Halbzeitbilanz der SPD Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt - 2013

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Ein gutes Stück vorangekommen Halbzeitbilanz der SPD-Landtagsfraktion

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Halbzeitbilanz der SPD Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt - 2013

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die SPD ist 2011 mit dem Ziel zur Landtagswahl ange-treten, ein starkes und gerechtes Sachsen-Anhalt zu ent-wickeln. Um diesen Anspruch zu verwirklichen, haben wir uns vorgenommen, fünf Prinzipien umzusetzen.

• Gute Bildung als Schlüssel für sozialen Aufstieg• Eine gesunde Wirtschaft als Basis für Wohlstand • Gute Arbeit und gute Löhne• Ein soziales Sachsen-Anhalt als Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt• Ein lebenswertes und sicheres Sachsen-Anhalt

Diese Prinzipien haben wir in die Regierungskoalition eingebracht. Der Koali-tionsvertrag, der die Grundlage für die Arbeit dieser Landesregierung bildet und der viele sozialdemokratische Inhalte enthält, spricht eine deutliche Sprache.

Zweieinhalb Jahre nach der Regierungsbildung ist es Zeit, Bilanz zu ziehen. Nach der ersten Hälfte dieser Legislaturperiode können wir sagen: Sachsen-Anhalt ist ein gutes Stück vorangekommen.

Mit der Novelle des Kinderförderungsgesetzes haben wieder alle Kinder einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Mit der Novelle des Schulgesetzes ist länge-res gemeinsames Lernen auch in Sachsen-Anhalt möglich. Mit dem STARK III-Programm werden Schulen und Kitas saniert. Mit dem Vergabegesetz dürfen öffentliche Aufträge nur noch an Firmen gehen, die Tariflöhne zahlen. Und mit dem Doppelhaushalt 2012/2013, der ohne neue Schulden ausgekommen ist, ist das Land einen weiteren Schritt auf dem Weg der Haushaltskonsolidierung gegangen. Einige dieser Gesetze brauchen Zeit und sie brauchen unsere Unter-stützung, bis sie in der Praxis wirken.

Bei allem, was wir in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben, bleibt für den Rest der Legislaturperiode noch Vieles zu tun.

Katrin Budde, Fraktionsvorsitzende

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Arbeitskreis Finanzen und Infrastruktur

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Die Vorsitzende

Die Mitglieder

Ralf Bergmannstellv. Vorsitzender Sprecher für Raumordnung

Krimhild Niestädtstellv. Fraktionsvorsitzende Sprecherin für Finanzpolitik

Jens BullerjahnMinister der Finanzen

Rüdiger Erbenstellv. Fraktionsvorsitzender

Thomas FelkeSprecher für Wohnungswesen und Städtebau

Holger HövelmannSprecher für Verkehrspolitik

Matthias GranerSprecher für Netzpolitik

Dr. Katja Pähle

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Solide Finanzen

Solide Finanzen sind ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Entwicklung des Landes. Wir haben daher nach der Wahl die Schuldenaufnahme nicht nur für das Jahr 2011 verringert, auch in den Jahren 2012 und 2013 kommt Sachsen-Anhalt ohne neue Schulden aus. Für 2014 ist das ebenfalls geplant.

Wir sorgen vor für schwere Zeiten. Mit dem Doppelhaushalt 2012/2013 wurde die Steuerschwankungsreserve, die in künftigen Jahren Steuermindereinnahmen

zur Vermeidung von Nettoneuver-schuldungen ausgleichen soll, auf 55 Mio. Euro angespart. Daneben trifft das Land mit seinen Sonder-vermögen „Versorgungsrücklage“ und „Pensionsfonds“ Vorsorge für die absehbaren Pensionsansprüche der Landesbediensteten. Beide Sondervermögen haben zum 31. Dezember 2012 einen Stand von 398,85 Mio. Euro erreicht. Nach Ende der Legislaturperiode wird im Jahr 2017 mit ersten Zahlungen aus den Sondervermögen gerechnet.

Zudem sorgt ein Zentrales Beteiligungs- und Beschaffungsmanagement für den effizienten Einsatz der Landesmittel.

Der Koalition ist es 2012 erstmalig gelungen, einen kleinen Schritt zur Schulden-senkung zu gehen. Der Haushaltsvollzug hatte einen Überschuss von 50 Mio. Euro erbracht. Diesen Überschuss haben wir genutzt, um die Steuerschwan-kungsreserve um weitere 25 Mio. Euro aufzustocken und die Landesschulden um 25 Mio. Euro zu senken.

Dies sind keine Selbstverständlichkeiten, sondern ein Ergebnis harter Arbeit und Diskussionen. Dieser solide Umgang mit den Landesfinanzen und die fortgesetz-te Haushaltskonsolidierung ist ein Erfolg dieser Koalition.

Sichere Kommunalfinanzen Die kommunale Ebene ist eine entscheidende Säule unseres Gemeinwesens. Eine wichtige Aufgabe des Landes ist es, die Finanzausstattung zu gewährleisten, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Dabei ist auch

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die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen auszugleichen. Dazu haben wir das Finanzausgleichsgesetz modernisiert. An die Stelle einer quotendefinier-ten Finanzausgleichsmasse ist vom 1. Januar 2013 an eine aufgabenbezogene Finanzausstattung der Kommunen getreten. Damit wird bei der Bemessung der vom Land an die Kommunen auszureichenden Finanzausgleichsleistungen der kommunale Finanzbedarf zugrunde gelegt.

Mit dem neuen Gesetz ermöglicht der kommunale Finanzausgleich in Sachsen-Anhalt eine angemessene und aufgabenbezogene Finanzausstattung der Kom-munen. Der kommunale Finanzausgleich ist nun klarer, einfacher und gerechter und soll so weit wie möglich Planungssicherheit gewährleisten.

Die Finanzausgleichsmasse wurde durch die Nutzung neuerer Erkenntnisse und durch die stärkere Beachtung der Verteilungsgerechtigkeit neu ausgerichtet. Aktuelle Entwicklungen wie Inflationsrate, Veränderungen bei Bundes- und Landeszuweisungen, Einwohnerentwicklung und die Mai-Steuerschätzung wer-den nun vorrausschauend bei der Berechnung der Finanzausstattung berück-sichtigt. Bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel wird der soli-darische Ausgleich zwischen den Gemeinden gestärkt, denn dem kommunalen Finanzausgleich kommt auch die Aufgabe zu, die Unterschiede in der Finanzkraft der Kommunen untereinander abzufedern.

STARK III: Sanierung von Schulen und Kitas

Mit dem STARK III-Programm, einem Bestandteil des Bündnisses für starke Kommunen, sollen in den kommenden Jahren alle Kindertagesstätten und Schulen saniert werden. Dabei geht es um eine vorrangig energetische Modernisierung, verbunden mit baulichen Verbesserungen, einer zeitgemäßen IT-Ausstattung und der Anbindung an das parallel neu zu schaffende Landes-Daten-Netz. Für die Jahre 2013 und 2014 sollen mit Hilfe von EU-Mitteln etwa 120 Mio. Euro fließen. Dabei kommen 70 Prozent der Investitionssumme aus europä-ischen Finanztöpfen. Die verbleibenden 30 Prozent der Kosten erbringen die Kommunen als Träger von Schulen und Kitas.

Mit dem STARK III-Programm werden in vielen einheimischen Handwerksbetrieben Ra

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Arbeitsplätze gesichert oder gar neu geschaffen. Die Modernisierungen werden an den Kitas und Schulen zu einer erheblichen Senkung des Energieverbrauchs führen und helfen, CO2-Emmissionen zu senken. Für die Kommunen und andere Träger der Kitas und Schulen bedeutet das nicht nur eine erhebliche Kostenein-sparung über Jahre hinweg, es ist auch ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz.

Modernisierung der Landesbauordnung

Wir haben die Änderung der Musterbauordnung und der EU-Bauproduktever-ordnung zum Anlass genommen, die Landesbauordnung zu modernisieren. In die Novelle flossen auch Vorschläge aus der Praxis der Bauaufsichtsbehörden, der Kammern und Verbände ein. Darüber hinaus wurden umfangreiche Ände-rungen an den bisherigen Regelungen im Hinblick auf die Erneuerbaren Ener-gien vorgenommen. Zudem gehört zur Standsicherheitsprüfung von Gebäuden in belasteten Gebieten nun ausdrücklich die Prüfung auf Kampfmittel im Boden.

Daneben wurden folgende Punkte neu geregelt: die Abstandsflächenminderung für Repowering im Bereich der Windkraftanlagen, die Abstandsflächenminderung für die Dämmung von Hausfassaden, die Regelung zur baugenehmigungsfreien Aufstellung von Kleinwindkraftanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten, die elektronische Bauantragsstellung, die Fristenstraffung bei Bauantragsbearbei-tung, der Nachweis von Rückbaumitteln bei Neubau von Einzelhandelsmärkten, die Schaffung einer Möglichkeit zum Erlass von Gestaltungssatzungen sowie die Beseitigung des automatischen Außerkrafttretens von Bauvorschriften im Bereich der Kommunen.

Kompetenzzentrum für den Stadtumbau

Mit der „Internationalen Bauausstellung Stadtumbau 2010“ (IBA) haben viele Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt mit einem aktiven und nachhaltigen Stadtumbauprozess begonnen oder ihn intensiviert. Dieser hatte zum Ziel, die Siedlungsstruktur an die Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft anzu-passen.

Dieser urbane und demographische Wandel ist natürlich damit nicht abgeschlos-sen. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, diesen Prozess auch weiter zu beglei-ten. 2011 wurde daher das „Kompetenzzentrum Stadtumbau“ gegründet. Damit werden die aus der IBA gewonnenen Erkenntnisse weiterentwickelt und die Landesregierung sowie die Städte aktiv bei der Neugestaltung unterstützt.

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Nachhaltige Wohnraumförderung

Sachsen-Anhalt erhält vom Bund im Rahmen des Entflechtungsgesetzes Mittel für die Wohnraumförderung. Da diese Mittel absehbar nur bis 2019 vom Bund gezahlt werden, sollte die Nutzung dieser Mittel für die Wohnraumförderung im Land nachhaltig erfolgen.

Die Koalition hat dazu einen revolvierenden Wohnraumförderfonds einge-richtet, mit dem die energetische und altersgerechte Sanierung, aber auch die Anschaffung von Wohnraum gefördert wird. Direkte Fördermittel werden nicht gezahlt, um den Grundbestand an Mitteln nicht anzugreifen. Die Förderung er-folgt durch zinsgünstige Kredite. Im Jahr 2012 wurden bereits 15,2 Mio. Euro zugeführt. Für 2013 sieht der Haushaltsplan verbind-lich die Zuführung weiterer 19 Mio. Euro vor. Aus diesen und den Mitteln der folgenden Jahre kann die Wohnraumförderung in Form von Kreditvergaben erfolgen. Zu-dem ermöglicht dieses nachhal-tige Instrument die Fortführung der Wohnraumförderung in Sach-sen-Anhalt über den derzeitigen Planungshorizont 2019 hinaus. Ku

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Arbeitskreis Innen, Justiz und Gleichstellung

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Die Vorsitzende

Die Mitglieder

Norbert BornSprecher für Sportpolitik

Silke SchindlerSprecherin für Kommunalpolitik

Dr. Ronald BrachmannSprecher für Rechtspolitik

Rüdiger Erbenstellv. Fraktionsvorsitzender Sprecher für Innenpolitik

Petra Grimm-BenneParlamentarische Geschäftsführerin

Prof. Dr. Angela KolbMinisterin für Justiz und Gleichstellung

Nadine Hampelstellv. Vorsitzende Sprecherin für Gleichstellungspolitik

Bernward Rothe

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Modernes Rettungsdienstgesetz

Die Qualität und die Organisation des Rettungsdienstes entscheiden im Ernstfall über Leben und Tod. Daher haben wir mit der Novellierung des Rettungsdienst-gesetzes entscheidende Verbesserungen für den Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt gesetzlich verankert, um die Arbeit der Rettungsdienste zu unterstützen. Damit wurde ein – auch im Vergleich mit allen anderen Bundesländern – mo-

dernes Rettungsdienstgesetz auf den Weg gebracht, das der ehrenamtlichen Tätigkeit der Rettungsdienste eine zentrale Rolle einräumt.

Auf Vorschlag der Rettungsor-ganisationen hat die Wasser- und Bergrettung nun sowohl eine feste Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit und vor allem eine Regelung für den Ersatz von Aufwendungen, die bei der Rettung von Verunglück-ten entstehen. Zudem können in Sachsen-Anhalt nur noch

solche Organisationen den Rettungsdienst durchführen, die personell und sächlich befähigt sind, beim Katastrophenschutz mitzuwirken und ebenso im Katastrophenfall einsatzfähig zu sein. Das stärkt vor allem die ehrenamtliche Arbeit der Rettungsdienste.

Mehr Sicherheit durch die Entwicklung des SOG

Durch die Novellierung des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ord-nung (SOG) wurden bestehende Regelungen an die technische Entwicklung an-gepasst, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, mehr Handlungssicherheit und mehr Gesundheitsschutz für Polizistinnen und Polizisten geschaffen und kommunale Handlungsmöglichkeiten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eröffnet. So ist die Polizei befugt, vermisste Personen durch eine Handyortung aufzufinden. Zudem haben die Kommunen eine rechtssichere Grundlage für den Erlass von zeitlich und örtlich begrenzten Alkoholkonsumverboten. Dabei obliegt es allein den kommunalen Vertretungen vor Ort zu bestimmen, ob und wie sie diese Möglichkeit einsetzen.

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Die gesetzliche Verankerung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte konnten wir leider gegen den Widerstand unseres Koalitions-partners nicht durchsetzen. Sie bleibt gerade nach dem Mitgliederentscheid in der SPD ein zentraler innenpolitischer Punkt für die SPD-Landtagsfraktion.

Bundeswehr als Partner im Katastrophenschutz

Wegen der wirtschaftlichen Bedeutung für die Standorte, der Verwurzelung der Bundeswehr in der Bevölkerung und der Mithilfe der Bundeswehr im Katastro-phenschutz ist es wichtig, starke Standorte in Sachsen-Anhalt zu haben. In der Diskussion um die Bundeswehrstrukturreform ist es gelungen, die Auswirkungen für Sachsen-Anhalt verhältnismäßig gering zu halten. Dies ist auch einem durch die SPD-Fraktion initiierten Antrag zu verdanken, der den Erhalt aller Bundes-wehrstandorte forderte und mit großer Mehrheit im Landtag verabschiedet worden ist.

Ein NPD-Verbot ist und bleibt notwendig

Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei, die sich gegen unsere freiheit-lich-demokratische Grundordnung richtet. Ihre Ideologie ist menschenfeindlich, rassistisch und antisemitisch. Sie vertritt eine aggressiv-kämpferische Grund-haltung. Für all dies liegt umfassendes Beweismaterial vor, das von Bund und Ländern zusammengetragen wurde.

Die SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt hält daher ein Verbot der NPD für notwendig und ge-boten. Damit würde der NPD der Mantel der Lega-lität genommen. Zudem würde ihr durch den Ent-zug öffentlicher Gelder die Fähigkeit genommen, ihre Strukturen zu erhalten oder gar auszubauen.

Der Bundesrat hat im Dezember 2012 beschlos-sen, beim Bundesverfassungsgericht eine Entschei-dung über die Verfassungswidrigkeit der NPD zu beantragen. Die CDU-geführten Länder und Innen minister mussten letztlich ihren Widerstand gegen ein neuerliches Verfahren aufgeben. Damit haben wir endlich erreicht, dass ein neuer Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren gestartet wird. Li

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Ein humaneres und modernes Asylrecht

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat nicht nur vor dem Hintergrund der aktu-ellen Krise in Syrien über die Lage von Migranten und Flüchtlingen debattiert. Die SPD-Landtagsfraktion steht dabei für humane Lösungen, etwa bei der Frage der Unterbringung von Migranten und Flüchtlingen in Sachsen-Anhalt. So wird es künftig als Regelunterbringung die dezentrale Unterbringung in Wohnungen und nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften geben. Zudem sollen bei der Neu-regelung im Kommunalrecht Migrations- bzw.- Flüchtlingsbeiräte in den Land-kreisen und kreisfreien Städten verankert werden.

Sportfördergesetz

Sachsen-Anhalt ist ein Sportland. Mit dem Sportfördergesetz haben wir daher erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Förderung des Sports in Sachsen-Anhalt geschaffen. Es bietet gute und sichere Rahmenbedingungen, die die wei-

tere Entwicklung des Breiten-, Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssports sowie des Leistungssports unterstützen.

Durch das Sportfördergesetz werden Verwaltungsabläufe für die Vergabe von Fördermitteln entbürokratisiert und transparen-te Pauschalzuschüsse für Sport-vereine eingeführt. Dadurch wird das Ehrenamt ent lastet. Zudem ist die Vergabe von Investitions-

mitteln für die erforderliche Sportinfrastruktur und Sportstätten nunmehr klar und nachvollziehbar geregelt.

Therapieorientierte Sicherungsverwahrung

Eine wirkungsvolle Therapie ist die beste Gewähr dafür, dass Straftäter nach dem Verbüßen ihrer Freiheitsstrafe ein straffreies Leben führen können. Das Landes- sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass diejenigen Menschen, die nach der Haft in der Sicherungsverwah-rung bleiben, die Möglichkeit einer solchen, umfassenden Therapie erhalten. Dies ist ein modernes Gesetz, das die bis dato bestehenden Möglichkeiten des

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Schutzes der Allgemeinheit vor gefährlichen, rückfallgefährdeten Sexual- und Gewaltstraftätern durch eine therapie- und freiheitsorientierte Sicherungsver-wahrung erweitert.

„Geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt“

Im November 2011 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt mit Unterstützung der SPD-Landtagsfraktion die Erstellung sowie Durchführung eines Landespro-gramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt beschlossen. Ziel des Landesprogramms ist es, die im Land bestehenden gleichstellungspolitischen Defizite zu bekämpfen. In Zusammenarbeit mit allen auf diesem Gebiet tätigen Akteuren konnten in den Handlungsfeldern Existenz sichernde Beschäftigung, soziale Gerechtigkeit, Partizipation, Bildung und Antigewaltarbeit bereits konkre-te Handlungsempfehlungen entwickelt werden.

Finanzierung der Frauenhäuser

Auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion haben sich die zuständigen Gremien des Landtages mit der Zukunft der Finanzierung der Frauenhäuser, deren ambu-lanten Beratungsstellen, Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt und Frauenzentren im Land Sachsen-Anhalt befasst. Im Ergebnis wurde die Landes-richtlinie zur Förderung der inhaltlichen Arbeit der Frauenhäuser vorerst bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Für das Jahr 2014 stehen die gleichen bzw. leicht erhöhte Planwerte zur Verfügung. Im Haushaltsplanentwurf sind insgesamt min-destens 1.224.000 Euro für die inhaltliche Förderung der Frauenhäuser bzw. Beratungsstellen eingestellt.

Landesprogramm

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Arbeitskreis Wissen-schaft und Wirtschaft, Europa sowie Medien

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Der Vorsitzende

Die Mitglieder

Katrin BuddeFraktionsvorsitzende

Ronald MormannSprecher für Wirtschafts- und Energiepolitik

Thomas FelkeSprecher für Medienpolitik

Nadine HampelSprecherin für Tourismus

Holger Hövelmann

Dr. Katja Pählestellv. VorsitzendeSprecherin für Wissenschaftspolitik

Gerhard Miesterfeldt

Tilman TögelSprecher für Bundes- und Europaangelegenheiten

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Tariftreueregelung im Vergabegesetz

Seit dem 1. Januar 2013 ist in Sachsen-Anhalt ein neues Vergabegesetz in Kraft. Es regelt verbindlich, an welche tariflichen Standards sich die um einen öffentlichen Auftrag bewerbenden Unternehmen zu halten haben. Darüber hinaus müssen sich die potentiellen Auftragnehmer verpflichten, Leiharbeit-

nehmern dieselben Arbeitsbedingungen zu gewähren wie ihren eigenen Arbeitnehmern. Auch Nachunterneh-mer müssen ihren Angestellten dieselben Bedingungen gewähren wie der eigentliche Auftragnehmer seinen Be-schäftigten. Damit können öffentliche Aufträge nur noch an tariftreue Unternehmen gehen.

Das Vergabegesetz enthält darüber hinaus fakultative Kriterien der Auftragsvergabe, wie die Förderung von familienpolitischen Maßnahmen oder die Berücksichti-gung der Anzahl der Auszubildenden bei der Auftrags-vergabe. Zudem sind nun auch Kommunen gesetzlich

verpflichtet, die Einhaltung dieser und weiterer Standards, wie etwa die ILO- Kernarbeitsnormen, zu kontrollieren.

Bei den Verhandlungen zum Vergabegesetz ist die Forderung nach einem ver-gabespezifischen Mindestlohn für Sachsen-Anhalt leider an der CDU-Fraktion gescheitert. Sie bleibt jedoch ein wichtiges Thema für zukünftige Gesetzesände-rungen.

Wirtschaftliche Entwicklung voranbringen

Die klein- und mittelständische Wirtschaft und die Industrieunternehmen in Sachsen-Anhalt, die vielen Tausenden Betriebe und Unternehmen aus Hand- werk, Dienstleistern, produzierendem und verarbeitendem Gewerbe, die Selbst - ständigen und Unternehmensgründer sind die Säulen für die wirtschaftliche Entwicklung im Land. Ihr Erfolgsrezept liegt im engen Zusammenspiel von nach-haltigem unternehmerischen Handeln, innovativen Produkten, flexiblen Produk-tionsprozessen und hochqualifizierten und -motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Wir brauchen Konzepte für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung, die auf der Stärkung dieser Wirtschaftspotenziale aufbauen. Wir müssen mehr höher-wertige Arbeitsplätze schaffen. Dazu brauchen wir eine Technologieoffensive, die zusammen mit einer vernünftigen Wirtschaftspolitik auf ein strategisches Ziel

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hinläuft: die Schaffung von Wertschöpfungsketten. Wir brauchen nicht nur ein-fache Produktion, sondern die Verarbeitung in weiterführenden Produkten. Das erhöht nicht nur die Wertschöpfung, sondern macht die Branchen auch krisen-fester.

Neue Wirtschaftsförderung für gute Arbeit

Eines der wichtigsten Wirtschaftsförderinstrumente des Landes ist die Richtlinie zur Gewährung von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Richtlinie). Unser erklärtes Ziel war es, dieses Instrument so zu entwickeln, dass es die Qualität der geförderten Arbeits-plätze in den Mittelpunkt setzt.

Seit dem 1. Februar 2012 enthält die Richtlinie einen Katalog von Zuschlags-kriterien, die die Grundförderung erhöht. Drei zentrale Zuschlagskriterien sind die Tarifgebundenheit des Unternehmens, die unbefristete Übernahme von mindestens 50 Prozent der Lehrlinge und die Verlagerung des Hauptsitzes des Unternehmens nach Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus ist eine Förderung für Un-ternehmen, die mehr als 20 Prozent Leiharbeiter beschäftigen, ausgeschlossen. Zusätzlich enthält sie Kriterien, wie die Förderung von hochqualifizierten Arbeits- plätzen oder die Anerkennung von Zusammenarbeit der Unternehmen mit sachsen-anhaltischen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen.

Diese neue Richtlinie bedeutet ein Umsteuern in der Wirtschaftsförderung. Sie muss sich in Sachsen-Anhalt auf die Förderung von Wertschöpfung vor Ort und die Stärkung von guten Arbeitsplätzen konzentrieren. Als Billiglohnland hat Sachsen-Anhalt keine Zukunft.

Land der Erneuerbaren Energien

Die Gestaltung der Energiewende ist von zentraler Bedeutung für Sachsen-Anhalt. Als Land der Erneuer- baren Energien haben wir deutschlandweit eine Vorreiterrolle und schaffen damit bei uns Wertschöp-fung vor Ort. Der vor Jahren eingeschlagene Weg gipfelt prognostisch in einer 100-Prozent-Deckung unseres Primärenergieverbrauchs aus Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030. Ein Spitzenwert deutsch-landweit! M

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Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen und zur Erreichung der Klimaziele des Landes haben wir eine Energieagentur – die Landesenergieagentur – zur Energieberatung eingerichtet. Neben neuer Energiepolitischer Expertise und Angeboten bündelt und ergänzt sie die bereits vorhandenen Angebote in Form eines Netzwerkes.

Entwicklung der Hochschulen

Hochschulen sind wichtig für die Entwicklung des Landes. Sie sind Orte der In-novation, bilden Fachkräfte aus, die wir für die Entwicklung des Landes dringend brauchen und bringen junge Menschen nach Sachsen-Anhalt. Als SPD-Land-tagsfraktion haben wir uns frühzeitig in die Debatte um die zukünftige Hochschul-struktur in Sachsen-Anhalt eingebracht und den Landtagsbeschluss „Rahmen-bedingungen für Hochschulen in Sachsen-Anhalt sichern“ initiiert. Danach gelten für uns in der Diskussion folgende Grundsätze:

1. Qualitätsdebatte statt bloßer Strukturdiskussion: Ziel der Hochschulstruktur-diskussion ist die weitere Profilierung, die stärkere Nutzung vorhandener Syner-gien und größere Kooperationen innerhalb der Hochschullandschaft.

2. Expertise einbeziehen: Die weitere Entwicklung der Hochschulen soll auf der Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates gemeinsam mit den Rektoren, den Studierenden und den Personal-vertretungen erarbeitet werden.

3. Erhalt der Studienplätze: Eine aktive Absenkung der Studierenden-zahlen und der Zahl der Studienplätze wird nicht verfolgt.

4. Hochschulmedizin: Die hochschulmedizinische Ausbildung wird an den Standorten Halle und Magdeburg fortgesetzt.

Sachsen-Anhalt in der Mitte Europas

Die Europäische Idee hat in den fast 70 Jahren seit dem Ende des Zweiten Welt-krieges nichts von ihrer Faszination eingebüßt. Sie umfasst die Hoffnung, nach kriegerischen Jahrhunderten in Europa einen Ort zu schaffen, an dem Frieden herrscht und der soziale Gerechtigkeit und Stabilität in die Welt exportiert.

Wir als SPD stehen zu dieser Europäischen Union. Wir stehen zu ihr mit all ihren Stärken und mit all ihren Schwächen. Die Stärken wollen wir erhalten und die

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Schwächen wollen wir beheben. Das ist verantwortungsvolle und konstruktive europäische Politik.

Die Europäische Idee ist aber nicht nur eine Idee des Friedens, sondern auch des Wohlstandes und der wirt-schaftlichen Entwicklung. Davon hat Sachsen-Anhalt in den letzten zwei Jahrzehnten auch ganz praktisch profi-tiert. In der EU-Förderperiode von 2006 bis 2013 wurden viele Projekte in Sachsen-Anhalt von der Europäischen Union gefördert. Diese För-derung in den verschiedens-ten Bereichen hat die Entwicklung unseres Bundeslandes unterstützt. Sie führt Sachsen-Anhalt nicht nur geographisch in die Mitte Europas.

In den vergangenen Monaten haben wir gemeinsam mit der Landesregierung an der Strukturierung der neuen Förderperiode von 2014 bis 2020 gearbeitet. Unser Ziel ist und bleibt es, die Mittel aus den EU-Förderfonds so effektiv wie möglich für die Entwicklung Sachsen-Anhalts einzusetzen.

Medienkompetenz für Sachsen-Anhalt

Medienkompetenz ist heute ein wichtiger Bestandteil der sozialen Interaktion in allen Altersklassen und wird in Zukunft immer wichtiger werden. In Abstimmung mit Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft im Bereich der Medienkompe-tenzschulung haben wir auf eine Weiterentwicklung des Medienkompetenz-konzeptes aus der letzten Legislaturperiode gedrungen.

Im Ergebnis haben wir bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes erreicht, dass das Netzwerk Medienkompetenz Sachsen-Anhalt ins Leben gerufen wurde. Es ist bei der Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) angedockt. Die Beratungs-, Vernetzungs- und Koordinierungsstelle sorgt für eine erfolgreiche und ziel- orientierte Zusammenarbeit aller fachlich involvierten Einrichtungen, Vereine und Initiativen in Sachsen-Anhalt. Ziel dieses Projektes ist es, die Aktivitäten im Bereich der Medienkompetenzförderung zu stärken, zu verknüpfen und aus-zubauen.

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Arbeitskreis Land- wirtschaft und Umwelt

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Der Vorsitzende

Die Mitglieder

Ralf Bergmannstellv. VorsitzenderSprecher für Umweltpolitik

Jürgen BarthSprecher für Landwirtschaftspolitik

Matthias Graner

Nadine HampelSprecherin für Tierschutz

Rita Mittendorf

Andreas Steppuhn

Silke SchindlerSprecherin für Erneuerbare Energien

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Konsequenzen für den Hochwasserschutz

Vom Hochwasser im Juni 2013 waren Tausende Menschen betroffen. Viele haben ihr Hab und Gut verloren, zum Teil ihre gesamte Existenz. Diesen Menschen wird ebenso geholfen wie den betroffenen Unternehmen. Auch hier waren Existenzen in Gefahr. Dass vielerorts Schlimmeres verhindert werden konnte, ist ein Verdienst

der Einsatzkräfte, der Feuer-wehren, des THW, der Bundes-wehr, der Rettungsdienste, der Krisenstäbe und der vielen frei-willigen Helferinnen und Helfer. Ihnen gilt unser großer Dank und unser allergrößter Respekt!

Nach dem Juni-Hochwasser erhält Sachsen-Anhalt als das am stärksten betroffene Land mit ca. 2,7 Milliarden Euro die meisten Gelder aus dem Auf-bauhilfefonds. Nun ist die Er-

arbeitung bzw. Anpassung der Hochwasserschutzkonzeption an die neuen Gefährdungs lagen in vollem Gange. Wir müssen die geschädigte Infrastruktur wieder aufbauen und werden die erforderlichen Konsequenzen für den zukünfti-gen Hoch wasserschutz ziehen. Um zukünftig die Auswirkungen von Hochwassern zu mindern, ist es notwendig, den Flüssen wieder mehr Raum zu geben. Wir müssen schauen, welche Räume sich als natürliche Überflutungsflächen und als Polder eignen. Dabei sind Überzeugungsarbeit und vernünftige Entschädigungs- kon zepte gefragt. Die Sanierung und Anpassung von Deichanlagen wird im Hochwasserschutz auch in Zukunft eine zentrale Rolle spielen. Die Menschen müssen wirksam geschützt werden. Ohne leistungsfähige Deiche geht es nicht.

Dazu werden wir bereits im Haushalt 2014 zusätzliche finanzielle Mittel für den Hochwasserschutz zur Verfügung stellen. Die Zuschüsse für laufende Zwecke und Investitionen an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz werden von ca. 39 Mio. Euro auf über 43 Mio. Euro angehoben.

Grundwasserprobleme nachhaltig lösen

Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland, das für die Beseitigung von Vernäs-sungen einen Betrag von 30 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung stellt. Die Ursachen für die Grundwasserprobleme und Vernässungen sind sehr

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vielseitig und bedürfen individueller Lösungsansätze. Durch den zeitweiligen Ausschuss für Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement werden die Beseitigung der Grundwasserprobleme und der Einsatz der Mittel parlamentarisch begleitet. Zudem geht es darum, finanz-schwachen Kommunen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Fördermittel zu ermöglichen sowie langfristige Strategien zur Finanzierung erforderlicher Unterhaltungsmaßnahmen zu entwickeln.

Novelle des Wassergesetzes

Mit der Novelle des Wassergesetzes wurde mehr Gerechtigkeit bei der Umlage der Kosten für die Gewässerunterhaltung geschaffen. Das betrifft besonders die Beitragserhebung für die Einleitung in Gewässer I. Ordnung und die Erhebung von Erschwernisbeiträgen, die zukünftig nach der Grundsteuer A und B differen-ziert werden. Auf der Grundlage objektiver Kriterien wurde die Einstufung der Gewässer neu geordnet. Zudem wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert, um gegen hohe Grundwasserstände aufgrund mangelnder Nieder-schlagswasserbeseitigung vorzugehen. Die Novelle des Wassergesetzes führt so zu einer effektiveren Aufgabenwahrnehmung, reduziert den Verwaltungsaufwand und trägt zu einem objektiven Interessenausgleich bei.

BVVG-Flächen für Agrarstrukturpolitik nutzen

Die guten landwirtschaftlichen Flächen in Sachsen-Anhalt sollen keine Speku-lationsobjekte sein. Mit einem Beschluss im Landtag haben wir uns daher für eine Übernahme der BVVG-Flächen durch die Landgesellschaft eingesetzt. Wir wollen, dass diese Flächen weiterhin überwiegend langfristig verpachtet werden. Dabei sollen agrarstrukturelle Belange Berücksichtigung finden. Diese agrarstrukturellen Belange sind aus unserer Sicht insbesondere die Betroffen-heit der Unternehmen, die Wertschöpfung in der Region und die Erhaltung von Arbeitsplätzen.

Eigenständige Regionalentwicklung

Mit einem Antrag zur eigenständigen Regionalentwicklung haben wir die Wei-chen für die kommende EU-Förderperiode gestellt. Die Perspektiven für die Zukunft und die Lebensqualität unserer ländlichen Räume bedürfen regional angepasster und individueller Handlungsansätze. Wichtig dabei ist, dass die Vielfalt und die Identität erhalten bleiben.

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Ziel der Regionalentwicklung ist die Steigerung der Lebensqualität im ländli-chen Raum und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Innovation. Mit der Weiterentwicklung der Re-gionalbudgets werden in diesem Sinne integrierte ländliche Entwicklungsmaß-nahmen umgesetzt, die eine zukunftsfähige eigenständige Regionalentwicklung fördern und damit einen Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum leisten.

Umwelt ist Vielfalt

Die Erhaltung der Biodiversität, die Herstellung eines guten Gewässerzustandes, der Klimaschutz oder die Anpassung an den Klimawandel, sind wichtige Aufga-ben für die Zukunftsfähigkeit des Landes. Es sind viele kleine Bausteine, deren

Einzelwirkungen zwar begrenzt sind, die in ihrer Summe aber durchaus große Wirkungen entfalten können.

In diesem Sinne haben wir über das Parlament viele Ini-tiativen angeschoben, deren positive Wirkungen erst lang-fristig messbar sind. So wurde die Strategie zur biologi-schen Vielfalt überarbeitet, Programme zum Schutz von Arten, für die Sachsen-Anhalt eine besondere Verantwor-tung trägt, erstellt, die Umsetzung der Wasserrahmenricht-linie forciert oder die Leitlinie Wald im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel überarbeitet.

Biosphärenreservate entwickeln

Biosphärenreservate stehen modellhaft für eine nachhalti-ge Entwicklung von Mensch und Biosphäre. Das beinhaltet auch die Schaffung von regionalen Wirtschaftskreisläufen

und Wertschöpfungsketten. Wir wollen daher die UNESCO-Anerkennung des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz erreichen. Sie ist nur möglich, wenn alle betroffenen Gemeinden ihre Zustimmung zur Beantragung der UNESCO-Anerkennung erteilen. Die Gemeinde Südharz hat bisher ihre Zustimmung nicht gegeben.

Wir sehen es daher als dringend notwendige Aufgabe an, durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit verstärkt für die Akzeptanz von Biosphärenreservaten zu werben. Die Ausweisung des Drömling als Biosphärenreservat nach Landesrecht wird derzeit vorbereitet und soll in dieser Wahlperiode erfolgen.

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Kompetenzzentrum für artgerechte Tierhaltung

Nachhaltige Nutztierhaltung bedeutet, dass die art- bzw. tiergerechte Haltung den Anforderungen an den Umwelt- und Naturschutz entspricht und gleichzeitig wirt-schaftlich tragfähig ist. Unser Ziel ist es, den Tierbesatz in Sachsen-Anhalt durch den Ausbau einer art- und umweltge-rechten Nutztierhaltung regional aus-gewogen zu erhöhen. Dabei geht es uns um die Erhaltung und Entwicklung von regionalen Wirtschaftskreisläufen und Wertschöpfungsketten, um den Ausbau zukunftsfähiger Arbeitsplätze und um die Erfüllung hoher Standards für den Tier- und Verbraucherschutz.

In der kommenden EU-Förderperiode sollen besonders art- bzw. tiergerech-te Haltungsmethoden durch einen zusätzlichen Bonus investiv gefördert werden. Den Standort Iden wollen wir zu einem Kompetenzzentrum für art- und umweltgerechte Nutztierhaltung weiter entwickeln. Damit soll das Land eine Vorbildfunktion wahrnehmen.

Unterstützung der Bienenhaltung

In den zurückliegenden Jahren ist es gelungen, den Rückgang der Bienenvölker in unserem Land zu stoppen. Nun kommt es darauf an, den Bestand wieder zu erhöhen. Dazu müssen die Voraussetzungen für die Imkerei in Sachsen-Anhalt durch einen intensiven Wissenstransfer und die Bereitstellung von investiven Fördermitteln verbessert werden. Wir haben als SPD-Fraktion daher darauf ge-drungen, dass im Haushalt 2014 entsprechende zusätzliche finanzielle Mittel ein-gestellt werden.

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Arbeitskreis Arbeit und Soziales

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Die Vorsitzende

Die Mitglieder

Norbert BischoffMinister für Arbeit und Soziales

Dr. Verena SpätheSprecherin für Behindertenpolitik und Seniorenpolitik sowie Verbraucherschutz

Norbert Bornstellv. VorsitzenderSprecher für Familie, Kinder und Jugend

Petra Grimm-BenneParl. GeschäftsführerinSprecherin für Sozial- und Gesundheitspolitik

Corinna ReineckeSprecherin für Frühkindliche Bildung

Patrick WanzekSprecher für Integrationspolitik

Andreas SteppuhnSprecher für Arbeitsmarktpolitik

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Ganztagsbetreuung für alle Kinder

Der Bildungskonvent des Landes hatte als eines seiner zentralen Ziele die Wiedereinführung des Ganztagsanspruchs für alle Kinder empfohlen. Damit sollten alle Kinder die Chance zur Teilhabe an gezielten Bildungsangeboten haben. Dadurch wird eine bessere Vorbereitung auf die Schule gewährleistet und daraus resultieren bessere Bildungs- und Lebenschancen. Die SPD hat die Umsetzung dieses Zieles im Wahlkampf vehement vertreten und im Koalitions-vertrag verankert.

Die Novelle des Kinderförderungsgesetzes hat substantielle Verbesserungen für die Kinder, für die Eltern und für die Erzieherinnen gebracht. Es ermöglicht allen Kindern einen guten Start ins Leben, es ermöglicht Eltern eine bessere Ver-

einbarkeit von Beruf und Familie, und es entlastet die Erzieherinnen. Das Land gibt 53 Mio. Euro mehr als bisher für die Verbesserung der Kinder-betreuung aus.

Seit dem 1. August 2013 haben alle Kinder ei-nen Ganztagsanspruch von bis zu zehn Stunden. Der Betreuungsbedarf soll den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Eltern angepasst werden. In der Praxis entscheidet der Eltern- wille, denn die Eltern entscheiden über den Be-treuungsumfang. Mehrkindfamilien werden fi-nanziell entlastet. Wer zwei oder mehr Kinder in Krippe und/oder Kindergarten hat, zahlt ins-gesamt höchstens 160 Prozent des Beitrages für das erste Kind. Zudem erhalten Eltern mehr Mitspracherechte über die Elternvertretungen auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene. So ist die Gemeindeelternvertretung z.B. bei der Fest-setzung der Elternbeiträge zu beteiligen.

Die Bedingungen für die Kinder und Erzieherinnen werden spürbar verbessert. Der Personalschlüssel bei den 3- bis 6-Jährigen wurde beginnend ab August 2013 verbessert, der bei den 0- bis 3-Jährigen wird es ab August 2015.

Die Bildungsqualität wird verbessert. Das Bildungsprogramm „Bildung: elemen-tar – Bildung von Anfang an“ wurde anhand neuer wissenschaftlicher Erkennt-nisse überarbeitet und ist in Zukunft die verbindliche Grundlage für die frühkind-liche Bildung in Kindertagesstätten.

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Gute Arbeit als Standortfaktor

Gute Arbeit ist ein entscheidender Standortfaktor für die Entwicklung des Lan-des. Nur wer einen guten Arbeitsplatz hat und gut verdient, lebt gern hier und sieht für sich und seine oder ihre Familie eine Perspektive in Sachsen-Anhalt. Deshalb brauchen wir eine ganzheitliche Arbeitsmarktpolitik, die den Einzelnen in den Blick nimmt und die Fachkräftesicherung ebenso beinhaltet wie die Bekämpfung von Lohndumping. Die Landesregierung hat dazu ein Arbeitsmarktkonzept vor-gelegt, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Unabhängig davon gehen die Vorstellungen der SPD-Landtagsfraktion über die unseres Koalitionspartners hin-aus. Aus unserer Sicht brauchen wir die Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro, die Begrenzung von Minijobs, die Regulierung der Leiharbeit und die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, um Ordnung am Arbeitsmarkt zu schaffen und die Verwerfungen in der Arbeitswelt zu bekämpfen. Das liegt im ureigenen Interesse des Landes, denn als Billiglohnland hat Sachsen-Anhalt keine Pers-pektive. Wir werden auch in Zukunft darauf dringen, dass Sachsen-Anhalt entsprechende Initiativen im Bundesrat unterstützt. Diese Diskus-sion können und werden wir unserem Koalitionspartner nicht ersparen.

Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familie

Wir stehen für eine gerechte Gesellschaft und ein solidarisches Miteinander. Das schließt vor allem die Forderung nach der Herstellung von Chancengleich-heit ein. Die Weichen dafür werden von klein auf gestellt. Deshalb ist uns die Förderung und Stärkung der kleinsten Keimzelle der Gesellschaft – der Familie – wichtig.

Mit dem gleichen Zugang für alle Kinder zu den Angeboten der Kinderförderung können sie von Anfang an gleichberechtigt an den Bildungsangeboten partizi-pieren und ihre Eltern Familienarbeit und Beruf besser miteinander vereinbaren. Das neue Kinderförderungsgesetz gibt den Familien die Gewissheit, dass jedes Kind nicht nur einen Platz in einer der mehr als 1.700 Kindertageseinrichtungen im Land bekommt, sondern dort auch von gut ausgebildeten Fachkräften ge-fördert und betreut wird. Zudem wurde das Schulgesetz geändert, um für För-derschülerinnen und Förderschüler die Hortbetreuung auch in den Ferienzeiten endgültig zu sichern.

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Wir halten an der zusätzlichen Finanzierung der Jugendarbeit über die Jugend-pauschale und das Fachkräfteprogramm fest – trotz der sinkenden Anzahl von Jugendlichen.

Mit der Einführung des Programms „Familien stärken – Perspektiven sichern“ erhalten junge Mütter und Väter ein individuelles und ganzheitliches Unter-stützungsangebot. Mit Hilfe von Familienintegrationscoaches werden sie in die Lage versetzt, einen Arbeitsplatz zu finden, der zu ihnen passt und den sie mit einer langfristigen Betreuung und Begleitung im Idealfall in Festanstellung erhal-ten.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Der Landesaktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nati-onen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist regelmäßig ein wich-tiges Instrument im Bereich der Behindertenpolitik. Er soll die gleichberechtigte

Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftli-chen und kulturellen Leben, die Chancengleich-heit in der Bildung sowie die berufliche Integra-tion fördern.

Für eine bessere Chance auf berufliche Inte-gration haben wir mit einem Beschluss des Landtages die Landesregierung gebeten, ge-meinsam mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit ein modellhaftes Konzept zur Anerkennung von Qualifikationen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu entwickeln.

Beratung unter einem Dach

Seit Beginn der Legislaturperiode arbeiten wir intensiv an der zukünftigen Struktur der Beratungsstellenlandschaft. Dabei haben wir gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden das Modell der integrierten psychosozialen Beratung entwickelt. Damit soll für die Klientinnen und Klienten die Beratung sozialraum-orientiert „unter einem Dach“ stattfinden. Die verschiedenen Beratungsbereiche werden den vielfältigen und oftmals gleichzeitig auftretenden Problemlagen der Menschen viel besser gerecht, wenn sie aufeinander abgestimmt sind. Die Rat-

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suchenden werden nicht mehr verschiedene Beratungsstellen aufsuchen müs-sen, sondern treffen auf ein multiprofessionelles Team mit hoher Kompetenz, das passgenaue Hilfe und Unterstützung anbieten kann.

Gesundheit und Pflege

Die große Frage der medizinischen Ver-sorgung und der Pflege einer immer älter werdenden Gesellschaft war Gegenstand mehrerer Experten- und Werkstattge-spräche. Daraus resultierten mehrere Anträge und Initiativen zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, zur Verhinderung der Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen, zur Stärkung des Infektionsschutzes und zur Qualitäts-sicherung im Bereich der Hygiene in den Krankenhäusern. Eine große Aufgabe wird zukünftig die zunehmende Zahl demenzieller Erkrankungen und die Versorgung der Patientinnen und Patienten sein. Hier ist dringend eine Neu-definition des Pflegebegriffs im Rahmen einer Reform der Pflegeversicherung auf Bundesebene vonnöten.

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Arbeitskreis Kultus

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Die Vorsitzende

Die Mitglieder

Norbert Born

Corinna ReineckeSprecherin für Bildungspolitik

Gerhard MiesterfeldtSprecher für Kulturpolitik

Dr. Verena Späthe

Patrick Wanzekstellv. VorsitzenderSprecher für Berufliche und Erwachsenenbildung

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Einführung des längeren gemeinsamen Lernens

Mit der 14. Novelle des Schulgesetzes hat der Landtag die Einführung der Ge-meinschaftsschule in Sachsen-Anhalt als vollwertige, ersetzende Schulform beschlossen. Damit besteht endlich auch hierzulande die Möglichkeit des län-geren gemeinsamen Lernens. Die Schülerinnen und Schüler lernen bis Klasse

8 gemeinsam und werden dann erst nach den angestrebten Bil-dungsabschlüssen aufgeteilt. Das schafft bessere Bildungs-chancen und -perspektiven für unsere Kinder. Die Umsetzung dieser langjährigen Forderung der SPD ist ein bildungspoliti-scher Meilenstein für Sachsen-Anhalt.

Die Einführung der Gemein-schaftsschule erfolgt auf frei-williger Basis auf Antrag. Auch Schulen in freier Trägerschaft können sich umwandeln. In der Gemeinschaftsschule ist der

Erwerb aller Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I sowie des Abiturs möglich. Das bedeutet auch eine Sicherung des wohnortnahen Angebots aller allgemein bildenden Schulabschlüsse. Den unterschiedlichen Ansprüchen und Bedürfnis-sen der Schülerinnen und Schüler soll durch schülerzentrierte Lern- und Un-terrichtsformen und Individualisierung von Lernprozessen Rechnung getragen werden.

Darüber hinaus wird die Eigenständigkeit der Schulen gestärkt. Sie können ihre Budgets in Zukunft überjährig verwenden, sie selbständiger und eigen-verantwortlicher verwalten und dazu Girokonten einrichten. Zudem müssen außerschulische Angebote nicht mehr von der Schulbehörde genehmigt werden.

Die neue Schulform trifft auf eine große Resonanz. Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 haben 13 Schulen im Land ihren Betrieb als Gemeinschaftsschule aufgenommen. Dazu gehören sieben öffentliche Schulen und sechs Schulen in freier Trägerschaft. Zudem liegen dem Landesschulamt bereits 15 Absichts-erklärungen für die Bildung einer Gemeinschaftsschule ab Schuljahr 2014/15 vor. Das ist ein überaus positiver Start für das längere gemeinsame Lernen.

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Ausbau des Ganztagsunterrichts

Unabhängig von der jeweiligen Schulform erweist sich der Ausbau des Ganz-tagsunterrichts als wichtiges pädagogisches Mittel zum Ausgleich sozialer Be-nachteiligungen und zur Erhöhung des Bildungserfolges aller Schülerinnen und Schüler. Der Koalitionsvertrag sieht daher vor, die Ganztagsschulangebote im Land deutlich auszubauen und qualitativ zu verbessern.

Der Ausbau der Ganztagsschulen geht vor allem im Bereich der weiterführen-den Schulen voran. Entsprechend der Schwerpunktsetzung im Sekundarschul-bereich sind bisher 43,3 Prozent der öffentlichen Sekundarschulen und 29,9 Prozent der öffentlichen Gymnasien Ganztagsschulen. Zudem werden alle fünf Gesamtschulen im Land als Ganztagsschulen geführt. Allein zum Schuljahr 2013/14 wurden sieben weitere Ganztagsschulen genehmigt.

Damit erhöht sich die Anzahl der Ganztagsschulen auf insgesamt 101. Außerdem bietet das Land Sachsen-Anhalt allen Schülerinnen und Schülern der Primar-stufe durch die Grundschule mit verlässlichen Öffnungszeiten und den gesetzlich fixierten Anspruch auf einen Hortplatz ein anspruchsvolles ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Dieses Angebot geht über das einer Ganztagsschule hinaus und ist in der Bundesrepublik bei-spielgebend.

Sicherung der Unterrichtsversorgung

Eine Grundvoraussetzung für gute Bildung ist die Sicherstel-lung einer zuverlässigen Unterrichtsversorgung durch gut qualifizierte Lehrkräfte. Dazu wurde im Schuljahr 2013/14 die Zahl der Neueinstellungen von Lehrerinnen und Lehrern von 220 auf 340 erhöht. Die Aufgabe der bedarfsgerechten Lehrkräftebereitstellung wird sich auch in Zukunft stellen.

durch Inklusion

Die Bundesrepublik hat mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Verpflichtung übernommen, im-mer mehr Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen zu unterrichten. In Sachsen-Anhalt ist dies im Schulgesetz gesetzlich verankert.

Individuelle und bedarfsgerechte Förderung

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Im vergangenen Schuljahr besuchten 3.711 Schülerinnen und Schüler mit son-derpädagogischem Förderbedarf den gemeinsamen Unterricht. Zum Schuljahr 2013/14 wird sich die Schülerzahl im gemeinsamen Unterricht nach ersten Daten auf 4.089 erhöhen. Das entspricht einer Inklusionsquote von 27 Prozent. Gleich-zeitig ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen gesunken. Den Schulen werden zur Unterstützung des inklusiven Unterrichts Lehrkräfte mit son-

derpädagogischer Kompetenz zur Seite gestellt. Zudem werden weiterhin verstärkt Fortbildungen angeboten.

Neu sind ab diesem Schuljahr die „Schulen mit inklusivem Schul-profil“. Zum Schuljahresbeginn haben 18 Grundschulen und sechs Sekundarschulen dieses Zertifikat erworben. Ihnen sind aufgrund ihres Profils dauerhaft sonderpädagogische Lehrkräfte zugewiesen, die Teil des regu-lären Lehrerteams sind.

Fortführung der Schulsozialarbeit

Ein zentrales bildungspolitisches Anliegen der SPD bleibt der Kampf gegen das Schulversagen; schließlich können wir uns als Gesellschaft zukünftig Schulab-gänger ohne Abschluss immer weniger leisten. Eine Antwort darauf ist gute Schulsozialarbeit.

Seit 2009 wird mit europäischen Mitteln das Programm „Projekte zur Vermei-dung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ umgesetzt. Das aktuelle Programm „Schulerfolg sichern“, in dessen Rahmen rund 200 Projekte in der Schulsozialarbeit gefördert werden, läuft am 31. Juli 2014 aus. Dabei ist die Quote der Schülerinnen und Schüler ohne Haupt- oder Realschulabschluss an den Schulen, die daran teilnahmen, von 12 Prozent im Schuljahr 2004/2005 auf 5,6 Prozent im Schuljahr 2012/13 gesunken. Die-sen Erfolg wollen wir fortführen. Für die neue EU-Förderperiode ist die weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit eingeplant. Wir werden daher dafür Sorge tragen, dass keine Brüche in der Durchführung dieses Programms entstehen.

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Schwerpunkte der Kulturförderung

Kunst und Kultur sind wichtig für Sachsen-Anhalt. Sie pflegen Traditionen, bür-gen für Lebensqualität und stiften Identität in und mit unserem Land. Daher ist es unser Ziel, trotz der demografischen Entwicklung und der zukünftigen finan-ziellen Rahmenbedingungen verlässliche Perspektiven für die Kulturlandschaft zu bieten. Dazu hat der Kulturkonvent seit 2011 in einem breiten gesellschaftli-chen und kulturpolitischen Diskurs zahlreiche Empfehlungen erarbeitet, die in ein Kulturkonzept einfließen werden. Dieses Konzept 2025 wird derzeit im Kultus-ministerium erarbeitet. Die SPD-Fraktion hat dazu zwei gut angenommene Werkstattgespräche „Vom Konvent zum Konzept“ in Magdeburg und Halle durch geführt.

Wir vertreten den Anspruch, langfristig eine ausgewogene und bestandsfähige Theater- und Orchesterlandschaft in Sachsen-Anhalt zu haben. Dazu bedarf es auch des mittelfristigen Umbaus von Strukturen durch die Träger. Dieser muss und wird vom Land mit einem Fonds begleitet werden, um die Belastungen der Träger zu mildern.

Wir haben uns für die Förderung der Sanierung des Goethe-Theaters Bad Lauchstädt in Höhe von 6 Mio. Euro eingesetzt. Auch die anderen Bereiche der Kulturförderung – z.B. Bibliotheken, Musikförderung, Soziokultur oder Denkmal-pflege – werden weiter gefördert. Zudem werden wir die Förderung kultureller Jubiläen mit überregionaler oder gar internationaler Bedeutung fortsetzen. Dazu gehörten und gehören „800 Jahre Anhalt“ im Jahr 2012, die Luther - dekade bis 2017 und das Jubiläum „100 Jahre Bauhaus“ im Jahre 2019. So sind für den Neubau eines Bauhausmuseums in Dessau bis zu 25 Mio. Euro veranschlagt, die es ermög-lichen, eine der weltweit bedeutendsten Bauhaussammlungen angemessen zu präsentieren. M

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HerausgeberSPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt Domplatz 6-9, 39104 Magdeburg Telefon 0391/5 60 30 05, Fax 0391/5 60 30 20 E-Mail: [email protected] www.spd-lsa.de Verantwortlich:Petra Grimm-Benne, Parlamentarische Geschäftsführerin

Redaktion: Dr. Falko Grube, Pressesprecher

Satz und Layout: Corinna Domhardt, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

Druck: Lithoscan Druck & Direktmarketing GmbH

Veröffentlicht im Oktober 2013.

Impressum

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