Herzlich Willkommen zur Wahlhelferschulung zur ...

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1 Herzlich Willkommen zur Wahlhelferschulung zur Bundestagswahl sowie Stichwahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister am 26.09.2021 in der Hansestadt Lüneburg (Diese Präsentation gilt nur für die Wahlvorstände in den allgemeinen Wahllokalen)

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Herzlich Willkommenzur Wahlhelferschulung

zur Bundestagswahl sowie Stichwahlzur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister

am 26.09.2021in der Hansestadt Lüneburg

(Diese Präsentation gilt nur für die Wahlvorständein den allgemeinen Wahllokalen)

Allgemeine Informationen (Folien 3 - 8)

Vorbereitungen auch unter Berücksichtigung der Corona-Lage (Folien 9 - 14)

Wahlhandlung (Folien 15 - 36)

Niederschriften (Folie 40 + Muster Homepage)

Abschlussarbeiten (Folien 37 - 44)

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Inhaltsverzeichnis

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• Der Koffer mit den Wahlunterlagen ist grds. von dem/der Wahlvorsteher/in oder ggf. von der Stellvertretung am Samstag, den 25.09.2021 in der Zeit von 13:00 Uhr –17:00 Uhr im Stadtarchiv (Wallstr. 4, 21335 Lüneburg) abzuholen.

• Der Koffer enthält alle erforderlichen Unterlagen (Stimmzettel, Wählerverzeichnisse, Niederschriften, Checklisten zur Vorbereitung, laminierte Schilder, Schreibmaterialen, Utensilien für coronabedingteSchutzmaßnahmen etc.)

Wahlkoffer

• Bitte prüfen Sie die Wahlunterlagen bei/nach Abholung sofort auf Vollständigkeit (insbes. Stimmzettel und Wahlniederschriften)

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Unterschiede bei den Wahlrechtsvoraussetzungen

Bundestagswahl

- deutsche Staatsangehörigkeit

- Vollendung des 18. Lebensjahres

- mindestens 3-monatiger Wohnsitz in Deutschland

- Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen

- Eintrag im Wählerverzeichnis (Stichtag 15.08.2021)

OB-Stichwahl

- deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU

- Vollendung des 16. Lebensjahres

- am Wahltag mindestens 3-monatiger Wohnsitz in der Hansestadt Lüneburg)

- Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen

- Eintrag im Wählerverzeichnis (Stichtag 01.08.2021)

Sofern wahlberechtigte Personen Ihren Hauptwohnsitz zwischen dem 02.08.2021 und dem 14.08.2021 innerhalbLüneburg verlegt haben, stehen diese Personen für die OB-Stichwahl in einem anderen Wählerverzeichnis als für dieBundestagswahl. Diese Personen müssten am Wahltag u. U. zwei verschiedene Wahllokale aufsuchen. Im Zweifelsfallkontaktieren Sie die Wahlorganisation, um entsprechende Auskünfte zu erhalten.

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Der Wahlvorstand...

... besteht aus Wahlvorsteher/in, Stellvertreter/in und max. sieben Beisitzern,

... arbeitet in zwei Schichten à 3-5 Wahlhelfern incl. Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in oder deren Stellvertretung,

... ist politisch absolut neutral (keine Buttons oder einseitige Bemerkungen in Anwesenheit von Wählerinnen und Wählern),

... arbeitet öffentlich (auch nach 18:00 Uhr bei der Auszählung! Zuschauer sind zuzulassen, solange die ordnungsgemäße Ergebnisermittlung nicht beeinträchtigt/gestört wird),

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Mindestbesetzung des Wahlvorstandeswährend der Wahlhandlung

3 Wahlvorstandsmitglieder,

darunter Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in oder deren Stellvertretung

Kurze Pausen sind zwischen den Wahlvorstandsmitgliedern abzusprechen

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• 07:30 Uhr Treffen im Wahlraum / Vorbereitungen treffen

• 08:00 Beginn der Wahlzeit / Stimmabgabe

• 18:00 Uhr Ablauf der Wahlzeit

Wähler die bis 18:00 Uhr im Wahlraum anwesend sind, sind noch zur Wahl zuzulassen. Der weitere Zutritt zum Wahlraum ist so lange zu verwehren, bis der letzte Wähler seine Stimme(n) abgegeben hat.

danach ist die Wahl für geschlossen zu erklären und der Zutritt zum

Wahlraum für die Öffentlichkeit wieder herzustellen.

• ab 18:00 Uhr Beginn der Auszählung

• Tel. Ergebnisübermittlung für jede Wahl einzeln

• Abschlussarbeiten und Übergabe der Wahlunterlagen im Stadtarchiv (Wallstr. 4, 21335 Lüneburg)

Wahltag im Überblick

Der Wahlvorstandhat morgens ab 7:30 Uhr u. a. folgende Aufgaben:

• Die Wahlurnen sind für die Wähler/innen sichtbar mit einem Stimmzettel für die jeweilige Wahl zu versehen. Die Stimmzettel an den Wahlurnen sind deutlich als Muster zu kennzeichnen/beschriften.

• Einrichtung des Wahlraumes und Vorbereitungen für die Wahlhandlung auch unter Berücksichtigung von Coronaschutzmaßnahmen(siehe nachfolgende Checklisten, die auch im Koffer enthalten sind).

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Checkliste

„Ausstattung Wahlraum“

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Checkliste

„Schutzmaßnahmen aufgrunddes Coronavirus vor Beginn

der Wahlhandlung“

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Checkliste

„Schutzmaßnahmen aufgrunddes Coronavirus während

der Wahlhandlung“

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Beispiel: Aufbau eines Wahlraumes

Vorbereitung

• Mobiliar (Tische + Stühle) ist bereits vor Ort

• i. d. R. ein höheneinstellbarer Tisch (siehe Foto )

(notfalls kann ein Rollstuhlfahrer auch den Tisch

eines benachbarten Wahlraums nutzen)

• Spuckschutzwände (x 4)

• 3 Wahlkabinen

• Für jede Wahl eine Wahlurne (+ 1e Ersatzurne)

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Stimmzettel

-Muster-

Stimmzettel

-Muster-

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• Eingangstür zum Wahlgebäude nach Möglichkeit weit auf lassen (je nach Wetterlage und örtlichen Verhältnissen)

• Sofern ein gesonderter barrierefreier Zugang zum Wahlraum besteht, ist dieser zusätzlich auszuschildern (nur Wahlbezirke 208, 413, 414, 416)

• Auf Nachfrage den Wähler/innen mit körperlicher Beeinträchtigung bei der Stimmabgabe hinter der Wahlkabine behilflich sein (Hilfsperson)

Rollstuhlgerechte Wahlräume/Wahllokale

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Wahlhandlung

Hinweis: Während der Wahlzeit sind in und an dem Wahlgebäude sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der wählenden Personen durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung (z. B. Unterschriftensammlung für Bürgerbegehren) verboten.

• Wählende Personen haben sich auf Verlangen des Vorstandes auszuweisen und den zur Feststellung der Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen Folge zu leisten (z. B. kurze Abnahme von Kopfbedeckung, Kopftuch, Schleier, Motorradhelm, medizinische Maske etc.).

• Das Fotografieren und Filmen hinter der Wahlkabine/im Wahlraum ist unzulässig.

• Stimmzettel dürfen von der wählenden Person nicht außerhalb der Kabine gekennzeichnet werden.

Die wählende Person ist bei Nichtbeachtung der Regeln vom Vorstand zurückzuweisen (Sie kann einen neuen Stimmzettel erhalten, nachdem der alte Stimmzettel vernichtet wurde.)

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Der Wahlvorstand...

...hat morgens ab 08:00 Uhr folgende Aufgaben:

• anhand der jeweiligen Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises oder eines anderen Ausweises, wird die Identität der wählenden Person festgestellt,

• ein Ausweis/Pass sollte nur dann verlangt werden, wenn berechtigte Zweifel an der Identität bestehen; ansonsten reicht die Wahlbenachrichtigung aus

• bei einem im Wählerverzeichnis mit Briefwahlvermerk („W“) gesperrten Wähler dürfen grundsätzlich keine Stimmzettel ausgehändigt werden. Ausnahme: Die Person bringt Ihren Wahlschein (und Ihre Briefwahlunterlagen) mit ins Wahllokal und will damit im Wahllokal wählen (siehe Folien 27-32)

• Zweifelsfälle sind sofort mit der Wahlorganisation telefonisch zu klären,

• im jeweiligen Wählerverzeichnis wird ein Stimmabgabevermerk (Häckchen, Kreuz) gesetzt und die entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt,

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Achtung:

Bitte keine personenbezogenen Daten der wählenden Personen im Wahlraum verlautbaren!

Nur anhand der Wahlbenachrichtigungen

(Nummer im Wählerverzeichnis, Name, Adresse, Wohnsitz)

oder

anhand eines Personaldokuments die Person im Wählerverzeichnis ausfindig machen.

W

Datenschutz

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Wahlbenachrichtigungen

Bundestagswahl

(Weiß)

OB-Stichwahl

(Gelb)

Die Wahlbenachrichtigungen werden vom Vorstand einbehalten!

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Muster einer Wahlbenachrichtigung

Namen und Anschriftder/des Wahlberechtigten

Nr. im WählerverzeichnisWahlraum

Wahlbezirk

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Stimmzettel Bundestagswahl

Hinweis:

Beim Stimmzettel für die Bundestagswahl ist die Ecke oben rechts abgeschnitten. Das ist kein Fehler oder Mangel, sondern dient dazu, dass Personen mit Sehbehinderung ohne Hilfsperson, aber mittels einer Stimmzettelschablone an der Bundestagswahl teilnehmen können.

Die Stimmzettelschablone muss sich der/die Wähler/in allerdings selber beschaffen (Blinden- und Sehbehindertenverband) und ins Wahllokal mitbringen!

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Aufbau des Wählerverzeichnisses

Sollte eine Person nicht im WV auffindbar sein, bitte die Wahlorganisation unter der

Tel.: 04131/309-3170 anrufen. Ggf. ist die Person in einem anderen Wahlbezirk wahlberechtigt oder

gar nicht wahlberechtigt (eine „Wahlbezirksliste geordnet nach Straßen“ liegt in den Unterlagen als

Hilfsmittel zur Verfügung)

• Wahlberechtigte Person

1. zunächst nach Straßen + Haus-Nr. alphabetisch geordnet

2. innerhalb der Straßen alphabetisch nach dem Familienamen

• Geburtsdatum

• Spalte für die Stimmabgabe (Häckchen oder Kreuz setzen)

• Spalte für Bemerkungen (z. B. „W“ oder „G bzw. gestrichen“ etc.)

• Nummer im Wählerverzeichnis

Neuaufnahmen von Personen, z. B. bei Einbürgerung, stehen am Ende des Wählerverzeichnisses!

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Auszug aus einem Wählerverzeichnis

Stimmabgabevermerk

(Häckchen oder Kreuz)

Person wurde aus dem WV gestrichen („G“)

und ist daher nicht mehr wahlberechtigt

X

Sperrvermerk W =

Person hat Wahlschein und i. d. R. auch

Briefwahlunterlagen erhalten!

Zählleiste pro Wähler (kein Pflichtgebrauch)

Nr. im Wählerverzeichnis

X

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Der Wahlvorstand...

... ändert an den Beurkundungen zum Abschluss der Wählerverzeichnisse nichts, es sei denn, er erhält eine entsprechende Mitteilung von der Wahlorganisation.

... übernimmt nach 18:00 Uhr die A-Werte in die Wahlniederschriften (Punkt 4).

Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnissesfür die OB-Stichwahl in der Hansestadt Lüneburg

Kenn-

buchstabe

Berichtigt gemäß § 46

Satz 2 NKWO

Berichtigt gemäß § 46

Satz 3 NKWO

A 1 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis

ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)

_1009__Personen _______Personen _______Personen

A 2 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis

mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)

__ 54__Personen _______Personen _______Personen

A 1 + A 2 Im Wählerverzeichnis insgesamt

eingetragen

_1063__Personen _______Personen _______Personen

Wählerverzeichnis

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Der Wahlvorstand...

• achtet darauf, dass Wähler/innen alleine, geheim und unbeeinflusst hinter der Wahlkabine wählen

Ausnahme Hilfsperson: Die Hilfsperson darf nur technisch den

Wählerwillen ausführen.

• achtet darauf, dass Wähler/innen die Stimmzettel nach der Stimmabgabe faltet und in die dafür jeweils vorgesehenen Wahlurnen einwerfen

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Der Wahlvorstand...

...lässt niemanden „in Vertretung“ wählen ! Das Wahlrecht kann nicht auf eine andere Person übertragen werden !

Vollmacht

Hiermit erkläre ich, Frau Mustermann, geb. 01.01.1810,

dass mein Mann Herr Mustermann, geb. 31.12.1812, für

mich wählen soll, da ich plötzlich krank geworden bin und

das Bett nicht verlassen kann.

Lüneburg, 26.09.2021

Frau Mustermann

Nicht zulässig!

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Der Wahlvorstand...

...stellt keinen Spendenteller und auch keine Spendenbox auf !

Die Nds. Landeswahlleitung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass ein solcher Spendenteller strikt unerwünscht ist. Bitte unterlassen Sie dies, in der Vergangenheit hat es bereits Beschwerden gegeben.

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1. Gelbe Wahlbriefe zur OB-Stichwahl bitte grds. nicht annehmen. Personen, die per Briefwahl teilnehmen wollen, müssen den Wahlbrief bei der Gemeindewahlleitung (Hansestadt Lüneburg, Rathaus, Am Ochsenmarkt 1, Haupteingang A), abgeben siehe angegebene Stelle auf dem gelben Wahlbriefumschlag

2. Sollte eine Person ihre Briefwahlunterlagen noch nicht genutzt haben und damit im Wahllokal wählen wollen, ist wie folgt zu verfahren:

Wahlschein einziehen, auf Gültigkeit prüfen und aufbewahren (s. nächste Folie)

die Wählerin/der Wähler soll grds. den Stimmzettel nutzen, der den Briefwahlunterlagen i. d. R. beigefügt war. Wenn nicht, neuen Stimmzettel aushändigen

Wähler/in im Wahllokal wählen lassen

Umgang mit Personen, die mit Wahlschein/Briefwahlunterlagen

in das Wahllokal kommen

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• Wahlberechtigte mit Wahlschein müssen Wahlschein + Ausweis vorlegen

• (stellv.) Wahlvorsteher prüft den Wahlschein auf Gültigkeit:

1. Gilt der Wahlschein dieser Person für die OB-Stichwahl 2021?

2. Ist der Wahlschein unterschrieben (Wähler oder Hilfsperson)?

• Wahlschein wird später für Zählung der Wähler/innen einbehalten

• Es wird kein Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis eintragen!

Wahl mit Wahlschein (OB-Stichwahl)

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Musterwahlschein (OB-Stichwahl)

Gültig für OB-Stichwahl 2021 ?

Ist der Wahlschein vom Wähler oder einer Hilfsperson unterschrieben ?

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1. Rote Wahlbriefe zur Bundestagswahl bitte auch nicht annehmen. Personen, die per Briefwahl teilnehmen wollen, müssen diesen Wahlbrief bei der Kreiswahlleitung (Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4), abgeben siehe angegebene Stelle auf dem roten Wahlbriefumschlag

2. Sollte eine Person ihre Briefwahlunterlagen noch nicht genutzt haben und damit im Wahllokal wählen wollen, ist wie folgt zu verfahren:

Wahlschein einziehen, auf Gültigkeit prüfen und aufbewahren (s. nächste Folie)

die Wählerin/der Wähler soll grds. den Stimmzettel nutzen, der den Briefwahlunterlagen i. d. R. beigefügt war. Wenn nicht, neuen Stimmzettel aushändigen

Wähler/in im Wahllokal wählen lassen

Umgang mit Personen, die mit Wahlschein/Briefwahlunterlagen

in das Wahllokal kommen

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• Wahlberechtigte mit Wahlschein müssen Wahlschein + Ausweis vorlegen

• (stellv.) Wahlvorsteher prüft den Wahlschein auf Gültigkeit:

1. Gilt der Wahlschein dieser Person für die Bundestagswahl 2021?

2. Gilt der Wahlschein für den Wahlkreis 37?

3. Ist der Wahlschein unterschrieben (Wähler oder Hilfsperson)?

• Wahlschein wird später für Zählung der Wähler/innen einbehalten

• Es wird kein Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis eintragen!

Wahl mit Wahlschein (Bundestagswahl)

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Musterwahlschein (Bundestagswahl)

Gültig für Bundestagswahl 2021 ?

Ist der Wahlschein vom Wähler oder einer Hilfsperson unterschrieben ?

Gültig für Wahlkreis 37?

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18.00 Uhr – aus, Schluss und vorbei?

Nein, falls noch jemand rechtzeitig bis 18.00 Uhr den Wahlraum betreten hat, darf diese Person natürlich auch noch wählen. Der Zutritt weiterer Personen ist vorerst zu versagen.

Wer nach 18:00 Uhr den Wahlraum betritt, darf bei der Auszählung zusehen, allerdings nicht mehr wählen. Auch die Auszählung ist öffentlich. Der Zutritt zum Wahlraum ist wieder herzustellen.

Dann kann es aber mit der Auszählung beginnen, zur der natürlich alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein sollen.

Die Wahlzeit für beendet erklären und alle unbenutztenStimmzettel in den Koffer legen!

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Reihenfolge der Auszählung!

1. Bundestagswahl

2. OB-Stichwahl

Bitte darauf achten, dass mit der Auszählung der Stimmzettel der OB-Stichwahl erst begonnen werden darf, wenn das korrekte Ergebnis der Bundestagswahl telefonisch durchgegeben wurde.

Grundsatz: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit !

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Zählung der Wählerinnen und Wähler!

1. Stimmzettel aus der Bundestagswahlurne zählen

2. Stimmabgabevermerke zur entsprechenden Wahl im Wählerverzeichnis zählen + ggf. einbehaltene Wahlscheine (s. Folien 27 – 32)

Ergibt sich auch nach wiederholter Zählung keine Übereinstimmung, so ist dies in der Wahlniederschrift (Nr. 3.2.3) anzugeben und, soweit möglich, zu erläutern. Im Zweifelsfall gilt die Zahl der in der Wahlurne befindlichen Stimmzettel als die Zahl der Wähler/innen.

Alle Wahlurnen zunächst öffnen und prüfen, ob die Stimmzettel den Wahlurnen richtig zugeordnet sind. Wenn nicht, bitte richtig umsortieren. Danach die Wahlurne bis auf die der Bundestagswahl wieder schließen.

Ab 18.00 Uhr

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Unterschiedliche Auszählungsverfahren

- Bundestagswahl: Jede Person hat 1e Erststimme + 1e Zweitstimme

- OB-Stichwahl: Jede Person hat nur 1e Stimme

Es sind unterschiedliche Auszählungsverfahren vorgesehen. Dieseentnehmen Sie bitte den weiteren Präsentationen auf der Homepage!

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Abschlussarbeiten

Es liegt für jede Wahl eine Originalzählliste in den Wahlunterlagen bereit. Diese müssen jedoch nicht zwangsläufig verwendet werden.

(Bei Bedarf können Sie unbenutzte Stimmzettel als Zähllisten beschriften und für die Auszählung der Stimmen verwenden (IIII), insb. für die Bundestagswahl)

Prüfen, ob folgende Formeln stimmen:

Bundestagswahl

Die Summe der ungültigen Erststimmen (C) und gültigen Erststimmen (D) muss mit der Zahl der Wählerinnen und Wähler (B) übereinstimmen: C + D = B

Die Summe der ungültigen Zweitstimmen (E) und gültigen Zweitstimmen (F) muss auch mit der Zahl der Wählerinnen und Wähler (B) übereinstimmen: E + F = B

OB-Stichwahl

Die Summe der ungültigen Stimmzettel (C) und gültigen Stimmzettel/Stimmen (D) muss mit der Zahl der Wählerinnen und Wähler (B) übereinstimmen: C + D = B

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Telefonische Ergebnisdurchgabe

Sobald ein Wahlergebnis in die Schnellmeldung übertragen und geprüft wurde, teilt es der/die Wahlvorsteher/in oder deren Stellvertretung umgehend telefonisch an unsere Erfasserinnen im Bürgeramt mit. Dabei unbedingt ausschließlich folgende Telefonnummer verwenden:

309-3500(bei besetzt bitte in der Warteschleife bleiben oder

nach kurzer Zeit erneut anrufen!)

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Telefonische Ergebnisdurchgabe

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Das Ergebnis wird von der Erfasserin als korrekt bestätigt.

2. Die Erfasserin bestätigt das Ergebnis nicht. Dann wird es noch einmal verglichen, möglicherweise liegt ein Übermittlungsfehler vor. Stimmt es immer noch nicht überein, liegt ein rechnerischer Fehler vor. Der Wahlvorstand muss es noch einmal überprüfen. Unter Umständen müssen die Stimmzettel erneut ausgezählt und das Ergebnis noch mal übermittelt werden.

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Niederschrift

Das korrekte Ergebnis aus der Schnellmeldung

in die Niederschrift übertragen !

Die Niederschriften sind vollständig auszufüllen und von jedem Vorstandsmitglied zu unterschreiben !

(s. vorletzte Seite der Niederschrift unter Punkt 5.6)

Bitte orientieren Sie sich beim Ausfüllen der Niederschriften

im Zweifelsfall an das Muster auf der Homepage!

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Abschlussarbeiten

Stimmzettel wie folgt verpacken und anschließend beschriften mit

Hansestadt Lüneburg + Wahlart + Wahlbezirksnummer:

- jeweils 1 Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln (in den Koffer legen)

- 1 Paket mit den gültigen Stimmzetteln (getrennt für jede Wahl)

( bei der Bundestagswahl nach den Bewerbern der Erststimmen sortiert lassen)

- Beschlussstimmzettel sowie ungekennzeichnete Stimmzettel im gesonderten Umschlag

der entsprechenden Niederschrift als durchnummerierte Anlagen beifügen.

(getrennt für jede Wahl)

Anschließend mit der Auszählung der OB-Stichwahl beginnen und analog verfahren.

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Bitte verpacken Sie die Stimmzettelfest, damit diese auch einen weiterenTransport überstehen !

In den Koffern liegen ausreichend Bögen mit Packpapier und Paketschnur. Es kostet Sienur ein oder zwei Minuten zusätzliche Zeit – uns erspart es aber dutzende Pakete ggf. neuverpacken zu müssen.

Abschlussarbeiten

• Mobiliar, Wahlurnen, Wahlkabinen sowie Spuckschutzwände verbleiben imRaum

• ansonsten sämtliche Wahlunterlagen und Materialien wieder im Kofferverstauen (insbesondere Schilder, Schreibmaterialien etc.);Corona-Schutzutensilien bitte im separaten Stoffbeutel zurückgeben.

• Aufwandsentschädigung an Wahlhelfer auszahlen 35 € Wahlvorsteher/in, alle anderen jeweils 25 € Den Erhalt der Aufwandsentschädigung haben alle Wahlvorstandsmitgliederauf einer bereitgestellten Quittungsliste zu unterzeichnen

• Wahlvorsteher/in gibt Koffer wieder im Stadtarchiv ab oder lässt diesen notfallsabholen (tel. Mitteilung erforderlich unter der Tel. 309-3101; Bitte den Koffer unddie Wahlunterlagen solange nicht unbeaufsichtigt lassen)

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Kofferabgabe im Stadtarchiv

• Wählerverzeichnis

• Niederschrift mit Anlagen (Umschläge mit Beschlussstimmzetteln + ungekennzeichneten Stimmzetteln)

• Schnellmeldung

• Quittungsliste für die Aufwandsentschädigung + ggf. Restgeld (nur eine Quittungsliste für beide Wahlen)

Bitte bei der Kofferabgabe separat bereithalten (pro Wahl):

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Sollten Sie noch Fragen haben:

Rufen Sie uns gerne an.

Telefon-Nr.: 04131/ 309-3212

Am 26.09.2021 zusätzlich auch unter der

Telefon-Nr.: 04131/ 309-3170

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Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Für den Wahltag wünschen wir Ihnen einen angenehmen Verlauf.

Ihr Team von der Wahlorganisation

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