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MEDIADATEN|2019 NR 9 gültig ab 09|2018 News 22 HOCHZEIT News 3/2017 - 04.04.2017 Welche Messen und Haus- ausstellungen planen Sie in diesem Jahr zu besuchen? Haben Sie Ihren Messe- fahrplan gegenüber den Vorjahren verändert? Sabine Wammes Ich besuche Si Sposaitalia in Mailand, die European Bridal Week in Essen und die Interbride in Düsseldorf. Zu- sätzlich gibt es Haustermine bei mir und Einzelausstellungen von Produ- zenten. Ein bisschen habe ich den Fahrplan verändert, da sich die Ausstellungs- orte bei Einzelausstellungen bezie- hungsweise die Messeteilnahme der Produzenten verändert hat. Immer noch die Interbride, weil dort das Gros meiner Lieferanten ausstellt und ich so den größten Überblick und neue Informationen gewinnen kann. Die Messe in Mailand besuche ich gerne. Hier gibt es immer wieder neue Aussteller und man kann sich gute In- spirationen holen. Das Herausfiltern neuer Trends im Material-, Farb- und Schnittbereich liegt natürlich wie immer an erster Stelle. Daneben spielt auch der Preis- lagenaufbau des Sortiments eine Rolle. Heuer finde ich den Messekalender sehr gut. Im Vorjahr war ja die Inter- bride einen Monat später. Mit den Messen (drei bis vier) und allen Einzelausstellungen und Haus- besuchen sind das zirka zehn Tage. Ich habe vor allem für Deutschland (Düsseldorf und Essen) den Wunsch, dass es wieder eine Gesamtmesse gibt. Ich befürchte aber, dass sich dieser Wunsch nicht so rasch erfüllen wird. Natürlich auf wunderschöne Brautmo- delle, die Neues zeigen und mich über- raschen und auf das Wiedersehen und den Informationsaustausch mit un- seren langjährigen Geschäftspartnern. Ich besuche wie jedes Jahr nahezu alle angebotenen Mes- sen in Europa. Beginnend mit der European Bridal Week geht‘s dann ein paar Tage darauf zur Barcelona Bridal Week, dann kommen im Mai das Ladybird Event und die Sposaitalia in Mailand dazu und zuletzt noch die Inter- bride. Dazwischen besuche ich noch diverse Showrooms und die Fashion Week in Paris. Ich plane auch einmal nach New York zu fliegen und mir die Messe dort anzuschauen. Welche Messe ist für Sie die wichtigste und warum? Haben Sie eine Lieblings- messe, die Sie besonders gerne besuchen? Wonach werden Sie bei den Messen in diesem Jahr konkret suchen? Sind Sie mit dem Messe- kalender zufrieden? Wie viele Messen und Messetage brauchen Sie, um Ihren Bedarf zu decken? Haben Sie Wünsche bezüg- lich der Messen internatio- nal und in Deutschland? Worauf freuen Sie sich am meisten in Bezug auf die bevorstehenden Messen? Christine Rührlinger Ich habe nichts verändert, ich habe nur wieder begonnen, die Fashion Week in Paris zu besuchen, hier geht es aber mehr um exklusive Abendkollektionen als um Brautmode. Es ist keine Messe die einzig und allein wichtigste, jede Messe hat Spezielles. Jede Messe bietet unterschiedliche Aussteller und ein unterschiedliches Angebot, auf jeder Messe finde ich etwas Neues. Ich bin besonders gern auf der Barcelona Bridal Week und auch auf der Sposa Italia. Diese beiden Messen haben einen wunderbaren internationalen Mix und viele Ausstel- ler, die man sonst nirgendwo sieht. Ich suche nicht nach speziellen Kleidern, ich orientiere mich am Angebot und versuche für mich und mein Ge- schäft den richtigen Mix zu finden. Ja, für mich passt das sehr gut. Da ich ein großes Geschäft und viele Mitarbeiterinnen habe, ist es für mich mit Sicher- heit leichter, viele Messen zu besuchen. Das hängt vom Angebot ab. Ich bin von der vorletzten Interbride schon einen Tag früher abgereist, weil ich ein- fach mit allem fertig war und nichts mehr gebraucht habe, letztes Jahr ist mir dann fast die Zeit zu knapp geworden. Ich will mich beim Einkauf nicht hetzen und unter Zeit- druck arbeiten müssen, sondern mir Zeit nehmen, um in Ru- he alles gut anzuschauen. Es geht schließlich um viel Geld. Ich bin mit dem derzeitigen Angebot an Messen sehr zu- frieden. Ich bekomme auch immer wieder Besuch von Vertretern, die mit den Kollektionen zu mir ins Haus kom- men. Das freut besonders meine Mitarbeiterinnen, weil sie dann oft auch mitentscheiden können. Es löst aber Mes- sebesuche nicht ab. Ich freue mich immer wieder über kreative Ideen zur Ge- staltung der Messestände und schätze bei den Messebe- suchen immer sehr den Kontakt und den Austausch mit meinen Kollegen aus der Branche. News HOCHZEIT News 3 News 3/2017 - 04.04.2017 News VIOLETTA BRYL-MALINOWSKI,ModedePol: Für uns hat sich in den letzten Jahren die An- zahl der Messen, auf denen wir ausstellen, nicht verändert. NICOLE VAN DER VEGT, Enzoani: Wir haben zum ersten Mal auf der London Bridal Show im März ausgestellt. Es war die Weltpremiere unserer Kollektionen 2018 von Blue by Enzoani und Beautiful. JÜRGEN KLEEMEIER, Kleemeier: Ich gehe für die Firma Kleemeier mittler- weile seit 47 Jahren auf Messen und kann sagen, dass sich deren Anzahl drastisch re- duziert hat! Früher waren wir alleine für die CPD mit der Igedo 1 und 2 fast sechs Wo- chen im Jahr in Düsseldorf präsent, es gab die Modewoche in München, drei Mal im Jahr Hamburg und, und, und. Wenn man das zusammenrechnet waren es bestimmt 17 Messen pro Jahr. Heute sind es zwei Haus- messen, Interbride, München, Hamburg und Zürich. Und das reicht auch! FRAGE: Hat sich die Anzahl der Messen, auf denen Sie ausstellen, in den jüngsten Jahren verändert? JAMES WADDINGTON, Romantica: In den letzten Jahren haben wir aufgehört, mit kleineren Messen zusammenzuarbeiten. Wir wollen lieber die größeren Messen un- terstützen und unsere Fachgeschäfte direkt über unser Vertriebsnetz besuchen. Das er- möglicht es uns, mehr Zeit mit einzelnen Händlern zu verbringen und uns auf die Ent- wicklung unserer Marke mit handverlesenen Geschäften zu konzentrieren, während wir unsere Kollektionen nach wie vor auf den bedeutendsten Messen in unseren Märkten präsentieren. IRINA DONNER, Euro Mode Donner: Es kam die Italy Bridal Expo in Rom dazu. FRAGE: Welche ist für Sie heute die wichtigste europäische Messe? IRINA DONNER, Euro Mode Donner: Die European Bridal Week in Essen ist für uns sehr wichtig. Die Mehrheit unserer Kun- den (national und international) besucht uns auf dieser Messe. OLAF VAN DEN BRINK, Ladybird: Im Moment sicher die Interbride in Düssel- dorf. Dort sind all unsere Kunden, dort wird eingekauft. Interbride ist eine sehr erfolg- reiche Messe und sie wird organisiert von der Branche für die Branche. ISABEL DE MESTRE, Isabel de Mestre: Die wichtigste Messe ist nach wie vor die Interbride. Die anderen Messen sind für uns nur Zusatzveranstaltungen. DANIELLE CAMACHO, Casablanca: Neben den britischen Messen ist die Euro- pean Bridal Week in Essen der Start unseres Ausflugs auf den europäischen Markt. Wir freuen uns darauf, unser Produkt auf diesem neuen Markt einzuführen und haben hohe Erwartungen. JUDIT GYÖNGYÖSI, IME: Beide Messen (European Bridal Week und Interbride) sind uns sehr wichtig. Die Messe in Essen mehr für nordeuropäisches Publikum und Düsseldorf für Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. MATTEO MAGGINI, Mori Lee: Sie sind alle für ihre eigenen lokalen Märkte bedeutend, aber internationale Kunden besu- chen zunehmend London und Barcelona. VIOLETTA BRYL-MALINOWSKI,ModedePol: Seit fünf Jahren ist die wichtigste Messe für uns die Interbride in Düsseldorf. Diese Messe bietet dem Handel eine internationale und hochwertige Markenübersicht. Aus die- sem Grunde ist die Interbride sehr stark von unseren Kunden besucht. NICOLE VAN DER VEGT, Enzoani: Alle Messen, an denen wir teilnehmen, sind wichtig für uns. Es sind die Orte, an denen wir mit unseren Händlern interagieren und unsere neuen Kollektionen zeigen. Die Kol- lektionen 2018 von Enzoani und Badgley Mischka haben zum Beispiel auf der Inter- bride Weltpremiere. JUSTIN WARSHAW, Justin Alexander: Es ist unmöglich, eine Messe zu wählen, weil sie alle verschiedene Märkte abdecken. Sie sind alle sehr wichtig, weshalb wir Jahr für Jahr an ihnen teilnehmen. ANNE KATHRINE RANTZAU, Lilly: Die deutschen Messen, weil wir hier unsere deutschen Kunden treffen. ELENI ELIAS, Demetrios: Alle Messen sind sehr wichtig, weil wir für all unsere bestehenden Kunden präsent sein wollen und sie uns zudem die Gelegenheit geben, mit neuen potentiellen Kunden in Eu- ropa, aber auch weltweit in Kontakt zu treten. Jede Messe hat aus verschiedenen Gründen für uns eine besondere Bedeutung. D ie Messesaison hat begonnen. Aus München berichtet der ABC-Salon von einer erfolgreichen Veranstaltung Ende Fe- bruar mit ordentlichem Aussteller- und Be- sucherplus (Bericht auf Seite 34) und auch die London Bridal Show, die kurz darauf, Anfang März, in der britischen Hauptstadt stattfand, ist mit ihrem Verlauf zufrieden (Bericht auf Seite 36). Doch das war erst der Anfang, denn weitere große Messen stehen noch aus. Der European Bridal Week im April in Essen folgt Ende Mai die Interbride in Düsseldorf. Und auch in Barcelona (Ende April) und Mailand (Mitte Mai) erwarten die Veranstalter wie jedes Jahr ein besucherrei- ches Spektakel. Doch was erwarten eigent- lich diejenigen, die auf die Messen gehen? Mit welchen Prognosen blicken Aussteller und Besucher auf die kommende Messesai- son? Wir haben sowohl Hersteller als auch Fachhändler gefragt. Alle haben festgestellt, dass die Saison immer früher beginnt - was die einen befürworten, die anderen eher kri- tisch sehen. Und die meisten sind sich einig, dass weniger Messen besser wären, und doch spricht die Entwicklung eine andere Sprache. Auf welche Messen die befragten Fachge- schäfte gehen, was sie dort erwarten und was sie zur aktuellen Messesituation sagen, lesen Sie ab Seite 16. Gleich nachfolgend starten wir mit der Umfrage unter den Herstellern und ihrem Blick auf Messen und aktuelles Marktgeschehen: News Das Insider-Mediumfür den Handel mit Brautmoden & Accessoires 04.04.2017 TOP-THEMA Messen 2017: Das sagt die Branche Wie Hersteller und Fachhändler auf die aktuelle Lage blicken 3/2017 HOCHZEIT News 1 ES ANTWORTEN: JUSTIN WARSHAW, Justin Alexander: Wir haben entschieden, in diesem Jahr die Interbride auszulassen, weil die Termine für unseren Messeplan zu spät sind. DANIELLE CAMACHO, Casablanca: Casablana befindet sich derzeit im Wachs- tum. Um unsere internationale Präsenz zu verstärken, haben wir in den letzten Jahren drei Messen hinzugefügt: London Bridal Show, European Bridal Week und Harrogate Bridal Show. Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren noch ein, zwei weitere hinzukommen werden, wobei wir Barcelona und Mailand im Blick haben. ELENI ELIAS, Demetrios: Wir haben zuletzt die Anzahl der Messen erhöht, um unsere Vertriebspartner in ganz Europa noch besser bedienen zu können. Unsere jüngste Ergänzung ist die Harrogate Bridal Show. FRAGE: Hat sich die Anzahl der Messen, auf denen Sie ausstellen, in jüngster Zeit verändert? ISABEL DE MESTRE, Isabel de Mestre: Wir haben seit fünf Jahren immer nur auf der Interbride ausgestellt. Erst in diesem Jahr hat sich das verändert und wir haben Ende Februar den ABC-Salon in München sowie Ende April die Veranstaltung im Holiday Inn Hotel in München dazugenommen. OLAF VAN DEN BRINK, Ladybird: Ladybird hat sich in den letzten Jahren inter- national sehr vergrößert. Wir verkaufen mitt- lerweile in über 20 Länder und möchten zu den Marktführern in jedem dieser Länder ge- hören. Damit haben wir auch mehr Messen: So sind wir seit zwei Saisons zusätzlich in England auf der Harrogate Bridal Fair aktiv und gehen nach Skandinavien auf die Nor- dic Bridal Show. Letztes Jahr waren wir zum ersten Mal in Paris mit einer eigenen Veran- staltung. In Zukunft werden wir bestimmt auf noch mehr Messen vertreten sein. JUDIT GYÖNGYÖSI, IME: Ja, früher haben wir auf der Modatex in Essen ausgestellt. Dann, nachdem die Interbride ihre Pforten geöffnet hat und alle Ausstel- ler nach Düsseldorf gegangen sind, sind wir auch nachgezogen. Um unseren gesamten Kundenstamm erreichen zu können, müssen wir nun sowohl in Essen als auch in Düs- seldorf ausstellen. Das bedeutet wesentlich mehr Kosten.

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Mediadaten|2019

nr 9 gült ig ab 09|2018

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22 HOCHZEIT News

3/2017 - 04.04.2017

Welche Messen und Haus-

ausstellungen planen Sie in

diesem Jahr zu besuchen?

Haben Sie Ihren Messe- fahrplan gegenüber den Vorjahren verändert?

Sabine WammesModezentrum Wammes, Ötztal

Ich besuche Si Sposaitalia in Mailand,

die European Bridal Week in Essen

und die Interbride in Düsseldorf. Zu-

sätzlich gibt es Haustermine bei mir

und Einzelausstellungen von Produ-

zenten.

Ein bisschen habe ich den Fahrplan

verändert, da sich die Ausstellungs-

orte bei Einzelausstellungen bezie-

hungsweise die Messeteilnahme der

Produzenten verändert hat. Immer noch die Interbride, weil dort

das Gros meiner Lieferanten ausstellt

und ich so den größten Überblick und

neue Informationen gewinnen kann. Die Messe in Mailand besuche ich

gerne. Hier gibt es immer wieder neue

Aussteller und man kann sich gute In-

spirationen holen. Das Herausfiltern neuer Trends im

Material-, Farb- und Schnittbereich

liegt natürlich wie immer an erster

Stelle. Daneben spielt auch der Preis-

lagenaufbau des Sortiments eine Rolle.

Heuer finde ich den Messekalender

sehr gut. Im Vorjahr war ja die Inter-

bride einen Monat später. Mit den Messen (drei bis vier) und

allen Einzelausstellungen und Haus-

besuchen sind das zirka zehn Tage.

Ich habe vor allem für Deutschland

(Düsseldorf und Essen) den Wunsch,

dass es wieder eine Gesamtmesse gibt.

Ich befürchte aber, dass sich dieser

Wunsch nicht so rasch erfüllen wird. Natürlich auf wunderschöne Brautmo-

delle, die Neues zeigen und mich über-

raschen und auf das Wiedersehen und

den Informationsaustausch mit un-

seren langjährigen Geschäftspartnern.

Ich besuche wie jedes Jahr nahezu alle angebotenen Mes-

sen in Europa. Beginnend mit der European Bridal Week

geht‘s dann ein paar Tage darauf zur Barcelona Bridal

Week, dann kommen im Mai das Ladybird Event und die

Sposaitalia in Mailand dazu und zuletzt noch die Inter-

bride. Dazwischen besuche ich noch diverse Showrooms

und die Fashion Week in Paris. Ich plane auch einmal nach

New York zu fliegen und mir die Messe dort anzuschauen.

Welche Messe ist für Sie die wichtigste und warum?

Haben Sie eine Lieblings- messe, die Sie besonders gerne besuchen?

Wonach werden Sie bei den Messen in diesem Jahr

konkret suchen?

Sind Sie mit dem Messe- kalender zufrieden?

Wie viele Messen und Messetage brauchen Sie, um Ihren Bedarf zu decken?

Haben Sie Wünsche bezüg-

lich der Messen internatio- nal und in Deutschland?

Worauf freuen Sie sich am

meisten in Bezug auf die bevorstehenden Messen?

Christine RührlingerHänsel & Gretel, Gunskirchen

Ich habe nichts verändert, ich habe nur wieder begonnen,

die Fashion Week in Paris zu besuchen, hier geht es aber

mehr um exklusive Abendkollektionen als um Brautmode.

Es ist keine Messe die einzig und allein wichtigste, jede

Messe hat Spezielles. Jede Messe bietet unterschiedliche

Aussteller und ein unterschiedliches Angebot, auf jeder

Messe finde ich etwas Neues.Ich bin besonders gern auf der Barcelona Bridal Week

und auch auf der Sposa Italia. Diese beiden Messen haben

einen wunderbaren internationalen Mix und viele Ausstel-

ler, die man sonst nirgendwo sieht.Ich suche nicht nach speziellen Kleidern, ich orientiere

mich am Angebot und versuche für mich und mein Ge-

schäft den richtigen Mix zu finden.Ja, für mich passt das sehr gut. Da ich ein großes Geschäft

und viele Mitarbeiterinnen habe, ist es für mich mit Sicher-

heit leichter, viele Messen zu besuchen. Das hängt vom Angebot ab. Ich bin von der vorletzten

Interbride schon einen Tag früher abgereist, weil ich ein-

fach mit allem fertig war und nichts mehr gebraucht habe,

letztes Jahr ist mir dann fast die Zeit zu knapp geworden.

Ich will mich beim Einkauf nicht hetzen und unter Zeit-

druck arbeiten müssen, sondern mir Zeit nehmen, um in Ru-

he alles gut anzuschauen. Es geht schließlich um viel Geld.

Ich bin mit dem derzeitigen Angebot an Messen sehr zu-

frieden. Ich bekomme auch immer wieder Besuch von

Vertretern, die mit den Kollektionen zu mir ins Haus kom-

men. Das freut besonders meine Mitarbeiterinnen, weil sie

dann oft auch mitentscheiden können. Es löst aber Mes-

sebesuche nicht ab.Ich freue mich immer wieder über kreative Ideen zur Ge-

staltung der Messestände und schätze bei den Messebe-

suchen immer sehr den Kontakt und den Austausch mit

meinen Kollegen aus der Branche.

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HOCHZEIT News 3

N ews3/2017 - 04.04.2017

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Violetta Bryl-Malinowski, Mode de Pol:Für uns hat sich in den letzten Jahren die An-zahl der Messen, auf denen wir ausstellen, nicht verändert.

niCole Van Der VeGt, Enzoani:Wir haben zum ersten Mal auf der London Bridal Show im März ausgestellt. Es war die Weltpremiere unserer Kollektionen 2018 von Blue by Enzoani und Beautiful.

JÜrGen kleeMeier, Kleemeier:Ich gehe für die Firma Kleemeier mittler-weile seit 47 Jahren auf Messen und kann sagen, dass sich deren Anzahl drastisch re-duziert hat! Früher waren wir alleine für die CPD mit der Igedo 1 und 2 fast sechs Wo-chen im Jahr in Düsseldorf präsent, es gab die Modewoche in München, drei Mal im Jahr Hamburg und, und, und. Wenn man das zusammenrechnet waren es bestimmt 17 Messen pro Jahr. Heute sind es zwei Haus-messen, Interbride, München, Hamburg und Zürich. Und das reicht auch!

FRAGE:Hat sich die Anzahl der Messen, auf denen Sie ausstellen, in den jüngsten Jahren verändert?

JaMes waDDinGton, Romantica:In den letzten Jahren haben wir aufgehört, mit kleineren Messen zusammenzuarbeiten. Wir wollen lieber die größeren Messen un-terstützen und unsere Fachgeschäfte direkt über unser Vertriebsnetz besuchen. Das er-möglicht es uns, mehr Zeit mit einzelnen Händlern zu verbringen und uns auf die Ent-wicklung unserer Marke mit handverlesenen Geschäften zu konzentrieren, während wir unsere Kollektionen nach wie vor auf den bedeutendsten Messen in unseren Märkten präsentieren.

irina Donner, Euro Mode Donner:Es kam die Italy Bridal Expo in Rom dazu.

FRAGE:Welche ist für Sie heute die wichtigste europäische Messe?

irina Donner, Euro Mode Donner: Die European Bridal Week in Essen ist für uns sehr wichtig. Die Mehrheit unserer Kun-den (national und international) besucht uns auf dieser Messe.

olaF Van Den Brink, Ladybird:Im Moment sicher die Interbride in Düssel-dorf. Dort sind all unsere Kunden, dort wird eingekauft. Interbride ist eine sehr erfolg-reiche Messe und sie wird organisiert von der Branche für die Branche.

isaBel De Mestre, Isabel de Mestre:Die wichtigste Messe ist nach wie vor die Interbride. Die anderen Messen sind für uns nur Zusatzveranstaltungen.

Danielle CaMaCHo, Casablanca:Neben den britischen Messen ist die Euro-pean Bridal Week in Essen der Start unseres Ausflugs auf den europäischen Markt. Wir freuen uns darauf, unser Produkt auf diesem neuen Markt einzuführen und haben hohe Erwartungen.

JUDit GyÖnGyÖsi, IME:Beide Messen (European Bridal Week und Interbride) sind uns sehr wichtig. Die Messe in Essen mehr für nordeuropäisches Publikum und Düsseldorf für Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Matteo MaGGini, Mori Lee:Sie sind alle für ihre eigenen lokalen Märkte bedeutend, aber internationale Kunden besu-chen zunehmend London und Barcelona.

Violetta Bryl-Malinowski, Mode de Pol:Seit fünf Jahren ist die wichtigste Messe für uns die Interbride in Düsseldorf. Diese Messe bietet dem Handel eine internationale und hochwertige Markenübersicht. Aus die-sem Grunde ist die Interbride sehr stark von unseren Kunden besucht.

niCole Van Der VeGt, Enzoani:Alle Messen, an denen wir teilnehmen, sind wichtig für uns. Es sind die Orte, an denen wir mit unseren Händlern interagieren und unsere neuen Kollektionen zeigen. Die Kol-lektionen 2018 von Enzoani und Badgley Mischka haben zum Beispiel auf der Inter-bride Weltpremiere.

JUstin warsHaw, Justin Alexander:Es ist unmöglich, eine Messe zu wählen, weil sie alle verschiedene Märkte abdecken. Sie sind alle sehr wichtig, weshalb wir Jahr für Jahr an ihnen teilnehmen.

anne katHrine rantZaU, Lilly:Die deutschen Messen, weil wir hier unsere deutschen Kunden treffen.

eleni elias, Demetrios:Alle Messen sind sehr wichtig, weil wir für all unsere bestehenden Kunden präsent sein wollen und sie uns zudem die Gelegenheit geben, mit neuen potentiellen Kunden in Eu-ropa, aber auch weltweit in Kontakt zu treten. Jede Messe hat aus verschiedenen Gründen für uns eine besondere Bedeutung.

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Die Messesaison hat begonnen. Aus

München berichtet der ABC-Salon von

einer erfolgreichen Veranstaltung Ende Fe-

bruar mit ordentlichem Aussteller- und Be-

sucherplus (Bericht auf Seite 34) und auch

die London Bridal Show, die kurz darauf,

Anfang März, in der britischen Hauptstadt

stattfand, ist mit ihrem Verlauf zufrieden

(Bericht auf Seite 36). Doch das war erst der

Anfang, denn weitere große Messen stehen

noch aus. Der European Bridal Week im

April in Essen folgt Ende Mai die Interbride

in Düsseldorf. Und auch in Barcelona (Ende

April) und Mailand (Mitte Mai) erwarten die

Veranstalter wie jedes Jahr ein besucherrei-

ches Spektakel. Doch was erwarten eigent-

lich diejenigen, die auf die Messen gehen?

Mit welchen Prognosen blicken Aussteller

und Besucher auf die kommende Messesai-

son? Wir haben sowohl Hersteller als auch

Fachhändler gefragt. Alle haben festgestellt,

dass die Saison immer früher beginnt - was

die einen befürworten, die anderen eher kri-

tisch sehen. Und die meisten sind sich einig,

dass weniger Messen besser wären, und doch

spricht die Entwicklung eine andere Sprache.

Auf welche Messen die befragten Fachge-

schäfte gehen, was sie dort erwarten und was

sie zur aktuellen Messesituation sagen, lesen

Sie ab Seite 16. Gleich nachfolgend starten

wir mit der Umfrage unter den Herstellern

und ihrem Blick auf Messen und aktuelles

Marktgeschehen:

N ewsDas Insider-Medium für den Handel mit Brautmoden & Accessoires 04.04.2017

top-thema

Messen 2017: Das sagt die Branche

Wie Hersteller und Fachhändler auf die aktuelle Lage blicken

3/2017

HOCHZEIT News 1

ES ANTWORTEN:

JUDIT

GYÖNGYÖSI

IME

JÜRGEN

KLEEMEIER

Kleemeier

VIOLETTA

MALINOWSKI

Mode de Pol

NICOLE VAN

DER VEGTEnzoaniMATTEO

MAGGINI

Mori Lee

ELENIELIASDemetrios

JUSTIN

WARSHAW

Justin Alexander

DANIELLE

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Casablanca

IRINADONNER

Euro Mode Donner

JAMES

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Romantica

ANNE KATHRI-

NE RANTZAU

Lilly

ISABEL DE

MESTRE

Isabel de Mestre

HILTRUD

BECHERLohrengel

OLAF VAN

DEN BRINK

Ladybird

JUSTIN WARSHAW, Justin Alexander:

Wir haben entschieden, in diesem Jahr die

Interbride auszulassen, weil die Termine für

unseren Messeplan zu spät sind.

DANIELLE CAMACHO, Casablanca:

Casablana befindet sich derzeit im Wachs-

tum. Um unsere internationale Präsenz zu

verstärken, haben wir in den letzten Jahren

drei Messen hinzugefügt: London Bridal

Show, European Bridal Week und Harrogate

Bridal Show. Wir gehen davon aus, dass in

den nächsten Jahren noch ein, zwei weitere

hinzukommen werden, wobei wir Barcelona

und Mailand im Blick haben.

ELENI ELIAS, Demetrios:

Wir haben zuletzt die Anzahl der Messen

erhöht, um unsere Vertriebspartner in ganz

Europa noch besser bedienen zu können.

Unsere jüngste Ergänzung ist die Harrogate

Bridal Show.

FRAGE:

Hat sich die Anzahl

der Messen, auf denen

Sie ausstellen, in jüngster

Zeit verändert?

ISABEL DE MESTRE, Isabel de Mestre:

Wir haben seit fünf Jahren immer nur auf der

Interbride ausgestellt. Erst in diesem Jahr

hat sich das verändert und wir haben Ende

Februar den ABC-Salon in München sowie

Ende April die Veranstaltung im Holiday Inn

Hotel in München dazugenommen.

OLAF VAN DEN BRINK, Ladybird:

Ladybird hat sich in den letzten Jahren inter-

national sehr vergrößert. Wir verkaufen mitt-

lerweile in über 20 Länder und möchten zu

den Marktführern in jedem dieser Länder ge-

hören. Damit haben wir auch mehr Messen:

So sind wir seit zwei Saisons zusätzlich in

England auf der Harrogate Bridal Fair aktiv

und gehen nach Skandinavien auf die Nor-

dic Bridal Show. Letztes Jahr waren wir zum

ersten Mal in Paris mit einer eigenen Veran-

staltung. In Zukunft werden wir bestimmt auf

noch mehr Messen vertreten sein.

JUDIT GYÖNGYÖSI, IME:

Ja, früher haben wir auf der Modatex in Essen

ausgestellt. Dann, nachdem die Interbride

ihre Pforten geöffnet hat und alle Ausstel-

ler nach Düsseldorf gegangen sind, sind wir

auch nachgezogen. Um unseren gesamten

Kundenstamm erreichen zu können, müssen

wir nun sowohl in Essen als auch in Düs-

seldorf ausstellen. Das bedeutet wesentlich

mehr Kosten.

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ausgabe nr. 3/2019 Redaktions- & Anzeigenschluss 07.03.2019Erscheinungsdatum 18.04.2019

ausgabe nr. 4/2019 Redaktions- & Anzeigenschluss 11.04.2019Erscheinungsdatum 12.06.2019

ausgabe nr. 5/2019

Redaktions- & Anzeigenschluss 19.06.2019

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1// Definitionen „AGB“ meint die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Terra Verlag GmbH für deren Publikationen. „Agentur“ meint Agenturen, die mit der Auftragserteilung in eigenen oder fremden Namen befasst sind. „Agenturkunde“ meint ein Auftrag-geber, für den eine von ihm beauftragte Agentur als Auftraggebe-rin in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Leistungen beim Verlag bucht. In Bezug auf die Bu-chung besteht ein 2-stufiges Vertragsverhältnis: auf der 1. Stufe zwischen dem Verlag und der Agen-tur; auf der 2. Stufe zwischen der Agentur und dem Agentur-kunden. „Auftraggeber“ meint den Vertragspartner der Terra Verlag GmbH (Agentur oder Direktkunde des Verlages). „Direktkunde“ meint einen Auftraggeber, mit dem ein direktes Auftragsverhältnis mit dem Verlag besteht. Das gilt auch dann, wenn er eine Agentur als Stellvertreterin eingeschaltet hat, die den Auf-trag in seinem Namen abschließt (§ 164 BGB). „Publikation“ meint eine vom Verlag vermarktete Print- oder Digital-Publikation. „Verlag“ meint die Terra Verlag GmbH, Neuhauser-straße 21, 78464 Konstanz; Sitz der Gesellschaft: Konstanz; Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB Nr. 38 10 53; Geschäftsführer: Dr. Dirk Heizmann

2// geltungsbereich2.1 Diese AGB gelten für Anzeigenaufträge, Beilagenaufträge, Aufträge bezüglich sonstiger Werbe-mittel sowie für Folgeaufträge hierzu (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet). Zusätzlich zu diesen AGB gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preislisten bzw. die aktuellen Preisangaben des Verlags zu den einzelnen Zeitschriften als wesentlicher Vertragsbestandteil. Entge-genstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Verlag nicht an, es sei denn, er hat diesen Bedingungen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegen-stehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt. 2.2 Anzeigenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel in einem Print-medium oder einheitlich in Print- und Online-Medien zum Zweck der Verbreitung.

3// Vertragsschluss3.1 Die Aufträge für Anzeigen können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax aufgegeben werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Anzeigen-auftrags durch den Verlag zustande. Die Annahme kann durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung erfolgen. 3.2 Jeder Anzeigenauftrag bezieht sich auf einen vom Auftraggeber konkret mit Name oder Firma bezeichnenden Werbungtreibenden. Der Austausch des Wer-bungtreibenden durch den Auftraggeber nach Anzeigenbuchung bedarf der Zu-stimmung des Verlags in Textform. 3.3 Änderungen der Vertragsdaten (z. B. Firmierung, Anschrift) müssen dem Verlag schnellstmöglich angezeigt werden. Nach Rechnungsstellung fallen für Änderun-gen (etwa der Firmierung etc.) zusätz-liche Bearbeitungskosten an. Ein Auftrag, der ohne Vorlage des Anzeigentextes oder eines Beilagen-musters erteilt wurde, gilt unter dem Vorbehalt als zustandegekommen, dass der Verlag gegen den Text oder die Form der Werbung keine Einwendungen erhebt. 3.4 Kommt der Vertrag mit einer Agentur zu Stande, tritt die Agentur mit Zustande-kommen des Auftrages ihren diesbezüglichen Zahlungsanspruch gegen den Agen-turkunden sicherungshalber an den Verlag ab, der diese Abtretung annimmt. Der Verlag ist berechtigt, diese Sicherungsabtretung gegenüber dem Agenturkunden offen zu legen, wenn die auftraggebende Agentur sich mit der Begleichung der Rechnung des Verlags mindestens 30 Tage in Verzug befindet.

4// ablehnung von aufträgen4.1 Bei einem Abschluss über mehrere Veröffentlichungen, zu denen die Texte nachträglich eingereicht werden, kann der Verlag die Durchführung eines einzelnen Auftrags wegen Bedenken gegen den Text oder die Form oder wegen Unvereinbar-keit mit anderer Werbung ablehnen bzw. zeitlich verschieben, ohne dass hierdurch der Gesamtabschluss berührt wird. 4.2 Der Verlag behält sich generell vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlus-ses – wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen (bzw. bis zu einer Korrektur zurück-zustellen), insbesondere wenn der Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestim-mungen verstößt oder deren Veröffentlichung aus anderen Gründen für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden.

Die Ableh-nung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 4.3 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass der Verlag Aufträge Dritter mit vergleichba-rem Inhalt ablehnt.

5// widerrufsrecht für VerbraucherDie Widerrufsbelehrung für Verbraucher wird diesen in einem separaten Dokument vom Verlag zur Verfügung gestellt.

6// gestaltung der anzeige6.1 Enthält der Auftrag keine Vorgaben über die Höhe, Breite und Farbigkeit einer Anzeige, so wird entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers ver-fahren. In diesem Falle wird der Preisberechnung die tatsächliche Abdruckgröße zugrunde gelegt. Die jeweiligen Anzeigenmindestgrößen sind den Preisangaben der betreffenden Publikation (Zeitschriften) zu entnehmen. Seitenanteilige Formate können nicht miteinander verbunden und abgerechnet werden. 6.2 Der Verlag ist berechtigt, bei Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkenn-bar sind, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (in der Regel mit dem Wort „Anzeige“) als solche kenntlich zu machen.

7// realisierungszeitraum7.1 Aufträge werden, sobald die Druckunterlagen oder Prospekte verfügbar sind, für das nächst er-reichbare Heft realisiert. Der Verlag kann die Ausführung des Auf-trags bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung zurückstellen. Anspruch auf Veröffentlichung oder Beilage in bestimmten Heften oder an bestimmten Plätzen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. 7.2 Der Verlag behält sich vor, aus aktuellem Anlass Erscheinungstermine zu verschieben. Der Verlag behält sich weiterhin vor, die Publikation vor dem ersten Verkaufstag auszuliefern. Dem Auftragge-ber wachsen daraus keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verlag.

8// zulieferung von Druckunterlagen und werbemitteln8.1 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Druckunterlagen und Werbemittel. 8.2 Vorgaben für Anzeigen können nur maschinell geschrieben oder elektronisch übermittelt oder in Druckschrift angenommen werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler, insbesondere bei telefonisch durchgegebenen oder handge-schriebenen zusätzlichen Anweisungen. 8.3 Bei digital angelegten Druckunterlagen gewährleistet der Verlag die drucktech-nisch einwandfreie Erfüllung des Auftrags nur, wenn vonseiten des Auftraggebers alle technischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Bei Anlieferung von unvoll-ständigen oder fehlerhaften Druckdaten oder von Druckdaten, die von den vom Kunden zugelieferten Vorlagen abweichen, übernimmt der Verlag keine Haftung für das Druckergebnis. Die Anlieferung offener Daten erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Anzeigen, die Sonder- oder RGB-Farben enthalten, werden in CMYK umgesetzt. Für eventuell dadurch bedingte Farbabweichungen kann der Verlag keine Gewähr übernehmen. Bei Zusendung von Druckdaten ohne Farban-druck/Proof haftet der Verlag nicht für Farbabweichungen im Druck. Geringe Tonwertabweichungen liegen im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens. Der Verlag gewährleistet die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckun-terlagen gegebenen Möglichkeiten.

9// Änderungen von DruckunterlagenKosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Än-derungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Eine überdurch-schnittlich aufwendige Bearbeitung von Druckunterlagen und überdurchschnittlich umfangreiche Satzarbeiten werden dem Auftraggeber gesondert zum Selbstkos-tenpreis in Rechnung gestellt. Der Anzeigentext ist vom Auftraggeber vor Zuleitung an den Verlag auf Rechtschreibung und Satzzeichen zu prüfen, da eine Nachkor-rektur vonseiten des Verlags nicht erfolgt. Korrekturabzüge werden dem Auftrag-geber vom Verlag nicht zur Verfügung gestellt. Etwas anderes gilt nur, wenn die Übermittlung von Korrekturabzügen ausdrücklich zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Korrekturabzug nicht innerhalb der ihm vom Verlag hierzu mitgeteilten Frist zurück, so gilt der Korrekturabzug als zum Druck genehmigt. Die Kosten für erhebliche Korrekturen werden vom Verlag gesondert in Rechnung gestellt.

10// aufbewahrung von DruckunterlagenDie Pflicht des Verlags zur Aufbewahrung von Druckunterlagen erlischt 3 Monate nach der letzten Veröffentlichung.

11// chiffreanzeigenBei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weiter-gabe der Zuschriften die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibe-briefe und Eilbriefe auf Chiffereanzeigen werden nur auf dem normalen Postdienst weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden 4 Wochen aufbewahrt, Zuschriften die innert dieser Frist nicht abgeholt werden, werden vernichtet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Mißbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffenen. Die Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsange-boten ist der Verlag nicht verpflichtet.

12// Veröffentlichung in online-medien Der Auftraggeber gestattet dem Verlag, die Anzeigen als Bestandteil der digitalen Ausgabe der Publikation und/oder als Bestandteil der Internet-Präsenz der Publi-kation öffentlich zugänglich zu machen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung in der digitalen Ausgabe und/oder als Bestandteil der Internet-Präsenz der Publikation besteht nur, wenn der Auftraggeber die Veröffentlichung ausdrücklich gebucht hat.

13// belegexemplareDer Verlag liefert auf Wunsch, der vom Auftraggeber zusammen mit der Auftrags-erteilung dem Verlag mitzuteilen ist, einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständi-ge Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Ver-öffentlichung der Anzeige.

14// Preise, Rabatte, Rechnungen, Zahlung14.1 Im Verhältnis zwischen Verlag und Auftraggeber gilt die aktuelle Preisliste. Der Verlag kann in Einzelvereinbarungen mit dem Auftraggeber von den AGB und den Preislisten abweichen, insbesondere Vereinbarung über den Kauf von Anzeigepa-keten schließen. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen Vereinbarung besteht nicht.14.2 Soweit nicht ausdrücklich anderes ausgewiesen ist, beziehen sich die Ra-battstaffeln in den Preislisten auf die Schaltung für einen Werbungstreibenden je Inserationsjahr. Rabatte werden, mit Ausnahme der nachfolgenden Regelungen, nicht gewährt für Werbungtreibende, die für andere Werbungtreibende Anzeigen-aufträge erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung (so genannter Konzernrabatt) beansprucht, ist der schriftliche Nachweis der Konzernzugehörig-keit erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Vorschrift sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindesten 50 % besteht. Der Nachweis über die Konzernzugehörigkeit ist spätestens bis zum Ende des Inserationsjahrs vorzulegen. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwir-kend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen Bestätigung in Textform durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist dem Verlag unver-züglich anzuzeigen.14.3 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist fällig, sofern nicht im einzelnen Fall in Textform eine andere Zahlungsfrist oder Voraus-zahlung vereinbart ist. Etwaige Rabatte für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Der Verlag behält sich vor, aus begründetem Anlass, wie z.B. Neuaufnahme der Geschäftsbeziehung, Vorauszahlung zu verlangen. 14.4 Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufen-den Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Leistungen Vorauszahlungen verlangen. 15// Stornierung für Unternehmer (und Verbraucher nach Ablauf der Widerrufs-frist)Für Unternehmer (und für Verbraucher auch nach Ablauf der Widerrufsfrist und –möglichkeit, ohne dass diese Verbraucherrechte durch die nachfolgende Regelung beeinträchtigt werden), gilt: Anzeigenaufträge – ausgenommen Jahresfestbuchungen – können bis zum An-zeigenschlusstermin storniert werden. Die Stornierung muss schriftlich oder in Textform (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen. Ist die Anzeige bereits in Druck ge-geben, hat der Auftraggeber die Anzeige zu bezahlen. Ansonsten kann der Verlag die Erstattung der bis zur Stornierung angefallenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

allgeMeine geschäFtsbedingungen

16// zugelieferte inhalte 16.1 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zugelieferten und zur Veröffentli-chung bestimmten Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken oder Bilder, nicht im Widerspruch zu geltenden Rechtsvorschriften stehen und keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verletzen. 16.2 Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Anzeige in Print-Medien und digitalen Medien erforderlichen urheberrechtlichen Nutzung-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte. Dazu gehört insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlicher Zugänglichma-chung, Speicherung in und Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar im Rahmen der Vertragserfüllung auf Dritte übertragbar und zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang.

17// zulieferung von beilagenDa Beilagen maschinell in die Print-Publikation eingelegt werden, übernimmt der Verlag nur dann die Gewähr für das ordnungsgemäße Einlegen, wenn die vom Auftraggeber beizustellenden Beilagen sachgemäß verpackt, unbeschädigt und genau gefalzt angeliefert werden. Bei der Annahme von angelieferten Beilagen kann die Stückzahl vom Verlag nicht kontrolliert werden, die Unterzeichnung auf dem Lieferschein bedeutet deshalb keine Bestätigung der Stückzahl. Unvollständi-ge oder unrichtige Angaben auf Fremdlieferscheinen können zu einer fehlerhaften Beilagenverbreitung führen, für die der Verlag dann nicht haftet. Eine bestimmte Platzierung im Heft kann nicht zugesagt werden. Wünscht der Auftraggeber eine bestimmte Platzierung von Beilagen in einer Print-Ausgabe einer Publikation, muss die Beilage manuell in die Print-Ausgabe ein-sortiert werden; diese Dienstleistung erbringt der Verlag nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber gegen Vergütung. Auch bei einer sorgfältigen manuellen Einsortierung der Beilagen kann es in Einzelfällen zu Fehlsortierungen kommen, für die der Verlag keine Gewährleistung schuldet.

18// gewährleistung 18.1 Print-Publikation18.1.1 Für die Lieferung einwandfreier Druckvorlagen für Anzeigen oder der Bei-lagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Anzeigen bzw. sonstigen Werbemittel auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent Gewähr oder Haftung.18.1.2 Sofern nicht ausdrücklich in den Mediadaten einer Publikation auf den IVW verwiesen wird, unterliegen die Publikationen nicht dem IVW-Kontrollsystem. 18.1.3. Die Bezeichnung „verbreitete Exemplare“ in den Mediadaten einer Publika-tion gibt die Zahl der Exemplare einschließlich Freistücke (Beleg- und Werbeexem-plare) an, die nach der Planung (Prognose) des Verlages in Umlauf gebracht werden sollen. Die tatsächlich verbreiteten Exemplare können von den prognostizierten Zahlen abweichen. Bei den publizierten Auflagezahlen in den Mediadaten handelt es sich dementsprechend nur dann um Garantieauflagen, wenn diese ausdrücklich als „Garantieauflage“ bezeichnet sind. 18.1.4 Die Auflagenhöhe der Publikationen können Schwankungen unterliegen. Sofern in den Mediadaten nicht ausdrücklich eine Auflagenzahl als Garantieauflage bezeichnet ist, handelt es sich bei den Angaben zur Auflagengrößen um Planzahlen (Prognosen) entweder für Ausgaben oder für einen Zeitraum, in dem auch mehrere Ausgaben verbreitet werden können, deren Erreichen vom Verlag nicht zugesichert wird und deren Nichterreichen den Auftraggeber nur dann zur Minderung berech-tigt, wenn die tatsächlich verbreitete Exemplare (einschließlich Freistücke) 40% unter der in den Mediadaten publizierten Planzahl liegt. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 19.2 bleibt unberücksichtigt. Zu-dem sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von der Reduktion der Planzahlen so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.18.1.5 Aus einer Auflagenminderung kann – vorbehaltlich der Ziffer 18.1.6 – nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der 1. Anzeige beginnenden Inserationsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Man-gel, wenn und soweit siebei einer Garantieauflage bis zu 50.000 Exemplaren mindestens 20. v.H.bei einer Garantieauflage bis zu 100.000 Exemplaren mindestens 15. v.H.bei einer Garantieauflage bis zu 500.000 Exemplaren mindestens 10. v.H.bei einer Garantieauflage über 500.000 Exemplaren mindestens 5. v.H. beträgt.Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 19.2 bleibt unberücksichtigt.Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste einer Publikation des Verlages oder auf andere Weise ausdrücklich als solche bezeichnete “Garantieauflage“. Zudem sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Garantieauflage so rechtzeitig Kenntnis

gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.18.1.6 (Sondervorschriften bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene Auflagendaten als „Garantieauflage“ veröffentlichen): Abweichend von Ziffer 18.1.5 berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten als Garantieauflage veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu 500.000 Exemplaren 10. v.H. (Schwankungsbreite) und bei einer Auflage (Garantieauflage) von über 500.000 Exemplaren 5. v.H. (Schwankungsbreite) überschreitet. Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste einer Publikation des Verlages oder auf andere Weise ausdrücklich als solche bezeichnete “Garantieauflage“. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 19.2 bleibt unberücksichtigt. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Ab-schluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens 3 Ausgaben.18.1.7 Die mögliche Auflagenminderung nach den vorstehenden Regelungen (Zif-fer 18.1.4 – 18.1.6) errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunter-schreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Inserationsjahres. Ein Anspruch auf Rückvergütung ist innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Inserations-jahres geltend zu machen. Die Höhe der Rückvergütung ergibt sich aus dem Um-fang der saldierten Auflagenunterschreitung außerhalb der Schwankungsbreite. Wurde dem Auftraggeber nicht nur ein Rabatt nach Listenpreis, sondern auf individual-vertraglicher Grundlage ein weitergehender Rabatt seitens des Verlags gewährt, ist der Verlag berechtigt, vor Zahlung der Rückvergütung den durch die Gewährung des außerordentlichen Rabatts gegenüber den Listenpreis ersparten Betrag von dem rückzuvergütenden Betrag abzuziehen.Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2500 € beträgt.18.1.8 Sofern nicht ausdrücklich in diesen AGB oder zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber individuell-vertraglich Abweichendes vereinbart ist, haftet der Verlag für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Män-gelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von 2 Jahren ab Lieferung, falls der Auftraggeber Verbraucher ist, ansonsten innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung. Beanstandung offensichtlicher Mängel müssen dem Verlag innerhalb einer Woche nach Empfang des Belegs erklärt werden, sonstige Mängel innerhalb der geltenden Verjährungsfrist. Die Haftung für Mängel in Bezug auf die elektronische Lesbarkeit von abgedruckten QR-Codes ist – vorbehaltlich einer Haftung des Verlages nach Ziffer 19. – generell ausgeschlossen.18.2 Online-PublikationHat der Auftraggeber eine Veröffentlichung der Anzeige in der digitalen Ausgabe und/oder als Bestandteil der Internet-Präsenz der Publikation des Verlages ge-bucht, gilt: 18.2.1 Die Online-Werbung wird in einer dem üblichen technischen Standard ent-sprechenden Weise wiedergegeben. Eine jederzeitige und vollständig fehlerfreie Wiedergabe kann der Verlag jedoch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht sicherstellen. Ein vom Verlag zu vertretender Fehler in der Wiedergabe liegt ins-besondere dann nicht vor, wenn die Wiedergabe durch folgende, außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verlags liegende Umstände beeinträchtigt wird: Ver-wendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) oder Hard-ware des Users oder des Internetdienstleisters, Störung der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall auf Grund von Systemversagen oder Leitungsausfall, unvollständi-ge und/oder nicht aktualisierte Zwischenspeicherung auf Proxy-Servern oder im lokalen Cache oder durch einen Ausfall des vom Verlag genutzten Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung der Anzeige andauert. 18.2.2 Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit einer zeitgebundenen Festbuchung) wird der Verlag den Veröffentlichungszeitraum in Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend der Ausfallzeit verlängern. Entspricht die Verlängerung nicht den Interessen des Auftraggebers, reduziert sich die vom Auftraggeber für die Online-Veröffentlichung zu leistende Vergütung anteilig entsprechend der Ausfallzeit. Weitere Ansprüche sind – unbeschadet der Ziffer 19. – ausgeschlossen. 18.2.3 Bei Mängeln, insbesondere bei ungenügender Wiedergabequalität des Wer-bemittels, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine mängelfreie erneute Schaltung der Online-Werbung; dies gilt nicht, wenn die erneute Schaltung für den Verlag unzumutbar ist, insbesondere wenn sie einen unzumutbar hohen Aufwand verursa-chen würde. Nimmt der Verlag die erneute Schaltung nicht innerhalb einer ihm hier-für gestellten angemessenen Frist vor oder hat die erneute Schaltung der Werbung für den Auftraggebers kein Interesse, oder ist eine erneute Schaltung dem Verlag unzumutbar, so kann der Auftraggeber vom Vertag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Das Recht des Auftraggebers zur Ersatzvornahme ist ausgeschlossen. 18.2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Online-Werbung unverzüglich nach Beginn der Verbreitung zu prüfen und erkannte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Leistung des Verlags als ge-

nehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Später erkannte Mängel sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. 18.2.5 Im Übrigen haftet der Verlag für Mängel nach den hierfür geltenden gesetz-lichen Bestimmungen. Mängelhaftungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Leistungserbringung.

19// haftung 19.1 Der Verlag haftet im Rahmen der Gesetze für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlages oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom Ver-lag gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Der Verlag haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Scha-dens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehil-fen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ord-nungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de-ren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Verlag haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf Euro 25.000 je Schadens-fall. Sonstige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 19.2 Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht. 19.3 Die Einschränkungen der Ziffern 19.1 und 19.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlages, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

20// Datenschutz / eingesandetes redaktionelles material / urheberrecht / marken20.1 Die Terra Verlag GmbH, Zeitschrift Hochzeit, fordert grundsätzlich Dritte nicht auf, mit ihr in Kontakt zu treten und uns persönliche Daten gleichwelcher Art zu übermitteln. Wenn Sie dies dennoch tun, so erklären Sie mit Ihrer Kontaktauf-nahme, dass sämtliche persönlichen Daten rein freiwillig übermittelt werden. Sie stimmen zu, dass Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke des Kontaktes mit Ihnen und für auf Sie persönlich zugeschnittene Werbung und Marktforschung von der Terra Verlag GmbH erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt sowie falls erforderlich an Dritte weitergegeben werden. Diese Einwilligung kann jederzeit wi-derrufen werden (es reicht eine Mail an [email protected]). Dies führt zu einer Lö-schung der uns übersendeten persönlichen Daten. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.terra-verlag.de/cms/datenschutz/.20.2 Die Terra Verlag GmbH, Zeitschrift Hochzeit, fordert grundsätzlich Dritte nicht auf dem Verlag Material gleich welcher Art (z.B. Bilder, Texte, Warenproben, u.ä.) zu übersenden. Falls Sie uns dennoch unaufgefordert Material übersenden, so übernehmen wir hierfür keinerlei Gewähr oder Haftung irgendwelcher Art (z.B. bei Beschädigung oder Verlust u.ä.) und wir senden dieses Material nur zurück wenn uns die hierfür entstehenden Aufwendungen (z.B. Verpackung, Porti, Arbeitsauf-wand u.ä.) ersetzt werden. 20.3 Sofern dem Verlag unaufgefordert Material zur Veröffentlichung übersendet wird, so garantiert der Übersender, dass dieses Material frei von jedweden Rechten Dritter ist und dass der Rechteinhaber dem Verlag das zeitliche, räumliche und in-haltlich unbeschränkte Recht einräumt, das zugesandte Material (Texte, Bilder, u.a.) sowohl in unveränderter, als auch in bearbeiteter oder umgestalteter Form, z. B. in Ausschnitten oder retuschiert, zu nutzen. Dies bezieht sich sowohl auf die Nutzung in der Zeitschrift Hochzeit als auch auf deren Website www.hochzeit-magazin.netAlle veröffentlichen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Ohne Genehmigung des Verlages ist jedwede Verwertung mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle, strafbar. Dies gilt auch für die Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-ROM.20.4 Eine Markenbezeichnung kann warenzeichenrechtlich geschützt sein, auch wenn bei ihrer Verwendung das Zeichen ® oder ein anderer Hinweis auf bestehen-de Schutzrechte fehlen sollte. In Fällen von höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Lieferung.

21// allgemeine bestimmungen21.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Verlages. 21.2 Auf alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen AGB sowie aus und in Zusammenhang mit den auf deren Basis getätigten Geschäften findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, dies jedoch unter Ausschluss aller nicht-zwingenden Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Stand: August 2018

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