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Große Ehrung für Vorstandsarbeit von Barbara Grimm Gut besuchte Nikolausfeier bot dazu geeigneten Rahmen Seite 3 Freizeit 2015 führt ins Land der tausend Berge Ankündigung und Anmeldeverfahren Seite 7 Das Pflegestärkungsgesetzt 1 Bundesteilhabegesetz jetzt! gültig ab 1. Januar 2015 Verbände nehmen Stellung Seite 8 Seite 11 Ausgabe 1/2015 1

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Große Ehrung für Vorstandsarbeit vonBarbara Grimm

Gut besuchte Nikolausfeier bot dazu geeigneten RahmenSeite 3

Freizeit 2015 führt ins Land der tausend BergeAnkündigung und Anmeldeverfahren

Seite 7

Das Pflegestärkungsgesetzt 1 Bundesteilhabegesetz jetzt!gültig ab 1. Januar 2015 Verbände nehmen Stellung

Seite 8 Seite 11

Ausgabe 1/2015

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Liebe Mitglieder, liebe Freunde,

nun sind wir über 50 Jahre alt. Mit Freude konnten wir in unserer Festschrift undwährend der Jubiläums-Nikolausfeier im Dezember 2013 und dem Jubiläums-Sommerfest im Juni 2014 auf all jenes zurückschauen, was wir für Menschen mitBehinderungen erreicht haben.

Wir wollen uns aber nicht auf den großen Erfolgen ausruhen. NeueHerausforderungen warten weiterhin auf unseren Selbsthilfeverein. DieseHerausforderungen sind auf den ersten Blick nicht so gut zu erkennen, wie jenevor mehr als 50 Jahren.

Im Gegensatz zu früher werden heute Menschen mit geistiger oderschwerstmehrfacher Behinderung nicht mehr nur verwahrt. Heute gibt es fürMenschen mit kleinen und großen Beeinträchtigungen umfangreiche Therapie-und Fördermöglichkeiten, die in den Gründerjahren der Lebenshilfe nochundenkbar waren. Vieles davon ist inzwischen gesetzlich verbürgt. Außerdemgibt es verbindliche finanzielle Hilfen.

Muss es unter diesen günstigen Bedingungen überhaupt noch Selbsthilfevereinewie die Lebenshilfe geben? Sind die Bedingungen wirklich so günstig? Wokönnen wir als Selbsthilfeverein für Menschen mit Behinderung nochVerbesserungen erreichen?

Klar ist: Verbesserungen sind durchaus noch zu erreichen! Denken wir nur andie in der UN-Behindertenrechtskonvektion geforderte ungehinderte Teilhabevon Menschen mit Behinderungen jedweder Art am Leben in der Gesellschaft.Klar ist außerdem: Erreichtes muss auch erhalten bleiben und, wenn notwendig,verbessert werden! Denken wir zum Beispiel nur daran, dass dieFörderbedarfsermittlung für die Menschen mit Hilfebedarf neu geregelt werdensoll, was unter Umständen bedeutet, dass in Zukunft im ungünstigsten Fall derBedarf nicht mehr durch die Fachleute ermittelt wird.

Wir haben uns im Vorstand daher den vorgenannten Fragen gestellt. Da inunseren Vorstandssitzungen das aktuelle Tagesgeschäft einen großen Raumeinnimmt, widmeten wir uns in einer Klausurtagung diesen wichtigen Fragen.Einen Tag lang suchten wir mit Werner Heimberg vom Landesverband Hessenals Moderator nach Antworten. Wir stellten fest: Eine einfache Lösung gibt esnicht!

Doch wir sind auch nicht ohne Ergebnis auseinandergegangen. Es umzusetzenbedarf weiteren Überlegungen. Soviel sei schon verraten: Die Selbsthilfe sollmehr in den Vordergrund gestellt werden. Keine einfache Lösung! Wir nehmenuns dieser Herausforderung aber an und werden im kommenden Jahr daranarbeiten. Zu gegebener Zeit werden wir darüber erneut berichten.

Packen wir’s an! Ihr

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Nikolausfeier 2014 gut besuchtEhrung für Barbara Grimm; Nikolaus kam mit der Feuerwehr

Die traditionelle Nikolausfeier am ersten Advent 2014 imBürgerhaus Rodgau-Dudenhofen führte erfreulich viele unsererMitglieder zusammen. So war der Saal gut gefüllt, alsVorstandsvorsitzender Lutz Walter die zahlreichen Mitgliederund die Ehrengäste Landrat Oliver Quilling, MdB Dr. JensZimmermann (MdB Patrizia Lips fehlte leider wegen einesPilotenstreiks), Ehrenvorsitzende Maria Heil, Reiner Knechtvom Referat Ehrenamt der Stadt Offenbach und die FamilieKaiser aus Mühlheim begrüßte. Bevor das bunte Programm

begann, bat Walter alle Anwesenden sich zu erheben, um in einerSchweigeminute dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Klaus Dörrie zugedenken, der eine Woche zuvor verstarb. (Siehe Nachruf in dieser info)

Zu erwähnen ist auch, dass unser Mitglied Roland Bonifer - wieschon so oft zuvor - die Gäste bis zur Begrüßung unterhielt. SeinKeyboard beherrschte er im Schlaf.

Damit die Mitglieder Gelegenheitzum Gespräch hatten, begann dasProgramm mit Kuchen undKaffeeklatsch. Doch bereits wäh-

rend des Kaffeetrinkens liefen die ClownDoktoren durch die Reihen und unterhielten diekleinen und großen Besucher. Ihre Gage, dieimmer für ihre Arbeit mit kranken Kindern inKrankenhäusern verwendet wird, wurde vomVerein Freunde für Freunde (Obertshausen)gespendet. Die Lebenshilfe sagt von Herzen: „Vielen Dank dafür!“ Nach einigerZeit verlagerten die Clown Doktoren ihren Auftritt auf die Bühne, und dasoffizielle Programm startete. Als sie fertig waren, erhielten sie viel Beifall.

Der anschließende Programmpunkt stellte Vorstandsmitglied Barbara Grimm inden Mittelpunkt. Seit nunmehr knapp 28Jahren ist sie Mitglied im Verein. Aberwichtiger: Seit 25 Jahren ist sie imVorstand aktiv. Während der Sitzungen istsie besonders aufmerksam, denn alsSchriftführerin zeichnet sie für dasProtokoll verantwortlich. Außerdem: UnserVerein besitzt keine eigenen oder ge-mieteten Räume. Alle Vorstände arbeitenin den eigenen vier Wänden. Doch, eineAnschrift wird benötigt und die ein oder

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Vorsitzender Lutz Walter(Bild: K. Walter)

Auch auf der Bühne durften die Gäste beiden Clown Doktoren mitwirken. Einige tatendies mit großer Begeisterung. (Bild: O. Bode)

Roland Bonifer(Bild: O. Bode)

Laudator Land-rat Oliver Quil-ling (links) über-reichte denEhrenbrief desLandes Hes-sen. Vorsitzen-der Lutz Waltergratulierte derVorstandskolle-gin BarbaraGrimm undfreute sich mitihr.

(Bild: O. Bode)

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andere Akte, das ein oder andere Poster usw. benötigen Platz. So ist bei Betty –wie die Vorstandsmitglieder sie liebevoll nennen - die Geschäftsstelleuntergebracht. „Die Vereinsutensilien finden sich daher in vielen Zimmern ihresHauses, und diese Nikolausfeier wäre ohne Frau Grimm nicht möglich“,berichtete Landrat Quilling, was er aus gut unterrichteten Kreisen derLebenshilfe wusste. Aus diesen Gründen überreichter er Barbara Grimm imAnschluss seiner Rede den Ehrenbrief des Landes Hessen, der ihr vomMinisterpräsidenten Volker Bouffier verliehen wurde. Barbara Grimm ist nebenWerner Fricke das zweite aktive Vorstandmitglied, dem diese Ehre zu teil wurde.

Seit April 2014 betreibt die Lebenshilfeeinmal monatlich an einem Samstag eineFreizeitgruppe für Schulkinder zusammenmit dem Verein „Gemeinsam mitBehinderten“. Diese Kinder traten nach„Bettys“ Ehrung auf und sorgten unteranderem mit dem Song „In derWeihnachtsbäckerei“ für fröhliche Weih-nachtsstimmung. Während des Auftritts wurde deutlich, mit welchem Eifer dieaufgeweckten Künstler bei der Sache waren.

Genau so engagiert und mit dem gleichemElan trat die Flötengruppe der MusikschuleRödermark auf. Die kleineren der Akteurespielten bekannte Weihnachtslieder unddie größeren Künstler boten unteranderem festliche Klassik dar. Doch auchdie Zuhörer wurden gefordert. Sie wurdenmehrmals zum Mitsingen animiert. MitFreude wurde dieser Aufforderung gefolgt.Die Darbietungen passten gut zu einerNikolausfeier.

Moderne Pop- und Rockmusik und beliebteEigenkompositionen von Jürgen Weiss, dem Leiterder Irren Typen, die zusammen mit Florian Frickeauftraten, sorgten anschließend für Stimmung imSaal. Zum Rhythmus, der am Schlagzeug durchFarid Faust bestimmte wurde, durfte getanzt werden.Davon wurde auch rege Gebrauch gemacht. Vor derBühne füllte sich schnell die freie Fläche.

Mit einigen „Schmusesongs“ schaffte es Weiss zumSchluss, zu Weihnachtsrhythmen überzuleiten,sodass rechtzeitig auch der Nikolaus gerufen werdenkonnte. Der wollte ursprünglich beim Einzug zu-sammen mit seinem Engelchen kleine angezündete

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Mit großem Eifer und gekonntem Gesang traten dieSchulkinder der Freizeitgruppe auf. (Bild: O. Bode)

Wohltuende romantische Flötentöne, dargeboten vonkleinen und großen Künstlern der MusikschuleRödermark. (Bild: O. Bode)

Florian Fricke, Farid Faust undJürgen Weiss (Bild: O. Bode)

Es wurdegetanzt,mal aus-gelassen,mal ganzlangsam.(Bild:K. Walter)

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Weihnachtskerzen unters Volk bringen.Das war wegen des Feuerschutzesnicht möglich. Er brachte sienichtbrennend mit und vorsorglichsogar ein Feuerwehrauto, welches vomEngelchen mit Tatütata auf die Bühnegezogen wurde. Natürlich bildete sichwie üblich schnell eine Schlange, weilwieder viele Besucher zum Nikolauskamen um Gedichte und Lieder darzu-

bieten. Aber egal, nicht nur diejenigen, die persönlich beim Nikolausantraten, bekamen ein Geschenk aus dem Sack vom Nikolaus.Die Geschenke bekamen auch jene, die dem buntem Treiben im Saal nurzuschauten. Als alle Geschenke verteilt waren, dankte Walter den fleißigenHelfern, wünschte ihnen, allen Künstlern und Gästen eine frohe Advents- undWeihnachtszeit so wie einen „guten Rutsch“. ■ (Red.)

Neunte Flammkuchennacht zugunsten der Lebenshilfe beiOptik Oberlinden in Langen

Optikermeister Karsten Ganze (mit Schürze und roter Lebenshilfe-Mütze immittleren Bild), seine damalige Verlobte, inzwischen Ehefrau (ganz rechts,ebenfalls mit Schürze und Mütze, im rechten Bild), und sein „Familien-Team“hatten im frühen Herbst 2014 alle Händevoll zu tun. Zum neunten Mal richtetensie im Hof des Einkaufzentrums Oberlinden in Langen und in ihrem Geschäftihre Flammkuchennacht zugunsten unseres Vereins aus. Sie besorgten dieFlammkuchenzutaten, die Würstchen, Wein und Softgetränkte und richteten ihrGeschäft für die große „Party“ her. Was der Gast spendete, blieb ihmüberlassen. Danach hieß es dann: „all-inclusive“. Zu später Stunde waren dieOrganisatoren mehr als Müde, hatten aber über 900 € erwirtschaftet.

Der Vorstand und die Mitglieder sind mehr als dankbar für diesenschweißtreibenden Einsatz. Schade nur, dass ein Gast das nicht zu schätzenwusste und vom undichten Zapfhahn an der großen Weinkaraffe demVeranstalter nichts mitteilte. So musste dieser doch tatsächlich nachts neben dernormalen Verschmutzung, noch eine Überschwemmung beseitigen.

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Große und kleine Festbesucherwollten dem Nikolaus zeigen, was siefür ihn eingeübt hatten. (Bild: O. Bode)

Das Engelchenzieht das Feu-erwehrauto aufdie Bühne.(Bild: K. Walter)

Ob im Hof beim Wurstbraten am Spieß oder auf den Festzeltgarnituren beim Plausch und auch im Geschäft amWein- und Flammkuchen-Stand; bei Optik Oberlinden herrschte Ende September Reges Treiben. (Bilder: L. Walter)

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Gedenken an einen guten Freund

Am Sonntag, dem 23. November 2014, verstarb unserverdientes Mitglied Herr Klaus Dörrie im Alter von 78Jahren. Er war seit über 20 Jahren Mitglied inunserem Verein, davon 8 Jahre als Vorstands-vorsitzender. Er übte dieses Ehrenamt als echterFachmann aus, denn er widmete sein ganzesBerufsleben den Menschen, die sozial benachteiligtwaren, egal ob diese krank, alt, arm oder behindertwaren.

Nach dem Abitur schloss er sein Studium, das ihnnach Nürnberg und Berlin führte, 1960 alsDipl. Sozialwirt ab. Unmittelbar danach begann seineberufliche Laufbahn als Referent für Grundsatzfragen,Öffentlichkeitsarbeit und Rehabilitation beimParitätischen Gesamtverband in Frankfurt. 1980,inzwischen war er geschäftsführender Hauptreferent,übernahm er das Amt des Hauptgeschäftsführers.

Er engagierte sich sehr gegen die Ungleichverteilung von Lebens- undEntwicklungschancen. Dörrie war leidenschaftlicher Verfechter des Selbst-bestimmungsansatzes in der sozialen Arbeit und der gesundheitlichenSelbsthilfe. Zusammen mit dem Berliner Senator Ulf Finke machte er sich einenNamen als Vater der institutionellen Selbsthilfe.

Ebenso vehement setzte er sich für die finanzielle Mittelbeschaffung zugunstenvon sozialer Arbeit ein. So wirkte er bei der Gründung der Aktion Sorgenkind(heute Aktion Mensch), dem Aufbau der Stiftung Deutsches Hilfswerk, das istdie Fernsehlotterie und bei der Gründung der Glücksspirale mit.

Die Wohlfahrtspflege in Deutschland wurde durch seine Arbeit stark geprägt.Klaus Dörrie ist Träger der goldenen Ehrenplakette des Paritätischen und desBundesverdienstkreuzes erster Klasse. Nach 39 Jahren, in denen er nichtseinen Job, sondern seine Berufung ausübte, wechselte er 1999 in denwohlverdienten Ruhestand.

Ehrenamtlich war er für die Deutsche Krebshilfe, im Hauspflegeverein Frankfurtund, wie eingangs schon erwähnt, für unseren Verein tätig. So haben auch wirihm viel zu verdanken. Genau deshalb werden wir ihn nicht vergessen.

Wir werden Klaus Dörrie als guten Freund aller Menschen mitBeeinträchtigungen, gleich welcher Art, in Erinnerung behalten.

Im Namen des Vorstands und aller Mitglieder

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Klaus Dörrie in seiner Funktionals Vorsitzender unseres Vereins.

(Bild: Archiv)

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Die Freizeit 2015 für erwachsene Menschenmit geistiger oder schwerstmehrfacher Behinderung führt ins

Land der tausend Berge

In diesem Jahr führt unsere beliebte Freizeit ins nahegelegene Hochsauerland,dem Land der tausend Berge. In Meschede-Eversberg, auf den Höhen desArnsberger Walds, lädt uns das Mathias-Claudius-Heim ein.

Ein Multifunktionsspielfeld mit Klettergarten(für mutige Leute) ganz in der Nähe undruhige Wanderwege rund ums Haus laden zuAktivitäten ein. Der Staudamm Hennesee mitseinem Strand und Ausflugsboot erwartetunternehmungslustige Reisende. Auch dasBesucherbergwerk in Bestwig-Ramsbeckoder der Freizeitpark Fort Fun mit echterWesternbahn, Westernstadt, Riesenrad,Achterbahn und einer über 800 Meter langenRutsche in Bestwig-Wasserfall eignen sich

bestens für spannende Ausflüge. Ein Hallenbad in Meschede kann genutztwerden, sollte das Wetter eventuell andere Aktivitäten verhindern. Es kann abernoch viel mehr unternommen werden.

Wann: 25. Juli 2015 - 02. August 2015Eigener Kostenanteil: 650 €

Anmeldungen bittenur

zwischen 12:00 – und 18:00 Uhr

in der Zeit vom 16. – 20. Februar 2015,

an den Freizeitleiter Guide Ehrenberg

Telefon: 0157 / 716 268 47

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Das Mathias-Claudius-Heim (Bild: MCH)

Diese Gruppe war schon da! (Bild: MCH) Ein Begegnungsraum mit Kamin (Bild: MCH)

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Gilt bei Pflege durch Angehörigeoder Ehrenamtliche, kann mitPflegesachleistungen kombiniertwerden.

Gilt bei Pflege durch ambulantePflegedienste, können mitPflegegeld kombiniert werden.

Pflegehilfsmittel

Damit sind Geräte und Sachmittelgemeint, die zur häuslichen Pflegenotwendig sind, diese erleichtern

Pflegestärkungsgesetzt 1; seit 1. Januar 2015 gültig

Hier in Kurzform, die neuen Leistungen (Quelle Bundesministerium für Gesundheit):

Pflegegeld für häusliche Pflege

PflegestufeLeistungen 2014pro Monat (in €)

Leistungen ab 2015pro Monat (in €)

0 (mit Demenz) 120 1231 235 2441 (mit Demenz) 305 3162 440 4582 (mit Demenz) 525 5453 700 7283 (mit Demenz) 700 728

Ansprüche auf Pflegesachleistungen für häusliche Pflege

PflegestufeLeistungen 2014pro Monat (in €)

Leistungen ab 2015pro Monat (in €)

0 (mit Demenz) 225 2311 450 4681 (mit Demenz) 665 6892 1.100 1.1442 (mit Demenz) 1.250 1.2983 1.550 1.6123 (mit Demenz) 1.550 1.612Härtefall (immer) 1.918 1.995

und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zuermöglichen. Bisher wurden dafür 31 € pro Monat gewährt. Ab Januar 2015werden 40 € pro Monat bewilligt.

Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson durch Personen die keinenahen Angehörigen sind

PflegestufeLeistungen 2014

pro Jahr (in €)Leistungen ab 2015

pro Jahr (in €)0 (mit Demenz) 1.550 € bis zu 4 Wochen 1.612 € bis zu 6 Wochen1, 2, 3 1.550 € bis zu 4 Wochen 1.612 € bis zu 6 Wochen

bis zu 50 % des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro) künftigzusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Verhinderungspflegekann dadurch auf max. 150 % des bisherigen Betrages ausgeweitet werden. Derfür die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird aufden Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet.

Bei einer Ersatzpflege durch nahe Angehörige wird die Verhinderungspflegeauch ab 1. Januar 2015 auf bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr ausgedehnt. DieAufwendungen sind grundsätzlich auf den 1,5fachen Betrag des Pflegegeldesder festgestellten Pflegestufe beschränkt.

Teilstationäre Leistungen der Tages- / Nachtpflege

Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man diezeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Ab dem 1.1.2015

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Ab 1.1.2015 ist eine Ersatz-pflege bis zu 6 Wochen proJahr möglich. Auch kann

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Pflegestufe Leistungen 2014pro Monat (in €)

Leistungen ab 2015pro Monat (in €)

0 (mit Demenz) 0 2311 450 4681 (mit Demenz) 450 6892 1.100 1.1442 (mit Demenz) 1.100 1.2983 1.550 1.6123 (mit Demenz) 1.550 1.612

Kurzzeitpflege

Sie wird nach wie vor gewährt, wenn der Pflegebedürftige zum Beispiel nacheinem Krankenhausaufenthalt noch nicht zuhause gepflegt werden kann. DiePflegestufe 0 (mit Demenz) hatte bisher keinen Anspruch. Zukünftig bestehtmonatlich, wie auch in Pflegestufe 1 – 3, die bisher 1.550 € erhielt, ein Anspruchvon 1.612 € für 4 Wochen. Neu ist auch, dass der im Kalenderjahr noch nichtverbrauchte Leistungsbetrag für Verhindertenpflege auch für Kurzzeitpflegegenutzt werden darf, wodurch sich der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflegemaximal verdoppelt werden kann. Parallel kann der Leistungszeitraum von 4 aufbis zu 8 Wochen erweitert werden. Diese Art der Nutzung wird natürlich mit demLeistungsbetrag der Verhindertenpflege verrechnet.

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreutenWohngruppen

Menschen in der Pflegestufe 0 (mit Demenz) hatten bisher keinen Anspruch aufeine Leistung. Zukünftig besteht monatlich, wie auch in Pflegestufe 1 – 3, diebisher 200 € erhielt, ein Anspruch von 205 €.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Gilt für alle Pflegestufen: bisher 2.557 €, maximal 10.228 € bei mehrerenAnspruchsberechtigten, die zusammen wohnen. Zukünftig 4.000 €, maximal16.000 € bei mehreren Anspruchsberechtigen die zusammen wohnen.

Leistungen bei vollstationärer Pflege

PflegestufeLeistungen 2014pro Monat (in €)

Leistungen ab 2015pro Monat (in €)

0 (mit Demenz) 0 01 1023 10641 (mit Demenz) 1023 10642 1279 13302 (mit Demenz) 1279 13303 1550 16123 (mit Demenz) 1550 1612Härtefall (immer) 1918 1995

Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für Menschen mitBehinderung

Der Leistungsbetrag steigt nur für Pflegebedürftige der Stufen 1 – 3 von 256 €auf 266 € monatlich.

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ist eine Ersatzpflege bis zu6 Wochen pro Jahr möglich.Auch können die Leistun-gen der Tages- und Nacht-pflege neben der ambulan-ten Pflegesachleistung/demPflegegeld in vollem Um-fang in Anspruch genom-men werden.

Durch Leistungen dervollstationären Pflege werdenPflegebedürftige, die zum Beispielin einem Pflegeheim leben,unterstützt.

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Zusätzliche Betreuung- (und Entlastumgs-)Leistungen

Pflegestufe Leistungen 2014pro Monat (in €)

Leistungen ab 2015pro Monat (in €)

1,2,3 (ohne erheblich einge-schränkter Alltagskompetenz)

0 104

0,1,2,3 (mit erheblich einge-schränkter Alltagskompetenz

100 104

0,1,2,3 (mit erheblich einge-schränkter Alltagskompetenz

200 208

(psychisch kranke, behinderte oder demenziell erkrankte Menschen). Es wird jenach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag gewährt.Ab dem 1. Januar 2015 werden zusätzliche Betreuungsleistungen um dieMöglichkeit ergänzt, niedrigschwellige Entlastungsleistungen in Anspruch zunehmen.Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft,kann zudem ab 1. Januar 2015 den nicht für den Bezug von ambulantenSachleistungen genutzten Betrag – maximal aber 40 Prozent des hierfür vor-gesehenen Leistungsbetrages – für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlas-

tungsangebote verwenden. ■ (Recherche: A. Tuckermann; Tabellen: RED)

Menschen mit Inkontinenz haben Anspruch auf passgerechteund mängelfreie Windeln in ausreichender Menge

Krankenkassen berufen sich gerne darauf, dass gesetzlich Versicherte nurWindeln von ihrem Vertragspartner beziehen dürfen. Sie bestehen oft auchdarauf, wenn für einen Versicherten keine passenden oder mängelfreie Windelngeliefert werden können oder die gelieferte Menge nicht ausreichend ist.Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom15. November 2012 klargestellt: Krankenkassen sind nicht auf die Lieferungen desVertragspartners beschränkt, wenn für einen Versicherten dort nur Windeln mitden oben genannten Mängeln geliefert werden. Der Kläger konnte nachweisen,dass sein Produkt mangelhaft war. Az. L. KR 263/11 (Aus das Band 3/2013)

Behindertes Kind hat Anspruch auf Integrationshelfer zumKindergartenbesuch

Die Mutter eines Kindes mit Behinderung, welches außerdem ein hohes Fremd-und Selbstgefährdungspotenzial aufwies, verklagte vor Gericht den Sozialhilfe-träger für die Kosten eines Integrationshelfer aufzukommen, damit ihr Kind eineintegrative Tagesstätte besuchen kann, was dieser zuvor abgelehnt hatte. In derKita wurden vier weitere Kinder mit Behinderung und zehn nicht behinderte Kinderbetreut. Gesetzlich wären 4,4 Vollzeitstellen möglich, doch es gab nur 3. DasLandessozialgericht NRW war der Ansicht, der Träger der Kita könne nur dann aufvorrangige Leistungen verwiesen werden, wenn diese durchsetzbar seien. Diessei hier nicht geben. Der Sozialhilfeträger wurde zur Leistung verpflichtet.(AZ. l 9 SO 211/13B ER) (Aus das Band 3/2014

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Den Betreu-ungsbetrag er-halten Versich-erte mit erheb-lich einge-schränkter All-tagskompetenz

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Bundesteilhabegesetz jetzt!Das Bundesteilhabegesetz soll 2016 geltendes Recht werden und soll die Eingliederungshilfe aus derSozialhilfe ausgliedern. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung dazu beschlossen, denGemeinden für die Eingliederungshilfe 5 Milliarden Euro zu überlassen. Nun soll aber auf Vorschlag vonBundesfinanzminister Schäuble (CDU) und Hamburgs OB Olav Scholz (SPD) aufgrund der Diskussionum den Länderfinanzausgleich und des Solidaritätszuschlags das Geld in die Kassen der Kommunenfließen. Dazu nehmen die Bundesverbände der Lebenshilfe, Caritas, Anthropoi, ev. Behindertenhilfeund der BV für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Stellung.

Erklärung der Konferenz der Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Verbunden mit einer nachhaltigen Weiterentwicklung und Anpassung derEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sollen den Bundesländern und Kommunen5 Milliarden Euro an Bundesmitteln zufließen.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wurde dies aufgegriffen und beideVorhaben miteinander verknüpft. Die Bundesregierung hat im Juli dieses Jahresdie Vorarbeiten für das Bundesteilhabegesetz begonnen. Mit diesemsozialpolitischen Großprojekt möchte die große Koalition die Leistungen derEingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu ordnen und im Sinne derUN-Behindertenrechtskonvention modernisieren. Damit kommt dieBundesregierung ihrer Verpflichtung nach, Menschen mit Behinderung ein Lebenmit bedarfsdeckender Unterstützung in der Gemeinschaft aller Bürgerinnen undBürger zu sichern.

Im September (vgl. Tagesspiegel vom 18.09.2014) sind neue Überlegungen für diekommunale Entlastung durch den Bund bekannt geworden. Die 5 Milliarden Eurosollen, so die Überlegungen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble unddem Hamburger Ersten Bürgermeister Olaf Scholz, nun nicht über das neu zuschaffende Bundesteilhabegesetz, sondern für die Übernahme anderer Kostenvom Bund an die Kommunen fließen.

Bisher hatte der finanzielle Druck den Einigungswillen zwischen Bund, Ländernund Kommunen für ein Bundesteilhabegesetz befördert. Dieser Antrieb droht nunverloren zu gehen. In der Konsequenz kann dies bedeuten, dass dasGesetzesverfahren mit deutlich weniger politischem Willen vorangebracht wirdoder sogar scheitert. Die Menschen mit Behinderung, ihre Familien und die sich fürsie einsetzenden Verbände kämpfen seit Jahren für ein modernes Teilhaberechtfür Menschen mit Behinderung, das die ihnen zustehenden Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention angemessen umsetzt.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 % derDienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger oder mehrfacherBehinderung in Deutschland. Sie fordern die Bundesregierung auf, dieVereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag weiter zu verfolgen und die Verbindungzwischen Bundesteilhabegesetz und den 5 Milliarden Euro kommunaler Entlastungbei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nicht infrage zu stellen.Das eine ist unbedingte Voraussetzung für das andere. Das Bundesteilhabegesetzdarf auf keinen Fall gefährdet werden. Es ist eines der wichtigsten sozialpolitischenProjekte dieser Legislaturperiode. Berlin, den 10. November 2014

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Der Vorstand:

VorsitzenderRedaktion der info; 1. Vertreter für Oliver Bode im Behindertenbeirat der StadtOffenbach am MainLutz Walter, Im Taubhaus 13, 63322 Rödermark, Tel. 06074-7653Email: [email protected]

Stellvertretender VorsitzenderVereinsinterne VersicherungenJürgen Großer, Ludwigstraße 136, 63067 Offenbach, Tel. 069-8090969-11Email: [email protected]

SchriftführerinLH-GeschäftsstelleBarbara Grimm, Odenwaldring 47, 63110 Rodgau 1, Tel. 06106-5748,Fax 06106-6274720Email: [email protected] / [email protected]

SchatzmeisterGruppenbetreuung, Gestaltung u. Pflege LH-WebseitenWerner Fricke, Rhönstraße 12, 63512 Hainburg, Tel. 06182-60142Email: [email protected]

BeisitzerUnterstützung bei RechtsfragenThomas Ruff, Waldstraße 353, 63071 Offenbach, Tel. 069-85002-250Email: [email protected]

BeisitzerOrdentliches Mitglied im Behindertenbeirat der Stadt OffenbachOliver Bode, Im Hasenwinkel 23, 63179 Obertshausen, Tel. 06104-45486Email: [email protected]

BeisitzerMitgliederverwaltungMartina Roth, Brentanostraße 22D, 63165 Mühlheim, Tel. 06108-73335Email: [email protected]

EhrenvorsitzendeBeiratsmitglied und Vertreter der Lebenshilfe im Vorstand der BehindertenhilfeMaria Heil, Bahnhofstraße 14, 63165 Mühlheim, Tel. 06108-998028

Der Beirat:

FerienfreizeitenGuido Ehrenberg, An den Drei Steinen 1, 60435 Frankfurt am Main, Tel.: 01577 / 1626847Email: [email protected]

GruppenbetreuungAngelika Witte-Weisenbach, Feldbergstraße 2a, 63179 Obertshausen, Tel. 06104-42840Email: [email protected]

2. Vertretung für Oliver Bode im Behindertenbeirat der Stadt Offenbach am MainWolfgang Weisenbach, Feldbergstraße 2a, 63179 Obertshausen, Tel. 06104-42840Email: [email protected]: [email protected]

Angelika TuckermannDorothea Hillig, 63179 ObertshausenWaltraud Kaiser, Saint Priest Straße 21, 63165 Mühlheim, Tel. 06108-75544Manfred Schick, Lortzingstraße 19, 63110 Rodgau, Tel. 06106-3908

Bankverbindung:Sparkasse Langen SeligenstadtIBAN: DE84 5065 2124 0026 0100 33; BIC: HELADEF1SLS