Geschäftsbericht - Wiesbaden · 2019. 5. 14. · Geschäftsbericht zur Kooperationsvereinbarung...

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Das Vorhaben Bildung integriert…Wiesbaden, Förderkennzeichen 01JL1684, wird im Rahmen des Programms Bildung integriert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Die seitens der Kommune für das Verfassen dieses Berichts erforderliche Personalressource wird aus entsprechenden Programmmitteln bezuschusst. Geschäftsbericht zur Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Landeshauptstadt Wiesbaden über die Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden Beginn im Schuljahr 2012/2013 Stand: 31. August 2018 Die Zahlen zu den VM-Maßnahmen entsprechen den realen Zahlen aus der Schüler-Datei. Die bisher als Hochrechnung dargestellte Anzahl wurde auch für die vergangenen Jahre auf die in der Schüler-Datei tatsächlich eingetragene Anzahl hin angepasst, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Dies ist auch in der Legende zur Tabelle 2 des Geschäftsberichts vermerkt.

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Das Vorhaben Bildung integriert…Wiesbaden, Förderkennzeichen 01JL1684, wird im Rahmen des Programms Bildung integriert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Die seitens der Kommune für das Verfassen dieses Berichts erforderliche Personalressource wird aus entsprechenden Programmmitteln bezuschusst.

Geschäftsbericht zur

Kooperationsvereinbarung

zwischen dem

Land Hessen

und der

Landeshauptstadt Wiesbaden

über die Modellregion

Inklusive Bildung in Wiesbaden

Beginn im Schuljahr 2012/2013

Stand: 31. August 2018 Die Zahlen zu den VM-Maßnahmen entsprechen den realen Zahlen aus der Schüler-Datei. Die bisher als Hochrechnung dargestellte Anzahl wurde auch für die vergangenen Jahre auf die in der Schüler-Datei

tatsächlich eingetragene Anzahl hin angepasst, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Dies ist auch in der Legende zur Tabelle 2 des Geschäftsberichts vermerkt.

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Impressum: Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden

Walter-Hallstein-Straße 3-7 65197 Wiesbaden

AZ: 170.000.084-00754 Dokument Nr: 2017-53041

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Vorwort

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Bildung.

Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten das Land und der Schulträger ein inklusives Bildungssystem mit den Zielen,

- die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl

des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken,

- Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie

ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen und

- Menschen mit Behinderungen zur wirksamen Partizipation an der freien Gesellschaft zu

befähigen.

Zur Verwirklichung dieser Ziele stellen das Land und der Schulträger Schritt für Schritt sicher, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung weder vom Grundschulunterricht noch vom Besuch weiterführender allgemeiner Schulen ausgeschlossen sind, sondern Zugang zum inklusiven Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, haben und dass ihnen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre wirksame Bildung zu ermöglichen.

Die inklusive Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen findet daher als Regelform in der allgemeinen Schule gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderungen statt. Die allgemeine Schule arbeitet dabei eng mit Beratungs- und Förderzentren zusammen. (KV WI, Präambel)

Nach § 6 der Kooperationsvereinbarung ist das Staatliche Schulamt verpflichtet, dem Hessischen Kultusministerium und dem Schulträger jährlich einen Geschäftsbericht vorzulegen.

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Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................................................... 3

1. Inklusiv arbeitende Schulen............................................................................................................................ 4

1.1. Allgemeine Schulen mit inklusiver Beschulung ...................................................................................... 5

1.1.1. Grundschulen mit inklusiver Beschulung in den Förderschwerpunkten L und gE ......................... 5

1.1.2. Weiterführende Schulen mit inklusiver Beschulung in den Förderschwerpunkten L und gE ......... 7

2. Entwicklung von Schülerzahlen und Förderschullehrerstellen ................................................................... 7

3. Aufwendungen des Schulträgers ................................................................................................................... 9

3.1. Sozialpädagogische Fachkräfte ............................................................................................................. 9

3.2. Bauliche Maßnahmen .......................................................................................................................... 10

3.3. Zuschüsse und Sachmittel ................................................................................................................... 12

4. Systematische Qualifizierung in der Modellregion ..................................................................................... 13

4.1. Angebote für Lehrkräfte, sozialpädagogische Mitarbeiter und pädagogisches Personal ..................... 13

4.1.1. Angebote der Staatlichen Schulämter ......................................................................................... 13

4.1.2. Angebote des Projektbüros förder- und kompetenzorientierter Unterricht .................................. 17

4.2. Angebote für Schulleitungen ................................................................................................................ 18

4.2.1. Angebote der Hessischen Lehrkräfteakademie ........................................................................... 18

4.2.2. Weitere Angebote, z. B. öffentliche Veranstaltungen .................................................................. 19

5. Ausblick .......................................................................................................................................................... 20

Anhang A - Schwerpunkte der Modellregion Wiesbaden und ihre Entwicklung .................................................... 20

A .1. Lebendige Inklusion in Schule und Stadt.............................................................................................. 20

A.1.1. Sozialpädagogische Fachkräfte ......................................................................................................... 20

A.1.2. Interne Schulentwicklung.................................................................................................................... 21

A.1.3. Leseförderung .................................................................................................................................... 21

A.1.4. Inklusion in der Stadtgesellschaft ....................................................................................................... 21

A.1.5. move@2014 ....................................................................................................................................... 22

A.1.6 Begabtenförderung/Begabtenakademie Wiesbaden ........................................................................... 22

A.1.7 Website Inklusive Bildung in Wiesbaden: gemeinsamer Auftritt von Kommune und Staatlichem Schulamt ....................................................................................................................................................... 23

A.2. Darstellung der Anzahl von Schülerinnen und Schülern nach Förderschwerpunkten an allgemeinen Schulen und an Förderschulen ..................................................................................................................... 23

A.3. Darstellung barrierefreier Schulen nach Förderschwerpunkten............................................................. 24

A.4. Themenreihe Modellregion Inklusive Bildung ........................................................................................ 26

A.5. Spiegelgruppe ....................................................................................................................................... 27

A.6. Fachtag Modellregion Inklusive Bildung 13. Dezember 2017................................................................ 28

Anhang B - Gesamtkonzeption der Modellregion ................................................................................................. 28

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1. Inklusiv arbeitende Schulen

Die UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die seit dem 26. März 2009 für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich ist, regelt in Artikel 24: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen (...). Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch der weiterführenden Schule ausgeschlossen werden [und dass] Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen (…) Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“

Die zum 01.08.2017 in Kraft getretenen Neuregelungen zum Hessischen Schulgesetz (HSchG) regeln nachfolgend: „Die Schule ist so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler in einem möglichst hohen Maße verwirklicht wird und jede Schülerin und jeder Schüler unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage in der körperlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung angemessen gefördert wird. Es ist Aufgabe der Schule, drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken. Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen haben Anspruch auf individuelle Förderung. Hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen durch Beratung und ergänzende Bildungsangebote in ihrer Entwicklung gefördert werden.“ (§ 3 Abs.6 HSchG).

Für den Bereich der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung heißt es weiterhin in § 49 Abs. 2 HSchG: (2) Den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung erfüllen die allgemein bildenden und beruflichen Schulen nach § 11 Abs. 3, die nicht Förderschulen sind (allgemeine Schulen), sowie die Förderschulen mit ihren verschiedenen Förderschwerpunkten nach § 50 Abs. 1.

§ 50 Abs. 1-3

(1) Die sonderpädagogische Förderung ist nach Förderschwerpunkten gegliedert.

Förderschwerpunkte mit einer der allgemeinen Schule entsprechenden Zielsetzung sind:

1. Sprachheilförderung, 2. emotionale und soziale Entwicklung, 3. körperliche und motorische Entwicklung, 4. Sehen, 5. Hören, 6. kranke Schülerinnen und Schüler.

Förderschwerpunkte mit einer von der allgemeinen Schule abweichenden Zielsetzung sind:

1. Lernen, 2. geistige Entwicklung.

(2) Aufgabe im Förderschwerpunkt Lernen ist es, Kinder und Jugendliche mit einer erheblichen und lang

andauernden Lernbeeinträchtigung zu einem den Zielsetzungen entsprechenden Abschluss zu führen, soweit nicht der Übergang in den Bildungsgang einer allgemeinen Schule möglich ist.

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(3) Aufgabe im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist es, bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung die kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe anzustreben, indem Schülerinnen und Schülern Kompetenzen und Kulturtechniken vermittelt werden, die sie befähigen, selbstbestimmt soziale Bezüge mitzugestalten und zur eigenen Existenzsicherung beizutragen.

1.1. Allgemeine Schulen mit inklusiver Beschulung

Die Modellregion Inklusive Bildung Wiesbaden zeichnet sich dadurch aus, dass sie inklusive Bildungsangebote für die gesamte Schülerschaft und somit auch für alle Förderschwerpunkte vorhält. Sie entwickelt inklusive Bildungsangebote, die dem Bedarf aller Schülerinnen und Schüler angepasst sind (KV WI, § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2). In der Grundstufe soll im Gebiet des Schulträgers künftig nach Möglichkeit jedes Kind die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk seine Wohnung gelegen ist; der Schulträger bereitet die allgemeinen Schulen baulich darauf vor (KV WI, § 4 Abs. 1 Satz 1).

1.1.1. Grundschulen mit inklusiver Beschulung in den Förderschwerpunkten L und gE

Grundschulen mit inklusiver Beschulung

Name der Grundschule

Rechtsstatus öff./priv.

Schuljahr 2012/2013

Schuljahr 2013/2014

Schuljahr 2014/2015

Schuljahr 2015/2016

Schuljahr 2016/2017

Schuljahr 2017/2018

Adalbert-Stifter-Schule

X X

Anton-Gruner-Schule

X X X X

Blücherschule X X X X X X

Brüder-Grimm-Schule

X ---

Carlo-Mierendorff-Schule

X X

Campus Klarenthal

priv. X X X X X ---

Diesterwegschule X X X X X X

Freiherr-vom-Stein-Schule

X X X

Freie Waldorfschule WI

priv. X X X X ---

Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule

X X X X

Friedrich-von-Schiller-Schule

X X X X

Geschwister-Scholl-Schule

X X X

Goetheschule X X X X

Grundschule Bierstadt

X X X X X X

Grundschule Breckenheim

X X

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Grundschulen mit inklusiver Beschulung

Name der Grundschule

Rechtsstatus öff./priv.

Schuljahr 2012/2013

Schuljahr 2013/2014

Schuljahr 2014/2015

Schuljahr 2015/2016

Schuljahr 2016/2017

Schuljahr 2017/2018

Grundschule Nordenstadt

X X X X

Grundschule Sauerland

X X X X X

Grundschule Schelmengraben

X X X X

Gustav-Stresemann-Schule

X X X X

Hafenschule X X

Hebbelschule X X X X X X

Johannes-Maaß-Schule

X X X X

Joseph-von-Eichendorff-Schule

X X X X

Justus-von-Liebig-Schule

X X X X

Karl-Gärtner-Schule

X X X X X

Konrad-Duden-Schule

X X X

Krautgartenschule X X X X X X

Ludwig-Beck-Schule

X X ---

Montessori Schule Wiesbaden

priv. X X X X

Otto-Stückrath- Schule

X X X X X

Pestalozzischule X X X X X X

Peter-Rosegger-Schule

X X

Philipp-Reis-Schule

X X

Private Bilinguale Ganztagsschule WeisbadenWei

priv. X X X X X X

Riederbergschule X X X X X X

Rudolf-Dietz-Schule

X X

Tabelle 1.1.1 – Daten des Staatlichen Schulamts RTWI

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1.1.2. Weiterführende Schulen mit inklusiver Beschulung in den Förderschwerpunkten L und gE

Weiterführende Schulen mit inklusiver Beschulung

Name der weiterführenden Schule

Rechtsstatus öff./priv.

Schuljahr 2012/2013

Schuljahr 2013/2014

Schuljahr 2014/2015

Schuljahr 2015/2016

Schuljahr 2016/2017

Schuljahr 2017/2018

Alexej-von-Jawlensky- Schule

X X

Campus Klarenthal

priv. X X X X X X

Erich-Kästner-Schule

X X X X X X

Helene-Lange-Schule

X X X X

IGS Rheingau-viertel

X X X

Hermann-Ehlers-Schule

X X X X X X

IGS Kastellstraße

X X X X X X

Wilhelm-Heinrich-von-Riehl-Schule

X X X

Wilhelm-Leuschner-Schule

X X X X X X

MSS Dichter-viertel X X X X

Sophie-und-Hans-Scholl-Schule

X

Freie Waldorf-schule WI

priv. X

Tabelle 1.1.2 – Daten des Staatlichen Schulamts RTWI

Zur Darstellung der Anzahl von Schülerinnen und Schülern nach Förderschwerpunkten und zu Schulen mit besonderer Ausstattung für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung oder Behinderungen im Bereich der Sinne oder der körperlich-motorischen Entwicklung und Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung wird auf den Anhang A.2 und A.3 verwiesen.

2. Entwicklung von Schülerzahlen und Förderschullehrerstellen

(1) Das Land bekräftigt sein Ziel, die Versorgung der Schulen des Schulträgers mit sonderpädagogischen Lehrkräften im Zuge der schrittweisen Einführung inklusiven Unterrichts auf dem bestehenden hohen Niveau zu erhalten. Daher beabsichtigt es, die Zahl der Stellen für sonderpädagogische Lehrkräfte an den Schulen des Schulträgers bis zum Ende des Schuljahrs 2017/2018 konstant zu halten, sofern die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen im Gebiet des Schulträgers insgesamt im Wesentlichen gleich bleibt.

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(2) Um diese Ziele zu erreichen, beabsichtigt das Land, vom Schuljahr 2013/2014 bis zum Ende des Schuljahrs 2017/2018 ebenso viele Stellen für Lehrkräfte, wie sie in der Grundunterrichtsversorgung im Förderschwerpunkt Lernen an den Förderschulen des Schulträgers nicht mehr benötigt werden, zur Stärkung und zum weiteren Ausbau des inklusiven Unterrichts im Gebiet des Schulträgers einzusetzen.

(3) Zum Schuljahr 2013/2014 sollen rechnerisch sechs Lehrerstellen von der August-Hermann-Francke-Schule Wiesbaden, zur Stärkung und zum weiteren Ausbau des inklusiven Unterrichts im Gebiet des Schulträgers umgelenkt werden. Es wird angestrebt, im Mittel der Schuljahre 2013/2014 bis einschließlich 2017/2018 jeweils rechnerisch sechs Lehrerstellen von der August-Hermann-Francke-Schule zur Stärkung und zum weiteren Ausbau des inklusiven Unterrichts im Gebiet des Schulträgers umzulenken (KV WI, § 2 Abs. 1 bis 3).

Position

2012/2013

Sta

rt d

er M

odel

lregi

on

2013/2014

2014/2015

2015/2016

2016/2017

2017/2018

1

Anzahl Schüler(innen) mit Förderschwerpunkt LERNEN an

öffentlichen Förderschulen

444

405

352

297

253

253

2

Gesamtzahl der SuS, die im inklusiven

Unterricht zusätzlich sonderpädagogisch gefördert wurden

447

552

1023

1145

1268

1354

2a

Anzahl Schüler(innen) mit sonderpädagogischer Förderung an

allgemeinen Schulen mit Vorbeugenden sonderpädagogischen

Maßnahmen (VM)

400

474

846

884

955

972

2b

Anzahl Schüler(innen) mit sonderpädagogischer Förderung an

allgemeinen Schulen in Maßnahmen der inklusiven Beschulung

(IB)

47

78

177

261

313

382

3a

Anzahl Stellen Förderschullehrkräfte in Förderschulen

mit Förderschwerpunkt LERNEN (Grundunterrichtsversorgung)

39,21

36,26

30,53

25,74

21,34

22,9

davon für

Albert- Schweitzer- Schule

10,15

11,23

11,23

11,09

9,0

9,3

davon für

August- Hermann- Francke-Schule

16,82

14,76

10,38

0,00

0,00

0,00

davon für

Comeniusschule

12,24

10,26

8,92

14,65

12,34

13,6

4

Anzahl Stellen

Förderschullehrkräfte zur Unterstützung des inklusiven Unterrichts (Vorbeugende

Maßnahmen/inklusive Beschulung)

30,92

43,81

70,70

81,78

86,39

93,4

Tabelle 2

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Legende:

Zu verwendende Daten: Position 1: Zahlen aus der Landesschulstatistik des jeweiligen Schuljahres (mit Vorklassen) Position

2: 2 und 2b: Zahlen aus der Landesschulstatistik Position 2a: Ab Schuljahr 2014/15 Zahlen aus der LUSD (Schülerzahl, unabhängig von Dauer und

Umfang der Förderung) Position 3: Zuweisungsdaten für das jeweilige Schuljahr (Sollmitteilung 4 an Schulen)

Position 4: Zahlen des Staatlichen Schulamtes aus Anlage 19 des Zuweisungserlasses des

jeweiligen Schulträgerbereiches

3. Aufwendungen des Schulträgers

3.1. Sozialpädagogische Fachkräfte

Der Schulträger (bei der schulischen Inklusion außer in Fragen der räumlichen und sächlichen Ausstattung das Amt für Soziale Arbeit) bekräftigt sein Ziel, die Versorgung der Schulen in seiner Trägerschaft mit sozialpädagogischen Fachkräften zur Unterstützung des inklusiven Unterrichts von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu verbessern (KV, § 3 Abs. 1). Die sozialpädagogischen Fachkräfte sind an allgemeinen Schulen zur Unterstützung des inklusiven Unterrichts im Kernbereich der pädagogischen Aufgaben der Schule tätig (KV WI, § 3 Abs. 2 Satz 1). Der Schulträger stellt die sozialpädagogischen Fachkräfte zur Unterstützung des inklusiven Unterrichts ein und vergütet sie (KV, § 3 Abs. 3 Satz 1).

Sozialpädagogische Fachkräfte Modellregion August 2013 - Juli 2018

Ausgabenart 01.08.2013 – 31.12.2013

01.01.2014 – 30.11.2014

01.12.2014 – 31.07.2015

01.08.2015 – 31.07.2016

01.08.2016 – 31.07.2017

01.08.2017 – 31.07.2018

Gesamt

Personalkosten 58.782,00 € 200.847,00 € 224.499,00 € 362.352,00 € 370.000,00 € 404.491,89 € 1.620.971,89 €

Fortbildung 332,36 € 454,90 € 629,20 € 251,93 € 7,20 € 0,00 € 1.675,59 €

lfd. Arbeitsplatz-kosten (z. B. Laptop, Handy, Fahrtkosten)

1.496,32 € 4.960,04 € 9.644,39 € 13.667,26 € 14.800,86 € 19.971,35 € 64.540,22 €

Büromaterial/Büroausstattung

487,21 € 5.157,86 € 2.767,25 € 381,55 € 223,91 € 0,00 € 9.017,78 €

Sonstiges 54,09 € 141,31 € 29,84 € 102,00 € 253,80 € 0,00 € 581,04 €

Summe 61.151,98 € 211.561,11 € 237.569,68 € 376.754,74 € 385.285,77 € 424.463,24 € 1.696.786,52 € Tabelle 3.1 – Daten des Schulträgers

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3.2. Bauliche Maßnahmen

Bauliche Maßnahmen + Beschaffungen Modellregion Inklusive Bildung August 2013 bis Juli 2018

Zahlen aus Geschäfts- berichts- zeitraum 1, 2 oder 3

Friedrich-List-Schule – Bau (Akustikdecke, Teppich, Paneele) 56.855,09 € 1

Friedrich-List-Schule – Einrichtung (interaktive Tafel) 5.593,10 € 1

Friedrich-List-Schule – Elektroarbeiten 1.672,55 € 2

Justus-von-Liebig-Schule – Bau (Akustikdecke, Teppich, Paneele) 24.542,95 € 1

Justus-von-Liebig-Schule – Einrichtung (interaktive Tafel) 8.324,33 € 1

Gymnasium am Mosbacher Berg – Bau (Akustikdecke, Teppich, Paneele) 33.581,20 € 1

Gymnasium am Mosbacher Berg – Einrichtung (interaktive Tafel) 6.932,61 € 1

Gymnasium am Mosbacher Berg – Beschaffung Multi-Media-Pult 5.650,24 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Beschaffung Pylonen-Klappschiebetafel 916,14 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Beschaffung Notebook 779,00 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Beschaffung Dokumentenkamera 285,72 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Beschaffung Lautsprecher 197,09 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Beschaffung PC-Zubehör (Tastatur u. a.) 143,10 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Bau Teppichboden – Raum B 119 4.004,16 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Einbau einer Akustikdecke 8.434,09 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Fachplanerleistung 2.975,00 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Raumakustische Beratung 2.975,00 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Einbau von Pinnwand-Absorbern 9.840,11 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Elektroarbeiten 2.142,00 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – ThinkPad 1.363,62 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Beamer/Dokumentenkamera 4.294,04 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Schrank für Hörgerätetechnik 500,93 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Lautsprecher 440,97 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – PCs 2.089,06 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Schallakustische Verbesserung der NaWi-Räume (Chemie, Physik), Anbringen von Wandabsorbern 20.381,31 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Durchführen von schallakustischen Maßnahmen im Rahmen Übergang zur Oberstufe in Seitenbau der Schule: Bodenbelag erneuern, Anbringen von Absorbern, Deckenplatten austauschen und Malerarbeiten

45.987,17 € 2

Gymnasium am Mosbacher Berg – Einschulung hörgeschädigtes Kind: Nach den Sommerferien zum Schuljahresbeginn 2018/2019 werden drei hörgeschädigte Schüler eingeschult. Das Gymnasium ist bereits Schwerpunktschule "Hören". Aus diesem Grund wird die Maßnahme in weiteren Klassenräume fortgesetzt.

11.186,00 € 3

Gymnasium am Mosbacher Berg – Die Schülerinnen und Schüler, die seit der 5. Jahrgangsstufe in der Schule unterrichtet werden, wechseln jetzt nach und nach in die Oberstufe. Dafür wurden Räumlichkeiten im M-Bau mit Schallschutz ausgestattet.

32.238,48 € 3

Gymnasium am Mosbacher Berg – Beschaffung Hardware 1.272,78 € 3

Gymnasium am Mosbacher Berg – Beschaffung Hardware 2.151,21 € 3

Gymnasium am Mosbacher Berg – Beschaffung Dokumentenkamera und Lautsprecher 1.974,97 € 3

Gymnasium am Mosbacher Berg – Beschaffung Beamer und Halterung 4.532,10 € 3

Karl-Gärtner-Schule – Bau (Akustikdecke, Paneele) 8.635,06 € 1

Karl-Gärtner-Schule – Einrichtung (interaktive Tafel) 4.391,10 € 1

Joseph-von-Eichendorff-Schule – Bau (Akustikdecke, Teppich) 10.878,36 € 1

Joseph-von-Eichendorff-Schule – Einrichtung (interaktive Tafel) 4.391,10 € 1

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Joseph-von-Eichendorff-Schule – Anbringen von Pinnwand-Absorbern 11.390,44 € 2

Joseph-von-Eichendorff-Schule – interaktive Tafel 5.023,99 € 2

Joseph-von-Eichendorff-Schule – Gezielte Verbesserung der bereits vorhandenen guten Akustik in einem Klassenraum 6.900,09 € 2

Grundschule Bierstadt – Bau (Akustikdecke, Teppich, Paneele) 13.603,64 € 1

Grundschule Sauerland – Gezielte Verbesserung der bereits vorhandenen guten Akustik in einem Klassenraum 12.374,21 € 2

Grundschule Nordenstadt – Durchführen von schallakustischen Maßnahmen in einem Klassenraum: Teppichboden erneuern 6.305,76 € 2

Grundschule Nordenstadt – Beschaffung Smart-Board 4.758,81 € 3

Grundschule Nordenstadt – Ausräumen von Klassenräumen 280,30 € 3

Hebbelschule – Bau (Akustikdecke, Akustiklinoleum, Paneele) 15.473,23 € 1

Hebbelschule – Beschaffung Smart-Board 4.391,10 € 2

Hebbelschule – Bodenbelagsarbeiten 5.982,88 € 2

Hebbelschule – Anbringen von Pinnwand-Absorbern und Akustikdecke 10.113,11 € 2

Hebbelschule – Elektroarbeiten 1.405,09 € 2

Hebbelschule – interaktive Tafeln 8.234,80 € 2

Hebbelschule – Durchführen von schallakustischen Maßnahmen in zwei Klassenräumen und zwei angrenzenden Differenzierungsräumen: Bodenbelag erneuern, Anbringen von Absorbern, Deckenplatten austauschen und Malerarbeiten

31.950,52 € 2

Helen-Keller-Schule – Bau (Akustikdecke, Teppich, Paneele) 16.135,33 € 1

Helen-Keller-Schule – Einrichtung (interaktive Tafel) 4.391,10 € 1

Helen-Keller-Schule – Beschaffung Smart-Board 4.391,10 € 2

Helen-Keller-Schule – Bodenbelagsarbeiten 3.719,64 € 2

Helen-Keller-Schule – Anbringen von Pinnwand-Absorbern 3.521,56 € 2

Helen-Keller-Schule – Einbau einer Akustikdecke 7.072,59 € 2

Helen-Keller-Schule – Elektroarbeiten 4.130,41 € 2

Helen-Keller-Schule – Hausalarm versetzen 180,76 € 2

Helen-Keller-Schule – Raumakustische Beratung 2.499,00 € 2

Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule – Bau (Akustikdecke, Teppich, Paneele) 25.598,71 € 1

Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule – Einrichtung (Interaktive Tafel) 4.162,17 € 1

Schulze-Delitzsch-Schule – Bau (Akustikdecke, Teppich, Paneele) 2.048,10 € 1

Schulze-Delitzsch-Schule – Einrichtung (Laptop) 761,60 € 1

Riederbergschule – Akustikgutachten 583,10 € 1

Riederbergschule – Durchführen von schallakustischen Maßnahmen in zwei Klassenräumen: Bodenbelag erneuern, Anbringen von Absorbern, Deckenplatten austauschen und Malerarbeiten

25.951,84 € 2

Diesterwegschule – Akustikgutachten 737,80 € 1

Kerschensteinerschule – Bau (Akustikdecke, Teppich, Paneele) 36.084,56 € 1

Kerschensteinerschule – Erweiterung der schallakustischen Maßnahmen auf weitere Klassenräume durch Austausch der Deckenplatten

9.118,23 € 2

Konrad-Duden-Schule – WC-Kabine 1.220,87 € 1

Hafenschule – Anbringen von Pinnwand-Absorbern und Akustikdecke 10.591,54 € 2

Hafenschule – Raumakustische Beratung 2.796,50 € 2

Grundschule Schelmengraben – Verbesserung der Akustik 3.565,35 € 2

Grundschule Schelmengraben – Wände verschließen 2.536,00 € 2

Grundschule Schelmengraben – Raumakustische Beratung 3.451,00 € 2

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Grundschule Schelmengraben – Die bereits in den vergangenen Jahren erfolgten schallakustischen Maßnahmen in zwei Klassenräumen konnten durch das Einziehen von einer zusätzlichen Zwischenwand erheblich verbessert werden, um die Schallübertragung von einem Raum zum anderen zu verhindern.

4.584,60 € 2

Fritz-Gansberg-Schule – Bodenbelagsarbeiten 4.656,53 € 2

Fritz-Gansberg-Schule – Anbringen von Wandabsorbern/Tür anpassen 7.350,63 € 2

Fritz-Gansberg-Schule – Raumakustische Beratung 2.082,50 € 2

Leibnizschule – Beschaffung Beamer 1.067,43 € 3

Wilhelm-Leuschner-Schule – Umbaumaßnahmen zur Schwerpunktschule hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler: In drei Klassenräumen, einem Differenzierungsraum und einem naturwissenschaftlichem Raum wurden schallakustische Maßnahmen durchgeführt. In einem Klassenraum konnte zusätzlich ein Differenzierungsraum durch flexible Wandteiler mit Akustikabsorbern geschaffen werden.

65.158,45 € 2

Wilhelm-Leuschner-Schule – Umbaumaßnahmen zur Schwerpunktschule hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler: Im Rahmen der Schwerpunktschule wird ein weiterer Nawi-Raum mit Schallschutzmaßnahmen ertüchtigt sowie ein weiterer Klassenraum.

20.000,00 € 3

Wilhelm-Leuschner-Schule – Beschaffung Tastaturen 145,18 € 3

Wilhelm-Leuschner-Schule – Beschaffung Smart-Boards 18.881,73 € 3

Wilhelm-Heinrich-von-Riehl-Schule – Festgestellte Hörschädigung bei einer Schülerin: Durchführen von schallakustischen Maßnahmen in einem Klassenraum: Austausch der Deckenplatten, Anbringen von Adsorbern.

18.000,00 € 3

Wilhelm-Heinrich-von-Riehl-Schule – In der Schule werden zusätzlich nach und nach die Flure mit einem Schallschutz versehen. Hier besteht die Problematik, dass der Denkmalschutz einzuschalten ist.

32.196,00 € 3

Summe 818.029,12 €

Anschaffung einer Audio-Anlage für Hörgeschädigte

8.335,00 € 1

verschiedene Schulen: Tablet-Computer-Projekt im Inklusiven Unterricht (Hardwarekosten)

20.478,71 € 1

Gesamtkosten 846.842,83 €

Tabelle 3.2 – Daten des Schulträgers

3.3. Zuschüsse und Sachmittel

Veranstaltungen Modellregion Inklusive Bildung August 2013 bis Juli 2018

Veranstaltungen Themenreihe zur Modellregion StSchA und Schulträger

Zuschuss Dezernat Gesamt 548,38 €

Evaluationsveranstaltung Modellregion Dezember 2017 323,46 €

Sonstige Veranstaltungen

Inklusives Filmfestival „No Limits“ 2014 50.000 €

move@2014 (Zuschuss Dezernat) 20.000 €

Hip Hop goes school 2.000 €

Inklusives Filmfestival „No Limits“ 2016 28.083,08 €

Zuschüsse für die Inklusion in der Grundschulkinderbetreuung

Personal- und Sachkostenzuschüsse gesamt Geschäftsberichtszeitraum 1 57.925,28 €

Personal- und Sachkostenzuschüsse gesamt Geschäftsberichtszeitraum 2 79.708,33 €

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Personal- und Sachkostenzuschüsse gesamt Geschäftsberichtszeitraum 3 43.000,00 €

Gesamtkosten 180.633,61 € Tabelle 3.3 – Daten des Schulträgers

4. Systematische Qualifizierung in der Modellregion

Das Land und der Schulträger führen eine Veranstaltungsreihe zu Themen der inklusiven Bildung durch. Sie schließt öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltungen ein (KV WI, § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2). Kosten für die Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung von Schulleitungen und Lehrkräften trägt das Land. Sofern die sozialpädagogischen Fachkräfte an diesen Angeboten teilnehmen, beteiligt sich der Schulträger anteilig an den Kosten. Die inhaltliche Planung der einzelnen Veranstaltungen obliegt dem Staatlichen Schulamt (KV WI, § 5 Abs.2).

4.1. Angebote für Lehrkräfte, sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und pädagogisches Personal

Bei den nachfolgend aufgeführten Veranstaltungen handelt es sich um ausgewählte Veranstaltungen (Einzelveranstaltungen, Reihenveranstaltungen), die keine vollständige Aufzählung aller durchgeführten Fortbildungen darstellen.

4.1.1. Angebote der Staatlichen Schulämter

Themenfeld: Organisationsentwicklung

Veranstaltung 1 Veranstaltung 2

Abrufangebot

Titel Umgang mit herausforderndem Verhalten ETEP Entwicklungstherapie, Entwicklungspädagogik

Leicht – humorvoll – flexibel: Konfliktgespräche im inklusiven Schulalltag erfolgreich führen

Kurzdarstellung/Inhalte ETEP – Verfahren zur Diagnostik sowie Interventionsstrategien bei auffälligem Verhalten

Veränderungen im Rahmen von Inklusion stellen Schulen und Lehrkräfte vor vielfältige Herausforderungen. Der Pädagogische Tag vermittelt Strategien für einen wertschätzenden Umgang mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Kolleginnen und Kollegen.

Zielgruppe mindestens vier Lehrkräfte einer Schule, ganze Kollegien

SEK I-Schulen auf dem Weg zur Inklusion

HRS/Checkliste Inklusion QB IV 2.2 QB II 1.1, QB II 1.3, QB III 1.4, QB IV 2.3

Teilnehmererhebung

Anzahl der Personen 125*

Anzahl der Grundschulen 23

Anzahl der Sekundarschulen 9

rBFZ 3

Förderschulen 10

Berufsschulen 1 * die angegebenen Zahlen beziehen sich auf die Schuljahre 2013/2014 – 2015/2016

Themenfeld: Prozessbegleitung nach Auftragsklärung Supervision und Kollegiale Fallberatung

Veranstaltung 1 Veranstaltung 2

Titel Kollegiale Fallberatung – schulübergreifend für alle Wiesbadener Grundschulen

Kollegiale Fallberatung – schulübergreifend für alle Wiesbadener Sek I-Schulen

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Kurzdarstellung/Inhalte Ressourcenorientierte Bearbeitung unterschiedlicher Fragestellungen hinsichtlich des Umgangs mit heterogenen Lerngruppen. Ein Perspektivwechsel: Von der Problemorientierung zur Lösungsorientierung.

Veränderungen im Rahmen von Inklusion stellen Schulen und Lehrkräfte vor vielfältige Herausforderungen. Der pädagogische Tag vermittelt Strategien für einen wertschätzenden Umgang mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Kolleginnen und Kollegen.

Zielgruppe Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter und Schulleitungen der Grundschulen

Lehrkräfte, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter und Schulleitungen der Grundschulen HRS/Checkliste Inklusion QB III 1.3, QB IV 2.2 QB III 1.3, QB IV 2.2

Teilnehmererhebung

Anzahl der Personen 33 15

Anzahl der Grundschulen 10 3

Anzahl der Sek I-Schulen

rBFZ

Förderschulen

Berufsschulen

Themenfeld: Unterrichtsentwicklung

Veranstaltung 1 Veranstaltung 2

Titel Classroom-Management im inklusiven Unterricht: ein Baustein auf dem Weg zu einem schulspezifischen Förderkonzept zum Umgang mit herausfordern- dem Verhalten.

Mit kooperativen Lernformen im inklusiven Deutschunterricht differenzieren.

Kurzdarstellung/Inhalte Präventives Classroom- Management kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute und gilt gleichzeitig als eine der wirksamsten Maßnahmen, um effektives Lernen zu ermöglichen, eine sichere Lernumgebung zu schaffen, zu einem positiven Klassenklima und einem wertschätzenden Umgang beizutragen, Krisen vorzubeugen sowie herausforderndes Verhalten zu minimieren: sich der Bedeutung und der Kompetenzen für erfolgreiches Classroom-Management bewusst werden, konkrete proaktive und reaktive Maßnahmen kennenlernen, reflektieren und für die eigene Praxis nutzbar machen, Absprachen zum Classroom-Management im System Schule treffen.

Eine praxiserprobte, alltagstaugliche Grundstruktur des kooperativen Lernens kennenlernen, ausgewählte Methoden des kooperativen Lernens zur Differenzierung erproben. „Packen“ eines Methodenkoffers für die eigene Lerngruppe oder Stufe in einer professionellen Lerngemeinschaft für eine eigene Unterrichtseinheit, mithilfe einer Checkliste eine kooperative Unterrichtssequenz planen und die notwendigen Materialien erstellen.

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Zielgruppe Lehrkräfte und Klassenleitungen der SEK I sowie Berufseinsteigerinnen und -einsteiger; Schulleitungsmitglieder

Lehrerinnen und Lehrer der SEK I mit dem Fach Deutsch, fachfremd unterrichtende Lehrkräfte

HRS/Checkliste Inklusion QB VI.2.2, 3.6, 4.3 QB VI.3.2, 3.4, 3.5 – QB IV.2.3

Teilnehmererhebung

Anzahl der Personen 12 17

Anzahl der Grundschulen

Anzahl der Sek I - Schulen 5 4

rBFZ

Förderschulen

Berufsschulen

Themenfeld: Fachfortbildung

Veranstaltung 1 Veranstaltung 2

Titel Beratung als Prozess: Erstkontakt/Einstiegsgespräch, Auftrags- und Rollenklärung

Berufs- und Studienorientierung in Sek I

Kurzdarstellung/Inhalte Erarbeitung von Fragetechniken und Kriterien für eine gelungene Auftrags- und Rollenklärung, Einsatz der Checkliste Inklusion

Ablauf des Berufswahlprozesses, aktuelle Situation auf dem regionalen Ausbildungs- und Bildungsmarkt, gängige Bewerbungsmodalitäten im Bezirk, Informationsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler

Zielgruppe DV Fachberaterinnen und -berater, Unterrichts- und Schulentwicklungsberaterinnen und -berater

Klassenlehrerinnen und -lehrer der Vorabgangsklassen

HRS/Checkliste Inklusion QB VI 2.3 QB IV.2.2, QB VII.1.3, QB VII.5.3

Teilnehmererhebung

Anzahl der Personen 17 21

Anzahl der Grundschulen

Anzahl der Sek I-Schulen 5

rBFZ

Förderschulen 1

Berufsschulen

Themenfeld: Kooperation und Vernetzung

Veranstaltung 1 Veranstaltung 2

Titel

Kooperation der Inklusionsberatung und Fachberatungen Unterrichtsentwicklung

Beratende Tätigkeiten in der Schule – systemisches Fortbildungsangebot

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Kurzdarstellung/Inhalte Erfolgreicher Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen; Rolle der Fachberaterinnen und Fachberater als Unterstützungssystem des Staatlichen Schulamtes; der Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen als Schwerpunkt in meiner Arbeit als Fachberaterin/-berater; Auftrag und Rolle der Fachberaterinnen und Fachberater; Checkliste Inklusion; mögliche Beratungsanlässe für Fachberaterinnen und Fachberater Arbeiten mit der Checkliste Inklusion Workshops; standardisierte Beratungsprozesse Wo können Sie die Checkliste konkret im Beratungsprozess einsetzen?

Zur Erweiterung der Professionalisierung der Lehrkräfte im Bereich Beratung werden folgende Inhalte angeboten: - Grundlagenmodul:

Heterogenität, Professionalität, Gesprächsführung, Auftragsklärung

- Aufbaumodul: Beratung, Moderation, Mediation

- Information, Exploration, Fachliche Klärung

- Kollegiale Beratung

Mit dem Ziel: - Entwicklung einer

systemischen Haltung - Anwendung

systemischer Fragetechniken

- Erkennen von und Umgang mit Kommunikationstypen, Gesprächsaufbau und Phasen eines Gesprächs

- Lösungs- und ressourcenorientiertes Arbeiten

- Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern

- Sicherheit bei der Moderation von Gesprächen

- Methodenkompetenz, Kollegiale Fallberatung, Auftragsklärung, Visualisierungstechniken

Zielgruppe Schulentwicklungsberaterinnen und -berater, Unterrichtsentwicklungsberaterinnen und -berater, Fachberaterinnen und -berater

Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BFZ

HRS/Checkliste Inklusion QB IV. 1.1 QB IV 2.3.

Teilnehmererhebung

Anzahl der Personen 31 44

Anzahl der Grundschulen

Anzahl der Sek I - Schulen

rBFZ 44

Förderschulen

Berufsschulen Tabelle 4.1.1 – Daten des Staatlichen Schulamts

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4.1.2. Angebote des Projektbüros förder- und kompetenzorientierter Unterricht

Themenfeld: Kooperation und Vernetzung Veranstaltung 1 Veranstaltung 2

Titel Förder- und kompetenzorientierter Unterricht in heterogenen Lerngruppen in allgemeinbildenden Schulen

Kurzdarstellung/Inhalte Im förder- und kompetenzorientierten Unterricht stehen das selbstständige und eigenaktive Lernen der Schülerinnen und Schüler sowie die individuelle Förderung im Lernprozess durch die Lehrkräfte im Mittelpunkt. Das macht eine Veränderung des Unterrichtsscripts und der Rolle der Lehrperson erforderlich. Auf diesem Weg zur individuellen Förderung unterstützt das Projektbüro für förder- und kompetenzorientierten Unterricht durch die einjährige Arbeit an insgesamt 9 Bausteinen, die inhaltlich deckungsgleich sind mit dem HRS. „Auswahl und Zuschnitt der Bausteine entsprechen dem gegenwärtigen Stand der theoretischen Diskussionen und der empirischen Befunde der empirischen Bildungsforschung.“ Prof. Hasselhorn in: Handbuch zur förder- und kompetenzorientierten Unterrichtsentwicklung, U. Krug, Carl Link, 2013, S. V

Zielgruppe Lehrkräfte, unabhängig von Schulform und Fach; mindestens 2 Lehrkräfte einer Schule, eher mehrere Lehrkräfte

HRS/Checkliste Inklusion Bezug insbesondere zu QB VI/Bezug zur Checkliste Inklusion

Teilnehmererhebung

Anzahl der Personen 32

Anzahl der Grundschulen 10*

Anzahl der Sek I - Schulen 2*

rBFZ 2

Förderschulen 2

Berufsschulen Tabelle 4.1.2 - Daten des Staatlichen Schulamts

*zwei Schulen wurden in die Gruppen der Modellregion Rüsselsheim integriert (HKM nachrichtlich am 09.12.2015)

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4.2. Angebote für Schulleitungen

4.2.1. Angebote der Hessischen Lehrkräfteakademie

Themenfeld: Unterrichtsentwicklung

Veranstaltung 1 Veranstaltung 2

Titel Auf dem Weg zur inklusiven Schule mehrtägige Seminarreihe für Schulleitungsteams

Voraussetzungen schaffen für Individualisierung und Inklusion – ein umfassender Ansatz der Unterrichtsentwicklung

Kurzdarstellung/Inhalte - Schulleitungsteams, die sich mit ihrer Schule auf diesen Weg der Veränderung zu einer inklusiven Schule begeben, erhalten in diesem Seminar Räume und Möglichkeiten jeweils an den eigenen dafür notwendigen Veränderungsvorhaben zu arbeiten.

- Die Lernangebote richten sich einerseits nach dem Entwicklungsstand und individuellen Bedarf des Schulleitungsteams. Darüber hinaus werden aber auch bei der Auswahl der Lernangebote die Erfordernisse, die sich aus dem jeweiligen Seminarprozess ergeben, mitberücksichtigt.

- Dabei werden Themen und Arbeitsfelder wie Veränderungsprozess und Führung, Führungsmodelle, Veränderung und Prozess, Partizipation von Beteiligten, Unterrichtsentwicklung, Organisations- und Kommunikationsstrukturen, Personalentwicklung angesprochen.

- Die Teilnehmenden diskutieren die anstehenden Herausforderungen, die eine veränderte Lernkultur erforderlich machen. Sie entwickeln Ideen und schärfen ihre Vision der von ihnen angestrebten Schule. Die Teilnehmenden lernen mit dem „Kreuzlinger Schulentwicklungsmodell“, dem „Interdependenten Lernzyklus“ und dem „Lernschrittkonzept“ sich ergänzende Modelle für die Entwicklung von Schulen und deren Lernkulturen kennen und auf die eigene Schule anwenden.

- Es werden sinnvolle Maßnahmen zur erfolgreichen Durchführung von Schul- und Unterrichtsentwicklungsprojekten aufgezeigt und für die jeweiligen Schulen realistische Elemente gemeinsam entwickelt.

Zielgruppe Schulleiterinnen und Schulleiter und Schulleitungsmitglieder

Schulleiterinnen und Schulleiter und Schulleitungsmitglieder

HRS/Checkliste Inklusion HRS III.1.3 und III.3.3 HRS III.1.3 und III.3.3

Teilnehmererhebung

Anzahl der Personen 18 9

Anzahl der Grundschulen 6 2

Anzahl der Sekundarschulen 3 4

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rBFZ

Förderschulen

Berufsschulen Tabelle 4.2.1 – Daten des Staatlichen Schulamts

4.2.2. Weitere Angebote, z. B. öffentliche Veranstaltungen

Themenfeld: Öffentliche Veranstaltungen

Veranstaltung 1 Veranstaltung 2

Titel Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Themenreihe zur Modellregion Inklusive Bildung Wiesbaden

Kurzdarstellung/Inhalte - Regelmäßiges „Stadtgespräch“ zur schulischen Inklusion und assoziierten Themen.

- Themen der letzten Veranstaltungen:

- - Einsatz und Erfahrungen von Tablet-Computern an Wiesbadener Schulen

- - Ohne Sprache geht es nicht – Konzepte zur Sprachförderung

- - Umgang mit heterogenen Lerngruppen im IU – was können Jugend- und Sozialhilfe ergänzend beitragen? Auftrag und Zielsetzung der Eingliederungshilfe

- - Störer und Gestörte – Umgang mit herausforderndem Verhalten im IU – Kollegiale Fallberatung zum Perspektivwechsel

Zielgruppe Öffentlichkeit, Interessenverbände, Eltern, Institutionen, Parteien etc.

HRS/Checkliste Inklusion QB II 1.1, QB V 2.2

Teilnehmererhebung

Anzahl der Personen ca. 730*

Anzahl der Grundschulen

Anzahl der Sek I-Schulen

rBFZ

Förderschulen

Berufsschulen Tabelle 4.2.2 – Daten des Staatlichen Schulamts

*seit Oktober 2013

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5. Ausblick

Die Vertragsparteien stimmen die Umsetzung auf der Grundlage der Gesamtkonzeption nach § 1 Abs. 2 Satz 2 unter Einbeziehung weiterer Akteure (z. B. Elternvertreter, Vertreter der Wissenschaft) ab (KV WI, § 6 Abs.1 Satz 2).

Die nähere Ausgestaltung findet sich in der Gesamtkonzeption (siehe Anhang B) und wird von der Projekt- bzw. Steuergruppe weiter begleitet.

Anhang A – Schwerpunkte der Modellregion Wiesbaden und ihre Entwicklung Inklusion erfolgt oft fernab von Zahlen, Quoten und messbaren Fakten. Veränderungen in den Köpfen, in der Schulkultur und im Zwischenmenschlichen lassen sich nur schwer messen. Die dahinter stehenden Gespräche, Projekte und Maßnahmen sind nicht immer quantifizierbar, für eine qualifizierte Aussage zum Stand der Entwicklung jedoch unverzichtbar.

Die nachfolgende Anlage zum Geschäftsbericht soll die besonderen Entwicklungen der Modellregion Inklusive Bildung in den Schulen, der Verwaltung und der Wiesbadener Stadtgesellschaft während der vergangenen fünf Jahre aufzeigen.

A.1. Lebendige Inklusion in Schule und Stadt A.1.1. Sozialpädagogische Fachkräfte

In den Jahren 2013 bis 2018 hat die LH Wiesbaden neun Stellen geschaffen. Diese Fachkräfte werden, der Gesamtkonzeption gemäß, dem regionalen Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) in Wiesbaden zugeordnet und von dort an einzelne Schulen entsandt, zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung. Es sind die inklusiv arbeitenden Regelschulen, in denen die von der Stadt finanzierten Fachkräfte eingesetzt sind. Dabei wird sowohl die Schulgemeinde bei dieser Aufgabe als auch der einzelne Schüler/die einzelne Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterstützt. Dies erfolgt in Absprache mit der jeweiligen Schulleitung, dem Kollegium und dem zuständigen BFZ-Team.

Die hierdurch entstehenden multiprofessionellen Teams sind die zentralen Akteure der inklusiven Beschulung. Während also die Fachaufsicht bei der Leitung des Beratungs- und Förderzentrums liegt, unterstehen die sozialpädagogischen Fachkräfte in personalwirtschaftlicher und personalrechtlicher Hinsicht der Stadt Wiesbaden (Amt für Soziale Arbeit). Die Entscheidung darüber, an welchen Schulen die sozialpädagogischen Fachkräfte zum Einsatz kommen, erfolgt in Abstimmung zwischen BFZ und Amt für Soziale Arbeit. Die sozialpädagogischen Fachkräfte der Modellregion sind für die allgemeine Schule eine wichtige Ressource für die inklusive Beschulung i. e. S. sowie in den vorbeugenden Maßnahmen. Ihre Arbeit wird von den Lehrkräften sowie dem Beratungs- und Förderzentrum wertgeschätzt und in hohem Maße akzeptiert.

Mit ihrer Expertise und einem systemischen Ansatz erweitern sie den Blickwinkel auf die Entwicklungs- und Unterstützungspotentiale der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers. Durch die Personalressource der sozialpädagogischen Fachkräfte können die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, die Angebote der Jugendhilfe und die außerschulischen Beratungsstellen in die pädagogische Arbeit der Schule eingebunden werden.

Unterschiedliche Blickwinkel und Herangehensweisen von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften greifen dabei gut ineinander. Die Begleitung von Schülerinnen und Schülern durch ein multiprofessionelles Team unterstützt den Auftrag der Schulen im Rahmen der inklusiven Beschulung und der vorbeugenden Maßnahmen.

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A.1.2. Interne Schulentwicklung

Zu Beginn des Projektes Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden wurden zunächst jene Schulen in den Prozess der Umsetzung eingebunden, die aus der Zeit des Gemeinsamen Unterrichts bereits über umfassende Erfahrung in der schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen verfügten. Man ging davon aus, dass ein gemeinschaftlich von allen Beteiligten der Schulgemeinde getragenes, die besonderen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler berücksichtigendes schulisches Fördersystem insbesondere dann gelingt und sich erweitern kann, wenn alle Akteure die notwendigen Entwicklungsschritte nachvollziehen können und an den Prozessen beteiligt werden. Dieser Ansatz hat sich als erfolgreicher erster Schritt erwiesen, da sowohl die Elternwünsche berücksichtigt werden als auch die schrittweise Erweiterung eines inklusiven schulischen Systems durch erfahrene Lehrkräfte den ersten Schritten Sicherheit gewährleisten konnte. Verbunden mit der schrittweisen Verankerung eines inklusiven Gedankens im schulischen System folgt konsequenterweise auch eine Veränderung der Sichtweise auf Schülerinnen und Schüler und damit auch das Absehen von Etikettierungen, die der Generierung von Ressourcen einerseits und der Begründung von Besonderungen andererseits dienen. Ein schulisches System, das sich als inklusiv begreift, kann auf Etikettierungen verzichten und bietet den verschiedenen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler eine dem System immanente Antwort. Ein solches Verständnis wird durch die Sicherheit und die Anforderung rechtlicher Rahmenbedingungen zum einen initiiert, zum anderen auch befördert. Die durch die Kooperationsvereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Land Hessen vermittelte klare Positionierung und Setzung war und ist diesem Entwicklungsprozess allein schon durch die öffentliche Aufmerksamkeit und dem damit entstandenen öffentlichen Diskurs zuträglich. Dieser Umstand und die besondere Unterstützung des schulischen Systems haben dazu geführt, dass sukzessive immer mehr Schulen auch im Bereich der Sekundarstufe I und II schulische Inklusion umsetzen und das Angebot für andere Förderschwerpunkte weiter ausbauen. Dies geschieht in Anerkenntnis der objektiv bestehenden Schwierigkeiten, deren Benennung nicht zuletzt im Rahmen der Themenreihe zur Modellregion ihren Platz gefunden hat.

A.1.3. Leseförderung

Auch bei der Leseförderung ist das vorrangige Ziel des Bildungsbüros im Amt für Soziale Arbeit, eine Plattform zu schaffen, um vorhandene Angebote einfacher zugänglich und die Protagonisten untereinander bekannt zu machen. Auf Initiative des Bildungsbüros gründete sich im Frühjahr 2013 eine Gesprächsrunde Leseförderung Wiesbaden. Vertreten sind u. a. Ehrenamt Schule, Freiwilligenzentrum WI, Justus e. V., MitInitiative Wiesbaden, Wiesbadener Grundschulen, Netzwerk Leseförderung Rheingau-Taunus e. V., vhs Wiesbaden, Staatliches Schulamt, Ämter in und außerhalb der Stadtverwaltung. Die Idee, zuerst eine umfassende Bestandsaufnahme der vorhandenen Angebote zu erstellen und diese auf einem Webportal allen Interessierten zugänglich zu machen, wurde vorerst zurückgestellt. Stattdessen erhalten ehrenamtlich Aktive in diesem Bereich Angebote zum Austausch und zur Fortbildung. Aus diesem Grund – sowie zur Würdigung des oft jahrelangen Engagements vieler Ehrenamtler in KiTas, Schulen und Schulbibliotheken – veranstaltete das Bildungsbüro im November 2014 unter dem Motto „Spaß am Lesen zutage fördern“ den ersten Wiesbadener Lesetag. Neben einem Fachvortrag und vielen interessanten Informationen rund um das Thema Leseförderung konnten sich die Besucherinnen und Besucher per Flipchart-Abfrage äußern, ob und an welchen Fortbildungsveranstaltungen sie Interesse hätten. Das Ergebnis war Grundlage für eine kleine Fortbildungsreihe im Jahre 2015. Diese Fortbildungsreihe hat sich bewährt und wurde vom Schuldezernat auch in den darauffolgenden Jahren angeboten. Die Reihe umfasst Vorträge zu aktueller Kinder- und Jugendliteratur, Schulungen zur Software für Schulbibliotheken, Workshops zu Sprech- und Vortragstechniken u. ä.

A.1.4. Inklusion in der Stadtgesellschaft

Charakteristisch für die inklusive Bildung in der Landeshauptstadt Wiesbaden ist die intensive Vernetzung und Beteiligung der verschiedenen Akteure aus Schulen, der Elternschaft sowie von lokalen Institutionen. Diese Netzwerkstrukturen bieten Unterstützung sowie kritische Reflexion zugleich. Es haben sich neue Initiativen gegründet, bestehende Akteure miteinander vernetzt und es wurden neue Projektideen entwickelt. Ein Beispiel ist das durch das Kulturamt organisierte inklusive Filmfestival „No Limits“, das im Jahre 2016 bereits zum dritten Mal in der Caligari Filmbühne stattfand. Es wurde flankiert von einem mehrtägigen Begleitprogramm in den Bereichen Sport, Kunst, Musik, Literatur und Tanz.

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Unter dem Motto „Anerkennung von Heterogenität“ hatte das Schuldezernat im Juni 2016 zur Wiesbadener Bildungsmesse, einem Nachmittag der Information und des Austauschs, eingeladen. Offen stand die Bildungsmesse allen an Bildung interessierten Bürgerinnen und Bürgern; insbesondere Lehrkräfte, Eltern sowie Vertreterinnen und Vertreter außerschulischer Bildungseinrichtungen waren der Einladung gefolgt. Bei einem Markt der Möglichkeiten im großen Festsaal des Rathauses präsentierten sich die Partner des Büros für Kommunale Bildungsprojekte mit ihren Themen und Projekten: AG Leseförderung, Amt für Soziale Arbeit (Abteilung Kindertagesstätten, Koordinationsstelle für Behindertenarbeit), Fokus Neugier der Hochschule RheinMain, Medienzentrum Wiesbaden e. V., Netzwerk Hochbegabung, Regionales Grundbildungszentrum, Staatliches Schulamt RTK/WI, städtisches Schulamt (Abteilung Grundschulkinderbetreuung und Ganztägige Angebote) sowie vhs Wiesbaden. Höhepunkt der Bildungsmesse war der offizielle Startschuss für die „Wiesbadener Akademie für Kinder und Jugendliche mit besonderen Begabungen und Hochbegabung“. Die Begabtenakademie Wiesbaden ist ein gemeinsames Projekt des kommunalen Bildungsbüros und der vhs Wiesbaden. Seit längerem befasst sich das Bildungsbüro, gemeinsam mit dem Netzwerk Hochbegabung, mit der Frage, wie die außerschulische Begabtenförderung in Wiesbaden weiterentwickelt werden kann (vgl. unter Punkt A.1.6).

Auch der Gastredner der Bildungsmesse, Herr Dr. Dr. Caspar Söling, Geschäftsführer des Sankt Vincenzstifts, stellte die Wertschätzung von Heterogenität in den Mittelpunkt seines Vortrages und machte deutlich, wie unter dieser Prämisse auf den ersten Blick so unterschiedliche Themen wie schulische Inklusion von Kindern mit und ohne Behinderung einerseits und die Begabtenförderung andererseits ganz selbstverständlich zusammenfinden. Auch mit dieser Veranstaltung wirkten das Schuldezernat und seine Partner in die Stadtgesellschaft hinein.

A.1.5. move@2014

Musik und Bewegung sind Ausdrucksformen des Menschen, die jeden ansprechen können. Rhythmus, Klang und Körpergefühl begleiten uns das ganze Leben lang. Mit dem Projekt move@2014 zeigte das Jugendreferat des Staatstheaters Wiesbaden mit Unterstützung durch die Stadt Wiesbaden, das Hessische Kultusministerium, das Staatliche Schulamt, Wiesbadener Schulen sowie durch lokale Träger der Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe wie Inklusion kreativ gelebt werden kann: Das Theaterprojekt bezog über 250 Menschen unterschiedlichster Hintergründe und verschiedensten Alters – Schülerinnen und Schüler, Bürger jeden Alters mit und ohne Behinderung – in einen stadtweiten Prozess ein und ließ sie gemeinsam ein Bühnenkunstwerk erarbeiten. Mit Künstlern des Staatstheaters entwickelten sie ab Frühjahr 2013 bis zur Aufführung im Juni 2014 in verschiedenen Gruppen spielerisch Szenen, Musikstücke und Tanzchoreographien. Die Ergebnisse wurden nach gemeinsamen Gesamtproben als bühnenreife Performance im Großen Haus des Staatstheaters unter Mitwirkung des Orchesters uraufgeführt. Move@2014 ist eines von vielen Beispielen für gelebte Inklusion in der Landeshauptstadt Wiesbaden. A.1.6. Begabtenförderung/Begabtenakademie Wiesbaden

Im Bereich der Begabtenförderung hat sich in den Jahren 2016/2017 in Wiesbaden einiges getan. Wichtigster Schritt zur Verbesserung des Angebots war die Eröffnung der „Wiesbadener Akademie für Kinder und Jugendliche mit besonderen Begabungen und Hochbegabung“, kurz Begabtenakademie Wiesbaden. Im September 2016 startete die Akademie mit Kursen für Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren, mittlerweile steht sie auch jüngeren Kindern offen. Um dieses Angebot machen zu können, hat sich das städtische Bildungsbüro, damals noch im Schuldezernat angesiedelt, mit der vhs Wiesbaden eine erfahrene Bildungsinstitution an die Seite geholt. Die Vorstellung der Akademie erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Bildungsmesse, die unter dem Motto „Zeit für Heterogenität“ am 17. Juni 2016 im Wiesbadener Rathaus stattfand (vgl. Punkt A.1.4). Unter dem Blickwinkel „Anerkennung von Heterogenität in der Schule“ gehört aus Sicht der Kommune die Begabtenförderung in den Kontext der inklusiven Bildung und findet deswegen im Geschäftsbericht Erwähnung. Im Sommer 2018 befindet sich die Begabtenakademie bereits im fünften Semester; vhs Wiesbaden sowie kommunales Bildungsbüro im Amt für Soziale Arbeit zeigen sich mit der Nachfrage sehr zufrieden. Dieses Angebot soll stärker als bisher in den Schulen bekannt gemacht werden - insgesamt bleibt es ein Anliegen, die außerschulische Begabtenförderung mit der schulischen Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern stärker zu verzahnen. Auch entsprechende Angebote im Bereich der Lehrkräftefortbildung rücken in den Fokus.

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A.1.8.A.1.7. Website Inklusive Bildung in Wiesbaden – gemeinsamer Auftritt von Kommune und

Staatlichem Schulamt

Seit April 2017 finden Eltern, Schulen und Inklusionsinteressierte unter www.wiesbaden.de/inklusivebildung Informationen und Ansprechpartner zu zahlreichen die inklusive Bildung betreffenden Themen und Fragen: Inklusiver Unterricht, Eingliederungshilfe, Barrierefreiheit an Schulen, Inklusion in der Nachmittagsbetreuung sowie Veranstaltungshinweise. Das neue Angebot richtet sich insbesondere an Familien, die mit dem Heranwachsen ihrer beeinträchtigten Kinder auch mit Fragen der inklusiven Schulbildung konfrontiert sind. Grundlage für den Webauftritt waren Antworten auf sogenannte FAQs (häufige Fragestellungen) im Bereich der Inklusiven Bildung, die städtisches Schulamt, Staatliches Schulamt und Amt für Soziale Arbeit zusammengestellt haben. Die FAQs selbst sowie die dazugehörigen Antworten liegen den mit der inklusiven Bildung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den drei Ämtern vor. So kann jedes der drei Ämter erste Auskünfte zu telefonischen Anfragen erteilen sowie an die Kontaktperson im zuständigen Amt weiterverweisen. Im Verwaltungsdickicht getrennter Zuständigkeiten möchten die an der Umsetzung der (schulischen) Inklusion beteiligten Behörden insbesondere dem Wunsch vieler Eltern nach Transparenz und einer zentralen Informationsplattform zur inklusiven Bildung ein Stück näher kommen. Nicht zuletzt aufgrund der Einführung der inklusiven Schulbündnisse in Wiesbaden zum Schuljahr 2017/18 sind diese Informationen zum Teil nicht mehr aktuell – in Kürze werden neue Inhalte online gestellt, um die veränderten Strukturen abzubilden.

A.2. Darstellung der Anzahl von Schülerinnen und Schülern nach Förderschwerpunkten an allgemeinen Schulen und an Förderschulen

Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen

Schuljahr 2012/2013

Schuljahr 2013/2014

Schuljahr 2014/2015

Schuljahr 2015/2016

Schuljahr 2016/2017

Schuljahr 2017/2018

Hören 1 3 3 3 3 2

Sehen

Blinde 1 1 2 2

Geistige Entwicklung 5 11 20 35 43 52

Körperliche und motorische Entwicklung

1 1 2 3

Lernen 27 63 150 215 253 316

Emotionale und soziale Entwicklung

11 1 3 4 3

Sprache 2 1 5 6 3

Kranke Schülerinnen und Schüler

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Schülerinnen und Schüler an Förderschulen

Schuljahr 2012/2013

Schuljahr 2013/2014

Schuljahr 2014/2015

Schuljahr 2015/2016

Schuljahr 2016/2017

Schuljahr 2017/2018

Geistige Entwicklung 142 153 157 145/153* 145/150* 146/153

Körperliche und motorische Entwicklung

145 151 152 135 147 145

Lernen 444 405 352 297 253 253

Emotionale und soziale Entwicklung

219 222 234 211 214 254

Sprache 175 174 179 180 168 172

Kranke Schülerinnen und Schüler

111 121 111 105 118 114

Tabelle A.2. – Zahlen aus der Landesschulstatistik des jeweiligen Schuljahres (mit Vorklassen)

Legende: *Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die an einer Förderschule mit einer Abteilung

geistige Entwicklung beschult werden.

A.3. Darstellung barrierefreier Schulen nach Förderschwerpunkten

Es gilt das Prinzip, dass im Grundschulbereich möglichst alle Kinder die Grundschule ihres Bezirkes besuchen sollen (wohnortnahe Beschulung). In der Sekundarstufe I/II werden Schulen mit besonderer Ausstattung versehen, an diesen Schulen wird dann für einen oder mehrere Schwerpunkte die Barrierefreiheit Schritt für Schritt hergestellt. Für den Förderschwerpunkt Hören sind die Vorbereitungen bereits weit vorangeschritten, für den Realschulbereich, den Gymnasialbereich sowie für die beruflichen Schulen gibt es bereits Schulen mit besonderer Ausstattung. Dies ist auch für den IGS-Bereich mit der Wilhelm-Leuschner-Schule umgesetzt.

Die räumlichen Anforderungen können je nach Förderschwerpunkt und in Abhängigkeit von den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers sehr verschieden sein. Nicht jeder Förderschwerpunkt erfordert zwingend auch bauliche Maßnahmen. Alle notwendigen baulichen und apparativen Voraussetzungen werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten hergestellt. Hier gilt wie auch in der vergangenen Zeit der Grundsatz, dass standortorientiert und nach den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Schülerin/des einzelnen Schülers die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden, sobald diese benötigt werden. Um eine inklusive Beschulung zum Beginn eines Schuljahres sicherzustellen, besteht deshalb zwischen dem Schulträger und den Beratungs- und Förderzentren im Vorfeld eine enge Kooperation mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf.

Während der Laufzeit der Modellregion wurden insbesondere bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit für den Förderschwerpunkt Hören vorgenommen. Hierbei handelt es sich um Umbaumaßnahmen, schallakustische Beratung bzw. Beschaffungen (z. B. Smartboards, Videoübertragungsanlage, Lautsprecher). Die Barrierefreiheit wird sukzessive hergestellt, so wie Räume für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler im Unterrichtsalltag benötigt werden. In diesem Sinne ist die Barrierefreiheit für den Förderschwerpunkt Hören bezogen auf ein gesamtes Schulgebäude eingeschränkt gegeben. Bezogen auf die Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung sind jedoch alle notwendigen Voraussetzungen für die individuelle Barrierefreiheit vorhanden. Insbesondere an den Grundschulen werden bei Bedarf auch die Räume der Nachmittagsbetreuung schallakustisch ertüchtigt.

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Da im Grundschulbereich eine möglichst wohnortnahe Beschulung erfolgen soll, liegt hier der Schwerpunkt der baulichen Maßnahmen und Beschaffungen. Im Bereich der Sekundarstufe I und II erfolgt die Ausweisung von Schulen mit besonderer Ausstattung, wo dies notwendig ist. Gleichwohl werden auch an anderen Schulstandorten Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung unterrichtet, ohne dass Barrierefreiheit herzustellen war, weil die räumlichen Begebenheiten bereits vorhanden sind. Festzuhalten ist, dass während der Laufzeit der Modellregion alle notwendigen Maßnahmen für die inklusive Beschulung geschaffen wurden. Keiner der dahingehenden Anträge musste abgelehnt werden.

Für weitere Förderschwerpunkte (Sehen, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung) ist die Ausweisung von Schulen mit besonderer Ausstattung vorgesehen. Die Ausweisung von Schulen mit besonderer Ausstattung für weitere Förderschwerpunkte wird Zug um Zug erfolgen, sobald der Bedarf dafür besteht. Bis dahin soll auch weiterhin auf Bedarfe individuell und flexibel reagiert werden. Dies ist im Bereich Sekundarstufe I geschehen anlässlich der Aufnahme einer sehbehinderten Schülerin an der IGS Kastellstraße sowie an der Helene-Lange-Schule.

Schulen mit besonderen Förderschwerpunkten wie es sich aufgrund der weiter oben beschriebenen Vorgehensweise (Herstellung der Barrierefreiheit bei individueller Erfordernis) heute darstellt, z. T. abweichend von der Gesamtkonzeption

Förderschwerpunkt Hören

Realschule: Kellerskopfschule, Naurod Werner-von-Siemens-Schule

Integrierte Gesamtschule:

Wilhelm-Leuschner-Schule

Gymnasium:

Gymnasium am Mosbacher Berg

Carl-von-Ossietzky-Schule (Sek II)

Berufliches Gymnasium: Friedrich-List-Schule

Förderschwerpunkt Sehen

Grundschule:

Diesterwegschule (blinde Schülerinnen und Schüler im inklusiven Unterricht)

Integrierte Gesamtschule:

Helene-Lange-Schule ab Schuljahr 2016/2017

Tabelle A.3 – Daten den Staatlichen Schulamts

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A.4. Themenreihe Modellregion Inklusive Bildung

In Abstimmung zwischen Projektleitung und Schulträger werden in unregelmäßigen Abständen Informations- und Diskussionsabende zu Themen im Kontext von Inklusion und Schule organisiert, die sich an die breite Öffentlichkeit richten oder aber sehr gezielt Fragestellungen im Rahmen der Projektentwicklung aufnehmen. Die Veranstaltungsorte wechseln von schulischen Räumen zu öffentlichen Räumen wie dem Schloss Freudenberg oder etwa dem Foyer des Staatstheaters. Zu dem Konzept der Themenreihe gehört es ebenfalls, als Referentinnen und Referenten aktiv in den Prozess der (schulischen) Inklusion beteiligte Personen aus Wiesbaden gemeinsam mit Expertinnen und Experten von außerhalb der Stadt zu gewinnen. Bislang haben folgende Themenabende stattgefunden:

Zeitpunkt Thema

Juni 2013 „Erfolgreiches Lernen durch transparente Unterrichtsstrukturen und Unterstützungssysteme“ (Vorträge und Diskussion) Werner-von-Siemens-Schule (Realschule)

Juli 2013 Gesamtkonzeption (Vorträge und Diskussion) Kerschensteinerschule (Berufliche Schule)

Okt. 2013 „Praktische Lösungsmöglichkeiten und sicheres Auftreten in Konfliktsituationen im Schulalltag“ (Vortrag und Diskussion) Gerhart-Hauptmann-Schule (Realschule)

November 2013 „Informationsveranstaltung zum sonderpädagogischen Entscheidungsverfahren“ (Vorträge und Diskussion) Friedrich-Ebert-Schule (Berufliche Schule)

Dezember 2013 „Wenn AD(H)S die Lösung ist, was ist dann das Problem?“ AD(H)S aus systemischer Sicht verstehen und ganzheitlich angehen“ (Vorträge und Diskussion). Diltheyschule (Gymnasium)

Februar 2014 „Bitte nicht helfen, es ist schon schlimm genug“ – Unterstützungsangebote von verschiedenen Institutionen für einen gelingenden Schulstart (Podiumsdiskussion). Diesterwegschule (Grundschule)

Mai 2014 „Eine Schule für alle!?“ Podiumsdiskussion mit Expertinnen und Experten zur inklusiven Beschulung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in den Räumen des Schlosses Freudenberg

Oktober 2014 „Zwei Schuljahre inklusive Praxis“ – Ein Zwischenbericht von ersten Schritten und weiteren Erfolgen (Expertenbefragung und Diskussionsrunde) Vorträge und Diskussion Helene- Lange- Schule (IGS)

Dezember 2014 Lernen mit Tablet-Computern in der Modellregion Inklusive Bildung Wiesbaden – Erfahrungen und Erkenntnisse des Projektes (Vortrag und Workshops) Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule (Förderschule)

Februar 2015 „Ohne Sprache geht es nicht“ – Konzepte zur Sprachförderung/Spracherwerb im

Inklusiven Unterricht

Podiumsdiskussion im Foyer des Hessischen Staatstheater

Juni 2015 „Auftrag und Zielsetzung der Eingliederungshilfe“ – Was können Jugend- und

Sozialhilfe ergänzend beitragen im Umgang mit heterogenen Lerngruppen innerhalb

des Inklusiven Unterrichts?

Gesprächsrunde mit Experten in der Geschwister-Scholl-Grundschule

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September 2015 „Störer und Gestörte“ – Schülerinnen und Schüler mit herausforderndem Verhalten –

Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung – eine kollegiale Fallberatung zum

Perspektivwechsel

Vortragssaal im Landesmuseum Wiesbaden

November 2015 Flüchtlingskinder an Wiesbadener Schulen – Informationsveranstaltung mit

Expertinnen

Podiumsdiskussion Gutenbergschule (Gymnasium)

Februar 2016 Drei Jahre lebendige Inklusion in Schule und Stadt: Rückblick – Einblick – Ausblick

Gemeindesaal Marktkirche

Juni 2016 „Schule barrierefrei – Gelingensbedingungen für den Schulbesuch und Unterricht von

Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Bereich der körperlich-

motorischen Entwicklung“

Walkmühlcafé Wiesbaden

Oktober 2016 „Lernwege entdecken und begleiten! Und wie!“

Eine kollegiale Fallberatung zu dem Förderschwerpunkt Lernen

Vortragssaal im Landesmuseum Wiesbaden

März 2017 „Ich werde keinem Kind mehr gerecht“ – Wege aus der Problemtrance

ETEP als Brücke zur Neuorientierung

Mensa Diltheyschule (Gymnasium)

November 2017 „…denn sie wissen nicht, was sie erwartet!“ Ausbildungsreife?! Was

bedeutet das für uns?

IHK Wiesbaden Tabelle A.4 – Daten des Staatlichen Schulamts

A.5. Spiegelgruppe

Die Spiegelgruppe zur Modellregion Inklusive Bildung in Wiesbaden hat bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des vorliegenden Geschäftsberichts zur Modellregion 10-mal (10. Juni 2013, 26. September 2013, 25. November 2013, 28. Mai 2014, 05. November 2014, 04. März 2015, 07. Oktober 2015, 18. Mai 2016, 15. Februar 2017, 06. September 2017) getagt. Die Zusammensetzung der Spiegelgruppe ist der Geschäftsordnung zur Spiegelgruppe wie auch der Gesamtkonzeption zur Modellregion zu entnehmen. Während des Termins am 28. Mai 2014 wurde die Geschäftsordnung einstimmig verabschiedet. Die Veranstaltungen dienen dem Austausch über Lichtblicke und Herausforderungen in der Modellregion. Außerdem werden unterschiedliche Belange im Zusammenhang mit der Modellregion Inklusion thematisiert, beispielsweise die Zusammenarbeit zwischen Sozialpädagogischen Fachkräften und BFZ- Lehrkräften in allgemeinbildenden Schulen (05.11.2014). Seit Beginn der gemeinsamen Sitzungen bis zur letzten Sitzung der Spiegelgruppe im September 2017 hat sich das Gremium zu einer lebhaften Austauschrunde entwickelt, in deren Rahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Berichte einbringen und inhaltliche Diskussionen geführt werden. Im Rahmen der konzeptionellen Vereinbarungen zur Modellregion Inklusive Bildung konnte sich mit der Spiegelgruppe ein verlässlicher und vor allen Dingen vertrauens- und respektvoller Austausch zwischen unterschiedlichen, am Bildungsprozess beteiligten Institutionen entwickeln. Die zu besprechenden Themen werden von allen Beteiligten gleichermaßen eingebracht. Es besteht ein hohes Interesse sich unter den Überschriften „Sternstunde, Stolpersteine und Klärungsbedarf“ offen über die Entwicklung der jeweils berichtenden Institution zu informieren, sich gegenseitig zu befragen, aber auch zu beraten. Eine gemeinschaftlich getragene Identifikation mit dem Verständnis der gemeinschaftlich wahrgenommenen Verantwortung für den inklusiven Bildungsprozess in der Stadt Wiesbaden findet seinen Niederschlag nicht zuletzt in dem in der Spiegelgruppe formulierten Bedürfnis nach einer breiten Dokumentation und Evaluation der Entwicklungen im Kontext der Modellregion Inklusive Bildung.

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A.6. Fachtag Modellregion Inklusive Bildung am 13. Dezember 2017 Im Rahmen einer Fachtagung wurde die Modellregion evaluiert und anschließend in einem Ergebnisbericht zusammengefasst. Seit diesem Zeitpunkt fand keine Spiegelgruppensitzung mehr statt. Der Dialog über die Entwicklung der inklusiven Bildung in Wiesbaden findet zukünftig in einem größeren Rahmen in den inklusiven Schulbündnissen seine Fortsetzung.

Anhang B – Gesamtkonzeption der Modellregion