Handreichung zur Anmietung und Schaffung von Wohnraum fürSchaffung von Wohnraum für ... · 2016....
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Handreichung zur Anmietung und Schaffung von Wohnraum fürSchaffung von Wohnraum für
Flüchtlinge
Leitfäden, Formblätter und Informationen
für
Flüchtlingsbegleiter und Vermieter
Einem Vermieter stehen zwei Wege offen, Wohnungen an Flüchtlinge zu vermieten:Die Wohnung kann den Landkreis Verden angeboten werden (Rufnummer
Leitfaden zum Anmieten von Wohnraum für Flüchtlinge
g g (04231 15‐430 oder die e‐Mailadresse wohnungsangebote@landkreis‐verden.de).Der mietet sie ggf. längerfristig an und besetzt die Wohnung nach aktuellem Bedarf. oder sie kann der Stadt Achim (0174 3303276 oder [email protected]) angeboten werden, die sich dann um eine Vermittlung der Wohnung an Flüchtlinge bemüht.
Im Folgenden wird der Ablauf der Vermittlung einer Wohnung durch die Stadt Achim beschrieben.
Wenn Sie ein Wohnungsangebot vorliegen haben ist der erste Schritt, die Angemessenheit der Wohnung für die Mietinteressenten zu prüfen. Die Wohnungsgröße und die Mietkosten müssen den vom Landkreis Verden entsprechend dem SGB II festgelegten Kriterien entsprechen
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entsprechend dem SGB II festgelegten Kriterien entsprechen.
Wichtig sind: • Höhe der Miete, Höhe der Nebenkosten, Höhe der Heizkosten.• Eine Kaution darf 3 Monatskaltmieten nicht übersteigen.• Eine vereinbarte jährliche Mietsteigerung kann zum Überschreiten der
Angemessenheit führenZur Prüfung ist die Vermieterbescheinigung (s Anhang) unterschrieben vorzulegenZur Prüfung ist die Vermieterbescheinigung (s. Anhang) unterschrieben vorzulegen.
Zur Orientierung können diese Anhaltswerte einer angemessenen Größe verwendet werden:
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Personenzahl 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10Max. Größe (m²) 50 60 75 85 95 105 115 125 135 145
Für jede weitere Person + 10m²
Zur Vorprüfung bitte Axel Eggers, 0174 3303276 oder [email protected]. Herr Eggers leitet die Zustimmung durch das Sozialamt oder das Jobcenter ein. Für eine Kaution kann ein Darlehen gewährt werden. Der Antrag soll mit der Vorprüfung gestellt werden.
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Nach der Zustimmung durch den Landkreis Verden kann der Mietvertrag rechtsgültig abgeschlossen werden.
Die Möblierung wird beim zuständigen Sachbearbeiter im Sozialamt oder Jobcenter beantragt. Hierfür ist es erforderlich den konkreten Bedarf an Möbeln und Wohnungsausstattung zu benennen Herr Eggers kann dabei behilflich sein
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Wohnungsausstattung zu benennen. Herr Eggers kann dabei behilflich sein.
Nach dem Umzug vergessen Sie bitte nicht, die Mieter umzumelden. Der Vermieter muss zum Nachweis die Wohnungsgeberbestätigung (siehe Anhang) ausfüllen. 7
WohnungsangebotVermieter /Ehrenamtlicher Flüchtlingsbegleiter
Vorprüfung der Angemessenheit nach
SGB II
Stadt Achim, Axel [email protected] 3303276
Zustimmung durch Leistungsabteilung im Landkreis Verden
Landkreis VerdenFachdienst Soziales oderJobcenter (je nach Status des Flüchtlings)
Mietvertrag abschließen
Erstausstattung mit Möb l b
Vermieter /Ehrenamtlicher Flüchtlingsbegleiter
Ehrenamtlicher Flüchtlingsbegleiter / Stadt Achim Axel EggersMöbeln beantragen
Umzug nach Ausstattung der
Wohnung
Stadt Achim, Axel Eggers
Vermieter /Ehrenamtlicher Flüchtlingsbegleiter
Ummelden im Bürgerbüro
Ehrenamtlicher Flüchtlingsbegleiter FlüchtlingInformation an Stadt Achim, Axel Eggers
Leitfaden zur Förderung neuen Wohnraums für Flüchtlinge
Wenn Sie bisher nicht genutzten Wohnraum für Flüchtlinge schaffen wollen, können Sie zwei Wege gehen:
1. Sie informieren sich direkt beim Landkreis Verden über die Förderbedingungen https://www.landkreis-verden.de/portal/seiten/wohnraumbeschaffungsprogramm-
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p p g p g901001241-20600.html oder Telefon 04231 15‐430.
2. Sie informieren die Stadt Achim (Axel Eggers, 0174 3303276 oder [email protected] ) über ihre Absicht. Herr Eggers wird Sie bei den erforderlichen Schritten der Beantragung der Wohnraumförderung unterstützen und Ihnen später mietinteressierte Flüchtlinge vorschlagen.
Wenn Sie die Unterstützung der Stadt Achim in Anspruch nehmen, wird Herr Eggers die Wohnung besichtigen und Sie über die Fördermöglichkeiten und Vermietbarkeit der Wohnung an Flüchtlinge informieren.
Zum Beantragen von Fördermitteln aus dem Wohnraumbeschaffungsprogramm des
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3 Zum Beantragen von Fördermitteln aus dem Wohnraumbeschaffungsprogramm des Landkreises Verden müssen Sie die erforderlichen Kosten für die förderfähigen Arbeiten abschätzen (z.B. mittels Materialkostenauflistung oder Handwerkerangebot)Der Umbau kann auch in Eigenleistung erfolgen.
Reichen Sie den Antrag auf Fördermittel bitte vor der Ausführung der
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4Umbauarbeiten ein und beginnen Sie erst nach der Entscheidung des Landkreises Verden. Den Antrag und ein Informationsblatt finden Sie im Anhang.Adresse: Landkreis Verden, Abteilung für Wohnraumbeschaffung, Lindhooper Str. 67, 27283 Verden oder per e‐Mail an wohnungsangebote@landkreis‐verden.de
Nach der Fertigstellung des Umbaus bieten Sie bitte die Wohnung der Stadt Achim (Axel Eggers, 0174 3303276 oder [email protected] ) zur Vermietung an Flüchtlinge an.
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Anhang
• Formblatt Vermieterbescheinigungg g
• Formblatt Wohnungsgeberbescheinigung
• Antrag auf Fördermitteln aus dem Wohnraumbeschaffungs-programm des Landkreises Verden
• Informationen zum Wohnraumbeschaffungsprogramm des Landkreises Verden
Aktenzeichen - Bitte vollständig ausfüllen! -
Vermieterbescheinigung Vermieterin/Vermieter Name, Vorname Telefon *)
Anschrift verwandt/verschwägert
Mieterin/Mieter Name, Vorname
Anschrift der angemieteten Wohnung (genaue Angaben, ggf. auch Stockwerk, Lage im Stockwerk)
Die Mieterin/Der Mieter bewohnt die Wohnung als
Hauptmieterin/Hauptmieter. Untermieterin/Untermieter.
Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in der Wohnung
Größe der Wohnung (insgesamt)
m²
davon sind gewerblich oder beruflich genutzt
m²
Größe des Hauses insgesamt
m² Angaben zur Wohnung ja nein
hat Sammelheizung (Etagen, Zentral, Fernheizung) hat Bad oder Duschraum hat eine Garage wird vollmöbliert teilmöbliert mit Kücheneinrichtung überlassen wurde bezugsfertig (Baujahr) wurde von der Mieterin/dem Mieter bezogen am
I. Miete ohne Heizungs- und sonstige Betriebskosten (II - V) = €/mtl.
davon ggf. Garagenmiete = €/mtl.
davon ggf. für Teil-/Vollmöblierung = €/mtl.
II. Betriebskosten (z. B. Grundsteuer, Wassergeld, Kanal- und Müllabfuhrgebühren, Straßenreinigung, Hauswart, Treppenhaus- und Hofbeleuchtung, Haftpflichtversicherung etc.)
ohne Heizungs-/Warmwasser- und Verbrauchsstromkosten = €/mtl.
III. Kabelgebühren Der Mieter kann vom Kabelanschluss ausgeschlossen werden
ja nein =
€/mtl.
IV. Kosten des Betriebs zentraler Heizungsanlagen (einschließlich Warmwasser) =
€/mtl.
Die Warmwassererzeugung erfolgt über die zentrale Heizungsanlage ja
nein (Durchlauferhitzer etc.)
V. Stromkosten ohne Allgemeinstrom (s. II/Treppenhaus- und Hofbeleuchtung)
€/mtl.
Nebenkosten, die nicht in der Miete enthalten sind und zusätzlich an Dritte zu zahlen sind, sind gesondert zu bescheinigen, z. B. Wassergeld, Stromkosten, Kanal- und Müllabfuhrgebühren (Monatsbeiträge).
Falls die Vermieterin/der Vermieter diese Beträge nicht bescheinigen kann, sind von der Mieterin/dem Mieter Belege beizufügen.
Mir ist bekannt, dass falsche Angaben zu einer Strafverfolgung gemäß § 263 des Strafgesetzbuches führen können.
Datum, Unterschrift der Vermieterin/des Vermieters
50.8
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1.15
*) Freiwillige Angabe. Diese kann aber die Sachbearbeitung beschleunigen.
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
über den am __________________________________________________________
Anschrift der Wohnung:
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
PLZ und Ort | Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz | ggf. Wohnungsnummer oder Lagebeschreibung der Wohnung im Mehrfamilienhaus
Vor- und Familiennamen der einziehenden bzw. ausziehenden meldepflichtigen Personen: 1. _________________________________________________________________________________________________________________________ 2. _________________________________________________________________________________________________________________________________ 3. _________________________________________________________________________________________________________________________ 4. _________________________________________________________________________________________________________________________________ 5. _________________________________________________________________________________________________________________________ weitere Personen siehe Rückseite Name und Anschrift des Wohnungsgebers und der vom Wohnungsgeber ggf. beauftragten Person/Stelle:
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Wohnungsgeber: Familienname, Vorname | Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
vom Wohnungsgeber ggf. beauftragte Person/Stelle (z.B. Hausverwaltung) | Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)
Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung Der Wohnungsgeber ist n icht Eigentümer der Wohnung; Name und Anschrift des Eigentümers:
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Wohnungseigentümer: Familienname, Vorname | Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)
Mit meiner Unterschrift wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben den Tatsachen entsprechen.Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einer dritten Personanzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durchdiese Person weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dasVerbot stellt ebensoeine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung, ohne dazu als Wohnungsgeberoder dessen beauftragte Person/Stelle berechtigt zu sein (§ 54 BMG i.V.m § 19 BMG).
_____________________________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________________________________________
Ort, Datum Unterschrift
Wohnungseinzug
Wohnungsauszug
Vor- und Familiennamen der einziehenden bzw. ausziehenden meldepflichtigen Personen: 6. ._________________________________________________________________________________________________________________________ 7. ________________________________________________________________________________________________________________________________ 8_ _________________________________________________________________________________________________________________________ 9. _________________________________________________________________________________________________________________________________ 10. ______________________________________________________________________________________________________________________ 11. _____________________________________________________________________________________________________________________________
Auszug
aus dem Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03.05.2013 (BGBl S. 1084)
geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBL S. 1731)
§ 17 Anmeldung, Abmeldung
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich inner-halb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich in-nerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Ab-meldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; ….
§ 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauf-
tragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elekt-ronisch innerhalb der in § 17 Abs. 1 oder 2 ge-nannten Fristen zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Per-son an oder abgemeldet hat. Die meldepflichti-ge Person hat dem Wohnungsgeber die Aus-künfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftrag-ten Person ausgestellt werden. (6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Abs. 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, ob-wohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch be-absichtigt ist.
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Wer ist Wohnungsgeber? Wohnungsgeber ist derjenige, der einer anderen Person, die nicht zur Familiengemeinschaft ge-hört, eine Wohnung (einzelner Raum oder mehrere Räume) tatsächlich willentlich zur Benutzung überlässt. Dies ist in der Regel der Wohnungseigentümer. Im Falle der Untervermietung ist Woh-nungsgeber jedoch der Hauptmieter, der Räumlichkeiten einer gemieteten Wohnung einer dritten Person zum selbständigen Gebrauch in der Regel entgeltlich überlässt. Kein Wohnungsgeber ist vorhanden, wenn jemand eine Wohnung als Grundstücks- oder Wohnungseigentümer bewohnt.
Antragstellerin/Antragsteller Name, Vorname
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Telefon tagsüber
Landkreis Verden Abteilung für Wohnraumbeschaffung (AWB) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Antrag auf Fördermittel aus dem Wohnraumbeschaffungsprogramm des Landkreises Verden (Kreistagsbeschluss vom 11. Dezember 2015) Ich stelle einen Zuschussantrag für die Herrichtung von folgendem Wohnraum*: Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) herzurichtender Wohnraum
m² * Wohnraum (Wohnungen) sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte Räume, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Die Wohnung muss Heizung und Wasserversorgung, eine eigene Küche oder Kochnische, Toilette sowie Bad oder Dusche haben und soll einen eigenen Wohnungseingang aufweisen.
geplante Anzahl der Zimmer
geplante Anzahl der Badezimmer
geplante Anzahl der Küchen
Geheizt wird über
gemeinschaftliche Zentralheizung eigene Heizmöglichkeiten: Getrennte Verbrauchskostenabrechnung ist vorgesehen. Getrennte Verbrauchskostenabrechnung ist nicht vorgesehen.
Den Förderantrag stelle ich, um folgende Arbeiten auszuführen (Mehrfachnennung möglich): Maßnahme geschätzte Kosten in €
Einbau von Verbrauchszählern
Küche – Herstellung von Anschlüssen für Spüle und Herd
Einbau eines Badezimmers
Raumabtrennungen (z. B. zu einer anderen Wohnung im Haus)
Einbau einer Innen- bzw. Außentreppe
Austausch von Fenstern/Dachfenstern
Gesamtkosten
Für die geschätzten Gesamtkosten liegen mir schon Angebote von Handwerksbetrieben vor. Die Angebote sind diesem Antrag beigefügt. nicht beigefügt.
35.0
03
02.1
6
geplante Fertigstellung zum (Datum)
geplante Vermietung ab (Datum)
geplante Vermietung an den Landkreis Verden eine Leistungsempfängerin/einen Leistungsempfänger (z. B. Asylbegehrende oder –berechtigte) einer mir schon bekannten Person: einer mir noch nicht bekannten Person weiß noch nicht
Erklärung:
Ort, Datum Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers
Kreishaus: Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller)
Telefon 04231 15-0 Telefax 04231 15-603 E-Mail [email protected] De-Mail [email protected] Internet www.landkreis-verden.de
Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Verden Postbank Hamburg IBAN DE70 2915 2670 0010 0015 92 IBAN DE10 2001 0020 0011 4342 04 BIC BRLADE21VER BIC PBNKDEFF
SEPA-Gläubiger-ID DE17 0100 0000 0264 35
D e r L a n d r a t
Beschluss des Kreistages vom 11. Dezember 2015 (ergänzt durch den Beschluss des
Kreisausschusses vom 08. Februar 2016) zu Schaffung von Wohnraum im Landkreis
Verden
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur kurzfristigen Schaffung von Wohnraum hat der Landkreis Verden ein Zuschussprogramm
zur Erweiterung, Instandsetzung und Renovierung von Wohnraum mit folgenden Inhalten
aufgelegt:
Zur Förderung der Schaffung zusätzlichen Wohnraums in schon vorhandenen Immobilien
werden im Kreishaushalt 2016 150.000,00 € aufgenommen. Hausbesitzerinnen und -besitzer im
Landkreis Verden, die Räumlichkeiten für Wohnzwecke nutzen, umnutzen oder schaffen wollen,
können einen Zuschuss von bis zu 5.000,00 € (maximal 25 % der Investitions- bzw. Instand-
haltungsaufwendungen) für notwendige Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen im
Baunebengewerbe (z. B. Elektroinstallation, Heizung und Sanitär) erhalten.
Eine Bedingung der Zuschussgewährung ist die Vermietung des Wohnraumes für mindestens
drei Jahre zu einem Mietpreis, der im Sinne der Regelungen des SGB II bzw. des SGB XII
angemessen ist.
Adressaten für das Programm sind Hausbesitzer, die sich vorstellen können, bisher ungenutzten
Wohnraum zu vermieten. Häufig scheitert dieses an fehlenden Bädern, Küchenanschlüssen,
Treppenaufgängen, Raumtrennungen oder einer unzureichenden Elektroinstallation.
L a n d k r e i s V e r d e n · 2 7 2 8 1 V e r d e n ( A l l e r )
Ihr Schreiben vom:
Herr Landrat Peter Bohlmann Mein Zeichen: Tel.: 04231 15-224 Fax: 04231 15-611
E-Mail: [email protected]
Haupteingang, Zimmer 1093
Verden (Aller), 05. Februar 2016 An am Wohnraumschaffungsprogramm
des Landkreises Verden interessierte
Hausbesitzer und Handwerksbetriebe
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Um Anreize für Baumaßnahmen zu schaffen, bezuschusst der Landkreis Um- oder
Erweiterungsbauten mit bis zu 5.000,00 €, maximal 25 % der nachweisbaren Baukosten mit der
Ausnahme von Malerarbeiten und dem Verlegen von Bodenbelägen.
1. Die Voraussetzungen zur Förderung
Gefördert wird nur eine zusätzliche Wohneinheit in einem schon bestehenden Gebäude, die
mindestens ein Zimmer, ein Bad und eine Küche enthalten muss.
Weitere Fördervoraussetzungen sind, dass der Wohnraum mindestens drei Jahre zu einem
angemessenen Mietzins vermietet wird und vor der Ausführung der Arbeiten die Zustimmung
des Landkreises vorliegt. Auch wenn die Unterbringung von Flüchtlingen im Kreisgebiet absolute
Priorität genießt, wird nicht zwischen in- oder ausländischen Mietern unterschieden, weil es
grundsätzlich um die Gewinnung von bezahlbarem Wohnraum geht. Ausgeschlossen ist hier nur
die Vermietung an Familienangehörige des ersten und zweiten Grades.
Die Angemessenheit der Miete ist im Kreisgebiet unterschiedlich und im Einzelfall von der
Kreisverwaltung auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung zu beurteilen. Daneben
orientieren sich die Entscheider am Gebäudebestand, den zu erwartenden Heizkosten und auch
am Mietspiegel der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Auf Grund der genannten
„Entscheidungshilfen“ können als Orientierungspunkt Quadratmeterpreise zwischen 4,00 € und
6,50 € kalt pro Monat als angemessen bezeichnet werden. Die preisliche Einstufung wird in dem
Verfahren schon im Erstgespräch festgelegt, welches telefonisch oder gleich nach der
Einreichung des ausgefüllten Antragsformulars (Anlage 1) vereinbart werden sollte.
2. Das Antrags- und Förderverfahren
Bei Interesse an dem Programm kann ein Hausbesitzer über die E-Mail-Adresse
[email protected] oder über das Wohnungstelefon (Tel. 04231 15-430)
ein Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem wird dann geprüft, ob das Vorhaben den Zielen
des Programms entspricht und damit grundsätzlich förderfähig ist. Danach oder während des
Gespräches werden die Kosten vom Antragsteller selber geschätzt und günstigstenfalls durch
Angebote von Handwerksbetrieben belegt. Sollte der Landkreis Verden die Förderfähigkeit
feststellen, wird der Betrag nach Fertigstellung der Wohnung und der Einreichung eines
Mietvertrages entsprechend der eingereichten Zahlungsbelege ausgezahlt. Die Nachweispflicht
zur durchgehenden Vermietung innerhalb der drei Jahre obliegt dem Vermieter, dem im
vorstehend geschilderten Rahmen eine hohe Gestaltungsfreiheit im Bezug auf die
Mietverhältnisse verbleibt.
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3. Das Mietverhältnis – Auswahl der Vertragspartei
Um den unterschiedlichen Vermietungs- und Herrichtungsabsichten der Hausbesitzer und
zukünftigen Vermietern zu entsprechen, gibt es auch bei der Vertragsgestaltung und der
Auswahl der Vertragspartner mehrere Möglichkeiten. Die erste und für den Vermieter finanziell
und fördertechnisch einfachste Möglichkeit ist die direkte Vermietung an den Landkreis.
3.1. Anmietung durch den Landkreis Verden
Über diese Option sollte schon im Erstgespräch eine Verständigung erlangt werden. Hier würde
der Landkreis Verden direkt als anmietende Partei den Vertrag unterzeichnen und voll die
Mieterpflichten übernehmen. Dafür erhält der Landkreis Verden für die Wohnung das Zuwei-
sungsrecht und die Belegungskompetenz, so dass der Vermieter keine personen- bzw. mieter-
bezogenen Risiken tragen muss. Sollte der Wunsch bestehen, an eine bekannte Person oder
Familie zu vermieten, müsste der Mietvertrag direkt mit der zukünftigen Mietpartei abge-
schlossen werden. Der Landkreis ist dann wieder mitbeteiligt, wenn es sich bei dieser um
Personen im Leistungsbezug des Landkreises Verden handelt.
3.2. Verfahren zum direkten Mietvertragsabschluss
Wenn ein potenzieller Vermieter sich vorstellen kann, direkt an einen in- oder ausländischen
Transferempfänger zu vermieten, muss sich der potentielle Mieter mit der zuständigen
Sachbearbeitung in der Kreisverwaltung vor dem Mietvertragsabschluss in Verbindung setzen
und dort eine vom Vermieter ausgefüllte Vermieterbescheinigung (Anlage 2) vorlegen. Aus der
Bescheinigung, die auch auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.landkreis-
verden.de/gesundheit-senioren-und-soziales/soziales/arbeitslosengeld-ii-hartz-iv-/ abrufbar ist,
gehen die konkreten Kosten für die Mietwohnung hervor. Die zuständige Sachbearbeitung
entscheidet, ob der Anmietung der Wohnung zugestimmt werden kann. Bei Zustimmung ist der
dann durch den Mieter direkt unterzeichnete Mietvertrag bei der Sachbearbeitung vorzulegen.
Die Kosten für die Unterkunft und Heizung würde die Leistungsabteilung in der Kreisverwaltung
dann direkt an den Vermieter zahlen, solange und soweit ein sozialhilferechtlicher Anspruch
darauf besteht.
Günstigstenfalls werden diese Fragen schon vor der Herrichtung der Wohnung geklärt, um
einen verlässlichen Finanzierungsrahmen zu schaffen. Sollte das Interesse bestehen, an
Personen zu vermieten, die sich nicht im Leistungsbezug des Landkreises befinden, kann ein
abgeschlossener Mietvertrag vorgelegt werden. Sollte eine durchgehende Vermietung über drei
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Jahre zu den geschilderten Konditionen nicht erfolgen ist der Landkreis über die Abweichung
von den Förderbedingungen zu unterrichten.
4. abschließende Hinweise
Mit dem Wohnraumbeschaffungsprogramm und diesem als Art „Förderrichtlinie“ zu
betrachtenden Anschreiben beabsichtigt der Landkreis Verden schnell und unkompliziert bisher
ungenutzten Wohnraum vermietungstauglich herzurichten und an den Markt zu bringen.
Gleichzeitig können die Aussagen eine Orientierung für Handwerksbetriebe bei der Beratung
ihrer Kunden sein, wenn es beispielsweise um die mögliche Beauftragung für den Einbau von
Badezimmern oder die technische Optimierung der Elektroinstallation geht.
Wenn der Beschluss zur Herrichtung von Wohnraum bei Ihnen herangereift ist, wäre der
schnellste Weg die Anlage „Antrag auf Förderung nach dem Wohnraumbeschaffungsprogramm
des Landkreises Verden“ direkt an die schon unter Punkt 2 angeführte E-Mailadresse
[email protected] zu senden. Telefonisch stehen Ihnen Ihre
Ansprechpartner unter der Nummer (04231/15-430) zur Verfügung.
Bitte berücksichtigen Sie, dass der Antrag bis zum 05. April 2016 gestellt sein muss, weil der
Kreisausschuss erst dann wieder über mögliche Fördermittel und Förderhöhen entscheiden
kann. Außerdem hängt die Bewilligung Ihres Antrages auch von den zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln ab, die sich momentan noch auf 140.000,00 € belaufen. Sollten nach der
Ausschöpfung der Mittel weitere Förderungen als sinnvoll erachtet werden, entscheidet der
Kreistag.
In der Hoffnung, dass das Programm auch Ihrem Interesse entspricht und vor allem das
Problem der Wohnungsknappheit im Landkreis Verden zu lindern hilft verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Bohlmann