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Herzlich willkommen zum Vortrag Das Schiedsamt SCHLICHTEN STATT RICHTEN XX.XX.2012 Ort des Vortrags Vorname Nachname Schiedsfrau/-Mann Stadt Ortsteil Bezirk

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Herzlich willkommen zum Vortrag

Das SchiedsamtSCHLICHTEN STATT RICHTEN

XX.XX.2012Ort des Vortrags

Vorname NachnameSchiedsfrau/-MannStadt Ortsteil Bezirk

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Agenda

• Die gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen• Die Organisation des BDS• Schlichten statt richten• Historie des Schiedsamtes• Was ist der Unterschied zwischen

Schiedsamt und Gericht?• Welche Aufgaben hat eine Schiedsperson?• Welche Konflikte werden verhandelt?• Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?• Was kostet ein Schlichtungsverfahren?• Wie erreiche ich meine Schiedsamt?

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTENDie gesetzlichen Grundlagen

Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW) vom 16.12.1992

• Geändert durch Artikel 67 des Gesetzes vom 25. September 2001 (GV. NRW S. 708), geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GV. NRW S. 306), zuletzt geändert durch Gesetz v. 21.04.2009 m.W.v. 01.04.2009 (GV. NRW S. 224).

• Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (§ 15a EGZPO) im Jahre 1999.

§ 1 des SchAG NRW Schiedsamt, Schiedsamtsbezirke• (1) Das Schlichtungsverfahren nach diesem Gesetz führt das

Schiedsamt durch. Seine Aufgaben werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen.

• (2) Schiedsamtsbezirk ist die Gemeinde. Das Gemeindegebiet kann in mehrere Schiedsamtsbezirke geteilt werden. Für jeden Schiedsamtsbezirk ist eine Schiedsperson zu bestellen.

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTENDie rechtlichen Grundlagen

Vereidigung der Schiedsperson

• Die Schiedsperson wird von der Leitung des Amtsgerichts auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.

Die Aufsicht über die Schiedsperson üben aus:

• 1. das Justizministerium; 2. die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts; 3. die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts; 4. die Leitung des Amtsgerichts

• Die Aufsichtsbehörden treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die Schiedsperson zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Führung ihrer Amtstätigkeit anzuhalten. Sie dürfen auch Rügen erteilen. Sie bearbeiten Beschwerden über die Schiedsperson.

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTENDie Organisation des BDS in 3 Ebenen

Bund Deutscher Schiedsmännerund Schiedsfrauen e.V. - BDS –

BundesverbandPrümerstr. 2

44787 BochumTel.: 0234/ 588 970

FAX: 0234/ 588 97 19E-Mail: [email protected]

www.schiedsamt.de

BDS Landesvereinigung Nordrhein Westfalen

Prümerstr. 244787 Bochum

Tel.: xxxxxxxxxxxxxx E-Mail: [email protected] www.xxxxxxxxxxx

BDS Bezirksvereinigung Düsseldorf

Am Hagelkreuz 1640789 Monheim am Rhein

Tel.: 02173/ 963194E-Mail: [email protected]

www.bds-duesseldorf.de

Tel.: 0234/ 588 970FAX: 0234/ 588 97 19E-Mail: [email protected]

www.schiedsamt.de

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTEN Die Organisation des BDS

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTENSchlichten statt richten

Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1351/01 im Jahr 2007 ausdrücklich unseren Wahlspruch

„Schlichten statt Richten“

mit folgenden Zitaten bestätigt:

„Führt eine Streitschlichtung zu einer Lösung, die in der Rechtsordnung so nicht vorgesehen ist, die von den Betroffenen aber

als gerecht empfunden wird, dann deutet auch dies auf eine befriedende Konfliktbewältigung hin“.

und weiter…„Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche

Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung“.

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTENHistorie des Schiedsamtes bzw. der Schiedsstelle

Von der Idee aus dem Jahre 1808 … bis zum 21. Jahrhundert

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTENUnterschied zwischen Schiedsamt und Gericht?

Das Schiedsamt• die vorgerichtliche Streitschlichtung• schnell, unbürokratisch, kostengünstig• nachhaltig durch beidseitigen Vergleichsabschluss• mit 30 Jahre vollstreckbarem Ergebnis

Das Gericht• anfallende Anwalts- und Gerichtskosten• keine ganzheitliche Erörterung (Schwerpunkt liegt auf der

Sachebene)• eine Verurteilung erhöht evtl. die „Feindlichkeitsspirale“ der

Parteien

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTENAufgabe der Schiedsperson?

Schieds-amt

„Warum will Ich haben?“

Bedürfnisebene

Streitschlichtung auf der Bedürfnisebene abwickeln

Antrag-steller

Antrags-gegner

Recht und Gesetz„Ich will haben!“

Anspruchsebene

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTENWelche Konflikte werden verhandelt?

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten• Ansprüche aus dem Nachbarrecht (Bepflanzung, Grenzzaun,

Überhang)• Verletzung der persönlichen Ehre• Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

In strafrechtlichen Angelegenheiten• Beleidigung, Bedrohung• Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses• Körperverletzung, Sachbeschädigung• Rauschtat bezgl. der vorstehenden Delikte

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTENAblauf eines Schlichtungsfalles

Vom Streitfall bis zum Schlichtungsergebnis

Streitfall

Antragstellung

TerminfestlegungErscheinenspflicht

Ordnungsgeld

nicht öffentliche Verhandlung

VergleichVollstreckbarkeit

Erfolglosigkeit

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTENAblauf eines Schlichtungsfalles

Streitschlichtungsgespräch mit Methoden der Mediation

früher heute

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTENAblauf eines Schlichtungsfalles

Bei Verstoß gegen die Vergleichsvereinbarung

Vergleich nicht

eingehalten

Vergleichs-Vollstreckungbeantragen

Ausfertigung des VergleichsAbschrift der Kostenrechnung

von der Schiedsperson

Anforderung der Vollstreckungsklausel einer

Partei beim Amtsgericht

Zwangs-vollstreckung

durch das Gericht oder den

Gerichtsvollzieher

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTENSchlichtungsfallbeispiel 1 (Antragstellung)

Herr Willi Raudy ist am 28.09.2011 widerrechtlich in die Wohnung des Antragstellers Otto Schmächtig eingedrungen.

Als der Antragsteller ihn hinaus stieß, schlug der Antragsgegner ihn mit der Faust auf das linke Auge.

Hierdurch entstand eine starke Schwellung und die Brille ging kaputt.

1. Der ASt verlangt vom Antragsgegner ein angemessenes Schmerzensgeld für die Verletzung

2. sowie Erstattung der Kosten für eine neue Brille.

3. Herr Raudy soll die Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen.

Der strittige Sachverhalt Die formale Antragstellung

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTENSchlichtungsfallbeispiel 1 (Vergleich)

1. Herr Raudy zahlt dem Antragsteller ein Schmerzensgeld in Höhe von € 150.

2. Er zahlt ferner die Kosten für eine neue Brille in Höhe von € 200.

3. Außerdem übernimmt er die Hälfte (entspr. 18,50 €) der Gesamtkosten des Schlichtungsverfahrens von 37 €.

4. Alle Beträge werden von ihm am 01.11.2011 gezahlt.

v.g.u.

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTEN Schlichtungsfallbeispiel 2 (Antragstellung)

Antragsteller A und Antragsgegner B sind Grundstücksnachbarn.

Auf der gemeinsamen Grund-stücksgrenze hat der Antrags-gegner im Februar 2011 in einem Abstand von nur 10 cm zu unserer Grundstücksgrenze 20 Tannen angepflanzt.

Auf meine Bitte, diese Pflanzen auf den gesetzlich zulässigen Abstand zu versetzen, hat mein Nachbar nicht reagiert.

1. Herr B soll die an der gemeinsamen Grundstücksgrenze der Häuser Kaiserstr. 59 und Kaiserstr. 61 in Herne im Februar 2011 angepflanzten 20 Tannen zurücksetzen.

2. Er soll ferner die Kosten des Schiedsverfahrens tragen.

Der strittige Sachverhalt Die formale Antragstellung

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTEN Schlichtungsfallbeispiel 2 (Vergleich)

1. Der Antragsgegner versetzt bis zum 01.06.2011 die 20 Tannen an der Grundstücksgrenze zum Antragsteller um 1 m nach hinten auf sein Grundstück.

2. Die Parteien tragen die Kosten des Schlichtungsverfahrens in der Gesamthöhe von 37 € je zur Hälfte von 18,50 €.

v.g.u.

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• Gebühr für das Verfahren 25 € 10€ • Erhöhte Gebühr für das Verfahren• Dokumentenpauschale (0,50 €/Seite) 5 € 5 €• Portoauslagen 7 € 7 €• Dolmetscherkosten• (sonstige Auslagen)• Gesamtkosten• Vorauszahlung 50 € 50 €• Rückerstattung 13 € 28 €

mit ohneVergleich Vergleich

37 € 22 €

Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTENKosten eines Schlichtungsverfahren

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTENKontakt zu einem Schiedsamt

• Über die Amtsgerichte• Über die Polizeidienststellen• Über das Ordnungsamt• Über das Internet

• www.schiedsamt.de• www.bds-duesseldorf.de• www.justiz.nrw.de

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Das Schiedsamt – SCHLICHTEN STATT RICHTENAntworten auf häufig gestellt Fragen unter www.schiedsamt.de

• Was ist der Unterschied zwischen den Begriffen "Schiedsperson", "Schiedsmänner" und "Friedensrichter/innen"? • Kann ich für ein Schlichtungsverfahren  Prozesskostenhilfe beantragen? • Besteht in Schlichtungsverhandlungen Anwaltszwang? oder

Muss ich mich bei einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen? • Kann ich mich in einer Schlichtungsverhandlung anwaltlich vertreten lassen? Oder: Muss ich zu einer

Schlichtungsverhandlung als Partei persönlich erscheinen? • Was passiert, wenn ich zum Schlichtungstermin einfach nicht hingehe? • Wie hoch sind die Kosten eines Schlichtungsverfahrens? • Wer trägt die Kosten des Schlichtungsverfahrens? • Wie hoch sollte der Vorschuss sein? Oder: Gibt es Vorschriften für die Höhe des Vorschusses? • Muss das Schiedsamt einen Vorschuss nehmen? Oder: Besteht eine Vorschusspflicht? • Woher erfahre ich, ob ich bei der Schiedsperson richtig bin? Oder: Wofür ist die Schiedsperson überhaupt zuständig? • Wie lange dauert das Verfahren? • Kann ich das Verfahren beschleunigen? • Verdient die Schiedsperson etwas? • Wer trägt die allgemeinen Sachkosten des Schiedsamtes, z.B. für Vordrucke, das Siegel, die amtlichen Büchern etc.

und wer trägt die Kosten, die durch die Aus- und Fortbildung der Schiedspersonen entstehen? • Gibt es eine Fachaufsicht über die Schiedsperson und wer übt diese aus? • Wie wird die Schlichtungsverhandlung durchgeführt? • Wie werde ich Schiedsperson?

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Vielen Dank!