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Verein Offene Tür Neuss e.V. Hamtorwall 18 41460 Neuss Neuss, den 24. März 2017 Stadt Neuss Jugendamt Herrn Hübner Markt 2 41460 Neuss 300 H 1 ä . A p *' ‘ 017 AE | W.V. Kopie Antrag auf Zuschusserhöhung für den Betrieb des Haus der Jugend ab 2018 Sehr geehrter Herr Hübner, Aufgrund unserer Gespräche und des eingereichten Businessplanes für das Haus Jugend beantragen wir ab dem Jahr 2018 eine Aufstockung der bisherigen Förderu des Haus der Jugend um insgesamt 49.676 €. Begründung: In den letzten Jahren hat unser Verein die Defizite im Betrieb des Haus der Einsatz von Eigenmitteln in Höhe zwischen 18% und 29% der Ausgaben kompensie können, dies ist jedoch dauerhaft nicht mehr möglich, zumal auch anfallende ante Raum-, Gebäude- und Verwaltungskosten berücksichtigt werden müssen. Andere freie Träger vergleichbarer Einrichtungen erhalten bei geringeren Eigenan Mietkostenzuschüsse, bzw. werden ihnen kostenfrei städtische Liegenschaften zur Nutzung überlassen. Wie den Sitzungsunterlagerr des Jugendhilfeausschusses vom 30.06.2016 zu entnehmen ist, liegen diese Gebäude-/Mietkosten für die größeren Einrichtungen zwischen 43.600 € und 172.600 €. Mit dem erhöhten Zuschuss der Stadt Neuss wird es uns gelingen unter Einbezie eines angemessenen Eigenanteiles, auch angesichts des verbleibenden Fehlbetrag langfristig den Betrieb des Hauses der Jugend mit Unterstützung der Katholisc Jugendagentur Düsseldorf fortzuführen. Mit freundlichen Grüßen Ms -Oberpfarrer-

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Verein Offene Tür Neuss e.V. Hamtorwall 18 41460 Neuss Neuss, den 24. März 2017

Stadt Neuss Jugendamt Herrn Hübner Markt 2 41460 Neuss

300

H 1 ä . A p *' ‘ 017

AE | W.V. Kopie

Antrag auf Zuschusserhöhung für den Betrieb des Haus der Jugend ab 2018

Sehr geehrter Herr Hübner,

Aufgrund unserer Gespräche und des eingereichten Businessplanes für das Haus der Jugend beantragen wir ab dem Jahr 2018 eine Aufstockung der bisherigen Förderung des Haus der Jugend um insgesamt 49.676 €.

Begründung:

In den letzten Jahren hat unser Verein die Defizite im Betrieb des Haus der Jugend durch Einsatz von Eigenmitteln in Höhe zwischen 18% und 29% der Ausgaben kompensieren können, dies ist jedoch dauerhaft nicht mehr möglich, zumal auch anfallende anteilige Raum-, Gebäude- und Verwaltungskosten berücksichtigt werden müssen.

Andere freie Träger vergleichbarer Einrichtungen erhalten bei geringeren Eigenanteilen Mietkostenzuschüsse, bzw. werden ihnen kostenfrei städtische Liegenschaften zur Nutzung überlassen. Wie den Sitzungsunterlagerr des Jugendhilfeausschusses vom 30.06.2016 zu entnehmen ist, liegen diese Gebäude-/Mietkosten für die größeren Einrichtungen zwischen 43.600 € und 172.600 €.

Mit dem erhöhten Zuschuss der Stadt Neuss wird es uns gelingen unter Einbeziehung eines angemessenen Eigenanteiles, auch angesichts des verbleibenden Fehlbetrages, langfristig den Betrieb des Hauses der Jugend mit Unterstützung der Katholischen Jugendagentur Düsseldorf fortzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Ms

-Oberpfarrer-

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&DULWDVL/erbandRhein-Kreis Neuss e.V.

V orstand

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Stadt Neuss Jugendamtsleitung Herrn Markus Hübner Michaelstraße 50 41460 Neuss

3. März 2017 /

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Antrag auf Erhöhung der Bezuschussung unserer Erziehungs- und Familien-beratungsstelle balance, Kapitelstraße 30, 41460 Neuss

Sehr geehrter Herr Hübner,

für unsere Erziehungs- und Familienberatungsstelle balance in Neuss beantragen wir ab dem Jahr 2018 eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses der Stadt Neuss.

Grundlage der derzeitigen Förderung ist die seit dem 01.01.2009 geltende Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung zwischen der Stadt Neuss und dem Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V. Gemäß der vertraglich festgelegten Steigerungsquote von jährlich 1,5 % erhöhte sich der Zuschuss der Stadt Neuss im Zeitraum 2009 bis 2015 von 140.886 € nur um 13.164,89 € auf 154.051,20 €. Bei nur unwesentlich gestiegenen Landesmitteln konnte diese Erhöhung der kommunalen Mittel um 9,34 % die erheblichen Kosten-steigerungen der vergangenen Jahre bei den Personalkosten bei weitem nicht ausgleichen.

Im gleichen Zeitraum stieg der Eigenanteil des Caritasverbands auf mittlerweile 156.182,18 € und betrug in 2015 damit 39,83 % der Gesamtkosten von 392.133,94 €. Auf das Jahr 2018 hochgerechnet ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von rund 163.700 €. Der Eigenanteil würde damit auf 40,24 % steigen.

Das Auseinanderdriften von Kostensteigerungen und Zuschüssen hat zu einer finanziellen Belastung geführt, die von uns nicht mehr getragen werden kann. Daher bitten wir um eine Erhöhung des Zuschusses für das Jahr 2018 auf 202.000,00 € statt der sich aus der Steigerungsquote ergebenden 161.088,01 €. Der Eigenanteil des Caritasverbands würde sich damit von rund 40 % auf 30 % verringern, was immer noch als vergleichsweise sehr hoch bezeichnet werden muss. Der bestehende Vertrag geht in § 11 von einem Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % aus.

Gleichzeitig bitten wir eine 2%ige Steigerungsquote in die vertragliche Vereinbarung aufzunehmen um für die Zukunft eine bessere Anpassung der Zuschusshöhen zu gewährleisten.

Zur weiteren Erläuterung unseres Antrags stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Vorstand Vorstand

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Stadtverwaltung NeussJugendamt41456 Neuss

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24.02.2017ja/de

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Sehr geehrter Herr Hübner,sehr geehrte Damen und Herren des Jugendhilfeausschusses,

wie Sie wissen, fördert die Stadt Neuss seit einigen Jahren die Personal- bzw. Be-triebskosten für die oben genannte Einrichtung in Allerheiligen. Wir beantragen hier-mit die Weiterführung der Finanzierung für das Jahr 2018 in Höhe von € 156.690. Gegenüber dem Ansatz von 2016 halten wir eine (gerundete) 2%ige Erhöhung auf-grund allgemeiner Kostensteigung für angemessen.

Die aktuelle Situation macht es aber auch nötig, dass wir eine Ausweitung des Stel-lenplans durchführen. Allerheiligen ist ein attraktiver Wohnort mit sehr vielen neuen Einwohnern und einer weiterhin regen Bautätigkeit. Direkt um das Kinder- und Ju-gendzentrum herum wächst zügig ein neues Wohngebiet. Die Einrichtung ist als Treffpunkt für Kinder und Jugendliche des Stadtteils sehr gefragt, es kommen stän-dig neue Kinder. Die regelmäßigen Besucherzahlen liegen zwischen 30 und 40 jun-gen Besuchern pro Tag. Zurzeit verfügt die Einrichtung über zwei Planstellen, die auf drei Personen aufgeteilt sind. Dadurch entstehen Engpässe in der Arbeit, so dass wir zeitweise den Erwartungen der Kinder- und Jugendlichen nicht mehr in entsprechender Form gerecht werden können. Zurzeit müssen bei Erkrankung bzw. Urlaub einzelner Mitarbeiterinnen Angebote reduziert bzw. Kinder abgewiesen wer-den. Durch eine Stellenerweiterung können zusätzliche Angebote geschaffen wer-den.

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Auch im Hinblick auf die Etablierung des Neusser Jugendbusses, der in Verbindung mit dem Team des Jugendzentrums seine Arbeit aufnehmen wird sowie auf die In-klusion von Kindern mit Behinderung in die Arbeit des Kinder- und Jugendzentrums, ist eine Ausweitung des Stellenplans um eine halbe Stelle sinnvoll. Wir beantragen daher die oben genannte Summe um € 27.000 zu erhöhen, damit wir die Möglichkeit haben, eine weitere halbe Stelle mit einer Fachkraft zu besetzen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung. Wir verbleiben für heute

mit freundlichen Grüßen /(%(16+,/)(1(866J*PE+

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SOZIALDIENST KATHOLISCHER FRAUEN E.V.

O rtsverein Neuss

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6WDGWYHUZDOWXQJ 1HXVVJugendamt Herrn Hübner 41456 Neuss

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Sehr geehrter Herr Hübner,

anliegend übersenden wir Ihnen unseren Antrag auf Betriebskosten für die Gemeinwe-senarbeit für das Haushaltsjahr 2018.

Wir hoffen, der Antrag entspricht den Anforderungen der Stadt und bitten um Förde-rung in Höhe von insgesamt

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen i.A.

FB Zentrale Verwaltung Stellv. Geschäftsführung

Anlage

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Caritas verband W/ß Carita&SozialdiensteRhein-Kreis Neuss GmbH

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Jugendamt der Stadt Neuss Herrn Markus Hübner Michaelstr. 504146Ö Neuss

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Antrag auf Abschluss einer Rahmenvereinbarung für das Projekt Aufwind ab 01.01.2017

Sehr geehrter Herr Hübner,

unser Projekt der Arbeit mit Kindern psychisch kranker Eitern hat sich sehr gut entwickelt, die Anfrage von Hilfesuchenden ist groß und steigt kontinuierlich.

in Abstimmung mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. in Neuss und dem Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V. beantragen wir eine langfristige finanzielle Unterstützung für das o.g. Projekt. Dieser Antrag wird fristwahrend zum jetzigen Zeitpunkt gestellt. Eine detaillierte inhaltliche Darstellung folgt bis zum 31 05.2016.

Wir veranschlagen für die Gesamtkosten des Projektes € 60.000 in 2017. Dabei können wir einen Eigenanteil von € 10.000 =XVDJHQUm GDVProjekt ODQJIULVWLJauch hinsichtlich GHVsehr gul eingearbeiteten Personals abzusichern, möchten wir mit der Stadt Neuss einen Rahmenvertrag über eine städtische Fördersumme von € 50.000 p.a. mit einem Inflationsäijsgieich von 2% p.a, abschließen.

I IWir freuen uns über die erfolgreiche Fortsetzung der Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Abteilungsleiter Soziale Dienste

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OBZNRBildungszentrum NiederRhein^

Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Niederrhein Krefeld I Viersen I Neuss gGmbH

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Stadtverwaltung Neuss Herrn Beigeordneter Ralf Hörsken Markt 2 41460 Neuss

hiermit beantragen wir, die Trägergemeinschaft, eine finanzielle Unterstützung für das Projekt „Neusser Weg" ab dem 01.04.2018.

Das Projekt steht allen jungen Menschen bis 25 Jahre aus Neuss, Kaarst, Meerbusch, Korschenbroich und Jüchen zur Verfügung, die Unterstützung im Übergang von der Schule in den Beruf benötigen (genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage).

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Die Gesamtfinanzierung des Projektes ist ab dem 01.04.2018 nicht mehr gesichert.

Insgesamt benötigen wir für das Projekt jährlich 440.000,- € und können dann gleichzeitig ca. 125 junge Bürger der genannten Kommunen betreuen und beraten.

Bisher wird das Projekt ausschließlich vom Rhein-Kreis Neuss und vom Jobcenter Rhein-Kreis Neuss finanziert.

Ab dem 01.04.2018 werden uns jährlich nur noch 300.000,- € zur Verfügung stehen. Somit entsteht eine Finanzierungslücke von insgesamt 140.000,- €.

Daher bitten wir, die drei beteiligten Träger Berufshilfe e.V./AWO, Berufsförderungszentrum Schlicherum e.V. und Bildungszentrum der

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— Bildungszentrum NiederRhein^

Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Niederrhein Krefeld I Viersen I Neuss gGmbHKreishandwerkerschaft Niederrhein Krefeld | Viersen | Neuss gGmbH, zu prüfen, inwieweit die Stadt Neuss in der Lage, ist einen Teil der finanziellen Lücke zu schließen, sodass die Einschnitte für die jungen Neusser nicht so gravierend ausfallen müssen. Einen gleichlautenden Antrag senden wir ebenfalls an die anderen beteiligten Kommunen.

Für Rückfragen und eventuelle weitere Informationen steht Ihnen gerne im Namen der Trägergemeinschaft Herr Wolfgang Nyssen (BZNR gGmbH, 0173/9971097,Email: [email protected]) zur Verfügung.

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Geschäftsführer

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Berufs Beruf^hilfe e.v.K « p 8 $ WI[UL OV X#u»* • V

„Neusser Weg"Durchgeführt von der Trägergemeinschaft:

Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Niederrhein Krefeld | Viersen | Neuss gGmbH, Berufsförderungszentrum Schlicherum e.V.,

Berufshilfe e.V./AWO,

Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit von jungen Menschen unter 25 Jahren kann nachhaltig nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, möglichst vielen jungen Menschen einen beruflichen Abschluss zu ermöglichen. Der sich anbahnende Fachkräftemangel in Verbindung mit der guten Arbeitsmarktlage im Rhein-Kreis Neuss eröffnet die Möglichkeit, auch junge Menschen in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln, die bisher nur geringe Chancen hatten.

Die Trägergemeinschaft geht dabei im Projekt „Neusser Weg" in Anlehnung an das erfolgreiche Projekt „Dormagener Weg" neue Wege, um möglichst viele junge Menschen aus der Stadt Neuss bei der nachhaltigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu begleiten. Da das Projekt vom Rhein-Kreis mitfinanziert wird können auch junge Menschen aus Kaarst, Meerbusch, Korschenbroich und Jüchen teilnehmen. Bürgern aus Dormagen, Grevenbroich und Rommerskirchen steht das Projekt nicht offen, da es in Grevenbroich und Dormagen vergleichbare Projekte gibt.

Jeder junge Mensch, der Unterstützung bei der Eingliederung in das Berufsleben braucht, erhält einen persönlichen Berufscoach. Die Unterstützungsangebote und die Intensität und Dauer der Begleitung durch den Berufscoach richten sich ausschließlich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf des jungen Menschen.

Langfristig streben wir dabei an, dass bereits ein Jahr vor Ende der Schullaufbahn ein Berufscoach für die jungen Menschen mit Unterstützungsbedarf zur Verfügung steht. Der Berufscoach bleibt sowohl während der Teilnahme im Projekt als auch nach Beginn einer Integration in Ausbildung persönlicher Ansprechpartner des jungen Menschen. So ist es möglich, dass die jungen Menschen eine kontinuierliche Unterstützung erhalten und eventuelle Brüche, Konflikte und Schwierigkeiten insbesondere während der Ausbildung rechtzeitig erkannt und bearbeitet werden. Im Idealfall entlässt der Berufscoach den jungen Menschen beim Einstieg in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis in die endgültige Selbstständigkeit.

Oberstes Ziel aller Bemühungen ist dabei der Berufsabschluss jedes jungen Menschen, denn nur mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist eine nachhaltige Integration in das Erwerbsleben möglich und damit werden oder bleiben diese jungen Menschen langfristig unabhängig von Transferleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld 2 und den damit verbundenen Unterkunftskosten etc. Wir gehen davon aus, dass wir mit dem Projekt „Neusser Weg" langfristig signifikant dazu beitragen, dass die Zahl der Langzeitbezieher von SGB 2- Leistungen in den Kommunen gesenkt wird.

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