Gute Dokumentation spart bares Geld - lksh.de · VorbereitungaufQS-AuditsRind Das QS-System...

3
Vorbereitung auf QS-Audits Rind Das QS-System unterscheidet zwischen dem unangekündigten Systemaudit (Option 1) und dem angekündigten Systemaudit mit zusätzlichem Spotaudit (Option 2). Bei einem unangekündigten Sys- temaudit erfolgt das Audit mit ei- ner Anmeldezeit von 48 Stunden (zwei Werktagen) bei Rinder- und Schweinebetrieben. Bei der Option 2 wird das Spotaudit zusätzlich zwi- schen zwei regulären Systemaudits durchgeführt. Hier liegt der Schwerpunkt beim Betriebs- und Stallrundgang. Eine Dokumenten- prüfung erfolgt nur bei einem Hin- weis auf Abweichungen. Der QS- Status wird durch ein Spotaudit nur im Fall einer K.o.-Bewertung beein- flusst. Damit die Kosten für die Teilnah- me am QS-System möglichst gering ausfallen, sollte der Betrieb in den QS-Status I eingestuft werden. Dann beträgt der Abstand zwi- schen den Audits drei Jahre, und die Kosten für die Auditierung fal- len dann auch nur alle drei Jahre an. Hat der Betrieb die Prüfoption 2 mit den zusätzlichen Spotaudits gewählt, fällt hierfür eine Sonder- umlage an. Die Einstufung in einen QS-Sta- tus bedarf einer gewissen Vorberei- tung. Im Rahmen einer Seminarar- beit wurden daher die in den Au- dits festgestellten C- und D-Abwei- chungen der bei der Landwirt- schaftskammer Schleswig-Holstein gebündelten Rinder haltenden Be- triebe ausgewertet. Eine C-Abwei- chung entspricht der Erfüllung ei- ner Anforderung von 50 %, eine D- Bewertung bedeutet, dass die An- forderung nicht erfüllt wurde. Wie die Bewertungen im Einzelnen fest- gelegt sind, ist in Tabelle 1 darge- stellt. Die Ergebnisse sollen eine ge- zieltere Vorbereitung der Betriebe auf die Audits unterstützen. Unter Rinder haltenden Betrieben besteht seit vergangenem Jahr ein verstärktes Interesse, eine Liefer- berechtigung in das QS-System zu erhalten. Der Grund dafür ist, dass Schlachthöfe zunehmend eine Lie- ferberechtigung in das QS-System von Rinderhaltern fordern. Kann ein Betrieb keine Lieferberechti- gung vorweisen, muss mit Abzü- gen von mehreren Cent pro Kilo- gramm Schlachtgewicht, je nach Marktlage, gerechnet werden. Gute Dokumentation spart bares Geld Regelmäßige Schulungen beim QS-System Rind Betriebe, die am QS-System teil- nehmen wollen, können sich nicht direkt bei QS anmelden, sondern nur über einen sogenannten Bünd- ler. Grundlage hierfür ist eine Teil- nahmeerklärung zwischen dem Landwirt und dem Bündler. Der Bündler übernimmt die Organisati- on der Teilnahme am QS-System und schult die Betriebe regelmäßig bezüglich der aktuellen QS-Anfor- derungen. Das Audit wird durch ei- nen Auditor eines Prüfinstitutes durchgeführt. Häufig tritt der Wunsch vieler Betriebsleiter auf, dass die Lieferberechtigung in das QS-System sofort nach dem Audit bestehen soll. Dieser Wunsch ist in der Regel jedoch nicht erfüllbar. Der Auditbericht muss vorher noch durch den Auditor in die QS-Daten- bank eingegeben und anschlie- ßend durch das Prüfinstitut freige- schaltet werden. Die QS-Systemvor- gaben lassen hier ein Zeitfenster von sechs Wochen nach der Prü- fung vor Ort zu, die aber nur in Ein- zelfällen voll ausgeschöpft werden. Ergebnisse der Auswertung Anhand der Auswertung der C- und D-Abweichungen soll es am QS-System teilnehmenden Betrie- ben ermöglicht werden, sich besser auf anstehende Audits vorzuberei- ten. Ziel soll es sein, dass die Einstu- fung des Betriebs möglichst in den QS-Status I erfolgt. In der Tabelle 2 sind dazu die zehn häufigsten Ab- weichungen dargestellt. Bestandsbetreuung und Medikamente Jeder am QS-System teilnehmen- de Tierhalter muss zusammen mit seinem Hoftierarzt einen Betreu- ungsvertrag abschließen. Die aktuelle Version kann als Mustervertrag unter www.q-s.de heruntergela- den werden. Dieser Ver- trag muss die Regelungen der Bestandsbetreuung enthalten. Ebenso muss von Bestandsbesuchen des Hoftierarztes ein Besuchs- protokoll im Betrieb vor- handen sein. Dies muss vor dem Erstaudit vorliegen und jährlich neu ausge- stellt werden. Medikamente und Impf- stoffe müssen in einem ab- schließbaren und für Dritte nicht zugänglichen Medi- kamentenlager aufbe- wahrt werden. Jede An- wendung von Medikamen- ten und Impfstoffen muss dokumentiert werden. Hier ist es wichtig, das Me- dikamentenbuch stets aktuell und vollständig zu halten. Zudem ist es erforderlich, dass alle Belege vor- handen sind und chronologisch ab- geheftet werden. Allgemeine Haltungsanforderungen Die Haltungsform der Tiere muss nach Bauweise, Material, techni- scher Ausstattung und Zustand so beschaffen sein, dass von ihr keine Eine gute Dokumentation spart beim QS-Audit Rind Geld. Tabelle 1: Bewertung von Anforderungen anhand des Erfüllungsgrades Bewertung A B C D (k.o.) E Erfüllungsgrad Die Anforderung wird vollständig erfüllt. Die Anforderung wird nahezu vollständig erfüllt. Die Anforderung wird teilweise erfüllt. Die Anforderung wird nicht erfüllt. Die Anforderung ist nicht anwendbar. Tabelle 2: Häufigste Abweichungen von den QS-Vorgaben 6 Durchführung und Dokumentation der Eigenkontrolle 1 2 3 4 5 Anforderung des QS-Systemhandbuchs für die Rinderhaltung Umsetzung der Bestandsbetreuung Arzneimittel und Impfstoffe allgemeine Haltungsanforderungen Dokumentation Rationsberechnungen, Mischprotokolle biosichernde Maßnahmen 7 8 9 10 Futtermittellagerung Gebäude und Anlagen Betriebshygiene Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen 40 Tier BAUERNBLATT l 11. Oktober 2014

Transcript of Gute Dokumentation spart bares Geld - lksh.de · VorbereitungaufQS-AuditsRind Das QS-System...

Page 1: Gute Dokumentation spart bares Geld - lksh.de · VorbereitungaufQS-AuditsRind Das QS-System unterscheidet zwischen dem unangekündigten Systemaudit (Option 1) und dem angekündigten

Vorbereitung aufQS-Audits Rind

Das QS-System unterscheidetzwischen dem unangekündigtenSystemaudit (Option 1) und demangekündigten Systemaudit mitzusätzlichem Spotaudit (Option 2).Bei einem unangekündigten Sys-temaudit erfolgt das Audit mit ei-ner Anmeldezeit von 48 Stunden(zwei Werktagen) bei Rinder- undSchweinebetrieben. Bei der Option2wird das Spotaudit zusätzlich zwi-schen zwei regulären Systemauditsdurchgeführt. Hier liegt derSchwerpunkt beim Betriebs- undStallrundgang. Eine Dokumenten-prüfung erfolgt nur bei einem Hin-weis auf Abweichungen. Der QS-Statuswird durch ein Spotaudit nurim Fall einer K.o.-Bewertung beein-flusst.Damit die Kosten für die Teilnah-

me amQS-Systemmöglichst geringausfallen, sollte der Betrieb in denQS-Status I eingestuft werden.Dann beträgt der Abstand zwi-schen den Audits drei Jahre, unddie Kosten für die Auditierung fal-len dann auch nur alle drei Jahrean. Hat der Betrieb die Prüfoption2 mit den zusätzlichen Spotauditsgewählt, fällt hierfür eine Sonder-umlage an.Die Einstufung in einen QS-Sta-

tus bedarf einer gewissen Vorberei-tung. Im Rahmen einer Seminarar-beit wurden daher die in den Au-dits festgestellten C- und D-Abwei-chungen der bei der Landwirt-schaftskammer Schleswig-Holsteingebündelten Rinder haltenden Be-triebe ausgewertet. Eine C-Abwei-chung entspricht der Erfüllung ei-ner Anforderung von 50%, eine D-Bewertung bedeutet, dass die An-forderung nicht erfüllt wurde. WiedieBewertungen imEinzelnen fest-gelegt sind, ist in Tabelle 1 darge-stellt. Die Ergebnisse sollen eine ge-zieltere Vorbereitung der Betriebeauf die Audits unterstützen.

Unter Rinder haltenden Betriebenbesteht seit vergangenem Jahr einverstärktes Interesse, eine Liefer-berechtigung in das QS-System zuerhalten. Der Grund dafür ist, dassSchlachthöfe zunehmend eine Lie-ferberechtigung in das QS-Systemvon Rinderhaltern fordern. Kannein Betrieb keine Lieferberechti-gung vorweisen, muss mit Abzü-gen von mehreren Cent pro Kilo-gramm Schlachtgewicht, je nachMarktlage, gerechnet werden.

Gute Dokumentation spart bares Geld

Regelmäßige Schulungenbeim QS-System RindBetriebe, die am QS-System teil-

nehmen wollen, können sich nichtdirekt bei QS anmelden, sondernnur über einen sogenannten Bünd-ler. Grundlage hierfür ist eine Teil-nahmeerklärung zwischen demLandwirt und dem Bündler. DerBündler übernimmt die Organisati-on der Teilnahme am QS-Systemund schult die Betriebe regelmäßigbezüglich der aktuellen QS-Anfor-derungen. Das Audit wird durch ei-nen Auditor eines Prüfinstitutesdurchgeführt. Häufig tritt derWunsch vieler Betriebsleiter auf,dass die Lieferberechtigung in dasQS-System sofort nach dem Auditbestehen soll. Dieser Wunsch ist inder Regel jedoch nicht erfüllbar.Der Auditbericht muss vorher nochdurch denAuditor in die QS-Daten-bank eingegeben und anschlie-ßend durch das Prüfinstitut freige-schaltet werden. Die QS-Systemvor-gaben lassen hier ein Zeitfenstervon sechs Wochen nach der Prü-fung vor Ort zu, die aber nur in Ein-zelfällen voll ausgeschöpft werden.

Ergebnisseder Auswertung

Anhand der Auswertung der C-und D-Abweichungen soll es amQS-System teilnehmenden Betrie-ben ermöglicht werden, sich besser

auf anstehende Audits vorzuberei-ten. Ziel soll es sein, dass die Einstu-fung des Betriebs möglichst in denQS-Status I erfolgt. In der Tabelle 2sind dazu die zehn häufigsten Ab-weichungen dargestellt.

Bestandsbetreuung undMedikamente

Jeder am QS-System teilnehmen-de Tierhalter muss zusammen mitseinem Hoftierarzt einen Betreu-

ungsvertrag abschließen.Die aktuelle Version kannals Mustervertrag unterwww.q-s.de heruntergela-den werden. Dieser Ver-trag muss die Regelungender Bestandsbetreuungenthalten. Ebenso mussvon Bestandsbesuchen desHoftierarztes ein Besuchs-protokoll im Betrieb vor-handen sein. Dies muss vordem Erstaudit vorliegenund jährlich neu ausge-stellt werden.Medikamente und Impf-

stoffe müssen in einem ab-schließbaren und für Drittenicht zugänglichen Medi-kamentenlager aufbe-wahrt werden. Jede An-wendung vonMedikamen-ten und Impfstoffen mussdokumentiert werden.Hier ist es wichtig, das Me-

dikamentenbuch stets aktuell undvollständig zu halten. Zudem ist eserforderlich, dass alle Belege vor-handen sind und chronologisch ab-geheftet werden.

AllgemeineHaltungsanforderungenDie Haltungsform der Tiere muss

nach Bauweise, Material, techni-scher Ausstattung und Zustand sobeschaffen sein, dass von ihr keine

Eine gute Dokumentation spart beim QS-Audit Rind Geld.

Tabelle 1:Bewertung von Anforderungen anhand des Erfüllungsgrades

Bewertung

A

B

C

D (k.o.)

E

Erfüllungsgrad

Die Anforderung wird vollständig erfüllt.

Die Anforderung wird nahezu vollständig erfüllt.

Die Anforderung wird teilweise erfüllt.

Die Anforderung wird nicht erfüllt.

Die Anforderung ist nicht anwendbar.

Tabelle 2: Häufigste Abweichungen von den QS-Vorgaben

6 Durchführung und Dokumentation der Eigenkontrolle

1

2

3

4

5

Anforderung des QS-Systemhandbuchs für die Rinderhaltung

Umsetzung der Bestandsbetreuung

Arzneimittel und Impfstoffe

allgemeine Haltungsanforderungen

Dokumentation Rationsberechnungen, Mischprotokolle

biosichernde Maßnahmen

7

8

9

10

Futtermittellagerung

Gebäude und Anlagen

Betriebshygiene

Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen

40 Tier BAUERNBLATT l 11. Oktober 2014 ■

Page 2: Gute Dokumentation spart bares Geld - lksh.de · VorbereitungaufQS-AuditsRind Das QS-System unterscheidet zwischen dem unangekündigten Systemaudit (Option 1) und dem angekündigten

vermeidbaren Gesundheitsstörun-gen ausgehen und keine Verhal-tensstörungen verursacht werden.Boxen müssen eine ausreichendeGröße entsprechend dem Wachs-tum der Tiere aufweisen. Zudemmuss die Haltungsform einen aus-reichenden Schutz vor widrigenWitterungseinflüssen bieten. Hier-bei sind besonders die Vorschriftender Tierschutz-Nutztierhaltungs-verordnung zu beachten und ein-zuhalten.

Biosichernde Maßnahmendurchführen

Die Kadaverlagerung sollte mög-lichst außerhalb vom Stallbereichund von Futtermittellagern sein,sodass Tierkörperbeseitigungsun-ternehmen zur Abholung der Ka-daver nicht in die Nähe der Stallun-gen oder Futtermittellagermüssen.Sie müssen jedoch befestigt seinund die Möglichkeit zur Abde-ckung der Kadaver bieten.Maßnahmen zur Schadnagerbe-

kämpfung im Betrieb müssen regel-mäßig, sachgerecht und wirksamdurchgeführt werden. Dafür ist ne-ben einem Plan zur Schadnagerbe-kämpfung ein Lageplan des Betrie-bes anzufertigen, in dem alle Schäd-lingsfallen und Köderboxen einge-zeichnet sind. Auch müssen alledurchgeführten Maßnahmen zurSchadnagerbekämpfung dokumen-tiert und aufbewahrt werden.

Dokumentation derEigenkontrolle

Die betriebliche Eigenkontrollebildet die Grundlage desQS-Systemsund ist jährlich vom Betrieb anhandeiner Checkliste durchzuführen. Siekann im Internet unter www.q-s.deheruntergeladen werden und mussvor dem ersten Audit durchgeführtworden sein. Die einzelnen Punktein der Checkliste sind nachvollzieh-bar zu bewerteten. Bei der Eigen-kontrolle festgestellte Mängel sindin der Checkliste zu vermerken undanschließend zeitnah zu beheben.Die Behebung der Mängel muss inder Checkliste mit einem Datum do-kumentiert werden.

Futtermittellagerung undRationsberechnungenIm Betrieb eingesetzte Futter-

mittel müssen sauber, trocken undvor Witterungseinflüssen ge-schützt gelagert werden. Auchmuss vor der Einlagerung neuerFuttermittel die Lagerstelle gerei-nigt und notfalls desinfiziert wer-

den. Neben den hygienischen An-forderungen muss eine regelmäßi-ge Kontrolle aller eingelagertenFuttermittel im Betrieb erfolgen.Ebenso dürfen Futtermittel nicht inKontakt mit Gülle, Mist, Abfällen,Medikamenten oder anderen ge-fährlichen Stoffen kommen, sodasseine Vermischung der Stoffe mitdem Futtermittel sicher ausge-schlossen werden kann.Alle Rinderhalter sind Eigenmi-

scher, also Betriebe, die ihr Futter-mittel selbst erzeugenund/odermi-schen. Dies macht es erforderlich,dass von allen verfütterten Ratio-nen eine Rationsberechnung vor-liegt. Beim Einsatz von Säuren, zumBeispiel in der Kälberfütterung,muss dieser in einem Protokoll do-kumentiert sein (Risikoanalyse).

Anforderungen anGebäude und AnlagenDie Betriebshygiene sieht vor,

dass Stallungen und die dazugehö-rigen Nebenräume, die Fütterungs-einrichtungen sowie die Außenan-lagenundVerladeeinrichtungenei-ne ordnungsgemäße ReinigungundMaßnahmenzur Schädlingsbe-kämpfung ermöglichen. Darunterist auch zu verstehen, dass alle Stal-lungen und Anlagen sauber sind.Weiterhin müssen die Stallungenmit einem Schild „Tierbestand – fürUnbefugte Betreten verboten“ ge-kennzeichnet sein.

Die Betriebshygiene beinhaltetzudem auch Anforderungen an dieKleidung der die Stallungen betre-tenden Personen. Darunter ist zuverstehen, dass betriebsfremde Per-sonen,wie zumBeispiel Berater undTierärzte, die Stallungen nur mitausreichender Schutzkleidung be-treten dürfen (zumBeispiel Einweg-kleidung oder andere betriebseige-ne Schutzkleidung). Diese Schutz-kleidung stellt der Tierhalter bereit.Des Weiteren sind unter diesem As-pekt weitere Anforderungen an dieBetriebshygiene gestellt. Dazu zäh-len unter anderem eine saubere Ar-beitskleidung der in den Stallungenarbeitenden Personen, ausreichen-de und funktionstüchtige Möglich-keiten zumWaschenderHände,Hy-gieneschleusen und eine ordnungs-gemäße Abfallentsorgung und Ka-daverbeseitigung.

Reinigungs- undDesinfektionsmaßnahmenJe Produktions- und/oder Stallbe-

reich muss eine Arbeitsanweisungfür regelmäßige Reinigungs- undDesinfektionsmaßnahmen vorlie-gen. Dies erleichtert die regelmä-ßig durchzuführenden Reinigungs-maßnahmenund sorgt für klareAr-beitsabläufe. Die Reinigung einesStalles oder eines Stallabteils solltezwischen der Ausstallung und derWiederbelegung erfolgen. Die da-für verwendeten Reinigungs- und

Desinfektionsmittel müssen sach-gerecht gelagert und verwendetwerden. Weiterhin sind Viehverla-destellen sowie Zu- und Abtriebs-wege und Plätze zum Be- und Ent-laden nach jeder Nutzung zu reini-gen und zu desinfizieren. Alle Rei-nigungsvorgänge sind unter Anga-be des Datums und der zuständi-gen Person zu dokumentieren.

Grundsätzliche Feststellungbei der Auswertung

Grundsätzlich sollte auf jedemBetrieb eine regelmäßige, vollstän-dige und nachvollziehbare Doku-mentation erfolgen. Dafür könnenals Hilfestellung Musterformulareverwendet werden, welche alle er-forderlichen Angaben der Doku-mentationspflicht beinhalten. Mus-terformulare können unterwww.q-s.de heruntergeladen werden. Fürdokumentationspflichtige Unterla-gen sollte ein Ordner anlegt wer-den, welcher durchgehend geführtwird. In diesem Ordner sind auchdie erforderlichen Belege, wie zumBeispiel Arzneimittelbelege, chro-nologisch abzuheften. Neben derhandschriftlichen Form der Doku-mentation kann diese auch elektro-nisch erfolgen. Dabei ist es jedochwichtig, die Dateien so anzulegen,dass eine nachträgliche Änderungder Daten nicht mehr möglich ist.Darunter fallen zum Beispiel Anga-ben im Bestandsregister oder Auf-

Die Haltungsform muss so beschaffen sein, dass Gesundheits- und Verhaltensstörungen ausbleiben.Fotos: Isa-Maria Kuhn

41■ BAUERNBLATT l 11. Oktober 2014 Tier

Page 3: Gute Dokumentation spart bares Geld - lksh.de · VorbereitungaufQS-AuditsRind Das QS-System unterscheidet zwischen dem unangekündigten Systemaudit (Option 1) und dem angekündigten

42 Tier BAUERNBLATT l 11. Oktober 2014 ■

White-Galloway-Konferenz in Schleswig-Holsteinwar ein großer Erfolg

Matthias Leisen, Geschäftsführerder RSH eG, konnte 80 Teilnehmerbegrüßen. Gäste aus Schottland,Großbritannien, Neuseeland, Aust-ralien, der Schweiz, Kanada unddem Bundesgebiet nahmen an derVeranstaltung teil. Nach den Gruß-worten der Geschäftsführerin desBundesverbandes der deutschenFleischrinderzüchter (BDF), Dr. Bian-ca Lind, die einen Überblick überdie deutsche Fleischrinderzucht gabund speziell auf die Rasse Gallowayeinging, berichtete diese über dieAufgabenschwerpunkte des Dach-vereins. Des Weiteren stellte sie diezukünftigen Herausforderungender Arbeitsgemeinschaft deutscherRinderzüchter und des BDF dar. ImAnschluss folgten weitere hochka-rätige Fachvorträge.

Anfang September waren die Whi-te-Galloway-ZüchterausallerWeltzu Gast in Schleswig-Holstein undnahmenander1.White-Galloway-Konferenz in Neversdorf mit demThema „Farbvererbung beim Whi-te Galloway“ teil. Die Konferenzwurde von der RSH eG in Zusam-menarbeit mit der White-Gallo-way-Züchterin Mechthild Beningund weiteren Zuchtbetrieben aus-gerichtet. Die Betriebe waren: Jo-hann Heim (St. Annen), Cai undHans-Hermann Kähler (Töken-dorf), Imke Möller (Fahrenkrug),Andrea Wätjen (Daldorf), HansHeinrich Mahnke (Harmsdorf), Dr.Thomas Roth (Owschlag), SigridBeny und Hans Gugumus, Weg-mann und Wegmann-Staben GbR(Süderstapel).

Teilnehmer aus Europa, Kanada, Neuseeland und Australien

Prof. Hermann H. Swalve von derMartin-Luther-Universität Halle-Wit-tenberg sprach über die Farben undAbzeichenbeimWhiteGallowayundberichtete über die Anfänge des Pro-jektes und die Arbeit mit der Daten-bank. Er erläuterte, dass die Anpaa-rungen von Rindern mit dem bevor-zugten Phänotyp „gut markiert“oder „übermarkiert“ auch zu Nach-kommen mit der eher unerwünsch-ten Fellzeichnung „untermarkiert“odermit vollkommen schwarzer Fell-farbe führen können. Das macht dieZucht von „gut markierten“ WhiteGalloway schwierig. Umdemwissen-schaftlich auf den Grund zu gehen,wurde das Forschungsprojekt „Farb-vererbung bei White Galloway“ indie Wege geleitet. Ziel war es, mög-lichst viele Nachkommen mit Pedi-

greedatenunddenFarbzeichnungenmöglichstallerZuchttierezuerfassen.Bis jetzt sind über 816 Tiere zusam-mengekommen, und hier geht einDank an die beteiligten Züchter, dieschon Jahrzehnte die Farbzeichnun-gen notiert hatten. Die Ergebnissesind in einer Tabelle am Ende des Be-richtes zusammengefasst.Laut Prof. Hermann H. Swalve er-

geben sich aus der Anpaarung „un-termarkierter“ Tiere untereinandernur „untermarkierte“ Nachkom-men. Aus der Anpaarung „sehr gutmarkierte“ beziehungsweise auch„übermarkierte“ Tiere resultierenmal „gutmarkierte“beziehungswei-se auch „übermarkierte“ Tiere, zirka50 % „sehr gut markierte“ Tiere be-ziehungsweise „überzeichnete“ Tie-re und jeweils 25 % „unterzeichne-

zeichnungen zur Anwendung vonArzneimitteln und Impfstoffen.Auch ist es möglich, eine Art Ar-beitstagebuch zu führen, in dem je-den Tag alle Arbeiten, wie die Rei-nigung und Desinfektion von Stäl-len oder die Kontrolle von Köder-stellen, vermerkt werden. Wichtigist nur, dass die Tätigkeiten doku-mentiert und die Dokumentationaufbewahrt werden.Weiterhin sollte bei der Haltung

von Rindern auf die Grundsätze ei-ner tiergerechten Haltung und dieVorschriften der Tierschutz-Nutz-tierhaltungsverordnung geachtetwerden, das heißt regelmäßige

Tierkontrollen, regelmäßige Stall-kontrollen, regelmäßige Tierge-sundheitskontrollen (zum Beispieldurch den Hoftierarzt), Gesprächemit Betriebsberatern sowie die Be-achtungder Platz- undLichtansprü-cheder gehaltenenTiere.Auch soll-te grundsätzlich auf die Sauberkeitim Betrieb und in den Stallungensowie auf die Einhaltung von Hy-gienemaßnahmen im Betrieb ge-achtet werden.

Lars ReinholdLandwirtschaftskammerTel.: 0 43 31-94 [email protected]

Grundsätzlich ist festzuhalten,dass die jeweiligen gesetzlichenVorschriften sowie die Vorgabendes QS-Leitfadens für die Rinder-haltung einzuhalten sind. Jedochhat die Auswertung der QS-Au-ditberichte gezeigt, dass sich einGroßteil der festgestellten Ab-weichungen von den QS-Vorga-ben auf nur wenige Anforde-rungspunkte beschränkt. Hierbeiist deutlich geworden, dass dieDokumentation durch den Be-trieb immer wichtiger wird und

FAZITeine große Rolle spielt. Hier kön-nen Musterformulare oder aucheigene Dokumentationshilfengenutzt werden, welche an diebetrieblichenGegebenheiten an-gepasst werden. So ermöglichteine gute Dokumentation, dasErgebnis des Audits mit einfa-chen Mitteln zu verbessern.Weiterhin sollte durch eigeneTier- und Betriebskontrollen derProduktionsprozess regelmäßigoptimiert und verbessert wer-den.

80 Konferenzteilnehmer aus sechs Ländern auf dem Betrieb von Mechthild Bening in Bebensee. Fotos: Claus Henningsen