie etwa die Printmedien oder das Internet mit der Folge eines hohen Zeit- und Personalaufwands.
Auch im Berichtszeitraum wurden insgesamt vier Basiskam-pagnen mit Sonderaktionen für die neu zugelassenen Be-rufsangehörigen durchgeführt. Über die Basiskampagnen werden potentiellen Mitgliedern zeitlich begrenzte Vorteile beim Einstieg als Mitglied in Aussicht gestellt, die Sonder-aktionen für neu Zugelassene beinhalten darüber hinaus besondere Angebote, die speziell auf junge Kolleginnen und Kollegen zugeschnitten sind. Zunehmende Bedeutung gewinnt außerdem die Aktion „Mitglieder werben Mit-glieder“, die über die Website des Verbandes in Anspruch genommen werden kann und interessante Prämien bei erfolgreicher Mitgliederwerbung bereithält.
Es bleibt dabei, dass der Verband die Herausforderungen annimmt, die eine erfolgreiche Mitgliederwerbung vor dem Hintergrund der begrenzten Datenressourcen bedeutet. Denn mit Blick auf die sich weiterhin verändernden Al-tersstrukturen ist es wichtig, junge Steuerberater für eine Mitgliedschaft im Verband zu gewinnen. Dass diese Heraus-forderung erfolgreich bewältigt wird, zeigen die weiterhin guten Zuwächse im Mitgliederbestand:
Mitgliederstand am 01.01.2015 3.042
Neuzugänge 2015 129
3.171
Kündigungen 43
Tod 9
Nachträgliche Kündigungen 10
Kündigungen zum früheren Zeitpunkt 7
Umschreibungen (auf AO oder auf Gesellschaften) 31
Sonderkündigungen ./.
Ausschlüsse ./. 100
Mitgliederstand am 31.12.2015 3.071
Außerordentliche Mitglieder 240
3.311
Mitgliederstand am 30.06.2016 3.074
Außerordentliche Mitglieder 259
Gesamtmitgliederstand 3.333
Erfolgreiche Mitgliedergewinnung
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129 Mitglieder wurden im Berichtszeitraum gewonnen, 100 Abgänge waren zu verzeichnen, wobei hier nach wie vor die Kündigung wegen eines Wechsels in einen anderen Ver-bandsbereich signifikant ist. Weitere Gründe sind der Tod des Mitglieds sowie die hohe Zahl von Umschreibungen, etwa auf eine außerordentliche Mitgliedschaft oder auf Gesellschaften, die im Berichtszeitraum mit insgesamt 31 zu verzeichnen waren.
Kündigungen, die wegen Unzufriedenheit mit der Arbeit des Verbandes ausgesprochen werden, gibt es so gut wie nicht. Hier zeigt sich, dass die stetige Erweiterung des Leistungs-spektrums des Verbandes sowie erfolgreiche Qualitätssiche-rungsmaßnahmen die Abwanderung zuverlässig verhindern.
Sollte dennoch eine Kündigung vor diesem Hintergrund er-folgen, werden die Gründe sorgfältig aufgenommen und ausgewertet und im Rahmen der permanenten Qualitäts-verbesserung abgestellt.
Natürlich spielt auch eine Rolle, dass für die Mitgliedschaft ein freiwilliger Mitgliedsbeitrag zu zahlen ist, im Gegensatz zum Pflichtbeitrag für die Steuerberaterkammer, den Haft-pflichtprämien sowie den Zahlungen zum Versorgungswerk. Der Beitrag zum Verband bleibt daher einer ständigen Prü-fung unterzogen, ob dieser die Vorteile einer Mitgliedschaft aufwiegt. Wir sind zufrieden, dass dies für eine hohe Zahl von Berufsträgern im Verbandsbezirk nach wie vor der Fall ist und es uns außerdem gelingt, auch junge Steuerberater für den Verband und die Verbandsarbeit zu begeistern.
Die Altersstruktur im Verband ist im Wesentlichen konstant, was den Bereich der Mitglieder unter 31 sowie von 31 bis 40 Jahren betrifft. Hier sind lediglich leichte Zuwächse zu errei-chen, die im Bereich des Üblichen liegen. In den Bereichen 41 bis 50 Jahren und 51 bis 60 Jahren hat hingegen eine Verschiebung stattgefunden; hier ist bemerkenswert, dass nunmehr 877 Mitglieder (30,2 %) sich im Altersbereich 51 bis 60 befinden. Es zeichnet sich die Tendenz ab, dass die Mitglieder im Verband insgesamt ein höheres Durchschnitts-alter ausweisen, wie auch die ebenfalls gestiegene Anzahl der Mitglieder im Altersbereich ab 61 Jahre zeigt. Konstant hoch ist die Zahl der über 80-jährigen Mitglieder.
Es bleibt damit Aufgabe, weiterhin junge Kolleginnen und Kollegen für eine Mitgliedschaft zu begeistern, der beste-hende Trend zu Steigerungen muss fortgeführt werden.
Altersstruktur
Anzahl der Beitritte
Jahr Beitritte
2006 133
2007 172
2008 165
2009 130
2010 170
2011 135
2012 119
2013 104
2014 145
2015 129
Insgesamt 1.402
31 – 40 395 13,6 %
51 – 60 877 30,2 %
41 – 50 748 25,8 %
über 80 36 1,2 %
61 – 65 373 12,8 %
66 – 70 251 8,6 %
71 – 80 195 6,7 %
unter 31 28 1,1 %
Ordentliche Mitglieder - ohne Gesellschaften (171) und ohne außerordentliche (AO)-Mitglieder (259)
Mitglieder gesamt 2.903 100 %
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Mitgliederbewegung
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Ohne Berücksichtigung der AO-Mitglieder
Mitgliederbewegung in absoluten und relativen Zahlen
6.697 3.074
Kammermitglieder per 30.06.2016
Verbandsmitglieder per 30.06.2016
Organisationsgrad
46 %
Der Organisationsgrad liegt weiterhin recht stabil bei 46 %, wobei dieser Wert im Prinzip irreführend ist. Tat-sächlich ist anzunehmen, dass der Organisationsgrad des Verbandes bei deutlich über 60 % anzusetzen sein wird. Ursächlich ist insoweit die unterschiedliche Zählweise in der Mitgliederstruktur: Während bei der Steuerbera-terkammer, die den Vergleichsmaßstab bildet, jede Ge-sellschaft und jeder einzelne Berufsangehörige in der Gesellschaft getrennt erfasst wird und darüber hinaus
jeder berufsangehörige Mitarbeiter in einer Kanzlei, der daneben auch noch eigene Mandate betreut, als selbstständiger Steuerberater gezählt wird, bedeutet im Verband eine Gesellschaft (bis auf Sozietäten) grundsätz-lich eine Mitgliedschaft. Zur Verdeutlichung: eine GmbH mit drei berufsangehörigen Gesellschaftern wird bei der Kammer als vier Mitglieder gezählt, beim Verband ist nur die GmbH ein Mitglied.
Mitgliederbewegung I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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angestellt 595 Gesellschaften 171
Gesamtmitgliederzahl 3.074
Mitgliederstruktur
30.06.2016; ohne Berücksichtigung der AO-Mitglieder
§ 3 Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt:
1. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsan-wälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,
2. Partnerschaftsgesellschaften, deren Partner aus-schließlich die in Nummer 1 und 4 genannten Per-sonen sind,
3. Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsge-sellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften.
§ 3 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jeder Angehörige der steuerbera-tenden und wirtschaftsprüfenden Berufe werden, soweit die Voraussetzungen des StBerG und der WPO hinsichtlich der Berufsausübung erfüllt sind; eine Mitgliedschaft kann auch von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe beantragt werden, sofern sie eine Zusatzqualifikation nachweisen.
2. Die Mitgliedschaft können auch Gesellschafter nach § 49 StBerG, nach §§ 27, 130 WPO sowie nach § 1 PartGG erwerben. Sie haben kein passives Wahlrecht. Die Mitgliedsrechte werden durch die im Handelsregister eingetragenen Gesellschafter bzw. Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder ausgeübt, soweit sie Angehörige der steuerbe-ratenden, wirtschaftsprüfenden oder rechtsbera-tenden Berufe im Sinne von Ziff. 1 sind.
Auszug aus § 3 der Satzung:
Nach § 3 der Verbandssatzung können im Verband alle in § 3 des StBerG aufgeführten zu unbeschränkter Hilfelei-stung in Steuersachen befugten Personen und Personen-vereinigungen Mitglied werden.
Nach der Grundidee der Satzung des Verbandes ist das Ide-albild eines Verbandsmitgliedes der selbstständig in eigener Praxis tätige Steuerberater. Dieses Idealbild spielt aber in der praktischen Verbandsarbeit nur eine untergeordnete Rolle. Beim Dienstleistungsangebot des Verbandes wird
nicht unterschieden, ob das Mitglied selbstständig oder als Angestellter nach § 58 StBerG tätig ist. Ebenso können Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- und Partnerschaftsgesellschaften die Mitgliedschaft im Verband erwerben.
Von 3.074 ordentlichen Mitgliedern des Verbandes waren nach wie vor 595 Mitglieder als angestellte Berufsangehö-rige nach § 58 StBerG tätig, was einem Anteil von 19,4 % entspricht.
Auszug aus § 3 StBerG:
Es ist im Allgemeinen festzustellen, dass immer mehr Berufsangehörige dahin tendieren, im Angestelltenverhältnis tätig zu sein, diese Tendenz wird auch in der Verbandsmitgliedschaft mittlerweile etwas deutlicher. Ehemals lag der Anteil der im Angestelltenverhältnis tätigen Verbandsmitglieder relativ konstant zwischen 17 % und 18 %.
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Mitgliederbewegung
32
Eine besondere Form der Mitgliedschaft bei natürlichen Personen, die seit Jahren sehr starken Zuwachs erfährt, ist die außerordentliche Mitgliedschaft. Sie ist in § 4 der Satzung geregelt. Voraussetzung für die außerordentliche Mitgliedschaft sind eine langjährige Mitgliedschaft im Ver-band sowie das Einhalten von gewissen Altersgrenzen.
Auszug aus § 4 der Satzung:
Die außerordentliche Mitgliedschaft hat für die betref-fenden Verbandsmitglieder den Vorteil, dass sie trotz des Ausscheidens aus dem Berufsleben die Rechte und Vorteile eines Mitgliedes in Anspruch nehmen können. Das gilt besonders für die wirtschaftlichen Vorteile – Berater-Rat Bonus – und hier insbesondere für Versicherungen im Be-reich des Gruppenvertragspartners DKV. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen aus dem Gruppenvertrag ist eine bestehende Mitgliedschaft beim Gruppenvertragspartner. Mit Rückgabe der Zulassung ist der Berufsangehörige nicht mehr Mitglied der Kammer und hat infolgedessen keinen Anspruch auf entsprechende Nachlässe aus Gruppenabkommen zwischen Kammer und Dritten. Die außerordentliche Mitgliedschaft des Verbandes schafft in diesem Falle die erforderliche Brücke.
Dem Verband gehören nicht nur bei der Steuerberaterkam-mer Köln zugelassene Pflichtmitglieder an, sondern auch Mitglieder, die anderen Berufskammern zuzuordnen sind, z.B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, aber auch Berufsan-gehörige, die Steuerberaterkammern in anderen Bezirken angehören. Aus der Übersicht der Mitgliederstruktur ergibt sich, dass 74 Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer und 3 Mitglieder ausschließlich der Wirtschaftsprüferkammer angehören.
§ 4 Außerordentliche Mitglieder
1. Mitglieder, die das 60. Lebensjahr überschritten und ihre Praxis aufgegeben haben und dem Ver-band mindestens 25 Jahre angehören, können auf Antrag den Status eines außerordentlichen Mit-gliedes erhalten. Bei Antragstellung über 65 Jahre reduziert sich die Dauer der Mindestmitgliedschaft auf 15 Jahre. Bei Rückgabe der Zulassung reduziert sich die Mindestmitgliedschaft auf zehn Jahre.
2. Über den formlos zu stellenden Antrag entscheidet das Präsidium.
Mitgliederstruktur nach Berufsgruppen per 30.06.2016, natürliche Personen
Steuerberater 2.373
Steuerberater – Wirtschaftsprüfer 238
Steuerberater – vereidigte Buchprüfer 130
Rechtsanwälte 74
Steuerberater – Rechtsanwälte 44
Steuerbevollmächtigte 39
Wirtschaftsprüfer 3
vereidigte Buchprüfer – Rechtsanwälte 2
Mitglieder gesamt 2.903
Ohne Berücksichtigung der AO-Mitglieder und der Gesellschaften
Die Mitgliederstruktur ist seit Jahren relativ stabil. Die Zahl der Steuerbevollmächtigten geht naturgemäß kontinuierlich zurück, die Zahl der zusätzlich qualifizierten Berufsangehörigen und der Steuerberater steigt weiterhin an.
Mitgliederbewegung I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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95 berufsangehörige Mitglieder des Ver-bandes gehören nicht der Steuerberater-kammer Köln, sondern anderen Steuerbera-terkammern an. Signifikant gestiegen ist die Zahl der Mitglieder aus dem Kammerbezirk Düsseldorf.
Die Zahlen beziehen sich auf natürliche Mitglieder (ohne Gesellschaften) Stand: 30.06.2016
Über 33 % der Mitglieder sind weiblichen Geschlechts; wie schon in den Vorjahren ist der Anteil auch im Berichtszeitraum weiter gestiegen. Der relative Anteil nimmt bei den jüngeren Jahrgängen nach wie vor zu und übersteigt ihn bei den unter 31-jährigen, wie schon im vorangegangenen Berichtszeitraum.
Altersstruktur der männlichen und weiblichen Mitglieder
Düsseldorf 43
Hessen 7
München 1
Niedersachsen 1
Rheinland-Pfalz 31
Stuttgart 1
Thüringen 1
Westfalen-Lippe 10
Alter männlich weiblich gesamt Anteil
über 80 75 13 88 2,8 %
71 - 80 256 60 316 10,0 %
66 - 70 234 82 316 10,0 %
61 - 65 277 112 389 12,3 %
51 - 60 582 301 883 27,9 %
41 - 50 447 301 748 23,6 %
31 - 40 225 170 395 12,5 %
unter 31 13 14 27 0,9 %
2.109 1.053 3.162 100,0 %
Zahl der Mitglieder aus anderen Steuerberaterkammerbezirken
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Mitgliederbewegung
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Sozietätsstruktur
Zahl der Sozietäten im Zehn-Jahres-Vergleich
zum 30.06. Sozietäten Sozietätsmitglieder
2007 197 470
2008 203 478
2009 201 470
2010 205 481
2011 198 475
2012 199 480
2013 195 466
2014 194 463
2015 186 448
2016 183 437
Die festzustellende leicht rückläufige Zahl der Zusammenschlüsse zu Sozietäten ergibt sich auch deutlich aus dem Zehn-Jahres-Vergleich:
Der seit Jahren festzustellende Trend im Berufsstand zum Zusammenschluss in Sozietäten kann im Verbandsbereich weiterhin nicht festgestellt werden. Die Zahl der Sozietäten ist insgesamt weiterhin leicht rückläufig, lediglich bei grö-ßeren Sozietäten mit mehr als drei Sozien gibt es leichte Zuwächse zu verzeichnen. Die häufigste Form des beruf-lichen Zusammenschlusses bleibt sie aber nach wie vor.
Für die Sozietät gibt es im Verband keinen besonderen Mitgliedsstatus. Jedes Mitglied der Sozietät wird als Ver-bandsmitglied geführt. Die Sozietät ist aber Objekt der Beitragsordnung: für den Fall, dass die Sozietät für ihre Mitglieder die Beitragspflicht insgesamt übernimmt, gibt es Beitragsnachlässe für das zweite und die folgenden Mit-glieder der Sozietät.
Sozietäten Anzahl Sozien Gesamtzahl
134 2 268
32 3 96
14 4 56
1 5 5
2 6 12
183 437
Sozietäten 183 437 Sozien
Mitgliederbewegung I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Gesellschaftsstruktur der letzten zehn Jahre
Gesellschaftsstruktur (per 30.06.2016)
Die Zahl der Gesellschaften, die Mitglied im Verband sind, ist in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen.
zum 30.06. GmbH PG PartGmbB OHG KG AG Gesamt
2007 57 23 - 4 3 1 88
2008 59 26 - 4 4 1 94
2009 66 32 - 4 7 1 110
2010 71 36 - 4 8 0 119
2011 80 35 - 1 6 0 122
2012 78 44 - 1 6 0 129
2013 85 47 - 1 6 0 139
2014 85 45 12 1 6 1 150
2015 89 43 23 1 6 1 163
2016 91 43 30 1 5 1 171
Die Mitgliedschaft „echter“ Gesellschaften hat im Ge-gensatz zur Sozietät eine stetig steigende Tendenz. Noch nie gehörten dem Verband so viele GmbHs und so viele Partnerschaftsgesellschaften an wie im Berichtszeitraum.
Die GmbH ist nach wie vor die mit deutlichem Abstand populärste Gesellschaftsform; daneben hat die Partner-schaftsgesellschaft wiederum signifikante Zuwächse erfah-ren. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufs-haftung ist diese Form des beruflichen Zusammenschlusses damit etabliert. Im Verbandsbezirk wurden mittlerweile
30 Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Be-rufshaftung gegründet, so dass von einem Erfolgsmo-dell gesprochen werden kann. Die Zahl der sonstigen Berufszusammenschlüsse bleibt dagegen überwiegend konstant. Die Gesamtzahl der Zusammenschlüsse ist auf 171 angestiegen.
In Bezug auf den bereits erwähnten Organisationsgrad zählen die sich aus der Statistik ergebenden 171 Gesell-schaften jeweils nur als ein Verbandsmitglied, während bei der Kammer sämtliche Gesellschafter als weitere Mitglieder aufgeführt werden.
GmbH 91
Partnerschafts-gesellschaften 43
1 AG
1 OHG
30 PartGmbB
5 KG
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Fortbildungsprogramm
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Fortbildungsveranstaltungen des Verbandes
Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende 2015Dozenten: Prof. Dr. Gerd Brüggemann, StB Dipl.-Fw. Hans Günter Christoffel
FORTBILDUNGSPROGRAMM
Termine Bezirke
30.11.2015 Aachen
01.12.2015 Köln
02.12.2015 Rhein-Erft-Kreis
03.12.2015 Siegburg
04.12.2015 Rhein.-Berg.-Kreis
09.12.2015 Bonn
10.12.2015 Düren
10.12.2015 Euskirchen
15.12.2015 Selfkant
16.12.2015 Oberberg
Risikomanagement-SeminarRisikomanagement in der Steuerberaterpraxis 2015
Termin Dozentin
05.11.2015 RAin Inga Willems, Schadenabteilung HDI Versicherung AG
Update für prüfende Berufe 2/2015
Termin Dozent
03.02.2016 StB WP Dipl.-Ök. Dr. Wolf-Michael Farr
Halbtagsseminar
Termin Thema Dozent
20.05.2016 Beratung in der Unternehmenskrise durch Steuerberater Dipl.-Kfm. Prof. Dr.
Frank Reinhardt
Fortbildungsprogramm I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Ganztagsseminare
Termine Thema Dozent
23.11.2015 Was der steuerliche Berater vom Arbeitsrecht wissen sollte! RA Daniel Sturm MBA
18.03.2016 Der Weg zur TOP-Kanzlei StB Dr. Andreas Nagel
DATEV-Informationsabend 2015
Termin Dozenten
20.11.2015 Dr. Robert Mayr, stellvertr. Vorsitzender des Vorstandes der DATEV eG
Prof. Dr. Christian Bär, Leiter DATEV-Außendienst
Arbeitskreis „Sanierung und Insolvenzverwaltung“
Termine Thema Dozent
01.09.2015 Aktuelle Praxisfragen aus dem Insolvenzrecht Dipl.-Fw. Holger Busch,
Regierungsrat
08.03.2016 Forderungsverzicht in Verbindung mit dem Sanierungserlass und
Rangrücktrittsvereinbarungen
RA StB Dr. Günter Kahlert
28.06.2016 Beraterhaftung und Anfechtung bei insolvenznaher Tätigkeit Dipl.-Kfm. Prof. Dr.
Ralf Sinz
Veranstaltungsort: jeweils Schulungszentrum der Akademie in Köln Porz-Gremberghoven
Rügener Steuerfachtage
Termine Thema Dozent
09.06.2016 Brennpunkt Umsatzsteuer StB Dipl.-Fw. (FH)
Robert Hammerl, LL.M.
10.06.2016 Ertragsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge im
Blickwinkel des neuen Erbschaftsteuerrechts
Prof. Dr. Bert Kaminski
11.06.2016 Erbschaftsteuer nach der Reform Prof. Dr.
Gerd Brüggemann
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Die Gremien des Verbandes
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DIE GREMIEN DES VERBANDES
Präsidium
Präsident:
StB WP Harald Elster, Reichshof-Odenspiel
Vizepräsidenten:
StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder, Kerpen
StB Dipl.-Kfm. Harald Patt, Bonn
StBin Dipl.-Fw. Sabine Thieler, Köln
Schatzmeister und Vizepräsident:
StB vBP Richard Deußen, Heinsberg
Vorstand
StB Manfred Bergs, Düren
StB WP Stefanie Claire Blome, Bonn
StB Dipl.-Fw. Peter Bonczek, Marienheide
StB Karl-Heinz Bonjean, Köln
StB WP Dipl.-Kfm. Dirk Bremen, Euskirchen
StB Egbert Dahley, Würselen
StBin Margret Esser, Siegburg
StB vBP Dipl.-Vw. Ernst-Dieter Grafe, Troisdorf
StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger, Aachen
StB WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Bonn
StB vBP Walburga Hansen, Erkelenz
StBin Dipl.-Fw. Petra Nolden, Bonn
StB Dipl.-Kfm. (FH) Lars H. Nottelmann, Siegburg
StB Dipl.-Kfm. Ralph Wilhelm Pesch, Köln
StBin Birgit Striegan, Bergisch Gladbach
StB Dipl.-Fw. Norbert Tholl, Wipperfürth
Ehrenpräsidenten
StB Karl J. Bauer, Bad Honnef
StB Helmut Schmitz, Aachen
Ehrenmitglieder
StB WP RB Dipl.-Kfm./Dipl.-Vw.
Prof. Dr. Fritz Eggesiecker, Erftstadt
StB vBP Hans-Josef Frentzen, Erkelenz
StB WP Hans Josef Grund, Bonn
StBin Dipl.-Fw. Ursula Irmer, Aachen
StB Josef Klug, Overath
StB WP Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Erftstadt
StB Karl-Heinz Ollig, Köln
StB vBP Dipl.-Fw. Helmut Schneider, Köln
StB Dipl.-Kfm. Peter Thie, Köln
StBin Maria Therese Watrin, Zülpich
Geschäftsführung
Hauptgeschäftsführer:
RA Manfred Hofstede, Bonn
Geschäftsführer:
RA FAStR Dr. Wilfried Bachem, Bonn
Für die Bereiche: Steuerrechtsabteilung und Innere Dienste
RA Dr. Dominik Scheuerer, Köln
Für die Bereiche: Organisation, Kommunikation,
Qualitätssicherung und Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Geschäftsstelle
Mitgliederreferat:
Ramona Schmitz, Bad Münstereifel
Organisation und Rechnungswesen:
Anneliese Gäbler, Bornheim
Bibliothek:
Ute Hanses, Köln
Öffentlichkeitsarbeit
Antonie Schweitzer, Köln
Besetzung der Gremien
Die Gremien des Verbandes I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Ausschüsse und Arbeitskreise
Ausschuss „Soziales und Finanzen“
StB Manfred Bergs, Düren (Vorsitzender)
StB vBP Hans-Josef Frentzen, Erkelenz
StBin Birgit Striegan, Bergisch Gladbach
Ausschuss „Steuerrecht“
RA FAStR Dr. Wilfried Bachem, Bonn
StB WP Stefanie Claire Blome, Bonn
StB Egbert Dahley, Würselen
StB WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Bonn
StB WP Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Erftstadt
StB Dipl.-Kfm. (FH) Lars H. Nottelmann, Siegburg
Arbeitskreis „EDV“
Vorsitzender:
StB vBP Richard Deußen, Heinsberg
Stellvertretender Vorsitzender:
StB vBP Siegfried Wolny, Eschweiler
Arbeitskreis „Gemeinnützigkeit und Vereine“
Vorsitzender:
StB WP Dipl.-Kfm. Eike Ellerbeck, Köln
Stellvertretende Vorsitzende:
StBin Dipl.-Fw. Sabine Thieler, Köln
StBin Ina Winner, Dortmund
Arbeitskreis „Junge Steuerberater“ (AK JuSt)
Vorsitzender:
StB Dipl.-Kfm. (FH) Lars H. Nottelmann, Siegburg
Stellvertretende Vorsitzende:
StBin Heide Bleck, Swisttal
StB Markus Grote, Gummersbach
Arbeitskreis „Prüfende Berufe“
Vorsitzender:
StB WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Bonn
Stellvertretende Vorsitzende:
StB WP Harald Elster, Reichshof-Odenspiel
StB WP Markus Freudenhammer, Bonn
StB WP Dipl.-Kfm. Michael Meyer, Engelskirchen
StBin WPin Dipl.-Kffr. Ines Rammoser, Köln
Arbeitskreis „Qualitätsmanagement“ (AK QM)
Vorstand:
StBin Alexandra Reißner
StB Norbert Tholl
Arbeitskreis „Sanierung- und
Insolvenzverwaltung“
Vorsitzender:
StB vBP Bert Naeven, Aachen
Stellvertretender Vorsitzender:
StB Dipl.-Bw. Jörg Reimer, Aachen
„DATEV-Arbeitsstab“
StB vBP Richard Deußen, Heinsberg
StB vBP Dipl.-Vw. Ernst-Dieter Grafe, Troisdorf
StB WP Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Erftstadt
Wahlbezirk 07 / Regierungsbezirk Köln
StB Dipl.-Fw. Peter Bonczek, Marienheide (bis 30.04.2016)
StB Egbert Dahley, Würselen
StB vBP Richard Deußen, Heinsberg
StBin Christiane Etzbach, Köln (ab 01.05.2016)
StB Dipl.-Kfm. Ralf Forné, Stolberg (ab 01.05.2016)
StBin WPin Dipl.-Kffr. Monika Frings, Aachen
StB Dipl.-Kfm. Thomas Gebhardt, Köln (bis 30.04.2016)
StB Christoph Goedicke, Hürth (bis 30.04.2016)
StB vBP Dipl.-Vw. Ernst-Dieter Grafe, Troisdorf
StB Wolfgang Happe, Inden (bis 30.04.2016)
StBin Ute Jalas, Köln
StB WP Dipl.-Kfm. Dr. Jörg Kruse, Köln
StB WP Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Erftstadt
(bis 30.04.2016)
StBin WPin Prof. Dr. Ursula Ley, Köln (ab 01.05.2016)
StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder, Kerpen
StB Dipl.-Bw. Wolfgang Oepen, Düren
StB Dipl.-Kfm. Harald Patt, Bonn
StBin Dipl.-Fw. Sabine Thieler, Köln (ab 01.05.2016)
StB Dipl.-Bw. Michael Quabeck, Bonn
StBin Dipl.-Kffr. (FH) Andrea Wilden, Aachen (ab 01.05.2016)
StB vBP Siegfried Wolny, Eschweiler
Wahlbezirk 04 / Regierungsbezirk Düsseldorf
StB Hartmut Thöne, Remscheid (Doppelmitgliedschaft Köln/Düsseldorf)
(bis 30.04.2016)
Verbandsmitglieder in der DATEV-Vertreterversammlung
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Aus der Arbeit der Gremien
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AUS DER ARBEIT DER GREMIEN
Gremiensitzungen des Verbandes
Mitgliederversammlung
28.10.2015
Präsidiumssitzung
03.03.2016
Vorstandssitzungen
19.08.2015
02.12.2015
06.04.2016
Bezirksvorständekonferenz
06.04.2016
Vorstand, Präsidium und Geschäftsführung
Mitarbeit in anderen Organisationen I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Mitgliedschaften des Steuerberater-Verbandes Köln in anderen Organisationen:
� Aachener Wirtschaftsgespräche - „Förderverein Wirtschaftswissenschaft“
� Arbeitsgemeinschaft „Steuerrecht“ im Deutschen Anwaltverein, Berlin
� Berliner Steuergespräche e.V., Berlin
� Bonner Verbändeforum, Bonn
� Centrale für GmbH, Köln
� Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V., Bonn
� Deutscher Finanzgerichtstag e.V., Köln
� Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V., Köln
� Deutsche Vereinigung für internationales Steuerrecht – Landesgruppe der International Fiscal Association (IFA), Berlin
� Deutscher Steuerberaterverband e.V., Berlin
� Deutsches Steuerberaterinstitut e.V., Berlin
� Deutscher Syndikus-Steuerberatertag e.V., Berlin
� Fachinstitut der Steuerberater e.V., Köln
� Generationen Akademie Rheinland e.V., Kerpen
� Institut „Finanzen und Steuern“ e.V., Berlin
� Kölner Steuerforum, Köln
� UmsatzsteuerForum e.V., Köln
� Unternehmerstart Köln e.V., Köln
� Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
� Verein der Kölner Steuerrechtswissenschaft e.V., Köln
� Wirtschaftspolitischer Club Deutschland, Bonn/Berlin
� Wirtschafts- und Steuerrechtliche Vereinigung e.V., Bonn
� Wirtschaftsvereinigung Großhandel, Außenhandel und Einzelhandel e.V. WIGADI, Köln
MITARBEIT IN ANDEREN ORGANISATIONEN
Der Steuerberater-Verband Köln sieht die Kontaktpflege zu anderen Organisationen als eine besonders wichtige Aufgabe an. Das Knüpfen eines dichten Netzwerkes von Verbindungen sowohl zu anderen Berufsorganisationen, als auch zu wirtschaftsnahen, mittelständischen Vereinigungen wird vom Verband seit jeher als eines der wichtigen Ziele der Verbandsarbeit angesehen; einerseits werden dadurch die Möglichkeiten und die Effektivität der Interessenver-tretung gestärkt, andererseits wird der Bekanntheitsgrad des Verbandes permanent erhöht.
Ein Weg der Kontaktpflege ist die Mitgliedschaft in anderen Organisationen, die ähnliche oder gleiche Ziele verfolgen, wie der Steuerberater-Verband Köln. Ziel dieser Mitglied-
schaften ist es, frühzeitig Informationen über neue Ent-wicklungen zu erhalten und Kontakte zu pflegen, um auch außerhalb offizieller Gremien- und Diskussionsrunden für die Vorstellungen des Verbandes zu werben und für die Durchsetzung dieser Vorstellungen Verbündete zu gewin-nen. Neben dem steuer- und wirtschaftspolitischen sowie steuerwissenschaftlichen Schwerpunkt unterhält der Ver-band auch Kontakte zur Politik, insbesondere zum Landtag von Nordrhein-Westfalen und seinen Landtagsfraktionen.
Der Verband ist damit in ein Netzwerk eingebunden, mit dem die Effizienz der Verbandsarbeit deutlich gesteigert wird.
Wirken für den Verband
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Mitarbeit in anderen Organisationen
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Tätige Verbandsmitglieder in anderen Organisationen
StB Karl-Heinz Bonjean, Pulheim
Präsident der Steuerberaterkammer Köln
Mitglied des Präsidiums der Bundessteuerberaterkammer
Mitglied des Vorstandes des Versorgungswerkes der
Steuerberater im Lande NRW
StB vBP Richard Deußen, Heinsberg
Vorsitzender des Verbändeforums EDV des Deutschen
Steuerberaterverbandes
Mitglied des Vertreterrates der DATEV eG
StB WP Harald Elster, Reichshof-Odenspiel
Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes
Präsident des Deutschen Steuerberaterinstituts
Mitglied des Versicherungsbeirates DStV/HDI
Mitglied des Kölner Steuerforums
Repräsentant des Verbandes im Fachinstitut der Steuerberater
StB vBP Hans-Josef Frentzen, Erkelenz
Rechnungsprüfer im Verband Freier Berufe NW
StB vBP Dipl.-Vw. Ernst-Dieter Grafe, Troisdorf
Delegierter der Versicherten aus dem Kammerbezirk
Köln der Deutschen Steuerberaterversicherung
Mitglied des Beirats der Deutschen Steuerberaterversicherung
StBin Dipl.-Fw. Rüya Gazez-Krengel, Köln
Mitglied des Vorstandes des Landesverbandes der Freien
Berufe NW
StB WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Bonn
Repräsentant des Verbandes im Fachinstitut der Steuerberater
Mitglied des Arbeitskreises Rechnungslegung im DStV
StB RA Andreas Jahn, Bonn
Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der
Arbeitsgemeinschaft „Steuerrecht“ im Deutschen Anwaltverein
StB WP Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Erftstadt
Vorsitzender des Steuerrechtsausschusses des Deutschen
Steuerberaterverbandes
Repräsentant des Verbandes im Fachinstitut der Steuerberater
StB WP Konrad Löcherbach
Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen
Testamentvollstreckertages, Bonn
StB Dipl.-Kfm. Harald Patt
Stellvertretender Vorsitzender des Versorgungswerkes
der Steuerberater im Lande NRW
StBin Dipl.-Fw. Sabine Thieler, Köln
Mitglied des Vorstandes des „Unternehmerstart e. V.“ Köln
StB vBP Siegfried Wolny, Köln
Mitglied des Vertreterrates der DATEV eG
Mitarbeit in anderen Organisationen I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Verbandsmitglieder im Vorstand der Steuerberaterkammer Köln
Präsident
StB Karl-Heinz Bonjean, Pulheim
Vizepräsidenten/innen:
StB WP Stefanie Claire Blome, Bonn
StB vBP Walburga Hansen, Erkelenz
StB Dipl.-Kfm. Ralph W. Pesch, Köln
StB vBP Dipl.-Kfm. Peter vom Stein, Wermelskirchen
Weitere Vorstandsmitglieder:
StB WP Dipl.-Kfm. Gunther Formhals, Wipperfürth
StB Dipl.-Kfm. Ralf Forné, Stolberg
StBin Dipl.-Fw. Rüya Gazez-Krengel, Köln
StB Dipl.-Kfm. Thomas Gebhardt, Köln
StB WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Bonn
StB Dipl.-Fw. Thorsten Krain, LL.M., Neunkirchen-Seelscheid
StB vBP Dipl.-Kfm. Matthias Lamprecht, Köln
StBin Sabine Lennartz, Bonn
StB Dipl.-Kfm. (FH) Lars Nottelmann, Siegburg
StB Dipl.-Kfm. Harald Patt, Bonn
StBin vBPin Petra Pauel, Frechen
StB RA FAStR Dirk Prinz, Düren
StB Dipl.-Fw. (FH) Andreas Sieverding, Köln
StBin Dipl.-Kffr. Andrea Wilden, Aachen
StBin Monika Wirths, Bergisch Gladbach
StB vBP Siegfried Wolny, Eschweiler
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Mitarbeit in anderen Organisationen
44
Datum Thema
08.06.2015 Mieterverein Köln: 8. Kölner Mietrechtsgespräch, Köln
15.06.2015 IFSt: Jahrestagung/Mitgliederversammlung, Berlin
15.06.2015 Berliner Steuergespräche, Berlin
15.06.2015 IHK Aachen: Wirtschaftsgespräche, Aachen
16.06.2015 StBV Düsseldorf: Verbandstag, Düsseldorf
26.06.2015 IFA: Jahrestagung, Berlin
30.06.2015 StBV Hessen, Verbandstag, Frankfurt
10.07.2015 DATEV eG: Jahrespressekonferenz, Nürnberg
30.08.2015 IFA: IFA-Kongress, Basel
11.09.2015 StBK Köln: Begrüßungsveranstaltung für neuzugelassene Steuerberater im Jahre 2015, Köln
21.09.2015 IFSt: Joint Audits – Rahmenbedingen für multilaterale Betriebsprüfungen, Berlin
21.09.2015 WPK: Jahresempfang der WPK NRW, Düsseldorf
21.09.2015 Fachinstitut der Steuerberater: 42. Kölner Steuerkonferenz
„Immobilienbesteuerung“, Köln
21.09.2015 Berliner Steuergespräche, Berlin
22.09.2015 Sparkasse Aachen: Die Erbschaftsteuerreform nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, Aachen
22.09.2015 UmsatzsteuerForum: Jahrestagung, Düsseldorf
22.09.2015 Landtag NRW: Sachverständigenanhörung im Haushalts- und Finanzausschuss zum
Haushaltsgesetz 2016, Düsseldorf
29.09.2015 Deutsche Bank: Unternehmertag, Köln
01.10.2015 Kölner Bank: Beratung für inhaber- und familiengeführte Unternehmen, Köln
10.10.2015 MIT NRW: Delegiertenversammlung, Düsseldorf
13.10.2015 Wettbewerbsverein: Mitgliederversammlung, Berlin
29. - 30.10.2015 HLBS: Jahrestreffen, Berlin
10.11.2015 VFB NRW: Mitgliederversammlung/Jahrestagung, Düsseldorf
12.11.2015 Deutscher Syndikus-Tag e. V.: Mitgliederversammlung, Köln
16.11.2015 StBK Köln: Kammertag, Köln
23.11.2015 Berliner Steuergespräche, Berlin
25.11.2015 AGIT: Jahrestagung, Bonn
25.11.2015 StBV Sachsen: Festakt 25 Jahres StBV Sachsen, Dresden
03.12.2015 IFSt: Steuerpolitischer Ideenwettbewerb, Berlin
07.12.2015 Fachinstitut der Steuerberater: Nikolaussitzung, Köln
Teilnahme an Terminen anderer Organisationen
Mitarbeit in anderen Organisationen I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Datum Thema
14.12.2015 Ludwig-Erhard-Stiftung: Frankfurter Gespräch, Frankfurt
13.01.2016 Deutsche Bank: Neujahrsempfang , Köln
13.01.2016 BFB: Neujahrsempfang, Berlin
15.01.2016 StBV Sachsen: Neujahrsempfang, Dresden
18.01.2016 Aachener Wirtschaftsgespräche, Aachen
25.01.2016 Deutscher Finanzgerichtstag, Köln
27.01.2016 BFH: Jahrespressekonferenz, München
28.01.2016 StBK Rheinland-Pfalz: Wahlforum, Mainz
15.02.2016 DATEV eG: 50 Jahre DATEV, Nürnberg
15.02.2016 Berliner Steuergespräche, Berlin
09.03.2016 IFA: Jahrestagung, Berlin
16.03.2016 Fachinstitut der Steuerberater: 43. Kölner Steuerkonferenz, Köln
17.03.2016 Münchner Steuerfachtagung, München
04.04.2016 Deutscher Finanzgerichtstag: Mitgliederversammlung, Köln
14.04.2016 BVBV: Jahrestagung, Bonn
19.04.2016 DKV: Gemeinschaftsausschuss, Köln
25.04.2016 DGVM: Kongress, Düsseldorf
26.04.2016 Kölner Steuerforum, Köln
02.05.2016 ICR: Wirtschaftskreis, Bonn
03.05.2016 Landtag NRW: Sachverständigenanhörung im Haushalts- und Finanzausschuss zum Thema
„Bargeld“, Düsseldorf
04.05.2016 Fachgespräch „Rechtsstaat und Steuern“, Büro MdB Prof. Dr. Heribert Hirte, Köln
23. - 24.05.2016 BUKA: Deutscher Steuerberaterkongress 2016, Berlin
01.06.2016: Mieterverein Köln: Mietrechtsgespräch, Köln
01.06.2016 VFB NRW: Politischer Dialog, Düsseldorf
13.06.2016 1. Europäischer Finanzgerichtstag, Köln
20.06.2016 Berliner Steuergespräche, Berlin
20.06.2016 StBK Köln: Kammerversammlung, Köln
20.06.2016 BGA: Sommerfest des Handels, Berlin
28.06.2016 StBK Westfalen-Lippe: Kammertag, Münster
30.06.2016 StBV Düsseldorf: Verbandstag, Düsseldorf
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Die Bezirke des Verbandes
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DIE BEZIRKE DES VERBANDES
Nach § 12 der Satzung ist der Verband in Bezirke unterglie-dert, die für den Bezirk eines oder mehrerer Finanzämter gebildet werden.
Derzeit ist der Verband untergliedert in die Bezirke: � Aachen, � Bonn, � Düren-Jülich, � Euskirchen-Schleiden, � Köln, � Oberberg,
� Rhein.-Berg.-Kreis, � Rhein-Erft-Kreis, � Selfkant und � Siegburg
Jedes Mitglied des Verbandes gehört einem Bezirk an, der sich nach dem Ort der beruflichen Niederlassung richtet. Aufgrund entsprechender Erklärung kann es auch einem anderen Bezirk zugeordnet werden, wobei es damit ggf. seine Wählbarkeit in die Gremien des Bezirks verliert.
Die Bezirke des Verbandes
Bezirksgrenzen
Finanzamt
Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsführung
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung
Hauptzollamt
Die Bezirke des Verbandes I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Die Aufgaben der Bezirke ergeben sich aus § 12 Abschnitt 2 der Verbandssatzung.
Bereits aus dieser satzungsmäßigen Aufgabenstellung er-gibt sich die Bedeutung der Bezirke als Verbindungsglied zwischen dem Vorstand des Verbandes und den Kolle-gen vor Ort. Die Bezirksarbeit beruht einerseits auf dem Grundgedanken der Kollegialität, andererseits auf der In-teressenvertretung gegenüber den im Bezirk gelegenen Finanzämtern.
Die Vertretung gegenüber den im Bezirk gelegenen Finan-zämtern hat eine historische Grundlage. In der Anfangszeit des Verbandes war die Tätigkeit der meisten Berufsange-hörigen auf den Finanzamtsbezirk beschränkt. Die Abhän-gigkeit von der Finanzverwaltung war damit sehr groß, so dass die Interessenvertretung gegenüber den Finanzämtern seinerzeit eine besondere Bedeutung hatte.
Auch wenn heute die meisten Verbandsmitglieder Man-danten über viele Finanzamtsbezirke verteilt betreuen, kön-nen in der Regel doch Schwerpunkte festgestellt werden. So haben die Bezirke auch noch heute die Aufgabe der Kontaktpflege mit den im Bezirk gelegenen Finanzämtern, um einen möglichst reibungslosen Arbeitsablauf zu ge-währleisten. Dabei hat das Thema „Fristen“ nach wie vor Priorität.
Eine weitere Aufgabe ist ggf. die Vermittlung in problema-tischen Fällen, sowohl auf Seiten der Finanzverwaltung, als auch auf Seiten des Berufsstandes.
Ein Instrument der Kontaktpflege sind die sog. „Klima-gespräche“, in denen – je nach Finanzamt – mit einem sehr breit angelegten Teilnehmerkreis oder nur in kleinem Kreis allgemeine Probleme erläutert werden, die der Berufsstand mit dem betreffenden Finanzamt hat oder die das Finanz-amt in einem bestimmten Sinne geregelt haben möchte.
Um diesen Aufgaben nachzukommen, ist jedem Finanzamt ein Vertreter des Verbandes zugeordnet. Die Vertreter des Verbandes sind Vorstandsmitglieder, die im Bereich des entsprechenden Finanzamtes ihre berufliche Niederlassung haben.
Aufgaben der Bezirke
§ 12 Abschnitt 2: Aufgaben der Bezirke Gliederung des Verbandes
1. Die Bezirke haben den Verband bei der Durchfüh-rung seiner Aufgaben zu unterstützen. Die Bezirke haben insbesondere den Zweck, die Mitglieder des Verbandes bei aktuellen Problemen vor Ort zu unterstützen. Die Bezirke haben die Aufgabe, die Interessen der Mitglieder gegenüber der örtlichen Finanzverwaltung, kommunalen Einrichtungen etc. zu vertreten.
2. Bezirksversammlungen sollen mindestens dreimal jährlich durchgeführt werden.
3. Die Bezirke werden im Rahmen des Haushaltsplanes vom Verband finanziell unterstützt.
4. Die Bezirksvorsitzenden haben im Vorstand über die Arbeit in den Bezirken zu berichten. Sie haben insbesondere über die Durchführung von Bezirks-versammlungen Auskunft zu erteilen.
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Die Bezirke des Verbandes
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Bezirke 30.06.2006 30.06.2016 Zuwachs
Aachen 361 Aachen 402 + 41 11,3 %
Bonn 381 Bonn 426 + 45 11,8 %
Düren 123 Düren-Jülich 171 + 48 39,0 %
Euskirchen-Schleiden 99 Euskirchen-Schleiden 116 + 17 17,2 %
Köln 934 Köln 987 + 53 5,7 %
Oberberg 164 Oberberg 168 + 4 2,4 %
Rhein.-Berg.-Kreis 297 Rhein.-Berg.-Kreis 358 + 61 20,5 %
Bergheim-Jülich 129 Rhein-Erft-Kreis 262 + 133 103,1%
Selfkant 158 Selfkant 166 + 8 5,1 %
Siegburg 238 Siegburg 277 + 39 16,4 %
2.884 3.333 + 449 15,6 %
Einschließlich AO-Mitglieder und Gesellschaften
100 200 300 400 500 600 700 800 900
Aachen
Bonn
Düren-Jülich
Eusk.-Schleiden
Köln
Oberberg
Rhein.-Berg.-Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Selfkant
Siegburg
30.06.2006
Mitgliederentwicklung in den Bezirken
30.06.2016
Die Mitgliederbewegung im Zehn-Jahresvergleich
Die Bezirke des Verbandes I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Mitgliederbewegung in den Bezirken
Aachen Bonn Düren-Jülich Eusk.-Schleiden Köln
über 80 12 3,2 % 12 3,0 % 3 1,8 % 1 0,9 % 27 3,0 %
71 – 80 29 7,7 % 49 12,1 % 11 6,7 % 10 8,8 % 94 10,3 %
66 – 70 39 10,3 % 31 7,7 % 11 6,7 % 8 7,0 % 96 10,6 %
61 – 65 43 11,3 % 52 12,8 % 23 13,9 % 15 13,1 % 93 10,2 %
51 – 60 124 32,7% 127 31,4 % 48 29,1 % 31 27,2 % 236 25,8 %
41 – 50 75 19,8 % 86 21,2 % 46 27,9 % 38 33,3 % 236 25,8 %
31 – 40 54 14,2 % 47 11,6 % 22 13,3 % 10 8,8 % 118 12,9 %
unter 30 3 0,8 % 1 0,2 % 1 0,6 % 1 0,9 % 13 1,4 %
379 405 165 114 913
Altersstruktur in den Bezirken
Oberberg Rhein.-Berg.-Kreis Rhein-Erft-Kreis Selfkant Siegburg
über 80 6 3,8 % 10 2,9 % 6 2,4 % 6 3,7 % 5 1,9 %
71 – 80 20 12,6 % 39 11,3 % 30 12,0 % 15 9,3 % 19 7,1 %
66 – 70 16 10,1 % 41 11,8 % 19 7,6 % 13 8,1 % 42 15,6 %
61 – 65 21 13,2 % 47 13,6 % 36 14,3 % 27 16,8 % 32 11,9 %
51 – 60 40 25,2 % 83 24,0 % 67 26,7 % 55 34,2 % 71 26,4 %
41 – 50 29 18,2 % 82 23,7 % 59 23,5 % 31 19,3 % 66 24,5 %
31 – 40 26 16,3 % 42 12,1 % 32 12,7 % 12 7,4 % 32 11,9 %
unter 30 1 0,6 % 2 0,6 % 2 0,8 % 2 1,2 % 2 0,7 %
159 346 251 161 269
Ohne Gesellschaften
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Die Bezirke des Verbandes
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Bezirke Mitglieder gesamt davon männlich in % davon weiblich in %
Aachen 379 263 69 % 116 31 %
Bonn 405 266 66 % 139 34 %
Düren-Jülich 165 109 66 % 56 34 %
Euskirchen-Schleiden 114 62 54 % 52 46 %
Köln 913 603 66 % 310 34 %
Oberberg 159 121 76 % 38 24 %
Rhein.-Berg.-Kreis 346 236 68 % 110 32 %
Rhein-Erft-Kreis 251 167 67 % 84 33 %
Selfkant 161 117 73 % 44 27 %
Siegburg 269 165 61 % 104 39 %
gesamt 3.162 2.109 67 % 1.053 33 %
Einschließlich AO-Mitglieder, ohne Berücksichtigung von Gesellschaften
Übersicht der Geschlechterstruktur der Mitglieder in den Bezirken am 30.06.2016
100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000
Aachen
Bonn
Düren-Jülich
Eusk.-Schleiden
Köln
Oberberg
Rhein.-Berg.-Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Selfkant
Siegburg
weiblich männlich
Die Bezirke des Verbandes I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Bezirke Kammer Verband Organisationsgrad
Aachen 698 371 53,1 %
Bonn 893 385 43,1 %
Düren-Jülich 261 161 61,7 %
Euskirchen-Schleiden 201 109 54,2 %
Köln 2.457 914 37,2 %
Oberberg 296 152 51,3 %
Rhein.-Berg.-Kreis 663 327 49,3 %
Rhein-Erft-Kreis 507 242 47,7 %
Selfkant 244 154 63,1 %
Siegburg 477 259 54,3 %
gesamt 6.697 3.074 45,9 %
Ohne AO-Mitglieder, mit Berücksichtigung von Gesellschaften
Mitgliederzahl per 30.06.2016 in den Bezirken von Kammer und Verband
Aachen
Bonn
Düren-Jülich
Eusk.-Schleiden
Köln
Oberberg
Rhein.-Berg.-Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Selfkant
Siegburg
Kammer Verband
100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Die Bezirke des Verbandes
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Aachen
Vorsitzender:
StB Egbert Dahley, Würselen
Stellvertreter:
StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger, Aachen
StB Dipl.-Kfm. Ralf Forné, Stolberg
Bonn
Vorsitzender:
StB Dipl.-Kfm. Harald Patt, Bonn
Stellvertreter/in:
StB WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Bonn
StB WP Stefanie Claire Blome, Bonn
Düren-Jülich
Vorsitzender:
StB Manfred Bergs, Düren (bis 05.07.2016)
StBin Dipl.-Fw. Ursula Bordihn, Düren (ab 05.07.2016)
Stellvertreter/in:
StBin Dipl.-Kffr. Brigitte Müller, Düren
StBin Dipl.-Fw. Ursula Bordihn, Düren (bis 05.07.2016)
StB Dipl.-Fw. Thomas Pelzer, Düren (ab 05.07.2016)
Euskirchen-Schleiden
Vorsitzender:
StB WP Dipl.-Kfm. Dirk Bremen, Euskirchen
Stellvertreter/in:
StBin Dipl.-Fw. Andrea Thönnes, Zülpich
StB Dipl.-Kfm./Dipl.-Vw. Michael Höllmann, Euskirchen
Köln
Vorsitzender:
StB Dipl.-Kfm. Ralph Wilhelm Pesch, Köln
Stellvertreter/in:
StB Jürgen Klein, Köln
StBin Dipl.-Wirts.-Inf. Luise Floren, Köln
Oberberg
Vorsitzender:
StB Dipl.-Fw. Peter Bonczek, Marienheide
Stellvertreter:
StB Dipl.-Fw. Hans Schöneberg, Gummersbach (bis 08.09.2016)
StB Dipl.-Fw. Norbert Tholl, Wipperfürth (ab 08.09.2016)
StB RA FAStR Dr. Jörg Dietrich, Reichshof-Odenspiel
Rhein.-Berg.-Kreis
Vorsitzende:
StBin Birgit Striegan, Bergisch Gladbach
Stellvertreter:
StB Dipl.-Fw. Ulrich Hermanns, Bergisch Gladbach
StB Thomas Delling, Kürten
Rhein-Erft-Kreis
Vorsitzender:
StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder, Kerpen (bis 15.09.2016)
StBin Cathrin Wüst, Bergheim (ab 15.09.2016)
Stellvertreterinnen:
StBin Elisabeth Giesen, Pulheim (bis 15.09.2016)
StB Wolfgang Mödder, Kerpen (ab 15.09.2016)
StBin Regina Schiffer, Bergheim
Selfkant
Vorsitzender:
StB vBP Richard Deußen, Heinsberg
Stellvertreter/in:
StB vBP Walburga Hansen, Erkelenz (bis 31.08.2016)
StB Jochen Hansen, Erkelenz (ab 31.08.2016)
StB Patric Kemper, Geilenkirchen (bis 31.08.2016)
StB Daniel Schröders, Geilenkirchen (ab 31.08.2016)
Siegburg
Vorsitzender:
StB Dipl.-Kfm. (FH) Lars H. Nottelmann, Siegburg
Stellvertreter/in:
StBin Margret Esser, Siegburg
StB Dipl.-Kfm. Helmut Offermanns, Troisdorf
Bezirksvorstände
Die Bezirke des Verbandes I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Nach § 12 Abschn. 2 Ziff. 1 Satz 3 der Satzung haben die Bezirke die Aufgabe, die Interessen der Mitglieder gegenüber der örtlichen Finanzverwaltung zu vertreten. Zur Erfüllung dieser satzungsmäßigen Vorschrift wählt der
Vorstand für jedes Finanzamt einen offiziellen Vertreter des Verbandes mit der Aufgabe, auf Wunsch der einen oder anderen Seite zu vermitteln.
Zugeordnete Finanzämter Verbandsvertreter
FA Aachen-Stadt StB Egbert Dahley
FA Aachen-Kreis StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger
FA für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Aachen StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger
FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen StB Egbert Dahley
Hauptzollamt Aachen StB Egbert Dahley
FA Bonn-Innenstadt StB Dipl.-Kfm. Harald Patt
FA Bonn-Außenstadt StBin Dipl.-Fw. Petra Nolden
FA für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bonn StB WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister
FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bonn StB WP Stefanie Claire Blome
FA Düren StBin Dipl.-Fw. Ursula Bordihn
FA Jülich StBin Dipl.-Fw. Ursula Bordihn
FA Euskirchen StB WP Dipl.-Kfm. Dirk Bremen
FA Schleiden StB WP Dipl.-Kfm. Dirk Bremen
FA Köln-Altstadt StB WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister
FA Köln-Mitte StB Dipl.-Kfm. Ralph Wilhelm Pesch
FA Köln-Nord StBin Dipl.-Fw. Sabine Thieler
FA Köln-Ost StBin Dipl.-Fw. Sabine Thieler
FA Köln-Porz StB vBP Dipl.-Vw. Ernst-Dieter Grafe
FA Köln-Süd StB Dipl.-Kfm. Ralph Wilhelm Pesch
FA Köln-West StBin Dipl.-Fw. Sabine Thieler
FA für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln StB vBP Dipl.-Vw. Ernst-Dieter Grafe
FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Köln StB WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister
Hauptzollamt Köln StB WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister
FA Gummersbach StB Dipl.-Fw. Peter Bonczek
FA Wipperfürth StB Dipl.-Fw. Norbert Tholl
FA Bergisch Gladbach StBin Birgit Striegan
FA Leverkusen StBin Birgit Striegan
FA Bergheim StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder
FA Brühl StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder
FA Erkelenz StB vBP Walburga Hansen
FA Geilenkirchen StB vBP Richard Deußen
FA Sankt Augustin StBin Margret Esser
FA Siegburg StB Dipl.-Kfm. (FH) Lars H. Nottelmann
Bezirke
Aachen
Bonn
Düren-Jülich
Euskirchen-
Schleiden
Köln
Oberberg
Rhein.-Berg.-
Kreis
Rhein-Erft-
Kreis
Selfkant
Siegburg
Finanzämter und Verbandsvertreter
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Aus der Bezirksarbeit
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AUS DER BEZIRKSARBEIT
Datum Thema
03.11.2015 Steuerberaterstammtisch
30.11.2015 Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende 2015
02.02.2016 Steuerberaterstammtisch
03.05.2016 Steuerberaterstammtisch
02.06.2016 Die HGB-Bilanz in der Niedrigzinsphase
- Auswirkungen im GmbH-Mandat
Der StB/WP im Blickfeld seiner Berufshaftung
- Rechtsform, Haftungsbeschränkung und Mandate
Bezirk Bonn
Bezirk Aachen
Bezirk Düren-Jülich
Vorträge, Treffen, Veranstaltungen
Datum Thema
24.09.2015 Wesentliche Änderungen durch Einführung der GoBD und Umsetzungsempfehlungen durch die DATEV
09.12.2015 Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende 2015
21.04.2016 Fallstricke in der steuerlichen Gestaltungsberatung und Anmerkungen zu den GoBD – neue Haftungsgefahren?
Datum Thema
10.12.2015 Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende 2015
18.04.2016 Vorstellung der Crestcom Führungsschule Bonn
Reibungsverluste im Unternehmen reduzieren – Widerstände vermeiden
05.07.2016 Rechnungswesen im elektronischen Zahlungsverkehr
- Fallstricke und Risiken und ihre Vermeidung
Bezirk Euskirchen-Schleiden
Datum Thema
26.11.2015 Datenschutz beim Steuerberater – das sollten Sie wissen!
Grundsätzliche Anforderungen an den Datenschutz in der Steuerberaterkanzlei
10.12.2015 Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende 2015
18.04.2016 Vorstellung der Crestcom Führungsschule Bonn
Reibungsverluste im Unternehmen reduzieren – Widerstände vermeiden
Aus der Bezirksarbeit I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Bezirk Köln
Datum Thema
26.11.2015 Datenschutz beim Steuerberater – das sollten Sie wissen!
Grundsätzliche Anforderungen an den Datenschutz in der Steuerberaterkanzlei
01.12.2015 Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende 2015
20.01.2016 Besuch im Finanzgericht Köln
02.06.2016 Bezirksmitgliederversammlung mit Neuwahlen zum Bezirksvorstand
Fallstricke in der steuerlichen Gestaltungsberatung und Anmerkungen zu den GoBD – neue Haftungsgefahren?
Bezirk Oberberg
Datum Thema
16.12.2015 Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende 2015
21.01.2016 Neue Regelungen zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) - BMF-Schreiben vom 14.11.2014
- Überblick und wesentliche Inhalte
- Umgang mit den Neuerungen und Verschärfungen
- Änderungen in den DATEV-Programmen
- Ergebnis Klimagespräche Finanzämter Gummersbach und Wipperfürth
Datum Thema
04.12.2015 Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende 2015
Bezirk Rhein.-Berg.-Kreis
Datum Thema
15.12.2015 Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende 2015
Bezirk Selfkant
Bezirk Siegburg
Datum Thema
03.12.2015 Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende 2015
03.03.2016 Betriebliche Gesundheitsförderung für Mitarbeiter und Chef
21.04.2016 Fallstricke in der steuerlichen Gestaltungsberatung und Anmerkungen zu den GoBD – neue Haftungsgefahren?
Bezirk Rhein-Erft-Kreis
Datum Thema
26.11.2015 Datenschutz beim Steuerberater – das sollten Sie wissen!
Grundsätzliche Anforderungen an den Datenschutz in der Steuerberaterkanzlei
02.12.2015 Aktuelle steuerrechtliche und zivilrechtliche Überlegungen zum Jahresende 2015
18.04.2016 Vorstellung der Crestcom Führungsschule Bonn
Reibungsverluste im Unternehmen reduzieren – Widerstände vermeiden
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Aus der Verbandsarbeit
56
AUS DER VERBANDSARBEIT
Die positive Entwicklung von StBdirekt hat sich auch im Jahr 2015 fortgesetzt. So ist die Zahl der Mitglieder, die sich zu diesem Informationssystem angemeldet haben, bundesweit von 22.938 in 2014 auf 23.705 in 2015 und damit um 3,3 % gestiegen. Die Anmeldequote (Verhältnis der Zahl der Anmeldungen zur Mitgliederzahl) stieg im bundeswei-
tem Durchschnitt von 65,6 % in 2014 auf 67,4 % in 2015. Im Verbandsbereich Köln sind 2.795 Mitglieder angemeldet (+ 69 gegenüber 2014), so dass die Anmeldequote auf 94,2 % gestiegen ist. Damit weist der Kölner Verband im bundesweiten Vergleich die höchste Anmeldequote auf, wie die Grafik auf der Folgeseite zeigt.
Anmeldungen 2013Anmeldungen 2014Anmeldungen 2015
Anmeldungen insgesamt 2013: 21.568 (- 1,7 %)2014: 22.938 (+ 6,4 %)2015: 23.705 (+ 3,3 %)
StBdirekt - Anmeldungen 2013, 2014 und 2015
Baden-Würt. Bayern Berlin-
Brand. Bremen Düssel-dorf
Ham-burg Hessen Köln Meck.-
Vorp.Nieders./
S.-A.Rheinl.-
Pfalz Sachsen Schlesw.-Holst.
Thürin-gen
West-f.-Lippe
2013 848 2973 1350 312 2558 960 2128 2669 210 2991 1001 568 748 402 1823
2014 941 3156 1407 327 2629 1235 2245 2726 228 3154 1043 617 791 408 1029
2015 1017 3340 1431 337 2682 1401 2317 2795 241 3251 1047 634 812 419 1981
StBdirekt und E-Mail-Newsletter
Aus der Verbandsarbeit I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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StBdirekt - Anmeldequoten 2013, 2014 und 2015
Baden-Würt.
BayernBerlin-Brand.
BremenDüssel-
dorfHam-burg
Hessen KölnMeck.-Vorp.
Nieders./S.-A.
Rheinl.-Pfalz
SachsenSchlesw.-
Holst.Thürin-
genWest-
f.-Lippe
2013 49,0 48,1 64,9 73,6 68,1 62,7 62,6 93,6 47,2 61,6 66,1 55,3 60,8 57,9 64,8
2014 50,7 50,9 67,2 75,7 69,8 80,0 65,8 92,1 50,8 64,2 68,0 59,2 64,0 57,3 69,1
2015 51,9 54,2 67,9 81,8 71,0 90,2 67,5 94,2 53,3 66,2 67,4 61,0 63,9 58,8 69,9
Anmeldungen 2013Anmeldungen 2014Anmeldungen 2015
Durchschnitt 2013: 62,4 %2014: 65,6 %2015: 67,9 %
In unserem Kölner Verbandsbereich erhalten alle Mitglieder, deren E-Mail-Adresse bekannt ist, seit Beginn des Jahres 2004 den Wochenüberblick aus StBdirekt per wöchent-lichem E-Mail-Newsletter. Er wird zurzeit an ca. 3.280 unterschiedliche E-Mail-Adressen versendet. Einige Mit-glieder erhalten den Newsletter an mehrere E-Mail-Adres-sen. Nur außerordentlich wenige Mitglieder verzichten auf den Newsletter.
Die inhaltliche Betreuung von StBdirekt liegt bei einem Autorenteam der regionalen Steuerberaterverbände und
des Deutschen Steuerberaterverbandes. Der Steuerbera-ter-Verband Köln steuert insbesondere die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs bei. In seinem regionalen Bereich stellt er z.B. die VerbandsNachrichten ein sowie die Tele-fonverzeichnisse und sonstigen Bekanntmachungen der regionalen Behörden oder sonstige dem Kölner Verband bekannt gewordene oder zur Verfügung gestellte Informa-tionen etwa seitens der Kooperationspartner.
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Aus der Verbandsarbeit
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Die VerbandsNachrichten (VN) sind das offizielle Organ des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln. Sie haben eine Auflage von ca. 3.500 Exemplaren und erscheinen vier Mal pro Jahr. Im Berichtszeitraum betrug der durchschnittliche Umfang 64 Seiten pro Ausgabe.
Vorrangiges Ziel der VN ist es, über die erfolgreiche Arbeit des Verbandes, über Ereignisse aus dem Verbandsleben sowie über Veranstaltungen im jeweiligen Berichtszeitraum zu informieren. Auch die Arbeit des Dachverbandes, des Deutschen Steuerberaterverbandes, weiterhin die aktuelle Berufspolitik sowie selbstverständlich Personalia aus der Finanzgerichtsbarkeit und aus der Finanzverwaltung sind stets Thema der Berichterstattung. Die VerbandsNachrich-ten sind dabei kein fachliches Mitteilungsorgan im Sinne einer Steuerrechtszeitschrift; dennoch berichten sie auch über zentrale und aktuelle Themen aus dem Steuerrecht, die für die Mitglieder des Verbandes von besonderem In-teresse sind.
Der Empfängerkreis der VerbandsNachrichten besteht aus den Mitgliedern des Verbandes im Bereich des Re-
gierungs- und Finanzgerichtsbezirks Köln, aber auch aus den angrenzenden Gebieten von Rheinland-Pfalz und von Westfalen-Lippe sowie Düsseldorf. Neben den Verbands-mitgliedern erreichen die VerbandsNachrichten auch ca. 400 Empfänger außerhalb der Mitgliedschaft. Dieser Emp-fängerkreis setzt sich wie folgt zusammen:
� Politische Einrichtungen, wie Landtag, Parlamente der Gebietskörperschaften und Kommunen,
� die ministeriale Ebene des Finanz- und Wirtschaftsmi-nisteriums,
� die Steuerverwaltung von der Oberfinanzdirektion bis zu den örtlichen Finanzämtern,
� die öffentlich-rechtlichen und vereinsrechtlichen Organi-sationen des Handels, Handwerks und Gewerbes sowie der Freien Berufe Nordrhein-Westfalen und
� Repräsentanten der wirtschaftswissenschaftlichen Fa-kultäten, der Universitäten und Fachhochschulen im Verbandsbereich.
Infolge dieser umfassenden Verbreitung ist eine wirksame Repräsentation und Wahrung der Einflussnahmemöglich-keiten des Verbandes zur Vertretung der berufspolitischen Interessen unserer Mitglieder garantiert.
Der Anzeigen- sowie Redaktionsschluss liegt jeweils auf dem 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres. Erscheinungstermin ist der 15. des nachfol-genden Monats. Für das moderne, anschauliche Layout und die gute Lesbarkeit der VN ist die Firma cubic designs verantwortlich. Das Autorenteam besteht aus Hauptge-schäftsführer RA Manfred Hofstede, Geschäftsführer RA FAStR Dr. Wilfried Bachem, zugleich Chefredakteur, und Geschäftsführer RA Dr. Dominik Scheuerer. Regelmäßig erscheinen auch Beiträge von Gastautoren, die namentlich gekennzeichnet sind. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung des Autors wieder und müssen nicht mit der Auffassung des Verbandes übereinstimmen.
Die Verbreitung der VerbandsNachrichten erfolgt auch auf elektronischem Wege, z.B. über den Internetservice StB-direkt und den dort angeschlossenen E-Mail Newsletter. Über die Volltextsuchfunktion unter StBdirekt sind konkrete Suchanfragen über alle Beiträge der seit dem Jahr 2000 eingestellten VN möglich. Darüber hinaus sind die VN im internen Bereich der Website des Steuerberater-Verbandes Köln archiviert.
VerbandsNachrichten
VERBANDSLEBENNeuwahlen in den Bezirken
BESTEUERUNGSVERFAHREN Gesetzliche Fristverlängerunggeplant
DEUTSCHER STEUERBERATERTAG IN DRESDENChancen und Risiken der Digitalisierung
VerbandsNachrichten 02/2016
Aus der Verbandsarbeit I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Steuerrechtsabteilung / Gutachtendienst / berater depesche
Der Verband verfügt seit 1998 über eine Steuerrechts-abteilung, die vor allem durch GF RA FAStR Dr. Wilfried Bachem repräsentiert wird. Sie leistet den Mitgliedern des Verbandes Hilfestellung bei Fragen aller Art zu steuerrecht-lichen Themen sowie zu Problemen rund um Beruf und Kanzlei. In der Regel erfolgen die Anfragen telefonisch und zum Teil per E-Mail oder Brief. Die Probleme werden durch eine qualifizierte Recherche gelöst.
In besonders schwierigen oder besonders umfangreichen Fällen oder auf ausdrücklichen Wusnsch eines Mitgliedes erfolgt eine Weiterleitung der Anfrage an den kostenpflich-tigen Gutachtendienst des Verbandes. Hierbei wird auf Vermittlung von StB Dipl.-Fw. Klaus Wittkowski entweder ein freiberuflicher, selbstständiger Dozent tätig, wobei selbstverständlich absoluter Konkurrenzschutz zugesagt wird; oder der Verband erteilt das Gutachten und rechnet selbst ab. In jedem Falle wird grundsätzlich zunächst ein Kostenvoranschlag unterbreitet, sofern mit der Bearbei-tung des Falles die erste kostenpflichtige Arbeitsstunde überschritten wird.
Im Berichtszeitraum nahm der Verband erstmals an Sachver-ständigenanhörungen im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages NRW, Düsseldorf, teil. Am 22.09.2015 fand eine Anhörung zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2016 statt. Der Verband reichte eine Stellungnahme ein und wur-de in der Anhörung durch VM StB WP Gero Hagemeister sowie GF RA FAStR Dr. Bachem vertreten. Am 03.05.2016 fand eine Sachverständigenanhörung zum Thema „Bar-geld“ statt, an welcher nach vorheriger Einreichung einer Stellungnahme VM StB Lars Nottelmann und GF Dr. Bachem teilnahmen. Am 04.05.2016 nahm GF Dr. Bachem an einem Fachgespräch zum Thema „Rechtsstaat und Steuern“ im Büro von MdB Prof. Dr. Heribert Hirte, CDU, Köln, teil.
Die berater depesche wurde Anfang 1999 als neues Infor-mationsmedium des Verbandes eingeführt. Insoweit ist StB Dipl.-Fw. Wittkowski gemeinsam mit RA FAStR Dr. Bachem für den Inhalt verantwortlich. Die berater depesche fasst alle wichtigen Tendenzen und Entscheidungen (Urteile, Erlasse, Gesetze) möglichst knapp zusammen und hebt das für den Berater Wichtigste hervor. Diese sehr anspruchsvolle Leistung ermöglicht es, trotz grundsätzlicher Beschränkung auf vier Seiten sehr viele Themen zu behandeln. Abschlie-ßend werden ergänzend immer praxisrelevante Beratungs-hinweise gegeben.
Auf der Homepage des Verbandes ist unter Service / berater depesche ein Diskussionsforum für Abonnenten eingerich-tet worden. Das Passwort entspricht demjenigen für den internen Bereich von Verband und Akademie. Nach dem Login können Fragen zu konkreten Ausgaben der depe-sche gestellt werden. Darüber hinaus existiert ein Archiv sämtlicher Ausgaben der berater depesche seit Beginn des Jahres 2008 im pdf-Format.
Die berater depesche wird auch im Bereich der Kollegial-verbände Sachsen und Thüringen bezogen und wird dort im Design des sächsischen bzw. thüringischen Kollegialver-bandes gedruckt. Die depesche kann im Jahresabonnement zum Preis von 75,00 € zzgl. 7 % MWSt. (112,00 € zzgl. 7 % MWSt. für Nichtmitglieder) bezogen werden.
Im bevorstehenden Geschäftsjahr soll eine Überarbeitung der berater depesche erfolgen, die sich insbesondere am üblichen Gebrauch elektronischer Medien orientiert.
� Gesetz zum Schutz vor Manipu-lationen an digitalen Grundauf-zeichnungen
� Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
� Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
� Gesonderte Feststellung von Nenn- kapitalrückzahlungen bei auslän-dischen Kapitalgesellschaften
� Fahrtkosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
� Steuererlass nach Lottogewinn
� Verdeckte Gewinnausschüttung bei Teilwertabschreibung auf Zinsforderungen nach Teilwert-abschreibung der Darlehensfor-derung
� „Zertifizierter Rating-Analyst (IHK)“ als Zusatz zur Berufsbe-zeichnung
� Aufteilungsverbot beim häuslichen Arbeitszimmer
� Zur Mitunternehmerstellung im Rahmen einer Freiberuflerpraxis
� Abfärbetheorie bei einer Ärzte-GbR
� Fremdwährungsverluste bei Dar-lehen im Vermietungsbereich
05/2016aktuell
Gesetze und Verordnungen
Urteile des BFH und der Finanzgerichte
Durch das Gesetz sollen technische Vor-richtungen und Maßnahmen vorgeschrie-ben werden, die verhindern, dass Grund-aufzeichnungen unerkannt nachträglich geändert oder gelöscht werden können. Vielfach müssten neue Kassensysteme er-worben werden.
Durch das Gesetz soll vor allem die IT-Bear-beitung in der Praxis ausgeweitet und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Es sollen mehr Daten in der vorausgefüllten Steuererklärung erfasst werden; Bescheide sollen elektronisch bekanntgegeben wer-den können. Die Finanzverwaltung will
Bescheide ohne manuelle Sichtung der Steuererklärung ausschließlich aufgrund eines EDV-Risikomanagementsystems er-lassen, und Belege sollen in elektronischer Form beim Finanzamt eingereicht werden können.
BeraterhinweiseDas Gesetz soll 2019 in Kraft treten, ist aber noch nicht beschlossen. Seine Umsetzung würde die Wirtschaft ca. eine halbe Milliarde Euro kosten.
BeraterhinweiseDas Gesetz soll 2017 in Kraft treten; Einzelmaßnahmen sollen in einer Übergangsfrist bis 2022 umgesetzt werden. In der Bundestagsanhörung vom 13.04.2016 ist das Gesetz allerdings in seiner aktuellen Entwurfsfassung auf scharfe Kritik gestoßen, da es zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthält und dadurch die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gefährdet werden könnte. Über den Fortgang des Verfahrens werden wir zur gegebenen Zeit berichten.
berater depeschepraxisrelevante entwicklungen · gesetze · erlasse
gerichtsentscheidungen · einzelfragen
GESETZE UND VERORDNUNGEN
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Es wird eine regional begrenzte degressive AfA für Wohnneubauten vorgesehen, wenn bestimmte betragsmäßige Grenzen einge-halten werden. Es müssen Wohnneubauten,
für die der Bauantrag 2016, 2017 oder 2018 gestellt wird, nach Fertigstellung mindestens zehn Jahre vermietet werden, um die Begün-stigung in Anspruch nehmen zu können.
Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
BeraterhinweiseDer Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme vom 07.04.2016 grundsätzlich das Gesetzgebungsvorhaben, weist aber darauf hin, dass nach seiner Ansicht eine Inve-stitionszulage besser geeignet sei, das angestrebte Ziel zu erreichen, als eine Sonder-abschreibung.
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Aus der Verbandsarbeit
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Gehalts- und Praxiskostenumfrage 2016
Der Steuerberater-Verband Köln führt seit den 90-er Jahren regelmäßig Gehaltsumfragen in den Bezirken durch. Seit ca. zehn Jahren wird eine Gehalts- und Praxiskostenumfrage durchgeführt, diese ursprünglich in einem Dreijahresrhyth-mus und seit 2012 in einem Zweijahresrhythmus.
Den Teilnehmern der Gehalts- und Praxiskostenumfrage 2016 ist die vollständige umfängliche Auswertung, die aus zwei Bänden besteht, persönlich übersandt worden. Nur den Teilnehmern werden die Auswertungsbände kostenlos zur Verfügung gestellt.
Berufsangehörige Mitglieder, die nicht teilgenommen ha-ben, können die beiden Bände zum Gesamtpreis von 91,59 € zzgl. 7 % MWSt (6,41 €) = 98,00 € brutto erwerben.
Der Tabellenband enthält 18 Tabellen mit folgenden An-gaben: Art der Praxis und regionalen Verteilung, Zahl der Mitarbeiter, regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, freiwillige soziale Leistungen, Gehälter angestellte StB/StBv, Gehälter Steuerfachwirte, Gehälter Hoch-/Fachhochschulabsolventen, Gehälter Auszubilden-de, Vergütung Freier Mitarbeiter, Gehälter Steuerfachan-gestellte, Gehälter Bilanzbuchhalter, Gehälter Sekretariat/Schreibkräfte, Umsatz 2016 (Honorare ohne MWSt), Höhe der Praxiskosten gemessen an den Einnahmen, Anteile einzelner Tätigkeiten an den Einnahmen/Zahl der Man-danten, genutzte Buchhaltungs- und Bilanzsoftware, ge-nutzte Datenbanken zur Recherche von Rechtsprechung und Literatur etc.
In einer weiteren gehefteten Broschüre „Gehalts- und Umsatzstrukturen im Mehrjahresvergleich“ werden diese Angaben grafisch für einen Mehrjahresvergleich aufbe-reitet. Der Mehrjahresvergleich setzt den Vergleich der Jahre 2003, 2006, 2009, 2012 und 2014 fort.
Die durchschnittlichen Gehälter, bei deren Berechnung von der Berufserfahrung abgesehen wird, sind bei allen Angestellten durchweg gestiegen und haben, wenngleich manchmal nur knapp, neue Höchstwerte erreicht. Durch-weg wird Berufserfahrung stärker honoriert. Insbesondere macht sich die große Berufserfahrung der länger als 10 oder 20 Jahre beschäftigten Mitarbeiter deutlich bezahlt. Erstmals sind Gehälter nach 20 oder mehr Berufsjahren erfasst worden.
Der Berufsstand hat erneut neue Arbeitsplätze geschaf-fen. Vor allem Teilzeitstellen sind gefragt. Trotz leichten Rückgangs bei den Vollzeitstellen bleibt unter dem Strich ein deutlich positiver Saldo gegenüber den Vorjahren. Im Durchschnitt beschäftigt jede Kanzlei fünf Vollzeit- und vier Teilzeitmitarbeiter.
GEHALTS- UND PRAXISKOSTENUMFRAGE 2016im Mehrjahresvergleich
Aus der Verbandsarbeit I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Praxiserwerb und -nachfolge bei steuerberatenden Berufen – Praxenbörse der Verbände –
Auf der Homepage des Steuerberater-Verbandes Köln findet man die bundesweit präsente Praxenbörse aller Steuerberaterverbände unter „Service“. Im vergangenen Geschäftsjahr ist die Praxenbörse erneut grundlegend in Aufbau und Design überarbeitet worden. Über noch bes-sere Eingabe- und Suchmöglichkeiten kann in wenigen, einfachen Schritten ein Eintrag erstellt und individuell be-arbeitet werden.
Die regional gegliederte Deutschlandkarte zeigt nun auf einen Blick, in welcher Region man ein Kanzlei- oder Koo-perationsangebot einstellen oder ein entsprechendes Ge-such einerseits einstellen und andererseits suchen kann. In Nordrhein-Westfalen wird die Praxenbörse am relativ häufigsten genutzt, dort sind zurzeit 41 Praxenangebote und 47 Praxengesuche eingestellt.
Die Zahl der Vermittlungsbemühungen ist im Berichtszeit-raum (01.07.2015 – 30.06.2016) wieder etwas zurück-gegangen, nachdem sie im Vorjahr gestiegen war. Das
Schwanken der Nachfrage kann zum einen darauf zurück-geführt werden, dass einzelne Kanzleien, die besonders interessant erscheinen, eine besonders hohe Nachfrage auslösen. Darüber hinaus können Überarbeitungen, wie sie im vergangenen Jahr stattgefunden haben, zu Verzö-gerungen etc. führen. Es gingen ca. 55 auf ein Verkaufsan-gebot gerichtete Interessensbekundungen ein (Vorjahr: 72, davor 65, 70, 100 und 50 in 2011/2012). Das Verfahren der Vermittlung ist unverändert geblie-ben. Es findet keine direkte Kontaktaufnahme zwischen Inserent und Interessent statt. Ausschließlich der Steuer-beraterverband vermittelt zwischen den Personen. Für Verbandsmitglieder ist dies kostenfrei. Neben der Ver-mittlung des Kontaktes wirkt der Verband auch bei der Durchführung der geplanten Maßnahmen beratend und unterstützend mit. Insbesondere hält er einen Musterver-trag für die Praxisübertragung bereit und steht für weitere Rückfragen zur Verfügung.
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Aus der Verbandsarbeit
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Bibliothek und Literaturservice
Die Bibliothek des Verbandes steht allen Mitgliedern in der Kernzeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Nutzung zur Verfügung. Zusätzlich kann auf Anfrage auch ein Termin vereinbart werden. Die Bibliothek verfügt zurzeit über ca. 3.295 (Vorjahr: 3.200) unterschiedliche Bücher (Jahrbücher und sonstige mehrbändige Werke nur einfach
gezählt), – meist in jeweils aktueller Auflage. Insoweit ist der Zählbestand gegenüber dem Vorjahr um rund 95 Bücher (Vorjahr: 80, davor 90 Werke) angewachsen. Das beruht vor allem auf der Kontaktaufnahme zu weiteren Verlagen und dem damit verbundenen Ausbau der Kom-mentar- und Lehrbuchliteratur.
Datum Fachzeitschriften und Periodika
ab 2005 AO-StB Der AO-Steuerberater
ab 1956 BB Betriebs-Berater
laufend BBK Rechnungswesen
ab 2007 bis 06.2008 BBKM BeraterBrief Kanzlei-Management
ab 1987 BFH/NV Sammlung aller nichtamtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH
ab 2001 BFH-PR Entscheidungen des Bundesfinanzhofs für die Praxis
ab 1951 BGBl Bundesgesetzblatt, Teil I
ab 1951 BStBl Bundessteuerblatt, Teil I, II und III
ab 1949 DB Der Betrieb
ab 1996 bis 1999 DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
ab 1952 bis 1958 DStR Deutsche Steuer-Rundschau
ab 1962 DStR Deutsches Steuerrecht
ab 1997 DStRE Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst
ab 1977 DStZ Deutsche Steuerzeitung
ab 1984 StEd Steuereildienst mit Abrufservice
ab 1993 bis 2006 DSWR Datenverarbeitung, Steuer, Wirtschaft, Recht
ab 1953 EFG Entscheidungen der Finanzgerichte
ab 2009 ErbStB Erbschaftsteuerberater
ab 1978 Freie Beruf Der Freie Beruf
ab 1946 FR Finanz-Rundschau
ab 1971 GmbHR GmbH-Rundschau
ab 1998 GmbH-Report GmbH-Report
ab 1997 GmbH-StB Der GmbH-Steuerberater
ab 2004 GStB Gestaltende Steuerberatung
ab 1962 HFR Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung
ab 2002 IDW IDW-Fachnachrichten
ab 1946 IHKplus Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer zu Köln
ab 2002 iwd Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft
ab 1949 bis 2007 INF Die Information über Steuer und Wirtschaft
laufend IWB Internationales Steuer- und Wirtschaftsrecht
ab 1992/93 IStR Internationales Steuerrecht
Aus der Verbandsarbeit I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Datum Fachzeitschriften und Periodika
ab 1948 bis 1952 JMBl. NW Justizministerialblatt NRW
ab 1978 KÖSDI Kölner Steuerdialog Arbeitskreis für Steuerrecht GmbH
ab 2006 KSR direkt Kommentiertes Steuerrecht
ab 2007 KSI Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung
ab 1949 bis 1952 MinBl. BMF Ministerialblatt des BMF
ab 1948 und 1949 MittBl. FinVerw Amtliches Mitteilungsblatt der Finanzverwaltung
ab 1952 bis 1959 MittBl. der StB Mitteilungsblatt der Steuerberater B.H.V.
ab 1998 NZG Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
laufend NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht
ab 1926 bis 1945 RGBl. Reichsgesetzblatt
ab 1930/33 bis 1939 RStBl. Reichssteuerblatt
ab 2008 steueranwaltsmagazin Steueranwaltsmagazin
ab 1962 StB Der Steuerberater
ab 2010 StBM Steuerberater Magazin
ab 1958 Stbg Die Steuerberatung
ab 1977 StBp Die steuerliche Betriebsprüfung
ab 2010 StBM Steuerberater Magazin
ab 2010 StBW SteuerberaterWoche
ab 2004 bis 2009 steuer-journal.de Fachmagazin für Steuerberater
ab 1991 SteuerStud Steuer und Studium
laufend StuB Unternehmensteuern und Bilanzen
ab 1922 StuW Steuer und Wirtschaft
ab 1983 StZ Der Steuerzahler
ab 2008 Ubg Die Unternehmensbesteuerung
1980 bis 1984
1986 bis 1988
Unternehmensberater Der Unternehmensberater
ab 1954 UR Umsatzsteuer-Rundschau
ab 2008 UStB Umsatzsteuer-Berater
ab 2002 UVR Umsatzsteuer- und Verkehrssteuerrecht
ab 2003 Verbändereport Informationsdienst für die Führungskräfte der Verbände
ab 2001 Verm. u. St. Vermögen und Steuern
ab 1994 bis 1997 WIB Wirtschaftsrechtliche Beratung
ab 1955 WPg Die Wirtschaftsprüfung
ab 1989 bis 2003 WPK-Mitteilungen Wirtschaftsprüferkammermitteilungen
ab 2004 WPK-Magazin Mitteilungen der WPK
ab 1994 ZEV Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge
ab 1998 ZInsO Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht
ab 1991 bis 2011 ZRP Zeitschrift für Rechtspolitik
ab 2004 ZSteu Zeitschrift für Steuern und Recht
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Aus der Verbandsarbeit
64
Juli 2015 125
August 2015 232
September 2015 154
Oktober 2015 134
November 2015 178
Dezember 2015 86
Januar 2016 134
Februar 2016 79
März 2016 113
April 2016 133
Mai 2016 156
Juni 2016 210
Gesamt: 1.734
Literaturanfragen 01.07.2015 bis 30.06.2016Den VerbandsNachrichten liegt stets ein Verzeichnis der neu erschienenen Literatur bei. Es enthält nun eine farbige Ab-bildung des Buchcovers. Im Hauptbibliotheksraum steht ein Computer zur Verfügung, der von Besuchern für Zwecke der Internetrecherche genutzt werden kann. Außerdem kann über StBdirekt der Zugang zu Stollfuß Medien kostenlos genutzt werden; insoweit ist ein Gastzugang geschaffen worden. Darüber hinaus können die mit den Fachbüchern häufig mitgelieferten CDs/DVDs genutzt werden.
Daneben stehen ca. 50 der üblichen, periodisch erschei-nenden Fachzeitschriften und Periodika (ausgelaufene nicht mitgezählt) zur Verfügung, die der vorstehenden Übersicht entnommen werden können.
Die Zahl der im Rahmen des Literaturservices auf Anfrage zur Verfügung gestellten Fotokopien ist etwas gesunken, bleibt jedoch weiterhin auf hohem Niveau.
Steuerberater-Verband und Akademie nach neuer DIN ISO 9001:2015 zertifiziert
Sechs Jahre nach der erstmaligen Zertifizierung der Aka-demie und später des Verbandes nach DIN ISO 9001:2008 erfolgte im April 2016 die Auditierung erstmals unter der neuen Norm 9001:2015. Im Vorfeld waren die Mitarbeiter von Verband und Akademie intensiv damit beschäftigt, die Schwerpunkte der neuen ISO-Norm im eigenen QM-System umzusetzen, was – so das Ergebnis des Audits – sehr gut gelungen ist.
Schwerpunkte der neuen Norm sind die stärkere stra-tegische Ausrichtung der Organisation mit Blick auf das Qualitätsmanagementsystem, die Erweiterung der Ziel-gruppen z.B. um die relevanten interessierten Parteien, die stärkere Gewichtung des Prozessmanagements und die neue Verteilung der Verantwortlichkeiten, wonach die oberste Leitung für das Qualitätsmanagement stärker in die Verpflichtung genommen wird. Neu aufgenom-men wurde in die Norm DIN ISO 9001:2015 außerdem die Forderung nach einem systematischen Umgang mit Risiken und Chancen sowie nach einem belastbaren Wis-sensmanagement.
Alle Anforderungen der Norm wurden durch Verband und Akademie erfüllt, Abweichungen gab es keine. Vielmehr
stellte der Auditor, Tino Wolf, sehr gutes Engagement und hohes Bewusstsein für die Qualität bei allen Akteuren fest. Die Wirksamkeit des QM-Systems sei klar ausgerichtet und sehr gut. Kontinuität, Authentizität von QM sowie ein sehr guter Stand der vorhandenen Dokumentationen wurden hervorgehoben.
Das neue Zertifikat wurde für drei Jahre erteilt. An der kontinuierlichen Verbesserung des Systems werden wir in dieser Zeit nachhaltig arbeiten und die aus dem Audit gewonnenen Anregungen umsetzen.
Aus der Verbandsarbeit I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Neue Website des Steuerberater-Verbandes online
Ende des Jahres 2015 ging die neue Website des Steuerbe-rater-Verbandes online. Im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses wurde das Layout vollständig neu gestaltet und für eine bessere Bedienerführung neu struk-turiert. Ziel war es außerdem, die Seite für das Handling mit allen mobilen Geräten, gleich mit welchem Betriebssystem, zu optimieren und einen schnellen und übersichtlichen Zu-griff auf alle den Verband betreffenden Informationen auch unterwegs zu ermöglichen. Denn auch für den Steuerbe-rater-Verband mit seiner Akademie für Steuer- und Wirt-schaftsrecht ist festzustellen, dass die Zahl der Nutzer mit mobilen Geräten permanent steigt und dieses Themenfeld deswegen stärker zu betonen war.
Über Schnellzugriffsleisten ist es auf der neuen Website nun möglich, oft gewählte Bereiche schneller und effektiver zu erreichen. Es sind dies die Bereiche „Kontakt“, „interner Bereich“, „Akademie“ (mit einer aktuellen Seminarüber-sicht) sowie „Aktuelles“ (mit wichtigen Informationen).
Weitergehende Informationen können über die horizon-tale Menüleiste „Verband“, „Mitgliedschaft“, „Veranstal-
tungen“, „Medien“, „Service“, „StBdirekt“ und „DStV“, erreicht werden. Über den Punkt „Verband“ sind insbe-sondere alle Ansprechpartner für die jeweiligen Bezirke und Behörden sowie Arbeitskreise mit wenigen Klicks zu ersehen. Der Bereich „Mitgliedschaft“ enthält neben einem Online-Mitgliedsantrag auch die bekannte und beliebte Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ mit wertvollen Prä-mien. Mit „Veranstaltungen“ können Nutzer alle Vorträge und sonstigen Veranstaltungen in den Bezirken sowie die Rügener Steuerfachtage sehen und natürlich auch buchen. Mit „Medien“ erreichen Sie die umfangreiche Mediathek des Verbandes sowie die Presseveröffentlichungen und sonstigen Publikationen. „Service“ hält alles Weitere bereit, was für Steuerberater in der täglichen Praxis notwendig und nützlich ist. Mit „StBdirekt“ erreichen Sie die bekannte Da-tenbank des Verbandes mit wertvollen rechtlichen Hinwei-sen, Mustervorlagen und Verträgen. Der Mitgliederbereich bietet darüber hinaus einen Überblick über die gebuchten Seminare, die Benutzerdaten, alle VerbandsNachrichten, die Rahmenabkommen sowie einen gut bestückten Down-load-Bereich.
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Aus der Verbandsarbeit
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EDV-Arbeitskreis
Aktivitäten im Berichtszeitraum 01.07.2015 bis 30.06.2016
Die Mitglieder des EDV-Arbeitskreises trafen sich unter der Leitung seines Vorsitzenden StB vBP Richard Deußen im Berichtszeitraum drei Mal zu Veranstaltungen im Schu-lungszentrum der Akademie.
In seiner 169. Sitzung am 07.09.2015 war ein Schwerpunkt die „Digitalisierungsstrategie der Deutschen Bank“. André Steding stellte die Produkte „Finanzplaner 2.0“; „Smart-watch-Banking“; „Überweisung ohne Eintippen“; „Finger-print-Login“ und „Foto-Tan“ vor. Es war hoch interessant zu sehen, was bereits heute für kostenlose Auswertungen aus unseren Bankkonten zu erhalten sind.
Im Weiteren ging es um die Initiative der Bundessteuerbe-raterkammer „Steuerberatung 2020“, welche zunächst vom Präsidenten der Steuerberaterkammer Köln, StB Karl-Heinz Bonjean, vorgestellt wurde. Stefan Wunram, DATEV eG, referierte im Anschluss zum Thema „Eine Branche erfindet sich neu, Steuerberatung 2020, die DNA der Zukunfts-kanzlei“.
Wie in jedem Jahr im November waren im Mittelpunkt der Sitzung des EDV-Arbeitskreises am 20.11.2015 die aktu-ellen Entwicklungen der DATEV und ihre Auswirkungen auf den Alltag in der Steuerberatungskanzlei. Traditionell stand auch in diesem Jahr für diese Veranstaltung die DA-TEV-Geschäftsleitung den Teilnehmern des EDV-Arbeits-kreises Rede und Antwort. Prof. Dr. Christian Bär, Leiter des DATEV Außendienstes, re-ferierte zum Thema „Aktuelle und zukünftige Produktent-wicklungen der DATEV“. Im Anschluss daran referierte Dr. Robert Mayr, seit 01.04.2016 neuer Vorsitzender des Vorstands der DATEV eG zum Thema „Eine digitale Welt – eine bessere Welt?“. Nach diesen beiden sehr interessanten Vorträgen entwickelte sich eine rege Diskussion mit den beiden Referenten.
In seiner 171. Sitzung am 12.04.2016 stand neben dem Datenschutz die Vorstellung einer neuen Software im Vordergrund der Sitzung. Markus Seifert von der DATEV Nürnberg referierte zum Thema „Datenschutz und Datensi-cherheit für Kanzleien und Mandantenbetriebe“. Die BMD Business Software GmbH, welche in der Hauptsache in Österreich und Deutschland tätig ist, stellte, vertreten durch ihren Geschäftsführer BMD Deutschland Matthias Glahn, Produktmanager David Spöth und Key Account Managerin Nadine Andershof, die „Komplettlösung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ vor.
Die DATEV Geschäftsleitung wird erneut am 23. November 2016 um 17:00 Uhr zur 173. Sitzung des EDV-Arbeitskreises zu Gast sein. Stefan Meisel sowie Martin Krämer, Bereichs-leiter IT-Dienstleistung und Logistik, werden über aktuelle und zukünftige Entwicklungen der DATEV informieren. EDV-interessierte Berufsangehörige sollten diesen Termin vormerken, er wird sicherlich wieder ein besonderes High-light des EDV-Arbeitskreises werden.
Arbeitskreis „Gemeinnützigkeit und Vereine“
Der Arbeitskreis „Gemeinnützigkeit und Vereine“ des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln besteht seit nunmehr fast zwei Jahren. Vorsitzender ist WP StB Dipl.-Kfm. Eike Ellerbeck, seine Stellvertreter sind StBin Dipl.-Fw. Sabine Thieler und StBin Dipl.-Kffr. Ina Winner.
Im Geschäftsjahr 2015/2016 fanden zwei Arbeitskreissit-zungen statt. In der Herbstsitzung 2015 hielt StB Dipl.-Kffr. Ina Winner ein Referat zum Thema „Abgrenzung Wirt-schaftlicher Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb“. Diese Frage ist nicht nur ertragsteuerlich von Relevanz, weil im
VP StB vBP Richard Deußen, Leiter unseres EDV-Arbeitskreises sowie des Verbändeforums EDV des DStV, und Dr. Robert Mayr, Vorstandsvorsit-zender der DATEV
Aus der Verbandsarbeit I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Falle eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäfts-
betriebs bei Überschreiten der Einnahmegrenze des § 64
Abs. 3 AO in Höhe von 35.000,00 € pro Jahr etwaige
Gewinne der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer
unterliegen, sofern sie die nach diesen Gesetzen mög-
licherweise zu gewährenden Freibeträge in Höhe von
5.000,00 € übersteigen. Sie ist auch für die Umsatzsteuer
von Bedeutung, weil Einnahmen im Zweckbetrieb, sofern
sie nicht ohnehin umsatzsteuerfrei sind, jedenfalls derzeit
noch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7%
unterliegen (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe 1 UStG). Die
Abgrenzung führt rechtlich und praktisch regelmäßig zu
erheblichen Schwierigkeiten. In der Diskussion zeigte sich,
dass die Finanzämter einerseits vergleichbare Sachverhalte
unterschiedlich behandeln, andererseits aber die Erteilung
verbindlicher Auskünfte verweigern.
Des Weiteren wurden in dieser Sitzung Fragen der steu-
erlichen Behandlung von Unterstützungsleistungen erör-
tert, die eine gemeinnützige Körperschaft einer anderen
gemeinnützigen Körperschaft gewährt. Unstreitig ist die
entgeltliche Personalgestellung ein wirtschaftlicher Ge-
schäftsbetrieb. Daneben ist auch eine unentgeltliche oder
teilentgeltliche Personalüberlassung unter den Vorausset-
zungen des § 58 Nr. 4 AO gemeinnützigkeitsunschädlich.
Weiterhin wurde die Frage, wann eine gemeinnützigkeits-
rechtlich unbedenkliche „Hilfspersonentätigkeit“ vorliegt,
intensiv diskutiert. Schließlich wurde auch das Problem
erörtert, wie die Höchstgrenze für eine gemeinnützig-
keitsunschädliche Weitergabe nach § 58 Nr. 2 AO ermittelt
werden kann. Hier zeigte sich, dass es auch seitens der
Finanzverwaltung keine klaren Vorgaben gibt. In der Praxis
sollte daher zur Vermeidung möglicher Schwierigkeiten
angestrebt werden, notfalls durch eine Satzungsänderung
die Mittelweitergabe des eigenständigen (zusätzlichen) Sat-
zungszwecks zu verankern und dadurch eine unbegrenzte
Mittelweitergabe nach § 58 Nr. 1 AO zu ermöglichen.
Die Frühjahrssitzung 2016 hatte aus aktuellem Anlass die
„Flüchtlingshilfe durch gemeinnützige Einrichtungen: Or-
ganisationsrechtliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Zu-
lässigkeit sowie steuerliche Förderung“ zum Thema. Bevor
eine gemeinnützige Institution Maßnahmen im Rahmen der
Flüchtlingshilfe ergreift, sollte sie prüfen, ob dies überhaupt
zulässig ist. Anderenfalls drohen der Verlust der Gemein-
nützigkeit und Schadensersatzansprüche, zum Beispiel von
Vereinsmitgliedern. Bei gemeinnützigen Organisationen,
bei denen die konkrete Maßnahme in unmittelbarer Er-
füllung des eigenen Satzungszweckes geschieht, ist die
organisationsrechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahme
offensichtlich, zum Beispiel wenn eine Wohlfahrtseinrich-
tung Flüchtlinge unterbringt. Bei gemeinnützigen Organi-
sationen, bei denen dies nicht der Fall ist, ist eine Einzel-
fallprüfung der vorgesehenen Maßnahmen erforderlich.
Hierfür gibt es keine festen Grenzen. Da bei Vereinen und
gGmbHs der in der Satzung verankerte Satzungszweck
nur die „große Linie“ für ihre das Gemeinwohl fördernde
Tätigkeit vorschreibt, wird man bei diesen Einrichtungen
alle Maßnahmen, die zum Beispiel geeignet sind, neue
Mitglieder zu werben, das Ansehen im der Öffentlichkeit
zu stärken oder den Zusammenhalt der Vereinsmitglieder
zu verbessern als zulässig ansehen müssen, sofern sie nicht
zu deren Hauptzweck werden, als angemessen anzusehen
sind und eine gewisse Nähe zum eigenen Satzungszweck
aufweisen (z.B. unentgeltliche Aufnahme von Flüchtlingen
in Sportvereinen). Lediglich bei gemeinnützigen Stiftungen,
insbesondere kleinere Stiftungen mit geringem Spenden-
aufkommen, wird man die Grenzen unter Berücksichtigung
des Stifterwillens enger ziehen müssen. Grundsätzlich sind
Maßnahmen der Flüchtlingshilfe gemeinnützigkeitsrechtlich
in den gleichen Grenzen zulässig. Allerdings dürfen Sie nicht
zum Selbstzweck der gemeinnützigen Einrichtung werden.
Bei einer Weitergabe finanzieller Mittel zum Beispiel an
wohltätige Organisationen muss die Grenze des § 58 Nr.
2 AO beachtet werden.
Die Finanzverwaltung hat in drei BMF-Schreiben für be-
grenzte Zeiträume Erleichterungen, insbesondere mit der
Betätigung im Rahmen der Flüchtlingshilfe geschaffen, die
sowohl gemeinnützige Organisationen als auch Geldgeber
in Anspruch nehmen können. Diese betreffen insbeson-
dere die Sammlung und Weitergabe von Spenden sowie
die Erweiterung des Anwendungsbereichs für bestimmte
Umsatzsteuerbefreiungen auf Leistungen an Flüchtlinge.
Außerdem wurden in dieser Sitzung die wichtigsten Neue-
rungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung durch
das BMF-Schreiben vom 26.01.2016 dargestellt, soweit sie
für gemeinnützige Einrichtungen relevant sind. Sie betref-
fen hauptsächlich die Übernahme oder die Reaktion auf
BFH-Urteile.
In den Arbeitskreissitzungen werden jeweils ein Schwer-
punktthema behandelt und diskutiert sowie darüber hinaus
Praxisfragen, die von den Mitgliedern an den Arbeitskreis
herangetragen werden, erörtert. Die Zahl der Teilnehmer an
den Arbeitskreissitzungen sowie die dort intensiv geführten
Diskussionen zeigen, dass der Arbeitskreis „Gemeinnützig-
keit und Vereine“ seine Arbeit mit seinem jetzt gefundenen
Konzept fortsetzen sollte.
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Aus der Verbandsarbeit
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Arbeitskreis „Junge Steuerberater“ (AK JuSt)
Der Arbeitskreis „Junge Steuerberater“ (AK JuSt) hat auch
im vierten Jahr seines Bestehens seine erfreuliche Entwick-
lung fortgesetzt. Inzwischen zählt der Arbeitskreis über 200
Mitglieder und blickt auf einen festen Stamm an jungen
Kollegen, die zahlreich und regelmäßig an den quartals-
weisen Veranstaltungen teilnehmen. Das Erfolgsrezept ist
auch weiterhin, keine typischen fachlichen Fortbildungen zu
veranstalten, sondern schwerpunktmäßig die Themen zu be-
handeln, die Kollegen im täglichen Berufsalltag begegnen.
Diese werden überwiegend aus dem Kreis der Teilnehmer
gewünscht und vorgeschlagen, eine bewährte Besonderheit
des Arbeitskreises. So stand denn auch die letzte Sitzung im
Jahr 2015 konsequenterweise unter dem weihnachtlichen
Thema „Wünsch Dir was“. Aus zahlreichen Vorschlägen
wurde das Thema „Sie machen auch Hausbesuche - was
tun, wenn der Fahnder klingelt“ ausgewählt. Hierzu hat
der Arbeitskreis Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Jürgen Sauren aus Köln gewinnen können, der lebhaft
und humorvoll aus seinem Berufsalltag als Strafverteidi-
ger berichtete. Die Teilnehmer konnten viele wichtige und
nützliche Informationen aus diesem Vortrag mitnehmen,
um zukünftig souveräner mit dem unliebsamen Thema
„Steuerfahndung“ umgehen zu können.
Im Februar 2016 fand die Sitzung unter dem Motto „Rechts-
formen der Berufsausübung und Regelungen zur Praxisver-
tretung“ statt. Als jederzeit gern gesehene Dozentin stand
die Hauptgeschäftsführerin der Steuerberaterkammer Köln,
RAin Katharina Willerscheid, dem Arbeitskreis zunächst
als Dozentin und im Anschluss auch als Diskutantin zur
Verfügung. Fragen, wie sich Steuerberater künftig von der
Rechtsform her am besten aufstellen, wurden ebenso er-
schöpfend beantwortet wie Fragen zu einem möglichen
(gesundheitsbedingten) Ausfall des Steuerberaters und Pra-
xisinhabers. Auch wenn niemand dies gerne am eigenen
Leib erfahren möchte, so konnte Katharina Willerscheid
doch überzeugen, dass es wichtig ist, sich insoweit vorab
zu informieren und auch vorzubereiten.
Am 01.07.2016 durften wir die Teilnehmer des Arbeits-
kreises „Junge Steuerberater“ im „Gaffel am Dom“ be-
grüßen. Das Thema „Jetzt durchstarten mit der eigenen
Kanzlei“ lockte zahlreiche Gäste in die Domstube des
beliebten Brauhauses. Während im ersten Teil der ge-
meinsamen Veranstaltung des Steuerberater-Verbandes
Köln und der Steuerberaterkammer Köln die organisa-
torischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer
Praxisübernahme von RAin Katharina Willerscheid beleuch-
tet wurden, stellte Markus Demmer, bei der DATEV eG für
die Betreuung von potentiellen Praxisübernehmern und
– übergebern zuständig, die praktische Umsetzung dar.
An den angeregten Fragen in den Pausen und nach dem
offiziellen Teil der Veranstaltung konnte man das große
Interesse an dem Thema „Selbständig machen“ erkennen.
Beim anschließenden gemütlichen Teil durften bei Kölschen
Tapas und kühlem Kölsch mögliche Berufspartnerschaften
direkt vertieft werden. Krönender Abschluss der Veran-
staltung war der Auftritt des bekannten Kölner Sängers
Björn Häuser, der zum Mitsingen und schunkeln animierte.
Einen „gelungenen Abend“ attestierten die Teilnehmer im
Feedback-Bogen. Eine Folgeveranstaltung ist in Planung.
Am 11.09.2015 fand zum nunmehr zweiten Mal die beliebte
Neubestellten-Veranstaltung „Bestellt – wir holen Sie ab“
statt. Die gemeinsame Veranstaltung der Steuerberater-
kammer Köln, des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln und
des Steuerberatervereins Köln e.V. lockte wieder zahlreiche
Gäste in das Art`otel und später zur Abendveranstaltung in
das Sport- und Olympiamuseum in den Rheinauhafen nach
Köln. Unter der professionellen Moderation von Anne Ro-
thäuser nahmen vier Mitglieder des Arbeitskreises „Junge
Steuerberater“ an der Podiumsdiskussion teil und berichte-
ten über ihren Weg in die Selbständigkeit. Viele neubestellte
Kollegen informierten sich im Anschluss ausgiebig über
das Angebot des Arbeitskreises „Junge Steuerberater“.
Die folgende Feier bildete bei bestem Wetter und Rhein-
panorama einen wundervollen Rahmen, die vergangenen
Prüfungen Revue passieren zu lassen und im Berufsstand
anzukommen.
Zum 10. Und 11. Oktober 2015 reisten zahlreiche Mitglieder
des Arbeitskreises auf Einladung des Verbandes wieder
zum Steuerberatertag, der im Jahr 2015 in Wien stattfand.
Sichtlich erfreut begrüßte Präsident Harald Elster beim Köl-
ner Abend im Rathaus eine große „Stammmannschaft“
an Kollegen aus dem Kölner Bezirk. Hierzu zählen inzwi-
schen auch als feste Gruppe die „Jungen Steuerberater“,
die nunmehr seit einigen Jahren diese Veranstaltung nut-
zen, um sich neben dem exzellentem Fachprogramm auch
im ungezwungenen Rahmen mit Kollegen auszutauschen
und „Networking“ zu betreiben. Der Verband fördert so
in besonderer Weise die Kollegialität unter Jungen Steuer-
beratern und den „alten Hasen“ – was für die Beteiligten
ersichtlich von hohem Nutzen ist.
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Arbeitskreis „Prüfende Berufe“
Im Berichtsjahr lag der Schwerpunkt der Tätigkeit für die Prüfenden Berufe auf zwei Feldern: neben der inzwischen fest etablierten Information aus Rechnungslegung und Prü-fung, die durch das zweimal jährlich stattfindende Ganz-tagesseminar „Update für prüfende Berufe“ abgedeckt wird, lag ein weiterer Fokus in der Beschäftigung mit der grundlegenden Umstrukturierung im Berufsstand. Dazu fand im Dezember unter der Leitung des Vorsitzenden des AK „Prüfende Berufe“, StB WP Gero Hagemeister, eine hochrangig besetzte Informations- und Diskussionsveran-staltung zum Thema „Qualitätssicherung nach dem APA-ReG – ändert sich so viel?“ statt.
StB WP RA FAStR Prof. Dr. Jens Poll, Stellvertretender Vor-sitzender der Kommission für Qualitätskontrolle, und StB RA Carsten Clauß, Abteilungsleiter Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) erläuterten praxisnah die beschlossenen Änderungen in der Berufsaufsicht sowie deren Auswirkungen auf die mittelständische WP-Kanzlei.Lange etablierte Verfahren sowie bestehende Organisa-tionsstrukturen des Berufsstandes wurden – auch unter internationalem Druck – einer weitreichenden Revision unterworfen. Durch das APAReG ändern sich sowohl die Berufsaufsicht über die WP‘s und vBP‘s, als auch die Berufsausübung und die zugehörige Qualitätssicherung. Nach den bisher geltenden Vorschriften hatten sich Be-rufsangehörige und Berufsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, alle sechs Jahre einer Qualitätskontrolle zu unterziehen. Das APAReG sieht nun vor, dass zukünftig die Qualitätskontrolle auf der Grundlage einer Risikoanalyse mindestens alle sechs Jahre stattfindet. Dies bedeutet, dass die WPK-Kommission für Qualitätskontrolle zukünftig für alle Berufspraxen, die als gesetzliche Abschlussprüfer registriert sind, auf Basis einer Risikoanalyse festlegen muss, bis wann die nächste Qualitätskontrolle durchzuführen ist.
Durch die Neuregelung werden künftig ausschließlich gesetzliche Abschlussprüfungen und von der BaFin be-auftragte betriebswirtschaftliche Prüfungen in die Grund-
gesamtheit der Qualitätskontrolle einbezogen. Die reine Orientierung an der Siegelführung entfällt daher. Es erge-ben sich somit zukünftig wieder Möglichkeiten, das Sie-gel in einer größeren Zahl von Aufträgen zu verwenden (zum Beispiel bei der Prüfung kleiner Gesellschaften oder bei freiwilligen Abschlussprüfungen), ohne dass dies eine Ausweitung der in der externen Qualitätskontrolle vorzu-legenden Prüfungsaufträge nach sich zieht.
Auch wurde eine neue berufstandsunabhängige Abschluss-prüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, eingeführt. Sie wird mit ei-genen Inspektoren die Aufsicht über die Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen und die Letztaufsicht über alle Abschlussprüfer innehaben. Die Aufsicht über alle weiteren WP wird weiterhin durch die WPK organisiert.
Das bisherige Registrierungsverfahren wurde ebenfalls modifiziert: die Teilnahmebescheinigung an der exter-nen Qualitätskontrolle bzw. Ausnahmegenehmigung, die Voraussetzung für die Durchführung von Abschlussprü-fungen war, wurde durch eine Eintragung als gesetzliche Abschlussprüfer im öffentlichen Berufsregister ersetzt. Es besteht nun gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer eine Anzeigepflicht bei der erstmaligen Auftragsannahme einer gesetzlichen Abschlussprüfung.
Diese und weitere Details und Zweifelsfragen, die für die mittelständische Prüfungspraxis hinsichtlich der Umsetzung von existenzieller Bedeutung sind, wurden umfassend er-läutert und diskutiert. Im Mittelpunkt standen weiterhin die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem von WP-Praxen sowie Neuerungen im Qualitätskontrollsystem. Die vom Kölner Verband konzipierte und initiierte Infor-mationsveranstaltung, in die die Wirtschaftsprüferkammer direkt mit einbezogen war, erwies sich als voller Erfolg. Daher überrascht es nicht, dass auf Basis dieses Konzeptes die Veranstaltung auch von anderen Landesverbänden mit ähnlichem Erfolg durchgeführt wurde.
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Aus der Verbandsarbeit
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Arbeitskreis „Qualitätsmanagement“ (AK QM)
Auch in diesem Jahr stand das Thema Qualitätsmanage-ment (QM) in der Steuerberatungskanzlei wieder hoch im Kurs. Rund um die Herausforderungen des Kanzleialltags steckt in jeder Dienstleistung, in jedem Austausch mit Drit-ten, in jedem Kontakt innerhalb des Teams: QM.
Der im September 2014 gegründete Arbeitskreis „QM“ wird geleitet durch das Vorstandsteam der Steuerberater-kollegen Alexandra Reißner und Norbert Tholl und kann auf tatkräftige Unterstützung von Dirk Lötsch (mind fruits) als wertvollem Teil des Trainerteams zählen. Die Treffen fanden stets mit interessierten Kollegen zertifizierter Kanz-leien statt, aber auch Berufskollegen auf dem Weg zur Zertifizierung nach der ISO-Norm oder dem DStV-Siegel waren jeweils eingeladen und brachten Impulse in die ver-schiedenen Termine mit Workshop-Charakter.
Eine fruchtbare Ergänzung des Treffens am 21.10.2015 war die Teilnahme der Qualitätsmanagementbeauftrag-ten (QMB) der Kanzleien, die auch aus ihrer Sicht weitere Aspekte des Kanzleialltags einbringen konnten. Schwer-punkt war hier das Thema „Interne Audits“. Auch zwischen den QMB konnte der Kontakt intensiviert und eine weitere Plattform geschaffen werden.
Im Rahmen der AK Sitzung vom 22. Juni 2016 erfolgte die Vorstellung des „Kanzleichecks“ des DStV. Der „Kanz-leicheck“ ist eine Selbstbewertung, die es einer Kanzlei ermöglicht, unterschiedliche Themenfelder der eigenen Kanzlei zu reflektieren. Beim Treffen wurde ein Einblick in die Idee, die verschiedenen Themengebiete, den Aufbau und die Detailinhalte des „Kanzleichecks“ gegeben. Die neun Themengebiete mit insgesamt 65 Fragen konzentrie-ren sich im Wesentlichen auf alle wichtigen Gebiete der Kanzleiorganisation. Damit verbunden ist die Zielsetzung, das „Unternehmen“ Kanzlei zu fördern und hierüber eine gute und erfolgreiche Basis für die eigentliche Arbeit in und an der Kanzlei zu legen.
Mit Blick in den Kanzleicheck wurde verdeutlicht, dass der Nutzer umfangreiche Hinweise zu den Fragen erhält. Wo gewünscht, werden die Hintergründe der jeweiligen Fragen aufgeführt und auch Beispiele für eine mögliche Umsetzung formuliert. Obwohl konzipiert als Produkt für Steuerberater-Start-Ups, stellt der Kanzleicheck eine sehr gute Unterstützung für alle Kanzleien dar. Insbesondere die QM-aktiven Kanzleien haben den Check als wertvoll bezeichnet, da es gerade für langjährig etablierte Kanzlei-en wichtig ist, sich regelmäßig konstruktiv zu reflektieren.
Auch im kommenden Geschäftsjahr soll der Arbeitskreis innerhalb des Steuerberater-Verbandes wieder eine wert-volle Plattform zum Austausch zertifizierter Kanzleien sein. Hierbei werden wir auch auf eine in allen Sitzungen des Arbeitskreises immer wieder aufgezeigte wichtige Frage eingehen: die derzeitige und künftige Aufgabenstellung des QMB in der Kanzlei. Mit Blick in die neue DIN EN ISO 9001:2015 ist dort sogar nicht mehr von einem QMB die Rede. Kann diese Funktion also entfallen oder wenn nicht, was bedeutet das für unsere Kanzlei?
Diese Fragen setzen an der grundsätzlichen Aufgaben-stellung des QMB und der Kanzleileitung bei dem „Be-treiben“ von QM in der eigenen Kanzlei an. Um hier eine Hilfestellung zu geben, plant der Arbeitskreis „QM“ eine QMB-Schulung. In Form eines oder mehrerer Praxiswork-shops sollen die Aufgaben des QMB, seine Rolle in der Kanzlei und die wichtigsten Methoden und Werkzeuge, erarbeitet und kennengelernt werden.
Die Umsetzung ist für 2017 geplant. Informationen hierzu erhalten Sie über den Arbeitskreis „QM“ oder direkt über den Steuerberater-Verband Köln.
Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme als Inhaber oder QMB von zertifizierten Kanzleien.
Aus der Verbandsarbeit I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Arbeitskreis „Sanierung und Insolvenzverwaltung“
Der Arbeitskreis „Sanierung und Insolvenzverwaltung“ hat im Berichtszeitraum wieder hochwertige und gut besuchte Veranstaltungen durchgeführt.
Am 01. September 2015 referierte Dipl.-Fw. Holger Busch zum Thema „Aktuelle Praxisfragen aus dem Insolvenz-recht“.
Am 08. März 2016 referierte Dr. Kahlert über das Thema „Forderungsverzicht in Verbindung mit dem Sanierungs-erlass und Rangrücktrittsvereinbarungen“. Am 28. Juni 2016 referierte Prof. Sinz über die „Berater-haftung und Anfechtung bei insolvenznaher Tätigkeit“. Die hochkarätigen Veranstaltungen waren immer sehr gut besucht – teilweise waren über 50 Personen anwesend.
Im März 2016 wurde der Flyer des Arbeitskreises fertig. Alle Mitglieder des Arbeitskreises haben Exemplare erhalten, um sie im Kollegenkreis oder bei betroffenen Mandanten zu verteilen. Damit kann der Fachberater für „Sanierung und Insolvenzverwaltung“ bekannt gemacht werden. Der Flyer verweist auf die Homepage des Verbandes, wo In-teressenten die Liste der Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung einsehen können. Nach wie vor werden die Vorstandssitzungen an den Tagen der Vortragsveranstaltungen durchgeführt, um Arbeitszeit und Kosten einzusparen. Auch für 2017 wird der Arbeitskreis wieder ein interessantes Fortbildungsprogramm vorstellen. Wir freuen uns auf die vor uns liegende Arbeit.
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Rechnungswesen
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Jahresergebnis WGB vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Betriebseinnahmen Geschäftsjahr in EUR
Vorträge 121.846,76
Rügener Steuerfachtage 2015 46.111,75
berater depesche 2015 23.165,94
Werbung/Anzeigen VN 31.713,31
Sonstige Einnahmen 177.679,01
400.516,77
Betriebsausgaben
Vorträge 71.679,01
Rügener Steuerfachtage 2015 50.044,77
berater depesche 2015 21.398,56
Werbung/Anzeigen/Anforderungen VN 5.541,04
Sonstige Ausgaben 86.147,22
Kostenerstattung Verband 162.874,75
397.685,35
Jahresergebnis 2.831,42
RECHNUNGSWESEN
Einkunftsquellen des Verbandes sind die Mitgliedsbeiträ-ge, die Vermögensverwaltung und das kostenpflichtige Dienstleistungsangebot, das in der Regel über den Wirt-schaftlichen Geschäftsbetrieb abgewickelt wird.
Es wird strikt zwischen dem Ideellen Bereich und dem Wirt-schaftlichen Geschäftsbetrieb getrennt. Der Ideelle Bereich ist als Berufsverband steuerbefreit. Soweit im Wirtschaft-
lichen Geschäftsbetrieb Fortbildung für Berufsangehörige angeboten wird, sind diese Aktivitäten gemäß § 4 Ziff. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Sowohl Ideeller Bereich, als auch der Wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ergaben ein positives Ergebnis, dessen Grundlage unter anderem auf dem gestiegenen Verkauf von Anzeigen und Werbung beruht.
Jahresrechnung 2015
Rechnungswesen I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Einnahmen in EUR EUR im Geschäftsjahr
Mitgliederbeiträge 768.965,00
Kostenerstattungen 167.319,11
Gesamterträge 936.284,11
Zinsen u. sonstige Einnahmen 1.096,16
Gesamterträge 937.380,27
Ausgaben
Personalkosten 240.889,16
Gremienkosten 94.284,34
Geschäftskosten 69.232,43
Bezirke und Vortragsveranstaltungen 43.736,52
Fachliteratur/Bibliotheksdienst 34.270,77
VerbandsNachrichten 75.890,27
Mitgliederversammlung/Verbandstag 45.655,33
Öffentlichkeitsarbeit 78.019,96
Werbung 55.572,60
Beiträge zu Berufsorganisationen 172.712,57
Sonstige Kosten 1.393,97 911.657,92
Jahresergebnis 25.722,35
Jahresergebnis WGB 2.831,42
28.553,77
Gewinn- und Verlustrechnung
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Rechnungswesen
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Anlagevermögen in EUR EUR im Geschäftsjahr
Sachanlagen (andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung) 2.551,00
Finanzanlagen (Beiteiligungen) 27.364,59
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 47.078,08
- Warenbestand 6.859,26
- Umsatzsteuer 2015 2.672,30 56.609,64
Kassenbestand, Postbank, Guthaben bei Kreditinstituten 92.099,48
Rechnungsabgrenzungsposten 8.028,09
Summe 186.652,80
Vermögensübersicht zum 31.12.2015, AKTIVA
Verbandsvermögen in EUR EUR im Geschäftsjahr
Stand 01.01.2015 84.338,05
Jahresergebnis 28.553,77 112.891,82
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 1.300,00
Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 29.728,27
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 42.732,71
Summe 186.652,80
Vermögensübersicht zum 31.12.2015, PASSIVA
Vermögensübersicht
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DEUTSCHER STEUERBERATERVERBAND
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Deutscher Steuerberaterverband
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Im Rahmen der Vollendung des Einheitsberufs wurde der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) als freiwilliger Zu-sammenschluss der damals bestehenden 12 Steuerbera-terverbände im Jahre 1975 in Bonn gegründet. Inzwischen gehören dem Deutschen Steuerberaterverband 13 Landes-verbände sowie die drei nordrhein-westfälischen Regio-nalverbände Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe, an. Insgesamt vertritt der DStV die Interessen von über 35.000 zum überwiegenden Teil selbstständigen Steuerberatern. Der DStV ist die Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf zivilrechtlicher Basis in Deutschland.
Der DStV nimmt die Interessen der Mitglieder der Steuer-beraterverbände in Bezug auf ihre unabhängige und eigen-verantwortliche Berufsausübung wahr. Dies geschieht in dem Bewusstsein, dass die Berufsträger in erster Linie ihren Mandanten verpflichtet sind; als Organe der Steuerrechts-pflege, aber auch weitreichenden Pflichten unterliegen.
Die Unabhängigkeit des Berufsstandes stellt für den DStV ein unabdingbares Gut dar. Steuerberater und Wirtschafts-prüfer werden nicht als verlängerter Arm der Finanzver-waltung tätig; vielmehr überwachen sie die Einhaltung der gesetzlich garantierten Rechte ihrer Mandanten und stellen Waffengleichheit zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung her. Zur Eigenständigkeit gehört neben dem gebotenen rechtlichen Freiraum auch die Freiheit, nicht von fremden wirtschaftlichen Interessen beeinflusst zu werden. Insoweit tritt der DStV nachdrücklich für ein Fremdbesitzverbot ein. Eine unabhängige interessenge-rechte Beratungsleistung ist nur dann gewährleistet, wenn diese vertrauensvoll, ohne Einfluss berufsfremder Dritter und ohne staatliche Beobachtung erbracht werden kann.
Der DStV tritt für ein liberales Berufsrecht ein, das die hohe Qualität der Steuerberatung in Deutschland weiterhin si-cherstellt. Die Steuerberatung als Dienstleistung höherer Art bedarf eines freiheitlichen Umfeldes. Die Berufsaus-übungsregeln dürfen keine Beschränkungen enthalten, die den Berater als freiberuflichen Unternehmer unverhältnis-mäßig in seiner wirtschaftlichen Entfaltung eingrenzen. Auf europäischer Ebene, auf der kein einheitliches Bild dieser Berufsgruppe existiert, setzt sich der DStV für eine grenzü-berschreitende Marke „Steuerberater“ als freier und nicht gewerblicher Beruf ein.
Maßstab für die Güte des Rechtsstaates ist auch seine Steu-ergesetzgebung; hier beteiligt sich der DStV mit Eingaben, Gutachten und der Mitwirkung in Anhörungen. Das Wohl der Steuerbürger setzt eine verlässliche und weitsichtige Legislative voraus. Das Verhältnismäßigkeits- und Vertrau-ensschutzprinzip, die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Verzicht auf rückwirkende, belastende Normen, sollten Grundpfeiler einer Steuerpolitik sein. Dies entspricht dem allgemeinen Gerechtigkeitssinn der Steuerbürger.
Die umfangreichen Aktivitäten des DStV wurden im „Ge-schäftsbericht 2015“ der zur DStV-Mitgliederversammlung im Juni 2016 erschienen ist, dokumentiert. Der Bericht ist auf der Homepage des DStV veröffentlicht und kann auch über den Verband bezogen werden.
DEUTSCHER STEUERBERATERVERBAND
Berufspolitischer Interessenvertreter auf Bundesebene
GESCHÄFTSBERICHT
Deutscher Steuerberaterverband I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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STEUERBERATERVERBAND THÜRINGEN e.V.
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Deutscher Steuerberaterverband
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Mitgliederstand und Organisationsgrad der Steuerberaterkammern und der DStV-Mitgliedsverbände zum 01.01.2016
Verband Kammer Organisationsgrad
Baden-Württemberg 1.959 12.771 15,34%
Bayern 6.164 15.209 40,53%
Berlin-Brandenburg 2.108 4.539 46,44%
Bremen 412 786 52,42%
Düsseldorf 3.775 8.604 43,87%
Hamburg 1.554 3.905 39,80%
Hessen 3.435 7.686 44,69%
Köln 2.968 5.996 49,50%
Mecklenburg-Vorpommern 452 752 60,11%
Niedersachsen/Sachsen-Anhalt 4.931 7.700 64,04%
Rheinland-Pfalz 1.554 3.357 46,29%
Sachsen 1.040 2.354 44,18%
Schleswig-Holstein 1.270 2.380 53,36%
Thüringen 713 1.064 67,01%
Westfalen-Lippe 2.835 7.547 37,56%
35.170 84.650 41,55%
Mitgliederbewegung in den DStV-Verbänden
Waren noch vor einigen Jahren die Mitgliederzahlen in allen DStV-Verbänden konstant steigend, hat sich dieses Bild in-zwischen verändert, wobei die Tendenz nicht einheitlich ist.
Die Strukturveränderungen im Berufsstand wirken sich auch auf die Mitgliederzahlen der Verbände aus. Zum ei-nen schwächt sich der Zugang zum Berufsstand ab, zum anderen werden in der Kollegenschaft zwei Entwicklungen immer deutlicher: die Bereitschaft, als selbstständiger Steu-erberater tätig zu sein, geht zurück, andererseits streben die Berufsangehörigen nach Zusammenschlüssen, um in größeren Einheiten spezialisiertere Beratungsleistungen anbieten zu können.
Eine weitere Ursache des sich abschwächenden Zuwachses ist die Tatsache, dass die meisten Verbände im DStV deutlich über 60 Jahre alt sind, was entsprechenden Einfluss auf die Mitgliederstruktur hat. Die Fluktuation ist in allen Verbän-den recht hoch; um die Zahl der ausscheidenden Mitglieder zu kompensieren, muss die Zahl der neu zu gewinnenden Mitglieder im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren deutlich erhöht werden. Trotz der schwieriger werdenden Situation kann sich der DStV im Geschäftsjahr 2015 über einen Netto-Mitgliederzuwachs in Höhe von 314 neuen Mitgliedern erfreuen.
Deutscher Steuerberaterverband I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Mitglieder 01.01.2006
Mitglieder 01.01.2016
Zuwachs Absolut
Zuwachs in %
Baden-Württemberg 1.496 1.959 463 30,9 %
Bayern 5.883 6.164 281 4,8 %
Berlin/Brandenburg 1.972 2.108 136 6,9 %
Bremen 390 412 22 5,6 %
Düsseldorf 3.230 3.775 545 16,9 %
Hamburg 1.427 1.554 127 8,9 %
Hessen 3.043 3.435 392 12,9 %
Köln 2.632 2.968 336 12,8 %
Mecklenburg-Vorpommern 333 452 119 35,7 %
Niedersachsen/Sachsen-Anhalt 4.156 4.931 775 18,6 %
Rheinland-Pfalz 1.475 1.554 79 5,3 %
Sachsen 818 1.040 222 27,1 %
Schleswig-Holstein 1.116 1.270 154 13,8 %
Thüringen 554 713 159 28,7 %
Westfalen-Lippe 2.589 2.835 246 9,5 %
Insgesamt 31.114 35.170 4.056 13,0 %
In der Statistik sind bereits Doppelmitgliedschaften und Mitgliedschaften in anderen Kammern herausgerechnet.
Mitgliederentwicklung im Vergleich der letzten zehn Jahre
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Deutscher Steuerberaterverband
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Der Steuerberater-Verband Köln im DStV
Der Steuerberater-Verband Köln ist traditionell mit dem DStV eng verbunden: Ursache ist, dass der DStV 1975 in Bonn im Bereich des Steuerberater-Verbandes Köln ge-gründet wurde und seitdem eine enge Zusammenarbeit auf Präsidial- und Geschäftsführungsebene gepflegt wird.
Der Verband war mit Ausnahme einer Wahlperiode immer im Präsidium des DStV vertreten.
Ein besonderes, bemerkenswertes Ereignis in der Amtszeit des derzeitigen Vorstandes ist die Wahl des Präsidenten des Steuerberater-Verbandes Köln, StB WP Harald Elster, zum Präsidenten des Deutschen Steuerberaterverbandes im Juni 2013. Damit stellt der Kölner Verband erstmals den DStV-Präsidenten.
Das Amt des DStV-Präsidenten ist mit dem Amt des Präsi-denten des Deutschen Steuerberaterinstituts (DStI) verbun-den. Beide Ämter werden stets in Personalunion ausgeübt. Präsident Elster ist in diesen Funktionen in alle wesentlichen Entscheidungen auf Bundesebene eingebunden. Darüber hinaus gehört StB WP Harald Elster auch dem Versiche-rungsbeirat DStV/HDI an, in dem die grundlegenden Ent-scheidungen im Rahmen der bestehenden Abkommen getroffen werden.
Der Steuerberater-Verband Köln ist auch mit der Gremien-arbeit des DStV eng verzahnt.
StB WP Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, ehemals Mitglied des Vorstandes des Verbandes, ist seit mehreren Amtspe-rioden Vorsitzender des Steuerrechtsausschusses des DStV, durch den im Wesentlichen die DStV-Eingaben zur steuer-lichen Gesetzgebung erarbeitet werden.
StB vBP Richard Deußen, Mitglied des Vorstandes des Ver-bandes, ist Vorsitzender des EDV-Verbändeforums.
StB WP Gero Hagemeister, Mitglied des Vorstandes des Verbandes, ist Mitglied des Arbeitskreises „Rechnungs-legung“ des DStV. Diesem Arbeitskreis gehört auch das Mitglied des Kölner Verbandes, StB WP Michael Meyer, Engelskirchen, an.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, RA Manfred Hofstede, gehört mehreren Ausschüssen und Arbeitsstäben des DStV an, insbesondere ist er Mitglied des Arbeitsstabes „Versicherungsfragen“ und des Ausschusses „Steuerbera-tende Berufe/DKV“. Darüber hinaus findet ein jährlicher Erfahrungsaustausch auf Geschäftsführungsebene zwi-schen dem DStV und dem Verband statt.
GF Dr. Dominik Scheuerer ist Co-Moderator der XING-Grup-pe des DStV. Er gehört der Arbeitsgruppe EVI - Excellenz-Ver-bände-Initiative an, in der alle zertifizierten Verbände des DStV zweimal jährlich zu einem Erfahrungsaustausch zu-sammentreten. Außerdem ist er Mitglied der Arbeitsgruppe „Mitgliedergewinnung und -bindung“, des Arbeitskreises „Presse“ und des Arbeitskreises „StBdirekt“ des DStV.
Bei den DStV-Vorstandssitzungen wird der Verband durch Präsident Elster sowie HGF Hofstede vertreten.
An den Geschäftsführersitzungen des DStV, die zweimal jährlich durchgeführt werden und bei denen es in der Regel um Organisationsfragen geht, nehmen die Mitglieder der Geschäftsleitung, HGF Hofstede sowie GF Dr. Bachem und GF Dr. Scheuerer, teil.
Aufgrund dieser engen personellen Verzahnung des Steu-erberater-Verbandes Köln mit dem DStV ist es möglich, die Vorstellungen des Kölner Verbandes zur Berufs- und Verbandspolitik recht effizient in die Entscheidungsgremien des DStV einzubringen.
Einmal jährlich finden die Mitgliederversammlungen des DStV und des DStI, in denen im Wesentlichen die Regularien abgewickelt werden, an wechselnden Orten statt. Die Mit-gliederversammlungen 2016 wurden vom Kollegialverband Westfalen-Lippe im Juni in Münster ausgerichtet. Delegierte des Steuerberater-Verbandes Köln waren StB vBP Richard Deußen, StB Wolfgang Mödder, StB WP Gero Hagemeister, StB Lars H. Nottelmann, StB Harald Patt und StBin Sabine Thieler, die von den Mitgliedern der Geschäftsleitung be-gleitet wurden.
Deutscher Steuerberaterverband I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Veranstaltungen des DStV
Seminare des Deutschen Steuerberaterinstituts im Bereich Köln
Datum Thema
10.09.2015 Köln, Prüfungswesen Update-Seminar für Mitarbeiter
17.09.2015 – 19.12.2015 Köln, Lehrgang Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
19.11.2015 Köln, Prüfungswesen II
09.03.2016 Köln, Prüfungswesen I
08./09.04.2016 Köln, Pflichtfortbildung für Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
15./16.04.2016 Köln, Pflichtfortbildung für Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung
24./25.06.2016 Köln, Pflichtfortbildung für Fachberater für Unternehmensnachfolge
Deutscher Steuerberatertag
05./06.10.2015 Wien
Sitzungen/Versammlungen der Satzungsorgane
Ordentliche Mitgliederversammlung
17.06.2016 Münster
Präsidiumssitzungen
04.10.2015 Wien
26.10.2015 Nürnberg
09.02.2016 Berlin
12.04.2016 Berlin
25.04.2016 Hannover
22.05.2016 Berlin
16.06.2016 Münster
Vorstands- und Geschäftsführersitzungen
12.11.2015 Köln
13.04.2016 Berlin
Geschäftsführersitzungen (ausschließlich)
15.09.2015 Hannover
23.02.2016 Hamburg
Vorstandssitzung (ausschließlich)
16.06.2016 Münster
Sonstige Gremiensitzungen
Steuerrechtsausschuss
14.09.2015 Berlin
02.05.2016 Berlin
Rechts- und Berufsrechtsausschuss
24.11.2015 Berlin
26.04.2016 Berlin
Sitzungen Verbändeforum EDV
29.09.2015 Stuttgart
23.06.2016 Nürnberg
Sonstige Arbeitskreise
BWL
07.07.2015 Berlin
24.02.2016 Berlin
29.06.2016 Berlin
Versicherungsfragen
13.11.2015 Köln
24.02.2016 Köln
Mitgliedergewinnung
11.05.2016 Berlin
Ausblick I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Steuerpolitik
AUSBLICK
Obwohl im Koalitionsvertrag für die laufende Legislatur-periode vereinbart wurde, von großen Steueränderungs-gesetzen abzusehen, muss festgestellt werden, dass der Fleiß des Steuergesetzgebers ungebrochen ist. Allein im Jahre 2016 sind bis zur parlamentarischen Sommerpause fünf Gesetze mit steuerlichen Änderungen verabschiedet worden, unter anderem das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“. Acht weitere Gesetze mit denen steuerrechtliche Änderungen einhergehen, befin-den sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren. Ob nicht noch weitere im Laufe des Jahres hinzukommen werden, bleibt abzuwarten. Aus den Erfahrungen vorangegangener Legislaturperioden kann mit ziemlicher Sicherheit damit gerechnet werden, dass zum Ende der ausgehenden Le-gislaturperiode 2017 noch einige weitere Gesetzgebungs-vorhaben mit steuerlichen Konsequenzen auf den Weg gebracht werden.
Ein besonderes Trauerspiel bietet die Reform des Erbschaft-steuergesetzes: Nachdem der Bundestag am 24. Juni 2016 in letzter Minute vor der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Frist ein Reformgesetz in zweiter und drit-ter Lesung verabschiedet hat, hat dies der Bundesrat in Kenntnis, dass damit die Vorgabe des Bundesverfassungs-gerichts verletzt wird, scheitern lassen. Der erste Termin des Vermittlungsverfahrens am 08. September 2016 brachte gleichfalls keine Lösung.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts am 20. September 2016 war nach wie vor unklar, wie die Zukunft der Erbschaftsteuer aussehen wird. Besonders ärgerlich für den Rechtsanwender und seine Berater ist die unklare Situation nach dem 01. Juli 2016, nachdem es der Ge-setzgeber versäumt hat, ein verfassungskonformes Gesetz zu verabschieden. Einerseits gibt es die Auffassung, dass das verfassungswidrige Gesetz bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes weiterhin anwendbar ist, viele ernst zu nehmende Stimmen aus der Wissenschaft sind aber der Auffassung, dass das Gesetz spätestens seit dem 01. Juli 2016 nicht mehr anzuwenden ist.
(Am 22. September 2016 wurde nunmehr eine grundsätz-liche Einigung im Vermittlungsausschuss erzielt. Man geht
davon aus, dass der Bundesrat nach Verabschiedung der Reform durch den Bundestag ihr endgültig am 14. Oktober 2016 zustimmen wird.)
Im November 2014 hat das Bundesministerium der Fi-nanzen die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht. In der Öffentlichkeit hat man die-ses zunächst mehr zur Kenntnis genommen. Es hieß, dass mit diesem Schreiben lediglich bestehende Regeln noch einmal festgeschrieben wurden. Die Probleme wurden im Verlauf des Geschäftsjahres 2015 und vor allem bei den Abschlussarbeiten für 2015 aber immer deutlicher. Die An-forderungen an eine ordnungsgemäße Buchhaltung sind spürbar angestiegen. Vor allem der zu leistende formale Aufwand ist beachtlich.
Häufig wird Klage geführt, dass Prüfer sich nur noch auf die Formalien konzentrieren würden, um bei Mängeln eine Grundlage für Hinzuschätzungen zu haben. Vor dem Hin-tergrund, dass das BMF stets betont, Ziel der Neufassung des BMF-Schreibens zu den GoBD sollte keine Verschär-fung sein, sondern im Wesentlichen eine Klarstellung, ist die Kollegenschaft aufgefordert worden, entsprechendes Verhalten von Prüfern der Geschäftsstelle mitzuteilen, damit dem nachgegangen werden kann.
Ein weiterer Gesetzentwurf wird den steuerberatenden Beruf in absehbarer Zeit besonders beschäftigen: am 13. Juli 2016 hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Ge-setzes zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grund-aufzeichnungen“, das sog. „Kassengesetz“ verabschiedet. Das Gesetz soll noch zum 01. Januar 2017 in Kraft treten. Damit sollen die derzeit offensichtlich bestehenden Ma-nipulationsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt werden. Der Gesetzgeber will aber der betroffenen Wirtschaft genügend Zeit zur Umstellung geben. Anpassungen sol-len bis 2022 vorgenommen werden. Mit dem Gesetz soll eine technische Verordnung erlassen werden, mit der die technischen Anforderungen definiert und sichergestellt werden. Zuständig für diese Verordnung ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Ausblick
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Berufspolitik
Im letzten Geschäftsbericht wurde bereits auf das anhän-gige Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission ge-gen Deutschland wegen der Mindestgebühr in der Steuer-beratervergütungsverordnung (StBVV) berichtet.
Inzwischen hat es eine Gesetzesänderung gegeben: mit der „Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Vorschrif-ten“, die am 22. Juli 2016 im Bundesgesetzblatt veröffent-lich wurde, sind auch Änderungen in der StBVV in Kraft getreten. Relevant für das Vertragsverletzungsverfahren ist die Neufassung des § 4 Abs. 4 StBVV, wonach Steuerbe-rater ihre Mandanten nun darauf hinweisen müssen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann.
Eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann aber nur in außergerichtlichen Angelegenheiten vereinbart werden. Die niedrigere Vergütung muss allerdings in einem angemes-senen Verhältnis zur Leistung, zur Verantwortung und zum Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen, § 4 Abs. 3 StBVV.
Auch wenn damit ein wichtiger Punkt des aktuellen Ver-tragsverletzungsvertrages erledigt ist, muss man feststellen, dass die Europäische Kommission, aber auch die OECD, nach wie vor der Auffassung sind, dass die Freien Berufe den Wettbewerb in Europa behindern würden und dass das System der Freien Berufe zu verändern ist.
Argumente der EG-Kommission sind unter anderem: � Die Deregulierung führt zu mehr Wachstum. � Das Produktivitätswachstum bei den Freien Berufen ist
rückläufig. � Freie Berufe sind ein Hindernis für den freien Dienstlei-
stungsverkehr, sie blockieren Arbeitsplatzwachstum und generieren hohe Preise.
� Die Regulierung der Freien Berufe ist ein Hemmnis für den Dienstleistungsbinnenmarkt.
Die EU-Kommission kann ihre Argumente nicht empirisch belegen, zudem werden Dienstleistung, verarbeitendes Gewerbe und Freie Berufe in unzulässiger Weise verglichen. Der BFB hat diese Argumente widerlegt und nachgewiesen, dass gerade die Freien Berufe deutscher Ausprägung zur Wirtschaftsförderung in Europa beitragen.
Am 03. Mai 2016 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur
Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsbera-tenden Berufe“ vorgelegt. In dem Gesetz geht es auch um eine Ermächtigung für die Satzungsversammlung der Bun-desrechtsanwaltskammer, die allgemeine Fortbildungspflicht der Rechtsanwälte verbindlich zu regeln und ggf. Sanktionen festzulegen. Dabei geht es um die Nachweisführung der Fortbildungsverpflichtung.
Im Jahre 2008 wurde mit dem 8. Steuerberatungsänderungs-gesetz (StBerG) die Fortbildungspflicht der Steuerberater in § 57 Abs. 2a ausdrücklich normiert. Im Vorfeld des Gesetz-gebungsverfahrens gab es damals intensive Diskussionen zur Frage der Kontrollierbarkeit und der Sanktionsmöglichkeit. Letztendlich wurde die Fortbildungspflicht nur allgemein in den gesetzlichen Pflichtenkatalog aufgenommen.
Inzwischen fordern die Spitzenorganisationen in der An-waltschaft, BRAK und DAV, eine sanktionierte Fortbildungs-pflicht für Anwälte. Grund ist eine angebliche Forderung der EU-Kommission zum Erhalt der Freiberuflichkeit der Anwälte.
Bei der sanktionierten Fortbildungspflicht kann zwischen einer kontrollierten und einer kontrollierbaren Fortbildungs-pflicht unterschieden werden.
Kontrolliert heißt, dass jeder Berufsangehörige gegenüber der Kammer jährlich die Erfüllung seiner Fortbildungsver-pflichtungen nachweisen muss.
Kontrollierbar heißt, dass auf Anforderung der entspre-chende Nachweis zu führen ist.
Welches Modell tatsächlich zum Zuge kommt, ist ungewiss.
DStV und BStBK sind sich einig, dass eine derartige Rege-lung bei den Anwälten auch Auswirkungen auf den steu-erberatenden Beruf haben wird und die derzeit allgemeine Fortbildungsverpflichtung künftig konkreter gefasst wird.
Eine weitere neue Verpflichtung wird auf den Berufsstand im kommenden Jahr zukommen:
Seitdem die Jahresabschlüsse der Finanzverwaltung in elek-tronischer Form übermittelt werden, wünschen auch die Kreditinstitute, dass ihnen in gleicher Form die Jahresab-schlüsse übermittelt werden. Die Kreditwirtschaft will hier eine verbindliche gesetzliche Regelung. Diese soll zum 01. April 2017 kommen, so dass bereits die Jahresabschlüsse
Ausblick I Steuerberater-Verband e.V. Köln I Geschäftsbericht 2015/2016
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Verbandspolitik
Der Steuerberater-Verband e.V. Köln kann nicht nur im letzten Berichtszeitraum, sondern während der gesamten Amtszeit des derzeitigen Vorstandes auf eine erfolgreiche Entwicklung zurückblicken. Dies gilt für den Mitgliederzu-wachs, dies gilt für die finanzielle Ausstattung, dies gilt für die Positionierung in den Berufsgremien, dies gilt aber auch für seine Stellung in der Öffentlichkeit. Sicherlich ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die Position des Präsidenten des Kölner Verbandes mit seiner Position als Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes recht hilfreich ist; öff-nen sich dadurch doch leichter Türen.
Die Gründung von Arbeitskreisen mit dem Ziel, die Mit-glieder auch ohne Gremienbindung stärker in die Verbands-arbeit einzubinden, hat sich als ein besonderes Instrument der Mitgliederbindung erwiesen und wird in den kommen-den Jahren intensiv gepflegt werden.
Der Verband steht vor Neuwahlen, die mit entsprechenden Veränderungen einhergehen: bereits im Vorfeld kann fest-gestellt werden, dass es zu einer spürbaren Verjüngung im neuen Vorstand kommen wird; im künftigen Vorstand wird kein Mitglied des Jahrgangs 1950 und älter mehr sein. Der Generationswechsel in der Verbandsführung ist vollzogen.
Verband und Akademie sind seit 2010 formal nach DIN ISO 9001:2008 bzw. ISO 9001:2015 zertifiziert. Dies brachte einen spürbaren Motivationsschub in der Arbeit der Ge-schäftsstelle mit sich. Der kontinuierliche Verbesserungs-prozess ist Maßstab des Handelns, nicht nur der Geschäfts-leitung, sondern aller Mitarbeiter. Die Entwicklungen des digitalen Zeitalters machen auch vor dem Verband nicht halt. Die Mitgliederakte gehört bereits seit längerer Zeit der Vergangenheit an. Das Dokumentenmanagementsystem ist eingeführt und wird gelebt. Der Verband ist zum Ende des Berichtszeitraums in die „Cloud“ eingetreten. Ein neuer
Schritt in die digitale Zukunft ist vollzogen und wird künftig entsprechende Anpassungen verlangen.
Die Digitalisierung stärkt aber auch nachhaltig die Kam-pagnefähigkeit des Verbandes. Sie ist auch Grundlage ei-ner Interaktivität zwischen der Verbandsführung und den Verbandsmitgliedern. Die Mitglieder können in kürzester Zeit über neue Entwicklungen informiert, aber auch zu Stellungnahmen aufgerufen werden.
In der vergangenen Amtsperiode ist es dem Verband gelungen, auf der landespolitischen Bühne deutlich prä-senter zu sein. So wird der Verband zu Anhörungen im nordrhein-westfälischen Landtag ebenso eingeladen wie zu Veranstaltungen der verschiedenen Fraktionen. Die Pfle-ge dieser politischen Kontakte ist sehr aufwendig, sie ist aber im Interesse der Mitglieder des Verbandes unbedingt notwendig. Sie bleibt eine wichtige Aufgabe auch in der neuen Amtsperiode.
Nach wie vor ist die Mitgliedergewinnung eines der wich-tigen Ziele der Verbandsarbeit. Die Mitgliederstärke ist in der öffentlichen Wahrnehmung des Verbandes und der Ein-schätzung seines Einflusses ein entscheidendes Kriterium.
Am 12. November 1947 wurde der Verband gegründet. Der Verbandstag 2016 ist für den 02. November terminiert, d.h. der Verband ist an diesem Tag fast 69 Jahre alt.
In diesen 69 Jahren hat der Verband die berufs- und ver-bandspolitischen Entwicklungen früh gespürt und voraus-gesehen und hat diese Entwicklungen beeinflussen und mitgestalten können. Der Verband hat sich unter seinem Motto, dem wir uns nach wie vor verpflichtet fühlen, stän-dig weiter entwickelt:
„Jung, dynamisch, zukunftsorientiert“
des Wirtschaftsjahres 2016 elektronisch zu übermitteln wären. Wichtig für den steuerberatenden Beruf ist ein Haf-tungsausschluss. Darauf wird nachdrücklich zu achten sein.
Um Erfahrungen zu sammeln und mögliche Fehler zu ver-meiden, soll im vierten Quartal 2016 eine Pilotphase vor-geschaltet werden, um möglichst viele Probleme vorweg identifizieren zu können. An dieser Pilotphase soll sich jeder interessierte Steuerberater beteiligen können.
Die Digitalisierung wird das beherrschende Thema für den Berufsstand in den nächsten Jahren sein. Es besteht Einig-keit, dass die „Modernisierung des Besteuerungsverfah-rens“ und die Anforderungen zur elektronischen Übermitt-lung der Steuer- und Jahresabschlussdaten nur ein Anfang sind. Der Deutsche Steuerberatertag 2016, der unter dem Motto „Chancen und Risiken der Digitalisierung“ steht, wird sich mit dem Thema eingehend befassen.
Geschäftsbericht 2015Wir wissen, was Sie wissen müssen
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht
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TEIL 2 AKADEMIE FÜR STEUER- UND WIRTSCHAFTSRECHT
GESCHÄFTSJAHR 2015Berichtszeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015
Inhalt I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Geschäftsbericht 2015/2016
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INHALT
BERICHT ZUM GESCHÄFTSJAHR 2015
Allgemeine Bemerkungen
JAHRESPROGRAMM
Studienangebot
DIE AKADEMIE IM INTERNET
Lehrgangsangebot überarbeitet
DAS SEMINARANGEBOT
Praktiker-Seminare
Ganztags- und Halbtagsseminare
Sonstige Seminare
MITARBEITERSCHULUNG
Mitarbeiter-Seminare
Fachberaterseminare
BERUFSPRÜFUNGEN
Vorbereitungslehrgänge
DAS DOZENTENTEAM
DIE GREMIEN DER AKADEMIE
Die Gremien der Akademie
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Bericht zum Geschäftsjahr 2015
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BERICHT ZUM GESCHÄFTSJAHR 2015
Die Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht des Steu-erberater-Verbandes Köln GmbH wurde im Jahre 1978 gegründet und bietet seitdem nicht nur den Berufsan-gehörigen im Kölner Bereich ein umfassendes Fortbil-dungsangebot, sondern auch den Mitarbeitern in den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Darüber hinaus bietet die Akademie Vorbereitungskurse für alle Berufsprüfungen an.
Ziel des Fortbildungsprogramms der Akademie ist es, die Be-rufsangehörigen und ihre Mitarbeiter zum einen über die ak-tuellen Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung zu informieren und geeignete Lösungswege unter Berücksichtigung der Mandanteninte-ressen aufzuzeigen, zum anderen geht es aber auch um die ständige Vertiefung des Wissens auf den praxisrelevanten Rechtsgebieten, insbesondere im Steuerrecht.
Allgemeine Bemerkungen
Zur Verfolgung dieses Gesellschaftsziels bietet die Aka-demie verschiedene Typen von Ausbildungs- und Fort-bildungsmaßnahmen an. Das Programm beinhaltet zweistündige Informationsveranstaltungen ebenso, wie Halbtags- und Ganztagsseminare sowie mehrtägige Re-petitorien. Hinzu kommen geschlossene Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Berufsprüfungen Steuerberater, Steuerfachwirt und Steuerfachangestellte, die teilweise mehr als ein Jahr dauern. Im Geschäftsjahr 2015 wurde darüber hinaus die Vorbereitung auf die von der Kammer abgenommene Qualifikationsprüfung „Fachassistent Lohn und Gehalt“ in das Programm aufgenommen.
Zielgruppe des Fortbildungsprogramms der Akademie sind schwerpunktmäßig die Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe. Gerade sie müssen über aktuelle Veränderungen in der Gesetzgebung, Verwal-tungsmeinung und Rechtsprechung auf dem Laufenden sein, um rechtssicher beraten und Haftungsrisiken aus-schließen zu können.
Die Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften ist aber nicht nur Angelegenheit der Berufsangehörigen, son-dern auch ihrer Mitarbeiter. So sind die Mitarbeiter in den Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien
eine weitere Zielgruppe für das Programm der Akademie.Neben der Fortbildung der Berufsangehörigen und ihrer Mitarbeiter erfüllt die Akademie den satzungsmäßigen Auftrag, den Berufs- und Mitarbeiternachwuchs zu för-dern, durch das Angebot von Vorbereitungslehrgängen auf die entsprechenden Berufsprüfungen.
In diesem Bereich haben die Teilnehmer ggf. die Mög-lichkeit, Fördermaßnahmen in Anspruch zu nehmen: eine Fördermaßnahme ist der sog. „Bildungsscheck“, bzw. der Prämiengutschein. Eine weitere Fördermaßnahme ist das „Meister-BAföG“. Eine Voraussetzung für die Unterstüt-zung aus diesen Förderprogrammen ist der Nachweis, dass die Fortbildungseinrichtung einen zertifizierten Geschäfts- und Schulungsbetrieb nachweisen kann.
Seit 2010 ist die Akademie durch die Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS) nach ISO 9001:2008 zertifiziert; seit 2016 nach 9001:2015.
Das Einzugsgebiet der Akademie entspricht dem Einzugs-gebiet des Steuerberater-Verbandes Köln, d.h. es wird flächenmäßig der Bereich des Regierungsbezirks Köln abgedeckt.
Der Gesellschaftsvertrag beschreibt die Aufgaben der Akademie wie folgt:
� die Fortbildung der Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, � Weiterbildung der Mitarbeiter in den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen, � Qualifikationsmaßnahmen für Mitarbeiter in den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen, � die Vorbereitung des Berufsnachwuchses auf die Steuerberaterprüfung, � die Unterstützung der Ausbildung der Mitarbeiter in den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen.
Jahresprogramm I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Geschäftsbericht 2015/2016
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JAHRESPROGRAMM
Grundlage des Fortbildungsangebots der Akademie ist das jährlich herausgegebene Studienverzeichnis. Das Fortbil-dungsprogramm wird für ein Jahr im Voraus geplant. Aus dem Studienverzeichnis, das in der Regel Anfang Dezember allen Berufsangehörigen im Bereich der Steuerberaterkam-mer Köln zur Kenntnis gegeben wird, ergeben sich das jeweilige Thema, der Termin, der Veranstaltungsort und der vortragende Dozent.
Das Verzeichnis hat den Zweck, die Berufsangehörigen rechtzeitig über die geplanten Fortbildungsveranstaltungen zu informieren, um ihnen eine langfristige Termin- und Per-sonalplanung zu ermöglichen. Steuerberatungskanzleien, die formell zertifiziert sind, müssen unter anderem auch eine strukturierte Mitarbeiterfortbildung nachweisen. Das Studienverzeichnis ermöglicht den betreffenden Kanzleien eine langfristige Personalplanung.
Das Fortbildungsangebot der Akademie wird zu Beginn des Jahres unter www.akademie-stuw.de zudem vollständig in das Internet eingestellt.
Neben dem jährlichen Studienverzeichnis werden viertel-jährlich Übersichten über anstehende Termine der Akade-mie veröffentlicht. In diesen Quartalsübersichten werden auch die Seminare aufgeführt, die aus aktuellem Anlass zusätzlich in das Fortbildungsprogramm aufgenommen werden. Es handelt sich dabei in der Regel um Informa-tionsveranstaltungen zu aktuellen Gesetzesänderungen oder bedeutsamen, mit einer Veränderung der Rechtslage einhergehenden Urteilen. Unter „Aktuellem Anlass“ sind auch länger erwartete BMF-Schreiben zu verstehen. Die Quartalsübersichten erscheinen zeitgleich mit dem Post-versand im Internet. So hat jeder Interessent zwei Wege, um sich über das Angebot langfristig und mittelfristig zu informieren.
Vier bis sechs Wochen vor jeder Veranstaltung erhalten die Berufsangehörigen eine Einladung in Prospektform, in der zum einen die Ziele, die mit dem Seminar erreicht werden sollen, beschrieben werden, zum anderen werden umfassende Gliederungen veröffentlicht, damit der Inte-ressent die Möglichkeit hat abzuschätzen, welche Themen im Einzelnen behandelt werden und ob dies seinen Erwar-tungen entspricht.
Daneben werden sämtliche anderen wichtigen Details wie Zeiten, Veranstaltungsort, vortragender Dozent und Preis beschrieben. Die Einladungen werden in Prospektform auf dem Postwege versandt. Jeder Einladung ist ein Anmel-derevers beigefügt. Zeitgleich mit dem Postversand wird die detaillierte Einladung mit Anmeldung in das Internet gestellt. Jeder interessierte Nutzer hat zwei Möglichkeiten sich anzumelden:
Entweder nutzt er das gedruckte Anmeldeformular oder er meldet sich online an. Überwiegend erfolgen die An-meldungen noch nach wie vor per Telefax, die Online-An-meldungen nehmen aber ständig zu.
Studienangebot
www.akademie-stuw.de
SEMINAR- UND VERANSTALTUNGSÜBERSICHT
Oktober - Dezember 2016
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Die Akademie im Internet
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DIE AKADEMIE IM INTERNET
Nicht nur die Website des Steuerberater-Verbandes wurde im Berichtszeitraum überarbeitet, auch die Internetprä-senz der Akademie erfuhr grundlegende Änderungen, die das Lehrgangsangebot betreffen.
Alle Lehrgänge,
� Steuerberater-Lehrgang, � Steuerfachwirt-Lehrgang, � Lehrgang Fachassistent Lohn und Gehalt und � Steuerfachangestellten-Lehrgang,
erhielten eine gleichartige Struktur und eine spezifische Farbgebung. Dies erleichtert den Interessenten die Auf-
findbarkeit sowie die Eigeninformation über Inhalte, Ter-mine und Gebühren.
Alle Seiten wurden außerdem für den mobilen Gebrauch optimiert und sind somit – ohne Einschränkung – auch mit Smartphones nutzbar; selbstverständlich ist auch eine Online-Buchung über das Smartphone möglich.
Neu und sehr nachgefragt ist die Möglichkeit, über ein gesondertes Feld direkte Informationsanfragen an die Akademie zu senden und Rückrufe anzufragen, die um-gehend erfolgen. Diese Einrichtung hat die Interaktion zwischen Interessent und Akademie spürbar verstärkt und effizienter gemacht.
Lehrgangsangebot überarbeitet
Die Akademie im Internet I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Geschäftsbericht 2015/2016
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Ansicht auf dem Tablet Ansicht auf dem Smartphone
Ansicht auf dem Smartphone
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Das Seminarangebot
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DAS SEMINARANGEBOT
Praktiker-Seminare
Die Seminarreihe „Praktiker-Seminare“ ist der wichtigste Baustein im Jahresprogramm der Akademie.
Die Praktiker-Seminare werden einmal im Monat, mit Aus-nahme der Ferienmonate, insgesamt zehn Mal im Laufe eines Jahres, an elf Veranstaltungsorten im Verbandsbe-reich durchgeführt: Köln I, Köln II, Köln III, Köln IV, Aa-chen, Bonn, Düren, Heinsberg, Rhein-Berg., Rhein-Erft und Rhein-Sieg.
Die Praktiker-Seminare kommen den Interessen der Kol-legenschaft im Fortbildungsbereich weitestgehend ent-gegen: in den Praktiker-Seminaren werden die aktuellen Entwicklungen zu einem bestimmten Schwerpunktthema innerhalb von vier Stunden an einem Nachmittag darge-stellt. Aufgrund der Zahl der Veranstaltungsorte, die im Einzugsbereich der Akademie verteilt liegen, können lange Anfahrtswege vermieden werden.
Um den Teilnehmern eine gewisse Routine zu vermitteln, wird darüber hinaus versucht, das Seminar stets am glei-chen wiederkehrenden Wochentag eines Monats und am gleichen Veranstaltungsort durchzuführen.
Die Teilnehmerzahlen von deutlich über 1.000 sind ein Beleg dafür, dass das Konzept stimmt: an einem festste-henden Ort, an einem bestimmten Tag, besteht die Mög-lichkeit, sich ohne längere Anfahrtszeiten in der Nähe des Praxisortes über neueste Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung zu einem bestimmten Thema zu informieren. Dadurch unterscheidet sich das Angebot der Akademie von anderen Anbietern zum Thema „Aktuelles Steuerrecht“; es wird nicht Aktuelles über alle Rechtsgebiete hinweg vorgetragen, sondern die aktuellen Informationen werden zu einem bestimmten Thema ge-geben, so dass es damit gleichzeitig vertieft wird.
Abweichend vom Geschäftsjahr der Akademie werden die Praktiker-Seminare dem Schuljahr in Nordrhein-Westfalen angeglichen: Die Praktiker-Seminare beginnen nach den Sommerferien des laufenden Jahres und enden vor den Sommerferien des Folgejahres.
Um den kollegialen Austausch zu fördern, ist zwischen vier Unterrichtsstunden eine relativ lange Pause von 30 Minuten eingefügt. Diese dient dazu, kollegiale Kontakte zu knüpfen, um Erfahrungen auszutauschen und Probleme zu erörtern.
So haben die Praktiker-Seminare nicht nur das Ziel der Wissensvermittlung, sondern auch der Förderung der Kollegialität.
Die Qualität der Praktiker-Seminare ist in den letzten Jah-ren ständig gesteigert worden: die Skripte werden den Teilnehmern vor den Seminaren per E-Mail bekannt ge-geben. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, bereits vor dem entsprechenden Termin Fragen der Geschäftsstelle zuzuleiten, die diese an den entsprechenden Dozenten weiterleitet, damit während des Unterrichts auf diese ein-gegangen werden kann.
Praktiker-Seminare2015/2016
www.akademie-stuw.de
Das Seminarangebot I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Geschäftsbericht 2015/2016
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Themen der Praktiker-Seminare im Geschäftsjahr 2015
Köln I Leonardo – Am Stadtwald, Dürener Str. 287, 50935 Köln
Köln II Schulungszentrum der Akademie, Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln (Porz-Gremberghoven)
Köln III Hotel Eden am Dom, Am Hof 12-14, 50667 Köln
Köln IV Schulungszentrum der Akademie, Von-der-Wettern-Str. 17, 51149 Köln (Porz-Gremberghoven)
Aachen Eurogress Aachen, Monheimsallee 48, 52062 Aachen
Bonn Telekom Dome, Basketsring 1, 53123 Bonn
Düren Düren’s Post Hotel, Josef-Schregel-Str. 36, 52349 Düren
Heinsberg Stadthalle Heinsberg, Apfelstr. 60, 52525 Heinsberg
Rhein-Berg Kardinal-Schulte-Haus, Overather Straße 51-53, 51429 Bergisch Gladbach
Rhein-Erft M. Schumacher Kart & Event Center, Michael-Schumacher-Str., 50170 Kerpen
Rhein-Sieg Kranz Parkhotel, Mühlenstr. 32 - 44, 53721 Siegburg
Veranstaltungsorte der Praktiker-Seminare
Die Praktiker-Seminare der Akademie sind darüber hinaus die erste Stufe des Qualitätssicherungsprogramms des DStV. Diese Stufe „Nachgewiesenes Risikomanagement“ ist mit einem persönlichen Prämiennachlass von 10 % bei der HDI-Haftpflichtversicherung verbunden. Das Pro-gramm erfordert den Nachweis von 40 Unterrichtsstunden Fortbildung in verschiedenen Fachgebieten und darüber
hinaus die Teilnahme an einem zwischen dem DStV und HDI abgestimmten Seminar zum Thema „Risikomanage-ment“. Die Teilnehmer am Praktiker-Seminar der Akademie erfüllen die Fortbildungsvoraussetzungen bis auf das Semi-nar „Risikomanagement“, das in der Regel im November vom Verband angeboten wird.
Datum Thema Dozent/en
Januar Einkommensteuerliche und ertragsteuerliche Risiken und Möglichkeiten
bei der Generationennachfolge
Prof. Dr. Brüggemann
Februar Beachtenswertes bei der Jahresabschlusserstellung 2014 – Aktuelles
Bilanzsteuerrecht 2015
Dipl.-Fw. Kleine-Rosenstein /
Dipl.-Fw. Kampschulte
März Verfahrensrechtliche Fallstricke nach der Gesetzesänderung VorsRiFG a.D. Krömker /
RiFG Lutter
April Aktuelle umwandlungsteuerliche Entwicklungen RiBFH Prof. Dr. Nöcker /
StB Dipl.-Fw. Mayer
Mai Umsatzsteuer 2015 StB Dipl.-Fw. Janzen
Juni Aktuelle ertragsteuerliche Problemfelder StB Dipl.-Fw. Christoffel
September Umsatzsteuerliche Problemfälle im Beratungsalltag Dipl.-Fw. Göttker
Oktober Ertragsteuerliche Beratungsschwerpunkte RiFG Dr. Kober /
RiFG Dr. Reddig
November Ausgewählte Zweifelsfragen zur Besteuerung von Personengesellschaften VorsRiFG Müller
Dezember Körperschaftsteuerliche Tendenzen und Entwicklungen 2015 – 2016 StB Juhn
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Das Seminarangebot
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Datum Thema Dozent/en
05.02.2015 Umsatzsteuer 2015 auf den Punkt gebracht StB Dipl.-Fw. Janzen
10.02.2015 Unternehmensbewertung bei Klein- und Mittelbetrieben StB Dr. Nagel
23.04.2015 Aktuelle Brennpunkte bei der Besteuerung von internationalen
Betriebsstätten
Prof. Dr. Kaminski
06.05.2015 Der Weg zur TOP-Kanzlei StB Dr. Nagel
12.05.2015 Fallgestaltungen zur Generationennachfolge StB Dipl.-Fw. Christoffel
11.06.2015 Die GmbH in der Betriebsprüfung StB Dipl.-Fw. Posdziech
19.08.2015 Gestaltungen zwischen GmbH´s und Personengesellschaften StB Dipl.-Fw. Posdziech
16.09.2015 BWL-Praxiswissen für die Mandantenberatung StB Dr. Nagel
22.09.2015 Beratungsschwerpunkte der Grundstücksbesteuerung - Ertragsteuer -
Umsatzsteuer - Grunderwerbsteuer - Erbschaftsteuer
StB Dipl.-Fw. Mayer
30.09.2015 Die Familie als steuerliches Gestaltungsinstrument RiBFH Dr. Levedag
21.10.2015 Spanien Immobilien RA Ramallo Pallast /
Abogado José Farré /
Prof. Dr. Kaminski
26.10.2015 Aktuelles zur Umstrukturierung - dargestellt anhand von Beispielfällen RiBFH Prof. Dr. Nöcker
28.10.2015 Zivil- und steuerrechtliche Überlegungen zur Nachfolgeplanung nach
der Gesetzesänderung
Dipl.-Fw. Arens
29.10.2015 Internationale Verrechnungspreise Prof. Dr. Kaminski
25.11.2015 Beratungsakzente 2015/2016 Prof. Dr. Brüggemann /
VorsRiFG Müller
01.12.2015 Rund um den Vorsteuerabzug und die ordnungsmäßige Rechnung RiFG Pohl
15.12.2015 Umsatzsteuer im Baugewerbe – Bauleistungen im Fokus von
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung –
StB Dipl.-Fw. Hammerl
Themen der Ganztagsseminare im Geschäftsjahr 2015
Ganztags- und Halbtagsseminare
Während die Praktiker-Seminare das Ziel haben, über aktuelle Entwicklungen zu informieren, haben die Ganz-und Halb-tagsseminare das Ziel, das Wissen auf einem bestimmten praxisrelevanten Fachgebiet zu erweitern und zu vertiefen. In den Ganz- und Halbtagsseminaren werden die Themen um-fassend dargestellt, um den Teilnehmern profunde Kenntnisse zu vermitteln. Zielsetzung ist, möglichst alle mit dem ange-kündigten Thema angesprochenen Probleme aufzuzeigen und praxisgerechte sowie Risiken vermeidende Lösungen auf-zuzeigen. In ihrer inhaltlichen Bedeutung unterscheiden sich Ganztags- und Halbtagsseminare nicht. Die Unterscheidung liegt im Wesentlichen an der Fülle des zu vermittelnden Stoffs.
Der Studienleitung ist bewusst, dass die Berufsangehöri-gen ihre Mitarbeiter während der Fortbildung nicht dem Praxisbetrieb zur Verfügung stehen. So ist es ein Ziel, diese fehlenden Zeiten in den Kanzleien möglichst zu reduzie-ren und das Halbtagsseminar als Regelfall der vertiefenden Fortbildung anzubieten.
Die in den Halbtags- und Ganztagsseminaren ausgege-benen Skripte sind stets sehr umfangreich und verfolgen in der Regel den Zweck eines Nachschlagewerkes.
Das Seminarangebot I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Geschäftsbericht 2015/2016
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Datum Thema Dozent/en
21.01.2015 Erbschaftsteuerliche Beratungshinweise zur Verschonung des
unternehmerischen Vermögens – Konsequenzen aus dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts
RiFG Lutter
03.02.2015 Ordnungsgemäße Kassenführung und digitaler Datenzugriff im Lichte der
neuen GoBD - Beratungshinweise und Handlungsempfehlungen
Dipl.-Fw. Hoffmann
09.02.2015 Arbeitnehmerveranlagung 2014 Dipl.-Fw. Bücker
20.02.2015
(1. Zusatztermin)
Ordnungsgemäße Kassenführung und digitaler Datenzugriff im Lichte der
neuen GoBD - Beratungshinweise und Handlungsempfehlungen
Dipl.-Fw. Hoffmann
25.02.2015
(2. Zusatztermin)
Ordnungsgemäße Kassenführung und digitaler Datenzugriff im Lichte der
neuen GoBD - Beratungshinweise und Handlungsempfehlungen
Dipl.-Fw. Hoffmann
25.02.2015 Update zur effizienten Erstellung des Jahresabschlusses 2014 für
Kapitalgesellschaften
Dipl.-Kfm. StB WP
Prof. Dr. Lehwald
05.03.2016 Die E-Bilanz der Personengesellschaften Prof. Dr. Ley
11.03.2015 Aktuelles Steuerstrafrecht - Beratungserfahrungen und -empfehlungen
zur Neuregelung der Selbstanzeige und zum Übergang vom
Betriebsprüfungs- zum Steuerstrafverfahren
RA FAStR Mack /
RA FAStR Dr. Talaska
18.03.2015 Niedriglohnsektor und Sozialversicherung KK-Bw. Dondrup
19.03.2015 Vorweggenommene Erbfolge nach der Neuregelung Prof. Dr. Brüggemann
25.03.2015 § 15a EStG im Beratungsalltag Grundlagen - Vertiefungen - Vordrucke StB Dipl.-Fw. Mayer
16.04.2015 Körperschaftsteuererklärung 2014 Dipl.-Fw. Stimpel
20.04.2015 Steuerfallen und Gestaltungshinweise im Bereich des § 17 EStG RiFG a.D. Dr. Bolz
21.04.2015 Neue Wege aus der Unternehmenskrise RA Buchalik
19.05.2015 Nießbrauch in der Gestaltungsberatung Dipl.-Fw. Bücker
27.05.2015 Ob Werkstattwagen oder Luxusauto - Das Dauerthema KFZ
systematisch aufbereitet
Dipl.-Fw. Kleine-Rosenstein
16.06.2015 Gestaltungsüberlegungen bei Beendigung von Personenunternehmen
- Betriebsaufgabe - Betriebsverpachtung
VorsRiFG Müller
23.06.2015 Kinder als außergewöhnliche Belastungen? Aktuelle Steuerfragen rund
um die Kinder
Dipl.-Fw. Hillmoth
17.08.2015 Fehlervermeidung im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) KK-Bw. Dondrup
18.08.2015 Grundlagen der Besteuerung von PG - dargestellt anhand von
Fallstudien (1. Teil)
Dipl.-Fw. Kleine-
Rosenstein
25.08.2015 Der Steuerberater im finanzgerichtlichen Verfahren - Rechtsschutz
optimieren und Fallstricke vermeiden
RiFG Dr. Reddig
27.08.2015 Grundlagen des Internationalen Steuerrechts Dipl.-Fw. Tillmann
31.08.2015 Einbringungsfälle im Beratungsalltag Dipl.-Fw. Kleine-Rosenstein
01.09.2015 Grundlagen der Besteuerung von PG - dargestellt anhand von
Fallstudien (2. Teil)
Dipl.-Fw. Kleine-Rosenstein
04.09.2015 Reform der Handelsbilanz durch das Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz Dipl.-Kfm. StB WP
Prof. Dr. Lehwald
08.09.2015 Grundlagen der Besteuerung von PG - dargestellt anhand von
Fallstudien (3. Teil)
Dipl.-Fw. Kleine-Rosenstein
09.09.2015 Update Gemeinnützigkeit im Steuerrecht StB Dipl.-Fwin Küch
Themen der Halbtagsseminare im Geschäftsjahr 2015
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Das Seminarangebot
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Datum Thema Dozent/en
10.09.2015 Steuerliche Fragen bei B2C – Onlineshops – Internethandel mit Endver-
brauchern - Chancen und Risiken grenzüberschreitender Aktivitäten -
RD Vogt
15.09.2015 Gestaltungspraxis Betriebsaufspaltung RA StB FAStR Dipl.-Fw
Dr. Demuth /
RA StB FAStR Dr. Fuhrmann
17.09.2015 Grundlagen der Besteuerung von PG - dargestellt anhand von
Fallstudien (4. Teil)
Dipl.-Fw. Kleine-Rosenstein
23.09.2015 Umsatzteuerliche Problemfelder und Lösungen bei Reiseleistungen StB Dipl.-Fw. Janzen
09.11.2015 Der GmbH-Gesellschafter in der Steuerfalle Dipl.-Fw. Stimpel
18.11.2015 Sozialversicherung 2016 KK-Bw. Dondrup
24.11.2015 Lohnsteuer 2016 StB Dipl.-Fwin Küch
Schwerpunktseminare
Die Schwerpunktseminare der Akademie sind ein beson-derer Seminartyp, die sich von den üblichen Seminaren dadurch unterscheiden, dass ein sehr eng gefasstes Thema mit hoher Praxisrelevanz an mehreren Veranstaltungsorten, in der Regel Aachen, Bonn und Köln, angeboten wird.
Zielgruppe dieser Seminare sind nicht nur die Berufsange-hörigen, sondern die in den Kanzleien mit den entspre-chenden Themen befassten Mitarbeiter.
Im Berichtszeitraum fanden drei Seminare dieser Art statt.
Zielgruppe von Spezialseminaren sind die Berufsangehöri-gen, die neben ihrer allgemeinen Beratungspraxis aufgrund ihrer besonders zugeschnittenen Klientel spezielle steuer-rechtliche Kenntnisse benötigen.
So ist im Jahresprogramm der Akademie stets ein Spezi-alseminar zum Thema „Aktuelle Fragen zur Besteuerung der Land- und Forstwirte“ eingeplant.
Als Dozent für dieses Seminar steht der Hauptgeschäftsfüh-rer des Hauptverbandes der Landwirtschaftlichen Buchstel-len und Sachverständigen (HLBS), RA Hans-Josef Hartmann, zur Verfügung.
Spezialseminare
Sonstige Seminare
Datum Thema Dozent/en
17.11.2015 Besteuerung der Land- und Forstwirte RA Hartmann
Datum Thema Dozent/en
Januar Steuerrechtsupdate in Aachen und Köln StB Dipl.-Fw. Christoffel
Januar Lohnsteuerliche Beratungsschwerpunkte zum Jahresbeginn
in Köln und Aachen
Dipl.-Fw. Hillmoth
März Einkommensteuererklärung 2014 für Freiberufler und Gewerbetreibende
in Köln und Bonn
StB Dipl.-Fw. Christoffel
Mitarbeiterschulung I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Geschäftsbericht 2015/2016
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Mitarbeiter-Seminare
MITARBEITERSCHULUNG
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass ein Gesell-schaftszweck der Akademie die „Weiterbildung der Mitar-beiter in den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen“ ist. Dieser Gesellschaftszweck wird nachdrück-lich verfolgt.
Das Beratungs- und Betreuungsniveau einer Steuerbe-ratungskanzlei ist nicht nur von der Sachkunde des Pra-xisinhabers, sondern auch im Wesentlichen vom Ausbil-dungsstand der Mitarbeiter abhängig.
Der gut informierte Mitarbeiter entlastet nicht nur den Berufsträger, sondern mindert auch nachhaltig das Scha-densrisiko. Die Schadensursachenstatistik bei den Haft-
pflichtversicherern zeigt, dass viele Fehler von Mitarbeitern verursacht werden, ohne dass diese rechtzeitig vor Scha-denseintritt vom Berufsträger bemerkt werden. Mitarbei-ter, die in die Beratung und Betreuung der Mandanten mit eingebunden und auf den Gebieten des Steuerrechts und Rechnungswesens tätig sind, bedürfen somit – wie die Berufsträger – einer ständigen Fortbildung.
Grundlage der Mitarbeiterschulung der Akademie sind die Mitarbeiter-Seminare, die ähnlich strukturiert sind wie die Praktiker-Seminare. Einmal im Monat mit Ausnahme der Ferienmonate; insgesamt zehnmal im Laufe eines Jah-res werden die Mitarbeiterseminare an sechs Standorten im Verbandsgebiet angeboten. Auch hier versucht die Akademie den Wiedererkennungswert zu festigen; das Seminar findet stets an dem gleichen wiederkehrenden Wochentag und am gleichen Ort statt. Im Geschäftsjahr 2015 wurden die Mitarbeiterseminare an den Standorten Aachen (zweimal), Bonn, Heinsberg und Köln (zweimal) angeboten. Das Mitarbeiterseminar wird im Rahmen des Geschäftsjahres der Akademie durchgeführt, d. h. es be-ginnt im Januar und endet im Dezember.
Wie bei den Praktiker-Seminaren wird bei jedem Termin ein abgeschlossener Themenkreis behandelt. Auch hier geht es in erster Linie um die Vermittlung aktueller Ent-wicklungen, um Problembewusstsein zu wecken. Die Ganz- und Halbtagsseminare der Akademie bieten sich zur Vertiefung des Wissens an.
Mitarbeiter-
Seminare
2017www.akademie-stuw.de
„...Insbesondere möchte ich das vielfältige Angebot zur Aus- und Weiterbildung erwähnen...“ StB Klaus Keller, Overath
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Mitarbeiterschulung
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Themen der Mitarbeiter-Seminare im Geschäftsjahr 2015
Datum Thema Dozent/en
Januar Umsatzsteuer, Rechtsänderungen 2014/2015
Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
Dipl.-Fwin Koch /
Dipl.-Fw. Kleine-Rosenstein
Februar Lohnsteuer für Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
LSt-Änderungsrichtlinien 2015
StB Dipl.-Fwin Küch
März Ausgewählte bilanzsteuerrechtliche Rechtsfragen zur Gewinnermittlung
bei mittelständischen Unternehmen
Prof. Dr. Pohl
April Einkommensteuer, Schwerpunkt Überschusseinkünfte, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastungen und Tarifermäßigungen
Dipl.-Fw. Czisz
Mai Besteuerung von Personengesellschaften und deren Gesellschaftern Dipl.-Fw. Wullkotte
Juni Verfahrensrecht in der Beratungspraxis Dipl.-Fw. Göttker
September Aktuelles Ertragsteuerrecht, Schwerpunkt Gewinneinkünfte, ausgewählte
Einzelfragen zur Gewerbesteuer
StB Juhn
Oktober Umsatzsteuer, Ausgewählte Einzelfragen und aktuelle Entwicklungen in
Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
Dipl.-Fw. Kleine-Rosenstein
November Bilanzsteuerrechtliche Tendenzen zum Jahresabschluss 2015 Dipl.-Fw. Rüschoff
Dezember Ertragsteuerliche Handlungsspielräume zum Jahreswechsel 2015/2016 Dipl.-Fw. Hoffmann
Veranstaltungsorte der Mitarbeiter-Seminare im Geschäftsjahr 2015
Tagungsorte Uhrzeit Termin
Aachen 1 Eurogress Aachen 15:30 Uhr - 19:00 Uhr immer dienstags
Aachen 2 AGIT Technologiezentrum 15:30 Uhr - 19:00 Uhr immer montags
Bonn Stadthalle Bad Godesberg 15:30 Uhr - 19:00 Uhr immer dienstags
Heinsberg Stadthalle Heinsberg 15:30 Uhr - 19:00 Uhr immer donnerstags
Köln 1 Geißbockheim 15:30 Uhr - 19:00 Uhr immer dienstags
Köln 2 Schulungszentrum der Akademie 15:30 Uhr - 19:00 Uhr immer montags
Mitarbeiterschulung I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Geschäftsbericht 2015/2016
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Fachberaterseminare
Das vom Deutschen Steuerberaterverband vor einigen Jahren aufgelegte Programm „Fachberater für vereinbare Tätig-keiten“ ist inzwischen vom Markt akzeptiert worden.
Neun Fachberatertitel (DStV) werden insgesamt angeboten:
FACHBERATERfür Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
FACHBERATERfür Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)
FACHBERATERfür Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)
FACHBERATERfür Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.)
FACHBERATERfür Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)
FACHBERATERfür Mediation (DStV e.V.)
FACHBERATERfür Rating (DStV e.V.)
FACHBERATERfür internationale Rechnungslegung (DStV e.V.)
FACHBERATERfür das Gesundheitswesen (DStV e.V.)
Ende 2015 waren insgesamt 1.823 Fachberater beim DStV anerkannt. Davon die Hälfte als „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“.
Im Steuerberater-Verband Köln verteilen sich die Zahlen wie folgt:
Fachberater Köln DStV
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) 43 964
Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) 52 556
Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) 13 148
Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.) 1 56
Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.) 2 42
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) 5 22
Fachberater für Mediation (DStV e.V.) ./. 15
Fachberater für Rating (DStV e.V.) 1 20
Fachberater für internationale Rechnungslegung (DStV e.V.) 6
Fachberater für Bank- und Kapitalmarktrecht 1
Fachberater für Vermögensgestaltung 2
Um den Fachberatertitel auf Dauer führen zu können, ist ein jährlicher Fortbildungsnachweis von zehn Zeitstunden zu führen (Pflichtfortbildung).
Die Fachberaterfortbildung, die sich ausschließlich an Fach-berater richtet, ist dem DStI vorbehalten. Die Akademie beteiligt sich aber am Programm der Fachberaterfortbildung in der Form, dass die angeboten Seminare beim DStI zur Prüfung auf entsprechende Geeignetheit zum Fortbildungs-
nachweis für Fachberater eingereicht werden. Die Zertifizie-rungsausschuss des DStV, dem die DStI-Vizepräsidentin StB vBP Ute Mascher, sowie die Professoren Dr. Klaus-Jürgen Lehwald und Dr. Georg Crezelius angehören, bewilligt ein entsprechendes Zeitkontingent.
Die Teilnehmer erhalten eine entsprechende Bescheinigung über die Teilnahme an der Pflichtfortbildung zur Vorlage beim DStV.
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Berufsprüfungen
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Vorbereitungslehrgänge
BERUFSPRÜFUNGEN
Die Akademie führt Vorbereitungslehrgänge auf die Berufsprüfungen für
� Steuerberater � Steuerfachwirte und � Steuerfachangestellte
durch.
Steuerberaterexamen
Die Akademie bietet seit 1996 Vorbereitungslehrgänge auf die Steuerberaterprüfung in Form eines „Samstags- Lehr-gangs“ an. 2015 begann der 20. Vorbereitungslehrgang auf die Steuerberaterprüfung 2016/2017. Der Lehrgang dauert ca. 16 Monate und endet mit einem vierwöchigen Klausurenkurs, der in zweimal zweiwöchigen Abschnitten durchgeführt wird.
Dieser Klausurenkurs steht im unmittelbaren Zusammen-hang mit der schriftlichen Prüfung, die grundsätzlich in der zweiten Oktoberwoche als bundesweite Prüfung abgenommen wird.
Herzstück der Vorbereitungslehrgänge auf die Steuerbe-raterprüfung der Akademie ist der sogenannte „Digitale Campus“, bei dem die Lehrgangsteilnehmer die Mög-lichkeit haben, zu jeder Zeit und an jedem Ort mit ihrem Laptop bzw. Tablet auf die Skripte des Lehrgangs zugreifen zu können. Darüber hinaus sind die Skripte mit den Fund-stellen vollständig verlinkt, so dass jeder Teilnehmer die Möglichkeit hat, zu jeder Zeit die genannten Fundstellen im Original zu lesen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, im Digitalen Campus untereinander bzw. mit den Dozenten zu kommunizieren.
Neben der Unterrichtung des allgemeinen examensrele-vanten Stoffes steht die Vermittlung der Klausurentech-nik im Mittelpunkt des Vorbereitungslehrgangs auf die Steuerberaterprüfung. So werden im Laufe des Lehrgangs drei Klausuren in Heimarbeit und neun Klausuren unter prüfungsmäßigen Bedingungen geschrieben. Zu allen
Klausuren werden Musterlösungen ausgegeben; alle Klausuren werden zeitnah korrigiert zurückgegeben.
In dem sich an den Vorbereitungslehrgang anschließenden vierwöchigen Klausurenlehrgang werden weitere 20 Klau-suren unter examensähnlichen Bedingungen geschrieben. Die Besonderheit dieses Kurses liegt darin, dass diese Klausuren am gleichen Tage, an dem sie geschrieben wurden, vom Klausurenersteller ausführlich anhand ei-ner Musterlösung, die jeder Teilnehmer ausgehändigt be-kommt, besprochen werden. Damit hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, direkt und unmittelbar aus dem Erleben des Klausurenschreibens das Ergebnis nachvollziehen zu können. Alle Klausuren werden korrigiert und benotet zurückgegeben, so dass der Teilnehmer eine realistische Möglichkeit der Selbsteinschätzung hat.
Neben dem „Digitalen Campus“ gibt die Akademie den Teil-nehmern eine Bestehensgarantie für das schriftliche Examen, wenn die Teilnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzungen sind z.B. keine Fehlzeiten im Lehrgang, die Abgabe sämtlicher angebotener Klausuren sowie die Teilnah-me an den e-trainings im Rahmen des „Digitalen Campus“. Im Geschäftsjahr 2015 haben zwar nur sechs Teilnehmer des sog. „Exzellenz-Programms“ an der schriftlichen Prüfung teilgenommen; alle sechs Teilnehmer haben die schriftliche Prüfung bestanden. Bedauerlicherweise ist ein Teilnehmer bei der mündlichen Prüfung durchgefallen.
Nach durchgeführter schriftlicher Prüfung schließt sich ein Vorbereitungslehrgang auf die mündliche Prüfung an. Die-ser Lehrgang beginnt im Dezember und endet im Januar mit einer Prüfungssimulation. Die mündlichen Prüfungen werden im Februar/März eines Jahres abgenommen. Die von der Akademie angebotenen Prüfungsvorbereitungen führen zu einer statistisch nachzuweisenden verbesserten Examensquote.
Die Akademie ist sich sicher, dass bei entsprechender Mitarbeit im Vorbereitungslehrgang und bei positiver Be-notung der Übungsklausuren, der Bewerber seine Prüfung bestehen wird und gibt insofern eine „Bestehungsgaran-tie“, wenn die Bedingungen erfüllt werden.
Berufsprüfungen I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Geschäftsbericht 2015/2016
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Prüfung zum Steuerfachwirt
Die Prüfung zum Steuerfachwirt führt nach § 36 II Ziff. 1
StBerG für Fachangestellte zu einer Verkürzung der be-
rufspraktischen Zeit von zehn auf sieben Jahre als Voraus-
setzung für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung. Die
Prüfung zum Steuerfachwirt wird von der Steuerberater-
kammer abgenommen. Sie besteht aus einem schriftlichen
und einem mündlichen Teil.
Die Praxis hat gezeigt, dass die Anforderungen in dieser
Prüfung sehr hoch sind. Insbesondere der schriftliche Teil
führt regelmäßig zu einem Ausschluss von mehr als 50 %
der Teilnehmer an der weiteren Prüfung.
Insoweit ist diese Prüfung aber eine ideale Vorbereitung
auf die Steuerberaterprüfung, da der Bewerber hier ent-
sprechende Erfahrungen für eine schwierige Berufsprüfung
sammeln kann.
Die Akademie bietet seit Jahren entsprechende Vorberei-
tungslehrgänge auf diese Fortbildungsprüfung an. Wie
bei den Vorbereitungslehrgängen auf die Steuerberater-
prüfung steht die Vermittlung der Klausurentechnik auch
hier im Mittelpunkt, da zahlreiche Teilnehmer aufgrund
der Fortbildungsvoraussetzungen nur geringe Erfahrungen
auf diesem Gebiet haben. Während der Vorbereitungszeit
auf die schriftliche Prüfung werden 18 Klausuren unter
examensähnlichen Bedingungen geschrieben. Darüber
hinaus werden weitere Klausuren als Hausaufgaben an-
geboten. Der Zeitrahmen des Vorbereitungslehrgangs ist
an den Prüfungsterminen ausgerichtet:
Die schriftliche Prüfung findet in der Regel im Dezember
statt, die mündliche Prüfung in den Monaten März und
April des Folgejahrs. Da die Prüfung – wie bereits ausge-
führt – sehr schwierig und die Durchfallquote recht hoch
ist, hat die Akademie im Jahre 2009 qualitätssichernde
Maßnahmen eingeführt, die zu einer deutlich verbesserten
Bestehensquote geführt haben.
Grundlage dieser Maßnahme ist ein Eingangstest zur
Feststellung des allgemeinen Ausgangsniveaus und das
Angebot von Fördermaßnahmen für die Teilnehmer, die
nicht den Durchschnitt erreichen. Darüber hinaus werden
ständige Erfolgskontrollen durchgeführt.
Sollten die Differenzen zwischen Vorgabe und Leistung
zu groß werden, werden auch hier entsprechende Förder-
maßnahmen angeboten.
Damit werden zwar die Anforderungen an die Teilneh-
mer deutlich erhöht, gleichzeitig wird der Prüfungserfolg
deutlich verbessert. Dieser Erfolg drückt sich auch in der
Benotung aus. So haben sich die Prüfungsbesten der ver-
gangenen drei Jahre bei der Akademie auf die Prüfung
vorbereitet.
Prüfung Steuerfachangestellte
Aufgrund des Satzungszwecks „Unterstützung der Ausbil-
dung der Mitarbeiter in steuerberatenden und wirtschafts-
prüfenden Berufe“ bietet die Akademie auch jährlich einen
Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Steuer-
fachangestellten an.
Der Lehrgang bereitet auf die „Frühjahrsprüfung“ vor; er
beginnt im November des Vorjahres und dauert drei Mo-
nate; in 75 Stunden Unterrichtsstunden wird der gesamte
prüfungsrelevante Stoff behandelt.
Der Lehrgang endet mit drei Probeklausuren, die bespro-
chen und korrigiert zurückgegeben werden.
So gehen die Teilnehmer an diesem Lehrgang optimal
vorbereitet in die wichtige Berufsprüfung.
Qualifikationsprüfung
„Steuerfachassistent Lohn und Gehalt“
Fast alle Steuerberaterkammern, insbesondere auch die
Steuerberaterkammer Köln, haben im Geschäftsjahr 2015
entsprechenden Interessenten das Angebot unterbreitet,
eine Qualifikationsprüfung im Bereich „Lohn und Ge-
halt“ abzulegen. Der Verband hat erstmals einen ent-
sprechenden Vorbereitungslehrgang angeboten, der von
46 Teilnehmern besucht wurde. Sowohl der Lehrgang,
als auch die Prüfung waren für die Veranstalter Neuland.
Letztendlich hat sich aber der überwiegende Teil der Teil-
nehmer erfolgreich qualifiziert, wobei diejenigen, die sich
bei der Akademie vorbereitet haben, überdurchschnittlich
gut abgeschnitten haben.
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Das Dozententeam
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DAS DOZENTENTEAM
Das Dozententeam der Akademie setzt sich aus erfahrenen Dozenten der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen, aus Lehrern an wissenschaftlichen Hochschulen, aus Spit-zenbeamten der Finanzverwaltung, die entsprechende Erfahrungen aus Lehrtätigkeiten haben, aus Richtern der verschiedenen Stufen der Finanzgerichtsbarkeit, aber auch aus erfahrenen Praktikern, die als Dozenten in anderen Bildungseinrichtungen tätig sind, zusammen.
Die unterschiedliche Herkunft der Referenten hat den Vorteil, den Teilnehmern im Fortbildungsprogramm auch unterschiedliche Anschauungen für Probleme und ihre Lö-sungen zu vermitteln.
Wichtiges Kriterium für die Dozententätigkeit ist der Praxis-bezug. Die Teilnehmer der Veranstaltungen der Akademie erwarten keine rechtstheoretischen Erörterungen, sondern konkreten Rat und konkrete Hilfe, wie die in den Praxen auftretenden steuerlichen Fragestellungen, vor allem nach Gesetzes – und Rechtsprechungsänderungen, im Interesse der Mandanten gelöst werden können. Dabei wird in der Regel der Vorschlag eines „sicheren Weges“ unter Vermei-dung von Risiken erwartet.
Bei den Veranstaltungen der Akademie wird der Praxis-bezug auch dadurch dokumentiert, dass zu jeder Veran-staltung grundsätzlich ein umfangreiches, ausformuliertes Skript ausgegeben wird. Diese Arbeitsunterlagen dienen nicht nur dazu, dem vorgetragenen Stoff folgen zu können; sie sind in der Praxis auch zum Nacharbeiten gedacht und als Nachschlagewerk geeignet. Insofern sind die Skripte der Akademie von ihrem Inhalt her grundsätzlich umfang-reicher, als der tatsächlich vom Dozenten vorgetragene Stoff.
Sollten sich aktuelle Entwicklungen ergeben, dies ist häufig zum Jahresende der Fall, werden Skripte durch Einlagen tagesaktuell ergänzt.
Für den Inhalt des Studienprogramms der Akademie zeich-net StB Dipl.-Fw. Klaus Wittkowski, der früher als Dozent an der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen tätig war und sowohl aus seiner Lehrtätigkeit, als auch aus eigener Erfahrung als Steuerberater den Bedarf des Berufsstandes
an Fortbildung kennt, verantwortlich.
Das Dozententeam I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Geschäftsbericht 2015/2016
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Studienleitung
StB WP Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald
StB Dipl.-Fw. Klaus Wittkowski
Dozenten
RA FAStR Wolfgang Arens
LMR Hermann Brandenberg
Prof. Dr. Gerd Brüggemann, FH Nordkirchen
RA Robert Buchalik
Dipl.-Fwin Heike Büchel
ORR Ferdinand Bücker, FH Nordkirchen
StB Dipl.-Fw. Hans Günter Christoffel
Dipl.-Fw. Konrad Czisz
RA FAStR Dr. Ralf Demuth
KK-Bw. Bernd Dondrup
KK-Bw. Daniel Dondrup
Dipl.-Fw. Andreas Emmler, FH Nordkirchen
RA StB Dr. Claas Fuhrmann
Dipl.-Fw. Stefan Göttker
Dipl.-Fw. Bernd Grote, FH Nordkirchen
RA Hans-Josef Hartmann, HGF HLBS
Dipl.-Fw. Christian Herrmann
Dipl.-Fw. Bernhard Hillmoth
Dipl.-Fw. Stefan Hoffmann
Dipl.-Fwin Anette Höne
StB Dipl.-Fw. Hans-Georg Janzen
Prof. Dr. Bert Kaminski
Dipl.-Fw. Mirko Kampschulte
Dipl.-Fw. Christoph Kleine-Rosenstein
Dr. Michael Kober, Richter am FG
RA Michael Kothes
Dipl.-Fwin Tanja Koch
Dipl.-Fw. Herbert Korsmeier, FinVerw NW
Ulrich Krömker, Vors. Richter am FG a.D.
StB Dipl.-Fwin Bärbel Küch
Dr. Christian Levedag, Richter am BFH
StB WP Prof. Dr. Ursula Ley
Ingo Lutter, Richter am FG
Dipl.-Fw. Paul Lüer, FH Nordkirchen
RAin FAStR Alexandra Mack
StB Dipl.-Fw. Lars Mayer
RA Dr. Lars Micker
Thomas Müller, Vors. Richter am FG
StB Dr. Andreas Nagel
Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Norbert Neu
Prof. Dr. Gregor Nöcker, Richter am BFH
Gerald Pohl, Richter am FG
StB Dipl.-Fw. Ortwin Posdziech
Dr. Jens Reddig. Richter am FG
Dipl.-Fw. Jochen Rüschoff
Dipl.-Fw. Christian Schulte-Batenbrock
Dipl.-Fw. Thomas Stimpel, OFD Rheinland
RA Dr. Peter Talaska
Dipl.-Fw. Mike Tillmann
Dipl.-Fw. Daniel Wullkotte
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Geschäftsbericht 2015/2016 I Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht I Die Gremien der Akademie
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Geschäftsführung
Geschäftsführer:
RA Manfred Hofstede, Rheinbach
Geschäftsstellenleiter:
RA FAStR Dr. Wilfried Bachem, Bonn
Abteilungsleiter, QM-Beauftragter:
RA Dr. Dominik Scheuerer, Köln
Studienleitung
StB WP Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Erftstadt
StB Dipl.-Fw. Klaus Wittkowski, Gelsenkirchen
Aufsichtsrat
Vorsitzender:
StB WP Harald Elster, Reichshof-Odenspiel
Stellv. Vorsitzender:
StB Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder, Kerpen
Mitglieder:
StB vBP Richard Deußen, Heinsberg
StB Dipl.-Kfm. Harald Patt, Bonn
StBin Dipl.-Fw. Sabine Thieler, Köln
Kuratorium
Vorsitzender:
StB vBP Dipl.-Vw. Ernst-Dieter Grafe, Troisdorf
Stellv. Vorsitzende:
StBin Dipl.-Fw. Petra Nolden, Bonn
Mitglieder:
StB Dipl.-Fw. Peter Bonczek, Marienheide
StB Dipl.-Bw. P. Alexander Groeger, Aachen
Geschäftsstelle
Referat Controlling/Chefsekretariat:
Rechtsfachwirtin Susanne Kahrweg, Köln
Referat Organisation:
Jutta C. Schmidt, Köln
Nathalie Reimer, Köln
Michelle Stehle, Gummersbach
Referat Rechnungswesen:
Dipl.-Bw. (VWA) Kornelia Theisen, Niederkassel
Sekretariat/Empfang:
Sabine Hunfeld-Topalovic, Erftstadt
Sarah Ostrowski, Leverkusen
Seminarbetreuung:
Margit Jarkas, Köln
Bettina Lehmann, Niederkassel
Eveline Konrad, Köln
Technik:
Stephan Löffler, Köln
DIE GREMIEN DER AKADEMIE
Die Gremien der Akademie
Impressum
Verantwortlich für den Inhalt:Steuerberater-Verband e.V. Köln GeschäftsleitungVon-der-Wettern-Straße 1751149 KölnTelefon: 02203 993090Telefax: 02203 [email protected] www.stbverband-koeln.de
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