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Partnerstadt Lohmar Amtsblatt für Eppendorf mit den Ortsteilen Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf Juli/August 2008 Jahrgang 18, Nr.7 erscheint am 1. Juli 2008 Impressum: Herausgeber: Gemeindeverwaltung Eppendorf Bürgermeister Helmut Schulze Tel. 037293/780, Fax 037293/78150 Verantwortlich für den Inhalt: die Redaktion Verantwortlich für Anzeigen/Satz/Druck: Design & Druck C. G. Roßberg, Inh. Ch. Frohburg, Frankenberg/Sa. Telefon: 037206/3310, Fax 037206/2093 Redaktionsschluss für die September-Ausgabe: 18. August 2008, 12. 00 Uhr Es ist Sommer – für viele Urlaubszeit. Reise- prospekte preisen den „Aktiv-Erlebnisurlaub“ und die „Fitness-Reise“ an, den „Abenteuer- trip“ oder „Kreativferien“. Aktive Erholung soll es sein. Die Schraube des alltäglichen Leistungsdrucks dreht sich dann für viele im Urlaub weiter. Aber das Freizeitdiktat, immer und überall aktiv, kreativ und dynamisch zu sein, dient nicht der gewünschten Erholung, sondern provoziert vielleicht geradezu das Gegenteil. Im Urlaub sollte man alle Hektik hinter sich lassen. Man muss abschalten und darf faulen- zen. Nichtstun im Urlaub kann auch produk- tiv sein. Wenn man zur Ruhe kommt, kann man besser unterscheiden, was wichtig ist. Manfred Wünsche Gute Erholung!

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Partnerstadt

Lohmar

Amtsblatt für Eppendorf mit den Ortsteilen Großwaltersdorf und Kleinhartmannsdorf

Juli/August2008

Jahrgang 18, Nr. 7

erscheint am 1. Juli 2008

Impressum:

Herausgeber:Gemeindeverwaltung EppendorfBürgermeister Helmut SchulzeTel. 037293/780, Fax 037293/78150

Verantwortlich für den Inhalt:die RedaktionVerantwortlich für Anzeigen/Satz/Druck:Design & Druck C. G. Roßberg,Inh. Ch. Frohburg, Frankenberg/Sa.Telefon: 037206/3310, Fax 037206/2093

Redaktionsschluss für dieSeptember-Ausgabe:

18. August 2008,12.00Uhr

Es ist Sommer – für viele Urlaubszeit. Reise-prospekte preisen den „Aktiv-Erlebnisurlaub“und die „Fitness-Reise“ an, den „Abenteuer-trip“ oder „Kreativferien“. Aktive Erholungsoll es sein.Die Schraube des alltäglichen Leistungsdrucksdreht sich dann für viele im Urlaub weiter.Aber das Freizeitdiktat, immer und überallaktiv, kreativ und dynamisch zu sein, dient

nicht der gewünschten Erholung, sondernprovoziert vielleicht geradezu das Gegenteil.Im Urlaub sollte man alle Hektik hinter sichlassen. Man muss abschalten und darf faulen-zen. Nichtstun im Urlaub kann auch produk-tiv sein. Wenn man zur Ruhe kommt, kannman besser unterscheiden, was wichtig ist.

Manfred Wünsche

Gute Erholung!

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01.07.2008 Bekanntmachungen S. 2

B e g i n n d e s a m t l i c h e n Te i l s

DER BÜRGERMEISTER BERICHTET

Der Gemeinderat traf sich am 20. Mai zu seiner 40. Sitzung imMusiksaal der »Heiner-Müller-Schule« Eppendorf.

Erweiterung Kindertagesstätte Großwaltersdorf:Den Gemeinderäten wurden verschiedene Varianten zur Erweite-rung der Kindertagesstätte »Regenbogen« in Großwaltersdorf vor-gestellt. Zurzeit werden etwa 60 Kinder in der Einrichtung betreut.Der Bedarf nimmt weiter zu. Im Ergebnis der Vorstellung beschließtder Gemeinderat die Erweiterung der Kindereinrichtung »Regenbo-gen« in Eppendorf, Ortsteil Großwaltersdorf voranzutreiben. DieInvestition soll im Haushaltsplan 2009 veranschlagt werden. Einentsprechender Förderantrag ist noch in diesem Jahr zu stellen.Nachdem die Förderfähigkeit festgestellt wird, ist der Umfang desProjekts vor seiner Umsetzung nochmals durch den Gemeinderat zugenehmigen.

Ausbau Rosa-Luxemburg-Straße/Wilhelm-Florin-Straße:In Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Kommunale Wasser-versorgung/Abwasserentsorgung Mittleres Erzgebirgsvorland Hai-nichen werden in einer gemeinsamen Baumaßnahme Schmutzwas-ser-, Regenwasser- und Trinkwasserleitung gebaut und anschließenddie Straße grundhaft ausgebaut. Für den Anteil Straßenbau hat derGemeinderat eine außerplanmäßige Ausgabe von brutto 160.000EUR beschlossen. Baubeginn soll im Monat Juli sein.

Festausschuss 2011:Der Bürgermeister informiert die Gemeinderäte über die Arbeit desneu gegründeten Festausschusses für das Jubiläum »675 JahreEppendorf – Heimatfest 2011«. In diesem Amtsblatt finden Sieeinen gesonderten Bericht dazu. Als Vorsitzender des Festausschus-ses wurde Herr Karl-Heinz Bellmann gewählt, als seine Stellvertre-ter arbeiten Herr Jürgen Fischer, Herr Manfred Köhler und Frau Bri-gitte Brott.

Gemeinderat: Der Gemeinderat traf sich am 17. Juni zu seiner 41.Sitzung im Hotel »Trakehnerhof« in Großwaltersdorf

Kleinbus für den Schulförderverein:Der Gemeinderat wurde über die Anschaffung eines gebrauchtenKleinbusses für den Schulförderverein informiert. Zwischen derGemeinde und dem Schulförderverein wurde ein Darlehensvertrag

abgeschlossen. Die Refinanzierung des Busses soll über Sponsorenerfolgen, die am Fahrzeug für ihre Firma werben werden. Für dieAusleihe des Busses für Vereine und gemeinnützige Nutzer wurdeein Nutzungsentgelt festgelegt. Anfrage zu Nutzungsmöglichkeitenkönnen über die Schulverwaltung der »Heiner-Müller-Schule« Mit-telschule gestellt werden.

Wiederaufbau nach Brandschaden:Die Werkstatthalle der Agrargenossenschaft Eppendorf e.G., dienach einem Brandschaden am 31. Januar vernichtet wurde, soll wie-der aufgebaut werden. Die Halle wird am alten Standort wiederer-richtet. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichenNutzung wie gewohnt in die Umgebung ein. Der Gemeinderat erteil-te das Einvernehmen nach Baugesetzbuch zum Bauantrag „Wieder-aufbau einer Werkstatthalle nach Brandschaden in Eppendorf,Oederaner Straße“.

Vergabebeschluss:Für die in der letzten Gemeinderatssitzung angekündigte Bauleis-tung Rosa-Luxemburg-Straße/Wilhelm-Florin-Straße konnte derGemeinderat den Vergabebeschluss fassen. Die Auftragsvergabeerfolgt als gemeinsame Bauleistung mit dem Zweckverband Kom-munale Wasserversorgung/Abwasserentsorgung Mittleres Erzge-birgsvorland Hainichen.

Fördermittelantrag Außenanlage DorfgemeinschaftshausKleinhartmannsdorf:Der Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus Kleinhartmannsdorf amFußballplatz erfolgt über Treppen, die an einem leicht abfallendenWeg anschließen. Diese Treppen entsprechen aufgrund der fehlen-den Podeste nicht den Bauvorschriften. Es ist vorgesehen, diese bei-den Treppen durch einen barrierefreien, ebenerdigen Zugang zumGebäude zu ersetzen. Für diese Maßnahme waren Fördermittel zurSanierung von Außenanlagen in Aussicht gestellt worden. Um dieMindestfördersumme zu erhalten, wurde vorgeschlagen, die Bau-summe durch verschiedene Aufwertungen zu erhöhen. Vorausset-zung dafür war die Erhöhung des im Haushaltsplan veranschlagtenEigenanteils von bisher 19.800 EUR auf 37.164 EUR. Dieser Vor-schlag wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Es ist jetzt vorgesehen,

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S. 3 Bekanntmachungen 01.07.2008

diese Maßnahme einschließlich einer ohnehin nicht förderfähigenÜberdachung aus dem Gemeindehaushalt zu finanzieren. Der bereitsgestellte Förderantrag muss zurückgezogen werden.

Abrissarbeiten in Gersberg:Wie bereits früher berichtet, handelt es sich bei dem ehemaligenWerk von PLANET in Gersberg derzeit um ein herrenloses Grund-stück. Der Grundbesitz wurde vom letzten Eigentümer aufgegeben.Der Freistaat Sachsen hat das Recht, sich diesen Grundbesitz anzu-eignen. In Abstimmung zwischen dem Freistaat Sachsen als Aneig-nungsberechtigtem und der Gemeinde Eppendorf als Ortspolizei-behörde wurde einem Annaberger Unternehmen erlaubt, alle Bau-lichkeiten auf dem Grundstück abzureißen. Der Unternehmer darfdie verwertbaren Gebäudebestandteile entnehmen und muss alsGegenleistung dafür den anfallenden Bauschutt sortenrein aufgeordneten Haufen ablegen. Kosten für die Gemeinde entstehen kei-ne. Es wird darauf hingewiesen, dass nach wie vor das Betreten desGrundstücks verboten bleibt.Die nächste Gemeinderatssitzung findet planmäßig am 15. Juli statt.

Schulze, Bürgermeister

Die erste urkundliche Erwähnung vonEppendorf reicht in das Jahr 1336zurück.Dieses Jubiläum anlässlich des 675-jährigen Bestehens von Eppendorfsoll im Jahr 2011 mit einem Heimat-fest seinen Höhepunkt finden.Am 26. März diesen Jahres konstitu-ierte sich der Festausschuss für dieVorbereitung der 675-Jahrfeier. Seit-dem trat dieser mehrere Male zusam-men und es wurden Arbeitsgruppengebildet.In den nächsten Ausgaben des „Ep-pendorfer Anzeigers“ werden wir Sieweiter informieren.

Aufruf an alle, auch ehemaligenEppendorfer!In Vorbereitung einer Ausstellung undzur Erstellung einer CD suchen wirFilm- und Fotomaterial von den Hei-matfesten 1936, 1954, 1966 und 1986.Wer kann uns solches Material zurVerfügung stellen.Bitte melden Sie sich in der Gemein-deverwaltung Eppendorf, bei HerrnEnder in Zimmer 3.Ein Mitglied des Festausschusseskommt dann bei Ihnen vorbei, um dasMaterial gemeinsam mit Ihnen zusichten und auszuwählen.

Margitta Mehnert

675 Jahre Eppendorf– Heimatfest 2011 –

Das 2. Fest der Vereine findet vom 11. bis 13.Juli 2008 statt. Am Samstag, dem 12. Juli,

beginnt um 13.00 Uhr der Festumzug. DieUmzugsteilnehmer stellen sich vorher in derRosa-Luxemburg-Straße und Wilhelm-Flo-rin-Straße. Der Umzug geht über den Goethe-weg in die Freiberger Straße, über denAlbertplatz in die Borstendorfer Straße, überdie Neue Straße in die Straße des 8. Mai unddurch unser Wohngebiet zum Badvorplatz.Alle Einwohner werden aufgerufen, sichmit Ideen an der Gestaltung des Festumzu-ges zu beteiligen. Aufgerufen sind Vereine,Betriebe und kreative Einzelpersonen.Ihre Anmeldung zur Teilnahme richten Siebitte an die Schützengesellschaft Eppen-dorf, Christian Arnold, BorstendorferStraße 86, Tel: 7610, Fax: 76117.

Helmut Schulze, Bürgermeister

Aufruf zum Festumzug

Vom 17. bis 21. Juni besuchten 23 Kindermit zwei Lehrerinnen der Collége Grandvil-le Liverdun aus unserer französischen Part-nergemeinde die »Heiner-Müller-Schule«Mittelschule in Eppendorf. In der Wochegestalteten die Kinder gemeinsam 50 kleineKunstwerke zum zusammenwachsendenEuropa. Die Hälfte davon geht mitzurück nach Frankreich. Die anderenBilder werden in unserer Schule dauer-haft ausgestellt. Außer dieser gemein-samen Kunstarbeit besuchten die Kin-der den Miniaturpark Kleinerzgebirgein Oederan. Sie nahmen an einem Kursin der Volkskunstschule Oederan teil.Das Schloss Augustusburg stand ge-nauso im Programm, wie ein gemein-samer Besuch bei traditionellen Hand-werksbetrieben in Eppendorf. AmFreitagnachmittag wurde mit den gast-

gebenden Familien gemeinsam gegrillt.Vorher präsentierten die Kinder stolz ihreKunstwerke in einer gemeinsamen Ausstel-lung im Schulgebäude. Jetzt warten unserefranzösischen Freunde im nächsten Jahr aufeinen Gegenbesuch aus Eppendorf.

Helmut Schulze

Französische Schüler in Eppendorf

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Bekanntmachung S. 401.07.2008

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S. 5 Bekanntmachungen 01.07.2008

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Zwei Monate ist es nun her, als wir dasFestzelt aufstellten, die Plakate und Flyerverteilten, die Theken einräumten, dieGulaschkanone anschmissen und auf dieGäste warteten. Was dann kam, beeindruck-te nicht nur uns.Täglich steigende Besucherzahlen, schönesWetter, friedliche Besucher und vielelobende Worte.Ich bedanke mich herzlich bei den Sponso-ren und freiwilligen Helfern, ohne die dasFest in dem großen Ausmaße wohl nichthätte stattfinden können.Dank auch an die verständnisvollen Nach-barn.Ein sehr großes Lob geht an alle Hüttenleu-te, die fast durchgehend 3 Tage wach gewe-sen sind, um von früh morgens bis spät in

die Nacht hinter den Kulissen die Fäden zuziehen.Wir werden das Jubiläum „10 Jahre Hütte‘98“ in sehr positiver Erinnerung behalten.

Gespannt schauen wir in die Zukunft undhoffen auf weitere schöne Ereignisse.

Holger Wolf, Hüttenchef

Eine besondere Unterrichtsstunde zum Thema Mobbing unterSchülern erlebten die 6. Klassen unserer »Heiner-Müller-Schule«Mittelschule am 30. Mai.

Das Mittelsächsische Theater führte das Theaterstück „Erste Stun-de“ in einer Inszenierung von Radoslaw Tcherniradev auf. In demEin-Personen-Stück stellte der Schauspieler David Zimmering denSchüler Jürgen Rickert dar, der als „Neuer“ in die Klasse kommt.Die Schüler wurden vom Darsteller so überzeugend einbezogen,dass sie mitunter Mühe hatten, Realität und Spiel auseinanderzuhal-ten.Das Stück, für die Bühne geschrieben, wurde für die Reihe „Theaterim Klassenzimmer“ vom Freiberger Theater inszeniert und erlebteseine Premiere in Eppendorf. Dafür war eigens der Autor Jörg Men-ke-Peitzmeyer aus Berlin angereist. Die Dramaturgin KatharinaPoldrack diskutierte im Anschluss mit den Schülern über das Pro-blem Mobbing.Die Schüler sprachen dabei offen über ihre Probleme untereinanderund über ihre Erfahrungen in der Streitkultur. Die Kinder nutzten dieGelegenheit, die Theaterleute zum Stück zu befragen. Sie waren sicheinig, dass ihnen diese Unterrichtsstunde gefallen hat.Die »Heiner-Müller-Schule« ist Patenschule des MittelsächsischenTheaters.

Helmut Schulze

10 Jahre Jugendtreff Kleinhartmannsdorf Hütte ‘98

Theater im Klassenzimmer

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Fest der Vereine S. 601.07.2008

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S. 7 Bekanntmachung 01.07.2008

Auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes zur Förderung vonKindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtun-gen – SächsKitaG vom 29. Dezember 2005) macht die GemeindeEppendorf die durchschnittlichen Betriebskosten auf Basis des Vor-jahres je Betreuungsart bekannt.In der Gemeinde Eppendorf werden zwei Kindertageseinrichtungenbetrieben:1. Kindertagesstätte „Regenbogen“ Großwaltersdorf, OT Großwal-

tersdorf, Gränitzer Str. 9a, 09575 Eppendorf, Träger: GemeindeEppendorf

2. Kindertagesstätte „Pfiffikus“ Eppendorf, Leubsdorfer Str. 1b,09575 Eppendorf, Träger: Volkssolidarität Freiberg e. V.

Auf der Grundlage der Jahresrechnungen beider Einrichtungen fürdas Wirtschaftsjahr 2007 wurden nachfolgende durchschnittlicheBetriebskosten je Betreuungsart und Monat sowie der Aufwen-dungsersatz der Kindertagespflege ermittelt:

1. Betriebskosten je Platz im Monat,Zusammensetzung der Betriebskosten

Betriebskosten je PlatzKrippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 hin EUR in EUR in EUR

erforderlichePersonalkosten 496,74 229,26 134,12erforderlicheSachkosten 193,73 89,41 52,31erforderlicheBetriebskosten 690,47 318,67 186,43

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebs-kosten (z. B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erfor-derlichen Betriebskosten für 9 Stunden).

2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat

Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 hin EUR in EUR in EUR

Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00Elternbeitragungekürzt 152,95 90,76 52,61Gemeinde 387,52 77,91 33,82

3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete undPersonalkostenumlagen

3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je MonatAufwendungenin EUR

Abschreibungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.685,50Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.807,50Miete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 987,39Personalkostenumlage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.393,95Gesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.874,34

3.2. Aufwendungen je Platz und Monat

15.874,34 EUR x 12 = 190.492,08 EUR/Jahr entspricht 39,0 % derPersonalkosten beider Einrichtungen.

Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 hin EUR in EUR in EUR

Gesamt 193,73 89,41 52,31

Die ermittelten durchschnittlichen Betriebskosten bilden die Grund-lage für die Berechnung der Elternbeiträge nach § 15 SächsKitaG.Sie werden weiterhin durch den Landeszuschuss und den Kommu-nalanteil gedeckt.Die Berechnung der durchschnittlichen Betriebskosten auf der Basisdes Wirtschaftsjahres 2007 kann in der Zeit vom 01. – 31.07.2008während der Dienststunden in der Gemeindekämmerei eingesehenwerden.

4. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG

4.1. Aufwendungsersatz je Platz und Monat

Kindertagespflege 9 hin EUR

Erstattung der angemessenen Kosten für denSachaufwand und eines angemessenen Beitrages zurAnerkennung der Förderleistungen derTagespflegeperson 425,30durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zurUnfallversicherung 5,51durchschnittlicher Erstattungsbetrag für Beiträge zurAlterssicherung 39,80= Aufwendungsersatz 470,62

4.2. Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und Monat

Kindertagespflege in EURKrippe 9 h Kindergarten 9 h

Landeszuschuss 150,00 150,00Elternbeitrag (ungekürzt) 152,95 90,76Gemeinde 167,67 229,86

Eppendorf, am 22.05.2008

SchulzeBürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungenund des Aufwendungsersatzes von Kindertagespflege der Gemeinde Eppendorf nach

§ 14 Abs. 2 SächsKitaG für das Jahr 2007

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Informationen S. 801.07.2008

In diesem 3. Artikel zum Thema des För-derprogrammes „Integrierte Ländliche Ent-wicklung“ (= ILE) wollen wir Sie weiter-hin informieren und Anregungen geben,wie Sie die Möglichkeit einer Förderung fürsich nutzen können. Nach der Veröffentli-chung der ersten beiden Artikel bekamenwir bereits einige Anfragen. Wenn Sie Fra-gen haben zu einem konkreten Vorhaben,zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzuneh-men. Wir informieren auch gern vor Ort inIhrer Kommune. Laden Sie uns ein!Für den Zeitraum 2008 - 2013 stehen jähr-lich 1, 694 Mio. Euro Fördermittel zur Ver-fügung. Maßnahmen, die für dasselbe Jahrvorgesehen sind, sollten bis Ende April beiuns sein. Für Maßnahmen ab 2009 reichenSie eine Projektskizze (Formular bei unsanfragen) bei uns ein.Im vorigen Monat informierten wir überKapitel E: Bauliche Maßnahmen zur Um-

und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanzinsbesondere für junge Familien.Heute geht es um Kapitel B; Landtouris-mus.Kommunen, Vereine und Unterneh-men können inner- oder außerorts in dieso genannte „kleine touristische Infra-struktur“ investieren.Typische Beispiele sind:• Das Aufstellen von touristischen Weg-

weisern oder Informationstafeln entlangvon Wanderwegen bzw. Lehrpfaden (derWegebau selbst wird nicht gefördert)

• Wanderparkplätze, Rastplätze, Schutzhüt-ten, Bänke und Ähnliches

Die Höhe der Zuwendung beträgt 65% miteinem Minimum an Zuschuss von 3000Euro und einem Maximum von, je nachSachlage, 25.000 oder 100.000 Euro.Unternehmen und Privatpersonen kön-nen ortsbildprägende bzw. historische

Bausubstanz, die leer steht bzw. andersgenutzt wird, zu einem kleinen Beherber-gungsbetrieb umnutzen.• Dabei müssen zwischen 9 und 30 Betten

geschaffen werden.• Weitere Voraussetzungen sind neben

einem Betriebskonzept auch eine Reihevon recht hohen Qualitätsanforderungenan den neuen Beherbergungsbetrieb.

Die Höhe der Zuwendung beträgt 45% miteinem Maximum von 200.000 Euro. Pro-jekte mit einer Zuschusshöhe unter 15.000Euro können nicht gefördert werden.Für den Landtourismus ist diese Förder-richtlinie nur ein kleiner Baustein in derVielfalt aller Förderungen und Initiativen.Sollten Sie also Ideen haben, die nicht ein-zuordnen sind in dieses Kapitel der Richtli-nie, fragen Sie uns! Sie erreichen uns inGahlenz unter 037292/289766 bzw. [email protected]

Liebe Einwohner,zum Radrennen „Rund um Großwaltersdorf“ wird in diesem Jahrwieder der bekannte 3-km-Kurs ums Kartoffellagerhaus gefah-ren. Start und Ziel sind am Trakehnerhof.Am Renntag macht sich eine veränderte Verkehrsführung erfor-derlich. Die Beschilderung ist zu beachten und den Hinweisen derOrdnungskräfte ist Folge zu leisten.Der Veranstalter bittet darum, am Renntag keine Fahrzeuge ent-lang der Rennstrecke zu parken. Aus Sicherheitsgründen achtenSie bitte besonders auf Kleinkinder im Renngebiet. Haustieresollten unter Verschluss gehalten und die Hunde an der Leinegeführt werden.An die Landwirtschaftsbetriebe wird appelliert, den Fahrverkehrauf der Strecke einzuschränken und die Futterversorgung vorRennbeginn abzuschließen.Durch die Presse wird ebenfalls auf diese Veranstaltung hinge-wiesen.

Folgende Rennen finden statt:Hobbyklassen8:30 Uhr Jugend 17 u. 18 Jahre 2 Rd. – 6 km8:31 Uhr Jugend 15 u. 16 Jahre 2 Rd. – 6 km9:00 Uhr Schüler Kl. 7 u. 8 2 Rd. – 6 km9:01 Uhr Schüler Kl. 5 u. 6 1 Rd. – 3 km9:20 Uhr Schüler Kl. 3 u. 4 1 Rd. – 3 km9:21 Uhr Schüler Kl. 1u. 2 1 Rd. – 3 km9:35 Uhr Kinder 5 u. 6 Jahre 500 m9:40 Uhr Kinder 4 Jahre Fahrrad 200 m

Kinder 3 Jahre Dreirad 100 m

9:50 Uhr Ehem. Aktive/Hobby 6 Rd. – 18 kmJg. 69-90 / Jg. 68 u. ältergemeinsamer Start,getrennte Wertung

Das Tragen von Schutzhelmenist Pflicht!Meldungen für alle Hobbyklassenbis 15 min. vor dem Start des jeweili-gen Rennens.

Lizenzklassen10:30 Uhr Senioren 3 u. 4 12 Rd. – 36 km

Senioren 4 erhalten 72 sek. Zeitvorgabe11:35 Uhr Senioren 2 13 Rd. – 39 km12:50 Uhr Jugend U 17 13 Rd. – 39 km14:00 Uhr Junioren U 19 16 Rd. – 48 km15:20 Uhr Elite KT und A/B/C 30 Rd. – 90 km

C-Klasse erhält 90 sek. Zeitvorgabe

Die Siegerehrungen finden gegenüber dem Trakehnerhof statt.Die Versorgung der Fahrer und Zuschauer wird durch den Tra-kehnerhof abgesichert.

Wie immer bitten wir Sie um Ihr Verständnis und hoffen, Sie alsZuschauer an der Rennstrecke begrüßen zu können.

SchulzeBürgermeister

Nachrichten vom LEADER – RegionalmanagementFörderung für den ländlichen Raum

Information zum Ablauf des 37. Radrennens„Rund um Großwaltersdorf am 19. Juli 2008

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S. 9 Informationen 01.07.2008

Vom Energieversorgungsunternehmenenvia Mitteldeutsche Energie AG wurdedie Gemeinde Eppendorf vor kurzemüber Fördermöglichkeiten von Seiten desregionalen Unternehmens informiert.Die enviaM fördert unter dem Leitgedan-ken „Jugend – Bildung – Zukunft“Gemeinschaftsprojekte und Initiativen.Diese geben jedem die Möglichkeit, sichaktiv an der Gestaltung der Lebensräumezu beteiligen. EnviaM fördert somit nichtnur die Energie, die wir zum täglichenLeben brauchen, sondern auch die Ener-gie, die unsere Gemeinde liebens- undlebenswert macht.Die uns vorgelegte Sponsoringfibel, diein Zusammenarbeit mit kommunalenVertretern entwickelt wurde, informiertSie darüber, wie Sie sich mit ihren Pro-jekten um eine Unterstützung durchenviaM bewerben können.

In der Sponsoringfibel werden Möglich-keiten aufgezeigt, wie verschiedene Pro-jekte realisiert werden können. DieGemeinde, unsere Vereine und Organi-sationen sowie unsere Schule könnnensich auf der Grundlage der Projektbe-schreibungen bei enviaM bewerben. Dieentsprechenden Antragsformulare sindebenfalls in der Fibel veröffentlicht.Zu Fragen und Auskünften steht Ihnenselbstverständlich die Verwaltung zurVerfügung.Bitte kontaktieren Sie dazu folgende Tele-fonnummer: 037293/78120 oder perE-Mail: [email protected] senden wir Ihnen bei Vorhanden-sein einer E-Mail Adresse diese Sponso-ringfibel zu.

EnderGemeindekämmerer

Monatliche Fördermittel-beratung: Achtung, Termin-und Rufnummeränderung:

Die üblicherweise am ersten Dienstag imMonat stattfindende Beratung zu Förder-mitteln in der ländlichen Entwicklung mussim Juli um eine Woche verschoben werden.Neuer Termin ist Dienstag, der 8. Juli 2008zwischen 14 und 19 Uhr im Büro desRegionalmanagements in der Schule Gah-lenz, Gahlenzer Str. 65.Bitte melden Sie sich vorher telefonischoder per Fax bzw. Email an: Tel. 037292/289766; Fax 037292/289768, E-Mail [email protected] gleichen Themenfeld können Sie auchdie Beratungstermine des Regionalmanage-ments in Freiberg an jedem dritten Dienstagim Monat nutzen. Diese finden erstmaligwieder am 16. September 2008 ab 14 Uhr beiLandschaf(f)t Zukunft, Halsbrücker Straße34 (Deutsches Brennstoffinstitut) statt.Auch dort wird um vorherige Anmel-dung gebeten: Tel. 03731/692698; Fax03731/692742; Email [email protected]

Die Gemeinde Eppendorf erhielt von einemBürger freundlicherweise das Merkblatt desBundesverwaltungsamtes in Köln, bei demein Antrag auf Entschädigung für Kriegs-heimkehrer gestellt werden kann. Nachfol-gend einige Auszüge daraus:

Kriegsheimkehrer haben Anspruch auf Ent-schädigung bei:– Entlassung aus der Gefangenschaft nach

dem 31. Dezember 1946,– Heimkehr in die ehemalige SBZ / DDR,– ständigem Wohnsitz in der DDR bis zum

30. Juni 1990 sowie– derzeitig ständigem Wohnsitz in der Bun-

desrepublik Deutschland

Die Entschädigung beträgt:– für die Entlassungsjahrgänge

1947 und 1948 500,00 Euro– für die Entlassungsjahrgänge

1949 und 1950 1.000,00 Euro– für die Entlassungsjahrgänge

ab 1951 1.500,00 Euro

Der Anspruch auf Einmalentschädigung istweder vererbbar, da das Gesetz an das Ein-

zelschicksal des Betroffenen anknüpft,noch pfändbar. Die Einmalentschädigungwird nicht auf einkommensabhängige Sozi-alleistungen angerechnet.

Wichtige Hinweise zu den Unterlagen,die Sie benötigen:Wenn Sie bereits einen formlosen Antragauf Heimkehrerentschädigung gestellthaben, brauchen Sie die bereits eingereich-ten Unterlagen nicht erneut einzusenden.Die Entlassung aus der Kriegsgefangen-schaft, das Datum der Heimkehr und derständige Wohnsitz in der ehemaligen SBZ /DDR sind glaubhaft zu machen. Fügen SieIhrem Antrag daher unbedingt eine Kopiedes Entlassungsscheines bei.

Wenn Sie keinen Entlassungsschein besit-zen, können Ihnen– die Deutsche Dienststelle (WASt)

in Berlin, Eichborndamm 179,13404 Berlin;

– der Suchdienst des DRKin München, Chiemgaustraße 109,81549 München;

möglicherweise auf Anfrage Auskunft überZeiten der Kriegsgefangenschaft oder auchmilitärische Dienstzeiten geben. DieseArchivbescheinigung reichen Sie bittezusammen mit dem Antrag ein.

Darüber hinaus werden benötigt:– eine Fotokopie Ihres Personalausweises,– eine Vollmacht, wenn der Antrag von

einem Vertreter gestellt wird.

Der vollständig ausgefüllte Antrag ist mitallen Anlagen an das

BundesverwaltungsamtReferat III B 450728 Köln

zu senden.Weitere Informationen, ein vollständigesMerkblatt sowie das Antragsformular könnenSie über die Internetseiten des Bundesverwal-tungsamtes (www.bundesverwaltungsamt.de)abrufen.Das Antragsformular und das Merkblattkönnen auch schriftlich oder telefonischangefordert werden (Kontaktdaten sieheoben).

E n d e d e s am t l i c h e n Te i l s

enviaM fördert mit „Sponsoringfibel“Gemeinschaftsprojekte und Initiativen

Informationen für Kriegsheimkehrer, die Anspruch auf eine Entschädigung haben

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01.07.2008 Informationen S. 10

Ab 01. Mai 2008 bietet das Deutsche RoteKreuz (DRK) bundesweit ein neues Kurs-programm an: Fit in Erster Hilfe. In nur 90Minuten lernen die Kursteilnehmer, typi-sche Notfallsituationen sicher zu beherr-schen. Bisher dauern Auffrischungskursebis zu acht Stunden.Zwar haben 80 Prozent der Deutschenschon einmal einen Erste-Hilfe-Kursbesucht, aber der liegt im Durchschnitt 15Jahre zurück. „Die Dauer der Kurse solltenicht länger ein Grund für die Erste-Hilfe-Müdigkeit sein. Deshalb haben wir,gemeinsam mit dem ADAC, ein sehr kom-paktes, praxisorientiertes Auffrischungs-Programm entwickelt“, sagt Stefan Osche,Erste-Hilfe-Experte beim DRK.DRK-Präsident Seiters: „Zu viele Men-schen sterben immer noch bei Notfällen,weil in ihrer unmittelbaren Umgebung nie-

mand helfen kann oder will. Wir wissen vonunserem Rettungsdienst, dass Passantenund Familienmitglieder häufig völlig hilflossind – das muss sich dringend ändern.Unser neues Kompakt-Programm soll esden Menschen leichter machen, in den ent-scheidenden Minuten nach einem Unglückbeherzt eingreifen und Leben retten zu kön-nen.“Das Kursprogramm besteht aus zweigetrennten Modulen: Im ersten Modul ler-nen die Teilnehmer das richtige Verhaltenbei einem Verkehrsunfall, im zweiten denUmgang mit Atemnot, Herzinfarkt, Schlag-anfall oder Kreislaufstillstand. Die Kursekosten 12 Euro pro Person und Modul, fürADAC-Mitglieder zehn Euro.

Die nächsten Termine im Kreis Freibergfinden wie folgt statt:

DRK KV Freiberg e.V.,Annaberger Str. 5 in Freiberg:12.07./09.08./13.09.2008DRK Begegnungsstätte Flöha,Bahnhofstraße 3:19.07./16.08./20.09.2008

jeweils von 08.00 Uhr – 09.30 Uhr (1. Mo-dul) und 09.45 Uhr – 11.15 Uhr (2. Modul)

Das Deutsche Rote Kreuz ist mit jährlichrund einer Million Teilnehmern bundesweitgrößter Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen. ImRahmen des neuen Kompaktkurses solleninnerhalb eines Jahres 50.000 Menschenzusätzlich in Erster Hilfe ausgebildet werden.

Sollten Sie Interesse an diesem Kurs haben,so können Sie sich unter folgender Telefon-nummer anmelden: 03731/263211

Blutspender dringend gesucht!

Die Sachsen sind, so sagt man, ein reisefreudiges Volk. DerVerkehr auf den Straßen und Autobahnen in den Ferienwo-chen unterstreicht das alljährlich.Natürlich fahren auch Blutspender in Urlaub. Die Blutentnah-men gehen deshalb in der Ferienzeit zeitweise bis auf 20%zurück. Blutkonserven werden jedoch auch im Sommerunvermindert für die Unfallversorgung und Behandlung vonKrankheiten benötigt. Diese Situation bereitet immer wiedergroße Probleme. Der DRK-Blutspendedienst Sachsen ruftdeshalb besonders eindringlich auf, Blut zu spenden. Da jederin die Verlegenheit kommen kann, selbst Blut zum Überlebenzu benötigen, sollte auch jeder mit Blutspenden helfen.Das DRK sucht insbesondere zusätzliche hilfsbereite Bürgerzwischen 18 und 68 Jahren (Neuspender bis 60), die die ent-stehenden Lücken der Dauerspender füllen und die klaffendeSchere zwischen den Blutspenden und Abforderungen derKliniken schließen helfen. Bitte leisten auch Sie einen Bei-trag, das „Sommerloch“ zur Blutvorsorge 2008 zu schließenund kommen Sie am Dienstag, den 22.07.2008 zwischen15.00 und 18.30 Uhr in den Jugendtreff Scheune Großwal-tersdorf, Gränitzer Straße 1. Mitbringen braucht man nurseinen Personalausweis und die Bereitschaft zu helfen.Als besonderen Service erhalten Spenderinnen und Blutspen-der des DRK ab sofort nach jeweils drei Spenden, wenn dieseinnerhalb von 12 Monaten geleistet werden, eine Gesund-heitsinformation zugeschickt. Mitgeteilt werden die bei der

Blutuntersuchung festgestellten Befunde, sowie der Chole-sterinwert. Natürlich ist eine entsprechende Erklärungzur richtigen Interpretation beigelegt. RegelmäßigeBlutspenden lohnen sich dadurch doppelt, denn einzel-

ne Krankenkassen erkennen diese Form der Vorsorge imRahmen ihres Bonusprogramms an.

Bellmann, YannickBöhme, AlexDemirtas, RaminDietrich, JustinEngelstädter, CurtFischer, FritzHawlik, JanKaden, RobinKrüger, TimLange, FabianMaciej, ToniMende, PhilippMorgenstern, DustinMorgenstern, LukasMorgenstern, PaulMüller, Louis-PascalPreußker, JonasSchierz, FlorianSchimke, DomenikSchmidt, MaxSchreiber, MarcSchubert, BenjaminSeidel, ChrisSeifert, NicoSiewert, TimVogel, MaikBellmann, SandraBreitzke, Samantha

Fritsch, MandyKaden, VanessaKluge, DeborahKosik, SabrinaLeifer, VanessaOehme, AlinaPappermann, EmmaSajovitz, DanaSeidel, JosephaUhrig, ClaraUlbrich, LucieVogt, MarieWeinhold, Anika

PresseinformationDRK macht „Fit in Erster Hilfe“ in nur 90 Minuten

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S. 11 Friedhofsordnung 01.07.2008

Die Evangelisch-Lutherische Kirchgemein-de Kleinhartmannsdorf erlässt folgendeFriedhofsordnung:

InhaltsübersichtI. Allgemeines§ 1 Leitung und Verwaltung des Friedhofes§ 2 Benutzung des Friedhofes§ 3 Schließung und Entwidmung§ 4 Beratung§ 5 Verhalten auf dem Friedhof§ 6 Gewerbliche Arbeit auf dem Friedhof§ 7 GebührenII. Bestattungen und FeiernA. Bestattungen und Benutzungsbestim-mungen für Feier- und Leichenhallen§ 8 Bestattungen§ 9 Anmeldung der Bestattung§ 10 Leichenhalle/Leichenkammer§ 11 Feierhalle/Friedhofskapelle§ 12 Andere Bestattungsfeiern am Grabe§ 13 Musikalische DarbietungenB. Bestattungsbestimmungen§ 14 Ruhefristen§ 15 Grabgewölbe§ 16 Ausheben der Gräber§ 17 Belegung, Wiederbelegung,

Graböffnung§ 18 Umbettungen§ 19 Särge, Urnen und TrauergebindeIII. GrabstättenA. Allgemeine Grabstättenbedingungen§ 20 Vergabebestimmungen§ 21 Herrichten, Instandhaltung und Pflege

von Grabstätten§ 21a Vernachlässigung der Grabstätte§ 22 Grabpflegevereinbarungen§ 23 Grabmale§ 24 Errichtung und Veränderung von

Grabmalen und baulichen Anlagen§ 25 Instandhaltung der Grabmale und

baulicher Anlagen§ 26 Schutz wertvoller Grabmale und

Grabstätten§ 27 Entfernen von GrabmalenB. Reihengrabstätten§ 28 Rechtsverhältnisse an ReihengrabstättenC. Wahlgrabstätten§ 29 Rechtsverhältnisse an Wahlgrabstätten§ 30 Übergang von Rechten an Wahlgrab-

stätten§ 31 Alte RechteD. Grabmal- und Grabstättengestaltung§ 32 Wahlmöglichkeiten§ 33 aufgehoben

§ 34 aufgehoben§ 35 Grabmalgrößenfestlegung§ 36 Material, Form und Bearbeitung§ 37 Schrift, Inschrift und Symbol§ 38 Stellung des Grabmals auf der Grabstätte§ 39 GrabstättengestaltungIV. Schlussbestimmungen§ 40 Zuwiderhandlungen§ 41 Haftung§ 42 Öffentliche Bekanntmachung§ 43 In-Kraft-Treten

Der Friedhof ist für alle, die ihn betreten, einOrt der Stille und der Besinnung. Er ist inbesonderer Weise ein Ort des persönlichenGedenkens an die Verstorbenen und an dieBegrenztheit des eigenen Lebens. An seinerGestaltung wird sichtbar, wie der Verstorbe-nen in Liebe gedacht wird und dass diechristliche Auferstehungshoffnung lebendigist. Ein Friedhof spiegelt auch die Familien-und Besiedlungsgeschichte des Ortes wider.Dementsprechend erfordert die Gestaltungund die Pflege des Friedhofs besondereSorgfalt. Der Friedhof von Kleinhartmanns-dorf ist ein über Jahrhunderte gewachsenesnaturnahes Ensemble, welches von der klei-nen mittelalterlichen Kirche bestimmt wird.Es fügt sich harmonisch in die Dorflage ein.Die naturnahe Gestaltung des Friedhofs, diewir mit dieser Friedhofsordnung anstreben,entspricht somit dem Gesamtcharakter derLandschaft des Dorfes. Deshalb ist auf demFriedhof von Kleinhartmannsdorf eineZwei-Felder-Ordnung eingerichtet worden,die einerseits größere Gestaltungsfreiheitermöglicht, andererseits diesem Anliegen inbesonderer Weise Rechnung trägt.Im Feld 1) und 2) des Friedhofes befindensich die Gräber mit naturnaher Gestaltung(grünes Feld). Hier gelten zusätzlicheGestaltungsvorschriften. Im Feld 3) befindensich die Gräber, die den allgemeinen Gestal-tungsvorschriften unterliegen.Mit einer niveauvollen Bestattungskultur inunserer Gesellschaft tragen wir dazu bei,dass sowohl die persönliche Würde der Ver-storbenen wie auch die Würde der Lebendengewahrt wird.

I. Allgemeines§ 1 Leitung und Verwaltung des

Friedhofes1) Der Friedhof in Kleinhartmannsdorf stehtim Eigentum der Kirchgemeinde Kleinhart-mannsdorf, Träger ist die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Kleinhart-mannsdorf in der Evangelisch-LutherischenLandeskirche Sachsens.

Der Friedhof ist eine unselbstständigeAnstalt des öffentlichen Rechts.2) Leitung, Verwaltung und Aufsicht liegenbeim Kirchenvorstand.3) Die Verwaltung des Friedhofs richtet sichnach dieser Friedhofsordnung, den sonstigenkirchlichen Bestimmungen und den staatli-chen Vorschriften.4) Aufsichtsbehörde ist das Evangelisch-Lutherische Bezirkskirchenamt Flöha/Chem-nitz. Im Zusammenhang mit einer Bestat-tung, der Verleihung, Verlängerung oderÜbertragung des Nutzungsrechts an einerGrabstätte, einer Genehmigung zur Errich-tung eines Grabmals oder sonstiger baulicherAnlagen, einer Zulassung von Gewerbetrei-benden sowie mit der Erhebung vonGebühren und Entgelten werden die dafürerforderlichen personenbezogenen Datenerhoben, verarbeitet und genutzt.

§ 2 Benutzung des Friedhofes1) Der Friedhof ist bestimmt zur Bestat-tung der Gemeindeglieder der Ev.-Luth.Kirchgemeinde Kleinhartmannsdorf, so-wie aller Personen, die bei ihrem Ablebenihren Wohnsitz im Bereich der politi-schen Gemeinde Eppendorf hatten oderein Recht auf Bestattung in einer be-stimmten Grabstätte besaßen.2) Ausnahmen bedürfen der schriftlichenGenehmigung des Friedhofsträgers.

§ 5 Verhalten auf dem Friedhof1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würdedes Ortes entsprechend zu verhalten. DieAnordnungen des Friedhofspersonals sind zubefolgen.2) Der Friedhof ist für Besucher geöffneta) in den Monaten März bis Oktober von

7.00 Uhr bis 21.00 Uhrb) in den Monaten November bis Februar

von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Hinweis: Die Öffnungszeiten sind an denEingängen zum Friedhof durch Aushangbekannt zu machen.

3) Kinder unter 9 Jahren dürfen den Friedhofnur in Begleitung und VerantwortungErwachsener betreten.4) Der Friedhofsträger kann das Betreten desFriedhofs oder einzelner Friedhofsteile ausbesonderem Anlass vorübergehend untersa-gen.5) Auf dem Friedhof ist es nicht gestattet:a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art oder

Sportgeräten zu befahren - Kinderwagen,Rollstühle und Fahrzeuge der Friedhofs-verwaltung sind ausgenommen,

Friedhofsordnung für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen KirchgemeindeKleinhartmannsdorf vom 04.07.2007

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Friedhofsordnung S. 1201.07.2008

b) Waren aller Art, insbesondere Blumenund Kränze, sowie gewerbliche Diensteanzubieten und dafür zu werben,

c) an Sonn- und Feiertagen und in der Näheeiner Bestattung an Werktagen störendeArbeiten auszuführen,

d) gewerbsmäßig zu fotografieren oder zufilmen,

e) Druckerzeugnisse ohne Genehmigung zuverteilen,

f) Abraum und Abfälle usw. außerhalb derdafür bestimmten Plätze abzulegen,

g) den Friedhof und seine Einrichtungen undAnlagen zu verunreinigen oder zu beschä-digen, Einfriedungen und Hecken zuübersteigen und Rasenflächen, Grabstät-ten und Grabeinfassungen unberechtigt zubetreten, Blumen und Zweige auf fremdenGräbern und außerhalb der Gräber zupflücken,

h) zu lärmen, zu spielen oder sich sportlichzu betätigen,

i) Hunde ohne Leine laufen zu lassen; Hun-dekot ist zu beseitigen,

j) außerhalb von Bestattungen ohne Geneh-migung Ansprachen zu halten und Musikdarzubieten,

k) Einweckgläser, Blechdosen und ähnlicheGefäße als Vasen oder Schalen zu ver-wenden,

l) Unkrautvernichtungsmittel, chemischeSchädlingsbekämpfungs- und Reinigungs-mittel anzuwenden.

6) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnah-men zulassen, soweit sie mit dem Zweck desFriedhofes und der Ordnung auf ihm verein-bar sind. Erforderliche Genehmigungen sindrechtzeitig bei der Friedhofsverwaltung ein-zuholen.

§ 6 Gewerbliche Arbeitenauf dem Friedhof

1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatterund sonstige Gewerbetreibende bedürfen zurAusübung der entsprechenden gewerblichenTätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigenZulassung durch den Friedhofsträger, derden Rahmen der Tätigkeit festlegt. DieZulassung ist beim Friedhofsträger schrift-lich zu beantragen.2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetrei-bende, die in fachlicher, betrieblicher und per-sönlicher Hinsicht zuverlässig sind und dieFriedhofsordnung schriftlich anerkennen.3) Bildhauer, Steinmetze und Gärtner oderihre fachlichen Vertreter müssen darüberhinaus die Meisterprüfung in ihrem Berufabgelegt oder eine anderweitig gleichwertigefachliche Qualifikation erworben haben.Bildhauer und Steinmetze müssen entspre-chend ihrem Berufsbild in die Handwerks-rolle eingetragen sein.Weitere Bestimmungen siehe vollständigerText der Ordnung in der Friedhofsverwaltung

§ 7 GebührenFür die Benutzung des Friedhofes und seinerEinrichtungen werden Gebühren nach derkirchenaufsichtlich bestätigten Gebühren-ordnung erhoben.

II. Bestattungen und Feiern

A. Bestattungen und Benutzerbestimmun-gen für Feier- und Leichenhallen

§ 8 Bestattungen1) Die kirchliche Bestattung ist eine gottes-dienstliche Handlung. Den Zeitpunkt legt dieFriedhofsverwaltung im Einvernehmen mitden Angehörigen und dem zuständigen Pfar-rer fest.2) Die Bestattung durch einen anderen Pfar-rer bedarf der Zustimmung des zuständigenPfarrers. Die landeskirchlichen Bestimmun-gen über die Erteilung eines Abmeldeschei-nes (Dimissoriale) bleiben unberührt.3) Den Zeitpunkt der nichtkirchlichenBestattungen legt der Friedhofsträger imEinvernehmen mit den Angehörigen fest.4) Stille Bestattungen werden nur in Anwe-senheit eines Beauftragten des Friedhofsträ-gers vorgenommen.5) Bestattungen finden an den WerktagenMontag bis Freitag in der Zeit von 11.00 bis15.00 statt.

§ 9 Anmeldung der Bestattung1) Die Bestattung ist unverzüglich bei demFriedhofsträger unter Vorlage der Be-scheinigung des Standesamtes für die Beur-kundung des Todesfalles oder eines Beerdi-gungserlaubnisscheines der Ordnungsbehör-de anzumelden. Soll die Bestattung in einervorzeitig erworbenen Grabstätte erfolgen, istdas Nutzungsrecht nachzuweisen. BeiAschenbestattungen ist zusätzlich die Ein-äscherungsbescheinigung vorzulegen.2) Für die Anmeldung sind die Vordruckeder Friedhofsverwaltung zu verwenden.Dabei ist die Anmeldung der Bestattungdurch die antragstellende Person zu unter-zeichnen. Ist die antragstellende Person nichtnutzungsberechtigt an der Grabstätte, so hatauch der Nutzungsberechtigte durch seineUnterschrift sein Einverständnis zu erklären.Ist der Nutzungsberechtigte einer vorhande-nen Wahlgrabstätte verstorben, so hat derneue Nutzungsberechtigte durch Unterschriftdie Übernahme des Nutzungsrechts in derAnmeldung schriftlich zu beantragen.

§ 11 Feierhalle/Friedhofskapelle1) Die Feierhalle/Friedhofskapelle dient beider kirchlichen Bestattung als Stätte derchristlichen Verkündigung.2) Bei der Benutzung der Feierhal-le/Friedhofskapelle für Verstorbene, die kei-

ner christlichen Kirche angehörten, ist derCharakter dieser kirchlichen Verkündi-gungsstätte zu respektieren. ChristlicheSymbole dürfen nicht verdeckt, verändertoder entfernt werden.3) Während der Trauerfeier bleibt der Sarggeschlossen. Das Aufstellen des Sarges inder Feierhalle/ Friedhofskapelle kann unter-sagt werden, wenn der Verstorbene an einermeldepflichtigen Krankheit gelitten hat odersonstige gesundheitliche Bedenken dagegen-stehen.4) Die Grunddekoration der Feierhal-le/Friedhofskapelle besorgt der Friedhofsträ-ger. Zusätzliche Dekorationen sind mit demFriedhofsträger abzustimmen.5) Die Aufbahrung eines Sarges in der Kir-che ist untersagt.

B. Bestattungsbestimmungen

§ 14 RuhefristenDie Ruhefrist für Leichen und Aschenbeträgt 20 Jahre. Bei Kindern, die vor derVollendung des zweiten Lebensjahresgestorben sind, beträgt sie mindestens zehnJahre, bei Kindern, die vor Vollendung des13. Lebensjahres gestorben sind, mindestens15 Jahre.

§ 15 Grabgewölbe1) Das Ausmauern und Betonieren von Grä-bern sowie die Neuanlage von Grüften undGrabkammern sind nicht zulässig.

§ 16 Ausheben der Gräber1) Die Gräber werden von dem Friedhofsträ-ger oder in dessen Auftrag ausgehoben undwieder geschlossen.

§ 17 Belegung, Wiederbelegung, Grab-öffnung (siehe Friedhofsverwaltung)

§ 19 Särge und UrnenBetrifft den Bestatter

III. GrabstättenA. Allgemeine Bestimmungen

§ 20 Vergabebestimmungen1) Nutzungsrechte an Grabstätten wer-den unter den in dieser Ordnung aufge-stellten Bedingungen vergeben. Anihnen bestehen nur zeitlich begrenzteRechte gemäß dieser Ordnung. DieGrabstätten bleiben Eigentum desFriedhofsträgers.2) Bei Neuvergabe von Nutzungsrech-ten muss der künftige Nutzungsbe-rechtigte das Nutzungsrecht beim Fried-hofsträger beantragen.

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S. 13 Friedhofsordnung 01.07.2008

3) Auf dem Friedhof werden Nutzungs-rechte vergeben ana) Reihengrabstätten für Leichen- und

Aschenbestattung mit allgemeinenGestaltungsvorschriften,

b) Reihengrabstätten für Leichen- undAschenbestattung mit zusätzlichenGestaltungsvorschriften,

c) Wahlgrabstätten für Leichen- undAschenbestattung mit allgemeinenGestaltungsvorschriften,

d) Wahlgrabstätten für Leichen- undAschenbestattung mit zusätzlichenGestaltungsvorschriften.

4) Die Vergabe von Nutzungsrechtenwird abhängig gemacht von der schriftli-chen Anerkennung dieser Ordnung, beiGrabstätten mit zusätzlichen Gestaltungs-vorschriften insbesondere der dafür erlas-senen Bestimmungen (§§ 35 - 39).5) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich dieVerpflichtung zur gärtnerischen Anlageund Pflege der Grabstätte.6) Der Nutzungsberechtigte ist verpflich-tet, dem Friedhofsträger Veränderungenseiner Wohnanschrift unverzüglich schrift-lich mitzuteilen. Für Schäden oder sonsti-ge Nachteile, die aus der Unterlassungeiner solchen Mitteilung entstehen, ist derFriedhofsträger nicht ersatzpflichtig.7) Der Nutzungsberechtigte hat mitAblauf der Nutzungszeit dem Friedhofs-träger die Grabstätte in abgeräumtemZustand zu übergeben. Wird die Grab-stätte nicht binnen drei Monaten nachAblauf der Nutzungszeit abgeräumt über-geben, so werden die Arbeiten vomFriedhofsträger auf Kosten der bishernutzungsberechtigten Person durchge-führt. Eine Aufbewahrungspflicht fürabgeräumte Pflanzen und bauliche Anla-gen besteht für den Friedhofsträger nicht.8) Über Sonder- und Ehrengrabstättenentscheidet der Friedhofsträger.

§ 21 Herrichtung, Instandhaltung undPflege der Grabstätte

1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und soan die Umgebung anzupassen, dass derFriedhofszweck erfüllt wird und die Würdedes Friedhofes gewahrt bleibt. Die Grabstät-ten sind gärtnerisch so zu bepflanzen, dassbenachbarte Grabstätten, öffentliche Anla-gen und Wege nicht beeinträchtigt werden.Die Pflanzen dürfen in ausgewachsenemZustand 1,5 m und in der Breite die Grabstät-tengrenzen nicht überschreiten.2) Die Grabstätten müssen nach jeder Bestat-tung bzw. nach Erwerb des Nutzungsrechtesunverzüglich, spätestens jedoch innerhalbvon sechs Monaten gärtnerisch hergerichtetwerden.

3) Zur gärtnerischen Anlage und Pflege istder Nutzungsberechtigte verpflichtet, wel-cher entweder die Grabstätte selbst anlegenund pflegen oder die Friedhofsverwaltungoder einen zugelassenen Friedhofsgärtnerdamit beauftragen kann. Die Verpflichtungendet mit dem Ablauf des Nutzungsrechtes.4) Das Anliefern und Verwenden von Kunst-stoffen für die Grabgestaltung und als Grab-schmuck ist untersagt. Das gilt insbesonderefür Grabeinfassungen, Grababdeckungen,Grabmale und Blumen. Die Nutzungsberech-tigten sind verpflichtet, die anfallenden Abfäl-le in die vom Friedhofsträger vorgegebenenund entsprechend gekennzeichneten Abfall-behälter, getrennt nach kompostierbarem undnicht kompostierbarem Material abzulegen.Die Größe der Trittplatten soll 20% dergesamten Grabfläche nicht überschreiten.Die Platten sollten aus matt geschliffenemNaturstein oder Schiefer bestehen.5) Bäume und Sträucher auf der Grabstättedürfen nur mit Zustimmung des Friedhofs-trägers verändert oder beseitigt werden.6) Die Herrichtung, Unterhaltung und Verän-derung der gärtnerischen Anlagen außerhalbder Grabstätten obliegt ausschließlich demFriedhofsträger. Nutzungsberechtigte habenkeinen Anspruch auf Beseitigung von Bäu-men und Gehölzen, durch die sie sich in derPflege ihrer Grabstätte beeinträchtigt fühlen.7) Nicht gestattet sinda) Grabstättengestaltungen ohne jegliche gärt-

nerische Bepflanzung,b) die Verwendung von Unkrautbekämp-

fungsmitteln, chemischen Schädlings-bekämpfungsmittelnsowie Kochsalz bei der Grabpflege,

c) die Verwendung von Kunststoffen (z.B.Folien als Unterlage für Kies etc.), weder aufdem Grab, noch auf den Zwischenwegen.

d) das Aufbewahren von Geräten und Gefäßenauf und außerhalb der Grabstätte sowie

e) das Aufstellen von Sitzgelegenheiten,Rankgerüsten, Pergolen, Gittern und ähnli-chen Einrichtungen,

f) sowie eine zweite Grabumrahmung jegli-cher Art, bzw. Aufstellen von Blumen-schmuck über die Fläche des gekauftenGrabes hinaus.

§ 21 a Vernachlässigung der Grabstätte1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäßhergerichtet oder gepflegt, hat der Nutzungs-berechtigte nach schriftlicher Aufforderungdes Friedhofsträgers die Grabstätte innerhalbeiner festgesetzten angemessenen Frist in Ord-nung zu bringen. Ist der Nutzungsberechtigtenicht bekannt oder nicht ohne weiteres zuermitteln, genügen eine öffentliche Bekannt-machung und ein sechswöchiger Hinweis ander Grabstätte auf die Verpflichtung zur Her-richtung, Instandhaltung und Pflege.

2) Kommt der Nutzungsberechtigte nichtfristgemäß der Aufforderung bzw. dem Hin-weis nach, kann der Friedhofsträger dieGrabstätte auf Kosten des Nutzungsberech-tigten in Ordnung bringen lassen.3) Der Friedhofsträger ist befugt, auf Kostendes Nutzungsberechtigten stark wucherndeoder absterbende Hecken, Bäume undSträucher zu beschneiden oder zu beseitigen,falls dies zur Erfüllung des Friedhofs-zweckes erforderlich ist. Absatz 1 gilt ent-sprechend. Verwelkte Blumen, Kränze usw.sind von den Grabstätten zu entfernen und anden dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen.4) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck giltAbsatz 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Auf-forderung nicht befolgt oder ist die verant-wortliche Person nicht ohne besonderenAufwand zu ermitteln, kann der Friedhofs-träger den Grabschmuck entfernen. Er istnicht verpflichtet, Grabschmuck länger alssechs Wochen aufzubewahren.

§ 22 GrabpflegevereinbarungenDer Friedhofsträger kann gegen EntgeltGrabpflegeverpflichtungen auf der Grundla-ge eines Grabpflegevertrages übernehmen.

§ 23 Grabmale1) Grabmale müssen sich in die Art desFriedhofes bzw. die Art des jeweiligen Grä-berfeldes einordnen. Gestaltung und In-schrift dürfen nichts enthalten, was daschristliche Empfinden verletzt und der Wür-de des Ortes abträglich ist.2) Grabmale sollen aus Naturstein sein. Essind nur stehende Grabmale zulässig, jedochnur ein stehendes Grabmal je Grab. DerGrabstein der Reihengräber darf nicht höherals 0,90m sein. Ein zusätzliches liegendesGrabmal soll dem stehenden in Material,Farbe, Bearbeitung und Schrift entsprechen.Im allgemeinen Gräberfeld ist es erlaubt,Grabsteine mit hochglanzpolierten Ober-flächen, Vorderseite, aufzustellen; wirdjedoch aufgrund des Spiegelungseffektesnicht empfohlen. Die Rückseite sollte aller-dings mattgeschliffen, bzw. bossiert bearbei-tet sein. Des weiteren sind Grabeinfassungenaus Naturstein erlaubt mit matt geschliffenerOberfläche. Steineinfassungen dürfen maxi-mal 10 cm hoch und 5-8 cm breit sein; dieEinbringung hat ohne Fundament zu erfol-gen. Provisorische Einfassungen aus Holzmüssen nach maximal 2 Jahren durch stei-nerne Einfassungen, bzw. durch pflanzlicheRandbefestigung ersetzt werden. Metallein-fassungen sind nicht gestattet.3) Das Verhältnis von Höhe zu Breite desGrabmales soll gleich oder größer als 2:1 sein.4) Aus Gründen der Standsicherheit von Grab-malen muss die erforderliche Mindeststein-stärke bei Grabmalen bis 0,80 m Höhe 12 cm,

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Friedhofsordnung S. 1401.07.2008

über 0,80 m bis 1,20 m Höhe 14 cm betragen.Verbindliches Maß für die maximale Grab-steinhöhe ist 1,00 m.5) Auf Grabstätten, die an der Friedhofsmau-er liegen, beträgt der Mindestabstand zwi-schen Friedhofsmauer und Grabmal 40 cm.6) Die Verwendung chemischer Reini-gungsmittel für Grabmale und baulicheAnlagen ist nicht gestattet.

§ 24 Errichtung und Veränderung vonGrabmalen und baulichen Anlagen

1) Die Errichtung und jede Veränderung vonGrabmalen bedarf vor Auftragserteilung derschriftlichen Genehmigung durch den Fried-hofsträger. Auch provisorische Grabmalesind genehmigungspflichtig. Der Antragstel-ler hat sein Nutzungsrecht nachzuweisen.1 – 4 betrifft den Steinmetz5) Die Errichtung und jede Veränderungaller sonstigen baulichen Anlagen ein-schließlich Grabeinfassungen bedürfen eben-falls vor Auftragserteilung bzw. Ausführungder schriftlichen Genehmigung durch denFriedhofsträger. Die Absätze 1 bis 4 geltenentsprechend.6) Die Genehmigung erlischt, wenn dasGrabmal oder die sonstige bauliche Anlagenicht binnen eines Jahres nach der Genehmi-gung errichtet worden ist.7) Grabplatten, Grabmale und sonstige bauli-che Anlagen in unmittelbarer baulicher Ver-bindung mit der Friedhofsmauer sindunzulässig.8) Provisorische Grabmale dürfen nur alsnaturlasierte Holzstelen oder -kreuze und nurfür einen Zeitraum von zwei Jahren nach derBestattung aufgestellt werden.9) Bei Grabmalen und sonstigen baulichenAnlagen, die ohne Genehmigung errichtetoder verändert worden sind, ist derFriedhofsträger berechtigt, diese nachAblauf von sechs Wochen nachBenachrichtigung des Nutzungsberechtigtenauf dessen Kosten entfernen zu lassen.10) Bei der Anlieferung von Grabmalen odersonstigen baulichen Anlagen ist dem Fried-hofsträger der Genehmigungsbescheid vor-zulegen. Der Zeitpunkt der Aufstellung istmit dem Friedhofsträger abzustimmen.§ 25 Instandhaltung der Grabmale

und baulicher Anlagen1) Die Grabmale und sonstigen baulichenAnlagen sind dauernd in ordnungsgemäßemund verkehrssicherem Zustand zu halten.Verantwortlich dafür ist der jeweilige Nut-zungsberechtigte.2) Erscheint die Standsicherheit von Grabma-len, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilendavon gefährdet, ist der Nutzungsberechtigteverpflichtet, unverzüglich Abhilfe durchzugelassene Bildhauer oder Steinmetze zuschaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die

Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nut-zungsberechtigten notwendige Sicherungs-maßnahmen (z. B. Absperrungen, Umlegungvon Grabmalen) treffen.Wird der ordnungsgemäße Zustand trotzschriftlicher Aufforderung der Friedhofsver-waltung nicht innerhalb einer festgesetztenangemessenen Frist hergestellt, ist die Fried-hofsverwaltung berechtigt, dies an Stelle desNutzungsberechtigten zu veranlassen oder dasGrabmal oder Teile davon zu entfernen, zulagern und zur Abholung bereitzustellen. DieKosten hat der Nutzungsberechtigte zu tragen.Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekanntoder nicht ohne besonderen Aufwand zuermitteln, genügen als Aufforderung eineöffentliche Bekanntmachung und ein Hin-weisschild auf der Grabstätte, das für dieDauer von sechs Wochen aufgestellt wird.Der Nutzungsberechtigte haftet für jedenSchaden, der von einem nicht verkehrssiche-ren Grabmal ausgehen kann.3) Der Friedhofsträger prüft nach Beendi-gung der Frostperiode im Frühjahr Grabma-le, Grabmalteile und sonstige baulichenAnlagen auf Verkehrssicherheit.

§ 26 Schutz wertvoller Grabmaleund Grabstätten

§ 27 Entfernen von Grabmalen1) Nach Ablauf des Nutzungsrechtes sind dieGrabmale, Fundamente, Einfassungen undsonstigen baulichen Anlagen durch den Nut-zungsberechtigten zu entfernen. Sind dieGrabmale, Fundamente, Einfassungen undsonstigen baulichen Anlagen nicht innerhalbvon drei Monaten nach Ablauf des Nutzungs-rechtes entfernt, ist der Friedhofsträger berech-tigt, sie zu entfernen und darüber zu verfügen.Die dem Friedhofsträger entstehenden Kostenträgt der Nutzungsberechtigte.2) Vor Ablauf des Nutzungsrechtes dürfenGrabmale, Einfassungen und sonstige bauli-che Anlagen nur mit vorheriger schriftlicherZustimmung des Friedhofsträgers entferntwerden.3) Bei kulturhistorisch wertvollen Grabma-len gilt § 26.

B. Reihengrabstätten

§ 28 Rechtsverhältnisse anReihengrabstätten

1) Reihengrabstätten sind Grabstätten fürLeichen- oder Aschenbestattungen, die imTodesfall der Reihe nach einzeln für dieDauer der Ruhezeit vergeben werden.2) Reihengrabstätten werden eingerichtetfür:a) Leichenbestattung,

Größe der Grabstätte: Länge 2,30 m,Breite 1,25 m

Größe des Grabhügels: Länge 1,80 m,Breite 0,90 m, Höhe max. 0,30

b) AschenbestattungGröße der Grabstätte: Länge 1,30 m,Breite 0,90 mGröße des Grabhügels: Länge1,00 m,Breite 0,60 mMaße auf alten Grabfeldern werden hier-von nicht berührt.

(3) In einer Reihengrabstätte darf nur einLeichnam oder eine Asche bestattet werden.(4) Über die Vergabe des Nutzungsrechtes aneiner Reihengrabstätte wird eine schriftlicheBescheinigung erteilt. In ihr ist die genaueLage der Reihengrabstätte anzugeben.(5) Für den Übergang von Rechten gilt § 30entsprechend.(6) Das Nutzungsrecht an einer Reihengrab-stätte erlischt mit Ablauf der in dieser Ord-nung festgesetzten Ruhezeit. Es kann nichtverlängert werden.(7) Das Abräumen von Reihengräbern oderReihengrabfeldern nach Ablauf der Ruhezeitwird sechs Monate vorher öffentlich unddurch Hinweis auf dem betreffenden Reihen-grab oder Grabfeld bekannt gemacht. § 27Absatz 1 bleibt unberührt.

C. Wahlgrabstätten§ 29 Rechtsverhältnisse an

Wahlgrabstätten1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Lei-chen- oder Aschenbestattungen, an denenauf Antrag im Todesfall ein Nutzungsrechtfür die Dauer von 20 Jahren, beginnend mitdem Tag der Zuweisung vergeben wird undderen Lage gleichzeitig im Einvernehmenmit dem Erwerber bestimmt werden kann. Inbegründeten Fällen kann auch zu Lebzeitenein Nutzungsrecht vergeben werden.2) Die einzelne Wahlgrabstätte für Leichen-bestattung ist 2,30 m lang und 1,25 m breit.Grabhügel s. § 28, 2a für Aschenbestattungs. 2,b.Die Doppel-Wahlgrabstätte für Leichenbe-stattung (2 Leichen, 2 Urnen) ist 2,30 m langund 2,20 m breit, der Grabhügel ist 2,10 mlang und 2,00 m breit (einschließlich Rand-bepflanzung bzw. Einfassung).Maße auf alten Grabfeldern werden hiervonnicht berührt.3) Wahlgrabstätten werden als ein- undmehrstellige Wahlgrabstätten vergeben. Ineiner einstelligen Wahlgrabstätte fürLeichenbestattung darf nur eine Leichebestattet werden. In einer mit einer Leichebelegten Wahlgrabstätte kann zusätzlich eineAsche bestattet werden. In einer einstelligenWahlgrabstätte für Aschenbestattungen kön-nen bis zu zwei Aschen bestattet werden.4) In einer Wahlgrabstätte werden der Nut-zungsberechtigte und seine Angehörigenbestattet. Als Angehörige im Sinne dieser

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S. 15 Friedhofsordnung 01.07.2008

Bestimmungen gelten: Ehepaare, Verwandteauf- und absteigender Linie sowie Geschwi-ster, Geschwisterkinder und Ehegatten derVorgenannten. Auf Wunsch des Nutzungs-berechtigten können darüber hinaus mitGenehmigung des Friedhofsträgers auchandere Verstorbene bestattet werden.Grundsätzlich entscheidet der Nutzungsbe-rechtigte, wer von den beisetzungsberechtig-ten Personen bestattet wird.5) Über die Vergabe des Nutzungsrechtes aneiner Wahlgrabstätte wird eine schriftlicheBescheinigung erteilt. In ihr werden die ge-naue Lage der Wahlgrabstätte und die Dauerder Nutzungszeit angegeben. Dabei wirddarauf hingewiesen, dass der Inhalt desNutzungsrechtes sich nach den Bestimmun-gen der Friedhofsordnung richtet.6) Bei Ablauf der Nutzungszeit kann dasNutzungsrecht auf Antrag und nur für diegesamte Grabstätte verlängert werden. Wirddas Nutzungsrecht nicht verlängert, erlischtes nach Ablauf der Nutzungszeit. Über denAblauf der Nutzungszeit informiert derFriedhofsträger den Nutzungsberechtigtensechs Monate vorher durch schriftlicheBenachrichtigung oder, wenn keineAnschrift bekannt ist, durch öffentlicheBekanntmachung und Hinweis auf derbetreffenden Grabstätte.

§ 30 Übergang von Rechten anWahlgrabstätten

1) Der Nutzungsberechtigte kann sein Nut-zungsrecht nur einem Berechtigten nach § 29Absatz 4 übertragen. Zur Rechtswirksamkeitder Übertragung sind schriftliche Erklärun-gen des bisherigen und des neuen Nutzungs-berechtigten sowie die schriftliche Genehmi-gung des Friedhofträgers erforderlich.2) Schon bei der Verleihung des Nutzungs-rechtes soll der Erwerber für den Fall seinesAblebens seinen Nachfolger im Nutzungs-recht bestimmen und ihm das Nutzungsrechtdurch einen schriftlichen Vertrag übertragen,der erst im Zeitpunkt des Todes des Übertra-genden wirksam wird.3) Wurde bis zum Ableben des Nutzungsbe-rechtigten keine derartige Regelung getrof-fen, geht das Nutzungsrecht in nachstehen-der Reihenfolge auf die Angehörigen desverstorbenen Nutzungsberechtigten über(siehe Einsichtsexemplar der vollständigenFriedhofs-Ordnung in der Friedhofsverwal-tung).:

§ 31 Alte Rechte(siehe Friedhofsverwaltung)

D. Grabmal- und Grabstättengestaltung- Zusätzliche Vorschriften -

§ 32 Wahlmöglichkeiten1) Der Nutzungsberechtigte hat die Möglich-keit, zwischen einer Grabstätte in einem Grä-

berfeld mit allgemeinen oder in einem Grä-berfeld mit zusätzlichen Gestal-tungsvorschriften zu wählen. Der Friedhofs-träger weist spätestens bei Erwerb des Nut-zungsrechtes auf die Wahlmöglichkeit hinund gibt dem künftigen Nutzungsberechtig-ten die entsprechenden Gestaltungsvor-schriften zur Kenntnis. Vor Erwerb des Nut-zungsrechtes an der Grabstätte hat der Nut-zungsberechtigte die erfolgte Belehrung überdie Wahlmöglichkeiten und die von ihmgetroffene Entscheidung schriftlich zubestätigen. Wird von der Wahlmöglichkeitkein Gebrauch gemacht, erfolgt die Bestat-tung in einem Gräberfeld mit allgemeinenGestaltungsvorschriften (vgl. insbesondere§§ 21 und 23). Dieses Gräberfeld befindetsich hinter der Kirche Abteilung 3).2) Zusätzliche Gestaltungsvorschriften regendazu an, gestaltete Grabmale mit individuel-ler, auf den Verstorbenen bezogener Aussa-ge zu schaffen. Sie helfen, eine sowohl sinn-bezogene als auch kostengünstige und relativpflegearmen Grabbepflanzung unter Ver-wendung heimischer, friedhofstypischerPflanzenarten zu erreichen.**Hilfen bieten dazu die Richtlinien zurGrabmalgestaltung (Anlage 1) sowie zurGrabstättengestaltung (Anlage 2).3) Folgende Grabfelder unterliegen dennachfolgend aufgeführten zusätzlichenGestaltungsvorschriften zum Grabmal (§§35-38) und zur Bepflanzung (§ 39):Abt.: 1) Der vordere Friedhofsbereich rechts

vor der Kirche, Doppelgrabstellen;rechte Seite Reihengräber bis 4. Rei-he (hoch zu).

Abt.: 2) Linkes Gräberfeld von der Kirche(Reihen- und Urnengräber), ein-schließlich Bereich der linken Mau-er bis Höhe erste Doppelgrabreihe(siehe Belegungsplan).

§ 33 und 34 sind aufgehoben

§ 351) Die folgenden Kernmaße sind verbindlichund gelten mit Ausnahme der Mindeststärkeauch für Holz und Metall.

2) Das Verhältnis von Höhe zu Breite desGrabmales muss gleich oder größer 2:1 sein.Bei liegenden Grabmalen darf nicht mehr alsein Drittel der Grabstätte durch das Grabmalabgedeckt sein, die Mindeststeinstärke mussebenfalls 15 cm betragen. Die Stärke vonHolz muss mindestens 6 cm betragen.3) Für jede Grabstätte ist nur ein Grabmalzulässig.

§ 36 Material, Form und Bearbeitung1) Für Grabmale dürfen nur Natursteine ver-wendet werden.2) Form und Gestaltung des Grabmals müs-sen materialgerecht, einfach und ausgewo-gen sein. Die aufstrebende oder lagerndeGrundform ist eindeutig erkennbar auszubil-den.3) Zufallsgeformte asymmetrische Steineoder asymmetrische Formen ohne besondereAussage, Breitsteine sowie Findlinge,findlingsähnliche, unbearbeitete bruchrauesowie weiße und schwarze Grabmale sindnicht zugelassen.4) Grabmale müssen aus einem Stück herge-stellt sein (Ausnahme Doppelstelle) undGrabmale aus Stein sind ohne Sockel aufzu-stellen.5) Grabmale müssen allseitig gleichwertigund materialgerecht bearbeitet sein. Sie dür-fen nicht gespalten, gesprengt oder allseitigbossiert sein.6) Oberflächenbearbeitungen, die eine Spie-gelung erzeugen, sollten vermieden werden.Wenn polierte Oberflächengestaltung ge-wählt werden soll, dann ist diese nur für dieVorderansicht erlaubt.Seitenflächen und Rückseite des Steines sindnur in matter Bearbeitung erlaubt. Politurwird nur als gestalterisches Element fürSchriften, Symbole und Ornamente, dieihrerseits nur eine der Größe des Grabmalsangemessene Fläche einnehmen sollen, emp-fohlen.7) Grabmalflächen dürfen keine Umrandun-gen haben.8) Nicht zugelassen sind alle vorstehendnicht aufgeführten Materialien, Zutaten, Ge-staltungs- und Bearbeitungsarten, insbeson-

Kernmaßtabelle (Angaben in cm) max. max. MindeststärkeBreite Höhe

1. Steingrabmal für Reihengrab oder einstelligesWahlgrab für Aschebestattung (stehend) 35 80 15

Grabmalgrößen-festlegung: 15

2. Steingrabmal für Reihengrab und einstelliges 16Wahlgrab für Leichenbestattung (stehend) 45 90 > 1m Höhe: 183. Steingrabmal für zwei- und mehrstellige 16Wahlgräber für Leichenbestattung (stehend) 55 100 > 1m Höhe: 18

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Friedhofsordnung S. 1601.07.2008

dere Beton, Glas, Kunststoff, Lichtbilder,Bildgravuren, Gips, Porzellan, Blech, Draht,Aluminium etc.

§ 37 Schrift, Inschrift und Symbol1) Inschriften und Symbole sollen auf denToten, das Todesgeschehen und dessenÜberwindung Bezug nehmen. Bei Nennungdes vollen Namens ist die Reihenfolge Vor-name, Familienname erforderlich.2) Es sind nur vertieft eingearbeitete Schrif-ten (mindestens 60-Grad bei keilförmig ver-tiefter oder mindestens 4 mm tief beigestrahlter Schrift) oder plastisch erhabeneSchriften sowie Schriften im quadratischenoder rechteckigen Kasten (nicht jedoch inBuchstabenkontur) zulässig. Im Einzelfall istauch die Verbindung unterschiedlicherMaterialien möglich, z. B. Blei-Intarsia,Bronzeauslegung, gegossene Metallschriften(Unikate bzw. limitierte Auflagen) sowieSteinintarsien. Nicht aus dem gleichen Mate-rial des Grabmales serienmäßig hergestellte,nicht limitierte Schriften, Ornamente, Sym-bole, Reliefs und Plastiken sind nicht zuläs-sig.3) Farbige Tönungen sind nur im Ausnahme-fall als nicht glänzende Lasur möglich,wobei der Farbton der Tonskala des Steinesentnommen sein muss. Gold- und Silber-schriften, Ölfarben und Lackanstriche (außerMetall) sind nicht gestattet.

§ 38 Stellung des Grabmals auf derGrabstätte

1) Grabmale sollen mindestens 15 cmAbstand von der Grabkante haben und in derGrabfläche stehen zwecks Umpflanzung.2) Für die Aufstellung des Grabmales eignetsich auf Gräbern für Leichenbestattung inAbhängigkeit von der Grabmalform diegesamte Grabfläche, in der Regel das „Kopf-ende“. Auf einer quadratischen Grabstättefür Aschebestattung soll die Aufstellungzentral erfolgen.

§ 39 Grabstättengestaltung1) Die Bepflanzung der Grabstätten erfolgtmit bodendeckenden ausdauernden und stand-ortgemäßen Stauden und/oder Gehölzen undEinzelpflanzen, die das Grabmal nicht ver-decken, andere Grabstätten nicht beeinträch-tigen und die Grabfläche nicht wesentlichüberschreiten dürfen.2) Entscheidend für die Auswahl der Pflan-zen, die für die jeweilige Grabstätte inBetracht kommen, sind der Charakter desFriedhofs und des Grabfeldes, die vorherr-schenden Lichtverhältnisse, die Gestaltungdes Grabmales und der Bezug auf den Ver-storbenen.3) Bei einer Grabbepflanzung mit Bezug aufden Verstorbenen werden statt der Wechsel-

bepflanzung Einzelpflanzen in die boden-deckende Grundbepflanzung eingebracht.Diese schmücken zu bestimmten Zeiten,z. B. Geburtstag, Todestag, Hochzeitstag desVerstorbenen, das Grab in besonderer Wei-se.4) Besteht hingegen der Wunsch nach Wech-selbepflanzung, kann in die Grundbepflan-zung ein symmetrisch auf der Grabflächeangeordneter Bereich zur Akzentsetzungvorgesehen werden.5) Die Ablage von Schnittblumen erfolgt inbodenbündig eingelassenen Steckvasen.6) Die Abschlusskanten der Grabstättengegen den Weg werden – soweit funktionellerforderlich – von dem Friedhofsträger auseinheitlichem Material bodenbündig gesetzt.Das gilt auch für die seitliche Abgrenzung zuden Nachbargräbern.7) Nicht gestattet sind auf der Grabstätte:a) das Abdecken der Grabstätte mit Platten,

Kies und anderen den Boden verdichten-den Materialien sowie die Verwendungvon Torf und gefärbter Erde,

b) individuelle Einfassungen und Untertei-lungskanten aus Holz, Metall, Stein, Stein-ersatz, Kunststein, Glas, Kunststoff usw.sowie die Unterteilung der Grabstätte mitFormstücken, Platten oder ähnlichenMaterialien. Auf Doppelgräbern darf dieTrittplatte nicht 10% der gesamten Grab-fläche überschreiten. Polierte Steinplattensind nicht erlaubt.

8) Grablaternen müssen in Ausführung undGestaltung zweckentsprechend sein und sichder Umgebung anpassen. Sie sollen ohnefeste Verankerung mit dem Erdreich aufge-stellt werden und nicht höher als 25 cm sein.

IV. Schlussbestimmungen

§ 40 Zuwiderhandlungen1) Wer den Bestimmungen in den §§ 5, 6,10, 11, 12, 13, 19 Absatz 2 bis 4 sowie 21Absatz 4 bis 7 und 21 a Absatz 3 zuwider-handelt, kann durch einen Beauftragten desFriedhofsträgers zum Verlassen des Friedho-fes veranlasst, gegebenenfalls wegen Haus-friedensbruches oder wegen Verstoßesgegen die geltende Gemeindesatzung ange-zeigt werden.2) Bei Verstößen gegen die §§ 21 Absatz 4(bezüglich Einfassungen), 23 Absatz 1 und2, 35 und 36 wird nach § 24 Absatz 3 verfah-ren.3) Bei Verstößen gegen § 21 Absatz 1, 4(bezüglich Grabstättengestaltung) und 7sowie § 39 wird nach § 21 a verfahren.

§ 41 HaftungDer Friedhofsträger haftet nicht für Schäden,die durch nicht ordnungsgemäße Benutzungdes Friedhofes, seiner Anlagen und Einrich-

tungen, durch dritte Personen, durch Tiereoder durch höhere Gewalt entstehen. Ihmobliegen keine besonderen Obhuts- undÜberwachungspflichten.

§ 42 Öffentliche Bekanntmachung1) Diese Friedhofsordnung sowie alle künfti-gen Änderungen und Nachträge bedürfen zuihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntma-chung.2) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgtgemäß der geltenden kommunalen Bekannt-machungssatzung durch den EppendorferAnzeiger (Abdruck im Amtsblatt derGemeinde Eppendorf).3) Die jeweils geltende ungekürzte Fassungder Friedhofsordnung liegt zur Einsichtnah-me aus im

Evang.- Luth. Pfarramt Eppendorf/Friedhofsverwaltung,Kirchweg 1, 09575 Eppendorf

4) Außerdem werden die Friedhofsordnungsowie alle künftigen Änderungen zusätzlichdurch Aushang an der Bekanntmachungsta-fel am Friedhofseingang sowie durchAbkündigung im Gottesdienst bekanntgemacht.

§ 43 Inkrafttreten1) Diese Friedhofsordnung tritt nach Bestäti-gung durch das Ev.-Luth. BezirkskirchenamtFlöha/Chemnitz am Tage nach ihrer Veröf-fentlichung in Kraft.2) Mit In-Kraft-Treten dieser Friedhofsord-nung tritt die Friedhofsordnung der Evange-lisch-Lutherischen Kirchgemeinde Klein-hartmannsdorf vom 18.08.1938 mit 1. Nach-trag vom 10.10.1972 außer Kraft.

Ort, Datum:Kleinhartmannsdorf, den 04.07.2007

Ev.-Luth. KirchgemeindeKleinhartmannsdorfDer Kirchenvorstand

Kirchensiegel

........................ .....................Vorsitzender Mitglied

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S. 17 Dienstpläne 01.07.2008

DIENSTPLAN DER ÄRZTE IM BEREICH EPPENDORF, GROßWALTERSDORF, KLEINHARTMANNSDORF,BORSTENDORF, LEUBSDORF, MARBACH UND GRÜNHAINICHEN IM JULI 2008

Montag, Dienstag und Donnerstag von 19.00 bis 7.00 UhrMittwoch und Freitag von 14.00 bis 7.00 UhrSonnabend, Sonntag und Feiertag von 7.00 bis 7.00 Uhr

Zeiten des Notfalldienstes:

Datum Name Telefonnummer01.07.2008 Dipl.-Med. Elke Helbig, Oederan, Hainichener Straße 43 037292 21170 oder 037292 411702.07.2008 Dr. med. Ricarda Ihle, Eppendorf, Oederaner Straße 1 037293 292 oder 0162 711852203.07.2008 Dipl.-Med. Doris Büßer, Oederan, Große Kirchgasse 10 037292 60267 oder 037292 463104.07.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 5220602505.07.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 52206025

Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr:Dipl.-Med. G. Rochlitzer-Mattern, Breitenau, Augustusburger Straße 43 037292 39620

06.07.2008 07.00 – 19.00 Uhr MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 5220602519.00 – 07.00 Uhr Dipl.-Med. Jutta Gühler, Oederan, Gerichtsstraße 16 037292 4189 oder 037292 60367Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr:Dipl.-Med. Jutta Gühler, Oederan, Gerichtsstraße 16 037292 4189 oder 037292 60367

07.07.2008 Dipl.-Med. Erika Kaufmann, Oederan, Poststraße 9 037292 63300 oder 037292 477608.07.2008 FA Gunar Gläser, Grünhainichen, Hohe Straße 6 037294 90423 oder 0173 159697209.07.2008 Dipl.-Med. G. Rochlitzer-Mattern, Breitenau, Augustusburger Straße 43 037292 3962010.07.2008 Dipl.-Med. Birgit Hoffgaard, Oederan, Freiberger Straße 76 037292 60231 oder 0174 304619911.07.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 5220602512.07.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 52206025

Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr:Dipl.-Med. Anne-Kathrin Löbner, Leubsdorf, Hauptstraße 43 037291 20534 oder 0171 3862464

13.07.2008 07.00 – 19.00 Uhr MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 5220602519.00 – 07.00 Uhr Dipl.-Med. Silvia Hertel, Eppendorf, Borstendorfer Straße 2 037293 799955 oder 037322 80463Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr:Dipl.-Med. Silvia Hertel, Eppendorf, Borstendorfer Straße 2 037293 799955 oder 037322 80463

14.07.2008 FA Gunar Gläser, Grünhainichen, Hohe Straße 6 037294 90423 oder 0173 159697215.07.2008 Dipl.-Med. Klaus Kaufmann, Oederan, Poststraße 9 037292 63300 oder 037292 477616.07.2008 Dr. Matthias Freyer, Oederan, Große Kirchgasse 10 037292 60267 oder 037292 6029517.07.2008 Dipl.-Med. Anne-Kathrin Löbner, Leubsdorf, Hauptstraße 43 037291 20534 oder 0171 386246418.07.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 5220602519.07.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 52206025

Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr:Dipl.-Med. Klaus Kaufmann, Oederan, Poststraße 9 037292 63300 oder 037292 4776

20.07.2008 07.00 – 19.00 Uhr MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 5220602519.00 – 07.00 Uhr Dr. med. Harald Gläser, Grünhainichen, Hohe Straße 6 037294 1250 oder 0172 9331392Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr:Dr. med. Harald Gläser, Grünhainichen, Hohe Straße 6 037294 1250 oder 0172 9331392

21.07.2008 Dipl.-Med. Birgit Hoffgaard, Oederan, Freiberger Straße 76 037292 60231 oder 0174 304619922.07.2008 Dipl.-Med. Erika Kaufmann, Oederan, Poststraße 9 037292 63300 oder 037292 477623.07.2008 Dr. med. Detlef König, Oederan, Görbersdorfer Hohle 1 037292 60517 oder 037292 476524.07.2008 Dr. Lutz Naumann, Eppendorf, Borstendorfer Straße 24 037293 553 oder 0173 386752828.07.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 5220602526.07.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 52206025

Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr:Dr. Matthias Freyer, Oederan, Große Kirchgasse 10 037292 60267 oder 037292 60295

27.07.2008 07.00 – 19.00 Uhr MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 5220602519.00 – 07.00 Uhr Dipl.-Med. Elke Helbig, Oederan, Hainichener Straße 43 037292 21170 oder 037292 4117Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr:Dipl.-Med. Elke Helbig, Oederan, Hainichener Straße 43 037292 21170 oder 037292 4117

28.07.2008 Dr. med. Harald Gläser, Grünhainichen, Hohe Straße 6 037294 1250 oder 0172 933139229.07.2008 Dr. Jana Berg 0162 703368030.07.2008 Dr. Matthias Freyer, Oederan, Große Kirchgasse 10 037292 60267 oder 037292 6029531.07.2008 Dr. Lutz Naumann, Eppendorf, Borstendorfer Straße 24 037293 553 oder 0173 3867528

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Dienstpläne S. 1801.07.2008

DIENSTPLAN DER ÄRZTE IM BEREICH EPPENDORF, GROßWALTERSDORF, KLEINHARTMANNSDORF,BORSTENDORF, LEUBSDORF, MARBACH UND GRÜNHAINICHEN IM AUGUST 2008

Montag, Dienstag und Donnerstag von 19.00 bis 7.00 UhrMittwoch und Freitag von 14.00 bis 7.00 UhrSonnabend, Sonntag und Feiertag von 7.00 bis 7.00 Uhr

Zeiten des Notfalldienstes:

Datum Name Telefonnummer01.08.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 5220602502.08.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 2206025

Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr:Dr. med. Detlef König, Oederan, Görbersdorfer Hohle 1 037292 60517 oder 037292 4765

03.08.2008 07.00 – 19.00 Uhr MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 5220602519.00 – 07.00 Uhr Dipl.-Med. Anne-Kathrin Löbner, Leubsdorf, Hauptstraße 43 037291 20534 oder 0171 3862464Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr:Dipl.-Med. Anne-Kathrin Löbner, Leubsdorf, Hauptstraße 43 037291 20534 oder 0171 3862464

04.08.2008 Dr. Lutz Naumann, Eppendorf, Borstendorfer Straße 24 037293 553 oder 0173 386752805.08.2008 Dipl.-Med. Anne-Kathrin Löbner, Leubsdorf, Hauptstraße 43 037291 20534 oder 0171 386246406.08.2008 Dr. med. Detlef König, Oederan, Görbersdorfer Hohle 1 037292 60517 oder 037292 476507.08.2008 Dr. med. Ricarda Ihle, Eppendorf, Oederaner Straße 1 037293 292 oder 0162 711852208.08.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 5220602509.08.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 52206025

Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr:Dr. med. Harald Gläser, Grünhainichen, Hohe Straße 6 037294 1250 oder 0172 9331392

10.08.2008 07.00 – 19.00 Uhr MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 5220602519.00 – 07.00 Uhr Dipl.-Med. G. Rochlitzer-Mattern, Breitenau, Augustusb. Str. 43 037292 39620Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr:Dipl.-Med. G. Rochlitzer-Mattern, Breitenau, Augustusburger Straße 43 037292 39620

11.08.2008 FA Gunar Gläser, Grünhainichen, Hohe Straße 6 037294 90423 oder 0173 159697212.08.2008 Dipl.-Med. Jutta Gühler, Oederan, Gerichtsstraße 16 037292 4189 oder 037292 6036713.08.2008 Dr. med. Harald Gläser, Grünhainichen, Hohe Straße 6 037294 1250 oder 0172 933139214.08.2008 Dipl.-Med. Anne-Kathrin Löbner, Leubsdorf, Hauptstraße 43 037291 20534 oder 0171 386246415.08.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 5220602516.08.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 52206025

Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr: Dipl.-Med. Jutta Gühler, Oederan, Gerichtsstr. 16 037292 4189 oder 037292 6036717.08.2008 07.00 – 19.00 Uhr MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 52206025

19.00 – 07.00 Uhr Dipl.-Med. Doris Büßer, Oederan, Große Kirchgasse 10 037292 60267 oder 037292 4631Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr:Dipl.-Med. Doris Büßer, Oederan, Große Kirchgasse 10 037292 60267 oder 037292 4631

18.08.2008 Dr. med. Ricarda Ihle, Eppendorf, Oederaner Straße 1 037293 292 oder 0162 711852219.08.2008 Dipl.-Med. Jutta Gühler, Oederan, Gerichtsstraße 16 037292 4189 oder 037292 6036720.08.2008 Dipl.-Med. G. Rochlitzer-Mattern, Breitenau, Augustusburger Straße 43 037292 3962021.08.2008 Dr. Lutz Naumann, Eppendorf, Borstendorfer Straße 24 037293 553 oder 0173 386752822.08.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 5220602523.08.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 52206025

Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr: Dr. med. Ricarda Ihle, Eppendorf, Oederaner Str. 1 037293 292 oder 0162 711852224.08.2008 07.00 – 19.00 Uhr MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 52206025

19.00 – 07.00 Uhr FA Gunar Gläser, Grünhainichen, Hohe Straße 6 037294 90423 oder 0173 1596972Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr: FA Gunar Gläser, Grünhainichen, Hohe Straße 6 037294 90423 oder 0173 1596972

25.08.2008 Dipl.-Med. Doris Büßer, Oederan, Große Kirchgasse 10 037292 60267 oder 037292 463126.08.2008 Dipl.-Med. Klaus Kaufmann, Oederan, Poststraße 9 037292 63300 oder 037292 477627.08.2008 Dipl.-Med. Birgit Hoffgaard, Oederan, Freiberger Straße 76 037292 60231 oder 0174 304619928.08.2008 Dipl.-Med. Erika Kaufmann, Oederan, Poststraße 9 037292 63300 oder 037292 477629.08.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 5220602530.08.2008 MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 52206025

Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr:Dipl.-Med. Silvia Hertel, Eppendorf, Borstendorfer Straße 2 037293 799955 oder 037322 80463

31.08.2008 07.00 – 19.00 Uhr MVZ Gornau, Gornau, August-Bebel-Straße 13 03725 344390 oder 0151 5220602519.00 – 07.00 Uhr Dr. Jana Berg 0162 7033680Sprechstunde 09.00 – 10.00 Uhr:Dr. Matthias Freyer, Oederan, Große Kirchgasse 10 037292 60267 oder 037292 60295

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S. 19 Dienstpläne/Information 01.07.2008

Änderungen vorbehalten

30.06. – 06.07.2008 Löwenapotheke FlöhaMarktapotheke Zschopau

07.07. – 13.07.2008 Kranich-Apotheke EppendorfApotheke „Am Park“ Flöha

14.07. – 20.07.2008 Apotheke Niederwiesa,Apotheke „An der Kuppe“ Gornau

21.07. – 27.07.2008 Stadtapotheke FlöhaLindenapotheke Zschopau

28.07. – 03.08.2008 Georgenapotheke FlöhaAdlerapotheke Zschopau

04.08. – 10.08.2008 Stadtapotheke OederanSchlossapotheke Augustusburg

11.08. – 17.08.2008 Apotheke „Am Brühl“ OederanApotheke Grünhainichen

18.08. – 24.08.2008 Löwenapotheke FlöhaMarktapotheke Zschopau

25.08. – 31.08.2008 Kranich-Apotheke EppendorfApotheke „Am Park“ Flöha

01.09. – 07.09.2008 Apotheke NiederwiesaApotheke „An der Kuppe“ Gornau

05./06.07.2008 ZA Martin Jehmlich, Föha,Rudolf-Breitscheid-Straße 37Telefon: 03726/6063 oder 0177/2592283

12./13.07.2008 Dipl. Stom. Ingrid Seifert,Niederwiesa, Dresdner Straße 7Telefon: 03726/2858

19./20.07.2008 Dr. Matthias Freyer, Oederan,Große KirchgasseTelefon: 037292/60267 oder 037292/60295

26./27.07.2008 Dipl. Stom. Thomas Held,Oederan, Freiberger Straße 15Telefon: 037292/4125

02./03.08.2008 Dr. med. Matthias Moser,Augustusburg, Am Kurplatz 6Telefon: 037291/6262 oder 037291/6263

09./10.08.2008 Dr. med. Christine Kindermann,Oederan, Freiberger Straße 15Telefon: 037292/4220

16./17.08.2008 MR Dr. med. Wolfram Engelmann,Oederan, Freiberger Straße 15Telefon: 037292/60394

23./24.08.2008 Dr. Solveig Roscher, Eppendorf,Karl-Liebknecht-Straße 1Telefon: 037293/259

30./31.08.2008 Dr. med. Dietmar Jolie, Eppendorf,Leubsdorfer Straße 1 cTelefon: 037293/506

Sprechzeiten: sonnabends und an Brückentagen 9.00 – 12.00 Uhrsonn- und feiertags 10.00 – 11.00 UhrAußerhalb der Sprechzeiten besteht Hausbereitschaft.

WOCHENENDDIENST DER ZAHNÄRZTEIM JULI/AUGUST 2008

BEREITSCHAFT APOTHEKENIM JULI/AUGUST 2008

Anlässlich ihres 125-jährigen Bestehens organisierte die freiwilligeFeuerwehr Zug am 31. Mai 2008 einen Wettkampf für historischeFeuerwehrtechnik. Dieser Einladung folgten auch Mitglieder desFeuerwehrvereins Kleinhartmannsdorf mit ihrem „Schmuckstück“.Es handelt sich hierbei um die historische Handdruckspritze die imJahre 1879 von der Chemnitzer Firma Baldauf gefertigt wurde undheute noch voll funktionstüchtig ist. Allerdings entschied man sich,um die schon etwas wackeligen Räder zu schonen, das Gefährt aufeinem Hänger zum Veranstaltungsort zu transportieren. An dieserStelle gilt der Dank der freundlichen Unterstützung des AutohausesMöckel aus Kleinhartmannsdorf. Beim bereits erwähnten Wett-kampf maßen sich 12 historisch gekleidete Mannschaften mit ihren„Oldtimern“ in den Disziplinen: „Treiben eines Balls durch einsenkrecht stehendes Labyrinth mit Wasserstrahl“, „Handdrucksprit-zenweitspritzen“ und „Feuerwehrstiefelweitwurf“. Dem aufopfe-rungsvollen Einsatz der 6 Kameraden ist die hervorragende Platzie-rung im vorderen Mittelfeld zu verdanken, auch wenn es an diesemTag eher Nebensache war. Im Vordergrund stand, sich mit anderenKameraden an gut gehegter und gepflegter „Alttechnik“ zu erfreuenund den einen oder anderen Tipp oder Trick auszutauschen. Es war

ein erlebnisreicher Tag in angenehmer Atmosphäre. Und wir habenunser Kleinhartmannsdorf gut präsentiert.

Feuerwehrverein Kleinhartmannsdorfwww.feuerwehr-kleinhartmannsdorf.de.ki

5. Platz für Feuerwehrverein Kleinhartmannsdorf

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Informationen S. 2001.07.2008

Allgemeines:• 06.06.2008 � Am 06.06.2008 erfolgtedie offizielle Grundung des geplantenFeuerwehrvereins. Dieser Verein wurdegegrundet, um die eigentlichen Aufgabender Feuerwehr (Feuer bekämpfen, Men-schenleben retten, ...) und die Tätigkeitennebenbei (Feste, Veranstaltungen, ...) zutrennen. Der richtige Name lautet nacheiner einstimmigen Abstimmung: „Feu-erwehrverein Eppendorf Sachsen e.V.“Vorsitzender ist Kamerad Mike Bau-mann, dessen Stellvertreter ist KameradFrank Wischnewski und der Kassen-wart ist KameradMario Weigelt.• 08.06.2008� Der RW (Rustwagen) vonunserer Wehr fuhr nach Niederwiesa zumFeuerwehrfest „125 Jahre Feuerwehr Nie-derwiesa“, um an dem geplanten Fahr-

zeugcorso teilzunehmen, wo mehrereFeuerwehrfahrzeuge von fruher bis heutezu sehen waren. Dieser Fahrzeugcorsodauerte eine gute Stunde und fuhrte durchNiederwiesa, Lichtenwalde und Brauns-dorf.

Einsätze Mai:• 07.05.2008� Ölspur auf der Borstendor-fer Straße/Leubsdorfer Straße in Eppendorf• 07.05.2008�Turöffnung auf der Oedera-ner Straße in Eppendorf• 13.05.2008 � Auslaufende Flussigkeitauf der Borstendorfer Straße/Edeka-Park-platz in Eppendorf

Wettkampf:• 17.05.2008 � Die Feuerwehr Freiberghat anlässlich des Häuersteigfestes einen

Wettkampf im Löschangriff veranstaltet.Insgesamt nahmen 2 Frauenmannschaftenund 14 Männermannschaften teil. DieFeuerwehr Eppendorf belegte dabei einenordentlichen 4. Platz mit einer Zeit von34,78 s.• 31.05.2008� Am 31.05.2008 veranstal-tete die Feuerwehr Scharfenstein wiedereinmal einen Wettkampf im Löschangriff.Offizieller Beginn war 10.00 Uhr. Ab die-sem Zeitpunkt kämpften insgesamt 21Mannschaften um den beliebten Wander-pokal. Fur Essen und Trinken wurde wieimmer gesorgt. Etwa gegen 12.30 Uhrwaren alle anstehenden Durchgänge been-det und es folgte die Siegerehrung. DieFeuerwehr Eppendorf belegte dabei einen9. Platz mit einer Zeit von 41,31 s.

Feuerwehr Eppendorf informiert!www.feuerwehr-eppendorf.de.vu

Zum diesjährigen Kinderfest des Heimatvereins Eppendorf warensehr viele Kinder mit ihren Eltern oder Großeltern in den Steinbruchgewandert, um das Stück „Kussusnixus“ vom Theatre de Luna ausOschatz anzuschauen. Das lustige Stück, nicht nur zum Anschauen,sondern auch zum Mitmachen, begeisterte Jung und Alt. Selbst derWettergott hatte ein Einsehen und schickte erst nach Ende der Vor-führung ein kleines Gewitter über den Steinbruch.Die Kinder konnten sich außerdem schminken lassen bzw. kleineBasteleien herstellen, ein Pony und ein Reitpferd warteten auf ihreReiter und die große Hüpfburg machte allenRiesenspaß.Für alle gab es Kaffee und von den Mitgliederndes Heimatvereins selbstgebackenen Kuchen.Abends schloss sich nahtlos das gemütlicheBeisammensein von Besuchern bei gegrillterBratwurst, Steaks, Bier und Lagerfeuer an.

Das Duo „Tandem“ sorgte mit seiner Country-musik für die ganz spezielle Unterhaltung, dieim Steinbruch so richtig zur Geltung kommt.Als besonderen Höhepunkt kündigte der Vor-sitzende des Heimatvereins, Herr Karl-HeinzBellmann am späten Abend ein kleines, aber

feines Höhenfeuerwerk an.Vielen Dank den fleißigen Helfern, die zum Gelingen des Festesbeigetragen haben! Ein besonderer Dank gilt der Fleischerei Sei-fert Eppendorf. Sowohl zu unserer Fahnenweihe am 1. Mai 2008als auch zum Kinder- und Sommerfest unterstützten sie unsuneigennützig bei der Versorgung unserer Gäste und aller Besu-cher. Vielen Dank an die Geschäftsleitung und das ganze Team.

Brigitte Brott, Heimatverein Eppendorf

Heimatverein EppendorfKinder- und Sommerfest im Steinbruch 31.5.2008

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S. 21 Geburtstage 01.07.2008

Gratulation für ältere Bürger ab dem 75. Lebensjahrfür den Monat Juli 2008

in EppendorfHerrn Novatius, Gotthard am 01.07. zum 76. GeburtstagFrau Morgenstern, Gerda am 02.07. zum 88. GeburtstagFrau Lindner, Magdalena am 04.07. zum 75. GeburtstagFrau Modlich, Elfriede am 04.07. zum 75. GeburtstagFrau Schiffke, Hilde am 04.07. zum 79. GeburtstagFrau Uhlig, Brigitte am 04.07. zum 78. GeburtstagFrau Katschinsky, Hilde am 05.07. zum 85. GeburtstagFrau Lange, Margarete am 06.07. zum 83. GeburtstagHerrn Neubert, Günther am 07.07. zum 79. GeburtstagFrau Künzel, Inge am 07.07. zum 78. GeburtstagFrau Wagner, Inge am 07.07. zum 77. GeburtstagFrau Baumann, Helga am 13.07. zum 75. GeburtstagFrau Sandig, Lieselotte am 14.07. zum 76. GeburtstagFrau Jäschke, Erna am 15.07. zum 83. GeburtstagFrau Kuchnia, Elisabeth am 16.07. zum 84. GeburtstagFrau Hornig, Hildegard am 18.07. zum 83. GeburtstagFrau Helbig, Hildegard am 18.07. zum 77. GeburtstagFrau Neumann, Jutta am 21.07. zum 79. GeburtstagFrau Wenzel, Irmgard am 21.07. zum 79. GeburtstagFrau Götzelt, Irmgard am 22.07. zum 82. GeburtstagHerrn Schubert, Werner am 22.07. zum 80. GeburtstagHerrn Arnold, Alfred am 23.07. zum 76. Geburtstag

Herrn Uhlmann, Horst am 24.07. zum 77. GeburtstagHerrn Zenker, Johannes am 24.07. zum 77. GeburtstagFrau Richter, Ilse am 25.07. zum 88. GeburtstagHerrn Otte, Günter am 28.07. zum 80. GeburtstagFrau Oehme, Anny am 28.07. zum 96. GeburtstagHerrn Morgenstern, Werner am 29.07. zum 76. GeburtstagHerrn Göthel, Wolfgang am 31.07. zum 75. GeburtstagFrau Pohl, Käthchen am 31.07. zum 85. GeburtstagFrau Morgenstern, Ella am 31.07. zum 78. Geburtstagin KleinhartmannsdorfFrau Mai, Marga am 07.07. zum 78. GeburtstagFrau Wanke, Ingeburg am 18.07. zum 81. GeburtstagFrau Kirchhübel, Irmgard am 22.07. zum 85. GeburtstagFrau Schubert, Martha am 28.07. zum 90. Geburtstagin GroßwaltersdorfHerrn Auerbach, Helmut am 11.07. zum 79. GeburtstagHerrn Weigelt, Heinz am 15.07. zum 84. GeburtstagFrau Schreiber, Anneliese am 16.07. zum 79. GeburtstagHerrn Morgenstern, Manfred am 20.07. zum 81. GeburtstagAllen Jubilaren die herzlichsten Glückwünsche übermitteln Bür-germeister Helmut Schulze, Ortsvorsteher Armin Hahn und Orts-vorsteher Lothar Rohrer.

Gratulation für ältere Bürger ab dem 75. Lebensjahrfür den Monat August 2008

in EppendorfFrau Modlich, Marianne am 01.08. zum 75. GeburtstagHerrn Weichelt, Siegfried am 01.08. zum 78. GeburtstagFrau Börner, Brigitte am 02.08. zum 80. GeburtstagHerrn Sonntag, Werner am 02.08. zum 86. GeburtstagFrau Hagen, Inge am 02.08. zum 78. GeburtstagFrau Hofmann, Elfriede am 03.08. zum 93. GeburtstagFrau Schmidt, Gilda am 03.08. zum 79. GeburtstagHerrn Günther, Siegfried am 05.08. zum 81. GeburtstagFrau Günther, Inge am 05.08. zum 77. GeburtstagFrau Popielas, Edeltraud am 08.08. zum 80. GeburtstagFrau Auerbach, Elfriede am 10.08. zum 86. GeburtstagFrau Karasek, Anna am 11.08. zum 88. GeburtstagFrau Neuhäuser, Erika am 11.08. zum 84. GeburtstagFrau Auerbach, Edeltraut am 12.08. zum 85. GeburtstagFrau Heyland, Gislinde am 12.08. zum 77. GeburtstagFrau Hösel, Helga am 13.08. zum 77. GeburtstagFrau Riha, Gerda am 14.08. zum 85. GeburtstagHerrn Frenzel, Georg am 16.08. zum 78. GeburtstagHerrn Wagner, Hennig am 20.08. zum 75. GeburtstagFrau Gierschner, Gerda am 21.08. zum 82. GeburtstagFrau Gaß, Renate am 22.08. zum 77. GeburtstagHerrn Neubert, Werner am 24.08. zum 87. GeburtstagFrau Schindler, Erika am 24.08. zum 83. GeburtstagFrau Kaden, Irma am 25.08. zum 79. GeburtstagHerrn Kempe, Karlheinz am 25.08. zum 76. Geburtstag

Herrn Wagner, Heinz am 27.08. zum 80. GeburtstagHerrn Zahn, Harry am 27.08. zum 76. GeburtstagFrau Neubert, Inge am 28.08. zum 77. GeburtstagHerrn Reichelt, Herbert am 30.08. zum 87. GeburtstagFrau Stein, Erna am 30.08. zum 88. GeburtstagFrau Butze, Jutta am 30.08. zum 78. Geburtstagin KleinhartmannsdorfFrau Haufe, Gertrut am 02.08. zum 89. GeburtstagFrau Endler, Anni am 05.08. zum 75. GeburtstagFrau Götzelt, Gerta am 09.08. zum 85. GeburtstagHerrn Stumpe, Gerhard am 16.08. zum 79. GeburtstagFrau Möckel, Anita am 23.08. zum 77. GeburtstagFrau Lorenz, Helga am 25.08. zum 79. GeburtstagFrau Lohse, Hilde am 29.08. zum 89. GeburtstagFrau Schmidt, Jutta am 29.08. zum 78. Geburtstagin GroßwaltersdorfFrau Arnold, Lissa am 04.08. zum 84. GeburtstagFrau Hähner, Else am 07.08. zum 75. GeburtstagFrau Schreiber, Lisa am 13.08. zum 77. GeburtstagFrau Morgenstern, Hildegard am 18.08. zum 77. GeburtstagHerrn Wächtler, Erich am 28.08. zum 75. Geburtstag

Allen Jubilaren die herzlichsten Glückwünsche übermitteln Bür-germeister Helmut Schulze, Ortsvorsteher Armin Hahn und Orts-vorsteher Lothar Rohrer.

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Historie S. 2201.07.2008

Die Eppendorfer hatten schon 1915 den Hurra-Patriotismus abge-lehnt und das Läuten nach militärisch errungenen Siegen verwei-gert. Aber der Krieg sollte noch jahrelang fortdauern. Auf Befehlder Kaiserlichen Reichsregierung mussten die meisten Glocken inDeutschland für die Rüstungsindustrie abgegeben werden. DasEppendorfer Geläut, das 1864 geweiht wurde, bestand nur 53 Jahre.Eppendorf hatte die große und die mittlere Glocke abzuliefern, diekleine durfte man behalten. Im Juni 1917 erfolgte der feierlicheGlockenabschied. (auf dem Bild von 1. nach r.: Spediteur OskarRichter, Schlossermeister Oswald Morgenstern, Baumeister EmilSchmidt, Straßenwärter Mehner). Die Glocken wurden per Bahnauf einen „Glockenfriedhof“ bei Hamburg gefahren, wo sie dannzum Einschmelzen weitergebracht wurden. Ein kleiner Teil derbeschlagnahmten Glocken überlebte den Weltkrieg und konnte demHeimatort zurückgegeben werden. Aber Eppendorf bekam seineabgelieferten Glocken nicht wieder.1920 konnten drei neue Glocken beschafft werden. Es waren Eisen-hartgussglocken, gegossen von der Firma Schilling und Lattermann.

Die kleine Bronzeglocke, die Eppendorf während desWeltkrieges behalten durfte, wurde mit in Zahlung gege-ben. Am 12. August 1920 erfolgte die Weihe des neuenvollen Geläuts.Beim Einläuten der Adventszeit 1937 entstand an dergroßen Glocke ein Riss. Sie wurde abgenommen und zumEinschmelzen abtransportiert.Am 6. September 1938 traf die neue Glocke auf demEppendorfer Bahnhof ein und wurde tags darauf schöngeschmückt im festlichen Zug und unter dem Geläut derbeiden anderen Glocken an die Kirche gefahren. Am 8.September erfolgte die Glockenweihe.Diese Glocke war nur acht Wochen zu hören; die Eppen-dorfer hatten kein Glück mit ihr, denn auch sie erhielteinen Sprung. Der 2. Weltkrieg verhinderte zunächst dieAnschaffung einer anderen Glocke. Die schadhafte hingnun rund 10 Jahre stumm im Glockenstuhl. Erst am 14.Februar 1949 wurde sie abmontiert.

Am 10. März 1949 konnte die neue Glocke mit einem LKW vomEisenwerk Morgenröthe-Rautenkranz abgeholt werden. Ihre In-schrift lautete: „Ein feste Burg ist unser Gott. Gesprungen 1938 –gegossen 1949“.Am 26. März erfolgte mit demneuen vollen Geläut die ersteTrauung, und zwar von Adolf Jor-den und Frau Erika, geb. Lorenz.Schon nach zwei Jahren musstedas Läuten der großen Glockeabermals eingestellt werden. Manhatte am 26. März 1951 einenHaarriss festgestellt, der denKlang veränderte. Die Glockewurde wieder abgenommen unddurch eine neue ersetzt. Inschrift:„Ein feste Burg ist unser Gott –gegossen 1951“. Seitdem könnenwir wieder das volle Geläut hören.Früher brachte man die Glocken durch einen Seilzug in Schwung.Viele Jahre lang besorgte das Läuten der Tischlermeister Heinrich

Gerlach, später sein Sohn Fritz und danach dessen Schwie-gersohn Werner Börner.Im Jahr 1960 wurde eine elektrische Läuteanlage be-schafft, die aber nicht zufrieden stellend funktionierte.Deshalb wurde eine neue Läuteanlage 1993 installiert.Eine einheitliche Läuteordnung für alle Kirchen gibt esnicht. Jede muss besonders ausgearbeitet werden, weilnicht nur die Geläute, sondern auch die örtlichen Traditio-nen, Erwartungen und Möglichkeiten verschieden sind. Esgilt aber, bestimmte Läuteregeln zu beachten. Läuten meh-rere Glocken, beginnt die kleinste. Erst wenn diese vollausschwingt, soll die nächst größere hinzukommen und diedritte entsprechend später. Ausgeläutet wird in der glei-chen Reihenfolge. Die kleinste Glocke schweigt zuerst, dietiefste Glocke läutet bis zuletzt.Das sind die Anlässe zum Läuten der Eppendorfer Glocken:Gottesdienste:Einläuten am Vortag 18.00 Uhr alle drei Glocken

DAS EPPENDORFER GELÄUT (FORTSETZUNG)

von links nach rechts: Spediteur Oskar Richter, BaumeisterEmil Schmidt, Schlossermeister Morgenstern, StraßenwärterMehner, Hofarbeiter Buzek, Straßenarbeiter Helbig

Eintreffen der neuen Klangstahlglocken 1920

Foto: Bettina Fitzner

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S. 23 Historie/Information 01.07.2008

Ein Höhepunkt zur Jahreshauptversamm-lung des Rassegeflügelzüchtervereins e.V.Eppendorf ist die Vergabe der Leistungs-preise für die Ausstellungssaison 2007/08.

Den Gesamtleistungspreis zur Bezirkswas-sergeflügelschau in Zwönitz für Gänseerrang Johannes Rudolph mit Höckergänsen.

Leistungspreis für dieKreisjunggeflügelschau:Markus Kunath (Jugend) mitWyandotten – rebhuhnfarbig

Leistungsschau für dieLandesschau Leipzig:Hartmut Halfter mitSteinbacher KampfgänsenFür Hühner undZwerghühner:Robert Bauer mit AntwerpenerBartzwergenFür Tauben:Reinhart Bauer mitSchlesischen Kröpfern,Robert Bauer mit DeutschenTrommeltaubenFür die Jugend:Ricardo Dittrich mitElsterpurzlernDie beste Taube des jüngstenJahrgangs zeigte:Christian Hengst – Startaube, schwarz

Weiterhin führten wir zum Dorffest „Hütte98“ in Kleinhartmannsdorf ein Wettkrähenam 04.05.08 durch.

Die Ergebnisse – Große Hähne:1. Helmut Eismann, Großhartmannsdorf –

Hamburger Silberlack

2. Günter Roscher, Großwaltersdorf –Welsumer

3. Gerd Glöckner, Eppendorf –Sachsenhahn

Zwerghähne:1. Uwe Ulitze, Großwaltersdorf –

Antwerpener Bartzwerg2. Christopher Lein, Leubsdorf –

Antwerpener Bartzwerg3. Alexander Kolbe, Eppendorf –

Antwerpener Bartzwerg

Impressionen aus dem Rassegeflügelzüchterverein e.V. Eppendorf

von links: Reinhard Bauer (Beste Taube2005), Wolfram Endler (Beste Taube 2006),Horst Gröbel – Zuchtwart für Tauben

von links: Johannes Rudolph, Robert Bauer,Reinhard Bauer, Ricardo Dittrich, Detlef Schubert,

Hartmut Halfter, Christian Hengst

30 Min. vor Beginn große GlockeBeginn alle drei GlockenFestgottesdienste:30 Min. vor Beginn alle drei GlockenBeginn alle drei GlockenOstern: 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr alle drei Glocken(mit Unterbrechungen)Silvester: 0.00 Uhr bis 1.00 Uhr alle drei Glocken(mit Unterbrechungen)Beerdigungen:Ausläuten am Vortag9.00 Uhr bis 9.30 Uhr alle drei Glocken(mit Unterbrechungen)Beginn große GlockeEnde alle drei Glocken

(10 Min.)Gebetsläuten: 7.00 Uhr,12.00 Uhr und 18.00 Uhr mittlere Glocke 5 Min.Trauung:(zu Beginn und am Schluss) alle drei GlockenTaufe kleine Glocke

Besondere Anlässe:Christfest (25. Dezember) 5.00 Uhr – 5.15 UhrNeujahr 0.00 Uhr – 0.15 UhrKonfirmationsfeier während der EinsegnungKarfreitag 15.00 Uhr

Danach schweigen die Glocken bis zur Feier der Osternacht bzw.zum OstermorgenFeier der Osternacht:1. Osterfeiertag 5.00 Uhr – 5.15 Uhr1. Pfingstfeiertag 5.00 Uhr – 5.15 Uhr

Manfred Wünsche

Glockenweihe durch Pfarrer Schuffenhauer am 8. September 1938

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Informationen/Kultur+Sport S. 2401.07.2008

Basteltipp von Inge FindeisenZum ersten Schultag… bekommt jedes Kind eine Schultüte –doch diese hier ist etwas ganz besonderes.Diese Stifte, Wachsmalkreide sowie Knetesind nicht fürs Schulheft gedacht, sonderngarantieren einen vergnüglichen Nachmittag.Material:- Kiste aus

Kunststoff- Riesenstifte- Knete- Wachsmalstifte- Maus aus

Zuckerschaum- SüßigkeitenPacken Sie zuerst die Maus aus Zucker-schaum in Zellophan und binden mit einerSchleife zu.Als erstes die Riesenstifte und die Maus indie Plastikbox legen.Knete und Wachsmalstifte aus der Ver-packung nehmen und die Box auffüllen.In der verdeckten Hälfte der Box könnenSie Süßigkeiten unterbringen.Viel Spaß beim Ausprobieren wünscht

Ihre Inge Findeisen

Am 31.05.2008 gab die InternationaleSchachmeisterin, Frau Claudia Steinba-cher, die in der 1. Bundesliga-Frauenspielt, eine Simultan-Vorstellung inEppendorf.Zur Begrüßung, um 10.00 Uhr im Gast-hof „Prinz Albert“, war auch der Eppen-dorfer Bürgermeister Helmut Schulzeerschienen.Anschließend stellte sich Frau Steinba-cher 22 Schachfreunden zum Wettkampf.Neben den Eppendorfer Spielern warenauch Gäste aus Oederan, Brand-Erbis-dorf, Lengefeld, Chemnitz und Borsten-dorf eingeladen.Nach 4,5 Stunden Spielzeit hatte FrauSteinbacher 15 Partien gewonnen, 5 mal

spielte sie remis und 2 Partien verlor sie.Gewinner waren: Ina Weiß, Eppendorfund Dietmar Hengst aus Brand-Erbisdorf.Remis spielten Tobias Arnold, MarcoBauer, Jens Schuwardt, alle Eppendorf,Bringfried Mehner, Lengefeld und Mar-kus Kempe aus Chemnitz.Im Jahr der Schacholympiade in Dresdeneine gelungene Schach-Veranstaltung inEppendorf.

Wir danken allen unseren Spendern fürihre Unterstützung, die diese Veranstal-tung erst möglich machten!

Gerhard MendrokSV Eppendorf, Abt. Schach

Nette Leute spielenSchachSV Eppendorf,Abt. SchachMittwoch 18.00 Uhr imHotel „Prinz Albert“,Vereinszimmer – AlleAltersklassen18.00 Uhr bis 19.30 Uhrfür Nachwuchs

JULI 2008� 02.07.2008, 13.30 Uhr Grillnachmittag im Steinbruch,

organisiert vom Seniorenclub Eppendorf� 08.07.2008, 09.30 Uhr Familienradtag

Abfahrt: an der Rollerbahn über drei verschiedene Streckenmit anschließendem Imbiss

� 08.07.2008 Grillen, organisiert vom LandfrauenvereinWIRBELWIND Großwaltersdorf, im Vereinshaus Großwal-tersdorf

� 11.07. – 13.07.2008 Fest der Vereine(weitere Informationen in dieser Ausgabe)

� 16.07.2008 Halbtagesfahrt nach Kriebstein, organisiert vomSeniorenclub Eppendorf

� 19.07.2008 Radrennen RUND UM GROSSWALTERSDORF� 26.07. und 27.07.2008 Reitturnier des Reit- und Fahrvereins

Großwaltersdorf und Umgebung e.V.

� 30.07.2008, 13.30 Uhr Spielenachmittag, organisiert vomSeniorenclub Eppendorf, in der »Alten Schule« Eppendorf

AUGUST 2008� 23.08.2008 Bus-Rad-Tour von Weinböhla durch die

Laußnitzer und Dresdener Heide ins Elbtal,organisiert von der AG Naturschutz

SEPTEMBER 2008� 07.09. – 10.09.2008 4-Tagesfahrt in den Bayrischen Wald

(Bodenmais, Großer Arber, Passau, Schifffahrt auf derDonau)

� 20.09. – 21.09.2008 Kartoffelfest im KartoffellagerhausGroßwaltersdorf

� 24.09.2007, 13.30 Uhr Vortrag „Wie erkenne ich essbarePilze“, organisiert vom Seniorenclub Eppendorf, in der»Alten Schule« Eppendorf

KULTUR UND SPORT IN EPPENDORF, GROßWALTERSDORFUND KLEINHARTMANNSDORF 2008

BASTELTIPP Schach-Simultan-Veranstaltung in Eppendorf

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S. 25 Informationen 01.07.2008

Das Wetter im Mai 2008 in EppendorfDer Monat Mai war zu warm und zu trocken. Das Monatsma-ximum betrug am 30.05. 29 °C. Insgesamt gab es 4 Sommerta-ge mit 25 °C und höherer Temperatur.Mit einem Minimum von 1 °C war es am 04.05. und 20.05. amkältesten, mit Bodenfrost.Die Niederschlagssumme betrug 38,5 l/m², das entspricht ca.50 % vom monatlichen Durchschnittswert.Am 31.05. regnete es bei einem Gewitter wenige Tropfen, abernur 10 km Richtung Norden, in Frankenstein bei Oederan,waren es fast 50 l/m².

Jürgen Vogel

Vor 30 Jahren hätte wohl niemand gedacht, dass sich in Sachsen derSchwarzstorch wieder einsiedelt.Der trotzdem noch vom Aussterben bedrohte, etwas kleinere Ver-wandte des bekannten Weißstorches, nistet ganz vereinzelt in feuch-ten Laub- und Mischwäldern. Sümpfe, Wiesen, Bäche, Flussniede-rungen und Teichlandschaften bieten ihm die benötigte Nahrung.Seine Brutplätze in möglichst urwüchsigen Wäldern sind meist gutversteckt.Die Auflichtung der Baumbestände durch Holzeinschlag und denSturm „Kyrill“ führten zu Verlusten an geeigneten Lebensräumen.Außerdem sind die scheuen Tiere gegen Störungen sehr empfind-lich. Allerdings verhalten sich Jungvögel manchmal ziemlichunbekümmert. So stand vor Jahren ein junger Schwarzstorch(Schnabel und Beine graugrün) in Kleinhartmannsdorf auf einemBachgeländer an der Dorfstraße und beobachtete den Verkehr.Manche Störche verunglücken auch in Freileitungen. Verantwor-tungslose Motorsportler, die mit ihren lärmenden Maschinen illegaldurch die Wälder krachen, sorgen für eine permanenteBeunruhigung der Wildtiere und vertreiben auchVögel von den Nestern.Weiteren Gefahren sind die Schwarzstörche aufihrem langen Zugweg ausgesetzt, der bis Ost-und Südafrika führt. Die Zugzeiten fallen aufdie Monate August/September bzw. März/April.

Matthias Vogel

1719Ein Sommer mit anhaltender Hitze undgroßer Dürre (bis Ende August hatte es 20Wochen nicht geregnet) erregte großeBesorgnis und in der Nachbarschaft gabes große Feuersbrünste, darunter dergroße Stadtbrand am 12. August inSchneeberg

1720Mitte Februar (sowie im Dezember) rich-teten Stürme in den Wäldern großenSchaden an und noch Anfang April lagtiefer Schnee.

1721Eine große Wasserflut der Mulde am23. Juni nachts zerriss den Rechen undschwemmte viel Flößholz fort. Besondersgroßen Schaden tat es in dem WildenMann, dem Bleichhof, der oberen Walk-mühle und in der Schlossmühle. DasWasser drang sogar in die Stadt und über-schwemmte die Burggasse.Am 16. Juni schlug der Blitz in die Ma-rienkirche und zwar an derselben Stellewie 1703. Er entzündete den Dachstuhl

und beschädigte im inneren der Kircheeinige Dinge.

1722Am 19. Juni ging über Marienthal undKönigswalde ein verheerender Wolken-bruch nieder.

1723Der Winter war so warm, dass man schonim Januar die Felder bestellte.Dagegen gab es am 11. Juli, 7. Novemberund 26./27. Dezember schwere Hochwas-ser.Besonders die Flut am 7. November wirderwähnt, bei der an der Schlossmühle unddem Bleichhofe das Wasser zu den Fen-stern hineinlief.

1724Wie im Vorjahr gab es wieder einenhöchst milden Winter.

1726Am 28. Januar wurde das SeidelscheHaus durch anderthalb Ellen hohenSchnee eingedrückt.

1727Am 14. März war ein schönes Polarlichtsichtbar.

1728Am 8. Mai schlug der Blitz zweimal inden Marienkirchturm ein ohne zu zünden.

1730Eine eigentümliche Naturerscheinung warein großes Fischsterben in der Mulde, ver-mutlich ausgelöst durch Abwässer desköniglichen Vitriolwerks Graul beiSchwarzenberg.Eine andere Erscheinung gab es AnfangDezember, wo bei heftiger Kälte mehrereRebhuhnvölker in die Stadt geflogenkamen.

1731Am ersten Pfingstfeiertag (13. Mai) fielSchnee, im Oktober zeigten sich mehrereschöne Polarlichter, und den 16. Novem-ber richtete ein heftiger Sturm an Gebäu-den und Waldungen großen Schaden an.

Jürgen Vogel

In der Natur entdeckt (52)

Historische Wetterereignisse in der Stadt Zwickau und im Umlandder letzten Jahrhunderte XV

Wer einen Berg erklimmen will,tut das nicht in Sprüngen,sondern schrittweise und langsam.

Gregor der Große