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KPMG SCHWEIZ Geschäftsberichte lesen und verstehen 3. Auflage

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KPMG SCHWEIZ

Geschäftsberichte lesen und verstehen3. Auflage

KPMG International

KPMG International ist ein weltweitführender Verbund von Wirtschafts-prüfungs- und Beratungsgesellschaftenund beschäftigt rund 104 000 Mit-arbeitende in 144 Ländern.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.kpmg.com

KPMG Schweiz

Die Tätigkeiten von KPMG Schweizsind in der KPMG Holding (demSchweizer Mitglied von KPMG Inter-national) zusammengefasst. Unterdiesem Dach beschäftigt KPMG in derSchweiz rund 1470 Mitarbeitende an13 Standorten.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.kpmg.ch

2 Geschäftsber ichte lesen und verstehen

«KPMG is the global network of professionalservices firms whose aim is to turnknowledge into value for the benefit of itsclients, its people and the capital markets.»

«Überraschender Ergebniseinbruch»,«Muster Konzern hart an der Verlust-grenze», «Fortbestand des MusterKonzerns ungewiss» – so und ähnlichlauten zuweilen die Schlagzeilen. Dergeneigte Leser wundert sich, wie derplötzliche Einbruch und dessen Aus-mass zu erklären sind, wo doch dasManagement noch vor kurzem die Er-tragskraft des Unternehmens gelobthat. Der letzte Geschäftsbericht hattejedenfalls noch steigende Gewinneausgewiesen, und die Jahres- bzw.Konzernrechnung war von der Revisi-onsstelle ohne Wenn und Aber testiertworden.

Der Geschäftsbericht gibt ausführlichAuskunft über die Entwicklung einesKonzerns und seiner Holdinggesell-schaft im abgelaufenen Geschäftsjahr.Das ist aber nicht nur ein Rückblick:Vermögens-, Finanz- und Ertragslage,kombiniert mit den zahlreichen qualita-tiven Aussagen und Zusatzinformatio-nen, ermöglichen dem Leser Schlüssezu ziehen über die Nachhaltigkeit desErgebnisausweises und die zukünftigeLeistungsfähigkeit des Konzerns. DieBuchwerte der Aktiven stellen eineAussage über die in Zukunft zu erwar-tenden Geldzuflüsse dar, während dieVerpflichtungen in Zukunft einen Geld-abfluss zur Folge haben werden. DerBestand der flüssigen Mittel, der ope-rative Cashflow und die Fälligkeits-struktur der Finanzverpflichtungengeben wertvolle Hinweise zu denfinanziellen Spielräumen, Investitionenzu tätigen oder Ausschüttungen vorzu-nehmen. Investitions- und Akquisitions-tätigkeit wiederum verweisen auf diestrategische Ausrichtung und Expan-sionspläne des Konzerns.

Die Konzernrechnung bildet die zentra-le Grundlage für diese Beurteilung. Siebasiert auf strengen Normen der Rech-nungslegung, die dazu dienen, die Ver-gleichbarkeit und Neutralität der finan-ziellen Berichterstattung sicherzustel-len. Daneben hat die Konzernleitungdie Möglichkeit, innerhalb des Jahres-berichts aus ihrer Sicht die Ergebnissezu kommentieren.

Der Holdingabschluss weist dagegennur geringe Aussagekraft in Bezug aufdiese Aspekte auf, dient er doch pri-mär der Festlegung des ausschüttba-ren Gewinns sowie als Grundlage fürdie Steuererklärung der Holdinggesell-schaft. In Ländern, wo sich die Kon-zernbesteuerung bereits durchgesetzthat, wie z.B. in den USA, wird auf diePublikation dieses unkonsolidierten Ab-schlusses gänzlich verzichtet.

Mit der vorliegenden Broschüremöchte KPMG Schweiz zum Verständ-nis über die Rechnungslegung beitra-gen. Sie soll Ihnen als Leser der Wirt-schaftspresse oder Aktionär das Lesenund Interpretieren von Geschäftsbe-richten anhand des frei erfundenenMuster Konzerns erleichtern und dieAufgaben der Revisionsstelle näherbringen.

Geschäftsber ichte lesen und verstehen 3

Kein Buch mit sieben Siegeln

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Warum gibt der Holdingabschluss

keine Auskunft über den Geschäfts-

gang?

Die Holding ist die Muttergesellschaftder Unternehmensgruppe und vielfachnicht selbst operativ tätig. Der auf-grund der gesetzlichen Minimalvor-schriften erstellte Holdingabschlussdient in diesem Fall lediglich derBestimmung der Gewinnausschüttungan die Holdingaktionäre und der Veran-lagung der Ertragssteuern aufgrund dermehrheitlich aus konzerninternen Divi-denden- und Zinserträgen erzieltenErgebnisse. Auf der Aktivseite zeigt erneben den flüssigen Mitteln die Beteili-gungen und Darlehen an Tochtergesell-schaften. Auf der Passivseite stehendie Fremdfinanzierung von Drittenund/oder Konzerngesellschaften sowiedas Eigenkapital. Der Gewinnausweishängt somit nicht unmittelbar vomGeschäftsgang des Konzerns, sondernvon der konzerninternen Ausschüt-tungspolitik ab. Aufgrund der aktien-rechtlichen Bewertung zu historischenAnschaffungskosten führen die Gewin-ne der Tochtergesellschaften auchnicht zu einer Aufwertung der Konzern-beteiligungen. Zudem können im Hol-dingabschluss gemäss schweizeri-schem Gesetz stille Reserven gebildetbzw. aufgelöst werden, was die Beur-teilung der tatsächlichen Vermögens-,Finanz- und Ertragslage zusätzlicherschwert.

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Was ist der Unterschied zwischen

Holdingabschluss und Konzern-

rechnung?

Die Konzernrechnung gibt im Gegen-satz zum Holdingabschluss einenumfassenden Einblick in die Vermö-gens-, Finanz- und Ertragslage derUnternehmensgruppe. In der Konzern-bilanz werden alle Aktiven und Verbind-lichkeiten der Tochtergesellschaftenerfasst und nach einheitlichen Kriterienbewertet und addiert. Diese treten andie Stelle der im Holdingabschlussbilanzierten Beteiligungen. In der Kon-zernerfolgsrechnung werden die nachden gleichen Kriterien ermitteltenErgebnisse aller Tochtergesellschafteneinschliesslich aller Umsätze, operati-ven Aufwendungen, Finanzergebnisseund Steuern zusammengefasst. Die imHoldingabschluss als Beteiligungser-träge ausgewiesenen Gewinnausschüt-tungen von Tochtergesellschaften stel-len aus konsolidierter Sicht lediglicheine Verlagerung von flüssigen Mittelninnerhalb des Konzerns dar und werdenin der Konzernrechnung deshalb wiederstorniert. Nach Elimination sämtlicherkonzerninternen Beziehungen stellt sichdie finanzielle Verfassung und Perfor-mance so dar, als ob der Konzern eineeinzige Unternehmung wäre. DiesesVerfahren wird auch als Konsolidierungbezeichnet. Weitere Pflichtbestandteile der Kon-zernrechnung bilden die Geldflussrech-nung, der Eigenkapitalnachweis und derAnhang. In ihrer Gesamtheit ermögli-chen sie eine vertiefte Analyse desKonzerns.

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Was sagt der Jahresbericht aus?

Der Jahresbericht stellt die verbaleBerichterstattung der Konzernleitungbzw. des Verwaltungsrates dar. Er gehtinsbesondere auf den Geschäftsver-lauf, die finanzielle Lage und die künfti-ge Entwicklung der Unternehmung ein.Im Unterschied zum Holdingabschlussund zur Konzernrechnung gibt er auchEinschätzungen über die zukünftigePerformance wieder. Der Jahresberichtuntersteht keiner Pflicht zur Prüfungdurch die Revisionsstelle. Der Konzern-prüfer ist jedoch gehalten, den Jahres-bericht im Hinblick auf dessen Konsis-tenz mit der Konzernrechnung kritischdurchzulesen.

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Fragen und Antworten zum Inhalt des Geschäftsberichts

Der Geschäftsbericht des Konzerns – die meisten an der Börsekotierten Schweizer Gesellschaften haben eine solche Struktur –besteht aus Jahresbericht, Informationen zur Corporate Governance,Konzernrechnung und Jahresrechnung der Holdinggesellschaft («Holdingabschluss»).

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Rechnungslegungsstandards

Da der schweizerische Gesetzgeberbisher keine detaillierten Regeln für dieErstellung der Konzernrechnung erlas-sen hat, sondern lediglich die Offen-legung der Konsolidierungs- und Be-wertungsgrundsätze verlangt, kommenin der Konzernrechnung meist andereRegelwerke wie Swiss GAAP FER(schweizerische Fachempfehlungen zurRechnungslegung), IFRS (InternationalFinancial Reporting Standards; früherIAS, International Accounting Stan-dards) oder US GAAP (US GenerallyAccepted Accounting Principles) zurAnwendung. Gesellschaften, derenAktien am Hauptsegment der SWXSwiss Exchange kotiert sind, müssenentweder IFRS oder US GAAP befol-gen, es sei denn es handle sich umBanken, die einer Spezialgesetzgebungunterliegen. Die Zielsetzung all dieserStandards ist die Darstellung eines dentatsächlichen Verhältnissen entspre-chenden Bildes der Vermögens-, Fi-nanz- und Ertragslage (sogenannte«true and fair view» bzw. «fair presen-tation»). Zwischen den Standards be-stehen allerdings bedeutende Unter-schiede und innerhalb eines Regel-werks gewisse Wahlrechte, weshalbein genaues Studium der durch denKonzern angewandten Rechnungsle-gungsgrundsätze im Anhang erforder-lich ist.

Die Bedeutung der IFRS

Die vom International Accounting Stan-dards Board (IASB) herausgegebenenIFRS entwickeln sich mehr und mehrzum globalen Rechnungslegungsstan-dard. So sind diese seit 2005 Pflicht fürbörsenkotierte Unternehmungen in derEuropäischen Union, in Australien undin Russland, während viele andere Län-der sich schrittweise an diese Normenannähern. Hauptziel des IASB ist der-zeit die Harmonisierung dieser Stan-dards mit US GAAP und die damit zu-sammenhängende Anerkennung derIFRS durch die amerikanische Börsen-aufsicht SEC. Dies würde nichtameri-

kanischen Unternehmungen den Gangan die New York Stock Exchange(NYSE) oder die TechnologiebörseNASDAQ wesentlich erleichtern, sinddoch Umstellungen von IFRS auf USGAAP mit beträchtlichen Kosten ver-bunden.

Mit der Globalisierung der IFRS gehteine wesentlich bessere Vergleichbar-keit der Konzernabschlüsse einher,was angesichts der zunehmendenBedeutung grenzüberschreitenderKapitalbeschaffung unabdingbar ist.Dies bedeutet auch, dass die Anwen-dung der IFRS immer weniger vonnationalen bzw. kulturellen Unterschie-den geprägt sein darf. Dafür setzensich einerseits die Prüfungsgesell-schaften, andererseits aber auch dieAufsichtsbehörden der relevanten Bör-senplätze ein.

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Was bedeutet der Begriff Corporate

Governance?

Corporate Governance ist die Gesamt-heit der auf das Aktionärsinteresseausgerichteten Grundsätze, die unterWahrung von Entscheidungsfähigkeitund Effizienz auf der obersten Unter-nehmensebene Transparenz und einausgewogenes Verhältnis von Führungund Kontrolle anstreben. Anders aus-gedrückt umfasst Corporate Gover-nance alle Grundsätze und Regeln zurLeitung und Kontrolle von Unterneh-men.

Geschäftsbericht 2005 des Muster Konzerns

Inhaltsverzeichnis

Aktionärsbrief 4

Jahresbericht 7

Kommentar zum Geschäftsgang 8

Organisation 32

Informationen für Investoren 45

Corporate Governance 47

Konzernrechnung 2005 des Muster Konzerns 52

Konsolidierte Bilanz 53

Konsolidierte Erfolgsrechnung 55

Konsolidierte Geldflussrechnung 56

Konsolidierter Eigenkapitalnachweis 57

Anhang der Konzernrechnung 58

Bericht des Konzernprüfers 72

Jahresrechnung 2005 der Muster Holding AG 73

Bilanz 74

Erfolgsrechnung 75

Anhang der Jahresrechnung 76

Bericht der Revisionsstelle 80

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Wozu dient Corporate Governance?

Interessengegensätze sind Teil desWirtschaftslebens und existieren auchinnerhalb von Unternehmen: Da sindeinerseits die Aktionäre, denen die Ge-sellschaft zwar gehört, die normaler-weise aber nicht an der Führung desUnternehmens beteiligt sind. Und dasind andererseits der Verwaltungsratund die Geschäftsleitung,die das Unter-nehmen strategisch und operativ leiten,die jedoch nicht Träger des kapitalmäs-sigen Hauptrisikos sind. Ein Hauptzielder Corporate Governance ist deshalbdie Wahrung der Interessen der Aktio-näre an einer umsichtigen Geschäfts-politik und einem effizienten Umgangmit den investierten Mitteln. Durch dievorgeschriebene oder freiwillige Be-richterstattung soll Transparenz gegen-über Investoren geschaffen werden.

Welche Informationen müssen

veröffentlicht werden?

Die Richtlinie der SWX Swiss Exchangebetreffend Informationen zur CorporateGovernance verlangt von den betroffe-nen Gesellschaften Transparenz zufolgenden Punkten:� Konzernstruktur und Aktionariat� Kapitalstruktur� Verwaltungsrat

� Geschäftsleitung� Entschädigungen, Beteiligungen und

Darlehen in Bezug auf Organmit-glieder

� Mitwirkungsrechte der Aktionäre� Kontrollwechsel und allfällige

Abwehrmassnahmen� Revisionsstelle bzw. Konzern-

rechnungsprüfer� Informationspolitik

Worin liegt der Unterschied zwi-

schen den neuen aktienrechtlichen

und den bereits geltenden börsen-

rechtlichen Vorschriften?

Der Ruf nach mehr Transparenz fürVergütungen an die Mitglieder des Ver-waltungsrates und der Geschäfts-leitung ist demnach nicht neu. Bereitsseit Juli 2002 verlangt die SWX-Richt-linie zwingend die Offenlegung vonInformationen in Bezug auf Entschädi-gungen, Beteiligungen und Darlehenan die Mitglieder des Verwaltungsratesund der Geschäftsleitung. Die SWX-Richtlinie basiert auf dem Bundesge-setz über die Börsen und den Effekten-handel (BEHG), das unter anderem dieZulassungsvoraussetzungen für Effek-ten zum Börsenhandel regelt. DerZweck des BEHG und damit auch derSWX-Richtlinie ist die Gewährleistung

der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärk-te (Funktionsschutz) sowie die Sicher-stellung von Transparenz und Gleichbe-handlung der Anleger (Anlegerschutz).Deshalb sollen börsenkotierte Unter-nehmen den Investoren gewisseSchlüsselinformationen zur CorporateGovernance zugänglich machen. DasBEHG verfolgt keine individuellenSchutzziele, d.h., es will den Anlegernicht vor Vermögensverlusten schüt-zen. Anders die Transparenzvorschrif-ten im OR. Diese dienen dem Schutzdes Aktionärsvermögens und damit imweitesten Sinne dem Schutz desPrivateigentums. Dieser Unterschied istbei der Offenlegung von Informationengemäss Aktienrecht im Auge zu behal-ten. Im Folgenden werden diese neuenBestimmungen näher beleuchtet.

Wer ist offenlegungspflichtig?

Offenlegungspflichtig sind nur Schwei-zer Unternehmen, deren Aktien an ei-ner Börse kotiert sind (Art. 663bbis OR).Sind nur Partizipationsscheine kotiert,so gilt die Norm analog. Als börsenko-tiert im Sinne dieses Artikels gilt jedeKotierung an einer schweizerischenoder ausländischen Börse unabhängigvom Segment.

6 Geschäftsber ichte lesen und verstehen

Fragen und Antworten zur Berichterstattungüber die Corporate Governance

Am 7.Oktober 2005 verabschiedeten National- und Ständerateine Ergänzung des schweizerischen Obligationenrechts (OR) zurTransparenz betreffend Vergütungen an die Mitglieder desVerwaltungsrates und der Geschäftsleitung. Mit der Inkraftsetzungder neuen Bestimmung kann per 1. Juli 2006 oder per 1. Januar2007 gerechnet werden.

Wessen Vergütungen sind offen zu

legen?

Offen zu legen sind die Vergütungen:� an gegenwärtige Mitglieder des Ver-

waltungsrates, der Geschäftsleitungund des Beirates;

� an frühere Mitglieder des Verwal-tungsrates, der Geschäftsleitungund des Beirates, sofern sie: > in einem Zusammenhang mit der

früheren Tätigkeit als Organ derGesellschaft stehen oder

> nicht marktüblich sind;� Personen, die den gegenwärtigen

und früheren Mitgliedern des Ver-waltungsrates, der Geschäftsleitungund des Beirates nahe stehen, so-fern die Vergütungen nicht markt-üblich sind.

Bezüge eines früheren Mitgliedes desVerwaltungsrates, der Geschäftsleitungoder des Beirates müssen deshalbnach dessen Ausscheiden aus derFirma nicht offen gelegt werden, so-fern diese aufgrund einer Geschäfts-tätigkeit mit der Firma geleistet wer-den (z.B. Rechtsberatung), es sei denn,diese Bezüge seien nicht marktüblich.Im Anhang zur Bilanz auszuweisensind andererseits in jedem Fall Vergü-tungen, die nach Ausscheiden aus derFirma aufgrund der früheren Tätigkeitweiter bezogen werden.

Der Rechtsbegriff der «nahestehendenPerson» findet sich in verschiedenenNormen der Gesetzgebung. Als nahe-stehend gelten Personen, die aufgrundpersönlicher, wirtschaftlicher, rechtli-cher oder tatsächlicher Beziehung mit-einander verbunden sind (z.B. aufgrundeiner familiären, bekanntschaftlichenoder geschäftlichen Beziehung).

Welche Vergütungen sind offen zu

legen?

Der neue Art. 663bbis Abs.2 OR enthälteine nicht abschliessende Aufzählungder offen zu legenden Vergütungen.Betroffen von der Offenlegungspflichtsind sämtliche Entschädigungen, ob inGeld oder in Sachleistungen, unteranderem auch bestimmte Darlehen,Hypotheken, Nebenentschädigungen,Einzahlungen in Pensionskassen. Obdie Zahlung effektiv von der Gesell-schaft selbst, einer Konzern- oderGruppengesellschaft oder über einenDritten erfolgt, spielt in diesem Zusam-menhang keine Rolle.

Welche Darlehen und Kredite sind

von der Offenlegung betroffen?

Offen zu legen sind gewährte und nochausstehende Darlehen und Kredite:� an gegenwärtige Mitglieder des Ver-

waltungsrates, der Geschäftsleitungund des Beirates;

� an frühere Mitglieder des Verwal-tungsrates, der Geschäftsleitungund des Beirates, sofern sie nichtmarktüblich sind;

� an Personen, die den gegenwärti-gen und früheren Mitgliedern desVerwaltungsrates, der Geschäftslei-tung und des Beirates nahe stehen,sofern die Darlehen und Kreditenicht marktüblich sind.

Wie muss offen gelegt werden?

Die Offenlegung der Vergütungen undKredite umfasst:� den an den Gesamtverwaltungsrat

und an jedes einzelne Mitglied aus-bezahlten Betrag unter Nennung desNamens und der Funktion;

� den an die Gesamtgeschäftsleitungund den höchsten an ein Mitgliedder Geschäftsleitung bezahltenBetrag unter Nennung des Namensund der Funktion;

� den an den Gesamtbeirat und anjedes einzelne Mitglied ausbezahl-ten Betrag unter Nennung desNamens und der Funktion.

Die Vergütungen und Kredite an nahe-stehende Personen sind gesondert undohne Namensnennung auszuweisen.

Sind auch Beteiligungen, Wandel-

und Optionsrechte offen zu legen?

Offen zu legen sind die Beteiligungen,Wandel- und Optionsrechte jedesgegenwärtigen Mitgliedes des Verwal-tungsrates, der Geschäftsleitung unddes Beirates, einschliesslich der Betei-ligungen der ihm nahestehenden Per-sonen, unter Nennung des Namensund der Funktion. Da die nahestehen-den Personen im Einflussbereich desMitgliedes stehen, muss sich diesesdie Beteiligungen dieser Personen anseine eigenen Beteiligungen anrech-nen lassen.

Gibt es Kontrollmöglichkeiten?

Der Anhang ist, zusammen mit derErfolgsrechnung und der Bilanz, Teilder Jahresrechnung. Diese wird vonder Revisionsstelle auf ihre Überein-stimmung mit dem Gesetz und denStatuten überprüft. Die Offenlegungder Vergütungen und Beteiligungen imAnhang ermöglicht damit die Kontrolleder Einhaltung der Transparenzvor-schriften durch eine unabhängige Stel-le. Gegenstand der Prüfung sind dieRichtigkeit und Vollständigkeit derGeschäftsvorfälle. Dazu gehörengemäss Bundesrat auch die Beurtei-lung der Marktüblichkeit und des Krei-ses der nahestehenden Personen.Stellt die externe Revisionsstelle Ver-stösse fest, benachrichtigt sie den Ver-waltungsrat und in wichtigen Fällen(z.B. bei unzutreffenden Angaben überdie Einzelentschädigungen für die Mit-glieder des Verwaltungsrates) dieGeneralversammlung.

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auf Maschinen und Gebäuden), Amorti-sationen (z.B. auf Patenten und ande-ren immateriellen Werten) und Wert-berichtigungen (z.B. auf Goodwill, Kun-denforderungen oder Warenvorräten)vorgenommen. In jüngster Zeit findenzunehmend Markt- bzw. VerkehrswerteEingang in die Konzernrechnung. Sowerden heute die meisten Wertschrif-ten zu Börsenkursen bilanziert; deri-vative Finanzinstrumente werden ge-mäss IFRS und US GAAP zum Ver-kehrswert eingesetzt; Renditeliegen-schaften können gemäss IAS40 zumMarktwert bewertet werden; und zurBerechnung von Personalvorsorgever-pflichtungen im Zusammenhang mitLeistungsprimatsplänen wird das zumVerkehrswert bewertete Pensionskas-senvermögen herangezogen. Bei derBewertung zu Verkehrswerten stelltsich die Frage, ob die Wertschwankun-gen, d.h. die unrealisierten Gewinneund Verluste, von Jahr zu Jahr erfolgs-wirksam oder erfolgsneutral ausgewie-sen werden.Eigenkapitalnachweis, Rechnungs-legungspolitik

1

Worauf sind Veränderungen

der Aktiven und Passiven zurück-

zuführen?

Die Veränderung einer konsolidiertenBilanzposition kann verschiedene Ursa-chen haben: Käufe und Verkäufe vonAktiven, Aufnahme und Rückzahlungvon Fremd- und Eigenkapital, Anpas-sungen der Bewertungsgrundlage wieWertberichtigungen auf Warenvorrätenoder Abschreibungen auf Sachanlagensowie Veränderungen des Konsolidie-rungskreises durch Kauf oder Verkaufvon Tochtergesellschaften. Ohne das

Studium der übrigen Bestandteile derKonzernrechnung, insbesondere derGeldflussrechnung und der Erläuterun-gen im Anhang, ist es unmöglich, dieBilanzveränderungen zu verstehen. Sokönnte eine Zunahme von Vorrätenund die gleichzeitige Abnahme der For-derungen aus Lieferungen und Leistun-gen mit einem Umsatzeinbruch undentsprechender Produktion «auf Halde»zusammenhängen. Die Zunahme derWarenvorräte könnte aber auch auf dieAkquisition einer Tochtergesellschaftzurückzuführen sein.Anhang, Geldflussrechnung

2

Wie kommt der Goodwill zustande,

und welchen Einfluss hat er auf die

Konzernrechnung?

In der Holdingbilanz wird der Kaufeines Unternehmens zu Anschaffungs-kosten (=Kaufpreis inkl. Transaktions-kosten) unter den Beteiligungen bilan-ziert. In der Konzernrechnung werdendagegen die übernommenen Aktivenund Verbindlichkeiten (Nettoaktiven) zuderen Verkehrswert im Zeitpunkt derAkquisition erfasst. Diese Verkehrswer-te bilden die Anschaffungskostenbasisfür die weitere Bilanzierung. Eine Diffe-renz zwischen dem Kaufpreis und denNettoaktiven wird als Goodwill bezeich-net, aktiviert und – je nach Rechnungs-legungsnorm – entweder über mehrereJahre abgeschrieben (z.B. unter SwissGAAP FER) oder jährlich einem Wert-haltigkeitstest unterzogen (z.B. IFRSund US GAAP). Der Goodwill reflektiert den Mehrwertbzw. das Zukunftspotenzial, das dieerwerbende Gesellschaft über den Ver-kehrswert der Nettoaktiven hinaus zuzahlen bereit war. IFRS und US GAAP

Auf welcher Bewertungsgrundlage

wurden Konzernbilanz und Bilanz

der Holdinggesellschaft erstellt?

Die Bilanzierung erfolgt i.d.R. unter derAnnahme, dass die Geschäftstätigkeitweitergeführt wird (Fortführungswer-te). Wenn die Annahme der Unterneh-mensfortführung nicht mehr gegebenist, weil beispielsweise Zahlungsunfä-higkeit vorliegt, ist ein Übergang vonallgemeinen Bewertungsregeln zumLiquidationswert der Vermögenswerteund Schulden erforderlich. Die Liquida-tionswerte (zuweilen auch «Zerschla-gungswerte» genannt) liegen dabeimeist deutlich unter den Fortführungs-werten, was oft zu einer Überschul-dung bzw. einem negativen Eigenkapi-tal führt.Die Überschuldung eines Konzerns hatan sich noch keine rechtlichen Folgen.Sie weist aber darauf hin, dass dieBeteiligungen der Holdingbilanz anWert eingebüsst haben. Wenn sichauch aus der Holdingbilanz eine offen-sichtliche Überschuldung der Gesell-schaft ergibt, ist gemäss Art.725Abs.2 des Obligationenrechts der Rich-ter zu benachrichtigen. Das Aktienrechtsieht zudem ein Frühwarnsystem vor,das den Verwaltungsrat verpflichtet,bereits beim Verlust der Hälfte vonAktienkapital und gesetzlichen Reser-ven der Holdingbilanz der Generalver-sammlung Sanierungsmassnahmenvorzuschlagen.

Worauf basieren Fortführungswerte?

Die herkömmliche Konzernrechnungs-legung basiert auf dem historischenAnschaffungs- bzw. Herstellungskos-tenprinzip. Von dieser Wertbasis aus-gehend werden je nach Nutzung derVermögenswerte Abschreibungen (z.B.

8 Geschäftsber ichte lesen und verstehen

Fragen und Antworten zur Bilanz

Die Konzernbilanz bringt die finanzielle Lage des Konzerns am Abschlussstichtag zum Ausdruck. In den meisten Unternehmenfällt dieser auf den 31.Dezember.

verlangen, dass dieser früher einfachals «Goodwill» subsumierte Betragweitestgehend auf identifizierbareimmaterielle Werte, z.B. mit der Akqui-sition übernommene Forschungs- undEntwicklungsprojekte, Kundenlisten,Auftragsbestände, Markenrechte usw.zugeordnet wird. Diese immateriellenAktiven haben oft eine bestimmbareNutzungsdauer und unterliegen des-halb einer periodischen Amortisation.Der verbleibende Goodwill muss dage-gen nur dann wertberichtigt werden,wenn der Buchwert sich nicht mehrdurch zukünftige diskontierteCashflows rechtfertigen lässt.Anhang

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Was sind Beteiligungen an assoziier-

ten Gesellschaften?

Von Beteiligungen an assoziiertenGesellschaften spricht man in derRegel bei Beteiligungsquoten zwischen20% und 50%. Sie verleihen demInvestor einen massgeblichen, abernicht beherrschenden Einfluss. SolcheBeteiligungen dürfen nicht konsolidiert,sondern müssen in der Konzernrech-nung zum anteiligen Eigenkapital bilan-ziert werden. Macht die betreffendeGesellschaft Gewinn, so erhöhen sichsowohl der Buchwert der Beteiligungals auch das Finanzergebnis (Erfolgs-rechnung). Schüttet die assoziierteGesellschaft eine Dividende aus, soreduziert sich der Buchwert der Beteili-gung, während sich die flüssigen Mit-tel des Konzerns erhöhen. Im Holding-abschluss werden diese Beteiligungendagegen zu den Anschaffungskosten,korrigiert um allfällige Wertberichtigun-gen, bilanziert.

Beteiligungen mit einem Stimmrechts-anteil unter 20% werden unter übrigenFinanzanlagen ausgewiesen.

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Bilanz Muster Muster Muster Muster

CHF Mio. Konzern Konzern Holding AG Holding AG

31. Dez 05 31. Dez 04 31. Dez 05 31. Dez 04

Flüssige und geldnahe Mittel 27 38 8 25

Marktgängige Wertpapiere 2 4 – –

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 66 121 – –

Andere Forderungen 12 28 – –

Warenvorräte 107 62 – –

Umlaufvermögen 214 253 8 25

Sachanlagen 126 94 – –

Goodwill 109 44 – –

Beteiligungen an Konzerngesellschaften – – 198 39

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften 16 11 3 3

Eigene Aktien – – 4 1

Pensionsguthaben 8 10 – –

Latente Steueraktiven 11 9 – –

Anlagevermögen 270 168 205 43

Total Aktiven 484 421 213 68

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 62 74 – –

Steuerverbindlichkeiten 2 8 – –

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 31 17 – –

Andere Verbindlichkeiten 37 52 – 1

Kurzfristige Verbindlichkeiten 132 151 – 1

Langfristige Finanzverbindlichkeiten 199 102 158 7

Rückstellungen 8 12 1 2

Latente Steuerverpflichtungen 14 17 – –

Langfristige Verbindlichkeiten 221 131 159 9

Total Fremdkapital 353 282 159 10

Minderheitsanteile 18 15 – –

Aktienkapital 23 22 23 22

Agio 18 15 18 15

Eigene Aktien (4) (1) – –

Reserven 76 88 13 21

Total Eigenkapital 113 124 54 58

Total Passiven 484 421 213 68

Die blau gedruckten Begriffe verweisen auf die relevanten Abschnitte im Geschäftsbericht.

6

Was sind latente Steueraktiven und

-verpflichtungen?

Die Wertansätze der Konzernbilanz wei-chen in vielerlei Hinsicht von der Steuer-bilanz ab. Diese Abweichungen, auchtemporäre Differenzen genannt, werdenerst steuerwirksam, wenn sie sich auf-heben. Solche künftigen Steuereffektesind unter den meisten Rechnungsle-gungs-Standards praktisch ausnahmslosschon heute abzugrenzen. Werden bei-spielsweise Wertschriften in der Kon-zernbilanz zum Verkehrswert von CHF 150, in der Steuerbilanz aber zumtieferen Anschaffungswert von CHF 100bilanziert, so wird der Mehrwert vonCHF 50 erst bei deren Veräusserungsteuerbar. In diesem Moment entstehtin der Steuerbilanz nämlich ein Gewinnvon CHF 50, der zu einem Steuer-aufwand führt. Da der Mehrwert vonCHF 50 in der Konzernbilanz in Form ei-nes noch unrealisierten Gewinns bereitsvorweggenommen wurde, ist der ent-sprechende zukünftige Steueraufwandschon heute in Form einer latentenSteuerverpflichtung zum vollen Steuer-satz abzugrenzen. Demgegenüber kön-nen Verlustvorträge allenfalls mit künf-tigen Gewinnen verrechnet werden unddamit den künftigen Steueraufwandreduzieren. Dieser bedingte Anspruchgegenüber dem Staat kann als latentesSteueraktivum bilanziert werden.Anhang

10 Geschäftsber ichte lesen und verstehen

Enthält die vorliegende Konzern-

bilanz Finanzinstrumente?

Ein wesentlicher Anteil der Konzern-bilanz besteht aus Finanzinstrumenten.Dazu gehören neben den flüssigen undgeldnahen Mitteln marktgängige Wert-papiere, Forderungen und Verbindlich-keiten aus Lieferungen und Leistun-gen, Minderheitsbeteiligungen (nichtaber Beteiligungen an assoziiertenGesellschaften), Darlehen, Finanzver-bindlichkeiten sowie derivative Finanz-instrumente (z.B. Devisenterminge-schäfte, Aktienoptionen, Zinssatz-swaps usw.).Derivative Finanzinstrumente sindgemäss internationalen Rechnungsle-gungsnormen zum Verkehrswert in dieKonzernbilanz aufzunehmen und wer-den entweder separat oder oft auchunter den anderen kurzfristigen Forde-rungen bzw. (Finanz-)Verbindlichkeitenausgewiesen. Je nachdem, ob sie derAbsicherung zukünftiger Transaktionenoder anderen Zwecken (z.B. Handel)dienen, können die Wertschwankun-gen entweder direkt im Eigenkapitaloder in der Erfolgsrechnung ausgewie-sen werden. Von entsprechenderBedeutung ist es, deren Hintergrundbzw. die zugrunde liegende Strategieder Konzernleitung zu kennen.Anhang

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Wieso werden eigene Aktien in der

Konzernbilanz als Minusposten im

Eigenkapital ausgewiesen?

Während die eigenen Aktien im Hol-dingabschluss nach Schweizer Rechteinen Vermögenswert darstellen undentsprechend unter den Aktiven bilan-ziert werden, bilden sie im Konzern-abschluss einen Abzugsposten zumausgegebenen Kapital. Unter dieserBetrachtung wird der Kauf eigenerAktien wie eine, wenn auch nur vor-übergehende, Kapitalherabsetzungbehandelt. Ein späterer Verkauf eigenerAktien wird entsprechend wie eineKapitalerhöhung verbucht, wobei einallfälliger Mehr- oder Mindererlös imVergleich zum ursprünglichen Anschaf-fungswert nicht als Gewinn bzw. Ver-lust, sondern im Agio (Kapitalreserven)zu erfassen ist. Begründet wird diesdamit, dass es sich beim Handel miteigenen Aktien um Einzahlungen vonAktionären bzw. Auszahlungen anAktionäre handelt, da eine Gesellschaftnicht auf ihrem eigenen Kapital Gewin-ne oder Verluste erzielen kann.Eigenkapitalnachweis, Anhang

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Was ist ein Pensionsguthaben?

Guthaben im Zusammenhang mit derPersonalvorsorge sind entweder aufVorschüsse und Darlehen an die Vor-sorgeeinrichtung oder auf vorhandeneÜberschüsse in der Pensionskasse, dieder Konzern für aktivierbar erachtet, zu-rückzuführen. Im Fall von Überschüs-sen ist besondere Vorsicht angebracht:Aktivierbar sind solche, wenn sie fürden Arbeitgeber in Form von Rücker-stattungen oder zukünftigen Beitragsre-duktionen einen Nutzen darstellen. Inder Schweiz ist dies insbesondere beiVorliegen von Arbeitgeberbeitragsreser-ven (AGBR) der Fall. Diese Reservenkönnen vom Arbeitgeber bei der Pensi-onskasse in Form von zusätzlichen Bei-trägen geäufnet und in späteren Jahrenzur Begleichung der Arbeitgeberbei-träge verwendet werden. Anhang

� Gibt es Aktiven wie Pensionsgutha-ben oder latente Steueraktiven, dienur beschränkt der Kontrolle desKonzerns unterliegen und derenRealisierbarkeit gefährdet ist? Rechnungslegungspolitik, Anhang

� Wurden angemessene Wertberichti-gungen für Bonitätsrisiken auf Debi-toren und für unverkäufliche Warengebildet? Anhang

� Wann gelingt der Turnaround einerkürzlich erworbenen Gesellschaft,von dem die Werthaltigkeit desGoodwills abhängt? Mussten bereitsWertkorrekturen vorgenommenwerden?Erfolgsrechnung, Anhang

� Gibt es Kreditvereinbarungen, die anfinanzielle Kennzahlen geknüpft sindund deren Nichteinhaltung zu einersofortigen Kündigung des verzinsli-chen Fremdkapitals führt («DebtCovenants»)? Anhang

� Ist der Konzern wesentlichenFremdwährungsrisiken ausgesetzt,und wie sichert er sich dagegen ab? Rechnungslegungspolitik, Anhang

� Hat der Konzern derivative Finanz-instrumente ausstehend oder speku-lative Finanztransaktionen getätigt?Bestehen Rückkaufverpflichtungen(z.B. für eigene Aktien), die bilanziellnicht abgebildet sind? Rechnungslegungspolitik, Anhang

� Bestehen Eventualverpflichtungen, z.B. aus Rechts- oder Garantiefällen,welche die Finanzlage des Konzernsbeeinträchtigen könnten? Anhang

Geschäftsber ichte lesen und verstehen 11

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Wofür werden Rückstellungen

gebildet?

Rückstellungen sind gegenwärtige Ver-pflichtungen, deren Höhe und Fälligkeitzum jetzigen Zeitpunkt noch nichtbekannt sind. Beispiele sind Gewähr-leistungen auf getätigten Umsätzen,erwartete Verluste auf bestehendenAufträgen, Prozessrisiken, Steuernach-forderungen oder Personalkosten (Ver-pflichtungen für vorzeitige Pensionie-rung, Restrukturierungskosten wieAbgangsentschädigungen usw.). Unzu-lässig im Sinne einer «true and fairview» ist beispielsweise die Bildungvon Rückstellungen für zu erwartendeoperative Verluste, Produktionsverlage-rungskosten, zukünftige Marketingpro-jekte, Fremdwährungsrisiken oder poli-tische Risiken, da diesen keine gegen-wärtige Verpflichtung zugrunde liegt.Die Bemessung von Rückstellungen istzuweilen mit grossen Unsicherheitenbehaftet. Die Konzernleitung darf sichdabei nicht auf den sogenannten«worst case» stützen, sondern musssich um die bestmögliche Einschät-zung des zu erwartenden Mittelabflus-ses bemühen.Anhang

8

Was sind Minderheitsanteile?

Minderheitsanteile betreffen die vonDrittaktionären gehaltenen Anteile amEigenkapital von Tochtergesellschaften.Da im Rahmen der Vollkonsolidierungdie Bilanzen der Tochtergesellschaftenungeachtet des effektiven Kapitalanteilszu 100% in die Konzernrechnung einbe-zogen werden, muss der entsprechendevon Dritten gehaltene Anteil am Eigen-kapital und am Ergebnis in der Konzern-bilanz und -erfolgsrechnung separat aus-gewiesen werden. Minderheitsanteilemüssen einerseits weder zurückbezahltnoch verzinst werden und stellen des-halb keine Verpflichtung des Konzernsdar. Andererseits stehen sie aber auchnicht den Aktionären des Konzerns bzw.der Holdinggesellschaft zu. Aus diesemGrund werden sie oft zwischen Fremd-und Eigenkapital eingeordnet. Seit 2005werden Minderheitsanteile gemäss IFRSals Teil des Konzerneigenkapitals ausge-wiesen.

9

Sind die Reserven des Konzerns

ausschüttbar?

Grundsätzlich sind nur die Reserven derHoldinggesellschaft ausschüttbar,soweit sie keinen gesetzlichen Aus-schüttungsschranken unterliegen unddie dazu notwendige Liquidität vorhan-den ist. Die Reserven des Konzernssind dagegen weitgehend in den Bilan-zen der Tochtergesellschaften gebun-den. Sie müssen zunächst an die Hol-dinggesellschaft ausgeschüttet werden,was wiederum eine genügende Liquidi-tät und die gesetzliche, freie Verfügbar-keit dieser Reserven voraussetzt.Anhang

Weitere Fragen, die sich Anleger zur

Bilanz stellen sollten:

� Verfügt der Konzern über genügendLiquidität, um die kurzfristigen Ver-pflichtungen zu begleichen? Bilanz, evtl. Anhang

Wie zuverlässig ist das ausgewie-

sene Ergebnis?

Die Bewertung von Aktiven und Ver-pflichtungen (insbesondere Rückstel-lungen) ist oft mit grossen Unsicher-heiten verbunden. Bei der Erstellungeiner Jahresrechnung müssen deshalbzahlreiche Annahmen getroffen wer-den. Das ausgewiesene Ergebnis be-inhaltet insofern die Unsicherheiten inBezug auf die getroffenen Annahmen.

Im harten Wettbewerb suchen Unter-nehmen nach neuen Transaktionsfor-men und Arten der Leistungserbrin-gung. So stellt sich beispielsweise beilängerfristigen Fertigungsaufträgen dieFrage, ob während der Fertigungsdauerschon ein Umsatz- und Gewinnanteilerfasst werden kann. Oft ist es nichteindeutig, wann ein Umsatz als reali-siert betrachtet und der daraus resultie-rende Gewinn verbucht werden kann.«Sale and lease back»-Transaktionen,die zum Verkauf und zur gleichzeitigenMiete einer Anlage führen, generierenliquide Mittel und Gewinn oder Verlust,ohne dass sich an der Nutzung der An-lage durch das Unternehmen etwasändert. Unternehmen tätigen immerhäufiger auch komplexe Finanztrans-aktionen, «verkaufen» zum Beispielihre Debitorenbestände für Finanzie-rungszwecke, gewähren Garantien,Optionen oder andere Sicherheiten.«Standard-Setters» und Gesetzgeberhaben es schwer, mit der rasanten Ent-wicklung Schritt zu halten. Entspre-chend interpretationsbedürftig ist bis-weilen die Bilanzierung solcher Trans-aktionen.

Gesamtkosten- oder Umsatzkosten-

verfahren?

Die Erfolgsrechnung kann nach demGesamtkostenverfahren oder nachdem international üblichen Umsatzkos-tenverfahren aufgestellt werden. BeimGesamtkostenverfahren wird die Ge-samtleistung der Periode ausgewie-sen, einschliesslich der in der Periodeproduzierten, aber (noch) nicht verkauf-ten Leistungen (Bestandesveränderun-gen und aktivierte Eigenleistungen).Dieser Gesamtleistung werden die inder Periode angefallenen Aufwendun-gen gegenübergestellt. Beim Umsatz-kostenverfahren werden nur die in derPeriode verkauften Leistungen ausge-wiesen und diesen die darauf bezoge-nen Herstellungskosten (in englisch«Cost of sales») gegenübergestellt.

Ein weiterer Unterschied besteht imAusweis der angefallenen Aufwendun-gen: Beim Gesamtkostenverfahrenwird der Aufwand nach Kostenartengegliedert (z.B. Materialaufwand, Per-sonalaufwand usw.), während beimUmsatzkostenverfahren die Aufwen-dungen den Kostenstellen Produktion,Forschung und Entwicklung, Vertriebund Verwaltung zugeordnet werden.Nur beim Umsatzkostenverfahren lässtsich somit eine Bruttomarge, definiertals Bruttogewinn in Prozenten derUmsatzerlöse, errechnen.

1

Wie ist die Entwicklung im Vor-

jahresvergleich zu interpretieren?

Beim Vorjahresvergleich stellt sich zu-nächst die Frage, ob Veränderungen imKonsolidierungskreis stattgefunden ha-ben, die das Bild verzerren können. Sokann der Kauf einer Gesellschaft imBerichtsjahr zu einer Erhöhung desUmsatzes, gleichzeitig aber infolge desdamit verbundenen Integrationsauf-wandes auch zu einer Belastung desKonzernergebnisses führen. Beim Ver-kauf einer Tochtergesellschaft kann einaussergewöhnlicher Gewinn oder Ver-lust angefallen sein, der sich aus derDifferenz zwischen den ausgebuchten(veräusserten) Aktiven und Verbindlich-keiten und dem Verkaufserlös ergibt.Für multinationale Konzerne kann zu-dem auch die Entwicklung der Wech-selkurse einen nicht unwesentlichenEinfluss auf das Ergebnis und den Vor-jahresvergleich haben. Im Weiterenkönnen Änderungen in der Rechnungs-legungspolitik oder Einführungen neuerStandards den Vorjahresvergleich be-einträchtigen; in der Regel sind solcheÄnderungen jedoch rückwirkend umzu-setzen, d.h., die als Vergleichsbasispräsentierte Erfolgsrechnung des Vor-jahres wird entsprechend angepasst.Anhang

12 Geschäftsber ichte lesen und verstehen

Fragen und Antworten zur Erfolgsrechnung

Die Konzernerfolgsrechnung gibt einen zeitraumbezogenen Einblick in den Geschäftsgang des Konzerns zwischen denAbschlussstichtagen.

Wie nachhaltig ist der Ergebnis-

ausweis?

Heute ist oft vom «normalisiertenGewinn» die Rede. Aufgrund derAngaben im Anhang und der Befra-gung der Konzernleitung versuchenAnalysten, den um aussergewöhnli-che, seltene oder einmalige Ereignisseoder Transaktionen bereinigten Ge-winn zu ermitteln, der als Grundlagefür die Unternehmensbewertung bzw.die Bewertung der Aktie dient. Unter-nehmen kommen diesen Bestrebun-gen oft entgegen, indem sie bereits inder Erfolgsrechnung zusätzlicheZwischentotale ausweisen, die zumBeispiel das ordentliche Betriebser-gebnis vor Sonderaufwendungen wieRestrukturierungskosten, Sonderab-schreibungen oder Verlusten aus Ver-äusserung von Tochtergesellschaftendarstellen. Die «Standard-Setters» sindnicht überzeugt von solchen Darstel-lungen. Sie betrachten solche Sonder-einflüsse und Volatilität nicht als aus-serordentlich und bemängeln densubjektiven Charakter dieses Auswei-ses. Sie bevorzugen deshalb eine qua-litative Erläuterung von ungewöhnli-chen Aufwendungen, Erträgen, Verlus-ten und Gewinnen im Anhang derKonzernrechnung.

2

Was ist ein «Impairment»?

Unter den gängigen Rechnungsle-gungsstandards sind die langfristigenVermögenswerte bezüglich ihrer Wert-haltigkeit zu überwachen. Als über-bewertet gilt ein Aktivum dann, wennsein Buchwert weder durch seinenVeräusserungspreis (Marktwert abzüg-lich Transaktionskosten) noch durchseine zukünftigen, abdiskontiertenCashflows (Nutzwert) gedeckt ist.Sobald Indikatoren einer solchen Wert-einbusse («Impairment») vorliegen,sind entsprechende Werthaltigkeits-Berechnungen («Impairment Tests»)und gegebenenfalls Sonderabschrei-bungen («Impairmentverluste») vorzu-nehmen.

Geschäftsber ichte lesen und verstehen 13

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Besonders komplex sind die Einschät-zungen der Werthaltigkeit des Good-wills, da sich dieser erstens auf ganzeUnternehmensteile oder Gesellschaf-ten bezieht und zweitens die Einschät-zung des Zukunftspotenzials einerAkquisition widerspiegelt. IFRS undUS GAAP verlangen einen jährlichen

Impairment Test des Goodwills. Einsolcher Test verlangt zahlreiche Annah-men, mit denen ein gewisser Ermes-sensspielraum einhergeht. Aus diesemGrund sind im Anhang detaillierteAngaben zu Impairments und dendamit zusammenhängenden Berech-nungen erforderlich.

Konzernerfolgsrechnung Muster Muster

CHF Mio. Konzern Konzern

Gesamtkostenverfahren 2005 2004

Umsatz 364 419

Übriger Betriebsertrag 4 4

Bestandesänderungen (2) 7

Betriebsertrag 366 430

Materialaufwand (149) (172)

Personalaufwand (130) (129)

Abschreibungen und Amortisationen (21) (12)

Impairmentverlust auf Goodwill (20) –

Übriger Betriebsaufwand (32) (51)

Betriebsgewinn 14 66

Finanzaufwand (9) (5)

Ertrag aus Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften 5 –

Übriger Finanzertrag 2 13

Gewinn vor Steuern 12 74

Ertragssteuern (4) (12)

Gewinn nach Steuern 8 62

Minderheitsanteile (3) (10)

Jahresgewinn 5 52

CHF CHF

Gewinn pro Aktie (unverwässert) 0.22 2.36

Gewinn pro Aktie (verwässert) 0.21 2.36

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Erfolgsrechnung Muster Muster

CHF Mio. Holding AG Holding AG

2005 2004

Ertrag aus Beteiligungen an Konzerngesellschaften 2 9

Betriebsaufwand (2) (2)

Finanzaufwand (1) –

Finanzertrag 6 4

Ausserordentlicher Ertrag: Auflösung Rückstellungen 2 –

Jahresgewinn 7 11

Welche Sparte leistet den

höchsten Gewinnbeitrag, welche

den geringsten?

Börsenkotierte Unternehmungen sindverpflichtet, gewisse Performancegrös-sen (Umsatz, EBIT) pro Segment dar-zustellen. Die Segmentberichterstat-tung erfolgt in der Regel nachGeschäftsbereichen und/oder nachgeografischen Gesichtspunkten undermöglicht einen näheren Einblick indie möglicherweise sehr unterschiedli-che Leistung der einzelnen Spartenbzw. geografischen Regionen einesKonzerns.Über den Anhang hinausgehendequantitative und qualitative Angaben zuden einzelnen Sparten finden sich imJahresbericht.

Wie wurden aktienbezogene

Vergütungen an Mitarbeitende

oder Verwaltungsräte erfasst?

Viele Konzerne entlöhnen ihre leiten-den Angestellten teilweise in Form vonOptionen oder Gratisaktien. Bislangwurden solche Vergütungen oft nichterfolgswirksam verbucht, vielleicht mitder Begründung, dass diese Kostenletztlich die Holdingaktionäre in Formeines Verwässerungseffekts auf derenAktien tragen. Die internationale Rech-nungslegung betrachtet solche Leis-tungen nun zunehmend als Aufwanddes Konzerns. Dieser bemisst sichnach dem Verkehrswert im Zeitpunktder Ausgabe der Optionen bzw. Gratis-aktien und wird über die Zeitdauer dererforderlichen Arbeitsleistung erfolgs-wirksam erfasst.

3

Ist Finanzaufwand gleich Zins-

aufwand?

Der Finanzaufwand beinhaltet nebendem Zinsaufwand oft auch realisierteund unrealisierte Fremdwährungsver-luste und Wertberichtigungen vonnicht konsolidierten Beteiligungen, Dar-lehen und anderen Finanzanlagen.Anhang

4

Weshalb werden Ertragssteuern

separat ausgewiesen?

Die in der Erfolgsrechnung ausgewie-senen Ertragssteuern beinhalten einer-seits die auf den handelsrechtlichenErgebnissen lastenden Steuerschuldender Berichtsperiode und Steuernach-zahlungen und -gutschriften aus Vorpe-rioden (sogenannte laufende Steuern),andererseits die erfolgswirksame Ver-änderung von latenten Steueraktivenund -verpflichtungen. Es handelt sichhierbei ausschliesslich um gewinnab-hängige Steuern. Andere Steuern wiez.B. Kapitalsteuern oder nicht rück-forderbare Mehrwertsteuern sind alsBetriebsaufwand auszuweisen. Setztman die Ertragssteuern in Bezug zumGewinn vor Steuern, erhält man dieeffektive Steuerbelastung des Kon-zerns. Im Anhang werden unter IFRSund US GAAP detaillierte qualitativeAussagen dazu verlangt.Anhang

5

Wieso belasten Minderheitsanteile

das Konzernergebnis?

Die Gewinnanteile der Minderheitsak-tionäre von Tochtergesellschaften wer-den in der Erfolgsrechnung gemeinhinvom Gewinn nach Steuern in Abzug ge-bracht, um das Ergebnis auszuweisen,das den Aktionären der Holdinggesell-schaft zusteht. Da Minderheitsanteilegrundsätzlich Eigenkapitalcharakter ha-ben, handelt es sich hier nicht um ei-nen Aufwand, sondern lediglich umeine Darstellungshilfe, aufgrund derendas Konzernergebnis auf Minderheits-und Holdingaktionäre aufgeteilt wird.

Unter IFRS gilt deshalb folgendeDarstellung:

6

Entspricht der konsolidierte

Jahresgewinn der tatsächlichen

Performance?

Die Erfolgsrechnung zeigt nur einen Teilder finanziellen Performance des Kon-zerns. Nach allen anerkannten Stan-dards dürfen gewisse Performancegrös-sen direkt im Eigenkapital verbucht wer-den. Diese zusätzlichen Gewinne undVerluste, die aus dem Eigenkapitalnach-weis hervorgehen, sind bei der Beurtei-lung des Ergebnisausweises ebenfallszu berücksichtigen.Eigenkapitalnachweis

7

Was ist der Unterschied zwischen

dem normalen bzw. unverwässerten

und dem verwässerten Gewinn

pro Aktie?

Der normale bzw. unverwässerteGewinn pro Aktie zeigt, wie hoch dasden Holdingaktionären zustehendeErgebnis des Konzerns je einzelne aus-stehende Stammaktie ausfällt. Der ver-wässerte Gewinn pro Aktie berücksich-tigt zusätzlich alle potenziellen Stamm-aktien, die bei Ausübung sämtlicherOptions- oder Wandelrechte zu einerVerwässerung, d.h. zu einer Reduktiondes normalen Gewinns pro Aktie, füh-ren würden.Anhang

14 Geschäftsber ichte lesen und verstehen

Konzernerfolgsrechnung Muster Konzern

CHF Mio.

(Auszug) 2005 2004

Gewinn vor Steuern 12 74

Ertragssteuern (4) (12)

Jahresgewinn 8 62

davon den Holding-aktionären zustehend 5 52

davon Minderheits- aktionären zustehend 3 10

8

Wieso erscheint die in der Erfolgs-

rechnung der Holding ausgewiesene

ausserordentliche Auflösung von

Rückstellungen nicht auch in der

Konzernrechnung?

Rückstellungen der Holdinggesellschaftbetreffen allenfalls Beteiligungsrisiken.Diese sind in der Konzernrechnung zueliminieren, da hier die Beteiligungs-buchwerte durch die entsprechendenAktiven und Verbindlichkeiten der Toch-tergesellschaften ersetzt werden undweil allgemeine Risiken im Sinne einer«true and fair view» nicht «vorsorglich»zurückgestellt werden dürfen.Sollte es sich aber um die Auflösungeiner Rückstellung handeln, die auch inder Konzernrechnung bestand, so darfdiese in der konsolidierten Erfolgsrech-nung nicht als ausserordentlich bezeich-net werden, sondern ist innerhalb derZeile, auf der sie in der Vergangenheitgebildet wurde, wieder aufzulösen (z.B. als Reduktion des übrigen Betriebs-aufwandes, wenn es sich um einenRechtsfall handelt). Die Auflösungmuss zudem im Rückstellungsspiegel,der im Anhang der Konzernrechnung zufinden ist, offen gelegt werden.Anhang

Weitere Fragen, die sich Anleger

zur Erfolgsrechnung stellen sollten:

� Sind wesentliche aussergewöhn-liche bzw. nicht jährlich wiederkeh-rende Aufwendungen oder Erträgewie Restrukturierungsrückstellun-gen, Sonderabschreibungen(«Impairments»), Gewinne oder Ver-luste, z.B. aus Verkauf von Tochter-gesellschaften, zu verzeichnen, dieden Vorjahresvergleich und dieNachhaltigkeit des ausgewiesenenErgebnisses relativieren? Anhang

� Sind in der Erfolgsrechnung, z.B. imFinanzergebnis, wesentliche nichtrealisierte Gewinne oder Verlusteenthalten (z.B. Fremdwährungs-schwankungen, Gewinne und Ver-

Geschäftsber ichte lesen und verstehen 15

luste aus der Verkehrswertbewer-tung von Wertschriften und derivati-ven Finanzinstrumenten)? Anhang

� Wie realistisch ist die erwartetelangfristige Rendite auf den Vermö-genswerten der Pensionskasse, dieder Berechnung der Personalvorsor-gekosten innerhalb des Personal-aufwandes zugrunde gelegt wurde? Anhang

� Wie verhält sich der ausgewiesene,effektive Steueraufwand zum erwar-teten Steueraufwand des Konzerns?Worauf sind wesentliche Verände-rungen des Steueraufwands zurück-zuführen?Anhang

� Bestehen Risiken, welche die Nach-haltigkeit des Gewinnausweisesoder gar die Fortführung des Kon-zerns gefährden könnten (techno-logische Entwicklungen, Imagepro-bleme, Qualitätsprobleme, Schaden-fälle usw.)? Aussagen über Unsicherheiten,Eventualverpflichtungen oder zumRückstellungsspiegel im Anhangund evtl. im Jahresbericht

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Konzernerfolgsrechnung Muster Muster

CHF Mio. Konzern Konzern

Umsatzkostenverfahren 2005 2004

Umsatz 364 419

Herstellkosten der verkauften Produkte (240) (265)

Bruttogewinn 124 154

Marketing-, Verkaufs- und Administrationsaufwand (79) (77)

Forschungs- und Entwicklungsaufwand (33) (10)

Übriger Betriebsertrag 4 4

Übriger Betriebsaufwand (2) (5)

Betriebsgewinn 14 66

Finanzaufwand (9) (5)

Ertrag aus Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften 5 –

Übriger Finanzertrag 2 13

Gewinn vor Steuern 12 74

Ertragssteuern (4) (12)

Gewinn nach Steuern 8 62

Minderheitsanteile (3) (10)

Jahresgewinn 5 52

CHF CHF

Gewinn pro Aktie (unverwässert) 0.22 2.36

Gewinn pro Aktie (verwässert) 0.21 2.36

zum Beispiel Berechnungen in der Ver-gangenheit falsch durchgeführt oderwesentliche Informationen schlichtübersehen wurden. Die rückwirkendeKorrektur eines Fehlers ist von solcherProminenz, dass sie meist nur inschwerwiegenden Fällen zur Anwen-dung kommt.

Performancegrössen umfassen nebendem Jahresgewinn aus der Erfolgs-rechnung auch bestimmte unrealisierteGewinne und Verluste, die aufgrundder relevanten Rechnungslegungsnormnicht in der Erfolgsrechnung, sondernentweder endgültig oder bis zu derenRealisierung im Eigenkapital erfasstwerden. Zu solchen Wertanpassungengehören zum Beispiel:

1

� Fremdwährungsdifferenzen, wieoben erläutert,

2

� die erfolgsneutrale Aufwertung vonSachanlagen auf den Verkehrswert,

� die erfolgsneutrale Anpassung vonPersonalvorsorgeverpflichtungenbzw. -aktiven (vgl. Seite 22),

� das «Parkieren» von Verkehrswert-schwankungen auf zur Veräusse-rung verfügbaren Finanzanlagen imEigenkapital,

3

� das «Parkieren» unrealisierterGewinne und Verluste aus der Ab-sicherung zukünftiger Transaktionenim Eigenkapital; diese werden zudem Zeitpunkt in die Erfolgsrech-nung übertragen, zu dem auch das

Woraus setzt sich das Eigenkapital

zusammen?

Das Eigenkapital wird aus einbezahl-tem Kapital (Aktienkapital und Kapital-reserven bzw. «Agio» der Holding) underwirtschaftetem Kapital (Gewinnreser-ven einschliesslich kumulierter Fremd-währungsdifferenzen) gebildet. Dieeigenen Aktien stellen einen Korrektur-posten zum ausgegebenen Aktienkapi-tal dar.

1

Wie entstehen kumulierte Fremd-

währungsdifferenzen?

Die kumulierten Fremdwährungsdiffe-renzen entstehen aus der für die Kon-solidierung erforderlichen Umrechnungder Jahresrechnungen und der langfris-tigen Finanzierung ausländischer Toch-tergesellschaften. Einerseits müssendie zu Beginn des Geschäftsjahres bestehenden Nettoaktiven (= Eigen-kapital) einer ausländischen Tochter-gesellschaft zum Jahresendkurs neuumgerechnet werden. Dasselbe gilt fürEigenkapitalbewegungen einschliess-lich des Reingewinns, die in der Kon-zernrechnung zum Durchschnittskursausgewiesen werden. Um die darausentstehende Volatilität aufzufangen,werden diese Fremdwährungseinflüssein der Konzernrechnung direkt imEigenkapital erfasst. Beim Verkauf einerausländischen Tochtergesellschaft sinddiese kumulierten Fremdwährungsge-winne (-verluste) durch Übertragungin die Erfolgsrechnung (sogenanntes«Recycling») dem Veräusserungsergeb-nis zuzurechnen bzw. von diesem inAbzug zu bringen.

Worauf sind Veränderungen des

Eigenkapitals zurückzuführen?

Die Veränderungen des Eigenkapitalskönnen im Prinzip in Transaktionen mitAktionären, Rechnungslegungsände-rungen (sogenannte Restatements)und Performancegrössen unterteiltwerden.

Transaktionen mit Aktionären umfas-sen Kapitalerhöhungen und -herabset-zungen (inkl. Kauf und Verkauf eigenerAktien) sowie Gewinnausschüttungen.

Restatements umfassen einerseits dieÄnderung von Rechnungslegungs-grundsätzen und andererseits die Kor-rektur eines wesentlichen Fehlers.Beide Arten von Restatements sindgrundsätzlich rückwirkend, d.h. durcherfolgsneutrale Anpassung von Aktivenund Verbindlichkeiten auf den Anfangs-stichtag der Vorperiode, vorzunehmen,wie wenn die neue Rechnungslegungschon immer so erfolgt wäre. Auch derAusweis des Vorjahresergebnisseserfährt unter Umständen eine Anpas-sung. Dadurch wird die Vergleichbar-keit der beiden dargestellten Periodengewährleistet. Änderungen von Bilan-zierungs- und Bewertungsmethodendürfen nur vorgenommen werden,wenn sie im Zusammenhang miteinem neuen Standard stehen oder zueiner aussagefähigeren Darstellungdes Unternehmensgeschehens führen.Die Korrektur eines Fehlers sollte nichtmit der Anwendung des Ermessens-spielraums, die im Rahmen der Bewer-tung von Bilanzpositionen immer wie-der hinterfragt werden muss, verwech-selt werden. Solche Neueinschätzun-gen sind in aller Regel erfolgswirksamzu erfassen. Ein Fehler liegt vor, wenn

16 Geschäftsber ichte lesen und verstehen

Fragen und Antworten zum Eigenkapitalnachweis

Der Eigenkapitalnachweis gibt Aufschluss über die Veränderung des Aktienkapitals, der Kapital- und der Gewinnreserven.

zugrunde liegende Geschäft erfolgs-wirksam wird (Hedge Accounting).Ausführungen zur Erfolgsrechnung,Rechnungslegungspolitik, Anhang

4

Wie hoch ist die Gesamtperfor-

mance des Konzerns?

Die Gesamtperformance setzt sichzusammen aus dem Jahresgewinn undden im Eigenkapital erfassten Gewin-nen und Verlusten, die im Eigenkapital-nachweis separat ausgewiesen werden.

Entspricht das Eigenkapital dem

Wert des Konzerns?

Das kann man so nicht sagen. Mit derzunehmenden Berücksichtigung vonVerkehrswerten in der Konzernrech-nung, z.B. auf Finanzinstrumenten,Renditeliegenschaften, Personalvorsor-geverpflichtungen usw., findet zwareine gewisse Annäherung des Eigenka-pitals an den Unternehmenswert statt.(Noch) nicht berücksichtigt werden aberMehrwerte auf den meisten Sachanla-gen sowie der intern geschaffeneGoodwill (eigene Marken, Know-how,Kundenstamm, Wettbewerbsvorteileusw.). Dieser Goodwill widerspiegeltletztlich das Zukunftspotenzial des Kon-zerns, darf aber mangels zuverlässigerBewertung nicht aktiviert werden. Beibörsenkotierten Konzernen kommt des-halb die Marktkapitalisierung (AnzahlAktien, multipliziert mit dem Börsen-kurs) dem Verkehrswert am nächsten,stellt sie doch die Erwartungen derInvestoren bezüglich der zukünftigenErtragskraft des Konzerns dar.

Weitere Fragen, die sich Anleger

zum Eigenkapitalnachweis stellen

sollten:

� Aus welchen Aktienarten (Stamm-aktien, Vorzugsaktien, Stimmrechts-aktien usw.) setzt sich das Aktien-kapital zusammen, und welche Rech-te und Pflichten des Aktionärs bzw.des Konzerns sind damit verbunden? Anhang

� Wie lautet die Dividendenpolitik desKonzerns? evtl. Jahresbericht (Offenlegung von«Payout Ratios»), Aussagen an derGeneralversammlung

� Aus welchen Beweggründen wur-den Transaktionen mit eigenenAktien getätigt (Kursstützungsmass-nahmen, Spekulation, Kaderbeteili-gungspläne, Rückkaufsverpflichtun-gen usw.) und ist der Bestand dereigenen Aktien zweckgebundenoder frei verfügbar (z.B. für Akquisi-tionen und Fusionen)? Anhang

� Wurden Performancegrössen imEigenkapital erfasst, die eigentlich indie Erfolgsrechnung gehören (z.B.eine Rechnungslegungsänderung,die im Sinne einer Wertkorrektureher erfolgswirksam hätte erfasstwerden müssen)? Kenntnisse des der Konzernrech-nung zugrunde gelegten Rech-nungslegungsstandards

� Unterliegen die Konzernreservengesetzlichen Ausschüttungssperrenund wenn ja in welchem Umfang?Anhang

Geschäftsber ichte lesen und verstehen 17

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Eigenkapitalnachweis Muster Konzern

CHF Mio.

Eigenkapital per 1.1.2004 22 15 – 38 4 79 5 84

Effekt der Änderung von Rechnungslegungsgrundsätzen – – – 5 – 5 – 5

Bereinigtes Eigenkapital per 1.1.2004 22 15 – 43 4 84 5 89

Dividenden an Aktionäre – – – (9) – (9) – (9)

Erwerb eigener Aktien – – (1) – – (1) – (1)

Fremdwährungsdifferenzen – – – – (2) (2) – (2)

Total der direkt im Eigenkapital

erfassten Gewinne und Verluste – – – – (2) (2) – (2)

Jahresgewinn – – – 52 – 52 10 62

Gesamtergebnis – – – 52 (2) 50 10 60

Eigenkapital per 31.12.2004 22 15 (1) 86 2 124 15 139

Kapitalerhöhung 1 3 – – – 4 3 7

Dividenden an Aktionäre – – – (15) – (15) (3) (18)

Erwerb eigener Aktien – – (3) – – (3) – (3)

Neubewertung auf Immobilien – – – 6 – 6 – 6

Ergebnis aus Absicherung zukünftiger Transaktionen – – – (5) – (5) – (5)

Fremdwährungsdifferenzen – – – – (3) (3) – (3)

Total der direkt im Eigenkapital

erfassten Gewinne und Verluste – – – 1 (3) (2) – (2)

Jahresgewinn – – – 5 – 5 3 8

Gesamtergebnis – – – 6 (3) 3 3 6

Eigenkapital per 31.12.2005 23 18 (4) 77 (1) 113 18 131

derungen im Rahmen der Bewirtschaf-tung des Anlagevermögens.

Auch Käufe und Verkäufe von konsoli-dierten Tochtergesellschaften werdenunter dieser Rubrik ausgewiesen, undzwar mit ihrem in Form von flüssigenMitteln bezahlten Kaufpreis bzw. reali-sierten Verkaufserlös, abzüglich der mitder Tochtergesellschaft akquiriertenbzw. abgetretenen flüssigen Mittel.

Was ist der «Free Cashflow»?

Manchmal wird in der Geldflussrech-nung ein Free Cashflow ausgewiesen.Der Begriff wird in der Praxis oft alsDifferenz zwischen dem Geldfluss ausoperativer Tätigkeit und dem Geldflussaus Investitionstätigkeit definiert. Erstellt denjenigen Betrag dar, der nachAbzug der Investitionen vom operati-ven Cashflow übrig bleibt, um Gläubi-ger und Aktionäre zu befriedigen, d.h.Schulden zurückzubezahlen und Divi-denden auszuschütten.

4

Was sagt der Geldfluss aus Finanzie-

rungstätigkeit aus?

Die Finanzierungstätigkeit beinhaltetdie Aufnahme und Rückzahlung vonEigen- oder Fremdmitteln, die Beglei-chung von Zinsen und die Ausschüt-tung von Dividenden. Da eigene Aktienals Abzugsposten vom Eigenkapitaldargestellt werden, ist auch der Kaufoder Verkauf eigener Aktien wie eineKapitalherabsetzung bzw. eine Kapital-erhöhung in der Finanzierungstätigkeitauszuweisen.

Wie errechnet man den Cashflow

aus der Geldflussrechnung?

Der Begriff Cashflow wird in der Praxisleider uneinheitlich verwendet. Erbezieht sich im Allgemeinen auf denoperativen Cashflow, d.h. den Geld-fluss aus Betriebstätigkeit. Manchmalwird damit lediglich eine rudimentäreAnnäherung an den operativenCashflow bezeichnet (z.B. Gewinn plusAbschreibungen). Streng genommenumfasst der Cashflow alle Veränderun-gen der flüssigen Mittel. Wichtig ist,dass der Investor die Ermittlung desCashflows nachvollziehen kann.

1

Wie flüssig sind die flüssigen Mittel?

Nach internationalen Rechnungsle-gungsnormen umfassen flüssige Mitteleinerseits die Barbestände, Post- undBankguthaben, andererseits aber auchgeldnahe Mittel wie z.B. Call-, Festgel-der oder Geldmarktpapiere, soweitdiese eine ursprüngliche Laufzeit vonweniger als 90 Tagen aufweisen undeinem geringen Wertschwankungsrisikounterliegen. Marktgängige Wertpapieredürfen nach diesen Standards nichtunter den flüssigen und geldnahen Mit-teln ausgewiesen werden, sondern sind in der Geldflussrechnung Teil derInvestitions-, allenfalls der Betriebstätig-keit im Sinne von «Working Capital».

2

Was sagt der Geldfluss aus Betriebs-

tätigkeit aus?

Der operative Cashflow zeigt dieErwirtschaftung bzw. den Verzehr von

flüssigen Mitteln im Rahmen derBeschaffung, Produktion, Administra-tion und Umsatzlegung. Er umfasstden liquiditätswirksamen Teil des ope-rativen Ergebnisses sowie alle Verän-derungen des Nettoumlaufvermögens.Um den liquiditätswirksamen Teil desoperativen Ergebnisses festzustellen,wird oft die so genannte indirekteMethode verwendet. Dabei wird derausgewiesene Jahresgewinn einerseitsdurch Aufrechnung der Minderheits-anteile, des Steueraufwandes und desFinanzergebnisses auf das operativeErgebnis übergeleitet, andererseits umdie nicht liquiditätswirksamen Erfolgs-grössen wie Abschreibungen, Bildungvon Rückstellungen usw. korrigiert.Alternativ kann auch die direkte Metho-de angewendet werden, die zu einerGegenüberstellung der Bareinnahmenvon Kunden und der Barausgaben fürPersonal, Material usw. führt.

Das Finanzergebnis (vor allem Zinsauf-wand und -ertrag) wird, soweit es liqui-ditätswirksam war, oft der Finanzie-rungs- bzw. der Investitionstätigkeitzugewiesen.

3

Was sagt der Geldfluss aus Inves-

titionstätigkeit aus?

Die Investitionstätigkeit des Konzernsumfasst Barkäufe und -verkäufe vonSach- und Finanzanlagen (inkl. Wert-schriften), immateriellen Anlagensowie die bar erhaltenen Zinsen undDividenden. Es handelt sich somit vor-wiegend um liquiditätswirksame Verän-

18 Geschäftsber ichte lesen und verstehen

Fragen und Antworten zur Geldflussrechnung

Die Geld- oder Mittelflussrechnung gibt einen Überblick über die in der Berichtsperiode zu- und abgeflossenen flüssigen Mittel desKonzerns. Sie ist gemeinhin getrennt nach der Betriebs-, Investitions-und Finanzierungstätigkeit des Konzerns darzustellen. Im Holding-abschluss, der gemäss den Minimalvorschriften des Gesetzes erstellt wird, kann auf eine Geldflussrechnung verzichtet werden.

5

Welchen Einfluss haben Fremd-

währungsdifferenzen auf die Geld-

flussrechnung?

Die in der Geldflussrechnung ausgewie-senen Erfolgspositionen und Bilanzver-änderungen, die von ausländischenTochtergesellschaften stammen, wer-den grundsätzlich zum Durchschnitts-kurs der Berichtsperiode umgerechnet.Die am Jahresende ausgewiesenenflüssigen Mittel der ausländischen Toch-tergesellschaften werden dagegen zumBilanzstichtagskurs umgerechnet. Diesich daraus ergebende Umrechnungs-differenz wird am Fusse der Geldfluss-rechnung separat ausgewiesen.

Warum entsprechen Zu- und Abnah-

men von Bilanzpositionen nicht

den aus der Bilanz hervorgehenden

Veränderungen?

Die Gründe für die Abweichungen lie-gen einerseits in der unterschiedlichenUmrechnung von in Fremdwährungengeführten Bilanzpositionen (zum Stich-tagskurs) und Transaktionen (zumDurchschnittskurs). Zudem werdenVeränderungen des Konsolidierungs-kreises (Käufe und Verkäufe von Toch-tergesellschaften) in der Geldflussrech-nung in einer Zeile ausgewiesen, (vgl.«Was sagt der Geldfluss aus Investiti-onstätigkeit aus?»), betreffen aber eineVielzahl von Bilanzpositionen. Danebenführen in der Bilanz auch nicht liquidi-tätswirksame Transaktionen zu Verän-derungen wie z.B. der Zugang vonAnlagen, welche durch Finanzleasingfinanziert wurden.vgl. Beispiel zum Anhang

Weitere Fragen, die sich Anleger zur

Geldflussrechnung stellen sollten:

� War der Konzern in der Lage, ausder Geschäftstätigkeit flüssige Mit-tel zu erarbeiten? Wurden diese Mit-tel für Investitionen oder für dieRückzahlung von Fremd- oderEigenkapital verwendet? Geldflussrechnung

� Ist der Konzern in der Lage, seinenVerpflichtungen nachzukommen undSchulden bzw. Zinsen zeitgerecht zubegleichen? Geldflussrechnung, Fälligkeitsspie-gel im Anhang, evtl. Angaben überKreditlimiten und «Free Cashflow»im Anhang oder Jahresbericht

� Entspricht die Nutzungsdauer desAnlagevermögens einer realisti-schen Einschätzung? Rechnungslegungspolitik, Investi-tionstätigkeit gemäss Anlagespiegelim Anhang

� Bestehen wesentliche Investitions-verpflichtungen, die zu zukünftigenGeldabflüssen führen («Capital Com-mitments»)?evtl. Offenlegung am Fusse desAnlagespiegels

� Wurden die richtigen Investitionenzum richtigen Zeitpunkt und zu ver-tretbaren Kosten getätigt? evtl. Jahresbericht

Geschäftsber ichte lesen und verstehen 19

2

3

4

5

1

Geldflussrechnung Muster Konzern

CHF Mio.

2005 2004

Jahresgewinn 5 52

Überleitung zum operativen Ergebnis:

Minderheitsanteile 3 10

Ertragssteueraufwand 4 12

Finanzaufwand 9 5

Finanzertrag (2) (13)

Nicht liquiditätswirksame Gewinne und Verluste:

Abschreibungen 21 12

Impairmentverlust auf Goodwill 20 –

Gewinn aus Verkäufen von Sachanlagen (1) –

Ertrag aus Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften (5) –

Auflösung von Rückstellungen, netto (5) (3)

Verwendung von Arbeitgeberbeitragsreserven 2 –

(Zunahme) der Pensionsguthaben – (1)

Veränderungen Nettoumlaufvermögen:

Abnahme/ (Zunahme) der kurzfristigen Forderungen 89 (7)

(Zunahme) der Warenvorräte (23) (3)

(Abnahme) der kurzfristigen unverzinslichen Verbindlichkeiten (39) (6)

Ertragssteuern:

Bezahlte Ertragssteuern (15) (12)

Geldfluss aus Betriebstätigkeit 63 46

Käufe von Sachanlagen (29) (24)

Verkäufe von Sachanlagen 3 1

Käufe von immateriellen Anlagen – (4)

Käufe von Tochtergesellschaften, abzüglich erworbene flüssige Mittel (56) (7)

Verkäufe von Wertschriften 2 –

Erhaltene Zinsen 2 11

Geldfluss aus Investitionstätigkeit (78) (23)

Aktienkapitalerhöhung 4 –

Bezahlte Dividenden (18) (9)

Transaktionen mit eigenen Aktien (3) (1)

Kapitaleinlagen von Minderheiten 3 –

Zunahme der Finanzverbindlichkeiten 25 10

Bezahlte Zinsen (8) (3)

Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit 3 (3)

Umrechnungsdifferenzen 1 –

(Abnahme)/Zunahme flüssige und geldnahe Mittel (11) 20

Flüssige und geldnahe Mittel zum Jahresbeginn 38 18

Flüssige und geldnahe Mittel am Jahresende 27 38

sonen können nicht automatisch mitdenjenigen unabhängiger Dritter vergli-chen werden, da durch die speziellenBeziehungen nicht zwingend marktübli-che Bedingungen zur Anwendungkommen. Deshalb sind Transaktionenmit nahe stehenden Personen imAnhang offen zu legen.

1

Was sagt der Anlagespiegel aus?

Der Anlagespiegel zeigt die Verände-rungen der Sach- und immateriellenAnlagen brutto, d.h. auf Basis derAnschaffungskosten und kumuliertenAbschreibungen. Die Veränderungendes Konsolidierungskreises (Akquisitio-nen/Verkäufe von Tochtergesellschaf-ten), Investitionen, Abgänge (Veräusse-rung, Entsorgung), Abschreibungen,Sonderabschreibungen («Impair-ments») und Umrechnungsdifferenzenwerden dabei separat offen gelegt.Investitionen und Devestitionen solltenmit Ausnahme von nicht liquiditätswirk-samen Transaktionen (Käufen oder Ver-käufen in Form von Tauschgeschäftenoder Finanzleasinggeschäften) undunter Berücksichtigung von Gewinnenund Verlusten aus Anlageabgängen mitder Geldflussrechnung abgestimmtwerden können. Die Abschreibungengehen aus der Erfolgsrechnung hervor.

Wozu dient das Studium der Rech-

nungslegungsgrundsätze?

In den Rechnungslegungsgrundsätzenlegt der Konzern unter anderem dar,welcher Rechnungslegungsstandardeingehalten wird, wie der Konsolidie-rungskreis definiert wird und welcheBilanzierungs- und Bewertungsgrund-sätze zur Anwendung kommen. Sogibt er beispielsweise Auskunft überdie Ausübung von Wahlrechten in derRechnungslegung oder über das Aus-mass der Verwendung von Verkehrs-werten in der Konzernbilanz.

Wozu dienen die Erläuterungen

zu den einzelnen Positionen der

Konzernrechnung?

Die Erläuterungen klären über dieZusammensetzung von einzelnenBilanz- und Erfolgsrechnungspositionenauf und orientieren über die Gründevon wesentlichen Veränderungen. Vonbesonderer Bedeutung sind die nachverschiedenen Standards vorgeschrie-benen Veränderungsnachweise, wiezum Beispiel der Anlagespiegel oderder Rückstellungsspiegel. Weiterewertvolle Offenlegungen betreffen dasfinanzielle Risikomanagement und dieSituation der Personalvorsorge und derErtragssteuern.

Interessant ist auch die Frage, ob undwarum Gesellschaften aus der Kon-zernrechnung ausgeklammert werden.Sogenannte «Special Purpose Entities»,d.h. zweckbestimmte Gesellschaftenoder Stiftungen, werden beispiels-weise für komplexe Finanzierungen

errichtet und zuweilen nicht konsoli-diert. Sie gehören zwingend in den Kon-solidierungskreis, wenn die Chancenund Risiken aus diesen Transaktionenfaktisch beim Konzern verbleiben.

Welche wichtigen Zusatzinforma-

tionen finden sich im Anhang?

Teil der Erläuterungen sind die auf-schlussreichen Angaben zu den sogenannten Ausserbilanzgeschäften:Darunter sind Transaktionen und Unsi-cherheitsfaktoren zu verstehen, diesich (noch) nicht in der Bilanz nieder-schlagen. Beispiele sind Verpflichtun-gen für unkündbare langfristige Miet-verträge («Operating Leases»), fürInvestitionsverpflichtungen («CapitalCommitments») und für Rechtsfälle,Garantien, Solidarbürgschaften undandere Eventualverbindlichkeiten.Leser des Anhangs sollen erkennen,welchen wesentlichen Risiken der Kon-zern ausgesetzt ist und wie diese Risi-ken die Konzernrechnung, insbesonde-re die Ertragslage und Geldflüsse, inZukunft beeinflussen können.

Was sind nahe stehende Personen?

Als nahe stehende – natürliche oderjuristische – Person wird bezeichnet,wer direkt oder indirekt einen bedeu-tenden Einfluss auf finanzielle oderoperative Entscheidungen des Unter-nehmens ausüben kann. Darunter fal-len beispielsweise wichtige Aktionäreoder Verwaltungsräte sowie von die-sen kontrollierte Gesellschaften, diemit dem Konzern Geschäfte tätigen.Transaktionen mit nahe stehenden Per-

20 Geschäftsber ichte lesen und verstehen

Fragen und Antworten zum Anhang

Der Anhang der Konzernrechnung besteht aus Ausführungen zu den angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen, den Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Konzernrechnung und zusätzlichen Informationen. Er bildet einen integrierenden Bestandteil der Konzernrechnung.

2

Welche Schlüsse lassen sich aus

dem Rückstellungsspiegel ziehen?

Der Rückstellungsspiegel zeigt für jedewesentliche Kategorie von Rückstellun-gen die Bildung, die erfolgsneutraleVerwendung und die erfolgswirksameAuflösung in der Berichtsperiode. HoheAuflösungen nicht mehr benötigterRückstellungen weisen auf Ungenauig-keiten der früheren Rückstellungsbil-dung oder unerwartete Entwicklungenhin. Wenn sie einen wesentlichen Ein-fluss auf den Ergebnisausweis haben,sollten die Auflösungen an dieser Stelle erklärt werden.

Die mit den einzelnen Rückstellungs-kategorien verbundenen Unsicherhei-ten sowie der erwartete Zeitpunkt desMittelabflusses sollten offen gelegtwerden.

3

Was steckt hinter dem Geldabfluss

aus Akquisitionstätigkeit?

Ausgewiesen wird der Kaufpreis fürUnternehmensakquisitionen abzüglichder übernommenen flüssigen Mittel.Diesem Betrag werden die übernom-menen Aktiven und Verbindlichkeitensowie der Goodwill gegenübergestellt.Durch die Aufgliederung des Geldab-flusses aus Akquisitionstätigkeit kön-nen die Veränderungen der Bilanzposi-tionen mit den in der Geldflussrech-nung abgebildeten Geldflüssen plausi-bel gemacht werden. Gleich, aber mitumgekehrtem Vorzeichen, wird mit derVeräusserung von Tochtergesellschaf-ten verfahren.

Geschäftsber ichte lesen und verstehen 21

1 Anlagespiegel Muster Konzern

CHF Mio.

Immobilien Übrige Sach- Total Sach- Goodwill Total

anlagen anlagen

Anschaffungswerte

Stand 1. Januar 2005 91 62 153 56 209

Zugänge aus Akquisition 10 1 11 97 108

Investitionen 20 9 29 – 29

Aufwertungen 6 – 6 – 6

Abgänge – (6) (6) – (6)

Umrechnungsdifferenzen (2) (1) (3) – (3)

Stand 31. Dezember 2005 125 65 190 153 343

Kumulierte Abschreibungen

Stand 1. Januar 2005 25 34 59 12 71

Abschreibungen 2 7 9 12 21

Impairment-Verlust – – – 20 20

Kumulierte Abschreibungen auf Abgängen – (4) (4) – (4)

Umrechnungsdifferenzen – – – – –

Stand 31. Dezember 2005 27 37 64 44 108

Nettobuchwerte

Stand 1. Januar 2005 66 28 94 44 138

Stand 31. Dezember 2005 98 28 126 109 235

2 Rückstellungsspiegel Muster Konzern

CHF Mio.

Gewähr- Rechtsfälle Übrige Rück- Total

leistungen stellungen

Stand 1. Januar 2005 7 4 1 12

Bildung 2 1 – 3

Verwendung – (1) – (1)

Auflösung (4) (3) (1) (8)

Zugänge aus Akquisition 2 – – 2

Stand 31. Dezember 2005 7 1 – 8

3 Käufe von konsolidierten Gesellschaften Muster Konzern

CHF Mio. 2005

Flüssige Mittel 8

Forderungen 27

Warenvorräte 20

Sachanlagen 11

Kurzfristige unverzinsliche Verbindlichkeiten (1)

Finanzverbindlichkeiten (86)

Rückstellungen (2)

Latente Steuerverpflichtungen und -aktiven, netto (10)

Total übernommene Nettoaktiven (33)

Goodwill 97

Total Kaufpreis 64

Abzüglich übernommene flüssige Mittel (8)

Geldabfluss, netto 56

22 Geschäftsber ichte lesen und verstehen

4

Wie steht es um die Personal-

vorsorge?

Die Darstellung der Personalvorsorgeweist unter anderem die nach einheitli-chen Kriterien ermittelte Über- oderUnterdeckung der Pensionskasse(n)(sogenannter «Funded Status») sowiedie Bestandteile der Personalvorsorge-kosten und die Veränderung der Per-sonalvorsorgeverpflichtungen bzw. -guthaben des Konzerns aus. Bilanzie-rungspflichtig sind Vorsorgeverpflich-tungen bei Vorliegen von Leistungspri-mats- oder leistungsorientierten Vor-sorgeplänen, d.h., wenn feste Leistun-gen versprochen werden und der Ar-beitnehmer weder das versicherungs-mathematische noch das Investitions-risiko trägt. Der «Funded Status» stelltden Barwert dieser Vorsorgeverpflich-tungen dem Verkehrswert des ausge-schiedenen Vermögens gegenüber, umso die allenfalls durch die Unterneh-mung zu bilanzierenden Über- oder Un-terdeckungen festzustellen. AllfälligeUnterdeckungen (Defizite) sind zurück-zustellen, wenn die Unternehmungrechtlich oder faktisch eine Sanierungs-verpflichtung hat, sei es, dass sie ihreBeiträge erhöhen muss, sei es, dasssie einen Zuschuss leisten muss. Imvorliegenden Fall besteht am Bilanz-stichtag eine Überdeckung von CHF 34Mio., wovon der Konzern CHF 8 Mio.als aktivierbar erachtet, weil er überdiesen Betrag in Form von Arbeitge-berbeitragsreserven verfügen, dasheisst in diesem Ausmass seine zu-künftigen Beiträge aussetzen bzw. re-duzieren kann.

Für die Erfassung von Veränderungenvon Unter- bzw. Überdeckungen kannein sogenannter Korridoransatz ange-wendet werden. Dieser kann zur Folgehaben, dass eine Verpflichtung in derBilanz nicht vollständig erfasst ist, weileine Verschlechterung der Personalvor-sorgesituation erst mit einer zeitlichenVerzögerung erfasst wird. Begründetwird dieser Ansatz damit, dass es sichbei dieser Bilanzposition um eine sehr

langfristige Zahlungsverpflichtung han-delt. Die Anwendung des Korridoran-satzes und der Betrag der noch nichterfassten Verbesserung bzw. Ver-schlechterung der Personalvorsorge-situation sind im Anhang zu erläutern.

Als Alternative zu diesem Korridoran-satz können gemäss IFRS die Effekteder versicherungstechnischen Neube-wertung nun auch erfolgsneutral, dafürvollumfänglich, im Eigenkapital erfasstwerden. Das hat den Vorteil, dass diePersonalvorsorgedefizite bzw. allfälligeaktivierbare Überschüsse an jedem Bi-lanzstichtag vollständig in der Bilanzausgewiesen werden, ohne die durchdie periodische Neuberechnung resul-tierende kurzfristige und oft beträchtli-che Volatilität in der Erfolgsrechnungausweisen zu müssen. Die im Eigenka-pital erfassten Effekte der Neuberech-nung bilden in diesem Fall zusammenmit dem Jahresgewinn und anderen imEigenkapital erfassten Ergebnissen Teilder Gesamtperformance (vgl. Ausfüh-rungen zum Eigenkapitalnachweis).

5

Wann muss der Konzern seine

Schulden zurückzahlen?

Aus den Fälligkeiten des verzinslichenFremdkapitals lassen sich Rückschlüs-se auf die zukünftigen Geldabflüsseaus der Finanzierungstätigkeit und die Liquiditätslage des Konzerns ziehen.Im Zusammenhang mit den Finanzver-bindlichkeiten interessieren auch diebestehenden Konditionen (Zinssätze,Kreditbedingungen), um die künftig zuerwartenden Geldabflüsse und denverbleibenden Finanzierungsspielraumzu beurteilen.

6

Wie viel Steuern bezahlt der

Konzern?

Die Erläuterungen zur Ertragssteuer-situation enthalten je nach angewende-tem Standard unter anderem eineÜberleitung vom erwarteten Steuersatzzum effektiven Steuersatz, in der Fach-sprache auch «Tax Rate Reconciliation»genannt. Der erwartete Steuersatz ent-spricht dem gewichteten Durchschnittaller lokal zur Anwendung gelangendenSteuersätze. Der effektive Steuersatzerrechnet sich aus dem in der Konzern-erfolgsrechnung ausgewiesenenErtragssteueraufwand im Verhältniszum Gewinn vor Steuern. Die effektiveSteuerbelastung kann im Vergleich zurerwarteten unter anderem durch fol-gende Faktoren beeinflusst werden:

� Aufwendungen, die in der Konzern-rechnung angefallen sind und denGewinn reduziert haben, aber steu-erlich nicht abgezogen werden kön-nen, erhöhen die effektive Steuer-belastung (z.B. Goodwill-Abschrei-bungen).

� Erträge, die in der Konzernrechnungangefallen sind und den Gewinnerhöht haben, nicht aber besteuertwerden, reduzieren die effektiveSteuerbelastung (z.B. Regierungs-zuschüsse).

� Nicht aktivierte Verlustvorträge, dieim Berichtsjahr zur Verrechnung mitGewinnen gewisser Tochtergesell-schaften verwendet wurden, redu-zieren den effektiven Steuerauf-wand.

Geschäftsber ichte lesen und verstehen 23

Die steuerlichen Verlustvorträge, derenpositiver Effekt aus Gründen unsiche-rer Verrechnungsmöglichkeiten nichtaktiviert wurde, sind nach internationa-len Standards mit ihren Fälligkeitenoffen zu legen. Daraus lässt sich diepotenzielle künftige Entlastung dereffektiven Steuerbelastung ermitteln.Im abgebildeten Beispiel kann man voneiner potenziellen Steuerentlastungvon CHF 8,3 Mio. ausgehen (36% vonCHF 23 Mio.), wenn alle Verlustvor-träge in Zukunft mit Gewinnen verrech-net werden können.

Weitere Fragen, die sich Anleger

zum Anhang stellen sollten:

� Was sind die Gründe für Änderun-gen der Bilanzierungs- und Bewer-tungsmethoden?

� Ist durch Unternehmensakquisitio-nen ein hoher Goodwill entstanden?Wodurch wird dieser Goodwillgerechtfertigt? Welchen Ergebnis-beitrag hat das erworbene Unter-nehmen im laufenden Geschäftsjahrzum Konzernergebnis beigesteuert?

� Wie wurde der Impairmentverlustbzw. der realisierbare Wert desGoodwills ermittelt, und was sinddie Gründe für eine Wertminderung?

� Sind die Rückstellungen für Garan-tiefälle, Prozessrisiken, Verlustauf-träge, steuerliche Risiken usw. ange-messen? Wurden Rückstellungen ingrösserem Umfang wieder aufge-löst?

4 Personalvorsorgekosten und Pensionsguthaben Muster Konzern

CHF Mio.

2005 2004

Ermittlung der Überdeckung:

Barwert der Vorsorgeverpflichtung (275) (280)

Verkehrswert des ausgeschiedenen Vermögens 309 320

Überdeckung 34 40

Davon nicht aktiviert (26) (30)

Aktiviertes Pensionsguthaben 8 10

Zusammensetzung des Personalvorsorgeaufwands:

Zuwachs der Ansprüche 22 18

Beiträge der Arbeitnehmer (5) (5)

Zinsaufwand 4 3

Erwartete Rendite auf Anlagen (4) (4)

Amortisation versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste – –

Nicht bilanzierungspflichtige Reduktion der Überdeckung (4) –

Aufwand für leistungsorientierte Pläne 13 12

Aufwand für beitragsorientierte Pläne 5 4

Personalvorsorgeaufwand 18 16

Nachweis des bilanzierten Pensionsguthabens:

Guthaben am 1. Januar 10 10

Verbuchter Aufwand für leistungsorientierte Pläne (13) (12)

Beiträge Arbeitgeber 11 13

Verwendung von Arbeitgeberbeitragsreserven 2 –

Ausbezahlte Leistungen (2) (1)

Guthaben am 31. Dezember 8 10

5 Verzinsliches Fremdkapital Muster Konzern

CHF Mio. Fälligkeit (Jahre) 31.12.2005 31.12.2004

bis 1 bis 5 über 5

Banken 15 63 35 113 64

Hypotheken 13 58 19 90 46

Übriges verzinsliches Fremdkapital 3 18 6 27 9

Total 31 139 60 230 119

6 Nachweis des Steuersatzes Muster Konzern 2005

Durchschnittlich erwarteter Steuersatz im Konzern 36%

Effekt von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen 5%

Effekt von steuerbefreiten Erträgen (1%)

Verrechnung von nicht aktivierten Verlustvorträgen (7%)

Effektiver Steuersatz 33%

Verfall der steuerlich anrechenbaren Verlustvorträge,

deren Steuereffekt nicht aktiviert wurde: CHF Mio.

2006 3

2007 5

2008 –

2009 4

2010 oder später 11

Total 23

wird der Prüfer die Einhaltung nicht be-stätigen können oder sich gar einerMeinungsäusserung enthalten müs-sen. Es empfiehlt sich, beim Studiumjeder Konzernrechnung einen Blick aufdieses Testat zu werfen, um festzustel-len, ob der Prüfer auf bestimmte Ver-letzungen der Rechnungslegungsnor-men verweist, welche die «true andfair view» beeinträchtigen, oder ob erauf bestimmte Bewertungsunsicher-heiten bzw. Fortführungsrisiken hin-weist.

1

Im vorliegenden Beispiel wird explizitauf die Unsicherheiten im Zusammen-hang mit der Fähigkeit zur Unterneh-mensfortführung verwiesen. DieGründe solcher Unsicherheiten könnenunterschiedlicher Natur sein: Es kannsich um Refinanzierungs- und entspre-chende Liquiditätsprobleme, um nega-tive regulatorische Entwicklungen odergrosse technologische Probleme imProduktesortiment handeln. Trotz die-ser Unsicherheiten konnte der Prüferein uneingeschränktes Testat abgeben,da er zum Schluss gekommen ist, dassdiese Problematik im Anhang ange-messen dargelegt ist. Die entspre-chende Erläuterung ist für die Interpre-tation der Vermögens-, Finanz- und Er-tragslage des Konzerns von grosserBedeutung.

Deliktische Handlungen und Fehler

(«Fraud and Error»)

Die Hauptverantwortung für die Ver-meidung bzw. Aufdeckung von Delik-

«Expectation Gap»

Die vorangehenden Ausführungen zei-gen, wie viel Ermessen in einer Kon-zernrechnung steckt. Die ausgewiese-nen Zahlen stellen eine Kombinationvon effektiven oder erwarteten Geld-flüssen und Bewertungsanpassungendar. Überall dort, wo Ermessensent-scheide gefällt werden, muss auf eineEinschätzung der Zukunft abgestelltwerden. «Accounting is an art, and nota science», heisst es zuweilen.

Bilanzwahrheit, -klarheit und -vorsichtsind zentrale Begriffe der Rechnungs-legung, die sich Unternehmen und Prü-fer stets vor Augen halten müssen.DieRechnungslegungsstandards könnenangesichts der rasanten Entwicklungenlediglich einen Rahmen für die korrekteDarstellung geben. Es bleibt Raum fürInterpretation und Anwendung desgesunden Menschenverstandes. VorUnternehmenszusammenbrüchen wirdaber auch bei Anwendung der rigoro-sesten Rechnungslegungsstandardsnicht immer rechtzeitig gewarnt wer-den können, wie Beispiele zeigten.

Eine Abschlussprüfung soll angemes-sene Sicherheit darüber geben, dassder Abschluss als Ganzes keinewesentlichen Fehlaussagen enthält.Volle Sicherheit kann der Prüfer nichtvermitteln, da wegen der inhärentenGrenzen einer Prüfung (Vorgehen inStichproben, Wirkungsgrenzen internerKontrollen der Gesellschaft, Nichter-kennen von Täuschungen, Ermessens-spielräume usw.) das Risiko besteht,

dass auch bei einer sorgfältigen Prü-fung wesentliche Fehlaussagen imAbschluss unaufgedeckt bleiben.

Stellenwert der Prüftestate

Es ist die Aufgabe der Revisionsstelle,Transaktionen und Bestände anhandvon Stichproben zu prüfen, die Rech-nungslegungspolitik kritisch zu hinter-fragen und sich eine Meinung über dieKonzernrechnung und den Einzelab-schluss bezüglich Einhaltung der rele-vanten Rechnungslegungsnormen zubilden. Prüfer müssen dabei vomUnternehmen unabhängig sein. IhreArbeit ist geprägt durch das Abwägenvieler Argumente, «Best case»- und«Worst case»-Szenarien. Sie halten derGeschäftsleitung einen Spiegel vor undsorgen dafür, dass der Optimismus desUnternehmers einer ausgewogenenOptik der Vermögens-, Finanz- undErtragslage nicht im Wege steht.

Bericht des Konzernprüfers

Der Bericht des Konzernprüfers orien-tiert sich an einem durch die internatio-nale Prüfervereinigung (InternationalFederation of Accountants; IFAC) undden nationalen Verband (Treuhand-Kammer) vorgegebenen Standardwort-laut. Dieser stellt den Prüfungsgegen-stand (die Konzernrechnung), die Ver-antwortlichkeiten und den Inhalt einerPrüfung klar und mündet im 4. Ab-schnitt in eine Meinungsäusserung.Diese bestätigt, mit oder ohne Ein-schränkung, die Einhaltung des rele-vanten Rechnungslegungsstandardsbzw. des Gesetzes. In seltenen Fällen

24 Geschäftsber ichte lesen und verstehen

Die Rolle der Revisionsstelle

Als eines der gesetzlich vorgeschriebenen Organe vermag die Revisionsstelle viel zum Vertrauen in eine Gesellschaft bzw. deren externe Berichterstattung beizutragen. Verluste oder gar einen Konkurs vermag aber auch sie nicht abzuwenden.

ten liegt beim Verwaltungsrat (und ge-gebenenfalls beim Prüfungsausschussbzw. Audit Committee) und bei der Un-ternehmensleitung. Sie müssen auf-grund der gesetzlichen Anforderungenein Kontrollumfeld und Geschäfts-grundsätze festlegen, einführen, durch-setzen und kontrollieren, die eine ord-nungsmässige Unternehmenstätigkeitsicherstellen. Unter Aufsicht der Ver-antwortlichen sollte die Geschäftslei-tung den richtigen Ton angeben («Toneat the top»), eine Kultur der Ehrlichkeitund des ethischen Anspruchs schaffensowie ein angemessenes internes Kon-trollsystem (IKS) einrichten, damit de-liktische Handlungen im Unternehmenvermieden bzw. aufgedeckt werdenkönnen.

Der Prüfer muss seine Arbeit mit einerkritischen Grundhaltung und professio-neller Skepsis angehen und durchfüh-ren. Er achtet auf Sachverhalte, die dasRisiko einer wesentlichen Fehlaussageim Abschluss erhöhen. Bei der Planungseiner Arbeiten muss der Prüfer dieAnfälligkeit des Unternehmens fürFehlaussagen aufgrund von Deliktenmit dem Prüfungsteam besprechen.Zugleich muss er den Verwaltungsratund die Geschäftsleitung befragen, obsie von Delikten Kenntnis haben, wiesie das Vorliegen von Delikten ein-schätzen und welche Massnahmen siezur Wahrnehmung ihrer eigenen Ver-antwortung getroffen haben.

Stellt der Prüfer eine Fehlaussage auf-grund von Delikten oder vermutetenDelikten fest, muss er rechtzeitig undmit den richtigen Stellen kommunizieren.

Der Prüfer hat zudem an der General-versammlung eine, wenn auch durchdie Vorschriften der Geheimhaltunglimitierte, Auskunftspflicht.

Mit der Prüfung leistet die Revisions-stelle einen wichtigen Beitrag zur Cor-porate Governance und zum Risiko-management der Gesellschaft.

Geschäftsber ichte lesen und verstehen 25

Bericht des Konzernprüfers an die Generalversammlung der

Muster Holding AG

Als Konzernprüfer haben wir die im Geschäftsbericht wiedergegebene Konzernrechnung der

Muster Holding AG, bestehend aus konsolidierter Bilanz, konsolidierter Erfolgsrechnung,

konsolidiertem Eigenkapitalnachweis, konsolidierter Geldflussrechnung und Anhang der Kon-

zernrechnung, für das am 31. Dezember 2005 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Für die Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin

besteht, diese zu prüfen und zu beurteilen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anfor-

derungen hinsichtlich Befähigung und Unabhängigkeit erfüllen.

Unsere Prüfung erfolgte nach den Schweizer Prüfungsstandards sowie den International Stan-

dards on Auditing (ISA)1, wonach eine Prüfung so zu planen und durchzuführen ist, dass wesent-

liche Fehlaussagen in der Konzernrechnung mit angemessener Sicherheit erkannt werden.

Wir prüften die Posten und Angaben der Konzernrechnung mittels Analysen und Erhebungen

auf der Basis von Stichproben. Ferner beurteilten wir die Anwendung der massgebenden Rech-

nungslegungsgrundsätze, die wesentlichen Bewertungsentscheide sowie die Darstellung der

Konzernrechnung als Ganzes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende

Grundlage für unser Urteil bildet.

Gemäss unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung ein den tatsächlichen Verhältnis-

sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den

………………………………………2 und entspricht dem schweizerischen Gesetz.

Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.

Ohne unser Prüfungsurteil einzuschränken, machen wir auf Anmerkung ... im Anhang der

Konzernrechnung aufmerksam, wo dargelegt ist, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,

die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Muster Holding AG zur Unternehmensfortführung

aufwirft. Würde die Unternehmensfortführung verunmöglicht, müsste die Konzernrechnung auf

Basis von Veräusserungswerten erstellt werden.

PRÜFFIRMA

NAME NAME

dipl. Wirtschaftsprüfer dipl. Wirtschaftsprüfer

Leitender Revisor

ORT, DATUM

1 Die Referenz auf internationale Prüfungsstandards ist üblich bei Konzernrechnungen in Übereinstimmungmit IFRS.

2 Angabe des relevanten Rechnungslegungsstandards (z.B. Swiss GAAP FER oder International FinancialReporting Standards [IFRS])

1

26 Geschäftsber ichte lesen und verstehen

� Audit zur Schaffung von Transpa-renz und Vertrauen im Zeichen derCorporate Governance.

� Tax und Advisory Services für eineerfolgreiche und ganzheitlicheUnternehmensführung.

� Massgeschneiderte Dienstleistun-

gen für die individuellen Bedürfnis-se des Middle Market und vonHigh Net-worth Individuals.

� Marktspezifisches Fachwissen inden Branchen Financial Services

(Banken und Versicherungen); Infor-

mation, Communication & Enter-

tainment; Consumer & Industrial

Markets (inkl. Chemie und Pharma)sowie Infrastructure, Government

& Healthcare.

KPMG Schweiz beschäftigt rund 1470Mitarbeitende an 13 Standorten und istein Unternehmen mit starker lokalerVerankerung. KPMG International istein weltweit führender Verbund vonWirtschaftsprüfungs- und Beratungsge-sellschaften mit rund 104000 Mitarbei-tenden in 144 Ländern.

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«Geschäftsberichte lesen undverstehen» erscheint in Deutsch undFranzösisch. 3. überarbeitete Auflage, März 2006

Gestaltung: MetaDesign Suisse AG,ZürichDruck: NZZ Fretz AG, Schlieren

Geschäftsber ichte lesen und verstehen 27

Philipp Hallauer

Präsident desVerwaltungsrates,dipl. Wirtschafts-prüfer, KPMG Schweiz

Autoren:

Susanne Haas

dipl. Wirtschafts-prüferin, KPMG Schweiz

Marc Raggenbass

Fürsprecher, LL.M.KPMG Schweiz

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