Hallo TAXI 3-4/2015

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Das Magazin für Taxiunternehmer März / April 2015 TAXITAG IN HAMBURG DAS TAXI IST IN HAMBURG CHEFSACHE DETLEF FREUTEL - DER GNADEN- LOSE REALIST IM INTERVIEW BATTERIE- TAXI VON MITSUBISHI MINDESTLOHN: 200 TAXLER BEI MERCEDES- BENZ IN DÜSSELSORF 32. Jahrgang • €2,30 • ISSN 0949-9288 • 9461 Der Mindestlohn ist da

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Hallo TAXI 3-4/2015

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Das Magazin für Taxiunternehmer März / April 2015

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DeTlef freuTel - Der gnADen-lose reAlisT iM inTerview

bATTerie- TAxi von MiTsubishi

MinDesTlohn:200 TAxler bei MerceDes-benz in Düsselsorf

32. Jahrgang • €2,30 • ISSN 0949-9288 • 9461

Der Mindestlohnist da

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Wer nicht vom Weg abkommt, bleibt auf der strecke!

Wenige Wochen nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes ist es viel zu früh für eine Bestandsaufnahme.

Zu unterschiedlich sind die Rück-meldungen bisher. Ob das Gewerbe

in der Stadt oder auf dem Land, Mehrwagen- oder selbstfahrende

Einzelunternehmer: Jeder sagt etwas anderes, ein einheitliches Bild ist

nicht zu erkennen.

Sehr wohl ist aber die Konfliktlinie zwischen den einzelnen Teilen des

Gewerbes wesentlich deutlicher geworden. Haben sich in der Ver-

gangenheit die meisten Unterneh-mer in ihren Verbänden mehr oder

weniger gut aufgehoben gefühlt, ist das Stimmungsbild nun ein

scheinbar anderes:

Die vielen seit jeher fleißig und ehr-lich arbeitenden Einzelunternehmer

wollen sich von einigen wenigen unsauber arbeitenden Mehrwa-

genunternehmern nicht mehr die Butter vom Brot nehmen lassen.

Dass einige Verbände und Zentralen nun versuchen, das Angebot durch ein selbstauferlegtes Flottenmana-

gement der Nachfrage anzunähern, wird nicht selten von einem mü-den Lächeln derjenigen quittiert, die endlich wieder Aussicht auf

ein auskömmlicheres Einkommen haben, während Mehrwagenunter-

nehmer den Mindestlohn häufig nicht erwirtschaften und ihre Taxis stehen lassen müssen. So sorgt der

Mindestlohn in den Augen Mancher für späte Gerechtigkeit.

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4. NorddeutscherTaxitag in Hamburg

Von Jan Cassalette([email protected])

Mit dem 4. Norddeutschen Taxitag findet in Hamburg die erste große Gewerbeveranstaltung nach der Ein-führung des Mindestlohnes statt. Und mit über 50 Ausstellern dürfte es zur spannendsten Veranstaltung des Jahres werden.

Der 4. Norddeutsche Taxi- & Miet-wagentag findet statt am Samstag, den 13. Juni 2015 in der MagnusHall, Amsinckstraße 70, 20097 Hamburg. Schwerpunkt sind dieses Jahr Foren und Workshops, die sich mit den ver-änderten Wettbewerbsbedingungen im Taxigewerbe auseinander setzen. Unter www.taxitag.de finden Sie rechtzeitig weitere Informationen.

Programmablauf*Freitag, 12. Juni 201514:00 - 18:00 Uhr Aufbau der Aussteller MagnusHallab 19:00 Uhr Get-together Abend

Samstag, 13. Juni 201510:00 Uhr Eröffnung, Begrüßung10:00 - 18:00 Uhr Ausstellung MagnusHall und Zelt10:45 - 11:30 Uhr Workshop 1 Seminarraum MagnusHall12:15 - 13:00 uhr workshop 2 seminarraum Magnushall13:00 - 14:30 Uhr Mittagszeit16:00 - 16:45 Uhr Workshop 3 Seminarraum MagnusHall19:00 - 23:00 Uhr Abendveranstaltung MagnusHall* Änderungen vorbehalten

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Benzintriebwerk, 133 kW (181 PS), und Elektromotor, 105 kW (143 PS), Systemleistung 164 kW (223 PS), Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert 4,8/4,5/4,7 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 109 g/km. Kraftstoffverbrauch GS 300h Luxury Line innerorts/außerorts/kombiniert 5,0/4,8/4,9 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 113 g/km. CO2-Effizienzklasse A+. Abb. zeigt GS 300h Luxury Line mit Taxi-Paket.*Unverbindliche Aktionspreisempfehlung der Toyota Deutschland GmbH (Lexus Division), Toyota-Allee 2, 50858 Köln, gültig von Januar bis Juni 2015, inkl. MwSt., zzgl. Über- führung. Nur gültig für Geschäftskunden. Individuelle Preis- und Finanzangebote bei den teilnehmenden Lexus Händlern.

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Saban Tekedereli (46) ist seit dem 2. März 2015 Leiter des Toyota Ge-schäftskunden Service (TGS) und damit auch für das Taxigewerbe zuständig. Der studierte Diplom-Volkswirt verantwortet den weite-ren Ausbau und die Stärkung des Geschäftskundenbereichs und be-richtet an Martin Müßener, Gene-ral Manager Vertrieb und Händler-entwicklung Toyota Deutschland GmbH.

Er folgt auf Claus Keller, der inner-halb von Toyota Deutschland in das Produktmarketing wechselt und dort als Brand Manager den geplan-ten Ausbau des Nutzfahrzeugbe-reichs verantwortet.

Saban Tekedereli ist seit über 20 Jahren in der Automobilbranche er-folgreich tätig und verfügt über lang-jährige Führungs- und Vertriebser-fahrung. Von 2009 bis 2012 arbeitete Tekedereli bei der Citroen Deutsch-land GmbH als Direktor Firmenkun-den, Nutzfahrzeuge und Gebraucht-wagen und erarbeitete sich einen exzellenten Ruf im Taxigewerbe. Zuletzt zeichnete er als Leiter Fleet Operations bei der PSA Peugeot Ci-troen Deutschland für die Marken Peugeot und Citroen verantwortlich.„Wir freuen uns sehr, dass wir für diese wichtige Funktion bei Toyota Deutschland einen Vertriebsexper-ten wie Saban Tekedereli gewonnen haben“, so Martin Müßener.

Saban Tekedereli neuerTaxi-Mann bei Toyota

Langjähriger Weggefährte des Taxigewerbes bleibt diesem auch weiterhin treu

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Hallo TAXI: Wenn man Umfragen unter den Kunden des Taxigewer-bes Glauben schenken darf, ist es um Dienstleistungsqualität nicht so schlecht bestellt wie Sie es befürch-ten. Wie erklären Sie sich die Diskre-panz zwischen den Umfrageergeb-nissen und der Ihrer Meinung nach schlechten Qualität im Gewerbe?

Gibt es Umfragen, die zu diesem Ergebnis kommen, nützen sie uns wenig. Sollen wir uns jetzt wie-der entspannt auf das Sofa legen? Sicherlich gab es auch Umfragen, die eine gewisse Zufriedenheit der Kunden mit Pferdedroschken oder Tante-Emma-Läden belegten. Oder derselbe Kunde bescheinigt seine Zufriedenheit auch mit dem Limou-sinenservice seines Hotels.

Wir leben nicht mehr in statischen Zeiten, sondern unser Taxigewerbe und! unsere Kundschaft befinden sich in einer rasant ändernden Mo-bilitätsstruktur. Was dem Kunden heute gefällt, kann ihm morgen schon auf den Nerv gehen.

Zudem ist der Begriff Taxigewerbe in diesem Zusammenhang viel zu ungenau. Denken wir nur an die un-terschiedlichen Anforderungen und Leistungsfähigkeiten unseres Ge-

werbes in den Großstädten und auf dem Lande. Als Teil des ÖPNV sind wir für alle Kunden zuständig, vom Patienten, Touristen, Geschäfts-mann, Schüler und Nachtschwär-mer bis zum Dauerfertigen. Ein Ge-fühl der Zufriedenheit mit unserem Gewerbe wächst immer vor Ort in der entsprechenden Gemeinde und muss täglich erkämpft werden.

Und sprechen wir von Dienstleis-tungsqualität, benutzen wir einen sehr schwammigen Begriff. Beispiel: ein Taxifahrer, dessen Chef den Umsatz unterdrückt und der Fahrer dann netterweise z.B. Hartz IV be-kommt, kann den Kunden durchaus zu dessen Zufriedenheit von A nach B bringen. Tritt diese Symbiose von Chef und Fahrer gehäuft auf, wird das Gewerbe von innen zerfressen. Denn ohne ehrliche und verantwor-tungsvolle Taxiunternehmer und Taxifahrer ist unser Gewerbe nicht mehr überlebensfähig. Wir sind nicht mehr flexibel und kampfstark genug. Schon gar nicht in diesen Zeiten mit dem Kampf auf dem Mo-bilitätsmarkt und mit dem Mindest-lohn.

Den Umfragen liegt ja wohl der Wunsch zugrunde, Antworten auf die Fragen zubekommen wie: Was ist hier los? Wo stehen wir? Was wird von uns erwartet? Müssen wir was tun? Und was? Und wenn ja, wie viel? Antworten wird man nur finden, wenn wir Umfragen zu bei-den Qualitätsperspektiven machen. Die von Seiten des Kunden (sprich Öffentlichkeit) und wenn wir einen Blick in unsere eigene gute Stube werfen. Und in dieser Stube gibt es reichlich Staub zu wischen.

Hallo TAXI: Was muss das Taxige-werbe anders, was muss es besser machen?

Bevor man zu konkreten Vorschlä-gen kommt, sollte wir uns klar wer-den, welche Möglichkeiten der Än-derungen unsere Gewerbestruktur überhaupt hergibt.

Wären wir eine Taxi-GmbH Deutschland, wäre die Sache einfa-cher. Vorausgesetzt, man hätte eine gute Geschäftsführung, könnte man den Laden flexibel und zentral steu-ern. Dem ist nicht so, wie wir wis-sen. Das hat zum Teil schwerwie-gende Folgen.

Beispiel 1: In Berlin mit seinen 7700 Taxen und seinen zahlreichen Ver-bänden ist es für einen Kunden am Flughafen Tegel fast unmöglich, bargeldlos zu bezahlen. Es ist klar, wenn der Unternehmer den Umsatz unterdrückt, dass er die Taxe nicht ein paar Mal am Tag durch die bar-geldlosen Zahlung registrieren las-sen darf. Das Taxigewerbe am Flug-hafen (und nicht nur dort) füttert damit seit Jahren die Konkurrenz mit unzufriedenen Taxikunden. Das Gewerbe vor Ort war nicht fähig, diesen grauenvollen Zustand zu än-dern. Der Senat musste her und per Gesetzt den Wünschen der Kund-schaft nach bargeldloser Zahlung freie Bahn verschaffen. Erwähnt sei noch, dass einige Taxifunktionäre gegen diese Verordnung gerichtlich vorgehen wollen. Begründung: Ein-schränkung der unternehmerischen Freiheit. Das ist an Scheinheiligkeit bzw. Eitelkeit kaum zu überbieten.

Beispiel 2 betrifft die Selbstgerech-tigkeit des Gewerbes zum Thema mytaxi

Kreativer Zerstörerdes Taxigewerbes

Interview mit Detlef Freutel, Vorreiter einer neuen Dienstleistungsqualität

Von Jan Cassalette([email protected])

Wenn wir über den Mindestlohn sprechen, müssen wir auch über Ar-beit sprechen. Und wir müssen uns auf einen Punkt einigen, der im 21. Jahrhundert nicht mehr zur Disposi-tion stehen darf: Dass man von sei-ner Arbeit leben können muss.

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Anstatt sich damals die neue App-Technik genauer anzuschauen und zum zum Vorteil für das traditionel-le Gewerbe zu nutzen, wurde ein Religionskrieg gegen mytaxi geführt und damit viel Zeit verloren. Trotz schwerster Managementfehler sei-tens mytaxi gefiel vielen Fahrern und Fahrgästen die neue App... und schwuppdiwupp war sie auf den Smartphones. Bis heute.Eine weiteres Beispiel betrifft die Technik beim bargeldlosen Bezah-len. Bis heute werden von verschie-denen Verbänden Karten-Terminals zur bargeldlosen Zahlung angebo-ten. Laufzeit der Verträge bis zu 60 Monaten (nach Auskunft von Ex-perten sind das 5 Jahre), monatliche Grundgebühr,Transaktionskosten usw... Das ist Steinzeit. In spätes-tens drei Jahren erledigt das vermut-lich meine Gürtelschnalle. Aber die Provisionen für die Verbände sind wohl ausschlaggebend.

Mit diesen Beispielen will ich ver-deutlichen, dass die Verbändestruk-tur wenig Änderungsmöglichkeiten hergeben. Zu viele Verbandsfürs-ten leben gedanklich noch in einer Zeit, als das Taxi Platzhirsch auf der Mobilitätswiese war. Und die fort-schrittlichen Macher erleben zu oft, dass sie von hilflosen und zum Teil unwilligen Taxibehörden und IHK vor Ort ausgebremst werden. Das einzige Feld, auf dem Taxiverbände eine herausragende Stellung haben, ist die Taxi-Tarifpolitik. Kraft Gesetz haben sie im Anhörungsverfahren zum Teil großen Einfluß. Das Taxi-gewerbe sollte sich zumindest hier über bundesweite Tarifstrukturen einig sein. Klare, einfache und nach-vollziehbare Taxitarife müssen bun-desweit gelten. Zuschläge müssen weg, sie können als Mischkalkula-tion im Tarif untergebracht werden. Wir können uns keine Konkurrenz erlauben, die mit einem Werbeslo-gan auftritt: Bei uns kostet die Stre-cke X 20€, bei der Taxe 20-25€. Aber die Tatsache, dass es in vielen Tarif-gebieten z.B. noch eine Extragebühr für die Abholung eines Kunden gibt, läßt mich nichts Gutes ahnen.

Bleiben noch die Funkvermittlun-gen als Teil der Gewerbestruktur. Ob es manchen gefällt oder nicht, sie bieten die beste und schnellste Möglichkeit zu Änderungen auf-grund ihrer zentralen Stellung. Das gilt natürlich in Städten mehr als auf dem Land. Verdeutlichen möchte ich das an Hamburg und Berlin. In beide Städte fahren knapp über 20% aller Taxen in Deutschland. Hansafunk und Taxifunk Berlin vermitteln zu-sammen etwa 13 Millionen Aufträge pro Jahr. Wie alle Vermittlungen le-ben sie von ihrer Stammkundschaft, wie so mancher Taxifahrer auch. Und die Nachkommenschaft ist täglich zu pflegen. Ändern sich Rah-menbedingungen oder Kundenwün-sche, so heißt es schnell handeln. Gut geführte Vermittlungen können das und machen es auch. Und da-mit landen wir beim Kern des Qua-lität. Der Kunde, und erst recht der Stammkunde, will 1. stressfrei an seine Taxe kommen, 2. von A nach B unter korrekten Bedingungen ge-fahren werden und 3. besser gelaunt aussteigen als er eingestiegen ist.Alle 3 Punkte sind selbstredend ständig zu verbessern, damit wir bei der individuellen Mobilität die Nase vorn behalten.Diese Punkte kann man auch ana-log auf uns selbst anwenden, wenn wir im privaten unsere Stammlokale oder Stammrestaurants aufsuchen. Wir erwarten unseren „Standard“. In der Regel lieben wir keine Über-raschungen.

Punkt 1 ist im wesentlichen eine Organisationsaufgabe des Gewerbes vor Ort. Stichworte dazu: Pünktlich-keit, Sonderwünsche wie e- Taxi, öko-Taxi, bargeldlos, Patientenfahr-ten, Großraum, Sprachkenntnisse usw...

Punkt 2 braucht Unterstützung durch diverse Behörden.

Punkt 3 ist der interessanteste für mich. Nach Beendigung der Fahrt bildet sich ein wesentlicher Be-standteil der Erinnerung des Fahr-gastes zum Thema Taxi, von „war schick, mach ich öfters“ bis zu „ nie wieder Taxi“. Es ist daher nicht ver-wunderlich, dass der Kutscher einen sehr großen Anteil am gewünschten Wohlgefühl des Fahrgastes hat. Er ist die Kontaktperson an der Front. Läuft hier was auf die Dauer schief, können wir alle anderen Bemühun-gen vergessen.Die beste Infrastruk-tur des Taxigewerbes nützt dann nichts.Ein bewundernswürdiges Beispiel ist für mich der Hansafunk, der seit Jahren auf die Qualität der Fahrer „drückt“(seit 1991 ist dort bargeld-los Pflicht!). Das Engagement und die Möglichkeiten der Taxibehörde in Hamburg sind vorbildlich und einmalig in Deutschland.Taxifunk Berlin mit seinen 5500 angeschlossenen Taxen rüstet vehe-ment auf der Qualitätsschiene auf.

Andere Vermittlungen kann ich nicht

„Wir müssen besser werden!“: Detlef Freutel bildete in Berlin hunderte Kolleginnen und Kollegen zu VIP-Fahrern aus

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beurteilen. Wir müssen uns also um den Mann/Frau am Steuer kümmern. Wir brauchen verantwortungsvolle, überzeugte, selbstbewusste, sichere und entspannte Chauffeure. Sie sind unser Goldschatz. Den zu pflegen bedarf es Aus-und Weiterbildung. Das die gesetzlichen Bestimmungen zum Steuern eines Taxis schon lange nicht mehr ausreichen, ist uns allen bekannt. Es kann nicht sein, das Be-rufsfahrer unterwegs sind, die keine Ahnung vom aktuellen Verkehrs-recht haben. Der Fahrstil unterliegt besonderen Anforderungen. Taxi-gesetze zu kennen ist unabdingbar. Jede Fleischverkäuferin muss das Lebensmittelecht kennen. Unfall-verhütung muss gelehrt werden. Das Drama mit den Kfz-Versicherungen ist uns allen noch in Erinnerung.Dienstleistung, die sich in dem klei-nen Raum einer Taxe abspielt, muss erklärt werden.Stattdessen werden bis heute über-regional Fahrsicherheitstraining und Überfallseminare angeboten. Fahr-sicherheitsveranstaltungen sind ur-sprünglich Werbetricks der Automo-bilhersteller. Alte Rallyehasen geben da Anleitungen, wie man in Grenz-situationen mit dem Auto umgeht. Bei nasser Fahrbahn um den Kreis driften, schleudern links und rechts usw... Das ganze nach dem Motto: Du kannst fahren wie ein Schwein, ich zeige dir, wie du da wieder heil rauskommst. Macht Spaß! Daher ist es auch bei Taxifunktionären so beliebt. Nebenbei bemerkt, der In-strukteur brauchte Jahre, um diese Manöver zu beherrschen. Uns wird es nach dem Motto verkauft: Bele-ge eine Karatekurs am Wochenende und kein Türsteher kann dich mehr aufhalten.Aber was hat das alles bitteschön mit der Qualität unserer Fahrer zu tun? Ein guter Taxifahrer zeichnet sich dadurch aus, dass er solche kri-tischen Fahrsituationen zu vermei-den weiß. Andere Fahrer bekommen aber erst den richtigen Kick zum Draufhalten. Hier werden Rennfah-rerillusionen erzeugt.

Zu diversen Sicherheits- und Über-fallseminaren nur soviel: Sie sind an Sinnlosigkeit und Peinlichkeit kaum

zu überbieten. Diese Seminare bil-den nichts anderes als ein Feigen-blatt, sind jedoch höchst kontrapro-duktiv für unsere Bedürfnisse.Frage an unsere Berufsgenossen-schaft: Was kostet uns der ganze Un-sinn?

Zusammengefasst: Wir müssen unsere gute Stube ehrlicher analy-sieren. Gründliche Ausbildung un-serer Fahrer ist erste Pflicht. Sonst kann das Taxigewerbe nicht seine Leistungsfähigkeit überzeugend an-bieten. Lobbyarbeit in den Gemein-den vor Ort und auf Bundesebene hat oberste Priorität. Politik, Ver-waltung und Kundenkreise müssen überzeugt werden, dass wir schnel-ler und leistungsfähiger sind wie die „Anderen“. Vermittlungen müssen sich ihrer großen Verantwortung be-wusst sein, insbesondere da Europa immer enger zusammenrückt. Die Aufgaben des BZP werden nicht ein-facher, da Rahmenbedingungen für das Taxigewerbe in Europa benötigt werden. Taxi.eu ist der richtige Weg.Taxifunktionäre sollten sich mehr den sachlichen Problemlösungen widmen und weniger um ihre Eitel-keit und Vorteile.

Hallo TAXI: Sie haben inzwischen über 1.000 Fahrer zu sogenannten VIP-Fahrern ausgebildet. In Zukunft sollen diese vom Kunden auch ex-plizit angefordert werden können. Kolleginnen und Kollegen in Berlin befürchten nun eine Verschiebung von Aufträgen in Richtung einer kleinen Minderheit, die sich den Markt untereinander aufteilen und Teile des Gewerbes ausschließt. Wie lässt sich das Gewerbe insgesamt er-reichen und die Qualität erhöhen?

Zunächst die Fakten. Etwa 1500 Fahrer/Fahrerinnen besuchten 2014 die Seminare. Die Durchfallquote betrug ziemlich konstant 25%. Pro Seminar wurden rund 20 Personen ausgebildet. Im Schnitt hatten die Teilnehmer eine Taxipraxis von 6 Jahren.Das Beeindruckendste für mich war die hohe Bereitschaft der Teilnehmer zur Weiterbildung. Gängiger Kom-mentar war: Na endlich tut sich was.

Zur Zeit sind etwa 450 VIP-Taxen pro Schicht unterwegs. 20 Hotels nehmen an dem Projekt teil und können diese Taxen anfordern. Ge-plant ist, bei einer Verfügbarkeit von ca. 800 Taxen pro Schicht diese auch dem Privatkunden anzubieten.Die Befürchtung einer Verschiebung von Aufträgen in Richtung dieser Ta-xen wurde mehr oder weniger schon lauthals kundgetan. Gängig ist der Vorwurf, eine neue Klasse von Fah-rern zu bilden. Tatsache ist, dass es schon einige Klassen gibt. Die Eine steht nur am Flughafen, die Nächste fährt nur lange Strecken, oder fährt nur gegen Bargeld, oder stellt grundsätzlich fal-sche Quittungen aus usw...Streng genommen bilden wir Fah-rer der Klasse 0 aus, die alles das machen und können, was wir von einem guten Taxifahrer erwarten. Dazu gehören drei Grundregeln für die VIP-Truppe:Jede Tour wird gefahren, bargeld-los ist auf Wunsch des Fahrgastes Pflicht, kein Alarm vor Ort machen, wenn was schiefgeht. Bei Pflicht-verletzungen wird der VIP-Status für ein halbes bzw. ganzes Jahr ent-zogen. Die bisherige Resonanz der Kunden ist äußerst positiv. Die Seminare sind und bleiben offen, je-der kann sich anmelden. Ob alle auf diesen Qualitätsstandard zu heben sind, ist eine andere Frage. Wir wer-den sehen.

Natürlich weiß ich um die jahrelan-gen und eindringlichen Bemühun-gen des BZP, den Gesetzgeber zu höheren Standards für das Lenken eines Taxis zu bewegen. Wir haben nur keine Zeit mehr, auf den Ge-setzgeber zu warten. Eine Eigeniniti-ative, besonders in Berlin, war aller-höchste Zeit. Der Chef der größten Deutschen Funkzentrale, Hermann Waldner vom TaxiFunk Berlin, war sich seiner Verantwortung bewusst und hat das Taxigewerbe in Berlin nachhaltig aufgefordert, gemeinsam seine Qualitätsoffensive zu unter-stützen. Das ist durchaus ein Modell für die ganze Taxi-Republik.

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Hallo TAXI: Häufig sprechen Zoll und Finanzamt davon, sich die Buchhaltung zwielichtiger Taxiun-ternehmer genauer anzuschauen. Doch welche Möglichkeiten haben Sie überhaupt, unsauber Betriebs-führung aufzudecken? Kann ein krimineller Unternehmer wirklich nicht gut schlafen?

Für uns als Genehmigungs- und Auf-sichtsbehörde sind die Prüfungen der Erfüllung der Berufszugangsvoraus-setzungen in den Genehmigungs-verfahren und die Möglichkeiten von Betriebsprüfungen auch inner-halb der Genehmigungslaufzeiten relevant. Geregelt ist dies über das Personenbeförderungsgesetz, also in unserer originären Zuständigkeit. Die Verwaltungsgerichte haben be-reits bestätigt, dass die Prüfung auch der dort geforderten (steuerlichen) Zuverlässigkeit die Aufgabe der die Genehmigung erteilenden Behörde ist. Anhand des Vergleichs von Fahr-zeuglaufleistungen, den Umsätzen, den Löhnen und der Arbeits- und Schichtzeiten ist ziemlich schnell zu erkennen, mit was für einen Be-trieb man es zu tun hat. Es gibt doch mittlerweile belastbare Mess- und Vergleichswerte für die verschiede-nen Betriebstypen, da fällt der wirk-lich „Kriminelle“ schnell auf, und

damit ist dann nicht der gemeint, bei dem mal eine Tour in den Auf-zeichnungen fehlt oder mal die Ar-beitszeit überschritten wird. Es geht hier um den Betrieb, der wirklich die Allgemeinheit, also uns alle, schä-digt und sich einen unfairen Wettbe-werbsvorteil verschafft.

Hallo TAXI: Was ist eigentlich das „Hamburger Modell“? Wie ist es entstanden?

Den Begriff „Hamburger Modell“ haben nicht wir uns ausgedacht. Im Grunde bedeutet das lediglich, denn gesetzlichen Auftrag wahrzuneh-men und hinzugucken. Vor rd. zehn Jahren haben Hamburger Taxenun-ternehmer um Hilfe gerufen, die sich der illegal arbeitenden Konkur-renz nicht mehr gewachsen sahen. Weder im Kampf um das Fahrperso-nal, noch auf der Straße wegen der steigenden und zu hohen Anzahl an Taxen. Von der Stadt wurde gefor-dert, auf die Einhaltung der wesent-lichen Spielregeln zu achten und dieser Auftrag wurde angenommen. Ganz zu schweigen von den anderen positiven Effekten wie verbesserter Service für die Fahrgäste und insge-

samt eine Professionalisierung des Gewerbes.

Hallo TAXI: Wieso ist die Anzahl der Konzessionen auf einem Tiefst-stand? Welche Instrumente stehen Ihnen zur Verfügung bestehende Konzessionen einzuziehen?

Wir haben in den letzten Jahren eine Vielzahl noch Konzessionen nicht verlängern können oder auch ent-ziehen müssen, aus den beschrie-benen Gründen. Wer die Berufszu-gangsvoraussetzungen nicht erfüllt und in erheblichen Umfang illegal arbeitet, der bekommt auch keine neue Konzession. Wenn dies in ei-ner Betriebsprüfung innerhalb einer laufenden Genehmigung festgestellt wird, dann besteht eben auch die Möglichkeit des Widerrufs. Da sich diese Verfahrensweise mittlerweile im Hamburger Taxengewerbe rum-gesprochen und etabliert hat, be-antragen in der Regel (Ausnahmen gibt es natürlich auch) nur noch die Unternehmen eine Genehmigung, die ihren Betrieb auch einigermaßen professionell führen wollen und kön-nen. Wir haben heute den niedrigste Anzahl von Taxen auf den Straßen Hamburgs seit dem Jahr 1966 und viele Unternehmen bestätigen uns, dass der Weg der richtige war und ist und dass man nunmehr auch auf le-galem Weg existieren kann.

Hallo TAXI: Welche Auswirkung hatte die Anzeige wegen Strafverei-telung im Amt des damaligen Ver-kehrssenators?

Keine bewertbare. Die Anzeige war so substanzlos, dass die Staatsan-waltschaft gar nicht erst ein Ermitt-lungsverfahren eingeleitet hat.

„So wenige Taxis wie zuletzt 1966“

Ein Gespräch mit Dirk Ritter über das „Hamburger Modell“

Von Jan Cassalette([email protected])

Am Anfang war Hamburg. Das Taxigewerbe stand vor einem Scher-benhaufen und entschied sich für die Flucht nach vorn. Dirk Ritter hat die letzten Jahre des Hamburger Gewer-bes maßgeblich geprägt und stand un-serem Magazin Rede und Antwort.

Dirk Ritter, Mitarbeiter der Freien Hansestadt Hamburg und dort in der

Verkehrsgewerbeaufsicht

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Nach einem schönen Abend mit Freunden, möchte fast jeder mit dem nächsten Taxi nach Hause fah-ren. Schon klingelt das Telefon von Taxiunternehmer Stefan Braune aus Quedlinburg. Benötigt der Anrufer ein Taxi von Ballenstedt nach Hal-

berstadt, schaut er einfach ins PTC-Flottenportal. Hier kann er den ak-tuellen Aufenthaltsort seiner Taxen verfolgen und aufgrund einer An-bindung des Taxameters feststellen, welches der Fahrzeuge frei ist. „Mit dem PTC-Flottenportal weiß ich im-mer, wo sich Fahrer bzw. Fahrzeug befinden und zwar sekundenschnell sowie genau.“, berichtet Geschäfts-führer Braune. 1924 gründete sein Urgroßvater das Familienunterneh-men Taxi Schmidt. Aus dem anfäng-lichen Busbetrieb wurde ein Taxiun-ternehmen, das er 2013 von seinem Vater übernahm.

Schnelle Taxibestellung und keine Leerfahrten

Jeden Tag befördert Taxi Schmidt bis zu 60 Fahrgäste. Die meisten haben es eilig und wollen nicht warten. Mit dem GPS-System von PTC kann Stefan Braune, ohne den Fahrer kon-taktieren zu müssen, das passende Taxi auf dem schnellsten Weg zum Kunden schicken und ihn über die Ankunftszeit informieren.

In Deutschland gibt es rund 50.000 Taxen – der Wettbewerb steigt stetig. Jeder Taxiunternehmer möchte, dass seine Fahrer nicht nur am Taxistand herumstehen. „Mit der Fahrzeugor-tung von PTC konnten wir unsere Leerfahrten reduzieren.“, lobt Ge-schäftsführer Stefan Braune. Falls ein Taxi mal im Stau steht, kann der Kunde über die zu erwartende Ver-

Arbeitszeiterfassungleicht gemacht

Modernste Technik macht das Leben des Unternehmers einfacher

Taxiunternehmer müssen ständig wissen, wo sich ihre Fahrzeuge be-finden und ob sie gerade frei sind. Der Einsatz von Telematik hilft die Disposition zu optimieren, Leer- und Schwarzfahrten zu vermeiden sowie die Kundenzufriedenheit zu steigern. Auch kann durch die mo-bile Arbeitszeiterfassung die Auf-zeichnungspflicht gemäß dem Min-destlohngesetz erfüllt werden.

Auch Taxi Schmidt nutzt PTC-Telematiklösungen

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spätung benachrichtigt werden. Au-ßerdem kann das Taxiunternehmen im Nachhinein Quittungen an Fahr-gäste ausstellen, Reklamationen bearbeiten und Fahrgästen, die ihr Handy verloren haben, sofort helfen. Dies entlastet die Zentrale, verbes-sert den Kundenservice und erhöht die Kundenzufriedenheit.

Arbeitszeiterfassung im Taxigewerbe

Seit Anfang 2015 gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Wird pro Stunde abgerechnet, gibt es kein Problem. Komplizierter wird es aber, wenn der Taxifahrer ein fes-tes Monatsgehalt bezieht. In diesem Fall könnte die Stundenanzahl des einen Monats dem Mindestlohn ge-recht werden, aber die des folgenden Monats nicht. Außerdem müssen gemäß § 17 Mindestlohngesetz Un-ternehmen die tägliche Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer aufzeichnen (Be-ginn, Ende, Dauer) und anschließend für zwei Jahre aufbewahren. Wird der Mindestlohn unterschritten oder die Aufzeichnungspflicht nicht beach-tet, kann das richtig teuer werden.

Ein Blick in das PTC-Flottenportal sagt mehr als tausend Worte. Mit dem GPS-System von PTC kann Taxi Schmidt nicht nur Soll- und Ist-Tourenpläne vergleichen, sondern bekommt auch einen Überblick über die Arbeits-, Fahr- und Standzeiten. Dank Arbeitszeiterfassung können Bußgelder in Höhe von bis zu EUR 30.000 und Nachzahlungen vermie-den werden. Dafür wird ein RFID-Lesegerät mit einem GPS-System verbunden. Zudem erhält jeder Ta-xifahrer einen eigenen RFID-Chip. So kann der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende des Taxifahrers genau erfasst und jederzeit im webbasier-ten PTC-Flottenportal abgerufen werden. Präzise Berichte helfen den Taxiunternehmen, ihre Abrechnung schnell und einfach zu überprüfen.

Touren werden unter die Lupe ge-nommen

Wie jedes Taxiunternehmen, hat auch Taxi Schmidt Stammkunden, die sie zum Arzt, ins Krankenhaus oder zur Schule fahren. Um Fahr-zeiten einzusparen und Umwege zu vermeiden, werden die Tourenplä-ne mithilfe des PTC-Routenplaners optimiert. So können zurückgelegte

Routen ausgewertet und der Kraft-stoffverbrauch stark reduziert wer-den.

Außerdem lassen sich beschädigte Straßen, die mit ihren Schlaglöchern Buckelpisten gleichen, zum Wohl der Fahrgäste und des Fahrzeuges ver-meiden. Mit der Zusatzoption des Geofencing bestimmt Stefan Braune einen Bereich, indem sich seine Ta-xis nicht bewegen dürfen. Und falls doch ein Kollege mit Vollgas über die Holperstraße rauscht, kann er sich über das PTC-Flottenportal in-formieren lassen. So ist bei Materi-alschäden am Unterbau die Ursache oder bei Bußgeldern für Geschwin-digkeitsübertretung der Verursacher schnell gefunden.

Notfallalarm schützt Taxifahrer

Auch in Gefahrensituationen wie bei einem Unfall oder Überfall kann dem Taxifahrer schnell geholfen werden. Denn mit dem eingebauten Notrufknopf kann der Taxifahrer vom Fahrgast unbemerkt in der Zen-trale des Taxiunternehmens einen Alarm auslösen.

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SHÄRE-a-Taxi, eine App aus Mün-chen, ist ein spannender Versuch, Digitalisierung und echte Share Eco-nomy in der Taxibranche zu kom-binieren. Anders als beispielsweise bei Colexio, bietet SHÄRE-a-Taxi insbesondere jungen Fahrgästen, die sonst nicht so viel Taxi fahren, die Möglichkeit Taxis spontan zu teilen und digital zu bezahlen.

Was ist SHÄRE-a-Taxi?

SHÄRE-a-Taxi ist eine App für Smartphones, mit der Fahrgäste ein-fach ein Taxi per App buchen kön-nen, und das Taxi spontan mit Mit-fahrern teilen können, die auf der gleichen Strecke liegen. Die Bezah-lung der Fahrt erfolgt direkt über die App. SHÄRE-a-Taxi ermöglicht es dadurch den Fahrgästen, den Kom-fort und die Sicherheit von Taxis zu erfahren und gleichzeitig nette Mit-fahrer kennenzulernen, Kosten zu sparen sowie die Umwelt zu scho-nen.

Wie entstand die Idee zum Taxiteilen?

SHÄRE-a-Taxi Gründer Dr. Chris-toph Nedopil bemerkte auf verschie-denen Geschäftsreisen,z.B. an Messen und Flughäfen, dass

Fahrgäste lange auf Taxen warten um dann einzeln ins Hotel zu fahren. Er erinnert sich: „Wenn die Fahrgäste ihre Fahrten kombinieren würden, könnten mehr Fahrgäste für weni-ger Geld transportiert werden.“ Als Herr Nedopil in einem Taxi seine Freundin kennenlernte, war die Idee zu SHÄRE-a-Taxi geboren.

Wie profitiert das Taxigewerbe von SHÄRE-a-Taxi?

Obwohl SHÄRE-a-Taxi versucht, mehrere Fahrgäste in ein Taxi zu bringen, anstatt diese einzeln fahren zu lassen, könnte das Taxigewerbe von SHÄRE-a-Taxi profitieren. Ins-besondere jüngere Menschen, die sich sonst kein Taxi leisten wollen, können durch SHÄRE-a-Taxi güns-tig und sicher in echten Taxis fah-ren. Für junge Menschen ist dabei auch der soziale Aspekt sehr wich-tig, wenn sie im Taxi nette Mitfahrer kennenlernen können. Mit gebün-delten Kräften kann das Taxigewerbe gemeinsam mit SHÄRE-a-Taxi die Branche wieder stärken.

Wie funktioniert die SHÄRE-a-Taxi App?

Ein Blick in die App zeigt: Es wird auf unnötigen Schnick Schnack verzich-tet und die wichtigen Funktionen stehen im Vordergrund. Um die App zu nutzen muss der Fahrgast nach einmaliger Registrierung nur noch Start und Ziel seiner Fahrt angeben. Die SHÄRE-a-Taxi App zeigt dem Fahrgast eine Liste der verfügbaren und passenden Fahrten. Hier kann der Fahrgast entweder eine bereits eingestellte Fahrt auswählen oder ein neues Taxi bestellen. Da an be-stimmten Orten, wie am Flughafen, häufig kein Taxi vorbestellt werden kann, bietet die App auch die Mög-

lichkeit eine Fahrt zu teilen, wenn das Taxi an der Straße oder am Taxi-stand angehalten wird. Je nachdem, ob der Fahrgast das Taxi per App be-stellt, oder direkt einsteigt, gibt es für die Bezahlung einen wichtigen Unterschied:

• Per App bestellte Taxis wer-den direkt über die App be-zahlt. Als Taxifahrer erfahren. Sie von der Zentrale, dass diese Fahrt eine Verrechnungsfahrt ist

Shäre-a-Taxi - Fluch oder Segen?

Ein Taxi zu teilen ist bisher

Von Jan Cassalette([email protected])

Die Taxibranche befindet sich am Scheideweg. Anbieter von privaten Fahrdiensten wie z.B. Uber haben die Branche mit Dumpingpreisen geschwächt und nennen das Share Economy. Auch die Digitalisierung hat die Taxibranche fest im Griff, mit Apps, wie taxi.eu und myTaxi.

SHÄRE GmbH Kochelseestr. 10 81371 München, Germany

Online [email protected] www.shaere.me www.facebook.com/shaere.me

Geschäftsführer Dr. Christoph Nedopil Daniel Valenti Handelsregister Amtsgericht München HRB212905 USt-IdNr: DE296024847

Bank IBAN: DE9370 0400 4807 9111 3400 BIC: COBADEFF970 Commerzbank

SHÄRE-A-TAXI: EINE NEUE CHANCE FÜR DIE

TAXIBRANCHE

INFO FÜR „HALLO TAXI“ V.09.03.15

Die Taxibranche befindet sich am Scheideweg. Anbieter von privaten Fahrdiensten wie z.B. Uber

haben die Branche mit Dumpingpreisen geschwächt und nennen das Share Economy. Auch die

Digitalisierung hat die Taxibranche fest im Griff, mit Apps, wie taxi.eu und myTaxi.

SHÄRE-a-Taxi, eine App aus München, ist ein spannender Versuch, Digitalisierung und echte Share

Economy in der Taxibranche zu kombinieren. Anders als beispielsweise bei Colexio, bietet SHÄRE-a-

Taxi insbesondere jungen Fahrgästen, die sonst nicht so viel Taxi fahren, die Möglichkeit Taxis

spontan zu teilen und digital zu bezahlen.

Was ist SHÄRE-a-Taxi?

SHÄRE-a-Taxi ist eine App für Smartphones, mit der Fahrgäste einfach ein Taxi per App buchen

können, und das Taxi spontan mit Mitfahrern teilen können, die auf der gleichen Strecke liegen.

Die Bezahlung der Fahrt erfolgt direkt über die App.

SHÄRE-a-Taxi ermöglicht es dadurch den Fahrgästen, den Komfort und die Sicherheit von

Taxis zu erfahren und gleichzeitig nette Mitfahrer kennenzulernen, Kosten zu sparen sowie die

Umwelt zu schonen.

Wie entstand die Idee zum Taxiteilen?

SHÄRE-a-Taxi Gründer Dr. Christoph Nedopil bemerkte auf verschiedenen Geschäftsreisen,

z.B. an Messen und Flughäfen, dass Fahrgäste lange auf Taxen warten um dann einzeln ins

Hotel zu fahren. Er erinnert sich: „Wenn die Fahrgäste ihre Fahrten kombinieren würden,

könnten mehr Fahrgäste für weniger Geld transportiert werden.“ Als Herr Nedopil in einem

Taxi seine Freundin kennenlernte, war die Idee zu SHÄRE-a-Taxi geboren.

Wie profitiert das Taxigewerbe von SHÄRE-a-Taxi?

Obwohl SHÄRE-a-Taxi versucht, mehrere Fahrgäste in ein Taxi zu bringen, anstatt diese

einzeln fahren zu lassen, könnte das Taxigewerbe von SHÄRE-a-Taxi profitieren. Insbesondere

jüngere Menschen, die sich sonst kein Taxi leisten wollen, können durch SHÄRE-a-Taxi günstig

und sicher in echten Taxis fahren. Für junge Menschen ist dabei auch der soziale Aspekt sehr

wichtig, wenn sie im Taxi nette Mitfahrer kennenlernen können.

Mit gebündelten Kräften kann das Taxigewerbe gemeinsam mit SHÄRE-a-Taxi die Branche

wieder stärken.

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Hallo TAXI • 13

3-4/2015

• Der Preis für das angehaltene Taxi werden von dem Fahrgast, der als erstes zusteigt, direkt und in Gänze beim Taxifahrer bezahlt.

Während der Fahrt zusteigende Fahr-gäste zahlen einen fairen Anteil der Fahrt immer direkt über die App und als Taxifahrer erhalten Sie keinen Fahrpreis von diesen zugestiegenen Passagieren. Die App bittet die Fahr-gäste, ein Trinkgeld direkt an den Fahrer zu geben.

Was muss ich als Taxifahrer tun, um SHÄRE-a-Taxi zu nutzen?

Anders als bei Apps wie myTaxi, gibt es von SHÄRE-a-Taxi keine App für Taxifahrer. Denn SHÄRE-a-Taxi arbeitet beispielsweise in München mit der BetterTec GmbH

zusammen, die gemeinsam mit der Taxi München eG das Dispatch ma-chen. Somit gibt auch weiterhin die Zentrale die Taxibestellung an die Fahrer weiter und es gibt keinen Installationsaufwand und es ist kei-ne Registrierung notwendig. Auch während der Fahrt ändert sich nicht viel: Wenn ein Fahrgast das Taxi mit anderen Fahrgästen teilt, wird dieser Fahrgast ihnen sagen müssen, wohin die Fahrt geht. Somit ergibt es auch hier keinen Unterschied zum bishe-rigen Ablauf mit mehreren Stopps für verschiedene Fahrgäste. Die Be-zahlung der Fahrt erfolgt, wie oben beschrieben, bei bestellten Fahrten als Verrechnungsfahrt und bei her-angewunkenen Fahrten direkt beim Taxifahrer.

Was ist bei SHÄRE-a-Taxi neu?

Bis vor kurzem wurden Taxis meist per Telefon bestellt. Mit der Verbrei-tung von Apps, wie myTaxi oder taxi.eu, wird der Taximarkt zunehmend digitalisiert. Laut Bitkom orderten 2014 bereits 10% der jüngeren Fahr-gäste Taxis ausschließlich per App.Gleichzeitig wurden über die letz-ten Jahre neue Konzepte in der Share Economy entwickelt. Hier geht es um Konzepte zum spontanen Teilen von Dingen und Services mit dem Ziel, Ressourcen ökologischer zu nutzen. Zu dieser Share Economy zählt sich auch Uber – obwohl diese Einordnung sicherlich streitbar ist.

SHÄRE-a-Taxi ermöglicht einen echten neuen Service an der Schnitt-stelle dieser beiden Trends: geteilte, professionelle Mobilität im Taxi. Und SHÄRE-a-Taxi arbeitet hierfür mit professionellen und offiziellen Taxen, deren Fahrer einen Personen-beförderungsschein besitzen und die Taxilizenz erworben haben, um so die Sicherheit der Fahrgäste zu ge-währleisten. Da SHÄRE-a-Taxi, an-ders als Anbieter wie Uber, bereits vorhandene und etablierte Infra-strukturen nutzt und keine Ressour-cen (z.B. Privatfahrer) neu auf die Straße setzt, kann man bei SHÄRE-a-Taxi tatsächlich von der Share Eco-nomy sprechen. Auch Colexio hatte 2012 einen Versuch gewagt, Taxi Sha-

ring in München einzuführen. An-ders als bei Colexio, spricht SHÄRE-a-Taxi eine jüngere Zielgruppe an, die hoffentlich neugieriger auf neue Mobilitätskonzepte ist.

Fazit

An der Frage des „Taxi-Sharings“ scheiden sich, mal wieder, die Geis-ter. Das liegt zum einen wohl an der bisher äußerst geringen Erfolgsquo-te. Bisher ist es noch niemandem gelungen, dieses Form der Personen-beförderung profitabel zu betreiben. Zum anderen ist das Misstrauen gegenüber neuen Mitbewerbern der-zeit kaum zu überwinden. Zu Groß ist die Angst, jemanden „mitverdie-nen“ lassen zu müssen an der sowie-so schon nicht besonders reditestar-ken Dienstleistung Taxi.Doch SHÄRE-a-Taxi ist anders. Das Taxi bekommt stets und ohne Ein-schränkungen den Tarif nach „Uhr“, ohne Wenn und Aber. Verdient wird dann, wenn sich zwei Kunden ein Taxi teilen und jeweils etwas mehr als die Hälfte zahlen. Das ist legitim und schadet niemandem. Vor allem nicht dem Taxigewerbe, dass so Kun-den gewinnen kann, die es ohne Wei-teres so nicht gewonnen hätte. Eine klassische Win-Win-Situation also. Auch wenn oder gerade weil sich bisher keine vergleichbare Idee durchsetzen konnte, wünschen wir den jungen Unternehmern von SHÄ-RE-a-Taxi viel Erfolg und freuen uns über eine fruchtbare Zusammenar-beit.

Über SHÄRE-a-Taxi

Die App SHÄRE-a-Taxi ist seit Ja-nuar in München für iPhone und Android Geräte verfügbar und soll im Verlauf des Jahres auf andere Städte ausgeweitet werden. Die App wird von der SHÄRE GmbH entwi-ckelt und vertrieben. Die SHÄRE GmbH wurde im Sommer 2014 von Dr. Christoph Nedopil und Daniel Valenti gegründet. Weitere Informa-tionen gibt es auf der Webseite von SHÄRE: www.share-a-taxi.com. Hier gibt es auch eine Sektion mit häufigen Fragen für Taxifahrer.

SHÄRE GmbH Kochelseestr. 10 81371 München, Germany

Online [email protected] www.shaere.me www.facebook.com/shaere.me

Geschäftsführer Dr. Christoph Nedopil Daniel Valenti Handelsregister Amtsgericht München HRB212905 USt-IdNr: DE296024847

Bank IBAN: DE9370 0400 4807 9111 3400 BIC: COBADEFF970 Commerzbank

SHÄRE-A-TAXI: EINE NEUE CHANCE FÜR DIE

TAXIBRANCHE

INFO FÜR „HALLO TAXI“ V.09.03.15

Die Taxibranche befindet sich am Scheideweg. Anbieter von privaten Fahrdiensten wie z.B. Uber

haben die Branche mit Dumpingpreisen geschwächt und nennen das Share Economy. Auch die

Digitalisierung hat die Taxibranche fest im Griff, mit Apps, wie taxi.eu und myTaxi.

SHÄRE-a-Taxi, eine App aus München, ist ein spannender Versuch, Digitalisierung und echte Share

Economy in der Taxibranche zu kombinieren. Anders als beispielsweise bei Colexio, bietet SHÄRE-a-

Taxi insbesondere jungen Fahrgästen, die sonst nicht so viel Taxi fahren, die Möglichkeit Taxis

spontan zu teilen und digital zu bezahlen.

Was ist SHÄRE-a-Taxi?

SHÄRE-a-Taxi ist eine App für Smartphones, mit der Fahrgäste einfach ein Taxi per App buchen

können, und das Taxi spontan mit Mitfahrern teilen können, die auf der gleichen Strecke liegen.

Die Bezahlung der Fahrt erfolgt direkt über die App.

SHÄRE-a-Taxi ermöglicht es dadurch den Fahrgästen, den Komfort und die Sicherheit von

Taxis zu erfahren und gleichzeitig nette Mitfahrer kennenzulernen, Kosten zu sparen sowie die

Umwelt zu schonen.

Wie entstand die Idee zum Taxiteilen?

SHÄRE-a-Taxi Gründer Dr. Christoph Nedopil bemerkte auf verschiedenen Geschäftsreisen,

z.B. an Messen und Flughäfen, dass Fahrgäste lange auf Taxen warten um dann einzeln ins

Hotel zu fahren. Er erinnert sich: „Wenn die Fahrgäste ihre Fahrten kombinieren würden,

könnten mehr Fahrgäste für weniger Geld transportiert werden.“ Als Herr Nedopil in einem

Taxi seine Freundin kennenlernte, war die Idee zu SHÄRE-a-Taxi geboren.

Wie profitiert das Taxigewerbe von SHÄRE-a-Taxi?

Obwohl SHÄRE-a-Taxi versucht, mehrere Fahrgäste in ein Taxi zu bringen, anstatt diese

einzeln fahren zu lassen, könnte das Taxigewerbe von SHÄRE-a-Taxi profitieren. Insbesondere

jüngere Menschen, die sich sonst kein Taxi leisten wollen, können durch SHÄRE-a-Taxi günstig

und sicher in echten Taxis fahren. Für junge Menschen ist dabei auch der soziale Aspekt sehr

wichtig, wenn sie im Taxi nette Mitfahrer kennenlernen können.

Mit gebündelten Kräften kann das Taxigewerbe gemeinsam mit SHÄRE-a-Taxi die Branche

wieder stärken.

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14 • Hallo TAXI

3-4/2015

Seit Jahren schrumpfen im Taxige-werbe die Umsätze pro Stunde und Fahrzeug, und bisher machte sich das auch im Geldbeutel des Fahr-personals bemerkbar: Angestellte, die auf prozentualer Provisionsbasis entlohnt werden, fristeten häufig ein Dasein jenseits der Armutsgrenze. Löhne zwischen 4 und 6 Euro waren keine Seltenheit, und die Mehrwa-genunternehmer (und deren Vertre-tungen) sahen auch keinen Bedarf irgendetwas zu ändern.Seit dem Jahreswechsel ist das nun anders, diese Form der Ausbeutung Geschichte. Doch gleichzeitig mit der Einführung des Mindestlohnes machte das Schreckgespenst des Ar-beitsplatzverlustes die Runde. Doch das ist nicht nur falsch sondern auch

ein Widerspruch. Wenn wir uns dar-auf einigen dass man mit einem Voll-zeitjob seine Familie ernähren, seine Miete und seine Steuern zahlen kön-nen muss, dann ist ein Arbeitsplatz, der einem das nicht erlaubt, gar keiner. Dieser „Arbeitsplatz“ wäre Ausbeutung, und um die ist es nicht schade.

Gleichzeitig muss sich die Politik natürlich um diejenigen kümmern,

die hinten ´rüberfallen. Um die, die bald keine „Arbeit“ mehr haben. Denn die angestellten Fahrerinnen und Fahrer sind diejenigen, die am wenigsten für die Situation verant-wortlich sind. Schuld sind diejenigen Mehrwagen-unternehmer, die den jahrelangen, ruinösen Wettbewerb auf den Schul-tern des ganzen Gewerbes und vor allem auf denen des eigenen Perso-nals ausgetragen haben. Sie haben ein Überangebot geschaffen, dass für niemanden mehr auskömmlich war und ist. Das Gewerbe hätte dies kor-rigieren können und müssen. Statt-dessen hat man noch im Herbst des letzten Jahres versucht, die Einfüh-rung des Mindestlohnes mit einem eilig zusammengeschusterten Tarif-

vertrag zu verzögern. Mal ganz ab-gesehen davon dass sich der verhan-delnde Bundesverband BZP damit und vor allem mit dem Scheitern nach nicht einmal einem Verhand-lungstag bis auf die Knochen bla-miert hat. Es hat vor allem gezeigt dass der Verband bis heute nicht ver-standen hat dass die Hungerlöhne mit dafür verantwortlich sind, dass das Gewerbe nun vor einem Scher-benhaufen steht.

Die Einführung des Mindestlohnes war seit Jahren absehbar. Wer als Gewebetreibender in unserer Bran-che auch heute noch kein Rezept entwickelt hat, seinen Geschäften erfolgreich nachzugehen, der hat das Recht verwirkt, sich Unternehmer nennen zu dürfen. Vielleicht sollte man sie Unterlasser nennen. Denn landauf landab gibt es Beispiele dass es auch anders geht. In Großstädten wie auch auf dem Land. Unterneh-mer, die ihrem Personal halbwegs ordentliche Löhne zahlen und trotz-dem Geld verdienen. Die regelmä-ßig neue Fahrzeuge anschaffen und Dienstleistungsqualität groß sch-reiben. Dann hat das Gewerbe auch eine Zukunft!

Es geht kein einziger Arbeitsplatz verloren

Kommentar: Ohne Mindestlohn hätte das Taxigewerbe keine Zukunft

Von Jan Cassalette([email protected])

Wenn wir über den Mindestlohn sprechen, müssen wir auch über Ar-beit sprechen. Und wir müssen uns auf einen Punkt einigen, der im 21. Jahrhundert nicht mehr zur Disposi-tion stehen darf: Dass man von sei-ner Arbeit leben können muss.

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Page 15: Hallo TAXI 3-4/2015

Hallo TAXI • 15

3-4/2015

Konzessionsbegrenzung nützt nur KriminellenKommentar: Der Handel mit Konzessionen schadet mehr als es nützt

Überall auf der Welt gehen Regie-rungen, Gerichte und Staatsan-waltschaften gegen Uber und seine illegalen Aktivitäten vor, u.a. in Kalifornien (Staatswaltschaft), Spa-nien (Gerichte), China (Regierung) und Südkorea (Staatsanwaltschaft). Ausgerechnet von der CDU, die sich ansonsten gerne als Rechtsstaats-Partei verkauft, bekommt der multi-ple Rechtsbrecher Uber nun Unter-stützung.

Zu dem Ansinnen des Bundesvor-standes der CDU, sich die Uber-For-derungen nach deutlichen Erleich-terungen bei der Ortskundeprüfung fast wörtlich zu eigen zu machen, erklärt der Sprecher des HTV - Ham-burger Taxenverband e.V. Clemens

Grün: „Die Firma Uber organisiert eine Flotte voller Steuerhinterzie-hung und Schwarzarbeit. Uber selbst zahlt hierzulande nicht einmal die fällige Mehrwertsteuer auf die 20%-Tourprovision. Solchen Firmen schickt man nicht die politische Un-terstützung ins Haus, sondern die Steuerfahndung und die Staatsan-waltschaft. Die gültigen Gesetze die-nen glasklar dem Verbraucherschutz. Die Fahrer sollen sich gut auskennen und das Taxi betriebssicher sein. Vor allem schützen die hiesigen Rege-lungen vor überraschenden, teils absurd hohen Fahrpreisen, wie sie Uber regelmäßig bei erhöhter Nach-frage fordert (z.B. für eine Fahrt in New York $ 415, weil auf Grund eines Schneesturms eine große Nachfrage

herrschte). 71% der Bevölkerung ha-ben großes Vertrauen in ihre Taxifah-rer (siehe Job Ranking 2014). Wenn die CDU der Lobbyarbeit von Uber erliegt, profitieren davon ausschließ-lich milliardenschwere US-ameri-kanische Investoren, nicht aber die Bürger in Deutschland. Sollte die CDU tatsächlich den Taxifahrern in den Rücken fallen, werden diese gerne die über 350 Millionen Mit-bürger, welche pro Jahr in Deutsch-land ein Taxi nutzen, während der meist zehn- bis zwanzigminütigen Fahrt über die über die Folgen der skandalösen CDU-Pläne informie-ren. Sinkende Qualität, steigende Preise. Und das alles für eine Firma, die nicht einmal die in Deutschland fällige Mehrwertsteuer abführt.“

CDU unterstützt UberHamburger Taxenverband e.V.: „Entdeckt die CDU ihr Herz für Rechtsbrecher?“

Man munkelt dass in Köln bis zu 80.000 Euro für eine Taxikonzes-sion über den Tisch gehen. Da-mit wäre die viertgrößte Stadt Deutschlands so etwas wie Deut-scher Meister. Doch auch in an-deren Städten wurden zumindest vor Einführung des Mindestlohnes teilweise immense Preise erzielt.

Doch jeder Unternehmer, das darf an dieser Stelle unterstellt werden, möchte Gewinne erwirtschaften. Doch wie soll das im Taxigewerbe auf legalem Wege funktionieren? Wie soll sich eine Investition in Höhe von 80.000 Euro mit einer ein-zigen Konzession amortisieren?Das geht in vielen Fällen sicherlich nicht auf legalem Wege. Unterneh-mer werden durch diese völlig un-verhältnismäßig hohe Investition geradezu in die Illegalität gedrängt. Dass es auch anders (und besser) geht zeigt das Beispiel Hamburg. Dort sind derzeit so wenige Taxis unterwegs wie zuletzt 1966 (siehe Interview mit Dirk Ritter in dieser Ausgabe). Mehr Unternehmer und Angestellte können wieder besser von ihrer (ehrlichen) Arbeit leben.Natürlich setzt eine Freigabe der

Konzessionen voraus, dass die zu-ständigen Aufsichtsbehörden ihren Pflichten nachkommen und unsau-ber arbeitenden Unternehmern das Handwerk legen. Dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind. Dass sich jeder an die Spielregeln hält. Doch angesichts der in 18 Monaten an-stehenden Einführung des Fiskalta-xameters sind diese Sorgen zuneh-mend unbegründet. Spätestens dann wird saubere Arbeit die einzig nach-haltige sein. Dann könnte die Frei-gabe der Konzessionen bundesweit erfolgen und die Behörden könnten die frei werdenden personellen Res-sourcen für einen anhaltenden Kon-trolldruck im Gewerbe nutzen. Da-mit wärs uns eher geholfen als mit einer Fortsetzung dieser an die

Von Jan Cassalette([email protected])

Eigentlich soll sie Garant für ein funktionsfähiges Gewerbe sein: Die Konzession. Überall ist diese Erlaub-nis Voraussetzung für den Betrieb eines Taxigewerbes, und fast überall werden sie nur begrenzt ausgespro-chen. Doch das muss sich ändern!

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16 • Hallo TAXI

3-4/2015

Ab Oktober 2015 müssen laut Eu-ropäischer Kommission alle Neu-fahrzeuge mit dem fahrzeuginter-nen Auto-Notruf eCall („emergency call“) ausgerüstet sein. Dieser alar-miert bei einem Unfall automatisch den Rettungsdienst. Wie eCall ge-nau funktioniert und welche Vortei-le das elektronische Notrufsystem für Autofahrer hat, erläutert ERGO Kfz-Experte Frank Mauelshagen.

Was ist eCall?

Vier Millionen Mal: So oft kracht es auf deutschen Straßen pro Jahr. „Bei den meisten Unfällen entste-hen ‚nur‘ Sachschäden“, erläutert Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO. Doch leider geht es nicht immer so glimpflich aus: So kamen 2013 auf Deutschlands Straßen im Durchschnitt neun Menschen pro Tag ums Leben. Die Zahl der ver-letzten Verkehrsteilnehmer lag bei über 360.000. Entscheidend ist, bei jedem Unfall mit Verletzten sofort den Rettungsdienst unter 112 zu ver-ständigen. Denn im Ernstfall zählt jede Sekunde. Fehlende oder falsche Ortsangaben bei einem Notruf kos-

ten wertvolle Zeit. Laut EU könnte ein sofortiger Alarm und die Kennt-nis über den genauen Unfallort die Reaktionszeit der Rettungskräfte um bis zu 50 Prozent reduzieren und das elektronische Notrufsystem jährlich 2.500 Menschenleben ret-ten. Bei einigen Automobilherstel-lern gehört eCall deshalb schon heu-te zum Leistungsumfang. Das heißt: Verbraucher können diesen Service bei manchen Neuwagen optional dazukaufen. Bis spätestens Oktober 2015 müssen alle Hersteller nachge-rüstet haben. So funktioniert der automatische Auto-Notruf

Das eCall-System besteht aus einer Box mit einem GPS-Empfänger, ei-ner Mobilfunkeinheit und einem Antennenanschluss. Es ist an ver-schiedene Sensoren und Sicherheits-systeme des Autos gekoppelt. Mit eCall ausgestattete Fahrzeuge sen-den selbstständig und unverzüglich einen Notruf an die nächstgelegene Notrufzentrale. „Auslöser für den Notruf sind dabei sogenannte Air-bagsensoren im Fahrzeug. Sie er-

kennen, wie schwer ein Crash war. Auch wenn der Fahrer bewusstlos sein sollte, gilt: Die Notrufzentra-le erhält automatisch eine genaue Standortmeldung des Fahrzeugs so-wie Informationen zu Fahrzeugtyp, Unfallzeitpunkt und der letzten Fahrtrichtung“, erklärt der ERGO Kfz-Experte. Gleichzeitig baut eCall eine Sprechverbindung zu der zu-ständigen Rettungsleitstelle auf. Fahrzeuginsassen, die in der Lage sind zu antworten, können dann weitere Unfalldetails durchgeben. Sie können den Notruf auch manu-ell per Taste auslösen und für sich oder andere Verkehrsteilnehmer um Hilfe rufen – etwa bei leichteren Unfällen, einer plötzlichen Erkran-kung des Autofahrers oder in jeder anderen Notsituation. „Hilfreich ist eCall auch, wenn Sie selbst Zeuge eines Unfalls werden“, ergänzt der Kfz-Experte. Übrigens: eCall funk-tioniert überall in der Europäischen Union sowie in Island, Norwegen und der Schweiz! Voraussetzungen für eCallDie Technik für eCall muss ab Okto-ber 2015 in allen Fahrzeugen, die neu auf den Markt kommen, eingebaut sein. Ausnahmen bilden lediglich individuelle Autotypen, die nicht in Serie gefertigt werden. Für einen reibungslosen Ablauf müssen aber nicht nur die Automobilherstel-ler vorbereitet sein. Auch die Ret-tungsleitstellen müssen sich für den Empfang von eCalls rüsten. Derzeit können noch nicht alle Notrufzent-ralen diese Informationen auslesen. „Nach einem Beschluss des Europa-parlaments soll dies aber bis spätes-tens 2017 der Fall sein“, weiß Frank Mauelshagen.

eCall in Taxis ab Oktobervorgeschrieben

Noch in diesem Jahr müssen alle neuen Taxis mit Notruf ausgestattet werden

Die Notrufsäule hat mehr oder weniger ausgedient

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Page 17: Hallo TAXI 3-4/2015

Hallo TAXI • 17

3-4/2015

Stuttgart – Die Mobilitäts-App moovel geht einen wichtigen Schritt von einer Informationsplattform zu einem umfassenden Mobilitätspor-tal: Ab sofort ist es möglich, Fahrten mit der Deutschen Bahn und Taxi-fahrten mit mytaxi direkt und be-quem in moovel zu buchen und zu bezahlen.

„Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer umfassenden Mobilitätsplatt-form.“, freut sich Robert Henrich, CEO des Daimler-Tochterunterneh-mens moovel GmbH. „Das Buchen und Bezahlen von Tickets der Deut-schen Bahn und von mytaxi Fahrten in der moovel App erleichtert das Reisen ungemein. Ich kann mei-ne Fahrt von A nach B in meinem Smartphone anzeigen lassen, sofort buchen und bezahlen – und das allesin einer App. Die Zukunftsvision des One-Stop-Shopping ist damit bereits in der Gegenwart angekommen.“

Die Mobilitäts-App der Daimler-Tochter zeigt Nutzern den besten Weg zu ihrem Ziel und erleichtert es, an neue Orte zu kommen. Die für Android und iOS kostenlos ver-fügbare App erlaubt es dem Nutzer, aus einer Vielzahl unterschiedlicherMobilitätsangebote den optimalen Weg von A nach B und darüber hi-naus zu finden – egal ob mit Bus, Bahn, Taxi, Bikesharing oder car2go.

Die Informationszentrale wird zum Mobilitätsportal

Von einer reinen Informationsplatt-form entwickelt sich moovel zu einem umfangreichen Mobilitäts-portal, in dem das Buchen und Be-zahlen der angebotenen Mobilitäts-dienstleistungen möglich ist. Bei der

Buchung von Fahrten mit der Deut-schen Bahn werden Ermäßigungen, wie z.B. durch eine vorhandene BahnCard, bereits berücksichtigt. Das Handy-Ticket der Deutschen Bahn wird in der App von moovel

abgelegt und dem Kunden zusätz-lich per Mail zugeschickt. moovel ist damit einer der ersten Partner der Deutschen Bahn, der das Ticket auf dem Smartphone zur Verfügung stellt.

Mit Moovel das Taxi bezahlen

Erstmals verknüpft Daimler-Tochter die gesamte Kette der Mobilität

Die Zukunft im Taxi.

Der KlassikerMacht jetzt Pausen.

Arbeitszeitregelung im Microtax®-06

MCT-06 jetzt neu mit Software EUD77

Arbeitszeitaufzeichnung mit aktiver und passiver Pausenerfassung

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18 • Hallo TAXI

3-4/2015

Roland Böhm, Vorstandsmitglied des BZP, referierte zunächst über den Bericht der Monopolkomission, der Ende letzten Jahres für einige Unruhe im Taxigewerbe sorgte. So empfiehlt die Kommission etwa die Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen oder die Trennung des Gewerbes in einen Funktaxi- und Halteplatzmarkt. Für Ersteres kön-ne man die Tarife völlig freigegeben werden, für die Taxis an Halteplät-zen solle es nur eine Tarifobergrenze geben. Und nach einer dreijährigen Beobachtungsfrist könne die Tarif-treuepflicht möglicherweise voll-ständig aufgegeben werden.

Die Empfehlungen der Monopol-kommission haben keinerlei bin-dende Wirkung, flossen in der Vergangenheit bereits in Gesetzge-bungsprozesse ein. In der anschlie-ßenden Diskussion wurde so auch deutlich dass das Gewerbe gut da-ran täte, der Politik auf die Finger zu schauen. Bereits im April könne es eine Verkehrsausschusssitzung des Bundestages geben, in der eine Novellierung des Personenbeförde-rungsgesetz diskutiert wird, so ein Diskussionsteilnehmer. Ein anderer befürchtet, dass vor allem in ländli-chen Regionen eine Liberalisierung des Gewerbes katastrophale Aus-wirkungen haben würde, dass aber

offen über die Frage diskutiert werden müsste, welche Kühe wirklich heilig seien. Der Vorschlag eines bundeseinheitlichen Tarifs wurde auch aufgrund der nun ein-heitlicheren Kosten-struktur durch den Mindestlohn disku-tiert oder der Wegfall der Rückkehrpflicht für Mietwagen als Verhandlungsmasse im Ringen um ein no-velliertes PBefG.Ein anwesender Be-hördenvertreter be-richtete dass die Mo-nopolkommiss ion auch auf verschiede-ne staatliche Stellen zugegangen ist. Unter anderem sei dabei die Frage aufgeworfen worden, wieso das Ta-xigewerbe das einzige in Deutschland sei, dass seine Dienst-leistungen im öffentlichen Raum anbieten darf, ohne dafür eine Ge-bühr zahlen zu müssen (wie es etwa bei Händlern auf Wochenmärkte der Fall sei).

Detlef Freutel berichtete anschlie-ßend über die in Berlin vorgeschrie-bene Kreditkartenakzeptanz ab Mai diesen Jahres (siehe Interview auf Seite 6). Damit wollen die Verbän-de der gescheiterten, frühzeitigen Einführung des Fiskaltaxameters kompensieren. Mietwagen würden schon seit langem bargeldlos ab-rechnen, und nun könne sich auch das Berliner Taxigewerbe dem Wett-bewerb stellen. Außerdem würde das Geschäft nun verehrlicht, da

die Buchhaltung der Unternehmer gläsern würde. Freutel wurde zwar durch die Behörden und durch den Finanzsenator unterstützt, musste allerdings mit einigem Widerstand aus dem Gewerbe selbst leben. Auch juristisch ist die Frage noch nicht ausgefochten, da mit Klagen gegen die vorgeschriebene Regel gerechnet wird.

Der diesjährige „Glückstädter Kreis“ stand so ganz im Zeichen sich dra-matisch verändernder Rahmen- und Marktbedinungen. Auf dem bereits in wenigen Monaten stattfindenden Norddeutschen Taxitag (siehe Sei-te 4) dürfte fleißig weiter diskutiert werden.

1. Glückstädter Kreis nach neuer Zeitrechnung

Von Jan Cassalette([email protected])

Der diesjährige Glückstädter Kreis stand ganz im Zeichen des Mindest-lohnes. 45 Vertreterinnen und Ver-treter der norddeutschen Taxiver-bände diskutierten über Themen, die zum Jahreswechsel besondere Brisanz gewonnen haben.

Thomas Lohse, geschäftsführender Vorstand der Hamburger Taxen-Union und Veranstalter des

traditionellen Glückstädter Kreises

Themen: Bundeseinheitliche Tarife, die Monopolkommission und der Mindestlohn

Page 19: Hallo TAXI 3-4/2015

Hallo TAXI • 19

3-4/2015

„Wir haben uns aufgrund des aktuel-len Anlasses der vielen Änderungen in der Branche dazu entschieden, die

Taxifahrer, die ja schließlich größ-tenteils auch Kunden von uns sind, zu diesem Vortrag einzuladen“, sag-te Günter Beißel, Verkaufsleiter der Niederlassung und damit auch ver-antwortlich für das Taxigewerbe.

„Wir stehen vor argen Problemen. Zukünftig lohnt es sich nur noch zu Kernzeiten zu fahren.“ So formulier-te ein teilnehmender Taxiunterneh-mer die Situation im Gewerbe. Ein anderer fügte hinzu: „Die Tariferhö-hung wird die Umsätze nicht stei-gern. Aber die Kosten steigen. Das kann nicht gut gehen.“ Die Stim-mung hätte also besser sein kön-

nen am Rhein Mitte Januar diesen Jahres. Unwahrscheinlich, dass sich das in der Zwischenzeit wesentlich geändert hätte.

Doch informierter und waren die Kolleginnen und Kollegen allemal. Über Aufzeichnungspflichten, Ar-beitszeit- und Pausenregelungen und das Fiskaltaxameter. Doch auch die Tariferhöhung wurde thematisiert: „Die Düsseldorfer sehen die Erhö-hung mit gemischten Gefühlen. Für viele ist sie ein erster Schritt in die richtige Richtung, andere haben Angst dass sie Kunden abschreckt“, sagte ein Teilnehmer.

Mindestlohn-Veranstaltung in Düsseldorf200 Unternehmer informieren sich in der Mercedes-Benz-Niederlassung RheinRuhr

Von Jan Cassalette([email protected])

Kein anderes ein Thema hat das Taxigewerbe in den letzten Jah-ren derart in Atem gehalten wie die Einführung des Mindestlohnes. Die Mercedes-Benz-Niederlassung Rhein-Ruhr organisierte eine In-formationsveranstaltung in den ei-genen Räumen. Die Resonanz war überwältigend.

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20 • Hallo TAXI

3-4/2015

Hansa-Taxi-Vorstand Schütte be-grüßte die Einführung eines gesetz-lichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro, „denn wir wollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer von ihrer Arbeit auch leben können.“ Er schränkte allerdings ein: „Wir wollen jetzt Mitte des Jahres prüfen, ob die Taxibetriebe langfristig wirtschaftlich arbeiten

können. Falls nicht, müsste gegebe-nenfalls der Taxitarif noch einmal angepasst werden.“ Bürgermeister Scholz erklärte anlässlich seines Be-suchs bei Hansa Funktaxi: „Mit der letzten Tarifanpassung wurde die Voraussetzung für die Zahlung des Mindestlohns geschaffen. Es ist gut, dass sich das Taxigewerbe zum Min-destlohn bekennt.“Die neue Konkurrenz durch Anbie-ter wie Uber ficht Schütte nicht an, denn „eine App allein kann noch kein Taxi fahren.“ Außerdem sei die eigene App - taxi.eu - mit euro-paweit 62.0000 angeschlossen Taxis und 160.000 Taxifahrern Europas größtes Taxi-Buchungsportal. Schüt-te kann sich zudem auch nicht vor-stellen, „dass Hamburgerinnen und Hamburger Heuschrecken finan-zieren wollen. Wir sind schließlich aus der Region, geben unser Geld in

Hamburg aus und identifizieren uns mit der Stadt.“ Das aktuell geltende Personenbeförderungsgesetz solle laut Schütte möglichst erhalten blei-ben. Aus Sicht des Bürgermeisters besteht auch kein Anlass für Ände-rungen. Die Hansa Funktaxi eG 211211 ist die führende Taxizentrale in der Metro-polregion Hamburg. Der Genossen-schaft gehören knapp 410 Unterneh-mer an, die rund 800 Autos besitzen und mehr als 1.200 Fahrer beschäf-tigt haben. Die Hansa Funktaxi eG beschäftigt 90 Mitarbeiter, davon 60 im Call-Center. Jährlich werden ins-gesamt rund 5,6 Millionen Touren über die Zentrale vermittelt. 2014 ist die Hansa Funktaxi eG in einer bundesweiten Studie im Auftrag von DEUTSCHLAND TEST und FO-CUS-MONEY zur „Besten Taxizen-trale“ Deutschlands gekürt worden.

Olfa Scholz: „Das Taxi ist jetzt Chefsache“

Hamburgs Bürgermeister stellt bei Bedarf Tariferhöhung in Aussicht

Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz hat heute die Zentrale der Hansa Funktaxi eG 211211 besucht. Im Mittelpunkt des Gesprächs mit Dirk Schütte, Vorstandsvorsitzen-der der Zentrale und Thomas Loh-se, Vorstandsmitglied der Zentrale, standen die Themen Mindestlohn, die neue Konkurrenz durch Anbie-ter wie Uber sowie das Personenbe-förderungsgesetz.

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Was manch einem heute noch exo-tisch anmutet, wird in wenigen Jahren Routine sein und von den Kunden als Bezahlstandard voraus-gesetzt. Auch das Taxigewerbe muss sich auf das neue (Bezahl-)Verhalten ihrer Kunden einstellen, um mit der aufkommenden Konkurrenz wie Uber und Co. Schritt halten zu kön-nen. Doch welche praktikablen Lö-sungen für das mobile Bezahlen im Taxi gibt es überhaupt – und welche davon sind zukunftsfähig? Die neue Technologie des mobilen Bezahlens beginnt gerade erst in die verschiedenen Bereiche unseres Alltags vorzudringen, dennoch wird Mobile Payment bereits von vielen Menschen als ernstzunehmende und vor allem wünschenswerte Option gesehen: Immerhin ein Viertel der Befragten gab in einer repräsentati-ven Umfrage des Marktforschungs-instituts „TNS Infratest“ an, den Fahrpreis im Taxi mit dem Handy bezahlen zu wollen . Auf eine klar steigende Tendenz muss hier nicht extra hingewiesen werden. Lange Zeit regierte uneingeschränkt das Bargeld in den hiesigen Taxis, doch diese Zeiten sind vorbei - spätestens

seit der Verordnung des Berliner Se-nats aus dem Januar dieses Jahres. Trotz des Widerstands der Taxi-Innung sind zukünftig alle Taxifah-rer Berlins verpflichtet, bargeldlo-se Zahlungen anzubieten. Und der Rest des Landes wird folgen. Doch wohin?Ein Grund dafür, dass Mobile Pay-ment in Deutschland immer noch auf den Durchbruch wartet, ist die Unübersichtlichkeit des Marktes und der dahinterstehenden technolo-gischen Ansätze. Auch für das mobi-le Bezahlen im Taxi gibt es mehrere Alternativen – vom Aufsteck-Kar-tenleser über den Funk-Zusatz bis zur Smartphone-App. Letzteres ermöglichen Mobile Payment-An-bieter wie cashcloud, ohne dass zu-sätzliche Hardware wie ein Kartenle-segerät notwendig ist. Voraussetzung ist lediglich, dass sowohl Taxifahrer als auch Gast die cashcloud-App auf ihrem Handy installiert und das eWallet-Konto aktiviert haben. Mit wenigen Klicks in der Anwendung kann der gewünschte Betrag den Be-sitzer wechseln und dem cashcloud-Konto des Fahrers gutgeschrieben werden. Apps wie MyTaxi basieren auf einem ähnlichen Prinzip - bieten darüber hinaus jedoch die Möglich-keit, ein Taxi auch direkt über die Anwendung zu bestellen.Vielversprechend ist spätestens seit dem Markteintritt von Apple Pay die Nahfeldkommunikation, kurz: NFC. Der Standard ist durch den Technologie-Riesen gesetzt und mo-biles Bezahlen wird damit in den kommenden Jahren in erster Linie über NFC definiert. Um dem Fahr-gast NFC-Zahlungen zu ermögli-chen, ist wie bei der EC-Lösung ein externes Gerät notwendig – in diesem Fall ein portables NFC-Ter-minal. Der Check-Out, d.h. der

Zahlungsprozess selbst, ist jedoch deutlich schneller als bei einer EC-Zahlung. Gegenüber der reinen App-Lösung hat NFC den Vorteil, nicht auf einen Anbieter beschränkt zu sein. Fahrer und Gast müssen dem-nach nicht darauf hoffen, zufällig die gleiche App auf dem Smartphone zu haben. Es genügt auf Seiten des Fahrgastes eine Mobile Payment-App eines beliebigen Anbieters wie cashcloud, myWallet, Base, Smart-pass oder O2 mpass – und das NFC-Lesegerät in der Fahrkabine. Zudem können NFC-Zahlungen selbst dann noch getätigt werden, wenn kein „mobiles” Netzwerk verfügbar oder wenn die Batterie des Smartphones mal leer und das Gerät aus ist.Wie die Zukunft in deutschen Taxis aussehen könnte, lässt aktuell das Beispiel London erahnen. In Groß-britanniens Hauptstadt können sich derzeit alle lizensierten Taxifahrer vom Payment-Dienstleister Verifone kostenlos ein NFC-Kit installieren lassen, welches EC- und Kreditkar-ten ebenso akzeptiert wie die Han-dyzahlung mit NFC.

Zur Person:Olaf Taupitz bringt mehr als 20 Jah-re Erfahrung in der Prepaid-Branche aus dem Telekommunikations- und Zahlungssystem-Sektor mit. Er gründete und leitete eine Reihe von Projekten als Business Develop-ment Manager, Country Manager und Marketing Direktor im Bereich der Festnetz-Telekommunikation, Mobilfunk-Telekommunikation, MVNO und Prepaid-Karten. Es ist seine Leidenschaft, neue Produkte, Vertriebs- und Marketingaktivitä-ten zu gestalten und zum Erfolg zu führen. Er ist ein Digital Native und 24/7 für cashcloud engagiert.

2015: Das Jahr des mobilen Bezahlens

Wird das Taxigewerbe bald bargeldlos?

Mobile Payment ist auf dem Vor-marsch: In Entwicklungsländern nutzt etwa jeder Dritte das Handy zum Bezahlen; in China sogar jeder Zweite. In den USA wurden allein im vergangenen Jahr Transaktionen von rund 3,5 Milliarden US-Dollar abgewickelt – eine Verdopplung ge-genüber dem Vorjahr . Und auch in Deutschland zeichnet sich eine zu-nehmend dynamische Entwicklung ab: Branchenexperten gehen davon aus, dass das Bezahlen mit mobilen Endgeräten wie Smartphones in den nächsten Jahren hierzulande stark zunehmen wird.

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Die Fahrzeugbestellung und -auslie-ferung erfolgt direkt beim Mitsubi-shi-Vertriebspartner, die Umrüstung übernimmt das Partnerunterneh-men INTAX. Erhältlich ist das Taxi-/Mietwagenpaket für 590 beziehungs-weise 490 Euro, mit Karosseriefolie-rung in der Taxifarbe Hellelfenbein

für 990 Euro.Das Hybridsystem beinhaltet einen 89 kW/121 PS starken Zweiliter-Ben-zinmotor, zwei Elektromotoren mit jeweils 60 kW/82 PS an Vorder- und Hinterachse sowie eine leistungs-starke Lithiumionen-Fahrbatterie. Mit bis zu 800 Kilometern Reich-weite kann sich der Plug-in Hybrid Outlander auch als komfortables Langstreckenfahrzeug nachhaltig empfehlen.

Das Taxi-/Mietwagenpaket kann auch für den siebensitzigen Out-lander Diesel geordert werden. Das 2,2-Liter Dieseltriebwerk ist in der Taxiausführung mit einem Sechs-gang-Automatikgetriebe verbunden und leistet 110 kW/150 PS.

Die spezifische Fahrzeugausstattung des Outlander Taxipaketes umfasst unter anderem die Vorrüstung für den Taxameter-/Wegstreckenzähler, für ein Dachzeichen mit Halterung und für Funk (einschließlich Ver-kabelung), ebenfalls enthalten sind die Taxameter-/Wegstreckenzäh-ler-Dachkonsole, eine Taxi-Nota-larmanlage mit integriertem stillen Alarm und eine zentrale Innenlicht-schaltung. Das umfangreiche Op-tionsangebot beinhaltet zusätzlich verschiedene Taxameterausführun-gen samt Zubehör (zum Beispiel Thermopapierdrucker) sowie sepa-rate Funklautsprecher, ein Funk-freisprechsystem, Teil- und Kom-plettlederausstattungen bis hin zu Fußraumschalen.

Mitsubishi Outlander Plug-in Hybrid als Taxi

Der Outlander ist ein ebenso ungewöhnliches wie gutes Taxi

Der Mitsubishi Plug-in Hybrid Out-lander ist ab sofort auch als Taxi und Mietwagen erhältlich. Nachdem das Fahrzeug auf der Europäischen Ta-ximesse in Köln (November 2014) reges Interesse beim Fachpublikum auslöste, bietet der Autobauer das Plug-in-Hybrid-Fahrzeug jetzt auch in Taxi- und Mietwagenausführun-gen an.

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Mit der neuen Telematikgeneration bleibt Mercedes-Benz eng am Puls-schlag der sich rasch weiter entwi-ckelnden Kommunikations- und Medientechnik. Das moderne Multi-media-System COMAND Online der E-Klasse ist mit einem Bluetooth®-fähigen Mobiltelefon mit Datenopti-on internetfähig. Damit ist freies In-ternetsurfen bei Fahrzeugstillstand möglich. Während der Fahrt können die Mercedes-Benz Apps „Mercedes-Benz Radio“ und „Service Mercedes-Benz“ uneingeschränkt genutzt wer-den. Serienmäßig ist bei der E-Klasse eine Basis-Telefonie an Bord, die das Mobiltelefon über eine standardi-sierte Bluetooth® Schnittstelle mit dem Fahrzeug verbindet und mit Freisprechfunktion ausgerüstet ist. Auf Wunsch kann zudem das neue, schnelle LTE-Mobilfunknetz ge-nutzt werden. Dieser ortsunabhängi-

ge drahtlose Breitband-Inter-netzugang der 4. Generation (4G) erlaubt eine Download-Geschwindigkeit von bis zu 300 Megabit/Sekunde und eine Upload-Geschwindig-keit von bis zu 75 Megabit/Sekunde und überträgt damit Daten erheblich schneller als das übliche 3G-Netz. Damit sind neben konventionellem Telefonieren beispielsweise Multimedia Messaging Servi-ces, Video Chat, High Defini-

tion Radio sowie mobiles TV nahe-zu verzögerungsfrei möglich.

Wie bisher stehen für die E-Klasse drei Multimedia-Systeme zur Verfü-gung. Serienmäßig ist das Audio 20 CD installiert, das auch mit einer Vorrüstung für das in der E-Klasse neue Navigationssystem Garmin® MAP PILOT gewählt werden kann. Alternativ dazu bietet Mercedes-Benz das System COMAND Online inklusive DVD-Single-Laufwerk an. Gemeinsam ist allen ein hoch-auflösendes, farbiges 7-Zoll-Media-Display (17,8 cm) mit einer hohen Auflösung von 800 x 480 Pixel, das mit Animationen und 3D-Effekten brilliert.

Neues Infotainment für die E-Klasse

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Ob zum Flughafen, einem Ge-schäftstermin oder einfach nur nach Hause: Wer nach einem Taxi ruft, er-wartet einen schnellen und sicheren Transport zu seinem Wunschziel. Hält sich der Preis auf dem Taxame-ter dazu noch in Grenzen, hat sich der Chauffeur-Dienst für den Fahr-gast vollauf gelohnt.

Sicherheit, Schnelligkeit sowie ge-ringe Kosten zählen auch für die

Mitarbeiter der Taxiunternehmen – und das nicht nur auf ihren tägli-chen Fahrten durch Städte oder übers Land. Auch bei der Optimierung in-terner Prozesse – wie beispielsweise in der Buchhaltung – wird Effizienz groß geschrieben. So auch bei Taxi Frankfurt. Der Vermittlungsdienst-leister aus dem Rhein-Main-Gebiet hat den Versand seiner Monatsab-rechnungen an Dauerkunden di-gitalisiert. „Wir wollten unseren traditionellen Rechnungsverkehr optimieren, den internen Arbeits-aufwand verringern und zugleich un-sere Kosten reduzieren“, zählt Die-ter Schlenker, Vorstandsvorsitzender der Taxi Deutschland eG, die Anfor-derungen auf.

Diese Anforderungen erfüllt die Lö-sung „De-Mail Suite“ von der Deut-schen Telekom, die sie gemeinsam mit dem IT-Partner Formware entwi-

ckelt hat. Das heißt: die rund 5.000 Rechnungen, die Taxi Frankfurt mo-natlich an Kunden und angeschlos-sene Taxiunternehmen verschickt, verlassen nun auf elektronischem Weg die Zentrale – voll automatisch und auf den Tag genau.

Schnell und flexibel wie eine E-Mail, sicher wie ein Brief

Die Lösung funktioniert wie ein in-telligenter Druckertreiber und wird direkt aus dem ERP-System heraus gestartet. In der Praxis bedeutet dies lediglich einen Klick durch die Mit-arbeiter. Damit übergeben sie die Rechnungen von ihrem lokalen Ar-beitsplatz aus an den zentralen Ver-sand. Die Dokumente werden dann über eine verschlüsselte Verbindung an die Formware-Rechenzentren übertragen und elektronisch via De-Mail über das gesicherte De-Mail

DE-Mail bei Taxi Frankfurt

50% weniger Kosten, schnell wie Email: DE-Mail wie gemacht für das Taxigewerbe

Sicherheit, Schnelligkeit und mög-lichst niedrige Preise haben für Ta-xiunternehmen auf ihren täglichen Fahrten oberste Priorität. Doch auch hinter den Kulissen sollte das Geschäft effizient laufen. Die Fir-ma Taxi Frankfurt hat deshalb ih-ren Rechnungsverkehr digitalisiert – und spart mit De-Mail Suite Zeit und Geld.

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Als digitales Pendant zur Briefpost ist De-Mail – anders als eine her-kömmliche E-Mail – nachweis-bar, vertraulich und sicher sowie ohne eine zusätzliche Unterschrift gültig. Dafür sorgen eindeutig be-kannte Kommunikationspartner, verschlüsselte Transportkanäle und eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zer-tifizierte Infrastruktur. Und müssen Unternehmen doch einmal auf den analogen Papierbrief zurückgreifen, können sie die Dokumente auch drucken und postalisch an Kunden und Partner verschicken. Das System erkennt, wenn ein Dokument nicht per De-Mail zugestellt werden kann und druckt es dann automatisch aus.

Rund 50 Prozent weniger Kosten

Die Mitarbeiter von Taxi Frankfurt müssen nun nicht länger manuell in den Versandprozess eingreifen. „Wir versehen jede Sendung mit ei-ner Kuvertiersteuerung, einem so-genannten Datamatrixcode“, sagt Thomas Stampf, Geschäftsführer von Formware. „So kann zu 100 Prozent sichergestellt werden, dass eine Rechnung auch wirklich den richtigen Kunden erreicht.“ Beim Rechnungsversand an rund 2.000 an-geschlossene Taxiunternehmen und Dauerkunden spart das viel Zeit: Die Arbeitsschritte Ausdrucken und Kuvertieren fallen weg, genauso wie das Frankieren, die Suche nach einer Briefmarke und der Gang zur Post. Mit De-Mail landen die Dokumen-te ohne großen Arbeitsaufwand in Sekundenschnelle im digitalen Post-fach.Mit dem „digitalen Assistenten“ vereinfacht Taxi Frankfurt nicht nur seine Arbeits- und Verwaltungs-prozesse. Das Unternehmen spart zudem rund 50 Prozent an Kosten für Druck, Porto und Versand. Und schließlich schont der digitale Brief auch die Umwelt. Ein Zahlenbei-spiel: Durch die Nutzung von De-Mail lassen sich pro Jahr etwa 2,55 Milliarden Blatt Papier einsparen. Aufeinandergestapelt entspricht das einer Höhe von 255 Kilometern.

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Der Zukunftsforscher Deutschlands, Sven Gábor Jánszky, hält den von der Bundesregierung vorgelegten „Fort-schrittsbericht 2014 zum Fachkräfte-konzept der Bundesregierung“ für il-lusorisch. Er kritisiert insbesondere die „falschen Versprechungen“ über die mögliche Lösung des Fachkräf-teproblems durch eine erhöhte Zu-wanderung sowie die Karriereförder-programme für Frauen. Sven Gabor Janszky und sein Trend-forschungsinstitut „2b AHEAD ThinkTank“ sagen aufgrund demo-grafischer Umbrüche in den kom-menden Jahren eine Ära der Vollbe-schäftigung für Deutschland voraus. Doch was positiv klingt, wird mögli-cherweise zu einem größeren Prob-lem für Deutschland, als es die Mas-senarbeitslosigkeit der vergangenen Jahrzehnte war. Dauerhaft 2-5 Millionen fehlende Arbeitskräfte

Die Prognosen sind dabei eindeutig: Der deutsche Arbeitsmarkt verliert in den kommenden zehn Jahren 6,5 Millionen Arbeitskräfte, weil die vielen Babyboomer in Rente gehen und nur die geburtenschwachen Jahr-gänge nachrutschen. In der Summe

ergibt das über die kommenden Jah-re dauerhaft eine nicht zu füllende Lücke an fehlenden Arbeitskräften. Die optimistischen Studien sagen eine Lücke von 2 Millionen voraus, die Pessimisten gehen von 5,2 Mil-lionen aus. Um es einfach zu sagen: Wir werden erleben, dass bei ordent-lich ausgebildeten Mitarbeitern jede Woche zweimal der Headhunter klingelt. Janszky wört-lich: „Das ist für Arbeit-nehmer das Paradies. Sie bekommen mehr Macht und mehr Geld. Aber für Unternehmen ist das eine Katastrophe. Ihnen droht das, was wir im vergan-genen Jahr schon einmal bei einem Stellwerk der Deutschen Bahn in Mainz gesehen haben. Dort ha-ben über drei Wochen die Spezialisten gefehlt. Was war die Folge? Die Züge fuhren an Mainz vorbei. Das Produkt wurde also nicht pro-duziert. Genau das droht in allen Branchen,” so Janszky. Nur noch 40% Langzeitangestellte … Neu: 40% ProjektarbeiterDer Zukunftsforscher geht davon aus, dass die heute übliche „An-stellung auf Lebenszeit“ auf etwa 30-40% der Gesamtarbeitnehmer zurückgeht. Auf der anderen Seite entstehen etwa 30-40% sogenann-te Projektarbeiter. Diese sorgen für einen tiefgreifenden Wandel der Ar-beitswelt. Denn die lassen sich nicht auf Lebenszeit anstellen, sondern nur für ein Projekt; also für maximal 2-3 Jahre. Danach wechseln die Pro-jektarbeiter zumeist wieder das Un-ternehmen. Für die Unternehmen lässt sich die drohende Katastrophe in einem Satz beschreiben: „Wieviel

kostet es, aller 3 Jahr jeweils 40% der besten Mitarbeiter in einem leer-gefegten Arbeitsmarkt bei der Kon-kurrenz abwerben zu müssen?“ Die entstehende Situation im deut-schen Arbeitsmarkt der Jahre 2020 – 2025 und die möglichen Gegen-strategien der Unternehmen haben die Trendforscher schon vor zwei

Jahren in ihrem Buch „2025 – So ar-beiten wir in der Zukunft“ skizziert. Sie erklären, warum es dann keine Stellenausschreibungen mehr geben wird, warum die besten Mitarbeiter gekündigt werden müssen, wie Em-ployer Branding von der Employee Value Proposition abgelöst wird, wie das Corporate Life funktioniert, wa-rum Personaler zu Datenanalysten werden, wie Senior-Trainee- und Unlearn-Programme entstehen, wie Personaler zu Inhouse-Headhuntern und Personalberater zu 360°-Mana-gern werden, warum Menschen bis 80 arbeiten wollen, wie Career Tran-sition Strategien entstehen, warum Sie betriebseigenen Schulen grün-den werden und eigenen Mitarbeiter an die Konkurrenz verleihen, warum der Chief Change Officer den Perso-nalchef ersetzen wird ... und welche

Dem Gewerbe gehen die Mitarbeiter verloren

Zukunftsforscher: Schon in wenigen Jahren könnte Personal im Taxigewerbe fehlen

Einer der bekanntesten Zukunfts-forscher Deutschlands, Sven Gábor Jánszky, hält den heute von der Bundesregierung vorgelegten «Fort-schrittsbericht 2014 zum Fachkräfte-konzept der Bundesregierung» für il-lusorisch. Er kritisiert insbesondere die „falschen Versprechungen“ über die mögliche Lösung des Fachkräf-teproblems durch eine erhöhte Zu-wanderung sowie die Karriereförder-programme für Frauen.

Ob Taxifahrer auch noch mit 80 Taxifahrer sein wollen?

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Strategiewege sich für die Unterneh-men in den kommenden zehn Jahren ergeben. Entweder werden sie zu ei-nem „Fluiden Unternehmen“ oder zu einer „Caring Company“. Janszky zur aktuellen Arbeitsmarkt-politik: „Gefährliche Ignoranz von gesellschaftlichen Trends“

Die Orientierung des Fortschrittsbe-richts der Bundesregierung auf Karri-ereförderprogramme für Frauen und eine verstärkte Zuwanderung, ist in den Augen des Zukunftsforschers von einer „gefährlichen Ignoranz gesellschaftlicher Trends geprägt“. Die Zahl der auf dem globalen Ar-beitsmarkt nach Deutschland Ein-wanderungswilligen prognostiziert er auf einen Korridor von 400.000 – 900.000 über die kommenden zehn Jahre. Die durch Frauenförder-programme erreichbaren Mehrar-beitskräfte beziffert er auf 400.000 – 800.000 in den kommenden zehn Jahren. Janszky: „Selbstverständlich muss es diese Programme geben. Auch eine offenere Zuwanderungs-politik ist nötig. Aber wir dürfen uns nicht vormachen, dass wir dadurch imstande wären, unsere Probleme von 6,5 Millionen fehlenden Men-schen im Arbeitsmarkt zu lösen.“ Die einzig realistische Lösung für den deutschen Arbeitsmarkt liegt nach den Worten des Zukunftsfor-schers in der älteren Generation. Er kritisierte die Politik, die nach sei-nen Worten die aktuelle politische Diskussion um das gesetzliche Ren-tenalter mit den Glaubenssätzen der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts führt. In Wahrheit liege die durch-schnittliche Lebenserwartung im Jahr 2025 bei 90 Jahren. Janszky: „Wir müssen uns ernsthaft die Frage beantworten, was wir in den 30 Jah-ren zwischen 60 und 90 tun wollen? 30 Jahre Urlaub? Das ist verdammt langweilig und völlig unbezahlbar. Also werden die Menschen weiter arbeiten wollen. Nach meiner Pro-gnose bis 75 oder 80. Denn Arbeit bringt den meisten von uns Aner-kennung und Zugehörigkeit. Darauf wird keiner verzichten wollen.“

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Was ist der Mindestlohn und warum reichen die Tariflöhne nicht?

Der Mindestlohn beträgt 8,50 Euro für alle Arbeitnehmer in Deutsch-land. Er legt eine gesetzliche Grenze für Löhne fest, die nicht unterschrit-ten werden darf. So soll verhindert werden, dass immer mehr Men-schen im Niedriglohnsektor trotz Vollbeschäftigung auf Sozialleistun-gen angewiesen sind. Eigentlich re-geln auch die Tarifverträge die Min-destlöhne der einzelnen Branchen, jedoch werden durch die sinkende Tarifbindung immer weniger Arbeit-nehmer von den Tarifverträgen er-reicht. Verstöße gegen das Mindest-lohn-Gesetz werden mit Strafen von bis zu 500.000 Euro geahndet.

Muss dann nur noch Mindestlohn gezahlt werden?

Die Branchenmindestlöhne gelten weiterhin, sofern sie nicht den Min-destlohn unterschreiten. Sonst gel-ten die im Tarifvertrag vereinbarten höheren Löhne.

Bekommt denn wirklich jeder Min-destlohn, selbst unausgebildete Mit-arbeiter?

Der Mindestlohn gilt unabhängig von Ausbildungsstand, ungeachtet

der Sprachkenntnisse und der Be-rufserfahrung für alle. Auch eine erfolgsabhängige Vergütung oder ähnliche Vergütungsmodelle verhin-dern ihn nicht. Ausnahmen gelten nur für Jugendliche unter 18 Jahren, Auszubildende, ehrenamtlich Tä-tige und für Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum von bis zu drei Monaten während der Ausbildung oder ein Schnupperpraktikum vor der Ausbildung absolvieren. Beson-dere Regelungen, den Mindestlohn betreffend, gibt es auch bei Langzeit-arbeitslosen, Zeitungszustellern, Saisonarbeitern und bei Arbeitneh-mern, deren tariflicher Mindestlohn durch das Arbeitnehmerentsende- bzw. Arbeitnehmerüberlassungsge-setz geregelt wird.

Kann man den Mindestlohn nicht umgehen?

Nein, der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer. Er gilt jedoch nicht für freie Mitarbeiter und für Werk-verträge. Beliebig Verträge von Ange-stellten in eine freie Mitarbeit um-wandeln, funktioniert jedoch nicht. Es muss sichergestellt sein, dass es sich um echte freie Mitarbeiter und nicht um Scheinselbstständige han-delt, ansonsten drohen empfindliche Strafen.

Was muss mit laufenden Arbeitsver-trägen gemacht werden?

Der Arbeitnehmer hat automatisch, sofern keine der Ausnahmen zu-trifft, einen Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns. Hier sollten also

die Arbeitsverträge überprüft wer-den. Achtung: Werden Arbeitnehmer beschäftigt, die bisher einen Mini-Job ausüben, können diese durch den Mindestlohn über den Satz von 450 Euro kommen. Hier muss der Arbeitgeber sich überlegen, ob er die Arbeitszeit des Mini-Jobbers reduzieren möchte oder ob es Sinn macht, das Mini-Jobverhältnis in einen Midi-Job umzuwandeln. Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit al-lerdings nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers reduzieren. Dazu ist eine Änderungsvereinbarung not-wendig. Alternativ bleibt dem Ar-beitgeber nur eine fristgebundene Änderungskündigung.

Midi-Job, was ist das? Und wozu?

Midi-Jobber dürfen bis zu 850 Euro verdienen, bezahlen jedoch Lohn-steuer und Teile der Sozialversiche-rungsbeiträge selbst. Arbeitsrecht-lich gibt es sonst keine Unterschiede zum Mini-Job.

Wie soll die Umsetzung des Min-destlohns kontrolliert werden?

Die Kontrollen obliegen den Behör-den der Zollverwaltung. Im Zuge des neuen Mindestlohngesetzes kom-men noch weitere Aufzeichnungs-pflichten auf die Arbeitgeber zu, die eine Überprüfung der korrekten Zahlung der Mindestlöhne erleich-tern sollen.

Welche weiteren Pflichten kommen auf den Arbeitgeber zu?

Künftig ist jeder Arbeitgeber von Minijobbern, Zeitarbeitnehmern und Arbeitnehmern aus Wirtschafts-zweigen, die unter das Schwarzar-beitsbekämpfungsgesetz fallen, ver-

Alles über den Mindestlohn

Was müssen Sie beachten? / Anna Köhn klärt auf

Seit dem 1. Januar 2015 gilt der Min-destlohn. Was eine Unterstützung für Arbeitnehmer ist, kann für die Arbeitgeber ein aufwendiges Un-terfangen werden. SmartLaw, Ex-perte für individuelle, rechtssichere Verträge und Rechtsdokumente im Internet, erklärt, was Arbeitgeber beachten müssen, damit sie nicht gegen das neue Gesetz verstoßen.

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pflichtet, Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit genau zu protokollieren und die Aufzeichnun-gen dazu über den gesamten Zeit-raum der Beschäftigung – insgesamt aber nicht mehr als zwei Jahre – auf-zubewahren. Bußgelder von bis zu 30.000 Euro können gefordert wer-den, wenn diese Unterlagen nicht vorliegen. Neu ist auch, dass sich Ar-beitgeber an den gesetzlichen Lohn-zahlungstermin halten müssen. Der Mindestlohn muss spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag des Fol-gemonats gezahlt werden. Arbeitge-ber, die dagegen verstoßen, müssen mit Bußgeldern rechnen.

Und wenn man die Arbeit an Subunternehmer auslagert?

Laut Mindestlohngesetz haftet ein Unternehmer auch für Verstöße der von ihm beauftragten Subunterneh-men und deren Nachunternehmen. Diese sogenannte Generalunterneh-merhaftung führt dazu, dass man als Auftraggeber auch dann zur Ver-antwortung gezogen werden kann, wenn ein Subunternehmer oder dessen Nachunternehmen ihren Ar-beitnehmern den gesetzlichen Min-destlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlen. In diesem Fall können sich die Arbeitnehmer eines Subunter-nehmens sogar direkt an den Auf-traggeber wenden und die Zahlung des Mindestlohns von diesem ver-langen.

Anna Köhn, Anwältin für Arbeits-recht bei ALTENBURG Fachanwälte für Arbeitsrecht, empfiehlt: „Um eine Inanspruchnahme im Rahmen der Generalunternehmerhaftung zu vermeiden, sollte sich der Auftrag-geber bei der Auftragsvergabe von dem Subunternehmen vertraglich garantieren lassen, dass dieses sei-nen Arbeitnehmern den gesetzli-chen Mindestlohn stetig und frist-gerecht zahlt. Zusätzlich sollte sich der Auftraggeber vertragliche Kon-trollmöglichkeiten einräumen las-sen, insbesondere zum Einsatz von weiteren Nachunternehmen durch den Subunternehmer.“

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3-4/2015

ImpressumRedaktion:Hallo TAXI Postfach 10 11 67 Jakobistraße 2028011 Bremen 28195 BremenTelefon: 0421 / 170 470, Telefax: 0421 / 170 [email protected] / www.hallo-taxi.deDe-Mail: [email protected]

Chefredaktion:Jan Cassalette ([email protected])Redaktion: Hilmar Bender ([email protected])Christian Brüggmann ([email protected])Tom Buntrock ([email protected])Wiebke Gloe-Carstensen ([email protected])Su Celensü ([email protected])Theresa Juranek ([email protected])Jochen Liedtke ([email protected])Viviane Reineking ([email protected])Peter Schmidt de Boer ([email protected])

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Die Mai/Juni-Ausgabe von hallo TAxi erscheint am

25.5.2015

nal angebotenen analogen Funkge-räte stellt INTAX nun sukzes-

sive auf die Motorola MOTOTRBO-Serie um, was wegen der größeren Einbautie-fe sowie einer kaum sichtbaren Ände-rung der Frontplatte für den Spezialbe-

trieb mit vielfachen Änderungen bei jedem Taxi-Mo-

dell verbunden ist – erneut eine klei-ne Herkules-Aufgabe am Rande.

Neue Funkgeräte von Intax

Der für viele Marken als Taxi Serien-Umrüster tätige Umrüstbe-trieb von der süd-lichen Nordsee bietet für jedes durch ihn betreute Taxi-Modell auch einen Einbauraum für Funkgeräte an, meist eine Konsole. Wie gewohnt sind diese zur Ausmusterung eines Taxis wieder spurlos rückrüstbar. Mit der Abkündigung der bisher optio-

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Stunden gesamt:

Geringfügig entlohnt / kurzfristig Beschäftigte i.S.d. §8 Absatz 1 SGB IV („Minijobs“)Beschäftige im Wirtschaftsbereich/-zweig i.S.d. §2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Bitte ankreuzen:

Name: Personalnummer: Monat:

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17. bis 27. September 2015, Frankfurt am Main17. bis 27. September 2015, Frankfurt am Main

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