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ver.di Bayern,Postdienste, Speditionen und LogistikVerantwortlich: Anton HirtreiterSchwanthalerstraße 64 80336 München

www.psl.bayern.verdi.de

Gestaltung: Florian Pollok

Bildnachweis: Fotolia

Druck: Die Druckerei, Neustadt an der Aisch

Inhaltsübersicht:

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Wieso Tarifvertrag?Wer vereinbart Tarifverträge?

Was ist in Tarifverträgen geregelt?Tarifverträge - besser als Gesetze

Wie entsteht ein Tarifvertrag?

Tarifverträge lohnen sich!

Beispielregelungen aus dem Bayer. Speditions-, Transport-, und Logistikgewerbe

Rechenbeispiele Monatsverdienst

Regelungen für Auszubildende Weitere Vorteile für ver.di- Mitglieder

Ansprechpartner/-innen

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Mehr Sicherheit. Mehr Geld. Mehr vom Leben.

In vielen Betrieben in der Bayerischen Speditions-, Logistik-, sowie Kurier- und Expressdienstbranche finden die zwischen ver.di und den Arbeitgeber-verbänden abgeschlossenen Tarifver-träge Anwendung. ver.di vereinbart diese um bessere Arbeits- und Lebens-bedingungen zu schaffen und festzu-schreiben.

Wieso Tarifvertrag?

Tarifverträge regeln betriebliche Min-deststandards. Sie schützen Beschäf-tigte. Ohne sie kann ein Arbeitgeber willkürlich Arbeits-, sowie Lohn- und Gehaltsbedingungen festsetzen. Tarif-verträge sind einzuhalten wie Gesetze und Verordnungen. Für Arbeitnehmer/-innen günstigere Vereinbarungen kön-nen jedoch betrieblich oder individuell vereinbart werden. Nicht aber schlecht-

ere (Günstigkeitsprinzip von Tarif-verträgen). Auch mit Willen von Beschäftigten können keine in ihrem Sinne schlechteren betrieblichen oder arbeitsvertraglichen Regelungen ge-troffen werden. Damit andere nicht in eine Abwärtsspirale gedrängt werden können. Höhe und Fülle der Standards in Tarifverträgen sind Spiegelbild der Durchsetzungsfähigkeit der jeweiligen Verhandlungspartner. Je mehr Mitglie-der es bei ver.di gibt, desto durchset-zungsfähiger ist ver.di. In Betrieben in denen ver.di nicht oder nur mit weni-gen Mitgliedern vertreten ist gelten gar oftmals keine Tarifverträge.

Wer vereinbart Tarifverträge?

Tarifverträge werden zwischen Ge-werkschaften und Arbeitgeberver-bänden vereinbart und gelten für die jeweiligen Mitglieder. Nur ver.di-Mit-glieder haben also in den tarifgebun-denen Betrieben einen verbindlichen

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Rechtsanspruch auf die tariflichen Leistungen haben diese im Konflikt-fall nicht. Für alle anderen gelten die zumeist schlechteren gesetzlichen Regelungen. Oftmals gewähren Arbeit-geber auch Nichtmitgliedern tarifliche Standards, damit nicht noch mehr Menschen in ver.di eintreten. Einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen haben Nichtmitglieder aber im Konfliktfall keinen.

ver.di kann außerdem, sofern ein ein-zelner Arbeitgeber keiner Tarifbindung unterliegt, separat Tarifverträge mit diesem aushandeln und für den Betrieb vereinbaren. ver.di kann solche Tarif- bestrebungen jedoch nur dann durch-setzen, wenn sie im Betrieb entspre-chend gewerkschaftlich organisiert ist.

Was ist in Tarifverträgen geregelt?

In Tarifverträgen wird nicht nur die Höhe von Einkommen und Auszubil-dendenvergütungen geregelt, sondern

auch die Arbeitsbedingungen. In den Lohn- und Gehaltstarifverträgen des Bayerischen Speditions-, Trans-port- und Logistikgewerbes ist zudem beschrieben, wie sich die Einkommen zusammensetzen und nach welchen Kriterien Beschäftigte eingruppiert werden. Im Manteltarifvertrag sind die Arbeitsbedingungen geregelt. Ar-beitszeit, Arbeitsschutz, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Spesen, Sterbegeld, Mehrarbeit, Schichtarbeit, Entgeltfort-zahlung im Krankheitsfall, Urlaubsan-spruch, Sonderzahlungen und weiteres ist darin festgeschrieben. Des Weiteren regeln zusätzliche Tarifverträge Vermö-genswirksame Leistungen, Beschäfti-gungssicherung und Altersteilzeit.

Tarifverträge - besser als Gesetze

Zugunsten der Beschäftigten können Tarifveträge gesetzliche Regelungen verbessern.Gesetze regeln Mindestnormen, die

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nicht unterschritten werden dürfen. Die höhere Rechtsquelle geht der niedrige-ren vor. Das heißt, dass für Beschäftig-te die günstigere vor der ungünstigeren Vorrang hat. Das sogenannte Günstig-keitsprinzip. In Tarifverträgen geregelte Bestandteile sind daher i.d.R. besser als gesetzliche Regelungen, bzw. schaf-fen dort Festgeschriebenes, wo keine gesetzliche Regelung vorhanden ist. Tarifverträge werden von den Tarifpar-teien - Arbeitgeber und Gewerkschaft - frei und ohne staatlichen Einfluss ausgehandelt. In diese sogenannte Tarifautonomie darf der Gesetzgeber nicht eingreifen. Rechtlich ist das durch das Grundgesetz (Artikel 9) und das Tarifvertragsgesetz geschützt.

Wie entsteht ein Tarifvertrag?

Ohne Streikrecht wären Tarifverhand-lungen „kollektives Betteln“, wie das Bundesarbeitsgericht einmal treffend formuliert hat. Der Löwenanteil der

Tarifverträge (über 90 Prozent) kommt aber ohne Streiks zustande. Jedoch sind Tarifverträge meist dort gültig, wo Beschäftigte entsprechend „ihren“ Tarif einfordern und durch Organisati-on in einer Gewerkschaft entsprechend Druckpotential haben, um notfalls die Gültigkeit eines Tarifvertrags zu erstrei-ken. Um Tarifforderungen durchsetzen zu können ist es daher wichtig im Be-trieb gewerkschaftlich gut organisiert zu sein.

In Betrieben/Unternehmen bei denen noch keine Tarifbindung besteht kann eine Tarifanerkennung relativ schnell von der Belegschaft „erzwungen“ wer-den. Wenn diese sich durch Organisa-tion in ihrer Gewerkschaft - ver.di einig ist und entsprechend Druckpotential hat, dann kann eine Tarifbindung auch durchgesetzt werden. Denn eine Ge-werkschaft ist nur so stark, so stark sie vor Ort, im Betrieb, mit ihrer Mitglied-schaft verteten ist.

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Beispielregelungen aus den Tarifverträgen des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes in Bayern

Arbeitszeit:38,5 Std.Wochenarbeitszeit bzw. 167 Std. Monatsarbeitszeit

Mehrarbeit: ab der 168 Std. pro Stunde tariflicher Stundenlohn + 25% MehrarbeitszuschlagHl. Abend + Sylvester ab 12.00 Uhr tarifl. Stundenlohn + 25% Mehrarbeitszuschlag Nachtarbeit: von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr tarifl. Stundenlohn + 50% Nachtarbeitszuschlag

Sonn- und Feiertagszuschläge: Sonntagsarbeit + 50% zum tarifl. StundenlohnSonntagsnachtarbeit + 100% zum tarifl. StundenlohnFeiertagsarbeit + 100% zum tarifl. Stundenlohn

Krankenbezüge: Mit Beginn der 7. Woche erhalten arbeitsunfähige Arbeit- nehmer/-innen den Differenzbetrag zwischen den Leistungen des Versicherungsträgers und des durchschnittlichen Netto-entgeltes je nach Betriebszugehörigkeit als Krankengeldzuschuss für einen Zeitraum zwischen 4 und 10 Wochen.

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Urlaubsgeld: 17 Euro pro tarifvertraglichen Urlaubstag (bei 30 Tagen = 510 Euro)

Weihnachtsgeld: 2013 2014 Bei Betriebszugehörigkeit bis 12 Monate: 193 € 198 €Bei Betriebszugehörigkeit bis 3 Jahre: 346 € 354 €Bei Betriebszugehörigkeit bis 5 Jahre: 421 € 431 €Bei Betriebszugehörigkeit bis 7 Jahre 536 € 549 €Bei Betriebszugehörigkeit bis 10 Jahre: 690 € 707 €Bei Betriebszugehörigkeit ab 10 Jahre: 767 € 785 €

Urlaub: 27 Arbeitstage, im ersten Betriebszugehörigkeitsjahr 28 Arbeitstage, nach 2 Betriebszugehörigkeitsjahren29 Arbeitstage, nach 3 Betriebszugehörigkeitsjahren30 Arbeitstage, ab 4 Betriebszugehörigkeitsjahren

Der Urlaub soll nach Möglichkeit zusammenhängend gewährt werden, geht das nicht muss ein Teil mind. 10 aufeinanderfolgende Arbeitstage umfassen.Krankheit im Urlaub: Bei Nachweis durch AU-Bescheinigung wird der Urlaub nicht als Urlaubszeit angerechnet.

Jubiläumsurlaub: Bei 25 Jahre Betriebszugehörigkeit 5 ArbeitstageBei 40 Jahren Betriebszugehörigkeit 8 Arbeitstage

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Rechenbeispiele Monatsverdienst

Lager-, Speditions-, Transportarbeiter, KEP-Beschäftigter (Lohngruppe 3a/b)

Beispiel 1:Nachtschicht: Regelarbeitszeit 00.00 Uhr bis 08.30 Uhr inkl. 1/2 Stunde Pause

Monatslohn für 167 Stunden 1964,00 € (11,76 € pro Stunde)

davon 120 Nachtarbeitsstunden* 705,60 € (50% Zuschlag von 120 x 11,76 €)

20 Überstunden 294,00 € (20 x 11,76 € + 25% Zuschlag)

SUMME: 2963,80 € Monatsverdienst

Beispiel 2:Spätschicht: Regelarbeitszeit 14.30 Uhr bis 23.00 Uhr inkl. 1/2 Stunde Pause

Monatslohn für 167 Stunden 1964,00 € (11,76 € pro Stunde)

davon 60 Nachtarbeitsstunden* 352,80 € (50% Zuschlag von 60 x 11,76 €)

10 Überstunden 147,00 € (10 x 11,76 € + 25% Zuschlag)

SUMME: 2463,80 € Monatsverdienst*Nachtarbeitszeit nach Tarifvertrag von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr

Anmerkung: Findet regelmäßige Schichtarbeit in einem Betrieb statt, wird für alle Stunden pauschal 10% bezahlt, der Nachtschicht-zuschlag entfällt. Bei zeitversetztem Dienst wird für alle Stunden ein Zuschlag von 5% bezahlt, auf Nachtarbeitsstunden entfallen 10% Zuschlag auf den tariflichen Stundenlohn.

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Rechenbeispiele Monatsverdienst

Sachbearbeiter, Sekretariatsaufgaben, Buchhalter (Gehaltsgruppe 4)

Beispiel:Sekretär/-in, Sachbearbeiter/-in in Vollzeit nach 5 Betriebszugehörigkeitsjahren

Monatsgehalt für 167 Stunden 2276,00 €

20 Überstunden 340,75 € (20 x 13,63 € + 25% Zuschlag)

SUMME: 2616,75 € Monatsverdienst

Kraftfahrer (bei Besetzung des Fahrzeugs mit einem Kraftfahrer)

Beispiel:Kraftfahrer bei 228 Monatsstunden bei vereinbarter Pauschalentlohnung inkl. Zuschlägen.

Monatslohn für 228 Monatsstunden 2828,00 €

Hinzu kommen die Spesen nach den gesetzlichen Bestimmungen:Aktuelle Spesensätze:8- 14 Stunden: 6,00 €14-24 Stunden: 12,00 € ab 24 Stunden: 24,00 € Übernachtungskosten Inland: 20,00 € oder nach Beleg

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Beispielregelungen für Auszubildende

Arbeitszeit:

38,5 Stunden pro Woche/ mehrarbeit wird zusätzlich vergütet (bei unter 18 jährigen ist das Jugendarbeitschutzgesetz zu beachten) Ausbildungsvergütung: 2013 2014

01. Ausbildungsjahr: 692,00 Euro 722,00 Euro02. Ausbildungsjahr: 755,00 Euro 785,00 Euro03. Ausbildungsjahr: 823,00 Euro 853,00 Euro04. Ausbildungsjahr: 883,00 Euro 913,00 Euro

Mehrarbeitszuschlag:

• pro Mehrarbeitsstunde 1/70 der monatlichen Auszubildendenvergütung(bspw. 9,89 Euro pro Stunde für Auszubildende im 1. Lehrjahr/ 2013)

• unter 18-jährige haben grundsätzlich keine Mehrarbeit zu leisten

Weihnachtsgeld: 2013 2014

bis 6 Monate Betriebszugehörigkeit: 100,00 Euro 102,00 Euroab 7 Monate Betriebszugehörigkeit: 167,00 Euro 171,00 Euro

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Urlaub:

• 27 Arbeitstage Jahresurlaub (gleich welchen Alters und Ausbildungslehrjahres)

• Der Urlaub soll nach Möglichkeit zusammenhängend gewährt werden, geht das nicht muss ein Teil mind. 10 aufeinanderfolgende Arbeitstage umfassen.

• Bei nachgewiesener Krankheit (AU-Bescheinigung) während des Urlaubs findet keine Anrechnung auf die Urlaubstage statt

Urlaubsgeld:

229,50 Euro Urlaubsgeld (pro Urlaubstag 8,50 Euro)

Zusätzliche außertarifvertragliche Vorteile für Auszubildende (ver.di-Mitglieder)

• Internationaler Studierendenausweis (die selben Vergünstigungen wie Studierende haben)

• Besonderes Angebot an Jugendveranstaltungen, wie Snowboardkurse, River-Raftings, Camps, Festivals, Seminare, Workshops und Foren

• Separates Informationsmaterial zum Thema Ausbildung und Übernahme• Bewerbungstrainings• Spezielle Ansprechpartner/-innen für jugendliche Belange

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Neben der Durchsetzungsfähigkeit in tarif-lichen Angelegenheiten haben Mitglieder noch weitere Vorteile, die ausschließlich für sie gelten. Z.B.:

Rechtsschutz: Bei Streitigkeiten im Arbeits- und Sozialrecht berät ver.di seine Mitglieder und vertritt sie im erforderlichen Fall auch vor Gericht. Dies gilt auch für Angelegenheiten aus dem Straßen-verkehrsrecht, soweit die Ursache aus dem Arbeitsprozess herrührt, kostenlos.

Lohnsteuerberatung: ver.di bietet eine kompetente und umfassende Lohn- und Einkommenssteuerberatung. Hierzu ist eine Terminabsprache erforderlich. Nähere Informationen gibt es bei den zuständigen Gewerkschaftssekretären/-innen oder in den ver.di-Bezirken.

GUV/FAKULTA: Die GUV/FAKULTA und ver.di sind gerade in unserer Branche zwei unzertrennliche Partner. Sie leistet Beihilfe bei Regressforderungen, sowie Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage infol-ge eines Schadenfalles. Gewährt werden diese Leistungen nur für Mitglieder der ver.di in Ver-

bindung mit einer GUV/ FAKULTA-Mitgliedschaft für 21 Euro zusätzlichen Beitrag im Jahr.

Streikgeld: Bei Arbeitskampfmaßnahmen gewährt ver.di allen Streikenden ein Streikgeld, da der Arbeit-geber in dem Falle nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Wenn es hart auf hart kommt sind ver.di-Mitglieder auch hier auf der sicheren Seite.

Wirksame Interessenvertretung: Jede und jeder Einzelne ist Teil des Ganzen. Rund 2,1 Millionen Mitglieder garantieren eine wirksa-me Interessenvertretung. Im Betrieb. Im Staat. In der Gesellschaft.

Mitentscheiden in ver.di: Jede und jeder zählt und kann sich einbringen. Die Gewerkschaft lebt von der Vielfalt und dem Miteinander ihrer Mitglieder.

Viele weitere Vorteilsleistungen exclusiv für ver.di-Mitgelider unter:

http://www.verdi.de/service

Weitere Vorteile für ver.di-Mitglieder:

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Hajo HertleTelefon: (0821) 279 54 80Mail: [email protected]

Jessica QuintenTelefon: (0911) 23 55 7 110Mail: [email protected]

Matthias KnüttelTelefon: (089) 5 99 77 7100Mail: [email protected]

Florian PollokTelefon: (089) 5 99 77 7103Mail: [email protected]

Silke Rühm Telefon: (089) 5 99 77 7102Mail: [email protected]

Claudia WeberTelefon: (089) 5 99 77 7101Mail: [email protected]

Franz ZellnerTelefon: (0941) 460 24 30Mail: [email protected]

Nicole Rufin Telefon: (0941) 460 24 22Mail: [email protected]

Robert Duscher Telefon: (089) 5 99 77 2104 Mail: [email protected]

Patrick GersonTelefon: (06021) 79 49 3Mail: [email protected]

Hans-Peter Konrad (siehe Bayern)

Augsburg/Kempten:

Mittelfranken/Oberfranken-West:

München:

Niederbayern:

Oberpfalz/Oberfranken-Ost:

Rosenheim:

Würzburg-Aschaffenburg/Schweinfurt:

Ingolstadt:

Bayern:

Anton Hirtreiter LandesbezirksfachbereichsleiterTelefon: (089) 5 99 77 1100Mail: [email protected]

Hans-Peter KonradTelefon: (089) 5 99 77 1102Mail: [email protected]

Hedwig KrimmerTelefon: (089) 5 99 77 1101Mail: [email protected]

Ansprechpartner/-innen:

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Die 12 ver.di-Bezirke in Bayern

Aus dem Protokoll der 154. Sitzung des Deutschen Bundestages (Diskussion zum Gesetzentwurf zur Rentenanpassung)

Olaf Scholz, Bundesminister für Arbeit und Soziales:

„… ein 35-jähriger, der von seinem Chef mitgeteilt bekommt, dass das Weihnachtsgeld gestrichen ist, denkt nichts Nettes über diesen, und wenn er klug ist, tritt er in eine Gewerkschaft ein …“

Zwischenruf Andrea Nahles (SPD):

„Aber in eine richtige!“

Darauf Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin:

„Wenn er klug ist, ist er schon drin!“