Herr Louis MOSTERT KELMIS Integrierter Inspektionsbericht SPP IS · 2018-11-14 · Herr Louis...

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Herr Louis MOSTERT Vorsitzender des Öffentlichen Sozialhilfezentrums (ÖSHZ) Von KELMIS Integrierter Inspektionsbericht SPP IS Betref f: Integrierter Inspektionsbericht Sehr geehrter Vorsitzender, ich möchte Sie gern über das Ergebnis der Inspektionen informieren, die am 18., 19. und 20. Dezember 2016 in Ihrem Sozialhilfezentrum durchgeführt wurden. Dieser Inspektionsbericht besteht aus 3 Teilen: - Einer allgemeinen Analyse des Inspektionsablaufs, den Inspektionsergebnissen und den ausgesprochenen Empfehlungen; - Einem überprüften Anhang, in dem das angewendete Verfahren erläutert wird und der die verschiedenen Buchführungstabellen enthält; - Den Tabellen der Überprüfung pro Zahlungsempfänger. Alle Fragen zu dieser Prüfung wollen Sie bitte an Ihre Inspektorin/Ihren Inspektor unter der folgenden E-Mail-Adresse richten: [email protected]. Die Korrespondenz ist an folgende Adresse zu richten: Service public de Programmation Intégration sociale, Lutte contre la Pauvreté et Economie sociale (SPP Is), service Inspection, WTC II, Boulevard Roi Albert II 30, 1000 Bruxelles (Belgien). Inspektion SPP IS Kelmis-DISD-DISC-FMAZ-FPSC-PVA 4

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Herr Louis MOSTERT

Vorsitzender des Öffentlichen

Sozialhilfezentrums (ÖSHZ)

Von

KELMIS

Integrierter Inspektionsbericht SPP IS

Betref

f:

Integrierter Inspektionsbericht

Sehr geehrter Vorsitzender,

ich möchte Sie gern über das Ergebnis der Inspektionen informieren, die am 18., 19. und

20. Dezember 2016 in Ihrem Sozialhilfezentrum durchgeführt wurden.

Dieser Inspektionsbericht besteht aus 3 Teilen:

- Einer allgemeinen Analyse des Inspektionsablaufs, den Inspektionsergebnissen und

den ausgesprochenen Empfehlungen;

- Einem überprüften Anhang, in dem das angewendete Verfahren erläutert wird und der die verschiedenen Buchführungstabellen enthält;

- Den Tabellen der Überprüfung pro Zahlungsempfänger.

Alle Fragen zu dieser Prüfung wollen Sie bitte an Ihre Inspektorin/Ihren Inspektor unter

der folgenden E-Mail-Adresse richten: [email protected].

Die Korrespondenz ist an folgende Adresse zu richten: Service public de Programmation

Intégration sociale, Lutte contre la Pauvreté et Economie sociale (SPP Is), service

Inspection, WTC II, Boulevard Roi Albert II 30, 1000 Bruxelles (Belgien).

Inspektion SPP IS

Kelmis-DISD-DISC-FMAZ-FPSC-PVA

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1. EINFÜHRUNG

Der SPP Intégration sociale hat die Mission, eine inklusive föderale Politik für die soziale

Eingliederung vorzubereiten, umzusetzen und zu bewerten, die die sozialen

Grundrechte für alle Menschen auf gerechte und dauerhafte Weise gewährleistet.

Die im ÖSHZ vom Inspektionsservice durchgeführten Überprüfungen fließen über die

drei Bereiche, in denen sie durchgeführt wurden, in diese Mission ein:

- Überprüfung: In Form einer Überwachung der Anwendung der föderalen Gesetzgebung anhand der sozialen Eingliederung durch gesetzliche,

administrative und finanzielle Überprüfungen; durch die von den Inspektoren bei

diesen Überprüfungen angewendete Vorgehensweise wird die Einhaltung der

Nutzerrechte durch das ÖSHZ gewährleistet.

- Beratung: In Form von Informierung des ÖSHZ anlässlich von Inspektionen in Bezug auf den rechtlichen Rahmen und die konkrete Anwendung der

rechtskräftigen Verordnungen

- Wissen: Der Inspektionsservice dient als Schnittstelle zwischen der Verwaltung

und den Akteuren vor Ort und trägt damit zur strategischen Vorbereitung der

Gesetzgebung in Bezug auf die soziale Eingliederung bei.

Zur Umsetzung dieser Mission hat sich der Inspektionsservice mehrere Ziele gesetzt:

- Gewährleistung einer einheitlichen und korrekten Anwendung der Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die unterschiedlichen Maßnahmen, die der föderale

Staat getroffen hat und deren Subventionen er dem ÖSHZ zugebilligt hat.

- Umsetzung gezielter, einheitlicher und regelmäßiger Überprüfungen des ÖSHZ

sowohl in buchhalterischer als auch administrativer und rechtlicher Hinsicht, um

damit zur Behandlungsgleichheit und -legitimität der Nutzer der ÖSHZ-Services

beizutragen.

- Beitrag zur Informations-, Verständnis- und Ausführungsdominanz der Gesetze

in Bezug auf die soziale Eingliederung und die Bekämpfung der Armut.

- Aufbau strukturierter und qualitativ hochwertiger Beziehungen zum ÖSHZ (Hauptpartner der föderalen Verwaltung) auf eine Weise, durch die eine gute

Kommunikation und ein Qualitätsservice gewährleistet werden.

- Beitrag zum Informationsaustausch mit den internen Services des SPP IS.

- Anmeldung für den 2011 von der Regierung beschlossenen Aktionsplan für die

Bekämpfung des Sozialversicherungsbetrugs.

Anhand dieser Überprüfungen versucht der Inspektionsservice, die Werte des SPP IS zu

verteidigen; diese Werte sind:

- Respekt

- Qualität des Service und Kundenorientierung

- Chancengleichheit für alle und Diversität

- Offenheit gegenüber Änderungen

Wir wollen abschließend noch darauf hinweisen, dass die Umsetzung dieser

Überprüfungen im Rahmen eines Verfahrens erfolgt, das in einem auf der Website des

SPP IS verfügbaren Verfahrenshandbuch festgehalten ist; das Handbuch ist unter

folgender Adresse zu finden: www.mi-is.be/be-fr/cpas/cpas

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2. DURCHGEFÜHRTE ÜBERPRÜFUNGEN

Überprüfungen

Durchgeführte

Überprüfungen Anhänge

1 Gesetz vom 02.04.1965: Überprüfung

der medizinischen Kosten /

Anhang 1: Überprüfung der medizinischen

Nachweise

2 Gesetz vom 02.04.1965: Buchprüfung /

Anhang 2: Überprüfung der Subvention,

Gesetz vom 02.04.1965

3 Recht auf soziale Eingliederung, Gesetz

vom 26.05.2002: Überprüfung der

Sozialversicherungsakten

2015

Anhang 3: Überprüfung der

Sozialversicherungsakten, Gesetz vom

26.05.2002

4 Recht auf soziale Eingliederung, Gesetz

vom 26.05.2002: Buchprüfung 2013-2014

Anhang 4: Überprüfung der Subvention,

Gesetz vom 26.05.2002

5 Heizölfonds (Heizkostenzuschuss) 2014 Anhang 5: Überprüfung der Heizölkosten

6 Fonds für gesellschaftliche Teilhabe und

Aktivierung 2014

Anhang 6: Überprüfung der Subvention,

Fonds für gesellschaftliche Teilhabe und

Aktivierung

7 Sozialfonds für Gas und Elektrizität /

Anhang 7: Überprüfung der Beihilfe,

Gesetz vom 04.09.2002

3. VORBEREITUNG UND ABLAUF DER ÜBERPRÜFUNG

Der Inspektor hat festgestellt, dass ihm die Nachweise, die von Ihrem ÖSHZ per E-Mail

eingereicht werden sollten, um die Überprüfung ordnungsgemäß vorbereiten zu

können, zur Verfügung gestellt wurden und insgesamt ausreichende Qualität besitzen.

Es muss festgehalten werden, dass der Inspektor seine Überprüfungen unter sehr guten Arbeitsbedingungen durchführen konnte.

Der Inspektor möchte an dieser Stelle ebenfalls die ausgezeichnete Zusammenarbeit

mit Ihren Mitarbeitern erwähnen, die auf alle ihnen gestellten Fragen geantwortet und

zusätzliche Informationen gegeben haben.

4. ÜBERPRÜFUNGSERGEBNISSE UND AUSGESPROCHENE

EMPFEHLUNGEN

Bei der stichprobenartigen Überprüfung der Akten für die in diesem Abschnitt unter

Punkt 2 genannten Bereiche, die Sie detailliert im Anhang in der „Tabelle mit der

Überprüfung pro Zahlungsempfänger“ finden können, wird darauf hingewiesen, dass die

Verordnungen und/oder die Verfahren und/oder die Prüfung der

Bewilligungsvoraussetzungen und/oder die bewährten Methoden nicht immer korrekt

angewendet wurden.

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Die nachfolgend ausgesprochenen Anmerkungen und Empfehlungen sollen Sie daher an

die ordnungsgemäße Anwendung in diesen Bereichen erinnern.

Recht auf soziale Eingliederung, Überprüfung der Sozialversicherungsakten

Nachweise: Bei den sozialen Umfragen, die zur Vorlage der Akten an den Sozialhilferat durchgeführt werden,

achtet der Sozialdienst darauf, dass vom Antragsteller genügend Nachweise erbracht werden. Diese

Nachweise betreffen in erster Linie diejenigen Elemente, die über die Zentrale Datenbank der sozialen

Sicherheit nicht abgefragt werden können.

Umfrage:

Hinweis: Seit dem 14.03.2014 müssen Hausbesuche sowie Abfragen in der ZDSS im Rahmen der

sozialen Umfrage obligatorisch angegeben werden.

Individualisiertes Projekt zur sozialen Eingliederung für Studenten: Da wir festgestellt haben, dass bestimmte gesetzliche Bestimmungen nach wie vor nicht im Rahmen

Ihrer individualisierten Projekte zur sozialen Eingliederung für Studenten angewendet wurden, fordern

wir Sie auf, das Rundschreiben vom 12. Oktober 2016 über das Gesetz vom 21. Juli 2016 zur

Änderung des Gesetzes vom 26. Mai 2002 über das Recht auf soziale Eingliederung zur Kenntnis zu

nehmen, das alle neuen Maßnahmen und gesetzlichen Bestimmungen enthält, die seit dem 01.11.2016

im Rahmen der individualisierten Projekte zur sozialen Eingliederung für Studenten anwendbar sind.

Recht auf soziale Eingliederung, Buchprüfung

Es wurden keine besonderen Anmerkungen gemacht, was von der hohen Qualität der Aktenführung in

diesem Bereich zeugt.

Heizölfonds (Heizkostenzuschuss)

Es wurden keine besonderen Anmerkungen gemacht, was von der hohen Qualität der Aktenführung in

diesem Bereich zeugt.

Fonds für gesellschaftliche Teilhabe und Aktivierung + Kinderarmut

Unzureichende Verwendung der Zahlungen im Rahmen der gesellschaftlichen

Aktivierung:

Die Inspektion möchte hervorheben, dass es für Ihre örtliche Bevölkerung von Nachteil ist, dass die

Ihrem ÖSHZ im Rahmen des Fonds für gesellschaftliche Teilhabe und Aktivierung bewilligten

Zahlungen nicht umfassend genutzt werden, um Ihren Empfängern die Möglichkeit zu geben, an mehr

sozialen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten teilzunehmen oder für Entdeckungen aufgeschlossen

zu sein.

Keine Verwendung der Zahlungen im Rahmen der Maßnahme „Kinderarmut“: Die Inspektion möchte hervorheben, dass es für Ihre örtliche Bevölkerung von Nachteil ist, dass die

Ihrem ÖSHZ im Rahmen der speziellen Maßnahme Kinderarmut bewilligten Zahlungen nicht

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umfassend genutzt werden, um minderjährigen Kindern die Möglichkeit zu geben, über verschiedene

vorgesehene, nützliche und notwendige Unterstützungen zu verfügen.

5. KURZAUSWERTUNG UND ERGÄNZENDE ANALYSE

Die dieses Jahr im Rahmen des Fonds für gesellschaftliche Teilhabe und Aktivierung ausgesprochenen Empfehlungen sind dieselben wie diejenigen, die

im Inspektionsbericht vom 5. und 7. November 2013 abgefasst wurden.

Der Inspektor möchte Sie daran erinnern, dass es für Ihre gefährdete

Bevölkerung besonders nachteilig ist, manche bestehenden Hilfen nicht nutzen

zu können, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, um sie bestmöglich zu

nutzen.

In der Kurzauswertung, die nach Abschluss der Inspektion in Gegenwart Ihres

gesamten Personals (Verwaltungskräfte und Sozialarbeiter) stattfand, konnte an

die Bedeutung der Einrichtung der im Rundschreiben vom 14. März 2014

beschriebenen Überprüfungsverfahren erinnert werden, die insbesondere einen

Hausbesuch und die Überprüfung der verschiedenen Abfragen der ZDSS für

jede neue Akte, ihre Überarbeitung, tatsächliche Veränderungen der

Lebensumstände des Interessehabenden umfassen.

Der Inspektor hat eine gute Organisation und Verwaltung Ihrer Services in Bezug auf die Überprüfungen festgestellt. Hierdurch werden folglich die

betroffenen Personen ermutigt, auf dieselbe Weise weiterzumachen, um die in

Ihrem Zentrum durchgeführten bewährten Methoden zu fördern und Ihren

Nutzern einen qualitativ hochwertigen Service zu bieten.

6. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Nachfolgend finden Sie eine Tabelle mit den eventuellen Fehlzahlungen.

Art der Überprüfung Überprüfungszeitraum Eventuelle

Fehlzahlungen Rückforderungsverfahren

Recht auf soziale

Eingliederung, Buchprüfung

Geschäftsjahr 2013 und

2014

Siehe Anhang 4 Über Berichtigungen beim SPP

IS

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Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des

vorliegenden Berichts Ihre Zustimmung per E-Mail an folgende Adresse zukommen

lassen würden: [email protected]

Das Fehlen einer Antwort innerhalb dieser Frist wird als eine Annahme der

Inspektionsergebnisse Ihrerseits betrachtet.

Hochachtungsvoll,

Für den Vorsitzenden des SPP Intégration sociale:

Allgemeine Geschäftsführerin

Anne Marie VOETS

ANHANG 3

ÜBERPRÜFUNG DER AKTEN GEMÄß DEN BESTIMMUNGEN DES

GESETZES VOM 26.05.2002 IN BEZUG AUF DAS RECHT AUF SOZIALE

EINGLIEDERUNG ENTSPRECHEND ARTIKEL 57 DES KÖNIGLICHEN

ERLASSES VOM 11.07.2002

Die Überprüfung betraf folgende Punkte:

- Analyse des im Rahmen des Gesetzes vom 26.05.2002 anzuwendenden

Verfahrens;

- Sachprüfung der Anwendung der Gesetze anhand einer Auswahl einzelner Akten.

1. ALLGEMEINE ANALYSE DES VERFAHRENS

Im Rahmen des Gesetzes ist folgendes Verfahren anzuwenden:

a) Eintragung der Anträge in ein Register;

b) Ausstellung eines Eintragsnachweises;

c) Aufstellung eines Antragsformulars;

d) Vorhandensein von Nachweisen;

e) Von einem Sozialarbeiter durchgeführte Umfrage in Bezug auf die Situation

des Antragstellers zum Zeitpunkt der Eintragung des Antrags;

f) Beschluss des Rates für Sozialaktion innerhalb von 30 Tagen nach dem Antrag + Benachrichtigung des Interessehabenden innerhalb von 8 Tagen.

Der Inspektor stellte fest, dass das Verfahren in den überprüften Akten richtig

angewendet wurde, außer im Rahmen der sozialen Umfrage, wo er feststellte, dass

Hausbesuche und/oder eine Überprüfung der Abfragen der ZDSS noch nicht

durchgeführt wurden.

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2. STICHPROBENARTIGE ÜBERPRÜFUNG DER EINZELNEN

AKTEN

28 einzelne Akten wurden untersucht.

Die Überprüfungstabelle Nr. 3 enthält die detaillierten Angaben der Überprüfung pro

Zahlungsempfänger.

3. SCHLUSSFOLGERUNGEN

In einigen Akten, die auch in der Überprüfungstabelle Nr. 3 enthalten sind, hat Ihr

Zentrum das Verfahren im Bereich des Rechts auf soziale Eingliederung nicht

einbehalten und/oder die Gesetze nicht ordnungsgemäß angewendet; die

entsprechenden Empfehlungen wurden Ihnen in Teil 1 dieses Berichts ausgesprochen.

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ANHANG 4

ÜBERPRÜFUNG DER IM RAHMEN DES GESETZES VOM 26.05.2002

ÜBER DAS RECHT AUF SOZIALE EINGLIEDERUNG BEWILLIGTEN

SUBVENTIONEN

ZEITRAUM VOM 01.01.2013 BIS ZUM 31.12.2014

Die Buchprüfung besteht hauptsächlich aus einem Vergleich der Ausgaben und

Rückforderungen für das Integrationseinkommen und den in der Buchführung des

ÖSHZ registrierten und mit den vom SPP IS subventionierten Einstellungen für den

Zeitraum der Überprüfung. Dabei wurden folgende Differenzen zwischen den

Zahlungen und den Subventionen festgestellt.

1. BUCHFÜHRUNGSANALYSE

A. Gemäß dem SPP Is

Geschäftsjahre

Einnahmen (in %) Ausgaben (in %)

2013

69.946,43 € 50 % 949.959,58 € 50 %

1.939,00 € 100% 36.751,01 € 70%

-71.885,43 € * 259.126,90 € 100%

0,00 € 2.179,64 € Obdachlosenhilfe

166.371,06 € Studenten

1.343,34 € Unterhaltsforderungen

-442,80 € *

1.415.288,73 €

2014

38.591,19 € 50 % 472.937,60 € 50 %

47.443,86 € 55% 495.077,11 € 55%

1.199,00 € 100% 1.834,59 € 70%

98.793,31 € ** 236.138,78 € 100%

186.027,36 € 1.089,82 € Obdachlosenhilfe

827,16 € Unterhaltsforderungen

1.685,59 € 75%

67.703,05 € Studenten

68.400,35 € Studenten

-5.106,18 € *

14.983,20 € **

1.355.571,07 €

GESAMT 186.027,36 € GESAMT 2.770.859,80 €

* Berichtigungen 2012, die bereits bei der vorherigen Überprüfung 2013 und 2014 berücksichtigt wurden.

** Berichtigungen 2013 und 2014, erhoben 2015, bei dieser Überprüfung zu berücksichtigen.

Gesamtbetrag der Nettoausgaben, die vom SPP für den Zeitraum 2013-2014

subventioniert wurden:

2.770.859,80 € - 186.027,36 € = 2.584.832,44 €

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B. Gemäß der Buchführung des ÖSHZ

Geschäftsjahre

Einnahmen (in %) Ausgaben (in %)

2013

5.410,00 € G.j. 2004 1.431.319,57 € Artikel 832/333101

323,15 € G.j. 2009

260,00 € G.j. 2010

600,00 € G.j. 2011

2.766,80 € G.j. 2012

84.526,18 €

93.886,13 €

1.431.319,57 €

2014

600,00 € G.j. 2004 1.357.827,35 € Artikel 832/333101

260,00 € G.j. 2009 -10.620,30 € *

600,00 € G.j. 2011

562,25 € G.j. 2012

2.093,79 € G.j. 2013

98.645,49 €

-10.620,30 € *

92.141,23 €

1.347.207,05 €

GESAMT 186.027,36 € GESAMT 2.778.526,62 €

* Gesamte Einnahmen anstelle der Minderausgaben für 2013 und 2014;

Gesamtbetrag der Nettoausgaben des ÖSHZ für den Zeitraum 2013 - 2014:

2.778.526,62 € - 186.027,36 € = 2.592.499,26 €

C. Vergleich der Gesamtbeträge

Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Gesamtbetrag der Nettoausgaben des SPP IS : 2.584.832,44 €

Gesamtbetrag der Nettoausgaben des ÖSHZ: 2.592.499,26 €

Differenz: 7.666,82 €

Fehlermarge = (Differenz / Nettoausgaben des SPP IS) x 100 0,30 %

Eventuelle Fehlzahlungen: 5.971,46 €

2. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Das bedeutet, dass Ihr ÖSHZ für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2014 eine

mögliche Subventionsfehlzahlung in Höhe von 5.971,46 € angibt. Dieser Unterschied

stellt eine Fehlermarge von 0,30 % gegenüber der staatlich finanzierten Nettoausgabe

dar und kann als Beweis für eine hervorragende administrative Ausführung Ihrer

Subventionen angesehen werden.

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Die Inspektion möchte Sie zur Fortsetzung Ihrer diesbezüglichen Bemühungen

ermutigen.

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ANHANG 5

ÜBERPRÜFUNG DER ÖLKOSTEN

FÜR DIE HEIZPERIODE VOM 01.01.2014 BIS 31.12.2014

Die Überprüfung wurde in zwei Bereichen durchgeführt:

- Buchprüfung mit Vergleich der Zahlenangaben aus der Buchhaltung des ÖSHZ mit den bewilligten Zahlungen durch den Heizkostenfonds;

- Überprüfung der Anwendung der jeweils geltenden Vorschriften und der

Nachweise anhand einer stichprobenartigen Überprüfung der Akten.

1. BUCHPRÜFUNG

Ausgaben des ÖSHZ Ausgaben des S.P.P. Is Eventuelle Fehlzahlungen

51.290,55 € 50.097,46 € 1.193,09 €

Eine eventuelle Fehlzahlung wurde festgestellt; sie ist wahrscheinlich auf die mögliche

Differenz der Anrechnungen zwischen den Geschäftsjahren zurückzuführen.

2. ÜBERPRÜFUNG DER ANWENDUNG DER JEWEILS GELTENDEN

VORSCHRIFTEN (FORM UND INHALT) UND NACHWEISE DER

STICHPROBENARTIGEN ÜBERPRÜFUNG DER AKTEN

Das anzuwendende Verfahren für Anträge auf Heizkostenzuschüsse ist das folgende:

a) Eintragung der Anträge in ein Register;

b) Fristen zur Beantragung innerhalb von 60 Tagen nach der Lieferung;

c) Von einem Sozialarbeiter durchgeführte Untersuchung in Bezug auf die

Situation des Antragstellers zum Zeitpunkt der Eintragung des Antrags und

Vorhandensein der Bewilligungsbedingungen;

d) Entscheidung des Sozialhilferats innerhalb von 30 Tagen nach dem Antrag +

Mitteilung an die betreffende Person innerhalb von 8 Tagen;

e) Zahlung innerhalb von 15 Tagen.

Außerdem müssen die Akten gleichermaßen die folgenden Nachweise beinhalten:

- Rechnung oder Liefernachweis;

- Status des Antragstellers;

- Seine Ressourcen;

- Personalien des Antragstellers (Kopie des Personalausweises)

- Zusammensetzung des Haushalts

Ihr Zentrum hat 426 Anträge im Laufe dieser Heizperiode bearbeitet. Stichprobenartig

wurden 10 davon überprüft.

Die Überprüfungstabelle Nr. 5 enthält die detaillierten Angaben der Überprüfung pro

Zahlungsempfänger.

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Hinsichtlich der Überprüfung der Anwendung der Gesetze in Bezug auf die fachliche

Kompetenz wurde die Gesamtheit der Punkte von Ihrem ÖSHZ berücksichtigt.

Bezüglich der Nachweise wurde festgestellt, dass sie in den überprüften Akten

vorhanden waren.

3. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Für das Jahr 2014 wurde festgestellt, dass die im Rahmen der Heizkostenzuschüsse

gezahlten Subventionen auf Ihr Zentrum zurückzuführen waren.

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ANHANG 6

ÜBERPRÜFUNG DER VERWENDUNG DER IM RAHMEN DER

MAßNAHMEN DER GESELLSCHAFTLICHEN TEILHABE UND

AKTIVIERUNG GEWÄHRTEN SUBVENTIONEN SOWIE DER

SPEZIELLEN MAßNAHME FÜR DIE KINDERARMUT

IM ZEITRAUM VOM 01.01.2014 BIS 31.12.2014

Die Inspektion wird auf 3 Ebenen durchgeführt:

- Allgemeine Analyse der Verwendung der Geldmittel;

- Die Buchprüfung mit Vergleich der Zahlenangaben aus der Buchhaltung des ÖSHZ mit den durch den SPP Is bewilligten Zahlungen;

- Die Überprüfung der Gesamtheit oder einer Probennahme von Nachweisen für

jeden einzelnen Aktivitätentyp.

1. ALLGEMEINE ANALYSE DER VERWENDUNG DER GELDMITTEL

Dem ÖSHZ durch einen königlichen Erlass gewährte Subvention: 9.739 €

(Aktivitäten) + 6.146 € (Kinderarmut). Diese Beträge wurden nicht

vollständig verwendet.

Das ÖSHZ verlangt eine theoretische Beteiligung der Zahlungsempfänger: 50 %;

Bestimmte Zielgruppe: jede Person (und deren Familienmitglieder), die von

einer Intervention des ÖSHZ im laufenden Jahr profitiert hat;

Das Kapitel „Gesellschaftliche Teilhabe und Aktivierung“ des Fonds wird zu

wenig genutzt;

Das Kapitel „Kinderarmut“ des Fonds bleibt völlig ungenutzt;

Die Entscheidungen für eine individuelle Unterstützung werden jedes Mal dem

Sozialhilferat unterbreitet;

2. BUCHPRÜFUNG

Buchprüfungstabelle gemäß den Konten des ÖSHZ

JAHR 2014 TATSÄCHLICHE AUSGABEN DES

ÖSHZ

TATSÄCHLICHE EINNAHMEN

DES ÖSHZ

VON DER DSO-ZELLE DES

SPP IS

ANGENOMMENE

SUBVENTIONEN

ANGENOMMENE SUBVENTIONEN

NACH DER

INSPEKTION

verschiedene

Aktivitäten

1.353,00 € 0,00 € 1.353,00 € 1.353,00 €

Kinderarmut 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

3. ÜBERPRÜFUNG DER NACHWEISE

3.1. Überprüfung der Aktivitäten im Rahmen der allgemeinen Maßnahmen

Alle tatsächlichen Rechnungen und Zahlungen wurden überprüft (anhand von

entsprechenden Nachweisen).

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Die Überprüfungstabelle Nr. 6A enthält die detaillierten Angaben der Überprüfung pro

Zahlungsempfänger.

3.2. Überprüfungen der Aktivitäten im Rahmen der speziellen Maßnahme für

Kinderarmut

Im Rahmen der speziellen Maßnahme „Kinderarmut“ wurde keine Ausgabe festgestellt.

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Durch die Überprüfung konnte festgestellt werden, dass die vom ÖSHZ für das Jahr

2014 aufgezeigten Ausgaben tatsächlich förderungsfähig waren. Die gewährte Subvention wurde jedoch nicht vollständig gemäß den entsprechenden Gesetzen

verwendet.