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Antragstellung Agrarförderung 2018 Herzlich willkommen zur Veranstaltung Was ist neu?

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Antragstellung Agrarförderung 2018

Herzlich willkommen zur Veranstaltung

Was ist neu?

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Gliederung

❙ Antragstellung 2018 – DIANAweb

❙ Europäische Gasanbindungsleitung (EUGAL)

❙ Neuerungen beim Greening

❙ Hinweise zum Thema Zahlungsansprüche

❙ Neues zu den RL AUK/2015, ÖBL/2015 und TWN/2015

❙ Sonstige Hinweise

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Antragstellung 2018 - DIANAweb

❙ Ab 2018 keine Antrags- und Feldblock-CD mehr, sondern ausschließlich

web-basierte Antragstellung

❙ Kein Herunterladen eines Programmes; keine lokale Installation

❙ DIANAweb Aufruf / weitere Informationen unter www.diana.sachsen.de

❙ Technische Voraussetzungen und detaillierte Beschreibung zur

Anwendung in der Antragsbroschüre

❙ Bearbeitung nicht ortsabhängig/ von überall möglich (wenn technische

Rahmenbedingungen vorhanden)

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DIANAweb - GIS-Modul

❙ Luftbilder Aktualität des Kartendienst GeoSN

Derzeit (1. Halbjahr 2018) zukünftig

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Erste Schritte – DIANAweb - Anmeldung

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27614..... InVeKoS-Unternehmens-

nummer (BNR15 – in SN

vergeben!)

Sächsische BNR 10

ZID-PIN

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Erste Schritte – DIANAweb - Anmeldung

❙ PIN verlegt/ vergessen?

❙ Sächsischer Landeskontrollverband

August-Bebel-Straße 6

09577 Lichtenwalde

Telefon: 037206/87-0

FAX: 037206/87-230

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Erste Schritte – DIANAweb - Anmeldung

❙ bei erster Anmeldung: „Amtsdaten“ werden vorgetragen

❙ Amtsdaten sind:

Stammdaten

Schläge und EFA aus Vorjahr (QSE 2017)

❙ 2017 selbst digitalisierte EFA nach Abholung genauer prüfen!

hier fand 2017 vom Amt nur ein alphanumerischer Abgleich statt,

keine Geometrieprüfung (Lage/ Größe der Geometrie kann falsch

sein)

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Erste Schritte – DIANAweb - Amtsdaten

❙ Amtsdaten werden bei erster Anmeldung automatisch

geholt; danach Aktualisierung Vorjahresdaten aktiv möglich

FV

Anlage AUK – Schläge

Funktion wichtig, wenn AUK-Bezugsflächen benötigt

werden und erste Anmeldung im März erfolgte

(AUK-Bezugsflächen werden erst nach der Bewilligung

ab April 2018 bereitgestellt)

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Erste Schritte – DIANAweb - Amtsdaten

❙ Sonderfall Betriebsübernahme

❙ Übernehmer kann „Flächendaten“ vom Vorgänger

nutzen; diese können mit Vollmacht des Übergebers

im FBZ/ISS geholt werden

❙ Stammdaten stehen nicht zur Verfügung

❙ Import der „Flächendaten“ über „Hochladen einer

Shape-Datei“

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Antragstellung 2018 –

Flächen in anderen Bundesländern

❙ Flächen in anderen Bundesländern müssen mit der

Antragssoftware des jeweiligen Bundeslandes beantragt

werden: https://www.zi-daten.de/gsaa-adress.html

❙ in DIANAweb keine Angabe der nichtsächsischen Flächen

❙ Nur Abfrage, in welchem Bundesland außerdem Flächen

bewirtschaftet werden

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Antragstellung 2018 –

Flächen in anderen Bundesländern

❙ Datenaustausch zu Flächen (Antrags- und Kontrolldaten)

über ZID

❙ PreCheck/ Vorabprüfung sowie Verwaltungs- und

Vorortkontrolle erfolgen im jeweiligen Belegenheitsland

❙ Bewilligung/Bescheidung erfolgen im Betriebssitzland

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DIANAweb - Besonderheiten bei der Bedienung

❙ keine rechte Maustaste

❙ mit rechter Maustaste können nur Browserfunktionen ausgeführt

werden

❙ keine doppelten Mausklicks

❙ Doppelklicks führen zu Fehlfunktionen

❙ Nur beim Einzeichnen von Geometrien, Flächen- oder

Linienmessungen erfolgt Abschluss mit Doppelklick

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DIANAweb - Besonderheiten bei der Bedienung

❙ Vorwärts- und Rückwärtspfeile des Browsers nicht

betätigen

❙ Abmelden immer über „Abmelden“

falsch: Schließen über Kreuz im Browserfenster führt

zu Datenverlust und Sperrung der Anwendung für

mehrere Stunden; Antragsteller muss sich von Hotline

freischalten lassen

richtiges Abmelden

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DIANAweb - Besonderheiten bei der Bedienung

❙ Neuladen – ohne Speichern

❙ Taste F5

❙ Aktualisieren-Schaltfläche im Browser

❙ Alles, was nicht zuvor gespeichert wurde, ist weg!

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DIANAweb – Datenkontrolle

❙ Neu: Antragsunterlagen werden „Echt-Zeit“ geprüft

❙ direkte Verlinkung bei Klick aus Meldungsreiter heraus

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DIANAweb – Datenkontrolle

❙ fataler Fehler Beseitigung notwendig, Export nicht möglich

❙ Hinweis Bsp. Fehlendes Antragskreuz, Export möglich

❙ Achtung Bsp. PreCheck Überlappung, Export möglich

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DIANAweb – Datenkontrolle

❙ Sobald Flächendaten gespeichert werden, sind diese für die

Bewirtschafter der Nachbarschläge sichtbar

bestehende Überlappungen können zeitnah bereinigt werden

❙ Anzeige der Überlappungen unter „Meldungen“ im Reiter

„Flächenverzeichnis“

❙ Bitte beachten:

Einer Überlappungsbeseitigung im Programm DIANAweb muss ein

neuer Export folgen, sonst wird diese nicht wirksam!

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❙ Technische Hotline

Tel: 0395/ 5630 105

E-Mail-Adresse: hotline_sn.profil-inet@data-

experts.de

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DIANAweb – Hilfe und Unterstützung

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DIANAweb – Hilfe und Unterstützung

❙ Einsicht in Bearbeitungsstand kann über TAN-Verfahren

ermöglicht werden (für Hotline und Amt) - Lesender Zugriff

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DIANAweb - Druck

❙ Nur für die eigenen Unterlagen!

❙ Immer und jederzeit sobald Daten erfasst sind

❙ Abschließend beim Export Amt komplett

❙ Dort auch mit Zeitstempel zur Gegenprüfung bei

Unstimmigkeiten

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❙ Keine Änderungen - Assistent führt durch die einzelnen

Schritte

❙ Export-Arten:

❙ Export Amt (bis max.19.6.)

❙ Export ausgewählter Schläge

❙ Export Vorankündigung

(ab 1.8. bis 14.10.)

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DIANAweb - Einreichen

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DIANAweb - Historie

❙ Alles was eingereicht wurde (jeweiliger Stand), kann

aufgerufen werden

❙ Datenbegleitschein

❙ Antrag als pdf (für die eigenen Unterlagen)

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Antragstellung 2018 - Grundsätzliches

❙ Abgabe Antragspaket nur online digital möglich + Datenbegleitschein (Papier) mit Unterschrift (Ausnahme nur, wenn keine Referenzfläche vorhanden ist)

❙ Zusätzliche Antragsunterlagen weiterhin Papier, z.B.:

❙ Anzeige nicht landwirtschaftliche Tätigkeit

❙ Erklärung von Flächenänderungen gegenüber dem Vorjahr bei Schlägen der RL AUK/2015 mit ortsfesten Vorhaben und bei Schlägen der RL TWN/2015

❙ Anzeige einmaliges Zurücksetzen DGL-Status/ Zähljahr DGL-Entstehung (abhängig von nationaler Rechtssetzung – Ende März)

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Antragstellung 2018 - Termine

Antragstermin 15. Mai 2018

Antragsänderungstermin 31. Mai 2018

Antragsfristende/

Antragsänderungsfristende 11. Juni 2018

Ende der 25-

Kalendertage-Frist

letzter Tag für die Änderung des

Antrags nach Vorabprüfung/

precheck

19. Juni 2018 Ende der 35.

Kalendertage-Frist

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Direktzahlungen

Europäische Gas-Anbindungsleitung (EUGAL)

❙ Verlauf parallel zur

Ostsee-Pipeline-

Anbindungsleitung

(OPAL)

❙ Projektträger

GASCADE

Gastransport

GmbH Kassel

❙ Baubeginn

voraussichtlich ab

Mitte 2018

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❙ Shapes zum Trassenverlauf und zu Rohrlagerplätzen unter

https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1055.htm

❙ Beantragung erfolgt nach den Regeln für zeitweilig nicht

landwirtschaftlich genutzte Flächen:

immer Anzeige der anderweitigen Nutzung spätestens drei Tage

vor Beginn schriftlich beim zuständigen FBZ/ISS

Formular „Anzeige nicht landwirtschaftliche Tätigkeit“ in

DIANAweb bzw.

https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1052.htm

Direktzahlungen

Europäische Gas-Anbindungsleitung (EUGAL)

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Direktzahlungen

zeitweilig nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen

❙ kurzzeitige Unterbrechung der Nutzung unter Beibehaltung

des vorherigen Nutzungszustandes zulässig:

in der Vegetationszeit bis zu 21 Tage/Kalenderjahr und einmalig

max.14 Tage

außerhalb Vegetationszeit ggf. längere Unterbrechung möglich

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Direktzahlungen

zeitweilig nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen

❙ Wenn Unterbrechung Nutzung von Flächen länger als

tolerierbare Zeiträume:

im Antragsjahr nicht beihilfefähig

wenn zur Antragstellung bereits bekannt, Angabe im

Sammelantrag:

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GL AL

451/452 …(GL-Code)

keine Beantragungskreuze

wenn noch Ernte möglich:

tatsächlicher NC (z.B. 115) und keine

Beantragungskreuze

keine landwirtschaftliche Nutzung im

Antragsjahr : NC 990

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Änderung der DirektZahlDurchfV, der AgrarZahlVerpflV und der InVeKoSV im

Dezember 2017 Umsetzung der Verordnung (EU) 1155/ 2017

❙ Als ökologische Vorrangfläche gemeldete Zwischenfrüchte müssen

mindestens vom 1. Oktober bis 31. Dezember auf der Fläche stehen.

Aber: Cross Compliance erfordert Belassen bis zum 15. Februar des

Folgejahres

❙ Verbot der Aussaat vor dem 16. Juli ist entfallen.

beachte: für Anbaudiversifizierung (ADIV) gilt Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli

(als Hauptkultur für ADIV gilt die Kultur, die sich in diesem Zeitraum am

längsten auf der Fläche befindet)

Bei Aussaat von Nachfolgekulturen nach der Hauptfrucht im ADIV-

Zeitraum ist Anzeige erforderlich

Greening

Ökologische Vorrangflächen (EFA) – Zwischenfrüchte

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Page 30: Herzlich willkommen zur Veranstaltung - … · Antragstellung Agrarförderung 2018 Herzlich willkommen zur Veranstaltung Was ist neu?

❙ Die Vorgaben für Pufferstreifen und Feldränder werden vereinheitlicht.

❙ Neuerungen:

Pufferstreifen auf AL müssen nicht mehr am Gewässer liegen

Beweidung / Schnittnutzung nun auch bei Feldrändern zulässig

sofern von der angrenzenden Fläche/ Kultur unterscheidbar

im Sperrzeitraum 1. April – 30. Juni kein Mähen, Mulchen, ...

Neues EFA-Merkblatt: https://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/1052.htm

Greening

Ökologische Vorrangflächen – Streifen

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❙ Verbot Einsatz PSM auf EFA-Flächen wurde auf Leguminosen ausgeweitet

❙ gilt für das Antragsjahr (1. 1. – 31. 12.), aber nur solange sich die EFA-Kultur

auf der Fläche befindet (von Aussaat bis Ernte; also nicht für die Folgekultur)

❙ bei Winterkulturen ist die PSM-Anwendung im Herbst des Vj. zulässig

❙ Aussaat gebeiztes Saatgut innerhalb des Antragsjahres nicht erlaubt

❙ Brachen/Streifen: Totalherbizid zur Vorbereitung der Aussaat der Folgekultur

ab 1.8. ist zulässig

❙ Untersaaten: Verbot gilt von der Ernte der Hauptkultur für 8 Wochen oder bis

zur Aussaat der nächsten Hauptkultur

Greening- Ökologische Vorrangflächen (EFA) Verbot Einsatz Pflanzenschutzmittel (PSM)

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❙ EFA-Leguminosen dürfen ab 2018 auch in Mischung mit

anderen Pflanzen angebaut werden

Leguminosen müssen jedoch vorherrschen

❙ EFA zulässige Leguminosen-Arten: Liste in DIANAweb

❙ Mischungspartner sind nicht vorgeschrieben (üblich: NC

422 – Kleegras, NC 433 - Luzerne-Gras)

❙ Wenn Mischung nicht in der NC-Liste vorhanden: NC für

Mischkultur (050) verwenden und in Anlage EFA im Feld

Zusätzliche Informationen die Leguminosen auswählen,

die sich überwiegend auf der Fläche befinden.

Greening

Ökologische Vorrangflächen – Leguminosen in Mischung

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❙ Erhöhung des Gewichtungsfaktors:

059 KUP von 0,3 auf 0,5

060 Leguminosen von 0,7 auf 1,0

❙ Einführung neuer EFA-Typen:

063 Miscantus 0,7

064 Durchwachsene Silphie 0,7

065 Bienenweide 1,5

Greening

Ökologische Vorrangflächen – höhere Faktoren, neue EFA‘s

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❙ Anpassung der VO (EU) Nr. 639/2014 und der DirektZahlDurchfV läuft

noch Aussagen daher vorläufig und unverbindlich

❙ offizielle Bezeichnung in der EU-Verordnung: „für Honigpflanzen

genutztes brachliegendes Land (pollen- und nektarreiche Arten)“

❙ 2 Varianten (jeweils mit EFA-Code 065) möglich:

NC 594 Bienenweide pollen- und nektarreiche Arten - einjährig

NC 595 Bienenweide pollen- und nektarreiche Arten – mehrjährig

Greening

Ökologische Vorrangflächen – Bienenweide

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Page 35: Herzlich willkommen zur Veranstaltung - … · Antragstellung Agrarförderung 2018 Herzlich willkommen zur Veranstaltung Was ist neu?

❙ Liste zulässiger Arten Bienenweide in DIANAweb

❙ Mischung von mind. 10 bzw. 15 dieser Arten muss ausgesät werden

Ausnahme 2018, hier auch Reinsaaten bestimmter Arten möglich

❙ Auflagen grundsätzlich wie andere Brachen, aber:

Aussaat bis zum 31. Mai möglich

Anbau der Folgekultur frühestens ab 1. Oktober

Nutzung mit Bienenvölkern ganzjährig zulässig

alles vorbehaltlich nationaler Rechtssetzung!

Greening

Ökologische Vorrangflächen – Bienenweide

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Page 36: Herzlich willkommen zur Veranstaltung - … · Antragstellung Agrarförderung 2018 Herzlich willkommen zur Veranstaltung Was ist neu?

Zahlungsansprüche

Termine für die ZA-Übertragung

❙ übertragene ZA können beim Übernehmer 2018 nur

dann berücksichtigt werden, wenn beide Handelspartner

(Abgeber und Übernehmer) Fristen einhalten:

Übertragung der ZA

(Termin des Rechtsgeschäfts)

Meldung der Übertragung

in der ZID bis spätestens

bis 15. Mai 2018 11. Juni 2018

vom 16. bis 31. Mai 2018 31. Mai 2018

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Page 37: Herzlich willkommen zur Veranstaltung - … · Antragstellung Agrarförderung 2018 Herzlich willkommen zur Veranstaltung Was ist neu?

Zahlungsansprüche (ZA)

Einzug wegen zweimaliger Nichtnutzung von ZA

Einzug von 2 Jahre lang (2016 und 2017) nicht

genutzten ZA wird Anfang Mai 2018 erfolgen

Einzug erfolgt rückwirkend zum 16. Mai 2017

Übertragungen, die erst nach dem 15. Mai 2017 mit

Wirkung ab Antragsjahr 2018 erfolgt sind, beeinflussen

die Höhe des Einzugs nicht.

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Page 38: Herzlich willkommen zur Veranstaltung - … · Antragstellung Agrarförderung 2018 Herzlich willkommen zur Veranstaltung Was ist neu?

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Neues zu RL AUK/2015; ÖBL/2015 und TWN/2015

❙ Jeweils aktuelle Merk- /Hinweis-/ Formblätter zu

❙ RL AUK/2015

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/3313.htm

❙ RL ÖBL/2015

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/3312.htm

❙ RL TWN/2015

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/3311.htm

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Agrarumwelt- und Klimamaß-

nahmen RL AUK/2015

❙ 3. Änderung des Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum

(EPLR) ist genehmigt

Bei GL.1a-c, GL.2a-h sowie GL.5a-d können ab 2018 Bereiche von

weniger als 10 % der Förderfläche ungenutzt bleiben

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Foto: Archiv Naturschutz LfULG, S. Büchner

optional

weniger als 10 % des Schlages

nicht am Rand des Schlages

Nicht förderschädlich für

Direktzahlungen und AZL

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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

RL AUK/2015

❙ Vorhaben AL.5b (Selbstbegrünte mehrjährige Brache) und

AL 5c (mehrjährige Blühflächen)

❙ Ab 2018 Ausnahmeantrag (bei Bewilligungsbehörde)

für Abweichungen vom vorgeschriebenen

Pflegerhythmus möglich

z. B. bei unvorhersehbarer problematischer

Vegetationsentwicklung

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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen RL

TWN /2015

❙ Ab 2018 nicht mehr zulässig:

❙ Neuanträge

❙ neue Maßnahmenverpflichtungen

❙ Beantragung neuer Schläge

| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 41

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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Sonstige Änderungen

Neuer Termin Abschluss Mindesttätigkeit nach§ 2

DirektZahlDurchfV: „ ... vor dem 16. November des Jahres ...“

gilt grundsätzlich auch für ÖBL und AUK

gilt nicht für:

Vorhaben GL.3 (Brachen) nach RL AUK/2015

BNK „UN“ (Umwelt- und Naturschutzflächen)

NC 923 („Grünland ohne landwirtschaftliche Nutzung“) und

NC 490 („Nicht DZ-beihilfefähige Hutungen“)

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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Sonstige Änderungen

Ausnahmen vom Endtermin der landwirtschaftlichen Tätigkeit vor

dem 16.11.

auf Antrag bei der Bewilligungsbehörde,

im Einvernehmen mit der Naturschutzfachbehörde (SG 3 der

FBZ/ISS),

insbesondere für Vorhaben GL.2 (Biotoppflegemahd) möglich

Fristsetzung durch Bewilligungsbehörde

Mindesttätigkeit muss vor AUK- bzw. ÖBL-Zahlung abgeschlossen

sein!

| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 43

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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Hinweise

❙ Einhaltung eingegangener Verpflichtungen, z.B.

Schlagbezogene Aufzeichnungen

Anzeige von Flächenänderungen innerhalb des

Verpflichtungszeitraums

….

❙ 6.2. der RL AUK „Sonstige Auflagen“: Die Feldstück- und

Schlagbezeichnungen dürfen während des Verpflichtungszeitraumes

grundsätzlich nicht geändert werden.

| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 44

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Sonstige Hinweise

Jagdschneisen

❙ Möglichkeiten:

❙ Schneisen im August/September/Oktober anlegen

(raushäckseln)

❙ NC 177 – Mais mit Blüh- und/oder Bejagungsschneisen

❙ „Jagdschneise“ als extra Schlag (Brache oder Kultur)

Mindestgröße für Beihilfefähigkeit 0,3 ha beachten

❙ EFA-Feldrand/Pufferstreifen EFA-Auflagen beachten

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Sonstige Hinweise

100-Bäume-Regelung

❙ Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit einer

Bestandsdichte von 100 Bäumen/ ha oder mehr sind nicht

beihilfefähig

Artikels 9 Absatz 3 Verordnung (EU) Nr. 640/2014

InVeKoS- Verordnung § 19(3)

❙ Abgrenzung zum Landschaftselement Feldgehölz: darf

nicht genutzt werden (AgrarZahlVerpflV §8(1) 3.)

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Sonstige Hinweise

Abgrenzung Sperrfläche - Landschaftselement

| | H. Stange, LFULG, Ref. 35 47

Baumgruppe, kein Unterwuchs

und beweidet = Nutzung

kein Landschaftselement/

Feldgehölz

Da mehr als 100 Bäume/ ha

= Sperrfläche

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Sonstige Hinweise

Flächenüberlassung an Dritte

❙ Voraussetzungen für die Beantragung von Flächen

uneingeschränkte Verfügungsberechtigung und

eigenverantwortliche Bewirtschaftung durch den

Antragsteller

❙ mit der Bewirtschaftung können Dritte beauftragt werden,

sofern Verfügung, Verantwortung und wirtschaftliches

Risiko beim Antragsteller bleiben

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