Große Koalition, Rot-Rot-Grün, Ampel- oder Jamaika ... · nem zu versteuerndem Einkommen von...
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Große Koalition, Rot-Rot-Grün, Ampel- oder Jamaika-
Koalition: Wie wird die Bundestagswahl unser Steuer-
system verändern?
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl am
24. September 2017
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Executive Summary 3
3. Summary: Aussagen der Parteien 5
Programm CDU/CSU 5
Programm SPD 6
Programm Die Grünen 6
Programm Die LINKE 7
Programm FDP 8
Programm AfD 8
4. Aussagen der Parteien nach Steuerfeldern 9
1. Einkommensteuer 9
2. Vermögensteuer 14
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3. Erbschaft- und Schenkungsteuer 16
4. Unternehmenssteuern 17
5. Finanztransaktionssteuer 20
6. Steuerhinterziehung/Geldwäsche 21
7. Abgeltungsteuer 22
8. Gewerbesteuer 24
9. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) 25
10. Solidaritätszuschlag 27
11. Grund-/Grunderwerbsteuer 28
12. Stromsteuer 30
13. Sonstiges 31
5. Untersuchungsgegenstand und Quellen 33
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1. Einleitung
Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 rückt immer näher. Im ange-
laufenen Wahlkampf führen die Parteien bereits kontroverse Debatten über die zukünftige politi-
sche Richtung Deutschlands. Dabei spielt vor allem auch der Bereich Steuern eine bedeutende
Rolle.
Wie wird die Bundestagswahl unser Steuersystem verändern? Mit welchen Auswirkungen ist zu
rechnen? Wie weit sind die Positionen der Parteien in puncto Steuerpolitik voneinander entfernt?
Um diese Fragen zu beantworten, hat Baker Tilly die Wahlprogramme aller Parteien, die nach
aktuellem Stand eine realistische Chance auf einen Einzug in den Deutschen Bundestag haben,
in Bezug auf Steuerthemen analysiert.
Dazu werden in einem ersten Schritt zunächst die Positionen der untersuchten Parteien zusam-
mengefasst und analysiert. In einem weiteren Kapitel folgt dann eine Übersicht der relevanten
Aussagen aus den Wahlprogrammen von CDU/CSU, SPD, Die Grünen, Die LINKE, FDP und
AfD. Die Aussagen wurden zum Teil wörtlich aus dem Wahlprogramm als (solche kenntlich ge-
machten) Zitate entnommen, gegenübergestellt und entsprechend analysiert. Zur besseren Ein-
schätzung wurde jeweils die aktuelle Gesetzeslage pro Steuerfeld in der Rubrik „Status quo“ ab-
gebildet.
Alle Schlussfolgerungen, insbesondere in der Rubrik „Einschätzung Baker Tilly“, wurden unter
der Prämisse politischer Neutralität verfasst und fokussieren sich auf die Realisierbarkeit, Sub-
stanz sowie die Wirkung der Steueränderung in der Praxis.
2. Executive Summary
Insgesamt bilden die Steuerpläne der Parteien konsequent das bestehende politische Spektrum
ab und spiegeln je die „klassischen“ grundsätzlichen parteilichen Grundwerte wieder. Auffällig ist
dabei, dass die Parteiprogramme im Bereich Steuern zu einem großen Teil nur sehr oberflächlich
bleiben.
So ist vor allem das Wahlprogramm der CDU/CSU in vielen Punkten weniger konkret als das
anderer Parteien. Beispielsweise ist die Ergänzung des Splittingtarifs um ein Familiensplitting nur
Medienberichten zu entnehmen und ist hingegen im Wahlprogramm nicht aufgeführt, da es von
der CSU abgelehnt wird. Deutlich konkreter wird dagegen die FDP, die zahlreiche Detailmaßnah-
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men skizziert, durch die insbesondere auch Vergünstigungen beim Wohnungsbau, der For-
schung und der Bildung erreicht werden sollen. Im Vergleich zu den anderen Parteien sind bei
den Liberalen allerdings die Aussagen zur Senkung der Einkommensteuer knapp gehalten.
SPD, LINKE und Grüne wünschen sich mehr Steuergerechtigkeit und neigen zu einer Umvertei-
lung oder Steuererhöhung für höhere Einkommen und Vermögen. Besonders Familien sowie
Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen sollen dadurch entlastet werden. Bei den Grü-
nen stehen die im Programm verankerten Überschriften "Umwelt im Kopf" und "Gerechtigkeit im
Sinn" bildlich für viele der steuerlichen Inhalte des Bundestagswahlprogramms.
Wenig verwunderlich ist auch der Fokus der LINKEN, die das Thema soziale Gerechtigkeit mit
dem Ziel der höheren Besteuerung der Reichen und Entlastung der Ärmeren in den Mittelpunkt
stellen. Dabei sind die Forderungen nach einer steuerlichen Mehrbelastung bei Einkommensmil-
lionären und vermögenden Personen als durchaus erheblich zu bezeichnen. Die AfD fordert zwar
tiefgehende Änderungen im Steuerrecht, kann hierfür aber nur an wenigen Stellen konkrete Lö-
sungen skizzieren.
Insbesondere bei den Themen Einkommensteuer und Steuerbetrug bedienen alle Wahlpro-
gramme den Wunsch der breiten Wählerschaft. So sehen die Parteien durchgehend eine Verän-
derung des Einkommensteuertarifs mit dem Ziel der steuerlichen Entlastung (bei SPD, Grünen
und LINKE zumindest der geringeren bis mittleren Einkommen) sowie eine Bekämpfung von
Steuerbetrug und Geldwäsche vor. Union und FDP sprechen sich strikt gegen Steuererhöhungen
aus und versprechen Steuersenkungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro.
Alle Parteien sagen der Steuerhinterziehung den Kampf an. Trotz klarer Forderungen bleibt die
konkrete Umsetzung wohl auch deswegen weitestgehend weniger konkret, weil durch aktuelle
Gesetzesänderungen vieles davon bereits Gesetz ist und eine nachhaltige Lösung wohl nur auf
europäischer Ebene erreicht werden kann.
Besonders im Fokus der Steuerprogramme stehen auch die Familien mit Kindern. Alle Parteien
(die AfD äußert sich hier als einzige Partei nicht zum Thema), sehen eine Erhöhung des Kinder-
geldes und/ oder weitere steuerliche Entlastungen vor.
Weitestgehender Konsens herrscht auch bei der Einführung einer Finanztransaktionsteuer – le-
diglich die FDP lehnt eine solche ab. Zum Teil ähnliche Positionen gibt es zudem bei der Ab-
schaffung der Abgeltungsteuer. Die Programme der FDP und AfD enthalten dazu jedoch keinerlei
Aussagen und die Union will hier erst reformieren, wenn ein Informationsaustausch der Finanz-
behörden wirklich funktioniert.
Weitere systematische Absichten zur Veränderung befassen sich im Wesentlichen mit der Ab-
schaffung des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer (langfristig, nur FDP) und der Erb-
schaftsteuer (AfD).
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Als besonders interessant, und dies insbesondere im Hinblick auf mögliche Koalitionen, zeigt sich
das Thema Vermögen- und Erbschaftsteuer. Die Grünen und die LINKEN wollen die Vermögen-
steuer (wieder) einführen. CDU/CSU, FDP und AfD lehnen eine solche Steuer ab. Die SPD will
dies prüfen und hält sich damit − jedenfalls in Sachen Vermögensteuer − eine Koalition in alle
Richtungen offen. Eine Reform der Erbschaftsteuer planen indes die SPD und die LINKE, wäh-
rend die CDU/CSU und die FDP dies ablehnen; die Grünen sehen die Anpassung nur für den
Fall der Verfassungswidrigkeit vor.
Insgesamt enthält keines der Parteiprogramme „den großen Wurf“ für eine Vereinfachung der
hochkomplexen, vielfach selbst für Experten kaum noch zu durchdringenden, Regelungen des
Steuerrechts. Diese Vereinfachungen wären jedoch ein wesentlicher Beitrag zu mehr Transpa-
renz und damit auch mehr Gerechtigkeit des Systems − auch in der nächsten Legislaturperiode
ist damit aber offenbar nicht zu rechnen.
3. Summary: Aussagen der Parteien
Programm CDU/CSU
In vielen Punkten ist das Wahlprogramm der CDU/CSU weniger konkret als das anderer Parteien.
So ist bspw. die Ergänzung des Splittingtarifs um ein Familiensplitting auch nur Medienberichten
zu entnehmen, hingegen im Wahlprogramm nicht aufgeführt, da es von der CSU abgelehnt wird.
Das Wahlprogramm der CDU/CSU sieht bei der Einkommensteuer eine Entlastung für alle vor
und entgegen anderer Programme keine Gegenfinanzierung durch Steuererhöhungen bei höhe-
ren Einkommen. Die Abgeltungsteuer i. H. v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchen-
steuer soll erst abgeschafft werden, wenn ein international funktionierender Informationsaus-
tausch besteht. Der Solidaritätszuschlag soll ab 2020 schrittweise abgeschafft werden; eine Re-
duzierung soll bereits in der nächsten Legislaturperiode erfolgen. Die Einführung der Vermögen-
steuer wird abgelehnt; die Erbschaftsteuer soll nicht verschärft werden - diese Positionen werden
sicherlich für Koalitionen bedeutend sein. Steuerliche Förderungen und Subventionen soll es für
Immobilieneigentümer geben: Wiedereinführung der degressiven Absetzung für Abnutzung für
einen begrenzten Zeitraum, Baukindergeld i. H. v. 1.200 €/Kind, steuerliche Förderung energeti-
scher Gebäudesanierung, Steuerbegünstigung für Landwirte im Fall der Reinvestition von Ein-
nahmen aus Grundstücksverkäufen in den Mietwohnungsbau und Befreiung von der Grunder-
werbsteuer beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Es soll eine steuerli-
che Forschungsförderung mit einem Volumen von 2 Milliarden € eingeführt werden.
Steuerliche Inhalte des Bayernprogramms der CSU sind die Ablehnung eines Familiensplittings
bzw. Beibehaltung des Ehegattensplittings, die steuerliche Förderung von Wagniskapital und eine
Regionalisierung der Erbschaftsteuer.
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Programm SPD
Die SPD plant eine Entlastung geringerer und mittlerer Einkommen bei der Einkommensteuer.
Höhere Einkommen sollen hingegen stärker besteuert werden: Spitzensteuersatz (42 %) ab ei-
nem zu versteuerndem Einkommen von 60.000 € und linear-progressive Anhebung auf 45 % ab
76.200 € zu versteuerndem Einkommen für Singles / 152.400 € für Ehepaare; Reichensteuer von
48 % ab einem zu versteuernden Einkommen für Ledige von 250.000 €. Die Abgeltungsteuer soll
abgeschafft werden. Der Solidaritätszuschlag soll ab 2020 nur für Einkommen bis 52.000 € (Sin-
gle) abgeschafft werden. Ein Familientarif soll das bisherige Splittingverfahren für neue Ehen/
Familien ersetzen; bisherige Familien erhalten ein Wahlrecht. Letztlich wird dadurch die steuerli-
che Förderung der Kinder gestärkt werden, während steuerliche Vorteile durch Ehen einge-
schränkt werden.
Die Einführung der Vermögensteuer wird geprüft werden; Erbschaften sollen höher besteuert
werden, womit diese Position nicht mit der des aktuellen Koalitionspartners übereinstimmt.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern wird auf 500.000 € begrenzt und es soll ein
Forschungsbonus (verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Forschungs- und Entwicklungs-
ausgaben) für kleinere und mittlere Unternehmen, wenn sie Personal für Forschung und Entwick-
lung einstellen, eingeführt werden.
Die angekündigte Befreiung der Unternehmen von Statistik-, Buchführungs- und Aufzeichnungs-
pflichten wäre natürlich ein exklusives Merkmal des Wahlprogramms der SPD; gemeint ist aber
wohl (nur) der Abbau unnötiger bürokratischer Anforderungen. Jedoch stehen diese Ziele konträr
zu den erhöhten Anforderungen im Bereich der Steuerhinterziehung/Geldwäsche, da hier höhere
Anforderungen bspw. bei Verrechnungspreisdokumentationen und das sog. "country-by-country
reporting" gerade eingeführt worden sind.
Programm Die Grünen
Die Überschriften "Umwelt im Kopf" und "Gerechtigkeit im Sinn" stehen bildlich für viele der steu-
erlichen Inhalte des Bundestagswahlprogramms der Grünen 2017.
Die Grünen sehen eine Entlastung geringerer und mittlerer Einkommen bei der Einkommensteuer
durch die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags vor. Die Entlastung soll durch eine höhere
Besteuerung von Einkommen ab 100.000 € gegenfinanziert werden; nähere Angaben zum Steu-
ersatz werden nicht gemacht. Die Abgeltungsteuer soll abgeschafft werden. Aussagen zum Soli-
daritätszuschlag beinhaltet das Wahlprogramm der Grünen nicht. Der Splittingtarif soll durch
"eine gezielte Förderung von Familien mit Kindern" ersetzt werden; bisherige Familien erhalten
ein Wahlrecht. Ziel ist, dass Eltern mit kleineren und mittleren Einkommen für ihre Kinder die
gleiche Unterstützung erhalten wie Eltern mit hohen Einkommen.
Die Vermögensteuer soll für "Superreiche" eingeführt werden. Eine Änderung der Erbschaft- und
Schenkungsteuer soll (nur) erfolgen, wenn das aktuelle ErbStR gemäß BVerfG verfassungswidrig
ist. Interessant ist hier, dass sich die Grünen bei der ErbSt damit nicht in einen direkten Wider-
spruch zu CDU/CSU und FDP stellen.
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Die Ziele bei dem Thema Umwelt spiegeln sich wider in der Wiedereinführung der Brennelemen-
testeuer, bei diversen Änderungen der Umsatzsteuer, der Abschaffung von Subventionen für den
Flugverkehr, Änderung der Kfz-Steuer und Dienstwagenbesteuerung mit Koppelung an den CO2-
Austoß sowie einer ökologischen Modernisierung durch die steuerliche Förderung der Ausgaben
für Forschung und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen. Neben der Schaffung von
mehr Rechtssicherheit im Gemeinnützigkeitssektor und einem verbindlichen Flexizuschlag für
Sonn- und Feiertagsarbeit ist die Einrichtung eines EU-Zukunftsfonds interessant, da eine Teil-
nahme daran an Maßnahmen gegen aggressive Steuervermeidung geknüpft werden soll. Zudem
sollen Immobilienspekulationen uneingeschränkt besteuert werden, steuerliche Vorteile durch
Wohnsitzverlagerungen in das Ausland beendet werden und die steuerliche Absetzbarkeit von
Managergehältern auf 500.000 € begrenzt werden.
Programm Die LINKE
Im Fokus des Wahlprogramms der LINKEN steht das Thema soziale Gerechtigkeit mit dem Ziel
der höheren Besteuerung der Reichen und Entlastung der Ärmeren. Die steuerliche Mehrbelas-
tung kann bei Einkommensmillionären und vermögenden Personen als erheblich bezeichnet wer-
den und soll innerhalb der EU abgestimmt werden.
Die Entlastung soll durch die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12.600 €/Jahr erfolgen, wonach
das Einkommen eines Single dann bis 1.400 € steuerfrei bliebe. Die Gegenfinanzierung erfolgt
durch die Erhöhung des Steuersatzes für Einkommen ab 70.000 € auf 53 %, eine Reichensteuer
von 60 % ab 260.553 € und 75 % ab 1 Mio. € Einkommen/Jahr. Die Abgeltungsteuer soll abge-
schafft werden. Aussagen zum Solidaritätszuschlag beinhaltet das Wahlprogramm der LINKEN
nicht. Der Splittingtarif soll durch "ein sozial gerechtes Familiensplitting ergänzt" werden.
Die Vermögensteuer soll mit 5 % auf Vermögen über 1 Mio. € bzw. 5 Mio. € bei Betriebsvermögen
erhoben werden; jährliche Einnahmen von 80 Mrd. €. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
sollen Steuerschlupflöcher geschlossen werden; Mehreinnahmen jährlich von 5 Mrd. €. Grund-
sätzlich kann man hier durchaus die Frage nach einer verfassungsrechtlichen Haltbarkeit dieser
Forderungen stellen.
Weitere geplante steuerliche Maßnahmen bestehen in der Einführung von Freibeträgen für Ab-
findungen bei Entlassungen, der Änderung der Pendlerpauschale, der Versagung steuerlicher
Abschreibungen bei leerstehenden Wohnungen, der Versagung der steuerlichen Abziehbarkeit
von Gehältern über 500.000 €, der Schaffung eines EU-Rahmens für Crowdworking, der Abschaf-
fung ungerechtfertigter Industrierabatte, ökologischer Kriterien bei der Dienstwagenbesteuerung,
der Erhebung einer Quellensteuer von 50 % bei Dividenden, Zinsen, Lizenzabgaben in "unko-
operative Staaten" verbunden mit der Kündigung der Doppelbesteuerungsabkommen, der Ein-
führung eines Unternehmensstrafrechts nach Vorbild der USA, der ermäßigten Besteuerung für
arbeitsintensives Handwerk, Produkte für Kinder und Arzneimittel und Halbierung des Steuersat-
zes für Bahntickets bei der Umsatzsteuer, der Umsatzbesteuerung von Flugtickets, Abschaffung
staatlicher Subventionen von Kerosin und Diesel und Einführung einer Wohngemeinnützigkeit mit
steuerlichen Vergünstigungen. Zudem sollen eine Bundesfinanzpolizei und mehr Personal im
Steuervollzug jährlich 15 Mrd. € Mehreinnahmen bewirken.
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Programm FDP
Im Wahlprogramm der FDP finden sich zahlreiche Detailmaßnahmen, durch die insbesondere
auch Vergünstigungen beim Wohnungsbau, der Forschung und der Bildung erreicht werden sol-
len.
Im Vergleich zu den anderen Parteien sind die Aussagen zur Senkung der Einkommensteuer
knapp gehalten. Eine Senkung soll durch "die Verschiebung des Tarifs nach rechts" und zukünftig
durch die regelmäßige Anpassung des Steuertarifs einschließlich der Freibeträge, Freigrenzen
und Pauschbeträge an die Inflation erreicht werden. Das Splittingverfahren soll nicht geändert
werden. Familien sollen durch die Erhöhung der Kinderfreibeträge und Erweiterung der Abzieh-
barkeit von Betreuungsleistungen (Steuerermäßigung 50 % statt bisher 20 %) entlastet werden;
Unterhaltsleistungen sollen weitergehend steuerlich absetzbar sein. Der Solidaritätszuschlag soll
bis Ende 2019 abgeschafft werden. Zur Abgeltungsteuer beinhaltet das Wahlprogramm der FDP
keine Aussage.
Die Vermögensteuer soll nicht reaktiviert werden. Eine Änderung der Erbschaft- und Schenkung-
steuer ist nur dahingehend geplant, dass Erbschaften zwischen Ehegatten und Lebenspartnern
steuerfrei bleiben sollen.
Bei den Absetzungen für Abnutzungen soll die degressive AfA wiedereingeführt werden, die
Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter angehoben werden, die AfA für den Wohnungsbau von
2 % auf 3 % erhöht werden und digitale Anlagegüter auf höchstens 3 Jahre abgeschrieben wer-
den.
Als einzige Partei lehnt die FDP eine Finanztransaktionsteuer definitiv ab (bei der AfD keine Aus-
sage). Interessant sind zudem die Festschreibung einer Belastungsgrenze für direkte Steuern
und Sozialabgaben im Grundgesetz (max. 50 %), eine Ausbildungsförderung und steuerliche Ab-
setzbarkeit von Studiengebühren in den (späteren) Jahren, in denen sie infolge des Überschrei-
tens einer Einkommensgrenze auch fällig werden.
Durch ein Venture-Capital-Gesetz sollen zudem die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wag-
niskapital in Deutschland verbessert werden.
Erhebliche Änderungen plant die FDP bei der Gewerbe- und auch Umsatzsteuer. Die Gewerbe-
steuer soll langfristig durch einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Kör-
perschaftsteuer und auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer sowie einen höheren Anteil der
Kommunen an der Umsatzsteuer ersetzt werden. Die Umsatzsteuer soll systematisch zukünftig
im Regelfall erst entstehen, wenn für die Leistung gezahlt wird (Istversteuerung) und nicht wie
heute bereits, wenn die Leistung erbracht wird (Sollversteuerung).
Programm AfD
Die Aussagen im steuerlichen Wahlprogramm der AfD sind knapp gehalten, aber zum Teil sehr
tiefgreifend.
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Der Steuertarif der Einkommensteuer soll auf einen Stufentarif umgestellt werden und die Grund-
freibeträge auf das pfändungsfreie Einkommen angehoben werden. Das Ehegattensplitting soll
durch ein sozial gerechtes Familiensplitting ergänzt werden. Heimliche Steuererhöhungen sollen
durch die Indexierung von Tarifen, Freibeträgen, Freigrenzen und Pauschbeträgen vermieden
werden.
Die Vermögensteuer soll nicht reaktiviert werden und die Erbschaftsteuer abgeschafft werden.
Die Grund- und Grunderwerbsteuer soll gesenkt werden. Gleiches gilt für die Minderung der Um-
satzsteuer um 7 Prozentpunkte.
Ähnlich der Planung der FDP plant die AfD die Festschreibung einer allgemeinen Abgabengrenze
im Grundgesetz.
4. Aussagen der Parteien nach Steuerfeldern
1. Einkommensteuer
Status quo:
Grundfreibetrag:
bis VZ 2017: 8.820 € (Splitting: 17.640 €)
ab VZ 2018: 9.000 € (Splitting: 18.000 €)
Steuertarif:
Spitzensteuersatz von 42 % ab 54.058 € zu versteuerndes Einkommen
"Reichensteuer" 45 % ab 256.304 € zu versteuerndes Einkommen
Kindergeld/Kinderfreibetrag:
Kinderfreibetrag und Betreuung
o VZ 2017 Freibetrag von 2.358 € sowie 1.320 € für die Betreuung (Summe 3.678
€)
o VZ 2018 Freibetrag von 2.394 € sowie 1.320 € (Summe 3.714 €)
Kindergeld
o VZ 2017 192 € 1. und 2. Kind, 198 € 3. Kind, 223 € ab 4. Kind
o VZ 2018 194 € 1. und 2. Kind, 200 € 3. Kind, 225 € ab 4. Kind
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CDU/CSU
„Einkommensteuer soll insgesamt um gut 15 Milliarden € gesenkt werden. Diese Entlas-
tung soll in erster Linie der Mitte der Gesellschaft (Familien mit Kindern, Arbeitnehmern,
Handwerk und Mittelstand) zugutekommen.“
Einkommensteuertarif soll insgesamt gerechter gestaltet werden und sog. "Mittelstands-
bauch" verringert werden.
Spitzensteuersatz soll künftig erst ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von
60.000 € einsetzen.
„Wir haben alle Versuche linker Parteien abgewehrt, die das Ehegattensplitting abschaf-
fen wollten. Mit uns bleibt es dabei: Das Ehegattensplitting muss uneingeschränkt erhal-
ten bleiben. Wir werden das Ehegattensplitting nicht durch ein Familiensplitting ersetzen,
sondern ein Kindersplitting zusätzlich einführen: mit höherem Kindergeld und höherem
Kinderfreibetrag“ (Bayernplan CSU); (Anmerkung: Konkrete Aussagen zu einer Ergän-
zung des Ehegattensplittings um ein Familiensplitting enthält das gemeinsame Wahlpro-
gramm nicht).
Kinderfreibetrag soll erhöht werden (in zwei Schritten auf das Niveau des Erwachsenen-
freibetrags anheben); Kindergeld soll um 25 € je Kind erhöht werden.
Neubau von Mietwohnungen soll steuerlich durch Wiedereinführung der degressiven AfA
für einen begrenzten Zeitraum gefördert werden.
Energetische Gebäudesanierung soll steuerlich gefördert werden.
Grundbesitzer, die landwirtschaftliche Flächen für Bauland zur Verfügung stellen, sollen
die dabei erzielten Einnahmen steuerbegünstigt in den Mietwohnungsbau reinvestieren
können.
SPD
„Für uns geht es um Steuergerechtigkeit. Wir wollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer mit mittleren und kleinen Einkommen bei Steuern und Abgaben entlasten. Dabei
legen wir einen Schwerpunkt auf Familien und Alleinerziehende. Starke Schultern kön-
nen und müssen mehr als schwache tragen. Deshalb machen wir keine Steuerentlastun-
gen mit der Gießkanne!“
Überprüfung der Erhöhung des Grundfreibetrags über die jährliche Anpassung aufgrund
der Ergebnisse des Existenzminimumberichts bei einer anhaltenden guten Wirtschafts-
und Haushaltslage
Spitzensteuersatz (42 %) soll erst ab einem zu versteuerndem Einkommen von 60.000 €
greifen.
Spitzensteuersatz soll linear-progressiv auf 45 % angehoben werden, der dann ab
76.200 € zu versteuerndem Einkommen für Singles / 152.400 € für Ehepaare fällig wird.
Reichensteuer in Höhe von drei Prozent auf den Spitzensteuersatz (neu 45 %) zukünftig
ab einem zu versteuernden Einkommen für Ledige von 250.000 € fix (insges. 48 %)
„Einführung Familientarif mit Kinderbonus. Von dem Kinderbonus des Familientarifs pro-
fitieren verheiratete und unverheiratete Eltern mit Kindern, wie auch Alleinerziehende.
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Jedes Elternteil soll künftig 150 € pro Kind von seiner Steuerlast abziehen können. Ein
Paar mit drei Kindern kann allein mit dem Kinderbonus 900 € im Jahr sparen. Im Famili-
entarif können Ehepartner Einkommensanteile von höchstens 20.000 € untereinander
übertragen. Dadurch wird auch künftig der sich aus der verfassungsrechtlich gebotenen
Freistellung der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung ergebende Splittingvorteil ge-
wahrt. Heutige Ehen können zwischen dem bisherigen System des Ehegattensplittings
und dem Familientarif mit Kinderbonus frei wählen. Steuerlast wird bei unterschiedlich
hohen Einkommen gerecht zwischen den Eheleuten verteilt.“
Die Grünen
„Wir wollen keine Steuersenkungen, die vor allem Gutverdienenden zugutekommen“.
Erhöhung des Grundfreibetrags zur Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen
Erhöhung des Spitzensteuersatzes oberhalb von 100.000 € zu versteuerndem Single-
Einkommen zur Gegenfinanzierung der Erhöhung des Grundfreibetrags
„Ersatz des Ehegattensplittings durch eine gezielte Förderung von Familien mit Kindern
(nur für Paare verbindlich, die nach der Reform heiraten oder sich verpartnern; sonst
Wahlrecht). Eltern mit geringen Einkommen erhalten den Kindergeld-Bonus in
voller Höhe. Bei höheren Einkommen der Eltern wird der Betrag abgeschmolzen. Als
Basis für alle wollen wir eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung einführen,
die das Kindergeld und die Kinderfreibeträge ersetzt. Dadurch erhalten Eltern mit kleinen
und mittleren Einkommen für ihre Kinder endlich die gleiche Unterstützung wie Eltern mit
hohen Einkommen. Diese neue Kindergrundsicherung soll mit der Einführung einer Indi-
vidualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag verknüpft werden. Für be-
reits Verheiratete und Verpartnerte gilt: Sie können entscheiden, ob sie das alte Recht
mit Ehegattensplitting, Kindergeld und Kinderfreibeträgen behalten oder in die neue Re-
gelung mit Kindergrundsicherung und Individualbesteuerung wechseln“.
Uneingeschränkte Besteuerung von Immobilienspekulationen
Steuerliche Vorteile durch Wohnsitzverlagerungen ins Ausland beenden
Die LINKE
Erhöhung Grundfreibetrag auf 1.050 €/Monat 12.600 €/Jahr (bis zu einem Bruttolohn von
etwa 1.400 € im Monat keine Lohnsteuer zu zahlen)
Entlastung der unteren und mittleren Einkommen: 53 % Steuern für Einkommen ab
70.000 €; Reichensteuer: 60 % ab 260.553 € / 75 % ab 1 Mio. € Einkommen/Jahr
Entlastung der unteren und mittleren Einkommen: 53 % Steuern für Einkommen ab
70.000 €; Reichensteuer: 60 % ab 260.553 € / 75 % ab 1 Mio. € Einkommen/Jahr
„Das Ehegattensplitting wird durch familienfreundliche Steuermodelle ersetzt. Dabei
muss das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen Eheleuten bzw.
Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern übertragbar sein“.
FDP
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FDP hält ein Entlastungsvolumen von mindestens 30 Milliarden € für eine angemessene
Zielgröße – gerade vor dem Hintergrund des von der Steuerschätzung vorhergesagten
zusätzlichen Steueraufkommens von mehr als 110 Milliarden € bis zum Ende der Wahl-
periode 2021.
Verschiebung des Tarifs "nach rechts", so dass der jeweils nächste Steuersatz erst bei
einem höheren Einkommen steigt
Am Splittingverfahren für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften will die FDP
festhalten.
Den sogenannten Mittelstandsbauch will die FDP abflachen und so einen leistungsge-
rechteren Tarif gestalten.
„Einführung von „Kindergeld 2.0“ besteht aus folgenden Komponenten: Dem einkom-
mensunabhängigen Grundbetrag, dem einkommensabhängigen Kinder-Bürgergeld (Fle-
xibetrag), das die wirtschaftliche Situation der Eltern berücksichtigt, und den Gutscheinen
für Leistungen für Bildung und Teilhabe“.
„Kinderfreibeträge anheben“
„Studienbeiträge dürfen erst nach Überschreiten einer angemessenen Einkommens-
schwelle fällig werden. Gezahlte nachgelagerte Studienbeiträge sind bei der Einkom-
mensteuer als Werbungskosten anzuerkennen“.
Einrichtung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Land- und
Forstwirtschaft
„Familien und Alleinerziehende dadurch entlasten, dass wir die Kinderfreibeträge anhe-
ben und Betreuungskosten bis zum Höchstbetrag steuerlich voll absetzbar machen. Wir
wollen zusätzlich die steuerliche Berücksichtigung von Leistungen im Haushalt (insbe-
sondere Pflege- und Betreuungsleistungen) verbessern; Steuerermäßigung von 50 Pro-
zent statt 20 Prozent als Abzug von der Steuerschuld“.
„Lineare Abschreibung beim Wohnungsbau von zwei Prozent auf drei Prozent erhöhen“
Weitergehende steuerliche Absetzbarkeit von gesetzlichen Unterhaltsleistungen
Keine heimlichen Steuererhöhungen durch die "Kalte Progression"; regelmäßige Anpas-
sung des Steuertarifs einschließlich der Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge an
die Inflation
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer will die FDP die Pauschbeträge erhöhen und
die Steuererklärung insgesamt weiter vereinfachen.
AfD
„Die AfD will, dass eine seit Jahrzehnten in etlichen Wahlkämpfen von unterschiedlichen
Parteien versprochene Steuerreform, die diesen Namen verdient, Wirklichkeit wird. Die
Vergangenheit hat gezeigt, dass ein „Herumdoktern“ am bestehenden Steuersystem die-
ses nur komplexer und keineswegs gerechter macht. Wir sind bereit, gemeinsam mit al-
len demokratischen Parteien, Tarifparteien, Verbänden und wissenschaftlichen Einrich-
tungen ein zukunftsorientiertes Steuersystem auf den Weg zu bringen, das selbstver-
ständlich auch die erforderlichen sozialen Belange berücksichtigt.“
Grundfreibetrag soll auf das pfändungsfreie Einkommen angehoben werden.
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„Der progressive Anstieg der Steuer wird durch Steuerstufen abgelöst.“
Stufen sollen so angehoben werden, um Gering- und Durchschnittsverdiener zu entlas-
ten.
„Ehegattensplitting wird durch ein sozial gerechtes Familiensplitting ergänzt, bei dem das
Familieneinkommen auf alle Familienmitglieder verteilt wird vor Tarifanwendung.“
„Eine Indexierung der Tarife, Freibeträge und Freigrenzen, Pauschbeträge und Pauscha-
len muss die schleichende (heimliche) Steuererhöhung vermeiden.“
Einkommensteuer: Einschätzung Baker Tilly
Alle Wahlprogramme sehen eine Veränderung des Einkommensteuertarifs mit dem Ziel der steu-
erlichen Entlastung vor, der im Ergebnis einer breiten Masse der Wähler zugutekommen wird;
allerdings bei der SPD, den Grünen und der LINKEN nicht bei höheren Einkommen. Zur Beant-
wortung der Frage, wer wie von einer Entlastung profitieren wird, bedarf es einer differenzierten
Betrachtung. CDU/CSU und FDP planen nur eine Erhöhung der Einkommensgrenzen für höhere
Steuersätze und eine Änderung der Tarifformel, für die die CDU/CSU mit einer Entlastung von
15 Mrd. € rechnet (i. E. weniger Steuern für alle). Die AfD plant einen Stufentarif anstelle des
linear-progressiven Steuertarifs. SPD, die Grünen und LINKE planen zur Gegenfinanzierung der
Steuerminderungen im unteren und mittleren Einkommensbereich Steuerhöhungen für höhere
Einkommen (z. B. Reichensteuer: SPD 48 % ab 250.000 €, Grüne höhere Steuer ab 100.000 €
und LINKE 60 % ab 250.553 € und 75 % über 1 Mio. €). Eine Erhöhung des steuerlichen Grund-
freibetrags planen die Grünen, die LINKE und die AfD. Die SPD will dies prüfen. Die CDU trifft
dazu keine Aussage. Auch sehen die Programme der AfD und FDP eine Indexierung der Grund-
freibeträge, Tarife etc. zur Abschaffung der kalten Progression vor. Letztlich wird neben dem oder
den Koalitionspartner(n) die Kassenlage entscheiden, was im Einzelnen und wann umgesetzt
werden wird. Bei welchem Vorhaben die Steuerminderung im Bereich der unteren und mittleren
Einkommen am höchsten sein wird, wird vom Einzelfall abhängen. "Reiche" werden bei der SPD,
den Grünen und den LINKEN mehr Einkommensteuern zahlen.
Am Splittingverfahren festhalten möchten nur die FDP und die CSU. Alle anderen Wahlpro-
gramme sehen hier Veränderungen vor (Familiensplitting oder Familientarif). Bei der CDU/CSU
bestehen hier möglicherweise divergierende Auffassungen, da sich die CSU klar gegen die Ab-
schaffung oder Änderung des Splittingverfahrens ausspricht, den Medien aber zum Teil andere
Aussagen der CDU zu entnehmen sind (z. B. http://www.focus.de/finanzen/steuern/der-wahl-ver-
sprech-o-mat-sechs-parteien-im-vergleich-wer-will-was-bei-steuern-rente-bauen-woh-
nen_id_7277691.html); im gemeinsamen Wahlprogramm steht dazu jedenfalls nichts. Die Pro-
gramme der Grünen und der SPD sehen für heutige Ehen ein Wahlrecht vor. Vergleichbare Vor-
haben vergangener Wahlprogramme sind allerdings bis heute nicht umgesetzt worden (siehe
dazu auch die Ausführungen im „Bayernplan).
Besonders im Fokus der Steuerprogramme stehen auch die Familien mit Kindern. Alle Parteien
(keine konkrete Äußerung bei der AfD), sehen eine Erhöhung des Kindergeldes und/oder weitere
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
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steuerliche Entlastungen vor. Während CDU/CSU und FDP (nur) das Kindergeld/ den Kinderfrei-
betrag erhöhen möchten, ist die Entlastung bei SPD und den Grünen in die Konzepte eines Fa-
milientarifs/Kindergeld-Bonus eingebunden. Die FDP plant zudem die Einführung des sog. "Kin-
dergeld 2.0", welches neben steuerlichen Inhalten weiterreichende Förderungen von Kindern um-
fassen soll. Bei dem Programm der LINKEN bleiben konkretere Beschreibungen der Umsetzung
offen, da hier nur von familienfreundlichen Steuermodellen gesprochen wird.
Steuerliche Impulse soll es auch für den Wohnungsbau geben. Die CDU/CSU plant die Wieder-
einführung der degressiven Absetzung für Abnutzung für einen begrenzten Zeitraum; die FDP die
Erhöhung des linearen Abschreibungssatzes von 2 % auf 3 %. CDU/CSU planen zudem die Mög-
lichkeit der steuerbegünstigten Reinvestition von Einnahmen aus dem Verkauf landwirtschaftli-
cher Flächen für Bauland in den Mietwohnungsbau.
Weitere Einzelaspekte:
Energetische Gebäudesanierung soll steuerlich gefördert werden (CDU/CSU)
Uneingeschränkte Besteuerung von Immobilienspekulationen (Die Grünen) bzw. stär-
kere Besteuerung (LINKE)
Steuerliche Vorteile durch Wohnsitzverlagerung ins Ausland beenden (Die Grünen)
Umwandlung der Pendlerpauschale in sozial gerechtere Mobilitätszulage (LINKE)
Wiedereinführung Freibetrag für Abfindungen für Entlassungen (LINKE)
Leerstehende Wohnungen dürfen nicht von der Steuer abgeschrieben werden (LINKE)
Zahlung von Studienbeiträgen nach Überschreiten angemessener Einkommensschwelle
und steuerliche Abziehbarkeit (FDP)
Steuerermäßigung von 50 % bei Leistungen im Haushalt (insbes. Pflege und Betreuung)
(FDP)
Weitergehende Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen (FDP)
Erhöhung Arbeitnehmerpauschbetrag / Vereinfachung Steuererklärung für Familien und
Arbeitnehmer (FDP)
Einrichtung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Land- und
Forstwirtschaft
2. Vermögensteuer
Status quo
Zurzeit existiert keine Vermögensteuer in Deutschland
CDU/CSU
Wiedereinführung der Vermögensteuer wird ausgeschlossen
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
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SPD
Einführung einer neuen Vermögenssteuer wird in Arbeitsgruppe geprüft
Die Grünen
Einführung einer verfassungsfesten, ergiebigen und umsetzbaren Vermögenssteuer für
Superreiche
Die LINKE
Besteuerung von 5 % ab einem Vermögen von 1 Mio. € (erste Million ist davon freige-
stellt)
Betriebsnotwendiges Vermögen kann bis 5 Millionen € freigestellt werden
Einbeziehung von Betriebsvermögen in ausländischem Eigentum
Einnahmen aus der Vermögensteuer werden auf 80 Mrd. €/Jahr geschätzt
FDP
Ablehnung der Einführung der Vermögensteuer
AfD
Vermögensteuer soll nicht reaktiviert werden
Vermögensteuer: Einschätzung Baker Tilly
Die Grünen und die LINKEN wollen die Vermögensteuer (wieder) einführen. CDU/CSU, FDP und
AfD lehnen dies ab. Die SPD wird dies prüfen und hält sich hier damit jedenfalls in Sachen Ver-
mögensteuer eine Koalition in alle Richtungen offen.
Eine Aussage zu Mehreinnahmen enthält nur das Programm der LINKEN (80 Mrd. €/Jahr). Die
Grünen wollen eine "ergiebige" Vermögensteuer. Ein zu diskutierendes Thema wird für den Fall
einer Vermögenssteuer sicherlich die Frage der Wertermittlung bzw. des damit verbundenen Auf-
wands (Berater und Finanzverwaltung) sein. Schließlich standen diese bei der alten Vermögen-
steuer in keiner guten Relation zueinander.
Letztlich ist in Bezug auf die Wiedereinführung einer Vermögensteuer stets die Aussage des Bun-
desverfassungsgerichts im Auge zu behalten, dass der Staat mit der Einkommen-, Vermögen-
und den sonstigen Steuern nicht mehr als 50 Prozent der Einnahmen der Steuerzahler abschöp-
fen dürfe. Damit hat das Gericht auf eine verfassungsrechtliche Hürde hingewiesen, die ein Ge-
setzesentwurf zur Vermögensteuer zunächst einmal erfolgreich überspringen müsste, um Wirk-
lichkeit zu werden.
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
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3. Erbschaft- und Schenkungsteuer
Status quo
Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Mitte 2016; Begünstigung von Betriebsver-
mögen mit Einschränkungen bei sog. Großerwerben
Steuersätze sind in der Höhe abhängig von den Steuerklassen und verlaufen progressiv
Freibeträge bspw. bei Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 € innerhalb von 10 Jahren
Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an den Ehegatten bzw. eingetrage-
nen Lebenspartner bleibt steuerfrei. (Voraussetzung: 10 Jahre lang vom Erwerber selbst
zu Wohnzwecken genutzt)
Erwerber, die den ererbten Betrieb im Kern 7 Jahre fortführen, Besteuerung von 85 %
des übertragenen Betriebsvermögens verschont (vorausgesetzt, Lohnsumme beträgt
nach 7 Jahren nicht weniger als 650 %)
Erwerber, die den ererbten Betrieb im Kern 10 Jahre fortführen, keine Erbschaftsteuer
(vorausgesetzt, Lohnsumme beträgt nach 10 Jahren nicht weniger als 1.000 %)
CDU/CSU
Jede Verschlechterung bei der Erbschaftsteuer zur Reform von 2016 wird abgelehnt -
Planbarkeit und Verlässlichkeit sind vor allem für die Familienbetriebe und den Mittel-
stand besonders wichtig
„Erbschaftsteuer regionalisieren, damit wir über die Höhe in Bayern selbst entscheiden“
können (Bayernplan CSU)
SPD
Umfassende Erbschaftsteuerreform, die Erbschaften höher besteuert
Die Grünen
Falls aktuelles Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig gemäß BVerfG: Einführung eines
einfacheren und gerechterem Erbschaftsteuermodells
Die LINKE
Steuerschlupflöcher der gerade beschlossenen Reform sollen geschlossen werden
Normales, selbstgenutztes Wohneigentum bleibt steuerfrei
Mehreinnahmen werden auf 5 Mrd. €/Jahr geschätzt
FDP
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
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Keine weitere Verschärfung der Erbschaftsteuer
Keine Erbschaftsteuer bei Erbschaften zwischen Ehegatten oder eingetragenen Leben-
spartnern
AfD
Abschaffung der Erbschaftsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Einschätzung Baker Tilly
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer geht der Bogen von deren Abschaffung (AfD), über die
teilweise Abschaffung (keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen Ehegatten), über die
Beibehaltung (CDU/CSU und die Grünen, falls verfassungskonform) bis zur Änderung mit dem
ausdrücklichen Ziel steuerlicher Mehreinnahmen (SPD, LINKE, die Grünen im Fall der Verfas-
sungswidrigkeit). Im Hinblick auf vorstellbare Koalitionen ist hier festzustellen, dass die Aussage
im Wahlprogramm der SPD nicht mit den Plänen von CDU/CSU und FDP vereinbar scheint. In-
haltlich deutlich näher an der Union sind hier interessanterweise die Grünen, die eine Änderung
bei der Erbschaftsteuer von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abhängig ma-
chen.
4. Unternehmenssteuern
Status quo
Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % sowie Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %
(kombiniert 15,825 %)
Gewerbesteuer variiert zwischen 9,28 % und 19,25 %; Freibetrag für Personengesell-
schaften und Einzelunternehmen 24.500 € bei der Gewerbesteuer
CDU/CSU
Körperschaftsteuer zwischen Ländern soll angenähert und harmonisiert werden
Stabile Lohnnebenkosten und Sozialabgaben
Steuerliche Forschungsförderung in Höhe von 2 Milliarden € um insbesondere kleinere
und mittlere Unternehmen zu unterstützen
„Den Zugang für Start-ups zu Wagniskapital wollen wir über steuerliche Förderung er-
leichtern. Wer sich an Start-ups beteiligt, soll das von der Steuer absetzen können“ (Bay-
ernplan CSU)
SPD
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
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Einführung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und
von Mindeststeuersätzen innerhalb Europas
Die steuerliche Absetzbarkeit von Managergehältern wird auf 500.000 € begrenzt
Forschungsbonus (verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten für Forschungs- und Ent-
wicklungsausgaben) für kleinere und mittlere Unternehmen, wenn sie Personal für For-
schung und Entwicklung einstellen
Die Grünen
„Mit dem Vorschlag zur gemeinsamen, konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungs-
grundlage soll die Besteuerung für EU-weit operierende Unternehmen vereinfacht und
Steuervermeidung ausgeschlossen werden. Um schädlichen Steuerwettbewerb effektiv
zu verhindern, sollte die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mit einem Mindest-
steuersatz für alle in der EU ansässigen Unternehmen verbunden und regelmäßig, zum
Beispiel vom Europäischen Parlament, überprüft werden.“
Erhöhte Abschreibungsgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
Vergütung von Managern: Maximal 500.000 € pro Kopf sollen von der Steuer abgesetzt
werden können; Deckelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Abfindungen bei einer
Million € pro Kopf
Ökologische Modernisierung: steuerliche Förderung der Ausgaben für Forschung und
Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen (Steuergutschrift von 15 Prozent auf For-
schungs- und Entwicklungsausgaben und Bonusauszahlung, wenn noch keine Gewinne)
Besteuerung von Dienstwagen künftig an den CO2-Ausstoß koppeln
Die LINKE
Erhöhung der Körperschaftsteuer auf 25 %
In der EU endlich verbindliche Mindeststeuersätze für Konzerne
„Jahresgehälter über einer halben Million Euro dürfen nicht mehr steuerlich abzugsfähig
sein. Wir wollen Wege prüfen eine Strafsteuer bei Unternehmen zu erheben, deren Löhne
zu weit auseinandergehen (Bezug auf Portland/USA)“.
Schaffung eines EU-Rahmens für u. a. die Besteuerung von Crowdworking
„Ungerechtfertigte Industrierabatte bei Ökosteuer, Netzentgelten, Emissionshandel und
im Erneuerbare-Energien-Gesetz entfallen“
Das steuerliche Dienstwagenprivileg soll nach ökologischen Kriterien umgestaltet werden
FDP
Bewertung der Pensionsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz vereinheitlichen
/ steuer- und handelsrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen angleichen
Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wiedereinführen
„Für digitale Anlagegüter wie Hard- und Software wollen wir einheitliche und verkürzte
Abschreibungsfristen von höchstens drei Jahren.“
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
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„Bestimmter Prozentsatz ihrer Personalaufwendungen für Forschung und Entwicklung
(FuE) als Steuergutschrift (Forschungsprämie)“
„Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wollen wir ebenfalls
erhöhen.“
Zur steuerlichen Förderung von Wagniskapital siehe „Sonstiges“
AfD
Schaffung einer fairen Unternehmensbesteuerung
Unternehmenssteuern: Einschätzung Baker Tilly
Bei den Unternehmenssteuern wird vielfach eine Harmonisierung auf EU-Ebene bei der Körper-
schaftsteuer bzw. der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer gefordert (CDU/CSU,
SPD, die Grünen). Die LINKE und die Grünen fordern Mindeststeuersätze für Konzerne und die
LINKE die Erhöhung der Körperschaftsteuer auf 25 %. Die AfD wünscht die Schaffung einer fairen
Unternehmensbesteuerung.
SPD, die Grünen und die LINKE wollen die steuerliche Abziehbarkeit von (Manager-) Gehältern
auf 500.000 €/Jahr begrenzen. Die LINKE will zudem die Einführung einer Strafsteuer prüfen,
wenn Löhne zu weit auseinandergehen. Die Grünen wollen die steuerliche Abzugsfähigkeit von
Abfindungen auf 1 Mio. € begrenzen.
Eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung planen CDU/CSU, SPD, die Grünen
und die FDP; SPD und die Grünen allerdings nur für kleinere und mittlere Betriebe und die SPD
zusätzlich nur, wenn dafür Personal eingestellt wird. Eine derartige Förderung ist dem Grunde
nach sicherlich nachvollziehbar, wird allerdings in Konkurrenz zu entsprechenden Regelungen
anderer Länder stehen (innovation box) und könnte konträr zu dem Ziel der Harmonisierung der
Körperschaftsteuer sein.
Die LINKE plant die Schaffung eines EU-Rahmens für u. a. die Besteuerung von Crowdworking.
Eine Erhöhung der Grenze der (sofortigen) Absetzung für Abnutzungen (Abschreibungen) für
geringwertige Wirtschaftsgüter planen die Grünen und die FDP. Die FDP plant zudem die Ver-
kürzung der Abschreibungsfristen für digitale Anlagegüter und möchte die degressive Absetzung
für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder einführen.
Die Einbeziehung ökologischer Komponenten bei der Besteuerung von Dienstwagen planen die
Grünen und die LINKE.
FDP und CSU planen steuerliche Förderungen für Wagniskapital.
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
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5. Finanztransaktionssteuer
Status quo
Zurzeit keine Finanztransaktionssteuer
CDU/CSU
Einführung einer Finanztransaktionssteuer
SPD
Einführung einer Finanztransaktionssteuer
Die Grünen
Einführung einer Finanztransaktionssteuer beim Hochfrequenzhandel
Die LINKE
Bei jeder Finanztransaktion soll ein Steuersatz von 0,1 % fällig werden; geschätzte Mehr-
einnahmen 30 Mrd. €/Jahr
FDP
Ablehnung einer Finanztransaktionssteuer
AfD
Keine Position im Wahlprogramm
Finanztransaktionssteuer: Einschätzung Baker Tilly
CDU/CSU, SPD, die Grünen und die LINKE planen die Einführung einer Finanztransaktions-
steuer. Die FDP lehnt dies ab und die AfD trifft dazu keine Aussage.
Über eine Steuer auf Börsengeschäfte wird seit der Weltfinanzkrise intensiv diskutiert. Nachdem
eine globale Einführung nicht gelang, versuchen seit geraumer Zeit einige Länder auf europäi-
scher Ebene eine gemeinsame Lösung zu finden. Diese Bemühungen sind aufgrund des
BREXITs aber ins Stocken geraten. Eine rein nationale Regelung hätte wohl nur eingeschränkte
Wirkung.
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
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6. Steuerhinterziehung/Geldwäsche
Status quo
Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1682)
sieht vor, dass durch erhöhte Transparenz, erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuer-
pflichtigen und Dritter sowie neue Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden Domizilge-
sellschaften künftig wirksamer ermittelt werden können.
Nach einem Vorschlag der EU-Kommission vom 21.06.2017 sollen "Intermediäre" (u. a.
Rechtsanwälte, Steuerberater und Banken) unter bestimmten Voraussetzungen ver-
pflichtet sein, grenzüberschreitende Steuergestaltungen den Finanzbehörden zu melden.
Nach Vorstellung der Kommission sollen die Regeln bis Ende 2018 von den Mitgliedstaa-
ten umzusetzen und ab 2019 anwendbar sein.
OECD-Maßnahme "BEPS" mit Beteiligung von über 100 Staaten; diverse einzelgesetzli-
che Änderungen in Deutschland sind bereits erfolgt
Am 26.06.2017 sind Änderungen des Geldwäschegesetzes in Kraft getreten (BGBl. I
2017, 1822 ff.), die insbesondere auch die Einführung eines Transparenzregister mit Mel-
depflicht bis zum 1. Oktober 2017 beinhalten
CDU/CSU
Weiterführung des initiierten OECD/G20 Großprojekts „BEPS“
Verbindliche Standards gegen Steuerbetrug gemeinsam mit den Ländern
Bekämpfung Steuerbetrug
SPD
Weiterentwicklung der bisher ergriffenen Maßnahmen gegen Steuerbetrug
Einführung eines europäischen Transparenzregisters
Verbot anonymer Finanzgeschäfte in Offshore-Gebieten und harte Sanktionen für Ban-
ken, die sich nicht an die Regeln halten – bis hin zum Entzug der Banklizenz
Einführung einer „schwarzen Liste“ der Steueroasen der OECD
Die Grünen
„Steuervermeidung und -hinterziehung müssen wirkungsvoller verhindert und bestraft
werden. Alle in der EU ansässigen Unternehmen müssen mit einer Mindestbesteuerung
rechnen
Offenlegung von Gewinnen und Steuerzahlungen nach Land
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
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Die LINKE
Aufbau einer Bundesfinanzpolizei
„Doppelbesteuerungsabkommen mit unkooperativen Staaten müssen sofort gekündigt
und ihren Finanzinstituten muss die Lizenz in Deutschland entzogen werden. Durch eine
Quellensteuer von 50 Prozent auf alle in nicht kooperative Staaten abfließende Zahlun-
gen, auf Dividenden, Zinsen und Lizenzabgaben von Unternehmen wollen wir Steuer-
flucht unattraktiv machen. Anrechnung der Quellensteuer nur bei Offenlegung aller steu-
errelevanten Informationen.“
„Einführung Unternehmensstrafrecht. Nach dem Vorbild des US-amerikanischen Foreign
Account Tax Compliance Act (FATCA) werden Finanzinstitute zur Weitergabe von steu-
errelevanten Informationen verpflichtet.“
Öffentliches Transparenzregister über Eigentümer und Begünstigte von Firmen, Stiftun-
gen und Trusts auf EU-Ebene
FDP
Förderung von Konzepten auf Ebene der G20 und EU zur fairen Unternehmensbesteue-
rung
AfD
„Gewinne sind dort zu versteuern, wo sie erwirtschaftet werden“
Steuerhinterziehung/Geldwäsche: Einschätzung Baker Tilly
Alle Parteien sagen der Steuerhinterziehung mit zum Teil sehr plakativem Vokabular (z. B. aus-
trocknen und Steueroasen) den Kampf an. Die konkrete Umsetzung bleibt wohl auch deswegen
weitestgehend weniger konkret, weil durch aktuelle Gesetzesänderungen vieles davon schon Ge-
setz ist (z. B. Offenlegung von Gewinnen und Steuerzahlungen nach Land - s. sog. country-by-
country reporting / § 138a Abgabenordnung). Daher bleibt hier wohl eher abzuwarten, wie sich
die praktische Umsetzung vollziehen wird und wo konkret dann Nachbesserungsbedarf bestehen
wird. Auch ist zu bedenken, dass Maßnahmen einzelner Staaten vielfach nicht wirklich helfen
werden, solange nicht mindestens eine größere Anzahl anderer Staaten die gleichen Schritte
vollziehen.
7. Abgeltungsteuer
Status quo
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
Seite 23 von 34
Abgeltungsteuer gilt grundsätzlich seit 2009: Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25 %
(Regelfall) zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
CDU/CSU
Wenn international ein funktionierender Informationsaustausch der Finanzbehörden be-
steht, soll pauschale Abgeltungsteuer durch individuelle Besteuerung ersetzt werden
Soweit Kapitalerträge schon steuerlich vorbelastet sind, soll dies beim Anleger nicht zu
Nachteilen führen
SPD
Soll abgeschafft werden um Einkommen aus Arbeit und Kapital wieder gleich zu besteu-
ern
Die Grünen
Kapitalerträge sollen mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz und damit Kapitaler-
träge und übrige Einkünfte gleich besteuert werden
Die LINKE
Die Abgeltungsteuer soll abgeschafft und dann durch den individuellen Steuersatz ersetzt
werden; aber Beibehaltung der Einschränkungen der Verrechnung von Verlusten aus
Kapitalvermögen sowie des Sparerpauschbetrags
FDP
Keine Position im Wahlprogramm
AfD
Keine Position im Wahlprogramm
Abgeltungsteuer: Einschätzung Baker Tilly
Getreu dem Motto "Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach" wurde die Abgel-
tungsteuer (25 % auf Kapitalerträge) einst u. a. eingeführt, um die Steuerflucht weniger attraktiv
zu machen. In Anbetracht des zunehmenden Informationsaustauschs hat sich dieses Argument
für die Abgeltungsteuer relativiert. Stattdessen ist die Frage in den Vordergrund gerückt, warum
diese Einkunftsart, die vornehmlich wohlhabendere Personen ausfüllen, mit weniger Steuern be-
lastet wird, als andere. Dementsprechend fordern die Grünen, die LINKE und die SPD die Ab-
schaffung der Abgeltungsteuer. CDU/CSU machen die Abschaffung vom Funktionieren des in-
ternationalen Informationsaustauschs abhängig.
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
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Systematisch ist hier zu bedenken, dass Dividenden regelmäßig aus versteuertem Einkommen
der ausschüttenden Kapitalgesellschaften gezahlt werden. Die steuerliche Gesamtbelastung bei
einer Körperschaft kann z. B. mit 30 % angenommen werden. Dann stehen von 100 Gewinn 70
für die Dividende zur Verfügung, die dann mit rd. 26 % Abgeltungsteuer besteuert werden. Die
Gesamtsteuerbelastung ist dann rd. 48 %. Auf dieses Thema der steuerlichen Vorbelastung von
Dividenden mit Körperschaftsteuer weist die CDU/CSU hin. Eine Lösung könnte hier die Steuer-
freistellung eines Teils der Ausschüttung sein (heute sog. Teileinkünfteverfahren, für bestimmte
Fälle, in denen die Abgeltungsteuer nicht zur Anwendung kommt; danach sind nur 60 % der Di-
vidende zu versteuern). Welche Lösung die Parteien dafür haben bzw. ob sie dieses Teilein-
künfteverfahren beibehalten, bleibt aber offen.
8. Gewerbesteuer
Status quo
Die Gewerbesteuer wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines
Gewerbebetriebes in Höhe von mindestens 7 % des Ertrags erhoben.
Die Höhe der Gewerbesteuer kann von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich
ausfallen, da die Gemeinden die Hebesätze für die Steuer selbst festlegen
Gewerbesteuer variiert zwischen 9,28 % und 19,25 %; Freibetrag für Personengesell-
schaften und Einzelunternehmen 24.500 € bei der Gewerbesteuer
CDU/CSU
Keine Position im Wahlprogramm
SPD
Gewerbesteuer soll stabilisiert werden.
Die Grünen
Prüfung der Anhebung des Gewerbesteuerfreibetrags
Die LINKE
Soll in Gemeindewirtschaftsteuer umgewandelt werden
„Bemessungsgrundlage wird ausgeweitet (Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzge-
bühren werden berücksichtigt) und gutverdienende Selbstständige und Freiberufler ein-
bezogen“
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
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Festgesetzte Steuer wird bei Einkommensteuer berücksichtigt.
FDP
Gewerbesteuer soll langfristig durch einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebe-
satzrecht auf die Körperschaftsteuer und auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer
sowie einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer ersetzt werden
Verdopplung des Freibetrags bei der Gewerbesteuer in den ersten drei Jahren für Grün-
der; auch bei Kapitalgesellschaften.
AfD
Keine Position im Wahlprogramm
Gewerbesteuer: Einschätzung Baker Tilly
Bereits in der Vergangenheit wurde die Abschaffung der Gewerbesteuer gefordert. Langfristig
plant die FDP nun den Ersatz der Gewerbesteuer durch kommunale Zuschläge auf Einkommen-
und Körperschaftsteuer. Die LINKE plant die Ausweitung auf Freiberufler und Einkünfte aus Ver-
mietung und Verpachtung bei gleichzeitiger Berücksichtigung bei der Einkommensteuer. Weitere
geplante Reformen der LINKEN sind im Zuge der Umwandlung in eine "Gemeindewirtschaft-
steuer" nicht konkretisiert. Im Übrigen sehen die Wahlprogramme die Stabilisierung (SPD), Prü-
fung der Erhöhung des Freibetrags (die Grünen) und Verdoppelung der Freibeträge in den ersten
drei Jahren für Gründer (FDP, bis zur Abschaffung) vor. Bei CDU/CSU findet sich dazu keine
Aussage im Wahlprogramm.
9. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Status quo
Regelbesteuerung ist die Sollversteuerung
Steuersatz in der Regel 19 % auf steuerpflichtige Umsätze
Ermäßigter Steuersatz von 7 % bspw. bei Hotelübernachtungen, Lebensmitteln und ver-
schiedenen Kulturangeboten
CDU/CSU
Keine Position im Wahlprogramm
SPD
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
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Keine Position im Wahlprogramm
Die Grünen
Prüfung der Anhebung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer
Ökologische Steuerreform durch stärkere Begünstigung ökologisch nachhaltiger Produk-
tionsprozesse, Erzeugnisse und Dienstleistungen
Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Reparaturdienstleistungen
Vereinfachung bei der Umsatzsteuer mit Blick auf die aufwändigen Verfahren beim Han-
del innerhalb der EU
Die LINKE
Vereinfachung bei der Umsatzsteuer mit Blick auf die aufwändigen Verfahren beim Han-
del innerhalb der EU
Ermäßigte Steuersätze für arbeitsintensives Handwerk, Produkte für Kinder und Arznei-
mittel
„Frauenhygieneprodukte müssen von öffentlichen Gesundheitsstellen kostenfrei zur Ver-
fügung gestellt werden. Als Zwischenschritt sollen sie zumindest mit dem ermäßigten
Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent belegt werden, anstatt weiter als »Luxusprodukte« mit
einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zu gelten.“
Steuerpflicht für internationale Flugtickets / auf Flugtickets soll der volle Mehrwertsteuer-
satz fällig werden
Halbierung des Mehrwertsteuersatzes für Bahntickets
FDP
Grundsatz der IST-Besteuerung bei der Umsatzsteuer; solange noch nicht der Grundsatz
der IST-Besteuerung gilt, Schwelle (zurzeit 500.000 €) deutlich erhöhen.
AfD
Absenkung der Mehrwertsteuer um 7 %
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Einschätzung Baker Tilly
Die Wahlprogramme der Grünen und der LINKE sehen zur Erreichung sozialpolitischer und öko-
logischer Ziele die Senkung der Umsatzsteuer auf bestimmte Leistungen/Waren (z. B. Produkte
für Kinder, Bahntickets, Reparaturdienstleistungen) aber auch die Erhöhung vor (Flugtickets/ die
LINKE).
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
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Die AfD plant die Senkung des Umsatzsteuersatzes um 7 %. Die FDP möchte eine Reform da-
hingehend, dass die Umsatzsteuer erst bei Zahlung fällig wird (Istversteuerung). Die Grünen pla-
nen eine Anhebung der Grenze für die Kleinunternehmerschaft, so dass die Zahl der Personen,
die auf den administrativen Aufwand für die Umsatzbesteuerung verzichten können, steigt.
Insgesamt ist hier der von der FDP angestrebte Systemwechsel programmatisch am interessan-
testen, da die anderen Reformvorhaben nur punktuelle Änderungen vor dem Hintergrund ent-
sprechender Lenkungsziele darstellen.
10. Solidaritätszuschlag
Status quo
5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer (einschl. Lohn-
steuer, Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungsteuer, Quellensteuer bei beschränkt Steuer-
pflichtigen)
Einschränkungen bei Geringverdienern sowie unter Berücksichtigung Freibeträge für
Kinder
Solidarpakt läuft 2019 aus
CDU/CSU
Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer soll für alle ab dem Jahr 2020 schrittweise
schnellstmöglich abgeschafft werden. Für die kommende Wahlperiode soll mit einer Ent-
lastung von rund 4 Milliarden € begonnen werden
SPD
Soll ab 2020 für untere und mittlere Einkommen abgeschafft werde.“ Vom teilweisen
Wegfall können Singles profitieren, die 52.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen
(Ehepaare: 104.000 €) zur Verfügung haben. Um das zu erreichen, werden die Freigren-
zen angehoben“
Die Grünen
Keine Position im Wahlprogramm
Die LINKE
Keine Position im Wahlprogramm
FDP
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
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„Wir wollen den Solidaritätszuschlag bis Ende 2019 abschaffen“
AfD
Keine Position im Wahlprogramm
Solidaritätszuschlag: Einschätzung Baker Tilly
Aussagen zum Solidaritätszuschlag enthalten nur die Wahlprogramme der CDU/CSU, SPD und
FDP. Während die FDP die Abschaffung bis 2019 plant, sehen CDU/CSU die Abschaffung ab
2020 vor. Die SPD plant hingegen nur eine Abschaffung ab 2020 für Einkommen bis 52.000 €
(Single).
Abgesehen vom Wahlprogramm der FDP sind die Aussagen hier eher vage. In Anbetracht der
Steuermindereinnahmen infolge der Reformen insbesondere bei der Einkommensteuer wird ab-
zuwarten sein, ob der Solidaritätszuschlag nicht doch noch länger Bestand haben wird.
11. Grund-/Grunderwerbsteuer
Status quo
Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) bis 6,5 %
(Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen), damit seit September
2005 z. T. fast Verdoppelung
Gegenwärtig ist es möglich, durch Erwerb von weniger als 94,9 % der Anteile an einer
grundbesitzenden Gesellschaft bzw. von 100 % der Anteile an einer grundbesitzenden
Kapitalgesellschaft durch zwei Erwerber (von denen keiner mehr als 94,9 % der Anteile
erwirbt), Grundstücke im Wege des Share-Deals zu erwerben, ohne Grunderwerbsteuer
auszulösen.
CDU/CSU
Einführung von Freibeträgen für Erwachsene und Kinder. Die Zuständigkeit der Bundes-
länder bleibt gewahrt. Dies soll für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigen-
tums gelten.
SPD
Grundsteuer verfassungsfest reformieren
Die Grünen
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
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Keine Position im Wahlprogramm
Die LINKE
„Für Anteilskäufe von Landwirtschaftsbetrieben wollen wir eine bundeseinheitliche Rege-
lung zum Genehmigungsverfahren. Die im Grunderwerbsteuergesetz angelegte Möglich-
keit zur Steuervermeidung schließen wir aus.“
Grundsteuer gerechter machen
Abschaffung Ausnahmen der Grunderwerbsteuer bei Share-Deals
FDP
Einführung eines Freibetrags von bis zu 500.000 € für natürliche Personen beim Erwerb
von Wohneigentum
„Mit Share-Deals umgehen große Investoren die Grunderwerbssteuer. [...] Wir wollen sie
abschaffen."
AfD
Grund- sowie Grunderwerbsteuer sollen gesenkt werden.
Erwerb von Wohneigentum durch Familien sollte z. B. durch zinslose Darlehen, Zu-
schüsse und Erlass der Grunderwerbsteuer erleichtert werden.
Grund-/Grunderwerbsteuer: Einschätzung Baker Tilly
Angesichts der steigenden Immobilienpreise in bestimmten Regionen und der in manchen Bun-
desländern signifikanten Erhöhung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer planen manche
Parteien auch hier steuerliche Erleichterungen. Im Fokus steht hier das selbstgenutzte Eigen-
heim. Die Programme der CDU/CSU und FDP sehen hierzu Freibeträge für den erstmaligen Er-
werb selbstgenutzten Wohneigentums vor, der bei der FDP mit 500.000 € auch der Höhe nach
bestimmt ist. Die AfD stellt den Erlass der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Wohneigentum
in Aussicht. Eine gemeinsame Position vertreten die LINKEN und die FDP zu der möglichen Ver-
meidung von Grunderwerbsteuer durch den Erwerb von Immobilien mittels Erwerb der Anteile an
einer die Immobilien haltenden Gesellschaft (sog. Share-Deal). Beide wollen diese Möglichkeit
abschaffen. Damit liegen sie auf der Linie der Finanzminister der Länder, die zu diesem Thema
bereits in 2016 eine Arbeitsgruppe eingerichtet haben, die Gesetzesvorschläge erarbeiten soll.
Hinsichtlich der Hinweise auf eine "verfassungsfeste" (SPD) bzw. "gerechtere" Grundsteuer ist
anzumerken, dass hier ohnehin schon erste Reformen auf politischer Ebene diskutiert werden,
so dass diese Programminhalte hier nichts Neues enthalten.
Eine steuerliche Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl
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12. Stromsteuer
Status quo
Stromsteuer beträgt 20,50 € je Megawattstunde
Steuerschuldner ist der Versorger bzw. der (Eigen-)Erzeuger
Befreiung bspw. bei der Gewinnung aus erneuerbaren Energiequellen sowie Entlastung
für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
Am 07.07.2017 hat der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Energie- und
Stromsteuergesetzes zugestimmt. Das Gesetz sieht u. a. die Verlängerung der Steuer-
begünstigung von für als Kraftstoff verwendetem Erdgas sowie von Flüssiggas bis Ende
2022 vor
CDU/CSU
Keine Position im Wahlprogramm
SPD
Keine Position im Wahlprogramm
Die Grünen
Abschaffung der Stromsteuer und im Gegenzug Einführung einer aufkommensneutralen
CO2-Bepreisung sowie Reduzierung der EEG-Umlage
Die LINKE
Die Stromsteuer für private Verbraucherinnen und Verbraucher soll gesenkt werden
FDP
Senkung auf das europäische Mindestniveau
AfD
Keine Position im Wahlprogramm
Stromsteuer: Einschätzung Baker Tilly
Die Grünen planen die Abschaffung der Stromsteuer und gleichzeitige Einführung einer "CO2-
Bepreisung" sowie Reduzierung der EEG-Umlage. LINKE und FDP möchten die Stromsteuer
senken; die LINKE für private Verbraucher und die FDP auf ein europäisches Mindestniveau.
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13. Sonstiges
CDU/CSU
Keine Steuererhöhungen / Steuerquote soll nicht steigen
Programm "Bürgerfreundliche Verwaltung" zur vereinfachten Abgabe von Steuererklä-
rungen.
Vorausgefüllte Steuerformulare
Hauskauf soll zudem über zehn Jahre mit einem sogenannten Baukindergeld von 1.200
€ pro Kind gefördert werden
SPD
„Besondere Privilegien für einzelne Interessengruppen" sollen zurückgenommen wer-
den.
Schwellenwert für die Geltung der paritätischen Mitbestimmung auf 1.000 Beschäftigte
senken und Schließung von Schlupflöchern (SE, ausl. Rechtsform)
Unternehmen sollen von Statistik-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten befreit
werden.
Einführung einer paritätischen Bürgerversicherung zur gemeinsamen Finanzierung von
medizinischem Fortschritt durch Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Paritätisch gezahlter (Rentenversicherungs-)Beitrag soll nicht über 22 Prozent steigen.
Selbstständige, die nicht in einem Versorgungswerk abgesichert sind, werden in die ge-
setzlichen Rentenversicherung einbezogen.
Die Grünen
Wiedereinführung der Brennelementsteuer
Einrichtung eines EU-Zukunftsfonds und Beteiligung nur, wenn stärkere Maßnahmen ge-
gen aggressive Steuervermeidung und Steuerhinterziehung erfolgen
Abbau ökologisch schädlicher Subventionen z. B. steuerliche Begünstigungen des Flug-
verkehrs (Abschaffung der Steuerbefreiung von Fluggesellschaften von der Kerosin-
steuer) und für schwere Dienstwagen (Koppelung der Besteuerung an CO2-Ausstoß)
Ökologische Steuerreform durch stärkere Begünstigung ökologisch nachhaltiger Produk-
tionsprozesse, Erzeugnisse und Dienstleistungen
Reform der Kfz-Steuer (Bonus-Malus-System für Neuwagen einführen. Wer viel CO2,
NOx und Feinstaub-Emissionen verursacht, zahlt dann mehr.).
Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Jobs
„Mehr Rechtssicherheit im Gemeinnützigkeitssektor, insbesondere um die steuerliche
Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteur*innen sicherzustellen.
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Hierzu soll auch der Katalog von gemeinnützigen Zwecken angepasst und erweitert wer-
den.“
Verbindlichen Flexibilitätszuschlag für alle, die an Sonn- oder Feiertagen arbeiten müs-
sen. Dieser soll im Rahmen der bestehenden Zuschlagsregelungen steuer- und sozial-
abgabenfrei sein.
Die LINKE
Steuerfinanzierte Mütter- und Mindestrente
Aufbau einer Bundesfinanzpolizei und bedarfsgerechte Aufstockung des Personals im
Steuervollzug; geschätzte Mehreinnahmen durch konsequenten Steuervollzug 15 Mrd.
€/Jahr
Einführung einer neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlichen Vergünstigungen; leerste-
hende Wohnungen dürfen nicht von der Steuer abgeschrieben werden; Gewinne, die
durch Spekulation und Immobilienverkäufe entstehen, müssen deutlich stärker besteuert
werden.
„... im Internet zugängliches Transparenzregister aller Eigentümer und Begünstigten von
Firmen, Stiftungen und Trusts auf EU-Ebene eingerichtet wird. Wir wollen auch auf
nationaler Ebene ein solches Register einführen. Falschinformationen im Register müs-
sen bestraft werden.“
„Die staatliche Subvention von Dieseltreibstoff, Flugbenzin und »Biokraftstoff« wollen wir
abschaffen. (15 Milliarden € jährlich). Internationale Flugtickets sollen nicht von der Mehr-
wertsteuer befreit bleiben. Wir wollen den Mehrwertsteuersatz für Bahntickets halbieren.“
Abgestimmte Besteuerung der Superreichen in Europa
„Initiative für ein sogenanntes Zivilsteuergesetz. Damit wäre, entsprechend des Gewis-
sensschutzes, die Möglichkeit gegeben, dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Mög-
lichkeit hätte, einer Verwendung seiner Steuern für militärische Zwecke zu widerspre-
chen.“
FDP
Elternunabhängige Ausbildungsförderung: Zuschuss in Höhe von 500 € sowie einem
Darlehensangebot. Die Refinanzierung des Zuschusses erfolgt über die Verlagerung von
Steuervergünstigungen der Eltern.
„Durch ein Venture-Capital-Gesetz die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniska-
pital in Deutschland verbessern (Abbau der Substanzbesteuerung – wie etwa bei den
Hinzurechnungsvorschriften in der Gewerbesteuer, eine transparente Besteuerung für
Venture Capital-Gesellschaften, eine faire Besteuerung von Investoren, die sich von ihrer
Beteiligung trennen, ein Ende der (steuerlichen) Diskriminierung von Eigenkapital gegen-
über Fremdkapital), die steuerliche Anrechenbarkeit von Investitionen in Unternehmen,
eine Vereinheitlichung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mindestens innerhalb der
EU, keine Einschränkungen bei Verlustvorträgen, die Bilanzierbarkeit von Investitionen
in eigene Intellectual Property“
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„Um alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer Beschäftigung fortlaufend bei
Investitionen in ihre eigene Weiterbildung zu unterstützen, muss darüber hinaus ähnlich
dem Bausparen ein einfaches und unbürokratisches Modell für Bildungssparen steuerlich
gefördert werden.“
„Belastungsgrenze für die direkten Steuern und Sozialabgaben im Grundgesetz fest-
schreiben; Gesamtbelastungsgrenze sollte 50 Prozent nicht überschreiten.“
„Durch einen Anspruch auf verbindliche Auskünfte im Steuerrecht durch die Finanzver-
waltung zukünftig wirklich Rechtssicherheit schaffen; möglichst wenig Aufwand innerhalb
einer angemessenen Zeit“
AfD
Einführung einer allgemeinen Abgabengrenze (für Steuern, Beiträge und Gebühren) zu-
gunsten der Bürger --> soll im Grundgesetz festgeschrieben werden
Sonstiges: Einschätzung Baker Tilly
Bei den sonstigen Themen finden sich Aussagen zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens
insbesondere auch durch Entbürokratisierung (z. B. CDU/CSU) sowie weitergehende Aussagen
zu ökologisch motivierten Anpassungen (die Grünen und LINKE), mehr Steuergerechtigkeit (z.
B. Abschaffung besonderer Privilegien/ SPD, Wohngemeinnützigkeit/ LINKE, mehr Rechtsicher-
heit im Gemeinnützigkeitssektor/ die Grünen). AfD und FDP wollen die Festschreibung einer Ab-
gabengrenze (AfD) bzw. für direkte Steuern und Sozialabgaben (FDP) im Grundgesetz. Bei der
FDP finden sich zudem noch Förderungen der Aus- und Fortbildung (z. B. "Bildungssparen") und
der Plan der Einführung eines "Venture-Capital-Gesetzes" zur steuerlichen Förderung von Wag-
niskapital; die steuerliche Förderung von Wagniskapital plant auch die CSU.
5. Untersuchungsgegenstand und Quellen
Im Zentrum der Untersuchung standen die Parteien, die nach aktuellem Stand (Juli 2017) eine
realistische Chance auf den Einzug in den Deutschen Bundestag haben. Diese sind:
CDU/CSU
SPD
Die Grünen
Die LINKE
FDP
AfD
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Als Basis für die Analyse dienten die jeweiligen Wahlprogramme der Parteien:
CDU/CSU: Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben. Regierungsprogramm
2017-2021 (Stand 19.07.2017) + Der Bayernplan: Klar für unser Land (Stand 26.07.2017)
SPD: Es ist Zeit für mehr Gerechtigkeit: Zukunft sichern, Europa stärken. Das Regie-
rungsprogramm 2017 bis 2021 (Stand 26.07.2017)
Die Grünen: Zukunft wird aus Mut gemacht. Programm Bündnis 90 Die Grünen (Stand
26.07.2017)
Die LINKE: "Sozial. Gerecht. Frieden. Für alle." Wahlprogramm der LINKEN (Stand
26.07.2017)
FDP: Schauen wir nicht länger zu. Programm der Freien Demokraten zur Bundestags-
wahl 2017 (Stand 26.07.2017)
AfD: Programm für Deutschland. Wahlprogramm für die Wahl zum Deutschen Bundestag
am 24. September 2017 (Stand: 26.07.2017)