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Große Koalition, Rot-Rot-Grün, Ampel- oder Jamaika- Koalition: Wie wird die Bundestagswahl unser Steuer- system verändern? Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl am 24. September 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2. Executive Summary 3 3. Summary: Aussagen der Parteien 5 Programm CDU/CSU 5 Programm SPD 6 Programm Die Grünen 6 Programm Die LINKE 7 Programm FDP 8 Programm AfD 8 4. Aussagen der Parteien nach Steuerfeldern 9 1. Einkommensteuer 9 2. Vermögensteuer 14

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Große Koalition, Rot-Rot-Grün, Ampel- oder Jamaika-

Koalition: Wie wird die Bundestagswahl unser Steuer-

system verändern?

Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl am

24. September 2017

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 3

2. Executive Summary 3

3. Summary: Aussagen der Parteien 5

Programm CDU/CSU 5

Programm SPD 6

Programm Die Grünen 6

Programm Die LINKE 7

Programm FDP 8

Programm AfD 8

4. Aussagen der Parteien nach Steuerfeldern 9

1. Einkommensteuer 9

2. Vermögensteuer 14

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3. Erbschaft- und Schenkungsteuer 16

4. Unternehmenssteuern 17

5. Finanztransaktionssteuer 20

6. Steuerhinterziehung/Geldwäsche 21

7. Abgeltungsteuer 22

8. Gewerbesteuer 24

9. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) 25

10. Solidaritätszuschlag 27

11. Grund-/Grunderwerbsteuer 28

12. Stromsteuer 30

13. Sonstiges 31

5. Untersuchungsgegenstand und Quellen 33

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1. Einleitung

Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 rückt immer näher. Im ange-

laufenen Wahlkampf führen die Parteien bereits kontroverse Debatten über die zukünftige politi-

sche Richtung Deutschlands. Dabei spielt vor allem auch der Bereich Steuern eine bedeutende

Rolle.

Wie wird die Bundestagswahl unser Steuersystem verändern? Mit welchen Auswirkungen ist zu

rechnen? Wie weit sind die Positionen der Parteien in puncto Steuerpolitik voneinander entfernt?

Um diese Fragen zu beantworten, hat Baker Tilly die Wahlprogramme aller Parteien, die nach

aktuellem Stand eine realistische Chance auf einen Einzug in den Deutschen Bundestag haben,

in Bezug auf Steuerthemen analysiert.

Dazu werden in einem ersten Schritt zunächst die Positionen der untersuchten Parteien zusam-

mengefasst und analysiert. In einem weiteren Kapitel folgt dann eine Übersicht der relevanten

Aussagen aus den Wahlprogrammen von CDU/CSU, SPD, Die Grünen, Die LINKE, FDP und

AfD. Die Aussagen wurden zum Teil wörtlich aus dem Wahlprogramm als (solche kenntlich ge-

machten) Zitate entnommen, gegenübergestellt und entsprechend analysiert. Zur besseren Ein-

schätzung wurde jeweils die aktuelle Gesetzeslage pro Steuerfeld in der Rubrik „Status quo“ ab-

gebildet.

Alle Schlussfolgerungen, insbesondere in der Rubrik „Einschätzung Baker Tilly“, wurden unter

der Prämisse politischer Neutralität verfasst und fokussieren sich auf die Realisierbarkeit, Sub-

stanz sowie die Wirkung der Steueränderung in der Praxis.

2. Executive Summary

Insgesamt bilden die Steuerpläne der Parteien konsequent das bestehende politische Spektrum

ab und spiegeln je die „klassischen“ grundsätzlichen parteilichen Grundwerte wieder. Auffällig ist

dabei, dass die Parteiprogramme im Bereich Steuern zu einem großen Teil nur sehr oberflächlich

bleiben.

So ist vor allem das Wahlprogramm der CDU/CSU in vielen Punkten weniger konkret als das

anderer Parteien. Beispielsweise ist die Ergänzung des Splittingtarifs um ein Familiensplitting nur

Medienberichten zu entnehmen und ist hingegen im Wahlprogramm nicht aufgeführt, da es von

der CSU abgelehnt wird. Deutlich konkreter wird dagegen die FDP, die zahlreiche Detailmaßnah-

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men skizziert, durch die insbesondere auch Vergünstigungen beim Wohnungsbau, der For-

schung und der Bildung erreicht werden sollen. Im Vergleich zu den anderen Parteien sind bei

den Liberalen allerdings die Aussagen zur Senkung der Einkommensteuer knapp gehalten.

SPD, LINKE und Grüne wünschen sich mehr Steuergerechtigkeit und neigen zu einer Umvertei-

lung oder Steuererhöhung für höhere Einkommen und Vermögen. Besonders Familien sowie

Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen sollen dadurch entlastet werden. Bei den Grü-

nen stehen die im Programm verankerten Überschriften "Umwelt im Kopf" und "Gerechtigkeit im

Sinn" bildlich für viele der steuerlichen Inhalte des Bundestagswahlprogramms.

Wenig verwunderlich ist auch der Fokus der LINKEN, die das Thema soziale Gerechtigkeit mit

dem Ziel der höheren Besteuerung der Reichen und Entlastung der Ärmeren in den Mittelpunkt

stellen. Dabei sind die Forderungen nach einer steuerlichen Mehrbelastung bei Einkommensmil-

lionären und vermögenden Personen als durchaus erheblich zu bezeichnen. Die AfD fordert zwar

tiefgehende Änderungen im Steuerrecht, kann hierfür aber nur an wenigen Stellen konkrete Lö-

sungen skizzieren.

Insbesondere bei den Themen Einkommensteuer und Steuerbetrug bedienen alle Wahlpro-

gramme den Wunsch der breiten Wählerschaft. So sehen die Parteien durchgehend eine Verän-

derung des Einkommensteuertarifs mit dem Ziel der steuerlichen Entlastung (bei SPD, Grünen

und LINKE zumindest der geringeren bis mittleren Einkommen) sowie eine Bekämpfung von

Steuerbetrug und Geldwäsche vor. Union und FDP sprechen sich strikt gegen Steuererhöhungen

aus und versprechen Steuersenkungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro.

Alle Parteien sagen der Steuerhinterziehung den Kampf an. Trotz klarer Forderungen bleibt die

konkrete Umsetzung wohl auch deswegen weitestgehend weniger konkret, weil durch aktuelle

Gesetzesänderungen vieles davon bereits Gesetz ist und eine nachhaltige Lösung wohl nur auf

europäischer Ebene erreicht werden kann.

Besonders im Fokus der Steuerprogramme stehen auch die Familien mit Kindern. Alle Parteien

(die AfD äußert sich hier als einzige Partei nicht zum Thema), sehen eine Erhöhung des Kinder-

geldes und/ oder weitere steuerliche Entlastungen vor.

Weitestgehender Konsens herrscht auch bei der Einführung einer Finanztransaktionsteuer – le-

diglich die FDP lehnt eine solche ab. Zum Teil ähnliche Positionen gibt es zudem bei der Ab-

schaffung der Abgeltungsteuer. Die Programme der FDP und AfD enthalten dazu jedoch keinerlei

Aussagen und die Union will hier erst reformieren, wenn ein Informationsaustausch der Finanz-

behörden wirklich funktioniert.

Weitere systematische Absichten zur Veränderung befassen sich im Wesentlichen mit der Ab-

schaffung des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer (langfristig, nur FDP) und der Erb-

schaftsteuer (AfD).

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Als besonders interessant, und dies insbesondere im Hinblick auf mögliche Koalitionen, zeigt sich

das Thema Vermögen- und Erbschaftsteuer. Die Grünen und die LINKEN wollen die Vermögen-

steuer (wieder) einführen. CDU/CSU, FDP und AfD lehnen eine solche Steuer ab. Die SPD will

dies prüfen und hält sich damit − jedenfalls in Sachen Vermögensteuer − eine Koalition in alle

Richtungen offen. Eine Reform der Erbschaftsteuer planen indes die SPD und die LINKE, wäh-

rend die CDU/CSU und die FDP dies ablehnen; die Grünen sehen die Anpassung nur für den

Fall der Verfassungswidrigkeit vor.

Insgesamt enthält keines der Parteiprogramme „den großen Wurf“ für eine Vereinfachung der

hochkomplexen, vielfach selbst für Experten kaum noch zu durchdringenden, Regelungen des

Steuerrechts. Diese Vereinfachungen wären jedoch ein wesentlicher Beitrag zu mehr Transpa-

renz und damit auch mehr Gerechtigkeit des Systems − auch in der nächsten Legislaturperiode

ist damit aber offenbar nicht zu rechnen.

3. Summary: Aussagen der Parteien

Programm CDU/CSU

In vielen Punkten ist das Wahlprogramm der CDU/CSU weniger konkret als das anderer Parteien.

So ist bspw. die Ergänzung des Splittingtarifs um ein Familiensplitting auch nur Medienberichten

zu entnehmen, hingegen im Wahlprogramm nicht aufgeführt, da es von der CSU abgelehnt wird.

Das Wahlprogramm der CDU/CSU sieht bei der Einkommensteuer eine Entlastung für alle vor

und entgegen anderer Programme keine Gegenfinanzierung durch Steuererhöhungen bei höhe-

ren Einkommen. Die Abgeltungsteuer i. H. v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchen-

steuer soll erst abgeschafft werden, wenn ein international funktionierender Informationsaus-

tausch besteht. Der Solidaritätszuschlag soll ab 2020 schrittweise abgeschafft werden; eine Re-

duzierung soll bereits in der nächsten Legislaturperiode erfolgen. Die Einführung der Vermögen-

steuer wird abgelehnt; die Erbschaftsteuer soll nicht verschärft werden - diese Positionen werden

sicherlich für Koalitionen bedeutend sein. Steuerliche Förderungen und Subventionen soll es für

Immobilieneigentümer geben: Wiedereinführung der degressiven Absetzung für Abnutzung für

einen begrenzten Zeitraum, Baukindergeld i. H. v. 1.200 €/Kind, steuerliche Förderung energeti-

scher Gebäudesanierung, Steuerbegünstigung für Landwirte im Fall der Reinvestition von Ein-

nahmen aus Grundstücksverkäufen in den Mietwohnungsbau und Befreiung von der Grunder-

werbsteuer beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Es soll eine steuerli-

che Forschungsförderung mit einem Volumen von 2 Milliarden € eingeführt werden.

Steuerliche Inhalte des Bayernprogramms der CSU sind die Ablehnung eines Familiensplittings

bzw. Beibehaltung des Ehegattensplittings, die steuerliche Förderung von Wagniskapital und eine

Regionalisierung der Erbschaftsteuer.

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Programm SPD

Die SPD plant eine Entlastung geringerer und mittlerer Einkommen bei der Einkommensteuer.

Höhere Einkommen sollen hingegen stärker besteuert werden: Spitzensteuersatz (42 %) ab ei-

nem zu versteuerndem Einkommen von 60.000 € und linear-progressive Anhebung auf 45 % ab

76.200 € zu versteuerndem Einkommen für Singles / 152.400 € für Ehepaare; Reichensteuer von

48 % ab einem zu versteuernden Einkommen für Ledige von 250.000 €. Die Abgeltungsteuer soll

abgeschafft werden. Der Solidaritätszuschlag soll ab 2020 nur für Einkommen bis 52.000 € (Sin-

gle) abgeschafft werden. Ein Familientarif soll das bisherige Splittingverfahren für neue Ehen/

Familien ersetzen; bisherige Familien erhalten ein Wahlrecht. Letztlich wird dadurch die steuerli-

che Förderung der Kinder gestärkt werden, während steuerliche Vorteile durch Ehen einge-

schränkt werden.

Die Einführung der Vermögensteuer wird geprüft werden; Erbschaften sollen höher besteuert

werden, womit diese Position nicht mit der des aktuellen Koalitionspartners übereinstimmt.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern wird auf 500.000 € begrenzt und es soll ein

Forschungsbonus (verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Forschungs- und Entwicklungs-

ausgaben) für kleinere und mittlere Unternehmen, wenn sie Personal für Forschung und Entwick-

lung einstellen, eingeführt werden.

Die angekündigte Befreiung der Unternehmen von Statistik-, Buchführungs- und Aufzeichnungs-

pflichten wäre natürlich ein exklusives Merkmal des Wahlprogramms der SPD; gemeint ist aber

wohl (nur) der Abbau unnötiger bürokratischer Anforderungen. Jedoch stehen diese Ziele konträr

zu den erhöhten Anforderungen im Bereich der Steuerhinterziehung/Geldwäsche, da hier höhere

Anforderungen bspw. bei Verrechnungspreisdokumentationen und das sog. "country-by-country

reporting" gerade eingeführt worden sind.

Programm Die Grünen

Die Überschriften "Umwelt im Kopf" und "Gerechtigkeit im Sinn" stehen bildlich für viele der steu-

erlichen Inhalte des Bundestagswahlprogramms der Grünen 2017.

Die Grünen sehen eine Entlastung geringerer und mittlerer Einkommen bei der Einkommensteuer

durch die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags vor. Die Entlastung soll durch eine höhere

Besteuerung von Einkommen ab 100.000 € gegenfinanziert werden; nähere Angaben zum Steu-

ersatz werden nicht gemacht. Die Abgeltungsteuer soll abgeschafft werden. Aussagen zum Soli-

daritätszuschlag beinhaltet das Wahlprogramm der Grünen nicht. Der Splittingtarif soll durch

"eine gezielte Förderung von Familien mit Kindern" ersetzt werden; bisherige Familien erhalten

ein Wahlrecht. Ziel ist, dass Eltern mit kleineren und mittleren Einkommen für ihre Kinder die

gleiche Unterstützung erhalten wie Eltern mit hohen Einkommen.

Die Vermögensteuer soll für "Superreiche" eingeführt werden. Eine Änderung der Erbschaft- und

Schenkungsteuer soll (nur) erfolgen, wenn das aktuelle ErbStR gemäß BVerfG verfassungswidrig

ist. Interessant ist hier, dass sich die Grünen bei der ErbSt damit nicht in einen direkten Wider-

spruch zu CDU/CSU und FDP stellen.

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Die Ziele bei dem Thema Umwelt spiegeln sich wider in der Wiedereinführung der Brennelemen-

testeuer, bei diversen Änderungen der Umsatzsteuer, der Abschaffung von Subventionen für den

Flugverkehr, Änderung der Kfz-Steuer und Dienstwagenbesteuerung mit Koppelung an den CO2-

Austoß sowie einer ökologischen Modernisierung durch die steuerliche Förderung der Ausgaben

für Forschung und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen. Neben der Schaffung von

mehr Rechtssicherheit im Gemeinnützigkeitssektor und einem verbindlichen Flexizuschlag für

Sonn- und Feiertagsarbeit ist die Einrichtung eines EU-Zukunftsfonds interessant, da eine Teil-

nahme daran an Maßnahmen gegen aggressive Steuervermeidung geknüpft werden soll. Zudem

sollen Immobilienspekulationen uneingeschränkt besteuert werden, steuerliche Vorteile durch

Wohnsitzverlagerungen in das Ausland beendet werden und die steuerliche Absetzbarkeit von

Managergehältern auf 500.000 € begrenzt werden.

Programm Die LINKE

Im Fokus des Wahlprogramms der LINKEN steht das Thema soziale Gerechtigkeit mit dem Ziel

der höheren Besteuerung der Reichen und Entlastung der Ärmeren. Die steuerliche Mehrbelas-

tung kann bei Einkommensmillionären und vermögenden Personen als erheblich bezeichnet wer-

den und soll innerhalb der EU abgestimmt werden.

Die Entlastung soll durch die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12.600 €/Jahr erfolgen, wonach

das Einkommen eines Single dann bis 1.400 € steuerfrei bliebe. Die Gegenfinanzierung erfolgt

durch die Erhöhung des Steuersatzes für Einkommen ab 70.000 € auf 53 %, eine Reichensteuer

von 60 % ab 260.553 € und 75 % ab 1 Mio. € Einkommen/Jahr. Die Abgeltungsteuer soll abge-

schafft werden. Aussagen zum Solidaritätszuschlag beinhaltet das Wahlprogramm der LINKEN

nicht. Der Splittingtarif soll durch "ein sozial gerechtes Familiensplitting ergänzt" werden.

Die Vermögensteuer soll mit 5 % auf Vermögen über 1 Mio. € bzw. 5 Mio. € bei Betriebsvermögen

erhoben werden; jährliche Einnahmen von 80 Mrd. €. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

sollen Steuerschlupflöcher geschlossen werden; Mehreinnahmen jährlich von 5 Mrd. €. Grund-

sätzlich kann man hier durchaus die Frage nach einer verfassungsrechtlichen Haltbarkeit dieser

Forderungen stellen.

Weitere geplante steuerliche Maßnahmen bestehen in der Einführung von Freibeträgen für Ab-

findungen bei Entlassungen, der Änderung der Pendlerpauschale, der Versagung steuerlicher

Abschreibungen bei leerstehenden Wohnungen, der Versagung der steuerlichen Abziehbarkeit

von Gehältern über 500.000 €, der Schaffung eines EU-Rahmens für Crowdworking, der Abschaf-

fung ungerechtfertigter Industrierabatte, ökologischer Kriterien bei der Dienstwagenbesteuerung,

der Erhebung einer Quellensteuer von 50 % bei Dividenden, Zinsen, Lizenzabgaben in "unko-

operative Staaten" verbunden mit der Kündigung der Doppelbesteuerungsabkommen, der Ein-

führung eines Unternehmensstrafrechts nach Vorbild der USA, der ermäßigten Besteuerung für

arbeitsintensives Handwerk, Produkte für Kinder und Arzneimittel und Halbierung des Steuersat-

zes für Bahntickets bei der Umsatzsteuer, der Umsatzbesteuerung von Flugtickets, Abschaffung

staatlicher Subventionen von Kerosin und Diesel und Einführung einer Wohngemeinnützigkeit mit

steuerlichen Vergünstigungen. Zudem sollen eine Bundesfinanzpolizei und mehr Personal im

Steuervollzug jährlich 15 Mrd. € Mehreinnahmen bewirken.

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Programm FDP

Im Wahlprogramm der FDP finden sich zahlreiche Detailmaßnahmen, durch die insbesondere

auch Vergünstigungen beim Wohnungsbau, der Forschung und der Bildung erreicht werden sol-

len.

Im Vergleich zu den anderen Parteien sind die Aussagen zur Senkung der Einkommensteuer

knapp gehalten. Eine Senkung soll durch "die Verschiebung des Tarifs nach rechts" und zukünftig

durch die regelmäßige Anpassung des Steuertarifs einschließlich der Freibeträge, Freigrenzen

und Pauschbeträge an die Inflation erreicht werden. Das Splittingverfahren soll nicht geändert

werden. Familien sollen durch die Erhöhung der Kinderfreibeträge und Erweiterung der Abzieh-

barkeit von Betreuungsleistungen (Steuerermäßigung 50 % statt bisher 20 %) entlastet werden;

Unterhaltsleistungen sollen weitergehend steuerlich absetzbar sein. Der Solidaritätszuschlag soll

bis Ende 2019 abgeschafft werden. Zur Abgeltungsteuer beinhaltet das Wahlprogramm der FDP

keine Aussage.

Die Vermögensteuer soll nicht reaktiviert werden. Eine Änderung der Erbschaft- und Schenkung-

steuer ist nur dahingehend geplant, dass Erbschaften zwischen Ehegatten und Lebenspartnern

steuerfrei bleiben sollen.

Bei den Absetzungen für Abnutzungen soll die degressive AfA wiedereingeführt werden, die

Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter angehoben werden, die AfA für den Wohnungsbau von

2 % auf 3 % erhöht werden und digitale Anlagegüter auf höchstens 3 Jahre abgeschrieben wer-

den.

Als einzige Partei lehnt die FDP eine Finanztransaktionsteuer definitiv ab (bei der AfD keine Aus-

sage). Interessant sind zudem die Festschreibung einer Belastungsgrenze für direkte Steuern

und Sozialabgaben im Grundgesetz (max. 50 %), eine Ausbildungsförderung und steuerliche Ab-

setzbarkeit von Studiengebühren in den (späteren) Jahren, in denen sie infolge des Überschrei-

tens einer Einkommensgrenze auch fällig werden.

Durch ein Venture-Capital-Gesetz sollen zudem die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wag-

niskapital in Deutschland verbessert werden.

Erhebliche Änderungen plant die FDP bei der Gewerbe- und auch Umsatzsteuer. Die Gewerbe-

steuer soll langfristig durch einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Kör-

perschaftsteuer und auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer sowie einen höheren Anteil der

Kommunen an der Umsatzsteuer ersetzt werden. Die Umsatzsteuer soll systematisch zukünftig

im Regelfall erst entstehen, wenn für die Leistung gezahlt wird (Istversteuerung) und nicht wie

heute bereits, wenn die Leistung erbracht wird (Sollversteuerung).

Programm AfD

Die Aussagen im steuerlichen Wahlprogramm der AfD sind knapp gehalten, aber zum Teil sehr

tiefgreifend.

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Der Steuertarif der Einkommensteuer soll auf einen Stufentarif umgestellt werden und die Grund-

freibeträge auf das pfändungsfreie Einkommen angehoben werden. Das Ehegattensplitting soll

durch ein sozial gerechtes Familiensplitting ergänzt werden. Heimliche Steuererhöhungen sollen

durch die Indexierung von Tarifen, Freibeträgen, Freigrenzen und Pauschbeträgen vermieden

werden.

Die Vermögensteuer soll nicht reaktiviert werden und die Erbschaftsteuer abgeschafft werden.

Die Grund- und Grunderwerbsteuer soll gesenkt werden. Gleiches gilt für die Minderung der Um-

satzsteuer um 7 Prozentpunkte.

Ähnlich der Planung der FDP plant die AfD die Festschreibung einer allgemeinen Abgabengrenze

im Grundgesetz.

4. Aussagen der Parteien nach Steuerfeldern

1. Einkommensteuer

Status quo:

Grundfreibetrag:

bis VZ 2017: 8.820 € (Splitting: 17.640 €)

ab VZ 2018: 9.000 € (Splitting: 18.000 €)

Steuertarif:

Spitzensteuersatz von 42 % ab 54.058 € zu versteuerndes Einkommen

"Reichensteuer" 45 % ab 256.304 € zu versteuerndes Einkommen

Kindergeld/Kinderfreibetrag:

Kinderfreibetrag und Betreuung

o VZ 2017 Freibetrag von 2.358 € sowie 1.320 € für die Betreuung (Summe 3.678

€)

o VZ 2018 Freibetrag von 2.394 € sowie 1.320 € (Summe 3.714 €)

Kindergeld

o VZ 2017 192 € 1. und 2. Kind, 198 € 3. Kind, 223 € ab 4. Kind

o VZ 2018 194 € 1. und 2. Kind, 200 € 3. Kind, 225 € ab 4. Kind

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CDU/CSU

„Einkommensteuer soll insgesamt um gut 15 Milliarden € gesenkt werden. Diese Entlas-

tung soll in erster Linie der Mitte der Gesellschaft (Familien mit Kindern, Arbeitnehmern,

Handwerk und Mittelstand) zugutekommen.“

Einkommensteuertarif soll insgesamt gerechter gestaltet werden und sog. "Mittelstands-

bauch" verringert werden.

Spitzensteuersatz soll künftig erst ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von

60.000 € einsetzen.

„Wir haben alle Versuche linker Parteien abgewehrt, die das Ehegattensplitting abschaf-

fen wollten. Mit uns bleibt es dabei: Das Ehegattensplitting muss uneingeschränkt erhal-

ten bleiben. Wir werden das Ehegattensplitting nicht durch ein Familiensplitting ersetzen,

sondern ein Kindersplitting zusätzlich einführen: mit höherem Kindergeld und höherem

Kinderfreibetrag“ (Bayernplan CSU); (Anmerkung: Konkrete Aussagen zu einer Ergän-

zung des Ehegattensplittings um ein Familiensplitting enthält das gemeinsame Wahlpro-

gramm nicht).

Kinderfreibetrag soll erhöht werden (in zwei Schritten auf das Niveau des Erwachsenen-

freibetrags anheben); Kindergeld soll um 25 € je Kind erhöht werden.

Neubau von Mietwohnungen soll steuerlich durch Wiedereinführung der degressiven AfA

für einen begrenzten Zeitraum gefördert werden.

Energetische Gebäudesanierung soll steuerlich gefördert werden.

Grundbesitzer, die landwirtschaftliche Flächen für Bauland zur Verfügung stellen, sollen

die dabei erzielten Einnahmen steuerbegünstigt in den Mietwohnungsbau reinvestieren

können.

SPD

„Für uns geht es um Steuergerechtigkeit. Wir wollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeit-

nehmer mit mittleren und kleinen Einkommen bei Steuern und Abgaben entlasten. Dabei

legen wir einen Schwerpunkt auf Familien und Alleinerziehende. Starke Schultern kön-

nen und müssen mehr als schwache tragen. Deshalb machen wir keine Steuerentlastun-

gen mit der Gießkanne!“

Überprüfung der Erhöhung des Grundfreibetrags über die jährliche Anpassung aufgrund

der Ergebnisse des Existenzminimumberichts bei einer anhaltenden guten Wirtschafts-

und Haushaltslage

Spitzensteuersatz (42 %) soll erst ab einem zu versteuerndem Einkommen von 60.000 €

greifen.

Spitzensteuersatz soll linear-progressiv auf 45 % angehoben werden, der dann ab

76.200 € zu versteuerndem Einkommen für Singles / 152.400 € für Ehepaare fällig wird.

Reichensteuer in Höhe von drei Prozent auf den Spitzensteuersatz (neu 45 %) zukünftig

ab einem zu versteuernden Einkommen für Ledige von 250.000 € fix (insges. 48 %)

„Einführung Familientarif mit Kinderbonus. Von dem Kinderbonus des Familientarifs pro-

fitieren verheiratete und unverheiratete Eltern mit Kindern, wie auch Alleinerziehende.

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Jedes Elternteil soll künftig 150 € pro Kind von seiner Steuerlast abziehen können. Ein

Paar mit drei Kindern kann allein mit dem Kinderbonus 900 € im Jahr sparen. Im Famili-

entarif können Ehepartner Einkommensanteile von höchstens 20.000 € untereinander

übertragen. Dadurch wird auch künftig der sich aus der verfassungsrechtlich gebotenen

Freistellung der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung ergebende Splittingvorteil ge-

wahrt. Heutige Ehen können zwischen dem bisherigen System des Ehegattensplittings

und dem Familientarif mit Kinderbonus frei wählen. Steuerlast wird bei unterschiedlich

hohen Einkommen gerecht zwischen den Eheleuten verteilt.“

Die Grünen

„Wir wollen keine Steuersenkungen, die vor allem Gutverdienenden zugutekommen“.

Erhöhung des Grundfreibetrags zur Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen

Erhöhung des Spitzensteuersatzes oberhalb von 100.000 € zu versteuerndem Single-

Einkommen zur Gegenfinanzierung der Erhöhung des Grundfreibetrags

„Ersatz des Ehegattensplittings durch eine gezielte Förderung von Familien mit Kindern

(nur für Paare verbindlich, die nach der Reform heiraten oder sich verpartnern; sonst

Wahlrecht). Eltern mit geringen Einkommen erhalten den Kindergeld-Bonus in

voller Höhe. Bei höheren Einkommen der Eltern wird der Betrag abgeschmolzen. Als

Basis für alle wollen wir eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung einführen,

die das Kindergeld und die Kinderfreibeträge ersetzt. Dadurch erhalten Eltern mit kleinen

und mittleren Einkommen für ihre Kinder endlich die gleiche Unterstützung wie Eltern mit

hohen Einkommen. Diese neue Kindergrundsicherung soll mit der Einführung einer Indi-

vidualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag verknüpft werden. Für be-

reits Verheiratete und Verpartnerte gilt: Sie können entscheiden, ob sie das alte Recht

mit Ehegattensplitting, Kindergeld und Kinderfreibeträgen behalten oder in die neue Re-

gelung mit Kindergrundsicherung und Individualbesteuerung wechseln“.

Uneingeschränkte Besteuerung von Immobilienspekulationen

Steuerliche Vorteile durch Wohnsitzverlagerungen ins Ausland beenden

Die LINKE

Erhöhung Grundfreibetrag auf 1.050 €/Monat 12.600 €/Jahr (bis zu einem Bruttolohn von

etwa 1.400 € im Monat keine Lohnsteuer zu zahlen)

Entlastung der unteren und mittleren Einkommen: 53 % Steuern für Einkommen ab

70.000 €; Reichensteuer: 60 % ab 260.553 € / 75 % ab 1 Mio. € Einkommen/Jahr

Entlastung der unteren und mittleren Einkommen: 53 % Steuern für Einkommen ab

70.000 €; Reichensteuer: 60 % ab 260.553 € / 75 % ab 1 Mio. € Einkommen/Jahr

„Das Ehegattensplitting wird durch familienfreundliche Steuermodelle ersetzt. Dabei

muss das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen Eheleuten bzw.

Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern übertragbar sein“.

FDP

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FDP hält ein Entlastungsvolumen von mindestens 30 Milliarden € für eine angemessene

Zielgröße – gerade vor dem Hintergrund des von der Steuerschätzung vorhergesagten

zusätzlichen Steueraufkommens von mehr als 110 Milliarden € bis zum Ende der Wahl-

periode 2021.

Verschiebung des Tarifs "nach rechts", so dass der jeweils nächste Steuersatz erst bei

einem höheren Einkommen steigt

Am Splittingverfahren für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften will die FDP

festhalten.

Den sogenannten Mittelstandsbauch will die FDP abflachen und so einen leistungsge-

rechteren Tarif gestalten.

„Einführung von „Kindergeld 2.0“ besteht aus folgenden Komponenten: Dem einkom-

mensunabhängigen Grundbetrag, dem einkommensabhängigen Kinder-Bürgergeld (Fle-

xibetrag), das die wirtschaftliche Situation der Eltern berücksichtigt, und den Gutscheinen

für Leistungen für Bildung und Teilhabe“.

„Kinderfreibeträge anheben“

„Studienbeiträge dürfen erst nach Überschreiten einer angemessenen Einkommens-

schwelle fällig werden. Gezahlte nachgelagerte Studienbeiträge sind bei der Einkom-

mensteuer als Werbungskosten anzuerkennen“.

Einrichtung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Land- und

Forstwirtschaft

„Familien und Alleinerziehende dadurch entlasten, dass wir die Kinderfreibeträge anhe-

ben und Betreuungskosten bis zum Höchstbetrag steuerlich voll absetzbar machen. Wir

wollen zusätzlich die steuerliche Berücksichtigung von Leistungen im Haushalt (insbe-

sondere Pflege- und Betreuungsleistungen) verbessern; Steuerermäßigung von 50 Pro-

zent statt 20 Prozent als Abzug von der Steuerschuld“.

„Lineare Abschreibung beim Wohnungsbau von zwei Prozent auf drei Prozent erhöhen“

Weitergehende steuerliche Absetzbarkeit von gesetzlichen Unterhaltsleistungen

Keine heimlichen Steuererhöhungen durch die "Kalte Progression"; regelmäßige Anpas-

sung des Steuertarifs einschließlich der Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge an

die Inflation

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer will die FDP die Pauschbeträge erhöhen und

die Steuererklärung insgesamt weiter vereinfachen.

AfD

„Die AfD will, dass eine seit Jahrzehnten in etlichen Wahlkämpfen von unterschiedlichen

Parteien versprochene Steuerreform, die diesen Namen verdient, Wirklichkeit wird. Die

Vergangenheit hat gezeigt, dass ein „Herumdoktern“ am bestehenden Steuersystem die-

ses nur komplexer und keineswegs gerechter macht. Wir sind bereit, gemeinsam mit al-

len demokratischen Parteien, Tarifparteien, Verbänden und wissenschaftlichen Einrich-

tungen ein zukunftsorientiertes Steuersystem auf den Weg zu bringen, das selbstver-

ständlich auch die erforderlichen sozialen Belange berücksichtigt.“

Grundfreibetrag soll auf das pfändungsfreie Einkommen angehoben werden.

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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„Der progressive Anstieg der Steuer wird durch Steuerstufen abgelöst.“

Stufen sollen so angehoben werden, um Gering- und Durchschnittsverdiener zu entlas-

ten.

„Ehegattensplitting wird durch ein sozial gerechtes Familiensplitting ergänzt, bei dem das

Familieneinkommen auf alle Familienmitglieder verteilt wird vor Tarifanwendung.“

„Eine Indexierung der Tarife, Freibeträge und Freigrenzen, Pauschbeträge und Pauscha-

len muss die schleichende (heimliche) Steuererhöhung vermeiden.“

Einkommensteuer: Einschätzung Baker Tilly

Alle Wahlprogramme sehen eine Veränderung des Einkommensteuertarifs mit dem Ziel der steu-

erlichen Entlastung vor, der im Ergebnis einer breiten Masse der Wähler zugutekommen wird;

allerdings bei der SPD, den Grünen und der LINKEN nicht bei höheren Einkommen. Zur Beant-

wortung der Frage, wer wie von einer Entlastung profitieren wird, bedarf es einer differenzierten

Betrachtung. CDU/CSU und FDP planen nur eine Erhöhung der Einkommensgrenzen für höhere

Steuersätze und eine Änderung der Tarifformel, für die die CDU/CSU mit einer Entlastung von

15 Mrd. € rechnet (i. E. weniger Steuern für alle). Die AfD plant einen Stufentarif anstelle des

linear-progressiven Steuertarifs. SPD, die Grünen und LINKE planen zur Gegenfinanzierung der

Steuerminderungen im unteren und mittleren Einkommensbereich Steuerhöhungen für höhere

Einkommen (z. B. Reichensteuer: SPD 48 % ab 250.000 €, Grüne höhere Steuer ab 100.000 €

und LINKE 60 % ab 250.553 € und 75 % über 1 Mio. €). Eine Erhöhung des steuerlichen Grund-

freibetrags planen die Grünen, die LINKE und die AfD. Die SPD will dies prüfen. Die CDU trifft

dazu keine Aussage. Auch sehen die Programme der AfD und FDP eine Indexierung der Grund-

freibeträge, Tarife etc. zur Abschaffung der kalten Progression vor. Letztlich wird neben dem oder

den Koalitionspartner(n) die Kassenlage entscheiden, was im Einzelnen und wann umgesetzt

werden wird. Bei welchem Vorhaben die Steuerminderung im Bereich der unteren und mittleren

Einkommen am höchsten sein wird, wird vom Einzelfall abhängen. "Reiche" werden bei der SPD,

den Grünen und den LINKEN mehr Einkommensteuern zahlen.

Am Splittingverfahren festhalten möchten nur die FDP und die CSU. Alle anderen Wahlpro-

gramme sehen hier Veränderungen vor (Familiensplitting oder Familientarif). Bei der CDU/CSU

bestehen hier möglicherweise divergierende Auffassungen, da sich die CSU klar gegen die Ab-

schaffung oder Änderung des Splittingverfahrens ausspricht, den Medien aber zum Teil andere

Aussagen der CDU zu entnehmen sind (z. B. http://www.focus.de/finanzen/steuern/der-wahl-ver-

sprech-o-mat-sechs-parteien-im-vergleich-wer-will-was-bei-steuern-rente-bauen-woh-

nen_id_7277691.html); im gemeinsamen Wahlprogramm steht dazu jedenfalls nichts. Die Pro-

gramme der Grünen und der SPD sehen für heutige Ehen ein Wahlrecht vor. Vergleichbare Vor-

haben vergangener Wahlprogramme sind allerdings bis heute nicht umgesetzt worden (siehe

dazu auch die Ausführungen im „Bayernplan).

Besonders im Fokus der Steuerprogramme stehen auch die Familien mit Kindern. Alle Parteien

(keine konkrete Äußerung bei der AfD), sehen eine Erhöhung des Kindergeldes und/oder weitere

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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steuerliche Entlastungen vor. Während CDU/CSU und FDP (nur) das Kindergeld/ den Kinderfrei-

betrag erhöhen möchten, ist die Entlastung bei SPD und den Grünen in die Konzepte eines Fa-

milientarifs/Kindergeld-Bonus eingebunden. Die FDP plant zudem die Einführung des sog. "Kin-

dergeld 2.0", welches neben steuerlichen Inhalten weiterreichende Förderungen von Kindern um-

fassen soll. Bei dem Programm der LINKEN bleiben konkretere Beschreibungen der Umsetzung

offen, da hier nur von familienfreundlichen Steuermodellen gesprochen wird.

Steuerliche Impulse soll es auch für den Wohnungsbau geben. Die CDU/CSU plant die Wieder-

einführung der degressiven Absetzung für Abnutzung für einen begrenzten Zeitraum; die FDP die

Erhöhung des linearen Abschreibungssatzes von 2 % auf 3 %. CDU/CSU planen zudem die Mög-

lichkeit der steuerbegünstigten Reinvestition von Einnahmen aus dem Verkauf landwirtschaftli-

cher Flächen für Bauland in den Mietwohnungsbau.

Weitere Einzelaspekte:

Energetische Gebäudesanierung soll steuerlich gefördert werden (CDU/CSU)

Uneingeschränkte Besteuerung von Immobilienspekulationen (Die Grünen) bzw. stär-

kere Besteuerung (LINKE)

Steuerliche Vorteile durch Wohnsitzverlagerung ins Ausland beenden (Die Grünen)

Umwandlung der Pendlerpauschale in sozial gerechtere Mobilitätszulage (LINKE)

Wiedereinführung Freibetrag für Abfindungen für Entlassungen (LINKE)

Leerstehende Wohnungen dürfen nicht von der Steuer abgeschrieben werden (LINKE)

Zahlung von Studienbeiträgen nach Überschreiten angemessener Einkommensschwelle

und steuerliche Abziehbarkeit (FDP)

Steuerermäßigung von 50 % bei Leistungen im Haushalt (insbes. Pflege und Betreuung)

(FDP)

Weitergehende Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen (FDP)

Erhöhung Arbeitnehmerpauschbetrag / Vereinfachung Steuererklärung für Familien und

Arbeitnehmer (FDP)

Einrichtung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Land- und

Forstwirtschaft

2. Vermögensteuer

Status quo

Zurzeit existiert keine Vermögensteuer in Deutschland

CDU/CSU

Wiedereinführung der Vermögensteuer wird ausgeschlossen

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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SPD

Einführung einer neuen Vermögenssteuer wird in Arbeitsgruppe geprüft

Die Grünen

Einführung einer verfassungsfesten, ergiebigen und umsetzbaren Vermögenssteuer für

Superreiche

Die LINKE

Besteuerung von 5 % ab einem Vermögen von 1 Mio. € (erste Million ist davon freige-

stellt)

Betriebsnotwendiges Vermögen kann bis 5 Millionen € freigestellt werden

Einbeziehung von Betriebsvermögen in ausländischem Eigentum

Einnahmen aus der Vermögensteuer werden auf 80 Mrd. €/Jahr geschätzt

FDP

Ablehnung der Einführung der Vermögensteuer

AfD

Vermögensteuer soll nicht reaktiviert werden

Vermögensteuer: Einschätzung Baker Tilly

Die Grünen und die LINKEN wollen die Vermögensteuer (wieder) einführen. CDU/CSU, FDP und

AfD lehnen dies ab. Die SPD wird dies prüfen und hält sich hier damit jedenfalls in Sachen Ver-

mögensteuer eine Koalition in alle Richtungen offen.

Eine Aussage zu Mehreinnahmen enthält nur das Programm der LINKEN (80 Mrd. €/Jahr). Die

Grünen wollen eine "ergiebige" Vermögensteuer. Ein zu diskutierendes Thema wird für den Fall

einer Vermögenssteuer sicherlich die Frage der Wertermittlung bzw. des damit verbundenen Auf-

wands (Berater und Finanzverwaltung) sein. Schließlich standen diese bei der alten Vermögen-

steuer in keiner guten Relation zueinander.

Letztlich ist in Bezug auf die Wiedereinführung einer Vermögensteuer stets die Aussage des Bun-

desverfassungsgerichts im Auge zu behalten, dass der Staat mit der Einkommen-, Vermögen-

und den sonstigen Steuern nicht mehr als 50 Prozent der Einnahmen der Steuerzahler abschöp-

fen dürfe. Damit hat das Gericht auf eine verfassungsrechtliche Hürde hingewiesen, die ein Ge-

setzesentwurf zur Vermögensteuer zunächst einmal erfolgreich überspringen müsste, um Wirk-

lichkeit zu werden.

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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3. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Status quo

Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Mitte 2016; Begünstigung von Betriebsver-

mögen mit Einschränkungen bei sog. Großerwerben

Steuersätze sind in der Höhe abhängig von den Steuerklassen und verlaufen progressiv

Freibeträge bspw. bei Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 € innerhalb von 10 Jahren

Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an den Ehegatten bzw. eingetrage-

nen Lebenspartner bleibt steuerfrei. (Voraussetzung: 10 Jahre lang vom Erwerber selbst

zu Wohnzwecken genutzt)

Erwerber, die den ererbten Betrieb im Kern 7 Jahre fortführen, Besteuerung von 85 %

des übertragenen Betriebsvermögens verschont (vorausgesetzt, Lohnsumme beträgt

nach 7 Jahren nicht weniger als 650 %)

Erwerber, die den ererbten Betrieb im Kern 10 Jahre fortführen, keine Erbschaftsteuer

(vorausgesetzt, Lohnsumme beträgt nach 10 Jahren nicht weniger als 1.000 %)

CDU/CSU

Jede Verschlechterung bei der Erbschaftsteuer zur Reform von 2016 wird abgelehnt -

Planbarkeit und Verlässlichkeit sind vor allem für die Familienbetriebe und den Mittel-

stand besonders wichtig

„Erbschaftsteuer regionalisieren, damit wir über die Höhe in Bayern selbst entscheiden“

können (Bayernplan CSU)

SPD

Umfassende Erbschaftsteuerreform, die Erbschaften höher besteuert

Die Grünen

Falls aktuelles Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig gemäß BVerfG: Einführung eines

einfacheren und gerechterem Erbschaftsteuermodells

Die LINKE

Steuerschlupflöcher der gerade beschlossenen Reform sollen geschlossen werden

Normales, selbstgenutztes Wohneigentum bleibt steuerfrei

Mehreinnahmen werden auf 5 Mrd. €/Jahr geschätzt

FDP

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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Keine weitere Verschärfung der Erbschaftsteuer

Keine Erbschaftsteuer bei Erbschaften zwischen Ehegatten oder eingetragenen Leben-

spartnern

AfD

Abschaffung der Erbschaftsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Einschätzung Baker Tilly

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer geht der Bogen von deren Abschaffung (AfD), über die

teilweise Abschaffung (keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen Ehegatten), über die

Beibehaltung (CDU/CSU und die Grünen, falls verfassungskonform) bis zur Änderung mit dem

ausdrücklichen Ziel steuerlicher Mehreinnahmen (SPD, LINKE, die Grünen im Fall der Verfas-

sungswidrigkeit). Im Hinblick auf vorstellbare Koalitionen ist hier festzustellen, dass die Aussage

im Wahlprogramm der SPD nicht mit den Plänen von CDU/CSU und FDP vereinbar scheint. In-

haltlich deutlich näher an der Union sind hier interessanterweise die Grünen, die eine Änderung

bei der Erbschaftsteuer von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abhängig ma-

chen.

4. Unternehmenssteuern

Status quo

Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % sowie Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %

(kombiniert 15,825 %)

Gewerbesteuer variiert zwischen 9,28 % und 19,25 %; Freibetrag für Personengesell-

schaften und Einzelunternehmen 24.500 € bei der Gewerbesteuer

CDU/CSU

Körperschaftsteuer zwischen Ländern soll angenähert und harmonisiert werden

Stabile Lohnnebenkosten und Sozialabgaben

Steuerliche Forschungsförderung in Höhe von 2 Milliarden € um insbesondere kleinere

und mittlere Unternehmen zu unterstützen

„Den Zugang für Start-ups zu Wagniskapital wollen wir über steuerliche Förderung er-

leichtern. Wer sich an Start-ups beteiligt, soll das von der Steuer absetzen können“ (Bay-

ernplan CSU)

SPD

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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Einführung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und

von Mindeststeuersätzen innerhalb Europas

Die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern wird auf 500.000 € begrenzt

Forschungsbonus (verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten für Forschungs- und Ent-

wicklungsausgaben) für kleinere und mittlere Unternehmen, wenn sie Personal für For-

schung und Entwicklung einstellen

Die Grünen

„Mit dem Vorschlag zur gemeinsamen, konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungs-

grundlage soll die Besteuerung für EU-weit operierende Unternehmen vereinfacht und

Steuervermeidung ausgeschlossen werden. Um schädlichen Steuerwettbewerb effektiv

zu verhindern, sollte die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mit einem Mindest-

steuersatz für alle in der EU ansässigen Unternehmen verbunden und regelmäßig, zum

Beispiel vom Europäischen Parlament, überprüft werden.“

Erhöhte Abschreibungsgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter

Vergütung von Managern: Maximal 500.000 € pro Kopf sollen von der Steuer abgesetzt

werden können; Deckelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Abfindungen bei einer

Million € pro Kopf

Ökologische Modernisierung: steuerliche Förderung der Ausgaben für Forschung und

Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen (Steuergutschrift von 15 Prozent auf For-

schungs- und Entwicklungsausgaben und Bonusauszahlung, wenn noch keine Gewinne)

Besteuerung von Dienstwagen künftig an den CO2-Ausstoß koppeln

Die LINKE

Erhöhung der Körperschaftsteuer auf 25 %

In der EU endlich verbindliche Mindeststeuersätze für Konzerne

„Jahresgehälter über einer halben Million Euro dürfen nicht mehr steuerlich abzugsfähig

sein. Wir wollen Wege prüfen eine Strafsteuer bei Unternehmen zu erheben, deren Löhne

zu weit auseinandergehen (Bezug auf Portland/USA)“.

Schaffung eines EU-Rahmens für u. a. die Besteuerung von Crowdworking

„Ungerechtfertigte Industrierabatte bei Ökosteuer, Netzentgelten, Emissionshandel und

im Erneuerbare-Energien-Gesetz entfallen“

Das steuerliche Dienstwagenprivileg soll nach ökologischen Kriterien umgestaltet werden

FDP

Bewertung der Pensionsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz vereinheitlichen

/ steuer- und handelsrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen angleichen

Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wiedereinführen

„Für digitale Anlagegüter wie Hard- und Software wollen wir einheitliche und verkürzte

Abschreibungsfristen von höchstens drei Jahren.“

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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„Bestimmter Prozentsatz ihrer Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung

(FuE) als Steuergutschrift (Forschungsprämie)“

„Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wollen wir ebenfalls

erhöhen.“

Zur steuerlichen Förderung von Wagniskapital siehe „Sonstiges“

AfD

Schaffung einer fairen Unternehmensbesteuerung

Unternehmenssteuern: Einschätzung Baker Tilly

Bei den Unternehmenssteuern wird vielfach eine Harmonisierung auf EU-Ebene bei der Körper-

schaftsteuer bzw. der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer gefordert (CDU/CSU,

SPD, die Grünen). Die LINKE und die Grünen fordern Mindeststeuersätze für Konzerne und die

LINKE die Erhöhung der Körperschaftsteuer auf 25 %. Die AfD wünscht die Schaffung einer fairen

Unternehmensbesteuerung.

SPD, die Grünen und die LINKE wollen die steuerliche Abziehbarkeit von (Manager-) Gehältern

auf 500.000 €/Jahr begrenzen. Die LINKE will zudem die Einführung einer Strafsteuer prüfen,

wenn Löhne zu weit auseinandergehen. Die Grünen wollen die steuerliche Abzugsfähigkeit von

Abfindungen auf 1 Mio. € begrenzen.

Eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung planen CDU/CSU, SPD, die Grünen

und die FDP; SPD und die Grünen allerdings nur für kleinere und mittlere Betriebe und die SPD

zusätzlich nur, wenn dafür Personal eingestellt wird. Eine derartige Förderung ist dem Grunde

nach sicherlich nachvollziehbar, wird allerdings in Konkurrenz zu entsprechenden Regelungen

anderer Länder stehen (innovation box) und könnte konträr zu dem Ziel der Harmonisierung der

Körperschaftsteuer sein.

Die LINKE plant die Schaffung eines EU-Rahmens für u. a. die Besteuerung von Crowdworking.

Eine Erhöhung der Grenze der (sofortigen) Absetzung für Abnutzungen (Abschreibungen) für

geringwertige Wirtschaftsgüter planen die Grünen und die FDP. Die FDP plant zudem die Ver-

kürzung der Abschreibungsfristen für digitale Anlagegüter und möchte die degressive Absetzung

für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder einführen.

Die Einbeziehung ökologischer Komponenten bei der Besteuerung von Dienstwagen planen die

Grünen und die LINKE.

FDP und CSU planen steuerliche Förderungen für Wagniskapital.

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5. Finanztransaktionssteuer

Status quo

Zurzeit keine Finanztransaktionssteuer

CDU/CSU

Einführung einer Finanztransaktionssteuer

SPD

Einführung einer Finanztransaktionssteuer

Die Grünen

Einführung einer Finanztransaktionssteuer beim Hochfrequenzhandel

Die LINKE

Bei jeder Finanztransaktion soll ein Steuersatz von 0,1 % fällig werden; geschätzte Mehr-

einnahmen 30 Mrd. €/Jahr

FDP

Ablehnung einer Finanztransaktionssteuer

AfD

Keine Position im Wahlprogramm

Finanztransaktionssteuer: Einschätzung Baker Tilly

CDU/CSU, SPD, die Grünen und die LINKE planen die Einführung einer Finanztransaktions-

steuer. Die FDP lehnt dies ab und die AfD trifft dazu keine Aussage.

Über eine Steuer auf Börsengeschäfte wird seit der Weltfinanzkrise intensiv diskutiert. Nachdem

eine globale Einführung nicht gelang, versuchen seit geraumer Zeit einige Länder auf europäi-

scher Ebene eine gemeinsame Lösung zu finden. Diese Bemühungen sind aufgrund des

BREXITs aber ins Stocken geraten. Eine rein nationale Regelung hätte wohl nur eingeschränkte

Wirkung.

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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6. Steuerhinterziehung/Geldwäsche

Status quo

Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1682)

sieht vor, dass durch erhöhte Transparenz, erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuer-

pflichtigen und Dritter sowie neue Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden Domizilge-

sellschaften künftig wirksamer ermittelt werden können.

Nach einem Vorschlag der EU-Kommission vom 21.06.2017 sollen "Intermediäre" (u. a.

Rechtsanwälte, Steuerberater und Banken) unter bestimmten Voraussetzungen ver-

pflichtet sein, grenzüberschreitende Steuergestaltungen den Finanzbehörden zu melden.

Nach Vorstellung der Kommission sollen die Regeln bis Ende 2018 von den Mitgliedstaa-

ten umzusetzen und ab 2019 anwendbar sein.

OECD-Maßnahme "BEPS" mit Beteiligung von über 100 Staaten; diverse einzelgesetzli-

che Änderungen in Deutschland sind bereits erfolgt

Am 26.06.2017 sind Änderungen des Geldwäschegesetzes in Kraft getreten (BGBl. I

2017, 1822 ff.), die insbesondere auch die Einführung eines Transparenzregister mit Mel-

depflicht bis zum 1. Oktober 2017 beinhalten

CDU/CSU

Weiterführung des initiierten OECD/G20 Großprojekts „BEPS“

Verbindliche Standards gegen Steuerbetrug gemeinsam mit den Ländern

Bekämpfung Steuerbetrug

SPD

Weiterentwicklung der bisher ergriffenen Maßnahmen gegen Steuerbetrug

Einführung eines europäischen Transparenzregisters

Verbot anonymer Finanzgeschäfte in Offshore-Gebieten und harte Sanktionen für Ban-

ken, die sich nicht an die Regeln halten – bis hin zum Entzug der Banklizenz

Einführung einer „schwarzen Liste“ der Steueroasen der OECD

Die Grünen

„Steuervermeidung und -hinterziehung müssen wirkungsvoller verhindert und bestraft

werden. Alle in der EU ansässigen Unternehmen müssen mit einer Mindestbesteuerung

rechnen

Offenlegung von Gewinnen und Steuerzahlungen nach Land

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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Die LINKE

Aufbau einer Bundesfinanzpolizei

„Doppelbesteuerungsabkommen mit unkooperativen Staaten müssen sofort gekündigt

und ihren Finanzinstituten muss die Lizenz in Deutschland entzogen werden. Durch eine

Quellensteuer von 50 Prozent auf alle in nicht kooperative Staaten abfließende Zahlun-

gen, auf Dividenden, Zinsen und Lizenzabgaben von Unternehmen wollen wir Steuer-

flucht unattraktiv machen. Anrechnung der Quellensteuer nur bei Offenlegung aller steu-

errelevanten Informationen.“

„Einführung Unternehmensstrafrecht. Nach dem Vorbild des US-amerikanischen Foreign

Account Tax Compliance Act (FATCA) werden Finanzinstitute zur Weitergabe von steu-

errelevanten Informationen verpflichtet.“

Öffentliches Transparenzregister über Eigentümer und Begünstigte von Firmen, Stiftun-

gen und Trusts auf EU-Ebene

FDP

Förderung von Konzepten auf Ebene der G20 und EU zur fairen Unternehmensbesteue-

rung

AfD

„Gewinne sind dort zu versteuern, wo sie erwirtschaftet werden“

Steuerhinterziehung/Geldwäsche: Einschätzung Baker Tilly

Alle Parteien sagen der Steuerhinterziehung mit zum Teil sehr plakativem Vokabular (z. B. aus-

trocknen und Steueroasen) den Kampf an. Die konkrete Umsetzung bleibt wohl auch deswegen

weitestgehend weniger konkret, weil durch aktuelle Gesetzesänderungen vieles davon schon Ge-

setz ist (z. B. Offenlegung von Gewinnen und Steuerzahlungen nach Land - s. sog. country-by-

country reporting / § 138a Abgabenordnung). Daher bleibt hier wohl eher abzuwarten, wie sich

die praktische Umsetzung vollziehen wird und wo konkret dann Nachbesserungsbedarf bestehen

wird. Auch ist zu bedenken, dass Maßnahmen einzelner Staaten vielfach nicht wirklich helfen

werden, solange nicht mindestens eine größere Anzahl anderer Staaten die gleichen Schritte

vollziehen.

7. Abgeltungsteuer

Status quo

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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Abgeltungsteuer gilt grundsätzlich seit 2009: Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 %

(Regelfall) zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

CDU/CSU

Wenn international ein funktionierender Informationsaustausch der Finanzbehörden be-

steht, soll pauschale Abgeltungsteuer durch individuelle Besteuerung ersetzt werden

Soweit Kapitalerträge schon steuerlich vorbelastet sind, soll dies beim Anleger nicht zu

Nachteilen führen

SPD

Soll abgeschafft werden um Einkommen aus Arbeit und Kapital wieder gleich zu besteu-

ern

Die Grünen

Kapitalerträge sollen mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz und damit Kapitaler-

träge und übrige Einkünfte gleich besteuert werden

Die LINKE

Die Abgeltungsteuer soll abgeschafft und dann durch den individuellen Steuersatz ersetzt

werden; aber Beibehaltung der Einschränkungen der Verrechnung von Verlusten aus

Kapitalvermögen sowie des Sparerpauschbetrags

FDP

Keine Position im Wahlprogramm

AfD

Keine Position im Wahlprogramm

Abgeltungsteuer: Einschätzung Baker Tilly

Getreu dem Motto "Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach" wurde die Abgel-

tungsteuer (25 % auf Kapitalerträge) einst u. a. eingeführt, um die Steuerflucht weniger attraktiv

zu machen. In Anbetracht des zunehmenden Informationsaustauschs hat sich dieses Argument

für die Abgeltungsteuer relativiert. Stattdessen ist die Frage in den Vordergrund gerückt, warum

diese Einkunftsart, die vornehmlich wohlhabendere Personen ausfüllen, mit weniger Steuern be-

lastet wird, als andere. Dementsprechend fordern die Grünen, die LINKE und die SPD die Ab-

schaffung der Abgeltungsteuer. CDU/CSU machen die Abschaffung vom Funktionieren des in-

ternationalen Informationsaustauschs abhängig.

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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Systematisch ist hier zu bedenken, dass Dividenden regelmäßig aus versteuertem Einkommen

der ausschüttenden Kapitalgesellschaften gezahlt werden. Die steuerliche Gesamtbelastung bei

einer Körperschaft kann z. B. mit 30 % angenommen werden. Dann stehen von 100 Gewinn 70

für die Dividende zur Verfügung, die dann mit rd. 26 % Abgeltungsteuer besteuert werden. Die

Gesamtsteuerbelastung ist dann rd. 48 %. Auf dieses Thema der steuerlichen Vorbelastung von

Dividenden mit Körperschaftsteuer weist die CDU/CSU hin. Eine Lösung könnte hier die Steuer-

freistellung eines Teils der Ausschüttung sein (heute sog. Teileinkünfteverfahren, für bestimmte

Fälle, in denen die Abgeltungsteuer nicht zur Anwendung kommt; danach sind nur 60 % der Di-

vidende zu versteuern). Welche Lösung die Parteien dafür haben bzw. ob sie dieses Teilein-

künfteverfahren beibehalten, bleibt aber offen.

8. Gewerbesteuer

Status quo

Die Gewerbesteuer wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines

Gewerbebetriebes in Höhe von mindestens 7 % des Ertrags erhoben.

Die Höhe der Gewerbesteuer kann von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich

ausfallen, da die Gemeinden die Hebesätze für die Steuer selbst festlegen

Gewerbesteuer variiert zwischen 9,28 % und 19,25 %; Freibetrag für Personengesell-

schaften und Einzelunternehmen 24.500 € bei der Gewerbesteuer

CDU/CSU

Keine Position im Wahlprogramm

SPD

Gewerbesteuer soll stabilisiert werden.

Die Grünen

Prüfung der Anhebung des Gewerbesteuerfreibetrags

Die LINKE

Soll in Gemeindewirtschaftsteuer umgewandelt werden

„Bemessungsgrundlage wird ausgeweitet (Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzge-

bühren werden berücksichtigt) und gutverdienende Selbstständige und Freiberufler ein-

bezogen“

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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Festgesetzte Steuer wird bei Einkommensteuer berücksichtigt.

FDP

Gewerbesteuer soll langfristig durch einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebe-

satzrecht auf die Körperschaftsteuer und auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer

sowie einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer ersetzt werden

Verdopplung des Freibetrags bei der Gewerbesteuer in den ersten drei Jahren für Grün-

der; auch bei Kapitalgesellschaften.

AfD

Keine Position im Wahlprogramm

Gewerbesteuer: Einschätzung Baker Tilly

Bereits in der Vergangenheit wurde die Abschaffung der Gewerbesteuer gefordert. Langfristig

plant die FDP nun den Ersatz der Gewerbesteuer durch kommunale Zuschläge auf Einkommen-

und Körperschaftsteuer. Die LINKE plant die Ausweitung auf Freiberufler und Einkünfte aus Ver-

mietung und Verpachtung bei gleichzeitiger Berücksichtigung bei der Einkommensteuer. Weitere

geplante Reformen der LINKEN sind im Zuge der Umwandlung in eine "Gemeindewirtschaft-

steuer" nicht konkretisiert. Im Übrigen sehen die Wahlprogramme die Stabilisierung (SPD), Prü-

fung der Erhöhung des Freibetrags (die Grünen) und Verdoppelung der Freibeträge in den ersten

drei Jahren für Gründer (FDP, bis zur Abschaffung) vor. Bei CDU/CSU findet sich dazu keine

Aussage im Wahlprogramm.

9. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Status quo

Regelbesteuerung ist die Sollversteuerung

Steuersatz in der Regel 19 % auf steuerpflichtige Umsätze

Ermäßigter Steuersatz von 7 % bspw. bei Hotelübernachtungen, Lebensmitteln und ver-

schiedenen Kulturangeboten

CDU/CSU

Keine Position im Wahlprogramm

SPD

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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Keine Position im Wahlprogramm

Die Grünen

Prüfung der Anhebung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Ökologische Steuerreform durch stärkere Begünstigung ökologisch nachhaltiger Produk-

tionsprozesse, Erzeugnisse und Dienstleistungen

Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Reparaturdienstleistungen

Vereinfachung bei der Umsatzsteuer mit Blick auf die aufwändigen Verfahren beim Han-

del innerhalb der EU

Die LINKE

Vereinfachung bei der Umsatzsteuer mit Blick auf die aufwändigen Verfahren beim Han-

del innerhalb der EU

Ermäßigte Steuersätze für arbeitsintensives Handwerk, Produkte für Kinder und Arznei-

mittel

„Frauenhygieneprodukte müssen von öffentlichen Gesundheitsstellen kostenfrei zur Ver-

fügung gestellt werden. Als Zwischenschritt sollen sie zumindest mit dem ermäßigten

Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent belegt werden, anstatt weiter als »Luxusprodukte« mit

einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zu gelten.“

Steuerpflicht für internationale Flugtickets / auf Flugtickets soll der volle Mehrwertsteuer-

satz fällig werden

Halbierung des Mehrwertsteuersatzes für Bahntickets

FDP

Grundsatz der IST-Besteuerung bei der Umsatzsteuer; solange noch nicht der Grundsatz

der IST-Besteuerung gilt, Schwelle (zurzeit 500.000 €) deutlich erhöhen.

AfD

Absenkung der Mehrwertsteuer um 7 %

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Einschätzung Baker Tilly

Die Wahlprogramme der Grünen und der LINKE sehen zur Erreichung sozialpolitischer und öko-

logischer Ziele die Senkung der Umsatzsteuer auf bestimmte Leistungen/Waren (z. B. Produkte

für Kinder, Bahntickets, Reparaturdienstleistungen) aber auch die Erhöhung vor (Flugtickets/ die

LINKE).

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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Die AfD plant die Senkung des Umsatzsteuersatzes um 7 %. Die FDP möchte eine Reform da-

hingehend, dass die Umsatzsteuer erst bei Zahlung fällig wird (Istversteuerung). Die Grünen pla-

nen eine Anhebung der Grenze für die Kleinunternehmerschaft, so dass die Zahl der Personen,

die auf den administrativen Aufwand für die Umsatzbesteuerung verzichten können, steigt.

Insgesamt ist hier der von der FDP angestrebte Systemwechsel programmatisch am interessan-

testen, da die anderen Reformvorhaben nur punktuelle Änderungen vor dem Hintergrund ent-

sprechender Lenkungsziele darstellen.

10. Solidaritätszuschlag

Status quo

5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer (einschl. Lohn-

steuer, Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungsteuer, Quellensteuer bei beschränkt Steuer-

pflichtigen)

Einschränkungen bei Geringverdienern sowie unter Berücksichtigung Freibeträge für

Kinder

Solidarpakt läuft 2019 aus

CDU/CSU

Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer soll für alle ab dem Jahr 2020 schrittweise

schnellstmöglich abgeschafft werden. Für die kommende Wahlperiode soll mit einer Ent-

lastung von rund 4 Milliarden € begonnen werden

SPD

Soll ab 2020 für untere und mittlere Einkommen abgeschafft werde.“ Vom teilweisen

Wegfall können Singles profitieren, die 52.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen

(Ehepaare: 104.000 €) zur Verfügung haben. Um das zu erreichen, werden die Freigren-

zen angehoben“

Die Grünen

Keine Position im Wahlprogramm

Die LINKE

Keine Position im Wahlprogramm

FDP

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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„Wir wollen den Solidaritätszuschlag bis Ende 2019 abschaffen“

AfD

Keine Position im Wahlprogramm

Solidaritätszuschlag: Einschätzung Baker Tilly

Aussagen zum Solidaritätszuschlag enthalten nur die Wahlprogramme der CDU/CSU, SPD und

FDP. Während die FDP die Abschaffung bis 2019 plant, sehen CDU/CSU die Abschaffung ab

2020 vor. Die SPD plant hingegen nur eine Abschaffung ab 2020 für Einkommen bis 52.000 €

(Single).

Abgesehen vom Wahlprogramm der FDP sind die Aussagen hier eher vage. In Anbetracht der

Steuermindereinnahmen infolge der Reformen insbesondere bei der Einkommensteuer wird ab-

zuwarten sein, ob der Solidaritätszuschlag nicht doch noch länger Bestand haben wird.

11. Grund-/Grunderwerbsteuer

Status quo

Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) bis 6,5 %

(Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen), damit seit September

2005 z. T. fast Verdoppelung

Gegenwärtig ist es möglich, durch Erwerb von weniger als 94,9 % der Anteile an einer

grundbesitzenden Gesellschaft bzw. von 100 % der Anteile an einer grundbesitzenden

Kapitalgesellschaft durch zwei Erwerber (von denen keiner mehr als 94,9 % der Anteile

erwirbt), Grundstücke im Wege des Share-Deals zu erwerben, ohne Grunderwerbsteuer

auszulösen.

CDU/CSU

Einführung von Freibeträgen für Erwachsene und Kinder. Die Zuständigkeit der Bundes-

länder bleibt gewahrt. Dies soll für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigen-

tums gelten.

SPD

Grundsteuer verfassungsfest reformieren

Die Grünen

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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Keine Position im Wahlprogramm

Die LINKE

„Für Anteilskäufe von Landwirtschaftsbetrieben wollen wir eine bundeseinheitliche Rege-

lung zum Genehmigungsverfahren. Die im Grunderwerbsteuergesetz angelegte Möglich-

keit zur Steuervermeidung schließen wir aus.“

Grundsteuer gerechter machen

Abschaffung Ausnahmen der Grunderwerbsteuer bei Share-Deals

FDP

Einführung eines Freibetrags von bis zu 500.000 € für natürliche Personen beim Erwerb

von Wohneigentum

„Mit Share-Deals umgehen große Investoren die Grunderwerbssteuer. [...] Wir wollen sie

abschaffen."

AfD

Grund- sowie Grunderwerbsteuer sollen gesenkt werden.

Erwerb von Wohneigentum durch Familien sollte z. B. durch zinslose Darlehen, Zu-

schüsse und Erlass der Grunderwerbsteuer erleichtert werden.

Grund-/Grunderwerbsteuer: Einschätzung Baker Tilly

Angesichts der steigenden Immobilienpreise in bestimmten Regionen und der in manchen Bun-

desländern signifikanten Erhöhung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer planen manche

Parteien auch hier steuerliche Erleichterungen. Im Fokus steht hier das selbstgenutzte Eigen-

heim. Die Programme der CDU/CSU und FDP sehen hierzu Freibeträge für den erstmaligen Er-

werb selbstgenutzten Wohneigentums vor, der bei der FDP mit 500.000 € auch der Höhe nach

bestimmt ist. Die AfD stellt den Erlass der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Wohneigentum

in Aussicht. Eine gemeinsame Position vertreten die LINKEN und die FDP zu der möglichen Ver-

meidung von Grunderwerbsteuer durch den Erwerb von Immobilien mittels Erwerb der Anteile an

einer die Immobilien haltenden Gesellschaft (sog. Share-Deal). Beide wollen diese Möglichkeit

abschaffen. Damit liegen sie auf der Linie der Finanzminister der Länder, die zu diesem Thema

bereits in 2016 eine Arbeitsgruppe eingerichtet haben, die Gesetzesvorschläge erarbeiten soll.

Hinsichtlich der Hinweise auf eine "verfassungsfeste" (SPD) bzw. "gerechtere" Grundsteuer ist

anzumerken, dass hier ohnehin schon erste Reformen auf politischer Ebene diskutiert werden,

so dass diese Programminhalte hier nichts Neues enthalten.

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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12. Stromsteuer

Status quo

Stromsteuer beträgt 20,50 € je Megawattstunde

Steuerschuldner ist der Versorger bzw. der (Eigen-)Erzeuger

Befreiung bspw. bei der Gewinnung aus erneuerbaren Energiequellen sowie Entlastung

für Unternehmen des produzierenden Gewerbes

Am 07.07.2017 hat der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Energie- und

Stromsteuergesetzes zugestimmt. Das Gesetz sieht u. a. die Verlängerung der Steuer-

begünstigung von für als Kraftstoff verwendetem Erdgas sowie von Flüssiggas bis Ende

2022 vor

CDU/CSU

Keine Position im Wahlprogramm

SPD

Keine Position im Wahlprogramm

Die Grünen

Abschaffung der Stromsteuer und im Gegenzug Einführung einer aufkommensneutralen

CO2-Bepreisung sowie Reduzierung der EEG-Umlage

Die LINKE

Die Stromsteuer für private Verbraucherinnen und Verbraucher soll gesenkt werden

FDP

Senkung auf das europäische Mindestniveau

AfD

Keine Position im Wahlprogramm

Stromsteuer: Einschätzung Baker Tilly

Die Grünen planen die Abschaffung der Stromsteuer und gleichzeitige Einführung einer "CO2-

Bepreisung" sowie Reduzierung der EEG-Umlage. LINKE und FDP möchten die Stromsteuer

senken; die LINKE für private Verbraucher und die FDP auf ein europäisches Mindestniveau.

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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13. Sonstiges

CDU/CSU

Keine Steuererhöhungen / Steuerquote soll nicht steigen

Programm "Bürgerfreundliche Verwaltung" zur vereinfachten Abgabe von Steuererklä-

rungen.

Vorausgefüllte Steuerformulare

Hauskauf soll zudem über zehn Jahre mit einem sogenannten Baukindergeld von 1.200

€ pro Kind gefördert werden

SPD

„Besondere Privilegien für einzelne Interessengruppen" sollen zurückgenommen wer-

den.

Schwellenwert für die Geltung der paritätischen Mitbestimmung auf 1.000 Beschäftigte

senken und Schließung von Schlupflöchern (SE, ausl. Rechtsform)

Unternehmen sollen von Statistik-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten befreit

werden.

Einführung einer paritätischen Bürgerversicherung zur gemeinsamen Finanzierung von

medizinischem Fortschritt durch Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Paritätisch gezahlter (Rentenversicherungs-)Beitrag soll nicht über 22 Prozent steigen.

Selbstständige, die nicht in einem Versorgungswerk abgesichert sind, werden in die ge-

setzlichen Rentenversicherung einbezogen.

Die Grünen

Wiedereinführung der Brennelementsteuer

Einrichtung eines EU-Zukunftsfonds und Beteiligung nur, wenn stärkere Maßnahmen ge-

gen aggressive Steuervermeidung und Steuerhinterziehung erfolgen

Abbau ökologisch schädlicher Subventionen z. B. steuerliche Begünstigungen des Flug-

verkehrs (Abschaffung der Steuerbefreiung von Fluggesellschaften von der Kerosin-

steuer) und für schwere Dienstwagen (Koppelung der Besteuerung an CO2-Ausstoß)

Ökologische Steuerreform durch stärkere Begünstigung ökologisch nachhaltiger Produk-

tionsprozesse, Erzeugnisse und Dienstleistungen

Reform der Kfz-Steuer (Bonus-Malus-System für Neuwagen einführen. Wer viel CO2,

NOx und Feinstaub-Emissionen verursacht, zahlt dann mehr.).

Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Jobs

„Mehr Rechtssicherheit im Gemeinnützigkeitssektor, insbesondere um die steuerliche

Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteur*innen sicherzustellen.

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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Hierzu soll auch der Katalog von gemeinnützigen Zwecken angepasst und erweitert wer-

den.“

Verbindlichen Flexibilitätszuschlag für alle, die an Sonn- oder Feiertagen arbeiten müs-

sen. Dieser soll im Rahmen der bestehenden Zuschlagsregelungen steuer- und sozial-

abgabenfrei sein.

Die LINKE

Steuerfinanzierte Mütter- und Mindestrente

Aufbau einer Bundesfinanzpolizei und bedarfsgerechte Aufstockung des Personals im

Steuervollzug; geschätzte Mehreinnahmen durch konsequenten Steuervollzug 15 Mrd.

€/Jahr

Einführung einer neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlichen Vergünstigungen; leerste-

hende Wohnungen dürfen nicht von der Steuer abgeschrieben werden; Gewinne, die

durch Spekulation und Immobilienverkäufe entstehen, müssen deutlich stärker besteuert

werden.

„... im Internet zugängliches Transparenzregister aller Eigentümer und Begünstigten von

Firmen, Stiftungen und Trusts auf EU-Ebene eingerichtet wird. Wir wollen auch auf

nationaler Ebene ein solches Register einführen. Falschinformationen im Register müs-

sen bestraft werden.“

„Die staatliche Subvention von Dieseltreibstoff, Flugbenzin und »Biokraftstoff« wollen wir

abschaffen. (15 Milliarden € jährlich). Internationale Flugtickets sollen nicht von der Mehr-

wertsteuer befreit bleiben. Wir wollen den Mehrwertsteuersatz für Bahntickets halbieren.“

Abgestimmte Besteuerung der Superreichen in Europa

„Initiative für ein sogenanntes Zivilsteuergesetz. Damit wäre, entsprechend des Gewis-

sensschutzes, die Möglichkeit gegeben, dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Mög-

lichkeit hätte, einer Verwendung seiner Steuern für militärische Zwecke zu widerspre-

chen.“

FDP

Elternunabhängige Ausbildungsförderung: Zuschuss in Höhe von 500 € sowie einem

Darlehensangebot. Die Refinanzierung des Zuschusses erfolgt über die Verlagerung von

Steuervergünstigungen der Eltern.

„Durch ein Venture-Capital-Gesetz die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniska-

pital in Deutschland verbessern (Abbau der Substanzbesteuerung – wie etwa bei den

Hinzurechnungsvorschriften in der Gewerbesteuer, eine transparente Besteuerung für

Venture Capital-Gesellschaften, eine faire Besteuerung von Investoren, die sich von ihrer

Beteiligung trennen, ein Ende der (steuerlichen) Diskriminierung von Eigenkapital gegen-

über Fremdkapital), die steuerliche Anrechenbarkeit von Investitionen in Unternehmen,

eine Vereinheitlichung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mindestens innerhalb der

EU, keine Einschränkungen bei Verlustvorträgen, die Bilanzierbarkeit von Investitionen

in eigene Intellectual Property“

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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„Um alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer Beschäftigung fortlaufend bei

Investitionen in ihre eigene Weiterbildung zu unterstützen, muss darüber hinaus ähnlich

dem Bausparen ein einfaches und unbürokratisches Modell für Bildungssparen steuerlich

gefördert werden.“

„Belastungsgrenze für die direkten Steuern und Sozialabgaben im Grundgesetz fest-

schreiben; Gesamtbelastungsgrenze sollte 50 Prozent nicht überschreiten.“

„Durch einen Anspruch auf verbindliche Auskünfte im Steuerrecht durch die Finanzver-

waltung zukünftig wirklich Rechtssicherheit schaffen; möglichst wenig Aufwand innerhalb

einer angemessenen Zeit“

AfD

Einführung einer allgemeinen Abgabengrenze (für Steuern, Beiträge und Gebühren) zu-

gunsten der Bürger --> soll im Grundgesetz festgeschrieben werden

Sonstiges: Einschätzung Baker Tilly

Bei den sonstigen Themen finden sich Aussagen zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens

insbesondere auch durch Entbürokratisierung (z. B. CDU/CSU) sowie weitergehende Aussagen

zu ökologisch motivierten Anpassungen (die Grünen und LINKE), mehr Steuergerechtigkeit (z.

B. Abschaffung besonderer Privilegien/ SPD, Wohngemeinnützigkeit/ LINKE, mehr Rechtsicher-

heit im Gemeinnützigkeitssektor/ die Grünen). AfD und FDP wollen die Festschreibung einer Ab-

gabengrenze (AfD) bzw. für direkte Steuern und Sozialabgaben (FDP) im Grundgesetz. Bei der

FDP finden sich zudem noch Förderungen der Aus- und Fortbildung (z. B. "Bildungssparen") und

der Plan der Einführung eines "Venture-Capital-Gesetzes" zur steuerlichen Förderung von Wag-

niskapital; die steuerliche Förderung von Wagniskapital plant auch die CSU.

5. Untersuchungsgegenstand und Quellen

Im Zentrum der Untersuchung standen die Parteien, die nach aktuellem Stand (Juli 2017) eine

realistische Chance auf den Einzug in den Deutschen Bundestag haben. Diese sind:

CDU/CSU

SPD

Die Grünen

Die LINKE

FDP

AfD

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Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl

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Als Basis für die Analyse dienten die jeweiligen Wahlprogramme der Parteien:

CDU/CSU: Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben. Regierungsprogramm

2017-2021 (Stand 19.07.2017) + Der Bayernplan: Klar für unser Land (Stand 26.07.2017)

SPD: Es ist Zeit für mehr Gerechtigkeit: Zukunft sichern, Europa stärken. Das Regie-

rungsprogramm 2017 bis 2021 (Stand 26.07.2017)

Die Grünen: Zukunft wird aus Mut gemacht. Programm Bündnis 90 Die Grünen (Stand

26.07.2017)

Die LINKE: "Sozial. Gerecht. Frieden. Für alle." Wahlprogramm der LINKEN (Stand

26.07.2017)

FDP: Schauen wir nicht länger zu. Programm der Freien Demokraten zur Bundestags-

wahl 2017 (Stand 26.07.2017)

AfD: Programm für Deutschland. Wahlprogramm für die Wahl zum Deutschen Bundestag

am 24. September 2017 (Stand: 26.07.2017)