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Herzlich Willkommen zur Stundenplaneinführung für die Erstsemester BA Lehramt Primarstufe Kathinka Dettmer, Zentrale Studienberatung der PH Freiburg 03.04.2018

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Herzlich Willkommen

zur Stundenplaneinführungfür die Erstsemester

BA Lehramt Primarstufe

Kathinka Dettmer, Zentrale Studienberatung der PH Freiburg

03.04.2018

In aller Kürze• Das Studium ist in Modulen aufgebaut• Module bestehen aus einzelnen thematisch

verbundenen Veranstaltungen (Vorlesungen, Seminaren, Übungen…), die Sie besuchen.

• Den einzelnen Veranstaltungen sind ECTS-Punkte zugeordnet, die den jew. Workload der Veranstaltung wiedergeben.

• Die ECTS-Punkte werden durch das Bestehen der jeweiligen Modulprüfungsleistung (Klausur, Hausarbeit etc.) an Sie ausgeschüttet.

• 180 ECTS insges.-> bei 6 Semester= 30 ECTS-P. /Sem.

Ablauf-Übersicht 1• Die Grundlage: Die Studien- und

Prüfungsordnung (Paragraphenteil, Modulübersicht, Modultabelle, Modulhandbuch)

• Was ist ein Modul?• Was sind SWS und ECTS-Punkte?• Wie ist mein Studium aufgebaut?• Was sind Studienleistungen und

Studienbegleitende Modulprüfungen?Forts. nächste Seite

Ablauf-Übersicht 2

• Was ist die Orientierungsprüfung?• Regelungen zum Fachwechsel• Hilfsmittel zum Erstellen eines Stundenplans• LSF-Vorlesungsverzeichnis• Beispielstundenplan• Beratungsangebote• Raum für Fragen

Die Grundlage: Studien- und Prüfungsordnung (SPO) mit Modulübersicht, -tabelle, und -handbuch

Darin ist alles geregelt – ausdrucken und lesen!•Paragraphenteil•Modulübersicht (Anlage 1 u. 2): auf einen Blick•Modultabelle (Anlage 3): systematisiert•Modulhandbuch (Anlage 4): Darin werden die gesamten Veranstaltungen im Detail (inkl. ECTS, SWS, Veranstaltungsrhythmus etc. aufgeführt): https://www.ph-freiburg.de/fileadmin/dateien/zentral/studienplanung/ordnungen/prim_ba_spo_2015_anl4.pdf-> Sie brauchen nur die Seiten für Ihre Fächer auszudrucken

Was ist ein Modul?

• Ein Modul ist der Zusammenschluss verschiedener Veranstaltungen, die inhaltlich auf einander bezogen sind und i.d.R. durch eine Modulprüfung abgeprüft werden.

• I.d.R. wird jedes Fach mit zwei bis vier Modulen insgesamt studiert

• D.h. das BA-Studium Lehramt Primarstufe ist modular aufgebaut („modularisiert“).

Beispiel für ein Modul:

Modul 1 von Ev. Theol. besteht aus folgenden Veranstaltungen:

• „Einführung in das Alte Testament“ (2 SWS und 4 ECTS-Punkte)

• „Einführung in die Dogmatik“ (2 SWS und 4 ECTS)

• „Einführung in die Theologie/Religionspädagogik“ (2 SWS und 4 ECTS)

Semesterwochenstunden (SWS) und s.t./c.t.

• SWS„2 SWS“ = 2 Stunden pro Wochewährend der Vorlesungszeit

(real: 90 Min).

• Veranstaltungsbeginn : 8:00 c.t./s.t.– c.t. (cum tempore) = 8:15 h bis 9:45 h

Veranstaltungsangabe: 8.00-10.00 Uhr c.t.„akademische Viertelstunde“

– s.t. (sine tempore) = 8:00 h bis 9:30 h

ECTS-Punkte

• Jeder Veranstaltung sindsog. ECTS-Punkte zugewiesen, die den zu erbringenden Leistungsumfang dokumentieren.

• Die ECTS-Punkte werden für das erfolgreiche Absolvieren der Modulprüfungsleistungvergeben.

ECTS –PUNKTE (European Credit Transfer System)

Ein ECTS- Punkt = 30 Zeitstunden Arbeitsaufwand.1 Semester = 30 ECTS = 900 h,

entspricht einem Arbeitsverhältnis 40h/Woche.

Beispiel:

Ein Modul mit bspw. mit 12 ECTS à 30 h = 360 Stunden workload

120 Stunden Kontaktzeit 240 Stunden SelbststudiumSprechstd., Vorlesungen, Seminare etc. Studienleistungen

(Referat, Protokoll, etc.)Lernzeit f. ModulprüfungVor- und Nachbereitung

Wo Sie die Grundlagen finden:Studienordnung mit Modulübersicht,

-tabelle, - handbuch • Homepage –> Studium/Lehre ->

Studienorganisation -> Studien- und Prüfungsordnung -> ab 2015 gültige Ordnungen -> Anlage 1, 2, 4

• https://www.ph-freiburg.de/studium-lehre/studienorganisation/studien-und-pruefungsordnungen.html

EuLA: Mathe/Deutsch –> M und D

• Im EuLA Primarstufe hat man entweder nur Deutsch oder nur Mathe in der Grundbildung – es fehlt also Deutsch oder Mathe im Studium

• -> Empfehlung: Studieren Sie das fehlende Fach D oder M zusätzlich!

Modultabelle

§ 7 Studienleistungen

• (1) Studienleistungen sind individuelle schriftliche, mündliche oder praktische Leistungen, die von einer bzw. einem Studierenden im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen oder Praktika in Modulen erbracht werden. Studienleistungen dokumentieren die aktive Teilnahme der bzw. des Studierenden an diesen Veranstaltungen. Bei der Festlegung von Studienleistungen sind § 6 Abs. 4 und 7 zu berücksichtigen.

• (2) Studienleistungen sind nicht zu benoten, aber mit „bestanden“ bzw. mit „nicht bestanden“ zu bewerten und können im Rahmen des jeweiligen Moduls wiederholt werden.

Fortsetzung: § 7(3) In Lehrveranstaltungen, in denen die Kompetenzen nicht ohne die

aktive Teilnahme der Studierenden, durch individuelle schriftliche, mündliche oder praktische Leistungen erworben werden können (z.B. Referate mit anschließender Gruppendiskussion, praktische Übungen in Sport, Musik, Kunst oder anderen Fächern, mündliche Leistungen), können Studienleistungen im Sinne von Abs. 1 und 2 als Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung festgelegt werden.

• Bei Modulen mit einem Umfang 1. von weniger als 12 ECTS-Punkten ist dies in der Regel ausgeschlossen; in

besonders begründeten Ausnahmefällen kann eine Studienleistung in der Anlage 4 festgelegt werden;

2. von 12 ECTS-Punkten sind dies max. zwei Studienleistungen;3. von 18 ECTS-Punkten sind dies max. drei Studienleistungen;4. von 24 ECTS-Punkten sind dies max. vier Studienleistungen.

• Näheres regeln die Modulbeschreibungen in Anlage 4

§ 20 SPO: Studienbegleitende Modulprüfungen

(1) Studienbegleitende Modulprüfungen sindbei allen Modulen im Studiengang zu absolvieren. Gegenstand der

Modulprüfung sind die in der Modulbeschreibung des jeweiligen Moduls als Qualifikationsziele genannten Kenntnisse und Kompetenzen gemäß Anlage 4.

(2) Die konkrete Prüfungsleistung ist bei allen studienbegleitenden Modulprüfungen zu erbringen- entweder in einer separaten, veranstaltungsübergreifenden Modulprüfung- oder durch eine Prüfungsleistung aus einer einzelnen Veranstaltung eines Moduls, sofern dabei Inhalte aus den anderen Veranstaltungen dieses Moduls mit einfließen.

Forts.: Stbgl. Modulprüfungen (§ 20)Ausgenommen hiervon sind - das Orientierungspraktikum […],- das Integrierte Semesterpraktikum, […],

- das Modul Abschluss, bei dem gemäß § 6 Abs. 3 die Bachelorarbeit die Modulprüfung ersetzt.

Sind für ein Modul gemäß Anlage 4 mehrere alternative Prüfungsformen angegeben, so wird die Prüfungsform, die innerhalb des jeweiligen Semesters bei allen Studierenden dieses Moduls zur Anwendung kommt, spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben.

Forts.: Studienbegl. Modulprüfungen

(3) Studienbegleitende Modulprüfungen können nach Maßgabe der Prüferinnen bzw. Prüfer auch als Gruppenprüfung erstellt werden,. […]

(4) Alle studienbegleitenden Modulprüfungen im Studiengang mit Ausnahme der in Abs. 5 genannten sind gemäß § 27 zu benoten und bei der Bildung der Gesamtnote zu berücksichtigen.

(5) Die studienbegleitenden Modulprüfungen der nachfolgend genannten Module müssen bestanden werden, sind jedoch nicht zu benoten:1. Modul: Grundfragen der Bildung im vierten Semester;2. Modul: Integriertes Semesterpraktikum, in der Regel im fünften

Semester.Die Bewertung dieser Modulprüfungsleistungen erfolgt anhand des

Schemas „mit Erfolg teilgenommen“ / „nicht mit Erfolg teilgenommen“.

UD1

Folie 24

UD1 Hier würde ich nur den ersten Satz stehen lassen und dann in Klammern, evtl. in einer anderen Farbe, hinzufügen: [Bitte lesen Sie ggf. den Absatz in der SPO genau durch und sprechen Sie dann Ihre Dozierenden an] Das ist sonst sehr viel Text, finde ich.Ursula Degener; 10.10.2015

Studienbegl. Modulprüfungen (Forts.)

• (6) Studienbegleitende Modulprüfungen sind in der Regel jeweils im Prüfungszeitraum zum Ende des Semesters , bei mehrsemestrigen Modulen: des letzten Semesters des Moduls, durchzuführen. (…)

• (7) Eine Wiederholung bestandener studienbegleitender Modulprüfungen ist nicht zulässig

Zusammenfassung Modulprüfungen

• Module werden durch Modulprüfungen abgeschlossen• Erst durch Bestehen der Modulprüfung werden die ECTS-

Punkte für das gesamte Modul vergeben• Die Noten der Modulprüfungen fließen in die Abschlussnote

ein• Für das Orientierungspraktikum (Teil des M1 BW inkl.

Begleitveranst. mit Anwesenheitspflicht!), das M3 Grundfragen der Bildung, das ISP und das Modul Abschluss (ersetzt durch benotete BA-Arbeit) werden keine Noten vergeben, diese Module müssen ‚bestanden‘ werden.

Modulprüfung M1am Bspl. von Theol. Ev.

• Modulprüfungsleistung: – Klausur (Dauer: ca. 90 min; Vorbereitungszeit: ca.45 h) oder – Mdl. Prüfung (Dauer: ca.15 min; Vorbereitungszeit: ca. 45 h), die sich auf alle Lehrveranstaltungen im Modul beziehen und zum

Bestehen mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet sein muss (vgl. Studien- und Prüfungsordnung). Die Bewertung der Modulprüfungsleistung fließt in die Gesamtnote des Bachelorstudiengangs ein.

• Voraussetzung für Teilnahme: gültiger Immatrikulations-nachweis, aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltun-gen.

Prüfungsbedingungen• Jede Studienbegleitende Modulprüfung kann bei

Nichtbestehen (nur da) max. 2 Mal wiederholt werden (Ausnahmen: O-Praktikum, ISP und Bachelor-Arbeit = nur einmalige Wiederholung).

• Der Wiederholungsversuch findet im nächsten, spätestens übernächsten Prüfungsdurchgang statt.

• Das Modulhandbuch regelt die Voraussetzungen für die Teilnahme an Modul-Prüfungen (evtl. Studienleistungen und/oder Bestehen der vorhergehenden Module)

Orientierungsprüfung• Die Orientierungsprüfung ist studienbegleitend (keine gesonderte/

punktuelle Prüfung).• Die Orientierungsprüfung besteht aus dem Nachweis von 36 ECTS-

Punkten von den im ersten und zweiten Semester durch das erfolgreiche Absolvieren von studienbegleitenden Modulprüfungen insgesamt erwerbbaren 60 ECTS-Punkten. In diesen 36 ECTS-Punkten müssen die 12 ECTS-Punkte für die erfolgreich absolvierte Modulprüfung jenes Moduls enthalten sein, in dem das Orientierungspraktikum (im Anschluss an das 1. FS!) enthalten ist.

• Wer die O-Prüfung nicht bis zum Ende des 4. Semester geschafft hat, verliert den Prüfungsanspruch für BA Lehramt Primarstufe (inkl. Europalehramt), es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten

Login/Passwort s. Handout

Beispielstundenplan Primarstufe mit BW, D, SU mit AuGZEIT Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

8-10 Nawi SU/ AuGM1: Mode u Textil bei Grundmeier

Deutsch M1 : Analyse sprachl. PhänomeneGretsch

Nawi SU/ AuG M1: Ernährungs- u. Lebensmittel wiss. bei Schiebel

10-12 Deutsch M1 : Sprachwiss. (bei Gretsch

BW M1:Einf. Systemat. + hist. ErzwissBecker

12-14 BW M1: Einführung in die Päd. und Did.

Nawi SU/ AuG M1 : Esskultur – von der Praxis in die Theorie Huber

14-16 Nawi SU/ AuG M1:Fachdidaktisch-fachprakt. Studien zur Esskultur (1) bzw. zur mat. Kultur (2) (Mayer) 14-tägl.

Deutsch M1 : Einf. in SprachdidaktikDroll

16-18

+ Seminar Orientierungspraktikum: Kompaktseminare Anwesenheitspflicht Modulprüfungen im 1. Semester: Deutsch M1, 12 ECTS, Modulprüfungen im 2. Semester: Deutsch M 2, 12 ECTS, AUG M 1, 24 ECTS, BW 24 ECTS

Wenn sich was überschneidet• Im Modulhandbuch nachsehen,

– ob etwas gegen die Belegung eines höheren Moduls spricht – dieses ggf. vorziehen (Modulahndbuch -> Voraussetzungen)

– ob die in Konkurrenz stehenden Module jedes Semester angeboten werden – das seltenere bevorzugen

• Fachspezif. Studienberatung der Fächer ansprechen und Lösungen suchen.

Wenn sich was überschneidet,

• nur Teile des betreffenden Moduls belegen, die anderen Teile und die Modulprüfungsleistung ein Semester später angehen.

Fachwechsel (SPO §8 (3))

• Ein Fachwechsel ist nur einmal im Verlauf des Studiums in einem Fach und nur bis zum Ende des vierten Fachsemesters möglich. Der Fachwechsel schließt die damit verbundenen Wechsel von anderen Studienanteilen, beispielsweise „Grundbildung“ oder „schulpraktische Studien“ ein. Die Regelungen zur Orientierungsprüfung gemäß § 18 finden in diesem Fach entsprechende Anwendung, es sei denn, die Orientierungsprüfung wurde bereits aufgrund anderer erfolgreich absolvierter Modulprüfungen (einschließlich dem Nachweis für die erfolgreiche Teilnahme am Orientierungspraktikum) fristgerecht bestanden.

• Ein Wechsel des Schwerpunktes im gewählten Sachunterrichtsfach ist zusätzlich einmalig möglich.

Fachwechsel- kurz und knapp:• Einmal darf man im Laufe des Studiums ein Fach wechseln (Zusätzlich:

Fachwechsel im ersten Vorlesungsmonat des ersten Semesters beantragbar)

• Spätestens bis Ende des vierten Semesters• Zusätzlich mögl.: Bei Sachunterricht Wechsel des Schwerpunktfaches,

z.B. Bio auf Chemie• Wo: Studierendensekretariat• Wann: Immer im ersten Monat des Semesters, zu dem er gültig werden

soll (WS: Oktober bzw. SoSe: April), spätestens zu Beginn des fünften Semesters!

• Ein Fach, das wg. Überlast für ein Semester gesperrt wurde, kann nícht gewählt werden

• Wenn man ein Fach der Passungsquote studiert, kann man nur innerhalb der selben Passungsquote wechseln.

Hilfsmittel zum Erstellen Ihres Stundenplans:

• Modultabelle, Modulhandbuch (online)

• LSF-Vorlesungsverzeichnis (online)Ab dem zweiten Semester: Belegung schon Ende des vorangegangen Semesters!

• Information(sveranstaltung)en der gewählten Fächer (Einführungs- und Beratungswoche, fachspezif. Studienberater/innen)

Beratung an der PH

• Diese PPP und unsere Beratungsbroschüre finden Sie auf unseren Seiten für Erstsemesterhttps://www.ph-freiburg.de/studium-lehre/erstsemester.html

• Zögern Sie nicht zu fragen, wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich beraten, nicht nur im ersten Semester.

• An jedem Wochentag zwischen 9:30 und 10:00 Uhr bzw. 13:30 h und 14:00 h erreichen Sie die ZSB telefonisch.

Forts.: Hinweise zur Beratung

• Besuchen Sie regelmäßig auch in den kommenden Semestern die Beratungswochemit ihren auf Ihre Studienphase abgestimmten Hilfestellungen für ein erfolgreiches Studium.

• Aller Anfang ist schwer, lassen Sie sich nicht verrückt machen und schauen Sie auch über den Tellerrand. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Prüfungsstress/ -angst? Krank?

• Lassen Sie sich frühzeitig beraten!! (Zentrale Studienberatung, Studierendenwerk)

• Klausuren/ mdl. Prüfungen: Meist keine formelle Anmeldung, d.h. Nichterscheinen folgenlos, Prüfung im Folgesemester

• Haus-/ Bachelorarbeiten: Immer rechtzeitig Aufschub/ Verlängerung beantragen (ärztl. Attest)!

• Prüfungen lassen sich nicht im Nachhinein anfechten!

Probleme im Studium/ Verbesserungsvorschläge

• Bei individuellen Problemen im Studium: ZSB, psychotherapeutische Beratungsstelle SWFR (Zeitmanagement, Speed-Reading, Yoga, Stressreduktion)

• Bei nicht-individuellen, organisatorischen Problemen im Studium sollten Sie die Hierarchien der Hochschule beachten:

1. ggf. Lehrende einer betreffenden Veranstaltung und/oder Fachschaft 2. evtl. Modulbeauftragte/ Institutsleitung 3. Studienkommission (vgl. Übersichtsseiten der Fakultät) 4. Studiendekan (vgl. Übersichtsseiten der Fakultät) 5. Prorektor Lehre

• Formular für VerbesserungsvorschlägeAnonymes Rückmeldungen auf der Webseite der ZSB möglich

Hinweise aus dem Studierendensekretariat

• Bitte denken Sie an die Rückmeldung! (Hinweis im LSF bei der Belegung ab März/August beachten…)

• Wenn Sie Ihr Studium beenden oder abbrechen, bitte exmatrikulieren Sie sich ordentlich (beim Studierendensekretariat)

• Achten Sie auf die Aktualität Ihrer Kontaktdaten! (LSF – Meine Funktionen - Verwaltung)

Termine für Buchstaben von A-L (Kathinka Dettmer)

studiengangunabhängig

Wann: Mo und Di 10:00 -12:00 UhrMi 10:00 -11:00 UhrDi 14:00 -16:00 Uhr

Wo: KG II, Raum 019

Wie: - Tel. Vereinbarung (Mo-Mi 9:30-10:00 h und Mo-Di 13:30-14:00 h) Tel.: 682-535

- Email: [email protected]

- Listeneintrag an Bürotür

Termine für die Buchstaben von M-Z (Christian Davis) studiengangunabhängig

Wann: Mi 14:00 -15:00 UhrDo und Fr 10:00 -12:00 UhrDo 14:00 -16:00 Uhr

Wo: KG II, Raum 020

Wie: - Tel. Vereinbarung (Mi-Fr 13:30-14:00 h und Do und Fr 9:30 -10:00 h) unter Tel.: 682-670- Email: [email protected]

- Listeneintrag an Bürotür

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und

einen guten Start ins Studium

wünscht Ihnen Ihre

Zentrale Studienberatung