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M. Kern et al.
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Grüngutkonzeption des EVS für das Saarland –
hochwertige stoffliche und energetische Verwertung
Michael Kern, Frank Baur, Andreas Klein, Jürgen Philippi,
Norbert Karl
Zusammenfassung
Nach der saarländischen Abfallgesetzgebung ist ab 2018 der Entsorgungsverband
Saar (EVS) für die Grüngutverwertung und den Transport zu den Verwertungsstellen
zuständig. Die Erfassung der Grüngutmengen verbleibt weiterhin bei den Kommu-
nen. Vor diesem Hintergrund hat der EVS die Arbeitsgemeinschaft IZES
gGmbH/Witzenhausen-Institut GmbH mit der Erstellung des Grüngutkonzeptes für
das Saarland beauftragt. Zielvorgabe für die Konzeption war, dass eine hochwertige
rechtskonforme Verwertung unter wirtschaftlichen Bedingungen sowie unter Einbe-
ziehung bestehender kommunaler Strukturen im Saarland sichergestellt wird. Insge-
samt wurden vier verschiedene Konzeptvarianten untersucht. Der erwartete Kosten-
rahmen lag je nach Variante zwischen 44 bis 55 €/Mg bzw. zwischen 6,60 € bis
8,25 €/m³ Grüngut.
1 Hintergrund und Veranlassung
Im Juli 2014 wurden die saarländische Abfallgesetzgebung (Saarländisches Abfall-
wirtschaftsgesetz-SAWG) sowie das Gesetz über den Entsorgungsverband Saar
(EVSG) durch den Landtag dahingehend geändert, dass ab dem Jahr 2018 der Ent-
sorgungsverband Saar für die Verwertung des kommunalen Grüngutes zuständig
sein wird. Die bisherige Verantwortung der Kommunen zur dezentralen Grüngutver-
wertung wird demnach auf den EVS übertragen. Die Sammlung verbleibt jedoch wei-
terhin in der Zuständigkeit der Kommunen.
In diesem Kontext musste der EVS bis Ende 2015 eine Konzeption zur Grüngutver-
wertung erarbeiten und vorlegen, welche sowohl den geltenden ökologischen Stan-
dards als auch den Aspekten der Wirtschaftlichkeit Rechnung trägt sowie bestehen-
de kommunale Strukturen einbezieht. Im Hinblick auf eine hochwertige Verwertung
wird die Vermarktung des behandelten Grüngutes als saarländisches Bodenverbes-
serungsmittel sowie eine energetische Nutzung des Holzanteils angestrebt. Ergän-
zend wird eine anaerobe Verwertung von Teilströmen über eine separate Biogutver-
wertungsanlage thematisiert.
Bio- und Sekundärrohstoffverwertung XI
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Die hinsichtlich der Umsetzung zu berücksichtigende Zeitschiene ist der nachfolgen-
den Abbildung 1 zu entnehmen.
Anfang 2015 wurde die Arbeitsgemeinschaft IZES gGmbH/Witzenhausen-Institut
GmbH mit der Erstellung des Grüngutkonzeptes für das Saarland beauftragt, wel-
ches in enger Abstimmung mit dem EVS und dem Grüngut-Beirat erstellt und im De-
zember 2015 vom Aufsichtsrat sowie der Verbandsversammlung des EVS beschlos-
sen wurde.
Das vorliegende Konzept wurde in seiner ersten Phase stringent an einer sicheren
Umsetzbarkeit und somit am Stand der Technik ausgerichtet. In der Folge werden
weitere, innovative Maßnahmen zur Weiterentwicklung des konzeptionellen Ansat-
zes, wie z. B. die Integration in ein Biomasse-Stoffstromzentrum und die Einbindung
innovativer Technologien, geprüft und bei Eignung – gegebenenfalls auch im klein-
skaligeren Maßstab – eingebunden.
Abb. 1: Zeitplan zur Erstellung und Umsetzung des Grüngutkonzepts
2 Sammlungs- und Verwertungssituation (Status quo)
Die Sammlung von derzeit circa 86.000 Mg/a saarländischem Grüngut befindet sich
mit durchschnittlich rund 87 kg/E*a auf einem, auf den Bundesdurchschnitt bezogen,
hohen Niveau. Durch ein dichtes Netz von aktuell 78 Erfassungsstellen, über das
Land verteilt, können diese hohen Erfassungsmengen erzielt werden. Die Sammel-
strategien der einzelnen Kommunen sind dabei sehr unterschiedlich und somit auch
der jeweils betriebene Aufwand zur Erfassung der privaten Grüngutmengen. So wer-
den Strategien der Grüngutannahme alle vierzehn Tage für Kleinmengen im Ort bis
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hin zur Straßenabholung durchgeführt. Einige Kommunen verfügen selbst über keine
Sammlung in ihren Grenzen, sondern bedienen sich (teilweise in Kooperation, teil-
weise ohne Absprache) der Anlagen umliegender Kommunen. Durch erhöhten Ser-
vice (Sammeldichte, Öffnungszeiten) für den Bürger können letztendlich auch größe-
re Mengenströme erfasst werden. Aus dieser Heterogenität ergeben sich unter-
schiedliche kommunalspezifische Sammelmengen.
Ein weiterer Aspekt der heterogenen Sammelstruktur im Saarland ist die gebühren-
technische Ausgestaltung der Annahme von Grüngut. Einige Kommunen im Saar-
land erheben keine oder lediglich sehr geringe Gebühren für die Annahme und Ver-
wertung des privaten Grüngutes. Andere Kommunen nehmen recht hohe Gebühren
für die Anlieferung, jedoch werden auch hier zwischenzeitlich recht große Mengen
erfasst. Zudem stellt sich die Einteilung des Gebührenmaßstabes zwischen den
Kommunen als sehr inhomogen dar. Die übliche Form ist die Abrechnung nach Ku-
bikmetern (m³) und deren Skalierung nach unten. Jedoch sind weitere der Praxis ent-
lehnte Abrechnungsformen im Umlauf. So werden Kofferraumladungen bis hin zu
Eimern als Gebührenmaßstab herangezogen, da dies die vorherrschende Form der
Anlieferung darstellt. Dementsprechend schwierig gestaltet sich der Vergleich der
verschiedenen Gebühren zwischen den Kommunen.
Durch die verschärften Regelungen bezüglich des Immissionsschutzes sowie des
Wasserrechts, befinden sich eine Vielzahl der heutigen Sammelstandorte in einem
nicht mehr rechtskonformen Zustand. Vor allem durch die zukünftige Einstufung von
Bioabfällen als grundsätzlich wassergefährdend1 wird ein Schutz von Wasserkörpern
vor Zutritt von kontaminierten Sickerwässern als obligatorisch angesehen. Diese er-
höhten Umweltstandards können zum jetzigen Zeitpunkt nur wenige Sammelstellen
erfüllen.
Die Verwertung kommunaler und privater Grüngutmengen in den Kommunen stellt
sich momentan vor allem in qualitativer Sicht ebenso heterogen dar wie bei den
Sammelstrukturen. Die Ansprüche an eine qualitativ hochwertige stoffliche und ener-
getische Verwertung werden lediglich von einigen kommunalen oder privaten Ver-
wertungsanlagen, vor allem an der Saarschiene erreicht. Die Anzahl der im Saarland
befindlichen Anlagen, deren Kompostqualität durch die Gütegemeinschaft Kompost
e. V. zertifiziert wurde, beschränkt sich auf vier. Hinzu kommen Verwertungswege für
Grüngut in der Biogasanlage Forbach (Frankreich), in der Grüngut als Strukturmate-
rial zum Biogut beigemischt wird.
Durch die neue Gesetzgebung im Bereich des Bioabfalls wird unter anderem eine
Hygienisierung des anfallenden Grünguts notwendig. Dies kann jedoch ebenfalls nur
von wenigen Anlagen im Saarland gewährleistet werden. Teilweise wird anfallendes
Grüngut lediglich gehäckselt und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgebracht.
Der Verbreitung von Neophyten oder ähnlichen Pflanzen, die durch die Hygienisie-
1Die bundeseinheitliche AwsV soll im Laufe des Jahres 2016 in Kraft treten und die entsprechendenLändergesetzgebungen ersetzen.
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rung verhindert werden soll, wird somit eine breite Basis gegeben. Diese Situation
hinsichtlich der „Behandlung“ der Grüngutmengen stellt einen Verstoß gegen gelten-
de Standards in der Bioabfallbehandlung dar und muss daher im Rahmen der Kon-
zeptentwicklung geändert werden.
Die Betrachtung der aktuellen Situation in Bezug auf die Vermarktung des Produktes
„Kompost“ zeigt ein weiteres Problem der Kommunen auf. Abnehmer für Komposte
sind vor allem die Landwirtschaft, kommunale Gärtnereien oder Privatpersonen. Eine
Abgabe in die Landwirtschaft wird erst durch eine gute Qualität des Kompostes – in
der Regel auf der Basis eines entsprechenden Qualitätssicherungsprozesses – er-
möglicht. Da dies jedoch mit wenigen Ausnahmen nicht erreicht wird, sind einige
Kommunen gezwungen den erzeugten Kompost zu lagern. Dies führt zu erheblichem
Raumbedarf bei den kommunalen Verwertungsstellen.
Einige Kommunen bedienen sich privater Dritter, um ihrer Aufgabe der Grüngutver-
wertung nachzukommen. So bestehen Verträge, die lediglich das Teilspektrum der
Verwertung beinhalten bis hin zur Durchführung der gesamten Grüngutverwertung,
von der Sammelstruktur bis zur Verwertung. In einigen Kommunen kann durch sol-
che Verträge eine Kostenneutralität für die Kommune erreicht werden. Vor allem
durch die Verwertung der holzigen Fraktion können private Betreiber ihre Kosten re-
duzieren, sodass nur geringe Entgelte durch den anliefernden Bürger notwendig
sind. Inwiefern eine hochwertige Verwertung der krautigen Fraktion vorgenommen
wird, konnte nicht nachvollzogen werden.
Das Saarland verfügt somit über insgesamt 91 potenzielle Grüngutsammelstellen
sowie acht weitere stillgelegte Kompostier- oder Sammelplätze, die jedoch nicht alle
zur Grünguterfassung genutzt werden bzw. derzeit geeignet sind.
Tab. 1: Mögliche Einrichtungen zur Grünguterfassung und -verwertung im Saar-
land (Stand 12/2015)
Saarland in Betrieb außer Betrieb
EVS Wertstoff-Zentrum* EVS 20 0
Kompostierungsanlagenkommunal 29 6
privat 7 1
Sammelplätze (auch Wertstoffhöfe mitGrüngutsammlung)
kommunal 33 1
privat
Wertstoffhöfe ohne Sammlungkommunal 2
privat
SUMME 91 8
* nicht alle EVS Wertstoff-Zentren nehmen derzeit Grüngut an
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3 Anforderungen an die Erfassung von Grüngut
Die Sammlung von Grüngut soll auf einem einheitlichen, rechtskonformen und für
den Bürger wiedererkennbaren System fußen. Dazu sollen die momentan in unter-
schiedlichster Form betriebenen Sammel- und Kompostierungsplätze in ihrer Sam-
melstruktur harmonisiert werden, um ebenfalls u. a. die nachfolgenden Verwertungs-
schritte optimal gestalten zu können. Eine Ausdünnung des Sammelnetzes sollte
aufgrund des Bürgerservices und dem damit ermöglichten Mengenaufkommen ver-
mieden werden. Derzeit sind im Saarland 78 Sammelstellen aktiv. Jedoch planen die
Kommunen aus Kostengründen – gegenläufig zur obigen Zielsetzung – eine stärkere
Zentralisierung der Erfassung, was nach derzeitiger Einschätzung einen Rückgang
auf 62 Erfassungsstellen zur Konsequenz hätte. Die folgende Abbildung 2 veran-
schaulicht die derzeit bekannten kommunalen Planungen hinsichtlich der Sammelin-
frastruktur.
Abb. 2: Aktuelle Planung der Kommunen bezüglich der Grüngutsammelstellen
Jede der 52 saarländischen Kommunen sollte einen Sammelplatz für ihre Bürger
vorhalten. Kommunale Kooperationen sind grundsätzlich möglich, sollten jedoch auf-
grund der Erreichbarkeit nicht zu große Einzugsgebiete abdecken. Erfahrungen zei-
gen, dass Einzugsgebiete von circa 5 km² Siedlungsfläche pro Sammelstelle eine
optimale Sammlung ermöglichen. In dicht besiedelten Gebieten kann eine Sammel-
stelle pro 10.000 Einwohner ebenso als Richtwert angenommen werden.2 Dies zu-
2Hochwertige Verwertung von Bioabfällen ein Leitfaden: Ministerium für Umwelt und Klima undEnergiewirtschaft Baden Württemberg; September 2015
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grunde gelegt, würden im Saarland circa 75 bis 80 Sammelstellen benötigt. Im Aus-
tausch mit den Kommunen sollte daher angestrebt werden, weitere Sammelstellen
auszuweisen sowie bestehende Sammelplätze genehmigungskonform weiterzube-
treiben.
Unter der Prämisse hochwertige Produkte sowohl aus der holzigen als auch der
krautartigen Fraktion zu gewinnen, sollten beide Fraktionen so früh wie möglich ge-
trennt werden. Daher bietet sich eine getrennte Erfassung von holzigem und krautar-
tigem Grüngut bereits an der Sammelstelle an.
Die Rahmenbedingungen für eine rechtskonforme Ausgestaltung der Sammelstellen
wurden durch das Ministerium für Umwelt und Verkehr festgelegt: Darin werden die
wasser- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an eine Sammelstelle wie
folgt definiert:
Tab. 2: Genehmigungsrechtliche Anforderungen des MUV an Sammelstellen
Wasserrechtliche Anforderungen:
Es gelten folgende wasserrechtliche Anforderungen:
a) bei offener Lagerung:
Die Lagerungszeit sollte bei offener Lagerung so kurz wie möglich gehaltenwerden, um die Schadstoffbelastung der Sickerwässer möglichst gering zu hal-ten.
Die Sammelstelle muss über eine medienbeständige Oberfläche (z. B. Asphalt,Dichtungsfolie) verfügen, die das Erfassen des anfallenden Sickerwassers si-cherstellt.
Bei der getrennten Erfassung der Holz- und Krautfraktion kann für den Bereich,in dem die Holzfraktion ungeschreddert gelagert wird, auf eine Abdichtung ver-zichtet werden.
Geschreddertes Grüngut muss in abgedeckten Containern gelagert werden.
Erfasstes Sickerwassers muss wie folgt behandelt werden:
mittels einer geeignete Behandlungsanlage, die ortsnah installiert wird,
mittels Anschluss an die kommunale Schmutzwasserkanalisation (Beach-tung der kommunalen Abwassersatzung zum Anschluss an das Kanalsys-tem) oder
mittels Sickerwassersammelgrube und anschließender Zuführung zur kom-munalen Schmutzwasserkanalisation (s. o.) mittels Fahrzeug.
Unbelastetes Niederschlagswasser sollte, wenn möglich, ortsnah versickert oderder Vorflut zugeführt werden. Das DWA Merkblatt M153 gibt hierzu Leitlinienzum Umgang mit Regenwasser vor.
b) bei Erfassung in Containern mit Abdeckung:
Die Umschlagsflächen benötigen einen dichten Untergrund.
Die Container sind mit einer Abdeckung zu versehen.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass derartige Anlagen in Wasserschutz- bzw.Überschwemmungsgebieten in Abhängigkeit von der jeweiligen Schutzgebietsverord-nung verboten bzw. nur unter erhöhten Anforderungen zulässig sein können.
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Immissionsschutzrechtliche Anforderungen:
Die Anforderungen seitens des Immissionsschutzes betreffen Maßnahmen zur Luftreinhal-tung und zum Lärmschutz.
Folgende Kriterien sind grundsätzlich zu berücksichtigen:
möglichst großer Abstand zur Wohnbebauung,
Befestigung der Fahrwege,
Einzäunung und Eingangskontrolle des angelieferten Materials,
„lärmgünstige“ Planung der An- und Abfahrwege,
Verwendung lärmarmer Maschinen,
zeitlich begrenzte Betriebszeiten der eingesetzten Maschinen.
Daneben können weitere Maßnahmen zur Lärmminderung bzw. zur Luftreinhaltung in Ab-hängigkeit von dem jeweiligen Standort erforderlich sein.
Genehmigung
Für alle Anlagen gelten die materiellen Anforderungen des Abfall-, Bau-, Wasser-, Natur-schutz-, Immissionsschutz- und Bodenschutzrechtes und sind Gegenstand des jeweiligenGenehmigungsverfahrens.
Sammelstellen mit einer Gesamtlagerkapazität unter 100 t bedürfen einer baurechtlichenGenehmigung.
Ab einer Gesamtlagerkapazität von 100 t ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmi-gung (4. BImschV, Anhang 1, Nummer 8.12.2) erforderlich.
Dies gilt ebenfalls, sobald auf der Sammelstelle ein Häcksler oder Schredder mit einerDurchsatzkapazität von 10 t und mehr je Tag betrieben wird (4. BImschV, Anhang 1,Nummer 8.11.2.4).
Qualitätssicherung
Um illegale Ablagerung von Müll und sonstigen Fremdstoffen zu verhindern, isteine Einfriedung (Zaun) um die Sammelstelle notwendig.
Zudem ist ein abschließbares Tor zur Sicherung vor unbefugtem Betreten erfor-derlich.
Bei Nutzung von Containern ist eine befestigte Fläche (Pflaster/Asphalt o. Ä.)vorzuhalten, auf der die Container sicher abgestellt werden können.
Mindestens eine Aufsichtsperson muss vor Ort sein, um während der Öffnungs-zeiten die Anlieferung zu überwachen.
Zu den genehmigungsrechtlichen Anforderungen des Ministeriums für Umwelt und
Verkehr stellt der EVS aufgrund der Qualitätssicherung, der nachfolgenden Logistik
und der Gebührenerhebung folgende weitere Anforderungen an die Sammelstelle:
Aufgrund der formulierten Anforderungen an Sammelplätze ergeben sich zwei gene-
rell mögliche Ausgestaltungen der Sammlung.
Offene Sammlung: Krautiges und holziges Material wird getrennt jedoch offen auf
einer medienbeständigen Oberfläche gelagert. Austretendes Sickerwasser wird ge-
fasst und einer Behandlung zugeführt. Das holzige Material muss nicht unbedingt auf
einer medienbeständigen Oberfläche gelagert werden.
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Containersammlung: krautiges Material wird in abgedeckten Containern erfasst,
holziges Material kann offen oder ebenfalls in Containern gesammelt werden.
Die Wahl des Sammelsystems ist zu großen Anteilen abhängig von den zu erwar-
tenden angelieferten Mengen. Der Service am Bürger steht bei der Wahl des Sys-
tems an vorderer Stelle und soll das möglichst unproblematische Entladen des ange-
lieferten Grüngutes mitberücksichtigen. Große Mengen an Grüngut im Jahr bedeuten
in den aufkommensstarken Monaten hohe Anlieferzahlen. Daher eignen sich offene
Sammelplätze zum Entladen aus Anhängern o. Ä. besser als Container, welche ent-
weder von oben oder durch eine Öffnung an der Stirnseite befüllt werden können.
Zudem gestaltet sich bei Containern das Entladen von großen Mengen aus Anhän-
gern als schwierig.
Abb. 3: Beladen eines 40 m³ Containers/offener Sammelplatz
Ein schnelles Entladen mehrerer Anlieferer gleichzeitig ist, wie in Abbildung 3 zu se-
hen, beim Containersystem kaum bis gar nicht möglich. Auf offenen Sammelplätzen
dagegen kann ein Entleeren von Anhängern schnell ohne Wartezeit für den Bürger
angeboten werden.
4 Grüngutverwertungskonzept Saarland
4.1 Grüngutmengen und geplanter Mengenkorridor für dasVerwertungskonzept
Im Saarland wurden im Bezugsjahr 2013 circa 86.000 Mg Grüngut erfasst3. Da in der
Regel Grüngut bei der Annahme nicht verwogen wird, wurde die Menge durch Volu-
menschätzungen ermittelt. Auf der Grundlage der Daten des Statistischen Landes-
amtes Saarland wurden hierbei folgende Umrechnungsfaktoren zugrunde gelegt:
3Statistisches Landesamt Saarland
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Grüngut, gemischt, lose: 0,15 Mg/m³
Grüngut gehäckselt: 0,50 Mg/m³
Diese Faktoren wurden im Hinblick auf die erforderliche Konsistenz der Datenherlei-
tung ebenfalls bei der Planung für die Behandlungsanlagen sowie für das Logistik-
konzept verwendet.
Die Gesamtmenge von 86.000 Mg Grüngut beinhaltet sowohl überlassungspflichti-
ges Grüngut (aus privaten Haushalten) als auch nicht überlassungspflichtiges Grün-
gut (kommunales bzw. gewerbliches Grüngut). In der Summe sind im günstigsten
Fall 16.000 Mg Grüngut bereits durch laufende Verträge bzw. kommunale Eigenver-
wertung abgedeckt. Im ungünstigsten Fall wurde angenommen, dass das Aufkom-
men um weitere 20.000 Mg durch Eigenverwertung (kommunal und privat) reduziert
wird. Das heißt, im günstigsten Fall muss das Grüngutkonzept Verwertungskapazitä-
ten für 70.000 Mg/a bzw. im ungünstigsten Fall nur für 50.000 Mg/a im Saarland be-
reitstellen.
4.2 Integration vorhandener Grüngutverwertungsanlagen in dasGesamtkonzept
Eine wesentliche Prämisse im Rahmen der Entwicklung des Grüngutverwertungs-
konzeptes des EVS war, dass vorhandene kommunale Anlagenkapazitäten – soweit
sinnvoll – in das Konzept integriert werden sollen. Voraussetzung hierfür war, dass
die Anlagen eine erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung haben so-
wie vonseiten der Kommunen die Bereitschaft vorhanden ist, die Anlage in das EVS-
Konzept einzubringen. Details zu Durchführung, Organisation, Rechtsform und Fi-
nanzierung standen hierbei nicht im Vordergrund und waren nicht Gegenstand der
Untersuchung.
Aus Sicht des EVS sollte die Kompostierungsanlage Ormesheim in das Konzept in-
tegriert werden. Vonseiten des ZKE Saarbrücken wurden freie Kapazitäten in der
Kompostierungsanlage Gersweiler und von Saarlouis wurden ebenfalls die Kapazitä-
ten der dortigen Kompostierungsanlage für das EVS-Konzept angeboten.
Insgesamt können kommunale Kompostanlagen mit einer Gesamtkapazität von circa
25.000 Mg/a in das Konzept integriert werden.
Tab. 3: Vorhandene und genehmigungsrechtlich nutzbare Standorte
Standort (Betreiber) Kapazität
Ormesheim (EVS) 10.000 Mg/a
Gersweiler (ZKE) 10.000 Mg/a
Lisdorfer Berg (Saarlouis) 5.000 Mg/a
Summe vorhandene Kapazität 25.000 Mg/a
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Unter Berücksichtigung der vorhandenen Anlagenkapazitäten müssen darüber hin-
aus im günstigsten Fall weitere Verwertungskapazitäten für 45.000 Mg/a bzw. im un-
günstigsten Fall für 25.000 Mg/a vom EVS bereitgestellt werden.
4.3 Varianten der Grüngutverwertung
Die Grüngutverwertung im Saarland soll hochwertig und wirtschaftlich sein, d. h. sie
soll sowohl eine stoffliche als auch eine energetische Verwertung sicherstellen und
somit eine nachhaltige Nutzung des Stoffstroms Grüngut gewährleisten. Gleichzeitig
sollen Stoffströme gebündelt werden, um so eine hohe Effizienz realisieren zu kön-
nen. Zudem sollen Synergien z. B. im Kontext der Berücksichtigung weiterer Stoff-
ströme (z. B. Biogut, Waldholz etc.) erschlossen werden.
Grundsätzlich bieten sich im Sinne einer nachhaltigen und rechtskonformen Lösung
folgende Verwertungsoptionen an:
Bau neuer Kompostplätze/Verwertungszentren für Grüngut
(gegebenenfalls an vorhandenen Kompostanlagen)
Integration der Grüngutverwertung in eine Biogutvergärungsanlage im Saarland
(partielle Grüngutvergärung)
Ausbau bzw. weitere Ertüchtigung von vorhandenen Kompostplätzen
Bereitstellung einer Infrastruktur für Qualitätsbrennstoffe
Die genannten Optionen entsprechen dem Stand der Technik und bieten zunächst
ein solides Grundgerüst für eine flächendeckende Verwertungslösung.
Die Mono-Vergärung von Grüngut wurde nicht berücksichtigt, da sie auf der Basis
der aktuellen Einspeisetarife gemäß EEG 2014 nicht wirtschaftlich betrieben werden
kann.
Unter Berücksichtigung der obigen Festlegungen wurden für das Grüngutkonzept
Saarland zwei verschiedene Konzeptionen in unterschiedlichen Auslegungsgrößen
untersucht:
neues Grüngutverwertungszentrum im Norden des Saarlandes:
a) eine Anlage mit einer Kapazität von 25.000 Mg/a
b) zwei Anlagen mit einer Kapazität von jeweils 15.000 Mg/a
Biogutvergärungsanlage (Biomassezentrum Saarland) mit einer partiellen Grün-
gutvergärung abgestuft mit:
a) Grünguteintrag (krautig) von 25.000 Mg/a
b) Grünguteintrag (krautig) von 20.000 Mg/a
c) Grünguteintrag (krautig) von 15.000 Mg/a
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Bei allen Varianten wurden die drei vorhandenen Bestandsanlagen in das Konzept
aufgenommen. Zudem wurden die vertraglich gebundenen Mengen mit der Sydeme
in Frankreich (Biogutvergärung Forbach) sowie die potenziell zusätzlich in der neuen
Grüngutvergärung Saargemünd absetzbaren Mengen als Bestandteil bei allen Vari-
anten berücksichtigt. Die volatilen kommunalen sowie privaten Mengen, die gegebe-
nenfalls einer Eigenverwertung zugeführt werden, sind in dem dargestellten Men-
genkorridor berücksichtigt.
Insgesamt wurden vier verschiedene Varianten betrachtet. Hierbei werden zwei Vari-
anten im unteren Korridor (66.000 Mg/a)4 bzw. zwei Varianten im oberen Korridor
(86.000 Mg/a) untersucht.
Tabelle 4 zeigt die vier verschiedenen Varianten des Grüngutkonzeptes. Exempla-
risch soll nachfolgend das Grüngutverwertungszentrum mit einer Kapazität von
25.000 bzw. 15.000 Mg/a detaillierter betrachtet werden.
Tab. 4: Grüngutkonzept Saarland – Variantenmatrix
4.4 Technische Ausführung der Verwertungskomponenten
Abbildung 4 zeigt den typischen Jahresgang für überlassungspflichtiges Grüngut.
Hierbei zeigt sich, dass die absoluten Mengen im späten Frühjahr bis Sommer am
höchsten sind. Umgekehrt sind die holzigen Anteile im Grüngut von Oktober bis März
am höchsten.
4Worst case-Betrachtung: 86.000 Mg/a abzüglich potenzieller Mengen, die im kommunalen, ge-werblichen und privaten Bereich selbst verwertet werden.
Angaben in Mg/a VARIANTE 1 VARIANTE 2 VARIANTE 3 VARIANTE 4
Erfassung GRÜNGUT 66.000 66.000 86.000 86.000
Ormesheim 10.000 10.000 10.000 10.000
Saarlouis 5.000 5.000 5.000 5.000
Saarbrücken* 10.000 10.000 10.000 10.000
Saarbrücken** 6.000 6.000 6.000 6.000
Saarbrücken*** 5.000 5.000 5.000 5.000
Saargemünd Sydeme**** 5.000 5.000 5.000 5.000
Biogasanlage EVS 25.000 15.000 20.000
Grüngutverwertung NORD 1 25.000 15.000 25.000
Grüngutverwertung NORD 2 15.000
Legende FarbkennzeichungVorhandene Anlagenggf. Ertüchtigung
Vertraglich gesicherte
Mengen (Sydeme)Neue Anlagen
Grüngutkonzept Saarland
Behandlungsanlagen
* = 10.000 Mg freie Kompostierungskapazität in Anlage Gersweiler / Saarbrücken bzw. ZKE** = 6.000 Mg kommunale Grüngutmenge in Eigenverwertung Kompostanlage Gersweiler /Saarbrücken bzw. ZKE
*** = 5.000 Mg (privaten Grüngutmengen) werden zu 100% bis 2029 über Sydeme in Forbach verwertet**** = Vertraglich zugesicherte Grüngutmenge, die der EVS über die Sydeme in Saargemünd verwerten kann.
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Diese jahreszeitlich unterschiedlichen Mengen und Qualitäten sind in der Planung
entsprechend zu berücksichtigen.
Abb. 4: Typischer Jahresgang für überlassungspflichtiges Grüngut
Allgemeine Verfahrensbeschreibung
Anlieferung
Die auf den externen Sammelplätzen separat erfassten holzigen und krautigen
Grüngutfraktionen werden in Hakenliftcontainern angeliefert. Es wird angenommen,
dass 50 % des holzigen Materials bereits zerkleinert wurden. Die Lkw werden ver-
wogen und die Anhänger können auf der Containerwechselfläche abgestellt werden,
um ein Entleeren des Containers auf der Zugmaschine zu ermöglichen.
Das Grüngut wird getrennt nach Fraktionen (holzig, lose; holzig, geschreddert; krau-
tig) auf einer Asphaltfläche abgekippt und per Radlader zu circa vier Meter hohen
Haufwerken aufgetürmt.
Die Lagerzeit ist für vier Wochen kalkuliert, um Spitzen abfangen zu können. Die
Auslegungsgrundlage sind Monatsmittelwerte basierend auf dem Grüngutaufkom-
men vergleichbarer Kommunen.
Zerkleinerung
Unzerkleinertes Material wird alle eineinhalb bis zwei Wochen auf der 30 m x 30 m
großen, asphaltierten Schredder- und Siebfläche für die nachfolgende Trocknung
beziehungsweise Kompostierung aufbereitet. Für die Berechnung der Arbeitszeit
wurde ein mobiles Aggregat mit einem Durchsatz von circa 30 Mg/h ausgewählt.
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Mietenfläche
Zerkleinertes holziges Grüngut wird mit dem Radlader zu vier Meter hohen und an
der Basis sechs Meter breiten Dreiecksmieten aufgesetzt (biologische Trocknung).
Gegebenenfalls kann dies auch zeitgleich mit der Zerkleinerung erfolgen. In diesem
Fall fährt der mobile Schredder während des Zerkleinerns langsam vor. Über das
Abwurfband wird die Miete aufgesetzt. Die Mietenfläche ist ebenfalls asphaltiert.
Zerkleinertes krautiges Material wird ebenfalls zu Dreiecksmieten aufgesetzt (Haupt-
rotte). Aufgrund des niedrigeren Strukturanteils beträgt die Höhe nur circa drei Meter,
um eine gute Durchlüftung und somit eine gute Kompostierung zu gewährleisten (ae-
robe Bedingungen).
In dieser ersten Rottephase wird das erforderliche Temperaturprofil erreicht, um eine
Hygienisierung sicherzustellen.
Nach circa drei Wochen wird das holzige Material abgesiebt und das Unterkorn zu-
sammen mit dem krautigen Material in neuen Mieten nachgerottet. Die Verweilzeit in
der Nachrotte beträgt hier ebenfalls circa drei Wochen. Das Umsetzen des krautigen
Materials sowie der feinen, holzigen Fraktion wirkt sich positiv auf den Kompostie-
rungsprozess aus.
Siebung
Nach der Trocknung der holzigen Fraktion wird diese mit einem mobilen Sieb auf der
Schredder- und Siebfläche gesiebt. Der Durchsatz wurde mit circa 100 m³/h ange-
nommen.
Es wurde abgeschätzt, dass circa 2/3 der Menge als Überkorn anfallen und ins
Brennstofflager transportiert werden. Das Unterkorn wird weiter kompostiert.
Das krautige Material sowie die feine holzige Fraktion werden nach der Nachrotte
ebenfalls gesiebt. Hier wurden circa 10 Gew.-% als Überkorn angenommen, die
ebenfalls ins Brennstofflager transportiert werden. Das Unterkorn geht ins Kompost-
lager.
Lager
Für die Auslegung der Lager wurden für den Brennstoff Schüttdichten von 0,4 Mg/m³
angenommen und für den Kompost analog zu den Werten des Statistischen Landes-
amtes 0,7 Mg/m³.
Der Kompost (Unterkorn nach der Siebung des Materials aus der Nachrotte) soll
zwölf Wochen chargenweise gelagert werden können. Eine Charge wurde mit circa
eineinhalb bis zwei Wochen angesetzt.
Im Fall des Brennstoffes wird angenommen, dass circa 50 % der Mengen kurzfristig
abgefahren werden und der Rest, insbesondere im Sommer, bis zu sechs Monate im
Lager verbleibt (Anfang April bis Ende September als Auslegungsgröße).
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Insgesamt sind acht überdachte Boxen geplant. Die Schütthöhe beträgt circa vier
Meter.
Basierend auf den Annahmen aus der allgemeinen Verfahrensbeschreibung wurde
eine Anlage mit 25.000 Mg/a Durchsatz standortunabhängig konzipiert.
Abbildung 5 zeigt das dazugehörige Layout samt Flächenbelegungsplan für Juni und
Januar.
Abb. 5: Layout Flächenbelegungsplan
4.5 Wirtschaftliche Betrachtung Verwertungsanlage
Ein weiterer Schwerpunkt der Konzeptentwicklung lag auf der Kostenschätzung für
die Verwertung der erfassten Grüngutmengen in neu zu errichtenden Verwertungsan-
lagen mit den betrachteten Durchsatzleistungen von 15.000 Mg/a bzw. 25.000 Mg/a.
Basis der Kostenschätzung sind die erarbeiteten beispielhaften Anlagenaufstellun-
gen. Weiterhin basieren die Kostenschätzungen auf aktuellen Daten aus ähnlichen
Anlagenumsetzungen und -planungen, Ausschreibungen und Richtpreisangeboten
eigener Projekte des Witzenhausen-Instituts. Insbesondere gilt dies für die Abschät-
zung der erforderlichen Investitionskosten. Ergänzend werden Kenntnisse aus Refe-
renzanlagen berücksichtigt.
Wesentliche Ansätze hinsichtlich der künftigen Betriebsaufwendungen (Bezugskos-
ten Strom, Entgeltstruktur Personal, spezifische Ansätze für RWU sowie Verwer-
tungs- und Entsorgungspreise etc.) wurden ebenfalls auf Basis der Erfahrungen des
Witzenhausen-Instituts festgelegt.
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Die Investitionskosten enthalten sämtliche Kosten für die Errichtung der Behand-
lungseinheiten inklusive der vorbereitenden Arbeiten zur Herrichtung von Baufeldern
und Logistikflächen. Ebenso sind mobile Maschinen berücksichtigt.
Es werden unterschiedliche Zeiträume für die Dauer der Abnutzung mit linearer Ab-
schreibung angesetzt. Mobile Maschinen werden über sieben Jahre abgeschrieben,
sämtliche weitere Investitionen über die Dauer von 20 Jahren.
Für die Errichtung einer Grüngutverwertungsanlage mit einer Durchsatzleistung von
25.000 Mg/a werden circa 4,31 Mio. € kalkuliert, entsprechend Kapitalkosten von
13 €/Mg (Abbildung 6).
Für die Errichtung einer Grüngutverwertungsanlage mit einer Durchsatzleistung von
15.000 Mg/a werden circa 3,5 Mio. € kalkuliert, entsprechend Kapitalkosten von
18 €/Mg (Abbildung 6).
Da keine standortspezifische Vorplanung erfolgte, ist je nach den standortspezifi-
schen Rahmenbedingungen im derzeitigen Stadium des Konzepts von einer Kosten-
sicherheit hinsichtlich der investiven Aufwendungen von +/- 30 % auszugehen.
Abb. 6: Investitions- und Kapitalkostenschätzung für die betrachteten Varianten
(Mio. Euro netto bzw. €/Mg)
Die erwarteten Betriebs- und Entsorgungskosten belaufen mit einer Durchsatzleis-
tung von 25.000 Mg/a auf circa 362.000 €/a (15 €/Mg). Bei einem reduzierten Durch-
satz von 15.000 Mg/a belaufen sich diese auf circa 294.000 €/a (20 €/Mg).
0
1
2
3
4
5
6
25.000 Mg/a 15.000 Mg/a
Mio. €UVG
Nebenkosten
mobile Aggregate
Außenanlagen
Bauwerk -Baukonstruktion
Herrichten underschließen
4,3 Mio. €
3,4 Mio. €
Kapitalkosten13 €/Mg
Kapitalkosten18 €/Mg
Witzenhausen-Institut
Bio- und Sekundärrohstoffverwertung XI
260
Abb. 7: Schätzung der spezifischen Betriebs- und Entsorgungskosten für die be-
trachteten Varianten (€/Mg)
Der erzeugte Grüngutkompost stellt einen wertvollen Dünger und Bodenverbesserer
dar, welcher für die Anwender einen nicht unerheblichen Kostenvorteil gegenüber
herkömmlichen Mineraldüngern bzw. Bodenverbesserungsmitteln bietet. Dieser
„Wert“ lässt sich am Markt jedoch erfahrungsgemäß nicht in vollem Umfang durch-
setzen. Je nach Rahmenbedingungen für die Kompostanwendung im (weiteren) Um-
feld der Anlagen und die Qualität der erzeugten Kompostprodukte lassen sich unter
Umständen geringere Erlöse erzielen. Im ungünstigsten Fall können jedoch auch
Zuzahlungen erforderlich werden, welche in der Regel als Transportkostenzuschüsse
gewährt werden. Nachstehend wird im mittleren Ansatz von einer kostenlosen Abga-
be frei Anlage ausgegangen. Langfristig sollten jedoch im Rahmen einer entspre-
chenden Vermarktungsstrategie Erlöse erzielt werden können.
Für die aus dem Grüngut gewonnene holzige Brennstofffraktion wird ein erzielbarer
Preis von 15 €/Mg frei Anlage angesetzt. Damit ergeben sich Erlöse in Höhe von cir-
ca 114.000 €/a bzw. 5 €/Mg (25.000 Mg/a) sowie circa 69.000 bzw. ebenfalls 5 €/Mg
(15.000 Mg/a).
4.6 Gesamtkosten für die Grünguterfassung und -verwertung
Die Gesamtkosten beinhalten auf der Basis der hier durchgeführten groben und
standortunabhängigen Herleitung die Kosten für die Erfassung (kommunaler Anteil)
und die Kosten für Logistik/Transport sowie Aufbereitung/Verwertung (Anteil EVS).
Zusammenfassend lassen sich diese wie folgt darstellen:
Witzenhausen-Institut
M. Kern et al.
261
Betrachtet man die spezifischen Behandlungskosten für die verschiedenen Varianten
zeigen sich nur geringe Unterschiede. Veranschlagt man im Mittel spezifische Kosten
von circa 49 €/Mg ergibt sich bei dem zugrunde gelegten heutigen Aufkommen von
86.000 Mg ein Gesamtbetrag von circa 4,2 Mio. €, d. h. das Grüngutverwertungskon-
zept des EVS liegt in einem vergleichbaren Kostenrahmen wie heute.
5 Fazit und Empfehlung
Die Grüngutkonzeption des EVS hat zum Ziel, eine Weiterentwicklung der Grüngut-
verwertung im Saarland im Sinne einer rechtskonformen, nachhaltigen und hochwer-
tigen Verwertungslösung zu erreichen. Vor diesem Hintergrund kann als Fazit fol-
gendes festgehalten werden:
Das Grüngutkonzept basiert auf vorhandenen immissionsschutzrechtlich ge-
nehmigten Behandlungskapazitäten (Bestandsanlagen) sowie auf vertraglichen
Verpflichtungen, insbesondere in der Kooperation mit Sydeme in Frankreich.
Das Grüngutkonzept beinhaltet eine hochwertige stoffliche und energetische
Verwertung des Grüngutes.
Das Grüngutkonzept ist rechtskonform, nachhaltig und ökologisch.
Das Grüngutkonzept berücksichtigt im Sinne eines gemeinsamen Verwertungs-
ansatzes zusätzlich das saarländische Biogut, das gegenwärtig noch außerhalb
des Saarlandes verwertet wird.
Durch die Bündelung von Stoffströmen und Synergien ist das Grüngutkonzept
wirtschaftlich, die erwarteten spezifischen Kosten je Tonne Grüngut liegen kei-
nesfalls über den gegenwärtigen Kosten der Grüngutverwertung bei einer
gleichzeitigen Verbesserung der Verwertungssituation.
Alle untersuchten vier Varianten sind wirtschaftlich darstellbar und zeigen nur
geringe Kostenunterschiede auf. Damit besteht für die Umsetzung eine große
Flexibilität.
Bio- und Sekundärrohstoffverwertung XI
262
Durch die veränderten logistischen und teilweise wirtschaftlichen Voraussetzun-
gen ist eine Stoffstromverlagerung (Eigenverwertung) nicht auszuschließen.
Zur weiteren Umsetzung des Grüngutkonzeptes werden vonseiten der Gutachter
folgende Empfehlungen ausgesprochen:
gestufte Umsetzung des Grüngutkonzeptes (Mengenkorridor; Vertragslaufzei-
ten)
Überprüfung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Mengengerüstes
Angesichts bundesweiter Entwicklungen sollte vonseiten des EVS eine Integra-
tion des saarländischen Bioguts in ein Gesamtkonzept (Biogutvergärung mit
partieller Grüngutvergärung) umgesetzt werden (Biomassezentrum Saarland).
Überprüfung und weitere Umsetzung eines Biomassezentrums Saarland in
Form einer konkreten Vorplanung sowie vergleichende Untersuchung möglicher
Standorte
Die Umsetzung des Biomassezentrums (Biogut plus Grüngut) muss gegenüber
der Schaffung neuer Grüngut-Behandlungskapazitäten Vorrang haben. Sollte
die Überprüfung einer Integration des saarländischen Bioguts zu keinem positi-
ven Ergebnis führen, ist ein Verwertungszentrum Nord zur Verwertung des
Grüngutes aus dem nördlichen Saarland in Betracht zu ziehen.
Zur kurz- bzw. mittelfristigen Umsetzung der Konzeption können gegebenenfalls
private Grüngutbehandlungskapazitäten im Saarland als Interimslösung einbe-
zogen werden.
zeitnahe Klärung offener organisatorischer, logistischer und rechtlicher Fragen