Handbuch - abag-sg.chBeton, Stahlbeton, Steinzeug, Faserzement, Gusseisen, GFK eingesetzt werden,...

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Tel. 08382 /975323 Fax 08382 / 975325 [email protected] sikotec-gmbh.de Robert-Bosch-Str. 26a 88131 Lindau Punktuelle Kanalsanierung 3P-Plus-Kurzliner Dieses Handbuch wurde von sikotec GmbH in Zusammenarbeit mit dem Güteschutz-Kanalbau erstellt und darf ohne Zustimmung nicht geändert werden. 3P-Plus-Kurzlinersanierung Ein unter EN 752-5 definiertes Kanal-Reparatur-Verfahren zur kurz- bzw. mittelfristigen Sicherung der Kanaldichtheit und des Standverhaltens. Gewährleistung von 5 Jahren und Mindestlebenszeit von 10 Jahren. Der 3P-Plus-Kurzliner darf nur unter abflussfreien Bedingungen auf eine saubere, gereinigte und mechanisch vorbehandelte Schadensstelle gesetzt werden. Handbuch Vertrieb Fa. sikotec GmbH Entwicklung JT-elektronik GmbH & Fa. Polinvent

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Tel. 08382 /975323 • Fax 08382 / 975325 • [email protected] • sikotec-gmbh.de

Robert-Bosch-Str. 26a • 88131 Lindau

Punktuelle Kanalsanierung 3P-Plus-Kurzliner

Dieses Handbuch wurde von sikotec GmbH in Zusammenarbeit mit

dem Güteschutz-Kanalbau erstellt und darf ohne Zustimmung nicht

geändert werden.

3P-Plus-Kurzlinersanierung Ein unter EN 752-5 definiertes Kanal-Reparatur-Verfahren zur kurz- bzw. mittelfristigen Sicherung der Kanaldichtheit und des Standverhaltens. Gewährleistung von 5 Jahren und Mindestlebenszeit von 10 Jahren. Der 3P-Plus-Kurzliner darf nur unter abflussfreien Bedingungen auf eine saubere, gereinigte und mechanisch vorbehandelte Schadensstelle gesetzt werden.

Handb

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Vertrieb Fa. sikotec GmbH •

Entwicklung JT-elektronik GmbH & Fa. Polinvent

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„3P-Plus-Kurzliner“

Inhaltsverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis Bezeichnung Seite 0. Vorbemerkung 3 1. Verfahrensbeschreibung 3 2. Materialeigenschaften 2.1 Materialeigenschaften der verwendeten Materialien 4 2.2 Glasfasermaterial 5 2.3 Harzkomponenten 6 3. Anwendung 3.1 Anwendungsbereiche 7 3.2 UVV Unfall-Verhütungs-Vorschriften 8 4. Ausführung 4.1 Vorarbeiten 9 4.2 Ablauf der Reparatur 9-12 4.3 Abschlussarbeiten 13 5. Personalschulung 14 6. Eigenüberwachung 15 6.1 Ausführungsprotokoll 16 6.2 Harz Bedarfsberechnung 17 6.3 Folienzuschnitt 18 6.4 Checkliste 19 Anlage 1: Sicherheitsdatenblatt Komponente A 1-8 2: Sicherheitsdatenblatt Komponente B 1-13 3: Betriebsanweisung Komponenten A und B 1-2

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Vorbemerkung

Verfahrensbeschreibung

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0. Vorbemerkung Das 3P-Plus-Kurzlinerverfahren wurde vom Institut für Bautechnik mit Bescheid vom 13.12.2000 Nr. Z-42.3-326 allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Mit Bescheid vom 27.09.2010 wurde diese Zulassung bis zum 31.12.2015 verlängert. Mit Änderungsbescheid vom 11.06.2012 wurde zum bestehenden Trägermaterial ein Gelege aufgenommen. Im April 2003 erschien das ATV-DVWK-Merkblatt M143, Teil 7 „Reparatur von Abwasserleitungen und –kanälen durch Kurzliner und Innenmanschetten“. Die Anforderungen dieses Merkblattes wurden in dieses Handbuch eingearbeitet. 1. Verfahrensbeschreibung Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine Technik, die in geschlossener Bauweise, d.h. ohne aufgraben zum Reparieren von Abwasserkanälen zum Einsatz kommt. Dabei wird ein mit Harz getränktes Glasfaserlaminat mit Hilfe eines Packers an die zu reparierende Schadensstelle positioniert. Dies kann mit Hilfe von Schiebestangen, Luftschiebestangen oder Winde erfolgen. Die Schadensstelle muss vorher genau eingemessen werden, die Packer-Positionierung sollte über eine Kamera beobachtet werden (siehe Eigenkontrolle). Anschließend wird der Packer mit Luft gefüllt. Dadurch wird die getränkte Glasfasermatte kraft-schlüssig an die Rohrinnenwand gepresst, so dass das überschüssige Harz in die Schadensstelle gepresst wird und für eine dauerhafte Abdichtung sorgt. Der Ausbau des Packers erfolgt nach einer 2-stündigen Aushärtung der harzgetränkten Glasfasermatte ( bei einer Umgebungstemperatur von 20 ° C ). Je kühler die Kanalatmosphäre desto länger dauert der Aushärteprozess, je wärmer die Kanalatmosphäre desto schneller ist die Reaktions- und Aushärtezeit. Der ausgehärtete Kurzliner liegt “kantenfrei” über der zu sanierenden Reparaturstelle und bildet dadurch kein Abflusshindernis. Es entsteht ein “Rohr in Rohr-System”, das mit der Rohrwandung eine Einheit bildet. Die Wanddicke ist > 3 mm. Die Maßnahmen sind im Ausführungsprotokoll zu dokumentieren. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Kanal zu reinigen und optisch zu inspizieren. Die reparierte Stelle ist auf Dichtheit zu prüfen. Wenn technisch nicht anders machbar, ist die Reparatur zumindest optisch zu kontrollieren.

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Materialeigenschaften

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2. Materialeigenschaften 2.1 Materialeigenschaften der verwendeten Materialien Die Dichtheit der 3P-Plus-Kurzliner entspricht mindestens den Anforderungen der DIN EN 1610 bzw. wegen des als „Reparatur“ definierten Kanalsanierungsverfahren der ATV-DVWK-M 143/6. Der 3P-Plus-Kurzliner ist resistent zwischen den ph-Werten 3 bis 12. Die maximale Abwassertemperatur an dem ausgehärteten 3P-Plus-Kurzliner darf nicht über 85° C liegen. Die Abriebsbeständigkeit ist durch die 2 bzw. 3-lagige Ausführung sehr hoch und erfüllt die Anforderungen nach DIN 19565-1. Eine spätere Kanalreinigung sollte maximal bei 80 bar und maximal 420 l/min an der Spüldüse bei einer Reinigungsgeschwindigkeit von ca. 10 m/min erfolgen.

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Glasfasermaterial

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2.2 Glasfasermaterial

Die Glasfasermatten bestehen aus jeweils einer E-CR – Glasfasergewebe- bzw. Gelege- und E-CR - Wirrfaserlage, die miteinander vernäht sind. Die Angaben sind beim DIBt hinterlegt. Das Glasflächengewicht beträgt mindestens 1050 g/m

2 +/- 10 %.

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Harzkomponenten

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2.3 Harzkomponenten Das Harz besteht aus den Komponenten A und B. Die Zusammensetzung dieser Komponenten ist beim DIBt hinterlegt. Die Sicherheitsdatenblätter sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Die Komponenten A (farblos) und B (braun) sind vor der Verarbeitung in einem Volumenverhältnis von 1 : 2 zu mischen. Die Komponente B wird als sogenannte „Winterqualität BW“ oder Sommerqualität BS“ geliefert. Die Sommerqualität verhindert ein zu schnelles Abbinden bei hohen Außentemperaturen. Mischungsverhältnisse sowie Topfzeiten und Reaktionszeiten sind Tabelle 1 unter Abschnitt 6.2 zu entnehmen. Der Temperaturbereich für den verarbeitungsfähigen Zustand der Komponenten A und B zwischen ca. ≥ 0

oC und ≤ 30

oC ist einzuhalten.

Die mit Komponente B in Berührung kommenden Gefäße dürfen kein Wasser enthalten (Reaktion). Die maximale Lagerzeit beträgt 6 Monate bei einer Lagertemperatur von 0-30

oC.

Technische Daten der Harzkomponenten A und B

Komponente A Komponente B

Bezeichnung BETOL 3 P PI-Liner 3P W1, S1

Gefahrenbestimmende Komponenten zur Etikettierung

Kieselsäure, Natriumsalz MVZ > 1,6 < 2,6

Diphenylmethandiisocyanat Isomere und Homologe (P-MDI, CAS: 9016-87-9) und Tris (2-chloro-1-methylethyl) phosphate (TCPP,CAS: 13674-84-5).

Dichte bei 20 oC (g/cm

3) 1,50-1,55 1,24-1,25

Viskosität bei 20 oC (mPa.s) 300-1200 200-600

pH-Wert 12,5 neutral

Farbe Wasserklar/grauweiß dunkelbraun

Bezeichnung gemäß der Ver- ordnung über gefährliche Stoffe

R38 / 41 S24/25,26,37/39,60 Xi

R20,22,36/37/38,40,42/43,48/20 S23,36/37,45,46 Xn

Empfohlene Lagertemperatur 0 bis 30 oC

Max. Lagerzeit 6 Monate

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Anwendungsbereiche

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3. Anwendung 3.1 Anwendungsbereiche Das „3P-Plus-Kurzliner“-Verfahren kann zur grabenlosen Sanierung von Abwasserleitungen aus Beton, Stahlbeton, Steinzeug, Faserzement, Gusseisen, GFK eingesetzt werden, sofern die zu sanierenden Abwasserleitungen einen Kreisquerschnitt DN 100 – DN 700 aufweisen und den verfahrensbedingten Anforderungen genügen. Das Verfahren kann auch zur Sanierung undichter Muffen von Abwasserrohren aus PVC-U verwendet werden. Das „3P-Plus-Kurzliner“-Verfahren kann unabhängig vom Rohrmaterial der verlegten Leitung für die Sanierung von Rissbildungen (z.B. Radialrisse und Längsrisse, sowie Kombinationen von Längs- und Radialrissen) und undichten Rohrverbindungen unter der Bedingung verwendet werden, dass das Altrohr-Bodensystem allein noch tragfähig ist (z.B. Längsrisse mit geringer Rohrverformung bei überprüfter funktionsfähiger seitlicher Bettung, ggf. ist dies z.B. durch Langzeitbeobachtungen und/oder Rammsondierungen zu überprüfen). Der 3P-Plus-Kurzliner ist eine feste und tragfähige Konstruktion mit einer Deckungsbreite zwischen 40 cm und max. 1,4 m Länge (abhängig von dem eingesetzten Packer). Bei längeren Schäden können die 3P-Plus-Kurzliner auch überlappend gesetzt werden, wobei grundsätzlich der 2-3 lagige Konstruktionsaufbau nicht verändert werden darf (siehe auch 4.2). Der bauaufsichtlichen Zulassung liegt eine Standardlänge von ca. 50 cm zugrunde. Das 3P-Verfahren kann auch bei Ei-Profilen 250/375=500/750 eingesetzt werden; es wird darauf hingewiesen, dass für Ei-Profile eine bauaufsichtliche Zulassung weder beantragt noch erteilt wurde. Bei Ei-Profilen ist die Mattenlänge und der Harzbedarf entsprechend den Vorgaben in Tabelle 2 selbst zu ermitteln. Bögen, extreme Rohrversätze, Rohrbruch mit Einsturz, Längsrisse von Rohrverbindung zu Rohrverbindung und diversen Bettungsprobleme erlauben nicht den Einsatz dieser 3P-Plus-Kurzlinersanierung ( Folgeentwicklung ist nicht absehbar ). Das 3-P Kurzliner-Harz ist für den Einsatz bei Freispiegelleitungen und auch bei Druckleitungen geeignet.

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Unfall-Verhütungs-Vorschriften

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3.2 Unfallverhütungsvorschriften Bei den Sanierungsarbeiten entstehen Gefahren insbesondere durch folgende Umstände: - Arbeiten im Verkehrsbereich - Einstieg in Schächte (Absturz) - umschlossene Räume von Abwasseranlagen (gefährliche Atmosphäre, Infektionsgefahr) - Arbeiten mit dem Harz und dem Glasfasermaterial - Arbeiten mit maschinellen Einrichtungen und elektrischen Betriebsmitteln Als Anlagen 1 und 2 sind die Sicherheitsdatenblätter für Komponente A bzw. B beigefügt und unter Anlage 3 eine Betriebsanweisung bzgl. des 3P-Plus-Kurzliner-Verfahrens. Der Unternehmer hat seine Beschäftigten hinsichtlich der Anwendung der Sicherheitsvorschriften mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Insbesondere ist folgendes zu beachten: Die persönliche Schutzausrüstung ist zu benutzen; die Arbeitsstellen sind ordnungsgemäß abzusichern; in Schächte darf nur eingestiegen werden, wenn zuvor mittels eines geprüften Gaswarngeräts die Kanalatmosphäre geprüft worden ist; mindestens eine zweite Person muß über Tage zur Sicherung anwesend sein; ein Auffanggurt oder Rettungsgurt bzw. Rettungshose ist zu benutzen; in Abhängigkeit von der Schachttiefe ist für den zuerst Einsteigenden eine Seilsicherung erforderlich; die erforderlichen Hygienemaßnahmen sind einzuhalten und Hautschutz ist durchzuführen. Zu beachten sind insbesondere folgende Unfallverhütungsvorschriften: - UVV „Allgemeine Vorschriften“ (BGV A 1) - UVV „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (BGV A 4) - UVV „Bauarbeiten“ (BGV C 22) - UVV „Abwassertechnische Anlagen“ (BGV C 5) - Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen

(BGR 126) - Rohrleitungsbauarbeiten (BGR 236, vorherige ZH 1/559) Vor Beginn der Arbeiten sind die Gefährdungen, unter Berücksichtigung möglicher Störfälle, baustellen- und verfahrensbezogen zu ermitteln und zu beurteilen und die Schutzmaßnahmen in einer Arbeitsanweisung festzulegen.

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Ausführung

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4. Ausführung

4.1 Vorarbeiten

Baustelle verkehrs- und sicherheitstechnisch, gemäß Vorschriften der StVO und GUV absichern.

Eine eingehende Inspektion des zu reparierenden Kanals und eine Querschnittskontrolle sind durchzuführen. Der Kanal ist zu reinigen und ggf. zu kalibrieren. Hindernisse sind zu beseitigen. Bei stärkerer Infiltration ist das Altrohr durch geeignete Maßnahmen vorher abzudichten. Während der Zeit der Reparatur ist der Kanal abwasserfrei zu halten. Die Vorflut des Kanals ist aufrecht zu erhalten und es muss für die Ableitung des Abwassers der Seitenzuläufe gesorgt werden.

Die Wandung des Altrohrs muss gereinigt und vorbehandelt werden und zwar jeweils unmittelbar vor Einbau des Kurzliners. Dabei ist die Oberfläche von Fett und sonstigen Rückständen zu befreien. Glattwandige Rohre, wie z.B. glasierte Steinzeugrohre, sind anzuschleifen. Betonrohre und Rohre mit ähnlicher Oberflächenstruktur sind anzufräsen. Diese Vorbehandlung durch Anschleifen oder Anfräsen ist nach ATV-DVWK-M 143-7 mindestens in den nachfolgend dargestellten Bereichen und im Bereich von Stutzen und Abzweigen durchzuführen. 4.2 Ablauf der Reparatur

Fahrwerk des Packer auf den Rohrdurchmesser einstellen. Packer auf Funktion überprüfen und Trennmittel auf die Außenhaut auftragen. (siehe in Eigenüberwachung) Packer ganzflächig mit Schutzfolie aus PE umwickeln und befestigen, der Zuschnitt ist der Tabelle „Folienzuschnitt“ zu entnehmen.

4.2.1 Vorbereitung der Glasfasermatte Der Zuschnitt ist der Tabelle „Bedarfsberechnung“ zu entnehmen. Die Glasfasermatte mit der geflochtenen Gewebeseite nach oben auf der Arbeitsfolie ausbreiten. Die Sicherheitsvorschriften sind zu beachten.

l ges

l v l v

l v = Länge der Vorbehandlung durch Anfräsen oder Anschleifen l v = DN/2, mindestens aber 300 mm

l ges = Gesamtlänge des Kurzliners bzw. der Innenmanschette

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Ausführung

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4.2.2 Harz vorbereiten

Die Behälter für die Komponenten A und B werden überprüft (Ü-Zeichen, Chargen-Nr., Abfülldatum, Beschädigung, Farbe, Auffälligkeiten). Geeignete Schutzbrille und –ausrüstung ist zu tragen. Die Sicherheitshinweise sind zu beachten. Die benötigte Menge der beiden Komponenten ist der Tabelle „Bedarfsberechnung“ zu entnehmen, dabei ist auf das Mischungsverhältnis zu achten. In Abhängigkeit von der zu messenden Außentemperatur (siehe 6.2) ist nur Winterqualität oder eine Mischung aus Sommer- und Winterqualität zu wählen, damit eine Topfzeit von ≥ 16 min. gewährleistet ist. Bei Rohrdurchmessern über 400 mm ist das Harz in zwei Arbeitsgängen anzurühren, dadurch kann die Wärmeentwicklung verringert, und somit die Topf- und Reaktionszeit verlängert werden. Die Harzkomponenten sind in einem Mischbehälter mit geeignetem Rührwerk bzw. einem Rührwerkzeug gleichmäßig zu durchmischen, dabei ist darauf zu achten, dass keine Luftblasen hervorgerufen werden. Verrühren ist so lange fortzusetzen, bis eine gleichmäßige Durchfärbung erreicht wird (keine Schlieren).

4.2.3 Laminieren der Glasfasermatte Glasfasermatte vollflächig mit geeignetem Werkzeug (Spachtel, Rolle) laminieren. Darauf achten dass dabei die Ecken und Kanten der Glasfasermatte gut eingeharzt werden und keine Fasern abstehen. In Kreuz- und Querbewegungen das Gewebe füllen und Luftblasen abstreifen. Harz mit dem Spachtel in die Matte fest einpressen. Das Härtungsverhalten der Harzmischung ist an einer Rückstellprobe (kleiner Becher) zu überprüfen.

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Ausführung

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4.2.4 1/3 der Matte von rechts nach links einschlagen

4.2.5 Einharzen des umgeschlagenen 1/3

4.2.6 Zweites Drittel umschlagen und harzen (laminieren), 4.2.7 Matte wenden und Rückseite harzen

ca. 45-55 cm

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Ausführung

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4.2.8 Matte auf vorbereiteten Packer wickeln Die Matte ist in gleicher Richtung wie die Folie straff und mittig auf den Packer zu wickeln. Dabei darf die zulässige Wickelbreite nicht überschritten werden.

4.2.9 Packer in den Kanal einbringen Einsatzbereiten Packer in den Kanal einbringen, darauf achten dass das äußere Ende des aufgewickelten Laminatendes im Kämpferbereich nach unten hängt und sich beim Transport nicht selbstständig abwickelt. Beim Transport zur Schadensstelle darf das Laminat nicht an der Rohrwandung streifen. Den mit einem Seil gesicherten Packer mit ( Luft ) -Schiebestangen an die eingemessene Schadstelle schieben, positionieren, anschließend mit 1,8 bar andrücken, nach 2 Minuten den Druck auf 1,5 bar absenken und 2 Stunden aushärten lassen. Der Mehrdruck wird für ein Expandieren des Packergummi sowie für das kraftschlüssige andrücken der Manschette an die Rohrwandung benötigt. Während der Aushärtung kann der Kanal wieder in Betrieb genommen werden. (Bei Durchflusspackern ) Der zulässige Betriebsdruck des Packers ist zu beachten.

› 15% ‹ 70% › 15%

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Abschlussarbeiten

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4.3 Abschlussarbeiten

Nach Abschluss der Arbeiten ist der Kanal zu reinigen und optisch zu inspizieren. Die reparierte Stelle ist auf Dichtheit zu prüfen. Wenn technisch nicht anders machbar, ist die Reparatur zumindest optisch zu kontrollieren. Die Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

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Personalschulung

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5. Personalschulung Das Bedienungspersonal besteht aus 2 Mitarbeitern. Beide müssen gesundheitlich für den Einsatz „im Kanal“ geeignet sein. Die Schulung der Personen sollte u.a. enthalten: - ATV-DVWK-KI – Kurs - ATV-DVWK-Kanalreinigungskurs - Mindestens FS-Klasse 3 (Neu CE). Ein Nachweis für die o.g. Schulung ist vorzulegen und im 5 Jahres-Rhythmus aufzufrischen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Bedienungspersonal sich mit den Sicherheitsvorschriften, den einschlägigen Vorschriften der ATV-DVWK, UVV (GUV), der StVO und Erste Hilfe Maßnahmen vertraut zu machen hat. Eine mindestens eintägige Schulungsphase beim Harzlieferant oder dessen Vertreter, mit der schriftlichen Bestätigung (Zertifikat) über die erfolgreiche Teilnahme muss nachgewiesen werden. Eine jährliche Nachschulung und Überwachung der Kenntnisse ist von der Firmenleitung zu garantieren. Der Schulungskurs umfasst: A) Grundkenntnisse: Harz und Glas B) Schulung auf die Anwendung des 3P-Plus-Kurzliners, Harzmischung, Eintragen ins Gewebe, Falten der 3P-Plus-Kurzliner, Montage des harzgetränkten Laminates auf den Packer C) Einbringen der 3P-Plus-Kurzliner mit dem Packer in Schacht und Haltung D) Setzen der 3P-Plus-Kurzliner. Mitbegleitend Informationen zu Aushärtezeiten, Temperaturverhalten, Werkzeugreinigung, Wartung und Pflege, Ausfüllen der Formblätter.

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Eigenüberwachung

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6. Eigenüberwachung Die Eigenüberwachung hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Ausführung wird im Ausführungsprotokoll dokumentiert. Hierbei findet auch ein Vergleich der tatsächlichen Werte (Ist) mit den Soll-Werten statt.

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Ausführungsprotokoll

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Bedarfsrechnung

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6.2 Harz: Bedarfsrechnung Tabelle 1: Mischungsverhältnis, Topfzeit und Reaktionszeit des Harzes

Mischungsverhältnis Harz- und Umgebungstemperatur 22°C

Nr.

Komponente Topfzeit

[ ca. Minuten ]

Reaktionszeit

[ ca. Minuten ] “A”* “Bw”** “Bs”***

1 1 2 - 17 32

2 1 1 1 25 55

* “A” = Wasserglas ** “Bw” = Komponente B - Winter *** “Bs” = Komponente B – Sommer

Das Harz muss im Volumenverhältnis A:B, entspricht 1:2, vermischt werden. Hinweis für erhöhte oder niedrige Temperatur: Je kühler die Kanalatmosphäre desto länger dauert der Aushärteprozess, je wärmer die Kanalatmosphäre desto schneller ist die Reaktions- und Aushärtezeit.

Tabelle 2: Rohrdurchmesser, Mattenlänge und Harzbedarf

Rohr ***

DN

Matte Harz

Länge *

cm

Breite

cm

Fläche

m2

Harzgemisch insgesamt **

Liter

Komp. A Wasserglas

Liter

Komp. B Harz Liter

100 35 cm 125 cm 0,45 m2 0,75 l 0,25 l 0,50 l

125 45 cm 125 cm 0,55 m2 0,90 l 0,30 l 0,60 l

150 55 cm 125 cm 0,70 m2 1,05 l 0,35 l 0,70 l

200 70 cm 125 cm 0,90 m2 1,50 l 0,50 l 1,00 l

250 90 cm 125 cm 1,10 m2 1,80 l 0,60 l 1,20 l

300 110 cm 125 cm 1,50 m2 2,40 l 0,80 l 1,60 l

400 140 cm 125 cm 1,80 m2 2,85 l 0,95 l 1,90 l

500 175 cm 125 cm 2,20 m2 3,60 l 1,20 l 2,40 l

600 210 cm 125 cm 2,70 m2 4,20 l 1,40 l 2,80 l

700 250 cm 125 cm 3,10 m2 5,10 l 1,70 l 3,40 l

* Mattenlänge = Rohrdurchmesser x 3,5 ** spezifischer Harzbedarf = 1,6 l/m

2

*** Bei Eiprofilen ist der tatsächliche Umfang vor Ort zu messen. Die Matte ist mindestens 10 % länger zu wählen. Der Harzbedarf in Liter ermittelt sich mit Länge (m) x Breite (m) x 1,6

Bw

Bs

10 °C 20 °C 30 °C

Außentemperatur

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„3P- Plus-Kurzliner“

Ausführungsprotokoll

Version 5.0

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6.3 Folienzuschnitt

Rohr DN

Rohr DN x 4 = Länge Folienbreite

bei Packerlänge 100 cm

100 40 cm 100 cm

125 50 cm 100 cm

150 60 cm 100 cm

200 80 cm 100 cm

250 100 cm 100 cm

300 120 cm 100 cm

400 160 cm 100 cm

500 200 cm 100 cm

600 240 cm 100 cm

700 280 cm 100 cm

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„3P- Plus-Kurzliner“

Checkliste für die Baustelle

Version 5.0

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6.4 Checkliste für die Baustelle

Harz

Glasfasermatte

Trennfolie

Arbeitsfolie

Schere

Spachtel

Meterstab

Kabelbinder

Krepp- oder Isolierband

2 St. Messbecher (ab DN 400 / 4 St. Messbecher )

Mischbehälter

Rührstäbe

Trennmittel

Packer für entsprechende Rohrdurchmesser

Luftschiebestangen

Sicherungsseil

Luftschlauch

Befüllarmatur

Schutzhandschuhe

Schutzbrille

Sicherheitsdatenblätter

Anwendungsunterlagen

Die Reinigung der Werkzeuge und die nachfolgende Entsorgung der Reinigungsmittel, Folien, Behälter, ... hat nach den Eigenüberwachungs- kriterien zu erfolgen.

Seite: 1/8Sicherheitsdatenblatt

gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Druckdatum: 16.08.2011 überarbeitet am: 29.10.2010

DR

* 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname: Betol 3 PRegistrierungsnummer Silicic acid, sodium salt: 01-2119448725-31-00041.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs undVerwendungen, von denen abgeraten wirdVerwendung des Stoffes / des Gemischesanorganisches Bindemittel / Klebstoff für industrielle Anwendungen

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstelltHersteller/Lieferant:Wöllner GmbH & Co. KGWöllnerstr. 26D-67065 Ludwigshafen

Telefon 0049/621/5402-215Telefax 0049/621/5402-411

Auskunftgebender Bereich: [email protected] Notrufnummer: Notrufnummer bei Vergiftungen: 0049/30/19240

* 2 Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder GemischsEinstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

GHS05 Ätzwirkung

Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.

GHS07

Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.

Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG

Xi; Reizend

R38-41: Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden.Klassifizierungssystem:Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durchAngaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.

2.2 KennzeichnungselementeKennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.Gefahrenpiktogramme

GHS05

Signalwort Gefahr

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:Kieselsäure, Natriumsalz, MVZ > 1,6 < 2,6GefahrenhinweiseH315 Verursacht Hautreizungen.H318 Verursacht schwere Augenschäden.SicherheitshinweiseP280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen

lassen.P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten,

getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasserabwaschen/duschen.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasserspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiterspülen.

2.3 Sonstige GefahrenErgebnisse der PBT- und vPvB-BeurteilungPBT: Nicht anwendbar.vPvB: Nicht anwendbar.

(Fortsetzung auf Seite 2)D

Seite: 2/8Sicherheitsdatenblatt

gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

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* 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

Beschreibung:Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen, Differenz zu 100%: Bestandteile, dienicht als gefährlich im Sinne der GefStoffV einzustufen sind.Gefährliche Inhaltsstoffe:CAS: 1344-09-8EINECS: 215-687-4Reg.nr.: 01-2119448725-31-0004

Kieselsäure, Natriumsalz, MVZ > 1,6 < 2,6Xi R38-41Eye Dam. 1, H318; Skin Irrit. 2, H315

25-50%

zusätzl. Hinweise:Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-MaßnahmenAllgemeine Hinweise:Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser abwaschen.nach Augenkontakt:Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.nach Verschlucken:Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.Sofort Arzt hinzuziehen.Hinweise für den Arzt:4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und WirkungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 LöschmittelGeeignete Löschmittel:Produkt selbst brennt nicht; Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen.5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.5.3 Hinweise für die BrandbekämpfungBesondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällenanzuwendende VerfahrenBesondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.6.2 Umweltschutzmaßnahmen:Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder)aufnehmen.6.4 Verweis auf andere AbschnitteInformationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8.

7 Handhabung und Lagerung

Handhabung:7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungBei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung vonUnverträglichkeitenLagerung:Anforderung an Lagerräume und Behälter:Laugenbeständigen Fußboden vorsehen.Keine Leichtmetallgefäße verwenden.Geeignetes Material für Behälter und Rohrleitungen: Stahl oder Edelstahl.Nicht geeignetes Behältermaterial: AluminiumNicht geeignetes Behältermaterial: Glas oder Keramik.Nicht geeignetes Behältermaterial: Zink.Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Säuren lagern.Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Frost schützen.

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7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

* 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.

8.1 Zu überwachende ParameterBestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: EntfälltDNEL-WerteSilicic acid, sodium salt:DNEL dermal - workers, long-term = 1,59 mg/kg bw/dDNEL inhalation - workers, long-term = 5,61 mg/m3 bw/dDNEL dermal - genral population, long-term = 0,80 mg/kg bw/dDNEL inhalation - general population, long-term = 1,38 mg/m3 bw/dDNEL oral - general population, long-term = 0,80 mg/kg bw/dPNEC-WerteSilicic acid, sodium salt:PNEC aqua - freshwater = 7,5 mg/lZusätzliche Hinweise: Exposure scenario: siehe Annex

8.2 Begrenzung und Überwachung der ExpositionPersönliche Schutzausrüstung:Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.Atemschutz: nicht erforderlich.Handschutz:

Schutzhandschuhe.

HandschuhmaterialNaturlatex mit geringem Polychloropren-Latex-Anteil (Lapren, Fa. KCL)Durchdringungszeit des HandschuhmaterialsWert für die Permeation: Level ≥ 6Angaben basieren auf Informationen des Handschuhherstellers, auf Literaturangabenoder sind durch Analogieschluß von ähnlichen Stoffen abgeleitet worden.Augenschutz:

Dichtschließende Schutzbrille.

Körperschutz: laugenbeständige Schutzkleidung.

9 Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen EigenschaftenAllgemeine AngabenAussehen:

Form: flüssigFarbe: farblos

Geruch: geruchlos

pH-Wert bei 20°C: ca. 12,5

ZustandsänderungSiedepunkt/Siedebereich: > 100°C

Flammpunkt: Nicht anwendbar

Selbstentzündlichkeit: Produkt ist nicht selbstentzündlich.

Explosionsgefahr: Produkt nicht explosionsgefährlich

Dichte bei 20°C: ca. 1,55 g/cm3

Löslichkeit in / Mischbarkeit mitWasser: vollständig mischbar

Viskosität:dynamisch bei 20°C: ca. 600 mPasOrganische Lösemittel: 0,0 %

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9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationenverfügbar.

10 Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität10.2 Chemische StabilitätThermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.10.3 Möglichkeit gefährlicher ReaktionenStark exotherme Reaktion mit Säuren.Reaktionen mit Leichtmetallen unter Bildung von Wasserstoff.10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

11 Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen WirkungenAkute Toxizität:Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:1344-09-8 Kieselsäure, Natriumsalz, MVZ > 1,6 < 2,6Oral LD 50 > 2000 mg/kg (Ratte)Primäre Reizwirkung:an der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute.am Auge: Starke Reizwirkung mit Gefahr ernster AugenschädenSensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekanntZusätzliche toxikologische Hinweise:Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der AllgemeinenEinstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassungfolgende Gefahren auf:Reizend

12 Umweltbezogene Angaben

12.1 ToxizitätAquatische Toxizität:1344-09-8 Kieselsäure, Natriumsalz, MVZ > 1,6 < 2,6LC 50 / 96h > 100 mg/l (Zebrabärbling)12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.Sonstige Hinweise:Physikochemische Eliminierbarkeit: aus dem Wasser gut eliminierbarAnorganische Substanz, biologische Abbaubarkeit nicht betroffenVerhalten in Umweltkompartimenten:12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.Ökotoxische Wirkungen:Bemerkung: Nach Neutralisation ist keine Toxizität mehr zu beobachten.Verhalten in Kläranlagen:Das Produkt ist eine Lauge. Vor Einleitung in Kläranlagen ist in der Regel eineNeutralisation erforderlich.Weitere ökologische Hinweise:Allgemeine Hinweise:Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder indie Kanalisation gelangen lassen.12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-BeurteilungPBT: Nicht anwendbar.vPvB: Nicht anwendbar.12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

13 Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der AbfallbehandlungEmpfehlung:Kann unter Beachtung der Vorschriften und nach Rücksprache mit dem Entsorger undder zuständigen Behörde nach Neutralisation und Verfestigung zusammen mit Bauschuttabgelagert werden.

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Europäischer AbfallkatalogDie Zuordnung zu den Abfallschlüsselnummern ist entsprechend der AVV-Verordnungbranchen- und prozeßspezifisch durchzuführen.

Ungereinigte Verpackungen:Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.Empfohlenes Reinigungsmittel:Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.

* 14 Angaben zum Transport

14.1 UN-NummerADR, ADN, IMDG, IATA entfällt

14.2 Ordnungsgemäße UN-VersandbezeichnungADR, ADN, IMDG, IATA entfällt

14.3 Transportgefahrenklassen

ADR, ADN, IMDG, IATAKlasse entfällt

14.4 VerpackungsgruppeADR, IMDG, IATA entfällt

14.5 Umweltgefahren:Marine pollutant: Nein

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen fürden Verwender Nicht anwendbar.

14.7 Massengutbeförderung gemäß AnhangII des MARPOL-Übereinkommens 73/78 undgemäß IBC-Code Nicht anwendbar.

UN "Model Regulation": -

* 15 Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifischeRechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Nationale Vorschriften:

Wassergefährdungsklasse:WGK 1: schwach wassergefährdend (gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zumWasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe inWassergefährdungsklassen vom 27. Juli 2005)15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde durchgeführt.

16 Sonstige Angaben

Das Produkt ist ausschließlich für gewerbliche/industrielle Anwendungen (sieheProduktinformation) bestimmt. Vorstehende Angaben entsprechen dem aktuellen Standunserer technischen Erkenntnisse und Erfahrungen, sind aber keine rechtlichverbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder der Eignung für einenbestimmten Anwendungszweck. Der Anwender ist nicht von eigenen Prüfungen befreit.

Relevante SätzeH315 Verursacht Hautreizungen.H318 Verursacht schwere Augenschäden.

R38 Reizt die Haut.R41 Gefahr ernster Augenschäden.

Datenblatt ausstellender Bereich: FachlaborAnsprechpartner: Frau Dr. KisselAbkürzungen und Akronyme:ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerningthe International Carriage of Dangerous Goods by Road)RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer(Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)IMDG: International Maritime Code for Dangerous GoodsIATA: International Air Transport AssociationICAO: International Civil Aviation OrganizationGHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of ChemicalsDNEL: Derived No-Effect Level (REACH)PNEC: Predicted No-Effect Concentration (REACH)LC50: Lethal concentration, 50 percentLD50: Lethal dose, 50 percent

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Anhang: Expositionsszenarium 1

Kurzbezeichnung des ExpositionsszenariumsWorkplace exposure to sodium silicate (EC 215-687-4), potassium silicate (EC 215-199-1) and disodium metasilicate (EC 229-912-9) solutionsVerwendungssektor SU 3 and SU 22Prozesskategorie 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8a, 8b, 9, 10, 11, 13, 14, 22, 23, 24Umweltfreisetzungskategorie not requiredBeschreibung der im Expositionsszenarium berücksichtigten Tätigkeiten/VerfahrenManufacture of the substance as well as industrial and professional uses.VerwendungsbedingungenWhenever handling sodium/potassium silicate/disodium metasilicate as a substance onits own or in a preparation outside closed systems, depending on the use andconcentration suitable personal protective equipment (gloves, goggles, dust masksor respirators) are the preferred and only measures of control.Dauer und HäufigkeitCovers frequency up to: daily use, weekly, monthly, yearly [G6]Except for PROCs 7 and 11: Avoid carrying out operation for more than 1 hour [OC11]Physikalische Parameterliquid, solution, vapour pressure 0.0103 kPa (1175 °C) [OC3].Konzentration des Stoffes im GemischCovers percentage substance in the product up to 100 % [G13], unless otherwisestated.Verwendete Menge pro Zeit oder Tätigkeit No limitSonstige VerwendungsbedingungenSonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die ArbeitnehmerexpositionAssumes a good basic standard of occupational hygiene is implemented [G1]. The workoccurs inside as well outside [OC8, OC9]RisikomanagementmaßnahmenPROC 1, 2, 3 - Handle substance within a closed system [E47]. No other specificmeasures identified [EI20].PROC 4, 5, 6, 8a, 8b, 9, 10, 13, 14, 22, 23, 24 - Wear suitable gloves (tested toEN374) and eye protection [PPE19].PROC 7, 11 - Covers percentage substance in the product up to 25% [G12]. Provideenhanced general ventilation by mechanical means [E48]. Wear suitable gloves(tested to EN374) and eye protection [PPE19]. orWear a respirator conforming to EN140 with Type A/P2 filter or better [PPE 29].Avoid carrying out operation for more than 1 hour [OC11]. Wear suitable gloves(tested to EN374) and eye protection [PPE19].ExpositionsprognoseThe ECETOC TRA tool with modifications as outlined in the CAS has been used toestimate worker exposures.UmweltNot required, as soluble silicates, including sodium/potassium silicate/disodiummetasilicate, do not meet the criteria for classification as dangerous to theenvironment according to 67/548/EEC (See Article 14.4 of REACH Regulation).Furthermore, as high production volume substances, soluble silicates have beenreviewed to a great extent for their exposure potential to the environment and thepossible risks arising from their release (Van Dokkum et al. 2002, OECD SIDS 2004,HERA 2005, and CEES 2008). It was concluded that soluble silicates are currently oflow priority for further work because of their low hazard profile.Leitlinien für nachgeschaltete AnwenderPredicted exposures are not expected to exceed the DN(M)EL when the Risk ManagementMeasures/Operational Conditions already outlined are implemented. [G22].Where other Risk Management Measures/Operational Conditions are adopted, then usersshould ensure that risks are managed to at least equivalent levels. [G23].

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Anhang: Expositionsszenarium 2

Kurzbezeichnung des ExpositionsszenariumsWorkplace exposure to sodium silicate (EC 215-687-4), potassium silicate (EC 215-199-1) and disodium metasilicate (EC 229-912-9) powderVerwendungssektor SU 3 and SU 22Prozesskategorie 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8a, 8b, 9, 10, 11, 13, 14, 22, 23, 24Umweltfreisetzungskategorie not requiredBeschreibung der im Expositionsszenarium berücksichtigten Tätigkeiten/VerfahrenManufacture of the substance as well as industrial and professional uses.VerwendungsbedingungenWhenever handling sodium/potassium silicate/disodium metasilicate as a substance onits own or in a preparation outside closed systems, depending on the use andconcentration suitable personal protective equipment (gloves, goggles, dust masksor respirators) are the preferred and only measures of control.ArbeitnehmerCovers frequency up to: daily use, weekly, monthly, yearly [G6], unless otherwisestated.Physikalische Parameter solid, powder, vapour pressure 0.0103 kPa (1175 °C) [OC3]Konzentration des Stoffes im GemischCovers percentage substance in the product up to 100 % [G13], unless otherwisestated.Verwendete Menge pro Zeit oder Tätigkeit No limitSonstige VerwendungsbedingungenSonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die ArbeitnehmerexpositionAssumes a good basic standard of occupational hygiene is implemented [G1]. The workoccurs inside as well outside [OC8, OC9]RisikomanagementmaßnahmenPROC 1, 2, 3 - Handle substance within a closed system [E47]. No other specificmeasures identified [EI20].PROC 4, 5, 6, 8a, 8b, 9, 10, 13, 14, 22, 23, 24 - Wear suitable gloves (tested toEN374) and eye protection [PPE19].PROC 7, 11 - Provide enhanced general ventilation by mechanical means [E48]. Wearsuitable gloves (tested to EN374) and eye protection [PPE19]. orWear a respirator conforming to EN140 with Type A/P2 filter or better [PPE 29].Wear suitable gloves (tested to EN374) and eye protection [PPE19].ExpositionsprognoseThe ECETOC TRA tool with modifications as outlined in the CAS has been used toestimate worker exposures.UmweltNot required, as soluble silicates, including sodium/potassium silicate/disodiummetasilicate, do not meet the criteria for classification as dangerous to theenvironment according to 67/548/EEC (See Article 14.4 of REACH Regulation).Furthermore, as high production volume substances, soluble silicates have beenreviewed to a great extent for their exposure potential to the environment and thepossible risks arising from their release (Van Dokkum et al. 2002, OECD SIDS 2004,HERA 2005, and CEES 2008). It was concluded that soluble silicates are currently oflow priority for further work because of their low hazard profile.Leitlinien für nachgeschaltete AnwenderPredicted exposures are not expected to exceed the DN(M)EL when the Risk ManagementMeasures/Operational Conditions already outlined are implemented. [G22].Where other Risk Management Measures/Operational Conditions are adopted, then usersshould ensure that risks are managed to at least equivalent levels. [G23].

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Anhang: Expositionsszenarium 3

Kurzbezeichnung des Expositionsszenariums Use in Consumer productsVerwendungssektor 21Produktkategorie 1, 9a, 9b, 14, 15, 17, 23, 24, 26, 30, 33, 34, 35, 39Umweltfreisetzungskategorie not requiredBeschreibung der im Expositionsszenarium berücksichtigten Tätigkeiten/VerfahrenCovers general exposures to consumers arising from the use of household productssoldVerwendungsbedingungenDauer und HäufigkeitUnless otherwise stated, covers use frequency up to 4 times per day [ConsOC4];covers exposure up to 8 hours per event [ConsOC14].Physikalische Parameter Vapour pressure < 0,5 kPaPhysikalischer Zustand Powder or liquidKonzentration des Stoffes im GemischUnless otherwise stated, cover concentrations up to 100% [ConsOC1].Verwendete Menge pro Zeit oder TätigkeitUnless otherwise stated, covers use amounts up to 37500 g [ConsOC2]; covers skincontact area up to 6660 cm2 [ConsOC5].Sonstige VerwendungsbedingungenSonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die VerbraucherexpositionUnless otherwise stated assumes use at ambient temperatures [ConsOC15]; assumes usein a 20 m3 room [ConsOC11]; assumes use with typical ventilation [ConsOC8].RisikomanagementmaßnahmenPCs - general caseOC - In cosumer products the irritation hazard of soluble silicates is addressed,if necessary, by appropriate labelling and the advice to use (household) gloves onthe consumer product. In general, dermal, inhalation and oral consumer exposure areminimised due to formulation (limited concentration of soluble silicates, particlesize distribution, agglomeration and dust potential, tablets and gels), packagingand bad taste of commercially available products.RMM - No specific RMMs identified beyond those OCs stated.-PC - 1, 9a, 9b, 14, 15, 17, 23, 24, 26, 30, 33, 34, 39OC - Covers use up to 365 days/year [ConsOC3]; covers use under typical householdventilation [ConsOC8]; covers default OCs of ECETOC TRA tool.RMM - No specific RMMs identified beyond those OCs stated.-PC 35 - laundry handwashing (example)OC - Unless otherwise stated, covers concentrations up to 25% [ConsOC1]; covers useup to 4 days/week [ConsOC3]; covers use up to 1 time/on day of use [ConsOC4];covers skin contact area up to 1980 cm2 [ConsOC5]; covers use under typicalhousehold ventilation [ConsOC8]; covers use in room size of 20m3 [ConsOC11]; foreach use event, covers exposure up to 0.17 hr/event[ConsOC14].RMM - No specific RMMs identified beyond those OCs stated.-PC 35 - pre-treatment of clothes (example)OC - Unless otherwise stated, covers concentrations up to 60% [ConsOC1]; covers useup to 21 tasks/week [ConsOC3]; covers skin contact area up to 840 cm2 [ConsOC5];covers use under typical household ventilation [ConsOC8]; covers use in room sizeof 20 m3 [ConsOC11]; for each use event, covers exposure up to 0.17 hr/event[ConsOC14].RMM - No specific RMMs identified beyond those OCs stated.ExpositionsprognoseThe ECETOC TRA tool has been used to estimate consumer exposures, consistent withthe content of ECETOC Report no. 107 and the Chapter R15 of the IR&CSA TGD. Whereexposure determinants differ to these sources, then they are indicated.Leitlinien für nachgeschaltete AnwenderPredicted exposures are not expected to exceed the DN(M)EL when the Risk ManagementMeasures/Operational Conditions already outlined are implemented. [G22].Where other Risk Management Measures/Operational Conditions are adopted, then usersshould ensure that risks are managed to at least equivalent levels. [G23].

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SICHERHEITSDATENBLATT nach (EG) No. 1907/2006 (REACH)

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ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator: PI-Liner 3P W1, S1 Komp. B

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Komponente „B“ für zweikomponentiges Kunstharz auf Wasserglas-Polyisocyanat Base. Die Kunstharze (Komponente „A“ +“B“) sind zur Sanierung Kanalrohrleitungen und Schächte benutzt. Die Verarbeitung soll von gezielt ausgebildeten Personen unter professionellen, industriellen Bedingungen durchgeführt werden.

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Polinvent GmbH. Straße/Postfach: Bánki Donát u. 26. Nat.-Kenn./PLZ/Ort: H-2360 Gyál e-mail: [email protected] Tel: +36-1-424-6560 (8:00-16:00)

1.4 Notrufnummer Nationalantwortszentrum (0) 30 19-240 /Berlin/; (800) 424-9300 /USA/; 44 (0) 845-408-9575 (Merseyside, UK)

ABSCHNITT 2. Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs 2.1.1 Einstufung gemäß Verordnung 1272/2008/EG (CLP)

Die Einstufung der Gemische ist noch keine Vorschrift.

2.1.2 Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG

Einstufung R-Sätze Xn Gesundheitsschädlich R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen

R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition

durch Einatmen

S23 Dampf/Aerosol nicht einatmen S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett

vorzeigen) S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett

vorzeigen

2.2 Kennzeichnungselemente

2.2.1 Etikettierung gemäß Verordnung 1272/2008/EG (CLP)

Die Etikettierung der Gemische gemäß CLP ist noch keine Vorschrift.

SICHERHEITSDATENBLATT nach (EG) No. 1907/2006 (REACH)

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2.2.2 Etikettierung gemäß Richtlinie 67/548/EWG

Xn

R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich

R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen

S23 Dampf/Aerosol nicht einatmen S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen

Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: enthält: Diphenylmethandiisocyanat, Isomere und Homologe (P-MDI, CAS: 9016-87-9) und Tris(2-chloro-1-methylethyl) phosphate (TCPP, CAS: 13674-84-5).

2.3. Sonstige Gefahren Keine Angabe.

ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung

Name EC-Nr. CAS-Nr. REACH

Nr. Menge

(%)

Einstufung gemäß 67/548/EWG Einstufung gemäß 1272/2008

(CLP)

Gefahren-symbole1

R-Sätze1 Gefahrenklasse1 H-Sätze1

Polymer MDI2 (polymer) 9016-87-9 (polymer) >60

Xn Xi

Karz. 3

Xn

R20 R36/37/38 R40 R42/43 R48/20

Akut Tox. 4 Hautreiz. 2 Augenreiz. 2 Sens. Atemw. 1 Sens. Haut. 1 Karz. 2 STOT einm. 3 STOT wdh. 2

H332 H315 H319 H334 H317 H351 H335 H373

Tris(2-chloro-1-methyl-ethyl) phosphate (TCPP)

237-158-7 911-815-4

13674-84-5

3

4 >10 Xn R22 Akut Tox. 4 H302

Reaction product of: 4,4’-MDI2 and PPG 500-028-8 9048-57-1 3 �5

Xn Xi

Karz. 3

Xn

R20 R36/37/38 R40 R42/43 R48/20

3 3

Phenol isopropylated phosphate (3:1) 5

273-066-3 68937-41-7 3 <5

Xn Repr. 3 Repr. 3

N

R48/22 R62 R63 R51/53

Repr. 2 STOT wdh. 2 Aqu. chron. 4

H361 H373 H413

1 – Die Angaben zur Einstufung sind in Kapitel 16 erläutert. 2 – Das Gemisch enthält <25% 4,4’-MDI (CAS: 101-68-8). 3 – Wir haben noch keine Angabe vom Zulieferer bekommen. 4 - 01-2119486772-26-0000 5 - Das Gemisch enthält <1% Triphenyl phosphate (CAS: 115-86-6).

SICHERHEITSDATENBLATT nach (EG) No. 1907/2006 (REACH)

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ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Verunreinigte Kleidung sofort entfernen.

Nach Einatmen: Ruhe, Frischluft, Arzthilfe.

Nach Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut mit viel Wasser sofort abwaschen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.

Nach Augenkontakt: Sofort und für mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, Augenarzt.

Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken, Erbrechen vermeiden, Arzthilfe.

4.2. Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Auswirkungen Symptome: Engegefühl in der Brust, Husten, Atemschwierigkeiten

Überexposition kann verursachen: Krämpfe, Depression, Hypoxämie, Tremor

Gefahren: Symptome können verzögert auftreten.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt, zur Lungenödemprophylaxe: Corticosteroid-Dosieraerosol.

ABSCHNITT 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel: Löschpulver, Kohlendioxid, alkoholbeständiger Schaum, Wassersprühstrahl

5.2. Besondere, von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Cyanwasserstoff, Stickoxide, Isocyanate. Die genannten Stoffe/Stoffgruppen können bei einem Brand freigesetzt werden.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung: Umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzkleidung tragen. Weitere Angaben: Gefährdete Behälter mit Wasser kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser

entsprechend behördlichen Vorschriften entsorgen.

ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzkleidung verwenden. Für angemessene Lüftung sorgen. Bei Einwirkung von Dämpfen/Staub/Aerosol Atemschutz verwenden.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Für große Mengen: Produkt abpumpen. Bei Resten: Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel) aufnehmen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.

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Mit einer Lösung aus 5 - 10 % Natriumcarbonat, 0,2 - 2 % Detergentien und 90 - 95 % Wasser neutralisieren.

6.4. Verweis auf andere Abschnitte Angaben zur Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen und zu Hinweisen zur Entsorgung können den Abschnitten 8 und 13 entnommen werden.

ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für geeignete Absaugung an den Verarbeitungsmaschinen sorgen. Gute Be- und Entlüftung von Lager- und Arbeitsplatz. Aerosolbildung vermeiden. Bei Umgang mit erwärmten Produkt Dämpfe absaugen und Atemschutz verwenden. Beim Versprühen Atemschutz tragen. Berstgefahr bei gasdichtem Verschluss. Vor Feuchtigkeit schützen. Frisch aus Isocyanaten hergestellte Produkte können noch nicht abreagierte Isocyanate und andere Gefahrstoffe enthalten.

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Von Wasser fernhalten. Trennung von Nahrungs-, Genuss-, Futtermitteln. Trennung von Säuren und Basen. Geeignete Materialien für Behälter: Polyethylen hoher Dichte (HDPE), Polyethylen niedriger Dichte (LDPE), Stahl Ungeeignete Materialien für Behälter: Papier, Pappe. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen. Entwicklung von CO2-Überdruck möglich. Berstgefahr bei gasdichtem Verschluss. Lagerklasse gemäß VCI: (10) Brennbare Flüssigkeiten (soweit nicht LGK 3A bzw. 3B).

7.3. Spezifische Endanwendungen Bei den relevanten identifizierten Verwendungen gemäß Abschnitt 1 sind die in diesem Abschnitt 7 genannten Hinweise zu beachten.

ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen zu überwachenden Grenzwerten 101-68-8: Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat (MDI)

AGW 0,05 mg/m3 (TRGS 900 (DE)) Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: =2= (TRGS 900 (DE)) Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: =1= Stoff, gelistet mit Überschreitungsfaktor und Kategorie für Kurzzeitwert. (TRGS 900 (DE)) Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz: Atemschutz bei Freisetzung von Dämpfen/Aerosolen. Kombinationsfilter für organische,

anorganische, saure anorganische und basische Gase/Dämpfe (z.B. EN 14387 Typ ABEK)

Handschutz: Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374)

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Geeignete Materialien auch bei längerem, direktem Kontakt (Empfohlen: Schutzindex 6, entsprechend > 480 Minuten Permeationszeit nach EN 374):

Butylkautschuk (Butyl) - 0,7 mm Schichtdicke Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke Chloroprenkautschuk (CR) - 0,5 mm Schichtdicke

Ungeeignete Materialien Polyvinylchlorid (PVC) - 0,7 mm Schichtdicke Polyethylen-Laminat (PE-Laminat) - ca. 0,1 mm Schichtdicke

Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz (Gestellbrille) (z.B. EN 166)

Körperschutz: Schutzschuhe (z. B. nach EN ISO 20346)

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Dampf/Aerosol nicht einatmen. Bei frisch aus Isocyanaten hergestellten Produkten wird die Verwendung von Körperschutzmitteln und chemikalienbeständigen Schutzhandschuhen empfohlen. Ergänzend zu den Angaben der persönlichen Schutzausrüstung ist das Tragen geschlossener Arbeitskleidung erforderlich. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor Pausen und Arbeitsende Hände und/oder Gesicht waschen. Nach der Arbeit für Hautreinigung und Hautpflege sorgen.

ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften a) Aussehen: Flüssigkeit, dunkelbraun

b) Geruch: nicht anwendbar

c) Geruchsschwelle: keine Daten

d) pH-Wert: nicht anwendbar

e) Schmelzpunkt/-bereich: keine Daten

f) Siedepunkt/Siedebereich: keine Daten

g) Flammpunkt: >200 °C MDI

h) Verdampfungsgeschwindigkeit: keine Daten

i) Entzündbarkeit: keine Daten

j) Untere/obere Explosionsgrenze: keine Daten

k) Dampfdruck: < 0.00001 mbar (bei 20 Grad C)

l) Dampfdichte: keine Daten

m) Dichte: 1.24 - 1.26 g/cm3 (bei 25 Grad C)

n) Löslichkeiten: Reagiert mit Wasser an der Grenzfläche langsam unter Freisetzung von CO2 zu unlöslichem, hochschmelzendem Polyharnstoff

o) Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): nicht anwendbar

p) Selbstentzündungstemperatur: keine Daten

q) Zersetzungstemperatur: keine Daten

r) Viskosität, dynamisch: 310 - 370 mPa.s (bei 20 Grad C)

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s) Explosive Eigenschaften: nicht explosionsgefährlich

t) Oxidierende Eigenschaften: keine Daten

9.2. Sonstige Angaben Keine Daten.

ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität

10.1. Reaktivität Wirkt nicht korrosiv auf Metall

10.2. Chemische Stabilität Das Produkt ist stabil, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Gefährliche Reaktionen: Bei Zugabe von Wasser entsteht durch gasförmige Zersetzungsprodukte in dicht geschlossenen

Behältern ein Überdruck. Berstgefahr. Reaktionen mit Stoffen, die aktiven Wasserstoff enthalten.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen Temperatur: > 90 °C Thermische Zersetzung: > 230 °C

10.5. Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe: Säuren, Alkohole, Amine, Wasser, Laugen

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.

ABSCHNITT 11. Toxikologische Angaben Die Daten betreffen Polymer MDI sofern anderes Material nicht erwähnt wird.

11.1. Akute Toxizität Akute Toxizität – oral: Gesundheitsschädlich

Ratten LD50 = 630 mg/kg (Richtlinie 92/69/EWG, B.1) Tris(2-chlor-1-methylethyl)phosphat CAS-Nummer: 13674-84-5

Akute Toxizität - durch Einatmung: Gesundheitsschädlich Ratten LC50 = 0.49 mg/l (4h) Akute Toxizität – durch die Haut: Nicht eingestuft. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten werden die Kriterien der Einstufung nicht erfüllt. Hase LD50 > 9400 mg/kg Körpergewicht (24 h)

11.2. Irritation/Korrosion: Die zusammengefassten Untersuchungsergebnisse und die Berichte über die Beschäftigungsfälle dienen zusammen der Untermauerung der amtlichen Einstufung. Hautkorrosion/Hautirritation: Reizend Bei Hasen erzeugt es eine Reizung. Schwere Augenschädigung/-reizung: Reizend Bei Hasen erzeugt es keine Reizung. (Querverweis auf 4,4-Methylendiphenyldiisocyanat – CAS 101-68-8.)

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Die zur Verfügung stehenden Daten von Tierversuchen untermauern nicht die augenreizende Einstufung von MDI. Doch zusammen mit den Berichten der Beschäftigungsfälle über Symptome der Augenreizung muss MDI als amtliche Einstufung als die Augen reizender Stoff eingestuft werden.

11.3. Sensibilisierung: Die Tierversuche und die auf den Menschen ausgeübten Wirkungen dienen als Beweis in Bezug darauf, dass MDI eine mögliche Quelle für Haut– und Atemwegsensibilisierung ist. Tierversuche zeigen, dass MDI ein stark allergen wirkender Stoff ist. In Bezug auf die auf den Menschen ausgeübten Wirkungen weisen die Berichte das Vorkommen von allergischer Hautentzündung im Fall der MDI-Exposition nach. Atemwegsensibilisierung: Atemwegsensibilisierung Hautsensibilisierung: Hautsensibilisierung Sensibilisierung bei Ratten.

11.4. Mutagenität: Nicht eingestuft. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten werden die Kriterien der Einstufung nicht erfüllt.

11.5. Krebserzeugende Wirkung: Krebserzeugende 3 Ratten NOAEC = 0.2 mg/ m³ (Toxizität ) NOAEC = 1 mg/m³ (Karzinogenität) LOAEC = 6 mg/m³ (Karzinogenität)

11.6. Reproduktions-Toxizität: Nicht eingestuft. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten werden die Kriterien der Einstufung nicht erfüllt. Reproduktionswirkung: Es sind weder Reproduktionsuntersuchungen noch Mehr-Generationen-Untersuchungen vorhanden. Entwicklungs-Toxizität: Bei MDI gibt es keine mit der Entwicklung verbundene Toxizität. Ratten NOAEL = 4 mg/m³ (Mutter- und Embryonen-Toxizität) NOAEL = 12 mg/m³ (Teratogenizität)

11.7. Zielorgan-Toxizität – einmalige Exposition (STOT SE): Gesundheitsschädlich (Querverweis auf 4,4-Methylendiphenyldiisocyanat – CAS 101-68-8.)

11.8. Zielorgan-Toxizität - Wiederholte Exposition (STOT RE): Gesundheitsschädlich Ratten (Einatmung) NOAEC = 0.2 mg/m3 (2 Jahre) NOAEC = 1.0 mg/m 3

11.9. Aspirationsgefahr: Wegen Datenmangel nicht eingestuft.

11.10. Toxikokinetik (Aufnahme, Stoffwechsel, Verteilung und Entleerung) (Querverweis auf 4,4-Methylendiphenyldiisocyanat – CAS 101-68-8.) Oral erfolgende Exposition: In Bezug auf die toxiko-genetischen Wirkungen von MDI stehen im Fall der oral erfolgenden Exposition von Tieren keine Informationen zur Verfügung. Dermale Exposition: Die durch die menschliche Haut erfolgende Aufnahme von Radioaktivität erfolgte im Laufe einer 54-stündigen anhaltenden Exposition nicht, nur eine kleine Menge der Radioaktivität (maximal 0,23 % der angewandten Dosis) wurde im Fall von Tierversuchen mit Ratten und Meerschweinchen durch die Haut aufgenommen. Über einen großen Teil der angewandten MDI-Äquivalente wurde festgestellt, dass sie mit der Haut in Berührung kommen können. Einatmungs-Exposition: Hinsichtlich der Einatmungs-Exposition stehen gute und zuverlässige Daten aufgrund der bei Tierversuchen gesammelt Verteilungs-/Ausscheidungsergebnisse zur Verfügung. Die Ausscheidung der meisten auf organischem Weg erreichbaren Dosen erfolgte durch die Galle und in kleinerer Menge durch den Urin.

11.11. Genetische Toxizität: Nicht eingestuft. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten werden die Kriterien der Einstufung nicht erfüllt.

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ABSCHNITT 12. Angaben zur Ökologie Die Daten betreffen Polymer MDI sofern anderes Material nicht erwähnt wird.

12.1. Toxizität 12.1.1. Wassertoxizität Kurzfristige Toxizität bei Fischen: Süßwasserfische LC50 = 1000 mg/l (96 h) Langfristige Toxizität bei Fischen: Datenverzicht. Gemäß der 2. Spalte des IX. Anhangs von REACH muss ein Vorschlag für eine langfristige toxikologische Untersuchung gemacht werden, sofern die dem I. Anhang entsprechende chemische Sicherheitsbeurteilung zeigt, dass zu den auf Lebewesen im Wasser ausgeübten Wirkungen weitere Untersuchungen notwendig sind. MDI hydrolisiert in wässriger Lösung schnell. Dennoch ist MDI wasserabweisend und löst sich nur schwer in Wasser, so ist seine mit Wasser und im Boden erfolgende heterogene Reaktion weniger schnell. Die meisten dieser Reaktionsprodukte sind festes, unlösliches Polykarbamid. Die Produktion von allen MDI erfolgt in geschlossenen Systemen. Die Bildung von unlöslichen Polykarbamiden würde Verschleißprobleme sowie die Verstopfung der Ventile und Rohrleitungen verursachen, deshalb ist die Ableitung von MDI in das Abwasser nicht gestattet. Auch das Gelangen des Stoffs in den Boden und in Sedimente ist nicht als wahrscheinlich anzunehmen. Weiterhin wurden aufgrund der von den MDI-Produzenten und den Verarbeitern einschließlich der Polyurethan-Produzenten gemessenen Emissionsdaten mit Hilfe des EUSES-Programms die PEC-Werte berechnet. Die entsprechenden PEC/PNEC-Daten sind niedriger als 1. Im Hinblick auf die wissenschaftlichen und Expositionsargumente scheint das Absehen von langfristigen toxikologischen Untersuchungen von Fischen/Pflanzen/Boden und Sedimenten richtig zu sein. Kurzfristige Toxizität bei wirbellosen Tieren: Wirbellose Süßwassertiere EC50/LC50 = >1000 mg/l (24h) Langfristige Toxizität bei wirbellosen Tieren: Wirbellose Süßwassertiere EC10/LC10 oder NOEC = 10 mg/l (21 Tage) Toxizität auf Süßwasserbakterien und Zyanbakterien: Süßwasseralgen EC50/LC50 >1640 mg/l (72h) Toxizität auf Süßwasserpflanzen (außer Algen): Datenverzicht. Nicht in den Anhängen von REACH vorgeschrieben. Es existiert allerdings eine (Boden-)Mesokosmos-P-MDI–Studie, in der die Toxizität der Makrophyten (Potamogeton crispus und Zannichellia palustris) beurteilt wurde. Bei der Dosierung von 1.000 und 10.000 mg/l war keine Toxizität zu beobachten, fast 100 % des Stoffs war in dem Sediment als verfestigter Stoff zu finden. Toxizität auf Mikroorganismen: Mikroorganismen EC50/LC50 >100 mg/l (3h) Toxizität auf andere Süßwasserorganismen: Diese Information ist nicht erreichbar, doch auch nicht von REACH von vorgeschrieben.

12.1.2. Sediment-Toxizität: Datenverzicht. Laut X. Anhang von REACH muss die Notwendigkeit jeder Untersuchung abgewogen werden, wenn die chemische Sicherheitsbeurteilung die Durchführung von weiteren notwendigen Untersuchungen der auf die in dem Sediment vorkommenden Organismen ausgeübten Wirkungen nicht rechtfertigt. MDI hydratisiert in wässriger Lösung schnell. Dennoch ist MDI wasserabweisend und löst sich nur schwer in Wasser, so ist seine mit Wasser und im Boden erfolgende heterogene Reaktion weniger schnell. Das Produkt der meisten ähnlichen Reaktionen ist das unlösliche Polykarbamid. Bei der Produktion von P-MDI würde die Bildung von unlöslichem Polykarbamiden zu Verschleißproblemen sowie zu der Verstopfung der Ventile und Rohrleitungen führen, deshalb ist die Ableitung von P-MDI in die Abflüsse nicht gestattet. Da die Produktion in geschlossenen Systemen erfolgt, ist auch das Gelangen des Stoffs in den Boden und in Sedimente nicht als wahrscheinlich anzunehmen. Daneben wurden aufgrund der von den P-MDI-Produzenten und den Verarbeitern gelieferten gemessenen Emissionsdaten mit Hilfe des EUSES-Programms die PEC-Werte berechnet. Die entsprechenden PEC-/PNEC–Daten sind außerordentlich gering, sie wären kleiner als eins. Im Hinblick auf die wissenschaftlichen und Expositionsargumente scheint das Absehen von langfristigen toxikologischen Untersuchungen von Fischen/Pflanzen/Boden und Sedimenten richtig zu sein.

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12.1.3. Boden-Toxizität Sich auf die im Boden lebenden Mikroorganismen beziehende toxikologische Angaben, ausgenommen die Gliederfüßler: Eisenia fetida EC50 > 1000 mg/kg Boden Trockengewicht (14 Tage) Sich auf im Boden befindliche Gliederfüßler beziehende toxikologische Angaben: Datenverzicht. Nicht in den Anhängen von REACH vorgeschrieben. Auf Bodenpflanzen bezogene Toxizität: Avena sativa EC50 > 1000 mg/kg Boden Trockengewicht (14 Tage) Lactuca sativa EC50 > 1000 mg/kg Boden Trockengewicht (14 Tage) Auf im Boden lebende Mikroorganismen bezogene toxikologische Angaben: Datenverzicht. Laut IX. Anhang von REACH muss die Notwendigkeit jeder Untersuchung abgewogen werden, wenn in dem Boden eine direkte und indirekte Exposition nicht als wahrscheinlich angenommen werden kann. MDI hydratisiert in wässriger Lösung schnell. Dennoch ist MDI wasserabweisend und löst sich nur schwer in Wasser, so ist seine mit Wasser und im Boden erfolgende heterogene Reaktion weniger schnell. Das Produkt der meisten ähnlichen Reaktionen ist das unlösliche Polykarbamid. Bei der Produktion von P-MDI würde die Bildung von unlöslichem Polykarbamiden zu Verschleißproblemen sowie zu der Verstopfung der Ventile und Rohrleitungen führen, deshalb ist die Ableitung von P-MDI in die Abflüsse nicht gestattet. Da die Produktion in geschlossenen Systemen erfolgt, ist auch das Gelangen des Stoffs in den Boden und in Sedimente nicht als wahrscheinlich anzunehmen. Daneben wurden aufgrund der von den P-MDI-Produzenten und den Verarbeitern gelieferten gemessenen Emissionsdaten mit Hilfe des EUSES-Programms die PEC-Werte berechnet. Die entsprechenden PEC/PNEC–Daten sind außerordentlich gering, sie wären kleiner als eins. Im Hinblick auf die wissenschaftlichen und Expositionsargumente scheint das Absehen von langfristigen toxikologischen Untersuchungen von Fischen/Pflanzen/Boden und Sedimenten richtig zu sein. Toxizität auf Vögel und Säugetiere: Datenverzicht. Laut X. Anhang von REACH muss die Notwendigkeit jeder Untersuchung unter Berücksichtigung der über Säugetiere im Allgemeinen zur Durchführung stehenden Daten abgewogen werden. In Raten und Hunden zeigt die oral erfolgende Toxizität keinerlei sichtbare Vergiftung. Im Fall von Ratten zeigt die oral erfolgende Exposition von P-MDI LD50, was 10.000 mg/kg Körpergewicht überschreitet. Das verzehrte P-MDI bildet vor allem neutrale Polykarbamide. Eine Exposition von Vögeln ist nicht wahrscheinlich. Es besteht kein Grund zu der Annahme, dass P-MDI im Fall von Vögeln eine erhebliche orale Toxizität verursacht. Deshalb sind diesbezügliche Untersuchungen nicht notwendig. Toxizität auf andere oberirdische Organismen: Datenverzicht. Nicht in den Anhängen von REACH vorgeschrieben. 12.1.4. Schlussfolgerungen für die Einstufung: Gefährlich für die Wasserumgebung (akut): Nicht eingestuft. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten werden die Kriterien der Einstufung nicht erfüllt. (EC/LC50 auf Fische, wirbellose Tiere und Algen > 1000 mg/l) Gefährlich für die Wasserumgebung (chronisch): Nicht eingestuft. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten werden die Kriterien der Einstufung nicht erfüllt. (NOEC auf Algen > 1640 mg/l, NOEC auf wirbellose Tiere > 10 mg/l)

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Fototransformation in der Luft: Halbwertszeit: (DT50): 0.92 Tage (Querverweis auf 4,4-Methylendiphenyldiisocyanat – CAS 101-68-8.) Hydrolyse: Bei der Reaktion von MDI mit Wasser entsteht vor allem neutrales Polykarbamid. Halbwertszeit (DT50): 20 h (25°C) Reaktionsgeschwindigkeit der Hydrolyse: 0.5-1h (Querverweis auf das Oligomer MDI – CAS 32055-14-4.) Fototransformation im Wasser und im Boden: Eine Information ist nicht vorhanden. Biodegradation im Wasser: Unter Versuchsumständen war keine Biodegradation zu beobachten.

Biodegradation im Wasser und im Sediment: Datenverzicht. Laut IX. Anhang von REACH muss die Notwendigkeit jeder Untersuchung abgewogen werden, wenn eine direkte und indirekte Exposition des Bodens nicht als wahrscheinlich

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angenommen werden kann. MDI hydratisiert in wässriger Lösung schnell. Dennoch ist MDI das wasserabweisend und löst sich nur schwer in Wasser, so ist seine mit Wasser und im Boden erfolgende heterogene Reaktion weniger schnell. Das Produkt der meisten ähnlichen Reaktionen ist das unlösliche Polykarbamid. Bei der Produktion von P-MDI würde die Bildung von unlöslichem Polykarbamiden zu Verschleißproblemen sowie zu der Verstopfung der Ventile und Rohrleitungen führen, deshalb ist die Ableitung von P-MDI in die Abflüsse nicht gestattet. Da die Produktion in geschlossenen Systemen erfolgt, ist auch das Gelangen des Stoffs in den Boden und in Sedimente nicht als wahrscheinlich anzunehmen. Daneben wurden aufgrund der von den P-MDI-Produzenten und den Verarbeitern gelieferten gemessenen Emissionsdaten mit Hilfe des EUSES-Programms die PEC-Werte berechnet. Die entsprechenden PEC-/PNEC–Daten sind außerordentlich gering, sie wären kleiner als eins. Im Hinblick auf die wissenschaftlichen und Expositionsargumente scheint das Absehen von langfristigen toxikologischen Untersuchungen von Fischen/Pflanzen/Boden und Sedimenten richtig zu sein. Biodegradation im Boden: Datenverzicht. Siehe: Biodegradation im Wasser und im Sediment.

12.3. Bioakkumulationspotenzial: Datenverzicht. Die Untersuchungen der Bioakkumulationsfähigkeit von MDI sind nicht notwendig, weil die Exposition in wässriger Umgebung nicht wahrscheinlich ist.

12.4. Mobilität im Boden Adsorption/Desorption: Datenverzicht. Laut VIII. Anhang von REACH muss die Untersuchung nicht durchgeführt werden, wenn sich der Stoff rasch abbaut. MDI hydratisiert in wässriger Lösung schnell. Dennoch ist MDI wasserabweisend und löst sich nur schwer in Wasser, so ist seine mit Wasser und im Boden erfolgende heterogene Reaktion weniger schnell. Das Produkt der meisten ähnlichen Reaktionen ist das unlösliche Polykarbamid. Bei der Produktion von P-MDI würde die Bildung von unlöslichem Polykarbamiden zu Verschleißproblemen sowie zu der Verstopfung der Ventile und Rohrleitungen führen, deshalb ist die Ableitung von P-MDI in die Abflüsse nicht gestattet. Da die Produktion in geschlossenen Systemen erfolgt, ist auch das Gelangen des Stoffs in den Boden und in Sedimente nicht als wahrscheinlich anzunehmen. Daneben wurden aufgrund der von den P-MDI-Produzenten und den Verarbeitern gelieferten gemessenen Emissionsdaten mit Hilfe des EUSES-Programms die PEC-Werte berechnet. Die entsprechenden PEC-/PNEC–Anteile sind außerordentlich gering, sie wären kleiner als eins. Im Hinblick auf die wissenschaftlichen und Expositionsargumente scheint das Absehen von langfristigen toxikologischen Untersuchungen von Fischen/Pflanzen/Boden und Sedimenten richtig zu sein.

12.5. Ergebnisse der PBT- und der vPvB-Beurteilung: (Querverweis auf 4,4-Methylendiphenyldiisocyanat – CAS 101-68-8.) Ergebnis für das P-Kriterium: Aufgrund der Biodegradations-Untersuchungen ist P-MDI biodegradativ. Aufgrund der Halbwertsexperimente der Elektrolyse und der indirekten Fotolyse ist nicht zu erwarten, dass P-MDI auf die Umwelt persistent wirkt und deshalb identifizieren wir es nicht als P. Insgesamt gesehen gehört aufgrund der Begründung der Annäherung der Kategorie kein MDI analoger Stoff in die Persistenz-Kategorie (P). Ergebnis für das B-Kriterium: Obwohl bei MDI in hoher Log-Pow-Wert gemessen wurde, zeigt die volle Bioakkumulativ-Untersuchung von 4,4’-MDI, dass das Bioakkumulationspotential niedrig ist. Aufgrund der raschen Hydrolyse und da die Umweltexposition des Stoffes nicht wahrscheinlich ist, gibt es potentiell keine Möglichkeit zur Bioakkumulation. Dadurch entspricht 4,4’-MDI nicht den Anforderungen des B-Kriteriums, wir identifizieren es nicht als B. Insgesamt gesehen gehört aufgrund der Begründung der Annäherung der Kategorie kein MDI analoger Stoff in die Bioakkumulativ-Kategorie (B). Ergebnis für das T-Kriterium: Die untersuchten Konzentrationen lagen über der Wasserlöslichkeit der MDI-Stoffe (7.5 mg/l). Obwohl die Grenze der Wasserlöslichkeit von MDI bei dem T-Kriterium höher als die Vorschrift ist, können wir es aufgrund der Wassertoxizitäts-Untersuchungen dennoch nicht als T-Kriterium identifizieren. Da seine Einstufung laut 1. Anlage der Verordnung 67/548/EWG Xn, R48 ist, bedeutet das automatisch das Kriterium T. Die Einstufung von MDI ist deshalb das toxische (T) Kriterium.

12.6. Andere schädliche Wirkungen: P-MDI hat vermutlich keine Auswirkung auf die globale Erwärmung, auf die Abnahme der Ozonschicht der Stratosphäre oder auf die Anhäufung von Ozon in der Troposphäre.

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ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung: Das nicht mehr zu nutzende Produkt und die für die Aufbewahrung nicht mehr zu nutzenden, verschmutzten Behälter sind als Sondermüll zu entsorgen, entsprechend der sich auf Abfälle beziehenden Unions- und regionalen Regelungen. Europäischer Abfallkatalog-Kode (EWC): 08 05 01 13.1.1. Behandlung des Stoffs/der Verpackung: Die verschmutzte Verpackung muss so gründlich wie möglich geleert werden; danach kann sie nach der gründlichen Säuberung zur Wiederverwertung weitergegeben werden. Die vom Stoff befreite, mit einem dafür geeigneten Reinigungsverfahren behandelte Verpackung (mit Dampf, Waschflüssigkeit usw. behandelt) muss nicht als Sondermüll betrachtet werden. 13.1.2. Verfahren zur Abfallbehandlung: Kann in der entsprechenden Müllverbrennungsanlage unter Einhaltung der Vorschriften der kommunalen Behörden verbrannt werden.

ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport Transport zu Lande (ADR/RID/GGVSE) Transport auf dem Seeweg (IMGD-Code/GGVSee) Transport im Luftverkehr (ICAO-IATA/DGR) 14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrstoff.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrstoff.

14.3. Transportgefahrenklasse(n): Kein Gefahrstoff.

14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrstoff.

14.5. Umweltgefahren Verschmutzt das Meer: Nein.

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: EmS: Kein Gefahrstoff.

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code: Nicht typisch.

ABSCHNITT 15. Vorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/ Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

15.1.1 Informationen über die einschlägigen Unionsvorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz: Polymer-MDI ist im Anhang Nr. I der Richtlinie des Rates 96/82/EG (Seveso II) nicht aufgeführt. 15.1.2. Vorschriften der Europäischen Union

� RICHTLINIE DES RATES vom 27 . Juni 1967 zur Angleichung der Rechts - und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung , Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe ( 67/548/EWG ).

� Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

� VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission.

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� Richtlinie 96/82/EG des RATES vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen.

� Berichtigung der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien.

� International Chemical Safety Cards (WHO/IPCS/ILO) (Internationale Sicherheitskarten von Chemikalien) � ISOPA-Richtlinien (www.isopa.org) � MDI&TDI Safety, Health and Environment, John Wiley & Sons Ltd. 2003 � ESIS - European Chemical Substances Information System (http://ecb.jrc.ec.europa.eu/esis) (Europäische Datenbank

existierender Chemikalien )

15.1.3. Diesbezügliche nationale Rechtsvorschriften TRGS 905 'Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe' - Reproduktionstoxizität-Einstufung auf Grundlage der derzeitigen Daten nicht möglich. Carc. Cat. 3 - Kategorie 3: Stoffe, die wegen möglicher krebserregender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, über die jedoch nicht genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung vorliegen. - Fruchtbarkeitsbeeinträchtigungs-Einstufung auf Grundlage der derzeitigen Daten nicht möglich. - Mutagenitäts-Einstufung auf Grundlage der derzeitigen Daten nicht möglich.

Einstufung nach TA-Luft (Deutschland): 5.2.5 Klasse I

Wassergefährdungsklasse (Anhang 4 der VwVwS (Deutschland) vom 17. Mai 1999): (1) Schwach wassergefährdend.

'MAK-Werte (TRGS 900)' Arbeitsmedizinische Grundsätze G27: Isocyanate 'Merkblatt: Polyurethan-Herstellung/Isocyanate (M 044)' 'Richtlinien für Laboratorien' 'Gefahrstoffverordnung' 'Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen (für den Beschäftigten)' (M 050)

15.1.4. Beurteilung der chemischen Sicherheit: Laut REACH muss die Bewertung der chemischen Sicherheit des Stoffs nicht durchgeführt werden. 15.1.5. Enthält Isocyanate. Hinweise des Herstellers beachten.

ABSCHNITT 16. Sonstige Angaben Die vorstehenden Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und beschreiben das Produkt im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse.

16.1. Angabe der Veränderungen: Diese Version ersetzt jede frühere Version.

16.2. Buchstabenkürzel: CAS-Nummer: In dem Register Chemical Abstracts Service aufgeführte Nummer EC: Europäische Kommission EC-Nummer: EINECS- und ELINCS-Nummern EC50: Effektive Konzentration 50% EINECS: Europäische Liste der auf den Markt gelangten, existierenden Stoffe ELINCS: Europäische Liste der in den Index aufgenommenen Stoffe LC50: Zu 50% Sterberate gehörende Konzentration LD50: Mittlere tödliche Dosis LOAEC: Konzentration der niedrigsten wahrnehmbaren schädlichen Wirkung NOAEC: Konzentration der nicht wahrnehmbaren schädlichen Wirkung

SICHERHEITSDATENBLATT nach (EG) No. 1907/2006 (REACH)

Handelsname: PI-Liner 3P W1, S1 Komp. B gedruckt am: 16/08/2012 überarbeitet am: 18/08/2012 Version: 2.1 / DE

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NOEC: Konzentration der nicht wahrnehmbaren Wirkung OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung PBT: persistent, bioakkumulativ und giftig P-MDI: : polymer MDI (CAS 9016-87-9) PNEC: Geschätzte wirkungsfreie Konzentration REACH: Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (EU-Chemikalienverordnung) STOT: Zielorgan-Toxizität TCPP: Tris(2-chloro-1-methylethyl) phosphate

TDI: m-Tolylidendiisocyanat ts: Körpergewicht vPvB: sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe

16.3. Wichtigste Literaturverweise und Informationsquellen: Sicherheitsdatenblätter von den Rohstofflieferanten.

16.4. Abkürzungen

Gefahrensymbole

Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend Karz. 3 Karzinogenität 3

R-Sätze

R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen R48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen R63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen

S-Sätze

S23 Dampf/Aerosol nicht einatmen S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen

H-Sätze

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H315 Verursacht Hautreizungen H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H319 Verursacht schwere Augenreizung H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen

SICHERHEITSDATENBLATT nach (EG) No. 1907/2006 (REACH)

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H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen H335 Kann die Atemwege reizen H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr

bei keinem anderen Expositionsweg besteht) H361 Kann bei Verschlucken vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib

schädigen H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung

Gefahrenklasse

Akut Tox. 4 Akute Toxizität 4 Augenreiz. 2 Augenreizung 2 Aqu. chron. 4 Gewässergefährdend 4 Hautreiz. 2 Reizwirkung auf die Haut 2 Karz. 2 Karzinogenität 2 Repr. 2 Reproduktionstoxizität 2 Sens. Atemw. 1 Sensibilisierung der Atemwege 1 Sens. Haut. 1 Sensibilisierung der Haut 1 Sens. Haut 1B Sensibilisierung der Haut 1B STOT einm. 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) 3 STOT wdh. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) 2

Komponente A: R 38 Reizt die Haut R 41 Gefahr ernster Augenschäden Ausgelaufene Komponente A bildet rutschigen Belag. Komponente B: R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen/Verschlucken. R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und Haut. R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen/Hautkontakt möglich R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen. Nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen.

Technische Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Nur in den gelieferten Behältern lagern (max. Lagertemperatur 30 Grad C) Behälter dicht geschlossen halten. Komponente B nicht mit Wasser in Berührung bringen.

Persönliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Nur im Freien oder bei guter Frischluftzufuhr arbeiten. Gefäße nicht offen stehen lassen. Berührung mit Haut und Augen vermeiden. Geschlossene Arbeitskleidung benutzen.

Persönliche Schutzausrüstung benutzen: Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz Handschutz: Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe aus Nitril oder Butyl Fußschutz: wegen Arbeiten am Kanal S3-Sicherheitsschuhe

Während des Umgangs keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen. Hautpflegemittel verwenden.

Maßnahmen zur Brandbekämpfung Pulver-, Wasser-, Kohlendioxid-, Schaumlöscher Feuerwehr rufen Maßnahmen nach unbeabsichtigter Freisetzung/Verschütten Mit Sand oder Universalbinder aufnehmen und vorschriftsmäßig entsorgen.

BETRIEBSANWEISUNG gem. § 14 GefStoffV

Stand: 01.01.2010

Gefahrstoffbezeichnung

Komponenten des 3P-Plus-Kurzliner-Verfahrens

Produkt: Komponenten A (Wasserglas) und B (Harz)

wasserklar/grauweiß bzw. dunkelbraun Farbe: flüssig Form:

Bearbeiter: Sikotec

Gefahren für Mensch und Umwelt

Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrfall

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Wichtige Rufnummern: Feuerwehr: 112

Rettungsleitstelle: 19 222 (vom Handy ________ / 19 222)

Arzt: Notarzt 112 Ersthelfer: ____________________________________________________

Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung sofort entfernen. Mit viel Wasser und Seife

reinigen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.

Augenkontakt: Sofort und für mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter

fließendem Wasser gründlich ausspülen oder Augenspüllösung benutzen.

Augenarzt aufsuchen.

Einatmen: Ruhe und Frischluft. Ärztlichen Rat einholen.

Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Mund mit Wasser ausspülen und in

kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Sofort Arzt hinzuziehen.

Im Zuge der Sanierungsarbeiten Behälter völlig entleeren. Behälter der Entsorgung gemäß örtlichen Vorschriften zuführen.

Erste Hilfe

Sachgerechte Entsorgung

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