Harvesting woodfuel from hedges

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Rahmendingungen für Heckenpflege Multifunktionalität Um den Wert von Hecken zu maximieren ist eine sektoren- übergreifende Politik notwendig. Folgende Bereiche sind dabei von besonderer Bedeutung: Biodiversität Ökosystemdienstleistungen Landwirtschaft Landschaftsästhetik Kulturelle und historische Werte Erneuerbare Energien Ökonomisch-ökologische-Korridore Umdenke: Von Abfall zu Produkt Biomasse aus der Landschaftselemente sollte als Produkt wahrgenommen werden, nicht Abfall. Die Nutzung von Biomasse aus Hecken in Form einer lokalen Produkt- Kaskade ist dabei besonders sinnvoll. EU GAP Hecken können als ökologische Vorrangfläche im Rahme im Rahmen des Greening der neuen gemeinsamen EU Agrarpolitik genutzt werden. Wegen des hohen ökologischen Werts von Hecken haben sie dabei Gewichtungsfaktor von 2.

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Harvesting woodfuel from hedgesPolicy implications in Germany

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Page 1: Harvesting woodfuel from hedges

Rahmendingungen für

Heckenpflege

Multifunktionalität

Um den Wert von Hecken zu

maximieren ist eine sektoren-

übergreifende Politik notwendig.

Folgende Bereiche sind dabei von

besonderer Bedeutung:

Biodiversität

Ökosystemdienstleistungen

Landwirtschaft

Landschaftsästhetik

Kulturelle und historische Werte

Erneuerbare Energien

Ökonomisch-ökologische-Korridore

Umdenke: Von Abfall zu Produkt

Biomasse aus der Landschaftselemente

sollte als Produkt wahrgenommen werden,

nicht Abfall. Die Nutzung von Biomasse

aus Hecken in Form einer lokalen Produkt-

Kaskade ist dabei besonders sinnvoll.

EU GAP

Hecken können als ökologische Vorrangfläche

im Rahme im Rahmen des Greening der neuen

gemeinsamen EU Agrarpolitik genutzt werden.

Wegen des hohen ökologischen Werts von

Hecken haben sie dabei Gewichtungsfaktor

von 2.

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Pflegezeitraum

Heckenpflegemaßnahmen sind grundsätzlich

nur in der Zeit vom 1. März bis zum 30.

September erlaubt (BNatSchG § 39).

Geschütze Landschaftsbestandteile

Hecken können Teil eines geschützten

Landschaftsbestandteiles (BNatSchG §

29), von Biotopverbünden und

Biotopvernetzungen (BNatSchG § 21) und

gesetzlich geschützten Biotopen

(BNatSchG § 30) sein. In diesem Fällen

besteht ein besonderer Schutz.

Maßnahmen sind genehmigungspflichtig.

Artenschutz

Bei Heckenpflegemaßnmahmen ist der

Artenschutz zu beachten. „Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders

geschützten Arten nachzustellen, sie zu

fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre

Entwicklungsformen aus der Natur zu

entnehmen, zu beschädigen oder zu

zerstören,

2. wild lebende Tiere der streng

geschützten Arten und der europäischen

Vogelarten während der

Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,

Überwinterungs- und Wanderungszeiten

erheblich zu stören; eine erhebliche

Störung liegt vor, wenn sich durch die

Störung der Erhaltungszustand der lokalen

Population einer Art verschlechtert,

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der

wild lebenden Tiere der besonders

geschützten Arten aus der Natur zu

entnehmen, zu beschädigen oder zu

zerstören,

4. wild lebende Pflanzen der besonders

geschützten Arten oder ihre

Entwicklungsformen aus der Natur zu

entnehmen, sie oder ihre Standorte zu

beschädigen oder zu zerstören

(Zugriffsverbote).“

Pflege

„Zulässig sind schonende Form- und

Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses

der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von

Bäumen“ (BNatSchG § 39).