GRUNDZÜGE DES WIRTSCHAFTS PRIVATRECHTS · 2016. 9. 8. · 2003 Schffer-PoeschelVerlag Stuttgart....

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P r a x i s n a h e s W i r t s c h a f t s s t u d i u m H e r a u s g e g e b e n v o n B e r n d P . P i e t s c h m a n n u n d D i e t m a r V a h s Frank Hohmeister G R U N D Z Ü G E D E S W I R T S C H A F T S - P R I V A T R E C H T S Studien- und Übungsbuch für Studierende der Betriebswirtschaft und des Wirtschaftsrechts 3. Auflage

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PraxisnahesWirtschaftsstudiumHerausgegeben vonBernd P. Pietschmannund Dietmar Vahs

Frank Hohmeister

GRUNDZÜGEDES WIRTSCHAFTS-PRIVATRECHTSStudien- und Übungsbuchfür Studierende der Betriebswirtschaftund des Wirtschaftsrechts

3. Auflage

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Frank Hohmeister

Grundz�ge desWirtschaftsprivatrechtsStudien- und �bungsbuch f�r Studierendeder Betriebswirtschaftund des Wirtschaftsrechts

3., �berarbeitete und erweiterte Auflage

2003Sch�ffer-Poeschel Verlag Stuttgart

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Herausgeber:Bernd P. Pietschmann und Dietmar VahsProf. Dr. Bernd P. Pietschmann, Fachhochschule AachenProf. Dr. Dietmar Vahs, Fachhochschule Esslingen –Hochschule f�r TechnikAutor:Prof. Dr. jur. Frank Hohmeister lehrt B�rgerliches Recht, Handelsrecht undArbeitsrecht in einem Fernstudiengang an der FH SWF – HochschuleTechnik und Wirtschaft in Hagen/WestfalenMitarbeiterin:Assessorin jur. Anja K�per ist wissenschaftliche Mitarbeiterin beiProf. Dr. jur. Frank Hohmeister

Dozenten k0nnen eine CD-ROM mit Abbildungen aller Fachhochschulb�nde beimVerlag bestellen. Von diesen Vorlagen lassen sich Transparentfolien zur Anwendungin Lehrveranstaltungen ziehen. Richten Sie Ihre Bestellung an den

Sch�ffer-Poeschel VerlagVertriebWerastraße 21–23D-70182 StuttgartFax 07 11/21 94–119

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Bibliografische Information Der Deutschen BibliothekDie Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der DeutschenNationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet�ber <http://dnb.ddb.de> abrufbar.

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich gesch�tzt.Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohneZustimmung des Verlages unzul�ssig und strafbar. Das gilt insbesondere f�rVervielf�ltigungen, �bersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherungund Verarbeitung in elektronischen Systemen.

H 2010 Sch�ffer-Poeschel Verlag f�r Wirtschaft Steuern Recht GmbH & Co. KG• •

[email protected]

Einbandgestaltung: Willy L0ffelhardtSatz: Lihs media office GmbH, Ludwigsburg

Sch�ffer-Poeschel Verlag StuttgartEin Tochterunternehmen der Verlagsgruppe Handelsblatt

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PraxisnahesWirtschaftsstudium

Hilfsmaterialf�r die Lehre

e-book-ISBN 978-3-7992-6242-2

September 2013

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Vorwort der Herausgeber

Die Reihe Praxisnahes Wirtschaftsstudium bietet eine lebendigeund praxisorientierte Vermittlung aktuellen betriebswirtschaftli-chen Wissens.

Dazu tr�gt vor allem die langj�hrige Praxiserfahrung der Autorendieser Reihe bei. Durch ihre T�tigkeit als F�hrungskr�fte in Un-ternehmen, als Hochschullehrer und als Wirtschaftsberater verf�-gen sie sowohl �ber fundierte Fachkenntnisse als auch �ber um-fassende praktische Erfahrungen.

Die Reihe Praxisnahes Wirtschaftsstudium umfasst mehrereB�nde, die in Aufbau und Gestaltung derselben Systematik folgen.Dadurch finden sich die Leserinnen und Leser in den einzelnenWissensgebieten schnell zurecht und k0nnen die Themen leichtermiteinander »vernetzen«. Der besseren Orientierung dienen auchdie Marginalien am Rande des Textes und die Kennzeichnung vonBeispielen mit einem B und von Definitionen mit einem D. DieB�cher bestehen jeweils aus drei Elementen:

s In einem Thementeil werden die Lehrinhalte systematisch undanhand einer Vielzahl von erkl�renden Grafiken und Beispielenaus der Wirtschaftspraxis erl�utert.

s Fallbeispiele f�hren realit�tsnah durch die verschiedenen Be-reiche eines Unternehmens und erm0glichen die unmittelbareAnwendung des erarbeiteten Wissens.

s Das ausf�hrliche Stichwortverzeichnis am Ende jeden Buchesmacht die Reihe zu einem Nachschlagewerk, in dem sich dieLeserinnen und Leser schnell zurechtfinden.

Wo immer dies sinnvoll ist, wird jeder Abschnitt des Thementeilsdurch Wiederholungsfragen zur �berpr�fung des Lernfortschrittserg�nzt; am Ende des Buches findet der Leser dar�ber hinausteilweise �bungsaufgaben mit Musterl0sungen.

Die B�cher der Reihe Praxisnahes Wirtschaftsstudium wenden sichinsbesondere an zwei Adressatengruppen:

s Studierende an Fachhochschulen, Universit�ten, Akademienund sonstigen Einrichtungen, denen in dieser Reihe Lehrb�cherangeboten werden, die wissenschaftliche Grundlagen mit kon-kretem Praxisbezug verbinden und die durch ihren Aufbau auch�ber das Studium hinaus als Nachschlagewerke dienen.

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s Praktiker, die im Rahmen ihrer T�tigkeit mit betriebswirt-schaftlichen Problemen konfrontiert werden und sich schnellund systematisch einen fundierten Einblick in den gegenw�r-tigen Stand der Betriebswirtschaftslehre und einiger wichtigerNachbardisziplinen verschaffen wollen.

F�r Hinweise, die einer Verbesserung der Reihe Praxisnahes Wirt-schaftsstudium dienen, sind die Herausgeber jederzeit dankbar.

Aachen und Stuttgart Bernd P. PietschmannDietmar Vahs

Vorwort der HerausgeberVI

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Vorwort des Autorszur ersten Auflage

Unter dem Wirtschaftsprivatrecht versteht man kein abge-schlossenes Rechtsgebiet, wie dies beispielsweise das B�rgerlicheRecht darstellt. Vielmehr umfasst das private Wirtschaftsrechtmehrere in sich geschlossene Rechtsbereiche, die es zu einem›multijuristischen Terrain‹ zusammenfassen.

Der vorliegende Grundriss des Wirtschaftsprivatrechts richtetsich in erster Linie anStudierende derWirtschaftswissenschaften anUniversit�ten und Fachhochschulen. Fernerhin wird er in seinerKonzeption als Lehr- und Studienbuch auch den angehendenWirtschaftsjuristen und -juristinnen als Studienbegleiter dienlichsein, die in zunehmendem Maße in eigenen Studieng�ngen anFachhochschulen ausgebildet werden.

Das Ziel des vorliegenden Grundrisses des Wirtschaftsprivat-rechts ist es, die Studierenden auf das Vordiplom vorzubereiten.Demgem�ß wird auch nicht etwa der gesamte Rechtsbereich ab-gehandelt, der zum Wirtschaftsprivatrecht im weitesten Sinnez�hlt. So finden diejenigen Rechtsgebiete keine oder nur marginaleErw�hnung, die regelm�ßignicht imGrundstudiumgelehrtwerden,wie beispielsweise der gewerbliche Rechtsschutz und das Ur-heberrecht oder das Wertpapierrecht. Auch das Gesellschaftsrechtwird lediglich imRahmender besonderenSchuldverh�ltnisse f�r dieBGB-Gesellschaft dargestellt. Die PersonenhandelsgesellschaftenunddieKapitalvereine desHandelsrechts finden imRahmen von§ 6HGB kurze Erw�hnung. Auch das Arbeitsrecht ist nicht Gegenstanddieses Grundrisses (vgl. insoweit das in der vorliegenden Lehr-buchreihe erschienene Buch des Verfassers Grundz�ge des Ar-beitsrechts).

Es soll nicht verkannt werden, dass die Schwerpunkte hin-sichtlich der einzelnen Rechtsgebiete des Wirtschaftsprivatrechtsund der diesbez�glichen Lehrinhalte von Hochschule zu Hoch-schule und von Dozent zu Dozent teils erheblich differieren. DieZusammenstellung der in diesem Studienbuch abgehandeltenLehrgebiete und -inhalte stellt demgem�ß eine Verwertung derpraktischen Lehrerfahrungen des Verfassers an verschiedenenHochschulen dar. Hierbei folgt der Verfasser der Konzeption, die f�rangehende Betriebswirte und Wirtschaftsjuristen im Hinblick aufderen sp�tere berufspraktische T�tigkeit besonders bedeutsamenRechtsgebiete als organisches System darzustellen, das klare und

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logische Strukturen beinhaltet, die ineinandergreifen und mitei-nander verbunden sind.

Da der vorliegende Grundriss sowohl Lehrenden als Lehrbuch alsauch Studierenden als Studienbuch dienen soll, werden eine Viel-zahl von Lernhinweisen einerseits und praktischen Beispielsf�llenandererseits in die theoretischen Ausf�hrungen eingebunden. So istgew�hrleistet, dass das Wirtschaftsprivatrecht als das aufgefasstwird, was es ist: eine �ußerst interessante und lebendige Materie,gerade und insbesondere auch f�r diejenigen Studierenden, dieletztlich nicht in einem klassisch juristischen Beruf arbeiten wol-len, und f�r die Wirtschaftsprivatrecht zun�chst einmal lediglichein Pflichtfach unter weiteren nach der Studien- und Pr�fungs-ordnung ihrer Hochschule darstellt.

Literatur undRechtsprechung befinden sich imWesentlichen aufdem Stand vom 1.M�rz 1996.

F�r Kritik und Verbesserungsvorschl�ge seitens der Leserschaftist der Verfasser stets dankbar. Entsprechende Anregungen k0nnenan den Verlag zu H�nden des Verfassers gerichtet werden.

W�rzburg, im Fr�hjahr 1996 Frank Hohmeister

VIII Vorwort des Autors zur ersten Auflage

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Vorwort des Autorszur dritten Auflage

Etwas mehr als vier Jahre nach dem Erscheinen der 2. Auflage diesesStudienbuchs zum Wirtschaftsprivatrecht ist es erforderlich ge-worden, den Inhalt an die zwischenzeitlich eingetretenen gesetz-lichen Tnderungen anzupassen. Die Aktivit�ten des Gesetzgeberswaren in den letzten beiden Jahren �ußerst rege. Insbesondere daszum 1. Januar 2002 in Kraft getretene sog. Schuldrechtsmoder-nisierungsgesetz hat im Bereich des 2. Buchs des BGB »keinen Steinauf dem anderen gelassen«. Der Verfasser hat diesen Umstand zumAnlass genommen, das Studienbuch umfassendzu�berarbeitenundzu aktualisieren. Neu aufgenommen wurden insbesondere die mitder Schuldrechtsreform einhergegangenen Tnderungen im Bereichdes Verbraucherschutzrechts.

Des Weiteren ist das ehemals eigenst�ndige �bungsbuch »F�lleund L0sungen zum Wirtschaftsprivatrecht«, das im Jahre 1999 inKoautorenschaft mit meiner wissenschaftlichen Mitarbeiterin,Frau Assessorin jur. Anja K�per, im Sch�ffer-Poeschel Verlag er-schienen war, nunmehr als eigenst�ndiger �bungsteil (Teil 4) in dasvorliegende Studienbuch integriert worden, aus dem damit in seiner3. Auflage ein Studien- und �bungsbuch geworden ist. So werdendem Studierenden die theoretischen Rechtskenntnisse einerseitsund die Fallbeispiele und �bungen andererseits quasi »aus einerHand angedient«. Mit dem �bungsteil, der wiederum unter Mit-arbeit von Frau Assessorin jur. Anja K�per entstanden ist, hat sichder Verfasser weiterhin zur Aufgabe gestellt, anhand von 21 F�llenaus dem Wirtschaftsprivatrecht die Subsumtionstechnik zu �ben,ohne die weder die Studierenden in der Hochschulpr�fung noch diePraktiker im Betrieb in der Lage sind, praktische F�lle einerangemessenen L0sung zuzuf�hren.

Mit dem�bungsteil ist indessennicht beabsichtigt, die gesamtenpr�fungsrelevanten Bereiche des Wirtschaftsprivatrechts im Sinneeines Repetitoriums aufzuarbeiten. Insoweit sei auf den Studienteil(Teile 1–3) verwiesen, als dessen notwendige Erg�nzung sich der�bungsteil versteht.

Um einen optimalen Lernerfolg zu erzielen, ist es unbedingterforderlich, den jeweiligen Fall zun�chst mit Hilfe des Gesetzes-textes eigenst�ndig zu l0sen, und erst sodann mit der L0sung zuvergleichen.

Die klausurm�ßig aufbereiteten F�lle sind teilweise an ober-gerichtlich bzw. h0chstrichterlich entschiedene Sachverhalte an-

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gelehnt, teilweise aber auch aus f�r Lehrveranstaltungen konzi-pierten Fallbeispielen entstanden.

Zu danken habe ich an dieser Stelle meiner wissenschaftlichenMitarbeiterin, Frau Assessorin jur. Jutta Renz, f�r ihre sorgf�ltigenFundstellenrecherchen und -�berpr�fungen sowie das Korrektur-lesen des Manuskripts.

F�r Kritik und Verbesserungsvorschl�ge seitens der Leserschaftist der Verfasser stets dankbar. Entsprechende Anregungen k0nnenentweder an den Verlag oder direkt zu H�nden des Verfassers an dieFachhochschule S�dwestfalen – Hochschule f�r Technik undWirtschaft, Haldener Straße 182, 58095 Hagen/Westfalen, gerichtetwerden.

Hagen/Westf., im August 2003 Frank Hohmeister

X Vorwort des Autors

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort der Herausgeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VVorworte des Autors . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII

Abk�rzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XVIIAbbildungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXI

Teil 1: Grundlagen des B"rgerlichen Rechts

1 Das B"rgerliche Recht als Kernbestandteil desPrivatrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

1.1 Die Struktur der Rechtsordnung . . . . . . . . . . . . . 31.2 Der Standort des B�rgerlichen Rechts innerhalb

der Rechtsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.3 Der Aufbau des B�rgerlichen Gesetzbuches . . . . 51.4 Die Struktur der Rechtsnormen . . . . . . . . . . . . . . 71.4.1 Anspruchsnormen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81.4.2 Erg�nzungsnormen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91.5 Die Technik der Fallbearbeitung (›Subsumtions-

technik‹) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91.5.1 Die Rechtsanwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91.5.2 Die Subsumtion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

2 Das Schuldverh)ltnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132.1 Anspruch, Schuld und Leistung . . . . . . . . . . . . . . 132.2 Arten der Schuldverh�ltnisse . . . . . . . . . . . . . . . . 142.2.1 Gesetzliche und rechtsgesch�ftliche Schuld-

verh�ltnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142.2.1.1 Gesetzliche Schuldverh�ltnisse . . . . . . . . . . . . . . 142.2.1.2 Rechtsgesch�ftliche Schuldverh�ltnisse . . . . . . . 152.2.2 Einseitige und mehrseitige Rechtsgesch�fte . . . . 152.2.2.1 Einseitige Rechtsgesch�fte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152.2.2.2 Mehrseitige Rechtsgesch�fte . . . . . . . . . . . . . . . . 162.3 Der Vertrag als Rechtsgesch�ft . . . . . . . . . . . . . . . 182.3.1 Der Vertrag als mehrseitiges Rechtsgesch�ft . . . . 182.3.2 Die Willenserkl�rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192.4 Das Zustandekommen eines Vertrages . . . . . . . . 222.4.1 Privatautonomie und Vertragsfreiheit . . . . . . . . . 232.4.2 Angebot und Annahme als empfangsbed�rftige

Willenserkl�rungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252.4.3 Die Stellvertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

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2.4.3.1 Voraussetzungen und Rechtsfolgen bei derStellvertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

2.4.3.2 Die Vertretung ohne Vertretungsmacht . . . . . . . . 352.5 Unwirksamkeitsgr�nde und (nachtr�gliche)

Vernichtung eines Vertrages . . . . . . . . . . . . . . . . . 372.5.1 Grundz�ge des Minderj�hrigenrechts, insbes.

Rechts- und Gesch�ftsf�higkeit . . . . . . . . . . . . . . 382.5.1.1 Die Rechtsf�higkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382.5.1.2 Die Gesch�ftsf�higkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392.5.2 Willensm�ngel und Anfechtung von Willens-

erkl�rungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462.5.2.1 Der Irrtum als Anfechtungsgrund . . . . . . . . . . . . 502.5.2.2 Sonstige Anfechtungsgr�nde . . . . . . . . . . . . . . . . 58

3 Die Entstehung schuldrechtlicher Anspr"cheund deren Erf"llung am Beispiel des Kauf-vertrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

3.1 Das Abstraktionsprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 643.2 Die Begr�ndung eines kaufrechtlichen Schuld-

verh�ltnisses als Musterbeispiel einesgegenseitig verpflichtenden (synallagmatischen)Vertrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66

3.2.1 Der St�ckkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 663.2.2 Der Gattungskauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 673.2.3 Die Geldschuld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 673.2.4 Leistungs- und Erfolgsort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 673.3 Die Erf�llung der Leistungspflichten aus einem

kaufrechtlichen Schuldverh�ltnis durchsachenrechtliche Verf�gungsgesch�fte in Formder �bereignung beweglicher Sachen . . . . . . . . . 69

3.3.1 Der Grundtatbestand der �bereignung beweg-licher Sachen gem�ß § 929 Satz 1 BGB . . . . . . . . 70

3.3.2 Der gutgl�ubige Eigentumserwerbgem�ß §§ 932 ff. BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

3.4 Die Leistungsst0rungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 743.4.1 Unm0glichkeit der Leistung . . . . . . . . . . . . . . . . . 743.4.2 Leistungsverzug des Schuldners . . . . . . . . . . . . . . 793.4.3 Exkurs: Annahmeverzug des Gl�ubigers . . . . . . . 803.4.4 Die Schlechtleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 823.5 Die spezialgesetzliche Gew�hrleistung beim

Kaufvertrag gem�ß §§ 434 ff. BGB . . . . . . . . . . . . 843.5.1 Sachm�ngel (§ 434 BGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 853.5.2 Rechtsm�ngel (§ 435 BGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 883.5.3 Die Gew�hrleistungsrechte des K�ufers . . . . . . . 893.5.3.1 Die Nacherf�llung gem�ß § 437 Nr. 1 iVm.

§ 439 BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

InhaltsverzeichnisXII

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3.5.3.2 Der R�cktritt gem�ß § 437 Nr. 2 iVm. §§ 323,440 oder § 326 Abs. 5 BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91

3.5.3.3 Die Minderung des Kaufpreises . . . . . . . . . . . . . . 933.5.3.4 Schadensersatz statt der Leistung und

Aufwendungsersatz gem�ß § 437 Nr. 3 BGB . . . . 953.5.4 Die Verj�hrungsregelung des § 438 BGB . . . . . . . 97

Teil 2: Vertiefung des B"rgerlichen Rechts

1 Besondere Schuldverh)ltnisse . . . . . . . . . . . . . . . 1011.1 Rechtsgesch�ftliche Schuldverh�ltnisse . . . . . . . 1011.1.1 Besondere Arten des Kaufvertrages . . . . . . . . . . . 1011.1.1.1 Kauf unter Eigentumsvorbehalt . . . . . . . . . . . . . . 1021.1.1.2 Abzahlungskauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1031.1.1.3 Internationale Kaufvertr�ge . . . . . . . . . . . . . . . . . 1051.1.2 Der Mietvertrag (incl. Leasing) . . . . . . . . . . . . . . . 1061.1.3 Der Dienstvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1111.1.4 Der Werkvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1151.1.5 Darlehensvertrag und Kreditsicherungsmittel

(incl. B�rgschaft) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1201.1.5.1 Der Darlehensvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1211.1.5.2 Kreditsicherungsmittel (Kreditsicherheiten) . . . . 1231.1.6 Verbrauchervertr�ge (incl. Verbraucherschutz) . . 1391.1.6.1 Verbraucher und Unternehmer . . . . . . . . . . . . . . 1391.1.6.2 Widerrufs- und R�ckgaberechte bei

Verbrauchervertr�gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1401.1.6.3 Verbrauchsg�terkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1411.1.6.4 Verbraucherdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1441.1.6.5 Besondere Vertriebsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1481.1.7 Der Gesellschaftsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1541.1.8 Atypische rechtsgesch�ftliche Schuldverh�ltnisse,

insbesondere Franchising und Factoring . . . . . . . 1601.2 Gesetzliche Schuldverh�ltnisse . . . . . . . . . . . . . . 1621.2.1 Die Gesch�ftsf�hrung ohne Auftrag (GoA) . . . . . 1631.2.2 Die ungerechtfertigte Bereicherung . . . . . . . . . . . 1671.2.3 Die unerlaubten Handlungen (inkl. Produkt-

und Gef�hrdungshaftung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175

2 Das Recht der Allgemeinen Gesch)fts-bedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185

2.1 Wirtschaftliche Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1852.2 Gesetzliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1852.3 Einbeziehung von AGB in den Vertrag . . . . . . . . 1862.4 Inhaltskontrolle von AGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1892.5 Besonderheiten bei Verbrauchervertr�gen . . . . . . 191

Inhaltsverzeichnis XIII

R�cktritt

Schadenersatz

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3 Sachenrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1933.1 Die weiteren �bereignungstatbest�nde beweg-

licher Sachen gem�ß §§ 929 Satz 2, 930, 931 BGB 1933.2 Der Erwerb von Grundeigentum . . . . . . . . . . . . . 1963.3 Der dingliche Herausgabeanspruch gem�ß

§§ 985 f. BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1983.4 Nebenanspr�che aus dem Eigent�mer-Besitzer-

Verh�ltnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199

Teil 3: Grundlagen des Allgemeinen Handelsrechts

1 Der Standort des Handelsrechts innerhalbder Rechtsordnung: Das Handelsrechtals »Sonderprivatrecht der Kaufleute« . . . . . . . . . 209

1.1 Der Geltungsbereich des Handelsrechts . . . . . . . 2091.2 Das Handelsrecht als Sonderprivatrecht

der Kaufleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2101.3 Das Handelsgesetzbuch (HGB) . . . . . . . . . . . . . . . 211

2 Der Handelsstand (1. Buch des HGB = §§ 1–104) 2142.1 Der Kaufmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2142.1.1 Der Begriff des Handelsgewerbes . . . . . . . . . . . . . 2152.1.2 Die Arten der Kaufleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2172.2 Das Handelsregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2312.2.1 Sinn, Zweck und System des Handelsregisters . . 2322.2.2 Die Publizit�tswirkungen des Handelsregisters

(§ 15 HGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2342.3 Die Handelsfirma (Der Name des Kaufmanns) . . 2412.4 Die Hilfspersonen des Kaufmanns . . . . . . . . . . . . 2462.4.1 Die unselbstst�ndigen Hilfspersonen, ins-

besondere die Stellvertretung des Kaufmanns . . . 2462.4.1.1 Die Prokura . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2482.4.1.2 Die Handlungsvollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2502.4.1.3 Die Vertretungsmacht von Ladenangestellten . . . 2552.4.2 Die selbstst�ndigen Hilfspersonen

des Kaufmanns . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2562.4.2.1 Der Handelsvertreter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2572.4.2.2 Der Handelsmakler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2632.4.2.3 Kommission�re, Spediteure, Lagerhalter,

Frachtf�hrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264

3 Die Handelsgesch)fte (4. Buch des HGB =§§ 343–475 h) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265

3.1 Allgemeine Vorschriften �ber Handelsgesch�fte(§§ 343–372 HGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265

3.1.1 Einseitige und beiderseitige Handelsgesch�fte . . 266

InhaltsverzeichnisXIV

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3.1.2 Handelsbr�uche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2673.1.3 Das Zustandekommen von Handelsgesch�ften,

insbesondere die Bedeutung des Schweigensim Handelsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267

3.1.4 Gutgl�ubiger Eigentumserwerb von einemKaufmann, insbesondere der gute Glaube an dieVerf�gungsbefugnis gem�ß § 366 HGB . . . . . . . . 271

3.1.5 Das Kontokorrentverh�ltnis . . . . . . . . . . . . . . . . . 2733.1.6 Das kaufm�nnische Zur�ckbehaltungsrecht . . . . 2743.2 Die einzelnen Handelsgesch�fte

(§§ 373–475 h HGB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2753.2.1 Der Handelskauf (§§ 373 ff. HGB) . . . . . . . . . . . . 2753.2.1.1 Der Fixhandelskauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2763.2.1.2 Untersuchungs-, R�ge- und Aufbewahrungs-

pflichten beim beiderseitigen Handelskauf . . . . . 2793.2.2 Kommissionsgesch�fte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2813.2.3 Speditionsgesch�fte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2833.2.4 Lager- und Frachtgesch�fte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284

Teil 4: F)lle und L:sungen zum Wirtschaftsprivatrecht

1 Allgemeine Hinweise zur L:sungprivatrechtlicher F)lle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289

1.1 Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2891.2 Lesen und gedankliches Erfassen

des Sachverhalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2891.3 Anfertigung einer Fallskizze . . . . . . . . . . . . . . . . . 2901.4 Rechtsbeziehung(en) kl�ren . . . . . . . . . . . . . . . . . 2901.5 Anspruchsgrundlage(n) aufsuchen . . . . . . . . . . . . 2911.6 Die Subsumtion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2921.7 Anspruchsgrundlagenkonkurrenz . . . . . . . . . . . . 2931.8 Der Gutachtenstil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293

2 F)lle und L:sungen zum Wirtschaftsprivatrecht –>bungen auf der Grundlage h:chstrichterlicherEntscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295Fall 1: Die »entliehenen« B�cher . . . . . . . . . . . . . 295Fall 2: Trger mit der Software . . . . . . . . . . . . . . . 301Fall 3: Die Urlaubsreise des Professors . . . . . . . . 304Fall 4: Das preisg�nstige Notebook . . . . . . . . . . . 308Fall 5: Autokauf mit Hindernissen . . . . . . . . . . . 312Fall 6: Der Philatelist in der Nachbarschaft . . . . 316Fall 7: Die gepiercte Sch�lerin . . . . . . . . . . . . . . . 320Fall 8: Der �bereifrige Mitarbeiter . . . . . . . . . . . . 325Fall 9: Das unvollendete Wohnmobil . . . . . . . . . . 330Fall 10: Trautes Heim . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334

XVInhaltsverzeichnis

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Fall 11: Der Oldtimer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339Fall 12: Die antike Kommode . . . . . . . . . . . . . . . . 343Fall 13: Der fidele Malergeselle oder Der so

gar nicht erholsame Urlaub . . . . . . . . . . . 349Fall 14: Die formfreie B�rgschaft . . . . . . . . . . . . . 354Fall 15: Die entzogene Prokura . . . . . . . . . . . . . . 358Fall 16: Die Senfgurken im Glas . . . . . . . . . . . . . 362Fall 17: Die Erbsen in der Dose . . . . . . . . . . . . . . 365Fall 18: Der gerissene Fotoh�ndler . . . . . . . . . . . . 368Fall 19: Schneckentod im Internet . . . . . . . . . . . . 376Fall 20: Ungl�ck im Urlaub oder Wie gebucht,

so geflucht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379Fall 21: Die verm0genslose Partnerin . . . . . . . . . 384

Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 387Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389

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Abk�rzungsverzeichnis

a.A. anderer AnsichtaaO. am angegebenen OrtAbb. AbbildungABlEG Amtsblatt der Europ�ischen GemeinschaftenAbs. Absatza.E. am EndeADSp Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungena.F. alte FassungAG AktiengesellschaftAGB Allgemeine Gesch�ftsbedingungenAGBG Gesetz zur Regelung des Rechts der

Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen(AGB-Gesetz)

AktG AktiengesetzAllg. Allgemeiner (Teil)allg. allgemein(e)Alt. AlternativeAN ArbeitnehmerAP Arbeitsrechtliche Praxis (Nachschlagewerk

des Bundesarbeitsgerichts)ArbGeb. Arbeitgeberarg. argumentumArt. ArtikelAT Allgemeiner Teil

BAG BundesarbeitsgerichtBAGE Amtliche Entscheidungssammlung des

Bundesarbeitsgerichts (Band, Seite)BB Betriebs-Berater (Zeitschrift; Jahr, Seite)bezgl. bez�glichBGB B�rgerliches GesetzbuchBGB-InfoVO Verordnung �ber Informationspflichten nach

B�rgerlichem RechtBGBl. BundesgesetzblattBGH BundesgerichtshofBGHZ Amtliche Entscheidungssammlung des Bun-

desgerichtshofs in Zivilsachen (Band, Seite)BRAO BundesrechtsanwaltsordnungBT-Ds. BundestagsdrucksacheBundes�rzteO Bundes�rzteordnung

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BuW Betrieb und Wirtschaft (Zeitschrift; Jahr, Seite)BWL Betriebswirtschaftslehrebzw. beziehungsweise

DB Der Betrieb (Zeitschrift; Jahr, Seite)ders. derselbed.h. das heißtdies. dieselben

EBV Eigent�mer-Besitzer-Verh�ltniseG eingetragene GesellschaftEG Europ�ische GemeinschaftEGBGB Einf�hrungsgesetz zum B�rgerlichen

GesetzbuchEGHGB Einf�hrungsgesetz zum HandelsgesetzbuchEinl. Einleitungengl. englischetc. et ceteraEU Europ�ische UnionEVO EisenbahnverordnungEWG Europ�ische Wirtschaftsgemeinschaft

f. folgendeFa. Firmaff. fortfolgendeFGG Gesetz �ber die freiwillige Gerichtsbarkeit

GBO GrundbuchordnungGBR oder GbR Gesellschaft B�rgerlichen Rechtsgem. gem�ßGenG GenossenschaftsgesetzGG Grundgesetzggf. gegebenenfallsGmbH Gesellschaft mit beschr�nkter HaftungGmbHG Gesetz �ber die Gesellschaft mit beschr�nkter

HaftungGoA Gesch�ftsf�hrung ohne Auftraggrds. grunds�tzlich

Halbs. Halbsatzh.L. herrschende Lehreh.M. herrschende MeinungHaust�rWG Haust�rwiderrufsgesetzHGB HandelsgesetzbuchHR HandelsregisterHRefG Handelsrechtsreformgesetz

XVIII Abk�rzungsverzeichnis

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i.V. in VertretungidR. in der Regelincl. inklusiveinsbes. insbesondereInsO InsolvenzordnungIPR Internationales PrivatrechtiSd. im Sinne des/deriSv. im Sinne vonital. italienischiVm. in Verbindung mit

JA Juristische Arbeitsbl�tter (Zeitschrift; Jahr,Seite)

KG KommanditgesellschaftKGaA Kommanditgesellschaft auf Aktienkm Kilometer

lit. litera (lat.: Buchstabe)lt. lautLKW LastkraftwagenLN LeasingnehmerLG Leasinggeber; Landgericht

m MeterMDStV Mediendienste-StaatsvertragMio. Millionenm.w.N. mit weiteren Nachweisen

NJW Neue Juristische Wochenschrift (Jahr, Seite)NJW-RR Neue Juristische Wochenschrift – Recht-

sprechungs-Report (Jahr, Seite)Nr. NummerNZA Neue Zeitschrift f�r Arbeitsrecht (Jahr, Seite)

OHG Offene HandelsgesellschaftOLG Oberlandesgericht

PKW Personenkraftwagenppa. per procuraProdHaftG Produkthaftungsgesetz

Rn. Randnummer

S. Satz, Seites.o. siehe oben

XIXAbk�rzungsverzeichnis

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sog. so genannt(e)SteuerberaterG SteuerberatergesetzStGB Strafgesetzbuchstr. strittigStVG Straßenverkehrsgesetz

TDG TelefondienstegesetzT�V Technischer �berwachungsverein

u.a. unter anderemu.T. und Thnliche(s)

vgl. vergleicheVorbem. VorbemerkungenVVaG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

WEG WohnungseigentumsgesetzWM Wertpapiermitteilungen (Zeitschrift; Jahr,

Seite)

ZahnheilkundeG Zahnheilkundegesetzz.B. zum BeispielZiff. Ziffer(n)ZPO Zivilprozessordnung

XX Abk�rzungsverzeichnis

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Abbildungsverzeichnis

Teil 1: Grundlagen des B"rgerlichen RechtsAbb. 1.1: Die Struktur der Rechtsordnung . . . . . . . . . . . . . 4Abb. 1.2: Der Standort des B�rgerlichen Rechts innerhalb

der Rechtsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Abb. 1.3: Besitz und Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7Abb. 1.4: Der Aufbau des B�rgerlichen Gesetzbuchs

(Klammerprinzip) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Abb. 1.5: Aufbauschema einer Anspruchsnorm am

Beispiel des § 823 I BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Abb. 1.6: Die Rechtsanwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Abb. 1.7: Die Subsumtion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Abb. 1.8: ›Die Podiumsdiskussion‹ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Abb. 2.1: Das Schuldverh�ltnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Abb. 2.2: Arten der Schuldverh�ltnisse (exemplarisch) . . . 17Abb. 2.3: Vertragstypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Abb. 2.4: Vertr�ge als mehrseitige Rechtsgesch�fte . . . . . . 19Abb. 2.5: Die Willenserkl�rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Abb. 2.6: Die Privatautonomie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Abb. 2.7: Der Vertragsschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Abb. 2.8: Das Angebot unter Abwesenden . . . . . . . . . . . . . 27Abb. 2.9: Die Annahme des Angebotes . . . . . . . . . . . . . . . . 29Abb. 2.10: Die Stellvertretung gem�ß §§ 164 ff. BGB . . . . . . 30Abb. 2.11: Haftung bei der Vertretung ohne Vertretungs-

macht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38Abb. 2.12: Die Rechtsf�higkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39Abb. 2.13: Gesch�ftsf�higkeit und -unf�higkeit . . . . . . . . . . 39Abb. 2.14: Die Gesch�ftsf�higkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41Abb. 2.15: Voll- und Minderj�hrigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41Abb. 2.16: Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters . . . 43Abb. 2.17: Ausnahmen von der Zustimmungsbed�rftigkeit

nach § 107 BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Abb. 2.18: Die Anfechtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49Abb. 2.19: Willensm�ngel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49Abb. 2.20: Anfechtungsgr�nde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50Abb. 2.21: Der Irrtum als Anfechtungsgrund . . . . . . . . . . . . 51Abb. 2.22: Erkl�rungs-, �bermittlungs- und Inhaltsirrtum . 54Abb. 2.23: Der Eigenschaftsirrtum (1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55Abb. 2.24: Der Eigenschaftsirrtum (2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57Abb. 2.25: Die arglistige T�uschung (1) . . . . . . . . . . . . . . . . . 60Abb. 2.26: Die arglistige T�uschung (2) . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

XXI

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Abb. 2.27: Die widerrechtliche Drohung . . . . . . . . . . . . . . . . 62Abb. 3.1: Das Abstraktionsprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65Abb. 3.2: Verpflichtungs- und Verf�gungsgesch�fte . . . . . . 66Abb. 3.3: Der Kaufvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67Abb. 3.4: Hol-, Bring- und Schickschuld . . . . . . . . . . . . . . . 69Abb. 3.5: Die unmittelbare Ver�nderung der Rechtslage

durch abstrakte Verf�gungsgesch�fte . . . . . . . . . . 71Abb. 3.6: Die �bereignung einer beweglichen Sache

gem�ß § 929 Satz 1 BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71Abb. 3.7: Gutgl�ubiger Eigentumserwerb an beweglichen

Sachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73Abb. 3.8: Leistungsst0rungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74Abb. 3.9: Arten der Unm0glichkeit der Leistung . . . . . . . . 75Abb. 3.10: Rechtsfolgen bei anf�nglichen endg�ltigen

Leistungshindernissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78Abb. 3.11: Nachtr�gliches Unm0glichwerden der Leistung 78Abb. 3.12: Rechtsfolgen nachtr�glicher Unm0glichkeit . . . . 79Abb. 3.13: Leistungsverzug des Schuldners . . . . . . . . . . . . . . 81Abb. 3.14: Schlechtleistungen des Schuldners . . . . . . . . . . . 83Abb. 3.15: Sach- und Rechtsmangel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84Abb. 3.16: Gemeinsame Voraussetzungen der

kaufvertraglichen Gew�hrleistung . . . . . . . . . . . . 85Abb. 3.17: Gew�hrleistungsrechte des K�ufers (�bersicht) 90Abb. 3.18: Voraussetzungen des R�cktritts bei Vorliegen

eines Sachmangels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92Abb. 3.19: Entbehrlichkeit der Fristsetzung bei R�cktritt . . 92Abb. 3.20: Die Minderung des Kaufpreises . . . . . . . . . . . . . . 94Abb. 3.21: Voraussetzungen eines Schadens-/

Aufwendungsersatzanspruchs . . . . . . . . . . . . . . . 95Abb. 3.22: Gew�hrleistungsfristen gem�ß § 438 BGB . . . . . . 98

Teil 2: Vertiefung des B"rgerlichen RechtsAbb. 1.1: Kauf unter Eigentumsvorbehalt . . . . . . . . . . . . . . 103Abb. 1.2: Einfacher und finanzierter Abzahlungskauf . . . . 104Abb. 1.3: Das Leasinggesch�ft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108Abb. 1.4: Der Dienstvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111Abb. 1.5: Der Werkvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116Abb. 1.6: Gew�hrleistungsanspr�che beim Werkvertrag . . 119Abb. 1.7: Der Darlehensvertrag beim Gelddarlehen . . . . . . 121Abb. 1.8: �bersicht zu den Kreditsicherheiten . . . . . . . . . . 124Abb. 1.9: Die B�rgschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125Abb. 1.10: Selbstschuldnerische B�rgschaft . . . . . . . . . . . . . 126Abb. 1.11: Die pers0nliche Sicherung fremder Forderungen 129Abb. 1.12: Vertragliche Pfandrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131Abb. 1.13: Die verschiedenen Rechtsbeziehungen

bei der Sicherungs�bereignung . . . . . . . . . . . . . . . 136

XXII Abbildungsverzeichnis

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Abb. 1.14: Die Sicherungsabtretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138Abb. 1.15: �bersicht zu den M0glichkeiten der Absicherung

von Bankkrediten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139Abb. 1.16: Gesch�ftsf�hrung und Vertretung

bei der BGB-Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158Abb. 1.17: Die Haftung bei der BGB-Gesellschaft . . . . . . . . . 158Abb. 1.18: Zusammenfassende �bersicht zur

BGB-Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159Abb. 1.19: Die Gesch�ftsf�hrung ohne Auftrag . . . . . . . . . . 167Abb. 1.20: Die Leistungskondiktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170Abb. 1.21: Die Verf�gung eines Nichtberechtigten

gem�ß § 816 BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173Abb. 1.22: Der Grundtatbestand der unerlaubten Hand-

lungen in § 823 I BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176Abb. 1.23: Tatbest�nde unerlaubter Handlungen

und ihre unterschiedlichen Rechtsfolgen . . . . . . 180Abb. 1.24: Erf�llungs- und Verrichtungsgehilfen . . . . . . . . . 181Abb. 2.1: Begriff und Bedeutung

von Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen . . . . . . . 186Abb. 2.2: Die Einbeziehung von AGB in den Vertrag . . . . . 191Abb. 2.3: Die Inhaltskontrolle von AGB . . . . . . . . . . . . . . . 191Abb. 3.1: Die �bereignung gem�ß § 931 BGB . . . . . . . . . . . 196Abb. 3.2: Rechtsgesch�ftlicher Erwerb von Grundeigen-

tum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198Abb. 3.3: Der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB . . . . . . . 199

Teil 3: Grundlagen des Allgemeinen HandelsrechtsAbb. 1.1: Der Standort des Handelsrechts innerhalb

der Rechtsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209Abb. 1.2: Der Geltungsbereich des Handelsrechts . . . . . . . 210Abb. 2.1: Der »Musskaufmann« iSv. § 1 HGB . . . . . . . . . . 219Abb. 2.2: Der eingetragene Kleingewerbetreibende nach

§ 2 HGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220Abb. 2.3: Art und Umfang kaufm�nnischer Einrichtungen

iSv. § 1 II HGB(exemplarische Kriterien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222

Abb. 2.4: Die Wirkung der Handelsregistereintragungauf die Erlangung der Kaufmannseigenschaft . . . 222

Abb. 2.5: Gesellschaftsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228Abb. 2.6: Die Rechtsgrundlagen des Handelsregisters . . . . 232Abb. 2.7: Die verschiedenen historischen Ebenen bei

der negativen Publizit�t des § 15 Abs. 1 HGB . . . 237Abb. 2.8: Die Hilfspersonen des Kaufmanns . . . . . . . . . . . . 246Abb. 2.9: Der Kaufmann und seine Mitarbeiter . . . . . . . . . 247Abb. 2.10: Die Abgrenzung der Handlungsvollmacht

von der Prokura . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254

XXIIIAbbildungsverzeichnis

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Abb. 2.11: Die Abgrenzung der Handlungsvollmacht von derBGB-Vollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255

Abb. 2.12: Die Stellvertretung beim Handelsvertreter . . . . . 258Abb. 3.1: Schweigen auf ein kaufm�nnisches Best�tigungs-

schreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269Abb. 3.2: Schweigen des Kaufmanns auf ein Angebot . . . . 270Abb. 3.3: Gutgl�ubiger Eigentumserwerb nach § 366 HGB 273Abb. 3.4: Zur�ckbehaltungsrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275Abb. 3.5: Die Untersuchungs- und R�gepflicht beim

beiderseitigen Handelskauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280Abb. 3.6: Das Kommissionsgesch�ft . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282Abb. 3.7: Das Speditionsgesch�ft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284

XXIV Abbildungsverzeichnis

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Teil 1:Grundlagen des B�rgerlichen Rechts

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1 Das B�rgerliche Recht als Kern-bestandteil des Privatrechts

Im Wirtschaftsleben werden die Begriffe Privatrecht und B�rgerli-ches Recht h�ufig synonym verwandt, weil man mit beiden dasGegenteil zum�ffentlichen Recht bezeichnen will. Dies ist indes-sen nicht korrekt, weil das B rgerliche Recht lediglich Bestandteildes Privatrechts ist, wenngleich auch dessen wesentlichster. Rich-tig ist es, Privatrecht und Zivilrecht synonym zu verwenden unddiesen Rechtsbereich als Gegensatz zum $ffentlichen Recht dar-zustellen (vgl. die Abb. 1.1).

1.1 Die Struktur der Rechtsordnung

Das Rechtssystem unseres Staatswesens – die Rechtsordnung – un-terscheidet zwischen zwei großen Bereichen von Rechtsnormen:auf der einen Seite steht der Bereich des Privaten Rechts, der dieRechtsbeziehungen der Privatrechtssubjekte untereinander regelt,w�hrend demgegen ber auf der anderen Seite der Bereich des �f-fentlichen Rechts angesiedelt ist, zu dem diejenigen Rechtsvor-schriften z�hlen, die das Verh�ltnis des einzelnen B rgers zumStaat (Bund und L�nder einschließlich der Gemeinden und Ge-meindeverb�nde) beinhalten.

Charakteristisch f r das Privatrecht ist die Gleichberechtigungder Privatrechtssubjekte, die ihre privaten Rechtsbeziehungen aufder Ebene der Gleichordnung regelm�ßig mittels Austauschensvon Willenserkl�rungen regeln (zum Entstehen gesetzlicherSchuldverh�ltnisse vgl. Teil 2, 1.2). Der Bereich des $ffentlichenRechts ist hingegen von einem �ber-/Unterordnungsverh�ltnisgepr�gt. Hiermit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass dasstaatliche Gemeinwesen dem einzelnen B rger blicherweise alsHoheitstr�ger gegen bertritt. Rechtliches Kommunikationsmitteldes dem B rger bergeordneten Staates ist dabei in der Regel einHoheitsakt in Form des Verwaltungsakts.

3

Begrifflichkeiten

Privates und ffentliches Recht

Willenserkl"rung undVerwaltungsakt

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Abb. 1.1: Die Struktur der Rechtsordnung

1.2 Der Standort des B�rgerlichen Rechts innerhalbder Rechtsordnung

Das B�rgerliche Recht ist nicht mit dem Privatrecht gleichzuset-zen. Privatrecht und Zivilrecht stellen identische Begriffe mitgleich lautender Bedeutung dar. Das B rgerliche Recht hingegenist Teil des Privatrechts, zu dem neben dem B rgerlichen Rechtz.B. noch das Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und ein Großteildes Arbeitsrechts geh8ren.

Abb. 1.2: Der Standort des B�rgerlichen Rechts innerhalbder Rechtsordnung

Grundlagen des B�rgerlichen Rechts4

Struktur derRechtsordnung

Privatrecht undB�rgerliches Recht

Komponenten desPrivatrechts

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1.3 Der Aufbau des B�rgerlichen Gesetzbuches

Das B rgerliche Recht ist im B�rgerlichen Gesetzbuch vom18. 8. 1896 (BGB) kodifiziert, das neben dem Handelsgesetzbuchvom 10. 5. 1897 (HGB) die bedeutendste Kodifikation auf dem Ge-biet des Privatrechts des 19. Jahrhunderts darstellt. Beide Gesetzes-werke sind zeitgleich am 1. 1. 1900 in Kraft getreten und seitdemviele Male ge�ndert worden. Die letzte große Reform des BGB fandmit dem sog. Schuldrechtsmodernisierungsgesetz statt, das am1. 1. 2002 in Kraft getreten ist.

W�hrend das HGB das Sonderprivatrecht der Kaufleute regelt,stellt das BGB das Gesetzbuch f r die ›normalen‹ B rger (Nicht-kaufleute) dar. Es gilt allerdings zun�chst auch f r die Kaufleute,wird aber ggf. im Einzelfall gem�ß Art. 2 I des Einf hrungsgesetzeszum Handelsgesetzbuch (EGHGB) vom HGB verdr�ngt, soweit dasHGB als lex specialis gegen ber dem BGB als lex generalis speziel-lere Regelungen aufstellt (vgl. hierzu Teil 3).

Das BGB besteht insgesamt aus 2385 Paragrafen und ist in f�nfB�cher unterteilt, die kapitelweise einzelne zusammengeh8rendeSachthemen regeln.

Das erste Buch des BGB, der sog. Allgemeine Teil beinhaltet all-gemeine Vorschriften, die f r die brigen vier B cher des BGB glei-chermaßen Geltung haben. So sind im ersten Buch des BGB u.a.die nat rlichen und juristischen Personen, die Rechtsgesch�fte,Vertretungsregeln, Fristen und Termine, Verj�hrung und weitereallgemeine Vorschriften geregelt.

Das zweite Buch des BGB beinhaltet das sog. Schuldrecht. Imzweiten Buch des BGB finden sich somit in erster Linie Rechtsnor-men ber das Schuldverh�ltnis und Gl�ubiger und Schuldner alsdie am Schuldverh�ltnis beteiligten Rechtssubjekte. Hier werdendie Rechtsverh�ltnisse von Personen zu Personen geregelt, die teilsdurch Rechtsgesch�fte (einseitige und mehrseitige), teils durch Ge-setz (z.B. unerlaubte Handlungen gem�ß §§ 823 ff. BGB oder unge-rechtfertigte Bereicherung gem�ß §§ 812 ff. BGB) begr ndet werden(vgl. hierzu n�her Teil 2,1.2).

Im dritten Buch des BGB ist das sog. Sachenrecht geregelt. Die-ser Teil des BGB trifft Bestimmungen ber Besitz und Eigentum,Eigentumserwerb und -verlust und Nutzungsrechte an bewegli-chen und unbeweglichen Sachen. Das dritte Buch des BGB regeltdamit prim�r die Rechtsverh�ltnisse von Personen an Sachen, aberauch von Personen zu Personen, beispielsweise die Rechte des Ei-gent mers gegen ber dem Besitzer. In diesem Zusammenhang istdie Vorschrift des § 903 BGB zu nennen, der grunds�tzlich die Be-fugnisse des Eigent mers als absoluter Herrscher einer Sache re-gelt; aber auch die Vorschrift des § 985 BGB erlangt im Rahmen desdritten Buchs des BGB zentrale Bedeutung, die den Herausgabean-

Das B�rgerliche Recht als Kernbestandteil des Privatrechts 5

B�rgerlichesGesetzbuch undHandelsgesetzbuch

Die f�nf B�cherdes BGB

Allgemeiner Teil

Schuldrecht

Sachenrecht

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spruch des Eigent mers gegen jeden unberechtigten Besitzer zumGegenstand hat. Schließlich ist im Sachenrecht des BGB die Hber-eignung von Sachen geregelt, und zwar f r bewegliche Sachen(Fahrnis) in §§ 929 ff. BGB und f r unbewegliche Sachen (Grund-st cke) in §§ 873, 925 BGB.

Der entscheidende Unterschied zwischen dem Schuldrecht unddem Sachenrecht des BGB liegt in Folgendem:Schuldrechtliche Beziehungen sind von ihrem relativen Cha-

rakter gepr�gt, weil sie nur Wirkungen zwischen bestimmten, andem Schuldverh�ltnis beteiligten Personen erzeugen, die manGl�ubiger einerseits und Schuldner andererseits nennt. Das Sa-chenrecht ist demgegen ber im Gegensatz zum Schuldrecht vonseinem absoluten Charakter gepr�gt und gew�hrt dem Inhaber ei-nes Sachenrechts absolute Herrschaftsanspr che gegen ber jedemDritten.

Der Eigent mer einer Sache kann gem�ß § 903 BGB nach Belieben mit der Sacheverfahren und jede Einwirkung durch einen Dritten abwehren, soweit nicht dasGesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Der Eigent mer einer Sache kann dieHerausgabe der Sache von jedem unberechtigten Besitzer verlangen.

Lernhinweis: Wesentliches Merkmal der sich aus dem Schuld-verh�ltnis ergebenden Schuld einerseits und Forderung anderer-seits ist, dass sie nur zwischen bestimmten Personen, n�mlichSchuldner und Gl�ubiger, Wirkungen entfalten. Diese relativeWirkung des Schuldverh�ltnisses ist das entscheidende Abgren-zungskriterium zum sachenrechtlichen (dinglichen) Rechtsver-h�ltnis, das durch die Beziehung einer Person zu einer Sachecharakterisiert wird und dem Inhaber eines Sachenrechts ein ab-solutes, gegen jedermann wirkendes Recht an der Sache gibt.

Grundlagen des B�rgerlichen Rechts6

Unterschiedezwischen Schuld-und Sachenrecht

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Abb. 1.3: Besitz und Eigentum

Schließlich beinhaltet das vierte Buch des BGB das sog. Familien-recht, das die Rechtsverh�ltnisse derjenigen Personen regelt, diedurch Verl8bnis, Ehe und Abstammung miteinander verbundensind.

Das f�nfte Buch des BGB beinhaltet letztlich das sog. Erbrecht,das die Rechtsbeziehungen regelt, die sich auf das von einem Ver-storbenen (Erblasser) hinterlassene Verm8gen beziehen.

Der im ersten Buch des BGB enthaltene Allgemeine Teil stehtdamit ›vor der Klammer‹, w�hrend die brigen vier B cher ›in derKlammer‹ stehen. Hiermit soll zum Ausdruck gebracht werden,dass der Allgemeine Teil des BGB Vorschriften enth�lt, die f r das brige BGB gleichermaßen gelten. So kommen beispielsweise so-wohl schuldrechtliche, wie sachenrechtliche und familienrecht-liche bzw. erbrechtliche Vertr�ge durch Angebot und Annahmezustande (§§ 145 ff. BGB).

1.4 Die Struktur der Rechtsnormen

Rechtsnormen kommen imGesetz zum einen in Form der sog. An-spruchsnormen vor. Anspruchsnormen bringen ganz allgemeinzum Ausdruck, welche rechtlichen Folgen bei Vorliegen bestimm-ter rechtlicher Voraussetzungen (Tatbestandsmerkmale) eintretensollen. Zum anderen k8nnen Rechtsnormen aber auch als reine Er-g�nzungsnormen, insbesondere in Form von Definitionsnormenvorkommen.

Das B�rgerliche Recht als Kernbestandteil des Privatrechts 7

Familienrecht

Erbrecht

Das Verh"ltnisder f�nf B�cherzueinander

Rechtsnormen

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Abb. 1.4: Der Aufbau des B�rgerlichen Gesetzbuchs (Klammerprinzip)

1.4.1 Anspruchsnormen

Anspruchsnormen stellen die Rechtsgrundlagen f r die Geltend-machung von Anspr chen (Forderungen) einer Partei gegen die an-dere dar. Die Wechselwirkung zwischen Vorliegen der Tatbestands-voraussetzungen einer Anspruchsnorm und dem Eintreten ihrerRechtsfolge soll anhand der Vorschrift des § 823 I BGB im nachfol-genden Fallbeispiel aufgezeigt werden.

Die Nachbarn A und F verlassen morgens auf dem Weg zur Arbeit gleichzeitig ihreWohnungen. A f�hrt mit dem PKW, F mit dem Fahrrad. Infolge Unaufmerksamkeitpasst der unausgeschlafene A nicht auf und f�hrt F an, der st rzt und sich erheblichverletzt. Wegen eines gebrochenen Armes und multipler Prellungen muss F f nf Ta-ge in station�re Krankenhausbehandlung, die von seiner Krankenkasse nicht voll-st�ndig bezahlt wird. F muss 500 Euro Eigenanteile tragen. Das Fahrrad, das noch ei-nen Gebrauchswert von 200 Euro hatte, ist irreparabel zerst8rt.F r den Schadensersatzanspruch des F gegen A k8nnte § 823 I BGB in Betracht kom-men, eine Vorschrift aus dem Recht der unerlaubten Handlungen. Die Vorschriftz�hlt zu den gesetzlichen Schuldverh�ltnissen. Damit die Rechtsfolge dieser An-spruchsnorm – Schadensersatz – eingreift, m ssen ihre Tatbestandvoraussetzungenvorliegen. A hat zwei in § 823 I BGB genannte Rechtsg ter des F durch seine Hand-lungsweise – Anfahren mit dem PKW – verletzt. Sein Verhalten war also urs�chlich(kausal) f r die Verletzung dieser Rechtsg ter des F, n�mlich einmal die Verletzungdes K8rpers und weiterhin die Verletzung des Eigentums am Fahrrad. Diese Verlet-zungshandlung war auch widerrechtlich, weil allein durch die kausale Begehungs-weise ihre Rechtswidrigkeit mangels Vorliegens von Rechtfertigungsgr nden (z.B.Notwehr) indiziert wird. Schließlich hat A auch schuldhaft, hier zumindest fahrl�s-sig gehandelt, sodass s�mtliche Voraussetzungen der Anspruchsnorm (Tatbestands-m�ßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld) vorliegen, mit der Konsequenz, dass dieRechtsfolge (Schadensersatz) eingreift.

Grundlagen des B�rgerlichen Rechts8

Anspruchsnormen

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1.4.2 Erg"nzungsnormen

Rechtsnormen treten bisweilen allerdings auch als Erg�nzungsnor-men, insbesondere als Definitionsnormen auf. Sie sind in der Wei-se strukturiert, dass sich aus ihnen nicht unmittelbar eine Rechts-folge ergibt. Vielmehr beinhalten sie lediglich Erg�nzungen undBegriffsbestimmungen.

§ 90 BGB definiert den Rechtsbegriff der Sache. § 104 BGB bestimmt etwas dar ber,wannGesch�ftsunf�higkeit vorliegt.

Tatbestandsvoraussetzungen Rechtsfolge

1. Kausale Rechtsgutverletzung

2. Rechtswidrigkeit = Widerrechtlichkeit (wird indiziert beim Fehlen von Rechtfertigungsgründen)

3. Verschulden (in Form des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit)

4. Eintritt eines Schadens

Beim kumulativen Vorliegen sämtli-cher Tatbestandsvoraussetzungen:

Schadensersatz

Abb. 1.5: Aufbauschema einer Anspruchsnorm am Beispiel des § 823 I BGB

1.5 Die Technik der Fallbearbeitung (›Subsumtionstechnik‹)

1.5.1 Die Rechtsanwendung

Sinn und Zweck jeder gutachterlichen Falll8sung ist die Bew�lti-gung eines rechtlichen Konflikts. Der Gutachter soll unter Anwen-dung der Rechtsvorschriften kl�ren, wie ein einzelner Konfliktfallrechtlich zu bewerten ist und eine konkrete Antwort hierauf ge-ben. Bei der Rechtsanwendung zur Konfliktl8sung bedient sich derGutachter der Subsumtionstechnik. Hierunter versteht man dieUnterordnung des konkreten Lebenssachverhalts – also des Kon-flikts – unter eine abstrakte gesetzliche Rechtsnorm (Anspruchs-grundlage). Dies erfordert die Pr fung, ob die im Tatbestand derAnspruchsnorm festgelegten abstrakten Voraussetzungen (Tatbe-standsmerkmale) im konkreten Sachverhalt erf llt sind.

Das B�rgerliche Recht als Kernbestandteil des Privatrechts 9

Erg"nzungsnormen

Rechtsanwendung

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Abb. 1.6: Die Rechtsanwendung

1.5.2 Die Subsumtion

Jede Falll8sung beginnt mit der Frage nach den ›vier goldenen W‹:

»WER will WAS vonWEMWORAUS«?

Vor der eigentlichen Subsumtion eines konkreten Lebenssachver-halts unter eine abstrakte Anspruchsnorm (Anspruchsgrundlage)ist also zun�chst die Rechtsbeziehung zu kl�ren. Hierbei ist – im-mer ausgehend von der Fallfrage – Klarheit dar ber herbeizuf hren,welches Rechtssubjekt gegen ber welchem anderen Rechtssubjektwelches Anspruchsbegehren stellt. Sodann ist die daf r in Betrachtkommende Anspruchsgrundlage aufzusuchen.

Hierbei ist zun�chst aus dem Gesetz heraus eine Rechtsgrundla-ge (Anspruchsgrundlage) zu ermitteln, aus der das konkrete An-spruchsbegehren hergeleitet werden k8nnte.

Lernhinweis: Der Anspruch ist in § 194 I BGB legal definiert.Anspruch ist »das Recht, von einem anderen ein Tun oder Un-terlassen zu verlangen«.

Grundlagen des B�rgerlichen Rechts10

Subsumtion

Anspruchsgrundlage

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Beispiele f r Anspruchsgrundlagen:

Positives Tun:s Hbereignung der Kaufsache/Zahlung des Kaufpreises (§ 433 I und II BGB)s Hberlassung der Mietsache, also des Besitzes auf Zeit zur vertragsgem�ßen Nut-

zung/Zahlung desMietzinses (§ 535 I und II BGB)s Herstellung des vereinbartenWerkes/Zahlung desWerklohnes (§ 631 I BGB)s Herausgabe einer Sache an deren Eigent mer (§ 985 BGB)

Unterlassen (›Nichtstun‹):s Unterlassen von Eigentumsst8rungen in Form des unrechtm�ßigen Betretens ei-

nes fremden Grundst cks (§ 1004 I Satz 2 BGB)s Unterlassen von Besitzst8rungen in Form des Betretens eines angemieteten

Grundst cks (§ 862 I Satz 2 BGB).

Abb. 1.7: Die Subsumtion

Die Technik der Subsumtion soll nochmals anhand der gesetzli-chen Anspruchsgrundlage des § 823 I BGB mit folgendem Beispielerl�utert werden:

›Die Podiumsdiskussion‹K und B – beide Vollblutkommunalpolitiker – diskutieren w�hrend eines Wahl-kampfes auf Einladung der 8rtlichen Presse auf dem Podium. Nach einigen verbalenAusf�llen des sichtlich erregten K l�sst dieser sich dazu verleiten, mangels geeigne-ter Sachargumente dem B einen Faustschlag mit der gezielten Rechten auf das linkeAuge zu verpassen. B muss zur ambulanten Erstversorgung �rztliche Hilfe in An-spruch nehmen. Die Arztkosten in H8he von 800 Euro, die aus versicherungstechni-schen Gr nden nicht von der Krankenkasse des B bernommen werden, verlangt Bvon K ersetzt. Zu Recht?

Im vorliegenden Fall ist eine Rechtsbeziehung zwischen B und Kzu pr fen. B verlangt von K Schadensersatz. Zu kl�ren ist zun�chst,welche Anspruchsgrundlage heranzuziehen ist. In Betracht kommt

Das B�rgerliche Recht als Kernbestandteil des Privatrechts 11

Rechtsbeziehungzwischen Personen

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§ 823 I BGB. Um die Fallfrage durch Gutachten zu pr fen und letzt-lich einer Beantwortung zuzuf hren, ist der konkrete Lebens-sachverhalt unter die abstrakte Anspruchsnorm zu subsumieren:

Anspruchsnorm Lebenssachverhalt

Wer K hat

widerrechtlich und ohne Rechtfertigungsgründe und

schuldhaft vorsätzlich

den Körper eines anderen verletzt dem B einen Faustschlag auf das Auge versetzt

und dadurch einen Schaden verursacht wodurch B Arztkosten in Höhe von 800 Euro entstanden sind

ist zum Schadensersatz verpflichtet K muss an B 800 Euro zahlen

Abb. 1.8: ›Die Podiumsdiskussion‹

Im obigen Fallbeispiel ergibt die Subsumtion des konkreten Le-benssachverhalts unter die abstrakte Anspruchsnorm des § 823 IBGB, dass deren Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, mit derKonsequenz, dass die Rechtsfolge – Schadensersatz – eingreift. Bkann von K also Ersatz der Arztkosten verlangen.

Grundlagen des B�rgerlichen Rechts12

Anspruchsnorm

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2 Das Schuldverh"ltnis

2.1 Anspruch, Schuld und Leistung

Ein zentraler Begriff des Schuldrechts ist derjenige des Schuldver-h�ltnisses, der – ebenso wie der Rechtsbegriff des Anspruchs – legaldefiniert ist.

Lernhinweis: Das Schuldverh�ltnis ist in § 241 BGB legal defi-niert: »Kraft des Schuldverh�ltnisses ist der Gl�ubiger berech-tigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistungkann auch in einemUnterlassen bestehen.«

Die an dem Schuldverh�ltnis beteiligten Personen werden Gl�ubi-ger (Berechtigter einer Leistung) und Schuldner (Verpflichteter ei-ner Leistung) genannt. Der Leistungspflicht des Schuldners auf dereinen Seite (Schuld) steht damit das Forderungsrecht des Gl�ubi-gers (Anspruch) auf der anderen Seite gegen ber. Anspruch aufGl�ubigerseite und Schuld auf Schuldnerseite korrespondierenhierbei miteinander und bilden zusammen eine ›organische Ein-heit‹, das Schuldverh�ltnis.

Lernhinweis: Der ureigene Zweck eines Schuldverh�ltnisses be-steht darin, dass eine Leistung erbracht wird. Schuldverh�ltnissesind deshalb leistungsorientiert.

Ein Vergleich zwischen § 241 BGB und § 194 I BGB ergibt, dass einAnspruch (Forderung) ein Recht auf eine Leistung darstellt, daswiederum entweder in einem positiven Tun oder in einem Unter-lassen (›Nichtstun‹) bestehen kann (vgl. die obigen Beispiele aufS. 11). Schuldrechtliche Anspr che des Gl�ubigers gegen denSchuldner ergeben sich also aus den Schuldverh�ltnissen, sodassdiese schuldrechtlichen Verpflichtungsgesch�fte regelm�ßig diegesuchten Anspruchsgrundlagen im Bereich des Rechts der Schuld-verh�ltnisse (2. Buch des BGB) darstellen.

Wesentliches Merkmal der sich aus dem Schuldverh�ltnis erge-benden Schuld und Forderung (Anspruch) ist, dass sie nur zwischenbestimmten Personen, eben Schuldner und Gl�ubiger, die ja auchnur an ihm beteiligt sind (und kein anderer!), Wirkungen entfalten.Diese relative Wirkung des Schuldverh�ltnisses ist das entschei-dende Abgrenzungskriterium zum dinglichen (sachenrechtlichen)Rechtsverh�ltnis, das durch die Beziehung einer Person zu einerSache charakterisiert wird, und dem Inhaber eines dinglichen Sa-

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Schuldverh"ltnis

Gl"ubiger undSchuldner

Anspruch

Relativit"t derSchuldverh"ltnisse

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chenrechts ein absolutes, gegen jedermann wirkendes Recht ander Sache gibt (z.B. §§ 903 BGB oder 985 BGB).

Ein Schuldverh�ltnis stellt damit ein Rechtsverh�ltnis dar, andem immer mindestens zwei Personen beteiligt sind, die einan-der zu mindestens einer Leistung berechtigt und verpflichtetsind.

2.2 Arten der Schuldverh"ltnisse

2.2.1 Gesetzliche und rechtsgesch"ftliche Schuldverh"ltnisse

Schuldverh�ltnisse werden zun�chst unterteilt in gesetzlicheSchuldverh�ltnisse einerseits und rechtsgesch�ftliche Schuldver-h�ltnisse andererseits.

Lernhinweis: Im Gutachten m ssen die in Betracht kommen-den rechtsgesch�ftlichen Anspruchsgrundlagen immer vor dengesetzlichen gepr ft werden.

Abb. 2.1: Das Schuldverh3ltnis

2.2.1.1 Gesetzliche Schuldverh"ltnisse

Gesetzliche Schuldverh�ltnisse kommen zwischen Schuldner undGl�ubiger durch einen faktischen Geschehensablauf zur Entste-hung und zwar auch dann, wenn die Beteiligten dies m8glicherwei-se gar nicht wollen. Gesetzliche Schuldverh�ltnisse entstehen da-mit auch gegen denWillen der Beteiligten. Es bedarf folglich f r dieEntstehung eines gesetzlichen Schuldverh�ltnisses nicht der Abga-

Grundlagen des B�rgerlichen Rechts14

Arten derSchuldverh"ltnisse

GesetzlicheSchuldverh"ltnisse

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be auf entsprechende Leistungsverpflichtungen gerichteter Wil-lenserkl�rungen des oder der Schuldner (vgl. hierzu n�her Teil 2,1.2).

Unerlaubte Handlungen gem�ß §§ 823 ff. BGB:Allein der Umstand, dass der Autofahrer A den Fahrradfahrer F fahrl�ssig im Stra-ßenverkehr verletzt, oder K seinen Diskussionspartner B vors�tzlich schl�gt, l�sstzwischen den Beteiligten ein gesetzliches Schuldverh�ltnis entstehen, aufgrund des-sen A bzw. K zu Schuldnern eines gesetzlichen Schuldverh�ltnisses gegen ber Fbzw. B werden und somit verpflichtet sind, eine Leistung gegen ber den Gl�ubigernzu erbringen, n�mlich Schadensersatz zu leisten. Anders ausgedr ckt: F bzw. B er-langen gegen A bzw. K einen Anspruch (Forderung), also ein Recht auf eine Leistung,ohne dass es des Austausches entsprechender Verpflichtungserkl�rungen (Willens-erkl�rungen) bed rfte.

2.2.1.2 Rechtsgesch"ftliche Schuldverh"ltnisse

Rechtsgesch�ftliche Schuldverh�ltnisse (Rechtsgesch�fte) zeich-nen sich gegen ber den gesetzlichen Schuldverh�ltnissen dadurchaus, dass sie ausschließlich auf freiwilliger Grundlage zwischenGl�ubiger und Schuldner entstehen. Korrespondenzmittel zwi-schen den Beteiligten ist eine entsprechende Willenserkl�rung.

Ein Rechtsgesch�ft ist ein Tatbestand, der entweder aus eineroder mehreren Willenserkl�rungen besteht, und an den dieRechtsordnung den Eintritt eines gewollten rechtlichen Erfolgeskn pft.

2.2.2 Einseitige und mehrseitige Rechtsgesch"fte

Je nachdem, ob ein Rechtsgesch�ft nur aus einer oder aus mehreren(mindestens zwei) Willenserkl�rungen besteht, handelt es sich umein einseitiges Rechtsgesch�ft oder ein mehrseitiges Rechtsge-sch�ft. Mehrseitige Rechtsgesch�fte (genauer: mehrseitige rechts-gesch�ftliche Schuldverh�ltnisse) werden auch Vertr�ge genannt.

2.2.2.1 Einseitige Rechtsgesch"fte

Ein einseitiges Rechtsgesch�ft kommt bereits mit Abgabe nur ei-nerWillenserkl�rung zustande, wodurch der Schuldner seine Leis-

Das Schuldverh3ltnis 15

Rechtsgesch"ftlicheSchuldverh"ltnisse

Einseitige undmehrseitigeRechtsgesch"fte

EinseitigeRechtsgesch"fte

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tungsverpflichtung gegen ber dem Gl�ubiger begr ndet. EinerMitwirkung des Gl�ubigers durch Abgabe einer entsprechendenWillenserkl�rung bedarf es f r das Zustandekommen eines einsei-tigen rechtsgesch�ftlichen Schuldverh�ltnisses nicht.

Beispiele: Auslobung einer Belohnung gem�ß § 657 BGB; Aussetzung einer Erb-schaft gem�ß § 1937 BGB oder eines Verm�chtnisses gem�ß § 1939 BGB.

2.2.2.2 Mehrseitige Rechtsgesch"fte

Ein mehrseitiges rechtsgesch�ftliches Schuldverh�ltnis wird auchVertrag genannt. Ein Vertrag kommt erst nach inhaltlicher Hber-einstimmung mindestens zweier Willenserkl�rungen zustande,die das Gesetz Angebot und Annahme nennt (vgl. §§ 145 ff. BGB).Das wirksame Zustandekommen eines Vertrages setzt also eine Ei-nigung zwischen Gl�ubiger und Schuldner voraus. Die grundlegen-de Regelung des schuldrechtlichen Vertrages befindet sich in § 311BGB. Danach ist »zur Begr�ndung eines Schuldverh�ltnisses so-wie zur <nderung des Inhalts eines Schuldverh�ltnisses ... ein Ver-trag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Ge-setz ein anderes vorschreibt«.»Ein anderes« schreibt das Gesetz beispielsweise in § 657 BGB

(Auslobung) vor. In diesem Fall bedarf es also nicht des Abschlus-ses eines Vertrages. Die Abgabe einer Willenserkl�rung, n�mlichdurch den Schuldner, reicht aus, um das einseitige rechtsgesch�ft-liche Schuldverh�ltnis der Auslobung zur Entstehung zu bringen.Nimmt der Gl�ubiger iSv. § 657 BGB die Handlung vor bzw. f hrtden Erfolg herbei, erlangt er gegen den Schuldner einen Anspruchauf die Belohnung, ohne dass der Gl�ubiger beim Zustandekom-men der Auslobung h�tte mitwirken m ssen. Hieraus wird er-sichtlich, dass der schuldrechtliche Vertrag, also das mehrseitigerechtsgesch�ftliche Schuldverh�ltnis den Regeltatbestand, das ein-seitige rechtsgesch�ftliche Schuldverh�ltnis den Ausnahmetatbe-stand darstellt.

Weitere besondere mehrseitige Rechtsgesch�fte (schuldrechtli-che Vertr�ge) hat das Gesetz im Besonderen Schuldrecht ab§§ 433 ff. BGB geregelt, wovon der bekannteste und im Wirt-schaftsleben am h�ufigsten vorkommende schuldrechtliche Ver-trag der Kaufvertrag gem�ß § 433 BGB ist.

Grundlagen des B�rgerlichen Rechts16

MehrseitigeRechtsgesch"fte

EinseitigeRechtsgesch"fte alsAusnahmetatbestand

Kaufvertrag alsh"ufigstesmehrseitigesRechtsgesch"ft

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Abb. 2.2: Arten der Schuldverh3ltnisse (exemplarisch)

In diesem Zusammenhang ist die im Allgemeinen Schuldrecht desBGB befindliche Vorschrift des § 311 BGB als generelle Anspruchs-grundlage immer dann einschl�gig, wenn keine der in der folgen-den Abbildung 2.3 beispielhaft und nicht abschließend genanntenspezialgesetzlichen Anspruchsgrundlagen (§§ 433 ff. BGB) ein-greift. § 311 BGB regelt damit lediglich die atypischen Vertr�ge(sog. ›Vertr�ge sui generis‹), also diejenigen Vertragstypen, die imGesetz nicht speziell geregelt sind. Der Vorschrift des § 311 BGBkommt daher der rechtliche Charakter eines Auffangtatbestandeszu.

Von der Subsumtionstechnik her bedeutet dies, dass zun�chstimmer zu pr fen ist, ob als Anspruchsgrundlage ein typischer Ver-trag, also ein solcher in Betracht kommt, der im Gesetz eine spe-zielle Regelung erfahren hat, wie beispielsweise der Kaufvertraggem�ß § 433 BGB. Erst dann, wenn eine solche spezielle An-spruchsgrundlage nicht ersichtlich ist, kann § 311 BGB als Auf-fangtatbestand in die Pr fung einbezogen werden.

Beispiel f r einen atypischen Vertrag:V, der aufgrund eines Kaufvertrages (§ 433 BGB) einen Kaufpreisanspruch in H8hevon 500 Euro gegen K hat, vereinbart mit K wegen dessen zwischenzeitlich eingetre-tener Zahlungsunf�higkeit aufgrund eines weiteren Vertrages (§ 311 I 2. Alt. BGB),dass er anstelle der 500 Euro ein Radioger�t des K als ›Kaufpreis‹ erhalten soll.

Das Schuldverh3ltnis 17

Atypische mehrseitigeRechtsgesch"fte

Subsumtionstechnik

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In diesem Fallbeispiel ist keine spezielle Anspruchsgrundlage im Gesetz ersichtlich,weil der zweite Vertrag, mit dem der urspr ngliche Kaufvertrag ge�ndert wird, alssolcher nicht im Gesetz besonders geregelt ist. Allerdings sind die Parteien im Rah-men der bestehenden Vertragsfreiheit grunds�tzlich frei, eine eigenst�ndige neuevertragliche Konstruktion zu schaffen. Sie sind nicht an die vom Gesetz in den§§ 433 ff. BGB lediglich beispielhaft vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Vertragsty-pen gebunden. Damit ergibt sich der Anspruch des V gegen K auf Hbereignung desRadioger�tes aus dem zweiten atypischen Vertrag iVm. § 311 BGB.

Ein weiteres Beispiel f r einen atypischen Vertrag gem�ß § 311 BGB ist der Leasing-vertrag, der eine Mischung aus Kauf- und Mietvertrag darstellen kann. Je nach Ver-tragskonstruktion im Einzelfall kann es sich allerdings auch um einen reinen Miet-vertrag gem�ß §§ 535 ff. BGB handeln, wenngleich der Leasingvertrag in der Regelnicht den Mietvertrag im klassischen Sinne verk8rpern d rfte (zum Leasingvertragvgl. n�her Teil 2, 1.1.2).

2.3 Der Vertrag als Rechtsgesch"ft

2.3.1 Der Vertrag als mehrseitiges Rechtsgesch"ft

Ein Vertrag ist in der Sprache des BGB ein Rechtsgesch�ft (vgl.§ 311 BGB). Da immer mehrere Personen (mindestens zwei) daranbeteiligt sein m ssen, stellt der Vertrag einmehrseitiges Rechtsge-sch�ft dar. Demgegen ber stellt ein einseitiges Rechtsgesch�ft ei-nen Tatbestand dar, der nur aus einer Willenserkl�rung besteht,und an den die Rechtsordnung den Eintritt eines gewollten rechtli-chen Erfolges kn pft (Auslobung, Testament, Verm�chtnis).

Grundlagen des B�rgerlichen Rechts18

Vertrag