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    Dipl.-Ing. H. Hamm

    Ingenieurbro frBaustatik, Glas-und Stahlbau

    Leitfaden

    Glas im Bauwesen

    Grundlagen und Erluterungen zu den aktuellenRegelwerken fr die Verwendung von Glas im Bauwesen

    Verfasser:

    Dipl.-Ing. H. Hamm Seestrae 9Beratender Ingenieur 63571 GelnhausenIngenieurbro fr Baustatik Tel.: 06051 91 0 91Glas- und Stahlbau Fax: 06051 91 0 93

    Internet: www.glas-im-bauwesen.deE - Mail: [email protected]

    Mitglied in den Arbeitskreisen

    Glas + Stahl / Deutscher Stahlbauverband

    Glas im Konstruktiven Ingenieurbau / FH Mnchen

    Konstruktiver Glasbau / Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks

    Glasbemessung / Bundesverband Flachglas

    Seite 1 2012

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]://www.glas-im-bauwesen.de/http://www.glas-im-bauwesen.de/
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    Inhaltsverzeichnis

    Vorwort 3

    Regelwerke fr Glas im Bauwesen 3

    Erluterungen zu den TRLV 6- Geltungsbereich 6- Glasarten 7- Anwendungsbedingungen 7- Lagerungsvarianten 8- Zustzliche Regelungen fr Vertikalverglasungen 9- Nachweiserleichterung fr Vertikalverglasungen 9- Zustzliche Regelungen fr berkopfverglasungen 9- Ausnahmeregelungen fr berkopfverglasungen 13- Zustzliche Regelungen fr betretbare Verglasungen 14- Lastannahmen 15- Spannungsnachweise 17- Durchbiegungsnachweise 18

    Erluterungen zu den TRAV 20- Geltungsbereich 20- Einteilung von absturzsichernden Verglasungen in Kategorien 22- Verwendbare Glaserzeugnisse 30

    - Anwendungsbedingungen 31- Lastannahmen 32- Statischer Nachweis 32- Nachweis der Stosicherheit 33- Versuchsaufbau 34- Entfall der Notwendigkeit eines Pendelschlagversuches mit (Bild 11) 35

    Erluterungen zu den TRPV 39- Geltungsbereich 39- Anwendungsbedingungen 40- Vertikalverglasungen 40- Tellerhalter 41

    - Randklemmhalter 44- Linienlager 45- Glasarten fr Vertikalverglasungen 48- berkopfverglasungen 48- Glasarten fr berkopfverglasungen 49- nicht geregelte Bauarten bzw. Bauprodukte aus Glas 42

    Quellenangaben und weiterfhrende Literatur 53+54

    Vorwort

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    Die vorliegende Schrift richtet sich an Architekten, Ingenieure, Planer, Studentenund Mitarbeiter von Glasbau- und Fassadenbauunternehmen die Erluterungenund Hinweise zur Auslegung der Technischen Regeln fr Bauen mit Glas suchen.

    Mit den Erluterungen werden nicht alle Regelungen behandelt, so dass beiPlanung und Ausfhrung von Verglasungen und Glaskonstruktionen im Bauwesendie jeweiligen Technischen Baubestimmungen insgesamt zu beachten sind.

    Wesentliche Neuerungen oder nderungen, die sich aus der neuen NormenreiheDIN 18800 Glas im Bauwesen gegenber den zurzeit gltigen Technischen Regelnergeben werden, werden in diesem Leitfaden erlutert. Diese Erluterungen werdenjeweils in einem grau unterlegten Textteil wieder gegeben. Die Inhalte dieser

    Kommentare sind noch nicht verbindlich, da sich einzelne Teile der Normenreihe nochin der Entwurfsphase befinden.

    Bei der Zusammenstellung von Texten und Abbildungen wurde mit grter Sorgfaltvorgegangen. Trotzdem knnen Fehler nicht vollstndig ausgeschlossen werden.Fr fehlerhafte Angaben und deren Folgen kann keine Haftung bernommen werden.Rechtsansprche aus der Benutzung dieser Zusammenstellung sind daherausgeschlossen. Hinweise und Verbesserungsvorschlge werden stets [email protected] entgegengenommen.

    Regelwerke fr Glas im Bauwesen

    Fr die Bemessung und Konstruktion von Bauteilen aus Glas gab es bisher

    keine bauaufsichtlich eingefhrten Grundnormen, wie z. B. DIN 18800 fr Stahlbauten,DIN 1045 fr Stahlbetonbauten oder DIN 4113 fr Aluminiumkonstruktionen.Der Normenausschuss Bau erarbeitet zurzeit eine Normenreihe,DIN 18008 Glas im Bauwesen, Bemessungs- und Konstruktionsregeln.Nach dem derzeitigen Stand sind folgende Teile vorgesehen- Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen- Teil 2: Linienfrmig gelagerte Verglasungen- Teil 3: Punktfrmig gelagerte Verglasungen- Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen- Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen- Teil 6: Zusatzanforderungen an zu Reinigungs- und Wartungszwecken betretbare

    Verglasungen

    - Teil 7: Sonderkonstruktionen

    Die Teile 1+2 liegen bereits im Weidruck vor.

    Seite 3 2012

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]
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    Die Teile 3, 4 + 5 liegen zurzeit als Vornorm vor und befinden sich in der berarbeitung

    nach voran gegangener Einspruchsphase. Mit der Fertigstellung nach bernahme derEinsprche ist voraussichtlich Anfang 2013 zu rechnen.

    Anschlieend sollen die Teile 1 5 in den jeweiligen Bundeslndern als TechnischeBaubestimmung bekannt gemacht und damit als verbindliche TechnischeBaubestimmung eingefhrt werden.

    Nachstehend werden die zurzeit vorliegenden Regelwerke erlutert:

    DIN 18056 Fensterwnde

    Diese Norm regelt die Konstruktion und Ausfhrung von Fensterwnden undartgleichen Konstruktionen ab einer Gre von 9 m. Die im Jahre 1966 erschieneneNorm gilt inzwischen als veraltet. Sie bercksichtigt weder Mehrscheibenisolierglas(MIG) noch Verglasungen aus ESG und/oder VSG. Sie ist inzwischen auch nicht mehrin der Liste der Technischen Baubestimmungen enthalten und daherbauordnungsrechtlich nicht mehr verbindlich.

    DIN 18516, Teil 4hinterlftete Auenwandbekleidungen aus Einscheibensicherheitsglas 1)

    Diese Norm hat einen sehr eingeschrnkten Anwendungsbereich. Sie regelt, wiees die Bezeichnung schon ausdrckt, ausschlielich hinterlfteteAuenwandbekleidungen aus ESG mit punkt- und/oder linienfrmiger

    Scheibenrandlagerung.Wenn hier neben der linienfrmigen Scheibenlagerung auch von punktfrmigerLagerung die Rede ist, gilt dies ausdrcklich nur fr solche Punkthalter, die denScheibenrand klemmen. In Bohrungen sitzende Punkthalter fallen nicht unter denAnwendungsbereich dieser Norm (siehe dazu die Anlage zur Liste der TechnischenBaubestimmungen).

    1) Anmerkung des Verfassers: ESG-Scheiben verfgen grundstzlich nicht ber eineRestragfhigkeit nach Bruch. Eine Gefhrdung von Personen, die sich unterhalb solcherAuenwandbekleidungen (Verkehrsflchen) aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden.

    Technische Regeln fr die Verwendung von linienfrmig gelagertenVerglasungen (TRLV)

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    Dieses Regelwerk wurde im Jahre 1998 vom Deutschen Institut fr Bautechnik, Berlin

    (DIBt) verffentlicht. Es handelt sich hierbei um ein in allen Bundeslndern alsTechnische Baubestimmung eingefhrtes Regelwerk und ist somit fr die Verwendungvon linienfrmig gelagerten Verglasungen verbindlich. Es beinhaltet Regelungen zulinienfrmig gelagerten Vertikalverglasungen und berkopfverglasungen ausEinfachverglasungen und Verglasungen aus Mehrscheibenisolierglas (MIG).

    Inzwischen liegen die TRLV in der berarbeiteten Fassung August 2006 vor. Siewurden in die Liste der Technischen Baubestimmungen der einzelnen Bundeslnderaufgenommen. Damit ist diese Technische Regel baurechtlich eingefhrt und fr dieVerwendung von linienfrmig gelagerten Verglasungen verbindlich. WesentlicheNeuerung gegenber den TRLV 9/98 ist die Aufnahme von Regelungen zu begehbareVerglasungen. Hierbei handelt es sich um allseitig, durchgehend linienfrmig gelagerteVerglasungen fr Treppenstufen oder Podestelemente mit Abmessungen von max.1.500 x 400 mm.

    Technische Regeln fr die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen(TRAV)

    Dieses Regelwerk wurde im Januar 2003 in seiner endgltigen Fassung vom DIBtverffentlicht und ist in allen Bundeslndern als Technische Baubestimmungeingefhrt.Es beinhaltet Regelungen zu Vertikalverglasungen die Personen vor Absturz sichern.

    Technische Regeln fr die Bemessung und Ausfhrung punktfrmig gelagerterVerglasungen (TRPV)

    Die TRPV regeln die Bemessung und Ausfhrung ebener, punktfrmig und punkt-und linienfrmig d.h. gemischtfrmig gelagerter Vertikalverglasungen undberkopfverglasungen.Der Geltungsbereich beschrnkt sich auf Verglasungen deren Oberkante bismax. 20 m ber Gelnde zum Einbau kommen und deren Abmessungenmax. 2.500x3.000mm betragen.

    Erluterungen zu den TRLV

    Geltungsbereich

    Die TRLV regeln die Verwendung von Vertikal- und berkopfverglasungen.

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    Ist die Verglasung mehr als 10 zur Lotrechten im eingebauten Zustand geneigt,

    handelt es sich um eine berkopfverglasung. In allen anderen Fllen liegt eineVertikalverglasung vor. Die besonderen Regelungen fr berkopfverglasungensind auch bei Vertikalverglasungen anzuwenden, sofern diese durch lngeranhaltende Einwirkungen, wie z. B. Schnee, belastet werden. Dies kann z. B.bei Shed-Verglasungen der Fall sein.

    Die Lagerungsart muss jeweils beidseitig durchgehend linienfrmig sein; beiberkopfverglasungen auch fr nach oben gerichtete Einwirkungen, z. BSogbeanspruchungen infolge Wind. Diese Lagerungsart wird in der Regeldurch Glasandruckleisten aus hinreichend steifen Metallprofilen sichergestellt.

    Die TRLV gelten nicht fr geklebte Fassadenelemente (Stuctural glazing) undsolche, die planmig zur Aussteifung in Scheibenebene herangezogen werdenund gekrmmte berkopfverglasungen.

    Die Verwendung gekrmmter Vertikalverglasungen ist nicht ausgeschlossen.Die Bauregelliste (BRL) A Teil 1 beinhaltet nur Produktnormen fr ebene Verglasungen,so dass gekrmmte Vertikalverglasungen im baurechtlichen Sinne als nicht geregelteinzustufen sind und deren Verwendung eine Zustimmungim Einzelfall (ZiE) oder eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (abZ) erfordert.

    Verglasungen von Kulturgewchshusern sowie alle Vertikalverglasungen, deren

    Oberkanten nicht mehr als 4 m ber der angrenzenden Verkehrsflche liegen(4 Meter-Regel), z. B. Schaufensterverglasungen, sind von den Regelungen derTRLV freigestellt.

    Damit wird dem geringeren Verletzungsrisiko solcher Verglasungen Rechnunggetragen. Es drfen danach Vertikalverglasungen auch aus Spiegelglas ausgefhrtwerden, selbst wenn sie nicht allseitig linienfrmig gelagert sind, was sonst fr grobbrechende Glasarten wie Spiegelglas, Gussglas und Verbundglas nicht zulssig ist.

    Glasarten

    Folgende Glaserzeugnisse drfen im Rahmen der TRLV verwendet wenden:- Spiegelglas (SPG, auch Floatglas genannt)- Gussglas (Drahtglas, Ornamentglas, Drahtornamentglas)- Einscheibensicherheitsglas (ESG)

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    Die Bezeichnung berkopfverglasung wird nach DIN 18008-1 in die BezeichnungHorizontalverglasunggendert

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    - Heigelagertes Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG-H) aus SPG

    - Teilvorbespanntes Glas (TVG) mit abZ- Emailliertes ESG aus SPG- Emailliertes TVG aus SPG mit abZ- Verbundsicherheitsglas (VSG) mit PVB-Folie- Verbundglas (VG), z. B. Gieharzverbund

    VSG darf aus allen vor genannten Glasarten (auer VG) auch kombiniert hergestelltwerden. Dabei drfen andere Zwischenfolien als PVB verwendet werden, sofern derenVerwendbarkeit durch eine abZ geregelt ist (z. B. VSG mit SGP).

    Festigkeitsmindernde Oberflchenbehandlungen wie z. B. Sandstrahlen oder tzen,sind im Rahmen der Verwendung nach den TRLV nicht zugelassen.Oberflchenbehandlungen wie Lackierungen oder Funktionsbeschichtungen(Sonnenschutzglas u.a.) fallen nicht unter das vor genannte Verwendungsverbot.

    Allgemeine Anwendungsbedingungen

    - Die Durchbiegung der Auflagerprofile ist beschrnkt auf max. L/200stel,bzw max. 15 mm. (L bezieht sich die Lnge der aufzulagernden Glaskante)Damit kann nherungsweise eine starre Glaslagerung angenommen werden

    - Linienfrmige Lagerung beidseitig zur Scheibenebene, auch fr Windsogeinwirkung

    - Kein Kontakt zwischen Glas und anderen harten Werkstoffen (z.B. Metall od. Stein)

    - Sicherung der Scheiben gegen Verrutschen durch geeignetes Klotzen(Siehe hierzu die Technische Richtlinie des Glaserhandwerks Nr. 19, linienfrmig gelagerteVerglasungen)

    - Freie Kanten von Drahtglas drfen nur ausgefhrt werden, wenn sie abtrocknenknnen, da sonst mit Korrosion der freiliegenden Drahteinlagen und Schdigung derbetreffenden Glaskante zu rechnen ist

    - Ausreichender Glaseinstand ist auch unter Einwirkungen sicherzustellen.Vorgaben dazu sind DIN 18545, Teil 1, bzw. DIN 18516, Teil 4 zu entnehmen

    Lagerungsvarianten von Vertikal- und berkopfverglasungen (Beispiele)

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    In DIN 18008-2 ist die Durchbiegungsbeschrnkung auf max. 15 mm nicht mehr enthalten.

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    Bild 1

    Zustzliche Regelungen fr Vertikalverglasungen

    Einfachverglasungen aus Spiegelglas, Ornamentglas oder Verbundglas (d. h.Glasarten, die ein grobes Bruchbild aufweisen) sind als Vertikalverglasung nur beiallseitigerLagerung zulssig. Ausnahmen sind nach der 4 Meter- Regel zulssig.

    Nicht heigelagertes ESG (siehe BRL lfd. Nr. 11.12) ist nur zulssig, wenn derenOberkante nicht mehr als 4 m ber Verkehrsflchen liegt und Personen nichtdirekt unter die Verglasung treten knnen. In allen anderen Fllen ist heigelagertesESG nach BRL lfd. Nr. 11.13 zu verwenden. Dies gilt z.B. fr Verglasungen vonGanzglasanlage oberhalb der Tren und fr die Auenscheiben von Mehrscheiben-Isolierverglasungen (MIG).

    Bohrungen und Ausschnitte sind nur in ESG, ESG-H, TVG mit abZ und VSG zulssig.Die Bruchgefahr nicht vorgespannten Glasarten wie z.B. SPG oder Gussglas istaufgrund der Kerbwirkung, die sich durch eine Bohrung oder einen Ausschnitteinstellen kann, ungleich hher. Ausnahmen sind nach der 4 Meter- Regel zulssig.

    Nachweiserleichterung fr Vertikalverglasungen

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    Nach DIN 18008-1 drfen Glasbohrungen und Ausschnitte nur in Glsern ausgefhrt werden,die anschlieend thermisch vorgespannt werden. Damit verfllt die bisherige Mglichkeit,VSG aus SPG mit Ausschnitten und Bohrungen zu verwenden.

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    Die TRLV sehen fr das einfache Fenster eine Nachweiserleichterung vor.

    Unter Einhaltung der nachstehend genannten Randbedingungen entfllt dieVerpflichtung, fr die Verglasung einen statischen Nachweis zu fhren.

    Kein statischer Nachweis erforderlich wenn:

    - allseitig linienfrmig gelagerte Isolierglasscheibe- Glasart SPG,TVG mit abZ oder ESG und- Flche 1,60m und- Mindestdicke der Scheiben 4,0mm und- Dickendifferenz 4,0mm und- SZR 16,0mm und- Windlast 0,8kN/m

    Bei besonderen Einbaubedingungen (siehe TRLV Tabelle B 1), gilt dieseNachweiserleichterung nicht.

    Die vor genannten Bedingungen werden bei den blichen Standardverglasungen(Lochfenster) oft eingehalten, so dass dann bauordnungsrechtlich kein statischerNachweis erforderlich ist.

    Die Nachweiserleichterung erlaubt die Verwendung der beschriebenen Verglasungohne, dass seitens der Bauaufsichtsbehrde ein Standsicherheitsnachweis verlangtwird. Es bleibt jedoch angeraten, die Glasbemessung fr die auftretendenBeanspruchungen statisch auszulegen; dies allein aus zivilrechtlichenHaftungsgrnden.

    Zustzliche Regelungen fr berkopfverglasungen

    Einfachverglasungen und die untere Scheibe von Isolierverglasungen sind nuraus VSG mit SPG oder VSG aus TVG (mit abZ) oder Drahtglas zulssig. Beiberkopfverglasungen muss die Verglasung auch nach Glasbruch in ihrer Lageverbleiben, ohne herunter bzw. heraus zu fallen und damit Personen, die sichunterhalb der Verglasung aufhalten knnten, zu gefhrden. Diese Eigenschaft derVerglasung wird als sogenannte Resttragfhigkeit bezeichnet. Glasarten ohneZwischenschicht (PVB) oder Drahteinlage weisen keine Resttragfhigkeit auf.VSG aus ESG ist fr die Verwendung als Einfachverglasung oder die untereScheibe von Isolierverglasungen aufgrund des kleingliedrigen Bruchbildesvon ESG nicht hinreichend resttragfhig und daher fr den berkopfbereich

    nicht zulssig.Fr berkopfverglasungen sind folgende Randbedingungen einzuhalten:

    Bei Sttzweiten grer 1,2 m sind die Verglasungen allseitig zu lagern. DasSeitenverhltnis der Glaskanten (lange Kante zu kurze Kante) darf dabei nichtgrer als 3:1 sein.

    Seite 9 2012

    Nach DIN 18008-2 wird die bisherige Beschrnkung des Seitenverhltnisses derGlaskanten 3:1 nicht mehr gefhrt.

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    Die fr das VSG zu verwendende PVB-Folie (Poly-Venyl-Butyral) muss mind.0,76 mm dick sein. Bei einer Scheibensttzweite bis 0,8 m und gleichzeitig allseitiglinienfrmiger Lagerung der betreffenden Scheibe, ist auch eine nur 0,38 mm dickePVB-Folie zulssig.

    Bei Verwendung von Drahtglas ist die Sttzweite in Haupttragrichtung aufmax. 0,7 m beschrnkt. Der Glaseinstand muss hierbei einen Mindestwert von15 mm aufweisen.

    Alle anderen Glaserzeugnisse wie ESG, SPG, VG und Gussglas sind alsEinfachverglasung oder als untere Scheibe von Isolierverglasungen imberkopfbereich nicht zulssig.

    Ausnahme:Verglasungen von Dachflchenfenstern in Wohnungen und Rumen hnlicherNutzung z.B. Bros, Hotels usw., mit einer Lichtflche (Rahmeninnenma) 1,6 m.

    Fr die obere Scheibe von Isolierverglasungen sind alle in den TRLV genanntenGlaserzeugnisse zulssig.

    Bei nur zweiseitiger Lagerung sind bei Verwendung spritzbarer Dichtstoffenur solche zu verwenden, die der Gruppe E nach DIN 18545-2 entsprechen.Fr geschraubte Glasandruckprofile bzw. Pressleisten sind auch vorgefertigteDichtprofile der Gruppen A bis D nach DIN 7863 zulssig.

    Ausschnitte und Bohrungen sind in berkopfverglasungen nicht erlaubt.Ausnahme: Bohrungen die zur Befestigung durchgehender Glasklemmleistendienen sind zulssig. Die Bohrlochabstnde untereinander sowie zum Glasranddrfen das Ma von 80 mm nicht unterschreiten. Als Glasart ist fr diesenAusnahmefall ausschlielich VSG aus TVG (mit abZ) zu verwenden.

    Unzulssige berkopfverglasungen

    Unzulssige berkopfverglasungen (Beispiele)

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    Nach DIN 18008-2 sind Bohrungen und Ausschnitte in Horizontalverglasungen erlaubt,wenn dadurch die Resttragfhigkeit nicht beeintrchtigt wird.

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    Bild 2

    berkopfverglasungen drfen sowohl parallel und/oder senkrecht zum Linienlagerum bis zu 30% der Auflagerlnge, max. 300 mm seitlich berstehen. (siehe Bild 3)

    Die obere Scheibe eines VSG darf ber die untere Scheibe bis zu 30 mm berstehen.Damit lassen sich auf einfache Weise Tropfkanten ausbilden.

    Auskragungen von berkopfverglasungen

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    Bild 3

    Anstelle einer oberen linienfrmigen Lagerung fr nach oben gerichteteEinwirkungen, wie z. B. Windsog, darf auch eine punktfrmige Randklemmhalterung

    verwendet werden, deren grter Abstand untereinander max. 300 mm betragendarf. Die Klemmflche jeder Scheibe muss dabei mind. 1.000 mm betragen undder Glaseinstand darf nicht kleiner als 25 mm sein (siehe Bild 4).

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    Bild 4

    Die TRLV gestatten auch Abweichungen von den vorgenannten Regelungenbei berkopfverglasungen, wenn durch geeignete Manahmen das Herabfallengrerer Glasteile auf Verkehrsflchen verhindert wird. Dies kann z. B. durch dasAnordnen von Metallnetzen mit einer Maschenweite < 40 mm unterhalb derbetreffenden Verglasung erreicht werden.

    Ausnahmeregelungen fr berkopfverglasungen

    In der Anlage 2.6/1 zur Liste der Technischen Baubestimmungen werdenfolgende Ausnahmeregelungen genannt:

    Zu Abschnitt 1 der TRLV; die Regeln brauchen nicht angewendet zu werdenauf Dachflchenfenstern, in Wohnungen und Rumen hnlicher Nutzung(z. B. Hotelzimmer, Brorume) mit einer Lichtflche (Rahmeninnenma)bis zu 1,6 m.

    Zustzliche Regelungen fr begehbare Verglasungen

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    Gegenber der ursprnglichen Fassung der TRLV(09/1998) wurden begehbareVerglasungen als Treppenstufen oder Treppenpodeste neu aufgenommen.Die Verwendung solcher Verglasungen ist an die nachstehenden Bedingungengebunden:

    Abmessungen: max. 400x1500mm

    Form: rechteckig, oder beliebig innerhalb eines umschreibendenRechtecks

    Glasaufbau: mind. 3-fach VSG aus (von oben nach unten)10mm ESG, ESG-H oder TVG1,52mm PVB12mm SPG oder TVG1,52mm PVB12m SPG oder TVG

    Die oberste Scheibe wird fr den Spannungsnachweis nicht mit bercksichtigt.Die Laufflche ist rutschsicher auszufhren. Dies kann z.B. durch Aufbringen eineskeramischen Siebdruckes (Email) erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass sichsolche Schichten bei starker Laufbeanspruchung abnutzen und damit ihreRutschhemmung verlieren knnen.

    Lagerung: allseitig, durchgehend mit einem Mindestglaseinstandvon 30mm. Pressleisten o.. sind hierbei nicht erforderlich.In Scheibenebene sind geeignete Halterungen zur

    Lagesicherung vorzusehen. Die Glaskanten sind zu schtzen.

    Lastannahmen: neben den blichen Einwirkungen nach DIN 1055-3 ist derLastfall Eigengewicht + Einzellast in ungnstigster Laststellungmit einer Aufstandsflche von 100x100mm zu untersuchen.Die Einzellast betragt 1,5KN fr Bereiche die fr eineVerkehrslast bis zu 3,5KN/m auszulegen sind. Darber hinausBetrgt die Einzellast 2,0KN.

    Beschrnkungen: Die Verglasungen drfen nicht befahren werden oder Bereichenmit erhhten Stogefahren oder hoher Dauerlast (z.B.Produktionssttten, Stadien) mit Verkehrslasten

    ber 5,0KN/m

    ausgesetzt sein.Diese Bedingungen schrnken die Verwendung begehbarer Verglasungen nach denTRLV erheblich ein. Begehbare Verglasungen im Allgemeinen gelten im baurechtlichenSinne als nicht geregelte Bauart, fr deren Verwendung eine abZ oder eine ZiEerforderlich ist.

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    Nach E DIN 18008-2 ist diese zustzliche Regelung fr begehbare Verglasungennicht enthalten. Begehbare Verglasungen werden in der Normenreihe 18008 imTeil 5:Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen geregelt.

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    Lastannahmen

    Neben den ueren Lasten wie Eigengewicht, Schnee und Wind sind beiIsolierverglasungen zustzlich die sogenannten Klimalasten zu bercksichtigen.Durch das eingeschlossene Gasvolumen im Scheibenzwischenraum (SZR) kommt esinfolge der Klimalasten zu zustzlichen Beanspruchungen der Verglasung, die beimstatischen Nachweis zu erfassen und mit den ueren Lasten zu berlagern sind.

    Die Klimalasten setzen sich aus 3 Komponenten zusammen.

    Temperaturdifferenz zwischen Herstellung und Gebrauch derVerglasung

    pmet Differenz des meteorologischen Luftdrucks zwischen Herstellungsortund Einbauort

    Differenz der Ortshhe zwischen Herstellungsort und Einbauort.

    Die TRLV geben zur Bercksichtigung von Klimalasten zwei StandardEinwirkungskombinationen vor.

    LasteinwirkungskombinationSommerTemperaturanstieg + 20 KLuftdruckabfall 1.030 hPa auf 1.010 hPaHhendifferenz zwischen Herstellung und Einbauort + 600 m

    Bei dieser Einwirkungskombination kommt es zu einer Ausbauchung desbetrachteten Isolierglaspaketes.

    LasteinwirkungskombinationWinterTemperaturabsenkung 25 KLuftdruckanstieg 990 hPa auf 1.030 hPa

    Hhendifferenz zwischen Herstellung und Einbauort 300 m

    Bei dieser Einwirkungskombination kommt es zu einer Einbauchung derbetrachteten Isolierverglasung.

    Einwirkungskombination T in K p met in kN/m H in m p0 in kN/mSommer + 20 - 2 + 600 + 16

    Winter - 25 + 4 - 300 - 16

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    Tabelle 1 aus TRLV; Rechenwerte fr klimatische Einwirkungen und den resultierenden

    Isochoren Druck p0.

    Sind die jeweiligen Ortshhen des Herstellungsortes und/oder des Einbauortesbekannt, so sind die tatschlichen Hhendifferenzen bei der Ermittlung der Klimalastenzu bercksichtigen. Mitunter lassen sich dadurch bei der Bemessungder Isolierverglasungen dnnere Glasaufbauten erreichen; dies vor allem beiIsolierverglasungen kleinerer Abmessungen bei denen die Beanspruchungen ausKlimalasten bemessungsbestimmend sein knnen..Wenn Isolierverglasungen auf ihrem Transport vom Herstellungsort zum Einbauortber grere Hhen gefhrt werden (Alpen, Pyrenen), sollte ein Druckausgleich imSZR ber geeignete Ventile vorgenommen werden, da sonst aufgrund desentstehenden berdrucks im SZR Schden an der Verglasung bzw. dem Randverbundauftreten knnen.

    Liegen auergewhnliche Temperaturbedingungen am Einbauort vor, wie z. B.

    - Absorptionsgrad der Verglasung, z. B. durch Einfrbung > 30% oder- Innen liegender Sonnenschutz oder- Wrmedmmung hinter derIsolierverglasung

    ist fr den Klimalastanteil T ein hherer Wert einzusetzen.

    Kommen Isolierverglasungen in unbeheizten Gebuden zur Ausfhrung, ist der Wertfr T mit -12 bei der Einwirkungskombination Winter zu bercksichtigen.

    Die jeweiligen Werte hierfr sind der Tabelle B1 (Anhang B der TRLV) zu entnehmen.Bei der statischen Berechnung sind entweder die Werte frToderp0 zu bercksichtigen.

    Einwirkungskombination Ursache fr erhhte Temperaturdifferenz T in

    K

    p0 inkN/m

    Sommer Absorption zwischen 30% und 50% + 9 + 3

    innen liegender Sonnenschutz (ventiliert) + 9 + 3

    Absorption grer 50% + 18 + 6

    innen liegender Sonnenschutz (nicht ventiliert) + 18 + 6

    dahinter liegende Wrmedmmung (Paneel) + 35 + 12

    Winter unbeheiztes Gebude - 12 - 4

    Tabelle B1 aus TRLV; zustzliche Werte frT und p0 zur Bercksichtigung besondererTemperaturbedingungen am Einbauort.

    Spannungsnachweise

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    Die TRLV unterscheiden zulssige Spannungen fr berkopfverglasungen undfr Vertikalverglasungen. Bei Spiegelglas, Gussglas und VSG aus Spiegelglas sinddie zulssigen Biegezugspannungen fr berkopfverglasungen deutlich geringer alsfr Vertikalverglasungen. Dies lsst sich mit der unterschiedlichenLasteinwirkungsdauer zwischen berkopfverglasungen und Vertikalverglasungenerklren. Aus der Bruchmechanik fr Glas ist bekannt, dass Glas unter Dauerlastempfindlicher ist als unter Kurzzeitbelastung.Das Risswachstum von herstellungsbedingtenMikrorissen und kleinstenOberflchenschdigungen in der Glasoberflche ist abhngig von der Lastgreund Lasteinwirkungsdauer.

    Bei berkopfverglasungen sind Einwirkungen wie Eigengewicht und SchneeLasten mit hoher Einwirkungsdauer.Bei Vertikalverglasungen bt die meist magebende Einwirkung Wind nur einekurzzeitige Lasteinwirkung auf die Verglasung aus.

    Bei vorgespannten Verglasungen ist diese Abminderung der zulssigenBiegezugspannungen zwischen Vertikalverglasungen und berkopfverglasungennicht gegeben. Durch den Vorspannprozess stellt sich in den oberflchennahenBereichen von ESG, bzw. TVG, ein Eigenspannungszustand aus Druckspannungenein. Zugspannungen infolge uerer Einwirkungen werden von diesenEigenspannungen sozusagen berdrckt, so dass auch unter Gebrauchslastenstndig Druckspannungen vorherrschen. Das Risswachstum unter Dauerlast kannsich bei ESG, bzw. TVG, daher nicht einstellen.

    Zulssige Biegezugspannungen in N/mm

    Glassorte berkopfverglasung VertikalverglasungESG aus Spiegelglas 50 50

    ESG aus Gussglas 37 37

    Emailliertes ESG aus Spiegelglas *) 30 30

    Spiegelglas 12 18

    Gussglas 8 10

    VSG aus Spiegelglas 15 (25**) 22,5

    Tabelle 2 aus TRLV* Emaille auf der Zugseite** nur fr die untere Scheibe einer berkopfverglasung aus Isolierglas beim Lastfall

    Versagen der oberen Scheibe zulssig

    Werden uere Lasten und Klimalasten in einer Einwirkungskombinationbercksichtigt, so drfen fr Vertikalverglasungen aus SPG die zulssigenBiegezugspannungen der Tabelle 2 um 15% erhht werden und beiVertikalverglasungen mit einer Glasflche bis zu 1,6 m um 25% erhht werden.

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    Der Normenreihe DIN 18008 liegt das so genannte semiprobabilistische Sicherheits-

    konzept zugrunden. Die Einwirkungen werden mit Teilsicherheitsbeiwerten faktorisiertund dem Bemessungswert des Tragwiderstandes gegenber gestellt. Eine Bemessungnach den zul. Spannungen-Konzept wird in der neuen Normenreihe nicht mehr fortgefhrt.

    Durchbiegungsnachweise

    Fr allseitig linienfrmig gelagerte Vertikalverglasungen bestehen keine Anforderungenhinsichtlich der Durchbiegungsbegrenzung. Fr zwei- und dreiseitig gelagerteVertikalverglasungen aus Einfachverglasung bestehen ebenfalls keine Anforderungen,sofern nachgewiesen wird, dass unter Last ein Glaseinstand von5 mm nicht unterschritten wird. Wird dieser Nachweis nicht gefhrt, oder ist derGlaseinstand unter Last kleiner als 5 mm so ist die Durchbiegung dieser Verglasungenauf 1/100stel zu beschrnken.Fr zwei- und dreiseitig gelagerte Vertikalverglasungen aus MIG betrgt die zulssigeDurchbiegung 1/100stel der freien Kante. Mit freier Kante ist die nichtgelagerte Glaskantenlnge gemeint.

    Fr berkopfverglasungen betrgt die Durchbiegungsbegrenzung 1/100stelder Scheibensttzweite in Haupttragrichtung. Bei zwei- oder dreiseitig gelagertenIsolierverglasungen betrgt die zulssige Durchbiegung 1/200stel der freien Kante.

    Zulssige Durchbiegungen

    Lagerung berkopfverglasung Vertikalverglasung

    vierseitig 1/100 der Scheibensttzweite inHaupttragrichtung

    keine Anforderungen **

    zwei- und dreiseitig Einfachverglasung:1/100 der Scheibensttzweite inHaupttragrichtung__________________________

    Scheiben der Isolierverglasung:1/200 der freien Kante

    1/100 der freien Kante*

    ____________________

    1/100 der freien Kante **

    Tabelle 3 aus TRLV* Auf die Einhaltung dieser Begrenzung kann verzichtet werden, sofern nachgewiesen

    wird, dass unter Last ein Glaseinstand von 5 mm nicht unterschritten wird.** Durchbiegungsbegrenzungen des Isolierglasherstellers sind zu beachten

    Bei groformatigen, vierseitig gelagerten Vertikalverglasungen aus ESG oder TVGknnen sich bei Ausnutzung der zulssigen Spannungen wegen fehlenderDurchbiegungsbegrenzungen sehr groe Verformungen ergeben.Hier ist eine sinnvolle Durchbiegungsbegrenzung zur Vermeidung optischerBeeintrchtigungen oder erhhter Schwingungsneigung der Scheibe vorzusehen.

    Seite 18 2012

    Nach DIN 18008-2 wird die Scheibendurchbiegung fr Vertikal- und Horizontal-verglasungen einheitlich auf 1/100 der Sttzweite begrenzt.

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    Bezglich der Vertrglichkeit groer Verformungen fr den Isolierglasrandverbund sinddie Durchbiegungsbegrenzungen des jeweiligen Isolierglasherstellers zu beachten.

    Weiterhin ist bei der Ermittlung der Scheibendurchbiegung auch die rechnerischeDurchbiegung der Unterkonstruktion mit zu erfassen.Die Gesamtdurchbiegung der Verglasung ergibt sich aus den Durchbiegungsanteilender Unterkonstruktion und der Eigendurchbiegung der Verglasung.Auch infolge Klimalasten stellen sich Verformungen der Verglasung ein, die bei denDurchbiegungsnachweisen zu bercksichtigen sind.

    Ergeben sich bei der Berechnung allseitig gelagerter Scheiben Durchbiegungen,die betragsmig grer als die Scheibendicke sind (f > d), fhren die nach derlinearen Plattentheorie ermittelten Beanspruchungen und Verformungen zuunwirtschaftlichen Ergebnissen. Fr solche Flle bietet sich die Berechnung derSchnittgren und Verformungen nach der geometrisch nicht linearenBerechnungsmethode unter Bercksichtigung der so genannten Membrantheoriean. Durch diesen Berechnungsansatz werden versteifende Effekte in derBerechnung realittsnher erfasst.Die Scheibenberechnung nach der Membrantheorie ist mit geeignetenEDV-Programmen nach der FiniteElementeMethode FEM, durchfhrbar.

    Erluterungen zu den TRAV

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    Vertikalverglasungen, die Personen gegen seitlichen Absturz sichern, sind so genannte

    absturzsichernde Verglasungen. Der zu sichernde Hhenunterschied, ab dem eineVerglasung als absturzsichernd einzustufen ist, ergibt sich aus den jeweiligenLandesbauordnungen (LBO) und liegt in der Regel bei 1,0 m.Eine Ausnahme stellt das Bundesland Bayern dar, hier wird eine Absturzsicherungbereits bei einem Hhenunterschied von 0,5 m gefordert.

    Geltungsbereich

    Folgende Verglasungen sind in der TRAV geregelt:

    - Linienfrmig gelagerte Vertikalverglasungen nach TRLV

    - Tragende Brstungsverglasungen, die an ihrem unteren Querrand in einerKlemmkonstruktion eingespannt sind und zustzlich mit einem durchgehenden,tragenden Handlauf verbunden sind

    - Linienfrmig und punktfrmig gelagerte Gelnderfllungen aus Glas.

    Die TRAV finden keine Anwendung fr punktfrmig gelagerte Fassadenverglasungen,eingespannte Brstungsverglasungen ohne tragenden Handlauf und chemischgelagerte (geklebte) Verglasungen.

    In den TRAV nicht geregelt

    Seite 20 2012

    Nach E DIN 18008-4 werden Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungengeregelt. Neben Vertikalverglasungen sind auch Horizontalverglasungen erlaubt, soferndiese zur Angriffsseite hin geneigt sind.

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    Bild 5

    Fr Verglasungen in Bereichen mit auergewhnlichen Nutzungsbedingungenwie z. B. Fuballstadien oder in Bereichen mit besonderem Storisiko (abschssigeRampen) sind ggf. weiter gehende Manahmen wie Ansatz hherer Holmlasten,Stoabweiser usw. vorzusehen.

    Mit den Regelungen der TRAV werden 3 grundstzliche Schutzziele angestrebt:

    - Schutz von Personen gegen Absturz

    - Schutz von Personen gegen (Schnitt-) Verletzungen

    - Schutz von Personen vor herab fallenden Bruchstcken auf Verkehrsflchen

    Die Regelung wonach Vertikalverglasungen, deren Oberkante nicht mehr als 4 m berVerkehrsflchen liegen, von den Regelungen der TRLV freigestellt sind, ist nicht aufabsturzsichernde Verglasungen bertragbar.

    Die TRAV beschrnken sich auf grundstzlich bewhrte Anwendungsflle. Von denRegelungen der TRAV abweichende Verglasungsarten, bzw. -konstruktionen sind nichtverboten, bedrfen jedoch einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder einerZustimmung im Einzelfall.

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    Ein wesentliches Merkmal fr die Bauart von absturzsichernden Verglasungen nach

    den TRAV ist der Kantenschutz der Verglasung. Die Beschdigung einer Glaskante,z. B. durch Anschlagen mit einem harten Gegenstand, fhrt in der Regel zum Bruchder Verglasung und somit zum mglichenVerlust der absturzsichernden Funktion.Der Geltungsbereich der TRAV beschrnkt sich daher auf Glaskonstruktionen, derenKanten durch andere Bauteile, bzw. aufgesteckte Holme hinreichend gegenKantensto geschtzt sind.

    Einteilung von absturzsichernden Verglasungen in Kategorien

    Die TRLV unterscheidet 3 Kategorien von absturzsichernden Verglasungen.

    Kategorie A, hchste Anforderung

    Linienfrmig gelagerte Vertikalverglasungen im Sinne der TRLV, jedoch ohnelastaufnehmenden Brstungsriegel, bzw. ohne von innen vorgesetzten Holm,in der nach der jeweiligen Landesbauordnung vorgeschriebenen Hhe.Die absturzsichernde Verglasung der Kategorie A muss die anzusetzendeHolmlast als Linienlast aufnehmen knnen.

    In den Landesbauordnungen werden in der Regel bei Absturzhhen bis 12 mUmwehrungen gefordert, die in einer Hhe von 0,9 m bzw.1,0 m (je nach LBO) berder Fubodenebene vorzusehen sind. Bei Absturzhhen ber 12 m ist die Hhenlageder Umwehrung auf 1,1 m ber Fuboden festgelegt.Handelt es sich um Aufenthaltsbereiche die als Arbeitssttten einzustufen sind, betrgtdie Holmhhe mind. 1,0 m (siehe ASR 12, Abs. 2.3).

    Holmhhe nach LBO

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    Nach E DIN 18008-4 kann der Schutz gegen Kantensto auch mittels so genannterKantenschutzprofile gewhrleistet werden. Bei VSG-Verglasungen, die durch Tellerhaltergelagert werden, darf auf einen Kantenschutz verzichtet werden.

    Nach E DIN 18008-4; sind auch Regelungen zu punktfrmig gelagerten Verglasungen derKategorie A + C3 mit aufgenommen.

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    Bild 6

    Die TRAV machen keine Einschrnkungen dahin gehend, dass Verglasungen der

    Kategorie A grundstzlich allseitig linienfrmig zu lagern sind, d. h. es knnen auch2- oder 3-seitig gelagerte Verglasungen ausgefhrt werden.

    Seite 23 2012

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    Kategorie A (Beispiel)

    nachLBO

    Bild 7a

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    Kategorie A (Beispiel)

    Bild 7b

    Kategorie B

    Seite 25 2012

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    Tragende Glasbrstungen, deren Einzelscheiben an ihrem unteren Rand in einer

    linienfrmigen Klemmkonstruktion eingespannt sind und die ber einen aufgestecktenund durchgehenden Handlauf miteinander verbunden sind. Der Handlauf hat dieFunktion, zum einen die obere Glaskante zu schtzen und zum anderen bei Ausfalleines beliebigen Brstungselementes durch Glasbruch die Holmlast aufzunehmenund auf das Nachbarelement, bzw. den Endpfosten oder den seitlich anschlieendenBaukrper, zu bertragen.Die Brstungsverglasung ist fr die Aufnahme der anzusetzenden Holmlast zudimensionieren.

    Kategorie B

    tragenderHolm

    Endpfosten

    durchgehende Einspannung VSG aus ESGVSG aus TVG

    Bild 8

    Kategorie C (niedrigste Anforderung)

    Seite 26 2012

    Nach E DIN 18008-4 werden auch eingespannte Brstungsverglasungen der Kategorie Bgeregelt, deren Handlauf ber Tellerhalter (nach E DIN 18008-3) befestigt werden.

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    Die Kategorie C wird in 3 Untergruppen unterteilt. Fr jede dieser Untergruppen gilt,

    dass die Verglasung selbst nicht zur Abtragung von Holmlasten herangezogen wird. Esmuss daher stets ein durchgehendes, tragendes Bauteil vorhanden sein, das dieplanmig anzusetzende Holmlast (DIN 1055-3) in Holmhhe nach LBO aufnimmt.

    - C1 Gelnderausfachungen, die an mind. zwei gegenberliegenden Seiten,d. h. oben und unten oder links und rechts linienfrmig und/oder punktfrmig gelagertsind.Hinweis: punktfrmig gelagerte Gelnderausfachungen sind nach TRAVnur in Innenrumen zulssig.

    Kategorie C1

    nur

    allseitig punktfrmig 2-seitig

    VSG oder VSG VSG

    Bild 9

    - C2 Vertikalverglasungen im Sinne der TRLV, die an mindestenszwei gegenberliegenden Seiten, d. h. oben und unten oder links undrechts linienfrmig gelagert sind und in Holmhhe einen lastabtragenden

    Seite 27 2012

    Nach E DIN 18008-4 besteht die Einschrnkung nicht mehr, wonach punktfrmig gelagerteGelnderausfachungen nur in Innenrumen verwendbar sind. D. h. dass punktfrmiggelagerte Gelnderausfachungen auch im Auenbereich verwendet werden drfen.

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    Querriegel aufweisen. Hierbei handelt es sich in der Regel um absturzsichernde

    Verglasungen die Bestandteile von z. B. Fenster- oder Pfosten/Riegelkonstruktionensind.

    Kategorie C2

    nach LBO

    Riegel (Holm)

    Bild 10

    - C3 Verglasungen wie Kategorie A, jedoch mit einem innen, d. h. auf derAngriffsseite vorgesetzten, lastabtragenden Holm in der nachLandesbauordnung vorgeschriebenen Hhe. Der Holm hat keine Verbindung zurVerglasung. Weicht die Hhenlage des Holmes von den Vorgaben der LBO

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    ab, ist die Verglasung in die Kategorie A einzustufen.

    Holm

    Kategorie C3

    nachLBO

    Bild 11

    Verwendbare Glaserzeugnisse

    Hinsichtlich der verwendbaren Glaserzeugnisse fr absturzsichernde Verglasungen giltAbschnitt 2.1 der TRLV. Einschrnkungen zu den verwendbaren Glaserzeugnissenknnen der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

    Glaserzeugnisse fr absturzsichernde Verglasungen nach TRAV

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    Kategorie Einfachverglasung Isoliervergla ung

    innen1) auen

    VSG4) beliebig2)

    A VSG4) ESG3) VSG4)

    VG (aus ESG)3) VSG4)

    VSG4) VSG4)

    B VSG4)

    ESG3) VSG4),

    VSG4) beliebig2)

    VSG4) VSG4)

    C1, C2 VSG4) ESG3) beliebig2)

    allseitig linienfrmig ESG3) VSG4) VSG4)

    gelagert VSG4) VSG4)

    C3 VSG4) VSG4) beliebig2)

    ESG3) VSG4)

    VG (aus ESG3)) VSG4)

    VSG4) VSG4)

    1) Stozugewandte Seite (Angriffsseite)2) Spiegelglas, Gussglas (Drahtglas, Ornamentglas), Einscheiben-Sicherheitsglas,

    Verbund-Sicherheitsglas, Verbundglas, Teilvorgespanntes Glas und Borosilikatglas(die beiden letzt genannten nur mit abZ fr die Verwendung im Rahmen der TRLV)

    3) Anwendungsbereiche, in denen die technischen Bestimmungen ESG mitHeilagerungsprfung (heat-soak-test) fordern, ist ESG-H nach Bauregelliste A,Teil 1, lfd. Nr. 11.4.2, zu verwenden.

    4) Dicken der Einzelscheiben von VSG drfen sich nur um den Faktor 1,5 unterscheiden,z. B. VSG20 aus 12+8mm ist noch zulssig

    Bei Isolierverglasungen drfen auf der stozugewandten Angriffseite nurGlaserzeugnisse aus den so genannten Sicherheitsglsern wie VSG, ESG oder VGaus ESG verwendet werden.Die TRAV gestatten fr zwei Anwendungsflle einen Glasaufbau ohne die Verwendungvon VSG. Hierbei handelt es sich um absturzsichernde Verglasungen der Kategorie C1und C2 als Einfachverglasung aus ESG mit allseitiger linienfrmiger Lagerung und umIsolierverglasung mit innen (Angriffseite) ESG und auen (Absturzseite) einemGlasaufbau nach TRLV, Abschnitt 2.1.

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    In allen anderen Anwendungsfllen besteht der Glasaufbau fr die absturzsichernde

    Verglasungen immer mindestens aus einer VSG Schicht.

    Anwendungsbedingungen

    Kanten von absturzsichernden Verglasungen mssen gegen Beschdigungen,z. B. infolge einer Stobeanspruchung durch harte Gegenstnde, geschtzt werden.Der Schutz erfolgt durch die Rahmenkonstruktion, den aufgesteckten Handlauf oderdurch direkt angrenzende Bauwerksteile wie z. B. Wnde oder Decken.Von einem ausreichenden Kantenschutz kann ausgegangen werden, wenn zwischenbenachbarten Scheiben oder angrenzenden Bauteilen ein Abstand von 30 mm nichtberschritten wird.

    Gelnderausfachungen aus VSG mit in Glasbohrungen sitzenden Glasklemmhaltern(Tellerhalter) sind von der Forderung nach einem Kantenschutz ausgenommen. Durchdie tellerartigen Klemmhalter wird mit dem Glas auch die hochreifeste PVB-Foliegeklemmt, so dass selbst nach Glasbruch die absturzsichernde Funktion bedingterhalten bleibt. Bohrungen sind nur in Scheiben aus VSG mit ESG bzw. VSG mit TVGzulssig.

    Darber hinaus gelten fr die absturzsichernden Verglasungen der Kategorie Bund C1 die Anwendungsbedingungen nach TRLV, Abschnitt 3.1.1 und 3.1.4bis 3.1.6 sinngem. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Regelungen zurGlaslagerung.

    Lastannahmen

    Auch absturzsichernde Verglasungen mssen statisch nachgewiesen werden.Es sind folgende Einwirkungen zu bercksichtigen:

    - Horizontale Holmlast h in Holmhhe, nach DIN 1055-3- Windlast, w nach DIN 1055-5- Klimalast fr Isolierverglasungen nach TRLV

    Die Holmlast h ist nur bei Verglasungen der Kategorie A und B anzusetzen.

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    Die einzelnen Lastanteile sind fr Isolierverglasungen nach TRAV wie folgt zu

    Einwirkungskombinationen zu berlagern:

    - h + w/2- w + h/2

    - h + Klima- w + Klima

    Die ungnstigere Einwirkungskombination ist der Bemessung zugrunde zu legen.

    Bei Einfachverglasungen mssen die vor genannten berlagerungsregeln nichtangewandt werden.

    Statischer Nachweis

    Die Verglasung und die Haltekonstruktion sind statisch nachzuweisen.Fr die Glaserzeugnisse gelten die zulssigen Biegezugspannungen sowieDurchbiegungsbegrenzungen nach TRLV, bzw. nach allgemeiner bauaufsichtlicherZulassung fr TVG und Borosilikatglas.Bei Isolierverglasungen sind die Durchbiegungen soweit zu begrenzen, dass sichInnen- und Auenscheibe unter den vor genannten Einwirkungskombinationen nichtberhren. Dieser Nachweis ist insbesondere bei groformatigen Isolierverglasungender Kategorie A unter der Einwirkungskombination Winddruck und Holmlast relevant.

    Die Kopplung von Innen- und Auenscheibe ber das eingeschlossene Gasvolumen

    darf beim statischen Nachweis mit angesetzt werden (Katheder-Effekt).

    Bei Glasbrstungen der Kategorie B ist neben dem statischen Nachweis fr denplanmigen Zustand auch der Fall statische zu untersuchen, bei dem einbeliebiges Brstungselement infolge einer Beschdigung ausfllt.Auerdem ist nachzuweisen, dass fr diesen Fall der aufgesteckte, durchgehendeHandlauf die Holmlast auf das Nachbarelement, bzw. den Endpfosten oder dieVerankerung am Baukrper bertragen kann.Fr diesen Ausnahmelastfall drfen die zulssigen Biegezugspannungen fr dasGlas nach TRLV Tabelle 2, um den Faktor 1,5 erhht werden.

    Ist der Abstand benachbarter Scheibenkanten von Verglasungen der

    Kategorie B nicht grer als 30 mm, so darf beim statischen Nachweis davonausgegangen werden, dass nur eine der beiden VSG-Schichten zerstrt ist und somitdie noch intakte Scheibe sich an der Aufnahme von Holmlasten entsprechend ihrerSteifigkeiten beteiligt. Dies gilt auch fr den Fall, dass die vertikalen Glaskanten durchein aufgestecktes Kantenschutzprofil wirksam gegen Stoeinwirkungen geschtzt sind.

    Die statischen Nachweise fr die Haltekonstruktionen, Handlauf, Pfosten,Klemmkonstruktionen usw. sind nach den einschlgigen TechnischenBaubestimmungen, z. B. DIN 18800 Stahlbauten zu fhren.

    Nachweis der Stosicherheit

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    Neben dem rechnerischen Nachweis, d. h. der statischen Berechnung fr dieabsturzsichernde Verglasung einschlielich ihrer Haltekonstruktion ist auch derNachweis ausreichenderStosicherheit zu fhren. Bei diesem Nachweis soll derPersonenanprall nachgebildet werden.

    Der Personenanprall wird mit dem so genannten Pendelschlagversuch simuliert.Der Versuchskrper besteht aus 2 luftgefllten Schubkarrenreifen mit einemReifendruck von 4 bar und einer im Nabenbereich der Reifen zustzlich angeordnetenMasse mit einem Gewicht von 50 kg. Dieser Pendelkrper wird in Abhngigkeit derVerglasungskategorie mit unterschiedlichen Fallhhen auf die Verglasung geschlagen.

    Die Versuchsdurchfhrung darf nur durch bauaufsichtlich anerkannte Prfstellen

    vorgenommen werden.

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    Bild 13

    Kategorie A Pendelfallhhe 900 mmKategorie B Pendelfallhhe 700 mmKategorie C Pendelfallhhe 450 mm

    Die relevanten Auftreffstellen sind im Anhang A der TRAV nher bezeichnet.

    Je nach Art und Lagerung der Verglasung sind 2 bis 4 Auftreffstellen mit dem Zielmaximaler Glas- und Halterbeanspruchung zu untersuchen. Die Versuchsdurchfhrungkann am Originaleinbau auf der Baustelle oder an einem Versuchsaufbau, z. B. imWerk des Fenster- bzw. Fassadenbauers oder auch im Prflabor der Prfstellevorgenommen werden.

    Der Stoversuch gilt als bestanden wenn:- der Stokrper die Verglasung nicht durchschlgt-

    die Verglasung nicht aus der Verankerung gerissen wird- keine Bruchstcke herabfallen, die Verkehrsflchen gefhrden knnten- in der VSG-Scheibe keine ffnungen mit einer Rissweite von mehr als 76 mm

    entstehen- bei monolithischen Auenscheiben von Isolierverglasungen kein Glasbruch eintritt

    Ein Einlufer oder ein kleiner Riss der Scheibe im Bereich einer Ecke wird in der Regelnicht als Glasbruch bewertet.Entfall der Notwendigkeit zur Durchfhrung eines Pendelschlagversuches

    Die TRAV benennt mehrere Mglichkeiten, fr die eine versuchstechnischeUntersuchung der Stosicherheit, d. h. Durchfhrung des Pendelschlagversuchs,

    entfallen kann. Dies sind im Einzelnen:1. Mglichkeit

    Verglasungskonstruktionen, fr die aufgrund vorliegender Versuchserfahrungenausreichende Stosicherheit bestehen. Es handelt sich hierbei um Glasaufbauten nach

    Tabelle 2 fr zwei- und allseitig linienfrmig gelagerte Verglasungen der KategorieA und C aus Einfach- oder Isolierverglasung

    Tabelle 3 punktfrmig gelagerte Verglasungen der Kategorie C1 fr dieVerwendung im Innenbereich mit in Bohrungen sitzendenPunkthaltern (Tellerhalter)

    Tabelle 4 Glasbrstungen der Kategorie B

    Zu den jeweiligen Tabellen sind Bedingungen aufgefhrt wie z. B.Mindestglaseinstand Befestigungsabstand der Klemmleisten Tragkraft derBefestigungsmittel Abstand von Glasbohrungen zu den Rndern usw., die beiAnwendung der vor genannten Tabellen zwingend einzuhalten sind.

    Der Hersteller einer solchen Verglasungskonstruktion hat durch diebereinstimmungserklrung (H) zu bescheinigen, dass die betreffendeabsturzsichernde Verglasung den technischen Regeln entspricht.

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    Ist mindestens eine der fr die Anwendbarkeit vor genannter Tabellen geforderten

    konstruktiven Bedingungen nicht erfllt, ist fr die betreffende Verglasungskonstruktionder Nachweis ausreichender Stosicherheit durch ein allgemeines bauaufsichtlichesPrfzeugnis (abP) zu fhren.Nhere Einzelheiten hierzu finden Sie unterwww.glas-im-bauwesen.de unter FACHINFOmit Datum vom 18.8.2005).

    Die Anwendung vor genannter Tabellen eignet sich insbesondere dann, wennbei einem Bauvorhaben nur eine geringe Stckzahl einer Verglasungsvariantevon absturzsichernden Verglasungen zur Ausfhrung kommen soll, zumal dieDurchfhrung von Pendelschlagversuchen und die damit verbundenen Kostenentfallen knnen. Bei der versuchstechnischen Nachweisfhrung zur Sto-sicherheit (Pendelschlagversuch) ergeben sich i.d.R. dnnere Glasaufbauten.

    Es bleibt dem Anwender der TRAV berlassen zu entscheiden, ob ein ggf.berdimensionierter Glasaufbau nach den vor genannten Tabellen gewhlt wirdoder ob, insbesondere bei groen Stckzahlen einer Verglasungsvariante einPendelschlagversuch durchgefhrt wird um im Ergebnis dnnere und damitwirtschaftlichere Glasaufbauten einsetzen zu knnen.

    Absturzsichernde Verglasungen aus Dreifach-Isolierverglasung

    Mehrscheibenisolierglser drfen ohne weitere Prfung im Sinne der TRAVals ausreichend stosicher eingestuft werden, wenn sie um eine oder mehrereZwischenschichten aus ESG-Scheiben im Scheibenzwischenraum (SZR)ergnzt werden.

    Dies gilt fr Glasaufbauten gem TRAV, Tabelle 2,Zeilen 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 18, 20 und 28.

    Damit ist die Tabelle 2 so zu sagen um 10 weitere Glasaufbauten, nmlichsolche mit mind. drei Glasschichten, erweitert worden.

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    Nach E DIN 18008-4 bleibt die Mglichkeit erhalten, absturzsichernde Verglasungen mitnachgewiesener Stosicherheit durch Tabellen zu bestimmen. Die Tabelle 2 aus den TRAVwurde weitgehend in den Teil 4 der Norm bernommen. Gendert wurden lediglich einzelneMaximalwerte fr die Scheibenbreite bzw. Scheibenhhe. Die Tabelle 3 aus den TRAVwurde fr die Anwendung von punktfrmig gelagerten Verglasungen der Kategorie Aerweitert. Fr linienfrmig gelagerte Verglasungen der Kategorie B mit nachgewiesenerStosicherheit hat sich gegenber den Regelungen nach den TRAV in der neuen Norminhaltlich nichts gendert; auf eine tabellarische Darstellung wurde jedoch verzichtet.

    http://www.glas-im-bauwesen.de/http://www.glas-im-bauwesen.de/
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    Die vor genannte Regelung wurde als Ergnzung der Anlage 2.6/10 in die

    Musterliste der Technischen Baubestimmungen aufgenommen.

    Verglasungen mit Zwischensichten im SZR aus grobbrechenden Glsernerfordern auch weiterhin ein allgemeines bauaufsichtliches Prfzeugnis(abP) als Verwendbarkeitsnachweis zum Nachweis der Stosicherheit.

    2. Mglichkeit

    Eine weitere Mglichkeit, den Nachweis ausreichender Stosicherheit ohne dieDurchfhrung eines Pendelschlagversuches zu fhren, beschreiben die TRAVunter Abschnitt 6.4.

    Dies gilt jedoch nur fr allseitig linienfrmig gelagerte Verglasungen der Kategorie A +C und fr zweiseitig linienfrmig gelagerte Verglasungen der Kategorie C.

    Hierbei werden die Glasbeanspruchungen in Abhngigkeit der Lagerungsart undPendelfallhhe in den so genannten Spannungstabellen wieder gegeben.Die aus den Spannungstabellen ermittelten Biegezugspannungen drfen diezulssigen Spannungen der vorgesehenen Glasart

    - SPG 80 N/mm- TVG 120 N/mm- ESG 170 N/mm

    nicht berschreiten, um den Nachweis ausreichender Tragfhigkeit unter stoartigenEinwirkungen zu erfllen. Hierbei sind weitergehende konstruktive Bedingungen undBeschrnkungen zu beachten. (siehe Abs. 6.4.2)

    Es wird an dieser Stelle nicht weiter auf dieses Verfahren eingegangen, da dieseVerfahren in der Regel zu recht unwirtschaftlichen Glasaufbauten fhrt.

    3. Mglichkeit

    Der Nachweis ausreichender Stosicherheit braucht auch nicht gefhrt werden beiScheiben, deren kleinste lichte ffnung zwischen hinreichend tragfhigen Bauteilenwie z. B. massive Gebudeteile, Pfosten, Riegel, vorgesetzte Kniestbe usw., folgendeAbmessungen nicht berschreiten:

    - Kategorie A max. 300 mm- Kategorie B max. 500 mm- Kategorie C max. 500 mm

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    Nach E DIN 18008-4 wurde dieses Verfahren zum Nachweis der Stosicherheit berSpannungstabellen nicht mit aufgenommen.

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    Auf die Notwendigkeit, nur Glasaufbauten mit VSG und in besonderen Fllen auchESG zu verwenden, sei an dieser Stelle nochmals hingewiesen (siehe TRAVAbschnitt 3.1).

    BeispielKategorie C1 ohne Notwendigkeit zum Nachweis

    max. 500 mmnur VSG VSG oder ESG

    Bild 13

    4. Mglichkeit

    Von der Durchfhrung einer Pendelschlaguntersuchung kann auch abgesehen werden,wenn die untersuchende Prfstelle, auf Basis bertragbarer Prfergebnisse bereitsuntersuchter Verglasungen mit hnlichen Abmessungen und gleichem Glasaufbau, undLagerungsart ausreichende Stosicherheit durch ein Gutachten belegt.

    Diese letzt genannte Vorgehensweise hat sich in der Vergangenheit mehr und mehrdurchgesetzt, zumal inzwischen bei den einzelnen Prfstellen umfangreicheErgebnisreihen von experimentell untersuchten Verglasungskonstruktionen vorliegen.

    Als Verwendbarkeitsnachweis zum Nachweis ausreichender Stosicherheit stellt diePrfstelle ein allgemeines bauaufsichtliches Prfzeugnis (abP) aus. Dazu sind nursolche Prfstellen befugt, die vom Deutschen Institut fr Bautechnik (DIBt) Berlin alsPrf-berwachungs- und Zertifizierungsstellen zugelassen sind.

    Seite 37 2012

    Nach E DIN V 18008-4 wurde diese Mglichkeit zum Nachweis der Stosicherheit aus denTRAV unter dem Begriff Grenbeschrnkung bernommen.

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    Diese Mglichkeit ergibt sich aus der Bauregelliste A, Teil 2, lfd. Nr. 2.43 bzw.

    Bauregelliste A, Teil 3, lfd. Nr. 2.12

    Erluterungen zu den TRPV

    Die Technischen Richtlinien fr die Verwendung punktfrmig gelagerter Verglasungen(TRPV) beinhalten Regeln fr die Bemessung und Ausfhrung ebener Vertikal- undberkopfverglasungen mit punktfrmiger Lagerung.

    Die wesentlichen Inhalte der TRPV haben sich in der praktischen Anwendung bewhrtund wurden aus den Bekanntmachungen des Wirtschaftsministeriums ber denVerzicht auf Zustimmung im Einzelfall fr die Verwendung bestimmter, nichtgeregelter Verglasungskonstruktionen des Landes Baden Wrttemberg bernommen.

    Mit der TRPV wurde eine bundesweite Vereinheitlichung der bauaufsichtlichenRegelungen zu punktfrmig gelagerten Verglasungen geschaffen. Damit wurde freinfache Konstruktionen punktgelagerter Verglasungen eine Anwendung mglich, ohnedass dazu wie dies vor dem Erscheinen der TRPV erforderlich war eineZustimmung im Einzelfall eingeholt werden muss.

    Die TRPV darf als Erweiterung zu den Technischen Regeln fr die Verwendung vonlinienfrmig gelagerten Verglasungen (TRLV) betrachtet werden. Sie schlieen damit

    eine Regelungslcke im konstruktiven Glasbau und drfen als bergangslsung biszum Inkrafttreten der

    DIN 18008-3; Glas im Bauwesen, Bemessungs- und KonstruktionsregelnTeil 3:punktfrmig gelagerte Verglasungen,

    angesehen werden. In dieser Norm wird der Anwendungsbereich im Vergleich zurTRPV wesentlich weiter gefasst sein.

    Geltungsbereich

    Der Geltungsbereich der TRPV beschrnkt sich auf Verglasungen, deren Oberkantemax. 20 m ber Gelnde zum Einbau kommen und deren Abmessungen nicht grerals 2.500 x 3.000 mm sind.

    Es gilt die Zuordnung wie in den TRLV, wonach Verglasungen, die bis zu 10 gegen dieLotrechte geneigt sind, als Vertikalverglasungen und alle ber 10 hinaus geneigtenVerglasungen als berkopfverglasungen einzustufen sind.

    Seite 38 2012

    Nach E DIN 18008-3 wurde die Beschrnkung des Geltungsbereiches auf maximal 20 mnicht bernommen. Auch die Beschrnkung des Geltungsbereiches auf die Glasab-messungen von maximal 2.500 x 3.000 mm entfllt nach Einfhrung der neuen Norm.

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    Nicht Bestandteil der TRPV und damit nicht geregelt sind:

    - gekrmmte Verglasungen- chemisch gelagerte, d. h. geklebte Verglasungen (structural glazing)- absturzsichernde Verglasungen- betretbare Verglasungen- begehbare Verglasungen- Glastrger, Glassttzen und sonstige Verglasungen, die planmig nicht nur

    ausfachend sind, sondern auer ihrem Eigengewicht, Temperatur und Querlastenwie Wind und Schnee, auch aussteifende oder lastabtragende Funktion inScheibenebene bernehmen.

    Generell sind mit den TRPV nur solche Verglasungskonstruktionen geregelt, die sichaufgrund ihrer Abmessung, Glasart und Lagerungsbedingungen in der Anwendungbisher bewhrt haben und als hinreichend robust einzustufen sind.

    Allgemeine Anwendungsbedingungen:

    Der Kontakt zwischen Glas/Glas und Glas mit anderen, harten Bauteilen (wie z. B.Glas/Metall oder Glas/Stein/Beton) ist durch die Verwendung geeigneter elastischerZwischenlagen dauerhaft zu vermeiden.

    Die Scheiben (Verglasungen) mssen in alle Richtungen formschlssig gehalten sein.Dabei mssen die Scheiben vor und nach dem Einbau eben sein. Es drfen auch vonder Rechteckform abweichende Scheibenformate verwendet werden.

    Die Regelungen zu Vertikal- und berkopfverglasungen weisen kaumGemeinsamkeiten auf, so dass nachstehend jeder Verglasungsart ein eigenstndigesKapitel gewidmet ist.

    Vertikalverglasungen

    Fr Vertikalverglasungen sind unterschiedliche Lagerungsvarianten mglich. Es wird

    unterschieden in punktfrmige Glaslagerung ber Tellerhalter oder solche mitRandklemmhaltern und linienfrmiger Lagerung, wie dies bereits aus den Regelungender TRLV bekannt ist.

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    Tellerhalter

    Die Tellerhalter mssen beidseitig kreisrunde Klemmteller mit einem Durchmesservon mind. 50 mm haben. Der Glaseinstand darf 12 mm nicht unterschreiten.Die Glasbohrungen mssen glatt, d. h. riefenfrei und durchgehend zylindrisch sein.Die Lochrnder sind beidseitig mit einer 45 Fase von 0,5-1,0 mm zu sumen.

    Konische Glasbohrungen sind nicht zulssig.

    Die Klemmwirkung wird ber eine schraubenartige Verbindung erreicht, bei der beideKlemmteile gegeneinander verspannt werden. Zwecks Vermeidung des Kontaktes zurGlasscheibe ist eine Kunststoffhlse mit einer Hlsenwanddicke von mind. 3 mm berdie Klemmschraube zu fhren.

    Der Bohrlochabstand untereinander bzw. zum freien Rand der Verglasung mussmind. 80 mm betragen.

    Eine Eckbohrung muss bei einem Bohrlochabstand von 80 mm zum anderen

    Glasrand einen Bohrlochabstand von mind. 100 mm aufweisen.

    Der max. Glasberstand vom Bohrlochrand bis zur freien Glaskante ist aufmax. 300 mm zu begrenzen; diagonal gemessen maximal 2x 300 = 424 mm.

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    Nach E DIN 18008-3 besteht die Forderung nach einer Mindestdicke der Hlsenwandnicht mehr. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass mit dem entsprechenden Hlsen-durchmesser der geforderte Mindestglaseinstand von s = 12 mm zu gewhrleisten ist.

    Nach E DIN 18008-3 betrgt der Mindestbohrloch-Randabstand in beide Richtungen zumGlasrand 80 mm.

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    Bild 14

    Die Punkthalter mssen aus nichtrostendem Stahl, entsprechend der allgemeinenbauaufsichtlichen Zulassung (abZ) Nr. Z-30.3-6 bestehen und mindestens derKorrosionswiderstandsklasse II, z. B. Werkstoff 1.4301, 1.4401, entsprechen.

    Solche Punkthalter, die nicht nach den einschlgigen Technischen Baubestimmungen,(hier gilt die DIN 18800-1, Stahlbauten-Bemessung und Konstruktion, in Ergnzung zuro. g. Zulassung) nachgewiesen werden knnen, bedrfen einer allgemeinenbauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder einer Europisch Technischen Zulassung(ETA). Dies sind i. d. R. Tellerhalter die wegen der Kugel- oder Elastomerlagerungenals gelenkige Halter eingestuft werden.

    Seite 41 2012

    Nach E DIN 18008-3 knnen Punkthalter auch aus Aluminium oder unlegiertem Stahl mitgeeignetem Korrosionsschutz verwendet werden. Dies gilt fr Tellerhalter und Randklemmhalter.

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    Bild 15

    Fr die elastischen Zwischenschichten eignet sich schwarzes EPDM (Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk) oder Silikon. Die Hlsen sind aus POM (Polyoxymethylen)oder PA6 (Polyamid) herzustellen.

    Schraubenverbindungen sind durch geeignete Manahmen wie Kontern,Sicherungsmuttern, Metallkleber gegen unbeabsichtigtes Lsen zu sichern.

    Randklemmhalter

    Seite 42 2012

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    Randklemmhalterungen umschlieen die Verglasung U-frmig und weisen keineGlasbohrungen auf. Die Lnge der Randklemmhalter ist nicht festgelegt.

    Der Glaseinstand betrgt mind. 25 mm, wobei die Klemmung beidseitig eine Flchevon mind. 1.000 mm aufweisen muss.

    Der kleinstmgliche rechteckige Randklemmhalter hat beidseitig die Abmessungenvon B x L = 25 mm x 40 mm = 1.000 mm . Es sind auch vom Rechteck abweichendeRandklemmhalterformen mglich.

    Bild 16

    Bezglich der zu verwendenden Werkstoffe fr die Randklemmhalter und diezugehrigen, elastischen Zwischenschichten gelten die gleichen Vorgaben wie frTellerhalter.

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    Nach E DIN 18008-3 werden keine Vorgaben zu mindest oder maximalen Eckabstndenvon Randklemmhaltern gemacht.

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    Auch bei den Randklemmhaltern sind die Schraubenverbindungen durch geeignete

    Manahmen gegen unbeabsichtigtes Lsen zu sichern.Linienlager

    Die Linienlagerung ist beidseitig wirkendentsprechend den Vorgaben der TRLVauszufhren.Dabei drfen Vertikalverglasungen zur Befestigung von Klemmleisten gebohrt werden(siehe hierzu TRLV Abschnitt 3.2.9).

    Bei Vertikalverglasungen drfen auch Kombinationen aus linien- und punktfrmigerLagerung ausgefhrt werden. Mgliche Lagerungskombinationen sind:

    Tellerhalter mit RandklemmhalterTellerhalter mit LinienlagerTellerhalter mit Randklemmhalter und LinienlagerRandklemmhalter mit Linienlager

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    Bild 17

    Verglasungen, die ausschlielich punktfrmige Lagerungen aufweisen, erfordernmindestens drei Punkthalter, deren grter ein geschlossener Winkel, des die dreiPunkthalter aufgespannten Dreieckes, maximal 120 betragen darf.

    Zwei Punkthalter drfen durch ein durchgehendes Linienlager ersetzt werden.

    Bild 18

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    Auskragungen sind bei Tellerhaltern bis zu 300 mm ber den Bohrlochrand hinaus

    zulssig. Dies gilt nur fr Einfachverglasungen.Das Durchbohren von Isolierverglasungen ist nicht erlaubt.Fr Auskragungen bei Linienfrmiger Lagerung sind die Regelungen der TRLV,Abschnitt 3.2.8 und 3.2.9 zu beachten.

    Glasarten fr Vertikalverglasungen

    Als Glaserzeugnisse drfen generell nur Verbundsicherheitsglser aus ESG, ESG-Hoder aus TVG (mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung) verwendet werden.Nur bei 2-scheibigen Isolierverglasungen, die ber Randklemmhalter und/oderdurchgehende Linienlager gelagert werden, darf fr die zweite Scheibe monolithischesESG-H verwendet werden.

    Die Nenndicke der PVB-Folie muss mind. 0,76 mm betragen. Bei Verwendungungleich dicker Glasscheiben darf die grere Glasdicke maximal das 1,5-fache derdnneren Scheibe betragen.Gerade noch zulssig wre z. B. 20 mm VSG aus 12 mm und 8 mm ESG bzw. TVG.Unzulssig hingegen wre 16 mm VSG aus 10 mm und 6 mm ESG bzw. TVG.

    berkopfverglasungen (punktfrmig gelagert)

    Fr berkopfverglasungen ist nach den TRPV nur die Glaslagerung ber mind.drei Tellerhalter mit einem Tellerdurchmesser von mind. 60 mm geregelt.berkopfverglasungen, die ausschlielich ber Randklemmhalter gelagert werdenoder solche mit einer Kombination aus Randklemmhaltern und Punkthaltern sind nichtzulssig.

    Begrnden lsst sich diese Restriktion damit, dass nur randgeklemmte oder ggf. inKombination mit punktgehaltenen berkopfverglasungen die Anforderungen in Bezugauf die Resttragfhigkeit nicht grundstzlich erfllen, so dass hier auf eine allgemeingltige Regelung verzichtet wurde.

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    Nach E DIN 18008-3 drfen durch Klemmhalter gelagerte Vertikalverglasungen (d. h. nichtgebohrt) auerdem aus monolithischem ESG-H mit einer Mindestscheibendickevon 6 mm, Mehrscheiben-Isolierglas aus ESG-H, TVG oder Floatglas und VSG ausFloatglas verwendet werden.

    Nach E DIN 18008-3 sind fr Horizontalverglasungen auch Kombinationen auslinienfrmiger und punktfrmiger Lagerung erlaubt. Der maximale Abstand vom Linienlagerzum Punktlager ist dabei auf max. 1.200 mm begrenzt.

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    Als hinreichend resttragfhig werden punktgesttzte berkopfverglasungen eingestuft,

    die den Vorgaben in Tabelle 1 entsprechen. Hier sind Sttzweiten, d. h. Punkthalter-abstnde in zwei Richtungen fr verschiedene Tellerhaltedurchmesser undverschiedenen Glasaufbauten aufgefhrt.

    Tabelle 1 aus TRPV:Glasaufbauten mit nachgewiesener Resttragfhigkeit bei rechtwinkligem Sttzraster

    1 2 3 4

    Tellerdurchmesser inmm

    Minimale Glasdicke TVG inmm

    Sttzweite in mm inRichtung 1

    Sttzweite in mm inRichtung 2

    1 70 2 x 6 900 750

    2 60 2 x 8 950 750

    3 70 2 x 8 1.100 750

    4 60 2 x 10 1.000 900

    5 70 2 x 10 1.400 1.000

    Bei den von der Rechteckform abweichenden Glasscheiben ist das umschlieende Rechteckbei der Bezugnahme auf die Tabelle 1 magebend.

    Nach Abschnitt 6.4 wird die nachgewiesene Resttragfhigkeit nur bei Einhaltung einergleichmig verteilten Schneelast von bis zu 1,0 kN/m vorgegeben.

    Nach neuerer Auslegung des Deutschen Instituts fr Bautechnik (DIBt) Berlin kanndie Tabelle 1 auch fr berkopfverglasungen mit einer Schneelast von ber 1,0 kN/mangewendet werden. Die Formulierung des DIBt lautet dazu wie folgt:

    Die Resttragfhigkeit aller in Tabelle 1 der TRPV aufgefhrten Glasaufbauten mitangegebenen Abmessungen und Sttzweiten gilt unabhngig von der Hhe der nachDIN 1055 anzusetzenden Schneelast als nachgewiesen.

    Glasarten fr berkopfverglasungenNach den TRPV ist ausschlielich VSG aus TVG mit allgemeiner bauaufsichtlicherZulassung verwendbar. Der Glasaufbau muss gleich dicke Scheiben aufweisenund erfordert mindestens zwei Glasscheiben mit einer Dicke von mind. 6 mm.Die Nenndicke der zu verwendenden PVB-Folie betrgt hierbei mind. 1,52 mm.

    Die Verwendung von mehrschichtigem VSG mit gleich dicken Einzelschichten istzulssig. berkopfverglasungen aus Mehrscheiben-Isolierglas sind unzulssig.

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    Nicht geregelte Bauarten, bzw. Bauprodukte aus Glas (Beispiele)

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    Die nachstehend aufgefhrten Bauarten, bzw. Bauprodukte sind als nicht geregelte

    Bauarten,bzw. Bauprodukte einzustufen. Ihre Verwendung erfordert eineZustimmung im Einzelfall durch die Oberste Bauaufsicht oder eine allgemeinebauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. Europische Technische Zulassung (ETA).

    a. punktgehaltene Glasfassaden, die von den TRPV abweichen

    b. structural glazing ohne abZ

    c. betretbare berkopfverglasungen

    d. berkopfverglasungen mit Bohrungen und/oder Ausschnitten

    e. gekrmmte berkopfverglasungen

    f. absturzsichernde Verglasungen auerhalb des Geltungsbereiches der TRAV

    g. begehbare Verglasungen, z. B. Treppenstufen, Podeste, die von den TRLVabweichen

    h. tragende Bauteile aus Glas (konstruktiver Glasbau) wie z. B. Glassttzen,Glastrger, aussteifende Glasausfachungen usw.

    i. Verglasungen aus TVG ohne abZ

    Nach Einfhrung der Normenreihe DIN 18008, Teile 1 6, werden aus der vorangegangenen Aufzhlung die Punkte a), c), d), g) weitgehend geregelt sein, so dassdie Verwendung solcher Bauarten bzw. Bauprodukte nicht mehr der Zustimmung imEinzelfall oder einer abZ bedrfen.

    Diese Aufzhlung stellt nur einen Auszug mglicher, zustimmungs- bzw.zulassungspflichtiger Bauarten, bzw. Bauprodukte aus Glas dar.

    Einzelne Bundeslnder haben Anforderungen in Form von Erlassen bzw. Merkbltternoder Anlagen zu den LTBverffentlicht, in denen die Verwendung nicht geregelterBauarten bzw. Bauprodukte geregelt wird. Fr bestimmte Glaskonstruktionen werdenRegelungen beschrieben, bei deren Einhaltung eine Freistellung auf Zustimmung imEinzelfall mglich wird.

    Die Merkbltter fr das Bundesland Baden-Wrttemberg findet man unterwww.bautechnik-bw.de

    Die Merkbltter fr das Bundesland Bayern findet man unterwww.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/bautechnik

    Beim DIBT in Berlin kann eine Zusammenstellung aller aktuell bauaufsichtlichzugelassener Verglasungskonstruktionen, bzw. Glasprodukte gegen eine geringeGebhr angefordert werden (s. Seite 31).

    Quellenangaben und weiterfhrende Literatur

    [ 1 ] Technische Regeln fr die Verwendung von linienfrmig gelagertenVerglasungen Fassung August 2006

    Seite 50 2012

    http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/bautechnikhttp://www.bautechnik-bw.de/http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/bautechnikhttp://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/bautechnikhttp://www.bautechnik-bw.de/http://www.bautechnik-bw.de/
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    DIBt Mitteilungen

    [ 2 ] Erluterungen zu den Technischen Regeln fr die Verwendung von linienfrmiggelagerten Verglasungen - Fassung September 1998H. Charlier, F. Feldmeier, A. ReidtDIBt Mitteilungen

    [ 3 ] Technische Regeln fr die Verwendung von absturzsichernden VerglasungenFassung Januar 2003DIBt Mitteilungen

    [ 4 ] Erluterungen zu den Technischen Regeln fr die Verwendung vonabsturzsichernden Verglasungen - Fassung 2003H. Schneider, J. Schneider, A. ReidtDIBt Mitteilungen

    [ 6 ] Technische Regeln fr die Bemessung und Ausfhrung punktfrmiggelagerter Verglasungen - Fassung August 2006DIBt Mitteilungen

    [ 6 ] Glas im konstruktiven Ingenieurbau,Prof. Dr.-Ing. Bucak - Stahlbaukalender 1999Verlag Ernst & Sohn

    [ 7 ] Glas im konstruktiven Ingenieurbau,Sedlacek, Blank, Laufs, Gsgen - 1. Auflage 1999

    Verlag Ernst & Sohn

    [ 8 ] Bauregelliste ADIBt Mitteilungen

    [ 9 ] Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen ZulassungenGlas im BauwesenSchriften des DIBt, Reihe A

    [ 10 ] DIN 18008-1:2010-12 Glas im BauwesenBemessungs- und KonstruktionsregelnTeil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen

    [ 11 ] DIN 18008-2:2010-12 Glas im BauwesenBemessungs- und KonstruktionsregelnTeil 2: Linienfrmig gelagerte Verglasungen

    Quellenangaben und weiterfhrende Literatur

    [ 12 ] E DIN 18008-3:2011-10 Glas im BauwesenBemessungs- und KonstruktionsregelnTeil 3: Punktfrmig gelagerte Verglasungen

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    [ 13 ] E DIN 18008-4:2011-10 Glas im BauwesenBemessungs- und KonstruktionsregelnTeil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen

    [ 14 ] E DIN 18008-5:2011-10 Glas im BauwesenBemessungs- und KonstruktionsregelnTeil 4: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen