Heimatbuch Hennersdorf_1-50

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HENNERSDORF Ein Heimatbuch A-PDF Split DEMO : Purchase from www.A-PDF.com to remove the watermark

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Kronik des Dorfes Hennersdorfs

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HENNERSDORF

Ein Heimatbuch

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HENNERSDORFbei Deutsch-Gabel

Von der Entstehung bis zum Untergang eines

deutschen Bauerndorfes in Nordböhmen

von

Edmund Werner

Meinem Heimatdorf Hennersdorf in dankbarer Erinnerung gewidmet

Verantwortlich für die Gesamtherstellung:

Friedrich Zenker

1 990

Zweite, überarbeitete Auflage

mit 57 Schwarzweißbildern, 16 anderen Darstellungen und einern Ortsplan

Alle Rechte vorbehalten@ by Edmund Werner, S40l Bendeleben

Überarbeitung und Nachwort: F. Zenker, 6362 wöllstadt 2satz und Druck: Textstudio A&M Klöß, 6000 FrankfuruM. 64Bildraster und Reproduktion: manuats etc., 6079 Neu-lsenburgBinde- und Prägearbeiten: H. Koch, s4o0 sondershausenMitarbeit: H. Krämer, 74a1 pliezhausen, als ortsbetreuerin

I

lnha l tsverze ichn is

. Einleitung

Hennersdorf bis zum Hussitenkriege

Die Zeit vor der DorfgründungErste deutsche Ansiedler in NordböhmenDie Ortsgründung von HennersdbrfKirchliche NachweiseDas Wirken der Seligen ZdislavaGerichtsbarkeit und Beginn der LeibeigenschaftDie Stadt Gabel und der "Gäbler"Die Glaubenslehre des Jan Hus

Hennersdorf bis zum Dreißigjährigen Kriege

Die Zeit bis zur Wartenberger ErbteilungDas Aufkommen dbr lutherischen Glaubenslehre undweitere GeschehnisseDas Richteramt und die Rolle des "Erbkretscham"Käufe, Verkäufe und AusgedingeOber- und NiederhennersdorfDie Dorfkirche - Legende und WirklichkeitDie Gnadenstatue in "St. Maria Geburt"Ptarrer und LehrerGehöfte, Haus- und Landwirtschaft, Kleidung

Hennersdorf im Dreißigjährigen Kriege

Der Fenstersturz zu Prag und dessen FolgenDie Dorfkirche " St. Mariä Geburt" zu HennersdorfErmittlungen durch die Königliche Statthalterei zu pragBauernaufstände im Bereich der WartenbergerGrundherrschaft

Hennersdorf von der Zeit der Schlesischen Kriege bis 1848

Die Zeit des Siebenjährigen Krieges 1756 - 1763Kaiserin Maria Theresia und ihr Ngchfolger Josef ll.Der Aufenthalt Napoleons in GabelDie Zeit bis zum Revolutionsjahr 1848

Hennersdorf nach dem Revolutionsjahr 1B4B

Die allgemeine EntwicklungDie Niederlage Österreichs in der schlacht bei Königgrätz 1866

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II

Die große Zeit des Bauens, der Vereins-und Genossenschaft sgründungen

Beginn einer regen BautätigkeitDie Gründung der freiwilligen FeuerwehrDie Gründung des Militär - Veteranen - VereinesDie Gründung des Theater - DilettantenvereinesDie Gründung des Landwirtschaftlichen ortskasinosDie Gründung der Schweinezucht$enossenschaftDie Gründung der "Ersten MolkereigenossenschaftG.m.b.H. zu Hennersdorf"Die Gründung des GesangvereinsDie Gründung der spar- und Darlehnskasse "Raiffeisen,,Die Gründung der 1. EntwässerungsgenossenschaftDie Gründung einer Ortsgruppe des ,,Bundes derDeutschen in Böhmen"Die Gründung des " Pterdezucht- und pferdever-sicherungsvereines"Die Gründung des Deutschen TurnvereinesDie Gründung der Blasmusik-KapelleDie Gründung des SalonorchestersDie Gründung der Maschinen- und DreschgenossenschaftDie Gründung der JagdgesellschaftDie Gründung der 2. EntwässerungsgenossenschaftDie Elektrifizierung des DorfesDer Kleintierzucht- und ObstbauvereinDie Gründung des FischereivereinesDie Gründung des MilchkontrollvereinesDer "Bund der deutschen Landjugend',Die neue Schule, Post, Telefon und TelegrafieDie folgenden Jahre bis zum Ausbruch des1. WeltkriegesDas Wirken von Persönlichkeiten außerhalbihres Geburtsortes

Hennersdorf im 1. Weltkr ieg 1914 - 191g

Die Auswirkungen des Krieges auf das DorfgeschehenDie Opfer des Krieges

Hennersdorf nach dem 1. Weltkrieg

Die Gründung der Tschechoslowakischen RepublikDie Folgen und GeschehnisseNeue Kirchenglocken auf dem Turm vorr" St. Mariä Geburt"Mechanisierung und Elektrifizierung in derLandwirtschaftErfolge in der ViehzuchtBeginn einer allgemeinen Rezession in derVolkswirtschaftNeubeginn der kulturellen Arbeit im DorfeDie festlichen Tage des Heimatfestes im Jahre 1g2gDie Zeit vom Jahre 1931 anDie nationale KriseDas Schicksalsjahr 1938

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Hennersdorf im 2. Weltkrieg 1939 - 1945

Der Ausbruch des 2. Weltkrieges, die Maßnahmen,Entbehrungen und LeidenDas Kriegsende am 8. Mai 1945Die Hennersdorfer Kriegsopfer

Die Folgen des 2. Weltkrieges

Die Tschechen übernehmen die GemeindeDas fürchterliche Drama der AusweisungGedanken zu den GeschehnissenNamen der ausgewiesenen Familienangehörigen

Anhang

Bemerkungen zum Hennersdorfer DialektGedichte von Hennersdorfern im Dialekt undin Hochdeutsch

Nachwort

Literatur und Quellennachweis

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E I N L E I T U N G

In erschreckendem Maße hat sich die Anzahl von jenen Menschen vermindert,die aus eigenem Erleben über Hennersdorf, von dem was war und was geschah,berichten könnte.

Die geschichtlichen Eintragungen über Hennersdorf erfolgten von der Ortsgrün-dung um 1250 bis zu Beginn des 16. Jahrhunderts in die Landtafel des Königrei-ches Böhmen. Leider fielen diese wichtigen Dokumente einem Brande der PragerBurg im Jahre 1541 zum Opfer.

lm Jahre 1352 wurde erstmals von einer Pfarrkirche in Hennersdorf berichtet undim Jahre 1363 der erste Priester im Dorfe namentlich erwähnt. Bis auf Eintragun-gen in amtlichen Büchern bei der Prager Erzdiözese und den Bestätigungsbü-chern (Libri confirmationum) über die Besetzung von Pfarrstellen, blieben leiderauch die pfarramtfichen Eintragungen in die örtlichen Kirchenmatriken nicht erhal-ten. Wenn auch im Hussitenkriege, der sich von 1419 bis 1436 von Böhmen ausüber weite Gebiete bis in die beiden Lausitzen erstreckte, Hennersdorf nicht ganzverwüstet wurde, so blieben die kirchlichen Eintragungen in dieser Zeit sichernicht unbehelligt. Wahrscheinlich sind deshalb die örtlichen kirchlichen Aufzeich-nungen aus der Frühzeit von Hennersdorf nicht mehr vorhanden.

Nach dem''Hussitenkriege besorgten amtliche Schreiber von der GrundherrschaftWartenberg die Eintragungen in Schöppenbücher, die sich in der Obhut des Dorf-ältesten und später der Dorfrichter befanden. In den Wirren des DreißigjährigenKrieges von 1618 bis 1648 kamen die Eintragungen gänzlich zum Erliegen.

Es ist ein besonderer Glücksfall, daß im Jahre 1928 in Hennersdorf ein großesHeimatfest stattfand. lm Vorlaufe dazu erschien als Festschrift, im Verlag des Hei-matfestausschusses in Hennersdorf bei Deutsch-Gabel, ein Sonderdruck aus den"Mitteilungen des Vereines für Heimatkunde" mit dem Titel:

Hennersdorf bei Oeutscn-Gabelbis zum Dreißigjährigen Kriege

vonFranz Runge - Reichenberg

Diese Festschrift wurde in so vielen Exemplaren aufgelegt, daß sie nicht nur in je-der ortsansässigen Familie vorhanden sein konnte, sondern auch den außerhalbwohnenden gebürtigen Hennersdorfern in ausreichender Stückzahl zur Verfügungstand. Glücklicherweise wurden einige Schriften über die Ereignisse von 1g4Shinweggerettet.Außerdem erschien im Jahre 1935, im Verlage des "Ortsgeschichtlichen Vereinesvon Hennersdorf", eine weitere umfangreiche Arbeit von Prof. Franz Runge:

Hennersdorf bei Deutsch-Gabel(Hennersdorf am Rollberge)

Drei Beiträge zu seiner Geschichte

Beiden sehr aufschlußreichen Arbeiten liegen hauptsächlich die Eintragungen indie Hennersdorfer Schöppenbücher zugrunde. Es ist sehr bedauerlich, daß esnicht möglich war, diese beiden außerordentlich instruktiven Dokumentationenüber Hennersdorf nach 1945 neu aufzulegen. Die Mehrzahl der Hennersdorferhätte am Erwerb derselben ein großes Interesse gehabt und es wäre ein immerlesenswertes Erinnerungsbuch an zu Hause gewesen.

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Nach dem Dreißigjährigen Kriege wurden die Schöppenbücher und zu spätererZeit die Grundbücher weitergeführt. Es ist daher ein unermeßlicher Verlust, daßaus unbekannten Gründen Prof. Runge eine weitere Dokumentation über Fbn-nersdorf, nämlich den Zeitablauf vöm Westfälischen Frieden bis zum Revolutions-jahr 1848, nicht mehr ausarbeiten konnte, nachdem seine drei Beiträge zur Ge-schichte Hennersdorfs 1935 erschienen waren. So bleiben die ortsgeschichtli-chen Abläufe in diesen wichtigen zwei Jahrhunderten ohne eine urkundliche be.legte Dokumentation. Die Grundbücher mit den Eintragungen bis zum Jahre 1g4Sund deren Vorläufer, die Schöppenbücher und weitere urkundliche Schriften, ver-blieben nach den Ereignissen vom Mai 1945 auf dem Gemeindeamt in Henners-dorf. Sowohl die Frage, ob und wohin die Schriften zentral verlagert wurden, mußebenso unbeantwortet bleiben als auch die Frage, ob dieselben femals wieder zurEinsichtnahme durch Deutsche zugänglich sein werden.

Die Besetzung der Hennersdorfer Pfarrstelle war vor 1850 zeitweilig unterbro-chen. Die kirchlich-religiösen Obliegenheiten wurden in dieser Zeit vom PfarramtWartenberg wahrgenommen. Deshalb verblieb auch die Verwaltung des Henners-dorfer kircheneigenen Grundbesitzes, einschließlich dessen Pachteinnahmen, biszum Jahre 1945 bei Wartenberg. Lediglich die zur Hennersdorfer Kirchengemein-de gehörenden Matriken wurden zurückverlagert. Dadurch war es möglich, an-hand der kirchenamtlichen Eintragungen die Familiengeschichte über mehrereGenerationen zurück zu verfolgen. Bis zur Ausweisung des letzten deutschenOrtsgeistlichen befanden sich alle pfarramtlichen Matriken und weitere Dokumen-te im Pfarrhause. Sehr wahrscheinlich wurden sie in das Diözesenamt nach Leit-meritz verlagert. In bestimmten Fällen sind vielleicht dort, nach besonderen Ge-nehmigungsverfahren Einsichtnahmen möglich.

Mit diesen Vorbemerkungen sollte angedeutet werden, wie schwer es 45 Jahrenach 1945 geworden ist, mit so wenig ortsgeschichtlich- historischen Unterlageneine Dorfgeschichte zu schreiben. Obwohl persönliche Mitteilungen ausBekannten- und Freundeskreisen und eigene Rückerinnerungen manche Hilfestel-lung gaben, konnte über viele ortsgeschichtliche Vorgänge nicht erschöpfend be-richtet werden.Nach manchem Zweifel am Gelingen der Arbeit, ließ ich dennoch nicht ab, dieOrtsgeschichte über Hennersdorf zum Abschluß zu bringen.

Mir ist sehr daran gelegen, daß mit dieser Ortsgeschichte die nach 1945 Gebore-nen angesprochen werden, die vom Elternteil her'noch Hennersdorfer sind. Aberauch allen anderen Heimatfreunden, Schicksalsgefährten und Nachkommen kanndieses Buch helfen, die Erinnerung an unsere alte Heimat wachzuhalten. Geradewir Alteren, die wir das Wissen an unser altes "zu Hause" in uns tragen, solltenin jeder Weise bemüht bleiben, daß das Land und die Geschichte unserer Väterund Ahnen nicht in Vergessenheit gerät.

Bendeleben, im Frühjahr 1990

Edmund Werner

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Hennersdorf bis zur Zeit der Hussitenkriege

Die Zeit vor der Dorfgründung

Es ist kein leichtes Beginnen, die Geschichte über ein altes Dorf in Nordböhmenzu schreiben, denn Aufzeichnungen über die Geschehnisse in ununterbrochenerZeitfolge liegen nur in geringem Umfange vor. Aus diesem Grunde kann es nichtausbleiben, daß mitunter das Schicksal von Hennersdorf aus weit über das Dorfhinausgehenden Geschichtsabläufen abgeleitet wird.

Bei dem seit über 2000 Jahren geschichtlich bekannten böhmischen Siedlungs-raum erscheint es als sicher, daß schon früher erste Siedler anfingen das Landzu roden und urbar zu machen. Etwa 390 v. Chr. besiedelten die keltischen Bojerdas Land. Kurz vor Christi Geburt setzten sich dann von den Römern bedrängteGermanenstämme ostwärts in Bewegung. Von diesen Stämmen besetzten dieMarkomannen unter Marbod den böhmischen Raum und die Quaden zogen wei-ter nach Mähren. Die Bojer begannen zur gleichen Zeit Böhmen nach Südwestenin Richtung Donauraum zu verlassen. Sie hinterließen aber einige Orts- und Fluß-namen und auch der Name "Böhmen" ist vom Namen "Bojer" abgewandelt er-halten geblieben.

Die durch Jahrhunderte anhaltenden kriegerischen Auseinandersetzungen mitden Römern und die Raubzüge der Hunnen waren die Ursache einer unruhigenZeil, durch die alle Germanenstämme beiderseits der Sudeten gegen das Endedes 4. Jahrhunderts n. Chr. wieder in Bewegung gerieten (Völkerwanderung).Großteile der Markomannen zogen in die Gebiete zwischen Böhmerwald, Donauund Voralpenland und diese "Leute aus Böhmen" gelten heute vielfach als dieVorfahren der Bayern.

Gegen Ende des 6. Jahrhunderts sickerten erstmals Slawenstämme unter derHerrschaft der Awaren aus Osten kommend in Mitteleuropa ein. Die Awaren wa-ren ein wildes tatarisches Reitervolk aus Nordkaukasien. Nur vorübergehend be-freiten sich die Slawen bezeichnender Weise unter einem fränkischen Heerführer.von den Awaren, bis diese unter Karl dem Großen 79516 dann endgültig aufgerie-ben wurden. Karl der Große setzte sich auch gegen ein weiteres Vordringen derWestslawen zur Wehr und unter seinem Einfluß kamen vom Süden und aus Bay-ern germanische Rücksiedler in die süd- und südwestböhmischen Randgebiete.Später wurden auch die Magyaren zu einer ständigen Bedrohung, bis sie 955 inder Schlacht auf dem Lechfelde unter Otto l. von einem verbündeten deutsch-böhmischen Heer vernichtend besiegt wurden. Bis heute blieb es aber mit wech-selnden Erfolgen der Drang der Slawen, aus deren Stämmen im böhmisch-mährischen Raum die Tschechen hervorgingen, den weit nach Westen vorge-schobenen Siedlungsraum zu kultivieren und zu erhalten.

So vollzog sich also damals die Besitznahme der Ländereien Böhmens durch dieSlawen. lhre bevorzugten Siedlungsräume waren und blieben die fruchtbaren Nie-derungen im Inneren des Landes. Aber immer übte der Westen (Regensburg) ei-nen starken Einfluß auf das erste slawische Königsgeschlecht der Pi'emysliden inBöhmen aus, das von dem sagenumwobenen Gründerpaar Plemysl und LibuEazu berichten weiß. Wie schon berichtet, waren vor den Slawen die Bojer in Böh-men und auf lange Zeit nachher die germanischen Markomannen. Die Slawenmachten sich also keinesfalls in einem geschichtslosen oder unberührten Landals erste Siedler seßhaft.

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Erste deutsche Ansiedler In Nordböhmen

Vom 10. Jahrhundert an stellten sich deutsche Fürsten auf breiter Front gegendie Slawen und drängten sie ostwärts wieder zurück. In jener Zeit kamen-unterdem Einfluß deutscher Kaufleute und Bischöfe in Böhmen wieder Ansiedler insLand, erstmals auch in die Randgebiete Nordböhmens. Für eine mögliche stärke-re Besiedlung war vor allem ein Vorstoß Friedrich l. Barbarossa, von großer Be-deutung. Er überschritt mit seinem Heer im Jahre 1157 die Elbe und besetzte diedem Lausitzer-, lser- und Riesengebirge nordwärts vorgelagerten Gebiete. Dashatte zur Folge, daß das Land beiderseits der Lausitz und Töile Niederschlesienszur Wiederbesiedlung durch Deutsche frei wurden. Ein neue r Zug von Menschenaltdeutscher Sprache setae sich ostwärts in Bewegung, um sich in vormals ger-manischem Land niederzulassen. Auch in dieser Zeit kamen deutsche Ansieäbtüber die Randgebiete nach Böhmen. Dem Rule deutscher Könige folgend, be-gann die eigentliche Rückwanderung Deutscher jedoch erst um die Miüe des 13.Jahrhunderts und setzte sich im folgenden Jahrhundert fort. Die Frage, woher dieMenschen kamen, utn sich in den Randgebieten von Böhmen und Mähren anzu-siedeln, ist unschwer zu beantworten. Infolge der Völkerwandrung war dergermanischdeutsche Siedlungsraum zu eng geworden. Die für den Landbau ge-eigneten Gebiete waren längst erschlossen und deshalb entschieden sich Men-schen mit handwerklichen Berufen und vor allem auch Bauernsöhne, die eigenesLand unter den Füßen haben wollten, dem Ruf zu folgen und nach Böhmän zuziehen. So kamen sie besonders aus dem Frankenland, aus Thüringen und ausSachsen und setzten sich mit großen Hoffnungen einer neuen Heimat zu in Be-wegung.

Die böhmischen Könige riefen die deutschen Ansiedler in einer ganz besonderenAbsicht in ihr Land. Es galt nämlich die von den Tschechen gemiedenen undschwierig zu bewirtschaftenden Randgebiete Böhmens zu besiedeln und urbar zumachen, weil sie aus eigener Kraft dazu nicht in der Lage waren. Sowohl dasböhmische Königshaus als auch der Adel und die Geistlichkeit waren daran inter-essiert, daß Waldland in den Böhmen umgebenden Vorgebirgslagen gerodet wird,Dörfer, Städte und eine Wrtschaft entstehen, die den heicntum und Wohlstanddes Landes mehren. In der Tat, in der Folgezeit entwickelte sich in den deutschbesiedelten Randgebieten ein Landbau, der die tschechischen Bauern mit ihrenweitaus besseren Böden im Landesinneren bald übertraf. Auch die Gründung vonStädten, die letztlich das Vorhandensein von Dörfern voraussetzt, nahm seit derAnwesenheit von deutschen Siedlern in Böhmen in besonderem Maße zu. Durchdie Zubilligun$ besonderer Rechte an die Deutsche",-J6 ä"n fr"hechen gegen-über zu der Zeit noch vorenthalten blieben, wurde der vorhandene und weitereZustrom von Deutschen nach Böhmen geradezu gefördert. Die Deutschen kamenauf friedlichem Wege und in friedlicher Absicht nach Böhmen und verhalfen demLande im Laufe der Jahrhundene zu Wohlstand und wirtschaftlicher Blüte.

Ursächlich und rechtlich basiert die Ansiedlung von Deutschen in Böhmen und imweiteren Verlauf auch in Mähren und Schlesien auf einem von Sobieslav ll. (1123' 1 179) an die Prager Deutschen erteilten Freibri-ef, dessen Gültigkeit sich in derGeschichte und Stellung des deutschen Volkstums im Böhmen, Mähren undSchlesien fortsetzte. Dieser historische Freibrief hat folgenden Wortlaut:

"lch Sobieslav, Herzog von Böhmen, mache allen Gegenwärtigen und Kommen-den kund, daß ich die Deutschen, so unter der Burg üon erag siedeln, in meineGunst und unter meinen Schutz nehme und ich wiil, daß dieäe Deutschen einebesondere, von den Böhmen unterschiedene Nation bleiben sollen, wie sie sichauch in ihren Gesetzen und Bräuchen von diesen unterscheiden.

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lch ermächtige diese Deutschen, entsprechend den Gesetzen und der Rechts-

ordnung zu läben, wie sie sich dessen schon seit den Zeiten meines Großvaters,

des KOnigs Vladislav, erfreuten. Wer aber diesem Gebot zuwider handelt, sei ver-

flucht in alle Ewigkeit.Sobieslav lt. gegeben auf meiner Burg zu Prag i.J. 1174 nach unseres Heilands

und Seligmachers Geburt"

In diesem Freibrief beruft sich Sobieslav ll., er regierte ohne die persönliche Kö-

nigswürde von der Prager Burg aus (1 173 - 1 179), auf seinen Großvater, den Kö-

nig zu Böhmen Vladislav ll. (1140 - 11721. Dessen Gemahlin Judith war deut-

sCher Herkunft. Schon in sehr früher Zeit wurde in der Prager Residenz deut-

scher Einfluß geltend, was insbesondere auch zur Folge hafte, daß sich die vom

12. Jahrhundert an in Böhmen niederlassenden Deutschen in großer Zahl eben-

falls in Prag ansiedeln konnten.

Vom 13. Jahrhundert bis ins 17. Jahrhundert standen zeitweilig auch die beiden

Lausitzen unter böhmischer Landeshoheit. Markierte Grenzen im heutigen Sinne

bestanden zu damaliger Teit zwischen Böhmen und der Lausitz nicht. Von Zittau

aus führte ein Verbindungsweg über den Lückendorfer Paß, auch "Gäbler" ge-

nannt, nach der Stadt Gabel. Sicher fuhren auf dieser Wegstrecke auch deutsche

Ansiedlertrecks, um in eine neue, die nordböhmische Heimat zu gelangen-

Die Ortsgründung von Hennersdorf

Die Niederlassung erster deutscher Ansiedler im Raume von Hennersdorf und so

auch die Ortsgrüqdung, fallen in die Zeit um das Jahr 1250. Zu der Zeit erlebte

Böhmen unter Piemysl Ottokar tl., dessen Mutter die deutsche StaufentochterKunigunde, eine Enkelin Friedrichs l. Barbarossa war, eine große Machtentfaltung.

Mit der Gründung Hennersdorfs durch deutsche Ansiedler um das Jahr 1250 be-

ginnt die Geschichte des Ortes. Über den weiteren Verlauf bis in unsere Tage zu

schreiben, war in manchen Zeitabschnitten mangels überlieferter Niederschriften,

wie schon eingangs erwähnt, schwierig. Informationen aus frühester Zeit könnte

eine unter Karl lV., zum Zwecke einer besseren Verwaltungsübersicht, eingeführ-

te "Landtafel des Königreiches Böhmen" geben, wenn diese nicht einem Brande

der Prager Burg im Jahre 1341 zum Opfer gefallen wäre. Zum Glück aber hatte

Hennersdorf schon seit 1352 eine ortseigene Pfarrkirche, so daß der Ort des Öf-

teren in den amtlichen Aufzeichnungen bei der Prager Erzdiözese Erwähnung

fand. Dies betrifft insbesondere Eintragungen über die Besetzung der Pfarrstelle.

Eine weitere Lücke besteht von 1650 an über die folgenden zwei Jahrhunderte,

durch die von hier aus nicht zugänglichen amtlichen Aufzeichnungen der Ortsge-

schichte.Die Gruppen der deutschen Ansiedler in der entsprechenden Gemarkung von

Hennersdorf erhielten ein Rodeland zugewiesen, das von Hängen, Tälern und

Bachläufen durchzogen war. Die Organisation der Tuweisung muß nach einem

bereits bestehenden Ordnungsprinzip erfolgt sein. Die Orts- und Flurlagen von

Hennersdorf entlang dem Ortsbache und vom benachbarten Seifersdorf entlang

des Jeschkenbaches, sind nicht aus einem Zufall heraus entstanden. Auch das

Entstehen der späteren endgültigen Ortsgrenzen und innerhalb derselben die Be-

grenzung zusammenhängender Wirtschaftsstreifen, im Winkel zu den Bachläufen,

deuten auf schon bestehende Ordnungsprinzipien der "Waldhufe" hin.

In Anlehnung an die Durchführung der Landzuteilung in anderen Gebieten, z.B. in

der im 13. Jahrhundert noch wenig erschlossenen Oberlausitz, ist die Annahme

durchaus berechtigt, daß im Auftrage der Obrigkeit amtierende Lokatoren die Zu-

teilung des Rodelandes vornahmen. Die Aktion des Rodens und Urbarmachens

sowig die spätere Markierung des Verlaufes der Wirtschaftsgrenzen innerhalb der

Gemarkung oblag den örtlichen Festlegungen unter der Leitung eines Dorfverant-

wortlichen und geschah sicher nicht ohne Einfluß der damals schon bestehenden

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Obrigkeit von der Feste Wartenberg. Aus der Teit um 1250 ist ein Benesch vonRalsko (Roll) urkundlich bekannt, der sich den Beinamen "von Wartenberg" gab.Zur Teit ihrer Gründung war die Gemarkung von Hennersdorf überwiegend Wald-land. Starker Wille und viel Mut zur Tat müssen den Ansiedlern eigen gewesensein, um das schwierige Waldgelände zu roden und in Kultur zu bringen. WievielSchweiß muß hier geflossen sein, um bei den zur damaligen Teil noch mehr alsbescheidenen Möglichkeit die Voraussetzungen zur Seßhaftigkeit zu schaffen.

Von seiner Anlage her ist Hennersdorf ein typisches "Waldhufendorf". Für dieseArt von Ortschaften sind die Reihung der Gehöfte entlang einer Talsohle beider-seits eines Baches und die sich hangwärts anschließenden, arrondierten, d.h. zu-sammenhängenden, Wirtschaftsstreifen charakteristisch. Diese Lösung der Flurla-ge war von mehreren Vorteilen, wie z.B. das Fahren auf eigenen Wirtschaftswe-gen, der Wegfall des Flurzwanges und die Möglichkeit, die individuellen, fachlich-wirtschaftlichen Fähigkeiten der Bauern in ihrem Bereich voll zum Tragen zu brin-gen.

Von der damals in den Landgebieten der Oberlausitz üblichen "Fränkischen Hu-fe" von 21 ha zu bemessenden Wirtschaftsgröße mußte in Hennersdorf mit nureinigen Ausnahmen abgewichen werden. Während sich die Länge des Wirt-schaftsstreifens aus der Entfernung vom Hof bis zur Grenze der Gemarkung er-gab, war die Bemessung der Wirtschaftsbreite zum Großteil davon abhängig, wiedie natürliche Oberflächengestaltung, z.B. Ränder, Gräben und Hanglagen vertie-fen. In der Tat, die Breitengrenzführungen der Wirtschaftsstreifen in der Henners-dorfer Flur wurden meisterhaft dem Gelände angepaßt.

Die Skizze über den Grenzverlaul der Wirtschaften, wobei man sich den Standortder Gehöfte am inneren Anfang der Wirtschaftsstreifen vorstellen muß, ist typischfür die Anlage der Waldhufe von Hennersdorf. Desweiteren sind der Gesamtum-fang der Gemarkung und deren angrenzende Gemeinden anschaulich dargestellt.Leider fehlen der Skizze die Markierungen der in der Gemarkung vorhandenenWafdflächen, die immerhin einen Anteil von 1 4,2o/o zür Gesamtfläche ausmachen.Der von Scholz (Nr. 226) im Jahre 1952 aus dem Gedächtnis entworfene Orts-plan gibt einen guten Einblick in die Anordnung der baulichen Besitze von Hen-nersdorf (siehe Anlage).

Dieser Darstellung der Ortslage folgt nun die Beschreibung des Standortes vonHennersdorf. Der Ort liegt an der Südgrenze des Bezirks Deutsch Gabel, in ei-nem Gebiet der südlichen Ausläufer des Lausitzer Gebirges. Die Ortslage er-streckt sich in einer Gesamtlänge von ca. 5 km entlang einer nach Süd- Südwesthin flach auslaufendbn Talsohle zu beiden Seiten des Ortsbaches und grenzt anden Bezirk Niemes. Nahezu parallel zum Ortsbach erstreckt sich linksseitig desBaches in Nordost- und Nordsüd- Richtung ein geschlossener Hügelzug, das"Holzäpfelgebirge", der "Heckelsberg", der "Finkenberg" und der "Kickelsberg".Wegen der z.T. sehr hängigen Flurlage wurden dieser Hügelzug und die Wirt-schaftsstreifen auch die "Bergseite" genannt. Ein zweiter und ergiebiger Wasser-lauf, der "Jeschkenbach", durchfließt im östlichen Teile der Gemarkung fruchtba-re Wiesenflächen und wurde deshalb das "Wiesewasser" genannt.

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AckerbodenDauerwiesenHutweidenGärten (Wiese um die Gehöfte)GemüsegärtenWälderverbaute Fläche

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Skizze der Wirtschaften

Der Flächeninhalt des Ortsgebietes wird mit 1.581,41 ha angegeben. Diese Flä-che gliedert sich aul in:

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Der geologische Aufbau des Gebietes von Hennersdorf resultiert in seinen Ver-witterungsschichten aus den Hauptgesteinen des Lausitzer Gebirges: Basalt,Phonolith und Sandstein. Die im Diluvium und Alluvium entstandenen Ablagerun-gen und Verwitterungsschichten sind sehr mannigfaltig. Sie wechseln über vonflachgründigen steinigen Böden zu sandigen Lehmen und lehmigen Sanden bishin zu Lehmablagerungen. Ablagerungen von unterschiedlicher Mächtigkeit anGelbsand, Fein- und Grobkies sind in der Hennersdorfer Flur vorhanden, natürli-che Kalkvorkommen nicht. Insbesondere in der "Finkenbergflur" gab es Teilflä-chen, die infolge ihrer Flachgründigkeit und des hohen Besatzes an Gesteinen,wie z.B. das "Gesteinigt" im Grenzbereich eines noch lohnenden Ackerbaues la-gen. Alles in allem bewirtschafteten die Hennersdorfer Bauern einen von seinernatürlichen Entstehung her kalk- und humusarmen Boden, der nur durch eineständige Humuszufuhr aus der Viehwirtschaft, durch Aufkalkung und weiteremAusbringen von Pflanzennährstoffen in Form des Kunstdüngers, fruchtbar gehal-ten werden konnte.

Was die geographisch- klimatische Lage betrifft, so ist Hennersdorf von Nordost-und Ostwinden z.T. geschützt. Die Höhenzüge der Lausitz bis zum Jeschken hinund der dem Ort vorgelagerte, schon einmal beschriebene Nord- Süd- Hügelzug,mindert den Windeinbruch aus diesen Richtungen stark ab. Windoffen hingegenliegt Hennersdorf aus den Richtungen Süd und West. Mit den Hauptwindriöhiun-gen aus West und Südwest kamen auch die meisten Niederschlagsfronten undGewitter.

Durch die allgemein hängige Vorgebirgslage ist Hennersdorf klimatisch günstigbeeinflußt. Auf Schätzwerten basierend liegt die mittlere Durchschnitts- Jahres-temperatur bei 7,5 - 8,0 Grad Celsius und die durchschnittliche jährliche Nieder-schlagsmenge bei etwa 650 mm.

Landschaftlich betrachtet liegt Hennersdorf in einer idyllischen Lage und, wieschon erwähnt, endlang eines langgezogenen, nach West- und Südwest breitauslaufenden Talkessels. Aus etwas weiträumiger Sicht betrachtet ist der Ort voneinem herrlichen Panorama von den für die Lausitz typischen Kegelbergen, vulka-nischen Ursprungs, umgeben. lm Rundumblick sind es: Der Slherstein (50gm),der Spitzberg bei Audishorn (497m1, der Dewin, der Hammerspitzberg, derHirschberg, der Roll (697m), der Limberg (664m) und der Totzberg (äeZnr).-

Mit Ausnahme von zwei grÖßeren Waldbeständen in der Ortslage, dem Finken-berg und dem Kickelsberg, befinden sich alle weiteren Wälder auf den Grenzflä-chen der wirtschaften, die an folgende Nachbargemeinden angrenzen:Postrum, Böhmischdorf, Deutsch Gabel, Markersdorf, JohÄsdorf, Seifersdorf,Merzdorf, Audishorn und Wartenberg. Diese Grenzwälder beginnen von derWestseite aus bei Nr. 157 und setzen sich mit nur wenigen Unterbrechungenrundum fort bis zu Nr. 9 auf der Ostseite von Hennersdorf liiehe Skizze der Vüirt-schaften, Seite 7).

Der höchstgelegene Acker befand sich in einer Höhenlage von 318m über NN.Daraus kann abgeleitet werden, daß vom Dorf aus ein Höhenunterschied von ca.90 m überwunden werden mußte, um auf diesen höchstgelegenen Acker zu ge-langen. Die höchstgelegenen Acker und auch Wälder befändön sich auf der OLt-seite der Gemarkung, der "Bergseite".

Es tut dem Waldhufendorf keinen Abbruch, daß man in Hennersdorf von der übli-chen Reihung der GehÖfte entlang der Talsohle abwich und dieselben an derHangfage aut z.T. halber Anhöhe errichtete. Außer der Tatsache, daß zwischendem Ortsbach und dem beginnenden Hang zu wenig Platz für den Bau eines Ge-hÖftes zur Verfügung stand, resultieren die Standorte der Gehöfte vielmehr auchaus der folgerichtigen Erwägung, aus der Talsohle zu gehen. Dadurch wurde er-

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reicht, daß die ohnedies noch zu überwindende Steigung zu den Feldern im Inter-esse von Mensch und Vieh verringert wurde. Die Gehöfte der "Bergseite" wur-den so angelegt, daß man sich von der Talsohle einerseits und von den Feldernandererseits auf halber Hanghöhe entgegen kam. Vom Aufwand an Zugkraft undvon der natürlichen Ertragskraft des Bodens her waren die Bauern der Bergseitegegenüber denen der Westseite, auch "Speckseite" genannt, stets im Nachteil.

Es spricht nichts dafür, daß im Raume von Hennersdorf vor den deutschen An-siedlern schon eine slawische Ansiedlung bestand. Die Anlage von Waldhufendör-fern und die offene lausitzer und fränkische Bauweise der Gehöfte sind den Sla-wen überhaupt nicht zu eigen. Diese legten vielmehr die für sie typischen Rund-dörfer an, in denen auf engstem Raume Hof an Hof standen. Auch gibt es in derganzen Gemarkung von Hennersdorf keine einzige Flurbezeichnung, aus der einslawischer Ursprung abgeleitet werden könnte.

Viele Flurnamen gerieten im Verlaufe der Jahrhunderte in Vergessenheit. lm The-resianischen Kataster um 1750, der ältesten amtlichen Quelle von Flurnamen,werden in der Gemarkung von Hennersdorf die folgenden Flurbezeichnungennachgewiesen:

Mittelgründel, Anewand, Wiesefleckl, Am Berge, Am Wasser, Mittelwiesen,Wiesenstraße, Steiniger Weg, Steinigter Berg, Querstraße, Gründel, GablerSteig, Hegeholz, Kickelsberg, lm Teicht.

fn einer weiteren Aufstellung im Josefinischen Kataster vom Jahre 1785 werdendie folgenden weiteren Flurnamen genannt:

Ortsplatz, Luher Steig, Geiersberg, Johnsdorf, Schwarzer Busch, Heckels-berg, Spitzberg, Wiesen, Kuckelsberg.

An Waldfturen werden in der Gemarkung von Henrlersdorf genannt:

Geiersberg, Fiebigh, Sandberg, Lochberg, büschl, Lahne, Schwarze Busch-lahne, Steinberg, Huttweide, Quellen, Wieseberg, Alter Teich, Alter Graben,Hölle, Steinige Straße, Birkenpüschl, Heideberg, Funkenberg, Kuckelsberg,Toter Fiebig.

Fast unverändert blieben die Flurnamen bis in unsere Zeit.

In einem Sonderdruck zum Heimatfest in Hennersdorf im Jahre 1928 werden diefolgenden noch bestehenden Flurbezeichnungen mitgeteilt:

Buschlahne, Schwarze Buschflur, Schwarzer Busch, Johnsdorfer Steigflur,Geiersbergflur, Luthersteigflur, Heckelsbergflur, Am Hahn, Goldberg, Am Höl-zel, Spitzbergflur, Kickelsbergflur.

Heinrich Scholz (Nr. 226), Ortsbetreuer nach 1945, gibt noch weitere Flurnamenbekannt:

Gehegeholz, Prokopsscheibe, Alter Graben, Rußland, Finkenbergflur, Wiesen-bergflur, Silbersteinflur, Schröters Loch, der Zigeunergraben, am Hammer-steg, die Wustige, der Rehgraben, Schwarzwaldflur, Oberbuschflur, derBrand, der Auberg, die Widmungsflur, Heidebergflur, die Ziegelscheibe.

Für sämtliche genannten Feld- und Waldflurnamen ist es von ausschlaggebenderBedeutung, daß in ihnen keine slawischen Akzente vorkommen. Ein Beweismehr, da8 Hennersdorf von Anbeginn eine deutsche Siedlung war.

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Der Ortsname Hennersdorf, auf lateinisch "Henricivilla", leitet sich daraus ab, daßder Anführer der Ortsgründung und ersten Ansiedlung den Namen Heinrich trug,woraus zunächst Heinrichsdorf und später Hennersdorf entstand. Die tschechi-sche Bezeichnung "Dubnice" rührt daher, daß, bevor Hennersdorf deutsch besie-delt wurde, slawische Jäger und Fischer von der nahen Slawensiedlung Zedlischin das von hohen Eichen umstandene Waldtal kamen und den darin fließendenBach einfach die "Dubnice", was deutsch etwa "Eichbach" oder "Eichgraben"heißen kann, nannten. Daraus entstand später die tschechische Ortsbezeichnung" Dubnice". Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang die Mittei-lung des tschechischen Geschichtsforschers Sedlaöek. In seinem "HistorischenOrtsverzeichnis des Königreiches Böhmen", sagt er über Hennersdorf folgendesaus: "Seinen Namen Dubnice erhielt es nach dem Bache, während es von denDeutschen nach dem Gründer Heinrich, Hernrichsdorf, genannt wurde". Er be-richtet in seiner Aussage nichts davon, daß der deutschen Ortsgründung eine sla-wische Siedlung vorausging.

Für die nächste Umgebung von Hennersdorf ist es typisch, daß bei der Bezeich-nung von Ortsnamen ebenfalls männliche Vornamen Pate gestanden haben, wiez.B.; Seifersdorf - Seifert, Kriesdorf - Kriesan, Johnsdorf - Johann, Ringelshain -Reinelt. Die Tschechen hingegen leiteten diese Ortsnamen in ihrer Sprache ei-genwillig ab.

Am Anfang erhielten die deutschen Ansiedler wohl weiter nichts als das Rode-fand. Die Landwirtschaft im Landesinneren Böhmens war zu jener Zeit noch armund die slawischen Bauern hätten keine Starthilfe geben können. Trotzdem warendie Voraussetzungen zu einem, wenn auch schweren, Anfang gegeben, denn diemeisten Ansiedler kamen nicht mit ganz leeren Händen nach Böhmen. Sie brach-ten von "zu Hause" als Mitgabe für den Neubeginn einigen Hausrat, Haustiere,Saatgut, Rode- und Ackergeräte und auch Handwerksgeräte mit.

Mit den ersten noch sehr mageren Erträgen der Rodeacker, cler Milch, den Eiernund dem Fleische aus der Viehwirtschaft, den Wildfrüchten und dem Wild ausden umliegenden Wäldern und den Fischen aus den Bächen als Ernährungs-grundlage, begann das neue Leben im neuen und vielversprechendem Heimatlan-de unter böhmischer Hoheit. Dem Fischen und Jagen konnten die Bauern damalsnoch frei nachgehen. Dieses Privileg währte jedoch nicht allzu lange und zu spä-terer Zeit wurde es ein herrschaftliches Vorrecht.

So bescheiden und maßlos schwer begann es damals auch in Hennersdorf. Diezu der Zeit schon bestehende Feste von Wartenberg hatte bei der Gründung desOrtes sicher ein gewichtiges Mitspracherecht. Was die Schutzfunktion der damali-gen Feste Wartenberg betrifft, so bestand diese besonders darin, die Handelswe-ge von und zur Lausitz zu sichern, denn schon damals bestand ein reger Han-delsverkehr von Böhmen und nach Böhmen. Diese Schutzfunktion wurde im 16.und 17. Jahrhundert noch in der Weise verstärkt, daß Hennersdorfer Bauern zumBesitze von Waffen, die "zum Beylaß jeder Wirtschaft gehörigen Heeresgeräte",verpflichtet wurden. Eine Büchse als Feuerwaffe war zu der Zeit eine allgemeineForderung der Grundherrschaft an die Bauern im Dorfe. In einem überliefertenKaufvertrag heißt es da unter anderem, daß auf einem besonderen Wunsch derGrundherrschaft "noch ein weiters Waffenstück dazugenommen wird". Ob undwann das " Heeresgerät" in Bauernhand zum Vor- oder Nachteil seiner Trägereingesetzt wurde, ist nicht überliefert. Diese, vom Grundherrn Sigismund vonWartenberg auferlegte Bürde, mußten die Hennersdorfer Bauern als zusätzlicheErblast bis zum 18. Jahrhundert tragen.

Hennersdorf war von Anbeginn seines Bestehens an die Grundherrschaft vonWartenberg gebunden. Der schon erwähnte Benesch von Ralsko saß um 1250auf der Feste Wartenberg. lm Jahre 1409 wird ein Johann Ralsko auf Wartenberg

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genannt. Um 1426 besaß ein Sigismund von Wartenberg die Grundherrschaft. Erund sein ganzes Geschlecht traten zu den Hussiten über. Um 1450 war der Hus-sitenhauptmann Nicolaus Sokol von Lämberg auch Besitzer von Wartenberg, ab1470 waren es die Herren von Guttenstein. lm Jahre 1504 verkauften sie OeÄ ge-sitz an die Hirschperger von Königshain, worauf dieses Adelsgeschlecht bis zumJahre 1623 verblieb. Wegen der Mitbeteiligung am Prager Aufstand am 23. Mai1618 und an der Schlacht auf dem Weißen Berge bei Prag am 8. November1620, bei der die böhmischen Stände unterlagen, wurden die Hirschperger vonKönigshain von ihrem wartenberger Grundbesitz enteignet.

lm Jahre 1623 wurde Wartenberg gräflicher Besitz des Albrecht von Wallenstein,Herzog von Friedland. Von 1634 bis 1714 gehörte die Wartenberger Grundherr-schaft dem Geschlecht des Obersthofmeasters Wallensteins, Christoph paul vonLiechtenstein. Danach erwarb der aus Zittau stammende Freiherr von Hartig denBesitz, dessen Stammsilz zu späterer Zeit allerdings Niemes wurde. Als dieser inden Grafenstand erhoben wurde, verblieb die Grundherrschaft von Wartenbergbis zum Jahre 1918 im Besitze derer von Hartig.

Kirchliche Nachweise

lm Jahre 1352 wird erstmals über das Vorhandensein einer Dorfkirche berichtet.Hennersdorf muß zu der Zeit schon beachtlich groß gewesen sein, denn der Baueiner Kirche und die Errichtung einer eigenen Pfarreisetzen eine größere Anzahlvon Gläubigen voraus. Bis zum Jahre 1409 übten ein Sobyehurd von Cuwolt undJablona und nach ihm ein Hans Blekta von Waltynow däs Patronatsrecht überHennersdorf aus. Von 1409 an ging dieses Patronatsrecht, d.h. das Recht derGrundherrschaft Priester zur Besetzung von Pfarrstellen vorzuschlagen, an War-tenberg über.Seelsorgerisch gehörte die Ortskirche zum Dekanat von Gabel, welchem außer-dem die weiteren Kirchen von Kunnersdorf b. Zwickau, Brenn, Reichstadt, Do-bern, Niemes, Brins, Wartenberg, Oschitz, Kriesdorf, Seifersdorf und Ringelshainangehörten. Mit 3 Groschen halbjährlichem "Pachtzehnt" in den Jahren 136g bis1409 gehÖrte die Hennersdorfer Kirche zu den ärmsten im Gabler Dekanat. DieVielzahl der damals schon vorhandenen Ortskirchen und demzufolge auch Dörferfäßt vermuten, wie weit zu der Zeit die Besiedlung des nördböhmischen Raumesschon fortgeschritten und in einigen Fällen vielleicht auch abgeschlossen war.

Die kirchlichen Eintragungen in den Bestätigungsbüchern - Libri confirmationum -sind der erste urkundliche Nachweis über Hennersdorf überhaupt. In diesen sindaffe kirchenamtlichen Vorgänge niedergeschrieben. Dazu gehörten z.B.: die Be-stätigung von Pfarrern, die Namen der Ptarrer, die Begründung des Freiwerdensvon Pfarrstellen und die Vorschläge zu deren Besetzung, der Siandort von Kapel-len und von der Kirche und die Erfassung von Pfründ-en. In einer geschicntiicnbetrachtet nur kurzen Zeitspanne, geschahen in Hennersdorf auf kirChlichem Ge-biet schnelle Wechsel von jeweils bestätigten Pfarrern und ein erwähnenswerterPriestermord.

So wurde auf Vorschlag des Sobyehurd von Cuwolt am 20. Juni 1g6g der prie-ster Lufold von Gabel als Pfarrer in Hennersdorf bestätigt. Sein Vorgänger undwahrscheinlich erster Ortspfarrer war Nikolaus, der nach Schwabitz Oeitatigt wur-de. Pfarrer Lufold von Gabel wirkte nur wenige Jahre in Hennersdorf, denn schonam 5. Oktober 1369 übernimmt er die Pfarrei in Reichstadt. Am 23. November1369 wird Heinrich, ein Sohn des Zdyslaus von Plauschnitz, Ptarrer in Henners-dorf. Eine weitere Eintragung vom 6. oktober 1399 bestätigt, daß auf Vorschlageines Johann von Wartenberg und eines Hans von Walten, äe, Vikar von St. Ste-phan zu Leitmeritz in die Pfarrgemeinde nach Hennersdorf berufen wurde. lmTausche dafür besetzt der vorherige Orts ptarrer Przybiko die freie Stelle von St.

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Stephan. Schon im Jahre 1404 gibt Nikolaus, der frühere Vikar in St. Stephan,die Hennersdorfer Pfarrstelle wieder auf. An seine Stelle wird der Pfarrer Johan-nes, Sohn des Weiland Michael aus Aussig, berufen, Pfarrer Johannes geht inHennersdorf einen tragischen Weg, denn er stirbt im Jahre 1409 eines gewaltsa-men Todes. Er wurde von seinem Amtsbruder, dem Pfarrer von Wartenberg, ander Polzenbrücke ermordet. Zu dieser Tat sollen den Mörder im PriestergewändeArgwohn und Mißgunst geführt haben, weil der ermordete Pfarrer Johannes oft-mals zum Konsistorium nach Prag gerufen wurde und er sich deshalb benachtei-ligt fÜhlte. Bei der Wiederbesetzung der nunmehr verwaisten Hennersdorfer Pfarr-stelle entstanden Kompetenzstreitigkeiten. Am 30. Mai 1409 wurde durch JohannRalsko von Wartenberg der Kaplan Wenzel von Kuttenthal bestätigt, währen d zurgleichen Zeit ein Niczko von Pommeritz den Priester Peter von Turnau präsen-tierte. Am 26. Juni des gleichen Jahres kam es dann zum Vergleich. iohannRalsko von Wartenberg gab seine Zustimmung zugunsten Peters von Turnau undgleichzeitig wurde von beiden anerkannt, daß das Präsentationsrecht über Hen-nersdorf in Zukunft abwechselnd ausgeübt werden soll. Seit diesem Streitfalle ho-ren weitere Eintragungen in den kirchlichen Bestätigungsbüchern auf und deshalbkönnen auch keine weiteren Nachweise über Namen- nachfolgender Pfarrer er-bracht werden.

Zu keiner Zeit war Hennersdorf der Sitz eines Rittergutes. Hennersdorf war vonAnbeginn ein Bauerndorf, eine deutsche Siedlung, entstanden aus einem hartenKern.

Das Wirken der seligen Zdislava

Die ersten kirchlichen Mitteilungen aus damaliger Zeit wären unvollkommen, wür-de nicht auch über ein Geschehnis in allernächster Umgebung Hennersdorfs, derLegende über die selige Zdislava auf Schloß Lämberg, bericlitet. Etwa zeitgleichmit dem Wirken der hl. Elisabeth von der Wartburg .aus fällt das Auftreten derZdislava, der frommen Stifterin des Gabler Dominikaner Konvents. Sie gilt alsMutter der Armen und als ganz große Wohltäterin in ihrem Wohnsitz, dem Läm-berger Schloß, und der unmittelbaren Umgebung.

lm Jahre 1300, etwa 48 Jahre nach ihrem Tode, schreibt der Deutsche MönchHeinrich vom Zisterzienserkloster Saar in Mähren in einer Verschronik die Legen-de über Zdislava mit der folgenden Einführung:

"Als Herr Wenzel, der vierte König Böhmens, seine Gemahlin heimführte, da wardies die Tochter König Philipps, welcher der Sohn Friedrichs Barbarossa war. DerName der Jungtrau war Kunigunde; sie brachte nebst verschiedenen Dingen inihrem Gefolge viele Frauen und Mädchen mit. Unter diesen war auch lene gluct<ti-che Sibylla, welche mit Plibislaus dieses Kloster (Saar) gründete. Dieser heiratetenämlich Sibylla. Vordem war sie mit Bohusch vermählt, nach dessen Tod heirate-te sie Piibislaus. Diese beiden gewannen miteinander drei schöne Töchter, wel-che später vielfältigen Ruhm erwarben. Auch zwei andere Kinder waren ihnen ge-boren, ein Knabe Peter und ein Mädchen Libi5ca. Die erste .iener drei Töchterwar Zdislava genannt, gut war die zweite und hieß Eufenia; Elisabeth war der Na-me der dritten und jüngsten. Diese wurden an Gallus, Bocek und Smil vermählt.Gaffus von Gabel nahm Zdislava zur Frau, welche ohne Tadel lebte und ihm Kin-der gebar: Gallus - der nur kurze Zeit lebte - und Margarethe, ein bübsches undedles Mädchen."

Auch im Ehestande und als Mutter wich Zdislava von ihrer Lebensaufgabe, de-mutsvoll und wohltätig zu sein, nicht ab. Alles was sie besaß und von ihrem Ge-mahl erhielt, verteilte sie unter die Armen, besuchte Kranke und Leidende undspendete ihnen dienenden Trost.

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Der christliche Auftrag des Predigerordens, des im Jahre 1216 gegründeten Do-minikanerkonvents, begeisterte Zdislava so sehr, daß mit Unterstützung des Or-dens und ihrem eigenen Einsatz im Jahre 1236 in Gabel ein Dominikaner Kloster ,enichtet wurde. Mit der Erlaubnis ihres Gatten legte sie das Kleid vom dritten Or-den des hl. Dominicus an und lebte zurückgezogen und in Abgeschiedenheit ineiner einsamen Zelle auf Schloß Lämberg, wo sie im Jahre 1252 verstarb. DieseZelle blieb als spätere Zdislava - Kapelle der Nachwelt erhalten. Schon zu Lebzei-ten und noch mehr nach ihrem Tode wurde Zdislava hoch verehrt. Kirchlich ge-dachte man ihr beim Gottesdienste jeweils am folgenden Sonntag nach Neujahr.

In den Katakomben der ehrwürdigen Laurentiuskirche in Gabel fand ihre Reliquie,in einem eigens eingerichteten Mausoleum, seit dem Jahre 1731 eine endgültigeund würdige Ruhestätte. In einem weiß getünchten Raume, in den gedämpftesLicht fällt, steht auf einem sandsteinernem Postamente ein mit rotem Samt über-zogener und mit kunstvollen Beschlägen gezierter Schrein, in dem die Gebeineder seligen Zdislava aufbewahrt werden. Die Wände des Mausoleums zieren 24Kupfertafeln, auf denen Szenen aus dem Leben Zdislavas dargestellt sind.

Der Zdislava - Brunnen am Wege von Lämberg nach Gabel erinnert als weiteressichtbares Zeichen an den Ort ihres Wirkens. Dem frischen Quellwasser desBrunnens wird eine heilsame Wirkung, insbesondere auch bei Augenleiden, nach-gesagt. Die Quelle des Zdislava - Brunnens wurde nach 1945 neu gefaßt. Eineemaillierte Tafel besagt in tschechischer Sprache, daß das Hydrotechnische Insti-tut in Prag das Quellwasser untersucht hat. Die Quelle ist staatlich geschützt, Be-schädigungen ieder Art sind streng verboten.

Das Wasser der Zdislava - Brunnens hat deshalb heilende Wirkung, weil es Spu-ren von Radium enthält.

Der Zdislava-Brunnen

Zu Beginn des 15. Jahrhunderts sind 150 Jahre seit'der Ortsgründung von Hen-nersdorf vergangen. In ungemein kräftezehrender Handarbeit wurde das zugeteil-te Waldland gerodet und dem Ackerbau erschlossen. Der hohe Kräfteverschleißbei der Arbeit des Rodens und des Aufbauens der Gehöfte ließ bei den damatsvorherrschenden Lebensbedingungen keine hohe Lebenserwartung zu. Aus die-sem Grunde war es sichet t"non die 5. Generation nach dem Siedlungsbegrnnum 1250, die gm das Jahr 1400 Hennersdorf weiter entstehen ließ.

Beim Häuser-, Stall- und Scheunenbau mangelte es zu keiner Zeit an Baumateri-al; Holz, steine, Lehm, sand und Kalk aus dln Kalksteinbrüchen in Kriesdorf wa-ren ausreichend vorhanden. Die Bedachung der Gehöfte bestand zu der Zeit ausLangstroh. Holzschindeln, Naturschieferund ars Lehm gebrannte Dachziegelnkamen erst später auf. Die bestehenden Gebäude galt es zu erhalten oder zn er-weitern und neue zu errichten. Die Bauausführung und räumliche Gestaltung ver-besserten sich von Jahrhundert zu Jahrhundert. lm Baustil der Lausitzer Umge-bindehäuser oder auch in der fränkischen Bauweise ausgeführt,;;ö'Oi"'än-ordnung der Gebäude innerhalb eines Gehöftes so, daß ein nach einer oder zweiSeiten hin offenes Rechteck entstand oder auch in verschiedenen varianten die-ser Gebäudeordnung. Wie schon erwähnt wurden vielfach die für die Lausitz typi-schen Umgebindehäuser gebaut, denen sich massive, deckenlastige Stallungenanschlossen' Was außerdem auch für den fränkischen Einschlag der Bauweiseund die typische Dorfgestaltung einer Waldhufe spricht, ist die weiträumige Rei-hung der Gehöfte entsprechend der Breite der Wrtschaftsstreifen und die Stand-richtung der Gehöfte'im winkel zur straße oder dem ortsbach.

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Von königlicher böhmischer Seite gefördert, mit geringer Vermischung der Völker,verlief das Zusammenleben der unterschiedlichen Nationalitäten zunächst gut.

Auch in Hennersdorf schriü die weitere Entwicklung gut voran. Außer den Gehöf-ten, deren Anzahl mit74 vom 16. Jahrhundert an konstant blieb, weil die Möglich-keit zur Vergabe von weiterem Rodeland in der Gemarkung ausgeschöpft war,entstanden weitere neue Besitzformen, die der Feldgärtner und Häusler. DerenAnzahl nahm im Dorfe beständig zu und im Gefolge damit auch die Einwohner-zahl. Bei der niedrigen Lebenserwartung zu der Zeit und der Fluktuation der Orts-bewohner durch Besitzerwechsel ist es sehr fraglich, ob im '15. Jahrhundert nochalle Ortsbewohner direkte Nachkommen der ersten Ansiedlergeneration waren.Die Seßhaftigkeit wa( zu der Zeit nur schwach ausgeprägt. Nur in fünf Fällenkann für Hennersdorf der Nachweis einer vom 16. Jahrhundert an nicht mehr un-terbrochenen Ahnenfolge erbracht werden. Es sind dies die Gehöfte Nr. 9 (JosefKünstner), Nr. 44 (Anton Schäfer), Nr. 61 (Emilie Künstner), Nr. 127 (Franz Leh-mann) und Nr. 137 (Josef Gürlich), wo vom 16. Jahrhundert bis 1945 die glei-chen Familiennamen auftreten.

Zum besseren Verständnis sollen auch einige Angaben zur staatlichen Ordnung,Verwaltung und Gerichtsbarkeit in Böhmen zur Zeit des Mittelalters gemacht wer-den. Böhmen war damals in Gebiete unterteilt, deren Grenzen etwa den 52 imLande bestehenden kirchlichen Distrikten entsprachen. Die zu einem solchen Ge-biet gehörenden Ortschaften und Bewohner waren den landesfürstlichen Beam-ten, deren Sitz Burgen und später Schlösser waren, zu Dienstleistungen und Ge-horsam verpflichtet. Diesen Beamten oblagen die Aufrechterhaltung der Ordnung,das Steuerwesen und die Gerichtsbarkeit. Man nannte sie anfangs "Kastellani"und später "Burggrafen". Sie nahmen in der Landesverwaltung eine besondereStellung ein, berieten den König, waren für die Erhebung der königlichen Einkünf-te aus ihren Bereichen verantwortlich und bestätigten die von den Provinzialge-richten gefällten Urteile. Bis in das 12. Jahrhundert hinein waren die Standesun-terschiede weniger durch die Herkunft als vielmehr vom Umfang des Besitzes ge-prägt. Der Adelsstand entwickelte sich in Böhmen erst später und erreichte seinevolle Machtentfaltung und Einflußnahme seit der Zeit Piemysl Ottokar ll. (1253 -12781.

Gerichtsbarkeit und Beginn der Leibeigenschaft

Die Leibeigenschaft begann zu der Zeit, als die Bauern nicht mehr in der Lagewaren, den ihnen auferlegten Zehnt finanziell und in Naturalien aufzubringen. Soerging es sicher auch den Hennersdorfer Bauern. Sie konnten sich der Forderungder Wartenberger Grundherrschaft nicht entziehen, für einen Teil des auferlegtenTributs an Geld und Naturalien, Frondienste in Form eigener körperlicher Arbeitund den Einsatz von Zugkräften, einschließlich der Gestellung von Acker- undsonstigen Geräten, auf deren Gutsfeldern abzuleisten. Die anfänglich lose Hörig-keit der Bauern mündete vom 15. Jahrhundert an in den Beginn der feudalen Pe-riode der Leibeigenschaft. Die Leibeigenschaft wurde von da an zur Pflicht derBauern und dem Recht der Grundherren. In einer Geschichtsabfassung über dieStadt Gabel wird über das Recht der Grundherren und die Pflicht der Bauern wiefolgt berichtet:"Das Recht, von den Unterthanen Robotdienste oder Fronarbeit zu fordern. JederUnterthan war verpflichtet, durch eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahre,verschiedentliche Feldarbeiten auf herrschaftlichem Grunde zu verrichten. Dage-gen waren die Städte von der Landrobot befreit."

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Diese drückende Last der Leibeigenschaft auf dem Bauernstande hielt bis 1848an, obwohl Kaiser Josef ll. schon im Jahre 1782 die Aufhebung der Leibeigen-schaft anordnete. Bei der Abschaffung der Leibeigenschaft in den deutschspra-chigen Gebieten von Böhmen, Mähren und Schlesien erwarb sich Hans Kudlichbesondere Verdienste.

Als Gegengewicht zu der durch ihn selbst protegierten Macht des Adels gründeteKönig Piemysl Ottokar ll. durch einen Edikt im Jahre 1261 ("liberententiarum Pri-mislai Otacari regis"), königliche Städte. Als solche besaßen diese besondereVorrechte und waren als eigener Stand, in dritter Rangordnung, im Landtag poli-tisch vertreten. Alle nicht königlichen Städte unterstanden, wie auch die Dörfer,der Grundherrschaft des Gebietes.

Auch der später gegründete "Sechs- Städte- Bund", ein Zusammenschluß derzum Machtbereich der böhmischen Krone gehörenden Lausitzer Städte: Zittau,Löbau, Bautzen, Görlitz, Kamenz und Lauban, wurde in der gleichen Absicht ei-nes wirksamen Gegengewichts gegenüber der Machtentfaltung des böhmischenAdels protegiert. Insbesondere in den Hussitenkriegen kam die Macht der"Sechsstädte" sehr zum Tragen, worüber noch ausführlicher berichtet wird.

Die im Mittelalter verhängten Strafen waren hart und grausam. Bis zum Ende des14. Jahrhunderts sprach man Recht ohne Gesetz. Bei der Rechtsprechung galtenalthergebrachte und eigene Regeln, nach welchen der Schuldige, auch bei Baga-teffdefikten, allerhärtesten Strafen ausgesetzlwar. Ein Beschuldigter, der nicht ge-ständig war, wurde durch die "heiße" (brennen) oder "trockene" (Marterwerkzeu-ge) Folter zu einem Geständnis gebracht. Bald nach dem Urteilsspruch kam eszur Vollstreckung desselben, zumal der Scharfrichter bei der Verhandlung schonzugegen war. Es bedurfte nur eines Fingerzeiges durch den Richter und das Ur-teil konnte sofort vollstreckt werden. Einer det letzten amtierenden Scharfrichterwar der Postrumer Michael Ohnsorge. Das Schwertgericht wurde meistens aufdem Marktplatz oder auf einer sonstigen Richtstätte vollzogen. Auf dem Richt-platz wurde ein schwarzes Tuch ausgebreitet. Darauf mußte sich der verurteilteniederknien und seinen Kopf auf den Richtblock legen. Nach Vollzug des Urteilswurde der Hingerichtete in das schwarze Tuch gehüllt und außerhalb des Fried-hofs beigesetzt.

Bei Urteilsspruch zur Hinrichtung durch den Strang bedurfte es der Errichtung ei-nes Galgens, meist auf einem Hügel außerhalb der Stadt. So hieß auch eine An-höhe hinter dem Schützenhaus von Gabel, in Richtung Waldau, bis 1g4S "Gal-genberg". In Gabel wurde der letzte Galgen am 3. November 1685 errichtet, wo-zu die Stadt das Holz bereitstellte und die Bauern die Zutuhr desselben besorgenmußten.

Es sei hier ein Urteilsspruch wiedergegeben, der am 22. März 1Og2 in Gabel we-gen durchgeführter Diebstähle gefällt wurde:

"Decretum"

"Eines ehrbaren Rathes der Stadt Gabel üb.er Hans Hamann aus Königshain aus-gesprochen den 22. Martä 1632".

"Demnach obgedachten Hans Hamann mit einem gestohlenem Pferd anhero ge-fänglich eingezogen und hernach auf seine Peinigung unterschiedliche Diebstählebekannt, nämlich, daß er 25 Pferde und 20 Kühe gestohlen und stehlen geholfen.Desgleichen des Kirchenraubes in Reichenau mit anderen beigewohnt sich auchallenthalben bei böser Gesellschaft befunden und ihrer Sachen theilhaftig ge-macht, als wider Gott, seinen nächsten und die heiligen Zehngebote gesindigtund auch vergriffen. Dadurch nach Einweisung des Rechten in Strafe des Dieb-

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stahles gefallen, wie dann seine eigene Bekenntnis, das in mehreren von Wort zu

Wort lauten thut. Derentwegen erkennen wir Bürgermeister und Rath der Stadt

Gabel vor Recht, daß Hans Hamann wegen solichen begangenen Uibelthatenvom Leben zum Tode durch den Scharfrichter mit dem Strang hingerichtet und

offentlich zur Abscheu der Anderen dergleichen bösen Buben ani offentlichen

Galgen aufgehenket werden soll. Doch stehet bei der gnädigen Obrigkeit, diesen

Urteilsspruch zu mindetn zu vermehren oder zu netificieren."

"Actum coram frequenti senatu civitatis Jablonae die 22. Martii Anno 1632"(geschehen vor dem versammelten Rate der Stadt Gabel am 22. März im Jahre1 632)

So sind auch die Namen von drei Hennersdorfer Übeltätern in den "Görlitzer Be-

kenntnissen" zu finden, die an Räubereien und Diebstählen beteiligt waren. Sie

stahlen und raubten Kühe, Pferde, Kleider, Geld und machten sich Brandstiftun-gen schuldig. Am 14. 12. 1481 wurde ein Hans Behm in Görlitz "mit der Wede(Weide) gerichtet und an den Galgen gehangen." Ein Martin Dobricker wurde am

91. 12. 1481 als Räuber und Brandstifter in Friedland "uft einen Rost gelegit und

verbrannt"; das gleiche Schicksal widerfuhr dem Andreas Behm am 7 . Juni 1482

in Wartenberg.

Aus den "Görlitzer Bekenntnissen" sind viele umliegende Ortschaften im Zusam-

menhang mit Diebstählen und Räubereien, auch im Bunde mit Raubrittern, be-

kannt. Auch Mittelsleute, wie der Kretschmer unter dem Dewin und Treffpunkte,

wie im Kretscham zu Neuland, werden genannt. Von Hennersdorf ist ein beson-

derer Diebstahl an dem Eigentum eines Hans Masteller bekannt, dem Räuber in

einem Zuge sieben Pferde stahlen und nach Großbocken bei Sandau weiter ver-

kauften.

Es sei hier vorweggenommen, daß es nach dem Hussitenkriege zu einer weiterenVerrohung der Sitten in allen Volksschichten kam. Insbesondere der niedrige Adelgeriet durch den Verlust seines Besitzes in eine bedrängliche Lage. Aus den Bur-gen, die einst dem Schutz dienten, wurden Raubnester, die dem Raub- und Die-

besgesindel Unterschlupf gewährten. Zu dieser Zeit gab es viele, die das Räuber-leben im Dienste der Raubritter einer ehrbaren Arbeit vorzogen. Auch die Hen-

nersdorf benachbarten Burgen Roll und Dewin waren in ihrer Endphase Nester

des Raubrittertums.

Die bereits geschilderte Organisationsform der Verwaltung und Gerichtsbarkeit in

Böhmen blieb bis in das 16. Jahrhundert so bestehen. Unter Ferdinand l. (1526-

1504), König von Böhmen, erfolgte eine verwaltungsseitige Aufgliederung desLandes in Kreise; Kreishauptleute lösten die bisherigen landesfürstlichen Beamten

ab. Eine der besonderen Aufgaben der Kreishauptleute war es, einer ungerechtenUnterdrückung der Bauern durch die Grundherrschaft entgegenzutreten und die

als "Beilaß" bei den Bauern vorhandenen Waffen und Ausrüstungen in Kontrollezu nehmen. Hennersdorf gehörte für lange Zeit der Kreishauptmannschaft Jung-

bunzlau an. Erst nach der Einführung der konstitutionellen Gesetzgebung entstan-

den am 1. Februar 1850 die Bezirkshauptmannschaften. Von da an bestand die

verwaltungsseitige Bindung Hennersdorfs an Gabel, wo eine Bezirkshauptmann-schaft errichtet wurde. Nach 1850 verlagerte sich demzufolge auch ein Großteil

der geschäftlichen Beziehungen und des Personenverkehrs von bisher Warten-

berg nach Gabel.

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Die Stadt Gabel und der'Gäblef

Gabel ist die älteste Stadt in Nordböhmen. Die Umbenennung in Deutsch- Gabelerfolgt, sicher zur Freude der nationalbewuBten Bürger, erst im Jahre 1901 . Dereigentliche Anlaß für die Umbenennung waren venraltungstechnische Übertegun-gen, um Venvechslungen mit der an den südlichen Ausläufern des Adlergebirgesgelegenen Stadt Gabel a.d.Adler zu vermeiden. lm Jahre 1926 feierte Deutsch-Gabel vom 7. - 15. August sein tausendjähriges Bestehen. Das Stadtrecht wurdeGabel durch König Wenzel l. (1230 - 1253) verliehen. Unter Plemysl Ottokar ll.(1253 - 12781, erfolgte eine Erweiterung und Befestigung der Stadt. An der wich-tigen Handelsstraße Prag - Bunzlau - Weißwasser - Niemes - Gabel - Görlitz undspäter Gabel - Zittau gelegen, erlangte die Stadt eine besondere Verkehrs- undSchutzfunktion. Unter Karl lV. wurde der schon bestehende Verbindungsweg Ga-bel - Zittau über den Johnsdorfer Paß, auch "Gäbler" genannt, verbreitert undausgebaut. Zum besonderen Schutz und der Abwehr vor ÜOerfabn entstand un-ter Karl dem lV. die Straßenburg "Karlsfried", von der aus nach Entrichtung einesSonderzolles die Weiterfahrt nach Zittau gesichert wurde. Unweit des "Karlsfried"soll eine weitere Feldbefestigung gestanden haben, die wie Karlsfried auch durchdie Heerhaufen der Hussiten zerstört wurde.

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Das wohl älteste Einfuhrgut nach Böhmen war das Salz. lm Verlaufe des Mittelal-ters stieg der Güterverkehr aller Art über den "Gäbler" stark an. Hochbeladeneund mehrspännig gezogene Wagen rollten auf der VerbindungsstraBe Zittau - Ga-bel von und nach Böhmen.Noch bevor in Pilsen und anderswo in Böhmen Bier gebraut wurde, kam diesesin großen Mengen aus der Oberlausitz (Zittau) und Schlesien (Schweidnitz) überden "Gäbler" nach Böhmen herein und auch besonders in die ResidenzstadtPrag.

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Die Straße von Gabel nach Zittau nutzten Kaiser und Könige, die Heerhaufen inden Hussitenkriegen und im Dreißigjährigen Kriege ebenso, wie die preußischenund österreichischen Heere in den unglücklichen Kriegen gegeneinander. Gabelist die einzige Stadt Böhmens, in iler Kaiser Napoleon l. auf dem Wege nachPrag am 19. August 1813 weilte. Hier erfuhr er durch Kuriere vom bedenklichenStand der Kämpfe im Raume Leipzig.'Umgehend unterbrach er die Weiterfahrtund begab sich im Eilmarsch auf das Schlachtfeld seiner größten Niederlage.

Vom Jahre 1828 an wurde es im Straßenverkehr Gabel - Zittau merkbar ruhiger.Die neuen "Kaiserstraßen" Reichenberg - Turnau - Jungbunzlau - Prag und Rum-burg - Leipa - Melnik - Prag wurden dem Verkehr freigegeben, wodurch die Stra-ße über den "Gäbler" zu einem Verkehrswege von mehr lokaler Bedeutung wur-de.

Doch noch einmal muß von Transporten berichtet werden, die entlang der St'raßevon Gabel nach Zittau fuhren. Es waren dies wohl die tragischesten und schick-salhaftesten seit Bestehen dieser Verbindungsstrecke. lm Ergebnis des fürchterli-chen Kriegsgeschehen vom 1 . September 1939 bis 8. Mai 1945 mußten alleDeutschen in Böhmen, ihre seit Jahrhunderten angestammte Heimat verlassen.Mit der geringen Habe, die man auf einem Handwagen oder einer zweirädrigenSchiebekarre gerade noch verstauen konnte, mußten auch die Hennersdorfer Fa-milien ihren Heimatort verlassen. Auf von Pferdegespannen gezogenen Wagenwurden die Handwagen und Schiebkarren verstaut, und so zogen sie alle vonHennersdorf aus nach Deutsch-Gabel und dann weiter über den Gäbler nach Zit-tau und anderen Ortschaften in der sächsischen Lausitz, wo sie ihrem Schicksalüberlassen wurden. Die Bilanz jahrhundertelangen Schaffens war: Die Nachfahrender Siedler von 1250 mußten im Jahre 1945 Hennersdorf ärmer verlassen als esdie Vorfahren zu Siedlungsbeginn waren.

Ganz im Gegensatz zu dem allgemein guten Verlauf der Besiedlung der Randge-biete Böhmens in den 150 Jahren bis 1400 verlief das politische Geschehen unddas Nebeneinander von Deutschen und Tschechen in der Zeit danach in eine be-denkliche Richtung.

Der Nachfolger des hervorragenden Königs von Böhmen Karl lV. (1346 - 1378),der sich um sein Land und die Ansiedlung von Deutschen in den RandgebietenBöhmens große Verdienste erwarb, wurde sein Sohn Wenzel lV. (1378 - 1419).Mit ihm begann für Böhmen eine bewegte, ja ungute Zeit. Sein Fehlverhalten, dasReich zu regieren, führte dazu, daß ihm auf Antrag rheinischer Fürsten im Jahre1400 die Kaiserwürde, die sein Vater als staatskluger und gelehrter Fürst ehrbartrug, abgesprochen wurde. Wenzel lV., verbittert über seine Mißerfolge als Kaiser,war danach nur noch König von Böhmen. Diese Demütigung verzieh er den deut-schen Fürsten nie. Das wurde sichtbar in seiner negativen Einstellung gegenüberden inzwischen angesiedelten Deutschen in Böhmen. )

Ein ganz typisches Beispiel seiner Charakterzüge ist jenes Ergebnis, daß er denBeichtvater seiner Gemahlin, Johann von Nepomuk, deshalb gebunden von derKarlsbrücke zu Prag in die Moldau stürzen ließ, weil dieser auch ihm als Königgegenüber das Beichtgeheimnis wahrte und Inhalt und Aussage der Beichte nichtveriet.

Die Glaubenslehre des Jan Hus

Die Zügellosigkeit Wenzels lV. und seine mangelnde Staatsautorität hatten dasAufkommen einer gegen die katholische Kirche und das Deutschtum im Landegerichteten Strömung zut Folge. Geistiger Träger dieser extrem tschechisch-nationalen- religiösen Bewegung war Jan Hus, ein Prediger an der Prager Bethle-

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hemskapelle. Schon 100 Jahre vor Martin Luther forderte er Reformen der katho-lischen Glaubenslehre und sakralen Handlungen. Insgeheim lief sein Bestrebenaber auf eine Nationalkirche der "Böhmischen Brüder" hinaus.

Beim Konzil in Konstanz von 1414 bis 1418 wurden neben schwerwiegendenGlaubensfragen im allgemeinen auch die Lehren von Jan Hus im besonderen be-handelt. Hus erschien auf dem Konzil, wurde als Ketzer zum Tode verurteilt undam 6. Juni 1415 auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Welch eine tragische Ent-scheidung der Kirche gegenüber tsöhmen, denn die ohnedies in weiten Kreisenschon bestehende Abkehr gegenüber dem Katholizismus und leider auch die zu-nehmende Abneigung gegenüber den Deutschen im Lande wurde dadurch nochgeschürt. Die Anhänger des gerichteten Hus begehrten auf, wollten sich rächenund begannen seine Lehre mit Gewalt durchzusetzen. In den Wirren dieses Na-tionalbegehrens der Tschechen und dem erfolglosen Bemühen König Wenzels lV.um Mäßigung, kommt es nach seinem Tode im Jahre 1419 zu einem Aufstand inPrag und damit zum Ausbruch des über die Grenzen Böhmens sich erstrecken-den verheerenden Hussitenkrieges. Seinen rechtmäßigen Nachfolger und Bruder,den Markgrafen von Brandenburg und König von Ungarn Sigismund, wollten dieböhmischen Stände nicht anerkennen. Trotzdem war er von 1420 bis 1437 Königvon Böhmen.

Der von 1419 bis 1436 währende Hussitenkrieg brachte unsagbares Leid undElend über Böhmen und einige Nachbarländer, besonders den beiden Lausitzen.Alles verwüstend, mordend und brandschatzend zogen die hussitischen Heerhau-fen umher, um sich ihres eingeschworenen Hasses gegen die Kirche und gegenalle Deutschen zu entledigen. lhr wichtigster und bekanntester Anführer war dereinäugige Taborit Jan Schischka.

Viele geistliche Würdenträger flohen in dieser bedrohlichen Lage aus Prag undanderen Städten über den Lausitzer Kamm hinweg nach Oybin, in ein dort vonKarl lV. errichtetes Kloster. In der Absicht ihren Schutz noch weiter zu verbes-sern, zogen sie in das stärker befestigte Zittau weiter, als die Hussiten unter ih-ren Anführer Hynek Bocek von Podiebrad im Gabler Raum auftauchten. DenÜberlieferungen zufolge gelang es den Hussiten im ersten Ansturm nicht, diedem Lausitzer Gebirge vorgelagerte Falkenburg zu stürmen. Sie nahmen dafürRache und zerstörten die Anlagen der Straßenfeste "Karlsfried".

Nachdem die nach Norden vorrückenden Hussiten die Städte Weißwasser, Leipaund Niemes gestürmt und in Schutt und Asche gelegt hatten, erreichten sie imAugust 1425 den Raum Gabel. In der Folgezeit hatte darunter auch Hennersdorfsehr zu leiden. Sie beraubten und zerstörten das Dominikanerkloster in Gabelund richteten in der Umgebung große Verwüstungen an. Ganz Nordböhmen wardamals den Hussiten ausgeliefert. Von hier aus organisierten sie in den Folgejah-ren Ausfälle in die Gebiete der Ober- und Niederlausitz, wo sie zunächst auf er-bitterten Widerstand des bereits erwähnten Lausitzer "Sechsstädtebund" stießen.Dennoch gelang es den Hussiten nach einiger Zeit diese sechs Städte zu stür-men und in Gebiete bis weit über die Niederlausitz hinaus vorzudringen. Bei demdort ansässigen sorbischen Bevölkerungsteil fanden sie Sympathie und Unterstüt-zung.

Ein Heerhaufen von Hussiten unter Johann Rohac von Leipa und später eines Si-gismund von Wartenberg, dessen Adelsgeschlecht der hussitischen Glaubensleh-re ergeben war, beherrschte von 1426 an die Räume von Leipa, Niemes, Warten-berg und Gabel. Von Schloß Wartenberg aus, dem Dewin, Roll und auch SchloßLämberg organisierten die Hussiten ihre Ausfälle in die Lausitz. In einem beson-deren Mittelpunkte und hart umkämpft stand die Falkenburg bei Gabel. Von ihraus verunsicherte der Hussiten-Anführer Johann Kolauch, ein erbitterter Gegnerdes Königs von Böhmen, Sigismund, die Gebiete des Oybin und des "Sechsstäd-

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tebundes". Nachdem er sich, trotz Zahlung von Tributen, nicht zufrieden gab,stürmten die "Sechsstädter" die in Flammen aufgehende Falkenburg. 1431 aber-mals aufgebaut, spielte Kolauch seine üble Rolle weiter. Nach ihm beherrschteder Hussitenführer Hauptmann Nikolaus Sokol von Lämberg die Falkenburg. Erstzu Ende des 15. Jahrhunderts wurde diese Burg, nachdem sich in ihr verschiede-nes Raubgesindel festgesetzt hatte, von den "Sechsstädtern" gänzlich vernichtet.

Hennersdorf war nach dem Hussitenkriege stark entvölkert und auch zum Groß-teil verwüstet. Etwas abseits vom Handelswege Niemes - Gabel - Zittau gelegenund von Wdd umgeben war es den Plünderungen nicht so ständig ausgesetzt alsjene Orte, die an wichtigen Verkehrsstraßen lagen und von durchziehenden Hus-siten dem Erdboden gleichgemacht wurden. Dennoch war es aber auch für Hen-nersdorf eine Zeit der ständigen Furcht und Plage, denn auf Schloß Wartenberg,dem Dewin und dem Roll hausten eine lange Teit die Hussiten, solange sie dieOber- und Niederlausitz bedrängten. So war es dann auch alltäglich, daß Truppsvon ihnen in die umliegenden Dörfer kamen, uffi bei den noch anwesenden Bau-ern Proviant einzutreiben. lm Verweigerungsfalle gingen die Hussiten grausamund brutal vor, da es sich doch um Katholiken und obendrein noch Deutschehandelte.

Auf der Grundherrschaft von Wartenberg saß zu der Zeit der HussitenführerCapek von San. lhm folgten im Jahre 1437 Johann von Wartenberg und nach ihmSokol von Lämberg, sicher derselbe von der Falkenburg.

fn Böhmen regierte von 1458 bis 1471 König Georg von Podiebrad, der als Utra-quist und kleiner Hussitenkönig stark angefeindet wurde. Mit der Macht einesKreuzheeres unter Mathias von Ungarn trat der Sechsstädtebund im Jahre 1468gegen diesen Böhmenkönig an. Die "Lausitzer" durchzogen einen weiten nord-böhmischen Raum. lm weiteren Vormarsch kam es zur blutigen "WartenbergerFehde", einem Kampfe zwischen den "sechsstädten" und den Hussiten auf War-tenberg, dem Tollenstein und Tetschen. Bei diesen Kämpfen wurden auch derDewin und Roll gestürmt, wovon in unseren Tagen die Burgruinen noch stummeZeugen aus der damaligen Teit sind. Abermals kamen bei dieser "Fehde" Men-schen, Tiere und die noch vorhandenen Gebäude arg zu Schaden.

lm Verlaufe des folgenden Jahrhunderts gerät die Grundherrschaft von Warten-berg und so auch Hennersdorf in die Hände mehrerer Besitzer, deren Gepflogen-heiten die Untertanen unterschiedlich ausgesetzt waren.

Der schon erwähnte Sokol von Lämberg verkaufte Wartenberg an Diepold vonWiesenburg. Nach dessem Tode übernahm seine Witwe Katharina die Herrschaftund im Jahre 1470 folgte Lionhard von Guttenstein. lm Jahre 1477 übernehmenWartenberg ein Burian von Guttenstein und nach ihm im Jahre 1500 wieder einJohann von Wartenberg. Für 5.350 Schock verkaufte dieser seinen Besitz am 1.Oktober 1504 an Bartholomäus Hirschperger von Königshain. 7u diesem wieder-holten Besitzerwechsel ist zu bemerken, daß mit dem Verkauf der Grundherr-schaft auch die dazugehörenden Ortschaften mit allem Zubehör und allen Ver-pflichtungen an den neuen Grundherrn übergingen.Weil dieser letzte Besitzerwechsel eine Zeitspanne von 120 Jahren einleitet, inder Wartenberg im Besitz einer Familie verbleibt und von 1540 an auch Eintra-gungen in Schöppenbücher erfolgten, soll noch einmal rückblickend auf die Zeit'des

Aufbaues von Hennersdorf nach dem Hussitenkriege eingegangen werden.

lm Verlauf des Hussitenkrieges, in dem ganz Böhmen schwer zu Schaden kam,war auch Hennersdorf zum Großteil verwüstet, entvölkert und verarmt. Weil dieKriegsfolgen im deutschen Siedlungsraum in einer relativ kurzen Zeitspanne fastbehoben waren, hat es sich sicher so zugetragen, daß die Bevölkerungszahldurch Neuzuwanderungen rasch und stark zunahm. Wieder erfolgte der Zustrom

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neuer Kräfte aus dem deutschen Hinterland hinter den böhmischen Grenzgebir-gen. So wurden verwaiste Gehöfte übernommen, wieder aufgebaut und brachlie-gende Felder wieder in Kultur gebracht und bestellt. So begann es nach dem ver-heerenden Hussitenkriege nahezu'wieder von vorn. Viele Siedlergenerationen von1250 gingen zugrunde und dafür kamen neue hinzu. Es ist überliefert, daß dieTschechen zur Beseitigung der Kriegsschäden in ihrem innerböhmischen Siedler-raum eine besonders schlechte Ausgangsposition hatten, weil sie entgegen dendeutschen Siedlern keinerlei Mithilfe durch Zuwanderungen von außen erwartenkonnten. Eine Erweiterung des deutschen Siedlungsraumes erfolgte aus diesemVorteil heraus aber nicht.

Hennersdorf bis zum Dreißigjährigen KriegeDie Zeit bis zur Wartenberger Erbteilung

Bartholomäus Hirschperger von Königshain, der Grundherr auf Wartenberg, ver-starb im Jahre 1526 und seine Erbschaft ging zu gleichen Teilen auf seine SöhneKaspar und Erasmus über. Von seinem Neffen Hans Balthasar, dem Sohne sei-nes Bruders und Miterben Kaspar, wurde Erasmus im Jahre 1530 an der Polzen-brücke bei Wartenberg erstochen. Alexius Berka von Dauba und dessen TochterMagdalena, die mit einem Peter Vancura auf Rechnitz vermählt war, verwaltetenden Herrschaftsanteil des Ermordeten als Vormünder seiner noch minderjährigenTochter. Vancura erwarb vorübergehend das Erbe des Ermordeten. Durch einenrichterlichen Spruch gezwungen, mußte er es jedoch wieder an Kaspar, den Bru-der des Ermordeten, abtreten. Dadurch wurde Kaspar alleiniger Besitzer derGrundherrschaft von Wartenberg.

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurden in allen Orten des Herrschaftsbereichesvon Wartenberg Schöppenbücher angelegt. In diesen wurden Eintragungen durchbestellte Schreiber von der Grundherrschaft getätigt, insbesondere über denGrundstücksverkehr. Bei den Eintragungen in die Schöppenbücher fällt ein be-sonderes Kuriosum auf, das mit Sicherheit darauf schließen läßt, daß die Grund-herren bis zum Jahre 1623 ihrer nationalen Gesinnung nach mehr den Tsche-chen nahe standen als den Deutschen in ihrem Herrschaftsbereich. Die bestelltenGutsschreiber waren nämlich tschechischer Nationalität und der deutschen Spra-che in Wort und Schrift nicht oder nur sehr ungenügend mächtig. Aus diesemGrunde erscheint die Schreibweise nach ihrer Sprache hin stark akzentuiert undist oft weder als deutsch noch als tschechisch verständlich.

Aus dem Jahre 1541 ist von einer aufschlußreichen Begebenheit zu berichten.Zwischen dem Besitzer Kaspar Hirschperger von Königshain auf Wartenberg undSebastian Blekta von Audishorn kommt es zu Differenzen über einen Grenzver-lauf am Tolzberge. Neben einem Oberstburggrafen aus Prag nehmen u.a. auchdie Zeugen aus Hennersdorf - Andreas Stein, Paul Stein, Martin Kynstler undGregor Liman - an der fraglichen Grenzbegehung teil. Der böhmische Schreiberfaßte in einer Art protokollarischer Eintragung die Texte so ab, wie er es alsTscheche verstand, wobei die Worte weder slawisch noch deutsch artikuliert wa-ren, so z.B. anstelle von Steier- Schteier, Künstner - Kynstler und Lehmann - Li-man. Zu bemerken ist außerdem, daß damals altdeutsch und gebietlich schon imDialekt gesprochen wurde.

fm Jahre 1544 verstarb Kaspar Hirschperger von Königshain. Die Grundherrschaftvon Wartenberg übernahmen die beiden Söhne Balthasar und Heinrich zu glei-chen Teilen. Auf der Grundlage eines Vertrages teilten sie am Montag nach derHl. Dreifaltigkeit des Jahres 1544 den Besitz untereinander auf. Am 9. Juni 1SMwurde das in Leder gebundene, 24 Seiten umfassende und in tschechischerSprache abgefaßte Vertragswerk von den neuen Herren auf Wartenberg - Bal-

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thasar und Heinrich Hirschperger von Königshain - unterzeichnet. Damit war diehistorische "Wartenberger Erbteilung" vollzogen.Durch diesen Erbteilungsvertrag wird uns erstmalig bekannt, über welche Ort-schaften sich der Bereich der Grundherrschaft von Wartenberg zu der Zeit er-streckte.

lm ersten Teil des Vertrages wird vereinbart, was ledem der Brüder "vom Schlos-se, an Höfen, Ackern, Wiesen, Wäldern, Teichen und Bächen, an Orten und de-ren Bewohnern, an Rechten und Genüssen" zufällt, was beiden Brüdern gemein-sam verbleibt und wie die Obrigkeitsrechte gegeneinander und den Untertanengegenüber zu wahren sind. Für die beiden Brüder blieb das Schloß Wartenbergder Sitz der Obrigkeit. Nachdem in der Folge der Erbteilung Hennersdorf nichtquer, wie man annehmen könnte und aus praktischer Erwägung heraus, sondernlängs geteilt wurde, war es für die Ortsbewohner von großem Belang, auf wel-chem der zur Grundherrschaft gehörenden Meierhofe die Frondienste abgeleistetwerden mußten.

Zu des Balthasars Anteilen gehörten: der am Südfuße des Tolzberges gelegeneMeierhof Zedlisch (eine vormalige Slawensiedlung aus frühester Zeit), der Zedli-sche Teich, einschließlich der umliegenden Wiesen, die Wiesen unter dem Lim-berge, an der Neuländer Brücke und oberhalb Hennersdorfs, genannt am Viehwe-ge. Diese vorgenannten Liegenschaften haben mit bäuerlichem Besitz nichts zutun. Die dem Balthasar gehörenden Wälder befanden sich auf der ZedlischenSeite am Tolzberg und dem Limberg. Desweiteren gehörten zu seinem Besitz-stande auch zwei Mühlen, jene von Barzdorf und die "Hegemühle" auf Henners-dorfer Flur. Es ist historisch nichts überliefert, ob die damals einzige, mittem imDorfe stehende Mühle zu damaliger Zeit "Hegemühle" hieß. Mehr wahrscheinlichist es, daß es sich um eine Mühle handelt, die ihren Standort südlich des "Hege-holzes" am Damm des "Horkateiches" hatte. Die "Polzen" speiste diesen Was-serstau, der an der Austrittstelle ein so starkes Gefälle hatte, daß ein Mühlradhätte angetrieben werden können. Darüber hinaus waren an der Austrittsstellebis 1945 noch Mauerreste vorhanden, die möglicherweise von dieser Mühlestammen. Der Ortsbach floß zu der Teit von unterhalb der südlichen Ortsgrenzein südwestlicher Richtung weiter und mündete im Zedlischem Teich, und er konn-te schon vom Gefälle her keine "Hegemühle" antreiben, die vom Namen her amHegeholze gestanden haben müßte. Mit dieser Aussage über den Standort derHegemühle wird kein Anspruch auf Richtigkeit erhoben.

Um die Zweifel wegen der Hegemühle in Hennersdorf noch einmal darzulegen,sei auf die Mitteilung des Prof. F. Runge in seinem Beitrag über "Hennersdorf beiDeutsch-Gabel vor der Wartenberger Erbteilung (1544) bis in den Anfang desDreißigjährigen Krieges" hingewiesen. Es heißt da wörtlich:

"Seine (Balthasars) Wälder lagen ebenfalls auf der Seite des Zedlischen Hofes:bei Luh, am Tolzberge und am Limberge; sie berührten das Gebiet der heutigenKatastralgemeinde Hennersdorf nicht. Dagegen gehörten zu diesem Teile: dieMühle, welche Hagen-Mühle heißt, in Hennersdorf und eine zweite Mühle in Barz-dorf (Mlyn, kterys slowa lagen mlayn w dubniczy a druhy mlayn w petroliczych)samt den Wasserläufen, welche auf sie gehen und fallen, ohne Behinderungdurch die andere Partei, wie diese Mühlen seit althers gebraucht worden sind,und der Garten bei der Hennersdorfer Mühle (Zahrada przy mlaynem dub-nickem)."

Also doch die alte Mühle in Hennersdorf, die mitten im Dorfe unterhalb der Kirchestand? Dieselbe wird in einem Kaufvertrage vom 11. Juli 1771 wie folgt beschrie-ben:"die eingängige mahlmühl nebst dem Stall /so Jemalen Herrschaftl. warl um300 fl., dazu die neuerbaute Scheuer um 40 fl."

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Die alte Mühle hat den Dreißigjährigen Krieg überlebt. Sie war das historisch älte-ste Gebäude im Dorfe. Nach einer großzügigen Renovierung und maschinellenNeuausstattung um das Jahr 1900 war sie 1945 noch voll leistungsfähig.

Von den Teichen auf Balthasars Seite berührt seine Hennersdorfer Untertanennur der Zedlische Teich, dem der Hennersd orter Ortsbach das Wasser zuführte.fm Vertrag zur Aufrechterhaltung dieses Wasserlaufs ist der folgende Wortlaut zulesen: "und was den Graben betrifft, durch welchen Wasser aus Hennersdorf indenselben Zedlischen Teich geleitet wird, so soll diese Partei uneingeschränktdurch diesen Graben Wasser in den Teich leiten und auch, wann immär es nötigwäre, ihn reinigen, räumen und (das Ausgeräumte) auf die Ufer werfen oder le-gen lassen, ohne jede Behinderung; beide part"eien sollen aber zu dem bei ihrenLeuten, welche bei diesen Graben ihre Grundstücke haben, und die Ufer durchGras nutzen, derart versorgen, daß sich durch die Benützung dieser Ufer an die-sem Graben durch das Wegfahren kein Schaden ergibt." Ei wird zu dieser Z,eitnoch ein weiterer, der "Gebenteich", erwähnt. Derselbe befand sich nordwestlichdes Zedlischen Teiches auf Postrumer Flur und hatte zur Wartenberger Grund-herrschaft nur dadurch Bezug, daß die westlichen Hennersdorfer Wirtschaftenvon Nr. 173, 174, 1Ts, 176 und 17g an den "Gebenteich,' angrenzten.

An Bachläufen wurden Balthasars Seite zugewiesen: Der Jeschkenbaclr auch"Wiesewasser" genannt, unterhalb Seifersdorf bis zu seiner Mündung in die pol-zen, die vom Horkateich bis zur Neuländer Brücke geht. Bezüglich der Nutzungdes Ortsbaches besteht der folgende Vermerk:"Das Bächlein im Dorfe Hennersdorf (Patucztek wewzy Hennersdorffie) solt zugemeinsamen brüderlichen Gebrauch verbleiben und wenn in ihm gefischt wird,so sollen diese Fische brüderlich geteilt werden, und eine wie die andere parteisoll die ihren Unterthanen in diesem Dorfe untersagen, in diesem Bächlein zumVerderben der Fische Enten zu halten.,'

An Ortschaften gehörten zum Anteile des Balthasar: Eie Hälfte des Städtchensvon Wartenberg (Wartmberg) und Vorstadt, desweiteren die Dörfer Barzdort (per-tolticze), Luh (Luhow), das Gebendorf (wes Koninska) und die Hälfte von Hen-nersdorf (puol wsy Hennersdorfu).

Das Kuriose an der Teilung Hennersdorfs ist, daß der Ort, nicht wie es folgerich-tig gewesen wäre, in die Hälften Oberdorf und Niederdorf geteilt wurde, viölmehrerfolgte die Ortsteilung in Längsrichtung, wobei der OrtsbaCn Oie innere Teilungs-grenze war. So fielen an Balthasar der Westteil des Ortes mit 32 Gehöften undan Heinrich der Ost- Nord- und Nordwestteil mit 38 Gehöften. Aus dieser Relationder unterschiedlichen Anzahl von 6 Gehöften ist mit Sicherheit abzuleiten, daß'bei der Ortsteilung die Größe der Wirtschaften und deren Leistungen an dieGrundherrschaft ausschlaggebend waren. Die Gehöfte der im Westteil ansassi-gen Bauern trugen im Jahre 1s44 folgende Besitzernamen:

Tabelle 1

FamiliennameUrban EyfflerNickel KucheLorenz HammerlanLorenz EyfflerHans StarkAndreas SteyrMichael ScherffmannJörge SimmertAndreas LeubnerBartl Andress

damalioe SchreibweiseUrban EysslerNykl Kuchelorencz HamrlenLorencz EysslerHans StarckAndreas ssteyrMichal sserfmonGirzyk SymrtAndres loybnerBartl Andres

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Fortsetzung

Paul SimmertHans ScholzPaula SteyerMatthes ZimmermannPeter SeidelMartin RichterMartin MeßlerPaul SimmertMarkus TopmannAnders SimmertNotz JakschHeinrich MeßlerMatthes JakeschKratzel ScholdeJörge StraubeSimon SalzmesserKaspar OthLukas PorrAndress BienerPaul OthMatthes TischerHans Kürschner

pawel symrtHannus sscholczPaul ssteyrowaMates tesarzPetr TaydlMartin rychtarzMartin meslerPawel symrtMarkus TopmanAnders symrtNocz yakes

.Kral ssoldeGirzyk straubeSymon salczmesserKasspar OthLukass porrAndress binerPaul othMathes stoharzHans Kysnar

Der Anteil des Heinrich Hirschperger von Königshain umfaßte folgende Gebäude,Acker, Wiesen, Waldflächen, Gewässer und Ortschaften: Den Meierhof von War-tenberg unter dem Schlosse, "die Stücke Acker ober dem Hegeholze, samt die-sem Hegeholze (nad hegeholczem y stim hegeholczem) mrt den Stücken hinun-ter bis hinter Hennersdorf." "Das Stück und das Gebreite, wie sie am alten Zedli-scher Graben liegen hin zum neuen Graben, welcher in den Zedlischer Teichgeht und über dies Acker- und Grundtsücke sollen keine vordem nicht vorhande-ne Wege und Steige gemacht werden, der Acker vor Schusters Garten (przedhans ssustere zahradou) bis zum Zedlischer Graben und das Stück bei der He-gemühle, das bei diesem Graben liegt." Die übrigen Grundstücke Heinrichs lagenin der Nähe des Meierhofes, südlich und südwestlich desselben, auf den Roll iu.

Die folgende Aufnahme stammt aus der Zeit nach 194s. lm Vordergrund an derStraße von Hennersdorf nach Wartenberg ist eine zunehrnende .Verunkrautungals ein Zeichen beginnenden Verfalls zu erkennen. Der Standort des Meierhofesist am Nordfuße des Schloßberges.

An weiteren Wiesen und Waldstücken, "die Wiesen hinter dem Hegeholze überund unter ihm bis zum Teichdamm und die Wiesen hinter Hennersdorf" (Wüste-Wiesen), "das Hegeholz genannte Stüct< Land, alle die Büsche hinter Henners-dorf" (wssieczky ty hage za Hennersdorffem).

Ferner erhielt Heinrich eine Mühle und Brettsäge in Wartenberg, die Bäche inNeuland (w Naylandu) und Grünau (w Grunu) und den Hennersdorfer Teich (Ryb-nik hennersstoffsky). Der Standort dieses Teiches war eine Talsenke im Oberdor-fe, an deren nordöstlichen Anhöhe, auch "Holzäpfelgebirge" genannt, die Gehöf-te von Nr. 79, 80, 81, 82 und 83 standen. Auf dem ehemaligen Teichdamm ver-läuft die Straße nach Seifersdorf. Wann dieser Teich abgelassen und die ohne-dies feuchte Senke, durch die der Ortsbach fließt, der Wiesennutzung zugeführtwurde, ist heute nicht mehr feststellbar (siehe Skizze der wirtschaften, Seite 7).

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Der Meierhof von Wartenberg

Zum Besitzstand des Heinrich Hirschperger von Königshain gehörten die folgen-den Ortschaften: die andere Hälfte von Wartenberg unO feitJder Vorstadt sowiedie Dörfer Neuland, Grünau und der Ost-Nord und Nord-Westteil von Hennersdorfmit insgesamt 38 Gehöften, deren Besitzer die folgenden Familiennamen trugen:

Tabelle 2

Michael ProkopPeter Twelt JarProkop SturmannBartel TischerVallentin WernerHans JehnelThomas SalzmesserKlement ProkopFabian HornValentin KrauseJorge JakschHans KühnelMerten EngelHans SteyerHans HendrichKaspar Werner

Michal prokoppetr czwelff JorProkop ssturmanBartl stolarzwaltin wernarHans JennolTomas salczmesarKlementz prokopffabian Hornwaltn KrauzeJorg JakessHans KymelMertn EnglHans ssteyrHand HendrychlGsspar wernar

?.7

Fortsetzung

Martin BuschmannMerten SeydelJakob GutBernt JakschThomas ProkopMatthes KünznerPeter SchimmertLorenz Kleindie Nickel OttinGregor LehmannMartin LehmannValentin SteyerGeorg Seidelder junge Paul SteierSrmon SteyerLorenz KrauseHans SeidelLorenz ScheybelJorge KühnelJakoff SeydelLorenz WernerJakoff Gründler

Martin pusmanMertn Teydl

Bernt JakessTomass prokopMathes Khyncznerpetr ssimmertlorencz KleynOttyn NyklGrygor LymanMartin LimannWaltn ssteyrGeorg ZaydlJung paul ssteyrSymon ssteyrlorencz Krausehons Zeydllorencz sseyblJork KhynelJakoff Teydllorencz wernarJakoff Kryndlar

Zum besseren Verständnis soll noch einmal auf den Verlauf des Ortsbaches ein-gegangen werden. Sein Quellgebiet l iegt in der oberen Hennersdorfer Flur, dem"Rehgraben" (siehe Skizze der Wirtschaften). Nach einer kurzen Strecke floß derBach in den schon erwähnten Teich im Oberdorfe. An der südlichen Spitze desTeichdammes mündet der Bach in eine breite, von Gras und Gebüsch bewachse-ne feuchte Aue. Etwa in der Höhe der Wirtschaften Nr. 73 und Nr. 105 teilt sichder Ortsbach nach rechts in den "Mühlgraben" und geradeaus weiter als Orts-bach. Das Wasser des Mühlgrabens erreichte vor der oberen Mühle einen so ho-hen Stand, daß es aus großer Fallhöhe das Mühlrad kraftvoll antreiben konnte(Bild Seite 28). Kurz unterhalb der Mühle vereinigten sich beide Bachläufe wie-der bis zu jener Stelle, etwa 500 Meter weiter, wo sich am Grundstück vonNr. 151 ein Wehr befindet. Von da ab biegt der Ortsbach am Überlauf des Weh-res links ab und verläuft parallel zur Ortsstraße weiter. Vom Wehr aus geradeausfließt der Bach abermals als " Unterer Mühlgraben" weiter der unteren Mühle undBäckerei zu (Nr.222\.

Unterhalb derselben vereinigen sich beide Bachläufe wieder zu einem Ortsbache,der bis zum Ortsende auch fruchtbare Auewiesen durchläuft. Kurz unterhalb derOrtsgrenze verzweigt sich der Ortsbach abermals.lm "Teichgraben" f loß die weitaus größere Menge Wasser dem Zedlischen Tei-che zu und geradeaus mündete der Ortsbach als kleiner Graben bei Wartenbergin die Polzen. Nicht al len Ortskundigen unserer Tage ist der so geschi lderte Wei-terfauf des Ortsbaches unterhalb der Ortsgrenze in Richtung Wartenberg geläufig.Zur damaligen Teit war es aber so. ln den Protokollvermerken über BalthasarsAntei l war davon ausführl ich die Rede. Wie lange der Teichgraben von Henners-dorf zum Zedlischen Teich bestand, ist nicht nachweisbar, zumal der Grabenlängst zugeschüttet ist. Dem Ortskundigen könnte der Gedanke kommen, daß erdort verlief, wo zu späterer Zeit bis in unsere Tage ein Fahrweg "über den Zedli-schen Teich" führte, der als Abkürzung, um mit dem Pferdegespann schneller zuden Bahnstationen Brrns oder Grünau zu gelangen, von Frühjahr bis Herbst gernbenutzt wurde.

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Die obere Mühle (Wobisch-Mühle)

In einem Vermerk im Schöppenbuche vom Jahre 'l595 wird ein zweiter Teich aufder Hennersdorfer Flur, der "Mühlteich", erwähnt. Sein Standort " lm Mühlteiche"war ein flacher Wasserstau auf den Wirtschaften von Nr. 126 und Nr. 127. Der-selbe wurde aber sehr bald wieder abgelassen und als Wiese benutzt, dennschon am 20. März 1603 steht darüber der Vermerk im Schöppenbuche: " EinWiesenfleckel im Mühlteyche die Gräserei". d.h., daß der abgelassene Teich wre-der als Wiese benutzt wurde.

Zu der Skizze der Wirtschaften von Hennersdorf ist noch ergänzend zu bemer-ken, daß das Gehöft von Nr. 191 nicht nachgewiesen ist. Das Fehlen dieses Ge-höftes liegt darin begründet, daß die dazu gehörenden Ländereien nicht zur Hen-nersdorfer Flur gehörten und demzufolge auf der Skizze nicht vermerkt wurden.Twar grenzen die Ländereien von Nr. 191 an den Wirtschaftsstreifen von Nr. 190an, doch wurden dieselben von der Wartenberger Grundherrschaft zu spätererZeit käuflich erworben und blieben danach auch weiterhin im WartenbergerGrundbuche vermerkt. Desgleichen ist der Zuuu9 des Ortsbaches in den Teich-graben auf der Skizze der Gemarkung von Hennersdorf nicht vermerkt. Zum Zeit-punkt ihres Entstehens um 1780 war der Zedlische Teich wohl längst nicht mehrvorhanden, ganz abgesehen davon, daß sich der Zulauf des Ortsbaches in denTeichgraben auf Wartenberger Flur befand.

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Nicht von Anbeginn war die Straßenführung durch den Ort so, wie dieselbe z.B.auf der Skizze der Wirtschaften von 1780 nachgewiesen wird. Zur Zert der Erbtei-lung verlief die Straße über den Kirchhügl hinweg, d.h. westlich an der Kirche vor-bei, so wie es die Kennzeichnung'"Alte Straße" andeutet. Die größten Teile derOrtsfage befanden sich zu der Zett ostwärts der Straße, jedoch zu beiden Seitendes Ortsbaches (siehe Skizze der Wirtschaften). Mit dem Bau der Gehöfte rnußteman sich vom Uferbereich dann stark zurückziehen, denn der natürliche Grund-wasserstand machte den Standort erforderlich. Dennoch aber bestimmte in weite-rem Maße der Verlauf des Ortsbaches die Anlage des Dorfes (siehe Anhang Orts-plan).

Nach den im Zusammenhang der Wartenberger Erbteilung erfolgten Bemerkun-gen zu den Gewässern in der Gemarkung von Hennersdorf, insbesondere desOrtsbaches und der Aussage zum Verlauf der Dorfstraße, nun einige weitere Be-stimmungen des Teilungsvertrages von 1544. Diese geben einen besonderenEinblick in das damals bestehende Abhängigkeitsverhältnis der Untertanen ge-genüber der Grundherrschaft.

Über den Fortbestand der Verpflichtungen der Untertanen zu Zinsleistungen undkörperlichen Frondiensten heißt es im Teilungsvertrage weiter: "Alle diese imStädchen und in den Dörfern zu diesem Teile ansässigen Leute werden mit denGeldzinsen, den Kornzinsen, den Hennen usw., bei diesem Teile belassen. ltem,die von den Gründen entlaufenen Leute und die Waisen männlichen und weibli-chen Geschlechts, auf welchem Teile sie das Geld oder ihre Gerechtigkeit habenwürden, diese Personen werden bei dem Teile belassen, wo sie ihr Geld und ihrVermögen haben."

Zweifellos brachte die Teilung des Herrschaftsgebietes von Wartenberg auch denLeuten von Hennersdorf eine fühlbare Einengung der Bewegungsfreiheit in per-sönlichen und wirtschaftlichen Belangen. Um dieser Gefahr zu entgehen und dieaufkommenden Nachteile abzubauen, heißt es im .Vertrage weiter: "Auch sollenwir beiden Brüdern betreffs der Wartenberger Herrschaft aus brüderlichem Willenso einträchtig sein, daß, wenn einer oder mehrere von den Untertanen von einerSeite der Herrschaft, seiner Besserstellung wegen, unter die andere Seite zu zie-hen im Sinne hätte, dies (d.h. ihn als Untertanen anzunehmen) keinem von unsverwehrt werden soll, daß jedoch der Grund des anderen mit einer braven undeinwandfreien Person besetzt werde; und zum Zeichen, daß er sich von ihm los-gesagt hat, soll er ihm zwei Hennen geben und darüber hinaus soll er durchnichts mehr beschwert, sondern entlassen werden." In der praktischen Anwen-dung besagt diese Bestimmung, daß die bisherige Freizügigkeit des Besitzwech-sels auch nach der Erbteilung von Hennersdorf bestehen blieb. Nur konnte z.B.der Besitzer Balthasar nur dann einen Zuzügler aus dem Bereiche seines BrudersHeinrich aufnehmen, wenn dessen bisheriges Eigentum mit einem "braven undunbescholtenem" Wirte besetzt werden konnte. Neu hingegen ist im Vertrage dieAuslegung, daß es zur Veränderung des Wohnsitzes innerhalb des Herrschafts-bereiches zweier Zustimmungen durch die Obrigkeit bedurfte, die eine zum Ver-kaufe des bisherigen und die andere zum Kaufe des neuen Besitzes. Die Abgabevon zwei Hennen zum Teichen des "Scheidens" an die bisherige Obrigkeit, warmehr eine symbolische als eine materiell belastende Handlung im Falle der Loslö-sung.

lm weiteren Text des Erbteilungsvertrages wird in einer Ausnahmebestimmungfestgehalten, daß: "lm Falle aber einer von uns Brüdern seinen Untertanen wegenseiner Vergehen und seines unordentlichen und ungehorsamen Vornehmens be-straft hat, und er dermaßen seinen Herrn nicht Untertan sein und sich unter denanderen Bruder begeben wollte, ein solcher soll dies Freiheit nicht erhalten undsoll von dem anderen Bruder nicht als Untertan angenommen werden." Zu die-sem Vermerk muß ergänzt werden, daß man in jener Zeit die "hergelaufenen"

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Untertanen aus anderen Herrschaftsbereichen nicht immer zurückwies. Man ge-währte ihnen Aufenthalt und sofern sie "brav und verwendbar" erschienen und ih-re Mittel dazu langten, bot sich ihnen die Möglichkeit zum Ankaufe eines Gehöf-tes oder Häusels, um ortsansässig zu werden. Zum Grundstücksverkauf in dama-liger Zeit kann noch vermerkt werden, daß auffallend oft die Gehöfte ihre Besitzerwechselten und mehrfach auch völlig neue Familiennamen auftauchten, die sichervon Zuzüglern stammen.

Um dem wirtschaftlichen Leben und Treiben sowohl im Orte als auch im Herr-schaftsbereiche, trotz der Teilung keinen Abbruch zu tun, galt für die geteilten Or-te Wartenberg und Hennersdorf folgender Vertragspassus: "Auch soll wegen derErhaltung guter Nachbarschaft den Untertanen beider Herren von beiden Obrig-keiten keinermaßen verwehrt werden, in ihren Angelegenheiten von einer Seiteauf die andere zu gehen und ihr Geschäft zu betreiben."

In einem weiteren Abschnitte geht es um die Regelung erblicher Angelegenheitenund die Sicherstellung von Besitzrechten "ltem, wenn ein Untertan auf dem Be-sitze des anderen Bruders eine Gerechtigkeit hätte, die ihn gerechterweise zu-steht, sei es Vater- oder Mutterteil oder Erbegeld oder eine andere Anfallsgerech-tigkeit und dies nicht aus einem Grund nichtig wäre, so soll das an einem jedenohne Entgeld ausgefolgt werden und keine Seite soll hierin ihren Nutzen suchen,sondern es frei durchlassen." Für die kirchlichen und schulischen Angelegenhei-ten wurden gemeinsame Regelungen getroffen: "Die Kirchlehen, beide, in War-tenberg und Hennersdorf, samt den Schulen sollen gemeinsam von uns beidenBrüdern verliehen und dargereicht werden, und ein Bruder soll ohne des anderenWissen und Willen keinen Ptarrer noch Schulbediensteten aufnehmen. Aber die-ses Kirchlehen und die Schule sollen mit Priestern und Kirchdienern versehenwerden, durch welche das Volk vor allem unterrichtet werden kann, und einer (einBruder) soll gegen den anderen hierin keinen Vorteil im Sinne haben, wie dasMenschenlist erdenken könnte, sondern wir wollen uns darin christlich und brü-derlich vertragen." In einem anderen Wortlaute heißt es: "Ptarrer und Schule sol-len mit Personen besetzt werden, durch welche das Volk gehörig unterwiesenwerden kann." Diese Wortfolge mit der Betonung "das Volk gehörig zu unterwei-sen" und die Bemerkung, daß die Brüder gemeinsam das Kirchlehen zu verleihenund darzureichen haben, wo bisher nach den Vorschriften der Katholischen Kir-che die Grundherren lediglich das Vorschlagsrecht, die Präsentation, nicht aberdas Recht, Pfarrstellen zu besetzen hatten, läßt das Aufkommen lutherischen Ge-dankengutes in Böhmen und so auch bei der Wartenberger Grundherrschaft er-kennen.

Das Aufkommen der lutherischen Glaubenslehre undweitere Geschehnisse

Obzwar kein schriftlicher Vermerk darüber vorliegt, ist mit großer Sicherheit anzu-nehmen, daß die nach der Erbteilung von 1544 nächstfolgenden Pfarrer und Leh-rer lutherischer Glaubensrichtung waren, zumal sich die Grundherrschaft um dieMitte des 16. Jahrhunderts zur retormierten Lutherischen Kirche offenbar schonbekannte. Demzufolge mußte auch das öffentliche Glaubensbekenntnis der Hen-nersdorfer Untertanen lauten, "evangelisch" zu sein oder zu werden. Ein zeithi-storisches Ereignis religiöser Strömungen von großer Tragweite.

So ist es auch zu verstehen, daß die an die Lehren des Jan Hus in Teilen ausge-legte Lutherische Glaubenslehre in Böhmen und insbesondere in den böhmisch-hussitischen Kreisen (Böhmische Brüder) sehr bald eine zustimmende Aufnahmefanden. Dafür besonders bezeichnend ist es, daß schon 4 Jahre nach dem Be-kanntwerden der 95 Lutherischen Thesen an der Schloßkirche zu Wittenberg imJahre 1517 unter den Pestschrecken des Jahres 1521 die Fragwürdigkeit kirchli-

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cher Bußfrömmigkeit auch in Priesterkreisen aufkam. In der Lausitz, die zu der

Zeit unter der Hoheit böhmischer Könige stand, griff die Säkularisation in Rich-

tung Protestantismus von Zittau aus sehr bald um sich. Von dieser Zeit an kamenvon den beiden Lausitzen und insbesondere Zittau nicht nur Handelswaren überden "Gäbler" nach Böhmen herein, sondern auch die neue Glaubenslehre undsie verbreitete sich anfangs besonders in Adelskreisen.

In einem weiteren Vermerk des Teilungsvertrages werden den Wartenbergern dieBraurechte zugestanden. Jedoch ist darin auch ein Vorbehalt vermerkt, der esbeiden Obrigkeiten gestattet, über den eigenen Bedarf hinaus auch für ihre DörferBier zu brauen, zu fassen und bei den "Kretschamwirten" zum Ausschank zubringen.

In einem weiteren Vertragstext wird es den beiden BrÜdern gestattet, auf des an-deren Besitz zu jagen, Fallen zu stellen und zu fischen. Es sei aber darin Maß zuhalten und einander und den Leuten im Getreide großer Schaden zu vermeiden.Aus dem Wortlaut dieses Vertragstextes geht eindeutig hervor, daß zu der Zeit

den Bauern das Recht, auf ihren eigenen Grund zu jagen oder zu fischen, längstgenommen war und die Wilderei strengstens bestraft wurde. Die Jagdliebhaberei-en der Obrigkeit waren für die Untertanen eine Last.

Ein weiteres Recht wurde den vertragschließenden Brüdern Balthasar und Hein-rich in der Form zugestanden, daß es ihnen im Bedarfsfalle gestattet war, auf ih-ren Teilen roden zu lassen, Teiche anzulegen und andere Nutzen herbeizuführen.In der Folge dieses Rechtes entstanden durch Rodung in der "Ober- Puschflur"nach 1544 die Gehöfte Nr. 87, Nr. 88, Nr. 90 und Nr. 92. Auch der OrtstealNeu- Luh, auf böhmisch "Schmirdak", zu deutsch auch "Schmirdaksdörfel" ge-

nannt, stammt aus diesem Recht zu roden.

In einem letzten Teile des Vertrages zur Erbteilung wird die obrigkeitliche Amts-führung geregelt, worin es heißt: "ltem, was das Geficht in Hennersdorf (lem Czose dotyclie nycfrty w hennersstorffu) und die Gerichtsbarkeit betrifft, weil eine ie-de von den Obrigkeiten daselbst ihren Richter und deren Gerichtsbarkeit hat, sowerden doppelte Bücher errichtet und angefertigt, und es soll hierin so gehaltenwerden, daß jedem Gerichte seine Bücher verabfolgt werden; und so sollen hin-fort die Gerichte und Verwaltungen einrichtungs- und ordnungsgemäß durchSchöppen, die Jahr für Jahr von beiden Seiten gewählt wer.den, ihre "Gerichte"

halten und es soll auf der Seite der einen Obrigkeit das eine Jahr das Gemeinde-gericht gehalten werden und das andere Jahr auf der anderen Seite; und was fÜrdie Einwohner dieses Dorfes und Bauersleute nötig wäre, dies in die Bücher ein-zutragen und darin aufzusuchen, soll beiden Seiten widerfahren und gegönntsein."

Diesem Wortlaute des textlichen Schlußteils des Erbteilungsvertrages über Hen-nersdorf ist zu entnehmen, daß in dem geteilten Dorfe auch zwei Richter im Amtewaren, zu deren Amtshandlungen die "Schöppen", auch "Rat der Altestert" ge-

nannt, beratend zugeordnet waren. In den Schöppenbüchern wurden alle rechtli-chen Angelegenheiten und Grundstücksbewegungen namentlich festgehalten. DieEintragungen in die Schöppenbücher erfolgten durch von der Grundherrschaft be-steffte "Amtsschreiber", die, wie sclron erwähnl, zu der Zeit in der Regel Tsche-chen waren.Der Erbe des Heinrichschen Teiles von Hennersdorf, Erasmus, ließ im Jahre1STS ein neues Schöppenbuch anlegen, wobei zu bemerken ist, daB zu der Zeitauch deutsche Amtsschreiber bei der Grundherrschaft bedienstet waren. DieDeckseite des neuen Schöppenbuches trägt die folgende Aufschrift:

H x A x H x V x K x HH x A x W

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Die Wortfolge der Buchstaben könnte wie folgt lauten:

Heinrich X A? x Hirschperger x von x Königs x HainHerrxaufxWartenberg

In diesem neuen Schöppenbuch beginnen im Jahre 1580 die Eintragungen in"Altdeutsch" geschrieben mit folgendem Wortlaut:

"Register aller derer zu Hennersdorff, des Herrn Erasmi S. G. underthane, so indiesem Buch mit Namen verschrieben, findet mein Einer Jeden Kaufs, Erbtagsund Quintanez, vorschreibung Ordentlich Nach Einander, Bezeichnet, wie folgtAnno 1580", (Register aller Hennersdorfer Untertanen Seiner Gnaden des HerrnErasmus, die in diesem Buche mit Namen eingetragen; man findet eines jeden

Kauf- Erbtage- und Quittungseintragung ordentlich nacheinander bezeichnet, wiefolgt: Anno 1580).

Für jeden Besitzer von Grundstücken waren für die Eintragungen 10 Blätter reser-viert, die je nach der Häufigkeit von Eintragungen bei Besitzveränderungen ent-sprechend beschrieben wurden. 7um besseren Verständnis des Wortlauts und In-halts von Eintragungen seien zwei von diesen erwähnt:

Am 21. Feber 1600 kaufte ein Mertten Wilde von Lorenz Jakschen "das Gutt, sozwischen Christoff Kühneln ond dann Hauß Otteß Wüstung hinderm Teiche gele-gen." Eine weitere Eintragung vom 16. Juli 1601 lautet wie folgt: "Christoff Mi-chaell itzo in Schmirdak" kaufte von Andreas Prokob einen Garten, "so zwischenMertten Gutt ond der Frawen ihr gnaden Pusche in Ober Hennerschdorff lie-gend." lm Jahre 1618 wird derselbe Wdd als "ihr Gnaden öber Pusch" bezeich-net. Bei der "Frawen ihr Gnaden" handelt es sich um die Besitzerin Ludmilla aufWartenberg,..der Witwe des Erasmus Hirschperger von Königshain. Die Flurbe-zeichnung "Ober Pusch" blieb bis in unsere Tage erhalten.

lm neuen Schöppenbuche, von 1580 an, erscheinen auf der Heinrichschen Orts-hälfte die folgenden Besitzernamen:

Tabelle 3

Haus HausNr. Familienname Nr. Familienname1 + Christoff Henrich2 Lorenz Gehen3 + Nickel otthe4+ Hanns Seydel5 Jorge Scholze7\ Matthes Thomas8) Matthes Thomas9 Jacoff Kuenczener12 Peter Scheubel15 Wehczel Seydel16 Matthes Otthe20 Michel Krauße21 Hanns Staier29 Paul Staier31 + Jorge Steier34 Bartel Reinel35 Thomas Steier37 Fabian Thomas38 Wenczel Hennrich44 Michel Otthe

62 Valten Procoff63 Valten Woerner65 Valten Woerner69 Jorge Henrich71 Hanns Henrich73 Valten Staeier74 Peter Steier77 Michel Jaecksche79 Sigmund Engel80 Christoff Kühnel81 Lorencz Jaeksche82 Junge Gut Jacoff83 Peter Horn84 Anders Lehmine85 Thomas Salczmesser87o Gut Matthes88o Gut Mertenn? + Clement Procoff? + Anders Procoff89o Öber Anders Procoff

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o = durch Rodungen im "Öbern Pusch", nach 1544 neu entstandene Wirt-schaften

+ = nach 154y'- neu entstandene "Feldgärten" und "Häusel"

Aus dieser Aufstellung ergibt sich, in Gegenüberstellung zu den Besitzernamenvon 1544, eine Zunahme von 16 Besitzungen und 14 neuen Besitzernamen.

Ganz anders verhielt es sich im westlichen Ortsteil.Von 1544 bis 1594 war er im Besitz des Balthasar Hirschperger von Königshain,danach gehörte er seiner Witwe Ludmilla und von 1608 bis 1 622 dem Sohn Kas-par.

In diesem Ortsteile wurde das "Neue Schöppenbuch des Dorffes Hennerschdorf"mit dem folgenden Wortlaut eröffnet:"Angefangen den 20 Marcy lm Jahre nach Christi Geburt 1595; solches ist aberRegistriert worden von Adam Lefflern dies Zeit des Herrn S.G. schreiberner."In diesem neuen Schöppenbuche sind, im Gegensatz zu dem der Ostseite, dieGüter zu Anbeginn für sich namentlich registriert und danach erfolgt die Aufzäh-lung der neu entstandenen Besitzformen, der "Feldgärtefl", "Häusel" und "Aus-gedinghäusel", von insgesamt 21 an der Zahl.

Tabelle 4

Haus HausNr. Familienname Nr. Familienname

Fortsetzung

45 Blasius Steier53 Thomas Ulrich54 Matthes Künczner? + Merttem Procoff55 Junge Matthes Künczner56 Michel Scholcze? + Alt Gut Jacoff

61 + Christoff Küntzner105 Hans Limen106 Jacob Jaksche1O7 Christoff Ohme112 Michael Otte, der Ober1 13 Caspar Otte1 16 Peter Horn117 Wenczel Otte119 George Jaksche125 France Seüffert126 Friedrich Körbel127 Peter Lihman130 Caspar Wagner133 George Fischer, der Ober137 Christoff Gürlich141 Andreas Schoczin145 Michael Meßler

92o Ober Jörge Steier93 Jacoff Engel96 Peter Kühnel97 Peter Kühnel98 Wenczel Störmer100 Matthes Jaeksche1A2 Jacoff Procoff

146 Matthes Lihmann149 Matthes Lihman157 Valten Kirchner161 Martin Brand162 Christoff Preüssin170 Lorenz Schubart171 Valten Simmert173 Michael Mildner174 George Gutte175l, Christoff Scherffmann176) Christoff Scherffmann179 Michael Otte, der Nieder182 Merten Hanligk189 Paul Tischer190 Bartel Hemmerlen? George Fischer, der Nieder? Adam Pitsche

Durch eine besondere Vereinbarung zwischen den Brüdern Heinrich undBalthasar kam es beim Erbvertrag von 1544 zustande, daß das mitten inder Ostseite, eigentlich auf der Seite des Heinrich gelegene Gehöft Nr.61, der Westseite des Balthasar zugeschlagen wurde. Weshalb dies ge-schah, ist aktenkundig nicht überliefert.

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o = Die beiden letzten ohne Hausnummer genannten Güter der BesitzerAdam Pitsche und George Fischer, der Nieder, waren größeren Ausma-ßes und schlossen sich an den Wirtschaftsstreifen von Nr. 190 auf derHennersdorfer Flur an. In der Zeit der großen Verödung nach dem Drei-ßigiährigen Kriege wurden beide Güter von der Grundhörrschaft eingezo-gen und den Flächen des Meierhofes von Wartenberg zugeschlagen. Umdiese und weitere Flächen verringerte sich die Gem"ir.ung uon ü"nners-dorf zugunsten Wartenbergs.

Ahnlaches geschah auch mit dem Besitz von Nr. 2 in der weise, daß Teilflächender oberen "Hegeholzflur" der Wartenberger Meierhofsfläche einverleibt wurden.Der Bestand der ursprünglichen wirtschartittacne von Nr. 2 blieb nur dadurch er-halten, daß in der ganzen Länge bis zum "Jeschkenbache" hin ein Wirtschafts-streifen von Nr. 5 an Nr. 2 übereignet wurde. Hinter dem "Jeschkenbache,, er-scheint die Wirtschaftsfläche in ihrer ursprünglichen Breite. Ein Blick auf die"skizze der wirtschaften" läßt diesen sachverhalt klar erkennen.

Über die beiden erstgenannten Wirtschaften liegen u.a. im Schöppenbuche diefolgenden Eintragungen vor:"über der strassen Am Teychgraben liegende, so zwieschen Hauß HennrichenLeinweber zu Wartenberg und deß gedachten Adam pietschmann gutt liegende';weiter heißt es dann: "Zwieschen Auch Edlen Gestrengen Ehrenvhesten HerrnBalthasarn und auch wohlgedachten Herrn Erasmj Beyder Seydts Herrschaftenihr gnaden Eckern und George Tieschers gutte.,,Auch mit diesen Eintragungen wird das Voihandensein eines Teichgrabens bestä-tigt, jenes Grabens, der sich an den Hennersdorfer Ortsbach anschloß und in den"Zedlischen Teich" mündete.

7um Besitze de.r westhälfte gehörten auch die Wirtschaftsstreifen des ,'oberen,,und "unteren" Viehweges (siehe Skizze der Wirtschaften), die allein dem An-schein nach zu der Zeit nicht in privatbesitz waren.

Die nun folgende Aufzählung der in der Zeitspanne von 1s44 bis zum neuenSchöppenbuche im Jahre 1595 errichteten "Häusel" und "Ausgedinefe,' (A) gibteinen Aufschluß darüber, in welchem Jahre und auf welchen Grundstücken derGehöfte dieselben erbaut wurden.

Tabelle 5

Nr. Fam15961 59315981599160616071 6071 60716081 6091609

133?1371251301 8 91331 1 31761 1 3173

1 6 1 11 6 1 11 6 1 31 6 1 41 6 1 416171 6 1 91 6201 6201622

1071331621491 3 01 3 01372

Nr.Matz KörbelAdam ScholtzeMatz TaubmannChristoff TaubmannWentzel PolakeBalthasar Wörner ALatzarus GörlitzerChristoff ProcobChristoff ScherfmanCaspar Otte AMichel Leubener

Jacob Ohme AChristoff KüntzenerGeorg Steyer AMichel EyfflerGregor WagnerValten ThumMerten LangeGeorge ZimmermannMichael Meßeler AChristoff Gündter

145146

lm neuen Schöppenbuch der Osthälfteschaftsgröße neue Begriffsbezeichnungenwendet. Danach wird zwischen ,,Gütern,,,den.

wurden auf der Grundlage der Wirt-für die Klassifizierung der Güter ver-Gütlein" und "Feldgärten,, unterschie-

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lm Schöppenbuche der Ostseite wird der an das Grundstück von Nr. 21 angren-zende Landstreifen (zu 38) als des "Valten Kürschners Wüstung" bezeichnet, dergleichzeitig auch das Gehöft von Nr. 157 besaß. Die "Wüstung" beginnt mit demKickefsberg und erstreckt sich ostwärts bis an die Waldgrenze der AudishornerFlur. Am Westhange des "Kickelsberges" stand auf einem Grundstück bis zumWalde hin zu der Teit das "Häusel" Nr. 25 des Thomas Steyer. Diese Wüstungwurde zu späterer Zeit dem Gehöft von Nr. 38 zugeschlagen, welches, wie wirnoch erfahren werden, gleichzeitig auch "Erbgericht" und "Eichkretscham" war.Die Flurbezeichnung die "Wustige" hat sich bis in unsere Zeit erhalten.

Erwähnenswert und von besonderer Bedeutung in der Hennersdorfer Flur ist die"Pfarrwidmut" (B - in der "skizze der Wirtschaften"). Schon aus frühester Zeither war es üblich, daß den Pfarrstellen zu( finanziellen Aufbesserung der Exi-stenzgrundlage Land zugeteilt wurde. ln manchen Fällen schlossen sich demPfarrhause Wirtschaftsgebäude an, wie z.B. im benachbarten Seifersdorf, wo zuunserer Zeit unter der Leitung und Mitarbeit des Pfarrers auch Landwirtschaft be-trieben wurde. In Hennersdorf war es nicht so. Die Acker der "Pfarrwidmut" wa-ren verpachtet. Seitdem die Hennersdorfer Kirche eine Filialkirche von Warten-berg war, flossen die Einnahmen aus der Pacht dem Wartenberger Pfarramte zu.Interessantererweise bestand diese Einnahmequelle für die Wartenberger Kirchebis in unsere Zeit, dem Jahre 1945. Es muß in diesem Zusammenhange noch er-gänzt werden, daß der gesamte Wirtschaftsstreifen, die "Widmut", aufgrund einesVermächtnisses des Besitzers von Nr. 128 an die Kirche abgetrennt wurde.

Dennoch hat es mit dieser Schenkung an die Kirche eine besondere Bewandtnis.Es ist seltsam und gibt zu denken, daß die Seite 244, aul der diese Schenkungwahrscheinlich urkundlich vermerkt war, als einzige Seite aus dem Schöppenbu-che entfernt wurde.

Die Dorfkirche, von der 1352 erstmals berichtet wird, ist in der Zeil erbaut wor-den, als Karl lV. von 1333 an in Böhmen regierte und von 1346 - 1378 auch dieKaiserkrone trug. Er gründete in Böhmen viele Pfarreien, möglich, daß auf seineWeisung hin auch Hennersdort dazu gehörte. Kirche und Gläubige mußten in denJahrhunderten danach schwere Zeiten und Bedrängnisse übersteheh, sei es inder Folge der Hussitenzeit, der Reformation und der Rekatholisierung.

Die Wartenberger Grundherrschaft bekannte sich bis zum Jahre 1623 zu denbohmischen Ständen. lm Jahre 1426, als Sigismund Grundherr aut Wartenbergwar, wechselte die ganze Dynastie zur hussitischen Glaubensbewegung über.Schwer zu denken, daß die Untertanen auch weiterhin in ihrem katholischenGlaubensbekenntnis leben konnten, obzwar die hussitische Glaubenslehre einenational- böhmische Angelegenheit war. Die Glaubensspaltung in Böhmen ging soweit, daß sogar der deutsche Erzbischof in Prag, Konrad von Fechta, im Jahre1421 abtrünnig wurde und den Utraquisten beitrat. Durch 140 Jahre, bis 1561,gab es in Prag keinen katholischen Bischof. Die Bevölkerung von Böhmen war inKatholiken, Taboriten und Utraquisten religiös gespalten.

Von etwa dem Jahre 1577 war Hennersdorf eine lutherisch-evangelische Pfarrge-mernde. Es wird darüber berichtet, daß von 1599 - 1602 unter der Patronats- undBauherrin Helene Hirschperger von Königshain eine neue Pfarrkirche gebaut wur-de. In der Folge der Gegenreformation, während und nach dem DreißigjährigemKriege, verließen viele Dorfbewohner Böhmen aus Glaubensgründen.

Von der Zeit an wurde Hennersdorf Filialkirche von Wartenberg bis zum Jahre1858. Die neu erbaute Kirche hatte einen kurzen Bestand von nur 100 Jahren; imJahre 1699 fiel sie einem Brande zum Opfer. lm Jahre 1702 wurde unter demPatronat Christoph Paul von Liechtenstein die jetzige, im romanischen Baustil er-baute Kirche eingeweiht. Seit jeher war der Kirchhügel in der Ortsmitte Standort

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der Ortskirchen. Pfarrer Flixius (1700 - 1709) berichtet, daß die Filialkirche zu der

Teit 571 Seelen hatte und arm war.

Zu den mit einem markierten Grenzverlauf gekennzeichneten Bauernwirtschaften

im Dorfe kamen, wie schon erwähnt wurde, im Zeitablaufe nach 154/. weitere

kteinere Besitzformen der "Feldgärtner" und "Häusler" hinzu. Die Besitzer dersel-

ben erwarben die Acker, Wiesen und Gärten von Bauern und in einigen Fällen

von der Grundherrschaft.

Die eigentliche Ursache zu dieser Entwicklung liegt darin begrundet, daß die Bau-

erngeÄöfte um jene Zeit stark übervölkert waren. Es wohnten da nicht nur die Be-

sitzerfamilie und das Gesinde, sondern auch weitere Dorfbewohner belegten, in

einer Art von Mietsverhältnis, Wohnraum auf dem Bauernhof. Die dadurch auf-

kommende Raumknappheit hatte zur Folge, daß sich Mietbewohner, die über die

notwendigen finanziellen und materiellen Voraussetzungen verfügten, dazu ent-

schlossen, einen eigenen Hausstand auf einem eigenen Grundstück zu gründen.

Dies konnte allerdings nur mit Wissen und Genehmigung der Grundherrschaft ge-

schehen. Insgeheim waren die Bauern dafür zugänglich, einiges Land für solche

Vorhaben käuflich abzutreten. Dadurch gewannen sie im eigenen GehÖft wieder

mehr Platz und die Arbeitskraft blieb ihnen dennoch erhalten. Von dem, was das

wenige Land abwarf, war ihr Lebensunterhalt nicht gesichert. Aus diesem Grunde

waren die "Feldgärtner" und "Häusler" gezwungen, sich als Tagelöhner bei den

Bauern oder sonstwie zu verdingen. Vielfach waren die Grundstücksverkäufe oh-

nedies an Bedingungen gebunden, bei denen sich die Käufer zu Dienstleistungen

beim Bauern selbst oder in deren Auftrage zu Ableistungen von Roboten an die

Grundherrschaft verpflichteten. Mitunter sicherten sich die Bauern das Vorkaufs-

recht tür den Fall zu, wenn der "Häusler" seinen Besitz wieder verkaufte, um so

darauf Einfluß nehmen zu können, wer neuer Käufer desselben wird.

In Ermangelung eines eigenen örtlichen Beispiels soll ein solches aus einem

Nachbarorte mitgeteilt werden. lm Lämberger "Urbar" von 1615 ist der Wortlaut

einer herrschaftlichen Bestätigung zum Erwerb eines Grundstückes und zum Bau

eines "Häusels" darauf bekannt. Darin heißt es: "Dieweilen Sie auf Grund und

Boden Bey den Bauern nicht alle Herbrig haben und bekommen Köndten die Er-

bauung eigener Heüße erlaubte. Sie sollten dieselben Hofe Dienst tun wie ein an-

dere Hausgenoß, alco wie jene die ihre Herbrige noch bei den Bauern haben."

Auf dem Ortsteile Heinrichs, der Ost- und Nordseite Hennersdorfs, sind während

seiner Herrschaft von 1544 bis 1570 zu den bestehenden GehÖften weitere 14

neue Gehöfte, Feldgärten- und Häuselstellen entstanden. Für 4 von diesen, die

Nr.B7, Nr.88, Nr.89 und Nr.92, stellte die Grundherrschaft, wie schon erwähnt,

Rodeland zur Verfügung. Die weiteren 10 Feldgärten- und Häuslerstellen entstan-

den auf den von Bauern erworbenem Land. In der Zeit seines Nachfolgers, des

Sohnes Erasmus, von 1573 bis zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges im Jahre

1618, entstanden nur noch vier weitere Häuschen. Daraus kann abgeleitet wer-

den, daß Erasmus der Gründung von weiteren Kleinexistenzen nicht so aufge-

schlossen gegenüberstand wie sein Vater Heinrich Hirschperger von Königshain-

Ungleich anders verhielt es sich im westlichen Ortsteile. Hier entstanden unter

dem Grundherrn Balthasar von '1544 bis 1594 lediglich vier neue "Häuselbesit-

ze". Nach seinem Tode wurden in den folgenden 25 Jahren unter der Herrschaft

seiner Witwe Ludmilla und danach seines Sohnes bis 1622 weitere 7 "Ausgedin-

gehäusel" und 14 sonstige "Häusel" gebaut-

Wodurch der doch beachtliche Unterschied in der Anzahl von neu errichteten"Feldgärten" und "Häuschen" in den beiden Ortsteilen zustande kam, läßt sich

nur vermuten. Sicher lag dies in erster Linie an der Bereitwilligkeit der Grundher-

ren, die Zustimmungen zum Grundstücksverkauf und Häuschenbau zu erteilen.

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Ein weiterer Beweggrund scheint aber jener gewesen zu sein, daß man die vomBoden her und der Wirtschaftsgröße ohnedies benachteiligte Ostseite nicht nochmehr durch den Verkauf von Grund und Boden beschneiden wollte. Nach Mei-nung der Grundherrschaft war die Wegnahme von "Gräserei" den Gütern derOstseite abträglich.

Das Richteramt und die Rolle des "Erbkretscham"

Dem Amtsgebäude des Richters, auch "Erbgericht" genannt, wurde in der Regelauch das Schankrecht zuerkannt, wodurch es im Range eines "Kretscham- Gu-tes" stand. Der erste urkundlich erwähnte Richter von Hennersdorf hieß WenzelHennrich, dem der "Eichkretscham" auf dem Gehöft von Nr. 38 gehörte. Die An-höhe, auf der das Kretschamgut stand, hieß in früheren Zeiten "Kretschamberg".Auch eine Wiese vom Kretschamgut, vor dem Jeschkenbache, behielt bis in un-sere Tage den Beinamen die "Kretschamwiese". Der Ausschank im "Eichkret-scham", er wurde zu späterer Zeit in "Wein-, Bier- und Branntweinausschank zurEiche" umbenannt, wurde im Jahre 1875 eingestellt.

Es fällt auf, daß der "Eichkretscham", das objektgebundene Erbgericht im Ortstei-le Hennersdorfs, oftmals und nicht erbgebunden seinen Besitzer wechselte. Dar-über berichten die Eintragungen im Schöppenbuiche über folgende Inhaber desRichteramtes im "Eichkretscham":

Wenzel Hennrich verkaufte am 'l 9.2.1581 den "Eichkretscham" an seinen BruderMatthes, er selbst kaufte das Erbgericht in Neuland. lm Jahre 1585 erliegen Matt-hes Hennrich und ein Großteil seiner Familie einem "Sterben", dessen Ursachenicht näher bezeichnet wird. Diese Sterbefälle lösten am 21.5.1588 einen Urteils-spruch aus, in dem es u.a. heißt: "vor dreyen Jahren lm Sterben des Eichkret-schams al da Erbrochen und viel drauß gestohlen." Vom 29.9.1585 bis Weih-nachten 1586 amtierte als Ortsrichter ein Thomas Steier aus Nr. 35. Sein Nach-folger wurde Hans Kluß, der den Eichkretscham am 19.7.1591 an einen ChristoffHermann aus St. Christofsgrund weiter verkaufte. Schon im Jahre 1601 verstirbtdreser und an seine Stelle tritt bis 1602 ein Hans Otte aus Nr. 44. Vom18.3.1602 an ist Georg Kluß Erbrichter und Kretschamwirt. Er bekleidete diesesAmt über 19 Jahre. lhm folgt im Jahre 1621 Paul Schwarz aus Nr.53 als Dorf-richter, jedoch ohne den Eichkretscham käuflich erworben zu haben. Diesen be-hielt die Witwe des Vorgängers Georg Kluß für sich im Besitz. Für das folgendeJahrhundert, es waren dies die Wirren des Dreißigjährigen Krieges und dessenFolgen, liegen bis 1737 keine Nachweise darüber vor, wer die Inhaber des Eich-kretschams und Richteramtes waren. Erst vom letztgenannten Jahre an wurde esein Familienbesitz über mehrere Generationen hinweg.

Am 30.10.1737 kaufte der Bauer und Richter von Unterhennersdorf , Wenzel Leh-mann (geb. 1710 - gest. 1795), das Kretschamgut Nr.38 von der Witwe des An-dreas Zimmermann. Das Erbe trat sein Sohn, der Bauer und Richter Franz Leh-mann an (geb. 1764 - gest. 1835). Dieser vererbte den Eichkretscham weiter anseinen Sohn, Bauer und Richter Vinzenz Lehmann (geb. 1803 - gest. 1882), nachdem Revolutionsjahr 1848, Gemeindevorsteher von ganz Hennersdorf von 1855 -

1864. Die Erbfolge nach ihm trat sein SohnFranz Lehmann an (geb. 1853 - gest.1919), von 1898 an bis 1919 Gemeindevorsteher. Sein einziger Sohn Friedrichblieb im 1. Weltkriege vermißt, so gelangte der Besitz durch Einheirat unter denFamiliennamen Schröter. Josef Schröter und seine Frau Marie, geb. Lehmann,waren nicht nur die letzten deutschen Besitzer des ehemaligen "Erbkretscham",Josef Schröter war auch der letzte deutsche Gemeindevorsteher von Hgnners-dorf in der Zeit von 1931 bis 1945.

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Der westliche Ortsteil des Dorfes besaß kein objektgebundenes "Erbgericht",vielmehr wird dasselbe durch den Grundherrn jeweils vergeben. Aus dem neuenSchöppenbuche sind vom Jahre 1595 bis zum Ende der Grundherrschaft derHirschperger von Königshain die folgenden Richternamen bekannt: Martin Brandbis 1597, Christoff Leubner bis 1617, Christoff Taubmann bis 1620, Hans Leh-mann bis 1626. Von da an brechen die Eintragungen im Schöppenbuche ab, si-cher eine Folge des Dreißigjährigen Krieges. Ob die Richterämter im WestteileHennersdorfs auch ein offizielles Schankrecht besaßen, ist nicht eindeutig überlie-fert worden, dennoch aber scheirlt zu Richtertagen dort Alkohol geflossen zusein. Twei Vermerke stehen darüber im Schöppenbuche: "zahlte der Hans Reh-nelt der Brandin an Bierschuld 3 Schock" und dem Christoff Taubmann aus demgleichen Grunde für Trinkschulden "2 Schock 20 Gr.".

Zu den wichtigsten Aufgaben des Dorfrichters gehörte es, dafür zu sorgen, daßdie Schuldigkeiten der Untertanen gegenüber dem Grundherrn voll erfüllt wurden.Alle Weisungen der Grundherrschaft ergingen an den Richter, der seinerseits fürderen Durchsetzung zu sorgen hatte. Geringfügige Streitfälle beizulegen und fürdie Aufrechterhaltung der Ordnung im Orte zu sorgen, war eine weitere Aufgabedes Richters und seiner Beigeordneten, den "Altesten" oder "Schöppen". Einenicht minder wichtige Aufgabe des Dorfrichters war es auch, bei allen Verhand-lungen, die vermögens- oder grundrechtliche Belange zum Inhalte hatten, alsZeuge zugegen zu sein. Die erforderlichen aktenkundigen Eintragungen rn das"Schöppenbuch" besorgte der vom Grundherrn bestellte Amtsschreiber.

Käufe, Verkäufe und Ausgedinge

Das Recht zu kaufen und zu verkaufen hatten die Untertanen nur, wenn die Ge-nehmigung des Grundherren vorausgesetzt werden konnte. Mitunter ordnete dieGrundherrschaft die Versteigerung stark verschuldeter Güter an. lm Vorlaufe dazuerfolgte durch den Stadtrichter von Wartenberg, einigen Räten der Stadt, denRichtern und deren "Altesten" beider Ortshälften von Hennersdorf eine "Abschät-zung". Ein solches Gremium trat zusammen, als es z.B. am 13. April 1622 umdie Versteigerung des "Alten Adam Pietschmann Gutt" ging. Fand sich ein Inter-essent für die zu versteigernde Wirtschaft, so trat dieser an die "Schatzung" her-an, um über den Kauf zu verhandeln. Das Vererben bzw. Erben hingegen bliebals vorwiegend familiäre Angelegenheit der Regelung des Dorfrichters und seinerSchöppen vorbehalten.

Bei einem Erbkaufe, der "Übergabe", erschienen der bisherige Besitzer undwenn nicht mehr am Leben, dessen Witwe sowie der Dorfrichter und die Schöp-pen, um den Erbkauf zu vollziehen. Der Kaufpreis wurde zu damaliger Zeit in"Schock Meißnischer Groschen" festgesetzt. Es sei hier von einem Erbkaufe des"George Tischer der Niedere" berichtet, der am Dienstag nach Anton des Jahres1593 von seinem Vater Philipp Tischer dessen Haus, Hof, Acker, Wiesen in allenalten Rainen, Renten, Roboten und Zinsen, "so hierauf gesatzt, und es der Phil-ipp Tischer in Brauch und Nutzung gehabt, ernagel- und wiedfest, um vierhun-dertfünfzig Schock meißnisch in der Summa" kaufte. Er hinterlegte davon zumAngeld 150 Schock, und zwar 50 Schock "auf künftig Michaelis über zwei Jah-re". Ferner hatte er zu Weihnachten je 5 Schock zum Erbgeld zu erlegen: "aufkünftig Weihnachten anzufangen, nach Erlegung der dritten Rate des Angeldesaber je 7 Schock, bis zur völligen Gleichung der Kaufsumme". Wie im Schöppen-buche vermerkt steht, zahlte "George Tischer der Niedere" noch im Jahre 1623an seinen Verpflichtungen des Erbkaufes seines Vaters.

Zu derlei Erbkäufen gehörte auch der "Beilaß", d.h. alles Inventar, das zur Wei-terführung der Wirtschaft gehörte. Beim Verkaufe des Anwesens von LorenzSchubart am 27 . Oktober 1609 an Christoph Taubmann verblieb folgender Beilaß:

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"Erd- Nagel- und Wiedfest,2 Roß, 1 Wagen, 1 Pflug, 1 Paar Eggen (Eyden) undeine Rodehacke, 'l Wagenkette, samt allem Geschirr, so gut vorhanden. Mehrverbleibt 1/2 Scheffel Gerste, 1 Mertel Wicken, 1 Viertel Heidekorn, 1 ScheffelHafer, 1 F{eugabel, eine Mistgabel und Hacken, 4 Hühner und 1 Hahn. ltem dasHeeresgeräte verbleibt, wie es auf das Gut gesetzt nach Vermöge des Schöp-penbuches." "Heidekorn" ist die als "Buchweizen" bekannte Kulturpflanze, diedamals sowohl menschlicher als auch tierischer Ernährung diente.

Ein sehr wichtiger Bestandteil des Erbkaufvertrages war die Regelung des Ausge-dinges. lm Falle des schon erwähnten Erbkaufes des Gehöftes von Philpp Ti-scher an seinen Sohn George Tischer der Niedere wurde das Ausgedingerecht infolgender Weise geregelt:"Bei seinem Leben freie Herberge, einen freien Tische mit Essen und Trinken, sogut es der Käufer hat, zwei Kammern, mit Waschen und Betten, fünf Viertel Korn,1 Viertel Weizen, 1 Schock kleine Käse, 1 Töppel Butter um 36 Groschen, 1 Vier-tel Lein, von des Verkäufers Samen zu säen, 1 Apfelbaum und nach des VatersTode fallen obgemeldete Ausgedinge alle dem Käufer zum besten heim."Diese Erbkaufs- und Ausgedingeregelungen geben einen guten Einblick und Hin-weise darauf, was zu der Teit um 1600 an Kulturen angebaut wurde und wie dieGehöfte mit Vieh und Gerätschaften ausgestattet waren.

In einem anderen Falle verkaufte am 13. April der Besitzer Adam Pietschmannseinen Hof an den ortsfremden Adam Elger aus Audishorn. Dabei wurde das Aus-gedinge so geregelt, daß der bisherige Besitzer seinen eigenen Haushalt weiter-führen konnte. Es heißt da im Verkaufsvertrage: "Freie Herberge samt einer Kam-mer mit der Mutter, bei seinem Leben inne zu haben, und eine Kuh mit freiemFutter ihm jährlich gehalten werden soll. Mehr wird ihm noch gedingt alle Jahre 11/2 Scheffel Korn, 1 Viertel Gerste, 1 Viertel Weizen, der Käufer ihm geben soll.Item alle Jahr 1 Schock Eier zu geben schuldig sein. Mehr wird ein Birnbaum alleJahr gedingt, dessen Obst jährlichen zu gebrauchen und demnach der alte Piet-schmann armutshalber die Kuh nicht halten kann oder im Falle sie mit Tode abfie-le, soll der Käufer dafür alle Jahre 1 Töpfel Butter"um 1 Schock 36 Groschen undein Schock kleine Käse zu geben schuldig sein. lm aber unter Pietschmann oderseinem Weibe eines mit Tod abginge, soll in allem durch und durch den halbenTeil fallen, und wenn sie beide verstürben, so fällt das ganze Ausgedinge demBesitzer wieder anheim in das Gut."

Auch zu "Häuselkäufen", die im Orte schon mehrmals durchgeführt wurden, kames. Am 10. April 1607 kaufte ein Lazarus Görlitzer, der Schulmeister in Henners-dorf war, von Christoff Procop dessen "Häußel ond Gärttichen, so zwieschen derMühle ond dann Christoff Otten stehende um 36 Schok, zahlbar in drei Termi-nen." Ein weiterer Kauf erfolgte am 20. Marz 1618: "Meister Abraham Siebenhar,ein Sohn des Ehrwürdigen ond wohlgelerten Herrn Esayas Siebenhar daß Eldterngewesenen ond Trewen Seelsorgers in der gemein Hennerßdorff" der Kauf des"Häusel sampt dem Gertel" von Christoff Reichel, "um 40 Schock, in drei Ratenbis 1620 zahlbar."

Sowohl der Häuselkauf des Schulmeisters Lazarus Görlitzer am 10. April 1607,afs auch jener des Pfarrersohnes, Meister Abraham Siebenhar, am 20. März1618, bestätigen eindeutig, daß Hennersdort zu der Zeit protestantisch war.

Um noch einmal die Wichtigkeit des "Beistandes" an Heeresgerät und sonstigem"Beilaß" auf den Wirtschaften hervorzuheben, sei vom Verkaufe des Gutes vonChristoff Wörner, am 6. März 1622, an Elias Klueß berichtet: "Alles was erd-,wied- und nagelfest, 2 Pferde, 1 Wagen, 1 Wagenkette, 1 Pflug, 3 Eggen, 1 Ro-dehacke samt allem Ackergeschirr sogut vorhanden, 1 Heu- und Mistgabel undMisthaken, 1 Tisch, 1 Meßviertel, 1 Hahn, 3 Hühner, 1 Gänserich (Ganczer), 1Gans (Ganß)." Beim Kaufe dieses Gutes wird folgendes "Heeresgerät" nachge-

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wiesen: "'l Vorderteil (ferder Theyl-Brustharnisch), 1 Kappe (Kaplinichen) und 1

Büchse." Die Anzahl an Kriegsgeräten war auf den Gütern unterschiedlich hoch.

So war z.B. auf des Michael Mildners Gute folgendes Heeresgut vorhanden: 1

Büchse, 1 Spieß, 1 Vorder- und Hinterteil (Hinterteil-Rückenpanzer), 1 Halskragen

und 1 Kappe.

Die Erb- und sonstigen Käufe von Gütern, die Ausgedingeregelungen sowie der

Besitz von Heeresgörätschaften basierten schon von frühester Zeit an auf rechtli-

cher Grundlag e, zi deren Durchführung und Veränderungen es der Zustimmung

der Grundherrschaft bedurfte-

Für Hennersdorf war es von außerordentlicher Bedeutung, daß die Wirtschafts-

streifen von der Rodezeit an bis zum Jahre 1945 als solche erhalten blieben. Nur

wenige Fälle von parzellierten Verkäufen bzw. Teilverkäufen sind von der Zeit

nach 1BS0 bis 1945 bekannt. Es betrifft dies die Besitzungen Nr- 5, Nr. 21,

Nr.37, Nr .38 (n iederer Viehweg), Nr .54, Nr .97, Nr . 100 und Nr. 112.

Das Vorhandensein einer Dorfkirche ist, wie wir schon erfahren haben, vom Jahre

1gS2 an, also 100 Jahre nach der Gründung Hennersdorf, bekannt. Daraus kann

geschlossen werden, daß Hennersdorf von da an, wenn auch zeitweilig als Filial-

kirche, eine eigene Pfarrgemeinde war.

Wie schon bekannt, fand die von 1517 an aufkommende Lehre Martin Luthers

auch in Böhmen einen empfänglichen Boden. Es kann angenommen werden, daß

sich um etwa 1560 auch die Wartenberger Grundherrschaft zu der neuen Glau-

benslehre bekannte. Es bedurfte danach nur einer Anweisung des Grundherren,

daß alle Untertanen den Glauben der Obrigkeit anzunehmen hatten.

Aus der Zeit des Protestantismus sind nicht alle Namen der Pastoren in Henners-

dorf bekannt.

Am 15. Oktober 1590 tritt ein Zacharias Kaimann die. Pastorenstelle in Henners-

dorf an. Sein Nachfolger ist Esajas Siebenhar, der" bis zum Jahre 1606 in Brins

gewirkt hatte. Von einem weiteren Hennersdorfer Pastor, Rudolf List, ist bekannt,

daß er am 23. Januar 1620 in Gabel eine Leichenpredigt gehalten hat. Die refor-

mierte Kirche stand zu dieser Zeit im guten Rufe einer ausgeprägten Schul-

freundlichkeit. In Texten des Teilungsvertrages von 1544 klingt diese Vermutung

in den Forderungen der Grundherrschaft als Voraussetzung zur Bestätigung vonpastoren und Lehrern deutlich an. Der vom Häuselkauf her schon bekannte

Schulmeister Lazarus Görlitzer war ein von der Grundherrschaft eingesetzter

Lehrer protestantischen Glaubens.

Aus den Eintragungen über Grundstücksbewegungen in den Hennersdorfer

Schöppenbüchern geht u.a. sehr einprägsam hervor, daß auf den Gütern auffal-

lend oft ein Besitzerwechsel durch Verkauf und Tausch erfolgte. Lediglich von

den S Gütern Nr.9, Nr.44, Nr.61, Nr. 127 und Nr. 137 sind in der Generati-

onsfolge die gleichen Familiennamen vom Ende des't6. Jahrhunderts bis 1945

nachweisbar. Erst nach dem Dreißigjährigen Kriege und insbesondere im 18.

Jahrhundert beginnt die Zeit, da} alle Bauern seßhaft wurden und ihre Gehöfte

ungeteilt von Generation zu Generation vererbten. Auch die "Feldgärtner" und

"Häusbr" waren in das Ortsgeschehen und die Fortentwicklung des Dorfes voll

integriert. Das, was ihr kleiner Besitz abwarf, reichte oftmals nicht zum Leben

aus. So waren sie gezwungen, sich beim Bauern wegen eines Zuverdienstes zu

verdingen.

Der Bericht über das Dorf und die Bewohner rundet sich erst dann ab, wenn

auch über das Handwerk zu damaliger Zeit im Orte berichtet wird. Sicher waren

schon in frühester Zeit Handwerker ansässig, doch offiziell wird erstmals im Jahre

1617 der Schmied Georg Gollneck im Schöppenbuche erwähnt. Er stammte aus

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Wartenberg und kaufte am 4.4.1617 die Wirtschaft von Nr. 162, wo er eineSchmiede einrichtete. Zu dieser Zeit ließen Hennersdorfer Bauern auch im. Nach-bardorfe Handwerkerarbeiten durchführen. So lautet eine Eintragung im Schöp-penbuche: "1 M 15 Gr. dem Schmide von Seyffertorff wegen der Schmidekost."Schon im Jahre 161 I baute auch ein Michael Jähne eine neue Schmiede beim"Niederen Viehwege",..verkaufte dieselbe aber schon ein Jahr später an denWagner Martin Klueß. Uber die Besitzerwechsel von Nr. 162 in kürzester Zeitfol-ge stehen im Schöppenbuche die folgenden Vermerke: "4.4.1617, Georg Gol-neck, Schmideß zu Wartembergk, v. Christina, Martin Brandeß Wittibe und Wai-sen; Ek., 270 (meißnisch); 26.6.1619, Michael Jähne, v. Georg Golnecken,Schmideß Inn Hennersdorff, sein verlassen Gutt, davon er sich freiwillig Zum ltzovorstehenden Böhmischen Krügeßwesen gebrauchen lassen." Der Schmied Ge-org Gollneck hatte sich auf Betreiben der Grundherrschaft in das Heer der "Böh-mischen Stände" anwerben lassen. Wie wir später noch erfahren werden, löstedieses Heer der "Böhmischen Stände" mit dem Prager Aufstand von 1618 denDreißgjährigen Krieg aus und besaß eine führende MachtstellUng bis zur Schlachtauf dem Weißen Berge. Eine weitere Schmiede, die "Hanigschmiede", wurde aufdem Grundstück Nr. 42 im Jahre 1672 errichtet. Das Vordach an der Straßen-front des Hauses, unter welchem Schmiedearbeiten auch im Freien, wie z.B. derHufbeschlag, durchgeführt wurden, bestand noch bis zum Jahre 1945.

Außer dem Schmiede- und Wagenhandwerk ließen sich in Hennersdorf auch Leu-te nieder, die das Schneiderhandwerk ausübten. Dieser neue und nötige Berufs-zweig im Dorfe war mit den Zunftprevilegien Wartenbergs engstens verknüpft.Drei Schneidermeister werden etwa zeitgleich im Schöppenbuche erwähnt. Tobi-as Görlitzer - gest. 1614, Michael Otte 1612 - 1619 und Abraham Siebenhar, derwie schon berichtet, im Jahre 1618 in Hennersdorf ein "Häusel" kaufte.

Bei Guts- und Häuselkäufen wurde auch bedacht, daß Söhne, die ein Handwerkerlernen wollten, von Haus aus unterstützt wurden. lm Jahre 1602 wurde beimVerkaufe des Gehöftes Nr.53 mit dem Käufer vereinbart, daß des VerkäufersThomas Ulrichs " Sohne Caspern ein heuriges Kalb beim Gute erzogen werdensollte, daß so ferne er Lust, er desto besser zu einem Handwerke köndte ge-gracht werden."

Durch die herrschaftlichen Bindungen Hennersdorfs an Wartenberg kam es zu-stande, daß zur Stadt Gabel, von einigen wenigen Eintragunge.n im Schöppenbu-che abgesehen, nur die kirchlichen Verpflichtungen zum Dekanat von Gabel be-standen. Dieser Zustand änderte sich erst durch die Verwaltungsreform KarserJosephs ll. (1765 - 1790), die eine Zentralisation und einheitliche Verwaltung zumZiele hatte. Als Folge davon wurde Gabel der Sitz einer Bezirkshauptmannschaft,der auch Hennersdorf unterstellt wurde. Es sei vorweggenommen, daß zu derZeit auch die Aufhebung der Leibeigenschaft angeordnet wurde, doch mußten dieBauern bis zum Revolutionsjahr 1848 noch viele Dienstverpflichtungen an dieGrundherrschaft verrichten.

lm Schöppenbuche wird z.B. auch darüber berichtet, daß der von 1594 bis 1602amtierende Wartenberger Amtsschreiber Adam Leffler zu Hennersdorf verwandt-schaftliche Beziehungen hatte. Sein Nachfolger, Michael Kühn, hatte eine Tochterdes Thomas Steyer aus Hennersdorf Nr.35 zur Ehefrau. Derselbe Michael Kühnblieb nach dem Abgange der Hirschperger von Königshain von der WartenbergerGrundherrschaft im Jahre 1823 unter dem neuen Besitzer, des Herzogs vonFriedland, Albrecht von Wallenstein, Amtmann und avancierte sehr bald danachzum Hauptmann.

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Ober- und Niederhennersdorf

Man kann annehmen, daß durch Michael Kühns Einfluß die neue Grundherrschaftdie Längsteilung Hennersdorfs beseitigte und den Ort in Ober- und Unterhenners-dorf neu einteilte. Die zwei Richtersämter bestanden dagegen noch weiter, bis esab 1855 ein ungeteiltes Hennersdorf unter der Gemeindeverwaltung eines "Orts-vorstehers" gab.

Bis zum Jahre 1945 blieben auf dem Hennersdorfer Friedhof der Nachwelt Grab-tafeln aus der Vergangenheit erhalten. Aus der Zeit, als es noch Dorfrichter inOber- und Unterhennersdorf gab, stammt die unten gezeigte Grabtafel.

Der schon einmal dargelegten Stellung des Richteramtes gegenüber der Grund-herrschaft und der Amtsstellung im Dorfe, müssen der Vollständigkeit halber nochweitere Ergänzungen hinzugefügt werden. 7u damaliger Zeit war das Richteramtnicht nur die Verwaltungs- und Schlichtungsstelle des Dorfes schlechthin. Für bei-de Ortsrichter galt der gemeinsame Gerichtstag, in dessen Leitung und Vorsitzsie sich jährlich ablösten.

Das Bild auf Seite 43 zeigt die Grabtafel des letzten amtierenden Richters vonUnterhennersdorf und späteren Ortsvorsteherns von ganz Hennersdorf von 1855bis 1864.

In den Schöppenbüchern wird des öfteren von "Gemeindeältesten", auch von"Gemeinleuten", gesprochen. Auf die personelle Besetzung dieses Personenkrei-ses übte die Obrigkeit einen besonderen Einfluß aus.

Graftafel eines Dorfrichtersin

Oberhennersdorf

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Grabtafel des letäen Richtersvon Unterhennersdorf

und späteren Ortsvorstehersvon ganz Hennersdorf

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Aus dem Schöppenbuche sind die folgenden "Gemeinleute" bekannt: im Jahre1593 - Jacoff Saltzmeßer aus Nr.79, im Jahre 1594 - Merrten Henlig aus Nr.182,im Jahre 1601 - Hans Wörmer aus Nr.65.

Mit unterschiedlicher Beteiligung bei Urteilssprüchen waren in beiden OrtshälftenI - 12 Schöppen tätig. Die Voraussetzung, als "Schöppe" berufen zu werden,war der Besitz eines Gutes. Demzufolge waren zu der Zeit die "Häusler" und"Ausgedinger" von diesem Amte ausgeschlossen. Das Amt eines "Schöppen"war zeitlich nicht begrenzt, sofern nicht besondere Fälle eine Ablösung erforder-lich machten. So sind folgende Amtsjahre von Schöppen bekannt:

Aus den Eintragungen in die Schöppenbücher im Jahre 1609 sind von den bei-den Ortsteilen folgende "Schöppen" bzw. "Alteste" bekannt:

Tabelle 6

Peter ScheibelAdam ReineltGeorg Tischer unterhalb

Ost te i laus Nr. 9aus Nr. 12aus Nr. 21aus Nr. 34aus Nr. 37aus Nr. 44aus Nr. 53aus Nr. 56aus Nr. 63aus Nr. 65aus Nr. 71aus Nr. 74

Wes t t e i laus Nr. 1 17aus Nr. 1 19aus Nr. 130aus Nr. 146/149aus Nr. 171aus Nr. 173aus Nr. 174aus Nr. 182unterhalb Nr. 190unterhalb Tischer

aus Nr.12 durch 37 Jahreaus Nr. 34 durch 34 Jahrevon Nr. 190 durch 31 Jahre

Jacob KünznerPeter ScheibelAndreas ScheibelAdam ReineltChristoff ThumHans OttePauf SchwarzMatthes PäßlerAndreas WörmerHans WörmerAbmann HennrichAdam Steyer

Wenzel OtteMatthes GürlichValten KürschnerMatthes LehmannChristoff TaubmannMichael MildnerGeorg GuthmannMartin BucheltGeorg TischerAdam Pietschmann

Dem Richter und seinen Schöppen standen für manche Amtshandlungen auchGebühren zu, worüber im Schöppenbuche vom Jahre 1620 folgender Vermerksteht: "von der abtheylung 16 Gr. dem Elttestenn ihr Gebür." Dieser Vermerk be-zog sich auf einen Verhandlungsfall des Gerichtes mit dem Grundbesitz vonNr.87.

Das Amt des Richters war außerordentlich vielseitig, es war im eigentlichen Sinneauch Grundbuch- und Notariatsamt. Alle die Ländereien betreffenden Verträge,Erbschaften, Differenzen und Beschwerden wurden in bestimmten Zeitabständen"in den Gerichten" behandelt. An Tagen, in denen die Obrigkeit "Rechnunghielt", die sogenannte "Waisenrechnung", auch "Waisenraytung" genannt, warfür die Kretschamleute Hochbetrieb und alle Hände rührten sich für eine gute