Herzlich Willkommen …
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Transcript of Herzlich Willkommen …
Herzlich Willkommen …
… zum DE-CODA Seminar für die elektronische Beantragung von Ursprungszeugnissen
Die DE-CODA GmbH …
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entwickelt Konzepte für den Einsatz der elektronischen Signatur
berät und schult Sie zum Einsatz der elektronischen Signatur
koordiniert die Aktivitäten von 63 Industrie- und Handelskammern zur
elektronischen Signatur
Überblick
1. Einführung in die heutige Veranstaltung
2. Unterschreiben mittels elektronischer Signatur
3. Ursprungszeugnisse online
4. Offene Runde - Klären von Fragen
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Sign oder Nicht-Sign
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2. Unterschreiben mittels elektronischer Signatur
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Grundlagen / Funktionsweise
Rechtslage der elektronischen Signatur
Einsatz der elektronischen Signatur
Beantragung der Signaturausstattung
Voraussetzungen für vertrauenswürdige Online-Prozesse
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Für eine Online-Abwicklung von Verwaltungsvorgängen müssen …
… Kommunikationspartner sich einander eindeutig identifizieren können.
… Online-Anwendungen generell vor missbräuchlicher Nutzung geschützt sein.
… abgegebene Willenserklärungen (z.B. Online Anträge) verlässlich sein.
Was ist dafür notwendig?
Maßnahmen, welche eine konkrete Identität der Kommunikationspartner und die
Echtheit des Erklärungsinhalts gewährleisten.
Gefahren bei der Kommunikation via Internet
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Wozu dient die elektronische Signatur?
Ausgangslage im Internet: Die große Unsicherheit
Abhören
Verändern
UnklareEmpfänger-Identität
Phishing
UnklareAbsender-Identität
Hacking
Qualitätskriterien der Digitalen Signatur
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Die digitale Signatur ist wie ein Personalausweis für das Internet.
Sie gewährt:
VertraulichkeitDie Nachricht kann
nur vom berechtigten Empfänger gelesen
werden!
VertraulichkeitDie Nachricht kann
nur vom berechtigten Empfänger gelesen
werden!
AuthentizitätDer Absender einer Nachricht ist immer
eindeutig und rechtsverbindlich nachvollziehbar!
IntegritätDie Nachricht kommt so beim Empfänger
an, wie sie der Absender
unterschrieben hat!
Funktionsweise der Signatur
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Das Herzstück des Signaturverfahrens ist eine Chipkarte
Sie enthält die individuellen Signaturschlüssel des Anwenders inkl. Personenzertifikat
Signaturkarten werden bei Zertifizierungsdiensteanbietern / Trustcentern produziert
Die Zertifizierungsdiensteanbieter gewährleisten, dass …
eine zuverlässige Identifizierung der Signaturinhaber stattgefunden hat
die Signatur karte fälschungssicher ist
ungültig gewordene Personenzertifikate in Sperrlisten überführt werden
Zertifizierungsdiensteanbieter sind übergeordnete Beglaubigungsinstanzen
für Signaturschlüssel
Funktionsweise der Signatur
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Die qualifizierte Signaturkarte enthält:
persönliche Daten (Name, Firmenname, Emailadresse)
mathematische Formeln zur Signaturerzeugung und -überprüfung
Nur wer im Besitz einer Signaturkarte ist, kann eine Signatur erzeugen!
Funktionsweise der Signatur
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Jedem Karteninhaber / User wird ein individuelles Schlüsselpaar zugeordnet.
Dieses Schlüsselpaar befindet sich auf der Chipkarte des Karteninhabers und ist
seinem persönlichen Zertifikat zugeordnet.
Mit dem Privaten Schlüssel kann der User Dateien signieren und entschlüsseln. Der Private Schlüssel ist nicht auslesbar.
Mit dem Öffentlichen Schlüsseltritt der User nach Außen in Erscheinung - ist anderen Internetnutzern zugänglich. Mit dem Öffentlichen Schlüssel werden Signaturen überprüft.
Funktionsweise der Signatur
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Privater Schlüssel Öffentlicher Schlüssel
Signaturerstellung Signaturüberprüfung
Klartext KlartextKlartext + Signatur
alles ok!
Wie wird eine Signatur erzeugt?
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Innerhalb einer bestehenden Anwendung klickt der User auf den Befehl „Signieren“.
Karte in das Lesegerät stecken. Durch Eingabe des persönlichen PIN-
Codes wird diese aktiviert.
Wie wird eine Signatur geprüft?
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Eine Signatur macht nur Sinn, wenn sie auch überprüft wird.
Geprüft wird, ob: der Inhalt der Nachricht nach der Signatur unverändert geblieben ist. das Zertifikat mit dem öffentlichen Schlüssel nicht gesperrt war. das Zertifikat nicht abgelaufen war. das Zertifikat vertrauenswürdig ist. die Email-Adresse im Zertifikat identisch mit der des Absenders ist.
(nur bei signierten E-Mails)
Rechtslage - Die elektronische Unterschrift auf dem Vormarsch
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Signaturgesetz: Regelt die Sicherheitsvorschriften für Trustcenter
Modernisierung der Formvorschriften im Privatrecht und Verwaltungsverfahrensrecht:
Regelt konkrete Einsatzmöglichkeiten
Fixierung auf das Medium Papier wird aufgegeben
Einführung der Elektronischen Form
Option zur Schriftform - Elektronische Form
Substitut der Unterschrift - Qualifizierte elektronische Signatur
Rechtslage - Signaturniveaus
Status quo:
Die qualifizierte
elektronische Signatur
Niedrigere Signaturniveaus:
Einfache und fortgeschrittene
elektronische Signatur
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signaturgesetzkonformes Trustcenter
Hardwarebasiertes Personenzertifikat
(Chipkarte)
gültige Online-Abfrage der Signaturgültigkeit
Rechtlich gleichwertiges Pendant zur
eigenhändigen Unterschrift!
keine verbindliche Beglaubigungsinstanz
im Hintergrund
meist softwarebasiert
nicht bzw. kaum reguliert
Keine verbindliche Rechtswirkung!
Gesetzgeber schafft zahlreiche Einsatzmöglichkeiten
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Elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)
Emissionshandel (Relevant für Anlagenbetreiber, Sachverständige, Händler)
Online-Vergabe öffentlicher Ausschreibungen (www.e-vergabe.bund.de)
Elektronisch signierte Rechnung müssen seit 01.07.2004 qualifiziert elektronisch
signiert sein, um beim Vorsteuerabzug geltend gemacht werden zu können
(§ 14 Abs. 4 UStG). Beratungsintensiv: Bitte kommen Sie auf DE-CODA zu!
Online-Mahnverfahren (Ohne Mahnbescheid beim Gericht beantragen, www.optimahn.de)
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (www.egvp.de)
Verpackungsverordnung
Online-Abfrage des Rentenkontos
Elektronische Steuererklärung ELSTER
Tendenz:
Elektronische Signatur wird Regelfall, handschriftliche Unterschrift die Ausnahme!
Startpaket für die elektronische Signatur
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in Kooperation mit der D-TRUST GmbH und den IHKs:
IHK-Signaturkarte
IHK-Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit: 99,00 € zzgl. MwSt.
IHK-Signaturkarte mit vierjähriger Gültigkeit: 179,00 € zzgl. MwSt.
IHK-Signaturkarte / Folgekarte mit zweijähriger Gültigkeit: 94,00 € zzgl. MwSt.
Kartenlesegerät
„CyberJack pinpad“ der Sicherheitsklasse 2: 49,00 € zzgl. MwSt.
„CyberJack e-com“ oder „CyberJack e-com plus” der Sicherheitsklasse 3: 99,00 € zzgl. MwSt.
Software „D-TRUST Personal Suite“
Für die Nutzung der IHK-Signaturanwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“.Preis: 19,00 € zzgl. MwSt.
Technische Voraussetzungen: Internetzugang, Microsoft-Betriebssystemumgebung: Windows 2000, XP, Vista, 7.0, 60 MB freier Festplattenspeicher,Pentium (o. kompatibler) Prozessor / 300 MHz oder höher, 64 MB Hauptspeicher (128 MB empfohlen)
Technische Voraussetzungen: Internetzugang, Microsoft-Betriebssystemumgebung: Windows 2000, XP, Vista, 7.0, 60 MB freier Festplattenspeicher,Pentium (o. kompatibler) Prozessor / 300 MHz oder höher, 64 MB Hauptspeicher (128 MB empfohlen)
Beantragung der Signaturausstattung
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Wo kann man die Signaturprodukte ordern?
Voraussetzungen:
Bei 63 IHK-Registrierungsstellenfür die elektronische Signatur
Unternehmensmitarbeiter können Ihr „Startpaket“ mit persönlicher Signaturkarte Kartenlesegerät Softwarebei der IHK beantragen.
Der Antragsteller benötigt dazu: gültiges Pass-/Ausweisdokument Firmenbescheinigung Termin bei seiner IHK ca. 30 Minuten Zeit
Beantragung einer Signaturausstattung
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1. Persönliche Antragstellung
IHK-Registrierungsstelle
2. Übermittlung der Datenan die Zertifizierungsstelle
3. Generierung der Signaturkarte und Versand
D-TRUST GmbHZertifizierungsstelle
Beantragung einer Signaturausstattung
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Alternativ: Online Beantragung über die DE-CODA Webseite: http://www.de-coda.de (unter IHK-Signaturservice, am Ende der Seite)
Notwendige Unterlagen zur Beantragung Ihrer IHK-Signaturkarte: Von Ihnen unterschriebene Kopie Ihres Ausweisdokuments Korrekt ausgefüllter Antrag Bescheinigung über die Organisationszugehörigkeit Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs PostIdent-Basic Coupon
Identifizierung bei der Deutschen Post Gesonderte Preisliste Etwa vier Wochen Lieferzeit sind einzukalkulieren
Die Signaturausstattung ist da – Was nun?
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PIN Handhabung:
Die Signaturkarte hat zwei PINs und zwei PUKs: Card PIN (basic) für Authentisierung / Verschlüsselung / E-Mail Signature PIN (specific) für elektronische Unterschrift
Im elektronischen Ursprungszeugnis wird nur die Signatur PIN verwendet (im PIN Dialog als „specific“ angezeigt)
Bei erstmaliger Verwendung der Karte muss die Signatur PIN geändert werden(von der im PIN Brief angegebenen Signatur Transport PIN auf eine eigene Dazu wird eine spezielle Software bereitgestellt (muss nicht installiert werden) Eine Anleitung zu dem Prozedere wird zusammen mit der Karte ausgeliefert
Bei der Installation der Signaturkomponenten steht die D-TRUST-Supporthotline mit Rat und Tat zur Seite
Die Signaturausstattung ist da – Was nun?
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Änderung der PIN und Freischaltung der PIN durch den PUK sind im Verwaltungstool möglich:
„D-TRUST Card Assistant“
Klicken Sie als nächstes bitte auf den Reiter „PIN initialisieren / ändern / entsperren“. Ihnen werden nun die Funktionen angezeigt, mit denen Sie Ihre PIN ändern können.
Bei einer neuen Karte wechselt das Tool automatisch auf die Funktion zur Vergabe einer Signatur PIN
Fazit und Ende Teil 1
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Elektronische Unterschriften sind die Grundvoraussetzungen für eGovernment und eBusiness und daher vor allem für Unternehmen interessant.
Nur eine sorgfältige Antragstellung und technisch hochwertige Komponenten gewährleisten Vertrauen in die elektronische Unterschrift.
Die IHK Signatur-Ausstattung ist DER sinnvolle Einstieg in das eGovernment und Voraussetzung für die elektronische Beantragung von Ursprungszeugnissen.
3. Ursprungszeugnisse online - Ein innovativer Service Ihrer IHK
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Aktueller Stand des Verfahrens
Akzeptanz des Verfahrens
Vorteile der Anwendung „Ursprungszeugnisse“
Einführung im Unternehmen
Verfahren bei der Antragstellung
Die Elektronische Ausstellung
Besonderheiten im Umgang mit dem elektronischen Ursprungszeugnis
Aktueller Stand des Verfahrens
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Herkömmliches Ursprungszeugnisverfahren (klassische Papierform)
Ursprungszeugnis Online
1. Stufe - Elektronische Beantragung
2. Stufe - Elektronische Ausstellung
3. Stufe - Elektronisches Dokument
Das elektronische Ursprungszeugnis
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Einsatz der Signatur erfolgt in zweifacher Hinsicht:
1. Zur AuthentifizierungÜber die Firmenidentnummer im Zertifikat erfolgt die Anmeldung an das System, um die Identität des Anwenders festzustellen.
2. Zur SignaturDie qualifizierte elektronische Signatur entspricht der elektronischen Unterschrift. Sie wird in der Anwendung überall dort eingesetzt, wo Antragsdaten verändert und Willenserklärungen abgegeben werden sollen.
Ohne qualifizierte Signatur und ohne IHK-Signaturausstattungkein elektronisches Ursprungszeugnis!
Ohne qualifizierte Signatur und ohne IHK-Signaturausstattungkein elektronisches Ursprungszeugnis!
Das elektronische Ursprungszeugnis
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Ob Authentifizierung oder Signatur – das Prozedere ist identisch!
1. Authentifizierung zur Anwendung:Der User steckt seine Karte in das Lesegerät, um diese durch Eingabe des persönlichen PIN-Codes zu aktivieren.
2. Signatur der Antragsdaten / Antragskommentierungen: Die Karte befindet sich noch im Lesegerät. Der User bestätigt die Dateneingabe durcherneute Eingabe des persönlichen PIN-Codes.
Akzeptanz des Verfahrens
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Akzeptanz des Verfahrens
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Vorteile der Anwendung
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Antragstellung rund um die Uhr
Benachrichtigung per Email bei Bearbeitung durch die IHK (optional)
Sämtliche Anträge wieder abrufbar (dreijährige Datenhaltung)
Dokumentierte Antragshistorie
Sicherheit durch digitale Signatur
Vorteile der Anwendung
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Elektronische Eingabehilfen erleichtern das Ausfüllen
Vorlagendateien vereinfachen Standardfälle
Schnittstellen für Inhouse-Systeme erlauben die Anbindung einer Warenwirtschaft
Elektronische Kommentierung und Abwicklung von Änderungen beschleunigen das
Verfahren
Einführung im Unternehmen - 1. Schritt:
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Unternehmen lassen sich in Ihrer IHK registrieren und bestellen ein Startpaket zur
elektronischen Signatur.
Die IHK prüft die Identität und Firmenzugehörigkeit des Mitarbeiters im Unternehmen.
Das Startpaket mit PIN-Brief wird in das Unternehmen zugestellt.
Einführung im Unternehmen - 2. Schritt:
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Mitarbeiter im Unternehmen installiert das Kartenlesegerät und die Treibersoftware.
Dabei wird er von einer automatischen Installationssoftware und dem Supportcenter
unterstützt.
Einführung im Unternehmen - 3. Schritt:
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Das Exportunternehmen
ruft die Startseite
http://signatur.ihk.de
auf und klickt das Feld
„Ursprungszeugnis“ an.
Verfahren bei der Antragstellung - 4. Schritt:
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Die Identität des Teilnehmers und die Berechtigung zum Zugriff werden anhand der Signaturkarte und des PIN-Codes überprüft.
Verfahren bei der Antragstellung - 5. Schritt:
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Nach erfolgreicher Anmeldung kann zwischen den verschiedenen Bearbeitungsmöglichkeiten der Anwendung gewählt werden.
Verfahren bei der Antragstellung - 6. Schritt (1):
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Die Formularmaske des Ursprungszeugnisses erscheint auf dem Bildschirm. Ein Mitarbeiter des Unternehmens füllt das Formular am PC aus oder importiert die Daten aus einer Vorlage.
Verfahren bei der Antragstellung - 6. Schritt (2):
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Der Mitarbeiter des Unternehmens füllt den kompletten Antrag aus und fügt eventuelle Bemerkungen für die Rückseite ein.
Dem Antrag können digitale Unterlagen, wie Rechnungen oder Ursprungsnachweise beigefügt werden.
Verfahren bei der Antragstellung - 7. Schritt:
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Der ausgefüllte Ursprungszeugnis-Antrag wird elektronisch signiert an die IHK gesendet.
Zusätzliche Bemerkungen für die Bearbeitung durch den IHK Mitarbeiter können beigefügt werden.
Verfahren bei der Antragstellung - 8. Schritt:
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Bei Bewilligung wird das Ursprungszeugnis in der IHK ausgedruckt und dem Unternehmen zugesandt. Der Antragsteller erhält eine Benachrichtigung per Email (1. Stufe).
Die IHKs haben zusätzlich die Möglichkeit Unternehmen den Ausdruck im eigenen Unternehmen anzubieten (2. Stufe).
Das Stufenprinzip
1. Stufe
Elektronische Beantragung
2. Stufe
Elektronische Ausstellung
3. Stufe
Elektronisches Dokument
Die Elektronische Ausstellung - Stufe 2
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Besonderheiten in der Abwicklung:
Das Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
Zulassungsvoraussetzung für die Unternehmen
Anforderungsprofil des Ursprungsbeauftragten
Ausgabe von vorbehandelten Dokumenten
Bearbeitung der Ursprungszeugnisanträge
Abrechnung der Ursprungszeugnisse
Die Elektronische Ausstellung - Stufe 2
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Das Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für die Stufe 2:
Prüfung der Zuverlässigkeit des Unternehmens, Ermessen der IHK
Prüfung der Eignung des Ursprungsbeauftragten
ggf. vorgezogene Prüfung des Warenursprungs im Rahmen eines erleichterten
Verfahrens
Erlass einer Bewilligung und eines schriftlichen Auftrags an den
Ursprungsbeauftragten.
Ausgabe und Überwachung der vorbehandelten Ursprungszeugnisse / Kopien
Die Elektronische Ausstellung
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Zulassungsvoraussetzungen für das Unternehmen:
Vereinfachtes Verfahren bereits bei der IHK
Vereinfachtes Verfahren bei der Zollverwaltung
Jederzeitige stichprobenweise Überprüfung im Unternehmen
Überprüfung des Ursprungs
Erfahrung der IHK im bisherigen Amtsverfahren in Papierform
Die Elektronische Ausstellung
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Zulassungsvoraussetzungen des Ursprungsbeauftragten:
wird vom Unternehmen vorgeschlagen und von der IHK namentlich bevollmächtigt
Kenntnis der Rechtslage
Stellung im Unternehmen:
muss Anweisungen der IHK durchsetzen können
handelt als Vertreter der IHK
Vertreterregelung möglich!
Die Elektronische Ausstellung
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Ausstellung von Dokumenten:
Druck lässt sich erst nach elektronisch signierter Ausfertigung durch die IHK
vornehmen!
Ursprungsbeauftragte verwaltet die entsprechenden Dokumente im Unternehmen!
Handelsrechnungen: Nach Zustimmung der IHK wird das vorbehandelte Blatt
angeheftet, es sollte wenigstens Rechnungsnummer und Datum eingetragen sein!
Die Elektronische Ausstellung
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Abrechnung der ausgegebenen Dokumente:
Nach vereinbarter Abrechnungsperiode, regelmäßig monatlich, sind ausgehend
von der ausgegebenen Stückzahl - die verwendeten Dokumente, die unbenutzten
Dokumente und die ggf. schadhaften Dokumente abzurechnen.
Dies gilt auch für vorbescheinigte Firmenbögen (Handelsrechnungen).
Laufende Kosten: Die Kosten für die elektronischen Ursprungszeugnisse und
Bescheinigungen erfragen Sie bitte bei Ihrer IHK.
Die Elektronische Ausstellung
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Wenn ein Unternehmen zur Stufe 2 zugelassen wird, kann die Freischaltung in der elektronischen Anwendung vom IHK Mitarbeiter vorgenommen werden.
Besonderheiten
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Der Zugang zur Anwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“ erfolgt nur über die
Firmenkennung (IHK Firmenidentnummer) im Personenzertifikat
der Signaturkarte
Bei großen Unternehmen mit mehreren Ident-Nummern muss darauf geachtet
werden, dass bei allen Mitarbeitern die gleiche Nummer eingetragen wird!
Deshalb: Nachfrage bei der Registrierung!
Folgende Funktionen werden zusätzlich über die IHK-Firmenidentnummer gesteuert:
Abrechnung
Statistik
Besonderheiten
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Abrechnung, Statistik und Suche
In der Abrechnung und Statistik zählen ausschließlich bewilligte Echtanträge. Sie orientieren sich am Zeitpunkt der Bewilligung eines Antrags.
Die Antragssuche zeigt alle Anträge (einschließlich Testanträge) und orientiert sich am Zeitpunkt der Antragstellung.
Die Anzahl der angezeigten Anträge differiert zwischen Statistik und Suche.
Besonderheiten
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Mailtexte, Benutzerdaten und Druckeinstellungen
Unter Extras/Optionen können IHK Mitarbeiter voreingestellte Mailtexte individuell bearbeiten.
Antragsteller können Kontaktinformationen und Voreinstellungen hinterlegen.
Die Einstellungen für den Ausdruck von Ursprungszeugnissen können verändert werden.
Besonderheiten
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Einbindung von Dienstleistern:
Wenn ein Unternehmen die Bearbeitung und Antragstellung der Ursprungszeugnisse
an ein Dienstleistungsunternehmen übergeben will, gibt es folgende Möglichkeiten:
Banken erhalten eine Vertretererklärung von dem Unternehmen und eine
Signaturkarte mit der Firmenidentnummer des zu vertretenden Unternehmens.
Sonstige Dienstleister können als Vertreter des Unternehmens oder als eigener
Antragsteller mit eigener Firmenidentnummer Ursprungszeugnisse beantragen.
Besonderheiten
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Mehrfache Unterschrift:
Sind für einen Antrag mehrere Unterschriften notwendig, kann wie folgt verfahren werden:
Erstellen eines neuen Antrags durch einen der Unterschriftsberechtigten mit dem Hinweis auf die noch fehlenden Unterschriften im Feld „Bemerkungen zur Antragstellung“
Änderung des Antrags durch jeden weiteren Unterschriftsberechtigten mittels Löschung seines Namens aus der Liste der noch fehlenden Unterschriften
Normale Bearbeitung des Antrags durch die IHK bei Vorliegen aller Unterschriften
Besonderheiten
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Nachträgliche Änderungen:
Müssen gestellte / bewilligte Anträge nachträglich geändert werden, ist dies möglich:
Für den Antragsteller, solange der Antrag von der IHK weder bewilligt noch abgelehnt wurde.
Für die IHK, sobald der Antrag bewilligt und solange er noch nicht abgelehnt wurde.
Von keinem von beiden, sobald der Antrag einmal abgelehnt wurde.(Aber: Verwendung als Vorlage für Neuantrag möglich)
Die IHK kann zusätzlich bereits bewilligte Anträge nachträglich ablehnen (Rückruf des Ursprungszeugnisses)
5. Offene Runde
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Zeit für Ihre Fragen …
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Karsten Kutowski, ComNetMedia AGi.A. der DE-CODA GmbH
http://signatur.ihk.de http://www.de-coda.de/