Hartz IV Bürgerarbeit Rechtslage

14
Hartz IV: Unklare Rechtslage bei der Bürgerarbeit Hartz IV: Unklare Rechtslage und massive Probleme mit der Bürgerarbeit 31.01.2011 Ver.di weist in der Ausgabe Nr. 054/2010 von "TS berichtet" darauf hin, dass Bürgerarbeit aufgrund fehlender gesetzlicher Festlegungen nicht vom Geltungsbereich des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVöD) ausgenommen ist. Gegensätzliche Aussagen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) entsprächen nicht der Wahrheit und wären nicht von Ver.di autorisiert. Für den Bürgerarbeiter bedeutet dies, dass er auf Zahlung eines Tariflohnes nach TVöD klagen kann. Ein weiters rechtliches Problem, welches sich auch aus dem schon genannten Fehlen gesetzlicher Festlegungen für die Bürgerarbeit ergibt, besteht hinsichtlich der Befristung der Bürgerarbeits-Jobs auf 3 Jahre, denn diese ist lt. § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) unzulässig. Zulässig sind danach nur Befristungen bis max. 2 Jahre. Eine Nichtanwendung des TzBfG, wie bei Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II (vgl. BAG in 5 AZR 857/06 vom 26 September 2007), kommt hier nicht in Frage, eben weil die Bürgerarbeit keine Maßnahme nach § 16d SGB II ist und auch sonst nirgendwo als Eingliederungsmaßnahme für das SGB II gesetzlich verankert wurde. Für den Bürgerarbeiter bedeutet dies, dass eine über 2 Jahre hinausgehende Befristung seines Bürgerarbeits-Jobs rechtswidrig und dieser dann automatisch unbefristet wäre. Ein weiteres, zudem erhebliches, rechtliches Problem besteht darin, dass die Jobcenter in 2010 deutlich mehr ALG II-Empfänger für die Teilnahme an der Bürgerarbeit (mit der sog. Aktivierungsphase) verpflichtet haben, als tatsächlich Bürgerarbeits-Job vorhanden sein werden. Die Bürgerarbeits-Jobs wurden bis zu 5fach überzeichnet, d.h. es wurden ca. 5 Mal mehr Teilnehmer an der Bürgerarbeit verpflichtet, als es solche Arbeitsplätze geben wird. Dem lag die, realitätsferne und neoliberale, Annahme von BMAS und BA zugrunde: „wer nur arbeiten wolle, der würde auch einen Job finden, es mangele nur an den Eigenbemühungen“, somit würden die Jobcenter den größten Teil der teilnehmenden ALG II-Empfänger während der vorausgehenden 6monatigen Aktivierungsphase ohnehin in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt haben, so die Annahme. Das hat sich nun als verheerender Trugschluss herausgestellt, womit das BMAS zudem diese neoliberale Annahme selbst widerlegt hat. Die Mehrzahl der teilnehmenden ALG II-Empfänger konnte nicht in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden, diese haben nun einen Rechtsanspruch auf einen Bürgerarbeits-Job. Ein erhebliches logistisches Problem besteht darin, dass sich kaum Träger für die Bürgerarbeits- Jobs finden und wenn, dann werden die meisten Anträge abgelehnt, da sie nicht die Fördervor- aussetzungen erfüllen (u.a. „Bürgerarbeit läuft in Thüringen schleppend an“, mdr.de vom 30 Januar 2011). Diese Jobs dürfen nämlich nicht auf dem 1. Arbeitsmarkt angesiedelt sein und müssen die Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses erfüllen. Da das von-der-Leyen-Projekt „Bürgerarbeit“ mit 600 Millionen Euro von der EU gefördert wird, muss hier auf eine sehr genaue Einhaltung der Fördervoraussetzungen geachtet werden, denn sonst muss von der Leyen dieses Geld an die EU zurück zahlen. Deshalb kann hier auch nicht von den Jobcentern getrickst werden, wie es bei den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, den sog. 1-Euro-Jobs, üblich ist, die mehrheitlich auf dem 1. Arbeitsmarkt angesiedelt sind, obwohl dies gar nicht zulässig ist (u.a. steuerzahler.de vom 15 November 2010).

Transcript of Hartz IV Bürgerarbeit Rechtslage

Page 1: Hartz IV Bürgerarbeit Rechtslage

Hartz IV: Unklare Rechtslage bei der BürgerarbeitHartz IV: Unklare Rechtslage und massive Probleme mit der Bürgerarbeit

31.01.2011

Ver.di weist in der Ausgabe Nr. 054/2010 von "TS berichtet" darauf hin, dass Bürgerarbeit aufgrund fehlender gesetzlicher Festlegungen nicht vom Geltungsbereich des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVöD) ausgenommen ist. Gegensätzliche Aussagen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) entsprächen nicht der Wahrheit und wären nicht von Ver.di autorisiert. Für den Bürgerarbeiter bedeutet dies, dass er auf Zahlung eines Tariflohnes nach TVöD klagen kann.

Ein weiters rechtliches Problem, welches sich auch aus dem schon genannten Fehlen gesetzlicher Festlegungen für die Bürgerarbeit ergibt, besteht hinsichtlich der Befristung der Bürgerarbeits-Jobs auf 3 Jahre, denn diese ist lt. § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) unzulässig. Zulässig sind danach nur Befristungen bis max. 2 Jahre. Eine Nichtanwendung des TzBfG, wie bei Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II (vgl. BAG in 5 AZR 857/06 vom 26 September 2007), kommt hier nicht in Frage, eben weil die Bürgerarbeit keine Maßnahme nach § 16d SGB II ist und auch sonst nirgendwo als Eingliederungsmaßnahme für das SGB II gesetzlich verankert wurde. Für den Bürgerarbeiter bedeutet dies, dass eine über 2 Jahre hinausgehende Befristung seines Bürgerarbeits-Jobs rechtswidrig und dieser dann automatisch unbefristet wäre.

Ein weiteres, zudem erhebliches, rechtliches Problem besteht darin, dass die Jobcenter in 2010 deutlich mehr ALG II-Empfänger für die Teilnahme an der Bürgerarbeit (mit der sog. Aktivierungsphase) verpflichtet haben, als tatsächlich Bürgerarbeits-Job vorhanden sein werden. Die Bürgerarbeits-Jobs wurden bis zu 5fach überzeichnet, d.h. es wurden ca. 5 Mal mehr Teilnehmer an der Bürgerarbeit verpflichtet, als es solche Arbeitsplätze geben wird. Dem lag die, realitätsferne und neoliberale, Annahme von BMAS und BA zugrunde: „wer nur arbeiten wolle, der würde auch einen Job finden, es mangele nur an den Eigenbemühungen“, somit würden die Jobcenter den größten Teil der teilnehmenden ALG II-Empfänger während der vorausgehenden 6monatigen Aktivierungsphase ohnehin in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt haben, so die Annahme. Das hat sich nun als verheerender Trugschluss herausgestellt, womit das BMAS zudem diese neoliberale Annahme selbst widerlegt hat. Die Mehrzahl der teilnehmenden ALG II-Empfänger konnte nicht in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden, diese haben nun einen Rechtsanspruch auf einen Bürgerarbeits-Job.

Ein erhebliches logistisches Problem besteht darin, dass sich kaum Träger für die Bürgerarbeits-Jobs finden und wenn, dann werden die meisten Anträge abgelehnt, da sie nicht die Fördervor- aussetzungen erfüllen (u.a. „Bürgerarbeit läuft in Thüringen schleppend an“, mdr.de vom 30 Januar 2011). Diese Jobs dürfen nämlich nicht auf dem 1. Arbeitsmarkt angesiedelt sein und müssen die Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses erfüllen.

Da das von-der-Leyen-Projekt „Bürgerarbeit“ mit 600 Millionen Euro von der EU gefördert wird, muss hier auf eine sehr genaue Einhaltung der Fördervoraussetzungen geachtet werden, denn sonst muss von der Leyen dieses Geld an die EU zurück zahlen. Deshalb kann hier auch nicht von den Jobcentern getrickst werden, wie es bei den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, den sog. 1-Euro-Jobs, üblich ist, die mehrheitlich auf dem 1. Arbeitsmarkt angesiedelt sind, obwohl dies gar nicht zulässig ist (u.a. steuerzahler.de vom 15 November 2010).

Page 2: Hartz IV Bürgerarbeit Rechtslage

Nach bisher unbestätigten Berichten wird deshalb eine Lücke im Modell „Bürgerarbeit“ ausgenutzt: die Formulierung „bis zu 3 Jahre“. Diese Formulierung sollte eigentlich ausdrücken, dass der Bürgerarbeits-Job bis zu 3 Jahre andauert, wenn der Bürgerarbeiter nicht vorher eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt findet, denn genau dahin soll der Bürgerarbeits-Jobs führen. Nunmehr beabsichtigen die Jobcenter, diese Formulierung so auszulegen, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Dauer von 3 Jahren gibt. Sie wollen, weil es nicht annährend genügend davon gibt, einen Bürgerarbeits-Job unter mehreren ALG II-Empfängern aufteilen, d.h. einem Bürgerarbeits-Job werden innerhalb der 3jährigen Befristung des Jobs bis zu 6 ALG II-Empfänger nacheinander zugewiesen. Die Beschäftigungsdauer des Einzelnen sinkt dann auf 6 Monate. Damit wird auch gleich noch das Problem der unzulässigen 3jährgen Befristung umgangen.

Denjenigen ALG II-Empfängern, die gehofft hatten, nach der erfolglosen Aktivierungsphase auf das von-der-Leyen-Wort setzen zu können und tatsächlich eine auf 3 Jahre angelegte Beschäftigung zu erhalten, die als Sprungbrett in den 1. Arbeitsmarkt wirken soll und kann, stellen nun fest, dass sie einmal mehr aus politischen Interessen und infolge der Inkompetenz unserer Regierungspolitiker veralbert wurden.

Hartz IV: Bürgerarbeit oder Bürgerzwang?(18.07.2010) Zuerst mal hört sich "Bürgerarbeit" ganz gut an, zumindest deutlich besser als Workfare oder "Nur wer arbeitet, soll auch essen." - genau darauf läuft es aber hinaus, wie im Weiteren klar erkennbar wird.

Zunächst mal wird der Bürgerarbeiter auch aus Steuergeldern bezahlt, ist per Definition unserer Regierungsparteien also noch immer ein Sozialschmarotzer - und das nicht nur mit 690 Millionen Euro von deutschen Steuerzahlern (damit kurioserweise auch von ALG II-Beziehern und späteren Bürgerarbeitern selbst, denn auch diese zahlen Steuern), sondern auch den Steuergeldern anderer EU-Staaten, denn dieses Projekt von Frau von der Leyen, das im Juli startete, wird mit 600 Millionen Euro von der EU bezuschusst, "gefördert" heißt das im Amtsdeutsch. Im Ergebnis sinken die Aufwendungen für ALG II um genau diesen Zuschuss. Eigentlich eine Politposse: Deutschland holt sich so einen Teil seiner EU-Mitgliedsbeiträge zurück.

Der Bürgerarbeit geht erst mal eine 6monatige Phase intensiver Vermittlung voraus, eine sog. Aktivierungsphase, wo die Teilnehmer aktiv in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden sollen - wobei ich mir die Frage stelle, was die Sachbearbeiter bisher gemacht haben. Ist das nun eine Offenba- rung, oder ein Tritt in den Hintern all derjenigen Sachbearbeiter, die ihren Job ernst nehmen - oder etwa beides?

Während dieser Aktivierungsphase wird der Arbeitslose von einem "Coach" begleitet und steht unter dessen ständiger Kontrolle. In der Praxis wird das dann so aussehen, dass der Teilnehmer z.B. einmal pro Woche (oder auf öfter) bei seinem "Coach" strammstehen und Rechenschaft darüber ablegen muss, wie er sich in den letzten 7 Tagen um die Beendigung seiner Arbeitslosigkeit bemüht hat. Kann er das nicht ausreichend darlegen, folgen umgehend Sanktionen. Rechtsgrundlage bildet dabei eine Eingliederungsvereinbarung.

Erst nach den 6 Monaten sollen die Teilnehmer, die nicht in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten, für 3 Jahre Bürgerarbeit leisten und dafür einen Lohn in Höhe von 900 Euro Brutto pro Monat erhalten, wobei die Bürgerarbeiter weiterhin unter der direkten Kontrolle des zuständigen SGB II-Leistungsträgers stehen und sich weiterhin aktiv um einen Job auf dem 1. Arbeitsmarkt bemühen müssen, diese Bemühungen nachweisen müssen und natürlich sanktioniert werden, wenn Sie das nicht in ausreichendem Umfang können, z.B. weil es keine oder zu wenig zutreffende Stellenangebote gab.

Page 3: Hartz IV Bürgerarbeit Rechtslage

Rechtsgrundlage bildet dabei ebenfalls eine Eingliederungsvereinbarung, bzw. ein originärer öffentlich-rechtlicher Vertrag, wenn kein ALG II-Anspruch mehr besteht. Der Lohn des Bürger- arbeiters soll dabei an Pflichten gebunden werden, d.h. bei Pflichtverletzungen weniger oder gar kein Lohn. Bei Pflichtverletzungen soll den öffentlichen Verlautbarungen nach aber auch kein ersatzweiser Anspruch auf ALG II bestehen, wofür aber im Moment noch keine rechtlichen Voraussetzungen bestehen - aber bis Januar 2011 ist noch viel Zeit, diese zu schaffen.

Von den 900 Euro Brutto darf der Bürgerarbeiter einen Freibetrag von insgesamt 250 Euro behalten - sofern er noch Anspruch auf ALG II hat und sein Lohn deshalb darauf angerechnet wird. Diese 900 Euro Brutto sind aber so bemessen, dass ein Alleinstehender i.d.R. keinen Anspruch mehr auf ALG II hat. Als Bonus entfällt dann auch die GEZ-Befreiung und die Höhe der Zuzahlungen (Belastungsgrenze) zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird mehr als doppelt so hoch, da Berechnungsgrundlage nicht mehr der ALG II-Eckregelsatz, sondern das fast 3mal so hohe Bruttoeinkommen ist.

Dass das Bürgergeld beim SGB II als Erwerbseinkommen gilt und man statt des Grundfreibetrages die tatsächlichen Aufwendungen absetzen kann, wenn diese höher sind als 100€, hilft da auch nicht weiter, denn weder GEZ noch die Zuzahlungen zur GKV werden dabei berücksichtigt.

Abgesehen davon ergeben 900 Euro Brutto für 30 Std. pro Woche einen effektiven Stundenlohn von 7,14 Euro/Std., der liegt deutlich unter dem geforderten gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro und - zumindest in den alten Bundesländern - i.d.R. auch unter dem Tariflohn für die angezielten Tätigkeitsbereiche. Laut Bundesagentur für Arbeit ist das aber unschädlich, denn lt. Bundesarbeits- gericht wird ein Lohn erst dann sittenwidrig, wenn er weniger als 2/3 des Tarif- bzw. ortsüblichen Lohnes beträgt.

Laut Frau von der Leyen soll die Bürgerarbeit gemeinnützig sein und keine regulären Jobs ver- drängen, was aber genau so zu sehen ist, wie bei den 1 Euro Jobs: da hält sich auch so gut wie keiner daran, denn diese Festlegung ist bewusst weit gefasst. Man muss sich nur mal die von Frau von der Leyen genannten Einsatzgebiete ansehen: behinderte Menschen betreuen, Sportangebote für Jugendliche leiten - Fachgebiete, die sich in der freien Wirtschaft finden und normalerweise durch ausgebildetes Personal ausgeführt werden. Im Übrigen steht es den jeweiligen Leistungs- trägern absolut frei, wo und wie sie den Bürgerarbeiter einsetzen.

Die Fördervoraussetzungen für die Maßnahmeteilnehmer der "Bürgerarbeit" der Frau von der Leyen sind im Prinzip die gleichen wie bei 1 Euro Jobs (die dort aber meist nicht eingehalten werden): Arbeitslose ohne festen Tagesrythmus, die das Arbeiten erst wieder lernen müssen, oder die multible Vermittlungshemmnisse haben (vgl. "Arbeitshilfe AGH" der Bundesagentur für Arbeit). Darüber hinaus muss eine Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt innerhalb von 6 Monaten zumindest warscheinlich sein. Und natürlich gilt der Bürgerarbeiter nicht als arbeitslos.

Diese Bürgerarbeit ist also eine Mischung aus AGH mit Entgeld unter den einschränkenden Fördervoraussetzungen einer AGH mit MAE und das Ganze unter deutlich verschärfter Druck- und Zwangausübung gegenüber dem Arbeitslosen. Die Bürgerarbeit der Frau von der Leyen ist also die praktische Umsetzung des von den Arbeitgeberverbänden lange geforderten Work-Fare Prinzips, oder wie CDU, CSU, FDP und SPD es ausdrücken: "Nur wer arbeitet, soll auch essen." Die moderne Form des Feudalismus, moderne Sklaverei nach dem "Zuckerbrot und Peitsche"-Prinzip.

Fakt ist, der Arbeitsmarkt ist in den Händen absolut skrupelloser rein profitorientierter Geschäfte- macher und vollkommen aus den Fugen geraten, diese Bürgerarbeit ist nur ein weiteres Geschwür darin.

Page 4: Hartz IV Bürgerarbeit Rechtslage

Und es wird noch sehr lange dauern, bis er wieder mit Begriffen wie Ehrlichkeit, menschlich oder Sozial bezeichnet werden kann - genau so lange, bis es in Bundestag und Bundesrat eine Mehrheit gibt, die bereit und in der Lage ist, diesen skrupellosen Geschäftemachern Paroli zu bieten.

Hartz IV Bürgerarbeit, wo wird sie eingeführt?Übersicht der Bundesländer und Kommunen in denen vorerst für die Bürgerarbeit von ALG II Bezieher den Zuschlag erhalten haben.

(13.07.2010) Es regt sich kaum Kritik oder Widerstand gegen die Pläne, Hartz IV Bezieher zur "Bürgerarbeit" zu verpflichten. Denn die Bürgerarbeit für 900 Euro brutto monatlich (davon werden noch Steuern, Rentenbeiträge und Krankenkassenbeiträge abgezogen) ist keineswegs ein "Angebot", sondern eine Zwangsverpflichtung zur Arbeit zum Hungerlohn. Denn wer sich weigert, wird mit drastischen Regelkürzungen sanktioniert und zwar solange, bis man eine Bürgerarbeits- stelle angenommen hat.

Kommunen und Städte reißen sich geradezu um die Vergabe der Bürgerarbeit vom Bund. Denn erstens können die Betroffenen dort eingesetzt werden, wo man eigentlich reguläre Jobs schaffen müsste (z.B. Reinigen von Parks) und zweitens kann man so gut die eigene Arbeitslosenstatistik sanieren Obendrein erhält man auch noch Zuschüsse vom Bund. Die Logik der Bundesarbeits- ministerin von der Leyen lautet, gibt es keine Arbeit, so erschaffen wir einen neuen Niedrig- lohnsektor. Vollmundig reist sie damit durch die Presselandschaft und alle nicken fleißig ab.

Bürgerarbeit Städte und KommunenFolgende Städte und Kommunen haben den Zuschlag für die Bürgerarbeit erhalten:

Baden-WürttembergAgentur für Arbeit Heidelberg ARGEARGE Emmendingen ARGEARGE Freiburg ARGEARGE Karlsruhe ARGEARGE Landkreis Lörrach ARGEARGE Mannheim ARGEARGE zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis ARGEJC Stadt Pforzheim ARGEJC Stuttgart ARGEJobCenter Heidenheim ARGEJobCenter Landkreis Konstanz ARGELandratsamt Ortenaukreis / Kommunale Arbeitsförderung zkTLandratsamt Waldshut zkTRhein-Neckar-Kreis gAw

BayernAAgAw Stadt Passau gAwAldA Berchtesgadener Land / ARGE Traunstein 2 x ARGEARGE Bamberg ARGEARGE Freyung-Grafenau ARGEARGE Fürth ARGEARGE Hof ARGE

Page 5: Hartz IV Bürgerarbeit Rechtslage

ARGE LK Rhön-Grabfeld / ARGE LK Bad Kissingen / ARGE LKSchweinfurt / ARGE Haßberge / zkT Stadt SchweinfurtARGE Miltenberg / ARGE LK Aschaffenburg / ARGE Stadt Aschaffenburg 3 x ARGEARGE München / ARGE Dachau 2 x ARGEARGE Passau Land ARGEARGE Stadt Nürnberg ARGEARGE Tirschenreuth ARGEARGE Weiden-Neustadt ARGEARGE Weißenburg-Gunzenhausen ARGEARGE Wunsiedel-Tirschenreuth/Nord ARGEJobCenter Ingolstadt ARGEJobCenter Landkreis Kronach ARGEJobCenter Weilheim Schongau ARGE

BerlinJobCenter Charlottenburg-Wilmersdorf ARGEJobCenter Friedrichshain Kreuzberg ARGEJobCenter Lichtenberg ARGEJobCenter Marzahn-Hellersdorf ARGEJobCenter Mitte ARGEJobCenter Neukölln ARGEJobCenter Tempelhof-Schöneberg ARGEJobCenter Treptow-Köpenick ARGE

BrandenburgARGE LK Teltow Fläming ARGEARGE Havelland (ILZ) ARGEARGE LK Dahme Spreewald ARGEARGE Potsdam ARGEARGE Prignitz ARGEARGE Stadt Brandenburg/Havel ARGEJC Barnim ARGEJC Cottbus ARGEJC Elbe-Elster ARGEJC Märkisch-Oderland ARGEJC Oberspreewald-Lausitz ARGELK Oberhavel zkTLK Oder-Spree zkTLK Potsdam-Mittelmark ARGELK Spree-Neiße zkTLK Uckermark zkT

BremenARGE JC Bremerhaven ARGEBremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales ARGE

HamburgHamburger AG SGB II JC Barmbeck ARGE

HessenArbeitsförderung Kassel-Stadt GmbH ARGEArbeitsförderung LK Kassel ARGE

Page 6: Hartz IV Bürgerarbeit Rechtslage

Arbeitsförderung LK Schwalm-Eder ARGEARGE Arbeitsförderung Werra-Meißner ARGEARGE Offenbach am Main (MainArbeit) ARGEARGE Waldeck Frankenberg ARGEGIAG mbH LK Gießen ARGEJobKOMM Wetteraukreis ARGELahn-Dill-Arbeit GmbH ARGELK Marburg-Biedenkopf zkT

Mecklenburg-VorpommernARGE Demmin ARGE Job-Center Uecker-Randow, ARGEMecklenburg-StrelitzARGE Landeshauptstadt Schwerin ARGEARGE Mecklenburg-Strelitz ARGE ARGE Demmin, Job-CenterUecker-RandowARGE Nordvorpommern ARGEARGE Rügen ARGEARGE Wismar ARGEHanse-Jobcenter Rostock ARGEJobcenter Güstrow ARGEJob-Center Uecker-Randow ARGE ARGE Demmin, ARGEMecklenburg-StrelitzJobzentrum Bad Doberan ARGELandkreis Ostvorpommern zkTVier-Tore-Job-Service Neubrandenburg ARGE

NiedersachsenArbeitGemeinschaft für Osnabrück / AGOS ARGEARGE Braunschweig ARGE ARGE SalzgitterARGE JobCenter Cuxhaven ARGEARGE Landkreis Cloppenburg ARGEARGE Lüneburg / Landkreis Lüneburg ARGEARGE Salzgitter ARGE ARGE BraunschweigJobCenter Region Hannover ARGEJobCenter Schaumburg ARGEJobCenter Wilhelmshaven ARGELandkreis Emsland zkTLandkreis Göttingen / Amt für Arbeit und Qualifizierung zkTLandkreis Grafschaft Bentheim zkTLandkreis Leer / Zentrum für Arbeit zkTLandkreis Peine / Fachdienst Arbeit zkT Landkreis Osterode a. HarzLandkreis Soltau-Fallingbostel / Heidekreis zkTLK Osterode am Harz zkT Landkreis PeineLK Verden zkTMaßArbeit kAöR LK Osnabrück zkT

Nordrhein-WestfalenArbeit Hellweg Aktiv Soest ARGEArbeitplus in Bielefeld GmbH ARGARGE Duisburg ARGEARGE Euskirchen Kreishaus ARGE

Page 7: Hartz IV Bürgerarbeit Rechtslage

ARGE für Arbeit im Kreis Paderborn ARGEARGE im Kreis Heinsberg ARGEARGE in der StädteRegion Aachen ARGEARGE Köln ARGEARGE Kreis Höxter ARGEARGE Kreis Unna ARGEARGE Kreis Wesel ARGEARGE Märkischer Kreis - Dienststelle Iserlohn ARGEARGE Remscheid ARGE ARGE SolingenIntegrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen ARGEJC ARGE Dortmund ARGELippe pro Arbeit / Detmold ARGELK Borken (Service-Punkt Arbeit im Kreis Borken) zkT LK Coesfeld, LK WarendorfLK Coesfeld zkT LK Warendorf, LK BorkenLK Düren zkTLK Ennepe-Ruhr /JobAgentur zkTLK Kleve zkTLK Minden-Lübbecke zkTLK Warendorf ARGE LK Coesfeld, LK BorkenMülheim an der Ruhr, Stadt zkTStadt Hamm zkTVESTISCHE ARBEIT Recklinghausen ARGEZentrum für Eingliederung in Arbeit Solingen ARGE ARGE Remscheid

Rheinland-PfalzARGE Altenkirchen ARGEARGE JobBörse Pirmasens ARGEARGE Job-Börse Zweibrücken ARGE Agentur für Arbeit PirmasensARGE Mayen-Koblenz ARGEARGE Trier / Eifelkreis Bitburg-Prüm ARGE AG AfA TrierARGE Trier / LK Bernkastel-Wittlich ARGE AG AfA TrierARGE Trier / LKTrier-Saarburg ARGE AG AfA TrierARGE Trier / Stadt Trier ARGE AG AfA TrierGrundsicherung für Arbeitsuchende Jobcenter-Neuwied ARGEJob-Center für Arbeitsmarktintegration Worms GmbH ARGE

SaarlandARGE Neunkirchen ARGEARGE Saarbrücken ARGEARGE Saarlouis / Kreisagentur für Arbeit und Soziales Merzig-Wadern 2 x ARGEARGE Saarpfalz ARGELK St. Wendel zkT

SachsenARGE Dresden ARGEARGE Freiberg ARGEARGE Mittweida ARGEARGE Vogtlandkreis ARGEARGE Vogtlandkreis-Plauen ARGEARGE Zwickau-Stadt ARGELandkreis Bautzen zkTLandkreis Görlitz (Dienstleistungszentrum für Arbeit Görlitz) ARGE

Page 8: Hartz IV Bürgerarbeit Rechtslage

Landkreis Meißen zkTLandkreis Mittelsachsen, Amt für Arbeit und Beschäftigungsförderung zkTStadt Leipzig ARGE

Sachsen-AnhaltAAgAw Halle / Saalkreis gAwAltmarkkreis Salzwedel gAwARGE Aschersleben-Staßfurt ARGEARGE Börde ARGEARGE Burgenlandkreis ARGEARGE Halle ARGEARGE Magdeburg ARGEARGE Mansfelder Land ARGEARGE Stendal (Gesch. Havelberg) ARGEARGE Wittenberg ARGEJC Dessau-Roßlau ARGEJobCenter Jerichower Land ARGELandkreis Anhalt-Bitterfeld / Stadt Bitterfeld-Wolfen & EinheitsgemeindeOsternienburger Land ARGELandkreis Anhalt-Bitterfeld, Kommunale Beschäftigungsagentur zkTLandkreis Harz (Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur) zkTLandkreis Saalekreis / Stadt Bad Dürrenberg zkT

Schleswig-HolsteinARGE Dithmarschen ARGEARGE Kreis Plön ARGEARGE Lübeck ARGEARGE Ostholstein ARGEARGE Rendsburg-Eckernförde ARGEJC Kiel ARGE

ThüringenAgentur für Arbeit Altenburg gAwARGE Grundsicherung Unstrut-Hainich-Kreis ARGEARGE Grundsicherung WartburgkreisBad SalzungenARGEARGE Kyffhäuserkreis Artern ARGEARGE LK Greiz ARGE GemeinschaftsantragBürgerarbeit OstthüringenARGE LK Nordhausen ARGEARGE LK Saalfeld-Rudolstadt ARGE GemeinschaftsantragBürgerarbeit OstthüringenARGE Saale-Holzland-Kreis ARGE GemeinschaftsantragBürgerarbeit OstthüringenARGE Saale-Orla-Kreises ARGE GemeinschaftsantragBürgerarbeit OstthüringenARGE SGB II JC Weimar/Apolda ARGEARGE Stadt Gera ARGE GemeinschaftsantragBürgerarbeit OstthüringenJC ARGE LK Sonneberg ARGEJC ARGE Suhl ARGE

Page 9: Hartz IV Bürgerarbeit Rechtslage

LK Eichsfeld zkTStadt Jena zkT GemeinschaftsantragBürgerarbeit Ostthüringen.

Bürgerarbeit: Das neue Konzept bei Hartz IV?Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen präsentierte das Bürgerarbeit "Drei-Jahres-Programm".

(10.07.2010) Hartz IV Bezieher sollen zur Bürgerarbeit verdammt werden. Eigens dafür stellte die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ein sog. "Drei-Jahres-Programm" vor. Die Bürgerarbeit soll vor allem in sog. gemeinnütziger Arbeit münden. So sollen ALG-II Bezieher beispielsweise ältere und behinderte Menschen unterstützen, in Jugendzentren Sportangebote unterbreiten oder in Parks die Grünanlagen reinigen. Alles Tätigkeiten, für die auch "normale" Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Doch der Plan der Arbeitsministerin ist, die Menschen quasi für den Regelsatz arbeiten zu lassen. Denn die Vergütung beträgt in der Regel 900 Euro brutto. Das bedeutet, von den 900 Euro werden noch einmal Steuern, Renten- und Krankenkassen- beiträge abgezogen. Von dem Rest muss dann Miete, Heizung, Strom und der Lebensunterhalt beglichen werden. Kaum mehr also, als zuvor. Doch "wenigstens" können die Menschen nun für wenig Geld schuften.

Ab dem 15 Juli 2010 soll nach den Plänen der Bundesregierung eine sog. sechsmonatige "Aktivierungsphase" beginnen, an der etwa 160.000 ALG II Bezieher teilnehmen sollen. Für alle, die trotz "gezielten Fördermaßnahmen" keinen Job finden, sollen ab Januar 2011 rund 34.000 sozialversicherungspflichtige Stellen zur Bürgerarbeit geschaffen werden. Die Bürgerarbeit soll verpflichtend sein. Wer sich weigert den Müll in Parkanlagen zu beseitigen, dem soll der Hartz IV Regelsatz auf Null gekürzt werden. So sagte die Arbeitsministerin von der Leyen: "Natürlich entsteht so auch ein Vertrag zwischen Arbeitsuchenden und Jobcentern", wer sich weigert bekommt auch keine Sozialleistungen mehr.

Bessere Hartz IV Betreuung durch Argen-Vergleich?Erwerbslose sollen besser betreut werden, wenn Hartz IV-Behörden in den Wettbewerb treten?

(04.07.2010) Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigt vollblumig an, "Hartz IV-Bezieher sollen zukünftig besser betreut werden", dazu müssten Jobcenter in einen "öffentlichen Wettbewerb" treten. Die Ämter sollen in einen Leistungsvergleich versetzt werden, damit die Vermittlung von Erwerbslosen "flächendeckend besser" wird. Zur Begründung nannte die Arbeitsministerin, seit der Hartz IV Arbeitsmarktreform 2005 hätten sich Bund und Kommunen gemeinsam um die Vermittlung von Arbeitslosengeld II Bezieher gekümmert. "Die Jobcenter vermitteln Arbeitslose seitdem erfolgreicher und schneller", so von der Leyen gegenüber dem "Handelsblatt". Allerdings hätten sich die Erfolge bei "leicht vermittelbaren Kunden" eingestellt, bei anderen, schwer Vermittelbaren, habe sich weitestgehend nichts verändert.

Deshalb, so Frau von der Leyen, setze sie auf einen öffentlichen Vergleich. Wenn die Jobcenter-Reform in Kraft tritt, sollen zeitnah Daten veröffentlicht werden, wie erfolgreich die Arbeit der einzelnen Behörden ist. Dabei steht die "Innovation" der Behörden im Mittelpunkt in der Bewertung. Bewertet werden soll, ob Erwerbslose eher verwaltet oder ob sie "innovativ in Arbeit" gebracht

Page 10: Hartz IV Bürgerarbeit Rechtslage

werden. Durch die Veröffentlichung der Daten sollen Landräte, Bürgermeister und Kommunen für die Arbeit der Jobcenter verantwortbar gemacht werden.

Nicht mehr Jobs, nur mehr Druck.Grundsätzlich ist nichts entgegen zu setzen, wenn die Arbeit von Behörden bemessen und kontrolliert werden soll. Allerdings scheint die Ministerin davon auszugehen, dass allein durch einen künstlich geschaffenen Wettbewerb mehr Arbeitsplätze entstehen. Eher ist zu befürchten, dass Landkreise und Städte von nun an einen größer werdenden Druck an Erwerbslose weiter geben, um gewisse Bewertungsnoten zu erfüllen. Und wenn keine regulären sozialversicherungspflichtigen Jobs vorhanden sind, müssen eben welche über die öffentliche Hand per Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) geschaffen werden. So können von nun an z.B. über 50-Jährige darauf "hoffen" dauerhaft in Ein-Euro-Jobs oder in die neu geschaffene Bürgerarbeit vermittelt zu werden. Explizit benannte nämlich die Bundesarbeitsministerin die "schlecht Vermittelbaren", bei denen die "Leistung" der Ämter erhöht werden soll. An der Situation der Erwerbslosen wird sich deshalb noch lange nichts verändern. Doch die Ministerin kann mal wieder mit Augenwischerei punkten. Dafür hat sie schließlich ihre gut bezahlten Image-Berater. Bürgerarbeit mehr Geld als bei Hartz IV?Bürgerarbeit: Haben Bürgerarbeit-Betroffene mehr Geld zur Verfügung, als diejenigen die einen Ein-Euro-Job ausüben?

(16.07.2010) Hartz IV und die Bürgerarbeit: Die Bundesregierung kündigte an, künftig bei der Vergabe von Ein-Euro-Jobs zu sparen. Dafür soll jedoch die sog. Bürgerarbeit eingeführt werden. Wir haben einmal nachgerechnet, wieviel tatsächlich denjenigen übrig bleibt, die eine solche Bürgerarbeit verrichten müssen. "Müssen" deshalb, weil eine sog. Bürgerarbeit nicht freiwillig ist, sondern unter Androhung von Sanktionen (Kürzung des ALG II Regelsatzes bis auf Null) angenommen werden muss. Die Bundesregierung behauptet, dass Menschen die zur Bürgerarbeit verpflichtet werden, mehr Geld zur Verfügung habe, als vorher. Wir rechnen einmal nach:

Hartz IV Bezieher mit einem Ein-Euro-Job:Ein Alleinstehender bekommt 359 Euro Regelsatz plus 350 Euro Unterkunftskosten plus 120 Euro durch den Ein-Euro-Job. Das ergibt eine Gesamtsumme von 829 Euro. Zusätzlich erhalten Ein-Euro-Jobber die Fahrtkosten erstattet plus Mehraufwendungen.

Bürgerarbeit:Personen die eine Bürgerarbeit verrichten, erhalten laut Bundesarbeitsministerium 900 Euro brutto. Davon muss ein Bürgerarbeiter bei einem Krankenkassenbeitragssatz von rund 14 Prozent 63 Euro Krankenversicherung begleichen. Zusätzlich fallen dann auch noch Miete, Strom und Heizkosten an. Nehmen wir einmal an, der Bürgerarbeiter muss auch hier im Durchschnitt 350 Euro für die Kosten der Unterkunft aufkommen. Verblieben gerade einmal acht Euro mehr im Monat, als jemand im Hartz-IV Bezug plus Ein-Euro-Job.

Doch oftmals erhalten sog. "Ein-Euro-Jobber" nicht nur einen Euro, sondern 1,50 oder zwei Euro in der Stunde. Dann entpuppt sich die Aussage der Bundesregierung als glatte Lüge, bei der Bürgerarbeit hätten die Betroffenen mehr in der Tasche, als zuvor. Zudem müssen Bürgerarbeiter die Kosten für die Fahrkarte selbst begleichen. Bei Ein-Euro-Jobber werden die Kosten in der Regel von der Behörde auf Antrag beglichen. Da Bürgerarbeiter für mindestens drei Jahre einen regulären Arbeitsvertrag unterschreiben, fallen sie aus der Hilfebedürftigkeit raus. Somit haben sie auch keine Ansprüche auf Mehrbedarfskosten vom Amt.

Die kurze und wahrscheinlich unvollständige Rechnung soll kein Plädoyer für die Arbeits- gelegenheit "Ein-Euro-Job" sein, sondern nur beweisen, dass Betroffene durch die Bürgerarbeit nicht unbedingt mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben, als von der Bundesregierung immer wieder propagiert. Im Gegenteil, durch die Bürgerarbeit werden die Menschen verdammt im

Page 11: Hartz IV Bürgerarbeit Rechtslage

Niedrigstlohn-Sektor zu arbeiten und das in der Regel mit genauso viel finanziellen Mitteln, als zuvor. Auch erschließt sich bis jetzt nicht, warum die Bürgerarbeit helfen soll, die Menschen in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Aber was macht die Bundesregierung nicht alles, um schöne neue Statistiken zu pflegen. Und das auf Kosten der Menschen, die dazu verdammt werden, im Billig-Lohn-Sektor zu arbeiten.

Hartz IV: Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB IIArbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH) bei Hartz IV.

Bei Arbeitsangelegenheiten (sog. Ein-Euro-Jobs) sollten Hartz IV Betroffenen genau schauen, ob die Voraussetzung tatsächlich gesetzeskonform sind. Hier erhalten Sie eine genaue Übersicht über alle Detailfragen einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH).

Grundlage: Was ist eine Arbeitsgelegenheit (Ein-Euro-Job)Nach § 16d Satz 1 SGB II sollen für erwerbsfähige Hilfebedürftige (ALG II), die keine Arbeit finden können, Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vor- schriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§ 16d Satz 2 SGB II).

Arbeitsangelegenheiten sind nachrangig gegenüber der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung, denn sie kommen nur zum Einsatz, wenn voraussichtlich innerhalb der nächsten 6 Monate keine Ver- mittlung auf den 1. Arbeitsmarkt oder ein anderes Eingliederungsinstrument nach § 16 Abs. 1 und 2 SGB II möglich ist.

Voraussetzungen für eine AGH:Die Arbeitsangelegenheiten:- müssen im öffentlichen Interesse liegen,- dürfen nur geschaffen werden, um zusätzliche Tätigkeiten zu erledigen,- dürfen keine regulären Arbeitsplätze gefährden/verdrängen/verhindern,- müssen wettbewerbsneutral sein und- müssen arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein.

Die zu erledigenden Tätigkeiten müssen im öffentlichen Interesse liegen. In entsprechender Anwendung von § 261 Abs. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) liegen die im Rahmen von AGH ausgeführten Tätigkeiten im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemein- heit dient. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dienen, liegen nicht im öffentlichen Interesse.

Wenn es sich bei den auszuführenden Tätigkeiten um gemeinnützige Arbeiten handelt, ist dies oftmals ein Hinweis darauf, dass die Voraussetzung „öffentliches Interesse“ erfüllt sein kann. Als gemeinnützig gelten Arbeiten, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit/des Allgemein- wohls auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet dienen. Hierzu gehören z.B. AGH in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe, Umwelt- und Gewässerschutz, Landschafts- und Denk-malschutz, Jugend-, Familien- oder Altenhilfe, Gesundheitswesen einschließlich Pflege und Sport.

Page 12: Hartz IV Bürgerarbeit Rechtslage

Die Gemeinnützigkeit eines AGH-Trägers ist zwar häufig ein Indiz dafür, dass öffentliches Interesse gegeben sein kann, sie allein ist aber nicht hinreichend für die Annahme, dass die durchgeführten Arbeiten tatsächlich im öffentlichen Interesse liegen. Es ist daher stets eine einzelfallspezifische Prüfung, ob die Voraussetzung erfüllt ist, erforderlich.

Träger, die die Schaffung einer AGH anbieten, haben in diesem Zusammenhang nachvollziehbar und ausführlich darzulegen, worin das öffentliche Interesse an der Erledigung der Tätigkeit besteht.

Es reicht regelmäßig nicht aus, wenn das Tätigwerden der Teilnehmerin/des Teilnehmers in der AGH „nur“ dem (womöglich gemeinnützigen) Träger bzw. seinen Einsatzstellen zugute kommt, sondern es muss deutlich werden, welchem Personenkreis die Aktivitäten zugute kommen. Hierbei kann als Grundregel Folgendes festgehalten werden: „Je kleiner der begünstigte Personenkreis, umso geringer das öffentliche Interesse“.

Zusätzlichkeit / keine Gefährdung regulärer BeschäftigungDie im Rahmen von AGH ausgeführten Tätigkeiten sind in entsprechender Anwendung von § 261 Abs. 2 SGB III zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht bzw. nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderfähig, wenn die Durchführung ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren erfolgt.

Tätigkeiten, die dem Pflichtaufgabenbereich bzw. den üblicherweise auszuübendenTätigkeiten des Trägers der AGH zuzurechnen sind, sind also nicht zusätzlich und dürfen daher nicht von Teilnehmerinnen/ Teilnehmern an einer AGH erledigt werden. Gleiches gilt, wenn die Tätigkeiten zum Pflichtaufgabenbereich oder zu den üblicherweise von einem Anderen auszu- übenden Tätigkeiten gehören würden. Zum Pflichtaufgabenbereich bzw. zu den üblicherweise auszuübenden Tätigkeiten zählen die Tätigkeiten, deren Erledigung aufgrund rechtlicher Pflicht oder aus anderem Grund notwendig ist. Rechtliche Verpflichtungen können sich z.B. aus Gesetzen, Rechtsverordnungen, Anordnungen, Satzungen oder selbstbindenden Beschlüssen zuständiger Gremien ergeben.

Tätigkeiten, die unverzüglich durchgeführt werden müssen, sind keine zusätzlichen Tätigkeiten, die im Rahmen einer AGH erledigt werden dürfen. Zu den nicht förderungsfähigen Arbeiten gehören auch laufende Instandsetzungs-, Unterhaltungs- und Verwaltungsarbeiten oder sonstige Arbeiten, die von der Sache her unaufschiebbar oder nach allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen für eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung unerlässlich sind.

Zielsetzung dieser Regelung ist, dass reguläre Beschäftigung nicht verdrängt oder beeinträchtigt werden darf. Dazu gehört, dass· die Schaffung neuer Arbeitsplätze,· die Wiederbesetzung frei gewordener Arbeitsplätze,· die notwendige Erweiterung des Personalbestandes,· die Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse oder· eine sich daran anschließende unbefristete Einstellungnicht durch die Schaffung einer AGH verhindert werden dürfen.

Vor diesem Hintergrund ist z.B. auch ein Einsatz von Teilnehmerinnen/Teilnehmern an einer AGH als Urlaubs-/ Krankheits-/Schwangerschaftsvertretung, wegen Überstundenabbaus des Personals oder zur Erfüllung notwendiger Tätigkeiten in einem bestreikten Betrieb nicht zulässig.

Page 13: Hartz IV Bürgerarbeit Rechtslage

Träger, die die Schaffung einer AGH anbieten, haben daher in diesem Zusammenhang nach- vollziehbar und ausführlich darzulegen, welche Aufgaben sie als Pflichtaufgaben wahrzunehmen haben und welche Aufgaben daneben als zusätzliche Tätigkeiten erbracht werden können. Eine Förderung im Rahmen einer AGH ist nur zulässig, wenn eine eindeutige Trennung von förderungs- und nichtförderungsfähigen Arbeiten (also eine Trennung von zusätzlichen Tätigkeiten einerseits und Pflichtaufgaben andererseits) möglich ist. Notwendige Nachweise/Erklärungen sind in diesem Zusammenhang insbesondere folgende:

- Träger, die über einen Stellen-/Dienstverteilungs- oder ähnlichen Plan verfügen, der den Umfang des vorzuhaltenden Personals unmittelbar (z.B. in Form von Stellenplänen) oder mittelbar (z.B. in Form von Pflegeplänen im Grünbereich etc.) festlegt, haben zu bestätigen, dass das nach diesem Plan vorzuhaltende Personal tatsächlich vorhanden ist. Gelegentlich kommt es vor, dass Teil- nehmerinnen/Teilnehmer an einer AGH bei dem Träger ein Praktikum auf dem 1. Arbeitsmarkt absolvieren können und wollen, z.B. weil der Träger der AGH einer Einstellung der Person als Mitarbeiterin/Mitarbeiter positiv gegenübersteht. Da im Rahmen der AGH nur die beschriebenen Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen, können Teilnehmerinnen /Teilnehmer während der Arbeits- gelegenheit keine Praktika absolvieren. Die Teilnahme an einem Praktikum ist daher nur möglich, wenn die AGH beendet oder unterbrochen wird.- Träger bzw. Einsatzstellen, die einen Personalrat/einen Betriebsrat/eine Mitarbeitervertretung haben, haben dessen/deren schriftliche Zustimmung zur Schaffung der AGH vorzulegen.

WettbewerbsneutralitätIm Zusammenhang mit der Einrichtung von AGH dürfen bestehenden Unternehmen am Markt für Güter und Dienstleistungen keine Wettbewerbsnachteile entstehen. Träger, die die Schaffung einer AGH anbieten, haben zu bestätigen, dass das Tätigwerden im Rahmen der AGH nicht dazu führt, dass die ansonsten an die (heimische) Wirtschaft zu vergebende Arbeitsaufträge nicht vergeben werden.Arbeitsmarktpolitische ZweckmäßigkeitDie AGH sollen arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein. Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit ist regelmäßig gegeben, wenn die AGH erforderlich und geeignet ist, um die Teilnehmerin/den Teil- nehmer durch Einarbeitung oder Qualifizierung für den Arbeitsmarkt beschäftigungsfähig zu machen und ihr/ihm so eine bessere Perspektive zu eröffnen. Das ist der Fall, wenn sie ins- besondere:- Hilfe zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung bieten und damit eine Verbesserung der Chancen am Arbeits-/Ausbildungsmarkt,- die Sicherung und Erweiterung individueller Qualifikationen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten unterstützen,- Erkenntnisse zur Erwerbsfähigkeit liefern und/oder- Anreize für die Aufnahme regulärer Beschäftigung bieten.

Rahmenbedingung für die Ausübung von AGHKein ArbeitsverhältnisDie Teilnahme einer/eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach dem SGB II an einer AGH stellt eine nicht versicherungspflichtige Beschäftigung im Rahmen eines Sozialrechtsverhältnisses dar, für die der/dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen ist. Durch die Teilnahme an einer AGH wird kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts begründet. Es wird daher kein Arbeitsvertrag geschlossen.

Arbeitsschutz und Urlaub bei AGHDie Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Vorschriften über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden.

Page 14: Hartz IV Bürgerarbeit Rechtslage