Hallo TAXI 2 2010

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Das Magazin für Taxiunternehmer März 2010 XXX ISSN 0949-9288 • H 9461 meHrwert für IHre ZeNtrale - gewINN mIt PINKEY BZP ScHlIeSSt verBeSSerteN vertrag mIt der BaHN - meHr geld Pro meter vorStaNdS- SItZuNg IN leIPZIg BZP lädt Zur amI HotSPot jetZt aucH aB werk - e-klaSSe mIt INterNet- aNScHluSS 27. jahrgang • €1,80 Den Sumpf trockenlegen! Wie der Staat Unternehmer zu Steuerehrlichkeit zwingen will - Dies und mehr aus Glückstadt

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Hallo TAXI, das Magazin für den Taxiunternehmer, Ausgabe 2 / 2010

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Das Magazin für Taxiunternehmer März 2010

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ISSN

094

9-92

88 •

H 9

461

meHrwert für IHre ZeNtrale - gewINN mIt pinkey

BZP ScHlIeSSt verBeSSerteN vertrag mIt der BaHN - meHr geld Pro meter

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HotSPot jetZt aucH aB werk - e-klaSSe mIt INterNet- aNScHluSS

27. jahrgang • €1,80

Den Sumpf trockenlegen!Wie der Staat Unternehmer zu Steuerehrlichkeit zwingen will - Dies und mehr aus Glückstadt

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Hallo TAXI • 3

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4 • Hallo TAXI

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NacH

rIcHteN

+++ Nachrichten +++

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6500-Kilometer-Fahrt die Highlights von

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des Tourismusamtes werden noch Passagiere

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Hallo TAXI • 5

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Nac

HrI

cHte

N

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„Carsharing fördern“

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert ei-nen bundesweit einheitlichen Rahmen, um Car-Sharing für Kommunen noch attraktiver zu machen.

„Wir brauchen bundesweit einheitliche Regeln für Car-Sharing.“, so Uwe Beckmeyer, verkehrspolitische Spre-cher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag. Er fordere daher die Bundesregierung auf, einen einheitli-chen Rahmen für das Verfahren, die Kennzeichnung von Stellplätzen und Fahrzeugen sowie die Gebührenerhe-bung zu schaffen. Die SPD-Fraktion habe daher jetzt einen entsprechen-den Antrag in den Bundestag eingebracht. „Wir wollen insbesondere den Stadtverkehr durch die Einführung neuer Technologien und den Ausbau moderner Ver-kehrskonzepte sicherer, umweltfreundlicher und sozia-ler gestalten.“ Bisher fehle den Kommunen jedoch eine rechtssichere und bundeseinheitliche Regelung, die ih-nen über Modellversuche hinaus die Einrichtung von Car-Sharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum ermöglicht, sagte Beckmeyer.

Car-Sharing sei ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz und zu einer lebenswerten und gesunden Umwelt in der Stadt. Denn es entlaste den begrenzten Parkraum in der Innenstadt und ermögliche flexible und bezahlbare Mobilität mit dem Auto. Die Untersuchung „Mobilität in Deutschland 2008“ habe gezeigt, dass gerade bei der jüngeren Generation in urbanen Räumen die Autoaffi-nität sinke, sagte Beckmeyer. „Die heutigen Berufsein-steiger machen seltener den Führerschein, wollen aber auf Mobilität dennoch nicht verzichten.“

Im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ sei das Konzept gerade für einen Stadtstaat wie Bremen hoch attraktiv. Mit seinem Aktionsplan Car-Sharing habe es dazu bei-getragen, die Akzeptanz des Mobilitätskonzeptes in der Stadt weiter zu steigern. Ziel sei es, die Zahl der Nutze-rinnen und Nutzer bis 2020 von 5.100 auf 20.000 zu er-höhen. Bei der Expo-Ausstellung in Shanghai werde sich Bremen mit einem Beitrag zu nachhaltiger Mobilität in Großstädten am Beispiel des Car-Sharing präsentieren, so der SPD-Politiker.

„Die Nutzerzahlen nehmen stetig zu.“ Allein in 2009 sei der Anteil um 18 % gegenüber dem Vorjahr gestie-gen. Mittelfristig werde das Potenzial von Car-Sharing bei geeigneten Rahmenbedingungen auf bis zu zwei Millionen Nutzer geschätzt. Voraussetzung für einen Erfolg des Car-Sharing seien aber ein Angebot aus einer Hand und ein einfacher Zugang.

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6 • Hallo TAXI

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NacH

rIcHteN

Die Mobilitätsservice-Teams bieten ihre Hilfe an mehr als 300 Bahn-höfen an – an einigen Standorten unterstützt von örtlichen Taxibe-

In unserer Ausgabe 1-2/2010 waren die wichtigen Unterstreichungen im Text leider nicht abgedruckt wor-den:

Jede von einem Unternehmer erstell-te Rechnung, Quittung, Abrechnung und Gegenrechnung über eine Lie-ferung oder sonstige Leistung muss nachfolgende Angaben enthalten, wenn sie den steuerlichen Anforde-rungen genügen soll, andernfalls ist der Vorsteuerabzug nicht möglich.- Einmalige fortlaufende Rechnungs-nummer, frei bestimmbare Form.- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers.- Name und Anschrift des Leistungs-empfängers.- Wahlweise die Steuernummer oder

trieben. Im Juni 2009 hatte die DB Station&Service AG das Angebot um 16 Stützpunkte erweitert, von denen aus weitere 65 Bahnhöfe be-dient werden. Seit der Einführung ist die Nachfrage stetig gestiegen. So haben DB-Mitarbeiter im vergange-nen Jahr rund 500.000 Mal geholfen. 2008 lag die Zahl bei rund 400.000. Besonders groß ist die Nachfrage in Bayern, Baden-Württemberg, Nord-rhein-Westfalen und Niedersachsen. „Wegen der großen Nachfrage haben wir den Mobilitätsservice um 40 zu-sätzliche Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter aufgestockt, um noch mehr Menschen das Bahnfahren zu er-leichtern“, sagt Oliver Kühn, Leiter Service der DB Station&Service AG. Für den reibungslosen Ablauf wurde

Umsatzsteueridentifikationsnum-mer.- Das Ausstellungsdatum der Rech-nung.- Zeitpunkt der Lieferung/Leistung oder Zeitpunkt der Vorauszahlung, wenn die Rechnung oder ein Teil da-von bezahlt ist.- Beschreibung der Leistung/Liefe-rung (Fahrstrecke von…. bis).- Netto-Entgelt für die einzelnen Rechnungsposten und Angabe des angewandten Mehrwertsteuersat-zes.- Netto-Gesamtentgelt; wurden Rechnungen für Vorauszahlungen ausgestellt, müssen diese Beträge von der Schlussrechnung abgezogen werden!- Im Voraus vereinbarte Minderun-

2009 zudem für Material – beispiels-weise Autos und Hublifte – rund eine Million Euro investiert.

Damit der kostenlose Service rei-bungslos funktioniert, ist eine vor-herige Anmeldung bei der Mobili-tätsservice-Zentrale erforderlich, die die Einsätze der Mobilitätsservice-Teams koordiniert. Die Mobilitäts-service-Zentrale bietet auch eine spezielle Reiseauskunft, die sich an den Bedürfnissen behinderter Menschen orientiert. Dazu zählen beispielsweise die Auswahl von Di-rektverbindungen sowie die Platz-reservierung mit gezielter Buchung geeigneter Sitzplätze im Fernverkehr und das Zusenden bestellter Fahr-scheine direkt nach Hause.

gen (Skontos).- Der auf das Gesamtentgelt entfal-lende Mehrwertsteuerbetrag; gege-benenfalls Hinweis auf Beträge, die von der Mehrwertsteuer befreit sind (z.B. bei Behindertenbeförderungen). Der Grund der Befreiung muss auf der Rechnung angegeben sein.- Für Barzahlungs-Quittungen gelten die gleichen Anforderungen.Rechnungen, die die Pflichtangaben nicht enthalten, berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug!Die unterstrichenen Angaben sind Mindestanforderungen für Kleinbe-tragsrechnungen und -quittungen bis 150 €. Eine fortlaufende Num-merierung auch von Kleinbetrags-rechnungen und –quittungen wird empfohlen.

Bahn und Taxler helfen gemeinsam den Kunden

Korrektur „Anforderungen an Fahrgeldquittungen“

Erfolgreicher Service für Bahnreisende mit eingeschränkter Mobilität

Der Mobilitätsservice für Bahnrei-sende wird gut angenommen. Im Schnitt wurde das Angebot im ver-gangenen Jahr 500.000 Mal genutzt, die Hälfte davon nach vorheriger Anmeldung. Pro Monat gehen bun-desweit im Schnitt mehr als 21.000 Bestellungen ein. Kernstück der Leistung ist, Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen an Bahnhöfen zu geben. Damit leistet die Deutsche Bahn einen aktiven Beitrag, das Reisen mit der Bahn zu erleichtern.

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ServIce & INfo

S

In Zeiten, in denen Umsätze schwin-den und das Gewerbe nicht gerade den Ruf einer Diensleistungshoch-burg genießt, möchte ein Unter-nehmen aus dem Thüringischen Oberweißbach den Taxlern mit ei-ner einfachen und eigentlich schon bekannten Idee unter die Arme greifen. Verliert ein Kunde seinen Schlüssel, ruft er statt dem extrem teuren Schlüsseldienst einfach ein

Taxi. Dieses hat einen zuvor einge-lagerten Schlüssel im Gepäck über-reicht diesen dem Kunden.

Fred Buchholz, Erfinder dieser Idee und inzwischen Präsident des BZP, konnte seine Idee, den „Taxi-Key“, als Geschäftsführer des Taxi-Ruf Bremen einige Male im Bundesge-biet vermarkten. Der wirtschaft-liche Durchbruch gelang jedoch nicht, vielmehr profitierten die Zentralen von Kundenbindung und einem Image-Gewinn. Die PiNkey AG möchte genau hier ansetzen und das Konzept mit immensem Mar-ketingaufwand bundesweit bekannt machen. Partner sollen dabei lokale Taxizentralen sein, deren Telefon-zentralen in der Regel rund um die Uhr besetzt sind und häufig 365 Tage im Jahr besetzt sind. Eine solch durchgehende personelle Besetzung kostet Geld und ist in anderen Bran-chen selten zu finden. Zentralen sol-len nun mit PiNkey ihre Einnahesi-tuation verbessern und ihr Personal

besser auslasten können. Eine wirk-liche „Last“ ist die Zusammenarbeit allerdings nicht und beschränkt sich in der Regel auf die bloße Anwesen-heit in dem Raum, in dem die PiN-key-Ausrüstung aufbewart wird.

PiNkey lagert in speziellen Tresoren etwa Haustürschlüssel anonym, also ohne dass ein bestimmter Schlüs-sel einer Person zuzuordnen wäre, und liefert diese an den Kunden aus. Damit größtmögliche Sicherheit ge-währleistet werden kann, wird der Schlüssel nur nach einer bestimm-ten Prozedur herausgegeben (siehe Punkte 1-15 unten und auf den Sei-ten 9 - 10).

Wie vergleichbare Dienstleistungen gezeigt haben, sind die Auslieferun-gen eher eine Seltenheit und kom-men als wesentliche Einnahmequel-le nicht in Frage. PiNkey möchte dem Kunden hierbei außerdem ei-nen bundeseinheitlichen Tarif von 15 Euro anbieten können - im Sinne

Alte Idee,professionell umgesetzt

Pinkey will „Schlüsseldienst“ bundesweit vermarkten -

Von

Jan Cassalette([email protected])

Die Pinkey AG, ein Start-up aus dem Thürginger Wald, hat eine Idee des Taxigewerbes aufgegriffen, die seit Jahren ein tristes Dasein in klei-nen Stahlschränken in Taxizentra-len führt: Verliert der Kunde seinen Schlüssel, steht das Gewerbe bereit und liefert Ersatz an eine beliebige Adresse. Die PiNkey will diese Idee nun mit viel Aufwand und Professi-onalität vermarkten.

- Zentrale

0 Minuten

1. Notruf geht ein

Der eines Kunden in der PiNkey Zentrale

(Callcenter) .

Die PiNkey Zentrale sucht den entsprechenden

Datensatz heraus und des

Schlüssels.

Automatisch wird eine an den PiNkey Partner

erstellt und .

an den PiNkey Partner.

Notruf geht

ein

veranlasst die Auslieferung

E-Mail

an die entsprechende Filiale gesendet

Zusätzlich erfolgt ein Infocall

Partner

2 Minuten

2. Infocall & E-Mail

Schlüsselplatz

- Sie erhalten einen Infocall von der PiNkey Zentrale.

- Zeitgleich erreicht Sie eine

- Die E-Mail enthält zusätzlich den

unter dem Sie anschliessend den

Übergabeort erfahren.

Der PiNkey-Partner ist Tag und Nacht erreichbar

(24 Stunden).

E-Mail, die Sie über den

Schlüsselplatz informiert.

Link zu Ihrem

Partnerzugang

4 Minuten

3. Schlüsselentnahme

PiNkey Tresor

Nun öffnet der mit

seinem persönlichen, sicher verwahrten Schlüssel

den Tresor und vom

mitgeteilten Platz.

zugriffsberechtigte Mitarbeiter

entnimmt den Schlüssel

Partner

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Hallo TAXI • 9

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Serv

Ice

& IN

foS

der Transparenz eine gute Idee. Pro Schlüssel jedoch soll die Zentrale ei-nen Euro erhalten - pro Monat. Bei 12 Euro pro Schlüssel im Jahr kann diese Gebühr durchaus zu einem nennenswerten Mehrumsatz füh-ren. Dem Kunden werden für diesen Dienst übrigens 29,95 im Jahr be-rechnet. Für jeden zusätzlich gewon-nenen Kunden kassiert die Zentrale außerdem 10 Euro. Die für den Betrieb nötige Ausrüs-tung möchte PiNkey den Zentralen solange kostenlos anbieten, bis eine ausreichende Anzahl an Schlüsseln eingelagert wurde. Dadurch entsteht keinerlei unternehmerisches Risiko seitens des Taxigewerbes.

Durch ein transparentes Konzept, eine gute Idee und dem Willen, diese durch Werbung auch Kund zu tun,

hat PiNkey die Chance, ein neuer Partner des Taxigewerbes zu wer-den. Die ohnehin besetzten Taxi-zentralen lassen sich effizient(er) monetarisieren, ohne das die Gefahr besteht, das Kerngeschäft aus den Augen zu verlieren. Im Gegenteil, in Zusammenarbeit mit regionalen Medien etwa be-steht die Möglichkeit, das Ge-werbe und die eigene Zentrale positiv darzustellen. Gerade im Marketing sind die Mittel vieler Zentralen begrenzt. Dass kei-ne zuverlässigen Zahlen des zu erwartenden Umsatzes angeht, liegt in der Natur der Sache. Da jedoch kein betriebswirt-schaftliches Risiko eingegangen wird, steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit nichts mehr im Wege.

- Klicken sie auf den Link in ihrer E-Mail und loggen sich

mit Ihren Zugangsdaten ein.

- Scannen Sie nun den am Schlüsseltütchen angebrachten

Barcode.

Auf dem Bildschirm erscheint nun der Übergabeort.

Hierbei ist die zu .Unversehrtheit des Siegels überprüfen

Ist das Siegel beschädigt bitte sofort die PiNkey Zentrale

informieren.

5 Minuten

4. Scannen

Partner

6 Minuten

5. Drucken Auslieferungsauftrag

Partner

Drucken sie nun den Auslieferungsauftrag aus.

x

x

x

7 Minuten

6. Übergabe an den Boten

Nr. 368 Bote

Die entnehmende Person jetzt

und weist diesen noch einmal auf die

hin.

übergibt den Schlüssel

an den Boten

Unversehrtheit des Siegels

Partner

8 Minuten

7. Zwei Unterschriften

BoteNr. 368

Der

unterschreiben auf dem Auslieferungsauftrag die

Ausgabe des Schlüssels.

zugriffsberechtigte Mitarbeiter der Boteund

Partner

8. Vor der Abfahrt prüfen

Nr. 368

Schlüssel Auslieferungsauftrag

xx

x

Neuer Vertrag

KundenwerbenKunden

prüft der Bote ob mitgeführt wird:

1.

Vor der Abfahrt

Schlüssel

2. (zur Unterschrift beim Kunden)

3. (für evt. zusätzliche

Neukundengewinnung - Kunden werben Kunden)

Auslieferungsauftrag

Neuer Vertrag

25 Minuten

9. Bote liefert aus

Bote

Der Bote fährt zum

vereinbarten Treffpunkt.

innerhalb der festgelegten Zeit

29 Minuten

10. Übergabe Schlüssel

BoteNr. 368

Kunde

Unser freundlicher PiNkey Bote

und lässt durch den Kunden die

.

Abschließend erkundigt er sich nach der Zufriedenheit

mit dem PiNkey-System.

übergibt dem Kunden

den Schlüssel

Unversehrtheit des Siegels überprüfen

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10 • Hallo TAXI

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ServIce & INfo

S

30 Minuten

12. Quittierung Empfang

x

Unterschrift Kunde

x

x

Der Bote lässt sich die Übergabe des Schlüssels

die Unversehrtheit des Siegels durch den Kunden

mit einer . Bitte kontrollieren!

und

Unterschrift quittieren

30 Minuten

11. Wiedereinlieferung des Schlüssels

BoteKunde

Der Bote weist darauf hin, dass der Schlüssel

und er diesen

wieder

einlagern kann.

im Besitz

des Kunden bleiben wird nur mit dem

später zugesendeten Einlieferungsset

30 Minuten

13. Abrechnung 15,00 €

Der PiNkey Bote zieht nun Ihre

ein.

Auslieferungsgebühr

in Höhe von 15,00 € vor Ort und in bar

15,00 €Auslieferungsgebühr

14. Bote meldet Abschluss

Bote31 Minuten

umgehend nach abgeschlossener

Auslieferung bei dem

des PiNkey Partners

.

Der Bote meldet

zugriffsberechtigten

Mitarbeiter den

Auslieferungsstatus

15. Auslieferung bestätigen

45 Minuten

Nach Abschluss des Auslieferungsvorganges

.

Schicken Sie den

(3 Unterschriften)

an die zurück.

meldet

der PiNkey Partner umgehend den Status

an die PiNkey Zentrale

1.

2.

Online im PiNkey - System

komplett unterschriebenen

Auftrag postalisch im Original

PiNkey Zentrale

+

Partner

Eckdaten

Schlüsselarten (prinzipiell belieblig, hier einige Beispiele):

- Haustürschlüssel- Schlüssel für Schließanlagen- Autoschlüssel- Tresorschlüssel- Schließfachschlüssel

Technische Vorraussetzung in den Zentralen:

- PiNkey Schlüsseltresor (Wider-standsgrad II nach EN1143-1, Außen-maße: H 1800 x B 800 x T 560 mm, Gewicht: ca. 1050 kg

Lackierung: außen schwarz, innen grün, Anzahl möglicher Schlüssel: 2500 Stück- Software- Auslieferungsbox- Computer- Internet / E-Mail / Telefon / Fax

Unterstützung durch die PiNkey AG:

- professionelle Partnerbetreuung- kostenfreie Mitarbeiterschulung- schnelle Zahlungen- personalisiertes Werbepaket, das umfasst Visitenkarten, Flyer,Kopfstützenbezüge, Quittungsblö-cke uvm.- bundesweite Werbeaktionen in

Funk und Fernsehen- Plakatwerbung- Onlinemarketing- Kinowerbung- Flyerwerbung- Radiowerbung

4 Minuten

16. Einlagerung

PiNkey Tresor

Partner

Der PiNkey Partner erhält einen Umschlag von der

PiNkey-Zentrale. Dieser enthält den einzulagernden

Schlüssel in einem blickdichten und unversehrtemTütchen.

- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im

PiNkey-System an

- scannen Sie den Barcode auf dem Tütchen

- nach erfolgreichen abscannen wird Ihnen der

Schlüsselplatz angezeigt

- Platzieren Sie den Schlüssel am vorgesehenen Platz

im Tresor

- verschliessen sie den Tresor fachmännisch und verwahren

Ihren Tresorschlüssel an einem sicheren, immer

schnell verfügbaren Platz

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Serv

Ice

& IN

foS

Das MUCH Team ist an folgenden Tagen von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr bei der jeweiligen Taxizentrale bzw. Mercedes Benz Niederlassung vor Ort. Terminabsprache, weitere In-formationen erhalten Sie unter der Rufnummer

08041 – 7889-30

Montag, den 12.04.2010 NürnbergDienstag, den 13.04.2010 LeipzigMittwoch, den 14.04.2010 BerlinDonnerstag, den 15.04.2010 HamburgFreitag, den 16.04.2010 BremenSamstag, den 17.04.2010 Dortmund

Much aufDeutschlandtour

Mit einem kleinen Werkzeug lassen sich Fahrzeugdaten in Echtzeit auslesen

Michael Much, Geschäftsführer des Autohaus Much aus Bad Tölz, besucht wieder Unternehmer und Zentralen im Bundesgebiet um ge-brauchte Taxifahrzeuge aufzukau-fen.

Montag, den 19.04.2010 DüsseldorfDienstag, den 20.04.2010 KölnMittwoch, den 21.04.2010 KoblenzDonnerstag, den 22.04.2010 FrankfurtFreitag, den 23.04.2010 StuttgartSamstag, den 24.04.2010 München

Die Verkehrssicherheitskampag-ne „DON’T DRINK AND DRIVE“ empfiehlt die iPhone App „fairTA-XI“, mit der sich die Taxikosten be-reits im Voraus berechnen lassen. Mit diesem persönlichen Taxometer für das iPhone behält man den Fahr-preis also stets im Blick. Im Rahmen der Kooperation wird das DDAD-Lo-go ab sofort in die neue Version von „fairTAXI“ integriert und macht so darauf aufmerksam, dass Alkohol und Auto fahren nicht zusammen passen! Das Update steht ab heute im App Store zum Download zur Verfügung.„fairTAXI“ berechnet nicht nur die

Fahrtkosten, sondern bietet zudem die Funktion, sich die nächstgele-genen Taxiunternehmen anzeigen zu lassen, um dann direkt das Taxi seiner Wahl rufen zu können. Der aktuelle Standort kann via GPS oder Wi-Fi automatisch bestimmt werden und erspart die Eingabe des Abfahrtsortes. Darüber hinaus zeigt „fairTAXI“ den aktuellen Taxipreis

während der Fahrt sowie die Entfer-nung, Geschwindigkeit und Fahrzeit an. Und wenn man sich nach einer Partynacht mit mehreren Freunden das Taxi nach Hause teilen möchte, berechnet „fairTAXI“ ganz einfach die Fahrtkosten pro Kopf. Die Kampagne „DON’T DRINK AND DRIVE“ wendet sich mit der Botschaft „Wer fährt, bleibt nüch-

tern!“ vor allem an die jungen Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren, da diese überproporti-onal häufig an den so genann-ten Alkoholunfällen beteiligt sind. Wer beim Ausgehen etwas trinken möchte, der sollte sein Auto in jedem Fall stehen lassen und stattdessen die öffentlichen Verkehrsmit-tel oder den Service von „fair-TAXI“ nutzen.

Kein Alkohol am Steuer - App soll helfen

Eigentlich unbeabsichtigt unter-stützt die Initiative „DON’T DRINK AND DRIVE“ das Taxigewerbe mit einer „App“.

Auto stehen lassen, Taxi fahren - So wirbt eine bundesweite Kampagne

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verBäNd

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Schon zu einer Traditionsveranstal-tung im Taxi- und Mietwagengewer-be zählt der „Glückstedter Kreis“. Seit mindestens vierzehn Jahren (so ganz genau weiß das keiner mehr, weil es anfänglich Vorläufertreffen gab, denen mit zunächst gehörigem Misstrauen begegnet wurde) treffen sich Vertreter norddeutscher Verbän-de im Februar zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.

In das urige und von moderner Ta-gungstechnik verschont gebliebene Hotel „Raumann“ luden die Ham-burger Kollegen, Thomas Lohse und Dirk Schütte (LPVG Hamburg) – was sich so ergeben hat – wieder nach Glückstadt ein. Auch dieses Mal waren – bis auf einige wetter-bedingte Ausfälle wie Bremerhaven und Mecklenburg-Vorpommern alle der Einladung gefolgt. Vertreten wa-ren Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Berlin und Bielefeld.

Als Gastreferent konnte Thomas Krause des Beratungsunternehmens Linne und Krause aus Hamburg gewonnen werden. In Taxikreisen durch die von Städten und Landkrei-sen in Auftrag gegebenen Wirtschaft-lichkeitsgutachten gut bekannt.Sind die gesetzlichen Rahmenbedin-gungen im Hinblick auf die Bekämp-fung von Schwarzarbeit, Steuer- und Abgabenhinterziehung im Taxi- und Mietwagengewerbe noch zeitgemäß? Mit diesem Thema setzte sich Tho-mas Krause anhand jüngst erstellter

Treffen fand zum Glück statt

Glückstädter Kreis tagt trotz teilweise katastrophaler Wetterlage

Von

Hartmut Knaack([email protected])

Schon zu einer Traditionsveranstal-tung im Taxi- und Mietwagengewer-be zählt der „Glückstedter Kreis“. Seit mindestens vierzehn Jahren (so ganz genau weiß das keiner mehr, weil es anfänglich Vorläufertreffen gab, denen mit zunächst gehörigem Misstrauen begegnet wurde) treffen sich Vertreter norddeutscher Ver-bände im Februar zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch. In das urige und von moderner Tagungs-technik verschont gebliebene Hotel „Raumann“ luden die Hamburger Kollegen, Thomas Lohse und Dirk Schütte (LPVG Hamburg) – was sich so ergeben hat – wieder nach Glück-stadt ein.

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Gutachten und daraus gewonnener Erkenntnisse auseinander. „Finanzämter haben eine merkwür-dige Sicht auf das Gewerbe. Sie prü-fen gerade die Unternehmen mit gu-ten, durchaus plausiblen Umsätzen und Gewinnen, also Betriebe bei de-nen es anscheinend etwas zu holen geben könnte. Betriebe mit auffällig geringen Umsätzen und Personal-kosten geraten häufig gar nicht erst in das Visier der Prüfer“, resümierte Krause.

Wie entwickeln sich liberalisierte Märkte?

Besonders interessant waren die Aus-führungen zu dem jüngsten Gutach-ten für den Landkreis Cloppenburg (Niedersachsen, siehe Grafiken oben rechts). Um die Ergebnisse verste-hen zu können, muss man wissen, dass es in diesem Landkreis bis vor kurzem keine Taxengenehmigung gab. Die Behörde erteilte ausschließ-lich Mietwagengenehmigungen und sah großzügig darüber hinweg, dass

t a x e n ä h n l i c h e Verkehre betrie-ben wurden. Zu bestimmten An-lässen wie Schüt-zenfesten oder sonstigen Groß-veranstaltungen war es den Un-ternehmen sogar gestattet ein Taxi-zeichen zu führen. Das bereithalten der Fahrzeuge an Orten mit inter-essanten Auftragsaufkommen war und ist dem Vernehmen nach noch immer gang und gäbe. Auf Anfrage der regionalen Tageszeitung NWZ erklärte der zuständige Verkehrsde-zernent der Kreisverwaltung, dass man auf Grund der personellen Si-tuation sich nicht in der Lage sehe diesen offensichtlichen Verstößen entgegenzuwirken. Rückendeckung erhält die Verwaltung vom zuständi-gen Verkehrsausschuss, der kurz und bündig entschied, die bestehende Si-tuation nicht zu verändern.Dieses „Cloppenburger Landrecht“ hat Auswirkungen auf die Nach-barregionen. Selbst in Oldenburg an-sässige Unternehmen beklagen Ver-stöße ihrer Cloppenburger Kollegen gegen die Rückkehrpflicht und das Bereitstellungsverbot. Eine überalterte Fahrzeugflotte, an-gespannte Liquiditätssituation und ein niedriges Legalitätsbewusstsein sind die Folge des sich selbst über-lassen Marktes, was Thomas Krau-se durch die erhobenen Daten und gewonnenen Erkenntnisse belegen kann.

Fazit: Ein funktionsfähiges Taxi- und Mietwagengewerbe erfordert einen Ordnungsrahmen verbunden mit zeitnaher Überwachung. Nur in einem fairen Wettbewerb stehende Unternehmen können den öffentli-chen Anspruch auf ein leistungsfähi-ges und sicheres Beförderungsmittel erfüllen. Gerade in der Fläche gehört die Aufrechterhaltung der Mobili-tät breiter Bevölkerungsgruppen zur Daseinsvorsorge. Das Modell „Clop-penburg“ dürfte für die Erfüllung dieser Ansprüche denkbar ungeeig-net sein.

Elektronischer Schichtzettel, das Fi-nanzamt möchte mitfahren

Zusammen mit dem Software Ent-wickler Gerrit Kuhlendahl arbeitet Linne und Krause an einem neuen Projekt namens Tesymex. Basis ist die telemetrische zeitnahe Über-mittlung der Taxameterdaten an einen zentralen Rechner. Die so ge-speicherten Werte sind im steuerli-chen Sinne einem Ursprungsbeleg gleichzusetzen. Eine Zugriffsmög-lichkeit durch den Unternehmer

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ist nicht gegeben, was eine deutlich höhere Manipulationssicherheit ge-währleisten soll. Ziel ist es die For-derungen aus Wirtschaft und Politik an alle Bargeldbranchen nach einer manipulationsfreien Erfassung der Bareinnahmen zu gewährleisten. Mit im Boot ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) als oberste Eichbehörde.In der Diskussion konnten die schon früher geäußerten Bedenken gegen die elektronische Datenerfassung nicht zerstreut werden. Besonders die Mietwagenproblematik bedarf ei-ner Lösung, was jedoch praktisch nicht umzuset-zen sein dürfte. Ohne Betriebs-, Be fö rde rungs -und Tarifpflicht kann es keine manipulations-freie Aufzeich-nung geben. Selbst im Taxi-gewerbe - sicher nicht so sehr in Hamburg oder auch anderen Großstädten - gibt es eine Fülle von Leistungen, die eine manuelle Aufzeichnung er-fordern. Es bleibt die Befürchtung, dass das Gewerbe mit weiteren Kosten und aufwendigen Verfahren belastet wird, die gewünschten Er-

gebnisse aber nicht erreicht werden. Es wird eine neue Abhängigkeit von Dienstleistern geschaffen. Vielleicht passt hier auch der bekannte Spruch „mit Taxis kann man viel Geld ver-dienen, solange man selbst kein Taxi besitzt“.Erfolg versprechender ist es, wenn die Aufsichtsbehörden die ihnen auferlegten Verpflichtungen aus dem PBefG erfüllen. Die Hamburger BSU (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ) ist dafür ein gutes Bei-spiel. Zur Unterstützung der Behör-den hat Linne und Krause eine Soft-

ware entwickelt, die eine schnelle Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gestattet und mit der sich sehr schnell nicht plausible Unternehmensdaten ermitteln las-sen. Der richtige Ansatz ist die Be-

trachtung der Kosten und die darauf basierenden Leistungen eines Unter-nehmens.Vor allem sind zeitnahe Über-prüfungen der Taxi- und Mietwa-genunternehmen notwendig. Die Wirkungsweise nachgelagerter Beriebsprüfungen ist vergleichbar mit der Bankenkrise. Die Höhe der festgestellten Nachzahlungen führt gerade bei denen mit unlauteren Mitteln arbeitenden zu einem jähen Ende. Mitwettbewerber, Gläubiger und die Allgemeinheit haben das Nachsehen.Aber einen wesentlichen Unter-schied zu den Banken gibt es doch. Diese existieren mit Staatshilfe wei-ter. Das wirkliche Übel ist das der-zeitige Steuer- und Sozialrecht. Für klein- und mittelständische Unter-nehmen inzwischen ein unkalku-lierbares Unternehmerrisiko.

Mindestlohn

Gesetzlicher Mindestlohn als Bran-chenlösung, Fluch oder Segen für das Taxigewerbe? Mit diesem The-ma wurde der 2. Tag des Glückstäd-ter Kreises eröffnet. Kontrovers wie die gewählte Fragestellung war auch die Diskussion. Qualität und gute Leistungen sind nicht zum 0-Tarif zu haben. Sicher ist das Gewerbe gut beraten, sich mit der Frage eines Mindestlohnes intensiv auseinan-derzusetzen, um die Möglichkeiten

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Seit Anfang 2009 bietet die star-Flottenkarte die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlens an knapp 490 teilnehmenden star- und ORLEN-Tankstellen von Schleswig-Holstein bis ins Rhein-Main Gebiet, bei de-nen BZP-Mitglieder exklusive Top-Konditionen erhalten. Der BZP hat mit ORLEN jetzt darüber hinaus eine tolle Werbeaktion vereinbart:

Einfach schnell sein – und Tankgut-schein einfahren: BZP-Mitglieder, die bis zum 12.04.2010 Ihren Kar-tenantrag bei ORLEN einreichen, erhalten einen Tankgutschein im Wert von 50€*. Mitglieder, die Ihren Antrag später einreichen, erhalten – sofern der Kartenantrag noch im Jahr 2010 bei ORLEN eingeht – einen Tankgutschein im Wert von 30€*.

(* Einzulösen an allen knapp 490 teilnehmenden star- und ORLEN-Tankstellen. Voraussetzungen: Das Mitglied muss mind. 3 Monate Ver-tragspartner der ORLEN Deutsch-land GmbH sein und innerhalb dieses Zeitraumes die fälligen Rech-nungen fristgerecht ausgleichen!)

Einfach günstig – die Konditionen im Einzelnen: Mit der star-Flottenkarte aus dem Hause ORLEN bezahlen BZP-Mitglieder ihre Tankrechnun-gen sicher und flexibel. Der finanzi-elle Vorteil dabei:

Brutto-Nachlass auf Dieselkraftstoff in Höhe von 3 €-Cent / Liter an allen ORLEN- Standorten

Brutto-Nachlass auf Dieselkraftstoff in Höhe von 2 €-Cent / Liter an allen star-Standorten

Die unterschiedliche Rabattierung ist durch den im star-Netz bereits um 1 €-Cent reduzierten Verkaufs-preis gegenüber den Markengesell-schaften zu erklären. Wie auch bei Jet, bieten star-Tankstellen die Kraft-stoffe immer einen Cent günstiger an als z.B. benachbarte Tankstellen

von Shell oder Aral. Ihr Preisvorteil beträgt somit auch hier 3 Cent. Wei-tere Vorteile für BZP-Mitglieder:

Keine Belastung einer monatlichen Kartengebühr; einmalige Kartenkos-ten: 2€ / Karte.Auf Wunsch monatliche, halbmo-natliche oder wöchentliche Abrech-nung. Die Rechnungsbeträge werden vom Konto abgebucht.Rechnungsgebühr 1 Euro/Rechnung (entfällt bei Download aus dem kos-tenfreien Internetbereich „Flotten-karte Direkt“).Wichtig: Keine Mindestabnahme-menge oder Mindestgröße des Un-ternehmens. Eine Übersicht der knapp 490 an-geschlossenen Tankstellen finden Sie auf der Internetseite www.tank-einfach-star.de oder www.orlen-deutschland.de. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, so steht Ihnen der Ansprechpartner von OR-LEN, Herr Jörg Oster unter der Tele-fonnummer 0151/16143514 oder unter [email protected] gerne zur Verfügung! Die Anträge sind bei den BZP-Mit-gliedsorganisationen erhältlich!

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Frederik Wilhelmsmeyer([email protected])

Exklusiv für BZP-Mitglieder: Schnel-le Unternehmer erhalten bei ORLEN nicht nur Top-Rabatte von bis zu 3,0 Cent/Liter, sondern auch einen „Begrüßungs-Bonus“ von bis zu 50 Euro!

einer politischen Gestaltung nicht zu verpassen. Die BG-Verkehr kennt den Mindestlohn schon länger. 7,25€ werden für die Arbeitsstunde zur Er-mittlung der berufsgenossenschaftli-chen Umlage mindestens angesetzt.

Norddeutscher Taxi- und Mietwagentag

Der niedersächsiche Landesvorsit-zende Michael Müller berichtete über den 1. Norddeutschen Taxi- und Mietwagentag, der letztes Jahr in Hannover vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) ausgerichtet wurde. Fachlich hoch qualifiziert, überschauberer Rahmen, gute Gespräche mit den

Ausstellern und eine durchweg po-sitive Resonanz bei Besuchern und Ausstellern. Rundum gelungen. Das war knapp die Meinung der übrigen Nordverbände.Es wird 2011 eine Folgeveranstaltung geben. Ob es wieder Hannover oder ein anderer Nordverband Träger der nächsten Veranstaltung sein wird, ließ man noch offen.Wer genau zuhörte, dem entging nicht, dass alle den nächsten Nord-deutschen Taxi- und Mietwagentag ideell unterstützen, aber das Ver-anstalterrisiko nicht tragen wollen bzw. können und die personellen Ressourcen dazu nicht ausreichen. Da wird es wohl doch wieder Han-nover und wenn die Messe AG mit-

spielt, das Convention Center mit seinen optimalen Räumlichkeiten.

Kontakte und Gespräche sind wichtig.

Es ist gut, dass es den „Glückstäd-ter Kreis“ gibt. Das Taxi und Miet-wagengewerbe sollte jede Möglich-keit des kollegialen Meinungs- und Gedankenaustausches nutzen. Die unkonventionelle Form, aber auch die anheimelnde Ausstrahlung des Tagungsortes animiert zum „Klön-schnack“ auch außerhalb strenger Vorgaben einer Tagesordnung. Dies war – wie in den Jahren zuvor – deut-lich zu spüren. So werden 2011 sicher wieder alle dabei sein.

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Der Taxikalender „Mission TAXI Impossible“ der Schloz Wöllenstein GmbH & Co. KG zeigt teilweise Fahrzeuge, die so nie als

Taxi verkauft wurden. Mit freundlicher Unterstützung der Schloz Wöllenstein GmbH & Co. KG, Autorisierter Mercedes-Benz

Verkauf und Service, Blankenburgstr. 116, 09114 Chemnitz, Telefon: +49 (0) 0371 / 3355 - 233, Telefax: +49 (0) 0371 / 3355 - 101,

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Dieser vorliegende Entwurf eines BMF-Schreibens befasst sich in sei-nem Schwerpunkt mit der Aufbe-wahrung der mittels Registrierkas-sen gebuchten Geschäftsvorfälle, vollzieht sodann aber den Bogen zu den Taxametern. Diese seien danach zumindest ähnliche Geräte, weil sie ebenfalls steuerlich relevante Daten aufzeichnen und speichern. Der BZP stellt dagegen in seiner Stellungnah-me heraus, dass diese Geräte sehr wohl unterschiedlich sind, weil Ta-xameter vorrangig als Messgeräte fungieren. Zwar gäbe es Taxameter sowie Wegstreckenzähler, die auch speichern, die geltenden Vorschrif-ten für diese Geräte verlangen aber derzeit nur die so genannte Kontroll-zählerspeicherung.

Die weitere Argumentation des Ver-bandes lautet, dass die Messgeräte für Taxis und Mietwagen im Regel-fall keine umfassenden Eingabegerä-te sind, gerade von dieser Auffassung scheint aber der BMF-Entwurf auszu-gehen. Dieser stellt unter Berufung auf die bekannte Schichtzettel-Ent-scheidung des Bundesfinanzhofes ei-nen Katalog vor, der Anforderungen

an die einzelnen aufzuzeichnenden Daten stellt. Der BZP stellt dagegen, dass selbst die neuesten Taxameter die Gesamtheit dieses Kataloges kei-nesfalls speichern können. Insbeson-dere der vorgesehene Abgleich des Km-Standes des Fahrzeuges mit den Messgerätedaten sei technisch der-zeit und auch in absehbarer Zukunft überhaupt nicht machbar.

Des Weiteren würden einige der Abfragen eine Eingabe erfordern, gerade das würde aber dem Sinn des Vorhabens widersprechen, da manuelle Eingaben immer Manipulati-onsmöglichkeiten eröffnen.

Das Hauptargument des BZP lautet, dass es keine gesetzli-che Ermächtigung gebe, die eine solch weitgehende Fest-stellungsverpflichtung des Unternehmers erzeuge. Denn die notwendige Folge wäre die Anschaffung von Geräten, die den umfangreichen Anfor-derungskatalog auch erfassen könnten.

Schließlich sei auch mit den vorgelegten Gedankengängen nicht sichergestellt, dass der Mietwagenunternehmer in vergleich-barer Form wie der Taxiunternehmer verpflichtet wird. Dementsprechend sieht der Verband weiterhin die Ge-fahr einer „Flucht in den Mietwa-gen“ mit den entsprechend negati-ven Folgen für die ÖPNV-Bedienung der Bevölkerung. Jedenfalls müsste aber sowohl die vielerorts geübte Praxis der Erteilung von Ausnahme-genehmigungen vom Wegstrecken-zähler bei Mietwagen wie auch das System der Mischgenehmigungen gelöst werden.

Zusammengefasst wird vom BZP, dass dieses Schreiben einige Anfor-derungen aufstellt, die angesichts der bestehenden Rechtslage und technischen Situation nicht gelöst werden können. Selbst wenn eine Verpflichtung bestünde, sei das BMF-Schreiben doch auch technisch noch unklar. Schon gar nicht ent-

spreche die gesetzte Übergangsfrist bis Ende 2011 der Machbarkeit. Die Taxameterindustrie sei bis dahin gar nicht in der Lage, dem Gewerbe entsprechende Geräte zur Verfügung zu stellen. Deshalb sei nach Bundes-verbandsansicht das entsprechende Vorhaben der Finanzverwaltung mit dem Zeitplan zu verbinden, der auch von der EU-Messgeräterichtlinie verfolgt wird, also mit dem Oktober 2016. Dies sei ein Zeitraum, der die Möglichkeit biete, die aufgezeigten Probleme juristisch wie technisch (besser) zu lösen.

BZP protestiert beim Bundesfinanzministerium

Entwurf eines Erlasses hätte drastische Konsequenzen für das Taxigewerbe

Von

Thomas Grätz([email protected])

Über das Internet hat das Bundes-ministerium der Finanzen ein soge-nanntes BMF-Schreiben zur Anhö-rung gestellt. BMF-Schreiben sind vom Bundesministerium der Finan-zen im Einvernehmen mit den Län-dern herausgegebene Erlasse, welche die untergeordneten Finanzbehör-den zu beachten haben. Sie stellen also jedenfalls im Innenverhältnis beachtliche Rechtsakte dar, quasi Anweisungen an die Steuerverwal-tung.

POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin

HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

TEL +49 (0) 30 18 682-0 FAX

E-MAIL [email protected] DATUM

Oberste Finanzbehörden der Länder

nachrichtlich:Bundeszentralamt für Steuern

BETREFF Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften; Entwurf eines BMF-Schreibens

GZ IV A 4 - S 0316/08/10004-05 DOK 2009/0833877

(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Aufbewahrung der mittels Registrierkassen gebuchten Geschäftsvorfälle Folgendes:

Moderne Registrierkassen können in PC-Kassen/PC-gestützte Kassensysteme (Kassentyp 1) und elektronische Registrierkassen (Kassentyp 2) unterteilt werden. PC-Kassen/PC-gestützte Kassensysteme verfügen regelmäßig über ein handelsübliches Betriebssystem und ein dauerhaftes Speichermedium. Elektronische Registrierkassen basieren regelmäßig auf einem herstellerspezifischen Betriebssystem und besitzen oft nur ein flüchtiges Speichermedium.

Grundsatz: Einzelaufbewahrungspflicht für alle Registrierkassentypen Nach § 147 Abs. 2 Nr. 2 AO sind Unterlagen i. S. d. § 147 Abs. 1 AO seit dem 1. Januar 2002 in maschinell auswertbarer Form aufzubewahren. Die Registrierkassen (Kassentyp 1 und 2) sowie die mit ihnen erzeugten Unterlagen müssen seit diesem Zeitpunkt neben den „Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ vom 7. November 1995 (BStBl I S. 738) auch den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüf-barkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ vom 16. Juli 2001 (BStBl I S. 415) entsprechen (§ 147 Abs. 6 AO). Die Feststellungslast liegt beim Steuerpflichtigen. Insbesondere müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine Verdichtung dieser Daten ist unzulässig. Eine ausschließliche Vorhaltung aufbewahrungs-pflichtiger Unterlagen in ausgedruckter Form ist nicht ausreichend.

www.bundesfinanzministerium.de

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Seit 2007 hat die Deutsche Bahn AG auf Grundlage eines Rahmenvertra-ges mit dem BZP beim Störungsma-nagement auf die Dienstleistungen des Taxigewerbes zurückgegriffen. Wesentliche Neuerungen des am 28. Februar 2010 ausgelaufenen Rah-menvertrages waren eine außerhalb der Tarifgrenzen bundeseinheitliche Preisvereinbarung und die Abrech-nung der Gutscheinfahrten über

Die Veranstaltung des Taxitages 2010 anlässlich der Auto Mobil Interna-tional (AMI) bietet den Anlass, um am Tag vorher a) entsprechend den Ankündigungen bei der letzten Mit-gliederversammlung in Freiburg eine Mitgliederberatung um interne Angelegenheiten sowie b) turnus-mäßig die „offene“ Erweiterte Vor-standssitzung des BZP abzuhalten. Zur internen Mitgliederberatung sind ausschließlich die Vertreter der ordentlichen Mitgliedsorganisatio-

rund 90 hierfür autorisierte Zentra-len.Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass der BZP die erneute EU-weite Ausschreibung der Taxidienst-leistungen für sich und damit auch seine Mitglieder entschieden hat. Maßgeblich hierfür war unter ande-rem, dass der Bundesverband wegen seines hohen Organisationsgrades auf eine nahezu flächendeckende Struktur in der Bundesrepublik zu-rückgreifen kann und sich die inten-sivierte Zusammenarbeit zwischen Bahn und BZP sehr bewährt hat. Dies gilt auch für das mittlerwei-le etablierte Abrechnungsverfahren über ein Netzwerk eingebundener Zentralen, diese werden hierzu in den nächsten Tagen Post erhalten. Auch preislich hat der BZP bei dem frisch unterzeichneten Rahmenver-trag wieder erfolgreich verhandelt:

nen eingeladen, die Teilnahme bei der Sitzung „offener Erweiterter Vorstand“ steht wie gehabt nicht nur den eigentlichen Gremiumsmit-gliedern offen, sondern auch weitere Vertreter der Mitgliedsorganisatio-nen sowie die Fördermitglieder sind dazu eingeladen.

Die interne Mitgliederberatung wird am

Montag, den 12. April 2010 im Saal 2 des CCL (Congress Centrum Leipzig), Messe-Allee 1, 04007 Leipzig, Beginn: 13.00 h (Ende: spätestens 14.30 h)

durchgeführt.

Die „offene“ Erweiterte Vorstandsit-zung wird am

Außerhalb der Gebiete mit Tarif-bindung (in der selbstredend der Ta-rif gilt) haben wir mit der Bahn mit Wirkung ab dem 1.3.2010 ein Entgelt von 0,65 (bisher 0,63) Euro je gefah-renen Kilometer bzw. 0,76 (bisher 0,74) Euro pro gefahrenen Kilometer bei Großraumfahrzeugen (jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehr-wertsteuer) vereinbart. Für Fahrten nach außerhalb des Pflichtfahrge-bietes unter 15 Kilometer besetzt gefahrener Strecke gilt ebenfalls der Taxitarif.

Informationen über die Gutschein-fahrten für die Bahn wie die verein-barten Preise, Merkblätter sowie eine Übersicht der abrechnungsbe-rechtigten Taxizentralen sind unterwww.bzp.org/rundumstaxi/bahn-partner einsehbar.

Montag, den 12. April 2010 im Saal 2 des CCL (Congress Centrum Leipzig), Messe-Allee 1, 04007 Leipzig, Beginn: 14.30 h (bis gegen 17.00 h)

stattfinden. Vor Beginn der Sitzungen wird Ihnen die schon traditionelle und von der Opel GmbH gesponser-te Begrüßungssuppe gereicht. Aufge-tischt wird um 12.00 h.Eine gesonderte Einladung an die sat-zungsgemäß bestimmten Mitglieder des Erweiterten Vorstandes, also den jeweils von den Mitgliedsorganisati-onen bestellten Delegierten, unter-bleibt. Die Tagesordnung wird Ihnen satzungsgemäß zwei Wochen vor der Sitzung vorliegen. Ihre Tagesord-nungsvorschläge richten Sie bitte bis zum 19. März an die Geschäftsstel-le. am 12.04.2010 am Westeingang (am Wasserbassin) verteilt werden.

Von

Frederik Wilhelmsmeyer([email protected])

BZP gewinnt erneut die EU-weite Ausschreibung der Bahn für Taxi-fahrten. Die Abrechnung über auto-risierte Zentralen wird beibehalten. Ab dem 1.3.2010 beträgt der bundes-einheitliche Preis für den gefahrenen Kilometer 0,65 bzw. bei Großraum-taxis 0,76 Euro netto.

Von

Thomas Grätz([email protected])

Interne Mitgliederberatung sowie „Offene“ Erweiterte Vorstandssit-zung am 12. April 2010 in Leipzig/13. April 2010 AMI-Taxitag

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AMI auch in diesem Jahr Anlass einer erweiterten BZP-Versammlung

Bahn

Offene Vorstandssitzung

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Das gilt vor allem für den Straßen-verkehr, einen Hauptproduzenten von Feinstaub und Stickstoffdioxid. „Umweltzonen haben sich als ef-fektives Instrument erwiesen, um nachhaltige Mobilität zu fördern“, so Hermann Josef Schulte, Inhaber der HJS Fahrzeugtechnik. „Immer mehr Stadtzentren bleiben für Wa-gen mit zu hohem Schadstoffaus-stoß gesperrt, was nachweislich zur Modernisierung im Straßenverkehr und damit zur Verbesserung der Luft-qualität beiträgt.“ Uneingeschränkt mobil sind nur noch Fahrzeuge, die

Garmin führt nicht nur mit über 43 Millionen verkauften Geräten den weltweiten Navigationsmarkt an, sondern bestätigt durch wegweisen-de Neuentwicklungen auch seine Stellung als einer der wichtigsten In-novationstreiber auf dem Gebiet der mobilen undnachhaltigen Navigation. So setzt das Unternehmen mit der Weiter-entwicklung der ecoRoute Funktion neue Maßstäbe für Kraftstof f -sparendes und U m w e l t -

strenge europäische Abgasstandards erfüllen - zum Beispiel, indem der Verbrennungsmotor mit Partikel-minderungssystemen ausgerüstet ist. Die Filtertechnologien des Ab-gasnachbehandlungsspezialisten HJS reduzieren den Ausstoß von Ruß und Stickstoffdioxid fast vollständig und verschaffen Pkws, Lkws, Bussen und anderen Nutzfahrzeugen auch in Umweltzonen freie Fahrt.Die Erkenntnis, dass Umweltzonen die Grundlage für nachhaltige Mobi-lität schaffen, setzt sich bundesweit durch. Bereits 41 Städte und Kommu-nen haben sich für die Fahrbeschrän-kungen entschieden, mit positiver Bilanz. Beispiel Düsseldorf, wo seit einem Jahr Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoß ausgesperrt sind: Während der zulässige Tagesmittel-wert von Feinstaub 2007 am Ver-kehrsknotenpunkt Corneliusstraße noch 59 Mal überschritten wurde, gab es 2009 nach Daten des Umwelt-

schonendes Fahren. Mit dem neuen ecoRoute HD können N a v i g a t i -onsgeräte der nüvi-Serie die Verbrauchsdaten des Fahrzeuges in Echtzeit empfangen und auswer-ten. Damit verwandelt sich das nüvi in einen D i a g n o s e -Computer, durch dessen Na-vigationsunterstützung sich nicht nur Sprit. sondern auch Geld einspa-ren lassen. In Echtzeit zeigt das nüvi mit ecoRoute HD die Diagnosecodes für das Fahrzeug an, wertet weitere

bundesamts nur noch 26 Verstöße. Laut der vom Bundestag beschlos-senen Verordnung sind maximal 35 Überschreitungen pro Jahr erlaubt, sonst drohen den betroffenen Städ-ten Klagen der EU-Kommission.Auch in Berlin bestätigen die Ergeb-nisse den Erfolg der dortigen Um-weltzone. Innerhalb der vergangenen drei Jahre reduzierte sich an mehre-ren Messstationen der Hauptstadt die Anzahl der Tage, an denen die Grenzwerte überschritten wurden, um bis zu ein Drittel. Die Berliner Verkehrsbetriebe gehen dabei mit gutem Beispiel voran: Bereits lange vor Einführung der Umweltzone am 1. Januar 2008 haben sie begonnen, ihre Busse zu modernisieren und so die Schadstoffbelastung zu mini-mieren. Mittlerweile fahren mehr als 20.000 und damit fast die Hälfte aller Busse in deutschen Kommunen rußfrei. Technologien für heute und morgen.

Informationen wie beispielsweise Tempo, Beschleunigung oder Brem-sen aus und zeigt Fahrzeuginformati-onen wie Drehzahl, Kühlmitteltem-peratur und Batterieladung direkt im Display des nüvi’s an. Mit diesen genauen Fahrzeuginformationen er-rechnet das nüvi exakte ecoRoute-Daten zu Kraftstoffverbrauch und –kosten sowie der Fahrweise „Wenn es um Kraftstoffeinsparung und Fahr-zeuginstandhaltung geht, sind die von ecoRoute HD bereitgestellten

Umweltzonenzeigen Wirkung

Das Navi alsUnternehmensberater

Mit einem kleinen Werkzeug lassen sich Fahrzeugdaten in Echtzeit auslesen

Mit einem kleinen Werkzeug lassen sich Fahrzeugdaten in Echtzeit auslesen

Rückenwind für Umweltzonen: Die nun vom Bundestag beschlossene Verordnung zu Luftqualitätsstan-dards und Emissionshöchstmengen erhöht den Druck, konsequent gegen umwelt- und gesundheitsbelastende Schadstoffe in der Atmosphäre vor-zugehen.

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Nie waren Navigationsgeräte günsti-ger. Ein „gutes“ Navi, das Mio Moov M305, ist schon für 94 Euro zu haben. Mit 8,8 Zentimetern Bildschirmdia-gonale gehört es zu den kleinen sei-ner Art. Beliebter sind im Moment größere Geräte mit 10,9 Zentime-tern wie der Testsieger Falk F12. Er kostet 325 Euro und überzeugt mit einer „guten“ Routenführung. Das Navi gibt klare Ansagen und zeigt übersichtlich, wo es lang geht.

Was einst der Kompass erledigte, funktioniert heute mit dem globa-len Satellitenortungssystem GPS. Ändert sich der Standort, lässt sich daraus die Bewegungsrichtung- und Geschwindigkeit berechnen. Auf den meisten Navis sind schon detail-lierte Karten für viele Länder Euro-pas installiert. Wer zusätzliche oder aktualisierte Karten kauft, bringt sie über den heimischen PC oder ein Speichermedium auf das Navi. Die Preise für die Aktualisierung des Kartenmaterials schwanken von Anbieter zu Anbieter: Es kann kos-tenlos sein, aber auch bis zu 90 Euro kosten.

Hilfreich sind auch die Verkehrs-daten des Stauwarnsystems TMC. Fast alle Geräte im Test nutzen es und helfen so, einen Stau rechtzeitig zu umfahren. Abgesehen vom Mio Moov M305 können alle Navis auch Fußgänger lotsen.

„Gute“ Navis ab 100 Euroxxx

Alle Navigationsgeräte führen zum Ziel, doch flott sind nicht alle. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeit-schrift test. Vor allem die TomToms berechnen die schnellste Route für lange Fahrtstrecken recht lahm. Auch die Modelle von Garmin und NavGear brauchen ein Weilchen um zu orten, wo sie sind. Von den 16 ge-testeten Geräten schneidet deshalb nur jedes zweite beim Navigieren „gut“ ab.

Navigation geht auch mit Sternen

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Zum heutige Tage kann die Firma Interfacom-Taxitronic einen neuen und wichtigen Erfolg vermelden; die Genossenschaft der Taxizentra-le Autocoope in Lissabon, Portugal hat sich in einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung mit einem Abstimmungsergebniss von 95 % dazu entschieden, ihre Zentrale mit der kompletten TAXITRONIC-Zen-tralensoftware sowie ihre 500 Fahr-zeuge mit dem “All-in-One”-Gerät TAXITRONIC - GOBOX BCT ® aus-zurüsten.

Dies beweist eindeutig, das der Weg der Firma Interfacom-Taxitronic nach vorne geht und die schweren Zeiten, die die Firma dieses Jahr durch das Insolvenzverfahren durchgestanden hat, ein rasches Ende haben wird.

Dies ist aber auch Dank des Vertrau-ens und vor allem der Treue, die von Seite unserer ca. 60 Zentralenkun-den und ca. 100 Vertragshändler in der ganzen Welt entgegengebracht worden ist. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei allen herzlichst bedanken. Gemeinsam sind wir stark und gemeinsam schauen wir in eine gesicherte Zukunft.

Herbert W. Metschke Generalvertreter Interfacom, S.A. - TAXITRONIC

Taxitronic ist zurückTraditionshersteller steht nach Insolvenz wieder auf stabilen Füßen

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Mit einer größeren SD Karte können sogar bis zu 1000 Minuten aufge-zeichnet werden.

Durch den integrierten GPS-Emp-fänger werden Position und Ge-schwindigkeit des Fahrzeuges er-mittelt. Der zusätzlich eingebaute Beschleunigungssensor misst die auf das Fahrzeug wirkenden Kräfte. Die gesammelten Daten werden vom System ebenfalls gespeichert. Um im Rahmen der Nachbearbeitung

besondere Situationen schnell und einfach auffinden zu können, ist es während der Aufnahme möglich, durch Betätigung des, im Lieferum-fang enthaltenen, Alarmknopfes, spezielle Ereignisse zu markieren.

Im Lieferumfang von EMO Video two enthalten ist ein entsprechen-des Softwarepaket, mit dessen Hilfe die aufgezeichneten Daten auf ein-fache Art und Weise analysiert und nachbearbeitet werden können. Eine entsprechende grafische Oberfläche stellt dabei die Daten in übersichtli-cher und leicht verständlicher Form dar. Und der Vorteil : Sicherheit für den Fahrgast und das Taxiunternehmen, Verringerung des Risikos von Ge-waltstraftaten , Auswertung von Ge-fahrensituationen bei Unfällen

Nun zu einigen interessanten tech-nischen Daten der Module EMO Vi-

deo one oder two Modul. Beide Mo-dule sind mit einem Alarm Button, einen Infrarot-Licht Modul, einen Stromkabel mit Zigarettenanzün-deradapter, einer Spiegelhalterung sowie einer 2GB SD-Speicherkarte ausgerüstet.

Die verwendete Daten SD Karte wird abhängig von Ihrer Größe automa-tisch wieder überspielt , sobald das Datenvolumen erreicht ist. So ist ge-währleistet , dass die aufgenommen Daten permanent gelöscht werden und die Module den Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden. Allerdings sollte am Fahrzeug deut-lich sichtbar angebracht sein, dass das Fahrzeug Videoüberwacht wird.

Die EMO Video Module verbessern durch Ihren Einsatz die Sicherheit des taxiverkehrs erheblich. Zum Ei-nen wird der Taxifahrer vor Gewalt-taten geschützt. Zum Anderen kann auch der Fahrgast auf seine sichere seriöse Fahrt vertrauen. Sicherheit für einen preis von 399 ,00 € bzw.

Videobegleitung im Taxi

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EMO Video two ist ein kompakter, mobiler digitaler Video- und Audio-rekorder, der für den Innenbereich von Fahrzeugen entwickelt wurde. Sobald das Fahrzeug gestartet wird, nimmt das Gerät auf einer 4 GB SD-Speicherkarte 160 Minuten Audio- und Videodaten in einer Schleife auf, wobei nach dem First-in-first-out-Prinzip gespeichert wird. Das bedeutet, dass nach Ablauf der 160 Minuten die ältesten Daten mit den neuesten überschrieben werden.

Schon zu Beginn der Geschäftstätig-keit wurde auf eine Erweiterung der Geschäftsfelder großen Wert gelegt. Im Zuge dieser Aktivitäten wurde im April 1991 der Bereich Klein-transporte und Kurier geschaffen. Im selben Jahr konnte den 1. Arbeit-nehmer fest eingestellt werden. Zur

Zeit sind 11 Mitarbeiter beschäftigt. Der Fahrzeugstamm besteht aus 4

Kombifahrzeugen, 1 Kleinbus mit neun Sitzplätzen sowie 2 Klein-transportern. Die 5 Taxifahrzeuge fahren bei der Erfurter Taxizentra-le Das City Taxi AG, 55555. Ange-fangen über Personenbeförderung, Kurier- & Botenservice, Klein- & Eiltransporte, Umzüge mit Packser-vice sowie Beräumung von Kellern, Böden, Wohnungen und Geschäfts-räumen mit besenreiner Überga-be bietet das Unternehmen einen Rundumservice.

20-jähriges in Erfurtxxx

Am 1.4.10 feiert der Erfurter Taxi-betrieb All-Transport-Service sein 20-jähriges Betriebsjubiläum. Die ersten Fahrgäste wurden mit einem Wartburg 353 vom Inhaber Wolfgang Schwuchow befördert.

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Mercedes-Benz bietet nun auch ab Werk kabellosen und uneinge-schränkten Internetzugang im Fahr-zeug an. Mit Mercedes-Benz InCar Hotspot werden die Datensignale über die Fahrzeugantenne empfan-gen. Ein spezieller WLAN-Router und eine datenfähige SIM-Karte ver-arbeiten die Signale und stellen in-nerhalb des Fahrzeugs den kabello-sen Zugang auch während der Fahrt zum Internet her. Dadurch können bis zu drei WLAN-fähige Endgeräte (z.B. Laptop, Mobiltelefon) gleichzei-tig mit dem Internet verbunden wer-den. Den Nutzern steht das „world wide web“ dabei uneingeschränkt zur Verfügung. Das Mercedes-Benz InCar Hotspot-System unterstützt den besonders schnellen Übertra-

gungsstandard HSDPA, UMTS und GSM/EDGE. Ab Oktober 2009 ist das Mercedes-Benz InCar Hotspot optional in der neuen E- und S-Klas-

se* verfügbar.

Internet-Taxi ab Werk - E-Klasse mit HotspotMercedes-Benz InCar Hotspot: Drahtloser Internetzugang im Fahrzeug

Das C5-Tourer-Taxi erfreut sich wachsender Beliebtheit

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So benötigt der Insight Hybrid mit einer Gesamtleistung von 98 PS ge-rade einmal 4,4 Liter auf 100 km. Der Civic Hybrid mit 115 PS Ge-samtleistung kommt auf 4,9 Liter auf 100 km. Bei der Kfz-Steuer geben sich ebenfalls beide knauserig und kommen nur jeweils auf 28 Euro jährlich. Außerdem liefert die neue Technologie viel Stoff für Gespräche mit interessierten Passagieren. Auch weil Unternehmen mit ihrer Fahr-zeugwahl dokumentieren, dass sie mit der Zeit gehen.Die INTAX Taxi-Ausstattung des speziellen Angebots von Honda be-inhaltet eine hochwertige folioCar-

Folierung in Hellelfenbein, eine Taxametervorrüstung, eine Taxame-ter-Konsole oder -Halterung, eine Funk-Vorrüstung, Dachzeichen-Vor-rüstung, Zentral-Innenlichtschal-tung, Taxi-Fußraumschalen sowie eine Taxi-Notalarmanlage mit inte-griertem stillen Alarm. Beide ange-botenen Hybrid-Modelle verfügen in der Comfort-Ausstattung unter an-derem über CVT-Automatikgetrie-be, Klimaautomatik mit Pollenfilter, Multifunktionslenkrad, Mittelarm-lehne vorn, 15 Zoll Leichtmetallfel-gen, CD-Radio mit MP3-Funktiona-lität und AUX-Eingang. Auf Wunsch ist für beide Hybriden eine Garan-tieerweiterung auf 3 Jahre oder 300

000 km sowie ein Taxi Schutzbrief erhältlich.Der so genannte Eco Assist des Mo-dells Insight dürfte bei den Fahrgäs-ten das Interesse für die innovative Hybridtechnik wecken. Durch das Wechseln der Hintergrundbeleuch-tung des digitalen Tachometers können auch unbedarfte Fahrer sehr niedrige Realverbrauchswerte reali-sieren. Denn der Eco Assist wech-selt von grün zu blau, je nachdem wie effizient das Fahrzeug gerade bewegt wird. Weitere Anzeigen sind eine Energieflussanzeige oder die Be-wertung der aktuellen Fahrt, die bei effizienter Fahrweise mit Blüten-blättern belohnt wird.

Honda mit Hybridtaxisxxx

Komfort, Solidität, aber auch Ver-kaufspreise, die sich an den Reali-täten im Taxi-Geschäft orientieren - das sind die Parameter bei der An-schaffung neuer Fahrzeuge. Bei den speziellen Taxiangeboten von Honda kommt der Faktor Innovation hinzu. Denn die Spritspartechnologie hilft ganz wesentlich, die laufenden Kos-ten im Zaum zu halten.

Aktuelle Transit-Sonderaktion von Ford-Fiegl: Kombi-Sondermodell „City Light“ 9-Sitzer ab 16.480 Euro netto!

der bekannte Ford-Händler Auto-Fiegl aus dem fränkischen Schwa-bach bietet ein besonders günstiges Sondermodell „City Light“ des Tran-sit-Kombis FT 280 K in neunsitziger Ausführung an. Die Fahrzeuge sind u.a. mit Klimaanlage vorne und hin-ten sowie mit einer Wasserheizung hinten ausgerüstet und einschließ-lich Händlervorfrachtkosten für 16.480 Euro netto erhältlich.

Auch bei diesem Sonderangebot ist eine „Abwrack-Prämie“ mög-lich, Fiegl zahlt beim Kauf eines Ford-Nutzfahrzeuges 1.680,67 Euro + MwSt – also brutto 2.000 Euro – für mindestens drei Jahre alte Ge-brauchtwagen, die seit über sechs Monaten auf den Käufer zugelassen sind.

Fliegl

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xxxStudenten der Hochschule für Gestaltung Offenbach stellen ihre Konzepte vor

xxxVon

Prof. Georg-Christof Bertsch([email protected])

Prof. Bertsch lehrt interkulturelle Designprojekte an der HfG Offen-bach sowie als visiting professor an der Bezalel Academy of Art & De-sign, Jerusalem sowie der Istanbul Teknik Üniversitesi, Istanbul.

Prof. Petra Kellner, mehrjährige Tä-tigkeit als Designerin in Brasilien. Seit 1991 Professorin an der HfG Offenbach / FB Produktgestaltung. Schwerpunkt Kooperationen, inter-kulturelle Designprojekte.

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ImpressumRedaktion:

Hallo! TAXI Hallo! TAXIPostfach 10 11 67 Jakobistraße 2028011 Bremen 28195 Bremen

Telefon: 0421 / 170 470Telefax: 0421 / 170 473

[email protected]

Chefredakteur (V.i.S.d.P.):Jan Cassalette

[email protected] und BZP: Raimund Cassalette

[email protected]:

[email protected]

Verlag:

Hallo! TAXI FachverlagPostfach 10 11 67 28011 Bremen

Hallo! TAXI FachverlagJakobistraße 2028195 Bremen

Telefon: 0421 / 170 470Telefax: 0421 / 170 473

[email protected]

Herausgeber: Raimund Cassalette

[email protected]

ISSN 0949-9288

Layout: BremerVisKom, Harald Wanetschka,

www.Bremer-Vis-Kom.de

Druck:

Druckhaus Humburg GmbH & Co. KG

Am Hilgeskamp 51-57, 28325 Bremen

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Nutzfahrzeuge mit freundlicher Genehmigung von Caddie S. A. benutzt.

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