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Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1 Gestaltung und Abschluss von EPC-Verträgen für den Bau von Energieanlagen in Rumänien Konferenz im Reichstag zu Berlin am 12.04.2013 Andrada Harangus, LL.M. - Avocat STALFORT Legal. Tax. Audit. Bukarest - Sibiu - Bistrita - Berlin www.stalfort.ro

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Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1

Gestaltung und Abschluss von EPC-Verträgen

für den Bau von Energieanlagen in Rumänien

Konferenz im Reichstag zu Berlin am 12.04.2013

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat

STALFORT Legal. Tax. Audit.Bukarest - Sibiu - Bistrita - Berlin

www.stalfort.ro

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 22

Einführung

I. Begriff „EPC Vertrag“

1. engineering2. procurement3. construction

II. Energieanlagen

1. PV Parks2. Windparks3. Biogasanlagen u.a.

III. Baugenehmigung (BG) erforderlich

Einstufung von Energieanlagen als „Bauten“ im Sinne des Gesetzes

Nr. 50/ 1991 → BG erforderlich

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 33

Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (1)

I. Planung

1. BG-Dokumentation (rum. DTAC) und BG-Projekt (rum. PT) erforderlich

2. erstellt von Architekten/Ingenieuren mit „Unterschriftsrecht“

3. überprüft von zugelassenen Projektüberprüfern

4. Sonderzulassung durch die Energiebehörde ANRE für Elektroarbeiten erforderlich !

unterschiedliche Zulassungen je nach Art der Elektroarbeiten (LV, MV etc.) erforderlich

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 44

Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (2)

II. Bauausführung

1. Sonderzulassung durch ANRE für Elektroarbeiten ebenfalls erforderlich !

ebenfalls unterschiedliche Zulassungen je nach Art der Elektroarbeiten (LV, MV etc.)

2. zugelassener Bauleiter des Auftraggebers (rum. diriginte de santier)

3. zugelassener Bauleiter des Auftragnehmers (rum. responsabiltehnic cu executia atestat - RTE)

4. Sicherheitskoordinator während der Planung bzw. der Bauausführung

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Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (3)

III. Abnahme (1)

2 Arten von Abnahmen:

1. Abnahme der Bauarbeiten (RB Nr. 273/ 1994) – 2 Stufen:

a. Abnahme am Ende der Bauarbeitenb. Endabnahme (nach Ablauf der vertraglichen

Gewährleistungsfrist)

2. Abnahme der Montagearbeiten/Produktionsanlagen (RB Nr. 51/ 1996) – 2 Stufen:

a. Inbetriebnahmeb. Endabnahme (ebenfalls nach Ablauf der vertraglichen

Gewährleistungsfrist)

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 66

Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (4)

III. Abnahme (2)

1. behördlich (Abnahmekommission bestehend aus mindestens 5 Mitgliedern inkl. zwingend Vertreter der örtlichen Behörde –Gemeinde/ Stadt)

2. formalistisch (Verfahren gemäß RB Nr. 273/ 1994 und bzw. RB Nr. 51/ 1996)

3. protokolliert (gesetzliche Musterprotokolle)

4. vertragliche oder fiktive Abnahme möglich?

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 77

Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (5)

IV. Gesetzliche Gewährleistung bei Mängeln (1)

1. gesetzlicher Rahmen uneinheitlich und unklar (Zivilgesetzbuch, Gesetz Nr. 10/ 1995, Verordnung Nr. 95/ 1999 etc.)

2. Fachliteratur nicht ausreichend

3. Frist:

a. Sonderfrist von 10 Jahren für Bauarbeiten

b. ggf. allgemeine Frist von nur 3 Jahren (?) für Montagearbeiten

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 88

Rumänisches Baurecht. Besonderheiten (6)

IV. Gesetzliche Gewährleistung bei Mängeln (2)

4. Gewährleistungsfrist läuft ab:

a. Abnahme am Ende der Bauarbeiten oder

b. Endabnahme?

5. Charakter der Normen – dispositiv oder zwingend?

6. vertragliche Gewährleistungsfrist – Unterschiede und Rolle

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 99

Gestaltung von EPC Verträgen (1)

I. Gestaltungsalternativen (1)

1. Einheitlicher EPC Vertrag

2. Spaltung in zwei Verträge:

a. Kaufvertrag für die Anlagen (procurement)

b. GU-Vertrag für die Planungs- und Bauarbeiten (engineeringand construction)

Koppelung zwischen den zwei Verträgen zwar kompliziert, aber unerlässlich!

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1010

Gestaltung von EPC Verträgen (2)

I. Gestaltungsalternativen (2)

3. Vor- und Nachteile der Vertragsspaltung:

a. steuerlicher Art

b. rechtlicher Art

4. Auswirkungen der Vertragsspaltung auf künftige Subunternehmerverträge

Vertragsspaltung muss sich auch in die Subunternehmerverträge widerspiegeln!

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1111

Gestaltung von EPC Verträgen (3)

II. Zahlungen und Zahlungssicherheiten (1)

1. Vorauszahlung (beim Vertragsschluss)

üblicherweise nur gegen Garantie, d.h. Bankgarantie oder ggf. Corporate Guarantee

2. Teilzahlungen (nach der Erreichung eines bestimmten Leistungsstandes)

keine Zahlung vor Überprüfung und Genehmigung des Leistungsstandes empfehlenswert!

3. Schlusszahlung (üblicherweise erst nach der Abnahme)

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1212

Gestaltung von EPC Verträgen (4)

II. Zahlungen und Zahlungssicherheiten (2)

4. vertragliche Zahlungssicherheiten (für Teil- und Schlusszahlung) – üblich:

a. Bankbürgschaften

b. Corporate Guarantee

5. gesetzliche Zahlungssicherheit – gesetzliche Hypothek am Bau –Nachteile:

a. endgültige Grundbucheintragung zweifelhaft

b. Zwangsvollstreckung problematisch

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1313

Gestaltung von EPC Verträgen (5)

II. Zahlungen und Zahlungssicherheiten (3)

6. Eigentumsvorbehalt an gelieferten Anlagen

a. kann vertraglich vereinbart werden

b. Sicherung der Drittwirkung wegen Einbau auf dem Grundstück problematisch

c. Eintragung ins Elektronische Archiv für Sicherheiten an beweglichen Gütern erforderlich

d. Eintragung ins Grundbuch ebenfalls empfehlenswert

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1414

Gestaltung von EPC Verträgen (6)

III. Bauzeitplan und Verzug (1)

1. „Milestones“ im Bauzeitplan genau definieren

2. Sanktionen im Falle der Nichterreichung:

a. Verzugsstrafe

b. Auflösung des Vertrages

3. Verzug wegen Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1515

Gestaltung von EPC Verträgen (7)

III. Bauzeitplan und Verzug (2)

4. Verzugsstrafen:

a. Höhe grundsätzlich frei verhandelbar

b. nur für letzten Milestone oder auch für Zwischen-Milestones?

wenn auch für Zwischen-Milestones, Sonderregelung im Falle der Erreichung der letzten Milestone erforderlich!

c. Nachweis des entstandenen Schadens grundsätzlich nicht erforderlich

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1616

Gestaltung von EPC Verträgen (8)

III. Bauzeitplan und Verzug (3)

5. Registrierung einer Betriebsstätte (rum. sediu permanent) aus steuerlicher Sicht erforderlich wenn Baustelle (inkl. Montagearbeiten oder Überwachungsleistungen):

a. > 6 Monate (gemäß rum. Steuergesetzbuch)

b. > 12 Monate (gemäß DBA)

Konsequenz der Registrierung einer Betriebsstätte →Körperschaftssteuer (derzeit 16%) zahlbar in Rumänien, DBA anwendbar

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1717

Gestaltung von EPC Verträgen (9)

IV. Testing, Abnahme und Inbetriebnahme (1)

1. Testing

a. Tests sind in technischen Normen geregelt

b. Sondertests ggf. vom Netzbetreiber angefordert

c. Testing-Prozedere sollte vertraglich geregelt werden

d. positive Ergebnisse der Tests → Abnahme und Inbetriebnahme

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1818

Gestaltung von EPC Verträgen (10)

IV. Testing, Abnahme und Inbetriebnahme (2)

2. Abnahme

zweistufige, gesetzliche Abnahme gemäß RB Nr. 273/ 1994

3. Inbetriebnahme

a. zweistufiges, gesetzliches Abnahmeverfahren gemäß RB Nr. 51/ 1996

b. vorab Anlage unter Spannung setzen gemäß Art. 41 RB Nr. 90/ 2008

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 1919

Gestaltung von EPC Verträgen (11)

V. Vertragliche Gewährleistung (1)

1. Gewährleistung bei Mängeln

a. Frist frei verhandelbar

b. läuft ab Abnahme am Ende der Arbeiten

c. deckt alle Arten von Mängel – unabhängig davon, ob diese versteckt oder offensichtlich sind

d. bei Ablauf dieser Frist → Endabnahme

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 2020

Gestaltung von EPC Verträgen (12)

V. Vertragliche Gewährleistung (2)

2. Garantie für eine bestimmte Leistung (Performance)

a. kann verhandelt werden, ist gesetzlich nicht zwingend

b. Voraussetzungen für die Haftung unbedingt vertraglich definieren

c. klare Haftungsausschlüsse ebenfalls genau bestimmen

d. Folgeschäden und deren vertragliche Deckelung (caps)

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 2121

Gestaltung von EPC Verträgen (13)

VI. Sonstige Themen (1)

1. Baugrundrisiko

2. Verantwortung für bau- und energierechtliche Genehmigungen

3. Verantwortung für Zufahrts- und Kabelrechte

4. Subunternehmer

5. Gefahrübergang

6. Operation and Maintenance Leistungen

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 2222

Gestaltung von EPC Verträgen (14)

VI. Sonstige Themen (2)

7. Auftragsänderungen

8. Force Majeure/höhere Gewalt

9. alternative Streitbeilegung

10. Schiedsgerichtsklausel

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 2323

Fazit

I. Rumänisches Baurecht formalistisch → zahlreiche Genehmigungen und Zulassungen für Planer/Projektüberprüfer/Bauunternehmer/Bauleiter erforderlich

II. Besonderheiten des rumänischen Baurechts (insbesondere Abnahmeprozedere und gesetzliche Gewährleistung bei Mängeln) sind bei Vertragsgestaltung und –abschluss zu beachten

III. Gestaltung des EPC Vertrages in Form eines einheitlichenVertrages oder zweier unterschiedlicher Verträge möglich

IV. Wenige Gesetzesvorschriften und wenig Fachliteratur → klare und detaillierte Vertragsklauseln erforderlich

Andrada Harangus, LL.M. - Avocat 24

Vielen Dank fürIhre Aufmerksamkeit !!!

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