Kosten optimieren und Fördermöglichkeiten kennen · 2020. 4. 7. · Zinsen und Tilgung 50 50 50...

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Kosten optimieren und Fördermöglichkeiten kennen Den Geschäftsbetrieb in der Krise meistern Herzlich Willkommen zum Webinar Ihr Referent: Reiner Schon Ihre Moderatorin: Martina Wendt Wir starten um 13:30 Uhr

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Kosten optimieren und

Fördermöglichkeiten kennenDen Geschäftsbetrieb in der Krise meistern

Herzlich Willkommen zum Webinar

Ihr Referent:

Reiner Schon

Ihre Moderatorin:

Martina Wendt

Wir starten um 13:30 Uhr

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Was erwartet Sie in diesem Webinar?

Zahlungsfähigkeit

sicherstellen,

Kosten einschätzen

Fördermöglich-

keiten und

Erleichterungen für

Unternehmen

Personalbedarf in

Krisenzeiten richtig

planen

Was jetzt im

Zusammenhang mit

Insolvenz besonders

zu beachten ist

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Liquidität und Liquiditätssteuerung

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

Liquidität ist die Fähigkeit, die fälligen Zahlungsverpflichtungen

jederzeit erfüllen zu können.

Das Unternehmen kann seine Rechnungen bezahlen.

Liquiditätssteuerung ist die Summe aller Maßnahmen, die erforderlich sind,

um die Liquidität im Unternehmen sicher zu stellen.

Der Unternehmer sorgt dafür, dass die Rechnungen bezahlt werden können.

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Liquidität und Liquiditätssteuerung

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

• Zahlungen von Kunden

• Mieteinnahmen

• Verkauf von Vermögenswerten

(z. B. Maschinen)

• Aufnahme von Krediten

• Steuererstattungen

• Zahlungen an Lieferanten

• Mietzahlungen, Energiekosten

• Personalkosten

• KfZ-Kosten

• Versicherungen

• Zinsen, Tilgung und Steuern

• Investitionen (z. B. Kauf von

Maschinen)

• Bargeldbestände

• Guthaben bei Kreditinstituten

• Zur Einlösung vorliegenden Schecks

• Nicht in Anspruch genommene freie und ungekündigte

Kreditlinien (Dispositions- oder Betriebsmittelkredite)

Finanzmittel des Unternehmens

Einzahlungen Auszahlungen

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• Zahlungen von Kunden

• Mieteinnahmen

• Verkauf von Vermögenswerten

(z. B. Maschinen)

• Aufnahme von Krediten

• Steuererstattungen

• Zahlungen an Lieferanten

• Mietzahlungen, Energiekosten

• Personalkosten

• KfZ-Kosten

• Versicherungen

• Zinsen, Tilgung und Steuern

• Investitionen (z. B. Kauf von

Maschinen)

Finanzmittel des Unternehmens

Einzahlungen

In der Krise sinken Einzahlungen stark, Auszahlungen weniger stark.

Die Folge: Finanzmittel des Unternehmens werden weniger.

Auszahlungen

Liquidität und Liquiditätssteuerung

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

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Die Steuerung der Einzahlungen ist maßgeblich dem

Unternehmer vorbehalten. Er kann durch Gewährung

von Zahlungszielen, der Inanspruchnahme von

Factoring oder einem straffen Mahnwesen die

Einzahlungen beeinflussen.

Steuerung der Einzahlungen

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

BR / WAAG

Als Betriebsrat oder Mitglied im

Wirtschaftsausschuss dürfen Sie hier aber

Fragen stellen oder Anregungen geben und

diese mit der Geschäftsleitung diskutieren.

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Steuerung der Einzahlungen

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

Gewährung von Zahlungszielen:

• Generell gilt: Je kürzer desto besser.

• Das Zahlungsziel ist abhängig von der Verhandlungsposition

in den Kundengesprächen.

Monat

Versand der

Rechnungen

1.

Geldeingang

Kunde A

15.

Geldeingang

Kunde B

30.

Schnellerer

Zahlungseingang

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Steuerung der Einzahlungen

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

Ist das Unternehmen (Lieferant) in den Verhandlungen mit den Kunden

in der „schlechten“ Position, bietet sich Factoring an:

LieferantKunde1. Lieferung und Rechnung

Zahlungsziel: 90 Tage

Factor

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Steuerung der Einzahlungen

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

Maßgeblich für die Zahlung von Kunden ist ein straffes Mahnwesen:

• Generell gilt: Je pünktlicher desto besser.

• Die Kunden dürfen ihre Zahlungsziele nicht überschreiten.

Monat

Versand der

Rechnung

1.

erwarteter

Geldeingang

15.

tatsächlicher

Geldeingang

30.

Pünktlicher

Zahlungseingang

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Steuerung der Auszahlungen

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

• Zahlungen an Lieferanten

• Mietzahlungen, Energiekosten

• Personalkosten

• KfZ-Kosten

• Versicherungen

• Zinsen, Tilgung und Steuern

• Investitionen (z. B. Kauf von

Maschinen)

Bei der Identifizierung von Einsparpotential sind

folgende Fragen wichtig:

• Fixe oder variable Kosten

• Können Kosten ganz entfallen oder

verschieben sich diese nur weiter nach hinten?

• Wie schnell können Dienstleistungen, auf die

jetzt verzichtet wird, wieder gebucht werden?

Auszahlungen

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Steuerung der Auszahlungen

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

Fixkosten

• Sind in einem Zeitraum konstant und unabhängig von der produzierten Menge

Zeit

Kosten

Fixkosten

• Beispiele für Fixkosten sind Gehälter, Versicherungen oder Mieten

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Steuerung der Auszahlungen

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

Variable Kosten

• Sind in einem Zeitraum variabel und abhängig von der produzierten Menge

Zeit

Kosten

Fixkosten

• Beispiele für variable Kosten sind Rohstoffe, Löhne, Energiekosten oder Treibstoffe

Variable KostenGesamtkosten

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Steuerung der Auszahlungen

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

• In der Krise ist es bei schlechterer Auftragslage wichtig, die Kosten zu senken. Der Umfang

der Reduzierung ist stark davon abhängig, wie fixkostenlastig ein Unternehmen ist.

Zeit

Kosten

Fixe K.

Var. K.

Ges. K.

Produzierendes Unternehmen

Spiel-

raum

Zeit

Kosten

Fixe K.

Var. K.

Ges. K.

Dienstleistungsunternehmen

Spiel-

raum

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Januar Februar März April Mai Juni Juli

Einzahlungen 2.000 1.500 1.000 400 300 200 200

Auszahlungen 1.070 1.070 1.070 892 1.137 842 832

a) aus dem Geschäftsbetrieb

Zahlungen an Lieferanten 300 300 300 150 100 100 100

zzgl. Umsatzsteuer 57 57 57 29 19 19 19

Mieten 50 50 50 50 50 50 50

Energiekosten 40 40 40 40 40 40 40

Personalkosten 400 400 400 400 400 400 400

KfZ-Kosten 100 100 100 100 100 100 100

Versicherungen 50 50 50 50 50 50 50

Steuerzahlungen 20 20 20 20 20 20 20

b) aus der Investitionstätigkeit

Kauf von Maschinen 0 0 0 0 300 0 0

sonstige Käufe 0 0 0 0 0 10 0

c) aus der Finanzierungstätigkeit

an Gesellschafter 0 0 0 0 5 0 0

Zinsen und Tilgung 50 50 50 50 50 50 50

Leasingraten 3 3 3 3 3 3 3

Überschuss / Defizit 930 430 -70 -492 -837 -642 -632

Liquidität 930 1.360 1.290 799 -39 -681 -1313

Steuerung der Auszahlungen

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

2020

in TEU

in TEU

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Überprüfung der KfZ-Kosten

Januar Februar März April Mai Juni Juli

Einzahlungen 2.000 1.500 1.000 400 300 200 200

Auszahlungen 1.070 1.070 1.070 870 1.095 800 790

a) aus dem Geschäftsbetrieb

Zahlungen an Lieferanten 300 300 300 150 100 100 100

zzgl. Umsatzsteuer 57 57 57 29 19 19 19

Mieten 50 50 50 50 50 50 50

Energiekosten 40 40 40 40 40 40 40

Personalkosten 400 400 400 400 400 400 400

KfZ-Kosten 100 100 100 80 60 60 60

Versicherungen 50 50 50 50 50 50 50

Steuerzahlungen 20 20 20 20 20 20 20

b) aus der Investitionstätigkeit

Kauf von Maschinen 0 0 0 0 300 0 0

sonstige Käufe 0 0 0 0 0 10 0

c) aus der Finanzierungstätigkeit

an Gesellschafter 0 0 0 0 5 0 0

Zinsen und Tilgung 50 50 50 50 50 50 50

Leasingraten 3 3 3 1 1 1 1

Überschuss / Defizit 930 430 -70 -470 -795 -600 -590

Liquidität 930 1.360 1.290 821 26 -575 -1165

Steuerung der Auszahlungen

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

2020

in TEU

in TEU

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Betriebsgebäude überprüfen:

Auslastung, Energie- und Dienstleistungskosten, Miet- und Pachtzahlungen

Januar Februar März April Mai Juni Juli

Einzahlungen 2.000 1.500 1.000 400 300 200 200

Auszahlungen 1.070 1.070 1.070 840 1.065 770 760

a) aus dem Geschäftsbetrieb

Zahlungen an Lieferanten 300 300 300 150 100 100 100

zzgl. Umsatzsteuer 57 57 57 29 19 19 19

Mieten 50 50 50 25 25 25 25

Energiekosten 40 40 40 35 35 35 35

Personalkosten 400 400 400 400 400 400 400

KfZ-Kosten 100 100 100 80 60 60 60

Versicherungen 50 50 50 50 50 50 50

Steuerzahlungen 20 20 20 20 20 20 20

b) aus der Investitionstätigkeit

Kauf von Maschinen 0 0 0 0 300 0 0

sonstige Käufe 0 0 0 0 0 10 0

c) aus der Finanzierungstätigkeit

an Gesellschafter 0 0 0 0 5 0 0

Zinsen und Tilgung 50 50 50 50 50 50 50

Leasingraten 3 3 3 1 1 1 1

Überschuss / Defizit 930 430 -70 -440 -765 -570 -560

Liquidität 930 1.360 1.290 851 86 -485 -1045

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-

und Strafverfahrensrecht, Artikel 3 § 2: Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über

Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der

Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete

nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-

Pandemie beruht.

Steuerung der Auszahlungen

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

2020

in TEU

in TEU

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Gespräch mit der Bank und dem Finanzamt

Januar Februar März April Mai Juni Juli

Einzahlungen 2.000 1.500 1.000 400 300 200 200

Auszahlungen 1.070 1.070 1.070 800 1.025 730 720

a) aus dem Geschäftsbetrieb

Zahlungen an Lieferanten 300 300 300 150 100 100 100

zzgl. Umsatzsteuer 57 57 57 29 19 19 19

Mieten 50 50 50 25 25 25 25

Energiekosten 40 40 40 35 35 35 35

Personalkosten 400 400 400 400 400 400 400

KfZ-Kosten 100 100 100 80 60 60 60

Versicherungen 50 50 50 50 50 50 50

Steuerzahlungen 20 20 20 10 10 10 10

b) aus der Investitionstätigkeit

Kauf von Maschinen 0 0 0 0 300 0 0

sonstige Käufe 0 0 0 0 0 10 0

c) aus der Finanzierungstätigkeit

an Gesellschafter 0 0 0 0 5 0 0

Zinsen und Tilgung 50 50 50 20 20 20 20

Leasingraten 3 3 3 1 1 1 1

Überschuss / Defizit 930 430 -70 -400 -725 -530 -520

Liquidität 930 1.360 1.290 891 166 -365 -885

Steuerliche Maßnahmen des Bundesfinanzministeriums:

• Stundung von Steuerzahlungen

• Anpassung von Vorauszahlungen

• Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen

Steuerung der Auszahlungen

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

2020

in TEU

in TEU

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Verschiebung von Investitionen

Januar Februar März April Mai Juni Juli

Einzahlungen 2.000 1.500 1.000 400 300 200 200

Auszahlungen 1.070 1.070 1.070 800 725 730 720

a) aus dem Geschäftsbetrieb

Zahlungen an Lieferanten 300 300 300 150 100 100 100

zzgl. Umsatzsteuer 57 57 57 29 19 19 19

Mieten 50 50 50 25 25 25 25

Energiekosten 40 40 40 35 35 35 35

Personalkosten 400 400 400 400 400 400 400

KfZ-Kosten 100 100 100 80 60 60 60

Versicherungen 50 50 50 50 50 50 50

Steuerzahlungen 20 20 20 10 10 10 10

b) aus der Investitionstätigkeit

Kauf von Maschinen 0 0 0 0 0 0 0

sonstige Käufe 0 0 0 0 0 10 0

c) aus der Finanzierungstätigkeit

an Gesellschafter 0 0 0 0 5 0 0

Zinsen und Tilgung 50 50 50 20 20 20 20

Leasingraten 3 3 3 1 1 1 1

Überschuss / Defizit 930 430 -70 -400 -425 -530 -520

Liquidität 930 1.360 1.290 891 466 -65 -585

Steuerung der Auszahlungen

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

2020

in TEU

in TEU

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Liquidität vor Maßnahmen zur Reduzierung der Auszahlungen:

Liquidität nach Maßnahmen zur Reduzierung der Auszahlungen:

Januar Februar März April Mai Juni Juli

Überschuss / Defizit 930 430 -70 -492 -837 -642 -632

Liquidität 930 1.360 1.290 799 -39 -681 -1313

Januar Februar März April Mai Juni Juli

Überschuss / Defizit 930 430 -70 -400 -425 -530 -520

Liquidität 930 1.360 1.290 891 466 -65 -585

Steuerung der Auszahlungen

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

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Informationsmöglichkeiten für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss

Zahlungsfähigkeit sicherstellen, Kosten einschätzen

§ 106 Abs. 3 BetrVG: u. a. wirtschaftliche und finanzielle

Lage des Unternehmens, Produktions- und Absatzlage

• Zusammensetzung überprüfen (Größe und Qualifikation)

• Sitzungsrhythmus anpassen

• Sachverständiger nötig?

• Hinweis auf Mitbestimmung und Initiativrechte in Bezug

auf soziale Angelegenheiten (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG:

vorübergehende Verlängerung oder Verkürzung der

betriebsüblichen Arbeitszeit)

• Auswirkungen von Betriebsvereinbarungen müssen

eingeschätzt werden können

• Wirtschaftsausschuss bestimmen bzw.

Sachverständigen bestellen

BR

WA

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Europäisches Programm

• Bereitstellung von 37 Milliarden Euro u. a. für Unternehmen

und den Arbeitsmarkt

Wirtschaftsstabilisierungsfonds für größere Unternehmen

• 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen

(Beteiligung an Unternehmen)

• 400 Milliarden Euro für Bürgschaften

• 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung von KfW-

Förderprogrammen

Hilfen für Kleinunternehmen

• Bis fünf Beschäftigte: Soforthilfe bis zu 9.000 Euro

• Bis zu zehn Beschäftigte: Soforthilfe bis zu 15.000 Euro

Programme der Landesregierungen

Fördermöglichkeiten und Erleichterungen für Unternehmen

Corona-

Schutzschild

Weitere Informationen und Hinweise zur Beantragung

gibt es unter www.bundesfinanzministerium.de

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Fördermöglichkeiten und Erleichterungen für Unternehmen

Corona-

Schutzschild

KfW-Förderprogramme

• Für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind:

KfW-Unternehmerkredit bis max. 1 Mrd. Euro,

Risikoübernahme bis 90 %

• Für Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind:

ERP-Gründerkredit bis max. 1 Mrd. Euro, Risikoübernahme bis 90 %

• KfW-Sonderprogramm: Konsortialfinanzierungen ab 25 Mrd. Euro für

Investitionen und Betriebsmittel und übernimmt 80 % des Risikos

• KfW-Schnellkredit: für Mittelständische Unternehmen > 10 Beschäftigten

Finanzierung von bis zu 3 Monatsumsätzen, Risikoübernahme von 100 %

Hinweis: Auch die Rentenbank und die Bürgschaftsbanken haben verschiedene

Hilfsprogramme aufgesetzt.

Weitere Informationen und Hinweise zu den Konditionen

gibt es unter www.kfw.de

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Ablauf der Finanzierung und Haftungsfreistellung (Risikoübernahme)

durch die KfW und andere Förderbanken

Fördermöglichkeiten und Erleichterungen für Unternehmen

Die Haftungsfreistellung wirkt nicht auf den Kreditnehmer, sondern nur zwischen

Hausbank und KfW. Sie ersetzt nicht die zu stellenden Sicherheiten, sondern fördert

lediglich die Bereitschaft der Hausbank zur Kreditvergabe bei geringer Sicherheitenbasis.

Kredit-

nehmer

Haus-

bank

KfW

1. Beantragt Finanzierung

mittels KfW-Mittel

2. Stellt Sicherheiten,

z.B. 80% des Kreditbetrages

3. Beantragt Finanzierung

der KfW-Mittel inklusive

Haftungsfreistellung, reduziert

damit die übliche Vollhaftung

ggü. der KfW

4. Reicht das Darlehen

aus und stellt

Hausbank zu 80 %

von der Haftung frei5. Reicht die Mittel an

den Kunden weiter

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Kurzarbeit

• Kurzarbeit bedeutet die vorübergehende Verringerung der

regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb aufgrund eines erheblichen

Arbeitsausfalls. Von der Kurzarbeit können alle oder nur ein Teil der

Arbeitnehmer des Betriebes betroffen sein.

• Erleichterungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie bis 31.12.2021:

− 10 % der Arbeitnehmer müssen mit einem Ausfall des Arbeitsentgelts

von mind. 10 % betroffen sein (bisher ein Drittel)

− auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden („Minusstunden“) wird

verzichtet

− Bezug auch für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer

möglich

− Sozialversicherungsbeiträge werden dem Arbeitgeber von der

Bundesagentur für Arbeit erstattet

Fördermöglichkeiten und Erleichterungen für Unternehmen

Corona-

Schutzschild

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• Kündigungsschutz für Mieträume: Der Vermieter kann ein

Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus

dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020

bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die

Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.

• Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen: Stundung und

Herabsetzung der Steuervorauszahlungen, Aussetzung von

Vollstreckungsmaßnahmen

• Insolvenzschutz: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und keine

Insolvenzverfahren durch Gläubiger möglich, sofern

Zahlungsunfähigkeit auf der COVID-19-Pandemie beruht.

Fördermöglichkeiten und Erleichterungen für Unternehmen

Corona-

Schutzschild

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Personalbeschaffung /

Personalentwicklung

Personalbedarf in Krisenzeiten richtig planen

Personalplanung

§ 92 BetrVG

Personalbestandsplanung

Personalfreisetzung

PersonaleinsatzplanungPersonalkostenplanung

Personalbedarfsplanung

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Personalbeschaffung /

Personalentwicklung

Personalbedarf in Krisenzeiten richtig planen

Personalplanung

§ 92 BetrVG

Personalbestandsplanung

Personalkostenplanung

Personalfreisetzung

Personaleinsatzplanung

Personalbedarfsplanung

vorhandene Mitarbeiter

- benötigte Mitarbeiter

Überschuss / Defizit

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Welche Produkte oder Dienstleistungen müssen oder können noch angeboten werden?

Personalbedarf in Krisenzeiten richtig planen

Buchversand bei amazon

Kann sein Geschäft weiter betreiben

und sogar ausweiten, weil die Logistik

mit DHL und den anderen

Dienstleistern noch funktioniert.

Herausforderungen:

• Abstandsregelungen

• Hygiene in den Zentrallagern

• Abhängigkeit von

Logistikunternehmen

• Erhöhter Arbeitsaufwand mit

vorhandenem Personal

machbar? Wann ist ein

kritischer Punkt erreicht?

Örtlicher Buchhändler

Musste schließen, Mitarbeiter können

nicht mehr in Beratung und Verkauf

beschäftigt werden. Stattdessen wird ein

Bestell- und Lieferdienst angeboten.

Herausforderungen:

• Bestell- und Lieferdienst bewerben

(Newsletter, Zeitungsanzeigen,

Flugblätter,…) → Kompetenz, IT,

Infrastruktur

• Wirtschaftliche Entscheidung vs.

Image: Mindestbestellwert und

Lieferumkreis → Benötigte

Mitarbeiter?

• Weiterbildungen? Umbauarbeiten?

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✓ Qualitativer Aspekt: Welche

Qualifikationen müssen die

Mitarbeiter haben?

✓ Quantitativer Aspekt: Wie viele

Mitarbeiter werden benötigt?

Kurzfristigen Personalbedarf ermitteln - Besonderheiten in Zeiten von Corona berücksichtigen

Personalbedarf in Krisenzeiten richtig planen

✓ Zeitlicher Aspekt: Wann wird

das Personal benötigt?

✓ Örtlicher Aspekt: Wo wird

das Personal benötigt?

✓ Kompetenzen und Kapazitäten

für „Übergangsgeschäftsmodell“

vorhanden?

✓ Welche Produkte und

Dienstleistungen können mit

den vorhandenen Mitarbeitern

angeboten werden?

✓ Abstandsregelungen

✓ Kinderbetreuung

✓ Kontakt mit infizierten Personen

✓ Aufenthalt in Risikogebieten

✓ Krankheit

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Zeitraum der Planung:

kurzfristig, oft nur

wochenweise

→ ständige Überprüfung

durch Geschäftsleitung

und Betriebsrat

Kurzfristigen Personalbedarf ermitteln - Besonderheiten in Zeiten von Corona berücksichtigen

Personalbedarf in Krisenzeiten richtig planen

Auswirkungen der Planung auf

• Unternehmen

• Mitarbeiter

Kontakt zu den Mitarbeitern

nicht verlieren: Newsletter,

Blogbeiträge, Anrufe

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Grundlagen Insolvenzrecht

Was jetzt im Zusammenhang mit

Insolvenz besonders zu beachten ist

Insolvenz bedeutet (drohende) Zahlungsunfähigkeit. Diese ist gegeben, wenn

das Unternehmen nicht mehr über genug Geld verfügt, um alle fällige Schulden

des Unternehmens zu bezahlen.

Finanzmittel am 07.04.2020: 190.000

(Kasse, Bankguthaben, Kreditlinien,…)fällige Schulden am 07.04.2020: 220.000

(offene Rechnungen, Steuern,…)

Liquiditätsdeckung 07.04.2020 = 190.000 = 86,36 % → Liquiditätslücke 13,64 %

220.000

Finanzmittel am 27.04.2020: 143.000

(Kasse, Bankguthaben, Kreditlinien,…)

fällige Schulden am 27.04.2020: 160.000

(offene Rechnungen, Steuern,…)

Liquiditätsdeckung 27.04.2020 = 143.000 = 89,4 % → Liquiditätslücke 10,6 %

160.000

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Grundlagen Insolvenzrecht

Was jetzt im Zusammenhang mit

Insolvenz besonders zu beachten ist

In der Folge muss der Inhaber bzw. Geschäftsführer oder Vorstand innerhalb

von drei Wochen beim Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag stellen.

Ein Insolvenzantrag kann auch von einem Gläubiger gestellt werden.

Das Gericht prüft die Begründetheit des Antrags und setzt

gegebenenfalls einen Insolvenzverwalter ein.

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-

und Strafverfahrensrecht, Artikel 1:

• § 1: Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags […] ist bis zum 30.

September 2020 ausgesetzt.

• § 3: Bei zwischen dem 28. März 2020 und dem 28. Juni 2020 gestellten

Gläubigerinsolvenzanträgen setzt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

voraus, dass er Eröffnungsgrund bereits am 1. März 2020 vorlag.

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Handlungsmöglichkeiten für BR und WA

Was jetzt im Zusammenhang mit

Insolvenz besonders zu beachten ist

Informations- und Initiativrechte nutzen:

• Wirtschaftsausschuss nach §§ 106 ff. BetrVG

• Personalplanung § 92 BetrVG

• Vorschläge für Beschäftigungssicherung § 92a BetrVG

Beratung und Schulung nutzen:

• Schulung zum Insolvenz- und Arbeitsrecht § 37 Abs. 6 BetrVG

• Frühzeitig Berater bzw. Sachverständigen in Anspruch nehmen § 111 Satz 2 bzw. § 80 Abs. 3 BetrVG;

§ 108 Abs. 2 iVm. § 120 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG

Mitbestimmungsrechte nutzen und prüfen, ob Anpassungen notwendig sind:

(z.B. §§ 87 ff. BetrVG i.V.m. § 80 Abs. 2 BetrVG)

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Danke!

www.ifb.de